Merkblatt über Eheschließungen
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Merkblatt über Eheschließungen
Stand : Januar 2014 Merkblatt über Eheschließungen Wirksamkeit der Ehe Grundsätzlich wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Daher gibt es kein Verfahren für die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehen. Die Frage, ob eine Ehe wirksam geschlossen wurde, stellt sich immer dann, wenn es um weitere Amtshandlungen geht, so zum Beispiel bei der Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister, der Abgabe einer Namenserklärung oder bei der Eintragung in die Steuerkarte. Diese Vorfrage prüft die zuständige Behörde dann in eigener Verantwortung. I. Eheschließungen in der Republik Moldau Allgemeine Informationen können Sie bei der Botschaft der Republik Moldau (www.germania.mfa.md) erfragen. Bitte erkundigen Sie sich auch bei dem Standesamt in der Republik Moldau, bei dem Sie heiraten möchten. Zur Eheschließung ist ein gültiger Reisepass mit Übersetzung vorzulegen. Im Folgenden werden die Dokumente genannt, die außer dem Reisepass von allen Standesämtern in der Republik Moldau von dem/der deutschen Verlobten verlangt werden: a) Ehefähigkeitszeugnis: Dieses bestätigt, dass für die Eheschließung der beiden Verlobten kein Ehehindernis (zum Beispiel eine noch bestehende Ehe eines der Verlobten) besteht. Ehefähigkeitszeugnis – wie und wo erhält man es? Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standsamt I in Berlin zuständig. Der Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kann in der Botschaft aufgenommen werden. Für die damit verbundene Unterschriftsbeglaubigung fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 EURO an. Es sollte zunächst bei dem zuständigen Standesamt in Deutschland nachgefragt werden, welche Dokumente dafür vorzulegen sind. Grundsätzlich müssen bei Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses von beiden Verlobten beigebracht werden: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern und/oder eine Abstammungsurkunde Aufenthalts-(Melde-)bescheinigung beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises falls geschieden: Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde (mit Angaben zu dem Sorgerecht für minderjährige Kinder) falls verwitwet: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten falls aufgehobene Lebenspartnerschaft: Aufhebungsurteil Hinweise: • Moldauische Urkunden werden für den Gebrauch in Deutschland grundsätzlich nur anerkannt, wenn sie legalisiert wurden. Alle Hinweise bezüglich der Legalisation von moldauischen Dokumenten entnehmen Sie bitte dem Legalisationsmerkblatt der deutschen Botschaft. • Von den deutschen Standesämtern wird in der Regel eine Übersetzung der moldauischen Urkunden in die deutsche Sprache nach der sog. ISO-Norm gefordert. Achten Sie bitte darauf, dass der von Ihnen gewählte Übersetzer tatsächlich gemäß dieser Norm übersetzt. In der Republik Moldau werden deutsche Urkunden auch nur in legalisierter Form anerkannt. Ihr Standesamt kann Ihnen Auskunft darüber geben, was bei einer Legalisation in Deutschland zu beachten ist. Eine Ausnahme davon sind Ehefähigkeitszeugnisse, die gemäß CIEC-Übereinkommen Nr.20 ausgestellt wurden. Diese müssen nicht legalisiert werden. b) Geburtsurkunde: Diese erhalten Sie beim zuständigen deutschen Standesamt. c) im Fall einer Vorehe: Scheidungsurteil und –urkunde bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten. Hinweis: Seit November 2007 entfällt das Erfordernis zur Vorlage eines Führungszeugnisses. Grundsätzlich gilt: Alle deutschen Urkunden (außer Ehefähigkeitszeugnis) müssen nach erfolgter Vorbeglaubigung durch die zuständigen deutschen Behörden von der Botschaft der Republik Moldau bzw. dem moldauischen Generalkonsulat, in dessen Amtsbezirk der/die deutsche Verlobte wohnt, legalisiert werden. Von allen Urkunden wird auch eine Übersetzung in die moldauische Sprache benötigt. Prüfen Sie vor Ihrer Abreise in die Republik Moldau, ob alle Urkunden, die in legalisierter Form notwendig sind, legalisiert wurden! Die deutsche Botschaft hat keine Möglichkeit, in Deutschland ausgestellte Urkunden zu legalisieren. II. Nach der Eheschließung in der Republik Moldau Nach der Eheschließung erhalten Sie vom Standesamt eine Heiratsurkunde. Da es sich um eine moldauische Urkunde handelt, empfiehlt es sich, diese Urkunde von der deutschen Botschaft legalisieren zu lassen. Beachten Sie hier bitte wieder das Legalisationsmerkblatt. Informationen zur Visumserteilung zwecks Familienzusammenführung entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt der Visastelle. III. Eheschließung in Deutschland Bitte wenden Sie sich zunächst an das deutsche Standesamt, bei dem Sie heiraten möchten. Dort erhalten Sie eine Aufzählung aller Dokumente, die von beiden Verlobten vorzulegen sind. Fallabhängig kann es hier unterschiedliche Anforderungen geben. Grundsätzlich werden folgende Urkunden benötigt: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern und/oder eine Abstammungsurkunde aktuelle Bescheinigung über den derzeitigen Familienstand bzw. „internationales Ehefähigkeitszeugnis“ (siehe unten) Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung falls geschieden: Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde falls verwitwet: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten falls aufgehobene Lebenspartnerschaft: Aufhebungsurteil In der Republik Moldau werden nach Beitritt zum CIEC-Übereinkommen Nr. 20 sog. „internationale Ehefähigkeitszeugnisse“ ausgestellt. Diese werden in der Regel ohne Legalisation vom deutschen Standesamt anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich bei der Direktion für die Ausstellung von Dokumenten, Str. M. Viteazul 11/1 in Chisinau, was zur Erlangung dieses Dokumentes vorzulegen ist. Ob eine Legalisation aller Dokumente erforderlich ist oder ob die ausländischen Urkunden auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt werden können, entscheidet die deutsche Behörde, bei der die Urkunden vorzulegen sind. In den meisten Fällen wird allerdings eine Legalisation der Urkunde (außer Ehefähigkeitszeugnis, s.o.) verlangt. Bitte beachten Sie dazu das Legalisationsmerkblatt. IV. Vor der Eheschließung in Deutschland Um zur Eheschließung nach Deutschland reisen zu können, muss der/die moldauische Partner(in) ein Visum zur Eheschließung beantragen. Damit dieses erteilt werden kann, sollte in Deutschland die Eheschließung vorab angemeldet werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt der Visastelle zu diesem Thema. Wenn ein Verlobter die Eheschließung in Deutschland allein anmelden soll, so muss der andere Verlobte sein Einverständnis hierzu durch eine sogenannte „Beitrittserklärung“ geben. In diesem Formular, das Sie bei dem deutschen Standesamt erhalten können, werden die Personalien beider Verlobten eingetragen. Außerdem gibt man den gewünschten Namen nach der Eheschließung an. Die/der moldauische Verlobte muss dieses Dokument eigenhändig unterzeichnen und die Unterschrift in der Botschaft beglaubigen lassen. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet in diesem Fall 25,00 Euro. V. Allgemeines Die Öffnungszeiten der deutschen Botschaft für Legalisationen sind wie folgt: Montag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr. Terminvereinbarungen sind nicht nötig. Alle oben genannten Rechtsgeschäfte können grundsätzlich innerhalb eines Vormittags durchgeführt werden. Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der deutschen Botschaft der Republik Moldau unter http://www.chisinau.diplo.de .