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Gemeinde Kranenburg
Drucksache Nr. 539/6
Amt: Bauamt
Zuständiger Mitarbeiter: Herr Hermsen
Nachtrags-Planungs- und Umweltausschussdrucksache
öffentliche Sitzung
Sitzungstag:
11.03.2010
Punkt
Baudenkmal Nr.: 47Ehemaliges St. Johannes Hospital in Kranenburg
3)
1. Schilderung des Sachverhaltes
Als Anlage 1) ist das Schreiben des Vereins für Heimatschutz e.V. 1922 Kranenburg vom
08.03.2010 zur Kenntnisnahme beigefügt. Der Verein Heimatschutz e.V. 1922 Kranenburg
spricht sich mit diesem Schreiben für den Erhalt des o.g. Baudenkmals auf. Ferner hat der
Verein für Heimatschutz e.V. 1922 Kranenburg einen Aufruf zur Unterstützung der
Bemühungen zum Erhalt des ehemaligen St. Johannes Hospitals initiiert. Das zugehörige
Anschreiben ist ebenfalls als Anlage 1) beigefügt
Mit Datum vom 09.03.2010 hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zum
Abbruchantrag eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Das LVR-Amt für Denkmaltplege
im Rheinland stimmt aus fachlicher Sicht dem Abbruchantrag nicht zu. Die vorgenannte
Stellungnahme ist als Anlage 2) beigefügt.
2. Beschlussvorschlag
Der Planungs- und Umwe1t$schuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Kranenburg. den 10O201 0
DØürgermeistr
Anlaen
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1P HF1j4T:tHUf7
E V 1922 KRANENBURG
MUSEUM KATHARNENHOF
mit MÜHLENTURM und STADTSCHEUNE
Verein für Heimatschutz eV., Mühlenstraße 9, 47559 Kranenburg
Herrn
Bürgermeister Günter Steins
Rathaus Klever Str. 4
erdPverw1tU9g
Kr ane nhurq / Ndrhn.
1
08.03.2010
IEng 0 8.MRZ?01 0
47559 Kranenburg
-
Baudenkmal Nr.: 47 „Ehemaliges St. Johannes-Hospital in Kranenburg“
hier: Der vorliegende Abbruchantrag
Antragsteller: Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul Kranenburg Sondervermögen St.
Johannes Stift
—
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steins,
der am 11.03.2010 wiederholt auf der Tagesordnung stehende Bauantrag auf Abbruch des ehemaligen
St. Johannes-Hospitals erweckt in weiten Teilen der Kranenburger Bevölkerung Unverständnis und
große Sorge. An den Verein für 1-feimatschutz e.V. wurde die Bitte gerichtet, dem sich bildenden
Widerstand eine Stimme zu geben. Nicht nur aus diesem Grunde fühlt sich der Verein verpflichtet
dieser Bitte nachzukommen, vielmehr bewegt dieses Thema auch viele unserer Mitglieder, von denen
wir angesprochen werden. Dies, zumal der Verein sich laut Satzung dem Denkmalschutz verschrieben
und in der Vergangenheit mit entsprechenden Stellungnahmen auch untermauert hat.
Wir betrachten außerdem das ehemalige St. Johannes Krankenhaus als wichtigen Bestandteil des
gesamten Gebaudeensembles, bestehend aus Kirche, Pfarrhaus und Hospital. Diese gewachsene
bauliche Einheit ist wesentlicher Teil der Gebäudesubstanz unseres historischen Ortskems. Dies war ja
wohl auch der Grund für den Ratsbeschluss, das ehemalige St. Johannes Hospital in die Liste der
Baudenkmaler in Kranenburg einzutragen (Eintragungsbescheid am 02.05.2008).
In dem vom Verein für Heimatschutz e.V. 1984 herausgegebenen Heimatbuch, ist in einem Beitrag von
Gerd Lamers sehr eindrucksvoll dargestellt, wie sich im 18. und 19. Jahrhundert die soziale Fürsorge
und das Gesundheitswesen entwickelt haben. Es wird berichtet über die Leistungen und Fehlleistungen
der sogenannten „Armenverwaltung“ und über den sozialen Zustand, was auch die große Unsicherheit
der ärztlichen Versorgung in der damaligen Zeit widerspiegelt. Die großen Anstrengungen der
Kranenburger Bürger mit ihrem Krankenhausverein (1843) wurden belohnt. Eine Schenkung an die
Kath. Kirche, durch den preußischen König genehmigt (1846), ermöglichte die Errichtung einer
„Krankenanstalr von den barmherzigen Schwestern. Die im Laufe der Jahre nicht zu übersehende
Baufälligkeit erlaubte erst 1891 den Neubau des Krankenhauses. Das St. Johannes Hospital wurde am
Jahrestag seines Schutzpatrons (27.12.1893) als Krankenhaus für das Kranenburger Land eingeweiht.
Dieser sehr verkürzte Ausflug in die Vergangenheit soll deutlich machen, wie geschichtlich bedeutend
das ehemalige St. Johannes Hospital für die Gemeinde Kranenburg ist. Es ist Zeugnis der eng
verbundenen Stadt-, Sozial- und Kirchengeschichte über mehrere Jahrhunderte.
Der seit Oktober 2009 vorliegende Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul auf Abbruch
des ehemaligen St. Johannes Hospitals entbehrt jeder Sensibilität gegenüber des geschichtlichen,
Bezuges und der ganz persönlichen Verbundenheit vieler Kranenburger Bürger, die dort geboren sind
oder eine Behandlung erfahren haben. Das inzwischen vorliegende Gutachten entkräftet und widerlegt
die vorgeschobenen Gründe der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit. Die dort ebenfalls empfohlenen und
mit Kosten unterlegten baulichen Empfehlungen, müssten auch für den Antragsteller eine Perspektive
darstellen und seinen Vorstellungen entgegenkommen.
Telefon (02826) 623
Volksbank Kleve, Kto. 1200508013 (BLZ 32460422)
Sparkasse Kleve, Kto. 5121280 (SLZ 32450000)
Spenden sind steuerlich absetzbar
-
1;
MUSEUM KATHARINENHOF
mit MÜHLENTURM und STADTSCHEUNE
Wir fordern unsere Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger auf, sich geschlossen für die Erhaltung
des ehemaligen St. Johannes Hospitals in Kranenburg einzusetzen.
Den Beratungen im Planungs- und Umweltausschuss wie auch im Rat wünschen wir eine glückliche
Hand so wie 1922 die sieben Bürger, die den Verein für Heimatschutz gründeten, um den
Mühlenturm, das heutige Wahrzeichen Kranenburgs, vor dem Abbruch zu retten.
Mit freundlichen Grüßen
—
.-i-lans Walter Nebelufl/
Vorsitzender
Bitte um Weiterleitung an alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger der Gemeinde Kranenburg.
Eine Kopie dieses Schreibens erhalt der Kirchenvorstand.
Telefon (02826) 623
Volksbank Kleve, Kto. 1200508013 (BLZ 32460422)
Sparkasse Kleve, Kto. 5121280(812 32450000)
Spenden sind steuerlich absetzbar
-
Muh!enstraße 9
Verein tur Heimatschutz e.V.
Kranenburg
1922
7559 Kranenburi
Te‘efon 02826 623
iiifo@museurnkatharinenhof.de
www,museumkatharinenhof.de
An alle
Freundinnen und Freunde
des Museums Katharinenhof
Kranenburg
Kranenburg, 5. März 2010
Abbruch des St. Johannes Hospitals
in der Satzung des Vereins für Heimatschutz e,V, steht: „Der Zweck des Vereins ist die
Förderung von Kunst und Kultur sowie ( ) die Erhaltung und Wiederherstellung von
Baudenkmälern
Wie Sie ja sicher aus den Diskussionen in Kranenburg gehört haben,
will die Kath. Kirche St. Peter und Paul das Denkmal St. Johannes Hospital abbrechen. Der
Verein wehrt sich dagegen, weil ein Erhalt durchaus möglich ist.
“.
Wir bitten Sie alle, sich ebenfalls für den Erhalt zu engagieren. Bitte gehen Sie zur Sitzung
des Planungs- und Umweltausschusses am Donnerstag, 11.03.2010, 18:00 Uhr, und zeigen
Sie Ihren Einsatz für den Erhalt dieses Kranenburger Denkmals. Dort wird auch das
Gutachten vorgestellt, das die finanzielle Machbarkeit bestätigt.
Außerdem starten wir eine Unterschriftenaktion, die Listen liegen auch in Kranenburger Ge
schäften und im Museum aus. Sprechen Sie aber bitte auch mit Nachbarn, Freunden und
Bekannten, ob sie sich nicht ebenfalls mit ihrer Unterschrift für die gute Sache engagieren
wollen und geben Sie die Unterschriftenlisten bis zum 23.03.2010 im Museum ab.
Die Listen werden der Katholischen Kirche St. Peter und Paul noch vor Ostern übergeben.
Danke für Ihre Unterstützung und
mit freundlichen Grüßen
Bärbel Lohmann
Schriftführerin
Aufruf an alle Kranenburger!
Das iohannesHospital soll beiben!!
Setzt Euch gegen den Abruch des ehemaligen St. Johannes Hospitals ein!
Das ehemalige St. Johannes Krankenhaus ist ein wchtger Bestandteil des gesamten Gebäudeensembles,
bestehend aus Kirche, Pfarrhaus und Hospital. Diese gewachsene bauliche Einheit ist wesentlicher Teil
der Gebäudesubstanz unseres historischen Ortskerns. Dies war auch der Grund für den Ratsbeschluss.
das ehemahge St. Johannes Hospital in de Liste der Baudenkmäler in Kranenburg einzutragen
Seit Oktober 2009 liegt ein Anttrag der Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul auf Abbruch des ehe
maligen St. Johannes Hospitals vor. Der Erhalt und eine Nutzung sei wirtschaftlich unzumutbar. Ein von
der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten entkräftet und widerlegt diese Gründe. Die Empfehlungen
zur Sanierung und Wirtschaftlichkeit müssten auch für die Kirchengemeinde eine Perspektive darstellen,
die ihren Vorstellungen entgegenkommt.
Dieses Gutachten ist auf der Internetseite der Gemeinde Kranenburg veröffentlicht.
Viele Kranenburger und der Verein für Heimatschutz e.V. finden, der Abruchantrag entbehrt jeder Sensibi
lität gegenüber dem geschichtlichen Bezug und der ganz persönlichen Verbundenheit vieler Kranenburger
Bürger, die dort geboren sind oder eine Behandlung erfahren haben.
Deshalb lasst es nicht zu und zeigt, dass ihr gegen den Abbruch des St. Johannes Hospitals seid!
Verein für Heimatschutz eV.
Kranenburg
19.
Mühlenstraße 9
Verein für Heimatschutz e.V,
Kranenburg
1922
47559 Kranenburg
Telefon 02826 623
Wir unterstützen mit unserer Unterschrift den Verein für Heimatschutz in seinem Bemühen, das ehe
maUge St. Johannes Hospital zu erhalten,
Name
Anschrift
Unterschrift
Die Unterschriften werden anschließend den Vertretern der katholischen Kirchengemeinde überge
ben. Unterschriftlisten bitte bis zum 23. 03. 2010 im Museum abgeben.
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
LVRi
Qualität für Menschen
LvR Arra für Densmafptlege an Rhenland
Poatfach 21 40 50250 Puihern
Gemeinde Kranenburg
Untere Denkrnalbehorde
z. H. Herrn Andreas Hermsen
Postfach 1162
47552 Kranenburg
Dtursr
und leichen
bitte
stetu angrünn
09.03.2010
Stü-Hoe-317t-2010
Dr. Andreas Sturmer
Tel 02234 9854-547
Fax 0221 8284-2962
Ursula. Hoegen@lvr.de
vorab per mail
Kranenburg, ehem. Sankt-Johannes-Hospital, Kirchplatz 2
hier: Abbruchantrag der Kath. Kirchengemeinde vom 22.09.2009
Sitzung des Planungs- um Umweltausschusses am 11,03.2010
Sehr geehrter Herr Hermsen,
die die Eintragung in die Denkmaliiste des Landes begründende
Bedeutung des ehemaligen
Sankt-Johannes-Hospitals ist unstrittig, die Eintragung rechtsk
räftig. Dieser Sachverhalt sollte
rn.E. am kommenden Donnerstag eingangs der Erörterung betont werden
, um eine emotiona
le Diskussion möglichst zu vermeiden.
Die katholische Kirchengemeinde Sankt Peter und Paul betreibt den
Abbruch des Gebäudes
(allein) wegen der vermeintlichen wirtschaftlichen und ideelle Unzum
n
utbarkeit einer dauer
haften Erhaltung und Nutzung des Gebäudes.
Die Beweispflicht für diesen Sachverhalt liegt (zunächst) beim Antrag
steller; da der Verlust
eines Baudenkmals der grundsätzlichen Intention des Gesetzes zum
Schutz und zur Pflege
der Denkrnaler im Lande Nordrhein-Westfalen konträr zuwide
rläuft, sind die „Hürden“, die es
in einem solchen Fall für den Antragsteller zu überwinden gilt, verständlicher
weise „hoch“.
Das von der Gemeinde dankenswerterweise in Auftrag gegebene
Gutachten, welches Frau
DipL-Ing. Sauerland in der Sit7ung vorstellen wird, stellt zum
jetzigen Zeitpunkt des Verfah
rens ein Entgegenkommen der Gemeinde dar, es dient Ihrer Rückv
ersicherung bei der Bewer
tung des vorliegenden Antrags und der Information des Aussch
usses. Es sollte jedoch nicht
alleiniger Gegenstand der Diskussion werden, Gegenstand der
Erörterung ist der vorhegende
Antrag mit seiner Begründung.
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Zahlungen ins an don LUR, Finanzbuchhaltung
50663 Koln, auf eines der nachstehenden Konten
sccchecnschrcftr 59259 Ps,ihecm (Bcauweiisr), 6hrrcnfndstcnße
19, Abtcii I3ruweiier
8ushatestc‘le Bsauwelier Kirdre: Linien 961, 962,
967 und 990
Telefon Vemiihtlunq. 02234 9854-u, Internet: wwwccenisrneipfleqelvr.d
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USt-idNc.: DL 122 656 968, Slcuer Nr.: 214/5811/0027
Westdeutsche Landesbank, Kto 60061 (BLZ 300 500 00)
hic. WELADLDD, ISAN: 08 84 3005 ff000 0000 060061
Postbaick Ninderiassung Ksb, Kto 564 501 (6L4 7() 100 50,
81Cr PCNKDEFF37O, IBAN: DL 95 1701 0050 0000 564501
Seite 2
Diese die wirtschaftliche Unzumutbarkeit belegende Begründung genügt jedoch
der vorn Ge
setzgeber rsp. der aktuellen Rechtsprechung geforderten Ausführlichkeit nicht
rsp. kann das
(vergebliche) Bemühen um Erhaltung und sinnvolle Nutzung nicht entspre
chend dargestellt
werden.
Ebenso kann sich die Kirchengemeinde nicht auf eine ideelle Unzumutbark
eit berufen.
Der Denkmalschutz besitzt in Nordrhein Westfalen Verfassungsrang
[s. Artikel 18 (2) in der
Fassung 12.12.1992: „Die Denkmäler dar Kunst, der Geschichte und der
Kultur, die Land
schaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden
und Ge
meindeverbände.“j; die Prüfung des Abbrucharitrags bedarf, da der völlige
Verlust des Bau
denkmals den nach Gesetz schlimmsten vorstellbaren Fall bedeutet, einer
ganz besonderen
Sorgfalt, sowohl im Hinblick auf die dauerhafte wirtschaftliche Unzumutbark
eit wie insbeson
dere im Hinblick auf die von der Kirchengemeinde vertretene Auffassung
einer unzumutbaren
ideellen Belastung.
Die mir von Frau Dipl. Ing. Sauerland mit Datum vom 02,03.2010 im
Auszug überlassenen
Unterlagen nehmen unmittelbar Bezug auf die vom Antragsteller
bislang vorgelegten Annah
men und Berechnungen. Der vom Antragsteller behauptete Tatbes
tand der dauerhaften wirt
schaftlichen Unzumutbarkeit wird in ihren Ausführungen widerlegt;
zudem kann der An
tragsteller nicht die von der Rechtsprechung geforderten Bemühungen
hinsichtlich diverser
möglicher Nutzungskonzepte oder einer gescheiterten (Teil)veräuße
rung nachweisen; letztere
lehnt er zuletzt mündlich in der Sitzung des Planungsausschusse
s vom 14.01.2010 grund
sätzlich ab.
-
-
Das BVerfG und in der Folge das OVG Münster sowie die Verwaitungsg
erichte des Landes
haben in verschiedenen Verfahren klargestellt, dass das Denkm
alschutzgesetz NW auf einen
geeigneten Eigentümer abstellt, der bloße Unwille des Eigentümers,
sein Gebäude langfristig
zu erhalten und sinnvoll zu nutzen als Begründung für einen Abbruch
also nicht ausreichen
kann. Ebenso wurde höchstrichterlich festgestellt, dass Artikel 14
Abs. 1 GG nicht die einträg
lichste Nutzung des Eigentums schützt, diese Aussage ist im vorlieg
enden Fall nicht unmittel
bar anwendbar, sie belegt aber den hohen Rang des Denkmalschu
tzes; relevant wird sie im
Umkehrschluss, erst „wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlosse
ner Eigentümer von
einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch
auch nicht veräu
ßern kann, wird dessen Privatriützigkeit nahezu vollständig beseiti
gt [und] die Versagung
einer Beseitigungsgenehrnigung ist dann nicht mehr zumutbar.“(VG
Köln, 4 K 8318/03)
Die Ausführungen von Frau Sauerland so denke ich belegen, dass
dies für das ehem.
Sankt-Johannes-Hospital nicht zutrifft, der Argumentation des Antrag
stellers also nicht ge
folgt werden kann.
-
-
Der genaueren Untersuchung bedarf dann die Frage, inwieweit sich
die Kirchengemeinde in
ihrem Abbruchantrag auf den ihr verfassungsmäßig zugesicherten
freien Eigentumsumgang
berufen kann [s. unter Bezug auf Art. 140 GG den Artikel 138 (2)
WRV:,, Das Eigentum und
Seite 3
andere Rechte der Rehgionsgemeinschaften und rehgiösen Vereine an ihren für Kultus-, Un
terrichts— und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anlagen, Stiftungen und sonstigen Vermö
gen werden gewährleisteL“j,
Auch diese Frage kann jedoch verneint werden; das Gebäude dient nicht (mehr) einem der
vorgenannten Zwecke, die Ausübung der verfassungsmäßig garantierten Rechte findet an
anderer SteHe statt.
Die von der Kirchengemeinde erwünschte und im folgenden auch nicht grundsätzlich in Frage
gestellte Verbesserung der seelsorgerischen Situation, eine unmittelbare räumliche Nähe von
Kirche, Pfarrheim und Pfarrhaus, ist und dies sollte hei der Entscheidung über den Abbruchantrag den Ausschlag geben auch bei einer Erhaltung des denkmalwerten Gebäudebestands
möglich.
-
-
Das der Kirchengemeinde gehörende Grundstück bietet ausreichend Fläche, den divergieren
den Belangen durch Teilveräußerung o.ä. vertragliche Regelungen Rechnung zu tragen. So
lässt sich der von der Kirchengemeinde beabsichtigte Neubau ohne grundlegende planungs
und baurechtliche Probleme anstelle des nicht denkmalwerten Gebäudeflügels errichten, eine
sinnvolle und wirtschaftlich auskönimliche Nutzung des denkmalwerten Gebäudebestands ist
Dritten auch ohne Inanspruchnahme dieser Flächen möglich. Gleichfalls vorstellbar ist eine
Kombination verschiedener Nutzungen im vorhandenen Gebäudebestand.
Beide Lösungsansätze sind bislang von der Antragstellerin kategorisch abgelehnt worden;
beide Ansätze bieten jedoch die Möglichkeit, dem öffentlichen Belang nach Erhaltung und
sinnvoller Nutzung des baulichen Erbes ebenso Geltung zu verschaffen wie dem verständli
chen Bestreben der katholischen Kirchengemeinde nach einer räumlich konzentrierten örtli
chen Seelsorge.
Aus fachlicher Sicht kann dem vorliegenden Abbruchantrag daher nicht zugestimmt werden.
Mit freundlichem Gruß
lA.
//
1,
Dr. Andreas Sturr1er
/
/
1
1‘
Gerd Lamers
Walther-Wolff-Straße 17
41065 Mönchengladbach
8. März 2010
Verein für Heimatschutz
Mühlenstraße 9
47559 Kranenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung der Schreiben zum Thema „ehemaliges St. Johannes
Hospital“. Als langjähriges Mitglied der Vereins für Heimatschutz begrüße und unterstütze ich
mit allem Nachdruck Ihre Initiative zum Erhalt dieses Gebäudes, das man vor allem auch im
Zusammenhang mit der übrigen Platzbebauung sehen muss (Ensemble-Charakter).
In Ihrem Anschreiben an Bürgermeister Steins zitieren Sie aus meinem Beitrag im
Kranenburger Heimatbuch. Dort wird in einer Fußnote Bezug genommen auf eine
Festschrift, von der ich hoffe, dass sie Ihnen bekannt ist. Im Vorwort zu dieser Festsschrift,
erschienen 1973 zum 125-jährigen Bestehen des St. Johannes-Hospitals, überschreibt der
damalige Pfarrer und Dechant Heinrich Brey sein Vorwort mit einem Psalmwort, das als
Mosaik im Fußboden des alten Eingangs eingelassen ist: „Alle Wege des Herrn sind
Barmherzigkeit“. Da mutet es einem Christenmenschen schon mehr als merkwürdig an, dass
es ausgerechnet unsere Kirche (und einmal nicht die weltlichen „Macht“) ist, die dieses
historische Gebäude beseitigen will. Und weiter schreibt Brey: „Zweifellos ist reicher Segen
von dieser Stätte ausgegangen“ Nimmt uns das nicht auch heute in die Pflicht? Das Vorwort
endet mit: „Dank der Bischöflichen Behörde, der Landesregierung, dem Kreis Kleve und der
Gemeinde Kranenburg, für Ihre Unterstützung. Die Clemensschwestern sind in Kranenburg
gar nicht wegzudenken.“ Sie sind —den schwindenden Zahlen in den Kongregationen
geschuldet- nicht mehr da, jetzt soll auch noch ihre Wirkungsstätte verschwinden??
Die Roghmannstraße in Kranenburg ist nach Wilhelm Roghmann benannt. Über ihn findet
man in der Festschrift von 1973 folgenden Abschnitt, der hier ungekürzt zitiert wird:
„Immer wird dieses Haus ein Denkmal sein der wahrhaft edelmütigen und sozialen
Gesinnung besonders des Herrn Wilhelm Roghmann. Nicht nur, daß er in ernster Krankheit
die Steine für den Bau versprach, bei der Ausführung war er täglich dabei und als der Bau
die Kostenanschläge weit übertraf, war er es, der den Rest großzügig beglich. Er war auch
für die Inneneinrichtung besorgt, er schenkte dem Krankenhaus, das sich bis 1893 mit zwei
Ziegen begnügen mußte, die erste Kuh und gleich auch die Weide hinzu. Wäre er nicht ge
wesen, auch Pastorat und Kirche würden nicht den Zustand aufgewiesen haben, den sie
damals erhielten. Er bleibt für alle Zeiten einer der größten Wohltäter der Kranenburger
Gemeinde.“
„Immer wird dieses Haus ein Denkmal sein“ zugleich ein Denkmal für den größten
Wohltäter der Gemeinde Kranenburg und ausgerechnet die Kirchengemeinde will es
abreißen lassen!
—
—
Der älteren Generation ist noch bekannt, was alles der Zweite Weltkrieg angerichtet hat, die
Jüngeren schauen sich einmal die Fotos im Heimatbuch Seite 55 bis 65 an. Außer den
zahllosen menschlichen Tragödien sind viele Bauwerke unserer Gemeinde in Schuttberge
verwandelt worden. Schwerstbeschädigt war die Kirche St. Peter und Paul sie wurde wieder
in Stand gesetzt, nahezu unbeschadet blieb das Pastorat, während der Westflügel vom
Hospital in Trümmern ging. Auch hier wurde bis September 1945 alles wieder aufgebaut und
repariert. Jetzt soll jetzt abgerissen werden, was Bomben und Granaten stehen ließen...
—
Wenn ich mir dann noch in Erinnerung rufe, dass Pfarrer Franz-Günter Aegenheyster als
profunder Kenner der Kirchengeschichte und der kirchlichen Kunstgeschichte nach 33 Jahren
als Leiter der Pfarre sich in seinem letzten Wirkungsjahr für den Abriss dieses bedeutenden
Baudenkmals einsetzt mit der Begründung, hier ein Pfarrzentrum zu errichten, dann stelle ich
die Frage in den Raum, warum ein Mann, der den „Wallfahrtsort Kranenburg“ in beispielhafter
Weise gefördert und bekannt gemacht hat, diese Idee nicht bereits vor 30 Jahren umgesetzt
hat? Warum hat er sich das in seinem letzten Wirkungsjahr eigentlich angetan? Ausgerechnet
Pfarrer Aengenheyster, der in 30 Jahren die Kirche zu einem wahren Schatz ausgestattet hat,
ein „heiliger Ort“ mit besonderer Nähe zu allem/n Heiligen. Und jetzt soll aus dem
Denkmalensemble das Hospital heraus gebrochen werden? Um dieses Ziel zu erreichen
wurde sogar von ihm am 13.11.2007 eine Anwaltskanzlei beauftragt, die -wie kaum anders zu
erwarten- zu dem Ergebnis kommt, dass die Integrierung des ehemaligen Hospitals in das
geplante Pfarrheim für die Pfarrgemeinde als wirtschaftlich unzumutbar (weil zu teuer)
angesehen wird. Was mag übrigens die Pfarre diese anwaltliche Stellungnahme gekostet
haben?
Leider konnte ich das neue Gutachten, angeblich auf den lnternetseiten der Gemeinde
veröffentlicht, nicht finden. Aus den Texten zum Aufruf geht jedoch hervor, dass dieses
Gutachten Gründe der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit entkräfte und widerlege, so dass
Grund zu der Annahme besteht, dass die Gemeinde wie auch Pfarre einen Weg finden, der
den Erhalt dieses Denkmals zum Ziel hat.
Unsere Vorfahren haben vor bald 90 Jahren den Verlust des Mühlenturms gerade noch
haben abwenden können (und der war bereits zu einem Drittel abgetragen). Auch die
Stadtscheune war so marode, dass man sie eigentlich hätte abreißen sollen, jetzt ist es ein
Schmuckstück im Stadtbild.
Für den wichtigen Baustein im Stadtbild, das ehemalige Hospital St. Johannes, das sein
Entstehen einer großzügigen Stiftung zu verdanken hat, lohnt es sich zu kämpfen.
Mir freundlichen Grüßen
gez.
Gerd Lamers
(früher Kleyen 24)