Pressemitteilung Kreis Steinfurt/Emsdetten 28.01.2014 Erklärung

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Pressemitteilung Kreis Steinfurt/Emsdetten 28.01.2014 Erklärung
Pressemitteilung
Kreis Steinfurt/Emsdetten 28.01.2014
Erklärung der Bürgerwindpark Emsdetten GmbH& Co. KG zur Insolvenz von Prokon
Die Firma Prokon, ein Windkraftanlagenbetreiber, hat Insolvenz angemeldet. Die öffentliche
Aufmerksamkeit ist sehr groß – das Thema war sogar der Aufhänger der Sendung „Hart aber fair“ in
den ARD am 27.01.14.
Aufgrund der allgemeinen Verunsicherung positionieren sich jetzt die Bürgerwindpark Emsdetten
GmbH& Co. KG, dessen Initiator Prowind sowie der geschäftsführender Gesellschafter Johannes
Busmann aus Osnabrück zu dieser Insolvenz: Es bestehen in keinerlei Weise Verbindungen zu Prokon
und die seitens der Bürgerwindpark Emsdetten GmbH Co.KG auszugebenden Genussscheine
unterscheiden sich- trotz der Wortgleichheit – in erheblicher Weise von den durch Prokon
vertriebenen Papieren
Denn bei dem Genussrecht der Bürgerwindpark Emsdetten handelt es sich um die Investition in ein
konkretes Projekt vor Ort. Genauergesagt um die Beteiligung an der Betreibergesellschaft, die die
Eigentümerin der künftigen Windkraftanlagen im Windpark Emsdetten
sein wird. Diese
Windkraftanlagen sind am 21.1.2014 nach dem BImSchG genehmigt worden und erhalten daher die
noch geltende EEG Vergütung. Die Betreibergesellschaft ist von der Prowind GmbH, die das
Projektentwicklungsrisiko trägt, unternehmerisch unabhängig. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei
dem Genussrecht der Prokon um eine Beteiligung an einer Beteiligungsgesellschaft1. Die
Beteiligungsgesellschaft selbst beteiligte sich wiederrum an verschiedenen Unternehmen aus dem
Bereich der regenerativen Energien verschiedenster Risikoart. Die Prokon-Genussrechtszeichner
hatten keinen Einfluss auf die Auswahl der Unternehmen, in die investiert wurde. Ferner ist das
Genussrecht der Bürgerwindpark Emsdetten auf diesen Zweck limitiert. Es werden nur Genussrechte
in der Höhe des notwendigen Eigenkapitalanteils für das Projekt ausgegeben und die Laufzeit ist von
vornherein an die Lebensdauer des Projekts gekoppelt. Dividenden werden direkt ausgezahlt. Eine
„Thesaurierung“, also die Beteiligung an Jahresfehlbeträgen und Neuausgabe zu Bedienung älterer
Genussrechte, die bei Prokon zu einem Schneeballeffekt geführt haben, ist ausgeschlossen.
Beim Projekt des Bürgerwindparks Emsdetten haben Genussrechte einen Vorrang vor der
Kommanditbeteiligung. Mit der nachfolgenden Kommanditbeteiligung haftet Johannes Busmann
dann für die Bedienung der Genussrechte. Dies schafft eine zusätzliche Sicherheit, die bei Prokon
nicht gewährt wurde.
1
Diese, wie auch die weiteren Angaben zu dem Genussrecht der Prokon Regenerative Energien GmbH wurden
dem im Internet auf den Seiten der Prokon veröffentlichten "Prokon Genussrecht - Kurzprospekt" entnommen
(www.prokon.net/downloads/GR_4te_kurz.pdf)
Nicht zuletzt bietet das Genussrecht der Bürgerwindpark Emsdetten eine größere Transparenz für
den einzelnen Anleger. Denn deren gewählte Vertreter des Bürgerbeirates haben von Beginn an
Zugang zu allen Gesellschaftsunterlagen und nehmen an der Gesellschafterversammlung teil. Die
beim Bürgerwindpark Emsdetten Beteiligten kommen ausschließlich regional aus dem Raum
Steinfurt- Osnabrück-Emsland. Diese Zusammensetzung spiegelt das Ziel der Beteiligung von Bürger
vor Ort und der Erhöhung der regionalen Wertschöpfung.
Wie oben dargestellt war das Investment in die Prokon Papiere hoch risikoreich. Darauf haben unter
anderem die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale regelmäßig hingewiesen. Die
aggressive Werbung und das Versprechen auf sehr hohe Renditen durch die Firma Prokon sehen wir
als Vertreter derselben Branche als unprofessionell an.
Weitere Informationen zu unserem Projekt finden Sie unter www.buergerwindpark-emsdetten.de.
Herausgeber
Prowind GmbH
Lengericher Landstraße 11 B
49078 Osnabrück
Ansprechpartner
Johannes Busmann, Geschäftsführer
Telefon: 0541 / 600 29 – 0
Fax: 0541 / 600 29 – 29
busmann@prowind.com
www.prowind.com