Pressemitteilung Kreis Steinfurt/Emsdetten 28.01.2014 Erklärung
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Pressemitteilung Kreis Steinfurt/Emsdetten 28.01.2014 Erklärung
Pressemitteilung Kreis Steinfurt/Emsdetten 28.01.2014 Erklärung der Bürgerwindpark Emsdetten GmbH& Co. KG zur Insolvenz von Prokon Die Firma Prokon, ein Windkraftanlagenbetreiber, hat Insolvenz angemeldet. Die öffentliche Aufmerksamkeit ist sehr groß – das Thema war sogar der Aufhänger der Sendung „Hart aber fair“ in den ARD am 27.01.14. Aufgrund der allgemeinen Verunsicherung positionieren sich jetzt die Bürgerwindpark Emsdetten GmbH& Co. KG, dessen Initiator Prowind sowie der geschäftsführender Gesellschafter Johannes Busmann aus Osnabrück zu dieser Insolvenz: Es bestehen in keinerlei Weise Verbindungen zu Prokon und die seitens der Bürgerwindpark Emsdetten GmbH Co.KG auszugebenden Genussscheine unterscheiden sich- trotz der Wortgleichheit – in erheblicher Weise von den durch Prokon vertriebenen Papieren Denn bei dem Genussrecht der Bürgerwindpark Emsdetten handelt es sich um die Investition in ein konkretes Projekt vor Ort. Genauergesagt um die Beteiligung an der Betreibergesellschaft, die die Eigentümerin der künftigen Windkraftanlagen im Windpark Emsdetten sein wird. Diese Windkraftanlagen sind am 21.1.2014 nach dem BImSchG genehmigt worden und erhalten daher die noch geltende EEG Vergütung. Die Betreibergesellschaft ist von der Prowind GmbH, die das Projektentwicklungsrisiko trägt, unternehmerisch unabhängig. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei dem Genussrecht der Prokon um eine Beteiligung an einer Beteiligungsgesellschaft1. Die Beteiligungsgesellschaft selbst beteiligte sich wiederrum an verschiedenen Unternehmen aus dem Bereich der regenerativen Energien verschiedenster Risikoart. Die Prokon-Genussrechtszeichner hatten keinen Einfluss auf die Auswahl der Unternehmen, in die investiert wurde. Ferner ist das Genussrecht der Bürgerwindpark Emsdetten auf diesen Zweck limitiert. Es werden nur Genussrechte in der Höhe des notwendigen Eigenkapitalanteils für das Projekt ausgegeben und die Laufzeit ist von vornherein an die Lebensdauer des Projekts gekoppelt. Dividenden werden direkt ausgezahlt. Eine „Thesaurierung“, also die Beteiligung an Jahresfehlbeträgen und Neuausgabe zu Bedienung älterer Genussrechte, die bei Prokon zu einem Schneeballeffekt geführt haben, ist ausgeschlossen. Beim Projekt des Bürgerwindparks Emsdetten haben Genussrechte einen Vorrang vor der Kommanditbeteiligung. Mit der nachfolgenden Kommanditbeteiligung haftet Johannes Busmann dann für die Bedienung der Genussrechte. Dies schafft eine zusätzliche Sicherheit, die bei Prokon nicht gewährt wurde. 1 Diese, wie auch die weiteren Angaben zu dem Genussrecht der Prokon Regenerative Energien GmbH wurden dem im Internet auf den Seiten der Prokon veröffentlichten "Prokon Genussrecht - Kurzprospekt" entnommen (www.prokon.net/downloads/GR_4te_kurz.pdf) Nicht zuletzt bietet das Genussrecht der Bürgerwindpark Emsdetten eine größere Transparenz für den einzelnen Anleger. Denn deren gewählte Vertreter des Bürgerbeirates haben von Beginn an Zugang zu allen Gesellschaftsunterlagen und nehmen an der Gesellschafterversammlung teil. Die beim Bürgerwindpark Emsdetten Beteiligten kommen ausschließlich regional aus dem Raum Steinfurt- Osnabrück-Emsland. Diese Zusammensetzung spiegelt das Ziel der Beteiligung von Bürger vor Ort und der Erhöhung der regionalen Wertschöpfung. Wie oben dargestellt war das Investment in die Prokon Papiere hoch risikoreich. Darauf haben unter anderem die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale regelmäßig hingewiesen. Die aggressive Werbung und das Versprechen auf sehr hohe Renditen durch die Firma Prokon sehen wir als Vertreter derselben Branche als unprofessionell an. Weitere Informationen zu unserem Projekt finden Sie unter www.buergerwindpark-emsdetten.de. Herausgeber Prowind GmbH Lengericher Landstraße 11 B 49078 Osnabrück Ansprechpartner Johannes Busmann, Geschäftsführer Telefon: 0541 / 600 29 – 0 Fax: 0541 / 600 29 – 29 busmann@prowind.com www.prowind.com