Geschäftsbericht 2012/2013 des BDPK

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Geschäftsbericht 2012/2013 des BDPK
Veranstaltungen
Tarif und Personal
Qualität
Krankenhäuser
des Bundesverbandes
Deutscher Privatkliniken e.V.
Informationen
Rehabilitation
Geschäftsbericht
2012/13
Gesundheitspolitik
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Gesundheitspolitik
Gesetzgebung (Zeitstrahl)
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2. Rehabilitation
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22
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Gesundheitspolitische Reha-Positionen des BDPK
Vergütung
Aktuelle Entwicklungen bei unseren Partnern
Reha-Gesetzgebung
Kinder- und Jugendrehabilitation
Mutter/Vater-Kind-Rehabilitation
3. Krankenhäuser
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Pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik
Finanzierung der Leistungen
Weiterentwicklung DRG-System
Faktenbuch Krankenhäuser
Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz
Ambulante Spezialärztliche Versorgung
Defizitfinanzierung
4. Qualität
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Qualität in der Rehabilitation
Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Qualitätssicherung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
Qualitätsorientierte Vergütung in der Rehabilitation
Qualität im Krankenhausbereich
Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG)
Qualitätskliniken.de
5. Tarif und Personal
6. Veranstaltungen
7. Informationen BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Gremienmitglieder
Statistiken
Partner und Kooperationen
Zertifizierte Einrichtungen
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Impressum
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Vorwort
zum Geschäftsbericht 12 / 13
Guten Tag, sehr verehrte Damen und Herren,
gemeinsam mit unseren Landesverbänden vertreten wir – der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) - die Interessen von Krankenhäusern
und Rehabilitationskliniken, die als Unternehmen in privater Trägerschaft
geführt werden. Im Zentrum stehen dabei politische, wirtschaftliche und
soziale Fragen. Die Kliniken in privater Trägerschaft verstehen sich als Partner von Patienten, Versicherungswirtschaft und Politik. Die Auseinandersetzungen im Gesundheitswesen sind oft verhärtet und von diametralen Interessen geprägt. Unser Anliegen ist es, die Diskussionen konstruktiv zu
begleiten und damit zu einer patientenorientierten Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung beizutragen.
Der Vorstand 2012
Dr. Katharina Nebel
Präsidentin
Dabei gilt es nicht nur die Frage zu beantworten, vor welchen gegenwärtigen Aufgaben unser Gesundheitssystem steht. Fast noch wichtiger erscheint
uns der Blick auf die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte und die
Entscheidungen, die dafür heute bereits zu treffen sind. Folgende Fragestellungen sind dabei von besonderer Brisanz:
Dr. Ulrich Wandschneider Dr. Michael Philippi
1. Vizepräsident
2. Vizepräsident
Dr. Francesco de Meo
Norbert Glahn
1.
2.
3.
Wie schaffen wir es, in Zukunft eine annähernd flächendeckende Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen für die
gesamte Bevölkerung aufrechtzuerhalten?
Wie schaffen wir es, die in Zukunft immer knapper werdenden
Fachkräfte länger gesund und arbeitsfähig zu erhalten?
Wie schaffen wir es, dass die stark ansteigende Zahl von Pflegebedürftigen so lange wie möglich selbstständig und von fremder Hilfe unabhängig bleibt?
Neben unserer eigentlichen Kompetenz, dem effizienten Betrieb von leistungsfähigen Kliniken, wollen wir auch zukünftig unseren Sachverstand zur
Beantwortung dieser Fragen einbringen.
Friedel Mägdefrau
Berthold Müller
Eugen Münch
Ellio Schneider
Dr. Dr. Martin F. Siebert
Dr. Thomas Wolfram
Herbert-M. Pichler
Dr. Mani Rafii
An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen, den langjährigen BDPKVizepräsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden der Rhön Klinikum AG
Eugen Münch zu würdigen. Die Entwicklung des BDPK ist seit vielen Jahrzehnten untrennbar mit dem Vordenker und der visionären Unternehmerpersönlichkeit verbunden. Wir sind dankbar, dass Eugen Münch dem BDPK
auch nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand weiterhin freundschaftlich
und fachlich verbunden bleibt.
Dr. med. Katharina Nebel, M. Sc. Präsidentin
Thomas Bublitz
Hauptgeschäftsführer
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Gesundheitspolitik
1. Gesundheitspolitik
Die Legislaturperiode des 17. Deutschen Bundestages
geht zu Ende. Die Fülle der gesetzgeberischen Eingriffe scheint nach wie vor erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sicherzustellen.
Der Gesundheitsmarkt ist weit davon entfernt, sich
durch Angebot und Nachfrage lenken zu lassen. Der
Staat übernimmt vielmehr im Detail Steuerungsverantwortung, anstatt lediglich Rahmenbedingungen
zu setzen, in denen sich die Akteure des Gesundheitswesens zielsicher bewegen.
Deutlich wird das an den Gesetzgebungsverfahren,
die in der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums in den vergangenen vier Jahren eingeleitet
wurden. Einen Überblick über die relevanten
Gesetze der vergangenen Legislaturperiode bietet die
folgende Grafik.
Wie ist die Bilanz für die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft am Ende
der Legislaturperiode und noch wichtiger: wohin soll
die Reise gehen?
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Gesundheitspolitik
Das Gesundheitswesen hat die Finanzund Wirtschaftskrise erstaunlich gut
überstanden. Eine außerordentlich stabile
Beschäftigungslage im Inland führte zu
einem gut gefüllten Gesundheitsfonds
und zu einer prallen Rentenkasse. Von
einem finanziell stabilen Gesundheitssystem profitieren Patienten, Versicherer
und auch die Leistungserbringer. Nach
dem harten Sparkurs, den die Regierung
den Kliniken zugemutet hatte, bestehen
zumindest am Ende der Legislaturperiode finanzielle Spielräume, um die
Kliniken wieder ein wenig zu entlasten.
Bisher nie dagewesene politische Diskussionen zur Frage, wie die Überschüsse im Gesundheitswesen sinnvollerweise eingesetzt werden können, weckten
Begehrlichkeiten bei allen Beteiligten
und führten letztlich zu folgenden gesetzlichen Änderungen: Der Rentenversicherungsbeitrag wurde zum 1. Januar
2013 um 0,7 Prozent auf 18,9 Prozent gesenkt. Das entlastet die Versicherten
einerseits, aber auch die Arbeitgeber und
damit die Kliniken bei den Lohnnebenkosten. Wenigstens hier waren die Kliniken nicht mit steigenden Kosten konfrontiert. Im Gegensatz dazu stiegen die
Kosten in vielen anderen Bereichen,
unter anderem durch immens hohe Tarifabschlüsse.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen verfügte der Gesundheitsfonds
über erhebliche Überschüsse in Höhe von
30 Milliarden Euro. So konnte es sich
diese Regierungskoalition leisten, die zumindest von der FDP gehassten Praxisgebühren ebenfalls zum Beginn des Jahres abzuschaffen. Das freute neben den
Im Rehabilitationsbereich hingegen gibt
es trotz vergleichbarer klinischer Kostenstrukturen keine politische Hilfestellung.
Der BDPK fordert die Einführung eines
Orientierungswertes, der die Berücksichtigung von Kosten ermöglichen würde,
bisher vergeblich. Dabei wäre es ein Gebot der Fairness, den Reha-Kliniken
ebenfalls die Anwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Kostenorientierungswertes zu ermöglichen.
Allerding hat diese Bundesregierung
erstmals Reha-Schiedsstellen eingeführt,
um den Rehabilitationskliniken eine
adäquate Anpassung der Vergütung zu
ermöglichen.
Patienten vor allem die niedergelassenen Ärzte, die mit dem Einzug der Praxisgebühr belastet waren. Zusätzlich
kürzte die Bundesregierung den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um
vier Milliarden Euro und stopfte damit
ein Loch im Staatshaushalt. Haushaltspolitisch ist das zwar nachvollziehbar,
ein Zeichen verlässlicher Gesundheitspolitik ist es aber nicht. Es ist unseres Erachtens ein fragwürdiger Griff in die Taschen der gesetzlich Krankenversicherten.
Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken ist
besorgniserregend, auch bei den privaten Trägern. Der starke Personalkostenanstieg, der mit rund 60 bis 70 Prozent
an den Gesamtkosten der Kliniken zu Buche schlägt, verdüstert die Perspektiven.
Hinzu kommen die rasant steigenden
Preise für Strom (EEG-Umlage) und Heizöl/Gas sowie Lebensmittel. Auch die
deutlich gestiegenen Versicherungsprämien erschweren die Situation. Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung, wie in anderen Bereichen der Wirtschaft, bestehen
nicht. Leider konnte der endlich eingeführte Orientierungswert diese Entwicklungen nicht annähernd auffangen.
Sachgerechte Finanzierung der Krankenhausinvestitionen
Ursächlich für die Finanzmisere der
Krankenhäuser ist die unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die
Bundesländer, die sich immer stärker
aus ihrer Finanzierungsverpflichtung zurückziehen. Auch die Einführung von
pauschaler und leistungsorientierter Investitionsförderung einzelner Bundesländer ändert nichts daran, dass die ausgeschütteten Investitionsmittel von Jahr
zu Jahr geringer werden. Mit drastischen
Folgen: die Krankenhäuser sind bei einer
unzureichenden Investitionsfinanzierung
darauf angewiesen, Gewinne für Investitionen aus den Erlösen für die Patientenversorgung zu erwirtschaften. Das ist
nur möglich, wenn eine unter allen Umständen optimierte Auslastung der einzelnen Krankenhäuser mit Patienten ge-
Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken haben erhebliche Finanzierungsprobleme. Der Kostenanstieg lag deutlich
über den gesetzlich möglichen Refinanzierungsmöglichkeiten. Dennoch versuchte der Gesetzgeber zumindest im
Krankenhausbereich seiner Verpflichtung
annähernd gerecht zu werden, indem er
die Kliniken mit Hilfspaketen Mitte 2012
(PsychEntgG) und 2013 entlastete.
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geben ist. Vor allem die Krankenkassen
kritisieren eine angeblich von den Krankenhäusern aus ökonomischen Gründen
ausgelöste Operationsflut im Bereich
der Endoprothesen und der Wirbelsäulenoperationen, die medizinisch nicht erklärlich sei. Dem pauschalen Vorwurf
der Kassen, Krankenhäuser würden Patienten ohne medizinische Indikation operieren, tritt der BDPK deutlich entgegen.
Die Versicherten von heute sind älter,
aber auch anspruchsvoller geworden.
Die Patienten von heute sind nicht mehr
bereit, Einschränkungen in der Mobilität
und Schmerzen zu erdulden. Die Veränderung des Bewusstseins einerseits,
aber auch der medizinische Fortschritt
lässt die Zahl der Eingriffe ansteigen. Mit
immer schonenderen Operationsmethoden werden auch für ältere Patienten
Operationen möglich, die man früher
nicht gewagt hätte. Die Unterstellung,
Ärzte operierten Patienten wegen des
wirtschaftlichen Drucks in den Krankenhäusern, ist äußerst gewagt. Kein Patient
lässt sich freiwillig und ohne Not an Hüfte oder Wirbelsäule operieren. Dennoch
hält der BDPK die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf ärztliche Zweitmeinung für sinnvoll. Ein solches Verfahren sollte allerdings unabhängig von den
Einflüssen der Krankenhäuser und der
Krankenkassen sein. Krankenkassen sind
schließlich Versicherungsunternehmen,
die ein hohes Interesse an der Vermeidung von Versicherungsfällen haben.
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass
die Krankenkassen selbst dazu beitragen, dass die Versicherten immer seltener Behandlungsalternativen zu Operationen erhalten. Medizinische RehabilitatiBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Gesundheitspolitik
on in der Krankenversicherung wird fast
nur noch im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung erbracht. Es
gibt aber kaum noch Bewilligungen von
Rehabilitationsleistungen, um Krankenhausbehandlungen und Operationen zu
verschieben oder zu verhindern.
Bedarfsgerechter
Zugang zu Leistungen
der medizinischen
Rehabilitation
Deutlich wird der Handlungsbedarf im
Zeitverlauf: Der Ausgabenanteil für Leistungsausgaben der medizinischen Rehabilitation an den Gesamtausgaben der
GKV ist um 40 Prozent gesunken. Während die Ausgaben für medizinische Rehabilitation 1995 noch einen Anteil von
1,9 Prozent an den Gesamtausgaben der
GKV ausmachte, liegt dieser Anteil 2011
nur noch bei 1,2 Prozent. Das ist umso erstaunlicher, da die Versicherten in dieser
Zeit älter, kränker und pflegebedürftiger
geworden sind und der Rehabilitationsbedarf gestiegen sein müsste.
Der Anteil der Rehabilitationsleistungen,
die aus der ambulanten Versorgung heraus eingeleitet wurden (Heilverfahren),
hat sich mehr als halbiert (1995 = 42 Prozent, 2011 = 16 Prozent). Der Anteil der
Rehabilitationsleistungen, die unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließen und von Krankenhausärzten initiiert werden (Anschlussrehabilitation) ist entsprechend gestiegen.
Von 58 Prozent im Jahr 1995 auf 84 Prozent im Jahr 2011.
Patienten erhalten demnach heute fast
ausschließlich nach Krankenhausbehandlungen eine Rehabilitationsleistung
und nicht, um damit Krankenhausbehandlungen oder Operationen zu vermei­
den. Der Zugang zu Leistungen der
medizinischen Rehabilitation sollte für
die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen wieder uneingeschränkt aus
der ambulanten ärztlichen Versorgung
heraus geschaffen werden. Allen zugelassenen Vertragsärzten sollte ein
bürokratiearmes Verordnungsverfahren
ermöglicht werden, das den Versicherten einen praktikablen Zugang zu den
Leistungen der medizinischen Rehabilitation verschafft. Besonders wichtig ist
dieser Leistungszugang für Versicherte,
die von Pflegebedürftigkeit bedroht
sind. Zwar gibt es ein eindeutig verankertes gesetzliches Prinzip „Reha vor
Pflege“, doch wird es nicht angewendet,
weil die Schnittstelle zwischen Krankenund Pflegeversicherung nicht sachgerecht ausgestaltet ist. Um diese Schnittstelle zu verbessern ist es erforderlich,
dass die Pflegeversicherung der Krankenkasse die Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von
Pflegeleistungen erstattet.
seit 2009 führt es zu alljährlich wiederkehrenden Zielkonflikten. Obwohl die
Zahl der Antragsteller von Jahr zu Jahr
im Zuge der demografischen Veränderung und der verlängerten Lebensarbeitszeit steigt, wächst das Reha-Budget
nicht entsprechend mit. Es ist wenig erstaunlich, dass die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2009 von
Jahr zu Jahr eine bemerkenswerte Übereinstimmung der Leistungsausgaben für
Rehabilitation mit dem Reha-Budget präsentieren. Die Quote der abgelehnten
Reha-Anträge nimmt jedoch stetig zu. Das
ist unverständlich, da es erheblich sinnvoller wäre, vermeidbare Erwerbsminderungsrenten durch Rehabilitation zu verschieben. Das würde nicht nur die Rentenkassen schonen, sondern den einzelnen
Menschen Möglichkeiten eröffnen, länger
zu arbeiten, Rentenbeiträge zu zahlen
und gleichzeitig das Risiko von Altersarmut zu verringern. Die Wirtschaft würde
es danken. Ihr fehlen schon heute qualifizierte und erfahrene Fachkräfte.
Reha-Budget in der
Gesetzlichen Rentenversicherung
Während man den Krankenhäusern in
den letzten Jahren mehrfach aus der Gesetzgebungsfalle geholfen hat, regelte
die Bundesregierung für Rehabilitationskliniken die Einführung von Schiedsstellen. Rehabilitationskliniken können nun
bei unterschiedlichen Auffassungen
über die Vergütungssatzgestaltung im
Bereich der gesetzlichen Krankenkassen
Schiedsstellen anrufen. In diese wichtige
und notwendige Maßnahme zur Herstel-
Eine ähnlich schwierige Versorgungslage zeichnet sich im Bereich der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen
Rentenversicherung ab. Dort sorgt das
starre Reha-Budget für eine zunehmend
angespannte Versorgungslage. Bereits
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lung eines annähernden Verhandlungsgleichgewichtes zwischen Krankenkassen und Rehabilitationskliniken wird
sehr viel Hoffnung gesetzt. Die Kliniken
erwarten, dass die Reha-Schiedsstellen
geeignet sind, annähernd faire und kostendeckende Preise für Rehabilitationseinrichtungen zu erreichen.
In diesem Sinne wird sich der BDPK
konstruktiv in den künftigen politischen
Prozess einbringen.
Schiedsstellen
für Reha-Kliniken
geschaffen
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Versorgungsstrukturgesetz
Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung, Verbesserung der erlebten
Versorgungsrealität der Patientinnen und Patienten und die ambulante spezialärztliche Versorgung. Inkrafttreten: 01.01.2012
Verordnung für die Geltendmachung von Haftungsbeträgen durch den
GKV-Spitzenverband
Kriterien für den Fall der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse.
Inkrafttreten: 14.1.2010
Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) zur Zulagenförderung der
privaten Pflegevorsorge
Ergänzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes: Freiwillige private Pflegevorsorge
wird erstmals staatlich gefördert. Kabinett: 06.06.2012
GKV-Änderungsgesetz
Verlängerung der Übergangsregelungen für den Datentransfer an private
Abrechnungsstellen im Bereich der ambulanten Notfallbehandlung im
Krankenhaus und im Bereich der Selektivverträge.
Inkrafttreten: 30.7.2010
1. Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Veränderungen im Rahmen der ärztlichen Ausbildung: Förderung der Nachwuchsgewinnung und Stärkung der Allgemeinmedizin. Inkrafttreten: 24.07.2012
Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische
und psychosomatische Einrichtungen
Fortsetzung des Weges von krankenhausindividuellen Verhandlungen kostenorientierter Budgets hin zu einer leistungsorientierten Krankenhausvergütung
Inkrafttreten: 01.08.2012
Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur
Transplantation bestimmte menschliche Organe
Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Transplantation
menschlicher Organe.
Inkrafttreten: 26.8.2010
2010
Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik – Zeitstrahl
2011
2012
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Eindämmen der rasant steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen
Krankenkassen. Inkrafttreten: 1.1.2011
Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Europäische Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards
wird in deutsches Recht umgesetzt. Inkrafttreten: 01.08.2012
Verordnung zur Nutzenbewertung
Nutzenbewertung als Grundlage für die Erstattung von Arzneimitteln.
Inkrafttreten: 1.1.2011
Alterssicherungsstärkungsgesetz – Gesetz zur Stärkung der
Alterssicherung 07.8.12 Referentenentwurf
Verordnung zur Wahrnehmung und Durchführung der Aufgaben
der Datentransparenz (Datentransparenzverordnung)
Nutzung der für Zwecke des morbiditätorientierten Risikostrukturausgleichs (mRSA) erhobenen Leistungs- und Abrechnungsdaten
der Krankenkassen. Inkrafttreten: 18.09.2012
GKV-Finanzierungsgesetz
Stabilisierung der Ausgaben, Stärkung der Finanzierungsgrundlage und gerechtere und zielgenaue Gestaltung eines Sozialausgleichs. Inkrafttreten: 1.1.2011
Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Festlegen der Rechte aller Patientinnen und Patienten, die in EU-Ländern
Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Inkrafttreten: 24.4.2011
2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer
Vorschriften
Mit dem Gesetz werden Europäische Richtlinien umgesetzt.
Inkrafttreten: 26.10.2012
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
Verbesserungen bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und resistenten Krankheitserregern.
Inkrafttreten: 4.8.2011
8. GWB Novelle – Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
23.3.12 Gesetzentwurf
23.11.12 Überweisung Vermittlungsausschuss
Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform
Kabinett: 16.11.2011
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Gesundheitspolitik
Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013
(PEPPV 2013)
Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen können auf freiwilliger
Grundlage im Jahr 2013 das neue Entgeltsystem nutzen. Rahmenbedingungen für das neue Entgeltsystem wurden im Psych-Entgeltgesetz beschlossen.
Inkrafttreten: 01.01.2013
Gesetz zur Förderung der Prävention
Bundesregierung schafft die Grundlagen für noch mehr und gezielte
Gesundheitsförderung.
Inkrafttreten: 20.03.2013
Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) – Gesetz zur Neuausrichtung der
Pflegeversicherung
Inkrafttreten: 01.01.2013
Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und
-registergesetz – KFRG)
Reichweite, Strukturen und Qualität der Krebsfrüherkennung werden verbessert.
Es sollen flächendeckend klinische Krebsregister eingerichtet werden.
Inkrafttreten: 09.04.2013
Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Verbesserung der Situation pflegebedürftiger behinderter Menschen.
Inkrafttreten: 01.01.2013
Eckpunkte Krankenhausfinanzierung
Formulierungshilfe für Änderungsantrag zur finanziellen Entlastung
der Krankenhäuser.
17.04.2013 Beschluss Bundeskabinett
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes
(Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift)
Beitrag zur erhöhten Sicherheit bei Medizinprodukten.
Inkrafttreten: 01.01.2013
2013
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über
die ärztliche Approbation
Inkrafttreten: 01.10.2013
Versicherungsvertragsgesetz – Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher
Vorschriften
Beschluss Bundestag: 31.01.2013
Verordnung nach § 10 a des Transplantationsgesetzes (TPG-Organverordnung)
Eine europäische Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei
Transplantationen menschlicher Organe.
Inkrafttreten: 16.02.2013
Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV)
Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem
„Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PräimpG) vom
21. November 2011 nach.
Inkrafttreten: 01.02.2014
Patientenrechtegesetz
Rechte der Patientinnen und Patienten werden transparent, verlässlich und
ausgewogen gestaltet.
Inkrafttreten: 26.2.2013
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Rehabilitationseinrichtungen, die Patienten der Rentenversicherung versorgen, haben auch in diesem Berichtsjahr die knappen Mittel des Reha-Budgets gespürt.
Um im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Budgets
zu bleiben, waren die Träger der Rentenversicherung
gezwungen, Anträge auf Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation sehr restriktiv zu bescheiden. Weitere
Auswirkungen des Budget-Drucks sind die Kürzung
von Verweildauerkorridoren sowie eine Zurückhaltung
bei notwendigen Vergütungssatzerhöhungen.
Mitgliedseinrichtungen, die Leistungen für die gesetzliche Krankenversicherung erbringen, spüren ebenfalls
den Wettbewerbsdruck. Krankenkassen versuchen
Zusatzbeiträge zu vermeiden, unter anderem mit
Einsparungen bei der Versorgung mit Rehabilitationsleistungen. Der Anteil der Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung für medizinische Rehabilitationsleistungen liegt inzwischen nur noch bei einem
Prozent. Während der Zugang zu Reha-Leistungen aus
dem akutstationären Bereich im Anschlussheilverfahren
vergleichsweise problemlos funktioniert, wirkt das
Antrags- und Bewilligungsverfahren aus dem ambulanten Sektor eher wie ein Leistungsvermeidungs- und
-verdrängungsverfahren.
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Rehabilitation
2. Rehabilitation
Gesundheitspolitische
Reha-Positionen des BDPK
Mit Rehabilitation Pflege vermeiden
Patienten mit ärztlich festgestelltem Rehabilitationsbedarf müssen ohne
nachgelagerte Leistungsentscheidung der Krankenkasse die notwendigen Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten. Die Entscheidung über die Art der Rehabilitationsmaßnahme sowie die dazu geeignete Rehabilitationsklinik muss in enger Abstimmung mit dem Patienten
durch den behandelnden Arzt getroffen werden. Vorbild ist die Regelung
für die Verordnung der Krankenhausbehandlung. Dazu ist unter anderem
eine Überarbeitung der Rehabilitationsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses notwendig.
Um für Krankenkassen einen Anreiz zu schaffen, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zu erbringen, schlagen wir einen finanziellen Ausgleich zwischen Pflege- und Krankenversicherung vor. Die Krankenkassen erhalten somit ihre Aufwendungen für Reha-Leistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zurück.
Diese Regelung bietet den Vorteil, dass keine leistungsrechtlichen Verschiebungen zwischen den Sozialgesetzbüchern V, IX und XI vorgenommen werden müssen.
Der Pflegeversicherung entstehen dadurch keine Nachteile. Bei durchschnittlichen Rehabilitationskosten in der Höhe von 3.000 EUR lohnt sich
die Kostenerstattung für die Pflegeversicherung bereits nach vier Monaten verschobener Pflegebedürftigkeit:
Ausgaben soziale Pflegeversicherung 2011
20,9 Milliarden Euro
Leistungsempfänger ambulant und stationär
2,31 Euro Millionen
= Kosten je Leistungsempfänger und Jahr
9.048 Euro
(754 Euro/ Monat)
Einmalige Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme
(ambulant und stationär, inklusive Geriatrie)
3.000 Euro
Verschiebung von Pflegebedürftigkeit in Monaten, um
Ausgabenneutralität für die Pflegeversicherung zu erreichen:
4
Entwicklung eines leistungs- und verweildauerorientierten Vergütungssystems
Damit die medizinische Rehabilitation den Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts auf Dauer
begegnen kann, muss ein leistungs- und verweildauerorientiertes Vergütungssystem eingeführt werden. Der BDPK schlägt vor, einen gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung eines Vergütungssystems durch die Selbstverwaltung im SGB IX zu verankern. Aus dem Wettbewerbsverhältnis zwischen Einrichtungen in privater Trägerschaft und trägereigenen Einrichtungen können sich Fragen zur sachgerechten Verwendung der Mittel
ergeben. Über ein leistungs- und verweildauerorientiertes Vergütungssystem werden Leistungsausgaben transparent und vergleichbar.
Vergütung
Abschaffen des Reha-Budgets der
Deutschen Rentenversicherung
Schiedsstelle
Das Ausgabenbudget der Deutschen Rentenversicherung steht einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten mit Rehabilitationsleistungen entgegen. Der BDPK schlägt vor, das Ausgabenbudget für die medizinische Rehabilitation der Träger der Rentenversicherung abzuschaffen.
Die Selbstverwaltung der Rehabilitationsträger muss eigenverantwortlich
entscheiden können, in welchem Maße Mittel zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit eingesetzt werden. Ihren Auftrag „Reha vor Rente“ soll sie nach
eigenem Ermessen umsetzen können.
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Rehabilitation
Leichterer Zugang zu Rehabilitationsleistungen aus dem ambulanten Bereich
Damit zukünftig die Versorgung mit medizinischer Rehabilitation verbessert wird, sind folgende gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich:
Um gescheiterte Vergütungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zu klären, wurde die Einrichtung
von Schiedsstellen im Infektionsschutzgesetz geregelt. Seit dem 4. August
2011 besteht demnach theoretisch die Möglichkeit, eine Schiedsstelle anzurufen.
In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Schles­wigHolstein wurden entsprechende Rechtsverordnungen von den zuständigen
Ministerien erlassen. In diesen Ländern wurden auch die ständigen Mit18
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Damit Rehabilitationskliniken auch zukünftig anforderungsgerechte und
qualitätsgesicherte Rehabilitationsmaßnahmen erbringen können, müssen die Vergütungssätze angepasst werden. Der BDPK steht auf Grundlage des Gutachtens gemeinsam mit der AG MedReha in einem intensiven
Dialog mit verschiedenen Rehabilitationsträgern.
In einigen Bundesländern wollen die Ministerien von ihrer Verordnungsmöglichkeit aus § 111 b Abs. 5 SGB V keinen Gebrauch machen. In diesen
Fällen müssen sich die Beteiligten selbst einigen, die Krankenkassen und
die Leistungserbringer befinden sich in diesen Bundesländern noch in der
Abstimmung einer Vereinbarung. Diskutiert wird unter anderem über den
Sitz der Geschäftsstelle, für den sich die Krankenkassen einen „neutralen
Ort“ wünschen. Darüber hinaus muss geregelt werden, wer die Kosten
des Verfahrens trägt. In einigen Entwürfen ist vorgesehen, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens tragen soll. Da die Antragsteller situationsbedingt hauptsächlich die Kliniken sein werden, das Scheitern
der Verhandlung aber beiden Parteien zuzuschreiben ist, gehen die Leistungserbringerverbände gegen diese Regelung vor. Der BDPK wird die
Entwicklung der Umsetzung beobachten und die Landesverbände bei den
Stellungnahmen unterstützen. Für die Vorbereitung eines Schiedsstellenverfahrens stehen den Mitgliedseinrichtungen Argumentations- und Kalkulationshilfen zur Verfügung.
– Kostensteigerungen für Rehabilitationseinrichtungen für das Jahr 2013
Auch in diesem Geschäftsjahr wurde eine Neuauflage des „Gutachtens
zur aktuellen und perspektivischen Situation der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ beauftragt (ehemals
GEBERA-Gutachten).
Rehabilitation
glieder der Schiedsstelle berufen, so dass die Schiedsstelle ihre Arbeit
aufnehmen konnte. In Baden-Württemberg wurde bereits ein Antrag an die
Schiedsstelle gestellt, der dann aber aufgrund des Einlenkens der Krankenkasse wieder zurückgezogen wurde. In weiteren Bundesländern befindet
sich die Rechtsverordnung noch in der Bearbeitung.
Das Gutachten zeigt die für das Jahr 2013 zu erwartenden Kostenveränderungen, etwa durch Tarifsteigerungen und Energiekosten, auf Basis aktueller Entwicklungen. Anhand von Modellrechnungen werden die Konsequenzen der zukünftigen Kostenentwicklung für die betriebswirtschaftliche
Situation der Einrichtungen dargelegt. Dazu werden allgemein zugäng­
liche Daten und Statistiken verwendet.
Der von den Gutachtern errechnete Prognosekorridor der Kostensteigerungen für das Jahr 2013 zeigt im Vergleich zu 2012 Steigerungsraten von
rund 2,13 bis 2,7 Prozent.
Kliniken verwenden die gutachterliche Stellungnahme zur perspektivischen
Kostenentwicklung in Verhandlungen mit den Rehabilitationsträgern. Das
Gutachten wurde wie in den Jahren zuvor allen Rehabilitationsträgern mit
der Aufforderung zugesandt, die vergütungsrelevanten Kostensteigerungen und die Unterfinanzierung der letzten Jahre bei den Vergütungssatzverhandlungen mit den Rehabilitationskliniken zu berücksichtigen. Zudem wurde das Gutachten der DRV Bund am 12. November 2012 von den
Gutachtern und Vertretern der AG MedReha vorgestellt. Das Gutachten
ist auf der Homepage des BDPK veröffentlicht.
Vergütungs-Gutachen
Der BDPK hat gemeinsam mit der AG MedReha die aktiva – Beratung im
Gesundheitswesen GmbH mit zwei Gutachten beauftragt.
–­ „Was kostet die Reha?“
Die Rehabilitationsträger stellen immer größere Anforderungen an die
Rehabilitationskliniken, um die Leistung und Qualität transparent zu machen. Diese Anforderungen werden aber im Vergütungssatz nicht angemessen abgebildet.
Das von der aktiva erstellte Gutachten nimmt modellhaft eine Kostenberechnung auf Basis der Qualitätsanforderungen der Leistungsträger vor.
Es zeigt anhand ausgewählter Indikationen, dass die gestiegenen Anforderungen, welche die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an die Rehabilitationskliniken stellt, mit den aktuellen durchschnittlichen Vergütungssätzen bereits heute kaum noch zu erfüllen sind.
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2008
2009
2010
2011
2012
Gutachter-Feststellung
Kostensteigerung
4,15%
3,80%
3,00%
1,60%
2,39%
2,80%
Kumulierte
Kostenentwicklung
indexiert auf 100
104,15
108,11
111,35
113,13
115,84
119,08
Grundlohnentwicklung
0,64%
1,41%
1,54%
1,15%
1,98%
2,03%
Kumulierte Grundlohnentwicklung
indexiert auf 100
100,64
102,06
103,63
104,82
106,90
109,07
Gleichzeitig steigt der Versorgungsbedarf der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland, was sich in einer deutlichen Zunahme von Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation widerspiegelt. Gründe
hierfür sind die sehr gute Beschäftigungslage sowie der enorme Anstieg
der Erwerbsquote der über 45-Jährigen. Beschäftigte in dieser Altersgruppe haben einen erhöhten Bedarf an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation, da mit dem steigenden Lebensalter das Krankheitsrisiko
für chronische Erkrankungen zunimmt.
Die Ausgaben der DRV sind seit 1997 an die Entwicklung der Bruttolöhne
und -gehälter der Arbeitnehmer gekoppelt und damit budgetiert. 2010
und 2011 wurde das Budget jedoch wegen des steigenden Leistungsbedarfs nahezu vollständig ausgeschöpft. Das Resultat ist eine zunehmende
Zahl von abgelehnten Rehabilitationsanträgen. Damit steigt das Risiko,
dass Menschen in die Erwerbsminderungsrente entlassen werden, die
durch Leistungen der medizinischen Rehabilitation noch länger arbeitsfähig geblieben wären. Aus dreierlei Gesichtspunkten ist diese Entwicklung
Besorgnis erregend:
Die Tabelle stellt die vom Gutachter im Nachhinein festgestellten tatsächlich
eingetretenen Kostensteigerungen der letzten Jahre der Grundlohnent­
wicklung gegenüber. Daran ist ersichtlich, dass die Kliniken allein bei
einer Vergütungssteigerung in Höhe der Grundlohnrate erheblich unter ­
finanziert sind.
Aktuelle Entwicklungen
bei unseren Partnern
Reha-Budget
Seit 2009 werden die Budgets für Leistungen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig
ausgeschöpft.
Ausgaben und Reha-Deckel Deutsche Rentenversicherung gesamt
in Millionen
6000
5000
Reh-Budget
Ausgabendeckel Netto
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011*
2012
*vorläufige Rechnungsergebnisse unter Berücksichtigung der Voraussichtlichen AAÜG-Erstattung.
Quelle: DRV
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
1.
2.
3.
Die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten ist für die Rentenversicherung und damit für alle Beitragszahler enorm teuer. Den Bezug dieser Leistungen zeitlich zu verlagern, indem die betroffenen
Menschen durch medizinische und berufliche Rehabilitation erwerbs-
fähig bleiben, muss absolute Priorität genießen.
Für die betroffenen Menschen sind Erwerbsminderungsrenten unter dem Aspekt von Altersarmut eine denkbar schlechte Alternative. Nachweislich stellt der Bezug von Erwerbsminderungsrenten ein zehnfach höheres Risiko dar, von späterer Altersarmut betroffen zu werden.
Die Wirtschaft benötigt qualifizierte Fachkräfte. Ein exportstarkes Land wie die Bundesrepublik Deutschland kann es sich nicht erlauben,
qualifizierte Fachkräfte vermeidbar und zu früh in die Erwerbsunfähig-
keit zu verlieren.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte im August 2012 einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung vor. Darin
war unter anderem die Änderung des Reha-Budgets bereits ab dem Jahr
2013 vorgesehen mit einem so genannten „atmenden“ Budget, das die
jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe unter Berücksichtigung
einer Demografiekomponente fortschreibt. Die Demografiekomponente
sollte dabei zusätzlich zur voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung bei
der Festsetzung der jährlichen Ausgaben als gesonderter Faktor berück-
Netto-Aufwendungen
4000
Rehabilitation
2007
22
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
23
Aus Sicht des BDPK sollte das Ausgabenbudget für die medizinische Rehabilitation der Träger der Rentenversicherung abgeschafft werden. Die
gesetzliche Budgetierung hindert die Selbstverwaltung der Rentenversicherungsträger daran, eigenverantwortlich Maßnahmen zu ergreifen, um
Rentenzahlungen zu vermeiden. In Zeiten geringer Arbeitslosigkeit und
zunehmenden Fachkräftemangels sollten die Träger der Rentenversicherung die Befugnis erhalten, den Umfang der Mittel selbst festzulegen, die
sie für notwendige medizinische Rehabilitationsleistungen zur Erhaltung
der Erwerbsfähigkeit einsetzen wollen. Der im Referentenentwurf vorgesehene „atmende“ Deckel ist nicht bedarfsgerecht. Berücksichtigt werden
dadurch lediglich demografische Aspekte, nicht aber weitere entscheidende
Fakto­ren wie der tatsächliche Versorgungsbedarf aufgrund der Morbidität,
des medizinischen Fortschritts und der Entwicklung der Lebensarbeitszeiten.
Rehabilitation
rungen haben sich diese Befürchtungen leider realisiert. Träger der DRV
verlangen von einzelnen Einrichtungen die vollständige Erfüllung der Personalvorgaben, ohne die individuellen Gegebenheiten oder die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung zu berücksichtigen. Die Umsetzung
der Forderungen wird bisher dabei keineswegs über eine Veränderung
des Vergütungssatzes finanziert, was deren Erfüllung für die ohnehin
knapp kalkulierenden Einrichtungen unmöglich macht. Deshalb hat am
10. April 2013 ein weiteres Spitzengespräch stattgefunden, um diese Vorgaben auf die Istbelegung in den Einrichtungen anzufassen und lediglich
als Anhaltszahlen zu berücksichtigen. Der BDPK und seine Landesverbände unterstützen die Mitgliedseinrichtungen bei ihren Verhandlungen mit
den Trägern der Deutschen Rentenversicherung.
sichtigt werden. Diese Regelung traf bei den Koalitionsparteien uneingeschränkt auf Zustimmung. Allerdings konnte keine Einigung bei anderen
Regelungen aus dem „Rentenpaket“ getroffen werden, so dass der Referentenentwurf bisher nicht vom Kabinett verabschiedet wurde. Trotz zahlreicher Anschreiben und Pressemeldungen des BDPK an die Politiker
konnte nicht erreicht werden, dass die unstrittige Regelung zum RehaBudget Gesetz wird. Eine Herauslösung aus dem „Rentenpaket“ wurde
als nicht zielführend betrachtet. Die Koalition hat sich in der Zwischenzeit
darauf verständigt, die Rentenreform auf die Zeit nach der Bundestagswahl
im Herbst zu vertagen.
Rehabilitation in der gesetzlichen
Krankenversicherung
Mit der demografischen Entwicklung (alternde Bevölkerung, zunehmende
chronische Krankheiten) ist ein Anstieg von rehabedürftigen Versicherten
zu erwarten, doch die durchgeführten Heilverfahren sinken seit vielen
Jahren. Seit 1995 stagnieren die Ausgaben für medizinische Rehabilitationsleistungen sogar, während in allen anderen Bereichen die Ausgaben
der gesetzlichen Krankenversicherung steigen.
Leistungsgefälle GKV
Strukturanforderungen
1.000.000
Rehabilitation
gesamt
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung geben in ihren Strukturanforderungen einen Stellenplan vor. 100 zu behandelnde Rehabilitanden
sind dabei die grundsätzliche Bezugsgröße. Für mögliche Abweichungen
von der Zielgröße besteht ein Toleranzbereich von minus 20 Prozent für
jede Funktionsgruppe. Der BDPK hatte in seiner Stellungnahme und in Gesprächen mit der DRV diese Vorgaben abgelehnt und gefordert, dass die
Angaben als Anhaltszahlen berücksichtigt werden, aber keine hundertprozentige Erfüllung gefordert werden darf. Weiterhin kann sich diese Vorgabe lediglich auf Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung beziehen, da diese keine Vorgaben für die GKV-Versicherten aufstellen kann.
Sachlich zu rechtfertigende Unterschiede, etwa Rehabilitationskonzepte
mit Behandlungsschwerpunk­ten oder unterschiedliche Managementkonzepte, können mit diesen pauschalen Vorgaben nicht ausreichend flexibel
und sachgerecht erfüllt werden. In der Umsetzung der StrukturanfordeBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
800.000
Anschlussrehabilitation
600.000
stationäre RehaMaßnahmen
(ohne AR und MuKi)
400.000
200.000
0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Quelle: BMG
24
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
25
Der Gesetzgeber teilt die Ansicht, dass der Grundsatz „Reha vor Pflege“
trotz einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen nicht bedarfsgerecht umgesetzt wird. Den Vorschlag des Finanzausgleichs hat er jedoch nicht aufgegriffen. Stattdessen ist im PNG neu geregelt worden, dass im Rahmen
der Pflegebegutachtung nach Stellung eines Pflegeantrags nunmehr die
Feststellungen zur medizinischen Rehabilitation des Medizinischen Dienstes
oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter in einer gesonderten Rehabilitationsempfehlung dokumentiert und dem Antragsteller übermittelt werden müssen.
Elektronischer Datenaustausch
(§ 301 Abs.4 SGB V)
Die Situation der pflegenden Angehörigen soll stabilisiert und gestärkt
werden. Bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden deren besondere Belange berücksichtigt. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige können auch in Einrichtungen
mit Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V erbracht werden. Bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson können Leistungen
der Kurzzeit­pflege auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erbracht werden. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiterbezahlt, wenn pflegende Angehörige eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen.
Zum 1. Juli 2012 ist nach jahrelanger Verhandlung die Rahmenvereinbarung nach § 301 Absatz 4 SGB V für den Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation in Kraft getreten. Der elektronische Datenaustausch,
bislang nur im Bereich der Rentenversicherung genutzt, wird damit auf
den Bereich der Krankenkassen erweitert. Für den gemeinsamen Datenaustausch wurde ein neues Datenformat entwickelt, wodurch auch im
Rentenversicherungsbereich Änderungen erfolgen werden. Die DRV wird
ihr Verfahren (edifact) jedoch erst nach Abschluss der Pilotphase im GKVBereich umstellen. Die Vereinbarung sieht nach der Entwicklung und Projektierung der entsprechenden Software eine Pilotphase im Jahr 2014 vor.
Der BDPK hat mit dem GKV-Spitzenverband für die Pilotphase eine Empfehlung vereinbart. Sie soll sicherstellen, dass sich die Belastung für die
Einrichtungen durch eine doppelte Datenübermittlung (Papier und elektronisch in der Pilotphase) auf notwendige Größen beschränkt.
Patientenrechtegesetz
Zum 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Kraft getreten. Der BDPK hat gemeinsam mit
der AG MedReha zum Referentenentwurf und zum Regierungsentwurf
Stellung genommen und an der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit
des Deutschen Bundestages teilgenommen.
Reha-Gesetzgebung
Mit dem Patientenrechtegesetz werden bestehende, von der Rechtsprechung geprägte Vorgaben zum Behandlungsvertrag und der Arzthaftung
im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Eine Ausweitung der bislang
geltenden Regelungen war dabei nicht beabsichtigt. Im BGB ist jetzt ein
Behandlungsvertrag mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten
der Beteiligten normiert. So müssen Patienten vor einer Behandlung über
wesentliche Umstände der Behandlung (vor allem Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, Therapie) informiert werden. In RehaEinrichtungen ist es ohnehin gängige Praxis, Patienten umfassend über
Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
Im PNG sind Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes „Reha vor
Pflege“ und zur Unterstützung pflegender Angehöriger vorgesehen. Der
BDPK hat sowohl bei der Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit als auch im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages
den Vorschlag eines Finanzausgleichs zwischen Kranken- und PflegeverBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Rehabilitation
sicherung für medizinische Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von
Pflege eingebracht.
Das bedeutet für die Betroffenen, dass ihnen eine nachhaltige, nicht invasive Behandlung ihrer chronischen Erkrankungen, wie etwa ihrer Knieoder Rückenschmerzen, entgeht. In anderen Versorgungssektoren ist damit möglicherweise ein Kostenanstieg verbunden, etwa im Bereich der
Medikamente oder Operationen. Durch die Nichtbeachtung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ werden das private Vermögen der Patienten und
die Pflegeversicherung belastet.
Der BDPK macht die Politik auf diesen Missstand aufmerksam. Es müssen
Maßnahmen ergriffen werden, damit die GKV notwendige medizinische
Rehabilitationsleistungen erbringt.
26
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
27
Das Gesetz regelt den Anspruch pflegebedürftiger behinderter Menschen
auf Mitaufnahme der Assistenzpflegeperson in die Einrichtung zu Lasten
der Krankenkasse. Zudem erhalten sie für die gesamte Dauer der stationä­
ren Vorsorge- oder Rehabilitationsbehandlung das Pflegegeld sowie die
Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe. Der BDPK begrüßt diese Regelung.
Neu geregelt wurde, dass Anträge auf Leistungen, über die die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet, als genehmigt gelten. Krankenkassen
sind verpflichtet, die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zu erstatten.
Dies gilt jedoch nicht für Rehabilitationsleistungen. Für diese gelten die
§§ 14, 15 SGB IX zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen. Demnach
müssen bei nicht rechtzeitiger Entscheidung durch den Rehabilitationsträger die Leistungsberechtigten zunächst eine angemessene Frist setzen
und dabei erklären, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche
Leistung selbst beschaffen. Erst nach Ablauf der Frist ist der zuständige
Rehabilitationsträger unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erstattung der Aufwendungen verpflichtet.
Approbationsordnung
Der BDPK hat in seiner Stellungnahme zur ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte darauf hingewiesen, dass nicht
alle Bundesländer den Krankenpflegedienst, der in einer Rehabilitationseinrichtung geleistet wurde, nach § 6 ÄAppO anerkennen. In der Stellungnahme wurde darum gebeten, im § 6 ÄAppO zu regeln, dass der Krankenpflegedienst auch in einer Rehabilitationseinrichtung absolviert werden
kann. Diese Forderung wurde in der am 23. Juli 2012 in Kraft getretenen
Verordnung berücksichtigt.
Der BDPK hat in seiner Stellungnahme zum Patientenrechtegesetz gefordert, dass auch für Rehabilitationsmaßnahmen der Antrag ohne vorherige Fristsetzung als genehmigt gelten muss, wenn die Krankenkasse nicht
rechtzeitig entscheidet. Das Rehabilitations-Antragsverfahren im SGB IX
wurde jedoch nicht geändert. Insofern werden diese Forderungen bei Gesetzesvorhaben des BMAS im SGB IX unter Verweis auf die Regelung im
SGB V erneut aufgestellt und verfolgt.
Kinder- und
Jugendrehabilitation
Präventionsgesetz
Der DRV
Mit dem „Gesetz zur Förderung der Prävention“ will die Bundesregierung
die Leistungen der Primärprävention fördern. Die Rahmenbedingungen
der betrieblichen Gesundheitsförderung und die Inanspruchnahme von
Vorsorgeuntersuchungen soll damit verbessert werden. Änderungen im
Bereich der stationären Vorsorge (§ 23 Absatz 4 oder § 24 SGB V) sind
nicht vorgesehen. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hat
der BDPK einen verbesserten Zugang für stationäre Vorsorgeleistungen
gefordert. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Rehabilitation
Assistenzpflege
die Rehabilitationsmaßnahme in Kenntnis zu setzen. Vor Beginn einer
„medizinischen Maßnahme“ muss der Patient über die Art der Maßnahme, ihre Folgen, Risiken und Erfolgsaussichten aufgeklärt werden und in
die Durchführung der Maßnahme einwilligen.
Die Zahl der chronisch kranken Kinder und Jugendlichen nimmt stetig zu,
doch immer weniger nehmen eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch.
Trotz steigenden Bedarfs sind die Anträge auf Maßnahmen zur Kinderund Jugendrehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung seit 2008
bis 2012 um 20 Prozent von 84.211 auf 67.207 zurückgegangen. Allein im
Jahr 2012 betrug der Rückgang 7 Prozent. Die Antragszahlen sind in den
ersten zwei Monaten des Jahres 2013 erneut stark zurückgegangen. Im
Vergleich zum Vorjahr sind von Januar bis Februar 2013 12,8 Prozent weniger Anträge gestellt worden.
28
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
29
Kinder- und Jugendrehabilitation
Ausgaben gesetzliche Krankenversicherung KV 45
100.000
Anträge
Bewilligungen
stat. Vorsorge und Reha für Kinder
80.000
60.000
40.000
20.000
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
47.419.584 €
45.486.574 €
Rehabilitation
1.–4. Quartal 1.–4. Quartal 1.–4. Quartal
2010
2011
2012
Leistungen
45.975.763 €
BDPK-Forderungen lauten: Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung müssen einschließlich der Leistungen für Kinder und Jugendliche
Pflichtleistungen werden, damit klare Zuständigkeiten bestehen und die
Anträge der Versicherten nicht aufgrund der Ermessensleistung weitergeleitet werden. Die Ausgaben für Rehabilitationsleistungen für Kinder
und Jugendliche dürfen keinen Ausgabenbeschränkungen unterliegen.
Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, dass Kinder bis zum 10. Lebensjahr ohne medizinische Begründung begleitet werden dürfen. Derzeit gilt
dies nur für Kinder bis zum 8. Lebensjahr.
Quelle: Gesetzliche Rentenversicherung
Der BDPK hat sich aufgrund dieser beunruhigenden Situation mit anderen Leistungserbringerverbänden der Kinder- und Jugendrehabilitation
mehrmals getroffen, um gemeinsame Aktivitäten abzustimmen. Gemeinsam wurden zwei Gespräche mit der DRV Bund geführt, um über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Antragslage zu beraten. Im Juni
2013 findet zudem eine gemeinsame Fachtagung der Verbände statt, bei
der die Staatssekretärin im BMAS, Frau Dr. Annette Niederfranke, gemein-­
sam mit Vertretern der DRV Bund über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Antragslage diskutieren wird.
Der GKV
Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gleichrangig für die
Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zuständig
ist, gibt es keine aussagekräftige Statistik. Eine Antrags-, Bewilligungsund Leistungsstatistik wird für die Kinderrehabilitation nicht im Einzelnen
geführt. In der Statistik über die Ausgaben für diese Leistungen (KV 45)
werden nur Kinder bis 15 Jahren berücksichtigt. Ebenfalls nicht enthalten
sind die Ausgaben für Leistungen im Rahmen von Disease-ManagementProgrammen. Somit kann nicht festgestellt werden, wie viele Kinder tatsächlich eine Rehabilitationsmaßnahme der GKV erhalten. Vergleicht man
die in der KV 45 aufgeführten Ausgaben im 1.-4. Quartal ergibt sich ein
Rückgang der Ausgaben von 2010 zu 2012 von 3 Prozent.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
30
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
31
Ausgaben für Leistungen der Vorsorge
und Rehabilitation für Mütter und Väter
Der BDPK vertritt die Interessen von Einrichtungen, die Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und Kinder erbringen. Nach deutlichen Rückgängen der durchgeführten Maßnahmen stellte der Bundesrechnungshof
erhebliche Mängel bei der Antragsbearbeitung der Krankenkassen fest.
Aufgrund einer Entschließung des Bundestages forderte das Bundesministerium für Gesundheit den Spitzenverband der Krankenkassen auf, gemeinsam mit dem BDPK und dem Müttergenesungswerk die Begutachtungsrichtlinie des MDK zu überarbeiten und Umsetzungsempfehlungen
für die Krankenkassen vorzulegen.
gesamt
400000000,00
Vorsorge
350000000,00
Rehabitlitation
300000000,00
250000000,00
200000000,00
150000000,00
100000000,00
Seit Jahresbeginn 2012 sind die Änderungen wirksam und haben sich
spürbar auf das Versorgungsgeschehen ausgewirkt. Zwar ist der Leistungsumfang nach wie vor geringer als in der Vergangenheit. Dennoch
profitieren vorsorgebedürftige Mütter und Väter von den Leistungen zur
nachhaltigen Stärkung und Erhaltung der Gesundheit von Eltern in der Erziehungsphase. Weiterhin abnehmend sind jedoch Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter.
50000000,00
0,00
4. Quartal 2003
gesamt
363.538.000,00
4. Quartal 2010
4. Quartal 2011
4. Quartal 2012
289.411.027,00
281.481.135,00
325.704.957,00
Vorsorge
263.292.913,00
261.397.939,00
305.983.080,00
Rehabilitation
26.118.114,00
20.083.196,00
19.721.877,00
Quelle: BMG, KV45 2012
Auch als Tabelle abbilden mit Jahreszahlen
1995, 2000, 2005, 2008, 2009, 2010, 2011
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
32
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
33
Rehabilitation
Mutter/Vater-KindRehabilitation
Immer mehr Krankenhäuser geraten in wirtschaftliche
Schieflage. Laut RWI Krankenhaus Rating Report
stieg der Anteil insolvenzbedrohter Häuser im Jahr 2012
von zehn auf 15 Prozent an. Fortlaufende Kostendämpfungsmaßnahmen, eine strenge Begrenzung der
Preisentwicklung und massive Tariferhöhungen tragen
trotz erheblicher Kassenüberschüsse dazu bei, dass
rund 40 Prozent der Krankenhäuser eine weitere Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation erwarten
(DKI Krankenhausbarometer). Die Politik bestätigte die
schwierige Situation der Kliniken und gewährte im Berichtszeitraum finanzielle Hilfen durch das PsychEntgG
und die Eckpunkte für Krankenhausfinanzierung.
Diese dringend notwendigen Finanzhilfen ändern jedoch nichts an der grundsätzlichen Unterfinanzierung
der stationären Versorgung.
Krankenhäuser brauchen eine transparente und verlässliche Finanzierung, das DRG-System bietet hierfür
gute Voraussetzungen. Auch die politische Absicht zur
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems
in der Psychiatrie und Psychosomatik ist ausdrücklich
zu begrüßen. Für eine echte Abbildung des Leistungsgeschehens müssen jedoch Kostendämpfungsmaßnahmen, wie die anteilige Anwendung der Veränderungsrate, der Vergangenheit angehören. Die Entwicklung
der Betriebskosten muss durch das Entgeltsystem
in voller Höhe finanziert werden. Weiterhin benötigen
die Krankenhäuser eine Lösung für eine funktionierende Investitionsfinanzierung.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
35
Krankenhäuser
3. Krankenhäuser
Pauschalierende Entgelte
für Psychiatrie
und Psychosomatik
trat. Ab dem Jahr 2013 können Krankenhäuser freiwillig nach dem PsychEntgelt abrechnen. Die Abrechnung soll ab 2015 für alle Krankenhäuser
verpflichtend werden, wird aber noch nicht budgetrelevant umgesetzt.
Die schrittweise Umstellung auf das neue Entgeltsystem folgt ab 2017 in
einer Konvergenzphase bis 2021.
budgetneutral
Die Absicht des Gesetzgebers, ein durchgängiges leistungsorientiertes
Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik zu schaffen, ist
sinnvoll und wird vom BDPK begrüßt. Das neue System muss allerdings
den Besonderheiten psychiatrischer und psychosomatischer Versorgung
Rechnung tragen. Bei der Einführung des DRG-Systems konnten Vorteile
wie eine Verkürzung der Verweildauer bei gestiegener Behandlungsqualität erreicht werden, die sich nicht einfach auf die Psychiatrie und Psychosomatik übertragen lassen. Im Gegensatz dazu sind viele Regelungen aus
dem fallbezogenen DRG-System in der betreuungstäglichen Psychiatrie
nicht anwendbar und bergen erhebliche wirtschaftliche Risiken: So etwa
die Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsreserven, Leistungsveränderungen und kodierbedingten Steigerungen bei Verhandlungen zum Landesbasisfallwert. Damit eine Unterfinanzierung nicht einen schleichenden
Rückgang von Versorgungsqualität nach sich zieht, muss den Besonderheiten des Versorgungsbereichs Rechnung getragen werden. Der BDPK
hat den aus seiner Sicht notwendigen Änderungsbedarf in mehreren Stellungnahmen zusammengefasst. Für den Erfolg des neuen Entgeltsystems
ist Folgendes entscheidend:
–
–
–
–
Quelle: vitos, Bundesministerium
für Gesundheit 2012
2013/14 2015/16
Obergrenze
1,5%
15% {
2%
2,5%
15% {
Konvergenzquote
20%
3%
{
20%
Landesbasisentgeltwert
{
20%
{
Konvergenzphase
2017
2018
2019
2020
2021
Pepp-Entgeltkatalog
Als der PEPP-Entgeltkatalog, der 2013 erstmals für optierende Häuser zur
Anwendung kommen sollte, im September vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vorgestellt wurde, blieben zahlreiche Fragen
unbeantwortet. Als Hauptkritikpunkte wurden von der Krankenhausseite
vorgebracht:
Die finanzwirksame Umstellung auf das neue System sollte zurückgestellt werden, bis Erfahrungen gesammelt sind.
Dem System dürfen insgesamt keine Mittel entzogen werden.
Besonderheiten der Psychiatrie, wie beispielsweise der Vorrang der wohnortnahen Versorgung und der Pflichtversorgung, müssen Rechnung getragen werden.
Anreizwirkungen des Systems müssen kritisch beobachtet und hinterfragt werden (etwa Tagespauschalen und degressive Finanzierung).
–
–
–
–
–
Kritik an der Hauptdiagnose als primärem Merkmal der
Klassifikationslogik
Mangelnder Differenzierungsgrad des Entgeltkataloges
Schlechte Abbildung von Suchterkrankungen
Unzureichende Datengrundlage bei der Abbildung der Psychosomatik
Kritik an der verweildauerabhängigen Vergütung
Aufgrund dieser offenen Detailfragen wurde der PEPP-Entgeltkatalog
2013 von der Krankenhausseite abgelehnt. Auch der BDPK hält den vorgestellten Entgeltkatalog trotz seines grundsätzlichen Bekenntnisses zum
neuen Entgeltsystem für nicht ausgereift genug. Das BMG entschied sich
trotz dieser Bedenken für die Inkraftsetzung des Katalogs per Ersatzvornahme und verwies dabei auf eine lange Einführungsphase und den lernenden Charakter des Systems.
Psych-Entgeltgesetz
Der Zeitrahmen für die Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems wurde vom Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (Psych-Entgeltgesetz) festgelegt, das am 01. August 2012 in Kraft
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
1%
{
verpflichtende
Einführungsphase
freiwillige
Optionsphase
10%
Krankenhäuser
Bereits mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) vom
17. März 2009 beauftragte der Gesetzgeber die Selbstverwaltung mit der
Entwicklung eines pauschalierenden Entgeltsystems für die Leistungen
von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen bis 2013.
36
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
37
Finanzierung der Leistungen
Finanzhilfen für Krankenhäuser
Veränderungswert 2013 in Prozent
Die hohen Tarifabschlüsse 2012 setzten alle Krankenhäuser unter Druck
und machten Entlastungen für alle Krankenhäuser dringend erforderlich.
Mit dem Tarifausgleich im Rahmen des PsychEntgG, mit einem Volumen
von rund 280 Mio. Euro, erfüllte der Gesetzgeber eine zentrale Forderung
des BDPK und der DKG.
2,10
Orientierungswert liegt unter der
Veränderungsrate: Veränderungswert 2013
entspricht Orientierungswert 2,00%
2,00
–
–
–
–
Tarifausgleichsrate: Die anteilige Finanzierung der Tarifsteigerungen in Höhe von rund 280 Millionen Euro.
Orientierungswert: Anteilige Anwendung des Orientierungswertes.
Mehrleistungsabschläge: Begrenzung der Mehrleistungsabschläge auf die Jahre 2013 und 2014. Erweiterung der Ausnahmetatbestände.
Forschungsauftrag zur Mengenentwicklung: Verpflichtung der
Selbstverwaltung zur Vergabe eines Forschungsgutachtens zur
Mengenentwicklung.
1,90
Orientierungswert
Veränderungsrate
Veränderungswert
Vom BDPK wird die Einführung des Orientierungswerts begrüßt. Die Methodik zur Ermittlung des Orientierungswerts zeigt jedoch noch Schwächen, die aus Sicht des BDPK bei seiner Weiterentwicklung durch das
Statistische Bundesamt berücksichtigt werden müssen:
Erstmalige Anwendung:
Orientierungswert
–
–
–
–
Der Orientierungswert soll die Grundlohnrate ablösen, die bislang das
Preisniveau für stationäre Krankenhausleistungen begrenzt hat, und durch
die Verwendung von Preisindizes die Kostenentwicklung genauer abbilden. Er wurde bereits mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz
2009 geschaffen, von der Politik aber mit Blick auf die Finanzlage der Kassen nicht in Kraft gesetzt. Mit dem PsychEntgG wurde erstmals seine Anwendung beschlossen.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass bei einem Überschreiten der
Grundlohnrate durch den Orientierungswert den Selbstverwaltungspartnern ein Verhandlungskorridor in Höhe von einem Drittel der Differenz
aus Orientierungswert und Veränderungsrate eröffnet wird. Bei einem
Unterschreiten der Grundlohnrate gilt der volle Orientierungswert. Da der
vom statistischen Bundesamt Ende September veröffentlichte Orientierungswert mit 2,00 Prozent die Veränderungsrate (Grundlohnrate) in Höhe
von 2,03 Prozent unterschreitet, entspricht der Veränderungswert 2012
dem Orientierungswert in Höhe von 2,00 Prozent (Abbildung). Die von der
Politik gut gemeinte anteilige Einführung des Orientierungswerts erwies
sich so nachträglich als Nachteil für die Krankenhäuser.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Krankenhäuser
Folgende Regelungsinhalte des PsychEntgG betreffen auch den somatischen Bereich:
38
Retrospektive Anwendung: Der Orientierungswert bildet die
Kostenentwicklung des 3. und 4. Quartals des Vorjahres und des
1. und 2. Quartals des laufenden Jahres im Vergleich zu den
entsprechenden Vorjahreszeiträumen ab. Kosteneffekte im dritten Quartal (beispielsweise Tarifsteigerungen 2012) kommen erst
verzögert zur Anwendung und sind im Veränderungswert 2013
nicht berücksichtigt.
Indexierung: Bei der Ermittlung des Orientierungswerts werden nur Veränderungen von Indikatorpreisen berücksichtigt.
Kostensteigerungen, etwa durch eine Veränderung der Beschäftigten-
struktur oder höhere Mengen, werden nicht berücksichtigt.
Ausgleich von Sonderkosten: Krankenhausspezifische Sonderkosten wie der starke Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien oder Energiekosten durch die EEG-Umlage sind nur unzureichend abgedeckt
und müssen gesondert ausgeglichen werden.
Krankenhausspezifischer Warenkorb: Fehlender krankenhausspezifischer Warenkorb durch die Verwendung vorhandener
Preisstatistiken bei der Sachkostenermittlung.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
39
Diskussionen um steigende Patientenzahlen in deutschen Krankenhäusern und mögliche Fehlanreize des DRG-Systems beschäftigten die öffentliche Berichterstattung und die Gesundheitspolitik. Für die kommende Legislaturperiode kündigten Gesundheitspolitiker eine grundsätzliche
Neuordnung der Leistungssteuerung an. In einem ersten Schritt verpflichtete der Gesetzgeber die Selbstverwaltung mit dem PsychEntgG und dem
neu gefassten § 17b Abs. 9 KHG zur Vergabe eines Gutachtens. Darin sollen die Ursachen geklärt sowie Vorschläge zum Umgang mit der Leistungsentwicklung erarbeitet werden.
Krankenhäuser und Krankenkassen deuten die Ursachen für die steigenden Patientenzahlen vollkommen unterschiedlich. Im Krankenhausreport
2013 (veröffentlicht Ende 2012), heben die Krankenkassen Fehlanreize des
DRG-Systems hervor. Sie beanstanden, dass in Krankenhäusern Operationen häufig aus ökonomischen Gründen durchgeführt würden. Eine zeitgleich vorgestellte Studie des Deutschen Krankenhausinstituts kommt zu
grundsätzlich anderen Ergebnissen: Steigende Fallzahlen werden darin
eindeutig auf die demografische Entwicklung und den technischen Fortschritt zurückgeführt.
Kampagne der Krankenhäuser
Mit einer gemeinsamen Kampagne unter dem Motto „Wir alle sind das
Krankenhaus“ machten die Krankenhäuser auf die immer weiter auseinander gehende Kosten-Erlös-Schere und die dauerhafte Unterfinanzierung der Krankenhäuser aufmerksam. Anfang des Jahres 2013 startete
die Kampagne mit großflächigen Plakaten in Berlin und weiteren Landeshauptstädten.
Welche Ursachen tatsächlich für die steigenden Patientenzahlen verantwortlich sind, muss genauer untersucht werden. Erfreulich ist der Wille
der Politik zur Neuordnung der Leistungssteuerung. Der Forderung der
Politik nach Lösungsvorschlägen folgt der BDPK mit der Entwicklung eines Konzepts zur Vermeidung ökonomischer Leistungsentwicklung (vgl.
Schaubild). Regelungen zur Beschränkung von Mehrleistungen dürfen
nicht dazu führen, dass das Morbiditätsrisiko aufgrund gesellschaftlicher
Entwicklungen der Leistungserbringerseite einseitig auferlegt wird. Den
Vorwurf der Krankenkassen, in Krankenhäusern würden Operationen am
„gesunden Patienten“ mit ausschließlich ökonomischer Motivation durchgeführt, weist der BDPK entschieden zurück.
Plakat der Kampage
„Wir alle sind das Krankenhaus“
Einer der Höhepunkte der breit angelegten Informationskampagne war
der im Februar veranstaltete „Krankenhausgipfel“. Rund 1.000 anwesende Geschäftsführer und Führungskräfte aus Kliniken jeder Trägerschaft
unterzeichneten die „Berliner Petition für eine faire Krankenhausfinanzierung“, in der sie Regierung und Parlament auffordern, die Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu beenden und ein Zeichen der Wertschätzung
für die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu setzen.
BDPK-Vorschlag zur Vermeidung ökonomisch begründeter Leistungsentwicklungen im Krankenhaus:
–
–
Definition von Versorgungsregionen (beispielsweise Bundesland, Krankenhausplanungsregion)
Festlegung des zu erbringenden Casemixvolumens in jeder
Versorgungsregion gemäß erbrachter Leistungsmenge des Vorjahres
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Jährliche Anpassung des regionalen Casemixvolumens an
demografische Entwicklung, medizinischen Fortschritt, etc.) durch neutrale Institution (InEK, Statistisches Bundesamt)
Innerhalb des festgelegten Leistungsvolumens kein Leistungsabschlag auf Ebene des einzelnen Krankenhauses
Bei Überschreitung haften die Krankenhäuser, die Mehrleistungen
erbracht haben, entsprechend ihres Leistungsvolumens mit einem sehr hohen Mehrleistungsabschlag (bspw. 50 Prozent)
Kein Einfluss von Mehrleistungen auf den Landesbasisfallwert
Streichung von Minderleistungsausgleichen
Krankenhäuser
–
–
–
–
–
Mengenentwicklung
40
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
41
Mit der Petition appellieren die Krankenhäuser an die Bundesregierung
und die sie tragenden Koalitionsfraktionen:
–
–
den Krankenhäusern noch im laufenden Jahr zu helfen,
ihnen keine weiteren Mittel zu entziehen,
die Vergütungen für 2013 so anzuheben, dass die unabwendbaren
Kostensteigerungen refinanziert werden können,
die Preisminderungen bei steigenden Leistungen (doppelte Degression)
für 2014 zu beenden.
Grundlohnrate unterschreitet, gilt zudem zukünftig die dann höhere Grundlohnrate.
Anteilige Tariflohnrefinanzierung für 2013: Die für das Jahr 2013
vereinbarten Tarifsteigerungen werden bei den Landesbasisfallwerten und den Krankenhausbudgets erhöhend berücksichtigt (Erlössteigerung 2013 und 2014 jeweils 150 Millionen Euro).
Hygiene-Förderprogramm: Die Neueinstellung von ausgebildetem ärztlichem und pflegerischem Hygienepersonal wird durch
zweckgebundene Zuschüsse bis zum Auslaufen der Übergangsfrist des Infektionsschutzgesetzes Ende 2016 gefördert (Erlössteigerung 2013: 15 Millionen Euro, Erlössteigerung 2014: 40 Millionen Euro).
Krankenhäuser
–
–
–
–
Überblick:
DKG-Präsident Dänzer und
DKG-Vizeprädident Pföhler
untezeichnen die Petition
Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung
Die Politik reagierte auf die Kampagne der Krankenhäuser mit einem weiteren Finanzierungspaket. Die Regierungsfraktionen sicherten Finanzhilfen noch in der laufenden Legislaturperiode zu und veröffentlichten Ende
März 2013 „Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung“, die Entlastungen
der Krankenhäuser in Höhe von rund 400 Mio. Euro für 2013 und 700 Mio.
Euro für 2014 vorsehen.
Erlössteigerung
2014 in Mio. Euro
Versorgungszuschlag
250
500
Anteilige Tariflohnrefinanzierung 2013
(basiswirksam)
150
150
Hygiene-Förderprogramm
15
40
Summe
Rd. 400
Rd. 700
Der BDPK begrüßt die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen
kurzfristigen Maßnahmen. Besonders die Öffnung des Verhandlungskorridors zum vollen Orientierungswert ist positiv hervorzuheben. Durch den
Versorgungszuschlag wird anerkannt, dass eine doppelte Berücksichtigung von Mehrleistungen auf Haus- und Landesebene („doppelte Degression“) nicht sachgerecht ist. Dass mit § 10 Abs. 3 KHEntgG die Berücksichtigung von Mehrleistungen auf der Landesebene bestehen bleibt, ist
jedoch nicht konsequent. Die Eckpunkte lindern auf diese Weise nur kurzfristig die unmittelbarsten Probleme und bleiben politisches Stückwerk.
Krankenhäuser brauchen den Mut des Gesetzgebers zur Schaffung einer
verlässlichen Finanzierung und echter Neuregelungen. Der Kreislauf aus
Kostendämpfung, damit verbundener Unterfinanzierung und anschließender finanzieller Hilfen darf sich nicht wiederholen. Dazu gehört auch eine
verlässliche und angemessene Finanzierung der Investitionskosten.
Versorgungszuschlag: Das Einsparvolumen, das sich in den Jahren 2013 und 2014 aus dem Mehrleistungsabschlag ergibt, soll im Krankenhaus verbleiben und wird als Versorgungszuschlag je Fall an Krankenhäuser verteilt (Erlössteigerung 2013: 250 Millionen Euro 2014: 500 Millionen Euro).
Verhandlungskorridor zum vollen Orientierungswert ab 2014: Den Vertragsparteien auf Bundesebene wird für das Jahr 2014 der Verhandlungskorridor bis zum vollen Orientierungswert eröffnet
(je 0,1 Prozentpunkt Erhöhung der Obergrenze verursacht Kosten in
Höhe von rund 70 Millionen Euro). Sofern der Orientierungswert die
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Erlössteigerung
2013 in Mio. Euro
Quelle: Eckpunkte der Koalition für Krankenhausfinanzierung. März 2013.
Die kurzfristigen Maßnahmen im Einzelnen:
–
–
Maßnahme
42
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
43
Weiterentwicklung
DRG -System
Landesbasisfallwerte/
Entgeltverhandlungen 2013
PsychEntgG wurden ab 2013 drei zusätzliche Ausnahmetatbestände für
den Mehrleistungsabschlag eingeführt:
Bundesland
2013
2012
Prozentuale Veränderung
2013/2012
Baden-Württemberg *
3.121,04 €
3.036,13 €
2,80%
Bayern
3.090,00 €
3.051,50 €
1,26%
Brandenburg
Fallpauschalenkatalog 2013
Die Überzeugung des BDPK, dass sich die stationäre Krankenhausversorgung durch Fallpauschalen bedarfsgerecht abbilden lässt, hat sich bestätigt. Der Vergleich mit den letzten Jahren zeigt, dass der Katalog einen
hohen Reifegrad erreicht hat. Bereits seit einigen Jahren steigt die Zahl
der DRG nicht mehr an, sondern bleibt konstant.
2.970,07 €
Berlin
3.013,00 €
2.949,97 €
2,14%
Bremen
3.105,00 €
3.045,33 €
1,96%
Hamburg
3.109,00 €
3.043,47 €
2,15%
Hessen *
3.065,41 €
3.004,70 €
2,02%
MecklenburgVorpommern
3.019,90 €
2.955,00 €
2,20%
Niedersachsen
3.016,00 €
2.945,98 €
2,38%
Nordrhein-Westfalen
3.037,50 €
2.975,72 €
2,08%
Überblick: Anzahl der DRGs in Katalog 2008 - 2013
3.191,91 €
Rheinland-Pfalz
Saarland
3.141,43 €
3.107,75 €
1,08%
Sachsen
3.016,62 €
2.957,25 €
2,01%
Sachsen-Anhalt
3.013,00 €
2.962,50 €
1,70%
Schleswig-Holstein
3.012,04 €
2.945,74 €
2,25%
Thüringen
2999,85 €
2.924,87 €
2,56%
HauptabteilungsDRGs
BelegabteilungsDRGs
Überblick Landesbasisabfallwerte: Stand April 2013
Teilstationäre
DRGs
Bei den Verhandlungen auf Ortsebene blieb die Verhandlung zur Leistungsmenge auch 2012 ein zentrales Thema. Nachdem der Mehrleistungsabschlag 2012 in den Häusern frei verhandelt wurde, legte der Gesetzgeber für die Jahre 2013 und 2014 einen Abschlag fest. Für die Jahre
2013 und 2014 ist der Mehrleistungsabschlag auf 25 Prozent fixiert, wobei der 2013 festgelegte Abschlag auch für das Jahr 2014 gilt. Mit dem
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Mehrleistungen im Bereich Transplantationen bleiben abschlagsfrei,
Mehrleistungen, für die besondere Qualitätsvereinbarungen
geschlossen wurden, bleiben abschlagsfrei,
Ebenso Leistungen, für die abgesenkte oder gestaffelte Bewertungsrelationen vereinbart wurden.
Krankenhäuser
–
–
–
Die Verhandlungen des Landesbasisfallwerts wurden im vergangenen
Jahr durch zwei Besonderheiten geprägt. Erstmalig kam es mit der Veränderungsrate zu einer Anwendung des Orientierungswerts (vgl. Seite 38).
Zusätzlich wurden den Krankenhäusern die mit dem PsychEntgG beschlossenen Tarifhilfen über eine nachträgliche Erhöhung der Landesbasisfallwerte um 0,51 Prozent zugeführt.
Unbewertete DRGs
(Anlage 3a)
44
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Veränderung
2012 / 2013
-6
1089
1.146
1.154
1149
1148
1142
(davon 2
ohne
Kostengewicht: 960Z
und 961Z)
(davon 2
ohne
Kostengewicht: 960Z
und 961Z)
(davon 2
ohne
Kostengewicht: 960Z
und 961Z)
(davon 2
ohne
Kostengewicht: 960Z
und 961Z)
(davon 2
ohne
Kostengewicht: 960Z
und 961Z)
(davon 2
ohne
Kostengewicht: 960Z
und 961Z)
933
882
873
857
844
835
-9
./.
5
5
5
5
5
5
(davon 4
unbewertete in
Anlage 3b)
(davon 4
unbewertete in
Anlage 3b)
(davon 4
unbewertete in
Anlage 3b)
(davon 3
unbewertete in
Anlage 3b)
(davon 4
unbewertete in
Anlage 3b)
(davon 4
unbewertete in
Anlage 3b)
43
41
41
40
40
40
./.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
45
Faktenbuch Krankenhäuser
Das vom BDPK in Auftrag gegebene Faktenbuch Krankenhäuser wurde
am Rande des Bundeskongresses 2012 der Öffentlichkeit präsentiert. Die
Neuauflage der erstmals im Jahr 2009 herausgegebenen Studie fasst
Kennzahlen von Krankenhäusern in privater, freigemeinnütziger und öffentlicher Trägerschaft zusammen. Als eines der Hauptergebnisse stellt
die Studie einen engen Zusammenhang zwischen dem wirtschaftlichen
Erfolg und der Qualität der Patientenversorgung fest. Die Ergebnisse zeigen, dass private Träger bei gleicher oder besserer Patientenzufriedenheit
und medizinischer Qualität eine höhere Wirtschaftlichkeit und Investitions­
kraft erreichen. Gängige Vorurteile gegenüber privaten Trägern, wie das
„Rosinenpicken“ besonders attraktiver Standorte oder Leistungsangebote, konnten durch die Untersuchung widerlegt werden. Das Faktenbuch
Krankenhäuser erschien in deutscher und englischer Sprache.
Kalkulation der Investitionspauschalen
2009 beauftragte der Gesetzgeber die Selbstverwaltung mit der Entwicklung eines Systems, das die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen
durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ermöglicht und auch
vom BDPK befürwortet wurde. Die Selbstverwaltung beauftragte das
InEK mit der Kalkulation von Investitionspauschalen. Nach einem Prä-Test
und einer Probekalkulation erfolgt 2013 eine erste Kalkulation der Investitionspauschalen. Die Investitionspauschalen können so – eine Einigung
der Partner der Selbstverwaltung vorausgesetzt – ab 2014 zur Anwendung kommen. Die Anwendung der Investitionspauschalen ist für die
Länder optional. Bislang kündigten die Länder Brandenburg, NordrheinWestfalen und Hessen ihre Anwendung an.
(von links: Dr. Boris Augurzky,
Dr. Ulrich Wandschneider,
Dr. Michael Philippi, Thomas Bublitz,
Wolfgang Pföhler, Prof. Andreas Beivers)
Der Einsatz von Investitionspauschalen erhöht zwar die Planungssicherheit für Krankenhäuser. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass es allein
durch die Veränderung des Verteilungsmechanismus zu einer verlässlichen Investitionsfinanzierung kommt. Der BPDK und seine Landesverbände fordern daher die Länder eindringlich dazu auf, ihrer Verantwortung in
der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung gerecht zu werden.
Hauptergebnisse des Faktenbuchs Krankenhäuser 2012:
Krankenversorgung
Wirtschaftlichkeit
Private Kankenhäuser beteiligen sich genauso an
der ländlichen Krankenversorgung wie andere.
Höhere Produktivität
Bei gleichem Recourceneinsatz erreichen private
Krankenhäuser eine hohe Leistungsmenge
(Casemixpunkte) als andere, behandeln jedoch
genauso viele Fälle wie andere.
Private Kankenhäuser behandeln nicht mehr
Privatpatienten als andere.
Private Kankenhäuser beteiligen sich sogar leicht
mehr an der Intensivmedizinischen Versorgung
als andere.
Die medizinische Qualität der privaten Kankenhäuser ist nicht schlechter, sondern sogar besser
als bei anderen.
Die Patientenzufriedenheit ist genauso gut wie
bei anderen.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Krankenhäuser
Politik und Selbstverwaltung werden sich zukünftig mit der grundsätzlichen Weiterentwicklung des Systems beschäftigen. Neben Fragen der
Leistungsentwicklung, der Mengensteuerung und Versorgungssicherstellung werden vor allem die Abbildung von Leistungen an den Versorgungsrändern und die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung diskutiert werden.
46
Hohe Investitionskraft
Private Krankenhäuser erreichen einen höheren
Ertrag aus dem operativen Geschäft (EBITDAMarge) und weisen u.a. daher eine höhere
Investitionstätigkeit auf als andere.
Schonung der öffentlichen Haushalte
Dafür nehmen sie weniger öffentliche
Fördermittel in Anspruch und zahlen gleichzeitig
höhere Steuern als andere.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
47
Krebsfrüherkennungsund Registergesetz
Defizitfinanzierung
Das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz trat am 9. April 2013 in
Kraft. Es soll den Nationalen Krebsplan umsetzen. Vorgesehen sind die
Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und die Vereinheitlichung bestehender regionaler Krebsregister sowie die Stärkung der Kompetenzen
des G-BA in der Krebsfrüherkennung. Für den Krankenhausbereich entfaltete das Gesetz zusätzliche Bedeutung, da es Neuregelungen für Bonusvereinbarungen von leitenden Ärzten vorsieht. Die Neuregelungen sehen vor, dass die DKG spätestens bis zum 30. April 2013 im Einvernehmen
mit der Bundesärztekammer Empfehlungen zu Verträgen mit leitenden
Ärzten abgibt. Diese müssen finanzielle Anreize, die sich auf einzelne
Leistungen beziehen, ausschließen. Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, in ihren Qualitätsberichten zu veröffentlichen, inwieweit sie sich
bei der Gestaltung der Verträge mit leitenden Ärzten an die Empfehlungen der DKG halten. Liegt die Vereinbarung der DKG nicht zum 30. April
2013 vor, müssen Krankenhäuser in den Qualitätsberichten die Leistungen ausweisen, für die leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen
wurden.
Mit dem Grundsatz der Trägervielfalt hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Krankenhäuser untereinander in den
Wettbewerb um die bestmögliche Patientenversorgung treten. Daher sind
die Rahmenbedingungen für alle Krankenhäuser in Deutschland gleich.
Dies gilt für
Für den Fall, dass Krankenhäuser aufgrund besonderer Gegebenheiten zum Beispiel in dünn besiedelten Gebieten - nicht genügend Patienten behandeln können, um ihre Kosten zu decken, sieht das Finanzierungssystem Sicherstellungszuschläge vor, die die Krankenhäuser mit den Krankenkassen vereinbaren.
Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung
Dennoch ist es gängige Praxis, dass Träger öffentlicher Krankenhäuser
staatliche Zuschüsse erhalten, um Defizite ihrer Krankenhäuser auszugleichen. Der BDPK ist der Auffassung, dass diese Mittel unzulässige öffentliche Beihilfen darstellen, die dem europäischen Wettbewerbsrecht widersprechen und unfaire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Er hat vor einigen Jahren eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, die aufgrund der hohen Komplexität des Sachverhalts bislang
noch nicht entschieden ist.
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wurde mit dem Versorgungsstrukturgesetz als neuer Versorgungsbereich geschaffen. Er ermöglicht es Vertragsärzten und Krankenhäusern, unter gleichen Bedingungen Patienten zu behandeln, die unter besonders schweren Krankheitsverläufen leiden. Die genaue Ausgestaltung wurde der Selbstverwaltung im G-BA überlassen. Die Verhandlungen gestalten sich allerdings
schwierig. Die Leistungserbringer fürchten Eingriffe in den eigenen Versorgungsbereich, den Kassen gehen die Vorschläge nicht weit genug.
Erst im März 2013 konnte der G-BA eine Richtlinie zu grundsätzlichen
Strukturanforderungen verabschieden. In der Richtlinie wurde festgelegt,
welche Leistungserbringer an der ASV teilnehmen dürfen und welche
personellen und strukturellen Anforderungen hierbei gelten. Auf Basis
der allgemeinen Regelungen sollen nun nach und nach auch die diagnosespezifischen Anlagen (unter anderem onkologische Erkrankungen, HIV/
AIDS) überarbeitet werden. Auf Basis des beschlossenen Paragraphenteils können derzeit jedoch keine Anzeigen für die Zulassung zur ASV
beim erweiterten Landesausschuss gestellt werden, denn dieser erhält
seine rechtliche Wirksamkeit erst mit Inkrafttreten der Anlagen.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
den sich aus dem Krankenhausplan ergebenden Sicherstellungsauftrag unabhängig von ihrer Trägerschaft,
die Anforderungen an die Qualität der medizinischen Versorgung
ihrer Patienten,
die Erlöse (Fallpauschalen) für die vergleichbare Leistungen sowie
die Gleichbehandlung bei der Zuteilung der Investitionsmittel auf Landesebene.
Krankenhäuser
–
–
–
–
Anfang des Jahres 2012 hat die EU-Kommission neue Regelungen für
„Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)“
verabschiedet. Das sogenannte „Almunia-Paket“ löst das bis dahin bestehende „Monti-Paket“ ab. In der Folge wurde auch die nationale Auslegungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktualisiert.
Zur Diskussion der Auswirkungen der Änderungen des neuen DAWI-Pakets und offener Auslegungsfragen hatte das BMG den BDPK und weitere
Fachverbände zu einem Workshop eingeladen. Die vom BDPK geforderte
Klarstellung, dass Ausgleichsleistungen nur zulässig sind, wenn sie für
die Finanzierung einer besonderen Aufgabe erforderlich sind, wurde nicht
aufgenommen.
48
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
49
Mit dem medizinischen Fortschritt steigen auch die
Erwartungen der Patienten, Rehabilitanden und
Kostenträger an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Eine umfassende Leistungsqualität,
Patientenorientierung und Qualitätstransparenz werden
immer stärker eingefordert. Gleichzeitig werden die
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen aber
durch begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen
in der Erfüllung ihres Versorgungsauftrags eingeschränkt. Die Sicherung und Weiterentwicklung der
Qualität sowie die Effizienz der medizinischen Versorgung rücken in
diesem Spannungsfeld immer stärker in den Mittelpunkt. Die Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen in
privater Trägerschaft leisten eine zuverlässige und
exzellente medizinische Versorgung. Damit sie auch in
Zukunft in der gewohnten Qualität für die Gesundheit
der Bevölkerung sorgen können, müssen Rahmenbedingungen ausgebaut und geschaffen werden, die
den Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern
stärken, Investitionen ermöglichen und somit eine
konsequente Qualitätsentwicklung sichern.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
51
Qualität
4. Qualität
Qualität in der Rehabilitation
Zertifizierungspflicht
stationärer Reha-Kliniken
Stationäre Rehabilitationseinrichtungen
sind gesetzlich verpflichtet, ein internes
Qualitätsmanagement einzuführen und
zu zertifizieren. Eine Vereinbarung der
Reha-Träger auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
(BAR) konkretisiert die Anforderungen
an das Qualitätsmanagement beziehungs­
weise das Zertifizierungsverfahren.
Als eines der ersten Verfahren verfügt
das verbandseigene QM-Verfahren
IQMP-Reha in der Auflage 3.0 seit Anfang 2010 über die BAR-Anerkennung.
Das EFQM-basierte Verfahren unterstützt Reha-Einrichtungen dabei, eine organisatorische Exzellenz zu erreichen.
Mit der Anwendung des PDCA-Zyklusses
(Plan, Do, Check, Act) werden die Leistungen einer Einrichtung kontinuierlich
überprüft und verbessert. Dadurch gewährleistet IQMP-Reha nicht nur den
Nachweis von Qualität, sondern ein proaktives Konzept zur Steigerung der Qualität. Eine der besonderen Stärken von
IQMP-Reha ist seine Ausrichtung auf die
Selbstbewertung der Einrichtung, von
der wichtige Impulse für die interne Qualitätsentwicklung ausgehen. Es werden
auch die Ergebnisse und Kennzahlen aus
internen Befragungen der Patienten, Zuweiser und Mitarbeiter sowie aus externen Erhebungen, wie den QS-Verfahren
der Renten- und Krankenversicherung,
von der Einrichtung bewertet und können systematisch zur Analyse und Verbesserung der Prozesse genutzt werden.
Mit derzeit 198 BAR-Zertifizierungen
zählt IQMP-Reha 3.0 zu den drei am häufigsten genutzten Verfahren. Zur größeren Transparenz veröffentlicht die BAR
die anerkannten QM-Verfahren und die
zertifizierten Einrichtungen auf ihrer
Homepage www.bar-frankfurt.de. Im
April 2013 sind etwa 1300 stationäre
Reha-Einrichtungen nach einem von der
BAR anerkannten QM-Verfahren zertifiziert und 33 QM-Verfahren von der BAR
als geeignete Zertifizierungsverfahren
anerkannt worden.
Am 30. September 2012 endete die vereinbarte Übergangsfrist zur Zertifizierungspflicht. Kliniken, die bis dahin kein
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
52
gültiges von der BAR anerkanntes Zertifikat besitzen, dürfen danach nicht mehr
belegt werden. Gegen Ende der Übergangsfrist hatte die BAR im August 2012
überraschend beschlossen, eine Ausnahmeregelung zugunsten der Kliniken
zu treffen, die nach drei Jahren Übergangsfrist noch kein Zertifikat aufweisen
konnten. In einer Einzelfallregelung wurde die Übergangsregelungsfrist auf bis
zu 9 Monaten verlängert, wenn die Rehabilitationseinrichtung den Antrag auf
Zertifizierung nachweislich vor dem
1. Oktober 2012 gestellt hatte. Als
Begründung wurde das hohe Zertifizierungsaufkommen zum Ablauftermin der
Übergangsfrist am 30. September 2012
angeführt, dem die akkreditierten Zertifizierungsstellen laut BAR nicht entsprechen konnten.
Der BDPK kritisierte das inkonsequente
Vorgehen der BAR bezüglich der Umsetzung der Vereinbarung. Der Verzicht der
BAR darauf, die vereinbarten Konsequenzen zu ziehen, schwächt die Glaubwürdigkeit zukünftiger Vereinbarungen
zum internen Qualitätsmanagement und
ist ein Affront gegenüber den Reha-Kliniken, die sich rechtzeitig und engagiert
um die Zertifizierung ihres QM-Systems
bemüht haben.
Qualität
Die Qualität der medizinischen Versorgung ist ein wesentlicher Faktor im Wettbewerb zwischen den Reha-Einrichtungen.
Der BDPK setzt sich als Federführer im
Gemeinsamen Ausschuss nach § 137d
und im engen Austausch mit den QSKoordinatoren der DRV dafür ein, dass
Qualitätssicherungsmaßnahmen Anwendung finden, die einen fairen und
objektiven Vergleich zwischen den Einrichtungen ermöglichen aber keine
unnötige Belastung für die Kliniken darstellt. Leider hat sich im letzten Jahr verstärkt gezeigt, dass Häuserbetreuer der
Rentenversicherungsträger die Anforderungen an die Qualität in den RehaEinrichtungen zum Teil anders auslegen
und umgesetzt sehen möchten, als es mit
den Leistungserbringerverbänden vereinbart wurde. Ob Krankenkassen die
Erkenntnisse aus der externen Qualitätssicherung in ihre Belegungs- und Vergütungsentscheidungen einfließen lassen,
wird sich nach der Durchführung des
ersten QS-Reha® -Durchgangs zeigen.
Qualitätssicherung der
Deutschen Rentenversicherung
(DRV)
In der gesetzlichen Krankenversicherung
werden die Maßnahmen der externen
Qualitätssicherung gemeinsam durch
Leistungserbringer und Krankenkassen
vereinbart. Die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Rentenversicherung hingegen werden allein durch die Gremien der
Rentenversicherungsträger festgelegt.
Der BDPK tauscht sich regelmäßig mit
den für die Qualitätssicherung in den
Rentenversicherungsträgern verantwortlichen QS-Koordinatoren aus. In
den gemeinsamen Gesprächen werden
aktuelle Entwicklungen in der externen
Qualitätssicherung beraten und ein Erfahrungsaustausch zwischen den RehaEinrichtungen und den QS-Koordinatoren angeregt. Auch über Einladungen in
die Sitzungen des Fachausschusses Rehabilitation und Pflege und zur jährlichen Qualitätstagung des IQMG wird
eine partnerschaftliche Zusammenarbeit
gepflegt.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
53
Die QS-Koordinatoren wiesen auf deutliche Unterschiede in den Ergebnissen
der Qualitätssicherung der ambulanten
und stationären Rehabilitation hin. Um
die Ursachen dafür zu ergründen und
Verbesserungspotentiale für stationäre
und ambulante Reha-Kliniken aufzuzeigen, wurde im Januar 2013 ein erster gemeinsamer Workshop von DRV Bund,
BDPK und BamR (Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren) veranstaltet. Die Vertreter der Abteilung Qualitätssicherung der DRV Bund
bestätigten im Workshop, dass sich die
QS-Ergebnisse insgesamt durchgehend
auf einem hohen Niveau befinden. Zwischen einzelnen Einrichtungen bestehen
jedoch erhebliche Unterschiede. Im Rahmen eines weiteren geplanten Workshops sollen Verbesserungspotentiale in
der ambulanten und stationären Rehabilitation aufgezeigt werden, anhand von
Best-Practice-Beispielen in den Bereichen Peer-Review-Verfahren, KTL-Dokumentation und den Reha-Therapiestandards sowie in der Patientenbefragung.
ab. Zum anderen wird die Qualität aus
Sicht des Rehabilitanden (Zufriedenheit
und subjektives Behandlungsergebnis)
aufgezeigt. Um die Wirksamkeit der Qualitätssicherung zu erhöhen und die Informationen zu verdichten, hat die DRV ein
Konzept zur Bewertung der Reha-Qualität (BQR) entwickelt. Das erreichbare
Qualitätsoptimum wird dabei mit 100
Qualitätspunkten definiert.
Ziel der DRV ist es, die einzelnen Bestandteile ihres Qualitätssicherungssystems
–
–
–
–
Behandlungsqualität (Peer Review- Verfahren, KTL, Reha-Therapiestandards),
Patientenorientierung (Rehabilitandenzufriedenheit und subjektives
Behandlungsergebnis),
Strukturqualität,
QS vor Ort (Visitationen),
Weiterentwicklung des
QS-Verfahrens der
Rentenversicherung
Schritt für Schritt in das „BQR-Konzept“
(auch „100-Punkte-Programm“) zu überführen. Die Ergebnisse zur Behandlungsqualität (auf Grundlage des Peer Review
und der KTL-Dokumentation) sowie zur
Patientenorientierung (auf Basis der Rehabilitandenzufriedenheit und des subjektiven Behandlungsergebnisses) werden bereits in dieser Form dargestellt.
Vorüberlegungen zur Überführung in
das BQR-Konzept bestehen für die Bereiche Therapiestandards, Strukturanforderungen und Visitationen.
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen der
DRV bilden zum einen die Qualität der
rehabilitativen Versorgung (Behandlungsqualität) und die Qualität der Struktur
und Organisation der Reha-Einrichtung
Der Fachausschuss Rehabilitation und
Pflege des BDPK hatte eine Facharbeitsgruppe zur Bewertung des „100-PunkteProgramms“ der DRV eingesetzt. Diese
FAG hat eine Erläuterung und eine StelBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
54
lungnahme zum BQR-Konzept erarbeitet
und steht weiterhin im Dialog mit der
DRV bezüglich der Weiterentwicklung
und Ausgestaltung des BQR-Konzepts.
In seiner Stellungnahme begrüßt der
BDPK die Bestrebungen der DRV, ihr
Qualitätssicherungsverfahren in ein System zu überführen, das Klinikvergleiche
und Benchmarks ermöglicht. Er kritisiert
jedoch, dass die Berechnung der Qualitätspunkte für die Reha-Einrichtungen
zum Teil nur schwer nachvollziehbar ist
und die Auswertungsberichte häufig mit
einem erheblichen zeitlichen Verzug an
die Einrichtungen verschickt werden.
Der BDPK fordert im Sinne einer Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen
zeitnahe, umfassende und nachvollziehbare Ergebnisrückmeldungen, die auch
den der Bewertung zugrunde liegenden
Algorithmus umfassen.
Überarbeitung der
Strukturanforderungen
Die DRV hatte im Sommer 2012 darüber
informiert, dass die Anforderungen an
die Strukturqualität und die Strukturerhebungsbögen umfassend überarbeitet
werden sollen. Ein Schwerpunkt bei der
Überarbeitung lag dabei auf den Auswirkungen der Bologna-Reform auf die Anforderungen an die Qualifikation von
Mitarbeitern in der Rehabilitation. Im
Rahmen der Überarbeitung der Strukturanforderungen hatte die DRV die Leistungserbringer gebeten, ihre Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der
Anforderungen einzubringen. Der BDPK
hatte auf der Grundlage einer Abfrage
im Fachausschuss Rehabilitation und
Pflege und der bereits zum Entwurf der
Strukturanforderungen im September
2009 vorgelegten Stellungnahme im August 2012 zu den Anforderungen der
Rentenversicherung an die Strukturqualität nochmals Stellung genommen.
Bereits in der Stellungnahme 2009 hatte
der BDPK ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der von der DRV vorgelegte
Anforderungskatalog keine allein verbindliche Mindestanforderung darstellen kann. Er kann jedoch einen Orientierungsrahmen vorgeben, der abhängig
vom jeweiligen Einrichtungskonzept im
Einzelfall durch den federführenden RVTräger verbindlich vereinbart wird. Die
vollständige Erfüllung aller im Katalog
enthaltenen Strukturmerkmale darf somit nicht allein entscheidend für die Teilnahme der Klinik an der Versorgung und
ihre Belegung sein. Außerdem muss
klargestellt werden, dass sich die Strukturerhebung und die personellen Bezugsgrößen nur auf die Leistungen beziehen können, die für die Träger der
DRV erbracht werden. Da die DRV den
Anmerkungen des BDPK nur teilweise
nachgekommen ist, bekräftigte der BDPK
seine Forderungen erneut in der Stellungnahme vom August 2012. Die Mitglieder des BDPK haben darüber berichtet, dass die RV-Träger den Orientierungsrahmen bezüglich der Personalanforderungen trotz anderweitiger
Vereinbarung häufig nicht berücksichtigen, sondern eine 100-prozentige Erfüllung der Stellenpläne verlangen. Der
BDPK befindet sich hierzu in der Diskussion mit der DRV und wird den Sachverhalt weiter verfolgen.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
55
Qualität
Workshops zu den
QS-Ergebnissen
in Einrichtungen
der medizinischen
Rehabilitation
Die Strukturerhebungsbögen, die von
der DRV mit dem Ziel der Kürzung, der
Vereinheitlichung und der Bereinigung
inhaltlicher Differenzen ebenfalls überarbeitet wurden, sollen nun Pretests unterzogen werden. Vorab wird ein Expertenkreis aus erfahrenen Reha-Medizinern
und Mitarbeitern der RV-Träger zu den
indikationsspezifischen Bögen befragt.
Der BDPK erhielt die Möglichkeit, Experten für die schriftliche Befragung zu benennen. Für die Bewertung der Strukturerhebungsbögen in der Indikation Orthopädie wurden alle Orthopäden, die dem
BDPK von den Mitgliedskliniken genannt
wurden, von der DRV zu einer schriftlichen Befragung eingeladen. Die nächste
Strukturerhebung mit den überarbeiteten Bögen soll noch im Jahr 2013 erfolgen.
Überarbeitung der
Reha-Therapiestandards
Im Abstand von drei Jahren überprüft
die DRV, ob aufgrund neuer evidenzbasierter Erkenntnisse oder Erfahrungen
aus der Reha-Praxis eine Überarbeitung
der Reha-Therapiestandards (RTS) notwendig ist. Die RTS sind Reha-Leitlinien
für die therapeutische Versorgung in
wichtigen Indikationen, die auf Erfahrungen von Experten aus Fachgesellschaften, Rehabilitationseinrichtungen und
der Rentenversicherung beruhen. Derzeit existieren RTS für elf Indikationen.
Im Oktober 2012 hatte der BDPK seine
Mitgliedseinrichtungen gebeten, Rückmeldungen zum Überarbeitungsbedarf
der bestehenden RTS aus Sicht der
Reha-Praxis zu geben. Diese Rückmeldungen sind der DRV in Form einer Stellungnahme im Januar 2013 übermittelt
worden. Die Stellungnahme enthielt konkreten Anpassungsbedarf in den einzelnen Therapiestandards. Weiterhin wies
der BDPK darauf hin, dass die Reha-Therapiestandards erst dann als Instrument
in der Belegungssteuerung verwendet
werden sollten, wenn die Grenzen und
Möglichkeiten einer solchen Verwendung besonders hinsichtlich einer Evidenzbasierung und Praktikabilität kritisch eingeschätzt und transparent dargestellt worden sind. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass den RTS nur ICD-10bezogene Diagnosen und nicht auch
Aktivitäten und Teilhabestörungen der
Rehabilitanden zugrunde gelegt werden.
In seiner Stellungnahme merkte der
BDPK zudem an, dass Anforderungen
aus Konzepten der Medizinisch-beruflich
orientierten Rehabilitation (MBOR) nicht
mit den Anforderungen der Therapiestandards kollidieren dürfen und - ohne
den Patienten zu überlasten - umsetzbar
bleiben müssen.
Im März 2013 hat die DRV die europaweite Ausschreibung zur wissenschaftlichen
Überarbeitung aller bestehender RTS in
ihrem Qualitätssicherungsverfahren gestartet. Das Forschungsprojekt soll am
1. September 2013 beginnen und wird
voraussichtlich Ende August 2015 abgeschlossen. Die Einbindung der Reha-Praktiker soll im Anschluss daran in Form
von Expertenworkshops stattfinden. Der
BDPK wird sich dafür einsetzen, dass bei
der Besetzung der Workshops auch Vertreter von Reha-Einrichtungen in privater
Trägerschaft berücksichtigt werden.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
56
Gemeinsamer
Ausschuss 137d
der QS-Reha® -Homepage sowie die zeitnahen Ergebnisrückmeldungen an die
Kliniken.
Der Gemeinsame Ausschuss nach
§ 137d SGB V ist ein mit Verbänden der
Leistungserbringer und der Krankenkassen paritätisch besetztes Gremium, in
dem grundsätzliche Fragen der externen
Qualitätssicherung gemeinsam beraten
und entschieden werden. Der BDPK ist
in die Aktivitäten des Gemeinsamen
Ausschusses eingebunden und vertritt
die in der Vereinbarung nach 137d SGB V
niedergelegten Rechte und Positionen
der Reha-Leistungserbringer. Die Federführerschaft des Gemeinsamen Ausschusses erfolgt in einem jährlichen
Wechsel zwischen den Mitgliedern des
Ausschusses. Im Jahr 2013 liegt die Federführerschaft auf Seiten der Verbände
der Leistungserbringer und wird durch
den BDPK koordiniert.
Zu Irritationen hatte die Aufforderung
der BQS im Dezember 2011 geführt, Belegungstage für GKV und DRV im Jahr
2010 anzugeben. Laut Vereinbarung
nach § 137d vom 1. Juni 2008 sind Einrichtungen, die nachweislich am QS-Verfahren der DRV teilnehmen, nicht zur
Teilnahme am QS-Reha® -Verfahren verpflichtet. Der GKV-Spitzenverband vertritt jedoch den Standpunkt, dass dies
nur für Einrichtungen gilt, deren Hauptbeleger die Deutsche Rentenversicherung ist. Da dieses Vorgehen einschließlich der Definition von „Hauptbelegerschaft“ weder im Gemeinsamen Ausschuss noch mit der DRV abgestimmt
war und daher auch die Konsequenzen
dieser Abfrage nicht absehbar sind, hatte der BDPK seinen Mitgliedern empfohlen, diese Angaben nicht zu leisten. Seinen Standpunkt hat der BDPK gegenüber dem GKV-Spitzenverband in persönlichen Gesprächen und einer
schriftlichen Korrespondenz ausführlich
dargelegt. Bereits im Mai 2012 sollte ein
Gespräch zwischen dem GKV Spitzenverband und der DRV Bund auf Vorstandsebene eine verbindliche und
transparente Regelung der Teilnahmebedingungen am QS-Reha® -Verfahren
schaffen. Eine Einigung blieb, trotz weiterer Gespräche, bisher bedauerlicherweise aus. DRV und GKV sind sich jedoch einig darüber, dass eine Einrichtung nur an einem QS-Verfahren teilnehmen soll und häufige Wechsel zwischen
den QS-Verfahren aufgrund von Veränderungen in der Belegung vermieden
Wiederaufnahme des
QS-Reha®-Verfahrens
Nach einer Überarbeitung und Aktualisierung wurde das QS-Reha® -Verfahren
Ende 2011 wieder aufgenommen. In einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hat die BQS Institut für Qualität
und Patientensicherheit GmbH den Zuschlag erhalten und fungiert nun als gesetzlich vorgeschriebene unabhängige
Auswertungsstelle für das QS-Reha® Verfahren. Positiv am QS-Reha® Verfahren zu bewerten sind die Beteiligung der Leistungserbringer bei der
Weiterentwicklung des Verfahrens, die
benutzerfreundliche Online-Datenerhebung und Informationsbereitstellung auf
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
57
Qualität
Qualitätssicherung der
gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
bung verfälschen, wird im Vorfeld der
nächsten Strukturqualitätserhebung
eine Präzisierung der Strukturqualitätskriterien vorgeschlagen.
Stand der Umsetzung
des QS-Reha®Verfahrens
QS-Reha®-Geriatrie
Die erste Strukturerhebung im QSReha® -Verfahren bildet die gute Strukturqualität von Reha-Einrichtungen ab.
Über alle Indikationsbereiche und Dimensionen hinweg konnten hohe bis
sehr hohe Erfüllungsgrade der geforderten Basiskriterien erreicht werden. Die
Visitationen der Abteilung für Qualitätsmanagement und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Freiburg (AQMS), mit
denen die Angaben der Strukturqualität
stichprobenartig überprüft werden, haben dieses Ergebnis bestätigt. Überwiegend konnte in den Visitationen festgestellt werden, dass die Einrichtungen
über eine höhere Strukturqualität verfügen, als sie bei der Erhebung angaben
(positive Abweichung). Um zukünftig
Missverständnisse beim Ausfüllen der
Strukturerhebungsbögen zu vermeiden,
welche die Ergebnisse der Strukturerhe-
lungsprozess begleiten. Die Positionen
des BDPK werden in der Facharbeitsgruppe „QS-Reha® Geriatrie“ erarbeitet.
Der BDPK wird sich, wie auch schon bei
der Entwicklung der Strukturqualitätskri-
Die Visitationen und die Befragungen
der Patienten haben im Oktober 2012 begonnen und sollen bis Juli 2013 beendet
werden. Damit Reha-Einrichtungen zeitnah auf die Ergebnisse der externen
Qualitätssicherung reagieren können,
werden sie spätestens im Dezember
2013 die vollständigen Qualitätsberichte
erhalten, einschließlich der Auswertung
der Ergebnisqualität.
Das QS-Reha® -Verfahren der GKV soll
um ein Modul für den Bereich der geriatrischen Rehabilitation (nach § 111 SGB
V) ergänzt werden. Dazu wurde im Frühjahr 2012 mit der Erhebung der Strukturqualität in geriatrischen Fachabteilungen
begonnen. Bis zur zweiten Welle des QSReha® -Verfahrens im Jahr 2015 werden
nun auch Instrumente und Verfahren zur
Erfassung und Bewertung der Prozessund Ergebnisqualität sowie der Patientenzufriedenheit in der stationären und
ambulanten geriatrischen Rehabilitation
entwickelt und erprobt. Im Gemeinsamen Ausschuss wurde ein Steuerungskreis berufen, der die Ausschreibung des
Projekts zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsprogramms im Bereich der
Prozess- und Ergebnisqualität sowie der
Patientenzufriedenheit für stationäre
und ambulante Einrichtungen der geriatrischen Rehabilitation vorbereitet. Der
Steuerungskreis, in dem auch der BDPK
vertreten ist, wird den weiteren EntwickBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
58
terien, dafür einsetzen, dass die Forderungen der Einrichtungen in privater
Trägerschaft umfänglich bei der Entwicklung des Verfahrens berücksichtigt
werden.
Qualitätsorientierte
Vergütung in der Rehabilitation
Die Idee, die Versorgungsqualität mit finanziellen Anreizen zu verbessern, wird
in den letzten Jahren national und international immer wieder diskutiert (Payfor-Performance-Modelle). Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte
das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit damit, ein Gutachten zur
Evidenz und Realisierbarkeit von Pay-forPerformance (P4P) im Gesundheitswesen
zu erstellen. Im August 2012 wurde das
Gutachten veröffentlicht. Erfahrungen
aus einzelnen Projekten sprechen demnach zwar für den Nutzen von finanziellen Anreizsystemen, die Wirksamkeit
von P4P-Projekten konnte jedoch nicht
zweifelsfrei nachgewiesen werden. Eine
valide Messung der Versorgungsqualität, vornehmlich der Ergebnisqualität,
sei dabei ein essenzielles Element von
Pay-for-Performance im Gesundheitswesen. Die benötigten operationalisierten
Qualitätsindikatoren fehlten jedoch noch
in vielen Bereichen der medizinischen
Versorgung. Somit sei der flächendeckende Einsatz von P4P-Modellen perspektivisch interessant, jedoch zum jetzigen
Zeitpunkt noch verfrüht, so das Ergebnis
der Studie. Der BDPK hat die Diskussion
über Pay-for-Performance im Gesund-
Qualität
werden sollen. Bis zum Start der Strukturerhebung der DRV im zweiten Halbjahr des Jahres 2013 soll eine Einigung in
Form einer neuen gemeinsamen Vereinbarung erzielt werden. Die DRV Bund
und der GKV Spitzenverband werden die
Einrichtungen in einem gemeinsamen
Schreiben darüber informieren. Der
BDPK setzt sich auch weiterhin konsequent dafür ein, dass Kliniken tatsächlich
nur an einem QS-Verfahren teilnehmen
müssen, dass es keine häufigen Wechsel
zwischen den Verfahren gibt und dass
die QS-Verfahren der DRV und GKV
langfristig vereinheitlicht werden.
Dr. Christof Veit
heitswesen in seinen Überlegungen zu
Modellen einer qualitätsorientierten
Belegung beziehungsweise zur Vergütung
in der Rehabilitation aufgegriffen. Um
qualitätsbezogene Vergütungs- oder Zuweisungskriterien zu entwickeln, wurde
die Facharbeitsgruppe Qualitätsparameter
und Belegung/Vergütung im März 2012
vom Fachausschuss Rehabilitation und
Pflege eingesetzt. Die Arbeitsgruppe
untersuchte bestehende QS-Verfahren
daraufhin, ob und mit welchen Instrumenten Indikatoren der Ergebnisqualität
erhoben und abgebildet werden, die
möglicherweise für ein Konzept zur Verknüpfung von QS-Ergebnissen mit Belegungs- beziehungsweise Vergütungsentscheidungen genutzt werden können.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
59
Qualität im Krankenhausbereich
Während der mündige und gut informierte Patient immer stärker zum Leitbild einer modernen Medizin wird, erhält
die Patientenorientierung in der medizinischen Versorgung eine wachsende
Rolle. Krankenhäuser können auf diese
Entwicklung nur mit konsequenter Leistungsqualität und Qualitätstransparenz
antworten. Dafür benötigen sie jedoch
keine erweiterten und extern an die
Krankenhäuser herangetragenen Anforderungskataloge, sondern unternehmerische Freiheit, Qualitätsforen, in denen
sie sich der Öffentlichkeit präsentieren
können, und die finanziellen Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen,
in eine exzellente medizinische Versorgung zu investieren.
Verschärfte Anforderungen in der externen
stationären Qualitätssicherung
erfüllen können. In der Richtlinie äußert
der GBA die Absicht, die Regelungen zur
Quote des fachweitergebildeten Pflegepersonals bis Ende 2014 zu evaluieren.
Der BDPK wird weiter verfolgen, ob diese
Absicht auch umgesetzt wird.
Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) wurde im Jahr 2004 vom Gesetzgeber als Gremium der gemeinsamen
Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gegründet.
Er sorgt für die alltagspraktische Umsetzung des gesundheitspolitischen Rahmens. In seiner Funktion erarbeitet er
unter anderem Richtlinien für das interne Qualitätsmanagement sowie für die
externe und sektorenübergreifende Qualitätssicherung.
Der G-BA überarbeitete und beschloss
im August 2012 die „Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die
stationäre Versorgung bei der Indikation
Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL)“.
Trotz des Widerstands der Krankenhäuser wurden personelle und fachliche Anforderungen formuliert, die für Krankenhäuser zum Teil nur schwer zu erfüllen
sind, etwa bei den Regelungen zur Qualifikation und Verfügbarkeit des notwendigen ärztlichen und nichtärztlichen Personals. Die bisher geforderte Quote von
intensivpflegerisch weitergebildeten
Fachpflegekräften wurde zwar nicht verändert, auch die Frist bis zur Erfüllung
dieser Quote bis Ende 2015 blieb bestehen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ist die Wahrscheinlichkeit jedoch hoch, dass viele
Einrichtungen die geforderte Quote von
50 Prozent fachweitergebildetem Pflegepersonal ab dem Jahr 2016 nicht werden
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
60
Vor dem Hintergrund der vermehrten Infektionsfälle im Berichtsjahr steigt der
politische Druck. Der G-BA berät seit längerer Zeit über eine Neufassung der
„Maßnahmen zur Qualitätssicherung der
Versorgung von Früh- und Neugeborenen“. Besonders kontrovers diskutiert
wird die Einführung des vom Deutschen
Pflegerat geforderten Pflege-Personalschlüssels für neonatologische Intensivstationen der Perinatalzentren des Levels 1 beziehungsweise 2. Auch wenn
der Pflege-Personalschlüssel als Soll-Regelung in die Richtlinie aufgenommen
wird, ist nicht auszuschließen, dass er
als Muss-Regelung interpretiert wird
und Krankenhäusern bei Nicht-Erfüllung
Sanktionen drohen. Der geforderte Personalschlüssel ist mit Blick auf den Fachkräftemangel und auf die hohen Personalkosten jedoch unrealistisch und zudem nicht hinreichend evidenzbasiert.
Der BDPK sprach sich in den Gremien
der DKG, die diese Richtlinie beraten,
konsequent gegen eine Einführung des
Pflege-Personalschlüssels aus. Die öffentliche Brisanz der Thematik lässt eine
grundsätzliche Ablehnung der neugefassten Richtlinie nicht zu. Der BDPK hat
sich daher im G-BA mit Erfolg dafür eingesetzt, dass über die Forderung eines
Pflege-Personalschlüssels herausgelöst
aus der Richtlinie beraten wird.
Die zunehmend restriktiven Bestrebungen des G-BA lassen befürchten, dass
auch bei der Überarbeitung der weiteren
Richtlinien die Aufnahme von Pflegepersonalschlüsseln und Weiterbildungsquoten in Erwägung gezogen wird. Der
BDPK wird sich dafür einsetzen, diese
Entwicklung frühzeitig zu bremsen und
damit die Kompetenzen und die Souveränität der Krankenhäuser zu bewahren.
Einführung von
Mindestmengen
umstritten
Seit dem Jahr 2008 besteht der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, Mindestmengen zur
Qualitätssicherung festzusetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um planbare
Leistungen handelt, deren Qualität in besonderem Maße von der Menge abhängt. Nachdem der G-BA die Schwelle
für die Versorgung Frühgeborener unter
1250 Gramm im Januar 2010 von 14 auf
eine Mindestmenge von 30 pro Jahr heraufgesetzt hatte, erklärte das Bundessozialgericht (BSG) die Erhöhung im Dezember 2012 für nichtig, da es keine ausreichend belegten Hinweise gebe, um
die höhere Schwelle von 30 zu begründen. Neuere Studien bestätigen sogar
der Hälfte der Abteilungen mit 14 bis 29
Neugeborenen pro Jahr eine besonders
gute Versorgungsqualität. Das BSG betonte, dass ein Ausschluss dieser Kliniken von der Versorgung zu Qualitätseinbußen in einzelnen Regionen führen
würde.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
61
Qualität
Im April 2013 veröffentlichte die Industrieländerorganisation OECD die Studie
„Managing Hospital Volumes“. Darin bescheinigt sie der Deutschen Krankenhauslandschaft ein international herausragendes Versorgungs- und Leistungsniveau, eine hohe Kosteneffizienz und ein
weltweit einmaliges Qualitätssicherungssystem. Patienten könnten sich darauf verlassen, in Deutschland einen unbeschränkten und flächendeckenden Zugang zu Qualitätsmedizin zu erhalten. Im
Kontrast dazu stehen die zunehmenden
Bestrebungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Qualität der
medizinischen Leistungserbringung
über ausgeweitete und verschärfte Vorgaben in den Qualitätssicherungsrichtlinien zu reglementieren.
Der BDPK wird die Entwicklungen im Bereich der Mindestmengenregelung kritisch verfolgen. Auch Kliniken mit niedrigen Fallzahlen, die Patienten eine qualitativ hochwertige Behandlung bieten,
dürfen nicht aus der Versorgung ausgeschlossen werden. Nur so kann ein flächendeckendes Versorgungsnetz gewährleistet werden.
Externe QS-Bundesauswertungen und
Länderauswertung mit
Geodarstellung
Das AQUA-Institut wurde vom G-BA damit beauftragt, Auswertungen der quantitativ erfassten Qualitätssicherungsdaten der Krankenhäuser nach Bundesländern grafisch darzustellen. Der G-BA hat
gegen den Wunsch der Krankenhäuser
entschieden, die Länderauswertung mit
Geodarstellung aus der Bundesauswertung 2011 zur Veröffentlichung auf der
Internetseite des AQUA-Instituts (Institution nach §137a SGB V) freizugeben.
Der BDPK sieht eine solche Länderauswertung mit Geodarstellung kritisch. Die
dargestellten Ergebnisse beruhen auf
rechnerischen Auffälligkeiten der analysierten Qualitätsindikatoren, wurden
also ohne Abklärung tatsächlicher qualitativer Auffälligkeiten berechnet. Darüber hinaus führen bei kleineren Bundesländern geringe Krankenhausfallzahlen
zu starken Abweichungen nach oben
oder unten. Geringe Fallzahlen eines einzelnen rechnerisch auffälligen Krankenhauses können somit das Landesergebnis stark negativ beeinflussen. Abweichungen, die in den Geodarstellungen
abgebildet sind, zeigen bei (sehr) seltenen Ereignissen oft große Unterschiede,
ohne dass diese in der Realität relevant
beziehungsweise signifikant sind. Die
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
62
Krankenhäuser forderten, Indikatoren,
die seltene, schwerwiegende Ereignisse
erfassen (Sentinel-Event-Indikatoren),
aus der Geodarstellung zu entfernen. Die
tatsächliche Relevanz dieser schwerwiegenden Ereignisse kann erst im strukturierten Dialog erfasst werden. Diesem
Wunsch wurde nicht entsprochen. Erreicht werden konnte allerdings, dass zu
jedem dieser Indikatoren eine klärende
Erläuterung in die Geodarstellung aufgenommen wurde.
Qualitätsberichte
Krankenhäuser
Krankenhäuser sind bereits seit 2005
dazu verpflichtet, einen Qualitätsbericht
zu veröffentlichen. Die Berichte bieten
Patienten, Ärzten und Krankenkassen
eine Orientierungshilfe. Gleichzeitig können die Krankenhäuser anhand der Qualitätsberichte ihre Leistungen und deren
Qualität nach außen darstellen. Seit dem
Jahr 2013 gibt es einige gesetzliche Neuregelungen: Krankenhäuser müssen ihre
Qualitätsberichte jährlich veröffentlichen, nicht mehr im Abstand von zwei
Jahren, wie bisher. Es werden zusätzliche Messergebnisse zur Hygienequalität
gefordert, um die Hygienesituation in
Krankenhäusern bewerten und vergleichen zu können. Für das jeweilige Berichtsjahr beschließt der G-BA im Vorfeld der Berichterstattung die Regelungen zu Inhalt, Umfang und Datenformat
des Qualitätsberichts.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Regelungen des Qualitätsberichts der Krankenhäuser für das Jahr 2012 ist für Juni 2013
geplant. Derzeit befinden sich folgende
Neuregelungen im Konsentierungsprozess: Eine einmalige Lieferung der Qualitätsberichte am Ende des Berichtsjahres,
der Verzicht auf die bisher geforderte
PDF-Broschüre, Details zur Barrierefreiheit der Krankenhäuser und die obligate
standortbezogene Berichterstattung zusätzlich zum bisherigen Qualitätsbericht
für das gesamte Krankenhaus.
Mit dem Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG)
am 9. April 2013 wurden auch Neuregelungen zu Zielvereinbarungen in Verträgen leitender Ärzte wirksam. Die Neuregelungen zu Bonusvereinbarungen sehen vor, dass die Deutsche Krankenhaus­
gesellschaft (DKG) spätestens bis Ende
April 2013 im Einvernehmen mit der
Bundesärztekammer Empfehlungen zu
Verträgen mit leitenden Ärzten abgibt.
Finanzielle Anreize, die sich auf einzelne
Leistungen beziehen, müssen ausgeschlossen werden. Die Krankenhäuser
verpflichten sich in diesem Zusammenhang, in ihren Qualitätsberichten zu veröffentlichen, inwieweit sie sich bei der
Gestaltung der Verträge mit leitenden
Ärzten an die Empfehlungen der DKG
halten. Liegt die Vereinbarung der DKG
nicht zum 30. April 2013 vor, müssen in
den Qualitätsberichten die Leistungen
ausgewiesen werden, für die leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen
wurden.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
63
Qualität
Der G-BA hatte zum Januar 2006 auch eine
Mindestmenge für Knie-Totalendoprothesen in der Höhe von 50 pro Jahr und
Krankenhaus bestimmt. Wie im Falle der
Mindestmengen von Neugeborenen bestätigt das BSG in seiner Urteilsbegründung im Januar 2013 die grundsätzliche
Zulässigkeit von Mindestmengen. Offen
ließ das BSG in seinem Urteil jedoch,
nach welchen Kriterien entschieden
wird, ob eine Leistung planbar ist. Die
Urteilsbegründung bestätigt, dass die
Annahme, eine häufiger durchgeführte
Behandlung sei qualitativ hochwertiger,
für die Festlegung von Mindestmengen
nicht hinreichend ist. Es muss sich um
hochkomplexe, medizinisch anspruchsvolle Leistungen handeln und eine wissenschaftlich dargestellte überwiegende
Wahrscheinlichkeit bestehen, dass eine
bestimmte Menge zu höherer Qualität
führt. Kritisch bei dieser Feststellung ist,
dass das BSG lediglich von dieser überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgeht
und explizit keine evidenzbasierte Wahrscheinlichkeit einfordert. Das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde vom
G-BA mit der Überprüfung der Auswirkungen der Mindestmengenregelung auf
die Gesundheitsversorgung beauftragt.
Bislang wurden in entsprechenden Studien keine wissenschaftlichen Belege für
einen qualitätssichernden oder -steigernden Effekt der Mindestmengenregelung im Gesundheitswesen festgestellt.
Institut für Qualitätsmanagement
im Gesundheitswesen (IQMG)
Im vergangenen Berichtsjahr haben besonders die Überarbeitung des Qualitätsberichts Rehabilitation (QB-Reha),
der Ausbau der Auditorenqualifizierung
und der Start einer Kundenzufriedenheitsbefragung die Arbeit des IQMG geprägt.
Qualitätsbericht
Rehabilitation 3.0
Das IQMG unterstützt mit der Neuauflage des Qualitätsberichts Rehabilitation
Reha-Einrichtungen darin, dem stärker
werdenden Wunsch der Öffentlichkeit
nach Transparenz gerecht zu werden.
Seit 2007 liegt das Manual zum Qualitätsbericht Reha vor, anhand dessen
Reha-Einrichtungen strukturierte und
vergleichbare Qualitätsberichte erstellen
können. Im September 2012 wurde eine
überarbeitete dritte Version vom IQMG
veröffentlicht.
Die nach dem Konzept des QB-Reha erstellten Qualitätsberichte informieren
Rehabilitanden, einweisende Ärzte und
Reha-Träger übersichtlich über alle relevanten Struktur-, Leistungs- und Qualitätsmerkmale einer Einrichtung. Auf der
Grundlage eines Vergleichs können sie
nun eine bewusste Auswahlentscheidung für eine Einrichtung treffen. Die
vorliegende Version 3.0 greift Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung auf
und wurde dahingehend modifiziert,
dass Reha-Einrichtungen auch aufwandfrei am Internetportal „4QD-Reha“ der
Qualitätskliniken.de Gesellschaft teilnehmen können.
Das Internetportal „Qualitätskliniken.de“
liefert seit dem 1. Juni 2010 Patienten,
Angehörigen und einweisenden Ärzten
gut strukturierte Informationen unter anderem zur Behandlungsqualität, Patientenzufriedenheit und Patientensicherheit
von rund 2.000 Krankenhäusern. Das
Portal wurde im Frühjahr 2013 auf RehaBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Einrichtungen erweitert. Die Informationen, die eine Reha-Klinik in den Qualitätsbericht schreibt oder in das 4QDReha-Portal eingibt, können mit Hilfe einer XML-Schnittstelle problemlos vom
QB-Reha in das Portal und umgekehrt
übertragen werden. Das Qualitätskliniken-Portal wird am Ende des Kapitels 4
„Qualität“vorgestellt.
Qualifizierung der
IQMP-Reha-Auditoren
Zur Zertifizierung des verbandseigenen
Qualitätsmanagement-Systems IQMPReha sind aktuell sechs Unternehmen
befugt und von der BAR anerkannt. Das
IQMG stellt besondere Anforderungen
an die Auditoren, die von den Unternehmen zur Zertifizierung von IQMP-Reha
eingesetzt werden. Grundvoraussetzung
ist eine klinikspezifische sowie zertifizierte
Ausbildung im Qualitätsmanagement,
eine mindestens dreijährige Erfahrung in
Akutkrankenhäusern beziehungsweise
Rehabilitationskliniken und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im
Qualitätsmanagement. Erforderlich ist
darüber hinaus die Teilnahme an einer
zweitägigen Basisschulung zum IQMPReha-Verfahren und alle zwei Jahre an
einem „IQMP-Reha-Refresher-Kurs“. Im
Jahr 2012 haben drei dieser „Auffrischkurse“ stattgefunden. Die Refresher-Kurse vertiefen das Verständnis der Auditoren für die IQMP-Reha-Systematik und
vereinheitlichen die Beurteilung in den
Zertifizierungsaudits des QM-Systems
der Einrichtungen. Durch die Kalibrierung des Verfahrens sollen Benchmarks
zwischen den Kliniken möglich werden,
die nach IQMP-Reha-zertifiziert sind.
Die Zulassung der Auditoren erfolgt für
zwei Jahre. Die Anforderungen, die an
die Auditoren gestellt werden, können
somit regelmäßig überprüft und gesichert
werden. Die akkreditierten IQMP-RehaAuditoren sind auf der Homepage des
IQMG veröffentlicht. Einrichtungen, die
sich nach IQMP-Reha zertifizieren lassen
möchten, können sich über die Anerkennung der Auditoren, die sie mit der Zertifizierung ihres QM-Systems beauftragen
möchten, informieren.
Zufriedenheitsbefragung
Qualität
Das Institut für Qualitätsmanagement im
Gesundheitswesen (IQMG GmbH) wurde
2001 als Tochter des Bundesverbandes
Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) gegründet, um die Mitgliedseinrichtungen
bei der Einführung und Weiterentwicklung ihres internen Qualitätsmanagements zu unterstützen. Das IQMG hat in
Zusammenarbeit mit der Charité Berlin
und QM-Experten aus Reha-Einrichtungen das verbandseigene QM-Verfahren
IQMP-Reha entwickelt, nach dem bereits
knapp 200 Reha-Einrichtungen zertifiziert sind. Im Kapitel 7 „Informationen“
ist eine Übersicht der Einrichtungen aufgeführt, die nach IQMP-Reha zertifiziert
sind. Neben dem IQMP-Reha-Verfahren
hat das IQMG auch ein Manual für einen
standardisierten Qualitätsbericht in der
Rehabilitation herausgegeben. Auf seinen jährlichen Fachtagungen und in seinem umfangreichen Seminarprogramm
greift das IQMG aktuelle Entwicklungen
im Gesundheitsbereich auf. Reha-Einrichtungen und Akutkrankenhäuser können sich in den Seminaren informieren,
weiterbilden und vernetzen. Informationen zur Jahrestagung und zur Seminarreihe 2012 befinden sich im Kapitel 6
„Veranstaltungen“. Das IQMG arbeitet mit
ausgewählten Beratungs-, Zertifizierungsund Softwareunternehmen zusammen.
Die Kooperationspartner werden im
Kapitel 7 „Informationen“ vorgestellt.
Das IQMG legt großen Wert auf die Zufriedenheit der Reha-Kliniken und Akuthäuser mit dem Dienstleistungsangebot
des Instituts. Im Sinne der Qualitätssicherung spielt die kontinuierliche Evaluation der mit dem IQMG kooperierenden
Beratungs- und Zertifizierungsunternehmen eine wesentliche Rolle. Das IQMG
hat hierfür im Jahr 2013 eine Befragung
der nach IQMP-Reha zertifizierten Einrichtungen zur Zufriedenheit mit den in
Anspruch genommenen Beratungs- und
Zertifizierungsleistungen gestartet. Die
Ergebnisse der Befragung werden nach
einer ersten Auswertung auf der Homepage des IQMG veröffentlicht. Die Unterstützung der Einrichtungen durch die Beratungs- und Zertifizierungsunternehmen soll damit optimiert werden.
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Qualitätskliniken.de
Weiterentwicklung und Innovation sind
Motor und gleichsam Schlüssel für den
Erfolg einer Internetplattform. Mit dem
Ohr am Markt und bei den Mitgliedern
besteht die Herausforderung darin, die
sensiblen Inhalte des sich schnell wandelnden, aber dennoch traditionellen
Krankenhausmarktes an die Anforderungen der schnelllebigen Generation surfender Patienten anzupassen.
Die Erwartungen der Mitglieder spielen
für Qualitätskliniken.de eine große Rolle.
Daher wurde auch der Wunsch der Mitglieder nach Benchmarkingauswertungen im exklusiven Mitgliederbereich berücksichtigt und weiterentwickelt. Neben umfassenden Auswertungen gibt es
inzwischen automatische Benachrichtigungen bei auffälligen Ergebnissen und
automatisierte Berichte.
Qualitätskliniken.de
für Reha
Die Arbeitsgruppe Rehabilitation hat im
vergangenen Jahr ihre Arbeit aufgenommen und die Qualitätsdimensionen für
die Bewertung von Rehabilitationsein-
richtungen analog zum Krankenhausportal definiert. Rehabilitandensicherheit,
Rehabilitandenzufriedenheit und Organisationsqualität sind die künftig auf der
Plattform abgebildeten Qualitätsdimensionen. Für die Rehabilitandenzufriedenheit wurde ein Befragungsinstrument
zur poststationären Befragung von Patienten entwickelt und validiert. Die Dimensionen Rehabilitandensicherheit
und Organisationsqualität basieren dagegen auf einer Selbstauskunft der Kliniken. Basis für die Abbildung von Rehabilitationseinrichtungen im Portal sind neben den drei Qualitätsdimensionen Auskünfte über Strukturen und Ausstattung
der Kliniken, die sofern vorhanden aus
dem Qualitätsbericht-Reha des IQMG
entnommen werden können. Für eine
möglichst komfortable Datenerhebung
wurde das Tool4Quality entwickelt, das
die Mitglieder kostenlos erhalten.
Im Fokus der letzten Monate standen vor
allem die Entwicklung und Erprobung
der neuen Plattform sowie die Datenerhebung bei den Mitgliedskliniken. Zum
Start des Rehaportals im Juni 2013 werden die Daten von knapp 90 Rehabilitationseinrichtungen veröffentlicht.
Eine weitere Dimension?
Ethik und Werte
Der wissenschaftliche Beirat von Qualitätskliniken.de diskutierte bereits in seinen ersten Sitzungen über die Bedeutung ethischer Fragestellungen in Krankenhäusern. Komplexität und Relevanz
waren unverkennbar – dennoch ist daraus die Idee einer weiteren Dimension
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
entstanden. Eine Arbeitsgruppe aus
Praktikern und Experten aus den Mitgliedseinrichtungen entwickelte Indikatoren für die Dimension „Ethik und Werte“ und wird diese bei der Mitgliederversammlung 2013 vorstellen. Eine kommende Aufgabe ist die Integration dieser
Indikatoren ins Portal.
Patientensicherheit und
Hygieneindikatoren
Im Zuge der immer wiederkehrenden
Hygienediskussion der vergangenen
Jahre hat Qualitätskliniken.de die Entscheidung getroffen, die bestehende Dimension Patientensicherheit zu überarbeiten und um Indikatoren zum Thema
Hygiene zu erweitern. Einige Hygieneindikatoren, wie etwa Händehygiene oder
der Umgang mit Keimen, waren von Beginn an Bestandteil der Dimension. Weitere Aspekte wurden ergänzt, etwa die
Zusammenstellung einer Hygienekommission oder die Aufbereitung von
Medizinprodukten.
Zur komfortableren Erhebung dieser Daten wurde auch hier das Tool4Quality für
Akutkliniken entwickelt und den Kliniken
zur Verfügung gestellt. Ergebnisse der
aktualisierten Dimension Patientensicherheit werden im Sommer 2013 im
Portal abgebildet.
Audits für die Geschäftsstelle und in den Kliniken
Um Neuerungen einführen zu können,
sind eine solide Basis und routinierte
Abläufe erforderlich. Die Geschäftsstelle
66
hat daher ein Qualitätsmanagementsystem in Anlehnung an die Forderungen
der DIN EN ISO 9001 eingeführt. Die Umsetzung und das Funktionieren des Systems werden regelmäßig von Auditoren
aus den Mitgliedskliniken überprüft. Audits und Gespräche mit den Auditoren
unterstützten die Weiterentwicklung der
Geschäftsstelle.
Auch die Validierungsaudits in den Mitgliedskliniken laufen inzwischen routiniert. Regelmäßig findet die Auditorenschulung mit einem eigens dafür entwickelten Curriculum statt und hat inzwischen 50 ausgebildete Auditoren
hervorgebracht. Die engagierten Auditoren sind für Qualitätskliniken.de freiwillig in den Mitgliedskliniken im Einsatz,
überprüfen die Angaben der Selbstauskünfte der Einrichtungen und kommen
einmal im Jahr zu einem großen Auditorentreffen zusammen. Hier tauschen sie
ihre Erfahrungen aus und tragen dazu
bei, das System der Audits in den Mitgliedskliniken stetig zu verbessern.
Forum Qualitätskliniken
Aus dem vor vier Jahren erstmals ausgerichteten Forum Qualitätskliniken ist ein
Qualitätskongress gewachsen, der sich
in der Krankenhauslandschaft einen Namen gemacht hat. Stetig steigende Mitgliederzahlen, zahlreiche Projekteinreichungen für die interaktive Qualitätsarena und das Interesse von Industrieausstellern und Referenten sprechen für
sich. Das Forum bringt die Philosophie
von Qualitätskliniken.de auf den Punkt:
interaktiv, lebendig, mit und für Mitgliedskliniken und immer mit dem Blick
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
67
Qualität
Was 2007 als Projekt einer Arbeitsgruppe des BDPK begann, mündete im Juni
2010 im Launch eines innovativen Krankenhaussuchportals. In den darauffolgenden Jahren wuchs das Portal heran:
Servicefunktionen für die Mitglieder
wurden eingerichtet, die Suche nach
psychiatrischen und psychsomatischen
Einrichtungen ermöglicht, Rehakliniken
eingebunden und Indikatoren zum Thema Hygiene im Krankenhaus erarbeitet.
auf die Anforderungen der Patienten.
Das Konzept der Veranstaltung basiert
auf dem Austausch der Teilnehmer, etwa
in der Qualitätsarena, in Workshops und
im Rahmen der Mitgliederversammlung
in einem World Café. Mitglieder und
Gäste der Veranstaltung haben gleichermaßen die Möglichkeit, Ideen und Anregungen zum Portal zu diskutieren und
sich aktiv einzubringen.
Qualität
Für das nächste Jahr stehen die Zeichen
auf Patientenorientierung und Vereinfachung. „Keep it simple!“ ist das tägliche
Motto in der Geschäftsstelle. Das fällt
bei den vielfältigen Anforderungen der
Mitglieder und Gremien an die Funktionen des Portals und den komplexen Daten der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen nicht immer leicht. Auch der
Spagat zwischen den Wünschen der
Krankenhäuser und denen der Portalnutzer ist mitunter gigantisch, will aber bewältigt werden.
Mit dem Reha-Portal wurde das Prinzip
der Einfachheit bereits in die Wege geleitet und soll mit der Überarbeitung des
Krankenhausportals fortgesetzt werden.
Zahlreiche Ideen für die grafische Ausgestaltung der Plattform und für eine
komfortablere Nutzerführung finden sich
bereits im Konzept für Qualitätskliniken
2.0 und werden im kommenden Geschäftsjahr weiter ausgearbeitet.
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BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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5. Tarif und Personal
Der BDPK schließt als Arbeitgeberverband in Vollmacht
seiner Mitglieder Manteltarifverträge ab. Im Berichtsjahr wurden die beiden Manteltarifverträge mit DHV
und medsonet gekündigt. Mit DHV wurden neue
Tarifverhandlungen aufgenommen, medsonet zieht sich
aus der Tarifarbeit zurück.
Tarif und Personal
Neben Tariffragen befasst sich der Fachausschuss Tarifund Personalfragen mit Personalthemen wie Fachkräftemangel und Praxislösungen im Klinikalltag, etwa zur
Arbeitszeitgestaltung.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Bundesmanteltarifvertrag
Nr. 1
des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010 gestützt. Die Anforde­
rungen könne medsonet, aufgrund ihrer Mitglieder- und Organisations­
stärke nach Auffassung des Gerichts nicht erfüllen. Das Verfahren befin­
det sich derzeit beim Bundesarbeitsgericht. Der Termin zur mündlichen
Verhandlung wurde für den 11. Juni 2013 anberaumt.
Der BDPK hat sowohl mit der Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerk­
schaft e.V., als auch mit medsonet. Die Gesundheitgewerkschaft einen
Bun­des­manteltarifvertrag Nr. 1 geschlossen. Beide Tarifverträge sind zum
Ende des Jahres 2013 gekündigt.
DHV
Fachkräftemangel /
Neue Berufsbilder
Mit der DHV wird der Abschluss eines neuen Bundesmanteltarifvertrags
angestrebt und derzeit verhandelt. Das Bundesarbeitsgericht beschloss
am 17. April 2012, „dass die DHV zum Zeitpunkt des Abschlusses des
BMTV Nr. 1 nicht tarifzuständig ist und war für den Abschluss von Tarif­
verträgen für die bei der Arbeitgeberin beschäftigten Arbeitnehmer, so­
weit sie nicht kaufmännische oder verwaltende Berufe ausüben“. Das
BAG hat in den Beschlussgründen dazu ausgeführt, dass eine Tarifzustän­
digkeit – nicht wie in der Satzung festgelegt – durch ein bestimmtes Tätig­
werden ausgeweitet werden könne. Der Organisationsbereich einer Ge­
werkschaft müsse sich nach objektiven Kriterien aus der Satzung erge­
ben und dürfe sich nicht abhängig vom Betätigungswillen der handelnden
Organe oder der Arbeitgeberseite bestimmen. Aufgrund des Beschlusses
hatte die DHV auf einem außerordentlichen Bundesgewerkschaftstag
eine Satzungsänderung beschlossen. Sie ist nunmehr ausdrücklich zu­
ständig für alle Beschäftigten in privaten Kliniken und Krankenhäusern.
Auszug aus dem „Fortschrittsbericht 2012 zum Fachkräftekonzept der Bundesre­
gierung“ (Unterrichtung durch die Bundesregierung Drucksache 17 / 12160 vom
24.01.2013)
medsonet
Um die Entwicklungen aktiv mitzugestalten und dem demografischen Trend ent­
gegenzuwirken, hat die Bundesregierung im Juni 2011 ein systematisches Fach­
kräftekonzept beschlossen. …
medsonet hat beschlossen, sich ab 1. April 2013 aus der Tarifarbeit zu­
rückzuziehen und nur noch als Berufsverband zu fungieren. Grund dafür
sei die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der es faktisch
unmöglich geworden sei, eine neue Gewerkschaft zu gründen. Die Um­
wandlung in einen Berufsverband solle es ermöglichen, sich in den kom­
menden Jahren neu aufzustellen. Ziel sei es, den Anforderungen des BAG
an die Tariffähigkeit zu entsprechen und dann die Tarifarbeit wieder auf­
zunehmen.
Dieser erste Fortschrittsbericht zum Fachkräftekonzept dient der jährlichen Über­­
prüfung der Ziele und der Weiterentwicklung der Strategien und Maßnahmen
der fünf Sicherungspfade zur Sicherstellung der Fachkräftebasis der Zukunft:
1
2
3
4
5
In dem Beschlussverfahren ver.di. / . medsonet, stellten sowohl das Arbeits­
gericht als auch das Landesarbeitsgericht Hamburg fest, dass medsonet
keine tariffähige Gewerkschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 TVG ist. Aufgrund
des Beschlusses des Arbeitsgerichts hat medsonet durch Satzungsände­
rung ihren Zuständigkeitsbereich eingeschränkt. Das war jedoch für die
Bejahung der Tariffähigkeit beim LAG kein ausreichender Grund. Das Lan­
des­arbeitsgericht hat seine Entscheidung maßgeblich auf den Beschluss
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Tarif und Personal
„Fachkräfte sichern das wirtschaftliche Wachstum und den gesellschaftlichen
Wohlstand unseres Landes. Fachkräfte sind für den Fortschritt der Gesellschaft
ebenso unerlässlich wie für die Versorgung der Bevölkerung – etwa im medizini­
schen Bereich. Ob Ingenieure oder Facharbeiter, Informatiker oder Handwerker,
Humanmediziner oder Pflegekräfte – in vielen Branchen fehlen bereits heute gut
ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Entwicklung wird
durch den demografischen Wandel noch verstärkt. …
Aktivierung und Beschäftigungssicherung,
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Bildungschancen für alle von Anfang an,
Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung sowie
Integration und qualifizierte Zuwanderung.
Anhand wesentlicher Indikatoren zu den wirkungsorientierten Zielen werden
Fortschritte bei der Sicherung der Fachkräftebasis dargestellt sowie Rückschlüs­
se auf weiteren Handlungsbedarf gezogen …“
72
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
73
KlinikRente vermindert
Risiken und senkt Kosten
Schon heute werden vielerorts händeringend Fachkräfte gesucht, vor al­
lem Ingenieure und Ärzte. Mit dem demografischen Wandel nehmen die­
se Probleme weiter zu – wir werden älter und wir werden weniger. Wenn
wir jetzt nicht gegensteuern, wird das Erwerbspersonenpotential in den
nächsten 15 Jahren um bis zu 6,5 Millionen Personen schrumpfen.
Innerhalb von zehn Jahren seit seiner Gründung hat sich das Versor­
gungswerk KlinikRente als trägerübergreifender Branchenstandard etab­
liert. Die hohe Verbreitung von mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen
senkt die Kosten für Unternehmen und deren Beschäftigte. Allein im Be­
richtszeitraum entschieden sich 264 Unternehmen der Gesundheitswirt­
schaft neu für eine Mitgliedschaft bei KlinikRente.
Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und der steigenden Nachfra­
ge Rechnung zu tragen plant die Bundesregierung die Zusammenführung
der Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesund­
heits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Berufsge­
setz. Zur Vorbereitung des neuen Pflegeberufegesetzes wurde eine BundLänder-Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung des BMFSFJ und
des BMG eingesetzt, die in einem März 2012 veröffentlichten Eckpunkte­
papier folgende grundlegenden Weichenstellungen vorschlägt:
Das Versorgungswerk wurde 2002 auf Initiative des BDPK gegründet. Da­
bei wurden folgende Kriterien vorgegeben, die sich in der Zwischenzeit
bewährt haben:
Hohe Sicherheit und langfristige Stabilität sind bei einer betrieblichen
Altersversorgung die wichtigsten Anforderungen. Aus diesem Grund wer­
den bei den großen Branchenversorgungswerken die Anlagemittel gene­
rell auf mehrere Trägergesellschaften verteilt. Bei KlinikRente sind das:
Allianz, Deutsche Beamtenversicherung, Deutsche Ärzteversicherung,
Generali und Swiss Life.
– Ablösung des Altenpflegegesetzes und des Krankenpflegegesetzes
durch ein neues Pflegeberufegesetz.
– Zusammenführung der Altenpflegeausbildung, der Gesundheits- und
Krankenpflegeausbildung sowie der Gesundheits- und Kinderkranken­
pflegeausbildung zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbil­
dung, die als berufliche Ausbildung in Teil 1 des Gesetzes geregelt wer­
den soll.
– Einführung einer neuen akademischen Ausbildung, die in Teil 2 des
Gesetzes geregelt werden soll.
Überdurchschnittliche Rentabilität ermöglicht selbst in Zeiten der Finanz­
krise gute Renditen, durch die Auswahl starker Trägergesellschaften. Im
Jahr 2013 liegt die Gesamtverzinsung zwischen 4,3 und 4,4 Prozent.
BMG und BMFSFJ erarbeiten nun den Referentenentwurf für das neue
Gesetz. Entscheidend bei der Weiterentwicklung der Pflegeberufe ist aus
Sicht des BDPK, dass zukünftige Regelungen sowohl einen ausreichen­
den Qualifizierungsgrad als auch das Vorhandensein einer ausreichenden
Anzahl von Pflegekräften sicherstellen müssen. Krankenhäuser bzw. de­
ren Pflegeschulen dürfen zusätzlich nicht einseitig mit den Kosten der
Ausbildungsneuordnung belastet werden. Eine Chance zur Überwindung
des Fachkräftemangels könnte die Weiterentwicklung der Pflegeberufe
dann bieten, wenn es im Zuge der Weiterentwicklung auch zu einer zu­
nehmenden Delegation ärztlicher Aufgaben kommt.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Tarif und Personal
Geringe Kosten und hohe Transparenz werden beim Versorgungswerk
großgeschrieben. Das Deutsche Institut für Altersversorgung (DIA) hat
der KlinikRente eine gute Kostentransparenz bescheinigt, unter anderem
liegt das an der Ausweisung der Gesamtkostenquote. Finanztest wieder­
um führte die niedrigen Kosten bei den tariflichen Versorgungswerken als
einen wesentlichen Vorteil der KlinikRente an.
Vereinfachung der Administration durch Portabilität wird für Unterneh­
men immer wichtiger. Portabilität ist die Mitnahmemöglichkeit der Ver­
sorgung beim Arbeitsplatzwechsel. Je einfacher die Mitnahme organi­
siert werden kann, desto geringer ist der Verwaltungsaufwand beim Un­
ternehmen. Gleichzeitig profitieren die Arbeitnehmer von einer guten
Portabilität, da sie bei einem Arbeitsplatzwechsel die Versorgung zu den
alten Konditionen und ohne finanzielle Verluste fortsetzen können.
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75
Arbeitszeitrichtlinie
Lohnoptimierung über „KlinikRente AVL“ ist weiter im Trend. Das sinken­
de Rentenniveau und die Rente mit 67 stellen Arbeitnehmer vor existenti­
elle Fragen. Immer mehr Unternehmen bieten den Beschäftigten mit „Kli­
nikRente-AVL“ die Möglichkeiten für eine höhere Rente oder einen frü­
heren Renteneintritt. Beispielsweise kann eine heute 40- jährige Kranken­
schwester durch die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen
(VL) in altersvorsorgewirksame Leistungen (AVL) bis zu ihrem 65. Lebens­
jahr zusätzlich 30.000 Euro aufbauen. Die Lohnnebenkosten werden redu­
ziert, gleichzeitig Kosten für künftig notwendige Vorruhestandsprogramme
vor­ge­beugt. Das Unternehmen betreibt eine aktive Demografievorsorge.
Die europäische „Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitge­
staltung“ ist Grundlage für zahlreiche Bestimmungen des Deutschen Ar­
beitszeitgesetzes. Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind
einerseits verpflichtet, täglich, unabhängig vom jeweiligen tatsächlichen
Patientenaufkommen und rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, Ärzte
und Pflegekräfte bereit zu halten. Andererseits kann es keinem Patienten
zugemutet werden, rund um die Uhr behandelt zu werden: Untersu­
chungs- und Behandlungsroutine kann nur tagsüber stattfinden. Um die­
sen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig nicht mehr Kosten
zu verursachen, als die jeweils zuständigen Sozialversicherungssysteme
für Krankenhaus- und Rehabilitation aufbringen können, sind flexible und
kluge Arbeitszeitregelungen notwendig. Mit schematischen Vorgaben ist
weder Arbeitnehmern und Patienten noch den Arbeitgebern gedient. Die
Versuche, die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern, sind jedoch gescheitert.
Strittig waren insbesondere die Neubewertung der inaktiven Zeiten wäh­
rend des Bereitschaftsdienstes für Ärzte und die Erweiterung der Wo­
chenhöchstarbeitszeit.
9. Personalkongress der Krankenhäuser
in Leipzig
Das Versorgungswerk richtet gemeinsam mit der Deutschen Kranken­
hausgesellschaft den Personalkongress der Krankenhäuser aus. Neben
Referenten aus der Branche wird am 30.9. / 1.10.2013 der Personalchef von
BMW Leipzig darüber berichten, wie die Automobilbranche die besten
Bewerber für sich gewinnt.
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BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Tarif und Personal
Nach mehreren gescheiterten Versuchen zur Änderung der Europäischen
Arbeitszeitrichtlinie im Gesetzgebungsverfahren wollten die Europäi­
schen Sozialpartner die Arbeitszeitrichtlinie im Verhandlungsweg über
eine Vereinbarung nach Artikel 155 AEUV ändern. Im Rahmen des so ge­
nannten „sozialen Dialogs“ hätten sich die Vertreter von Arbeitgebern
und -nehmern auf rechtsverbindliche Lösungen zu den aufgeworfenen
Fragen einigen können. Europaparlament und Rat hätten diese Einigung
umsetzen müssen. Nach einjähriger Verhandlung haben die europäi­
schen Organisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter den
„sozialen Dialog“ zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie jeweils
für gescheitert erklärt. Eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie ist weiter­
hin möglich, wenn Europaparlament und die Regierungen der Mitglied­
staaten einen Änderungsvorschlag der Kommission annehmen. Ob die
Kommission noch in dieser Legislaturperiode einen Änderungsvorschlag
vorlegen will, ist nicht bekannt.
77
Berufsanerkennungsrichtlinie
Für großen Aufruhr hatte ein von der Europäischen Kommission im De­
zember 2011 vorgelegter Entwurf einer Richtlinie zur Überarbeitung der
bisherigen „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gesorgt. Dieser sah für die Aus­
bildung zur Krankenpflegekraft die Anforderung einer zwölfjährigen Schul­
bildung vor. Ein fachlicher Grund für diese Anhebung ist nicht ersichtlich,
da für die Qualifikation der Pflegekräfte nicht die Dauer der Schul­
vor­
bildung, sondern die Qualität der Ausbildung entscheidend ist. Insbeson­
dere in Deutschland wird eine erhebliche Zuspitzung des Fachkräfteman­
gels in der Pflege befürchtet.
Tarif und Personal
Zwischenzeitlich hat sich neben der Bundesregierung, den deutschen Ab­
geordneten im Europaparlament und Abgeordneten des Deutschen
Bundes­tages auch der für die Berufsanerkennungsrichtlinie federführen­
de Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments für die Beibehal­
tung der 10- jährigen Schulausbildung als Voraussetzung für den Zugang
zur Krankenpflegeausbildung ausgesprochen. Eine abschließende Ent­
scheidung im Europäischen Parlament wird im Mai 2013 erwartet.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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6. Veranstaltungen
Die größte Veranstaltung des BDPK ist der jährliche
Bundeskongress im Juni, der Experten aus Kranken­
häusern und Rehakliniken, Vertreter aus der Gesundheits­
politik, den Krankenkassen und den Rentenversicherungs­
trägern zusammenführt. 2012 gab es im Rahmen des
Bundeskongresses eine Pressekonferenz zur Veröffent­
lichung des Faktenbuchs Krankenhäuser.
Darüber hinaus finden regelmäßig BDPK-Workshops
entweder in der Berliner Geschäftsstelle oder in Mitglieds­
einrichtungen statt.
Veranstaltungen
Traditionell im November richtet das Institut für
Qualitäts­management im Gesundheitswesen die jährliche
Fachtagung in Berlin aus. Mehr als zwanzig ein- bis
zweitägige Seminare im Jahr bietet die IQMG-Seminarreihe, meist ebenfalls in der BDPK-Geschäftsstelle.
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81
Pressekonferenz Faktenbuch
Krankenhäuser
Workshops BDPK
MBOR – Berufliche Wiedereingliederung
durch Rehabilitation
In einer Pressekonferenz stellte der BDPK am 28. Juni 2012 die zweite Aus­
gabe des Faktenbuchs Krankenhäuser vor. Die wissenschaftliche Studie
des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI)
stellt Krankenhäuser nach ihrer Trägerschaft gegenüber und vergleicht
die Ergebnisse.
Der BDPK diskutierte im Rahmen eines Workshops gemeinsam mit Ver­
tretern der DRV und Klinikvertretern über die Anforderungen und Auswir­
kungen der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR). Die
DRV stellte ihr MBOR-Konzept vor und berichtete über die Verbesserung
der Versorgung für Patienten. Aus den Kliniken erfuhren die WorkshopTeilnehmer von Erfahrungen bei der Umsetzung von MBOR-Maßnahmen.
Auch eine Diskussion über die Vergütung wurde geführt.
Für die veröffentlichte Neuauflage der erstmals im Jahr 2009 herausgege­
benen Studie hat das RWI auf der Grundlage von umfangreichem Daten­
material detaillierte empirische Analysen durchgeführt. Einer der Kern­
punkte der Untersuchung ist die Feststellung, dass die Krankenhäuser
aufgrund der abnehmenden und schon lange nicht mehr ausreichenden
Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer einen Großteil der benö­
tigten Investitionsmittel durch Gewinne aus der DRG-Vergütung selbst
ziehen müssen. Aber nur rund die Hälfte der deutschen Krankenhäuser
erwirtschaften ausreichend hohe Gewinne, um ihre Unternehmenssubs­
tanz zu erhalten. Und dies, obwohl sie für ihre Leistungen von den Kran­
kenkassen keinen Cent mehr erhalten als andere.
Die medizinische Rehabilitation im Auftrag der
Deutschen Rentenversicherung
Uwe Egner und Dr. Marco Streibelt von der Abteilung Rehabilitation der
DRV Bund referierten zum Thema. MBOR greift arbeits- und berufsbezo­
gene Probleme von Rehabilitanden frühzeitig auf. Eine Wiedereinglie­
derung in das Erwerbsleben oder, falls die Erwerbsfähigkeit bedroht ist,
eine mögliche Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, ist das Ziel von MBORMaßnahmen.
„Es geht dabei gar nicht um die beste Trägerschaft, sondern einzig um
die Frage, wie die begrenzten finanziellen Ressourcen im Gesundheitswe­
sen heute und in Zukunft möglichst sinnvoll und effizient eingesetzt wer­
den“, so Dr. Ulrich Wandschneider, Vizepräsident des BDPK und Vorsitzen­
der der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken. Das Gutachten
mache den politischen Handlungsbedarf deutlich und zeige, dass wirt­
schaftlicher Erfolg von Krankenhäusern eng mit dem Erhalt und der Ver­
besserung der medizinischen Qualität und der von den Patienten erlebten
Servicequalität in Zusammenhang stehe. „Krankenhäuser müssen Ge­
winne machen, nur so ist dauerhaft eine qualitativ hochwertige Patien­
tenversorgung gewährleistet!“
Krisenkommunikation in Kliniken
Mit Krisen ist jederzeit zu rechnen, doch durch erfolgreiche Krisenkom­
munikation können sich Krankenhäuser und Kliniken vor einem Image­
schaden bewahren und sogar positiv aus einer Krise hervorgehen. Strate­
gien und Methoden der Krisenbewältigung basieren auf einer erfolgrei­
chen Kommunikation innerhalb des eigenen Unternehmens sowie nach
außen mit Journalisten.
Veranstaltungen
Rita Wilp, ehemalige Pressesprecherin der Universitätsmedizin in Göttin­
gen, folgerte: Wer ausreichend vorbereitet ist, kann eine Krise als Chance
wahrnehmen. Die Medien kommen von allein, die Öffentlichkeit ist inter­
essiert. Eine gute Kommunikation in der Krise sichert gute Kontakte zu den
Medien und dient auch einer guten Verbindung in besseren Zeiten. Eine
klare und eindeutige Kommunikation schafft Vertrauen bei allen Beteiligten.
Dr. Ulrich Wandschneider,
Dr. Michael Philippi, Thomas Bublitz,
Wolfgang Pföhler, Prof. Andreas Beivers,
Dr. Boris Augurzki
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Seminar Arbeitszeitgestaltung
finanzieller Fehlanreize durch zu kurze Liegezeiten, bewusste Falschkodie­
rung, unnötige Leistungsausweitung und der latente Betrugsvorwurf im
Raum. Vor allem der Betrugsvorwurf trage dazu bei, dass die Fronten in
der MDK-Prüfung verhärtet sind. Dr. Weigand betonte, „wir brauchen
eine hochdifferenzierte gute Prüfung, aktuell mähen wir aber über alles.“
Viele Probleme könnten persönlich und im kollegialen Gespräch geklärt
werden. Das sei nicht möglich, wenn – wie häufig – eine Entscheidung am
grünen Tisch getroffen werde.
Das BDPK-Intensiv-Seminar Arbeitszeitgestaltung wurde am 13. Novem­
ber 2012 in der Fachklinik Bad Bentheim durchgeführt und am 15. Novem­
ber 2012 in Mainz. Es richtete sich speziell an die Geschäftsführung, Per­
sonalleitung, Verwaltungsleitung, Ärztliche Direktion / Leitung und Pflege­
direktion / Pflegedienstleitung von Akutkrankenhäusern und Reha-Kliniken.
Inhalt des Seminars waren unter anderem typische „Arbeitszeit-und-Per­
sonaleinsatz-Baustellen“ in Krankenhaus und Rehaklinik, rechtliche Rah­
menbedingungen und moderne Zeitkontenvarianten.
Fachforum 2: Einführung eines
pauschalierenden Entgeltsystems für
psychiatrische und psychosomatische
Einrichtungen
Weitere Themen waren arbeitszeitorganisatorische Herausforderungen
im ärztlichen Dienst sowie Entlassmanagement, aber auch Herausforde­
rungen in der Pflege sowie die Umsetzung von Maßnahmen der Arbeits­
zeit- und Personaleinsatzoptimierung.
Bundeskongress
Mehr als 200 Experten aus Krankenhäusern und Rehakliniken in privater
Trägerschaft, Vertreter aus der Gesundheitspolitik, den Krankenkassen
und den Rentenversicherungsträgern kamen zum BDPK-Bundeskongress
am 28. Juni 2012 nach Berlin. Begrüßt wurden sie bei der politischen Auf­
taktveranstaltung von BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel. Die Veran­
staltung begann mit drei parallel laufenden Fachforen, deren Ergebnisse
im Anschluss von den Moderatoren allen Teilnehmern präsentiert wurden.
Fachforum 1: Reizthema MDK-Prüfung
im Krankenhaus:
Gibt es intelligente Lösungen?
Auf die Frage des Moderators Thomas Bublitz, wo die Referenten das
neue Entgeltsystem im Jahr 2021 sehen, waren sich alle einig, dass das
neue System kommen wird und kommen muss. Einigkeit bestand auch
darüber, dass man gemeinsam versuchen sollte, noch bestehende Pro­
bleme konstruktiv auszuräumen.
Nach einem Überblick über die Historie der MDK-Prüfungen in deutschen
Krankenhäusern und ihren Ursprung im DRG-System fasste Dr. Andreas
Weigand, Bereichsleitung Medizin, RHÖNKLINIKUM AG, die kritikwürdi­
gen Seiten des Systems aus Krankenhaussicht zusammen. Weigand
machte deutlich: „Tendenziell bin ich ein Freund der DRGs, sie schaffen
Klarheit.“ Doch seit der Einführung des DRG-Systems stehe der Vorwurf
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Veranstaltungen
Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer der InEK GmbH, berichtete über die
Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems. Ohne auf ein beste­
hendes internationales System zurückgreifen zu können, zeigten erste
systematische Analysen, dass die Kalkulation jedes einzelnen Tages eines
Falles und die Identifikation von Kostentrennern möglich sind. Es beste­
hen allerdings hohe dokumentatorische Pflichten für die Krankenhäuser
und hohe Anforderungen an die Plausibilisierung der Datenlieferungen.
Es wurde eine Entscheidung für die fallbasierte Kalkulation getroffen, da
sie robuster und geeigneter sei als eine tagesbasierte Kalkulation. Die Di­
agnosen seien grundsätzlich fallbezogen. Dadurch gebe es eine Vereinfa­
chung der Leistungsabbildung durch Reduktion der ansonsten sehr ho­
hen dokumentatorischen Anforderungen. Es gebe eine Verringerung der
Anforderungen an die Umsetzung der Kalkulationssystematik für die Kran­
kenhäuser und die Vermeidung eines Einzelleistungsvergütungssystems
und die Abbildung von Verweildauerabhängigkeiten mit Hilfe einer De­
gressionsfunktion.
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Neuer BDPK-Vorstand
gewählt
Fachforum 3: Leistungsgerechte
Finanzierung der Rehabilitation
Bei seinen turnusmäßigen Vorstandswahlen in Berlin wählte am 29. Juni
2012 der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) Dr. Katharina
Nebel für eine zweite Amtsperiode als Präsidentin. Als neue Vorstands­
mitglieder wurden Berthold Müller, Dr. Mani Rafii, Ellio Schneider, Dr. Dr.
Martin Siebert und Dr. Thomas Wolfram in den Vorstand berufen.
Seit Mitte der 90er Jahre stagnieren die Pflegesätze, im Krankenkassen­
bereich herrschen Dumpingpreise, die Ausgaben der Kranken- und Ren­
tenversicherung sind seit 1995 nicht gestiegen. Der Moderator des Fach­
forums, Peter Clausing, wies darauf hin, dass der BDPK in einem Gutachten
die jährlichen Kostensteigerungen ermitteln lässt, die auf die Rehabilitati­
onskliniken zukommen. Diese werden für Vergütungs­­
satz­
erhöhungs­
an­
träge verwendet.
Dem Vorstand des BDPK gehören zwölf Mitglieder an, die laut Satzung
alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung bestätigt oder neu ge­
wählt werden.
Parlamentarisches Frühstück
Bei der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass die Reha-Träger
den Arbeitsauftrag aus dem SGB IX noch nicht erfüllt haben: Das SGB IX
sieht keine Orientierung am Marktpreis vor, sondern regelt, dass die Leis­
tungsträger Grundsätze für die Vereinbarung von Vergütungen gemein­
sam festlegen. Die Möglichkeit, ein DRG-System auch in der Rehabilitati­
on einzuführen, wird kritisch diskutiert.
Zu einem parlamentarischen Frühstück konnten Vertreter der 24 Initiatoren
des Deutschen Reha-Tages am 24. Oktober 2012 18 Parlamentarier, Beauf­
tragte der Bundesregierung, Ministerialbeamte, Referenten der Fraktio­
nen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung begrüßen.
Über den gemeinsamen Aufruf zum Deutschen Reha-Tag hinaus lädt der
Initiatorenkreis in Berlin jedes Jahr Vertreter der Bundespolitik zu einem
Parlamentarischen Gespräch ein, um die Anliegen der Rehabilitation im
direkten politischen Dialog zu erörtern. In diesem Jahr im Vorfeld der Bun­
destagswahl 2013 sollte das reha-politische Programm der führenden
Parteien für die kommende Legislaturperiode erörtert werden. Eine wich­
tige Forderung des Aktionsbündnisses ist in diesem Zusammenhang,
dass eine bedarfsgerechte Finanzierung des steigenden Rehabilitations­
bedarfs durch die Politik sichergestellt wird.
Ein Reha-DRG würde nicht mehr Geld ins System bringen, aber dafür wür­
den die vorhandenen Mittel möglicherweise gerechter verteilt. Ein neues
Ver­gütungssystem ließe sich jedoch nur umsetzen, wenn sich die Deutsche
Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung auf ein ge­
meinsames System verständigen könnten. Als Alternative zu einer RehaDRG wurde folgendes vorgeschlagen: Die Ergebnisqualität solle transpa­
rent gemacht und an Unterschiede sollen Zu- und Abschläge geknüpft
werden.
Politische Diskussion: Eugen Münch, Dr. Harald Terpe, Lothar Riebsamen, Dr. Uwe K. Preusker
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Veranstaltungen
In kurzen Eingangsstatements stellten Frau Maria Michalk (CDU), Frau HillerOhm (SPD), Dr. Heinrich Kolb (FDP), Dr. Ilja Seifert (Die Linke) und Markus
Kurth (Bündnis 90 / Die Grünen) reha-politische Schwerpunkte der Partei­
en für die 18. Legislaturperiode vor und diskutierten diese danach an den
ver­schiedenen „Parteientischen“ mit den Vertretern des Initiatorenkreises,
ei­nes breiten Bündnisses von Leistungsträgern und Erbringern der medi­
zinisch-beruflichen und -sozialen Rehabilitation. Der Einladung gefolgt
waren auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium
für Arbeit und Soziales, Herr Hans-Joachim Fuchtel, sowie der Beauftrag­
te der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten,
Herr Wolfgang Zöller, sowie der Beauftragte der Bundesregierung für die
Belange behinderter Menschen, Herr Hubert Hüppe.
Informationen zum Reha-Tag gibt es auf dem Internetportal www.rehatag.de
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
87
IQMG -Jahrestagung
Am 29. / 30. November 2012 lud das Institut für Qualitätsmanagement im
Gesundheitswesen (IQMG) wieder zu seiner jährlichen Fachtagung in Ber­
lin ein. Thema war die externe Qualitätssicherung als Motor im Wettbe­
werb der Reha-Einrichtungen.
Die ein- bis zweitägigen Seminarangebote vermitteln Fachkenntnisse,
praktische Hilfestellungen und bieten eine Austauschplattform mit Kolle­
gen aus anderen Unternehmen. Durchgeführt werden die Seminare
hauptsächlich in der BDPK-Geschäftsstelle in Berlin, weitere Veranstal­
tungsorte waren im Jahr 2012 Bernkastel-Kues, Ismaning und Leipzig.
Im Fokus der Tagung standen die aktuellen Entwicklungen in der externen
Qualitätssicherung der medizinischen Rehabilitation und das zum Teil pro­
blematische Nebeneinander der Reha-Qualitätssicherung der Deutschen
Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Weitere Informationen zum Seminarprogramm erhalten Sie auf der Web­
site des IQMG-Instituts: www.iqmg-berlin.de
Am zweiten Veranstaltungstag standen interaktive Workshops im Zentrum
der Tagung. Die Themen Patientensicherheit, Risikomanagement und Hygi­
ene in Reha-Einrichtungen, Qualitätsportal für Reha-Einrichtungen (4QD),
interne Audits als Instrument der Qualitätssicherung und die Selbst­be­
wertung im IQMP-Reha-Prozess wurden aufgegriffen.
Den Abschlussvortrag hielt Solveig Kristensen von der Dänischen Gesell­
schaft für Patientensicherheit: „Gemeinsam aktiv werden – Wie Patienten
zu mehr Patientensicherheit beitragen“.
Seminare IQMG
Die Seminarreihe des Instituts für Qualitätsmanagement im Gesundheits­
wesen (IQMG GmbH) richtet sich an Führungskräfte, Qualitätsmanage­
mentbeauftragte (QMB) und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen.
Das Programm umfasst Seminare zu den Grundlagen des Qualitätsma­
nagements im Gesundheitswesen, zu QM-spezifischen Fachthemen bis
hin zu IQMP-rehaspezifischen Angeboten.
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Veranstaltungen
Mit Inkrafttreten der Zertifizierungspflicht für stationäre Rehabilitations­
einrichtungen durch die Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (BAR) im Jahr 2009 hat der Umgang mit dem internen
Qualitätsmanagement in diesem Leistungsbereich enorm an Bedeutung
gewonnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist im Oktober 2012 dürfen nur
noch zertifizierte Rehabilitationseinrichtungen belegt werden. Aufgrund
dieser gesetzlichen Vorgaben ist das Seminarprogramm um Schwer­
punktveranstaltungen zu den BAR-Kriterien und zur Zertifizierungsvorbe­
reitung erweitert worden.
88
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
89
7. Informationen
Dieses Kapitel enthält Informationen über die Gremien
des Bundesverbandes. Benannt werden die Mitglieder
des Vorstandes und des Mitgliederrats sowie die Mitglieder der Fachausschüsse. Weiterhin enthält es die
Adressen und Ansprechpartner der Landesverbände.
Statistiken zeigen einen Überblick etwa über die Gesundheitsausgaben in Deutschland, die Zahl der Vorsorgeund Rehabilitationseinrichtungen sowie der allgemeinen
Krankenhäuser nach Trägern oder die Entwicklung der
Bettenanzahl der Kliniken.
BB
DD
PP
K KGG
es
ec
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c ihcth2t012/13
2 012/13
91
Informationen
Der BDPK kooperiert mit zahlreichen Partnern, die hier
genannt werden. Darüber hinaus ist an dieser Stelle
eine Liste der zertifizierten ambulanten und stationären
Rehabilitationseinrichtungen zu finden.
Mitglieder
des Vorstands
Mitglieder
des Mitgliederrats
Mitglieder
der Fachausschüsse
Präsidentin: Dr. Katharina Nebel M. Sc.,
Private Kliniken Dr. Dr. med. Nebel,
Vlotho
1. Vizepräsident:
Dr. Ulrich Wandschneider,
Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg
2. Vizepräsident: Eugen Münch, Auf­
sichtsratsvorsitzender der
Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt / Saale
(bis Februar 2013)
2. Vizepräsident: Dr. Thomas Wolfram,
SRH Kliniken GmbH, Heidelberg
(Februar bis April 2013)
2. Vizepräsident: Dr. Michael Philippi,
Sana Kliniken AG, Ismaning
(seit April 2013)
Vorsitzender: Dr. Hans-Heinrich Aldag,
Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co.
KG, Jesteburg
Stv. Vorsitzender: Klaus Krotschek,
m&i Klinikgruppe Enzensberg,
Hopfen am See
Uwe Bauer, Asklepios Klinik Weißenfels,
Weißenfels
Dr. Florian Nicolai Brandt, Privatklinik
Dr. Amelung, Königstein
Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Bad Pyrmont
Rainer Grimm, Landesverband der
Privatkliniken des Landes MecklenburgVorpommern e. V., Bad Doberan
Jens F. Holsing, Holsing Vital GmbH,
Bad Holzhausen
Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH,
Berlin
Sabine Lessing, Schön Klinik Verwaltung
GmbH, Prien am Chiemsee
Dr. Philipp Lubinus, Lubinus Clinicum
GmbH & Co. KG, Kiel
Arno Prem, Verband der Privatkranken­
anstalten im Saarland e.V., Berus
Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili­
tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind
Hänslehof, Bad Dürrheim
Dr. Christoph Smolenski,
Dr. von Ehrenwall‘sche Klinik, Ahrweiler
Fachausschuss Krankenhäuser
Dr. Francesco De Meo, HELIOS Kliniken
GmbH, Berlin
Norbert Glahn, AHG Allgemeine
Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der
Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden
Berthold Müller, Celenus-Kliniken
GmbH, Offenburg
Herbert M. Pichler, FuturaMed AG,
München
Dr. Mani Rafii, Schön Klinik Verwaltung
GmbH, Prien am Chiemsee
Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg
Dr. Dr. Martin Siebert, Rhön Klinikum
AG, Bad Neustadt a. d. Saale
Rechnungsprüfer:
Horst Schiller, Klinik Niedersachsen
Erwin Röver GmbH und Co. KG,
Bad Nenndorf
Klaus Terharn, AHG Klinik Tönisstein,
Bad Neuenahr-Ahrweiler
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
92
Vorsitzender: Dr. Michael Philippi,
Sana Kliniken AG, Ismaning
Stv. Vorsitzender: Dr. Dr. Martin Siebert,
Rhön Klinikum AG,
Bad Neustadt a. d. Saale
Dr. Kathleen Balle, Rudolf Presl GmbH &
Co. Klinik Bavaria Rehabilitations KG,
Kreischa
Dr. Roland Bantle, HELIOS Kliniken
GmbH, Borna
Harald Barlage, Rehabilitations- und
Präventionszentrum am Klinikum
Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet
Uwe Bauer, Asklepios Klinik Weißenfels,
Weißenfels
Bernd Baumbach, Johannesbad Saar­
schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz
Harald Becker, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg
Thomas Böer, Diabetes Zentrum
Bad Mergentheim GmbH & Co. KG,
Bad Mergentheim
Dieter von Bomhard, Privatklinik
Bad Gleisweiler Hilz KG, Gleisweiler
A. Cornelia Bönnighausen, KAV
Krankenhaus GmbH, Ehringshausen
Dr. Rainer Brase, Klinikum Wahrendorff
GmbH, Sehnde
Oliver Bredel, Sana Kliniken AG,
Remscheid
Bruno Crone, Medical Park AG, Amerang
Veronika Diepolder, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Hopfen am See
Dirk Döbele, MediClin, Offenburg
Volker Feldkamp, Rhön-Klinikum AG,
Bad Neustadt / Saale
Bernd Fey, Kliniken Schmieder
Allensbach (Stiftung & Co.) KG,
Allensbach
Lisa Sophia Friedrich-Schmieder,
Stiftung Schmieder für Wissenschaft
und Forschung, Allensbach
Arno Fritzen, Klinik für Tumorbiologie
GmbH & Co. KG, Freiburg
Dr. Peter Görlich, Ethianum Betriebs­
gesellschaft mbH & Co. KG, Heidelberg
Dr. Uwe Gretscher, Sana Kliniken AG / Karl-Olga Krankenhaus, Stuttgart
Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH &
Co. KG, Berlin
Isabell Halletz, Verband privater Kliniken
und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e. V., Berlin
Stefan Härtel, Asklepios Orthopädische
Klinik Hohwald, Neustadt
Andreas Heilmann, HELIOS VogtlandKlinikum Plauen, Plauen
Peter Heimscheid, Asklepios Kliniken
Verwaltungsgesellschaft mbH, Lich
Bernd Hirtreiter, Asklepios Fachkliniken
München-Gauting, Gauting
Dr. Claas Hohmann, WolfartKlinik,
Gräfelfing
Michael Kelbel, Krankenhaus Agatharied
GmbH, Hausham
Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH,
Berlin
Dr. Arno Kuge, Vorstand NRW e. V.,
Kettenkamp
Dr. Anke Lasserre, Klinikum Salzgitter
GmbH, Salzgitter
Sabine Lessing, Schön Klinik HamburgEilbek, Hamburg
Dr. Thomas Leucht, Havelklinik BSB
Sanatoriumsgesellschaft mbH, Berlin
Christian Macke, Schön Klinik
Harthausen, Bad Aibling
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
93
Informationen
Gremienmitglieder
Michael Strobach, Verband der
Privatkrankenanstalten in Bayern e. V.,
München
Rudolf Terres, AHG Klinik Hardberg,
Breuberg
Bernhard Wehde, Christophsbad GmbH
& Co. Fachkrankenhaus KG, Göppingen
Jens Wernick, München
Dr. Thomas Wolfram, SRH Kliniken
GmbH, Heidelberg
Fachausschuss Rehabilitation
und Pflege
Vorsitzender: Ellio Schneider,
Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG,
Isny-Neutrauchburg
Stv. Vorsitzender: Peter Clausing, Berlin
Dr. Hans-Heinrich Aldag, Waldklinik
Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG,
Jesteburg
Johannes Assfalg, Maternus Klinik für
Rehabilitation GmbH & Co. KG,
Bad Oeynhausen
Harald Barlage, Rehabilitations- und
Präventionszentrum am Klinikum
Bad Bocklet GmbH & Co. KG,
Bad Bocklet
Christian Baumbach, Waldburg-ZeilKliniken GmbH & Co. KG,
Isny-Neutrauchburg
Bernd Baumbach, Johannesbad Saar­
schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz
Dr. Ursula Becker, Dr. Becker Klinik­
gesellschaft mbH & Co. KG, Köln
Sebastian Bergholz, Salze Klinik GmbH &
Co. Zweite Betriebs-KG, Bad Salzungen
Rita Bernhardt, MediClin, Klinik am
Brunnenberg, Bad Elster
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
94
Thomas Bold, Paracelsus-Kliniken
Deutschland GmbH & Co KGaA,
Osnabrück
Dr. Clemens Bold, Verband der Kranken­
anstalten in privater Trägerschaft in
Baden-Württemberg e. V., Sindelfingen
Thomas Bruns, Friesenhörn-NordseeKliniken GmbH, Jever
Dr. Philipp Cremer, Median Kliniken
GmbH & Co. KG, Berlin
Bruno Crone, Medical Park AG, Amerang
Servet Dag, MediClin GmbH & Co. KG,
Bad Wildungen
Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Bad Pyrmont
Jutta Doepner, Malbergklinik GmbH,
Bad Ems
Stefan Düvelmeyer, Median Klinik NRZ
Wiesbaden GmbH, Wiesbaden
Christoph Essmann, AHG Klinik
Schweriner See, Lübstorf
Prof. Dr. Lothar Feige, AHG Allgemeine
Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf
Thomas Fettweiß, Ostseeklinik
Schönberg-Holm, Ostseebad Schönberg
Michael Fitz, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Bad Füssing
Manuela Flacke, Verband der Privat­
kliniken Niedersachsen und Bremen e. V.,
Osnabrück
Wilfried Frank, Sana Kliniken
Sommerfeld, Kremmen
Markus Frenzer, Celenus-Kliniken GmbH,
Offenburg
Lisa Sophia Friedrich-Schmieder,
Stiftung Schmieder für Wissenschaft
und Forschung, Allensbach
Dr. Heike Fritsche-Huth, Klinik GraalMüritz GmbH, Graal-Müritz
Björn Gollée, Kirchberg Klinik,
Bad Lauterberg
Horst Gollée, Gollée GmbH & Co. KG,
Bad Lauterberg
Rainer Grimm, Landesverband der
Privatkliniken des Landes MecklenburgVorpommern e.V., Bad Doberan
Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH &
Co. KG, Berlin
Isabell Halletz, Verband privater Kliniken
und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e. V., Berlin
Bernd Hamann, Westfälisches
Gesundheitszentrum Holding GmbH,
Bad Sassendorf
Detlef Hambücker,
Reha-Klinik Schwertbad, Aachen
Roland Harlaux, Lielje Gruppe in der
Saale Reha-Klinikum II, Bad Kösen
Michael P. Herrmann, Reha-Kliniken
Küppelsmühle, Bad Orb
Dieter Holk, Salztal Klinik GmbH &
Co. KG, Bad Soden-Salmünster
Anaid Jansen, Medical Park
Bad Camberg GmbH & Co. KG,
Bad Camberg
Klaus Kinast, Fachklinik Bad Bentheim,
Bad Bentheim
Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Hopfen am See
Olaf Kügelchen, Augusta Klinik GmbH &
Co. KG, Bad Kreuznach
Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und
Jugendliche, Bad Kreuznach
Dr. Markus-Michael Küthmann,
Aatalklinik Wünnenberg GmbH,
Bad Wünnenberg
Matthias Langenbach, MediClin RehaZentrum Roter Hügel, Bayreuth
Susanne Leciejewski, Celenus-Kliniken
GmbH, Offenburg
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
95
Informationen
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der
Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e. V., Wiesbaden
Joachim Manz, Berlin
Ilona Michels, AHG Allgemeine Hospital­
gesellschaft AG, Düsseldorf
Gerhard Müller, Krankenhaus Cuxhaven
GmbH, Cuxhaven
Carla Naumann, Schön Klinik
Verwaltung GmbH, Bad Aibling
Mirko Papenfuß, Klinikum Frankfurt
(Oder) GmbH, Frankfurt (Oder)
Herbert-M. Pichler, FuturaMed AG,
M-Unterföhring
Silke Ritschel, Sana Krankenhaus Rügen
GmbH, Bergen / Rügen
Dr. Christian Rotering, Park-Klinik
Manhagen GmbH & Co. KG,
Großhansdorf
Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater
Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e.V., Berlin
Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum
für Gesundheit gGmbH, Bad Lippspringe
Dr. Jens Schick, Sana Kliniken BerlinBrandenburg GmbH, Berlin
Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmie­
der Allensbach (Stiftung & Co.) KG,
Allensbach
Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg
Franzel Simon, HELIOS Kliniken
Schwerin GmbH, Schwerin
Markus Stark, Kliniken Dr. Erler gGmbH,
Nürnberg
Heiko Stegelitz, Parkinson-Klinik Wolfach
GmbH & Co KG, Wolfach
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der
Privatkrankenanstalten in Bayern e. V.,
München
Fachausschuss Tarif- und
Personalfragen
Dr. Jörg Sagasser, Median Kliniken
GmbH & Co. KG, Berlin
Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater
Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e. V., Berlin
Stefan Scharl, Reha-Zentren Passauer
Wolf GmbH, Bad Griesbach
Peter F. Schauerte, AHG Allgemeine
Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf
Michael Scheider, Sachsenklinik GmbH
& Co. KG, Bennewitz
Horst Schiller, Klinik Niedersachsen
Erwin Röver GmbH und Co. KG,
Bad Nenndorf
Matthias H. Schindler, Paracelsus-Klinik
Scheidegg, Scheidegg
Dr. Dagmar Schmieder,
Kliniken Schmieder Allensbach (Stiftung
& Co.) KG, Allensbach
Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili­
tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind
Hänslehof, Bad Dürrheim
Alexander Spachholz, MediClin,
Offenburg
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der
Privatkrankenanstalten in Bayern e. V.,
München
Hartmut Stern, Rudolf Presl GmbH & Co.
Klinik Bavaria Rehabilitations KG,
Kreischa
Michael Strobach, Verband der Privat­
krankenanstalten in Bayern e. V.,
München
Dr. Franz Theisen, Lauterbacher Mühle
Klinik GmbH & Co. KG, Seeshaupt
Olaf Werner, Kur- und Klinikverwaltung
Bad Rappenau GmbH, Bad Rappenau
Jens Wernick, München
Rüdiger Wörnle, Mooswaldklinik,
Freiburg
Uli Wüstner, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Bad Urach
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Vorsitzender: Friedel Mägdefrau,
Landesverbände der Privatkliniken in
Hessen und Rheinland-Pfalz e. V.,
Wiesbaden
Stv. Vorsitzender: Dr. Thomas Wolfram,
SRH Kliniken GmbH, Heidelberg
Johannes Assfalg, Maternus Klinik für
Rehabilitation GmbH & Co. KG,
Bad Oeynhausen
Detlef Bätz, Verband der Privatkliniken in
Thüringen e. V., Bad Klosterlausnitz
Jürgen Benz, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg
Claudia Blachut, Schwärzberg Klinik
GmbH, Bad Rappenau
A. Cornelia Bönnighausen, KAV
Krankenhaus GmbH, Ehringshausen
Uwe Feldkamp, Schön Holding GmbH &
Co. KG, Prien am Chiemsee
Manuela Flacke, Verband der Privat­
kliniken Niedersachsen und Bremen e. V.,
Osnabrück
Gerhard Göttsche, Unternehmens­
beratung, Bad Oeynhausen
Stefan Hübner, Asklepios Klinik
Sankt Augustin GmbH, Sankt Augustin
Bernd Kümmerle, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Hopfen am See
Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und
Jugendliche, Bad Kreuznach
Hartmut Lielje, Deucon Consulting-,
Management- und Handelsgesellschaft
mbH, Bad Oeynhausen
Dr. Winfried Ludwig, Recura Kliniken
GmbH, Beelitz-Heilstätten
Gerhard Müller, Krankenhaus Cuxhaven
GmbH, Cuxhaven
96
Thorn Plöger, HESCURO –
Klinik REGINA – GmbH & Co. KG,
Bad Kissingen
Lutz Peter Reuter, Klinikgruppe
Graf von Oeynhausen-Sierstorpff,
Bad Driburg
Birgit Rossak, Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, Frankfurt (Oder)
Ingrid Sacher, Sana-Krankenhaus Rügen
GmbH, Bergen / Rügen
Dirk Schmitz, MediClin, Offenburg
Heiko Stegelitz, Parkinson-Klinik
Wolfach GmbH & Co KG, Wolfach
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der
Privatkrankenanstalten in Bayern e. V.,
München
Michael Strobach, Verband der Privat­
krankenanstalten in Bayern e. V.,
München
Rolf Treutler, Freiburg
Wilfried Wagner, Schlosspark-Klinik
GmbH, Berlin
Jens Wernick, München
Andreas Wirth, Celenus-Kliniken GmbH,
Offenburg
Fachausschuss Vorsorge und
Rehabilitation für Kinder und
Jugendliche, Mutter, Vater
und Kind
Vorsitzender: Berthold Müller, CelenusKliniken GmbH, Offenburg
Stv. Vorsitzender: Alwin Baumann,
Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG,
Wangen
Stv. Vorsitzender: Thomas Bruns,
Friesenhörn-Nordsee-Kliniken GmbH,
Jever
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Informationen
Deddo Lehmann, Eisenmoorbad
Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH,
Bad Schmiedeberg
Dirk Ludemann, DIANA Krankenhaus­
betriebsgesellschaft mbH,
Bad Bevensen
Ulf Ludwig, HELIOS Kliniken GmbH,
Berlin
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der
Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e. V., Wiesbaden
Martin Maller, REHA-Klinik Sonnenhof
Bad Iburg, Bad Iburg
Jürgen Melchers, Rhön-Klinik
Prof. Dr. Keck GmbH & Co. KG, Gersfeld
Wulf Meueler, MediClin, Staufenburg
Klinik, Durbach
Ilona Michels, AHG Allgemeine
Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf
Dr. Henner Montanus, Elbe-Saale Klinik,
Barby
Berthold Müller, Celenus-Kliniken GmbH,
Offenburg
Carla Naumann, Schön Klinik
Verwaltung GmbH, Bad Aibling
Dr. Katharina Nebel, Private Kliniken
Dr. Dr. med. Nebel, Vlotho
Philipp Nordsiek, Salze Klinik GmbH &
Co. KG, Bad Salzdetfurth
Dr. Ilona Nowak, Medical Park AG, Berlin
Heiko Pichler, HELIOS Rehaklinik Damp
GmbH, Damp
Frank Porten, St. Georg Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken, Höhenschwand
Dr. Jens Rieger, Westfälisches Gesund­
heitszentrum Holding GmbH,
Bad Sassendorf
Petra Rose, Gesundheitszentrum in
Bad Waldliesborn GmbH, Lippstadt
Bernd Rullang, Hochwald-Kliniken
Weiskirchen, Weiskirchen
Landesverbände
Facharbeitsgruppe BQR der
Rentenversicherung
Verband der Krankenanstalten in
privater Trägerschaft in
Baden-Württemberg e. V.
Vorsitzender: Berthold Müller
Geschäftsführer: Dr. Clemens Bold
Posener Straße 1, 71065 Sindelfingen
Telefon: 07031 - 95 05 40,
Telefax: 07031 - 95 05 49
E-Mail: info@vpka-bw.de
Internet: www.vpka-bw.de
Facharbeitsgruppe DRG Experten
Facharbeitsgruppe Geriatrie
Facharbeitsgruppe GOÄ Reform
Facharbeitsgruppe Gutachten Kostenkalkulation Reha
Facharbeitsgruppe Kinder- und
Jugendliche
Verband der Privatkrankenanstalten in
Bayern e. V.
Vorsitzender: Herbert M. Pichler
Hauptgeschäftsführerin:
Dr. Ann-Kristin Stenger
Geschäftsführer: Michael Strobach
Kreillerstraße 24, 81673 München
Telefon: 089 - 57 30 99,
Telefax: 089 - 57 34 88
E-Mail: info@vpka-bayern.de
Internet: www.vpka-bayern.de
Facharbeitsgruppe Mutter- / Vater und
Kind
Facharbeitsgruppe Neurologische
Früh­rehabilitation
Facharbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit
Facharbeitsgruppe Ordnungspolitischer
Rahmen
Verband privater Kliniken und
Pflegeeinrichtungen
Berlin-Brandenburg e. V.
Vorsitzender: Mario Krabbe
Geschäftsführer: Lutz-Peter Sandhagen
Einemstraße 20, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 2 13 70 73
Telefax: 030 - 2 11 36 69
E-Mail: info@vpkbb.de
Internet: www.vpkbb.de
Facharbeitsgruppe Psychiatrie
Psychosomatik
Facharbeitsgruppe QS Reha Geriatrie
Facharbeitsgruppe Qualitätsparameter
und Belegung-Vergütung
Facharbeitsgruppe Schiedsstelle Reha
Facharbeitsgruppen
Facharbeitsgruppe Strategie
Krankenhäuser
Facharbeitsgruppe Belegärztliche
Versorgung
Facharbeitsgruppe Vergütungssystem
Reha
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Verband Deutscher Privatkliniken –
Landesverband Hamburg
c / o Klinikgruppe Dr. Guth
GmbH & Co. KG
Vorsitzende: Dr. Manuela Guth
98
Neuer Jungfernstieg 17 A
20354 Hamburg
Telefon: 040 - 34 10 31 17
Telefax: 040 - 35 71 05 00
E-Mail: wetjen@drguth.de
Internet: www.drguth.de
Landesverbände der Privatkliniken in
Hessen und Rheinland-Pfalz e. V.
Vorsitzender (Hessen):
Dr. Florian Nicolai Brandt
Vorsitzender (Rheinl.-Pfalz):
Dr. Christoph Smolenski
Geschäftsführer: Friedel Mägdefrau
Von-Leyden-Straße 23 a,
65191 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 26 75 611
Telefax: 0611 - 20 58 162
E-Mail: sekretariat@vdpk.de
Internet: www.vdpk.de
Verband der Privatkliniken
Niedersachsen und Bremen e. V.
Vorsitzender: Dr. Hans-H. Aldag
Geschäftsführer: Martin Menger
Franz-Lenz-Str. 14 b, 49084 Osnabrück
Telefon: 0541 - 33 56 633
Telefax: 0541 - 33 56 634
E-Mail: info@vdpkn.de
Internet: www.vdpkn.de
Verband der Privatkliniken
Nordrhein-Westfalen e. V.
Vorsitzender: Hans-Joachim Ehrhardt
Geschäftsführer: Günther Knauer
Fleher Straße 3 a, 40223 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 55 79 399
Telefax: 0211 - 55 79 622
E-Mail: info@vdpk-nrw.de
Internet: www.vdpk-nrw.de
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
99
Informationen
Bernd Baumbach, Johannesbad Saar­
schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz
Roland Berlinger, Arbeitsgemeinschaft
Eltern & Kind, Neuhaus am Inn
Petra Bierwirth, Kindernachsorgeklinik
Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau
Thomas Eisenla, AHG Klinik für Kinder
und Jugendliche Beelitz-Heilstätten,
Beelitz-Heilstätten
Michael Grosskurth, Klinik Bad Oexen,
Bad Oeynhausen
Carsten Körner, Fachklinik Sonnenschein
Boltenhagen GmbH, Boltenhagen
Steffen Kreß, Gesundheitszentrum
an der Höhle, Buchen
Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und
Jugendliche, Bad Kreuznach
Gerhard R. Lang, Klinik Grömitz GmbH &
Co. KG, Melsdorf
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der
Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e. V., Wiesbaden
Frank Roschewsky, Rehasan Mutter Kind
Klinik, Norddorf / Amrum
Heinz Rüsch, Kurklinik Strandrobbe
Neptunweg GmbH, Cuxhaven
Marion Schmutz, Klinik Bavaria
Zscheckwitz, Kreischa
Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili­
tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind
Hänslehof, Bad Dürrheim
Achim Schulz-Lauterbach, Klinik
Schönsicht Berchtesgaden,
Berchtesgaden
Statistiken
Verband der Privatkrankenanstalten im
Saarland e. V.
AHG Klinik Berus AG & Co. KG
Vorsitzender und Geschäftsführer:
Arno Prem
Orannastraße 55, 66802 Berus
Telefon: 06836 - 39 143
E-Mail: aprem@ahg.de
Verband der Privatkliniken in Sachsen
und Sachsen-Anhalt e. V.
Vorsitzender: Uwe Bauer
Hauptgeschäftsführer: Ingo Dörr
Gustav-Mahler-Straße 2, 04109 Leipzig
Telefon: 0341 - 98 00 861
Telefax: 0341 - 98 00 860
E-Mail: info@pks-leipzig.de
Internet: www.pks-leipzig.de
Verband der Privatkliniken in
Schleswig-Holstein e. V.
Vorsitzender: Dr. Philipp Lubinus
Geschäftsführer: Bernd Krämer
Feldstraße 75, 24105 Kiel
Telefon: 0431 - 84 035
Telefax: 0431 - 84 055
E-Mail: gf@vpksh.de
Internet: www.vpksh.de
Gesundheitsausgaben (gesamt) 2011
Verband der Privatkliniken in
Thüringen e. V.
c/o Moritz-Klinik Bad Klosterlausnitz
Vorsitzender: Dr. Thomas Wolfram
(bis 22.5.2013), Volker Feldkamp (ab
22.5.2013)
Geschäftsführer: Detlef Bätz
Hermann-Sachse-Str. 46,
07639 Bad Klosterlausitz
Telefon: 036601 - 49 441
Telefax: 036601 - 49 449
E-Mail: detlef.baetz@moritz-klinik.de Internet: www.vpkt.de
Gesundheitsausgaben in Deutschland (in Mio. €)
Krankenhäuser
76.840
Stationäre / teilstationäre Einrichtungen
107.405
144.123
BDPK
Bundesgeschäftsstelle
8.369
Stationäre /
teilstationäre
Pflege
Sonstige Einrichtungen
42.273
Hauptgeschäftsführer: Thomas Bublitz
Geschäftsbereich Krankenhäuser:
Jonathan Graf
Geschäftsbereich Rehabilitation:
Karoline Körber, Antonia Walch
Geschäftsbereich Qualitätssicherung
und Qualitätsmanagement in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen:
Konstanze Zapff
Presse und Öffentlichkeitsarbeit:
Stefanie Erdrich
Geschäftsstellenleitung: Klaus Mehring
Organisation / Sekretariat:
Karin Müller, Petra Voß
22.196
Quelle: Gesundheitsberichterstattung
des Bundes www.gbe-bund.de
Anteil an GKV Ausgaben 2012 (in Mrd. €)
Vorsorge- und Reha
1% = 2,48
Fahrkosten
2% = 4,06
Krankenpflege
2% = 3,91
Netto-Verwaltungskosten
5% = 9,61
Vertragsärztl Versorgung
18% = 34,49
sonst. Ausgaben
4%=7,38
Zahnärztl Behandlung
5% = 9
Krankengeld
5% = 9,17
Bundesverband
Deutscher Privatkliniken e. V.
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Zahnersatz
2% = 3,23
Krankenhausbehandlung
33% = 62,47
Telefon: 030 - 2 40 08 99 -0
Telefax: 030 - 2 40 08 99 -30
E-Mail: post@bdpk.de
Internet: www.bdpk.de
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Vorsorge- /
Rehabilitationseinrichtungen
Ambulante Einrichtungen
Arzneimittel
16% = 31,33
Heil- und Hilfsmittel
7% = 67,73
Quelle: BMG
100
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
101
Informationen
Landesverband der Privatkliniken des
Landes Mecklenburg-Vorpommern e. V.
c/o „Moorbad“ Bad Doberan
Vorsitzender und Geschäftsführer:
Rainer Grimm
Schwaaner Chaussee 2,
18209 Bad Doberan
Telefon: 038203 - 93 629
Telefax: 038203 - 93 680
E-Mail: grimm@moorbad-doberan.de
Internet: www.pkmv.de
Rehabilitation
20
Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und
Rehaeinrichtungen nach Trägern
15
25
20
Entwicklung der Bettenzahlen in Vorsorge- und
private
Rehaeinrichtungen nach Trägern
15
25
10
20
5
15
0
10
-5
5
private
freigemeinnützige
freigemeinnützige
10
20
5
private
öffentliche
15
0
öffentliche
freigemeinnützige
freigemeinnützige
10
-5
5
öffentliche
öffentliche
10
private
0
15
-5
20
-10
25
-10
-15
1996
1999
2002
2004
2006
2008
2009
2010
2011
0
1995
1996
1999
2002
2004
2006
2008
2009
2010
2011
-5
-20
-25
-10
1995
1996
1999
2002
2004
2006
2008
2009
2010
2011
1995
1996
1999
2002
2004
2006
Quelle: Statistisches Bundesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt
Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nach Trägern (2011)
Bettenzahl nach Trägern (2011)
öffentliche
2008
2009
2010
2011
öffentliche
19 % = 233
18 % = 30.613
private
55 % = 680
öffentliche
private
55 % = 680
öffentliche
19 % = 233
freigemeinnützige
18 % = 30.613
16 % = 26.692
private
66 % = 113.239
freigemeinnützige
26 % = 320
private
Quelle: Statistisches Bundesamt
freigemeinnützige
freigemeinnützige
16 % = 26.692
66 % = 113.239
Quelle: Statistisches Bundesamt
26 % = 320
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
102
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
103
Informationen
1995
Entwicklung der Leistungsfälle DRV
Entwicklung der Leistungsfälle GKV
200
200
150
stationäre RehaMaßnahmen
(ohne AR und MuKi)
100
Anschlussrehabilitation
Anschlussrehabilitation / AHB
150
Mediz. Reha für
Kinder
100
stationäre RehaMaßnahmen
(ohne AHB und
Kinder)
50
Mediz. Reha für
Mütter & Väter
50
0
Rehabilitation
gesamt
med. Reha
0
-50
-50
-100
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Quelle: DRV
Quelle: BMG
Leistungsfälle DRV
Leistungsfälle GKV
DRV
med. Reha
stationäre
Reha-Maß­
nahmen (ohne
AHB und Kinder)
Anschluss­
rehabilitation /
AHB
1995
985.415
900.973
129.129
2000
835.878
778.789
2005
804.064
2008
Mediz. Reha für
Kinder
Anschluss­
rehabilitation
Mediz. Reha für
Mütter & Väter
GKV
Rehabilitation
gesamt
stationäre
Reha-Maß­
nahmen (ohne
AR und MuKi)
24.368
1995
981.093
586.571
0
78.413
177.681
29.908
2000
802.817
260.176
425.221
117.420
696.731
227.347
36.759
2005
738.079
114.771
540.564
30.992
942.622
804.006
275.756
37.568
2008
774.124
124.024
559.248
20.025
2009
978.335
829.822
293.173
36.254
2009
787.531
129.448
573.001
17.223
2010
996.154
837.864
318.118
34.223
2010
797.322
142.871
557.956
13.356
2011
966.323
810.664
327.357
30.919
2011
746.804
99.599
559.451
9.031
Quelle: BMG
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
104
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
105
Informationen
Quelle: DRV
Anteil der Fälle nach Trägern Vorsorge und Reha 2011
Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen
med. Reha für Kinder DRV
100.000
öffentliche
durchgeführte
Leistungen
20 % = 393.080
private
66 % = 1.262.488
Bewilligungen
80.000
freigemeinnützige
14 % = 271.898
Anträge
60.000
40.000
Quelle: Statistisches Bundesamt
20.000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Quelle: DRV
Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen
med. Reha insgesamt DRV
Leistungsausgaben DRV / GKV
4.000.000.000
2.000.000
GKV
durchgeführte
Leistungen
3.500.000.000
DRV
Bewilligungen
1.500.000
3.000.000.000
Anträge
2.500.000.000
1.000.000
2.000.000.000
1.500.000.000
500.000
2006
2007
2008
2009
2010
2011
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Quelle: DRV
Quelle: BMG, DRV
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
106
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
107
Informationen
2005
Krankenhäuser
Entwicklung der allgemeinen Krankenhäuser
nach Trägern
Leistungsausgaben DRV
DRV
medizinische Reha
1995
3.396.100.000
2000
2.894.800.000
2005
2.887.900.000
167.716.251
2008
3.319.300.000
181.880.984
2009
3.470.400.000
182.666.022
2010
3.510.000.000
177.292.000
2011
3.596.600.000
167.430.000
60
mediz. Reha für Kinder
private
50
40
freigemeinnützige
30
öffentliche
20
10
0
-10
-20
-30
Quelle: DRV
-40
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Quelle: Statistisches Bundesamt
Leistungsausgaben GKV
GKV
Rehabilitation
gesamt
Allgemeine Krankenhäuser nach Trägerschaft
stationäre
Reha-Maß­
nahmen (ohne
AR und MuKi)
Anschlussrehabilitation
Mediz. Reha für
Mütter & Väter
1995
2.074.897.283
1.121.717.327
796.405.849
156.774.106
2000
2.452.899.862
732.994.244
1.369.362.975
229.629.422
2005
2.116.846.338
361.092.203
1.616.984.254
62.542.276
2008
2.153.975.380
340.526.456
1.669.501.806
40.410.112
2009
2.142.847.804
322.730.656
1.679.651.227
31.041.587
2010
2.131.288.881
317.785.522
1.679.982.066
25.549.026
2011
2.112.387.476
306.432.504
1.676.582.689
19.696.358
Öffentliche
Krankenhäuser
Freigemeinnützige
Krankenhäuser
Private Krankenhäuser
1995
863
845
373
2000
744
813
446
2005
647
712
487
2008
571Private Krankenhäuser
673
537
661
565
2009
55433
% = 572
2010
539
644
575
2011
529
635
572
Quelle: Statistisches Bundesamt
Öffentliche Krankenhäuser
30 % = 529
Freigemeinnützige Krankenhäus
37 % = 635
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
108
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
109
Informationen
Quelle: BMG
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
150
private
120
freigemeinnützige
90
öffentliche
Krankenhäuser nach Trägern (2011)
Betten in Allgemeinkrankenhäusern nach Trägerschaft
60
Öffentliche Krankenhäuser
30 % = 529
Öffentliche
Krankenhäuser
Freigemeinnützige
Krankenhäuser
1995
319.999
212.459
32.166
-302000
283.537
200.611
38.966
2005
249.760
175.906
59.289
30
0
Private Krankenhäuser
33 % = 572
-60
20081995
Freigemeinnützige Krankenhäuser
37 % = 635
Private Krankenhäuser
225.461
1996
1997 1998 1999 2000 2001 2002 167.855
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 70.972
2010 2011
2009
223.531
165.733
73.912
2010
223.385
164.337
74.735
2011
221.549
163.096
76.377
Quelle: Statistisches Bundesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt
Betten nach Trägern (2011)
Entwicklung der Bettenzahl nach Trägern
150
private
Private Krankenhäuser
120
freigemeinnützige
17 % = 76.377
90
öffentliche
60
Öffentliche Krankenhäuser
30
Freigemeinnützige Krankenhäuser
0
35 % = 163.096
48 % = 221.549
-30
Quelle: Statistisches Bundesamt
-60
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
110
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
111
Informationen
Quelle: Statistisches Bundesamt
-50
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Entwicklung der Krankenhausfälle nach Trägern
Anteil der Fälle nach Trägern
300
private
Private Krankenhäuser
16 % = 2.859.889
250
freigemeinnützige
Öffentliche Krankenhäuser
200
49 % = 8.740.588
öffentliche
150
Freigemeinnützige Krankenhäuser
100
35 % = 6.183.846
50
0
Quelle: Statistisches Bundesamt
-50
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Quelle: Statistisches Bundesamt
Fälle nach Trägerschaft
Öffentliche
Krankenhäuser
Freigemeinnützige
Krankenhäuser
1995
Private Krankenhäuser 5.733.258
9.084.054
2000
16 %
9.357.139
2005
2008
2009
2010
2011
Private Krankenhäuser
810.950
= 2.859.889
6.344.294
1.160.761
8.703.437
5.771.966
1.903.676
8.480.427
6.025.405
2.487.445
8.580.693
6.043.949
2.643.676
8.667.373
6.075.314
2.743.120
8.740.588
6.183.846
2.859.889
Freigemeinnützige Krankenhäuser
35 % = 6.183.846
Öffentliche Krankenhäuser
49 % = 8.740.588
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
112
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
113
Informationen
Quelle: Statistisches Bundesamt
Partner und Kooperationen
DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft
Der BDPK arbeitet mit zahlreichen Verbänden und Institutionen zusam­
men, die hier vorgestellt werden.
AG MedReha
Der BDPK ist Mitglied in der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.),
Berlin, dem Zusammenschluss von deutschen Spitzen- und Landesverbän­
den der Krankenhausträger.
Der BDPK ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabili­
tation SGB IX (AG MedReha SGB IX), einem Zusammenschluss von maß­
geblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer
in der medizinischen Rehabilitation.
Deutscher Reha-Tag
Seit der Gründung des Reha-Tages vor neun Jahren ist der BDPK aktiver
Initiator dieses Aktionsbündnisses, dem mittlerweile mehr als 20 Organi­
sationen und Verbände aus allen Bereichen der Rehabilitation angehören.
Beim Deutschen Reha-Tag vertreten sie gemeinsam Botschaften und
sprechen mit einer Stimme. Regelmäßig im September findet der offiziel­
le Reha-Tag statt, an dem sich bundesweit Kliniken mit einer lokalen Ver­
anstaltung in der Öffentlichkeit präsentieren.
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) versteht sich als Platt­
form für eine sichere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Es wird im
Rahmen einer Gemeinschaftsaktion des BDPK und den Klinikunterneh­
men Asklepios GmbH, Rhön-Klinikum AG und Sana Klinken AG finanziell
und inhaltlich in seiner Arbeit unterstützt.
Deutsches Netz Rauchfreier Kranken­
häuser & Gesundheitseinrichtungen
DNRfK ENSH Deutschland
Arbeitskreis Gesundheit e.V.
Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss
von Rehabilitationskliniken unterschiedlicher Fachrichtungen, der Informa­
tionen über die medizinische Versorgung veröffentlicht.
Das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtun­
gen DNRfK ist nationale Partnerorganisation des ENSH-Global Network
for Tobacco Free Health Care Services.
Assekuranz AG – Internationale
Versicherungsmakler
DVfR
Die Assekuranz AG ist als Internationaler Versicherungsmakler seit 25 Jah­
ren im Arzt- und Krankenhausgeschäft erfolgreich am Markt tätig.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ist das interdisziplinä­
re Forum für Rehabilitation. Sie organisiert den Dialog aller gesellschaftli­
chen Kräfte zur Weiterentwicklung der Rehabilitation in Deutschland.
AssekuRisk AG
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
114
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
115
Informationen
AssekuRisk bündelt das aktuelle Wissen der Bereiche Medizin und Luft­
fahrt. Die besten Sicherheitsstrategien und Instrumente der Hochsicher­
heitsbranche Luftfahrt werden auf Ihre Tauglichkeit im Krankenhausalltag
überprüft, adaptiert und eingesetzt.
IQMG
Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im
Gesundheitswesen e.V
.
Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH wur­
de vom BDPK gegründet, um Kliniken bei der Umsetzung des Qualitäts­
managements zu unterstützen.
Die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e. V.
(DVSG) mit Sitz in Berlin ist ein sektorenübergreifender Fachverband, der
die Sozialarbeit im Gesundheitswesen fördert und dazu beiträgt, Soziale
Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens zu
stärken und weiterzuentwickeln.
Konferenz der Spitzenverbände der RehaLeistungserbringer / BAR
führen & wirtschaften im Krankenhaus:
Offizielles Organ des BDPK
Die Konferenz ist ein informelles Diskussionsforum zur (strategischen)
Abstimmung sowie zum (fachlichen) Austausch der maßgeblichen Spit­
zenorganisationen der Leistungserbringer der ambulanten und stationä­
ren Rehabilitation. Der BDPK hat den Vorsitz des Sprecherrats inne und
nimmt in dieser Eigenschaft an den Sitzungen des Arbeitskreis „Rehabi­
litation und Teilhabe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
(BAR) teil.
Das Fachmagazin f & w, führen und wirtschaften im Krankenhaus ist das of­
fizielle Organ des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken. Mit knapp
6000 Abonnenten und einer verbreiteten Auflage von 12.000 Exemplaren ist
f & w seit Jahren der absolute Marktführer unter den Fachpublikationen für
Krankenhausmanagement und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen.
MEYER-KÖRING Anwaltssozietät
GRB – Gesellschaft für Risikoberatung
Meyer Köring ist eine bundesweit tätige Anwaltssozietät mit über 100jäh­
riger Historie, die schwerpunktmäßig darauf spezialisiert ist, Krankenhäu­
ser, Kliniken, Ärzte und andere Leistungserbringer in allen medizin- und
wirtschaftsrechtlichen Belangen zu beraten und zu vertreten.
Seit 1994 berät die GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH Kranken­
häuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen in Deutschland, Öster­
reich und der Schweiz beim Aufbau und bei der Etablierung von Risiko­
management-Systemen für Diagnostik, Therapie und Pflege. Die GRB ist
ein Unternehmen der Ecclesia Gruppe, dem führenden deutschen Versi­
cherungsmakler für Einrichtungen im Gesundheitswesen.
P.E.G. Die Einkaufs- und Betriebs­
genossenschaft ­
GVG – Gesellschaft für Versicherungs­
wissenschaft und -gestaltung e. V.
Seit mehr als 40 Jahren steht die PEG für Beschaffungsmanagement in
der Gesundheitswirtschaft als eine Gemeinschaft der Starken, die zusam­
men noch stärker sein möchten.
In der GVG haben sich Institutionen und Persönlichkeiten zusammenge­
schlossen, die das System der sozialen Sicherung in Deutschland aktiv
gestalten. Die GVG ist für ihren heterogenen Mitgliederkreis ein Diskussi­
onsforum, in dem aktuelle und grundlegende sozialpolitische Fragen aus
unterschiedlichen Perspektiven diskutiert werden.
Der BDPK ist seit Mai 2010 Mitglied im Verein elektronische Fallakte (eFA).
Dieser wurde gegründet, um eine bundesweit einheitliche Kommunikati­
onsplattform zu etablieren. Eingebettet in die bestehende Telematikin­
frakstruktur soll die elektronische Fallakte die sektorenübergreifende Be­
handlung unterstützen.
116
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
117
Informationen
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Verein elektronische Fallakte (eFA)
Kooperationspartner des IQMG
SAMA Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie
Baden-Württemberg e. V.
Adalbert-Stifter-Straße 105, 70437 Stuttgart
Tel: (0711) 8 48 88 40
E-Mail: info@sama.de
Das IQMG bietet hochwertige Beratungs- und Evaluierungsleistungen für
Einrichtungen des Gesundheitswesens und arbeitet mit speziell ausge­
wählten Partnern zusammen. Die mit dem IQMG kooperierenden Bera­
tungsunternehmen begleiten den Aufbau oder die Weiterentwicklung
von Qualitätsmanagementsystemen in Rehabilitations-Einrichtungen auf
der Basis des IQMP-Reha. Dabei werden die Ausgangsbedingungen und
individuellen Anforderungen der Einrichtungen berücksichtigt. Die Zerti­
fizierungsunternehmen übernehmen als IQMG-Partner die Zertifizierung
von Qualitätsmanagementsystemen und die Vergabe des EQR-Zertifika­
tes („Exzellente Qualität in der Rehabilitation“) für die erfolgreiche Um­
setzung des IQMP-Reha in den Rehabilitations-Einrichtungen. Die IQMG
GmbH hat auf der Grundlage von Rahmenverträgen folgende Beratungsund Zertifizierungsunternehmen als Kooperationspartner gewonnen:
ZeQ AG
Am Victoria-Turm 2, 68165 Mannheim
Tel: (0621) 300840 - 0
E-Mail: info@zeq.de
Zertifizierungsunternehmen
BSI Group Deutschland GmbH
Hanauer Landstraße 115, 60314 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 2222 89 200
E-Mail: info.de@bsigroup.com
Beratungsunternehmen
KrückenConsulting - Wendt & Huber GbR
Fregestrasse 77, 12159 Berlin
Tel: (030) 27 58 25 50
E-Mail: kontakt@krueckenconsulting.de
DQS GmbH
Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen
Taubenheimstraße 24, 70372 Stuttgart
Tel.: (0711) 3807319 -14
E-Mail: katrin.schiller@dqs.de
QM-BASE Dr. Dr. Nebel
Seebruchstraße 33, 32602 Vlotho
Tel: (05733) 92 51 63
E-Mail: service@qm-base.de
LGA InterCert GmbH
Tillystraße 2, 90431 Nürnberg
Tel.: (0911) 655 -4137
E-Mail: martin.ossenbrink@de.tuv.com
RC Management Consult GmbH
Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach
Tel: (08025) 9 91 84 00
E-Mail: tdv@rc-mc.de
WIESO CERT GmbH
Gottfried-Hagen-Str. 60 – 62, 51105 Köln
Tel.: (0221) 170506 - 50
E-Mail: info@wieso-cert.de
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Informationen
DIOcert GmbH
Hindenburgplatz 1, 55118 Mainz
Tel.: (06131) 61929 - 0
E-Mail: info@diocert.de
isquo
Institut für Qualitätsmanagement und Organisationsberatung
Wartebergstr. 10, 37213 Witzenhausen
Tel: (05542) 5 07 06 14
E-Mail: christian.fleckenstein@isquo.de
Zertifizierte Einrichtungen
Für Reha-Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft besteht die Möglich­
keit, das IQMP-Reha-Verfahren in einer Version zu nutzen, welche ihre
spezifische konfessionelle Qualitätsphilosophie einbezieht. Die konfessio­
nelle Zertifizierungsgesellschaft proCum Cert ist Kooperationspartner
des IQMG und bietet die Möglichkeit einer Zertifizierung nach IQMP-Reha
für den kirchlichen Bereich.
ProCum Cert GmbH
Düsseldorfer Straße 9, 60329 Frankfurt
Tel.: (069) 2648966 - 0
E-Mail: info@procum-cert.de
Das IQMG kooperiert auch mit ausgewählten Softwareunternehmen, die
unterschiedliche Software-Lösungen für die IQMG-Produkte anbieten.
Mit folgenden Softwareunternehmen bestehen Rahmenverträge mit der
IQMG Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH:
Ambulante Rehabilitationseinrichtungen
BDH-Klinik Hessisch Oldendorf GmbH,
Hessisch Oldendorf
ambulantes Rehabilitationszentrum
Oldenburg gGmbH, Oldenburg
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik,
Frankfurt am Main
de‘ignis-Fachklinik gGmbH / Gesundheitszentrum, Egenhausen
BG Nordsee Reha-Klinik,
St. Peter Ording
reha Flex Saline Rehabilitationsklinik
Halle, Halle
Capio Franz von Prümmer Klinik,
Bad Brückenau
RehaZentrum Bremen GmbH,
Bremen
Capio Klinik an der Weißenburg,
Uhlstädt-Kirchhasel
Capio Klinikum Maximilian, Bad Kötzting
Stationäre Rehabilita­
tionseinrichtungen
Continuat GmbH & Co. KG
Hindenburgallee 1 b, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
Tel.: (0700) 90 50 90 01
E-Mail: sass.gerhard@continuat.de
Alexianer Krefeld GmbH, Krefeld
empira Software GmbH
Kirchstraße 19, 53840 Troisdorf
Tel.: (02241) 97367- 0
E-Mail: info2@empira.de
AOK Nordseeklinik Amrum, Norddorf
Caspar-Heinrich-Klinik, Bad Driburg
Charlottenhall Rehabilitations- und
Vorsorgeklinik gGmbH, Bad Salzungen
de‘ignis-Fachklinik gGmbH,
Egenhausen / Altensteig
AOK-Klinik Rügen, Wiek
AOK Klinik Schlossberg , Bad Liebenzell
NEXUS / QM GmbH
Adalperostr. 80, 85737 Ismaning
Tel.: (089) 96 24 18 - 90
E-Mail: qm@nexus-ag.de
AOK Klinik Stöckenhöfe,
Wittnau bei Freiburg
Drei-Burgen-Klinik,
Bad Münster am Stein-Ebernburg
Edelsteinklinik, Bruchweiler
Edith-Stein-Fachklinik, Bad Bergzabern
AOK Klinik Korbmattfelsenhof,
Baden-Baden
3M Medica Health Information Systems
Hammfelddamm 11, 41460 Neuss
Tel.: (0221) 29 21 05 04
E-Mail: hbertok@mmm.com
Asklepios Klinik Schaufling GmbH,
Schaufling
Eifelhöhen-Klinik, Nettersheim
Elfenmaar-Klinik, Bad Bertrich
Fachklinik Alte Ölmühle, Magdeburg
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Informationen
Augusta Klinik GmbH & Co. KG,
Bad Kreuznach
Fachklinik Bad Bentheim, Bad Bentheim
Haus am Stalten, Steinen – Endenburg
Kirchberg-Klinik, Bad Lauterberg
Klinik Porta Westfalica, Bad Oeynhausen
Fachklinik Eußerthal, Eußerthal
Haus Niedersachsen gGmbH,
Dedelstorf / Oerrel
Kirchberg-Klinik und Gesundheits- und
VitalCenter Gollée, Bad Lauterberg
Klinik Solequelle, Bad Westernkotten
Haus Saaletal GmbH – Adaptions­
einrichtung „Maria Stern“,
Bad Neustadt / Saale
Klinik am Hainberg, Bad Hersfeld
Klinik am Rosengarten, Bad Oeynhausen
Kliniken Schmieder Allensbach,
Allensbach
Haus Saaletal GmbH – Klinik Neumühle,
Hollstadt
Klinik am Tharandter Wald,
Niederschöna
Kliniken Schmieder Gailingen,
Gailingen
Haus Saaletal GmbH – Saaletalklinik,
Bad Neustadt / Saale
Klinik Dr. Beger, Garmisch-Partenkirchen
Kliniken Schmieder Heidelberg,
Heidelberg
Klinik Wiesengrund, Bad Westernkotten
Fachklinik St. Hedwig Illingen, Illingen
Fachklinik St. Lukas, Bad Griesbach
Feldbergklinik, St. Blasien
Gelderland-Klinik, Geldern
Gesundheits- und Rehazentrum
Schwäbische Alb, Bad Urach
Gesundheits- und VitalCenter Gollée,
Bad Lauterberg
Gesundheits- Zentrum Saarschleife,
Mettlach-Orscholz
Gesundheitspark Bad Gottleuba,
Bad Gottleuba
Klinik Dr. Franz Dengler GmbH & Co. KG,
Baden-Baden
Herz Reha Hamburg, Hamburg
Herz- und Kreislaufzentrum Rotenburg,
Rotenburg
Klinik Fallingbostel, Bad Fallingbostel
Kliniken Schmieder Stuttgart-Gerlingen,
Gerlingen
Klinik Graal-Müritz, Graal-Müritz
HKB-Klinik GmbH & Co. Klinik
Rabenstein KG,
Nidda - Bad Salzhausen
Klinik im Kurpark, Bad Rothenfeld
Klinik Limberger GmbH & Co. KG,
Bad Dürrheim
Hochwald-Klinik Weiskirchen,
Weiskirchen
Klinik Malchower See GmbH, Malchow
Gollwitzer-Meyer-Klinik,
Bad Oeynhausen
Holsing Vital GmbH,
Bad Holzhausen
Hamm Kliniken – Klinik Bellevue,
Bad Soden-Salmünster
Johannesbad Fachklinik,
Bad Füssing
Hamm Kliniken – Klinik Nahetal,
Bad Kreuznach
Kaiser-Karl-Klinik GmbH, Bonn
Hamm Kliniken – Klinik Park-Therme,
Badenweiler
Kliniken Schmieder Konstanz, Konstanz
Klinik Martinusquelle, Fachklinik für
Herz- und Kreislauferkrankungen und
Erkrankungen der Atmungsorgane,
Bad Lippspringe
Klinik Martinusquelle, Fachklinik für
Psychosomatik, Bad Lippspringe
Kerckhoff-Rehabilitationszentrum,
Bad Nauheim
Kliniken Schmieder Stuttgart Tagesklinik,
Stuttgart
Klinikum Luitpold, Bad Kötzting
Klinikzentrum Mühlengrund GmbH,
Bad Wildungen
Krankenhaus vom Roten Kreuz
Bad Cannstatt GmbH, Stuttgart
KTB Klink für Tumorbiologie
GmbH & Co. KG, Freiburg
Kurpark-Klinik Dr. Lauterbach-Klinik
GmbH, Bad Liebenstein
Klinik Nordfriesland, Sankt Peter-Ording
Klinik Niedersachsen Erwin Röver
GmbH & Co. KG, Bad Nenndorf
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Informationen
Frankenklinik Bad Neustadt,
Bad Neustadt an der Saale
Lielje Gruppe, Kinder-Reha-Klinik
„Am Nicolausholz“, Bad Kösen
MEDIAN Klinik – Bad Lausick,
Bad Lausick
MEDIAN Klinik Wismar, Wismar
Lielje Gruppe, Nordsee Reha-Klinikum,
Klinik I, St. Peter-Ording
MEDIAN Klinik Bad Lobenstein,
Bad Lobenstein
MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen –
MEDIAN Klinik am Park,
Bad Oeynhausen
Lielje Gruppe, Nordsee Reha-Klinikum,
Klink II, St. Peter-Ording
MEDIAN Klinik Bad Sülze,
Bad Sülze
MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen –
MEDIAN Weserklinik, Bad Oeynhausen
Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik I,
Bad Kösen
MEDIAN Klinik Bad Tennstedt,
Bad Tennstedt
MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen –
MEDIAN Klinik am Burggraben,
Bad Salzuflen
Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik II,
Bad Kösen
MEDIAN Klinik Berggießhübel,
Berggießhübel
Lielje Gruppe, Salze Klinik,
Bad Salzdetfurth
MEDIAN Klinik Berlin-Kladow, Berlin
MEDIAN Rheingau-Taunus Klinik,
Bad Schwalbach
MediClin Albert Schweitzer Klinik,
Königsfeld
MediClin Baar Klinik, Königsfeld
MediClin Bliestal Kliniken, Blieskastel
MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen –
Klinik Flachsheide, Bad Salzuflen
MEDIAN Klinikum Flechtingen,
Flechtingen
MEDIAN Klinik Berlin-Mitte, Berlin
MediClin Bosenberg Kliniken, St. Wendel
MediClin Deister Weser Kliniken,
Bad Münder
MediClin Dünenwald Klinik,
Seebad Trassenheide
MediClin Fachklinik Rhein / Ruhr, Essen
MEDIAN Klinik Bernkastel-Kues,
Bernkastel-Kues
Marcus-Klinik, Bad Driburg
MEDIAN Klinik Grünheide, Grünheide
MEDIAN Reha–Zentrum Bernkastel-Kues
– MEDIAN Klinik Bernkastel,
Bernkastel-Kues
MediClin Hedon Klinik, Lingen
MediClin Klinik am Brunnenberg,
Bad Elster
MEDIAN Hohenfeld-Kliniken,
Bad Camberg
MEDIAN Klinik Heiligendamm,
Heiligendamm
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues
– Median Klinik Burg Landshut,
Bernkastel-Kues
MEDIAN Kaiserberg-Klinik,
Bad Nauheim
MEDIAN Klinik Hoppegarten,
Hoppegarten
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues
– Median Klinik Kues, Bernkastel-Kues
MediClin Klinik am Vogelsang,
Donaueschingen
MEDIAN Kinzigtal-Klinik,
Bad Soden-Salmünster
MEDIAN Klinik – Ilmtal-Klinik Bad Berka,
Bad Berka
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues
– Median Klinik Moselhöhe,
Bernkastel-Kues
MediClin Klinikum Soltau, Soltau
MEDIAN Klinik – Adelsbergklinik
Bad Berka, Bad Berka
MEDIAN Klinik Kalbe, Kalbe
MEDIAN Klinik am Südpark,
Bad Nauheim
MEDIAN Reha-Zentrum Schlangenbad,
Schlangenbad
MEDIAN Klinik NRZ Magdeburg,
Magdeburg
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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MediClin Klinik am Rennsteig, Tabarz
MediClin Kraichgau-Klinik,
Bad Rappenau
MediClin Reha-Zentrum am Hahnberg,
Bad Wildungen
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Informationen
LWL Institut für Rehabilitation Gütersloh
– Hans Peter Kitzig Institut –,
Gütersloh
MediClin Reha Zentrum Bad Düben,
Bad Düben
MediClin Reha-Zentrum Bad Orb,
Bad Orb
MediClin Reha-Zentrum Gernsbach,
Gernsbach
MediClin Reha-Zentrum Plau am See,
Plau am See
MediClin Reha-Zentrum Reichshof,
Reichshof
MediClin Reha-Zentrum Roter Hügel,
Bayreuth
MediClin Reha-Zentrum Spreewald,
Burg / Spreewald
MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf
GmbH & Co. KG Haus Kulm,
Ostseebad Heringsdorf
Meduna-Klinik GmbH, Bad Bertrich
Mittelrhein-Klinik Bad Salzig,
Boppard-Bad Salzig
MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf
GmbH Mütter-Gesundheit-Usedom e. V.,
Ostseebad Heringsdorf
Paracelsus Klinik an der Gande,
Bad Gandersheim
Paracelsus Osterberg-Klinik,
Bad Gandersheim
Moritz-Klinik, Bad Klosterlausnitz
Paracelsus-Roswitha-Klinik,
Bad Gandersheim
MEDIGREIF Parkklinik GmbH, Greifswald
Mühlenbergklinik – Holsteinische
Schweiz, Bad Malente
medinet AG Burgenlandklinik,
Naumburg
Neurologische Klinik GmbH
Bad Neustadt, Bad Neustadt / Saale
Paracelsus Klinik Scheidegg, Scheidegg
MediVital Therapiezentrum GmbH,
Erwitte-Bad-Westernkotte
Neurologische Klinik
Hessisch Oldendorf, Hessisch Oldendorf
Paracelsus-Wiehengebirgsklinik,
Bad Essen
Medizinisches Zentrum für Gesundheit
Bad Lippspringe GmbH
Allergie- und Asthma-Klinik,
Bad Lippspringe
Orthopädisches Zentrum MartinUlbrich-Haus Rothenburg gGmbH,
Rothenburg
Paracelsus-Wittekindklinik, Bad Essen
Paracelsus-Rotenfelsklinik, Bad Münster
Park-Klinik GmbH & Co. KG,
Bad Nauheim
Ostseeklinik Grömitz, Grömitz
Medizinisches Zentrum für Gesundheit
Bad Lippspringe GmbH
Auguste-Viktoria-Klinik, Bad Lippspringe
MediClin Seepark Klinik, Bad Bodenteich
MediClin Schlüsselbad Klinik,
Bad Peterstal-Griesbach
MediClin Seidel-Klinik, Bad Bellingen
MediClin Staufenburg Klinik, Durbach
MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf
GmbH Haus Gothensee,
Ostseebad Heringsdorf
Medizinisches Zentrum für Gesundheit
Bad Lippspringe GmbH
Cecilien-Klinik, Bad Lippspringe
Ostseeklinik Prerow, Ostseebad Prerow
Park-Klinik Bad Hermannsborn
GmbH & Co. KG, Bad Driburg
Ostseeklinik Schönberg-Holm,
Ostseebad Schönberg
Privatklinik Lauterbacher Mühle am
Ostersee, Seeshaupt
Ostseeklinik Zingst, Zingst
Psychosomatische Fachklinik
St. Franziska Stift, Bad Kreuznach
Medizinisches Zentrum für Gesundheit
Bad Lippspringe GmbH
Klinik Martinusquelle, Bad Lippspringe
Paracelsus-Berghofklinik, Bad Essen
Medizinisches Zentrum für Gesundheit
Bad Lippspringe GmbH
Teutoburger-Wald-Klinik,
Bad Lippspringe
Paracelsus-Klinik Am Schillergarten,
Bad Elster
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
Paracelsus-Harz-Klinik, Quedlinburg
Psychosomatische Klinik Bad Neustadt,
Bad Neustadt a.d. Saale
Rehabilitationsklinik Garder See, Lohmen
Rehabilitationsklinik Göhren, Göhren
Paracelsus-Klinik am See,
Bad Gandersheim
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BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Informationen
MediClin Rose Klinik,
Horn-Bad Meinberg
Rehabilitationsklinik Massow
GmbH & Co. KG, Halbe / OT Massow
Rehabilitationsklinik Park-Therme,
Badenweiler
Rehabilitationszentrum Oldenburg
GmbH, Oldenburg
Waldburg Zeil Kliniken –
Parksanatorium Aulendorf, Aulendorf
Seeklinik Zechlin GmbH, Dorf Zechlin
Stillachhaus Privatklinik GmbH,
Oberstdorf
Waldburg Zeil Kliniken – Rehabilitations­
klinik Bad Salzelmen, Schönebeck Elbe
St. Nikolaus-Hospital Wallerfangen,
Wallerfangen
Waldburg Zeil Kliniken – Rehabilitations­
klinik Bad Wurzach, Bad Wurzach
TOMESA Fachklinik e. K., Bad Salzschlirf
Reha-Klinik Dr. Wüsthofen,
Bad Salzschlirf
Reha-Klinik Schwäbische Alb
GmbH & Co. KG, Bad Urach
Waldburg Zeil Kliniken – Rehabilitations­
klinik Saulgau, Bad Saulgau
Viktoriastift Bad Kreuznach,
Bad Kreuznach
Vital Kliniken GmbH – Klinik Buchenholm,
Bad Malente-Gremsmühlen
Weserland-Klinik Bad Hopfenberg,
Petershagen
REHA-Klinik Sonnenhof, Bad Iburg
Reha-Klinik Wiesengrund,
Bad Sassendorf
RehaKlinikum BadSäckingen GmbH,
Bad Säckingen
Waldklinik Jesteburg Aldag
GmbH & Co. KG, Jesteburg
Vital Kliniken GmbH –
Klinik Dreizehnlinden, Bad Driburg
Weserland-Klinik Bad Seebruch, Vlotho
Vital Kliniken GmbH – Schloss-Klinik
Sonnenbühl, Bad Dürrheim
Vitalisklinik Bad Hersfeld, Bad Hersfeld
Reha-Zentrum Lübben Kliniken
Professor Dr. Schendel GmbH & Co. KG,
Lübben
Vogtland-Klinik Bad Elster, Bad Elster
Waldburg Zeil Kliniken – Argental-Klinik,
Isny-Neutrauchburg
Rheumaklinik Aachen, Aachen
Waldburg Zeil Kliniken –
Klinik Alpenblick, Isny-Neutrauchburg
Salztal Klinik GmbH & Co. KG,
Bad Soden Salmünster
Waldburg-Zeil Kliniken –
Klinik im Hofgarten, Bad Waldsee
Sanaderm Fachklinik für Hautkrank­
heiten, Allergologie und Lymphologie
GmbH & Co. KG, Bad Mergentheim
Waldburg Zeil Kliniken –
Klinik Niederbayern, Bad Füssing
Sankt Rochus Kliniken, Bad Schönborn
Waldburg Zeil Kliniken – Klinik
Schwabenland, Isny-Neutrauchburg
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Informationen
Reha Klinikum „Hoher Fläming“
im Oberlinhaus gGmbH, Bad Belzig
Impressum
Herausgeber
BDPK – Bundesverband
Deutscher Privatkliniken e. V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Projektbetreuung und Redaktion
Stefanie Erdrich
Layout
Digramm Media GmbH
Druck
Buch- und Offset-Druckerei
H.Heenemann GmbH & Co. KG
Bildnachweis
Fotos S. 6, 16, 34, 50, 70, 80, 90:
Martin Klindtworth –
fotomartinklindtworth.de
Weitere Informationen des BDPK unter
www.bdpk.de
im Internet
BDPK Geschäftsbericht 2012 / 13
BDPK
Bundesgeschäftsstelle
Hauptgeschäftsführer: Thomas Bublitz
Geschäftsbereich Krankenhäuser:
Jonathan Graf
Geschäftsbereich Rehabilitation:
Karoline Körber, Antonia Walch
Geschäftsbereich Qualitätssicherung
und Qualitätsmanagement in Kranken­
häusern und Reha-Einrichtungen:
Konstanze Zapff
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Stefanie Erdrich
Geschäftsstellenleitung: Klaus Mehring
Organisation / Sekretariat: Karin Müller,
Petra Voß
Bundesverband
Deutscher Privatkliniken e. V.
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Telefon: 030 - 2 40 08 99 - 0
Telefax: 030 - 2 40 08 99 - 30
E-Mail: post@bdpk.de
Internet: www.bdpk.de
BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13
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Bundesverband
Deutscher Privatkliniken e. V.
www.bdpk.de