Geschäftsbericht 2012/2013 des BDPK
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Geschäftsbericht 2012/2013 des BDPK
Veranstaltungen Tarif und Personal Qualität Krankenhäuser des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. Informationen Rehabilitation Geschäftsbericht 2012/13 Gesundheitspolitik Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Gesundheitspolitik Gesetzgebung (Zeitstrahl) 2 7 12 2. Rehabilitation 17 18 19 22 26 29 32 Gesundheitspolitische Reha-Positionen des BDPK Vergütung Aktuelle Entwicklungen bei unseren Partnern Reha-Gesetzgebung Kinder- und Jugendrehabilitation Mutter/Vater-Kind-Rehabilitation 3. Krankenhäuser 35 36 38 44 47 48 48 49 Pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik Finanzierung der Leistungen Weiterentwicklung DRG-System Faktenbuch Krankenhäuser Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz Ambulante Spezialärztliche Versorgung Defizitfinanzierung 4. Qualität 51 52 53 57 59 60 64 66 Qualität in der Rehabilitation Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Qualitätssicherung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Qualitätsorientierte Vergütung in der Rehabilitation Qualität im Krankenhausbereich Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) Qualitätskliniken.de 5. Tarif und Personal 6. Veranstaltungen 7. Informationen BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 5 71 81 91 Gremienmitglieder Statistiken Partner und Kooperationen Zertifizierte Einrichtungen 92 101 114 121 Impressum 130 Vorwort zum Geschäftsbericht 12 / 13 Guten Tag, sehr verehrte Damen und Herren, gemeinsam mit unseren Landesverbänden vertreten wir – der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) - die Interessen von Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, die als Unternehmen in privater Trägerschaft geführt werden. Im Zentrum stehen dabei politische, wirtschaftliche und soziale Fragen. Die Kliniken in privater Trägerschaft verstehen sich als Partner von Patienten, Versicherungswirtschaft und Politik. Die Auseinandersetzungen im Gesundheitswesen sind oft verhärtet und von diametralen Interessen geprägt. Unser Anliegen ist es, die Diskussionen konstruktiv zu begleiten und damit zu einer patientenorientierten Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung beizutragen. Der Vorstand 2012 Dr. Katharina Nebel Präsidentin Dabei gilt es nicht nur die Frage zu beantworten, vor welchen gegenwärtigen Aufgaben unser Gesundheitssystem steht. Fast noch wichtiger erscheint uns der Blick auf die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte und die Entscheidungen, die dafür heute bereits zu treffen sind. Folgende Fragestellungen sind dabei von besonderer Brisanz: Dr. Ulrich Wandschneider Dr. Michael Philippi 1. Vizepräsident 2. Vizepräsident Dr. Francesco de Meo Norbert Glahn 1. 2. 3. Wie schaffen wir es, in Zukunft eine annähernd flächendeckende Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen für die gesamte Bevölkerung aufrechtzuerhalten? Wie schaffen wir es, die in Zukunft immer knapper werdenden Fachkräfte länger gesund und arbeitsfähig zu erhalten? Wie schaffen wir es, dass die stark ansteigende Zahl von Pflegebedürftigen so lange wie möglich selbstständig und von fremder Hilfe unabhängig bleibt? Neben unserer eigentlichen Kompetenz, dem effizienten Betrieb von leistungsfähigen Kliniken, wollen wir auch zukünftig unseren Sachverstand zur Beantwortung dieser Fragen einbringen. Friedel Mägdefrau Berthold Müller Eugen Münch Ellio Schneider Dr. Dr. Martin F. Siebert Dr. Thomas Wolfram Herbert-M. Pichler Dr. Mani Rafii An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen, den langjährigen BDPKVizepräsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden der Rhön Klinikum AG Eugen Münch zu würdigen. Die Entwicklung des BDPK ist seit vielen Jahrzehnten untrennbar mit dem Vordenker und der visionären Unternehmerpersönlichkeit verbunden. Wir sind dankbar, dass Eugen Münch dem BDPK auch nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand weiterhin freundschaftlich und fachlich verbunden bleibt. Dr. med. Katharina Nebel, M. Sc. Präsidentin Thomas Bublitz Hauptgeschäftsführer 5 Gesundheitspolitik 1. Gesundheitspolitik Die Legislaturperiode des 17. Deutschen Bundestages geht zu Ende. Die Fülle der gesetzgeberischen Eingriffe scheint nach wie vor erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sicherzustellen. Der Gesundheitsmarkt ist weit davon entfernt, sich durch Angebot und Nachfrage lenken zu lassen. Der Staat übernimmt vielmehr im Detail Steuerungsverantwortung, anstatt lediglich Rahmenbedingungen zu setzen, in denen sich die Akteure des Gesundheitswesens zielsicher bewegen. Deutlich wird das an den Gesetzgebungsverfahren, die in der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums in den vergangenen vier Jahren eingeleitet wurden. Einen Überblick über die relevanten Gesetze der vergangenen Legislaturperiode bietet die folgende Grafik. Wie ist die Bilanz für die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft am Ende der Legislaturperiode und noch wichtiger: wohin soll die Reise gehen? BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 7 Gesundheitspolitik Das Gesundheitswesen hat die Finanzund Wirtschaftskrise erstaunlich gut überstanden. Eine außerordentlich stabile Beschäftigungslage im Inland führte zu einem gut gefüllten Gesundheitsfonds und zu einer prallen Rentenkasse. Von einem finanziell stabilen Gesundheitssystem profitieren Patienten, Versicherer und auch die Leistungserbringer. Nach dem harten Sparkurs, den die Regierung den Kliniken zugemutet hatte, bestehen zumindest am Ende der Legislaturperiode finanzielle Spielräume, um die Kliniken wieder ein wenig zu entlasten. Bisher nie dagewesene politische Diskussionen zur Frage, wie die Überschüsse im Gesundheitswesen sinnvollerweise eingesetzt werden können, weckten Begehrlichkeiten bei allen Beteiligten und führten letztlich zu folgenden gesetzlichen Änderungen: Der Rentenversicherungsbeitrag wurde zum 1. Januar 2013 um 0,7 Prozent auf 18,9 Prozent gesenkt. Das entlastet die Versicherten einerseits, aber auch die Arbeitgeber und damit die Kliniken bei den Lohnnebenkosten. Wenigstens hier waren die Kliniken nicht mit steigenden Kosten konfrontiert. Im Gegensatz dazu stiegen die Kosten in vielen anderen Bereichen, unter anderem durch immens hohe Tarifabschlüsse. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen verfügte der Gesundheitsfonds über erhebliche Überschüsse in Höhe von 30 Milliarden Euro. So konnte es sich diese Regierungskoalition leisten, die zumindest von der FDP gehassten Praxisgebühren ebenfalls zum Beginn des Jahres abzuschaffen. Das freute neben den Im Rehabilitationsbereich hingegen gibt es trotz vergleichbarer klinischer Kostenstrukturen keine politische Hilfestellung. Der BDPK fordert die Einführung eines Orientierungswertes, der die Berücksichtigung von Kosten ermöglichen würde, bisher vergeblich. Dabei wäre es ein Gebot der Fairness, den Reha-Kliniken ebenfalls die Anwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Kostenorientierungswertes zu ermöglichen. Allerding hat diese Bundesregierung erstmals Reha-Schiedsstellen eingeführt, um den Rehabilitationskliniken eine adäquate Anpassung der Vergütung zu ermöglichen. Patienten vor allem die niedergelassenen Ärzte, die mit dem Einzug der Praxisgebühr belastet waren. Zusätzlich kürzte die Bundesregierung den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um vier Milliarden Euro und stopfte damit ein Loch im Staatshaushalt. Haushaltspolitisch ist das zwar nachvollziehbar, ein Zeichen verlässlicher Gesundheitspolitik ist es aber nicht. Es ist unseres Erachtens ein fragwürdiger Griff in die Taschen der gesetzlich Krankenversicherten. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken ist besorgniserregend, auch bei den privaten Trägern. Der starke Personalkostenanstieg, der mit rund 60 bis 70 Prozent an den Gesamtkosten der Kliniken zu Buche schlägt, verdüstert die Perspektiven. Hinzu kommen die rasant steigenden Preise für Strom (EEG-Umlage) und Heizöl/Gas sowie Lebensmittel. Auch die deutlich gestiegenen Versicherungsprämien erschweren die Situation. Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung, wie in anderen Bereichen der Wirtschaft, bestehen nicht. Leider konnte der endlich eingeführte Orientierungswert diese Entwicklungen nicht annähernd auffangen. Sachgerechte Finanzierung der Krankenhausinvestitionen Ursächlich für die Finanzmisere der Krankenhäuser ist die unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer, die sich immer stärker aus ihrer Finanzierungsverpflichtung zurückziehen. Auch die Einführung von pauschaler und leistungsorientierter Investitionsförderung einzelner Bundesländer ändert nichts daran, dass die ausgeschütteten Investitionsmittel von Jahr zu Jahr geringer werden. Mit drastischen Folgen: die Krankenhäuser sind bei einer unzureichenden Investitionsfinanzierung darauf angewiesen, Gewinne für Investitionen aus den Erlösen für die Patientenversorgung zu erwirtschaften. Das ist nur möglich, wenn eine unter allen Umständen optimierte Auslastung der einzelnen Krankenhäuser mit Patienten ge- Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken haben erhebliche Finanzierungsprobleme. Der Kostenanstieg lag deutlich über den gesetzlich möglichen Refinanzierungsmöglichkeiten. Dennoch versuchte der Gesetzgeber zumindest im Krankenhausbereich seiner Verpflichtung annähernd gerecht zu werden, indem er die Kliniken mit Hilfspaketen Mitte 2012 (PsychEntgG) und 2013 entlastete. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 8 geben ist. Vor allem die Krankenkassen kritisieren eine angeblich von den Krankenhäusern aus ökonomischen Gründen ausgelöste Operationsflut im Bereich der Endoprothesen und der Wirbelsäulenoperationen, die medizinisch nicht erklärlich sei. Dem pauschalen Vorwurf der Kassen, Krankenhäuser würden Patienten ohne medizinische Indikation operieren, tritt der BDPK deutlich entgegen. Die Versicherten von heute sind älter, aber auch anspruchsvoller geworden. Die Patienten von heute sind nicht mehr bereit, Einschränkungen in der Mobilität und Schmerzen zu erdulden. Die Veränderung des Bewusstseins einerseits, aber auch der medizinische Fortschritt lässt die Zahl der Eingriffe ansteigen. Mit immer schonenderen Operationsmethoden werden auch für ältere Patienten Operationen möglich, die man früher nicht gewagt hätte. Die Unterstellung, Ärzte operierten Patienten wegen des wirtschaftlichen Drucks in den Krankenhäusern, ist äußerst gewagt. Kein Patient lässt sich freiwillig und ohne Not an Hüfte oder Wirbelsäule operieren. Dennoch hält der BDPK die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf ärztliche Zweitmeinung für sinnvoll. Ein solches Verfahren sollte allerdings unabhängig von den Einflüssen der Krankenhäuser und der Krankenkassen sein. Krankenkassen sind schließlich Versicherungsunternehmen, die ein hohes Interesse an der Vermeidung von Versicherungsfällen haben. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Krankenkassen selbst dazu beitragen, dass die Versicherten immer seltener Behandlungsalternativen zu Operationen erhalten. Medizinische RehabilitatiBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 9 Gesundheitspolitik on in der Krankenversicherung wird fast nur noch im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung erbracht. Es gibt aber kaum noch Bewilligungen von Rehabilitationsleistungen, um Krankenhausbehandlungen und Operationen zu verschieben oder zu verhindern. Bedarfsgerechter Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation Deutlich wird der Handlungsbedarf im Zeitverlauf: Der Ausgabenanteil für Leistungsausgaben der medizinischen Rehabilitation an den Gesamtausgaben der GKV ist um 40 Prozent gesunken. Während die Ausgaben für medizinische Rehabilitation 1995 noch einen Anteil von 1,9 Prozent an den Gesamtausgaben der GKV ausmachte, liegt dieser Anteil 2011 nur noch bei 1,2 Prozent. Das ist umso erstaunlicher, da die Versicherten in dieser Zeit älter, kränker und pflegebedürftiger geworden sind und der Rehabilitationsbedarf gestiegen sein müsste. Der Anteil der Rehabilitationsleistungen, die aus der ambulanten Versorgung heraus eingeleitet wurden (Heilverfahren), hat sich mehr als halbiert (1995 = 42 Prozent, 2011 = 16 Prozent). Der Anteil der Rehabilitationsleistungen, die unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließen und von Krankenhausärzten initiiert werden (Anschlussrehabilitation) ist entsprechend gestiegen. Von 58 Prozent im Jahr 1995 auf 84 Prozent im Jahr 2011. Patienten erhalten demnach heute fast ausschließlich nach Krankenhausbehandlungen eine Rehabilitationsleistung und nicht, um damit Krankenhausbehandlungen oder Operationen zu vermei den. Der Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation sollte für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen wieder uneingeschränkt aus der ambulanten ärztlichen Versorgung heraus geschaffen werden. Allen zugelassenen Vertragsärzten sollte ein bürokratiearmes Verordnungsverfahren ermöglicht werden, das den Versicherten einen praktikablen Zugang zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation verschafft. Besonders wichtig ist dieser Leistungszugang für Versicherte, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Zwar gibt es ein eindeutig verankertes gesetzliches Prinzip „Reha vor Pflege“, doch wird es nicht angewendet, weil die Schnittstelle zwischen Krankenund Pflegeversicherung nicht sachgerecht ausgestaltet ist. Um diese Schnittstelle zu verbessern ist es erforderlich, dass die Pflegeversicherung der Krankenkasse die Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflegeleistungen erstattet. seit 2009 führt es zu alljährlich wiederkehrenden Zielkonflikten. Obwohl die Zahl der Antragsteller von Jahr zu Jahr im Zuge der demografischen Veränderung und der verlängerten Lebensarbeitszeit steigt, wächst das Reha-Budget nicht entsprechend mit. Es ist wenig erstaunlich, dass die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2009 von Jahr zu Jahr eine bemerkenswerte Übereinstimmung der Leistungsausgaben für Rehabilitation mit dem Reha-Budget präsentieren. Die Quote der abgelehnten Reha-Anträge nimmt jedoch stetig zu. Das ist unverständlich, da es erheblich sinnvoller wäre, vermeidbare Erwerbsminderungsrenten durch Rehabilitation zu verschieben. Das würde nicht nur die Rentenkassen schonen, sondern den einzelnen Menschen Möglichkeiten eröffnen, länger zu arbeiten, Rentenbeiträge zu zahlen und gleichzeitig das Risiko von Altersarmut zu verringern. Die Wirtschaft würde es danken. Ihr fehlen schon heute qualifizierte und erfahrene Fachkräfte. Reha-Budget in der Gesetzlichen Rentenversicherung Während man den Krankenhäusern in den letzten Jahren mehrfach aus der Gesetzgebungsfalle geholfen hat, regelte die Bundesregierung für Rehabilitationskliniken die Einführung von Schiedsstellen. Rehabilitationskliniken können nun bei unterschiedlichen Auffassungen über die Vergütungssatzgestaltung im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen Schiedsstellen anrufen. In diese wichtige und notwendige Maßnahme zur Herstel- Eine ähnlich schwierige Versorgungslage zeichnet sich im Bereich der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Dort sorgt das starre Reha-Budget für eine zunehmend angespannte Versorgungslage. Bereits BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 10 lung eines annähernden Verhandlungsgleichgewichtes zwischen Krankenkassen und Rehabilitationskliniken wird sehr viel Hoffnung gesetzt. Die Kliniken erwarten, dass die Reha-Schiedsstellen geeignet sind, annähernd faire und kostendeckende Preise für Rehabilitationseinrichtungen zu erreichen. In diesem Sinne wird sich der BDPK konstruktiv in den künftigen politischen Prozess einbringen. Schiedsstellen für Reha-Kliniken geschaffen BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 11 Versorgungsstrukturgesetz Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung, Verbesserung der erlebten Versorgungsrealität der Patientinnen und Patienten und die ambulante spezialärztliche Versorgung. Inkrafttreten: 01.01.2012 Verordnung für die Geltendmachung von Haftungsbeträgen durch den GKV-Spitzenverband Kriterien für den Fall der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse. Inkrafttreten: 14.1.2010 Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) zur Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge Ergänzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes: Freiwillige private Pflegevorsorge wird erstmals staatlich gefördert. Kabinett: 06.06.2012 GKV-Änderungsgesetz Verlängerung der Übergangsregelungen für den Datentransfer an private Abrechnungsstellen im Bereich der ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus und im Bereich der Selektivverträge. Inkrafttreten: 30.7.2010 1. Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte Veränderungen im Rahmen der ärztlichen Ausbildung: Förderung der Nachwuchsgewinnung und Stärkung der Allgemeinmedizin. Inkrafttreten: 24.07.2012 Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen Fortsetzung des Weges von krankenhausindividuellen Verhandlungen kostenorientierter Budgets hin zu einer leistungsorientierten Krankenhausvergütung Inkrafttreten: 01.08.2012 Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Transplantation menschlicher Organe. Inkrafttreten: 26.8.2010 2010 Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik – Zeitstrahl 2011 2012 Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes Eindämmen der rasant steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Inkrafttreten: 1.1.2011 Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes Europäische Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards wird in deutsches Recht umgesetzt. Inkrafttreten: 01.08.2012 Verordnung zur Nutzenbewertung Nutzenbewertung als Grundlage für die Erstattung von Arzneimitteln. Inkrafttreten: 1.1.2011 Alterssicherungsstärkungsgesetz – Gesetz zur Stärkung der Alterssicherung 07.8.12 Referentenentwurf Verordnung zur Wahrnehmung und Durchführung der Aufgaben der Datentransparenz (Datentransparenzverordnung) Nutzung der für Zwecke des morbiditätorientierten Risikostrukturausgleichs (mRSA) erhobenen Leistungs- und Abrechnungsdaten der Krankenkassen. Inkrafttreten: 18.09.2012 GKV-Finanzierungsgesetz Stabilisierung der Ausgaben, Stärkung der Finanzierungsgrundlage und gerechtere und zielgenaue Gestaltung eines Sozialausgleichs. Inkrafttreten: 1.1.2011 Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Festlegen der Rechte aller Patientinnen und Patienten, die in EU-Ländern Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Inkrafttreten: 24.4.2011 2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Mit dem Gesetz werden Europäische Richtlinien umgesetzt. Inkrafttreten: 26.10.2012 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze Verbesserungen bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und resistenten Krankheitserregern. Inkrafttreten: 4.8.2011 8. GWB Novelle – Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 23.3.12 Gesetzentwurf 23.11.12 Überweisung Vermittlungsausschuss Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform Kabinett: 16.11.2011 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 12 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 13 Gesundheitspolitik Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV 2013) Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen können auf freiwilliger Grundlage im Jahr 2013 das neue Entgeltsystem nutzen. Rahmenbedingungen für das neue Entgeltsystem wurden im Psych-Entgeltgesetz beschlossen. Inkrafttreten: 01.01.2013 Gesetz zur Förderung der Prävention Bundesregierung schafft die Grundlagen für noch mehr und gezielte Gesundheitsförderung. Inkrafttreten: 20.03.2013 Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) – Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung Inkrafttreten: 01.01.2013 Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) Reichweite, Strukturen und Qualität der Krebsfrüherkennung werden verbessert. Es sollen flächendeckend klinische Krebsregister eingerichtet werden. Inkrafttreten: 09.04.2013 Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Verbesserung der Situation pflegebedürftiger behinderter Menschen. Inkrafttreten: 01.01.2013 Eckpunkte Krankenhausfinanzierung Formulierungshilfe für Änderungsantrag zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser. 17.04.2013 Beschluss Bundeskabinett Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift) Beitrag zur erhöhten Sicherheit bei Medizinprodukten. Inkrafttreten: 01.01.2013 2013 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation Inkrafttreten: 01.10.2013 Versicherungsvertragsgesetz – Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften Beschluss Bundestag: 31.01.2013 Verordnung nach § 10 a des Transplantationsgesetzes (TPG-Organverordnung) Eine europäische Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Transplantationen menschlicher Organe. Inkrafttreten: 16.02.2013 Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem „Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PräimpG) vom 21. November 2011 nach. Inkrafttreten: 01.02.2014 Patientenrechtegesetz Rechte der Patientinnen und Patienten werden transparent, verlässlich und ausgewogen gestaltet. Inkrafttreten: 26.2.2013 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 14 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 15 Rehabilitationseinrichtungen, die Patienten der Rentenversicherung versorgen, haben auch in diesem Berichtsjahr die knappen Mittel des Reha-Budgets gespürt. Um im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Budgets zu bleiben, waren die Träger der Rentenversicherung gezwungen, Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sehr restriktiv zu bescheiden. Weitere Auswirkungen des Budget-Drucks sind die Kürzung von Verweildauerkorridoren sowie eine Zurückhaltung bei notwendigen Vergütungssatzerhöhungen. Mitgliedseinrichtungen, die Leistungen für die gesetzliche Krankenversicherung erbringen, spüren ebenfalls den Wettbewerbsdruck. Krankenkassen versuchen Zusatzbeiträge zu vermeiden, unter anderem mit Einsparungen bei der Versorgung mit Rehabilitationsleistungen. Der Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für medizinische Rehabilitationsleistungen liegt inzwischen nur noch bei einem Prozent. Während der Zugang zu Reha-Leistungen aus dem akutstationären Bereich im Anschlussheilverfahren vergleichsweise problemlos funktioniert, wirkt das Antrags- und Bewilligungsverfahren aus dem ambulanten Sektor eher wie ein Leistungsvermeidungs- und -verdrängungsverfahren. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 17 Rehabilitation 2. Rehabilitation Gesundheitspolitische Reha-Positionen des BDPK Mit Rehabilitation Pflege vermeiden Patienten mit ärztlich festgestelltem Rehabilitationsbedarf müssen ohne nachgelagerte Leistungsentscheidung der Krankenkasse die notwendigen Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten. Die Entscheidung über die Art der Rehabilitationsmaßnahme sowie die dazu geeignete Rehabilitationsklinik muss in enger Abstimmung mit dem Patienten durch den behandelnden Arzt getroffen werden. Vorbild ist die Regelung für die Verordnung der Krankenhausbehandlung. Dazu ist unter anderem eine Überarbeitung der Rehabilitationsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses notwendig. Um für Krankenkassen einen Anreiz zu schaffen, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zu erbringen, schlagen wir einen finanziellen Ausgleich zwischen Pflege- und Krankenversicherung vor. Die Krankenkassen erhalten somit ihre Aufwendungen für Reha-Leistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zurück. Diese Regelung bietet den Vorteil, dass keine leistungsrechtlichen Verschiebungen zwischen den Sozialgesetzbüchern V, IX und XI vorgenommen werden müssen. Der Pflegeversicherung entstehen dadurch keine Nachteile. Bei durchschnittlichen Rehabilitationskosten in der Höhe von 3.000 EUR lohnt sich die Kostenerstattung für die Pflegeversicherung bereits nach vier Monaten verschobener Pflegebedürftigkeit: Ausgaben soziale Pflegeversicherung 2011 20,9 Milliarden Euro Leistungsempfänger ambulant und stationär 2,31 Euro Millionen = Kosten je Leistungsempfänger und Jahr 9.048 Euro (754 Euro/ Monat) Einmalige Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme (ambulant und stationär, inklusive Geriatrie) 3.000 Euro Verschiebung von Pflegebedürftigkeit in Monaten, um Ausgabenneutralität für die Pflegeversicherung zu erreichen: 4 Entwicklung eines leistungs- und verweildauerorientierten Vergütungssystems Damit die medizinische Rehabilitation den Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts auf Dauer begegnen kann, muss ein leistungs- und verweildauerorientiertes Vergütungssystem eingeführt werden. Der BDPK schlägt vor, einen gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung eines Vergütungssystems durch die Selbstverwaltung im SGB IX zu verankern. Aus dem Wettbewerbsverhältnis zwischen Einrichtungen in privater Trägerschaft und trägereigenen Einrichtungen können sich Fragen zur sachgerechten Verwendung der Mittel ergeben. Über ein leistungs- und verweildauerorientiertes Vergütungssystem werden Leistungsausgaben transparent und vergleichbar. Vergütung Abschaffen des Reha-Budgets der Deutschen Rentenversicherung Schiedsstelle Das Ausgabenbudget der Deutschen Rentenversicherung steht einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten mit Rehabilitationsleistungen entgegen. Der BDPK schlägt vor, das Ausgabenbudget für die medizinische Rehabilitation der Träger der Rentenversicherung abzuschaffen. Die Selbstverwaltung der Rehabilitationsträger muss eigenverantwortlich entscheiden können, in welchem Maße Mittel zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit eingesetzt werden. Ihren Auftrag „Reha vor Rente“ soll sie nach eigenem Ermessen umsetzen können. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Rehabilitation Leichterer Zugang zu Rehabilitationsleistungen aus dem ambulanten Bereich Damit zukünftig die Versorgung mit medizinischer Rehabilitation verbessert wird, sind folgende gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich: Um gescheiterte Vergütungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zu klären, wurde die Einrichtung von Schiedsstellen im Infektionsschutzgesetz geregelt. Seit dem 4. August 2011 besteht demnach theoretisch die Möglichkeit, eine Schiedsstelle anzurufen. In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und SchleswigHolstein wurden entsprechende Rechtsverordnungen von den zuständigen Ministerien erlassen. In diesen Ländern wurden auch die ständigen Mit18 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 19 Damit Rehabilitationskliniken auch zukünftig anforderungsgerechte und qualitätsgesicherte Rehabilitationsmaßnahmen erbringen können, müssen die Vergütungssätze angepasst werden. Der BDPK steht auf Grundlage des Gutachtens gemeinsam mit der AG MedReha in einem intensiven Dialog mit verschiedenen Rehabilitationsträgern. In einigen Bundesländern wollen die Ministerien von ihrer Verordnungsmöglichkeit aus § 111 b Abs. 5 SGB V keinen Gebrauch machen. In diesen Fällen müssen sich die Beteiligten selbst einigen, die Krankenkassen und die Leistungserbringer befinden sich in diesen Bundesländern noch in der Abstimmung einer Vereinbarung. Diskutiert wird unter anderem über den Sitz der Geschäftsstelle, für den sich die Krankenkassen einen „neutralen Ort“ wünschen. Darüber hinaus muss geregelt werden, wer die Kosten des Verfahrens trägt. In einigen Entwürfen ist vorgesehen, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens tragen soll. Da die Antragsteller situationsbedingt hauptsächlich die Kliniken sein werden, das Scheitern der Verhandlung aber beiden Parteien zuzuschreiben ist, gehen die Leistungserbringerverbände gegen diese Regelung vor. Der BDPK wird die Entwicklung der Umsetzung beobachten und die Landesverbände bei den Stellungnahmen unterstützen. Für die Vorbereitung eines Schiedsstellenverfahrens stehen den Mitgliedseinrichtungen Argumentations- und Kalkulationshilfen zur Verfügung. – Kostensteigerungen für Rehabilitationseinrichtungen für das Jahr 2013 Auch in diesem Geschäftsjahr wurde eine Neuauflage des „Gutachtens zur aktuellen und perspektivischen Situation der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ beauftragt (ehemals GEBERA-Gutachten). Rehabilitation glieder der Schiedsstelle berufen, so dass die Schiedsstelle ihre Arbeit aufnehmen konnte. In Baden-Württemberg wurde bereits ein Antrag an die Schiedsstelle gestellt, der dann aber aufgrund des Einlenkens der Krankenkasse wieder zurückgezogen wurde. In weiteren Bundesländern befindet sich die Rechtsverordnung noch in der Bearbeitung. Das Gutachten zeigt die für das Jahr 2013 zu erwartenden Kostenveränderungen, etwa durch Tarifsteigerungen und Energiekosten, auf Basis aktueller Entwicklungen. Anhand von Modellrechnungen werden die Konsequenzen der zukünftigen Kostenentwicklung für die betriebswirtschaftliche Situation der Einrichtungen dargelegt. Dazu werden allgemein zugäng liche Daten und Statistiken verwendet. Der von den Gutachtern errechnete Prognosekorridor der Kostensteigerungen für das Jahr 2013 zeigt im Vergleich zu 2012 Steigerungsraten von rund 2,13 bis 2,7 Prozent. Kliniken verwenden die gutachterliche Stellungnahme zur perspektivischen Kostenentwicklung in Verhandlungen mit den Rehabilitationsträgern. Das Gutachten wurde wie in den Jahren zuvor allen Rehabilitationsträgern mit der Aufforderung zugesandt, die vergütungsrelevanten Kostensteigerungen und die Unterfinanzierung der letzten Jahre bei den Vergütungssatzverhandlungen mit den Rehabilitationskliniken zu berücksichtigen. Zudem wurde das Gutachten der DRV Bund am 12. November 2012 von den Gutachtern und Vertretern der AG MedReha vorgestellt. Das Gutachten ist auf der Homepage des BDPK veröffentlicht. Vergütungs-Gutachen Der BDPK hat gemeinsam mit der AG MedReha die aktiva – Beratung im Gesundheitswesen GmbH mit zwei Gutachten beauftragt. – „Was kostet die Reha?“ Die Rehabilitationsträger stellen immer größere Anforderungen an die Rehabilitationskliniken, um die Leistung und Qualität transparent zu machen. Diese Anforderungen werden aber im Vergütungssatz nicht angemessen abgebildet. Das von der aktiva erstellte Gutachten nimmt modellhaft eine Kostenberechnung auf Basis der Qualitätsanforderungen der Leistungsträger vor. Es zeigt anhand ausgewählter Indikationen, dass die gestiegenen Anforderungen, welche die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an die Rehabilitationskliniken stellt, mit den aktuellen durchschnittlichen Vergütungssätzen bereits heute kaum noch zu erfüllen sind. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 20 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 21 2008 2009 2010 2011 2012 Gutachter-Feststellung Kostensteigerung 4,15% 3,80% 3,00% 1,60% 2,39% 2,80% Kumulierte Kostenentwicklung indexiert auf 100 104,15 108,11 111,35 113,13 115,84 119,08 Grundlohnentwicklung 0,64% 1,41% 1,54% 1,15% 1,98% 2,03% Kumulierte Grundlohnentwicklung indexiert auf 100 100,64 102,06 103,63 104,82 106,90 109,07 Gleichzeitig steigt der Versorgungsbedarf der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland, was sich in einer deutlichen Zunahme von Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation widerspiegelt. Gründe hierfür sind die sehr gute Beschäftigungslage sowie der enorme Anstieg der Erwerbsquote der über 45-Jährigen. Beschäftigte in dieser Altersgruppe haben einen erhöhten Bedarf an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, da mit dem steigenden Lebensalter das Krankheitsrisiko für chronische Erkrankungen zunimmt. Die Ausgaben der DRV sind seit 1997 an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer gekoppelt und damit budgetiert. 2010 und 2011 wurde das Budget jedoch wegen des steigenden Leistungsbedarfs nahezu vollständig ausgeschöpft. Das Resultat ist eine zunehmende Zahl von abgelehnten Rehabilitationsanträgen. Damit steigt das Risiko, dass Menschen in die Erwerbsminderungsrente entlassen werden, die durch Leistungen der medizinischen Rehabilitation noch länger arbeitsfähig geblieben wären. Aus dreierlei Gesichtspunkten ist diese Entwicklung Besorgnis erregend: Die Tabelle stellt die vom Gutachter im Nachhinein festgestellten tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen der letzten Jahre der Grundlohnent wicklung gegenüber. Daran ist ersichtlich, dass die Kliniken allein bei einer Vergütungssteigerung in Höhe der Grundlohnrate erheblich unter finanziert sind. Aktuelle Entwicklungen bei unseren Partnern Reha-Budget Seit 2009 werden die Budgets für Leistungen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig ausgeschöpft. Ausgaben und Reha-Deckel Deutsche Rentenversicherung gesamt in Millionen 6000 5000 Reh-Budget Ausgabendeckel Netto 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011* 2012 *vorläufige Rechnungsergebnisse unter Berücksichtigung der Voraussichtlichen AAÜG-Erstattung. Quelle: DRV BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 1. 2. 3. Die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten ist für die Rentenversicherung und damit für alle Beitragszahler enorm teuer. Den Bezug dieser Leistungen zeitlich zu verlagern, indem die betroffenen Menschen durch medizinische und berufliche Rehabilitation erwerbs- fähig bleiben, muss absolute Priorität genießen. Für die betroffenen Menschen sind Erwerbsminderungsrenten unter dem Aspekt von Altersarmut eine denkbar schlechte Alternative. Nachweislich stellt der Bezug von Erwerbsminderungsrenten ein zehnfach höheres Risiko dar, von späterer Altersarmut betroffen zu werden. Die Wirtschaft benötigt qualifizierte Fachkräfte. Ein exportstarkes Land wie die Bundesrepublik Deutschland kann es sich nicht erlauben, qualifizierte Fachkräfte vermeidbar und zu früh in die Erwerbsunfähig- keit zu verlieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte im August 2012 einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung vor. Darin war unter anderem die Änderung des Reha-Budgets bereits ab dem Jahr 2013 vorgesehen mit einem so genannten „atmenden“ Budget, das die jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe unter Berücksichtigung einer Demografiekomponente fortschreibt. Die Demografiekomponente sollte dabei zusätzlich zur voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben als gesonderter Faktor berück- Netto-Aufwendungen 4000 Rehabilitation 2007 22 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 23 Aus Sicht des BDPK sollte das Ausgabenbudget für die medizinische Rehabilitation der Träger der Rentenversicherung abgeschafft werden. Die gesetzliche Budgetierung hindert die Selbstverwaltung der Rentenversicherungsträger daran, eigenverantwortlich Maßnahmen zu ergreifen, um Rentenzahlungen zu vermeiden. In Zeiten geringer Arbeitslosigkeit und zunehmenden Fachkräftemangels sollten die Träger der Rentenversicherung die Befugnis erhalten, den Umfang der Mittel selbst festzulegen, die sie für notwendige medizinische Rehabilitationsleistungen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit einsetzen wollen. Der im Referentenentwurf vorgesehene „atmende“ Deckel ist nicht bedarfsgerecht. Berücksichtigt werden dadurch lediglich demografische Aspekte, nicht aber weitere entscheidende Faktoren wie der tatsächliche Versorgungsbedarf aufgrund der Morbidität, des medizinischen Fortschritts und der Entwicklung der Lebensarbeitszeiten. Rehabilitation rungen haben sich diese Befürchtungen leider realisiert. Träger der DRV verlangen von einzelnen Einrichtungen die vollständige Erfüllung der Personalvorgaben, ohne die individuellen Gegebenheiten oder die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Forderungen wird bisher dabei keineswegs über eine Veränderung des Vergütungssatzes finanziert, was deren Erfüllung für die ohnehin knapp kalkulierenden Einrichtungen unmöglich macht. Deshalb hat am 10. April 2013 ein weiteres Spitzengespräch stattgefunden, um diese Vorgaben auf die Istbelegung in den Einrichtungen anzufassen und lediglich als Anhaltszahlen zu berücksichtigen. Der BDPK und seine Landesverbände unterstützen die Mitgliedseinrichtungen bei ihren Verhandlungen mit den Trägern der Deutschen Rentenversicherung. sichtigt werden. Diese Regelung traf bei den Koalitionsparteien uneingeschränkt auf Zustimmung. Allerdings konnte keine Einigung bei anderen Regelungen aus dem „Rentenpaket“ getroffen werden, so dass der Referentenentwurf bisher nicht vom Kabinett verabschiedet wurde. Trotz zahlreicher Anschreiben und Pressemeldungen des BDPK an die Politiker konnte nicht erreicht werden, dass die unstrittige Regelung zum RehaBudget Gesetz wird. Eine Herauslösung aus dem „Rentenpaket“ wurde als nicht zielführend betrachtet. Die Koalition hat sich in der Zwischenzeit darauf verständigt, die Rentenreform auf die Zeit nach der Bundestagswahl im Herbst zu vertagen. Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung Mit der demografischen Entwicklung (alternde Bevölkerung, zunehmende chronische Krankheiten) ist ein Anstieg von rehabedürftigen Versicherten zu erwarten, doch die durchgeführten Heilverfahren sinken seit vielen Jahren. Seit 1995 stagnieren die Ausgaben für medizinische Rehabilitationsleistungen sogar, während in allen anderen Bereichen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen. Leistungsgefälle GKV Strukturanforderungen 1.000.000 Rehabilitation gesamt Die Träger der Deutschen Rentenversicherung geben in ihren Strukturanforderungen einen Stellenplan vor. 100 zu behandelnde Rehabilitanden sind dabei die grundsätzliche Bezugsgröße. Für mögliche Abweichungen von der Zielgröße besteht ein Toleranzbereich von minus 20 Prozent für jede Funktionsgruppe. Der BDPK hatte in seiner Stellungnahme und in Gesprächen mit der DRV diese Vorgaben abgelehnt und gefordert, dass die Angaben als Anhaltszahlen berücksichtigt werden, aber keine hundertprozentige Erfüllung gefordert werden darf. Weiterhin kann sich diese Vorgabe lediglich auf Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung beziehen, da diese keine Vorgaben für die GKV-Versicherten aufstellen kann. Sachlich zu rechtfertigende Unterschiede, etwa Rehabilitationskonzepte mit Behandlungsschwerpunkten oder unterschiedliche Managementkonzepte, können mit diesen pauschalen Vorgaben nicht ausreichend flexibel und sachgerecht erfüllt werden. In der Umsetzung der StrukturanfordeBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 800.000 Anschlussrehabilitation 600.000 stationäre RehaMaßnahmen (ohne AR und MuKi) 400.000 200.000 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quelle: BMG 24 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 25 Der Gesetzgeber teilt die Ansicht, dass der Grundsatz „Reha vor Pflege“ trotz einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen nicht bedarfsgerecht umgesetzt wird. Den Vorschlag des Finanzausgleichs hat er jedoch nicht aufgegriffen. Stattdessen ist im PNG neu geregelt worden, dass im Rahmen der Pflegebegutachtung nach Stellung eines Pflegeantrags nunmehr die Feststellungen zur medizinischen Rehabilitation des Medizinischen Dienstes oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter in einer gesonderten Rehabilitationsempfehlung dokumentiert und dem Antragsteller übermittelt werden müssen. Elektronischer Datenaustausch (§ 301 Abs.4 SGB V) Die Situation der pflegenden Angehörigen soll stabilisiert und gestärkt werden. Bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden deren besondere Belange berücksichtigt. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige können auch in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V erbracht werden. Bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson können Leistungen der Kurzzeitpflege auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erbracht werden. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiterbezahlt, wenn pflegende Angehörige eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Zum 1. Juli 2012 ist nach jahrelanger Verhandlung die Rahmenvereinbarung nach § 301 Absatz 4 SGB V für den Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation in Kraft getreten. Der elektronische Datenaustausch, bislang nur im Bereich der Rentenversicherung genutzt, wird damit auf den Bereich der Krankenkassen erweitert. Für den gemeinsamen Datenaustausch wurde ein neues Datenformat entwickelt, wodurch auch im Rentenversicherungsbereich Änderungen erfolgen werden. Die DRV wird ihr Verfahren (edifact) jedoch erst nach Abschluss der Pilotphase im GKVBereich umstellen. Die Vereinbarung sieht nach der Entwicklung und Projektierung der entsprechenden Software eine Pilotphase im Jahr 2014 vor. Der BDPK hat mit dem GKV-Spitzenverband für die Pilotphase eine Empfehlung vereinbart. Sie soll sicherstellen, dass sich die Belastung für die Einrichtungen durch eine doppelte Datenübermittlung (Papier und elektronisch in der Pilotphase) auf notwendige Größen beschränkt. Patientenrechtegesetz Zum 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Kraft getreten. Der BDPK hat gemeinsam mit der AG MedReha zum Referentenentwurf und zum Regierungsentwurf Stellung genommen und an der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages teilgenommen. Reha-Gesetzgebung Mit dem Patientenrechtegesetz werden bestehende, von der Rechtsprechung geprägte Vorgaben zum Behandlungsvertrag und der Arzthaftung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Eine Ausweitung der bislang geltenden Regelungen war dabei nicht beabsichtigt. Im BGB ist jetzt ein Behandlungsvertrag mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten der Beteiligten normiert. So müssen Patienten vor einer Behandlung über wesentliche Umstände der Behandlung (vor allem Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, Therapie) informiert werden. In RehaEinrichtungen ist es ohnehin gängige Praxis, Patienten umfassend über Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Im PNG sind Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ und zur Unterstützung pflegender Angehöriger vorgesehen. Der BDPK hat sowohl bei der Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit als auch im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages den Vorschlag eines Finanzausgleichs zwischen Kranken- und PflegeverBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Rehabilitation sicherung für medizinische Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege eingebracht. Das bedeutet für die Betroffenen, dass ihnen eine nachhaltige, nicht invasive Behandlung ihrer chronischen Erkrankungen, wie etwa ihrer Knieoder Rückenschmerzen, entgeht. In anderen Versorgungssektoren ist damit möglicherweise ein Kostenanstieg verbunden, etwa im Bereich der Medikamente oder Operationen. Durch die Nichtbeachtung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ werden das private Vermögen der Patienten und die Pflegeversicherung belastet. Der BDPK macht die Politik auf diesen Missstand aufmerksam. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit die GKV notwendige medizinische Rehabilitationsleistungen erbringt. 26 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 27 Das Gesetz regelt den Anspruch pflegebedürftiger behinderter Menschen auf Mitaufnahme der Assistenzpflegeperson in die Einrichtung zu Lasten der Krankenkasse. Zudem erhalten sie für die gesamte Dauer der stationä ren Vorsorge- oder Rehabilitationsbehandlung das Pflegegeld sowie die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe. Der BDPK begrüßt diese Regelung. Neu geregelt wurde, dass Anträge auf Leistungen, über die die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet, als genehmigt gelten. Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zu erstatten. Dies gilt jedoch nicht für Rehabilitationsleistungen. Für diese gelten die §§ 14, 15 SGB IX zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen. Demnach müssen bei nicht rechtzeitiger Entscheidung durch den Rehabilitationsträger die Leistungsberechtigten zunächst eine angemessene Frist setzen und dabei erklären, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Erst nach Ablauf der Frist ist der zuständige Rehabilitationsträger unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erstattung der Aufwendungen verpflichtet. Approbationsordnung Der BDPK hat in seiner Stellungnahme zur ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte darauf hingewiesen, dass nicht alle Bundesländer den Krankenpflegedienst, der in einer Rehabilitationseinrichtung geleistet wurde, nach § 6 ÄAppO anerkennen. In der Stellungnahme wurde darum gebeten, im § 6 ÄAppO zu regeln, dass der Krankenpflegedienst auch in einer Rehabilitationseinrichtung absolviert werden kann. Diese Forderung wurde in der am 23. Juli 2012 in Kraft getretenen Verordnung berücksichtigt. Der BDPK hat in seiner Stellungnahme zum Patientenrechtegesetz gefordert, dass auch für Rehabilitationsmaßnahmen der Antrag ohne vorherige Fristsetzung als genehmigt gelten muss, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet. Das Rehabilitations-Antragsverfahren im SGB IX wurde jedoch nicht geändert. Insofern werden diese Forderungen bei Gesetzesvorhaben des BMAS im SGB IX unter Verweis auf die Regelung im SGB V erneut aufgestellt und verfolgt. Kinder- und Jugendrehabilitation Präventionsgesetz Der DRV Mit dem „Gesetz zur Förderung der Prävention“ will die Bundesregierung die Leistungen der Primärprävention fördern. Die Rahmenbedingungen der betrieblichen Gesundheitsförderung und die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen soll damit verbessert werden. Änderungen im Bereich der stationären Vorsorge (§ 23 Absatz 4 oder § 24 SGB V) sind nicht vorgesehen. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hat der BDPK einen verbesserten Zugang für stationäre Vorsorgeleistungen gefordert. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Rehabilitation Assistenzpflege die Rehabilitationsmaßnahme in Kenntnis zu setzen. Vor Beginn einer „medizinischen Maßnahme“ muss der Patient über die Art der Maßnahme, ihre Folgen, Risiken und Erfolgsaussichten aufgeklärt werden und in die Durchführung der Maßnahme einwilligen. Die Zahl der chronisch kranken Kinder und Jugendlichen nimmt stetig zu, doch immer weniger nehmen eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch. Trotz steigenden Bedarfs sind die Anträge auf Maßnahmen zur Kinderund Jugendrehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung seit 2008 bis 2012 um 20 Prozent von 84.211 auf 67.207 zurückgegangen. Allein im Jahr 2012 betrug der Rückgang 7 Prozent. Die Antragszahlen sind in den ersten zwei Monaten des Jahres 2013 erneut stark zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr sind von Januar bis Februar 2013 12,8 Prozent weniger Anträge gestellt worden. 28 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 29 Kinder- und Jugendrehabilitation Ausgaben gesetzliche Krankenversicherung KV 45 100.000 Anträge Bewilligungen stat. Vorsorge und Reha für Kinder 80.000 60.000 40.000 20.000 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 47.419.584 € 45.486.574 € Rehabilitation 1.–4. Quartal 1.–4. Quartal 1.–4. Quartal 2010 2011 2012 Leistungen 45.975.763 € BDPK-Forderungen lauten: Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung müssen einschließlich der Leistungen für Kinder und Jugendliche Pflichtleistungen werden, damit klare Zuständigkeiten bestehen und die Anträge der Versicherten nicht aufgrund der Ermessensleistung weitergeleitet werden. Die Ausgaben für Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche dürfen keinen Ausgabenbeschränkungen unterliegen. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, dass Kinder bis zum 10. Lebensjahr ohne medizinische Begründung begleitet werden dürfen. Derzeit gilt dies nur für Kinder bis zum 8. Lebensjahr. Quelle: Gesetzliche Rentenversicherung Der BDPK hat sich aufgrund dieser beunruhigenden Situation mit anderen Leistungserbringerverbänden der Kinder- und Jugendrehabilitation mehrmals getroffen, um gemeinsame Aktivitäten abzustimmen. Gemeinsam wurden zwei Gespräche mit der DRV Bund geführt, um über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Antragslage zu beraten. Im Juni 2013 findet zudem eine gemeinsame Fachtagung der Verbände statt, bei der die Staatssekretärin im BMAS, Frau Dr. Annette Niederfranke, gemein- sam mit Vertretern der DRV Bund über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Antragslage diskutieren wird. Der GKV Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gleichrangig für die Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zuständig ist, gibt es keine aussagekräftige Statistik. Eine Antrags-, Bewilligungsund Leistungsstatistik wird für die Kinderrehabilitation nicht im Einzelnen geführt. In der Statistik über die Ausgaben für diese Leistungen (KV 45) werden nur Kinder bis 15 Jahren berücksichtigt. Ebenfalls nicht enthalten sind die Ausgaben für Leistungen im Rahmen von Disease-ManagementProgrammen. Somit kann nicht festgestellt werden, wie viele Kinder tatsächlich eine Rehabilitationsmaßnahme der GKV erhalten. Vergleicht man die in der KV 45 aufgeführten Ausgaben im 1.-4. Quartal ergibt sich ein Rückgang der Ausgaben von 2010 zu 2012 von 3 Prozent. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 30 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 31 Ausgaben für Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter Der BDPK vertritt die Interessen von Einrichtungen, die Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und Kinder erbringen. Nach deutlichen Rückgängen der durchgeführten Maßnahmen stellte der Bundesrechnungshof erhebliche Mängel bei der Antragsbearbeitung der Krankenkassen fest. Aufgrund einer Entschließung des Bundestages forderte das Bundesministerium für Gesundheit den Spitzenverband der Krankenkassen auf, gemeinsam mit dem BDPK und dem Müttergenesungswerk die Begutachtungsrichtlinie des MDK zu überarbeiten und Umsetzungsempfehlungen für die Krankenkassen vorzulegen. gesamt 400000000,00 Vorsorge 350000000,00 Rehabitlitation 300000000,00 250000000,00 200000000,00 150000000,00 100000000,00 Seit Jahresbeginn 2012 sind die Änderungen wirksam und haben sich spürbar auf das Versorgungsgeschehen ausgewirkt. Zwar ist der Leistungsumfang nach wie vor geringer als in der Vergangenheit. Dennoch profitieren vorsorgebedürftige Mütter und Väter von den Leistungen zur nachhaltigen Stärkung und Erhaltung der Gesundheit von Eltern in der Erziehungsphase. Weiterhin abnehmend sind jedoch Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter. 50000000,00 0,00 4. Quartal 2003 gesamt 363.538.000,00 4. Quartal 2010 4. Quartal 2011 4. Quartal 2012 289.411.027,00 281.481.135,00 325.704.957,00 Vorsorge 263.292.913,00 261.397.939,00 305.983.080,00 Rehabilitation 26.118.114,00 20.083.196,00 19.721.877,00 Quelle: BMG, KV45 2012 Auch als Tabelle abbilden mit Jahreszahlen 1995, 2000, 2005, 2008, 2009, 2010, 2011 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 32 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 33 Rehabilitation Mutter/Vater-KindRehabilitation Immer mehr Krankenhäuser geraten in wirtschaftliche Schieflage. Laut RWI Krankenhaus Rating Report stieg der Anteil insolvenzbedrohter Häuser im Jahr 2012 von zehn auf 15 Prozent an. Fortlaufende Kostendämpfungsmaßnahmen, eine strenge Begrenzung der Preisentwicklung und massive Tariferhöhungen tragen trotz erheblicher Kassenüberschüsse dazu bei, dass rund 40 Prozent der Krankenhäuser eine weitere Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation erwarten (DKI Krankenhausbarometer). Die Politik bestätigte die schwierige Situation der Kliniken und gewährte im Berichtszeitraum finanzielle Hilfen durch das PsychEntgG und die Eckpunkte für Krankenhausfinanzierung. Diese dringend notwendigen Finanzhilfen ändern jedoch nichts an der grundsätzlichen Unterfinanzierung der stationären Versorgung. Krankenhäuser brauchen eine transparente und verlässliche Finanzierung, das DRG-System bietet hierfür gute Voraussetzungen. Auch die politische Absicht zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik ist ausdrücklich zu begrüßen. Für eine echte Abbildung des Leistungsgeschehens müssen jedoch Kostendämpfungsmaßnahmen, wie die anteilige Anwendung der Veränderungsrate, der Vergangenheit angehören. Die Entwicklung der Betriebskosten muss durch das Entgeltsystem in voller Höhe finanziert werden. Weiterhin benötigen die Krankenhäuser eine Lösung für eine funktionierende Investitionsfinanzierung. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 35 Krankenhäuser 3. Krankenhäuser Pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik trat. Ab dem Jahr 2013 können Krankenhäuser freiwillig nach dem PsychEntgelt abrechnen. Die Abrechnung soll ab 2015 für alle Krankenhäuser verpflichtend werden, wird aber noch nicht budgetrelevant umgesetzt. Die schrittweise Umstellung auf das neue Entgeltsystem folgt ab 2017 in einer Konvergenzphase bis 2021. budgetneutral Die Absicht des Gesetzgebers, ein durchgängiges leistungsorientiertes Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik zu schaffen, ist sinnvoll und wird vom BDPK begrüßt. Das neue System muss allerdings den Besonderheiten psychiatrischer und psychosomatischer Versorgung Rechnung tragen. Bei der Einführung des DRG-Systems konnten Vorteile wie eine Verkürzung der Verweildauer bei gestiegener Behandlungsqualität erreicht werden, die sich nicht einfach auf die Psychiatrie und Psychosomatik übertragen lassen. Im Gegensatz dazu sind viele Regelungen aus dem fallbezogenen DRG-System in der betreuungstäglichen Psychiatrie nicht anwendbar und bergen erhebliche wirtschaftliche Risiken: So etwa die Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsreserven, Leistungsveränderungen und kodierbedingten Steigerungen bei Verhandlungen zum Landesbasisfallwert. Damit eine Unterfinanzierung nicht einen schleichenden Rückgang von Versorgungsqualität nach sich zieht, muss den Besonderheiten des Versorgungsbereichs Rechnung getragen werden. Der BDPK hat den aus seiner Sicht notwendigen Änderungsbedarf in mehreren Stellungnahmen zusammengefasst. Für den Erfolg des neuen Entgeltsystems ist Folgendes entscheidend: – – – – Quelle: vitos, Bundesministerium für Gesundheit 2012 2013/14 2015/16 Obergrenze 1,5% 15% { 2% 2,5% 15% { Konvergenzquote 20% 3% { 20% Landesbasisentgeltwert { 20% { Konvergenzphase 2017 2018 2019 2020 2021 Pepp-Entgeltkatalog Als der PEPP-Entgeltkatalog, der 2013 erstmals für optierende Häuser zur Anwendung kommen sollte, im September vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vorgestellt wurde, blieben zahlreiche Fragen unbeantwortet. Als Hauptkritikpunkte wurden von der Krankenhausseite vorgebracht: Die finanzwirksame Umstellung auf das neue System sollte zurückgestellt werden, bis Erfahrungen gesammelt sind. Dem System dürfen insgesamt keine Mittel entzogen werden. Besonderheiten der Psychiatrie, wie beispielsweise der Vorrang der wohnortnahen Versorgung und der Pflichtversorgung, müssen Rechnung getragen werden. Anreizwirkungen des Systems müssen kritisch beobachtet und hinterfragt werden (etwa Tagespauschalen und degressive Finanzierung). – – – – – Kritik an der Hauptdiagnose als primärem Merkmal der Klassifikationslogik Mangelnder Differenzierungsgrad des Entgeltkataloges Schlechte Abbildung von Suchterkrankungen Unzureichende Datengrundlage bei der Abbildung der Psychosomatik Kritik an der verweildauerabhängigen Vergütung Aufgrund dieser offenen Detailfragen wurde der PEPP-Entgeltkatalog 2013 von der Krankenhausseite abgelehnt. Auch der BDPK hält den vorgestellten Entgeltkatalog trotz seines grundsätzlichen Bekenntnisses zum neuen Entgeltsystem für nicht ausgereift genug. Das BMG entschied sich trotz dieser Bedenken für die Inkraftsetzung des Katalogs per Ersatzvornahme und verwies dabei auf eine lange Einführungsphase und den lernenden Charakter des Systems. Psych-Entgeltgesetz Der Zeitrahmen für die Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems wurde vom Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (Psych-Entgeltgesetz) festgelegt, das am 01. August 2012 in Kraft BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 1% { verpflichtende Einführungsphase freiwillige Optionsphase 10% Krankenhäuser Bereits mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) vom 17. März 2009 beauftragte der Gesetzgeber die Selbstverwaltung mit der Entwicklung eines pauschalierenden Entgeltsystems für die Leistungen von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen bis 2013. 36 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 37 Finanzierung der Leistungen Finanzhilfen für Krankenhäuser Veränderungswert 2013 in Prozent Die hohen Tarifabschlüsse 2012 setzten alle Krankenhäuser unter Druck und machten Entlastungen für alle Krankenhäuser dringend erforderlich. Mit dem Tarifausgleich im Rahmen des PsychEntgG, mit einem Volumen von rund 280 Mio. Euro, erfüllte der Gesetzgeber eine zentrale Forderung des BDPK und der DKG. 2,10 Orientierungswert liegt unter der Veränderungsrate: Veränderungswert 2013 entspricht Orientierungswert 2,00% 2,00 – – – – Tarifausgleichsrate: Die anteilige Finanzierung der Tarifsteigerungen in Höhe von rund 280 Millionen Euro. Orientierungswert: Anteilige Anwendung des Orientierungswertes. Mehrleistungsabschläge: Begrenzung der Mehrleistungsabschläge auf die Jahre 2013 und 2014. Erweiterung der Ausnahmetatbestände. Forschungsauftrag zur Mengenentwicklung: Verpflichtung der Selbstverwaltung zur Vergabe eines Forschungsgutachtens zur Mengenentwicklung. 1,90 Orientierungswert Veränderungsrate Veränderungswert Vom BDPK wird die Einführung des Orientierungswerts begrüßt. Die Methodik zur Ermittlung des Orientierungswerts zeigt jedoch noch Schwächen, die aus Sicht des BDPK bei seiner Weiterentwicklung durch das Statistische Bundesamt berücksichtigt werden müssen: Erstmalige Anwendung: Orientierungswert – – – – Der Orientierungswert soll die Grundlohnrate ablösen, die bislang das Preisniveau für stationäre Krankenhausleistungen begrenzt hat, und durch die Verwendung von Preisindizes die Kostenentwicklung genauer abbilden. Er wurde bereits mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz 2009 geschaffen, von der Politik aber mit Blick auf die Finanzlage der Kassen nicht in Kraft gesetzt. Mit dem PsychEntgG wurde erstmals seine Anwendung beschlossen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass bei einem Überschreiten der Grundlohnrate durch den Orientierungswert den Selbstverwaltungspartnern ein Verhandlungskorridor in Höhe von einem Drittel der Differenz aus Orientierungswert und Veränderungsrate eröffnet wird. Bei einem Unterschreiten der Grundlohnrate gilt der volle Orientierungswert. Da der vom statistischen Bundesamt Ende September veröffentlichte Orientierungswert mit 2,00 Prozent die Veränderungsrate (Grundlohnrate) in Höhe von 2,03 Prozent unterschreitet, entspricht der Veränderungswert 2012 dem Orientierungswert in Höhe von 2,00 Prozent (Abbildung). Die von der Politik gut gemeinte anteilige Einführung des Orientierungswerts erwies sich so nachträglich als Nachteil für die Krankenhäuser. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Krankenhäuser Folgende Regelungsinhalte des PsychEntgG betreffen auch den somatischen Bereich: 38 Retrospektive Anwendung: Der Orientierungswert bildet die Kostenentwicklung des 3. und 4. Quartals des Vorjahres und des 1. und 2. Quartals des laufenden Jahres im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahreszeiträumen ab. Kosteneffekte im dritten Quartal (beispielsweise Tarifsteigerungen 2012) kommen erst verzögert zur Anwendung und sind im Veränderungswert 2013 nicht berücksichtigt. Indexierung: Bei der Ermittlung des Orientierungswerts werden nur Veränderungen von Indikatorpreisen berücksichtigt. Kostensteigerungen, etwa durch eine Veränderung der Beschäftigten- struktur oder höhere Mengen, werden nicht berücksichtigt. Ausgleich von Sonderkosten: Krankenhausspezifische Sonderkosten wie der starke Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien oder Energiekosten durch die EEG-Umlage sind nur unzureichend abgedeckt und müssen gesondert ausgeglichen werden. Krankenhausspezifischer Warenkorb: Fehlender krankenhausspezifischer Warenkorb durch die Verwendung vorhandener Preisstatistiken bei der Sachkostenermittlung. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 39 Diskussionen um steigende Patientenzahlen in deutschen Krankenhäusern und mögliche Fehlanreize des DRG-Systems beschäftigten die öffentliche Berichterstattung und die Gesundheitspolitik. Für die kommende Legislaturperiode kündigten Gesundheitspolitiker eine grundsätzliche Neuordnung der Leistungssteuerung an. In einem ersten Schritt verpflichtete der Gesetzgeber die Selbstverwaltung mit dem PsychEntgG und dem neu gefassten § 17b Abs. 9 KHG zur Vergabe eines Gutachtens. Darin sollen die Ursachen geklärt sowie Vorschläge zum Umgang mit der Leistungsentwicklung erarbeitet werden. Krankenhäuser und Krankenkassen deuten die Ursachen für die steigenden Patientenzahlen vollkommen unterschiedlich. Im Krankenhausreport 2013 (veröffentlicht Ende 2012), heben die Krankenkassen Fehlanreize des DRG-Systems hervor. Sie beanstanden, dass in Krankenhäusern Operationen häufig aus ökonomischen Gründen durchgeführt würden. Eine zeitgleich vorgestellte Studie des Deutschen Krankenhausinstituts kommt zu grundsätzlich anderen Ergebnissen: Steigende Fallzahlen werden darin eindeutig auf die demografische Entwicklung und den technischen Fortschritt zurückgeführt. Kampagne der Krankenhäuser Mit einer gemeinsamen Kampagne unter dem Motto „Wir alle sind das Krankenhaus“ machten die Krankenhäuser auf die immer weiter auseinander gehende Kosten-Erlös-Schere und die dauerhafte Unterfinanzierung der Krankenhäuser aufmerksam. Anfang des Jahres 2013 startete die Kampagne mit großflächigen Plakaten in Berlin und weiteren Landeshauptstädten. Welche Ursachen tatsächlich für die steigenden Patientenzahlen verantwortlich sind, muss genauer untersucht werden. Erfreulich ist der Wille der Politik zur Neuordnung der Leistungssteuerung. Der Forderung der Politik nach Lösungsvorschlägen folgt der BDPK mit der Entwicklung eines Konzepts zur Vermeidung ökonomischer Leistungsentwicklung (vgl. Schaubild). Regelungen zur Beschränkung von Mehrleistungen dürfen nicht dazu führen, dass das Morbiditätsrisiko aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen der Leistungserbringerseite einseitig auferlegt wird. Den Vorwurf der Krankenkassen, in Krankenhäusern würden Operationen am „gesunden Patienten“ mit ausschließlich ökonomischer Motivation durchgeführt, weist der BDPK entschieden zurück. Plakat der Kampage „Wir alle sind das Krankenhaus“ Einer der Höhepunkte der breit angelegten Informationskampagne war der im Februar veranstaltete „Krankenhausgipfel“. Rund 1.000 anwesende Geschäftsführer und Führungskräfte aus Kliniken jeder Trägerschaft unterzeichneten die „Berliner Petition für eine faire Krankenhausfinanzierung“, in der sie Regierung und Parlament auffordern, die Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu beenden und ein Zeichen der Wertschätzung für die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu setzen. BDPK-Vorschlag zur Vermeidung ökonomisch begründeter Leistungsentwicklungen im Krankenhaus: – – Definition von Versorgungsregionen (beispielsweise Bundesland, Krankenhausplanungsregion) Festlegung des zu erbringenden Casemixvolumens in jeder Versorgungsregion gemäß erbrachter Leistungsmenge des Vorjahres BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Jährliche Anpassung des regionalen Casemixvolumens an demografische Entwicklung, medizinischen Fortschritt, etc.) durch neutrale Institution (InEK, Statistisches Bundesamt) Innerhalb des festgelegten Leistungsvolumens kein Leistungsabschlag auf Ebene des einzelnen Krankenhauses Bei Überschreitung haften die Krankenhäuser, die Mehrleistungen erbracht haben, entsprechend ihres Leistungsvolumens mit einem sehr hohen Mehrleistungsabschlag (bspw. 50 Prozent) Kein Einfluss von Mehrleistungen auf den Landesbasisfallwert Streichung von Minderleistungsausgleichen Krankenhäuser – – – – – Mengenentwicklung 40 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 41 Mit der Petition appellieren die Krankenhäuser an die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen: – – den Krankenhäusern noch im laufenden Jahr zu helfen, ihnen keine weiteren Mittel zu entziehen, die Vergütungen für 2013 so anzuheben, dass die unabwendbaren Kostensteigerungen refinanziert werden können, die Preisminderungen bei steigenden Leistungen (doppelte Degression) für 2014 zu beenden. Grundlohnrate unterschreitet, gilt zudem zukünftig die dann höhere Grundlohnrate. Anteilige Tariflohnrefinanzierung für 2013: Die für das Jahr 2013 vereinbarten Tarifsteigerungen werden bei den Landesbasisfallwerten und den Krankenhausbudgets erhöhend berücksichtigt (Erlössteigerung 2013 und 2014 jeweils 150 Millionen Euro). Hygiene-Förderprogramm: Die Neueinstellung von ausgebildetem ärztlichem und pflegerischem Hygienepersonal wird durch zweckgebundene Zuschüsse bis zum Auslaufen der Übergangsfrist des Infektionsschutzgesetzes Ende 2016 gefördert (Erlössteigerung 2013: 15 Millionen Euro, Erlössteigerung 2014: 40 Millionen Euro). Krankenhäuser – – – – Überblick: DKG-Präsident Dänzer und DKG-Vizeprädident Pföhler untezeichnen die Petition Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung Die Politik reagierte auf die Kampagne der Krankenhäuser mit einem weiteren Finanzierungspaket. Die Regierungsfraktionen sicherten Finanzhilfen noch in der laufenden Legislaturperiode zu und veröffentlichten Ende März 2013 „Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung“, die Entlastungen der Krankenhäuser in Höhe von rund 400 Mio. Euro für 2013 und 700 Mio. Euro für 2014 vorsehen. Erlössteigerung 2014 in Mio. Euro Versorgungszuschlag 250 500 Anteilige Tariflohnrefinanzierung 2013 (basiswirksam) 150 150 Hygiene-Förderprogramm 15 40 Summe Rd. 400 Rd. 700 Der BDPK begrüßt die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen. Besonders die Öffnung des Verhandlungskorridors zum vollen Orientierungswert ist positiv hervorzuheben. Durch den Versorgungszuschlag wird anerkannt, dass eine doppelte Berücksichtigung von Mehrleistungen auf Haus- und Landesebene („doppelte Degression“) nicht sachgerecht ist. Dass mit § 10 Abs. 3 KHEntgG die Berücksichtigung von Mehrleistungen auf der Landesebene bestehen bleibt, ist jedoch nicht konsequent. Die Eckpunkte lindern auf diese Weise nur kurzfristig die unmittelbarsten Probleme und bleiben politisches Stückwerk. Krankenhäuser brauchen den Mut des Gesetzgebers zur Schaffung einer verlässlichen Finanzierung und echter Neuregelungen. Der Kreislauf aus Kostendämpfung, damit verbundener Unterfinanzierung und anschließender finanzieller Hilfen darf sich nicht wiederholen. Dazu gehört auch eine verlässliche und angemessene Finanzierung der Investitionskosten. Versorgungszuschlag: Das Einsparvolumen, das sich in den Jahren 2013 und 2014 aus dem Mehrleistungsabschlag ergibt, soll im Krankenhaus verbleiben und wird als Versorgungszuschlag je Fall an Krankenhäuser verteilt (Erlössteigerung 2013: 250 Millionen Euro 2014: 500 Millionen Euro). Verhandlungskorridor zum vollen Orientierungswert ab 2014: Den Vertragsparteien auf Bundesebene wird für das Jahr 2014 der Verhandlungskorridor bis zum vollen Orientierungswert eröffnet (je 0,1 Prozentpunkt Erhöhung der Obergrenze verursacht Kosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro). Sofern der Orientierungswert die BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Erlössteigerung 2013 in Mio. Euro Quelle: Eckpunkte der Koalition für Krankenhausfinanzierung. März 2013. Die kurzfristigen Maßnahmen im Einzelnen: – – Maßnahme 42 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 43 Weiterentwicklung DRG -System Landesbasisfallwerte/ Entgeltverhandlungen 2013 PsychEntgG wurden ab 2013 drei zusätzliche Ausnahmetatbestände für den Mehrleistungsabschlag eingeführt: Bundesland 2013 2012 Prozentuale Veränderung 2013/2012 Baden-Württemberg * 3.121,04 € 3.036,13 € 2,80% Bayern 3.090,00 € 3.051,50 € 1,26% Brandenburg Fallpauschalenkatalog 2013 Die Überzeugung des BDPK, dass sich die stationäre Krankenhausversorgung durch Fallpauschalen bedarfsgerecht abbilden lässt, hat sich bestätigt. Der Vergleich mit den letzten Jahren zeigt, dass der Katalog einen hohen Reifegrad erreicht hat. Bereits seit einigen Jahren steigt die Zahl der DRG nicht mehr an, sondern bleibt konstant. 2.970,07 € Berlin 3.013,00 € 2.949,97 € 2,14% Bremen 3.105,00 € 3.045,33 € 1,96% Hamburg 3.109,00 € 3.043,47 € 2,15% Hessen * 3.065,41 € 3.004,70 € 2,02% MecklenburgVorpommern 3.019,90 € 2.955,00 € 2,20% Niedersachsen 3.016,00 € 2.945,98 € 2,38% Nordrhein-Westfalen 3.037,50 € 2.975,72 € 2,08% Überblick: Anzahl der DRGs in Katalog 2008 - 2013 3.191,91 € Rheinland-Pfalz Saarland 3.141,43 € 3.107,75 € 1,08% Sachsen 3.016,62 € 2.957,25 € 2,01% Sachsen-Anhalt 3.013,00 € 2.962,50 € 1,70% Schleswig-Holstein 3.012,04 € 2.945,74 € 2,25% Thüringen 2999,85 € 2.924,87 € 2,56% HauptabteilungsDRGs BelegabteilungsDRGs Überblick Landesbasisabfallwerte: Stand April 2013 Teilstationäre DRGs Bei den Verhandlungen auf Ortsebene blieb die Verhandlung zur Leistungsmenge auch 2012 ein zentrales Thema. Nachdem der Mehrleistungsabschlag 2012 in den Häusern frei verhandelt wurde, legte der Gesetzgeber für die Jahre 2013 und 2014 einen Abschlag fest. Für die Jahre 2013 und 2014 ist der Mehrleistungsabschlag auf 25 Prozent fixiert, wobei der 2013 festgelegte Abschlag auch für das Jahr 2014 gilt. Mit dem BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Mehrleistungen im Bereich Transplantationen bleiben abschlagsfrei, Mehrleistungen, für die besondere Qualitätsvereinbarungen geschlossen wurden, bleiben abschlagsfrei, Ebenso Leistungen, für die abgesenkte oder gestaffelte Bewertungsrelationen vereinbart wurden. Krankenhäuser – – – Die Verhandlungen des Landesbasisfallwerts wurden im vergangenen Jahr durch zwei Besonderheiten geprägt. Erstmalig kam es mit der Veränderungsrate zu einer Anwendung des Orientierungswerts (vgl. Seite 38). Zusätzlich wurden den Krankenhäusern die mit dem PsychEntgG beschlossenen Tarifhilfen über eine nachträgliche Erhöhung der Landesbasisfallwerte um 0,51 Prozent zugeführt. Unbewertete DRGs (Anlage 3a) 44 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Veränderung 2012 / 2013 -6 1089 1.146 1.154 1149 1148 1142 (davon 2 ohne Kostengewicht: 960Z und 961Z) (davon 2 ohne Kostengewicht: 960Z und 961Z) (davon 2 ohne Kostengewicht: 960Z und 961Z) (davon 2 ohne Kostengewicht: 960Z und 961Z) (davon 2 ohne Kostengewicht: 960Z und 961Z) (davon 2 ohne Kostengewicht: 960Z und 961Z) 933 882 873 857 844 835 -9 ./. 5 5 5 5 5 5 (davon 4 unbewertete in Anlage 3b) (davon 4 unbewertete in Anlage 3b) (davon 4 unbewertete in Anlage 3b) (davon 3 unbewertete in Anlage 3b) (davon 4 unbewertete in Anlage 3b) (davon 4 unbewertete in Anlage 3b) 43 41 41 40 40 40 ./. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 45 Faktenbuch Krankenhäuser Das vom BDPK in Auftrag gegebene Faktenbuch Krankenhäuser wurde am Rande des Bundeskongresses 2012 der Öffentlichkeit präsentiert. Die Neuauflage der erstmals im Jahr 2009 herausgegebenen Studie fasst Kennzahlen von Krankenhäusern in privater, freigemeinnütziger und öffentlicher Trägerschaft zusammen. Als eines der Hauptergebnisse stellt die Studie einen engen Zusammenhang zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg und der Qualität der Patientenversorgung fest. Die Ergebnisse zeigen, dass private Träger bei gleicher oder besserer Patientenzufriedenheit und medizinischer Qualität eine höhere Wirtschaftlichkeit und Investitions kraft erreichen. Gängige Vorurteile gegenüber privaten Trägern, wie das „Rosinenpicken“ besonders attraktiver Standorte oder Leistungsangebote, konnten durch die Untersuchung widerlegt werden. Das Faktenbuch Krankenhäuser erschien in deutscher und englischer Sprache. Kalkulation der Investitionspauschalen 2009 beauftragte der Gesetzgeber die Selbstverwaltung mit der Entwicklung eines Systems, das die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ermöglicht und auch vom BDPK befürwortet wurde. Die Selbstverwaltung beauftragte das InEK mit der Kalkulation von Investitionspauschalen. Nach einem Prä-Test und einer Probekalkulation erfolgt 2013 eine erste Kalkulation der Investitionspauschalen. Die Investitionspauschalen können so – eine Einigung der Partner der Selbstverwaltung vorausgesetzt – ab 2014 zur Anwendung kommen. Die Anwendung der Investitionspauschalen ist für die Länder optional. Bislang kündigten die Länder Brandenburg, NordrheinWestfalen und Hessen ihre Anwendung an. (von links: Dr. Boris Augurzky, Dr. Ulrich Wandschneider, Dr. Michael Philippi, Thomas Bublitz, Wolfgang Pföhler, Prof. Andreas Beivers) Der Einsatz von Investitionspauschalen erhöht zwar die Planungssicherheit für Krankenhäuser. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass es allein durch die Veränderung des Verteilungsmechanismus zu einer verlässlichen Investitionsfinanzierung kommt. Der BPDK und seine Landesverbände fordern daher die Länder eindringlich dazu auf, ihrer Verantwortung in der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung gerecht zu werden. Hauptergebnisse des Faktenbuchs Krankenhäuser 2012: Krankenversorgung Wirtschaftlichkeit Private Kankenhäuser beteiligen sich genauso an der ländlichen Krankenversorgung wie andere. Höhere Produktivität Bei gleichem Recourceneinsatz erreichen private Krankenhäuser eine hohe Leistungsmenge (Casemixpunkte) als andere, behandeln jedoch genauso viele Fälle wie andere. Private Kankenhäuser behandeln nicht mehr Privatpatienten als andere. Private Kankenhäuser beteiligen sich sogar leicht mehr an der Intensivmedizinischen Versorgung als andere. Die medizinische Qualität der privaten Kankenhäuser ist nicht schlechter, sondern sogar besser als bei anderen. Die Patientenzufriedenheit ist genauso gut wie bei anderen. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Krankenhäuser Politik und Selbstverwaltung werden sich zukünftig mit der grundsätzlichen Weiterentwicklung des Systems beschäftigen. Neben Fragen der Leistungsentwicklung, der Mengensteuerung und Versorgungssicherstellung werden vor allem die Abbildung von Leistungen an den Versorgungsrändern und die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung diskutiert werden. 46 Hohe Investitionskraft Private Krankenhäuser erreichen einen höheren Ertrag aus dem operativen Geschäft (EBITDAMarge) und weisen u.a. daher eine höhere Investitionstätigkeit auf als andere. Schonung der öffentlichen Haushalte Dafür nehmen sie weniger öffentliche Fördermittel in Anspruch und zahlen gleichzeitig höhere Steuern als andere. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 47 Krebsfrüherkennungsund Registergesetz Defizitfinanzierung Das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz trat am 9. April 2013 in Kraft. Es soll den Nationalen Krebsplan umsetzen. Vorgesehen sind die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und die Vereinheitlichung bestehender regionaler Krebsregister sowie die Stärkung der Kompetenzen des G-BA in der Krebsfrüherkennung. Für den Krankenhausbereich entfaltete das Gesetz zusätzliche Bedeutung, da es Neuregelungen für Bonusvereinbarungen von leitenden Ärzten vorsieht. Die Neuregelungen sehen vor, dass die DKG spätestens bis zum 30. April 2013 im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen zu Verträgen mit leitenden Ärzten abgibt. Diese müssen finanzielle Anreize, die sich auf einzelne Leistungen beziehen, ausschließen. Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, in ihren Qualitätsberichten zu veröffentlichen, inwieweit sie sich bei der Gestaltung der Verträge mit leitenden Ärzten an die Empfehlungen der DKG halten. Liegt die Vereinbarung der DKG nicht zum 30. April 2013 vor, müssen Krankenhäuser in den Qualitätsberichten die Leistungen ausweisen, für die leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden. Mit dem Grundsatz der Trägervielfalt hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Krankenhäuser untereinander in den Wettbewerb um die bestmögliche Patientenversorgung treten. Daher sind die Rahmenbedingungen für alle Krankenhäuser in Deutschland gleich. Dies gilt für Für den Fall, dass Krankenhäuser aufgrund besonderer Gegebenheiten zum Beispiel in dünn besiedelten Gebieten - nicht genügend Patienten behandeln können, um ihre Kosten zu decken, sieht das Finanzierungssystem Sicherstellungszuschläge vor, die die Krankenhäuser mit den Krankenkassen vereinbaren. Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Dennoch ist es gängige Praxis, dass Träger öffentlicher Krankenhäuser staatliche Zuschüsse erhalten, um Defizite ihrer Krankenhäuser auszugleichen. Der BDPK ist der Auffassung, dass diese Mittel unzulässige öffentliche Beihilfen darstellen, die dem europäischen Wettbewerbsrecht widersprechen und unfaire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Er hat vor einigen Jahren eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, die aufgrund der hohen Komplexität des Sachverhalts bislang noch nicht entschieden ist. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wurde mit dem Versorgungsstrukturgesetz als neuer Versorgungsbereich geschaffen. Er ermöglicht es Vertragsärzten und Krankenhäusern, unter gleichen Bedingungen Patienten zu behandeln, die unter besonders schweren Krankheitsverläufen leiden. Die genaue Ausgestaltung wurde der Selbstverwaltung im G-BA überlassen. Die Verhandlungen gestalten sich allerdings schwierig. Die Leistungserbringer fürchten Eingriffe in den eigenen Versorgungsbereich, den Kassen gehen die Vorschläge nicht weit genug. Erst im März 2013 konnte der G-BA eine Richtlinie zu grundsätzlichen Strukturanforderungen verabschieden. In der Richtlinie wurde festgelegt, welche Leistungserbringer an der ASV teilnehmen dürfen und welche personellen und strukturellen Anforderungen hierbei gelten. Auf Basis der allgemeinen Regelungen sollen nun nach und nach auch die diagnosespezifischen Anlagen (unter anderem onkologische Erkrankungen, HIV/ AIDS) überarbeitet werden. Auf Basis des beschlossenen Paragraphenteils können derzeit jedoch keine Anzeigen für die Zulassung zur ASV beim erweiterten Landesausschuss gestellt werden, denn dieser erhält seine rechtliche Wirksamkeit erst mit Inkrafttreten der Anlagen. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 den sich aus dem Krankenhausplan ergebenden Sicherstellungsauftrag unabhängig von ihrer Trägerschaft, die Anforderungen an die Qualität der medizinischen Versorgung ihrer Patienten, die Erlöse (Fallpauschalen) für die vergleichbare Leistungen sowie die Gleichbehandlung bei der Zuteilung der Investitionsmittel auf Landesebene. Krankenhäuser – – – – Anfang des Jahres 2012 hat die EU-Kommission neue Regelungen für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)“ verabschiedet. Das sogenannte „Almunia-Paket“ löst das bis dahin bestehende „Monti-Paket“ ab. In der Folge wurde auch die nationale Auslegungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktualisiert. Zur Diskussion der Auswirkungen der Änderungen des neuen DAWI-Pakets und offener Auslegungsfragen hatte das BMG den BDPK und weitere Fachverbände zu einem Workshop eingeladen. Die vom BDPK geforderte Klarstellung, dass Ausgleichsleistungen nur zulässig sind, wenn sie für die Finanzierung einer besonderen Aufgabe erforderlich sind, wurde nicht aufgenommen. 48 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 49 Mit dem medizinischen Fortschritt steigen auch die Erwartungen der Patienten, Rehabilitanden und Kostenträger an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Eine umfassende Leistungsqualität, Patientenorientierung und Qualitätstransparenz werden immer stärker eingefordert. Gleichzeitig werden die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen aber durch begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen in der Erfüllung ihres Versorgungsauftrags eingeschränkt. Die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität sowie die Effizienz der medizinischen Versorgung rücken in diesem Spannungsfeld immer stärker in den Mittelpunkt. Die Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen in privater Trägerschaft leisten eine zuverlässige und exzellente medizinische Versorgung. Damit sie auch in Zukunft in der gewohnten Qualität für die Gesundheit der Bevölkerung sorgen können, müssen Rahmenbedingungen ausgebaut und geschaffen werden, die den Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern stärken, Investitionen ermöglichen und somit eine konsequente Qualitätsentwicklung sichern. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 51 Qualität 4. Qualität Qualität in der Rehabilitation Zertifizierungspflicht stationärer Reha-Kliniken Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen und zu zertifizieren. Eine Vereinbarung der Reha-Träger auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) konkretisiert die Anforderungen an das Qualitätsmanagement beziehungs weise das Zertifizierungsverfahren. Als eines der ersten Verfahren verfügt das verbandseigene QM-Verfahren IQMP-Reha in der Auflage 3.0 seit Anfang 2010 über die BAR-Anerkennung. Das EFQM-basierte Verfahren unterstützt Reha-Einrichtungen dabei, eine organisatorische Exzellenz zu erreichen. Mit der Anwendung des PDCA-Zyklusses (Plan, Do, Check, Act) werden die Leistungen einer Einrichtung kontinuierlich überprüft und verbessert. Dadurch gewährleistet IQMP-Reha nicht nur den Nachweis von Qualität, sondern ein proaktives Konzept zur Steigerung der Qualität. Eine der besonderen Stärken von IQMP-Reha ist seine Ausrichtung auf die Selbstbewertung der Einrichtung, von der wichtige Impulse für die interne Qualitätsentwicklung ausgehen. Es werden auch die Ergebnisse und Kennzahlen aus internen Befragungen der Patienten, Zuweiser und Mitarbeiter sowie aus externen Erhebungen, wie den QS-Verfahren der Renten- und Krankenversicherung, von der Einrichtung bewertet und können systematisch zur Analyse und Verbesserung der Prozesse genutzt werden. Mit derzeit 198 BAR-Zertifizierungen zählt IQMP-Reha 3.0 zu den drei am häufigsten genutzten Verfahren. Zur größeren Transparenz veröffentlicht die BAR die anerkannten QM-Verfahren und die zertifizierten Einrichtungen auf ihrer Homepage www.bar-frankfurt.de. Im April 2013 sind etwa 1300 stationäre Reha-Einrichtungen nach einem von der BAR anerkannten QM-Verfahren zertifiziert und 33 QM-Verfahren von der BAR als geeignete Zertifizierungsverfahren anerkannt worden. Am 30. September 2012 endete die vereinbarte Übergangsfrist zur Zertifizierungspflicht. Kliniken, die bis dahin kein BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 52 gültiges von der BAR anerkanntes Zertifikat besitzen, dürfen danach nicht mehr belegt werden. Gegen Ende der Übergangsfrist hatte die BAR im August 2012 überraschend beschlossen, eine Ausnahmeregelung zugunsten der Kliniken zu treffen, die nach drei Jahren Übergangsfrist noch kein Zertifikat aufweisen konnten. In einer Einzelfallregelung wurde die Übergangsregelungsfrist auf bis zu 9 Monaten verlängert, wenn die Rehabilitationseinrichtung den Antrag auf Zertifizierung nachweislich vor dem 1. Oktober 2012 gestellt hatte. Als Begründung wurde das hohe Zertifizierungsaufkommen zum Ablauftermin der Übergangsfrist am 30. September 2012 angeführt, dem die akkreditierten Zertifizierungsstellen laut BAR nicht entsprechen konnten. Der BDPK kritisierte das inkonsequente Vorgehen der BAR bezüglich der Umsetzung der Vereinbarung. Der Verzicht der BAR darauf, die vereinbarten Konsequenzen zu ziehen, schwächt die Glaubwürdigkeit zukünftiger Vereinbarungen zum internen Qualitätsmanagement und ist ein Affront gegenüber den Reha-Kliniken, die sich rechtzeitig und engagiert um die Zertifizierung ihres QM-Systems bemüht haben. Qualität Die Qualität der medizinischen Versorgung ist ein wesentlicher Faktor im Wettbewerb zwischen den Reha-Einrichtungen. Der BDPK setzt sich als Federführer im Gemeinsamen Ausschuss nach § 137d und im engen Austausch mit den QSKoordinatoren der DRV dafür ein, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen Anwendung finden, die einen fairen und objektiven Vergleich zwischen den Einrichtungen ermöglichen aber keine unnötige Belastung für die Kliniken darstellt. Leider hat sich im letzten Jahr verstärkt gezeigt, dass Häuserbetreuer der Rentenversicherungsträger die Anforderungen an die Qualität in den RehaEinrichtungen zum Teil anders auslegen und umgesetzt sehen möchten, als es mit den Leistungserbringerverbänden vereinbart wurde. Ob Krankenkassen die Erkenntnisse aus der externen Qualitätssicherung in ihre Belegungs- und Vergütungsentscheidungen einfließen lassen, wird sich nach der Durchführung des ersten QS-Reha® -Durchgangs zeigen. Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Maßnahmen der externen Qualitätssicherung gemeinsam durch Leistungserbringer und Krankenkassen vereinbart. Die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Rentenversicherung hingegen werden allein durch die Gremien der Rentenversicherungsträger festgelegt. Der BDPK tauscht sich regelmäßig mit den für die Qualitätssicherung in den Rentenversicherungsträgern verantwortlichen QS-Koordinatoren aus. In den gemeinsamen Gesprächen werden aktuelle Entwicklungen in der externen Qualitätssicherung beraten und ein Erfahrungsaustausch zwischen den RehaEinrichtungen und den QS-Koordinatoren angeregt. Auch über Einladungen in die Sitzungen des Fachausschusses Rehabilitation und Pflege und zur jährlichen Qualitätstagung des IQMG wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gepflegt. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 53 Die QS-Koordinatoren wiesen auf deutliche Unterschiede in den Ergebnissen der Qualitätssicherung der ambulanten und stationären Rehabilitation hin. Um die Ursachen dafür zu ergründen und Verbesserungspotentiale für stationäre und ambulante Reha-Kliniken aufzuzeigen, wurde im Januar 2013 ein erster gemeinsamer Workshop von DRV Bund, BDPK und BamR (Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren) veranstaltet. Die Vertreter der Abteilung Qualitätssicherung der DRV Bund bestätigten im Workshop, dass sich die QS-Ergebnisse insgesamt durchgehend auf einem hohen Niveau befinden. Zwischen einzelnen Einrichtungen bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. Im Rahmen eines weiteren geplanten Workshops sollen Verbesserungspotentiale in der ambulanten und stationären Rehabilitation aufgezeigt werden, anhand von Best-Practice-Beispielen in den Bereichen Peer-Review-Verfahren, KTL-Dokumentation und den Reha-Therapiestandards sowie in der Patientenbefragung. ab. Zum anderen wird die Qualität aus Sicht des Rehabilitanden (Zufriedenheit und subjektives Behandlungsergebnis) aufgezeigt. Um die Wirksamkeit der Qualitätssicherung zu erhöhen und die Informationen zu verdichten, hat die DRV ein Konzept zur Bewertung der Reha-Qualität (BQR) entwickelt. Das erreichbare Qualitätsoptimum wird dabei mit 100 Qualitätspunkten definiert. Ziel der DRV ist es, die einzelnen Bestandteile ihres Qualitätssicherungssystems – – – – Behandlungsqualität (Peer Review- Verfahren, KTL, Reha-Therapiestandards), Patientenorientierung (Rehabilitandenzufriedenheit und subjektives Behandlungsergebnis), Strukturqualität, QS vor Ort (Visitationen), Weiterentwicklung des QS-Verfahrens der Rentenversicherung Schritt für Schritt in das „BQR-Konzept“ (auch „100-Punkte-Programm“) zu überführen. Die Ergebnisse zur Behandlungsqualität (auf Grundlage des Peer Review und der KTL-Dokumentation) sowie zur Patientenorientierung (auf Basis der Rehabilitandenzufriedenheit und des subjektiven Behandlungsergebnisses) werden bereits in dieser Form dargestellt. Vorüberlegungen zur Überführung in das BQR-Konzept bestehen für die Bereiche Therapiestandards, Strukturanforderungen und Visitationen. Die Qualitätssicherungsmaßnahmen der DRV bilden zum einen die Qualität der rehabilitativen Versorgung (Behandlungsqualität) und die Qualität der Struktur und Organisation der Reha-Einrichtung Der Fachausschuss Rehabilitation und Pflege des BDPK hatte eine Facharbeitsgruppe zur Bewertung des „100-PunkteProgramms“ der DRV eingesetzt. Diese FAG hat eine Erläuterung und eine StelBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 54 lungnahme zum BQR-Konzept erarbeitet und steht weiterhin im Dialog mit der DRV bezüglich der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des BQR-Konzepts. In seiner Stellungnahme begrüßt der BDPK die Bestrebungen der DRV, ihr Qualitätssicherungsverfahren in ein System zu überführen, das Klinikvergleiche und Benchmarks ermöglicht. Er kritisiert jedoch, dass die Berechnung der Qualitätspunkte für die Reha-Einrichtungen zum Teil nur schwer nachvollziehbar ist und die Auswertungsberichte häufig mit einem erheblichen zeitlichen Verzug an die Einrichtungen verschickt werden. Der BDPK fordert im Sinne einer Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen zeitnahe, umfassende und nachvollziehbare Ergebnisrückmeldungen, die auch den der Bewertung zugrunde liegenden Algorithmus umfassen. Überarbeitung der Strukturanforderungen Die DRV hatte im Sommer 2012 darüber informiert, dass die Anforderungen an die Strukturqualität und die Strukturerhebungsbögen umfassend überarbeitet werden sollen. Ein Schwerpunkt bei der Überarbeitung lag dabei auf den Auswirkungen der Bologna-Reform auf die Anforderungen an die Qualifikation von Mitarbeitern in der Rehabilitation. Im Rahmen der Überarbeitung der Strukturanforderungen hatte die DRV die Leistungserbringer gebeten, ihre Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der Anforderungen einzubringen. Der BDPK hatte auf der Grundlage einer Abfrage im Fachausschuss Rehabilitation und Pflege und der bereits zum Entwurf der Strukturanforderungen im September 2009 vorgelegten Stellungnahme im August 2012 zu den Anforderungen der Rentenversicherung an die Strukturqualität nochmals Stellung genommen. Bereits in der Stellungnahme 2009 hatte der BDPK ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der von der DRV vorgelegte Anforderungskatalog keine allein verbindliche Mindestanforderung darstellen kann. Er kann jedoch einen Orientierungsrahmen vorgeben, der abhängig vom jeweiligen Einrichtungskonzept im Einzelfall durch den federführenden RVTräger verbindlich vereinbart wird. Die vollständige Erfüllung aller im Katalog enthaltenen Strukturmerkmale darf somit nicht allein entscheidend für die Teilnahme der Klinik an der Versorgung und ihre Belegung sein. Außerdem muss klargestellt werden, dass sich die Strukturerhebung und die personellen Bezugsgrößen nur auf die Leistungen beziehen können, die für die Träger der DRV erbracht werden. Da die DRV den Anmerkungen des BDPK nur teilweise nachgekommen ist, bekräftigte der BDPK seine Forderungen erneut in der Stellungnahme vom August 2012. Die Mitglieder des BDPK haben darüber berichtet, dass die RV-Träger den Orientierungsrahmen bezüglich der Personalanforderungen trotz anderweitiger Vereinbarung häufig nicht berücksichtigen, sondern eine 100-prozentige Erfüllung der Stellenpläne verlangen. Der BDPK befindet sich hierzu in der Diskussion mit der DRV und wird den Sachverhalt weiter verfolgen. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 55 Qualität Workshops zu den QS-Ergebnissen in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation Die Strukturerhebungsbögen, die von der DRV mit dem Ziel der Kürzung, der Vereinheitlichung und der Bereinigung inhaltlicher Differenzen ebenfalls überarbeitet wurden, sollen nun Pretests unterzogen werden. Vorab wird ein Expertenkreis aus erfahrenen Reha-Medizinern und Mitarbeitern der RV-Träger zu den indikationsspezifischen Bögen befragt. Der BDPK erhielt die Möglichkeit, Experten für die schriftliche Befragung zu benennen. Für die Bewertung der Strukturerhebungsbögen in der Indikation Orthopädie wurden alle Orthopäden, die dem BDPK von den Mitgliedskliniken genannt wurden, von der DRV zu einer schriftlichen Befragung eingeladen. Die nächste Strukturerhebung mit den überarbeiteten Bögen soll noch im Jahr 2013 erfolgen. Überarbeitung der Reha-Therapiestandards Im Abstand von drei Jahren überprüft die DRV, ob aufgrund neuer evidenzbasierter Erkenntnisse oder Erfahrungen aus der Reha-Praxis eine Überarbeitung der Reha-Therapiestandards (RTS) notwendig ist. Die RTS sind Reha-Leitlinien für die therapeutische Versorgung in wichtigen Indikationen, die auf Erfahrungen von Experten aus Fachgesellschaften, Rehabilitationseinrichtungen und der Rentenversicherung beruhen. Derzeit existieren RTS für elf Indikationen. Im Oktober 2012 hatte der BDPK seine Mitgliedseinrichtungen gebeten, Rückmeldungen zum Überarbeitungsbedarf der bestehenden RTS aus Sicht der Reha-Praxis zu geben. Diese Rückmeldungen sind der DRV in Form einer Stellungnahme im Januar 2013 übermittelt worden. Die Stellungnahme enthielt konkreten Anpassungsbedarf in den einzelnen Therapiestandards. Weiterhin wies der BDPK darauf hin, dass die Reha-Therapiestandards erst dann als Instrument in der Belegungssteuerung verwendet werden sollten, wenn die Grenzen und Möglichkeiten einer solchen Verwendung besonders hinsichtlich einer Evidenzbasierung und Praktikabilität kritisch eingeschätzt und transparent dargestellt worden sind. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass den RTS nur ICD-10bezogene Diagnosen und nicht auch Aktivitäten und Teilhabestörungen der Rehabilitanden zugrunde gelegt werden. In seiner Stellungnahme merkte der BDPK zudem an, dass Anforderungen aus Konzepten der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) nicht mit den Anforderungen der Therapiestandards kollidieren dürfen und - ohne den Patienten zu überlasten - umsetzbar bleiben müssen. Im März 2013 hat die DRV die europaweite Ausschreibung zur wissenschaftlichen Überarbeitung aller bestehender RTS in ihrem Qualitätssicherungsverfahren gestartet. Das Forschungsprojekt soll am 1. September 2013 beginnen und wird voraussichtlich Ende August 2015 abgeschlossen. Die Einbindung der Reha-Praktiker soll im Anschluss daran in Form von Expertenworkshops stattfinden. Der BDPK wird sich dafür einsetzen, dass bei der Besetzung der Workshops auch Vertreter von Reha-Einrichtungen in privater Trägerschaft berücksichtigt werden. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 56 Gemeinsamer Ausschuss 137d der QS-Reha® -Homepage sowie die zeitnahen Ergebnisrückmeldungen an die Kliniken. Der Gemeinsame Ausschuss nach § 137d SGB V ist ein mit Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenkassen paritätisch besetztes Gremium, in dem grundsätzliche Fragen der externen Qualitätssicherung gemeinsam beraten und entschieden werden. Der BDPK ist in die Aktivitäten des Gemeinsamen Ausschusses eingebunden und vertritt die in der Vereinbarung nach 137d SGB V niedergelegten Rechte und Positionen der Reha-Leistungserbringer. Die Federführerschaft des Gemeinsamen Ausschusses erfolgt in einem jährlichen Wechsel zwischen den Mitgliedern des Ausschusses. Im Jahr 2013 liegt die Federführerschaft auf Seiten der Verbände der Leistungserbringer und wird durch den BDPK koordiniert. Zu Irritationen hatte die Aufforderung der BQS im Dezember 2011 geführt, Belegungstage für GKV und DRV im Jahr 2010 anzugeben. Laut Vereinbarung nach § 137d vom 1. Juni 2008 sind Einrichtungen, die nachweislich am QS-Verfahren der DRV teilnehmen, nicht zur Teilnahme am QS-Reha® -Verfahren verpflichtet. Der GKV-Spitzenverband vertritt jedoch den Standpunkt, dass dies nur für Einrichtungen gilt, deren Hauptbeleger die Deutsche Rentenversicherung ist. Da dieses Vorgehen einschließlich der Definition von „Hauptbelegerschaft“ weder im Gemeinsamen Ausschuss noch mit der DRV abgestimmt war und daher auch die Konsequenzen dieser Abfrage nicht absehbar sind, hatte der BDPK seinen Mitgliedern empfohlen, diese Angaben nicht zu leisten. Seinen Standpunkt hat der BDPK gegenüber dem GKV-Spitzenverband in persönlichen Gesprächen und einer schriftlichen Korrespondenz ausführlich dargelegt. Bereits im Mai 2012 sollte ein Gespräch zwischen dem GKV Spitzenverband und der DRV Bund auf Vorstandsebene eine verbindliche und transparente Regelung der Teilnahmebedingungen am QS-Reha® -Verfahren schaffen. Eine Einigung blieb, trotz weiterer Gespräche, bisher bedauerlicherweise aus. DRV und GKV sind sich jedoch einig darüber, dass eine Einrichtung nur an einem QS-Verfahren teilnehmen soll und häufige Wechsel zwischen den QS-Verfahren aufgrund von Veränderungen in der Belegung vermieden Wiederaufnahme des QS-Reha®-Verfahrens Nach einer Überarbeitung und Aktualisierung wurde das QS-Reha® -Verfahren Ende 2011 wieder aufgenommen. In einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hat die BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH den Zuschlag erhalten und fungiert nun als gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Auswertungsstelle für das QS-Reha® Verfahren. Positiv am QS-Reha® Verfahren zu bewerten sind die Beteiligung der Leistungserbringer bei der Weiterentwicklung des Verfahrens, die benutzerfreundliche Online-Datenerhebung und Informationsbereitstellung auf BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 57 Qualität Qualitätssicherung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bung verfälschen, wird im Vorfeld der nächsten Strukturqualitätserhebung eine Präzisierung der Strukturqualitätskriterien vorgeschlagen. Stand der Umsetzung des QS-Reha®Verfahrens QS-Reha®-Geriatrie Die erste Strukturerhebung im QSReha® -Verfahren bildet die gute Strukturqualität von Reha-Einrichtungen ab. Über alle Indikationsbereiche und Dimensionen hinweg konnten hohe bis sehr hohe Erfüllungsgrade der geforderten Basiskriterien erreicht werden. Die Visitationen der Abteilung für Qualitätsmanagement und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Freiburg (AQMS), mit denen die Angaben der Strukturqualität stichprobenartig überprüft werden, haben dieses Ergebnis bestätigt. Überwiegend konnte in den Visitationen festgestellt werden, dass die Einrichtungen über eine höhere Strukturqualität verfügen, als sie bei der Erhebung angaben (positive Abweichung). Um zukünftig Missverständnisse beim Ausfüllen der Strukturerhebungsbögen zu vermeiden, welche die Ergebnisse der Strukturerhe- lungsprozess begleiten. Die Positionen des BDPK werden in der Facharbeitsgruppe „QS-Reha® Geriatrie“ erarbeitet. Der BDPK wird sich, wie auch schon bei der Entwicklung der Strukturqualitätskri- Die Visitationen und die Befragungen der Patienten haben im Oktober 2012 begonnen und sollen bis Juli 2013 beendet werden. Damit Reha-Einrichtungen zeitnah auf die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung reagieren können, werden sie spätestens im Dezember 2013 die vollständigen Qualitätsberichte erhalten, einschließlich der Auswertung der Ergebnisqualität. Das QS-Reha® -Verfahren der GKV soll um ein Modul für den Bereich der geriatrischen Rehabilitation (nach § 111 SGB V) ergänzt werden. Dazu wurde im Frühjahr 2012 mit der Erhebung der Strukturqualität in geriatrischen Fachabteilungen begonnen. Bis zur zweiten Welle des QSReha® -Verfahrens im Jahr 2015 werden nun auch Instrumente und Verfahren zur Erfassung und Bewertung der Prozessund Ergebnisqualität sowie der Patientenzufriedenheit in der stationären und ambulanten geriatrischen Rehabilitation entwickelt und erprobt. Im Gemeinsamen Ausschuss wurde ein Steuerungskreis berufen, der die Ausschreibung des Projekts zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsprogramms im Bereich der Prozess- und Ergebnisqualität sowie der Patientenzufriedenheit für stationäre und ambulante Einrichtungen der geriatrischen Rehabilitation vorbereitet. Der Steuerungskreis, in dem auch der BDPK vertreten ist, wird den weiteren EntwickBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 58 terien, dafür einsetzen, dass die Forderungen der Einrichtungen in privater Trägerschaft umfänglich bei der Entwicklung des Verfahrens berücksichtigt werden. Qualitätsorientierte Vergütung in der Rehabilitation Die Idee, die Versorgungsqualität mit finanziellen Anreizen zu verbessern, wird in den letzten Jahren national und international immer wieder diskutiert (Payfor-Performance-Modelle). Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit damit, ein Gutachten zur Evidenz und Realisierbarkeit von Pay-forPerformance (P4P) im Gesundheitswesen zu erstellen. Im August 2012 wurde das Gutachten veröffentlicht. Erfahrungen aus einzelnen Projekten sprechen demnach zwar für den Nutzen von finanziellen Anreizsystemen, die Wirksamkeit von P4P-Projekten konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Eine valide Messung der Versorgungsqualität, vornehmlich der Ergebnisqualität, sei dabei ein essenzielles Element von Pay-for-Performance im Gesundheitswesen. Die benötigten operationalisierten Qualitätsindikatoren fehlten jedoch noch in vielen Bereichen der medizinischen Versorgung. Somit sei der flächendeckende Einsatz von P4P-Modellen perspektivisch interessant, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht, so das Ergebnis der Studie. Der BDPK hat die Diskussion über Pay-for-Performance im Gesund- Qualität werden sollen. Bis zum Start der Strukturerhebung der DRV im zweiten Halbjahr des Jahres 2013 soll eine Einigung in Form einer neuen gemeinsamen Vereinbarung erzielt werden. Die DRV Bund und der GKV Spitzenverband werden die Einrichtungen in einem gemeinsamen Schreiben darüber informieren. Der BDPK setzt sich auch weiterhin konsequent dafür ein, dass Kliniken tatsächlich nur an einem QS-Verfahren teilnehmen müssen, dass es keine häufigen Wechsel zwischen den Verfahren gibt und dass die QS-Verfahren der DRV und GKV langfristig vereinheitlicht werden. Dr. Christof Veit heitswesen in seinen Überlegungen zu Modellen einer qualitätsorientierten Belegung beziehungsweise zur Vergütung in der Rehabilitation aufgegriffen. Um qualitätsbezogene Vergütungs- oder Zuweisungskriterien zu entwickeln, wurde die Facharbeitsgruppe Qualitätsparameter und Belegung/Vergütung im März 2012 vom Fachausschuss Rehabilitation und Pflege eingesetzt. Die Arbeitsgruppe untersuchte bestehende QS-Verfahren daraufhin, ob und mit welchen Instrumenten Indikatoren der Ergebnisqualität erhoben und abgebildet werden, die möglicherweise für ein Konzept zur Verknüpfung von QS-Ergebnissen mit Belegungs- beziehungsweise Vergütungsentscheidungen genutzt werden können. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 59 Qualität im Krankenhausbereich Während der mündige und gut informierte Patient immer stärker zum Leitbild einer modernen Medizin wird, erhält die Patientenorientierung in der medizinischen Versorgung eine wachsende Rolle. Krankenhäuser können auf diese Entwicklung nur mit konsequenter Leistungsqualität und Qualitätstransparenz antworten. Dafür benötigen sie jedoch keine erweiterten und extern an die Krankenhäuser herangetragenen Anforderungskataloge, sondern unternehmerische Freiheit, Qualitätsforen, in denen sie sich der Öffentlichkeit präsentieren können, und die finanziellen Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, in eine exzellente medizinische Versorgung zu investieren. Verschärfte Anforderungen in der externen stationären Qualitätssicherung erfüllen können. In der Richtlinie äußert der GBA die Absicht, die Regelungen zur Quote des fachweitergebildeten Pflegepersonals bis Ende 2014 zu evaluieren. Der BDPK wird weiter verfolgen, ob diese Absicht auch umgesetzt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde im Jahr 2004 vom Gesetzgeber als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gegründet. Er sorgt für die alltagspraktische Umsetzung des gesundheitspolitischen Rahmens. In seiner Funktion erarbeitet er unter anderem Richtlinien für das interne Qualitätsmanagement sowie für die externe und sektorenübergreifende Qualitätssicherung. Der G-BA überarbeitete und beschloss im August 2012 die „Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL)“. Trotz des Widerstands der Krankenhäuser wurden personelle und fachliche Anforderungen formuliert, die für Krankenhäuser zum Teil nur schwer zu erfüllen sind, etwa bei den Regelungen zur Qualifikation und Verfügbarkeit des notwendigen ärztlichen und nichtärztlichen Personals. Die bisher geforderte Quote von intensivpflegerisch weitergebildeten Fachpflegekräften wurde zwar nicht verändert, auch die Frist bis zur Erfüllung dieser Quote bis Ende 2015 blieb bestehen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ist die Wahrscheinlichkeit jedoch hoch, dass viele Einrichtungen die geforderte Quote von 50 Prozent fachweitergebildetem Pflegepersonal ab dem Jahr 2016 nicht werden BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 60 Vor dem Hintergrund der vermehrten Infektionsfälle im Berichtsjahr steigt der politische Druck. Der G-BA berät seit längerer Zeit über eine Neufassung der „Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen“. Besonders kontrovers diskutiert wird die Einführung des vom Deutschen Pflegerat geforderten Pflege-Personalschlüssels für neonatologische Intensivstationen der Perinatalzentren des Levels 1 beziehungsweise 2. Auch wenn der Pflege-Personalschlüssel als Soll-Regelung in die Richtlinie aufgenommen wird, ist nicht auszuschließen, dass er als Muss-Regelung interpretiert wird und Krankenhäusern bei Nicht-Erfüllung Sanktionen drohen. Der geforderte Personalschlüssel ist mit Blick auf den Fachkräftemangel und auf die hohen Personalkosten jedoch unrealistisch und zudem nicht hinreichend evidenzbasiert. Der BDPK sprach sich in den Gremien der DKG, die diese Richtlinie beraten, konsequent gegen eine Einführung des Pflege-Personalschlüssels aus. Die öffentliche Brisanz der Thematik lässt eine grundsätzliche Ablehnung der neugefassten Richtlinie nicht zu. Der BDPK hat sich daher im G-BA mit Erfolg dafür eingesetzt, dass über die Forderung eines Pflege-Personalschlüssels herausgelöst aus der Richtlinie beraten wird. Die zunehmend restriktiven Bestrebungen des G-BA lassen befürchten, dass auch bei der Überarbeitung der weiteren Richtlinien die Aufnahme von Pflegepersonalschlüsseln und Weiterbildungsquoten in Erwägung gezogen wird. Der BDPK wird sich dafür einsetzen, diese Entwicklung frühzeitig zu bremsen und damit die Kompetenzen und die Souveränität der Krankenhäuser zu bewahren. Einführung von Mindestmengen umstritten Seit dem Jahr 2008 besteht der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, Mindestmengen zur Qualitätssicherung festzusetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um planbare Leistungen handelt, deren Qualität in besonderem Maße von der Menge abhängt. Nachdem der G-BA die Schwelle für die Versorgung Frühgeborener unter 1250 Gramm im Januar 2010 von 14 auf eine Mindestmenge von 30 pro Jahr heraufgesetzt hatte, erklärte das Bundessozialgericht (BSG) die Erhöhung im Dezember 2012 für nichtig, da es keine ausreichend belegten Hinweise gebe, um die höhere Schwelle von 30 zu begründen. Neuere Studien bestätigen sogar der Hälfte der Abteilungen mit 14 bis 29 Neugeborenen pro Jahr eine besonders gute Versorgungsqualität. Das BSG betonte, dass ein Ausschluss dieser Kliniken von der Versorgung zu Qualitätseinbußen in einzelnen Regionen führen würde. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 61 Qualität Im April 2013 veröffentlichte die Industrieländerorganisation OECD die Studie „Managing Hospital Volumes“. Darin bescheinigt sie der Deutschen Krankenhauslandschaft ein international herausragendes Versorgungs- und Leistungsniveau, eine hohe Kosteneffizienz und ein weltweit einmaliges Qualitätssicherungssystem. Patienten könnten sich darauf verlassen, in Deutschland einen unbeschränkten und flächendeckenden Zugang zu Qualitätsmedizin zu erhalten. Im Kontrast dazu stehen die zunehmenden Bestrebungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Qualität der medizinischen Leistungserbringung über ausgeweitete und verschärfte Vorgaben in den Qualitätssicherungsrichtlinien zu reglementieren. Der BDPK wird die Entwicklungen im Bereich der Mindestmengenregelung kritisch verfolgen. Auch Kliniken mit niedrigen Fallzahlen, die Patienten eine qualitativ hochwertige Behandlung bieten, dürfen nicht aus der Versorgung ausgeschlossen werden. Nur so kann ein flächendeckendes Versorgungsnetz gewährleistet werden. Externe QS-Bundesauswertungen und Länderauswertung mit Geodarstellung Das AQUA-Institut wurde vom G-BA damit beauftragt, Auswertungen der quantitativ erfassten Qualitätssicherungsdaten der Krankenhäuser nach Bundesländern grafisch darzustellen. Der G-BA hat gegen den Wunsch der Krankenhäuser entschieden, die Länderauswertung mit Geodarstellung aus der Bundesauswertung 2011 zur Veröffentlichung auf der Internetseite des AQUA-Instituts (Institution nach §137a SGB V) freizugeben. Der BDPK sieht eine solche Länderauswertung mit Geodarstellung kritisch. Die dargestellten Ergebnisse beruhen auf rechnerischen Auffälligkeiten der analysierten Qualitätsindikatoren, wurden also ohne Abklärung tatsächlicher qualitativer Auffälligkeiten berechnet. Darüber hinaus führen bei kleineren Bundesländern geringe Krankenhausfallzahlen zu starken Abweichungen nach oben oder unten. Geringe Fallzahlen eines einzelnen rechnerisch auffälligen Krankenhauses können somit das Landesergebnis stark negativ beeinflussen. Abweichungen, die in den Geodarstellungen abgebildet sind, zeigen bei (sehr) seltenen Ereignissen oft große Unterschiede, ohne dass diese in der Realität relevant beziehungsweise signifikant sind. Die BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 62 Krankenhäuser forderten, Indikatoren, die seltene, schwerwiegende Ereignisse erfassen (Sentinel-Event-Indikatoren), aus der Geodarstellung zu entfernen. Die tatsächliche Relevanz dieser schwerwiegenden Ereignisse kann erst im strukturierten Dialog erfasst werden. Diesem Wunsch wurde nicht entsprochen. Erreicht werden konnte allerdings, dass zu jedem dieser Indikatoren eine klärende Erläuterung in die Geodarstellung aufgenommen wurde. Qualitätsberichte Krankenhäuser Krankenhäuser sind bereits seit 2005 dazu verpflichtet, einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Die Berichte bieten Patienten, Ärzten und Krankenkassen eine Orientierungshilfe. Gleichzeitig können die Krankenhäuser anhand der Qualitätsberichte ihre Leistungen und deren Qualität nach außen darstellen. Seit dem Jahr 2013 gibt es einige gesetzliche Neuregelungen: Krankenhäuser müssen ihre Qualitätsberichte jährlich veröffentlichen, nicht mehr im Abstand von zwei Jahren, wie bisher. Es werden zusätzliche Messergebnisse zur Hygienequalität gefordert, um die Hygienesituation in Krankenhäusern bewerten und vergleichen zu können. Für das jeweilige Berichtsjahr beschließt der G-BA im Vorfeld der Berichterstattung die Regelungen zu Inhalt, Umfang und Datenformat des Qualitätsberichts. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Regelungen des Qualitätsberichts der Krankenhäuser für das Jahr 2012 ist für Juni 2013 geplant. Derzeit befinden sich folgende Neuregelungen im Konsentierungsprozess: Eine einmalige Lieferung der Qualitätsberichte am Ende des Berichtsjahres, der Verzicht auf die bisher geforderte PDF-Broschüre, Details zur Barrierefreiheit der Krankenhäuser und die obligate standortbezogene Berichterstattung zusätzlich zum bisherigen Qualitätsbericht für das gesamte Krankenhaus. Mit dem Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) am 9. April 2013 wurden auch Neuregelungen zu Zielvereinbarungen in Verträgen leitender Ärzte wirksam. Die Neuregelungen zu Bonusvereinbarungen sehen vor, dass die Deutsche Krankenhaus gesellschaft (DKG) spätestens bis Ende April 2013 im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen zu Verträgen mit leitenden Ärzten abgibt. Finanzielle Anreize, die sich auf einzelne Leistungen beziehen, müssen ausgeschlossen werden. Die Krankenhäuser verpflichten sich in diesem Zusammenhang, in ihren Qualitätsberichten zu veröffentlichen, inwieweit sie sich bei der Gestaltung der Verträge mit leitenden Ärzten an die Empfehlungen der DKG halten. Liegt die Vereinbarung der DKG nicht zum 30. April 2013 vor, müssen in den Qualitätsberichten die Leistungen ausgewiesen werden, für die leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 63 Qualität Der G-BA hatte zum Januar 2006 auch eine Mindestmenge für Knie-Totalendoprothesen in der Höhe von 50 pro Jahr und Krankenhaus bestimmt. Wie im Falle der Mindestmengen von Neugeborenen bestätigt das BSG in seiner Urteilsbegründung im Januar 2013 die grundsätzliche Zulässigkeit von Mindestmengen. Offen ließ das BSG in seinem Urteil jedoch, nach welchen Kriterien entschieden wird, ob eine Leistung planbar ist. Die Urteilsbegründung bestätigt, dass die Annahme, eine häufiger durchgeführte Behandlung sei qualitativ hochwertiger, für die Festlegung von Mindestmengen nicht hinreichend ist. Es muss sich um hochkomplexe, medizinisch anspruchsvolle Leistungen handeln und eine wissenschaftlich dargestellte überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass eine bestimmte Menge zu höherer Qualität führt. Kritisch bei dieser Feststellung ist, dass das BSG lediglich von dieser überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgeht und explizit keine evidenzbasierte Wahrscheinlichkeit einfordert. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde vom G-BA mit der Überprüfung der Auswirkungen der Mindestmengenregelung auf die Gesundheitsversorgung beauftragt. Bislang wurden in entsprechenden Studien keine wissenschaftlichen Belege für einen qualitätssichernden oder -steigernden Effekt der Mindestmengenregelung im Gesundheitswesen festgestellt. Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) Im vergangenen Berichtsjahr haben besonders die Überarbeitung des Qualitätsberichts Rehabilitation (QB-Reha), der Ausbau der Auditorenqualifizierung und der Start einer Kundenzufriedenheitsbefragung die Arbeit des IQMG geprägt. Qualitätsbericht Rehabilitation 3.0 Das IQMG unterstützt mit der Neuauflage des Qualitätsberichts Rehabilitation Reha-Einrichtungen darin, dem stärker werdenden Wunsch der Öffentlichkeit nach Transparenz gerecht zu werden. Seit 2007 liegt das Manual zum Qualitätsbericht Reha vor, anhand dessen Reha-Einrichtungen strukturierte und vergleichbare Qualitätsberichte erstellen können. Im September 2012 wurde eine überarbeitete dritte Version vom IQMG veröffentlicht. Die nach dem Konzept des QB-Reha erstellten Qualitätsberichte informieren Rehabilitanden, einweisende Ärzte und Reha-Träger übersichtlich über alle relevanten Struktur-, Leistungs- und Qualitätsmerkmale einer Einrichtung. Auf der Grundlage eines Vergleichs können sie nun eine bewusste Auswahlentscheidung für eine Einrichtung treffen. Die vorliegende Version 3.0 greift Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung auf und wurde dahingehend modifiziert, dass Reha-Einrichtungen auch aufwandfrei am Internetportal „4QD-Reha“ der Qualitätskliniken.de Gesellschaft teilnehmen können. Das Internetportal „Qualitätskliniken.de“ liefert seit dem 1. Juni 2010 Patienten, Angehörigen und einweisenden Ärzten gut strukturierte Informationen unter anderem zur Behandlungsqualität, Patientenzufriedenheit und Patientensicherheit von rund 2.000 Krankenhäusern. Das Portal wurde im Frühjahr 2013 auf RehaBDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 64 Einrichtungen erweitert. Die Informationen, die eine Reha-Klinik in den Qualitätsbericht schreibt oder in das 4QDReha-Portal eingibt, können mit Hilfe einer XML-Schnittstelle problemlos vom QB-Reha in das Portal und umgekehrt übertragen werden. Das Qualitätskliniken-Portal wird am Ende des Kapitels 4 „Qualität“vorgestellt. Qualifizierung der IQMP-Reha-Auditoren Zur Zertifizierung des verbandseigenen Qualitätsmanagement-Systems IQMPReha sind aktuell sechs Unternehmen befugt und von der BAR anerkannt. Das IQMG stellt besondere Anforderungen an die Auditoren, die von den Unternehmen zur Zertifizierung von IQMP-Reha eingesetzt werden. Grundvoraussetzung ist eine klinikspezifische sowie zertifizierte Ausbildung im Qualitätsmanagement, eine mindestens dreijährige Erfahrung in Akutkrankenhäusern beziehungsweise Rehabilitationskliniken und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Qualitätsmanagement. Erforderlich ist darüber hinaus die Teilnahme an einer zweitägigen Basisschulung zum IQMPReha-Verfahren und alle zwei Jahre an einem „IQMP-Reha-Refresher-Kurs“. Im Jahr 2012 haben drei dieser „Auffrischkurse“ stattgefunden. Die Refresher-Kurse vertiefen das Verständnis der Auditoren für die IQMP-Reha-Systematik und vereinheitlichen die Beurteilung in den Zertifizierungsaudits des QM-Systems der Einrichtungen. Durch die Kalibrierung des Verfahrens sollen Benchmarks zwischen den Kliniken möglich werden, die nach IQMP-Reha-zertifiziert sind. Die Zulassung der Auditoren erfolgt für zwei Jahre. Die Anforderungen, die an die Auditoren gestellt werden, können somit regelmäßig überprüft und gesichert werden. Die akkreditierten IQMP-RehaAuditoren sind auf der Homepage des IQMG veröffentlicht. Einrichtungen, die sich nach IQMP-Reha zertifizieren lassen möchten, können sich über die Anerkennung der Auditoren, die sie mit der Zertifizierung ihres QM-Systems beauftragen möchten, informieren. Zufriedenheitsbefragung Qualität Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG GmbH) wurde 2001 als Tochter des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) gegründet, um die Mitgliedseinrichtungen bei der Einführung und Weiterentwicklung ihres internen Qualitätsmanagements zu unterstützen. Das IQMG hat in Zusammenarbeit mit der Charité Berlin und QM-Experten aus Reha-Einrichtungen das verbandseigene QM-Verfahren IQMP-Reha entwickelt, nach dem bereits knapp 200 Reha-Einrichtungen zertifiziert sind. Im Kapitel 7 „Informationen“ ist eine Übersicht der Einrichtungen aufgeführt, die nach IQMP-Reha zertifiziert sind. Neben dem IQMP-Reha-Verfahren hat das IQMG auch ein Manual für einen standardisierten Qualitätsbericht in der Rehabilitation herausgegeben. Auf seinen jährlichen Fachtagungen und in seinem umfangreichen Seminarprogramm greift das IQMG aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsbereich auf. Reha-Einrichtungen und Akutkrankenhäuser können sich in den Seminaren informieren, weiterbilden und vernetzen. Informationen zur Jahrestagung und zur Seminarreihe 2012 befinden sich im Kapitel 6 „Veranstaltungen“. Das IQMG arbeitet mit ausgewählten Beratungs-, Zertifizierungsund Softwareunternehmen zusammen. Die Kooperationspartner werden im Kapitel 7 „Informationen“ vorgestellt. Das IQMG legt großen Wert auf die Zufriedenheit der Reha-Kliniken und Akuthäuser mit dem Dienstleistungsangebot des Instituts. Im Sinne der Qualitätssicherung spielt die kontinuierliche Evaluation der mit dem IQMG kooperierenden Beratungs- und Zertifizierungsunternehmen eine wesentliche Rolle. Das IQMG hat hierfür im Jahr 2013 eine Befragung der nach IQMP-Reha zertifizierten Einrichtungen zur Zufriedenheit mit den in Anspruch genommenen Beratungs- und Zertifizierungsleistungen gestartet. Die Ergebnisse der Befragung werden nach einer ersten Auswertung auf der Homepage des IQMG veröffentlicht. Die Unterstützung der Einrichtungen durch die Beratungs- und Zertifizierungsunternehmen soll damit optimiert werden. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 65 Qualitätskliniken.de Weiterentwicklung und Innovation sind Motor und gleichsam Schlüssel für den Erfolg einer Internetplattform. Mit dem Ohr am Markt und bei den Mitgliedern besteht die Herausforderung darin, die sensiblen Inhalte des sich schnell wandelnden, aber dennoch traditionellen Krankenhausmarktes an die Anforderungen der schnelllebigen Generation surfender Patienten anzupassen. Die Erwartungen der Mitglieder spielen für Qualitätskliniken.de eine große Rolle. Daher wurde auch der Wunsch der Mitglieder nach Benchmarkingauswertungen im exklusiven Mitgliederbereich berücksichtigt und weiterentwickelt. Neben umfassenden Auswertungen gibt es inzwischen automatische Benachrichtigungen bei auffälligen Ergebnissen und automatisierte Berichte. Qualitätskliniken.de für Reha Die Arbeitsgruppe Rehabilitation hat im vergangenen Jahr ihre Arbeit aufgenommen und die Qualitätsdimensionen für die Bewertung von Rehabilitationsein- richtungen analog zum Krankenhausportal definiert. Rehabilitandensicherheit, Rehabilitandenzufriedenheit und Organisationsqualität sind die künftig auf der Plattform abgebildeten Qualitätsdimensionen. Für die Rehabilitandenzufriedenheit wurde ein Befragungsinstrument zur poststationären Befragung von Patienten entwickelt und validiert. Die Dimensionen Rehabilitandensicherheit und Organisationsqualität basieren dagegen auf einer Selbstauskunft der Kliniken. Basis für die Abbildung von Rehabilitationseinrichtungen im Portal sind neben den drei Qualitätsdimensionen Auskünfte über Strukturen und Ausstattung der Kliniken, die sofern vorhanden aus dem Qualitätsbericht-Reha des IQMG entnommen werden können. Für eine möglichst komfortable Datenerhebung wurde das Tool4Quality entwickelt, das die Mitglieder kostenlos erhalten. Im Fokus der letzten Monate standen vor allem die Entwicklung und Erprobung der neuen Plattform sowie die Datenerhebung bei den Mitgliedskliniken. Zum Start des Rehaportals im Juni 2013 werden die Daten von knapp 90 Rehabilitationseinrichtungen veröffentlicht. Eine weitere Dimension? Ethik und Werte Der wissenschaftliche Beirat von Qualitätskliniken.de diskutierte bereits in seinen ersten Sitzungen über die Bedeutung ethischer Fragestellungen in Krankenhäusern. Komplexität und Relevanz waren unverkennbar – dennoch ist daraus die Idee einer weiteren Dimension BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 entstanden. Eine Arbeitsgruppe aus Praktikern und Experten aus den Mitgliedseinrichtungen entwickelte Indikatoren für die Dimension „Ethik und Werte“ und wird diese bei der Mitgliederversammlung 2013 vorstellen. Eine kommende Aufgabe ist die Integration dieser Indikatoren ins Portal. Patientensicherheit und Hygieneindikatoren Im Zuge der immer wiederkehrenden Hygienediskussion der vergangenen Jahre hat Qualitätskliniken.de die Entscheidung getroffen, die bestehende Dimension Patientensicherheit zu überarbeiten und um Indikatoren zum Thema Hygiene zu erweitern. Einige Hygieneindikatoren, wie etwa Händehygiene oder der Umgang mit Keimen, waren von Beginn an Bestandteil der Dimension. Weitere Aspekte wurden ergänzt, etwa die Zusammenstellung einer Hygienekommission oder die Aufbereitung von Medizinprodukten. Zur komfortableren Erhebung dieser Daten wurde auch hier das Tool4Quality für Akutkliniken entwickelt und den Kliniken zur Verfügung gestellt. Ergebnisse der aktualisierten Dimension Patientensicherheit werden im Sommer 2013 im Portal abgebildet. Audits für die Geschäftsstelle und in den Kliniken Um Neuerungen einführen zu können, sind eine solide Basis und routinierte Abläufe erforderlich. Die Geschäftsstelle 66 hat daher ein Qualitätsmanagementsystem in Anlehnung an die Forderungen der DIN EN ISO 9001 eingeführt. Die Umsetzung und das Funktionieren des Systems werden regelmäßig von Auditoren aus den Mitgliedskliniken überprüft. Audits und Gespräche mit den Auditoren unterstützten die Weiterentwicklung der Geschäftsstelle. Auch die Validierungsaudits in den Mitgliedskliniken laufen inzwischen routiniert. Regelmäßig findet die Auditorenschulung mit einem eigens dafür entwickelten Curriculum statt und hat inzwischen 50 ausgebildete Auditoren hervorgebracht. Die engagierten Auditoren sind für Qualitätskliniken.de freiwillig in den Mitgliedskliniken im Einsatz, überprüfen die Angaben der Selbstauskünfte der Einrichtungen und kommen einmal im Jahr zu einem großen Auditorentreffen zusammen. Hier tauschen sie ihre Erfahrungen aus und tragen dazu bei, das System der Audits in den Mitgliedskliniken stetig zu verbessern. Forum Qualitätskliniken Aus dem vor vier Jahren erstmals ausgerichteten Forum Qualitätskliniken ist ein Qualitätskongress gewachsen, der sich in der Krankenhauslandschaft einen Namen gemacht hat. Stetig steigende Mitgliederzahlen, zahlreiche Projekteinreichungen für die interaktive Qualitätsarena und das Interesse von Industrieausstellern und Referenten sprechen für sich. Das Forum bringt die Philosophie von Qualitätskliniken.de auf den Punkt: interaktiv, lebendig, mit und für Mitgliedskliniken und immer mit dem Blick BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 67 Qualität Was 2007 als Projekt einer Arbeitsgruppe des BDPK begann, mündete im Juni 2010 im Launch eines innovativen Krankenhaussuchportals. In den darauffolgenden Jahren wuchs das Portal heran: Servicefunktionen für die Mitglieder wurden eingerichtet, die Suche nach psychiatrischen und psychsomatischen Einrichtungen ermöglicht, Rehakliniken eingebunden und Indikatoren zum Thema Hygiene im Krankenhaus erarbeitet. auf die Anforderungen der Patienten. Das Konzept der Veranstaltung basiert auf dem Austausch der Teilnehmer, etwa in der Qualitätsarena, in Workshops und im Rahmen der Mitgliederversammlung in einem World Café. Mitglieder und Gäste der Veranstaltung haben gleichermaßen die Möglichkeit, Ideen und Anregungen zum Portal zu diskutieren und sich aktiv einzubringen. Qualität Für das nächste Jahr stehen die Zeichen auf Patientenorientierung und Vereinfachung. „Keep it simple!“ ist das tägliche Motto in der Geschäftsstelle. Das fällt bei den vielfältigen Anforderungen der Mitglieder und Gremien an die Funktionen des Portals und den komplexen Daten der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen nicht immer leicht. Auch der Spagat zwischen den Wünschen der Krankenhäuser und denen der Portalnutzer ist mitunter gigantisch, will aber bewältigt werden. Mit dem Reha-Portal wurde das Prinzip der Einfachheit bereits in die Wege geleitet und soll mit der Überarbeitung des Krankenhausportals fortgesetzt werden. Zahlreiche Ideen für die grafische Ausgestaltung der Plattform und für eine komfortablere Nutzerführung finden sich bereits im Konzept für Qualitätskliniken 2.0 und werden im kommenden Geschäftsjahr weiter ausgearbeitet. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 68 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 69 5. Tarif und Personal Der BDPK schließt als Arbeitgeberverband in Vollmacht seiner Mitglieder Manteltarifverträge ab. Im Berichtsjahr wurden die beiden Manteltarifverträge mit DHV und medsonet gekündigt. Mit DHV wurden neue Tarifverhandlungen aufgenommen, medsonet zieht sich aus der Tarifarbeit zurück. Tarif und Personal Neben Tariffragen befasst sich der Fachausschuss Tarifund Personalfragen mit Personalthemen wie Fachkräftemangel und Praxislösungen im Klinikalltag, etwa zur Arbeitszeitgestaltung. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 71 Bundesmanteltarifvertrag Nr. 1 des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010 gestützt. Die Anforde rungen könne medsonet, aufgrund ihrer Mitglieder- und Organisations stärke nach Auffassung des Gerichts nicht erfüllen. Das Verfahren befin det sich derzeit beim Bundesarbeitsgericht. Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für den 11. Juni 2013 anberaumt. Der BDPK hat sowohl mit der Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerk schaft e.V., als auch mit medsonet. Die Gesundheitgewerkschaft einen Bundesmanteltarifvertrag Nr. 1 geschlossen. Beide Tarifverträge sind zum Ende des Jahres 2013 gekündigt. DHV Fachkräftemangel / Neue Berufsbilder Mit der DHV wird der Abschluss eines neuen Bundesmanteltarifvertrags angestrebt und derzeit verhandelt. Das Bundesarbeitsgericht beschloss am 17. April 2012, „dass die DHV zum Zeitpunkt des Abschlusses des BMTV Nr. 1 nicht tarifzuständig ist und war für den Abschluss von Tarif verträgen für die bei der Arbeitgeberin beschäftigten Arbeitnehmer, so weit sie nicht kaufmännische oder verwaltende Berufe ausüben“. Das BAG hat in den Beschlussgründen dazu ausgeführt, dass eine Tarifzustän digkeit – nicht wie in der Satzung festgelegt – durch ein bestimmtes Tätig werden ausgeweitet werden könne. Der Organisationsbereich einer Ge werkschaft müsse sich nach objektiven Kriterien aus der Satzung erge ben und dürfe sich nicht abhängig vom Betätigungswillen der handelnden Organe oder der Arbeitgeberseite bestimmen. Aufgrund des Beschlusses hatte die DHV auf einem außerordentlichen Bundesgewerkschaftstag eine Satzungsänderung beschlossen. Sie ist nunmehr ausdrücklich zu ständig für alle Beschäftigten in privaten Kliniken und Krankenhäusern. Auszug aus dem „Fortschrittsbericht 2012 zum Fachkräftekonzept der Bundesre gierung“ (Unterrichtung durch die Bundesregierung Drucksache 17 / 12160 vom 24.01.2013) medsonet Um die Entwicklungen aktiv mitzugestalten und dem demografischen Trend ent gegenzuwirken, hat die Bundesregierung im Juni 2011 ein systematisches Fach kräftekonzept beschlossen. … medsonet hat beschlossen, sich ab 1. April 2013 aus der Tarifarbeit zu rückzuziehen und nur noch als Berufsverband zu fungieren. Grund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der es faktisch unmöglich geworden sei, eine neue Gewerkschaft zu gründen. Die Um wandlung in einen Berufsverband solle es ermöglichen, sich in den kom menden Jahren neu aufzustellen. Ziel sei es, den Anforderungen des BAG an die Tariffähigkeit zu entsprechen und dann die Tarifarbeit wieder auf zunehmen. Dieser erste Fortschrittsbericht zum Fachkräftekonzept dient der jährlichen Über prüfung der Ziele und der Weiterentwicklung der Strategien und Maßnahmen der fünf Sicherungspfade zur Sicherstellung der Fachkräftebasis der Zukunft: 1 2 3 4 5 In dem Beschlussverfahren ver.di. / . medsonet, stellten sowohl das Arbeits gericht als auch das Landesarbeitsgericht Hamburg fest, dass medsonet keine tariffähige Gewerkschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 TVG ist. Aufgrund des Beschlusses des Arbeitsgerichts hat medsonet durch Satzungsände rung ihren Zuständigkeitsbereich eingeschränkt. Das war jedoch für die Bejahung der Tariffähigkeit beim LAG kein ausreichender Grund. Das Lan desarbeitsgericht hat seine Entscheidung maßgeblich auf den Beschluss BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Tarif und Personal „Fachkräfte sichern das wirtschaftliche Wachstum und den gesellschaftlichen Wohlstand unseres Landes. Fachkräfte sind für den Fortschritt der Gesellschaft ebenso unerlässlich wie für die Versorgung der Bevölkerung – etwa im medizini schen Bereich. Ob Ingenieure oder Facharbeiter, Informatiker oder Handwerker, Humanmediziner oder Pflegekräfte – in vielen Branchen fehlen bereits heute gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Entwicklung wird durch den demografischen Wandel noch verstärkt. … Aktivierung und Beschäftigungssicherung, Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildungschancen für alle von Anfang an, Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung sowie Integration und qualifizierte Zuwanderung. Anhand wesentlicher Indikatoren zu den wirkungsorientierten Zielen werden Fortschritte bei der Sicherung der Fachkräftebasis dargestellt sowie Rückschlüs se auf weiteren Handlungsbedarf gezogen …“ 72 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 73 KlinikRente vermindert Risiken und senkt Kosten Schon heute werden vielerorts händeringend Fachkräfte gesucht, vor al lem Ingenieure und Ärzte. Mit dem demografischen Wandel nehmen die se Probleme weiter zu – wir werden älter und wir werden weniger. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, wird das Erwerbspersonenpotential in den nächsten 15 Jahren um bis zu 6,5 Millionen Personen schrumpfen. Innerhalb von zehn Jahren seit seiner Gründung hat sich das Versor gungswerk KlinikRente als trägerübergreifender Branchenstandard etab liert. Die hohe Verbreitung von mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen senkt die Kosten für Unternehmen und deren Beschäftigte. Allein im Be richtszeitraum entschieden sich 264 Unternehmen der Gesundheitswirt schaft neu für eine Mitgliedschaft bei KlinikRente. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und der steigenden Nachfra ge Rechnung zu tragen plant die Bundesregierung die Zusammenführung der Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesund heits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Berufsge setz. Zur Vorbereitung des neuen Pflegeberufegesetzes wurde eine BundLänder-Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung des BMFSFJ und des BMG eingesetzt, die in einem März 2012 veröffentlichten Eckpunkte papier folgende grundlegenden Weichenstellungen vorschlägt: Das Versorgungswerk wurde 2002 auf Initiative des BDPK gegründet. Da bei wurden folgende Kriterien vorgegeben, die sich in der Zwischenzeit bewährt haben: Hohe Sicherheit und langfristige Stabilität sind bei einer betrieblichen Altersversorgung die wichtigsten Anforderungen. Aus diesem Grund wer den bei den großen Branchenversorgungswerken die Anlagemittel gene rell auf mehrere Trägergesellschaften verteilt. Bei KlinikRente sind das: Allianz, Deutsche Beamtenversicherung, Deutsche Ärzteversicherung, Generali und Swiss Life. – Ablösung des Altenpflegegesetzes und des Krankenpflegegesetzes durch ein neues Pflegeberufegesetz. – Zusammenführung der Altenpflegeausbildung, der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie der Gesundheits- und Kinderkranken pflegeausbildung zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbil dung, die als berufliche Ausbildung in Teil 1 des Gesetzes geregelt wer den soll. – Einführung einer neuen akademischen Ausbildung, die in Teil 2 des Gesetzes geregelt werden soll. Überdurchschnittliche Rentabilität ermöglicht selbst in Zeiten der Finanz krise gute Renditen, durch die Auswahl starker Trägergesellschaften. Im Jahr 2013 liegt die Gesamtverzinsung zwischen 4,3 und 4,4 Prozent. BMG und BMFSFJ erarbeiten nun den Referentenentwurf für das neue Gesetz. Entscheidend bei der Weiterentwicklung der Pflegeberufe ist aus Sicht des BDPK, dass zukünftige Regelungen sowohl einen ausreichen den Qualifizierungsgrad als auch das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl von Pflegekräften sicherstellen müssen. Krankenhäuser bzw. de ren Pflegeschulen dürfen zusätzlich nicht einseitig mit den Kosten der Ausbildungsneuordnung belastet werden. Eine Chance zur Überwindung des Fachkräftemangels könnte die Weiterentwicklung der Pflegeberufe dann bieten, wenn es im Zuge der Weiterentwicklung auch zu einer zu nehmenden Delegation ärztlicher Aufgaben kommt. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Tarif und Personal Geringe Kosten und hohe Transparenz werden beim Versorgungswerk großgeschrieben. Das Deutsche Institut für Altersversorgung (DIA) hat der KlinikRente eine gute Kostentransparenz bescheinigt, unter anderem liegt das an der Ausweisung der Gesamtkostenquote. Finanztest wieder um führte die niedrigen Kosten bei den tariflichen Versorgungswerken als einen wesentlichen Vorteil der KlinikRente an. Vereinfachung der Administration durch Portabilität wird für Unterneh men immer wichtiger. Portabilität ist die Mitnahmemöglichkeit der Ver sorgung beim Arbeitsplatzwechsel. Je einfacher die Mitnahme organi siert werden kann, desto geringer ist der Verwaltungsaufwand beim Un ternehmen. Gleichzeitig profitieren die Arbeitnehmer von einer guten Portabilität, da sie bei einem Arbeitsplatzwechsel die Versorgung zu den alten Konditionen und ohne finanzielle Verluste fortsetzen können. 74 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 75 Arbeitszeitrichtlinie Lohnoptimierung über „KlinikRente AVL“ ist weiter im Trend. Das sinken de Rentenniveau und die Rente mit 67 stellen Arbeitnehmer vor existenti elle Fragen. Immer mehr Unternehmen bieten den Beschäftigten mit „Kli nikRente-AVL“ die Möglichkeiten für eine höhere Rente oder einen frü heren Renteneintritt. Beispielsweise kann eine heute 40- jährige Kranken schwester durch die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in altersvorsorgewirksame Leistungen (AVL) bis zu ihrem 65. Lebens jahr zusätzlich 30.000 Euro aufbauen. Die Lohnnebenkosten werden redu ziert, gleichzeitig Kosten für künftig notwendige Vorruhestandsprogramme vorgebeugt. Das Unternehmen betreibt eine aktive Demografievorsorge. Die europäische „Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitge staltung“ ist Grundlage für zahlreiche Bestimmungen des Deutschen Ar beitszeitgesetzes. Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind einerseits verpflichtet, täglich, unabhängig vom jeweiligen tatsächlichen Patientenaufkommen und rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, Ärzte und Pflegekräfte bereit zu halten. Andererseits kann es keinem Patienten zugemutet werden, rund um die Uhr behandelt zu werden: Untersu chungs- und Behandlungsroutine kann nur tagsüber stattfinden. Um die sen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig nicht mehr Kosten zu verursachen, als die jeweils zuständigen Sozialversicherungssysteme für Krankenhaus- und Rehabilitation aufbringen können, sind flexible und kluge Arbeitszeitregelungen notwendig. Mit schematischen Vorgaben ist weder Arbeitnehmern und Patienten noch den Arbeitgebern gedient. Die Versuche, die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern, sind jedoch gescheitert. Strittig waren insbesondere die Neubewertung der inaktiven Zeiten wäh rend des Bereitschaftsdienstes für Ärzte und die Erweiterung der Wo chenhöchstarbeitszeit. 9. Personalkongress der Krankenhäuser in Leipzig Das Versorgungswerk richtet gemeinsam mit der Deutschen Kranken hausgesellschaft den Personalkongress der Krankenhäuser aus. Neben Referenten aus der Branche wird am 30.9. / 1.10.2013 der Personalchef von BMW Leipzig darüber berichten, wie die Automobilbranche die besten Bewerber für sich gewinnt. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 76 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Tarif und Personal Nach mehreren gescheiterten Versuchen zur Änderung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie im Gesetzgebungsverfahren wollten die Europäi schen Sozialpartner die Arbeitszeitrichtlinie im Verhandlungsweg über eine Vereinbarung nach Artikel 155 AEUV ändern. Im Rahmen des so ge nannten „sozialen Dialogs“ hätten sich die Vertreter von Arbeitgebern und -nehmern auf rechtsverbindliche Lösungen zu den aufgeworfenen Fragen einigen können. Europaparlament und Rat hätten diese Einigung umsetzen müssen. Nach einjähriger Verhandlung haben die europäi schen Organisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter den „sozialen Dialog“ zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie jeweils für gescheitert erklärt. Eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie ist weiter hin möglich, wenn Europaparlament und die Regierungen der Mitglied staaten einen Änderungsvorschlag der Kommission annehmen. Ob die Kommission noch in dieser Legislaturperiode einen Änderungsvorschlag vorlegen will, ist nicht bekannt. 77 Berufsanerkennungsrichtlinie Für großen Aufruhr hatte ein von der Europäischen Kommission im De zember 2011 vorgelegter Entwurf einer Richtlinie zur Überarbeitung der bisherigen „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gesorgt. Dieser sah für die Aus bildung zur Krankenpflegekraft die Anforderung einer zwölfjährigen Schul bildung vor. Ein fachlicher Grund für diese Anhebung ist nicht ersichtlich, da für die Qualifikation der Pflegekräfte nicht die Dauer der Schul vor bildung, sondern die Qualität der Ausbildung entscheidend ist. Insbeson dere in Deutschland wird eine erhebliche Zuspitzung des Fachkräfteman gels in der Pflege befürchtet. Tarif und Personal Zwischenzeitlich hat sich neben der Bundesregierung, den deutschen Ab geordneten im Europaparlament und Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch der für die Berufsanerkennungsrichtlinie federführen de Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments für die Beibehal tung der 10- jährigen Schulausbildung als Voraussetzung für den Zugang zur Krankenpflegeausbildung ausgesprochen. Eine abschließende Ent scheidung im Europäischen Parlament wird im Mai 2013 erwartet. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 78 6. Veranstaltungen Die größte Veranstaltung des BDPK ist der jährliche Bundeskongress im Juni, der Experten aus Kranken häusern und Rehakliniken, Vertreter aus der Gesundheits politik, den Krankenkassen und den Rentenversicherungs trägern zusammenführt. 2012 gab es im Rahmen des Bundeskongresses eine Pressekonferenz zur Veröffent lichung des Faktenbuchs Krankenhäuser. Darüber hinaus finden regelmäßig BDPK-Workshops entweder in der Berliner Geschäftsstelle oder in Mitglieds einrichtungen statt. Veranstaltungen Traditionell im November richtet das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen die jährliche Fachtagung in Berlin aus. Mehr als zwanzig ein- bis zweitägige Seminare im Jahr bietet die IQMG-Seminarreihe, meist ebenfalls in der BDPK-Geschäftsstelle. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 81 Pressekonferenz Faktenbuch Krankenhäuser Workshops BDPK MBOR – Berufliche Wiedereingliederung durch Rehabilitation In einer Pressekonferenz stellte der BDPK am 28. Juni 2012 die zweite Aus gabe des Faktenbuchs Krankenhäuser vor. Die wissenschaftliche Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) stellt Krankenhäuser nach ihrer Trägerschaft gegenüber und vergleicht die Ergebnisse. Der BDPK diskutierte im Rahmen eines Workshops gemeinsam mit Ver tretern der DRV und Klinikvertretern über die Anforderungen und Auswir kungen der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR). Die DRV stellte ihr MBOR-Konzept vor und berichtete über die Verbesserung der Versorgung für Patienten. Aus den Kliniken erfuhren die WorkshopTeilnehmer von Erfahrungen bei der Umsetzung von MBOR-Maßnahmen. Auch eine Diskussion über die Vergütung wurde geführt. Für die veröffentlichte Neuauflage der erstmals im Jahr 2009 herausgege benen Studie hat das RWI auf der Grundlage von umfangreichem Daten material detaillierte empirische Analysen durchgeführt. Einer der Kern punkte der Untersuchung ist die Feststellung, dass die Krankenhäuser aufgrund der abnehmenden und schon lange nicht mehr ausreichenden Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer einen Großteil der benö tigten Investitionsmittel durch Gewinne aus der DRG-Vergütung selbst ziehen müssen. Aber nur rund die Hälfte der deutschen Krankenhäuser erwirtschaften ausreichend hohe Gewinne, um ihre Unternehmenssubs tanz zu erhalten. Und dies, obwohl sie für ihre Leistungen von den Kran kenkassen keinen Cent mehr erhalten als andere. Die medizinische Rehabilitation im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Uwe Egner und Dr. Marco Streibelt von der Abteilung Rehabilitation der DRV Bund referierten zum Thema. MBOR greift arbeits- und berufsbezo gene Probleme von Rehabilitanden frühzeitig auf. Eine Wiedereinglie derung in das Erwerbsleben oder, falls die Erwerbsfähigkeit bedroht ist, eine mögliche Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, ist das Ziel von MBORMaßnahmen. „Es geht dabei gar nicht um die beste Trägerschaft, sondern einzig um die Frage, wie die begrenzten finanziellen Ressourcen im Gesundheitswe sen heute und in Zukunft möglichst sinnvoll und effizient eingesetzt wer den“, so Dr. Ulrich Wandschneider, Vizepräsident des BDPK und Vorsitzen der der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken. Das Gutachten mache den politischen Handlungsbedarf deutlich und zeige, dass wirt schaftlicher Erfolg von Krankenhäusern eng mit dem Erhalt und der Ver besserung der medizinischen Qualität und der von den Patienten erlebten Servicequalität in Zusammenhang stehe. „Krankenhäuser müssen Ge winne machen, nur so ist dauerhaft eine qualitativ hochwertige Patien tenversorgung gewährleistet!“ Krisenkommunikation in Kliniken Mit Krisen ist jederzeit zu rechnen, doch durch erfolgreiche Krisenkom munikation können sich Krankenhäuser und Kliniken vor einem Image schaden bewahren und sogar positiv aus einer Krise hervorgehen. Strate gien und Methoden der Krisenbewältigung basieren auf einer erfolgrei chen Kommunikation innerhalb des eigenen Unternehmens sowie nach außen mit Journalisten. Veranstaltungen Rita Wilp, ehemalige Pressesprecherin der Universitätsmedizin in Göttin gen, folgerte: Wer ausreichend vorbereitet ist, kann eine Krise als Chance wahrnehmen. Die Medien kommen von allein, die Öffentlichkeit ist inter essiert. Eine gute Kommunikation in der Krise sichert gute Kontakte zu den Medien und dient auch einer guten Verbindung in besseren Zeiten. Eine klare und eindeutige Kommunikation schafft Vertrauen bei allen Beteiligten. Dr. Ulrich Wandschneider, Dr. Michael Philippi, Thomas Bublitz, Wolfgang Pföhler, Prof. Andreas Beivers, Dr. Boris Augurzki BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 82 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 83 Seminar Arbeitszeitgestaltung finanzieller Fehlanreize durch zu kurze Liegezeiten, bewusste Falschkodie rung, unnötige Leistungsausweitung und der latente Betrugsvorwurf im Raum. Vor allem der Betrugsvorwurf trage dazu bei, dass die Fronten in der MDK-Prüfung verhärtet sind. Dr. Weigand betonte, „wir brauchen eine hochdifferenzierte gute Prüfung, aktuell mähen wir aber über alles.“ Viele Probleme könnten persönlich und im kollegialen Gespräch geklärt werden. Das sei nicht möglich, wenn – wie häufig – eine Entscheidung am grünen Tisch getroffen werde. Das BDPK-Intensiv-Seminar Arbeitszeitgestaltung wurde am 13. Novem ber 2012 in der Fachklinik Bad Bentheim durchgeführt und am 15. Novem ber 2012 in Mainz. Es richtete sich speziell an die Geschäftsführung, Per sonalleitung, Verwaltungsleitung, Ärztliche Direktion / Leitung und Pflege direktion / Pflegedienstleitung von Akutkrankenhäusern und Reha-Kliniken. Inhalt des Seminars waren unter anderem typische „Arbeitszeit-und-Per sonaleinsatz-Baustellen“ in Krankenhaus und Rehaklinik, rechtliche Rah menbedingungen und moderne Zeitkontenvarianten. Fachforum 2: Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen Weitere Themen waren arbeitszeitorganisatorische Herausforderungen im ärztlichen Dienst sowie Entlassmanagement, aber auch Herausforde rungen in der Pflege sowie die Umsetzung von Maßnahmen der Arbeits zeit- und Personaleinsatzoptimierung. Bundeskongress Mehr als 200 Experten aus Krankenhäusern und Rehakliniken in privater Trägerschaft, Vertreter aus der Gesundheitspolitik, den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern kamen zum BDPK-Bundeskongress am 28. Juni 2012 nach Berlin. Begrüßt wurden sie bei der politischen Auf taktveranstaltung von BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel. Die Veran staltung begann mit drei parallel laufenden Fachforen, deren Ergebnisse im Anschluss von den Moderatoren allen Teilnehmern präsentiert wurden. Fachforum 1: Reizthema MDK-Prüfung im Krankenhaus: Gibt es intelligente Lösungen? Auf die Frage des Moderators Thomas Bublitz, wo die Referenten das neue Entgeltsystem im Jahr 2021 sehen, waren sich alle einig, dass das neue System kommen wird und kommen muss. Einigkeit bestand auch darüber, dass man gemeinsam versuchen sollte, noch bestehende Pro bleme konstruktiv auszuräumen. Nach einem Überblick über die Historie der MDK-Prüfungen in deutschen Krankenhäusern und ihren Ursprung im DRG-System fasste Dr. Andreas Weigand, Bereichsleitung Medizin, RHÖNKLINIKUM AG, die kritikwürdi gen Seiten des Systems aus Krankenhaussicht zusammen. Weigand machte deutlich: „Tendenziell bin ich ein Freund der DRGs, sie schaffen Klarheit.“ Doch seit der Einführung des DRG-Systems stehe der Vorwurf BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Veranstaltungen Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer der InEK GmbH, berichtete über die Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems. Ohne auf ein beste hendes internationales System zurückgreifen zu können, zeigten erste systematische Analysen, dass die Kalkulation jedes einzelnen Tages eines Falles und die Identifikation von Kostentrennern möglich sind. Es beste hen allerdings hohe dokumentatorische Pflichten für die Krankenhäuser und hohe Anforderungen an die Plausibilisierung der Datenlieferungen. Es wurde eine Entscheidung für die fallbasierte Kalkulation getroffen, da sie robuster und geeigneter sei als eine tagesbasierte Kalkulation. Die Di agnosen seien grundsätzlich fallbezogen. Dadurch gebe es eine Vereinfa chung der Leistungsabbildung durch Reduktion der ansonsten sehr ho hen dokumentatorischen Anforderungen. Es gebe eine Verringerung der Anforderungen an die Umsetzung der Kalkulationssystematik für die Kran kenhäuser und die Vermeidung eines Einzelleistungsvergütungssystems und die Abbildung von Verweildauerabhängigkeiten mit Hilfe einer De gressionsfunktion. 84 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 85 Neuer BDPK-Vorstand gewählt Fachforum 3: Leistungsgerechte Finanzierung der Rehabilitation Bei seinen turnusmäßigen Vorstandswahlen in Berlin wählte am 29. Juni 2012 der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) Dr. Katharina Nebel für eine zweite Amtsperiode als Präsidentin. Als neue Vorstands mitglieder wurden Berthold Müller, Dr. Mani Rafii, Ellio Schneider, Dr. Dr. Martin Siebert und Dr. Thomas Wolfram in den Vorstand berufen. Seit Mitte der 90er Jahre stagnieren die Pflegesätze, im Krankenkassen bereich herrschen Dumpingpreise, die Ausgaben der Kranken- und Ren tenversicherung sind seit 1995 nicht gestiegen. Der Moderator des Fach forums, Peter Clausing, wies darauf hin, dass der BDPK in einem Gutachten die jährlichen Kostensteigerungen ermitteln lässt, die auf die Rehabilitati onskliniken zukommen. Diese werden für Vergütungs satz erhöhungs an träge verwendet. Dem Vorstand des BDPK gehören zwölf Mitglieder an, die laut Satzung alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung bestätigt oder neu ge wählt werden. Parlamentarisches Frühstück Bei der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass die Reha-Träger den Arbeitsauftrag aus dem SGB IX noch nicht erfüllt haben: Das SGB IX sieht keine Orientierung am Marktpreis vor, sondern regelt, dass die Leis tungsträger Grundsätze für die Vereinbarung von Vergütungen gemein sam festlegen. Die Möglichkeit, ein DRG-System auch in der Rehabilitati on einzuführen, wird kritisch diskutiert. Zu einem parlamentarischen Frühstück konnten Vertreter der 24 Initiatoren des Deutschen Reha-Tages am 24. Oktober 2012 18 Parlamentarier, Beauf tragte der Bundesregierung, Ministerialbeamte, Referenten der Fraktio nen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung begrüßen. Über den gemeinsamen Aufruf zum Deutschen Reha-Tag hinaus lädt der Initiatorenkreis in Berlin jedes Jahr Vertreter der Bundespolitik zu einem Parlamentarischen Gespräch ein, um die Anliegen der Rehabilitation im direkten politischen Dialog zu erörtern. In diesem Jahr im Vorfeld der Bun destagswahl 2013 sollte das reha-politische Programm der führenden Parteien für die kommende Legislaturperiode erörtert werden. Eine wich tige Forderung des Aktionsbündnisses ist in diesem Zusammenhang, dass eine bedarfsgerechte Finanzierung des steigenden Rehabilitations bedarfs durch die Politik sichergestellt wird. Ein Reha-DRG würde nicht mehr Geld ins System bringen, aber dafür wür den die vorhandenen Mittel möglicherweise gerechter verteilt. Ein neues Vergütungssystem ließe sich jedoch nur umsetzen, wenn sich die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung auf ein ge meinsames System verständigen könnten. Als Alternative zu einer RehaDRG wurde folgendes vorgeschlagen: Die Ergebnisqualität solle transpa rent gemacht und an Unterschiede sollen Zu- und Abschläge geknüpft werden. Politische Diskussion: Eugen Münch, Dr. Harald Terpe, Lothar Riebsamen, Dr. Uwe K. Preusker BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 86 Veranstaltungen In kurzen Eingangsstatements stellten Frau Maria Michalk (CDU), Frau HillerOhm (SPD), Dr. Heinrich Kolb (FDP), Dr. Ilja Seifert (Die Linke) und Markus Kurth (Bündnis 90 / Die Grünen) reha-politische Schwerpunkte der Partei en für die 18. Legislaturperiode vor und diskutierten diese danach an den verschiedenen „Parteientischen“ mit den Vertretern des Initiatorenkreises, eines breiten Bündnisses von Leistungsträgern und Erbringern der medi zinisch-beruflichen und -sozialen Rehabilitation. Der Einladung gefolgt waren auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Herr Hans-Joachim Fuchtel, sowie der Beauftrag te der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Herr Wolfgang Zöller, sowie der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herr Hubert Hüppe. Informationen zum Reha-Tag gibt es auf dem Internetportal www.rehatag.de BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 87 IQMG -Jahrestagung Am 29. / 30. November 2012 lud das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) wieder zu seiner jährlichen Fachtagung in Ber lin ein. Thema war die externe Qualitätssicherung als Motor im Wettbe werb der Reha-Einrichtungen. Die ein- bis zweitägigen Seminarangebote vermitteln Fachkenntnisse, praktische Hilfestellungen und bieten eine Austauschplattform mit Kolle gen aus anderen Unternehmen. Durchgeführt werden die Seminare hauptsächlich in der BDPK-Geschäftsstelle in Berlin, weitere Veranstal tungsorte waren im Jahr 2012 Bernkastel-Kues, Ismaning und Leipzig. Im Fokus der Tagung standen die aktuellen Entwicklungen in der externen Qualitätssicherung der medizinischen Rehabilitation und das zum Teil pro blematische Nebeneinander der Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Weitere Informationen zum Seminarprogramm erhalten Sie auf der Web site des IQMG-Instituts: www.iqmg-berlin.de Am zweiten Veranstaltungstag standen interaktive Workshops im Zentrum der Tagung. Die Themen Patientensicherheit, Risikomanagement und Hygi ene in Reha-Einrichtungen, Qualitätsportal für Reha-Einrichtungen (4QD), interne Audits als Instrument der Qualitätssicherung und die Selbstbe wertung im IQMP-Reha-Prozess wurden aufgegriffen. Den Abschlussvortrag hielt Solveig Kristensen von der Dänischen Gesell schaft für Patientensicherheit: „Gemeinsam aktiv werden – Wie Patienten zu mehr Patientensicherheit beitragen“. Seminare IQMG Die Seminarreihe des Instituts für Qualitätsmanagement im Gesundheits wesen (IQMG GmbH) richtet sich an Führungskräfte, Qualitätsmanage mentbeauftragte (QMB) und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen. Das Programm umfasst Seminare zu den Grundlagen des Qualitätsma nagements im Gesundheitswesen, zu QM-spezifischen Fachthemen bis hin zu IQMP-rehaspezifischen Angeboten. BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Veranstaltungen Mit Inkrafttreten der Zertifizierungspflicht für stationäre Rehabilitations einrichtungen durch die Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) im Jahr 2009 hat der Umgang mit dem internen Qualitätsmanagement in diesem Leistungsbereich enorm an Bedeutung gewonnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist im Oktober 2012 dürfen nur noch zertifizierte Rehabilitationseinrichtungen belegt werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben ist das Seminarprogramm um Schwer punktveranstaltungen zu den BAR-Kriterien und zur Zertifizierungsvorbe reitung erweitert worden. 88 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 89 7. Informationen Dieses Kapitel enthält Informationen über die Gremien des Bundesverbandes. Benannt werden die Mitglieder des Vorstandes und des Mitgliederrats sowie die Mitglieder der Fachausschüsse. Weiterhin enthält es die Adressen und Ansprechpartner der Landesverbände. Statistiken zeigen einen Überblick etwa über die Gesundheitsausgaben in Deutschland, die Zahl der Vorsorgeund Rehabilitationseinrichtungen sowie der allgemeinen Krankenhäuser nach Trägern oder die Entwicklung der Bettenanzahl der Kliniken. BB DD PP K KGG es ec sh cä h fätfstbsebrei r c ihcth2t012/13 2 012/13 91 Informationen Der BDPK kooperiert mit zahlreichen Partnern, die hier genannt werden. Darüber hinaus ist an dieser Stelle eine Liste der zertifizierten ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen zu finden. Mitglieder des Vorstands Mitglieder des Mitgliederrats Mitglieder der Fachausschüsse Präsidentin: Dr. Katharina Nebel M. Sc., Private Kliniken Dr. Dr. med. Nebel, Vlotho 1. Vizepräsident: Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg 2. Vizepräsident: Eugen Münch, Auf sichtsratsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt / Saale (bis Februar 2013) 2. Vizepräsident: Dr. Thomas Wolfram, SRH Kliniken GmbH, Heidelberg (Februar bis April 2013) 2. Vizepräsident: Dr. Michael Philippi, Sana Kliniken AG, Ismaning (seit April 2013) Vorsitzender: Dr. Hans-Heinrich Aldag, Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG, Jesteburg Stv. Vorsitzender: Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen am See Uwe Bauer, Asklepios Klinik Weißenfels, Weißenfels Dr. Florian Nicolai Brandt, Privatklinik Dr. Amelung, Königstein Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Bad Pyrmont Rainer Grimm, Landesverband der Privatkliniken des Landes MecklenburgVorpommern e. V., Bad Doberan Jens F. Holsing, Holsing Vital GmbH, Bad Holzhausen Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin Sabine Lessing, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Prien am Chiemsee Dr. Philipp Lubinus, Lubinus Clinicum GmbH & Co. KG, Kiel Arno Prem, Verband der Privatkranken anstalten im Saarland e.V., Berus Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim Dr. Christoph Smolenski, Dr. von Ehrenwall‘sche Klinik, Ahrweiler Fachausschuss Krankenhäuser Dr. Francesco De Meo, HELIOS Kliniken GmbH, Berlin Norbert Glahn, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden Berthold Müller, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg Herbert M. Pichler, FuturaMed AG, München Dr. Mani Rafii, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Prien am Chiemsee Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Dr. Dr. Martin Siebert, Rhön Klinikum AG, Bad Neustadt a. d. Saale Rechnungsprüfer: Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH und Co. KG, Bad Nenndorf Klaus Terharn, AHG Klinik Tönisstein, Bad Neuenahr-Ahrweiler BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 92 Vorsitzender: Dr. Michael Philippi, Sana Kliniken AG, Ismaning Stv. Vorsitzender: Dr. Dr. Martin Siebert, Rhön Klinikum AG, Bad Neustadt a. d. Saale Dr. Kathleen Balle, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria Rehabilitations KG, Kreischa Dr. Roland Bantle, HELIOS Kliniken GmbH, Borna Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet Uwe Bauer, Asklepios Klinik Weißenfels, Weißenfels Bernd Baumbach, Johannesbad Saar schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz Harald Becker, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Thomas Böer, Diabetes Zentrum Bad Mergentheim GmbH & Co. KG, Bad Mergentheim Dieter von Bomhard, Privatklinik Bad Gleisweiler Hilz KG, Gleisweiler A. Cornelia Bönnighausen, KAV Krankenhaus GmbH, Ehringshausen Dr. Rainer Brase, Klinikum Wahrendorff GmbH, Sehnde Oliver Bredel, Sana Kliniken AG, Remscheid Bruno Crone, Medical Park AG, Amerang Veronika Diepolder, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen am See Dirk Döbele, MediClin, Offenburg Volker Feldkamp, Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt / Saale Bernd Fey, Kliniken Schmieder Allensbach (Stiftung & Co.) KG, Allensbach Lisa Sophia Friedrich-Schmieder, Stiftung Schmieder für Wissenschaft und Forschung, Allensbach Arno Fritzen, Klinik für Tumorbiologie GmbH & Co. KG, Freiburg Dr. Peter Görlich, Ethianum Betriebs gesellschaft mbH & Co. KG, Heidelberg Dr. Uwe Gretscher, Sana Kliniken AG / Karl-Olga Krankenhaus, Stuttgart Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin Isabell Halletz, Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e. V., Berlin Stefan Härtel, Asklepios Orthopädische Klinik Hohwald, Neustadt Andreas Heilmann, HELIOS VogtlandKlinikum Plauen, Plauen Peter Heimscheid, Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH, Lich Bernd Hirtreiter, Asklepios Fachkliniken München-Gauting, Gauting Dr. Claas Hohmann, WolfartKlinik, Gräfelfing Michael Kelbel, Krankenhaus Agatharied GmbH, Hausham Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin Dr. Arno Kuge, Vorstand NRW e. V., Kettenkamp Dr. Anke Lasserre, Klinikum Salzgitter GmbH, Salzgitter Sabine Lessing, Schön Klinik HamburgEilbek, Hamburg Dr. Thomas Leucht, Havelklinik BSB Sanatoriumsgesellschaft mbH, Berlin Christian Macke, Schön Klinik Harthausen, Bad Aibling BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 93 Informationen Gremienmitglieder Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V., München Rudolf Terres, AHG Klinik Hardberg, Breuberg Bernhard Wehde, Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG, Göppingen Jens Wernick, München Dr. Thomas Wolfram, SRH Kliniken GmbH, Heidelberg Fachausschuss Rehabilitation und Pflege Vorsitzender: Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Stv. Vorsitzender: Peter Clausing, Berlin Dr. Hans-Heinrich Aldag, Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG, Jesteburg Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet Christian Baumbach, Waldburg-ZeilKliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Bernd Baumbach, Johannesbad Saar schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz Dr. Ursula Becker, Dr. Becker Klinik gesellschaft mbH & Co. KG, Köln Sebastian Bergholz, Salze Klinik GmbH & Co. Zweite Betriebs-KG, Bad Salzungen Rita Bernhardt, MediClin, Klinik am Brunnenberg, Bad Elster BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 94 Thomas Bold, Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co KGaA, Osnabrück Dr. Clemens Bold, Verband der Kranken anstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e. V., Sindelfingen Thomas Bruns, Friesenhörn-NordseeKliniken GmbH, Jever Dr. Philipp Cremer, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin Bruno Crone, Medical Park AG, Amerang Servet Dag, MediClin GmbH & Co. KG, Bad Wildungen Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Bad Pyrmont Jutta Doepner, Malbergklinik GmbH, Bad Ems Stefan Düvelmeyer, Median Klinik NRZ Wiesbaden GmbH, Wiesbaden Christoph Essmann, AHG Klinik Schweriner See, Lübstorf Prof. Dr. Lothar Feige, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf Thomas Fettweiß, Ostseeklinik Schönberg-Holm, Ostseebad Schönberg Michael Fitz, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Bad Füssing Manuela Flacke, Verband der Privat kliniken Niedersachsen und Bremen e. V., Osnabrück Wilfried Frank, Sana Kliniken Sommerfeld, Kremmen Markus Frenzer, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg Lisa Sophia Friedrich-Schmieder, Stiftung Schmieder für Wissenschaft und Forschung, Allensbach Dr. Heike Fritsche-Huth, Klinik GraalMüritz GmbH, Graal-Müritz Björn Gollée, Kirchberg Klinik, Bad Lauterberg Horst Gollée, Gollée GmbH & Co. KG, Bad Lauterberg Rainer Grimm, Landesverband der Privatkliniken des Landes MecklenburgVorpommern e.V., Bad Doberan Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin Isabell Halletz, Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e. V., Berlin Bernd Hamann, Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH, Bad Sassendorf Detlef Hambücker, Reha-Klinik Schwertbad, Aachen Roland Harlaux, Lielje Gruppe in der Saale Reha-Klinikum II, Bad Kösen Michael P. Herrmann, Reha-Kliniken Küppelsmühle, Bad Orb Dieter Holk, Salztal Klinik GmbH & Co. KG, Bad Soden-Salmünster Anaid Jansen, Medical Park Bad Camberg GmbH & Co. KG, Bad Camberg Klaus Kinast, Fachklinik Bad Bentheim, Bad Bentheim Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen am See Olaf Kügelchen, Augusta Klinik GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und Jugendliche, Bad Kreuznach Dr. Markus-Michael Küthmann, Aatalklinik Wünnenberg GmbH, Bad Wünnenberg Matthias Langenbach, MediClin RehaZentrum Roter Hügel, Bayreuth Susanne Leciejewski, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 95 Informationen Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e. V., Wiesbaden Joachim Manz, Berlin Ilona Michels, AHG Allgemeine Hospital gesellschaft AG, Düsseldorf Gerhard Müller, Krankenhaus Cuxhaven GmbH, Cuxhaven Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Bad Aibling Mirko Papenfuß, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) Herbert-M. Pichler, FuturaMed AG, M-Unterföhring Silke Ritschel, Sana Krankenhaus Rügen GmbH, Bergen / Rügen Dr. Christian Rotering, Park-Klinik Manhagen GmbH & Co. KG, Großhansdorf Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e.V., Berlin Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum für Gesundheit gGmbH, Bad Lippspringe Dr. Jens Schick, Sana Kliniken BerlinBrandenburg GmbH, Berlin Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmie der Allensbach (Stiftung & Co.) KG, Allensbach Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Franzel Simon, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Schwerin Markus Stark, Kliniken Dr. Erler gGmbH, Nürnberg Heiko Stegelitz, Parkinson-Klinik Wolfach GmbH & Co KG, Wolfach Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V., München Fachausschuss Tarif- und Personalfragen Dr. Jörg Sagasser, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e. V., Berlin Stefan Scharl, Reha-Zentren Passauer Wolf GmbH, Bad Griesbach Peter F. Schauerte, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf Michael Scheider, Sachsenklinik GmbH & Co. KG, Bennewitz Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH und Co. KG, Bad Nenndorf Matthias H. Schindler, Paracelsus-Klinik Scheidegg, Scheidegg Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach (Stiftung & Co.) KG, Allensbach Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim Alexander Spachholz, MediClin, Offenburg Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V., München Hartmut Stern, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria Rehabilitations KG, Kreischa Michael Strobach, Verband der Privat krankenanstalten in Bayern e. V., München Dr. Franz Theisen, Lauterbacher Mühle Klinik GmbH & Co. KG, Seeshaupt Olaf Werner, Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, Bad Rappenau Jens Wernick, München Rüdiger Wörnle, Mooswaldklinik, Freiburg Uli Wüstner, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Bad Urach BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Vorsitzender: Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz e. V., Wiesbaden Stv. Vorsitzender: Dr. Thomas Wolfram, SRH Kliniken GmbH, Heidelberg Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen Detlef Bätz, Verband der Privatkliniken in Thüringen e. V., Bad Klosterlausnitz Jürgen Benz, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Claudia Blachut, Schwärzberg Klinik GmbH, Bad Rappenau A. Cornelia Bönnighausen, KAV Krankenhaus GmbH, Ehringshausen Uwe Feldkamp, Schön Holding GmbH & Co. KG, Prien am Chiemsee Manuela Flacke, Verband der Privat kliniken Niedersachsen und Bremen e. V., Osnabrück Gerhard Göttsche, Unternehmens beratung, Bad Oeynhausen Stefan Hübner, Asklepios Klinik Sankt Augustin GmbH, Sankt Augustin Bernd Kümmerle, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen am See Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und Jugendliche, Bad Kreuznach Hartmut Lielje, Deucon Consulting-, Management- und Handelsgesellschaft mbH, Bad Oeynhausen Dr. Winfried Ludwig, Recura Kliniken GmbH, Beelitz-Heilstätten Gerhard Müller, Krankenhaus Cuxhaven GmbH, Cuxhaven 96 Thorn Plöger, HESCURO – Klinik REGINA – GmbH & Co. KG, Bad Kissingen Lutz Peter Reuter, Klinikgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff, Bad Driburg Birgit Rossak, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) Ingrid Sacher, Sana-Krankenhaus Rügen GmbH, Bergen / Rügen Dirk Schmitz, MediClin, Offenburg Heiko Stegelitz, Parkinson-Klinik Wolfach GmbH & Co KG, Wolfach Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V., München Michael Strobach, Verband der Privat krankenanstalten in Bayern e. V., München Rolf Treutler, Freiburg Wilfried Wagner, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin Jens Wernick, München Andreas Wirth, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg Fachausschuss Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, Mutter, Vater und Kind Vorsitzender: Berthold Müller, CelenusKliniken GmbH, Offenburg Stv. Vorsitzender: Alwin Baumann, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Wangen Stv. Vorsitzender: Thomas Bruns, Friesenhörn-Nordsee-Kliniken GmbH, Jever BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 97 Informationen Deddo Lehmann, Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH, Bad Schmiedeberg Dirk Ludemann, DIANA Krankenhaus betriebsgesellschaft mbH, Bad Bevensen Ulf Ludwig, HELIOS Kliniken GmbH, Berlin Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e. V., Wiesbaden Martin Maller, REHA-Klinik Sonnenhof Bad Iburg, Bad Iburg Jürgen Melchers, Rhön-Klinik Prof. Dr. Keck GmbH & Co. KG, Gersfeld Wulf Meueler, MediClin, Staufenburg Klinik, Durbach Ilona Michels, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf Dr. Henner Montanus, Elbe-Saale Klinik, Barby Berthold Müller, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Bad Aibling Dr. Katharina Nebel, Private Kliniken Dr. Dr. med. Nebel, Vlotho Philipp Nordsiek, Salze Klinik GmbH & Co. KG, Bad Salzdetfurth Dr. Ilona Nowak, Medical Park AG, Berlin Heiko Pichler, HELIOS Rehaklinik Damp GmbH, Damp Frank Porten, St. Georg Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, Höhenschwand Dr. Jens Rieger, Westfälisches Gesund heitszentrum Holding GmbH, Bad Sassendorf Petra Rose, Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn GmbH, Lippstadt Bernd Rullang, Hochwald-Kliniken Weiskirchen, Weiskirchen Landesverbände Facharbeitsgruppe BQR der Rentenversicherung Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e. V. Vorsitzender: Berthold Müller Geschäftsführer: Dr. Clemens Bold Posener Straße 1, 71065 Sindelfingen Telefon: 07031 - 95 05 40, Telefax: 07031 - 95 05 49 E-Mail: info@vpka-bw.de Internet: www.vpka-bw.de Facharbeitsgruppe DRG Experten Facharbeitsgruppe Geriatrie Facharbeitsgruppe GOÄ Reform Facharbeitsgruppe Gutachten Kostenkalkulation Reha Facharbeitsgruppe Kinder- und Jugendliche Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. Vorsitzender: Herbert M. Pichler Hauptgeschäftsführerin: Dr. Ann-Kristin Stenger Geschäftsführer: Michael Strobach Kreillerstraße 24, 81673 München Telefon: 089 - 57 30 99, Telefax: 089 - 57 34 88 E-Mail: info@vpka-bayern.de Internet: www.vpka-bayern.de Facharbeitsgruppe Mutter- / Vater und Kind Facharbeitsgruppe Neurologische Frührehabilitation Facharbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit Facharbeitsgruppe Ordnungspolitischer Rahmen Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V. Vorsitzender: Mario Krabbe Geschäftsführer: Lutz-Peter Sandhagen Einemstraße 20, 10785 Berlin Telefon: 030 - 2 13 70 73 Telefax: 030 - 2 11 36 69 E-Mail: info@vpkbb.de Internet: www.vpkbb.de Facharbeitsgruppe Psychiatrie Psychosomatik Facharbeitsgruppe QS Reha Geriatrie Facharbeitsgruppe Qualitätsparameter und Belegung-Vergütung Facharbeitsgruppe Schiedsstelle Reha Facharbeitsgruppen Facharbeitsgruppe Strategie Krankenhäuser Facharbeitsgruppe Belegärztliche Versorgung Facharbeitsgruppe Vergütungssystem Reha BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Verband Deutscher Privatkliniken – Landesverband Hamburg c / o Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co. KG Vorsitzende: Dr. Manuela Guth 98 Neuer Jungfernstieg 17 A 20354 Hamburg Telefon: 040 - 34 10 31 17 Telefax: 040 - 35 71 05 00 E-Mail: wetjen@drguth.de Internet: www.drguth.de Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz e. V. Vorsitzender (Hessen): Dr. Florian Nicolai Brandt Vorsitzender (Rheinl.-Pfalz): Dr. Christoph Smolenski Geschäftsführer: Friedel Mägdefrau Von-Leyden-Straße 23 a, 65191 Wiesbaden Telefon: 0611 - 26 75 611 Telefax: 0611 - 20 58 162 E-Mail: sekretariat@vdpk.de Internet: www.vdpk.de Verband der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen e. V. Vorsitzender: Dr. Hans-H. Aldag Geschäftsführer: Martin Menger Franz-Lenz-Str. 14 b, 49084 Osnabrück Telefon: 0541 - 33 56 633 Telefax: 0541 - 33 56 634 E-Mail: info@vdpkn.de Internet: www.vdpkn.de Verband der Privatkliniken Nordrhein-Westfalen e. V. Vorsitzender: Hans-Joachim Ehrhardt Geschäftsführer: Günther Knauer Fleher Straße 3 a, 40223 Düsseldorf Telefon: 0211 - 55 79 399 Telefax: 0211 - 55 79 622 E-Mail: info@vdpk-nrw.de Internet: www.vdpk-nrw.de BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 99 Informationen Bernd Baumbach, Johannesbad Saar schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz Roland Berlinger, Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind, Neuhaus am Inn Petra Bierwirth, Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau Thomas Eisenla, AHG Klinik für Kinder und Jugendliche Beelitz-Heilstätten, Beelitz-Heilstätten Michael Grosskurth, Klinik Bad Oexen, Bad Oeynhausen Carsten Körner, Fachklinik Sonnenschein Boltenhagen GmbH, Boltenhagen Steffen Kreß, Gesundheitszentrum an der Höhle, Buchen Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und Jugendliche, Bad Kreuznach Gerhard R. Lang, Klinik Grömitz GmbH & Co. KG, Melsdorf Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e. V., Wiesbaden Frank Roschewsky, Rehasan Mutter Kind Klinik, Norddorf / Amrum Heinz Rüsch, Kurklinik Strandrobbe Neptunweg GmbH, Cuxhaven Marion Schmutz, Klinik Bavaria Zscheckwitz, Kreischa Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim Achim Schulz-Lauterbach, Klinik Schönsicht Berchtesgaden, Berchtesgaden Statistiken Verband der Privatkrankenanstalten im Saarland e. V. AHG Klinik Berus AG & Co. KG Vorsitzender und Geschäftsführer: Arno Prem Orannastraße 55, 66802 Berus Telefon: 06836 - 39 143 E-Mail: aprem@ahg.de Verband der Privatkliniken in Sachsen und Sachsen-Anhalt e. V. Vorsitzender: Uwe Bauer Hauptgeschäftsführer: Ingo Dörr Gustav-Mahler-Straße 2, 04109 Leipzig Telefon: 0341 - 98 00 861 Telefax: 0341 - 98 00 860 E-Mail: info@pks-leipzig.de Internet: www.pks-leipzig.de Verband der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e. V. Vorsitzender: Dr. Philipp Lubinus Geschäftsführer: Bernd Krämer Feldstraße 75, 24105 Kiel Telefon: 0431 - 84 035 Telefax: 0431 - 84 055 E-Mail: gf@vpksh.de Internet: www.vpksh.de Gesundheitsausgaben (gesamt) 2011 Verband der Privatkliniken in Thüringen e. V. c/o Moritz-Klinik Bad Klosterlausnitz Vorsitzender: Dr. Thomas Wolfram (bis 22.5.2013), Volker Feldkamp (ab 22.5.2013) Geschäftsführer: Detlef Bätz Hermann-Sachse-Str. 46, 07639 Bad Klosterlausitz Telefon: 036601 - 49 441 Telefax: 036601 - 49 449 E-Mail: detlef.baetz@moritz-klinik.de Internet: www.vpkt.de Gesundheitsausgaben in Deutschland (in Mio. €) Krankenhäuser 76.840 Stationäre / teilstationäre Einrichtungen 107.405 144.123 BDPK Bundesgeschäftsstelle 8.369 Stationäre / teilstationäre Pflege Sonstige Einrichtungen 42.273 Hauptgeschäftsführer: Thomas Bublitz Geschäftsbereich Krankenhäuser: Jonathan Graf Geschäftsbereich Rehabilitation: Karoline Körber, Antonia Walch Geschäftsbereich Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen: Konstanze Zapff Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Stefanie Erdrich Geschäftsstellenleitung: Klaus Mehring Organisation / Sekretariat: Karin Müller, Petra Voß 22.196 Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes www.gbe-bund.de Anteil an GKV Ausgaben 2012 (in Mrd. €) Vorsorge- und Reha 1% = 2,48 Fahrkosten 2% = 4,06 Krankenpflege 2% = 3,91 Netto-Verwaltungskosten 5% = 9,61 Vertragsärztl Versorgung 18% = 34,49 sonst. Ausgaben 4%=7,38 Zahnärztl Behandlung 5% = 9 Krankengeld 5% = 9,17 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. Friedrichstraße 60 10117 Berlin Zahnersatz 2% = 3,23 Krankenhausbehandlung 33% = 62,47 Telefon: 030 - 2 40 08 99 -0 Telefax: 030 - 2 40 08 99 -30 E-Mail: post@bdpk.de Internet: www.bdpk.de BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Vorsorge- / Rehabilitationseinrichtungen Ambulante Einrichtungen Arzneimittel 16% = 31,33 Heil- und Hilfsmittel 7% = 67,73 Quelle: BMG 100 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 101 Informationen Landesverband der Privatkliniken des Landes Mecklenburg-Vorpommern e. V. c/o „Moorbad“ Bad Doberan Vorsitzender und Geschäftsführer: Rainer Grimm Schwaaner Chaussee 2, 18209 Bad Doberan Telefon: 038203 - 93 629 Telefax: 038203 - 93 680 E-Mail: grimm@moorbad-doberan.de Internet: www.pkmv.de Rehabilitation 20 Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nach Trägern 15 25 20 Entwicklung der Bettenzahlen in Vorsorge- und private Rehaeinrichtungen nach Trägern 15 25 10 20 5 15 0 10 -5 5 private freigemeinnützige freigemeinnützige 10 20 5 private öffentliche 15 0 öffentliche freigemeinnützige freigemeinnützige 10 -5 5 öffentliche öffentliche 10 private 0 15 -5 20 -10 25 -10 -15 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 0 1995 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 -5 -20 -25 -10 1995 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 1995 1996 1999 2002 2004 2006 Quelle: Statistisches Bundesamt Quelle: Statistisches Bundesamt Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nach Trägern (2011) Bettenzahl nach Trägern (2011) öffentliche 2008 2009 2010 2011 öffentliche 19 % = 233 18 % = 30.613 private 55 % = 680 öffentliche private 55 % = 680 öffentliche 19 % = 233 freigemeinnützige 18 % = 30.613 16 % = 26.692 private 66 % = 113.239 freigemeinnützige 26 % = 320 private Quelle: Statistisches Bundesamt freigemeinnützige freigemeinnützige 16 % = 26.692 66 % = 113.239 Quelle: Statistisches Bundesamt 26 % = 320 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 102 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 103 Informationen 1995 Entwicklung der Leistungsfälle DRV Entwicklung der Leistungsfälle GKV 200 200 150 stationäre RehaMaßnahmen (ohne AR und MuKi) 100 Anschlussrehabilitation Anschlussrehabilitation / AHB 150 Mediz. Reha für Kinder 100 stationäre RehaMaßnahmen (ohne AHB und Kinder) 50 Mediz. Reha für Mütter & Väter 50 0 Rehabilitation gesamt med. Reha 0 -50 -50 -100 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quelle: DRV Quelle: BMG Leistungsfälle DRV Leistungsfälle GKV DRV med. Reha stationäre Reha-Maß nahmen (ohne AHB und Kinder) Anschluss rehabilitation / AHB 1995 985.415 900.973 129.129 2000 835.878 778.789 2005 804.064 2008 Mediz. Reha für Kinder Anschluss rehabilitation Mediz. Reha für Mütter & Väter GKV Rehabilitation gesamt stationäre Reha-Maß nahmen (ohne AR und MuKi) 24.368 1995 981.093 586.571 0 78.413 177.681 29.908 2000 802.817 260.176 425.221 117.420 696.731 227.347 36.759 2005 738.079 114.771 540.564 30.992 942.622 804.006 275.756 37.568 2008 774.124 124.024 559.248 20.025 2009 978.335 829.822 293.173 36.254 2009 787.531 129.448 573.001 17.223 2010 996.154 837.864 318.118 34.223 2010 797.322 142.871 557.956 13.356 2011 966.323 810.664 327.357 30.919 2011 746.804 99.599 559.451 9.031 Quelle: BMG BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 104 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 105 Informationen Quelle: DRV Anteil der Fälle nach Trägern Vorsorge und Reha 2011 Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen med. Reha für Kinder DRV 100.000 öffentliche durchgeführte Leistungen 20 % = 393.080 private 66 % = 1.262.488 Bewilligungen 80.000 freigemeinnützige 14 % = 271.898 Anträge 60.000 40.000 Quelle: Statistisches Bundesamt 20.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quelle: DRV Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen med. Reha insgesamt DRV Leistungsausgaben DRV / GKV 4.000.000.000 2.000.000 GKV durchgeführte Leistungen 3.500.000.000 DRV Bewilligungen 1.500.000 3.000.000.000 Anträge 2.500.000.000 1.000.000 2.000.000.000 1.500.000.000 500.000 2006 2007 2008 2009 2010 2011 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quelle: DRV Quelle: BMG, DRV BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 106 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 107 Informationen 2005 Krankenhäuser Entwicklung der allgemeinen Krankenhäuser nach Trägern Leistungsausgaben DRV DRV medizinische Reha 1995 3.396.100.000 2000 2.894.800.000 2005 2.887.900.000 167.716.251 2008 3.319.300.000 181.880.984 2009 3.470.400.000 182.666.022 2010 3.510.000.000 177.292.000 2011 3.596.600.000 167.430.000 60 mediz. Reha für Kinder private 50 40 freigemeinnützige 30 öffentliche 20 10 0 -10 -20 -30 Quelle: DRV -40 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quelle: Statistisches Bundesamt Leistungsausgaben GKV GKV Rehabilitation gesamt Allgemeine Krankenhäuser nach Trägerschaft stationäre Reha-Maß nahmen (ohne AR und MuKi) Anschlussrehabilitation Mediz. Reha für Mütter & Väter 1995 2.074.897.283 1.121.717.327 796.405.849 156.774.106 2000 2.452.899.862 732.994.244 1.369.362.975 229.629.422 2005 2.116.846.338 361.092.203 1.616.984.254 62.542.276 2008 2.153.975.380 340.526.456 1.669.501.806 40.410.112 2009 2.142.847.804 322.730.656 1.679.651.227 31.041.587 2010 2.131.288.881 317.785.522 1.679.982.066 25.549.026 2011 2.112.387.476 306.432.504 1.676.582.689 19.696.358 Öffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Krankenhäuser Private Krankenhäuser 1995 863 845 373 2000 744 813 446 2005 647 712 487 2008 571Private Krankenhäuser 673 537 661 565 2009 55433 % = 572 2010 539 644 575 2011 529 635 572 Quelle: Statistisches Bundesamt Öffentliche Krankenhäuser 30 % = 529 Freigemeinnützige Krankenhäus 37 % = 635 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 108 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 109 Informationen Quelle: BMG 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 150 private 120 freigemeinnützige 90 öffentliche Krankenhäuser nach Trägern (2011) Betten in Allgemeinkrankenhäusern nach Trägerschaft 60 Öffentliche Krankenhäuser 30 % = 529 Öffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Krankenhäuser 1995 319.999 212.459 32.166 -302000 283.537 200.611 38.966 2005 249.760 175.906 59.289 30 0 Private Krankenhäuser 33 % = 572 -60 20081995 Freigemeinnützige Krankenhäuser 37 % = 635 Private Krankenhäuser 225.461 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 167.855 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 70.972 2010 2011 2009 223.531 165.733 73.912 2010 223.385 164.337 74.735 2011 221.549 163.096 76.377 Quelle: Statistisches Bundesamt Quelle: Statistisches Bundesamt Betten nach Trägern (2011) Entwicklung der Bettenzahl nach Trägern 150 private Private Krankenhäuser 120 freigemeinnützige 17 % = 76.377 90 öffentliche 60 Öffentliche Krankenhäuser 30 Freigemeinnützige Krankenhäuser 0 35 % = 163.096 48 % = 221.549 -30 Quelle: Statistisches Bundesamt -60 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 110 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 111 Informationen Quelle: Statistisches Bundesamt -50 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Entwicklung der Krankenhausfälle nach Trägern Anteil der Fälle nach Trägern 300 private Private Krankenhäuser 16 % = 2.859.889 250 freigemeinnützige Öffentliche Krankenhäuser 200 49 % = 8.740.588 öffentliche 150 Freigemeinnützige Krankenhäuser 100 35 % = 6.183.846 50 0 Quelle: Statistisches Bundesamt -50 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quelle: Statistisches Bundesamt Fälle nach Trägerschaft Öffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Krankenhäuser 1995 Private Krankenhäuser 5.733.258 9.084.054 2000 16 % 9.357.139 2005 2008 2009 2010 2011 Private Krankenhäuser 810.950 = 2.859.889 6.344.294 1.160.761 8.703.437 5.771.966 1.903.676 8.480.427 6.025.405 2.487.445 8.580.693 6.043.949 2.643.676 8.667.373 6.075.314 2.743.120 8.740.588 6.183.846 2.859.889 Freigemeinnützige Krankenhäuser 35 % = 6.183.846 Öffentliche Krankenhäuser 49 % = 8.740.588 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 112 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 113 Informationen Quelle: Statistisches Bundesamt Partner und Kooperationen DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft Der BDPK arbeitet mit zahlreichen Verbänden und Institutionen zusam men, die hier vorgestellt werden. AG MedReha Der BDPK ist Mitglied in der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.), Berlin, dem Zusammenschluss von deutschen Spitzen- und Landesverbän den der Krankenhausträger. Der BDPK ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabili tation SGB IX (AG MedReha SGB IX), einem Zusammenschluss von maß geblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation. Deutscher Reha-Tag Seit der Gründung des Reha-Tages vor neun Jahren ist der BDPK aktiver Initiator dieses Aktionsbündnisses, dem mittlerweile mehr als 20 Organi sationen und Verbände aus allen Bereichen der Rehabilitation angehören. Beim Deutschen Reha-Tag vertreten sie gemeinsam Botschaften und sprechen mit einer Stimme. Regelmäßig im September findet der offiziel le Reha-Tag statt, an dem sich bundesweit Kliniken mit einer lokalen Ver anstaltung in der Öffentlichkeit präsentieren. Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) versteht sich als Platt form für eine sichere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Es wird im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion des BDPK und den Klinikunterneh men Asklepios GmbH, Rhön-Klinikum AG und Sana Klinken AG finanziell und inhaltlich in seiner Arbeit unterstützt. Deutsches Netz Rauchfreier Kranken häuser & Gesundheitseinrichtungen DNRfK ENSH Deutschland Arbeitskreis Gesundheit e.V. Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von Rehabilitationskliniken unterschiedlicher Fachrichtungen, der Informa tionen über die medizinische Versorgung veröffentlicht. Das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtun gen DNRfK ist nationale Partnerorganisation des ENSH-Global Network for Tobacco Free Health Care Services. Assekuranz AG – Internationale Versicherungsmakler DVfR Die Assekuranz AG ist als Internationaler Versicherungsmakler seit 25 Jah ren im Arzt- und Krankenhausgeschäft erfolgreich am Markt tätig. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ist das interdisziplinä re Forum für Rehabilitation. Sie organisiert den Dialog aller gesellschaftli chen Kräfte zur Weiterentwicklung der Rehabilitation in Deutschland. AssekuRisk AG BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 114 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 115 Informationen AssekuRisk bündelt das aktuelle Wissen der Bereiche Medizin und Luft fahrt. Die besten Sicherheitsstrategien und Instrumente der Hochsicher heitsbranche Luftfahrt werden auf Ihre Tauglichkeit im Krankenhausalltag überprüft, adaptiert und eingesetzt. IQMG Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.V . Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH wur de vom BDPK gegründet, um Kliniken bei der Umsetzung des Qualitäts managements zu unterstützen. Die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) mit Sitz in Berlin ist ein sektorenübergreifender Fachverband, der die Sozialarbeit im Gesundheitswesen fördert und dazu beiträgt, Soziale Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens zu stärken und weiterzuentwickeln. Konferenz der Spitzenverbände der RehaLeistungserbringer / BAR führen & wirtschaften im Krankenhaus: Offizielles Organ des BDPK Die Konferenz ist ein informelles Diskussionsforum zur (strategischen) Abstimmung sowie zum (fachlichen) Austausch der maßgeblichen Spit zenorganisationen der Leistungserbringer der ambulanten und stationä ren Rehabilitation. Der BDPK hat den Vorsitz des Sprecherrats inne und nimmt in dieser Eigenschaft an den Sitzungen des Arbeitskreis „Rehabi litation und Teilhabe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) teil. Das Fachmagazin f & w, führen und wirtschaften im Krankenhaus ist das of fizielle Organ des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken. Mit knapp 6000 Abonnenten und einer verbreiteten Auflage von 12.000 Exemplaren ist f & w seit Jahren der absolute Marktführer unter den Fachpublikationen für Krankenhausmanagement und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen. MEYER-KÖRING Anwaltssozietät GRB – Gesellschaft für Risikoberatung Meyer Köring ist eine bundesweit tätige Anwaltssozietät mit über 100jäh riger Historie, die schwerpunktmäßig darauf spezialisiert ist, Krankenhäu ser, Kliniken, Ärzte und andere Leistungserbringer in allen medizin- und wirtschaftsrechtlichen Belangen zu beraten und zu vertreten. Seit 1994 berät die GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH Kranken häuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen in Deutschland, Öster reich und der Schweiz beim Aufbau und bei der Etablierung von Risiko management-Systemen für Diagnostik, Therapie und Pflege. Die GRB ist ein Unternehmen der Ecclesia Gruppe, dem führenden deutschen Versi cherungsmakler für Einrichtungen im Gesundheitswesen. P.E.G. Die Einkaufs- und Betriebs genossenschaft GVG – Gesellschaft für Versicherungs wissenschaft und -gestaltung e. V. Seit mehr als 40 Jahren steht die PEG für Beschaffungsmanagement in der Gesundheitswirtschaft als eine Gemeinschaft der Starken, die zusam men noch stärker sein möchten. In der GVG haben sich Institutionen und Persönlichkeiten zusammenge schlossen, die das System der sozialen Sicherung in Deutschland aktiv gestalten. Die GVG ist für ihren heterogenen Mitgliederkreis ein Diskussi onsforum, in dem aktuelle und grundlegende sozialpolitische Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert werden. Der BDPK ist seit Mai 2010 Mitglied im Verein elektronische Fallakte (eFA). Dieser wurde gegründet, um eine bundesweit einheitliche Kommunikati onsplattform zu etablieren. Eingebettet in die bestehende Telematikin frakstruktur soll die elektronische Fallakte die sektorenübergreifende Be handlung unterstützen. 116 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 117 Informationen BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Verein elektronische Fallakte (eFA) Kooperationspartner des IQMG SAMA Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. Adalbert-Stifter-Straße 105, 70437 Stuttgart Tel: (0711) 8 48 88 40 E-Mail: info@sama.de Das IQMG bietet hochwertige Beratungs- und Evaluierungsleistungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens und arbeitet mit speziell ausge wählten Partnern zusammen. Die mit dem IQMG kooperierenden Bera tungsunternehmen begleiten den Aufbau oder die Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen in Rehabilitations-Einrichtungen auf der Basis des IQMP-Reha. Dabei werden die Ausgangsbedingungen und individuellen Anforderungen der Einrichtungen berücksichtigt. Die Zerti fizierungsunternehmen übernehmen als IQMG-Partner die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen und die Vergabe des EQR-Zertifika tes („Exzellente Qualität in der Rehabilitation“) für die erfolgreiche Um setzung des IQMP-Reha in den Rehabilitations-Einrichtungen. Die IQMG GmbH hat auf der Grundlage von Rahmenverträgen folgende Beratungsund Zertifizierungsunternehmen als Kooperationspartner gewonnen: ZeQ AG Am Victoria-Turm 2, 68165 Mannheim Tel: (0621) 300840 - 0 E-Mail: info@zeq.de Zertifizierungsunternehmen BSI Group Deutschland GmbH Hanauer Landstraße 115, 60314 Frankfurt am Main Tel.: (069) 2222 89 200 E-Mail: info.de@bsigroup.com Beratungsunternehmen KrückenConsulting - Wendt & Huber GbR Fregestrasse 77, 12159 Berlin Tel: (030) 27 58 25 50 E-Mail: kontakt@krueckenconsulting.de DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Taubenheimstraße 24, 70372 Stuttgart Tel.: (0711) 3807319 -14 E-Mail: katrin.schiller@dqs.de QM-BASE Dr. Dr. Nebel Seebruchstraße 33, 32602 Vlotho Tel: (05733) 92 51 63 E-Mail: service@qm-base.de LGA InterCert GmbH Tillystraße 2, 90431 Nürnberg Tel.: (0911) 655 -4137 E-Mail: martin.ossenbrink@de.tuv.com RC Management Consult GmbH Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach Tel: (08025) 9 91 84 00 E-Mail: tdv@rc-mc.de WIESO CERT GmbH Gottfried-Hagen-Str. 60 – 62, 51105 Köln Tel.: (0221) 170506 - 50 E-Mail: info@wieso-cert.de BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 118 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 119 Informationen DIOcert GmbH Hindenburgplatz 1, 55118 Mainz Tel.: (06131) 61929 - 0 E-Mail: info@diocert.de isquo Institut für Qualitätsmanagement und Organisationsberatung Wartebergstr. 10, 37213 Witzenhausen Tel: (05542) 5 07 06 14 E-Mail: christian.fleckenstein@isquo.de Zertifizierte Einrichtungen Für Reha-Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft besteht die Möglich keit, das IQMP-Reha-Verfahren in einer Version zu nutzen, welche ihre spezifische konfessionelle Qualitätsphilosophie einbezieht. Die konfessio nelle Zertifizierungsgesellschaft proCum Cert ist Kooperationspartner des IQMG und bietet die Möglichkeit einer Zertifizierung nach IQMP-Reha für den kirchlichen Bereich. ProCum Cert GmbH Düsseldorfer Straße 9, 60329 Frankfurt Tel.: (069) 2648966 - 0 E-Mail: info@procum-cert.de Das IQMG kooperiert auch mit ausgewählten Softwareunternehmen, die unterschiedliche Software-Lösungen für die IQMG-Produkte anbieten. Mit folgenden Softwareunternehmen bestehen Rahmenverträge mit der IQMG Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH: Ambulante Rehabilitationseinrichtungen BDH-Klinik Hessisch Oldendorf GmbH, Hessisch Oldendorf ambulantes Rehabilitationszentrum Oldenburg gGmbH, Oldenburg Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Frankfurt am Main de‘ignis-Fachklinik gGmbH / Gesundheitszentrum, Egenhausen BG Nordsee Reha-Klinik, St. Peter Ording reha Flex Saline Rehabilitationsklinik Halle, Halle Capio Franz von Prümmer Klinik, Bad Brückenau RehaZentrum Bremen GmbH, Bremen Capio Klinik an der Weißenburg, Uhlstädt-Kirchhasel Capio Klinikum Maximilian, Bad Kötzting Stationäre Rehabilita tionseinrichtungen Continuat GmbH & Co. KG Hindenburgallee 1 b, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen Tel.: (0700) 90 50 90 01 E-Mail: sass.gerhard@continuat.de Alexianer Krefeld GmbH, Krefeld empira Software GmbH Kirchstraße 19, 53840 Troisdorf Tel.: (02241) 97367- 0 E-Mail: info2@empira.de AOK Nordseeklinik Amrum, Norddorf Caspar-Heinrich-Klinik, Bad Driburg Charlottenhall Rehabilitations- und Vorsorgeklinik gGmbH, Bad Salzungen de‘ignis-Fachklinik gGmbH, Egenhausen / Altensteig AOK-Klinik Rügen, Wiek AOK Klinik Schlossberg , Bad Liebenzell NEXUS / QM GmbH Adalperostr. 80, 85737 Ismaning Tel.: (089) 96 24 18 - 90 E-Mail: qm@nexus-ag.de AOK Klinik Stöckenhöfe, Wittnau bei Freiburg Drei-Burgen-Klinik, Bad Münster am Stein-Ebernburg Edelsteinklinik, Bruchweiler Edith-Stein-Fachklinik, Bad Bergzabern AOK Klinik Korbmattfelsenhof, Baden-Baden 3M Medica Health Information Systems Hammfelddamm 11, 41460 Neuss Tel.: (0221) 29 21 05 04 E-Mail: hbertok@mmm.com Asklepios Klinik Schaufling GmbH, Schaufling Eifelhöhen-Klinik, Nettersheim Elfenmaar-Klinik, Bad Bertrich Fachklinik Alte Ölmühle, Magdeburg BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 120 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 121 Informationen Augusta Klinik GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach Fachklinik Bad Bentheim, Bad Bentheim Haus am Stalten, Steinen – Endenburg Kirchberg-Klinik, Bad Lauterberg Klinik Porta Westfalica, Bad Oeynhausen Fachklinik Eußerthal, Eußerthal Haus Niedersachsen gGmbH, Dedelstorf / Oerrel Kirchberg-Klinik und Gesundheits- und VitalCenter Gollée, Bad Lauterberg Klinik Solequelle, Bad Westernkotten Haus Saaletal GmbH – Adaptions einrichtung „Maria Stern“, Bad Neustadt / Saale Klinik am Hainberg, Bad Hersfeld Klinik am Rosengarten, Bad Oeynhausen Kliniken Schmieder Allensbach, Allensbach Haus Saaletal GmbH – Klinik Neumühle, Hollstadt Klinik am Tharandter Wald, Niederschöna Kliniken Schmieder Gailingen, Gailingen Haus Saaletal GmbH – Saaletalklinik, Bad Neustadt / Saale Klinik Dr. Beger, Garmisch-Partenkirchen Kliniken Schmieder Heidelberg, Heidelberg Klinik Wiesengrund, Bad Westernkotten Fachklinik St. Hedwig Illingen, Illingen Fachklinik St. Lukas, Bad Griesbach Feldbergklinik, St. Blasien Gelderland-Klinik, Geldern Gesundheits- und Rehazentrum Schwäbische Alb, Bad Urach Gesundheits- und VitalCenter Gollée, Bad Lauterberg Gesundheits- Zentrum Saarschleife, Mettlach-Orscholz Gesundheitspark Bad Gottleuba, Bad Gottleuba Klinik Dr. Franz Dengler GmbH & Co. KG, Baden-Baden Herz Reha Hamburg, Hamburg Herz- und Kreislaufzentrum Rotenburg, Rotenburg Klinik Fallingbostel, Bad Fallingbostel Kliniken Schmieder Stuttgart-Gerlingen, Gerlingen Klinik Graal-Müritz, Graal-Müritz HKB-Klinik GmbH & Co. Klinik Rabenstein KG, Nidda - Bad Salzhausen Klinik im Kurpark, Bad Rothenfeld Klinik Limberger GmbH & Co. KG, Bad Dürrheim Hochwald-Klinik Weiskirchen, Weiskirchen Klinik Malchower See GmbH, Malchow Gollwitzer-Meyer-Klinik, Bad Oeynhausen Holsing Vital GmbH, Bad Holzhausen Hamm Kliniken – Klinik Bellevue, Bad Soden-Salmünster Johannesbad Fachklinik, Bad Füssing Hamm Kliniken – Klinik Nahetal, Bad Kreuznach Kaiser-Karl-Klinik GmbH, Bonn Hamm Kliniken – Klinik Park-Therme, Badenweiler Kliniken Schmieder Konstanz, Konstanz Klinik Martinusquelle, Fachklinik für Herz- und Kreislauferkrankungen und Erkrankungen der Atmungsorgane, Bad Lippspringe Klinik Martinusquelle, Fachklinik für Psychosomatik, Bad Lippspringe Kerckhoff-Rehabilitationszentrum, Bad Nauheim Kliniken Schmieder Stuttgart Tagesklinik, Stuttgart Klinikum Luitpold, Bad Kötzting Klinikzentrum Mühlengrund GmbH, Bad Wildungen Krankenhaus vom Roten Kreuz Bad Cannstatt GmbH, Stuttgart KTB Klink für Tumorbiologie GmbH & Co. KG, Freiburg Kurpark-Klinik Dr. Lauterbach-Klinik GmbH, Bad Liebenstein Klinik Nordfriesland, Sankt Peter-Ording Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH & Co. KG, Bad Nenndorf BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 122 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 123 Informationen Frankenklinik Bad Neustadt, Bad Neustadt an der Saale Lielje Gruppe, Kinder-Reha-Klinik „Am Nicolausholz“, Bad Kösen MEDIAN Klinik – Bad Lausick, Bad Lausick MEDIAN Klinik Wismar, Wismar Lielje Gruppe, Nordsee Reha-Klinikum, Klinik I, St. Peter-Ording MEDIAN Klinik Bad Lobenstein, Bad Lobenstein MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen – MEDIAN Klinik am Park, Bad Oeynhausen Lielje Gruppe, Nordsee Reha-Klinikum, Klink II, St. Peter-Ording MEDIAN Klinik Bad Sülze, Bad Sülze MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen – MEDIAN Weserklinik, Bad Oeynhausen Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik I, Bad Kösen MEDIAN Klinik Bad Tennstedt, Bad Tennstedt MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen – MEDIAN Klinik am Burggraben, Bad Salzuflen Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik II, Bad Kösen MEDIAN Klinik Berggießhübel, Berggießhübel Lielje Gruppe, Salze Klinik, Bad Salzdetfurth MEDIAN Klinik Berlin-Kladow, Berlin MEDIAN Rheingau-Taunus Klinik, Bad Schwalbach MediClin Albert Schweitzer Klinik, Königsfeld MediClin Baar Klinik, Königsfeld MediClin Bliestal Kliniken, Blieskastel MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen – Klinik Flachsheide, Bad Salzuflen MEDIAN Klinikum Flechtingen, Flechtingen MEDIAN Klinik Berlin-Mitte, Berlin MediClin Bosenberg Kliniken, St. Wendel MediClin Deister Weser Kliniken, Bad Münder MediClin Dünenwald Klinik, Seebad Trassenheide MediClin Fachklinik Rhein / Ruhr, Essen MEDIAN Klinik Bernkastel-Kues, Bernkastel-Kues Marcus-Klinik, Bad Driburg MEDIAN Klinik Grünheide, Grünheide MEDIAN Reha–Zentrum Bernkastel-Kues – MEDIAN Klinik Bernkastel, Bernkastel-Kues MediClin Hedon Klinik, Lingen MediClin Klinik am Brunnenberg, Bad Elster MEDIAN Hohenfeld-Kliniken, Bad Camberg MEDIAN Klinik Heiligendamm, Heiligendamm MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues – Median Klinik Burg Landshut, Bernkastel-Kues MEDIAN Kaiserberg-Klinik, Bad Nauheim MEDIAN Klinik Hoppegarten, Hoppegarten MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues – Median Klinik Kues, Bernkastel-Kues MediClin Klinik am Vogelsang, Donaueschingen MEDIAN Kinzigtal-Klinik, Bad Soden-Salmünster MEDIAN Klinik – Ilmtal-Klinik Bad Berka, Bad Berka MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues – Median Klinik Moselhöhe, Bernkastel-Kues MediClin Klinikum Soltau, Soltau MEDIAN Klinik – Adelsbergklinik Bad Berka, Bad Berka MEDIAN Klinik Kalbe, Kalbe MEDIAN Klinik am Südpark, Bad Nauheim MEDIAN Reha-Zentrum Schlangenbad, Schlangenbad MEDIAN Klinik NRZ Magdeburg, Magdeburg BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 124 MediClin Klinik am Rennsteig, Tabarz MediClin Kraichgau-Klinik, Bad Rappenau MediClin Reha-Zentrum am Hahnberg, Bad Wildungen BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 125 Informationen LWL Institut für Rehabilitation Gütersloh – Hans Peter Kitzig Institut –, Gütersloh MediClin Reha Zentrum Bad Düben, Bad Düben MediClin Reha-Zentrum Bad Orb, Bad Orb MediClin Reha-Zentrum Gernsbach, Gernsbach MediClin Reha-Zentrum Plau am See, Plau am See MediClin Reha-Zentrum Reichshof, Reichshof MediClin Reha-Zentrum Roter Hügel, Bayreuth MediClin Reha-Zentrum Spreewald, Burg / Spreewald MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH & Co. KG Haus Kulm, Ostseebad Heringsdorf Meduna-Klinik GmbH, Bad Bertrich Mittelrhein-Klinik Bad Salzig, Boppard-Bad Salzig MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH Mütter-Gesundheit-Usedom e. V., Ostseebad Heringsdorf Paracelsus Klinik an der Gande, Bad Gandersheim Paracelsus Osterberg-Klinik, Bad Gandersheim Moritz-Klinik, Bad Klosterlausnitz Paracelsus-Roswitha-Klinik, Bad Gandersheim MEDIGREIF Parkklinik GmbH, Greifswald Mühlenbergklinik – Holsteinische Schweiz, Bad Malente medinet AG Burgenlandklinik, Naumburg Neurologische Klinik GmbH Bad Neustadt, Bad Neustadt / Saale Paracelsus Klinik Scheidegg, Scheidegg MediVital Therapiezentrum GmbH, Erwitte-Bad-Westernkotte Neurologische Klinik Hessisch Oldendorf, Hessisch Oldendorf Paracelsus-Wiehengebirgsklinik, Bad Essen Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Allergie- und Asthma-Klinik, Bad Lippspringe Orthopädisches Zentrum MartinUlbrich-Haus Rothenburg gGmbH, Rothenburg Paracelsus-Wittekindklinik, Bad Essen Paracelsus-Rotenfelsklinik, Bad Münster Park-Klinik GmbH & Co. KG, Bad Nauheim Ostseeklinik Grömitz, Grömitz Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Auguste-Viktoria-Klinik, Bad Lippspringe MediClin Seepark Klinik, Bad Bodenteich MediClin Schlüsselbad Klinik, Bad Peterstal-Griesbach MediClin Seidel-Klinik, Bad Bellingen MediClin Staufenburg Klinik, Durbach MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH Haus Gothensee, Ostseebad Heringsdorf Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Cecilien-Klinik, Bad Lippspringe Ostseeklinik Prerow, Ostseebad Prerow Park-Klinik Bad Hermannsborn GmbH & Co. KG, Bad Driburg Ostseeklinik Schönberg-Holm, Ostseebad Schönberg Privatklinik Lauterbacher Mühle am Ostersee, Seeshaupt Ostseeklinik Zingst, Zingst Psychosomatische Fachklinik St. Franziska Stift, Bad Kreuznach Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Klinik Martinusquelle, Bad Lippspringe Paracelsus-Berghofklinik, Bad Essen Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Teutoburger-Wald-Klinik, Bad Lippspringe Paracelsus-Klinik Am Schillergarten, Bad Elster BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 Paracelsus-Harz-Klinik, Quedlinburg Psychosomatische Klinik Bad Neustadt, Bad Neustadt a.d. Saale Rehabilitationsklinik Garder See, Lohmen Rehabilitationsklinik Göhren, Göhren Paracelsus-Klinik am See, Bad Gandersheim 126 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 127 Informationen MediClin Rose Klinik, Horn-Bad Meinberg Rehabilitationsklinik Massow GmbH & Co. KG, Halbe / OT Massow Rehabilitationsklinik Park-Therme, Badenweiler Rehabilitationszentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg Waldburg Zeil Kliniken – Parksanatorium Aulendorf, Aulendorf Seeklinik Zechlin GmbH, Dorf Zechlin Stillachhaus Privatklinik GmbH, Oberstdorf Waldburg Zeil Kliniken – Rehabilitations klinik Bad Salzelmen, Schönebeck Elbe St. Nikolaus-Hospital Wallerfangen, Wallerfangen Waldburg Zeil Kliniken – Rehabilitations klinik Bad Wurzach, Bad Wurzach TOMESA Fachklinik e. K., Bad Salzschlirf Reha-Klinik Dr. Wüsthofen, Bad Salzschlirf Reha-Klinik Schwäbische Alb GmbH & Co. KG, Bad Urach Waldburg Zeil Kliniken – Rehabilitations klinik Saulgau, Bad Saulgau Viktoriastift Bad Kreuznach, Bad Kreuznach Vital Kliniken GmbH – Klinik Buchenholm, Bad Malente-Gremsmühlen Weserland-Klinik Bad Hopfenberg, Petershagen REHA-Klinik Sonnenhof, Bad Iburg Reha-Klinik Wiesengrund, Bad Sassendorf RehaKlinikum BadSäckingen GmbH, Bad Säckingen Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG, Jesteburg Vital Kliniken GmbH – Klinik Dreizehnlinden, Bad Driburg Weserland-Klinik Bad Seebruch, Vlotho Vital Kliniken GmbH – Schloss-Klinik Sonnenbühl, Bad Dürrheim Vitalisklinik Bad Hersfeld, Bad Hersfeld Reha-Zentrum Lübben Kliniken Professor Dr. Schendel GmbH & Co. KG, Lübben Vogtland-Klinik Bad Elster, Bad Elster Waldburg Zeil Kliniken – Argental-Klinik, Isny-Neutrauchburg Rheumaklinik Aachen, Aachen Waldburg Zeil Kliniken – Klinik Alpenblick, Isny-Neutrauchburg Salztal Klinik GmbH & Co. KG, Bad Soden Salmünster Waldburg-Zeil Kliniken – Klinik im Hofgarten, Bad Waldsee Sanaderm Fachklinik für Hautkrank heiten, Allergologie und Lymphologie GmbH & Co. KG, Bad Mergentheim Waldburg Zeil Kliniken – Klinik Niederbayern, Bad Füssing Sankt Rochus Kliniken, Bad Schönborn Waldburg Zeil Kliniken – Klinik Schwabenland, Isny-Neutrauchburg BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 128 BDPK Gesc häf tsb er i c ht 2 012/13 129 Informationen Reha Klinikum „Hoher Fläming“ im Oberlinhaus gGmbH, Bad Belzig Impressum Herausgeber BDPK – Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. Friedrichstraße 60, 10117 Berlin Projektbetreuung und Redaktion Stefanie Erdrich Layout Digramm Media GmbH Druck Buch- und Offset-Druckerei H.Heenemann GmbH & Co. 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