PowerPoint - Vortrag-24-11-03-1
Transcription
PowerPoint - Vortrag-24-11-03-1
Informationsveranstaltung der Elektrogemeinschaft Halle /Saale am 24. November 2003 Thema: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Ziel und Inhalt, - System der Umsetzung in der EVH GmbH Übersicht: 1. Neuordnung der Betriebs- und Anlagensicherheit und des Arbeitsschutzrechts (BetrSichVO) 2. Inhalt der BetrSichVO 3. Vorgehensweise zur Umsetzung der VO in der EVH und derzeitiger Stand 4. Ausblick zur Fortführung der Umsetzung ! ! Übersicht Artikelverordnung Artikel 1 Betriebssicherheitsverordnung Artikel 2 Aerosolverpackungsverordnung Artikel 3 Druckgeräteverordnung Artikel 4 Rohrfernleitungsverordnung Artikel 5 Änderung von Verordnungen zum GSG Artikel 6 Änderung der Gefahrstoffverordnung Artikel 7 Änderung der Arbeitsstättenverordnung Artikel 8 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Ziele der Artikelverordnung Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht Deregulierung der Vorschriften Umsetzung EU-Recht in nationales Recht Vermeiden des „Doppelrechts“ UVV/Technische Regeln Trennung Beschaffenheit/Betrieb Neuordnung für überwachungsbedürftige Anlagen Mindestvorschriften zum Explosionsschutz Mindestvorschriften für hochgelegene Arbeitsplätze Beschaffenheitsanforderungen für Druckgeräte Zwei Änderungsrichtlinien zur Arbeitsmittelbenutzung Umsetzung des Nichtraucherschutzes Die neue Betriebssicherheitsverordnung – Einführung EG-Vertrag als Grundlage "# $ ! • Bau • Ausrüstung ! % • Aufstellung • Betrieb • Wartung • Prüfungen Abweichende nationale Vorschriften müssen außer Kraft gesetzt werden. Anforderungen können national erweitert werden. Arbeitsschutzrecht bisher Gerätesicherheitsgesetz (Inverkehrbringen, Betrieb, Prüfungen) § 4 - Verordnungen Inverkehrbringen § 11-Verordnungen Beschaffenheit, Betrieb, Prüfungen § 18 Verordnungen Dampfk-V Bildschirmarbeits-V Druckbeh-V Lastenhandhabungs-V - Einstufung u. Kennzeichn. Persönl. Schutzausr.-V - Verbote 1. GSGV: Elektr. Betriebsmittel 3. GSGV: Maschinenlärm 6. GSGV: Einfache Druckbeh. 7. GSGV: Gasverbrauchseinricht. 8. GSGV: Persönl. Schutzausr. 9. GSGV: MaschinenVO 11. GSGV: ExplosionsschutzV 12. GSGV: Inverk. von Aufzügen 14. GSGV: Druckgeräte Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz (Einstufung, Kennzeichnung, (Betrieb, Umgang) Verbote, Umgang) Aufzugs-V Acetylen-V ElexV VbF Arbeitsstätten-V Arbeitsmittel-V §§ 14, 17, 19 Verordnungen Gefahrstoffverordnung - Umgangsvorschriften Arbeitsschutzrecht neu Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz (Einstufung, Kennzeichnung, (Betrieb, Umgang) Verbote, Umgang) Gerätesicherheitsgesetz (Inverkehrbringen, Betrieb, Prüfungen) § 4 - Verordnungen Inverkehrbringen § 11 - Verordnungen Beschaffenheit, Betrieb, Prüfungen 1. GSGV: Elektr. Betriebsmittel § 18 Verordnungen Bildschirmarbeits-V 3. GSGV: Maschinenlärm Lastenhandhabungs-V 6. GSGV: Einfache Druckbeh. Persönl. Schutzausr.-V 7. GSGV: Gasverbrauchseinricht. Arbeitsstätten-V 8. GSGV: Persönl. Schutzausr. 9. GSGV: MaschinenVO 11. GSGV: ExplosionsschutzV Betriebssicherheits-V (Arbeitsmittel, Anlagen) 12. GSGV: Inverk. von Aufzügen 14. GSGV: Druckgeräte Gefahrstoffverordnung - Einstufung u. Kennzeichn. - Verbote - Umgangsvorschriften §§ 14, 17, 19 Verordnungen Konzentration der Vorschriften in einem Regelwerk DampfkV AufzV ElexV VbF EG-RL DruckbehV Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsschutzvorschriften Berufsgenossenschaftliche Regelungen Technisches Regelwerk TRB EN TRR TRGS TRD TRA TRbF Artikel 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Kernpunkte: • Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel (Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Prüfung, Unterweisung) • Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Prüfungen, zugelassene Überwachungsstellen) • Ausschuss für Betriebssicherheit (beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung) BetrSichV - Inhaltsübersicht Abs. 1 Allgemeine Vorschriften Abs. 2 Gem. Vorschriften für Arbeitsmittel §3 Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung §4 Bereitstellung Bereitstellung // Benutzung Benutzung ... ... §5 Exgefährdete Exgefährdete Bereiche Bereiche §6 Exschutzdokument Exschutzdokument §7 Beschaffenheit Beschaffenheit ... ... §8 Sonstige Sonstige Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen §9 Unterrichtung Unterrichtung // Unterweisung Unterweisung § Prüfung Prüfung ... ... § Aufzeichnungen Aufzeichnungen Abs. 3 Besondere Vorschriften für überwachungsbedürtige Anlagen Abs. Abs. 44 ... ... Schlussvorschriften Schlussvorschriften g5 n a Anh Anhan g A1 Anhänge der Betriebssicherheitsverordnung 1 2 Mindestvorschriften Mindestvorschriften für für Arbeitsmittel Arbeitsmittel 3 Mindestvorschriften Mindestvorschriften bei bei der der Benutzung Benutzung von von Arbeitsmitteln Arbeitsmitteln 4 Zoneneinteilung Zoneneinteilung exgefährdeter exgefährdeter Bereiche Bereiche 5 Mindestvorschriften Mindestvorschriften ... ... gefährliche gefährliche explosionsfähige explosionsfähige Atmosphäre Atmosphäre Prüfung Prüfung besonderer besonderer Druckgeräte Druckgeräte Die neue Betriebssicherheitsverordnung – Allgemeine / Gemeinsame Vorschriften § 1 Anwendungsbereich % & ' Überwachungsbedürftige Anlagen ( 1. Druckgeräte - Dampfkesselanlagen Druckbehälteranlagen Füllanlagen Rohrleitungen innerbetrieblich eingesetzte ortsbewegliche Druckgeräte - einfache Druckbehälter 2. Aufzugsanlagen 3. Anlagen in Ex-Bereichen 4. Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Entleerstellen § 2 Begriffsbestimmungen insbesondere neue Begriffe zugelassene Überwachungsstelle Jede von der zuständigen Landesbehörde als Prüfstelle für einen bestimmten Aufgabenbereich dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung benannte und von ihm im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachte Überwachungsstelle. Aufgabe: Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen mit hohem Gefahrenpotenzial bisher: Sachverständige (z. B. TÜV, DVGW, MPA) Mobile selbstfahrende und nicht selbstfahrende Besondere Arbeitsmittel Arbeitsmittel Arbeitsmittel zum Heben von Lasten und/oder Beschäftigten • Zu den Arbeitsmitteln zählen auch die Elektroinstallation, die Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore usw., soweit sie bei der Arbeit benötigt (benutzt) werden. • Die Bereitstellung umfasst auch den Auf- oder Zusammenbau bzw. die Installation eines Arbeitsmittels. • Die Benutzung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffenden Maßnahmen wie Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Um- und Abbau und Transport. Fortsetzung: Befähigte Person (§ 2 Abs. 7 BetrSichV) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. § 3 Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber Wechselwirkungen Benutzung des Arbeitsmittels - untereinander - mit Arbeitsstoffen - mit Arbeitsumgebung Arbeitsmittel Sichere Bereitstellung und Benutzung Gefährdungsbeurteilung / Sicherheitstechnische Bewertung Die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist erforderlich für alle Arbeitsmittel. Der Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen ist verantwortlich für die sicherheitstechnische Bewertung zur Festlegung • der Fristen, • der Umfänge und • der Tiefe der wiederkehrenden Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen und den Drittschutz. Drittschutz z. B. Bauarbeiten Arbeiten am Mauerwerk zur Einbringung einer elektrischen Anlage Gefährdungsermittlung • Staubbelastung • Lärmeinwirkung • Vibrationen § 4 Anforderungen an die Bereitstellung Bereitstellung Bereitstellung von von Arbeitsmitteln Arbeitsmitteln Benutzung Benutzung von von Arbeitsmitteln Arbeitsmitteln Gefährdungsbeurteilung arbeitsmittelspez. arbeitsmittelspez. Gefährdungen Gefährdungen ArbeitsplatzArbeitsplatzbedingungen bedingungen Prüffristen Prüffristen bestimmungsgemäße bestimmungsgemäße Benutzung Benutzung Maßnahmen technische technische Maßnahmen Maßnahmen Qualifizierung Qualifizierung Unterweisung Unterweisung § 5 Explosionsgefährdete Bereiche Zoneneinteilung i. V. m. Anhang 3 BetrSichV Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ständig, über lange Zeiträume oder häufig bei Normalbetrieb gelegentlich nicht oder kurzzeitig durch Gase, Dämpfe, Nebel Zone 0 Zone 1 Zone 2 Stäube Zone 20 Zone 21 Zone 22 § 6 Explosionsschutzdokument Anforderungen an den betrieblichen Explosionsschutz Technische Maßnahmen: – geeignete Arbeitsmittel und Verbindungseinrichtungen – – – – Geräte und Schutzsysteme nach RL 94/9/EG technische Überwachung optische und akustische Warnung ausreichende Flucht- und Rettungswege Erstmalige Prüfung durch befähigte Person Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsfreigabesystem – Angemessene Aufsicht – Zugänge kennzeichnen – Verbot von Zündquellen – Explosionsschutzdokument § 7 Anforderungen an Beschaffenheit von Arbeitsmitteln Mindestanforderungen an neue und vorhandene Arbeitsmittel (Anhang 1 und 2 BetrSichV) Zusatzanforderungen an Arbeitsmittel bei Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Maßnahmen durch Arbeitgeber, dass Anforderungen während der gesamten Benutzungsdauer erfüllt sind. § 8 Sonstige Schutzmaßnahmen Pflicht des Arbeitgebers, bei besonderen Gefährdungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Benutzung des Arbeitsmittels den hierzu beauftragten Beschäftigten vorbehalten bleibt. § 9 Unterrichtung und Unterweisung nach § 14 Arbeitsschutzgesetz • angemessene Informationen zu den betreffenden Gefahren • Betriebsanweisungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln … § 10 Prüfung von Arbeitsmitteln Befähigte Person ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion - nach der Montage - vor der ersten Inbetriebnahme - nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle - an einem neuen Standort bei Schäden verursachenden Einflüssen nach außergewöhnlichen Ereignissen mit schädigenden Auswirkungen auf die Sicherheit Aufzeichnungen nach Instandsetzungsarbeiten, die die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können. Prüffestlegungen durch den Arbeitgeber Art und Umfang der Prüfungen Prüffristen, Einbindung in die Gefährdungsbeurteilung. § 11 Aufzeichnungen Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach § 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mind. bis zur nächsten Prüfung. Werden AM, die § 10 Abs. 1 und 2 unterliegen, außerhalb des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen. z. B. Baustromverteiler Prüfung nach der Montage (Errichtung) durch befähigte Person § 10 BetrSichV, Aufzeichnung siehe § 11 BetrSichV. Aufzeichnung der Prüfergebnisse Regelmäßige Wiederholungsprüfung? Überwachungsbedürftige Anlagen (§§ 12 – 23) Geräte und Schutzsysteme in Ex-Bereichen (RL 94/9/EG) Druckgeräte (RL 97/23/EG) BetrSichV Einfache Druckbehälter (RL 87/404/EWG) Aufzugsanlagen zum Heben von Personen (RL 98/37/EG) Aufzüge (RL 95/16/EG) Lageranlagen/Abfüllstellen Tankstellen Bestimmungen bezüglich angeordneten außerordentlichen Prüfungen Unfall- und Schadensanzeige Ausstellung von Prüfbescheinigungen (bei befähigter Person reichen „Aufzeichnungen“, Aufbewahrung am Betriebsort) Mängelanzeige (durch ZÜS an zuständige Behörden) entsprechen i. w. den Regelungen der alten Verordnung Anforderungen z. B. an Geräte und Schutzsysteme Anforderungen nach Explosionsschutzverordnung (11. GSGV) Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme durch befähigte Person Prüfung nach Instandsetzung wiederkehrende Prüfungen spätestens nach 3 Jahren durch befähigte Person Prüfungsergebnis ist aufzuzeichnen § 14 Prüfanforderungen ) * + , % zugelassene Überwachungsstellen % befähigte Personen • Montage • Installation • Aufstellung • Funktion Vorgesehene Betriebsweise Ausnahme: Aufzüge nach RL 95/16/EG § 15 wiederkehrende Prüfungen • Prüfung nach Fristen • Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung bzw. sicherheitstechnischer Bewertung • Prüfregeln • Befähigte Person / zugelassene Überwachungsstelle Zukünftiges Prüfprozedere Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung erforderlich für alle Arbeitsmittel Prüfung vor Inbetriebnahme • zugelassene Überwachungsstelle • befähigte Person Betreiber Sicherheitstechnische Bewertung zur Festlegung • der Fristen, • der Umfänge und • der Tiefe der wiederkehrenden Prüfungen der Arbeitsmittel (auch Anlagen) Alle Anlagen und Anlagenteile bekommen eine Prüffrist! Wiederkehrende Prüfung • zugelassene Überwachungsstelle • befähigte Person Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften • § 24 Ausschuss für Betriebssicherheit • § 25 Ordnungswidrigkeiten • § 26 Straftaten • § 27 Übergangsvorschriften BetrSichV Fristen/Termine z. B.: • Arbeitsmittel, vor dem 3.10.2002 bereitgestellt: bis 1.12.2002 mind. Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 1+2 (Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel!) • besondere Arbeitsmittel (mobil, selbstfahrend oder nicht selbstfahrend und Arbeitsmittel zum Heben v. Lasten) bis 1.12.2002 mind. Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 (zusätzliche Mindestvorschriften) • Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen bis zum 30.6.2003 Anforderungen Anhang 4 Abschn. A entsprechen (Beschäftigte in gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre) • Ex-Schutzdokument bis zum 31.12.2005 3) Vorgehensweise der Umsetzung in der EVH Umsetzung der VO in der EVH: systematisches Herangehen zur Abarbeitung der sich aus der BetrSichV ergebenden Aufgaben Was ist als erstes zu tun? Terminliche Einordnung der gestellten Anforderungen Kriterien: - Termini der Systematik in der Entwicklung der an die Arbeitsmittel gestellten Anforderungen nach § 7 i. V. m. Anhang 1 u. 4 - mit Ordnungswidrigkeiten/Straftaten bedrohte Zuwiderhandlungen - Übergangsvorschriften lt. Artikel 1 § 27 Handlungsbedarf: • Erfassung des Bestandes an Arbeitsmitteln in der EVH nach vorgegebenen Kriterien • Beurteilung des Bestandes lt. Bestandslisten anhand von Checklisten (Muster) • Novellierung des EVH-Regulariums zur verordnungsgemäßen Beschaffung v. Leistungen u. Lieferungen, • Prüfung der fiktiven und virtuellen Lagerbestände u. Dienstleistungen sowie Beseitigung eventueller Defizite Bestandserfassung der in der EVH vorhandenen Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen) im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung Art des Arbeitsmittels vorhanden Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung Einsatzort (z. Nutzer / B. Baustelle, Struktur Kfz., -einheit Werkstatt) Geräte …. Maschinen … Anlagen …. … … … … … 19 - Punkte - Katalog 19 1 BefehlsBefehlseinrichtungen einrichtungen 2 Ingangsetzen Ingangsetzen 3 Stillsetzen Stillsetzen 9 Beleuchtung Beleuchtung 4 Not Not -- Aus Aus 10 heiße/kalte heiße/kalte Oberflächen Oberflächen 5 Gefahrquellen Gefahrquellen 11 Warneinrichtungen Warneinrichtungen Kontrollanzeigen Kontrollanzeigen 6 Aufstellung Aufstellung Stabilität Stabilität 12 Instandhaltung Instandhaltung 7 Belastbarkeit Belastbarkeit Bruchgefahren Bruchgefahren 13 Trennung Trennung von von Energiequellen Energiequellen 8 SchutzSchutzeinrichtungen einrichtungen 14 Kennzeichnung Kennzeichnung Punkte Punkte -- Katalog Katalog Nr An ha ng 1 .2 15 Arbeitsplätze Arbeitsplätze 16 Brand; Brand; Emissionen Emissionen 17 Ex-Schutz Ex-Schutz 18 elektr.Gefährdung elektr.Gefährdung 19 andere andere Energien Energien Auszug aus: Checkliste zur Überprüfung des Ist-Zustandes von Arbeitsmitteln zur Ermittlung von Defiziten nach den Festlegungen der Betriebssicherheitsverordnung Nr. Allgemeine Fragen A1 Liegt eine vom Hersteller gelieferte Dokumentation vor? A 2 Liegen Konformitätsbescheinigungen für das Arbeitsmittel vor? A3 …. Ja nein Bemerkung Maßnahmen zur Behebung der Defizite • Bewertung der Defizite • Aufstellung einer Prioritätenliste und Zeitplan aufgrund des umfangreichen Bestandes an Arbeitsmitteln (Geräte, Maschinen, Anlagen) • Auswahl befähigter Personen für die wiederkehrenden Prüfungen • Benennung von Verantwortlichen 4) Ausblick zur Fortführung der Umsetzung: • Sicherheitstechnische Bewertung für besondere Arbeitsmittel (mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel, Arbeitsmittel zum Heben von Lasten) • Überprüfung auf Einhaltung der Mindestvorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für Beschäftigte die durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. • Erstellung der geforderten Explosionsschutzdokumente in den betreffenden Bereichen • Erarbeitung eines Systems zur Integration der arbeitsmittelbezogenen Gefährdung in das vorhandene System (Stand 2001) der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung der EVH. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit