PowerPoint - Vortrag-24-11-03-1

Transcription

PowerPoint - Vortrag-24-11-03-1
Informationsveranstaltung
der Elektrogemeinschaft
Halle /Saale
am 24. November 2003
Thema:
Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
- Ziel und Inhalt,
- System der Umsetzung in der
EVH GmbH
Übersicht:
1. Neuordnung der Betriebs- und Anlagensicherheit und des Arbeitsschutzrechts
(BetrSichVO)
2. Inhalt der BetrSichVO
3. Vorgehensweise zur Umsetzung der VO in
der EVH und derzeitiger Stand
4. Ausblick zur Fortführung der Umsetzung
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Übersicht Artikelverordnung
Artikel 1
Betriebssicherheitsverordnung
Artikel 2
Aerosolverpackungsverordnung
Artikel 3
Druckgeräteverordnung
Artikel 4
Rohrfernleitungsverordnung
Artikel 5
Änderung von Verordnungen zum GSG
Artikel 6
Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 7
Änderung der Arbeitsstättenverordnung
Artikel 8
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Ziele der Artikelverordnung
Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht
Deregulierung der Vorschriften
Umsetzung EU-Recht in nationales Recht
Vermeiden des „Doppelrechts“ UVV/Technische Regeln
Trennung Beschaffenheit/Betrieb
Neuordnung für überwachungsbedürftige Anlagen
Mindestvorschriften zum Explosionsschutz
Mindestvorschriften für hochgelegene Arbeitsplätze
Beschaffenheitsanforderungen für Druckgeräte
Zwei Änderungsrichtlinien zur Arbeitsmittelbenutzung
Umsetzung des Nichtraucherschutzes
Die neue Betriebssicherheitsverordnung – Einführung
EG-Vertrag als Grundlage
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• Bau
• Ausrüstung
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• Aufstellung
• Betrieb
• Wartung
• Prüfungen
Abweichende nationale
Vorschriften müssen außer Kraft
gesetzt werden.
Anforderungen können national
erweitert werden.
Arbeitsschutzrecht bisher
Gerätesicherheitsgesetz
(Inverkehrbringen, Betrieb, Prüfungen)
§ 4 - Verordnungen
Inverkehrbringen
§ 11-Verordnungen
Beschaffenheit,
Betrieb, Prüfungen
§ 18
Verordnungen
Dampfk-V
Bildschirmarbeits-V
Druckbeh-V
Lastenhandhabungs-V
- Einstufung u. Kennzeichn.
Persönl. Schutzausr.-V
- Verbote
1. GSGV: Elektr. Betriebsmittel
3. GSGV: Maschinenlärm
6. GSGV: Einfache Druckbeh.
7. GSGV: Gasverbrauchseinricht.
8. GSGV: Persönl. Schutzausr.
9. GSGV: MaschinenVO
11. GSGV: ExplosionsschutzV
12. GSGV: Inverk. von Aufzügen
14. GSGV: Druckgeräte
Chemikaliengesetz
Arbeitsschutzgesetz
(Einstufung, Kennzeichnung,
(Betrieb, Umgang)
Verbote, Umgang)
Aufzugs-V
Acetylen-V
ElexV
VbF
Arbeitsstätten-V
Arbeitsmittel-V
§§ 14, 17, 19
Verordnungen
Gefahrstoffverordnung
- Umgangsvorschriften
Arbeitsschutzrecht neu
Chemikaliengesetz
Arbeitsschutzgesetz
(Einstufung, Kennzeichnung,
(Betrieb, Umgang)
Verbote, Umgang)
Gerätesicherheitsgesetz
(Inverkehrbringen, Betrieb, Prüfungen)
§ 4 - Verordnungen
Inverkehrbringen
§ 11 - Verordnungen
Beschaffenheit,
Betrieb, Prüfungen
1. GSGV: Elektr. Betriebsmittel
§ 18
Verordnungen
Bildschirmarbeits-V
3. GSGV: Maschinenlärm
Lastenhandhabungs-V
6. GSGV: Einfache Druckbeh.
Persönl. Schutzausr.-V
7. GSGV: Gasverbrauchseinricht.
Arbeitsstätten-V
8. GSGV: Persönl. Schutzausr.
9. GSGV: MaschinenVO
11. GSGV: ExplosionsschutzV
Betriebssicherheits-V
(Arbeitsmittel, Anlagen)
12. GSGV: Inverk. von Aufzügen
14. GSGV: Druckgeräte
Gefahrstoffverordnung
- Einstufung u. Kennzeichn.
- Verbote
- Umgangsvorschriften
§§ 14, 17, 19
Verordnungen
Konzentration der Vorschriften in einem Regelwerk
DampfkV
AufzV
ElexV
VbF
EG-RL
DruckbehV
Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsschutzvorschriften
Berufsgenossenschaftliche
Regelungen
Technisches Regelwerk
TRB
EN
TRR
TRGS
TRD
TRA
TRbF
Artikel 1
Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Bereitstellung von Arbeitsmitteln
und deren Benutzung bei der Arbeit,
Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und Organisation
des betrieblichen Arbeitsschutzes
Kernpunkte:
• Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel
(Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen,
Prüfung, Unterweisung)
• Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige
Anlagen (Prüfungen, zugelassene Überwachungsstellen)
• Ausschuss für Betriebssicherheit (beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung)
BetrSichV - Inhaltsübersicht
Abs. 1
Allgemeine Vorschriften
Abs. 2
Gem. Vorschriften für Arbeitsmittel
§3
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
§4
Bereitstellung
Bereitstellung // Benutzung
Benutzung ...
...
§5
Exgefährdete
Exgefährdete Bereiche
Bereiche
§6
Exschutzdokument
Exschutzdokument
§7
Beschaffenheit
Beschaffenheit ...
...
§8
Sonstige
Sonstige Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen
§9
Unterrichtung
Unterrichtung // Unterweisung
Unterweisung
§
Prüfung
Prüfung ...
...
§
Aufzeichnungen
Aufzeichnungen
Abs. 3
Besondere Vorschriften
für überwachungsbedürtige
Anlagen
Abs.
Abs. 44
...
... Schlussvorschriften
Schlussvorschriften
g5
n
a
Anh
Anhan
g
A1
Anhänge der
Betriebssicherheitsverordnung
1
2
Mindestvorschriften
Mindestvorschriften
für
für Arbeitsmittel
Arbeitsmittel
3
Mindestvorschriften
Mindestvorschriften
bei
bei der
der Benutzung
Benutzung
von
von Arbeitsmitteln
Arbeitsmitteln
4
Zoneneinteilung
Zoneneinteilung
exgefährdeter
exgefährdeter
Bereiche
Bereiche
5
Mindestvorschriften
Mindestvorschriften
...
... gefährliche
gefährliche
explosionsfähige
explosionsfähige
Atmosphäre
Atmosphäre
Prüfung
Prüfung
besonderer
besonderer
Druckgeräte
Druckgeräte
Die neue Betriebssicherheitsverordnung – Allgemeine / Gemeinsame
Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
%
&
'
Überwachungsbedürftige Anlagen
(
1. Druckgeräte
-
Dampfkesselanlagen
Druckbehälteranlagen
Füllanlagen
Rohrleitungen
innerbetrieblich eingesetzte ortsbewegliche
Druckgeräte
- einfache Druckbehälter
2. Aufzugsanlagen
3. Anlagen in Ex-Bereichen
4. Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen,
Entleerstellen
§ 2 Begriffsbestimmungen
insbesondere neue Begriffe
zugelassene
Überwachungsstelle
Jede von der zuständigen Landesbehörde als
Prüfstelle für einen bestimmten Aufgabenbereich dem
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
benannte und von ihm im Bundesarbeitsblatt bekannt
gemachte Überwachungsstelle.
Aufgabe: Prüfung von überwachungsbedürftigen
Anlagen mit hohem Gefahrenpotenzial
bisher: Sachverständige (z. B. TÜV, DVGW, MPA)
Mobile selbstfahrende und nicht selbstfahrende
Besondere
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel Arbeitsmittel zum Heben von Lasten und/oder
Beschäftigten
• Zu den Arbeitsmitteln zählen auch die
Elektroinstallation, die Heizungs- und
Klimatechnik, Rolltore usw., soweit sie bei der
Arbeit benötigt (benutzt) werden.
• Die Bereitstellung umfasst auch den Auf- oder
Zusammenbau bzw. die Installation eines
Arbeitsmittels.
• Die Benutzung umfasst alle ein Arbeitsmittel
betreffenden Maßnahmen wie Erprobung,
Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Um- und
Abbau und Transport.
Fortsetzung:
Befähigte Person (§ 2 Abs. 7 BetrSichV)
Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung
ist eine Person, die durch
ihre Berufsausbildung,
ihre Berufserfahrung und
ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur
Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
durch den Arbeitgeber
Wechselwirkungen
Benutzung des
Arbeitsmittels
- untereinander
- mit Arbeitsstoffen
- mit Arbeitsumgebung
Arbeitsmittel
Sichere Bereitstellung und Benutzung
Gefährdungsbeurteilung / Sicherheitstechnische Bewertung
Die Gefährdungsbeurteilung
durch den Arbeitgeber ist
erforderlich für alle
Arbeitsmittel.
Der Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen ist
verantwortlich für die sicherheitstechnische Bewertung zur
Festlegung
• der Fristen,
• der Umfänge und
• der Tiefe
der wiederkehrenden Prüfungen
überwachungsbedürftiger
Anlagen und den Drittschutz.
Drittschutz
z. B. Bauarbeiten
Arbeiten am
Mauerwerk zur
Einbringung einer
elektrischen Anlage
Gefährdungsermittlung
• Staubbelastung
• Lärmeinwirkung
• Vibrationen
§ 4 Anforderungen an die Bereitstellung
Bereitstellung
Bereitstellung von
von
Arbeitsmitteln
Arbeitsmitteln
Benutzung
Benutzung von
von
Arbeitsmitteln
Arbeitsmitteln
Gefährdungsbeurteilung
arbeitsmittelspez.
arbeitsmittelspez.
Gefährdungen
Gefährdungen
ArbeitsplatzArbeitsplatzbedingungen
bedingungen
Prüffristen
Prüffristen
bestimmungsgemäße
bestimmungsgemäße Benutzung
Benutzung
Maßnahmen
technische
technische
Maßnahmen
Maßnahmen
Qualifizierung
Qualifizierung
Unterweisung
Unterweisung
§ 5 Explosionsgefährdete Bereiche
Zoneneinteilung i. V. m. Anhang 3
BetrSichV
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden
ständig, über
lange Zeiträume
oder häufig
bei Normalbetrieb
gelegentlich
nicht oder
kurzzeitig
durch Gase,
Dämpfe,
Nebel
Zone 0
Zone 1
Zone 2
Stäube
Zone 20
Zone 21
Zone 22
§ 6 Explosionsschutzdokument
Anforderungen an den betrieblichen Explosionsschutz
Technische Maßnahmen:
– geeignete Arbeitsmittel und Verbindungseinrichtungen
–
–
–
–
Geräte und Schutzsysteme nach RL 94/9/EG
technische Überwachung
optische und akustische Warnung
ausreichende Flucht- und Rettungswege
Erstmalige Prüfung durch befähigte Person
Organisatorische Maßnahmen:
Arbeitsfreigabesystem
– Angemessene Aufsicht
– Zugänge kennzeichnen
– Verbot von Zündquellen
–
Explosionsschutzdokument
§ 7 Anforderungen an Beschaffenheit
von Arbeitsmitteln
Mindestanforderungen an neue und vorhandene
Arbeitsmittel
(Anhang 1 und 2 BetrSichV)
Zusatzanforderungen an Arbeitsmittel bei Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen
Maßnahmen durch Arbeitgeber, dass Anforderungen
während der gesamten Benutzungsdauer erfüllt sind.
§ 8 Sonstige Schutzmaßnahmen
Pflicht des Arbeitgebers, bei besonderen
Gefährdungen die erforderlichen Maßnahmen zu
treffen, damit die Benutzung des Arbeitsmittels den
hierzu beauftragten Beschäftigten vorbehalten
bleibt.
§ 9 Unterrichtung und Unterweisung
nach § 14 Arbeitsschutzgesetz
• angemessene Informationen zu den
betreffenden Gefahren
• Betriebsanweisungen für die Benutzung
von Arbeitsmitteln
…
§ 10 Prüfung von Arbeitsmitteln
Befähigte Person
ordnungsgemäße
Montage und
sichere Funktion
- nach der Montage
- vor der ersten
Inbetriebnahme
- nach jeder Montage
auf einer neuen
Baustelle
- an einem neuen
Standort
bei Schäden
verursachenden
Einflüssen
nach außergewöhnlichen Ereignissen
mit schädigenden
Auswirkungen auf
die Sicherheit
Aufzeichnungen
nach Instandsetzungsarbeiten,
die die Sicherheit
der Arbeitsmittel
beeinträchtigen
können.
Prüffestlegungen durch den
Arbeitgeber
Art und
Umfang der
Prüfungen
Prüffristen, Einbindung in die Gefährdungsbeurteilung.
§ 11 Aufzeichnungen
Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach § 10
aufzuzeichnen.
Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese
Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt
werden.
Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen
Zeitraum aufzubewahren, mind. bis zur nächsten Prüfung.
Werden AM, die § 10 Abs. 1 und 2 unterliegen, außerhalb
des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über
die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen.
z. B. Baustromverteiler
Prüfung nach
der Montage
(Errichtung)
durch
befähigte
Person
§ 10
BetrSichV,
Aufzeichnung
siehe § 11
BetrSichV.
Aufzeichnung der
Prüfergebnisse
Regelmäßige
Wiederholungsprüfung?
Überwachungsbedürftige
Anlagen (§§ 12 – 23)
Geräte und Schutzsysteme
in Ex-Bereichen (RL 94/9/EG)
Druckgeräte (RL 97/23/EG)
BetrSichV
Einfache Druckbehälter
(RL 87/404/EWG)
Aufzugsanlagen zum
Heben
von Personen (RL
98/37/EG)
Aufzüge (RL 95/16/EG)
Lageranlagen/Abfüllstellen
Tankstellen
Bestimmungen bezüglich
angeordneten außerordentlichen Prüfungen
Unfall- und Schadensanzeige
Ausstellung von Prüfbescheinigungen (bei
befähigter Person reichen „Aufzeichnungen“,
Aufbewahrung am Betriebsort)
Mängelanzeige (durch ZÜS an zuständige
Behörden)
entsprechen i. w. den Regelungen der alten
Verordnung
Anforderungen
z. B. an Geräte und Schutzsysteme
Anforderungen nach
Explosionsschutzverordnung (11. GSGV)
Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme durch
befähigte Person
Prüfung nach Instandsetzung
wiederkehrende Prüfungen spätestens nach 3
Jahren durch befähigte Person
Prüfungsergebnis ist aufzuzeichnen
§ 14 Prüfanforderungen
) *
+
, %
zugelassene
Überwachungsstellen
%
befähigte Personen
• Montage
• Installation
• Aufstellung
• Funktion
Vorgesehene Betriebsweise
Ausnahme: Aufzüge nach RL 95/16/EG
§ 15 wiederkehrende Prüfungen
• Prüfung nach Fristen
• Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung
bzw. sicherheitstechnischer Bewertung
• Prüfregeln
• Befähigte Person / zugelassene Überwachungsstelle
Zukünftiges Prüfprozedere
Arbeitgeber
Gefährdungsbeurteilung
erforderlich für alle
Arbeitsmittel
Prüfung vor Inbetriebnahme
• zugelassene Überwachungsstelle
• befähigte Person
Betreiber
Sicherheitstechnische
Bewertung zur
Festlegung
• der Fristen,
• der Umfänge und
• der Tiefe
der wiederkehrenden
Prüfungen der
Arbeitsmittel
(auch Anlagen)
Alle Anlagen und
Anlagenteile
bekommen eine
Prüffrist!
Wiederkehrende Prüfung
• zugelassene Überwachungsstelle
• befähigte Person
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften
• §
24
Ausschuss für Betriebssicherheit
• §
25
Ordnungswidrigkeiten
• §
26
Straftaten
• §
27
Übergangsvorschriften
BetrSichV
Fristen/Termine
z. B.:
• Arbeitsmittel, vor dem 3.10.2002 bereitgestellt:
bis 1.12.2002 mind. Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 1+2
(Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel!)
• besondere Arbeitsmittel (mobil, selbstfahrend oder nicht
selbstfahrend und Arbeitsmittel zum Heben v. Lasten)
bis 1.12.2002 mind. Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3
(zusätzliche Mindestvorschriften)
• Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen bis zum
30.6.2003 Anforderungen Anhang 4 Abschn. A entsprechen
(Beschäftigte in gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre)
• Ex-Schutzdokument bis zum 31.12.2005
3) Vorgehensweise der
Umsetzung
in der EVH
Umsetzung der VO in der EVH:
systematisches Herangehen zur Abarbeitung der
sich aus der BetrSichV ergebenden Aufgaben
Was ist als erstes zu tun?
Terminliche Einordnung
der gestellten Anforderungen
Kriterien: - Termini der Systematik in der Entwicklung
der an die Arbeitsmittel gestellten Anforderungen nach § 7 i. V. m. Anhang 1 u. 4
- mit Ordnungswidrigkeiten/Straftaten bedrohte
Zuwiderhandlungen
- Übergangsvorschriften lt. Artikel 1 § 27
Handlungsbedarf:
• Erfassung des Bestandes an Arbeitsmitteln in
der EVH nach vorgegebenen Kriterien
• Beurteilung des Bestandes lt. Bestandslisten
anhand von Checklisten (Muster)
• Novellierung des EVH-Regulariums zur
verordnungsgemäßen Beschaffung v.
Leistungen u. Lieferungen,
• Prüfung der fiktiven und virtuellen
Lagerbestände u. Dienstleistungen sowie
Beseitigung eventueller Defizite
Bestandserfassung der in der EVH vorhandenen
Arbeitsmittel
(Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen)
im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
Art des
Arbeitsmittels
vorhanden
Zeitpunkt der
erstmaligen
Bereitstellung
Einsatzort (z. Nutzer /
B. Baustelle, Struktur
Kfz.,
-einheit
Werkstatt)
Geräte
….
Maschinen
…
Anlagen
….
…
…
…
…
…
19 - Punkte - Katalog
19
1
BefehlsBefehlseinrichtungen
einrichtungen
2
Ingangsetzen
Ingangsetzen
3
Stillsetzen
Stillsetzen
9
Beleuchtung
Beleuchtung
4
Not
Not -- Aus
Aus
10
heiße/kalte
heiße/kalte
Oberflächen
Oberflächen
5
Gefahrquellen
Gefahrquellen
11
Warneinrichtungen
Warneinrichtungen
Kontrollanzeigen
Kontrollanzeigen
6
Aufstellung
Aufstellung
Stabilität
Stabilität
12
Instandhaltung
Instandhaltung
7
Belastbarkeit
Belastbarkeit
Bruchgefahren
Bruchgefahren
13
Trennung
Trennung von
von
Energiequellen
Energiequellen
8
SchutzSchutzeinrichtungen
einrichtungen
14
Kennzeichnung
Kennzeichnung
Punkte
Punkte -- Katalog
Katalog
Nr
An
ha
ng
1
.2
15
Arbeitsplätze
Arbeitsplätze
16
Brand;
Brand; Emissionen
Emissionen
17
Ex-Schutz
Ex-Schutz
18
elektr.Gefährdung
elektr.Gefährdung
19
andere
andere Energien
Energien
Auszug aus:
Checkliste zur Überprüfung des Ist-Zustandes von
Arbeitsmitteln zur Ermittlung von Defiziten nach den
Festlegungen der Betriebssicherheitsverordnung
Nr.
Allgemeine Fragen
A1
Liegt eine vom
Hersteller gelieferte
Dokumentation vor?
A 2 Liegen
Konformitätsbescheinigungen für
das Arbeitsmittel
vor?
A3
….
Ja
nein
Bemerkung
Maßnahmen zur
Behebung der
Defizite
• Bewertung der Defizite
• Aufstellung einer Prioritätenliste und
Zeitplan aufgrund des umfangreichen
Bestandes an Arbeitsmitteln (Geräte,
Maschinen, Anlagen)
• Auswahl befähigter Personen für die
wiederkehrenden Prüfungen
• Benennung von Verantwortlichen
4) Ausblick zur Fortführung der Umsetzung:
• Sicherheitstechnische Bewertung für besondere Arbeitsmittel (mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende
Arbeitsmittel, Arbeitsmittel zum Heben von Lasten)
• Überprüfung auf Einhaltung der Mindestvorschriften zur
Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für Beschäftigte die
durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet
werden können.
• Erstellung der geforderten Explosionsschutzdokumente in
den betreffenden Bereichen
• Erarbeitung eines Systems zur Integration der arbeitsmittelbezogenen Gefährdung in das vorhandene System (Stand
2001) der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung
der EVH.
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit