Deutscher Compliance Preis 2014

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Deutscher Compliance Preis 2014
Preisträger
Recht | Wirtschaft | Steuern
20. März 2014 | www.betriebs-berater.de
Deutscher
Compliance Preis 2014
Fachme dien Re cht und Wir t schaf t | Deut scher Fachver lag GmbH | w w w.df v.de
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G r u ssw o r t
Götz Blechschmidt
W
or
ir alle haben die Ehre,
die Premiere des
Deutschen Compliance
Preises zu erleben. Mein Dank
gebührt an dieser Stelle den Initiatoren, insbesondere dem Deutschen
Fachverlag, der in diesem Jahr die
Deutsche Compliance Konferenz ins
Leben gerufen hat.
Diese Tagung scheint mir nicht nur
ein wichtiges, sondern auch ein sehr
aktuelles Angebot an Manager und
Führungskräfte zu sein. Sie fördert
die Auseinandersetzung mit Fragestellungen, welche an die Wurzeln
unternehmerischer Stabilität und
Sicherheit rühren. Die Auszeichnung
wiederum hat Signalcharakter. Sie
belohnt nicht nur die Gewinner des
Preises, sondern ehrt alle Organisationen auf dem Weg zu systematischem Compliance Management.
Der Deutsche Compliance Preis ist
Ansporn für exzellente Geschäftsführung „Made in Germany“.
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
sowie auf die Minimierung von
persönlichen und unternehmeri­
schen Risiken sollte dies selbstverständlich sein. Allein die Menge von
Gesetzen und Verordnungen von
EU, Bund und Ländern sowie von
kommunalen Satzungen oder Förderrichtlinien macht die Aufgabe für
Verantwortliche und Unternehmen
schwierig. Und daneben entstehen
zunehmend weitere Vorgaben im
Sinne der Compliance, von Selbstverpflichtungen und Branchenstandards bis hin zu Forderungen aus
der Lieferkette. Auf der unternehmerischen Agenda stehen somit
insbesondere die lückenlose Ermittlung der Unternehmenspflichten,
Risikoeinschätzungen und -behandlungspläne sowie eine angemessene
Umsetzung in Systeme, Prozesse
und menschliches Handeln.
ment
or
r
heck
nagement
Im engeren Sinn verstehe ich unter
Compliance Management die Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Richtlinien.
Im Hinblick auf ethisches Verhalten
Diese Erkenntnis hält mittlerweile
auch in die internationale Standardisierung Einzug: Die anstehende
Revision der meistverwendeten internationalen Managementnormen
zeigt eine klare Erweiterung einerseits auf die genaue Kenntnis der
Erwartungen und Bedürfnisse aller
interessierten Parteien des Umfeldes
der jeweiligen Organisation, und
andererseits auf die Ermittlung von
Risiken und Chancen.
Und hier wird es interessant: Können
aus einem gut entwickelten Compliance Management auch Chancen
erwachsen? Ich meine, ja! Unternehmen, denen es heute gelingt, aus
dem Wissen um Risiken auch den
Blick auf die Chancen zu schärfen,
werden schneller und realistischer
Handlungsfelder bewerten und mit
den richtigen Mitteln bearbeiten
können; sie werden auch morgen
stabil und gesund sein.
Der Deutschen Compliance Konfe­
renz und dem Deutschen Compliance Preis wünsche ich deshalb in
diesem und in den kommenden
Jahren nachhaltigen Erfolg als Forum und Wettbewerb für exzellentes
unternehmerisches Denken und
Handeln.
Götz Blechschmidt
Geschäftsführer DQS GmbH, Deutsche Gesellschaft zur
Zertifizierung von Managementsystemen
Inhalt
Grußwort ......................................................................... Seite 3
Die Preisträger
Die Sache mit der Compliance…
Eine Einführung in das Thema ............................................. Seite 4
Flughafen Stuttgart . . .......................................................... Seite 10
Foto: DQS
Jury / Nominierte / Kriterien . . ........................................ Seite 6
Sonderpreis GKN . . ............................................................... Seite 14
Gründe für den Deutschen Compliance Preis . . .............. Seite 8
MAN Diesel und Turbo .. ....................................................... Seite 18
Impressum ....................................................................... Seite 8
Solvay . . .............................................................................. Seite 22
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
3
E i nf ü hr u ng
Höllenlärm = kaputte Gesundheit. Damit diese Gleichung nicht aufgeht, gibt es
Arbeitsschutzgesetze aus denen Pflichten erwachsen, deren Einhaltung beachtet
werden muss. Hier: Den Ohrenschutz aufzusetzen!
Fotos: Felix Holland
Die Sache mit der Compliance…
Aufwand, Nutzen, legales Agieren: Das Abwägen war gestern! Heute ist
klar: Die gesetzlichen Pflichten müssen in die Unternehmensorganisation
nahtlos integriert werden. Sie sind zu einer gewöhnlichen Stellschraube im
Getriebe des Unternehmens geworden und stehen gleichberechtigt neben
Faktoren wie Qualität und Wirtschaftlichkeit.
C
ompliance – eigentlich ist das ganz
einfach: An die Gesetze halten und gut
is! Ja, das geht, wenn die Pflichten,
die die Gesetze einem Betrieb auferlegen, überschaubar sind, wenn letztlich klar ersichtlich
ist, was zu tun ist. Bei aber mehreren tausend
Pflich­t en kann da schon mal das eine oder an­
dere aus dem Fokus geraten, wird nicht befolgt.
Und zunächst, wenn im Ablauf trotzdem alles
gut geht, bemerkt es auch keiner.
Compliance wird erst sichtbar, wenn gegen
­R egeln verstoßen wird und dies ernstzunehmende Folgen hat. Beim Umwelt- und Arbeitsschutz können die verheerend für Mensch und
Natur sein. Also man kann es nicht mal so eben
abtun, wie das mit der legalen Führung eines
Unternehmens laufen kann, sondern muss es
in lebbare Formen gießen. Das bedeutet, dass
4
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
j­ eder, der mit entsprechenden Arbeiten zu tun
hat, seine gesetzlichen Pflichten kennen muss
und darüber hinaus auch konkret wissen sollte,
was daraus in seiner betrieblichen Praxis tagein
tagaus folgt.
Diese lebbaren Formen heißen, dass diejenigen,
die es im Betrieb angeht, die Informationen bekommen, die sie benötigen. Bei tausenden von
Rechtspflichten ist das deutlich komplexer als es
auf den ersten Blick erscheinen mag.
Teil der Betriebsstruktur
Compliance ist kein Ding, worum sich ein Compliance-Officer kümmert und damit ist der Fall
erledigt. Wenn Compliance nicht gelebt wird,
wenn sie nicht Teil der gesamten Struktur und
des Organismus eines Betriebes ist, dann ist sie
wie ein angeklebter Henkel einer Tasse: Nicht aus
einem Guss, mit fest vorgesehener Bruchstelle.
Keinesfalls ein tragendes Teil.
Bei vielen tausend Pflichten, die ein Betrieb
zu befolgen hat, sind es meist gar keine bösen
Absichten oder gar Versäumnisse, die geduldet
werden. Etwa geduldet wohlwissend, dass mit
den unbeachteten Pflichten auch meist Mittel
eingespart werden und so den ein Extraprofit winkt. Nein, die meisten Betriebsleiter sind
sich dessen bewusst, dass eine gute Produktion
nicht nur auf das Produkt selbst abgestimmt sein
muss, sonders dass es auch an anderen Stellen
nicht faulen darf.
Aber trotz guter Absicht ist es eine Mammutaufgabe, die Informationen dorthin zu streuen wo
sie gebraucht werden: Ein banales Beispiel zum
Arbeitsschutz ist das Tragen eines Ohrenschutzes von einem bestimmten Lautstärkepegel an.
E i nf ü hr u ng
Das muss den Mitarbeitern in Schulungen klar
gemacht werden. Die Sorgfaltspflicht gebietet
es, stetig Messungen durchzuführen und deren
Ergebnisse wiederum den Mitarbeitern zu spiegeln. An diesem banalen und jedermann geläufigen Beispiel ist schon zu erkennen, welche
Organisation es benötigt, diese Arbeitsschutzbestimmung zum Lärmschutz einzuhalten.
Wie sieht es dann aus, wenn andere, viel speziellere Bestimmungen einzuhalten sind, die nicht
etwa wie beim Lärmschutz so leicht zu überblicken sind. Wo es Know-how und umfangreicher
Schulungen bedarf, um mit den Pflichten umzugehen.
Ein lohnender Weg
Insgesamt, so sagen die in Compliance-Fragen
erfolgreichen und hier nominierten oder darüber hinaus ausgezeichneten Betriebe, ist es zwar
zunächst ein mühsamer Weg, aber er lohnt sich
schließlich. „Es ist gut, mit allem im Reinen zu
sein“, sagte einer der Beteiligten. Es gebe Sicherheit, dass auch für die Mitarbeiter oder unsere
Umwelt gesorgt werde. Und diese Sicherheit
strahle auch auf die Arbeitsatmosphäre im Betrieb zurück, sagt er.
So sind zunächst viele Schritte notwendig: Es
müssen zunächst die Rechtspflichten ermittelt
werden, die in neuen oder bereits vorhandenen
Gesetzen verankert sind. Diese müssen aus den
Gesetzestexten zunächst herausdestilliert werden und schließlich auf geeigneten Kommunikationskanälen zu denjenigen gebracht werden,
die die Pflichten beachten müssen. Das kann
selbstredend nicht bedeuten, jede Menge Gesetzestexte unter die Belegschaft zu verteilen. Vielmehr muss in Dokumentationen vor Ort und in
Schulungen die Pflichten in praktisches Handeln
übersetzt werden.
Jede Menge Schutzvorkehrungen beim Schweißen von der Schürze über die Handschuhe bis zur Maske.
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die zur Risikominimierung eingehalten werden müssen.
Das Dynamische daran ist, dass sich alles in permanentem Fluss befindet. Ständig kommen neue
Messwerte, neue Normen oder werden neue Gefahrenpotenziale entdeckt. Also werden immer
neue Gesetze erlassen und so fort… Das Rad
dreht sich immer weiter und muss in Schwung
gehalten werden, um Compliance zu jedem Zeitpunkt gewährleisten zu können. Die Verantwortung trägt die Geschäftsleitung persönlich und
muss daher die Erfüllung der Pflichten delegieren zu dem Ort und den Mitarbeitern, die an der
Rechtspflicht eines
Flughafens: Eile ist
­g eboten, denn innerhalb von drei Minuten
muss die ­Feuerwehr
vor Ort sein, egal wo
auf dem weiträumigen
Gelände.
Stelle sind, wo sie auftritt. Damit ist die Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung aber noch lange
nicht erfüllt, denn das rechtskonforme Handeln
muss sie kontrollieren und schließlich alle Maßnahmen – auch die der Schulungen – für eine
eventuelle Beweisführung dokumentieren. Kurz
gesagt müssen Pflichten ermittelt, aktualisiert,
delegiert, erfüllt, kontrolliert und dokumentiert
werden.
Und was ist, wenn das ganze Rad in Gang gesetzt
worden ist und rund läuft? Nichts. Es passiert
nichts, was Gefährdung von Mitarbeitern oder
Umwelt bedeutet. Und das ist die eigentliche
Krux. Der Wert des Fernhaltens von Schaden ist
letztlich schwer messbar. Der Schaden, wenn
er denn eintritt aber umso mehr. Und so ist die
Compliance-Crew stetig im Rechtfertigungszwang, denn wenn sie gut arbeitet, bemerkt
man sie kaum. Denn der Verdienst, Schaden zu
vermeiden, bleibt bei Erfolg stets unauffällig, ist
nicht messbar. Aber die Notwendigkeit von Compliance Aktivitäten muss stets deutlich bleiben.
Denn niemand würde je auf die Idee kommen,
die Feuerwehr abzuschaffen, nur weil es eine
längere Zeit nicht gebrannt hat… //
Felix Holland
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
5
J u r y | N o m i n i er t e | K r i t er i en
Nominiert für den Compliance Preis waren auch:
PCK Raffinerie GmbH.
Wella
Westfleisch
Die „musterhafte innerbetriebliche Meinungsbildung“
vor dem Einsatz des Compliance-Managementsystems,
galt als Nominierungsgrund. Die Belegschaft der PCK
Schwedt hat sich in der Kontroverse zu einem System
durch eine Betriebsvereinbarung bekannt. Darin spricht
sich der Betriebsrat ausdrücklich dafür aus, insbesondere
das innerbetriebliche Meldesystem zu Risiken zu unterstützen. Das Unternehmen ist ferner durch konstruktive
Vereinbarungen zu Freistellungsklauseln von eventuellen Aufwandsersatzansprüchen bei falschem Alarm
hervorgetreten.
Als Teil eines Weltkonzerns hat das Markenunternehmen der Körperpflegeindustrie konsequent die
Regelwerksverfolgung betrieben. In dieser Sparte
war sie Vorreiter.
Als Vorreiter in einer besonders anfälligen Branche
hat sich der Fleischvermarkter gezeigt: Er hat
konsequent Pflichten mit Datenbankunterstützung
ermittelt und sie standortübergreifend umgesetzt.
Johnson Controls
Zeigte Konsequenz bei der Pflichtenerfüllung.
Abbvie
Die besondere Leistung beim Umsetzen der ComplianceAnforderungen beim Pharmakonzern bestand darin,
4.124 Pflichten auf die Verantwortlichen in über 300
Einzelabteilungen zu delegieren.
Kriterien der Jury für die Preiswürdigkeit
1.)Alle Unternehmensrisiken müssen erfasst
werden.
2.)Alle Rechtspflichten sind stetig zu aktualisieren. Änderungen der Rechtslage als auch der
Sachlage in den Unternehmen gilt es stets zu
berücksichtigen.
3.)Alle Rechtspflichten müssen an Mitarbeiter
lückenlos delegiert werden und sind einzuhalten. Andernfalls liegt ein Organisationsverschulden vor.
4.)Vorstände und Geschäftsführer sind persönlich verantwortlich für die Einhaltung aller
Pflichten und haben die nicht delegierbare
Oberaufsicht darüber zu führen und diese
auch nachzuweisen.

5.)A lle organisatorischen Maßnahmen zur
­Er­f üllung der Legalitätspflicht sind im Unter­
nehmen nachzuweisen und zum Nachweis zu
­dokumentieren.
6.)Die Pflicht zur Anordnung einer Unternehmensorganisation ist unverzichtbar.
7.)Ein Informationsmanagement ist die Voraussetzung, dass alle rechtsrelevanten Mitteilungen an die richtige Stelle kommen. Dabei
reicht es nicht, die Informationen darzu­
bieten, sondern sie müssen auch – beispiels­
weise in Schulungen – vermittelt werden.
8.)Die Dokumentation der Aktivitäten zur Pflichtenerfüllung ist wichtig zum Nachweis bei
eintretenden Schäden.
Die Jury
Götz Blechschmidt,
Geschäftsführer DQS
GmbH
Der 1964 geborene
Münchner und studierte
Kommu­n ikations- und Betriebswirt
arbeitete bei der Telekom und deren
Tochter, dem Systemhaus T-Systems im
Vertrieb und Marketing, von 1994 bis
2011, bis er zur DQS kam, wo er seit 2012
Geschäftsführer ist. DQS auditiert und
zertifiziert Unternehmen nach ISO
Normen.
Oliver Holzinger
RA/FAStR Oliver
Holzinger ist
Gesamtverlagsleiter des
Deutschen Fachverlages
für den Bereich Recht und Wirtschaft
und Autor zahlreicher Fachpublikationen. Neben seiner Verlagstätigkeit ist
6
er als Steueranwalt und Mediator mit
dem Schwer­p unkt Steuerberaterhaftung
und Tax-Compliance tätig.
Univ.-Prof. Dr.
Annemarie MatuscheBeckmann
Die stellvertretende
Richterin am Verfas­s ungsgerichtshof des Saarlandes und
Richterin am Landgericht Saarbrücken
lehrt seit 2006 an der Universität des
Saarlandes als Inhaberin des Lehrstuhls
für Bürgerliches Recht, Handels- und
Wirtschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.
Sie habilitierte sich 2001 mit einer
Arbeit über das „Organisationsver­
schulden“.
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
Dr. Manfred Rack
Der seit 1978 zuge­l as­s ene Anwalt des Jahrgangs 1946 hat sich auf
Compliance im Arbeitsund Umweltrecht spezialisiert und
betreibt eine Kanzlei in Frankfurt.
Er betreibt die Datenbank „Recht im
Betrieb“ für Unternehmen, die ihre
Pflichten damit permanent aktualisiert
einsehen können.
Sönke Reimers
Der Geschäftsführer des
Deutschen Fachverlags
– seit 2010 u.a. für
den Bereich Recht und
Wirtschaft zuständig – studierte
Geschichte, Betriebswirtschaft und
Volkswirtschaft an den Universitäten
Hamburg und Brüssel. Reimers ist 1963
in Rendsburg geboren.
Eric S. Soong
Er ist Chief Compliance
Officer bei der UBS
Deutschland AG und hat
das Compliance Programm der Bank neu gestaltet. Der Wirt­schaftswissenschaftler begann seine
berufliche Laufbahn bei der Deutsche
Bank AG, für die er sieben Jahre tätig
war. Nach seiner Funktion als Chief Risk
Officer bei der European Transaction
Bank AG war Soong bei der WestLB AG
als Global Head of Compliance tätig.
Prof. Dr. Gerald
Spindler
Prof. Dr. Gerald Spindler,
geboren 1960, habili­t ier­t e 1996 über Organisationspflichten. Er forscht und lehrt an
der juristischen Fakultät der Universität
Göttingen.
Klare Regeln –
faires Spiel
Wir beraten Sie umfassend bei der Einführung, Effektivierung
und Pflege eines Compliance-Systems (interne Richtlinien und Kodizes, Prüfungsabläufe, Hinweisgebersysteme,
Mitarbeiterschulungen). Dabei haben wir die individuellen
Bedürfnisse unserer Mandanten im Blick, identifizieren
das Erforderliche und setzen es gemeinsam mit ihnen um.
Unsere Mandantschaft profitiert dabei von unserer Expertise
in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sowie behördlichen
Bußgeldverfahren. Denn wir beraten nicht nur präventiv,
sondern stehen unseren Mandanten auch forensisch in der
Compliance-Krise bei.
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Berlin
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Frankfurt
München
Chemnitz
Hamburg
Zürich
In i t i at o r
Gründe für den Deutschen Compliance Preis
Foto: Natalie Färber
Von Dr. Manfred Rack, Jurymitglied und einer der Initiatoren des Preises
M
it dem Deutschen Compliance Preis
würdigen wir besondere Anstrengungen von Unternehmen im Compliance- und Risikomanagement. Compliance
bedeutet, alle Rechtspflichten eines Unternehmens einzuhalten. Jede Rechtspflicht dient der
Abwehr eines Risikos und schützt ein bestimmtes Rechtsgut. Jedes Gesetz und jede daraus
­a bgeleitete Rechtspflicht hat einen Schutzzweck. Rechtspf lichten dienen nicht einem
Selbstzweck. Es gibt Umweltschutz, Arbeitsschutz, ­Immissionsschutz, gewerblicher Rechtsschutz, Anlegerschutz, Datenschutz, Naturschutz, Klimaschutz. Arbeitsschutzvorschriften
schützen Leben, Körper und Gesundheit der
­A rbeitnehmer des Unternehmens. Rechtspflichten sind dann anzuwenden, wenn in dem Betrieb
ein Risiko besteht, das ganz konkret durch die
Rechtspflicht abgewendet werden soll. Die Aufgabe des Compliance-Managers ist schwierig
und undankbar zugleich. Kommt es nämlich zu
einem Schaden durch eine Rechtspflichtverletzung, lautet der Vorwurf, der Compliance-Manager oder das Risikomanagement habe wieder
einmal versagt. Hält der Compliance-Verant­
wort­l iche alle Rechtspflichten ein und kommt es
weder zu Rechtsverletzungen noch zu einem
­d adurch verursachten Schaden, wird ihm die
­E xis­t enzfrage gestellt, was er zum Unterneh­
mens­e rfolg eigentlich beitrage. Erfolge im Risi­
ko­m ana­g ement bestehen darin, dass Schäden
ausbleiben, weil sie von den Compliance-Verantwortlichen vorhergesehen und verhindert werden konnten. Erfolgreiches Compliance-Management bleibt unbemerkt, unerwähnt, unsichtbar.
Mit einem Preis lenken wir deshalb die Aufmerksamkeit und das öffentliche Interesse auf diese
verdienstvolle und schwere Aufgabe.
Intensive Überzeugunsarbeit
Der Compliance-Beauftragte muss die Entscheidung vorbereiten, den Aufwand zur Abwehr
eines Schadens begründen, bei dem noch nicht
sicher ist, ob er überhaupt eintreten wird.
Schwierig ist die unternehmensinterne Überzeugungsarbeit. Der Compliance-Beauftragte wird
zum ewig lästigen Boten schlechter Nachrichten
mit Kostenfolgen ohne sichtbaren Ertrag. Die
Annahme eines Risikos lässt sich nicht beweisen,
bevor der Schaden nicht eingetreten ist. Dann
aber ist es für jede Risikoabwehr zu spät. Präventiver Aufwand auch für falschen Alarm muss ein
Unternehmen in Kauf nehmen. Auch davon muss
der Compliance-Beauftragte die Geschäftsleiter
immer wieder überzeugen.
Die Leistung der Compliance-Verantwortlichen
lässt sich an Schäden und Strafzahlungen messen,
die durch ihr Versagen entstehen. Die Rechts­
risiken werden als Rückstellungen in Bilanzen
ausgewiesen. Der Beitrag einer Compliance-Abteilung zum Unternehmenserfolg, die Rechts­
risiken abwendet, nähert sich bei Banken der
Höhe der ausgeschütteten Dividenden.
Schließlich möchten wir mit dem Preis auch für
die Einsicht werben, dass Compliance vor Schäden schützt, nicht nur vor materiellen, sondern
vor allem auch vor Reputationsschäden, dem
Selbstschutz des Unternehmens und seiner Mitarbeiter und Kunden dient und schon deshalb
aus Überzeugung und nicht als lästige Pflichtübung betrieben werden sollte. Dazu gehört eine
neue Einstellung zur Einhaltung von Rechtspflichten, die nur deshalb vorgeschrieben werden, weil sie vor Schäden schützen sollen, die
schon einmal eingetreten sind und der Verursacher haften musste, weil er den Schaden nicht
vorhergesehen und vermieden hat. Rechtspflichten einhalten bedeutet, aus Fehlern zu lernen
und die Erfahrungen über Schadensverläufe zu
nutzen, um ihre Wiederholung in Zukunft zu vermeiden. Rechtspflichten enthalten alle Erfahrungen und Entscheidungen darüber, was schon
einmal als Risiko angesehen wurde und deshalb
in Zukunft als vorhersehbares und vermeidbares
Risiko zu behandeln ist.
Wer sich diese Zusammenhänge immer wieder
bewusst macht, wird Rechtsnormen nicht mehr
aus lästiger Pflicht, sondern aus eigener Überzeugung einhalten. Dabei soll der Deutsche Compliance Preis helfen. //
IMPRESSUM
8
Berater-Magazin »Compliance«
Sonderausgabe
Geschäftsführung: Angela Wisken (Sprecherin),
Peter Esser, Markus Gotta, Peter Kley, Holger Knapp,
Sönke Reimers
Verlag: Deutscher Fachverlag GmbH
Fachmedien Recht und Wirtschaft
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60326 Frankfurt am Main
Fon: 069/7595-2711,
Fax: 069/7595-2710
www.dfv.de, www.betriebs-berater.de
Aufsichtsrat: Klaus Kottmeier, Andreas Lorch,
Catrin Lorch, Peter Ruß
Redaktion: Felix Holland (Leitung)
Sonja Pörtner
E-Mail: sonja.poertner@dfv.de
Fon: 069/7595-2712
REGISTERGERICHT: Amtsgericht Frankfurt am
Main, HRB 8501
Anzeigen: Iris Biesinger
E-Mail: iris.biesinger@dfv.de
Fon: 069/7595-2713
verlagsleiterin: Marion Gertzen
Gestaltung und Satz: Imke Hunstein
GESAMTLEITUNG: Marion Gertzen (V.i.S.d.P.)
E-Mail: marion.gertzen@dfv.de
Fon: 069/7595-2711
Druck: Kuthal GmbH & Co. KG,
Johann-Dahlem-Straße 54,
63814 Mainaschaff
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des
Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des
Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere
für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen,
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Keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte. Mit der Annahme zur Alleinveröffentlichung
erwirbt der Verlag alle Rechte, einschließlich der
Befugnis zur Einspeisung in eine Datenbank.
© 2014 Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main
Berater-Magazin, ISSN 2195-3872
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Dr. José A. Campos Nave, EMBA
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P re i s t räger F lu ghafen S t u t tgar t
Fotos: Felix Holland
Ein Flug quer über alle Rechtsgebiete
Rekordverdächtig: Rund 5500 gesetzliche Compliance-Pflichten muss der Flughafen
Stuttgart umsetzen. Kaum ein Unternehmen berührt so viele Gewerke und unterschiedliche Rechtsgebiete vom Luftrecht über das Bau-und Planungsrecht bis hin
zum Umweltrecht. Hinzu kommen zahlreiche regulatorische Sonderthemen.
Ü
ber den Wolken, hoch oben war es
kalt. Sehr kalt. So um die minus 50
Grad werden dort regelmäßig gemessen. Das Kerosin in den Tragflächen kühlt sich
entsprechend ab und hält die niedrigen Temperaturen auch noch lange, wenn die Maschine
längst am Boden ist. An der feuchten Bodenluft
kondensiert das Wasser an den Tragflächen, gefriert zu Eis, macht den Flieger schwer und –
schlimmer noch – verändert seine Aerodynamik
gefährlich. Beinahe regelmäßig wird die Maschine dann enteist. Ein ganz normaler und routine10
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
mäßiger Vorgang an einem Flughafen. Und der
hat eine Menge mit gesetzlichen Pflichten zu
tun. Das Enteisungsmittel ist zwar zu 100 Prozent biologisch abbaubar, darf aber trotzdem
nicht gleich in das Abwasser gelangen, sondern
muss biologisch vorgeklärt werden, einen biochemischen Prozess durchlaufen, um erst dann
wieder gefahrlos für die Umwelt und die Natur in
den Kreislauf zurück zu gelangen.
Also darf die Enteisung nicht irgendwo auf den
Flugbetriebsflächen stattfinden, sondern das
Enteisungsmittel muss zunächst zur Klärung auf-
gefangen werden. Damit das regelmäßig und
zuverlässig funktioniert und nicht dem Zufall
überlassen bleibt, muss das Flughafenmanagement diese Abläufe organisieren. Alles sieht von
außen betrachtet ganz einfach aus, aber dass
hier konkrete gesetzliche Pflichten auf dem Plan
stehen und deren Erfüllung teils erheblicher organisatorischer und baulicher Umstand bedeuten, ist nur den Fachleuten bewusst.
Derartige Pflichten lauern hinter fast jeder Tätigkeit auf dem Stuttgarter Flughafen. So ist die
Flughafenfeuerwehr genau an der Mitte der
P re i s t räger F lu ghafen S t u t tgar t
Der Flughafen Stuttgart hält das größte Compliance Pflichtenheft in der Hand.
Von links: Umwelt - Enteisungsmittel muss zur Klärung aufgefangen werden,
Rettung vor Ort innerhalb von 3 Minuten, Arbeitsschutz durch adäquate Kleidung.
Start- und Landebahn positioniert. Gesetzliche
Vorgabe ist, dass es im Einsatzfall nicht länger
dauern darf als drei Minuten, bis die Feuerwehr
vor Ort ist, egal wo auf dem weitläufigen Gelände des Stuttgarter Flughafens das ist. Der Sprint
zum Feuerwehrauto und Vollgas bei der Fahrt
zur Einsatzstelle ist da nur ein Teil des Systems,
der die schnelle Rettung möglich macht.
Martin Stadelmaier, Leiter der Rechtsabteilung
des Flughafenbetreibers, sieht in den Compliance-Pflichten keine nur von außen kommende
Anforderung. Im Gegenteil: Er sieht die Erfüllung
Walter Schoefer, Geschäftsführer der Flughafen Stuttgart
GmbH sieht Compliance als integralen Bestandteil der
gleichberechtigten Blöcke des Sozialen, der Umwelt
und Ökonomie.
Martin Stadelmaier, Leiter der Rechtsabteilung:
„Compliance-Pflichten sind keine von außen kommende
Anforderung, sondern integriert und eng mit der
Organisation und deren Prozessen verzahnt.“
der Compliance-Pflichten als einen zu regelnden
Bestandteil des Gesamtmanagements des Flughafens. Als einen integrierten Compliance-­
Ansatz, der eng in der Organisation und ihren
Prozessen verankert werden müsse. Insofern
stünden die Unternehmenssteuerung, die Prozesse, das Reporting sowie das Risiko-Management mit dem internen Kontrollsystem nicht
­n eben einem Compliance-Ansatz, sondern integrierten ihn. Die zentralen Bereiche Ökonomie,
Umwelt und Soziales würden durch interne Kontrollsysteme mit den Compliance-Anforderungen und dem Ziel ­e iner Komplettintegration verzahnt. Einige direkte Schnittstellen zwischen
den eingesetzten IT-Systemen fehlen Stadelmaier allerdings noch: „Im Ergebnis lässt sich die
Gesamtorganisation dann als voll intergrierter
mehrdimensionaler Würfel betrachten – dem so
genannten ‚fairport-cube‘.“
Diesen integrierten Ansatz sieht auch Walter
Schoefer, Geschäftsführer der Flughafen Stuttgart GmbH: „Wir verstehen Compliance als intePreisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
11
P re i s t räger F lu ghafen S t u t tgar t
gralen Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie“, sagt er. „Sie ist eine unternehmensweite
Anforderung und fußt auf unserer zentralen
Grundlage, – unserem Fairport-Kodex. Darin stehen Ökonomie, Umwelt und Soziales gleichberechtigt nebeneinander.“
Integrierte Compliance
Aber das, was im laufenden Flughafenbetrieb
verzahnt werden muss, ist immens und be­
deutet, ein großes Getriebe vorhalten zu müssen
– um im Bilde zu bleiben. Neben dem viele
Rechtsgebiete umfassenden Flugbetrieb, den
allgegenwär tigen Umweltthemen und dem
­E nergiemanagement ist ebenso das Thema Bauen und die Entwicklung und Vermarktung von
Büro- und Handelsflächen Thema des Flughafenmanagements.
Entsprechend vielfältig sind auch die Rechtsgebiete, aus denen sich Pflichten ergeben: Security
und Safety zählt dazu ebenso wie das Deutsche
und Europäische Luftrecht, das Wettbewerbsund Kartellrecht, das Arbeitssicherheits- und
­A rbeitsschutzrecht, das Planungs- und Baurecht,
das Anlagensicherheitsrecht, das Umwelt und
Energierecht und das Datenschutzrecht, um die
größten Komplexe zu nennen.
Durch den „Fairport-Kodex“ haben die Flughafenverantwortlichen ein zentrales Governance-­
Dokument implementiert, wo sie neben den
wichtigsten Unternehmenszielen die Werte zum
verant wor tlichen Handeln festgeschrieben
­h aben. Hier ist Fairness intern als auch extern
verankert und das Soziale sowie der Umweltschutz werden in besonderem Maße herausgestellt. //
Felix Holland
Die Flughafen-Feuerwehr
Rund 4.500 Mal im Jahr rückt die Feuerwehr des
Stuttgarter Flughafens zu einem Einsatz aus. Das
Spektrum reicht vom stecken gebliebenen Aufzug
über Gebäudebrandschutz bis hin zum Großalarm.
Sobald ein Pilot über Funk Luftnotlage erklärt,
­r ücken die roten Einsatzwagen aus. Nach internationalen Bestimmungen müssen sie jeden möglichen Einsatzort innerhalb des Flughafengeländes in maximal drei Minuten erreichen. Für die
Flugzeugbrandbekämpfung verfügt der Flughafen
Stuttgart über eine der modernsten Fahrzeugflotten Europas. Herauszuheben ist die Piercing-Vorrichtung (auf dem Foto rechts an einem spitzen
Dolch an der Spitze des Krans zu erkennen) der
Feuerwehrwagen. Die kann im Einsatzfall die
­Außenhaut des Flugzeuges durchstoßen und Wasser in den Passagierraum sprühen. //
Daten und Fakten
Der Flughafen Stuttgart ist mit fast 10 Millionen Passagieren einer der größten internationalen
Verkehrsflughäfen in Deutschland. Mit etwa
400 Hektar Gelände, seinen Flugbetriebsflächen
und Terminals sowie einer Vielzahl an sonstigen
Gebäu­d en, technischen Anlagen und Versorgungs­
netzen stellt er ein vielschichtiges Gebilde dar –
eine eigene Stadt. In 250 Firmen und Behörden
arbeiten fast 10.000 Menschen. Damit ist der
Landesflughafen auch eine der größten Arbeits­s tätten in Baden Württemberg.
Das Airport-Management ist mindestens genauso
komplex wie die Infrastruktur eines Flughafens. In
den Geschäftsbereichen Aviation und Non-Aviation
12
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
geht es um die Verkehrsplanung, die Koordination
der Start- und Landezeiten, die Überwachung
und Sicherung des Vorfelds, der Rollwege und der
Start- und Landebahn, sowie das Management
der Bodenverkehrsdienste, Passagiertransporte,
Frisch­w asser-, Entsorgungs- und Gepäckdienste
und der Fluggastabfertigung. Hinzu kommen der
Bau, Betrieb und die Wartung der Flughafen­
infrastruktur, die Entwicklung, Vermietung und
Verpachtung von Büro- und Handelsflächen,
Restaurants und Park­h äusern, die Produktion von
und die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme,
zahlreiche Themen der Reinigung und Entsorgung
sowie das Management der Informations- und
Kommunikationstechnik und IT-Systeme. //
Menschen – Prozesse – Ergebnisse. DQS.
Herausforderungen und Veränderungen aktiv gestalten.
Aus Managementsystemen sind wirksame Führungsinstrumente für die Anforderungen
von heute und morgen entstanden. Unabhängige, zielorientiert durchgeführte Audits
helfen, Prozesse bewusst zu gestalten, Effizienz und Ergebnisse zu verbessern und
Begeisterung für das Leistungsangebot eines Unternehmens zu wecken.
Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Gesundheitsmanagement:
Welche Aufgaben gehen Sie heute an, um morgen zu den Besten zu zählen?
Wir freuen uns, Sie in Ihrem Lenken und Leiten auf diesem Weg zu begleiten.
Unsere Audits für Ihre Ziele.
DQS-Audits sind eine dialogstarke, intelligente und individuelle Auseinandersetzung, in die der Auditor
seine fachlich hohe Kompetenz und uneingeschränkte Integrität einbringt. Unsere Audits werden als
Messlatte eingesetzt, ob ein Managementsystem etabliert ist, verstanden und umgesetzt wird. Und
ob es geeignet ist, geplante Ziele zu erreichen. Audits durch die DQS verschaffen dem Management
Gewissheit über die Wirksamkeit von Veränderungs- und Verbesserungsprozessen – sichern auch Sie
sich diesen Informationsvorsprung.
DQS GmbH
Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung
von Managementsystemen
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Fotos: Felix Holland
S o nderpre i s t räger G K N
GKN: „Was man weiß, kann
man auch besser steuern“
Loderndes Feuer ist für
die Härtung der Kugel­lager­
käfige wichtig, es birgt
aber auch Gefahren mit
denen risikobewusst um­
gegangen werden muss.
Der Compliance Sonderpreis geht an die Werke der GKN Driveline
Deutschland GmbH in Offenbach am Main. Die Jury würdigte, dass der
Automobilindustrie-Zulieferer sich in minutiöser Kleinarbeit daran
gemacht hat, die Kosten für alle Compliance-Aktivitäten in den
Offenbacher Betrieben zu erfassen.
D
ie GKN-Manager sind also der Frage
nachgegangen: Was kostet eigentlich die Umsetzung der CompliancePflichten im Umwelt- und Arbeitsschutz ganz
konkret. Das Ergebnis dieser umfangreichen
­b etriebsinternen Untersuchung: 2,9 Prozent des
Umsatzes werden zur Erfüllung der gesetzlichen
Pflichten aufgewandt.
Neben dem Interesse an der Erkenntnis seitens
der Geschäftsleitung der GKN war es auch eine
Anregung des Nationalen Normenkontrollrats
diese Kosten zu ermitteln. Der Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der
Umsetzung ihrer Maßnahmen zum Bürokratie14
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
abbau und zur besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Um hier qualifiziert zu beraten, muss
das zehnköpfige Gremium zunächst die Kosten
erfahren, die durch die Einhaltung von Gesetzen
und sich daraus ergebenden Pflichten erwachsen. Die Arbeit des Normenkontrollrates seit seiner Gründung im Jahr 2006 hat der in Deutschland ansässigen Wirtschaft nach eigenen Angaben 22 Prozent der Kosten durch Bürokratiever­
einfachung und -abbau an Aufwendungen bei den
gesetzlichen Informationspflichten erspart.
Für die GKN selbst ergibt sich eine durchschaubare Kostentransparenz, deren genaue Analyse
eventuelle Einsparungen erst ermöglichen.
Feder­f ührend übernehmen diese detaillierte
­Tätigkeit bei der GKN Siegward Willius und Rainer Stähle, die direkt an den Werksleiter Horst
Bahnmüller berichten.
Aufwand exakt abbilden
Bahnmüller hat hier eine ganz pragmatische Haltung: „Wir wollen eine hohe Qualität abliefern
und unsere Pflichten rechtskonform erfüllen. Die
Kosten hierfür sollen ins Controlling als Kennziffern einfließen, damit wir unseren Aufwand entsprechend abbilden können. Denn was man weiß,
kann man auch besser steuern“, sagt der Werksleiter der beiden Offenbacher GKN-Werke.
Recht im Betrieb
Rechtssicherheit durch Betriebsorganisation
Präventive Rechtsberatung seit 20 Jahren mit dem
Compliance-Management-System
„Recht im Betrieb“
Rechtliches Risikomanagement zur Vermeidung von Pflichtverletzungen durch Organisationsverschulden. Alle Risiken und Pflichten eines Unternehmens lassen sich
ermitteln, delegieren, aktualisieren, erfüllen, kontrollieren, digital speichern und für
alle verfügbar halten.
Höchste Rechtssicherheit bei geringstem Aufwand
Die Datenbank liefert:
- 13.000 Rechtsnormen, immer aktuell im Volltext,
- 55.000 Rechtspflichten,
- 600.000 digitale Verknüpfungen zwischen Rechtspflichten und typischen Unternehmenssachverhalten,
- Aktualisierung von ca. 550 Rechtspflichten monatlich im Durchschnitt
Das Ergebnis der Unternehmensorganisation und die Erfüllung ihrer
Organisationspflichten mit Hilfe der
Datenbank können Vorstände und Geschäftsführer mit einem Blick auf die
Oberaufsichtsmaske jederzeit kontrollieren. Damit erfüllen sie Ihre Oberaufsichtspflicht. Sie können prüfen,
ob alle Unternehmenspflichten ermittelt, delegiert, aktualisiert, erfüllt,
kontrolliert und dokumentiert sind.
Grafik: Beispiel Organ-Oberaufsichtsmaske - eine von 122 Funktionen
des Managementsystems
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S o nderpre i s t räger G K N
Sägen nur mit Schutzbrille und adäquater Arbeitskleidung: Risiken werden durch gesetzliche Pflichten gemindert.
Eigene Qualitätskontrolle der fertigen Teile.
Die Kostenerfassungen im Compliance-Bereich
sind auch weit über die betriebswirtschaftliche
Transparenz hinaus für den Autozulieferer interessant. So können die zugrundeliegenden und
abgewogenen Risikobewertungen als Grundlage
für Verhandlungen mit Versicherern dienen. „Das
Risiko ist viel genauer fassbar und daher sind
bei den Policen bessere Ergebnisse zu erzielen“,
berichtet Siegward Willius. „Hier sind bestimmt
Einsparungen möglich“, betont er.
und die damit zusammenhängenden Kosten für
Gabelstaplerfahrer-Führerscheine und Schulungen haben sich seither deutlich minimiert.
Ein Staplerfahrer muss neben dem Staplerführerschein regelmäßige gesundheitliche Unter­
suchungen absolvieren. Ebenso werden turnusmäßig die Unterweisungen aufgefrischt. Das
summiert sich und kostet. Über dies wollen die
Abteilungen gewappnet sein für Urlaubszeiten
und hohen Krankenstand und lassen daher
­w esentlich mehr Staplerfahrer ausbilden, als
dies für den laufenden Betrieb nötig wäre. „Eine
Ressource, mit der man Planen muss, wie mit
­a llen anderen Ressourcen auch. Und wenn sie als
Kenngröße existiert, kann man mit ihr sinnvoll
umgehen“, ergänzt Werksleiter Horst Bahn­
müller.
GKN Driveline in Zahlen
Beide Werke in Offenbach erstecken sich über
80.500 Quadratmeter auf denen 1728 Angestellte
arbeiten und 85 Auszubildende ihre ersten
Schritte ins Berufsleben gehen. In den Werken
Offenbach werden etwa 55 Mio. Teile pro Jahr
produziert. Darunter sind vor allem die wichtigen
Teile, die die Kraft vom Motor auf die Straße
bringen und von daher besonderen Anforderungen unterliegen. Die Hauptprodukte sind
Antriebswellen für den Front- und Heckantrieb,
Längswellen, Gelenke und Komponenten. //
Und die braucht der Autozulieferer, um Wett­
bewerbsfähig zu sein. Hohe Qualität wird aus
den Deutschen Produktionsstandorten ohnehin
­v orausgesetzt, denn hier werden vor allem die
„sensiblen“ Teile des Antriebs hergestellt. Jene
Teile, die die Kraft der Triebwerke an die Räder
weitergeben und somit bei allen Fahrgegebenheiten auf die Straße bringen.
Auf der anderen Seite müssen die Pflichten
­e rfüllt werden, am Schweißplatz, bei der Instandhaltung, in der Produktion und nicht zu
vergessen am Büroarbeitsplatz. Das ist Aufwand,
den Willius und Stähle akribisch in Euro und Cent
erfasst haben. Die Schlussfolgerung für die GKN
ist unter anderem viele Gefahrenherde und damit ganze Pflichtenbereiche zu reduzieren.
Gabelstapler beispielsweise gibt es seit einiger
Zeit in den Produktionshallen des GKN-Werks in
Offenbach nicht mehr. Auch bei bester Schulung
sind diese Lastentransporter stets eine Gefährdung. Innerhalb der Werkshallen wird seither
mit kleinen Trollys das Material in geringeren
Mengen von Hand transportiert. Die Pflichten
Horst Bahnmüller regte die Kostenerfassung für alle Compliance-Pflichten an. Der Normenkontrollrat freut sich über
konkrete Werte, um dem Gesetzgeber die Folgekosten der Pflichten vorlegen zu können.
16
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
Qualität kostet, Fehler mehr
Er sieht neben den Kosten für die Pflichtenerfüllung auch die Qualitätskosten mit eigenen Prüfständen und Messanlagen. „Gute Qualität kos­
tet “, sagt Bahnmüller. „Aber Fehler kosten
mehr“, sagt er nach einer Kunstpause, „die können wir uns gar nicht leisten“. Damit meint er
Qualitätsfehler als auch Versäumnisse beim Arbeits- und Umweltschutz. Die periodisch anfallenden Abwasser-Kanaluntersuchungen fallen
ebenso darunter, wie der Lärmschutz oder die
Arbeitsvorschriften beim Schweißen. Compliance gehört damit ebenso natürlich zur Kostenstruktur seines Werkes wie alle anderen Komponenten. Nach dieser Kennziffer hat sein Team
gesucht und kann sie nun in die Kostenstruktur
einplanen. Eben nach der Devise: „Was man
weiß, kann man auch besser steuern“. //
Felix Holland
Herzlichen
Glückwunsch!
Wir gratulieren allen
Gewinnern des Deutschen
Compliance Preises 2014
Berufsbegleitend
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studieren:
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Fotos: Felix Holland
P re i s t räger M A N D i esel & T u rb o
Gigantische Motoren für Schiffe werden in Augsburg gefertigt.
Sicherheit kommt zuerst –
Eine Kultur der integrierten Achtsamkeit
Bei einem Besuch bei der MAN Diesel & Turbo SE in Augsburg bekommt
man schon beim Betreten des Werksgeländes einen Eindruck davon, wie
wichtig das Thema Sicherheit für das Unternehmen ist: Eine Sicherheits­
unterweisung und die Sensibilisierung zum Thema Sicherheit sind der
Beginn des Besuches, die Ausstattung mit Sicherheitsschuhen und Helm
ist die Fort­s etzung, wenn es in die Produktionsstätten geht.
D
er Umgang mit Arbeitssicherheit
ist transparent und allgegenwärtig: ­D irekt am Werkstor ist auf einer
großen Tafel die Anzahl der Tage ausgewiesen,
wie lange der Betrieb unfallfrei ist. Ist die Zahl
gering wird dies ebenso kommuniziert wie eine
große Zahl, die einen langen unfallfreien Zeitraum ausweist. Überall auf dem Werksgelände
trifft man auf Hinweisschilder, die zum Beispiel
auf das Tragen von Schutzkleidung hinweisen.
Steven Bechhofer, Head of Group HSSE – Health,
Safety, Security and Environment bei MAN Die-
MAN Diesel & Turbo
ist einer der führen­d en
Hersteller für Groß­
dieselmotoren und
Turbomaschinen.
18
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
sel & Turbo, ist der Ansicht, dass von jedem Arbeitssicherheitsvorfall alle Mitarbeiter betroffen
sind: „Wir müssen uns kritische Fragen stellen.
Tun wir genug, tun wir das Richtige um Arbeitssicherheit für all unsere Mitarbeiter zu gewährleisten?“ In diesem Feld sieht Bechhofer seine
Aufgabe: Präventiv zu wirken, zu verhindern,
dass eine Gefahr groß werden kann und negative
Auswirkungen hat.
Wirtschaf tlich gesehen bedeutet ein Unfall
­z unächst einmal einen Ausfall. Aber genauso
kann er eine Verunsicherung der Mitarbeiter zur
Folge haben: „Sind alle gut aufgehoben, ist mein
Arbeitsplatz sicher?“, das seien die Fragen, die
bewusst oder unbewusst gestellt werden, sagt
Bechhofer.
Darüber hinaus sieht Bechhofer die Qualität der
Arbeit in Relation zur Einhaltung aller Regeln
und Pflichten: „Gute Produkte werden da gemacht, wo die Arbeitssicherheit hoch und damit
die Zahl der Unfälle niedrig ist.“
„Es gibt Gesetze und unternehmensinterne
Richtlinien, die uns den Weg aufzeigen, Risiken
zu reduzieren“, erklärt Steven Bechhofer. Doch
für ihn ist Compliance viel mehr als die Einhaltung von Regeln. Für ihn ist Compliance ein
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P re i s t räger M A N D i esel & T u rb o
Hydraulische Arbeitsbühnen sorgen für ergonomisches Arbeiten an Motorblöcken.
Steven Bechhofer: Compliance ist Bestandteil einer
Unter­n ehmenskultur, die Rücksichtnahme und Fürsorge
beinhaltet.
Teil der Arbeitskultur, in der Achtsamkeit und
­F ürsorge einen wichtigen Wert haben: „Compliance ist Teil des Prozesses, Teil des Weges im
Betrieb. Keinesfalls ein Fremdkörper, der von
außen aufgezwungen wird.“ Vielmehr die Sinnhaftigkeit der Regeln und Pflichten seien es, die
es zu vermitteln gelte. „Compliance ist für uns
gerade im Arbeits- und Umweltschutz nichts
Rechtssicherheit in dem Sinne, dass jeder weiß,
wie er sich zu verhalten hat und was der definierte Korridor im Dschungel der CompliancePflichten ist, gibt nach Ansicht von Bechhofer
sicheren Raum – frei für Kreativität, die jedes
Unternehmen unbedingt braucht.
Die Compliance-Thematik lebe davon, dass die
Vorstände des Unternehmens hinter den relevanten Inhalten stehen, aber mehr noch, dass die
mittlere Führungsebene ihre Rolle darin sehe,
Compliance als Grundlage der Nachhaltigkeit zu
begreifen. Daher spiele die Pflichtendelegation
eine entscheidende Rolle. „Hier hat der Vorstand die richtigen Voraussetzungen geschaffen
und das Thema stark voran gebracht“, erläutert
Steven Bechhofer den Aufbruch im Konzern seit
2010. Durch den Willen des Vorstandes, den
Compliance-Anspruch neu zu begründen, seien
Werte im Konzern neu verankert worden, die
Pflichtenerfüllung garantierten. //
Felix Holland
Äußerliches, sondern Bestandteil einer Unternehmenskultur, die Rücksichtnahme und Fürsorge beinhaltet. Wir bemühen uns Compliance
als Wesenszug dieser Kultur zu implementieren
und nicht als lästiges Regelwerk von außen daher kommen zu lassen. In diesem Sinne soll der
Compliance-Gedanke von innen her l­ eben“, sagt
Steven Bechhofer.
Zahlen und Fakten zu MAN Diesel & Turbo
Die MAN Diesel & Turbo SE mit Sitz in Augsburg
ist weltweit führender Anbieter von Großdiesel­
motoren und Turbomaschinen für maritime und
stationäre Anwendungen. In Augsburg produziert
MAN Diesel & Turbo kleine und mittlere Viertakt­
motoren, Turbolader sowie Kernkomponenten für
die Montage von Viertaktmotoren an anderen
Standorten. Gleichzeitig befindet sich hier die
Unternehmenszentrale. MAN Diesel & Turbo
beschäftigt in Augsburg rund 3 800 Mitarbeiter
und gehört zu den größten regionalen Arbeitge-
20
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
bern. Weltweit arbeiten bei MAN Diesel & Turbo
rund 15 000 Mitarbeiter an mehr als 100 internationalen Standorten. Das Unternehmen erwirtschaf­
tete im Jahr 2012 einen Umsatz von rund 3,7 Mrd.
Euro und ein operatives Ergebnis von 437 Mio. Euro.
MAN Diesel & Turbo ist ein Unternehmen aus dem
Geschäftsfeld Power Engineering der MAN SE.
Zwischen 1893 und 1897 entwickelte und baute
Rudolf Diesel am Standort in Augsburg den ersten
Dieselmotor der Welt. //
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Die Rechtsanwälte Dr. Jörg-Martin Schultze,
Dr. Dominique S. Wagener, Dr. Stephanie Pautke,
Dr. Johanna Kübler, Isabel Oest, Christoph
Weinert sowie die Juristin Josefa F. Peter sind in
der Kanzlei Commeo LLP in Frankfurt ausschließlich
im Kartellrecht tätig.
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(BB)
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P re i s t räger S o lvay
Foto: Solvay
„Eine gelebte Kultur von
Sicherheit und Feedback“
Wie alle Unternehmen, die der Störfallbetriebsverordnung unterliegen,
steht auch das Chemieunternehmen Solvay Acetow in Freiburg unter
­besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Die Bemühungen des Filter
Tow Produzenten, einem Ausgangsstoff für Zigarettenfilter, in ComplianceFragen sind daher außergewöhnlich. Verweigerung der Mitarbeiter
­Anweisungen des Vorgesetzten zu befolgen ist beispielsweise Pflicht,
wenn sie Sicherheitsaspekten widersprechen würden.
V
om Freiburger Chemieunternehmen
Solvay Acetow, das vor der Übernahme
durch die belgische Solvay-Gruppe vor
zweieinhalb Jahren unter Rhodia firmierte – kann
man verglichen mit dem alltäglichen Sound aus
den Konzernen eine erstaunliche Melodie hören:
„Sicherheit hat absoluten Vorrang auch vor der
Produktivität“, sagt der Standortleiter des Freiburger Werkes Hans-Ulrich Lutz. Der Verantwortliche der Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit,
Sicherheit, Umwelt und Qualität, Peter Scheer,
setzt hinzu: „Wir haben eine große Feedback- und
Widerspruchskultur. Es wird bei uns gefördert sicherheitswidrige Anweisungen von Vorgesetzten
zurückzuweisen und zu verweigern“, betont er.
„Wir wollen keine Unsicherheit, alles andere interessiert uns unter diesem Aspekt zunächst
nicht“, sagt Lutz engagiert. In der Hierarchie fir-
miere als allererstes die Sicherheit für unsere
Mitarbeiter und dann die Umwelt. Schließlich
komme danach dann die Produktivität an dritter
Stelle dazu, sagt er. Den Punkt Sicherheit könne
man hinsichtlich der Aspekte Gesundheit Sicherheit und Umwelt noch folgendermaßen weiter
priorisieren: Höchste Priorität genieße die Anlagen- oder Prozesssicherheit; dann komme die
Umweltsicherheit; schließlich die Personen­
sicherheit.
Der Ergebnisdruck stehe nicht gegen die Unternehmenswerte, die nach Eigendarstellung die
Sicherheit der Umwelt, der Nachbarschaft und
die der Mitarbeiter hoch hält.
Die angesprochene „Feedbackkultur“ ist ein ausgefeiltes System von Meldungen der Mitarbeiter
über „unsichere“ und „sichere“ Beobachtungen
im Betrieb bei anderen Mitarbeitern oder an Zu-
Einige Daten und Fakten zu Solvay
Am Standort Freiburg beschäftigt Solvay Acetow
rund 800 Mitarbeiter. Gleichzeitig befindet sich
auch hier der Hauptsitz des Unternehmensbereichs
Acetow, der weltweit vier weitere Standorte hat.
Solvay Acetow ist weltweit führender Hersteller
22
Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014
von Filter Tow, dem Ausgangsstoff für Celluloseacetat-Filter, aus dem Zigarettenfilter gefertigt werden
können. Der Rohstoff ist Celluloseacetat (acetylierter Zellstoff), somit ein nachwachsender
Rohstoff. //
ständen. Dafür gibt es eine standardisierte Meldekarte, mit der eine Rückmeldung gemacht
werden kann bei Beobachtungen der Körperhaltung, dem Umgang mit Werkzeugen und des Arbeitsbereichs (Beleuchtung, Absperrung etc.),
beim Tragen der persönlichen Schutzausrüstung
und dem Transportmittel. Der Vorgang wird anonym gehalten, bei Verstößen gegen die Sicherheit aber der betreffenden Abteilung gemeldet.
Peter Scheer berichtet, dass 90 Prozent der etwa
3000 Rückmeldungen pro Monat (also jeder Mitarbeiter schreibt durchschnittlich eine Rückmeldung pro Woche!) positiv sind. Das heißt, dass
sie ein Lob für eine Verhaltensweise geben, die
besonders sicher war. Und das positive Verstärken – man kennt es aus der Pädagogik – soll mit
diesen Rückmeldungen praktiziert werden.
Erfolgreiche
Schadensbegrenzung
Der Erfolg scheint den Freiburgern recht zu geben: Kommen nach der Statistik der Berufs­
genossenschaft RCI (Rohstoffe und Chemische
Industrie) pro Millionen Arbeitsstunden 12 Unfälle zusammen, sind es bei Solvay in Freiburg
nach eigenen Angaben gerade mal 0,7 Unfälle
auf die gleiche Menge von Arbeitsstunden,
Deutschlandweit sind es sogar nur 0,2 Unfälle
bei Solvay, im Jahr 2011 waren es sogar null.
Zum Vergleich: Über alle Berufsgenossenschaften hinweg sind es statistische 16,6 Arbeitsunfälle pro Millionen Arbeitsstunden.
Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung im Jahre 2002, die die individuelle
Gefahrenbeurteilung von Arbeitsmitteln und
­Tätigkeiten verlangt, hat sich die strukturelle
Verankerung des Sicherheitsthemas bei Solvay
Freiburg neu formiert und ist mit der Unterstützung auf Datenbankbasis abgesichert. Hier ist
auch festgehalten, was bei einer Gefährdung zu
tun ist und welche Vorkehrungen zu treffen sind.
Das fängt beispielsweise bei der einfachen Regel
an, dass bei entsprechender winterlicher Witterung alle Fahrzeuge des Fuhrparks Winterbereifung drauf haben müssen und geht bis dahin,
was zu tun ist, wenn ein Mitarbeiter einen
Stromschlag bekommen hat. Denn nach einem
solchen Zwischenfall kann bis zu 24 Stunden
Herzflimmern und gar der Tod eintreten, sollten
nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen
werden. Dies auch, wenn sich der Betroffene zunächst nicht unwohl fühlen sollte. All das ist
seither festgelegt und zentral abrufbar. //
Felix Holland
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