Deutscher Compliance Preis 2014
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Deutscher Compliance Preis 2014
Preisträger Recht | Wirtschaft | Steuern 20. März 2014 | www.betriebs-berater.de Deutscher Compliance Preis 2014 Fachme dien Re cht und Wir t schaf t | Deut scher Fachver lag GmbH | w w w.df v.de Tax Compliance Tools Manage your tax risks! Endlich eine Software, die jede Steuerabteilung braucht! Jetzt mehr erfahren unter: TCM4 Compliance Monito TD- ID Check DTM ferred ed Tax Managem TPM TAM nsfer Pricing Monito TAMMonitor Assessment TCM VAT AT VAT - ID- ID Ch Complia PMDeferr DTM Deferred ed Tax Man VAT-IDk Chec en Woch se nlo koste ion rs e v ll o V Tax ax Compliance Monitor AT - ID Check www.universal-units.com Einfache Bedienung International Transparent und revisionssicher Zeitersparnis Anbindung an ERP-Systeme Deferred Tax Management ent Monitor Transfer Pricing Monitor Tax Assessment Monitor Tax Compliance Monitor Monitor VAT - ID Check Deferred Tax Management U2 Universal Tax Units GmbH Wiesbadener Str. 73 65510 Idstein contact@universal-units.com www.universal-units.com G r u ssw o r t Götz Blechschmidt W or ir alle haben die Ehre, die Premiere des Deutschen Compliance Preises zu erleben. Mein Dank gebührt an dieser Stelle den Initiatoren, insbesondere dem Deutschen Fachverlag, der in diesem Jahr die Deutsche Compliance Konferenz ins Leben gerufen hat. Diese Tagung scheint mir nicht nur ein wichtiges, sondern auch ein sehr aktuelles Angebot an Manager und Führungskräfte zu sein. Sie fördert die Auseinandersetzung mit Fragestellungen, welche an die Wurzeln unternehmerischer Stabilität und Sicherheit rühren. Die Auszeichnung wiederum hat Signalcharakter. Sie belohnt nicht nur die Gewinner des Preises, sondern ehrt alle Organisationen auf dem Weg zu systematischem Compliance Management. Der Deutsche Compliance Preis ist Ansporn für exzellente Geschäftsführung „Made in Germany“. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sowie auf die Minimierung von persönlichen und unternehmeri schen Risiken sollte dies selbstverständlich sein. Allein die Menge von Gesetzen und Verordnungen von EU, Bund und Ländern sowie von kommunalen Satzungen oder Förderrichtlinien macht die Aufgabe für Verantwortliche und Unternehmen schwierig. Und daneben entstehen zunehmend weitere Vorgaben im Sinne der Compliance, von Selbstverpflichtungen und Branchenstandards bis hin zu Forderungen aus der Lieferkette. Auf der unternehmerischen Agenda stehen somit insbesondere die lückenlose Ermittlung der Unternehmenspflichten, Risikoeinschätzungen und -behandlungspläne sowie eine angemessene Umsetzung in Systeme, Prozesse und menschliches Handeln. ment or r heck nagement Im engeren Sinn verstehe ich unter Compliance Management die Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Richtlinien. Im Hinblick auf ethisches Verhalten Diese Erkenntnis hält mittlerweile auch in die internationale Standardisierung Einzug: Die anstehende Revision der meistverwendeten internationalen Managementnormen zeigt eine klare Erweiterung einerseits auf die genaue Kenntnis der Erwartungen und Bedürfnisse aller interessierten Parteien des Umfeldes der jeweiligen Organisation, und andererseits auf die Ermittlung von Risiken und Chancen. Und hier wird es interessant: Können aus einem gut entwickelten Compliance Management auch Chancen erwachsen? Ich meine, ja! Unternehmen, denen es heute gelingt, aus dem Wissen um Risiken auch den Blick auf die Chancen zu schärfen, werden schneller und realistischer Handlungsfelder bewerten und mit den richtigen Mitteln bearbeiten können; sie werden auch morgen stabil und gesund sein. Der Deutschen Compliance Konfe renz und dem Deutschen Compliance Preis wünsche ich deshalb in diesem und in den kommenden Jahren nachhaltigen Erfolg als Forum und Wettbewerb für exzellentes unternehmerisches Denken und Handeln. Götz Blechschmidt Geschäftsführer DQS GmbH, Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Inhalt Grußwort ......................................................................... Seite 3 Die Preisträger Die Sache mit der Compliance… Eine Einführung in das Thema ............................................. Seite 4 Flughafen Stuttgart . . .......................................................... Seite 10 Foto: DQS Jury / Nominierte / Kriterien . . ........................................ Seite 6 Sonderpreis GKN . . ............................................................... Seite 14 Gründe für den Deutschen Compliance Preis . . .............. Seite 8 MAN Diesel und Turbo .. ....................................................... Seite 18 Impressum ....................................................................... Seite 8 Solvay . . .............................................................................. Seite 22 Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 3 E i nf ü hr u ng Höllenlärm = kaputte Gesundheit. Damit diese Gleichung nicht aufgeht, gibt es Arbeitsschutzgesetze aus denen Pflichten erwachsen, deren Einhaltung beachtet werden muss. Hier: Den Ohrenschutz aufzusetzen! Fotos: Felix Holland Die Sache mit der Compliance… Aufwand, Nutzen, legales Agieren: Das Abwägen war gestern! Heute ist klar: Die gesetzlichen Pflichten müssen in die Unternehmensorganisation nahtlos integriert werden. Sie sind zu einer gewöhnlichen Stellschraube im Getriebe des Unternehmens geworden und stehen gleichberechtigt neben Faktoren wie Qualität und Wirtschaftlichkeit. C ompliance – eigentlich ist das ganz einfach: An die Gesetze halten und gut is! Ja, das geht, wenn die Pflichten, die die Gesetze einem Betrieb auferlegen, überschaubar sind, wenn letztlich klar ersichtlich ist, was zu tun ist. Bei aber mehreren tausend Pflicht en kann da schon mal das eine oder an dere aus dem Fokus geraten, wird nicht befolgt. Und zunächst, wenn im Ablauf trotzdem alles gut geht, bemerkt es auch keiner. Compliance wird erst sichtbar, wenn gegen R egeln verstoßen wird und dies ernstzunehmende Folgen hat. Beim Umwelt- und Arbeitsschutz können die verheerend für Mensch und Natur sein. Also man kann es nicht mal so eben abtun, wie das mit der legalen Führung eines Unternehmens laufen kann, sondern muss es in lebbare Formen gießen. Das bedeutet, dass 4 Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 j eder, der mit entsprechenden Arbeiten zu tun hat, seine gesetzlichen Pflichten kennen muss und darüber hinaus auch konkret wissen sollte, was daraus in seiner betrieblichen Praxis tagein tagaus folgt. Diese lebbaren Formen heißen, dass diejenigen, die es im Betrieb angeht, die Informationen bekommen, die sie benötigen. Bei tausenden von Rechtspflichten ist das deutlich komplexer als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Teil der Betriebsstruktur Compliance ist kein Ding, worum sich ein Compliance-Officer kümmert und damit ist der Fall erledigt. Wenn Compliance nicht gelebt wird, wenn sie nicht Teil der gesamten Struktur und des Organismus eines Betriebes ist, dann ist sie wie ein angeklebter Henkel einer Tasse: Nicht aus einem Guss, mit fest vorgesehener Bruchstelle. Keinesfalls ein tragendes Teil. Bei vielen tausend Pflichten, die ein Betrieb zu befolgen hat, sind es meist gar keine bösen Absichten oder gar Versäumnisse, die geduldet werden. Etwa geduldet wohlwissend, dass mit den unbeachteten Pflichten auch meist Mittel eingespart werden und so den ein Extraprofit winkt. Nein, die meisten Betriebsleiter sind sich dessen bewusst, dass eine gute Produktion nicht nur auf das Produkt selbst abgestimmt sein muss, sonders dass es auch an anderen Stellen nicht faulen darf. Aber trotz guter Absicht ist es eine Mammutaufgabe, die Informationen dorthin zu streuen wo sie gebraucht werden: Ein banales Beispiel zum Arbeitsschutz ist das Tragen eines Ohrenschutzes von einem bestimmten Lautstärkepegel an. E i nf ü hr u ng Das muss den Mitarbeitern in Schulungen klar gemacht werden. Die Sorgfaltspflicht gebietet es, stetig Messungen durchzuführen und deren Ergebnisse wiederum den Mitarbeitern zu spiegeln. An diesem banalen und jedermann geläufigen Beispiel ist schon zu erkennen, welche Organisation es benötigt, diese Arbeitsschutzbestimmung zum Lärmschutz einzuhalten. Wie sieht es dann aus, wenn andere, viel speziellere Bestimmungen einzuhalten sind, die nicht etwa wie beim Lärmschutz so leicht zu überblicken sind. Wo es Know-how und umfangreicher Schulungen bedarf, um mit den Pflichten umzugehen. Ein lohnender Weg Insgesamt, so sagen die in Compliance-Fragen erfolgreichen und hier nominierten oder darüber hinaus ausgezeichneten Betriebe, ist es zwar zunächst ein mühsamer Weg, aber er lohnt sich schließlich. „Es ist gut, mit allem im Reinen zu sein“, sagte einer der Beteiligten. Es gebe Sicherheit, dass auch für die Mitarbeiter oder unsere Umwelt gesorgt werde. Und diese Sicherheit strahle auch auf die Arbeitsatmosphäre im Betrieb zurück, sagt er. So sind zunächst viele Schritte notwendig: Es müssen zunächst die Rechtspflichten ermittelt werden, die in neuen oder bereits vorhandenen Gesetzen verankert sind. Diese müssen aus den Gesetzestexten zunächst herausdestilliert werden und schließlich auf geeigneten Kommunikationskanälen zu denjenigen gebracht werden, die die Pflichten beachten müssen. Das kann selbstredend nicht bedeuten, jede Menge Gesetzestexte unter die Belegschaft zu verteilen. Vielmehr muss in Dokumentationen vor Ort und in Schulungen die Pflichten in praktisches Handeln übersetzt werden. Jede Menge Schutzvorkehrungen beim Schweißen von der Schürze über die Handschuhe bis zur Maske. Gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die zur Risikominimierung eingehalten werden müssen. Das Dynamische daran ist, dass sich alles in permanentem Fluss befindet. Ständig kommen neue Messwerte, neue Normen oder werden neue Gefahrenpotenziale entdeckt. Also werden immer neue Gesetze erlassen und so fort… Das Rad dreht sich immer weiter und muss in Schwung gehalten werden, um Compliance zu jedem Zeitpunkt gewährleisten zu können. Die Verantwortung trägt die Geschäftsleitung persönlich und muss daher die Erfüllung der Pflichten delegieren zu dem Ort und den Mitarbeitern, die an der Rechtspflicht eines Flughafens: Eile ist g eboten, denn innerhalb von drei Minuten muss die Feuerwehr vor Ort sein, egal wo auf dem weiträumigen Gelände. Stelle sind, wo sie auftritt. Damit ist die Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung aber noch lange nicht erfüllt, denn das rechtskonforme Handeln muss sie kontrollieren und schließlich alle Maßnahmen – auch die der Schulungen – für eine eventuelle Beweisführung dokumentieren. Kurz gesagt müssen Pflichten ermittelt, aktualisiert, delegiert, erfüllt, kontrolliert und dokumentiert werden. Und was ist, wenn das ganze Rad in Gang gesetzt worden ist und rund läuft? Nichts. Es passiert nichts, was Gefährdung von Mitarbeitern oder Umwelt bedeutet. Und das ist die eigentliche Krux. Der Wert des Fernhaltens von Schaden ist letztlich schwer messbar. Der Schaden, wenn er denn eintritt aber umso mehr. Und so ist die Compliance-Crew stetig im Rechtfertigungszwang, denn wenn sie gut arbeitet, bemerkt man sie kaum. Denn der Verdienst, Schaden zu vermeiden, bleibt bei Erfolg stets unauffällig, ist nicht messbar. Aber die Notwendigkeit von Compliance Aktivitäten muss stets deutlich bleiben. Denn niemand würde je auf die Idee kommen, die Feuerwehr abzuschaffen, nur weil es eine längere Zeit nicht gebrannt hat… // Felix Holland Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 5 J u r y | N o m i n i er t e | K r i t er i en Nominiert für den Compliance Preis waren auch: PCK Raffinerie GmbH. Wella Westfleisch Die „musterhafte innerbetriebliche Meinungsbildung“ vor dem Einsatz des Compliance-Managementsystems, galt als Nominierungsgrund. Die Belegschaft der PCK Schwedt hat sich in der Kontroverse zu einem System durch eine Betriebsvereinbarung bekannt. Darin spricht sich der Betriebsrat ausdrücklich dafür aus, insbesondere das innerbetriebliche Meldesystem zu Risiken zu unterstützen. Das Unternehmen ist ferner durch konstruktive Vereinbarungen zu Freistellungsklauseln von eventuellen Aufwandsersatzansprüchen bei falschem Alarm hervorgetreten. Als Teil eines Weltkonzerns hat das Markenunternehmen der Körperpflegeindustrie konsequent die Regelwerksverfolgung betrieben. In dieser Sparte war sie Vorreiter. Als Vorreiter in einer besonders anfälligen Branche hat sich der Fleischvermarkter gezeigt: Er hat konsequent Pflichten mit Datenbankunterstützung ermittelt und sie standortübergreifend umgesetzt. Johnson Controls Zeigte Konsequenz bei der Pflichtenerfüllung. Abbvie Die besondere Leistung beim Umsetzen der ComplianceAnforderungen beim Pharmakonzern bestand darin, 4.124 Pflichten auf die Verantwortlichen in über 300 Einzelabteilungen zu delegieren. Kriterien der Jury für die Preiswürdigkeit 1.)Alle Unternehmensrisiken müssen erfasst werden. 2.)Alle Rechtspflichten sind stetig zu aktualisieren. Änderungen der Rechtslage als auch der Sachlage in den Unternehmen gilt es stets zu berücksichtigen. 3.)Alle Rechtspflichten müssen an Mitarbeiter lückenlos delegiert werden und sind einzuhalten. Andernfalls liegt ein Organisationsverschulden vor. 4.)Vorstände und Geschäftsführer sind persönlich verantwortlich für die Einhaltung aller Pflichten und haben die nicht delegierbare Oberaufsicht darüber zu führen und diese auch nachzuweisen. 5.)A lle organisatorischen Maßnahmen zur Erf üllung der Legalitätspflicht sind im Unter nehmen nachzuweisen und zum Nachweis zu dokumentieren. 6.)Die Pflicht zur Anordnung einer Unternehmensorganisation ist unverzichtbar. 7.)Ein Informationsmanagement ist die Voraussetzung, dass alle rechtsrelevanten Mitteilungen an die richtige Stelle kommen. Dabei reicht es nicht, die Informationen darzu bieten, sondern sie müssen auch – beispiels weise in Schulungen – vermittelt werden. 8.)Die Dokumentation der Aktivitäten zur Pflichtenerfüllung ist wichtig zum Nachweis bei eintretenden Schäden. Die Jury Götz Blechschmidt, Geschäftsführer DQS GmbH Der 1964 geborene Münchner und studierte Kommun ikations- und Betriebswirt arbeitete bei der Telekom und deren Tochter, dem Systemhaus T-Systems im Vertrieb und Marketing, von 1994 bis 2011, bis er zur DQS kam, wo er seit 2012 Geschäftsführer ist. DQS auditiert und zertifiziert Unternehmen nach ISO Normen. Oliver Holzinger RA/FAStR Oliver Holzinger ist Gesamtverlagsleiter des Deutschen Fachverlages für den Bereich Recht und Wirtschaft und Autor zahlreicher Fachpublikationen. Neben seiner Verlagstätigkeit ist 6 er als Steueranwalt und Mediator mit dem Schwerp unkt Steuerberaterhaftung und Tax-Compliance tätig. Univ.-Prof. Dr. Annemarie MatuscheBeckmann Die stellvertretende Richterin am Verfass ungsgerichtshof des Saarlandes und Richterin am Landgericht Saarbrücken lehrt seit 2006 an der Universität des Saarlandes als Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Arbeitsrecht. Sie habilitierte sich 2001 mit einer Arbeit über das „Organisationsver schulden“. Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 Dr. Manfred Rack Der seit 1978 zugel ass ene Anwalt des Jahrgangs 1946 hat sich auf Compliance im Arbeitsund Umweltrecht spezialisiert und betreibt eine Kanzlei in Frankfurt. Er betreibt die Datenbank „Recht im Betrieb“ für Unternehmen, die ihre Pflichten damit permanent aktualisiert einsehen können. Sönke Reimers Der Geschäftsführer des Deutschen Fachverlags – seit 2010 u.a. für den Bereich Recht und Wirtschaft zuständig – studierte Geschichte, Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft an den Universitäten Hamburg und Brüssel. Reimers ist 1963 in Rendsburg geboren. Eric S. Soong Er ist Chief Compliance Officer bei der UBS Deutschland AG und hat das Compliance Programm der Bank neu gestaltet. Der Wirtschaftswissenschaftler begann seine berufliche Laufbahn bei der Deutsche Bank AG, für die er sieben Jahre tätig war. Nach seiner Funktion als Chief Risk Officer bei der European Transaction Bank AG war Soong bei der WestLB AG als Global Head of Compliance tätig. Prof. Dr. Gerald Spindler Prof. Dr. Gerald Spindler, geboren 1960, habilit iert e 1996 über Organisationspflichten. Er forscht und lehrt an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Klare Regeln – faires Spiel Wir beraten Sie umfassend bei der Einführung, Effektivierung und Pflege eines Compliance-Systems (interne Richtlinien und Kodizes, Prüfungsabläufe, Hinweisgebersysteme, Mitarbeiterschulungen). Dabei haben wir die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten im Blick, identifizieren das Erforderliche und setzen es gemeinsam mit ihnen um. Unsere Mandantschaft profitiert dabei von unserer Expertise in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sowie behördlichen Bußgeldverfahren. Denn wir beraten nicht nur präventiv, sondern stehen unseren Mandanten auch forensisch in der Compliance-Krise bei. Ihr Ansprechpartner: Dr. André-M. Szesny, LL.M. compliance@heuking.de www.heuking.de Berlin Düsseldorf Köln Brüssel Frankfurt München Chemnitz Hamburg Zürich In i t i at o r Gründe für den Deutschen Compliance Preis Foto: Natalie Färber Von Dr. Manfred Rack, Jurymitglied und einer der Initiatoren des Preises M it dem Deutschen Compliance Preis würdigen wir besondere Anstrengungen von Unternehmen im Compliance- und Risikomanagement. Compliance bedeutet, alle Rechtspflichten eines Unternehmens einzuhalten. Jede Rechtspflicht dient der Abwehr eines Risikos und schützt ein bestimmtes Rechtsgut. Jedes Gesetz und jede daraus a bgeleitete Rechtspflicht hat einen Schutzzweck. Rechtspf lichten dienen nicht einem Selbstzweck. Es gibt Umweltschutz, Arbeitsschutz, Immissionsschutz, gewerblicher Rechtsschutz, Anlegerschutz, Datenschutz, Naturschutz, Klimaschutz. Arbeitsschutzvorschriften schützen Leben, Körper und Gesundheit der A rbeitnehmer des Unternehmens. Rechtspflichten sind dann anzuwenden, wenn in dem Betrieb ein Risiko besteht, das ganz konkret durch die Rechtspflicht abgewendet werden soll. Die Aufgabe des Compliance-Managers ist schwierig und undankbar zugleich. Kommt es nämlich zu einem Schaden durch eine Rechtspflichtverletzung, lautet der Vorwurf, der Compliance-Manager oder das Risikomanagement habe wieder einmal versagt. Hält der Compliance-Verant wortl iche alle Rechtspflichten ein und kommt es weder zu Rechtsverletzungen noch zu einem d adurch verursachten Schaden, wird ihm die E xist enzfrage gestellt, was er zum Unterneh mense rfolg eigentlich beitrage. Erfolge im Risi kom anag ement bestehen darin, dass Schäden ausbleiben, weil sie von den Compliance-Verantwortlichen vorhergesehen und verhindert werden konnten. Erfolgreiches Compliance-Management bleibt unbemerkt, unerwähnt, unsichtbar. Mit einem Preis lenken wir deshalb die Aufmerksamkeit und das öffentliche Interesse auf diese verdienstvolle und schwere Aufgabe. Intensive Überzeugunsarbeit Der Compliance-Beauftragte muss die Entscheidung vorbereiten, den Aufwand zur Abwehr eines Schadens begründen, bei dem noch nicht sicher ist, ob er überhaupt eintreten wird. Schwierig ist die unternehmensinterne Überzeugungsarbeit. Der Compliance-Beauftragte wird zum ewig lästigen Boten schlechter Nachrichten mit Kostenfolgen ohne sichtbaren Ertrag. Die Annahme eines Risikos lässt sich nicht beweisen, bevor der Schaden nicht eingetreten ist. Dann aber ist es für jede Risikoabwehr zu spät. Präventiver Aufwand auch für falschen Alarm muss ein Unternehmen in Kauf nehmen. Auch davon muss der Compliance-Beauftragte die Geschäftsleiter immer wieder überzeugen. Die Leistung der Compliance-Verantwortlichen lässt sich an Schäden und Strafzahlungen messen, die durch ihr Versagen entstehen. Die Rechts risiken werden als Rückstellungen in Bilanzen ausgewiesen. Der Beitrag einer Compliance-Abteilung zum Unternehmenserfolg, die Rechts risiken abwendet, nähert sich bei Banken der Höhe der ausgeschütteten Dividenden. Schließlich möchten wir mit dem Preis auch für die Einsicht werben, dass Compliance vor Schäden schützt, nicht nur vor materiellen, sondern vor allem auch vor Reputationsschäden, dem Selbstschutz des Unternehmens und seiner Mitarbeiter und Kunden dient und schon deshalb aus Überzeugung und nicht als lästige Pflichtübung betrieben werden sollte. Dazu gehört eine neue Einstellung zur Einhaltung von Rechtspflichten, die nur deshalb vorgeschrieben werden, weil sie vor Schäden schützen sollen, die schon einmal eingetreten sind und der Verursacher haften musste, weil er den Schaden nicht vorhergesehen und vermieden hat. Rechtspflichten einhalten bedeutet, aus Fehlern zu lernen und die Erfahrungen über Schadensverläufe zu nutzen, um ihre Wiederholung in Zukunft zu vermeiden. Rechtspflichten enthalten alle Erfahrungen und Entscheidungen darüber, was schon einmal als Risiko angesehen wurde und deshalb in Zukunft als vorhersehbares und vermeidbares Risiko zu behandeln ist. Wer sich diese Zusammenhänge immer wieder bewusst macht, wird Rechtsnormen nicht mehr aus lästiger Pflicht, sondern aus eigener Überzeugung einhalten. Dabei soll der Deutsche Compliance Preis helfen. // IMPRESSUM 8 Berater-Magazin »Compliance« Sonderausgabe Geschäftsführung: Angela Wisken (Sprecherin), Peter Esser, Markus Gotta, Peter Kley, Holger Knapp, Sönke Reimers Verlag: Deutscher Fachverlag GmbH Fachmedien Recht und Wirtschaft Mainzer Landstraße 251, 60326 Frankfurt am Main Fon: 069/7595-2711, Fax: 069/7595-2710 www.dfv.de, www.betriebs-berater.de Aufsichtsrat: Klaus Kottmeier, Andreas Lorch, Catrin Lorch, Peter Ruß Redaktion: Felix Holland (Leitung) Sonja Pörtner E-Mail: sonja.poertner@dfv.de Fon: 069/7595-2712 REGISTERGERICHT: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 8501 Anzeigen: Iris Biesinger E-Mail: iris.biesinger@dfv.de Fon: 069/7595-2713 verlagsleiterin: Marion Gertzen Gestaltung und Satz: Imke Hunstein GESAMTLEITUNG: Marion Gertzen (V.i.S.d.P.) E-Mail: marion.gertzen@dfv.de Fon: 069/7595-2711 Druck: Kuthal GmbH & Co. KG, Johann-Dahlem-Straße 54, 63814 Mainaschaff Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte. Mit der Annahme zur Alleinveröffentlichung erwirbt der Verlag alle Rechte, einschließlich der Befugnis zur Einspeisung in eine Datenbank. © 2014 Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main Berater-Magazin, ISSN 2195-3872 Nachhaltig sichern Rödl & Partner ist mit 91 eigenen Niederlassungen in 40 Ländern vertreten. Die integrierte Beratungs- und Prüfungsgesellschaft für Recht, Steuern, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung verdankt ihren dynamischen Erfolg 3.500 unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern. Im engen Schulterschluss mit ihren Mandanten erarbeiten sie Informationen für fundierte – häufig grenzüberschreitende – Entscheidungen aus den Bereichen Wirtschaft, Steuern, Recht und IT und setzen sie gemeinsam mit ihnen um. Rödl & Partner berät Sie maßgeschneidert im Risikomanagement bei den Anforderungen an ein professionelles Compliance Management-System. Ihr Ansprechpartner Dr. José A. Campos Nave, EMBA Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Tel.: + 49 (61 96) 76 11 47 00 E-Mail: jose.campos-nave@roedl.com www.roedl.de/compliance-management P re i s t räger F lu ghafen S t u t tgar t Fotos: Felix Holland Ein Flug quer über alle Rechtsgebiete Rekordverdächtig: Rund 5500 gesetzliche Compliance-Pflichten muss der Flughafen Stuttgart umsetzen. Kaum ein Unternehmen berührt so viele Gewerke und unterschiedliche Rechtsgebiete vom Luftrecht über das Bau-und Planungsrecht bis hin zum Umweltrecht. Hinzu kommen zahlreiche regulatorische Sonderthemen. Ü ber den Wolken, hoch oben war es kalt. Sehr kalt. So um die minus 50 Grad werden dort regelmäßig gemessen. Das Kerosin in den Tragflächen kühlt sich entsprechend ab und hält die niedrigen Temperaturen auch noch lange, wenn die Maschine längst am Boden ist. An der feuchten Bodenluft kondensiert das Wasser an den Tragflächen, gefriert zu Eis, macht den Flieger schwer und – schlimmer noch – verändert seine Aerodynamik gefährlich. Beinahe regelmäßig wird die Maschine dann enteist. Ein ganz normaler und routine10 Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 mäßiger Vorgang an einem Flughafen. Und der hat eine Menge mit gesetzlichen Pflichten zu tun. Das Enteisungsmittel ist zwar zu 100 Prozent biologisch abbaubar, darf aber trotzdem nicht gleich in das Abwasser gelangen, sondern muss biologisch vorgeklärt werden, einen biochemischen Prozess durchlaufen, um erst dann wieder gefahrlos für die Umwelt und die Natur in den Kreislauf zurück zu gelangen. Also darf die Enteisung nicht irgendwo auf den Flugbetriebsflächen stattfinden, sondern das Enteisungsmittel muss zunächst zur Klärung auf- gefangen werden. Damit das regelmäßig und zuverlässig funktioniert und nicht dem Zufall überlassen bleibt, muss das Flughafenmanagement diese Abläufe organisieren. Alles sieht von außen betrachtet ganz einfach aus, aber dass hier konkrete gesetzliche Pflichten auf dem Plan stehen und deren Erfüllung teils erheblicher organisatorischer und baulicher Umstand bedeuten, ist nur den Fachleuten bewusst. Derartige Pflichten lauern hinter fast jeder Tätigkeit auf dem Stuttgarter Flughafen. So ist die Flughafenfeuerwehr genau an der Mitte der P re i s t räger F lu ghafen S t u t tgar t Der Flughafen Stuttgart hält das größte Compliance Pflichtenheft in der Hand. Von links: Umwelt - Enteisungsmittel muss zur Klärung aufgefangen werden, Rettung vor Ort innerhalb von 3 Minuten, Arbeitsschutz durch adäquate Kleidung. Start- und Landebahn positioniert. Gesetzliche Vorgabe ist, dass es im Einsatzfall nicht länger dauern darf als drei Minuten, bis die Feuerwehr vor Ort ist, egal wo auf dem weitläufigen Gelände des Stuttgarter Flughafens das ist. Der Sprint zum Feuerwehrauto und Vollgas bei der Fahrt zur Einsatzstelle ist da nur ein Teil des Systems, der die schnelle Rettung möglich macht. Martin Stadelmaier, Leiter der Rechtsabteilung des Flughafenbetreibers, sieht in den Compliance-Pflichten keine nur von außen kommende Anforderung. Im Gegenteil: Er sieht die Erfüllung Walter Schoefer, Geschäftsführer der Flughafen Stuttgart GmbH sieht Compliance als integralen Bestandteil der gleichberechtigten Blöcke des Sozialen, der Umwelt und Ökonomie. Martin Stadelmaier, Leiter der Rechtsabteilung: „Compliance-Pflichten sind keine von außen kommende Anforderung, sondern integriert und eng mit der Organisation und deren Prozessen verzahnt.“ der Compliance-Pflichten als einen zu regelnden Bestandteil des Gesamtmanagements des Flughafens. Als einen integrierten Compliance- Ansatz, der eng in der Organisation und ihren Prozessen verankert werden müsse. Insofern stünden die Unternehmenssteuerung, die Prozesse, das Reporting sowie das Risiko-Management mit dem internen Kontrollsystem nicht n eben einem Compliance-Ansatz, sondern integrierten ihn. Die zentralen Bereiche Ökonomie, Umwelt und Soziales würden durch interne Kontrollsysteme mit den Compliance-Anforderungen und dem Ziel e iner Komplettintegration verzahnt. Einige direkte Schnittstellen zwischen den eingesetzten IT-Systemen fehlen Stadelmaier allerdings noch: „Im Ergebnis lässt sich die Gesamtorganisation dann als voll intergrierter mehrdimensionaler Würfel betrachten – dem so genannten ‚fairport-cube‘.“ Diesen integrierten Ansatz sieht auch Walter Schoefer, Geschäftsführer der Flughafen Stuttgart GmbH: „Wir verstehen Compliance als intePreisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 11 P re i s t räger F lu ghafen S t u t tgar t gralen Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie“, sagt er. „Sie ist eine unternehmensweite Anforderung und fußt auf unserer zentralen Grundlage, – unserem Fairport-Kodex. Darin stehen Ökonomie, Umwelt und Soziales gleichberechtigt nebeneinander.“ Integrierte Compliance Aber das, was im laufenden Flughafenbetrieb verzahnt werden muss, ist immens und be deutet, ein großes Getriebe vorhalten zu müssen – um im Bilde zu bleiben. Neben dem viele Rechtsgebiete umfassenden Flugbetrieb, den allgegenwär tigen Umweltthemen und dem E nergiemanagement ist ebenso das Thema Bauen und die Entwicklung und Vermarktung von Büro- und Handelsflächen Thema des Flughafenmanagements. Entsprechend vielfältig sind auch die Rechtsgebiete, aus denen sich Pflichten ergeben: Security und Safety zählt dazu ebenso wie das Deutsche und Europäische Luftrecht, das Wettbewerbsund Kartellrecht, das Arbeitssicherheits- und A rbeitsschutzrecht, das Planungs- und Baurecht, das Anlagensicherheitsrecht, das Umwelt und Energierecht und das Datenschutzrecht, um die größten Komplexe zu nennen. Durch den „Fairport-Kodex“ haben die Flughafenverantwortlichen ein zentrales Governance- Dokument implementiert, wo sie neben den wichtigsten Unternehmenszielen die Werte zum verant wor tlichen Handeln festgeschrieben h aben. Hier ist Fairness intern als auch extern verankert und das Soziale sowie der Umweltschutz werden in besonderem Maße herausgestellt. // Felix Holland Die Flughafen-Feuerwehr Rund 4.500 Mal im Jahr rückt die Feuerwehr des Stuttgarter Flughafens zu einem Einsatz aus. Das Spektrum reicht vom stecken gebliebenen Aufzug über Gebäudebrandschutz bis hin zum Großalarm. Sobald ein Pilot über Funk Luftnotlage erklärt, r ücken die roten Einsatzwagen aus. Nach internationalen Bestimmungen müssen sie jeden möglichen Einsatzort innerhalb des Flughafengeländes in maximal drei Minuten erreichen. Für die Flugzeugbrandbekämpfung verfügt der Flughafen Stuttgart über eine der modernsten Fahrzeugflotten Europas. Herauszuheben ist die Piercing-Vorrichtung (auf dem Foto rechts an einem spitzen Dolch an der Spitze des Krans zu erkennen) der Feuerwehrwagen. Die kann im Einsatzfall die Außenhaut des Flugzeuges durchstoßen und Wasser in den Passagierraum sprühen. // Daten und Fakten Der Flughafen Stuttgart ist mit fast 10 Millionen Passagieren einer der größten internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland. Mit etwa 400 Hektar Gelände, seinen Flugbetriebsflächen und Terminals sowie einer Vielzahl an sonstigen Gebäud en, technischen Anlagen und Versorgungs netzen stellt er ein vielschichtiges Gebilde dar – eine eigene Stadt. In 250 Firmen und Behörden arbeiten fast 10.000 Menschen. Damit ist der Landesflughafen auch eine der größten Arbeitss tätten in Baden Württemberg. Das Airport-Management ist mindestens genauso komplex wie die Infrastruktur eines Flughafens. In den Geschäftsbereichen Aviation und Non-Aviation 12 Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 geht es um die Verkehrsplanung, die Koordination der Start- und Landezeiten, die Überwachung und Sicherung des Vorfelds, der Rollwege und der Start- und Landebahn, sowie das Management der Bodenverkehrsdienste, Passagiertransporte, Frischw asser-, Entsorgungs- und Gepäckdienste und der Fluggastabfertigung. Hinzu kommen der Bau, Betrieb und die Wartung der Flughafen infrastruktur, die Entwicklung, Vermietung und Verpachtung von Büro- und Handelsflächen, Restaurants und Parkh äusern, die Produktion von und die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme, zahlreiche Themen der Reinigung und Entsorgung sowie das Management der Informations- und Kommunikationstechnik und IT-Systeme. // Menschen – Prozesse – Ergebnisse. DQS. Herausforderungen und Veränderungen aktiv gestalten. Aus Managementsystemen sind wirksame Führungsinstrumente für die Anforderungen von heute und morgen entstanden. Unabhängige, zielorientiert durchgeführte Audits helfen, Prozesse bewusst zu gestalten, Effizienz und Ergebnisse zu verbessern und Begeisterung für das Leistungsangebot eines Unternehmens zu wecken. Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Gesundheitsmanagement: Welche Aufgaben gehen Sie heute an, um morgen zu den Besten zu zählen? Wir freuen uns, Sie in Ihrem Lenken und Leiten auf diesem Weg zu begleiten. Unsere Audits für Ihre Ziele. DQS-Audits sind eine dialogstarke, intelligente und individuelle Auseinandersetzung, in die der Auditor seine fachlich hohe Kompetenz und uneingeschränkte Integrität einbringt. Unsere Audits werden als Messlatte eingesetzt, ob ein Managementsystem etabliert ist, verstanden und umgesetzt wird. Und ob es geeignet ist, geplante Ziele zu erreichen. Audits durch die DQS verschaffen dem Management Gewissheit über die Wirksamkeit von Veränderungs- und Verbesserungsprozessen – sichern auch Sie sich diesen Informationsvorsprung. DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Frankfurt am Main Berlin Hamburg München Stuttgart info@dqs.de www.dqs.de Fotos: Felix Holland S o nderpre i s t räger G K N GKN: „Was man weiß, kann man auch besser steuern“ Loderndes Feuer ist für die Härtung der Kugellager käfige wichtig, es birgt aber auch Gefahren mit denen risikobewusst um gegangen werden muss. Der Compliance Sonderpreis geht an die Werke der GKN Driveline Deutschland GmbH in Offenbach am Main. Die Jury würdigte, dass der Automobilindustrie-Zulieferer sich in minutiöser Kleinarbeit daran gemacht hat, die Kosten für alle Compliance-Aktivitäten in den Offenbacher Betrieben zu erfassen. D ie GKN-Manager sind also der Frage nachgegangen: Was kostet eigentlich die Umsetzung der CompliancePflichten im Umwelt- und Arbeitsschutz ganz konkret. Das Ergebnis dieser umfangreichen b etriebsinternen Untersuchung: 2,9 Prozent des Umsatzes werden zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aufgewandt. Neben dem Interesse an der Erkenntnis seitens der Geschäftsleitung der GKN war es auch eine Anregung des Nationalen Normenkontrollrats diese Kosten zu ermitteln. Der Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zum Bürokratie14 Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 abbau und zur besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Um hier qualifiziert zu beraten, muss das zehnköpfige Gremium zunächst die Kosten erfahren, die durch die Einhaltung von Gesetzen und sich daraus ergebenden Pflichten erwachsen. Die Arbeit des Normenkontrollrates seit seiner Gründung im Jahr 2006 hat der in Deutschland ansässigen Wirtschaft nach eigenen Angaben 22 Prozent der Kosten durch Bürokratiever einfachung und -abbau an Aufwendungen bei den gesetzlichen Informationspflichten erspart. Für die GKN selbst ergibt sich eine durchschaubare Kostentransparenz, deren genaue Analyse eventuelle Einsparungen erst ermöglichen. Federf ührend übernehmen diese detaillierte Tätigkeit bei der GKN Siegward Willius und Rainer Stähle, die direkt an den Werksleiter Horst Bahnmüller berichten. Aufwand exakt abbilden Bahnmüller hat hier eine ganz pragmatische Haltung: „Wir wollen eine hohe Qualität abliefern und unsere Pflichten rechtskonform erfüllen. Die Kosten hierfür sollen ins Controlling als Kennziffern einfließen, damit wir unseren Aufwand entsprechend abbilden können. Denn was man weiß, kann man auch besser steuern“, sagt der Werksleiter der beiden Offenbacher GKN-Werke. Recht im Betrieb Rechtssicherheit durch Betriebsorganisation Präventive Rechtsberatung seit 20 Jahren mit dem Compliance-Management-System „Recht im Betrieb“ Rechtliches Risikomanagement zur Vermeidung von Pflichtverletzungen durch Organisationsverschulden. Alle Risiken und Pflichten eines Unternehmens lassen sich ermitteln, delegieren, aktualisieren, erfüllen, kontrollieren, digital speichern und für alle verfügbar halten. Höchste Rechtssicherheit bei geringstem Aufwand Die Datenbank liefert: - 13.000 Rechtsnormen, immer aktuell im Volltext, - 55.000 Rechtspflichten, - 600.000 digitale Verknüpfungen zwischen Rechtspflichten und typischen Unternehmenssachverhalten, - Aktualisierung von ca. 550 Rechtspflichten monatlich im Durchschnitt Das Ergebnis der Unternehmensorganisation und die Erfüllung ihrer Organisationspflichten mit Hilfe der Datenbank können Vorstände und Geschäftsführer mit einem Blick auf die Oberaufsichtsmaske jederzeit kontrollieren. Damit erfüllen sie Ihre Oberaufsichtspflicht. Sie können prüfen, ob alle Unternehmenspflichten ermittelt, delegiert, aktualisiert, erfüllt, kontrolliert und dokumentiert sind. Grafik: Beispiel Organ-Oberaufsichtsmaske - eine von 122 Funktionen des Managementsystems www.rack-rechtsanwaelte.de S o nderpre i s t räger G K N Sägen nur mit Schutzbrille und adäquater Arbeitskleidung: Risiken werden durch gesetzliche Pflichten gemindert. Eigene Qualitätskontrolle der fertigen Teile. Die Kostenerfassungen im Compliance-Bereich sind auch weit über die betriebswirtschaftliche Transparenz hinaus für den Autozulieferer interessant. So können die zugrundeliegenden und abgewogenen Risikobewertungen als Grundlage für Verhandlungen mit Versicherern dienen. „Das Risiko ist viel genauer fassbar und daher sind bei den Policen bessere Ergebnisse zu erzielen“, berichtet Siegward Willius. „Hier sind bestimmt Einsparungen möglich“, betont er. und die damit zusammenhängenden Kosten für Gabelstaplerfahrer-Führerscheine und Schulungen haben sich seither deutlich minimiert. Ein Staplerfahrer muss neben dem Staplerführerschein regelmäßige gesundheitliche Unter suchungen absolvieren. Ebenso werden turnusmäßig die Unterweisungen aufgefrischt. Das summiert sich und kostet. Über dies wollen die Abteilungen gewappnet sein für Urlaubszeiten und hohen Krankenstand und lassen daher w esentlich mehr Staplerfahrer ausbilden, als dies für den laufenden Betrieb nötig wäre. „Eine Ressource, mit der man Planen muss, wie mit a llen anderen Ressourcen auch. Und wenn sie als Kenngröße existiert, kann man mit ihr sinnvoll umgehen“, ergänzt Werksleiter Horst Bahn müller. GKN Driveline in Zahlen Beide Werke in Offenbach erstecken sich über 80.500 Quadratmeter auf denen 1728 Angestellte arbeiten und 85 Auszubildende ihre ersten Schritte ins Berufsleben gehen. In den Werken Offenbach werden etwa 55 Mio. Teile pro Jahr produziert. Darunter sind vor allem die wichtigen Teile, die die Kraft vom Motor auf die Straße bringen und von daher besonderen Anforderungen unterliegen. Die Hauptprodukte sind Antriebswellen für den Front- und Heckantrieb, Längswellen, Gelenke und Komponenten. // Und die braucht der Autozulieferer, um Wett bewerbsfähig zu sein. Hohe Qualität wird aus den Deutschen Produktionsstandorten ohnehin v orausgesetzt, denn hier werden vor allem die „sensiblen“ Teile des Antriebs hergestellt. Jene Teile, die die Kraft der Triebwerke an die Räder weitergeben und somit bei allen Fahrgegebenheiten auf die Straße bringen. Auf der anderen Seite müssen die Pflichten e rfüllt werden, am Schweißplatz, bei der Instandhaltung, in der Produktion und nicht zu vergessen am Büroarbeitsplatz. Das ist Aufwand, den Willius und Stähle akribisch in Euro und Cent erfasst haben. Die Schlussfolgerung für die GKN ist unter anderem viele Gefahrenherde und damit ganze Pflichtenbereiche zu reduzieren. Gabelstapler beispielsweise gibt es seit einiger Zeit in den Produktionshallen des GKN-Werks in Offenbach nicht mehr. Auch bei bester Schulung sind diese Lastentransporter stets eine Gefährdung. Innerhalb der Werkshallen wird seither mit kleinen Trollys das Material in geringeren Mengen von Hand transportiert. Die Pflichten Horst Bahnmüller regte die Kostenerfassung für alle Compliance-Pflichten an. Der Normenkontrollrat freut sich über konkrete Werte, um dem Gesetzgeber die Folgekosten der Pflichten vorlegen zu können. 16 Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 Qualität kostet, Fehler mehr Er sieht neben den Kosten für die Pflichtenerfüllung auch die Qualitätskosten mit eigenen Prüfständen und Messanlagen. „Gute Qualität kos tet “, sagt Bahnmüller. „Aber Fehler kosten mehr“, sagt er nach einer Kunstpause, „die können wir uns gar nicht leisten“. Damit meint er Qualitätsfehler als auch Versäumnisse beim Arbeits- und Umweltschutz. Die periodisch anfallenden Abwasser-Kanaluntersuchungen fallen ebenso darunter, wie der Lärmschutz oder die Arbeitsvorschriften beim Schweißen. Compliance gehört damit ebenso natürlich zur Kostenstruktur seines Werkes wie alle anderen Komponenten. Nach dieser Kennziffer hat sein Team gesucht und kann sie nun in die Kostenstruktur einplanen. Eben nach der Devise: „Was man weiß, kann man auch besser steuern“. // Felix Holland Herzlichen Glückwunsch! Wir gratulieren allen Gewinnern des Deutschen Compliance Preises 2014 Berufsbegleitend am Wochenende studieren: LL.M. LL.M. GGS Wirtschaftsrecht für Nicht-Juristen und Wirtschaftsjuristen Der Masterstudiengang für Unternehmensjuristen. Die innovative Business School für Management und Recht. in Business Law in Legal Management www.ggs.de Fotos: Felix Holland P re i s t räger M A N D i esel & T u rb o Gigantische Motoren für Schiffe werden in Augsburg gefertigt. Sicherheit kommt zuerst – Eine Kultur der integrierten Achtsamkeit Bei einem Besuch bei der MAN Diesel & Turbo SE in Augsburg bekommt man schon beim Betreten des Werksgeländes einen Eindruck davon, wie wichtig das Thema Sicherheit für das Unternehmen ist: Eine Sicherheits unterweisung und die Sensibilisierung zum Thema Sicherheit sind der Beginn des Besuches, die Ausstattung mit Sicherheitsschuhen und Helm ist die Forts etzung, wenn es in die Produktionsstätten geht. D er Umgang mit Arbeitssicherheit ist transparent und allgegenwärtig: D irekt am Werkstor ist auf einer großen Tafel die Anzahl der Tage ausgewiesen, wie lange der Betrieb unfallfrei ist. Ist die Zahl gering wird dies ebenso kommuniziert wie eine große Zahl, die einen langen unfallfreien Zeitraum ausweist. Überall auf dem Werksgelände trifft man auf Hinweisschilder, die zum Beispiel auf das Tragen von Schutzkleidung hinweisen. Steven Bechhofer, Head of Group HSSE – Health, Safety, Security and Environment bei MAN Die- MAN Diesel & Turbo ist einer der führend en Hersteller für Groß dieselmotoren und Turbomaschinen. 18 Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 sel & Turbo, ist der Ansicht, dass von jedem Arbeitssicherheitsvorfall alle Mitarbeiter betroffen sind: „Wir müssen uns kritische Fragen stellen. Tun wir genug, tun wir das Richtige um Arbeitssicherheit für all unsere Mitarbeiter zu gewährleisten?“ In diesem Feld sieht Bechhofer seine Aufgabe: Präventiv zu wirken, zu verhindern, dass eine Gefahr groß werden kann und negative Auswirkungen hat. Wirtschaf tlich gesehen bedeutet ein Unfall z unächst einmal einen Ausfall. Aber genauso kann er eine Verunsicherung der Mitarbeiter zur Folge haben: „Sind alle gut aufgehoben, ist mein Arbeitsplatz sicher?“, das seien die Fragen, die bewusst oder unbewusst gestellt werden, sagt Bechhofer. Darüber hinaus sieht Bechhofer die Qualität der Arbeit in Relation zur Einhaltung aller Regeln und Pflichten: „Gute Produkte werden da gemacht, wo die Arbeitssicherheit hoch und damit die Zahl der Unfälle niedrig ist.“ „Es gibt Gesetze und unternehmensinterne Richtlinien, die uns den Weg aufzeigen, Risiken zu reduzieren“, erklärt Steven Bechhofer. Doch für ihn ist Compliance viel mehr als die Einhaltung von Regeln. Für ihn ist Compliance ein ���������� �� ��� ������������ ��� ������� ��� �������������� ����� ������ ����� ������ ��� ������������� �� ��� ����������������������������� ����������������������� P re i s t räger M A N D i esel & T u rb o Hydraulische Arbeitsbühnen sorgen für ergonomisches Arbeiten an Motorblöcken. Steven Bechhofer: Compliance ist Bestandteil einer Untern ehmenskultur, die Rücksichtnahme und Fürsorge beinhaltet. Teil der Arbeitskultur, in der Achtsamkeit und F ürsorge einen wichtigen Wert haben: „Compliance ist Teil des Prozesses, Teil des Weges im Betrieb. Keinesfalls ein Fremdkörper, der von außen aufgezwungen wird.“ Vielmehr die Sinnhaftigkeit der Regeln und Pflichten seien es, die es zu vermitteln gelte. „Compliance ist für uns gerade im Arbeits- und Umweltschutz nichts Rechtssicherheit in dem Sinne, dass jeder weiß, wie er sich zu verhalten hat und was der definierte Korridor im Dschungel der CompliancePflichten ist, gibt nach Ansicht von Bechhofer sicheren Raum – frei für Kreativität, die jedes Unternehmen unbedingt braucht. Die Compliance-Thematik lebe davon, dass die Vorstände des Unternehmens hinter den relevanten Inhalten stehen, aber mehr noch, dass die mittlere Führungsebene ihre Rolle darin sehe, Compliance als Grundlage der Nachhaltigkeit zu begreifen. Daher spiele die Pflichtendelegation eine entscheidende Rolle. „Hier hat der Vorstand die richtigen Voraussetzungen geschaffen und das Thema stark voran gebracht“, erläutert Steven Bechhofer den Aufbruch im Konzern seit 2010. Durch den Willen des Vorstandes, den Compliance-Anspruch neu zu begründen, seien Werte im Konzern neu verankert worden, die Pflichtenerfüllung garantierten. // Felix Holland Äußerliches, sondern Bestandteil einer Unternehmenskultur, die Rücksichtnahme und Fürsorge beinhaltet. Wir bemühen uns Compliance als Wesenszug dieser Kultur zu implementieren und nicht als lästiges Regelwerk von außen daher kommen zu lassen. In diesem Sinne soll der Compliance-Gedanke von innen her l eben“, sagt Steven Bechhofer. Zahlen und Fakten zu MAN Diesel & Turbo Die MAN Diesel & Turbo SE mit Sitz in Augsburg ist weltweit führender Anbieter von Großdiesel motoren und Turbomaschinen für maritime und stationäre Anwendungen. In Augsburg produziert MAN Diesel & Turbo kleine und mittlere Viertakt motoren, Turbolader sowie Kernkomponenten für die Montage von Viertaktmotoren an anderen Standorten. Gleichzeitig befindet sich hier die Unternehmenszentrale. MAN Diesel & Turbo beschäftigt in Augsburg rund 3 800 Mitarbeiter und gehört zu den größten regionalen Arbeitge- 20 Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 bern. Weltweit arbeiten bei MAN Diesel & Turbo rund 15 000 Mitarbeiter an mehr als 100 internationalen Standorten. Das Unternehmen erwirtschaf tete im Jahr 2012 einen Umsatz von rund 3,7 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis von 437 Mio. Euro. MAN Diesel & Turbo ist ein Unternehmen aus dem Geschäftsfeld Power Engineering der MAN SE. Zwischen 1893 und 1897 entwickelte und baute Rudolf Diesel am Standort in Augsburg den ersten Dieselmotor der Welt. // Compliance | Europäisches Kartellrecht Neuerscheinung Compliance im Kartellrecht Inhalt Vermittlung der Inhalte von kartellrechtlichen Compliance-Programmen und deren praktische Umsetzung Aus dem Inhalt: Schulungen, Audits, AmnestieProgramme sowie organisatorische Maßnahmen Erste umfassende Behandlung des Themas Praktische Hilfe durch viele Fallbeispiele, Checklisten, Musterschulungen und Beispieldokumente Unverzichtbar für alle multinational operierenden Unternehmen im deutschsprachigen Raum Herausgeber und Autoren Die Rechtsanwälte Dr. Jörg-Martin Schultze, Dr. Dominique S. Wagener, Dr. Stephanie Pautke, Dr. Johanna Kübler, Isabel Oest, Christoph Weinert sowie die Juristin Josefa F. Peter sind in der Kanzlei Commeo LLP in Frankfurt ausschließlich im Kartellrecht tätig. Zielgruppen Unternehmen, deren Rechtsabteilungen, Compliance-Beauftragte, Rechtsanwälte Bestellen Sie bei Ihrer Buchhandlung oder direkt beim Verlag Meine Bestellung Ja, bitte senden Sie mir/uns ___ Expl. Compliance-Handbuch Kartellrecht – Handbuch 2014, Recht Wirtschaft Steuern, XXIV, 339 Seiten, Geb., ISBN: 978-3-8005-1520-2 € 129,Name | Firma | Kanzlei E-Mail Deutscher Fachverlag GmbH Mainzer Landstr. 251 | 60326 Frankfurt am Main Tel 069/ 7595-2722 | Fax 069/ 7595-2730 E-Mail buchverlag@ruw.de Straße | Postfach PLZ | Ort Datum | Unterschrift (BB) www.ruw.de P re i s t räger S o lvay Foto: Solvay „Eine gelebte Kultur von Sicherheit und Feedback“ Wie alle Unternehmen, die der Störfallbetriebsverordnung unterliegen, steht auch das Chemieunternehmen Solvay Acetow in Freiburg unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Die Bemühungen des Filter Tow Produzenten, einem Ausgangsstoff für Zigarettenfilter, in ComplianceFragen sind daher außergewöhnlich. Verweigerung der Mitarbeiter Anweisungen des Vorgesetzten zu befolgen ist beispielsweise Pflicht, wenn sie Sicherheitsaspekten widersprechen würden. V om Freiburger Chemieunternehmen Solvay Acetow, das vor der Übernahme durch die belgische Solvay-Gruppe vor zweieinhalb Jahren unter Rhodia firmierte – kann man verglichen mit dem alltäglichen Sound aus den Konzernen eine erstaunliche Melodie hören: „Sicherheit hat absoluten Vorrang auch vor der Produktivität“, sagt der Standortleiter des Freiburger Werkes Hans-Ulrich Lutz. Der Verantwortliche der Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Qualität, Peter Scheer, setzt hinzu: „Wir haben eine große Feedback- und Widerspruchskultur. Es wird bei uns gefördert sicherheitswidrige Anweisungen von Vorgesetzten zurückzuweisen und zu verweigern“, betont er. „Wir wollen keine Unsicherheit, alles andere interessiert uns unter diesem Aspekt zunächst nicht“, sagt Lutz engagiert. In der Hierarchie fir- miere als allererstes die Sicherheit für unsere Mitarbeiter und dann die Umwelt. Schließlich komme danach dann die Produktivität an dritter Stelle dazu, sagt er. Den Punkt Sicherheit könne man hinsichtlich der Aspekte Gesundheit Sicherheit und Umwelt noch folgendermaßen weiter priorisieren: Höchste Priorität genieße die Anlagen- oder Prozesssicherheit; dann komme die Umweltsicherheit; schließlich die Personen sicherheit. Der Ergebnisdruck stehe nicht gegen die Unternehmenswerte, die nach Eigendarstellung die Sicherheit der Umwelt, der Nachbarschaft und die der Mitarbeiter hoch hält. Die angesprochene „Feedbackkultur“ ist ein ausgefeiltes System von Meldungen der Mitarbeiter über „unsichere“ und „sichere“ Beobachtungen im Betrieb bei anderen Mitarbeitern oder an Zu- Einige Daten und Fakten zu Solvay Am Standort Freiburg beschäftigt Solvay Acetow rund 800 Mitarbeiter. Gleichzeitig befindet sich auch hier der Hauptsitz des Unternehmensbereichs Acetow, der weltweit vier weitere Standorte hat. Solvay Acetow ist weltweit führender Hersteller 22 Preisträger-Magazin Sonderausgabe | 03/2014 von Filter Tow, dem Ausgangsstoff für Celluloseacetat-Filter, aus dem Zigarettenfilter gefertigt werden können. Der Rohstoff ist Celluloseacetat (acetylierter Zellstoff), somit ein nachwachsender Rohstoff. // ständen. Dafür gibt es eine standardisierte Meldekarte, mit der eine Rückmeldung gemacht werden kann bei Beobachtungen der Körperhaltung, dem Umgang mit Werkzeugen und des Arbeitsbereichs (Beleuchtung, Absperrung etc.), beim Tragen der persönlichen Schutzausrüstung und dem Transportmittel. Der Vorgang wird anonym gehalten, bei Verstößen gegen die Sicherheit aber der betreffenden Abteilung gemeldet. Peter Scheer berichtet, dass 90 Prozent der etwa 3000 Rückmeldungen pro Monat (also jeder Mitarbeiter schreibt durchschnittlich eine Rückmeldung pro Woche!) positiv sind. Das heißt, dass sie ein Lob für eine Verhaltensweise geben, die besonders sicher war. Und das positive Verstärken – man kennt es aus der Pädagogik – soll mit diesen Rückmeldungen praktiziert werden. Erfolgreiche Schadensbegrenzung Der Erfolg scheint den Freiburgern recht zu geben: Kommen nach der Statistik der Berufs genossenschaft RCI (Rohstoffe und Chemische Industrie) pro Millionen Arbeitsstunden 12 Unfälle zusammen, sind es bei Solvay in Freiburg nach eigenen Angaben gerade mal 0,7 Unfälle auf die gleiche Menge von Arbeitsstunden, Deutschlandweit sind es sogar nur 0,2 Unfälle bei Solvay, im Jahr 2011 waren es sogar null. Zum Vergleich: Über alle Berufsgenossenschaften hinweg sind es statistische 16,6 Arbeitsunfälle pro Millionen Arbeitsstunden. Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung im Jahre 2002, die die individuelle Gefahrenbeurteilung von Arbeitsmitteln und Tätigkeiten verlangt, hat sich die strukturelle Verankerung des Sicherheitsthemas bei Solvay Freiburg neu formiert und ist mit der Unterstützung auf Datenbankbasis abgesichert. Hier ist auch festgehalten, was bei einer Gefährdung zu tun ist und welche Vorkehrungen zu treffen sind. Das fängt beispielsweise bei der einfachen Regel an, dass bei entsprechender winterlicher Witterung alle Fahrzeuge des Fuhrparks Winterbereifung drauf haben müssen und geht bis dahin, was zu tun ist, wenn ein Mitarbeiter einen Stromschlag bekommen hat. Denn nach einem solchen Zwischenfall kann bis zu 24 Stunden Herzflimmern und gar der Tod eintreten, sollten nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Dies auch, wenn sich der Betroffene zunächst nicht unwohl fühlen sollte. All das ist seither festgelegt und zentral abrufbar. // Felix Holland www.compliance-berater.de juris PartnerModul Compliance Liegt die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zur Vermeidung von rechtlichen Risiken innerhalb eines Unternehmens in Ihren Händen? Dann bietet Ihnen das juris PartnerModul Compliance Lösungsansätze zur Umsetzung von compliancerechtlichen Vorgaben innerhalb diverser Rechtsgebiete, wie z. B. dem Arbeitsrecht oder dem Wirtschaftsrecht. Sie erfahren beispielsweise, welche Maßnahmen bei der Prävention und Vermeidung von Haftung und Strafbarkeit zu ergreifen sind. Ebenso werden die Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Geldwäsche und Geldwäschebekämpfung mehrerer EUMitgliedstaaten aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Perspektive erläutert. Das juris PartnerModul Compliance beinhaltet folgende Werke: Handbücher: Arbeitsstrafrecht, Gercke/Kraft/Richter Compliance, Inderst/Bannenberg/Poppe (Hrsg.) Compliance kompakt, Behringer (Hrsg.) Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, Quedenfeld (Hrsg.) Handbuch Managerhaftung, Krieger/Schneider (Hrsg.) Hinweisgebersysteme, Schemmel/Ruhmannseder/Witzigmann Internal Investigations, Knierim/Rübenstahl/Tsambikakis (Hrsg.) Rechtshandbuch Korruptionsbekämpfung, Ax/Schneider/Scheffen Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, Lutter/Krieger Tax Compliance, Sozietät Streck Mack Schwedhelm (Hrsg.) und viele weitere bedeutende Handbücher führender Fachverlage Zeitschriften: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen, ZWH ZRFC Risk, Fraud & Compliance Rechtsprechung, Gesetze und Literaturnachweise von juris Mehr Informationen unter: www.juris.de/partnermodule