Vorfälligkeitsentschädigung - meineimmobilie.de Startseite
Transcription
Vorfälligkeitsentschädigung - meineimmobilie.de Startseite
Vorfälligkeitsentschädigung: Wann Sie die zahlen müssen Foto: © Dan Race - Fotolia.com Wer für seinen Kreditvertrag noch viel zu hohe Zinsen zahlt, würde ihn lieber heute als morgen kündigen. Allerdings gibt es da leider mindestens zwei Gründe, die Sie daran hindern könnten. Der eine heißt Kündigungsrecht, der andere Vorfälligkeitsentschädigung. Wie die Ihren Traum vom günstigeren Zins und höherer Tilgung zerplatzen lassen, lesen Sie hier. Autor: Heidi Schnurr Worum geht es? Vorfälligkeitsentschädigung: Was das ist, warum Sie das zahlen sollen und wie hoch sie maximal ausfallen darf. Warum Sie Ihren Kreditvertrag nicht sofort kündigen können Wer vor 8 Jahren einen Kreditvertrag mit beispielsweise 4 % oder sogar noch mehr abgeschlossen hat, wird sich derzeit über die niedrigen Zinsen ärgern. Am besten wäre es, Sie könnten den Darlehensvertrag sofort kündigen und einen neuen, mit niedrigeren Zinsen abschließen. Doch so einfach ist das leider nicht. Schuld daran sind die Zinsfestschreibung und die Laufzeit, innerhalb der eine „normale“ Kündigung des Darlehensnehmers ausgeschlossen ist. Vorfälligkeitsentschädigung: Das ist „Schmerzensgeld“ fürs vorzeitige Vertragsende Um aus einem langfristigen Kreditvertrag herauszukommen, bleibt Ihnen nur noch das außerordentliche, also vorzeitige Kündigungsrecht. Dazu brauchen Sie aber ein berechtigtes Interesse an der Auflösung (§ 490 Abs. 2 Satz 1 BGB). Und selbst, wenn Sie das haben, sind Sie noch nicht ganz raus aus der Nummer, denn bei einer vorzeitigen Kündigung wird meist eine Entschädigung an die Bank fällig. Das nennt sich dann Vorfälligkeitsentschädigung und ist in § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB geregelt. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll die Bank für den Zinsausfall und den Verwaltungsaufwand für die vorzeitige Rückabwicklung des Darlehens entschädigen. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen darf Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von der Restlaufzeit des Darlehens ab, dem ursprünglich vereinbarten Zins und dem aktuellen Zinsniveau. Das hört sich einfach an, ist es aber leider nicht. Deswegen musste sich der BGH schon öfters mit der Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Kündigung beschäftigen. Zuletzt am 19.1.2016 (BGH, Urteil v. 19.1.2016, XI ZR 103/15). Danach muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Ihre Sondertilgungsrechte berücksichtigen. Mit Sondertilgungsrecht ist die Möglichkeit gemeint, dass Sie neben den einzelnen monatlichen Kreditraten auch Sonderzahlungen machen dürfen, um schneller Ihren Kredit abzuzahlen. Die Sondertilgungszahlungen, die Sie pro Jahr zahlen dürfen, sind meist auf einen bestimmten Jahresbetrag, wie z. B. 5 % der Kreditsumme, begrenzt. Kreditvertrag: Kennen Sie schon dieses Sonderkündigungsrecht? Was viele Darlehensnehmer nicht wissen: Sie können ihren Kreditvertrag laut Gesetz immer nach einer Laufzeit von 10 Jahren kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht ist interessant, wenn Sie beispielsweise einen 15-Jahres-Vertrag abgeschlossen haben und vorzeitig raus möchten, um einen zinsgünstigeren Kredit abzuschließen. Sondertilgungsrechte müssen beim Berechnen der Vorfälligkeit berücksichtigt werden Der BGH kippte eine Vorfälligkeitsklausel der Sparkasse Aurich-Norden. Die hatte zwar in ihren Kreditverträgen ihren Kunden ein Sondertilgungsrecht beim Darlehen eingeräumt. Allerdings wollte sie beim Berechnen der Vorfälligkeitsentschädigung die zinsmindernden Sondertilgungen der Kunden nicht berücksichtigen. Das führte jedoch nach Ansicht des BGH´s zu einer Überkompensation für die Bank, weswegen er die Klausel für unwirksam erklärte. Oder einfacher ausgedrückt: Die Bank hatte einfach übers Ziel hinausgeschossen. Sie darf gar nicht mit den vollen Zinsen rechnen, wenn Sondertilgungen möglich sind, denn durch die Sondertilgungen verringert sich die Zinslast für den Kreditnehmer. Was das BGH-Urteil zur Vorfälligkeit für Ihren Kreditvertrag bedeutet Haben Sie eine ähnliche Klausel in Ihrem Darlehensvertrag stehen und haben Sie in den vergangenen Jahren einen Kredit vorzeitig zurückbezahlt und deswegen eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können Sie einen Teil des Geldes unter Umständen zurückfordern. Achten Sie dabei auf die folgende, sinngemäße Formulierung in Ihrem Darlehensvertrag: „Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt." Jedenfalls, wenn Sie in den vergangenen Jahren einen Kredit vorzeitig zurückgezahlt haben, lohnt es sich nachzuschauen, ob beim Berechnen der Vorfälligkeitsentschädigung Sondertilgungsrechte berücksichtigt wurden oder die Berücksichtigung sogar in einer Klausel ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Solche Klauseln sind laut BGH unwirksam. Unwirksame Vorfälligkeitsklausel: Wohin Sie sich wenden können Stellen Sie fest, dass in Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung keine Sondertilgungsrechte berücksichtigt wurden, sollten Sie zunächst mit Ihrer Bank „reden“ und auf das BGH-Urteil hinweisen. Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Ihnen Ihrer Meinung nach eine Erstattung zusteht. Setzen Sie Ihrer Bank eine Rückzahlungsfrist, damit die Bank gegebenenfalls in Verzug gerät. Reagiert Ihre Bank nicht, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Vorsicht Verjährung: Sie haben mindestens 3 Jahre Zeit Leider steht noch nicht eindeutig fest, welche Verjährungsfrist gilt. Auch darüber wird sicherlich noch vor Gericht gestritten werden müssen. Da die Mindestverjährungsfrist aber 3 Jahre beträgt, sind jedenfalls diese Rückzahlungsansprüche noch nicht verjährt. Es ist sogar eine Verjährungsfrist von bis zu 10 Jahren denkbar! Haben Sie also in den vergangenen 3 Jahren einen Kredit zurückgezahlt, können Sie auf jeden Fall noch Ihre Ansprüche bis zum 31.12.2016 geltend machen. meineimmobilie.de-Tipp Wenn Sie ohnehin schon Ihren Kreditvertrag näher anschauen, um zu prüfen, ob Sie da vorzeitig oder günstiger rauskommen, schauen Sie doch auch gleich Ihre Widerrufsklausel an. Können Sie nämlich den „Widerrufs-Joker" ausspielen, fällt gar keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Stellt sich allerdings Ihre Widerrufsklausel als wirksam heraus, bleibt Ihnen zumindest die Chance, dass die Vorfälligkeitsentschädigung niedriger ausfällt als sich das Ihre Bank vielleicht ausgerechnet hat.