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Vorfälligkeitsentschädigung: Wann Sie
die zahlen müssen
Foto: © Dan Race - Fotolia.com
Wer für seinen Kreditvertrag noch viel zu hohe Zinsen zahlt, würde ihn lieber
heute als morgen kündigen. Allerdings gibt es da leider mindestens zwei Gründe,
die Sie daran hindern könnten. Der eine heißt Kündigungsrecht, der andere
Vorfälligkeitsentschädigung.
Wie die Ihren Traum vom günstigeren Zins und höherer Tilgung zerplatzen lassen,
lesen Sie hier.
Autor: Heidi Schnurr
Worum geht es?
Vorfälligkeitsentschädigung: Was das ist, warum Sie das zahlen sollen und wie hoch sie
maximal ausfallen darf.
Warum Sie Ihren Kreditvertrag nicht sofort kündigen
können
Wer vor 8 Jahren einen Kreditvertrag mit beispielsweise 4 % oder sogar noch mehr
abgeschlossen hat, wird sich derzeit über die niedrigen Zinsen ärgern.
Am besten wäre es, Sie könnten den Darlehensvertrag sofort kündigen und einen neuen,
mit niedrigeren Zinsen abschließen.
Doch so einfach ist das leider nicht. Schuld daran sind die Zinsfestschreibung und die
Laufzeit, innerhalb der eine „normale“ Kündigung des Darlehensnehmers ausgeschlossen
ist.
Vorfälligkeitsentschädigung: Das ist „Schmerzensgeld“
fürs vorzeitige Vertragsende
Um aus einem langfristigen Kreditvertrag herauszukommen, bleibt Ihnen nur noch das
außerordentliche, also vorzeitige Kündigungsrecht.
Dazu brauchen Sie aber ein berechtigtes Interesse an der Auflösung (§ 490 Abs. 2 Satz 1
BGB). Und selbst, wenn Sie das haben, sind Sie noch nicht ganz raus aus der Nummer,
denn bei einer vorzeitigen Kündigung wird meist eine Entschädigung an die Bank fällig. Das
nennt sich dann Vorfälligkeitsentschädigung und ist in § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB geregelt.
Die Vorfälligkeitsentschädigung soll die Bank für den Zinsausfall und den
Verwaltungsaufwand für die vorzeitige Rückabwicklung des Darlehens entschädigen.
Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen darf
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von der Restlaufzeit des Darlehens ab, dem
ursprünglich vereinbarten Zins und dem aktuellen Zinsniveau. Das hört sich einfach an, ist es
aber leider nicht.
Deswegen musste sich der BGH schon öfters mit der Vorfälligkeitsentschädigung bei einer
vorzeitigen Kündigung beschäftigen. Zuletzt am 19.1.2016 (BGH, Urteil v. 19.1.2016, XI ZR
103/15). Danach muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Ihre
Sondertilgungsrechte berücksichtigen.
Mit Sondertilgungsrecht ist die Möglichkeit gemeint, dass Sie neben den einzelnen
monatlichen Kreditraten auch Sonderzahlungen machen dürfen, um schneller Ihren Kredit
abzuzahlen. Die Sondertilgungszahlungen, die Sie pro Jahr zahlen dürfen, sind meist auf
einen bestimmten Jahresbetrag, wie z. B. 5 % der Kreditsumme, begrenzt.
Kreditvertrag: Kennen Sie schon dieses
Sonderkündigungsrecht?
Was viele Darlehensnehmer nicht wissen: Sie können ihren Kreditvertrag laut Gesetz
immer nach einer Laufzeit von 10 Jahren kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht ist
interessant, wenn Sie beispielsweise einen 15-Jahres-Vertrag abgeschlossen haben und
vorzeitig raus möchten, um einen zinsgünstigeren Kredit abzuschließen.
Sondertilgungsrechte müssen beim Berechnen der
Vorfälligkeit berücksichtigt werden
Der BGH kippte eine Vorfälligkeitsklausel der Sparkasse Aurich-Norden. Die hatte zwar in
ihren Kreditverträgen ihren Kunden ein Sondertilgungsrecht beim Darlehen eingeräumt.
Allerdings wollte sie beim Berechnen der Vorfälligkeitsentschädigung die zinsmindernden
Sondertilgungen der Kunden nicht berücksichtigen.
Das führte jedoch nach Ansicht des BGH´s zu einer Überkompensation für die Bank,
weswegen er die Klausel für unwirksam erklärte. Oder einfacher ausgedrückt: Die Bank
hatte einfach übers Ziel hinausgeschossen.
Sie darf gar nicht mit den vollen Zinsen rechnen, wenn Sondertilgungen möglich sind, denn
durch die Sondertilgungen verringert sich die Zinslast für den Kreditnehmer.
Was das BGH-Urteil zur Vorfälligkeit für Ihren Kreditvertrag
bedeutet
Haben Sie eine ähnliche Klausel in Ihrem Darlehensvertrag stehen und haben Sie
in den vergangenen Jahren einen Kredit vorzeitig zurückbezahlt und deswegen eine
Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können Sie einen Teil des Geldes unter Umständen
zurückfordern. Achten Sie dabei auf die folgende, sinngemäße Formulierung in Ihrem
Darlehensvertrag:
„Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung
bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt."
Jedenfalls, wenn Sie in den vergangenen Jahren einen Kredit vorzeitig zurückgezahlt
haben, lohnt es sich nachzuschauen, ob beim Berechnen der Vorfälligkeitsentschädigung
Sondertilgungsrechte berücksichtigt wurden oder die Berücksichtigung sogar in einer Klausel
ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Solche Klauseln sind laut BGH unwirksam.
Unwirksame Vorfälligkeitsklausel: Wohin Sie sich wenden
können
Stellen Sie fest, dass in Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung keine Sondertilgungsrechte
berücksichtigt wurden, sollten Sie zunächst mit Ihrer Bank „reden“ und auf das BGH-Urteil
hinweisen.
Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Ihnen Ihrer Meinung nach eine Erstattung zusteht. Setzen Sie
Ihrer Bank eine Rückzahlungsfrist, damit die Bank gegebenenfalls in Verzug gerät. Reagiert
Ihre Bank nicht, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten.
Vorsicht Verjährung: Sie haben mindestens 3 Jahre Zeit
Leider steht noch nicht eindeutig fest, welche Verjährungsfrist gilt. Auch darüber wird
sicherlich noch vor Gericht gestritten werden müssen. Da die Mindestverjährungsfrist aber 3
Jahre beträgt, sind jedenfalls diese Rückzahlungsansprüche noch nicht verjährt. Es ist sogar
eine Verjährungsfrist von bis zu 10 Jahren denkbar!
Haben Sie also in den vergangenen 3 Jahren einen Kredit zurückgezahlt, können Sie auf
jeden Fall noch Ihre Ansprüche bis zum 31.12.2016 geltend machen.
meineimmobilie.de-Tipp
Wenn Sie ohnehin schon Ihren Kreditvertrag näher anschauen, um zu prüfen, ob
Sie da vorzeitig oder günstiger rauskommen, schauen Sie doch auch gleich Ihre
Widerrufsklausel an. Können Sie nämlich den „Widerrufs-Joker" ausspielen, fällt gar keine
Vorfälligkeitsentschädigung an.
Stellt sich allerdings Ihre Widerrufsklausel als wirksam heraus, bleibt Ihnen zumindest die
Chance, dass die Vorfälligkeitsentschädigung niedriger ausfällt als sich das Ihre Bank
vielleicht ausgerechnet hat.