SPK-0251 - öffentliches Verfahrensregister - Sparkasse Gera
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SPK-0251 - öffentliches Verfahrensregister - Sparkasse Gera
Öffentliches Verfahrensregister der Sparkasse Gera-Greiz gemäß § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Verantwortliche Stelle Sparkasse Gera-Greiz 2.1 Vorstand Markus Morbach (Vorstandsvorsitzender) 2.2 Leiter der Datenverarbeitung Steffen Höntsch 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle Schloßstraße 11 07545 Gera 4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Hauptzweck ist das Betreiben von Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen i. S. d. Kreditwesengesetzes. Dazu gehören vor allem das Führen von Konten (Girokonten, Sparkonten, Depots u. a.), das Gewähren von Krediten/ Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften, das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen sowie das Vermitteln von Produkten und Dienstleistungen des Sparkassenfinanzverbundes, z. B. der Landesbausparkasse oder der SV SparkassenVersicherung. In diesem Zusammenhang werden gemäß § 25c Kreditwesengesetz personenbezogene Daten verarbeitet, um der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, die das Vermögen der Sparkasse gefährden können, entgegenzuwirken. Nebenzwecke sind die Personal- und Lieferantenverwaltung, die Interessentenbetreuung sowie die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen. Die punktuelle Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume dient dem Wahrnehmen des Hausrechts durch die Sparkasse. Daneben werden – auch zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung - Beweismittel bei Banküberfällen, Geiselnahmen, Betrugsfällen oder zum Nachweis von Verfügungen am Geldautomaten gesammelt. *SPK-0251* SPK-0251-OE510-10/16 Seite 1 von 3 Soweit zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich, werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: • Kunden und Interessenten (im Wesentlichen Adress- und andere Kommunikationsdaten, Legitimationsdaten, Vertragsdaten, Kontodaten, Zahlungsverkehrsdaten, Einkommens- und Vermögensdaten, Steuerdaten sowie sonstige Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen erforderlich sind) • Mitarbeiter und Bewerber (im Wesentlichen Adress- und andere Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Abrechnungsdaten sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Personalverwaltung und -steuerung erforderlich sind) • Geschäftspartner/Lieferanten (im Wesentlichen Adress- und andere Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Abrechnungs- und Leistungsdaten sowie Daten zu Kontaktpersonen) • Mieter (im Wesentlichen Adress- und Vertragsdaten) 5. Personengruppen und Datenkategorien 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können • Allgemein: Bilddaten, sofern bereitgestellte Automaten genutzt oder videoüberwachte öffentlich zugängliche Räume betreten werden • • interne Stellen, die an der Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke beteiligt sind öffentliche Stellen (Finanzämter, Sozialversicherungsträger, Gerichte, Aufsichtsbehörden u. a.) bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften (z. B. § 24c Kreditwesengesetz, § 93b Abgabenordnung) externe Dienstleister (im Wesentlichen Auftragsdatenverarbeiter, die die Sparkasse unter Einhaltung des § 11 BDSG zur Erfüllung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten mit dem Verarbeiten und Speichern der Daten, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Abwicklung der Kontoservicearbeiten, der Abwicklung der Wertpapiergeschäfte und Depotverwaltungsarbeiten, der Abwicklung von Teilen des Kreditgeschäfts sowie der Durchführung von Dienst- und Serviceleistungen im Zusammenhang mit der IT beauftragt hat) Verbundpartner, denen die Sparkasse Kunden oder Interessenten für deren Dienstleistungsangebot vermittelt • • 7. Regelfristen für die Löschung der Daten Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlich (z. B. § 257 Handelsgesetzbuch, § 147 Abgabenordnung), aufsichtsrechtlich oder vertraglich festgelegten Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht. Sollte für die Aufbewahrung der Daten keine explizite Frist vorgesehen sein, so werden die Daten nach Erfüllung oder Wegfall des Zweckes, für den sie erhoben wurden, gelöscht. *SPK-0251* SPK-0251-OE510-10/16 Seite 2 von 3 8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten Die Sparkasse Gera-Greiz übermittelt grundsätzlich keine personenbezogenen Daten in Drittstaaten. Ausnahme: Meldung bestimmter Ertrags- und/oder Kundendaten in die USA Aufgrund internationaler Abkommen ist die Sparkasse in bestimmten Fällen verpflichtet, Ertrags- und/oder Kundendaten aus dem Wertpapiergeschäft in die USA zu melden. Bei "US-Personen" (d. h. alle dem US-amerikanischen Einkommenssteuergesetz unterliegenden Personen), sogenannten "transparenten Rechtsgebilden" (d. h. alle Personenmehrheiten, die nicht selbst Steuersubjekt sind) sowie sämtlichen Treuhandund Anderdepots erfolgen individuelle Einzelmeldungen mit Angaben zum Namen, zu Anschrift, Erträgen (Zinsen und Dividenden) und ggf. Kapitalrückflüssen aus betroffenen Wertpapieren. Empfänger ist die US-amerikanische Bundessteuerbehörde ("Internal Revenue Service" - IRS). Die Depotinhaber erhalten jeweils eine Durchschrift dieser Meldung. Die Erträge aller sonstigen Depotinhaber werden dagegen ausschließlich in anonymisierten Sammelmeldungen übermittelt. Darüber hinaus werden jährlich ab 2015 auf der Grundlage einer Verordnung elektronische Berichte an das Bundeszentralamt für Steuern zur Weiterleitung an die US-amerikanische Steuerbehörde ("Internal Revenue Service" - IRS) erstattet. Betroffen hiervon sind ebenfalls US-steuerpflichtige Personen mit den jeweiligen Kundenund/oder Ertragsdaten. Ausnahme: Internationaler Überweisungsverkehr Bei Überweisungen ins Ausland und bei gesondert beauftragten Eilüberweisungen werden die in der Überweisung enthaltenen Daten über den einzigen weltweit tätigen Zahlungsnachrichtendienst Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an das Kreditinstitut des Begünstigten weitergeleitet. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Transaktionsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in den Niederlanden und den USA. US-Behörden können zum Zwecke der Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf Überweisungsdaten im Rechenzentrum von SWIFT in den USA zugreifen und diese für eine Dauer von bis zu 5 Jahren zu speichern. Davon ausgenommen sind Überweisungen innerhalb des SEPA-Raumes. *SPK-0251* SPK-0251-OE510-10/16 Seite 3 von 3