MWG-Biotech Aktiengesellschaft Ebersberg Bekanntmachung über

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MWG-Biotech Aktiengesellschaft Ebersberg Bekanntmachung über
MWG-Biotech Aktiengesellschaft
Ebersberg
Bekanntmachung
über die unternehmensberichtsfreie Zulassung zum geregelten Markt (General Standard) mit
gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des geregelten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 51
Abs. 4 BörsG, § 69 Abs. 1 BörsO der Frankfurter Wertpapierbörse i.V.m. § 45 Nr. 3b BörsZulV
der
3.100.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien
(EUR 3.100.000,00)
rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 1,00 je Stückaktie
mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2004
aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen vom Juni 2004
-ISIN DE0007300105der
MWG-Biotech Aktiengesellschaft,
Ebersberg.
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. Juni 2000 ist der
Vorstand im Wege der Satzungsänderung ermächtigt worden, bis zum 7. Juni 2005 das
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig um bis zu
insgesamt EUR 13.395.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien
gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist u. a.
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag
von bis zu EUR 3.135.000,00 auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu
einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Des
weiteren ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der
Aktienausgabe festzulegen. Diese Satzungsänderung ist am 18. Juli 2000 in das
Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen worden.
Aufgrund vorstehender Ermächtigung hat der Vorstand am 13. Mai 2004 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit
EUR 31.350.000,00 um EUR 3.100.000,00 auf bis zu EUR 34.450.000,00 durch Ausgabe von
3.100.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 1,25 je Aktie gegen
Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2004 gewinnberechtigt. Das
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen, da die neuen Aktien gegen
Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben wurden, der den Börsenpreis nicht
wesentlich unterschritt. Die neuen Aktien wurden von der VEM Aktienbank AG, München,
gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen, diese institutionellen Anlegern zur
Zeichnung anzubieten. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 15. Juni 2004 in das
Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Die neuen Aktien unterliegen keinen
Veräußerungsbeschränkungen.
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Nach Durchführung der vorgenannten Kapitalmaßnahme beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 34.450.000,00 und ist satzungsgemäß eingeteilt in 34.450.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je
Aktie. Daneben besteht das verbleibende genehmigte Kapital II in Höhe von
EUR 10.295.000,00. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2004 hat
die Aufhebung des verbleibenden genehmigten Kapitals II sowie die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 17.225.000,00 beschlossen, das durch den
Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrat bis 25. Mai 2009 ausgenutzt
werden kann. Die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister
steht noch aus. Zusätzlich besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 3.100.000,00 zur
Bedienung von Bezugsrechten. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom
25. Mai 2004 hat die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals um bis zu
EUR 10.000.000,00 beschlossen. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient zur Gewährung von
Aktien aus Wandelschuldverschreibungen. Die Eintragung dieser Satzungsänderung in das
Handelsregister steht noch aus.
Die 3.100.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien sind in einer Globalurkunde
(Stückenummern 031.350.001 – 034.450.000) verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,
Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer
Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die neuen Aktien wurden am 12. Juli 2004 zum geregelten Markt (General Standard) sowie
zum Teilbereich des geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Einbeziehung der neuen Aktien
in die bestehende Notierung am geregelten Markt wird voraussichtlich am 14. Juli 2004
erfolgen. Mit der Zulassung der 3.100.000 neuen Aktien ist das gesamte ausgegebene Kapital
der Gesellschaft zum geregelten Markt (General Standard) sowie gleichzeitig zum Teilbereich
des geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Ebersberg/München, im Juli 2004
MWG-Biotech Aktiengesellschaft
VEM Aktienbank AG
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