Im Kern gut - MIL - Land Brandenburg
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Im Kern gut - MIL - Land Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg Referat 10, Koordination, Kommunikation, Internationales Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8 14467 Potsdam www.mir.brandenburg.de Im Kern gut Förderung von Wohneigentum in der Innenstadt für Selbstnutzer und Investoren LEBENSWERTE STÄDTE Inhalt Impressum Herausgeber Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg, Referat 10, Koordination, Kommunikation, Internationales Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8 14467 Potsdam www.mir.brandenburg.de Auftraggeber Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg Referat 21, Stadterneuerung und Wohnen – Integrierte Innenstadtentwicklung – Konzept und Text Winter. Konzept & Text Bruno-Wille-Str. 11 12587 Berlin winter.text.konzept@t-online.de Gestaltung Caroline Gärtner, Berlin, c@pluscberlin.de Vorwort Seite 4 Stadt, Land, alles ist im Fluss Die neuen Rahmenbedingungen Seite 6 Lieber Ankommen statt immer Hin und Her Gute Gründe für das Leben in der Innenstadt Seite 8 Vielfalt auf allen Ebenen Neue Lebensstile und Wohneigentum in der Innenstadt Seite 10 Die Förderung für Selbstnutzer Einfach und flexibel Seite 12 Die Förderung für Investoren Eine sichere Planungsgrundlage Seite 15 Mit Weitblick finanzieren Kombinationen mit anderen Förderprogrammen Seite 16 Sicher gut beraten Die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) Seite 18 Kommunen, macht Euch stark! Vitale Innenstädte für ein gutes Image Seite 20 Wir helfen Ihnen gerne weiter Adressen und Ansprechpartner Seite 22 Möchten Sie noch mehr wissen? Weitere Informationen und Literaturliste Seite 23 Hinweis Fotos MIR; Landesamt für Bauen und Verkehr, Cottbus; Stadtverwaltung/Bauamt Lenzen; Stadtverwaltung/Bauamt Mittenwalde; Schönherr + Fritsch Bau GmbH, Frankfurt/ Oder. Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg herausgegeben. Sie darf nicht während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Druck Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwen- Auflage 1000 Exemplare det werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden Stand August 2007 werden könnte. Veröffentlichungen, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers 3 Vorwort Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, der demografische Wandel verändert auch unser Land. Für die kommenden Jahrzehnte werden weniger Einwohner, mehr ältere Menschen und eine weiter anhaltende Abwanderung vorausgesagt. Diese Entwicklungen werden deutliche Auswirkungen auf das tägliche Leben haben, auf Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur. Darauf reagieren wir mit unserer Förderpolitik. Eine besondere Rolle spielt dabei, die Innenstädte als Wohnstandorte zu stabilisieren und zu entwickeln. Wer sich an diesem Prozess beteiligt, soll unterstützt werden. Im Kontext der landespolitischen Bestrebungen zur Stärkung der Innenstädte hat das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg (MIR) eine neue Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum herausgegeben, mit der sich auch die Wohneigentumsbildung auf die zukunftsfähige Gestaltung der Innenstädte konzentriert. Brandenburg ist ein großes Flächenland mit nur 13 Städten über 30.000 Einwohnern. Allerdings wohnen zwei Drittel der Bevölkerung in der Stadt und auch in Zukunft wird hier der Bevölkerungsschwerpunkt liegen. Die Städte sind das Rückgrat, das unser Land stärkt und zusammenhält. Sie sind wirtschaftliche und gesellschaftliche Zentren. Vitale Innenstädte bieten nicht nur ihren Einwohnern ein Zuhause, sondern sie sind auch interessante Anziehungspunkte für Besucher und Touristen. Darüber hinaus erfüllen sie eine wichtige Versorgungsfunktion für die Bewohner aus dem Umland. Mit der Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten rücken wir die eigene Immobilie in den Mittelpunkt. Dabei werden in erster Linie jene angesprochen, die in den eigenen vier Wänden in der Innenstadt wohnen möchten oder es anderen auf direktem Weg ermöglichen wollen. Selbstnutzer und Investoren erfahren in dieser Broschüre alles über die wichtigsten Inhalte der Förderrichtlinie sowie über die Chancen und Möglichkeiten urbanen Lebens. Hier hat jedes Haus seinen individuellen Charakter: Blick in die Bodelschwinghstraße in Beeskow. Die Stärke einer Stadt hängt eng mit dem Engagement ihrer kommunalen Verwaltung zusammen. Daher spricht diese Broschüre auch besonders die kommunalen Vertreter an und zeigt, wie man mit guter Vorbereitung und intelligentem Management noch mehr Menschen vom Leben in der Innenstadt überzeugen kann. Am Ende profitieren alle davon: das Land Brandenburg, die Stadt und natürlich die Menschen, die in der Innenstadt ein bezahlbares und lebenswertes Zuhause gefunden haben. Ihr Reinhold Dellmann Minister für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg 4 5 Stadt, Land, alles ist im Fluss Die neuen Rahmenbedingungen Die demografische Entwicklung hat den Weg in die Schlagzeilen und in die öffentliche Diskussion gefunden. Sie ist nicht mehr länger ein abstraktes Thema der Politik, sondern betrifft heute jeden, auch und vor allem die Einwohner des Lan des Brandenburg. Dafür sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Bis zum Jahr 2030 wird die brandenburgische Bevölkerung um 13 % auf 2.235 Millionen Einwohner zurückgehen. Und: bis 2030 wird die Zahl der jährlichen Geburten von 18.100 auf 11.400 sinken. Neben den vergleichsweise wenigen Familien mit kleinen Kindern wird die Zahl der über 65-jährigen stetig wachsen. Man rechnet damit, dass das Land Brandenburg bis 2050 das „älteste“ Bundesland sein wird (Quelle: Konsequenzen des demografischen Wandels in Europa, Deutschland und Brandenburg, Okt. 2005). Informationspolitik deutlich zur Innenstadt bekennt, fällt Investoren und Privatpersonen die Entscheidung für das Wohnen im Zentrum leichter. Der besondere Vorteil für die Kommune: Je lebendiger die Innenstadt, desto besser ihre Außenwirkung und desto mehr Pluspunkte im Standortwettbewerb. Was bedeutet das für die Städte im Land Brandenburg? Wie bereits in den vergangenen Jahren werden sie auch in Zukunft nicht wachsen, sondern tendenziell kleiner werden. Das heißt für die Menschen im Land Brandenburg, dass sie weitere Strecken zurücklegen müssen, die Nahversorgung schlechter wird und sie mit mehr Leerstand rechnen müssen. Mit dieser Entwicklung wird eine große Herausforderung aber auch eine große Chance sichtbar. Es geht darum, auf diesen Wandel nicht nur zu reagieren, sondern ihn nachhaltig zu gestalten. Innenstädte spielen dabei eine besondere Rolle. Damit sich noch mehr Menschen für den Erwerb oder Bau des eigenen Zuhauses entscheiden, wurde die Richtlinie klarer und einfacher gestaltet. Die Förderung wird für Selbstnutzer nur noch als Zuschuss ausgezahlt und nicht mehr als Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. An dieser Stelle ist insbesondere das Engagement der Kommunen gefragt. Sie müssen aktiv dazu beitragen, dass sich jeder neue Einwohner in der Innenstadt willkommen und unterstützt fühlt. Wenn sich eine Stadt mit gutem Flächenmanagement und offensiver 6 Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen hat das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) eine offene und flexible Förderung für Wohneigentum möglich gemacht. Denn auch wenn die Zahlen scheinbar eindeutig sind, wird die brandenburgische Bevölkerung in Zukunft nicht nur aus Senioren bestehen. Brandenburg ist und bleibt vielgestaltig, differenziert und facettenreich. Genau aus diesem Grund spricht das MIR mit der neuen Förderrichtlinie auch neue Personengruppen an. Neben Paaren und Familien können nun auch Einzelpersonen und ältere Menschen die Vorteile der Richtlinie nutzen und Wohneigentum in der Innenstadt schaffen. Mit der Förderrichtlinie zur Schaffung von Wohneigentum betont das MIR die besondere Rolle der Innenstädte im Land Brandenburg. Sie sind individuell, unverwechselbar und sie waren schon immer mehr als nur ein Wohnort. Innenstadt zeichnet sich durch eine Vielzahl der Nutzungen aus. Handel, Gewerbe, Dienstleistung gehören ebenfalls dazu wie Verwaltung und Kultur. Damit übernehmen sie eine zentrale Funktion in der Stadt. Das MIR möchte diese Multi-Funktion der Innenstadt stabilisieren, damit sie der ganzen Stadt und der angrenzenden Region Halt geben kann. Aber was kostet das Leben in der Stadt? Zugegeben: Ein Neubau auf dem Land ist auf den ersten Blick oft günstiger als mitten in der Stadt. Die Grundstücke sind billiger und in der Regel mit Versorgungsleitungen gut erschlossen. Außerdem müssen, wie bei der Sanierung eines alten Hauses häufig der Fall, keine Vorgaben des Denkmalschutzes beachtet werden. Die Förderrichtlinie des MIR hilft mit den Zuschüssen, diese höheren Kosten auszugleichen. Mit anderen Worten: Die Förderung ist ein Bonus für all jene, welche die Vorteile der Innenstadt schätzen und sie im eigenen Heim genießen wollen. Einkaufen, Kaffee trinken, ins Gespräch kommen: Lebensqualität in Herzberg. halb wohnt, benötigt für die langen Wege zur Arbeit, Schule und zum Einkaufen meistens das Auto. Auf diesen zusätzlichen Strecken erfährt man sich im wahrsten Wortsinn mit hohen Benzinkosten und Kfz-Steuern die angeblich eingesparten Kosten. Der häufig benötigte Zweitwagen erhöht die Ausgaben und leider auch die Schadstoffbelastung der Umwelt zusätzlich. Zuschuss hin, Bonus her – das Argument der höheren Kosten in der Stadt erscheint bei näherer Betrachtung auch ohne Förderung oft wie eine Milchmädchenrechnung. Wer außer7 Lieber Ankommen statt immer Hin und Her Gute Gründe für das Leben in der Innenstadt Der Marktplatz, das Rathaus, Kirche und Bürgerhäuser – eine vitale Stadt lebt aus ihrer Mitte heraus. Das ist im Land Brandenburg seit vielen Jahrhunderten so. Die Mitte der Stadt bildet den Kern des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens. Traditionell ist die Innenstadt der Wohnort für viele unterschiedliche soziale Gruppen: Junge und Ältere, Familien und Singles, Eigentümer und Mieter. Die City ist immer eine vielfältige Mischung. Das kommt all jenen entgegen, die als älterer Mensch nicht ausschließlich unter Alten leben wollen oder in der Neubauidylle nicht nur mit Familien leben möchten, die wie ein Spiegelbild ihresgleichen sind. Das Leben in der Innenstadt bietet die Möglichkeit, sich im Alltag zu treffen – auf Plätzen, die Austausch ermöglichen und in Straßen, in denen man sich begegnen und nicht nur konsumieren kann. Parallel zu diesen eher „weichen“ Faktoren gibt es noch eine ganze Reihe sehr praktischer Vorteile für das Leben in der 8 Innenstadt. Allein die kurzen Wege machen das urbane Leben angenehm. Gleich um die Ecke ist der Arzt, zur Schule gehen die Kinder zu Fuß und der Einkauf auf dem Markt kann schnell mit dem Rad erledigt werden. Wer in der Innenstadt lebt, spart sich das viele Hin und Her zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und damit viel Zeit. Die Stadt der kurzen Wege ist familienfreundlicher, weil sich Kinder und Beruf einfacher miteinander verbinden lassen. Ein Pendler, der im Grünen wohnt und zum Arbeiten in die Stadt fahren muss, ist im Jahr durchschnittlich mehr als 30 Tage lang unterwegs (ZEIT, 18.8.2005). Würde er in der Nähe seines Arbeitsplatzes wohnen, könnte er diesen ganzen Monat für sich, seine Familie und Freizeit nutzen. Neben kurzen Wegen und Zeitgewinn gibt es aber auch zahlreiche umweltfreundliche Gründe für ein Leben in der Innenstadt. Zum Beispiel macht es eine feinmaschigere Infrastruktur möglich, dass längere Wege innerhalb der Stadt bequem mit dem Öffentlichen Nahverkehr zurückgelegt werden können und auch die Anbindung an andere Städte besser ist als auf dem Land. Darüber hinaus ist beispielsweise eine Reihenbebauung an der Straße entlang auch energietechnisch sinnvoller, weil die innen liegenden Häuser nur zwei Außenwände besitzen. Schließlich verringert das Leben in der Innenstadt die stetig wachsende Flächenversiegelung. Jedes Neubaugebiet, jedes Haus im Grünen vernichtet ein Stück von dem, was alle vor der Stadt so dringend suchen – die Natur. In der Stadt hingegen wird das bereits Vorhandene neu genutzt und es kann auf nicht genutzten Brachflächen Innovatives entstehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Traum vom Leben im Grünen für viele aus Kostengründen nur im Einheitsreihenhaus verwirklicht werden kann. Das ersehnte Grün ist dann oft nur noch ein schmales Handtuch zwischen den Rabatten der Nachbarn. Da ist so mancher städtische Innenhof größer, grüner und indi- Die Großstraße in Treuenbrietzen ermöglicht viele schöne Blicke – auch den auf St. Marien. vidueller. Das Haus selbst wird aber im Lauf der Jahre scheinbar immer größer, wenn die Kinder ausziehen und plötzlich mehr Platz als nötig vorhanden ist. Zeit und Geld sparen, umweltbewusst handeln, mehr Spielräume haben – aufgrund dieser Faktoren entwickeln viele Bewohner der Innenstadt ein sehr positives Gefühl zu ihrem Wohnort. „Das ist meine Stadt, hier gehöre ich hin“, ist der Ausdruck einer gelungenen Identifikation und die beste Voraussetzung für bürgerschaftliches Engagement. Denn wer seine nächste Umgebung mag, setzt sich gerne dafür ein und versucht, das Gute noch besser zu machen. So entstehen lebendige Stadtviertel, die sich durch eine vielfältige Mischung der Bewohner und gute Nachbarschaften auszeichnen. 9 Vielfalt auf allen Ebenen Neue Lebensstile und Wohneigentum in der Innenstadt Zwischen alt und alt passt gut etwas Neues: Kurstraße in Brandenburg. und möchte sich mit einem Hauskauf nicht in alle Ewigkeit binden. Und auch die Senioren haben sich in vielerlei Hinsicht verändert. Sie möchten sich nicht einfach zur Ruhe setzen, sondern die Zeit nach den Jahren der Arbeit aktiv erleben und genießen. Viele Paare über 60, deren Kinder erwachsen sind, bevorzugen daher das Leben in der Stadt mit ihren Kulturund Freizeitangeboten sowie der guten Nahversorgung und verlassen ihr zu groß gewordenes Haus im Grünen. Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Es gibt nicht mehr die Alten, den Single oder die Familie, die bisher alle ohne größere Schwierigkeiten in verschiedene Schubladen passten. Wo früher die Gesellschaft stand, erkennt man heute eine Viel zahl von Individuen mit den unterschiedlichsten Einstellungen, Anforderungen und Lebensstilen. Besonders deutlich zu erkennen ist dieser Wandel in Bezug auf das Arbeitsleben. Ob gewollt oder unfreiwillig – für viele Menschen ist der geradlinige Berufsweg von der Schule über die Ausbildung bis zur Rente nicht mehr aktuell. Unterschiedliche Jobs in verschiedenen Städten oder die Kombination von Home-Office und klassischem Arbeitsplatz sind heute keine Seltenheit mehr. Wer so viel Flexibilität im Arbeitsleben hat, benötigt sie natürlich auch im Bereich des Wohnens 10 Ob Arbeitnehmer oder Pensionär – für alle gilt: Wohneigentum ist heute kein lebenslanges Versprechen mehr. Es lohnt sich, ein Haus oder eine Wohnung auch für 10 Jahre zu kaufen und danach, wenn sich die individuellen Bedingungen geändert haben, wieder zu verkaufen. Beim Wohneigentum in der Innenstadt geht diese Rechnung gut auf, denn es kann ohne nennenswerte finanzielle Einbußen wieder verkauft werden. Die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt hat gezeigt, dass der Wertverlust von Eigenheimen auf dem Land viel höher ist als noch vor Jahren erwartet. ne Ergänzung zur Hauptwohnung sein und morgen als kleines Appartement vermietet werden. Ob Gründerzeithaus, ehemaliges Ackerbürgerhaus oder das Loft in der früheren Fabrik – in der Innenstadt kann jeder seine individuelle Wohnform finden, besonders dann, wenn ihn nicht nur Standardideen überzeugen. Das hat nicht allein mit der Bevölkerungsentwicklung oder Landflucht zu tun, sondern auch mit der Nutzbarkeit der Immobilie. Ein Einfamilienhaus bleibt in der Regel ein Einfamilienhaus mit Küche, Bad, Wohnund Schlafzimmern und Gäste-WC. Wer über Wohneigentum in der Innenstadt nachdenkt, steht natürlich vor einer größeren Herausforderung. Nicht jede Wand in einem bestehenden Haus kann ohne weiteres verschoben werden. Darin liegt aber auch eine kreative Chance. Beispielsweise kann heute das Büro in der Hofremise eine gelunge- Bei allen Tendenzen zum Lebensabschnittswohnen bleibt aber nach wie vor ein bekanntes Argument bestehen: Wohneigentum bedeutet Sicherheit. Wohneigentum in der Innenstadt ist und bleibt eine gute Altersvorsorge, zum Beispiel auch für junge Familien, die Weitblick in die Zukunft haben. Sie profitieren heute vom kurzen Schulweg der Kinder und bleiben später, wenn der Nachwuchs aus dem Haus ist, einfach dort wohnen, um medizinische Versorgung und Einkaufen auch im Alter ganz in der Nähe zu haben. Unsere Städte haben viele Gesichter: Mauerwerk und Fachwerk in Belzig und Lenzen. Die demografische Entwicklung und damit die zunehmende Zahl älterer Menschen im Land Brandenburg hat das MIR bei der Förderrichtlinie zum Wohneigentum in der Innenstadt besonders berücksichtigt. Daher sind auch Modellvorhaben förderfähig, die Wohnformen wie Wohngemeinschaften für ältere Menschen (mit oder ohne Betreuung) weiter entwickeln und realisieren wollen. Weitere Vorteile für ältere Menschen: Ergänzend zur bestehenden Hauptwohnung kann die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen Wohnung gefördert werden, damit z. B. ältere Familienangehörige einziehen können. Schließlich wird auch der behindertengerechte Ausbau nach DIN 18025 unterstützt, um das Haus bzw. die Wohnung barrierefrei zu machen. 11 Die Förderung für Selbstnutzer Einfach und flexibel einem Zweipersonen-Haushalt mit geringen Einkünften kommt es beispielsweise darauf an, dass das Einkommen der vergangenen beiden Jahre 75.000 Euro nicht überschreitet. Dabei ist es unerheblich, wie viel davon der Bauherr verdient und wie viel der bzw. die Partner/in. Gemeinsam geht es besser: Das MIR fördert Baugemeinschaften, bei denen sich mehrere Bauherren an einem gemeinsamen Projekt beteiligen. Sie können sich entweder auf privater Basis zusammenfinden oder von einem professionellen Baubetreuer begleitet werden. Ihr Vorteil: Sie sparen Kosten z. B. durch den Kauf größerer Materialmengen oder die einheitliche Planung durch einen Architekten. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen, verpflichten Sie sich, Ihr Wohneigentum mindestens 10 Jahre selbst zu nutzen. Wer wird gefördert? Ganz gleich, ob Sie allein wohnen oder gemeinsam mit Ihrer Familie – die Förderung unterstützt alle Haushalte unabhängig von ihrer Personenzahl. Allerdings darf das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Ob Sie innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen, können Sie Ihren Ein kommenssteuerbescheiden der letzten beiden Jahre vor der Antragstellung entnehmen. Dabei werden die positiven Einkünfte zugrunde gelegt. Falls Ihnen der Ein kom menssteuerbescheid des letzten Jahres noch nicht vorliegt, erhalten Sie bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) Informationen über alternative Einkommensnachweise. Bei der Berechnung der Förderung wird zwischen Haushalten mit geringen Einkünften und übrigen Haushalten unterschieden. 12 Gar nicht von der Stange: Einfamilienhäuser in Werder. Einkommensgrenzen (bezogen auf das Einkommen der letzten beiden Jahre) • • Haushalte mit geringen Einkünften: 50.000 Euro für den Bauherrn 25.000 Euro für den Ehepartner bzw. den Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft 15.000 Euro für jede weitere zum Haushalt gehörende Person Übrige Haushalte: 70.000 Euro für den Bauherrn 50.000 Euro für den Ehepartner bzw. den Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft 30.000 Euro für jede weitere zum Haushalt gehörende Person Bitte beachten Sie, dass bei der Einhaltung der Einkommensgrenzen das Gesamteinkommen des Haushalts ausschlaggebend ist. Bei Wo wird gefördert? Mit der Neuausrichtung der Wohneigentumsförderung im Rahmen der integrierten Innenstadtentwicklung konzentriert sich die Förderung noch stärker auf die Brandenburger Kernstädte. Die Förderung gilt grundsätzlich nur für die innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete im Land Brandenburg. Darüber hinaus ist es in • Städten der regionalen Wachstumskerne, • Stadtumbaustädten, die vom MIR gefördert werden und • Mittelzentren möglich, dass Kommunen weitere Standorte als „Vorranggebiete Wohnen“ ausweisen und damit auch innerhalb dieser Gebiete gefördert werden kann. In welchem Gebiet Ihr zukünftiges Wohneigentum liegen muss, um förderfähig zu sein, erfahren Sie bei der ILB oder direkt bei Ihrer Kommune. Was wird gefördert? Sie werden gefördert, wenn Sie • eine leer stehende Wohnung oder eine Wohnung, in der Sie bereits wohnen, kaufen wollen und wenn damit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von mindestens 500 Euro / qm Wohnfläche verbunden sind. • bestehende Gebäude um- oder ausbauen bzw. erweitern wollen, um damit für Ihre Familie angemessenen Wohnraum zu schaffen (z. B. Ausbau eines Dachgeschosses). • ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung neu bauen oder für den Erstbezug erwerben (z. B. Schließen einer Baulücke). • in Verbindung mit der Hauptwohnung eine zweite, in sich abgeschlossene Wohnung für weitere Familienangehörige schaffen wollen. • bisher anders genutzte Räume (z. B. Gewerberäume) umwandeln und auf diesem Weg neuen Wohnraum schaffen. • bereits Wohneigentum besitzen und diesen selbst genutzten Wohnraum behindertengerecht nach DIN 18025 anpassen müssen. Sie erhalten nur dann eine Förderung, wenn Sie sich an den Gesamtkosten in angemessener Höhe beteiligen können. Das bedeutet: Ihre Eigenleistung beträgt mindestens 15 % der gesamten Kosten. Wenn Sie bestehende Gebäude um- oder ausbauen bzw. erweitern oder wenn Sie gemäß DIN 18025 barrierefreien Wohnraum schaffen wollen, beträgt Ihre Eigenleistung mindestens 10 % der Gesamtkosten. Die Eigenleistung soll mindestens zu zwei Dritteln aus Geldmitteln bestehen. Ergänzend können Sie mit Ihrer eigenen Arbeitskraft dazu beitragen, dass Ihr Eigenheim zügig und kostengünstiger verwirklicht werden kann. > 13 Die Förderung für Investoren Eine sichere Planungsgrundlage Das Land Brandenburg unterstützt alle, die zupacken können: Potsdam, Alt-Nowawes. bzw. Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen Wohnung, die ausschließlich von Haushaltsangehörigen genutzt werden darf Bestandsgebäude können nur dann gefördert werden, wenn diese im Sinne der städtebaulichen Zielvorgaben hergerichtet werden und mit den geplanten Baumaßnahmen ein Beitrag zur städtebaulichen Aufwertung und Verbesserung des Wohnungsumfeldes erfolgt. Neben den notwendigen Baumaßnahmen im Gebäudeinneren sind dabei auch notwendige Maßnahmen an der Gebäudehülle zu berücksichtigen. Wie wird gefördert? Die Förderung für Selbstnutzer wird ausschließlich in Form von Zuschüssen gezahlt. Die Grundförderung beträgt 12.000 Euro, die unter bestimmten Voraussetzungen um die Zusatzförderung aufgestockt werden kann. Die Zusatzförderung beträgt: • 12.000 Euro für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden • 5.000 Euro für jedes Kind, das zum Haushalt gehört • 5.000 Euro für Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen (einmalig) • 5.000 Euro für Haushalte mit geringem Einkommen (einmalig) Darüber hinaus können Sie eine Förderung erhalten: • Bis zu 18.000 Euro für die Anpassung Ihres bereits selbst genutzten Wohneigentums an die Anforderungen der DIN 18025 • 10.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten) für Um- und Ausbau, Erweiterung 14 Wann wird nicht gefördert? Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie • mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben, bevor eine Förderzusage erteilt wurde • bereits einen Kaufvertrag ohne kostenfreies Rücktrittsrecht abgeschlossen haben Gibt es weitere Fördermöglichkeiten? Damit die Innenstädte nachhaltig gestärkt werden, kann die Förderung zur Wohneigentumsbildung mit Fördermitteln aus der Stadterneuerung kombiniert werden. Förderfähige Maßnahmen gelten nur in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und umfassen • Ordnungsmaßnahmen (z. B. Grundstücksberäumung) • kleinteilige Vorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes (z. B. Fassadengestaltung, Fenster, Türen) Darüber hinaus können Zuschüsse für die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäudehülle gemäß der Förderrichtlinie zur Stadterneuerung in Anspruch genommen werden, wenn das Gebäude einen Stadtbild prägenden Charakter hat. Dieser Zuschuss schließt den Zuschuss für Bestandsmaßnahmen von 12.000 Euro nach der Förderrichtlinie von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten aus (siehe: Wie wird gefördert?, Zusatzförderung Punkt 1) und kann auch nicht mit den kleinteiligen Vorhaben zur Verbesserung des Stadtund Ortsbildes kombiniert werden. Ob Ihr Gebäude Stadtbild prägenden Charakter hat bzw. in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, erfahren Sie bei der Kommune. Wer wird gefördert? Sie werden gefördert, wenn Sie als natürliche oder juristische Person ein Vorhaben zur Bildung von selbst genutztem Wohnraum verwirklichen wollen. Dabei muss immer das Ziel sein, das Gebäude oder die Wohnung nach Fertigstellung so bald wie möglich zu veräußern. Sie dürfen nur an Personen verkaufen, die das Wohneigentum selbst nutzen wollen. Nur in Ausnahmefällen kann einer Vermietung der geförderten Wohnungen zugestimmt werden. dabei auch notwendige Maßnahmen an der Gebäudehülle zu berücksichtigen. Was wird gefördert? Die Förderung bezieht sich auf • den Um- und Ausbau von bestehenden Gebäuden • den Neubau, um Baulücken zu schließen oder auf innerstädtischen Recyclingflächen Sie erhalten nur dann eine Förderung, wenn Sie sich an den Gesamtkosten in angemessener Höhe beteiligen können. Das bedeutet: Ihre Eigenleistung muss mindestens 20 % der gesamten Kosten betragen. Die Eigenleistung soll mindestens zu zwei Dritteln aus Geldmitteln bestehen. Beim Verkauf der geförderten Wohnungen darf der Preis nicht mehr als die Gesamtkosten plus eines Zuschlags von 10 % betragen. Wo wird gefördert? Die Förderung gilt grundsätzlich nur für die innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete im Land Brandenburg. Wie wird gefördert? Im Gegensatz zu den Selbstnutzern wird den Investoren ein Baudarlehen (Anschubfinanzierung) gewährt: • bis zu 500 Euro / qm Wohnfläche für Vorhaben im Wohnungs- und Gebäudebestand • bis zu 350 Euro / qm Wohnfläche für Neubauvorhaben • zusätzlich bis zu 100 Euro / qm Wohnfläche für Herstellung der Barrierefreiheit gemäß DIN 18025 Bestandsgebäude können nur dann gefördert werden, wenn diese im Sinne der städtebaulichen Zielvorgaben hergerichtet werden und mit den geplanten Baumaßnahmen ein Beitrag zur städtebaulichen Aufwertung und Verbesserung des Wohnungsumfeldes erfolgt. Neben den notwendigen Baumaßnahmen im Gebäudeinneren sind Wie sind die Darlehenskonditionen? Das Darlehen ist nach der ersten Auszahlung drei Jahre zins- und tilgungsfrei. Danach wird ein auf dem Kapitalmarkt üblicher Zinssatz angesetzt. Die Tilgung beträgt mindestens 1 %. Das Darlehen muss unverzüglich zurückgezahlt werden, wenn das geförderte Objekt als selbst genutztes Wohneigentum verkauft wurde. Darüber hinaus ist es in • Städten der regionalen Wachstumskerne • Stadtumbaustädten, die vom MIR gefördert werden und • Mittelzentren möglich, dass Kommunen weitere Standorte als „Vorranggebiete Wohnen“ ausweisen und damit auch innerhalb dieser Gebiete gefördert werden kann. Ob das Gebäude bzw. Grundstück in einem der genannten Fördergebiete liegt, erfahren Sie bei der ILB oder der Kommune. Gibt es weitere Fördermöglichkeiten? Damit die Innenstädte nachhaltig gestärkt werden, kann die Förderung zur Wohneigentumsbildung jetzt noch umfangreicher mit Fördermitteln aus der Stadterneuerung kombiniert werden. Sie können sowohl die Anschubfinanzierung als auch die Förderung der Gebäudehülle ohne Abstriche nutzen. Förderfähige Maßnahmen gelten nur in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und umfassen • Ordnungsmaßnahmen (z. B. Grundstücksberäumung) • kleinteilige Vorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes (z. B. Fassadengestaltung, Fenster, Türen) • Modernisierung und Instandsetzung der Gebäudehülle 15 Mit Weitblick finanzieren Kombinationen mit anderen Förderprogrammen 4. CO2-Gebäudesanierung • Energetische Sanierung von selbst genutzten Wohngebäuden • Für Selbstnutzer: Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss oder Darlehen. Für Investoren steht in diesem Programm die Kreditvariante zur Verfügung. • Zuschuss max. 8.750 Euro je Wohneinheit 5. Ökologisch bauen • Neubau bzw. Erwerb von Energiesparhäusern / Passivhäusern sowie der Einbau von Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien • Günstiger Kredit für Privatpersonen und Investoren • Kreditbetrag max. 50.000 Euro Zusätzlich zur Kombination mit Fördermitteln aus der Städtebauförderung (siehe Seite 15) können Sie weitere Förderprogramme für eine günstige Finanzierung des selbst genutzten Wohneigentums in Anspruch nehmen. Neben der Wohneigentumsbildung konzentrieren sich diese Programme in erster Linie auf Maßnahmen, die den Umweltschutz unterstützen. PROGRAMME DER KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU (KFW) 1. Wohneigentumsprogramm • Erwerb oder Bau eines Hauses bzw. einer Wohnung zur Selbstnutzung • Langfristige und zinsgünstige Darlehen für private Bauherrn • Finanzierung von bis zu 30 % der Gesamtkosten 16 Am liebsten würde man hier gleich einziehen: Gelungenes Sanierungsvorhaben in Mittenwalde, PROGRAMM DES BUNDESAMTES FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA) Paul-Gerhardt-Straße 9. 2. Wohnraum modernisieren • Modernisierungs- und CO2-Minderungsmaßnahmen in oder an selbst genutzten Wohngebäuden • Günstiger Kredit für private Bauherrn und Investoren • Kreditbetrag max. 100.000 Euro je Wohneinheit im Standardprogramm, Öko-Plus-Variante max. 50.000 Euro je Wohneinheit 3. Solarstrom erzeugen • Erwerb, Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen ab 40 qm • Günstiger Kredit für private Bauherrn und Investoren • Kreditbetrag max. 50.000 Euro Erneuerbare Energien • Solarkollektoranlagen bis 40 qm installierter Bruttokollektorfläche, automatisch beschickte Biomasseanlagen (z. B. Pelletkessel) mit 8 KW bis 100 KW Nennwärmeleistung, handbeschickte Scheitholzvergaserkessel mit 15 bis 30 KW Nennwärmeleistung • Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen FINANZIERUNGSANGEBOTE DER INVESTITIONSBANK DES LANDES BRANDENBURG (ILB) Ergänzend zu den Programmen der anderen Anbieter hat die ILB weitere Finanzierungsangebote im Programm. Sie finanziert insbesondere • Bauvorhaben von Personen, die nicht förderungsberechtigt sind, weil ihr Einkommen die Einkommensgrenzen überschreitet • Bauvorhaben in Verbindung mit den Förderprogrammen der KfW, z. B. Wohneigentumsprogramm • Bauvorhaben, die nicht in den Landesförderprogrammen erfasst sind, z. B. Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum Bitte erkundigen Sie sich bei der ILB oder direkt bei der KfW, ob und wie die einzelnen Programme miteinander oder mit Programmen anderer Anbieter kombiniert werden können. Die genauen Adressen und Ansprechpartner finden Sie im Verzeichnis auf der letzten Seite dieser Broschüre. BÜRGSCHAFTEN Wenn Sie zum Kauf oder Bau Ihres selbst genutzten Eigenheims ein Darlehen bei einem Kreditinstitut aufnehmen, können Sie eine Landesbürgschaft beanspruchen. Eine Bürgschaft kann auch dann gewährt werden, wenn eine Grundbucheintragung noch nicht möglich ist. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der ILB. LASTENZUSCHUSS Falls Sie nach dem Einzug in Ihr Wohneigentum die Finanzierung nicht mehr tragen können, z. B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, kann für maximal 12 Monate unterstützend ein Lastenzuschuss gezahlt werden. Wenn sich in der Zwischenzeit Ihre Einkommensverhältnisse wieder merklich gebessert haben, wird er neu festgesetzt. Sie beantragen den Lastenzuschuss bei den Wohngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. 17 Sicher gut beraten Die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) 18 Für Selbstnutzer Ihr wichtigster Ansprechpartner für alle Informationen rund um die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums in der Innenstadt ist die ILB. Sie ist die Bewilligungsstelle für Ihren Förderantrag. Wichtig! Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie erst den Kaufvertrag abschließen bzw. mit den Baumaßnahmen beginnen, wenn Sie die verbindliche Förderzusage der ILB erhalten haben. Ansonsten ist eine Förderung nicht möglich. Vor Ihrer Antragsstellung steht eine ausführliche Finanzierungsberatung bei der ILB, bei der Sie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm, zu den Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen und den einzelnen Schritten des Bewilligungsverfahrens erhalten. Darüber hinaus müssen Sie beachten, dass Sie nach der Förderzusage spätestens innerhalb von sechs Monaten mit den Baumaßnahmen beginnen und sie in der Regel innerhalb von 18 Monaten abschließen müssen. Den Förderantrag auf selbst genutztes Wohneigentum in der Innenstadt stellen Sie direkt bei der ILB. Dazu gehören neben dem Antragsformular: • die städtebauliche Stellungnahme • das Protokoll der Finanzierungsberatung bei der ILB • der Nachweis über die positiven Einkünfte der vergangenen beiden Kalenderjahre • die aktuellen Meldebescheinigungen der Personen, die künftig zu Ihrem Haushalt zählen werden • bei Grundstücken der Nachweis des Eigentums / Erbbaurechts bzw. des gesicherten Eigentumserwerbs / Vergabe des Erbbaurechts Für Investoren Die ILB ist auch Bewilligungsstelle, wenn Sie ein Sanierungs- bzw. Bauvorhaben realisieren und es anschließend als Wohneigentum für Selbstnutzer veräußern wollen. In diesem Fall ist eine Vorprüfung durch die ILB Wenn Sie die Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der Städtebauförderung kombinieren wollen, stellen Sie bitte den Antrag auf Städtebauförderung direkt bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Dort erhalten Sie auch genaue Informationen, was der Antrag im Einzelnen beinhalten muss. notwendig. Es wird in erster Linie geprüft, ob das Gebäude bzw. Grundstück in der förderfähigen Gebietskulisse liegt und ob die Gesamtmaßnahme hinsichtlich der städtebaulichen Einordnung schlüssig ist. Wenn Ihr Antrag bewilligt ist, erhalten Sie 50 % des Zuschusses nach Baubeginn, 40 % nach Fertigstellung des Rohbaus und die restlichen 10 % nach der Schluss abnahme. Ebenso wie die Selbstnutzer erhalten Sie nach Antragsbewilligung 50 % der Zuwendung nach Baubeginn, 40 % nach Fertigstellung des Rohbaus und die restlichen 10 % nach der Schlussabnahme. In Ausnahmefällen können die Auszahlungsraten individuell durch die ILB festgelegt werden. Zwei beispielhafte Projekte Frankfurt (Oder) (oben) Ein schönes Beispiel für ein Neubauprojekt in der Innenstadt ist das Bauvorhaben „An der alten Oder“ in Frankfurt (Oder). Hier wurden insgesamt 55 neue Wohnungen gebaut, die nach der Fertigstellung an Selbstnutzer veräußert wurden. Der Bauherr ist die ARGE „An der alten Oder GbR“, die vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung mit Hilfe einer Anschubfinanzierung unterstützt wurde. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme startete im Jahr 2002 und wird voraussichtlich 2007 fertig gestellt. Brandenburg (rechts) Das Haus Deutsches Dorf 33 in Brandenburg an der Havel liegt im Sanierungsgebiet und wurde von einem privaten Bauherrn modernisiert und instand gesetzt. Das Gebäude in geschlossener Bauweise ist heute das Zuhause einer vierköpfigen Familie. 19 Kommunen, macht Euch stark! Vitale Innenstädte für ein gutes Image Guten Ideen öffnen sich alle Türen. Damit möglichst viele Bürger dazu angeregt werden, sich ein eigenes Zuhause in der Innenstadt zu schaffen, ist parallel zu einem aktiven Flächenmanagement eine umfassende Informationspolitik notwendig. Mit regelmäßigen Informations-Veranstaltungen, öffentlichen Besichtigungs touren, „Musterhäusern“ und der Einbindung der lokalen Presse werden die Bewohner und Interessenten in die Entwicklung der Stadt direkt einbezogen. Darüber hinaus ist auch ein ausgeprägtes Dienstleistungsverständnis der Kommune wichtig. Wenn die Bürger als Kunden behandelt werden und sie sich willkommen fühlen, kann aus einem ersten Interesse für innerstädtisches Wohneigentum leichter ein konkreter Kaufvertrag werden. Je aktiver eine Kommune, desto lebendiger ihre Stadt. Mit dieser einfachen Gleichung haben schon zahlreiche Kommunen im Land Brandenburg ihre Stadt attraktiver und lebenswerter gemacht. Damit diese Rechnung für viele weitere Kommunen aufgehen kann, unterstützt sie das MIR mit vielfältigen Maßnahmen. Dazu gehört die Verknüpfung von Städtebauund Wohnraumfördermitteln, mit der die Wohneigentumsbildung in den Innenstädten noch besser realisiert werden kann. Darüber hinaus stellt das MIR bis 2010 ausschließlich für die Kumulation von Wohneigentum und Städtebauförderung zusätzliche Städtebaufördermittel zur Verfügung. Damit sollen beispielhafte Wohneigentumsprojekte in der Innenstadt, vorrangig im Bestand, unterstützt werden. Als beispielhaft werden vor allem jene Projekte eingestuft, die sich vor den ersten Schritten eine Reihe entscheidender Fragen stellen – und sie umfassend beantworten. Welche Flächen sind für eine Bebauung bereits verfügbar? Welche Flächen bedürfen noch einer Vorbereitung? Wo sind Flächen der kom20 Veranstaltungsort? Mehr-Generationen-Wohnen? Eine Fachwerkscheune in Dahme wartet auf ihre neue Nutzung. munalen Wohnungsgesellschaften, die privaten Bauherren oder Investoren angeboten werden können? Wo können innerhalb der vorhandenen Gebietskulissen noch Schwerpunkte gesetzt werden? Wie erreicht man die Interessenten? In jedem Fall ist eine eingehende Analyse nötig, um entscheiden zu können, wo die Wohneigentumsbildung besonders unterstützt werden soll. Mit-Denker herzlich eingeladen Gute Partner bei der Planung und Ausführung sind die besten Voraussetzungen für eine attraktive Innenstadt. Kommunen, Sanierungsträger, Wohnungsunternehmen, Architekten, Banken und/oder Bauträger haben sich bereits in vielen Städten zu starken Bündnissen zusammengeschlossen, bei denen jeder seinen entscheidenden Teil leistet, damit das komplette Projekt erfolgreich umgesetzt werden kann. Ein wichtiges Merkmal dieser Kooperationen ist die Bereit- schaft, sich gemeinsam auf das übergreifende Ziel „Die Stadt stärken“ zu konzentrieren und individuelle Interessen erst an zweite Position zu stellen. Vom Allgemeinen zum Speziellen Der Aufbau und besonders die Pflege von Baulücken- und Leerstandskatastern sind wichtige Schritte, um geeignete Standorte und Gebäude für die Wohneigentumsbildung ausfindig zu machen. Diese Kataster geben intern eine aktuelle Übersicht über das noch auszuschöpfende Wohn eigen tumspotenzial. Außerdem können extern schneller Käufer gefunden werden, wenn diese Daten auch öffentlich gemacht werden und Interessenten damit konkret angesprochen werden können. Informieren und interessieren Jede Stadt wünscht sich Bürger, die sich mit ihrem Wohnort identifizieren können und die Stadt als „ihre“ Stadt erkennen. Das gelingt besonders dann, wenn sich die Menschen von ihrer Kommune wahrgenommen und ernst genommen fühlen. Der Königsweg Ein zentraler Ansprechpartner in der Kommune für alle Maßnahmen und Fragen zur Bildung von Wohneigentum ist für die Kunden optimal. Hier können die Fäden zusammenlaufen und der Weg zum Wohneigentum in der Innenstadt leichter geebnet werden. Trotz zusätzlicher Kosten lohnt es sich, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten. Denn eine vitale Innenstadt rechnet sich auf jeden Fall. Für die Stärkung der brandenburgischen Innenstädte kommt den Kommunen aber auch den Wohnungsunternehmen, Bauund Sanierungsträgern eine entscheidende Bedeutung zu. Sie haben es in der Hand, ob sich eine Stadt aus ihrem Kern heraus entwickeln kann. Von hier aus kann eine Qualität entstehen, die bis an die Stadtgrenzen und darüber hinaus strahlt. Die Folge: Klare Vorteile im Standortwettbewerb und gute Argumente gegen das Bauen auf der grünen Wiese. 21 Wir helfen Ihnen gerne Adressen und Ansprechpartner Möchten Sie noch mehr wissen? Weitere Informationen und Literaturliste InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam InvestitionsBank des Landes Brandenburg Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg Telefon: (0331) 660-0 Info-Telefon Selbstnutzer: (0331) 660-1322 • • Broschüre „Zuhause in der Stadt“ – Arbeitshilfe für Kommunen, Wohnungsunternehmen, Sanierungs- und Entwicklungsträger sowie weitere örtliche Akteure, die sich mit dem Thema „innerstädtische Wohneigentumsbildung“ beschäftigen, Mai 2004 • Broschüre „Starke Innenstädte – Erfolgsfaktoren für die Bildung von Wohneigentum im Land Brandenburg“ Demografischer Wandel und knappere Haushaltsmittel erfordern ein Überdenken der Strukturpolitik. Die Bildung von Wohneigentum in den Innenstädten ist ein Instrument, zukunftsfähige Wohnangebote zu schaffen, Dezember 2005. Info-Telefon Investoren: Nördliches Brandenburg: (0331) 660-1342 Email: heidrun.moeller@ilb.de Südliches Brandenburg: (0331) 660-1308 Email: doris.enke@ilb.de Fax: (0331) 660-1491 Internet: www.ilb.de Email: immo-kunden@ilb.de Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Beratungszentrum Berlin Charlottenstraße 33 / 33a, 10117 Berlin • Telefon: (030) 202 64-0 Fax: (030) 202 64-5445 Internet: www.kfw-foerderbank.de Email: infocenter@kfw.de Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 128 a, 65760 Eschborn Telefon: (06196) 908-625 Internet: www.bafa.de Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin Telefon: (030) 72 61 65-600, Fax: (030) 72 61 65-699 Internet: www.dena.de Email: info@dena.de 22 Richtlinie zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zuganges zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden (AufzugsR) – Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 15. Februar 2007: Zielgruppe sind junge Familien und Senioren. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Herstellung des barrierefreien Zugangs sowie Nachrüstung von Aufzügen zum barrierefreien Erreichen von Mietwohnungen. Erlass zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von Mietwohnungen – Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 15. Februar 2007: Zuschüsse zur Verbesserung der Wohnsituation in vorhandenen Mietwohnungen für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen, insbesondere zur Verbesserung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten der Wohnungen (z. B. nachträglicher Einbau von höhenüberwindenden Hilfsmitteln oder Badumbau. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle • Liste mit den förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen Download www.bafa.de Deutsche Energie-Agentur (dena) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung • Broschüre „Wärme aus erneuerbaren Energien“, März 2007 • • CD-ROM „Besser als ein Neubau: Hocheffizientes Sanieren leicht gemacht“, März 2007 • Broschüre „Modernisierungsratgeber Energie“, 2006 Broschüre „Co2-Gebäudesanierung: Heute die Energie für Morgen sichern“ 23