Im Kern gut - MIL - Land Brandenburg

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Im Kern gut - MIL - Land Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des
Landes Brandenburg
Referat 10, Koordination, Kommunikation,
Internationales
Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8
14467 Potsdam
www.mir.brandenburg.de
Im Kern gut
Förderung von Wohneigentum
in der Innenstadt für
Selbstnutzer und Investoren
LEBENSWERTE STÄDTE
Inhalt
Impressum
Herausgeber
Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung des Landes Brandenburg,
Referat 10, Koordination, Kommunikation,
Internationales
Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8
14467 Potsdam
www.mir.brandenburg.de
Auftraggeber
Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung des Landes Brandenburg
Referat 21, Stadterneuerung und Wohnen
– Integrierte Innenstadtentwicklung –
Konzept und Text
Winter. Konzept & Text
Bruno-Wille-Str. 11
12587 Berlin
winter.text.konzept@t-online.de
Gestaltung
Caroline Gärtner, Berlin, c@pluscberlin.de
Vorwort
Seite 4
Stadt, Land, alles ist im Fluss
Die neuen Rahmenbedingungen
Seite 6
Lieber Ankommen statt immer Hin und Her
Gute Gründe für das Leben in der Innenstadt
Seite 8
Vielfalt auf allen Ebenen
Neue Lebensstile und Wohneigentum in der Innenstadt
Seite 10
Die Förderung für Selbstnutzer
Einfach und flexibel
Seite 12
Die Förderung für Investoren
Eine sichere Planungsgrundlage
Seite 15
Mit Weitblick finanzieren
Kombinationen mit anderen Förderprogrammen
Seite 16
Sicher gut beraten
Die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)
Seite 18
Kommunen, macht Euch stark!
Vitale Innenstädte für ein gutes Image
Seite 20
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Adressen und Ansprechpartner
Seite 22
Möchten Sie noch mehr wissen?
Weitere Informationen und Literaturliste
Seite 23
Hinweis
Fotos
MIR; Landesamt für Bauen und Verkehr,
Cottbus; Stadtverwaltung/Bauamt Lenzen;
Stadtverwaltung/Bauamt Mittenwalde;
Schönherr + Fritsch Bau GmbH, Frankfurt/
Oder.
Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung
des Landes Brandenburg herausgegeben. Sie darf
nicht während des Wahlkampfes zum Zwecke der
Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-,
Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für
die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Druck Brandenburgische
Universitätsdruckerei und
Verlagsgesellschaft Potsdam mbH
Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in
welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer
bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwen-
Auflage
1000 Exemplare
det werden, die als Parteinahme der Landesregierung
zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden
Stand
August 2007
werden könnte.
Veröffentlichungen, auch auszugsweise, nur
mit Genehmigung des Herausgebers
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Vorwort
Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger,
der demografische Wandel verändert auch unser Land. Für die kommenden Jahrzehnte werden weniger Einwohner, mehr ältere Menschen und eine weiter anhaltende Abwanderung
vorausgesagt. Diese Entwicklungen werden deutliche Auswirkungen auf das tägliche
Leben haben, auf Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur. Darauf reagieren wir mit unserer
Förderpolitik.
Eine besondere Rolle spielt dabei, die Innenstädte als Wohnstandorte zu stabilisieren und
zu entwickeln. Wer sich an diesem Prozess beteiligt, soll unterstützt werden. Im Kontext
der landespolitischen Bestrebungen zur Stärkung der Innenstädte hat das Ministerium für
Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg (MIR) eine neue Richtlinie zur
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum herausgegeben, mit der sich auch die
Wohneigentumsbildung auf die zukunftsfähige Gestaltung der Innenstädte konzentriert.
Brandenburg ist ein großes Flächenland mit nur 13 Städten über 30.000 Einwohnern.
Allerdings wohnen zwei Drittel der Bevölkerung in der Stadt und auch in Zukunft wird
hier der Bevölkerungsschwerpunkt liegen. Die Städte sind das Rückgrat, das unser Land
stärkt und zusammenhält. Sie sind wirtschaftliche und gesellschaftliche Zentren. Vitale
Innenstädte bieten nicht nur ihren Einwohnern ein Zuhause, sondern sie sind auch interessante Anziehungspunkte für Besucher und Touristen. Darüber hinaus erfüllen sie eine wichtige Versorgungsfunktion für die Bewohner aus dem Umland.
Mit der Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten
rücken wir die eigene Immobilie in den Mittelpunkt. Dabei werden in erster Linie jene angesprochen, die in den eigenen vier Wänden in der Innenstadt wohnen möchten oder es
anderen auf direktem Weg ermöglichen wollen. Selbstnutzer und Investoren erfahren in
dieser Broschüre alles über die wichtigsten Inhalte der Förderrichtlinie sowie über die
Chancen und Möglichkeiten urbanen Lebens.
Hier hat jedes Haus seinen individuellen Charakter:
Blick in die Bodelschwinghstraße in Beeskow.
Die Stärke einer Stadt hängt eng mit dem Engagement ihrer
kommunalen Verwaltung zusammen. Daher spricht diese Broschüre auch besonders die kommunalen Vertreter an
und zeigt, wie man mit guter Vorbereitung und intelligentem
Management noch mehr Menschen vom Leben in der Innenstadt
überzeugen kann. Am Ende profitieren alle davon: das Land
Brandenburg, die Stadt und natürlich die Menschen, die in der
Innenstadt ein bezahlbares und lebenswertes Zuhause gefunden haben.
Ihr Reinhold Dellmann
Minister für Infrastruktur und Raumordnung
des Landes Brandenburg
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5
Stadt, Land, alles ist im Fluss
Die neuen Rahmenbedingungen
Die demografische Entwicklung
hat den Weg in die Schlagzeilen
und in die öffentliche Diskussion gefunden. Sie ist nicht
mehr länger ein abstraktes
Thema der Politik, sondern
betrifft heute jeden, auch und
vor allem die Einwohner des
Lan des Brandenburg. Dafür
sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Bis zum Jahr
2030 wird die brandenburgische Bevölkerung um 13 %
auf 2.235 Millionen Einwohner
zurückgehen. Und: bis 2030
wird die Zahl der jährlichen Geburten von
18.100 auf 11.400 sinken. Neben den vergleichsweise wenigen Familien mit kleinen
Kindern wird die Zahl der über 65-jährigen
stetig wachsen. Man rechnet damit, dass
das Land Brandenburg bis 2050 das „älteste“
Bundesland sein wird (Quelle: Konsequenzen
des demografischen Wandels in Europa,
Deutschland und Brandenburg, Okt. 2005).
Informationspolitik deutlich zur Innenstadt
bekennt, fällt Investoren und Privatpersonen
die Entscheidung für das Wohnen im
Zentrum leichter. Der besondere Vorteil für
die Kommune: Je lebendiger die Innenstadt,
desto besser ihre Außenwirkung und desto
mehr Pluspunkte im Standortwettbewerb.
Was bedeutet das für die Städte im Land
Brandenburg?
Wie bereits in den vergangenen Jahren werden sie auch in Zukunft nicht wachsen, sondern tendenziell kleiner werden. Das heißt
für die Menschen im Land Brandenburg,
dass sie weitere Strecken zurücklegen müssen, die Nahversorgung schlechter wird
und sie mit mehr Leerstand rechnen müssen. Mit dieser Entwicklung wird eine große Herausforderung aber auch eine große
Chance sichtbar. Es geht darum, auf diesen
Wandel nicht nur zu reagieren, sondern ihn
nachhaltig zu gestalten. Innenstädte spielen
dabei eine besondere Rolle.
Damit sich noch mehr Menschen für den
Erwerb oder Bau des eigenen Zuhauses
entscheiden, wurde die Richtlinie klarer und
einfacher gestaltet. Die Förderung wird für
Selbstnutzer nur noch als Zuschuss ausgezahlt und nicht mehr als Darlehen, das später
zurückgezahlt werden muss.
An dieser Stelle ist insbesondere das
Engagement der Kommunen gefragt. Sie
müssen aktiv dazu beitragen, dass sich jeder
neue Einwohner in der Innenstadt willkommen
und unterstützt fühlt. Wenn sich eine Stadt mit
gutem Flächenmanagement und offensiver
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Vor dem Hintergrund der veränderten
Rahmenbedingungen hat das Ministerium
für Infrastruktur und Raumordnung (MIR)
eine offene und flexible Förderung für
Wohneigentum möglich gemacht. Denn auch
wenn die Zahlen scheinbar eindeutig sind,
wird die brandenburgische Bevölkerung in
Zukunft nicht nur aus Senioren bestehen.
Brandenburg ist und bleibt vielgestaltig, differenziert und facettenreich. Genau aus diesem Grund spricht das MIR mit der neuen
Förderrichtlinie auch neue Personengruppen
an. Neben Paaren und Familien können nun
auch Einzelpersonen und ältere Menschen
die Vorteile der Richtlinie nutzen und
Wohneigentum in der Innenstadt schaffen.
Mit der Förderrichtlinie zur Schaffung von
Wohneigentum betont das MIR die besondere
Rolle der Innenstädte im Land Brandenburg.
Sie sind individuell, unverwechselbar und
sie waren schon immer mehr als nur ein
Wohnort. Innenstadt zeichnet sich durch
eine Vielzahl der Nutzungen aus. Handel,
Gewerbe, Dienstleistung gehören ebenfalls
dazu wie Verwaltung und Kultur. Damit übernehmen sie eine zentrale Funktion in der
Stadt. Das MIR möchte diese Multi-Funktion
der Innenstadt stabilisieren, damit sie der
ganzen Stadt und der angrenzenden Region
Halt geben kann.
Aber was kostet das Leben in der Stadt?
Zugegeben: Ein Neubau auf dem Land ist
auf den ersten Blick oft günstiger als mitten
in der Stadt. Die Grundstücke sind billiger
und in der Regel mit Versorgungsleitungen
gut erschlossen. Außerdem müssen, wie bei
der Sanierung eines alten Hauses häufig der
Fall, keine Vorgaben des Denkmalschutzes
beachtet werden. Die Förderrichtlinie des
MIR hilft mit den Zuschüssen, diese höheren
Kosten auszugleichen. Mit anderen Worten:
Die Förderung ist ein Bonus für all jene, welche die Vorteile der Innenstadt schätzen und
sie im eigenen Heim genießen wollen.
Einkaufen, Kaffee trinken, ins Gespräch kommen:
Lebensqualität in Herzberg.
halb wohnt, benötigt für die langen Wege zur
Arbeit, Schule und zum Einkaufen meistens
das Auto. Auf diesen zusätzlichen Strecken
erfährt man sich im wahrsten Wortsinn mit
hohen Benzinkosten und Kfz-Steuern die
angeblich eingesparten Kosten. Der häufig
benötigte Zweitwagen erhöht die Ausgaben
und leider auch die Schadstoffbelastung der
Umwelt zusätzlich.
Zuschuss hin, Bonus her – das Argument der
höheren Kosten in der Stadt erscheint bei
näherer Betrachtung auch ohne Förderung oft
wie eine Milchmädchenrechnung. Wer außer7
Lieber Ankommen statt immer Hin und Her
Gute Gründe für das Leben in der Innenstadt
Der Marktplatz, das Rathaus, Kirche und
Bürgerhäuser – eine vitale Stadt lebt
aus ihrer Mitte heraus. Das ist im Land
Brandenburg seit vielen Jahrhunderten so.
Die Mitte der Stadt bildet den Kern des
gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens. Traditionell ist die Innenstadt
der Wohnort für viele unterschiedliche soziale Gruppen: Junge und Ältere, Familien
und Singles, Eigentümer und Mieter. Die
City ist immer eine vielfältige Mischung.
Das kommt all jenen entgegen, die als älterer Mensch nicht ausschließlich unter Alten
leben wollen oder in der Neubauidylle nicht
nur mit Familien leben möchten, die wie ein
Spiegelbild ihresgleichen sind. Das Leben
in der Innenstadt bietet die Möglichkeit,
sich im Alltag zu treffen – auf Plätzen, die
Austausch ermöglichen und in Straßen, in
denen man sich begegnen und nicht nur
konsumieren kann.
Parallel zu diesen eher „weichen“ Faktoren
gibt es noch eine ganze Reihe sehr praktischer Vorteile für das Leben in der
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Innenstadt. Allein die kurzen Wege machen
das urbane Leben angenehm. Gleich um
die Ecke ist der Arzt, zur Schule gehen die
Kinder zu Fuß und der Einkauf auf dem Markt
kann schnell mit dem Rad erledigt werden.
Wer in der Innenstadt lebt, spart sich das
viele Hin und Her zwischen Wohnung und
Arbeitsplatz und damit viel Zeit. Die Stadt
der kurzen Wege ist familienfreundlicher,
weil sich Kinder und Beruf einfacher miteinander verbinden lassen. Ein Pendler, der
im Grünen wohnt und zum Arbeiten in die
Stadt fahren muss, ist im Jahr durchschnittlich mehr als 30 Tage lang unterwegs (ZEIT,
18.8.2005). Würde er in der Nähe seines
Arbeitsplatzes wohnen, könnte er diesen
ganzen Monat für sich, seine Familie und
Freizeit nutzen.
Neben kurzen Wegen und Zeitgewinn gibt
es aber auch zahlreiche umweltfreundliche Gründe für ein Leben in der Innenstadt.
Zum Beispiel macht es eine feinmaschigere Infrastruktur möglich, dass längere Wege innerhalb der Stadt bequem mit
dem Öffentlichen Nahverkehr zurückgelegt
werden können und auch die Anbindung
an andere Städte besser ist als auf dem
Land. Darüber hinaus ist beispielsweise
eine Reihenbebauung an der Straße entlang auch energietechnisch sinnvoller,
weil die innen liegenden Häuser nur zwei
Außenwände besitzen.
Schließlich verringert das Leben in
der Innenstadt die stetig wachsende
Flächenversiegelung. Jedes Neubaugebiet,
jedes Haus im Grünen vernichtet ein Stück
von dem, was alle vor der Stadt so dringend
suchen – die Natur. In der Stadt hingegen
wird das bereits Vorhandene neu genutzt und
es kann auf nicht genutzten Brachflächen
Innovatives entstehen. Die Erfahrung hat
gezeigt, dass der Traum vom Leben im
Grünen für viele aus Kostengründen nur
im Einheitsreihenhaus verwirklicht werden
kann. Das ersehnte Grün ist dann oft nur
noch ein schmales Handtuch zwischen den
Rabatten der Nachbarn. Da ist so mancher
städtische Innenhof größer, grüner und indi-
Die Großstraße in Treuenbrietzen ermöglicht viele
schöne Blicke – auch den auf St. Marien.
vidueller. Das Haus selbst wird aber im Lauf
der Jahre scheinbar immer größer, wenn
die Kinder ausziehen und plötzlich mehr
Platz als nötig vorhanden ist.
Zeit und Geld sparen, umweltbewusst
handeln, mehr Spielräume haben – aufgrund dieser Faktoren entwickeln viele Bewohner der Innenstadt ein sehr positives Gefühl zu ihrem Wohnort. „Das ist
meine Stadt, hier gehöre ich hin“, ist der
Ausdruck einer gelungenen Identifikation
und die beste Voraussetzung für bürgerschaftliches Engagement. Denn wer seine nächste Umgebung mag, setzt sich gerne dafür ein und versucht, das Gute noch
besser zu machen. So entstehen lebendige Stadtviertel, die sich durch eine vielfältige Mischung der Bewohner und gute
Nachbarschaften auszeichnen.
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Vielfalt auf allen Ebenen
Neue Lebensstile und Wohneigentum
in der Innenstadt
Zwischen alt und alt passt gut etwas Neues: Kurstraße
in Brandenburg.
und möchte sich mit einem Hauskauf nicht in
alle Ewigkeit binden.
Und auch die Senioren haben sich in vielerlei Hinsicht verändert. Sie möchten sich
nicht einfach zur Ruhe setzen, sondern die
Zeit nach den Jahren der Arbeit aktiv erleben
und genießen. Viele Paare über 60, deren
Kinder erwachsen sind, bevorzugen daher
das Leben in der Stadt mit ihren Kulturund Freizeitangeboten sowie der guten
Nahversorgung und verlassen ihr zu groß
gewordenes Haus im Grünen.
Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Es
gibt nicht mehr die Alten, den Single oder
die Familie, die bisher alle ohne größere
Schwierigkeiten in verschiedene Schubladen
passten. Wo früher die Gesellschaft stand,
erkennt man heute eine Viel zahl von
Individuen mit den unterschiedlichsten
Einstellungen, Anforderungen und Lebensstilen.
Besonders deutlich zu erkennen ist dieser
Wandel in Bezug auf das Arbeitsleben. Ob
gewollt oder unfreiwillig – für viele Menschen
ist der geradlinige Berufsweg von der Schule
über die Ausbildung bis zur Rente nicht mehr
aktuell. Unterschiedliche Jobs in verschiedenen Städten oder die Kombination von
Home-Office und klassischem Arbeitsplatz
sind heute keine Seltenheit mehr. Wer so
viel Flexibilität im Arbeitsleben hat, benötigt
sie natürlich auch im Bereich des Wohnens
10
Ob Arbeitnehmer oder Pensionär – für alle
gilt: Wohneigentum ist heute kein lebenslanges Versprechen mehr. Es lohnt sich, ein
Haus oder eine Wohnung auch für 10 Jahre
zu kaufen und danach, wenn sich die individuellen Bedingungen geändert haben, wieder zu verkaufen. Beim Wohneigentum in
der Innenstadt geht diese Rechnung gut
auf, denn es kann ohne nennenswerte finanzielle Einbußen wieder verkauft werden.
Die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt
hat gezeigt, dass der Wertverlust von
Eigenheimen auf dem Land viel höher ist als
noch vor Jahren erwartet.
ne Ergänzung zur Hauptwohnung sein und
morgen als kleines Appartement vermietet
werden. Ob Gründerzeithaus, ehemaliges
Ackerbürgerhaus oder das Loft in der früheren Fabrik – in der Innenstadt kann jeder
seine individuelle Wohnform finden, besonders dann, wenn ihn nicht nur Standardideen
überzeugen.
Das hat nicht allein mit der Bevölkerungsentwicklung oder Landflucht zu tun, sondern auch mit der Nutzbarkeit der Immobilie.
Ein Einfamilienhaus bleibt in der Regel ein
Einfamilienhaus mit Küche, Bad, Wohnund Schlafzimmern und Gäste-WC. Wer
über Wohneigentum in der Innenstadt nachdenkt, steht natürlich vor einer größeren
Herausforderung. Nicht jede Wand in einem
bestehenden Haus kann ohne weiteres verschoben werden. Darin liegt aber auch eine
kreative Chance. Beispielsweise kann heute das Büro in der Hofremise eine gelunge-
Bei allen Tendenzen zum Lebensabschnittswohnen bleibt aber nach wie vor ein bekanntes Argument bestehen: Wohneigentum bedeutet Sicherheit. Wohneigentum in der
Innenstadt ist und bleibt eine gute Altersvorsorge, zum Beispiel auch für junge
Familien, die Weitblick in die Zukunft haben.
Sie profitieren heute vom kurzen Schulweg
der Kinder und bleiben später, wenn der
Nachwuchs aus dem Haus ist, einfach dort
wohnen, um medizinische Versorgung und
Einkaufen auch im Alter ganz in der Nähe zu
haben.
Unsere Städte haben viele Gesichter: Mauerwerk und
Fachwerk in Belzig und Lenzen.
Die demografische Entwicklung und damit
die zunehmende Zahl älterer Menschen
im Land Brandenburg hat das MIR bei der
Förderrichtlinie zum Wohneigentum in der
Innenstadt besonders berücksichtigt. Daher
sind auch Modellvorhaben förderfähig, die
Wohnformen wie Wohngemeinschaften für
ältere Menschen (mit oder ohne Betreuung)
weiter entwickeln und realisieren wollen.
Weitere Vorteile für ältere Menschen: Ergänzend zur bestehenden Hauptwohnung kann
die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen Wohnung gefördert werden, damit z. B.
ältere Familienangehörige einziehen können.
Schließlich wird auch der behindertengerechte Ausbau nach DIN 18025 unterstützt,
um das Haus bzw. die Wohnung barrierefrei
zu machen.
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Die Förderung für Selbstnutzer
Einfach und flexibel
einem Zweipersonen-Haushalt mit geringen
Einkünften kommt es beispielsweise darauf
an, dass das Einkommen der vergangenen
beiden Jahre 75.000 Euro nicht überschreitet. Dabei ist es unerheblich, wie viel davon
der Bauherr verdient und wie viel der bzw. die
Partner/in.
Gemeinsam geht es besser: Das MIR fördert Baugemeinschaften, bei denen sich
mehrere Bauherren an einem gemeinsamen
Projekt beteiligen. Sie können sich entweder
auf privater Basis zusammenfinden oder von
einem professionellen Baubetreuer begleitet
werden. Ihr Vorteil: Sie sparen Kosten z. B.
durch den Kauf größerer Materialmengen
oder die einheitliche Planung durch einen
Architekten.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie die Förderung
in Anspruch nehmen, verpflichten Sie sich, Ihr
Wohneigentum mindestens 10 Jahre selbst
zu nutzen.
Wer wird gefördert?
Ganz gleich, ob Sie allein wohnen oder
gemeinsam mit Ihrer Familie – die Förderung
unterstützt alle Haushalte unabhängig von ihrer
Personenzahl. Allerdings darf das Einkommen
bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Ob Sie innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen, können Sie Ihren
Ein kommenssteuerbescheiden der letzten beiden Jahre vor der Antragstellung entnehmen. Dabei werden die positiven Einkünfte zugrunde gelegt. Falls Ihnen der
Ein kom menssteuerbescheid des letzten
Jahres noch nicht vorliegt, erhalten Sie bei
der InvestitionsBank des Landes Brandenburg
(ILB) Informationen über alternative Einkommensnachweise.
Bei der Berechnung der Förderung wird zwischen Haushalten mit geringen Einkünften
und übrigen Haushalten unterschieden.
12
Gar nicht von der Stange: Einfamilienhäuser in Werder.
Einkommensgrenzen (bezogen auf das
Einkommen der letzten beiden Jahre)
•
•
Haushalte mit geringen Einkünften:
50.000 Euro für den Bauherrn
25.000 Euro für den Ehepartner bzw.
den Partner einer auf Dauer angelegten
Lebensgemeinschaft
15.000 Euro für jede weitere zum
Haushalt gehörende Person
Übrige Haushalte:
70.000 Euro für den Bauherrn
50.000 Euro für den Ehepartner bzw.
den Partner einer auf Dauer angelegten
Lebensgemeinschaft
30.000 Euro für jede weitere zum
Haushalt gehörende Person
Bitte beachten Sie, dass bei der Einhaltung der
Einkommensgrenzen das Gesamteinkommen
des Haushalts ausschlaggebend ist. Bei
Wo wird gefördert?
Mit der Neuausrichtung der Wohneigentumsförderung im Rahmen der integrierten Innenstadtentwicklung konzentriert sich die Förderung noch stärker auf die Brandenburger
Kernstädte. Die Förderung gilt grundsätzlich
nur für die innerstädtischen Sanierungs- und
Entwicklungsgebiete im Land Brandenburg.
Darüber hinaus ist es in
• Städten der regionalen Wachstumskerne,
• Stadtumbaustädten, die vom MIR gefördert
werden und
• Mittelzentren
möglich, dass Kommunen weitere Standorte
als „Vorranggebiete Wohnen“ ausweisen und
damit auch innerhalb dieser Gebiete gefördert
werden kann.
In welchem Gebiet Ihr zukünftiges Wohneigentum liegen muss, um förderfähig zu sein,
erfahren Sie bei der ILB oder direkt bei Ihrer
Kommune.
Was wird gefördert?
Sie werden gefördert, wenn Sie
• eine leer stehende Wohnung oder eine
Wohnung, in der Sie bereits wohnen,
kaufen wollen und wenn damit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von mindestens 500 Euro / qm
Wohnfläche verbunden sind.
• bestehende Gebäude um- oder ausbauen bzw. erweitern wollen, um damit für
Ihre Familie angemessenen Wohnraum
zu schaffen (z. B. Ausbau eines Dachgeschosses).
• ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung neu bauen oder für den Erstbezug erwerben (z. B. Schließen einer
Baulücke).
• in Verbindung mit der Hauptwohnung
eine zweite, in sich abgeschlossene
Wohnung für weitere Familienangehörige
schaffen wollen.
• bisher anders genutzte Räume (z. B. Gewerberäume) umwandeln und auf diesem Weg neuen Wohnraum schaffen.
• bereits Wohneigentum besitzen und
diesen selbst genutzten Wohnraum
behindertengerecht nach DIN 18025
anpassen müssen.
Sie erhalten nur dann eine Förderung, wenn
Sie sich an den Gesamtkosten in angemessener Höhe beteiligen können. Das bedeutet: Ihre Eigenleistung beträgt mindestens
15 % der gesamten Kosten.
Wenn Sie bestehende Gebäude um- oder
ausbauen bzw. erweitern oder wenn Sie
gemäß DIN 18025 barrierefreien Wohnraum
schaffen wollen, beträgt Ihre Eigenleistung
mindestens 10 % der Gesamtkosten.
Die Eigenleistung soll mindestens zu zwei
Dritteln aus Geldmitteln bestehen. Ergänzend
können Sie mit Ihrer eigenen Arbeitskraft
dazu beitragen, dass Ihr Eigenheim zügig
und kostengünstiger verwirklicht werden
kann.
>
13
Die Förderung für Investoren
Eine sichere Planungsgrundlage
Das Land Brandenburg unterstützt alle, die zupacken
können: Potsdam, Alt-Nowawes.
bzw. Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen Wohnung, die ausschließlich von
Haushaltsangehörigen genutzt werden darf
Bestandsgebäude können nur dann gefördert werden, wenn diese im Sinne der städtebaulichen Zielvorgaben hergerichtet werden
und mit den geplanten Baumaßnahmen ein
Beitrag zur städtebaulichen Aufwertung und
Verbesserung des Wohnungsumfeldes erfolgt.
Neben den notwendigen Baumaßnahmen im
Gebäudeinneren sind dabei auch notwendige
Maßnahmen an der Gebäudehülle zu berücksichtigen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung für Selbstnutzer wird ausschließlich in Form von Zuschüssen gezahlt.
Die Grundförderung beträgt 12.000 Euro, die
unter bestimmten Voraussetzungen um die
Zusatzförderung aufgestockt werden kann.
Die Zusatzförderung beträgt:
• 12.000 Euro für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden
• 5.000 Euro für jedes Kind, das zum
Haushalt gehört
• 5.000 Euro für Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen (einmalig)
• 5.000 Euro für Haushalte mit geringem
Einkommen (einmalig)
Darüber hinaus können Sie eine Förderung
erhalten:
• Bis zu 18.000 Euro für die Anpassung
Ihres bereits selbst genutzten Wohneigentums an die Anforderungen der
DIN 18025
• 10.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten) für Um- und Ausbau, Erweiterung
14
Wann wird nicht gefördert?
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie
• mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben,
bevor eine Förderzusage erteilt wurde
• bereits einen Kaufvertrag ohne kostenfreies Rücktrittsrecht abgeschlossen haben
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Damit die Innenstädte nachhaltig gestärkt
werden, kann die Förderung zur Wohneigentumsbildung mit Fördermitteln aus der Stadterneuerung kombiniert werden. Förderfähige
Maßnahmen gelten nur in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und umfassen
• Ordnungsmaßnahmen (z. B. Grundstücksberäumung)
• kleinteilige Vorhaben zur Verbesserung
des Stadt- und Ortsbildes (z. B. Fassadengestaltung, Fenster, Türen)
Darüber hinaus können Zuschüsse für die
Modernisierung und Instandsetzung der
Gebäudehülle gemäß der Förderrichtlinie zur
Stadterneuerung in Anspruch genommen werden, wenn das Gebäude einen Stadtbild prägenden Charakter hat.
Dieser Zuschuss schließt den Zuschuss
für Bestandsmaßnahmen von 12.000 Euro
nach der Förderrichtlinie von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten aus
(siehe: Wie wird gefördert?, Zusatzförderung
Punkt 1) und kann auch nicht mit den kleinteiligen Vorhaben zur Verbesserung des Stadtund Ortsbildes kombiniert werden.
Ob Ihr Gebäude Stadtbild prägenden Charakter hat bzw. in einem förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet liegt, erfahren Sie bei der
Kommune.
Wer wird gefördert?
Sie werden gefördert, wenn Sie als natürliche
oder juristische Person ein Vorhaben zur Bildung
von selbst genutztem Wohnraum verwirklichen
wollen. Dabei muss immer das Ziel sein, das
Gebäude oder die Wohnung nach Fertigstellung
so bald wie möglich zu veräußern. Sie dürfen nur
an Personen verkaufen, die das Wohneigentum
selbst nutzen wollen. Nur in Ausnahmefällen kann
einer Vermietung der geförderten Wohnungen
zugestimmt werden.
dabei auch notwendige Maßnahmen an der
Gebäudehülle zu berücksichtigen.
Was wird gefördert?
Die Förderung bezieht sich auf
• den Um- und Ausbau von bestehenden
Gebäuden
• den Neubau, um Baulücken zu schließen
oder auf innerstädtischen Recyclingflächen
Sie erhalten nur dann eine Förderung, wenn
Sie sich an den Gesamtkosten in angemessener Höhe beteiligen können. Das bedeutet: Ihre Eigenleistung muss mindestens 20 %
der gesamten Kosten betragen. Die Eigenleistung soll mindestens zu zwei Dritteln aus
Geldmitteln bestehen. Beim Verkauf der geförderten Wohnungen darf der Preis nicht mehr
als die Gesamtkosten plus eines Zuschlags
von 10 % betragen.
Wo wird gefördert?
Die Förderung gilt grundsätzlich nur für die
innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete im Land Brandenburg.
Wie wird gefördert?
Im Gegensatz zu den Selbstnutzern wird
den Investoren ein Baudarlehen (Anschubfinanzierung) gewährt:
• bis zu 500 Euro / qm Wohnfläche für Vorhaben im Wohnungs- und Gebäudebestand
• bis zu 350 Euro / qm Wohnfläche für
Neubauvorhaben
• zusätzlich bis zu 100 Euro / qm Wohnfläche
für Herstellung der Barrierefreiheit gemäß
DIN 18025
Bestandsgebäude können nur dann gefördert
werden, wenn diese im Sinne der städtebaulichen
Zielvorgaben hergerichtet werden und mit den
geplanten Baumaßnahmen ein Beitrag zur städtebaulichen Aufwertung und Verbesserung des
Wohnungsumfeldes erfolgt. Neben den notwendigen Baumaßnahmen im Gebäudeinneren sind
Wie sind die Darlehenskonditionen?
Das Darlehen ist nach der ersten Auszahlung
drei Jahre zins- und tilgungsfrei. Danach wird
ein auf dem Kapitalmarkt üblicher Zinssatz
angesetzt. Die Tilgung beträgt mindestens 1 %.
Das Darlehen muss unverzüglich zurückgezahlt
werden, wenn das geförderte Objekt als selbst
genutztes Wohneigentum verkauft wurde.
Darüber hinaus ist es in
• Städten der regionalen Wachstumskerne
• Stadtumbaustädten, die vom MIR gefördert
werden und
• Mittelzentren
möglich, dass Kommunen weitere Standorte
als „Vorranggebiete Wohnen“ ausweisen
und damit auch innerhalb dieser Gebiete
gefördert werden kann. Ob das Gebäude
bzw. Grundstück in einem der genannten
Fördergebiete liegt, erfahren Sie bei der ILB
oder der Kommune.
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Damit die Innenstädte nachhaltig gestärkt werden,
kann die Förderung zur Wohneigentumsbildung
jetzt noch umfangreicher mit Fördermitteln aus
der Stadterneuerung kombiniert werden. Sie können sowohl die Anschubfinanzierung als auch
die Förderung der Gebäudehülle ohne Abstriche
nutzen. Förderfähige Maßnahmen gelten nur in
den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
und umfassen
• Ordnungsmaßnahmen (z. B. Grundstücksberäumung)
• kleinteilige Vorhaben zur Verbesserung
des Stadt- und Ortsbildes (z. B. Fassadengestaltung, Fenster, Türen)
• Modernisierung und Instandsetzung der
Gebäudehülle
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Mit Weitblick finanzieren
Kombinationen mit anderen Förderprogrammen
4. CO2-Gebäudesanierung
• Energetische Sanierung von selbst
genutzten Wohngebäuden
• Für Selbstnutzer: Zuschuss, der nicht
zurückgezahlt werden muss oder
Darlehen. Für Investoren steht in diesem Programm die Kreditvariante zur
Verfügung.
• Zuschuss max. 8.750 Euro je
Wohneinheit
5. Ökologisch bauen
• Neubau bzw. Erwerb von Energiesparhäusern / Passivhäusern sowie der
Einbau von Heiztechnik auf der Basis
erneuerbarer Energien
• Günstiger Kredit für Privatpersonen und
Investoren
• Kreditbetrag max. 50.000 Euro
Zusätzlich zur Kombination mit Fördermitteln
aus der Städtebauförderung (siehe Seite 15)
können Sie weitere Förderprogramme
für eine günstige Finanzierung des selbst
genutzten Wohneigentums in Anspruch nehmen. Neben der Wohneigentumsbildung konzentrieren sich diese Programme in erster
Linie auf Maßnahmen, die den Umweltschutz
unterstützen.
PROGRAMME DER KREDITANSTALT
FÜR WIEDERAUFBAU (KFW)
1. Wohneigentumsprogramm
• Erwerb oder Bau eines Hauses bzw.
einer Wohnung zur Selbstnutzung
• Langfristige und zinsgünstige Darlehen
für private Bauherrn
• Finanzierung von bis zu 30 % der
Gesamtkosten
16
Am liebsten würde man hier gleich einziehen:
Gelungenes Sanierungsvorhaben in Mittenwalde,
PROGRAMM DES BUNDESAMTES
FÜR WIRTSCHAFT UND
AUSFUHRKONTROLLE (BAFA)
Paul-Gerhardt-Straße 9.
2. Wohnraum modernisieren
• Modernisierungs- und CO2-Minderungsmaßnahmen in oder an selbst genutzten
Wohngebäuden
• Günstiger Kredit für private Bauherrn und
Investoren
• Kreditbetrag max. 100.000 Euro je
Wohneinheit im Standardprogramm,
Öko-Plus-Variante max. 50.000 Euro je
Wohneinheit
3. Solarstrom erzeugen
• Erwerb, Errichtung oder Erweiterung von
Photovoltaikanlagen ab 40 qm
• Günstiger Kredit für private Bauherrn und
Investoren
• Kreditbetrag max. 50.000 Euro
Erneuerbare Energien
• Solarkollektoranlagen bis 40 qm installierter Bruttokollektorfläche, automatisch
beschickte Biomasseanlagen
(z. B. Pelletkessel) mit 8 KW bis 100 KW
Nennwärmeleistung, handbeschickte Scheitholzvergaserkessel mit 15 bis
30 KW Nennwärmeleistung
• Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
FINANZIERUNGSANGEBOTE DER
INVESTITIONSBANK DES LANDES
BRANDENBURG (ILB)
Ergänzend zu den Programmen der anderen Anbieter hat die ILB weitere Finanzierungsangebote im Programm.
Sie finanziert insbesondere
• Bauvorhaben von Personen, die nicht
förderungsberechtigt sind, weil ihr
Einkommen die Einkommensgrenzen
überschreitet
• Bauvorhaben in Verbindung mit den
Förderprogrammen der KfW, z. B.
Wohneigentumsprogramm
• Bauvorhaben, die nicht in den Landesförderprogrammen erfasst sind, z. B.
Modernisierung und Instandsetzung von
selbst genutztem Wohneigentum
Bitte erkundigen Sie sich bei der ILB oder
direkt bei der KfW, ob und wie die einzelnen Programme miteinander oder mit Programmen anderer Anbieter kombiniert werden können. Die genauen Adressen und
Ansprechpartner finden Sie im Verzeichnis
auf der letzten Seite dieser Broschüre.
BÜRGSCHAFTEN
Wenn Sie zum Kauf oder Bau Ihres selbst
genutzten Eigenheims ein Darlehen bei
einem Kreditinstitut aufnehmen, können Sie
eine Landesbürgschaft beanspruchen. Eine
Bürgschaft kann auch dann gewährt werden,
wenn eine Grundbucheintragung noch nicht
möglich ist. Den Antrag stellen Sie über Ihre
Hausbank bei der ILB.
LASTENZUSCHUSS
Falls Sie nach dem Einzug in Ihr Wohneigentum die Finanzierung nicht mehr tragen
können, z. B. aufgrund von Arbeitslosigkeit,
kann für maximal 12 Monate unterstützend ein Lastenzuschuss gezahlt werden. Wenn sich in der Zwischenzeit Ihre
Einkommensverhältnisse wieder merklich
gebessert haben, wird er neu festgesetzt.
Sie beantragen den Lastenzuschuss bei den
Wohngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.
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Sicher gut beraten
Die InvestitionsBank des Landes Brandenburg
(ILB)
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Für Selbstnutzer
Ihr wichtigster Ansprechpartner für alle
Informationen rund um die Förderung des
selbst genutzten Wohneigentums in der
Innenstadt ist die ILB. Sie ist die Bewilligungsstelle für Ihren Förderantrag.
Wichtig! Bitte achten Sie unbedingt darauf,
dass Sie erst den Kaufvertrag abschließen
bzw. mit den Baumaßnahmen beginnen,
wenn Sie die verbindliche Förderzusage
der ILB erhalten haben. Ansonsten ist eine
Förderung nicht möglich.
Vor Ihrer Antragsstellung steht eine ausführliche Finanzierungsberatung bei der ILB, bei
der Sie alle wichtigen Informationen zum
Förderprogramm, zu den Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen
und den einzelnen Schritten des Bewilligungsverfahrens erhalten.
Darüber hinaus müssen Sie beachten,
dass Sie nach der Förderzusage spätestens innerhalb von sechs Monaten mit den
Baumaßnahmen beginnen und sie in der
Regel innerhalb von 18 Monaten abschließen müssen.
Den Förderantrag auf selbst genutztes
Wohneigentum in der Innenstadt stellen Sie
direkt bei der ILB. Dazu gehören neben dem
Antragsformular:
• die städtebauliche Stellungnahme
• das Protokoll der Finanzierungsberatung
bei der ILB
• der Nachweis über die positiven Einkünfte der vergangenen beiden Kalenderjahre
• die aktuellen Meldebescheinigungen der
Personen, die künftig zu Ihrem Haushalt
zählen werden
• bei Grundstücken der Nachweis des
Eigentums / Erbbaurechts bzw. des gesicherten Eigentumserwerbs / Vergabe des
Erbbaurechts
Für Investoren
Die ILB ist auch Bewilligungsstelle, wenn Sie
ein Sanierungs- bzw. Bauvorhaben realisieren und es anschließend als Wohneigentum
für Selbstnutzer veräußern wollen. In diesem Fall ist eine Vorprüfung durch die ILB
Wenn Sie die Wohneigentumsförderung mit
Mitteln aus der Städtebauförderung kombinieren wollen, stellen Sie bitte den Antrag
auf Städtebauförderung direkt bei Ihrer
Stadt bzw. Gemeinde. Dort erhalten Sie
auch genaue Informationen, was der Antrag
im Einzelnen beinhalten muss.
notwendig. Es wird in erster Linie geprüft,
ob das Gebäude bzw. Grundstück in der förderfähigen Gebietskulisse liegt und ob die
Gesamtmaßnahme hinsichtlich der städtebaulichen Einordnung schlüssig ist.
Wenn Ihr Antrag bewilligt ist, erhalten Sie
50 % des Zuschusses nach Baubeginn,
40 % nach Fertigstellung des Rohbaus und
die restlichen 10 % nach der Schluss abnahme.
Ebenso wie die Selbstnutzer erhalten Sie
nach Antragsbewilligung 50 % der Zuwendung
nach Baubeginn, 40 % nach Fertigstellung
des Rohbaus und die restlichen 10 % nach
der Schlussabnahme. In Ausnahmefällen
können die Auszahlungsraten individuell
durch die ILB festgelegt werden.
Zwei beispielhafte Projekte
Frankfurt (Oder) (oben)
Ein schönes Beispiel für ein Neubauprojekt
in der Innenstadt ist das Bauvorhaben „An
der alten Oder“ in Frankfurt (Oder). Hier
wurden insgesamt 55 neue Wohnungen
gebaut, die nach der Fertigstellung an
Selbstnutzer veräußert wurden. Der
Bauherr ist die ARGE „An der alten Oder
GbR“, die vom Ministerium für Infrastruktur
und Raumordnung mit Hilfe einer
Anschubfinanzierung unterstützt wurde.
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
startete im Jahr 2002 und wird voraussichtlich 2007 fertig gestellt.
Brandenburg (rechts)
Das Haus Deutsches Dorf 33 in Brandenburg
an der Havel liegt im Sanierungsgebiet und
wurde von einem privaten Bauherrn modernisiert und instand gesetzt. Das Gebäude
in geschlossener Bauweise ist heute das
Zuhause einer vierköpfigen Familie.
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Kommunen, macht Euch stark!
Vitale Innenstädte für ein gutes Image
Guten Ideen öffnen sich alle Türen.
Damit möglichst viele Bürger dazu angeregt
werden, sich ein eigenes Zuhause in der
Innenstadt zu schaffen, ist parallel zu einem
aktiven Flächenmanagement eine umfassende Informationspolitik notwendig.
Mit regelmäßigen Informations-Veranstaltungen, öffentlichen Besichtigungs touren,
„Musterhäusern“ und der Einbindung der
lokalen Presse werden die Bewohner und
Interessenten in die Entwicklung der Stadt
direkt einbezogen. Darüber hinaus ist auch
ein ausgeprägtes Dienstleistungsverständnis der Kommune wichtig. Wenn die
Bürger als Kunden behandelt werden
und sie sich willkommen fühlen, kann aus
einem ersten Interesse für innerstädtisches Wohneigentum leichter ein konkreter
Kaufvertrag werden.
Je aktiver eine Kommune, desto lebendiger
ihre Stadt. Mit dieser einfachen Gleichung
haben schon zahlreiche Kommunen im Land
Brandenburg ihre Stadt attraktiver und lebenswerter gemacht. Damit diese Rechnung für viele weitere Kommunen aufgehen kann, unterstützt sie das MIR mit vielfältigen Maßnahmen.
Dazu gehört die Verknüpfung von Städtebauund Wohnraumfördermitteln, mit der die
Wohneigentumsbildung in den Innenstädten
noch besser realisiert werden kann. Darüber
hinaus stellt das MIR bis 2010 ausschließlich für die Kumulation von Wohneigentum
und Städtebauförderung zusätzliche Städtebaufördermittel zur Verfügung. Damit sollen
beispielhafte Wohneigentumsprojekte in der
Innenstadt, vorrangig im Bestand, unterstützt
werden.
Als beispielhaft werden vor allem jene Projekte
eingestuft, die sich vor den ersten Schritten
eine Reihe entscheidender Fragen stellen –
und sie umfassend beantworten. Welche
Flächen sind für eine Bebauung bereits verfügbar? Welche Flächen bedürfen noch einer
Vorbereitung? Wo sind Flächen der kom20
Veranstaltungsort? Mehr-Generationen-Wohnen? Eine
Fachwerkscheune in Dahme wartet auf ihre neue
Nutzung.
munalen Wohnungsgesellschaften, die privaten Bauherren oder Investoren angeboten werden können? Wo können innerhalb
der vorhandenen Gebietskulissen noch
Schwerpunkte gesetzt werden? Wie erreicht
man die Interessenten? In jedem Fall ist eine
eingehende Analyse nötig, um entscheiden
zu können, wo die Wohneigentumsbildung
besonders unterstützt werden soll.
Mit-Denker herzlich eingeladen
Gute Partner bei der Planung und Ausführung
sind die besten Voraussetzungen für
eine attraktive Innenstadt. Kommunen,
Sanierungsträger, Wohnungsunternehmen,
Architekten, Banken und/oder Bauträger
haben sich bereits in vielen Städten zu starken Bündnissen zusammengeschlossen, bei
denen jeder seinen entscheidenden Teil leistet, damit das komplette Projekt erfolgreich umgesetzt werden kann. Ein wichtiges
Merkmal dieser Kooperationen ist die Bereit-
schaft, sich gemeinsam auf das übergreifende Ziel „Die Stadt stärken“ zu konzentrieren und individuelle Interessen erst an zweite
Position zu stellen.
Vom Allgemeinen zum Speziellen
Der Aufbau und besonders die Pflege von
Baulücken- und Leerstandskatastern sind
wichtige Schritte, um geeignete Standorte
und Gebäude für die Wohneigentumsbildung
ausfindig zu machen. Diese Kataster geben
intern eine aktuelle Übersicht über das
noch auszuschöpfende Wohn eigen tumspotenzial. Außerdem können extern schneller Käufer gefunden werden, wenn diese
Daten auch öffentlich gemacht werden und
Interessenten damit konkret angesprochen
werden können.
Informieren und interessieren
Jede Stadt wünscht sich Bürger, die sich mit
ihrem Wohnort identifizieren können und die
Stadt als „ihre“ Stadt erkennen. Das gelingt
besonders dann, wenn sich die Menschen
von ihrer Kommune wahrgenommen und
ernst genommen fühlen.
Der Königsweg
Ein zentraler Ansprechpartner in der Kommune für alle Maßnahmen und Fragen
zur Bildung von Wohneigentum ist für die
Kunden optimal. Hier können die Fäden
zusammenlaufen und der Weg zum Wohneigentum in der Innenstadt leichter geebnet
werden. Trotz zusätzlicher Kosten lohnt es
sich, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten.
Denn eine vitale Innenstadt rechnet sich auf
jeden Fall.
Für die Stärkung der brandenburgischen
Innenstädte kommt den Kommunen aber
auch den Wohnungsunternehmen, Bauund Sanierungsträgern eine entscheidende
Bedeutung zu. Sie haben es in der Hand,
ob sich eine Stadt aus ihrem Kern heraus entwickeln kann. Von hier aus kann
eine Qualität entstehen, die bis an die
Stadtgrenzen und darüber hinaus strahlt.
Die Folge: Klare Vorteile im Standortwettbewerb und gute Argumente gegen das
Bauen auf der grünen Wiese.
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Wir helfen Ihnen gerne
Adressen und Ansprechpartner
Möchten Sie noch mehr wissen?
Weitere Informationen und Literaturliste
InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam
InvestitionsBank des Landes
Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung des Landes Brandenburg
Telefon: (0331) 660-0
Info-Telefon Selbstnutzer: (0331) 660-1322
•
•
Broschüre „Zuhause in der Stadt“ –
Arbeitshilfe für Kommunen, Wohnungsunternehmen, Sanierungs- und Entwicklungsträger sowie weitere örtliche
Akteure, die sich mit dem Thema „innerstädtische Wohneigentumsbildung“
beschäftigen, Mai 2004
•
Broschüre „Starke Innenstädte –
Erfolgsfaktoren für die Bildung von
Wohneigentum im Land Brandenburg“
Demografischer Wandel und knappere Haushaltsmittel erfordern ein
Überdenken der Strukturpolitik. Die
Bildung von Wohneigentum in den
Innenstädten ist ein Instrument, zukunftsfähige Wohnangebote zu schaffen,
Dezember 2005.
Info-Telefon Investoren:
Nördliches Brandenburg: (0331) 660-1342
Email: heidrun.moeller@ilb.de
Südliches Brandenburg: (0331) 660-1308
Email: doris.enke@ilb.de
Fax: (0331) 660-1491
Internet: www.ilb.de
Email: immo-kunden@ilb.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Beratungszentrum Berlin
Charlottenstraße 33 / 33a, 10117 Berlin
•
Telefon: (030) 202 64-0
Fax: (030) 202 64-5445
Internet: www.kfw-foerderbank.de
Email: infocenter@kfw.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 128 a, 65760 Eschborn
Telefon: (06196) 908-625
Internet: www.bafa.de
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Telefon: (030) 72 61 65-600, Fax: (030) 72 61 65-699
Internet: www.dena.de
Email: info@dena.de
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Richtlinie zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zuganges zu den
Wohnungen in Mietwohngebäuden
(AufzugsR) – Runderlass des
Ministeriums für Infrastruktur und
Raumordnung vom 15. Februar 2007:
Zielgruppe sind junge Familien und
Senioren. Gefördert werden bauliche
Maßnahmen zur Herstellung des barrierefreien Zugangs sowie Nachrüstung von
Aufzügen zum barrierefreien Erreichen
von Mietwohnungen.
Erlass zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von
Mietwohnungen – Runderlass des
Ministeriums für Infrastruktur und
Raumordnung vom 15. Februar 2007:
Zuschüsse zur Verbesserung der
Wohnsituation in vorhandenen Mietwohnungen für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen, insbesondere zur Verbesserung der Nutzungs- und
Zugangsmöglichkeiten der Wohnungen
(z. B. nachträglicher Einbau von höhenüberwindenden Hilfsmitteln oder
Badumbau.
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
•
Liste mit den förderfähigen
Kollektoren und Solaranlagen
Download www.bafa.de
Deutsche Energie-Agentur (dena)
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
•
Broschüre „Wärme aus erneuerbaren
Energien“, März 2007
•
•
CD-ROM „Besser als ein Neubau:
Hocheffizientes Sanieren leicht
gemacht“, März 2007
•
Broschüre „Modernisierungsratgeber
Energie“, 2006
Broschüre „Co2-Gebäudesanierung:
Heute die Energie für Morgen sichern“
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