Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat Stellensuche

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Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat Stellensuche
EUROPA - EURES - Lebens- und Arbeitsbedingungen
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Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat
Stellensuche
Im April 2013 gab es im Vereinigten Königreich rund 500 000 freie Stellen, und die Beschäftigungsrate lag bei
40 %. Aufgrund der negativen Konjunkturentwicklung haben sich die Arbeitsmarktbedingungen für
Arbeitssuchende in vielen Bereichen inzwischen verschlechtert. Mehr Menschen bewerben sich für weniger freie
Stellen, aber dennoch besteht in einigen Sektoren immer noch ein Fachkräftemangel. Eine Liste der Berufe, für die
Fachkräftemangel herrscht, ist auf der Website der UK Border Agency einsehbar.
Alle freien Stellen, die bei der staatlichen Arbeitsvermittlung gemeldet sind, können auch über Eures, das
europäische Portal zur beruflichen Mobilität, abgerufen werden. Freie Stellen von Arbeitgebern, die Bewerbungen
aus anderen Ländern Europas in Betracht ziehen, sind mit einer EU-Flagge gekennzeichnet. Wenn Sie an einer
Tätigkeit in einem ganz bestimmten Fachgebiet interessiert sind, oder an Stellen, die nicht über Eures
ausgeschrieben werden, suchen Sie im Internet nach Unternehmen der betreffenden Branche oder des jeweiligen
Beschäftigungssektors. Im Vereinigten Königreich werden offene Stellen meist über die lokale und nationale Presse
oder
die
Websites
von
Unternehmen
ausgeschrieben;
auch
über
private
oder
staatliche
Arbeitsvermittlungsagenturen sowie auf Karriere- und Jobmessen werden Stellen vermittelt.
Jobcentre Plus
Jobcentre Plus, die staatliche Arbeitsvermittlung des Department for Work and Pensions (Ministerium für Arbeit und
Renten), bietet Arbeitsuchenden im erwerbsfähigen Alter in Großbritannien (England, Wales und Schottland)
Hilfestellung bei der Arbeitssuche und bei der Beantragung von Sozialleistungen. Die freien Stellen des „Jobcentre
Plus“ werden auf der GOV.UK-Website geführt.
Department for Employment and Learning (DEL) (Ministerium für Beschäftigung und Weiterbildung)
Das DEL, das Pendant zum Jobcentre Plus in Nordirland, unterhält ein Netz von Arbeitsagenturen, die Erwachsene
im erwerbsfähigen Alter bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und der Beantragung von Sozialleistungen
unterstützt.
Recruitment Agencies (Personalvermittlungsagenturen)
Im Vereinigten Königreich gibt es mehrere Tausend Recruitment Agencies. Sie sind in einem Dachverband, der
Recruitment
and
Employment
Confederation,
organisiert,
der
die
Interessen
der
privaten
Personalvermittlungsagenturen im Vereinigten Königreich vertritt.
Zeitungen
Stellenanzeigen für qualifizierte Arbeitsplätze werden häufig in den landesweit erscheinenden Zeitungen
veröffentlicht.
Jobs Fairs (Jobmessen)
Jobs Fairs oder Careers Fairs bieten eine gute Gelegenheit, mit zahlreichen potenziellen Arbeitgebern ins Gespräch
zu kommen. Die offizielle Website für Hochschulabsolventen im Vereinigten Königreich, „Prospects“, bietet eine
Veranstaltungsliste der Jobmessen für Hochschulabsolventen sowie hilfreiche Informationen über die verschiedenen
Arbeitsbereiche und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bewerbung
Bewerbung
Wenn Sie eine interessante Stelle gefunden haben, um die Sie sich bewerben möchten, sollten Sie auf die
Bewerbung größte Sorgfalt verwenden. Manchmal ist es möglich, sich telefonisch auf eine Stellenanzeige zu
bewerben, üblicherweise sendet der Bewerber jedoch ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular oder seinen
Lebenslauf ein. Der Bewerber kann dem Arbeitgeber seine Unterlagen entweder per E-Mail, Post oder auch online
zukommen lassen, je nachdem, welche Forderungen dieser hinsichtlich der Bewerbung stellt. Die Bewerbung darf
keine falschen oder unzutreffenden Angaben enthalten. Wer absichtlich falsche Angaben macht, kann vom
Arbeitgeber entlassen werden. Ihr Bewerbungsschreiben und Ihren Lebenslauf sollten Sie am PC oder auf der
Schreibmaschine schreiben, handschriftliche Bewerbungsschreiben sind unüblich. Wenn Sie im Eures-Portal unter
„My Eures“ einen eigenen Account eingerichtet haben, können Sie im Bereich für die Suche nach Lebensläufen
Ihren persönlichen Europass-Lebenslauf erstellen.
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Berufserfahrung
Art und Umfang Ihrer Berufserfahrung in früheren Tätigkeiten sind für den Arbeitgeber von großem Interesse. Für
Bewerber ohne Berufserfahrung ist es im Vereinigten Königreich schwierig, Arbeit zu finden. Als hilfreich kann sich
erweisen, wenn Sie ehrenamtliche Tätigkeiten oder andere Aktivitäten vorweisen können, die Ihr Engagement und
Ihre Arbeitswilligkeit erkennen lassen.
Qualifikationen
Wichtig sind genaue Angaben zu Ihren Qualifikationen. Wenn Sie diese Qualifikationen nicht im Vereinigten
Königreich erworben haben, können Sie im National Recognition Information Centre for the UK (NARIC) (Nationales
Informationszentrum für die Anerkennung von Qualifikationen) nach Entsprechungen für Ihre Qualifikationen
suchen.
Referenzen
Nicht selten werden vom Arbeitgeber Name und Anschrift von einer oder zwei Gewährspersonen als Referenz
verlangt. Hierbei sollte es sich um Personen handeln, die Sie gut kennen und in der Lage sind, ein kurzes
Empfehlungs- oder Referenzschreiben aufzusetzen. Dies dient dem Arbeitgeber als Entscheidungshilfe bei der
Stellenbesetzung. Infrage kommen hierbei frühere Arbeitgeber oder Hochschuldozenten, gelegentlich auch
Freunde, wenn etwa ein Persönlichkeitszeugnis gefordert wird. Wichtig ist, dass die als Referenz angegebenen
Gewährspersonen Englisch verstehen und auf Anfragen nach Empfehlungsschreiben auf Englisch antworten
können.
Vorstellungsgespräch
Das Vorstellungsgespräch bietet Ihnen die Gelegenheit, sich dem Arbeitgeber persönlich vorzustellen. Seien Sie
rechtzeitig da. Beschaffen Sie sich vorher Informationen über das Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben, um
Ihren Ansprechpartnern Interesse an der Firma zu bekunden. Versuchen Sie auch bereits vorab, sich möglichst
genaue Angaben über die Stelle zu verschaffen, um die Sie sich bewerben. Überlegen Sie sich einige Fragen zu der
ausgeschriebenen Stelle. Lassen Sie sich vom Arbeitgeber den Aufgabenbereich möglichst genau beschreiben und
verlangen Sie auch genaue Angaben zu Bezahlung, Urlaubsanspruch und Konditionen. Wenn Ihnen etwas nicht klar
ist, fragen Sie nach.
Umzug in einen anderen Mitgliedstaat
Waren- und Kapitalverkehr
Der freie Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der EU.
Wie funktioniert der Binnenmarkt?
Die meisten Waren unterliegen dem sogenannten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, d. h. Waren, die in
einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt wurden, können in allen anderen EU-Ländern frei bewegt und verkauft
werden.
In bestimmten sensiblen Sektoren gibt es nach wie vor Handelsbeschränkungen, so im Baugewerbe und in der
Pharmabranche. Ferner können die Mitgliedstaaten den freien Warenverkehr auf ihren inländischen Märkten unter
bestimmten Bedingungen (beispielsweise, wenn es um Umweltschutz oder die öffentliche Gesundheit geht)
beschränken.
Den EU-Bürgern steht es generell frei, in anderen Mitgliedstaaten Waren für ihren persönlichen Bedarf zu
erwerben. In den meisten Fällen gibt es keine Auflagen in Bezug darauf, was und wie viel eine Person kaufen und
bei der Einreise in ein anderes EU-Land mitführen darf. Beim Überqueren von EU-Binnengrenzen sind keine
weiteren Steuern zu entrichten, da die Mehrwertsteuer (MwSt) und die Verbrauchsteuer bereits im Kaufpreis
enthalten sind; andere Länder dürfen daher keine Zusatzzölle erheben.
Allerdings gibt es bei bestimmten Erzeugnissen, wie Alkohol und Tabakwaren, Beschränkungen. Die Website
„Steuern und Zollunion“ der Kommission bietet eine übersichtliche Aufstellung der Regelungen für den Kauf solcher
Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Sonderregelungen gelten auch beim Kauf eines Kraftfahrzeugs in einem
Mitgliedstaat, das zur privaten Nutzung in einen anderen Mitgliedstaat überführt wird.
Freier Kapitalverkehr
Dank der EU-Rechtsvorschriften dürfen die Bürger ihr Geld in allen Mitgliedstaaten verwalten und anlegen.
Nicht nur die Finanzmärkte profitieren in Form von Effizienzsteigerungen vom freien Kapitalverkehr – jeder Bürger
Europas hat etwas davon.
Jede Person kann – mit wenigen Einschränkungen – in einem anderen EU-Land ein Bankkonto eröffnen, Aktien
kaufen, Investitionen tätigen und Eigentum erwerben. Überdies können Unternehmen in der EU in andere
europäische Firmen investieren, diese besitzen oder führen.
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In den Mitgliedstaaten gelten einige Ausnahmen beim freien Kapitalverkehr, hauptsächlich in Bezug auf
Besteuerung, Finanzaufsicht, öffentliche Belange, Geldwäsche und finanzielle Sanktionen.
Wohnungssuche
Wenn Sie im Vereinigten Königreich eine Wohnung suchen, haben Sie viele verschiedene Möglichkeiten,
die zum Teil jedoch recht teuer sind. Überlegen Sie sich daher im Vorhinein gut, was für Sie bezahlbar
ist.
Pensionen und Bed & Breakfast-Unterkünfte sind oft teuer und daher nur für kürzere Aufenthalte zu
empfehlen.
Wohnungsanzeigen finden Sie unter anderem
• in der örtlichen Presse
• am Schwarzen Brett des örtlichen Community Centre (Gemeindezentrum)
• in Geschäften am Ort
• in Postämtern
• bei Wohnungsmaklern (Letting Agents)
Private Vermieter können Referenzen, die Hinterlegung einer Kaution und eine Vorauszahlung in Höhe
einer Monatsmiete verlangen.
Gelegentlich wird auch vom Arbeitgeber eine Unterkunft angeboten. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie
sich die Bedingungen des Mietvertrags genau anschauen. Wenn Sie die Bedingungen nicht einhalten,
wird Ihnen möglicherweise die Wohnung gekündigt.
Wenn die Miete oder der Kauf eines Hauses auf dem freien Markt Ihre finanziellen Möglichkeiten
übersteigt, könnten Sie auch einen Antrag auf eine Sozialwohnung einer regulierten
Sozialwohnungsbaugesellschaft stellen. Vor der Einreichung Ihres Antrags müssen Sie jedoch Ihren
aufenthaltsrechtlichen Status überprüfen lassen, da Sie eventuell nicht bezugsberechtigt sind.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen, sollten Sie mit Ihrer Bank oder der Bausparkasse
besprechen, welche Hypothek man bereit ist, Ihnen zu gewähren, und wie die Konditionen für die
Rückzahlung aussehen. Es kann sein, dass Ihnen die Bank erst einen Kredit gewährt, wenn Sie mehrere
Jahre im Vereinigten Königreich ansässig sind.
Wohnungslosigkeit
Wenn Sie Probleme haben, eine Wohnung zu finden, ist es wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig
beim zuständigen Local Council (Gemeindeverwaltung) melden. Dort wird man sich im Notfall darum
bemühen, Ihnen eine Unterkunft zu beschaffen. Je früher Sie auf das Problem aufmerksam machen,
desto einfacher und schneller lässt sich in der Regel eine Lösung finden, so dass Sie nicht auf der
Straße stehen. Scheuen Sie sich daher nicht, rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Housing Services Unit (Wohnungsamt)
Wohnungsproblemen mit Rat und Tat zur Seite.
Ihrer
Gemeindeverwaltung
steht
Ihnen
bei
Schulsuche
Informationen zu allen Schulen, Colleges und Universitäten im Vereinigten Königreich sind problemlos über das
Internet zu beschaffen.
Anhand der aktuellen Inspektionsberichte des Office for Standards in Education, Children's Services and
Skills (OFSTED) (Amt für Bildungsstandards, Kinderbetreuungsleistungen und Qualifikationen) können Sie sich
informieren, ob die von Ihnen ausgesuchte öffentliche oder private Schule Ihren Erwartungen entspricht.
An den meisten Schulen werden die Plätze nach bestimmten Auswahlkriterien vergeben. In der Regel bedeutet das,
dass Sie im „Einzugsgebiet“ bzw. in der näheren Umgebung der Schule wohnen müssen, damit Ihr Kind die Schule
besuchen kann.
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Unter den staatlichen Schulen am Wohnort haben Sie grundsätzlich freie Wahl. Da die Nachfrage nach Plätzen an
den Schulen mit den besten Bewertungen groß ist, kann es jedoch sein, dass Ihr Kind nicht an der gewünschten
Schule unterkommt.
Beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat das eigene Auto mitnehmen (einschließlich
Informationen zum Führerschein)
Das Bestreben der EU, den Bürgern das Reisen zwischen den Mitgliedstaaten möglichst zu erleichtern, hat zu
einheitlichen Regelungen für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, der Gültigkeit der
Fahrzeugversicherung und der Fahrzeugzulassung geführt. Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet erstreckt sich
auch auf die EWR-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein.
Führerscheine
Es gibt keinen einheitlichen EU-/EWR-Führerschein. Stattdessen stellen die Mitgliedstaaten Führerscheine nach dem
EG-Muster aus. Auf diese Weise sind die in unterschiedlichen EU-/EWR-Ländern ausgestellten Führerscheine leicht
zu erkennen.
Diese Führerscheine werden weiterhin nach einzelstaatlichem Gesetz ausgestellt, sind jedoch auch in anderen EULändern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gültig. Allerdings werden vorläufige Führerscheine oder
Bescheinigungen, die im Heimatland des Inhabers ausgestellt wurden, in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt.
EU-/EWR-Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, können dort so lange mit ihrem aktuellen
Führerschein fahren, wie dieser gültig ist. (Allerdings müssen die Inhaber prüfen, ob sie alle Bedingungen erfüllen,
die im neuen Land für Führerscheine gelten, beispielsweise in Bezug auf eine kürzere Gültigkeitsdauer oder
ärztliche Untersuchungen.) Wenn der aktuelle Führerschein abläuft bzw. verloren geht oder gestohlen wird, muss
der Inhaber im Land seines Wohnsitzes einen neuen beantragen.
Zulassung eines Kraftfahrzeugs
EU-/EWR-Bürger, die für weniger als sechs Monate in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, müssen ihr Fahrzeug
nicht dort zulassen und dort auch keine Steuern dafür entrichten. Das Fahrzeug bleibt im bisherigen Wohnsitzland
zugelassen.
Bleibt der Besitzer jedoch länger als sechs Monate im neuen Wohnsitzland, muss er sein Fahrzeug dort zulassen
und auch die dort erhobene Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Bei der Zulassung hat der Besitzer folgende Unterlagen
vorzulegen: Konformitätsbescheinigung; Nachweis über den Versicherungsschutz; Nachweis über die
Eigentümerschaft; Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer; Nachweis über die Verkehrstauglichkeit;
Nachweis über die Entrichtung der Zulassungsgebühren und Kraftfahrzeugsteuer.
Wenn die Fahrzeugbesitzer aus einem anderen EU-/EWR-Land umziehen, können sie – sofern sie die
entsprechenden Bedingungen erfüllen und die geltenden Fristen einhalten – in einigen Ländern bei der Zulassung
ihres Fahrzeugs eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Bevor sie das Land verlassen, sollten sie sich an die
zuständigen nationalen Behörden wenden (siehe Link).
Fahrzeugversicherung beim Umzug innerhalb der EU/des EWR
EU- und EWR-Bürger können ihr Fahrzeug in einem anderen EU-Mitgliedstaat/EWR-Land bei einer
Versicherungsgesellschaft versichern, die im Gastland entweder eine Niederlassung besitzt oder dort zum Verkauf
von Versicherungen autorisiert ist.
Beim Versicherer sollten unbedingt Erkundigungen eingezogen werden, ob der aktuelle Vertrag in dem Land, in
welches das Fahrzeug überführt wird, weiterhin gültig ist. Beim Abschluss einer neuen Versicherung in einem
anderen EU-/EWR-Land ist zu beachten, dass Versicherungsgesellschaften nicht dazu verpflichtet sind, eine
bisherige Schadensfreiheit zu berücksichtigen.
Steuerfragen beim Kauf eines Kraftfahrzeugs
Wer ein Kraftfahrzeug in einem EU-/EWR-Land kaufen möchte, aber beabsichtigt, es in einem anderen Land
zuzulassen, hat lediglich die Mehrwertsteuer im Bestimmungsland zu zahlen. Die Website „Steuern und Zollunion“
der Europäischen Kommission bietet ausführlichere Informationen zu diesem Thema.
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
Einreise in das Vereinigte Königreich
Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz haben das Recht auf Freizügigkeit und freien
Aufenthalt im Vereinigten Königreich. Für die Einreise benötigen Sie kein Visum, aber einen zehn Jahre gültigen
Pass eines EWR-Landes oder einen gültigen Personalausweis, der bei der Einreise in das Vereinigte Königreich vom
Immigration Officer (Beamter der Einwanderungsbehörde) überprüft wird.
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Ihre Familienangehörigen, sofern sie Bürger eines EWR-Landes oder der Schweiz sind, können normalerweise
gemeinsam mit Ihnen einreisen und genießen die gleichen Rechte. Familienangehörige aus Drittländern benötigen
– sofern sie Staatsbürger eines Landes sind, für das für die Einreise in das Vereinigte Königreich Visumpflicht
besteht oder wenn sie länger als sechs Monate bleiben wollen – für die Einreise einen „EEA Family
Permit“ (Einreiseerlaubnis für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums). Der „EEA Family Permit” ist vor der Einreise in das Vereinigte Königreich bei der britischen
Botschaft oder dem Flüchtlingskommissariat im Wohnsitzland zu beantragen. Staatsangehörige von Drittländern
(Nicht-EWR-Ländern) benötigen für Aufenthalte von mehr als sechs Monaten Dauer im Vereinigten Königreich
grundsätzlich ein Visum oder eine „Entry Clearance“ (Einreiseerlaubnis).
Arbeiten im Vereinigten Königreich
Staatsangehörige der EWR-Länder (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien) und der Schweiz benötigen für die
Aufnahme einer Arbeit im Vereinigten Königreich keine Arbeitserlaubnis.
Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien, die im Vereinigten Königreich arbeiten möchten, müssen vor
Arbeitsantritt einen „Work Permit“ (Arbeitserlaubnis) für die Aufnahme einer Arbeit als abhängig Beschäftigter
beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird in der Regel nur erteilt, wenn ein Arbeitsangebot nachgewiesen werden
kann. Staatsangehörige der Tschechischen Republik, aus Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien und
der Slowakei genießen jetzt Freizügigkeit im Vereinigten Königreich und brauchen sich nicht bei der UK Border
Agency zu melden.
Residence Permit (Aufenthaltsgenehmigung)
Falls Sie im Vereinigten Königreich aufenthaltsberechtigt sind, müssen Sie keine gesonderte
Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder sich polizeilich melden. Auf Wunsch können Sie beim Immigration and
Nationality Directorate of the Home Office (Direktion für Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsfragen beim
Innenministerium) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Mit dieser fünf Jahre gültigen Genehmigung wird
Ihnen bescheinigt, dass Sie nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft berechtigt sind, sich im Vereinigten
Königreich aufzuhalten. Mit der Aufenthaltsgenehmigung erwerben Sie das Recht, Aufenthaltspapiere für
Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzen, zu beantragen.
Checkliste für die Zeit vor und nach dem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat
Vor der Ankunft:
• Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass und/oder Ihr Personalausweis noch gültig ist.
• Wenn Sie Staatsangehöriger eines EWR-Landes oder der Schweiz sind, benötigen Sie die Europäische
Krankenversicherungskarte, damit Sie im Vereinigten Königreich Anrecht auf kostenlose oder
kostenreduzierte medizinische Versorgung haben.
• Schließen
Sie
ggf.
noch
im
Heimatland
eine
Auslandskrankenversicherung
und/oder
eine
Diebstahlversicherung ab und bringen Sie die Nachweisunterlagen mit ins Vereinigte Königreich.
• Wenn Sie im Vereinigten Königreich Arbeit suchen, denken Sie daran Lebenslauf, Zeugniskopien und
Empfehlungsschreiben mitzubringen. Wenn Sie bereits eine Arbeitsstelle haben, sollten Sie alle benötigten
Unterlagen sowie die Angaben zu Ihrem Aufenthaltsort im Vereinigten Königreich im Handgepäck mit sich
führen.
• Wenn Sie aus einem EWR-Land kommen, müssen Sie, wenn Sie keine Arbeit finden, unter Umständen im
Vereinigten Königreich Arbeitslosenunterstützung beantragen. Lassen Sie sich deshalb im Herkunftsland das
Formular U1 ausstellen, aus dem die im Herkunftsland gezahlten Sozialversicherungsbeiträge ersichtlich sind.
• Wenn Sie bereits im Herkunftsland Arbeitslosenunterstützung beziehen und der Unterstützungsanspruch auf
das Vereinigte Königreich übertragen werden soll, müssen Sie das Formular U2 vorlegen.
• Wenn Sie ein Vollzeitstudium absolvieren, sollten Sie Ihre ISIC-Karte (Internationaler Studentenausweis) mit
sich führen, mit der Sie im Vereinigten Königreich Ermäßigungen im Bahn- und Busverkehr und auf
Eintrittsgebühren erhalten.
• Lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten, wie Sie am günstigsten Geld in das Vereinigte Königreich überweisen
können, so dass Sie keine größeren Barbeträge mit sich führen müssen. Nehmen Sie am besten neben
Bargeld auch Reiseschecks mit und fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob man Ihnen dort bei der Eröffnung
eines Kontos im Vereinigten Königreich behilflich sein kann.
• Planen Sie sorgfältig, wie viel Geld Sie im Vereinigten Königreich für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung
benötigen.
• Erkundigen Sie sich bei UK Customs and Excise (Behörde für Zölle und Verbrauchsteuern), welche Waren Sie
ins Vereinigte Königreich einführen dürfen.
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• Besuchen Sie ggf. bereits im Herkunftsland einen Sprachkurs, um Ihre Englischkenntnisse aufzufrischen; gute
Sprachkenntnisse erleichtern die Arbeitsuche und schaffen Kontakt.
Nach der Ankunft:
• Die Anmeldung beim Gesundheitssystem des Vereinigten Königreichs, dem National Health Service (NHS),
nehmen Sie in der Praxis eines niedergelassenen Allgemeinmediziners oder General Practitioner (GP) vor.
• Die meisten Zahnärzte behandeln nur Privatpatienten, vereinzelt finden sich jedoch auch Zahnärzte, die mit
dem NHS abrechnen.
• Wenn Sie im Vereinigten Königreich Arbeit gefunden haben, müssen Sie für die Gehaltsüberweisung ein
Bankkonto eröffnen. Für die Kontoeröffnung müssen Sie bei der Bank verschiedene Unterlagen vorlegen und
ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen.
• Falls Sie die Absicht haben, im Vereinigten Königreich zu arbeiten, müssen Sie eine
Sozialversicherungsnummer – die National Insurance Number – beantragen. Falls Sie bereits im Vereinigten
Königreich gearbeitet haben, müssten Sie bereits eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt bekommen
haben. Sie brauchen den Antrag nur einmal zu stellen, da die Nummer nur einmal vergeben wird und Sie sie
während ihrer gesamten Tätigkeit behalten.
• Wenn Sie ein eigenes Fernsehgerät nutzen, müssen Sie Fernsehgebühren entrichten.
• Zum Schutz Ihres Eigentums können Sie eine Hausratversicherung abschließen.
• Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie Kfz-Steuer zahlen, eine Art TÜV-Bescheinigung („MOT certificate“)
beantragen, sofern Ihr Auto älter ist als drei Jahre, und eine Kfz-Versicherung abschließen.
Arbeitsbedingungen
Überblick über Arbeitsbedingungen in Europa
Das Bestreben der EU, den Bürgern das Reisen zwischen den Mitgliedstaaten möglichst zu erleichtern, hat zu
einheitlichen Regelungen für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, der Gültigkeit der
Fahrzeugversicherung und der Fahrzeugzulassung geführt. Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet erstreckt sich
auch auf die EWR-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein.
Führerscheine
Es gibt keinen einheitlichen EU-/EWR-Führerschein. Stattdessen stellen die Mitgliedstaaten Führerscheine nach dem
EG-Muster aus. Auf diese Weise sind die in unterschiedlichen EU-/EWR-Ländern ausgestellten Führerscheine leicht
zu erkennen.
Diese Führerscheine werden weiterhin nach einzelstaatlichem Gesetz ausgestellt, sind jedoch auch in anderen EULändern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gültig. Allerdings werden vorläufige Führerscheine oder
Bescheinigungen, die im Heimatland des Inhabers ausgestellt wurden, in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt.
EU-/EWR-Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, können dort so lange mit ihrem aktuellen
Führerschein fahren, wie dieser gültig ist. (Allerdings müssen die Inhaber prüfen, ob sie alle Bedingungen erfüllen,
die im neuen Land für Führerscheine gelten, beispielsweise in Bezug auf eine kürzere Gültigkeitsdauer oder
ärztliche Untersuchungen.) Wenn der aktuelle Führerschein abläuft bzw. verloren geht oder gestohlen wird, muss
der Inhaber im Land seines Wohnsitzes einen neuen beantragen.
Zulassung eines Kraftfahrzeugs
EU-/EWR-Bürger, die für weniger als sechs Monate in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, müssen ihr Fahrzeug
nicht dort zulassen und dort auch keine Steuern dafür entrichten. Das Fahrzeug bleibt im bisherigen Wohnsitzland
zugelassen.
Bleibt der Besitzer jedoch länger als sechs Monate im neuen Wohnsitzland, muss er sein Fahrzeug dort zulassen
und auch die dort erhobene Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Bei der Zulassung hat der Besitzer folgende Unterlagen
vorzulegen: Konformitätsbescheinigung; Nachweis über den Versicherungsschutz; Nachweis über die
Eigentümerschaft; Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer; Nachweis über die Verkehrstauglichkeit;
Nachweis über die Entrichtung der Zulassungsgebühren und Kraftfahrzeugsteuer.
Wenn die Fahrzeugbesitzer aus einem anderen EU-/EWR-Land umziehen, können sie – sofern sie die
entsprechenden Bedingungen erfüllen und die geltenden Fristen einhalten – in einigen Ländern bei der Zulassung
ihres Fahrzeugs eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Bevor sie das Land verlassen, sollten sie sich an die
zuständigen nationalen Behörden wenden (siehe Link).
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Fahrzeugversicherung beim Umzug innerhalb der EU/des EWR
EU- und EWR-Bürger können ihr Fahrzeug in einem anderen EU-Mitgliedstaat/EWR-Land bei einer
Versicherungsgesellschaft versichern, die im Gastland entweder eine Niederlassung besitzt oder dort zum Verkauf
von Versicherungen autorisiert ist.
Beim Versicherer sollten unbedingt Erkundigungen eingezogen werden, ob der aktuelle Vertrag in dem Land, in
welches das Fahrzeug überführt wird, weiterhin gültig ist. Beim Abschluss einer neuen Versicherung in einem
anderen EU-/EWR-Land ist zu beachten, dass Versicherungsgesellschaften nicht dazu verpflichtet sind, eine
bisherige Schadensfreiheit zu berücksichtigen.
Steuerfragen beim Kauf eines Kraftfahrzeugs
Wer ein Kraftfahrzeug in einem EU-/EWR-Land kaufen möchte, aber beabsichtigt, es in einem anderen Land
zuzulassen, hat lediglich die Mehrwertsteuer im Bestimmungsland zu zahlen. Die Website „Steuern und Zollunion“
der Europäischen Kommission bietet ausführlichere Informationen zu diesem Thema.
Beschäftigungsende
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht entlassen wurden oder wenn Sie sich hinsichtlich einer
vorgeschlagenen Abfindungszahlung beraten lassen wollen, können Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Als erste Anlaufstelle empfiehlt sich hierfür die Gewerkschaft, das Citizens Advice Bureau (Bürgerberatungsstelle)
oder ein Law Centre (Rechtsberatungsstelle), aber warten Sie damit nicht zu lange. Die Widerspruchsfrist nach
einer Entlassung beträgt in der Regel lediglich drei Monate. Die Gewerkschaft, das Citizens Advice Bureau, ein Law
Centre oder ein Rechtsanwalt kann Sie über das weitere Vorgehen beraten.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf
Arbeitslosenunterstützung (Jobseeker’s Allowance). Beratung hierzu erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort
zuständigen Jobcentre Plus.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Citizen’s Advice Bureau und auf der Website des Jobcentre Plus.
Arbeitnehmervertretung
Die Gewerkschaften in Großbritannien setzen sich für die bessere Entlohnung und bessere
Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder ein. Darüber hinaus beraten sie Gewerkschaftsmitglieder bei
Problemen am Arbeitsplatz und können bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber vermittelnd eingreifen.
Nach dem Gesetz hat jeder Bürger des Vereinigten Königreichs über 16 Jahre das Recht, sich einer
Gewerkschaft anzuschließen. Gewerkschaftsmitglieder können sich bei ihrer Gewerkschaft über ihre
Rechte als Arbeitnehmer informieren und erhalten Unterstützung bei Problemen mit dem Arbeitgeber.
Fragen Sie ggf. Ihre gewerkschaftlich organisierten Kollegen, welche Leistungen die Gewerkschaft bietet
und wer der Gewerkschaftsvertreter für Ihren Betrieb ist.
2010 waren im Vereinigten Königreich schätzungsweise rund 6,5 Millionen Arbeitnehmer
gewerkschaftlich organisiert. In Nordirland war der Organisierungsgrad mit 35,7 % aller Beschäftigten
am höchsten, in Wales lag der Organisierungsgrad bei 34,5 % und in Schottland bei 32,3 %. Den
niedrigsten Organisierungsgrad wies England mit 25,2 % auf. Lediglich 14,2 % der Arbeitnehmer im
Privatsektor sind Gewerkschaftsmitglieder, während im öffentlichen Dienst 56,3 % der Beschäftigten
gewerkschaftlich organisiert sind.
Ob Sie sich einer Gewerkschaft anschließen, bleibt Ihnen überlassen. Es besteht kein Zwang, einer
Gewerkschaft beizutreten, aber Ihr Arbeitgeber darf Sie auch nicht aus diesem Grund entlassen. Über
die einzelnen Gewerkschaften im Vereinigten Königreich und die mit einer Gewerkschaftsmitgliedschaft
verbundenen Vorteile informiert Sie die Website des Trades Union Congress (TUC)
(Gewerkschaftsdachverband).
Arbeitskonflikte - Streik
Arbeitskampfmaßnahmen sind vom Gesetz abgesichert, sofern
• es bei der Auseinandersetzung um eine betriebliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern und deren
Arbeitgeber geht;
• eine geheime Urabstimmung stattgefunden hat, bei der sich die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder für die
Kampfmaßnahme ausgesprochen hat, und
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• der Arbeitgeber mindestens sieben Tage vor Beginn der Maßnahme über die Einzelheiten der geplanten
Arbeitskampfmaßnahme unterrichtet wurde.
Arbeitskampfmaßnahmen haben im Vereinigten Königreich eine lange Tradition, von den TolpuddleMärtyrern – einer Gruppe von sechs Landarbeitern, die sich 1830 gegen die Landbesitzer auflehnten –
bis hin zu den aktuellen Streiks in den öffentlichen und privaten Sektoren. Flächendeckende
Arbeitskampfmaßnahmen sind heutzutage – anders als in den 1970er und 1980er Jahren – eher selten.
Nach
dem
Bergarbeiterstreik
von
1984/85,
der
mit
der
Niederlage
der
nationalen
Bergarbeitergewerkschaft endete, machte sich die damalige konservative Regierung daran, ihr
Programm der freien Marktwirtschaft zu festigen. Dadurch wurde die Gewerkschaftsbewegung im
Vereinigten Königreich empfindlich geschwächt, so dass heute in Arbeitskampffragen die Meinungen in
der Öffentlichkeit deutlich stärker als früher auseinandergehen. Allerdings kam es in den letzten Jahren
zu Streiks bei den Fluggesellschaften und auch zu Protestmaßnahmen gegen Stellenstreichungen im
öffentlichen Dienst.
Aus- und Weiterbildung
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische Tätigkeiten und Schulungen im Zusammenhang mit einer
bestimmten Berufstätigkeit oder einem spezifischen Beruf, mit denen die Absolventen auf ihre künftige Laufbahn
vorbereitet werden sollen. Berufliche Bildung ist für viele ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu
finden und ihre Chancen auf einen guten Arbeitsplatz zu verbessern.
EU-Initiativen zur Förderung der beruflichen Bildung
In ihrem Bemühen um einen kooperativen Ansatz für die Entwicklung der Berufsbildungssysteme in Europa stützt
sich die EU auf eine Vielzahl von Instrumenten und Initiativen, von denen zahlreiche im Rahmen des Programms
für lebenslanges Lernen durchgeführt werden.
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der die gesamte Zeitspanne von der Vorschule bis ins Rentenalter und alle
Arten der Aus- und Weiterbildung umfasst. Es soll Menschen in die Lage versetzen, ihr Leben lang
Schlüsselkompetenzen zu erwerben und zu pflegen. Darüber hinaus soll es sie befähigen, sich frei zwischen
Arbeitsstellen, Regionen und Ländern zu bewegen.
Fördermöglichkeiten stehen für eine Reihe von Aktivitäten zur Verfügung, z. B. für Austauschprogramme,
Studienaufenthalte und Vernetzungsmaßnahmen. Es gibt zahlreiche Projekte vielfältiger Art, sowohl für die
Lernenden als auch für deren Ausbilder und Lehrkräfte.
Zu den wichtigsten Unterprogrammen gehören:
• Erasmus. Dieses Programm, das als Aushängeschild des EU-Programms für die allgemeine und berufliche
Bildung gilt, ermöglicht es rund 200 000 Studierenden pro Jahr, einen Studien- oder Arbeitsaufenthalt im
Ausland zu absolvieren. Überdies wird im Rahmen von Erasmus die Zusammenarbeit zwischen
Hochschuleinrichtungen in Europa finanziell gefördert.
• Leonardo da Vinci. Dieses Programm unterstützt sowohl Einzelpersonen beim Erwerb neuer Fähigkeiten als
auch Organisationen aus dem Berufsbildungssektor bei der Zusammenarbeit mit Partnern in der gesamten EU
und dem Austausch bewährter Praktiken. Mit dem Programm Leonardo da Vinci wird eine Vielzahl praktischer
Berufsbildungsprojekte gefördert: von Auslandspraktika bis hin zu großangelegten Initiativen zur Vertiefung
der Zusammenarbeit und der Vernetzung in ganz Europa.
• Grundtvig. Das Grundtvig-Programm konzentriert sich auf die Lehr- und Lernbedürfnisse von Lernenden in
der Erwachsenenbildung. Es umfasst formales, nicht formales und informelles Lernen.
EU-Einrichtungen zur Förderung der beruflichen Bildung
Die EU hat eine Reihe von Agenturen eingerichtet, die sich der Verbesserung der Zusammenarbeit und des
Austauschs von Praktiken widmen:
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) wurde im Jahr 1975 zur Förderung
und Entwicklung der Berufsbildung in Europa errichtet und hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland. Das
Cedefop führt Forschungs- und Analysearbeiten auf dem Gebiet der Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen
an verschiedene europäische Partner weiter, beispielsweise an Forschungseinrichtungen, Hochschulen und
Ausbildungsstätten.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde im Jahr 1995 errichtet und arbeitet eng mit dem Cedefop
zusammen. Die Aufgabe der Stiftung besteht darin, Partnerländer außerhalb der EU bei der Modernisierung und
Entwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
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Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen
Die Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Fähigkeiten kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU
-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Leider erschweren unterschiedliche Aus- und
Weiterbildungssysteme den Arbeitgebern und Einrichtungen oft die Beurteilung von Qualifikationen.
Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Grundsätzlich sollte es jedem EU-Bürger möglich sein, seinen Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. In
der Realität wird der Zugang zu bestimmten Berufen jedoch durch unterschiedliche einzelstaatliche Anforderungen
beschränkt.
Um diese Unterschiede abzuschaffen, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen
geschaffen. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte
Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich
geregelt sind, unterschieden.
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, mit denen eine bessere Transparenz und
Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sichergestellt werden
soll:
• Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR). Zentrales Ziel des Qualifikationsrahmens ist die Schaffung
von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen zur leichteren
Anerkennung von Diplomen. Einzelpersonen und Arbeitgeber können dank des EQR Qualifikationen, die in
anderen Ländern erworben wurden, besser beurteilen und vergleichen. Die Länder können ihre nationalen
Qualifikationssysteme an den EQR koppeln, und ab dem Jahr 2012 können alle neuen Qualifikationen einen
Verweis auf ein entsprechendes EQR-Niveau tragen.
• Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC).
Im Jahr 1984 wurde auf Betreiben der Europäischen Kommission ein Netz von nationalen Informationszentren
für Fragen der akademischen Anerkennung errichtet. Das NARIC-Netz berät bei der akademischen
Anerkennung von Auslandsstudienaufenthalten. Die Zentren sind in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den
Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums vertreten und spielen bei der Anerkennung von Qualifikationen
eine wichtige Rolle.
• Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS).
Dieses System soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Es erlaubt die
Übertragung von Lernergebnissen zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und bietet eine flexible
Möglichkeit zum Erwerb eines Abschlusses.
• Europass. Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll.
Er umfasst fünf standardisierte Dokumente: einen Lebenslauf, einen Sprachenpass, Zeugniserläuterungen,
Diplomzusätze und den Europass-Mobilitätsnachweis. Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und
Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden
können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale
Europass-Zentralstellen eingerichtet.
• Die Datenbank der Kommission zu reglementierten Berufen enthält eine durchsuchbare Auflistung der Berufe,
die in den EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern und der Schweiz reglementiert sind, sowie Kontaktstellen und
Informationen zu den zuständigen Behörden.
Beschäftigungsformen
Mindestalter
Kinder unter 14 Jahren dürfen grundsätzlich keine Arbeit annehmen, ausgenommen gelegentliche leichte
Tätigkeiten in der Landwirtschaft unter Aufsicht der Eltern. Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren dürfen
laut Gesetz leichte Arbeiten ausführen. Zu den Tätigkeiten, die sie nicht ausführen dürfen, zählen das Ausliefern
von Milch, der Verkauf von Alkohol, Zigaretten oder Arzneimitteln, Mithilfe in Küchen und an Imbissständen, das
Bedienen gefährlicher Maschinen oder Tätigkeiten, bei denen sie in irgendeiner Weise Schaden nehmen können.
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Arbeitgeber, die Arbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen, akzeptieren meist nur Bewerber ab 18 Jahre.
Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag beinhaltet die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die vertraglich
vereinbarten Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in den Vertragsbedingungen oder „Terms
of Contract“ festgelegt. Eine bestimmte Vertragsform ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, doch müssen die
Vertragsbedingungen den Bestimmungen des Arbeitsrechts entsprechen.
Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich niedergelegt werden, doch muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach
Arbeitsantritt (innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn) eine schriftliche Erklärung aushändigen, aus der die
Einzelheiten und die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses hervorgehen, d. h. Lohn/Gehalt und
Zahlungsmodalitäten, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch. Aus der Erklärung muss auch die Kündigungsfrist für den
Fall ersichtlich sein, dass Sie oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Die Erklärung ist von
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben, beide Parteien erhalten ein unterschriebenes Exemplar für ihre
Unterlagen. Dieses Dokument dient als Nachweis der vereinbarten Arbeitsbedingungen und kann im Fall einer
rechtlichen Auseinandersetzung als Beweismittel herangezogen werden.
Arbeitsverträge
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, der die Grundlage des
Beschäftigungsverhältnisses bildet. Das Employment Rights Act 1996 (Gesetz über Rechte in
Beschäftigungsverhältnissen) schreibt vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei
Kalendermonaten nach Aufnahme der Arbeit eine schriftliche Erklärung aushändigen muss, in der die
folgenden Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses festgelegt sind:
• Name des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
• Tätigkeitsbezeichnung oder Tätigkeitsbeschreibung
• Beginn des Arbeitsverhältnisses, Einsatzort und Anschrift des Arbeitgebers
• Lohn/Gehalt und Zahlungsmodalitäten
• Arbeitszeit, Anspruch auf Urlaub und Leistungen im Krankheitsfall
• Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen
• Kündigungsfrist
• Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren
• Disziplinarvorschriften oder Entlassungsgründe
Im Laufe der Zeit sind für Arbeitnehmer zahlreiche gesetzlich verankerte Rechte hinzugekommen, die in
Gesetzen und Verordnungen über das Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnis festgelegt sind. Ein Verzicht
auf diese Rechte ist im Allgemeinen nicht möglich; sie beinhalten unter anderem:
• das Recht auf gleiche Bezahlung
• das Recht auf Beteiligung an gewerkschaftlichen Aktivitäten
• das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes
• das Recht auf Beantragung flexibler Arbeitszeitregelungen und Elternurlaub
• das Recht auf Nichtdiskriminierung
• das Recht auf Schutz gegen ungerechtfertigte Entlassung
Der Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer ein wichtiges Dokument. Lesen Sie den Vertrag daher
genau durch und fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie ihn unterschreiben.
Änderung des Arbeitsvertrags
Änderungen des Arbeitsvertrags bedürfen in der Regel der Zustimmung von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Die Zustimmung kann mündlich oder schriftlich erteilt werden (die Schriftform ist in
jedem Fall besser, um späteren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen).
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will, muss er eine Kündigungsfrist einhalten;
umgekehrt gilt das Gleiche: auch der Arbeitnehmer muss eine Kündigungsfrist einhalten, wenn er
seinerseits das Arbeitsverhältnis beenden will. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des
Arbeitsverhältnisses. Wird die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber nicht eingehalten, kann der
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Arbeitnehmer vor Gericht gegen die Kündigung klagen. Beendet der Arbeitnehmer seine Tätigkeit vor
Ablauf der Kündigungsfrist, hat der Arbeitgeber ggf. das Recht auf Lohnabzug oder er kann auf
Schadenersatz klagen. In bestimmten Fällen muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden, z. B.
wenn die Kündigung wegen groben Fehlverhaltens ausgesprochen wurde oder im Fall einer provozierten
Kündigung („Constructive Dismissal“).
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis Ihrer Meinung nach ungerechtfertigt gekündigt wurde, lassen Sie sich bei
ACAS beraten (Tel. 08457 474747). ACAS bemüht sich um Vermittlung bzw. Schlichtung zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Für die Wahrung der Klagefrist im Falle einer ungerechtfertigten
Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten nach Beendigung der Tätigkeit.
Besondere Beschäftigtengruppen
Junge Arbeitnehmer
Für die Beschäftigung junger Arbeitnehmer (Jugendliche, die im Vereinigten Königreich nicht mehr
schulpflichtig sind, das 18. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben) gelten besondere
Vorschriften:
• Die Arbeitszeit ist auf acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche begrenzt.
• Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bzw. zwischen 23 Uhr und 7 Uhr dürfen sie nicht arbeiten.
• Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.
• Sie müssen mindestens zwei Tage pro Woche frei haben; wenn sie länger als 4,5 Stunden arbeiten, muss
während der Arbeitszeit eine Ruhepause von 30 Minuten eingehalten werden.
Menschen mit Behinderungen
Nach dem Disability Discrimination Act (1995) (Gesetz gegen die Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen) ist es Arbeitgebern verboten, Menschen mit Behinderungen, die sich um eine Stelle
bewerben oder die bei ihnen beschäftigt sind, aus Gründen, die mit ihrer Behinderung im
Zusammenhang stehen, gegenüber anderen ungerechtfertigt zu benachteiligen. Vom Arbeitgeber kann
verlangt werden, dass er angemessene Anpassungsmaßnahmen vornimmt, um die Arbeitsbedingungen
oder einen Arbeitsplatz so zu gestalten, dass eine behinderte Person beschäftigt werden kann. In Fällen
von Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen hilft die Disability Rights Commission (DRC)
(Kommission für die Rechte von Menschen mit Behinderungen).
Civil Partnerships (Eingetragene Lebenspartnerschaften)
Nach dem Civil Partnership Act (2004) (Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften) können nicht
verwandte gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebensgemeinschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft
beurkunden lassen. In diesem Fall haben die Lebenspartner gegenüber dem Arbeitgeber die gleichen
Ansprüche wie verheiratete Arbeitnehmer (z. B. im Hinblick auf flexible Arbeitszeitregelungen,
Elterngeld und Krankenversicherung).
Schwangere Arbeitnehmerinnen
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für
Schwangerschaftsvorsorgetermine. Seit dem 1. April 2007 haben Mütter nach der Geburt Anspruch auf
ein Jahr Mutterschaftsurlaub. Nach Ende des Mutterschaftsurlaubs müssen sie entweder an ihrem
bisherigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden oder es muss ihnen ein angemessener anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Väter können nach der Geburt ihres Kindes bis zu zwei
Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen.
Selbständigkeit
Eine selbstständige Erwerbstätigkeit übt aus, wer auf eigene Rechnung arbeitet und sein eigener Chef
ist. Wer selbstständig arbeitet, hat nicht immer ein regelmäßiges Einkommen, insbesondere in der
Anlaufphase, und muss sich um Kranken- und Rentenversicherung selbst kümmern. Eine selbstständige
Tätigkeit kann als Einzelunternehmer, in einer Partnerschaft oder in Form einer Limited Company
(Personengesellschaft) ausgeübt werden. In der Gründungs- und Anlaufphase werden Sie als
selbstständiger Unternehmer wahrscheinlich auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein, und Sie
müssen die Steuer- und Umsatzsteuervorschriften für Selbstständige einhalten. Außerdem sind
Vorschriften für Handelsbezeichnungen und Lizenzen, Rentenversicherung, die Beschäftigung von
Arbeitnehmern, Buchführung und Rechnungslegung zu beachten.
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Bei der Ausarbeitung Ihres Geschäftsplans helfen Ihnen beispielsweise Organisationen wie das Business
Support Simplification Programme (BSSP, Programm zur Vereinfachung der Wirtschaftsförderung). Das
BSSP ist eine Initiative zur Unterstützung von Kleinunternehmen und wurde innerhalb des Department
for Business Enterprise and Regulatory Reform (BERR, britisches Ministerium für Unternehmertum und
Reformen der gesetzlichen Rahmenbedingungen) von der Direktion Unternehmen gegründet. Die
Direktion Unternehmen stellt sicher, dass nationale, regionale und lokale Behörden die Bedürfnisse von
Unternehmern und Kleinunternehmen wahrnehmen und auf diese eingehen.
Beim Business Link National Contact Centre des SBS können sich Kleinunternehmer im Vereinigten
Königreich Rat und Informationen holen. In den einzelnen Landesteilen sind hierfür folgende Stellen
zuständig:
• Business Link in England
• Business Wales
• Small Business Gateways in den schottischen Lowland-Bezirken
• Business Information Sources in den schottischen Highland-Bezirken
• Invest NI in Nordirland
Wer eine selbstständige Erwerbstätigkeit neu aufnimmt, muss dies aus steuer- und
versicherungstechnischen Gründen unmittelbar bei Aufnahme der Tätigkeit im Vereinigten Königreich
bei HM Revenue and Customs (HMRC) (Zoll- und Finanzbehörde) melden. Bei Nichteinhaltung der
Meldefrist drohen 100 GBP Strafe. HRMC unterhält einen telefonischen Meldedienst für
Unternehmensgründer, bei dem man die Meldung für Steuer und Sozialversicherung telefonisch
abgeben kann und der auch Auskunft über Schulungsangebote der zuständigen Finanzämter gibt –
Telefon: 0845 915 4515.
Unterstützung für Jungunternehmer
Der Prince’s Trust unterstützt Jungunternehmer von 18 bis 30 Jahre bei der Unternehmensgründung (in
Schottland liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren). Der Prince’s Trust gewährt Darlehen, einen
Beratungsdienst für Jungunternehmer und Marketingunterstützung.
Selbstständigkeit bei Langzeitarbeitslosen
Inbiz bietet Langzeitarbeitslosen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, Hilfe
und Unterstützung (nur in England).
Local Enterprise Agencies
Local Enterprise Agencies (Lokale Agenturen
Hilfestellung und Beratung für Kleinunternehmen.
für
Unternehmensförderung)
bieten
kostenlose
Löhne und Gehälter
Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich haben Anspruch auf den gesetzlich festgelegten nationalen
Mindeststundenlohn für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit. Nachfolgend die Mindestlöhne nach Altersgruppe:
Alter
Ausbildungssatz
16-17 Jahre
18-20 Jahre
Ab 21 Jahre
Mindestlohn
2,65 GBP
3,68 GBP
4,98 GBP (Weiterbildungssatz)
6,19 GBP
Die Sätze ändern sich jeweils am 1. Oktober eines jeden Jahres.
Der Ausbildungssatz gilt für Auszubildende, die unter 19 Jahre alt sind und für Azubis über 19, die sich noch im
ersten Ausbildungsjahr befinden.
Die Lohn- oder Gehaltszahlung wird in der Regel wöchentlich oder monatlich ausgezahlt. Viele Arbeitgeber
überweisen die Lohn- oder Gehaltszahlung direkt auf das Bankkonto des Arbeitnehmers.
Gesetzlich vorgeschrieben ist auch die Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu jeder Lohn- oder Gehaltszahlung. In
dieser Aufstellung, die Sie vom Arbeitgeber erhalten, müssen die Höhe der Vergütung und die Abzüge für
Sozialversicherung und Steuern ausgewiesen sein.
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Der Arbeitgeber behält per Gesetz Einkommensteuer (Income Tax), Lohnsteuer nach dem PAYE-System (Pay as
You Earn – Lohnsteuerabzug) und Beiträge zur National Insurance (NI) (Sozialversicherung) direkt vom Lohn bzw.
Gehalt ein. Sonstige Beiträge, z. B. zur Rentenversicherung, dürfen vom Arbeitgeber nur mit Zustimmung des
Arbeitnehmers einbehalten werden. Wenn Ihnen Ihrer Meinung nach der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten wird,
können Sie sich unter folgender Telefonnummer bei der DTI National Minimum Wage Helpline (telefonische
Beratungsstelle zum Mindestlohn) beraten lassen: 0845 6000 678.
Arbeitszeit
Ihre reguläre Arbeitszeit und Ihr Urlaubsanspruch sind im Arbeitsvertrag festgelegt. Bei gelegentlich
anfallenden Überstunden können Sie selbst entscheiden, ob Sie länger arbeiten wollen; der Arbeitgeber
darf Sie nicht zwingen, Überstunden zu leisten.
Die maximale Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer ist in entsprechenden Rechtsvorschriften geregelt.
Im Allgemeinen dürfen Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, jedoch das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, pro Woche maximal 40 Stunden und nicht länger als 8 Stunden pro Tag arbeiten.
Für Arbeitnehmer über 18 Jahre gilt eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.
Weitere Auskünfte und Beratung zur Arbeitszeit erteilt das Amt für Umwelt und Gesundheit Ihrer
Gemeindeverwaltung oder die nationale Behörde für Gesundheit und Gesundheitsschutz (National
Health and Safety Executive) unter der Rufnummer 0845 345 00 55, wenn Sie im Vereinigten
Königreich leben.
Urlaub (Jahresurlaub, Elternzeit, usw.)
Für alle Arbeitnehmer besteht ein gesetzlicher Anspruch auf mindestens 5,6 Wochen bezahlten
Jahresurlaub (bei einer Fünftage-Arbeitswoche entspricht dies 28 bezahlten Urlaubstagen).
Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis längeren Urlaub gewähren. Über folgende Aspekte in Bezug
auf Ihren Urlaubsanspruch sollten Sie Bescheid wissen:
• Urlaubsanspruch erwerben Sie ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme.
• Der Arbeitgeber kann bestimmen, wann Sie Urlaub nehmen dürfen.
• Während des Urlaubs beziehen Sie Ihr reguläres Arbeitsentgelt.
• Bei Kündigung erhalten Sie nicht in Anspruch genommenen Urlaub ausbezahlt.
Anspruch auf Urlaub haben nur abhängig Beschäftigte. Selbstständige haben keinen gesetzlichen
Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Public Holidays und Bank Holidays (offizielle Feiertage)
An Bank Holidays und Public Holidays besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wenn
an Feiertagen bezahlter Urlaub gewährt wird, kann dieser auf den Mindesturlaubsanspruch von 5,6
Wochen angerechnet werden. Viele Arbeitgeber gewähren allerdings an Bank Holidays und Public
Holidays bezahlten Urlaub zusätzlich zum Jahresurlaub.
In Großbritannien (England, Wales und Schottland) gibt es acht reguläre Bank Holidays und Public
Holidays, in Nordirland zehn.
Wenn Sie an einem solchen Feiertag arbeiten, haben Sie nicht automatisch ein Anrecht auf einen
Feiertagszuschlag. Die Bezahlung richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag.
Wenn Vollzeitkräfte an einem Feiertag bezahlten Urlaub erhalten, haben Teilzeitkräfte, die an dem
betreffenden Tag regulär nicht arbeiten, Anspruch auf bezahlten Urlaub entsprechend ihrer Arbeitszeit
an einem anderen Tag.
Lebensbedingungen
Überblick über die Lebensbedingungen in Europa
Lebensqualität – ganz oben auf der Prioritätenliste der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig, z. B. von qualitativ
hochwertigen Gesundheitsdiensten, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einer guten Verkehrsinfrastruktur.
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Diese und viele weitere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürger. Die EU will die
Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten verbessern und den vielen Herausforderungen des modernen Europa,
beispielsweise der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, begegnen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Beschäftigungschancen in Europa ist für die EU von vorrangiger Bedeutung. Die Europäische
Beschäftigungsstrategie wurde von der EU und ihren Mitgliedstaaten mit dem Ziel ausgearbeitet, mehr und bessere
Arbeitsplätze zu schaffen, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Mobilität zu steigern. Die Strategie bietet den
europäischen Ländern einen Rahmen zur Koordinierung ihrer Beschäftigungsstrategien und für den Austausch von
Informationen.
Selbstverständlich ist die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten eines jeden europäischen Bürgers
wesentlicher Bestandteil von Europa 2020, der auf zehn Jahre angelegten Strategie der EU für wirtschaftliches
Wachstum. Eines der Hauptziele ist es, dass bis zum Ende des Jahrzehnts 75 % der europäischen Bürger im Alter
zwischen 20 und 64 Jahren einer Beschäftigung nachgehen.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Eine gute Gesundheit und qualitativ hochwertige Gesundheitsdienste sind für alle Europäer von großer Bedeutung.
Zudem erwarten die meisten Menschen, dass sie bei Reisen innerhalb der EU schnell und einfach Zugang zu
medizinischer Versorgung erhalten.
Die Gesundheitspolitik in der EU will diesen Ansprüchen gerecht werden. Die Europäische Kommission hat einen
koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik ausgearbeitet, in dessen Rahmen verschiedene Initiativen realisiert
werden, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der
Union sind in den Gesundheitsprogrammen und -strategien der EU festgehalten.
Das aktuelle EU-Programm für öffentliche Gesundheit gilt für den Zeitraum 2008-2013 und verfolgt drei Hauptziele:
• Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bürger;
• Gesundheitsförderung und Abbau gesundheitlicher Ungleichheit;
• Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitsfragen.
Allgemeine und berufliche Bildung in der EU
Die Mitgliedstaaten bestimmen selbst über ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die EU trägt
jedoch zur Wertschöpfung bei, indem sie Aktivitäten koordiniert, mit denen sich gemeinsame Ziele leichter
erreichen lassen und die den Bürgern lebenslang größere Chancen auf Ausbildung und Studium eröffnen.
Dazu arbeitet die EU gemeinsam mit nationalen Behörden und Interessenvertretern aus dem Bildungsbereich an
der Verbesserung der Strategien und am Austausch von bewährten Praktiken. Daneben leitet die EU eine Reihe von
Finanzierungsprogrammen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Der Schengen-Raum
Der Schengen-Raum wurde im März 1995 errichtet. Dies führte zum Wegfall der Grenzkontrollen im Gebiet der
Unterzeichnerstaaten und zur Schaffung einer einzigen Außengrenze, an der Kontrollen gemäß einem
gemeinsamen Regelwerk erfolgen müssen.
Zum Jahr 2012 haben 25 europäische Länder das Schengener Übereinkommen unterzeichnet. Davon waren
22 Länder EU-Mitgliedstaaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die
Tschechische Republik und Ungarn. Island, Norwegen und die Schweiz sind dem Schengener Übereinkommen
ebenfalls beigetreten. Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht dem Schengen-Raum an.
Verkehr in der EU
Die Verkehrspolitik der EU konzentriert sich auf die Beseitigung von Hindernissen zwischen den Mitgliedstaaten,
damit Personen und Waren schnell und günstig über die Grenzen gelangen können. Ziel ist dabei ein sauberes,
sicheres und effizientes Reisen innerhalb Europas bei gleichzeitiger Stärkung des Binnenmarkts für den freien
Personen- und Warenverkehr. Die EU ist außerdem Spitzenreiter bei den Fluggastrechten:
Luftverkehr und Fluggastrechte
Der europäische Binnenmarkt für den Luftverkehr hat zu einem Rückgang der Flugpreise, einem größeren Angebot
von Fluggesellschaften und verbesserten Dienstleistungen für Passagiere geführt. Darüber hinaus hat die EU zur
Gewährleistung der fairen Behandlung von Fluggästen eine Reihe von Rechtsvorschriften erlassen.
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Bei Problemen mit Flügen, bei denen der Abflug- oder Zielort in einem EU-Land liegt und die über eine in der EU
(bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz) registrierte Fluggesellschaft erfolgen, haben die Fluggäste bestimmte
EU-Rechte und möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung oder auf Schadenersatz.
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, Ihr Flug deutlich verspätet ist (mehr als 5 Stunden), storniert wird
oder überbucht ist, können Sie zwischen einer Umbuchung und der Erstattung des Kaufpreises Ihres Tickets
wählen. Wenn Sie sich für die Erstattung des Kaufpreises Ihres Flugtickets entscheiden, verzichten Sie damit auf
Ihr Recht auf Weiterbeförderung, Unterstützung oder Umbuchung durch die Fluggesellschaft.
Ihre Fluggesellschaft sollte Sie immer über Ihre Rechte und die Gründe für eine mögliche Nichtbeförderung, einen
Flugausfall (Stornierung) oder eine größere Verspätung (mehr als 2 Stunden) informieren. Sie haben – abhängig
von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung – möglicherweise auch Anspruch auf kostenlose Erfrischungen,
Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonnutzung) oder eine Übernachtung.
Zudem haben Sie, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, Ihr Flug storniert wird oder mit einer mehr als
dreistündigen Verspätung am Zielort eintrifft, unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250
bis 600 EUR, abhängig von der Flugstrecke.
Rechte von Bahnreisenden
Wenn Ihr Zug ausfällt oder verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Außerdem
haben Sie das Recht, angemessen über die Verzögerung informiert zu werden.
Bei Ankündigung einer Verspätung von mindestens 1 Stunde (Abweichung ausgehend von der auf der Fahrkarte
angegebenen Abfahrtzeit) haben Sie folgende Möglichkeiten:
• Sie können Ihre Reise stornieren und eine sofortige Erstattung der vollständigen Kosten Ihrer Fahrkarte bzw.
für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Reise verlangen. Darüber hinaus können Sie auch eine
Erstattung für den bereits erfolgten Teil Ihrer Reise verlangen, sofern die Verspätung darauf schließen lässt,
dass der eigentliche Zweck Ihrer Reise nicht mehr erfüllt werden kann;
• Sie können das Beförderungsunternehmen bitten, für Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem
späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl eine Ersatzbeförderung zu Ihrem Reiseziel zu organisieren;
• Sie können Ihre Reise trotz der Verspätung wie geplant fortsetzen.
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Reise fortzusetzen, haben Sie in folgenden Situationen ein Anrecht auf eine
Entschädigung: Wenn Ihr Zug zwischen einer und zwei Stunden Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf eine
Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises. Wenn Ihr Zug mehr als zwei Stunden Verspätung hat, haben Sie
Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises.
Die Entschädigung ist innerhalb eines Monats nach Einreichen der Forderung zu zahlen.
Verkehrswesen
Auch wenn beim Blick auf die Karte die kleineren und größeren Städte in Großbritannien dicht beieinander zu liegen
scheinen, ist es manchmal nicht ganz einfach, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Ort zum anderen zu
gelangen, so dass genaue Planung ratsam erscheint. Im Vergleich zu anderen Ländern sind die öffentlichen
Verkehrsmittel relativ teuer. Im Allgemeinen werden Busse und Straßenbahnen oder U-Bahnen für innerörtliche
Fahrten genutzt, bei längeren Fahrten erweist sich die Bahn meist als das schnellere, der Bus hingegen als das
günstigere Verkehrsmittel.
Das Schienennetz im Vereinigten Königreich wird von zahlreichen Privatanbietern genutzt. Die Fahrkarte erwerben
Sie am Bahnhof, telefonisch oder auch im Internet. Die Fahrkarte gilt für alle Züge des jeweiligen Betreibers
(ausgenommen Fahrkarten-Sonderangebote) auf der jeweiligen Strecke. Für Auskünfte über Zugverbindungen,
Fahrkartenbestellungen und sonstige Auskünfte nutzen Sie die Website von National Rail Enquiries oder Tel.
08457 484950.
In größeren Städten bekommen Sie überall ein Taxi, außerdem besteht die Möglichkeit, bei einem lokalen
Taxiunternehmen ein Fahrzeug zu bestellen, das Sie am vereinbarten Ort abholt, oder für längere Fahrten ein Taxi
vorzubuchen. Für bestimmte Fahrtstrecken wird häufig eine Standardgebühr berechnet. Fahren Sie nur mit Taxis,
deren Fahrer die vorgeschriebene amtliche Lizenz vorweisen können – erkennbar am Ausweis mit Passbild im
Fahrzeug.
Politik, Verwaltung, Recht
Das politische System
Das Vereinigte Königreich besteht aus den vier Ländern England, Schottland, Wales und Nordirland. Die
vollständige Bezeichnung lautet „United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland“ (Vereinigtes Königreich
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Großbritannien und Nordirland). London ist Regierungssitz, allerdings wurden bestimmte Regierungsbefugnisse an
die Landesparlamente von Schottland (Scottish Parliament), Wales (Welsh Assembly) und Nordirland (Northern
Ireland Assembly) abgetreten. Das Vereinigte Königreich ist eine konstitutionelle Monarchie. Die Regierung führt
die Regierungsgeschäfte im Namen der amtierenden Monarchin, Queen Elizabeth II. Die Verfassung des
Vereinigten Königreichs ist nicht schriftlich niedergelegt, vielmehr setzt sie sich de facto aus den vom Parlament
verabschiedeten Gesetzen (Statutes), dem durch richterliche Entscheidungen weiterentwickelten Recht (Common
Law) und dem Gewohnheitsrecht (Conventions) zusammen. Wahlen werden nach Mehrheitswahlrecht entschieden
und nicht – wie in weiten Teilen Europas üblich – nach dem Verhältniswahlrecht. Die drei größten politischen
Parteien sind die Labour Party, die Conservative Party und die Liberal Democrats. Der Vorsitzende der Partei, die
die Wahl gewonnen hat, wird vom Staatsoberhaupt zum Premierminister (Prime Minister) ernannt und mit der
Regierungsbildung beauftragt, eine Amtszeit beträgt maximal 5 Jahre.
Das Regierungssystem
Das Parlament fungiert als gesetzgebende Versammlung; es besteht aus zwei Kammern: dem Unterhaus (House of
Commons) und dem Oberhaus (House of Lords). Die Mitglieder des House of Commons werden in allgemeinen
Wahlen mindestens alle fünf Jahre gewählt. Dem House of Lords gehören teilweise Peers (Angehörige des
britischen Hochadels, Mitglieder mit erblicher Peerswürde oder zu Peers auf Lebenszeit ernannte Mitglieder),
teilweise gewählte Mitglieder an.
Die Regierung legt die Gesetzentwürfe dem House of Commons vor. Die Gesetzentwürfe werden von den
Parlamentsmitgliedern (Members of Parliament, MPs) beraten und nach Überprüfung und Änderung zur
Abstimmung vorgelegt. Erhält ein Gesetzentwurf die erforderliche Zustimmung, geht er an das House of Lords.
Dort wird erneut darüber beraten; das House of Lords kann den Gesetzentwurf entweder billigen oder ihn mit
Änderungen an das House of Commons zurückverweisen. Auf diese Weise kann ein Gesetzentwurf mehrfach
zwischen den beiden Kammern des Parlaments hin und hergehen. Die Angehörigen des House of Lords können auf
diese Weise den Beschluss eines Gesetzes verzögern, allerdings nicht unbegrenzt blockieren oder auf Änderungen
beharren.
Das Rechtssystem
Jeder Einwohner des Vereinigten Königreichs unterliegt den Gesetzen des Landes, unabhängig davon, ob er Bürger
des Vereinigten Königreichs ist oder nicht. Im Vereinigten Königreich bestehen drei verschiedene Rechtssysteme
nebeneinander; die Rechtssysteme Schottlands und Nordirlands unterscheiden sich von dem in England und Wales
geltenden System. Neben den einzelstaatlichen Gesetzen haben im Vereinigten Königreich die europäischen
Rechtsvorschriften Gültigkeit. Mehr als 90 % aller Strafsachen werden vor Magistrates’ Courts verhandelt, vor
denen die Aussagen vor einem Richterkollegium vorgebracht werden, das anschließend das Urteil fällt.
Schwerwiegendere Strafsachen werden vor dem Crown Court verhandelt. Bei Rechtsproblemen können Sie sich an
ein Citizens Advice Bureau (Bürgerberatungsstelle) wenden, wo Sie kostenlose Informationen und Beratung zu
rechtlichen und finanziellen Fragen und sonstigen Problemen erhalten. Solicitors (Anwälte) vertreten normalerweise
Einzelpersonen vor den Magistrates’ Courts und County Courts. Auch beim Hauskauf können Sie einen Solicitor zu
Rate ziehen; daneben helfen Solicitors beim Aufsetzen von Testamenten und beraten in Steuerfragen. Müssen Sie
ein höherinstanzliches Gericht anrufen, vermittelt Ihr Solicitor Ihnen einen „Barrister“ (plädierender Rechtsanwalt).
Barristers unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Strategie vor Gericht und vertreten Ihren Fall vor Gericht.
Wenn Sie die Hilfe der Polizei benötigen, schlagen Sie die Nummer im örtlichen Telefonbuch nach oder wählen Sie
die Notrufnummer 999.
Einkommen und Steuern
Einkommen
Das durchschnittliche Wocheneinkommen im Jahr 2013 betrug im Vereinigten Königreich 444 GBP. Zu
den einkommensstärksten Gruppen zählten Gesundheitsfachkräfte mit einem Wocheneinkommen von
1067 GBP, gefolgt von Unternehmensleitern mit 757 GBP und Fachkräften in wissenschaftlichen und
technischen Berufen mit 704 GBP. Am schlechtesten bezahlt wurden Mitarbeiter in Verkaufsberufen mit
einem Wocheneinkommen von 287 GBP.
Bei einem Wocheneinkommen von 287 GBP ist im Durchschnitt mit folgenden Abzügen zu rechnen:
Einkommensteuer: 28,65 GBP
Sozialversicherung: 17,76 GBP
Ihr ausgezahltes Nettoeinkommen beträgt: 240,59 GBP
Rechenbeispiel für wöchentliche Lebenshaltungskosten:
Miete (Zimmer): 85 GBP
Gemeindesteuer: 15 GBP
Reisekosten: 15 GBP
Lebensmittel/Unterhaltung: 60 GBP
Steuern
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Wenn Sie im Vereinigten Königreich leben und arbeiten, bezahlen Sie dies gleichen Steuern wie die
Staatsbürger des Vereinigten Königreichs. Steuern sind in der Regel auf das gesamte
Erwerbseinkommen zu entrichten. Das Steuerjahr umfasst den Zeitraum vom 6. April bis zum 5. April
des Folgejahres.
Einkommensteuer
Sie dürfen jährlich einen bestimmten Betrag verdienen, ohne einkommensteuerpflichtig zu werden.
Dieser Betrag gilt als Steuerfreibetrag. Übersteigt Ihr Einkommen diesen Freibetrag nicht, unterliegen
Sie nicht der Einkommensteuerpflicht. Es werden unterschiedliche Freibeträge gewährt, der
durchschnittliche Freibetrag liegt bei 9440 GBP im Jahr. Es kann sein, dass Ihr Einkommen bereits
besteuert wird, bevor Sie diesen Betrag erreichen. In diesem Fall können Sie am Ende Ihres Aufenthalts
im Vereinigten Königreich bei HM Revenue and Customs (Zoll- und Finanzbehörde) eine Erstattung
beantragen. Die Einkommensteuer wird im Rahmen des „Pay As You Earn“-Modells (PAYE) unmittelbar
von Ihren Einkünften einbehalten. Es gelten folgende Einkommensteuersätze:
Basissatz: 20 % für Einkommen zwischen 0 und 32 010 GBP
Erhöhter Satz: 40 % für Einkommen zwischen 32 011 und 150 000 GBP
National Insurance (Sozialversicherung)
Beiträge zur National Insurance (NI) entsprechen den Sozialversicherungsbeiträgen. Es gibt
verschiedene Beitragskategorien; so zahlen Arbeitnehmer beispielsweise Beiträge nach Klasse 1.
Verdienen Sie weniger als 149 GBP pro Woche, sind keine Beiträge zu entrichten. Bei einem
Wocheneinkommen von mehr als 149 GBP und weniger als 797 GBP zahlen Sie einen Beitragssatz von
12 %. Für Einkommen über 797 GBP pro Woche ist ein Beitragssatz von zusätzlich 2 % abzuführen.
Selbstständige entrichten ihren Beitrag direkt an die National Insurance.
Council Tax (Gemeindesteuer)
Von dieser Gemeindesteuer werden die öffentlichen Dienstleistungen an Ihrem Wohnort bezahlt, wie
z. B. Müllabfuhr und Polizei. Die Höhe der Council Tax richtet sich nach dem Grundstücks- bzw.
Immobilienwert und der Zahl der Bewohner. Für bestimmte Personengruppen wie Alleinstehende oder
Studenten gelten ermäßigte Steuersätze. In den angegebenen Mietpreisen für Privatwohnungen ist
diese Steuer in der Regel nicht enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer
Gemeindeverwaltung.
VAT (Value Added Tax) (Mehrwertsteuer)
Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax) ist im Kaufpreis enthalten (in der Regel 20 %). Auf bestimmte
Waren und Dienstleistungen wie Miete, die meisten Lebensmittel und Kinderkleidung wird keine
Mehrwertsteuer erhoben.
Inheritance Tax (Erbschaftsteuer)
Grundstücke mit einem Wert von 325 000 GBP oder mehr sind erbschaftsteuerpflichtig. Der
Erbschaftsteuersatz beträgt ab diesem Wert 40 %.
Stamp Duty (Stempelsteuer)
Bei der Stamp Duty handelt es sich um eine Grundsteuer, die bei jedem Grunderwerb zu entrichten ist.
Grundstücke bis zu einem Kaufpreis von 125 000 GBP sind von der Steuer befreit; darüber gelten
folgende Steuersätze:
0 % – 125 000 GBP und darunter
1 % – 125 001 GBP – 250 000 GBP
3 % – 250 001 GBP – 500 000 GBP
4 % – 500 001 GBP und darüber
Vehicle Excise Duty (VED) (Kfz-Steuer) auf privat genutzte Kraftfahrzeuge
Die VED, häufig auch als „Road Tax“ bezeichnet, wird auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen auf
öffentlichen Straßen erhoben. Nach März 2001 zugelassene Kraftfahrzeuge werden in 13 Kategorien
eingeteilt. Ab April 2010 gilt bei einem neuen Auto für die erste Steuervignette ein anderer KfzSteuersatz. Ab der zweiten Vignette ist dann der normale Satz zu zahlen. Für die meisten Pkw ist –
abhängig vom verwendeten Kraftstoff und dem CO2-Emissionswert des Fahrzeugs – ein normaler
Steuersatz zwischen 0 GBP und 490 GBP pro Jahr zu entrichten.
Lebenshaltungskosten
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EUROPA - EURES - Lebens- und Arbeitsbedingungen
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Das Vereinigte Königreich gilt im Vergleich zu anderen EU-Ländern als ein teures Land. Die Lebenshaltungskosten
sind in ländlichen Gebieten und städtischen Ballungsräumen, in Kleinstädten und Großstädten unterschiedlich hoch.
Besonders teuer ist das Leben in Großstädten, die teuerste Stadt des Vereinigten Königreichs ist London. In den
Midlands und in Nordengland sind die Lebenshaltungskosten niedriger als in London und im Südosten.
Die britische Währungseinheit ist das Pfund Sterling (£ bzw. GBP). Einem Pfund Sterling entsprechen 100 Pence
(100 p). Münzen gibt es derzeit mit Werten von 1 Penny, 2 Pence, 5 Pence, 10 Pence, 20 Pence, 50 Pence, 1 Pfund
und 2 Pfund. Scheine gibt es derzeit zu 5 Pfund, 10 Pfund, 20 Pfund und 50 Pfund. Der Euro wird im Vereinigten
Königreich zwar nicht verwendet, von einigen größeren Kaufhäusern aber akzeptiert.
Durchschnittliche Preise:
Packung Zigaretten: 7,90 GBP
Laib Brot: 1,30 GBP
Sandwich: 2,30 GBP
Tasse Kaffee: 2,00 GBP
Glas Bier in der Gastwirtschaft: 3,20 GBP
Schokoladenriegel: 0,70 GBP
Fish & Chips: 5,00 GBP
Kinobesuch: 8,00 GBP
Busfahrt (Kurzstrecke): 2,00 GBP
Besuch im Fußballstadion: 25-40 GBP
Benzin: 1,40 GBP pro Liter
Mietfahrzeug: 35 GBP pro Tag
Zwei-Gänge-Menü im Restaurant: 40 GBP pro Person
Wenn Sie Lebensmittel und Kleidung in großen Kaufhäusern kaufen, zahlen Sie dafür mehr Geld als in
Supermärkten. In den meisten Städten gibt es Markthallen, in denen Lebensmittel, Kleidung und Haushaltswaren
zu günstigeren Preisen erworben werden können. Sozialkaufhäuser verkaufen Kleidung und Haushaltswaren aus
zweiter Hand, wobei die Verkaufserlöse in der Regel Wohltätigkeitseinrichtungen zugutekommen.
Schulden sind heute für viele Menschen im Vereinigten Königreich ein Problem. Bei einer ganzen Reihe von
Organisationen finden Sie in solchen Fällen Hilfe und Beratung.
Wohnen
Fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach einem Verzeichnis der Vermieter, die günstige Zimmer und
Wohnungen anbieten. Mietangebote finden Sie auch in der Lokalpresse und bei lokalen Immobilien- und
Wohnungsmaklern. Per Gesetz ist es Maklern verboten, Provision zu berechnen, wenn sie Ihnen lediglich ein
Verzeichnis der Wohnungsangebote überlassen. Fragen Sie vor Abschluss eines Mietvertrags genau nach, welche
Kosten im Mietpreis enthalten sind und ob Council Tax sowie die Gebühren für Strom und Gas extra zu bezahlen
sind.
Zu Beginn des Mietverhältnisses wird zunächst der Mietvertrag (Tenancy Agreement oder Lease) unterzeichnet, in
dem Sie als Mieter (Tenant) eingetragen werden. Der Vermieter heißt im Englischen „Landlord“. Der Mietvertrag ist
ein wichtiges Dokument, in dem die aus dem Mietverhältnis hervorgehenden Rechte und Pflichten geregelt sind.
Darin kann unter anderem festgelegt sein, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf oder dass die
Wohnung nicht untervermietet werden darf.
Wenn Ihnen irgendeine Bestimmung im Mietvertrag nicht klar ist, lassen Sie sich unbedingt beraten, bevor Sie den
Vertrag unterschreiben. Kostenlose Beratung erhalten Sie bei Law Centres (Rechtsberatungsstellen), dem Citizens
Advice Bureaux (Bürgerberatungsstelle) und der gemeinnützigen Beratungsstelle für Wohnungsfragen „Shelter“,
bei der Sie sich unter der Telefonnummer 0808 800 4444 rund um die Uhr Rat holen können.
Auch an einen Anwalt (Solicitor) können Sie sich wenden. In diesem Fall ist die Beratung meist kostenpflichtig,
manche Anwälte bieten aber auch Beratungsgespräche bis 30 Minuten Dauer kostenlos oder gegen eine geringe
Gebühr an.
Zu Beginn des Mietverhältnisses verlangt der Vermieter in der Regel eine Kaution (Deposit), meist in Höhe einer
Monatsmiete, für die Behebung etwaiger von Ihnen während der Nutzung verursachter Schäden. Verlangen Sie für
die Kaution auf jeden Fall eine Quittung. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution
zurückerstatten. Eventuell können Ihnen bei der Hinterlegung der Kaution auch soziale Dienste oder die
Gemeindeverwaltung behilflich sein. Die Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, ob sie
Ihnen hierbei behilflich sein kann.
Die Miete ist auf den mit dem Vermieter vereinbarten Betrag festgesetzt. Wenn Sie in einer gemeindeeigenen
Wohnung wohnen, muss eine Mieterhöhung mindestens vier Wochen vorher angekündigt werden. Private
Vermieter dürfen die Miete während der Laufzeit des Mietvertrags nur mit Ihrer Einwilligung erhöhen.
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Gesundheitssystem
Als Einwohner des Vereinigten Königreichs haben Sie Anspruch auf medizinische Leistungen des
National Health Service (NHS). Die meisten Leistungen des NHS sind für den Leistungsempfänger am
Leistungsort kostenlos, bestimmte Leistungen wie z. B. Rezepte (derzeit 7,85 GBP in England, in Wales
seit 1997 gratis, in Nordirland seit April 2010 und in Schottland seit April 2011 gratis), Sehtests, Brillen
und Zahnbehandlungen sind allerdings kostenpflichtig. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, haben Sie
eventuell Anspruch auf Beihilfe für medizinische Leistungen. Hierzu müssen Sie ein entsprechendes
Formular ausfüllen, das Sie bei Ärzten, Zahnärzten und Apotheken bekommen.
Wenn Sie sich länger als drei Monate im Vereinigten Königreich aufhalten, müssen Sie sich bei einem
Allgemeinarzt oder Zahnarzt vor Ort anmelden. Warten Sie damit nicht, bis Sie tatsächlich krank sind.
Wenn Sie eine passende Praxis gefunden haben, müssen Sie dort ein Anmeldeformular ausfüllen, in
dem Sie Ihre Anschrift, Angaben zu aktuellen oder früheren Erkrankungen und Ihre Telefonnummer
eintragen.
Arztpraxen sind in der Regel von Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Bei
der Anmeldung in der Arztpraxis erhalten Sie die genauen Praxisöffnungszeiten sowie ein Verzeichnis
der angebotenen ärztlichen Leistungen. Arzttermine sollten Sie am besten einige Tage im Voraus
entweder telefonisch oder direkt in der Praxis vereinbaren. Viele Praxen halten einen Teil ihrer
Sprechstunde für Notfälle offen; am besten melden Sie sich in Notfällen gleich morgens bei Öffnung der
Praxis.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welchem Arzt Sie gehen sollen, oder wenn Sie Rat zu einer kleineren
Verletzung brauchen oder eine allgemeine Frage zur Gesundheitsversorgung haben, wenden Sie sich
unter Tel. 0845 4647 an NHS Direct. Wenn Ihr Anruf entgegen genommen wird, können Sie ggf.
angeben, welche Sprache Sie sprechen; Sie werden dann im Bedarfsfall mit einem Dolmetscher
verbunden. Dieser Telefonservice, über den Sie sich von Krankenpflegefachkräften und Fachberatern
vertraulich beraten lassen können, steht Ihnen an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr an sieben
Tagen in der Woche zur Verfügung.
Notruf
Im gesamten Vereinigten Königreich gilt die einheitliche Notrufnummer 999 für Krankenwagen, Polizei
und Feuerwehr. Wenn Sie oder ein Familienmitglied ernsthaft erkrankt oder verletzt sind und dringend
ärztliche Hilfe benötigen, rufen Sie diese Nummer an und fordern Sie einen Krankenwagen an. Sie
werden dann gefragt, was passiert ist und wo Sie sich befinden. Der Notruf ist kostenlos.
Apotheke
In der Apotheke erhalten Sie die vom Arzt verschriebenen Medikamente. Darüber hinaus bekommen Sie
in der Apotheke rezeptfreie Medikamente für leichtere Beschwerden. Die Apotheken im Vereinigten
Königreich – erkennbar am roten oder grünen Kreuz-Zeichen – bieten die gleichen Leistungen wie in
anderen Ländern. In der Apotheke erhalten Sie fachkundige Beratung zu Gesundheitsfragen, dort hilft
man Ihnen auch bei der Suche nach medizinischen Leistungsangeboten.
Kinder
Für Kinder unter fünf Jahren wird ein kostenloser Gesundheitsdienst durch so genannte „Health Visitors“
angeboten. „Health Visitors“ sind Krankenpflegefachkräfte mit einer speziellen Zusatzausbildung, die
Sie in vielen Fragen beraten können:
• Impfungen von Kindern
• gesunde Ernährung
• Wachstum und Entwicklung des Kindes
• Kinderbetreuungseinrichtungen
• Spielgruppen
• Erziehungsfragen
• Wohnraum
Zahnarzt
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Adressen und Telefonnummern von Zahnärzten, die nur Privatpatienten behandeln, und NHSZahnärzten finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder über das Internet. Je nach Wohnort müssen Sie
sich für die Anmeldung als NHS-Patient eventuell auf eine Warteliste setzen lassen. NHS-Patienten
zahlen je nach zahnärztlicher Leistung meist einen von zwei Pauschalsätzen für die Zahnbehandlung. In
der Regel ist für dentalhygienische Leistungen ebenfalls eine geringe Gebühr zu entrichten.
Bildungssystem
Im Vereinigten Königreich besuchen alle Kinder im Alter von 5 bis 16 Jahren eine Vollzeit-Bildungseinrichtung. Die
Schulausbildung liegt in Händen der Kommunen als den zuständigen Schulbehörden. Kinder, die als Flüchtlinge
oder Asylbewerber anerkannt sind, haben – wie alle anderen Kinder – Anspruch auf den Besuch einer VollzeitBildungseinrichtung. Die meisten Kinder in Großbritannien besuchen eine staatliche Schule. Daneben besteht die
Möglichkeit zum Besuch einer Privatschule, für die eine Schulgebühr zu entrichten ist. In bestimmten Fällen erteilt
die Schulbehörde die Genehmigung, Kinder zu Hause privat zu unterrichten.
1.-6. Schuljahr
5 bis 11 Jahre
Primary School (Grundschule)
7.-11. Schuljahr
11 bis 16 Jahre
Secondary School (Sekundarschule)
16
bis
18/19 Secondary School oder Sixth Form 12.-13. Schuljahr
Jahre
College oder College of Further Education
ab 18/19 Jahre
College of Further Education oder
Hochschule/Universität
In Großbritannien beginnt das Schuljahr im September und ist entweder in drei oder in sechs „Terms“
untergliedert, die jeweils sieben oder 13 Wochen dauern. Über Weihnachten sind die Schulen mindestens zwei
Wochen geschlossen, die Osterferien im März oder April dauern ebenfalls zwei Wochen. Jeweils etwa zur Halbzeit
eines Terms haben die Schüler zwei bis fünf Tage frei. Das Schuljahr endet in Schottland im Juni und im übrigen
Vereinigten Königreich im Juli. Bis zum Beginn des nächsten Schuljahres sind etwa sechs Wochen Sommerferien.
In England und Wales absolvieren die Schüler mit elf Jahren und mit 14 Jahren Prüfungen in Englisch, Mathematik
und Naturwissenschaften. Diese Prüfungen werden als „Standard Assessment Tests“ (SAT) bezeichnet und dienen
der Leistungsstandsmessung. Mit 16 Jahren legen die Schüler in England, Wales und Nordirland in allen
Hauptfächern die Prüfungen zum „General Certificate of Secondary Education“ (GSCE) ab. Mit dem GSCE erwerben
sie eine wichtige Qualifikation für ihre nachfolgende Berufsausbildung oder den Besuch einer weiterführenden
Schule. Anschließend können die Schüler weitere schulische Qualifikationen (AS- und A2-Level) erwerben oder sich
für eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit entscheiden.
In Schottland legen die Schüler statt des GSCE mit 16 Jahren die „Standard Grades“-Prüfungen in fünf oder mehr
Fächern ab. Anschließend können sie sich an einer Schule oder einem College in einem oder zwei weiteren
Schuljahren auf die „National Qualifications“ vorbereiten, zu denen Prüfungen auf drei verschiedenen Stufen
stattfinden – „Access“, „Intermediate“ und „Higher“.
Schüler, die mit 16 Jahren von der Schule abgehen, können ins Erwerbsleben eintreten, eine Ausbildung
aufnehmen oder sich an einem College einschreiben. Die Berechtigung hängt jedoch vom aufenthaltsrechtlichen
Status des Schülers ab.
Unterstützung bei der Entscheidung über das geeignete Vorgehen bieten die Schulen und der Connexions Service.
Der Connexions Service bietet Jugendlichen Beratung zu Schule, Arbeit und Ausbildung, aber auch zu anderen
Themen wie Wohnung, Gesundheit und Finanzen. Connexions-Beratungsstellen gibt es an Schulen und Colleges
und in Beratungsbüros vor Ort.
Der Bereich der „Further Education“ umfasst Schulen und Colleges für Jugendliche ab 16 Jahren. Die lokalen
Colleges of Further Education bieten eine breit gefächerte Palette an Kursen für Schüler im Alter von 16 bis 19
Jahren. Die dort angebotenen Kurse richten sich entweder an Schüler, die einen besseren Schulabschluss oder ein
Hochschulstudium anstreben, oder aber an Schüler, die eine Berufsausbildung absolvieren wollen. Die Kurse
werden als Vollzeitunterricht angeboten oder als Teilzeitunterricht, so dass die Schüler nebenher Geld verdienen
können. Wenn Sie einen Kurs gefunden haben, den Sie belegen möchten, müssen Sie einige Voraussetzungen
erfüllen, damit Sie sich einschreiben können. Unter anderem müssen Sie nachweisen, dass Sie
• über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen,
• über die geforderten Qualifikationen verfügen,
• die Kursgebühren bezahlen und Ihren Lebensunterhalt finanzieren können.
Kulturelles und gesellschaftliches Leben
Im Vereinigten Königreich herrscht kulturelle Vielfalt – jede der vier Nationen (England, Wales, Schottland und
Nordirland) hat eigene Traditionen und eine eigenständige Identität bewahrt. Seit Jahrhunderten wird die Kultur
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durch Einwanderer bereichert, die zum Entstehen einer von Toleranz geprägten Gesellschaft beigetragen haben. Im
Vereinigten Königreich wird von jedem erwartet, dass er die Meinung und den kulturellen Hintergrund der anderen
respektiert, auch wenn er selbst eine andere Meinung vertritt.
Wandern, Besichtigungen und Museumsbesuche zählen zu den beliebten Freizeitaktivitäten; viele Museen können
kostenlos besucht werden. Bekanntschaften schließt man am leichtesten in Sportvereinen und anderen Vereinen,
den „Social Clubs“. Wohltätigkeitsorganisationen, Religionsgemeinschaften und ehrenamtliche Helfer organisieren
in den Kommunen eine Vielzahl von Aktivitäten, wie z. B. die Dorffeste oder „Village Fêtes“ im Sommer.
Das gesamte Jahr über finden im Vereinigten Königreich zahlreiche Sportveranstaltungen statt. Fußball, Rugby,
Cricket, Golf und Tennis locken viele Zuschauer an. Fußball und Angeln sind die beliebtesten Sportarten. Unter der
Vielzahl der sportlichen Angebote werden Sie mit Sicherheit finden, was Ihnen gefällt – sei es nun als Zuschauer
oder als aktiver Sportler.
Gerne besuchen die Briten in ihrer Freizeit auch die typischen „Pubs“ oder „Public Houses“, in denen neben
Getränken häufig auch warme Gerichte serviert werden. Der örtliche Pub ist nicht selten das Herz einer Ortschaft,
hier kommt man schnell ins Gespräch. In vielen Pubs werden Fernsehübertragungen von Fußball- und
Cricketspielen gezeigt, auch das wöchentliche „Pub Quiz“, bei dem man sein Allgemeinwissen testen kann, findet
viele Anhänger.
Fernsehen ist eine beliebte Form der Abendunterhaltung. Außerdem gehen die Briten abends gerne ins Restaurant,
Theater oder Kino oder besuchen ein Konzert.
Privatleben (Geburt, Hochzeit, Todesfälle)
Geburten
Geburten müssen im Vereinigten Königreich standesamtlich gemeldet werden; die standesamtliche
Eintragung ist zugleich Grundlage für den Anspruch auf Kindergeld und für die Anmeldung des
Neugeborenen beim Kinderarzt. Die Verfahren für die Meldung der Geburt unterscheiden sich, je
nachdem, in welchem Teil des Vereinigten Königreichs das Kind geboren wurde.
In England und Wales muss die Geburt innerhalb von 42 Tagen beim Krankenhaus oder dem örtlichen
Standesamt (Registry Office) gemeldet werden. In Schottland müssen Neugeborene innerhalb von
21 Tagen gemeldet werden, wobei die Eintragung in Schottland geborener Babys ins Geburtenregister
bei jedem beliebigen Standesamt vorgenommen werden kann. In Nordirland geborene Babys müssen
innerhalb von 42 Tagen entweder in dem Krankenhaus gemeldet werden, in dem die Entbindung
vorgenommen wurde, oder beim Standesamt für den Bezirk, in dem die Mutter ihren Wohnsitz hat.
Nach der Eintragung ins Geburtenregister wird eine Kurzfassung der Geburtsurkunde ausgestellt.
Eheschließungen
In England und Wales kann die Eheschließung beim Standesamt, in einem für standesamtliche
Trauungen zugelassenen Gebäude, in einer anglikanischen Kirche oder in einem sonstigen, für
Trauungen zugelassenen Kirchengebäude stattfinden. In Nordirland können standesamtliche Trauungen
nur im Standesamt vorgenommen werden. Voraussetzung für die Heirat ist im Vereinigten Königreich
ein Mindestalter von 16 Jahren. Vor dem geplanten Hochzeitstermin muss die Eheschließung bekannt
gegeben werden; die Hochzeit kann dann frühestens 15 Tage nach dem Datum der Bekanntgabe
stattfinden.
Eingetragene Lebenspartnerschaften
Nicht verwandte gleichgeschlechtliche Paare können ihre Lebensgemeinschaft als eingetragene
Lebenspartnerschaft beurkunden lassen; hierzu müssen beide Partner mindestens 16 Jahre alt sein. Die
Lebenspartnerschaft kann auf dem Standesamt oder an einer dafür zugelassenen Örtlichkeit
stattfinden. Auch für die Eintragung von Lebenspartnerschaften muss die 15-tägige
Bekanntmachungsfrist eingehalten werden.
Todesfälle
Todesfälle sind in England und Wales innerhalb von fünf Tagen zu melden. Hierzu muss der vom Arzt
ausgestellte Totenschein beim Standesamt vorgelegt werden. In bestimmten Fällen muss ein
„Coroner“ (für die Untersuchung der Todesursache zuständiger richterlicher Beamter) hinzugezogen
werden. In Schottland sind Todesfälle innerhalb von acht Tagen zu melden, wobei die Meldung bei
jedem beliebigen schottischen Standesamt vorgenommen werden kann. In Nordirland müssen
Todesfälle innerhalb von fünf Tagen gemeldet werden. Nach Eintragung des Todesfalls wird eine
amtliche Sterbeurkunde ausgestellt.
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Soziale Sicherheit und Versicherungen
Soziale Sicherheit in Europa
Lebensqualität – ganz oben auf der Prioritätenliste der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig, z. B. von qualitativ
hochwertigen Gesundheitsdiensten, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einer guten Verkehrsinfrastruktur.
Diese und viele weitere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürger. Die EU will die
Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten verbessern und den vielen Herausforderungen des modernen Europa,
beispielsweise der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, begegnen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Beschäftigungschancen in Europa ist für die EU von vorrangiger Bedeutung. Die Europäische
Beschäftigungsstrategie wurde von der EU und ihren Mitgliedstaaten mit dem Ziel ausgearbeitet, mehr und bessere
Arbeitsplätze zu schaffen, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Mobilität zu steigern. Die Strategie bietet den
europäischen Ländern einen Rahmen zur Koordinierung ihrer Beschäftigungsstrategien und für den Austausch von
Informationen.
Selbstverständlich ist die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten eines jeden europäischen Bürgers
wesentlicher Bestandteil von Europa 2020, der auf zehn Jahre angelegten Strategie der EU für wirtschaftliches
Wachstum. Eines der Hauptziele ist es, dass bis zum Ende des Jahrzehnts 75 % der europäischen Bürger im Alter
zwischen 20 und 64 Jahren einer Beschäftigung nachgehen.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Eine gute Gesundheit und qualitativ hochwertige Gesundheitsdienste sind für alle Europäer von großer Bedeutung.
Zudem erwarten die meisten Menschen, dass sie bei Reisen innerhalb der EU schnell und einfach Zugang zu
medizinischer Versorgung erhalten.
Die Gesundheitspolitik in der EU will diesen Ansprüchen gerecht werden. Die Europäische Kommission hat einen
koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik ausgearbeitet, in dessen Rahmen verschiedene Initiativen realisiert
werden, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der
Union sind in den Gesundheitsprogrammen und -strategien der EU festgehalten.
Das aktuelle EU-Programm für öffentliche Gesundheit gilt für den Zeitraum 2008-2013 und verfolgt drei Hauptziele:
• Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bürger;
• Gesundheitsförderung und Abbau gesundheitlicher Ungleichheit;
• Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitsfragen.
Allgemeine und berufliche Bildung in der EU
Die Mitgliedstaaten bestimmen selbst über ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die EU trägt
jedoch zur Wertschöpfung bei, indem sie Aktivitäten koordiniert, mit denen sich gemeinsame Ziele leichter
erreichen lassen und die den Bürgern lebenslang größere Chancen auf Ausbildung und Studium eröffnen.
Dazu arbeitet die EU gemeinsam mit nationalen Behörden und Interessenvertretern aus dem Bildungsbereich an
der Verbesserung der Strategien und am Austausch von bewährten Praktiken. Daneben leitet die EU eine Reihe von
Finanzierungsprogrammen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Der Schengen-Raum
Der Schengen-Raum wurde im März 1995 errichtet. Dies führte zum Wegfall der Grenzkontrollen im Gebiet der
Unterzeichnerstaaten und zur Schaffung einer einzigen Außengrenze, an der Kontrollen gemäß einem
gemeinsamen Regelwerk erfolgen müssen.
Zum Jahr 2012 haben 25 europäische Länder das Schengener Übereinkommen unterzeichnet. Davon waren
22 Länder EU-Mitgliedstaaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die
Tschechische Republik und Ungarn. Island, Norwegen und die Schweiz sind dem Schengener Übereinkommen
ebenfalls beigetreten. Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht dem Schengen-Raum an.
Verkehr in der EU
Die Verkehrspolitik der EU konzentriert sich auf die Beseitigung von Hindernissen zwischen den Mitgliedstaaten,
damit Personen und Waren schnell und günstig über die Grenzen gelangen können. Ziel ist dabei ein sauberes,
sicheres und effizientes Reisen innerhalb Europas bei gleichzeitiger Stärkung des Binnenmarkts für den freien
Personen- und Warenverkehr. Die EU ist außerdem Spitzenreiter bei den Fluggastrechten:
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Luftverkehr und Fluggastrechte
Der europäische Binnenmarkt für den Luftverkehr hat zu einem Rückgang der Flugpreise, einem größeren Angebot
von Fluggesellschaften und verbesserten Dienstleistungen für Passagiere geführt. Darüber hinaus hat die EU zur
Gewährleistung der fairen Behandlung von Fluggästen eine Reihe von Rechtsvorschriften erlassen.
Bei Problemen mit Flügen, bei denen der Abflug- oder Zielort in einem EU-Land liegt und die über eine in der EU
(bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz) registrierte Fluggesellschaft erfolgen, haben die Fluggäste bestimmte
EU-Rechte und möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung oder auf Schadenersatz.
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, Ihr Flug deutlich verspätet ist (mehr als 5 Stunden), storniert wird
oder überbucht ist, können Sie zwischen einer Umbuchung und der Erstattung des Kaufpreises Ihres Tickets
wählen. Wenn Sie sich für die Erstattung des Kaufpreises Ihres Flugtickets entscheiden, verzichten Sie damit auf
Ihr Recht auf Weiterbeförderung, Unterstützung oder Umbuchung durch die Fluggesellschaft.
Ihre Fluggesellschaft sollte Sie immer über Ihre Rechte und die Gründe für eine mögliche Nichtbeförderung, einen
Flugausfall (Stornierung) oder eine größere Verspätung (mehr als 2 Stunden) informieren. Sie haben – abhängig
von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung – möglicherweise auch Anspruch auf kostenlose Erfrischungen,
Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonnutzung) oder eine Übernachtung.
Zudem haben Sie, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, Ihr Flug storniert wird oder mit einer mehr als
dreistündigen Verspätung am Zielort eintrifft, unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250
bis 600 EUR, abhängig von der Flugstrecke.
Rechte von Bahnreisenden
Wenn Ihr Zug ausfällt oder verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Außerdem
haben Sie das Recht, angemessen über die Verzögerung informiert zu werden.
Bei Ankündigung einer Verspätung von mindestens 1 Stunde (Abweichung ausgehend von der auf der Fahrkarte
angegebenen Abfahrtzeit) haben Sie folgende Möglichkeiten:
• Sie können Ihre Reise stornieren und eine sofortige Erstattung der vollständigen Kosten Ihrer Fahrkarte bzw.
für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Reise verlangen. Darüber hinaus können Sie auch eine
Erstattung für den bereits erfolgten Teil Ihrer Reise verlangen, sofern die Verspätung darauf schließen lässt,
dass der eigentliche Zweck Ihrer Reise nicht mehr erfüllt werden kann;
• Sie können das Beförderungsunternehmen bitten, für Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem
späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl eine Ersatzbeförderung zu Ihrem Reiseziel zu organisieren;
• Sie können Ihre Reise trotz der Verspätung wie geplant fortsetzen.
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Reise fortzusetzen, haben Sie in folgenden Situationen ein Anrecht auf eine
Entschädigung: Wenn Ihr Zug zwischen einer und zwei Stunden Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf eine
Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises. Wenn Ihr Zug mehr als zwei Stunden Verspätung hat, haben Sie
Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises.
Die Entschädigung ist innerhalb eines Monats nach Einreichen der Forderung zu zahlen.
Das Sozialversicherungssystem im ausgewählten Mitgliedstaat
National Insurance (Sozialversicherung)
Sozialversicherungsleistungen werden im Vereinigten Königreich durch ein staatliches System gewährt. Bestimmte
Leistungen sind an Einzahlungen in die staatliche Sozialversicherung (National Insurance, NI) gebunden, die von
der Zoll- und Finanzbehörde (HM Revenue and Customs, HMRC) verwaltet wird. Die Beiträge werden unmittelbar
vom Lohn bzw. Gehalt einbehalten; ihre Höhe richtet sich nach der Art der Erwerbstätigkeit. Aus diesem System
werden Leistungen bei Krankheit und Arbeitslosigkeit, Witwen- sowie Altersrenten usw. gezahlt. Sämtliche
eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge werden unter der persönlichen Sozialversicherungsnummer (NI Number)
geführt.
Wenn Sie im Vereinigten Königreich eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre
Sozialversicherungsnummer. Falls Ihnen noch keine Nummer zugeteilt wurde, sollten Sie die Zuteilung entweder
direkt bei Ihrem zuständigen Jobcentre Plus beantragen oder telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit
zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr unter Tel. 0845 600 0643 einen Termin vereinbaren. Eine
Sozialversicherungsnummer müssen Sie nur beantragen, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder einen
Antrag auf Sozialleistungen stellen wollen.
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Ihr Beitragssatz zur staatlichen Sozialversicherung richtet sich nach Ihrem Beschäftigungsstatus. Erwerbstätige der
Kategorie 1 zahlen keine Beiträge zur Sozialversicherung, wenn ihr Einkommen weniger als 139 GBP pro Woche
beträgt.
Beiträge der Klasse 1 werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt
Beiträge der Klasse 2 sind von selbstständigen Erwerbstätigen zu zahlen
Freiwillige Beiträge der Klasse 3 werden von jenen Personen gezahlt, die aufgrund ihres Erwerbseinkommen
nicht sozialversicherungspflichtig sind, aber dennoch den Anspruch auf eine garantierte staatliche Rente
aufrechterhalten wollen
Beiträge der Klasse 4 werden in der Regel von Selbstständigen gezahlt, die besonderen Bestimmungen des
Income and Corporation Taxes Act 1988 (Gesetz über die Einkommen- und Körperschaftssteuer) unterliegen.
Jobcentre Plus
Darüber hinaus gibt es eine Reihe nicht beitragsgebundener Leistungen, die unabhängig davon in Anspruch
genommen werden können, ob eine ausreichende Deckung durch Sozialversicherungsbeiträge besteht. Hierzu
zählen unter anderem das Kindergeld und Leistungen für Menschen mit Behinderungen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie auf bestimmte Leistungen Anspruch haben, sollten Sie sich an Ihr zuständiges
Jobcentre, Ihre Sozialversicherungsstelle oder das Jobcentre Plus-Büro wenden. Dort kann man Sie über Ihre
Ansprüche sowie, falls Sie kein Staatsbürger des Vereinigten Königreichs sind, über besondere Voraussetzungen
beraten. Jobcentre Plus bearbeitet sämtliche Leistungsanträge von Personen im Erwerbsalter.
Pension Service (Rentendienst)
Der Pension Service ist dem Department for Work and Pensions (Ministerium für Arbeit und Renten) angegliedert
und verfügt über ein eigenes Netz von Pension Centres mit örtlichen Dienststellen. Der Pension Service gibt
Auskunft über Renten und sonstige Ruhestandsleistungen im Vereinigten Königreich.
National Health Service
Das Gesundheitssystem des Vereinigten Königreichs, der National Health Service (NHS), wird durch Steuern
finanziert, d. h. seine Inanspruchnahme ist kostenlos (außer bei Rezepten und Zahnbehandlung). Wenn Sie sich im
Rahmen des NHS behandeln lassen möchten, sollten Sie sich bei Ihrem örtlichen Health Centre registrieren lassen,
das Sie dann an einen Arzt weiterverweist.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenunterstützung wird als Jobseeker’s Allowance (JSA) bezeichnet. Sie wird Arbeitslosen gewährt, die
arbeitsfähig sind und sich aktiv um eine Arbeit bemühen. Für die Verwaltung der Arbeitslosenunterstützung ist das
Jobcentre Plus, die staatliche Arbeitsvermittlung des Department for Work and Pensions (Ministerium für Arbeit und
Renten), zuständig. Im Vereinigten Königreich wird zwischen zwei Arten der Arbeitslosenunterstützung
unterschieden:
Contributions-based JSA (JSA C) (beitragsabhängige
Arbeitslosenunterstützung)
Anspruch auf beitragsabhängige Arbeitslosenunterstützung (JSA C) hat, wer während eines Zeitraums von zwei
Jahren vor dem Steuerjahr, in dem er Arbeitslosenunterstützung beantragt, Beiträge in einer bestimmten Höhe in
die staatliche Sozialversicherung (NI) eingezahlt hat. Diese Unterstützung wird bis zu 26 Wochen lang in gleich
bleibender, vom Alter des Antragstellers abhängiger Höhe gezahlt (im Jahr 2012 besteht für Arbeitslose über
25 Jahre ein Anspruch auf 71,00 GBP pro Woche). Wenn Sie erst vor kurzem in das Vereinigte Königreich
übergesiedelt sind, dann haben Sie möglicherweise noch keine ausreichenden Sozialversicherungsbeiträge
geleistet. Versicherungs- oder Erwerbstätigkeitszeiten in
EWR-Mitgliedstaaten können jedoch angerechnet werden, sofern Sie sich inzwischen nach dem im Vereinigten
Königreich geltenden Modell versichert haben. Hierzu ist das Formular E301 bzw. U1 vorzulegen, das Ihnen von der
zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes ausgestellt wird.
Transfer von Arbeitslosenunterstützungsansprüchen aus dem Ausland
Wenn Sie in einem anderen EWR-Land Arbeitslosenunterstützung beantragt haben und Ihren Anspruch im
Vereinigten Königreich aufrecht erhalten wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes
(in der Regel die Sozialbehörde) das Formular U2 bzw. E302 ausstellen lassen. Dieses Formular müssen Sie
innerhalb von 7 Tagen beim nächstgelegenen Jobcentre Plus vorlegen. Sie erhalten daraufhin drei bis sechs Monate
Arbeitslosenunterstützung in derselben Höhe, die Sie in Ihrem Heimatland erhalten hätten. Diese Möglichkeit
besteht allerdings nur bei der beitragsabhängigen Arbeitslosenunterstützung (JSA C).
Income-based JSA (JSA IB) (einkommensabhängige Arbeitslosenunterstützung)
Wenn Sie keine Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung (NI) geleistet haben und Geringverdiener sind, haben
Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einkommensabhängige Arbeitslosenunterstützung. Wenn Sie
allerdings über Ersparnisse im Wert von mehr als 16 000 GBP verfügen oder mit einem Partner zusammenleben,
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der durchschnittlich mehr als 24 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch
auf JSA IB. Verfügen Sie über Ersparnisse im Wert von mehr als 6 000 GBP oder ist Ihr Partner weniger als
24 Stunden pro Woche erwerbstätig, wirkt sich dies auf die Höhe der JSA IB aus. Der JSA IB-Satz beträgt für
Alleinstehende unter 25 Jahren 71,00 GBP, über 25 Jahre 56,25 GBP pro Woche. Unter Umständen können Sie für
sich und Ihre Familie einen Wohnkostenzuschuss beantragen. Bei der Beantragung der Arbeitslosenunterstützung
ist keine Frist einzuhalten.
Für beide Formen der Arbeitslosenunterstützung müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Sie können den Antrag
online über das Internet stellen oder einen Termin über die Kontaktstelle von Jobcentre Plus vereinbaren.
Anschließend werden Sie zu einem arbeitsbezogenen Gespräch in Ihrem örtlichen Jobcentre geladen. Hierzu
müssen Sie außer einem Identitätsnachweis Lohn-/Gehaltsabrechnungen und Belege über Sparguthaben vorlegen.
Nachdem Sie Arbeitslosenunterstützung beantragt haben, müssen Sie alle 14 Tage an einem bestimmten Tag und
zu einer bestimmten Uhrzeit bei Ihrem örtlichen Jobcentre Plus vorsprechen und dort über etwaige bezahlte
Tätigkeiten berichten, die Sie zwischenzeitlich angenommen haben, bzw. über Ihre Bemühungen um einen
Arbeitsplatz Rechenschaft ablegen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den vorgeschriebenen
Meldetermin eingehalten haben. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, wird der Betrag drei
Tage später ausgezahlt, d. h. in der Regel auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Krankenversicherung
Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen über den National Health Service (NHS) ist für alle
Erwerbstätigen oder Arbeitsuchenden sowie für alle, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Vereinigten Königreich
haben, kostenlos. Bestimmte Leistungen sind allerdings kostenpflichtig, unter anderem Rezepte und
Zahnbehandlung.
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Falls Sie aus einem EWR-Land oder der Schweiz kommen und eine kürzere Reise im Vereinigten Königreich planen,
müssen Sie sich im Herkunftsland eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card,
EHIC) ausstellen lassen. Gegen Vorlage der EHIC haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Heilbehandlung im
Rahmen des NHS.
Statutory Sick Pay (SSP) (Gesetzliche Lohnfortzahlung)
Wenn Sie als Arbeitnehmer wegen Krankheit an mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen arbeitsunfähig sind,
besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (Statutory Sick
Pay, SSP). SSP kann für bis zu 28 Wochen gewährt werden. Anspruch auf SSP besteht, wenn Ihr
Bruttoeinkommen wenigstens 107 GBP pro Woche beträgt. Der SSP-Standardsatz beträgt 85,85 GBP pro Woche.
Employment and Support Allowance (ESA) (Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe)
Seit dem 27. Oktober 2008 ersetzt die Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe für neue Kunden die bisherigen
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (Incapacity Benefit) sowie die Sozialhilfe (Income Support). Durch die
Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe erhalten Sie finanzielle Unterstützung im Falle einer Krankheit oder
Behinderung,
die
Ihre
Arbeitsfähigkeit
erheblich
einschränkt.
Sie
müssen
sich
einer
Arbeitsunfähigkeitsuntersuchung unterziehen, in der festgestellt wird, was Sie noch leisten können und welche Art
von Unterstützung für Sie infrage kommt. Anspruch auf diese Zulage haben Sie dann, wenn eine Krankheit oder
Behinderung Ihre Arbeitsfähigkeit einschränkt und Sie sich entweder von der Arbeit befreien lassen mussten,
arbeitslos oder selbstständig sind, keine gesetzlichen Lohnfortzahlungen erhalten oder die gesetzliche
Lohnfortzahlung eingestellt wurde.Auch wenn Sie aus dem Ausland kommen und bereits staatliche
Sozialversicherungsbeiträge in ausreichender Höhe (oder entsprechende Abgaben in anderen Ländern) geleistet
haben, wird Ihnen möglicherweise ein Anspruch auf ESA gewährt. Der Anspruch kann online per Internet oder
telefonisch über die Kontaktstelle von Jobcentre Plus geltend gemacht werden.
Familie & Mutterschaft
Maternity Leave (Mutterschaftsurlaub)
Schwangeren Arbeitnehmerinnen stehen 26 Wochen Mutterschaftsurlaub zu, und zwar unabhängig davon, wie
lange sie zuvor bei ihrem gegenwärtigen Arbeitgeber beschäftigt waren. Dazu müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bis
zum Ende der 15. Woche vor der voraussichtlichen Woche der Entbindung mitteilen, dass Sie schwanger sind.
Arbeitnehmerinnen, die bis zum Beginn der 14. Woche vor der voraussichtlichen Woche der Entbindung mindestens
26 Wochen ununterbrochen bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren, steht ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub von
26 Wochen zu.
Statutory Maternity Pay (SMP) (Gesetzliches Mutterschaftsgeld)
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Das gesetzliche Mutterschaftsgeld wird vom Arbeitgeber gezahlt und ist einkommensabhängig. Anspruch auf
Zahlung des Mutterschaftsgeldes besteht, wenn Sie in der 15. Woche vor der voraussichtlichen Entbindung beim
gegenwärtigen Arbeitgeber beschäftigt sind und bis zur 15. Woche vor der voraussichtlichen Entbindung
26 Wochen ununterbrochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt waren. Das gesetzliche Mutterschaftsgeld wird bis
zu 39 Wochen lang gezahlt.
Maternity Allowance (MA) (Mutterschaftsbeihilfe)
Wenn Ihnen kein gesetzliches Mutterschaftsgeld eines Arbeitgebers zusteht, haben Sie unter Umständen Anspruch
auf Mutterschaftsbeihilfe. Die Anspruchsberechtigung ist an eine ganze Reihe von Voraussetzungen geknüpft; der
Antrag auf Mutterschaftsbeihilfe sollte nach der 26. Schwangerschaftswoche eingereicht werden.
Paternity Leave (Vaterschaftsurlaub)
Auch Väter von Neugeborenen haben nach der Geburt Anspruch auf bis zu zwei Wochen bezahlten
Vaterschaftsurlaub.
Child Benefit (Kindergeld)
Das Kindergeld ist eine steuerfreie Leistung, die an Personen gezahlt wird, die Kinder erziehen. Möglicherweise
haben Sie auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie im Vereinigten Königreich arbeiten und die Kinder im
Ausland leben. Wenn Sie visumpflichtig sind, sind Sie wahrscheinlich nicht anspruchsberechtigt.
Kindergeldanspruch besteht für jedes Kind
unter 16 Jahren
zwischen 16 und 19 Jahren (in manchen Fällen bis 20 Jahren), das sich in der allgemeinen oder beruflichen
Bildung befindet
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, wenn es sich auf Arbeitsuche oder in der Ausbildung befindet.
Ab April 2010 beträgt das Kindergeld 20,30 GBP pro Woche für das älteste anspruchsberechtigte oder einzige Kind
sowie weitere 13,40 GBP pro Woche für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind.
Child Tax Credit (Steuerlicher Kinderzuschuss)
Dieser Zuschuss wird Familien mit mindestens einem Kind gewährt. Er umfasst zum einen den Familienzuschuss,
der Familien mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind gewährt wird. Für Kinder im Alter unter einem Jahr
wird ein höherer Satz gewährt. Die zweite Komponente ist der Kinderzuschuss, der für jedes Kind gewährt wird.
Dieser Zuschuss wird zu einem höheren Satz gewährt, wenn Sie ein behindertes Kind haben, bzw. mit einem
zusätzlichen Aufschlag, wenn Sie ein schwer behindertes Kind haben. Anspruch auf den steuerlichen
Kinderzuschuss haben alle Personen über 16 Jahre, die im Vereinigten Königreich ihren Wohnsitz haben.
Working Tax Credit (Steuerfreibetrag für Geringverdiener)
Dieser Freibetrag wird Personen gewährt, die mindestens 16 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen
und deren Beschäftigung voraussichtlich mindestens vier Wochen dauert. Den Freibetrag kann in Anspruch
nehmen, wer außerdem das 16. Lebensjahr vollendet hat und für ein Kind unterhaltspflichtig ist, das
16. Lebensjahr vollendet hat und behindert ist oder das 25. Lebensjahr vollendet hat und regulär 30 und mehr
Wochenstunden arbeitet.
Altersversorgung
Privat finanzierte Renten
Zu den privat finanzierten Renten zählen Betriebsrenten („Occupational Pensions“ auch als „Work Pensions“ oder
„Company Pensions“ bezeichnet) und Rentenprogramme zur privaten Altersvorsorge [„Personal Pensions“ wie z. B.
„Stakeholder Pensions“ (Renten für Anleger)]. Bei der Betriebsrente erhalten Sie Steuerermäßigungen auf die
Rentenbeiträge und in der Regel bezahlt der Arbeitgeber zusätzlich zu den Beiträgen des Versicherten in das
Betriebsrentenprogramm ein. Rentenprogramme zur privaten Altersvorsorge werden von Rentenanbietern wie
Banken, Bauträgern und Lebensversicherungen angeboten.
Staatliche Rente
Staatliche Rente erhält im Vereinigten Königreich, wer das
staatliche Rentenalter erreicht hat und eine bestimmte Mindestanzahl von Jahren in die staatliche
Sozialversicherung (National Insurance, NI) einbezahlt hat. Das gesetzliche Rentenalter liegt gegenwärtig für
Männer und Frauen bei 65 Jahren. Zwischen 2010 und 2020 wird das Rentenalter schrittweise auf 66 Jahre
angehoben.
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Zwischen 2012 und 2013 beträgt der volle Satz der staatlichen Grundrente 107,45 GBP.
Wenn Sie nicht lange genug im Vereinigten Königreich erwerbstätig waren, um Anspruch auf eine staatliche Rente
zu haben, können Sie ggf. Ihren Anspruch auf Rente aus einem anderen Land, in dem Sie erwerbstätig waren,
geltend machen. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Behörden in dem betreffenden Land.
Pension Credit (Rentenzuschuss)
Der sogenannte „Pension Credit“ garantiert Alleinstehenden über dem staatlichen Rentenalter in Großbritannien ein
Mindesteinkommen von 142,70 GBP pro Woche und Paaren ein Einkommen von 217,90 GBP pro Woche. Übersteigt
Ihr Einkommen bereits dieses Niveau, haben Sie vermutlich keinen Anspruch auf den Rentenzuschuss. Ab dem
65. Lebensjahr haben Sie als alleinstehende Person möglicherweise Anspruch auf einen zusätzlichen
Sparguthabenzuschuss in Höhe von bis zu 18,54 GBP und bis zu 23,73 GBP, wenn Sie mit einem Partner
zusammenleben.
Pension Service (Rentendienst)
Der Pension Service (Rentendienst) ist dem Department for Work and Pensions (Ministerium für Arbeit und Renten)
angegliedert und erteilt Rentnern und künftigen Rentenbeziehern Auskunft über Renten, Pension Credit und
sonstige Ruhestandsleistungen im Vereinigten Königreich. Tel. 0845 6060265.
International Pension Centre (IPC) (Internationales Rentenzentrum)
Das IPC bearbeitet Rentenanträge von Personen, die außerhalb des Vereinigten Königreichs leben, sowie von
Personen, die im Vereinigten Königreich leben und früher in anderen Ländern gelebt oder gearbeitet haben, für
welche die Sozialversicherungsvorschriften der EG gelten, oder in Ländern, mit denen eine Vereinbarung zur
gegenseitigen Anerkennung von Sozialversicherungsleistungen besteht. Tel.: +44 191 218 7777.
E-Formulare
Mobile Dokumente (bisher E-Formulare) werden von sämtlichen Mitgliedstaaten des EWR anerkannt. Es
handelt sich hierbei um ein allgemein gültiges System, das eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anträge
auf Leistungen in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht. Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch
nehmen möchten, müssen unterschiedliche mobile Dokumente vorgelegt werden.
Details zu den Formularen, die Sie voraussichtlich benötigen, sind bei den entsprechenden Behörden in
Ihrem Heimatland zu erfragen. Normalerweise ist hierfür Ihr Sozialversicherungsträger oder eine
entsprechende Stelle zuständig. Die mobilen Dokumente sind dort in Ihrer Muttersprache erhältlich und
können im Ausland in dieser Sprache vorlegt werden. Außerdem kann man Sie zu den benötigten
Formularen beraten und Ihnen weitere Informationsquellen nennen.
Nach der modernisierten Koordinierung gibt es keine „E-Formulare“ mehr, vielmehr werden die von
einem Bürger angeforderten Informationen in einigen Fällen in Form eines „mobilen Dokuments“
ausgestellt. Insgesamt gibt es zehn mobile Dokumente, darunter auch die Europäische
Krankenversicherungskarte. Mit Ausnahme der Karte sind alle anderen Papierformulare.
Innerhalb der Reihe PD sind die gebräuchlichsten Formulare:
PD U1 – Bescheinigung über die bei der Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu
berücksichtigenden Zeiten
PD U2 – Bescheinigung über die Wahrung des Rechts auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Zuständig für mobile Dokumente für die Übertragung von Arbeitslosenversicherungsansprüchen in das
oder aus dem Vereinigten Königreich ist das International Pension Centre. Tel.: +44 191 218 7777.
Krankenversicherungskarte
Wer einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt plant, beispielsweise eine Urlaubs- oder eine Geschäftsreise,
sollte die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mit sich führen. Mit dieser Karte können Personen aus EU
-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz beim Aufenthalt in diesen Ländern
Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen.
EKVK-Inhaber haben den gleichen Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung wie Staatsangehörige des
Landes, in dem sie ihren Aufenthalt verbringen. Die Karte deckt kurzfristige Gesundheitsdienste ab, einschließlich
Schwangerenvorsorge und Behandlung bestehender Erkrankungen.
Wer medizinische Versorgung benötigt, sollte seine Karte den entsprechenden Mitarbeitern im Gesundheitswesen
vorlegen, seien dies Ärzte, Apotheker oder Bedienstete in Gesundheitszentren. Sie erhalten dann die nötige
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medizinische Versorgung. Ziel ist es, den Menschen die Versorgung zukommen zu lassen, die sie zur Fortsetzung
ihrer Reise oder ihres Urlaubs brauchen.
Zahlung und Erstattung
Je nach Aufenthaltsland ist die medizinische Versorgung entweder kostenlos oder etwaige anfallende Gebühren
werden erstattet. Ist eine Vorauszahlung zu leisten, garantiert die Karte, dass ihr Inhaber dieses Geld zurückerhält,
entweder sofort oder nach seiner Rückreise.
Es gilt zu beachten, dass die Kosten für geplante medizinische Behandlungen im Ausland nicht von der Karte
abgedeckt werden; private Gesundheitsleistungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Auch die Kosten für einen Rücktransport (z. B. Hubschraubertransport ins Heimatland) werden Karteninhabern
nicht erstattet. Daher ist die EKVK eher eine Ergänzung zur Reiseversicherung als ein Ersatz dafür.
Beantragung einer Karte
Die EKVK wird gratis von der örtlichen Krankenkasse des Antragstellers ausgestellt. Um eine Karte zu erhalten,
muss der Antragsteller in einem der am EKVK-System beteiligten Länder sozialversichert sein. Jedes
Familienmitglied sollte über eine eigene Karte verfügen.
Alle EKVK enthalten Basisdaten: den Namen des Karteninhabers, sein Geburtsdatum und seine persönliche
Kennnummer (Versichertennummer). Auf den Karten sind keine medizinischen Daten gespeichert.
Wer vergisst, seine Karte bei einem Auslandsaufenthalt mitzunehmen, oder sie verliert, kann eine
Ersatzbescheinigung beantragen, die denselben Schutz bietet. Dazu muss lediglich bei der Krankenkasse beantragt
werden, dass diese eine provisorische Ersatzbescheinigung per Fax oder E-Mail zuschickt.
Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Einer der meistgeschätzten Grundsätze der Europäischen Union ist die Freizügigkeit von Arbeitnehmern – ein
Recht, das im Gründungsvertrag der EU verankert ist.
Dies bedeutet, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, in einem beliebigen der 27 EU-Mitgliedstaaten zu leben, zu
arbeiten, eine Arbeit zu suchen und in den Ruhestand zu gehen. Die EU-Bestimmungen über die
Arbeitnehmerfreizügigkeit gelten auch für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, nämlich Island,
Liechtenstein und Norwegen.
Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung
Kein EU-Mitgliedstaat hat das Recht, einem EU-Bürger den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt aus Gründen der
Staatsangehörigkeit zu verweigern.
Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften stellen auch sicher, dass EU-Bürger bei der Bewerbung um eine Stelle in
einem anderen Mitgliedstaat gleichbehandelt werden. Grenzgänger sind ebenso zu behandeln wie nationale
Angestellte.
Zieht jemand wegen einer Arbeitsstelle in ein anderes EU-Land, so sollte er wissen, dass seine Familienangehörigen
die gleichen Rechte auf Bildung und soziale Sicherheit genießen wie die Bürger des Aufnahmelandes.
Stellen im öffentlichen Dienst
Grundsätzlich stehen Stellen im öffentlichen Dienst allen EU-Bürgern offen. Unter bestimmten Umständen jedoch
können EU-Staaten Stellen im öffentlichen Dienst ihren eigenen Staatsangehörigen vorbehalten. Dabei handelt es
sich um Tätigkeiten zur Wahrung der allgemeinen Belange des Staates, und die für andere Staatsangehörige
geltenden Einschränkungen müssen von Fall zu Fall bewertet werden.
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten können sich auf die meisten Stellen im öffentlichen Dienst in Bereichen
wie Erziehung, öffentliche Gesundheit und öffentliche Sicherheit bewerben.
Übergangsregelungen
Nach den Erweiterungen der EU 2004 und 2007 konnten die Mitgliedstaaten einige „Übergangsregelungen“
erlassen, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den neu beigetretenen Staaten einschränkte.
Diese Übergangsfrist läuft jedoch nun aus. Einschränkungen für Arbeitnehmer aus Ländern, die der EU 2004
beigetreten sind, sind seit dem 1. Mai 2011 hinfällig. Einige Einschränkungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und
Rumänien, die der EU 2007 beigetreten sind, gelten nur noch bis zum 31. Dezember 2013.
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Weitere Leistungen
Darüber hinaus haben Bürger, die arbeitslos sind und eine Arbeit suchen, das Recht, für eine gewisse Zeit in einem
anderen EU-Land zu leben während sie sich auf Arbeitsuche befinden. Sie können sich sogar ihre
Arbeitslosenunterstützung in dem Land auszahlen lassen, das sie besuchen. Zunächst ist dies bis zu einem
Zeitraum von drei Monaten möglich, wobei dieser allerdings auf maximal sechs Monate verlängert werden kann.
Rechte in Bezug auf soziale Sicherheit und Bildungsabschlüsse
Die EU-Staaten arbeiten auf eine gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und eine engere
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hin, was die grenzüberschreitende Mobilität von
Arbeitsuchenden bzw. Arbeitnehmern fördern sollte.
Gleichwohl erscheint es angebracht, sich folgende Fragen zu stellen, bevor man sich entschließt, innerhalb der EU
umzuziehen:
• Werden meine Bildungsleistungen und -abschlüsse von einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und
verstanden?
• Werden meine Familie und ich einen vergleichbaren Sozialschutz und vergleichbare Sozialleistungen in
Anspruch nehmen können, wenn wir umgezogen sind?
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