Angebotsunterlage Grainger FRM GmbH
Transcription
Angebotsunterlage Grainger FRM GmbH
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Francono Rhein-Main AG, insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem anderen Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die Hinweise unter Ziffer 1 auf den Seiten 6 bis 8 und Ziffer 23 auf Seite 45 dieser Angebotsunterlage besonders beachten. Angebotsunterlage ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT (BARANGEBOT) der Grainger FRM GmbH Mainzer Landstraße 47, 60329 Frankfurt am Main an die Aktionäre der Francono Rhein-Main AG Börsenstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag der Francono Rhein-Main AG zum Preis von EUR 1,79 je Aktie der Francono Rhein-Main AG Annahmefrist: 3. März 2008 bis 2. April 2008, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) 18:00 Uhr (Ortszeit New York) Aktien der Francono Rhein-Main AG: ISIN DE000A0J2LC4 Zum Verkauf eingereichte Aktien der Francono Rhein-Main AG: ISIN DE000A0SLQN6 Nachträglich zum Verkauf eingereichte Aktien der Francono Rhein-Main AG: ISIN DE000A0SLQP1 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS............................................................................. 6 1.1 RECHTSGRUNDLAGEN ............................................................................... 6 1.2 BESONDERE HINWEISE FÜR FRM-AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN................................................................................................... 6 1.3 VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE DES ANGEBOTS ................................................................................................ 7 1.4 PRÜFUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE DURCH DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT ...................... 7 1.5 VERÖFFENTLICHUNG UND VERBREITUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE ............................................................................. 7 1.6 ANNAHME DES ANGEBOTS AUßERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ......................................................................................... 8 2. HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN.......................................................................... 8 2.1 ALLGEMEINES ........................................................................................... 8 2.2 STAND UND QUELLE DER ANGABEN ......................................................... 9 2.3 ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN, ABSICHTEN DER BIETERIN................ 9 2.4 KEINE AKTUALISIERUNGEN ...................................................................... 9 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS.................................................... 9 4. ANGEBOT ...................................................................................................... 13 5. ANNAHMEFRIST .......................................................................................... 13 5.1 DAUER DER ANNAHMEFRIST ................................................................... 13 5.2 VERLÄNGERUNGEN DER ANNAHMEFRIST ............................................... 13 5.3 WEITERE ANNAHMEFRIST....................................................................... 14 6. BESCHREIBUNG DER GRUPPE DER BIETERIN ..................................... 14 6.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND KAPITALVERHÄLTNISSE DER BIETERIN................................................................................................. 14 6.2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND KAPITALVERHÄLTNISSE DER GRAINGER PLC ....................................................................................... 15 6.3 ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER GRAINGERGRUPPE ................................................................................................... 15 6.4 GESCHÄFTSFÜHRUNG ............................................................................. 16 2 6.5 MIT DER BIETERIN GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN ........................ 16 6.6 GEGENWÄRTIG VON DER BIETERIN ODER VON MIT DER BIETERIN GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN UND DEREN TOCHTERUNTERNEHMEN GEHALTENE FRM-AKTIEN; ZURECHNUNG VON STIMMRECHTEN ....................................................... 16 6.7 ANGABEN ZU WERTPAPIERGESCHÄFTEN ................................................ 16 6.8 MÖGLICHE PARALLELERWERBE ............................................................. 17 7. BESCHREIBUNG VON FRM........................................................................ 17 7.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN; KAPITALVERHÄLTNISSE ............................ 17 7.2 ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER FRM-GRUPPE ........... 18 7.3 ORGANE .................................................................................................. 18 7.4 GROßAKTIONÄRE .................................................................................... 18 7.5 MIT FRM GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN ...................................... 19 8. HINTERGRUND DES ANGEBOTS.............................................................. 19 8.1 WIRTSCHAFTLICHE UND STRATEGISCHE BEWEGGRÜNDE........................ 19 8.2 BEVORSTEHENDE ERLANGUNG DER KONTROLLE ÜBER FRM DURCH DIE BIETERIN............................................................................... 19 9. 10. 11. ABSICHTEN DER BIETERIN....................................................................... 20 9.1 KÜNFTIGE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT, VERMÖGEN UND KÜNFTIGE VERPFLICHTUNGEN VON FRM, SITZ UND STANDORT WESENTLICHER UNTERNEHMENSTEILE VON FRM .................................. 20 9.2 KÜNFTIGE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER BIETERIN .................................... 20 9.3 VORSTAND UND AUFSICHTSRAT VON FRM ............................................ 20 9.4 ARBEITNEHMER, BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN UND ARBEITNEHMERVERTRETUNG ................................................................. 21 9.5 MÖGLICHE STRUKTURMAßNAHMEN ....................................................... 21 ERLÄUTERUNGEN ZUR PREISFINDUNG................................................ 22 10.1 MINDESTANGEBOTSPREIS ....................................................................... 22 10.2 WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZUM ANGEBOTSPREIS ................................. 23 10.3 KEINE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DEN VERLUST BESTIMMTER RECHTE ........ 23 ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS ................................ 24 11.1 ZENTRALE ABWICKLUNGSSTELLE .......................................................... 24 11.2 ANNAHMEERKLÄRUNG UND UMBUCHUNG ............................................. 24 11.3 WEITERE ERKLÄRUNGEN ANNEHMENDER FRM-AKTIONÄRE ................. 24 11.4 RECHTSFOLGEN DER ANNAHME.............................................................. 26 11.5 ABWICKLUNG DES ANGEBOTS UND KAUFPREISZAHLUNG NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST ................................................................. 26 3 11.6 ANNAHME DES ANGEBOTS INNERHALB DER WEITEREN ANNAHMEFRIST ...................................................................................... 27 11.7 ABWICKLUNG DES ANGEBOTS UND KAUFPREISZAHLUNG NACH ABLAUF DER WEITEREN ANNAHMEFRIST ............................................... 27 11.8 KOSTEN .................................................................................................. 28 11.9 BÖRSENHANDEL MIT ZUM VERKAUF EINGEREICHTEN UND NACHTRÄGLICH ZUM VERKAUF EINGEREICHTEN FRM-AKTIEN ............. 28 12. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN ...................... 28 13. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VOLLZUG............................................ 28 14. 15. 16. 13.1 VOLLZUGSBEDINGUNGEN ....................................................................... 28 13.2 VERZICHT AUF DIE VOLLZUGSBEDINGUNGEN ......................................... 31 13.3 AUSFALL VON VOLLZUGSBEDINGUNGEN ................................................ 31 13.4 VERÖFFENTLICHUNGEN ZU VOLLZUGSBEDINGUNGEN ............................ 32 FINANZIERUNG DES ANGEBOTS............................................................. 32 14.1 MAßNAHMEN ZUR SICHERSTELLUNG DER VOLLSTÄNDIGEN ERFÜLLUNG DES ANGEBOTS ................................................................... 32 14.2 FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG................................................................ 33 AUSWIRKUNGEN DES VOLLZUGS DES ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN UND DER GRAINGER-GRUPPE.................................................................. 33 15.1 AUSGANGSLAGE UND ANNAHMEN .......................................................... 33 15.2 METHODISCHES VORGEHEN UND VORBEHALTE ..................................... 34 15.3 ERWARTETE AUSWIRKUNGEN AUF DEN EINZELABSCHLUSS VON GRAINGER FRM ..................................................................................... 35 15.4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN IFRS KONZERNABSCHLUSS DER GRAINGER-GRUPPE ................................................................................ 37 RÜCKTRITTSRECHT.................................................................................... 42 16.1 VORAUSSETZUNGEN ............................................................................... 42 16.2 AUSÜBUNG DES RÜCKTRITTSRECHTS...................................................... 42 17. HINWEISE FÜR FRM-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN................................................................................................... 43 18. GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS VON FRM ....................................................................................................... 44 19. BEGLEITENDE BANKEN............................................................................. 44 20. STEUERN........................................................................................................ 44 21. VERÖFFENTLICHUNGEN UND MITTEILUNGEN .................................. 44 4 22. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ................................. 45 23. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR U.S.-AKTIONÄRE................... 45 24. ERKLÄRUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG..................................................................................... 46 ANLAGE 1 TOCHTERUNTERNEHMEN VON GESELLSCHAFTEN, DIE DIE BIETERIN BEHERRSCHEN.................................................................. 47 ANLAGE 2 TOCHTERUNTERNEHMEN VON FRM ............................................. 55 ANLAGE 3 WEITERE MIT FRM GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN..................................................................................................... 56 ANLAGE 4 FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG ..................................................... 57 5 1. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS 1.1 Rechtsgrundlagen Das in dieser Angebotsunterlage (die Angebotsunterlage) enthaltene Kaufangebot (das Angebot) der Grainger FRM GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 81813 (Grainger FRM oder die Bieterin), ist ein öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb von Aktien der Francono Rhein-Main AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 77102 (FRM oder die Zielgesellschaft), nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Das Angebot richtet sich an alle Aktionäre der FRM (FRM-Aktionäre) und wird ausschließlich nach deutschem Recht sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (Vereinigte Staaten oder USA) durchgeführt. 1.2 Besondere Hinweise für FRM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Diese Vorschriften unterscheiden sich erheblich von den entsprechenden U.S.-amerikanischen Rechtsvorschriften. So sind bestimmte Finanzinformationen in dieser Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (die IFRS) aufgestellt worden und daher nicht vergleichbar mit Finanzinformationen über U.S.-amerikanische Unternehmen und andere Unternehmen, deren Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den Generally Accepted Accounting Principles in the United States aufgestellt werden. Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des US Securities Exchange Act of 1934 in seiner aktuellen Fassung (der Exchange Act) durchgeführt und im übrigen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des WpÜG. Dementsprechend unterliegt das Angebot Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften, etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung und Zeitplan von Zahlungen, die sich von denen für die Durchführung von öffentlichen Angeboten in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Die Bieterin kann nach der am 2. März 2007 von den Mitarbeitern der Abteilung "Market Regulation" der U.S.-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) gewährten Gruppenfreistellung von der Rule 14e-5 des Exchange Act (Rule 14e-5) während der Laufzeit dieses Angebots Aktien der FRM in anderer Weise als im Rahmen dieses Angebots über die Börse oder außerbörslich außerhalb der Vereinigten Staaten erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, steht. Soweit nach deutschem Recht erforderlich, werden Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen in 6 Deutschland veröffentlicht werden. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Website der Bieterin unter http://www.grainger-angebot.de veröffentlicht werden. Für Aktionäre der FRM mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten (U.S.-Aktionäre) können sich Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach U.S.-amerikanischen Bundesvorschriften zum Wertpapierrecht durchzusetzen, da sowohl FRM als auch Grainger FRM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben und sämtliche ihrer jeweiligen Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verletzung U.S.-amerikanischer Wertpapiervorschriften zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines U.S.-amerikanischen Gerichts gegen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten zu vollstrecken. 1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Die Bieterin hat ihre Entscheidung zur Abgabe des Angebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 31. Januar 2008 veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet unter http://www.grainger-angebot.de abrufbar. 1.4 Prüfung der Angebotsunterlage Finanzdienstleistungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diese Angebotsunterlage nach deutschem Recht und in deutscher Sprache geprüft und ihre Veröffentlichung gestattet. Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder des Angebots nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland wurden bislang nicht vorgenommen und sind auch nicht beabsichtigt. 1.5 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Diese Angebotsunterlage wird am 3. März 2008 gemäß § 14 Abs. 3 WpÜG veröffentlicht. Die deutsche Version und die unverbindliche englische Übersetzung (die nicht von der BaFin geprüft wurde) werden im Internet unter http://www.grainger-angebot.de veröffentlicht. Kostenlose Exemplare dieser Angebotsunterlage werden bei der Finanzdruckerei Imprima (Deutschland) GmbH, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main (Bestellung per Telefax an +49(0)69-91509814) bereit gehalten. Die Bekanntgabe gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereitstellung dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus wird die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und ihrer unverbindlichen englischen Übersetzung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und in The Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) bekanntgemacht. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender 7 Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Diese Angebotsunterlage und sonstige mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Die Bieterin stellt diese Angebotsunterlage auf Anfrage den jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen zum Versand an FRMAktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten zur Verfügung. Die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen diese Angebotsunterlage nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten. 1.6 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Angebot kann von allen in- und ausländischen FRM-Aktionären nach Maßgabe der in dieser Angebotsunterlage aufgeführten Bestimmungen und der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. FRM-Aktionäre, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen, das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. 2. HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN 2.1 Allgemeines Zeitangaben in dieser Angebotsunterlage werden, soweit nicht anders angegeben, in Ortszeit Frankfurt am Main gemacht. Soweit in dieser Angebotsunterlage Begriffe wie „zur Zeit“, „derzeit“, „momentan“, „jetzt“, „gegenwärtig“ oder „heute“ verwendet werden, beziehen sie sich auf das Datum der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage, mithin den 29. Februar 2008. In dieser Angebotsunterlage enthaltene Verweise auf einen „Bankarbeitstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main für den allgemeinen Kundenverkehr geöffnet sind. Verweise auf „EUR“ beziehen sich auf Euro und Verweise auf „GBP“ beziehen sich auf Pfund Sterling. 8 Die Bieterin hat niemanden ermächtigt, Aussagen zu dem Angebot oder dieser Angebotsunterlage zu machen. Falls Dritte dennoch entsprechende Aussagen machen, sind diese weder der Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen zuzurechnen. 2.2 Stand und Quelle der Angaben Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen über FRM beruhen auf allgemein zugänglichen Informationsquellen (wie z.B. veröffentlichten Jahresabschlüssen, Presseerklärungen und Analystenpräsentationen) sowie auf Informationen, die der Bieterin im Rahmen einer zeitlich und inhaltlich begrenzten Due Diligence-Prüfung von FRM zur Verfügung gestellt wurden. Im Rahmen der Due Diligence-Prüfung, die mit Unterbrechungen zwischen Anfang November 2007 und Ende Januar 2008 stattgefunden und einen Zeitraum von insgesamt etwa 8 Wochen in Anspruch genommen hat, wurden der Bieterin insbesondere Informationen über die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnisse von FRM und der mit ihr verbundenen Unternehmen offen gelegt. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, wurden diese Informationen durch die Bieterin nicht verifiziert. 2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen, Absichten der Bieterin Diese Angebotsunterlage und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie „erwartet“, „glaubt“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „geht davon aus“ und „strebt an“ hin. Solche Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck. Insoweit wird auf die einschränkenden Hinweise am Anfang der Ziffern 9 und 15 verwiesen. 2.4 Keine Aktualisierungen Die Bieterin wird diese Angebotsunterlage (auch im Hinblick auf etwaige geänderte Absichten der Bieterin) nur aktualisieren, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist. 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über bestimmte in dieser Angebotsunterlage enthaltene Angaben. Sie wird durch die an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage wiedergegebenen Informationen und Angaben ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Diese Zusammenfassung enthält somit nicht alle Informationen, die für FRM-Aktionäre von Relevanz sein können. FRM-Aktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen. Bieterin: Grainger FRM GmbH, Mainzer Landstraße 47, 60329 Frankfurt am Main 9 Zielgesellschaft: Francono Rhein-Main AG, Frankfurt am Main Börsenstraße 2-4, 60313 Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der FRM (ISIN DE000A0J2LC4), jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie und einschließlich der Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2007. Gegenleistung EUR 1,79 je FRM-Aktie Annahmefrist: 3. März 2008 bis 2. April 2008, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) ISIN: FRM-Aktien: ISIN DE000A0J2LC4 Zum Verkauf eingereichte FRM-Aktien: ISIN DE000A0SLQN6 Nachträglich zum Verkauf eingereichte FRM-Aktien: ISIN DE000A0SLQP1 Annahme: Die Annahme des Angebots ist während der Annahmefrist schriftlich gegenüber der Depotführenden Bank (wie in Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage definiert) des jeweiligen FRM-Aktionärs zu erklären. Sie wird erst mit fristgerechter Umbuchung der FRM-Aktien, für die das Angebot angenommen worden ist, in die ISIN DE000A0SLQN6 wirksam. 10 Bedingungen: Der Vollzug des Angebots und der durch die Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge steht unter den in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage dargelegten Vollzugsbedingungen, die sich – stark vereinfacht – wie folgt zusammenfassen lassen: • das Erreichen einer Annahmequote von 70% (einschließlich der von der Franconofurt AG im Rahmen des Aktienkaufvertrages zu erwerbenden Aktien), • das Nichteintreten wesentlicher Veränderungen bei FRM, • das Nichteintreten von Veränderungen des Kapitals oder der Satzung bei FRM, • die Nichtzahlung von Dividenden durch FRM und das nicht gefasst sein eines darauf gerichteten Beschlusses, • am Bankarbeitstag vor dem Stichtag beträgt der Schlusskurs des EPRA/NAREIT Germany Indexes (Quelle: http://www.epra.com/indices.jsp) nicht weniger als EUR 635,50. nachteiliger Kosten der Annahme: Die Annahme des Angebots soll durch die Gewährung einer Ausgleichszahlung in marktüblicher Höhe an die Depotführenden Banken (wie in Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage definiert) nach Ziffer 11.8 dieser Angebotsunterlage für die annehmenden FRM-Aktionäre kosten- und spesenfrei sein. Hiervon ausgenommen sind etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Steuern, Kosten und Spesen. Börsenhandel: Es ist beabsichtigt, die FRM-Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen worden ist, ab dem 5. März 2008 (dem zweiten Bankarbeitstag nach Beginn der Annahmefrist) bis zum Ablauf der Annahmefrist im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0SLQN6 handeln zu lassen. Ein Börsenhandel mit nachträglich zum eingereichten FRM-Aktien ist nicht vorgesehen. Veröffentlichungen: Verkauf Diese Angebotsunterlage wird am 3. März 2008 gemäß § 14 Abs. 3 WpÜG veröffentlicht. Die deutsche Version und die unverbindliche englische Übersetzung (die nicht von der BaFin geprüft wurde) werden im Internet unter http://www.grainger-angebot.de veröffentlicht. Kostenlose Exemplare dieser Angebotsunterlage werden bei der 11 Finanzdruckerei Imprima (Deutschland) GmbH, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main (Bestellung per Telefax an +49-(0)69-91509814) bereit gehalten. Die Bekanntgabe gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereitstellung dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus wird die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und ihrer unverbindlichen englischen Übersetzung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und in The Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) bekanntgemacht. 12 4. ANGEBOT Die Bieterin bietet hiermit den FRM-Aktionären an, alle auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der FRM (ISIN DE000A0J2LC4) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (FRM-Aktien), einschließlich der Dividendenberechtigung für das Geschäftjahr 2007, zum Kaufpreis (Angebotspreis) von EUR 1,79 je FRM-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Gegenstand des Angebots sind alle FRM-Aktien. 5. ANNAHMEFRIST 5.1 Dauer der Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 3. März 2008. Sie endet am 2. April 2008, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) 5.2 Verlängerungen der Annahmefrist Unter den nachfolgend genannten Umständen verlängert sich die Annahmefrist jeweils automatisch wie folgt: ● Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 WpÜG innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmefrist verlängert sich die Annahmefrist nach Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG), also voraussichtlich bis zum 16. April 2008, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. ● Wird während der Annahmefrist dieses Angebots von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot (Konkurrierendes Angebot) abgegeben, und läuft die Annahmefrist für das vorliegende Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot ab, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot (§ 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt auch, falls das Konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Die Frist für die Annahme des Angebots, einschließlich aller sich aus Vorschriften des WpÜG ergebenden Verlängerungen dieser Frist (jedoch mit Ausnahme der in Ziffer 5.3 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Weiteren Annahmefrist), wird nachstehend einheitlich als Annahmefrist bezeichnet. Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Angebots oder der Abgabe eines 13 Konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen unter Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 5.3 Weitere Annahmefrist FRM-Aktionäre, die das vorliegende Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, können es auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots durch die Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (die Weitere Annahmefrist) annehmen, sofern das Angebot nicht gemäß Ziffer 13.3 erloschen ist. Die Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG wird voraussichtlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist erfolgen, also voraussichtlich am 9. April 2008. Die Weitere Annahmefrist wird daher voraussichtlich am 10. April 2008 beginnen und am 23. April 2008, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) enden. Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist kann das vorliegende Angebot nicht mehr angenommen werden. 6. BESCHREIBUNG DER GRUPPE DER BIETERIN 6.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse der Bieterin (a) Die Bieterin ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 81813. Sie wurde am 22. November 2007 gegründet. Das Geschäftsjahr der Bieterin ist das Kalenderjahr. (b) Das Stammkapital der Bieterin beträgt EUR 25.000. Die Geschäftsanteile der Bieterin sind nicht zum Handel an der Börse zugelassen. (c) Die Bieterin betreibt kein operatives Geschäft. Ihr Geschäftsgegenstand besteht in der Verwaltung des eigenen Vermögens und dem Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere als Gesellschafterin der Grainger FRM General Partner GmbH, Frankfurt am Main, sowie der Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, sowie dem Erwerb, der Veräußerung, dem Halten und dem Verwalten von Beteiligungen an inländischen und ausländischen Gesellschaften, insbesondere solcher, die Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräußern oder sonstwie immobilienwirtschaftlich tätig sind, oder selbst an solchen Gesellschaften beteiligt sind. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auch berechtigt, selbst Grundstücke zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern. (d) Die Bieterin wird unmittelbar zu 100% von der Grainger Europe (No. 4) Limited, einer private company mit Sitz in Newcastle upon Tyne, England gehalten. Diese wird zu 100% von der Grainger Plc, einer public limited company mit Sitz in Newcastle upon Tyne, England (Grainger Plc, und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, die Grainger-Gruppe) gehalten. Grainger Plc ist die Muttergesellschaft der Grainger-Gruppe. Das folgende Schaubild illustriert die gegenwärtigen Beteiligungsverhältnisse an der Bieterin: 14 Grainger Plc 100% Grainger Europe (No. 4) Ltd. 100% Grainger FRM GmbH 6.2 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse der Grainger Plc Die Grainger Plc ist eine in England und Wales unter der Nummer 00125575 eingetragene public limited company mit Geschäftsadresse in Citygate, St. James’ Boulevard, Newcastle NE1 4JE, England. Das Grundkapital der Grainger Plc ist eingeteilt in 160.000.000 Stammaktien mit einem Nennwert von je GBP 0,05, von denen am 11. Februar 2008 128.692.189 Aktien gezeichnet und vollständig einbezahlt waren. Somit beläuft sich das Grundkapital auf insgesamt nahezu GBP 6,4 Millionen. Die Aktien der Grainger Plc befinden sich im Streubesitz. Nach eigenem Wissen wird die Grainger Plc nicht von einem Aktionär oder mehreren gemeinsam handelnden Aktionären beherrscht. 6.3 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Grainger-Gruppe Die Grainger-Gruppe umfasst mehr als 30 Tochtergesellschaften in Großbritannien, Luxemburg und Deutschland. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Grainger-Gruppe besteht in dem Erwerb, der Verwaltung und dem Verkauf von Immobilien. Daneben ist die Grainger-Gruppe in zunehmendem Maße auch in anderen Feldern wie der Altersvorsorgeberatung (retirement solutions), der Entwicklung von Wohnimmobilien, Fondsmanagement und Asset Management tätig. Die Grainger-Gruppe hält mehr als 14.000 Wohneinheiten in Großbritannien und über mehr als 4.500 Wohneinheiten in Deutschland. Die von der Grainger-Gruppe verwalteten deutschen Wohneinheiten befinden sich in oder im Umkreis der Großstädte München, Stuttgart, Düsseldorf und Berlin. Gegenwärtig erbringt die deutsche Niederlassung der Grainger-Gruppe in Mannheim spezielle Vermögensverwaltungsdienstleistungen für diese Immobilien. 15 6.4 Geschäftsführung Die Geschäftsführung von Grainger FRM besteht gegenwärtig aus den folgenden Mitgliedern: • • Christian Spann, Quinton Hill-Lines. Die Grainger FRM verfügt derzeit über keinen Aufsichtsrat. 6.5 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Die Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG und die Grainger FRM General Partner GmbH sind Tochtergesellschaften von Grainger FRM. Daher gelten diese Gesellschaften nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit der Bieterin und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen werden sämtliche Stimmrechte an der Bieterin von der Grainger Europe (No. 4) Limited gehalten, deren Stimmrechte vollständig von der Grainger Plc gehalten werden. Außer der Bieterin, der Grainger FRM General Partner GmbH und der Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG hat die Grainger Europe (No. 4) Limited keine weiteren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften. Die in Anlage 1 aufgeführten Gesellschaften sind direkte oder indirekte Tochtergesellschaften der Grainger Plc. Die in Anlage 1 aufgeführten Gesellschaften stellen deshalb mit der Bieterin und untereinander gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG dar. Es gibt keine weiteren mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen. 6.6 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene FRMAktien; Zurechnung von Stimmrechten Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG und deren Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage keine FRM-Aktien. Darüber hinaus sind ihnen auch keine Stimmrechte aus FRM-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. 6.7 Angaben zu Wertpapiergeschäften In dem Zeitraum von sechs Monaten vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots am 31. Januar 2008 bis zum 3. März 2008 haben die Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG oder ihre Tochtergesellschaften keine FRM-Aktien erworben. Die Bieterin und die Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der Bieterin, haben am 31. Januar 2008 einen Aktienkaufvertrag mit der Franconofurt AG, der Hauptaktionärin der FRM (der Aktienkaufvertrag), geschlossen. In dem Aktienkaufvertrag hat die Franconofurt AG angeboten, sämtliche 16 von ihr gehaltenen 15.226.000 FRM-Aktien, die einem Anteil von rund 54,38% aller FRM-Aktien und Stimmrechten aus FRM-Aktien entsprechen, an die Bieterin (die sich verpflichtet hat 13.798.000 FRM-Aktien zu erwerben) bzw. die Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG (die sich verpflichtet hat 1.428.000 FRM-Aktien zu erwerben) zu verkaufen. Die von der Bieterin bzw. der Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG zu zahlende Gegenleistung für diese Aktien beträgt EUR 1,50 je FRMAktie. Der Vollzug des in dem Aktienkaufvertrag vorgesehenen Aktienkaufs hängt von folgenden Bedingungen ab: (i) alle Vollzugsbedingungen des Angebots sind entweder erfüllt oder die Bieterin hat auf deren Erfüllung verzichtet, (ii) weder FRM noch eine ihrer Tochtergesellschaften sind überschuldet, zahlungsunfähig oder drohen, zahlungsunfähig zu werden, und (iii) die Franconofurt AG hat der Bieterin ordnungsgemäß unterschriebene Rücktrittserklärungen aller Mitglieder des Aufsichtsrats der FRM übergeben. 6.8 Mögliche Parallelerwerbe Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitere FRMAktien außerhalb des Angebotes über die Börse oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben. Soweit solche Erwerbe von FRM-Aktien vorgenommen werden, wird dies unter Angabe der Anzahl und des Preises der so erworbenen FRMAktien im Internet unter http://www.grainger-angebot.de sowie nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 23 Abs. 2 WpÜG, veröffentlicht werden. 7. BESCHREIBUNG VON FRM 7.1 Rechtliche Grundlagen; Kapitalverhältnisse (a) FRM (zusammen mit den gemäß ihrem Konzernabschluss konsolidierten Tochterunternehmen auch FRM-Gruppe) ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 77102 eingetragen ist. Unternehmensgegenstand der FRM ist die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume; die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Immobilien und sonstigen Kapitalanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Erwerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung. Das Geschäftsjahr von FRM ist das Kalenderjahr. (b) Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der FRM beträgt EUR 28.000.000,00, eingeteilt in 28.000.000 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von 17 EUR 1,00. Die FRM hält nach Kenntnis der Bieterin keine eigenen Aktien. Alle Aktien sind Inhaberaktien. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 14.000.000,00 gegen Barund/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2007/I). Diese Ermächtigung wurde am 28. November 2007 eingetragen und erlischt am 30. April 2012. (c) Die FRM-Aktien sind im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Sie sind darüber hinaus in den Freiverkehr der Börsen in Berlin, Düsseldorf und Stuttgart einbezogen und werden über das elektronische Handelssystem XETRA gehandelt. 7.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit der FRM-Gruppe FRM ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen, das seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf den Erwerb und das Halten von Wohnimmobilien in Südwestdeutschland mit besonderem Fokus auf das Rhein-Main-Gebiet gelegt hat. FRM hat vier Tochtergesellschaften, die alle ihren Sitz in Frankfurt am Main haben (vgl. Anlage 2). 7.3 Organe Der Vorstand der FRM besteht gegenwärtig aus den folgenden Mitgliedern: • Alexander Heinz • Carsten Heinrichs • Ingrid Rose Der Aufsichtsrat der FRM setzt sich gegenwärtig aus den folgenden Mitgliedern zusammen: • Metehan Sen • Peter G. Heinz • Bruno Kling. Aufsichtsratsvorsitzender der FRM ist gegenwärtig Herr Metehan Sen. 7.4 Großaktionäre Ausweislich der von FRM auf deren Internetseite http://www.francono.de veröffentlichten Informationen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 1a WpHG sind folgende Gesellschaften jeweils mit den nachfolgend aufgeführten Stimmrechtsanteilen Aktionäre der FRM: 18 Franconofurt AG 54,4% DWS Invest SICAV 5,52% DWS Investment GmbH 3,10% European Asset Value Fund 3,01% 7.5 Mit FRM gemeinsam handelnde Personen Auf Grundlage der der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage bekannten Informationen handelt es sich bei den in Anlage 2 aufgeführten Gesellschaften um Tochterunternehmen von FRM, die daher gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit FRM gemeinsam handelnde Personen gelten. Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen werden die Aktien der FRM mehrheitlich von der Franconofurt AG gehalten. Die in Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften sind nach den der Bieterin vorliegenden Informationen Tochtergesellschaften der Franconofurt AG. Die in Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften und Personen stellen deshalb mit FRM und untereinander gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG dar. Auf Grundlage der der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage bekannten Informationen existieren keine anderen Personen, die gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 WpÜG als mit FRM gemeinsam handelnde Personen gelten. 8. HINTERGRUND DES ANGEBOTS 8.1 Wirtschaftliche und strategische Beweggründe Die Bieterin und die Grainger Plc betrachten die Übernahme der FRM als einen wichtigen Schritt, um die Präsenz der Grainger-Gruppe im Südwesten Deutschlands zu stärken. Die Übernahme von FRM ist Bestandteil der Wachstumsstrategie der Grainger-Gruppe und fördert zugleich die zunehmende Diversifizierung des Portfolios der Grainger-Gruppe. 8.2 Bevorstehende Erlangung der Kontrolle über FRM durch die Bieterin Erlangt die Bieterin infolge dieses Angebots und/oder des Aktienkaufvertrags nach Durchführung des Angebots die Kontrolle über FRM nach § 29 Abs. 2 WpÜG, sind weder die Bieterin noch die Personen, die die Bieterin kontrollieren, nach § 35 Abs. 3 WpÜG zur Abgabe eines Pflichtangebots für FRM-Aktien verpflichtet. 19 9. ABSICHTEN DER BIETERIN Die in dieser Ziffer 9 dargestellten Absichten der Bieterin sind deren gegenwärtige Absichten und können sich insbesondere auf Grund der wirtschaftlichen, rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen im deutschen und europäischen Markt, sowie neuer Informationen, die der Bieterin zur Verfügung gestellt werden, ändern. 9.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und künftige Verpflichtungen von FRM, Sitz und Standort wesentlicher Unternehmensteile von FRM Bei Vollzug dieses Angebots wird die Bieterin eine Mehrheitsbeteiligung an FRM erwerben. Die Bieterin wird daher als Holdinggesellschaft fungieren. Abgesehen davon plant die Bieterin keine weiteren Änderungen ihrer Geschäftstätigkeit. Die Bieterin beabsichtigt, gemeinsam mit dem Management der FRM mögliche Geschäftschancen und Effizienzpotenziale bei der FRM-Gruppe, einschließlich der Durchführbarkeit der in Ziffer 9.5 beschriebenen Strukturmaßnahmen, zu analysieren. Als Teil dieser Analyse wird die Bieterin auch die operative Integration der FRMGruppe in die deutschen Aktivitäten der Grainger-Gruppe untersuchen, da sie der Auffassung ist, dass hierdurch Wertsteigerungen sowohl bei den deutschen Aktivitäten der FRM-Gruppe als auch derjenigen der Grainger-Gruppe realisiert werden können. Die Bieterin hat keine Pläne, die Verwendung des Vermögens von FRM zu ändern oder zukünftig Verpflichtungen für FRM außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu begründen. Ferner beabsichtigt sie nicht, den Sitz oder den Standort wesentlicher Unternehmensteile von FRM zu verlegen. 9.2 Künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin In Folge dieses Angebots sind keine Änderungen der Geschäftstätigkeit der Bieterin, insbesondere im Hinblick auf deren Sitz und den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder der Geschäftsorgane oder Änderungen der Beschäftigungsbedingungen, beabsichtigt. 9.3 Vorstand und Aufsichtsrat von FRM Es bestehen keine Pläne, die Vorstandsbesetzung bei der FRM zu ändern. Ferner wird der Vollzug dieses Angebots sich nicht auf die Größe des Aufsichtsrats von FRM auswirken. Wie in Ziffer 7.3 dieser Angebotsunterlage näher beschrieben, setzt sich der Aufsichtsrat von FRM aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung von FRM gewählt wurden. Die derzeitigen Aufsichtsratmitglieder Metehan Sen, Peter G. Heinz und Bruno Kling haben ihre Absicht bekundet, bei Vollzug des Aktienkaufvertrags ihre Aufsichtsratsmandate niederlegen. Infolgedessen wird der Aufsichtsrat sodann nicht mehr über die durch die Satzung der FRM vorgeschriebene Anzahl von Mitgliedern verfügen, so dass neue Mitglieder gerichtlich bestellt oder von der Hauptversammlung gewählt werden müssen. Die Bieterin beabsichtigt, zukünftig entsprechend der dann geltenden Mehrheitsverhältnisse in der Hauptversammlung der FRM Mitglieder des 20 Aufsichtsrats zu stellen und die gerichtliche Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder kurz nach dem Vollzug des Aktienkaufvertrags zu veranlassen (siehe Ziffer 6.7 dieser Angebotsunterlage). 9.4 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretung Die Bieterin plant als Folge ihrer Übernahme der Kontrolle über die Zielgesellschaft keinen Personalabbau bei FRM. Die Bieterin hat auch nicht die Absicht, wesentliche Änderungen an den Beschäftigungsbedingungen und der gegenwärtigen Arbeitnehmervertretung von FRM vorzunehmen. 9.5 Mögliche Strukturmaßnahmen (a) Wenn die Bieterin nach Vollzug des Angebots mehr als 75%, aber weniger als 95% des Grundkapitals von FRM halten sollte, beabsichtigt sie, den Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags gemäß §§ 291 ff. AktG mit FRM als beherrschtem Unternehmen einerseits und der Bieterin, Grainger Plc oder einem anderen Unternehmen der Grainger-Gruppe andererseits vorzuschlagen. Die Bieterin wird den Abschluss eines solchen Vertrages jedoch nur dann verfolgen, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen und Folgen eines solchen Vertrages seinen Abschluss sinnvoll erscheinen lassen. Damit der Abschluss eines solchen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags möglichst effizient gestaltet werden kann, beabsichtigt die Bieterin, gemeinsam mit FRM zu prüfen, ob bereits vor Vollzug des Angebots Vorbereitungsmaßnahmen (wie z.B. Bewertungsarbeiten) ergriffen werden können. (b) Die Bieterin strebt grundsätzlich einen Squeeze-out, d.h. die Übertragung der FRM-Aktien der außen stehenden FRM-Aktionäre an den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG, an. Grainger FRM schließt daher nicht aus, dass sie ein solches Übertragungsverlangen stellen wird, falls ihr oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals von FRM gehören werden. Falls die Hauptversammlung von FRM die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 AktG beschließt, wären für die Höhe der zu gewährenden Barabfindung die dann geltenden Verhältnisse maßgeblich. Die Gesetzmäßigkeit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis von EUR 1,79 je FRM-Aktie entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. (c) Falls die Bieterin nach dem Vollzug dieses Angebots mindestens 95 % des Grundkapitals von FRM hält, wäre die Bieterin berechtigt, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist einen Antrag gemäß § 39a WpÜG zu stellen, ihr die übrigen FRM-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen (übernahmerechtlicher Squeeze-out). Die im Rahmen dieses Angebots gewährte Gegenleistung in Höhe von EUR 1,79 je FRM-Aktie gilt unwiderlegbar als angemessene 21 Abfindung, wenn die Bieterin auf Grund dieses Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. FRM-Aktionären, die das Angebot nicht angenommen haben, steht in dem Fall, dass die Bieterin berechtigt ist, einen Antrag nach § 39a WpÜG zu stellen, ein Andienungsrecht gegenüber der Bieterin nach § 39c WpÜG zu. Die Modalitäten der technischen Abwicklung der Andienung würden von der Bieterin rechtzeitig veröffentlicht werden. Nach § 39a WpÜG muss ein Antrag auf Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze-outs innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist gestellt werden. (d) Die Bieterin könnte nach Vollzug des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt FRM im Rahmen des gesetzlich Zulässigen veranlassen, den Widerruf der Zulassung der FRM-Aktien zum Teilbereich des regulierten Markts an der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) nach Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen zu beantragen. In diesem Falle könnten die FRM-Aktionäre nicht mehr von den gesteigerten Berichtspflichten des Prime Standards profitieren. Die Bieterin strebt jedoch kein Delisting der FRMAktien an. 10. ERLÄUTERUNGEN ZUR PREISFINDUNG 10.1 Mindestangebotspreis Der Angebotspreis in Höhe von EUR 1,79 je FRM-Aktie entspricht dem durch § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4, 5 WpÜG-Angebotsverordnung vorgeschriebenen Mindestpreis. (a) Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Übernahmeangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der FRM-Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots nach § 10 WpÜG entsprechen. Dieser Durchschnittskurs wurde von der BaFin mit EUR 1,79 ermittelt und der Bieterin mitgeteilt. (b) Nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Übernahmeangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG für den Erwerb von FRM-Aktien gewährten oder vereinbarten Gegenleistung entsprechen. Die Bieterin hat in dem Zeitraum zwischen dem 3. September 2007 und dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, 3. März 2008, keine FRM-Aktien erworben (siehe Ziffer 6.7 dieser Angebotsunterlage). Die Gegenleistung je FRM-Aktie für den nach dem Aktienkaufvertrag vereinbarten Erwerb von FRM-Aktien übersteigt den Angebotspreis nicht. 22 10.2 Weitere Erläuterungen zum Angebotspreis Der Angebotspreis entspricht dem Mindestangebotspreis gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4, 5 WpÜG-Angebotsverordnung von EUR 1,79. Bei der Ermittlung des Angebotspreises wurden neben den in Ziffer 10.1 dieser Angebotsunterlage genannten Faktoren insbesondere auch folgende Umstände berücksichtigt. Am 31. Januar 2008 schloss die Bieterin einen Aktienkaufvertrag mit der Franconofurt AG, der Hauptaktionärin der FRM, über den Erwerb von im Besitz der Franconofurt AG stehenden FRM-Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 1,50 je FRMAktie ab (siehe Ziffer 6.7 dieser Angebotsunterlage). Der Angebotspreis in Höhe von EUR 1,79 enthält somit einen Aufschlag von EUR 0,29 bzw. 19.3% gegenüber dem mit der Franconofurt AG vereinbarten Kaufpreis, der zwischen unverbundenen Dritten (at arm's length) ausgehandelt wurde. Die Bieterin ist der Auffassung, dass die Börsenkurse der FRM-Aktie eine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises darstellen. Bezogen auf die Schlusskurse der FRM-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA am 31. Januar 2008 sowie im Monatszeitraum bis zum 31. Januar 2008, enthält der Angebotspreis folgende Aufschläge (Quelle: Bloomberg): • Am 31. Januar 2008 betrug der letzte verfügbare Schlusskurs vor Bekanntgabe des Angebots EUR 1,69. Der Angebotspreis gewährt somit einen Aufschlag von EUR 0,10 bzw. 5,9% auf den Börsenhandelspreis. • Der gewichtete Durchschnittsschlusskurs für den Monatszeitraum bis zum 31. Januar 2008 betrug EUR 1,57. Der Angebotspreis gewährt somit einen Aufschlag von EUR 0,22 bzw. 14,0% auf den Börsenhandelspreis. Die obigen Vergleiche des Angebotspreises mit dem Kaufpreis pro FRM-Aktie, auf den sich die Bieterin und Franconofurt AG im Aktienkaufvertrag geeinigt haben, sowie mit den historischen Börsenkursen der FRM-Aktie verdeutlichen, dass der Angebotspreis sowohl den zwischen unverbundenen Dritten (at arm's length) ausgehandelten Kaufpreis pro FRM-Aktie sowie die Bewertung der FRM-Aktie durch den Kapitalmarkt vor der Veröffentlichung der Entscheidung von der Bieterin zur Abgabe des Angebots deutlich übersteigt und belegen, dass der Angebotspreis angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG ist. 10.3 Keine Entschädigung für den Verlust bestimmter Rechte Die Satzung von FRM sieht keine Anwendung von § 33b Abs. 2 WpÜG vor. Grainger FRM ist daher nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu leisten. 23 11. ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS 11.1 Zentrale Abwicklungsstelle Die Bieterin hat die Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main (die Zentrale Abwicklungsstelle), beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot zu fungieren. 11.2 Annahmeerklärung und Umbuchung Hinweis: FRM-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich mit etwaigen Fragen bezüglich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihr jeweiliges depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden. Diese wurden über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Angebots gesondert informiert und sind angehalten, Kunden, die in ihrem Depot FRM-Aktien halten, über das Angebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren. FRM-Aktionäre können das Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist (i) schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber ihrem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (die Depotführende Bank) erklären (die Annahmeerklärung), und (ii) ihre Depotführende Bank anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen FRM-Aktien, für die sie das Angebot annehmen wollen (die Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien), in die ISIN DE000A0SLQN6 bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien bis spätestens 17:30 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0SLQN6 umgebucht worden sind. Diese Umbuchungen sind durch die jeweilige Depotführende Bank nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen. 11.3 Weitere Erklärungen annehmender FRM-Aktionäre Durch die Annahme des Angebots gemäß Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage (a) weisen die annehmenden FRM-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien an und ermächtigen diese, • die Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden FRM-Aktionärs zu belassen, jedoch die Umbuchung in die ISIN DE000A0SLQN6 bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen; 24 • ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien der Zentralen Abwicklungsstelle zur Übereignung an die Bieterin zur Verfügung zu stellen (frühestens jedoch nach Eintritt der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen, soweit die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat); • ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien (ISIN DE000A0SLQN6), jeweils einschließlich aller mit diesen verbundenen Rechte, an die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweiligen Zum Verkauf eingereichten FRMAktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen des Angebots zu übertragen; • ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien sowie die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, der Bieterin oder der Zentralen Abwicklungsstelle alle für Erklärungen oder Veröffentlichungen der Bieterin nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der jeweils in die ISIN DE000A0SLQN6 eingebuchten FRM-Aktien börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen; und • die Annahmeerklärung an die Zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot auf Verlangen weiterzuleiten; (b) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden FRM-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie die Zentrale Abwicklungsstelle, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien auf die Bieterin nach Maßgabe von vorstehendem Absatz (a) herbeizuführen; und (c) erklären die annehmenden FRM-Aktionäre, dass • sie das Angebot für alle bei Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem Wertpapierdepot bei der Depotführenden Bank befindlichen FRM-Aktien annehmen, es sei denn, in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt worden; • die FRM-Aktien, für die sie das Angebot annehmen, im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf die Bieterin in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und 25 • sie ihre Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien auf die Bieterin unter den aufschiebenden Bedingungen (i) des Eintritts der Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage, sofern die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, sowie (ii) des Ablaufs der Annahmefrist Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG übertragen. Die in Ziffer 11.3 (a) bis 11.3 (c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen werden von den annehmenden FRM-Aktionären im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Angebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Fall des wirksamen Rücktritts von dem durch Annahme des Angebots geschlossenen Vertrag nach Ziffer 15 dieser Angebotsunterlage bzw. mit endgültigem Ausfall der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen. 11.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem annehmenden FRM-Aktionär und der Bieterin ein Vertrag über den Verkauf der Zum Verkauf eingereichten FRMAktien an die Bieterin, jeweils nach Maßgabe der Bestimmungen des Angebots, zustande. Der Vollzug des Vertrags erfolgt nur, nachdem alle in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen, auf die die Bieterin nicht zuvor nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, eingetreten sind. Der Vertrag entfällt (auflösende Bedingung), wenn eine oder mehrere der unter Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen nicht bis zum Ende der Annahmefrist eingetreten sind und die Bieterin auf die betreffenden Vollzugsbedingungen nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, vgl. Ziffer 13.2 dieser Angebotsunterlage. Darüber hinaus erteilen die annehmenden FRM-Aktionäre mit Annahme des Angebots unwiderruflich die in Ziffer 11.3(a) und 11.3(b) dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten und geben unwiderruflich die in Ziffer 11.3(c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Erklärungen ab. 11.5 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung nach Ablauf der Annahmefrist Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt an die jeweilige Depotführende Bank Zug um Zug gegen Übertragung der Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien auf das Konto der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird den Angebotspreis – wenn bis zum Ablauf der Annahmefrist die Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage eingetreten sind oder auf sie wirksam verzichtet worden ist – unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die jeweilige Depotführende Bank überweisen. 26 Mit der Zahlung des Angebotspreises an die jeweilige Depotführende Bank hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt den Depotführenden Banken, den Angebotspreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben. 11.6 Annahme des Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist FRM-Aktionäre können das Angebot während der in Ziffer 5.3 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Weiteren Annahmefrist nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Weiteren Annahmefrist (a) die Annahme des Angebots gegenüber ihrer Depotführenden Bank schriftlich erklären (die Nachträgliche Annahmeerklärung), und (b) ihre Depotführende Bank anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen FRM-Aktien, für die sie das Angebot noch annehmen wollen (die Nachträglich zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien), in die ISIN DE000A0SLQP1 bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Nachträgliche Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Nachträglich zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien bis spätestens 17:30 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0SLQP1 umgebucht worden sind. Diese Umbuchung ist durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Nachträglichen Annahmeerklärung zu veranlassen. Im Übrigen gelten für die Annahme des Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist die Regelungen und Hinweise in Ziffern 11.3 bis 11.5 dieser Angebotsunterlage entsprechend. FRM-Aktionäre, die das Angebot innerhalb der Weiteren Annahmefrist annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen an ihre Depotführende Bank wenden. 11.7 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist Der Angebotspreis wird an die jeweilige Depotführende Bank Zug um Zug gegen Übertragung der Nachträglich zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien auf das Konto der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG gezahlt. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird den Angebotspreis – wenn bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist alle Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage, auf die die Bieterin nicht zuvor wirksam verzichtet hatte, eingetreten sind – unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, an die jeweilige Depotführende Bank überweisen. Mit Zahlung des Angebotspreises an die jeweilige Depotführende Bank hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt den Depotführenden Banken, den Angebotspreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben. 27 11.8 Kosten Die Annahme des Angebots soll für die FRM-Aktionäre grundsätzlich frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Banken sein. Zu diesem Zweck gewährt die Bieterin den Depotführenden Banken eine diesen gesondert mitgeteilte Ausgleichszahlung, die eine marktübliche Depotbankenprovision umfasst. Etwaige zusätzliche Kosten und Spesen, die von Depotführenden Banken oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sowie gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern, sind jedoch von den betreffenden FRM-Aktionären selbst zu tragen. 11.9 Börsenhandel mit Zum Verkauf eingereichten und Nachträglich zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien Es ist beabsichtigt, die FRM-Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen worden ist, ab dem 5. März 2008 (dem zweiten Bankarbeitstag nach Beginn der Annahmefrist) bis zum Ablauf der Annahmefrist im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0SLQN6 handeln zu lassen. Ein Börsenhandel mit Nachträglich zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien ist nicht vorgesehen. Die Bieterin weist darauf hin, dass Handelsvolumen und Liquidität der Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien von der jeweiligen Annahmequote abhängen und deshalb überhaupt nicht vorhanden oder gering sein und starken Schwankungen unterliegen können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Nachfrage der börsliche Verkauf von zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien nicht möglich sein wird. Erwerber von Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien (ISIN DE000A0SLQN6) oder Nachträglich zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien (ISIN DE000A0SLQP1) übernehmen im Hinblick auf die von ihnen erworbenen Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien bzw. Nachträglich zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien alle Rechte und Pflichten aus den durch die Annahme dieses Angebots im Hinblick auf die jeweiligen Aktien geschlossenen Verträgen. 12. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN Die BaFin hat der Bieterin am 29. Februar 2008 die Veröffentlichung der deutschen Fassung dieser Angebotsunterlage gestattet. Darüber hinaus bedarf das Angebot bzw. sein Vollzug keiner weiteren behördlichen Genehmigungen. 13. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VOLLZUG 13.1 Vollzugsbedingungen Bezugnahmen auf den „Stichtag“ in dieser Angebotsunterlage sind Bezugnahmen auf 12:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main am Bankarbeitstag unmittelbar vor Ablauf der Annahmefrist. Sofern die Annahmefrist nicht kraft Gesetzes verlängert wird (vgl. 28 Ziffer 5.2 dieser Angebotsunterlage), ist Stichtag der 1. April 2008, um 12:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main. Das Angebot und die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge werden nur dann vollzogen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind (die Vollzugsbedingungen): (a) Zum Zeitpunkt des Endes der Annahmefrist beträgt die Summe aus (i) der Gesamtzahl an FRM-Aktien, bezüglich derer das Angebot wirksam angenommen wurde, (ii) der Gesamtzahl an FRM-Aktien, die die Bieterin bereits hält oder gekauft hat, und (iii) der FRM-Aktien, zu deren Erwerb von der Franconofurt AG sich die Bieterin gemäß dem Aktienkaufvertrag (definiert in Ziffer 6.7 dieser Angebotsunterlage) vertraglich verpflichtet hat, soweit die Franconofurt AG diese FRM-Aktien noch lastenfrei übereignen kann, mindestens 70% der Gesamtzahl der im Zeitpunkt des Endes der Annahmefrist ausgegebenen FRM-Aktien (mit Ausnahme von der FRM selbst gehaltener FRM-Aktien). (b) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat FRM keine Veröffentlichung gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vorgenommen, der zufolge FRM oder eine ihrer Tochtergesellschaften Akquisitionen von, Investitionen in, Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Vermögensgegenständen mit dem maßgeblichen beizulegenden Zeitwert (Fair value) im Sinne von IAS 16 von insgesamt mehr als EUR 5 Millionen vorgenommen hat, oder einen Vertrag über eine der vorgenannten Handlungen abgeschlossen hat, oder sich verpflichtet hat, eine der vorgenannten Handlungen vorzunehmen. (c) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat die Hauptversammlung von FRM keinen Beschluss über eine Kapitalerhöhung oder eine Satzungsänderung bei FRM gefasst und das für FRM zuständige Handelsregister keinen solchen Beschluss eingetragen. (d) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat der Vorstand von FRM (i) keine Eintragung über eine Kapitalerhöhung im Handelsregister für FRM beantragt, (ii) wurde keine Durchführung einer Kapitalerhöhung im Handelsregister für FRM eingetragen und (iii) hat FRM oder eine ihrer Tochtergesellschaften keine Bezugsrechte oder Umtauschrechte für neue FRM-Aktien, z. B. in Form von Wandelanleihen oder Optionsanleihen auf FRM-Aktien, ausgegeben. (e) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat (i) die Hauptversammlung von FRM keine Dividendenzahlung an die Aktionäre von FRM beschlossen, (ii) FRM keine solche Dividende gezahlt und (iii) FRM keinen auf Dividendenzahlungen gerichteten Beschlussvorschlag als Bestandteil der Tagesordnung im Zusammenhang mit einer Einladung zur Hauptversammlung von FRM veröffentlicht. (f) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat FRM keine Mitteilung gemäß § 15 WpHG veröffentlicht, der 29 zufolge über das Vermögen von FRM oder eine ihrer Tochtergesellschaften ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eingeleitet, eröffnet oder beantragt wurde. (g) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat FRM keine Ereignisse gemäß § 15 WpHG veröffentlicht oder entgegen § 15 WpHG nicht veröffentlicht, die entweder (i) zu einer Einmalbelastung des Konzern-EBITDA von FRM für das Geschäftsjahr 2007 und/oder das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von mindestens EUR 1.000.000 p.a. geführt haben oder eine solche erwarten lassen, oder (ii) zu einer Belastung des Konzerneigenkapitals von FRM in Höhe von mindestens EUR 3.000.000 geführt haben oder eine solche für das Geschäftsjahr 2007 und/oder das Geschäftsjahr 2008 erwarten lassen, oder (iii) zu einer Belastung des konsolidierten Nettobuchwerts (Net Asset Value) von FRM in Höhe von mindestens EUR 3.000.000 geführt haben oder eine solche für das Geschäftsjahr 2007 und/oder das Geschäftsjahr 2008 erwarten lassen. (h) Am Bankarbeitstag vor dem Stichtag beträgt der Schlusskurs des EPRA Germany Indexes (Quelle: http://www.epra.com/indices.jsp) nicht weniger als EUR 635,50. (i) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag wurde der Devisenhandel in Deutschland und/oder Großbritannien im Hinblick auf den Umtausch von EUR in GBP und umgekehrt nicht eingestellt und sind keine Währungs- oder Devisenkontrollbeschränkungen in Deutschland oder Großbritannien erlassen worden. Um festzustellen, ob die Bedingung nach Ziffer 13.1(g) eingetreten ist, sind die bisher von der FRM angewendeten Ansatz-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie ihre Praxis bei der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten entsprechend ihrer Anwendung im Konzernabschluss der FRM für das Geschäftsjahr 2006 (oder, falls zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegend, das Geschäftsjahr 2007) zu Grunde zu legen. Das „Konzern-EBITDA“ im Sinne der Ziffer 13.1(g)(i) wird auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit der von der FRM angewandten Methodik der Festlegung des „EBITDA“ der FRM und der in ihren Konzernabschluss einzubeziehenden Tochtergesellschaften bestimmt. Als „Konzerneigenkapital“ im Sinne der Ziffer 13.1(g)(ii) wird das Eigenkapital der FRM und der in ihren Konzernabschluss einzubeziehenden Tochtergesellschaften bezeichnet. Um festzustellen, ob FRM entsprechend Ziffer 13.1(g) verpflichtet gewesen wäre, ein Ereignis gemäß § 15 WpHG zu veröffentlichen, ist die Stellungnahme von KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (der Unabhängige Gutachter) maßgeblich. Falls (i) der Unabhängige Gutachter zu der Entscheidung gelangt, dass eine solche Veröffentlichung hätte vorgenommen werden müssen, und (ii) die Stellungnahme des Unabhängigen Gutachters spätestens bis zum Stichtag eingegangen ist, gilt die in dieser Ziffer 13.1(g) dargelegte Angebotsbedingung als nicht eingetreten. Die in dieser Ziffer 13.1(g) dargelegte Angebotsbedingung gilt auch dann als nicht eingetreten, wenn (i) nach der Stellungnahme des Unabhängigen Gutachters nicht 30 auszuschließen ist, dass die FRM entsprechend Ziffer 13.1(g) verpflichtet gewesen wäre, ein Ereignis gemäß § 15 WpHG zu veröffentlichen, und (ii) diese Stellungnahme spätestens bis zum Stichtag eingegangen ist. Sollte der Unabhängige Gutachter bis zum Stichtag keine Stellungnahme abgeben, so gilt die in dieser Ziffer 13.1(g) dargelegte Angebotsbedingung als eingetreten. Die Bieterin wird die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung, ob die FRM entsprechend obenstehender 13.1(g) verpflichtet gewesen wäre, ein Ereignis gemäß § 15 WpHG zu veröffentlichen, unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet (http://www.grainger-angebot.de) bekannt geben, und die Bieterin wird die Einleitung eines solchen Verfahrens außerdem unverzüglich in einer Pressemitteilung in den USA bekannt geben, jeweils unter Verweis auf dieses Angebot. Der Unabhängige Gutachter wird nur auf Ersuchen der Bieterin tätig und hat sich gegenüber der Bieterin für diesen Fall des Ersuchens gemäß vorstehendem Absatz grundsätzlich bereit erklärt, die beschriebene Aufgabe zu übernehmen. Die FRM hat sich gegenüber der Bieterin bereit erklärt, angemessen mit dem Unabhängigen Gutachter zusammenarbeiten, um ihm die Erstellung der Stellungnahme zu ermöglichen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Gutachters ist von der Bieterin unverzüglich unter Verweis auf diese Angebotsunterlage im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet (http://www.grainger-angebot.de) zu veröffentlichen; die Bieterin wird darüber ferner eine Pressemitteilung in den USA veröffentlichen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Gutachters ist für die Bieterin und die Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, bindend und nicht anfechtbar und ist von der Bieterin unverzüglich zu veröffentlichen. Die Kosten für den Unabhängigen Gutachter und dessen Auslagen sind von der Bieterin zu tragen. 13.2 Verzicht auf die Vollzugsbedingungen Die Bieterin behält sich das Recht vor, bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist auf eine, mehrere oder alle Vollzugsbedingungen zu verzichten. Vollzugsbedingungen, auf welche die Bieterin wirksam verzichtet hat, gelten für die Zwecke dieses Angebots als eingetreten. Für die Wahrung der Frist gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG ist die Veröffentlichung der Änderung des Angebots gemäß § 21 Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG maßgeblich. Im Falle eines Verzichts auf Vollzugsbedingungen innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmefrist verlängert sich diese um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG), also voraussichtlich bis zum 16. April 2008, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). 13.3 Ausfall von Vollzugsbedingungen Sofern eine oder mehrere unter Ziffer 13.1(a) bis (i) dieser Angebotsunterlage genannte Vollzugsbedingungen bis zum Ablauf der Annahmefrist nicht eingetreten sein sollten und die Bieterin auf die betreffenden Vollzugbedingungen nicht fristgerecht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, erlischt das Angebot. Die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge werden in diesem Fall nicht vollzogen und entfallen (auflösende Bedingung); eingelieferte 31 Aktien werden zurückgewährt. Entsprechend wird die Zentrale Abwicklungsstelle unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Bekanntgabe des Erlöschens des Angebots, die Depotführenden Banken um Rückbuchung der Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien und der Nachträglich zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien in die ISIN DE000A0J2LC4 ersuchen. Die Rückabwicklung soll frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Banken sein. Zu diesem Zweck wird die Bieterin den Depotführenden Banken eine marktübliche Depotbankenprovision gewähren. Gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern oder Kosten und Gebühren ausländischer Depotbanken, die keine Depotverbindung bei der Clearstream Banking AG haben, sind allerdings von den betreffenden FRM-Aktionären selbst zu tragen. 13.4 Veröffentlichungen zu Vollzugsbedingungen Die Bieterin gibt im Internet auf der Internetseite http://www.grainger-angebot.de (auf Deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung) und im elektronischen Bundesanzeiger unverzüglich bekannt, falls (i) auf eine Vollzugsbedingung verzichtet wurde, (ii) alle Vollzugsbedingungen entweder eingetreten sind oder auf sie verzichtet wurde, oder (iii) das Angebot nicht vollzogen wird. 14. FINANZIERUNG DES ANGEBOTS 14.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Angebots 14.1.1 Maximale Gegenleistung Die Bieterin hält im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine FRM-Aktien (vgl. Ziffer 6.6 dieser Angebotsunterlage). Im Hinblick auf den Aktienkaufvertrag wird bei dessen Vollzug die Bieterin der Franconofurt AG einen Kaufpreis in Höhe von EUR 20.697.000 für insgesamt 13.798.000 FRM-Aktien zahlen und die Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG wird der Franconofurt AG einen Kaufpreis in Höhe von EUR 2.142.000 für insgesamt 1.428.000 FRM-Aktien zahlen. Wird das Angebot für sämtliche übrigen nach Kenntnis der Bieterin gegenwärtig ausgegebenen FRM-Aktien, also insgesamt 12.774.000 FRM-Aktien, angenommen, beläuft sich die Zahlungsverpflichtung der Bieterin gegenüber den annehmenden FRM-Aktionären (mit Ausnahme der Franconofurt AG und der Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG) auf insgesamt ca. EUR 22.865.460, was dem Angebotspreis von EUR 1,79 je FRM-Aktie multipliziert mit 12.774.000 verbleibenden ausgegebenen FRM-Aktien entspricht. Darüber hinaus werden der Bieterin im Zusammenhang mit dem Aktienkaufvertrag, dem Angebot und dessen Vollzug Transaktionskosten entstehen, die voraussichtlich einen Gesamtbetrag von EUR 2.392.000 nicht übersteigen werden. Die Gesamtkosten der Bieterin (einschließlich der Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG) für den Vollzug des Aktienkaufvertrages und dieses Angebots belaufen sich somit voraussichtlich auf maximal EUR 48.096.460 (die Erwarteten Transaktionskosten). Für den Fall der Annahme des Angebots für sämtliche ausgegebenen FRM-Aktien, also insgesamt 28.000.000 FRM-Aktien, beläuft sich die Zahlungsverpflichtung der Bieterin gegenüber den annehmenden FRM-Aktionären auf insgesamt ca. EUR 50.120.000, was einem Angebotspreis von EUR 1,79 je FRM-Aktie multipliziert 32 mit 28.000.000 ausgegebenen FRM-Aktien entspricht. Unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Aktienkaufvertrag, dem Angebot und dessen Vollzug entstehenden Transaktionskosten von voraussichtlich nicht mehr als EUR 2.392.000 würden die Gesamtkosten der Bieterin für den Vollzug des Angebots in diesem Fall voraussichtlich maximal EUR 52.512.000 (die Gesamttransaktionskosten) betragen. 14.1.2 Finanzierung des Angebots Die Bieterin hat vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Am 25. Februar 2008 hat die Grainger Europe (No. 4) Limited mit der Bieterin eine Vereinbarung bezüglich einer Einzahlung in das Eigenkapital der Bieterin in Höhe von bis zu EUR 52.512.000 abgeschlossen. Die Grainger Europe (No. 4) Limited hat über mehrere Darlehensverträge die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel innerhalb der Grainger-Gruppe gesichert. Die Grainger-Gruppe verfügt über einen ausreichenden Kreditrahmen um die Gesamttransaktionskosten gemäß Ziffer 14.1.1 in voller Höhe finanzieren zu können. 14.2 Finanzierungsbestätigung Lloyds TSB Bank Plc, London, ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat in dem als Anlage 4 beigefügten Schreiben vom 14. Februar 2008 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG schriftlich bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. 15. AUSWIRKUNGEN DES VOLLZUGS DES ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN UND DER GRAINGER-GRUPPE Die Aussagen in dieser Ziffer 15 stellen die gegenwärtige Ansicht der Bieterin im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse dar und basieren ausschließlich auf Informationen, die der Bieterin gegenwärtig zugänglich sind, sowie auf mehreren Annahmen der Bieterin, welche gegenwärtig angemessen erscheinen, sich jedoch sowohl als richtig als auch als unrichtig herausstellen könnten. Abgesehen von dem im Aktienkaufvertrag vorgesehenen Erwerb der FRM-Aktien von der Franconofurt AG und dem angenommenen Erwerb aller übrigen FRM-Aktien im Zusammenhang mit dem Angebot, berücksichtigen die folgende Darstellung und die Pro-forma Finanzinformationen keine sonstigen Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Bieterin oder der Grainger-Gruppe, welche sich seit dem 30. September 2007 ergeben haben oder die sich in der Zukunft ergeben könnten. 15.1 Ausgangslage und Annahmen Die in dieser Ziffer 15 enthaltenen Angaben basieren insbesondere auf folgender gegenwärtiger Ausgangslage und den folgenden Annahmen: 33 (a) Mit Ausnahme der Aktien, die die Bieterin und die Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG von der Franconofurt AG erwerben werden, wird die Bieterin alle anderen gegenwärtig ausgegebenen 12.774.000 FRM-Aktien (ca. 45,62% der insgesamt ausgegebenen FRM-Aktien) zum Angebotspreis von EUR 1,79 je FRM-Aktie, also gegen Zahlung von insgesamt EUR 22.865.460, erwerben. (b) Etwaige weitere FRM-Aktien, die nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ggf. noch ausgegeben werden, bleiben unberücksichtigt. (c) Die voraussichtlichen im Zusammenhang mit dieser Transaktion entstehenden Kosten wurden auf ca. EUR 2.392.000 geschätzt. Aus Vereinfachungsgründen wurde angenommen, dass diese Kosten als einmalige Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. 15.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Erwerbs der FRM-Aktien auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin sowie der Grainger-Gruppe hat die Bieterin eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Bieterin und – auf Konzernebene – der Grainger-Gruppe im angenommenen Falle des Vollzugs des Aktienkaufvertrags und des Erwerbs aller übrigen FRM-Aktien zum 30. September 2007 vorgenommen. Im Folgenden werden die auf Basis der in Ziffer 15.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmen angepasste Pro-forma-Bilanz der Bieterin und die Pro-forma-Konzernbilanz und die Pro-forma-Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Grainger-Gruppe jeweils der Bilanz der Bieterin bzw. der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Grainger-Gruppe zum 30. September 2007 gegenübergestellt. Ferner weist die Bieterin darauf hin, dass sich die Auswirkungen der Übernahme der FRM-Gruppe auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin und der Grainger-Gruppe heute nicht exakt vorhersagen lassen. Dafür gibt es u.a. folgende Gründe: ● Die genaue Höhe der Gesamttransaktionskosten sowie die Höhe der zusätzlichen Kosten für Fremdfinanzierung werden erst feststehen, sobald die Anzahl der FRM-Aktien, hinsichtlich derer das Angebot angenommen wurde, feststeht. ● Die sich aus der Übernahme von FRM ergebenden potentiellen Synergieeffekte und/oder Geschäftschancen können erst nach der Durchführung des Angebots näher analysiert werden und wurden daher nicht berücksichtigt. ● Obwohl die FRM-Gruppe und die Grainger-Gruppe ihre Konzernabschlüsse jeweils unter Anwendung der IFRS (wie in der EU anwendbar) erstellen, ist es möglich, dass sie unterschiedliche Bilanzierungsrichtlinien anwenden und ihre Unternehmensleitungen Ermessensentscheidungen unterschiedlich treffen. Die 34 Bieterin kann die Auswirkungen dieser Unterschiede nicht abschätzen und hat diese dementsprechend nicht berücksichtigt. ● Im Rahmen der Erstkonsolidierung müssen der Kaufpreis sowie die Anschaffungskosten den erworbenen (materiellen und immateriellen) Vermögensgegenständen und (Eventual-)Verbindlichkeiten zugeordnet werden (Kaufpreisallokation). Da dies aber erst nach der Übernahme der FRM-Gruppe erfolgen kann, wurde eine detaillierte Kaufpreisallokation noch nicht vorgenommen. Da das Eigenkapital der FRM-Gruppe den Kaufpreis sowie die angenommenen, von der Grainger-Gruppe zu tragenden einmaligen Transaktionskosten übersteigt, wurde der gesamte Unterschiedsbetrag aus der Pro-forma Kapitalkonsolidierung in der Pro-forma Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung als Ertrag ausgewiesen. Die Pro-forma-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt keine weiteren Auswirkungen der vorzunehmenden Kaufpreisallokation oder ihrer Folgen auf künftige Erträge. ● Die Auswirkungen der Übernahme auf die latente Steuerforderung der FRMGruppe wurden nicht berücksichtigt. ● Die dargestellten Finanzinformationen wurden auf Basis der veröffentlichten Abschlüsse der Grainger-Gruppe (geprüft) und der FRM-Gruppe (ungeprüft) zum Stichtag 30. September 2007 erstellt. Die FRM-Gruppe und die GraingerGruppe haben abweichende Geschäftjahre. Letztere erstellt ihren Jahresabschluss zum 30. September eines jeden Jahres, während das Geschäftsjahr der FRM-Gruppe das Kalenderjahr ist. Die Ergebnisse der FRM-Gruppe für den Zwölfmonatszeitraum zum 30. September 2007 (siehe unten) wurden durch die Addition der Ergebnisse für das 4. Quartal des Jahres 2006 sowie der Ergebnisse für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 30. September 2007 ermittelt. ● Grainger FRM wurde am 22. November 2007 durch Eintragung in das Handelsregister gegründet. Für Zwecke der Darstellung der Auswirkungen des Angebots auf den Einzelabschluss der Grainger FRM wurden die ungeprüften Finanzinformationen der Eröffnungsbilanz der Grainger FRM verwendet. Die im Folgenden dargestellten Pro-forma Angaben unterstellen dabei, dass die Grainger FRM bereits zum 30. September 2007 existierte. 15.3 Erwartete Auswirkungen auf den Einzelabschluss von Grainger FRM 15.3.1 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz von Grainger FRM Der Erwerb der FRM-Aktien nach diesem Angebot wird sich nach Einschätzung von Grainger FRM auf die Vermögens- und Finanzlage der Bieterin (unter Zugrundelegung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie der besonderen Rechnungslegungsvorschriften des GmbH-Gesetzes) im Wesentlichen wie folgt auswirken: 35 Auswirkungen auf die Bilanz der Bieterin zum 30. September 20071 AKTIVA ungeprüft Grainger FRM Veränderung durch Aktienerwerb EUR’000 Finanzanlagen Pro-Forma nach Aktienerwerb 47.987 47.987 Sonstige Vermögensgegenstände 12 - 12 Guthaben bei Kreditinstituten 13 - 13 25 47.987 48.012 Bilanzsumme PASSIVA ungeprüft Grainger FRM Veränderung durch Aktienerwerb 25 47.987 48.012 - - - 25 47.987 48.012 EUR’000 Eigenkapital Rückstellungen und Verbindlichkeiten Bilanzsumme Pro-Forma nach Aktienerwerb Pro-Forma = Ist-Daten und Veränderung durch Aktienerwerbe Verglichen mit der Einzelbilanz der Grainger FRM zum 30. September 20072, ergeben sich die folgenden signifikante Abweichungen: (a) Die Finanzanlagen steigen um ca. EUR 47.987.000. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: (i) die Übernahme von 13.798.000 FRM-Aktien von der Franconofurt AG zu jeweils EUR 1,50 gemäß dem Aktienkaufvertrag führen zu Erwerbskosten in der Höhe von EUR 20.697.000 (ii) die Erhöhung der Kommanditeinlage der Grainger FRM in der Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG um EUR 9.490 und die Einzahlung der Grainger FRM auf das Rücklagenkonto der Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 2.023.268, um den Erwerb von 1.428.000 FRM-Aktien der Franconofurt AG aufgrund des Aktienkaufvertrags zu 1 Grainger FRM wurde am 22. November 2007 gegründet. Die Pro-forma-Informationen basieren auf der Eröffnungsbilanz und unterstellen, dass die Grainger FRM bereits am 30. September 2007 existierte. 2 Grainger FRM wurde am 22. November 2007 gegründet. Die Pro-forma-Informationen basieren auf der Eröffnungsbilanz und unterstellen, dass die Grainger FRM bereits am 30. September 2007 existierte. 36 jeweils EUR 1,50 durch die Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG zu finanzieren (b) (iii) der Gegenwert für 12.774.000 angebotene FRM-Aktien zu jeweils EUR 1.79 beläuft sich auf EUR 22.865.460 (iv) Anschaffungsnebenkosten für den Kauf von Aktien gemäß dem Aktienkaufvertrag, so wie im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf EUR 2.392.000 geschätzt; es wurde angenommen, dass diese vollständig aktiviert werden Wie in Kapital 14.1.2 dieser Angebotsunterlage dargestellt, wird der Kauf der FRM-Aktien vollständig durch eine Einzahlung der Grainger Europe (No.4) Limited in das Eigenkapital finanziert. 15.3.2 Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage von Grainger FRM Da die Bieterin seit ihrer Gründung noch keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat, hat sie vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage weder Umsätze noch sonstige wesentliche Einnahmen oder Kosten generiert. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags und die Annahme dieses Angebots durch alle übrigen FRM-Aktionäre würden sich nach Einschätzung von Grainger FRM auf die Ertragslage der Bieterin voraussichtlich wie folgt auswirken: (a) Die künftigen Erträge werden im Wesentlichen aus zukünftigen Dividendenausschüttungen von FRM bestehen. Die Höhe dieser Ausschüttungen lässt sich nicht prognostizieren. Für das vergangene Geschäftsjahr (2006) der FRM wurde keine Dividende ausgeschüttet. Künftige Dividendenzahlungen von FRM werden davon abhängen, ob FRM einen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn ausweist sowie ob und in welcher Höhe die Hauptversammlung von FRM einen Ausschüttungsbeschluss fasst. Zu dieser Frage kann Grainger FRM keine Aussage treffen. Die Bieterin geht in ihren eigenen Planungen nicht davon aus, dass FRM für das Geschäftsjahr 2007 eine Dividende ausschütten wird. (b) Da die Übernahme ausschließlich durch Eigenkapital finanziert wird, werden keine Zinsaufwendungen anfallen. Es werden der Bieterin nur Mittel zugeführt, soweit diese für die Durchführung des Angebots erforderlich sind. (c) Da davon ausgegangen wurde, dass die einmaligen Transaktionskosten aktiviert werden, werden sie keinen Einfluss auf die Ertragslage von Grainger FRM haben. 15.4 Auswirkungen auf den IFRS Konzernabschluss der Grainger-Gruppe Im Folgenden werden verkürzte Pro-forma Konzern-Finanzinformationen der Grainger-Gruppe dargestellt. Ihr Zweck ist es, die wesentlichen Auswirkungen der Einbeziehung der FRM-Gruppe auf die historischen Finanzinformationen der Grainger-Gruppe unter der Annahme darzustellen, dass die FRM-Gruppe während des 37 gesamten betreffenden Berichtszeitraums zu 100% der Grainger-Gruppe angehört hätte. Die Erstellung der Pro-forma Konzern-Finanzinformationen erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in Zusammenhang mit diesem Angebot. Sie beschreiben aufgrund ihrer Wesensart lediglich eine hypothetische Situation und spiegeln folglich nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Grainger-Gruppe wieder. Aussagekräftig sind sie daher nur in Verbindung mit den historischen Abschlüssen der Grainger-Gruppe. Den Pro-forma Konzern-Finanzinformationen liegen der geprüfte Konzernabschluss der Grainger-Gruppe zum 30. September 2007 sowie der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss der FRM-Gruppe zum 30. September zugrunde, beide Abschlüsse wurden nach IFRS wie in der EU anwendbar erstellt. 15.4.1 Erwartete Auswirkungen auf die Konzernbilanz der Grainger-Gruppe Auf Grundlage der Konzernbilanzen der Grainger-Gruppe (geprüft) sowie der FRMGruppe (ungeprüft) zum 30. September 2007 hätte sich der Erwerb von FRM durch die Bieterin voraussichtlich wie folgt auf die Grainger-Gruppe ausgewirkt: 38 Konzernbilanz der Grainger Plc zum 30. September 2007 Vermögenswerte geprüft Grainger Plc3 ungeprüft FRMGruppe Pro-Forma Pro-Forma Anpassungen nach Aktienerwerb EUR’000 Immaterielle Vermögenswerte 24.882 73 - 24.955 3.289 72 - 3.361 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 684.398 117.104 - 801.502 Sonstiges Anlagevermögen 450.450 4.002 - 454.452 Langfristige Vermögenswerte 1.163.019 121.251 - 1.284.270 Vorräte 1.528.813 1.350 - 1.530.163 42.185 1.654 - 43.839 Zahlungsmittel 114.543 1.609 - 116.152 Kurzfristige Vermögenswerten 1.685.541 4.613 - 1.690.154 Vermögenswerte 2.848.560 125.863 - 2.974.423 Sachanlagen Sonstige kurzfristige Vermögenswerte EIGENKAPITAL SCHULDEN UND geprüft ungeprüft Grainger Plc FRMGruppe Pro-Forma Pro-Forma Anpassungen nach Aktienerwerb EUR’000 Grundkapital Kapitalrücklage Sonstige Rücklagen 3 9.152 28.000 -28.000 9.152 32.890 13.700 -13.700 32.890 419.848 8.138 -6.396 421.590 Die geprüfte Konzernbilanz der Grainger-Gruppe wurde in GBP aufgestellt; die Umrechnung in Euro erfolgte zu EUR 1,43 je GBP (Umrechnungskurs per 28. September 2007 (Tagesschlusskurs) gemäß Reuters). 39 Minderheitenanteile4 143 - - 143 462.033 49.838 -48.096 463.775 1.993.134 68.095 45.704 2.106.933 162.305 3.441 - 165.746 17.017 - - 17.017 2.172.456 71.536 45.704 2.289.696 Kurzfristige verzinsliche Schulden 26.026 270 - 26.296 Sonstige kurzfristige Schulden 188.045 4.220 2.392 194.656 214.071 4.489 2.392 220.952 2.848.560 125.863 - 2.974.423 Eigenkapital Langfristige verzinsliche Schulden Latente Steuerschulden Sonstige langfristige Schulden Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Summe Eigenkapital und Schulden Pro-Forma = Ist-Daten und Veränderung durch Aktienerwerbe Gegenüber der geprüften Konzernbilanz der Grainger-Gruppe zum 30. September 2007 ergeben sich auf Pro-forma-Grundlage die folgenden wesentlichen Veränderungen: (a) Es wird erwartet, dass die gesamte zu zahlende Gegenleistung für den Kauf der FRM-Aktien, unter Berücksichtigung der aktivierten Transaktionskosten von EUR 2.392.000 bei der Erstkonsolidierung zu einem negativen Firmenwert von ungefähr EUR 1.741.900 führen wird. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der gemäß Aktienkaufvertrag der Franconofurt AG zu zahlende Aktienpreis unter dem Buchwert des Eigenkapitals liegt. Gemäß IFRS wird ein negativer Firmenwert erfolgswirksam in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung der Grainger-Gruppe erfasst und erhöht demzufolge die sonstigen Rücklagen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine detaillierte Kaufpreisallokation bisher nicht durchgeführt wurde (b) Als Folge der Fremdfinanzierung der Übernahme werden „Langfristige verzinsliche Schulden“ um EUR 45.704.460 steigen (c) Die aktivierten Transaktionskosten führen zu einer Erhöhung der „sonstige kurzfristige Schulden“ um EUR 2.392.000 4 Aufgrund der Tatsache, dass eine außenstehende Partei einen Kommanditanteil von 5,1% an der Grainger FRM (No. 1) GmbH & Co. KG hält, wird die Transaktion zu einer Erhöhung der Minderheitenanteile in der Grainger-Gruppe führen. Da diese jedoch für immateriell gehalten werden, wurde die Veränderung weder berechnet noch in den Pro-Forma Anpassungen ausgewiesen. 40 (d) Es bestehen keine zu konsolidierenden Forderungen oder Schulden zwischen der Grainger-Gruppe und der FRM-Gruppe; diverse Pro-Forma Bilanzposten erhöhen sich, da die FRM Werte den Beträgen der Grainger-Gruppe hinzu addiert wurden. (e) Die Summe der Vermögenswerte steigt von EUR 2.848.560.000 um EUR 125.863.301 auf EUR 2.974.423.301; während sich das Eigenkapital um EUR 1.741.900 erhöht. 15.4.2 Ertragslage Ausgehend von der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Grainger-Gruppe (geprüft) sowie der FRM-Gruppe (ungeprüft) für den Zwölfmonatszeitraum zum 30. September 2007 hätte sich der Erwerb der FRM-Gruppe durch Grainger FRM voraussichtlich wie folgt auf die Grainger-Gruppe ausgewirkt: Gewinn- und Verlustrechnung der Grainger-Gruppe für die Zeit vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 geprüft GraingerGruppe5 ungeprüft FRMGruppe6 Pro-Forma Anpassungen Grainger-Gruppe ProForma nach Aktienerwerb EUR’000 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern 141.427 12.033 - 153.460 Finanzergebnis -92.950 -1.291 - -94.241 58.058 - - 58.058 Sonstiges Ergebnis 4.290 - 1.742 6.032 Periodenergebnis 110.825 10.742 1.742 123.309 Ergebnis aus Beteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen Verglichen mit der geprüften Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der GraingerGruppe zum 30. September 2007, wurden die folgenden wesentlichen Abweichungen identifiziert: 5 Die geprüfte Gewinn- und Verlustrechnung der Grainger-Gruppe wurde in GBP aufgestellt; die Umrechnung in Euro erfolgte zu EUR 1,43 je GBP (Umrechnungskurs per 28. September 2007 (Tagesschlusskurs) gemäß Reuters). 6 Die oben dargestellten Ergebnisse der FRM-Gruppe für den zum 30. September 2007 endenden 12-Monatszeitraum wurden durch Addition der Ergebnisse des 4 Quartals 2006 sowie des Ergebnisses für den zum 30. September 2007 endenden Neunmonatszeitraums ermittelt. 41 (a) Es bestehen keine zu konsolidierenden Aufwendungen oder Erträge zwischen der Grainger-Gruppe und der FRM-Gruppe. (b) Die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern wurden ermittelt, indem die entsprechenden Beträge der FRM-Gruppe addiert wurden. (c) Wegen des negativen Firmenwertes (siehe auch Kapitel 15.4.1) erhöht sich das „sonstige Ergebnis“ von EUR 4.290.000 um EUR 1.741.900 auf EUR 6.031.900. (d) Synergien und weitere mögliche Effekte aus der Kaufpreisallokation wurden nicht berücksichtigt. (e) Da die Übernahme auf Gruppenebene durch Fremdkapital finanziert wurde, werden sich die Zinsaufwendungen zukünftig erhöhen. Es wird erwartet, dass die Verbindlichkeiten nach dem Kapitalkostensatz der Grainger-Gruppe verzinst werden, welcher zur Zeit etwa 6,1% beträgt. Dies führt zu zusätzlichen Zinsaufwendungen von etwa EUR 2.787.972 pro Jahr. (f) Da eine Aktivierung der Transaktionskosten angenommen wurde, werden diese keinen Einfluss auf die Ertragslage der Grainger-Gruppe haben. 16. RÜCKTRITTSRECHT 16.1 Voraussetzungen FRM-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, haben die folgenden gesetzlichen Rücktrittsrechte: (a) Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG können FRM-Aktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen jederzeit bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsänderung angenommen haben. (b) Im Falle eines Konkurrierenden Angebots können FRM-Aktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen jederzeit bis zum Ablauf der Annahmefrist nach § 22 Abs. 3 WpÜG zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des Konkurrierenden Angebots angenommen haben. 16.2 Ausübung des Rücktrittsrechts FRM-Aktionäre können ihr Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 16.1 dieser Angebotsunterlage nur dadurch ausüben, dass sie vor Ablauf der Annahmefrist ● den Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien schriftlich gegenüber ihrer Depotführenden Bank erklären, und 42 ● ihre Depotführende Bank anweisen, die Rückbuchung einer Anzahl von in ihrem Depotkonto befindlichen Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien, die der Anzahl der Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde, in die ISIN DE000A0J2LC4 bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Rücktrittserklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten FRM-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wurde, bis spätestens 17:30 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist in die ISIN DE000A0J2LC4 bei der Clearstream Banking AG umgebucht worden sind. Diese Umbuchung ist durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Rücktrittserklärung zu veranlassen. 17. HINWEISE FÜR FRM-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN FRM-Aktionäre, die beabsichtigen, das Angebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen: (a) Der gegenwärtige Börsenkurs der FRM-Aktie kann auch den Umstand reflektieren, dass die Bieterin am 31. Januar 2008 ihre Entscheidung zur Abgabe des Angebots zu einem voraussichtlichen Angebotspreis zwischen EUR 1,76 und EUR 1,80 je FRM-Aktie veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob sich der Börsenkurs der FRM-Aktie nach Durchführung des Angebots weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen oder darüber oder darunter liegen wird. (b) Die Durchführung des Angebots wird voraussichtlich zu einer Verringerung des Streubesitzes bei FRM führen. Es ist mithin zu erwarten, dass nach Vollzug des Angebots das Angebot von und die Nachfrage nach FRM-Aktien geringer als derzeit sein werden und somit die Liquidität der FRM-Aktie sinkt. Es ist deshalb möglich, dass Kauf- und Verkaufsaufträge im Hinblick auf FRM-Aktien nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Darüber hinaus könnte eine etwaige Einschränkung der Liquidität der FRM-Aktie dazu führen, dass es in Zukunft zu wesentlich stärkeren Kursschwankungen der FRM-Aktie kommt. (c) Nach Vollzug dieses Angebots wird die Bieterin über die erforderliche Stimmenmehrheit verfügen, um wichtige gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen in einer Hauptversammlung der FRM durchsetzen zu können. Dazu gehören z.B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlung, Verschmelzung und Auflösung (einschließlich der sogenannten übertragenden Auflösung). Nur mit einigen der genannten Maßnahmen wäre nach deutschem Recht die Pflicht der Bieterin verbunden, den Minderheitsaktionären jeweils auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der FRM ein Angebot zu machen, ihre Aktien gegen eine angemessene Abfindung zu erwerben oder einen Ausgleich zu gewähren. Da diese Unternehmensbewertung auf die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Beschlussfassung der Hauptversammlung der FRM über die jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abstellen müsste, könnte ein Abfindungsangebot wertmäßig dem Angebotspreis 43 entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Die Durchführung einiger dieser Maßnahmen könnte zudem zu einer Beendigung der Börsennotierung der FRM-Aktien führen. (d) Nach Vollzug des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt könnte FRM bei Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen in Erwägung ziehen, den Widerruf der Zulassung der FRM-Aktien zum Teilbereich des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen. In diesem Falle würden FRM-Aktionäre nicht mehr von den gesteigerten Berichtspflichten des Prime Standards profitieren. 18. GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTE VORTEILE VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS VON FRM FÜR MITGLIEDER DES Weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmitgliedern von FRM wurden im Zusammenhang mit diesem Angebot Geldleistungen oder geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt. 19. BEGLEITENDE BANKEN Lazard hat die Bieterin bei der Vorbereitung dieses Angebots beraten. Die Dresdner Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, koordiniert die technische Durchführung und Abwicklung des Angebots. 20. STEUERN Die Bieterin empfiehlt den FRM-Aktionären, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Annahme dieses Angebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung einzuholen. 21. VERÖFFENTLICHUNGEN UND MITTEILUNGEN Diese Angebotsunterlage wird am 3. März 2008 gemäß § 14 Abs. 3 WpÜG veröffentlicht. Die deutsche Version und die unverbindliche englische Übersetzung (die nicht von der BaFin geprüft wurde) werden im Internet unter http://www.grainger-angebot.de veröffentlicht. Kostenlose Exemplare dieser Angebotsunterlage werden bei der Finanzdruckerei Imprima (Deutschland) GmbH, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main (Bestellung per Telefax an +49(0)69-91509814)bereit gehalten. Die Bekanntgabe gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereitstellung dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus wird die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und ihrer unverbindlichen englischen Übersetzung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und in The Wall Street Journal (U.S. Ausgabe) bekanntgemacht. Alle nach dem WpÜG oder den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten erforderlichen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit diesem Angebot werden im Internet unter http://www.grainger-angebot.de (auf Deutsch und in unverbindlicher englischer 44 Übersetzung) und, soweit gemäß WpÜG erforderlich, im elektronischen Bundesanzeiger sowie (durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem) in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. 22. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieses Angebot und die Verträge, die infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommen, unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie jedem Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland. 23. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR U.S.-AKTIONÄRE Dieses dem deutschen Recht unterliegende Angebot erfolgt an die U.S.-Aktionäre in Übereinstimmung mit den anwendbaren U.S.-amerikanischen Wertpapiergesetzen, einschließlich der aufgrund des Exchange Act erlassenen Regulation 14E. Dieses Angebot unterliegt nicht den Anforderungen der Regulation 14D des Exchange Act und dementsprechend wurde diese Angebotsunterlage weder bei der SEC eingereicht noch von dieser geprüft. U.S.-Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot im Hinblick auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft erfolgt und damit den Offenlegungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Die Bieterin kann nach der am 2. März 2007 von der Abteilung "Market Regulation" der SEC gewährten Gruppenfreistellung von der Rule 14e-5 des Exchange Act während der Laufzeit dieses Angebots FRM-Aktien in anderer Weise als im Rahmen dieses Angebots über die Börse oder außerbörslich außerhalb der Vereinigten Staaten erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Soweit nach deutschem Recht erforderlich, werden Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Website der Bieterin unter http://www.grainger-angebot.de veröffentlicht. 45 ANLAGE 1 Tochterunternehmen von Gesellschaften, die die Bieterin beherrschen Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land 1. Atlantic Metropolitan (U.K.) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 2. B G Utting & Company Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 3. BPT (Assured Homes) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 4. BPT (Bradford Property Trust) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 5. BPT (Full Reversions) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 6. BPT (Home Reversions) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 7. BPT (Residential Investments) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 8. BPT (Residential Management Services) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 9. BPT Bridgewater (Home Reversions) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 10. BPT Employee Benefits Trustee (No. 2) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 11. BPT Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 12. Bridgewater (Home Reversions Number 1) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 13. Bridgewater (Home Reversions Number 2) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 14. Bridgewater (Home Reversions) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 15. Bridgewater Capital Release Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 16. Bridgewater Contractual Tenancies Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 17. Bridgewater Equity Release Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 18. Bridgewater Equity Release Nominees (No 1) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 19. Bridgewater Equity Release Nominees (No 2) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 20. Bridgewater Income Plans Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 21. Bridgewater Life Tenancies Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 22. Bridgewater Lifetime Mortgages Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 23. Bridgewater Property Holdings Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 24. Bridgewater Safe Homes Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 25. Bridgewater Tenancies Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 26. Bridgewater Tenancies Nominees Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 27. Bromley No 1 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 28. Bromley No. 1 Holdings Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 29. Bromley Property Finance Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 47 Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land 30. Bromley Property Holdings Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 31. Bromley Property Investments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 32. Chrisdell Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 33. City North 3 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 34. City North 5 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 35. City North Group Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 36. City North Growth Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 37. City North Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 38. City Property Developments (No.2) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 39. City Property Developments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 40. Citytowns Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 41. Courtstone Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 42. Crossco No 103 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 43. Derwent Developments (Curzon) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 44. Derwent Developments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 45. Derwent Nominees (No 2) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 46. Dray Number Three Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 47. Ealing Tenants Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 48. Eastbourne Artisans Dwellings Company Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 49. Economic Reversions Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 50. Ekacroft Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 51. Elm Property Investments LLP Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 52. Elm Reversions Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 53. Equity Release (Increments) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 54. Equity Release (Increments) Nominees No.1 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 55. Equity Release (Increments) Nominees No.2 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 56. Faside Estates Limited Perth, Scotland Vereinigtes Königreich 57. Fifty-seven Stanhope Gardens Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 58. Frincon Holdings 1986 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 59. Frincon Holdings Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 60. G W Dray & Son Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 61. Garrick Court Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 48 Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land 62. GIP Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 63. Globe Brothers Estates Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 64. Gracefield Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 65. Grainger (458) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 66. Grainger (603) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 67. Grainger (Barnsbury) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 68. Grainger (Clapham) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 69. Grainger (Elder No. 6) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 70. Grainger (Elder) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 71. Grainger (Gensurco) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 72. Grainger (Hadston) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 73. Grainger (Hornsey) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 74. Grainger (London) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 75. Grainger (Northern Developments) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 76. Grainger (Octavia Hill) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 77. Grainger (Peachey Number 2) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 78. Grainger (Peachey) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 79. Grainger (Samuel) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 80. Grainger (Shoreditch No 2) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 81. Grainger (Shoreditch) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 82. Grainger (Slough) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 83. Grainger (Thurrock) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 84. Grainger Asset Management Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 85. Grainger Berlin Portfolio 1 S.à r.l. & Co KG Düsseldorf Deutschland 86. Grainger Central Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 87. Grainger Clapham South Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 88. Grainger Clerkenwell Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 89. Grainger Czech Republic Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 90. Grainger Deutschland GmbH Mannheim Deutschland 91. Grainger Developments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 92. Grainger EL Investments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 93. Grainger Employees Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 49 Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land 94. Grainger Equity Release Investment Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 95. Grainger Equity Release Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 96. Grainger Equity Release Management Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 97. Grainger Europe (No.2) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 98. Grainger Europe (No.3) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 99. Grainger Europe (No.4) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 100. Grainger Europe Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 101. Grainger European Financing Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 102. Grainger European Healthcare Holdings S.à r.l. Munsbach Luxemburg 103. Grainger European Healthcare No. 1 S.à r.l. Munsbach Luxemburg 104. Grainger Finance Company Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 105. Grainger GenInvest No. 2 (2006) Unitholder Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 106. Grainger Gosforth Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 107. Grainger Home Reversions LP Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 108. Grainger Home Reversions Nominees No.1 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 109. Grainger Home Reversions Nominees No.2 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 110. Grainger Homes (Gateshead) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 111. Grainger Homes Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 112. Grainger Homesafe (No 1) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 113. Grainger Homesafe (No 2) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 114. Grainger Land & Regeneration Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 115. Grainger Land Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 116. Grainger Luxembourg Financing (No.1) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 117. Grainger Luxembourg Financing (No.2) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 118. Grainger Luxembourg Financing (No.3) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 119. Grainger Luxembourg Germany (No.1) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 120. Grainger Luxembourg Germany (No.2) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 121. Grainger Luxembourg Germany (No.3) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 122. Grainger Luxembourg Germany (No.4) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 123. Grainger Luxembourg Germany (No.5) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 124. Grainger Luxembourg Germany (No.6) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 125. Grainger Luxembourg Germany (No.7) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 50 Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land 126. Grainger Luxembourg Germany (No.8) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 127. Grainger Luxembourg Germany Holdings S.à r.l. Munsbach Luxemburg 128. Grainger Maidenhead Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 129. Grainger Malta Finance Limited Ta Xbiex Malta 130. Grainger Malta Holdings Limited Ta Xbiex Malta 131. Grainger McKay Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 132. Grainger MU (No.1) S.à r.l. Munsbach Luxemburg 133. Grainger MU Holdings S.à r.l. Munsbach Luxemburg 134. Grainger Newbury Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 135. Grainger Parks Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 136. Grainger Pimlico Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 137. Grainger Pimlico Management Company Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 138. Grainger Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 139. Grainger Property Development & Trading Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 140. Grainger Property Developments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 141. Grainger Property Group Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 142. Grainger Property Investments (2007) Limited Ta Xbiex Malta 143. Grainger Property Services Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 144. Grainger Quest Trustee Company Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 145. Grainger Real Estate Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 146. Grainger Recklinghausen Portfolio 1 S.à r.l. & Co KG Düsseldorf Deutschland 147. Grainger Recklinghausen Portfolio 2 S.à r.l. & Co KG Düsseldorf Deutschland 148. Grainger RES Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 149. Grainger Residential Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 150. Grainger Residential Management Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 151. Grainger Retirement Housing Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 152. Grainger Retirement Housing No.1 (2007) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 153. Grainger Rural Developments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 154. Grainger Rural Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 155. Grainger Serviced Apartments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 156. Grainger Seven Sisters Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 157. Grainger Stuttgart Portfolio 1 S.à r.l. & Co KG Düsseldorf Deutschland 51 Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land 158. Grainger Stuttgart Portfolio 2 S.à r.l. & Co KG Düsseldorf Deutschland 159. Grainger Surbiton Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 160. Grainger Treasury Property (2006) LLP Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 161. Grainger Treasury Property Investments LP Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 162. Grainger Trust Commercial Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 163. Grainger Trust Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 164. Grainger Trust Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 165. Grainger Unitholder No 1 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 166. Grainger Unitholder No 2 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 167. Grainger Upminster Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 168. Greit Developments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 169. Greit Financing Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 170. Greit Holdings Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 171. Greit Investments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 172. Greit Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 173. Greit Management Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 174. Greit Opportunities Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 175. Greit Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 176. Greit.co.uk Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 177. Hamsard 2342 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 178. Hamsard 2489 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 179. Hamsard 2492 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 180. Hamsard 2517 (New Business) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 182. Hamsard 2517 (New Business) Nominees No.1 Limited Hamsard 2517 (New Business) Nominees No.2 Limited 183. Hamsard 2517 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 184. Hamsard 2518 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 185. Harborne Tenants Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 186. Hatch Warren 1992 Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 187. Hatch Warren Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 188. Holdfield Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 189. Home Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 181. Newcastle upon Tyne Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 52 Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land 190. Home SGO Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 191. Homesafe Equity Release Limited Partnership Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 192. Hulcote Village Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 193. Hurlingham Business Park Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 194. Ingleby Court Management Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 195. Langwood Properties Limited Perth, Scotland Vereinigtes Königreich 196. Letpress Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 197. Leyton Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 198. Margrave Estates Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 199. Milford Reversions Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 200. N & D London Investments Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 201. N & D London Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 202. N & D Properties (Midlands) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 203. N & D Southern Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 204. Northumberland & Durham Property Trust Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 205. Park Developments (Liverpool) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 206. Park Estates (Liverpool) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 207. Park Estates Investments (Liverpool) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 208. Planfirst Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 209. Portland House Holdings Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 210. Redington Property Company Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 211. Regen (NT) Limited Liability Partnership Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 212. Residential Leases Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 213. Residential Tenancies Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 214. Retirement Housing Management (Guernsey) Limited St Peter Port, Guernsey Guernsey 215. Retirement Housing Management (Isle of Man) Limited Douglas, Isle of Man 216. Riversway (Preston) Management Company Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 217. Rotation Finance Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 218. RPQH Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 219. Seaton Valley Properties Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 220. SIP Home Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 221. Sixty Stanhope Gardens Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich Isle of Man 53 Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land 222. Sixty-one Stanhope Gardens Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 223. Sixty-two Stanhope Gardens Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 224. Southvale Investments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 225. Sowerby Holdings Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 226. St Andrew's Property Holdings Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 227. Stoke-on-Trent Tenants Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 228. Suburban Homes Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 229. The Bradford Property Trust Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 230. The Capital Appreciation Trust (Guernsey) Limited St Peter Port, Guernsey Guernsey 231. The Capital Appreciation Trust (Isle of Man) plc Douglas, Isle of Man Isle of Man 232. The Farm Housing Enterprise Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 233. The Grainger Trust Employee Trustee Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 234. The Owners of the Middlesbrough Estate Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 235. The Tilt Estate Company Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 236. Trafford Park Dwellings Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 237. Victoria Court (Southport) Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 238. Vinefield Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 239. Wansbeck Lodge Management Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 240. Warren Court Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 241. Warwick Square Management Company Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich 242. West Waterlooville Developments Limited Newcastle upon Tyne Vereinigtes Königreich Außerdem sind die Bieterin und ihre Tochtergesellschaften ebenfalls Tochterunternehmen von Gesellschaften, die die Bieterin beherrschen. 54 ANLAGE 2 Tochterunternehmen von FRM Nr. Name 1 Francono Rhein-Main 1. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH 2 Francono Rhein-Main 2. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH 3 Francono Rhein-Main 3. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH 4 Francono Rhein-Main 4. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Sitz Land Von FRM gehaltener Anteil Frankfurt am Main Deutschland 100% Frankfurt am Main Deutschland 100% Frankfurt am Main Deutschland 100% Frankfurt am Main Deutschland 100% 55 ANLAGE 3 Weitere mit FRM gemeinsam handelnde Personen Nr. Name Sitz Land Anteil Tochterunternehmen der Franconofurt AG 1. Franconoresidence AG Frankfurt am Main Deutschland 100% 2. Franconowest AG Düsseldorf Deutschland 100% 3. GlobalLiving GmbH Frankfurt am Main Deutschland 50% 4. GlobalConstruct AG Frankfurt am Main Deutschland 50% 5. GlobalProperty GmbH Frankfurt am Main Deutschland 50% 6. Global Communication GmbH Frankfurt am Main Deutschland 100% 7. Globalacquisition GmbH Frankfurt am Main Deutschland 50% Tochterunternehmen der GlobalLiving GmbH 8. 9. MainLiving GmbH RheinLiving GmbH Frankfurt am Main Frankfurt am Main Deutschland Deutschland 100% 100% Tochterunternehmen der GlobalConstruct AG 10. MainConstruct AG Frankfurt am Main 11. RheinConstruct AG Frankfurt am Main Deutschland Deutschland 100% 100% Tochterunternehmen der GlobalProperty GmbH 12. MainProperty GmbH Frankfurt am Main 13. RheinProperty GmbH Frankfurt am Main Deutschland Deutschland 100% 100% Tochterunternehmen der GlobalAcquisition GmbH 14. MainAcquisition GmbH Frankfurt am Main 15. RheinAcquisition GmbH Frankfurt am Main Deutschland Deutschland 100% 100% 56 ANLAGE 4 Finanzierungsbestätigung 57