e-lhs - BaFin
Transcription
e-lhs - BaFin
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Aktionäre der LHS Aktiengesellschaft, insbesondere mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die in Ziffer 1 dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der E/LHS Acquisition GmbH (vormals firmierend als UNA 135. Equity Management GmbH) Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main, Deutschland an die Aktionäre der LHS Aktiengesellschaft Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der LHS Aktiengesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 22,50 je Aktie Annahmefrist: 9. Juli 2007 bis 17. September 2007, 24.00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) Aktien der LHS Aktiengesellschaft: ISIN DE000LHS4000 Zum Verkauf eingereichte Aktien der LHS Aktiengesellschaft: ISIN DE000LHS4018 Nachträglich zum Verkauf eingereichte Aktien der LHS Aktiengesellschaft: ISIN DE000LHS4026 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS ...........5 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2. DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS NACH DEN VORSCHRIFTEN DES DEUTSCHEN WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES .............................................................................5 VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE DES ANGEBOTS ..............................................5 VERÖFFENTLICHUNG UND VERBREITUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE..................................................5 ANNAHME DES ANGEBOTS AUßERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ...................................6 KÄUFE AUßERHALB DES ANGEBOTS .......................................................................................................6 HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN ...........6 2.1 2.2 DEFINITIONEN UND VERWEISE................................................................................................................6 STAND DER ANGEBOTSUNTERLAGE / ANGABEN DURCH DRITTE / ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN ..7 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS ..........................................................................................9 4. ANGEBOT...............................................................................................................................................12 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5. GEGENSTAND DES ANGEBOTS ..............................................................................................................12 STELLUNGNAHME DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS DER LHS ...................................................12 BEGINN UND ENDE DER ANNAHMEFRIST ..............................................................................................12 MÖGLICHE VERLÄNGERUNG DER ANNAHMEFRIST ...............................................................................12 WEITERE ANNAHMEFRIST GEMÄß § 16 ABS. 2 WPÜG .........................................................................13 BIETER....................................................................................................................................................13 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 6. BESCHREIBUNG DES BIETERS................................................................................................................13 BESCHREIBUNG VON ERICSSON UND DER ERICSSON-GRUPPE ..............................................................14 MIT DEM BIETER GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN ........................................................................17 GEGENWÄRTIG VOM BIETER ODER VON MIT DEM BIETER GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN GEHALTENE LHS-AKTIEN, ZURECHNUNG VON STIMMRECHTEN ..........................................................17 ANGABEN ZU WERTPAPIERGESCHÄFTEN ..............................................................................................17 BESCHREIBUNG DER LHS ................................................................................................................19 6.1 6.2 6.3 6.4 7. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ..........................................................................................................................19 STRUKTUR DER LHS-GRUPPE ...............................................................................................................21 KAPITALVERHÄLTNISSE ........................................................................................................................21 GEMEINSAM MIT LHS HANDELNDE PERSONEN ....................................................................................22 HINTERGRUND DES ANGEBOTS ....................................................................................................22 7.1 7.2 7.3 8. WIRTSCHAFTLICHE UND STRATEGISCHE BEWEGGRÜNDE .....................................................................22 PAKETANTEILSKAUFVERTRAG UND VORERWERBE...............................................................................23 KÜNFTIGER ERWERB DER KONTROLLE DURCH DEN BIETER.................................................................23 ABSICHTEN DES BIETERS IM HINBLICK AUF DIE LHS UND DEN BIETER ......................23 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 9. KÜNFTIGE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT, VERMÖGEN UND VERPFLICHTUNGEN DER LHS UND DER LHSGRUPPE .................................................................................................................................................23 MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER LHS.....................................................24 ARBEITNEHMER, BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN UND ARBEITNEHMERVERTRETUNGEN DER LHSGRUPPE .................................................................................................................................................24 SITZ DER LHS, STANDORT WESENTLICHER UNTERNEHMENSTEILE ......................................................25 MÖGLICHE STRUKTURMAßNAHMEN .....................................................................................................25 ABSICHTEN IM HINBLICK AUF DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES BIETERS UND VON ERICSSON ..............26 ERLÄUTERUNG ZUR PREISFINDUNG...........................................................................................26 9.1 MINDESTANGEBOTSPREIS .....................................................................................................................26 -2- 9.2 10. 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 10.8 11. 11.1 11.2 11.3 12. 12.1 12.2 12.3 13. 13.1 13.2 14. 14.1 14.2 14.3 14.4 15. 15.1 15.2 15.3 ANGEMESSENHEIT DES ANGEBOTSPREISES – VERGLEICH MIT HISTORISCHEN BÖRSENKURSEN ...........27 ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS ......................................................................28 ZENTRALE ABWICKLUNGSSTELLE ........................................................................................................28 ANNAHMEERKLÄRUNG UND UMBUCHUNG ...........................................................................................28 WEITERE ERKLÄRUNGEN ANNEHMENDER LHS-AKTIONÄRE ...............................................................28 RECHTSFOLGEN DER ANNAHME ...........................................................................................................30 ABWICKLUNG DES ANGEBOTS UND KAUFPREISZAHLUNG NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST ..........30 ANNAHME DES ANGEBOTS INNERHALB DER WEITEREN ANNAHMEFRIST.............................................31 HANDEL MIT ZUM VERKAUF EINGEREICHTEN LHS-AKTIEN ................................................................31 KOSTEN .................................................................................................................................................32 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN..........................................................32 ERFORDERLICHE GENEHMIGUNGEN......................................................................................................32 STAND DER FUSIONSKONTROLLRECHTLICHEN VERFAHREN .................................................................33 GESTATTUNG DER VERÖFFENTLICHUNG DIESER ANGEBOTSUNTERLAGE .............................................33 BEDINGUNGEN ....................................................................................................................................33 ANGEBOTSBEDINGUNGEN .....................................................................................................................33 AUSFALL DER ANGEBOTSBEDINGUNGEN ..............................................................................................34 VERÖFFENTLICHUNG DES EINTRITTS DER ANGEBOTSBEDINGUNGEN ...................................................34 FINANZIERUNG DES ANGEBOTS ...................................................................................................35 MAßNAHMEN ZUR SICHERSTELLUNG DER VOLLSTÄNDIGEN ERFÜLLUNG DES ANGEBOTS ...................35 FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG .............................................................................................................36 AUSWIRKUNG DES VOLLZUGS DES ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES BIETERS UND DER ERICSSON-GRUPPE ..............................................36 ANNAHMEN ...........................................................................................................................................36 METHODISCHES VORGEHEN UND VORBEHALTE ...................................................................................37 AUSWIRKUNGEN AUF DEN EINZELABSCHLUSS DES BIETERS ................................................................39 AUSWIRKUNG AUF DEN KONZERNABSCHLUSS DER ERICSSON-GRUPPE ...............................................40 RÜCKTRITTSRECHTE .......................................................................................................................42 RÜCKTRITTSRECHT BEI ÄNDERUNG DES ANGEBOTS SOWIE BEI ABGABE EINES KONKURRIERENDEN ANGEBOTS ............................................................................................................................................42 AUSÜBUNG DES RÜCKTRITTSRECHTS ...................................................................................................43 RECHTSFOLGEN DES RÜCKTRITTS / KOSTEN ........................................................................................43 16. HINWEISE FÜR LHS-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN ...................44 17. KEINE GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTEN VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS DER LHS ...............................................................46 18. FINANZBERATER, BEGLEITENDE BANK ....................................................................................46 19. STEUER...................................................................................................................................................46 20. VERÖFFENTLICHUNG UND MITTEILUNGEN ............................................................................47 21. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ......................................................................47 22. ERKLÄRUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DER VERANTWORTLICHKEIT ............................48 ANLAGE 1: DEFINITIONSVERZEICHNIS ....................................................................................................49 -3- ANLAGE 2: GEMEINSAM MIT DEM BIETER HANDELNDE PERSONEN NACH § 2 ABS. 5 WPÜG ...................................................................................................................................................................50 ANLAGE 3: FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG............................................................................................67 -4- 1. ALLGEMEINE HINWEISE ÜBERNAHMEANGEBOTS ZUR DURCHFÜHRUNG DES 1.1 Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Das nachfolgende Kaufangebot der E/LHS Acquisition GmbH (vormals firmierend als UNA 135. Equity Management GmbH) mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland ("Bieter") ist als öffentliches Übernahmeangebot (in dieser Angebotsunterlage auch als "Angebot" bezeichnet) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") an alle Aktionäre der LHS Aktiengesellschaft , Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main (in dieser Angebotsunterlage auch als "LHS" oder "Zielgesellschaft" und ihre Aktionäre als "LHS-Aktionäre" bezeichnet) gerichtet. Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung durchgeführt. Diese Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") ist ausschließlich durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") nach deutschem Recht geprüft und zur Veröffentlichung gestattet worden. Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen nicht. 1.2 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Der Bieter hat am 5. Juni 2007 seine Entscheidung zur Abgabe des Angebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 WpÜG veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist unter http://www.ericsson.com/ericsson/investors/index.shtml abrufbar. 1.3 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Diese Angebotsunterlage wird in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 3 WpÜG am 9. Juli 2007 im Internet unter http://www.ericsson.com/ericsson/investors/index.shtml und durch Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe an LHS-Aktionäre bei der Commerzbank AG, ZCM-CMAD, Mainzer Landstraße 153, D-60327 Frankfurt am Main, Telefax: +49 69 136-44598, veröffentlicht. Eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird im elektronischen Bundesanzeiger am 9. Juli 2007 veröffentlicht. Ferner wird eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die von der BaFin weder geprüft noch genehmigt wurde, unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage und anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Diese Angebotsunterlage oder sonstige mit diesem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort verbreitet oder verteilt -5- werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Der Bieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland den Regelungen anderer Rechtsordnungen als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Der Bieter stellt diese Angebotsunterlage den jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen zum Versand an die LHS-Aktionäre zur Verfügung, sofern der Versand nicht gegen ausländisches Recht verstößt. Die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen diese Angebotsunterlage nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsvorschriften. 1.4 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Angebot kann von allen LHS-Aktionären angenommen werden. Der Bieter weist darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. LHS-Aktionären, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen und/oder das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. 1.5 Käufe außerhalb des Angebots Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG können LHS-Aktien außerhalb des Angebots an der Börse oder außerhalb der Börse kaufen. Derartige Käufe wird der Bieter gemäß § 23 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG veröffentlichen und der BaFin mitteilen. 2. HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN 2.1 Definitionen und Verweise (a) Zeitangaben in der Angebotsunterlage werden in Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) gemacht. Soweit in der Angebotsunterlage Begriffe wie "zurzeit", "derzeit", "jetzt" "gegenwärtig" der "heute" verwendet werden, beziehen sie sich auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung der Angebotsunterlage am 6. Juli 2007. (b) Jeder Verweis auf "EUR" in dieser Angebotsunterlage bezieht sich auf Euro. Jeder Verweis auf "SEK" bezieht sich auf Schwedische Kronen. -6- (c) In der Angebotsunterlage enthaltene Verweise auf einen "Bankarbeitstag" beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main zum allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. (d) Dieser Angebotsunterlage ist als Anlage 1 eine Liste der in dieser Angebotsunterlage verwendeten Definitionen beigefügt. 2.2 Stand der Angebotsunterlage / Angaben durch Dritte / Zukunftsgerichtete Aussagen (a) Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf dem derzeitigen Kenntnisstand sowie den derzeitigen Einschätzungen und Annahmen des Bieters. Sie unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich des Bieters liegen. Der Kenntnisstand sowie die Einschätzungen und Annahmen können sich in der Zukunft ändern. Die Annahmen spiegeln die aktuellen Einschätzungen des Bieters über mögliche zukünftige Ereignisse wider und können sich in Zukunft als richtig oder falsch erweisen. Es sollte berücksichtigt werden, dass sich die in der Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen von den in der Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen können. (b) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, beruhen alle Angaben, Meinungsäußerungen, Absichtsbekundungen, in die Zukunft gerichteten Aussagen und sonstigen Informationen in dieser Angebotsunterlage auf dem Kenntnisstand des Bieters und jeder mit ihm gemeinsam handelnden Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage. (c) Informationen über die LHS-Gruppe wurden dem Bieter im Rahmen einer zeitlich und inhaltlich beschränkten Unternehmensprüfung (Due Diligence), durchgeführt durch die Befragung von Mitgliedern des Vorstands der LHS am 30. Mai 2007, zur Verfügung gestellt. Die Angaben zur LHS und deren Tochtergesellschaften in Ziffer 6.2 dieser Angebotsunterlage (zusammen die "LHS-Gruppe") beruhen, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf öffentlich zugänglichen Informationsquellen und Aussagen, die der Vorstand der LHS während der mündlichen Befragung gemacht hat. (d) Die Angebotsunterlage wird nur aktualisiert, soweit der Bieter dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein sollte. Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG beabsichtigen ferner nicht, zukunftsgerichtete Aussagen nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu korrigieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. (e) Der Bieter und die gemeinsam mit ihm handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG haben Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu dem Angebot oder dieser -7- Angebotsunterlage zu machen. Falls Dritte dennoch entsprechende Aussagen machen, können sie dem Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen nicht zugerechnet werden. -8- 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung enthält ausgewählte Informationen dieser Angebotsunterlage. Diese Informationen dienen lediglich dazu, den LHS-Aktionären einen ersten Überblick über die Bedingungen und Bestimmungen dieses Angebots zu verschaffen. Die Zusammenfassung sollte daher im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage enthaltenen ausführlicheren Informationen gelesen werden. Eine Lektüre der Zusammenfassung kann nicht die vollständige Lektüre der Angebotsunterlage ersetzen. Bieter: E/LHS Acquisition GmbH, vormals firmierend als UNA 135. Equity Management GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, Adresse: Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HR B 79739 Zielgesellschaft: LHS Aktiengesellschaft, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HR B 77913 Gegenstand des Angebots: Erwerb aller nicht unmittelbar oder mittelbar vom Bieter gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der LHS Aktiengesellschaft (börsennotiert, ISIN DE000LHS4000), mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie Adressaten des Angebots: Alle LHS-Aktionäre Gegenleistung (Angebotspreis): EUR 22,50 je Stückaktie Annahmefrist: Beginn: 9. Juli 2007 Ende (vorbehaltlich einer Verlängerung): 17. September 2007, 24.00 Uhr (MEZ) Weitere Annahmefrist: Voraussichtlich 25. September 2007 bis 8. Oktober 2007, 24.00 Uhr (MEZ) Annahme: Die Annahme des Angebots ist bis zum Ablauf der Annahmefrist schriftlich gegenüber der depotführenden Bank des jeweiligen LHSAktionärs zu erklären. Die Annahme wird erst mit Umbuchung der LHS-Stückaktien, für die die Annahme rechtzeitig erklärt wird, in die ISIN DE000LHS4018 oder ISIN DE000LHS4026 (je nach Annahme des Angebots innerhalb der Annahmefrist oder der weiteren Annahmefrist) wirksam. Bis zur Abwicklung des Angebots verbleiben die Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien, für die die Annahmeerklärung wirksam geworden ist, im Depot des annehmenden LHS-Aktionärs. -9- Angebotsbedingungen: Dieses Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Vereinbarungen sind vom Eintritt der folgenden aufschiebenden Bedingungen abhängig: (i) Die Europäische Kommission hat die in Ziffer 12.1 (a) der Angebotsunterlage beschriebene Kartellfreigabe erteilt, oder der Vollzug des Angebots ist zulässig, wie in Ziffer 12.1 (a) der Angebotsunterlage beschrieben. (ii) Kein vollstreckbares Urteil, einstweilige Verfügung, Anordnung oder Verfügung eines Gerichts oder einer öffentlichen Behörde in Deutschland oder Schweden verbietet den Vollzug des Angebots. Sollte die vorstehend unter (i) genannte aufschiebende Bedingung nicht bis zum 31. Januar 2008 und die unter (ii) genannte aufschiebende Bedingung nicht bis zum Ende der Annahmefrist eintreten oder wird auf ihren Eintritt nicht bis dahin verzichtet, erlischt das Angebot, und die in Folge der Annahme des Angebots abgeschlossenen Verträge sind nicht wirksam und werden nicht durchgeführt. Kosten der Annahme: Die Annahme ist für die LHS-Aktionäre – bis auf die Kosten der Übermittlung der Annahmeerklärung und etwaiger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallender Kosten und Spesen – kostenund spesenfrei. ISIN: LHS-Aktien: ISIN DE000LHS4000 Zum Verkauf eingereichte LHS-Aktien: ISIN DE000LHS4018 Nachträglich zum DE000LHS4026 Börsenhandel: Verkauf eingereichte LHS-Aktien: ISIN Es ist beabsichtigt, die LHS-Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen worden ist, ab 10. Juli 2007 bis (voraussichtlich) 13. September 2007 bzw., sofern die Vollzugsbedingungen nach Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage bis zum 13. September 2007 noch nicht eingetreten sind, bis spätestens zwei Börsenhandelstage vor Vollzug des Angebots bzw. bis zum endgültigen Ausfall einer der in Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage dargelegten Vollzugsbedingungen im Amtlichen Markt (Prime Standard) der Wertpapierbörse Frankfurt am Main unter der ISIN DE000LHS4018 handeln zu lassen. Für den Fall, dass die Vollzugsbedingungen nach Ziffer 12.1 (a) dieser Angebotsunterlage bis zum Ende der Weiteren Annahmefrist noch nicht eingetreten sind, ist beabsichtigt, auch die Nachträglich zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien bis spätestens zwei Börsenhandelstage vor Vollzug des Angebots im Amtlichen Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN -10- DE000LHS4026 handeln zu lassen. Der Handel der nicht zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien unter der ISIN DE000LHS4000 bleibt davon unberührt. Veröffentlichungen: Diese Angebotsunterlage wird am 9. Juli 2007 im Internet unter http://www.ericsson.com/ericsson/investors/index.shtml veröffentlicht. Die Bekanntmachung über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe an die LHS-Aktionäre bei der Commerzbank AG, ZCM-CMAD, Mainzer Landstraße 153, D-60327 Frankfurt am Main (Telefax: +49 69 136-44598) erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger am selben Tag. Eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die von der BaFin weder geprüft noch genehmigt worden ist, wird im Internet unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen und Bekanntmachungen gemäß des WpÜG werden in deutscher und englischer Sprache im Internet unter http://www.ericsson.com/ericsson/investors/index.shtml und in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. -11- 4. ANGEBOT 4.1 Gegenstand des Angebots Der Bieter bietet hiermit den LHS-Aktionären an, alle auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der LHS (ISIN DE000LHS4000) (einschließlich der mit ihnen verbundenen Rechte) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (jeweils eine "LHS-Aktie") zum Kaufpreis ("Angebotpreis") von EUR 22,50 je LHS-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Durch das Angebot und die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage werden keine Rechte im Sinne von § 33b WpÜG entzogen. Die Satzung der LHS sieht nicht vor, dass § 33b Abs. 2 WpÜG Anwendung findet. Eine für den Fall des Entzugs von Rechten in § 33b Abs. 5 WpÜG vorgesehene Verpflichtung zur angemessenen Entschädigung in Geld besteht dementsprechend nicht. Das Angebot ist auf den Erwerb der Kontrolle über die LHS im Sinne des § 29 WpÜG gerichtet und somit ein Übernahmeangebot nach Abschnitt 4 des WpÜG. 4.2 Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der LHS Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft sind gemäß § 27 WpÜG verpflichtet, unverzüglich nach Übermittlung dieser Angebotsunterlage oder etwaiger Angebotsänderungen eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot sowie zu jeder Angebotsänderung abzugeben. 4.3 Beginn und Ende der Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 9. Juli 2007 und endet am 17. September 2007, 24.00 Uhr (MEZ). 4.4 Mögliche Verlängerung der Annahmefrist Unter den nachfolgend genannten Umständen kann sich die in Ziffer 4.3 angegebene Annahmefrist wie folgt verlängern: · Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 WpÜG (z. B. wenn der Bieter den Angebotspreis erhöht oder auf eine Angebotsbedingung verzichtet) verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist erfolgt. Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt (§ 21 Abs. 5 WpÜG). -12- · Läuft im Falle eines konkurrierenden Angebots die Annahmefrist für das Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt (§ 22 Abs. 2 WpÜG). · Wird im Zusammenhang mit dem Angebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der LHS einberufen, beträgt die Annahmefrist – unbeschadet der Vorschriften der §§ 21 Abs. 5, 22 Abs. 2 WpÜG – zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage (§ 16 Abs. 3 WpÜG). Die Frist für die Annahme des Angebots, einschließlich aller möglichen in dieser Ziffer 4.4 der Angebotsunterlage beschriebenen Verlängerungen dieser Frist (jedoch mit Ausnahme der in Ziffer 4.5 dieser Angebotsunterlage beschriebenen weiteren Annahmefrist), wird nachstehend als "Annahmefrist" bezeichnet. 4.5 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG LHS-Aktionäre, die das vorliegende Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, können es auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots durch den Bieter gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (die "Weitere Annahmefrist") annehmen. Die Ergebnisse des Angebots werden voraussichtlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG veröffentlicht, also voraussichtlich am 24. September 2007. Die Weitere Annahmefrist wird folglich voraussichtlich am 25. September 2007 beginnen und voraussichtlich am 8. Oktober 2007, 24.00 Uhr (MEZ) enden. Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist kann das Angebot nicht mehr angenommen werden. 5. BIETER 5.1 Beschreibung des Bieters Der Bieter, die E/LHS Acquisition GmbH (vormals firmierend als UNA 135. Equity Management GmbH), ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von EUR 25.000. Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HR B 79739 eingetragen. Die Geschäftsanschrift des Bieters lautet Eschenheimer Anlage 1, D-60316 Frankfurt am Main. Der Bieter hat seit der Gründung im April 2007 bis zum Abschluss des Paketanteilskaufvertrags und der unwiderruflichen Versprechen (siehe Ziffer 5.5.1 dieser Angebotsunterlage) keine Geschäftstätigkeit ausgeübt. Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen das Halten, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland sowie das Betreiben von Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Derzeit ist Herr Per Oscarsson der einzige Geschäftsführer des Bieters. -13- Der Bieter hat gegenwärtig weder einen Aufsichtsrat noch Arbeitnehmer. Der Bieter ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Telefonaktiebolaget L M Ericsson (publ), Stockholm, Schweden ("Ericsson"). Mit Ausnahme der in Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlage genannten LHS-Aktien hält der Bieter derzeit keine Aktien oder Anteile an anderen Unternehmen. 5.2 Beschreibung von Ericsson und der Ericsson-Gruppe Ericsson ist eine Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht mit Sitz in Torshamnsgatan 23, Kista, 164 83 Stockholm, Schweden. Ericsson ist im Handelsregister von Stockholm unter der Registernummer 556016-0680 eingetragen. Aktien von Ericsson der Klassen A und B werden an der Stockholmer Wertpapierbörse gehandelt (Klasse A: ISIN SE0000108649; Klasse B: ISIN SE0000108656). Die Aktien der Klasse B werden auch an der London Stock Exchange (ISIN SE0000108656) gehandelt. Das Börsenkürzel von Ericsson ist dort ERI. In den USA werden Aktien der Klasse B an der NASDAQ in Form von American Depositary Shares, verbrieft durch American Depositary Receipts, unter dem Symbol ERIC gehandelt. Am 31. Dezember 2006 wurden die Ericsson-Aktien in 1.308.779.918 Aktien der Klasse A, von denen jede mit einem vollen Stimmrecht ausgestattet ist, und in 14.823.478.760 Aktien der Klasse B, von denen jede mit einem Stimmrecht von einem Zehntel ausgestattet ist, unterteilt. Am 31. Dezember 2006 hielt Ericsson 251.013.892 der Aktien der Klasse B als eigene Aktien. Ericsson-Aktien befinden sich zum großen Teil im Streubesitz. Nach eigenem Wissen wird Ericsson nicht von einem Aktionär oder mehreren gemeinsam handelnden Aktionären kontrolliert. Das Geschäftsjahr von Ericsson ist das Kalenderjahr. Am 31. März 2007 beschäftigte die Ericsson-Gruppe 65.150 Arbeitnehmer (Berechnung auf Vollzeitbasis). Ericsson und ihre unmittelbaren oder mittelbaren, in Anlage 2 aufgelisteten Tochtergesellschaften werden in dieser Angebotsunterlage zusammen als "Ericsson-Gruppe" bezeichnet. Ericsson wurde 1876 gegründet und ist ein führender Anbieter von Kommunikationsnetzen, damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Technologieplattformen für Mobile-Telefonie bzw. -Applikationen. Betreiber in mehr als 175 Ländern setzen Netzausrüstung von Ericsson ein, und 40% aller Telefonate über Mobilfunk erfolgen über Systeme von Ericsson. Ericsson ist über das Joint-Venture Sony Ericsson auch ein Hauptanbieter von Mobilfunkgeräten. -14- Die Ericsson-Gruppe ist ein echter Anbieter von End-to-end-Lösungen für vollständige Telekommunikationssysteme; dies umfasst die Infrastruktur sowie Anwendungen bis zu Dienstleistungen, Grundtechnologie für Mobilfunk und die Mobilfunkgeräte selbst. Die konkurrenzfähigen End-to-end-Lösungen begründen eine starke Position im wachsenden Markt für zusammengeführte Breitbandnetze. Netze – Aufgrund eines umfassenden Verständnisses für die Bedürfnisse der Nutzer treibt Ericsson die Entwicklung der Breitbandtechnologie sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich voran. Ericsson erfüllt wirkungsvoll die Bedürfnisse ihrer Kunden im Hinblick auf Deckung, Kapazität und Fortentwicklung von Netzwerken auf Grundlage von Ericssons stabiler Bandbreite verfügbarer Technologien für den Zugang zum Breitband sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich, von Kernnetzen, Transport-Netzwerken und IP-Netzwerken der nächsten Generation. Ausstattungen für mobile Netzwerke und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen für den Ausbau von Netzwerken tragen ca. zwei Drittel zum Umsatz von Ericsson bei. Der Erwerb und die Integration von Marconi, Redback Networks und Entrisphere haben die Fähigkeiten von Ericsson beim Angebot von End-to-end-Lösungen für die nächste Generation von IP-Netzwerken insgesamt gestärkt. Ericssons Angebot von umfassenden Dienstleistungen bei Breitbandnetzen ermöglicht Betreibern die Lieferung von Breitbanddiensten an jedes Gerät – Mobiltelefon, Laptop oder Fernseher – über jede Art von Breitbandzugang. Dienstleistungen – Ericsson ist der größte globale Diensteanbieter. Die Erfahrung von Ericsson bei dem Ausbau von Netzwerken, der Beratung, Ausbildung, Integration, dem Kunden-Support und sog. Managed Services versetzt Ericsson in die Lage, aus der Tendenz bei Netzwerkbetreibern, eine breite Palette von Tätigkeiten an Netzwerkinfrastrukturzulieferer auszulagern, Nutzen zu ziehen. Netzwerkbetreiber können sich somit auf ihr Kerngeschäft – die Gewinnung, Bedienung und Erhaltung von Kunden – konzentrieren. System-Integration – Infolge zunehmend komplexerer Netzwerke und der Einführung der IPTechnologie können Netzwerkbetreiber durch die Beauftragung von Ericsson bei der SystemIntegration und Netzoptimierung mit mehreren Ausrüstern/Netzwerkinfrastrukturzulieferern das Risiko minimieren. Ericsson hat auch Prüfungszentren zwecks Sicherstellung der Interoperabilität bei mehreren Lieferanten-Lösungen. Managed Services umfassen: - Aufbau, Betrieb und Management des täglichen Betriebs eines Netzes - Das Hosting von Inhalten, Anwendungen und Diensten. Multimedia – Die Management-Lösungen von Ericsson für Anwendungen und Inhalte ermöglichen es Kunden, ihre Umsätze zu erhöhen. Ericsson bietet innovative vernetzte Medien- und Messaging-Lösungen, Enterprise-Anwendungen, Plattformen für die Erbringung von Diensten, Einnahmen-Management und Plattformen für Mobilfunk. Die Erwerbe von -15- Mobeon und Tandberg Television haben zur Stärkung von Ericssons Angebot im Bereich IPMessaging und vernetzte Medien beigetragen. Ericsson Mobility World bietet Betreibern und deren Kunden eine große Brandbreite von Musik, Bildern, Spielen und Anwendungen für globales Orten. Ericsson Consumer and Enterprise Lab und die komplementären Möglichkeiten, die Sony Ericsson Mobile Communications bieten, verstärken die Verbraucherorientierung von Ericsson bei hochwertigen End-to-end-Angeboten. Vertriebseinheiten – Ericsson setzt für die Vermarktung und den Verkauf ihrer Systeme und Dienstleistungen an Kunden in mehr als 175 Ländern ihre eigene Vertriebsorganisation, diese zusammengefasst in einem weltweiten Verkaufs- und Unterstützungsnetz bestehend aus 23 Vertriebseinheiten, ein. Jede Vertriebseinheit ist entweder für ein einzelnes Land oder eine Gruppe von Ländern zuständig. Forschung - Ericsson Research führt angewandte Forschung in verschiedenen strategischen Bereichen durch, um Ericsson Systemkonzepte, Technologie und Methodologie zur Sicherung ihrer langfristigen strategischen Position zur Verfügung zu stellen. Ericssons umfassendes Portfolio von ca. 22.000 Patenten umfasst eine Vielzahl von Technologien im Festnetz- und Mobilfunkbereich. Die Kernstärken von Ericsson sind - globale Größe und die Betreuung vor Ort; - technologische Vorherrschaft; und - ausgezeichnete Qualität beim Betrieb. Nachstehend finden sich die wesentlichen konsolidierten Konzernkennzahlen der EricssonGruppe für das zum 31. Dezember 2006 endende Geschäftjahr und für den Drei-MonatsZeitraum zum 31. März 2007. Die Zahlen wurden nach Maßgabe der International Financial Reporting Standards ("IFRS") aufgestellt: Für das zum 31. Dez. 2006 endende Geschäftsjahr (Millionen EUR) Umsatzerlöse Für den 3-Monats-Zeitraum bis zum 31. März 2007 (Millionen EUR) 19.398 4.597 EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization; Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) 4.676 1.092 EBIT (Earnings Before Interest and Taxes; Gewinn vor Zinsen und Steuern) 3.865 889 Jahresüberschuss / (Jahresfehlbetrag) 2.852 638 -16- Die Kapitalverhältnisse der Ericsson-Gruppe zum 31. März 2007 stellten sich nach dem ungeprüften konsolidierten IFRS-Zwischenabschluss von Ericsson wie folgt dar: Kapitalverhältnisse Zum 31. März 2007 (Millionen EUR) Barmittel und börsenfähige Wertpapiere 5.530 Finanzverbindlichkeiten 1.679 Eigenkapital 13.615 Bilanzsumme 24.075 5.3 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen Ericsson sowie die in Anlage 2 genannten (unmittelbaren und mittelbaren) Tochtergesellschaften von Ericsson sind zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG. Es gibt keine weiteren Personen, deren Stimmrechte dem Bieter oder mit ihm gemeinsam handelnden Personen zuzurechnen sind. 5.4 Gegenwärtig vom Bieter oder von mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen gehaltene LHS-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage hält der Bieter 400.000 LHSAktien (rund 2,8 % des Grundkapitals der LHS). Das entspricht einem Stimmrechtsanteil von 2,8 %. Diese Aktien hat der Bieter im Rahmen der in Ziffer 5.5.2 dieser Angebotsunterlage dargestellten Aktienkäufe erworben. Darüber hinaus sind ihm keine Stimmrechte an der LHS zuzurechnen. Die Stimmrechte aus den vorgenannten 400.000 LHS-Aktien werden Ericsson gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Darüber hinaus halten die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage keine LHS-Aktien, und es sind ihnen auch keine Stimmrechte an der LHS zuzurechnen. 5.5 Angaben zu Wertpapiergeschäften 5.5.1 Aktienkäufe und unwiderrufliche Vereinbarungen Am 5. Juni 2007 hat der Bieter mit sechs Gesellschaften der General Atlantic-Gruppe sowie mit der vom derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden Hartmut Lademacher kontrollierten LHS Beteiligungs Aktiengesellschaft einen Kaufvertrag über insgesamt 8.008.488 LHS-Aktien geschlossen ("Paketanteilskaufvertrag"), was ca. 55,1 % des Grundkapitals der LHS und ca. 55,1 % der Stimmrechte entspricht. Auf die sechs Gesellschaften der General Atlantic-Gruppe entfällt ein Anteil von 47,9 %, auf die LHS Beteiligungs Aktiengesellschaft 7,2 %. Die Parteien haben sich darin über einen Kaufpreis von EUR 22,50 je LHS-Aktie geeinigt. Der Vollzug des Paketanteilskaufvertrags steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Kartellbehörden. Wenn die Kartellfreigabe nicht innerhalb von 90 -17- Kalendertagen nach Unterzeichnung des Paketanteilskaufvertrages erfolgt, ist der Kaufpreis an die Verkäufer zu zahlen. Die dem Paketanteilskaufvertrag unterliegenden Aktien werden dann auf ein Konto mit Sperrvermerk oder an einen Dritten übertragen, bis der Vollzug der Transaktionen möglich ist. Darüber hinaus enthält der Paketanteilskaufvertrag nur noch die Vollzugsbedingung, dass kein vollstreckbares Urteil, einstweilige Verfügung, Anordnung oder Verfügung durch ein Gericht oder eine Behörde in Deutschland oder Schweden den Vollzug des Paketanteilskaufvertrags verbieten dürfe. Der Bieter wird den Erwerb der dem Paketanteilskaufvertrag unterliegenden Aktien gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlichen und der BaFin mitteilen. Am 5. Juni 2007 hat der Bieter mit sechs Aktionären der LHS Vereinbarungen getroffen, wonach sich diese unwiderruflich verpflichtet haben, dem Bieter im Rahmen des Angebots LHS-Aktien zum Preis von EUR 22,50 je LHS-Aktie anzubieten, die insgesamt einen Anteil von rund 16,6 % am Grundkapital der LHS ausmachen ("Unwiderrufliche Versprechen der Institutionellen Anleger"). Die größten Anteile an den vorgenannten 16,6 % machen die rund 6,9 % (1.000.000 LHS-Aktien) von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG sowie die rund 5,8 % (840.660 LHS-Aktien) von Cominvest Asset Management GmbH aus. Darüber hinaus schloss der Bieter am 5. Juni 2007 Vereinbarungen mit den drei Mitgliedern des Vorstands sowie vier weiteren Mitgliedern des Managements der Zielgesellschaft, wonach diese sich jeweils unwiderruflich verpflichtet haben, ihre LHS-Aktienoptionsrechte unverzüglich nach dem Eintritt des Kontrollwechsels (der durch den Vollzug des Paketanteilskaufvertrags ausgelöst werden wird) auszuüben und ihre aufgrund der Aktienoptionsrechte erlangten LHS-Aktien dem Bieter im Rahmen des Angebots zum Preis von EUR 22,50 je LHS-Aktie anzubieten ("Unwiderrufliche Versprechen des LHSManagements"). Sollte es wegen des Ablaufs der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist nicht mehr möglich sein, diese LHS-Aktien im Rahmen des Angebots anzubieten, hat jedes Mitglied des LHS-Managements seine LHS-Aktien zu denselben Bedingungen und zum selben Preis (das heißt für EUR 22,50 je LHS-Aktie) an den Bieter zu verkaufen, wie wenn das betreffende Mitglied des LHS-Managements das Angebot fristgerecht angenommen hätte. Die LHS-Aktien, die an die Mitglieder des LHSManagements aufgrund der Ausübung ihrer Aktienoptionsrechte übertragen werden (soweit LHS nicht von der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit Gebrauch macht, die Aktienoptionen in bar auszugleichen), werden aus den eigenen Aktien der LHS stammen. Nach Informationen des Bieters hält LHS derzeit 498.454 eigene Aktien, was einem Anteil von etwa 3,4 % am eingetragenen Grundkapital der LHS entspricht. Soweit die eigenen Aktien nicht für die vollständige Bedienung der ausgeübten Aktienoptionen ausreichen, ist davon auszugehen, dass LHS nach den Aktienoptionsbedingungen einen Barausgleich vornehmen wird. Die Unwiderruflichen Versprechen der Institutionellen Anleger und die Unwiderruflichen Versprechen des LHS-Managements werden in dieser Angebotsunterlage gemeinsam als "Unwiderrufliche Versprechen" bezeichnet. Die Unwiderruflichen Versprechen betreffen insgesamt 2.909.835 LHS-Aktien, was ca. 20 % des Grundkapitals der LHS und ca. 20 % der Stimmrechte entspricht. -18- 5.5.2 Weitere Käufe von LHS-Aktien Der Bieter hat im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung seiner Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots für die LHS-Aktien gemäß § 10 Abs. 1 und 3 Satz 1 WpÜG am 5. Juni 2007 und der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage 400.000 LHS-Aktien am 11. Juni 2007 erworben ("Vorerwerbe"). Das entspricht ca. 2,8 % des Grundkapitals und einem Stimmrechtsanteil von ca. 2,8 %. Als Gegenleistung hat der Bieter an den jeweils verkaufenden LHS-Aktionär einen Kaufpreis in Höhe von EUR 22,50 je Aktie gezahlt, was einer Summe von insgesamt EUR 9.000.000 entspricht. Während der sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines Übernahmeangebots nach § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 WpÜG am 5. Juni 2007 oder vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage haben der Bieter, die gemeinsam mit dem Bieter handelnden Personen und deren Tochtergesellschaften – mit Ausnahme der in den Ziffern 5.5.1 und 5.5.2. beschriebenen Transaktionen – keine LHS-Aktien gekauft. 6. BESCHREIBUNG DER LHS 6.1 Geschäftstätigkeit LHS wurde 2004 als LHS Acquisition GmbH gegründet. Sie wurde im Oktober 2006 von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht in eine börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft umgewandelt. Sie ist gegenwärtig beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HR B 77913 eingetragen. LHS hat ihren Sitz in der Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält Büros in Brasilien, der Tschechischen Republik, Frankreich, Malaysia, Mexiko, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Es ist beabsichtigt, demnächst Büros in Brasilien und Griechenland zu eröffnen. LHS bietet weltweit Telekom-Abrechnungs- und Kundenbetreuungssysteme für Mobil-, Festnetz- und IP-Telekom-Märkte an. Die von LHS entwickelte und verkaufte Software erlaubt die Konvergenz von Mobil-, Festnetz- und Datendienstleistungen. Diese Konvergenz ermöglicht Dienstleistungsanbietern eine standardisierte Abwicklung und Kommunikation mit all ihren Kunden. Die Produkte von LHS sollen es Dienstleistungsanbietern ermöglichen, den durchschnittlichen Umsatz pro Endnutzer zu erhöhen und gleichzeitig ihre Betriebskosten durch Systemvereinfachung zu reduzieren. Gegenwärtig sind Mitglieder des Vorstands von LHS: · Herr Wolfgang Kroh (Vorsitzender des Vorstands); · Herr Axel Barta (Finanzvorstand); und · Dr. Jens Trötscher (Technischer Vorstand). Der Aufsichtsrat von LHS besteht aus sechs von den Aktionären gewählten Mitgliedern. Gegenwärtig sind die folgenden Personen Mitglieder des Aufsichtsrats der LHS: -19- · Herr Hartmut Lademacher; · Herr William O. Grabe; · Herr Vincenzo Damiani; · Herr Jerry W. Braxton; · Herr Bert Groenewegen; und · Herr Jürgen von Kuczkowski. Nach dem Zwischenbericht für das erste Quartal 2007 und dem Geschäftsbericht 2006 beschäftigte die LHS-Gruppe 503 Mitarbeiter am 31. Dezember 2006 und 548 Mitarbeiter am 31. März 2007. Nachstehend finden sich die wesentlichen konsolidierten Konzernkennzahlen von LHS zum 31. Dezember 2006 und zum 31. März 2007. Die Zahlen wurden nach Maßgabe der IFRS aufgestellt: Konsolidierte Kennzahlen gemäß IFRS Umsatzerlöse 31. März 2007 (Tausend EUR) 31. Dezember 2006 (Tausend EUR) 31. März 2006 (Tausend EUR) 21.731 71.595 13.957 Lizenzen 6.206 18.501 3.962 Wartung 7.542 25.578 6.579 Service 7.205 24.304 3.343 778 3.211 73 EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization; Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) 1.624 10.108 408 Marge in % der Umsatzerlöse 7% 14 % 3% EBITDA (angepasst)* 4.069 12.106 1.736 Marge in % der Umsatzerlöse 19 % 17 % 12 % Gewinn/Verlust für den Zeitraum 1.215 7.633 -127 6% 11 % -1 % Sonstiges Marge in % der Umsatzerlöse * Angepasstes EBITDA ist berechnet auf der Grundlage von EBITDA abzüglich Aufwendungen für Aktienoptionen, sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. (Quellen: LHS-Jahresbericht 2006 und Bericht über das erste Quartal 2007). -20- 6.2 Struktur der LHS-Gruppe Nach dem Zwischenbericht für das erste Quartal von 2007 hat LHS die folgenden unmittelbaren Tochtergesellschaften in Deutschland und im Ausland: Gesellschaft Sitz Land LHS Holding GmbH & Co. KG Frankfurt/Main Bundesrepublik Deutschland LHS Verwaltungs GmbH Frankfurt/Main Bundesrepublik Deutschland Nach dem Zwischenbericht für das erste Quartal von 2007 hat LHS die folgenden mittelbaren Tochtergesellschaften in Deutschland und im Ausland: Gesellschaft Sitz Land LHS Facilities GmbH Frankfurt/Main Bundesrepublik Deutschland LHS Communication GmbH & Co. KG Frankfurt/Main Bundesrepublik Deutschland LHS Telekom GmbH & Co. KG Frankfurt/Main Bundesrepublik Deutschland LHS Management GmbH Frankfurt/Main Bundesrepublik Deutschland LHS Americas Sistemas de Comunicacao Ltda. Sao Paulo Brasilien LHS Systems Asia Pacific Bhd. Kuala Lumpur Malaysien LHS Telecom France Paris Frankreich LHS Systems Middle East Africa FZ-LLC Dubai Vereinigte Arabische Emirate LHS Telekom CZ s.r.o. Prag Tschechische Republik LHS Systems Mexico S.A. de C.V. Mexiko-Stadt Mexiko 6.3 Kapitalverhältnisse Das Grundkapital der LHS beträgt EUR 14.545.500,00 eingeteilt in 14.545.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00. Die Aktien der LHS sind unter der ISIN DE000LHS4000 zum Handel am Amtlichen Markt (Prime Standard) der Wertpapierbörse Frankfurt am Main notiert. Sie werden darüber hinaus im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart sowie über die vollelektronische Plattform XETRA gehandelt. Die Satzung der LHS sieht ein genehmigtes Kapital vor. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Oktober 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um einen Nennbetrag von bis zu EUR 7.272.500, zu erhöhen. Ferner sieht die Satzung eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital) um EUR 1.000.000 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen vor. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, die -21- von LHS aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. September 2006 ausgegeben wurden, von ihrem Recht zur Umwandlung in neue LHS-Aktien Gebrauch macht und die Gesellschaft zur Erfüllung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien verwendet oder Barausgleich gewährt. Das bedingte Kapital unterliegt der zwingenden zweijährigen Wartezeit nach Begründung des Bezugsrechts gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG. Es kann daher nicht dazu genutzt werden, die Aktienoptionen des LHS-Managements zu bedienen, wenn diese infolge des Vollzugs des Paketanteilskaufvertrags und des damit einhergehenden Kontrollwechsels von den Berechtigten ausgeübt werden. Nach Informationen des Bieters hält die LHS derzeit 498.454 eigene Aktien, was einem Anteil von etwa 3,4 % am Grundkapital der LHS entspricht. 6.4 Gemeinsam mit LHS handelnde Personen Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage sind LHS und ihre (unmittelbaren und mittelbaren) in Ziffer 6.2 dieser Angebotsunterlage aufgeführten Tochtergesellschaften gemeinsam mit der Zielgesellschaft handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 2 WpÜG. Nach Kenntnis des Bieters gibt es keine anderen Personen, die als mit LHS gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 2 WpÜG einzuordnen sind. 7. HINTERGRUND DES ANGEBOTS 7.1 Wirtschaftliche und strategische Beweggründe Der Multimedia-Markt entwickelt sich schnell und führt Bereiche zusammen: Industrien (Telekommunikation, Media und Internet), Technologien und Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs. Telekommunikationsunternehmen passen sich an, um die Möglichkeiten moderner Netze auszunutzen und die wachsende Nachfrage von Verbrauchern nach neuen Diensten kostengünstig zu erfüllen. End-to-end-Abrechnungs-Management-Lösungen müssen konvergierende Technologien, einschließlich auf IP beruhende Breitbanddienste, beherrschen, eine Vielzahl von Geschäftsmodellen und Beziehungen mit Geschäftspartnern bewältigen und gleichzeitig hinsichtlich der Abwicklung des Zahlungsverkehrs neutral sein. Telekommunikationsunternehmen streben mit großer Geschwindigkeit nach konvergierenden Abrechnungslösungen, um ihre Kundenbeziehungen zu verbessern, kostengünstiger zu sein und das finanzielle Risiko einzuschränken. Ericsson und LHS bieten zusammen eine breite Palette bei Vorauszahlungen und nachträglichen Zahlungen. Ericssons Stellung bei der Echtzeit-Abrechnung und Vermittlung zusammen mit den Abrechnungs- und Kundenbetreuungslösungen von LHS ermöglichen es den beiden Gesellschaften, eine starke Stellung beim Einnahmenmanagement zu erreichen und das Gesamtangebot von Ericsson im Multimedia-Bereich zu stärken. Die mehr als 120 Installationen von LHS ergänzen Ericssons über 150 Kunden im Bereich der Vorausabrechnung und Echtzeitabrechung sowie ca. 300 Kunden bei der Vermittlung. Der Erwerb von LHS bietet erhebliches Potential für Synergien bei Einnahmen aus Geschäftsbeziehungen mit schon bestehenden Kunden sowie Möglichkeiten, neue Kunden zu gewinnen. -22- 7.2 Paketanteilskaufvertrag und Vorerwerbe Bezüglich einer Darstellung des Paketanteilskaufvertrags und der Vorerwerbe wird auf die Ausführungen in Ziffer 5.5.1 und Ziffer 5.5.2 verwiesen. 7.3 Künftiger Erwerb der Kontrolle durch den Bieter Infolge des Paketanteilskaufvertrags hat sich der Bieter bereits eine Beteiligung an LHS gesichert, die es ihm ermöglicht, nach Vollzug des Paketanteilskaufvertrags Kontrolle über LHS auszuüben, da der Bieter zu diesem Zeitpunkt ca. 55,1% der LHS-Aktien und ca. 55,1 % der Stimmrechte halten wird. Das vorliegende Angebot wird im Hinblick auf den Erwerb der Kontrolle über LHS infolge des Vollzugs des Paketanteilskaufvertrags abgegeben. Darüber hinaus hat der Bieter durch die Unwiderruflichen Versprechen und die Vorerwerbe sichergestellt, dass er nach Vollzug des Paketanteilskaufvertrags und Vollzug des Angebots mehr als 75 % des Grundkapitals von LHS halten wird. Ein Pflichtangebot im Hinblick auf den im Zusammenhang mit diesen Transaktionen und dem Angebot bewirkten Kontrollerwerb wird nicht erfolgen, § 35 Abs. 3 WpÜG. 8. ABSICHTEN DES BIETERS IM HINBLICK AUF DIE LHS UND DEN BIETER Der Bieter beabsichtigt, nach Vollzug des Angebots gemeinsam mit dem LHS-Management mögliche Geschäftschancen und Effizienzpotenziale bei der LHS-Gruppe zu analysieren und zu prüfen, ob und, wenn ja, welche Änderungen sinnvoll oder erforderlich sein könnten. Als Folge dieser Analyse oder aufgrund zukünftiger Entwicklungen ist es möglich, dass der Bieter seine in dieser Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen im Hinblick auf die LHS-Gruppe, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Verwendung von Vermögensgegenständen der LHS-Gruppe und die Eingehung von Verbindlichkeiten durch die LHS-Gruppe, ändern oder anpassen muss. 8.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der LHS und der LHS-Gruppe Im Anschluss an die Übernahme der LHS-Gruppe wird der Bieter ferner gemeinsam mit dem Management Möglichkeiten zur Hebung von Synergien und Wertpotenzialen analysieren. Als Bestandteil dieser Analyse wird der Bieter auch Schritte einer operativen Integration der LHS-Gruppe in die Ericsson-Gruppe untersuchen. Der Bieter glaubt, dass durch die Integration Wertsteigerungen sowohl bei der LHS-Gruppe als auch der Ericsson-Gruppe realisiert werden können. Der Bieter und Ericsson beabsichtigen, die bisher von der LHS-Gruppe angestrebten Ziele weiter zu verfolgen. Zu diesem Zweck wird die wirtschaftliche Identität der LHS-Gruppe aufrechterhalten. Darüber hinaus wird der Bieter den Gesellschaftszweck gemäß § 2 der Satzung von LHS in den nächsten zwei Jahren nicht ändern. Der Gesellschaftszweck der LHS -23- kann jedoch zur Abdeckung weiterer, hinsichtlich konvergierender Abrechnungslösungen erforderlicher Aufgaben erweitert werden. Darüber hinaus wird der Bieter unter Umständen den Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrages prüfen und gegebenenfalls den Ausschluss der Minderheitsgesellschaften im Wege eines sogenannten "Squeeze-out" (siehe auch Ziffer 8.5 der Angebotsunterlage) vorschlagen, um LHS bzw. die LHS-Gruppe in die Ericsson-Gruppe wirtschaftlich, organisatorisch und gesellschaftsrechtlich weiter zu integrieren. Der Bieter beabsichtigt, aus den Stärken der LHS im Hinblick auf Produktpalette und Mitarbeiter Nutzen zu ziehen. Abgesehen von dem offensichtlichen geschäftlichen Wert der Erweiterung der installierten Basis im Hinblick auf das LHS-Produkt BSCS, werden mehrere LHS-Produkte in Lösungen für konvergentes Abrechnen genutzt werden und ergänzen damit Ericssons Produktpalette. LHS bringt entscheidende Kompetenzen in den Bereichen Verkauf, Marketing und Partner Management mit. Ericsson beabsichtigt darüber hinaus, ein sogenanntes Global Competence Center in Frankfurt am Main aufzubauen, um damit sein professionelles Dienstleistungsgeschäft im Bereich Abrechnungsmanagement zu erweitern. Darüber hinaus hat der Bieter bezüglich des Vermögens und der Verpflichtungen der LHS sowie der LHS-Gruppe keine, von der derzeitigen Verwendung abweichenden Absichten. 8.2 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der LHS Der Aufsichtsrat der LHS besteht aus sechs von den Anteilseignern gewählten Mitgliedern. Der Bieter geht davon aus, dass drei derzeitige Aufsichtsratsmitglieder, nämlich Herr Hartmut Lademacher, Herr William O. Grabe und Herr Bert Groenewegen, ihre Ämter zum Zeitpunkt des Vollzugs des Paketanteilskaufvertrags niederlegen werden. Der Bieter wird sich in diesem Fall dafür einsetzen, dass Personen seines Vertrauens, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, gerichtlich und danach durch die nächste Hauptversammlung der LHS zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt werden. Nach Abschluss der Übernahme wird der Bieter eine eingehende Analyse der Geschäftstätigkeit der LHS vornehmen. Der Bieter hat keine Absicht, die Zusammensetzung des Vorstands zu ändern. 8.3 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der LHS-Gruppe Laut Quartalsbericht zum 31. März 2007 beschäftigte die LHS-Gruppe am 31. März 2007 548 Mitarbeiter. Bei der LHS besteht ein Betriebsrat. Der Vollzug des Angebots hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitarbeiter der LHS-Gruppe, ihre Arbeitsverhältnisse und die bestehenden Arbeitnehmervertretungen. Der Bieter geht vielmehr davon aus, dass sich für die Mitarbeiter der LHS-Gruppe durch die Zugehörigkeit zur Ericsson-Gruppe attraktive Perspektiven bieten werden. Im Aufsichtsrat von LHS sind gegenwärtig keine Arbeitnehmervertreter. Das wird sich durch den Vollzug des Angebots nicht ändern. -24- Der Bieter beabsichtigt nicht, Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern der LHS-Gruppe aufgrund der Transaktion zu kündigen oder deren Beschäftigungsbedingungen zu ändern. Personalmaßnahmen sind nicht geplant. Sollten sie notwendig werden, sollen sie entsprechend der traditionell guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern in der LHSGruppe umgesetzt werden. 8.4 Sitz der LHS, Standort wesentlicher Unternehmensteile Der Bieter beabsichtigt nicht, den Sitz der LHS aus Frankfurt am Main zu verlegen. Entsprechend seiner Absicht, die wirtschaftliche Identität der LHS-Gruppe zu erhalten, gibt es keine Pläne für die Verlegung, Schließung oder Neuerrichtung wesentlicher Unternehmensteile. 8.5 Mögliche Strukturmaßnahmen (a) Falls nach dem Vollzug dieses Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt der Bieter Inhaber von mindestens 95 % des Grundkapitals der LHS ist, beabsichtigt der Bieter einen – die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfordernden – Hauptversammlungsbeschluss der LHS nach §§ 327a ff. AktG oder einen Gerichtsbeschluss gemäß §§ 39a f. WpÜG herbeizuführen, durch den die von den dann vorhandenen Minderheitsaktionären gehaltenen LHS-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Bieter übertragen werden ("Squeeze-out"). Mit Eintragung in das Handelsregister bzw. mit rechtskräftiger Gerichtsentscheidung gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär über. Nach der Durchführung des Squeeze-out würde die Börsennotierung der LHS-Aktien enden. (b) Insbesondere wenn der Bieter nach dem Vollzug der Übernahme weniger als 95 % des Grundkapitals der LHS halten sollte, wird er den Abschluss eines Beherrschungsund/oder Gewinnabführungsvertrags gemäß §§ 291 ff. AktG mit der LHS als beherrschtem Unternehmen einerseits und dem Bieter, Ericsson oder einem anderen Unternehmen der Ericsson-Gruppe andererseits prüfen. Der Bieter beabsichtigt, den Abschluss eines solchen Vertrages zu betreiben, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen und Folgen eines solchen Vertrages seinen Abschluss sinnvoll erscheinen lassen sollten. (c) Nach Vollzug des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt könnte der Bieter – soweit zulässig – vorschlagen, einen Widerruf der Zulassung der LHS-Aktien zum Prime Standard-Segment des Amtlichen Markts der Wertpapierbörse Frankfurt am Main zu betreiben, sobald die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen. In diesem Fall würden die LHS-Aktionäre nicht mehr von den strengen Berichtspflichten des Prime Standards profitieren. Andere als die vorgenannten Maßnahmen werden derzeit nicht konkret untersucht, sind aber künftig nicht auszuschließen. -25- 8.6 Absichten im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit des Bieters und von Ericsson Die Geschäftstätigkeit des Bieters beschränkt sich auf den Abschluss des in Ziffer 5.5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Paketanteilskaufvertrags sowie der Unwiderruflichen Versprechen sowie das Halten der in Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlage genannten LHS-Aktien. Der Bieter hat weder Arbeitnehmer noch Arbeitnehmervertretungen. Von diesem Angebot betroffene Absichten des Bieters im Hinblick auf seine Geschäftstätigkeit bestehen demgemäß – soweit die Darstellungen in Ziffer 8.1 bis 8.5 dieser Angebotsunterlage nicht auch die Geschäftstätigkeit des Bieters berühren – nicht. Bezüglich der Absichten im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit von Ericsson wird auf die Ausführungen in Ziffer 8.1 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 9. ERLÄUTERUNG ZUR PREISFINDUNG 9.1 Mindestangebotspreis Der Angebotspreis in Höhe von EUR 22,50 je LHS-Aktie entspricht dem durch § 31 Abs. 1, 7 WpÜG i. V. m. §§ 4, 5 WpÜG-Angebotsverordnung vorgeschriebenen Mindestpreis für die LHS-Aktien und ist schon deshalb angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG. (a) Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Übernahmeangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der jeweiligen Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1, 3 WpÜG entsprechen. Der von der BaFin bestimmte und in ihrer unter http://www.bafin.de/datenbanken/mindestpreise.html einsehbaren Datenbank für Mindestpreise nach dem WpÜG veröffentlichte Drei-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag 4. Juni 2007 betrug EUR 15,45 und lag damit EUR 7,05 unter dem Angebotspreis von EUR 22,50. (b) Nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Übernahmeangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochtergesellschaften innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG gewährten oder vereinbarten Gegenleistung entsprechen. Im Paketanteilskaufvertrag und in den Kaufverträgen für die Vorerwerbe hat sich der Bieter damit einverstanden erklärt, EUR 22,50 je LHS-Aktie zu zahlen. Darüber hinaus hat weder der Bieter noch eine mit ihm gemeinsam handelnde Person oder deren Tochtergesellschaften innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage LHS-Aktien erworben. Der nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung als Gegenleistung für die LHS-Aktien mindestens -26- anzubietende Kaufpreis beträgt somit EUR 22,50 je LHS-Aktie. Der Angebotspreis entspricht diesem Erfordernis. Der Angebotspreis von EUR 22,50 je LHS-Aktie erfüllt mithin die Mindestpreisanforderungen gemäß § 31 Abs. 1, 7 WpÜG in Verbindung mit §§ 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung. 9.2 Angemessenheit des Angebotspreises – Vergleich mit historischen Börsenkursen Der Börsenkurs ist eine gängige Grundlage zur Bestimmung einer angemessenen Gegenleistung für die LHS-Aktien. Die Aktien der LHS werden an der Frankfurter Wertpapierbörse im Amtlichen Markt und im Freiverkehr an den Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart gehandelt. Zudem werden die LHS-Aktien im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt. Der Angebotspreis von EUR 22,50 übersteigt den gewichteten durchschnittlichen Kurs der LHS-Aktien von EUR 15,45 basierend auf den jeweiligen Tagesumsätzen an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots gemäß § 10 Abs. 1, 3 WpÜG am 5. Juni 2007 um EUR 7,05 je LHSAktie bzw. 45,6 % je LHS-Aktie. Den Ausgabepreis der LHS-Aktie vom 24. Oktober 2006, dem Tag der Erstemission der LHS-Aktien, von EUR 8,00 übersteigt der Angebotspreis um EUR 14,50 bzw. 181,3 % je LHS-Aktie. Den Schlusskurs der LHS-Aktie im Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 29. Dezember 2006 von EUR 10,10 je LHS-Aktie (Quelle: www.onvista.de) übersteigt der Angebotspreis um EUR 12,40 bzw. 122,8 % je LHS-Aktie. Den Schlusskurs der LHS-Aktie im Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am Ende des 1. Quartals vom 30. März 2007 von EUR 15,40 (Quelle: www.onvista.de) übersteigt der Angebotspreis um EUR 7,10 bzw. 46,1 % je LHS-Aktie. Den Schlusskurs der LHS-Aktie im Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. Juni 2007, d.h. dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots durch den Bieter, von EUR 19,95 (Quelle: www.onvista.de) übersteigt der Angebotspreis um EUR 2,55 bzw. 12,8 % je LHS-Aktie. Der vom Bieter im Paketanteilskaufvertrag vereinbarte Kaufpreis ist das Ergebnis von Verhandlungen mit den dortigen Verkäufern. Der Bieter hält die Bewertung der Zielgesellschaft auf der Grundlage des Börsenkurses und des ausverhandelten Kaufpreises des Paketanteilskaufvertrags sowie der Vorerwerbe für angemessen. Das gilt daher auch für den Angebotspreis. Die vorstehend genannten Börsenkurse sind niedriger als der Angebotspreis und dieser entspricht dem Preis, den der Bieter mit den LHS-Aktionären im Paketanteilskaufvertrag sowie in den Verträgen für die Vorerwerbe vereinbart hat. -27- 10. ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS 10.1 Zentrale Abwicklungsstelle Der Bieter hat die Commerzbank AG, ZCM-CMAD, Mainzer Landstraße 153, D-60327 Frankfurt am Main beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot zu fungieren ("Zentrale Abwicklungsstelle"). 10.2 Annahmeerklärung und Umbuchung Hinweis: LHS-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihre jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden. Diese sind über die Handhabung der Annahme und der Abwicklung des Angebots gesondert informiert worden und sind gehalten, Kunden, die in ihrem Depot LHS-Aktien halten, über das Angebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren. LHS-Aktionäre können das Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist (a) die Annahme des Angebots für eine in der Annahmeerklärung zu spezifizierende Anzahl an LHS-Aktien gegenüber ihren jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen ("Depotführende Bank") schriftlich erklären ("Annahmeerklärung") und (b) ihre Depotführende Bank anweisen, die Umbuchungen der in ihrem Depot befindlichen LHS-Aktien, für die sie das Angebot annehmen wollen, in die ISIN DE000LHS4018 bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen ("Zum Verkauf eingereichte LHS-Aktien"). Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn bis spätestens 18.00 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist die jeweiligen Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000LHS4018 umgebucht worden sind. Diese Umbuchung wird durch die jeweilige Depotführende Bank nach fristgerechtem Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. 10.3 Weitere Erklärungen annehmender LHS-Aktionäre Durch die Annahme des Angebots gemäß Ziffer 10.2 dieser Angebotsunterlage (a) weisen die annehmenden LHS-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank (bzw. etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden LHS-Aktien) an und ermächtigen diese · die Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien zunächst in den Wertpapierdepots der annehmenden LHS-Aktionäre zu belassen, jedoch die Umbuchung der LHSAktien in die ISIN DE000LHS4018 bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen; -28- · ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien (ISIN DE000LHS4018) der Zentralen Abwicklungsstelle zur Übereignung an den Bieter zur Verfügung zu stellen (jedoch nicht früher als nach Eintritt der in Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen); · ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien (ISIN DE000LHS4018) einschließlich aller mit diesen Aktien verbundenen Rechte an den Bieter Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweiligen LHS-Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen des Angebots zu übertragen; · ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien sowie die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, dem Bieter oder der Zentralen Abwicklungsstelle alle für Erklärungen und Veröffentlichungen des Bieters nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der jeweils in die ISIN DE000LHS4018 eingebuchten LHS-Aktien börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen; und · die Annahmeerklärung an die Zentrale Abwicklungsstelle auf Verlangen weiterzuleiten. (b) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden LHS-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie die Zentrale Abwicklungsstelle, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlagen erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien auf den Bieter herbeizuführen. (c) erklären die annehmenden LHS-Aktionäre, dass · sie das Angebot für alle bei Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem Wertpapierdepot bei der Depotführenden Bank befindlichen LHS-Aktien oder die in der Annahmeerklärung spezifizierte Anzahl der in ihrem Wertpapierdepot bei der Depotführenden Bank befindlichen LHS-Aktien annehmen; · die LHS-Aktien, für die sie das Angebot annehmen, im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf den Bieter in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und · sie ihre Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien auf den Bieter unter den aufschiebenden Bedingungen -29- (i) des Eintritts der Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage und (ii) des Ablaufs der Annahmefrist Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG übertragen. Die in Ziffer 10.3 (a) bis 10.3 (c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen werden von den annehmenden LHS-Aktionären im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Angebotes unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Fall des wirksamen Rücktritts von dem durch Annahme des Angebots geschlossenen Vertrag nach Ziffer 15 dieser Angebotsunterlage bzw. mit endgültigem Ausfall der in Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen. 10.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem annehmenden LHS-Aktionär und dem Bieter ein Vertrag über den Verkauf und die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien auf den Bieter, jeweils nach Maßgabe der Bestimmungen des Angebots, zustande. Der Vertrag steht unter den in Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen. Darüber hinaus erteilen die annehmenden LHSAktionäre mit Annahme des Angebots die in Ziffer 10.3 (a) bis 10.3 (b) dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten und geben die in Ziffer 10.3 (c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Erklärungen ab. 10.5 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung nach Ablauf der Annahmefrist Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt an die jeweilige Depotführende Bank Zug um Zug gegen Übertragung der Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien auf das Konto der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird den Angebotspreis – wenn die Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage eingetreten sind oder auf sie wirksam verzichtet worden ist – unverzüglich, voraussichtlich frühestens am vierten und spätestens am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die jeweilige Depotführende Bank überweisen. Falls die Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist nicht eingetreten sind oder auf sie nicht wirksam verzichtet worden ist, wird die Zentrale Abwicklungsstelle den Angebotspreis an die jeweilige Depotführende Bank unverzüglich, voraussichtlich frühestens am vierten und spätestens am achten Bankarbeitstag nach dem Tag, an dem der Bieter die Erfüllung der letzten der in Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.3 dieser Angebotsunterlage veröffentlicht, überweisen. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotführenden Bank hat der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt den Depotführenden Banken, den Angebotspreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben. -30- 10.6 Annahme des Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist Die Regelungen in Ziffer 10.2 bis 10.5 dieser Angebotsunterlage gelten entsprechend auch für die Annahme während der Weiteren Annahmefrist. Dementsprechend können LHS-Aktionäre das Angebot während der Weiteren Annahmefrist dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Weiteren Annahmefrist (a) die Annahme des Angebots für eine in der Annahmeerklärung zu spezifizierende Anzahl an LHS-Aktien ("Nachträglich zum Verkauf eingereichte LHS-Aktien") gegenüber ihrer Depotführenden Bank erklären ("Nachträgliche Annahmeerklärung"), und (b) ihre Depotführende Bank anweisen, die LHS-Aktien, für die sie das Angebot noch annehmen wollen, in die ISIN DE000LHS4026 umzubuchen. Die Annahme wird nur wirksam, wenn während der Weiteren Annahmefrist bei der Clearstream Banking AG die Nachträglich zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien in die ISIN DE000LHS4026 umgebucht worden sind. Diese Umbuchungen sind durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Nachträglichen Annahmeerklärung zu veranlassen. Wurde die Nachträgliche Annahmeerklärung innerhalb der Weiteren Annahmefrist gegenüber der Depotführenden Bank abgegeben, so gilt die Umbuchung der LHS-Aktien in die ISIN DE000LHS4026 als rechtzeitig erfolgt, wenn diese bis spätestens 18.00 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bewirkt worden ist. LHS-Aktionäre, die das Angebot innerhalb der Weiteren Annahmefrist annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen an ihre Depotführende Bank wenden. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotführenden Bank hat der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt den Depotführenden Banken, den Angebotspreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben. 10.7 Handel mit Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien Es ist beabsichtigt, die Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien ab dem 10. Juli 2007 bis spätestens zwei Börsenhandelstage vor Ablauf der Annahmefrist, d.h. 13. September 2007, oder, sofern die Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten sind, bis spätestens zwei Börsenhandelstage vor Vollzug des Angebots im Amtlichen Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000LHS4018 handeln zu lassen. Für den Fall, dass die Vollzugsbedingungen nach Ziffer 12.1 (a) dieser Angebotsunterlage bis zum Ende der Weiteren Annahmefrist noch nicht eingetreten sind, ist beabsichtigt, auch die Nachträglich zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien bis spätestens zwei Börsenhandelstage vor Vollzug des Angebots im Amtlichen Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000LHS4026 handeln zu lassen. Der Bieter weist darauf hin, dass Handelsvolumen und Liquidität der Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien und der Nachträglich zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien von -31- der jeweiligen Annahmequote abhängen und deshalb überhaupt nicht vorhanden oder gering sein sowie starken Schwankungen unterliegen können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Nachfrage der börsliche Verkauf von Zum Verkauf eingereichten LHSAktien oder Nachträglich zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien nicht möglich sein wird. Personen, die Zum Verkauf eingereichte LHS-Aktien (ISIN DE000LHS4018) oder Nachträglich zum Verkauf eingereichte LHS-Aktien (ISIN DE000LHS4026) erwerben, übernehmen im Hinblick auf diese Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien oder Nachträglich zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien alle Rechte und Pflichten des jeweiligen LHSAktionärs, die sich aufgrund des durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrags ergeben. 10.8 Kosten Die Annahme des Angebots ist für die LHS-Aktionäre kosten- und spesenfrei bis auf die Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an die Depotführende Bank. Gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern oder Kosten und Spesen, die von ausländischen Depotführenden Banken oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sind jedoch von den betreffenden LHS-Aktionären selbst zu tragen. 11. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN 11.1 Erforderliche Genehmigungen (a) Der beabsichtigte Erwerb der LHS-Gruppe durch den Bieter gemäß diesem Angebot unterliegt der Kartellfreigabe in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Parteien werden gemäß Art. 4 Abs. 5 der Verordnung des Rates (EG) Nr. 139/2004 über die Kontrolle von Zusammenschlüssen zwischen Unternehmen ("EG-Fusionskontrollverordnung") beantragen, dass die Transaktion an die Europäische Kommission ("Kommission") verwiesen wird. Der Verweisungsantrag wird den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union übermittelt. Jeder Mitgliedsstaat, der nach seinem nationalen Kartellrecht zur Prüfung der Transaktion zuständig ist, kann innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Zugang des Verweisungsantrags von der Kommission einer Verweisung der Angelegenheit an die Kommission widersprechen. Falls ein Mitgliedsstaat der Verweisung an die Kommission widerspricht, werden die Parteien die Transaktion in den Ländern der Europäischen Union anmelden, deren Kartellrecht eine Anmeldung zur Zusammenschlusskontrolle erfordert. Das sind im einzelnen Bulgarien, Deutschland, Italien, Malta, Österreich, Slowakei und Zypern. Falls kein Mitglied der Verweisung widerspricht, werden die Parteien eine Fusionskontrollanmeldung bei der Kommission einreichen. Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Anmeldung des beabsichtigten Zusammenschlusses muss die Kommission entscheiden, ob sie den beabsichtigten Zusammenschluss freigibt oder eine ausführliche Prüfung einleitet ("Phase II"). Falls eine Entscheidung innerhalb dieser Frist nicht ergeht, gilt der beabsichtigte Zusammenschluss als freigegeben. -32- Dieser Zeitraum wird auf 35 Arbeitstage verlängert, falls die Parteien Maßnahmen zur Ausräumung kartellrechtlicher Bedenken seitens der Kommission vorschlagen oder falls ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union verlangt, dass der Zusammenschluss ganz oder teilweise an seine nationalen Kartellbehörden zwecks Prüfung nach nationalem Kartellrecht verwiesen wird. Die Kommission wird nur dann eine Phase IIUntersuchung einleiten, wenn sie ernsthafte Bedenken hat, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im gemeinsamen Markt oder in wesentlichen Teilen davon spürbar beeinträchtigen wird und die Parteien keine Maßnahmen zur Ausräumung dieser Bedenken angeboten haben. Falls eine Phase II-Untersuchung eingeleitet wird, kann die Untersuchung durch die Kommission bis zu 90 Arbeitstage dauern, welche Frist unter bestimmten Umständen (einschließlich eines Vorschlags der Parteien zur Abhilfe) verlängert werden kann. (b) Nach dem maßgeblichen Recht ist ferner eine kartellrechtliche Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden in Brasilien (wo eine fehlende kartellrechtliche Freigabe nicht zu einem Verbot des Vollzugs des Angebots führt) und in der Türkei erforderlich. 11.2 Stand der fusionskontrollrechtlichen Verfahren Der Bieter wird den Antrag auf Verweisung der Angelegenheit an die Kommission alsbald einreichen. Sollte ein Mitgliedstaat der Verweisung der Angelegenheit an die Kommission widersprechen, könnte die Kartellfreigabe durch die Kartellbehörden der oben genannten zuständigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine Freigabe durch die Kommission. Darüber hinaus hat der Bieter am 26. Juni 2007 die beabsichtigte Übernahme bei den Kartellbehörden in Brasilien beantragt und wird alsbald einen entsprechenden Antrag bei den Kartellbehörden der Türkei stellen. 11.3 Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Die BaFin hat dem Bieter am 6. Juli 2007 die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet. 12. BEDINGUNGEN 12.1 Angebotsbedingungen Dieses Angebot und die infolge der Annahme des Angebots abgeschlossenen Verträge unterliegen den nachfolgenden aufschiebenden Bedingungen (die "Angebotsbedingungen"): (a) (i) Die Kommission hat den beabsichtigten Zusammenschluss zwischen der Ericsson-Gruppe und der LHS-Gruppe freigegeben oder die Freigabe gilt infolge des Ablaufs der maßgeblichen Frist als erteilt. -33- (ii) Falls ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union einer Verweisung an die Kommission – wie in Ziffer 11.1 (a) der Angebotsunterlage beschrieben – widerspricht, muss der Vollzug des Angebots nach dem nationalen Kartellrecht der folgenden Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig sein: (1) Bulgarien, (2) Deutschland, (3) Italien, (4) Malta, (5) Österreich, (6) Slowakei, und (7) Zypern. (b) Kein vollstreckbares Urteil, einstweilige Verfügung, Anordnung oder Verfügung durch ein Gericht oder eine Behörde in Deutschland oder Schweden verbietet bis zum Ende der Annahmefrist den Vollzug des Angebots. 12.2 Ausfall der Angebotsbedingungen Sollten die unter Ziffer 12.1 (a) (i) und (ii) (1) bis (7) dieser Angebotsunterlage angegebenen Angebotsbedingungen nicht bis zum 31. Januar 2008 eingetreten sein oder wird auf ihren Eintritt nicht bis dahin verzichtet, werden das Angebot und die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge endgültig nicht wirksam und nicht durchgeführt. Sollte die unter Ziffer 12.1 (b) dieser Angebotsunterlage angegebene Angebotsbedingung nicht bis zum Ende der Annahmefrist eingetreten sein oder wird auf ihren Eintritt nicht bis dahin verzichtet, werden das Angebot und die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge endgültig nicht wirksam und nicht durchgeführt. In beiden vorgenannten Fällen wird die Rückbuchung der Zum Verkauf eingereichten LHSAktien und der Nachträglich zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien innerhalb von höchstens fünf Bankarbeitstagen in die ISIN DE000LHS4000 von den Depotführenden Banken veranlasst werden. 12.3 Veröffentlichung des Eintritts der Angebotsbedingungen Der Bieter wird die Erfüllung aller Angebotsbedingungen bekanntmachen. Des Weiteren wird der Bieter den Verzicht auf eine, mehrere oder alle Angebotsbedingungen, wobei ein solcher Verzicht spätestens einen Bankarbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist erklärt werden muss, und den Fall, dass eine, alle oder mehrere Angebotsbedingungen nicht mehr eintreten können, bekanntmachen. Die Bekanntmachung wird durch den Bieter im Internet unter http://www.ericsson.com/ericsson/investors/index.shtml und im elektronischen Bundes- -34- anzeiger vorgenommen. Die Bekanntmachung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch nach zwei Bankarbeitstagen. 13. FINANZIERUNG DES ANGEBOTS 13.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Angebots 13.1.1 Maximale Gegenleistung Der Bieter hat durch die Vorerwerbe insgesamt 400.000 LHS-Aktien für einen Kaufpreis von EUR 22,50 je Aktie, d. h. insgesamt für einen Betrag von EUR 9.000.000 erworben (vgl. Ziffer 5.5.2 dieser Angebotsunterlage). Das entspricht etwa 2,8 % des Grundkapitals und einem Stimmrechtsanteil von rund 2,8 %. Ferner ist beabsichtigt, dass der Bieter 8.008.488 Aktien der LHS außerhalb des Angebots durch Vollzug des Paketanteilskaufvertrags erwirbt. Das entspricht etwa 55,1 % des Grundkapitals und einem Stimmrechtsanteil von rund 55,1 %. Der Kaufpreis gemäß dem Paketanteilskaufvertrag beläuft sich auf EUR 180.190.980. Die übrigen nach Kenntnis des Bieters gegenwärtig ausgegebenen LHS-Aktien, d.h. die LHSAktien, die weder durch die Vorerwerbe noch durch den Paketanteilskaufvertrag erworben werden, belaufen sich auf insgesamt 6.137.012 LHS-Aktien. Wenn das Angebot für diese übrigen LHS-Aktien angenommen wird, betrüge die Zahlungsverpflichtung des Bieters gegenüber den annehmenden Aktionären aufgrund dieses Angebots EUR 138.082.770 (d. h. der Angebotspreis von EUR 22,50 je LHS-Aktie multipliziert mit 6.137.012 verbleibenden LHS-Aktien). Darüber hinaus werden dem Bieter im Zusammenhang mit dem Angebot und seinem Vollzug Transaktionskosten entstehen, die insgesamt voraussichtlich EUR 3.000.000 nicht übersteigen werden. Die erwarteten Kosten für den Erwerb der 6.137.012 verbleibenden LHS-Aktien zuzüglich der Transaktionskosten von EUR 3.000.000 belaufen sich daher voraussichtlich auf EUR 141.082.770. Die Gesamtkosten für den Erwerb aller derzeit noch nicht vom Bieter gehaltenen LHSAktien, d. h. die Kosten für den Erwerb der 6.137.012 verbleibenden LHS-Aktien zuzüglich der Transaktionskosten von EUR 3.000.000 zuzüglich der Kosten für den Erwerb der 8.008.488 Aktien der LHS aufgrund des Paketanteilskaufvertrags, belaufen sich voraussichtlich auf EUR 321.273.750. Die möglichen Gesamtkosten des Bieters für die vollständige Übernahme der LHS belaufen sich somit voraussichtlich auf rund EUR 330.273.750 ("Gesamttransaktionskosten"). Die Gesamttransaktionskosten beinhalten zusätzlich zu den vorgenannten EUR 321.273.750 noch den Kaufpreis in Höhe von EUR 9.000.000 für die durch die Vorerwerbe bereits erworbenen 400.000 LHS-Aktien. -35- 13.1.2 Finanzierung des Angebots Der Bieter hat vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Ericsson hat mit Wirkung zum 28. Juni 2007 zum Zwecke der Finanzierung der Kosten dieses Angebots und des Paketanteilskaufvertrags einen Betrag in Höhe von EUR 330.273.750 an den Bieter gezahlt. Diese Zahlung ist in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) eingestellt worden. Ericsson hat das Angebot mit liquiden Mitteln finanziert. Für Zahlungsverpflichtungen des Bieters aus dem Paketanteilskaufvertrag hat Ericsson eine selbständige Garantie übernommen. 13.2 Finanzierungsbestätigung ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main, ein vom Bieter unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat in einem Schreiben vom 6. Juli 2007 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG bestätigt, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. Das Schreiben vom 6. Juli 2007 ist diesem Angebot als Anlage 3 beigefügt. 14. AUSWIRKUNG DES VOLLZUGS DES ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES BIETERS UND DER ERICSSONGRUPPE Die in dieser Ziffer 14 gemachten Angaben enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen des Bieters. Diese geben die gegenwärtige Einschätzung des Bieters im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder und basieren ausschließlich auf den dem Bieter bei Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf einer Reihe von Annahmen des Bieters, die sich künftig als unzutreffend herausstellen können. Abgesehen vom beabsichtigten Erwerb der LHS-Aktien werden in der folgenden Darstellung keine sonstigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters oder der Ericsson-Gruppe berücksichtigt, die sich seit dem 31. März 2007 ergeben haben oder in Zukunft ergeben können. 14.1 Annahmen Die in dieser Ziffer 14 enthaltenen Angaben beruhen auf folgender Ausgangslage und folgenden Annahmen: -36- (a) Der Bieter erwirbt nach Vollzug des Paketanteilskaufvertrags 8.008.488 LHS-Aktien (ca. 55,1 % des Grundkapitals von LHS) zu einem Kaufpreis von EUR 22,50 je Aktie, d. h. insgesamt EUR 180.190.980. (b) Der Bieter erwirbt aufgrund der Unwiderruflichen Versprechen 2.909.835 LHSAktien (ca. 20 % des Grundkapitals von LHS) gegen Zahlung eines Angebotspreises/Kaufpreises von EUR 22,50 je Aktie, d. h. insgesamt EUR 65.471.287,50. Von den 2.909.835 LHS-Aktien stammen 498.454 LHS-Aktien aus den eigenen Aktien der LHS, die von LHS an Mitglieder des LHS-Managements übertragen werden, nachdem diese ihre Aktienoptionen ausgeübt haben und LHS daraufhin im möglichen Umfang LHS-Aktien an das LHS-Management geliefert hat. Ein weiterer Betrag in Höhe von EUR 8,4 Millionen wird von LHS als Barausgleich für die vom LHS-Management ausgeübten Aktienoptionen gezahlt. Dieser Betrag zusammen mit den Kosten für die eigenen Aktien in Höhe von EUR 7,7 Millionen ergibt Gesamtkosten für die Aktienoptionen in Höhe von EUR 16,1 Millionen. (c) Der Bieter hat durch die Vorerwerbe 400.000 LHS-Aktien (ca. 2,8 % des Grundkapitals von LHS) erworben gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von EUR 22,50 je Aktie, d. h. insgesamt EUR 9.000.000. (d) Zusätzlich zu den aufgrund der oben in (a) bis (c) beschriebenen Transaktionen erwirbt der Bieter sämtliche derzeit ausgegebenen 3.227.177 LHS-Aktien (insgesamt ca. 22,1 %), die dem Bieter nicht gehören, zu einem Kaufpreis von EUR 22,50 je LHS-Aktie, somit gegen Zahlung von insgesamt EUR 72.611.482,50. (e) Etwaige weitere LHS-Aktien, die nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gegebenenfalls noch ausgeben werden, bleiben unberücksichtigt. (f) Es wird aus Vereinfachungsgründen unterstellt, dass die voraussichtlichen Transaktionskosten in Höhe von EUR 3.000.000 als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. 14.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters sowie der Ericsson-Gruppe hat der Bieter eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der bilanziellen Situation vorgenommen, die sich bei dem Bieter und bei der Ericsson-Gruppe im Falle der angenommenen vollständigen Übernahme zum 1. Januar 2007 ergeben hätte. Im Folgenden wird die auf Basis der in Ziffer 14.1 dieser Angebotsunterlage spezifizierten Annahmen angepasste Pro-Forma Bilanz des Bieters und die konsolidierte Pro-Forma Bilanz der Ericsson-Gruppe der vorläufigen und ungeprüften Bilanz des Bieters zum 10. April 2007 sowie der vorläufigen und ungeprüften konsolidierten Bilanz der Ericsson-Gruppe zum 31. März 2007 gegenübergestellt. Dessen ungeachtet wird darauf hingewiesen, dass sich die Auswirkungen der Übernahme der LHS auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters und der EricssonGruppe heute noch nicht genau vorhersagen lassen. Dafür gibt es unter anderem folgende Gründe: -37- · Die endgültigen Transaktionskosten werden erst feststehen, nachdem die Transaktion vollzogen ist und die endgültige Anzahl der LHS-Aktien, für die dieses Angebot angenommen wurde, feststeht. Einmaleffekte in Bezug auf die Finanzierung sind noch nicht ermittelt. · Die aus der Übernahme entstehenden Synergieeffekte und Geschäftschancen können erst nach der Durchführung des Angebots näher analysiert werden und wurden daher nicht einbezogen. · Obwohl die LHS-Gruppe und die Ericsson-Gruppe nach IFRS bilanzieren, liegen den Abschlüssen unterschiedliche Bilanzierungsverfahren, -grundsätze, -methoden und richtlinien zugrunde. Die Quantifizierung der Auswirkungen dieser Unterschiede ist dem Bieter nicht möglich. Diese Auswirkungen sind dementsprechend nicht berücksichtigt. · Im Rahmen der Erstkonsolidierung ist eine Allokation des Kaufpreises sowie der Anschaffungsnebenkosten auf die erworbenen Aktiva und Passiva (Purchase Price Allocation, PPA) durchzuführen. Da dies aber erst nach der Übernahme der LHS erfolgen kann, wurde eine Aufteilung auf die einzelnen Bilanzposten nicht vorgenommen. Der gesamte Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung wurde stattdessen als Geschäfts- oder Firmenwert unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Ertragslage berücksichtigt demzufolge auch keine Belastungen aus erhöhten Abschreibungen im Rahmen der Neubewertung der erworbenen Vermögenswerte. · Die Auswirkungen, die der Erwerb auf die Steuerabgrenzungsposten der LHS hätte, sind bei der Erstellung der Pro-Forma Bilanzen nicht berücksichtigt worden. · Die aktuellsten (wenn auch ungeprüften) Finanzinformationen sowohl der EricssonGruppe als auch der LHS-Gruppe beziehen sich auf den 31. März 2007. · Ericsson als Muttergesellschaft des Konzerns hat eine Garantie für die Zahlungsverpflichtungen des Bieters aus dem Paketanteilskaufvertrag übernommen. · Zum Zwecke der Finanzierung der Kosten dieses Angebots und des Paketanteilskaufvertrags hat Ericsson mit Wirkung zum 28. Juni 2007 dem Bieter einen Betrag in Höhe von EUR 330.273.750 bezahlt. Diese Zahlung wurde in die Kapitalrücklage des Bieters (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) eingestellt. · Der Bieter ist am 20. April 2007 durch Eintragung in das Handelsregister entstanden. Geprüfte Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen des Bieters liegen dementsprechend nicht vor. Für Zwecke der Darstellung der Auswirkungen des Angebots auf den Einzelabschluss des Bieters werden die ungeprüften Finanzinformationen des Bieters aus der Eröffnungsbilanz vom 10. April 2007 verwendet. -38- 14.3 Auswirkungen auf den Einzelabschluss des Bieters 14.3.1 Vermögens- und Finanzlage Der Bieter bilanziert nach den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Da der Bieter seit seiner Gründung keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat, hat er bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage noch keine Umsatzerlöse oder sonstigen Erträge erzielt. Der Erwerb der LHS-Aktien aufgrund des Paketanteilskaufvertrags und der Vorerwerbe sowie der übrigen LHS-Aktien nach diesem Angebot wird sich auf die Vermögens- und Finanzlage des Bieters im Wesentlichen wie unten dargestellt auswirken. Dabei spiegelt die dritte Spalte von links die Pro-Forma Bilanz des Bieters unter Berücksichtigung des Paketanteilskaufvertrags und der Vorerwerbe wider, während die fünfte Spalte von links zusätzlich noch die übrigen LHS-Aktien berücksichtigt, die durch aufgrund des Angebots erworben werden. (Bilanz in Mio. EUR) Finanzanlagen Bankguthaben und Kassenbestände Aktiva Eigenkapital Finanzschulden Passiva · Bieter (10. April 2007) Differenz zum Pro-Forma Stand nach Durchführung des Angebots 0,000 0,025 E/LHS Acquisition GmbH (ProForma) nach Vollzug des Paketanteilskaufvertrags 189,191 141,108 E/LHS Acquisition GmbH (ProForma) nach Durchführung des Angebots 141,083 -141,083 330,274 0,025 0,025 0,025 0,000 0,025 330,299 330,299 0,000 330,299 0,000 0,000 0,000 0,000 330,299 330,299 0,000 330,299 Die Finanzanlagen werden voraussichtlich von EUR 0 auf ca. EUR 330 Millionen ansteigen, einschließlich des Teils der Aktienoptionskosten, der durch LHS-Aktien erfüllt und mit insgesamt EUR 11 Millionen verbucht wird, sowie Anschaffungsnebenkosten von EUR 3 Millionen (wie unterstellt), aber ausschließlich der Belastungen durch die Aktienoptionen, für die LHS einen Barausgleich vornimmt. Die Bilanzsumme wird sich um denselben Betrag erhöhen. 14.3.2 Ertragslage Der Bieter erwartet bei erfolgreicher Durchführung des Angebots folgende Auswirkungen auf die Ertragslage: -39- · Die Erträge werden im Wesentlichen aus zukünftigen Dividendenausschüttungen der LHS bestehen. Die Höhe dieser Ausschüttungen lässt sich heute noch nicht prognostizieren. Für das vergangene Geschäftsjahr der Zielgesellschaft wurde keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Künftige Dividendenzahlungen von LHS werden davon abhängen, ob LHS einen Bilanzgewinn ausweist sowie ob und in welcher Höhe die Hauptversammlung der Zielgesellschaft einen Ausschüttungsbeschluss fasst. Dazu kann der Bieter keine Aussage treffen. Es ist derzeit nicht absehbar, dass für das laufende Geschäftsjahr eine Dividende ausgeschüttet werden wird. 14.4 Auswirkung auf den Konzernabschluss der Ericsson-Gruppe Im Folgenden werden verkürzte Pro-Forma Konzern-Finanzinformationen der EricssonGruppe dargestellt. Ihr Zweck ist es, die wesentlichen Auswirkungen der Einbeziehung der LHS-Gruppe auf die historischen Finanzinformationen der Ericsson-Gruppe darzustellen, wenn die Struktur der Ericsson-Gruppe während des gesamten Berichtszeitraums in der Form bestanden hätte, die sich nach dem Erwerb von 100% der Aktien der LHS ergibt. Die Erstellung der Pro-Forma Konzern-Finanzinformationen erfolgt zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Angebot. Sie beschreiben aufgrund ihrer Wesensart lediglich eine hypothetische Situation und spiegeln folglich nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wider. Aussagekräftig sind sie nur in Verbindung mit den historischen Abschlüssen der Gruppe. Den Konzern-Finanzinformationen liegen der ungeprüfte Zwischenabschluss der EricssonGruppe zum 31. März 2007 und der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss der LHS zum 31. März 2007 zugrunde. 14.4.1 Vermögens- und Finanzlage Der erfolgreiche Vollzug des Angebots wird sich voraussichtlich auf die Vermögens- und Finanzlage der Ericsson-Gruppe wie folgt auswirken: -40- (Bilanz in Mio. EUR) Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Vorräte Finanzanlagen Rechnungsabgrenzungsposten für Steuern Forderungen und sonstige Vermögenswerte Kassenbestand und verkehrsfähige Wertpapiere Aktiva Eigenkapital Minderheitsbeteiligung Rückstellungen Finanzverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten Passiva Ericsson (31. März 2007) LHS (31. März 2007) Pro-Forma Anpassung 266 Ericsson Pro-Forma inkl. LHS 4.784 4.518 0 875 2.574 1.827 1.512 3 0 0 29 878 2.574 1.827 1.541 7.239 33 7.273 5.530 22 -335 5.217 24.075 13.527 89 1.315 1.969 7.176 24.075 88 69 0 5 0 14 88 -69 -69 24.094 13.527 89 1.320 1.969 7.190 24.094 -69 Die Pro-Forma Bilanz wurde auf Grundlage der Annahme aufgestellt, dass der Gesamtkaufpreis, d.h. EUR 332 Millionen (einschließlich der Kosten der Aktienoptionen von EUR 16 Millionen) zuzüglich der geschätzten Transaktionskosten von EUR 3 Millionen aus den Bankguthaben der Ericsson-Gruppe beglichen wird, die sich entsprechend, d.h. um EUR 335 Millionen, verringern. Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung errechnet sich als Überschuss des Kaufpreises plus Transaktionskosten über das den Anteilseignern des Mutterunternehmens der erworbenen LHS-Gruppe zurechenbare Eigenkapital. Der Ausweis erfolgt unter der Bilanzposition "Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte". Damit ergeben sich vor allem die folgenden Konsequenzen: · Die Bilanzsumme der Ericsson-Gruppe wird sich leicht von EUR 24.075 Millionen auf EUR 24.094 Millionen erhöhen. · Die Bilanzposition "Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte" wird von EUR 4.518 Millionen um EUR 266 Millionen auf EUR 4.784 Millionen steigen. Das beinhaltet den Kaufpreis für alle 14.047.046 LHS-Aktien (ausschließlich der 498.454 eigenen Aktien der LHS), den geschätzten Wert der Aktienoptionen von EUR 16 Millionen und die Transaktionskosten von EUR 3 Millionen abzüglich des Eigenkapitals von LHS. · Da Ericsson den Erwerb mit Barmitteln finanziert, reduziert sich die Bilanzposition "Kassenbestand und verkehrsfähige Wertpapiere" um EUR 335 Millionen. Dieser Negativeffekt wird teilweise kompensiert durch die Konsolidierung von EUR 22 Millionen Bargeld in der Bilanz der LHS. -41- 14.4.2 Ertragslage Auf der Grundlage der ungeprüften konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen der Ericsson-Gruppe und der LHS-Gruppe zum 31. März 2007 werden bei erfolgreicher Durchführung des Angebots folgende Auswirkungen auf die Ertragslage der Ericsson-Gruppe erwartet: (GuV in Mio. EUR) Umsatzerlöse EBITDA EBIT Quartalsüberschuss/ Quartalsfehlbetrag Ericsson (01.01. 31.03.2007) 4.597 1.092 889 638 LHS (01.01. 31.03.2007) Pro-Forma Anpassung 22 2 1 1 -1 2 2 2 Ericsson Pro-Forma inkl. LHS 4.618 1.096 893 642 Die Einzelheiten sind wie folgt: · Die Pro-Forma Umsatzerlöse im ersten Quartal 2007 wurden bestimmt, indem die entsprechenden Beträge aus den ungeprüften Gewinn- und Verlustrechnungen der Ericsson-Gruppe und der LHS-Gruppe zum 31. März 2007 addiert wurden. Darüber hinaus wurde eine Anpassung um EUR 1 Million für konzerninterne Umsätze vorgenommen, die Umsätze zwischen der LHS-Gruppe und der Ericsson-Gruppe in der entsprechenden Zeit betrifft. · Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) der Ericsson-Gruppe für das erste Quartal 2007 erhöht sich von EUR 1.092 Millionen um EUR 4 Millionen auf EUR 1.096 Millionen. · EBITDA, EBIT sowie der Quartalsüberschuss wurden um EUR 2,492 Millionen angepasst, weil die Pro-Forma Konsolidierung davon ausgeht, dass der Erwerb zum 1. Januar 2007 stattfand, und bei einem kombinierten Konzern aus Ericsson-Gruppe und LHS-Gruppe solche Ausgaben für Aktienoptionen nicht angefallen wären. 15. RÜCKTRITTSRECHTE 15.1 Rücktrittsrecht bei Änderung konkurrierenden Angebots des Angebots sowie bei Abgabe eines LHS-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, haben nur die folgenden gesetzlichen Rücktrittsrechte: (a) Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 WpÜG können LHS-Aktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf -42- der Annahmefrist zurücktreten, wenn und soweit sie Veröffentlichung der Angebotsänderung angenommen haben. das Angebot vor (b) Im Falle eines konkurrierenden Angebots können LHS-Aktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots angenommen haben. 15.2 Ausübung des Rücktrittsrechts LHS-Aktionäre können ein Rücktrittsrecht gemäß der vorstehenden Ziffern 15.1 (a) und 15.1 (b) nur dadurch ausüben, dass sie (a) jeden Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien schriftlich gegenüber ihrer Depotführenden Bank vor Ablauf der Annahmefrist erklären, und (b) innerhalb der Annahmefrist ihre Depotführende Bank anweisen, die Anzahl von Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien, die der Anzahl der Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde, in die ISIN DE000LHS4000 umzubuchen. Die Rücktrittserklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wurde, während der Annahmefrist in die ISIN DE000LHS4000 umgebucht worden sind. Die Umbuchung ist durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Rücktrittserklärung zu veranlassen. Wurde die Rücktrittserklärung innerhalb der Annahmefrist gegenüber der Depotführenden Bank erklärt, so gilt die Umbuchung der zum Verkauf eingereichten LHS-Aktien in die ISIN DE000LHS4000 auch dann noch als rechtzeitig erfolgt, wenn diese bis spätestens 18.00 Uhr (MEZ) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt worden ist. 15.3 Rechtsfolgen des Rücktritts / Kosten Durch die wirksame Ausübung des Rücktrittsrechts treten die betreffenden LHS-Aktionäre von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag zurück. Der Rücktritt von der Annahme dieses Angebots ist nicht widerruflich. Zum Verkauf eingereichte LHS-Aktien und Nachträglich zum Verkauf eingereichte LHS-Aktien, für die das Rücktrittsrecht wirksam ausgeübt wurde, gelten nach erfolgtem Rücktritt als nicht im Rahmen dieses Angebots zum Verkauf eingereicht. In einem solchen Fall kann dieses Angebot durch die betroffenen LHS-Aktionäre jedoch vor Ablauf der jeweiligen Annahmefrist jederzeit im Wege einer erneuten Einreichung ihrer LHS-Aktien nach den in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Verfahren erneut angenommen werden. -43- 16. HINWEISE FÜR ANNEHMEN LHS-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT LHS-Aktionäre, die beabsichtigen, das Angebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen (a) Sofern der Bieter nach Durchführung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der LHS hält, beabsichtigt der Bieter, gemäß § 327a ff. AktG auf der Hauptversammlung der LHS eine Beschlussfassung oder gemäß §§ 39a f. WpÜG einen gerichtlichen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Bieter gegen Gewährung einer angemessenen und gerichtlich überprüfbaren Barabfindung herbeizuführen (Squeeze-out). Die Durchführung des Squeeze-out wird zu einer Beendigung der Börsennotierung der LHS-Aktien führen (vgl. Ziffer 8.5 (a) dieser Angebotsunterlage). Falls die Hauptversammlung der LHS die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschließt, wären für die Höhe der zu gewährenden Barabfindung die Verhältnisse der LHS zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien maßgeblich. Die Rechtmäßigkeit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis von EUR 22,50 je LHS-Aktie entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. (b) Gemäß § 39c WpÜG können Aktionäre, die das Angebot nicht innerhalb der Weiteren Annahmefrist angenommen haben, das Angebot noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist annehmen, sofern der Bieter berechtigt ist, nach § 39a WpÜG einen Antrag an das zuständige Gericht zu stellen, dass ihm die Aktien der verbleibenden übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss übertragen werden ("Andienungsrecht"). Diese Berechtigung des Bieters zur Stellung eines Antrags gemäß § 39a WpÜG besteht insbesondere nur, wenn ihm nach der Durchführung des Angebots mindestens 95 % des Grundkapitals der LHS gehören. Erfüllt der Bieter die ihm gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder Abs. 2 WpÜG obliegende Veröffentlichungspflicht über das Erreichen der für einen Ausschluss nach § 39a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungshöhe von 95 % des Grundkapitals der LHS nicht (vgl. auch Ziffer 20 (c) dieser Angebotsunterlage), beginnt die Frist von drei Monaten, innerhalb derer das Andienungsrecht ausgeübt werden kann, erst mit Erfüllung dieser Verpflichtung. (c) LHS-Aktien, für die das Angebot nicht angenommen worden ist, können auch weiter an den Börsen gehandelt werden, an denen LHS-Aktien bisher gehandelt werden. Der gegenwärtige Börsenkurs der LHS-Aktien kann jedoch die Tatsache reflektieren, dass der Bieter am 5. Juni 2007 seine Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots zu EUR 22,50 je LHS-Aktie veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob sich der Kurs der LHS-Aktie auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau halten wird, wenn das Angebot nicht angenommen wird. Falls dieses Angebot erfolgreich ist, ist zudem zu erwarten, dass das Angebot von und die Nachfrage nach LHS-Aktien nach -44- Abschluss des Angebots geringer als heute sein werden und somit die Liquidität der Aktie sinkt. Es ist deshalb möglich, dass Kauf- und Verkaufsorders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Darüber hinaus könnte die mögliche Einschränkung der Liquidität der LHS-Aktie dazu führen, dass es in der Zukunft zu wesentlich stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit kommt. (d) Falls der Bieter nach Durchführung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt wenigstens 75 % des Grundkapitals der LHS hält, wird er (oder Ericsson oder eine anderes Unternehmen der Ericsson-Gruppe) – insbesondere dann, wenn er eine Beteiligung von weniger als 95 % des Grundkapitals der LHS hält – prüfen, einen Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag im Sinne von § 291 Abs. 1 AktG mit der LHS abzuschließen (vgl. Ziffer 8.5 (b) dieser Angebotsunterlage). Sofern ein Beherrschungsvertrag zwischen dem Bieter, Ericsson oder einem anderen Unternehmen der Ericsson-Gruppe als herrschender und der LHS als beherrschter Gesellschaft abgeschlossen würde, wäre die kontrollierende Gesellschaft dem Vorstand der LHS gegenüber berechtigt, bindende Weisungen hinsichtlich der Leitung der LHS zu erteilen. Sollte zusätzlich ein Gewinnabführungsvertrag zwischen dem Bieter, Ericsson oder einem anderen Unternehmen der Ericsson-Gruppe einerseits und der LHS andererseits abgeschlossen werden, würde die LHS den gesamten Gewinn an den Bieter abführen müssen. In beiden Fällen wäre der Bieter verpflichtet, jeglichen eventuellen Jahresfehlbetrag der LHS auszugleichen. Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag einen angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre des beherrschten Unternehmens durch eine auf die Anteile am Grundkapital bezogene wiederkehrende Geldleistung vorsehen. Die Angemessenheit dieser Ausgleichszahlung, für die die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung des beherrschten Unternehmens über den Beherrschung- und/oder Gewinnabführungsvertrag maßgeblich sind, kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Nach § 305 Abs. 1 und 2 AktG muss ein Beherrschung- und/oder Gewinnabführungsvertrag ferner die Verpflichtung des herrschenden bzw. gewinnberechtigten Unternehmens enthalten, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs dessen Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung zu erwerben. Die Gesetzmäßigkeit der Höhe der Abfindung, für welche die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung des beherrschten Unternehmens über den Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag maßgeblich sind, kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werde. Der Betrag der angemessenen Barabfindung je LHS-Aktie könnte dem hier angebotenen Kaufpreis in Höhe von EUR 22,50 je LHS-Aktie entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. Unter Umständen kann die Abfindung auch in Aktien des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens bestehen. (e) Der Bieter wird nach dem erfolgreichen Vollzug dieses Angebots voraussichtlich über die erforderliche qualifizierte Mehrheit verfügen, um mit gewissen Einschränkungen alle wichtigen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen in einer Hauptvers- -45- ammlung der LHS durchzusetzen, wie z.B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlung, Verschmelzung und Auflösung (einschließlich der sogenannten übertragenden Auflösung). Mit einigen der genannten Maßnahmen wäre nach deutschem Recht die Pflicht des Bieters verbunden, den Minderheitsaktionären jeweils auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der LHS ein Angebot zu machen, ihre Aktien gegen eine angemessene Abfindung zu erwerben oder einen Ausgleich zu gewähren. Da diese Unternehmensbewertung auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der LHS über die jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abstellen müsste, könnte ein Ausgleichs- und/oder Abfindungsangebot wertmäßig dem Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Die Durchführung einiger dieser Maßnahmen würde zu einer Beendigung der Börsennotierung der LHS-Aktien führen. (f) Nach der Durchführung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt könnte die LHS in Erwägung ziehen, einen Widerruf der Zulassung der LHS-Aktien zum Prime Standard-Segment des Amtlichen Markts zu betreiben, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall würden die LHS-Aktionäre nicht mehr von den strengen Berichtspflichten des Prime Standards profitieren. 17. KEINE GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTEN VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS DER LHS Es wurde keinem Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats der LHS vom Bieter oder Ericsson Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Angebot gewährt, noch sind solche einem Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied in Aussicht gestellt worden. Zu einer Darstellung der Unwiderruflichen Versprechen des LHSManagements, vgl. Ziffer 5.5.1 dieser Angebotsunterlage. 18. FINANZBERATER, BEGLEITENDE BANK Die ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main, und ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Schweden, Stockholm, sowie die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, haben den Bieter bei der Vorbereitung und Durchführung dieses Angebots beraten. Die Commerzbank AG, ZCM-CMAD, Mainzer Landstraße 153, D-60327 Frankfurt am Main, Telefax: +49 69 136-44598, koordiniert die technische Durchführung und Abwicklung des Angebots. 19. STEUER Die Veräußerung der Aktien der LHS aufgrund der Annahme dieses Angebots kann zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns oder zu einem steuerlich gegebenenfalls -46- berücksichtungsfähigen Veräußerungsverlust führen. Insoweit gelten die allgemeinen deutschen steuerrechtlichen Bestimmungen. Je nach den Verhältnissen des Akktionärs können auch ausländische steuerliche Regelungen zur Anwendung kommen. Der Bieter empfiehlt den LHS-Aktionären, vor Annahme des Angebots steuerliche Beratung einzuholen, die ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigt. 20. VERÖFFENTLICHUNG UND MITTEILUNGEN (a) Der Bieter hat am 5. Juni 2007 seine Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots für LHS-Aktien veröffentlicht. (b) Diese Angebotsunterlage wird am 9. Juli 2007 in Übereinstimmung mit den zwingenden Vorschriften des § 14 Abs. 3 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet unter der Adresse http://www.ericsson.com/ericsson/investors/index.shtml und durch Bereithalten von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank AG, ZCM-CMAD, Mainzer Landstraße 153, D-60327 Frankfurt am Main, Telefax: +49 69 136-44598, veröffentlicht. Die Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe wird am 9. Juli 2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. (c) Veröffentlichungen des Bieters nach § 23 Abs. 1 oder Abs. 2 WpÜG werden im Internet unter der vorgenannten Adresse sowie im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. (d) Veröffentlichungen des Bieters über den Eintritt oder Nichteintritt von oder den Verzicht auf Angebotsbedingungen sowie die Bedingungen für den Paketanteilskaufvertrag werden im Internet unter der vorgenannten Adresse und im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. 21. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Das Angebot sowie die durch dessen Annahme zustande kommenden Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Angebot ist, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt am Main. -47- ANLAGE 1: DEFINITIONSVERZEICHNIS Andienungsrecht................................44 Angebot ................................................5 Angebotpreis ......................................12 Angebotsbedingungen.......................34 Angebotsunterlage...............................5 Annahmeerklärung ...........................28 Annahmefrist .....................................13 BaFin ....................................................5 Bankarbeitstag.....................................7 Bieter ....................................................5 Depotführende Bank .........................28 EG-Fusionskontrollverordnung.......33 Ericsson ..............................................14 Ericsson-Gruppe................................14 EUR ......................................................6 Gesamttransaktionskosten ...............36 IFRS....................................................16 Kommission........................................33 LHS.......................................................5 LHS-Aktie ..........................................12 LHS-Aktionäre ....................................5 LHS-Gruppe........................................ 7 Nachträglich zum Verkauf eingereichte LHS-Aktien.................. 31 Nachträgliche Annahmeerklärung.. 31 Paketanteilskaufvertrag ................... 18 Phase II .............................................. 33 SEK ...................................................... 6 Squeeze-out........................................ 25 Unwiderrufliche Versprechen ......... 19 Unwiderrufliche Versprechen der Institutionellen Anleger.................... 18 Unwiderrufliche Versprechen des LHS-Managements ........................... 18 Vorerwerbe........................................ 19 Weitere Annahmefrist ...................... 13 WpÜG .................................................. 5 Zentrale Abwicklungsstelle.............. 28 Zielgesellschaft .................................... 5 Zum Verkauf eingereichte LHSAktien................................................. 29 -49- ANLAGE 2: GEMEINSAM MIT DEM BIETER HANDELNDE PERSONEN NACH § 2 ABS. 5 WPÜG Gesellschaft Adresse Land ACCESO MULTIPLE EN EL TIEMPO ERICSSON S.A. Oficentro Torre de la Sabana, Sabana Norte, de la Oeste, noveno piso Agencia Nissan 500 metros COSTA RICA ERICSSON AMPLIFIED TECHNOLOGIES INC. 6300 Legacy Drive Plano, TX 75024 USA ERICSSON MICROWAVE ELECTRONICS GMBH Ernst-Melchior-Gasse 24 A-1020 Wien ÖSTERREICH AB AULIS Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON BUSINESS CONSULTING MALAYSIA SDN BHD 3420 Persiaran Sepang 63000 Cyberjaya Selangor Darul Ehsan MALAYSIA ERICSSON BUSINESS CONSULTING NETHERLAND B.V. Ericssonstraat 2 5121 ML Rijen NIEDERLANDE BEIJING ERICSSON COMMUNICATION SYSTEMS COMPANY LTD. 1172, Jing An Center, No.8, Beisanhuan East Rd, Chaoyang Dist,Beijing P.R.C. 100028 CHINA ERICSSON (CHINA) COMMUNICATIONS CO. LTD. 10B, Hanwei Plaza No. 7 Guanghua Lu, Chaoyang 100004 Beijing P.R .China CHINA COMPANIA ERICSSON URUGUAY S.A. Lima St. 1200 Montevideo URUGUAY COMPANIA ERICSSON S.A.C.I. Av. Gral. Güemes 676 PB (B1638CJF) Vte. Lopez ARGENTINIEN ERICSSON CHILE S.A. Avenida Vitacura N° 2939, piso 17, Las Condes Santiago CHILE COMPANIA ERICSSON SOCIEDAD ANONIMA Av. Javier Prado Oeste 203. Piso 6. San Isidro PERU CHONGQING ERICSSON TECHNOLOGY CO. LTD. 32F, Hilton Chongqing Kingrun Tower, No.131 Zhong Shan San Lu, Yu Zhong District, Chongqing CHINA -50- Gesellschaft Adresse Land CIA ANONIMA ERICSSON Avenida Diego Cisneros, Edificio Roche, piso 2 Urbanización Los Cortijos Caracas VENEZUELA ERICSSON MOBILE DATA APPL. TECH. R&D (GUANGZHOU) CO. LTD 44-46 Jianzhung Road, Tian He Software Park 510665 Guangzhou, P.R. China CHINA ERICSSON CABLES HOLDING AB c/o Ericsson Network Technologies Aktiebolag Kabelvägen 1 824 82 HUDIKSVALL SCHWEDEN CHONGQING ERICSSON COMMUNICATION CO. LTD. 1/F, Building A,Information & Technology Park Economic & Technological Development Zone Chongqing, 400060, P.R. CHINA ERICSSON LOROM TECHNOLOGY (HANGZHOU) CO. LTD. 56, 2nd Jianshe Road, Xiaoshan Economic & Technical Development Zone Hangzhou, Zhejiang 311215 P.R. China CHINA ERICSSON CLO LTD. Midleton Gate, Guilford business Park Surrey, GU28SG VEREINIGTES KÖNIGREICH ERICSSON CAMEROON 1st Floor , GICAM Building , Bonanjo, Douala KAMERUN ERICSSON COMPONEDEX LTD. Midleton Gate, Guilford business Park Surrey, GU28SG VEREINIGTES KÖNIGREICH ERICSSON RADIO TECHNOLOGY (CHENGDU) CO. LTD. 4F, No, 4 Building, Tianfu Avenue, South Hi tech Zone Incubation Chengdu 610041, Sichuan Park- CHINA ERICSSON CELLULAR LTD. 204 - 206 Thorndon Quay Wellington NEUSEELAND DAMESUR S.A. Lima St. 1200 Montevideo URUGUAY DALIAN ERICSSON SHORTRANGE WIRELESS CONNECTION CO. LTD. No.8 Kehai Street, Qixianling, Dalian, 116023 CHINA ERICSSON S.R.L. Via Anagnina, 20300118 Roma ITALIEN ERICSSON AB Torshamnsgatan 23 16483 Stockholm SCHWEDEN -51- Gesellschaft Adresse Land AUDILOG S.A. 6/8 rue Ampère 91300 Massy FRANKREICH ERICSSON ALGERIE S.A.R.L. 71, rue Mohamed Belkacemi, El-Madania (Oued Kniss) 16075 Algiers ALGERIEN ERICSSON ACADEMY (MALAYSIA) SDN BHD 1st Floor, Lot 3, Jalan Keluli 15/16 40722 Shah Alam MALAYSIA ERICSSON AG Ruchstuckstrasse 21 CH-8306 Bruttisellen SCHWEIZ ERICSSON ADVANCED TECHOLOGY PROGRAMS S.A. Attiki Road (40,2 km) 19002 Paiania GRIECHENLAND ERICSSON ATM ACCESS PTY. LTD. 37/360 Elizabeth Street Melbourne VIC 3000 AUSTRALIEN ERICSSON D.O.O. Fra Andela Zvizdovica 1, UNITIC Tower B 71000 Sarajevo BOSNIENHERZEGOVINA ERICSSON DE BOLIVIA TELECOMUNICACIONES S.A. Calle 9A Norte Nº11,final calle 9 Este, Equipetrol Santa Cruz BOLIVIEN ERICSSON ENTERPRISE AB LM Ericssons väg 30, 126 25 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON PARTICIPACOES LTDA Rua Maria Prestes Maia 300 , 6º andar - sla 6B Vila Guilherme - zip 02047-901 São Paulo - SP BRASILIEN LM ERICSSON BANGLADESH LTD. SMC Tower 2nd Floor33 Banani C/A DHAKA-1213 BANGLADESCH ERICSSON BUSINESS SUPPORT (BSC) NETHERLANDS B.V. Ericssonstraat 2 5121 ML Rijen NIEDERLANDE OEMTEL GERENCIAMENTO E SERVICES LTDA Rua Joao Inacio , 1100 zip 90230-181 Porto Alegre - Rs BRASILIEN ERICSSON S.A./N.V. Bourgetlaan 44, 1130 Bruxelles BELGIEN ERICSSON SERVICOS DE TELECOMUNICACOES LTDA Rua Maria Prestes Maia, 300 Vila Guilherme zip 02047-901 São Paulo - SP BRASILIEN ERICSSON TECHNOLOGY LICENSING AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN -52- Gesellschaft Adresse Land ERICSSON NETWORK TECHNOLOGIES AB Kabelvägen 1 824 82 Hudiksvall SCHWEDEN ERICSSON COMMUNICATIONS (HONG KONG) LIMITED 12 FLOOR, DEVON HOUSE TAIKOO PLACE 979 KINGS ROAD CHINA ERICSSON (MALAYSIA) SDN BHD 3420 Persiaran Sepang 63000 Cyberjaya, Selangor Darul Ehsan MALAYSIA ERICSSON PAKISTAN (PVT) LTD. SAUDI PAK TOWER. SECOND FLOOR, 61-A, JINNAH AVENUE BLUE AREA. ISLAMABAD PAKISTAN ERICSSON CORPORATIA AO ul. 8 Marta, 12 125083 Moscow RUSSISCHE FÖDERATION ERICSSON (THAILAND) LTD. 20th Floor, Suntowers Building B, 123 Vibhavadee Rangsit Road, Chatuchak Bangkok 10900 THAILAND ERICSSON SPOL. S.R.O. Sokolovska 79, cp.192 Rubin Office Center 186 000 Praha 8 TSCHECHISCHE REPUBLIK ERICSSON GESTAO E SERVICOS DE TELECOMUNICACOES LTDA. Av. Raimundo Pereira de Magalhães, 3305 5th floor Pirituba São Paulo - SP BRASILIEN ERICSSON TELECOMUNICACOES S.A. Rua Maria Prestes Maia, 300 Vila Guilherme zip 02047-901 São Paulo - SP BRASILIEN ERICSSON DE COLOMBIA S.A. Calle 93 B N. 16-47 Bogotá KOLUMBIEN ERICSSON GMBH Fritz-Vomfelde-Straße 26 40457 Düsseldorf DEUTSCHLAND ERICSSON DE GUATEMALA S.A. 5a. Avenida 5-55 zona 14, Torre I - Nivel 16 Oficina 1601, Europlaza, Guatemala C.A. 01014 GUATEMALA ERICSSON DE PANAMA S.A. Edificio Banco Atlántico Calle 50 Y 53, Piso 3 PANAMA ERICSSON EESTI AS Jaervevana tee 9 ESTLAND ERICSSON SERVICES IRELAND LTD. Beech Hill, Clonskeagh Dublin 4. IRLAND -53- Gesellschaft Adresse Land ERICSSON EGYPT LTD. KM 28,smart village cairo Alex Road Building B86 P.O Box 27-12577 Cairo Giza ÄGYPTEN ERICSSON ESPANA S.A. C/ Retama 1 28045 Madrid SPANIEN ERICSSON TELEPHONE SALES CORPORATION AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ENTRISPHERE INC. 2770 San Tomas Expy Santa Clara, CA 95051 USA AB CS FINANS Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON CREDIT AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON FINANCE AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON TELEPHONE CORPORATION INDIA AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON PROJECT FINANCE AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN AKTIEBOLAGET L M ERICSSON FINANS Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN R.S.E. RADIO SISTEMAS DE COSTA RICA S.A. Oficentro Torre de la Sabana, Sabana Norte de la oeste, noveno piso Agencia Nissan 500 metros COSTA RICA ERICSSON BUSINESS FINANCE AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON GOVERNMENT SOLUTIONS INC. 6300 Legacy Drive, Plano Texas 75024 USA ERICSSON GEORGIA LTD 10-th Floor, 74 Chavchavadze Ave., 0162 Tbilisi GEORGIEN ERICSSON HOLDING INTERNATIONAL B.V. Ericssonstraat 2, Rijen NIEDERLANDE ERICSSON LTD. 12/F., Devon House Taikoo Place, 979 Kings Road, Quarry Bay, Hong-Kong CHINA -54- Gesellschaft Adresse Land ERICSSON NEDERLAND B.V Ericssonstraat 2 5121 ML Rijen NIEDERLANDE ERICSSON DE HONDURAS S.A. Ericsson de Honduras Edificio Plaza America, Tercer Piso, Junto a SEARS Tegucigalpa HONDURAS B.V. MULTIMEDIA VP Ericssonstraat 2 5121 ML Rijen NIEDERLANDE ERICSSON HYLINK AS Isebakkeveien 25 Box 1053 No 1787 Berg i Ostfold NORWEGEN ERICSSON EUROPEAN SUPPORT CENTRE SNC/VOF Bourgetlaan 44 1130 Brussel BELGIEN P.T. ERICSSON INDONESIA Wisma Pondok Indah 10th Floor JL.Sultan Iskandar Muda V TA Jakarta 12310 INDONESIEN ERICSSON INDIA PRIVATE LTD. DLF Cyber Citi, Sector 25a Gurgaon-122002, Haryana INDIEN ERICSSON NETWORKS MOBILE IP AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON KOREA LIMITED 18F. Kangnam Bldg. 1321-1 Seocho-dong, Seocho-ku Seoul, 137-070 REP. KOREA ERICSSON KENYA LIMITED Sclaters House, 2nd floor Parklands Road, Westlands KENIA TOO ERICSSON KAZAKHSTAN 43, Dostyk avenue, 480021 Almaty, Kazakhstan, 5 fl. KASACHSTAN ERICSSON LEBANON COMMUNICATIONS S.A.R.L. Sin El-Fil Roundabout P.O.Box: 55334 Beirut LIBANON ELECTRA INSURANCE LIMITED Fitzwilliam Square 38/39 Dublin 2 IRLAND ERICSSON LATVIA SIA Kr.Valdemara iela 21, Riga, LV-1010 LETTLAND ERICSSON EUROLABS NETHERLANDS B.V. Ericssonstraat 2, 5121 ML Rijen NIEDERLANDE -55- Gesellschaft Adresse Land DS CONTRACTING AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN UAB ERICSSON LIETUVA Vokieciu 26, LT-01130 Vilnius LITAUEN ERICSSON SERVICES LTD. Midleton Gate Guilford Business Park Guilford, Surrey GU2 8SG VEREINIGTES KÖNIGREICH ERICSSON CANADA INC. 5255 Satellite Drive Mississauga, Ontario L4W 5E3 KANADA ERICSSON MOBILE COMMUNICATIONS JAPAN K.K. Koraku Mori Building 1-4-14 Koraku, Bunkyo-ku Tokyo 112-0004, JAPAN ERICSSON MOBILE COMMUNICATIONS SDN BHD 3420 Persiaran Sepang 63000 Cyberjaya, Selangor Darul Ehsan MALAYSIA ERICSSON MAROC SARL Centre d'Affaires Aile Sud de Hay Riad Bd Er-Ryad Av Annakhil Rabat MAROKKO ERICSSON MOBILE PLATFORMS AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON SDN. BHD. 3420 Persiaran Sepang 63000 Cyberjaya, Selangor Darul Ehsan MALAYSIA NANJING ERICSSON PANDA COMMUNICATION COMPANY LTD. No.32 Chi Tian Road Jiang Ning Economic&Technology Development Zone Nanjing, P.R. China CHINA ERICSSON NETWORK SERVICES GMBH Fritz-Vomfelde-Straße 26 40547 Düsseldorf DEUTSCHLAND ERICSSON NETWORK SERVICES S.L. C/ Retama 1, 28045 Madrid SPANIEN ERICSSON TELEKOMUNIKASYON A.S. Uso Center Building No:61 Maslak / Istanbul TÜRKEI ERICSSON NETWORK SERVICES B.V. Ericssonstraat 2 (temp) 5121 ML Rijen NIEDERLANDE ERICSSON TELECOMMUNICATIONS PTE LTD. 510 Thomson Rd #18-00 SLF Building Singapore 298135 SINGAPUR -56- Gesellschaft Adresse Land ERICSSON TELECOMMUNICATIONS INC. Building, 3rd Avenue Corner 20th Floor Net Square Bonifacio Global City Crescent Park West 1634 Taguig PHILIPPINEN ERICSSON THAI NETWORKS COMPANY LTD. 20th Floor, Suntowers Building B, 123 Vibhavadee Rangsit Road, Chatuchak Bangkok 10900 THAILAND ERICSSON COMMUNICATIONS LTD. 204 - 206 Thorndon Quay Wellington NEUSEELAND LM ERICSSON ISRAEL LTD. 17 Amal St. Rosh Haayin 48092 ISRAEL ERICSSON AUSTRALIA PTY. LTD. 37/360 Elizabeth Street, Melbourne VIC 3000 AUSTRALIEN ERICSSON SP.ZO.O. Brama Zachodnia, Al. Jerozolimskie 92 00-807 Warsaw POLEN ERICSSON CARIBBEAN INC. 654 MUNOZ RIVERA AVE. SUITE 1710 SAN JUAN, PR 00918-4141 PUERTO RICO ERICSSON PROJECT SERVICES LTD. PO BOX 148 Kelvin Drive Woodmead 2121, Johannesburg SÜDAFRIKA ERICSSON DEL PARAGUAY S.A. Avda. Mcal. López 965 esq. Pedro García - Asunción PARAGUAY ERICSSON DE COSTA RICA S.A. Oficentro Torre de la Sabana, Sabana Norte de la oeste, noveno piso Agencia Nissan 500 metros San José COSTA RICA MARCONI S.P.A. Via Anagnina 203 00040 Roma ITALIEN AB ERIFON (HEAD OFFICE) Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON TAIWAN LTD. 5f,35,lane 11, Kuang Fu n. Rd. Taipei 105 TAIWAN ERICSSON SOUTH AFRICA (PTY) LTD. 148 Klevin Drive Woodmead, Johannesburg SÜDAFRIKA ERICSSON SVERIGE AB LM Ericssons väg 30 126 25 Stockholm SCHWEDEN -57- Gesellschaft Adresse Land ERICSSON FRANCE 6/8 rue Ampère 91300 Massy FRANKREICH ERICSSON SHARED SERVICES AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON TELECOMMUNICATIONS LANKA (PVT) LTD. Ericsson Telecommunications Lanka (Pvt) Ltd 240 High Level Road Colombo 06 SRI LANKA ERICSSON EXPERTISE CENTER SDN BHD 3420 Persiaran Sepang, 63000 Cyberjaya Selangor Darul Ehsan MALAYSIA ERICSSON EL SALVADOR S.A. DE C.V. 89 Avenida Norte y Calle El Mirador,Edificio World Trade Center, Torre II, Local 201 Colonia Escalon, San Salvador. EL SALVADOR ERICSSON TELECOMMUNICATIONS BULGARIA EOOD 73, Pirin Street 1680 Sofia BULGARIEN ERICSSON (CHINA) COMPANY LTD. Ericsson(China) Company Ltd. 26A, Hanwei Plaza No.7 Guanghua Lu, Chaoyang District Beijing 100004, P.R. China CHINA ERICSSON TEST ENVIRONMENTS AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON TELEPHONE CORPORATION FAR EAST AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON (HELLAS) TELECOMMUNICATIONS EQUIPMENT S.A. Attiki Road 40,2 km 19002 Paiania GRIECHENLAND ERICSSON HUNGARY LTD. Laborc Str. 1. 1037 BUDAPEST, UNGARN ERICSSON LTD. Midleton Gate, Guildford Business Park, Guilford, Surrey GU2 8SG, VEREINIGTES KÖNIGREICH ERICSSON TELECOMMUNICATIE B.V. Ericssonstraat 2 5121 ML Rijen NIEDERLANDE ERICSSON A/S Ericsson AS PO BOX 164 NO-1371 ASKER NORWEGEN -58- Gesellschaft Adresse Land ERICSSON TELECOMMUNICATIONS ROMANIA S.R.L. SOSEAUA NICOLAE TITULESCU NR.4 –8 CLADIREA AMERIC 011141 BUCHAREST RUMÄNIEN ERICSSON DATACOM INC. 6300 Legacy Drive Plano, TX 75024 USA ERICSSON INC. 6300 Legacy Drive Plano, TX 75024 USA ERICSSON D.O.O. Dunajska 63, 1000 Ljubljana SLOWENIEN ERICSSON AXXESSIT AS Isebakkeveien 25 Box 1053 No 1787 Berg i Ostfold NORWEGEN ERICSSON D.O.O. ZA TELEKOMUNIKACIJE Vladimira Popovica 611070 Novi Beograd SERBIEN ERICSSON NETWORK DISTRIBUTION AS Torshamnsgatan 39 164 80 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON NETWORK DISTRIBUTION AB Torshamnsgatan 39 164 80 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON GÄMSTA AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON VIRTUAL OFFICE AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN FASTIGHETS AB TELEFONLUREN Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN MULTILET COMMUNICATIONS AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON HOLDING II INC. (GEU) 6300 Legacy Drive Plano, TX 75024 USA GUANGZHOU TEMINSSON COMMUNICATION CO. LTD. 28th Floor, Jinshan Mansion, No 248, Wushan Road,Tian CHINA GUANGDONG ERICSSON TECHNOLOGY CO. LTD. Floor 21, Jie Tai Plaza218-222 Zhong Shan Road 6 Guangzhou 510180 CHINA -59- Gesellschaft Adresse Land HEILONGJIANG ERICSSON TECHNOLOGY CO. LTD. No.16 Tianshun Street, Nanggang District Harbin 150036 Heilongjiang Province, P.R. China CHINA IMMOBILIARE ERICSSON S.P.A. Via Anagnina .203 00118 Roma ITALIEN ERICSSON INTERNET PAYMENT EXCHANGE AB Box 1 Gesällvägen 23, 17281 Sundbyberg SCHWEDEN ERICSSON SYSTEMS AND SERVICES PJSC 133 Molla Sadra Avenue, Tehran 19936 IRAN ERICSSON INTERNATIONAL SERVICES B.V. Ericssonstraat 2 P.O. Box 8 5121 AA Rijen NIEDERLANDE KUWAIT ERICSSON TELEPHONE EQUIPMENT AND SERVICES P.O.BOX 5979 13060 SAFAT KUWAIT ERICSSON COMMUNICATIONS CZECH SPOL S.R.O. Sokolovska 79/192 186 00 Prague 8 TSCHECHISCHE REPUBLIK LM ERICSSON HOLDING AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN LM ERICSSON HOLDINGS LTD. Beech Hill, Clonskeagh, Dublin 4. IRLAND L M ERICSSON INTERNATIONAL AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON LANGCHAO WIRELESS TECHNOLOGY CO. LTD. 11F, West Tower, Century Plaza Qingdao Hi-Tech Industrial Park Qingdao 266061, P.R. China CHINA ERICSSON DANMARK A/S SLUSEHOLMEN 8 2450 KOBENHAVN SV DÄNEMARK TELEFONAKTIEBOLAGET LM ERICSSON Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN OY L M ERICSSON AB Hirsalavägen 11 02420 Jorvas FINNLAND L M ERICSSON LIMITED Beech Hill, Clonskeagh Dublin 4 IRLAND L M ERICSSON (NIGERIA) LTD. 17 Walter Carrington Crescent, Victoria Island Lagos NIGERIA -60- Gesellschaft Adresse Land BEIJING MARCONI COMMUNICATIONS TECHNOLOGY CO. LTD. Room 1708-1709, Tower E2, Oriental Plaza, No. 1 Ea Chang An Ave., Beijing 100738, P.R. China CHINA SHANGHAI MARCONI COMMUNICATIONS EQUIPMENT CO. LTD. 5-6 Floor, 489 Xi Zang Road(North), Zha Bei Distri Shanghai 200071 P.R. China CHINA ERICSSON FEDERAL INC. Fifty Columbia Corporate Center 10500 Little Patuxent Parkway Suite 400, Columbia Maryland 21044 USA ERICSSON MICROELECTRONICS HOLDING AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN MIDICEL, S.A. DE C.V. PROLONGACION PASEO DE LA REFORMA 1015 SANTA FE ZC 01376 MEXICO DISTRITO FEDERAL DELEGACION ALVARO OBREGON MEXIKO CHENGDU MARCONI COMMUNICATIONS LTD. Standardised Factory Building, 23B1 C1 High-Tec Zo Wainan Yongfen Road section II, Chengdu, P.R. China 610041 CHINA ERICSSON MARCONI TELECOMNICACOES LTDA. Estrada da Aldeinha, 400 Alphaville Barueri - São Paulo BRASILIEN MARCONI ITALIANA ASIA PACIFIC (MALAYSIA) SDN BHD Lot 24 Kulim Industrial Estate 09000 Kulim Kedah MALAYSIA ERICSSON OPTOELECTRONICS AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON POWER MODULES AB L M Ericssons väg 30 126 25 Stockholm SCHWEDEN MARCONI COMMUNICATIONS SOUTH AFRICA (PTY) LTD. International Business Gateway Corner New & Sixth roads, Midrand 1685 Gauteng SÜDAFRIKA MARCONI SUD S.P.A. Area Ind. ASI Strada Casapuzzano Marcianise (CE) ITALIEN GUILIAN MARCONI TELECOM LTD. No. 98 Liuhe Road Guilin 541004, P.R.China CHINA -61- Gesellschaft Adresse Land NIPPON ERICSSON K.K. Koraku Mori Building 1-4-14 Koraku, Bunkyo-ku Tokyo 112-0004 JAPAN ERICSSON NETWORK SERVICES ITALY S.P.A. Via Anagnina 203 00040 ROMA ITALIEN ERICSSON NETWORK TECHNOLOGIES HOLDING AB Kabelvägen 1 824 82 Hudiksvall SCHWEDEN NETWISE AB Isafjordsgatan 15 164 22 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON OMAN LLC P.O.Box 1945, PC-112,Ruwi Assarain House No. E 1st Floor, Bldg 65,Way No.2316, AlKhuwair SULTANAT OMAN AKTIEBOLAGET PARENTESEN Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN REDBACK NETWORKS INC. 300, Holger Way 95134 San Jose Santa Clara, California USA REDBACK NETWORKS INTERNATIONAL INC. Corporation Trust Center 1209 Orange Wilmington 19801 DE USA REDBACK NETWORKS KK 12th Floor, Shinjuku Mitsui Bldg, No 2, 211 Nishishinjuku, 3-chome, Tokyo JAPAN REDBACK NETWORKS INTERNATIONAL B.V. Braingate Building Rivium Boulevard 301321 6th Floor Capelle aan den Ijssel Rotterdam NIEDERLANDE REDBACK NETWORKS GMBH Eurohaus, Lyoner Strasse 26, Offices 714 & 717, 60528 Frankfurt am Main DEUTSCHLAND REDBACK NETWORKS DO BRAZIL LTDA. Rua Manoel da Nobrega 1280-10th Floor 04001-004 Sao Paulo BRASILIEN REDBACK NETWORKS SPAIN S.L. Camino Cerro de los Gamos, 1-Eidfl1, 28224Pozuelo de Alarcon Madrid SPANIEN REDBACK NETWORKS CANADA INC. 4190 Still Creek Drive Burnaby BC KANADA MERLIN SYSTEMS INC. 9464 W. Fairview Av 83704 Boise, ADA IDAHO USA -62- Gesellschaft Adresse Land REDBACK NETWORKS KOREA INC. Glass Tower, 946-1 Daechi- dong, Gangnam-gu Seoul REP. KOREA LLC "REDBACK NETWORKS" Radisson Business Center, Office 613Europe Square 2 Moscow RUSSISCHE FÖDERATION. REDBACK NETWORKS INDIA PRIVATE LIMITED 8/28 W.E.A. 3rd Floor Abdul Aziz Marg Karol Bagh New Delhi INDIEN REDBACK DE MEXICO S.A. DE C.V. Cuernavaca No. 106, Col. CondesaC.P. 06140, Mexico, Distrito Federal MEXIKO 610381 B.C. INC. 15th Floor, The Grosvenor Building 1040 West Georgia Street, c/o Fraser, Vancouver KANADA 610380 B.C. INC. 15th Floor, The Grosvenor Building 1040 West Georgia Street, c/o Fraser, Vancouver KANADA REDBACK NETWORKS INC. 100 Headquarters Drive San Jose, CA 95134-1362 USA ERICSSON PARTICIPATIONS FRANCE SAS 6/8 rue Ampère 91300 MASSY FRANKREICH RE-ELECTRA Fitzwilliam Square 38/39, Dublin 2 IRLAND ERICSSON REINSURANCE S.A. 19 Rue De Bitbourg, L-2015 Luxembourg LUXEMBURG ERICSSON SLOVAKIA SPOL. S.R.O. Roznavská 24 821 04 Bratislava SLOWAKEI SCANCABLES AB Torshamnsgatan 39 164 80 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON AUSTRIA GMBH Ernst-Melchior-Gasse 24 A-1020 Wien ÖSTERREICH SHANGHAI ERICSSON SIMTEK ELECTRONICS COMPANY LTD. No.33 Fuhua Road Jiading District Shangha 201818 CHINA ERICSSON HOLDING LTD. Midleton Gate, Guildford Business Park, Guildford, Surrey, GU2 8SG VEREINIGTES KÖNIGREICH ERICSSON TELECOMUNICACOES LDA. Ed. Infante D. Henrique- Quinta da Fonte 2770-192 Paço de Arcos PORTUGAL ERICSSON SYNERGY LTD. 204 - 206 Thorndon Quay Wellington NEUSEELAND -63- Gesellschaft Adresse Land ERICSSON LEBANON SARL Sin El-Fil Roundabout P.O.Box: 55334 Beirut LIBANON TANDBERG TELEVISION INC. UNITED STATES 25910 Acero Street Mission Viejo CA 92691 USA TANDBERG TELEVISION-N2 BROADBAND INC. UNITED STATES 4500 River Green Parkway Duluth, Atlanta GA 30096 USA GOLDPOCKET INTERACTIVE INC. UNITED STATES 12910 Culver blvd Los Angeles CA 90066 USA GOLDPOCKET INTERACTIVE TECHNOLOGIES INC. 12910 Culver blvd Los Angeles CA 90066 USA GOLDPOCKET TECHNOLOGIES LLC 12910 Culver blvd Los Angeles CA 90066 USA GOLDPOCKET ITV INC. 12910 Culver blvd Los Angeles CA 90066 USA WATCHPOINT MEDIA INC. 12910 Culver blvd Los Angeles CA 90066 USA SKYSTREAM NETWORKS, INC. UNITED STATES 455 DeGuigne Drive Sunnyvale CA 94085-3890 USA TANDBERG TELEVISION CANADA INC. 1139 Alloy Drive Thunder Bay, ON P7B6M8 KANADA TANDBERG TELEVISION GMBH GERMANY Freisinger Str 1 85737 Ismaning DEUTSCHLAND TANDBERG TELEVISION HOLDING GMBH Antonienstr. 1 80802 München DEUTSCHLAND TANDBERG TELEVISION AVS GMBH & CO KG Schwalbacher Str. 12 65321 Heidenrod DEUTSCHLAND TANDBERG TELEVISION VERWALTUNGS GMBH Schwalbacher Str. 12 65321 Heidenrod DEUTSCHLAND -64- Gesellschaft Adresse Land TANDBERG TELEVISION LTD. UNITED KINGDOM Unit 2, Strategic Park Comines Way, Hedge End Southhampton, UK SO30 4D4 VEREINIGTES KÖNIGREICH TANDBERG TELEVISION PTY LTD. AUSTRALIA 1 Elizabeth Plaza North Sydney NSW 2060 AUSTRALIEN TANDBERG TELEVISION BVI (CHINA) No. 66 Nan Li Shi Lu Xicheng District Beijing Canway Building, Beijing 100045 CHINA TANDBERG TELEVISION LTD. (HONG KONG) Nan Fung Tower 173 Des Veux Road Central HONG KONG CHINA ERICSSON SERVICIOS ADMINISTRATIVOS MEXICO S.A. DE C.V. PROLONGACION PASEO DE LA REFORMA 1015 SANTA FE ZC 01376 MEXICO DISTRITO FEDERAL DELEGACION ALVARO OBREGON MEXIKO ERICSSON DE ECUADOR C.A. AV. AMAZONAS Y PASAJE GUAYAS EDIFICIO RUMIÑAHUI, PISO 9 QUITO, ECUADOR. ZIP CODE 17012138 ECUADOR ERICSSON TELECOMUNICAZIONI S.P.A. Via Anagnina 203 00040 Roma ITALIEN ERICSSON TELECOM S.A. DE C.V. PROLONGACION PASEO DE LA REFORMA 1015 SANTA FE ZC 01376 MEXICO DISTRITO FEDERAL DELEGACION ALVARO OBREGON MEXIKO ERICSSON OSS AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN THAI COMMUNICATION HOLDING LTD. 20th Floor, Suntowers Building B, 123 Vibhavadee Rangsit Road, Chatuchak Bangkok 10900, Thailand THAILAND TELERIC PTY LTD. 37/360 Elizabeth Street, Melbourne VIC 3000 AUSTRALIEN ERICSSON TEMS AB Skelleftehamnsvägen 206, Skellefteå SCHWEDEN ERICSSON IP INFRASTRUCTURE INC. 6300 Legacy Drive Plano, TX 75024 USA ERICSSON TREASURY SERVICES ASIA PTE. LTD. 510 Thomson Road 18-00 SLF Building SINGAPORE 298135 SINGAPUR -65- Gesellschaft Adresse Land ERICSSON TREASURY SERVICES AKTIEBOLAG Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN TUSC COMPUTER SYSTEMS PTY. LTD. 666 Doncaster Road Doncaster. Vic. 3108 AUSTRALIEN ERICSSON, SUBSIDIARY ENTERPRISE WITH 100% FOREIGN INVESTMENTS 13, Pymonenko St. Korpus 7, Office no. 7B/21 04050 KIEW UKRAINE ERICSSON INFOTECH AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON SOFTWARE TECHNOLOGY AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON RADIO ACCESS AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN ERICSSON TELECOM AB Torshamnsgatan 21-23 164 83 Stockholm SCHWEDEN E/LHS ACQUISITION GMBH Eschenheimer Anlage 1 60316 Frankfurt am Main DEUTSCHLAND -66- ANLAGE 3: FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG -67-