der AMS Acquisition BV Newtonlaan 91 3584 BP Utre
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der AMS Acquisition BV Newtonlaan 91 3584 BP Utre
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Teleplan International N.V., insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, werden gebeten, die Ziffer 1 "Allgemeine Informationen und Hinweise für Aktionäre" dieser Angebotsunterlage zu beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der AMS Acquisition B.V. Newtonlaan 91 3584 BP Utrecht Niederlande an die Aktionäre der Teleplan International N.V. Schiphol Boulevard 201 1118 BG Schiphol Niederlande zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem Nennbetrag von EUR 0,25 der Teleplan International N.V. gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2,50 für jede Aktie der Teleplan International N.V. Annahmefrist: 10. Januar 2011 bis 7. Februar 2011 24:00 Uhr MEZ vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist Aktien der Teleplan International N.V.: WKN 916980 / ISIN NL 0000229458 Zum Verkauf angediente Aktien der Teleplan International N.V.: WKN A1H5BJ / ISIN NL 0009688597 Nachträglich zum Verkauf angediente Aktien der Teleplan International N.V.: WKN A1H5BK / ISIN NL 0009688605 Inhaltsverzeichnis Ziffer Seite Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................2 Anlagen .................................................................................................................................4 1. Allgemeine Informationen und Hinweise für Aktionäre .....................................5 1.1 1.2 1.3 Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ..............................5 Veröffentlichung der Angebotsunterlage.......................................................6 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ...........7 2. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots...........................7 3. Hinweise zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben ......................7 3.1 3.2 3.3 3.4 Allgemeine Informationen .............................................................................7 Stand und Quelle der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen .8 Zukunftsgerichtete Aussagen .........................................................................8 Keine Aktualisierung .....................................................................................9 4. Zusammenfassung des Angebots ............................................................................9 5. Übernahmeangebot ...............................................................................................11 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 6. Unternehmensgruppe des Bieters ........................................................................13 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 7. Gegenstand des Übernahmeangebots ..........................................................11 Angebotspreis ..............................................................................................11 Beginn und Ende der Annahmefrist.............................................................11 Verlängerung der Annahmefrist ..................................................................12 Weitere Annahmefrist ..................................................................................13 Bieter ............................................................................................................13 Gesellschafterstruktur des Bieters und AMS Holding .................................14 Strukturdiagramm ........................................................................................17 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen.........................................17 Gegenwärtig vom Bieter oder den mit ihm gemeinsam handelnden Personen oder ihren Tochtergesellschaften gehaltene Aktien / Zurechnung von Stimmrechten ........................................................................................17 Beschreibung von Teleplan ...................................................................................18 7.1 7.2 7.3 7.4 Rechtliche Grundlagen ................................................................................18 Kapitalstruktur .............................................................................................19 Überblick über die Geschäftsaktivitäten der Teleplan-Gruppe ...................20 Vorstand und Aufsichtsrat ...........................................................................20 2 7.5 7.6 8. Hintergrund und Ziele des Angebots ...................................................................22 8.1 8.2 8.3 9. 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 9.7 Gestattung durch die BaFin .........................................................................38 Fusionskontrollfreigabe ...............................................................................38 Bedingungen des Angebots ...................................................................................39 12.1 12.2 12.3 12.4 13. Mindestangebotspreis ..................................................................................36 Angemessenheit des Angebotspreises .........................................................37 Behördliche Genehmigungen und Verfahren .....................................................38 11.1 11.2 12. Zukünftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen von Teleplan .......................................................................................................33 Vorstand und Aufsichtsrat von Teleplan .....................................................34 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ...............................................................34 Beschäftigte, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen von Teleplan ................................................................................................35 Mögliche Struktur- und andere Maßnahmen bei Teleplan ..........................35 Zukünftige Geschäftstätigkeit und Sitz Teleplans .......................................36 Zukünftige Geschäftstätigkeit und Sitz des Bieters .....................................36 Angebotspreis .........................................................................................................36 10.1 10.2 11. Hintergrund ..................................................................................................22 Merger Protocol ...........................................................................................22 Erwerbsverträge ...........................................................................................27 Absichten des Bieters im Hinblick auf Teleplan .................................................33 9.1 10. Außerordentliche Hauptversammlung von Teleplan ...................................20 Mit Teleplan gemeinsam handelnde Personen ............................................22 Aufschiebende Bedingungen .......................................................................39 Verzicht auf die Angebotsbedingungen .......................................................44 Nichteintritt der Angebotsbedingungen .......................................................45 Bekanntgabe der Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Angebotsbedingungen45 Annahme und Durchführung des Angebots .......................................................45 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 13.6 13.7 13.8 Zentrale Abwicklungsstelle .........................................................................45 Annahme des Angebots ...............................................................................45 Mit der Annahme des Angebots verbundene weitere Erklärungen .............46 Zahlung des Kaufpreises und Abwicklung des Angebots ...........................48 Börsenhandel mit Angedienten Aktien ........................................................48 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen .....................49 Kosten ..........................................................................................................49 Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist ...............................................................................................49 3 14. Finanzierung des Angebots ...................................................................................50 14.1 14.2 14.3 15. Maximale zu finanzierende Gegenleistung..................................................50 Finanzierung des Angebots ..........................................................................50 Finanzierungsbestätigung ............................................................................52 Erwartete Auswirkungen des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters ..........................................................................................52 15.1 15.2 15.3 Methodik, Vorbehalte und Annahmen.........................................................52 Voraussichtliche Auswirkungen auf die Einzelabschlüsse des Bieters .......54 Gilde Buy-Out Fund IV ...............................................................................57 16. Voraussichtliche Auswirkungen für Teleplan-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen ......................................................................................................57 17. Rücktrittsrecht .......................................................................................................59 18. Vorstand und Aufsichtsrat von Teleplan ............................................................60 18.1 18.2 18.3 Angabe der Vorteile für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Teleplan .......................................................................................................60 Begründete Stellungnahme / Empfehlung ...................................................60 Ämter von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern von Teleplan beim Bieter und bei mit diesem gemeinsam handelnden Personen ......................61 19. Ergebnis des Angebots und andere Mitteilungen ...............................................61 20. Steuern ....................................................................................................................61 21. Abwickelnde Bank .................................................................................................61 22. Anwendbares Recht/Gerichtsstand......................................................................61 23. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung .........................................62 Anlagen Anlage Seite Anlage 6.3: Strukturdiagramm des Gilde Buy-Out Fund IV .................................................. 63 Anlage 6.4: Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG ....... 64 Anlage 7.4: Mit Teleplan gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG........... 65 Anlage 12.1(h): Liste der Gesellschaften die im Geschäftsfeld Teleplans tätig sind .............. 68 Anlage 14.3: Finanzierungbestätigung der ABN AMRO Bank N.V., Frankfurt Branch ....... 69 4 1. Allgemeine Informationen und Hinweise für Aktionäre 1.1 Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Das nachfolgende Übernahmeangebot (das "Angebot") der AMS Acquisition B.V. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) nach dem Recht der Niederlande mit Sitz (statutaire zetel) in Utrecht, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Midden Nederland unter der Nummer 51266369 (der "Bieter"), ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (das "WpÜG") zum Erwerb von Aktien der Teleplan International N.V., einer Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) nach dem Recht der Niederlande mit Sitz (statutaire zetel) in Schiphol, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Amsterdam unter der Nummer 10044356 ("Teleplan"). Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, unterbreitet. Da Teleplan eine Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) nach niederländischem Recht ist und ihren Sitz in den Niederlanden hat, während die Teleplan-Aktien ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt in Deutschland zugelassen sind, ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG das WpÜG für Fragen der Gegenleistung, des Inhalts der Angebotsunterlage und des Angebotsverfahrens anzuwenden. Nach den Bestimmungen des WpÜG und § 2 WpÜGAnwendbarkeitsVO sind diese Fragen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zu beurteilen. Niederländisches Recht, einschließlich des Gesetzes zur niederländischen Finanzmarktaufsicht (Wet op het financieel toezicht, "FSMA"), des niederländischen Erlasses zu öffentlichen Übernahmeangeboten (Besluit openbare biedingen Wft, "PO Erlass") und des niederländischen Corporate Governance Kodex (De Nederlandse corporate governance code) gilt für Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere hinsichtlich des prozentualen Anteils der Stimmrechte, der Kontrolle vermittelt, hinsichtlich der Befreiungen von der Verpflichtung zur Abgabe eines Angebots und hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand und der Aufsichtsrat von Teleplan Abwehrmaßnahmen gegen das Angebot ergreifen kann. Das Angebot richtet sich an alle Aktionäre von Teleplan (die "TeleplanAktionäre") und bezieht sich auf den Erwerb aller Teleplan-Aktien. Der Bieter kann während der Laufzeit des Angebots Teleplan-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden in Deutschland im elektronischen Bundesanzeiger sowie im Internet unter http://www.ams-acquisition.nl veröffentlicht. Solche Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung im Internet unter http:// www.ams-acquisition.nl veröffentlicht. 5 Eine Durchführung des Angebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") und/oder des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt oder veranlasst worden und sind auch nicht beabsichtigt. Daher können Teleplan-Aktionäre nicht auf die Anwendung von ausländischen Bestimmungen zum Schutz von Anlegern vertrauen. Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Angebots sind. Obwohl der Bieter auch eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage veröffentlicht hat, ist die deutsche Fassung der Angebotsunterlage die allein verbindliche. Die BaFin hat die Angebotsunterlage nach deutschem Recht und in deutscher Sprache geprüft und ihre Veröffentlichung gestattet. 1.2 Veröffentlichung der Angebotsunterlage Der Bieter hat die Angebotsunterlage (auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft oder genehmigt wurde) in Übereinstimmung mit §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG am 10. Januar 2011 veröffentlicht durch (i) Bekanntmachung im Internet unter http://www.amsacquisition.nl und (ii) Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage (auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) zur kostenlosen Ausgabe bei Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Telefax: +49 (0)69 910-38794, E-Mail-Adresse: dct.tender-offers@db.com. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung von Kopien der Angebotsunterlage bei Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Telefax: +49 (0)69 910-38794, E-Mail-Adresse: dct.tender-offers@db.com wurde am 10. Januar 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem Angebot stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der 6 Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Der Bieter stellt die Angebotsunterlage den depotführenden Kreditinstituten bzw. anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen Teleplan-Aktien verwahrt sind, auf Anfrage zum Versand an Teleplan-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Diese Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen diese Angebotsunterlage nicht anderweitig veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren inund ausländischen Rechtsvorschriften. 1.3 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Angebot kann von allen in- und ausländischen Teleplan-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Der Bieter weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Teleplan-Aktionären, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen und/oder anderen Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, wird empfohlen, sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Der Bieter und die mit dem Bieter gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist. 2. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Der Bieter hat seine Entscheidung zur Abgabe des Angebots am 28. November 2010 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet unter http://www.ams-acquisition.nl abrufbar. 3. Hinweise zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben 3.1 Allgemeine Informationen Zeitangaben in dieser Angebotsunterlage werden in Mitteleuropäischer Zeit ("MEZ") gemacht. Verweise auf einen "Bankarbeitstag" beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und Verweise auf einen "Handelstag" beziehen sich auf Tage, an dem Aktien im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Soweit in dieser Angebotsunterlage Begriffe wie "zur Zeit", "derzeit", "momentan", "jetzt", "gegenwärtig" oder "heute" verwendet werden, beziehen sie sich, soweit nicht anders angegeben, auf das Datum der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, also den 10. Januar 2011. 7 Der Bieter hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu dem Angebot oder dieser Angebotsunterlage zu machen. Falls Dritte dennoch entsprechende Aussagen machen, sind diese weder dem Bieter noch mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen zuzurechnen. 3.2 Stand und Quelle der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Sämtliche in der Angebotsunterlage enthaltenen Aussagen, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den dem Bieter am Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorliegende Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen des Bieters zu diesem Zeitpunkt. Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, beruhen sämtliche Informationen auf allgemein zugänglichen Informationsquellen. Insbesondere wurden bei der Erstellung der Angebotsunterlage der Jahresabschluss von Teleplan zum 31. Dezember 2009 und der Quartalsbericht von Teleplan zum 30. September 2010 zugrunde gelegt, die beide im Internet veröffentlicht und unter http://www.teleplan.com/investors/reports and presentations.aspx abrufbar sind. Zudem wurden dem Bieter im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Prüfung fand vom 29. September bis zum 19. Oktober 2010. Im Rahmen dieser Prüfung wurde dem Bieter insbesondere Zugang zu Informationen über die rechtlichen, finanziellen, steuerlichen und operativen Verhältnisse von Teleplan und ihren verbundenen Unternehmen (die "Teleplan Gruppe") gewährt. Zusätzlich verschaffte sich der Bieter einen Überblick über Teleplans gesamte Verhältnisse im Rahmen von Besprechungen mit der Geschäftsleitung (sog. Management Meetings) und Besichtigungen der Betriebsstätten (sog. Site Visits), die in der Zeit vom 18. Oktober bis zum 22. Oktober 2010 stattfanden. Sofern nicht anders angegeben, wurden diese Informationen von dem Bieter nicht verifiziert. 3.3 Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Angebotsunterlage und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie "erwartet", "glaubt", "ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt", "geht davon aus" und "strebt an" hin. Solche Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen des Bieters im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck. Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichtete Aussagen basieren, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf bestimmten, dem Bieter zum Datum der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf bestimmten Annahmen, Absichten und Einschätzungen des Bieters zu diesem Zeitpunkt. Sie unterliegen Risiken und Ungewissheiten und können sich daher als unzutreffend herausstellen. 8 3.4 Keine Aktualisierung Der Bieter wird diese Angebotsunterlage (auch im Hinblick auf etwaige geänderte Absichten des Bieters) nur aktualisieren, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist. 4. Zusammenfassung des Angebots Diese Zusammenfassung enthält nicht alle Angaben des Angebots und ist daher in Verbindung mit den ausführlicheren Angaben in anderen Ziffern dieser Angebotsunterlage zu lesen. Bieter: AMS Acquisition B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Niederlande mit Sitz in Newtonlaan 91, 3584 BP Utrecht, Niederlande Zielgesellschaft: Teleplan International N.V., eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Niederlande, mit Sitz in Schiphol Boulevard 201, 1118 BG Schiphol, Niederlande Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem Nennbetrag von EUR 0,25 je Aktie der Teleplan (ISIN NL 0000229458) zusammen mit allen Nebenrechten (einschließlich Dividendenansprüchen, die zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots bestehen). Gegenleistung: Geldleistung in Höhe von EUR 2,50 je Teleplan-Aktie. Bedingungen: Das Angebot unterliegt den in Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage aufgeführten Bedingungen. Die Bedingungen umfassen insbesondere die Bestätigung der Kartellbehörden in Deutschland und den Niederlanden, dass eine Fusionskontrollfreigabe nicht erforderlich ist, oder, für den Fall, dass eine Fusionskontrollfreigabe erforderlich ist, die Freigabe durch die Kartellbehörden in Deutschland und den Niederlanden, das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 75 %, den Nichteintritt bestimmter Ereignisse, die Nichtvornahme bestimmter Handlungen durch Teleplan sowie dass Teleplan ihre Empfehlung des Angebots nicht zurückzieht. Treten die aufschiebenden Bedingungen weder fristgerecht ein noch wird auf ihren Eintritt bis spätestens einen Bankarbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist nicht verzichtet, werden das Angebot und die in Folge der Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge nicht wirksam und nicht durchgeführt. Annahmefrist: 10. Januar 2011 bis 7. Februar 2011, 24:00 Uhr MEZ Weitere Annahmefrist: Voraussichtlich 11. Februar 2011 bis 24. Februar 2011, 24:00 Uhr MEZ 9 Annahme: Die Annahme des Angebots ist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut oder anderen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen die Teleplan-Aktien des jeweiligen Teleplan-Aktionärs verwahrt sind, schriftlich zu erklären. Die Annahme wird mit fristgemäßer Umbuchung der Teleplan-Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll, in die ISIN NL 0009688597 / WKN A1H5BJ oder die ISIN NL 0009688605 / WKN A1H5BK (abhängig davon, ob das Angebot für Teleplan-Aktien in der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist angenommen worden ist) wirksam. Kosten der Annahme: Die Annahme des Angebots ist für Teleplan-Aktionäre frei von Kosten oder Spesen ihres jeweiligen depotführenden Kreditinstituts oder anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmens, sofern dieses über eine Depotverbindung mit der Clearstream Banking AG verfügt (mit Ausnahme der Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung). Die Kosten und Spesen, die depotführende Kreditinstitute und andere depotführende Wertpapierdienstleistungsunternehmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die über keine Depotverbindung mit der Clearstream Banking AG verfügen, erheben, sind von dem das Angebot annehmenden Teleplan-Aktionär zu tragen. Börsenhandel: Die Teleplan-Aktien, für die das Angebot innerhalb der Annahmefrist angenommen worden ist (die "Angedienten Aktien"), werden voraussichtlich vom zweiten Handelstag innerhalb der Annahmefrist bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist oder, wenn die in Ziffer 12.1(e) dieser Angebotsunterlage genannten fusionskontrollrechtlichen Bedingungen bis zu diesem Termin nicht eingetreten sind, bis spätestens drei Handelstage vor Vollzug des Angebots im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der WKN A1H5BJ (ISIN NL 0009688597) handelbar sein. Ein Börsenhandel mit Teleplan-Aktien, für die das Angebot innerhalb der Weiteren Annahmefrist angenommen worden ist (die "Nachträglich Angedienten Aktien") und die in WKN A1H5BK (ISIN NL 0009688605) umgebucht worden sind, ist nicht vorgesehen. Falls jedoch die in Ziffer 12.1(e) dieser Angebotsunterlage genannten fusionskontrollrechtlichen Bedingungen bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist nicht eingetreten sind, werden die Nachträglich Angedienten Aktien voraussichtlich fünf Bankarbeitstage nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist in die WKN A1H5BJ (ISIN NL 0009688597) umgebucht und unter dieser ISIN in den Börsenhandel einbezogen. In diesem Fall wird der Börsenhandel voraussichtlich spätestens am dritten Bankarbeitstag vor dem Vollzug des Angebots eingestellt. Die Möglichkeit, mit Teleplan-Aktien zu handeln, für die das Angebot nicht angenommen wird, wird durch das Angebot nicht berührt. 10 Veröffentlichungen: Diese Angebotsunterlage ist am 10. Januar 2011 im Internet zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung (die von der BaFin nicht geprüft wurde) unter http:/www.ams-acquisition.nl und durch Bereithalten von Exemplaren der Angebotsunterlage (auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) zur kostenlosen Ausgabe bei Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Telefax: +49 (0)69 910-38794, E-Mail-Adresse: dct.tenderoffers@db.com, veröffentlicht worden. Die Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HS 2 WpÜG über (i) die Internetadresse unter der diese Angebotsunterlage abgerufen werden kann und (ii) das Bereithalten von Kopien dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, Telefax an +49 (0)69 910-38794, E-Mail-Adresse: dct.tender-offers@db.com, ist ebenfalls am 10. Januar 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Alle weiteren Mitteilungen und Bekanntmachungen nach Maßgabe des WpÜG im Zusammenhang mit diesem Angebot werden im Internet unter http://www.amsacquisition.nl sowie in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 5. Übernahmeangebot 5.1 Gegenstand des Übernahmeangebots Der Bieter bietet hiermit allen Teleplan-Aktionären an, ihre auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem Nennbetrag von EUR 0,25 je Aktie der Teleplan (ISIN NL0000229458) zusammen mit allen Nebenrechten (einschließlich Dividendenansprüchen, die zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots bestehen) (eine "Teleplan-Aktie" oder zusammen die "Teleplan-Aktien") nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu erwerben. 5.2 Angebotspreis Der Bieter bietet allen Teleplan-Aktionären eine Geldleistung in Höhe von EUR 2,50 je Teleplan-Aktie als Kaufpreis (der "Angebotspreis") an. 5.3 Beginn und Ende der Annahmefrist Die Annahmefrist für das Angebot (einschließlich einer Verlängerung nach Maßgabe von Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlage, die "Annahmefrist") beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 10. Januar 2011. 11 Das Angebot kann bis zum 7. Februar 2011, 24:00 Uhr MEZ angenommen werden. Hinweis: Ziffer 13 enthält weitere Informationen zur Annahme und zur Durchführung des Angebots. 5.4 Verlängerung der Annahmefrist Die Annahmefrist kann sich wie folgt verlängern: (a) Verlängerung im Fall der Änderung des Angebots Der Bieter kann das Angebot gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG bis einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist ändern. Falls das Angebot innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist geändert wird, verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, d.h. bis 21. Februar 2011, 24:00 Uhr MEZ. Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. (b) Verlängerung im Fall konkurrierender Angebote Macht ein Dritter ein konkurrierendes Angebot gemäß § 22 Abs. 1 WpÜG vor Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Angebot, so bestimmt sich, sofern die reguläre Annahmefrist für das vorliegende Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot abläuft, der Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, soweit das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. (c) Verlängerung im Fall der Einberufung einer Hauptversammlung der Teleplan Wird im Zusammenhang mit dem Angebot nach der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage eine Hauptversammlung von Teleplan einberufen, verlängert sich die Annahmefrist auf zehn Wochen ab der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, d.h. bis 21. März 2011, 24:00 Uhr, MEZ. Die unter Ziffer 7.5 dieser Angebotsunterlage beschriebene Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung von Teleplan vom 17. Dezember 2010 führt nicht zu einer gesetzlichen Verlängerung der Annahmefrist. 12 5.5 Weitere Annahmefrist Die Teleplan-Aktionäre, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, können es auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots durch den Bieter gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG (die "Weitere Annahmefrist") annehmen, falls die Bedingungen, abgesehen von den in Ziffer 12.1(e) dieser Angebotsunterlage genannten fusionskontrollrechtlichen Bedingungen, bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind bzw. auf diese verzichtet worden ist. Die Weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 11. Februar 2011 und endet am 24. Februar 2011. Teleplan-Aktionäre sollten sich daher nicht darauf verlassen, Gelegenheit zur Annahme des Angebots während der Weiteren Annahmefrist zu erhalten. Falls die Annahmefrist wie in Ziffer 5.4(a) dargelegt verlängert wird, beginnt die Weitere Annahmefrist voraussichtlich am oder um den 24. Februar 2011 und endet voraussichtlich am oder um den 9. März 2011, 24:00 Uhr MEZ. Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist kann das Angebot nicht mehr angenommen werden. 6. Unternehmensgruppe des Bieters 6.1 Bieter Der Bieter ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) nach dem Recht der Niederlande mit Sitz (statutaire zetel) in Utrecht, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Midden Nederland unter der Nummer 51266369. Er wurde unter dem Namen GBOP Acquisitions B.V. mit Sitz in Utrecht, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Midden Nederland unter der Nummer 51266369 gegründet. Die Umfirmierung in AMS Acquisition B.V. wurde am 25. November 2010 wirksam. Das genehmigte Kapital (maatschappelijk kapitaal) des Bieters beträgt EUR 90.000. Das gezeichnete Kapital (geplaatst kapitaal) beläuft sich auf EUR 18.000. Das Geschäftsjahr des Bieters entspricht dem Kalenderjahr. Abgesehen von der zukünftigen Beteiligung an Teleplan hat der Bieter kein weiteres Vermögen. Der Bieter hat keine Arbeitnehmer. Alleiniger Geschäftsführer des Bieters ist AMS Holding B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) nach dem Recht der Niederlande mit Sitz (statutaire zetel) in Utrecht, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Midden Nederland unter der Nummer 51419998 ("AMS Holding"). Der Bieter hat keinen Aufsichtsrat. 13 Der Unternehmensgegenstand des Bieters umfasst: • die Gründung, Beteiligung, Leitung und Überwachung von Unternehmen und Gesellschaften sowie die Finanzierung von Unternehmen und Gesellschaften, • das Erbringen von Beratungs- und Dienstleistungen an Unternehmen und Gesellschaften, sowohl für verbundene Unternehmen als auch unabhängige Dritte, • das Gewähren von Garantien, das Verpflichten der Gesellschaft und das Verpfänden des Vermögens der Gesellschaft für Forderungen von verbundenen Unternehmen oder Dritten, • der Handel mit Währungen, Wertpapieren und sonstigen Gegenständen, • die Entwicklung von und der Handel mit Patenten, Markenrechten, Lizenzen, Know-how, Urheberrechten, Rechten an Datenbanken sowie sonstigem geistigen Eigentum, • die Vornahme sämtlicher sonstiger industriellen, finanziellen und gewerblichen Handlungen, sowie die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender oder förderlicher Maßnahmen, wobei dies im weitest möglichen Umfang auszulegen ist. 6.2 Gesellschafterstruktur des Bieters und AMS Holding (a) Das genehmigte Kapital (maatschappelijk kapitaal) des Bieters beläuft sich auf EUR 90.000 und ist eingeteilt in 900.000 Anteile mit einem Nennbetrag von EUR 0,10 per Anteil. Das gezeichnete Kapital (geplaatst kapitaal) beträgt EUR 18.000 und wird vollständig von AMS Holding gehalten. (b) Das genehmigte Kapital (maatschappelijk kapitaal) der AMS Holding beträgt EUR 90.000 und ist eingeteilt in 900.000 Anteile mit einem Nennbetrag von EUR 0,10 je Anteil. 400.000 Anteile sind Stammanteile, 250.000 Vorzugsanteile A und 250.000 Vorzugsanteile B. Das gezeichnete Kapital (geplaatst kapitaal) der AMS Holding beträgt EUR 18.000 und ist eingeteilt in 180.000 Stammanteile, von denen 33.420 (ca. 18,57% des Stammkapitals und der Stimmrechte) Gilde Buy-Out Fund IV Coöperatief U.A. und 146.580 (ca. 81,43% des Stammkapitals und der Stimmrechte) Gilde Buy-Out Fund IV C.V. hält. Das Geschäftsjahr der AMS Holding entspricht dem Kalenderjahr. Abgesehen von der Beteiligung am Bieter hat AMS Holding kein Vermögen. Seit dem 21. Dezember 2010 ist Geschäftsführer der AMS Holding die Gilde IV Management B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) nach dem Recht der Niederlande mit Sitz (statutaire zetel) in Utrecht, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Midden Nederland unter der 14 Nummer 51377195 ("Gilde IV Management"). AMS Holding hat keinen Aufsichtsrat. (c) Gilde Buy Out Fund IV Coöperatief U.A. ist eine Genossenschaft mit ausgeschlossener Haftung (coöperatie met uitgesloten aansprakelijkheid) nach dem Recht der Niederlande mit Geschäftsanschrift und Sitz (statutaire zetel) Newtonlaan 91, 3508 AB Utrecht, Niederlande. Mitglieder sind Gilde Buy-Out Fund IV Partners C.V., eine Kommanditgesellschaft (commanditaire vennootschap) nach dem Recht der Niederlande, mit Geschäftsanschrift und Sitz (statutaire zetel) Newtonlaan 91, 3508 AB Utrecht, Niederlande mit einer Beteiligung in Höhe von ca. 1,001%, Stichting Gilde Buy-Out Fund IV, eine Stiftung nach dem Recht der Niederlande, mit Geschäftsanschrift und Sitz (statutaire zetel) Newtonlaan 91, 3508 AB Utrecht, Niederlande mit einer Beteiligung in Höhe von ca. 9,325% sowie verschiedene (überwiegend) institutionelle Investoren mit einer Beteiligung in Höhe von ca. 89,674%. Keiner dieser Investoren beherrscht Gilde Buy Out Fund IV Coöperatief U.A. Verwaltet wird Gilde Buy Out Fund IV Coöperatief U.A. von ihrem Manager Gilde IV Management. Die anderen Mitglieder haben keine Geschäftsführungs- oder sonstigen Veto- oder ähnliche Rechte. Persönlich haftender Gesellschafter der Gilde Buy-Out Fund IV Partners C.V. ohne Beteiligung am Kommanditkapital ist Gilde IV Management. Kommanditisten sind Partner und Mitarbeiter der Beratungsgesellschaften Gilde Buy Out Partners B.V., Utrecht, Niederlande, Gilde Buy Out Partners AG, Zürich, Schweiz und Gilde Buy Out Partners S.A.S., Paris, Frankreich. Diese Beratungsgesellschaften erbringen Beratungsleistungen für Gilde IV Management. (d) Gilde Buy-Out Fund IV C.V., ist eine Kommanditgesellschaft (commanditaire vennootschap) nach dem Recht der Niederlande, mit Geschäftsanschrift und Sitz (statutaire zetel) Newtonlaan 91, 3508 AB Utrecht, Niederlande. Persönlich haftender Gesellschafter ohne Beteiligung am Kommanditkapital ist Gilde IV GP C.V., eine Kommanditgesellschaft (commanditaire vennootschap) nach dem Recht der Niederlande, mit Geschäftsanschrift und Sitz (statutaire zetel) Newtonlaan 91, 3508 AB Utrecht, Niederlande, deren Komplementäre Gilde IV Management und BOF IV GP L.P., 1 Royal Plaza, Royal Avenue, St Peter Port, Guernsey, GY1 2HL sind (beide ohne Beteiligung am Kommanditkapital). Aufgrund entsprechender vertraglicher Abreden wird die Geschäftsführung ausschließlich durch Gilde IV Management ausgeübt. Alleiniger Kommanditist der Gilde IV GP C.V. ist GIBO IV MLP Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey, mit Sitz in 1 Royal Plaza, Royal Avenue, St Peter Port, Guernsey, GY1 2HL, welche ebenfalls keine Vertretungs- oder geschäftsführungsrechte hat. 15 Alleiniger Kommanditist der Gilde Buy-Out Fund IV C.V. ist Gilde BuyOut Fund IV CV Investors L.P., eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht von Guernsey mit Sitz in 1 Royal Plaza, Royal Avenue, St Peter Port, Guernsey, GY1 2HL, deren persönlich haftender Gesellschafter (ohne Beteiligung am Kommanditkapital) ebenfalls BOF IV GP L.P. ist und deren Kommanditisten Gilde Buy-Out Fund IV CV Partners L.P. mit einer nominalen Beteiligung von weniger als 0,01% und Gilde Buy-Out Fund IV Exclusive L.P. mit einer Beteiligung in Höhe von ca. 0,81% sind, beides Kommanditgesellschaften nach dem Recht von Guernsey mit Sitz in 1 Royal Plaza, Royal Avenue, St Peter Port, Guernsey, GY1 2HL. Daneben halten zahlreiche (überwiegend institutionelle) Investoren Kommanditbeteiligungen in Höhe von insgesamt ca. 99,18% an Gilde BuyOut Fund IV CV Investors LP. Keiner dieser Investoren beherrscht Gilde Buy-Out Fund IV CV Investors LP. Persönlich haftender Gesellschafter der Gilde Buy-Out Fund IV CV Partners L.P. und der Gilde Buy-Out Fund IV Exclusive L.P. ist wiederum BOF IV GP L.P, die am Kommanditkapital nicht beteiligt ist. Alleiniger Kommanditist der BOF IV GP L.P. ist GIBO IV MLP Limited und ihr persönlich haftender Gesellschafter (ohne Beteiligung am Kommandikapital) ist BOF IV GP Co. Limited, beides Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey, mit Sitz in 1 Royal Plaza, Royal Avenue, St Peter Port, Guernsey, GY1 2HL. Sämtliche Anteile an diesen Gesellschaften werden von Treuhändern im Rahmen einer gemeinnützigen Stiftung mit dem Namen "Gilde Buy-Out Fund III Charitable Trust", die nach dem Recht von Guernsey errichtet wurde, gehalten. Der Gilde Buy-Out Fund III Charitable Trust ist eine nichtrechtsfähige Stiftung (Trust) nach dem Recht von Guernsey, die durch ihren Stiftungs-Treuhänder IPES Trustees Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey, mit Sitz in 1 Royal Plaza, Royal Avenue, St Peter Port, Guernsey, GY1 2HL, handelt. Begünstigte (Beneficiaries) des Gilde Buy-Out Fund III Charitable Trust sind gemeinnützige Einrichtungen. Der Stiftungs-Treuhänder IPES Trustees Limited verwaltet das Vermögen im Namen und auf Rechnung Begünstigten des Gilde Buy-Out Fund III Charitable Trust. (e) Sämtliche Anteile an IPES Trustees Limited werden von IPES Guernsey Limited, gehalten, deren alleiniger Gesellschafter IPES Holdings Limited ist und deren Alleingesellschafter wiederum IPES Guernsey Holdings Limited ist. Bei sämtlichen dieser Gesellschaften handelt es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey, mit Sitz in 1 Royal Plaza, Royal Avenue, St Peter Port, Guernsey, GY1 2HL. Sämtliche Anteile an IPES Guernsey Holdings Limited werden von verschiedenen institutionellen Investoren sowie den Geschäftsführern der vorstehenden Gesellschaften gehalten. 16 6.3 (f) Gilde Buy-Out Fund IV Cooperatief U.A. und Gilde Buy-Out Fund IV C.V. bilden gemeinsam den "Gilde Buy Out Fund IV" und handeln aufgrund von vertraglichen Abreden stets gemeinsam. Als Investmentfond finanziert sich Gilde Buy-Out Fund IV über eine Vielzahl überwiegend institutioneller Investoren. Diese sind jeweils nur in einer der beiden Gesellschaften investiert. Keiner dieser Investoren kontrolliert Gilde BuyOut Fund IV Cooperatief U.A. oder Gilde Buy-Out Fund IV C.V. Kontrolliert werden beide Gesellschaften auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Abreden von Gilde IV Management. (g) Sämtliche Anteile an Gilde IV Management werden von den Partnern und Mitarbeitern der Beratungsgesellschaften Gilde Buy Out Partners B.V., Gilde Buy Out Partners AG, Zürich, Schweiz und Gilde Buy Out Partners France SAS, Paris, Frankreich, gehalten. Keiner dieser Partner und Mitarbeiter kontrolliert Gilde Buy Out Fund IV. Ebenso hat keiner der Partner und Mitarbeiter Veto- oder ähnliche Rechte. Strukturdiagramm Die in Ziffer 6.2 beschriebene aktuelle Gesellschafterstruktur des Bieters ist in vereinfachter Form als Strukturdiagramm als Anlage 6.3 beigefügt. 6.4 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen Eine Tabelle mit einer Übersicht über die mit dem Bieter gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage sowie deren Muttergesellschaften bzw. Gesellschaften mit denen der Bieter sein Verhalten im Hinblick auf Teleplan abstimmt ist als Anlage 6.4 beigefügt. Es existieren keine weiteren mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen. Der Bieter selbst hat keine Tochtergesellschaften. 6.5 Gegenwärtig vom Bieter oder den mit ihm gemeinsam handelnden Personen oder ihren Tochtergesellschaften gehaltene Aktien / Zurechnung von Stimmrechten Am Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage halten weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochtergesellschaften Teleplan Aktien noch werden ihnen Stimmrechte aus Teleplan-Aktien zugerechnet. Mit Ausnahme der in Ziffer 8.3 dargestellten Erwerbsverträge haben weder der Bieter noch eine der mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochtergesellschaften in dem Zeitraum von sechs Monaten vor dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG und vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG Teleplan Aktien erworben oder Vereinbarungen geschlossen, nach denen ein Anspruch auf Übertragung des Eigentums von Wertpapieren an Teleplan besteht. 17 Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V., eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person sowie der Bieter haben Erwerbsverträge (die "Erwerbsverträge" und einzeln ein "Erwerbsvertrag") mit verschiedenen Großaktionären sowie Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats abgeschlossen, in denen diese sich verpflichtet haben, das Angebot für die von ihnen gehaltenen Teleplan-Aktien bzw. Teleplan-Optionen (wie in Ziffer 8.3 dieser Angebotsunterlage beschrieben) anzunehmen. Eine ausführliche Beschreibung der Erwerbsverträge findet sich in Ziffer 8.3 dieser Angebotsunterlage. 7. Beschreibung von Teleplan Teleplan ist eine Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) nach dem Recht der Niederlande. Teleplan ist die Muttergesellschaft der Teleplan-Gruppe, die in dem Bereich Hightech After Market Services tätig ist. Teleplan bietet ganzheitliche Servicelösungen für die Bereiche Computer, Communication und Consumer Electronics an. Die Dienstleistungen reichen von einfachen Reparaturen bis hin zu schwierigen technischen und elektronischen Lösungen. Teleplan hat ihren Sitz in Amsterdam, Niederlande und unterhält 18 Standorte in Europa, Nordamerika, Asien und Australien. Teleplan beschäftigt ca. 5.226 Arbeitnehmer. 7.1 Rechtliche Grundlagen Teleplan ist eine Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) nach dem Recht der Niederlande mit Sitz in Schiphol, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Amsterdam unter der Nummer 10044356. Das gezeichnete Kapital (geplaatst kapitaal) Teleplans betrug am 7. Januar 2011 EUR 15.134.464,75, eingeteilt in 60.537.859 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 0,25 je Aktie. Die Teleplan-Aktien werden im Teilbereich Prime Standard am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer 916980 (ISIN NL 0000229458) sowie im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in München, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart gehandelt. Unternehmensgegenstand ist • das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich Reparatur und Wartung von Elektrogeräten, • das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich Geschäftsführung für andere Gesellschaften oder Unternehmen, • die Beteiligung an Unternehmen sowie der Erwerb von finanziellen oder anderen Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen, unabhängig von deren Unternehmensgegenstand, einschließlich des Abschlusses von 18 Verträgen für solche Gesellschaften, die Investition in unbewegliches Vermögen oder sonstiges Vermögen oder Wertpapiere und die Vornahme sämtlicher Handlungen, die mit dem Vorstehenden im weitesten Sinne zusammenhängen. Teleplans Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 7.2 Kapitalstruktur Das genehmigte Kapital (maatschappelijk kapitaal) Teleplans betrug am 7. Januar 2011 EUR 16.250.000, eingeteilt in 65.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 0,25 je Aktie, von denen 60.537.859 ausgegeben waren. Das gezeichnete Kapital (geplaatst kapitaal) Teleplans betrug am 7. Januar 2011 EUR 15.134.464,75, eingeteilt in 60.537.859 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 0,25 je Aktie. (a) Optionsrechte Nach Informationen, die der Bieter von Teleplan erhalten hat, hat Teleplan am 7. Januar 2011 unter ihrem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 1.304.566 Optionsrechte an ausgewählte Mitarbeiter der Geschäftsführung ausgegeben, die nach Eintritt der Unverfallbarkeit zu einem Ausübungspreis, der unter dem Angebotspreis liegt, ausgeübt werden können und die ihren Inhaber zum Erwerb von je einer Teleplan-Aktie berechtigen (die "Teleplan-Optionen"). Zum 7. Januar 2011 waren insgesamt 1.304.566 Teleplan-Optionen ausgegeben. Die Teleplan-Optionen können erst nach Eintritt der Unverfallbarkeit ausgeübt werden, es sei denn (i) es kommt zu einem Kontrollwechsel bei Teleplan und (ii) Teleplans Aufsichtsrat beschließt, dass die TeleplanOptionen im Anschluss an einen Kontrollwechsel ausgeübt werden können. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eine Person (i) aufgrund des Haltens von Teleplan-Aktien oder Stimmrechten oder (ii) aufgrund von Befugnissen, die ihr gemäß Teleplans Satzung oder anderen Dokumenten eingeräumt werden, in der Lage ist, die Geschäftstätigkeit Teleplans nach ihren Vorgaben zu bestimmen. Wie in Ziffer 8.3 dieser Angebotsunterlage dargestellt, hat der Bieter Verträge über den Erwerb von 1.050.000 Teleplan-Optionen, die ihren Inhaber zum Erwerb von 1.050.000 TeleplanAktien nach Vollzug des Angebots berechtigen, abgeschlossen. (b) Wandlungsrechte Nach Informationen, die der Bieter von Teleplan erhalten hat, sind 632.072 Wandlungsrechte (warrants), die ihren Inhaber zum Erwerb von je einer Teleplan-Aktie je Wandlungsrecht berechtigen, mit Durchführung der Refinanzierung Teleplans am 30. November 2010 aufgehoben worden. 19 7.3 Überblick über die Geschäftsaktivitäten der Teleplan-Gruppe Teleplan und die Unternehmen der Teleplan-Gruppe, sind einer der führenden Anbieter für High-tech After Market Services. Teleplan bietet ganzheitliche Servicelösungen für die Bereiche Computer, Communication und Consumer Electronics an. Teleplans Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Im Geschäftsjahr 2009 hat die Teleplan-Gruppe einen konsolidierten Jahresumsatz von ca. EUR 287,2 Millionen (auf der Grundlage von IFRS) erzielt. Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug ca. EUR 33,8 Millionen. Nach dem zuletzt veröffentlichten Bericht der Teleplan-Gruppe belief sich der konsolidierte Umsatz der Teleplan-Gruppe zum 30. September 2010 für die ersten neun Monate des Geschäftsjahrs 2010 auf ca. EUR 206,9 Millionen. In diesem Zeitraum betrug der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ca. EUR 18,2 Millionen. Der Gewinn pro Aktie für diesen Zeitraum betrug EUR 0,22. Die Teleplan-Gruppe beschäftigte zum 30. September 2010 ca. 5.226 Mitarbeiter. 7.4 Vorstand und Aufsichtsrat Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage sind Mitglieder von Teleplans Vorstand (Raad van Bestuur) die Herren Gotthard Haug (Vorstandsvorsitzender) und Thiem Schoonderbeek (Finanzvorstand). Mitglieder von Teleplans Aufsichtsrat (Raad van Commissarissen) sind die Herren Adrian S. Schmassmann (Vorsitzender), Dimitri J. Goulandris, Rolf Huber, Massimo G. Pedrazzini, Hendrikus Visser, Robert M. Westerhof und Sigfridus J.L.H. Van der Zee. 7.5 Außerordentliche Hauptversammlung von Teleplan Gemäß Artikel 18 Abs. 1 des PO Erlasses ist Teleplan verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Angebot eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um die Teleplan-Aktionäre über das Angebot zu informieren und die Bedingungen des Angebots zu diskutieren. Eine solche Hauptversammlung ist spätestens am sechsten Tag vor Ablauf der Annahmefrist abzuhalten. Die Einladung zu dieser Hauptversammlung ist spätestens am 42. Tage vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der Teleplan-Aktionäre zu veröffentlichen. Teleplan hat am 17. Dezember 2010 die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung auf ihrer Internetseite, im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsenzeitung veröffentlicht. Die außerordentliche Hauptversammlung wird ist am 28. Januar 2011 im World Trade Center (WTC), Amsterdam Schiphol Airport, Konferenzzentrum, Turm A, 4. Etage, Schiphol Boulevard 127, 1118 BC Schiphol, Niederlande, stattfinden. 20 Es ist beabsichtigt, dass die außerordentliche Hauptversammlung, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung, die folgenden Gegenstände beschließen wird: (a) die Bestellung der Herren Bala und Obermeier als weitere Mitglieder des Vorstands, und (b) die Entlastung der Herren Goulandris, Pedrazzini und Visser, die als Mitglieder von Teleplans Aufsichtsrat mit Wirkung zum Tag der außerordentlichen Hauptversammlung zurücktreten werden. Es ist weiterhin beabsichtigt, dass im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung die Hauptversammlung, vorbehaltlich des Vollzugs des Angebots und mit Wirkung ab dem Vollzug des Angebots, auch die folgenden Gegenstände beschließen wird: (a) die Bestellung der Vertreter des Bieters, der Herren Molenaar und Pronk, zu Mitgliedern des Teleplan Aufsichtsrats; (b) die Verkleinerung von Teleplan's Aufsichtsrats von sieben auf fünf Mitglieder, (c) die Entlastung der Herren Huber und van der Zee, die als Mitglieder des Teleplan-Aufsichtsrats zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots ihr Amt niederlegen werden, und (d) die Änderung der Satzung Teleplans, wobei die wesentlichen Änderungen wie folgt zusammengefasst werden können: (i) Artikel 2 (Unternehmensgegenstand) wird dahingehend geändert, dass der Unternehmensgegenstand nun auch das Gewähren von Garantien sowie die Verpflichtung der Gesellschaft oder ihres Vermögens für andere Unternehmen oder Gesellschaften der Teleplan-Gruppe oder Dritte umfasst; (ii) Artikel 24 (Gewinn und Verlust) wird dahingehend geändert, dass (x) der Vorstand zur Einstellung von Gewinnen in die Gewinnrücklagen der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf, (y) die Hauptversammlung alleine über die Ausschüttung einer Zwischendividende oder die Ausschüttung einer Dividende als Sachdividende in Form von Teleplan-Aktien oder Anteilen an Tochtergesellschaften von Teleplan beschließen kann und (z) die Hauptversammlung beschließen kann, Ausschüttungen auf Aktien aus dem ausschüttungsfähigen Teil des Eigenkapitals vorzunehmen, und (iii) die Hauptversammlung eine Änderung der Satzung oder die Liquidation der Gesellschaft beschließen kann, ohne dass es eines entsprechenden Vorschlags des Vorstands bedarf. 21 Für den Fall, dass die oben aufgeführten Tagesordnungspunkte von der Hauptversammlung beschlossen werden, wird der Teleplan-Vorstand nach Durchführung der Hauptversammlung aus den folgenden vier Mitgliedern bestehen: Herrn Haug, Herrn Schoonderbeek, Herrn Bala, und Herrn Obermeier. Teleplans Aufsichtsrat wird sich nach Durchführung der Hauptversammlung aus den folgenden vier Mitgliedern zusammensetzen: Herrn Schmassmann, Herrn Westerhof, Herrn Huber und Herrn van der Zee. Mit Vollzug des Angebots wird der Aufsichtsrat aus folgenden vier Mitgliedern bestehen: Herrn Schmassmann, Herrn Westerhof, Herrn Molenaar und Herrn Pronk. Nach Vollzug des Angebots, voraussichtlich im Rahmen der ordentlichen Teleplan Hauptversammlung in 2011, wird noch ein fünftes Aufsichtsratsmitglied ernannt. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Teleplan-Aktionäre und die Tagesordnung, einschließlich Anlagen (die auch den Text der Satzungsänderung enthalten), wurde am 17. Dezember 2010 auf Teleplans Internetseite (www.teleplan.com/investors) veröffentlicht. 7.6 Mit Teleplan gemeinsam handelnde Personen Nach Kenntnis des Bieters zählen zu den mit Teleplan gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen die in Anlage 7.6 dieser Angebotsunterlage aufgeführten Tochtergesellschaften, an denen Teleplan unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. 8. Hintergrund und Ziele des Angebots 8.1 Hintergrund Eine erfolgreiche Durchführung des Angebots eröffnet Teleplan die Möglichkeit einer weiteren strategischen Entwicklung und die Fortführung der gegenwärtigen Wachstumsstrategie. Der Bieter beabsichtigt, Teleplan bei der weiteren Entwicklung und der Stärkung ihrer Marktposition zu unterstützen und Teleplans mittelfristige Wachstumsmöglichkeiten zu fördern. Insbesondere sollte es Teleplan durch den Bieter möglich sein, besseren Zugang zu Fremdkapital für weitere Investitionen zu bekommen. 8.2 Merger Protocol Am 28. November 2010, haben der Bieter und Teleplan ein sogenanntes Merger Protocol (das "Merger Protocol") abgeschlossen, in dem sich die Parteien auf die Grundlagen des Angebots sowie die Grundsätze der zukünftigen Organisationsund Corporate Governance-Struktur nach erfolgreicher Durchführung des Angebots geeinigt haben. Der wesentliche Inhalt des Merger Protocol kann wie folgt zusammengefasst werden: (a) Inhalt des Angebots Im Merger Protocol hat sich der Bieter bereit erklärt, das Angebot auf der Grundlage bestimmter im Merger Protocol festgelegter Bedingungen, wie 22 z.B. dem Angebotspreis und den in Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen abzugeben. Es steht dem Bieter frei, das Angebot in Übereinstimmung mit dem WpÜG zu ändern, indem er eine höhere Gegenleistung in Geld als den Angebotspreis anbietet oder auf Angebotsbedingungen ganz oder teilweise in Übereinstimmung mit Ziffer 12.2 dieser Angebotsunterlage verzichtet. (b) Unterstützung des Angebots Teleplans Vorstand und Aufsichtsrat haben am Tag der Unterzeichnung des Merger Protocol einstimmig beschlossen, (i) das Angebot zu unterstützen und keine dem widersprechenden Stellungnahmen abzugeben, (ii) das Angebot den Teleplan-Aktionären zur Annahme zu empfehlen und (iii) diese das Angebot empfehlende Stellungnahme in ihrer Empfehlung gemäß Artikel 18(2) und Annex G des PO Erlasses und ihrer begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG zu wiederholen. Teleplan hat außerdem ABN AMRO Bank N.V. mandatiert, die am 28. November 2010 im Zusammenhang mit dem Angebot eine Fairness Opinion abgegeben hat, wonach sie den Angebotspreis aus finanzieller Sicht für angemessen hält. (c) Konkurrierendes Angebot Teleplan hat sich weiterhin verpflichtet, sich weder mittel- noch unmittelbar um konkurrierende Angebote zu bemühen. Für den Fall, dass ein konkurrierendes Angebot oder ein anderweitiger Vorschlag eines Dritten, der einen Kontrollwechsel (change of control) bei Teleplan nach sich ziehen würde, abgegeben wird und welches, aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats, nach Beratung mit ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Beratern unter Berücksichtigung der Identität und der bisherigen Erfolge des Bieters und des Dritten vorteilhafter ist als das Angebot des Bieters nach dem Merger Protocol und gleichzeitig den Angebotspreis um mindestens 10% übersteigt, wird Teleplan den Bieter unverzüglich über ein solches konkurrierendes Angebot informieren und dem Bieter die Möglichkeit einräumen, sein Angebot zu überarbeiten und Teleplan ein überarbeitetes Angebot zu übermitteln. Im Rahmen ihrer Beurteilung haben Teleplans Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere die Transaktionssicherheit (einschließlich Vollzugssicherheit, Fusionskontrollfreigabe sowie Einhaltung sonstiger regulatorischer Vorschriften), die Angebotsbedingungen, die Art der Gegenleistung, die Absichten des Dritten mit Blick auf Teleplan, Teleplans Strategie, die Geschäftsführung, die Mitarbeiter sowie die sonstigen Stakeholder einzubeziehen. Für den Fall, dass der Bieter keine überarbeitetes Angebot innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nachdem er über das konkurrierende Angebot informiert wurde übermittelt, ist Teleplan berechtigt, das Merger Protocol wie in Ziffer 8.2(g)(iii) dieser Angebotsunterlage dargestellt zu kündigen. Sollte ein überarbeitetes Angebot veröffentlicht werden und Teleplans Vorstands und Aufsichtsrat das überarbeitete Angebot dieses 23 Bieters für nicht vorteilhafter als das konkurrierende Angebot halten, ist der Bieter berechtigt, das Merger Protocol wie in Ziffer 8.2(g)(iv) dieser Angebotsunterlage dargestellt, zu kündigen. (d) Break Fee Weiterhin haben Teleplan und der Bieter vereinbart, dass Teleplan dem Bieter eine Vertragsstrafe (break fee) von bis zu EUR 1.500.000 zahlt, um die Kosten, Beratergebühren (einschließlich Bereitstellungsgebühren der finanzierenden Banken) und Ausgaben des Bieters im Zusammenhang mit dem Angebot zu ersetzen, falls das Merger Protocol aus einem der folgenden Gründe gekündigt wird: (i) durch Teleplan für den Fall, dass der Bieter im Fall eines konkurrierenden Angebots nicht innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über das Vorliegen eines konkurrierenden Angebots kein überarbeitetes Angebot übermittelt, (ii) durch den Bieter für den Fall, dass der Bieter ein überarbeitetes Angebot übermittelt, aber Teleplan dem Bieter mitteilt, dass sie das konkurrierende Angebot dem überarbeiteten Angebot gegenüber als vorteilhafter erachtet, (iii) durch den Bieter für den Fall, dass Teleplan gegen das Merger Protocol verstoßen hat und ein solcher Verstoß zum Eintritt eines Nachteiligen Ereignisses (wie in Ziffer 12.1(i) dieser Angebotsunterlage definiert) geführt hat, mit der Folge, dass die Bedingung in Ziffer 12.1(i) dieser Angebotsunterlage nicht erfüllt wird und der Bieter auf diese Bedingung nicht verzichtet hat oder (iv) durch den Bieter für den Fall, dass Teleplan, Teleplans Vorstand oder Teleplans Aufsichtsrat bekanntgeben, dass sie das Angebot nicht länger unterstützen und eine solche Bekanntgabe nicht aus einer Verletzung einer wesentlichen Bestimmung des Merger Protocol durch den Bieter resultiert. (e) Maßnahme nach Vollzug des Angebots Die Parteien haben im Merger Protocol anerkannt, dass nach Absicht und Verlangen des Bieters, zum frühesten vernünftigerweise möglichen Zeitpunkt nach Vollzug des Angebots, eine oder mehrere der nachfolgenden Maßnahmen umgesetzt werden: (i) Beendigung der Börsennotierung der Teleplan-Aktien sobald wie möglich nach Vollzug des Angebots; (ii) Der Erwerb von 100% der Teleplan-Aktien durch den Bieter durch Vornahme sämtlicher erforderlicher Maßnahmen, wie z.B. (1) einen Squeeze-out (uitkoopprocedure) gemäß Artikel 2:92a oder 2:201a des niederländischen Zivilgesetzbuchs oder einen übernahmerechtlichen Squeeze-out gemäß Artikel 2:359c des niederländischen Zivilgesetzbuchs, 24 (2) eine (dreiseitige) Verschmelzung (juridische (driehoeks-) fusie) gemäß Artikel 2:309 des niederländischen Zivilgesetzbuchs oder eine grenzüberschreitende Verschmelzung (grensoverschrijdende fusie) zwischen Teleplan, dem Bieter und einem mit dem Bieter verbundenen Unternehmen, bei welchem Teleplan die übertragende und der Bieter oder das mit ihm verbundene Unternehmen die aufnehmende Gesellschaft ist; (3) eine Spaltung (splitsing) gemäß Artikel 2:334a des niederländischen Zivilgesetzbuchs, (4) die Veräußerung des gesamten oder im wesentlichen gesamten Vermögens von Teleplan; (5) eine Kombination der vorstehenden Maßnahmen oder eine den vorstehenden Maßnahmen ähnliche Maßnahme. (iii) Einen Formwechsel Teleplans in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid); (iv) Vornahme einer Ausschüttung aus Teleplans freien Rücklagen bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 60.000.000, die vollständig kreditfinanziert werden wird und zu deren Zweck Teleplan und einige ihrer Tochtergesellschaften Darlehensund Sicherheitenverträge mit bestimmten Banken abschließen werden, um ausreichende Mittel für eine solche Ausschüttung unter diesen Darlehensverträgen ziehen zu können, (v) Vornahme einer Ausschüttung in Höhe von mindestens USD 16.000.000 von den amerikanischen Teleplan Tochtergesellschaften an Teleplan, die vollständig kreditfinanziert werden wird. Klarstellend ist anzumerken, dass der Bieter berechtigt ist, die Vornahme einzelner oder sämtlicher der in Ziffer 8.2(e) dieser Angebotsunterlage beschriebenen Maßnahmen, Handlungen und Verfahren zu fordern und dass es dem Bieter unbenommen ist, diese Maßnahmen gemeinsam oder einzeln vorzunehmen oder von ihrer Vornahme abzusehen, jeweils soweit im Einklang mit niederländischem Recht und den Vorschriften der zu diesem Zeitpunkt gültigen Satzung Teleplans. Daneben haben der Bieter und Teleplan im Hinblick auf die Maßnahme gemäß Ziffer 8.2(e) dieser Angebotsunterlage auch vereinbart, dass • jede Verschmelzung, Restrukturierung oder sonstige nach Vollzug umzusetzende Maßnahme, Aktienausgabe oder Verfahren, das unter Ziffer 8.2(e) dieser Angebotsunterlagen beschrieben oder vorgesehen 25 ist, in Übereinstimmung mit anwendbaren (deutschen oder niederländischen) Übernahmevorschriften und, soweit einschlägig, niederländischem Recht, umgesetzt wird; (f) • jeder Vorschlag Teleplans für eine Verschmelzung oder Umstrukturierung, mit der Ausnahme eines Squeeze-out gemäß Ziffer 8.2(e)(ii)(1) dieser Angebotsunterlage der vorherigen Zustimmung des Teleplan Aufsichtsrats bedarf, wobei insoweit die vom Bieter vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder sich der Abstimmung enthalten werden, und • die unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder (d.h. diejenigen Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht vom Bieter vorgeschlagen wurden) die Möglichkeit haben, auf Kosten Teleplans, eigene wirtschaftliche und rechtliche Berater zu mandatieren, wenn sie der Auffassung sind, dass die Beratung durch solche Berater für die dem Aufsichtsrat vorgelegten Gegenstände erforderlich ist. Geschäftsführung Teleplans bis zum Vollzug des Angebots Teleplan und der Bieter haben im Merger Protocol vereinbart, dass Teleplan keine Geschäfte außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vornehmen wird und Teleplan wird sicherstellen, dass ihre Tochtergesellschaften keine Geschäfte außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vornehmen werden. Teleplan und ihre Tochtergesellschaften werden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Bieters insbesondere nicht Dividenden beschließen oder ausschütten oder Sachausschüttungen vornehmen, wesentliches Vermögen veräußern, Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien umgetauscht werden können ausgeben, die Satzung ändern oder wesentliche Verbindlichkeiten begründen. (g) Beendigung des Merger Protocol Das Merger Protocol endet aufgrund schriftlicher Kündigung (i) durch den Bieter und Teleplan im Falle der einvernehmlichen Beendigung des Merger Protocol, (ii) durch den Bieter, wenn die Angebotsbedingungen in Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist bzw. hinsichtlich Fusionskontrolle bis zum 7. Mai 2011 erfüllt sind oder auf sie verzichtet wurde, (iii) durch Teleplan für den Fall, dass ein konkurrierendes Angebot veröffentlicht wird und der Bieter nicht innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Mitteilung Teleplans von dem 26 konkurrierenden Angebot schriftlich ein überarbeitetes Angebot einreicht, (iv) durch den Bieter, falls bei Vorliegen eines konkurrierenden Angebots Teleplans Vorstand und Aufsichtsrat dem Bieter innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Übermittlung eines überarbeiteten Angebots durch den Bieter mitteilen, dass sein überarbeitetes Angebot nicht gleichwertig zu dem konkurrierenden Angebot ist, (v) durch den Bieter oder Teleplan für den Fall, dass die jeweils andere Partei gegen das Merger Protocol verstößt, vorausgesetzt, dass ein solcher Verstoß eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf das Angebot, den Bieter oder Teleplan hat oder eine solche Auswirkung zu erwarten ist, und (x) die das Merger Protocol nicht-verletzende Partei nicht auf ihr Kündigungsrecht verzichtet oder (y) die das Merger Protocol verletzende Partei den Verstoß nicht innerhalb von zehn Bankarbeitstagen nach Kenntnis von dem Verstoß, diesen behoben hat, (vi) durch den Bieter für den Fall, dass Teleplan oder Teleplans Vorstand oder Aufsichtsrat bekanntgemacht haben, dass sie das Angebot nicht länger unterstützen oder dass sie ihre Unterstützung zurückgenommen, geändert oder eingeschränkt haben, (vii) durch Teleplan für den Fall, dass 8.3 (1) BaFin die Veröffentlichung der Angebotsunterlage untersagt, oder (2) ein Insolvenz- oder ähnliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde, der Bieter die Zahlungen auf seine Verbindlichkeiten einstellt oder der Bieter gesellschaftsrechtliche Maßnahmen im Hinblick auf seine Insolvenz oder Abwicklung ergreift. Erwerbsverträge Vor Abschluss des Merger Protocol zwischen Teleplan und dem Bieter hat Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V. (welche zu diesem Zeitpunkt der Manager/persönlich haftender Gesellschafter des Gilde Fund IV war und die zwischenzeitlich als Manager/ persönlich haftender Gesellschafter durch Gilde IV Management ersetzt wurde) Erwerbsverträge über den Erwerb von TeleplanAktien mit (i) Sterling Strategic Value Limited, (ii) RIT Capital Partners plc, (ii) Cycladic Capital LLP, (iii) Tinos Guernsey Limited, (iv) Monolith Investment Management B.V. und (v) Merval AG abgeschlossen. Unter diesen Erwerbsverträgen haben sich die vorstehenden Gesellschaften verpflichtet, am ersten Tag der Annahmefrist das Angebot für die von Ihnen gehaltenen TeleplanAktien anzunehmen. Nachdem der Bieter gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG seine 27 Entscheidung zur Abgabe des Angebots am 28. November 2010 bekanntgemacht hatte, hat Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V. ihre Rechte und Pflichten aus den Erwerbsverträgen auf den Bieter übertragen. Daneben hat der Bieter Erwerbsverträge mit (i) den TeleplanAufsichtsratsmitgliedern Herrn Adrian S. Schmassmann, Herrn Dimitri J. Goulandris, Herrn Robert M. Westerhof und Herrn Sigfridus J.L.H. Van der Zee und (ii) den Mitgliedern des Teleplan Vorstands Herrn Gotthard Haug und Herrn Thiem Schoonderbeek abgeschlossen. Unter den Erwerbsverträgen haben sich diese Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder verpflichtet, soweit sie Teleplan-Aktien haben, das Angebot innerhalb der Annahmefrist für diese Teleplan-Aktien anzunehmen und, soweit sie Teleplan-Optionen haben, dem Bieter ihre Teleplan-Optionen nach Vollzug des Angebots zu verkaufen. (a) Erwerbsvertrag mit Sterling Strategic Value Limited Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V. und Sterling Strategic Value Limited / Fidinam (Monte Carlo) SAM - Le Montaigne, 7 Avenue de Grande Bretagne, MC 98000, Monaco ("Sterling") haben einen Erwerbsvertrag (der "Sterling-Erwerbsvertrag") abgeschlossen, nach dem Sterling sich aufschiebend bedingt auf (i) die Gestattung des Angebots durch BaFin und (ii) einen Angebotspreis von mindestens EUR 2,50 in Geld, verpflichtet hat, das Angebot für sämtliche von ihr gehaltenen 16.262.616 Teleplan-Aktien (dies entspricht ca. 26,86% des Grundkapitals und der Stimmrechte) am ersten Tag der Annahmefrist anzunehmen. Sterling hat sich weiterhin verpflichtet, das Angebot zu unterstützen und (i) keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Erfolg des Angebots verzögern oder gefährden könnten und (ii) bis zum Ablauf der Annahmefrist nicht mit Teleplan-Aktien zu handeln. Für den Fall eines konkurrierenden Angebots, das eine Gegenleistung in Geld anbietet, die den Angebotspreis um mindestens 10% übersteigt und (ii) eine Mindestannahmeschwelle vorsieht, die niedriger ist als die Mindestannahmeschwelle des Angebots (wie in Ziffer 12.1(a) dieser Angebotsunterlage dargestellt), ist Sterling berechtigt das konkurrierende Angebot anzunehmen, es sei denn, der Bieter senkt die Mindestabnahmeschwelle des Angebots auf die Mindestabnahmeschwelle des konkurrierenden Angebots. Darüberhinaus hat Sterling in dem Sterling Erwerbsvertrag, aufschiebend bedingt auf Unterzeichnung des Merger Protocol durch Teleplan, eine schuldrechtliche Kaufoption auf Sterlings Teleplan-Aktien eingeräumt, gemäß der der Bieter Sterlings Teleplan-Aktien für eine dem Angebotspreis entsprechende Gegenleistung erwerben kann. Nach Ausübung dieser schuldrechtlichen Kaufoption ist Sterling verpflichtet, die Teleplan-Aktien an den Bieter gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zu verkaufen und zu übertragen. Vor der Übertragung der Rechte und Pflichte aus den 28 Erwerbsverträgen auf den Bieter, bedurfte die Übertragung von TeleplanAktien, die 25% oder mehr der Stimmrechte an Teleplan verkörpern, zumindest der vorherigen Freigabe durch das Bundeskartellamt oder Ablauf der einschlägigen Wartefrist nach dem GWB. Schließlich ist jede Partei des Sterling-Erwerbsvertrags berechtigt, diesen zu kündigen, wenn (i) die Angebotsunterlage nicht bis zum 17. Januar 2011 veröffentlicht ist oder (ii) das Angebot nicht vollzogen wird. (b) Erwerbsvertrag mit Cycladic Capital LLP Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V. und Cycladic Capital LLP, 4 St James Place, London, SW1A 1NP, Großbritannien ("Cycladic") haben einen Erwerbsvertrag (der "Cycladic-Erwerbsvertrag") abgeschlossen, unter dem Cycladic sich verpflichtet hat, das Angebot für sämtliche von ihr gehaltenen 199.987 Teleplan-Aktien (dies entspricht ca. 0,33% des Grundkapitals und der Stimmrechte)am ersten Tag der Annahmefrist anzunehmen. Abgesehen von der Anzahl der Aktien entspricht der Cycladic-Erwerbsvertrag ansonsten im Wesentlichen dem SterlingErwerbsvertrag. (c) Erwerbsvertrag mit RIT Capital Partners Plc. Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V. und RIT Capital Partners Plc., 27 St. James Place, London, SW1A 1NR, Großbritannien ("RIT") haben einen Erwerbsvertrag (der "RIT-Erwerbsvertrag") abgeschlossen, unter dem RIT sich verpflichtet hat, das Angebot für sämtliche von ihr gehaltenen 2.336.243 Teleplan-Aktien (dies entspricht ca. 3,86% des Grundkapitals und der Stimmrechte) am ersten Tag der Annahmefrist anzunehmen. Abgesehen von der Anzahl der Aktien entspricht der RITErwerbsvertrag ansonsten im Wesentlichen dem Sterling-Erwerbsvertrag. (d) Erwerbsvertrag mit Tinos Guernsey Limited Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V. und Tinos Guernsey Limited, Hambro House, St. Julians Avenue, St. Peter Port, Guernsey GY1 3D, Guernsey ("Tinos") haben einen Erwerbsvertrag (der "TinosErwerbsvertrag") abgeschlossen, unter dem Tinos sich verpflichtet hat, das Angebot für sämtliche von ihr gehaltenen 6.639.041 Teleplan-Aktien (dies entspricht ca. 10,97% des Grundkapitals und der Stimmrechte) am ersten Tag der Annahmefrist anzunehmen. Abgesehen von der Anzahl der Aktien entspricht der Tinos-Erwerbsvertrag ansonsten im Wesentlichen dem Sterling-Erwerbsvertrag. (e) Erwerbsvertrag mit Merval AG Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V. und Merval AG, Gotthardstrasse 20, 6300 Zug, Schweiz ("Merval") haben einen 29 Erwerbsvertrag (der "Merval-Erwerbsvertrag") abgeschlossen, unter dem Merval sich verpflichtet hat, das Angebot für sämtliche von ihr gehaltenen 3.310.000 Teleplan-Aktien (dies entspricht ca. 5,47% des Grundkapitals und der Stimmrechte) am ersten Tag der Annahmefrist anzunehmen. Abgesehen von der Anzahl der Aktien entspricht der MervalErwerbsvertrag ansonsten im Wesentlichen dem Sterling-Erwerbsvertrag. (f) Erwerbsvertrag mit Monolith Investment Management B.V. Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V. und Monolith Investment Management B.V., Kerkstraat 84F, 1017 GN Amsterdam, Niederlande ("Monolith") haben einen Erwerbsvertrag (der "MonolithErwerbsvertrag") abgeschlossen, unter dem Monolith sich verpflichtet hat, das Angebot für sämtliche von ihr gehaltenen 3.467.848 TeleplanAktien (dies entspricht ca. 5,73% des Grundkapitals und der Stimmrechte) am ersten Tag der Annahmefrist anzunehmen. Abgesehen von der Anzahl der Aktien entspricht der Monolith-Erwerbsvertrag ansonsten im Wesentlichen dem Sterling-Erwerbsvertrag. (g) Erwerbsvertrag mit Herrn Gotthard Haug Der Bieter und Herr Haug, Teleplans CEO, haben einen Erwerbsvertrag abgeschlossen, unter dem sich Herr Haug, aufschiebend bedingt auf (i) die Gestattung des Angebots durch BaFin und (ii) einen Angebotspreis von mindestens EUR 2,50 in Geld je Teleplan-Aktie, verpflichtet hat, das Angebot für sämtliche der von ihm gehaltenen 100.000 Teleplan-Aktien (dies entspricht ca. 0,17% des Grundkapitals und der Stimmrechte) vor Ablauf der Annahmefrist anzunehmen. Herr Haug hat sich außerdem unter anderem verpflichtet, bis zu dem Zeitpunkt an dem das Angebot gescheitert ist, seine Teleplan-Aktien weder zu verkaufen noch zu belasten und auch kein anderes Angebot für seine Teleplan-Aktien anzunehmen. Herr Haug hat sich außerdem verpflichtet, vorbehaltlich des Vollzugs des Angebots, dem Bieter seine 700.000 Teleplan-Optionen für eine Gegenleistung in Geld, die dem Angebotspreis abzüglich des jeweiligen Ausübungspreises der Teleplan-Optionen entspricht, zu veräußern und zu übertragen. Beide Parteien sind berechtigt, den Erwerbsvertrag zu kündigen, wenn (i) das Angebot nicht bis zum 17. Januar 2011 veröffentlicht ist, (ii) das Angebot scheitert oder (iii) ein konkurrierendes Angebot veröffentlicht wird, das eine Gegenleistung vorsieht, die den Angebotspreis um mindestens 10% übersteigt und das Merger Protocol von Teleplan oder dem Bieter gekündigt worden ist. (h) Erwerbsvertrag mit Herrn Dimitri J. Goulandris Der Bieter und Herr Goulandris, ein Mitglied von Teleplans Aufsichtsrat, haben einen Erwerbsvertrag abgeschlossen, dessen Bedingungen im Wesentlichen denen des Erwerbsvertrags zwischen dem Bieter und Herrn 30 Haug entsprechen, unter dem sich Herr Goulandris verpflichtet hat, das Angebot für die von ihm gehaltenen 229.000 Teleplan-Aktien (dies entspricht ca. 0,38% des Grundkapitals und der Stimmrechte) vor Ablauf der Annahmefrist anzunehmen und, vorbehaltlich des Vollzugs des Angebots, seine 50.000 Teleplan-Optionen dem Bieter gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe des Angebotspreises abzüglich des jeweiligen Ausübungspreises der Teleplan-Optionen, zu veräußern und zu übertragen. (i) Erwerbsvertrag mit Herrn Adrian S. Schmassmann Der Bieter und Herr Schmassmann, der Vorsitzende von Teleplans Aufsichtsrat, haben einen Erwerbsvertrag abgeschlossen, in dem sich Herr Schmassmann, vorbehaltlich des Vollzugs des Angebots, verpflichtet hat, seine 100.000 Teleplan-Optionen gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld, der dem Angebotspreis abzüglich des jeweiligen Ausübungspreises der Teleplan-Optionen entspricht, an den Bieter zu verkaufen und zu übertragen. Abgesehen von den Regelungen zu Teleplan-Aktien entspricht der Erwerbsvertrag ansonsten im Wesentlichen dem Erwerbsvertrag zwischen dem Bieter und Herrn Goulandris. (j) Erwerbsvertrag mit Herrn Thiem Schoonderbeek Der Bieter und Herr Schoonderbeek, Teleplans CFO, haben einen Erwerbsvertrag abgeschlossen, in dem sich Herr Schoonderbeek, unter der aufschiebenden Bedingung des Vollzugs des Angebots, verpflichtet hat, seine 200.000 Teleplan-Optionen gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld, die dem Angebotspreis abzüglich des jeweiligen Ausübungspreises der Teleplan-Optionen entspricht, an den Bieter zu verkaufen und zu übertragen. Im Übrigen entspricht der Erwerbsvertrag im Wesentlichen dem Erwerbsvertrag zwischen dem Bieter und Herrn Schmassmann. (k) Erwerbsvertrag mit Herrn Robert M. Westerhof Der Bieter und Herr Westerhof haben einen Erwerbsvertrag abgeschlossen, in dem sich Herr Westerhof verpflichtet hat, das Angebot für sämtliche der von ihm gehaltenen 20.000 Teleplan-Aktien (dies entspricht ca. 0,03% des Grundkapitals und der Stimmrechte) vor Ablauf der Annahmefist anzunehmen. Abgesehen von den Regelungen zu den Teleplan-Optionen entspricht der Erwerbsvertrag ansonsten im Wesentlichen dem Erwerbsvertrag zwischen dem Bieter und Herrn Goulandris. (l) Erwerbsvertrag mit Herrn Sigfridus J.L.H. Van der Zee Der Bieter und Herr van der Zee haben einen Erwerbsvertrag abgeschlossen, in dem sich Herr van der Zee verpflichtet hat, das Angebot für sämtliche der von ihm gehaltenen 20.000 Teleplan-Aktien (dies 31 entspricht ca. 0,03% des Grundkapitals und der Stimmrechte) vor Ablauf der Annahmefist anzunehmen. Im Übrigen entspricht der Erwerbsvertrag im Wesentlichen dem Erwerbsvertrag zwischen dem Bieter und Herrn Westerhof. Die folgende Tabelle fasst noch einmal die Erwerbsverträge für Teleplan-Aktien und Teleplan-Optionen zusammen: Begünstigter Verpflichtete Anzahl der Aktien Beteiligung am Grundkapital und den Stimmrechten (gerundet) Anzahl der Optionen 16.262.616 26,86% 199.987 0,33% n.a. n.a. Bieter Sterling Bieter Cycladic Bieter RIT 2.336.243 3,86% n.a. n.a. Bieter Tinos 6.639.041 10,97% n.a. n.a. Bieter Merval 3.310.848 5,47% n.a. n.a. Bieter Monolith 3.467.848 5,73% n.a. n.a. Bieter Herr Goulandris 229.000 0,38% 50.000 1,29 Bieter Herr Haug 100.000 0,17% 60.000 100.000 90.000 150.000 100.000 200.000 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 2,30 Bieter Herr Schmassmann n.a. n.a. 100.000 1,29 Bieter Herr Schoonderbeek n.a. n.a. 100.000 100.000 0,50 2,30 32 n.a. Ausübungspreis n.a. Begünstigter Verpflichtete Anzahl der Aktien Beteiligung am Grundkapital und den Stimmrechten (gerundet) Anzahl der Optionen Ausübungspreis Bieter Herr Westerhof 20.000 0,03% n.a. n.a. Bieter Herr Van der Zee 20.000 0,03% n.a. n.a. Gesamt 32.709.735 54,37% 1.050.000 9. Absichten des Bieters im Hinblick auf Teleplan 9.1 Zukünftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen von Teleplan Der Bieter beabsichtigt nicht, die Geschäftstätigkeit von Teleplan und ihren Tochtergesellschaften zu verändern und er hat sich im Merger Protocol verpflichtet, Teleplans gegenwärtige Unternehmensstrategie, wie im Geschäftsbericht 2009 bzw. späteren Veröffentlichungen dargestellt, zu unterstützen. Nach Vollzug des Angebots beabsichtigt der Bieter mit Teleplan zusammenzuarbeiten, um Teleplans Geschäft in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie zu steigern. Außer im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit, soll es keine Veräußerungen von Unternehmensteilen geben. Weiterhin hat der Bieter einen Betriebsmittelkredit in Höhe von EUR 10.000.000 und eine Kreditlinie in Höhe von EUR 18.500.000 zur Refinanzierung von Teleplans bestehenden Bankverbindlichkeiten die auf ca. EUR 18.500.000 zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots geschätzt werden, vereinbart. Diese Kredite werden von ABN Amro Bank N.V. und Coöperatieve Centrale RaiffaisenBoerenleenbank B.A. (Rabobank) zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots bereitgestellt, sobald Teleplan und einige ihrer Tochtergesellschaften den Finanzierungs- und Sicherheitenverträgen beigetreten sind. In diesem Zusammenhang werden Teleplan und ihre Tochtergesellschaften sich verpflichteten müssen, gegenüber den kreditgebenden Banken Sicherheiten zu bestellen und Garantien abzugeben für ihre Verpflichtungen, die des Bieters und die der anderen Darlehensnehmer unter dem Kreditvertrag (wie in Ziffer 14.2(a) dieser Angebotsunterlage beschrieben). Schließlich haben Teleplan und der Bieter vereinbart, dass, solange der Bieter nicht mindestens 95% der Teleplan-Aktien hält, weder der Bieter noch mit dem Bieter 33 verbundene Unternehmen Teleplan Management- oder Holdinggebühren in Rechnung stellen. Vorbehaltlich der Zustimmung der unabhängigen Mitglieder des Teleplan-Aufsichtsrats (d.h. der Mitglieder, die nicht vom Bieter nominiert wurden), gilt dies allerdings nicht für die Finanzierungs- bzw. Refinanzierungskosten. Sollten die in Ziffer 8.2(e)(iv) - 8.2(e)(v) und Ziffer 9.5 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Maßnahmen nach Vollzug des Angebots umgesetzt werden, wird Teleplan höhere Finanzverbindlichkeiten und folglich insoweit höhere Zahlungsverpflichtungen als zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben. Dies könnte Teleplans Möglichkeit zur Zahlung einer Dividende in Zukunft beeinträchtigen. 9.2 Vorstand und Aufsichtsrat von Teleplan Der Bieter sieht den Vorstand von Teleplan als Schlüsselfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung von Teleplan an. Der Bieter geht davon aus, dass die derzeitigen Mitglieder des Vorstandes auch nach erfolgreicher Durchführung des Angebots weiterhin Mitglieder des Vorstandes bleiben. Der Bieter und Teleplan haben außerdem im Merger Protocol vereinbart, dass Herr Bala und Herr Obermeier als weitere Mitglieder des Vorstands ernannt werden sollen (siehe Ziffer 7.5 dieser Angebotsunterlage). Hinsichtlich des Aufsichtsrats sind der Bieter und Teleplan übereingekommen, dass der Bieter nach erfolgreicher Durchführung des Angebots in Teleplans Aufsichtsrat angemessen vertreten sein soll. Teleplan und der Bieter haben daher im Merger Protocol vereinbart, sich nach erfolgreicher Durchführung des Angebots in angemessener Weise zu bemühen, dass (i) der Aufsichtsrat auf fünf Mitglieder verkleinert wird, (ii) nur zwei der folgenden (gegenwärtigen) Aufsichtsratsmitglieder ihr Mandat behalten werden: Herr Schmassmann, Herr Huber, Herr Westerhof und Herr van der Zee und (iii) drei neue Aufsichtsratsmitglieder, die vom Bieter vorgeschlagen werden, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Für weitere Details zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird auf Ziffer 7.5 dieser Angebotsunterlage verwiesen. Im Hinblick auf die vorgesehenen Veränderungen im Aufsichtsrat wird Teleplan ab dem Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots nicht den Empfehlungen gemäß III.2.1 des niederländischen Corporate Governance-Kodex entsprechen. 9.3 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Der Bieter ist der Überzeugung, dass eine langfristige Bindung des Managements im Interesse der Gesellschaft und daher von wesentlicher Bedeutung für den Wert des Investments des Bieters in Teleplan ist. Der Bieter wird daher eine langfristige Bindung des Teleplan Managements zu erreichen suchen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Bieter, einzelnen Mitgliedern der oberen Geschäftsführung den Erwerb einer mittel- oder unmittelbaren Beteiligung an AMS Holding anzubieten, wobei die Bedingungen einer solchen Beteiligung noch 34 zu vereinbaren sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde insoweit noch keine Vereinbarung getroffen. 9.4 Beschäftigte, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen von Teleplan Die Durchführung des Angebots hat keine direkten Auswirkungen auf die Mitarbeiter der Teleplan-Gruppe, ihre Arbeitsverhältnisse und ihre bestehenden Rechte und Zusagen. Der Bieter beabsichtigt auf absehbare Sicht nicht, Maßnahmen durchzuführen, die sich auf die Mitarbeiter Teleplans oder Teleplans Tochterunternehmen, auf deren Arbeitnehmervertretungen oder deren Arbeitsbedingungen auswirken. Der Bieter beabsichtigt keinen Abbau von Arbeitsplätzen. 9.5 Mögliche Struktur- und andere Maßnahmen bei Teleplan Falls der Bieter nach erfolgreicher Durchführung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt die notwendige Mehrheit von 95% des Grundkapitals erreicht, beabsichtigt der Bieter die Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens (uitkoop procedure) gemäß Artikel 2:92a oder 2:201a des niederländischen Zivilgesetzbuchs oder, für den Fall, dass der Bieter die notwendige Mehrheit von 95% des Grundkapitals und der Stimmrechte erreicht, die Einleitung eines (übernahmerechtlichen) Squeeze-Outs gemäß Artikel 2:359c des niederländischen Gesetzbuchs, um die verbleibenden Teleplan-Aktien zu erwerben. Ferner beabsichtigt der Bieter nach erfolgreicher Durchführung des Angebots die Durchführung der in Ziffer 8.2(e) dieser Angebotsunterlage dargestellten Maßnahmen, insbesondere (i) die Ausschüttung von bis zu EUR 60.000.000 aus Teleplans freien Rücklagen, die vollständig kreditfinanziert sein wird, (ii) die Beendigung der Börsennotierung der Teleplan-Aktien, (iii) eine Änderung von Teleplans Satzung und/oder Teleplans Dividendenpolitik und (iv) die Verschmelzung Teleplans auf den Bieter oder ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen. Daneben ist vorgesehen, dass Teleplan, auf Verlangen des Bieters, vor Vollzug des Angebots beschließt, eine Ausschüttung in Höhe von mindestens USD 16.000.000 von den US-amerikanischen Teleplan-Tochtergesellschaften an Teleplan nach Vollzug des Angebots vorzunehmen, die vollständig kreditfinanziert sein wird. Zu diesem Zweck werden die US-amerikanischen Teleplan-Tochtergesellschaften und Teleplan einen Kreditvertrag und Sicherheitenverträge mit bestimmten Banken abschließen und unter diesen die für eine solche Ausschüttung notwendigen Mittel in Anspruch nehmen. Schließlich erwartet der Bieter, dass bestimmte Gesellschaften der Teleplan-Gruppe Kreditnehmer, Verpflichtete und Garantiegeber unter dem Kreditvertrag (wie in Ziffer 14.2 dieser Angebotsunterlage definiert) und den dazugehörigen Sicherheitenverträgen werden. 35 9.6 Zukünftige Geschäftstätigkeit und Sitz Teleplans Mit Ausnahme der in Ziffern 8.2(e), 9.1 und 9.5 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Maßnahmen hat der Bieter weder Absichten im Hinblick auf die Verwendung des Vermögens der Teleplan noch im Hinblick auf das Eingehen von Verbindlichkeiten außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Bieter beabsichtigt nicht Teleplans Sitz von Schiphol weg zu verlegen. Ebenso wenig beabsichtigt der Bieter, wesentliche Geschäftsbereiche Teleplans zu verlegen oder zu schließen. 9.7 Zukünftige Geschäftstätigkeit und Sitz des Bieters Bei Vollzug des Angebots wird der Bieter eine Mehrheitsbeteiligung an Teleplan erwerben. Im Übrigen bestehen beim Bieter keine Pläne für sonstige Änderungen seiner Geschäftstätigkeit, insbesondere im Hinblick auf seinen Sitz, die Verwendung seines Vermögens, künftige Verpflichtungen oder die Mitglieder seiner Geschäftsführungsorgane. Der Bieter hat weder Arbeitnehmer noch eine Arbeitnehmervertretung. 10. Angebotspreis 10.1 Mindestangebotspreis Der Mindestangebotspreis, der den Teleplan-Aktionären nach § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG in Verbindung mit §§ 4 und 5 der WpÜG-Angebotsverordnung (die "WpÜG-AV") als Untergrenze für ihre Teleplan-Aktien anzubieten ist, bestimmt sich nach dem Wert (a) des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Teleplan-Aktien während des Dreimonatszeitraums vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe des Angebots am 28. November 2010 (der "Drei-Monats-Durchschnittskurs"), und (b) der höchsten vom Bieter, einer mit dem Bieter gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Teleplan-Aktien innerhalb des Sechsmonatszeitraums vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, je nachdem, welches der höhere Wert ist. Der Drei-Monats-Durchschnittskurs zum 27. November 2010 für die TeleplanAktien, den die BaFin als Mindestpreis nach dem WpÜG berechnet hat, beträgt EUR 1,92. Weder der Bieter noch eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person noch eine ihrer Tochtergesellschaften haben innerhalb der sechs Monate vor 36 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots am 28. November 2010 und vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Teleplan-Aktien zu einem Preis, der über dem Angebotspreis liegt, erworben oder sind Vereinbarungen zum Erwerb zu einem solchen Preis eingegangen. Allerdings hat sich der Bieter unter den in Ziffer 8.3(a) bis 8.3(f) dieser Angebotsunterlage beschriebenen Erwerbsverträgen eine schuldrechtliche Option zum Erwerb von Teleplan-Aktien zum Angebotspreis einräumen lassen. Der Angebotspreis von EUR 2,50 je Teleplan-Aktie erfüllt daher die Mindestpreisanforderungen gemäß § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG in Verbindung mit §§ 4 und 5 WpÜG-AV. 10.2 Angemessenheit des Angebotspreises Für die Bestimmung des Angebotspreises hat sich der Bieter an der Entwicklung des Börsenkurses der Teleplan-Aktie orientiert. Die Festlegung der Gegenleistung für Aktien börsennotierter Gesellschaften anhand des Börsenkurses ist eine übliche Vorgehensweise. Teleplan wird von mehreren professionellen Aktienanalysten bewertet, und es findet regelmäßiger Handel in hinreichendem Ausmaß mit Teleplan-Aktien statt, wobei der Streubesitz (wie von der Deutschen Börse AG berechnet) ca. 44 % beträgt. Die Rahmenbedingungen des Börsenhandels mit Teleplan-Aktien sollten deshalb eine effektive Preisfindung ermöglicht haben, und die Teleplan Aktionäre waren in der Lage, Teleplan-Aktien zu diesen Preisen an der Börse zu verkaufen und haben dies auch getan. Da der Gesetzgeber der Bewertung einer Zielgesellschaft auf der Grundlage von Börsenkursen eine maßgebliche Bedeutung beimisst, hält der Bieter die Verwendung dieser Bewertungsmethode auch für angemessen. Der Angebotspreis bietet gegenüber den historischen Börsenkursen folgende Aufschläge: (a) EUR 0,54 bzw. ca. 28 % gegenüber dem Schlusskurs der Teleplan-Aktie im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) von EUR 1,96 am Tag vor der Ankündigung des Angebots (Quelle: Bloomberg); (b) EUR 0,58 bzw. ca. 30 % gegenüber dem geltenden Drei-MonatsDurchschnittskurs von EUR 1,92 vor der Ankündigung des Angebots (Quelle: BaFin); (c) EUR 0,52 bzw. ca. 26 % gegenüber dem durchschnittlichen Schlusskurs für die Teleplan-Aktien im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) von EUR 1,98 während der 24 Monate vor der Ankündigung des Angebots (Quelle: Bloomberg). Der vorstehende Vergleich mit historischen Börsenkursen zeigt, dass der Angebotspreis den der Teleplan-Aktie am Aktienmarkt beigemessenen Wert vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe des Angebots 37 erheblich übersteigt und zudem den Mindestpreisregeln des WpÜG entspricht. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die in § 31 Abs. 1 WpÜG sowie § 4 und § 5 WpÜG-Angebotsverordnung getroffene gesetzgeberische Wertung, den durchschnittlichen Börsenkurs und eventuelle Vorerwerbe bei der Bestimmung der angemessenen Gegenleistung zu berücksichtigen, ist der Bieter der Auffassung, dass der Angebotspreis angemessen ist. Im Ergebnis ist der Bieter auch der Ansicht, dass der Angebotspreis für die Teleplan-Aktionäre attraktiv ist. 11. Behördliche Genehmigungen und Verfahren 11.1 Gestattung durch die BaFin Die BaFin hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 7. Januar 2011 gestattet. Die unverbindliche englische Übersetzung dieser Angebotsunterlage wurde von ihr weder geprüft noch genehmigt. 11.2 Fusionskontrollfreigabe Der Bieter ist der Ansicht, dass der Erwerb der in diesem Angebot vorgesehenen Teleplan-Aktien keiner Fusionskontrollfreigabe bedarf. Aufgrund der schwerwiegenden Rechtsfolgen für den Fall, dass diese Ansicht sich als unzutreffend herausstellen sollte, hat der Bieter am 23. Dezember 2010 eine schriftliche Bestätigung der Kartellbehörden in Deutschland und den Niederlanden beantragt, dass eine Anmeldung des durch dieses Angebot vorgesehenen Erwerbs von Teleplan-Aktien (das "Zusammenschlussvorhaben") keiner Fusionskontrollfreigabe bedarf. Für den Fall, dass die Kartellbehörden in Deutschland und den Niederlanden die Auffassung vertreten, dass das Zusammenschlussvorhaben doch der Freigabe durch die Kartellbehörden bedarf, wird der Bieter das Zusammenschlussvorhaben bei den Kartellbehörden in Deutschland und den Niederlanden anmelden. Es gilt dann das Folgende: (a) Deutschland Der Zusammenschluss unterliegt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der vollständigen Anmeldung den Zusammenschluss entweder genehmigen oder eine detaillierte Prüfung des Zusammenschlusses vornehmen (sog. Hauptprüfverfahren). Hat das Bundeskartellamt ein solches Hauptprüfverfahren eingeleitet, kann es innerhalb von vier Monaten nach Eingang der vollständigen Anmeldung (soweit diese Frist nicht mit Zustimmung der anmeldenden Unternehmen verlängert wurde) den Zusammenschluss untersagen. Anderenfalls gilt der Zusammenschluss als freigegeben. Nach deutschem Recht ist der Vollzug des Zusammenschlusses bis zum erfolgreichen Abschluss des Fusionskontrollverfahrens untersagt. 38 (b) Niederlande Das Zusammenschlussvorhaben unterliegt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die niederländischen Kartellbehörden (Nederlandse Mededingingsautoriteit). Die niederländischen Kartellbehörden können das Zusammenschlussvorhaben innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der vollständigen Anmeldung freigeben (Phase 1) oder die Parteien auffordern, eine Freigabe (Phase II) zu beantragen. Wenn die niederländischen Kartellbehörden eine Phase II einleiten, haben sie 13 Wochen nach Eingang eines entsprechenden Antrags Zeit, über die Freigabe zu entscheiden. Dabei ist zu beachten, dass die Fristen der Phase I bzw. Phase II für die Zeit gehemmt werden, an denen die Kartellbehörden weitere Informationen anfordern bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie diese Informationen erhalten. Ein Vollzug des Angebots ist nach niederländischem Recht solange untersagt, bis das Zusammenschlussvorhaben freigegeben ist. Soweit sonstige fusionskontrollrechtliche Anmeldungen nach anderem geltenden Fusionskontrollrecht erforderlich sein sollten, wird die Bieterin diese Anmeldungen, soweit möglich, vornehmen. Neben der Fusionskontrollfreigabe und der Gestattung der Angebotsunterlage durch die BaFin werden keine weiteren aufsichtsrechtlichen Genehmigungen benötigt. 12. Bedingungen des Angebots 12.1 Aufschiebende Bedingungen Für dieses Angebot und für die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge gelten folgende aufschiebende Bedingungen (die "Bedingungen" oder "Angebotsbedingungen" bzw. einzeln die "Bedingung" oder "Angebotsbedingung"): (a) Mindestannahmeschwelle Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist entspricht die Gesamtzahl der Teleplan-Aktien, für die das Angebot wirksam angenommen und kein Rücktritt von der Annahme des Angebots erklärt wurde, einschließlich der vom Bieter mittel- oder unmittelbar gehaltenen oder diesem zuzurechnenden Teleplan-Aktien und einschließlich der Teleplan-Aktien, deren Übertragung der Bieter infolge von bis zum Ablauf der Annahmefrist abgeschlossenen Verträge fordern kann, mindestens 45.601.895 TeleplanAktien. Dies entspricht ca. 75 % der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ausgegebenen Teleplan-Aktien zuzüglich der Teleplan-Aktien, die aufgrund von Teleplan-Optionen ausgegebenen werden können (aber exklusive der 1.050.000 Teleplan-Aktien die aufgrund von Teleplan-Optionen ausgegeben werden können, für die der Bieter 39 Erwerbsverträge wie in Ziffer 8.3 dieser Angebotsunterlage beschrieben, abgeschlossen hat) (die "Mindestannahmeschwelle"). (b) Kündigung des Merger Protocol Das Merger Protocol ist bis zum Ablauf der Annahmefrist nicht von Teleplan, wie in Ziffer 8.2(g) dieser Angebotsunterlage beschrieben, gekündigt worden. (c) Keine Verfahren, die das Angebot untersagen Der Vollzug des Angebots wird bis zum Ablauf der Annahmefrist durch kein Urteil, Verbot, Verfügung oder Anordnung eines Gerichts, Schiedsgerichts oder einer Verwaltungsbehörde untersagt oder über den 1. April 2011 hinaus verzögert und es ist keine Gesetzes- oder Verwaltungsvorschrift in Kraft getreten oder anwendbar geworden, die den Vollzug des Angebots untersagt oder den Vollzug über den 1. April 2011 hinaus verzögert. (d) Kein Aussetzen des Handels Die Frankfurter Wertpapierbörse hat den Handel mit Teleplan-Aktien innerhalb der letzten fünf Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist nicht für mehr als zwei Bankarbeitstage ausgesetzt. (e) Fusionskontrollfreigabe Spätestens am 7. Mai 2011 haben die zuständigen Kartellbehörden in Deutschland und den Niederlanden entweder (i) bestätigt, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht anmeldepflichtig ist oder (ii) sind der Auffassung, dass das Zusammenschlussvorhaben anmeldepflichtig ist, haben es aber ohne Auflagen freigegeben oder die anwendbaren Wartefristen (einschließlich etwaiger Verlängerungen) sind abgelaufen. Eine Beschreibung der vorstehend genannten Fusionskontrollverfahren findet sich in den Ziffern 11.2 dieser Angebotsunterlage. (f) Teleplan hat die Empfehlung der Annahme des Angebots nicht zurückgezogen Weder Teleplan, noch Teleplans Vorstand oder Aufsichtsrat haben ihre Empfehlung der Annahme des Angebots bis zum vorletzten Bankarbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist zurückgezogen. (g) Kein konkurrierendes Angebot Bis zum Ablauf der Annahmefrist wurde kein von der BaFin zur Veröffentlichung gestattetes konkurrierendes Angebot im Sinne des § 22 WpÜG veröffentlicht. 40 (h) Keine Umstände, die zu einer wesentlichen nachteiligen Veränderung des EBITDA führen Von der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage an bis zum dritten Bankarbeitstag vor dem Ablauf der Annahmefrist, 12:00 Uhr MEZ sind (i) keine neuen Umstände im Sinne von § 15 des Gesetzes über den Wertpapierhandel ("WpHG") von Teleplan veröffentlicht worden und (ii) keine Umstände eingetreten, die als neue Umstände im Sinne von § 15 WpHG von Teleplan zu veröffentlichen gewesen wären, die nachteilige Auswirkungen oder aus Sicht der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnulfstraße 59, 80636 München, als unabhängiger Gutachter (der "Unabhängige Gutachter") zu erwartende Auswirkungen auf den konsolidierten Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA) von Teleplan insoweit haben, dass der konsolidierte EBITDA für den Zeitraum von 12 Monaten nach Eintritt dieser Umstände auf unter EUR 24.750.000 fällt, sofern solche Umstände nicht auch bei zwei oder mehr der in Anlage 12.1(h) aufgeführten Unternehmen in gleicher oder ähnlicher Weise eingetreten sind und zu erwarten ist, dass diese Umstände gleiche oder vergleichbare Auswirkungen auf den konsolidierten EBITDA dieser Unternehmen haben werden (die "Wesentliche Nachteilige Veränderung"). Der "Konsolidierte EBITDA" wird in diesem Zusammenhang auf der Grundlage von und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die Teleplan in der Vergangenheit zur Bestimmung des konsolidierten EBITDA der Teleplan-Gruppe angewandt hat, bestimmt. Der Betrag von EUR 24.750.000 entspricht einer Abweichung von ca. 25% gegenüber dem konsolidierten EBITDA Teleplans für das Geschäftsjahr 2009, welches der Bieter seinen Planungen zugrundegelegt hat. Eine Wesentliche Nachteilige Veränderung gilt nur dann als eingetreten (und die aufschiebende Bedingung dieser Ziffer 12.1(h) gilt damit als nicht erfüllt), wenn (i) Teleplan bis zum dritten Bankarbeitstag vor dem Ablauf der Annahmefrist, 12:00 Uhr MEZ eine entsprechende Mitteilung gemäß § 15 WpHG veröffentlicht hat und der Unabhängige Gutachter im Auftrag des Bieters (1) in seinem Bericht zu dem Schluss gekommen ist, dass die vorgenannten Bedingungen für den Eintritt einer Wesentlichen Nachteiligen Veränderung nach seiner Meinung erfüllt sind, und 41 (2) (ii) die Ergebnisse seines Berichts vor dem Ende des letzten Tages der Annahmefrist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlich hat; oder Teleplan keine solche Mitteilung veröffentlicht hat und der Unabhängige Gutachter im Auftrag des Bieters (1) in seinem Bericht zu dem Schluss gekommen ist, dass die vorgenannten Bedingungen für den Eintritt einer Wesentlichen Nachteiligen Veränderung nach seiner Meinung erfüllt sind, und (2) die Ergebnisse seines Berichts vor dem Ende des letzten Tages der Annahmefrist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlich hat. Eine Wesentliche Nachteilige Veränderung gilt nicht als eingetreten (und die aufschiebende Bedingung dieser Ziffer 12.1(h) gilt damit als vollständig erfüllt), wenn der Unabhängige Gutachter die Ergebnisse seines Berichts mit dem Schluss, dass die vorgenannten Bedingungen für den Eintritt einer Wesentlichen Nachteiligen Veränderung nach seiner Meinung erfüllt sind nicht vor dem Ende des letzten Tages der Annahmefrist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlich hat. Die Entscheidung des Unabhängigen Gutachters ist bindend und kann nicht vom Bieter und von den TeleplanAktionären, die das Angebot annehmen, angefochten werden. Die Kosten für den Unabhängigen Gutachter und seine Auslagen trägt der Bieter. Auf Verlangen des Bieters wird Teleplan dem Unabhängigen Gutachter nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung während den Geschäftszeiten in den zwei Wochen vor Ablauf des dritten Bankarbeitstages vor Ablauf der Annahmefrist ungehinderten Zugang zu ihren Geschäftsräumen, seine Bücher und Aufzeichnungen sowie seine Mitarbeiter gewähren, sodass der Unabhängige Gutachter in die Lage versetzt wird, seinen Bericht zu erstellen. (i) Kein nachteiliges Ereignis Von der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage an bis zum zweiten Bankarbeitstag vor dem Ablauf der Annahmefrist, 12:00 Uhr MEZ ist keines der folgenden Ereignisse eingetreten (jedes einzelne ein "Nachteiliges Ereignis"): (i) eine Verschmelzung, eine Abspaltung, eine Ausgliederung oder eine sonstige Zusammenführung einer Gesellschaft der Teleplan-Gruppe mit bzw. auf einen unabhängigen Dritten; 42 (ii) Teleplan (a) beschließt oder schüttet eine Dividende aus oder nimmt eine sonstige Ausschüttung aus dem eingetragenen genehmigten Kapital oder den Rücklagen, einschließlich des Erwerbs eigener Aktien, vor, (b) beschließt oder nimmt eine Erhöhung oder Herabsetzung des genehmigten Kapitals vor oder (c) beschließt oder nimmt eine Teilung, Zusammenlegung oder Neueinteilung der Aktien vor; (iii) die Teleplan-Gruppe verkauft oder verfügt über oder begründet Rechte zugunsten Dritter an Vermögensgegenständen mit einem Wert von mehr als EUR 5.000.000; (iv) die Ausgabe von Aktien oder Wertpapieren, die in Eigenkapitalbeteiligungen einer Gesellschaft der Teleplan-Gruppe umgetauscht werden können, oder von Genussrechten jeweils zugunsten von Dritten, mit Ausnahme von Aktien nach Maßgabe der Teleplan-Optionen; (v) (a) der Abschluss eines neuen Kreditvertrags oder einer anderen Finanzierungsvereinbarung durch eine Gesellschaft der TeleplanGruppe oder (b) die Gewährung von Garantien oder Bürgschaften zugunsten Dritter durch eine Gesellschaft der Teleplan-Gruppe für Verbindlichkeiten von insgesamt mehr als EUR 5.000.000 oder (c) die Änderung der Bedingungen eines bestehenden Kreditvertrags einer Gesellschaft der Teleplan-Gruppe; (vi) Teleplan oder eine ihrer Tochtergesellschaften verpflichtet sich eine der vorstehenden Handlungen vorzunehmen. Ein Nachteiliges Ereignis gilt nur als eingetreten und die aufschiebenden Bedingung gemäß Ziffer 12.1(i) dieser Angebotsunterlage gilt damit als nicht erfüllt, wenn bis zum zweiten Bankarbeitstag vor dem Ablauf der Annahmefrist, 12:00 Uhr MEZ (1) Teleplan eine Mitteilung gemäß § 15 WpHG veröffentlicht hat, nach der zutreffende Tatsachen eingetreten sind, die ein Nachteiliges Ereignis darstellen; (2) Teleplan in anderer Form (insbesondere in Form einer Pressemitteilung) Informationen veröffentlicht hat, nach der Tatsachen eingetreten sind, die ein Nachteiliges Ereignis darstellen; (3) der Bieter von Teleplan, einem Mitglied des Vorstandes von Teleplan oder einem Mitglied des Aufsichtsrates von Teleplan über den Eintritt eines Nachteiligen Ereignisses oder über zutreffende Tatsachen, die ein Nachteiliges Ereignis darstellen, schriftlich informiert worden ist, oder 43 (4) Teleplan keine solche Mitteilung veröffentlicht hat und der Unabhängige Gutachter im Auftrag des Bieters (A) in seinem Bericht zu dem Schluss gekommen ist, dass nach seiner Meinung Tatsachen eingetreten sind, die ein Nachteiliges Ereignis darstellen, und (B) die Ergebnisse seines Berichts vor dem Ende des letzten Tages der Annahmefrist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlich hat Sofern der Bieter eine Mitteilung nach (3) dieser Ziffer 12.1(i) der Angebotsunterlage bis zum zweiten Bankarbeitstag vor dem Ablauf der Annahmefrist, 12:00 Uhr MEZ erhält, wird er eine solche Mitteilung unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet unter http://www.ams-acquisition.nl veröffentlichen. Nach Verlangen des Bieters wird Teleplan dem Unabhängigen Gutachter nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung während den Geschäftszeiten in den zwei Wochen vor Ablauf des dritten Bankarbeitstages vor Ablauf der Annahmefrist ungehinderten Zugang zu ihren Geschäftsräumen, seinen Büchern und Aufzeichnungen sowie seine Mitarbeiter gewähren, so dass der Unabhängige Gutachter in die Lage versetzt wird, seinen Bericht zu erstellen. 12.2 Verzicht auf die Angebotsbedingungen Soweit gesetzlich zulässig, kann der Bieter bis spätestens einen Bankarbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist jederzeit auf einzelne oder sämtliche Angebotsbedingungen verzichten, wobei (i) ein Verzicht auf oder eine Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle (Ziffer 12.1(a) dieser Angebotsunterlage) der Zustimmung von Teleplans Vorstand und Aufsichtsrat bedarf und (ii) ein Verzicht auf die Angebotsbedingungen gemäß Ziffern 12.1(c) dieser Angebotsunterlage (kein Verfahren, dass den Vollzug verbietet), 12.1(d) dieser Angebotsunterlage (Aussetzen des Handels mit Teleplan-Aktien) und 12.1(e) dieser Angebotsunterlage (Fusionskontrollfreigabe) nur mit Zustimmung von Teleplan zulässig ist. Eine Verzichtserklärung hat dieselbe Wirkung wie die Erfüllung der entsprechenden Angebotsbedingung. Für den Fall, dass der Bieter auf einzelne oder sämtliche Angebotsbedingungen innerhalb der letzten zwei Wochen der Annahmefrist wie in Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlage beschrieben, verzichtet, verlängert sich die Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 5 WpÜG um zwei Wochen. 44 12.3 Nichteintritt der Angebotsbedingungen Falls (i) die in Ziffern 12.1(a) bis 12.1(d) und 12.1(g) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Angebotsbedingungen nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist, (ii) die in Ziffern 12.1(f) und 12.1(i) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Angebotsbedingungen nicht bis zum vorletzen Bankarbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist, (iii) die in Ziffer 12.1(h) dieser Angebotsunterlage aufgeführte Angebotsbedingung nicht bis zum dritten Bankarbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist oder (iv) die in Ziffer 12.1(e) (Fusionskontrollfreigabe) dieser Angebotsunterlage aufgeführte Angebotsbedingung nicht bis zum 7. Mai 2011 erfüllt sind und der Bieter nicht gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wie in Ziffer 12.2 dieser Angebotsunterlage beschrieben zuvor rechtswirksam auf die entsprechende Angebotsbedingung verzichtet hat, werden die Aktienkaufund Übertragungsverträge (wie in Ziffer 13.2 dieser Angebotsunterlage beschrieben), die mit den Teleplan-Aktionären, die dieses Angebot angenommen haben, abgeschlossen worden sind, nicht wirksam. In diesem Fall wird dieses Angebot nicht durchgeführt. Die Rückabwicklung erfolgt dann gemäß Ziffer 13.6 dieser Angebotsunterlage. 12.4 Bekanntgabe der Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Angebotsbedingungen Der Bieter wird unverzüglich in der in Ziffer 19 dieser Angebotsunterlage angegebenen Weise bekanntgeben, falls (1) auf eine der Angebotsbedingungen verzichtet wurde, (2) alle Angebotsbedingungen entweder eingetreten sind oder auf sie verzichtet wurde, oder (3) das Angebot nicht durchgeführt wird. Der Bieter wird zum Ablauf der Annahmefrist außerdem eine Veröffentlichung vornehmen, wenn die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 12.1(e) dieser Angebotsunterlage noch nicht vollständig eingetreten und nicht zuvor auf sie verzichtet worden sein sollte. 13. Annahme und Durchführung des Angebots 13.1 Zentrale Abwicklungsstelle Der Bieter hat die Deutsche Bank AG als zentrale Abwicklungsstelle mandatiert (die "Abwicklungsstelle"). 13.2 Annahme des Angebots Teleplan-Aktionäre können das Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist (a) ihre Annahme des Angebots schriftlich gegenüber ihrem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut oder anderen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (die "Depotführende Bank") erklären und 45 (b) die Depotführende Bank anweisen, die Umbuchung der in ihrem Wertpapierdepot befindlichen Teleplan-Aktien, hinsichtlich derer sie dieses Angebot annehmen, in die WKN A1H5BJ (ISIN NL0009688597) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Annahme des Angebots innerhalb der Annahmefrist wird erst mit Umbuchung der Angedienten Aktien in die WKN A1H5BJ (ISIN NL0009688597) bei der Clearstream Banking AG wirksam. Die Umbuchung der Teleplan-Aktien obliegt der Depotführenden Bank nach Erhalt der Annahmeerklärung. Wurde die Annahme innerhalb der Annahmefrist gegenüber der Depotführenden Bank erklärt, gilt die Umbuchung der entsprechenden Teleplan-Aktien als rechtzeitig erfolgt, soweit sie bis zum zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, 18:00 Uhr MEZ erfolgt. Teleplan-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich mit Fragen hinsichtlich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihre Depotführende Bank wenden. Die Depotführenden Banken werden über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Angebots informiert. Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem die Annahme erklärenden Teleplan-Aktionär und dem Bieter ein Kaufvertrag über die Angedienten Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Mit Annahme des Angebots einigen sich der Teleplan-Aktionär und der Bieter zugleich über die Übertragung des Eigentums an den Angedienten Aktien auf den Bieter. Der Kauf der Angedienten Aktien wird mit Eintritt der oder dem Verzicht auf die Bedingungen des Angebots gemäß Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage wirksam. Die Übertragung des Eigentums an den Angedienten Aktien auf den Bieter wird erst nach Ende der Weiteren Annahmefrist Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises an die jeweilige Depotführende Bank zur Gutschrift auf das Konto des Teleplan-Aktionärs wirksam, sofern die Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage eingetreten sind oder der Bieter darauf verzichtet hat. Mit der Übertragung des Eigentums an den Angedienten Aktien gehen alle Rechte aus diesen Aktien zusammen mit allen Nebenrechten (einschließlich Dividendenansprüchen, über die zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots bestehen) auf den Bieter über. 13.3 Mit der Annahme des Angebots verbundene weitere Erklärungen Mit der Annahme des Angebots erklären die Teleplan-Aktionäre weiterhin, dass (a) sie ihre Depotführende Bank anweisen, (i) die in der Annahmeerklärung bezeichneten Teleplan-Aktien ihres Wertpapierdepots in die WKN A1H5BJ (ISIN NL0009688597) bei der Clearstream Banking AG umzubuchen; 46 (ii) ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die in die WKN A1H5BJ (ISIN NL0009688597) umgebuchten Angedienten Aktien der Abwicklungsstelle zum Zwecke der Übereignung der Angedienten Aktien nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist und nach dem Eintritt der oder dem Verzicht auf die Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Verfügung zu stellen; (b) sie die Abwicklungsstelle und ihre Depotführende Bank unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches beauftragen und bevollmächtigen, alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen und zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und insbesondere den Übergang des Eigentums an den Angedienten Aktien auf den Bieter herbeizuführen; (c) sie ihre Depotführende Bank anweisen und ermächtigen, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, dem Bieter oder der Abwicklungsstelle alle für die Erklärungen und Veröffentlichungen des Bieters nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und insbesondere die Anzahl der in die WKN A1H5BJ (ISIN NL0009688597) umgebuchten Teleplan-Aktien an jedem Bankarbeitstag mitzuteilen; (d) sie das Eigentum an ihren Angedienten Aktien, zusammen mit allen Nebenrechten (einschließlich Dividendenansprüchen, die zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots bestehen) vorbehaltlich des Ablaufs der Weiteren Annahmefrist nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage auf den Bieter Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die betreffende Anzahl von Angedienten Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei Clearstream übertragen; (e) sie ihre Depotführende Bank anweisen und ermächtigen, die Annahmeerklärung an die Abwicklungsstelle auf deren Verlangen weiterzuleiten und in diesem Umfang die Depotführende Bank von ihrer Verpflichtung zur Geheimhaltung zu entbinden; und (f) die Angedienten Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind. Die in diesem Ziffer 13.3 aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Angebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Fall des wirksamen Rücktritts nach Ziffer 17 dieser Angebotsunterlage von dem durch die Annahme des Angebots 47 geschlossenen Vertrag oder im Falle des endgültigen Nichteintritts einer Angebotsbedingung (wie in Ziffer 12.3 dieser Angebotsunterlage beschrieben). 13.4 Zahlung des Kaufpreises und Abwicklung des Angebots Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt an die jeweilige Depotführende Bank Zug um Zug gegen die Übertragung der Angedienten Aktien auf das Depot der Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zum Zwecke der Übereignung der Angedienten Aktien an den Bieter gemäß Ziffer 13.2 dieser Angebotsunterlage. Nachdem der Abwicklungsstelle die Angedienten Aktien gemäß Ziffer 13.3 (a) dieser Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt worden sind, frühestens jedoch am vierten Bankarbeitstag und spätestens am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist und dem Eintritt der oder dem Verzicht auf die Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage, wird die Abwicklungsstelle unverzüglich den Kaufpreis an die Depotführenden Banken überweisen. Mit der Gutschrift des Kaufpreises bei der jeweiligen Depotführenden Bank hat der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Die Weiterleitung der Zahlung an den jeweiligen Teleplan-Aktionär obliegt der Verantwortung der jeweiligen Depotführenden Bank. Die Zahlung des Kaufpreises wird, den Eintritt der Angebotsbedingung gemäß Ziffer 12.1(e) (Fusionskontrollfreigabe) dieser Angebotsunterlage am letztmöglichen Tag unterstellt, spätestens am 18. Mai 2011 erfolgen. 13.5 Börsenhandel mit Angedienten Aktien Die Angedienten Aktien sind auch nach ihrer Einreichung an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar. Der Handel beginnt voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag der Annahmefrist unter der WKN A1H5BJ (ISIN NL0009688597). Der Handel mit den Angedienten Aktien wird mit dem Ablauf der Weiteren Annahmefrist oder, wenn die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 12.1(e) (Fusionskontrollfreigabe) dieser Angebotsunterlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt ist, spätestens drei Bankarbeitstage vor dem Vollzug des Angebots eingestellt. Die Erwerber von unter der WKN A1H5BJ (ISIN NL0009688597) gehandelten Angedienten Aktien übernehmen hinsichtlich dieser Aktien alle Rechte und Pflichten aus dem durch Annahme des Angebots geschlossenen Vertrag, sofern der veräußernde Aktionär nicht von dem Angebot aus einem der in Ziffer 17 dieser Angebotsunterlage genannten Gründe zurückgetreten ist. Es ist zudem vorgesehen, dass die Nachträglich Angedienten Aktien, die in die WKN A1H5BK (ISIN NL0009688605) umgebucht wurden, nicht handelbar sein werden. Ist die in Ziffer 12.1(e) (Fusionskontrollfreigabe) dieser Angebotsunterlage dargestellte Angebotsbedingung am Ende der Weiteren Annahmefrist nicht erfüllt, so werden die Nachträglich Angedienten Aktien voraussichtlich fünf Bankarbeitstage nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist in die WKN A1H5BJ (ISIN NL0009688597) umgebucht und in den Börsenhandel 48 unter dieser WKN einbezogen. In diesem Fall wird der Handel voraussichtlich spätestens am dritten Bankarbeitstag vor dem Vollzug des Angebots eingestellt. Wird festgestellt, dass eine Angebotsbedingung endgültig nicht erfüllt wurde, so wird der Börsenhandel mit Angedienten Aktien (WKN A1H5BJ / ISIN NL0009688597) voraussichtlich am Ende des Tages eingestellt, an dem die Bekanntgabe gemäß Ziffer 12.4 dieser Angebotsunterlage erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass Handelsvolumen und Liquidität der Angedienten Aktien von der jeweiligen Annahmequote abhängen und gering sein können. 13.6 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen Treten die in Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage aufgeführten Angebotsbedingungen nicht ein und verzichtet der Bieter auch nicht zuvor auf diese Angebotsbedingungen, wird das Angebot nicht durchgeführt. Die Angedienten Aktien werden dann unverzüglich in die WKN 916980 (ISIN NL0000229458) zurückgebucht. Die Aktien können nach der Rückbuchung wieder unter der WKN 916980 (ISIN NL0000229458) gehandelt werden. 13.7 Kosten Die Annahme und - gegebenenfalls - die Rückabwicklung des Angebots ist für Teleplan-Aktionäre frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Banken, sofern die jeweilige Depotführende Bank über eine Depotverbindung mit der Clearstream Banking AG verfügt (abgesehen von Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung). Zu diesem Zweck hat der Bieter den Depotführenden Banken eine marktübliche Ausgleichszahlung angeboten. Die von Depotführenden Banken ohne eine Depotverbindung mit der Clearstream Banking AG erhobenen Kosten und Spesen sind von den das Angebot annehmenden Teleplan-Aktionären zu tragen. 13.8 Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist Die Regelungen über die Annahme des Angebots (innerhalb der Annahmefrist) und dessen Durchführung in Ziffer 13.2 bis 13.7 dieser Angebotsunterlage gelten abgesehen davon, dass ein Handel mit Aktien, die innerhalb der Weiteren Annahmefrist eingereicht werden, nicht vorgesehen ist - entsprechend für die Annahme des Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist. Wurde die Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist gegenüber der Depotführenden Bank erklärt, gilt die Umbuchung der entsprechenden TeleplanAktien als rechtzeitig erfolgt, wenn die Umbuchung in die WKN A1H5BK (ISIN NL0009688605) bis zum zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, 18:00 Uhr MEZ erfolgt ist. 49 Unverzüglich nachdem der Abwicklungsstelle die Nachträglich Angedienten Aktien gemäß Ziffer 13.2 in Verbindung mit dieser Ziffer 13.8 dieser Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt worden sind, frühestens jedoch am vierten Bankarbeitstag und spätestens am achten Bankarbeitstag nach Ende der Weiteren Annahmefrist, wird die Abwicklungsstelle unverzüglich den Kaufpreis an die Depotführenden Banken zahlen, sofern die Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage eingetreten sind oder der Bieter auf diese verzichtet hat. Die Zahlung des Kaufpreises wird, den Eintritt der Angebotsbedingung gemäß Ziffer 12.1(e) (Fusionskontrollfreigabe) dieser Angebotsunterlage am letztmöglichen Tag unterstellt, spätestens am 18. Mai 2011 erfolgen. 14. Finanzierung des Angebots 14.1 Maximale zu finanzierende Gegenleistung Zum 7. Januar 2011 hat Teleplan 60.537.859 Aktien ausgegeben. Daneben hat Teleplan unter ihrem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 1.304.566 TeleplanOptionen ausgegeben, die ihren Inhaber zum Erwerb von jeweils einer TeleplanAktie je Teleplan-Option gegen Zahlung des unter der Optionsvereinbarung festgesetzten Ausübungspreises berechtigen. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen halten derzeit Teleplan-Aktien oder Teleplan-Optionen. Daher erwartet der Bieter im Zusammenhang mit dem Angebot höchstens 61.842.425 Teleplan-Aktien zum Angebotspreis von EUR 2,50 je Aktie zu erwerben (dabei sind sämtliche Teleplan-Aktien, die aufgrund der TeleplanOptionen ausgegeben werden könnten unabhängig von den in Ziffer 8.3 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Erwerbsverträgen berücksichtigt, obwohl die Erwerbsverträge mit den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern vorsehen, dass diese die Teleplan-Optionen (und nicht die Teleplan-Aktien) nach Vollzug des Angebots an den Bieter veräußern). Damit ergibt sich für den Bieter aus dem Angebot die Pflicht zur Zahlung eines Kaufpreises von maximal EUR 154.606.062,50. Darüber hinaus erwartet der Bieter Transaktionskosten und andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Angebot, die insgesamt EUR 10.000.000 nicht übersteigen dürften, so dass sich die Gesamtkosten auf EUR ca. 164. 606.062,50 belaufen werden. 14.2 Finanzierung des Angebots Es ist beabsichtigt, dass die notwendigen Mittel zum Erwerb von bis zu 61.842.425 Teleplan-Aktien und die Transaktionskosten dem Bieter von Gilde Buy-Out Fund IV und finanzierenden Banken in Form von Eigenkapital und Darlehen zur Verfügung gestellt werden. 50 (a) Gilde Buy-Out Fund IV Coöperatief U.A. und Gilde Buy-Out Fund IV C.V. haben sich am 28. November 2010 gegenüber dem Bieter verpflichtet, gemeinsam, jeweils im Verhältnis Ihrer Beteiligung am Bieter, diesem bis zu EUR 80.000.000 als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen und am 17. Dezember 2010 hat der Bieter einen Kreditvertrag mit ABN AMRO Bank N.V. und Coöperatieve Centrale Raiffeisen-Boerenleenbank B.A. (Rabobank) als Kreditgeber für die Finanzierung des Erwerbs von Teleplan-Aktien nach diesem Angebot (der "Kreditvertrag") abgeschlossen. Unter dem Kreditvertrag sind der Bieter und Teleplan berechtigt, bis zu EUR 105.000.000 für den Erwerb von bis zu 61.842.425 Teleplan-Aktien, die Refinanzierung Teleplans gegenwärtiger Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 18.500.000 und die Begleichung der Transaktionskosten in Höhe von EUR 10.000.000 zu ziehen. Darüber hinaus sieht der Kreditvertrag eine Betriebsmittellinie in Höhe von EUR 10.000.000 zugunsten von Teleplan vor, so dass sich die Verbindlichkeiten unter dem Kreditvertrag, im Falle einer vollständigen Inanspruchnahme, auf insgesamt EUR 115.000.000 belaufen. Allerdings darf der Bieter unter dem Kreditvertrag den für die Refinanzierung der gegenwärtig bestehenden Bankverbindlichkeiten Teleplans vorgesehenen Kreditbetrag in Höhe von EUR 18.500.000 sowie den als Betriebsmittelinie vorgesehenen Betrag in Höhe von EUR 10.000.000 nicht für den Erwerb der 61.842.425 Teleplan-Aktien nach dem Angebot und der Zahlung der Transaktionskosten verwenden. Unter dem Kreditvertrag stehen für den Erwerb von Teleplan-Aktien unter dem Angebot daher EUR 86.500.000 zur Verfügung. Die unter dem Kreditvertrag bereitgestellten Mittel können in Anspruch genommen werden, wenn bestimmten aufschiebende Bedingungen und Dokumentationsvoraussetzungen erfüllt sind oder auf sie verzichtet wurde, bestimmte zusätzliche Bedingungen erfüllt sind und die in dem Kreditvertrag abgegebenen Gewährleistungen zum Zeitpunkt der Ziehung unter dem Kreditvertrag richtig sind. Dem Bieter sind keine Gründe ersichtlich, warum diese in dem Kreditvertrag enthaltenen aufschiebenden Bedingungen nicht zutreffend sind. Der Kreditvertrag ist nicht gekündigt worden und es bestehen auch keine Kündigungsgründe. Für die vom Bieter erwarteten Gesamtkosten in Höhe von EUR 164.606.062,50 stehen dem Bieter daher ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 80.000.000 als Eigenkapital sowie ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 86.500.000 unter dem Kreditvertrag, insgesamt also EUR 166.500.000 zur Verfügung. (b) Der Bieter hat somit alle erforderlichen Maßnahmen getroffen um sicherzustellen, dass er über die notwendigen Mittel für eine vollständige Durchführung des Angebots bei Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung verfügt. 51 14.3 Finanzierungsbestätigung ABN AMRO Bank N.V., Frankfurt Branch, ein vom Bieter unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat dem Bieter mit Schreiben vom 29. Dezember 2010 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG bestätigt, dass der Bieter alle notwendigen Maßnahmen getroffen hat um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlungsansprüche der Teleplan-Aktionäre zur Verfügung stehen. Die schriftliche Bestätigung ist dieser Angebotsunterlage als Anlage 14.3 beigefügt. 15. Erwartete Auswirkungen des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters 15.1 Methodik, Vorbehalte und Annahmen (a) Um die möglichen Auswirkungen des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters zu beurteilen, hat der Bieter eine vorläufige und ungeprüfte Schätzung der Bilanz vorgenommen, die der Bieter gehabt hätte, falls Teleplan, auf der Grundlage der von Teleplan zum 30. September 2010 veröffentlichen Zahlen, bereits zum 24. November 2010, dem Tag seiner Gründung, vollständig übernommen worden wäre. Für diesen Zweck werden in den nachfolgenden Berechnungen und Beschreibungen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters ohne Berücksichtigung der Auswirkungen des Angebots und die potenzielle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters unter Berücksichtigung der angenommenen Auswirkungen eines erfolgreichen Angebotes gegenübergestellt. Die nachfolgenden Berechnungen wurden auf Grundlage von Annahmen erstellt, die der Bieter für angemessen erachtet und die nachstehend zusammengefasst werden. Dennoch ist es möglich, dass die Finanzangaben nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters nach einem erfolgreichen Angebot widerspiegeln. Der Bieter möchte insbesondere darauf hinweisen, dass Auswirkungen des Angebots zum heutigen Tage aus folgenden Gründen nicht exakt vorhergesehen werden können: (i) Die endgültige Höhe der transaktionsbezogenen Kosten wird erst nach dem Vollzug des Angebots endgültig ermittelt werden können. (ii) Die Auswirkungen der Maßnahmen gemäß Ziffer 8.2(e) dieser Angebotsunterlage, die nach Vollzug des Angebots umgesetzt werden könnten, wurde in der vereinfachten und ungeprüften Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung weder schätzungsweise noch anpassungsweise berücksichtigt. 52 (b) (c) (iii) Die steuerlichen Auswirkungen wurden weder quantifiziert noch in der vereinfachten und ungeprüften Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Bieters berücksichtigt. (iv) Der Bieter und Teleplan wenden unterschiedliche Bilanzierungsstandards an. Während Teleplan nach IFRS bilanziert (wie in der Europäischen Union umgesetzt) bilanziert der Bieter auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gemäß Teil 9, Buch 2 des niederländischen Zivilgesetzbuchs. Außerdem basieren die nachfolgenden Berechnungen und Beschreibungen sowie die darin enthaltenen Informationen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage vorlagen. Diese könnten sich als unzutreffend erweisen: (i) Derzeit hat Teleplan 60.537.859 Aktien ausgegeben. Daneben hat Teleplan unter ihrem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 1.304.566 Teleplan-Optionen ausgegeben, die ihren Inhaber zum Erwerb von jeweils einer Teleplan-Aktie je Teleplan-Option gegen Zahlung des gemäß der jeweiligen Optionsvereinbarung vereinbarten Ausübungspreises berechtigen. Bei der nachstehenden Darstellung wurde daher auf eine Grundkapitalziffer von EUR 15.460.606,25, d.h. 61.842.425 Teleplan-Aktien, abgestellt. (ii) Der Bieter hält keine Teleplan-Aktien und Teleplan-Optionen. Ferner basieren die nachfolgenden Berechnungen und Beschreibungen sowie die darin enthaltenen Informationen auf folgende Annahmen. Diese könnten sich als unzutreffend erweisen: (i) Der Bieter wird sämtliche 61.842.425 Teleplan-Aktien zum Angebotspreis, d.h. zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 154.606.062,50 erwerben (der "Angenommene Vollständige Erwerb"). (ii) Die Transaktionskosten werden sich auf EUR 10.000.000 belaufen, die als Anschaffungsnebenkosten kapitalisiert werden. Die genaue Höhe dieser Kosten kann jedoch erst nach Vollzug des Angebots exakt bestimmt werden, sobald die Zahl der Teleplan-Aktien, für die das Angebot wirksam angenommen worden ist, endgültig feststeht. Der Betrag in Höhe von EUR 10.000.000, der für Zwecke der nachstehenden Berechnungen angesetzt wurde, beruht auf einer bestmöglichen Schätzung des Bieters und der Bieter geht davon aus, dass die endgültigen Transaktionskosten diesen geschätzten Betrag nicht übersteigen werden. (iii) Teleplans Bankverbindlichkeiten, die bei Vollzug des Angebots refinanziert werden, belaufen sich auf EUR 18.500.000. 53 (d) 15.2 (iv) Neben dem Angenommenen Vollständigen Erwerb wurden keine weiteren Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters berücksichtigt, die sich möglicherweise ereignet haben oder sich möglicherweise zukünftig ereignen werden. (v) Die für die Deckung der Gegenleistung und der transaktionsbezogenen Kosten erforderlichen Mittel werden dem Bieter in Form von Eigenkapital und Darlehen zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat mit Ausnahme der mit seiner Gründung verbundenen Tätigkeiten und der Tätigkeiten die mit den in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Transaktionen in Zusammenhang stehen, keine weiteren Geschäftsaktivitäten ausgeübt. Der Bieter hat daher bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage keine wesentlichen Umsätze oder Erträge generiert. Der Bieter wurde am 24. November 2010 mit einem anfänglichen gezeichneten Kapital von EUR 18.000 gegründet. Voraussichtliche Auswirkungen auf die Einzelabschlüsse des Bieters Die Einzelabschlüsse des Bieters werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gemäß Teil 9, Buch 2 des niederländischen Zivilgesetzbuchs aufgestellt. Der Bieter hat keine Geschäftstätigkeiten außer den mit seiner Gründung im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und den in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Transaktionen ausgeübt. Dementsprechend hat er von seiner Gründung an bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine Umsätze erzielt und keine Erträge erwirtschaftet. Vorbehaltlich der vorstehend in Ziffer 15.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vorbehalte und Annahmen und auf Grundlage seiner gegenwärtigen Einschätzung geht der Bieter davon aus, dass ein Erwerb aller Teleplan-Aktien die folgenden Auswirkungen auf die Bilanz des Bieters haben wird: (vereinfachte und ungeprüfte) Bilanz des Bieters (nach Maßgabe des niederländischen Zivilgesetzbuchs) in TEUR (gerundet) Vor Abgabe des Angebots (ungeprüft) Anpassungen für das Angebot (ungeprüft) Bieter einschließlich Teleplan (ungeprüft) 0 164.606 164.606 18 394 394 18 165.000 165.000 Finanzanlage Liquide Mittel Summe Aktiva 54 (vereinfachte und ungeprüfte) Bilanz des Bieters (nach Maßgabe des niederländischen Zivilgesetzbuchs) in TEUR (gerundet) Vor Abgabe des Angebots (ungeprüft) Anpassungen für das Angebot (ungeprüft) Bieter einschließlich Teleplan (ungeprüft) 0 164.606 164.606 18 78.500 78.500 0 86.500 86.500 18 165.000 165.000 Finanzanlage Eigenkapital Finanzverbindlichkeite n Summe Passiva Die Annahme des Angebots für alle Teleplan Aktien hätte nach der vorliegenden Schätzung des Bieters, auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gemäß Teil 9, Buch 2 des niederländischen Zivilgesetzbuchs die folgenden Auswirkungen auf die Bilanz des Bieters: • Die Bilanzsumme wird sich von EUR 18.000 auf ca. EUR 165.000.000 erhöhen. • Das Finanzanlagevermögen wird sich von EUR 0 auf ca. EUR 164.606.062,50 erhöhen. Diese Zunahme ist die Folge der Aktivierung der für die Teleplan-Aktien gezahlten Gegenleistung (EUR 154.606.062,50) sowie der Transaktionskosten, deren Höhe auf ca. EUR 10.000.000 geschätzt wird. • Das Eigenkapital des Bieters wird sich von EUR 18.000 auf ca. EUR 78.500.000 erhöhen. • Die Finanzverbindlichkeiten werden sich in Folge der unter dem Kreditvertrag gezogenen Mittel von EUR 0 auf EUR 86.500.000 erhöhen. Die zukünftige Ertragslage des Bieters wird voraussichtlich von folgenden Faktoren abhängen: • Der Bieter hat, wie vorstehend erwähnt, von seiner Gründung an bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine Umsätze erzielt und keine Erträge erwirtschaftet. Die künftigen Erträge des Bieters werden im Wesentlichen aus den von Teleplan ausgeschütteten Dividenden bestehen. Die Höhe dieser zukünftigen Erträge kann daher nicht vorhergesagt werden. Wenngleich Teleplan für das Wirtschaftsjahr 2008 keine 55 Dividende ausgeschüttet hat, erwartet der Bieter, auf der Grundlage der Dividende Teleplans für das Wirtschaftsjahr 2009 in Höhe von EUR 0,06 je Aktie, davon aus, dass Teleplan auch in Zukunft eine Dividende in vergleichbarere Höhe ausschütten wird. Allerdings wird die Höhe der zukünftig von Teleplan auszuschüttenden Dividenden davon abhängen, ob Teleplan einen Gewinn erwirtschaftet und ob und wenn ja, in welcher Höhe, Teleplans Hauptversammlung oder Vorstand die Ausschüttung einer Dividende beschließt. Die Höhe der zukünftig von Teleplan auszuschüttenden Dividenden ist jedoch nicht vorhersehbar und könnte sogar null sein, insbesondere falls die in Ziffer 8.2(e)(iv)-(v) dieser Angebotsunterlage beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. • Wie in Ziffer 8.2(e)(iv) dieser Angebotsunterlage ausgeführt ist vorgesehen, vorausgesetzt das Angebot wird erfolgreich vollzogen, dass Teleplan eine einmalige Dividende in Höhe von bis zu EUR 60.000.000 aus ihren freien Rücklagen ausschüttet, die zu einer einmaligen Dividende von bis zu EUR 0,96 je Teleplan-Aktien führen wird. Für den Fall, dass eine solche Dividende ausgeschüttet wird, hängt die Höhe zukünftiger von Teleplan auszuschüttender Dividenden davon ab, ob Teleplan einen Gewinn erwirtschaftet und ob und wenn ja, in welcher Höhe, Teleplans Hauptversammlung oder Vorstand die Ausschüttung einer Dividende beschließt. Es kann nicht vorhergesagt werden, ob eine solche einmalige Dividende ausgeschüttet wird, da eine solche Ausschüttung unter anderem davon abhängt, dass Bankdarlehen in einem entsprechenden Betrag zur Verfügung stehen. • Auf der Grundlage einer Kreditfinanzierung in Höhe von ca. EUR 86.500.000 geht der Bieter davon aus, zukünftig jährliche Zins- und Tilgungszahlungen in Höhe von EUR 12.750.000 leisten zu müssen. Sollte nach Vollzug des Angebots die vorstehend beschriebene einmalige Dividende in Höhe von bis zu EUR 60.000.000 ausgeschüttet werden, wird der Bieter den darunter erhaltenen Betrag zur teilweisen Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten unter dem Kreditvertrag verwenden. Als Folge würden sich die jährlichen Zins- und Tilgungszahlungen unter dem Kreditvertrag entsprechend reduzieren. Weiterhin ist, wie in Ziffer 9.1 dieser Angebotsunterlage dargestellt, vorgesehen, dass Teleplan und einige ihrer Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots dem Kreditvertrag sowie den Sicherheitenverträgen beitreten werden und zu Gunsten der kreditgebenden Banken Sicherheiten bestellen und Garantien abgeben werden. • Unter der Annahme, dass die gesamten Transaktionskosten aktiviert werden (siehe oben), werden sich diese Transaktionskosten nicht auf die Erträge des Bieters auswirken. 56 Neben dem Erwerb von Teleplan sind andere Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters aufgrund sonstiger geschäftlicher Aktivitäten oder Handlungen im Hinblick auf die Beteiligung an Teleplan oder deren bilanzieller Behandlung nach dem Erwerb in dieser Beschreibung nicht berücksichtigt worden. 15.3 Gilde Buy-Out Fund IV Gilde Buy-Out Fund IV Coöperatief U.A. und Gilde Buy-Out Fund IV C.V halten, über die Beteiligung an AMS Holding, das gezeichnete Kapital des Bieters (siehe Ziffer 6.2 dieser Angebotsunterlage). Als Private Equity (Investment) Fond finanzieren sich Gilde Buy-Out Fund IV Coöperatief U.A. und Gilde Buy-Out Fund IV C.V durch institutionelle Investoren, die verpflichtet sind, auf entsprechendes Verlangen der Gilde Buy-Out Fund IV Coöperatief U.A. und der Gilde Buy-Out Fund IV C.V Zahlungen in Höhe der von Ihnen zugesagten Beträge zu leisten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage haben Gilde Buy-Out Fund IV Coöperatief U.A. und Gilde Buy-Out Fund IV C.V von ihren Investoren feste Zusagen über noch nicht abgerufene Mittel in Höhe von EUR 800.000.000. Von diesem Betrag kann dem Bieter einen Betrag in Höhe von EUR 80.000.000 im Zusammenhang mit diesem Angebot zur Verfügung gestellt werden (siehe Ziffer 14.2(a) dieser Angebotsunterlage). 16. Voraussichtliche Auswirkungen für Teleplan-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen Teleplan-Aktionäre, die beabsichtigen das Angebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen: (a) Teleplan Aktien, für die dieses Angebot nicht angenommen wird, können weiterhin gehandelt werden. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass der Umstand, dass der Bieter am 28. November 2010 seine Entscheidung bekanntgab, das Angebot zu einem Angebotspreis von EUR 2,50 je Teleplan-Aktie abzugeben, sich in dem gegenwärtigen Börsenkurs der Teleplan-Aktien widerspiegelt. Falls dieses Angebot erfolgreich ist, ist zudem zu erwarten, dass das Angebot an und die Nachfrage nach TeleplanAktien nach Abschluss des Angebots geringer als heute sein wird und somit die Liquidität der Aktie sinkt. Es ist daher möglich, dass Kauf- und Verkaufsorders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Darüber hinaus könnte die zu erwartende Einschränkung der Liquidität der Teleplan-Aktien dazu führen, dass es in Zukunft zu starken Kursschwankungen kommt. (b) Sofern dem Bieter nach Durchführung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Teleplan gehören, kann der Bieter in Betracht ziehen, ein Squeeze-out-Verfahren (uitkoopprocedure) gemäß Artikel 2:92a or 2:201a des niederländischen Zivilgesetzbuchs einzuleiten oder einen 57 übernahmerechtlichen Squeeze-Out gemäß Artikel 2:359c des niederländischen Zivilgesetzbuchs durchzuführen, um die verbleibenden Teleplan-Aktien zu erwerben. Als Gegenleistung für ihre Anteile würden die Minderheitsaktionäre eine Geldzahlung erhalten, deren Höhe durch das zuständige Gericht festgelegt wird. Diese Geldzahlung könnte für die Minderheitsaktionäre gleichwertig, ungünstiger, aber auch günstiger sein als der Angebotspreis. (c) Der Bieter könnte ferner andere Strukturmaßnahmen in Bezug auf Teleplan oder eine Beendigung der Börsennotierung Teleplans durch ein formelles Delisting erwägen. Diese Strukturmaßnahmen könnten beispielsweise Beschlüsse über (i) eine (dreiseitige) Verschmelzung (juridische (driehoeks-) fusie) gemäß Artikel 2:309 des niederländischen Zivilgesetzbuchs oder eine grenzüberschreitende Verschmelzung (grensoverschrijdende fusie) zwischen Teleplan, dem Bieter und einem mit dem Bieter verbundenen Unternehmen, bei welchem Teleplan die übertragende und der Bieter oder das mit dem Bieter verbundene Unternehmen die aufnehmende Gesellschaft ist, (ii) eine Spaltung (splitsing) gemäß Artikel 2:334a des niederländischen Zivilgesetzbuchs oder (iii) die Veräußerung aller oder im wesentlichen aller Vermögensgegenstände von Teleplan umfassen. Als Folge einer Verschmelzung würden die Minderheitsaktionäre Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft. (d) Als Mehrheitsgesellschafter könnte der Bieter eine Änderung der Satzung Teleplans veranlassen und dabei Teleplans langfristige Dividendenpolitik ändern, so dass in Zukunft keine Dividenden gezahlt würden. (e) Sollten die in Ziffer 8.2(e) (iv) - (v) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Maßnahmen nach Vollzug des Angebots umgesetzt werden, werden sich Teleplans Finanzverbindlichkeiten erhöhen und Teleplan wird dementsprechend im Vergleich zum gegenwärtigen Zeitpunkt höhere Zahlungsverpflichtungen haben. Dies kann sich wiederum auf Teleplans Fähigkeit zur Zahlung einer Dividende auswirken. (f) Mit Vollzug des Angebots werden Teleplan und einige ihrer Tochtergesellschaften den Finanzierungs- und Sicherheitenverträgen des Bieters beitreten und werden sich verpflichten, den finanzierenden Banken Sicherheiten zu gewähren und die Verpflichtungen des Bieters und anderer Verpflichteter unter den Finanzierungsverträgen zu garantieren. Der Gesamtbetrag der Kreditverbindlichkeiten, denen Teleplan mit Vollzug des Angebots beitreten wird beläuft sich auf EUR 115.000.000. (g) Nach Vollzug des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt kann Teleplan bei Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen in Erwägung ziehen, den Widerruf der Zulassung der Teleplan-Aktien zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit 58 weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen. Dies hätte zur Folge, dass die zusätzlichen Verpflichtungen, die sich aus der Notierung im Prime Standard ergeben nicht weiter Anwendung finden. Außerdem würden in diesem Fall die Teleplan-Aktionäre nicht mehr von den gesteigerten Berichtspflichten des Prime-Standards profitieren. Weiterhin würde auch der niederländische Corporate Governance Kodex, einschließlich seiner Offenlegungs- und Buchführungspflichten, nicht länger anwendbar sein. Ein Delisting würde außerdem die Liquidität und Handelbarkeit der Teleplan-Aktien, für die das Angebot nicht angenommen wurde, vermindern. Es ist daher möglich, dass eine Kauf- und Verkaufsorder nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden kann. 17. Rücktrittsrecht Teleplan-Aktionären, die dieses Angebot angenommen haben, stehen bis zum Ablauf der Annahmefrist die folgenden Rücktrittsrechte zu: (a) Im Falle einer Änderung des Angebots durch den Bieter gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG können Teleplan-Aktionäre, die das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung angenommen haben, bis zum Ablauf der Annahmefrist von dem durch die Annahme mit dem Bieter abgeschlossenen Vertrag gemäß § 21 Abs. 4 WpÜG zurücktreten. (b) Im Falle der Veröffentlichung einer Angebotsunterlage für ein konkurrierendes Angebot im Sinne von § 22 Abs. 1 WpÜG können Teleplan-Aktionäre, die das vorliegende Angebot angenommen haben, von dem durch die Annahme mit dem Bieter abgeschlossenen Vertrag gemäß § 22 Abs. 3 WpÜG zurücktreten, sofern der Vertragsschluss durch Annahme des vorliegenden Angebots vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots erfolgte. Die Rücktrittserklärung muss vor Ablauf der Annahmefrist gegenüber der jeweiligen Depotführenden Bank schriftlich erklärt werden. Darüber hinaus hat der zurücktretende Teleplan-Aktionär die jeweilige Depotführende Bank innerhalb des Zeitraums, in dem er zum Rücktritt berechtigt ist, zur Rückbuchung der Angedienten Aktien zu veranlassen. Der Rücktritt wird nur wirksam, wenn die Angedienten Aktien von der jeweiligen Depotführenden Bank unverzüglich, spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, 18:00 Uhr MEZ in die WKN 916980 (ISIN NL 0000229458) zurückgebucht werden. Im Falle einer Änderung des Angebots oder im Falle eines konkurrierenden Angebots werden nähere Einzelheiten gemäß Ziffer 19 dieser Angebotsunterlage veröffentlicht. Mit Ablauf der Annahmefrist erlischt das Rücktrittsrecht. Mit wirksamer Ausübung ihrer Rücktrittsrechte gelten die Teleplan-Aktionäre als von dem Vertrag, der mit ihrer Annahme des Angebots geschlossen wurde, zurückgetreten. Ein Rücktritt von der Annahme des Angebots kann nicht widerrufen werden. Alle Angedienten Aktien, bezüglich derer ein Rücktritt von der 59 Annahme des Angebots ordnungsgemäß erklärt wird, gelten danach für die Zwecke des Angebots nicht als wirksam angedient. Ein Teleplan-Aktionär kann dieses Angebot jedoch durch erneutes Andienen Teleplan-Aktien wieder annehmen, und zwar jederzeit bis zum Ablauf der Annahmefrist gemäß dem in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Annahmeverfahren. Der Rücktritt ist für Teleplan-Aktionäre nicht mit Kosten verbunden. 18. Vorstand und Aufsichtsrat von Teleplan 18.1 Angabe der Vorteile für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Teleplan Mit Ausnahme des Kaufpreises gemäß den in Ziffer 8.3 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Erwerbsverträgen, haben der Bieter oder mit ihm gemeinsam handelnde Personen keinem Mitglied des Teleplan Vorstands oder des Aufsichtsrats Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit dem Angebot gewährt oder in Aussicht gestellt. Hinsichtlich der Absichten des Bieters zur zukünftigen Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms, wird auf Ziffer 9.6 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 18.2 Begründete Stellungnahme / Empfehlung Gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG haben Teleplans Vorstand und Aufsichtsrat eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot und zu jeder etwaigen Angebotsänderung abzugeben und diese Stellungnahme unverzüglich nach Erhalt der Angebotsunterlage sowie jeder Änderung gemäß §§ 34, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen. Teleplan hat bereits öffentlich bekanntgemacht, dass (a) sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat, die von ABN AMRO Bank N.V. beraten werden, nach eingehender Abwägung der strategischen, finanziellen und sozialen Aspekte des Angebots, das Angebot unterstützen und der Auffassung sind, dass das Angebot im besten Interesse der Aktionäre und sonstigen Stakeholder ist und (b) Vorstand und Aufsichtsrat die Annahme des Angebots empfehlen. Gemäß Ziffer 18(2) und Annex G des PO Erlasses muss Teleplan eine Stellungnahme (standpuntsbepaling) des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Angebot veröffentlichen. Diese wird spätestens vier Bankarbeitstage vor der in Ziffer 7.5 dieser Angebotsunterlage beschriebenen außerordentlichen Hauptversammlung Teleplans zur Verfügung gestellt werden. Teleplans Vorstand und Aufsichtsrat haben in Kenntnis des Angebotspreises ihre Unterstützung des Angebots zugesagt und ABN AMRO Bank N.V. als Berater mandatiert, die in einer Fairness Opinion am 28. November 2010 im Zusammenhang mit dem Angebot bereits bestätigt hat, dass sie das Angebot aus finanzieller Sicht als angemessen erachtet. 60 18.3 Ämter von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern von Teleplan beim Bieter und bei mit diesem gemeinsam handelnden Personen Gegenwärtig bekleidet kein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied von Teleplan Ämter beim Bieter oder bei mit diesem gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen. 19. Ergebnis des Angebots und andere Mitteilungen Der Bieter wird die Anzahl der Angedienten Teleplan-Aktien einschließlich seiner Beteiligung am Grundkapital und den Stimmrechten wie folgt gemäß § 23 Abs. 1 WpÜG auf Grundlage der erhaltenen Annahmeerklärungen bekannt geben: • wöchentlich ab Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, • täglich während der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist, • unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist, • unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist Ferner werden außerhalb des Angebots durchgeführte Käufe von Teleplan-Aktien gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Veröffentlichungen durch den Bieter gemäß § 23 Abs. 1 und 2 WpÜG sowie alle weiteren Veröffentlichungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Angebot, die im Rahmen des WpÜG erforderlich sind, werden im Internet unter http://www.ams-acquisition.nl in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Daneben erfolgt eine Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Mitteilungen in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger. Das Ergebnis des Angebots wird innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der Weiteren Annahmefrist veröffentlicht. 20. Steuern Der Bieter empfiehlt den Teleplan-Aktionären, vor einer Annahme des Angebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende, fachmännische Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme des Angebots einzuholen. 21. Abwickelnde Bank Die Deutsche Bank AG hat die technische Abwicklung des Angebots übernommen. 22. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Das Angebot und die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge zwischen dem Bieter und den Teleplan-Aktionären unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt am Main. 61 Anlage 6.3 Strukturdiagramm des Gilde Buy Out Fund IV 63 Anlage 6.4 Mit AMS Acquisition B.V. gemeinsam handelnde Personen Nr. Name Adresse 1. AMS Holding B.V. Utrecht, Niederlande 2. Gilde Buy-Out Fund IV Coöperatief U.A. Utrecht, Niederlande 3. Gilde Buy-Out Fund IV C.V. Utrecht, Niederlande 4. Gilde IV GP C.V. Utrecht, Niederlande 5. Gilde IV Management B.V. Utrecht, Niederlande 6. Gilde Buy-Out Fund IV Management B.V.1 Utrecht, Niederlande 7. Stichting Gilde Buy-Out Fund IV Utrecht, Niederlande 8. GIBO IV MLP Limited St. Peter Port, Guernsey 9. GBOF IV CV Investors L.P. St. Peter Port, Guernsey 10. BOF IV GP LP. St. Peter Port, Guernsey 11. BOF IV GP Co. Limited St. Peter Port, Guernsey 12. Gilde Buy-Out Fund III Charitable Trust St. Peter Port, Guernsey 13. Gilde Buy Out Partners B.V. 1 Utrecht, Niederlande 14. Gilde Buy-Out Partners AG1 Zürich, Schweiz 15. Gilde Buy-Out Partners S.A.S. 1 Paris, Frankreich 16. IPES Trustees Limited St. Peter Port, Guernsey 17. IPES Guernsey Limited St. Peter Port, Guernsey 18. IPES Holdings Limited St. Peter Port, Guernsey 19. IPES Guernsey Holdings Limited St. Peter Port, Guernsey 1 Gemeinsam handelnd aufgrund Abstimmung des Verhaltens im Hinblick auf Teleplan 64 Anlage 7.6 Mit Teleplan gemeinsam handelnde Personen Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land Beteiligung 1. Teleplan Holding Europe B.V. Amsterdam Niederlande 100% 2. Teleplan & White Electronics B.V. Amsterdam Niederlande 100% 3. Teleplan & White Electronics B.V. branch Havant England 100% 4. Teleplan Technology Services Sdn. Bhd. Penang Malaysia 100% 5. Teleplan Colchester Ltd. Colchester England 100% 6. Teleplan Polska Sp. z.o.o. Bydgoszcz Poland 100% 7. Teleplan Communications B.V. Zoetermeer Niederlande 100% 8. Teleplan Estonia Osaühing (oü) Tallinn Estland 100% 9. Teleplan Belgium BVBA Hasselt Belgien 100% 10. Teleplan Lifecycle Services SRL Madrid Spanien 100% 11. Teleplan Computer Services Ltd. Havant (formally Telford) England 100% [inaktiv] 12. Teleplan Repair Services B.V. Amsterdam Niederlande 100% 13. Teleplan Germany GmbH Weiterstadt Deutschland 100% 14. Teleplan Rhein-Main GmbH Weiterstadt Deutschland 100% 15. Teleplan Holding USA, Inc. Roseville, CA California, USA 100% 65 Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land Beteiligung 16. ESL Technologies, Inc. Roseville, CA California, USA 100% 17. Teleplan Services Texas, Inc. Irving (Dallas), TX Texas, USA 100% 18. Teleplan Service Logistics, Inc. Calexio, CA California, USA 100% 19. Teleplan Wireless Services, Inc. Chanhassen (Minneapolis), MN Minnesota, USA 100% 20. Teleplan Videocom Solutions, Inc. New Castle (Philadelphia), DE California, USA 100% 21. Teleplan Nominee, Inc. Roseville, CA California, USA 100% 22. Tecnomex Industrial S.A. DE C.V. Mexicali Mexiko 100% 23. Teleplan de Mexico S.A. De C.V. Reynosa Mexiko 100% 24. RFJ Industries, Inc. Ventura, CA California, USA 100% [inaktiv] 25. Teleplan Services Ohio, Inc. Grove City, OH Ohio, USA 100% [inaktiv] 26. Teleplan Services Colorado, Inc. Lafayette, CO Colorado, USA 100% 27. Teleplan Holding Asia B.V. Amsterdam Niederlande 100% 28. Teleplan Service Solutions Asia B.V. Amsterdam Niederlande 100% 29. Teleplan Service Solutions Asia B.V. branch Hong Kong China 100% 30. Teleplan Service Solutions Asia B.V. branch Sydney Australien 100% 31. Teleplan Service Solutions Asia B.V. branch Singapur Singapur 100% 32. Teleplan Technologies (Suzhou) Co. Ltd. Suzhou China 100% 66 Nr. Name der Gesellschaft Sitz Land Beteiligung 33. Teleplan Electronic Technology (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai China 100% 34. Teleplan Shanghai APO branch Shanghai China 100% 35. Teleplan Prague s.r.o. Ricany-Jazlovice (Prag) Tschechische Republik 100% 36. 1st Repair Agency s.r.o. Ricany-Jazlovice (Prag) Tschechische Republik 100% 37. LLC First Repair Agency Kyiv Ukraine 100% [inaktiv] 38. Teleplan Hong Kong Limited Hong Kong China 100% 39. PT. Teleplan Indonesia Jakarta Indonesien 100% 40. Teleplan Services Technology Ltd. Hong Kong China 100% 41. Teleplan Korea Yuhan Hoesa Korea 100% 42. Teleplan Macau Limitada Macau Macau SAR 100% 43. Teleplan Taiwan Ltd. Taipeh Taiwan 85% [inaktiv] 44. Teleplan APAC Holding PTE LTD Singapur Singapur 100% 67 Anlage 12.1(h) Liste der Gesellschaften, die im Geschäftsfeld Teleplans tätig sind Anovo (Frankreich) Celestica (Kanada) Contec (USA) CTDI (USA) Elcotec (Luxembourg) Flextronics (USA) Foxconn (Taiwan) Jabil (USA) Regenersis (Großbritannien) 68 Anlage 14.3 Finanzierungsbestätigung 69