Entsendung von Arbeitnehmern in die Mongolei
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Entsendung von Arbeitnehmern in die Mongolei
Entsendung von Arbeitnehmern in die Mongolei Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. 1.1 1.2 2. 2.1 2.2 3. 3.1 3.2 3.3 4. 4.1 4.2 5. 6. 1. Entsendung von Arbeitnehmern Merkmale einer Entsendung Einreise Meldepflichten und Bewilligungsverfahren Aufenthaltserlaubnis Arbeitsgenehmigung Arbeitsrecht, Löhne und Gehälter Arbeitsrechtliche Bestimmungen Ortsübliche Löhne und Gehälter Arbeitszeitregelungen Steuern und Sozialversicherung Steuern Sozialversicherung Anschriften Literatur Entsendung von Arbeitnehmern 1.1 Merkmale einer Entsendung Bei einer Entsendung handelt es sich um eine befristete Tätigkeit im Ausland. Beschäftigte erhalten während der Entsendung weiterhin den Lohn durch ihren Arbeitgeber, der sie in das Ausland entsendet hat. Der Arbeitnehmer (zugleich Sozialversicherungspflichtiger) muss nach Ende der Entsendung beim gleichen Arbeitgeber weiter beschäftigt sein. Eine kurzfristige Auslandsentsendung von in etwa drei bis zu zwölf Monaten wird als Abordnung angesehen. Wegen des relativ überschaubaren Auslandsaufenthaltes werden hier im Wesentlichen zusätzliche Vergütungsbestandteile in einen Abordnungsvertrag aufgenommen. Der Lebensmittelpunkt bleibt weiterhin das Inland. Als eine Delegation wird angesehen, wenn der Mitarbeiter einen Zeitraum ab zwölf Monaten bis zu drei Jahren im Ausland verbringen wird. In diesem Fall verändert sich sein Lebensmittelpunkt in den Tätigkeitsstaat. Daraus resultieren weitere notwendige Regelungen, die in einem gesonderten Vertrag erfasst werden können. 1.2 Einreise Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Ab dem 1. September 2013 dürfen Inhaber eines deutschen Reisepasses mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab dem Ausreisedatum für 30 Tage ohne Visum in die Mongolei einreisen. Seite 1 von 9 Für die Einreise wird benötigt: Reisepass Vorläufiger Reisepass Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein. Personen, die zum touristischen Zweck länger als 30 Tage in der Mongolei bleiben wollen, können ihren Antrag auf eine Aufenthaltsverlängerung rechtzeitig bei der Immigrationsbehörde in Ulaanbaatar stellen. Personen, die nicht zum touristischen Zweck länger als 30 Tage in der Mongolei bleiben wollen, müssen ein entsprechendes Visum bei der Botschaft der Mongolei in der Bundesrepublik Deutschland beantragen. Eine entsprechende Einladung ist bei der mongolischen Immigrationsbehörde im Voraus zu beantragen. Wer die genehmigte Aufenthaltsfrist in der Mongolei überschreitet, muss bei der Ausreise eine Strafe bezahlen. Daher ist ein entsprechendes Visum bei der Botschaft der Mongolei in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der Immigrationsbehörde in Ulaanbaatar unbedingt zu beantragen. Das Visum wird ausschließlich von der Botschaft der Mongolei in Berlin erteilt. Einzureichende Unterlagen für deutsche Staatsangehörige 1. Antragsformular (vollständig ausfüllen, persönlich unterschreiben) (Download: www.botschaft-mongolei.info/images/stories/antragneu.pdf) 2. Reisepass (muss ab dem Ausreisedatum aus der Mongolei mindestens 6 Monate gültig sein) 3. Offizielle Einladung aus der Mongolei (muss von der mongolischen Immigrationsbehörde bekräftigt sein) 4. Passbild (Bildformat von 35×45 mm, ohne Rand) 5. Bearbeitungsgebühren (siehe Gebühren) 6. Als Einschreiben frankierte Rückumschlag, falls per Post zurückgesendet wird Gebühren Bis 30 Tage Einmalige Ein- und Ausreise 60,- Euro Zweifache Ein- und Ausreise 90,- Euro Länger als 30 Tage Einmalige Ein- und Ausreise 60,- Euro Mehrmalige Ein- und Ausreise bis 90 Tage 100,- Euro Mehrmalige Ein- und Ausreise bis 180 Tage 110,- Euro Mehrmalige Ein- und Ausreise bis 360Tage 130,- Euro Ab dem 25. Juni 2014 dürfen Staatsangehörige aus 42 Ländern bis Ende 2015 für 30 Tage ohne Visum in die Mongolei einreisen. Für deutsche Staatsangehörige gilt die bisherige –oben benannte– Einreisebestimmung. Währungsinformationen: Tugrik (Plural: Tugrig). Währungskürzel: Tug, MNT (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 20.000, 10.000, 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 20, 10 Tug im Umlauf; Münzen im Wert von 500, 200, 100, 50 und 20 Tug (werden aber in der Praxis nicht mehr benutzt). 2520 Tugrig (MNT) entsprechen derzeit etwa 1 Euro. Devisenbestimmungen: Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt und deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, erlaubt. Seite 2 von 9 2. Meldepflichten und Bewilligungsverfahren 2.1 Aufenthaltserlaubnis Registrierungspflicht nach Einreise Es besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen zwingend beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden. Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich über: den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Buyant Ukhaa), per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud, mit dem Auto von Russland aus in Altanbulag. Bei Einreise mit dem Auto muss in der Regel. eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet. Der internationale Führerschein, die Fahrzeugpapiere und Passbilder sind notwendig. In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann. 2.2 Arbeitsgenehmigung Jeder ausländische Beschäftigte muss vor der Einreise eine Arbeitserlaubnis beantragen, welche eine Einladung vom Arbeitgeber bzw. einen gültigen Arbeitsvertrag voraussetzt. Die Mongolian Immigration Agency (Ausländeramt) ist das zuständige Amt für ausländische Beschäftigte in der Mongolei und regelt die Verlängerung von Arbeitsvisa, Wohnsitzanmeldungen etc. Aufgrund der hohen inoffiziellen Arbeitslosigkeit sucht die mongolische Regierung nach Möglichkeiten, die industrielle Entwicklung gezielt durch Investoren anzukurbeln. Das Ausländeramt der Mongolei bemüht sich deswegen stets, die Organisation und Kommunikation zu verbessern und die bürokratischen Hürden für eine Arbeitserlaubnis niedrig zu halten. Infos zu Arbeitsverträgen, Arbeitsförderung etc. finden sich auf den privat von MongoleiOnline geführten Internet-Seiten: www.mongolei.de 3. Arbeitsrecht, Löhne und Gehälter 3.1 Arbeitsrechtliche Bestimmungen Hierzu liegen keine Informationen vor. 3.2 Ortsübliche Löhne und Gehälter Hierzu liegen keine Informationen vor. 3.3 Arbeitszeitregelungen: Arbeitszeit Hierzu liegen keine Informationen vor. Überstunden Seite 3 von 9 Hierzu liegen keine Informationen vor. Jahresurlaub Hierzu liegen keine Informationen vor. Feiertage Die offiziellen Feiertage in der Mongolei: • 1. Januar: Neujahrsfeiertag • Tsagaan Sar: dreitägiges Fest nach mongolischem Mondkalender im Frühjahr • 8. März: Frauentag • 1. Juni: Mutter- und Kindertag • 11.-13. Juli: Naadamfest (Nationalfeiertage) • 26. November: Unabhängigkeitstag In einigen Quellen wird zudem der 14. November als Geburtstag Dschingis Khans benannt. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, ist der darauffolgende Werktag arbeitsfrei. Der Feiertag Tsagaan Sar ist variabel und richtet sich nach dem mongolischen Mondkalender. 4. Steuern und Sozialversicherung 4.1 Steuern Einkommensteuer Hierzu liegen keine Informationen vor. 4.2 Sozialversicherung: Alle mongolischen Bürger müssen gesetzlich krankenversichert sein. Angestellte und Arbeitnehmer zahlen vier Prozent ihres Einkommens, zwei Prozent davon entfallen auf den Arbeitgeber. Ausländer und Gastarbeiter können sich freiwillig krankenversichern. Der Betrag beläuft sich auf ein Prozent des monatlichen Einkommens. Seit 2010 werden ärztliche Untersuchungen und Behandlungen bis 30.000 Tögrög (ca. 16 Euro) von der Krankenversicherung (www.ndaatgal.mn) übernommen, den Rest zahlt der Patient. Für Touristen und Einreisende wird eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung mit Rückholservice empfohlen. Da nicht alle westlichen Medikamente in der Mongolei erhältlich sind, wird empfohlen, einen Reisevorrat an Medikamenten selbst mitzubringen. In Ulaanbaatar gibt es sechs Bezirks- und fünf staatliche Krankenhäuser. Vor allem in den ländlichen Gebieten ist die Ausstattung in den Krankenstationen unzureichend. Ferner kommt es häufig zu Verständnisproblemen, weshalb beim Arztbesuch ein Dolmetscher ratsam ist. Website des Gesundheitsministeriums der Mongolei: www.english.moh.mn Medizinische Hinweise gibt das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland unter: www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MongoleiSicherheit.html Sozialversicherung nach deutschem Recht Wenn Sie im vertragslosen Ausland arbeiten, sind Sie grundsätzlich nicht (mehr) in der deutschen Rentenversicherung versichert. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen. Über die Auswirkungen informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrer Publikation "Arbeiten im vertragslosen Ausland" Seite 4 von 9 Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland sind Sie nur über die Entsendung und die Versicherungspflicht auf Antrag in Deutschland rentenversichert. Entsendung Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie auch nach deutschen Rechtsvorschriften versichert sein, wenn Sie im Ausland arbeiten. Sie bleiben in Deutschland rentenversichert, wenn Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber im vertragslosen Ausland arbeiten und auch weiterhin von ihm bezahlt werden. Das nennt man dann eine Entsendung. Für die Entsendung gibt es zwei Voraussetzungen: Zum einen muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland bestehen, zum anderen muss der Auslandsaufenthalt im Voraus zeitlich begrenzt sein. Soweit in dem Staat, in dem der Arbeitnehmer seine Beschäftigung ausübt, keine Regelung des überund zwischenstaatlichen Rechts anzuwenden ist (wie zum Beispiel für die Mongolei), ist eine Doppelversicherung nicht ausgeschlossen. Ob Versicherungspflicht in Deutschland besteht, prüft und entscheidet ausschließlich die jeweilige Einzugsstelle (Krankenkasse) beziehungsweise der für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zuständige Unfallversicherungsträger. Informationen über eine gegebenenfalls mögliche freiwillige Versicherung in Deutschland erhalten Sie ebenfalls unmittelbar bei dem jeweiligen Versicherungsträger. Europäische Krankenversicherungskarte Zu einem möglichen Einsatz der europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK, englisch: European Health Insurance Card - EHIC) liegen keine Informationen vor. 5. Anschriften Anschriften in Deutschland Botschaft der Mongolei Hausvogteiplatz 14 10117 Berlin Tel. 030 474806-0 Fax 030 474806-16 E-Mail Mongolbot@aol.com Internet: www.botschaft-mongolei.info Konsularabteilung Tel. 030 474806-20/21 Honorarkonsul Marcus Reinberg Elbchaussee 54 22765 Hamburg Tel. 040-349943-180 Fax 040-349943-210 E-Mail: konsulat@mongolia.me Internet: www.mongolia.me, www.mongolei.de/offiziel/botschaf.htm Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9-17:30 Uhr Amtsbezirk: Hamburg ConsularService of Mongolia Online-Visaformular: www.consuls.net/index.php?option=com_wrapper&Itemid=48 Seite 5 von 9 Deutsch-Mongolische Gesellschaft e.V. Kurfürstenstraße 54 53115 Bonn Tel. 0228 620 38 94 Fax 0228 620 38 93 E-Mail: gesellschaft@mongolei.org Internet: www.mongolei.org MIAT-Mongolian Airlines, Nationale Fluggesellschaft, Büro Berlin Chausseestraße 84 10115 Berlin Tel. 030 284981-41 Fax 030 284981-40 Internet: www.miat.com Mongolian Railway Büro Berlin Kaiserin-Augusta-Allee 16 - 24 10553 Berlin Tel. 030 4193 9922 Fax 030 4193 9923 E-Mail: iffc@gmx.de Anschriften in der Mongolei - Vertretungen deutscher offizieller Stellen und Stiftungen: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland United Nations Street 210613Ulaanbaatar Tel. +976 11 323325, 323915, 320908 Fax +976 11 323905 E-Mail: germanemb_ulanbator@mongol.net Internet: www.ulan-bator.diplo.de Deutsch-Mongolischer Unternehmerverband Naiman Zovkhis Building, 5th. Fl., Seoul Street 21 14251 Ulaanbaatar Tel. +976 11 213937 Fax +976 11 315342 Internet: www.dmuv-mn.com Frau Solongo Baatar, E-Mail: solongo@dmuv-mn.com Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH GIZ Office Ulaanbaatar Naiman Zovkhis Building, Seoul Street 21, C.P.O.Box -1264, 14251 Ulaanbaatar Tel. +976 11 315340 Fax +976 11 315342 E-Mail: giz-mongolei@giz.de Seite 6 von 9 Internet: www.giz.de Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW Büro Ulaanbaatar Naiman Zovkhis Building, 6th Floor Seoul Street 21 14251 Ulaanbaatar Tel. +976 7011 5951 Fax +976 7011 5950 E-Mail: kfw.ulanbator@kfw.de Internet: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/International-financing/KfW-Entwicklungsbank/Aboutus/Unsere-weltweite-Präsenz/Asien/Office-Mongolia/ KAS Konrad-Adenauer-Stiftung Länderbüro Mongolei Seoul Street Brauhaus - 28 Ulaanbaatar 210628 Tel. +976 11 319135 Fax +976 11 319137 E-Mail: info.mongolia@kas.de Internet: www.kas.de/mongolei/de/about/contact HSS Hanns-Seidel-Stiftung D. Sukhbaatar Street 11/2 P.O.Box 46-835 210646 Ulaanbaatar Tel. +976 11 7011 1812, 321294 Fax +976 11 7011 1812 E-Mail: hss@mongol.net Internet: www.hss.mn FES Friedrich-Ebert-Stiftung Im Haus des Roten Kreuz Sukhbaatar Distrikt, 1. Khoroo Enkhtaibnii gudamj 210648 Ulaanbaatar-13 Tel. +976 11 312892 Fax +976 11 312889 Internet: www.fes.de/international/asien/inhalt/mongolei.htm - Ministerien und Behörden der Mongolei Ministry of Foreign Affairs Ministry of Foreign Affairs and Trade Peace Ave 7a 14210 Ulaanbaatar Tel. +976 51 262788 Fax +976 11 322127 E-Mail: mongmer@magicnet.mn Internet: http://mfat.gov.mn/index.php?lang=en Finanzministerium Ministry of Finance Seite 7 von 9 United Nations Street 5/1 210646 Ulaanbaatar Tel. +976 51 264891 Fax +976 51 264891 E-Mail: info@mof.gov.mn Internet: www.mof.gov.mn Ministry of Health Government Building 8 Olimpyc Street 2 Sukhbaatar District 14210 Ulaanbaatar Tel. +976 51 263913 Fax +976 11 320916 E-Mail: admin@moh.mn Internet: www.english.moh.mn Invest Mongolia FIFTA – Foreign Investment and Foreign Trade Agency Sambuu Street 11 211238 Ulaanbaatar Tel. +976 11 326040, 320871 Fax +976 11 324076 E-Mail: fifta@investmongolia.com Internet: www.investmongolia.com MNCC I – Mongolian National Chamber of Commerce and Industry MNCCI Building, Mahatma Gandhi Street Khan-Uul District, 1st khoroo Ulaanbaatar Tel. +976 11 327176 Fax +976 11 324620 E-Mail: chamber@mongolchamber.mn Internet: www.mongolchamber.mn City of Ulaanbaatar Governors House Sukbaatar Square 11 Ulaanbaatar 46 Tel. +976 11 325060, +976 99999999 Fax +976 11 327199 E-Mail: info@ulaanbaatar.mn Internet: www.ulaanbaatar.mn 6. Literatur Arbeiten in Deutschland und im vertragslosen Ausland Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de, >Services >Broschüren & mehr >Ausland >Arbeiten in Deutschland und im vertragslosen Ausland Leitfaden für Arbeitsverträge bei Auslandstätigkeit (August 2013), Bestell-Nr. 11/M Seite 8 von 9 Bundesverwaltungsamt – Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige Postanschrift: 50728 Köln Tel. 0228/99358-4999 (Hotline - Ansagedienst) Download: www.auswandern.bund.de, >Publikationen >allgemeine Publikationen Kostenpflichtiger Bezug über Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige (in Hannover: Raphaels-Werk e.V., Vordere Schöneworth 10, 30167 Hannover; Tel. (0511) 7132-37/ -38, E-Mail: hannover@raphaels-werk.net) Reise- und Sicherheitshinweise Auswärtiges Amt www.auswaertiges-amt.de, >Reise & Sicherheit >Reise- und Sicherheitshinweise Länder A-Z Hinweis Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer Hannover – nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: Oktober 2014 Autor: Reinhard Wagner Abteilung International Tel. (0511) 3107-3 39 Fax (0511) 3107-4 56 E-Mail: wagner@hannover.ihk.de Industrie- und Handelskammer Hannover Schiffgraben 49 30175 Hannover www.hannover.ihk.de Seite 9 von 9