Entsendung von Arbeitnehmern in die Mongolei

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Entsendung von Arbeitnehmern in die Mongolei
Entsendung von Arbeitnehmern in die Mongolei
Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover
1.
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2.2
3.
3.1
3.2
3.3
4.
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4.2
5.
6.
1.
Entsendung von Arbeitnehmern
Merkmale einer Entsendung
Einreise
Meldepflichten und Bewilligungsverfahren
Aufenthaltserlaubnis
Arbeitsgenehmigung
Arbeitsrecht, Löhne und Gehälter
Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Ortsübliche Löhne und Gehälter
Arbeitszeitregelungen
Steuern und Sozialversicherung
Steuern
Sozialversicherung
Anschriften
Literatur
Entsendung von Arbeitnehmern
1.1 Merkmale einer Entsendung
Bei einer Entsendung handelt es sich um eine befristete Tätigkeit im Ausland. Beschäftigte erhalten
während der Entsendung weiterhin den Lohn durch ihren Arbeitgeber, der sie in das Ausland entsendet
hat. Der Arbeitnehmer (zugleich Sozialversicherungspflichtiger) muss nach Ende der Entsendung beim
gleichen Arbeitgeber weiter beschäftigt sein.
Eine kurzfristige Auslandsentsendung von in etwa drei bis zu zwölf Monaten wird als Abordnung angesehen. Wegen des relativ überschaubaren Auslandsaufenthaltes werden hier im Wesentlichen zusätzliche Vergütungsbestandteile in einen Abordnungsvertrag aufgenommen. Der Lebensmittelpunkt bleibt
weiterhin das Inland.
Als eine Delegation wird angesehen, wenn der Mitarbeiter einen Zeitraum ab zwölf Monaten bis zu drei
Jahren im Ausland verbringen wird. In diesem Fall verändert sich sein Lebensmittelpunkt in den Tätigkeitsstaat. Daraus resultieren weitere notwendige Regelungen, die in einem gesonderten Vertrag erfasst
werden können.
1.2 Einreise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Ab dem 1. September 2013 dürfen Inhaber eines deutschen Reisepasses mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab dem Ausreisedatum für 30 Tage ohne Visum in die Mongolei einreisen.
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Für die Einreise wird benötigt:
Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Personen, die zum touristischen Zweck länger als 30 Tage in der Mongolei bleiben wollen, können ihren
Antrag auf eine Aufenthaltsverlängerung rechtzeitig bei der Immigrationsbehörde in Ulaanbaatar stellen.
Personen, die nicht zum touristischen Zweck länger als 30 Tage in der Mongolei bleiben wollen, müssen ein entsprechendes Visum bei der Botschaft der Mongolei in der Bundesrepublik Deutschland beantragen. Eine entsprechende Einladung ist bei der mongolischen Immigrationsbehörde im Voraus zu beantragen.
Wer die genehmigte Aufenthaltsfrist in der Mongolei überschreitet, muss bei der Ausreise eine Strafe
bezahlen. Daher ist ein entsprechendes Visum bei der Botschaft der Mongolei in der Bundesrepublik
Deutschland oder bei der Immigrationsbehörde in Ulaanbaatar unbedingt zu beantragen. Das Visum
wird ausschließlich von der Botschaft der Mongolei in Berlin erteilt.
Einzureichende Unterlagen für deutsche Staatsangehörige
1. Antragsformular (vollständig ausfüllen, persönlich unterschreiben)
(Download: www.botschaft-mongolei.info/images/stories/antragneu.pdf)
2. Reisepass (muss ab dem Ausreisedatum aus der Mongolei mindestens 6 Monate gültig sein)
3. Offizielle Einladung aus der Mongolei (muss von der mongolischen Immigrationsbehörde bekräftigt
sein)
4. Passbild (Bildformat von 35×45 mm, ohne Rand)
5. Bearbeitungsgebühren (siehe Gebühren)
6. Als Einschreiben frankierte Rückumschlag, falls per Post zurückgesendet wird
Gebühren
Bis 30 Tage
Einmalige Ein- und Ausreise 60,- Euro
Zweifache Ein- und Ausreise 90,- Euro
Länger als 30 Tage
Einmalige Ein- und Ausreise 60,- Euro
Mehrmalige Ein- und Ausreise bis 90 Tage 100,- Euro
Mehrmalige Ein- und Ausreise bis 180 Tage 110,- Euro
Mehrmalige Ein- und Ausreise bis 360Tage 130,- Euro
Ab dem 25. Juni 2014 dürfen Staatsangehörige aus 42 Ländern bis Ende 2015 für 30 Tage ohne Visum in die Mongolei einreisen. Für deutsche Staatsangehörige gilt die bisherige –oben benannte– Einreisebestimmung.
Währungsinformationen:
Tugrik (Plural: Tugrig). Währungskürzel: Tug, MNT (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 20.000,
10.000, 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 20, 10 Tug im Umlauf; Münzen im Wert von 500, 200, 100, 50
und 20 Tug (werden aber in der Praxis nicht mehr benutzt).
2520 Tugrig (MNT) entsprechen derzeit etwa 1 Euro.
Devisenbestimmungen:
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt und deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von
Landes- und Fremdwährung ist bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, erlaubt.
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2.
Meldepflichten und Bewilligungsverfahren
2.1 Aufenthaltserlaubnis
Registrierungspflicht nach Einreise
Es besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen zwingend beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden.
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich über:
den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Buyant Ukhaa),
per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
mit dem Auto von Russland aus in Altanbulag. Bei Einreise mit dem Auto muss in der Regel. eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet. Der internationale Führerschein, die Fahrzeugpapiere und Passbilder sind notwendig.
In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum,
Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die
Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann.
2.2 Arbeitsgenehmigung
Jeder ausländische Beschäftigte muss vor der Einreise eine Arbeitserlaubnis beantragen, welche eine
Einladung vom Arbeitgeber bzw. einen gültigen Arbeitsvertrag voraussetzt. Die Mongolian Immigration
Agency (Ausländeramt) ist das zuständige Amt für ausländische Beschäftigte in der Mongolei und regelt die Verlängerung von Arbeitsvisa, Wohnsitzanmeldungen etc.
Aufgrund der hohen inoffiziellen Arbeitslosigkeit sucht die mongolische Regierung nach Möglichkeiten,
die industrielle Entwicklung gezielt durch Investoren anzukurbeln. Das Ausländeramt der Mongolei bemüht sich deswegen stets, die Organisation und Kommunikation zu verbessern und die bürokratischen
Hürden für eine Arbeitserlaubnis niedrig zu halten.
Infos zu Arbeitsverträgen, Arbeitsförderung etc. finden sich auf den privat von MongoleiOnline geführten Internet-Seiten: www.mongolei.de
3.
Arbeitsrecht, Löhne und Gehälter
3.1 Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Hierzu liegen keine Informationen vor.
3.2 Ortsübliche Löhne und Gehälter
Hierzu liegen keine Informationen vor.
3.3 Arbeitszeitregelungen:
Arbeitszeit
Hierzu liegen keine Informationen vor.
Überstunden
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Hierzu liegen keine Informationen vor.
Jahresurlaub
Hierzu liegen keine Informationen vor.
Feiertage
Die offiziellen Feiertage in der Mongolei:
• 1. Januar: Neujahrsfeiertag
• Tsagaan Sar: dreitägiges Fest nach mongolischem Mondkalender im Frühjahr
• 8. März: Frauentag
• 1. Juni: Mutter- und Kindertag
• 11.-13. Juli: Naadamfest (Nationalfeiertage)
• 26. November: Unabhängigkeitstag
In einigen Quellen wird zudem der 14. November als Geburtstag Dschingis Khans benannt.
Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, ist der darauffolgende Werktag arbeitsfrei. Der Feiertag Tsagaan Sar ist variabel und richtet sich nach dem mongolischen Mondkalender.
4.
Steuern und Sozialversicherung
4.1 Steuern
Einkommensteuer
Hierzu liegen keine Informationen vor.
4.2 Sozialversicherung:
Alle mongolischen Bürger müssen gesetzlich krankenversichert sein. Angestellte und Arbeitnehmer zahlen vier Prozent ihres Einkommens, zwei Prozent davon entfallen auf den Arbeitgeber. Ausländer und
Gastarbeiter können sich freiwillig krankenversichern. Der Betrag beläuft sich auf ein Prozent des monatlichen Einkommens. Seit 2010 werden ärztliche Untersuchungen und Behandlungen bis 30.000
Tögrög (ca. 16 Euro) von der Krankenversicherung (www.ndaatgal.mn) übernommen, den Rest zahlt
der Patient. Für Touristen und Einreisende wird eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung mit
Rückholservice empfohlen. Da nicht alle westlichen Medikamente in der Mongolei erhältlich sind, wird
empfohlen, einen Reisevorrat an Medikamenten selbst mitzubringen.
In Ulaanbaatar gibt es sechs Bezirks- und fünf staatliche Krankenhäuser. Vor allem in den ländlichen
Gebieten ist die Ausstattung in den Krankenstationen unzureichend. Ferner kommt es häufig zu Verständnisproblemen, weshalb beim Arztbesuch ein Dolmetscher ratsam ist. Website des Gesundheitsministeriums der Mongolei: www.english.moh.mn
Medizinische Hinweise gibt das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland unter:
www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MongoleiSicherheit.html
Sozialversicherung nach deutschem Recht
Wenn Sie im vertragslosen Ausland arbeiten, sind Sie grundsätzlich nicht (mehr) in der deutschen Rentenversicherung versichert. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen. Über die Auswirkungen informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrer Publikation "Arbeiten im vertragslosen
Ausland"
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Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland sind Sie nur über die Entsendung und die Versicherungspflicht auf Antrag in Deutschland rentenversichert.
Entsendung
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie auch nach deutschen Rechtsvorschriften versichert sein, wenn Sie im Ausland arbeiten.
Sie bleiben in Deutschland rentenversichert, wenn Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber im vertragslosen Ausland arbeiten und auch weiterhin von ihm bezahlt werden. Das nennt man
dann eine Entsendung.
Für die Entsendung gibt es zwei Voraussetzungen: Zum einen muss ein Beschäftigungsverhältnis in
Deutschland bestehen, zum anderen muss der Auslandsaufenthalt im Voraus zeitlich begrenzt sein.
Soweit in dem Staat, in dem der Arbeitnehmer seine Beschäftigung ausübt, keine Regelung des überund zwischenstaatlichen Rechts anzuwenden ist (wie zum Beispiel für die Mongolei), ist eine Doppelversicherung nicht ausgeschlossen. Ob Versicherungspflicht in Deutschland besteht, prüft und entscheidet ausschließlich die jeweilige Einzugsstelle (Krankenkasse) beziehungsweise der für den Bereich
der gesetzlichen Unfallversicherung zuständige Unfallversicherungsträger. Informationen über eine gegebenenfalls mögliche freiwillige Versicherung in Deutschland erhalten Sie ebenfalls unmittelbar bei
dem jeweiligen Versicherungsträger.
Europäische Krankenversicherungskarte
Zu einem möglichen Einsatz der europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK, englisch: European
Health Insurance Card - EHIC) liegen keine Informationen vor.
5.
Anschriften
Anschriften in Deutschland
Botschaft der Mongolei
Hausvogteiplatz 14
10117 Berlin
Tel. 030 474806-0
Fax 030 474806-16
E-Mail Mongolbot@aol.com
Internet: www.botschaft-mongolei.info
Konsularabteilung
Tel. 030 474806-20/21
Honorarkonsul
Marcus Reinberg
Elbchaussee 54
22765 Hamburg
Tel. 040-349943-180
Fax 040-349943-210
E-Mail: konsulat@mongolia.me
Internet: www.mongolia.me, www.mongolei.de/offiziel/botschaf.htm
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9-17:30 Uhr
Amtsbezirk: Hamburg
ConsularService of Mongolia
Online-Visaformular: www.consuls.net/index.php?option=com_wrapper&Itemid=48
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Deutsch-Mongolische Gesellschaft e.V.
Kurfürstenstraße 54
53115 Bonn
Tel. 0228 620 38 94
Fax 0228 620 38 93
E-Mail: gesellschaft@mongolei.org
Internet: www.mongolei.org
MIAT-Mongolian Airlines, Nationale Fluggesellschaft,
Büro Berlin
Chausseestraße 84
10115 Berlin
Tel. 030 284981-41
Fax 030 284981-40
Internet: www.miat.com
Mongolian Railway Büro Berlin
Kaiserin-Augusta-Allee 16 - 24
10553 Berlin
Tel. 030 4193 9922
Fax 030 4193 9923
E-Mail: iffc@gmx.de
Anschriften in der Mongolei
-
Vertretungen deutscher offizieller Stellen und Stiftungen:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
United Nations Street
210613Ulaanbaatar
Tel. +976 11 323325, 323915, 320908
Fax +976 11 323905
E-Mail: germanemb_ulanbator@mongol.net
Internet: www.ulan-bator.diplo.de
Deutsch-Mongolischer Unternehmerverband
Naiman Zovkhis Building, 5th. Fl., Seoul Street 21
14251 Ulaanbaatar
Tel. +976 11 213937
Fax +976 11 315342
Internet: www.dmuv-mn.com
Frau Solongo Baatar, E-Mail: solongo@dmuv-mn.com
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
GIZ Office Ulaanbaatar
Naiman Zovkhis Building,
Seoul Street 21,
C.P.O.Box -1264,
14251 Ulaanbaatar
Tel. +976 11 315340
Fax +976 11 315342
E-Mail: giz-mongolei@giz.de
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Internet: www.giz.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW
Büro Ulaanbaatar
Naiman Zovkhis Building, 6th Floor
Seoul Street 21
14251 Ulaanbaatar
Tel. +976 7011 5951
Fax +976 7011 5950
E-Mail: kfw.ulanbator@kfw.de
Internet: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/International-financing/KfW-Entwicklungsbank/Aboutus/Unsere-weltweite-Präsenz/Asien/Office-Mongolia/
KAS Konrad-Adenauer-Stiftung
Länderbüro Mongolei
Seoul Street
Brauhaus - 28
Ulaanbaatar 210628
Tel. +976 11 319135
Fax +976 11 319137
E-Mail: info.mongolia@kas.de
Internet: www.kas.de/mongolei/de/about/contact
HSS Hanns-Seidel-Stiftung
D. Sukhbaatar Street 11/2
P.O.Box 46-835
210646 Ulaanbaatar
Tel. +976 11 7011 1812, 321294
Fax +976 11 7011 1812
E-Mail: hss@mongol.net
Internet: www.hss.mn
FES Friedrich-Ebert-Stiftung
Im Haus des Roten Kreuz
Sukhbaatar Distrikt, 1. Khoroo
Enkhtaibnii gudamj
210648 Ulaanbaatar-13
Tel. +976 11 312892
Fax +976 11 312889
Internet: www.fes.de/international/asien/inhalt/mongolei.htm
-
Ministerien und Behörden der Mongolei
Ministry of Foreign Affairs
Ministry of Foreign Affairs and Trade
Peace Ave 7a
14210 Ulaanbaatar
Tel. +976 51 262788
Fax +976 11 322127
E-Mail: mongmer@magicnet.mn
Internet: http://mfat.gov.mn/index.php?lang=en
Finanzministerium
Ministry of Finance
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United Nations Street 5/1
210646 Ulaanbaatar
Tel. +976 51 264891
Fax +976 51 264891
E-Mail: info@mof.gov.mn
Internet: www.mof.gov.mn
Ministry of Health
Government Building 8
Olimpyc Street 2
Sukhbaatar District
14210 Ulaanbaatar
Tel. +976 51 263913
Fax +976 11 320916
E-Mail: admin@moh.mn
Internet: www.english.moh.mn
Invest Mongolia
FIFTA – Foreign Investment and
Foreign Trade Agency
Sambuu Street 11
211238 Ulaanbaatar
Tel. +976 11 326040, 320871
Fax +976 11 324076
E-Mail: fifta@investmongolia.com
Internet: www.investmongolia.com
MNCC I – Mongolian National Chamber of Commerce and Industry
MNCCI Building,
Mahatma Gandhi Street
Khan-Uul District, 1st khoroo
Ulaanbaatar
Tel. +976 11 327176
Fax +976 11 324620
E-Mail: chamber@mongolchamber.mn
Internet: www.mongolchamber.mn
City of Ulaanbaatar
Governors House
Sukbaatar Square 11
Ulaanbaatar 46
Tel. +976 11 325060, +976 99999999
Fax +976 11 327199
E-Mail: info@ulaanbaatar.mn
Internet: www.ulaanbaatar.mn
6.
Literatur
Arbeiten in Deutschland und im vertragslosen Ausland
Deutsche Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de, >Services >Broschüren & mehr >Ausland >Arbeiten in
Deutschland und im vertragslosen Ausland
Leitfaden für Arbeitsverträge bei Auslandstätigkeit (August 2013), Bestell-Nr. 11/M
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Bundesverwaltungsamt – Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige
Postanschrift: 50728 Köln
Tel. 0228/99358-4999 (Hotline - Ansagedienst)
Download: www.auswandern.bund.de, >Publikationen >allgemeine Publikationen
Kostenpflichtiger Bezug über Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige (in Hannover:
Raphaels-Werk e.V., Vordere Schöneworth 10, 30167 Hannover; Tel. (0511) 7132-37/ -38, E-Mail:
hannover@raphaels-werk.net)
Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt
www.auswaertiges-amt.de, >Reise & Sicherheit >Reise- und Sicherheitshinweise Länder A-Z
Hinweis
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer Hannover – nur erste Hinweise
geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt
wurde, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Oktober 2014
Autor:
Reinhard Wagner
Abteilung International
Tel. (0511) 3107-3 39
Fax (0511) 3107-4 56
E-Mail: wagner@hannover.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
www.hannover.ihk.de
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