Eheschließungen in Vietnam

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Eheschließungen in Vietnam
Stand: 2014
Eheschließungen in Vietnam
Die Eheschließung deutscher Urlauber in Vietnam ist grundsätzlich nicht möglich, da die Verlobten
weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Vietnam haben.
Die Eheschließung vor dem zuständigen Standesbeamten (Volkskomitee) in Vietnam ist dann möglich,
wenn zumindest einer der Verlobten hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zuständig ist das Volkskomitee der Provinz, in der einer der Verlobten wohnhaft und entsprechend
registriert ist. Die Unterlagen zur Antragstellung für die Eheschließung sind beim Justizamt der
jeweiligen Provinz einzureichen. Bitte informieren Sie sich möglichst frühzeitig bei der zuständigen
Behörde über die vorzulegenden Unterlagen.
Folgende Informationen liegen der Botschaft vor:
1.
2.
3.
Es ist keine Mindestdauer bekannt, wie lange der hier ansässige Verlobte in Vietnam gemeldet
sein muss. Entscheidend ist, dass dieser in den Registern des Volkskomitees seiner Gemeinde
geführt wird. Auch für den nicht hier ansässigen Verlobten ist keine Mindestaufenthaltsdauer
bekannt.
Nach den Ausführungsvorschriften beträgt die Frist für die Überprüfung der eingereichten
Unterlagen zur Eheschließung 25 Tage, in manchen Fällen kann diese Frist um weitere 10 Tage
verlängert werden. In der Praxis wird jedoch von diesen Vorschriften häufig abgewichen.
Zur Beantragung der Eheschließung müssen deutsche Staatsangehörige folgende Urkunden
vorlegen:
a)
H e i r a t s a n t r a g (erhältlich beim Volkskomitee am Wohnort des hier ansässigen Verlobten)
Die Verlobten müssen nachweisen, dass sie nicht verheiratet sind. Der deutsche Ehepartner
kann dies z.B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung tun.
b) E h e f ä h i g k e i t s z e u g n i s : Dieses muss beim Standesamt am deutschen Wohnort des
Verlobten beantragt werden.
c ) G e s u n d h e i t s z e u g n i s eines vietnamesischen oder ausländischen Gesundheitsinstituts (die
Bescheinigung muss aussagen, dass der deutsche Verlobte nicht an Geschlechtskrankheiten,
insbes. Aids, sowie Geisteskrankheiten leidet)
d) b e g l a u b i g t e F o t o k o p i e n d e s d e u t s c h e n P a s s e s , des vietnamesischen Visums, ggf.
der Aufenthaltserlaubnis und der Exit-Entry-Card; event. Meldebescheinigung des deutschen
Wohnortes
Eventuell sind weitere Unterlagen vorzulegen. Ratsam ist es, ausreichend Passfotos dabei zu
haben.
Die oben genannten Unterlagen müssen ins Vietnamesische ü b e r s e t z t w e r d e n . D ie
Richtigkeit der Übersetzung muss durch das Staatliche Notariat Vietnams (mit Zweigstellen
landesweit) bestätigt werden. Die Unterlagen müssen von den zuständigen deutschen Stellen
beglaubigt sein und dann von der vietnamesischen Botschaft in Berlin oder einer anderen
vietnamesischen Auslandsvertretung in Deutschland legalisiert werden.
Adresse:
29 Tran Phu
B.P. 39
Hanoi / Sozialistische Republik Vietnam
Telefon:
0084-4-845 38 36/37
0084-4-843 02 45/46
Telefax:
0084-4-845 38 38
0084-4-8439969
e-mail:
germanemb.hanoi@fpt.vn
Internet:
www.hanoi.diplo.de
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4.
5.
Die Anwesenheit von Trauzeugen bei der Eheschließung ist nicht vorgesehen.
Von vietnamesischen Behörden werden Amtshandlungen ausschließlich in vietnamesischer
Sprache durchgeführt. Wer dieser nicht mächtig ist, benötigt einen D o l m e t s c h e r .
6. Nach der Eheschließung erhalten die Ehegatten vom Volkskomitee eine Heiratsurkunde in
vietnamesischer Sprache.
7. Das zuständige Justizamt muss innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Unterlagen und
Gebühren mit beiden Verlobten ein Interview durchführen. Sollte sich dabei ergeben, dass die
Verlobten zu wenige Kenntnisse übereinander haben, wird zumeist nach einer Fristsetzung ein
weiterer Interviewtermin vereinbart. Sollten auch dabei die Zweifel der Behörde nicht ausgeräumt
werden können, dass die Eheschließung auf die Begründung einer dauerhaften Familienbeziehung
abzielt oder die Ehe den nationalen Sitten entspricht, kann die Eheschließung abgelehnt werden.
Die deutsche Botschaft Hanoi bzw. das Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh-Stadt nehmen keine
Legalisation vietnamesischer Urkunden zum Rechtsgebrauch im Bundesgebiet vor. Da deutsche
Behörden jedoch meist auf einer Prüfung der Echtheit der Heiratsurkunde bestehen, kann diese
Prüfung nur über ein zeit- und kostenaufwändiges Verfahren über den Vertrauensanwalt der Botschaft
im Rahmen der Amtshilfe für eine deutsche Behörde vorgenommen werden. Weitere Hinweise zu
diesem Verfahren erhalten Sie erhalten Sie auf unserer Homepage www.hanoi.diplo.de
Hinweis zur späteren Einreise des vietnamesischen Partners nach Deutschland (Visum)
Vietnamesische Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Vor Erteilung
des Visums muss die Zustimmung der zuständigen deutschen Ausländerbehörde am vorgesehenen
Wohnort eingeholt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt daher mehrere Wochen bis Monate. Für den
deutschen Verlobten empfiehlt es sich deshalb, frühzeitig, d.h. schon vor der beabsichtigten
Eheschließung, mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen
zum Visaverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage www.hanoi.diplo.de
Diese Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr.
Die genannten Anforderungen gelten grundsätzlich im ganzen Land; Ausnahmen sind jedoch möglich. Letztendlich
entscheidet das zuständige Volkskomitee, welche Unterlagen notwendig sind. Es empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige
Kontaktaufnahme mit dem Volkskomitee.
Ihre Rechts-und Konsularabteilung der Botschaft Hanoi