Drs 20/6473
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Drs 20/6473
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode Drucksache 20/6473 09.01.13 Antrag der Abgeordneten Phyliss Demirel, Olaf Duge, Dr. Eva Gümbel, Anja Hajduk, Antje Möller, Heidrun Schmitt (GRÜNE) und Fraktion Betr.: Qualität in der Schuldnerberatung im Rahmen der Restrukturierung der Hamburger Arbeit- und Beschäftigungsgesellschaft mbH sichern Der Senat hat mit der Drs. 20/4451 einen Plan zur Restrukturierung und Sanierung der HAB vorgelegt. Nach dieser Drucksache soll die HAB auf einen Kernbereich reduziert werden. Die künftige Kern-HAB (insgesamt 44,56 Stellen) soll aus den flankierenden Maßnahmen zur Sozialbetreuung, der Schuldnerberatung und der allgemeinen Verwaltung plus Geschäftsführung bestehen. In der Drucksache wird die Schuldnerberatung der HAB mit 8,7 Vollzeitstellen aufgeführt. Der Vertrag zwischen BASFI und HAB endet am 31. Juli 2013. Laut Vertragsdaten verlängert sich der Vertrag auf weitere fünf Jahre, wenn kein Vertragspartner den Vertrag kündigt. Der Senat hat am 5. September 2012 im Sozialausschuss erklärt, den Vertrag zu verlängern. Es ist geplant, einen Teil der befristet eingestellten Beraterinnen und Berater über den 31. Juli 2013 hinaus zu beschäftigen. Nach Plänen des Senats sollen ein Jurist, ein Sozialpädagoge und weitere Berater mit geeigneten Berufsausbildungen beziehungsweise Berufsqualifikationen weiterhin in der Schuldnerberatung beschäftigt werden. Die restlichen befristeten Stellen sollen gegen die unkündbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HAB ausgetauscht werden. Die unkündbaren Mitarbeiter/-innen der HAB, die für die Schuldnerberatung eingesetzt werden sollen, erfüllen jedoch nicht die in der Ausschreibung zum Hamburgischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom 8. Juli 1998 beschriebenen Anerkennungsvoraussetzungen. Im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme vom Oktober 2012 bis Mai 2013 sollen die Mitarbeiter/-innen eine Grundausbildung zur Schuldnerberatung bekommen. Für den Einarbeitungsprozess sind weitere individuelle Fortbildungen und Theorie- und Praxisphasen vorgesehen. Eine so minimale Grundausbildung entspricht jedoch nicht dem Ausschreibungstext nach dem Hamburgischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) vom 8. Juli 1998. In der Öffentlichen Ausschreibung Nummer: ÖA 001/2008/V 23 (Schuldnerberatung), Februar 2008 wurde unter Punkt B.1 Personal, Nummer 2. gefordert: „Die Berater müssen über eine abgeschlossene Hoch- oder Fachhochschulausbildung mit rechts-, wirtschafts-, sozialwissenschaftlichem oder sozialpädagogischem Schwerpunkt oder eine geeignete abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, z.B. als Bankkaufmann.“ Damit ist die Qualität der Schuldnerberatung gefährdet. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass für Ratsuchende während der Einarbeitungsphase der fachfremden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ohnehin langen Wartezeiten noch länger werden. Drucksache 20/6473 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird aufgefordert, die erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstellen der HAB über den 31. Juli 2013 hinaus zu beschäftigen, um damit die kontinuierliche und hohe Qualität und Effektivität der Schuldnerberatung weiterhin zu gewährleisten und damit den klaren Vorgaben des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zur Insolvenzverordnung und der Öffentlichen Ausschreibung zu entsprechen. 2