Entgelte bei Schadstoff-Anlieferungen - ab 2013 (PDF
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Entgelte bei Schadstoff-Anlieferungen - ab 2013 (PDF
Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft Entgelte der Stadt Karlsruhe bei Schadstoffanlieferungen - soweit nicht aus Haushaltungen gültig ab 1. Januar 2013 Annahmepreise bei der Schadstoffsammelstelle der Stadt Karlsruhe, Maybachstraße 10 a, 76227 Karlsruhe Preisgruppe I Haushaltsbatterien, Autobatterien Preisgruppe II Altfarben/Altlacke, Altöl/Heizöl, pflanzl. Fette und Öle, Fette/Wachse, Klebstoffe, Kitt/Spachtel, Fotochemikalien, Lösemittel CKW-frei und CKW-haltig, feste ölhaltige Betriebsmittel, Aufsaug- und Filtermaterialen, Kosmetika, Medikamente Preisgruppe III Pflanzenschutz-/Holzschutzmittel, Tenside, Spraydosen, Schlamm aus Tankreinigung, Feuerlöscher, sonstige Schadstoffe Preisgruppe IV Laborchemikalien, Säuren/Laugen, Ammoniaklösungen, Feuerlöschpulver, Reiniger (ätzend), Verpackung mit schädlichen Verunreinigungen, Quecksilber Preisgruppe V Leuchtstoffröhre kostenlose Annahme (Batterieverordnung) 1,70 €/kg 2,90 €/kg 6,30 €/kg 0,60 €/Stück Annahmebedingungen: Anliefermengen von Schadstoffen, die 100 kg bzw. 500 Leuchtstoffröhren übersteigen, sind mit der Schadstoffannahmestelle vorher abzustimmen (Tel. 495441 oder 133-7041). Ein Gewerbetrieb bekommt einmal im Jahr eine Freimenge von 10 kg. Öffnungszeiten: Montag, Freitag Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Samstag 09:00 bis 15:00 Uhr 09:00 bis 17:00 Uhr geschlossen Was ist zu beachten? - Schadstoffe sind möglichst in der Originalverpackung zur Entsorgung zu übergeben. - Soweit sie nicht in der Originalverpackung angeliefert werden können, ist ihre chemische Beschaffenheit auf Verlangen nachzuweisen. - Bei der Anlieferung von Schadstoffen sind die Anlieferscheine zu verwenden, die die Stadt zur Verfügung stellt. - Achten Sie darauf, dass die Aufschrift des Gebindes mit seinem Inhalt übereinstimmt. - Verpacken Sie rostige oder beschädigte Gebinde auslaufsicher. - Das Abstellen von Schadstoffen außerhalb der Annahmestelle ist verboten. Erst mit der Annahme der Schadstoffe durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt gehen Eigentum und Verantwortung auf die Stadt Karlsruhe über. - Schadstoffhaltige Gebinde werden nicht zurückgegeben. - Die Stadt kann die Annahme von Schadstoffen ablehnen, wenn deren Entsorgung nicht oder nicht mehr gesichert ist. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen unsere Abteilung Schadstoffsammlung (Tel. 133-7041) oder auch das Call-Center (Tel. 133-1003) gerne zur Verfügung. Stand: Dezember 2012