150601 AGB - Le Caf`Cave
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150601 AGB - Le Caf`Cave
Landwehr 26 – 31535 Neustadt a. Rbge. 05032 93 84 501 LE CAF‘ CAVE – Inh.: Ruth Legagneux Allgemeine Geschäftsbedingungen – letzte Aktualisierung 01.07.2015 Gemeinschaftsverpflegung / Catering Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben. 1. PREISE, ZAHLUNGEN Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich als Abholpreise inkl. der gesetzlichen vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Außerhalb eines Lieferradius von 20 km berechnen wir eine einmalige Anlieferungspauschale von EUR 5,00 zzgl. MwSt., sowie EUR 0,10 zzgl. MwSt. pro angefangenen Kilometer ab Betrieb bis an Betrieb. Weiterer Personal- oder Zeitaufwand (z.B. bei Ausgabe vor Ort) wird gesondert berechnet. Nach 17:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen berechnen wir einen Zuschlag von 5% bzw. 15%. Das vereinbarte Entgelt ist sofort netto Kasse nach Rechnungserhalt, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen. Wir sind berechtigt im Einzelfall Vorkasse bzw. eine Anzahlung zu verlangen. Wurde eine vereinbarte Vorkasse/Anzahlung nicht geleistet, so kann diese nach Vereinbarung in Form eines Barschecks vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse/Anzahlung behalten wir uns vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen und vom Vertrag zurück zu treten. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden. 2. BESTELLUNG, ÄNDERUNGEN Jede Bestellung hat möglichst schriftlich (eMail, Fax, Brief) zu erfolgen. Der Kunde teilt uns spätestens 7 Tage vor der Veranstaltungs-/Liefertermin die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. Wir sind berechtigt, in diesen Fällen das Angebot anzupassen, wenn der Austausch zumutbar ist. 3. TERMINE Wir bemühen uns, alle vereinbarten Termine exakt einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, z.B. bei technischem Ausfall (Geräte, KFZ o.Ä.) räumt uns der Kunde eine Toleranz von einer Stunde früher oder später ein. 4. LEIHWAREN, RÜCKGABE, SCHADENSERSATZ – ENTSORGUNG LEBENSMITTEL Die bestellte Ware wird auf betriebseigenem Geschirr angerichtet. Die Kosten hierfür sind im vereinbarten Verkaufspreis/Person enthalten oder werden ggf. separat als Leihgeschirr in Rechnung gestellt. Die Leihwaren werden – wenn nicht anders vereinbart - nach Terminvereinbarung von unserem Fahrer wieder abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist oder die Leihware nicht bereitsteht, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen. Leihware die mit Getränken und Speisen in Kontakt kamen, sind aufgrund hygienischer Bestimmungen, geleert und grob gereinigt zurückzugeben. Für die Rückgabe von Restlebensmitteln stellen wir Ihnen ggf. verschließbare Eimer zur Verfügung. Die Entsorgung der Lebensmittelreste ist im Preis enthalten. Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an technischen Geräten, Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen. 5. AUFTRAGSÜBERTRAGUNG an DRITTE Der Caterer ist nicht befugt, die diesem Vertrag zugrunde liegende Bewirtschaftung auf Dritte zu über-tragen. Das gilt auch für den Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen der Betriebsverpflegung. AUSNAHME: Der Caterer ist befugt, die diesem Vertrag zugrunde liegende Bewirtschaftung für kurze, Zeiträume (bis höchstens 2 Kalendermonaten) auf Dritte zu übertragen, wenn eine Grundversorgung der Einrichtung nachweislich gefährdet ist (betriebstechnische Mängel, Sachbeschädigung der Küche durch Feuer, Wasser, o.Ähnl., Krankheit, Urlaub, usw.). 6. RÜCKTRITT/STORNIERUNG Langzeitverträge/Gemeinschaftsverpflegung Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Endgültige Angaben der Mindermengen in angemessener Höhe (bis 20% des Auftragsvolumens) bei Krankheit, kurzfristigen Absagen, o.Ähnl. sind täglich bis spätestens 08:00 Uhr telefonisch mitzuteilen. Erhebliche Veränderungen (ab 20%) der täglich vereinbarten Gesamtanzahl teilt der Auftraggeber dem Caterer spätestens 2 Kalenderwochen vorher mit. Das gilt auch für Tagesausflüge, Betriebsinterne Schließungen, Veränderungen der Öffnungszeiten, Ferien, Feiertage, usw. Bei erheblichen Veränderungen (ab 20%) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: a) bis 15 Tage vor Termin: keine Kosten b) 11 – 14 Tage vor Termin: 30% der vereinbarten Kosten c) 08 – 11 Tage vor Termin: 45% der vereinbarten Kosten d) 04 – 07 Tage vor Termin: 65% der vereinbarten Kosten e) 01 – 03 Tage vor Termin: 100% der vereinbarten Kosten Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Einzellieferungen/Catering Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Im Fall der Stornierung, die schriftlich erklärt werden muss, werden folgende Stornogebühren vereinbart: 4 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin nur die entstandenen Kosten, 3 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%, 2 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75%, 1 Tag vor dem vereinbartem Liefertermin 90% des Auftrages. Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. 7. KÜNDIGUNG Gemeinschaftsverpflegung - Dauerverträge Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 6 Kalenderwochen zum Monatsende. 8. GEFAHRÜBERGANG Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung bei Unternehmern auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur, oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Kunden. 9. MÄNGEL Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln. 10. SCHADENSERSATZPFLICHT Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Neustadt a. Rbge. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Neustadt a. Rbge.