Merkblatt für Brandmeldeanlagen Stand Dezember 2006

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Merkblatt für Brandmeldeanlagen Stand Dezember 2006
Landratsamt Freudenstadt
Kreisbrandmeister
Stand Dezember 2006
Merkblatt für Brandmeldeanlagen
Eine baurechtlich vorgeschriebene Brandmeldeanlage zur Früherkennung eines Brandes muss
unmittelbar zur Integrierten Leitstelle Freudenstadt, Karl-von-Hahn-Straße 120, aufgeschaltet werden. Die Aufschaltungen sind nach den jeweils geltenden Richtlinien des Innenministeriums Baden-Württemberg einzurichten (2 unabhängige Meldewege). Sollen sonstige Brandmeldeanlagen
zur Feuerwehrleitstelle aufgeschaltet werden, gelten die Anforderungen dieses Merkblatts ebenfalls unverändert.
Es gilt grundsätzlich:
1.
Die Brandmeldeanlage muss DIN 14675 / DIN EN 54 in Verbindung mit VDE 0833 Teil 2 entsprechen. Ebenso sind die Richtlinien des VDS einzuhalten. Dies gilt für die Installation ebenso wie für den Betrieb.
2.
Die Alarmübertragung hat mittels einer Mehrweg-Übertragungseinrichtung über eine ständig
überwachte Leitung zur ständig besetzten Integrierten Leitstelle Freudenstadt zu erfolgen. Die
Alarmierung mittels eines automatischen Wähl- und Übertragungsgerätes zur Integrierten
Leitstelle Freudenstadt wird nicht genehmigt. Die Alarmweiterleitung muss unmittelbar zur Integrierten Leitstelle Freudenstadt aufgeschaltet werden.
3.
Zur Warnung von Personen im Gebäude sind ausreichende akustische oder gleichwertige
Warneinrichtungen vorzusehen.
4.
Die Brandmeldeanlage muss durch eine VDS-anerkannte Firma installiert werden.
5.
Die Errichterfirma hat dem Landratsamt Freudenstadt / Brandschutzdienststelle über den
Bauherrn eine Abnahmebescheinigung und eine Funktionsbestätigung vorzulegen. Die Abnahme durch einen anerkannten Sachverständigen sowie ein Installationsattest können gefordert werden. Ohne vorgelegte Abnahmebescheinigung und Funktionsbestätigung darf die
Brandmeldeanlage nicht zur Integrierten Leitstelle Freudenstadt aufgeschaltet werden.
6.
Der Standort der Brandmeldezentrale (BMZ) oder alternativ des FIBS / FIZ (siehe Punkt 11)
soll im unmittelbaren Zugangsbereich liegen. Er ist mit der Kreisbrandmeisterstelle abzusprechen.
7.
Der Zugang bzw. die Zugangstüren sind mit Hinweisschildern – BMZ -, schwarze Schrift auf
weißem Grund, rot umrandet, besonders zu kennzeichnen.
8.
In Verbindung mit der Brandmeldeanlage ist ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661
einzurichten.
9.
Ist das FBF räumlich von der BMZ abgesetzt, so ist im Zusammenhang mit dem FBF ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) einzurichten.
10. Beim Feuerwehrbedienfeld sind vorzuhalten:
•
Meldergruppenpläne / Linienkarten (Daraus muss der Standort, der Weg, der geschützte
Bereich sowie der Meldebereich mit allen Meldern ersichtlich sein.)
•
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
•
Betriebsbuch zur Brandmeldeanlage
11. Alternativ zu Punkt 8 ist die Installation eines FIZ (Feuerwehr-Informationszentrum) bzw. FIBZ
(Feuerwehr-Informations- und Bedienzentrum) anzustreben. Darin sind in einem Gehäuse
(RAL 3000) Hauptmelder, FBF, FAT, die notwendigen Meldergruppenpläne / Linienkarten sowie die Feuerwehrpläne nach DIN 14095 enthalten.
12. Bei verdeckter Meldermontage, z. B. in Zwischendecken u. ä. muss ggf. ein Anzeigetableau
vorhanden sein. Die Öffnungsmöglichkeit und die Zugangsmittel müssen gegeben sein.
13. Um einen jederzeitigen Zugang für die Feuerwehr in die bauliche Anlage zu gewährleisten, ist
ein Feuerwehrschlüsseldepot FSD entsprechend den VDS-Richtlinien einzubauen. Es muss
der Sicherheitsklasse FSD Typ 3 entsprechen. Der Standort des FSD muss mit der Kreisbrandmeisterstelle abgesprochen werden. Der FSD-Standort ist außerdem mit einer gelben
Blitzleuchte (Typ Kruse o. ä.) zu kennzeichnen.
Landratsamt Freudenstadt
Kreisbrandmeister
Stand Dezember 2006
14. Als Schließung des FSD wird ein Umstellschloss der Firma BNS oder Kruse mit einer speziellen Schließung für die jeweilige Gemeinde vorgeschrieben. Dies gilt vorläufig nicht für die
Städte Freudenstadt und Horb. Hier sind die vorhandenen Schließungen weiterzuverwenden.
15. Zur Melderauslösung von außen, wenn keine automatische Brandmeldung erfolgt ist, ist ein
VdS-anerkanntes Freischaltelement, z. B. BNS oder Kruse, einzubauen. Die Lage muss in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem FSD stehen. Es ist die Schließung für den Landkreis
Freudenstadt für Freischaltelemente (Ausführung als Halbrundprofilzylinder) zu verwenden.
16. Das Gebäude muss über eine Schließanlage verfügen. Im FSD muss ein Halbzylinder der
Schließanlage mit einem Zentralschlüssel für das Gesamtgebäude zur Verfügung stehen.
Ausnahmen sind mit dem Kreisbrandmeister und dem Versicherer vorab zu klären.
17. Im FBF bzw. FIBS / FIZ wird von der Feuerwehr bei der Aufschaltung der Anlage ein Halbzylinder mit einer eigenen Schließung eingebaut. Die Kosten des Halbzylinders werden in Rechnung gestellt.
18. Bedienungen am FBF dürfen nur von der Feuerwehr vorgenommen werden.
19. Rückstellungen an der Brandmeldeanlage nach Fehlalarmen dürfen erst nach einer Kontrolle
durch die Feuerwehr erfolgen.
20. Konzessionär für die Übertragung von Alarmmeldungen der Brandmeldeanlage zur Feuerwehrleitstelle ist die Firma Siemens AG, Stuttgart, Tel.: (07 11) 1 37 21 24. Der Betreiber einer
Brandmeldeanlage hat rechtzeitig vor Inbetriebnahme der baulichen Anlage bzw. der Brandmeldeanlage mit dem Konzessionär wegen der Aufschaltung zur Integrierten Leitstelle Freudenstadt sowie zur örtlichen Feuerwehr Kontakt aufzunehmen.
21. Störmeldungen von Brandmeldeanlagen können gegebenenfalls einer anderen Stelle zugeleitet werden.
22. Der Hauptmelder ist in unmittelbarer Nähe der Brandmeldezentrale anzubringen. Bei Installation eines FIZ oder FIBS (Punkt 11) ist der Hauptmelder im FIZ bzw. FIBS zu installieren.
23. Für die Brandmeldeanlage ist ein Wartungsvertrag abzuschließen. Es wird die vierteljährliche
Wartung mit einer jährlichen Überprüfung aller Komponenten empfohlen. Feuerwehreinsätze
aufgrund von Fehlalarmen der BMA (z.B. durch mangelnde Wartung o.a.) sind kostenpflichtig.
24. Eine Kopie des Wartungsvertrages ist beim Antrag auf Gebrauchsabnahme der Kreisbrandmeisterstelle vorzulegen.
25. Die Feuerwehr und die Integrierte Leitstelle Freudenstadt müssen von Wartungsarbeiten, teilweisen oder ganzen Abschaltungen der Brandmeldeanlage unterrichtet werden. Diese sind so
kurz wie möglich zu halten.
26. Mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde ist eine Vereinbarung über die Nutzung des FSD zu treffen
(Anlage 3).
27. Vor der Aufschaltung der BMA muss die Feuerwehr in das Gebäude und die Anlage eingewiesen werden. Die unter Punkt 3 aufgeführten Meldegruppenpläne / Linienkarten und der Feuerwehrplan müssen vorliegen.
28. Die Inbetriebnahme / Aufschaltung des FSD ist mit der örtlichen Feuerwehr und der Kreisbrandmeisterstelle frühzeitig abzusprechen.
29. Über die Inbetriebnahme ist eine Niederschrift zu fertigen (Anlage 4)
30. Die Kreisbrandmeisterstelle erhält jeweils eine Kopie dieser Vereinbarungen.
31. Die beigeheftete Anlage 1 in Bezug auf Fehlalarme und Abschaltungen der BMA ist zu beachten
Landratsamt Freudenstadt
Kreisbrandmeister
Stand Dezember 2006
Anlage 1:
Fehlalarme
Abschaltung von Brandmeldeanlagen
Speziell bei Bauarbeiten, Reinigungsarbeiten und Montagearbeiten entstehen häufig Fehlalarme
durch die automatischen Brandmeldeanlagen.
Eine häufige Ursache ist das Aufwirbeln von Staub und Rauchentwicklung bei Schweißarbeiten
sowie bei Arbeiten mit Trennschleifern. Rauchmelder können dadurch getäuscht werden und lösen
den Alarm aus.
Sofort nachdem die Leitstelle über eine automatische Brandmeldeanlage einen Alarm erhält, wird die zuständige Feuerwehr alarmiert. Eine Rückfrage bei Ihnen erfolgt nicht.
Zur Kontrolle und zur Rückstellung der Anlage wird die Feuerwehr in jedem Fall mit mindestens einem Fahrzeug anrücken. Die Rückstellung der Anlage darf deshalb nur durch die Feuerwehr oder
im Beisein der Feuerwehr vorgenommen werden.
Fehlalarme sind kostenpflichtig, d. h. die Einsatzkosten der Feuerwehr müssen in diesem Fall bezahlt werden.
Um dies zu vermeiden, sind Ihre Mitarbeiter und bei Ihnen arbeitende Fremdfirmen auf das Vorhandensein der automatischen Brandmeldeanlage und die Auswirkungen hinzuweisen (Anlage 2).
Es wird dringend empfohlen, den beiliegenden Erlaubnisschein an Firmen, die bei Ihnen Arbeiten
durchführen, vor dem Beginn der Arbeiten zu übergeben und unterschreiben zu lassen.
Bei entsprechenden Arbeiten besteht immer die Möglichkeit, die Anlage was den automatischen
Teil betrifft, kurzfristig ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen. Die Außerbetriebnahmen sind
so kurz wie möglich zu halten.
Wenn bei Brandmeldeanlagen die automatischen Melder oder einzelne Meldelinien abgeschaltet
werden, ist die Leitstelle über Fax (0 74 41) 86 32 10 unbedingt zu verständigen. Dasselbe gilt
auch für die Wiederinbetriebnahme.
Ebenso ist die Leitstelle von der Durchführung von Montagearbeiten und Wartungsarbeiten an der
Brandmeldeanlage zu unterrichten
Nichtautomatische Melder = Handfeuermelder sollten nicht gleichzeitig mit den automatischen Meldern außer Betrieb genommen werden.
Zu Ihrer Information : Sollte durch die Brandmeldeanlage ein Alarm ausgelöst werden, der Brandfälle betrifft, die
bereits vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht wurden, so sind das richtige Alarme und keine Fehlalarme. Für die
Feuerwehr ist das ein Pflichteinsatz. Hierfür können seitens der Gemeinden keine Kosten berechnet werden.
Stand Dezember 2006
Landratsamt Freudenstadt
Kreisbrandmeister
Anlage 2
Erlaubnisschein
für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten sowie Reinigungsarbeiten
.............................................................
1 Arbeitsort/ -stelle
2 Arbeitsauftrag
(z.B. Konsole anschweißen)
3 Art der Arbeiten
.............................................................
.............................................................
.............................................................
Schweißen/Löten
Schneiden
Trennschleifen
Reinigen
Auftauen
Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, im Umkreis von .......... m und –soweit erforderlich- auch in
angrenzenden Räumen
Abdecken der gefährdeten brennbaren Gegenstände, z.B. Holzbalken, Holzwände und –fußböden, Kunststoffteile usw.
4 Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten
Abdichten der Öffnungen, Fugen, und Ritzen und sonstigen Durchlässe mit
nichtbrennbaren Stoffen
Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen
Beseitigen der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen
Bereitstellen einer Brandwache mit gefüllten Wassereimern, besser noch
Feuerlöschern, oder mit angeschlossenem Wasserschlauch
Abschalten der automatischen Rauchmelder im Arbeitsbereich (nur durch befugtes Betriebspersonal)
5 Brandwache
während der Arbeit
Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nach Beendigung der Arbeit
Name . . . . . . . . . . . . Dauer . . . . . . Std.
Standort des nächstgelegenen
Brandmelders . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6 Alarmierung
Telefons . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Feuerwehr Ruf-Nr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Feuerlöscher mit
7 Löschgerät, -mittel
Wasser
gefüllte Wassereimer
CO₂
Schaum
Pulver
angeschlossener Wasserschlauch
Wandhydrant
8 Erlaubnis
Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG 1 §§ 43, 44 sowie VBG 15), ggf. die
Landesverordnungen zur Verhütung von Bränden und die Sicherheitsvorschriften der
Versicherer sind zu beachten.
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Datum
______________________________
Unterschrift des Betriebsleiters oder dessen Beauftragten
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Unterschrift des Ausführenden
Stand Dezember 2006
Landratsamt Freudenstadt
Kreisbrandmeister
Anlage 3
Vereinbarung
zwischen der Stadt / Gemeinde – Feuerwehr
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und
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...............................................................................................................
als Betreiber
bezüglich des Einbaus eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD)
1. Der Betreiber will der Feuerwehr im Einsatzfall den Zugang zu seinem Betriebsgelände bzw. –Gebäude
ermöglichen und baut, um eine gewaltsame Öffnung zu vermeiden, ein Feuerwehrschlüsseldepot ein.
Die Feuerwehr behält sich jedoch vor, im Einzelfall trotzdem eine gewaltsame Öffnung des Gebäudes
bzw. der Einfriedigungen durchzuführen.
Bei der Einrichtung sind die Bestimmungen des Merkblatts für Brandmeldeanlagen des Landratsamts
Freudenstadt in der aktuellen Fassung einzuhalten.
2. Der Betreiber verpflichtet sich, im FSD Schlüssel zum Öffnen der Zugänge des Objektes zu hinterlegen
und jede Änderung an den Schlössern der Zugänge umgehend der Feuerwehr anzuzeigen. Es dürfen
maximal drei verschiedene Schlüssel an einem verschweißten Ring vorhanden sein. Zu bevorzugen jedoch ist ein einziger Schlüssel, mit dem sämtliche Türen und Tore des Objektes geöffnet werden können.
3. Schlüssel zum Öffnen des FSD sind ausschließlich im Besitz der Feuerwehr. Der Betreiber versichert,
dass weitere Schlüssel zum FSD nicht vorhanden sind und nur die Feuerwehr berechtigt ist, das FSD zu
öffnen.
4. Die Kosten der Beschaffung, Montage und Unterhaltung des FSD einschließlich der Schlüssel trägt ausschließlich der Betreiber.
Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn nach Verlust des Zentralschlüssels zum Öffnen des
FSD oder dem Verlust der im FSD deponierten Schlüssel eine Ersetzung der jeweils betroffenen
Schlösser erforderlich wird.
5. Die Angehörigen der Feuerwehr verwenden die Schlüssel zum FSD und die darin deponierten Schlüssel
nur im Einsatzfall und nur nach pflichtgemäßem Ermessen bei Notwendigkeit.
6. Die Feuerwehr haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen – sowohl der
Schlüssel des FSD als auch der darin deponierten Objektschlüssel. Des Weiteren haftet sie nicht für
missbräuchliche Nutzung eines FSD sowie den daraus erwachsenden unmittelbaren und mittelbaren
Schäden des Betreibers.
7. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
8. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.
........................................................
Ort, Datum, Unterschrift
Kopie an:
Landratsamt Freudenstadt
Kreisbrandmeister
Herrenfelder Strasse 14
72250 Freudenstadt
.................................................
Ort, Datum, Unterschrift
Stand Dezember 2006
Landratsamt Freudenstadt
Kreisbrandmeister
Anlage 4
......................................................
Betreiber
.................................................
Feuerwehr
Niederschrift
über die Inbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots
Anschrift :
......................................................................................................................
......................................................................................................................
......................................................................................................................
.....................................................................................................................
Die Inbetriebnahme erfolgte am : .......................................................................
Durch :
.......................................................................
.......................................................................
Im Feuerwehrschlüsseldepot wurden folgende Objektschlüssel deponiert :
........................................................................
........................................................................
........................................................................
Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme wird bestätigt:
.........................................................
Betreiber
Kopie an:
Landratsamt Freudenstadt
Kreisbrandmeister
Herrenfelder Strasse 14
72250 Freudenstadt
...............................................
Feuerwehr
Landratsamt Freudenstadt
Kreisbrandmeister
Stand Dezember 2006
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Der kostenlose Download von über 200 TAB´s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von:
Unternehmensberatung Wenzel
Beratung und Zertifizierung DIN 14675
Dipl.-Ing. Stephan Wenzel
Flößerstr. 22
76571 Gaggenau
Tel.: 0700 346 14675
Fax: 0700 346 14675
www.DIN-14675.de
info@DIN-14675.de
Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese
beiden Infoseiten wurden angehängt.
FAX an: 0700 / 346 14675
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Flößerstr. 22, 76571 Gaggenau
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