Bürgerinfo - in Dorfen
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Bürgerinfo - in Dorfen
Postwurfsendung an sämtliche Haushalte Bürgerinfo Amtsblatt der Stadt Dorfen 9 2010 24. September 2010 Bei Kirchstetten Inhalt Schulweghelfer gesucht S.6 Bebauungsplan Nr. 98 „Am Kindergarten Oberdorfen“ Wenn nachts die Dosen scheppern… S.7 Bebauungsplan Nr. 78 „Isenauen West“ Dorfener Stadtlauf Fortbestand der Interventions- stelle Erding ist gesichert S.2 Haltestellenaufsichten gesucht S.3 Landkreishäcksler Herbst 2010 „Haus zu Haus“ S.4-5 Überschwemmungsgebiet S.9 Wassergesetze S.10 Fest der Kulturen 4. Änderung des Flächennut- zungsplanes der Stadt Dorfen für den Teilbereich „Wohnbaufläche S.11 und Grünfläche Isenauen West“ S.12 S.8 5. Änderung des Flächennut- zungsplanes der Stadt Dorfen für die Teilbereiche „Eibach und Oberdorfen“ S.6 Bebauungsplan Nr. 97 „Sondergebiet Einzelhandelsbetrieb S.8 Bebauungsplan Nr. 86 „Eibach West“ an der Haager Str. (B 15)“ Verkauf von Bauplätzen „Der Tanne auf der Spur“ Kinderuni Termine – Veranstaltungen Standesamt Dorfen Aus dem Seniorenreferat 9/2010 24. September 2010 Haltestellenaufsichten gesucht Im Schulzentrum Dorfen Haltestelle B15: • Morgens von 7:15 - 7:40 Uhr • Mittags von 13:00 - 13:30 Uhr • 1 x wöchentlich, gerne auch öfter • Ausrüstung wird von der Verkehrswacht bzw. der Gemeinde gestellt Kontakt über die Elternbeiräte folgender Schulen: Dworschak C., Gymnasium Dorfen, Tel: 08084/1377, info@elternbeirat-gymnasium-dorfen.de Klische M., Grundschule Dorfen-Nord, Tel: 08081/953988 ,m.klische@biometric-id.de Wimmer B., Hauptschule Dorfen, Tel: 08081/9526166 Schulweghelfer gesucht Die Stadt Dorfen sucht auch heuer, zu Beginn des Schuljahres dringend weitere Schulweghelfer für die Absicherung der Fußgängerampeln. Aufgerufen hierzu sind nicht nur Eltern von Schulkinder, sonder auch Großeltern, Verwandte, Freunde, Bekannte oder auch Nachbarn. Einzige Voraussetzung für das wichtige Ehrenamt: Die oder der Helfer sollten mindestens 18 Jahre alt sein. Interessenten werden gebeten, sich bei der Stadt Dorfen, Frau Petrik (08081/411-30), zu melden. Wenn nachts die Dosen scheppern… Durch den Einwurf nachts und sonntags an den Glas-, Papier-, Dosen, Kartonagen- und Alttextiliencontainern, entsteht eine unzumutbare Lärmbelästigung für Anwohner. Es wird gebeten, sich an die jeweils angeschriebenen Einwurfzeiten zu halten, da sonst die Container, aus Rücksicht auf die Anwohner, abgebaut werden können. Bei Überfüllung der Container sind die Altstoffe wieder mitzunehmen oder zum nächsten freien Containerplatz zu bringen und nicht neben den Container abzulegen. Das Einwohnermeldeamt ist wegen EDV-Arbeiten zum neuen Personalausweis am Freitag, 1. Oktober geschlossen. Nächste Ausgabetermine der Dorfener Tafel: 9.30 bis 11.00 Uhr Schießhallenplatz 1 in Dorfen. 7.10.2010 14.10.2010 21.10.2010 28.10.2010 Ausstellungen im Rathaus 2011 Kunstschaffende in und um Dorfen, die daran interessiert sind 2011 im Rathaus Dorfen auszustellen, melden sich bitte bis 19. November 2010 bei Frau Jutta Numberger, Tel.:08081-411-39, mail:numberger.jutta@dorfen.de Aktuelle Wasserwerte 2010 unter: www.isener-gruppe.de www.stadtwerke-dorfen.de www.wasser-erding-ost.de 2 Bis Mittwoch, den 6. Oktober, läuft die Voranmeldefrist zur zwölften Auflage der traditionellen Laufveranstaltung in der Isenstadt. Wer sich bis dahin im Internet unter www. foerderkreis-dorfen.de/stadtlauf, per Post an den Förderkreis Dorfen, Postfach 1116 in 84401 Dorfen oder persönlich bei Eisenwaren Ziegler gemeldet hat, spart zwei Euro. Fortbestand der Interventionsstelle Erding ist gesichert Das Fortbestehen der Beratungsstelle für häusliche Gewalt in Erding ist für ein weiteres Jahr gesichert. Denn die Bilanz nach zweijährigem Bestehen war sehr positiv: Rund 250 Frauen konnten von der Sozialpädagogin der IST, Stefanie Sturm, beraten und unterstützt werden. Hauptaufgabe der IST Erding ist, Frauen, die von körperlicher und psychischer Gewalt betroffen sind, Beratung und Hilfe anzubieten. Interventionsstelle Erding: Telefon: (08081) 9572477 Seit Mai 2010 besteht nun auch die Möglichkeit sich im Internet beraten zu lassen. Über die Adresse www.gewalt-los.de kann man sich im Forum über das Thema Gewalt und Gewaltschutzgesetz informieren. Im Chat besteht die Möglichkeit sich mit anderen betroffenen Frauen auszutauschen. Zusätzlich kann man bei Bedarf eine individuelle anonyme Beratung erhalten oder sich per Email informieren. Jung trifft Alt Lesefähigkeit von Schülern fördern Zur Förderung der Lesekompetenz werden Leselernhelfer gesucht. Infoabend am 28.09.2010, 19.30 Uhr, im Besprechungszimmer im EG des Rathauses in Dorfen. Interessenten sind herzlich eingeladen. www.dorfen.de 24. September 2010 Landkreishäcksler Herbst 2010 Merkblatt für den Einsatz des Großhäckslers in den Gemeinden des Landkreises Erding Als weitgreifende Maßnahme der Abfallvermeidung bietet der Landkreis Erding die Zerkleinerung von holzigen Gartenabfällen durch den Häckselservice an. Um einen reibungslosen Verlauf beim Einsatz des Landkreishäckslers zu gewährleisten gibt das Landratsamt Erding einige wichtige Informationen. Grundsätzliches: • Grundsätzlich wird die Dienstleistung nur für private Hausgärten erbracht, die für den Häckseldienst angemeldet sind. Für Forsthölzer kann die Leistung nicht in Anspruch genommen werden! • Die maximale Häckseldauer beträgt pro Einsatzort beim Großhäcksler 10 Minuten. Die Kosten für die darüber hinaus gehende Einsatzdauer sind vom Leistungsempfänger direkt an den Häckselunternehmer zu entrichten. • Nach erfolgter Dienstleistung ist die erbrachte Leistung des Häckseldienstes vom Leistungsempfänger mit Unterschrift zu quittieren. Die Haufwerke können nicht gehäckselt werden, wenn sie unter Spannungs-, Telefonleitungen oder unter Bäumen bereitgestellt werden. Der Häcksler fährt nicht in private Grundstücke. Das Häckselgut ist vor oder an der Grundstücksgrenze so bereitzulegen, dass auch die Arbeit mit dem Kran (6m Arbeitshöhe beachten) nicht durch Leitungen, Bäume etc. behindert wird. Es wird nur durch Wiesen oder Grünflächen gefahren, die eine befestigte Fahrbahn von mindestens 3m haben. Für etwaige Flurschäden wird keine Haftung übernommen. 9/2010 Die folgenden Maßnahmen erleichtern den Häckslereinsatz: • Die Zufahrt zum Einsatzort sollte entsprechend dimensioniert sein. Die Mindestzufahrts-breite beträgt 3,0 m, beim Großhäcksler 4,0 m. Kurven müssen 5,0 m breit sein. • Die zu häckselnden Haufwerke sollten nicht zu hoch aufgeschichtet sein. Faustzahl: 1,0 m. Es empfiehlt sich, das Häckselgut auf der rechten Seite zu lagern und eine Plane für die gehäckselte Masse bereitzulegen. • Es dürfen keine Wurzelstöcke zum Häckseln bereitgestellt werden. • Bäume sind entsprechend auszuasten. • Um das Häckselwerk nicht zu schädigen, ist darauf zu achten, dass sich keine Fremdstoffe in den Haufwerken befinden. Besonderes Augenmerk gilt hierbei Metallen und Steinen. • Es ist nur verhältnismäßig frisches zeitnah angefallenes holziges Material bereitzustellen. Komposthaufen bzw. Grasschnitt, Schilf, Topf- und Gemüsepflanzen sind ungeeignet. Da der Häckseldienst über die Hausmüllgebühr finanziert wird, bittet das Landratsamt Erding um Verständnis für die zeitliche Begrenzung. Es gilt eine Höchsthäckseldauer von 10 Minuten. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Abfallwirtschaft im Landratsamt Erding, (08122/58-1152 oder -1151) Jeder, der den Häcksler in Anspruch nehmen möchte, kann sich telefonisch unter 411-11 im Bürgerbüro anmelden. Achtung: An der Etzkapelle, Bahnweg, Birkenallee (Krautgärten), Veilchengasse/Dahliengasse sind Gemeinschaftslagerstätten anzulegen. Der Häcksler ist 8. + 9. + 10. November 2010 im Einsatz Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2010 Wir bitten um Verständnis, dass das Bürgerbüro keine Auskunft geben kann, an welchem Tag der Häcksler bei Ihnen eintrifft. Fördermittel der Stadt Dorfen und des Bundes (BAFA, KfW) aufgezeigt. Nutzen Sie das kostenfreie Angebot und optimieren Sie Ihre Möglichkeiten. „Haus zu Haus“ Energieberatung am 12. und 14. Oktober 2010 (Gültig nach den Richtlinien des Förderprogramms der Stadt Dorfen zur Energieeinsparung vom 1.4.2009) Energieeinsparung, erneuerbare Energien aus der Region und Klimaschutz sind bestimmende Fragen für die Zukunft. Die Stadt Dorfen will die notwendigen Schritte für eine umweltfreundliche Energieverwendung mit der „Haus zu Haus“ Energieberatung aktiv gestalten. Bürger der Stadt Dorfen können sich für eine kostenfreie Energieberatung, die am 12. und 14.10.2010 jeweils von 10.00 bis 20.00 Uhr stattfindet, anmelden. Der Berater geht von Haus zu Haus und absolviert qualitative Kurzberatungen (pro Gebäude 50 Minuten). Bei der Beratung wird über Maßnahmen zur Energieeinsparung mit Wärmedämmung, neuen Fenstern und Heizungserneuerung sowie Stromeinsparung informiert. Bei Bedarf können auch Strommessgeräte ausgeliehen werden. Genauso werden die Möglichkeiten der Nutzung von erneuerbaren Energien mit praktischen Tipps dargestellt und die jeweiligen # Anmeldung bei: Frau Obermaier, Tel. 08081/411-21, E-Mail: obermaier.martina@dorfen.de Name Telefon Anschrift www.dorfen.de 3 9/2010 24. September 2010 Überschwemmungsgebiet Bekanntmachung des Landratsamtes Erding zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamtes München ermittelten Überschwemmungsgebiets der Isen und der Goldach im Stadtbereich Dorfen Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG). Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser _ HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Für die Isen und die Goldach zur Isen im Landkreis Erding wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in den anliegenden Übersichtsplänen dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare Planung handelt. Die bei einem Bemessungshochwasser überschwemmten Flächen sind in den Übersichtskarten M = 1:25.000 senkrecht schraffiert und blau eingefasst. Detailkarten im Maßstab 1:2.500 können im Landratsamt Erding, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, 1. Stock, Zimmer 141 und in der Stadt Dorfen, Rathausplatz 2, Zimmer 12, 84405 Dorfen täglich während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete. Damit sind folgende Rechtswirkungen verbunden: Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet ist gemäß Art. 78 Abs. 1 WHG untersagt 1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften, 4 2. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs 3. die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, 4. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, 5. die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, 6. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, 7. das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und § 75 Abs. 2 WHG entgegenstehen, 8. die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart. Satz 1 gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie für Handlungen, die für den Betrieb von zugelassenen Anlagen oder im Rahmen zugelassener Gewässerbenutzungen erforderlich sind. Das Landratsamt Erding kann abweichend von der o. g. Nr. 1 die Ausweisung neuer Baugebiete unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 WHG zulassen. Das Landratsamt Erding kann abweichend von der o. g. Nr. 2 die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs zulassen, wenn im Einzelfall das Vorhaben 1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehenden Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird. 2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, 3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und 4. hochwasserangepasst ausgeführt wird oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Das Landratsamt Erding kann abweichend von den o. g. Nrn. 3 bis 8 Maßnahmen zulassen, wenn 1. Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entge- www.dorfen.de 24. September 2010 9/2010 genstehen, der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden 2. eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu befürchten sind oder die nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen werden können. Die vorläufige Sicherung ist Grundlage für weitere Entscheidungen des Landratsamtsüber die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets durch Rechtsverordnung. Die vorläufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Im begründeten Einzelfall kann die Frist von der Kreisverwaltungsbehörde höchstens um zwei weitere Jahre verlängert werden (vgl. hierzu Art. 47 Abs. 3 BayWG). Weitere Informationen: Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet werden unter der Adresse http://www.lfu.bayern. de/wasser/fachinformationen/iueg/index.htm im „Informationsdienst Ü b e r s c hwe m mu n g s gefährdete Gebiete in Bayern“ für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwem mu n g sgebiet sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten. Landratsamt Erding Erding, 1.9.2010 gez. Bayerstorfer, Landrat www.dorfen.de 5 9/2010 24. September 2010 Bebauungsplan Nr. 97 Bebauungsplan Nr. 98 „Sondergebiet Einzelhandelsbetrieb „Am Kindergarten Oberdorfen“ an der Haager Str. (B 15)“ Bekanntmachung gem. § 10 BauGB Bekanntmachung gem. § 10 BauGB Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dorfen hat am 14.9.2010 den Bebauungsplan Nr. 97 „Sondergebiet Einzelhandelsbetrieb an der Haager Str. (B15)“ in der Fassung vom 14.9.2010 als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt. Eine Umweltprüfung war nicht erforderlich. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Dorfen, 15.9.2010 6 Grundner, Erster Bürgermeister Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dorfen hat am 14.9.2010 den Bebauungsplan Nr. 98 „Am Kindergarten Oberdorfen“ in der Fassung vom 14.9.2010 als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt. Eine Umweltprüfung war nicht erforderlich. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Dorfen, 15.9.2010 www.dorfen.de Grundner, Erster Bürgermeister 24. September 2010 Bebauungsplan Nr. 78 „Isenauen West“ 9/2010 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorfen für den Teilbereich „Wohnbaufläche und Grünfläche Isenauen West“ Bekanntmachung gem. § 10 BauGB Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dorfen hat am 29.6.2010 den Bebauungsplan Nr. 78 „Isenauen West“ in der Fassung vom 29.6.2010 als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüb- Bekanntmachung gem. § 6 BauGB lich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Der Stadtrat der Stadt Dorfen hat am 7.7.2010 die 4. Änderung Bebauungsplan in Kraft. des Flächennutzungsplans „Wohnbaufläche und Grünfläche Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung ab VeröffentIsenauen West“ in der Fassung vom 7.7.2010 festgestellt. Die lichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt, Flächennutzungsplanänderung wurde vom Landratsamt Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus Erding mit Bescheid vom 10.8.2010, Az. 43, genehmigt. und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß Wunsch Auskunft erteilt. § 6 BauGB ortsüblich Ebenso kann die zusambekannt gemacht. Mit menfassende Erklärung dieser Bekanntmachung über die Art und Weise, wird die Flächennutwie die Umweltbelanzungspla nä nderung ge und die Ergebnisse wirksam. der Öffentlichkeits- und Die FlächennutzungsBehörden beteilig ung planänderung liegt mit berücksichtigt wurden der Begründung ab und aus welchen GrünVeröffentlichung dieser den der Plan nach AbwäBekanntmachung im gung mit den geprüften, Rathaus Dorfen, Bauamt, in Betracht kommenden Zimmer 12, während anderweitigen Planungsder allgemeinen Dienstmöglichkeiten gewählt stunden aus und kann wurde, eingesehen dort eingesehen werden. werden. – 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Ebenso kann die zusamAuf die Voraussetzungen – BPL „Isenauen West“ menfassende Erklärung für die Geltendmachung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Unbeachtlich werden demnach anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ein1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtgesehen werden. liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt. Formvorschriften, Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB letzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mänbeachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis geln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und BauGB wird hingewiesen. 3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Unbeachtlich werden demnach Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtseit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und über der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der SachFormvorschriften, verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB ist darzulegen. beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel Anspruches herbeigeführt wird. begründen soll, ist darzulegen. Dorfen, 15.9.2010 Dorfen, 15.9.2010 Grundner, Erster Bürgermeister www.dorfen.de Grundner, Erster Bürgermeister 7 9/2010 24. September 2010 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorfen für die Teilbereiche „Eibach und Oberdorfen“ Bekanntmachung gem. § 6 BauGB Der Stadtrat der Stadt Dorfen hat am 7.7.2010 die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche „Eibach und Oberdorfen“ in der Fassung vom 10.11.2009 festgestellt. Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Landratsamt Eibach Erding mit Bescheid vom 10.8.2010, Az. 43, genehmigt. Die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso kann die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Bebauungsplan Nr. 86 „Eibach West“ Bekanntmachung gem. § 10 BauGB Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dorfen hat am 12.1.2010 den Bebauungsplan Nr. 86 „Eibach West“ in der Fassung vom 12.1.2010 als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Dorfen, Bauamt, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt. Ebenso kann die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und 8 berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Oberdorfen anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dorfen, 15.09.2010 Grundner, Erster Bürgermeister Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Eibach Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Is Bebauungsplans und en -V des Flächennutzungsils ta plans und l- R 3. nach § 214 Abs. 3 ad w Satz 2 BauGB beachteg liche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Dorfen, 15.9.2010 www.dorfen.de Grundner, Erster Bürgermeister 24. September 2010 Wassergesetze Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage DorfenWasentegernbach in die Isen Die Stadt Dorfen beantragte beim Landratsamt Erding die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der bestehenden Kläranlage Wasentegernbach in die Isen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1134, Gemarkung Wasentegernbach, Landkreis Erding. Die beantragte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage Dorfen-Wasentegernbach behandelten Abwassers. Das Einleiten von behandeltem Abwasser in die Isen ist eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die gemäß § 8 Abs. 1 WHG der behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf. Vorliegend ist beabsichtigt, eine gehobene Erlaubnis nach §§ 10,15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erteilen. Die Neuerteilung der Erlaubnis ist erforderlich, da die bestehende Erlaubnis zeitlich befristet ist. Das Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 73 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekannt gemacht. Die Planunterlagen liegen ab 27.9.2010 einen Monat lang bis zum 29.10.2010 bei der Stadt Dorfen zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dorfen (Rathaus Dorfen, Bauamt, Zi. 12) und beim Landratsamt Erding, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, Zi. Nr. 137/1. Stock (Anhörungsbehörde), Einwendungen gegen das geplante Vorhaben erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Werden rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einer mündlichen Verhandlung durch das Landratsamt Erding mit den Betroffenen erörtert. Der Erörterungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sofern keine Einwände eingehen, ist beabsichtigt auf einen Erörterungstermin zu verzichten. 9/2010 Verkauf von Bauplätzen aus dem Baugebiet „Schwindkirchen-Nord“ Die Stadt Dorfen verkauft 6 Bauplätze aus dem Baugebiet „Schwindkirchen Nord“ Kaufpreis 130,-- €/qm incl. Erschließungskosten nach BauGB Die Grundstücke sind innerhalb von 4 Jahren zu bebauen und 10 Jahre eigenzunutzen Die Auswahlkriterien für das Baugebiet erfolgt nach dem Einheimischenmodell. Bewerbungsberechtigt sind die Einwohner der Stadt Dorfen, sowie Personen, die im Gemeindegebiet arbeiten. Ehemalige Einwohner sind bewerbungsberechtigt, wenn sie noch nicht länger als 10 Jahre weggezogen sind. Die Bewerbungsunterlagen können im Rathaus im Marienhof 1. Stock, Zi.Nr. 3 in Dorfen abgeholt werden. Auf Wunsch senden wir die Unterlagen zu. Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.Nr. 08081/411-24. Die Bewerbungen sind im Rathaus (Marienhof 1. Stock, Zi.Nr. 3) abzugeben. DEFI Standort: Bauernmarkt SB-Bereich VR-Bank Dorfen Rathausplatz Jeden Freitag von 11.30-16.00 Uhr Parkmöglichkeit am Volksfestplatz www.dorfen.de 9 9/2010 24. September 2010 „Elly und Ingo“ (Theateraufführung des UE-Theaters Regensburg, veranstaltet von Dorfen-ist-bunt!) 16 Uhr, Gasthaus Wailtl; Lesung von Märchen aus verschiedenen Kulturen im ev. Gemeindezentrum (Fachschaft Deutsch am Gymnasium Dorfen). Fest der Kulturen Integration erleben Sonntag, 3. Oktober 2010, 12 - 20 Uhr Eröffnung um 11.30 Uhr am Rathausplatz mit ökumenischem Friedensgebet Grußwort des Schirmherrn, Bürgermeister Heinz Grundner Ab 12 Uhr Musik- und Tanzdarbietungen auf 2 Freilichtbühnen am Rathausplatz und am Unteren Markt Mitwirkende: Claudia Gondola und Peter Hackel, (lateinamerikan. Musik), „Rosinka“ (Russischer Kulturverein Erding), „Manolo“ (Brasilianische Tänze), Breakdancer „Step to beats“, Griechische Tanzgruppe „Akritas“ (Taufkirchen), Albanische Tanzgruppe Erding, Türkische Kindergruppe Dorfen (TED), The Houseband (Byrne & Dittlmann), Sri-Lanka-Tanzgruppe Erding, Bauchtanzgruppe „Shirins“ (Taufkirchen), Förste & friends, Weltmusikkonzert - Die Naturtonmusik der Urvölker (Oli Winthoc Möhwald), Samba- und Djembegruppe der Kreismusikschule Erding, Boogie Dance Company Taufkirchen, Trachtenvereine d‘Stoarösler Dorfen und Almrausch Wasentegernbach, Algasinger Hausband „Die Weber‘s“, Tanzgruppe des polnisch-christl. Vereins Erding, Dorfener Ballett- und Tanzforum, Argentinische Tanzgruppe, Twin-Taekwondo Dorfen, Pablo Hernandez (lateinamerikan. Gitarre), Irish Moos (Taufkirchen), Rockbands „iToast“ und „Doesn‘t matter“. Spiele aus aller Welt am VR-BankParkplatz (Isentaler Spieletreff); internationales Buffet des Dorfener Integrationszentrums im ev. Gemeindesaal; zahlreiche Info- und Verkaufsstände (DUKA Dorfen, Islamischer Verein Dorfen, Dorfenist-bunt!, Dorfener Buchhandlung, Power Plant Ape, Brasilianischer Shop Oberdorfen, Orient - Türk. Lebensmittel und Feinkost Dorfen, Ostafrika-Hilfe „Tukutane“, Amina Richter „Mama Africa“, Marafiki wa Africa, Tibet-Initiative Deutschland u. a.; Bei Regen: Verlegung des Bühnenprogramms in Sparkassensaal sowie Zelt im Innenhof des ev. Gemeindezentrums. Veranstalter: Projektseminar Religion am Gymnasium Dorfen, Dorfener Zentrum für Integration und Familie, Stadt Dorfen Zusätzlich Kunstausstellung von Art Filusa Taufkirchen und Mitglieder des Kunstvereins Erding im Sparkassensaal sowie von Peter Breth im Rathaus; Pedro Floréz: Ausstellung über die Kuno-Indianer in Kolumbien in der ev. Versöhnungskirche. „Der Tanne auf der Spur“ Einladung zum Waldspaziergang am 25. September Am Samstag, 25. September 2010, laden die Stadtwerke Dorfen ins Niklholz mit dem Fahrrad ein. Die diesjährige Tour steht unter dem Motto „Der Tanne auf der Spur“. Seit knapp drei Jahren bewirtschaften die Stadtwerke Dorfen die Wälder der Stadt Dorfen und der Nikolaistiftung. Als Hauptziele der Bewirtschaftung sieht der promovierte Forstmann Dr. KarlHeinz Figl, Geschäftsführer der Stadtwerke, stabile und naturnah aufgebaute Bestände. Dazu gehören neben den Laubbäumen auch die Tanne, die sich in unseren heimischen Wäldern natürlich sehr gut verjüngt. Dr. Figl zeigt dazu interessante Beispiele. Treffpunkt ist am 25. September um 9 Uhr in Dorfen an der Gaststätte Halle in der Buchbacher Straße, am Radweg Richtung Taufkirchen. Radltour und Spaziergang dauern etwa 4 Stunden. Bei schlechter Witterung wird die Besichtigungsfahrt mit dem Auto durchgeführt. Treffpunkt zur Bildung von Fahrgemeinschaften ist um 9.00 Uhr an der Gaststätte Halle. Herbstfest am Gymnasium Dorfen Sonntag, 26. Sept., 11-17 Uhr (bei jeder Witterung) 10 Für Kinder von 7-11 Jahren; Vorlesungen im Wintersemester im Kinder- und Jugendhaus, Rinninger Weg 15 in Dorfen Liebe Kinder, wer an den Vorlesungen der Kinder-Uni teilnehmen möchte, muss sich jedes Semester anmelden. In diesem Semester sind es drei Veranstaltungen: Donnerstag, 23.09.2010, 17-18 Uhr „Warum hat Pinocchio eine lange Nase und warum haben Lügen kurze Beine?“ Über Sinn und Unsinn von Lügen und Ausreden. Donnerstag, 18.11.2010, 17-18 Uhr „Warum fliegt das Flugzeug?“ Referent: Tobias Linsmayer, Pilot Donnerstag, 20.01.2010, 17-18 Uhr „Wie kommt der Kuhmist in die Steckdose?“ Dr. Karl-Heinz Figl, Forstwissenschaftler, Geschäftsführer der Stadtwerke Dorfen Anmeldung ab sofort unter der Kursnummer: X7981 • www.vhs-erding.de • info@vhs-erding.de oder • Tel. 08122-97870 Wir wünschen Euch viel Spaß dabei! www.dorfen.de 24. September 2010 9/2010 Termine – Veranstaltungen Veranstaltungen in der Stadt- u. Pfarrbücherei Dorfen Freitag, 1. Oktober, 19 Uhr Autorenlesung mit musikalischen Intermezzi: Carlos Reichardt liest aus seinem Buch Carpe diem – Erinnerungen eines Tagespflückers Samstag, 2. Oktober 8 bis 12 Uhr Flohmarkt in der Stadt- und Pfarrbücherei Mittwoch, 13.10.2010, 18 Uhr Märchenstunde Die Gewinnerinnen des Rotary-Lesewettbewerbs 2009 „Lesespaß“ lesen Geschichten aus dem Büchlein „Honigherz und Seidenstern“ und der bekannte Gitarrist Peter Hackl wird den Abend musikalisch begleiten. Vorleserinnen: Lisa Bruglachner, Taufkirchen, Antonia Frauscher, St. Wolfgang, Monika Ernst, Dorfen/ Schwindkirchen Spenden kommen der Stadtbücherei Dorfen zugute. Gemäldeausstellung „Romantischer Isengau - Die Isen von der Quelle bis zur Mündung“ Bilder von Lenz Rott (Buchbach) Sparkassensaal Dorfen, 23. - 31. Oktober Montag - Freitag, 14-18 Uhr, Samstag/Sonntag, 10-18 Uhr. Vernissage 22.10.2010, 19 Uhr. Samstag, 9. Oktober 2010, ab 19 Uhr Weinfest beim Holzwirt in Holz erlesene Weine, spezielle Schmankerl Kaffee, selbstgemachte Kuchen und Kiache Es laden ein: die Wildschützen Holz & der Wirt Die SRVK Dorfen 1832 lädt ein: Bahnhofsrestauration, 3.10. 14.00 Uhr Lichtbildervortrag mit Jörg Raab Geschäftsführer Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Bezirk Oberbayern München Die SRVK Dorfen 1832 informiert: Haussammlung für den Volksbund Deutsche Krieggräberfürsorge in der Stadt Dorfen 22.10. bis 5.11.2010 Hospizverein Erding Freitag, 15. Oktober Beratung von 14 - 16 Uhr im Krankenhaus Dorfen Um genügend Zeit für die Beratung einzuplanen ist eine telefonische Anmeldung wichtig: 08081 - 3349 oder Minet-Doris@web.de ESC Dorfen: Erster öffentlicher Eislauf: Dienstag, 5.10.2010 Erster Discoabend: Samstag, 23.10.2010 Mehr unter www.esc-dorfen.de Spieletreff Am 10.11.2010 Ranglistenturnier zur 14. Deutschen Catan Meisterschaft. Als Teilnehmer registrieren und sich für das Turnier in Dorfen anmelden kann man sich via link im Veranstaltungskalender von www. dorfen.de, oder unter www.kosmos.de/ catandm/cdm.nsf. Der Spieletreff findet alle 2 Wochen mittwochs ab 19.00 Uhr im Kinder- und Jugendhaus, Rinninger Weg, Dorfen statt. Nächste Termine, auch als Vorbereitung für das Turnier: 29.09., 13.10., 27.10.2010 Kirta Ausstellung Dorfen Streiblsaal 15. & 16. & 17. Oktober 2010 Samstag und Sonntag von 10 bis 17 Uhr Eröffnung Freitag um 20 Uhr 16. & 17. Oktober 2010 Jeweils 10 - 17 Uhr www.dorfen.de 11 9/2010 24. September 2010 Standesamt Dorfen Eheschließungen • am 6.8.2010 Angelika Lieselotte Sprengel, Buchbacher Str. 10 D, 84405 Dorfen und Martin Andreas Pavlik, Pf.-Schlaipfer-Weg 4, 84416 Taufkirchen (Vils) • am 21.8.2010 Nicole Irmengard Freiwald und Hendrik Richter, Stiftlring 1, 84405 Dorfen Sterbefälle • am 29.7.2010 Anneliese Kley geb. Fehrs, Brandstattgasse 3, 84405 Dorfen • am 30.7.2010 Paul Brandenstein, Pfarrweg 7, 84416 Taufkirchen (Vils) • am 6.8.2010 Wilhelm Alfred Manzinger, Fichtenstr. 8, 84435 Lengdorf Städtische Einrichtung für Altenhilfe • am 7.8.2010 Magdalena Rampf geb. Angermaier, Gg.-v.-Dillis-Siedlung 1, 84405 Dorfen, Schwindkirchen • am 9.8.2010 Kristina Lechner geb. Miksche, Ruprechtsberg 18, 84405 Dorfen • am 10.8.2010 Peter Huber, Wiesenweg 2, 85469 Walpertskirchen • am 10.8.2010 Helmut Dittrich, BarbaraUttmann-Weg 1, 84478 Waldkraiburg • am 15.8.2010 Paul August Gött, St. Sebastian 1 A, 84405 Dorfen • am 15.8.2010 Alois Obermaier Unternumberg 1, 84435 Lengdorf • am 20.8.10 Anton Hilger, Grünbacher Str. 2, 84405 Dorfen, Grüntegernbach • am 21.8.2010 Regina Kobler geb. Huber, Wildapfelstr. 3, 82024 Taufkirchen • am 28.8.2010 Franziska Leingärtner geb. Brendel, Prälat-Pfanzelt-Weg 2, 84416 Taufkirchen (Vils), Moosen (Vils) Bürgerinfo Impressum Stationäre Pflege Tagespflege Ambulanter Pflegeund Hilfsdienst Ruprechtsberg 18 84405 Dorfen Tel. 08081/9322-0 Fax. 08081/9322-65 Email:info@marienstift-dorfen.de 12 Aus dem Seniorenreferat Freitag, 24.Sep. 2010 15 - 18 Uhr Seniorentanz Anderl und Alois spuin auf. Streibl Saal Dorfen Donnerstag, 30. Sep. 2010 WANDERN UND KULTUR Wanderung nach Grüntegernbach mit Kirchenbesichtigung. Treffpunkt: 9:30 Uhr Rathaus Dorfen Für die Wanderung bitte anmelden unter: 08081 - 3349 oder Minet-Doris@web.de Freitag. 1. Okt. 2010 15 - 17 Uhr JUNG TRIFFT ALT: Kreativ gestalten Stricken oder ähnliches. Marienstift Dorfen Freitag, 22. Okt. 2010 15 -18 Uhr Seniorentanz Anderl und Alois spuin auf. Streibl Saal Dorfen Herausgeber: Stadt Dorfen Redaktion: Rathaus Dorfen Telefon 08081/411-0 Internet: www.dorfen.de e-mail: rathaus@dorfen.de Freitag, 29. Okt. 2010 14 Uhr Seniorentreff Kirchenführung in der evangelischen Kirche mit Prädikant Jörg Berner. Treffpunkt: Rathaus Dorfen Gestaltung: Otón Pabst, Kaidach 3 Satz und Repro: Pabst-Grafik, Dorfen www.pabst-grafik.de 9. + 10. Oktober 2010 Fotos: TB: O.Pabst Druck und Weiterverarbeitung: Druckerei Präbst, Dorfen Gedruckt auf 100% Recyclingpapier, Auflage: 6200 www.dorfen.de Gallimarkt verkaufsoffener Sonntag 8-18 Uhr