Dossier Grossbritannien
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Dossier Grossbritannien
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun Svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Dossier Grossbritannien Leben Arbeiten Sprachaufenthalt, Studium Ruhestand © 6/2006 Grossbritannien Über dieses Dossier Inhalt Grossbritannien ......................................................................................2 Über dieses Dossier ..........................................................................2 Inhalt.......................................................................................2 Zweck ......................................................................................5 Rechtlicher Hinweis ....................................................................5 Wir ..........................................................................................5 Abkürzungen und Adressen .........................................................6 Land und Leute................................................................................8 Links zu Websites ......................................................................8 Geografie .................................................................................8 Klima .......................................................................................9 Geschichte................................................................................9 Staatsform ............................................................................. 10 Bevölkerung ........................................................................... 11 Sprache ................................................................................. 11 Masse, Gewichte, Zeit .............................................................. 11 Energieversorgung................................................................... 12 Verkehr .................................................................................. 12 Vorbereitung, Umzug, Abmeldung .................................................... 12 Reisehinweise ......................................................................... 12 Impfungen ....................................................................... 12 Abmeldung ............................................................................. 12 Umzugsgut ............................................................................. 12 Voraussetzungen............................................................... 12 Vorgehen ......................................................................... 13 Einfuhr von Fahrzeugen ............................................................ 13 Registrierung.................................................................... 13 Andere Einfuhren..................................................................... 13 Tipp ................................................................................ 14 Devisen ........................................................................... 14 Haustiere ......................................................................... 14 Pflanzen und Tiere............................................................. 14 Ausländische Vertretungen in der Schweiz................................... 14 Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 15 Einreisevorschriften ........................................................... 15 Besondere Einreisevorschriften............................................ 16 Anmeldung ............................................................................. 16 Vor Ort ............................................................................ 16 Immatrikulation ................................................................ 16 Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 16 Arbeitsbewilligung.................................................................... 17 Studium, Sprachaufenthalt........................................................ 17 Ruhestand .............................................................................. 17 Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 18 GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 2/36 Schweizer/innen in Grossbritannien ..................................... 19 Leben in Grossbritannien................................................................. 19 Wohnen ................................................................................. 19 Immobilienerwerb ............................................................. 19 Einkaufen ............................................................................... 20 Geschäftsöffnungszeiten .................................................... 20 Öffnungszeiten der Banken................................................. 20 Öffnungszeiten der Postämter ............................................. 20 Führerschein ........................................................................... 20 Gültigkeit von schweizerischen Kontrollschildern.................... 20 Bildung, Schulen...................................................................... 20 Gesundheit ............................................................................. 21 Privatleben ............................................................................. 21 Einbürgerung .......................................................................... 22 Arbeiten in Grossbritannien ............................................................. 22 Wirtschaft, Arbeitsmarkt ........................................................... 22 Wirtschaft ........................................................................ 22 Arbeitsmarkt .................................................................... 23 Arbeitsvermittlung ................................................................... 24 Öffentliche Vermittlung ...................................................... 24 Individuelle Vermittlung ..................................................... 24 Stellensuche ........................................................................... 25 Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 25 Wichtig zu wissen.............................................................. 25 Bewerbung ............................................................................. 25 Begleitschreiben ............................................................... 26 Aufbau des Lebenslaufes .................................................... 26 Musterlebenslauf ............................................................... 26 Die Arbeitszeugnisse.......................................................... 26 Das Dossier ...................................................................... 26 Wichtige Adressen ............................................................. 26 Unterstützung durch unseren Beratungsdienst ............................. 27 Links zu Stellenbörsen ....................................................... 27 Diplome, Abschlüsse ................................................................ 27 Selbstständige Berufsausübung ................................................. 28 Besondere Berufskategorien...................................................... 28 Au-Pair ............................................................................ 28 Arbeitsverträge ....................................................................... 29 Arbeitsbedingungen ................................................................. 29 Arbeitszeiten .................................................................... 29 Ferien, Urlaub................................................................... 29 Arbeitskonflikte................................................................. 30 Arbeitnehmerschutz........................................................... 30 Löhne, Gehälter....................................................................... 30 Lebenskosten, Steuern ................................................................... 31 Geld, Währung ........................................................................ 31 Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 31 Steuern.................................................................................. 31 Einkommenssteuer ............................................................ 31 Council Tax ...................................................................... 32 Doppelbesteuerung .................................................................. 32 Mehrwertsteuer ....................................................................... 32 GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 3/36 Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 32 Sozialsystem........................................................................... 32 AHV/IV, EO............................................................................. 33 Altersversicherung ............................................................ 33 Grundrente ...................................................................... 33 Minimum Income Guarantee ............................................... 34 Freiwillige AHV/IV ............................................................. 34 Invalidität durch Krankheit ................................................. 34 Kranken- und Unfallversicherung ............................................... 34 Krankenversicherung für Schweizer/innen ............................ 34 Weitere Krankenversicherungen mit weltweiter Abdeckung ..... 35 Interessante Dokumentation............................................... 35 Unfallversicherung............................................................. 35 Arbeitslosenversicherung .......................................................... 35 Private Versicherungen............................................................. 36 Familienleistungen ................................................................... 36 Sozialhilfe, Fürsorge................................................................. 36 GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 4/36 Zweck Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot richtet sich in erster Line an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gültigkeit haben. Rechtlicher Hinweis Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Personenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden. Wir Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte, Auswanderung und den Austausch von Stagiaires. Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen: Bundesamt für Migration BFM Auswanderung und Stagiaires Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern + Quellenweg 9 in Wabern/Bern +41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93 | swiss.emigration@bfm.admin.ch www.swissemigration.ch Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns deshalb am besten von Mo - Fr zwischen 09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00 GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 5/36 Abkürzungen und Adressen AHV/IV + ASO + | BBT + BFM | + | BSV + | BAG + | BVG CRUS + | EDA + | EFTA EG EICS + | ENIC NARIC + | GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV) Adressen der einzelnen Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten des Telefonbuchs oder im Internet www.ahv.ch Auslandschweizer-Organisation Alpenstrasse 26, 3000 Bern 6 +41 (0)31 356 61 00, Fax +41 (0)31 356 61 01 info@aso.ch www.aso.ch/ Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Effingerstrasse 27, 3003 Bern +41 (0)31 322 21 29, Fax +41 (0)31 324 96 15 info@bbt.admin.ch www.bbt.admin.ch Bundesamt für Migration BFM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern +41 (0)31 325 11 11 info@bfm.admin.ch www.bfm.admin.ch Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten, Bereich Abkommen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern +41 (0)31 322 90 34, Fax +41 (0)31 322 37 35 international@bsv.admin.ch Startseite des BSV: www.bsv.admin.ch Sozialversicherungsfragen CH->EU: www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern Schwarzenburgstrasse 165, 3097 Liebefeld-Bern +41 (0)31 324 92 31, Fax: +41 (0)31 323 37 72 info@bag.admin.ch www.bag.admin.ch Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Stipendien und Austauschprogramme - Studium im Ausland - Bildungsprogramm ERASMUS +41 (0)31 306 60 44 (8.30 - 11.30 Uhr), Fax: +41 (0)31 302 68 11 iud@crus.ch www.crus.ch Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern +41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41 info@eda.admin.ch www.eda.admin.ch Europäische Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen, CH) Europäische Gemeinschaft In diesem Dossier wird grundsätzlich der Begriff „EU“ verwendet. Euro Info Center Schweiz EICS, Postfach 492, 8035 Zürich Stampfenbachstrasse 85 in Zürich +41 (0)44 365 54 54, Fax +41 (0)44 365 54 11 eics@osec.ch www.osec.ch/rootcollection;internal&action=buildframes.action Informationsstelle für Anerkennungsfragen, Swiss ENIC c/o CRUS, Sennweg 2, 3012 Bern +41 31 306 60 32, Fax: +41 31 302 68 11 christine.gehrig@crus.ch www.crus.ch/engl/enic 6/36 ESTV + | EU EU15 EU+10 EURES EWR FZA IB GEKVG OSEC + | + | + | RAV seco + | Soliswiss + | swissemigration ZAS + (Zentrale Ausgleichsstelle) | 1 Eidgenössische Steuerverwaltung Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen Eigerstrasse 65, 3003 Bern +41 (0)31 322 71 29, Fax: +41 (0)31 324 83 71 dba@estv.admin.ch www.estv.admin.ch Europäische Union Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern1 www.europa.eu.int Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern 1 European Employment Services (Europäische Arbeitsverwaltungen) www.europa.eu.int/eures/index.jsp Europäischer Wirtschaftsraum EU-Staaten und EFTA-Staaten exkl. Schweiz Freizügigkeitsabkommen (Abk. über die Personenfreizügigkeit CH–EU) Integrationsbüro EDA/EVD, Bundeshaus Ost, 3003 Bern +41 (0)31 322 22 22, Fax +41 (0)31 312 53 17 europa@seco.admin.ch www.europa.admin.ch Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, 4503 Solothurn +41 (0)32 625 48 20, Fax +41 (0)32 625 48 29 info@kvg.org www.kvg.org OSEC Business Network Switzerland Stampfenbachstrasse 85, Postfach 492, 8035 Zürich +41 (0)44 365 51 51, Fax +41 (0)44 365 52 21 info@osec.ch www.osec.ch Regionale Arbeitsvermittlung - Anlaufstelle für Arbeitslose www.rav.ch Staatssekretariat für Wirtschaft seco Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung Bundesgasse 8, 3003 Bern +41 (0)31 322 28 35, Fax +41 (0)31 323 56 78 info@seco.admin.ch Stellensuche oder Arbeitslosigkeit: www.treffpunkt-arbeit.ch Solidaritätsfonds der Auslandschweizer Gutenbergstrasse 6, 3011 Bern +41 (0)31 381 04 94 info@soliswiss.ch www.soliswiss.ch Der Schweizerische Auswanderungsdienst beim Bundesamt für Migration. Mehr unter "wir" Schweizerische Ausgleichskasse/IV-Stelle für Versicherte im Ausland Av. Edmond-Vaucher 18, Case postale 3100, 1211 Genève 2 +41(0)22 795.91.11, Fax +41(0)22 797.15.01 www.avs-ai-international.ch/ccv12_cdc/csc.php?elid=2568&action=2003124 www.avs-ai-international.ch Betrifft nur den von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Teil der Insel GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 7/36 Land und Leute Eine umfassende und gute Informationsbeschaffung steht am Anfang einer erfolgreichen Erwerbstätigkeit im Ausland. Mit unseren Tipps und Ratschlägen unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung. Über dieses Kapitel haben wir keine eigenen Informationen zusammengetragen. Über Ihr künftiges Residenzland finden Sie eine Fülle von interessanten Angaben im Internet und/oder durch die Konsultation von Büchern und Zeitschriften im Buchhandel. Links zu Websites Besonders interessant haben wir den Besuch nachfolgender Webseiten erlebt: Freie Enzyklopädie „Wikipedia“ Länderinfos Deutsches Auswärtiges Amt Landeskundliche Informationsseiten Länderberichte des seco World Sites Atlas, englisch Länderrapporte, englisch www.de.wikipedia.org www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Oesterreich.html www.inwent.org/v-ez/lk/laender.htm www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Länderinfos www.sitesatlas.com www.countryreports.org Geografie Fläche: 244'433 km2 (ohne Man und Kanalinseln). Schweiz: ca. 41'300 km2. Das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland umfasst den grössten Teil der Britischen Inseln, d.h. die Hauptinsel (England, Wales und Schottland), den Nordosten der Insel Irland, die Hebriden, die Orkney- und Shetlandinseln und u.a. Anglesey und Wight. Die Insel Man und die Kanalinseln gehören staatsrechtlich nicht zum Vereinigten Königreich, sind aber der Krone unterstellt. Grossbritannien ist die grösste Insel Europas: Länge fast 1'000 km Nord-Süd, breiteste Stelle fast 500 km Ost-West. Die Küsten haben zusammen eine Länge von etwa 16'800 km. Topographie: Der dem europäischen Festland zugewandte Teil Grossbritanniens, d.h. der Südosten Englands, ist vorwiegend flach und hügelig, dagegen sind der nördliche Teil Englands und Wales eher gebirgig, was besonders auch für Schottland zutrifft. Höchste Berge: Scafell Pike 978 m (England), Snowdon 1'085 m (Wales), Ben Nevis 1'343 m (Schottland). Geographische Karten von Grossbritannien: www.statistics.gov.uk/geography/maps.asp GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 8/36 Klima Grossbritannien hat ein ausgesprochen maritimes Klima. Vorherrschende Westwinde und der Golfstrom bewirken reichliche Niederschläge, milde Winter und gemässigte Sommer. Die Wetterlage ist oft unbeständig und kann täglich mehrmals wechseln. Durchschnittstemperaturen und Niederschlag: Januar Juli pro Jahr London 3,9 °C 17,8 °C 635 mm Birmingham 3,3 °C 16,1 °C 749 mm Belfast 4,5 °C 15,0 °C 950 mm Aberdeen 3,3 °C 13,9 °C 813 mm Glasgow 3,9 °C 15,0 °C 965 mm Manchester 3,9 °C 16,1 °C 876 mm Bern/Schweiz -1,3 °C 17,3 °C 986 mm Das Wetter in Grossbritannien: www.weather.org.uk Das nationale meteorologisches Institut: www.met-office.gov.uk/index.html Geschichte 1.-5. Jh.: Römische Provinz bis zum Niedergang des Weströmischen Reiches 5./6. Jh. Im Zuge der Völkerwanderung Eindringen der Angeln, Sachsen, Friesen und Niederfranken; zunächst kaum Vermischung mit den ansässigen Kelten ab 7. Jh.: Christianisierung 8./9. Jh. Territoriale und politische Strukturierung des Landes; Entwicklung der englischen Sprache; Verdrängung der keltischsprachigen Bevölkerung in die westlichen und nördlichen Randgebiete 1066 London wird Zentrum 1215 Magna Charta (u. a. Inhaftierung nur durch rechtmässiges Urteil aufgrund des Gesetzes) 1337-1453 Hundertjähriger Krieg um den englischen Besitz auf dem Gebiet des heutigen Frankreichs 1534-1540 Englische Reformation, Bruch der englischen Kirche mit Rom 17. Jh. Beginn kolonialer Expansion nach Nordamerika und Indien 1688/89 Glorious Revolution/Declaration of Rights: weitestgehende Beschränkung monarchischer Macht durch das Parlament 1701 endgültiger Durchbruch zur parlamentarischen Monarchie 1707 Acts of Union vereinigen die Parlamente Englands und Schottlands 1775-1783 Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg führt zum Verlust der 13 amerikanischen Kolonien 1760-1830 Frühe Industrialisierung, Grossbritannien steigt zur führenden See-, Handelsund Kolonialmacht der Welt auf 1801 Union Grossbritanniens mit Irland: Vereinigtes Königreich 1837-1901 Regierungszeit Königin Victorias; das Vereinigte Königreich steigt zur führenden Wirtschaftsmacht auf frühes 20. Jh. Labour Party wächst als Vertretung der Arbeiterschaft zu einer festen Größe im politischen System; allg. Wahlrecht für alle Männer GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 9/36 1928 Wahlrecht für Frauen 1945-1949 Gründungsmitglied der Vereinten Nationen, NATO und WEU 1952 Amtsantritt Elisabeth II 1973 EG-Beitritt 1979-1990 Ära Thatcher: Abkehr von der Nachkriegskonsenspolitik, wirtschaftliche Radikalkur: Privatisierung, Deregulierung, Zerschlagung der Gewerkschaftsmacht, Abbau des Wohlfahrtsstaates, Inflationsbekämpfung 1982 Falklandkrieg 1997 Nach 18 Jahren konservativ geführter Regierung wird mit Tony Blair der Premierminister wieder von Labour gestellt 2001 Erneuter Wahlsieg der Labour-Partei 2003 Beteiligung am Krieg gegen Irak an der Seite der USA 2005 Labour erringt unter Führung von Tony Blair (historischen) dritten Sieg in der Folge bei Unterhauswahlen Quelle: Auswärtiges Amt, Bonn DE Staatsform Das Vereinigte Königreich ist eine konstitutionelle Monarchie. Diese wird parlamentarischdemokratisch regiert. Das Parlament besteht aus dem „House of Commons“ (Unterhaus) und dem „House of Lords“ (Oberhaus). Das Unterhaus ist das eigentliche Zentrum des politischen Lebens, Monarch und Regierung können in wichtigeren Angelegenheiten nur gemeinsam mit dem Unterhaus handeln. Die Aufgabe des Königshauses ist die Repräsentation im weitesten Sinne. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 10/36 Hauptstadt: London; Staatsoberhaupt: Queen Elizabeth II (seit 1952); Regierungschef: Tony Blair (wiedergewählt 2005); Aussenministerin: Margret Beckett (Amtsantritt im Mai 2006). Portal der Regierung: www.cabinetoffice.gov.uk Prime Minister: www.pm.gov.uk/output/Page1.asp Parliament: www.parliament.uk Bevölkerung Mitte 2004 wohnten 59.8 Mio. Personen in Grossbritannien, was einer Bevölkerungsdichte von 244 Einwohner/innen pro km2 entspricht (Schweiz: 172/km2). Nationales Statistikamt: www.statistics.gov.uk Sprache Die Amtssprache ist Englisch. In Wales sprechen 19 % der Bevölkerung „Welsh“, eine kymrische Sprache keltischen Ursprungs. 70'000 Personen sprechen Gälisch, der Grossteil von ihnen lebt auf den Hebriden. Masse, Gewichte, Zeit Obwohl das 1975 eingeführte metrische System immer häufiger angewendet wird, sind die alten Masse und Gewichte immer noch gebräuchlich. Längenmasse: 1 Meile (mile) = 1'760 yards = 1,609km 1 Yard = 3 feet = 0,914 m 1 Fuss (foot) = 12 inches = 0,305 m 1 Zoll (inch) = 25,4 mm Flächenmasse: 1 Quadratmeile (square mile) = 2,59 km2 1 Quadratfuss (sq. foot) = 929,03 cm2 1 Quadratzoll (sq. inch) = 6,452 cm2 Hohlmasse: 1 Gallone (gallon) = 4 quarts = 4,546 l 1 Quart (quart) = 2 pints = 1,136 l / 1 Pint = 5,7 dl Gewichte: 1 Zentner (hundred weight) = 50,8 kg 1 Zentner = 4 quarters 1 Quarter = 28 pounds = 12,7 kg 1 Stone = 14 pounds = 6,35 kg 1 Pfund (pound) = 16 ounces = 0,454 kg 2,205 Pfund = 1,0 kg 1 Unze (ounce) = 480 grains = 28,35 g Temperaturen: Fahrenheit und Celsius (s. Link nebenan) 0° C = 32° F / 100° C = 212° F Zeit: GMT (= Schweizer Zeit – 1h) Von März bis Oktober gilt wie in der Schweiz die Sommerzeit, d.h. auch dann eine Zeitverschiebung von - 1h. Weltzeit und Zeitzonen: www.timeanddate.com/worldclock Online Temperaturumrechnung: www.sengpielaudio.com/calculator-fahrenheit.htm Online Massumrechnung: http://thomas.duebendorfer.ch/computer/conversion.php GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 11/36 Energieversorgung Stromspannung: 230 Volt, 50 Hz (wie in der Schweiz). Stecker/Steckdosen: Stecker vom Typ G, rechteckig, (Schweiz Typ J und C), Adapter erforderlich. World Electric Guide: www.kropla.com Verkehr Im Jahr 2006 umfasste das Strassennetz mehr als 380’000 km. Achtung: In ganz Grossbritannien herrscht Linksverkehr. Die Üeberland-Bustransporte (long distance coach services), vorwiegend in den Händen von einigen Grossunternehmen, sind sehr gut ausgebaut und wesentlich preisgünstiger als die Bahnbetriebe. Das Verkehrsministerium informiert auf ihrer Webseite eingehend über das Thema Verkehr. Department of Transport: www.dft.gov.uk Vorbereitung, Umzug, Abmeldung Sie haben sich zum Ziel gesetzt, in Grossbritannien beruflich tätig zu werden. Über Land und Leute verfügen Sie über ausreichende Informationen. Nun ist es Zeit für den ersten Schritt auf dem Weg der Vorbereitung. Adressen und Zuständigkeiten der ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie im Verzeichnis des EDA. Reisehinweise In den Reisehinweisen des EDA finden Sie wichtige Informationen, welche Sie unbedingt bereits in der Vorbereitungsphase mit einbeziehen sollten. Impfungen Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Beachten Sie jedoch die Angaben für Impfempfehlungen. + EDA Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern +41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41 www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.html Abmeldung Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, oder Sie sich für mehr als ein Jahr in Grossbritannien niederlassen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden. Für kürzere Auslandaufenthalte, oder wenn Sie den Lebensmittelpunkt in der Schweiz beibehalten möchten, erkundigen Sie sich vor der Ausreise bei der lokalen Einwohnerkontrolle über die Meldebedingungen. Umzugsgut Bei Hauptwohnsitznahme in einem EU Staat dürfen Sie Ihr haushaltsübliches Übersiedlungsgut grundsätzlich zoll- und steuerfrei einführen. Für die Einrichtung einer Zweitresidenz gelten andere Bestimmungen. Voraussetzungen Sie müssen belegen können, dass Sie mehr als 1 Jahr ausserhalb der EU gelebt haben (Meldebescheinigung, Mietvertrag). Das Umzugsgut muss mindestens 6 Monate von Ihnen genutzt worden sein. Bei hochwertigen und originalverpackten Gütern können Kaufbelege verlangt werden. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 12/36 Vorgehen Erstellen Sie Inventarlisten (dreifach) mit Angabe von Wert und Gewicht der Ware. Gebrauchte und neue Gegenstände führen Sie in separaten Listen auf. Bei der Ausfuhr versieht der Schweizer Zoll Ihre Inventarlisten mit einem Ausfuhrstempel. Bei Wohnsitznahme erhalten Einreisende in Grossbritannien nur unter folgenden Bedingungen Zollbefreiung für Umzugsgut: • Importgut darf nicht zoll- oder abgabenfrei gekauft worden sein. • Alle Gegenstände müssen den britischen Zollbehörden bei der Einreise deklariert werden. Einwandernde Personen müssen sich verpflichten, das gesamte Umzugsgut während mindestens einem Jahr im persönlichen Gebrauch zu behalten. Ohne spezielle Bewilligung der Zollbehörden dürfen Umzugsgegenstände nicht an Dritte weitergegeben oder gar verkauft werden. Erbschaftsgut kann bei Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Testaments oder von anderen gültigen Erbpapieren zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr muss vor Ablauf von zwei Jahren nach der Erbschaft erfolgen. Bitte beachten Sie auch die Zollverordnung der EU. Die britische Zollverwaltung veröffentlicht auf ihrer Internetseite einen Leitfaden „Guide to importing and exporting, breaking down the barriers“ (April 2006). Eidg. Zollverwaltung: www.ezv.admin.ch Britische Zollverwaltung: www.hmrc.gov.uk Zollverordnung der EU: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l11002.htm Einfuhr von Fahrzeugen Motorfahrzeuge (auch Motorboote und Sportflugzeuge, nicht jedoch Nutzfahrzeuge) können abgabenfrei nach Grossbritannien eingeführt werden, wenn sie mindestens 6 Monate in Gebrauch waren, d.h. auf den Namen der/des Umziehenden zugelassen waren. Während 12 Monaten nach der Einfuhr dürfen die Motorfahrzeuge nicht verliehen, vermietet oder verkauft werden. Britische Zollverwaltung: www.hmrc.gov.uk Ein und Ausfuhr von Fahrzeugen nach Grossbritannien Allgemeine Informationen für Fahrzeuglenker: www.direct.gov.uk/Homepage/fs/en Registrierung Voraussetzung für die Registrierung Ihres Autos ist der Abschluss einer britischen Fahrzeug-Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Personenwagen müssen erstmalig drei Jahre nach ihrer Erstzulassung und dann jährlich geprüft werden (MOT). Driver and Vehicle Licensing Agency: www.dvla.gov.uk/welcome.htm Informationen zu schweizerischen Kontrollschildern und Führerschein finden Sie hier. Andere Einfuhren Seit 1. Oktober 2004 gelten für das Reisen mit Hunde und Katzen in oder durch die Länder der Europäischen Union neue Vorschriften. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung und die Verwendung neuer Ausweise. Das Reisen mit ungeimpften Jungtieren ist nicht mehr zulässig. Für allfällige Ausnahmen bei unter 3 Monate alten, nicht geimpften Jungtieren sind die Transit- und Einreiseländer zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie beim: GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 13/36 + Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern Allgemeine Auskünfte: +41 (0)31 323 30 33 Einfuhr / Ausfuhr, Haustiere, Fleisch: +41 (0)31 323 85 24 www.bvet.admin.ch/00386 Tipp Beachten Sie die Öffnungszeiten der schweizerischen und ausländischen Zollämter. Devisen Gültige in- und ausländische Zahlungsmittel können ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden. Haustiere Für Haustiere, die nicht den Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme (PETS) entsprechen, besteht nach wie vor eine sechsmonatige Quarantänefrist. Von der Quarantäne befreit sind Hunde und Katzen aus EU-Staaten sowie der Schweiz, soweit folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Zur Identifizierung muss jedes Tier einen Mikrochip tragen. • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft und einem Bluttest unterzogen worden sein (Nachweis hinreichenden Impfschutzes). Der Bluttest muss 6 Monate zurückliegen. • Jedes Tier muss 24-48 Stunden vor der Einfuhr ebenfalls gegen Zecken- und Wurmbefall behandelt worden sein. Die entsprechenden Bescheinigungen (nach EU-Recht vorgeschriebener Impfpass) müssen für die Ein- bzw. Durchreise nach Grossbritannien in englischer Sprache abgefasst sein. Der entsprechende EU-Impfpass wird vom zuständigen Amtstierarzt ausgestellt. Ausserdem ist eine Erklärung zu unterzeichnen, welche bestätigt, dass sich das Haustier während sechs Monaten vor der Einreise nach Grossbritannien nicht ausserhalb einem der anerkannten PETS-Länder aufgehalten hat. Ein Verzeichnis aller PETS-Länder sowie weitere Informationen erhalten Sie beim: + Department for Environment, Food and Rural Affairs Nobel House, 17 Smith Square, London SW1P 3JR +44 20 7238 6000 www.defra.gov.uk/ Pflanzen und Tiere Die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren - speziell von geschützten Arten - wird streng kontrolliert und erfolgt nach den Bestimmungen des "Washingtoner Artenschutzabkommens". Möchten Sie eine Anfrage machen und mehr erfahren über geschützte Pflanzen und Tiere, kontaktieren Sie bitte nachstehende Webadresse. Import und Export von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten: www.ukcites.gov.uk/default.asp Ausländische Vertretungen in der Schweiz Die Adresse der Botschaft lautet: + | Botschaft von Grossbritannien, Chancellerie Thunstrasse 50, 3000 Bern 15 +41 (0)31 359 77 00; Fax +41 (0)31 359 77 01 info@britain-in-switzerland.ch www.britishembassy.ch GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 14/36 Konsularbezirk: Appenzell i.R., Appenzell A.R., Aargau, Basel Land, Basel Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Zug, Zürich. Konsulate + Vice-Consulat de Grande-Bretagne Gewerbestrasse 14, Innovation Centre, 4123 Allschwil +41 (0)61 483 09 77 + Consulat général de Grande-Bretagne Rue de Vermont 37-39, 1202 Genève +41 (0)22 918 24 00 Konsularbezirk: Fribourg, Genève, Valais, Vaud + Vice-Consulat de Grande-Bretagne Via Sorengo 22, Case Postale 184, 6903 Lugano +41 (0)91 950 06 06 + Agence consulaire de Grande-Bretagne Rue des Fontaines, 3974 Mollens VS +41 (0)27 457 51 11 + Vice-Consulat de Grande-Bretagne Chemin de l’Aubousset 13, 1806 St.Légier +41 (0)21 943 32 63 + Vice-Consulat de Grande-Bretagne Hegibachstrasse 47, 8032 Zürich +41 (0)1 383 65 60 Einreise, Anmeldung, Aufenthalt Auf Ihrer Informationstour haben Sie die Vorbereitungen abgeschlossen. Nun beginnen Sie mit den Erkundigungen für die Niederlassung im künftigen Residenzland. Einreisevorschriften Schweizer/innen und deren Familienangehörige können mit einer gültigen Identitätskarte oder Reisepass ein- und wieder ausreisen. Ein Visum oder ähnliches ist weder bei Einnoch Ausreise erforderlich. Als Familienangehörige im Sinne Personenfeizügigkeitsabkommens gelten: • der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird • die eigenen Verwandten und die Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird • im Falle von Studierenden: Der Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Kinder Der Ehegatte und die Kinder eines zum Aufenthalt Berechtigten haben das Recht auf Zugang zu einer Erwerbstätigkeit. Seine Kinder haben zu den gleichen Bedingungen wie die inländischen Kinder Zugang zum allgemeinen Unterricht, zu Lehrlings- oder Berufsausbildungen. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 15/36 Besondere Einreisevorschriften Für Familienangehörige mit einer anderen als der Schweizer- oder der EU15 Staatsbürgerschaft sowie für entsandte Arbeitnehmer von Nicht-EU15 Vertragsstaaten kann nach wie vor ein Visum verlangt werden. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei der für den Wohnsitz dieser Person zuständigen Vertretung in Grossbritannien. Anmeldung Vor Ort Schweizerinnen und Schweizer unterstehen grundsätzlich keiner behördlichen Anmeldepflicht. Seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU werden Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien in Bezug auf Einreise und Aufenthalt wie EU-Bürger/innen behandelt. Zur Einreise genügt eine gültige Identitätskarte. Weitere Informationen finden in der nächsten Rubrik „Aufenthaltsbewilligung“. Immatrikulation Wenn Sie beabsichtigen während mehr als zwölf Monaten in Grossbritannien oder Nordirland Wohnsitz zu nehmen, haben Sie sich nach der Ankunft innerhalb eines Monats bei der schweizerischen Botschaft in London anzumelden. Die Angaben und Adresse dazu finden Sie in den Verzeichnissen des EDA und im Internet. Diese so genannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht. Wer als Auslandschweizer/in bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist, erhält gratis die "Schweizer Revue", die Zeitschrift für Auslandschweizer, und kann sich an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen. Das Freizügigkeitsabkommen hat auf folgenden Staatsgebieten von Grossbritannien Gültigkeit: siehe Dossier „Leben und Arbeiten in der EU“. Britische Immigrationsbehörden: www.ind.homeoffice.gov.uk Schweizer Revue: www.revue.ch Aufenthaltsbewilligung Wenn sie sich in Grossbritannien aufhalten wollen, benötigen sie nach inländischem Recht während ihres Aufenthaltes keine Aufenthaltserlaubnis. Wollen sie aber eine Bescheinigung ihres Auftenthaltsrechts erhalten (dies ist nur sinnvoll bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten), so können sie diese beantragen bei: + The Home Office, Immigration and Nationality Directorate Lunar House, 40 Wellesley Road, Croydon CR9 2BY, UK +44 8706 067 766 www.homeoffice.gov.uk Um eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen: • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass • zwei Passfotos Arbeitnehmende müssen dazu ihren Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbestätigung vorlegen. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 16/36 Nichterwerbstätige müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, damit sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, sowie eine Krankenund Unfallversicherung besitzen. Diese Regelung gilt auch für Studenten und Rentner. Arbeitsbewilligung Als Schweizer/in benötigen Sie in Grossbritannien keine Arbeitsbewilligung mehr. Bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts müssen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers (Anstellungsschreiben, Arbeitsvertrag) über das Arbeitsverhältnis oder einen Beschäftigungsnachweis vorlegen. Schweizerbürger/innen haben das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind auf dem gesamten britischen Staatsgebiet möglich. Studium, Sprachaufenthalt Interessieren Sie sich dafür, Ihr Studium oder einen Teil davon in Grossbritannien zu absolvieren? • • • • Finden einer Universität oder Hochschule Kursangebote Gebühren Leben als Student/in Sämtliche Informationen dazu finden Sie unter dem nachstehendem Link. Studieren in Grossbritannien: www.direct.gov.uk/Homepage/fs/en Als Studierende müssen Sie bei der Einreise in Grossbritannien folgende Beweise erbringen: • gültige Identitätskarte oder gültiger Pass • Einschreibebestätigung einer anerkannten Schule oder Universität mit dem Hauptziel einer beruflichen Ausbildung • Nachweis über genügende finanzielle Mittel während des Studienaufenthaltes • Kranken- und Unfallversicherungsschutz Wichtig - Das Freizügigkeitsabkommen regelt weder den Zugang zur Ausbildung noch die Unterhaltsbeihilfen für Studierende. Die Schulen und Universitäten sind nach wie vor frei in der Gestaltung ihrer Aufnahmebedingungen. Dies betrifft insbesondere auch die Festsetzung der Gebühren für die Ausbildung. Ruhestand Als Rentner/in müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich in Grossbritannien niederlassen zu können: • Vorweisen von Belegen über ein Einkommen, das über dem Betrag liegt, der zum Empfang von Sozialhilfe berechtigt (z.B. Rentenverfügung, Bankauszüge) • über geeigneten Wohnraum verfügen • sowie eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können. • gültige Identitätskarte oder gültiger Pass GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 17/36 Schweizer Vertretungen vor Ort Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet: + | Embassy of Switzerland 16-18 Montagu Place, London W1H 2BQ +44 20 7616 6000, Fax +44 20 7724 7001 vertretung@lon.rep.admin.ch www.eda.admin.ch/london Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Swiss Business Hub UK London + | Swiss Business Hub UK, c/o Embassy of Switzerland 16-18 Montagu Place, London W1H 2BQ +44 20 7616 6000, Fax +44 20 7724 7001 shuk@lon.rep.admin.ch Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Konsulat Belfast + Consulate of Switzerland 8, The Horse Park, Boneyfore, Carrickfergus, Co. Antrim BT38 7ED Nordirland +44 2890 32 16 26, Fax +44 2890 24 81 96 Im Konsularbezirk der Botschaft, über die sämtliche Korrespondenz zu senden ist. Generalkonsulat Edinburgh + | Consulate General of Switzerland 255 C Colinton Road, Edinburgh EH14 1DW +44 131 441 40 44, Fax +44 131 441 72 38 Edinburgh.vertretung@eda.admin.ch Amtsbefugnis: Schottland, Nordirland und Ile of Man. Im Konsularbezirk der Botschaft in London, über die sämtliche Korrespondenz zu senden ist. Konsulat Hamilton/Bermuda + | Consulate of Switzerland Washington Mall, 7 Reid Street, 3rd Floor, Hamilton HM 11 Bermuda Postadresse: Consulate General of Switzerland, Suite 1640, 48 Par-la-Ville Road, Hamilton HM 11 +44 1 441 278 2801, Fax +44 1 441 295 3137 rbrunner@guovadis bm Im Konsularbezirk der Botschaft in London, über die sämtliche Korrespondenz zu senden ist. Konsulat St.Peter Port/Guernsey + | Consulate of Switzerland, c/o Credit Suisse (Guernsey) Ltd. Helvetia Court, South Esplanade, St.Peter Port, Guernsey GY1 3YJ Postadresse: c/o Credit Suisse (Guernsey) Ltd., P.O. Box 368, St.Peter Port, Guernsey GY1 3Y1 +44 1481 71 02 67, Fax +44 1481 71 02 75 Albert.good@lycos.com Im Konsularbezirk der Botschaft in London, über die sämtliche Korrespondenz zu senden ist. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 18/36 Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA. Schweizer/innen in Grossbritannien Ende 2005 waren bei der Schweizerischen Botschaft in Grossbritannien gemeldet: Total: 26'441 Nur Schweizer/innen: 7'991 Doppelbürger/innen: 18'450 Frauen: 12'908 Männer: 7'459 Kinder/Jugendliche (<18): 6'074 Adressen von Schweizerklubs in Grossbritannien werden auf Verlangen durch die offiziellen schweizerischen Vertretungen bekanntgegeben. Leben in Grossbritannien Auf dem Weg der Vorbereitung zu einer Erwerbstätigkeit im Ausland stellt sich schnell die Frage nach dem Leben vor Ort. Wie ist das Alltagsleben? Wie weit ist mein Arbeitsweg? Wo ist die Schule / der Kindergarten? Ist mein Führerschein gültig? Wohnen Infolge der Mieterschutzbestimmungen sowie der Prioritätswartelisten sind unmöblierte Wohnungen schwer erhältlich. Besonders für Familien mit Kindern ist es schwierig, eine passende Unterkunft zu finden. Zahlreiche Immobilienagenturen verfügen über ein grosses Angebot an möblierten und unmöblierten Mietwohnungen oder Häusern. Die Mieten sind aufgrund des überhitzten Immobilienmarkts sehr hoch, speziell in London und im Südosten Englands. Grundsätzlich werden Wohnungen umso erschwinglicher, je weiter nördlich Sie sich niederlassen. Finden Sie Ihr Mietobjekt über ein Angebot in den Zeitschriften Daily Telegraph, The Times, The Independent oder The Guardian und für London die Evening-Standard oder die London Housing site. Online Zeitungen weltweit: www.onlinenewspapers.com London Housing: www.londonhousing.gov.uk Immobilienerwerb Der überwiegende Teil der Einwohner/innen des Vereinigten Königreichs wohnt in Einfamilienhäusern, wobei diese meistens auch Hausbesitzer/innen sind. Wenn Sie interessiert sind, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, können Sie sich an einen Immobilienmakler (Estate Agent) wenden, welcher Ihnen mit grundlegenden Informationen zum örtlichen Immobilienmarkt und mit der Finanzierung behilflich sein kann. Dabei empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen, da die Zinsen und Vertragsbedingungen oft erheblich variieren. Ratgeber Immobilienkauf: www.communities.gov.uk/index.asp?id=1150232 Nationale Vereinigung der Immobilien-Agenten: www.naea.co.uk GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 19/36 Einkaufen Geschäftsöffnungszeiten Grössere Geschäfte und Warenhäuser sind in der Regel von Montag bis Samstag von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Viele grosse Kaufhäuser sind bis 18.00 Uhr sowie einmal wöchentlich (donnerstags) bis 20.00 Uhr geöffnet. Manche sind oft an Sonntagen von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet, währenddem die grossen Supermärkte von Montag bis Freitag jeden Tag durchgehend geöffnet bleiben. Öffnungszeiten der Banken Die Banken in Grossbritannien und Nordirland sind im Allgemeinen von Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Einige öffnen auch samstags, zum Beispiel in grösseren Einkaufszentren und Flughäfen. Öffnungszeiten der Postämter Montag bis Freitag von 9 bis 17.30 Uhr, einige Postämter auch samstags 9 bis 12.30 Uhr. Führerschein Die EU-Staaten sind nicht verpflichtet, einen Schweizer Führerschein anzuerkennen. Dies ist selbst dann nicht der Fall, wenn er bereits von einem anderen EU-Staat anerkannt bzw. umgetauscht worden ist. Der Schweizerische Führerschein kann innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme ohne Fahrprüfung in einen britischen Führerausweis umgetauscht werden. Achtung: Für Führerscheine auf Probe, bzw. bei erweiterten Kategorien von Personenwagen gelten zusätzliche Bestimmungen. Anträge mittels Gesuchsformular „D1“ (in Postbüros erhältlich) sind zu richten an: + Driver & Vehicle Licensing Agency (DVLA) Longview Road, Swansea SA67 Jl +44 179 278 234, Customer Enquiries Group: Tel. +44 870240 0009 www.dvla.gov.uk/drivers/drivers.htm Gültigkeit von schweizerischen Kontrollschildern Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Grossbritannien verlegen, müssen Sie Ihre schweizerischen Kontrollschilder innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme in nationale Kontrollschilder umtauschen. Drivers Information Page: www.dvla.gov.uk/drivers/drvingb.htm > Gibraltar and designated countries Motoring in the United Kingdom: www.direct.gov.uk/Motoring/fs/en Touring Club Schweiz: www.tcs.ch/main/de/home.html Number Plates and Registration Marks: www.dvla.gov.uk/vehicles/regmarks/reg_marks.htm Bildung, Schulen Die schulischen Ausbildungen sind in England, Wales, Schottland und Nordirland unterschiedlich geregelt. Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ist der Schulbesuch in öffentlichen Schulen grösstenteils kostenlos. Das Schulsystem teilt sich im Wesentlichen in folgende Phasen: Primary Education 5 - 10 Jahre Secondary Education 11 - 16 Jahre Further Education/A level 16 - 18 Jahre Higher Education ab 18 Jahren GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 20/36 Das Schuljahr beginnt Anfang September und endet Mitte Juli. Die Schulferien sind von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt. In Grossbritannien gibt es keine Schweizerschule. Auskünfte über Unterrichtsmöglichkeiten, Schulprogramme usw. an öffentlichen Schulen sowie Adressen von privaten- und internationalen Schulen finden Sie über die Linkliste. Informationen über Berufsbildung für Jugendliche und Erwachsene finden Sie über die Internetseite des Learning and Skills Councils. Planen Sie einen Studienaufenthalt in Grossbritannien? Dazu stehen Ihnen eine grosse Anzahl an Informationen über sämtliche Fachbereiche an Universitäten und Hochschulen zur Verfügung über den entsprechenden Link in der Linkliste: + | Department for Education and Skills, Sanctuary Buildings Great Smith Street, London SW1P 3BT +44 1928 794274, Fax +44 1928 794248 info@dfes.gsi.gov.uk www.dfes.gov.uk/communicate/contactus/ Hochschulbildung in Grossbritannien: www.britishcouncil.org/learning-education-information-sheets Britisches Schulsystem: www.parentscentre.gov.uk Learning and Skills Council: www.lsc.gov.uk Lycée Français de Londres: www.lyceefrancais.org.uk International School of London: www.islondon.com Gesundheit Ärztliche Behandlungen sind kostenlos für alle in Grossbritannien niedergelassenen Personen (Lebensmittelpunkt) sowie für Ausländer/innen, die dort arbeiten oder wohnen. Sie müssen sich bei einem General Practitioner (Allgemeinmediziner), der dem staatlichen Gesundheitsdienst "National Health Service" angehört, einschreiben. Die kostenlose Behandlung trifft selbstverständlich nicht auf Besucher/innen zu, die sich speziell zur ärztlichen Behandlung nach Grossbritannien begeben. Für Zahnbehandlungen und Brillen sowie für ärztliche Verordnungen ist ein Beitrag zu entrichten. Bei der Inanspruchnahme einer kostenlosen Behandlung müssen zahlreiche Formalitäten erfüllt werden. Wer sich privat behandeln lassen will, muss für die entstehenden Arzt- bzw. Zahnarztkosten usw. voll aufkommen. Dasselbe gilt für die private Spitalbehandlung. Angaben zum Gesundheitssystem in Grossbritannien erhalten Sie über: + | The Department of Health, Customer Service Center Richmond House, 79 Whitehall, London SW1A 2NL, UK +44 207 250 dhmail@doh.gsi.gov.uk www.dh.gov.uk/Home/fs/en National Health Service for England, Northern Ireland, Scotland and Wales: www.nhs.uk Privatleben Schweizer Fernsehen und Radio Die Programme der SRG können in ganz Grossbritannien via den Satelliten Eutelsat Hotbird 3 empfangen werden. Sie werden jedoch verschlüsselt ausgestrahlt. Für den Empfang braucht es einen Satellitenempfänger mit Viacess-Decoder oder CI-Modul, und eine Sat Access-Karte. Diese kostet CHF 50.— und kann bei der SRG bestellt werden. Zudem müssen die Schweizerischen TV-Konzessionsgebühren auch im Ausland entrichtet werden. SRG-Programme via Satellit (Technisches und Kanäle): Tel. 0848 88 44 22 oder: SRG-Programme via Satellit: www.broadcast.ch/homepage/html/broadcast_deut.htm GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 21/36 Schweizer Presse Die nationalen/überregionalen Zeitungen der Deutschschweiz sind in fast allen Städten erhältlich (v.a. Flughäfen, Bahnhöfe, Stadthotels). Online Zeitungen weltweit: www.onlinenewspapers.com Einbürgerung Der Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft (British citizenship) ist eine recht komplexe Angelegenheit, denn das Gesetz unterscheidet drei wichtige Formen der Staatsbürgerschaft. Der Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft ist möglich: • • • • • durch Geburt durch Eintragung durch Adoption durch Abstammung durch Einbürgerung Ausländische Staatsangehörige, welche seit mindestens 5 Jahren dauerhaft in Grossbritannien ansässig sind, können bei den Behörden ein Gesuch um Einbürgerung stellen. Der volljährige Ehegatte eines/einer britischen Staatsangehörigen kann auf Antrag eingebürgert werden, wenn er/sie seit mindestens 3 Jahren seinen ständigen, rechtmässigen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat. Alle Informationen und Anträge sind erhältlich beim: + Home Office, Immigration and Nationality Directorate Lunar House, 40, Wellesley Road, Croydon, Surrey CR9 2BY, UK +44 870 60 6776 oder +44 845 010 5200 www.ind.homeoffice.gov.uk/applying/nationality Arbeiten in Grossbritannien Sie sind bei Ihren Vorbereitungen für einen Arbeitseinsatz im Ausland bereits im Hauptkapitel angelangt. Nun ist es höchste Zeit für Klarheit im Arbeitsalltag. Wie finde ich überhaupt eine Stelle? Wird mein Diplom anerkannt? Kann ich mich vielleicht auch selbstständig machen? Wirtschaft, Arbeitsmarkt Wirtschaft Im ersten Quartal 2005 wuchs die Britische Wirtschaft noch mit 3.1%. Die offiziellen Prognosen des Schatzkanzlers von 3 – 3.5% für 2005 wurden mit einem effektiven Wert für 2005 von 1.75% weit verfehlt. Als Hauptgründe wurde die schwache Inlandnachfrage, die u.a. mit den stark gestiegenen Energiekosten begründet wird, sowie der Einbruch bei der Hauspreisentwicklung geltend gemacht, dessen Wertsteigerung der letzten Jahre ein wichtiger Wachstumsfaktor der Britischen Wirtschaft war. Für die nächsten zwei Jahre wird ein BIP-Wachstum von 2 – 2.5 % bzw. 2.75 – 3.25% prognostiziert. Diese Vorhersage basiert auf der Annahme einer weiteren starken Zunahme der Exportnachfrage (für 2006 wird diese mit 10% veranschlagt) und einer Wiederbelebung der Inlandnachfrage. Letztere wird u.a. durch eine sich abzeichnende Erholung des Häusermarktes aber auch die Wirkungen der letzten Zinssenkungsrunde vom August 2005 gestützt. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 22/36 Die britische Wirtschaft präsentiert sich trotz dem vorübergehenden Wachstumseinbruch im Jahr 2005 als die Stärkste unter den europäischen G7-Staaten. Und das durchschnittliche BIP-Wachstum der letzten 10 Jahre liegt mit 2.8% deutlich über der 2%-Marke der Euro-Zone. Der nach wie vor anhaltende Produktivitätsrückstand gegenüber den wichtigsten Konkurrenten (G7) ist seit langem eine der grössten Schwächen der britischen Wirtschaft. Dies ist jedoch auch die Kehrseite einer hohen Beschäftigungsquote namentlich auch von wenig qualifizierten Arbeitnehmern, die in anderen Ländern wahrscheinlich arbeitslos wären. Der Hauptgrund liegt bei den unterdurchschnittlichen privaten Investitionen in F&E (mit einem Anteil von 1.3% am BIP liegt Grossbritannien weit hinter Japan, den USA, Deutschland, Frankreich sowie der Schweiz mit einem Anteil von 1.95%). Der Wirtschaftsboom der letzten Jahre geht somit, nebst der durch die Wertsteigerung im Immobilienbereich bedingte Inlandnachfrage, eher auf das Konto der Arbeitsmarkt-Liberalisierung und der nachfragewirksamen Expansion der Staatsausgaben. Investitionen in das staatliche Schulwesen sowie zur langfristigen Produktivitätssteigerung sollen diese Grundschwäche der britischen Wirtschaft langfristig beheben. Betreffend die Wirtschaftsstruktur ist die Bedeutung der verarbeitenden Industrien mit derzeit noch 16% am BIP zunehmend zu Gunsten der Dienstleistungsindustrien (70% am BIP) zurückgegangen. Alleine die Finanzdienstleistungen leisten einen Beitrag von 9% und das von der Hauspreisentwicklung profitierende Baugewerbe von 6% ans BIP. Der Bereich Tourismus ist in Grossbritannien die fünftgrösste weltweit und generiert 5% des BIP. Der Anteil des gesamten Energiebereichs beträgt derzeit noch 3.2%, wobei mehr als die Hälfte auf die Erdöl- und Erdgasindustrie entfallen. Dieser Wert ist weiterhin rückläufig. Im letzten Jahr wurde Grossbritannien erstmals seit anfangs der 80-iger Jahre wieder zu einem Nettoimporteur von Erdöl und Erdgas (Quelle: Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten, Mai 2006). Department of Trade and Industry: www.dti.gov.uk Arbeitsmarkt Seit 2004, als die Arbeitslosigkeit mit 4.7% den tiefsten Stand seit 25 Jahren erreicht hatte, ist diese 2005 leicht auf 5% gestiegen, mit einer weiterhin leicht steigenden Tendenz. Die Britische Regierung hat ihre Bemühungen zur Wiedereingliederung der Erwerbsunfähigen Arbeitsbevölkerung, deren Zahl die offizielle Arbeitslosenrate übertrifft, verstärkt. Zusammen mit der zunehmenden Einwanderung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, war Grossbritannien neben Irland und Schweden das einzige EU-Mitglied, das den neuen EU Mitgliedstaaten von Anfang an uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt hat, könnte dies den Druck auf die Arbeitslosigkeit etwas erhöhen (Quelle: Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten, Mai 2006). Die aktuelle Arbeitslosenquote (Juni 2006) in Grossbritannien beträgt 5.2 %. Momentan besteht auf dem Arbeitsmarkt ein besonderer Bedarf an Ärzten, Krankenschwestern und Krankenpflegern, Ingenieuren, Mathematikern und Naturwissenschaftlern (z.B. Physiker). Ausgezeichnete Arbeitsmöglichkeiten gibt es auch in den Wirtschaftsbereichen Catering, Tourismus und Bauwirtschaft. Arbeitsmarktstatistiken von jeder regionalen Regierungsstelle in England, Schottland und Wales können Sie über nachstehende Links einsehen. Diejenige von Nordirland finden Sie über die Adresse des Department of Enterprise, Trade and Investment. Labour market statistics April 2006: www.statistics.gov.uk/cci/nugget_print.asp?ID=12 Monthly Labour Market Report Nordirland: www.detini.gov.uk/cgi-bin/downdoc?id=2263 Employment and work: www.statistics.gov.uk/CCI/nscl.asp?ID=6584 Arbeitsmarktstatistiken von England, Schottland/Wales: www.statistics.gov.uk/onlineproducts/lms_regional.asp GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 23/36 Arbeitsvermittlung Öffentliche Vermittlung Nationale Stelle Ansprechpartner für die Arbeitsmarktverwaltungen im Vereinigten Königreich sind das Jobcentre Plus in Grossbritannien und das Department for Employment and Learning in Northern Ireland (DEL). Der staatliche Arbeitsmarktservice Jobcentre Plus unterhält in jeder grösseren Stadt Jobcentres, die bei der Arbeitssuche behilflich sind (siehe Link in nachfolgender Linkliste). Daneben gibt es eine Vielzahl an privaten Vermittlungsagenturen Employment Agencies und Personnel Consultants. Jobcentre Plus: www.jobcentreplus.gov.uk Department of Employment and Learning Nordirland: www.delni.gov.uk Jobcentres in Arbeitsämtern: www.jobcentreonline.com Recruitment and Employment Confederation: www.rec.uk.com Europaweite Stelle (EURES) Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeitsmarktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EURES Dienstleistungen sind: • Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur Verbreitung von Stellenangeboten. Das Stellenportal wird täglich aktualisiert. Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinterlegen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen Sie diese Gelegenheit! • Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater/innen. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer EURES Berater/in. • Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EUStaaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage. Individuelle Vermittlung Die private Arbeitsvermittlung ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Eine Liste der anerkannten Betriebe finden Sie im "Verzeichnis der Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe". In Grosbritannien umfasst die private Arbeitsvermittlung eine grosse Anzahl von Agenturen in fast allen Branchen. Eine kleine Auswahl: www.reed.co.uk www.scottishjobs.com www.nijobs.com www.hotel-jobs.co.uk www.pharmajobs.com www.scotlandistheplace.com GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc Jobs in England Jobs in Schottland Jobs in Nordirland Jobs in hotels International Pharmajobs Stellenvermittlung Schottland 24/36 Stellensuche Als Schweizer Staatsangehörige dürfen Sie sich während einer angemessenen Frist von bis maximal sechs Monaten in Grossbritannien zur Stellensuche aufhalten. Bei einer Anmeldung beim lokalen Arbeitsamt können Sie auch deren Stellenvermittlung (REC) in Anspruch nehmen. Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der CH-Arbeitslosenversicherung. Wo und wie finden Sie eine Stelle Beziehungen, "Vitamin-B" Private und geschäftliche Beziehungen pflegen und ausnützen (z.B. Freunde, Verwandte, Bekannte, Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten). Inserate in Printmedien Besorgen Sie sich Ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse). Für eine Aufgabe eines Stelleninserates eignen sich folgende Zeitungen: The Times, The Daily Telegraph, The Independent, Sunday Times, Financial Times, The Guardian, Irish Times. Die entsprechenden Links finden Sie über die oben genannte Internetadresse der ausländischen Zeitungen. Internet Jobsuchmaschinen - Sie bieten sowohl Stellenanbieter, wie auch Stellensuchenden eine Plattform. Europaweit bekannt sind z.B. www.stepstone.com und www.monster.com. Firmen online Viele Unternehmen veröffentlichen offene Stellen auf ihren Websites. Oft kann man sich direkt als InteressentIn einschreiben und wird bei einer passenden Vakanz kontaktiert. Wichtig zu wissen In Grossbritannien ist es vielversprechend, Unternehmen direkt und in Eigeninitiative anzugehen. Adressen potenzieller Arbeitgeber können in Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen gefunden werden (Kelly's Business Directory, Yellow Pages, siehe Linkliste). European Employment Services (EURES): www.europa.eu.int/eures Arbeitsmarktbehörde Grossbritannien: www.rec.uk.com Regionale Arbeitsvermittlungsstellen der Schweiz (RAV) Jobseekers direct Online-Zeitungen weltweit: www.onlinenewspapers.com Kelly’s Business Directory: www.kellysearch.com Yellow Pages: www.yell.com Key to British Enterprises: www.kompass.co.uk Bewerbung Die Bewerbung ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen. Damit gerade Ihr Dossier unter der Vielzahl von Bewerbungen beachtet wird, sind das Begleitschreiben sowie der inhaltliche Aufbau des Bewerbungsdossiers von besonderer Wichtigkeit. Ein vollständiges Bewerbungsdossier beinhaltet üblicherweise ein Begleitschreiben, einen Lebenslauf und Zeugnisse. Alle Unterlagen müssen in der Landessprache abgefasst oder mit einer entsprechenden Übersetzung begleitet sein. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 25/36 Begleitschreiben Im Begleitschreiben für eine englische Bewerbung sollten Sie erwähnen, für welche Stelle Sie sich bewerben und den Personalverantwortlichen von Ihrer persönlichen Qualifikation für die Position überzeugen und die Motivation für die Bewerbung beschreiben. Wichtig ist, dass der Name des Ansprechpartners bekannt ist – man kann diesen vorher telefonisch erfragen. Besonders zu beachten sind die formalen Besonderheiten: Auf die persönliche Anrede "Dear Mr/Mrs/Ms/Dr" (der Doktor gehört nur bei Medizinern zur Anrede) folgt am Briefende "Yours sincerely", während das unpersönliche "Dear Sir or Madam/Dear Sirs" mit "Yours faithfully" korrespondiert. Aufbau des Lebenslaufes Der Lebenslauf sollte tabellarisch, ohne Photo, Datum und Unterschrift gestaltet werden. Es kann vorkommen, dass für eine Stellenbewerbung ein Personalfragebogen ausgefüllt werden muss. Dieser sollte aber nicht den Lebenslauf ersetzen. • Persönliche Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer, E-mail) • Darstellung der Schul- und Berufsausbildung (mit Angabe der Abschlussfächer und der einzelnen Noten, wobei die Noten dem englischen Notensystem angeglichen werden sollten) • Berufs- und Praxiserfahrungen, wobei hier unbedingt auch besondere Erfolge und Leistungen erwähnt und nach Möglichkeit mit Zahlen belegt werden sollten (z. B. eine Umsatzsteigerung) • Besondere Kenntnisse, wobei die Sprachkenntnisse nach "basic", "working knowledge" und "fluent" klassifiziert werden sollten • Sonstiges, Hobbies • Die Angabe von zwei Referenzen mit vollständiger Adresse oder der Zusatz "References available on request". Musterlebenslauf Ein Muster für eine europäische Bewerbung in verschiedenen Sprachen finden Sie auf den Europass-Seiten für die Transparenz beruflicher Qualifikationen der Europäischen Kommission. Die Arbeitszeugnisse Zeugnisse werden einer Bewerbung nicht beigelegt. Diese werden bei Interesse entweder angefragt oder werden zum Bewerbungsgespräch mitgenommen. Das Dossier Die Unterlagen werden in einem Briefumschlag verschickt und werden normalerweise nicht zurückgesandt. Wichtige Adressen + | Schweiz. Verband für Berufsberatung - Praktische Tipps für Stellensuche und Bewerbung Beustweg 14, Postfach 1172, 8032 Zürich +41 (0)44 266 11 11, Fax +41 (0)44 266 11 00 svb@svb-asosp.ch www.be-werbung.ch/ Beschreibung Berufsbilder Schweiz und Nachbarstaaten www.berufskunde.ch GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 26/36 Unterstützung durch unseren Beratungsdienst Wenn Sie bei Ihren Bemühungen zu Bewerbung und Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir können Ihnen • zusätzlich, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben • Adressen von Branchen- und Berufsverbänden, Gewerkschaften, etc. bekannt geben Eine Datenbankabfrage, bzw. die Abgabe einer Firmenliste erfolgt aber nur unter gewissen Voraussetzungen. Sie sollten über einen Berufsabschluss oder eine mehrjährige Berufspraxis verfügen und gute Kenntnisse in Englisch aufweisen. Bitte senden Sie uns dazu einen kurzen Lebenslauf, eine Kopie des Berufsdiploms (oder der Arbeitszeugnisse) und Unterlagen zu den Sprachkenntnissen (wenn vorhanden Abschlüsse beilegen). Links zu Stellenbörsen Allgemein Die meisten Links zu Stellen Die Job-Suchmaschine der Schweiz Firmen International von A bis Z Die Schweizer Firmen-Suchmaschine Jobs in Übersee Das grösste Jobangebot im Internet dito Netz der EU Eures - Die Stellenangebote Eures CV-Search - Ihr CV publizieren www.stellenlinks.ch www.jobsuchmaschine.ch www.jobpilot.com/index.phtm www.help.ch www.overseasjobs.com www.careerbuilder.com www.offenestellen.com www.europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=482&level=2&acro=job&lang=de&p arentId=52 www.europa.eu.int/eures/main.jsp?acro=cv&lang=de&catId=53&parentId=0 Diplome, Abschlüsse Die Schweiz hat sich dem System der EU zur Anerkennung von Diplomen angeschlossen. Damit ein Diplom aus der Schweiz in Grossbritannien anerkannt werden kann, muss Inhalt und Dauer der Ausbildung vergleichbar sein. Vergleichbar sind jedoch nur Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird. Erkundigen Sie sich zuerst, ob Ihr Beruf, den Sie in Grossbritannien ausüben möchten, dort reglementiert ist. Diese Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde: + Department for Education and Skills, Workforce Development Division Level N3 Moorfoot , Sheffield S1 4PO, UK +44 114 259 3683; Fax: +44 114 259 3705 www.dfes.gov.uk Für die Anerkennung akademischer Diplome/Abschlüsse ist folgende Behörde zuständig: + National Recognition Information Centre, UK Naric, Oriel House Oriel Road, Cheltenham, Gloucestershire GL50 1XP Tel.: +44 870 990 4088; Fax: +44 1242 258611 www.enic-naric.net/members.asp?country=United+Kingdom Diese Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund von Richtlinien und Weisungen, welche Dokumente für die Anerkennung eingereicht werden müssen. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 27/36 Die selbstständige Berufsausübung ist auch in nicht reglementierten Berufen (z.B. Handwerk) an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So kann die Eintragung in die entsprechende Standesorganisation verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der lokal zuständigen Handelskammer. Reglementierte Berufe in Grossbritannien: www.dfes.gov.uk/europeopen/eutouk/authorities_list.shtml Anerkennung von Qualifikationen: www.dfes.gov.uk/europeopen/page_17.shtml Schweizer Diplome in der EU: www.europa.admin.ch/pub/best/d/diplome_ch_eu.pdf Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen: www.kmk.org/zab/home1.htm Selbstständige Berufsausübung Schweizerbürger/innen sind für den Zugang zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Handel, Industrie und Gewerbe den EU-Bürger/innen gleichgestellt; für die Berufsausübung gelten die gleichen Bestimmungen wie für britische Staatsbürger. Die selbstständige Ausübung handwerklicher oder handwerksähnlicher Tätigkeiten in Grossbritannien erfordert die Eintragung bei der zuständigen Handelskammer. (Gewerbeanzeige resp. Gewerbeerlaubnis). Neben den beruflichen Voraussetzungen ist den sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften Beachtung zu schenken. Detailinformationen hierzu erhalten Sie bei der Britisch-Schweizerischen Handelskammer: + | British-Swiss Chamber of Commerce Freiestr. 155, 8032 Zürich +41 (0)1 422 31 31 info@bscc.co.uk www.bscc.co.uk Professionelle Hilfe auf dem Weg zur Selbstständigkeit erhalten Sie (unter Kostenfolge) bei: + | Osec Business Network Switzerland, Euro Info Center Schweiz Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich +41 (0) 1 365 54 54; Fax: +41 (0) 1 365 54 11 eics@osec.ch www.osec.ch + | Swiss Business Hub in Grossbritannien, c/o Embassy of Switzerland 16-18 Montagu Place, London W1H 2BQ Tel.: +44 20 7616 6000, Fax: +44 20 7724 7001 sbh@lon.rep.admin.ch www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/eur/vgbr/ref_bufor/busgbr.html Ratschläge für Unternehmer Besondere Berufskategorien Au-Pair Jugendliche im Alter zwischen 17-27 Jahren können bei einer englischsprechenden Familie in Grossbritannien als Au-Pair arbeiten und gleichzeitig studieren. Für ihre Mitarbeit im Haushalt und bei der Kinderbetreuung von täglich bis zu 5 Stunden und wöchentlich 2 ganzen Tagen frei erhalten sie freie Kost und Logis, ihr eigenes Zimmer und ein angemessenes Taschengeld von ca. 50-55 £ pro Woche. Ein Aufenthalt ist bis zu 2 Jahren möglich. Die Reise muss grundsätzlich selber finanziert werden und eine Kranken-, Unfallund Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 28/36 Die Adresse einer Stellenvermittlung für Au-Pair finden Sie in unserer Broschüre „Arbeit im Ausland“: www.swissemigration.ch/themen/arbeit/00026/index.html?lang=de > Seite 22. Mehr Informationen über Au Pairs. Arbeitsverträge Als Minimalvoraussetzung muss der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsantritt eine schriftliche Erklärung aushändigen, in der die folgenden Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses festgelegt sind: • Name des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers • Einstellungsdatum • Lohn/Gehalt und Zahlungsmodalitäten • Arbeitszeit • Anspruch auf Urlaub und Leistungen im Krankheitsfall • Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen • Kündigungsfrist • Bezeichnung der Tätigkeit oder kurze Tätigkeitsbeschreibung • Tarifvereinbarungen, die sich unmittelbar auf die Arbeitsbedingungen der Stelle auswirken. Allgemeine Angaben zum Arbeitsrecht (Beschäftigungsgesetzgebung) erteilt Ihnen das Department of Trade and Industry: www.dti.gov.uk/employment/index.html Arbeitsbedingungen Arbeitszeiten Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt zwischen 34 - 40 Stunden. Samstags wird meist nicht gearbeitet, ansonsten müssen Sonderregelungen vertraglich vereinbart werden. Department of Trade and Industry: www.dti.gov.uk/employment/index.html Ferien, Urlaub Jahresurlaub Alle Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätigen haben grundsätzlich Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Mutterschaftsurlaub Anlässlich der Geburt eines Kindes wird jeder Arbeitnehmerin, unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer in einem Betrieb, ein Mutterschaftsurlaub von 26 Wochen gewährt. Dieser Urlaub kann sich bis zu 52 Wochen nach der Entbindung erstrecken, wenn die Arbeitnehmerin mindestens 1 Jahr ununterbrochen beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat. Wenn der Vater, anstelle der Mutter, für die Erziehung und Betreuung des Kindes verantwortlich ist, steht ihm ein Vaterschaftsurlaub zu. Während den ersten 26 Wochen des Mutterschaftsurlaubes wie auch dem Vaterschaftsurlaub steht den meisten Arbeitnehmern das gesetzliche Mutter- bzw. Vaterschaftsgeld zu (Statutory Maternity Pay/SMP). Dazu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein (Höhe der Entlöhnung/Dauer der Anstellung). Haben Sie keinen Anspruch auf das gesetzliche Mutterschaftsgeld, können Sie als unselbstständige wie auch selbstständige Arbeitnehmerin die Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance/MA) beantragen. Dazu müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass Sie die notwendigen Beiträge an die staatliche Sozialversicherung bezahlt haben. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 29/36 Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubes kann von den Eltern des Kindes ein Erziehungsurlaub (parental leave) von 13 Wochen in Anspruch genommen werden, für welchen seitens des Arbeitgebers keine gesetzliche Pflicht auf Lohnzahlung besteht. Alle Fragen über Mutterschaft und Entschädigungen beantwortet das Department of Work and Pensions. Mutterschaft und Entschädigungen: www.dwp.gov.uk/lifeevent/famchild/index.asp Arbeitskonflikte Wenn Arbeitsstreitigkeiten auftreten, kann der ACAS (Advisory, Conciliation and Arbitration Service) behilflich sein, indem er eine Schlichtung anbietet. Das Ziel dieser Schlichtungsstelle ist die Verbesserung der Leistung und Effektivität der Betriebe durch Bereitstellung einer unabhängigen und unparteilichen Einrichtung zur Verhinderung und Lösung von Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Dies gilt für ungerechtfertigte Entlassungen, Gleichstellung beim Lohn für gleiche Arbeit, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit und andere auftretende Schwierigkeiten der Arbeitnehmer. Probleme am Arbeitsplatz: www.worksmart.org.uk > Your rights Advisory, Conciliation and Arbitration Service (ACAS): www.acas.org.uk Arbeitnehmerschutz In Grossbritannien gibt es eine grosse Anzahl an eingetragenen Gewerkschaften. Allein im Trade Union Congress (TUC) sind 70 Einzelgenossenschaften zusammengeschlossen. Der Beitritt zu einer Gewerkschaft ist den Arbeitnehmern freigestellt und für die Arbeitgeber besteht keine Pflicht, Gewerkschaften in Verhandlungen oder als Vertreter der Arbeitnehmer anzuerkennen. Dennoch verhandeln sie in vielen Branchen im Auftrag der Arbeitnehmer und spielen dennoch eine wichtige Rolle. Betriebsräte sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, deshalb gibt es sehr wenige davon. Gewerkschaften allgemein: www.dti.gov.uk/employment/trade-union-rights/index.html Gemeinschaft der Gewerkschaften: www.tuc.org.uk Löhne, Gehälter Die momentanen Mindeststundenlöhne in Grossbritannien für Jugendliche im Alter zwischen 18 - 21 Jahren betragen £ 4.25 und für Personen ab 22 Jahren £ 5.05. Diese Ansätze werden im Oktober 2006 erneut erhöht. Teilzeitangestellte verdienen oft weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Mit dem Brutto-Netto-Gehaltsrechner können Sie alle in Grossbritannien fälligen Abzüge durch die Einkommenssteuer und die Sozialversicherungsbeiträge berechnen. In Stelleninseraten sind die Gehälter meist als Jahresgehalt angegeben. Anders als bei uns werden nicht alle Arbeitnehmer monatlich per Überweisung, sondern wöchentlich per Scheck bezahlt. Diese Zahlungsweise ist besonders im Handwerksbereich, bei Arbeitnehmern mit Teilzeit- oder zeitbefristeten Stellen üblich. Die UBS veröffentlicht unter dem Titel Preise und Löhne einen Kaufkraft- und Lohnvergleich rund um die Welt. Über den entsprechenden Link der Linkliste können Sie sich eingehend informieren. Detailed topics for earnings: www.statistics.gov.uk/cci/nscl.asp?ID=8242 Minimallöhne in Grossbritannien: www.dti.gov.uk/employment/pay/national-minimum-wage/index.html Gehaltsrechner: www.listentotaxman.com UBS-Broschüre: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 30/36 Lebenskosten, Steuern Gilt in meinem Residenzland der Euro? Die Fragen nach dem Finanziellen spielen nicht erst heute eine zentrale Rolle. In diesem Kapitel sollen Sie Antworten zu Geld, Lebenshaltungskosten sowie über die zu erwartenden Steuern und Abgaben erhalten. Geld, Währung Einheit: Pfund Sterling (GBP) zu 100 Pence (p.). Banknoten: 5, 10, 20, 50 und 100 GBP. Die GBP 100.- Note ist nur bei schottischen Banken erhältlich. Münzen: 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Pence, 1 GBP sowie 2 GBP. Währungsrechner online: www.oanda.com Lebenshaltungskosten, Budget In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen verfügen wir über einen Vergleich der Lebenskosten Schweiz (gleich 100 %) zum gewünschten Zielstaat. Eine Gesamtpublikation aller Zahlen ist aus Urheber rechtlichen Gründen nicht zulässig. Sie können bei uns telefonisch, schriftlich oder elektronisch die Zahlen zu Ihrem künftigen Residenzland abfragen. Zum besseren Verständnis ist die nachfolgende Erklärung wichtig: EDA: Repräsentativer Lebensstil in der Hauptstadt mit einem hohem Anteil von Markenprodukten aus der Schweiz/Westeuropa UBS: Urbaner Lebensstil mit westeuropäischem Konsumverhalten und Familienwohnung OECD: Allgemeines Preisniveau für Konsumgüter und Dienstleistungen (Kaufkraft- und Wechselkurs bereinigt) A&S: Lebenskosten-Index für Neuankömmlinge und Auslandaufenthalter/innen im ersten Jahr (gewichteter Mittelwert mit Halbjahrestrend). Lebenskosten EDA UBS OECD +5.8 A&S 104.1 99.0 90.2 95.0 (Basis: Schweiz=100) Kaufkraft- und Lohnvergleich: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html Income and wealth of households and individuals: www.statistics.gov.uk/CCI/nscl.asp?ID=8244 Steuern Wer seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat und für kürzere Zeit (Regel: weniger als 183 Tage pro Jahr) im Ausland arbeitet, muss sein Einkommen grundsätzlich weiterhin in der Schweiz versteuern. Wer im Ausland arbeitet, muss dort in der Regel Steuern bezahlen. Für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt definitiv ins Ausland verlegen, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. Wer hier jedoch noch Einkünfte hat, (z.B. aus Immobilien) ist weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Auch Pensionen und Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen werden an der Quelle besteuert, also bei der Auszahlung in der Schweiz. Einkommenssteuer Die Einkommenssteuer wird bei Unselbstständigerwerbenden direkt vom Lohn abgezogen (PAYE System: pay as you earn). Das britische Steuerjahr beginnt am 6. April und dauert bis 5. April des Folgejahres. Vom Bruttoeinkommen können verschiedene Freibeträge (personal reliefs) abgezogen werden. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 31/36 In Grossbritannien gibt es drei Einkommenssteuersätze, welche durch die jährlichen Finanzgesetze jeweils für ein Steuerjahr bestimmt werden. Beispiel: Finanzjahr 2006/2007 für das steuerbare Einkommen (über dem Freibetrag liegend) in GBP: 0 bis 2'150 2'151 bis 33'300 über 33'300 = = = 10 % (starting rate) 22 % (basic rate) 40 % (higher rate) Selbstständigerwerbende müssen ihre Einkommenssteuern direkt der Steuerbehörde abliefern. Council Tax Hierbei handelt es sich um Abgaben an die Gemeinde zur Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen. Bemessungsgrundlage hierfür ist der Wert Ihres Grundbesitzes. Die Höhe dieser Steuer wird von der Gemeinde festgesetzt und variiert je nach Quartier, Haus und Anzahl Mitbewohner/innen. Eine genaue Auflistung aller Steuern, Freibeträge usw. finden Sie auf den Internetseiten der Inland Revenue. Steuerauflistung: www.hmrc.gov.uk/rates/it.htm Self-employed persons: www.hmrc.gov.uk/selfemployed Doppelbesteuerung Zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens. Nähere Auskunft darüber erteilt: + Eidgenössische Steuerverwaltung Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen +41 (0)31 322 71 29 Eigerstrasse 65, 3003 Bern www.estv.admin.ch/data/dba/d/index.htm Mehrwertsteuer Der Standard-Mehrwertsteuersatz (value added tax) in Grossbritannien beträgt 17.5 % (Jahr 2006). Vorsorge, Versicherungen Sie befinden sich auf der letzten Etappe auf Ihrer Informationsreise über Ihr künftiges Residenzland. Den Fragen im Bereich der sozialen Sicherheit gilt es genügend Zeit und Beachtung zu schenken. Wenn Sie sich heute darüber Klarheit verschaffen, können Sie ruhiger an Ihre Zukunft im Gastland denken. Die Materie ist sehr komplex. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten direkt die jeweils angegebenen Fachspezialisten zu kontaktieren. Sozialsystem Die National Insurance (Sozialversicherung) ist eine Einheitsversicherung für alle Einwohner/innen Grossbritanniens. Sie ist auch für niedergelassene Ausländer/innen in vollem Umfang zugänglich. Diese Versicherung umfasst: Krankheit, Invalidität, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Witwenrente (als Alters- oder Unfallrente), Altersrente, Sterbegeld, Unfallkrankengeld und -Rente sowie Pflegeelternzuschuss. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 32/36 Der staatliche Gesundheitsdienst National Health Service (NHS) ist der National Insurance insoweit angegliedert, als die Beiträge für beide Versicherungen in einem Betrag bezahlt werden. Er umfasst: • freie Arztbehandlung • freien Krankenhausaufenthalt • freien Aufenthalt in Genesungsheimen • freie Arzneien (auf jedem Arznei-Rezept wird ein Beitrag erhoben). Für zahnärztliche Behandlungen ist eine Pauschale pro Behandlung (nicht pro Besuch) zu entrichten. Für Brillen und Zahnersatz hat der Versicherte bestimmte Teilkosten zu tragen. Dies gilt auch für rezeptpflichtige Medikamente. Bitte beachten Sie, dass manche NHS-Ärzte auch privat praktizieren. In diesem Fall hat der/die Patient/in für die vollen Kosten aufzukommen. Es empfiehlt sich eine genaue Abklärung. Eine Übersicht über Gebühren finden Sie auf den Seiten des Department of Health. In Grossbritannien teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge (National Insurance Contributions). Normalerweise ist der Arbeitgeber für die Einbehaltung der Beiträge zuständig. Der Arbeitnehmer erhält eine Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number). Sobald Sie Ihre Arbeit aufnehmen, als Arbeitnehmer/in oder Selbstständige/r, müssen Sie das für Ihren Wohnort zuständige Social Security Office aufsuchen, um eine National Insurance Number zu beantragen. Dazu müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Ausführliche Angaben dazu finden Sie über den angegebenen Link in der Linkliste. Der Arbeitgeberbeitrag an die Sozialversicherung beträgt zur Zeit 12.8 %, derjenige des Arbeitnehmers je nach Einkommensklasse ca. 11 % des Bruttolohns. Eine genaue Auflistung der verschiedenen Sozialversicherungsbeiträge mit allen Ausnahmen finden Sie unter Inland Revenue, welche für die Verwaltung der Beiträge verantwortlich ist. Auch Selbstständige bezahlen Sozialversicherungsbeiträge und brauchen deshalb eine Sozialversicherungsnummer. National Health Service: www.nhs.uk Sozialleistungen von A bis Z: www.dwp.gov.uk/lifeevent/benefits Beantragen einer Sozialversicherungsnummer: www.dwp.gov.uk/lifeevent/benefits/ni_number.asp#what Soziale Sicherheit in der Schweiz und der EG: www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/Bilaterale/B_Securite_Sociale2_D.pdf AHV/IV, EO Altersversicherung Das staatliche Altersvorsorgesystem besteht aus mehreren Modulen und basiert auf: Grundrente Die Grundrente ist eine Pauschalrente und wird an Personen bezahlt, die das Rentenalter von 65 bei Männern und 60 bei Frauen, erreicht haben und mindestens 44 bzw. 39 Jahre lang Beiträge einbezahlt haben. Die staatliche Zusatzrente S2P ist eine einkommensbezogene Leistung und wird zusätzlich zur Grundrente gewährt. Sie ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig mit dem Ziel, die finanzielle Situation von Niedrigverdienenden im Alter zu verbessern. Von Leistungen der S2P sind Selbstständigerwerbende ausgeschlossen. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 33/36 Minimum Income Guarantee Für den Fall, dass die Zahlungen aus der staatlichen Grundrente, der einkommensbezogenen Zusatzrente SERPS und S2P nicht ausreichen, bietet die beitragsunabhängige minimum income guarantee ergänzende Unterstützung. Auskünfte über das Altersvorsorgesystem erteilt das: + Department for Work and Pensions The Adelphi 1-11 John Adam Street London, WC2N 6HT +44 207 962 8000 www.dwp.gov.uk Freiwillige AHV/IV Seit dem 1.4.2001 können Schweizer/innen, die in Grossbritannien wohnen, nicht mehr der Freiwilligen AHV/IV beitreten. Freiwillig Versicherte bleiben noch bis am 31.3.2007 in der Versicherung, wer am 31.3.2001 älter als 50 Jahre war, kann bis zum Pensionsalter versichert bleiben. Der Beitragssatz beträgt für alle Einkommen 9.8 Prozent. + Schweizerisches Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20, 3003 Bern +41 (0)31 322 90 11, Fax +41 (0)31 322 78 80 www.ofas.admin.ch/ahv/aktuell/d/index.htm Invalidität durch Krankheit Arbeitnehmer/innen und Selbstständige, die erwerbsunfähig geworden sind und die beitragsmässigen Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Invalidenrente. Die Arbeitsunfähigkeit muss abgeklärt werden (all work test). Invalidität durch Unfall siehe Rubrik "Unfallversicherung“. Kranken- und Unfallversicherung Arbeitnehmende haben normalerweise im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung (statutory sick pay). Die Leistung besteht ab dem 4. Tag und wird längstens 28 Wochen gewährt. Auch Selbstständige können statutory sick pay beantragen. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, u.a. muss eine Bestätigung durch den Arzt vorgelegt werden. Damit Sie im Fall einer Krankheit abgesichert sind, sollten Sie sich frühzeitg beim lokalen Gesundheits-Zentrum eintragen lassen für die Behandlung durch einen staatlichen Arzt. Informationen über Ihre Ansprüche im Krankheitsfall (statutory sick pay) finden Sie über den Link in der Linkliste. Personen, welche sich vorübergehend in Grossbritannien aufhalten und in der Schweiz krankenversichert sind, können während ihres Aufenthalts die Leistungen des britischen Krankenversicherungssystems in Anspruch nehmen. Bitte dafür das entsprechende EFormular oder die europäische Versicherungskarte mitnehmen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Dasselbe gilt für Arbeitsuchende. Krankenversicherung für Schweizer/innen Auslandschweizer können sich für den Krankheitsfall absichern. Soliswiss, der Solidaritätsfonds der Auslandschweizer, vermittelt seinen Mitgliedern attraktive Angebote von namhaften Krankenversicherern. Zurzeit vermittelt Soliswiss hauptsächlich Angebote der Krankenkasse KPT in Bern und via die Krankenkasse Visana (Bern) die International Health Insurance (IHI) in Kopenhagen/Dänemark. GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 34/36 Diese Versicherungen garantieren einerseits eine optimale Deckung im Ausland und in der Schweiz und gewährleisten anderseits die Kontinuität des Versicherungsschutzes bei einer Rückkehr in die Schweiz. Die Auskünfte bei Soliswiss sowie die notwendigen Unterlagen sind unentgeltlich. Weitere Krankenversicherungen mit weltweiter Abdeckung + | + | + | ASN AG, Services for Expatriates, Seestrasse 353, 8038 Zürich +41 (0)44 284 37 86, Fax: +41 (0)44 284 37 46 info@asn.ch www.asn.ch SIP Swiss Insurance Partners, Kirchgasse 24, 8001 Zürich +41 (0)44 267 60 96, Fax: +41 (0)44 267 60 97 info@swissinsurancepartners.com www.insurance-partner.com Swiss Health International, 10, rue de Berne, 1201 Genève +41 (0)22 731 89 86, Fax : +41 (0)22 731 89 88 info@swiss-health.com Interessante Dokumentation Das BAG veröffentlicht wöchentlich ein aktuelles Bulletin. Konsultieren Sie die aktuellen Ausgaben des laufenden Jahres. Unfallversicherung Die betriebliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und Sache des Arbeitgebers. Arbeitnehmer, welche einen Arbeitsunfall (industrial accident at work) oder eine ärztlich attestierte Berufskrankheit (industrial disease) erleiden und dadurch körperlich beeinträchtigt werden, haben Anspruch auf Leistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes, d.h. auf Industrial Injuries Disablement Benefit (accident) bzw. auf Industrial Injuries Disablement Benefit (diseases). Dazu melden Sie sich beim lokalen Jobcentre Plus oder Social Security Office. Diese Leistungen treffen nicht auf Selbstständigerwerbende zu. Gemeinsame Einrichtung KVG: www.kvg.org/ikoo/kk-eu-list.htm Department of Health: www.dh.gov.uk/PolicyAndGuidance/fs/en >Policy and Guidance Department for Work and Pensions: www.dwp.gov.uk/lifeevent/benefits/statutory_sick_pay.asp Invalidität durch Krankheit Invalidität durch einen Arbeitsunfall Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosengeld (Jobseeker's Allowance) haben Versicherte, die unfreiwillig arbeitslos werden. Dazu müssen Sie sich beim nächstgelegenen Jobcentre Plus innert 7 Tagen anmelden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den Beitragszeiten. Dabei können Beschäftigungszeiten aus den EU/EWR-Staaten und der Schweiz berücksichtigt werden. Der Nachweis dieser ausländischen Versicherungszeiten erfolgt mit dem Formular E 301. Melden Sie sich vor Ihrer Abreise ins Ausland unbedingt bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungs-Zentrum (RAV). Allgemeine Informationen zu allen Sozialversicherungen finden Sie in unserer Broschüre Leben und Arbeiten in der EU. Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland:www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Broschuere/b_leistung_im_ausland.pdf Jobcentre Plus: www.jobcentreplus.gov.uk/JCP/index.html GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 35/36 Private Versicherungen In Grossbritannien gibt es verschiedene Möglichkeiten der privaten Vorsorge. Der Pension Service des Department of Work and Pension informiert auf ihrer Internetseite über interessante zusätzliche, private Vorsorgemöglichkeiten (PM1 - PM9). Wegweiser des Pension Service: www.dwp.gov.uk/lifeevent/workage/wa_pensions.asp Familienleistungen Die Familienbeihilfe (child benefit) ist in der britischen Sozialversicherung nicht inbegriffen. Der Staat gewährt diesen Zuschuss an Familien mit Kindern. Er beträgt für das erste Kind £ 17.45 und für jedes weitere £ 11.70 pro Woche (Stand 2006). Wann und wo Sie child benefit beantragen können, erfahren Sie über nachstehenden Link. Child benefit: www.hmrc.gov.uk/childbenefit/eligible.htm Sozialhilfe, Fürsorge Schweizer Staatsangehörige, die sich in einem EU/EFTA-Staat in einer finanziellen Notlage befinden, die nicht durch private Hilfe oder über die Sozialversicherungen behoben werden kann, können sich an das für ihren Wohnort zuständige lokale Sozialamt wenden. Sollte der Aufenthaltsstaat Sozialhilfe ganz oder teilweise verweigern, kann bei der schweizerischen Vertretung wo Sie immatrikuliert sind ein Gesuch um Sozialhilfe an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gestellt werden. © 27.06.2007 16:02:53 bnj GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc 36/36