Niederlande
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun Svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Dossier Niederlande Leben Arbeiten Sprachaufenthalt, Studium Ruhestand 7/2006 Niederlande Über dieses Dossier Inhalt Niederlande ...........................................................................................2 Über dieses Dossier ..........................................................................2 Inhalt.......................................................................................2 Zweck ......................................................................................5 Rechtlicher Hinweis ....................................................................5 Wir ..........................................................................................5 Abkürzungen und Adressen .........................................................6 Land und Leute................................................................................8 Links zu Websites ......................................................................8 Geographie ...............................................................................8 Klima .......................................................................................9 Geschichte................................................................................9 Staatsform ............................................................................. 10 Bevölkerung ........................................................................... 11 Sprache ................................................................................. 11 Religion, Seelsorge .................................................................. 11 Masse, Gewichte, Zeit .............................................................. 12 Energieversorgung................................................................... 12 Verkehr .................................................................................. 12 Fahrrad ........................................................................... 12 Strasse ............................................................................ 12 Schiene ........................................................................... 12 Flugverkehr ...................................................................... 12 Schifffahrt ........................................................................ 12 Vorbereitung, Umzug, Abmeldung .................................................... 12 Reisehinweise ......................................................................... 12 Impfungen ....................................................................... 13 Abmeldung ............................................................................. 13 Umzugsgut ............................................................................. 13 Einfuhrdeklaration (Steuerfreibetrag) ................................... 13 Einfuhr von Fahrzeugen ............................................................ 13 Einfuhrdeklaration ............................................................. 13 Andere Einfuhren..................................................................... 14 Devisen ........................................................................... 14 Haustiere ......................................................................... 14 Sonstige Tiere .................................................................. 14 Vertretungen Niederlande in der Schweiz .................................... 14 Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 15 Einreise .................................................................................. 15 Besondere Einreisevorschriften............................................ 15 Anmeldung ............................................................................. 15 Vor Ort ............................................................................ 15 Immatrikulation ................................................................ 15 NIEDERLANDE_AK_D.doc 2/28 Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 16 Arbeitsbewilligung.................................................................... 16 Studium, Sprachaufenthalt........................................................ 16 Ruhestand .............................................................................. 17 Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 17 Schweizer in den Niederlanden............................................ 17 Leben in den Niederlanden .............................................................. 17 Wohnen ................................................................................. 18 Führerschein ........................................................................... 18 Bildung, Schulen...................................................................... 18 Internationale Schulen ....................................................... 18 Erasmus Programm ........................................................... 19 Schulsystem..................................................................... 19 Gesellschaft, Kultur.................................................................. 19 Fernsehen und Radio ......................................................... 19 Presse ............................................................................. 19 Einbürgerung .......................................................................... 20 Geburt............................................................................. 20 Adoption .......................................................................... 20 Option ............................................................................. 20 Verleihung ....................................................................... 20 Arbeiten in den Niederlanden ........................................................... 20 Wirtschaft, Arbeitsmarkt ........................................................... 20 Wirtschaft ........................................................................ 20 Arbeitsmarkt .................................................................... 21 Arbeitsvermittlung ................................................................... 21 Öffentliche Vermittlung ...................................................... 21 Individuelle Vermittlung ..................................................... 22 Stellensuche ........................................................................... 22 Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 22 Wichtig zu wissen.............................................................. 23 Arbeiten bei der Hochseeflotte ............................................ 23 Bewerbung ............................................................................. 23 Das Begleitschreiben ......................................................... 23 Aufbau des Lebenslaufes .................................................... 24 Musterlebenslauf ............................................................... 24 Die Zeugnisse................................................................... 24 Wichtige Adressen ............................................................. 24 Unterstützung durch unseren Beratungsdienst ............................. 24 Arbeitsbedingungen ................................................................. 25 Arbeitszeiten .................................................................... 25 Ferien, Urlaub................................................................... 25 Löhne, Gehälter....................................................................... 25 Bruttolohn........................................................................ 25 Nettolohn......................................................................... 25 Lebenskosten, Steuern ................................................................... 26 Geld, Währung ........................................................................ 26 Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 26 Steuern.................................................................................. 26 Einkommenssteuer ............................................................ 27 Mehrwertsteuer (BTW)....................................................... 27 Doppelbesteuerung .................................................................. 27 NIEDERLANDE_AK_D.doc 3/28 Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 27 Sozialsystem........................................................................... 27 Kindergeld (AKW).............................................................. 27 Sozialversicherungsabkommen............................................ 28 Altersvorsorge, Invalidität......................................................... 28 Freiwillige AHV/IV ............................................................. 28 NIEDERLANDE_AK_D.doc 4/28 Zweck Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot richtet sich in erster Line an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gültigkeit haben. Rechtlicher Hinweis Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Personenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden. Wir Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte, Auswanderung und den Austausch von Stagiaires. Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen Bundesamt für Migration BFM Auswanderung und Stagiaires Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern + Quellenweg 9 in Wabern/Bern +41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93 | swiss.emigration@bfm.admin.ch www.swissemigration.ch Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten von Mo - Fr 09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00 NIEDERLANDE_AK_D.doc 5/28 Abkürzungen und Adressen AHV/IV + ASO + | BBT + BFM | + | BSV + | BAG + | BVG CRUS + | EDA + | EFTA EG EICS + | NIEDERLANDE_AK_D.doc Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV) Adressen der einzelnen Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten des Telefonbuchs oder im Internet www.ahv.ch Auslandschweizer-Organisation Alpenstrasse 26, 3000 Bern 6 +41 (0)31 356 61 00, Fax +41 (0)31 356 61 01 info@aso.ch www.aso.ch/ Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Effingerstrasse 27, 3003 Bern +41 (0)31 322 21 29, Fax +41 (0)31 324 96 15 info@bbt.admin.ch www.bbt.admin.ch Bundesamt für Migration BFM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern +41 (0)31 325 11 11 info@bfm.admin.ch www.bfm.admin.ch Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten, Bereich Abkommen Effingerstrasse 20, 3003 Bern +41 (0)31 322 90 34, Fax +41 (0)31 322 37 35 international@bsv.admin.ch Startseite des BSV: www.bsv.admin.ch Sozialversicherungsfragen CH->EU: www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern Schwarzenburgstrasse 165, 3097 Liebefeld-Bern +41 (0)31 324 92 31, Fax: +41 (0)31 323 37 72 info@bag.admin.ch www.bag.admin.ch Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS Sennweg 2, 3012 Bern Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Stipendien und Austauschprogramme - Studium im Ausland - Bildungsprogramm ERASMUS +41 (0)31 306 60 44 (8.30 - 11.30 Uhr), Fax: +41 (0)31 302 68 11 iud@crus.ch www.crus.ch Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern +41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41 info@eda.admin.ch www.eda.admin.ch Europäische Freihandelsassoziation Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz Europäische Gemeinschaft In diesem Dossier wird grundsätzlich der Begriff „EU“ verwendet. Euro Info Center Schweiz EICS Postfach 492, 8035 Zürich Stampfenbachstrasse 85 in Zürich +41 (0)44 365 54 54 Fax +41 (0)44 365 54 11 eics@osec.ch www.osec.ch/rootcollection;internal&action=buildframes.action 6/28 ENIC NARIC + | ESTV + | EU EU15 EU+10 EURES EWR FZA IB GEKVG OSEC + | + | + | RAV seco + | Soliswiss + | Informationsstelle für Anerkennungsfragen, Swiss ENIC c/o CRUS, Sennweg 2, 3012 Bern +41 31 306 60 32, Fax: +41 31 302 68 11 christine.gehrig@crus.ch www.crus.ch/engl/enic Eidgenössische Steuerverwaltung Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen Eigerstrasse 65, 3003 Bern +41 (0)31 322 71 29, Fax: +41 (0)31 324 83 71 dba@estv.admin.ch www.estv.admin.ch Europäische Union Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern 1 www.europa.eu.int Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern 1 EURopean Employment Services Netz der Europäischen Arbeitsverwaltungen www.europa.eu.int/eures/index.jsp Europäischer Wirtschaftsraum EU-Staaten und EFTA-Staaten exkl. Schweiz Freizügigkeitsabkommen (Abkommen über die Personenfreizügigkeit Schweiz – EU) Integrationsbüro EDA/EVD, Bundeshaus Ost, 3003 Bern +41 (0)31 322 22 22, Fax +41 (0)31 312 53 17 europa@seco.admin.ch www.europa.admin.ch Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, 4503 Solothurn +41 (0)32 625 48 20, Fax +41 (0)32 625 48 29 info@kvg.org www.kvg.org OSEC Business Network Switzerland Stampfenbachstrasse 85, Postfach 492, 8035 Zürich +41 (0)44 365 51 51, Fax +41 (0)44 365 52 21 info@osec.ch www.osec.ch Regionale Arbeitsvermittlung - Anlaufstelle für Arbeitslose www.rav.ch Staatssekretariat für Wirtschaft seco Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung Bundesgasse 8, 3003 Bern +41 (0)31 322 28 35, Fax +41 (0)31 323 56 78 info@seco.admin.ch Stellensuche oder Arbeitslosigkeit: www.treffpunkt-arbeit.ch Solidaritätsfonds der Auslandschweizer Gutenbergstrasse 6, 3011 Bern +41 (0)31 381 04 94 info@soliswiss.ch www.soliswiss.ch 1 Betrifft nur den von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Teil der Insel NIEDERLANDE_AK_D.doc 7/28 swissemigration ZAS + (Zentrale Ausgleichsstelle) | Der Schweizerische Auswanderungsdienst beim Bundesamt für Migration. Mehr unter "wir" Schweizerische Ausgleichskasse/IV-Stelle für Versicherte im Ausland Av. Edmond-Vaucher 18, Case postale 3100, 1211 Genève 2 +41(0)22 795.91.11, Fax +41(0)22 797.15.01 www.avs-aiinternational.ch/ccv12_cdc/csc.php?elid=2568&action=2003124 www.avs-ai-international.ch Land und Leute Über Ihr künftiges Residenzland finden Sie eine Fülle von interessanten Angaben im Internet und/oder durch die Konsultation von Büchern und Zeitschriften im Buchhandel. Links zu Websites Besonders interessant haben wir den Besuch nachfolgender Webseiten erlebt. Freie Enzyklopädie „Wikipedia“ Länderinfos Deutsches Auswärtiges Amt Landeskundliche Informationsseiten Länderberichte des seco World Sites Atlas, englisch Länderrapporte, englisch www.de.wikipedia.org www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Niederlande.html www.inwent.org/v-ez/lk/laender.htm www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Länderinfos www.sitesatlas.com www.countryreports.org Geographie Die Niederlande grenzen im Norden und Westen an die Nordsee, im Süden an Belgien und im Osten an Deutschland. Die Bodenfläche beträgt 41'528 km² (Schweiz: ca. 41'300 km²). Zum Königreich der Niederlande gehören die weitgehend autonomen Niederländischen Antillen und Aruba mit 1'011 km². Das Land besteht zum grössten Teil aus Tiefebenen. Über ein Viertel des Landes liegt unter dem Hochwasserstand des Meeres und der Flüsse. Nur im Südosten, in der Provinz Limburg, gibt es Hügel bis zu 323 m ü. M. (Ausläufer der Ardennen). Grösste Ausdehnung West-Ost 200 km, Nord-Süd 300 km. Die Hauptflüsse Rhein und Maas (Meuse) haben viele Mündungsarme. Zahlreiche Kanäle ergänzen das meist schiffbare Flusssystem. Die Küste ist stark gegliedert. Die Waldfläche umfasst 304'100 ha. World Fact Book: www.cia.gov/cia/publications/factbook/geos/nl.html NIEDERLANDE_AK_D.doc 8/28 Klima Das Klima ist ausgeglichen aber regnerisch, mit viel Wind, Bewölkung, Nebel, milden Wintern und kühlen, feuchten Sommern (129 Regentage pro Jahr). Sehr hohe oder tiefe Temperaturen werden selten verzeichnet, wohl aber oft - vor allem in den Küstenprovinzen bei Windrichtungswechsel - plötzliche starke Temperaturschwankungen. Der meiste Regen fällt in den Monaten Oktober bis Januar im Küstengebiet; am trockensten ist es im Mai und Juni. Der Osten und besonders der Südosten des Landes sind am regenärmsten, wo es im Sommer wesentlich wärmer und im Winter bedeutend kälter werden kann als in den übrigen Gebieten. Das Wetter in die Niederlande: www.climate-zone.com/climate/netherlands Geschichte 1568 Beginn des Aufstands gegen die spanische Herrschaft 1579 Sieben Provinzen vereinigen sich zur Republik (der Niederlande) 1581 Lossagung vom Hause Habsburg (damit unabhängig von Spanien) 1648 Westfälischer Frieden (Unabhängigkeit der Niederlande vom Reich), Antillen werden niederländische Kolonie 1795 Französischer Vasallenstaat (Batavische Republik) 1813 Erneute Unabhängigkeit der Niederlande 1815 Wilhelm I König der Vereinigten Niederlande (einschl. Belgiens) 1830 Abtrennung der südlichen Provinzen (Entstehung von Belgien) 1914-18 Im Ersten Weltkrieg neutral 1940 (10.05.) Deutscher Einmarsch – Besetzung bis 1945 1945 (05.05.) Waffenstillstand und vollständige Befreiung des Landes 1948 Unabhängigkeit Indonesien; West-Neuguinea bleibt bis 1962 niederländisch 1948 Minimale Grenzkorrekturen zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland im Raum Elten und Tüddern zugunsten der Niederlande; insgesamt 69 qkm 1949 Gründungsmitglied der NATO 1952 Gründungsmitglied der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) 1953 Grosse Sturmflutkatastrophe, Überschwemmungen auf den Inseln Zeelands und Hollands 1954 Verkündung des Statuts für das Königreich der Niederlande: Suriname und Niederländische Antillen werden gleichberechtigte Partner der Niederlande im Reichsverband 1957 Die Niederlande sind Gründungsmitglied der EWG 1975 Unabhängigkeit von Suriname 1980 "Taalunie"-Vertrag mit Belgien: Neue, gemeinsam finanzierte Institution zur Beförderung der niederländischen (flämischen) Sprache; Koordinierung von Rechtschreibreformen etc. 1980 Beatrix wird Königin der Niederlande nach Abdankung ihrer Mutter Juliana NIEDERLANDE_AK_D.doc 9/28 1982 "Akkoord van 1982" (Abkommen von Wassenaar): Grundlegende Veränderungen in Einkommens-, Arbeits-, Sozialpolitik. Weitgehende Tarifautonomie. Begründung des sog. "Poldermodel". (Immer neu zu suchender Konsens zwischen Regierung und Tarifparteien soll Wirtschaftsreform fördern und Arbeitnehmer sozial absichern durch u.a. Lohnmässigung und Flexibilität der Arbeit sowie Entgegenkommen der Wirtschaft in sozialen Fragen) 1983 Verkündung "Nieuwe Grondwet" (neue Verfassung, ohne grundlegende institutionelle Änderungen) 1983 Senkung des aktiven und passiven Wahlalters auf 18 Jahre 1986 Aufspaltung der Antillen in Aruba und Rest-Antillen (Reichsverband bleibt bestehen) 1994 Erstes Kabinett Kok: Regierungskoalition aus PvdA, D66 und VVD (Sozialdemokraten, Linksliberale und Rechtsliberale). Erste niederländische Regierung ohne Beteiligung einer konfessionellen Partei. Christdemokraten nach fast 80 Jahren ununterbrochener Regierungsbeteiligung erstmals in Opposition. 2002 (06.05.) Ermordung des populistischen Politikers Pim Fortuyn, dessen Protestpartei LPF in den Wahlen zur Zweiten Kammer vom 15.05. zahlreiche Sitze erringt und danach Mitglied der Koalitionsregierung aus CDA und VVD wird (Kabinett Balkenende I) 2003 (22.01.) Nach innerparteilichen Querelen in der LPF Bruch der Koalition, Neuwahlen bringen Gewinne der Altparteien und erhebliche Verluste für LPF. Neue Koalitionsregierung (Balkenende II) mit CDA, VVD, D66 2004 (01.01.) Niederländischer Generalsekretär 2004 Aussenminister de Hoop Scheffer wird NATO- Niederlande übernehmen EU-Vorsitz Quelle: Auswärtiges Amt DE A brief history of the Netherlands: www.history-netherlands.nl Staatsform Konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarischer Grundlage. Königin Beatrix regiert das Land seit 1980. Das Parlament („Generalstaaten“) besteht aus zwei Kammern: • • Erste Kammer oder Senat mit 75 Abgeordneten, die in gestaffelter indirekter Wahl durch die Vertretungen der Provinzen („Provinzialstaaten“) gewählt werden; Zweite Kammer mit 150 direkt vom Volk gewählten Abgeordneten. Provinzen und Gemeinden haben nur beschränkte eigene Befugnisse. Seit 2002 ist Jan Peter Balkenende Ministerpräsident. NIEDERLANDE_AK_D.doc 10/28 Aussenministerium: www.minbuza.nl Parlament: www.parlement.nl Die Regierung: www.government.nl Bevölkerung Einwohnerzahl Mai 2005: 16,3 Mio. Mit 480 Personen pro km² sind die Niederlande eines der am dichtesten besiedelten Länder der Welt. Fast die Hälfte der Bevölkerung ist in den beiden westlichen Küstenprovinzen Nord- und Südholland konzentriert, dem eigentlichen „Holland“, wie fälschlicherweise oft das ganze Land genannt wird. Dort liegen auch die drei grössten Städte (Stand: Ende 2003): die Hauptstadt Amsterdam (736'562 Einwohner), Rotterdam (599'651) und der Regierungssitz Den Haag (463'826 Einwohner). Statistisches Zentralamt: www.cbs.nl Sprache Die niederländische Sprache geht auf das Friesische, Niederfränkische und Sächsische zurück. Noch heute sprechen mehr als 300'000 Einwohner/innen der Provinz Friesland das stark vom Niederländischen abweichende Friesisch. Mit einem grossen Teil der Bevölkerung ist eine Verständigung in deutscher und englischer Sprache möglich. Französisch oder Italienisch sind nicht geläufig. Religion, Seelsorge Die Glaubensfreiheit ist gewährleistet. Gemäss Schätzungen 2001 sind ca. 31 % der Bevölkerung römisch-katholisch. Etwa 21 % gehören zu den wichtigsten reformierten Kirchen (Niederländische reformierte Kirche, Calvinisten, Lutheraner, etc.), 9 % zu anderen Religionen; rund 40 % sind konfessionslos. NIEDERLANDE_AK_D.doc 11/28 Masse, Gewichte, Zeit Metrisches System (wie in der Schweiz). Energieversorgung Stromspannung: 220-230V/50Hz (wie in der Schweiz). Stecker/Steckdosen: UniversalStecker Typ C (wie in der Schweiz), in älteren Gebäuden gibt es noch „Schuko“Steckdosen vom Typ F. World Electric Guide: www.kropla.com Verkehr Fahrrad In den Niederlanden zählt das Fahrrad neben Eisenbahn und Auto zu einem der wichtigsten Fortbewegungsmittel, vor allem in den Großstädten. In Amsterdam steht das Fahrrad sogar an erster Stelle! Strasse Das Strassennetz ist gut ausgebaut und unterhalten, jedoch stehen viele Niederländer während den Hauptverkehrszeiten regelmässig im Stau. Schiene Das Ministerium für Verkehr und Wasserstrassen ist intensiv bemüht, das dichte Eisenbahnnetz zu optimieren, vor allem hinsichtlich Verspätungen. Flugverkehr Der interkontinentale Flughafen Amsterdam-Schiphol unterhält Flugverbindungen mit aller Welt. Der Flughafen Rotterdam-Zestienhoven dient vor allem dem europäischen Nahverkehr. Schifffahrt Rotterdam ist der zweitgrösste Schiffshafen der Welt und Ausgangspunkt für die Schifffahrt auf dem Rhein, dem meistbefahrenen Strom der Erde. Verkehrswege: www.mappy.ch Nationale Eisenbahngesellschaft: www.ns.nl Fluggesellschaft KLM: www.klm.com Vorbereitung, Umzug, Abmeldung Sie haben sich zum Ziel gesetzt, in die Niederlande beruflich tätig zu werden. Über Land und Leute verfügen Sie über ausreichende Informationen. Nun ist es Zeit für den ersten Schritt auf dem Weg der Vorbereitung. Adressen und Zuständigkeiten der ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie im Verzeichnis des EDA. Mehr erfahren Sie auch über unser EU-Dossier. Reisehinweise In den Reisehinweisen des EDA finden Sie wichtige Informationen, welche Sie unbedingt bereits in der Vorbereitungsphase mit einbeziehen sollten. NIEDERLANDE_AK_D.doc 12/28 Impfungen Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Beachten Sie jedoch die Angaben für Impfempfehlungen. + EDA Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern +41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41 www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.html Abmeldung Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, oder Sie sich in den Niederlanden für einen 1 Jahr übersteigenden Aufenthalt niederlassen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer letzten Wohngemeinde abmelden. Für kürzere Auslandaufenthalte, oder wenn Sie den Lebensmittelpunkt in der Schweiz beibehalten möchten, erkundigen Sie sich vor der Ausreise bei der lokalen Einwohnerkontrolle über die Meldebedingungen. Umzugsgut Haushaltsübliches Übersiedlungsgut und Heiratsgut darf zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Damit Sie Ihr Umzugsgut in die Niederlande importieren können, benötigen Sie eine Bewilligung (Licence). Beantragen Sie diese Bewilligung rechtzeitig beim Zollbüro Ihres zukünftigen Wohnortes. Mit dem Gesuch müssen Sie auch eine Inventarliste sämtlicher Güter, welche Sie übersiedeln wollen, beilegen. Die Bewilligung wird in der Regel unter folgenden Konditionen erteilt: Sie müssen den Nachweis erbringen, mehr als ein Jahr ausserhalb der EU gelebt zu haben (z.B. mit Niederlassungsbewilligung oder Abmeldebescheinigung der Einwohnerkontrolle, Mietvertrag etc.) und das Umzugsgut mindestens 6 Monate genutzt zu haben (bei hochwertigen und originalverpackten Gütern müssen Kaufbelege vorgelegt werden). Das zollfrei eingeführte Umzugsgut darf innerhalb von 12 Monaten nach Einreise nicht verkauft werden. Ausnahme: Sie melden dies der zuständigen Zollbehörde. Diese entscheidet danach, ob Sie noch Taxen bezahlen müssen. Einfuhrdeklaration (Steuerfreibetrag) Nach Ihrer Einreise in die Niederlande muss das importierte Umzugsgut beim Zoll angemeldet werden. Die hierfür benötigten Dokumente (ENIG Documents), können Sie wiederum beim Zollbüro Ihres zukünftigen Wohnortes beziehen. Die Zollbefreiung endet nach 12 Monaten. Niederländische Zollbehörden: www.belastingdienst.nl Zollverordnung der EU: http://europa.eu/scadplus Schweizer Zoll: www.ezv.admin.ch/index.html Einfuhr von Fahrzeugen Wenn Sie Ihren Wagen oder Ihr Motorfahrzeug in die Niederlande einführen wollen, gelten die gleichen Bedingungen wie für Ihr Umzugsgut. Einfuhrdeklaration Bei einer definitiven Übersiedlung muss das Motorfahrzeug unverzüglich nach der Einfuhr zur Verzollung angemeldet und der niederländische Fahrzeugausweis (kentekenbewijs) beantragt werden. Weitere Infos erhalten Sie über folgende Webseiten: Niederländische Zollbehörden: www.belastingdienst.nl EU-Fahrzeugimport: http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/citizens/addresses/nl/car/nl.html NIEDERLANDE_AK_D.doc 13/28 Andere Einfuhren Devisen Es bestehen keine Devisenvorschriften. Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln sind frei. Haustiere Haustiere dürfen nur in die Niederlande eingeführt werden, wenn sie nicht für den Verkauf bestimmt sind. Ihr Haustier muss vor der Einreise von einem anerkannten Tierarzt in der Schweiz untersucht werden. Folgende Angaben müssen im so genannten "pet passport" (Tierpass) enthalten sein: • Eine Erklärung des Tierarztes (in Deutsch, Französisch, Englisch oder Niederländisch), dass Ihr Tier gegen Tollwut geimpft wurde und an keinen Krankheiten leidet • Impfdaten (das Tier muss spätestens 30 Tage vor Einreise geimpft worden sein respektiv die Impfung darf nicht älter als 12 Monate alt sein.) • Eine Beschreibung des Tiers mit Angaben zu Rasse, Geschlecht, Alter, Farbe, Art des Fells sowie spezielle Markierungen • Name des Besitzers/der Besitzerin Die Ausstellung eines Tierpasses kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Tierarzt. Falls Sie bei der Einreise keinen Tierpass besitzen, wird Ihr Tier bei der Einreise geimpft und muss während 30 Tagen in Quarantäne. Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen: www.intervet.de/Binaries/61_66973.pdf Sonstige Tiere Für einige Tiere (u.a. Vögel, Pferde, Kühe, Frettchen, Nerz und Füchse) benötigen Sie für die Einreise ein Gesundheitszeugnis. Dieses Zeugnis erhalten Sie ebenfalls bei Ihrem Tierarzt. Fische, Kaninchen, Hasen können eingeführt werden, ohne dass spezielle Massnahmen getroffen werden müssen. Für weitere Auskünfte: + Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern Allgemeine Auskünfte: +41 (0)31 323 30 33 Einfuhr / Ausfuhr, Haustiere, Fleisch: +41 (0)31 323 85 24 www.bvet.admin.ch/00386 Vertretungen Niederlande in der Schweiz Die Adresse der Botschaft lautet: Konsulate bestehen in folgenden Städten: Bern, Basel, Genf, Lugano, Zürich. Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA. NIEDERLANDE_AK_D.doc 14/28 Einreise, Anmeldung, Aufenthalt Auf Ihrer Informationstour haben Sie die Vorbereitungen abgeschlossen. Nun beginnen Sie mit den Erkundigungen für die Niederlassung im künftigen Residenzland. Einreise Schweizer/innen und deren Familienangehörige können mit einer gültigen Identitätskarte oder Reisepass ein- und wieder ausreisen. Ein Visum oder ähnliches ist nicht erforderlich. Als Familienangehörige im Sinne des Abkommens gelten: der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird • die eigenen Verwandten und die Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird • im Falle von Studierenden: Der Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Kinder Der Ehegatte und die Kinder einer zum Aufenthalt berechtigten Person haben Recht auf Zugang zu Erwerbstätigkeit. Seine Kinder haben zu den gleichen Bedingungen wie die inländischen Kinder Zugang zum allg. Unterricht, zu Lehrlings- oder Berufsausbildungen. • Besondere Einreisevorschriften Für Familienangehörige mit einer anderen als einer EU15- oder Schweizer Staatsbürgerschaft und für entsandte Arbeitnehmer/innen von Nicht-Vertragsstaaten von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder der EU15, kann nach wie vor ein Visum verlangt werden. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei der für den Wohnsitz dieser Person zuständigen Vertretung Niederlande. Anmeldung Vor Ort Wenn Sie im Besitz eines gültigen Ausweispapiers (Identitätskarte oder Pass) sind, können Sie problemlos nach Niederlande einreisen. Möchten Sie sich länger als drei Monate in den Niederlanden aufhalten, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen nach Einreise bei der Ausländerpolizei (Vreemdelingenpolitie) Ihres Wohnortes anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Immatrikulation Wenn Sie beabsichtigen während mehr als zwölf Monaten in die Niederlande Wohnsitz zu nehmen, haben Sie sich nach der Ankunft innerhalb eines Monats bei der zuständigen schweizerischen Vertretung anzumelden. Die Angaben und Adresse dazu finden Sie in den Verzeichnissen des EDA und im Internet. Diese so genannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht. Wer als Auslandschweizer/in bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist, erhält gratis die "Schweizer Revue", die Zeitschrift für Auslandschweizer, und kann sich an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen. Schweizer Revue: www.revue.ch NIEDERLANDE_AK_D.doc 15/28 Aufenthaltsbewilligung Bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Ist ein über drei Monate hinausgehender Aufenthalt geplant, müssen Sie ein Gesuch um Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerpolizei Ihres Wohnortes einreichen. Obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben wird, raten wir Ihnen, diese umgehend nach Einreise zu beantragen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, bevor Sie Ihre Stelle antreten können, benötigen Sie vom örtlichen Finanzamt eine SOFI-Nummer (kombinierte Sozialversicherungs- und Steuernummer). Mit dieser Nummer sind Sie innerhalb des fiskalen- und sozialen Systems identifizierbar. Jeder zukünftige Arbeitgeber wird Sie nach dieser Nummer fragen. Selbstständigerwerbende Wenn Sie sich als Selbständigerwerbender in den Niederlanden niederlassen wollen, werden von Ihnen folgende Dokumente verlangt: • gültigen Pass • Original der Registrierung bei der Handelskammer • eine Kopie Ihres Businessplans Unselbstständige Arbeitnehmer/innen Wenn Sie bereits über einen (unbefristeten) Arbeitsvertrag für die Niederlande verfügen, müssen Sie bei der Ausländerpolizei Ihres Wohnortes folgende Unterlagen/Dokumente vorzeigen und die geforderte Gebühr bezahlen, damit Sie die Aufenthaltsbewilligung erhalten: • gültigen Pass • Arbeitsvertrag • zwei Passfotos (nicht maschinell erstellt) • Kopie Ihrer Geburtsurkunde • In einigen Städten (z.B. Amsterdam) einen Nachweis Ihres Vermieters, der belegt, dass Sie eine ständige Wohnadresse haben Die Aufenthaltsbewilligung wird zunächst für 5 Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf verlängert werden. Immigrationsdienst: www.ind.nl/nl/index.asp Arbeitsbewilligung Als Schweizer benötigen Sie in den Niederlanden keine Arbeitsbewilligung mehr. Sie haben das Recht auf berufliche/geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind auf dem gesamten niederländischen Gebiet möglich. Studium, Sprachaufenthalt Als Studierende erhalten Sie in den Niederlanden eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 12 Monaten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen: • Einschreibebestätigung einer anerkannten Schule oder Universität mit dem Hauptziel einer beruflichen Ausbildung • Nachweis über genügende finanzielle Mittel während des Studienaufenthalts • Krankenversicherungsschutz mit Abdeckung sämtlicher Risiken NIEDERLANDE_AK_D.doc 16/28 Diese Aufenthaltserlaubnis kann jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden, höchstens aber für die verbleibende Zeit der Ausbildung. Was Sie als Student/in betreffend Sozialversicherungen wissen müssen, wird Ihnen im Kapitel "Soziale Sicherheit" erklärt. Wichtig - Das Freizügigkeitsabkommen regelt weder den Zugang zur Ausbildung noch die Unterhaltsbeihilfen für Studierende. Die Schulen und Universitäten sind nach wie vor frei in der Gestaltung ihrer Aufnahmebedingungen. Dies betrifft insbesondere auch die Festsetzung der Gebühren für die Ausbildung. Mit den Bilateralen II sollte diese Ungleichbehandlung korrigiert werden. Ruhestand Als Rentner/in müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich in den Niederlanden niederlassen zu können: • • • Vorweisen von Belegen über ein Einkommen, das über dem Betrag liegt, der zum Empfang von Sozialhilfe berechtigt (z.B. Rentenverfügung, Bankauszüge) über geeigneten Wohnraum verfügen sowie eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können. Schweizer Vertretungen vor Ort Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet: + | Schweizerische Botschaft, Lange Voorhout 42, 2514 EE Den Haag Schweizerische Botschaft, Postbus 30913 ,2500 GX Den Haag, Niederlande Tel: 0031 70 364 28 31 / 32 Fax: 0031 70 356 12 38 vertretung@hay.rep.admin.ch www.eda.admin.ch/denhaag Konsulate bestehen in folgenden Städten: Amsterdam, Oranjestad / Aruba, Rotterdam, Willemstad / Curaçao. Im Konsularbezirk der Botschaft in Den Haag, über die sämtliche Korrespondenz zu senden ist. Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA. Schweizer in den Niederlanden Am 31.12.2005 waren 6'856 Schweizer bei der Schweizerischen Botschaft gemeldet, davon 4'627 Doppelbürger. Eingerechnet sind auch die Niederländischen Antillen und Aruba. Es bestehen mehrere Schweizer Klubs. Eine Adressliste ist bei der Schweizer Botschaft in Den Haag bei der Immatrikulation erhältlich. Sie kann auch vom Internet herunter geladen werden. Schweizer Clubs: www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/eur/vnld/embtha/chcden.html Leben in den Niederlanden Auf dem Weg der Vorbereitung zu einer Erwerbstätigkeit im Ausland stellt sich schnell die Frage nach dem Leben vor Ort. Wie ist das Alltagsleben? Wie weit ist mein Arbeitsweg? Wo ist die Schule / der Kindergarten? Ist mein Führerschein gültig? NIEDERLANDE_AK_D.doc 17/28 Wohnen Es ist nicht einfach, in den Niederlanden Wohnraum zu finden. Vor allem in der so genannten „Randstad“ (dem Gebiet zwischen den Großstädten Amsterdam, Den Haag, Rotterdam und Utrecht), gestaltet sich die Suche nach bezahlbarem Wohnraum schwierig, da Häuser nur in begrenzter Zahl verfügbar sind. Auch in den Universitätsstädten, wie zum Beispiel Groningen, ist es kompliziert, an eine Wohnung bzw. ein Haus heranzukommen. Immobilienvermittler: www.rotsvast.nl Immobilienobjekte-Suche: www.directwonen.nl/de/default.aspx Studentenwohnungen: www.dekey.nl Führerschein Wenn Sie sich in den Niederlanden niederlassen, müssen Sie Ihren Schweizer Führerschein innerhalb 185 Tagen in einen niederländischen umtauschen. Zur Erlangung des niederländischen Führerausweises ist keine neue Fahrprüfung nötig, wenn ein gültiger Führerausweis vorgewiesen werden kann. Weitere Auskünfte erteilen das "RDW, Skager Rak 10, P.O. Box 30.000, NL-9640 RA Veendam (Tel. 0900 07 39 - Euro 0,10/Minute). Motorfahrzeuglenker/innen sollten sich vor der Übersiedlung rechtzeitig beim ACS oder TCS über die von den schweizerischen abweichenden Verkehrsvorschriften (u.a. Höchstgeschwindigkeit) informieren. Broschüre: Driving in the Netherlands with a valid driving licence RDW: www.rdw.nl Niederländischer Automobilclub: www.anwb.nl Bildung, Schulen Internationale Schulen Es gibt in den Niederlanden mehrere Primar- und Sekundarschulen, welche internationale Schulbildung anbieten. Die Ausbildung dieser Schulen ist in der Regel aufgeteilt in einen niederländischen Teil sowie in einen internationalen Teil. Einige dieser Schulen werden vom Bildungsministerium subventioniert und auch geleitet. Die Schulbildung basiert auf dem Niederländischen Bildungssystem, unterrichtet wird jedoch in Englisch. Daneben existieren auch Privatschulen, welche unabhängig vom Bildungsministerium organisiert sind. Eine kleine Auswahl an Schulen haben wir für Sie zusammengestellt. In fast jeder grösseren Stadt gibt es eine internationale Schule (Unterrichtssprache in der Regel englisch). Diese Adressen finden Sie auf den Internetseiten von IGO (International Education in the Niederlands) resp. SIO (Foundation of International Education in The Netherlands). Ort Schule Spezielles Den Haag Deutsche Schule Den Haag Alter 3 - 19 Lycée français Vincent van Gogh Französische Schule (Alter 3 - 18) The American School of The Hague Amerikanische Schule (Alter 4 - 19) The British School in The Netherlands Alter 3 - 5 und 5 - 11 Bergen European School NIEDERLANDE_AK_D.doc Kindergarten 4-6, Primary School 611, Secondary School 11-18, Sprachunterricht in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch 18/28 Erasmus Programm Interessieren Sie sich dafür, Ihr Studium oder einen Teil davon in den Niederlanden zu absolvieren? Das "European Action Scheme for the Mobility of University Students" (ERASMUS) ist ein Unterprogramm von SOKRATES, welches ein Programm der Europäischen Union zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Bildungswesen ist. Es beinhaltet die Mobilität zwischen den Hochschulen. Da die Schweiz weder EU- noch EWR-Mitglied ist, kann sie vorläufig an diesen Programmen nicht offiziell teilnehmen. Zurzeit ist sie als "Stille Partnerin" akzeptiert. Wenn Sie Interesse am Erasmus Programm haben, kontaktieren Sie die Mobilitätsstelle Ihrer Universität oder die Koordinationsstelle für internationale Beziehungen. Die folgenden Organisationen in den Niederlanden beschäftigen sich ebenfalls mit diesen Fragen: Europäische Plattform für das Niederländische Schulwesen, The Foundation for International Education. Europäische Plattform für das Niederländische Schulwesen: www.europeesplatform.nl The Foundation for International Education: www.nuffic.nl Schulsystem Die Schulpflicht beträgt 11 Jahre (5.-16. Altersjahr). 99% der Kinder besuchen die Schule jedoch bereits ab dem vierten Lebensjahr. Der Unterricht an Grundschulen und in der Sekundarstufe I ist kostenlos. Schüler ab 16 Jahren sind schulgeldpflichtig. Das Schulgeld ist für alle Ausbildungsformen gleich und wird jährlich neu festgesetzt. Je nach Einkommen der Eltern bekommen Schüler ein Grundstipendium oder zumindest einen Teil der Schulgebühren erstattet. Die Primarschule ist für alle Kinder zwischen 4 und ca. 12 Jahren offen. In die Sekundarschule können Kinder ab 12 Jahren eintreten. Viele nützliche Informationen zu allen Schulen (auch Berufsausbildungen und Universitäten) finden Sie auf der Internetseite des Bildungsministeriums. Für alle Fragen welche ein Studium in den Niederlanden betreffen, wenden Sie sich an folgende Organisation: Nuffic Organisation für höhere Ausbildung. Bildungsministerium: www.minocw.nl Nuffic - Organisation für höhere Ausbildung: www.nuffic.nl Gesellschaft, Kultur Fernsehen und Radio Die Programme der SRG können in den Niederlandee via den Satelliten Eutelsat Hotbird 3 empfangen werden. Sie werden jedoch verschlüsselt ausgestrahlt. Für den Empfang braucht es einen Satellitenempfänger mit Viacess-Decoder oder CI-Modul, und eine Sat Access-Karte. Diese kostet CHF 50.- und kann bei der SRG bestellt werden. Zudem müssen die Schweizerischen TV-Konzessionsgebühren auch im Ausland entrichtet werden. SRG-Programme via Satellit (Technisches und Kanäle): Tel. 0848 88 44 22 oder : SRG-Programme via Satellit: www.broadcast.ch/homepage/html/broadcast_deut.htm Presse Die nationalen/überregionalen Zeitungen der Deutschschweiz sind in fast allen Städten erhältlich (v.a. Flughäfen, Bahnhöfe, Stadthotels). Online-Zeitungen weltweit: www.onlinenewspapers.com NIEDERLANDE_AK_D.doc 19/28 Einbürgerung Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist seit 1.1.85 in Kraft. Das Gesetz kennt folgende Gründe für den Erwerb der niederländischen Staatsbürgerschaft: Geburt Vater und/oder Mutter haben die niederländische Staatsangehörigkeit. Niederländer/in ist das Kind eines Vaters oder einer Mutter, der oder die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in den Niederlanden, den Niederländischen Antillen oder Aruba wohnt und selbst von einer in einem dieser Länder wohnenden Mutter geboren wurde. Adoption Niederländer/in werden minderjährige Ausländer/innen, deren Adoptivvater oder Adoptivmutter an dem Tage, an dem die Adoption rechtswirksam wird, Niederländer/in ist. Option Willenserklärung der Interessierten angesichts des Erwerbes oder der Wiedererlangung der niederländischen Staatsbürgerschaft, z.B. nach der Eheschliessung oder -auflösung. Verleihung Antragsteller/innen müssen folgende Bedingungen erfüllen: • Volljährigkeit • gegen einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt in den Niederlanden, den Niederländischen Antillen oder Aruba dürfen keine Einwände bestehen • unmittelbar vor der Antragstellung während mindestens - je nach Kategorie - zwei bis fünf Jahren Aufenthalt in den Niederlanden, den Niederländischen Antillen oder Aruba Integration in die niederländische Gesellschaft bzw. in die antillianische oder arubanische und ausreichende Kenntnisse der niederländischen Sprache. Infos zur niederländischen Staatsbürgerschaft: www.minbuza.nl/default.asp?CMS_ITEM=MBZ407783&x=141&y=22 Arbeiten in den Niederlanden Sie sind bei Ihren Vorbereitungen für einen Arbeitseinsatz im Ausland bereits im Hauptkapitel angelangt. Nun ist es höchste Zeit für Klarheit im Arbeitsalltag. Wie finde ich eine Stelle? Wird mein Diplom anerkannt? Kann ich mich vielleicht auch selbstständig machen? Wirtschaft, Arbeitsmarkt Wirtschaft Nach Jahren eines überproportionalen Wirtschaftswachstums (1999: plus 4,4%; 2000: plus 3,5%) ist das Wirtschaftswachstum in den Niederlanden vier Jahre in Folge geschrumpft, für das Jahr 2003 war sogar ein Minuswachstum von – 0,9% zu verzeichnen der niedrigste Wert seit 1982. Die Inflationsrate (2003: 3,4%) hat sich 2004 mit 1,25% wieder auf EU-Durchschnitt gemäßigt. Nach Jahren praktischer Vollbeschäftigung nimmt die Arbeitslosigkeit rasch zu (2003: 5,1% der arbeitsfähigen Bevölkerung, dynamische Steigerung 2004 auf 6,5%) mit weiter steigender Tendenz. Hinzu kommt - nach deutlichen Haushaltsüberschüssen in der zweiten Hälfte der 90er Jahre - ein Haushaltsdefizit im Jahr 2003 von 3,2%, das für 2004 mit 2,9% angestrebt wird, aber noch nicht im Griff ist. NIEDERLANDE_AK_D.doc 20/28 Das grundlegend veränderte konjunkturelle Umfeld stellt die wirtschafts-, finanz- und gesellschaftspolitischen Erfolge des "Poldermodels" zunehmend in Frage. Trotz einer strikten Haushalts- und Finanzpolitik und der o.a. Haushaltsüberschüsse gelang es nicht weiter, die Verschuldungsquote der öffentlichen Haushalte zu senken, 2003 ist sie mit 54,1% des Bruttosozialprodukts wieder leicht gestiegen (Das Stabilitätslimit der Europäischen Währungsunion liegt bei 60% des BSP). Die Staatsverschuldung wuchs allerdings 2002 wieder um knapp 4 Mrd. auf 241 Mrd. EUR. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte 2003 um 0,9%. Das Pro-Kopf-Einkommen liegt im EU-Vergleich an sechster Stelle. Beim Warenverkehr insgesamt erzielten die Niederlande 2003 einen Überschuss von 28 Mrd. EUR. Der Rückgang im Welthandel hinterließ auch in der niederländischen Wirtschaft deutliche Spuren, allerdings hat sich im Jahr 2003 der Rückgang der Güterexporte abgemildert. Begleitet wurde diese Entwicklung von einer spürbaren Schrumpfung der Produktion und der Investitionen. Die Stimmen mehren sich, die sich besorgt über die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit der niederländischen Wirtschaft äußern. Indes haben die Tarifparteien im Herbst 2003 einen spektakulären zweijährigen Lohnstopp vereinbart. Quelle: Auswärtiges Amt Deutschland (Stand: Oktober 2004) Aussenministerium: www.minbuza.nl > Welcome to the Netherlands Länderdossier des Seco (in Franz.): www.seco.admin.ch/themen/00513/00561/00564/index.html?lang=fr Arbeitsmarkt Die Arbeitslosenquote lag im 2004 bei 7,3% (Jahresschnitt). Netherlands Statistics: www.cbs.nl/en-GB/default.htm > Figures Arbeitsvermittlung Öffentliche Vermittlung Nationale Stelle Die öffentliche Arbeitsvermittlung (CWI) spielt auf dem niederländischen Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Sie hilft, Arbeitsstellen zu finden und steht Ihnen für Beratungen und Information zur Seite. Wenn Sie sich bei einem örtlichen Zentrum (Centrum voor Arbeid en Inkomen - CWI) einschreiben, können Sie als Schweizerin oder Schweizer von diesen Diensten ebenfalls Gebrauch machen. Centrum voor Arbeid en Inkomen - CWI: www.cwinet.nl Europaweite Stelle (EURES) Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeitsmarktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EURES Dienstleistungen sind: • Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur Verbreitung von Stellenangeboten. Das Stellenportal wird täglich aktualisiert. Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinterlegen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen Sie diese Gelegenheit! NIEDERLANDE_AK_D.doc 21/28 • • Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater/innen. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer EURES Berater/in. Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EUStaaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage. Individuelle Vermittlung Private Personalvermittlungsbüros (uitzendbureaus) sind in den Niederlanden sehr verbreitet. Die untenstehende Liste beinhaltet Büros, welche Ausländer vermittelt, die keine Kenntnisse der Landessprache vorweisen können. Weitere Adressen finden Sie u.a. in den Gelben Seiten im Telefonbuch oder im Internet: www.bluelynx.nl www.career-abroad.com www.elanit.nl www.kellyservices.com www.manpower.com www.sykes.com www.undutchables.nl www.uniquemls.com Stellensuche Als Schweizer Staatsangehörige dürfen sich während einer angemessenen Frist von bis maximal sechs Monaten in den Niederlanden zur Stellensuche aufhalten. Wenn Sie sich im Land anmelden, können Sie auch von den Diensten der niederländischen Arbeitsmarktbehörde (CWI) profitieren. Bei einem Aufenthalt von länger als 3 Monaten sind Sie grundsätzlich meldepflichtig. Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der CH-Arbeitslosenversicherung. Wo und wie finden Sie eine Stelle Beziehungen, "Vitamin-B" Nützen Sie alle vorhandenen Kontakte sowohl privater wie auch geschäftlicher Natur (Freunde, Verwandte, Geschäftsbeziehungen wie Firmen, Kunden, Zweigniederlassungen etc.). Oft bekommt man Arbeitsstellen über zukünftige Kollegen oder spontane Bewerbung. Inserate in Printmedien Besorgen Sie sich Ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse). Die Samstagsausgabe nationaler Zeitungen veröffentlichen Stellenanzeigen. Eine Auswahl der wichtigsten Zeitungen mit Stellenmarkt: NRC Handelsblad Rotterdam De Telegraaf Amsterdam De Volkskrant Amsterdam Haagsche Courant Den Haag Algemeen Dagblad Rotterdam Intermediair Amsterdam NIEDERLANDE_AK_D.doc 22/28 Internet Bekannte Jobsuchmaschinen bieten für Stellenanbieter wie auch Stellensuchende eine Plattform (Stellenanzeiger). Es lohnt sich, diese zu besuchen. Uns bekannt sind die Folgenden: www.carp.nl www.monster.com www.jobbingmall.nl www.jobnews.nl www.vacaturebank.nl www.jobcenter.nl www.medweb.nl (medical) www.clickwork.nl Firmen online Viele Firmen veröffentlichen offene Stellen direkt auf ihren Internetseiten. Grosse Unternehmen bieten Ihnen auch die Möglichkeit, sich als Interessentin einzuschreiben. Sobald eine passende Stelle frei wird, werden Sie direkt von den Personalverantwortlichen kontaktiert. Wichtig zu wissen Befristete Stellen und Teilzeitarbeit sind in den Niederlanden sehr gebräuchlich. Freie Bewerbungen (Spontanbewerbung) enden oft in einem Abschluss eines Arbeitsvertrages. Adressen von möglichen Arbeitgebern finden Sie in Zeitschriften, den Gelben Seiten, im Internet oder über Handelskammern. Arbeiten bei der Hochseeflotte Es wird dringend davon abgeraten, auf gut Glück nach Rotterdam oder Amsterdam zu reisen, um sich auf einem Schiff anheuern zu lassen. Wer als Seemann Arbeit sucht, melde sich bei einer schweizerischen Reederei oder erkundige sich direkt bei Schifffahrtsgesellschaften. Schweizerische Hochseeflotte: www.swiss-ships.ch Bewerbung Die Bewerbung ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen. Damit gerade Ihr Dossier unter der Vielzahl von Bewerbungen beachtet wird, sind das Begleitschreiben sowie der inhaltliche Aufbau des Bewerbungsdossiers von besonderer Wichtigkeit. Das Begleitschreiben Die Standartdokumentation umfasst das Begleitschreiben sowie den Lebenslauf. Das Begleitschreiben ist kurz, prägnant und sachlich abgefasst, maschinengeschrieben und maximal eine A4 Seite lang. Obwohl Niederländer allgemein sehr sprachgewandt sind, sollte Ihre Bewerbung in niederländischer Sprache verfasst werden. Nur manchmal werden in den Anzeigen englischsprachige Bewerbungsschreiben verlangt. In grösseren Firmen und in Grenzregionen ist ebenfalls ein englisches Schreiben möglich. Weisen Sie unbedingt auf Ihre Niederländisch-Kenntnisse hin. Normalerweise beginnt der Brief mit dem Grund für Ihre Bewerbung. Erläutern Sie, weshalb Sie ein geeigneter Kandidat für diese Stelle sind und warum Sie zur Ausübung der betreffenden Tätigkeit in diesem Unternehmen motiviert sind. Am Schluss des Schreibens ist der Vermerk üblich, dass man gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit ist. Die Motivation Ihrer Bewerbung gehört zu den wichtigsten Auswahlkriterien. NIEDERLANDE_AK_D.doc 23/28 Aufbau des Lebenslaufes Ihr Lebenslauf sollte die nachstehenden Informationen enthalten (in dieser Reihenfolge): • Angaben zur Person, wie Name, Adresse, Zivilstand • Ausbildung ohne Abschluss (einschliesslich betriebliche Kurse) • Berufserfahrung mit genauen Daten • Hobbies, Freizeitaktivitäten Die niederländischen Personalverantwortlichen mögen sehr sachliche, auf Fakten basierende Lebensläufe. Den Hobbies und dem sozialen Engagement wird grosse Bedeutung beigemessen. Es empfiehlt sich, sie in Ihrem Lebenslauf zu erwähnen. Versuchen Sie dabei, die Relevanz für die angebotene Stelle so prägnant wie möglich herauszuheben (Mannschaftssportarten sind beispielsweise ein Hinweis auf Teamfähigkeit). Musterlebenslauf Ein Muster für eine europäische Bewerbung finden Sie auf den Europass-Seiten für die Transparenz beruflicher Qualifikationen der Europäischen Kommission. Die Zeugnisse Im ersten Bewerbungsschritt werden Arbeitszeugnisse und Diplome nicht beigelegt. Sie werden bei Interesse vom Arbeitgeber angefordert, oder werden zum Bewerbungsgespräch mitgenommen. Wichtige Adressen + | Schweiz. Verband für Berufsberatung - Praktische Tipps für Stellensuche und Bewerbung Beustweg 14, Postfach 1172, 8032 Zürich +41 (0)44 266 11 11, Fax +41 (0)44 266 11 00 svb@svb-asosp.ch www.be-werbung.ch/ Beschreibung Berufsbilder Schweiz und Nachbarstaaten www.berufskunde.ch Unterstützung durch unseren Beratungsdienst Wenn Sie bei der Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Durch unsere Erfahrung in der Beratung von Stellensuchenden können wir Ihnen • speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben • den Kontakt zu einer Eures-Beraterin oder einem Eures-Berater herstellen • Adressen von Arbeitgebern zustellen • Adressen von weiteren Institutionen (Handelskammern, Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaften etc.) weitergeben Damit wir Sie optimal unterstützen können, senden Sie uns bitte einen aktuellen Lebenslauf und ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben: • was haben Sie bereits unternommen, um eine Stelle zu finden • in welchem Berufsfeld, wo (örtlich) und wann möchten Sie arbeiten • wie gut sind Ihre Niederländisch- resp. Englischkenntnisse (wenn vorhanden, Sprachdiplom beilegen) Wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren. NIEDERLANDE_AK_D.doc 24/28 Arbeitsbedingungen Arbeitszeiten Das Gesetz schreibt eine maximale Arbeitszeit von 9 Stunden täglich und 45 Stunden wöchentlich vor. Da jedoch die jährliche Arbeitszeit von 520 Stunden pro Person nicht überschritten werden darf, beträgt die durchschnittliche Arbeitswoche 40 Stunden. Normalerweise ist die Arbeitswoche in fünf Tage untergliedert. Das Gesetz schreibt ausserdem einen arbeitsfreien Tag vor, der normalerweise der Sonntag ist. Sollte aus Glaubensgründen der Ruhetag auf einen anderen Tag fallen, so kann ggf. auf den Freitag oder Samstag ausgewichen werden. Die maximale Arbeitszeit darf zur Ausführung bestimmter Aktivitäten oder in gewissen Ausnahmefällen überschritten werden. Nationale Arbeitsverwaltung: www.werk.nl Ferien, Urlaub In der Regel ist in Gesamtarbeitsverträgen festgelegt, wie viel Ferientage einem Arbeitnehmer zustehen. Auf jeden Fall gilt das gesetzliche Minimum. Die gesetzliche Mindestdauer pro Jahr ist das Vierfache der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 20 Ferientage zu je acht Stunden. Die meisten Gesamtarbeitsverträge garantieren andere Zahlen als die gesetzlich vorgeschriebenen Ferientage. Die Zahl schwankt zwischen 20 und 30 Tagen bei Vollzeitbeschäftigung. Jugendlichen wie auch älteren Arbeitnehmenden können zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Die Arbeitnehmer/innen haben, ungeachtet der Höhe des Lohns, einen Anspruch auf eine Mindesturlaubszulage (Feriengeld) von 8% des Bruttolohns. Löhne, Gehälter Bruttolohn Die Niederlande kennen für alle Berufskategorien gesetzlich festgelegte Mindestlöhne. Anspruch darauf machen können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwischen 23 und 65, die mindestens einen Drittel der normalen Arbeitsstunden arbeiten. Für jüngere Beschäftigte sieht das niederländische Gesetz einen Brutto-Mindestlohn vor. Dieser sieht wie folgt aus: Alter Monatslohn in Euro exkl. Urlaubsgeld ab 23 1264.80 ab 22 1075.10 ab 21 917.00 ab 20 777.85 ab 19 664.00 Nettolohn Dieser Lohn setzt sich aus Bruttolohn abzüglich Sozialabgaben und Steuern zusammen. Für nähere Angaben über den zu erwartenden Lohn wende man sich an den Arbeitgeber, die Gewerkschaften des betreffenden Wirtschaftszweiges oder an den „Dienst Collectieve Arbeidsvoorwaarden“, des Ministeriums für Arbeit und Soziales („Ministerie voor Sociale Zaken en Werkgelegenheid“, Postbus 90 801 in NL-2509 LV Den Haag). Die UBS veröffentlicht unter dem Titel "Preise und Löhne" einen Kaufkraft- und Lohnvergleich rund um die Welt: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html NIEDERLANDE_AK_D.doc 25/28 Lebenskosten, Steuern Gilt in meinem Residenzland der Euro? Die Fragen nach dem Finanziellen spielen nicht erst heute eine zentrale Rolle. In diesem Kapitel sollen Sie Antworten zu Geld, Lebenshaltungskosten sowie über die zu erwartenden Steuern und Abgaben erhalten. Geld, Währung Euro (EUR = €) zu 100 Cent. Noten: 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 ; Euro Münzen: 2 und 1 Euro, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent. Währungsrechner: www.oanda.com Lebenshaltungskosten, Budget In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen verfügen wir über einen Vergleich der Lebenskosten Schweiz (gleich 100 %) zum gewünschten Zielstaat. Eine Gesamtpublikation aller Zahlen ist aus Urheber rechtlichen Gründen nicht zulässig. Sie können bei uns telefonisch, schriftlich oder elektronisch die Zahlen zu Ihrem künftigen Residenzland abfragen. Zum besseren Verständnis ist die nachfolgende Erklärung wichtig: EDA: Repräsentativer Lebensstil in der Hauptstadt mit einem hohem Anteil von Markenprodukten aus der Schweiz/Westeuropa UBS: Urbaner Lebensstil mit westeuropäischem Konsumverhalten und Familienwohnung OECD: Allgemeines Preisniveau für Konsumgüter und Dienstleistungen (Kaufkraft- und Wechselkurs bereinigt) A&S: Lebenskosten-Index für Neuankömmlinge und Auslandaufenthalter/innen im ersten Jahr (gewichteter Mittelwert mit Halbjahrestrend). Lebenskosten EDA UBS OECD +1.3 A&S 86.6 82.5 79.2 80.5 (Basis: Schweiz=100) Wenn Sie sich ein Bild über die lokalen Einzelpreise (Lebensmittel, Haushalt, Wohnung, öffentlicher Verkehr, etc.) machen möchten, ist ein Augenschein vor Ort sehr zu empfehlen. Einen gewissen Einblick vermitteln auch die Inserate in der Lokalpresse. Kaufkraft- und Lohnvergleich: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html Steuern Sobald Sie in den Niederlanden Wohnsitz nehmen, zahlen Sie über Ihr weltweites Einkommen Steuern (unbeschränkte Steuerpflicht). Ob Sie als Steuerinländer gelten, hängt vom Aufenthaltsort ab (haben Sie einen ständigen Wohnsitz in den Niederlanden, wo leben Ehepartner und Kinder, welche sozialen und wirtschaftlichen Bindungen gibt es). Das niederländische Steuersystem ist sehr umfassend und die Steuern hoch. Sowohl die Einkommensteuer wie auch die vorgeschriebenen Sozialabgaben werden direkt vom Arbeitgeber überwiesen. Eidgenössische Steuerverwaltung: www.estv.admin.ch Niederländische Steuerverwaltung: www.belastingdienst.nl NIEDERLANDE_AK_D.doc 26/28 Einkommenssteuer Nach dem niederländischen Steuersystem verfügt man über drei steuerpflichtige Einkommen. Jedes dieser Einkommen wird einer Box zugeordnet und jede Box hat ihren eigenen Steuersatz. Box I Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum Progressiver Steuersatz mit vier Progressionsstufen. Pro Stufe gilt ein fester Steuersatz. Box II Gewinn aus wesentlichen Beteiligungen Box III Einkünfte aus Sparguthaben und Geldanlagen (Vermögenssteuer) Mehrwertsteuer (BTW) 19% Waren und Dienstleistungen 6% Lebensmittel und andere wichtige Produkte (u.a. Medikamente, Hoteldienstleistungen, öffentliche Verkehrsmittel, Kino-/Museeneintritte, Zeitschriften/Bücher) Doppelbesteuerung Zwischen der Schweiz und den Niederlanden besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Fragen beantwortet die zuständige Fachstelle: + Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern Tel +41 (0)31 322 71 29 Fax +41 (0)31 324 83 71 dba@estv.admin.ch www.estv.admin.ch/data/dba/d/index.htm Vorsorge, Versicherungen Sie befinden sich auf der letzten Etappe auf Ihrer Informationsreise über Ihr künftiges Residenzland. Den Fragen im Bereich der sozialen Sicherheit gilt es genügend Zeit und Beachtung zu schenken. Wenn Sie sich heute darüber Klarheit verschaffen, können Sie ruhiger an Ihre Zukunft im Gastland denken. Die Materie ist sehr komplex. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten direkt die jeweils angegebenen Fachspezialisten zu kontaktieren. Sozialsystem Die fortschrittlichen Arbeiterschutzgesetze bieten ein fast lückenloses Sozialversicherungssystem, das allerdings relativ hohe Prämien erfordert. Ausländische Staatsangehörige sind den Niederländern in der Sozialversicherung gleichgestellt. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, sind Sie grundsätzlich in den Volksversicherungen pflichtversichert. Volksversicherungen sind das AOW (Altersrentenversicherung), das AKW (Kindergeld), das ANW (Hinterbliebenenleistung) und das AWBZ (Versicherung gegen ausserordentliche Krankheitskosten). Sie müssen somit über Ihr Einkommen Volksversicherungsbeiträge zahlen. Arbeitnehmer müssen zurzeit mit Sozialabzügen von ca. 30 % vom Bruttolohn rechnen. Kindergeld (AKW) In den Niederlanden bezahlt die Sociale Verzekeringsbank Kindergeld, um einen Teil der anfallenden Kosten für Erziehung der Kinder zu tragen. NIEDERLANDE_AK_D.doc 27/28 Sie können einen Antrag auf Kindergeld stellen, wenn Sie Kinder haben und in den Niederlanden wohnen. Es kann auch Anspruch entstehen, wenn Sie für einen niederländischen Arbeitgeber im In- oder Ausland tätig sind. Für die Algemene Kinderbijslagwet (allgemeine Kinderzulagenversicherung) werden keine Prämien erhoben. Broschüre Kindergeld: www.svb.nl/Images/9160DZ_0904_tcm67-44606.PDF Sozialversicherungsabkommen Zwischen den Niederlanden und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Es bezweckt die Gleichstellung schweizerischer Staatsangehöriger in den Niederlanden und niederländischer Staatsangehöriger in der Schweiz hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten aufgrund der vom Abkommen erfassten Versicherungsgesetze. Weitere Auskünfte erteilen die Schweizerische Botschaft in Den Haag, das Schweizerische Generalkonsulat in Amsterdam, das Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, oder die Sociale Verzekeringsbank in Amsterdam. Altersvorsorge, Invalidität Das gesetzliche Rentenalter beträgt in den Niederlanden 65 Jahre. Die Niederlande verfügen über ein solides Rentensystem, das in vielen anderen europäischen Ländern Vorbildfunktion hat. Es ruht auf drei Pfeilern: • dem Altersgesetz (AOW - Altersruhegeld) • der Zusatzrentenregelung des Arbeitgebers • dem Notgroschen: Geld, das Menschen für das Alter angespart haben. Jede Person die in den Niederlanden arbeitet, bezahlt Sozialversicherungsbeiträge. Die meisten werden Ihnen direkt vom Lohn abgezogen. Freiwillige AHV/IV Seit 1. April 2001 ist der Beitritt zur Freiwilligen AHV für Personen mit Wohnsitz in einem EU15-Staat nicht mehr möglich. Wer bereits vorher dort gewohnt hat und der freiwilligen Versicherung beigetreten ist, kann noch bis 2007 versichert bleiben (Personen über 50: bis zum Rentenalter). Ausnahme sind Studierende, die in der Schweiz weiterhin angemeldet bleiben. Diese können den jährlichen Pauschalbetrag bei der Schweizer Vertretung im EU15-Land einbezahlen und bleiben so weiterhin in der Schweiz AHV/IV versichert. Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer AHV Ausgleichskasse. Für nähere Auskünfte : + Bundesamt für Sozialversicherung, Abteilung AHV/EO/EL Effingerstrasse 20, 3003 Bern +41 (0)31 322 90 93 www.ofas.admin.ch/ahv/aktuell/d/index.htm © 27.03.2007 10:14:23 bnj NIEDERLANDE_AK_D.doc 28/28