Niederlande

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Niederlande
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confédération suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun Svizra
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Dossier
Niederlande
Leben
Arbeiten
Sprachaufenthalt, Studium
Ruhestand
7/2006
Niederlande
Über dieses Dossier
Inhalt
Niederlande ...........................................................................................2
Über dieses Dossier ..........................................................................2
Inhalt.......................................................................................2
Zweck ......................................................................................5
Rechtlicher Hinweis ....................................................................5
Wir ..........................................................................................5
Abkürzungen und Adressen .........................................................6
Land und Leute................................................................................8
Links zu Websites ......................................................................8
Geographie ...............................................................................8
Klima .......................................................................................9
Geschichte................................................................................9
Staatsform ............................................................................. 10
Bevölkerung ........................................................................... 11
Sprache ................................................................................. 11
Religion, Seelsorge .................................................................. 11
Masse, Gewichte, Zeit .............................................................. 12
Energieversorgung................................................................... 12
Verkehr .................................................................................. 12
Fahrrad ........................................................................... 12
Strasse ............................................................................ 12
Schiene ........................................................................... 12
Flugverkehr ...................................................................... 12
Schifffahrt ........................................................................ 12
Vorbereitung, Umzug, Abmeldung .................................................... 12
Reisehinweise ......................................................................... 12
Impfungen ....................................................................... 13
Abmeldung ............................................................................. 13
Umzugsgut ............................................................................. 13
Einfuhrdeklaration (Steuerfreibetrag) ................................... 13
Einfuhr von Fahrzeugen ............................................................ 13
Einfuhrdeklaration ............................................................. 13
Andere Einfuhren..................................................................... 14
Devisen ........................................................................... 14
Haustiere ......................................................................... 14
Sonstige Tiere .................................................................. 14
Vertretungen Niederlande in der Schweiz .................................... 14
Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 15
Einreise .................................................................................. 15
Besondere Einreisevorschriften............................................ 15
Anmeldung ............................................................................. 15
Vor Ort ............................................................................ 15
Immatrikulation ................................................................ 15
NIEDERLANDE_AK_D.doc
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Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 16
Arbeitsbewilligung.................................................................... 16
Studium, Sprachaufenthalt........................................................ 16
Ruhestand .............................................................................. 17
Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 17
Schweizer in den Niederlanden............................................ 17
Leben in den Niederlanden .............................................................. 17
Wohnen ................................................................................. 18
Führerschein ........................................................................... 18
Bildung, Schulen...................................................................... 18
Internationale Schulen ....................................................... 18
Erasmus Programm ........................................................... 19
Schulsystem..................................................................... 19
Gesellschaft, Kultur.................................................................. 19
Fernsehen und Radio ......................................................... 19
Presse ............................................................................. 19
Einbürgerung .......................................................................... 20
Geburt............................................................................. 20
Adoption .......................................................................... 20
Option ............................................................................. 20
Verleihung ....................................................................... 20
Arbeiten in den Niederlanden ........................................................... 20
Wirtschaft, Arbeitsmarkt ........................................................... 20
Wirtschaft ........................................................................ 20
Arbeitsmarkt .................................................................... 21
Arbeitsvermittlung ................................................................... 21
Öffentliche Vermittlung ...................................................... 21
Individuelle Vermittlung ..................................................... 22
Stellensuche ........................................................................... 22
Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 22
Wichtig zu wissen.............................................................. 23
Arbeiten bei der Hochseeflotte ............................................ 23
Bewerbung ............................................................................. 23
Das Begleitschreiben ......................................................... 23
Aufbau des Lebenslaufes .................................................... 24
Musterlebenslauf ............................................................... 24
Die Zeugnisse................................................................... 24
Wichtige Adressen ............................................................. 24
Unterstützung durch unseren Beratungsdienst ............................. 24
Arbeitsbedingungen ................................................................. 25
Arbeitszeiten .................................................................... 25
Ferien, Urlaub................................................................... 25
Löhne, Gehälter....................................................................... 25
Bruttolohn........................................................................ 25
Nettolohn......................................................................... 25
Lebenskosten, Steuern ................................................................... 26
Geld, Währung ........................................................................ 26
Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 26
Steuern.................................................................................. 26
Einkommenssteuer ............................................................ 27
Mehrwertsteuer (BTW)....................................................... 27
Doppelbesteuerung .................................................................. 27
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Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 27
Sozialsystem........................................................................... 27
Kindergeld (AKW).............................................................. 27
Sozialversicherungsabkommen............................................ 28
Altersvorsorge, Invalidität......................................................... 28
Freiwillige AHV/IV ............................................................. 28
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Zweck
Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen
der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot
richtet sich in erster Line an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und
dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gültigkeit haben.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der
Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen
korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die
angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten
weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Personenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden.
Wir
Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte,
Auswanderung und den Austausch von Stagiaires.
Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen
Bundesamt für Migration BFM
Auswanderung und Stagiaires
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
+
Quellenweg 9 in Wabern/Bern
+41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93
|
swiss.emigration@bfm.admin.ch
www.swissemigration.ch
Wir haben gleitende Arbeitszeit.
Sie erreichen uns am besten von Mo - Fr
09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00
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Abkürzungen und Adressen
AHV/IV
+
ASO
+
|
BBT
+
BFM
|
+
|
BSV
+
|
BAG
+
|
BVG
CRUS
+
|
EDA
+
|
EFTA
EG
EICS
+
|
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Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV)
Adressen der einzelnen Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten des Telefonbuchs oder im Internet
www.ahv.ch
Auslandschweizer-Organisation
Alpenstrasse 26, 3000 Bern 6
+41 (0)31 356 61 00, Fax +41 (0)31 356 61 01
info@aso.ch
www.aso.ch/
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
Effingerstrasse 27, 3003 Bern
+41 (0)31 322 21 29, Fax +41 (0)31 324 96 15
info@bbt.admin.ch
www.bbt.admin.ch
Bundesamt für Migration BFM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern
+41 (0)31 325 11 11
info@bfm.admin.ch
www.bfm.admin.ch
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld Internationale
Angelegenheiten, Bereich Abkommen
Effingerstrasse 20, 3003 Bern
+41 (0)31 322 90 34, Fax +41 (0)31 322 37 35
international@bsv.admin.ch
Startseite des BSV: www.bsv.admin.ch
Sozialversicherungsfragen CH->EU: www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch
Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern
Schwarzenburgstrasse 165, 3097 Liebefeld-Bern
+41 (0)31 324 92 31, Fax: +41 (0)31 323 37 72
info@bag.admin.ch
www.bag.admin.ch
Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge
Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS
Sennweg 2, 3012 Bern
Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Stipendien und Austauschprogramme - Studium im Ausland - Bildungsprogramm ERASMUS
+41 (0)31 306 60 44 (8.30 - 11.30 Uhr), Fax: +41 (0)31 302 68 11
iud@crus.ch
www.crus.ch
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern
+41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41
info@eda.admin.ch
www.eda.admin.ch
Europäische Freihandelsassoziation
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Europäische Gemeinschaft
In diesem Dossier wird grundsätzlich der Begriff „EU“ verwendet.
Euro Info Center Schweiz EICS
Postfach 492, 8035 Zürich
Stampfenbachstrasse 85 in Zürich
+41 (0)44 365 54 54
Fax +41 (0)44 365 54 11
eics@osec.ch
www.osec.ch/rootcollection;internal&action=buildframes.action
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ENIC NARIC
+
|
ESTV
+
|
EU
EU15
EU+10
EURES
EWR
FZA
IB
GEKVG
OSEC
+
|
+
|
+
|
RAV
seco
+
|
Soliswiss
+
|
Informationsstelle für Anerkennungsfragen, Swiss ENIC
c/o CRUS, Sennweg 2, 3012 Bern
+41 31 306 60 32, Fax: +41 31 302 68 11
christine.gehrig@crus.ch
www.crus.ch/engl/enic
Eidgenössische Steuerverwaltung
Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen
Eigerstrasse 65, 3003 Bern
+41 (0)31 322 71 29, Fax: +41 (0)31 324 83 71
dba@estv.admin.ch
www.estv.admin.ch
Europäische Union
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern 1
www.europa.eu.int
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern 1
EURopean Employment Services
Netz der Europäischen Arbeitsverwaltungen
www.europa.eu.int/eures/index.jsp
Europäischer Wirtschaftsraum
EU-Staaten und EFTA-Staaten exkl. Schweiz
Freizügigkeitsabkommen (Abkommen über die Personenfreizügigkeit
Schweiz – EU)
Integrationsbüro EDA/EVD, Bundeshaus Ost, 3003 Bern
+41 (0)31 322 22 22, Fax +41 (0)31 312 53 17
europa@seco.admin.ch
www.europa.admin.ch
Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, 4503 Solothurn
+41 (0)32 625 48 20, Fax +41 (0)32 625 48 29
info@kvg.org
www.kvg.org
OSEC Business Network Switzerland
Stampfenbachstrasse 85, Postfach 492, 8035 Zürich
+41 (0)44 365 51 51, Fax +41 (0)44 365 52 21
info@osec.ch
www.osec.ch
Regionale Arbeitsvermittlung - Anlaufstelle für Arbeitslose
www.rav.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft seco
Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung
Bundesgasse 8, 3003 Bern
+41 (0)31 322 28 35, Fax +41 (0)31 323 56 78
info@seco.admin.ch
Stellensuche oder Arbeitslosigkeit:
www.treffpunkt-arbeit.ch
Solidaritätsfonds der Auslandschweizer
Gutenbergstrasse 6, 3011 Bern
+41 (0)31 381 04 94
info@soliswiss.ch
www.soliswiss.ch
1
Betrifft nur den von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Teil der Insel
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swissemigration
ZAS
+
(Zentrale Ausgleichsstelle)
|
Der Schweizerische Auswanderungsdienst beim Bundesamt für Migration.
Mehr unter "wir"
Schweizerische Ausgleichskasse/IV-Stelle für Versicherte im Ausland
Av. Edmond-Vaucher 18, Case postale 3100, 1211 Genève 2
+41(0)22 795.91.11, Fax +41(0)22 797.15.01
www.avs-aiinternational.ch/ccv12_cdc/csc.php?elid=2568&action=2003124
www.avs-ai-international.ch
Land und Leute
Über Ihr künftiges Residenzland finden Sie eine Fülle von interessanten Angaben im
Internet und/oder durch die Konsultation von Büchern und Zeitschriften im Buchhandel.
Links zu Websites
Besonders interessant haben wir den Besuch nachfolgender Webseiten erlebt.
Freie Enzyklopädie „Wikipedia“
Länderinfos Deutsches Auswärtiges Amt
Landeskundliche Informationsseiten
Länderberichte des seco
World Sites Atlas, englisch
Länderrapporte, englisch
www.de.wikipedia.org
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Niederlande.html
www.inwent.org/v-ez/lk/laender.htm
www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Länderinfos
www.sitesatlas.com
www.countryreports.org
Geographie
Die Niederlande grenzen im Norden und Westen an die Nordsee, im Süden an Belgien
und im Osten an Deutschland. Die Bodenfläche beträgt 41'528 km² (Schweiz: ca. 41'300
km²). Zum Königreich der Niederlande gehören die weitgehend autonomen Niederländischen Antillen und Aruba mit 1'011 km². Das Land besteht zum grössten Teil aus Tiefebenen. Über ein Viertel des Landes liegt unter dem Hochwasserstand des Meeres und der
Flüsse. Nur im Südosten, in der Provinz Limburg, gibt es Hügel bis zu 323 m ü. M. (Ausläufer der Ardennen). Grösste Ausdehnung West-Ost 200 km, Nord-Süd 300 km. Die
Hauptflüsse Rhein und Maas (Meuse) haben viele Mündungsarme. Zahlreiche Kanäle ergänzen das meist schiffbare Flusssystem. Die Küste ist stark gegliedert. Die Waldfläche
umfasst 304'100 ha.
World Fact Book: www.cia.gov/cia/publications/factbook/geos/nl.html
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Klima
Das Klima ist ausgeglichen aber regnerisch, mit viel Wind, Bewölkung, Nebel, milden Wintern und kühlen, feuchten Sommern (129 Regentage pro Jahr). Sehr hohe oder tiefe Temperaturen werden selten verzeichnet, wohl aber oft - vor allem in den Küstenprovinzen bei
Windrichtungswechsel - plötzliche starke Temperaturschwankungen. Der meiste Regen
fällt in den Monaten Oktober bis Januar im Küstengebiet; am trockensten ist es im Mai und
Juni. Der Osten und besonders der Südosten des Landes sind am regenärmsten, wo es
im Sommer wesentlich wärmer und im Winter bedeutend kälter werden kann als in den
übrigen Gebieten.
Das Wetter in die Niederlande: www.climate-zone.com/climate/netherlands
Geschichte
1568
Beginn des Aufstands gegen die spanische Herrschaft
1579
Sieben Provinzen vereinigen sich zur Republik (der Niederlande)
1581
Lossagung vom Hause Habsburg (damit unabhängig von Spanien)
1648
Westfälischer Frieden (Unabhängigkeit der Niederlande vom Reich), Antillen werden niederländische Kolonie
1795
Französischer Vasallenstaat (Batavische Republik)
1813
Erneute Unabhängigkeit der Niederlande
1815
Wilhelm I König der Vereinigten Niederlande (einschl. Belgiens)
1830
Abtrennung der südlichen Provinzen (Entstehung von Belgien)
1914-18
Im Ersten Weltkrieg neutral
1940 (10.05.) Deutscher Einmarsch – Besetzung bis 1945
1945 (05.05.) Waffenstillstand und vollständige Befreiung des Landes
1948
Unabhängigkeit Indonesien; West-Neuguinea bleibt bis 1962 niederländisch
1948
Minimale Grenzkorrekturen zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland im Raum Elten und Tüddern zugunsten der Niederlande; insgesamt 69 qkm
1949
Gründungsmitglied der NATO
1952
Gründungsmitglied der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und
Stahl)
1953
Grosse Sturmflutkatastrophe, Überschwemmungen auf den Inseln Zeelands und Hollands
1954
Verkündung des Statuts für das Königreich der Niederlande: Suriname und
Niederländische Antillen werden gleichberechtigte Partner der Niederlande
im Reichsverband
1957
Die Niederlande sind Gründungsmitglied der EWG
1975
Unabhängigkeit von Suriname
1980
"Taalunie"-Vertrag mit Belgien: Neue, gemeinsam finanzierte Institution zur
Beförderung der niederländischen (flämischen) Sprache; Koordinierung
von Rechtschreibreformen etc.
1980
Beatrix wird Königin der Niederlande nach Abdankung ihrer Mutter Juliana
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1982
"Akkoord van 1982" (Abkommen von Wassenaar): Grundlegende Veränderungen in Einkommens-, Arbeits-, Sozialpolitik.
Weitgehende Tarifautonomie. Begründung des sog. "Poldermodel". (Immer neu zu suchender Konsens zwischen Regierung und Tarifparteien soll
Wirtschaftsreform fördern und Arbeitnehmer sozial absichern durch u.a.
Lohnmässigung und Flexibilität der Arbeit sowie Entgegenkommen der
Wirtschaft in sozialen Fragen)
1983
Verkündung "Nieuwe Grondwet" (neue Verfassung, ohne grundlegende
institutionelle Änderungen)
1983
Senkung des aktiven und passiven Wahlalters auf 18 Jahre
1986
Aufspaltung der Antillen in Aruba und Rest-Antillen (Reichsverband bleibt
bestehen)
1994
Erstes Kabinett Kok: Regierungskoalition aus PvdA, D66 und VVD (Sozialdemokraten, Linksliberale und Rechtsliberale). Erste niederländische
Regierung ohne Beteiligung einer konfessionellen Partei. Christdemokraten nach fast 80 Jahren ununterbrochener Regierungsbeteiligung erstmals
in Opposition.
2002 (06.05.) Ermordung des populistischen Politikers Pim Fortuyn, dessen Protestpartei
LPF in den Wahlen zur Zweiten Kammer vom 15.05. zahlreiche Sitze erringt und danach Mitglied der Koalitionsregierung aus CDA und VVD wird
(Kabinett Balkenende I)
2003 (22.01.) Nach innerparteilichen Querelen in der LPF Bruch der Koalition, Neuwahlen bringen Gewinne der Altparteien und erhebliche Verluste für LPF.
Neue Koalitionsregierung (Balkenende II) mit CDA, VVD, D66
2004 (01.01.) Niederländischer
Generalsekretär
2004
Aussenminister
de
Hoop
Scheffer
wird
NATO-
Niederlande übernehmen EU-Vorsitz
Quelle: Auswärtiges Amt DE
A brief history of the Netherlands: www.history-netherlands.nl
Staatsform
Konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarischer Grundlage. Königin Beatrix regiert
das Land seit 1980. Das Parlament („Generalstaaten“) besteht aus zwei Kammern:
•
•
Erste Kammer oder Senat mit 75 Abgeordneten, die in gestaffelter indirekter Wahl
durch die Vertretungen der Provinzen („Provinzialstaaten“) gewählt werden;
Zweite Kammer mit 150 direkt vom Volk gewählten Abgeordneten.
Provinzen und Gemeinden haben nur beschränkte eigene Befugnisse. Seit 2002 ist Jan
Peter Balkenende Ministerpräsident.
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Aussenministerium: www.minbuza.nl
Parlament: www.parlement.nl
Die Regierung: www.government.nl
Bevölkerung
Einwohnerzahl Mai 2005: 16,3 Mio. Mit 480 Personen pro km² sind die Niederlande eines
der am dichtesten besiedelten Länder der Welt. Fast die Hälfte der Bevölkerung ist in den
beiden westlichen Küstenprovinzen Nord- und Südholland konzentriert, dem eigentlichen
„Holland“, wie fälschlicherweise oft das ganze Land genannt wird. Dort liegen auch die drei
grössten Städte (Stand: Ende 2003): die Hauptstadt Amsterdam (736'562 Einwohner),
Rotterdam (599'651) und der Regierungssitz Den Haag (463'826 Einwohner).
Statistisches Zentralamt: www.cbs.nl
Sprache
Die niederländische Sprache geht auf das Friesische, Niederfränkische und Sächsische
zurück. Noch heute sprechen mehr als 300'000 Einwohner/innen der Provinz Friesland
das stark vom Niederländischen abweichende Friesisch. Mit einem grossen Teil der Bevölkerung ist eine Verständigung in deutscher und englischer Sprache möglich. Französisch oder Italienisch sind nicht geläufig.
Religion, Seelsorge
Die Glaubensfreiheit ist gewährleistet. Gemäss Schätzungen 2001 sind ca. 31 % der Bevölkerung römisch-katholisch. Etwa 21 % gehören zu den wichtigsten reformierten Kirchen
(Niederländische reformierte Kirche, Calvinisten, Lutheraner, etc.), 9 % zu anderen Religionen; rund 40 % sind konfessionslos.
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Masse, Gewichte, Zeit
Metrisches System (wie in der Schweiz).
Energieversorgung
Stromspannung: 220-230V/50Hz (wie in der Schweiz). Stecker/Steckdosen: UniversalStecker Typ C (wie in der Schweiz), in älteren Gebäuden gibt es noch „Schuko“Steckdosen vom Typ F.
World Electric Guide: www.kropla.com
Verkehr
Fahrrad
In den Niederlanden zählt das Fahrrad neben Eisenbahn und Auto zu einem der wichtigsten Fortbewegungsmittel, vor allem in den Großstädten. In Amsterdam steht das Fahrrad
sogar an erster Stelle!
Strasse
Das Strassennetz ist gut ausgebaut und unterhalten, jedoch stehen viele Niederländer
während den Hauptverkehrszeiten regelmässig im Stau.
Schiene
Das Ministerium für Verkehr und Wasserstrassen ist intensiv bemüht, das dichte Eisenbahnnetz zu optimieren, vor allem hinsichtlich Verspätungen.
Flugverkehr
Der interkontinentale Flughafen Amsterdam-Schiphol unterhält Flugverbindungen mit aller
Welt. Der Flughafen Rotterdam-Zestienhoven dient vor allem dem europäischen Nahverkehr.
Schifffahrt
Rotterdam ist der zweitgrösste Schiffshafen der Welt und Ausgangspunkt für die Schifffahrt auf dem Rhein, dem meistbefahrenen Strom der Erde.
Verkehrswege: www.mappy.ch
Nationale Eisenbahngesellschaft: www.ns.nl
Fluggesellschaft KLM: www.klm.com
Vorbereitung, Umzug, Abmeldung
Sie haben sich zum Ziel gesetzt, in die Niederlande beruflich tätig zu werden. Über Land
und Leute verfügen Sie über ausreichende Informationen. Nun ist es Zeit für den ersten
Schritt auf dem Weg der Vorbereitung. Adressen und Zuständigkeiten der ausländischen
Vertretungen in der Schweiz finden Sie im Verzeichnis des EDA. Mehr erfahren Sie auch
über unser EU-Dossier.
Reisehinweise
In den Reisehinweisen des EDA finden Sie wichtige Informationen, welche Sie unbedingt
bereits in der Vorbereitungsphase mit einbeziehen sollten.
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Impfungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Beachten Sie jedoch die Angaben für Impfempfehlungen.
+
EDA Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern
+41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41
www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.html
Abmeldung
Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, oder Sie sich in den Niederlanden für einen 1
Jahr übersteigenden Aufenthalt niederlassen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer letzten
Wohngemeinde abmelden. Für kürzere Auslandaufenthalte, oder wenn Sie den Lebensmittelpunkt in der Schweiz beibehalten möchten, erkundigen Sie sich vor der Ausreise bei
der lokalen Einwohnerkontrolle über die Meldebedingungen.
Umzugsgut
Haushaltsübliches Übersiedlungsgut und Heiratsgut darf zoll- und steuerfrei eingeführt
werden. Damit Sie Ihr Umzugsgut in die Niederlande importieren können, benötigen Sie
eine Bewilligung (Licence). Beantragen Sie diese Bewilligung rechtzeitig beim
Zollbüro Ihres zukünftigen Wohnortes. Mit dem Gesuch müssen Sie auch eine Inventarliste sämtlicher Güter, welche Sie übersiedeln wollen, beilegen. Die Bewilligung wird in der
Regel unter folgenden Konditionen erteilt: Sie müssen den Nachweis erbringen, mehr als
ein Jahr ausserhalb der EU gelebt zu haben (z.B. mit Niederlassungsbewilligung oder
Abmeldebescheinigung der Einwohnerkontrolle, Mietvertrag etc.) und das Umzugsgut
mindestens 6 Monate genutzt zu haben (bei hochwertigen und originalverpackten Gütern
müssen Kaufbelege vorgelegt werden). Das zollfrei eingeführte Umzugsgut darf innerhalb
von 12 Monaten nach Einreise nicht verkauft werden. Ausnahme: Sie melden dies der zuständigen Zollbehörde. Diese entscheidet danach, ob Sie noch Taxen bezahlen müssen.
Einfuhrdeklaration (Steuerfreibetrag)
Nach Ihrer Einreise in die Niederlande muss das importierte Umzugsgut beim Zoll angemeldet werden. Die hierfür benötigten Dokumente (ENIG Documents), können Sie wiederum beim Zollbüro Ihres zukünftigen Wohnortes beziehen. Die Zollbefreiung endet nach 12
Monaten.
Niederländische Zollbehörden: www.belastingdienst.nl
Zollverordnung der EU: http://europa.eu/scadplus
Schweizer Zoll: www.ezv.admin.ch/index.html
Einfuhr von Fahrzeugen
Wenn Sie Ihren Wagen oder Ihr Motorfahrzeug in die Niederlande einführen wollen, gelten
die gleichen Bedingungen wie für Ihr Umzugsgut.
Einfuhrdeklaration
Bei einer definitiven Übersiedlung muss das Motorfahrzeug unverzüglich nach der Einfuhr
zur Verzollung angemeldet und der niederländische Fahrzeugausweis (kentekenbewijs)
beantragt werden. Weitere Infos erhalten Sie über folgende Webseiten:
Niederländische Zollbehörden: www.belastingdienst.nl
EU-Fahrzeugimport: http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/citizens/addresses/nl/car/nl.html
NIEDERLANDE_AK_D.doc
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Andere Einfuhren
Devisen
Es bestehen keine Devisenvorschriften. Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln sind frei.
Haustiere
Haustiere dürfen nur in die Niederlande eingeführt werden, wenn sie nicht für den Verkauf
bestimmt sind. Ihr Haustier muss vor der Einreise von einem anerkannten Tierarzt in der
Schweiz untersucht werden. Folgende Angaben müssen im so genannten "pet passport"
(Tierpass) enthalten sein:
• Eine Erklärung des Tierarztes (in Deutsch, Französisch, Englisch oder Niederländisch),
dass Ihr Tier gegen Tollwut geimpft wurde und an keinen Krankheiten leidet
• Impfdaten (das Tier muss spätestens 30 Tage vor Einreise geimpft worden sein respektiv die Impfung darf nicht älter als 12 Monate alt sein.)
• Eine Beschreibung des Tiers mit Angaben zu Rasse, Geschlecht, Alter, Farbe, Art des
Fells sowie spezielle Markierungen
• Name des Besitzers/der Besitzerin
Die Ausstellung eines Tierpasses kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie
rechtzeitig Ihren Tierarzt.
Falls Sie bei der Einreise keinen Tierpass besitzen, wird Ihr Tier bei der Einreise geimpft
und muss während 30 Tagen in Quarantäne.
Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen: www.intervet.de/Binaries/61_66973.pdf
Sonstige Tiere
Für einige Tiere (u.a. Vögel, Pferde, Kühe, Frettchen, Nerz und Füchse) benötigen Sie für
die Einreise ein Gesundheitszeugnis. Dieses Zeugnis erhalten Sie ebenfalls bei Ihrem
Tierarzt. Fische, Kaninchen, Hasen können eingeführt werden, ohne dass spezielle Massnahmen getroffen werden müssen.
Für weitere Auskünfte:
+
Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern
Allgemeine Auskünfte: +41 (0)31 323 30 33
Einfuhr / Ausfuhr, Haustiere, Fleisch: +41 (0)31 323 85 24
www.bvet.admin.ch/00386
Vertretungen Niederlande in der Schweiz
Die Adresse der Botschaft lautet:
Konsulate bestehen in folgenden Städten: Bern, Basel, Genf, Lugano, Zürich. Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.
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Einreise, Anmeldung, Aufenthalt
Auf Ihrer Informationstour haben Sie die Vorbereitungen abgeschlossen. Nun beginnen
Sie mit den Erkundigungen für die Niederlassung im künftigen Residenzland.
Einreise
Schweizer/innen und deren Familienangehörige können mit einer gültigen Identitätskarte
oder Reisepass ein- und wieder ausreisen. Ein Visum oder ähnliches ist nicht erforderlich.
Als Familienangehörige im Sinne des Abkommens gelten:
der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt
sind oder denen Unterhalt gewährt wird
• die eigenen Verwandten und die Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie,
denen Unterhalt gewährt wird
• im Falle von Studierenden: Der Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Kinder
Der Ehegatte und die Kinder einer zum Aufenthalt berechtigten Person haben Recht auf
Zugang zu Erwerbstätigkeit. Seine Kinder haben zu den gleichen Bedingungen wie die
inländischen Kinder Zugang zum allg. Unterricht, zu Lehrlings- oder Berufsausbildungen.
•
Besondere Einreisevorschriften
Für Familienangehörige mit einer anderen als einer EU15- oder Schweizer Staatsbürgerschaft und für entsandte Arbeitnehmer/innen von Nicht-Vertragsstaaten von Unternehmen
mit Sitz in der Schweiz oder der EU15, kann nach wie vor ein Visum verlangt werden. Bitte
erkundigen Sie sich dazu direkt bei der für den Wohnsitz dieser Person zuständigen Vertretung Niederlande.
Anmeldung
Vor Ort
Wenn Sie im Besitz eines gültigen Ausweispapiers (Identitätskarte oder Pass) sind, können Sie problemlos nach Niederlande einreisen. Möchten Sie sich länger als drei Monate
in den Niederlanden aufhalten, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen nach Einreise
bei der Ausländerpolizei (Vreemdelingenpolitie) Ihres Wohnortes anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Immatrikulation
Wenn Sie beabsichtigen während mehr als zwölf Monaten in die Niederlande Wohnsitz zu
nehmen, haben Sie sich nach der Ankunft innerhalb eines Monats bei der zuständigen
schweizerischen Vertretung anzumelden. Die Angaben und Adresse dazu finden Sie in
den Verzeichnissen des EDA und im Internet. Diese so genannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat,
Geburt und Todesfall und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht.
Wer als Auslandschweizer/in bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist, erhält gratis
die "Schweizer Revue", die Zeitschrift für Auslandschweizer, und kann sich an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.
Schweizer Revue: www.revue.ch
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Aufenthaltsbewilligung
Bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Ist ein über drei Monate hinausgehender Aufenthalt geplant, müssen Sie ein Gesuch um Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerpolizei Ihres Wohnortes einreichen. Obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben wird, raten wir Ihnen, diese umgehend nach Einreise zu beantragen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, bevor Sie Ihre Stelle antreten können,
benötigen Sie vom örtlichen Finanzamt eine SOFI-Nummer (kombinierte Sozialversicherungs- und Steuernummer). Mit dieser Nummer sind Sie innerhalb des fiskalen- und sozialen Systems identifizierbar. Jeder zukünftige Arbeitgeber wird Sie nach dieser Nummer
fragen.
Selbstständigerwerbende
Wenn Sie sich als Selbständigerwerbender in den Niederlanden niederlassen wollen, werden von Ihnen folgende Dokumente verlangt:
• gültigen Pass
• Original der Registrierung bei der Handelskammer
• eine Kopie Ihres Businessplans
Unselbstständige Arbeitnehmer/innen
Wenn Sie bereits über einen (unbefristeten) Arbeitsvertrag für die Niederlande verfügen,
müssen Sie bei der Ausländerpolizei Ihres Wohnortes folgende Unterlagen/Dokumente
vorzeigen und die geforderte Gebühr bezahlen, damit Sie die Aufenthaltsbewilligung erhalten:
• gültigen Pass
• Arbeitsvertrag
• zwei Passfotos (nicht maschinell erstellt)
• Kopie Ihrer Geburtsurkunde
• In einigen Städten (z.B. Amsterdam) einen Nachweis Ihres Vermieters, der belegt,
dass Sie eine ständige Wohnadresse haben
Die Aufenthaltsbewilligung wird zunächst für 5 Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf
verlängert werden.
Immigrationsdienst: www.ind.nl/nl/index.asp
Arbeitsbewilligung
Als Schweizer benötigen Sie in den Niederlanden keine Arbeitsbewilligung mehr. Sie haben das Recht auf berufliche/geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der
Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer
selbstständigen Erwerbstätigkeit sind auf dem gesamten niederländischen Gebiet möglich.
Studium, Sprachaufenthalt
Als Studierende erhalten Sie in den Niederlanden eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 12
Monaten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
• Einschreibebestätigung einer anerkannten Schule oder Universität mit dem Hauptziel
einer beruflichen Ausbildung
• Nachweis über genügende finanzielle Mittel während des Studienaufenthalts
• Krankenversicherungsschutz mit Abdeckung sämtlicher Risiken
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Diese Aufenthaltserlaubnis kann jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden, höchstens aber für die verbleibende Zeit der Ausbildung. Was Sie als Student/in betreffend Sozialversicherungen wissen müssen, wird Ihnen im Kapitel "Soziale Sicherheit" erklärt.
Wichtig - Das Freizügigkeitsabkommen regelt weder den Zugang zur Ausbildung noch die
Unterhaltsbeihilfen für Studierende. Die Schulen und Universitäten sind nach wie vor frei in
der Gestaltung ihrer Aufnahmebedingungen. Dies betrifft insbesondere auch die Festsetzung der Gebühren für die Ausbildung. Mit den Bilateralen II sollte diese Ungleichbehandlung korrigiert werden.
Ruhestand
Als Rentner/in müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich in den Niederlanden niederlassen zu können:
•
•
•
Vorweisen von Belegen über ein Einkommen, das über dem Betrag liegt, der zum
Empfang von Sozialhilfe berechtigt (z.B. Rentenverfügung, Bankauszüge)
über geeigneten Wohnraum verfügen
sowie eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können.
Schweizer Vertretungen vor Ort
Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet:
+
|
Schweizerische Botschaft, Lange Voorhout 42, 2514 EE Den Haag
Schweizerische Botschaft, Postbus 30913 ,2500 GX Den Haag, Niederlande
Tel: 0031 70 364 28 31 / 32 Fax: 0031 70 356 12 38
vertretung@hay.rep.admin.ch
www.eda.admin.ch/denhaag
Konsulate bestehen in folgenden Städten: Amsterdam, Oranjestad / Aruba, Rotterdam,
Willemstad / Curaçao. Im Konsularbezirk der Botschaft in Den Haag, über die sämtliche
Korrespondenz zu senden ist.
Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.
Schweizer in den Niederlanden
Am 31.12.2005 waren 6'856 Schweizer bei der Schweizerischen Botschaft gemeldet, davon 4'627 Doppelbürger. Eingerechnet sind auch die Niederländischen Antillen und Aruba.
Es bestehen mehrere Schweizer Klubs. Eine Adressliste ist bei der Schweizer Botschaft in
Den Haag bei der Immatrikulation erhältlich. Sie kann auch vom Internet herunter geladen
werden.
Schweizer Clubs: www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/eur/vnld/embtha/chcden.html
Leben in den Niederlanden
Auf dem Weg der Vorbereitung zu einer Erwerbstätigkeit im Ausland stellt sich schnell die
Frage nach dem Leben vor Ort. Wie ist das Alltagsleben? Wie weit ist mein Arbeitsweg?
Wo ist die Schule / der Kindergarten? Ist mein Führerschein gültig?
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Wohnen
Es ist nicht einfach, in den Niederlanden Wohnraum zu finden. Vor allem in der so genannten „Randstad“ (dem Gebiet zwischen den Großstädten Amsterdam, Den Haag, Rotterdam und Utrecht), gestaltet sich die Suche nach bezahlbarem Wohnraum schwierig, da
Häuser nur in begrenzter Zahl verfügbar sind. Auch in den Universitätsstädten, wie zum
Beispiel Groningen, ist es kompliziert, an eine Wohnung bzw. ein Haus heranzukommen.
Immobilienvermittler: www.rotsvast.nl
Immobilienobjekte-Suche: www.directwonen.nl/de/default.aspx
Studentenwohnungen: www.dekey.nl
Führerschein
Wenn Sie sich in den Niederlanden niederlassen, müssen Sie Ihren Schweizer Führerschein innerhalb 185 Tagen in einen niederländischen umtauschen. Zur Erlangung des
niederländischen Führerausweises ist keine neue Fahrprüfung nötig, wenn ein gültiger
Führerausweis vorgewiesen werden kann. Weitere Auskünfte erteilen das "RDW, Skager
Rak 10, P.O. Box 30.000, NL-9640 RA Veendam (Tel. 0900 07 39 - Euro 0,10/Minute).
Motorfahrzeuglenker/innen sollten sich vor der Übersiedlung rechtzeitig beim ACS oder
TCS über die von den schweizerischen abweichenden Verkehrsvorschriften (u.a. Höchstgeschwindigkeit) informieren.
Broschüre: Driving in the Netherlands with a valid driving licence
RDW: www.rdw.nl
Niederländischer Automobilclub: www.anwb.nl
Bildung, Schulen
Internationale Schulen
Es gibt in den Niederlanden mehrere Primar- und Sekundarschulen, welche internationale
Schulbildung anbieten. Die Ausbildung dieser Schulen ist in der Regel aufgeteilt in einen
niederländischen Teil sowie in einen internationalen Teil. Einige dieser Schulen werden
vom Bildungsministerium subventioniert und auch geleitet. Die Schulbildung basiert auf
dem Niederländischen Bildungssystem, unterrichtet wird jedoch in Englisch. Daneben existieren auch Privatschulen, welche unabhängig vom Bildungsministerium organisiert
sind. Eine kleine Auswahl an Schulen haben wir für Sie zusammengestellt. In fast jeder
grösseren Stadt gibt es eine internationale Schule (Unterrichtssprache in der Regel englisch). Diese Adressen finden Sie auf den Internetseiten von IGO (International Education
in the Niederlands) resp. SIO (Foundation of International Education in The Netherlands).
Ort
Schule
Spezielles
Den Haag
Deutsche Schule Den Haag
Alter 3 - 19
Lycée français Vincent van Gogh
Französische Schule (Alter 3 - 18)
The American School of The Hague
Amerikanische Schule (Alter 4 - 19)
The British School in The Netherlands Alter 3 - 5 und 5 - 11
Bergen
European School
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Kindergarten 4-6, Primary School 611,
Secondary
School
11-18,
Sprachunterricht in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und
Niederländisch
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Erasmus Programm
Interessieren Sie sich dafür, Ihr Studium oder einen Teil davon in den Niederlanden zu
absolvieren? Das "European Action Scheme for the Mobility of University Students" (ERASMUS) ist ein Unterprogramm von SOKRATES, welches ein Programm der Europäischen Union zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Bildungswesen ist. Es
beinhaltet die Mobilität zwischen den Hochschulen.
Da die Schweiz weder EU- noch EWR-Mitglied ist, kann sie vorläufig an diesen Programmen nicht offiziell teilnehmen. Zurzeit ist sie als "Stille Partnerin" akzeptiert. Wenn Sie Interesse am Erasmus Programm haben, kontaktieren Sie die Mobilitätsstelle Ihrer Universität
oder die Koordinationsstelle für internationale Beziehungen.
Die folgenden Organisationen in den Niederlanden beschäftigen sich ebenfalls mit diesen
Fragen: Europäische Plattform für das Niederländische Schulwesen, The Foundation for
International Education.
Europäische Plattform für das Niederländische Schulwesen: www.europeesplatform.nl
The Foundation for International Education: www.nuffic.nl
Schulsystem
Die Schulpflicht beträgt 11 Jahre (5.-16. Altersjahr). 99% der Kinder besuchen die Schule
jedoch bereits ab dem vierten Lebensjahr. Der Unterricht an Grundschulen und in der Sekundarstufe I ist kostenlos. Schüler ab 16 Jahren sind schulgeldpflichtig. Das Schulgeld ist
für alle Ausbildungsformen gleich und wird jährlich neu festgesetzt. Je nach Einkommen
der Eltern bekommen Schüler ein Grundstipendium oder zumindest einen Teil der Schulgebühren erstattet. Die Primarschule ist für alle Kinder zwischen 4 und ca. 12 Jahren offen. In die Sekundarschule können Kinder ab 12 Jahren eintreten.
Viele nützliche Informationen zu allen Schulen (auch Berufsausbildungen und Universitäten) finden Sie auf der Internetseite des Bildungsministeriums. Für alle Fragen welche ein
Studium in den Niederlanden betreffen, wenden Sie sich an folgende Organisation: Nuffic Organisation für höhere Ausbildung.
Bildungsministerium: www.minocw.nl
Nuffic - Organisation für höhere Ausbildung: www.nuffic.nl
Gesellschaft, Kultur
Fernsehen und Radio
Die Programme der SRG können in den Niederlandee via den Satelliten Eutelsat Hotbird 3
empfangen werden. Sie werden jedoch verschlüsselt ausgestrahlt. Für den Empfang
braucht es einen Satellitenempfänger mit Viacess-Decoder oder CI-Modul, und eine Sat
Access-Karte. Diese kostet CHF 50.- und kann bei der SRG bestellt werden. Zudem müssen die Schweizerischen TV-Konzessionsgebühren auch im Ausland entrichtet werden.
SRG-Programme via Satellit (Technisches und Kanäle): Tel. 0848 88 44 22 oder :
SRG-Programme via Satellit: www.broadcast.ch/homepage/html/broadcast_deut.htm
Presse
Die nationalen/überregionalen Zeitungen der Deutschschweiz sind in fast allen Städten
erhältlich (v.a. Flughäfen, Bahnhöfe, Stadthotels).
Online-Zeitungen weltweit: www.onlinenewspapers.com
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Einbürgerung
Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist seit 1.1.85 in Kraft. Das Gesetz kennt folgende Gründe für den Erwerb der niederländischen Staatsbürgerschaft:
Geburt
Vater und/oder Mutter haben die niederländische Staatsangehörigkeit. Niederländer/in ist
das Kind eines Vaters oder einer Mutter, der oder die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in den Niederlanden, den Niederländischen Antillen oder Aruba wohnt und selbst von
einer in einem dieser Länder wohnenden Mutter geboren wurde.
Adoption
Niederländer/in werden minderjährige Ausländer/innen, deren Adoptivvater oder Adoptivmutter an dem Tage, an dem die Adoption rechtswirksam wird, Niederländer/in ist.
Option
Willenserklärung der Interessierten angesichts des Erwerbes oder der Wiedererlangung
der niederländischen Staatsbürgerschaft, z.B. nach der Eheschliessung oder -auflösung.
Verleihung
Antragsteller/innen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
• Volljährigkeit
• gegen einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt in den Niederlanden, den Niederländischen Antillen oder Aruba dürfen keine Einwände bestehen
• unmittelbar vor der Antragstellung während mindestens - je nach Kategorie - zwei bis
fünf Jahren Aufenthalt in den Niederlanden, den Niederländischen Antillen oder Aruba
Integration in die niederländische Gesellschaft bzw. in die antillianische oder arubanische
und ausreichende Kenntnisse der niederländischen Sprache.
Infos zur niederländischen Staatsbürgerschaft:
www.minbuza.nl/default.asp?CMS_ITEM=MBZ407783&x=141&y=22
Arbeiten in den Niederlanden
Sie sind bei Ihren Vorbereitungen für einen Arbeitseinsatz im Ausland bereits im Hauptkapitel angelangt. Nun ist es höchste Zeit für Klarheit im Arbeitsalltag. Wie finde ich eine
Stelle? Wird mein Diplom anerkannt? Kann ich mich vielleicht auch selbstständig machen?
Wirtschaft, Arbeitsmarkt
Wirtschaft
Nach Jahren eines überproportionalen Wirtschaftswachstums (1999: plus 4,4%; 2000:
plus 3,5%) ist das Wirtschaftswachstum in den Niederlanden vier Jahre in Folge geschrumpft, für das Jahr 2003 war sogar ein Minuswachstum von – 0,9% zu verzeichnen der niedrigste Wert seit 1982. Die Inflationsrate (2003: 3,4%) hat sich 2004 mit 1,25% wieder auf EU-Durchschnitt gemäßigt. Nach Jahren praktischer Vollbeschäftigung nimmt die
Arbeitslosigkeit rasch zu (2003: 5,1% der arbeitsfähigen Bevölkerung, dynamische Steigerung 2004 auf 6,5%) mit weiter steigender Tendenz. Hinzu kommt - nach deutlichen
Haushaltsüberschüssen in der zweiten Hälfte der 90er Jahre - ein Haushaltsdefizit im Jahr
2003 von 3,2%, das für 2004 mit 2,9% angestrebt wird, aber noch nicht im Griff ist.
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Das grundlegend veränderte konjunkturelle Umfeld stellt die wirtschafts-, finanz- und gesellschaftspolitischen Erfolge des "Poldermodels" zunehmend in Frage. Trotz einer strikten
Haushalts- und Finanzpolitik und der o.a. Haushaltsüberschüsse gelang es nicht weiter,
die Verschuldungsquote der öffentlichen Haushalte zu senken, 2003 ist sie mit 54,1% des
Bruttosozialprodukts wieder leicht gestiegen (Das Stabilitätslimit der Europäischen Währungsunion liegt bei 60% des BSP). Die Staatsverschuldung wuchs allerdings 2002 wieder
um knapp 4 Mrd. auf 241 Mrd. EUR.
Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte 2003 um 0,9%. Das Pro-Kopf-Einkommen liegt im
EU-Vergleich an sechster Stelle. Beim Warenverkehr insgesamt erzielten die Niederlande
2003 einen Überschuss von 28 Mrd. EUR. Der Rückgang im Welthandel hinterließ auch in
der niederländischen Wirtschaft deutliche Spuren, allerdings hat sich im Jahr 2003 der
Rückgang der Güterexporte abgemildert. Begleitet wurde diese Entwicklung von einer
spürbaren Schrumpfung der Produktion und der Investitionen. Die Stimmen mehren sich,
die sich besorgt über die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit der niederländischen Wirtschaft äußern. Indes haben die Tarifparteien im Herbst 2003 einen spektakulären zweijährigen Lohnstopp vereinbart.
Quelle: Auswärtiges Amt Deutschland (Stand: Oktober 2004)
Aussenministerium: www.minbuza.nl > Welcome to the Netherlands
Länderdossier des Seco (in Franz.):
www.seco.admin.ch/themen/00513/00561/00564/index.html?lang=fr
Arbeitsmarkt
Die Arbeitslosenquote lag im 2004 bei 7,3% (Jahresschnitt).
Netherlands Statistics: www.cbs.nl/en-GB/default.htm > Figures
Arbeitsvermittlung
Öffentliche Vermittlung
Nationale Stelle
Die öffentliche Arbeitsvermittlung (CWI) spielt auf dem niederländischen Arbeitsmarkt eine
zentrale Rolle. Sie hilft, Arbeitsstellen zu finden und steht Ihnen für Beratungen und Information zur Seite. Wenn Sie sich bei einem örtlichen Zentrum (Centrum voor Arbeid en Inkomen - CWI) einschreiben, können Sie als Schweizerin oder Schweizer von diesen
Diensten ebenfalls Gebrauch machen.
Centrum voor Arbeid en Inkomen - CWI: www.cwinet.nl
Europaweite Stelle (EURES)
Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeitsmarktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EURES Dienstleistungen sind:
• Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur
Verbreitung von Stellenangeboten. Das Stellenportal wird täglich aktualisiert.
Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinterlegen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen Sie diese Gelegenheit!
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•
Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater/innen. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer
EURES Berater/in.
Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EUStaaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage.
Individuelle Vermittlung
Private Personalvermittlungsbüros (uitzendbureaus) sind in den Niederlanden sehr verbreitet. Die untenstehende Liste beinhaltet Büros, welche Ausländer vermittelt, die keine
Kenntnisse der Landessprache vorweisen können. Weitere Adressen finden Sie u.a. in
den Gelben Seiten im Telefonbuch oder im Internet:
www.bluelynx.nl
www.career-abroad.com
www.elanit.nl
www.kellyservices.com
www.manpower.com
www.sykes.com
www.undutchables.nl
www.uniquemls.com
Stellensuche
Als Schweizer Staatsangehörige dürfen sich während einer angemessenen Frist von bis
maximal sechs Monaten in den Niederlanden zur Stellensuche aufhalten. Wenn Sie sich
im Land anmelden, können Sie auch von den Diensten der niederländischen Arbeitsmarktbehörde (CWI) profitieren. Bei einem Aufenthalt von länger als 3 Monaten sind Sie
grundsätzlich meldepflichtig.
Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei
dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der CH-Arbeitslosenversicherung.
Wo und wie finden Sie eine Stelle
Beziehungen, "Vitamin-B"
Nützen Sie alle vorhandenen Kontakte sowohl privater wie auch geschäftlicher Natur
(Freunde, Verwandte, Geschäftsbeziehungen wie Firmen, Kunden, Zweigniederlassungen
etc.). Oft bekommt man Arbeitsstellen über zukünftige Kollegen oder spontane Bewerbung.
Inserate in Printmedien
Besorgen Sie sich Ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse).
Die Samstagsausgabe nationaler Zeitungen veröffentlichen Stellenanzeigen. Eine Auswahl der wichtigsten Zeitungen mit Stellenmarkt:
NRC Handelsblad
Rotterdam
De Telegraaf
Amsterdam
De Volkskrant
Amsterdam
Haagsche Courant
Den Haag
Algemeen Dagblad
Rotterdam
Intermediair
Amsterdam
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Internet
Bekannte Jobsuchmaschinen bieten für Stellenanbieter wie auch Stellensuchende eine
Plattform (Stellenanzeiger). Es lohnt sich, diese zu besuchen. Uns bekannt sind die Folgenden:
www.carp.nl
www.monster.com
www.jobbingmall.nl
www.jobnews.nl
www.vacaturebank.nl
www.jobcenter.nl
www.medweb.nl (medical)
www.clickwork.nl
Firmen online
Viele Firmen veröffentlichen offene Stellen direkt auf ihren Internetseiten. Grosse Unternehmen bieten Ihnen auch die Möglichkeit, sich als Interessentin einzuschreiben. Sobald
eine passende Stelle frei wird, werden Sie direkt von den Personalverantwortlichen kontaktiert.
Wichtig zu wissen
Befristete Stellen und Teilzeitarbeit sind in den Niederlanden sehr gebräuchlich. Freie Bewerbungen (Spontanbewerbung) enden oft in einem Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Adressen von möglichen Arbeitgebern finden Sie in Zeitschriften, den Gelben Seiten, im
Internet oder über Handelskammern.
Arbeiten bei der Hochseeflotte
Es wird dringend davon abgeraten, auf gut Glück nach Rotterdam oder Amsterdam zu reisen, um sich auf einem Schiff anheuern zu lassen. Wer als Seemann Arbeit sucht, melde
sich bei einer schweizerischen Reederei oder erkundige sich direkt bei Schifffahrtsgesellschaften.
Schweizerische Hochseeflotte: www.swiss-ships.ch
Bewerbung
Die Bewerbung ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen. Damit gerade Ihr
Dossier unter der Vielzahl von Bewerbungen beachtet wird, sind das Begleitschreiben sowie der inhaltliche Aufbau des Bewerbungsdossiers von besonderer Wichtigkeit.
Das Begleitschreiben
Die Standartdokumentation umfasst das Begleitschreiben sowie den Lebenslauf. Das Begleitschreiben ist kurz, prägnant und sachlich abgefasst, maschinengeschrieben und maximal eine A4 Seite lang. Obwohl Niederländer allgemein sehr sprachgewandt sind, sollte
Ihre Bewerbung in niederländischer Sprache verfasst werden. Nur manchmal werden in
den Anzeigen englischsprachige Bewerbungsschreiben verlangt. In grösseren Firmen und
in Grenzregionen ist ebenfalls ein englisches Schreiben möglich. Weisen Sie unbedingt
auf Ihre Niederländisch-Kenntnisse hin.
Normalerweise beginnt der Brief mit dem Grund für Ihre Bewerbung. Erläutern Sie, weshalb Sie ein geeigneter Kandidat für diese Stelle sind und warum Sie zur Ausübung der
betreffenden Tätigkeit in diesem Unternehmen motiviert sind. Am Schluss des Schreibens
ist der Vermerk üblich, dass man gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit ist. Die
Motivation Ihrer Bewerbung gehört zu den wichtigsten Auswahlkriterien.
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Aufbau des Lebenslaufes
Ihr Lebenslauf sollte die nachstehenden Informationen enthalten (in dieser Reihenfolge):
• Angaben zur Person, wie Name, Adresse, Zivilstand
• Ausbildung ohne Abschluss (einschliesslich betriebliche Kurse)
• Berufserfahrung mit genauen Daten
• Hobbies, Freizeitaktivitäten
Die niederländischen Personalverantwortlichen mögen sehr sachliche, auf Fakten basierende Lebensläufe. Den Hobbies und dem sozialen Engagement wird grosse Bedeutung
beigemessen. Es empfiehlt sich, sie in Ihrem Lebenslauf zu erwähnen. Versuchen Sie dabei, die Relevanz für die angebotene Stelle so prägnant wie möglich herauszuheben
(Mannschaftssportarten sind beispielsweise ein Hinweis auf Teamfähigkeit).
Musterlebenslauf
Ein Muster für eine europäische Bewerbung finden Sie auf den Europass-Seiten für die
Transparenz beruflicher Qualifikationen der Europäischen Kommission.
Die Zeugnisse
Im ersten Bewerbungsschritt werden Arbeitszeugnisse und Diplome nicht beigelegt. Sie
werden bei Interesse vom Arbeitgeber angefordert, oder werden zum Bewerbungsgespräch mitgenommen.
Wichtige Adressen
+
|
Schweiz. Verband für Berufsberatung - Praktische Tipps für Stellensuche und Bewerbung
Beustweg 14, Postfach 1172, 8032 Zürich
+41 (0)44 266 11 11, Fax +41 (0)44 266 11 00
svb@svb-asosp.ch
www.be-werbung.ch/
Beschreibung Berufsbilder Schweiz und Nachbarstaaten
www.berufskunde.ch
Unterstützung durch unseren Beratungsdienst
Wenn Sie bei der Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit
uns in Verbindung setzen. Durch unsere Erfahrung in der Beratung von Stellensuchenden
können wir Ihnen
• speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben
• den Kontakt zu einer Eures-Beraterin oder einem Eures-Berater herstellen
• Adressen von Arbeitgebern zustellen
• Adressen von weiteren Institutionen (Handelskammern, Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaften etc.) weitergeben
Damit wir Sie optimal unterstützen können, senden Sie uns bitte einen aktuellen Lebenslauf und ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben:
• was haben Sie bereits unternommen, um eine Stelle zu finden
• in welchem Berufsfeld, wo (örtlich) und wann möchten Sie arbeiten
• wie gut sind Ihre Niederländisch- resp. Englischkenntnisse (wenn vorhanden, Sprachdiplom beilegen)
Wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren.
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Arbeitsbedingungen
Arbeitszeiten
Das Gesetz schreibt eine maximale Arbeitszeit von 9 Stunden täglich und 45 Stunden wöchentlich vor. Da jedoch die jährliche Arbeitszeit von 520 Stunden pro Person nicht überschritten werden darf, beträgt die durchschnittliche Arbeitswoche 40 Stunden. Normalerweise ist die Arbeitswoche in fünf Tage untergliedert. Das Gesetz schreibt ausserdem einen arbeitsfreien Tag vor, der normalerweise der Sonntag ist. Sollte aus Glaubensgründen
der Ruhetag auf einen anderen Tag fallen, so kann ggf. auf den Freitag oder Samstag
ausgewichen werden. Die maximale Arbeitszeit darf zur Ausführung bestimmter Aktivitäten
oder in gewissen Ausnahmefällen überschritten werden.
Nationale Arbeitsverwaltung: www.werk.nl
Ferien, Urlaub
In der Regel ist in Gesamtarbeitsverträgen festgelegt, wie viel Ferientage einem Arbeitnehmer zustehen. Auf jeden Fall gilt das gesetzliche Minimum. Die gesetzliche Mindestdauer pro Jahr ist das Vierfache der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Wer 40 Stunden pro
Woche arbeitet, hat Anspruch auf 20 Ferientage zu je acht Stunden. Die meisten Gesamtarbeitsverträge garantieren andere Zahlen als die gesetzlich vorgeschriebenen Ferientage. Die Zahl schwankt zwischen 20 und 30 Tagen bei Vollzeitbeschäftigung. Jugendlichen
wie auch älteren Arbeitnehmenden können zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Die
Arbeitnehmer/innen haben, ungeachtet der Höhe des Lohns, einen Anspruch auf eine Mindesturlaubszulage (Feriengeld) von 8% des Bruttolohns.
Löhne, Gehälter
Bruttolohn
Die Niederlande kennen für alle Berufskategorien gesetzlich festgelegte Mindestlöhne.
Anspruch darauf machen können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwischen 23 und
65, die mindestens einen Drittel der normalen Arbeitsstunden arbeiten. Für jüngere Beschäftigte sieht das niederländische Gesetz einen Brutto-Mindestlohn vor. Dieser sieht wie
folgt aus:
Alter
Monatslohn in Euro exkl. Urlaubsgeld
ab 23
1264.80
ab 22
1075.10
ab 21
917.00
ab 20
777.85
ab 19
664.00
Nettolohn
Dieser Lohn setzt sich aus Bruttolohn abzüglich Sozialabgaben und Steuern zusammen.
Für nähere Angaben über den zu erwartenden Lohn wende man sich an den Arbeitgeber,
die Gewerkschaften des betreffenden Wirtschaftszweiges oder an den „Dienst Collectieve
Arbeidsvoorwaarden“, des Ministeriums für Arbeit und Soziales („Ministerie voor Sociale
Zaken en Werkgelegenheid“, Postbus 90 801 in NL-2509 LV Den Haag).
Die UBS veröffentlicht unter dem Titel "Preise und Löhne" einen Kaufkraft- und Lohnvergleich rund um die Welt: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html
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Lebenskosten, Steuern
Gilt in meinem Residenzland der Euro? Die Fragen nach dem Finanziellen spielen nicht
erst heute eine zentrale Rolle. In diesem Kapitel sollen Sie Antworten zu Geld, Lebenshaltungskosten sowie über die zu erwartenden Steuern und Abgaben erhalten.
Geld, Währung
Euro (EUR = €) zu 100 Cent. Noten: 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 ; Euro Münzen: 2 und 1
Euro, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent.
Währungsrechner: www.oanda.com
Lebenshaltungskosten, Budget
In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen verfügen wir über einen Vergleich der Lebenskosten Schweiz (gleich 100 %) zum gewünschten Zielstaat. Eine Gesamtpublikation
aller Zahlen ist aus Urheber rechtlichen Gründen nicht zulässig. Sie können bei uns telefonisch, schriftlich oder elektronisch die Zahlen zu Ihrem künftigen Residenzland abfragen.
Zum besseren Verständnis ist die nachfolgende Erklärung wichtig:
EDA: Repräsentativer Lebensstil in der Hauptstadt mit einem hohem Anteil von Markenprodukten aus der Schweiz/Westeuropa UBS: Urbaner Lebensstil mit westeuropäischem
Konsumverhalten und Familienwohnung OECD: Allgemeines Preisniveau für Konsumgüter und Dienstleistungen (Kaufkraft- und Wechselkurs bereinigt) A&S: Lebenskosten-Index
für Neuankömmlinge und Auslandaufenthalter/innen im ersten Jahr (gewichteter Mittelwert
mit Halbjahrestrend).
Lebenskosten
EDA
UBS
OECD
+1.3
A&S
86.6
82.5
79.2
80.5
(Basis: Schweiz=100)
Wenn Sie sich ein Bild über die lokalen Einzelpreise (Lebensmittel, Haushalt, Wohnung,
öffentlicher Verkehr, etc.) machen möchten, ist ein Augenschein vor Ort sehr zu empfehlen. Einen gewissen Einblick vermitteln auch die Inserate in der Lokalpresse.
Kaufkraft- und Lohnvergleich: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html
Steuern
Sobald Sie in den Niederlanden Wohnsitz nehmen, zahlen Sie über Ihr weltweites Einkommen Steuern (unbeschränkte Steuerpflicht). Ob Sie als Steuerinländer gelten, hängt
vom Aufenthaltsort ab (haben Sie einen ständigen Wohnsitz in den Niederlanden, wo leben Ehepartner und Kinder, welche sozialen und wirtschaftlichen Bindungen gibt es).
Das niederländische Steuersystem ist sehr umfassend und die Steuern hoch. Sowohl die
Einkommensteuer wie auch die vorgeschriebenen Sozialabgaben werden direkt vom Arbeitgeber überwiesen.
Eidgenössische Steuerverwaltung: www.estv.admin.ch
Niederländische Steuerverwaltung: www.belastingdienst.nl
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Einkommenssteuer
Nach dem niederländischen Steuersystem verfügt man über drei steuerpflichtige Einkommen. Jedes dieser Einkommen wird einer Box zugeordnet und jede Box hat ihren eigenen
Steuersatz.
Box I
Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum
Progressiver Steuersatz mit vier Progressionsstufen. Pro Stufe gilt ein fester
Steuersatz.
Box II
Gewinn aus wesentlichen Beteiligungen
Box III Einkünfte aus Sparguthaben und Geldanlagen (Vermögenssteuer)
Mehrwertsteuer (BTW)
19%
Waren und Dienstleistungen
6%
Lebensmittel und andere wichtige Produkte (u.a. Medikamente, Hoteldienstleistungen, öffentliche Verkehrsmittel, Kino-/Museeneintritte, Zeitschriften/Bücher)
Doppelbesteuerung
Zwischen der Schweiz und den Niederlanden besteht ein Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung. Fragen beantwortet die zuständige Fachstelle:
+
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen
Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern
Tel +41 (0)31 322 71 29 Fax +41 (0)31 324 83 71
dba@estv.admin.ch
www.estv.admin.ch/data/dba/d/index.htm
Vorsorge, Versicherungen
Sie befinden sich auf der letzten Etappe auf Ihrer Informationsreise über Ihr künftiges Residenzland. Den Fragen im Bereich der sozialen Sicherheit gilt es genügend Zeit und Beachtung zu schenken. Wenn Sie sich heute darüber Klarheit verschaffen, können Sie ruhiger an Ihre Zukunft im Gastland denken. Die Materie ist sehr komplex. Zögern Sie nicht,
bei Unklarheiten direkt die jeweils angegebenen Fachspezialisten zu kontaktieren.
Sozialsystem
Die fortschrittlichen Arbeiterschutzgesetze bieten ein fast lückenloses Sozialversicherungssystem, das allerdings relativ hohe Prämien erfordert. Ausländische Staatsangehörige sind den Niederländern in der Sozialversicherung gleichgestellt.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, sind Sie grundsätzlich in den Volksversicherungen pflichtversichert. Volksversicherungen sind das AOW (Altersrentenversicherung), das
AKW (Kindergeld), das ANW (Hinterbliebenenleistung) und das AWBZ (Versicherung gegen ausserordentliche Krankheitskosten). Sie müssen somit über Ihr Einkommen Volksversicherungsbeiträge zahlen. Arbeitnehmer müssen zurzeit mit Sozialabzügen von ca. 30
% vom Bruttolohn rechnen.
Kindergeld (AKW)
In den Niederlanden bezahlt die Sociale Verzekeringsbank Kindergeld, um einen Teil der
anfallenden Kosten für Erziehung der Kinder zu tragen.
NIEDERLANDE_AK_D.doc
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Sie können einen Antrag auf Kindergeld stellen, wenn Sie Kinder haben und in den Niederlanden wohnen. Es kann auch Anspruch entstehen, wenn Sie für einen niederländischen Arbeitgeber im In- oder Ausland tätig sind. Für die Algemene Kinderbijslagwet (allgemeine Kinderzulagenversicherung) werden keine Prämien erhoben.
Broschüre Kindergeld: www.svb.nl/Images/9160DZ_0904_tcm67-44606.PDF
Sozialversicherungsabkommen
Zwischen den Niederlanden und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen.
Es bezweckt die Gleichstellung schweizerischer Staatsangehöriger in den Niederlanden
und niederländischer Staatsangehöriger in der Schweiz hinsichtlich ihrer Rechte und
Pflichten aufgrund der vom Abkommen erfassten Versicherungsgesetze. Weitere Auskünfte erteilen die Schweizerische Botschaft in Den Haag, das Schweizerische Generalkonsulat in Amsterdam, das Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, oder die Sociale
Verzekeringsbank in Amsterdam.
Altersvorsorge, Invalidität
Das gesetzliche Rentenalter beträgt in den Niederlanden 65 Jahre.
Die Niederlande verfügen über ein solides Rentensystem, das in vielen anderen europäischen Ländern Vorbildfunktion hat. Es ruht auf drei Pfeilern:
• dem Altersgesetz (AOW - Altersruhegeld)
• der Zusatzrentenregelung des Arbeitgebers
• dem Notgroschen: Geld, das Menschen für das Alter angespart haben.
Jede Person die in den Niederlanden arbeitet, bezahlt Sozialversicherungsbeiträge. Die
meisten werden Ihnen direkt vom Lohn abgezogen.
Freiwillige AHV/IV
Seit 1. April 2001 ist der Beitritt zur Freiwilligen AHV für Personen mit Wohnsitz in einem
EU15-Staat nicht mehr möglich. Wer bereits vorher dort gewohnt hat und der freiwilligen
Versicherung beigetreten ist, kann noch bis 2007 versichert bleiben (Personen über 50:
bis zum Rentenalter). Ausnahme sind Studierende, die in der Schweiz weiterhin angemeldet bleiben. Diese können den jährlichen Pauschalbetrag bei der Schweizer Vertretung im
EU15-Land einbezahlen und bleiben so weiterhin in der Schweiz AHV/IV versichert. Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer AHV Ausgleichskasse. Für nähere Auskünfte :
+
Bundesamt für Sozialversicherung, Abteilung AHV/EO/EL
Effingerstrasse 20, 3003 Bern
+41 (0)31 322 90 93
www.ofas.admin.ch/ahv/aktuell/d/index.htm
© 27.03.2007 10:14:23 bnj
NIEDERLANDE_AK_D.doc
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