Deutsche AIDS-Hilfe eV: Einreise
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Deutsche AIDS-Hilfe eV: Einreise
Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 3 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 Schnellfinder Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010/2011 Copyright: Die Internetversion dieser Datensammlung ist in verschiedenen Sprachen unter www.hivrestrictions.org zugänglich Anmerkungen/Rückmeldungen zu Angaben der einzelnen Länder bitte direkt an Peter Wiessner: E-Mail: peter-wiessner@t-online.de Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Wilhelmstraße 138 10963 Berlin Internet: http://www.aidshilfe.de Beratung: http://www.aidshilfe-beratung.de E-mail: dah@aidshilfe.de 9. Auflage, Berlin, Mai 2010 Wir freuen uns, wenn diese Broschüre weltweite Verbreitung findet. Deshalb sind Kopien, Nachdrucke und Übersetzungen in weitere Sprachen unter Wahrung des Copyright der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. erwünscht. Falls Übersetzungen und Nachdrucke erfolgen, bitten wir um Zusendung eines Belegexemplars an die oben genannte Anschrift. Übersetzungen und Nachdrucke dürfen nur unter der Trägerschaft einer nicht kommerziellen Einrichtung herausgegeben werden, müssen kostenlos zugänglich und frei von jeder Form von Werbung sein. Herausgeber: Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Autoren: Peter Wiessner, Karl Lemmen Layout: Carmen Janiesch, Uli Sporleder 4 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 Vorwort Die weltweite Nutzung unseres Schnellfinders ist für uns Verpflichtung zur regelmäßigen Aktualisierung der Daten, um Menschen mit HIV und Aids jederzeit Zugang zu den aktuellsten Informationen verschaffen zu können. Die hier vorliegende Neuauflage stützt sich auf die Ergebnisse einer weltweiten Befragung ausländischer Vertretungen von 200 Ländern 1, die in 2007 mit Unterstützung des deutschen Außenministeriums durchgeführt wurde. Die hier vorliegende Neuauflage des Schnellfinders enthält alle bis Anfang 2010 bekannt gewordenen Veränderungen und wird von uns in Zusammenarbeit mit anderen europäischen NGOs derzeit in folgenden Sprachen herausgegeben: • Deutsch • Englisch • Spanisch • Russisch • Polnisch • Kroatisch • Slowakisch • Französisch • Italienisch • Portugiesisch Alle hier vorliegenden Daten sind in Kooperation mit der International AIDS Society (IAS), der European AIDS Treatment Group (EATG) und des Global Network of People Living with HIV/Aids (GNP+) erhoben und werden im Internet auf einer eigenen Homepage unter www.hivrestrictions.org international zugänglich gemacht. Diese Homepage ermöglicht, die aktuellsten Informationen rund um die Themen Reise und Migration zeitnah präsentieren zu können. Wir freuen uns, dass unsere Homepage seit Oktober 2009 mit der Datenbank von GNP+ zur Kriminalisierung der HIV Übertragung verlinkt ist (http://criminalisation.gnpplus.net). Schließlich verdeutlichen beide Themen das globale Ausmaß der rechtlichen Ausgrenzung und Diskriminierung, denen Menschen mit HIV und Aids heute immer noch ausgesetzt sind. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Informationen zu Einreise und Aufenthalt einem schnellen Wandel – zum Positiven wie zum Negativen - unterliegen. Deshalb lebt die Aktualität der Datensammlung von Rückmeldungen von Mitarbeiter(inne)n aus NGOs und Regierungsorganisationen in aller Welt und nicht zuletzt von reisenden Menschen mit HIV. Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank für ihre Unterstützung. Bitte nehmen Sie auch in Zukunft Kontakt auf, wenn Sie Informationen haben, die uns noch nicht zur Verfügung stehen oder wenn Sie Fehler in unserem Datenbestand erkennen. Unser Dank gilt unseren Kooperationspartnern EATG, GNP+, IAS, und den Kolleginnen und Kollegen bei UNAIDS, namentlich David Haerry, Moono Nyambe, Ron McInnis, Susan Timberlake und Jason Sigurdson für die gute Kooperation und Unterstützung. Eine besondere Wertschätzung verdient das (häufig freiwillige) Engagement der Kolleginnen und Kollegen aus europäischen NGOs, die die Übersetzungen des Schnellfinders in zahlreiche Sprachen sicherstellen. Karl Lemmen Peter Wiessner Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Berlin, Mai 2010 1 Wenn wir in diesem Dokument das Wort „Länder“ verwenden sind damit auch Länder, Territorien und Gebiete gemeint 5 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 Mobilität: ein Grundrecht für Menschen HIV und Aids! Menschen mit HIV dürfen ab Januar 2010 offiziell in die USA und ab Mai 2010 nach China einreisen. Die breite Diskussion dieser Gesetzesänderung hat dem Thema „Einreisebestimmungen für Menschen mit HIV“ eine so breite Aufmerksamkeit verschafft, dass wir einen Dominoeffekt erhofften, der diskriminierende Bestimmungen auch in anderen Ländern zu Fall bringen könnte. Dies betrifft auch einige europäische Länder, inklusive einiger Bundesländer in Deutschland, wo Bestimmungen, die zur Diskriminierung von Menschen mit HIV und Aids beitragen, weiterhin Gültigkeit besitzen. Reisen ist für viele Menschen ein wichtiger Aspekt von Lebensqualität. Andere müssen sich aus privaten oder beruflichen Gründen längere Zeit im Ausland aufhalten. Aktuelle Informationen helfen, sich entsprechend verhalten zu können. Die vorliegende Datensammlung schafft nicht nur eine sichere Orientierung für Menschen mit HIV und Aids, sondern sie verdeutlicht das Ausmaß der Diskriminierung von Menschen mit HIV. Beginnend mit einer ersten Befragung ausländischer Vertretungen in Deutschland und deutscher Vertretungen im Ausland im Jahr 1999 wollten wir nicht nur die offiziellen rechtlichen Bestimmungen zur Einreise von Menschen mit HIV und Aids dokumentieren, sondern Fragen der Umsetzung in der Praxis in Erfahrung bringen. Die durch eigene Recherche erhaltenen Daten wurden durch Informationen aus anderen Quellen ergänzt. In den folgenden Jahren flossen Feedback und Informationen aller Welt in die kontinuierliche Aktualisierung der Daten ein. Eine Neubefragung aller diplomatischen Vertretungen im Zeitraum in 2007/2008 stellte die Aktualität des Datenbestandes sicher und erbrachte aktuelle, verlässliche Daten zu 192 Ländern. 2 Nur zu 8 der von uns berücksichtigten 200 Länder fehlen aktuelle Informationen. In 66 der hier erfassten 192 Länder gelten besondere Einreisebestimmungen für Menschen mit HIV und Aids. Nicht genug, dass die Mehrheit der entsprechenden Länder auf die Durchführung obligatorischer HIV-Tests setzt: 31 (!) Länder schrecken nicht davor zurück, Ausländer mit HIV und Aids zu deportieren bzw. des Landes zu verweisen. Unterscheiden lassen sich Einreisebestimmungen für Touristen (Touristenvisa für 1 – 3 Monate Aufenthalt) und Regelungen für längerfristige Aufenthalte. Die gute Nachricht hierbei ist, dass touristische Aufenthalte auch für Menschen mit HIV und Aids nur in seltenen Fällen zum Problem werden. Für längerfristige Aufenthalte, wie z.B. zu Studienzwecken und zur Arbeitsaufnahme sind häufig spezielle Genehmigungen erforderlich, von denen Menschen mit HIV ausgeschlossen sind. In wenigen Fällen gibt es auch Bestimmungen für eigene Staatsbürger, wenn diese von Auslandsaufenthalten zurückkehren. 2 Wenn in diesem Dokument von “Ländern” die Rede ist beinhaltet dies auch Territorien und Regionen. Wir bitten darum zu beachten, dass die hier verwanden Bezeichnungen wertfrei gemeint sind und keine Einstellung der Autoren bezüglich des legalen Status irgendeines Landes, einer Region, einer Stadt oder eines Gebietes, seiner politischen Führung oder der Beseitigung von Grenzen widerspiegelt. 6 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 Staaten, die HIV-positive Ausländer ausweisen: 1. Ägypten 2. Äquatorial Guinea 3. Armenien 4. Bahrain 5. Bangladesh 6. Brunei 7. Indien 8. Irak 9. Jemen 10. Jordanien 11. Kasachstan 12. Katar 13. Kuwait 14. Malaysia 15. Moldawien 16. Mongolei 17. Nordkorea 18. Oman 19. Panama 20. Russische Föderation 21. Salomonen 22. Saudi-Arabien 23. Singapur 24. Südkorea 25. Sri Lanka 26. Syrien 27. Taiwan 28. Turkmenistan 29. VAE Arabische Emirate 30. Ungarn 31. Usbekistan Die Spitze des Eisberges Einreiseverbote treffen in der Regel Personen, die für einen längeren Zeitraum in einem Land bleiben möchten. Von der Dauer des Aufenthaltes hängt ab, ob ein HIV-Test für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden muss oder nicht. Ein HIVpositives Testergebnis führt in aller Regel zur Verweigerung der Einreise bzw. zur Abschiebung, wenn man sich schon im Lande aufhält. Solche Bestimmungen beschränken Menschen mit HIV in der Wahl von Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Eine Diskriminierung, die angesichts der Veränderung von HIV hin zu einer behandelbaren chronischen Erkrankung nicht hinzunehmen ist, da Menschen mit HIV heute genauso wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger gefordert sind, ihre Ausbildung zu planen und einer Berufstätigkeit nachzugehen. Menschen mit HIV und Aids stehen unter der steten Bedrohung zu verlieren, was sie sich aufgebaut haben: ihren Arbeitsplatz, die finanzielle Grundlage, den Zugang zum Gesundheitssystem, ihr Zuhause, ihre Freunde und Familie und nicht zuletzt ihr Leben! Dies betreffend geben einige Länder Asiens und des Mittleren Ostens ein besonders schlechtes Beispiel ab. Uns sind anekdotische Berichte über Personen bekannt, die in Abschiebehaft beim Warten auf die Rückkehr in ihr Heimatland verstorben sind, ohne dass ihnen eine Behandlung zugänglich gemacht worden wäre. Betroffen hiervon sind meist Migranten, die zur Abschiebung inhaftiert wurden, wenn eine HIV-Infektion bei ihnen festgestellt wurde. Vorgeschoben werden rechtliche Probleme zwischen involvierten Behörden. Behörden erschweren manchmal selbst eigenen Staatsbürgern die Einreise, wenn bekannt wird, dass sie mit HIV infiziert oder an Aids erkrankt sind. Derzeit gibt es 16 Länder, deren Gesetzeslage eine Verweigerung der Einreise von Menschen mit HIV kategorisch vorsieht. Die Offenlegung des HIV-Status im Visumsantrag oder im Einreiseformular zieht die Verweigerung der Einreise bzw. die sofortige Ausweisung nach sich. Ein kategorische Verweigerung der Einreise gilt in: 1. Bahamas 2. Brunei 3. Äquatorial Guinea 4. Irak 5. Jemen 6. Jordanien 7. Namibia 8. Papua Neu Guinea 9. Katar 10. Russische Föderation 11. Singapur 12. Salomonen 7 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 13. Sudan 14. Suriname 15. Südkorea 16. Vereinigte Arabische Emirate 20 Länder verlangen selbst bei kurzzeitigen Aufenthalten (unter 3 Monaten) die Offenlegung des HIV-Status. Es ist Vorsicht geboten, da die Offenlegung des HIV-Status negative Konsequenzen zur Folge haben kann. Beschränkungen für kurzzeitige Aufenthalte gelten in: 1. Ägypten 2. Äquatorial Guinea 3. Bahamas 4. Bhutan 5. Iran 6. Irak 7. Jordanien 8. Kirgisistan 9. Libyen 10. Namibia 11. Papua Neu Guinea 12. Katar 13. Russische Föderation 14. Salomonen 15. Singapur 16. Sudan 17. Suriname 18. Taiwan 19. Turks und Caicos Inseln 20. Usbekistan Die hier zusammengestellten Daten können nur ein Bild über die gesetzlichen Bestimmungen geben; das wirkliche Ausmaß der alltäglichen Diskriminierung von Menschen mit HIV und Aids ist kaum beschreibbar. Es gibt kein System und keine Organisation, welche entsprechende Fälle zentral sammelt und darüber berichtet. So haben wir lediglich anekdotische Einzelberichte. Zur weiteren Unsicherheit über das wirkliche Ausmaß dieser Bestimmungen trägt bei, dass existierende Gesetze von unterschiedlichen Beamt(inn)en unterschiedlich angewendet werden. Nachfolgende Angaben vermitteln einen Eindruck über den Umfang des Problems: • Schätzungsweise 40 Mio. Menschen leben weltweit mit HIV und Aids. Die überwiegende Zahl der Betroffenen lebt in den sog. Entwicklungsländern. Darunter brauchen viele dringend Behandlungsmöglichkeiten, um überleben zu können. • Nach Zahlen der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO) gab es 2007 weltweit ca. 900 Mio. internationale Ankünfte. • Ca. 191 Mio. Fremdarbeiter (migrant workers) leben nach Schätzungen der IOM außerhalb ihres Landes. Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) schätzt die Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden weltweit auf ca. 20.8 Mio. Angesichts der Vielzahl von Ländern mit diskriminierenden Einreisebestimmungen braucht es für die Zukunft eine verlässlichere Beobachtung der Praxis, da wir nur so aufzeigen können, in welcher Weise Menschen mit HIV und Aids auf globaler Ebene benachteiligt und diskriminiert werden. Das wirkliche Ausmaß des Problems ist unbekannt 8 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 Eine schwere Belastung für Menschen mit HIV und Aids Antragsformulare für Einreisevisa enthalten häufig Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand, wie z. B.: „Leiden sie an einer übertragbaren Erkrankung?“. Wer sich entscheidet die Wahrheit zu sagen, muss damit rechnen, dass die Einreise verweigert wird. Entscheiden sich HIV-positive Passagiere, diese Frage nicht wahrheitsgemäß zu beantworten, stehen sie vor dem Problem, mitgebrachte Medikamente verborgen zu halten und einen möglichst gesunden Eindruck bei den kontrollierenden Beamt(inn)en zu hinterlassen. Bei Grenzkontrollen ist es Aufgabe der Beamt(inn)en, einen Blick auf das Gepäck zu werfen und/oder die ausgefüllten Formulare zu überprüfen. Zu den Checks kann auch die Überprüfung des körperlichen Erscheinungsbildes gehören. Informationen hierzu sind abrufbar unter www.hivrestrictions.org Falls bei der Beantragung der Visa oder an der Grenze Gesundheitszeugnisse verlangt werden, müssen die erforderlichen Tests und Untersuchungen häufig bei Vertragsärzten der Botschaft oder anderen offiziellen Stellen durchgeführt werden. Nur wer sich diesen Regelungen unterwirft, hat eine Chance in das ausgewählte Land einzureisen – mal abgesehen von der Möglichkeit Bestechungsgelder zu bezahlen, wie es anekdotische Berichte nahe legen. Manche Länder verpflichten Ausländer zu regelmäßigen Routineuntersuchungen, die einen HIV-Test beinhalten. Die Kosten hierfür müssen selbstverständlich selbst getragen werden, finanziell schwächer gestellte Personengruppen werden dadurch benachteiligt. Weitere Kontrollen werden durch Agenturen praktiziert, deren Aufgabe es ist im Ausland Arbeitskräfte anzuwerben. Bei Bewerbungen für das Gesundheitswesen (Ärzte, Pflegekräfte etc.) ist ein negativer HIV-Test die Voraussetzung, um überhaupt zu einem Interview eingeladen zu werden. Auf diese Weise werden z. B. medizinische Fachkräfte aus Südafrika zur Arbeit im reichen Norden rekrutiert. Auch andere Stellen, wie z.B. Arbeitgeber und Universitäten verlangen oft unverhohlen HIV-Tests als eine Voraussetzung zur Anstellung, zur Vergabe von Studienplätzen und Stipendien. Prinzipiell kann jede Person bei der Einreise in die Position versetzt werden, über „verdächtige“ Mitreisende Auskunft zu geben: so erging es einem HIV-positiven Passagier aus Japan auf dem Weg nach China. Er wurde mit dem nächsten Flugzeug zurückgeschickt, nachdem ein Mitreisender im Flugzeug eine Konversation über HIV mitgehört hatte. Eine besonders große Belastung ist gegeben, wenn das körperliche Erscheinungsbild es dem Reisenden unmöglich macht, eine Krankheit zu verbergen oder zu verleugnen. Oft liegt es im Ermessen des Grenzbeamten dann eine Untersuchung anzuordnen. Wer sich dem nicht unterwirft, wird keine Möglichkeit haben, das Land zu betreten, wie Beispiele aus Malaysia und anderen Ländern belegen. Positive Beispiele sind selten Positive Beispiele sind selten, sollten aber dennoch Mut machen, dass durch solidarisches Engagement Veränderungen erstritten werden können. So gibt es einige Länder, die in den vergangenen Jahren ihre Bestimmungen erleichtert bzw. aufgehoben haben. Die Beispiele „USA“ und „China“ sind wichtige Erfolge im zivilgesellschaftlichen Kampf gegen die weltweite Diskriminierung von Menschen mit HIV und Aids. Kanadische HIV- und Menschenrechtsaktivisten haben im Vorfeld der Welt-Aids-Konferenz in Toronto 2006 gute Arbeit geleistet und eine Veränderung der Einreisebestimmungen für Kurzeitvisa erwirkt. Dadurch konnte (nicht nur) die Teilnahme von Menschen mit HIV und Aids an der Konferenz sichergestellt werden. Daran anschließend hat die International AIDS Society (IAS) 2007 noch einmal bekräftigt, keine internationale Aids-Konferenz in Ländern durchzuführen, die Menschen mit HIV und Aids die Einreise verweigern. Der Druck des Global Fund, ein Arbeitstreffen in China platzen zu lassen, falls sich die Chinesische Regierung nicht dazu bewegen lassen sollte, Fragen nach HIV und Aids auf dem Einrei- 9 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 seformular zu streichen, zeigt, dass dieses Thema bei der globalen HIV-Community angekommen ist. Die Einrichtung eines internationalen Task-Teams durch UNAIDS gab dem Thema „Einreisebeschränkungen für Menschen mit HIV und Aids“ weitere weltweite Impulse. Nicht zuletzt hat die Aufforderung des UN-Generalsekretärs Ban Ki moon, diese Form der Stigmatisierung zu beenden, für eine breite Resonanz gesorgt. Bleibt zu hoffen, dass Ban Ki moons Autorität dazu beiträgt, die restriktiven Bestimmungen seines Heimatlandes Südkorea aufzuheben. Voraussetzung für diese positiven Entwicklungen war und ist, immer wieder den Umfang des Problems deutlich werden zu lassen. Wir freuen uns, dass sich bei diesen Entwicklungen unsere Datensammlung als ein außerordentlich starkes politisches Instrument erwiesen hat. Diese Beispiele ermutigen uns, auch in Zukunft gegen die negative Wahrnehmung von Menschen mit HIV und Aids (Kostenfaktor, Virusträger, Gefahrenquelle) anzukämpfen, die Hintergrund solch diskriminierender Bestimmungen sind. Deutlich zu machen, wie HIV sich in den letzten Jahres gewandelt hat und welchen Beitrag Menschen mit HIV und Aids für die Gesellschaft leisten, ist ein wichtiger Schritt gegen eine Politik der Ausgrenzung. Die Welt ist für Menschen mit HIV und Aids - auch nach der Öffnung der USA - kein sehr offener Ort. Dies erfordert unser weiteres Eintreten für ein grundlegendes Menschenrecht, das mit überlebenswichtigen Fragen der Existenzsicherung und Gesundheitsfürsorge verknüpft ist. Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. • Literatur: • UNAIDS/IOM Statement on HIV/AIDS related travel restrictions, June 2004: http://www.iom.int/en/PDF_Files/HIVAIDS/UNAIDS_IOM_statement_travel_r estrictions.pdf 2003 - Großbritannien Die Regierung regt an, Asylsuchende zwangsweise auf HIV zu testen. Der Terence Higgins Trust startete erfolgreich eine groß ange- • • Compulsory HIV testing from a public health and human rights perspective. A summary of key arguments to support a wider discussion, June 2004, By Haerry, Wasserfallen and Wiessner. http://archives.healthdev.net/pwha-net/msg00589.html International Guidelines on HIV/AIDS and Human Rights, Office of the United Nations, 1998 Entwicklungen und Tendenzen der vergangenen Jahre im Überblick3 2001 - global Verabschiedung der UNGASS Deklaration: “Wir verpflichten uns bis zum Jahre 2003 passende Gesetze und andere Maßnahmen einzuführen, zu bekräftigen und durchzusetzen, die geeignet sind, jegliche Form von Diskriminierung zu eliminieren, der Menschen mit HIV und Aids und Mitglieder anderer verletzbarer Gruppen ausgesetzt sind und ihnen den vollen Zugang zu allen fundamentalen Menschenrechten und Freiheiten zu ermöglichen.“ 2002 - Kanada Einführung verpflichtender HIV-Tests für alle Ausländer, die sich länger als 6 Monate in Kanada aufhalten wollen. Keine Aufenthaltsgenehmigung für die Mehrzahl HIV-positiver Ausländer. 2002 - Australien Drastische Verschärfung der Einreisebestimmungen. Eingeführt wird eine individuelle Kosteneinschätzung, die auf Lebenserwartung, Behandlungskosten und die Gesamtausgaben für eine medizinische Behandlung beruht. Menschen mit HIV wird die Einwanderung zunehmend verweigert. Zusammengestellt von Peter Wiessner und David. H. U. Haerry 10 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 legte Kampagne gegen die geplanten Maßnahmen. 2004 - Neuseeland Der Immigrationsdienst bestätigt, dass zu Beginn des Jahres 2005 Einwanderer auf HIV untersucht werden. Es wird eine Quotenregelung eingeführt: max. 20 HIV-positive Menschen werden pro Jahr akzeptiert. 2004 - El Salvador Existierende Aufenthaltsbestimmungen werden zurückgenommen. 2004 - Schweiz Presseberichten zufolge planen die für die Öffentliche Gesundheitsvorsorge zuständigen Behörden die Einführung von Zwangstests unter Asylsuchenden. Nach Protesten durch Presse und Fachkreisen bleibt der HIV-Test freiwillig. 2004 - global IOM/UNAIDS veröffentlicht eine gemeinsame Stellungnahme zu Einreisebestimmungen. Das Dokument richtet sich mit seinen Empfehlungen vehement gegen Zwangstestung und diskriminierende Einreisebestimmungen bei HIV/Aids. 2004 - Großbritannien Die Regierung entscheidet sich gegen die Zwangstestung von Asylsuchenden. 2004 - USA Am 10. Juli 2004 verspricht Senator Kerry im Falle seiner Wahl zum Präsidenten die Aufhebung der Einreisevorschriften. Mit der Wiederwahl von George W. Bush ist dieses Thema vorläufig vom Tisch. 2006 - Kanada Kanadischen Aktivisten gelingt es im Vorfeld der Welt-AidsKonferenz in Toronto durch gute Lobbyarbeit die Bestimmungen für kurzfristige Aufenthalte zu verändern. Kanada verlangt bei Kurzzeitbesuchen künftig keine Offenlegung von HIV-Infektionen. 2006 - Frankreich Aktivisten um den offen HIV-positiven Abgeordneten Jean-Luc Romero starten eine medienwirksame Offensive, um auf die diskriminierenden Einreisebestimmungen der USA aufmerksam zu machen. 2006 - USA Der amerikanische Präsidenten George W. Bush kündigte am 01. Dezember das Vorhaben an, die Einreisebestimmungen für kurzfristige Touristenvisa und Geschäftsreisen zu verändern. 2007 - Australien Australiens Premierminister John Howard gibt im Vorfeld einer in Sydney stattfindenden internationalen HIV-Konferenz Pläne zum Besten, wie man ins Land kommende Menschen mit HIV besser überwachen könne, da von diesen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit ausgehe. Im Vorfeld der Konferenz führt dies zu massiven Protesten der globalen HIV-Community. 2007 – Norwegen Das Außenministerium Norwegens richtet zusammen mit Aktivisten aus der HIV-Community im Oktober in Oslo eine 2-tägige Konferenz aus, in dem die unterschiedlichen Facetten diskriminierender Einreisebestimmungen - insbesondere in Bezug auf die Situation von Migranten - diskutiert werden. 2007 – China Der Global Fund verhandelt mit der chinesischen Regierung über eine Veränderung der gesetzlichen Bestimmungen, um auch in Zukunft dort internationale Meetings stattfinden lassen zu können. (siehe auch 2010) 2007 – global Die International AIDS Society verfasst ein Statement in dem noch einmal bekräftigt wird, dass große HIV-Konferenzen zukünftig nur in 11 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 Ländern durchgeführt werden, die keine Offenlegung der HIVInfektion bei der Einreise fordern. 2007 – Norwegen, Schweden, Dänemark Die Außenminister Norwegens, Schwedens und Dänemarks richten an die amerikanische Amtskollegin Condoleezza Rice einen offenen Brief mit der Aufforderung die gegen Menschen mit HIV gerichteten Bestimmungen zu überdenken. Dass ist das erste Mal, dass die Auseinandersetzung auf staatlicher Ebene geführt wird. Eine Antwort haben die Außenminister nicht erhalten. 2008 – global UNAIDS beruft im Februar ein internationales Task Team zu HIV bedingten Einreisebestimmungen. Vertreten sind Community, NGOs, Regierungen und internationale Körperschaften wie bspw. IOM, ILO, WHO, UNAIDS, UNHCR etc. Ziel ist es, das Thema auf die politische Agenda zu setzen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. 2008 - Europa Das EU Parlament fordert die EU Kommission dazu auf, in den Visa-Verhandlungen zwischen Europa und den USA HIV-positive Europäer aus dem Visa Waiver Programm herauszunehmen. Stattdessen sollen alle Europäer gleich behandelt werden. 309 Abgeordnete stimmten für diesen Antrag, 218 dagegen, 4 enthielten sich. 2008 – Suriname Die Republik Suriname verschärft die Bestimmungen zur Einreise von Menschen mit HIV aus bestimmten Regionen. Visapflichtige Einreisende aus Afrika, Asien und Osteuropa müssen neben der Krankenversicherung auch ein Gesundheitszeugnis vorweisen, welches belegt, dass weder Lepra, noch sexuell übertragbare Infektionen, Hepatitis B, TBC und HIV vorliegen. 2008 – global Rund um das UNGASS Treffen in New York spielt das Thema Einreisebestimmungen eine wichtige Rolle. Vertreter der Community verweisen in offenen Briefen auf die Heuchelei, dass das hochkarätige HIV-Treffen in einem Land stattfindet, das die Rechte von Menschen mit HIV grob missachtet. Betont wird, dass es keinen „Universal Access“ geben könne, solange Menschen mit HIV durch Grenzziehung ausgeschlossen werden. Ein Brief mit den Unterschriften von 345 Organisationen, in dem Bezug auf die Ergebnisse unserer Arbeit genommen wird, wird an die Botschafter der Länder mit restriktiven Einreisebestimmungen weitergereicht. 2008 – United Nations – New York Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki moon fordert am 11. Juni die Länder der Welt dazu auf, auf HIV bedingte Einreisebestimmungen zu verzichten. Er bezeichnet diese Bestimmungen als einen Affront gegen die Menschlichkeit. Diskriminierungen wie diese, trieben das Virus in den Untergrund, wo es sich im Dunkeln verbreiten könne. 2008 – Europa Das EU Civil Society Forum on HIV verabschiedet ein politisches Papier, in dem die Länder der EU mit diskriminierenden Bestimmungen aufgefordert werden diese bis zur Welt-Aids-Konferenz in Wien in 2010 abzuschaffen. Nichtregierungsorganisationen und internationale Körperschaften wie UNAIDS, WHO Europa und IOM werden aufgefordert ihre Kräfte zu bündeln, um eine Veränderung der Situation in Europa zu erwirken. 2009 – Tschechische Republik Im Mai 2009 kündigte der Außenminister der Tschechischen Republik an, ab 01. Juni 2009 einen HIV-Test von Visum-Antragstellern aus 10 Ländern zu verlangen: Kongo, Kenia, Moldau, Mongolei, Nigeria, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Vietnam. Nach zahlreichen internationalen Protesten, bspw. durch den offenen Brief der EATG (http://www.eatg.org/eatg/Positionstatements/Open-letters/Letter-on-Czech-Republic-Visa- 12 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 Restrictions-for-People-Living-with-HIV), wurde das Gesetzesvorhaben fallenlassen. 2009 - Süd Korea Süd Korea gehört zu den Ländern mit der restriktivsten Einreisepolitik. Das Koreanische Immigrationsgesetz verbietet die Einreise von Ausländern mit übertragbaren Infektionen und HIV. Dies betrifft meist nur längerfristige Aufenthalte, solange bei kurzfristigen Reisen die HIV-Infektion unbekannt bleibt. Zudem sieht das Einwanderungsgesetz die Deportation von HIV-infizierten Ausländern vor. Proteste von Menschenrechtlern und ein Gerichtsprozess gegen die drohende Deportation eines HIV-positiven Arbeitsnehmers in 12/2009 haben eine Revision der gesetzlichen Regelungen erzwungen. Bis zu deren Umsetzung gilt aber, dass im Land befindende Ausländer einmal jährlich auf HIV getestet werden und Menschen mit entdeckter HIV-Infektion die Ausweisung droht. 2009 Europäische Kommission Im Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von HIV in Europa 2009 – 2013 werden die Beschränkungen bei Einreise, Aufenthalt und Wohnsitznahme für Menschen mit HIV in einigen europäischen Ländern als diskriminierend benannt. Offen bleibt, welche Schritte die Kommission einleitet, um den festgestellten Missstand zu beseitigen. 2010 - USA Am 30. Oktober 2009 kündigte Präsident Obama bei einer Zeremonie im Weißen Haus die vollständige Aufhebung des seit 1987 bestehenden Einreiseverbots für HIV-positive Menschen an. Das Gesetz trat zum 04. Januar 2010 in Kraft. Diese höchst erfreulichen Veränderungen sind der Erfolg des unermüdlichen Engagements von NGOs weltweit. In den vergangenen Jahren war es gelungen, durch die internationale Zusammenarbeit mit IAS, EATG, ILGA, GNP+, UNAIDS und Global Fund Druck auf die USA auszuüben. 2010 China Die Verweigerung der Einreise des australischen HIV-positiven Schriftstellers Robert Dessaix, zu einem Literaturfestival in Chengdu und Peking im März 2010 sorgte für ein großes Medienecho. Über 90 australische Schriftsteller unterzeichneten daraufhin ein Protestschreiben, in dem die diskriminierenden Einreisebestimmungen Chinas verurteilt werden. Die chinesische Regierung gibt zur Eröffnung der EXPO 2010 im April bekannt, das seit 20 Jahren existierende Einreiseverbot aufzuheben. Leider sind zum derzeitigen Zeitpunkt (Mai 2010) noch einige zentrale Fragen offen: da noch keine Übersetzung des konkreten Gesetzestext vorliegt, bleibt unklar, wie das Gesetz in die Praxis umgesetzt wird und wie lange die Einführung dauern wird. Unbekannt sind die genauen Formulierungen des neuen VisaAntragsformulars, ob HIV-Positive auch in Zukunft ihren HIV-Status bei der Einreise offenlegen müssen, 2010 Bulgarien Bulgarien hat sein Gesetz zu den Einreisebestimmungen überarbeitet und mit Gültigkeit ab 1. März 2010 neue Regelungen zur HIVTestung verabschiedet. Bisher war bei der Einreise die zwangsweise Durchführung von HIV-Tests bei „verdächtigen Personen“ möglich. Verpflichtende HIV-Tests gibt es ab März 2010 nur noch für bestimmte Personengruppen, wie bspw. Menschen, die eine Blutdialyse benötigen. 13 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 Ziellandes) dabeizuhaben, das die Verordnung dieser Medikamente bescheinigt. Für eine Einreise in die USA ist ein solches Schreiben ab Januar 2010 Pflicht. Die genaue Krankheit muss dabei nicht benannt werden. Siehe auch: ww.hivrestrictions.org Tipps zum Gebrauch des Schnellfinders • Der Schnellfinder stellt aktuelle Informationen zu 200 Ländern zur Verfügung. Sind keine Informationen zu einem Land vorhanden, dann bedeutet dies, dass wir nichts gefunden haben, oder dass die vormals vorhandenen Informationen nicht mehr aktuell sind. • • Die Rubrik “Einreisebestimmungen” vermittelt Informationen für touristische Aufenthalte von ca. einem bis zu drei Monaten. Glücklicherweise gibt es nur einige wenige Länder mit starkem Tourismussektor, die Menschen mit HIV und Aids die Einreise komplett verweigern. • Die Rubrik “Aufenthaltsbestimmungen” bezieht sich auf längerfristige Aufenthalte (gewöhnlich länger als 3 Monate). Oft in Verbindung mit der Erlaubnis zur Aufnahme eines Studiums oder eines Arbeitsplatzes. • Die Rubrik „Anmerkungen“ beinhaltet Informationen unterschiedlicher Quellen, auch Hinweise auf Widersprüche zwischen den uns vorliegenden Daten. Genannt werden Hinweise auf Gelbfieberbestimmungen. Weitere Informationen (die Originaltexte aus den Botschaften) finden sich im Quellenband (überarbeitete Auflage 2010) und auf unserer Homepage www.hivrestrictions.org • Grundsätzlich gilt auch für Länder mit restriktiven Bestimmungen: solange der HIV-Status unbekannt bleibt, gibt es für Touristen in der Regel keine Probleme. Wenn jemand allerdings verdächtigt wird, HIVpositiv zu sein, können die Behörden ohne weiteren Grund die Einreise verweigern. Dies gilt insbesondere für Länder, die den Aufenthalt von Menschen mit HIV kategorisch ablehnen. Red Ribbon Sticker oder andere deutliche Hinweise auf HIV sollten bei der Einreise nicht getragen werden. • Ein wichtiger Aspekt bezieht sich auf die „Impfbestimmungen“: manche dieser Bestimmungen sind für Menschen mit HIV und Aids unproblematisch, andere können ernsthafte Gesundheitsrisiken beinhalten (insbesondere Gelbfieberimpfung). Da solche Bestimmungen sich kurzfristig ändern können, raten wir vor Reiseantritt weitere Fragen mit dem behandelnden Arzt oder auch den Tropeninstituten abzuklären. Haftungsausschluss Unsere Hinweise beruhen auf die zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen unterschiedlicher Anbieter. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Situation in den jeweiligen Ländern ist unübersichtlich und kann sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir: • Die Konsultation unserer Homepage www.hivrestrictions.org , dort werden Veränderungen zeitnah eingestellt. • Die Kontaktaufnahme zu den zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Zielland. Für Personen, die Medikamente gegen HIV brauchen, können Probleme auftreten, wenn Medikamente mitgenommen werden müssen. Bei Ländern, die eine Einreise von Menschen verweigern, kann es ratsam sein, die Medikamente in neutrale Behältnisse umzupacken. Bei Ländern, die einen Einreise von Menschen mit HIV zulassen, ist es ratsam, die Medikamente in der Originalverpackung mitzuführen und ein ärztliches Schreiben (in Englisch bzw. in der Sprache des 14 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids 2010 /2011 3) Aids Info Docu Schweiz. Quelle: Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten, Bern/CH, DP VI/Sektion konsularischer Schutz, 15.03.2000 4) Homepage des US State Department, Februar 2010 http://travel.state.gov/search.php?query=HIV&metaname=sw ishdefault&sort=swishtitle&start=0 5) Information einer im betreffenden Land engagierten NGO Die Quellen der hier verarbeiteten Informationen sind in der letzten Spalte der Tabelle durch eine Zahl mit Klammer vermerkt. In den einzelnen Feldern wird nur dann auf Quellen verwiesen, wenn sich Angaben aus unterschiedlichen Quellen ergänzen oder widersprechen. 6) Pressemeldungen 7) Homepage des Departments for Foreign Affairs and International Trade, Kanada, Februar 2010; http://www.voyage.gc.ca/index-eng.asp 1) Angaben der Botschaft des Ziellandes in Deutschland 8) Information von UNAIDS, Mai 2010 2) Angaben der deutschen Botschaft im Zielland Zu den Symbolen in der Tabelle (#)?? In verschiedenen Quellen finden sich mehrdeutige bzw. widersprüchliche Angaben. Wir empfehlen, die Quellen in der Langfassung des Quellenbandes genau zu prüfen und – je nach Situation des/der Ratsuchenden – gemeinsam eine Einschätzung vorzunehmen. 15 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Schnellfinder Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen ÄGYPTEN Keine Restriktionen bei kurzeitigen HIV-Test erforderlich für Studien und Arbeitsertouristischen Aufenthalten (2, 4) laubnisse (2, 4) für alle Aufenthalte von Ausländern und deren Angehörigen, die älter als 15 Jahre sind, ab 30 Tagen Aufenthalt (4). HIVTests müssen in einem Zentrallabor des Gesundheitsministeriums durchgeführt werden. Extern durchgeführte Tests werde nicht anerkannt (2). Nach Angaben des Nationalen AidsProgramms wurden zwischen 1986 und 2006 unter Ausländern 722 HIV/Aids Diagnosen gestellt, 90% der betroffenen Personen waren Afrikaner, alle Ausländer wurden deportiert (5). Die Vorlage eines HIV-Tests kann erforderlich sein (gilt auch für touristische Einreisen) (7) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Keine aktuellen Informationen erhältlich Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2, 5) ÄQUATORIALGUINEA ÄTHIOPIEN AFGHANISTAN ALBANIEN ALGERIEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) ANDORRA Keine Einschränkungen touristische Aufenthalte (1) Aufenthaltsbestimmungen Keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Einreise und des Aufenthalts. Keine besonderen Bestimmungen für Ausländer, bei denen eine HIV-Infektion nachgewiesen wird (1). Anträge auf Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungen können abgelehnt werden, wenn der Antragsteller eine Krankheit hat, die ihn unfähig macht zu arbeiten oder die eine Bedrohung für die Öffentliche Gesundheit darstellt (1) Anmerkungen Quelle/n Wenn bei sich bereits im Land befindenden Ausländern eine HIV-Infektion festgestellt wird, erfolgt die Ausweisung (2). Der Nachweis einer Gelbfieberimmunisierung wird für Reisende verlangt, die aus Gegenden einreisen, in denen Gelbfieber ein Problem darstellt (4). Ägypten ist gegenüber Menschen mit HIV und Aids extrem feindlich eingestellt. Seit Oktober 2007 hat die Kairoer Polizei ein Dutzend Männer mit dem Verdacht auf eine HIV-Erkrankung verhaftet. Die HIV-positiv (zwangs-) getesteten Gefangenen wurden monatelang an die Krankenhausbetten gekettet (5). Ein positives HIV-Testergebnis kann zur Einreiseverweigerung oder Ausweisung führen. Gelbfieberimpfung erforderlich (7). Gelbfieberimpfung wird empfohlen (4) 2, 4, 5 7 1, 2, 4 1, 2, 5 1 Es sind mindestens 5 Fälle bekannt, in denen ein Antrag aufgrund von HIV verweigert wurde. Es soll auch zu HIV-Tests ohne die Einwilligungen der Antragsteller gekommen sein (1) Die restriktiven Bestimmungen gelten auch für EU Bürger, da Andorra kein Mitglied der EU ist. Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1 16 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen ANGOLA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 4) ANTIGUA UND BARBUDA Nach Auskunft des Außenministeriums gibt es bislang keine besonderen Bestimmungen für Einreise und Aufenthalt von Menschen mit HIV und AIDS (2) Keine besonderen Bestimmungen für Einreise und Aufenthalt. Ausländer, bei denen eine HIVInfektion festgestellt unterliegen keinen besonderen Bestimmungen (2). Restriktionen bei Langzeitaufenthalten können nicht komplett ausgeschlossen werden. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass eine entsprechende Untersuchung vor Erlangung des Aufenthaltstitels durchgeführt wird, welche oftmals im Ermessen des jeweiligen zuständigen Bearbeiters bei der Immigrationsbehörde liegt. Explizite gesetzliche Regelungen für längere Aufenthalte sind oftmals nicht definiert. Gesundheitskontrollen bei der Einreise sind nicht bekannt (2). Eine internationale Bescheinigung über Impfungen 2 muss bei der Einreise vorgelegt werden. Die Bescheinigung muss die Impfung gegen Gelbfieber beinhalten (4). Die Regierung ist sehr besorgt, dass Einreisende mit 2 HIV und Aids sexuelle Kontakte zur Bevölkerung haben und dadurch die schwierige finanzielle Lage der Gesundheitsbehörden weiter belasten (2). ARGENTINIEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) ARMENIEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) ARUBA Keine aktuellen Informationen erhältlich Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) ASERBAIDSCHAN Quelle/n 2, 8 Nach geltender Rechtsprechung können Ausländer, die als HIV-positiv diagnostiziert werden, abgeschoben werden (2). Vorhandene Restriktionen wurden durch das in 2009 verabschiedende HIV-Gesetz abgeschafft. Dennoch behandelt das Armenische Ausländergesetz HIV nach wie vor als eine Kondition, die Einreise- und Aufenthaltsrestriktionen unterliegt(8). Wir wissen nicht, ob Abschiebungen von Menschen mit HIV in tatsächlich praktiziert werden. Momentan gibt es keine Restriktionen. Es ist derzeit jedoch ein Gesetz in Entwicklung, das die Einführung von verpflichtenden HIV-Tests bei längerfristigen Aufenthalten bzw. einer Niederlassung zur Folge haben könnte (8). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2, 8 (#) 2, 8 17 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen AUSTRALIEN Keine Einschränkungen für Touris- Aufenthaltsgenehmigungen für Menschen mit ten (2, 3, 5) HIV und Aids sind möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden können (2, 3, 5). HIVTests für Ausländer über 15 Jahre, die sich in Australien niederlassen wollen (2, 3). Wer sich in Australien niederlassen möchte, muss die staatlichen Autoritäten davon überzeugen, dass er/sie a) keine finanzielle Belastung für das Gesundheitssystem darstellt, b) die öffentliche Gesundheit nicht gefährdet, c) durch die Anwesenheit der Zugang zum Gesundheitssystem für Bürger Australiens nicht limitiert wird (5) Einschränkungen auch bei kurzzei- Dennoch wird bei Reisen bis zu 30 Tagen von tigen, länger als 30 Tage dauerneinem HIV-Test abgesehen. Einige HIVden, Aufenthalten möglich. Das spezifischen Bestimmungen gibt es für andere Gesundheitsministerium empfiehlt, Besucher und Ausländer die sich im Land aufMenschen mit HIV keine Aufenthalten (4) haltserlaubnis zu erteilen. (4) Keine Einschränkungen für Touris- Wer ein Arbeitsvisum (bspw. für einen zweijähten (1) rigen Aufenthalt) beantragen möchte, muss sich vor der Anstellung einem Gesundheitscheck unterziehen, der auch einen HIV-Test beinhaltet. Diese Regelungen betreffen für allem Fremdarbeiter aus besonderen Sparten (bspw.: Mitarbeiter im Gesundheits- oder im Vergnügungssektor, Haushaltshilfen, Hotelangestellte, Mitarbeiter in Restaurants, manche Firmen haben zudem ihre eigene Bestimmungen). Kontrollen an den Grenzen werden nicht durchgeführt (1). Es gibt HIV-spezifische Regelungen für Besucher und Ausländer die in Bahrain wohnen (4). BAHAMAS BAHRAIN Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen Quelle/n Es kommt vor, dass sich Menschen die gebrechlich erscheinen, vor der Ausreise einen Gesundheitscheck bei einem von der Botschaft designierten Arzt unterziehen müssen. Dies betrifft vor allem junge, chronisch erkrankte Reisende mit Frührente (5). Beamte an den Grenzen sind autorisiert krank erscheinende Personen die Einreise zu verweigern (2). 2, 3, 5 4 HIV-positiv getestete Personen (Fremdarbeiter) werden ausgewiesen, nachdem sie ein Beratungsgespräch erhalten haben (1). Obgleich amerikanische Staatsbürger ihren HIV-Status bei Ankunft im Land nicht offenlegen müssen, annullieren die Behörden die Ausstellung eines Visa, wenn die HIVInfektion bekannt wird (4). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1, 4 18 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen BANGLADESCH Keine rechtlichen Restriktionen für Es gibt keine geschriebenen Gesetze in Bezug Menschen mit HIV und Aids (2, 8). Kein HIV-Test bei der Einreise (2) BARBADOS Es sind keine Regelungen bekannt, wonach es spezielle Vorschriften für HIV-infizierte Personen für Kurzzeit- und Langzeitaufenthalte gibt (2, 4) BELARUS (WEIßRUSSLAND) Keine Einschränkungen für touristische Aufenthalte bis zu 3 Monaten (1) auf HIV/Aids. Nach anekdotischen Berichten gibt es jedoch HIV-spezifische Restriktionen für Besucher und sich im Land befindende Ausländer. Mitarbeiter der Gesundheits- oder Migrationsbehörden sollen am Flughafen auf Einzelfall basierende Entscheidungen in Bezug auf die Einreise treffen können, wenn der Gesundheitszustand des Einreisenden eine HIVInfektion nahe liegen lässt (4). Restriktionen bei Langzeitaufenthalten können nicht komplett ausgeschlossen werden. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass eine entsprechende Untersuchung vor Erlangung des Aufenthaltstitels durchgeführt wird, welche oftmals im Ermessen des jeweiligen zuständigen Bearbeiters bei der Immigrationsbehörde liegt. Explizite gesetzliche Regelungen für längere Aufenthalte sind oftmals nicht definiert. Gesundheitskontrollen bei der Einreise sind nicht bekannt (2). Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen werden auch für Menschen mit HIV und Aids ausgestellt. Studenten, die länger als 3 Monate studieren möchten, müssen sich 10 Tage nach der Ankunft im Land und wiederholt nach 6 Monaten einem HIV-Test unterziehen (Maximum liegt bei 2 Tests im Jahr) (2). Sich länger im Land Aufhaltende oder Studenten müssen sich einem HIV-Test unterziehen, der dann den Einwohner- und Migrationsbehörden bei der Verlängerung des Visa vorgelegt werden muss. (4). Dies hat 10 Tage nach Ankunft zu geschehen und erneut nach 5 Monaten. Menschen mit HIV und Aids ist es nicht erlaubt in Belarus zu studieren (1). Anmerkungen Quelle/n Ausweisung möglich, wenn den staatlichen Autoritä- 2, 4, 8 (#) ten die HIV-Infektion einer Person bekannt wird (2). Die Informationen in Bezug auf Aufenthaltsbestimmungen sind widersprüchlich und vage; wir sind auf weitere Informationen angewiesen. In Bezug auf Arbeit und Zugang zum Versorgungssystem gibt es Berichte, die nahelegen, dass Arbeitsgenehmigungen für HIV-positive Arbeitnehmer nicht erneuert werden. Außerdem sollen HIVpositive Ausländer keinen Zugang zu HIVBehandlung und entsprechenden Dienstleistungen haben (8). 2, 4, 8 Eine HIV-Infektion muss bei den Behörden angege- 1, 2, 4, 8 ben werden, so dass eine Beratung zu Verhaltensweisen und Gefahrenvermeidung anderer Personen erfolgen kann (1). Der HIV-Status scheint sich nicht auf die Entscheidung der Aufenthaltsgenehmigung auszuwirken. Zwischen 2008 und 2009 gab es keine durch HIV begründeten Ablehnungen (8). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 19 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen BELGIEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 5) Keine aktuellen Informationen erhältlich Keine Einschränkungen für kurzfristige touristische Aufenthalte (1) BELIZE BENIN BERMUDAS BHUTAN BOLIVIEN Keine aktuellen Informationen erhältlich Keine Offenlegung des HIV-Status für Menschen mit HIV und Aids, die mit einem maximal 2 Wochen gültigen Touristenvisum einreisen (4). Keine besonderen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, keine Probleme bei der Einreise (2) BOSNIEN UND Sonderregelungen gibt es in der HERZEGOWINA Republik Srpska. Keine Restriktionen für Menschen mit HIV und Aids in den anderen Regionen Bosnien Herzegowinas (1) BOTSWANA BRASILIEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen Quelle/n 1, 5 Keine besonderen Einreise- und Aufenthaltsbe- Die Vorlage einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich stimmungen für Menschen mit HIV und Aids. (4). Keine besonderen Regelungen für Menschen die HIV-positiv getestet werden (1, 4, 5). Für längere Aufenthalte muss der VisumAntragsteller ein HIV-Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 6 Monate sein darf. Der Test kann auch direkt bei der Einreise durch einen Bhutanischen Beamten durchgeführt werden (4). Keine besonderen Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids (2). 1, 4, 5 Wir haben keine Informationen über die Konsequen- 4 zen eines HIV-positiven Testergebnisses. Im August 2006 führte Bolivien ein neues Gesetz zur 2 Prävention von HIV ein. Das Gesetz wir bald voll verabschiedet sein und beinhaltet Paragrafen zur Antidiskriminierung, um die Rechte von Menschen mit HIV besser schützen zu können. In der Republik Srpska wird von Ausländern mit Es ist möglich, dass das derzeit existierende Gesetz 1, 2 einem längerfristigen Aufenthaltsstatus (länger bald durch ein neues Gesetz ersetzt wird (2). als 3 Monate) verlangt, dass sie sich regelmäßigen medizinischen Untersuchungen unterziehen. Tests, die dabei durchgeführt werden beziehen sich auf HIV, Syphilis, Hepatitis B und C. Bei der Antragstellung sollten vorgelegte Tests nicht älter als 3 Monate sein (2) Verpflichtende HIV-Tests für Studienanfänger der 2, 8 Universität von Botswana (2). 2 Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 20 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen BRUNEI Kein Test für kurzfristige touristische Aufenthalte. Für Personen, die mit HIV infiziert sind, herrscht jedoch grundsätzlich Einreiseverbot (2) BULGARIEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 5) HIV-Tests bei der Beantragung einer Arbeitsund Aufenthaltserlaubnis für Studenten und Arbeitnehmer (2) Das Gesundheitsministerium in Brunei verlangt von allen Einreisenden das Ausfüllen einer Gesundheitskarte die den Beamten bei der Einreise abgegeben werden muss. Es kann vorkommen, dass sich Reisende bei der Einreise einer Gesundheitsüberprüfung unterziehen müssen (4). Keine auf den HIV-Status basierende Einschränkungen für ausländische Besucher oder Einwohner Bulgariens (1). Ausländer mit HIV-Infektion werden in ihre Heimat2, 4 land abgeschoben. Mit nachgewiesener HIVInfektion erlischt die Aufenthaltsberechtigung. Ärzte sind angewiesen, positive HIV-Tests unverzüglich dem Gesundheitsministerium zu melden (2) Reisende mit einer infektiösen Erkrankung können in Quarantäne genommen werden, dies auch wenn sie verdächtigt werden, Kontakt mit einer entsprechenden Person gehabt zu haben (4). Bulgarien hat sein Gesetz zu den Einreisebestim1, 5 mungen überarbeitet und mit Gültigkeit ab 1. März 2010 neue Regelungen zur HIV-Testung verabschiedet. Bisher war bei der Einreise die zwangsweise Durchführung von HIV-Tests bei „verdächtigen Personen“ möglich. Ab März 2010 gilt dies nur noch für bestimmte Personengruppen, wie bspw. Menschen, die eine Blutdialyse benötigen Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung zwingend 2, 4 erforderlich; Impfung gegen Cholera empfohlen (4) BURKINA FASO Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) BURUNDI CAYMAN INSELN CHILE Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Es gibt zwar keine HIVspezifischen Restriktionen für Besucher Caymans, Menschen mit HIV und Aids kann jedoch die Erlaubnis an Land zu gehen, verweigert werden (4) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Das kann geschehen, wenn der für die Gesundheit zuständige Beamte bescheinigt, dass der Aufenthalt auf der Insel für die Gesellschaft eine Gefahr darstellen könnte (Absatz 82 (c) des Immigrationsgesetzes Caymans, bestätigt in 2007) (4). Quelle/n Gelbfieberimpfung erforderlich (4) 2 Zur Frage, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, fehlen uns genaue Informationen. 4 (#) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2 21 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen CHINA Keine Restriktionen für Menschen mit HIV und Aids (1) Die chinesische Regierung gab am 28. April 2010, bekannt, das seit 20 Jahren existierende Einreiseverbot mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Eine Übersetzung des konkreten Gesetzestexts liegt uns noch nicht vor. Unklar ist, wie das Gesetz in die Praxis umgesetzt wird und wie lange die Einführung bzw. Umsetzung des Gesetzes dauern wird. Ebenfalls unbekannt ist, ob Einreisende zukünftig ihren HIV-Status offenlegen müssen. COSTA RICA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids. Keine HIV-Tests (2) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Solange nichts Konkretes bekannt ist, empfehlen wir 1 den HIV-Status auf den Antragsformularen des Visums nicht offenzulegen. In der Vergangenheit wurden Personen, die ihre HIV-Infektion offengelegt haben die Einreise verwehrt. Vorsicht auch bei freiwilliger Offenlegung des HIV-Status, bspw. durch das Tragen von Red Ribbon Ansteckern. Falls längerfristige, über 6 Monate hinausgehende, Aufenthalte geplant sind, empfehlen wir die Situation genau zu prüfen: Bis zum jetzigen Zeitpunkt war ein HIV-negatives Testergebnis unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung. Tests wurden in China durchgeführt, ohne dass die gültigen Standards eingehalten worden wären. Ein HIV-positives Testergebnis führte zu sofortiger Ausweisung, Jobverlust und Arbeitslosigkeit. Neu eintreffende Informationen werden wir zeitnah auf www.hivrestrictions.org veröffentlichen. 2 DÄNEMARK Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de Quelle/n 1, 2 22 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Anmerkungen Quelle/n DEUTSCHLAND Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids. Keine (BAYERN) In Bayern kann eine Aufenthaltserlaubnis bei HIVInfektion versagt werden. Ausnahmen gelten bei Eheschließung mit Deutschen und anderen schutzwürdigen Belangen (1). 1, 5 DOMINIKANISCHE REPU- Es liegt im Ermessen der zuständigen Sachbearbeiter bei der Immigrationsbehörde, welche auf den Gesundheitsstatus des Antragstellers bezogenen Dokumente für einen längeren Aufenthalt vorgelegt werden müssen (2). 2, 8 Land, Region, Territorium BLIK DSCHIBUTI ECUADOR ELFENBEINKÜSTE (CÔTE D‘IVOIRE) EL SALVADOR Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Aufgrund des föderalen Systems in der Bundesrepublik bedarf die Visumerteilung für AufProbleme bei der Einreise für kurz- enthalte von mehr als drei Monaten der vorhezeitige Aufenthalte (1) rigen Zustimmung das jeweiligen Bundeslandes bzw. der örtlich zuständigen Ausländerbehörden. „Es liegt es im Ermessen der Ausländerbehörden, in begründeten Einzelfällen von Ausländern, eine ärztliche Bescheinigung über den Ausschluss einer aktiven Tuberkulose der Atmungsorgane bzw. eine ärztliche Bescheinigung, das sie frei von ansteckungsfähiger Lues und einer HIV-Infektion sind, zu verlangen (Bayerisches Staatsministerium des Innern). Neben Bayern existieren in Brandenburg und Sachsen Sonderregelungen (5). Keine Einschränkungen für kurzDie Niederlassung für Menschen mit Infektionsfristige touristische Aufenthalte. krankheiten ist begrenzt. Ein HIV-positives Der Botschaft sind keine Regelun- Testergebnis wird die Verweigerung der Angen zu Einreise und Aufenthalt von trags auf Aufenthalt zur Folge haben, das gleiMenschen mit HIV und Aids beche geschieht, wenn sich eine Person der kannt (2) Durchführung eines HIV-Tests verweigert (8) Keine besonderen Einreise- und Das Bekanntwerden eine HIV-Infektion führt Aufenthaltsbestimmungen für Men- nicht zur Ausweisung oder zur Beendigung des schen mit HIV und Aids (1) Aufenthaltsstatus (1). Keine Einschränkungen für kurzAusländer, die einen längerfristigen Aufenthalt fristige touristische Aufenthalte (2) anstreben, müssen in der Regel einen HIV-Test vorlegen (2). Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids. (1, 2) Beleg über Gelbfieberimmunisierung muss vorgelegt 1, 4 werden (4). Ausländer die einen Aufenthaltsstatus besitzen wer- 2 den diesen nicht verlieren falls sie HIV-positiv werden sollten (2). Ein internationales Gesundheitszertifikat, welches 1, 2, 4 belegt, dass eine Gelbfieberimmunisierung vorgenommen wurde, muss bei Einreise vorgelegt werden (4). Bisher existierende Bestimmungen (HIV-Test bei 1, 2 Beantragung von temporären und dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen) wurden 2004 aufgehoben (1). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 23 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen Quelle/n ERITREA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Keine besonderen Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids (2). Es gibt einige HIV-spezifische Einreisebestimmungen für Besucher und ausländische Einwohner Eritreas (4). Ausländer und Bewohner müssen einen HIV-Test vorlegen, wenn sie heiraten möchten (2); über Konsequenzen eines HIVpositiven Testergebnisses ist nichts bekannt. weitere Informationen angewiesen 2, 4, (#) ESTLAND FIDSCHI Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Derzeit keine verlässlichen Informationen zu Bestimmungen für kurzzeitige Einreisen erhältlich FINNLAND Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids. (2) FRANKREICH Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 8) GABUN GAMBIA 1, 2 HIV-Tests für Aufenthalte von mehr als 6 Monaten erforderlich (8) HIV-spezifische Bestimmungen sind bei Anträgen auf Arbeitserlaubnis möglich. Antragsteller müssen sich einem medizinischen Test unterziehen. Über den Antrag wird von Fall zu Fall individuell entschieden (4). Beruft sich der Antragsteller auf eine Aufenthaltsgenehmigung auf seinen gesundheitlichen Zustand, wird ein Test/Zertifikat unabhängig von der Art der Krankheit verlangt. Tests/Zertifikate müssen dann von einer zuverlässigen Stelle vorgenommen sein. Eine vorliegende HIV-Infektion ist kein Grund ein Visum zu verneinen oder zu gewähren. Eine Aufenthaltsgenehmigung kann verweigert werden, wenn der Fremde als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder Finnlands internationaler Beziehungen betrachtet wird (2). Die Gesetzgebung unterliegt derzeit einer Überprüfung. Vorgesehen ist die Abschaffung von HIVbedingten Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen (8). Neueste Entwicklungen sind auf unserer Homepage abrufbar unter: www.hivrestrictions.org 8, 4 Als Volksgesundheit gefährdende Krankheiten werden die von WHO als solche klassifizierten Krankheiten angesehen. Eine HIV/Aids-Diagnose ist kein Hindernis für die Einreise oder die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung. Andererseits ist HIV/Aids aber auch kein Grund, auf Abschiebung/Zurückweisung zu verzichten, wenn gesundheitliche Betreuung auch im Heimatland des Ausländers zugänglich ist. Das Niveau der Betreuung muss nicht gleich sein wie in Finnland (2). 2 2 Gelbfieberimpfung bei der Einreise erforderlich (4) 2, 4 Nachweis über Gelbfieberimpfung erforderlich (1) 1, 8 Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 24 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen Quelle/n GEORGIEN Keine Restriktionen bei kurzzeitigen touristischen Aufenthalten (4). Reisende müssen jedoch eine sog. Anmeldekarte ausfüllen, in der nach Krankheiten gefragt wird. Menschen mit HIV und Aids werden auf einer Art georgischer Kontrollliste geführt (2) Niemand scheint derzeit zu wissen, was es nach sich zieht, wenn man auf der benannten Liste geführt wird. Es hat jedenfalls keine negative Auswirkung auf den Aufenthaltsstatus langzeitiger Aufenthalte (2).Keine Restriktionen für touristische Aufenthalte Reisender mit HIV die 360 Tage oder einen kürzeren Zeitraum im Land bleiben möchten (4). Für Kurzzeit-Visa sind keine Gesundheitsuntersuchungen nötig (90 Tage). Visa werden direkt an der Grenze ausgestellt. Es gibt auch keine medizinischen Untersuchungen für Langzeitaufenthalte von bis zu sechs Jahren. Bei der Antragstellung eines dauerhaften Aufenthalts muss hingegen ein HIV- und ein Tbc-Test vorgelegt werden. Positive Testergebnisse können zur Verweigerung des dauerhaften Aufenthalts führen (Infor- Unsere Informationen sind widersprüchlich. Wir wüssten gerne, wie sich diese Bestimmungen in der Praxis auswirken. Wir freuen uns über Feedback durch Reisende und in der Region arbeitende NGOs. 2, 4, 8 (#) Gelbfieberimpfung erforderlich (4) 2, 4, 8 mation von einem NGO Kontakt des Global Fund, März 2010). Über Restriktionen, die die Einreise oder den Aufenthalt von Menschen mit HIV begrenzen, ist uns nichts bekannt. Ein neues Gesetz verbietet jegliche mit HIV in Verbindung stehende Diskriminierung (8). GHANA GRENADA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) Keine Informationen über Einschränkungen von Einreise und Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids (2) Besondere Reglungen in Bezug auf Aufenthalt Explizite Regungen scheinen nicht zu existieren (2). können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. . Es liegt im Ermessen des jeweiligen zuständigen Sachbearbeiters bei der Immigrationsbehörde, welche auf den Gesundheitsstatus des Antragstellers bezogenen Dokumente bei der Antragstellung auf Arbeitsgenehmigungen vorgelegt werden müssen (2). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2 25 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen Quelle/n GRIECHEN- Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Gesundheitskontrollen für Personen, die in Griechenland arbeiten wollen beinhalten Tuberkulose und Hepatitis B, jedoch nicht HIV (1). Sexarbeiter/innen, die legal in Griechenland arbeiten wollen, müssen sich einem HIV-Test unterziehen (1). Arbeitsgenehmigungen für Sexarbeiter/innen werden verweigert, wenn HIV diagnostiziert wird; kostenlose Behandlungsmöglichkeiten werden angeboten (1). 1 LAND GROßBRITANNIEN UND NORDIRLAND GUATEMALA GUINEA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 5) 1, 5 Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) 1 GUINEABISSAU GUYANA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) HAITI HONDURAS Kein HIV-Test bei der Einreise (2) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) HONGKONG Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Derzeit keine verlässlichen Informationen über besondere Einreisebestimmungen für Menschen mit HIV und Aids erhältlich (2) Internationale Impfbescheinigung aus der hervorgeht, dass eine Gelbfieberimmunisierung vorliegt, erforderlich (4). Bei Visumsantrag sind Fragen nach Infektionskrankheiten nicht auszuschließen (2). Besondere Regelungen in Bezug auf Aufenthalt Explizite Regungen scheinen nicht zu existieren (2). können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es liegt im Ermessen des jeweiligen zuständigen Sachbearbeiters bei der Immigrationsbehörde, welche auf den Gesundheitsstatus des Antragstellers bezogenen Dokumente bei der Antragstellung auf Arbeitsgenehmigungen vorgelegt werden müssen (2). Keine besonderen Regelungen in Bezug auf den Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids (2). Besondere Bestimmungen existieren für Personen, die sich in Honduras niederlassen wollen. (3) Es gibt HIV-spezifische Restriktionen für Besucher und ausländische Bewohner. Diese müssen medizinische Zertifikate vorlegen (4). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2, 4, 8 2 2 2 2, 3, 4 (#) 2 26 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen INDIEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Eine HIV-Infektion muss bei der Einreise für touristische Aufenthalte nicht offengelegt werden, bei der Beantragung eines permanenten Aufenthaltsstatus hingegen wohl (4). Möglich ist, dass Restriktionen für über 6 Monate hinaus gehende Aufenthalte nach wie vor in Kraft sind. Internationale Studenten werden auf HIV zwangsgetestet. Die Einreise wird verwehrt werden, wenn der HIV Test positiv ausfällt (8). Ausländische Einwohner bei denen festgestellt wird, dass sie an Aids leiden werden deportiert (4). Unsere Informationen in Bezug auf Aufenthaltsbestimmungen sind widersprüchlich. INDONESIEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) Irak verbietet die Einreise von Personen mit HIV (4). Restriktionen sogar für kurzzeitige Aufenthalte. HIV-Test bei Aufenthalten von mehr als 10 Tage erforderlich (2) Keine Einschränkungen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis zu 3 Monaten (2) IRAK IRAN IRLAND ISLAND ISRAEL ITALIEN JAMAIKA JAPAN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 5) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Quelle/n 1, 2, 4, 8 (#) 2, 8 Um einen Stempel zur Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen HIV-Tests vorgelegt werden. (4) Wir wissen nicht, ob Menschen mit HIV und Aids immer noch sofort ausgewiesen werden, wie 1999 von der Deutschen Botschaft dargestellt. 2, 4 Ausländer, die um eine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung ersuchen, müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen, welches einen negativen HIV-Testnachweis beinhalten muss. (2, 3) Spezielle Reglungen auch für kurzzeitige Aufenthalte gibt es wahrscheinlich für Personen aus nichteuropäischen Regionen. So müssen bspw. Personen aus Aserbaidschan auch für kurzzeitige touristische Aufenthalte einen HIV-Test vorlegen (2). 2, 3 2, 5 2 Aus endemischen Regionen einreisende Immigranten müssen sich einem HIV-Test unterziehen (1). HIV-Tests werden von ausländischen Gastarbeitern verlangt (1) Ausländern wird geraten, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn sie im Land bleiben möchten. Gastarbeiter sind dazu verpflichtet (1). Das Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, Menschen mit HIV die Einreise zu verweigern (4) 1, 4 1 Ausländern, bei denen eine HIV-Infektion nachgewiesen wird, unterliegen keinen besonderen Aufenthaltsbestimmungen (2). Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2 1, 2 27 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen JEMEN Die Einreise auch für kurzfristige Aufenthalte wird nicht gewährt, wenn die staatlichen Autoritäten Informationen über eine existierende HIV-Infektion erhalten (2) Ausländer, die länger als 3 Monate im Land bleiben möchten oder die eine Arbeitsgenehmigung beantragen, müssen ein HIV-negatives Testergebnis vorlegen, um die Genehmigung zu erhalten (2). JORDANIEN Anmerkungen Jeder HIV-positiv getestete Ausländer wird aufgefordert das Land zu verlassen, auch bei vorher gewährten Aufenthaltsgenehmigungen. Das Ausmaß an Diskriminierung von Menschen mit HIV im Land ist groß. Gesellschaftlich ist Aids eine stark geächtete Krankheit, leider auch beim Gesundheitspersonal. Der Betroffene wie auch die Angehörigen werden nach Diagnosestellung nicht selten aus Krankenhäusern `zwangsentlassen`. Es existiert keine legale Basis, auf der diese Regelungen beruhen. Die Einwanderungsbehörde beruft sich auf eine „international gängige Praxis“. Die beschriebenen Reglungen werden in die Praxis umgesetzt. Die einzige Chance die Ausländer haben, um sich einem HIV-Test zu entziehen, ist Bestrechungsgelder zu bezahlen (2). Keine Diskriminierung und keine Jeder Ausländer, der eine AufenthaltsWenn das Ergebnis des HIV-Tests positiv ist, wird Einschränkung bei kurzzeitigen, und/oder Arbeitserlaubnis erlangen möchte, der Fall an das Nationalprogramm zur Aidstouristischen Aufenthalten (2) Jor- muss die notwendige ärztliche Untersuchung Bekämpfung weitergeleitet. Der Innenminister wird danien verbietet die Einreise und untergehen, welche einen HIV-Test einschließt. dann zwecks Ausweisung des HIV-infizierten Ausden Aufenthalt von Ausländern mit Dies muss innerhalb eines Monates ab Einrei- länders angeschrieben (1). Europäer, die sich eine HIV/Aids. Reisenden deren HIVsedatum erfolgen (1). HIV-Tests sind für länger adäquate Behandlung leisten können, müssen auch Infektion bekannt wird, wird die als 2 Monate andauernde Aufenthalte zwinbei einem längeren Aufenthalt nicht zwangsläufig mit Einreise verwehrt, das bezieht sich gend erforderlich. Im Falle eines HIV-positiven einer Ausweisung rechnen, selbst wenn ihre Erkranauch auf Einreisen die über Land Tests muss der Antragsteller das Land so bald kung bei den Behörden bekannt ist. Allerdings haerfolgen (4). wie möglich verlassen (2). Reisende die eine ben die Behörden einen Ermessensspielraum. Sie Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen sind nicht verpflichtet, die jährliche Aufenthaltsgesich einem HIV-Test in einer staatlichen medi- nehmigung zu verlängern (2). Deportiert wird, wer zinischen Einrichtung unterziehen (4). der Aufforderungen zum HIV-Test nicht nachkommt und wer HIV-positiv getestet wird (4) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de Quelle/n 2 1, 2, 4 28 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen JUNGFERNINSELN Keine Informationen über Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids bekannt. Sehr wahrscheinlich keine Probleme bei der Einreise für kurzzeitige Aufenthalte, keine Gesundheitschecks an den Grenzen (2) Besondere Regelungen in Bezug auf LangzeitAufenthalte können nicht ausgeschlossen werden. Es im Ermessen des jeweiligen zuständigen Sachbearbeiters bei der Immigrationsbehörde, welche auf den Gesundheitsstatus des Antragstellers bezogene Dokumente bei der Antragstellung auf Arbeitsgenehmigungen vorgelegt werden müssen (2). Jede Person, die an der Grenze einen ungesunden Eindruck macht, kann, bevor die Einreise genehmigt oder verwehrt wird, zu einem Gesundheitscheck aufgefordert werden, welcher auch einen HIV-Test beinhaltet (4). KAMBODSCHA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Keine Einschränkungen für kurzfristige touristische Aufenthalte, keine Vorlage von HIVTestergebnissen an der Grenze (2, 1). Kanada verlangt von Personen die zu Kurzzeitbesuchen einreisen NICHT, dass vorliegende HIVInfektionen auf dem Antragsformular angegeben werden. Kanada verlangt weder routinemäßig Zwangstests von Kurzzeitbesuchern, noch kommt es zu einer kategorischen Ausgrenzung (5) KAMERUN KANADA KAP VERDE Anmerkungen Quelle/n 2, 4 2 Gelbfieber- und Choleraimpfung erforderlich (4) Seit dem 15. Januar 2002 gehört ein HIVNachweistest in die Liste der obligatorischen Routineuntersuchungen. Die Mehrzahl HIVpositiver Ausländer wird damit keine Aufenthaltsgenehmigung für Kanada bekommen. Ein HIV-positiver Status hindert NICHT kategorisch an der Einreise. Die Einreise kann jedoch bei seltenen und außergewöhnlichen Umständen verweigert werden, bspw. bei Gesundheitszuständen, die vermuten lassen, dass die Gesundheits- und Sozialsystem in Anspruch genommen werden könnte, und dadurch das öffentliche Gesundheitssystem Kanadas belastet wird. Dieser Standard gilt ohne Unterschied für alle Personen (5) HIV-positive Flüchtlinge und HIV-positive Verwandte kanadischer Staatsbürger oder in Kanada niedergelassene Ausländer können nach Kanada einreisen (5). 2, 4 1, 2, 5 Zusätzliche Informationen gibt es unter: http://www.aidslaw.ca/ Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1, 2 29 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen KASACHSTAN Keine Einschränkungen für kurzfristige touristische Aufenthalte (2) Es wird empfohlen, eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung (in Russisch) mitzuführen. Dadurch kann ein HIV-Test vor Ort, der u.U. alle drei Monate zu wiederholen ist, vermieden werden. Die staatlichen Autoritäten akzeptieren nicht immer im Ausland durchgeführte Tests und könnten darauf bestehen, dass der Test in Kasachstan wiederholt wird (2) Wird ein Ausländer in Kasachstan positiv auf HIV getestet, muss er das Land verlassen (4) 2, 3 , 4 KATAR Kein HIV-Test bei der Einreise. Menschen, deren Infektion den Behörden bekannt ist, wird jedoch die Einreise verweigert. (2) Katar verbietet die Einreise von Menschen mit HIV und Aids (4). Bei Antrag auf Arbeitsgenehmigung oder auf Daueraufenthalt (ab 3 Monaten) ist der Nachweis eines negativen HIV-Tests erforderlich (2, 3). Antragsteller einer Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung für mehr als 6 Monate dauernde Aufenthalte müssen bei den örtlichen Migrationsbehörden ein HIV-negatives Testergebnis vorlegen. Der Test darf nicht älter als 3 Monate sein. Die HIV-Klinik der Stadt kann den Test noch einmal durchführen oder das vorgelegte Ergebnis akzeptieren. Sollte der HIV-Test in einer anderen Sprache als russisch oder kasachisch ausgestellt sein, muss eine offizielle Übersetzung beigelegt werden. (4) Medizinische Untersuchungen sind für alle Langzeitbesucher und Einwohner erforderlich (4). Arbeitgeber sind aufgefordert, Arbeitnehmer innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft im Land zu einer medizinischen Untersuchung zu bringen. Anwerbeagenturen werden gebeten in den Herkunftsländern der Arbeitnehmer Gesundheitstests durchzuführen. (6). Besucher, die länger als 3 Monate im Land bleiben möchten, müssen sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, die auch einen HIV-Test beinhaltet. Es werden nur Tests anerkannt, die im Land durchgeführt werden, Bei der Einreise werden keine Tests vorgenommen (Quelle: Vertre- Sofortige Abschiebung, wenn bei Touristen oder Geschäftsreisenden eine HIV-bedingte Erkrankung erkannt wird. (2). Menschen mit HIV können abgeschoben werden (4). Die Golf Times vom 24.04.2008 berichtet, dass die Behörden bis Ende 2008 ein Gesetz verabschieden wollen, dass verpflichtende HIV-Tests vor Eheschließungen und für bestimmte Personengruppen vorsieht, die sich länger als 2 Monate außer Landes aufgehalten haben. Dies gilt insbesondere für „housemaids“, „domestic workers“ und „junior staff“ (6). Antragsteller auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis müssen sich innerhalb eines Monats in einer dafür verantwortlichen staatlichen Einrichtung einem HIV-Test unterziehen. Wer dabei positiv getestet wird, wird keine Arbeitserlaubnis erhalten und wird deportiert. Ausländische Bewohner, die sich im Land infiziert haben, werden nicht ausgewiesen. Sie werden, vergleichbar mit den Staatsbürgern, Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten erhalten und sind befugt ihrem täglichem Leben nachzukommen.(Quelle: Vertretung des Staates Katar bei 2, 4, 6 tung des Staates Katar bei den Vereinten Nationen). Quelle/n den Vereinten Nationen). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 30 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen KENIA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) HIV-spezifische Restriktionen, sogar für kurzzeitige Aufenthalte (4) KIRGISISTAN KIRIBATI KOLUMBIEN Keine aktuellen Informationen erhältlich Widersprüchliche Informationslage, aber Probleme bei der Einreise für kurzzeitige Aufenthalte sind eher unwahrscheinlich. Über HIV-spezifische Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ist nichts bekannt (8) Keine Einschränkungen für MenKONGO (BRAZZAVILLE) schen mit HIV und Aids (8) Keine Einschränkungen für MenDEMOKRATIschen mit HIV und Aids (2, 8) SCHE REPU- KOMOREN Aufenthaltsbestimmungen Es gibt HIV spezifische Gesetze für Besucher und Ausländer die in Kirgisistan wohnen. Das Gesetz besagt, dass Besucher, die länger als einen Monat in Kirgisistan bleiben möchten, belegen müssen, dass sie HIV-negativ sind (4). Die kolumbianische Botschaft in Brasilien gibt an, dass kolumbianische Behörden bei der Einreise noch nie HIV-spezifische Informationen verlangt hätten (5). Bei der Einreise muss ein „internationales Gesundheitszertifikat“ vorgelegt werden. Dies betrifft alle Personen, die ein Visum brauchen, insbesondere Studenten, Einwanderer und Flüchtlinge (1). HIV-Positiven ist die Einreise verboten (4). Anmerkungen Quelle/n Nachweise über eine erfolgte Gelbfieberimpfung kann abgefragt werden (1, 4) Diese Restriktionen werden derzeit nicht umgesetzt. Die Umsetzung könnte jedoch zu jeder Zeit beginnen (4). 1, 2, 4 Eine nachgewiesene HIV-Infektion wirkt sich nachteilig auf den Antrag zur Verlängerung des Visums bei den zuständigen Behörden aus (1). Der deutschen Botschaft liegen keinerlei Erfahrungen mit dieser Gesetzgebung vor. Die Botschaft geht davon aus, dass die vorliegenden Informationen der Richtigkeit entsprechen, wenn sie von der kolumbianischen Botschaft in Berlin stammen (2). 1, 2, 4, 5 (#) Es liegt der Entwurf eines Gesetzes vor, der verpflichtende HIV-Tests zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung verbietet (8) Gelbfieberimpfung erforderlich (4) Gelbfieberimpfung erforderlich (4) 4 8 4, 8 2, 4, 8 BLIK KONGO (ZAIRE) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 31 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen KOREA SÜD (REPUBLIK) HIV-infizierten Ausländern ist die Einreise nach Korea nicht gestattet. Ausländer, die weniger als 91 Tage in Korea bleiben möchten, müssen keinen HIV-Test vorlegen (2) Das Koreanische Immigrationsgesetz verbietet die Einreise von Ausländern mit übertragbaren Infektionen und HIV/Aids. Ausländern kann jederzeit die Einreise verweigert werden, wenn der Verdacht besteht, dass diese HIV infiziert sind. HIV-Tests müssen von Fremdarbeitern, insbesondere von besonderen Gruppen (Entertainment Industrie, Sport, Show Business) vor der Einreise vorgelegt werden. Bei HIVpositiven Testergebnissen wird die Einreise verweigert. Wenn der Ausländer das Testergebnis nicht vorlegt, muss der Test innerhalb von 72 Stunden nach Einreise bei einer durch den Staat beauftragten Stelle nachgeholt werden (2) KOREA NORD (DEMOKRATISCHE VR) Keine gesetzlichen Bestimmungen Nicht jeder wird bei der Einreise gebeten Gein Bezug auf die Einreise von Men- sundheitszeugnisse und einen HIV-Test vorzuschen mit HIV und Aids (1) legen (1) Das Einwanderungsgesetz erlaubt es der Regierung Menschen mit schwerwiegenden Infektionskrankheiten zu deportieren. Die Regierung hat fortwährend von diesem Recht Gebrauch gemacht und Menschen mit HIV/Aids deportiert. Nach Angaben des Koreanischen CDC wurden von 647 Ausländern die HIV-positiv getestet wurden 521 gezwungen das Land zu verlassen (Korea Times, 03.03.2008) (6) Für Verwirrung sorgte jüngst eine UNAIDSPresseerklärung, wonach das Land seine Restriktionen zum 01.01.2010 abgeschafft haben sollte. Im Moment gibt es keine Bestätigung für diese Meldung, so dass wir weiterhin zur Vorsicht bei der Einreise mahnen. Über weitere Entwicklungen informieren wir zeitnah auf unserer Homepage unter www.hivrestrictions.org. Betroffene werden in ihre Heimat zurückgeschickt, wenn ihre HIV-Infektion bekannt wird. Begründet wird dies mit fehlenden Erfahrungen und nicht vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten (1) KOSOVO Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (5) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte bis zu 3 Monaten (2) KROATIEN KUBA Quelle/n 2, 6 1 5 1, 2 Studenten, die ein Stipendium für Kuba erhalten wollen, müssen sich testen lassen (4). Touristen müssen bei der Einreise keinen HIV-Test vorlegen, mit Ausnahme ausländischer Studenten mit einem Stipendium (4). Für Studenten mit einer „limitierten Lebenserwartung“ (HIV) gibt es in Kuba keine Stipendien. HIV-Tests sind zur Verlängerung/Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung erforderlich (2) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2, 4 32 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen KUWAIT Keine besonderen Einreisebestimmungen für kurzeitige Aufenthalte, keine HIV-Tests an der Grenze (2) Für den Visumsantrag für einen langfristigen Aufenthalt ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei einer HIV-Infektion wird kein Visum erteilt (2). Die Regierung in Kuwait hat in Bezug auf bestimmte Erkrankungen, wie HIV und Hepatitis sehr strikte Regelungen. Medizinische Untersuchungen sind für alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis vorgeschrieben. Wird jemand positiv auf die entsprechenden Krankheiten getestet, muss er/sie das Land unverzüglich verlassen. Der Person wird daraufhin ein dauerhaftes Einreiseverbot ausgesprochen. (4). Wird eine HIV-Infektion oder eine mit HIV in Verbindung stehende Erkrankung bekannt, wird die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Die betreffende Person ist verpflichtet, Kuwait zu verlassen oder wird abgeschoben (2, 4). An den Grenzen sollen zukünftig mit den neuesten Technologien ausgestattete medizinische „check points“ eingesetzt werden, um nach einem Heimaturlaub zurückkehrende ausländische Arbeitnehmer besser überprüfen zu können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie sich auf dem Heimaturlaub keine übertragbare Infektion eingeholt haben (6). LAOS Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) LESOTHO Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Keine besonderen EinreisebeLIBANON stimmungen für Menschen mit HIV und Aids, keine Einschränkungen für kurzzeitige, touristische Aufenthalte (1) Keine Einschränkungen für MenLIBERIA schen mit HIV und Aids (8) Keine besonderen Regelungen zu LIBYEN Einreise und Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids (2) LIECHTENSTEIN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Quelle/n 2, 4, 6 2, 8 Die Entscheidung über die Einreise nach Lesotho unterliegt dem Ermessen der Grenzpolizei(2, 4). Es wird aber keine medizinische Untersuchung durchgeführt (2). 1, 2, 4 1, 2 LETTLAND Informationen aus älteren Quellen, wonach HIVTests für Antragsteller von Aufenthaltsgenehmigungen vorgeschrieben seien, scheinen veraltet zu sein und können hier nicht mehr bestätigt werden. Es existieren Sonderregelungen für HIVpositive Besucher und Ausländer die sich dauerhaft in Libyen aufhalten (4). 1 Nachweis über Gelbfieberimpfung erforderlich (4). 4, 8 Die Informationen in Bezug auf die geltenden Aufenthaltsbestimmungen sind vage und widersprüchlich. sind auf weitere Informationen angewiesen. 2, 4 (#) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1 33 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen LITAUEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Das Antragsformular für den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis beinhaltet die Frage, ob eine, die öffentliche Gesundheit gefährdende Erkrankung vorliegt. HIV wird nicht als Krankheit betrachtet, die die öffentliche Gesundheit gefährdet (5). 1, 2, 5 LUXEMBURG Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) MADAGASKAR Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) MALAWI Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) Die Einreisebehörde behält sich das Recht vor, Ausländern die Einreise zu verweigern, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Menschen mit HIV und Aids sollten bei der Antragstellung die Frage, ob sie an einer die öffentliche Gesundheit gefährdeten Erkrankung leiden, verneinen um eventuelle Schwierigkeiten zu vermeiden. Die luxemburgische Gesetzgebung erlaubt es, eine Einreisegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen zu verweigern. Es gibt jedoch keine besondere Gesetzgebung in Bezug auf die Einreise von Menschen mit HIV und Aids (2). Alle Reisenden müssen eine Gelbfieberimmunisierung nachweisen, wenn sie sich innerhalb der vergangenen 6 Monate vor der Ankunft in Madagaskar in einem Gelbfieber-Endemiegebiet aufgehalten haben (4) Reisende benötigen einen Nachweis über eine Gelbfieberimmunisierung wenn sie aus Gelbfiebergebieten einreisen (2). MALAYSIA Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte. Keine regelmäßigen HIV-Tests an der Grenze. Grenzbeamte sind jedoch befugt von jedermann, der die Grenze überschreiten möchte, einen HIV-Test zu verlangen. Wer dem nicht nachkommt, wird die Grenze nicht passieren können (2) Bei der Einreise von Touristen mit einem bis zu einem Monat gültigem Visum gibt es keine Fragen nach Erkrankungen und keine Beschränkungen (2) Einige Firmen und Universitäten verlangen HIVTests. Es wird geraten, sich vor Kontaktaufnahme darüber Informationen zu holen. Der General Director of Migration ist befugt eine bereits erteilte Einreisegenehmigung zurückzuziehen, falls Personen die Nationale Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder moralische Standards verletzten (2). Nach dem Gesetz ist die Deportierung von Menschen mit HIV möglich. In der Praxis sind es vor allem Arbeitsimmigranten, die innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden der HIV-Infektion deportiert werden HIV-Tests werden an den Grenzen nur dann durchgeführt, wenn den Grenzbeamten etwas verdächtig vorkommt. Die Mitführung größerer Arzneimittelpackungen könnte sie alarmieren (2). 2 Besondere Aufenthaltsbestimmungen existieren nicht (2). Gelbfieberimpfung erforderlich, wenn aus Gelbfieberregionen eingereist wird (4) MALEDIVEN Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de Quelle/n 1, 2 2, 4, 8 2, 8 2, 4 34 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen MALI Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2, 8) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) MALTA MAROKKO Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen Gelbfieberimpfung erforderlich (1) Quelle/n 1, 2, 8 1 HIV-Tests sind für alle Personen zwischen 1560 Jahren verpflichtend, die sich in Marokko niederlassen wollen. Die Tests müssen in einer Einrichtung des marokkanischen Gesundheitsministeriums durchgeführt werden. Eine Aufenthaltsgenehmigung wird nicht ausgestellt, wenn die Abwesenheit von HIV nicht bestätigt werden kann (Consulate General of the U.S.A. Casa- Ein Schweizer Leser teilt uns mit, dass er von 2007 – 2008 für eine multinationale Firma in Marokko gearbeitet habe und für seine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis keinen HIV-Test durchführen musste. 1, 4 (#) (Rückmeldung eines Nutzers) Die Informationen in Bezug auf die geltenden Aufenthaltsbestimmungen sind widersprüchlich, wir sind auf weitere Informationen angewiesen blanca,). MARSHALL ISLANDS MAURETANIEN MAURITIUS MAZEDONIEN MEXIKO MIKRONESIEN Dem US State Department sind keine HIVspezifischen Restriktionen für Besucher oder ausländische Einwohner Marokkos bekannt (4) Keine Einschränkungen für kurzHIV-Test für über 90 Tage hinausgehende Einzeitige touristische Aufenthalte (bis reisen erforderlich (8). Es gibt HIV- und Aidszu 90 Tagen) (8) spezifische Einreisebestimmungen für Besucher und ausländische Bewohner der Marshall Inseln (4). Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) Einreise und befristeter Aufenthalt Arbeitsmigranten müssen vor der Anstellung für Menschen mit HIV und Aids ein HIV-Testergebnis vorlegen. Keine Anstelerlaubt (8) lung bei HIV-positivem Testergebnis (8). Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (5) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Sehr wahrscheinlich keine EinIn dem Staat Pophnei gibt es keine Einschränschränkungen für Menschen mit kungen. Informationen zu den anderen Staaten HIV und Aids. Mikronesiens sind nicht vorhanden (8). Restriktionen aufgrund medizinischer Sachverhalte werden in der Regel nicht auf US Bürger angewandt(4). Die Informationen sind sehr vage und beziehen sich teilweise explizit auf US Bürger, wir sind auf weitere Informationen angewiesen Nachweis über Gelbfieberimpfung erforderlich (4) Gelbfieberimpfung erforderlich, wenn aus Gelbfieberregionen eingereist wird (4). 4, 8 2, 4, 8 4, 8 5 1 Informationen zu Mikronesien sind sehr vage. Wir brauchen mehr Informationen. wir sind auf weitere Informationen angewiesen Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 8 35 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen MOLDAWIEN (MOLDAU) Ausländer müssen bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten keinen HIVTest vorlegen. Keine HIV spezifischen Kontrollen bei der Einreise (1, 2, 4) Ausländer die länger als 3 Monate bleiben wollen, müssen sich einem HIV-Test unterziehen (1, 2, 4, 8). Der HIV-Test muss bei einer der staatlichen Behörden in Chisnau durchgeführt werden. Tests aus anderen Quellen werden nicht akzeptiert. Bereits im Land lebende Ausländer müssen sich regelmäßig - einmal im Jahr bei der Visumverlängerung - einem HIVTest unterziehen (2). Im Herkunftsland durchgeführte HIV-Tests werden akzeptiert (1). Menschen mit HIV und Aids werden kein Visum erhalten und können deportiert werden (2). MONACO MONGOLEI Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Keine Informationen über kurzeitige touristische Aufenthalte, sehr wahrscheinlich gibt es aber keine Probleme MONTENEGRO Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 5) Quelle/n 1, 2, 4, 8 2 Ausländer, die sich für einen längeren Zeitraum im Land aufhalten möchten, müssen sich nach der Einreise einem HIV-Test unterziehen. Dies trifft besonderes auf ausländische Arbeitnehmer, Studenten und Praktikanten zu. Die Tests müssen regelmäßig bei Visumserneuerung wiederholt werden (2). Besucher, die länger als 30 Tage bleiben möchten, müssen sich eine Woche nach Ankunft im Land bei den Immigrationsbehörden registrieren lassen. Ein HIV-Test ist für länger als 3 Monate dauernde Aufenthalte erforderlich. Das Büro, in dem die Registrierungen stattfinden, akzeptiert HIV-Tests, die außerhalb des Landes durchgeführt wurden(7). Informationen zur Situation im Land scheinen inkonsistent und widersprüchlich zu sein. Gesetzgebung und Ausführungsbestimmungen stehen häufig nicht im Einklang mit der gängigen Praxis (2). Menschen mit HIV und Aids können ausgewiesen werden, wenn sie sich den Ratschlägen der mongolischen Gesundheitsautoritäten widersetzen (2). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2, 7 2, 5 36 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen MONTSERRAT Der Botschaft sind keine Regelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids bekannt. Sehr wahrscheinlich keine Probleme bei der Einreise für kurzzeitige Aufenthalte, keine Gesundheitskontrollen an den Grenzen (2) Jede Person, die einen ungesunden Eindruck macht, kann zu einer medizinischen Untersuchung (inklusive HIV-Test) aufgefordert werden, bevor der Einlass ins Land gewährt bzw. verweigert wird (4). Besondere Regelungen in Bezug auf langzeitige Aufenthalte können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters bei der Immigrationsbehörde, welche auf den Gesundheitsstatus des Antragstellers bezogenen Dokumente bei der Antragstellung auf Arbeitsgenehmigungen vorgelegt werden müssen. Explizite Regelungen sind sehr oft nicht definiert (2). MOSAMBIK Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Kein besonderen Regelungen für Menschen mit HIV und Aids, kein HIV -Test bei der Einreise (2) MYANMAR (BIRMA/ BURMA) NAMIBIA Anmerkungen Gelbfieberimpfung erforderlich, wenn aus Gelbfieberregionen eingereist wird (4). Keine besondere Aufenthaltsbestimmungen für Myanmar ist kein Rechtsstaat. Willkür und KorruptiAusländer mit HIV. Es werden praktisch keine on sind in allen Lebensbereichen an der Tagesordauf HIV bezogenen Fragen gestellt, weder bei nung. Damit kann auch keine Aussage getroffen der Einreise, noch bei der Visumsverlängerung werden, wie sich die myanmarischen Behörden ver(2). halten würden, wenn bei einem Ausländer eine HIVInfektion/Aids-Erkrankung bekannt werden würde (2). Keine Einschränkungen für MenBeschränkungen gibt es für Antragsteller von Diese Restriktionen gehen auf das Jahr 1993 zuschen mit HIV und Aids (2). ReAufenthaltsberechtigungen (1). Auf den Visum- rück. Die Regierung von Namibia hat im März 2009 striktionen gibt es für Menschen Antragsformularen finden sich HIV-spezifische vermerken lassen, dass das Gesetz abgeschafft mit HIV, die zur Einreise ein Visum Fragen. Wie auch immer, Restriktionen werden werden soll. Unter der derzeitigen Gesetzgebung beantragen müssen. Kein HIV-Test in der Praxis nicht umgesetzt (8). sind HIV-Tests nicht erforderlich. Antragsteller sind bei der Einreise (1). jedoch aufgefordert Fragen nach HIV zu beantworten. Theoretisch könnten Menschen mit HIV deshalb deportiert werden, da nach dem derzeitig geltenden Gesetz HIV zu den verbotenen Erkrankungen gehört. Es scheint so, als ob die derzeitig existierenden Regelungen nicht umgesetzt würden (5) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de Quelle/n 2, 4 (#) 2, 4 2 1, 2, 5, 8 37 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen NAURU Über HIV-spezifische Einreisebestimmungen für Besucher oder ausländische Einwohner in Naurus ist uns nichts bekannt (4) Dem U.S. Department of State ist über HIVspezifische Restriktionen nichts bekannt. Auf deren Homepage wird jedoch angegeben, dass das Gesundheitsministerium in Nauru derzeit die Einführung von Restriktionen überlegt (4). Das Gesundheitsministerium in Nauru erwägt momentan die Einführung von Restriktionen (4). Neue Entwicklungen werden wir auf www.hivrestrictions.org veröffentlichen. NEPAL Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte bis zu 3 Monaten (2) NEUSEELAND NICARAGUA Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte bis zu 3 Monaten (2) NIEDERLANDE Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) NIGER Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) NIGERIA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 8) Quelle/n 4 (#) 2, 8 Ab Frühjahr 2005 sind alle Einwanderer dazu verpflichtet einen HIV-Test vorlegen. Dies wurde im Rahmen einer umfassenden Revision der Gesundheitsprüfungsrichtlinien entschieden. Einige entsprechende Änderungen Tuberkulose betreffend sind bereits umgesetzt. Das gesamte Maßnahmebündel, welches HIV- sowie auch Tests für andere kostspielig zu behandelnde Krankheiten beinhaltet, gilt ab Anfang 2005. Die Bestimmungen gelten für alle Personen, die sich länger als 12 Monate in Neuseeland aufhalten möchten (1). Bei Aufenthalten über 3 Monaten muss die Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde verlängert werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests (2). HIV-Tests werden auch innerhalb des QuotenProgramms für Flüchtlinge durchgeführt. 20 HIVpositive Menschen werden pro Jahr als Flüchtlinge aufgenommen Damit wird die Definition "akzeptabler Gesundheitszustand" für HIV-positive Menschen aufgehoben. Ausnahmen gelten für HIV-positive Angehörige von Staatsbürgern Neuseelands und Aufenthaltsberechtigten, sowie für Flüchtlinge (1). 1, 2 HIV-positiven Personen wird nur in Ausnahmefällen die Genehmigung für einen längeren Aufenthalt erteilt (2). 2 Eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit könnte einen Grund darstellen die Einreise zu verweigern. Dies trifft jedoch nicht auf HIV und Aids zu (1). Ein internationales Impfzeugnis mit dem Nachweis der Gelbfieber- und Choleraimpfung zur Einreise erforderlich (4). 1 Die nigerianischen Grenzbeamten haben die Möglichkeit die Einreise von Ausländern zu verweigern, wenn diese „aufgrund medizinischer Gründe unerwünscht sind. Möglich ist auch, dass Ausländer HIV-Tests vorlegen müssen, die nigerianische Staatsangehörige heiraten möchten (4). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2, 4 2, 4, 8 (#) 38 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen NORWEGEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Personen, die sich länger als 3 Monate in Norwegen aufhalten, wird ein Tuberkulose- und ein HIV-Test angeboten, um Infizierten schnellstmöglich die nötige Behandlung zukommen lassen zu können (1). Zur Deckung des persönlichen Bedarfs ist die Einführung einer kleinen Menge an HIV-Medikamenten erlaubt. Für größere Mengen ist eine Erlaubnis nötig (2). ÖSTERREICH Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 5) Keine aktuellen Informationen erhältlich Kein HIV-Test für Touristen erforderlich (1), keine besonderen Regelungen für kurzzeitige Aufenthalte (2) OSTTIMOR OMAN PAKISTAN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2, 8) PANAMA Sehr wahrscheinlich keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte Quelle/n 1, 2 1, 5 HIV-Tests sind Bestandteil der medizinischen HIV-positive Testergebnisse führen zur Deportation. Untersuchung zur Beantragung von Arbeits(2). Gelbfieberimpfung erforderlich, wenn aus Gelbund Aufenthaltserlaubnissen. (1, 4) Falls eine fieberregionen eingereist wird (4) Person HIV-positiv getestet wird, ist er oder sie gefordert in ihr Heimatland zurückzukehren (1). Alle Antragsteller einer Aufenthaltsgenehmigung müssen sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen (2). 1, 2, 4 1, 2, 8 Für die Einreise ist kein HIV-Test nötig. PanaDer Botschaft in Panama sind keine Fälle der Ausmas Gesetzgebung erlaubt jedoch, die Auswei- weisung von US Bürgern aufgrund einer vorliegensung von Menschen mit HIV, wenn die Infektion den HIV-Infektion bekannt (4). bei der Einreise entdeckt wird (4). Das alte Gesetz zur Einreise und Aufenthalt für Menschen mit HIV und Aids wurde abgeschafft. Das neue Gesetz beinhaltet keinerlei Hinweise auf durchzuführende HIV-Tests zur Antragstellung von Einreise- und Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen (8). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 4, 8 39 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen PAPUANEUGUINEA Restriktionen sind auch bei kurzzeitigen Aufenthalten möglich. HIVTests sind für alle Antragsteller einer Aufenthaltsgenehmigung über 16 Jahre erforderlich (1) Reisende, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder die länger im Land bleiben möchten, sind verpflichtet einen HIV-Test vorzulegen, (4). Alle Antragsteller die nach Papua Neuguinea reisen möchten, müssen bei guter Gesundheit sein und einen guten Charakter haben. In manchen Fällen muss ein medizinisches Zertifikat, das auch einen HIV-Test beinhaltet, vorgelegt werden. Wer diesen Bedingungen nicht nachkommt, dem kann die Einreise verweigert werden (www.pngcanberra.org). Wer mit der Absicht einreist, seinen festen Wohnsitz in Paraguay zu nehmen, ist verpflichtet, sich in dem für die Region zuständigen medizinischen Labor einem HIV-Test zu unterziehen (2). Die Restriktionen wurden durch eine neues Gesetz, angenommen im November 2009, abgeschafft (8) Einreisegenehmigungen können durch den Außenoder den Immigrationsminister zurückgenommen werden. Grund hierfür kann die Anwesenheit einer Erkrankung sein, welche eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellt (1). PARAGUAY Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte. Kein HIV-Test bei der Einreise (2) PERU Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) PHILIPPINEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) US Bürgern, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, kann diese aufgrund von HIV verweigert werden (4). POLEN Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte. Keine HIV-Tests an den Grenzen (1) HIV-Tests werden schwangeren Frauen angeboten, die verdächtigt werden HIV-positiv zu sein, wenn sie länger als 3 Monate bleiben wollen. HIV ist kein Grund zur Ausweisung (1). Quelle/n 1, 4 (Quelle: www.pngcanberra.org) Bei positivem HIV-Testergebnis wird keine Aufenthaltserlaubnis gewährt (2). Personen, die in Peru heiraten möchten (trifft auf Peruaner und in einigen Gebieten auch auf Ausländer zu), müssen sich einem HIV-Test unterziehen. Wenn der Test positiv ausfällt, kann die Genehmigung zur Heirat verweigert werden (2). Die Angaben sind widersprüchlich. Die Informationen des US State Department scheinen veraltet zu sein und keine Gültigkeit mehr beanspruchen zu können. Wenn aktuelle Informationen eintreffen , welche die Unklarheiten beseitigen, werden wir diese unverzüglich auf www,hivrestrictions.org veröffentlichen Flüchtlinge erhalten zur Notwendigkeit der Durchführung von Tests zu übertragbaren Krankheiten (bspw. zu HIV und Tbc) aufklärende Informationen in ihrer Landessprache. Entscheidungen für oder gegen den Test sind freiwillig (Quelle: The National AIDS Centre in 2, 8 (#) 1, 2 1, 4 (#) 1 Poland) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 40 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen PORTUGAL Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Die Einreise kann nur dann verweigert werden, wenn es um die Abwendung einer ernsthaften Gefahr für die Öffentliche Gesundheit und die Nationale Sicherheit geht. (1). RUANDA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2, 5, 8) Menschen mit HIV und Aids werden bei der Einreise keine Fragen zu ihrem serologischen Status gestellt, Tests und Gesundheitszertifikate müssen nicht vorgelegt werden. Es gibt keine Kontrollverfahren an den Grenzen. HIV stellt keinen Grund zur Ausweisung dar (1). Es existieren keine HIV-bedingten Aufenthaltsbestimmungen (1, 2, 5). RUMÄNIEN Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Für kurzfristige touristische Aufenthalte (bis zu 3 Monaten) wird bei der Einreise kein HIV-Test verlangt (2, 4) RUSSISCHE FÖDERATION 1 1, 2, 4, 5, 8 2 Bei längerem Aufenthalt (mehr als 3 Monate), bei Studierenden und bei ausländischen Arbeitnehmern wird die Vorlage eines HIVTestergebnisses und/oder eines ärztlichen Attestes verlangt (2). Antragsteller für Langzeitvisa oder Aufenthaltsgenehmigungen können gebeten werden Tests nicht nur für HIV, sondern auch für Tuberkulose und Lepra durchzuführen (4). Nicht-russische Bürger, die kein Visum benötigen, müssen ein Zertifikat über ihren HIV-negativen Status nachweisen, wenn sie eine zeitlich begrenzte Niederlassung beantragen. Der Test muss innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung vorgelegt werden. (5). Grenzbeamte sind befugt ein medizinisches Zertifikat zu verlangen. HIV-Tests sind für länger als 90 Tage dauernde Aufenthalte vorgeschrieben (8). SALOMONEN Wenn bei der Einreise bekannt wird, dass eine übertragbare Erkrankung vorliegt, kann die Einreise verweigert werden (1). SAMBIA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Keine Informationen über Bestim- HIV-Tests sind für über 90 Tage hinausgehenmungen zu kurzfristigen Aufenthal- de Aufenthalte erforderlich (8). ten SAMOA Gelbfieberimpfung empfohlen (4). Quelle/n Ausländer, bei denen eine HIV-Infektion nachgewiesen wird, müssen das Land innerhalb von 3 Monaten verlassen (2). 2008 wurden 1.579 sich legal im Land aufhaltende Migranten positiv auf HIV getestet. 14 Personen wurden in russischen Hospitälern untergebracht, 198 Personen wurden deportiert. (Federal Hygiene and Epidemiology Centre of Rospotrebnadzor). 2, 4, 5 Grenzbeamte sind befugt von Einreisenden eine medizinische Untersuchung zu verlangen (1). Laut Gesetz können Grenzbeamte Besuchern die Einreise verweigern oder Immigranten deportieren, wenn er oder sie der Aufforderung einer Überprüfung durch einen von der Regierung beauftragten Mediziner nicht nachkommen (4). 1, 4, 8 Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1, 2 8 41 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) SAO TOME UND Keine aktuellen Informationen erhältlich PRINCIPE Sehr wahrscheinlich keine ProbleSAUDIme bei kurzzeitigen touristischen ARABIEN Aufenthalten (2) Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen Quelle/n 1 SAN MARINO SCHWEDEN SCHWEIZ SENEGAL SERBIEN SEYCHELLEN SIERRA LEONE SIMBABWE Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 5) Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte. Kein HIV-Test bei der Einreise (5) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Alle, die nach Saudi Arabien einreisen, um dort zu arbeiten, müssen über eine medizinische Untersuchung nachweisen, dass sie keine infektiösen Erkrankungen haben, HIV eingeschlossen. HIV-positiv getestete Personen erhalten keine Arbeitserlaubnis in Saudi Arabien (4). Ein Visum wird nicht erteilt werden, wenn der HIV-Test positiv ausfällt (2). Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei der Einreise erforderlich (4). 4 Es ist sehr wahrscheinlich, dass es zu Ausweisungen kommt, wenn HIV entdeckt wird. 2, 4 1 1 Gelbfieberimpfung erforderlich, wenn aus Gelbfieberregionen eingereist wird (4) 1, 2, 4 2, 5 Keine besonderen Bestimmungen in Bezug auf den Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids, keine Diskriminierung (5). 5 Gelbfieberimpfung erforderlich, wenn aus Gelbfieberregionen eingereist wird (4). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1, 4 1, 2 42 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen SINGAPUR Keine Einschränkungen für touris- Für länger andauernde Aufenthalte gibt es betische Aufenthalte bis zu 30 Tagen. sondere, für Menschen mit HIV und Aids betrefKein HIV-Test bei der Einreise (2) fende Regelungen: Antragsteller eines Social Visit Pass, Employment Pass, Long Term Immigration Pass und Permanent Residence müssen eine ärztliche Untersuchung u.a. mit TBC- und HIV-Test durchlaufen. Gesundheitskontrollen an den Grenzen gibt es nicht. Nur offensichtlich erkrankte Personen werden eingehender untersucht. HIV-positiven oder an Aids erkrankten Ausländern wird die Einreise grundsätzlich verweigert (2). Keine gesonderten EinreisebeAusländer, die einen langfristigen Aufenthalt stimmungen für Menschen mit HIV beantragen, müssen nachweisen, dass sie und Aids. Keine Gesundheitskonnicht an Krankheiten leiden, die eine Gefahr für trollen an der Grenze (1) die öffentliche Gesundheit darstellen (2). Menschen mit HIV und Aids werden in der Slowakischen Republik keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten (1).Über HIV-spezifische Einreisebestimmungen für Besucher ist uns nichts bekannt. Zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch eine medizinische Untersuchung notwendig, die auch einen HIV-Test beinhaltet. (4). Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Keine Restriktionen und keine HIVTestung für Reisende (8) Keine Einschränkungen für kurzfristige touristische Aufenthalte. Kein HIV-Test bei der Einreise (2) SLOWAKISCHE REPUBLIK SLOWENIEN SOMALIA SPANIEN Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen Quelle/n HIV-positive Ehepartner von singapurischen Staatsbürgern dürfen im Land bleiben (2, 5). HIV-positive oder an Aids erkrankte Ausländer werden unverzüglich ausgewiesen (2). 2, 5 Bei Antrag auf Arbeitsbewilligung ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Geprüft werden HIV, Hepatitis, Syphilis und andere Geschlechtskrankheiten. In einzelnen Fällen wurden Anträge positiv getesteter Personen abgelehnt. Bei einem längeren Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme kann man nach drei Monaten für ein paar Tage ausreisen und wieder einreisen. Dann beginnt die 3Monatsfrist von vorne (5). 1, 2, 4, 5 Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1, 2 8 2 43 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen SRI LANKA Keine besonderen Einreisebestimmungen für Menschen mit HIV oder Aids. An der Grenze werden keine HIV-spezifischen Fragen gestellt (2) Die Gesetzeslage in Sri Lanka erlaubt es den Immigrationsbeamten Besucher und ausländische Einwohner an einen Arzt zu überweisen, falls ein Risiko für die öffentliche Gesundheit vermutet wird. In der Praxis kommt dies selten vor. Reisende sollten sich jedoch darüber bewusst sein, dass die Gesetzgebung die Einreiseverweigerung erlaubt, sollte ein Arzt bei der Einreise ein Risiko für die öffentliche Gesundheit feststellen. Reisende, die unter diesen Umständen eine medizinische Untersuchung verweigern, kann die Einreise verwehrt werden (4). Die Existenz von HIV/Aids-spezifischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen kann nicht ausgeschlossen werden (4). Besondere Regelungen in Bezug auf langzeitigen Aufenthalt können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es liegt im Ermessen des jeweiligen zuständigen Sachbearbeiters bei der Immigrationsbehörde, welche auf den Gesundheitsstatus des Antragstellers bezogenen Dokumente bei der Antragstellung auf Arbeitsgenehmigungen vorgelegt werden müssen. Explizite Regelungen sind oftmals nicht definiert (2). Besondere Regelungen in Bezug auf langzeitigen Aufenthalt können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es liegt im Ermessen des jeweiligen zuständigen Sachbearbeiters bei der Immigrationsbehörde, welche auf den Gesundheitsstatus des Antragstellers bezogenen Dokumente bei der Antragstellung auf Arbeitsgenehmigungen vorgelegt werden müssen. Explizite Regelungen sind oftmals nicht definiert (2). Ausländer, von denen bekannt ist, dass sie an Aids erkrankt sind, werden regelmäßig von den Behörden aufgefordert, das Land zu verlassen. Auch ist der Botschaft aus ihrer konsularischen Praxis bekannt, dass bei polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten routinemäßig ein HIV-Test durchgeführt wird (2). Reisende, die aus Regionen einreisen in denen Gelbfieber und Cholera verbreitet ist, müssen eine entsprechende Immunisierung nachweisen ST. KITTS UND NEVIS Keine Regelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids bekannt. Sehr wahrscheinlich keine Probleme bei der Einreise für kurzzeitige Aufenthalte, keine Gesundheitskontrollen an den Grenzen (2) ST. LUCIA Keine Regelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids bekannt. Sehr wahrscheinlich keine Probleme bei der Einreise für kurzzeitige Aufenthalte, keine Gesundheitskontrollen an den Grenzen (2) Quelle/n 2, 4 (#) (4). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2, 4 (#) 2 44 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen Quelle/n ST. VINCENT Keine Regelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids bekannt. Sehr wahrscheinlich keine Probleme bei der Einreise für kurzzeitige Aufenthalte, keine Gesundheitskontrollen an den Grenzen (2) Die Existenz von HIV/Aids-spezifischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen kann nicht ausgeschlossen werden (4). Besondere Regelungen in Bezug auf langzeitigen Aufenthalt können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es liegt im Ermessen des jeweiligen zuständigen Sachbearbeiters bei der Immigrationsbehörde, welche auf den Gesundheitsstatus des Antragstellers bezogenen Dokumente bei der Antragstellung auf Arbeitsgenehmigungen vorgelegt werden müssen. Explizite Regelungen sind oftmals nicht definiert (2). Nach sudanesischem Gesetz dürfen sich HIVinfizierte Ausländer nicht im Sudan aufhalten. In der Praxis finden Kontrollen und Ausweisungen nicht statt (2). Um ein Visum zu erhalten, muss bei den sudanesischen Botschaften oder am Flughafen in Khartum ein negativer HIV-Test vorgelegt werden. Anekdotischen Berichten zufolge werden diese Regelungen jedoch in der Praxis nicht umgesetzt (4). HIV-Test für über 3 Monate hinausgehende Aufenthalte erforderlich (8). Im Kontext von Arbeit und Versorgung werden Arbeitsgenehmigungen bei vorliegender HIV-Infektion nicht erneuert. HIV-positive Ausländer haben keinen Zugang zu HIV-Behandlung und entsprechenden Dienstleistungen (8). 2, 4, 8 (#) HIV-Testergebnisse müssen bei der Beantragung eines Touristen- oder eines Arbeitsvisums weder bei der Botschaft noch auf dem Flughafen in Khartum vorgelegt werden (5). Unsere Informationen in Bezug auf die konkreten Auswirkungen dieser Bestimmungen sind vage. 2, 4, 5, 8 UND DIE GRENADINEN SUDAN HIV-infizierte Personen erhalten kein Visum und dürfen nicht in den Sudan einreisen. Um bei einer sudanesischen Botschaft und/oder am Flughafen Khartum ein Visum zu erhalten, muss ein negatives HIV-Testergebnis vorgelegt werden (2) Diese Reglungen werden in der Praxis sehr wahrscheinlich nicht ausgeführt (5) SÜDAFRIKA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) Gelbfieberimpfung erforderlich, wenn aus Gelbfieberregionen eingereist wird (4). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1, 2, 4 45 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen SURINAM Keine Regelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids bekannt. Sehr wahrscheinlich keine Probleme bei der Einreise für kurzzeitige Aufenthalte, keine Gesundheitskontrollen an den Grenzen (2) Die Republik Surinam verabschiedete am 05. Mai 2008 ein Gesetz, um die Einreise von Menschen mit HIV aus bestimmten Regionen zu verschärfen. Visapflichtige Einreisende aus Afrika, Asien und Osteuropa müssen neben der Kranken- und Reiseversicherung auch ein Gesundheitszeugnis vorweisen, das belegt, dass weder Lepra, noch sexuell übertragbare Infektionen, weder Hepatitis B, TBC und HIV vorliegt (6). Es liegt im Ermessen des jeweiligen zuständigen Sachbearbeiters bei der Immigrationsbehörde, welche auf den Gesundheitsstatus des Antragstellers bezogenen Dokumente bei der Antragstellung auf Arbeitsgenehmigungen vorgelegt werden müssen. Explizite Regelungen sind oftmals nicht definiert (2). „Arbeitsemigranten müssen nicht getestet werden, wenn sie in Surinam arbeiten wollen oder wenn sie eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Es kann deshalb vorkommen, dass Arbeitsemigranten von ihrem Arbeitgeber gebeten werden sich einem HIV-Test zu unterziehen. Es gibt kein Gesetz, dass dies verbietet (1). Reisende die aus Guyana, Französisch Guyana und Brasilien eintreffen, müssen einen Nachweis über eine Gelbfieberimmunisierung vorlegen (4). Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind vage und widersprüchlich. Wir brauchen mehr Informationen. SWASILAND Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte. Kein HIV-Test bei der Einreise (1, 2) SYRIEN Quelle/n 1, 2, 4, 6 (#) 1 HIV-Tests sind verpflichtend für Ausländer zwischen 15 und 60 Jahren, die sich in Syrien niederlassen oder die Niederlassungsbewilligung erneuern lassen wollen. Es wird keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, wenn der HIVTest positiv ausfällt (4). Ausländern, deren HIV-Infektion nachgewiesen wird, werden abgeschoben. (1, 2). Ausländer, die eine Person syrischer Nationalität heiraten wollen, müssen sich einem HIV-Test unterziehen (4). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1, 2, 4 46 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen TADSCHIKIS- Keine gesundheitlichen Kontrollen bei der Einreise. Jedoch können Menschen mit akuten Erkrankungen, z.B. im Kontext von HIV und Aids, abgeschoben werden, sobald die Behörden Kenntnis erlangen (2) Besuchern, die länger als 90 Tage bleiben, müssen ein medizinisches Zertifikat vorlegen, dass kein HIV vorliegt. Es ist möglich den HIVTest in Tadschikistan durchführen zu lassen. (4). Teile des existierenden Gesetzes wurden überarbeitet. Zurückgenommen wurde die Regelung HIV-positive Ausländer zu deportieren. Es bleibt aber bei den verpflichtenden HIVTests für Personen, die länger als 3 Monate im Land bleiben möchten. Es ist nicht klar wie die neuen Regelungen umgesetzt werden (5, 8). Ausländer, die für länger als 3 Monate ins Land kommen, müssen ihr letztes Testergebnis vorlegen oder den Test innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft im Land durchführen. Der Test muss alle 6 Monate wiederholt werden. HIVpositiv Getestete werden NICHT des Landes verwiesen (Global Fund, März 2010). Beim Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung muss ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Bei Verdacht auf eine HIV-Infektion, wird kein Visum erteilt, auch wenn das Gesetz, das die Vergabe von Visa regelt, HIV gar nicht erwähnt (4). HIV-Tests sind für Aufenthalte über 3 Monate, für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen obligatorisch (1). Ausländer mit bestätigtem HIV-positivem Testergebnis verlieren ihre Aufenthaltsgenehmigung (2). Das Immigrationsgesetz von 1995 verbietet die Einreise und den Aufenthalt von Personen mit ansteckenden Erkrankungen, einschließlich Menschen mit HIV (8). Die Botschaft empfiehlt jedem Besucher im Falle einer schweren Erkrankung die Ausreise. Die Situation der lokalen Krankenhäuser macht eine Behandlung im benötigten Rahmen oft unmöglich (2). Die Regelung HIV-positive Ausländer zu deportieren wurde zurückgenommen (5, 8). 2, 4, 5, 8 HIV-positive Ausländer, die von ihrem Testergebnis erfahren, müssen innerhalb von 3 Monaten das Land verlassen. Einige sind auch schon von den Behörden gewaltsam deportiert worden, nachdem man von ihrem HIV-Status erfahren hatte. Die Namen dieser Personen werden in einer schwarzen Liste eingetragen. Keiner dieser Personen wurde jemals die Wiedereinreise gewährt (4, 5). Dies, obgleich die Gesetzeslage nicht dazu auffordert Menschen mit HIV zu deportieren (4). Es ist möglich, dass Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden muss, wenn Reisende aus Gelbfieberregionen kommen (4). 1, 2, 4, 5 TAN TAIWAN Ein Gesundheitscheck ist nicht Bestandteil der Einreiseprozedur (2). Bei kurzzeitigen Aufenthalten wird nicht nach dem HIV Status des Besuchers gefragt (4). TANSANIA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) THAILAND Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2, 5, 8) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) TOGO Quelle/n 2, 4, 8 (#) 2, 5, 8 Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei der Einreise erforderlich (4). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 2, 4 47 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen TONGA Keine Informationen zu Einschränkungen bei kurzzeitigen Aufenthalten HIV-Tests für über 90 Tage hinausgehende Aufenthalte erforderlich (8). Ausländer, die länger als 6 Monate im Land bleiben, müssen sich in Tonga einem HIV-Test unterziehen. Bei positivem Testergebnis wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert (5). TRINIDAD UND TOBAGO Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2, 8) Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) TSCHECHISCHE Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) REPUBLIK Anmerkungen Quelle/n 4, 5, 8 (#) Restriktionen bei langzeitigen Aufenthalten können nicht komplett ausgeschlossen werden. Es liegt manchmal im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters bei der Immigrationsbehörde, ob Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt werden. Explizite Regeln sind oftmals nicht definiert (2). Das Center for diseases Control (CDC) empfiehlt eine Gelbfieberimmunisierung bei Reisen nach Trinidad und Tobago (4). 1, 2, 4, 8 2 TSCHAD TUNESIEN Keine Einschränkungen bei kurzzeitigen Aufenthalten (1, 2) Nach Angaben des Nationalen Aids Programms hat das Gesundheitsministerium das Vorhaben gestrichen, bei Antragstellern von Langzeitvisa HIV-Tests zu verlangen. Keine Restriktionen bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen zu längerfristigen Aufenthalten (1). Besondere Regelungen gibt es für längerfristige Aufenthalte. Die Genehmigung von Anträgen zur Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis kann, wenn HIV vorliegt, möglicherweise verweigert werden (2). Personen, die länger als 30 Tage in Tunesien bleiben möchten, müssen ein HIV-negatives Testergebnis nachweisen (Rückmeldung eines Nutzers) Im Mai 2009 kündigte das Außenministerium an, ab dem 01. Juni 2009 VISA-Antragsteller aus 10 Ländern einen HIV-Test vorlegen zu wollen. Die 10 Länder betrafen Kongo, Kenia, Moldau, die Mongolei, Nigeria, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan, die Ukraine und Vietnam. Dieser populistische Vorschlag wurde nach den Wahlen fallen gelassen . Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1 1, 2, (#) 48 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen TÜRKEI Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Keine besonderen Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und Aids (1). Dem U.S. State Departement sind keine HIV-spezifischen Regelungen in Bezug auf Einreise oder Aufenthalt von Ausländern bekannt. Nichts desto trotz wird die Türkei Ausländer, deren HIVInfektion bekannt werden sollte, deportieren (4). Ausländern, die zum Besuch, Studium sowie dienstlich in Turkmenistan eintreffen, wird ein Visum (für Aufenthalte ab 3 Monaten) nur ausgestellt, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das eine HIV-Infektion ausschließt (1). Sollte der HIV-Status einer Person bekannt werden, ist dies Anlass das Visum zu verweigern oder die Person zu deportieren. Alle Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen einen HIV-Test vorlegen(4). Wir halten die Richtigkeit der Angaben aus US Quellen für eher unwahrscheinlich. Neue Informationen die dazu beitragen die Unsicherheit zu beheben, werden wir zeitnah auf www.hivrestrictions.org veröffentlichen. TURKMENISTAN Für Touristenvisa müssen keine HIV-Tests vorgelegt werden (4) Ausländer oder Staatenlose werden im Falle der Verweigerung von HIV-Tests oder anderer Vorbeugeuntersuchungen ausgewiesen (1). Quelle/n 1, 4 (#) 1, 4 Keine HIV-Tests für kürzer als 30 TURKS- UND Jeder, der länger als 30 Tage im Land verbleiCAICOS INSELN Tage dauernde Aufenthalte (Visa). ben möchte, muss sich auf den Inseln einem Keine Gesundheitskontrollen an der Grenze (5) TUVALU UGANDA Keine aktuellen Informationen erhältlich Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1, 2) 5 HIV-positiven Personen ist es nicht erlaubt auf den Turks und Caicos Inseln zu arbeiten. Wenn jemand HIV-Test unterziehen. Im Ausland durchgeführ- sich während seines Aufenthaltes auf den Inseln te Tests werden nicht akzeptiert. Jeder der eine infiziert, wird die Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung nicht verlängert (5). Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung beantragt, muss einem HIV-Test bei dazu autorisierten Medizinern auf den Hauptinseln durchführen. Der Test muss für jede Erneuerung der Visa wiederholt werden (5). Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei der Einreise erforderlich (4). Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 1, 2, 4 49 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen UKRAINE Keine Einschränkungen für kurzfristige touristische Aufenthalte. Kein HIV-Test bei der Einreise (2, 3) HIV-Tests werden von einer medizinischen Institution vor Ort durchgeführt (3). 2, 3, 4, 8 UNGARN Keine Einschränkungen für kurzfristige touristische Aufenthalte. Kein HIV-Test bei der Einreise (2) Ausländer, die sich länger als 3 Monate im Land aufhalten wollen müssen ein Zertifikat vorlegen aus dem hervorgeht, dass sie HIVnegativ sind (2, 3, 8). HIV-positive Antragsteller und Personen mit einer Tuberkulose können keinen permanenten Aufenthaltsstatus in der Ukraine erhalten. (4). Dem US Department of State sind keine HIVbedingten Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen bekannt (4). Beim Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung muss zwar ein HIVTest vorliegen. Ein positives Testergebnis führt aber nicht automatisch zur Ausweisung. Entscheidend ist der Sozialversicherungsstatus und ob zuhause eine gültige Krankenversicherung vorliegt, so dass der ungarische Sozialversicherungsfond mit der entsprechenden Krankenkasse Vereinbarungen über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen treffen kann. Dies alles unter der Voraussetzung, dass die Person in Ungarn ein steuerpflichtiges Einkommen hat und einen Beitrag zum sozialen Versicherungssystem im Land leistet (5). Tuberkulose (Tbc), HIV-Infektion, Syphilis, Bauchtyphus und Paratyphus-Bakterienträgerzustand, Hepatitis-B werden als die öffentliche Gesundheit gefährdende Krankheiten angesehen. Ausweisungen sind möglich, wenn sie bei den für die öffentliche Gesundheit zuständigen Autoritäten empfohlen wird (2). Wie diese Regelungen umgesetzt werden ist nicht bekannt. 2, 4, 5 (#) URUGUAY Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (2) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de Quelle/n 2 50 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen Aufenthaltsbestimmungen Anmerkungen USBEKISTAN Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte bis zu 3 Monaten (2) Wird eine HIV-Infektion bei ausländischen Staatsbürgern oder bei Staatenlosen, die ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Republik Usbekistan haben, festgestellt, können diese aufgrund der geltenden Gesetze ausgewiesen werden (1, 8). Wenn eine HIV-Infektion und/oder Aids-Erkrankung bei Ausländern nachgewiesen ist, werden sie sofort abgeschoben. Als Begründung führt das usbekische Außenministerium an, dass es in Usbekistan lediglich eine auf HIV und Aids spezialisierte Klinik gibt, der es jedoch an Erfahrung, Medikamenten und Geräten für die Behandlung von nichtusbekischen Staatsangehörigen mit HIV fehlt (2). 1, 2, 4, 8 USA Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids (1) Wichtige Nachricht für HIV-positive Besucher aus Ländern, die dem Visa Waiver Programm unterliegen (die also kein Visum zur Einreise in die USA benötigen): Bitte unbedingt beachten, dass HIV NICHT als übertragbare Erkrankung betrachtet wird, die bei der Einreise angegeben werden sollte. Wenn das ESTA Formular vor der Einreise ausgefüllt wird ist es wichtig, um Komplikationen zu vermeiden, bei der Frage nach übertragbaren Krankheiten (communicable diseases) ein „Nein“ einzutragen. 2 VANUATU Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV/Aids bekannt (8) Die usbekische Gesetzgebung verpflichtet Besucher, ein medizinisches Zertifikat zu erbringen, welches attestiert, dass sie nicht mit HIV infiziert sind. Besucher, die länger als 15 Tage in Usbekistan bleiben möchten, sollen demnach getestet werden. Diese Verpflichtung wird jedoch eher sporadisch umgesetzt. Ausnahmen stellen Anträge auf Langzeitaufenthalte für Arbeitsgenehmigungen dar (4). Der Nachweis eines HIV-Testergebnisses ist für alle erforderlich, die länger als 3 Monate bleiben möchten (2, 8). Kontrollen auf dem Landweg werden seltener durchgeführt als bei der Einreise auf Flughäfen (sporadische Kontrollen) (2). Das seit 1987 bestehende Einreiseverbot für HIV-positive Menschen wurde zum 04. Januar 2010 aufgehoben. Zollbestimmungen verlangen von Personen, die verschreibungspflichtige Medikamente (wie bspw. HIV-Medikamente) einführen, dass sie ein englischsprachiges Begleitschreiben eines Arztes mitführen. Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, dass die Medikamente für die persönliche Behandlung gebraucht werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf alle mitgeführten Medikamente, nicht nur auf HIV-Medikamente. Nach US-amerikanische Quellen soll es nur dann Probleme geben, wenn eine „verschwiegene HIV-Infektion“ bekannt wird (4). Die Formulierung der US-Quellen ist vage und könnte auch als Drohung interpretiert werden. Wir brauchen dazu mehr Informationen. Innerstaatliche Aufgaben übernehmen die italienischen Behörden. Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei der Einreise aus bestimmten Ländern erforderlich (4). 8, 4 VATIKANSTAAT Keine eigenen EinreisebestimVENEZUELA mungen für den Vatikanstaat (2) Keine Bestimmungen zu Einreise und Aufenthalt von Menschen mit HIV. Keine Vorlage von HIVTestergebnissen verlangt. (2) Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de Quelle/n 2 2, 4 51 Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV und AIDS 2010 / 2011 Land, Region, Territorium Einreisebestimmungen VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Die Einreise für kurzzeitige touristische Aufenthalte ist möglich, da es keine Gesundheitskontrollen an den Grenzen gibt. Sie ist jedoch riskant, da der Aufenthalt von Menschen mit HIV und Aids in Dubai grundsätzlich verboten ist (2) VIETNAM ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK ZYPERN Aufenthaltsbestimmungen Bei Beantragung einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung wird der allgemeine Gesundheitszustand geprüft und auch das Vorliegen von HIV und Aids getestet (2). Umfangreiche medizinische Untersuchungen, inklusive HIV-Test sind für alle Antragsteller von Arbeitsund Aufenthaltsgenehmigungen erforderlich. Tests müssen nach der Ankunft im Land durchgeführt werden (4). Keine besonderen Einreise- und Keine HIV-spezifische Bestimmungen in Bezug Aufenthaltsbestimmungen für Men- auf Einreise und Aufenthalt (8). schen mit HIV und Aids. Bei der Einreise werden weder ein ärztliches Attest noch ein HIV-Test verlangt. (2) Keine besonderen EinreisebeKeine besonderen Bestimmungen zum Aufentstimmungen für Menschen mit HIV halt von Menschen mit HIV und Aids bekannt und Aids bekannt (2) (2, 4). Keine Einschränkungen für kurzzeitige touristische Aufenthalte. Keine HIV-Tests bei der Einreise (1, 2) Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Arbeit oder Studium beantragen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsministerium unterziehen, um eine Infektion mit HIV, Hepatitis B/C oder Syphilis auszuschließen (1). Nach der Gesetzeslage kann Ausländern mit übertragbaren Erkrankungen die Einreise verwehrt werden (4). Personen von außerhalb der Europäischen Union, die in Zypern als Bauarbeiter, Barmädchen, Hausangestellte und in der Tourismusindustrie arbeiten oder studieren wollen, werden auf HIV, Hepatitis B, Syphilis und Tuberkulose getestet. Dieses Gesundheitszeugnis ist Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung. Flüchtlinge und Asylbewerber werden auf die oben genannten Krankheiten getestet (1). Anmerkungen Sich bereits im Land befindende und HIV-positiv getestete Personen riskieren, abgeschoben zu werden (2). Die Einfuhr von HIV-Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist nicht erlaubt (2). Amerikanische Staatsbürger wurden eingesperrt und deportiert, nachdem sie positiv auf HIV oder Hepatitis getestet wurden (4). Quelle/n 2, 4 2, 8 Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei der Einreise erforderlich (4). 2, 4 Positiv getestete Menschen erhalten keine Aufenthaltsgenehmigung. Diese Regelungen treffen nicht auf EU Bürger zu, auch nicht auf Touristen oder andere Besucher und auch nicht auf Personen, die in anderen Sparten arbeiten, wie bspw. Angestellte internationaler Firmen, oder auf Mitarbeiter der UN, etc. (1). 1, 2, 4 Wir bitten freundlich um Kontaktaufnahme mit den Autoren dieser Datensammlung, falls diese Seite Informationen enthält, die nicht mehr aktuell sind bzw. wenn relevante Informationen fehlen: peter-wiessner@t-online.de 52