Polizeiliches Führungszeugnis Häufig benötigen deutsche
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Polizeiliches Führungszeugnis Häufig benötigen deutsche
Stand: Februar 2013 Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien Polizeiliches Führungszeugnis Häufig benötigen deutsche Staatsangehörige, die z.B. in Brasilien eine Aufenthaltsgenehmigung („Permanência“) beantragen oder heiraten möchten, ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis. Jede Person, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen. Das Führungszeugnis kann direkt beim Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister - beantragt werden; nähere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de). Die Personendaten und die Unterschrift müssen jedoch amtlich bestätigt sein, z.B. von Ihrer Auslandsvertretung. 1. Bestätigung der Identität und Unterschrift Der Antrag muss vor einem Konsularbeamten unterschrieben werden; daher ist die persönliche Vorsprache unerlässlich. Bitte bringen sie hierzu folgende Unterlagen mit: • ausgefülltes Antragsformular (http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2051274/DE/Themen/Buergerdie nste/BZR/WohnortA/antrag__de__pdf,templateId=raw,property=publicationFile .pdf/antrag_de_pdf.pdf) • gültiger Reisepass • Gebühr Die Gebühr entspricht dem Gegenwert von 20,00 Euro und ist bei der Antragstellung bar in brasilianischen Reais oder per Kreditkarte zu entrichten. 2. Ausstellung des Führungszeugnisses Voraussetzung für die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz ist, dass Sie die Gebühr bereits vorab entrichtet haben. Die Gebühr beträgt für ein reguläres Führungszeugnis 13,00 Euro und für ein Führungszeugnis mit Überbeglaubigung 26,00 Euro. Die Zahlung kann durch Überweisung auf das im Antrag genannte Konto des Bundesamts für Justiz erfolgen. Senden Sie den Antrag - sofern möglich - mit einer Durchschrift des Überweisungsauftrags an das Bundesamt für Justiz, welches das Führungszeugnis 2 in der Regel innerhalb von etwa drei bis sechs Wochen nach Antragsabsendung ausstellt und unmittelbar an die von Ihnen im Antrag angegebene Anschrift übersendet. 3. Überbeglaubigung von Führungszeugnissen Voraussetzung für die Verwendung deutscher Urkunden im brasilianischen Rechtsverkehr ist deren Legalisation durch die brasilianische Auslandsvertretung in Deutschland, in deren Konsularbezirk die jeweilige Urkunde ausgestellt wurde. Das Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz in Bonn bedarf für die Verwendung in Brasilien somit der Legalisation durch die Botschaft Brasiliens in Berlin oder das Generalkonsulat Brasiliens in Frankfurt (siehe www.brasilianische-botschaft.de und www.consbras-frankfurt.de). Diese wiederum setzt eine Überbeglaubigung durch den Generalbundesanwalt voraus, die von vornherein mit Beantragung des Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz angefordert werden kann. Wegen der anschließend noch erforderlichen und von Ihnen zu Übersendung des überbeglaubigten Führungszeugnisses an brasilianischen Auslandsvertretungen zwecks Legalisation sowie Übersetzung, ist dieses Verfahren - vor allem wenn Sie sich Deutschland befinden - sehr zeitaufwändig. veranlassenden eine der o.a. Einholung einer nicht selber in Haftungsausschluss Diese Angaben basieren auf der den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr.