Situation der Pflegeheime im Main-Tauber-Kreis
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Situation der Pflegeheime im Main-Tauber-Kreis
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5606 15. Wahlperiode 07. 08. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Situation der Pflegeheime im Main-Tauber-Kreis Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche stationären bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen (inkl. Tagespflege) gibt es im Main-Tauber-Kreis? 2. Wie viele Plätze stehen in den einzelnen Einrichtungen jeweils zur Verfügung? 3. Wie ist die Auslastung der Einrichtungen und welche Wartezeiten sind in der Regel in den einzelnen Einrichtungen zu erwarten? 4. In welchen Kommunen des Main-Tauber-Kreises wird ein weiterer Ausbaubedarf in den verschiedenen Pflegebereichen gesehen? 5. Über welche Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich „Altenpflege/Altenpflegehilfe“ und/oder „Servicekräfte in Pflegeeinrichtungen“ verfügt der Main-Tauber-Kreis? 6. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden in den einzelnen Pflegebereichen im Zeitraum 2004 bis 2014 entwickelt? 7. Wie viele Pflegeheimplätze werden aus dem derzeitigen Bestand im Main-Tauber-Kreis aufgrund der verpflichtenden Herstellung des Einzelzimmerstandards gemäß Landesheimbauverordnung – sowohl nach der allgemeinen Übergangsfrist gemäß § 9 LHeimBauVO als auch bei Zugrundelegung der vollen Ausschöpfung der Verlängerungsoption bei der Übergangsfrist gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 LHeimBauVO auf 25 Jahre – in welchen Zeitabschnitten entfallen? 1 Eingegangen: 07. 08. 2014 / Ausgegeben: 22. 10. 2014 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5606 8. Welche Mindestplatzkapazität sieht sie für bestehende Pflegeeinrichtungen im Falle der Umwandlung von Doppelzimmern auf den Einzelzimmerstandard, um für diese einen weiteren wirtschaftlichen Betrieb zu garantieren – auch angesichts der Tatsache, dass im laufenden Betrieb wesentliche Entgeltsteigerungen praktisch nicht verhandelbar bzw. durchsetzbar sind? 07. 08. 2014 Dr. Reinhart CDU Antwort*) Mit Schreiben vom 13. Oktober 2014 Nr. 33-0141.5/15/5606 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche stationären bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen (inkl. Tagespflege) gibt es im Main-Tauber-Kreis? Im Main-Tauber-Kreis gibt es aktuell 25 Pflegeheime mit 1.631 Dauerpflegeplätzen inklusive eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen (Platzzahl laut gültigem Versorgungsvertrag). Im Pflegeplan wurden noch 26 Pflegeheime mit 1.708 Plätzen gelistet (vgl. Anmerkung *) zur Tabelle unter Ziffer 2. Zusätzlich werden in 9 Pflegeheimen sowie in 2 solitär betriebenen Tagespflegeeinrichtungen Tagespflegeplätze angeboten. Die Anzahl der jeweils in den einzelnen Einrichtungen vorgehaltenen Pflegeplätze ist unter Ziffer 2 dargestellt. 2. Wie viele Plätze stehen in den einzelnen Einrichtungen jeweils zur Verfügung? Für die Pflegeplanung wurde der Main-Tauber-Kreis in fünf Planungsräume eingeteilt. Die nachfolgende Auflistung der einzelnen Pflegeheime bzw. der jeweils dort zur Verfügung stehenden Pflegeplätze erfolgt daher nach diesen Planungsräumen: a) Dauerpflegeplätze Name des Pflegeheimes / Gemeinde DauerGesamt der Einrichtung pflegeplätze Bezirk 1 Creglingen, Niederstetten, Weikersheim Emma-Weizsäcker-Haus Creglingen 38 Seniorenhaus Köhler Niederstetten 36 Lene-Hofmann-Haus Weikersheim 50 124 Bezirk 2 Bad Mergentheim, Igersheim Franz-Gehrig-Haus Bad Mergentheim 67 Haus Sonnenblick Bad Mergentheim 70 ASB City-Park Bad Mergentheim 52 Eduard-Mörike-Haus Bad Mergentheim 142 Carolinum Bad Mergentheim 95 Hospital zum Heiligen Geist Bad Mergentheim 45 Städtisches Altenheim*) Bad Mergentheim 77 Phönix Schönblick Igersheim 114 Haus am Sonnenberg Igersheim 55 717 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5606 Name des Pflegeheimes / Gemeinde DauerGesamt der Einrichtung pflegeplätze Bezirk 3 Lauda-Königshofen, Boxberg, Ahorn, Assamstadt, Grünsfeld, Wittighausen Caritas Altenpflegeheim Johann Bernhard Lauda-Königshofen 56 Mayer Lotte-Gerok-Haus Lauda-Königshofen 44 Seniorenzentrum Gerlachsheim Lauda-Königshofen 88 Haus im Umpfertal Boxberg 67 Haus St. Wendelin Assamstadt 36 291 Bezirk 4 Tauberbischofsheim, Königheim, Külsheim, Großrinderfeld, Werbach Das Pflegeheim - Pflege Mobil Külsheim 21 Haus am Welzbach – Pflege Mobil Werbach 24 Haus St. Josef Königheim 40 Johannes-Sichart-Haus Tauberbischofsheim 81 Seniorenzentrum Haus Heimberg Tauberbischofsheim 89 Adam-Rauscher-Haus Tauberbischofsheim 40 295 Bezirk 5 Wertheim, Freudenberg Wohnstift Hofgarten Wertheim 100 Altera Senioren-Domizil Wertheim 107 Caritas Altenpflegeheim Otto-Rauch-Stift Freudenberg 74 281 Pflegeplätze gesamt 1.708 Quelle: Landratsamt Main-Tauber-Kreis *) Das Pflegeheim „Städtisches Altenheim“ in Bad Mergentheim wurde im Pflegeplan noch aufgelistet, da die Datenerhebung bereits im November 2013 erfolgte. Ende Juni 2014 wurde das Haus mit 77 Plätzen nunmehr geschlossen. b) Tagespflegeplätze Name des Pflegeheimes / Gemeinde TagesGesamt der Einrichtung pflegeplätze Bezirk 1 Creglingen, Niederstetten, Weikersheim Seniorenhaus Köhler Niederstetten 5 Lene-Hofmann-Haus Weikersheim 3 8 Bezirk 2 Bad Mergentheim, Igersheim Eduard-Mörike-Haus Bad Mergentheim 2 Tagespflege Mobile Dienste*) Bad Mergentheim 15 17 Bezirk 3 Lauda-Königshofen, Boxberg, Ahorn, Assamstadt, Grünsfeld, Wittighausen Caritas Altenpflegeheim Johann Bernhard Lauda-Königshofen 4 4 Mayer Bezirk 4 Tauberbischofsheim, Königheim, Külsheim, Großrinderfeld, Werbach Das Pflegeheim - Pflege Mobil Külsheim 10 Haus am Welzbach – Pflege Mobil Werbach 3 Johannes-Sichart-Haus Tauberbischofsheim 6 Tagespflege Sonnenblume*) Külsheim 25 44 Bezirk 5 Wertheim, Freudenberg Wohnstift Hofgarten Wertheim 12 Caritas Altenpflegeheim Otto-Rauch-Stift Freudenberg 7 19 Pflegeplätze gesamt 92 Quelle: Landratsamt Main-Tauber-Kreis *) solitäre Tagespflegeeinrichtung 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5606 3. Wie ist die Auslastung der Einrichtungen und welche Wartezeiten sind in der Regel in den einzelnen Einrichtungen zu erwarten? a) Die Auslastungsquote wurde jeweils für die verschiedenen Planungsräume ermittelt: Bezirk 1 Creglingen, Niederstetten, Weikersheim Bezirk 2 Bad Mergentheim, Igersheim Bezirk 3 Lauda-Königshofen, Boxberg, Ahorn, Assamstadt, Grünsfeld, Wittighausen Bezirk 4 Tauberbischofsheim, Königheim, Külsheim, Großrinderfeld, Werbach Bezirk 5 Wertheim, Freudenberg Auslastungsquote*) 92,19 % – 99 % 83 % – 99,65 % 86 – 97 % 85 – 99 % 90 % – 99 % Quelle: Landratsamt Main-Tauber-Kreis *) Angaben zur Auslastung wurden nicht von allen Pflegeheimen bei der Erhebung im November 2013 gemacht; die Rücklaufquote lag bei 80 %. Das Pflegeheim „Städtisches Altenheim“ wurde nicht einbezogen, da zum Zeitpunkt der Abfrage die Schließung bekannt war und daher bereits Umzüge stattgefunden haben. b) Die Wartezeiten wurden in der Erhebung nicht abgefragt und sind daher nicht bekannt; es erfolgte lediglich eine Abfrage, bei welchen Pflegeheimen Wartelisten geführt werden: Bezirk 1 Creglingen, Niederstetten, Weikersheim Bezirk 2 Bad Mergentheim, Igersheim*) Bezirk 3 Lauda-Königshofen, Boxberg, Ahorn, Assamstadt, Grünsfeld, Wittighausen Bezirk 4 Tauberbischofsheim, Königheim, Külsheim, Großrinderfeld, Werbach Bezirk 5 Wertheim, Freudenberg Anzahl Pflegeheime gesamt 3 8 5 davon mit Warteliste 3 6 2 6 5 3 2 Quelle: Landratsamt Main-Tauber-Kreis *) ohne Städtisches Pflegeheim Bad Mergentheim wegen bekannter Schließung Zu der Thematik „Wartelisten“ ist anzumerken, dass • unter Umständen Personen auf mehreren Wartelisten geführt sind, um möglichst schnell einen Pflegeheimplatz zu erhalten, • auf Wartelisten Personen gelistet sein können, die aktuell noch keinen Pflegebedarf haben, jedoch für diesen Fall Vorsorge treffen wollen, und • Personen sich auf Wartelisten spezieller Pflegeheime setzen lassen, obwohl in anderen Heimen ein Platz verfügbar wäre. 4. In welchen Kommunen des Main-Tauber-Kreises wird ein weiterer Ausbaubedarf in den verschiedenen Pflegebereichen gesehen? Durch einen Vergleich der vorhandenen Plätze mit den Bedarfseckwerten der kommenden sechs Jahre kann folgende Bedarfsprognose für den Main-TauberKreis abgegeben werden: 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5606 a) Dauerpflege Im Planungsraum 1 (Creglingen, Niederstetten, Weikersheim) ergibt sich ein ungedeckter Bedarf an Dauerpflegeplätzen (19 Plätze nach der unteren und 34 Plätze nach der oberen Variante). Hier muss jedoch die räumliche Nähe zu den Nachbarkreisen berücksichtigt werden, die bedingt, dass viele Betroffene auch ein Pflegeheim außerhalb des Main-Tauber-Kreises wählen. Im Planungsraum 3 (Lauda-Königshofen, Boxberg, Ahorn, Assamstadt, Grünsfeld, Wittighausen) soll in den nächsten Jahren ein Haus mit 81 Plätzen geschlossen werden, sodass zur Bedarfsdeckung (u. a. auch für eine mögliche Platzzahlenreduzierung durch die Landesheimbauverordnung) Ersatz geschaffen werden muss. Hier sollen nach Presseinformationen in Königshofen (voraussichtlich 89 Plätze) und Grünsfeld (voraussichtlich 30 Plätze) weitere Pflegeheime entstehen. Im Planungsraum 4 (Tauberbischofsheim, Königheim, Külsheim, Großrinderfeld, Werbach) steht allen Bürgern, mit Ausnahme der Bürger der Gemeinde Großrinderfeld, ein Pflegeheim wohnortnah vor Ort zur Verfügung. Ein Bedarf kann daher (u. a. auch für eine mögliche Platzzahlenreduzierung durch die Landesheimbauverordnung) für die Gemeinde Großrinderfeld gesehen werden. b) Tagespflege Im Bereich der Tagespflege besteht kreisweit lediglich bezogen auf die obere Variante der Bedarfseckwerte (bezogen auf die untere Variante sind ausreichend Plätze für Tagespflege verfügbar) ein Bedarf an weiteren Plätzen. 5. Über welche Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich „Altenpflege/Altenpflegehilfe“ und/oder „Servicekräfte in Pflegeeinrichtungen“ verfügt der Main-Tauber-Kreis? Die Befragung der Pflegeheime ergab, dass alle Pflegeheime Fachkräfte ausbilden: Bezirk 1 Creglingen, Niederstetten, Weikersheim Bezirk 2 Bad Mergentheim, Igersheim*) Bezirk 3 Lauda-Königshofen, Boxberg, Ahorn, Assamstadt, Grünsfeld, Wittighausen Bezirk 4 Tauberbischofsheim, Königheim, Külsheim, Großrinderfeld, Werbach Bezirk 5 Wertheim, Freudenberg Anzahl der Auszubildenden p.a. 5–6 17–19 7–8 14 6–7 Quelle: Landratsamt Main-Tauber-Kreis Folgende schulische Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege bestehen im Main-Tauber-Kreis: Duale Ausbildungsberufe der Schule für Ernährung, Pflege, Erziehung, Bad Mergentheim (EPE) • Altenpfleger/in, • Altenpflegehelfer/in, • Kinderpfleger/in. Weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Pflege existieren an den Beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Main-Tauber-Kreises. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5606 Die „Zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege“ wird an der EPE in Bad Mergentheim und im Beruflichen Schulzentrum Wertheim (BSZ) angeboten. Erreichbarer Abschluss: • Fachschulreife. Zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege in Bad Mergentheim (EPE). Erreichbare Abschlüsse: • Berufsbezeichnung: „Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in“, • dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bei entsprechender Leistung. Berufskolleg Gesundheit und Pflege I in Bad Mergentheim (EPE). Erreichbarer Abschluss: • Berechtigung zur Aufnahme ins Berufskolleg II. Berufskolleg Gesundheit und Pflege II in Bad Mergentheim (EPE). Erreichbare Abschlüsse: • Erwerb der Fachhochschulreife durch eine Zusatzprüfung, • durch die Teilnahme am Zusatzunterricht in Wirtschaft und Recht II kann der Abschluss: „Assistent/Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen“ erworben werden. Berufsfachschule für Altenpflegehilfe in Bad Mergentheim (EPE). Erreichbarer Abschluss: • Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer/in“. Berufsfachschule für Altenpflege in Bad Mergentheim (EPE): Erreichbarer Abschluss: • Berufsbezeichnung: „Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in“. Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Bad Mergentheim (EPE). Schwerpunkt: Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit. Erreichbare Abschlüsse: • Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit“, • Berechtigung zur Weiterbildung zur Pflegedienstleitung, • mit einer Zusatzprüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden, • nach dem 1. Jahr ist die Qualifikation zum/r Mentor/in erworben. Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Bad Mergentheim (EPE). Schwerpunkt: Mentor/Praxisanleitung. Erreichbare Abschlüsse: • „Mentor/in der Praxisanleitung“, • Befähigung zur „Anleitung von Auszubildenden“. Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Bad Mergentheim (EPE). Schwerpunkt: Gerontopsychiatrie. Erreichbare Abschlüsse: • „Staatlich geprüfte Fachkraft in der Gerontopsychiatrie“, • „Mentor/in der Praxisanleitung“. 6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5606 Weitere Schulen im Gesundheitswesen: Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Pflegeberufe am Krankenhaus Tauberbischofsheim. Erreichbare Abschlüsse: • Krankenpfleger/in, • Gesundheitspfleger/in. Caritas-Bildungszentrum, staatlich anerkannte Berufsfachschule für Pflegeberufe am Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim. Erreichbare Abschlüsse: • Gesundheits- und Krankenpflege, • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, • Altenpflege, • Operationstechnische Assistenz OTA. Die Ausbildung zur Alltagsbetreuerin bzw. zum Alltagsbetreuer und zur Servicehelferin bzw. zum Servicehelfer wird im Main-Tauber-Kreis nicht angeboten. 6. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden in den einzelnen Pflegebereichen im Zeitraum 2004 bis 2014 entwickelt? Schuljahr 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Gerontopsychiatrie Schüler GeWeibl. samt – – 16 14 11 10 – – – – – – – – – – 12 10 15 13 Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit Schüler GeWeibl. samt 41 33 23 19 – – 18 16 15 13 – – – – 17 14 8 6 16 13 Altenpflege Altenpflegehilfe Schüler GeWeibl. samt 74 62 70 59 72 59 71 63 62 50 66 51 69 54 70 59 71 59 70 55 Schüler GeWeibl. samt 13 12 19 15 14 11 15 11 15 12 15 11 16 15 11 10 24 20 19 17 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 7. Wie viele Pflegeheimplätze werden aus dem derzeitigen Bestand im MainTauber-Kreis aufgrund der verpflichtenden Herstellung des Einzelzimmerstandards gemäß Landesheimbauverordnung – sowohl nach der allgemeinen Übergangsfrist gemäß § 9 LHeimBauVO als auch bei Zugrundelegung der vollen Ausschöpfung der Verlängerungsoption bei der Übergangsfrist gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 LHeimBauVO auf 25 Jahre – in welchen Zeitabschnitten entfallen? Die Pflegeheime wurden in einer Erhebung im November 2013 gebeten, Aussagen zu den Auswirkungen der Änderung der Landesheimbauverordnung zu machen. Die Mehrzahl der Pflegeheime konnte keine belastbaren Daten zum möglichen Wegfall von Pflegeheimplätzen machen; teilweise werden wohl Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Die beiden neuen Einrichtungen in Assamstadt (Haus St. Wendelin) und Tauberbischofsheim (Adam-Rauscher-Haus) verfügen bereits ausschließlich über Einzelzimmer. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5606 8. Welche Mindestplatzkapazität sieht sie für bestehende Pflegeeinrichtungen im Falle der Umwandlung von Doppelzimmern auf den Einzelzimmerstandard, um für diese einen weiteren wirtschaftlichen Betrieb zu garantieren – auch angesichts der Tatsache, dass im laufenden Betrieb wesentliche Entgeltsteigerungen praktisch nicht verhandelbar bzw. durchsetzbar sind? Bestehende stationäre Einrichtungen, die noch einen Anteil an Doppelzimmern aufweisen, müssen ihre baulich-räumlichen Standards auf die entsprechenden Anforderungen der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) anpassen und nach Maßgabe der geltenden Übergangsregelungen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen (§ 3 Absatz 1 LHeimBauVO). Der Abbau von Doppelzimmern in bestehenden stationären Einrichtungen ist regelmäßig mit baulichen Veränderungen des Raumkonzepts und in der Folge mit einer Reduzierung der Bewohnerplätze verbunden. Eine Festlegung, welche Mindestkapazität nach der Umwandlung von einem Doppelzimmer auf den geforderten Einzelzimmerstandard zum wirtschaftlichen Betrieb einer Einrichtung erhalten bleiben muss, kann nicht generell getroffen werden, sondern hängt vom konkreten Einzelfall ab. Gerade im Anpassungsprozess auf die baulichen-räumlichen Standards der LHeimBauVO spielen individuelle Faktoren wie etwa die konkrete Einrichtungsgröße, Bausubstanz, vorhandene Standards in der Wohnqualität, Standort und regionale Vergleichbarkeit der umlagefähigen Investitionskosten eine Rolle. So können etliche „Kleinsteinrichtungen“ im Land auch mit bis zu 10 Plätzen wirtschaftlich betrieben werden. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 8