Tarifinformationen

Transcription

Tarifinformationen
Tarifinfo_Titel_A2_Da-Dieburg.qxp_Tarifinfos_091027_fin 10.11.14 09:42 Seite 1
RMV-Fahrkartenangebot
Diese Erläuterungen dienen Ihrer ersten Orientierung
und sind eine unverbindliche Beschreibung der Grundprinzipien. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich
die Originaltexte unserer Beförderungsbedingungen
und Tarifbestimmungen. Diese liegen kostenlos für
Sie in den RMV-Vertriebsstellen bereit. Sie können
zudem telefonisch bestellt werden: 069/24 24 80 24
Mit den Fahrkarten des RMV steht Ihnen die gesamte
Rhein-Main-Region offen. Die RMV-Fahrkarten gelten für
alle Verkehrsmittel und -linien der dem Verkehrsverbund
angeschlossenen Unternehmen.
Für eine Fahrt vom Startort bis zum Zielort benötigen Sie
immer nur eine RMV-Fahrkarte, egal, wie oft Sie umsteigen
– selbst wenn Sie z.B. von der S-Bahn auf die Straßenbahn
umsteigen. Kinder unter 6 Jahren fahren im RMV – in Begleitung einer mindestens 6-jährigen Person – kostenlos.
Innerhalb des Verbundes haben Sie die Wahl zwischen
Einzelfahrkarten und Zeitkarten sowie Fahrkartenangeboten,
die sich aus Sonder- und Übergangsregelungen ergeben.
Ihre Lokale Nahverkehrsorganisation beziehungsweise Ihr
Verkehrsunternehmen informiert Sie gerne ausführlich.
Zuschlagfahrkarten
In der 1. Klasse im RMV-Schienenverkehr sowie bei sonstigen
zuschlagpflichtigen Angeboten benötigen Sie Zuschlagfahrkarten für Erwachsene und Kinder. Die Zuschlagfahrkarte erhalten Sie als Einzelzuschlag für eine Fahrt oder als Zuschlagzeitkarte für die Wochen-, Monats- oder Jahreskarte. Wenn
Sie eine Zeitkarte besitzen und nur gelegentlich zuschlagpflichtige Angebote (z.B. die 1. Klasse) nutzen möchten,
können Sie auch je Fahrt einen Einzelzuschlag erwerben.
Gruppenfahrkarte ab 10 Personen
Für Gruppen ab 10 Personen gibt es die RMV-Großgruppenfahrkarte. Der Preis der Gruppenfahrkarte wird individuell
berechnet, da sich der Fahrpreis nach der genauen Teilnehmerzahl und dem Fahrtziel richtet. Diese Fahrkarten erhalten
Sie im Vorverkauf an ausgewählten RMV-Vertriebsstellen.
Bei einer rechtzeitigen Anmeldung der Gruppenfahrt kann
eine Beratung wegen der verfügbaren Plätze erfolgen und im
Sonderfall eine Leistungsverstärkung ermöglicht werden.
Einzelfahrkarten
Einzelfahrkarten sind für Erwachsene und für Kinder im
Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Mit einer
Einzelfahrkarte können Sie eine Fahrt durchführen und in
Richtung Fahrtziel beliebig oft umsteigen – allerdings nur
mit dem nächstmöglichen Anschluss. Rück- und Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen, z.B. für Besorgungen,
sind nicht zugelassen. Der Kauf einer Einzelfahrkarte berechtigt nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten
sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar.
Einzelfahrkarten erhalten Sie an den RMV-Fahrkartenautomaten und beim Fahrpersonal, wo dies vorgesehen
ist, oder Sie erwerben sie mit dem Smartphone. In Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen können
keine RMV-Fahrkarten erworben werden.
Im Bedienungsbereich des Verkehrsverbundes Mainz/
Wiesbaden (Tarifgebiet 65) können Sie für einen Übergangszeitraum noch Mehrfahrtenkarten nutzen. Entwerten
Sie diese unmittelbar vor Fahrtantritt an der Haltestelle
oder gegebenenfalls bei Fahrtantritt in den Fahrzeugen.
Einzelfahrkarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt
zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090).
RMV-Zeitkarten
Wenn Sie häufig mit dem RMV unterwegs sind, sollten Sie
sich für eines unserer attraktiven Zeitkartenangebote entscheiden. Sie können zwischen Tages-, Wochen-, Monatsund Jahreskarten wählen.
Tageskarten gibt es für Erwachsene und für Kinder sowie
für Gruppen bis 5 Personen. Wochen- und Monatskarten
sind erhältlich für Schüler bzw. Auszubildende und Erwachsene inkl. eines Monatskartenangebotes für alle ab 65 Jahren. Jahreskartenangebote bestehen für Schüler, Auszubildende und Erwachsene inkl. eines Extraangebotes für alle
ab 65 Jahren. Tages-, Wochen-, Monats- und die unpersönlichen Jahreskarten für Erwachsene sind übertragbar. Nicht
übertragbar sind alle persönlichen Zeitkarten, also persönliche Jahreskarten, 65-plus-Monats- und 65-plus-Jahreskarten, JobTickets, SemesterTickets, Sonderfahrkarten und
Zeitkarten des Ausbildungstarifs.
Alle Zeitkarten gelten am letzten Geltungstag bis zum Betriebsschluss und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten
als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Sie berechtigen während ihrer Gültigkeit im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln.
Zeitkarten erhalten Sie, auch im Vorverkauf, an personenbedienten Vertriebsstellen, an ausgewählten Fahrkartenautomaten-Standorten, zum Teil beim Busfahrpersonal und im
RMV-TicketShop. Tages-, Gruppentageskarten und das Hessenticket können Sie auch als RMV-HandyTicket erwerben.
Kurzstrecke
Damit der Preis für kurze Einzelfahrten nicht unangemessen
hoch ausfällt, werden in den Städten Frankfurt, Offenbach,
Wiesbaden, Mainz und Hanau Einzelfahrkarten zum Kurzstreckentarif angeboten. Diese sind für Erwachsene und
für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Das Kurzstreckenverzeichnis an der jeweiligen
Haltestelle bzw. am jeweiligen Fahrkartenautomaten informiert über alle Ziele, die Sie ab dieser Haltestelle mit einer
Kurzstreckenfahrkarte erreichen können.
Tageskarte
Die Tageskarte gibt es für Erwachsene und für Kinder im
Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Sie gilt an einem
Kalendertag ab Zeitaufdruck bis zum fahrplanmäßigen Betriebsschluss bzw. bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote
ist pro Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Tageskarten der
Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen
Frankfurt (Tarifgebiet 5090).
Gruppentageskarte bis zu 5 Personen
Die Gruppentageskarte berechtigt bis zu 5 Personen zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln im gewählten Gültigkeitsbereich. Sie gilt an einem Kalendertag bis
Betriebsschluss des gleichen Tages bzw. bis zum letzten als
Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Person und Fahrt ein Zuschlag
zu erwerben. Gruppentageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen
nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090).
Hessenticket
Das Hessenticket berechtigt bis zu 5 Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen in allen
Verkehrsmitteln der drei Verbünde RMV, NVV und VRN.
Es gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen ganztags bis Betriebsschluss. Die Nutzung von Fernverkehrszügen der DB AG
(IC oder ICE) sowie von Ruftaxis innerhalb des VRN mit
dem Hessenticket ist ausgeschlossen. Eine Fahrt in der
1. Klasse ist, auch bei Zukauf entsprechender Zuschläge,
nicht zugelassen.
Außerhalb Hessens gilt das Hessenticket:
• an der Nordgrenze des NVV bis Nordrhein-Westfalen in
der Stadt Warburg mit den Stadtteilen Calenberg, Dalheim, Daseburg, Dössel, Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln; Niedersachsen in der Stadt Hann. Münden mit
den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und
Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg; Thüringen
bis zum Bahnhof Gerstungen, jedoch nur im Eisenbahnverkehr der Linie R6
• in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV
bis zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der
Gemeinde Weinheim, zur Gemeinde Eberbach und zur
Kernstadt von Worms (VRN-Wabe 43) in Rheinland-Pfalz
• sowie in Mainz.
Das Hessenticket erhalten Sie an den Automaten, in
Bussen, an allen RMV-Vertriebsstellen, unter www.rmv.de
sowie bei der DB AG. Es ist auch im Vorverkauf erhältlich.
Eine Erstattung des Fahrpreises, auch bei Rückgabe des Tickets vor dem Geltungstag, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen die Nichtnutzung von den kooperierenden Verbünden zu vertreten ist.
Wochenkarte für Erwachsene
Die Wochenkarte ist an sieben aufeinanderfolgenden Tagen
gültig. Den ersten Gültigkeitstag können Sie frei wählen.
Monatskarte für Erwachsene
Bei der Monatskarte können Sie den ersten Gültigkeitstag
frei wählen und bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) so oft in den gewählten und freigegebenen Tarifgebieten mit dem RMV fahren, wie Sie wollen.
Jahreskarte für Erwachsene
Wenn Sie viel mit dem RMV fahren und Geld sparen möchten, sollten Sie sich für die RMV-Jahreskarte entscheiden:
12 Kalendermonate fahren, aber nur für 10 Kalendermonate
zahlen. Jahreskarten gibt es als übertragbare oder als persönliche Jahreskarte. Sie werden, mit Ausnahme derer, die
in den Übergangstarifgebieten gültig sind, als eTicket
RheinMain in Form einer Chipkarte ausgegeben. Nähere Infos dazu auf www.rmv.de.
Sie können die Jahreskarte im Voraus in bar oder als
Abonnement mit einmaliger Abbuchung, jeweils mit 2%
Skonto, oder in 10 Monatsbeträgen per Lastschrift erwerben.
Die Einzelheiten zu den Jahreskarten ergeben sich aus
den „Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“ und „Besondere Bedingungen für übertragbare
Jahreskarten – bei Barzahlung im Voraus“ in der jeweils
gültigen Fassung.
65-plus-Jahreskarte und 65-plus-Monatskarte
Die persönliche, nicht übertragbare 65-plus-Monats- oder
-Jahreskarte wird für Personen ab 65 Jahren als eTicket
RheinMain ausgegeben. 65-plus-Monats- und 65-plusJahreskarten sind nicht für Relationen in Übergangstarifgebiete erhältlich. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. erweitert sich die
räumliche Gültigkeit auf das gesamte RMV-Gebiet ohne
Übergangstarifgebiete.
Die 65-plus-Monatskarte gilt nur in der 2. Klasse. Die 65plus-Jahreskarte gilt auch für Fahrten in der 1. Klasse und
beinhaltet die Vorteilsregelung „12 Kalendermonate fahren
und nur 10 Kalendermonate zahlen“. Personen, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mit der 65-plus-Jahreskarte mitgenommen werden, können auch die 1. Klasse ohne Zuschlagkarte nutzen. Die Einzelheiten zur 65-plus-Jahreskarte
ergeben sich aus den „Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“ in der jeweils gültigen Fassung.
9-Uhr-Karte
Die 9-Uhr-Karte ist als Monats- oder Jahreskarte erhältlich.
Gegenüber den klassischen Zeitkarten sparen Sie zwischen
15 und 25 Prozent. Das Sparticket ist montags bis freitags
ab 9 Uhr bis Betriebsschluss gültig. An Wochenenden und
Feiertagen in Hessen und am 24. und 31.12. gilt es ganztägig. Zur 9-Uhr-Karte können Sie keine Aufpreiskarten für
die Nutzung des IC erwerben. Die 9-Uhr-Jahreskarten sind
als persönliche oder als übertragbare Zeitkarte erhältlich.
Mitnahmeregelung bei Zeitkarten
Mit der Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene
(inkl. der 65-plus-Karten) können Sie täglich ab 19 Uhr einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren
kostenlos mitnehmen. An allen Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. gilt
diese Mitnahmeregelung sogar ganztägig. Soweit die Zeitkarte in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht
in der 1. Klasse.
Bei Tageskarten, SemesterTickets und den Zeitkarten
des Ausbildungstarifes sowie in der Regel bei JobTickets
gilt die Mitnahmeregelung nicht.
Anschlussfahrkarte
Wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Startort außerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihrer RMV-Zeitkarte liegt, können Sie eine An-
schlussfahrkarte lösen. Als Inhaberin oder Inhaber einer
RMV-Zeitkarte können Sie für diesen Fall eine rabattierte
Einzelfahrt für die Gesamtstrecke kaufen.
Die Rabatthöhen richten sich dabei nach der Preisstufe
des Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der vorhandenen Zeitkarte. Auch für Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) werden Anschlussfahrkarten angeboten. Inhaber von
Zeitkarten des Ausbildungstarifs haben die Altersgrenze
für Kinderfahrkarten zu berücksichtigen.
Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit Ihrer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je
Person eine Anschlussfahrkarte erworben werden.
Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch für die Anschlussfahrkarte, dass diese nur zum sofortigen Fahrtantritt mit
beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel berechtigt.
Rund- und Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind
nicht erlaubt. Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte bitte direkt vor Fahrtantritt. Die Anschlussfahrkarte gilt in der Wagenklasse, in der die zugrunde liegende Zeitkarte und ein
evtl. vorhandener Zuschlag auch gelten.
Von der Nutzung der Anschlussfahrkarten ausgenommen ist die Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs,
zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, zu Tages- und Gruppentageskarten, zu KombiTickets mit einer zeitlichen Gültigkeit von unter sieben Tagen und zu Zeitkarten, die keine
aufgedruckte oder gespeicherte Preisstufe enthalten, sowie die Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete.
Fahrkarten zum Ausbildungstarif
Mit Zeitkarten zum ermäßigten Ausbildungstarif können
alle Fahrgäste von 6 bis einschließlich 14 Jahren sowie
Schüler, Auszubildende, Studenten der Hochschulen im
RMV-Gebiet und unter bestimmten Voraussetzungen Praktikanten sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst im
RMV fahren.
Zur Berechtigung muss ein amtlicher Altersnachweis
oder der vom RMV vorgesehene und von der Ausbildungsstätte ausgefüllte Bestellschein für die Kundenkarte für
Schüler und Auszubildende vorgelegt werden. Auf Grund
dieser persönlichen Voraussetzung sind diese Zeitkarten
nicht übertragbar und es besteht keine Mitnahmeregelung.
Die Zeitkarten zum Ausbildungstarif bestehen entweder aus
dem eTicket RheinMain im Chipkartenformat oder aus einer
Kundenkarte und einer dazugehörigen gültigen Wochenbzw. Monatswertmarke mit identischer Sorten-Nr. (Preisstufe). Auf die Wertmarke muss immer die Nummer der Kundenkarte mit Kugelschreiber übertragen werden, da die
Wertmarke sonst ungültig ist. Wertmarken ohne Kundenkarte berechtigen nicht zur Fahrt.
Umfasst der Geltungsbereich der Zeitkarte des Ausbildungstarifs nicht den Berufsschulort oder werden zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, so kann ein Berufsschul-Ausweis
ausgestellt werden. Dieser berechtigt gegen Vorlage an
den eingetragenen Berufsschultagen, nicht jedoch im Fall
des Blockunterrichts, zur Hin- und Rückfahrt zur und von
der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Der Berufsschul-Ausweis gilt unter bestimmten Voraussetzungen
auch für Schüler von allgemeinbildenden Schulen und
Fachoberschulen.
RMV-Verkehrsmitteln ohne weitere Verbundfahrkarte zu
oder von Ihrer eigentlichen Haltestelle fahren. Voraussetzung ist, dass die DB-Fahrkarte für eine Strecke von über
100 km ausgestellt ist und mit einem BahnCard-Rabatt erworben wurde. Der Service „City-Ticket“ wird automatisch
auf der DB-Fahrkarte eingetragen und ist dort am Aufdruck
„+City“ zu erkennen.
Die Fahrkarte berechtigt dann am mit dem Zusatz versehenen Ort, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, UBahn, S-Bahn, SE-, RB- und RE-Züge) zum Fahrtantritt in
Richtung Startbahnhof bzw. nach Ankunft am Zielbahnhof
zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei
Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf alle Inhaber des DBAG-Fahrscheins.
Im RMV-Gebiet gilt das City-Ticket in folgenden Städten:
Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt (ohne Flughafen), Fulda, Gießen, Hanau, Mainz, Marburg, Offenbach, Wiesbaden.
Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den genannten Stadtgebieten alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig
vielen Fahrten zu nutzen. Die BahnCard 100 gilt dort wie eine Zeitkarte.
Genaue Bedingungen und weitere Informationen erhalten Sie bei der DB AG.
CleverCard
Schüler und Auszubildende können mit der CleverCard –
der Jahreskarte zum ermäßigten Ausbildungstarif – während der Schulzeit zwischen Wohnort und Schul- bzw.
Ausbildungsort das ganze Jahr unterwegs sein – auch an
den Wochenenden. In den hessischen Schulferien gilt die
CleverCard im gesamten RMV-Gebiet. Dabei zählen zu den
Schulferien auch die direkt angrenzenden Wochenenden
und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten. Auch am
letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden.
Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot
des jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in diesem und
der jeweiligen Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Sie
wird derzeit in den Landkreisen Fulda, Vogelsberg, Rheingau-Taunus, Offenbach, Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf angeboten. Auch in Frankfurt (TG 50) gibt es ein spezielles Tarifangebot zur CleverCard.
Die CleverCard (inkl. der CleverCard kreisweit) kann immer zum 1. eines beliebigen Kalendermonats gekauft werden und gilt dann für 12 aufeinanderfolgende Monate. Auf
dem Bestellschein für eine CleverCard ist die Bestätigung
der Schule bzw. der Ausbildungsstätte vorzunehmen. Unter 15 Jahren genügt anstelle der Bestätigung auch ein einfacher Altersnachweis. Als persönliche Zeitkarte ist die
CleverCard nicht auf andere Personen übertragbar. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen; der Erwerb einer Anschlussfahrkarte ist hingegen möglich.
Anerkennung der BahnCard
Im RMV-Schienenverkehr (außer in U- und Straßenbahnen)
sparen Inhaber einer BahnCard 25 oder 50 beim Kauf einer
Einzelfahrkarte der Preisstufen 5, 6, 7, 17 und 45 volle 25
Prozent auf den regulären Fahrpreis. Zuschläge sind in jedem Fall voll zu bezahlen – auch bei Einsatz der BahnCard
First sind Zuschlagkarten für die 1. Klasse zu erwerben.
Fernverkehrsnutzung im RMV
1. Nutzung von IC-Zügen innerhalb des RMV
Mit einem Aufpreis gemäß DB-Tarif zu Ihrer RMV-Zeitkarte
können Sie die IC-Züge der DB auf der von Ihnen gewünschten Strecke nutzen. Die Aufpreise werden nur von der DB AG
verkauft. IC-Züge dürfen nicht mit Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, 9-Uhr-Karten, 65-plus-Karten,
CleverCards, SemesterTickets und KombiTickets genutzt
werden. Auf den Fernverkehrszügen gelten abweichende
Bestimmungen, RMV-Mitnahme- sowie Anschlussfahrkartenregelung gelten daher nicht.
Schönes Wochenende
Schönes-Wochenende-Tickets der DB AG gelten im RMV
ausschließlich in Zügen außer U- und Straßenbahnen. Die
Fahrt in der 1. Klasse ist ausgeschlossen. Der Verkauf der
Tickets erfolgt nur über die DB AG. Die Benutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweils gültigen DB-AG-Beförderungsbedingungen „Schönes-Wochenende-Ticket“.
Übergangstarife
Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete der benachbarten Verbünde Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN),
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) sowie auf
ausgewählten Linien in den Rhein-Lahn-Kreis (RLK) und
auf ausgewählten Linien in den Westerwaldkreis gilt der
RMV-Tarif. Nähere Informationen dazu gibt Ihnen die Rückseite dieses Faltblattes.
2. ICE und die Fernverkehrs-Ergänzungskarte
ICE-Züge können nur mit entsprechenden DB-Fahrkarten
und nicht mit RMV-Fahrkarten genutzt werden. Für ICEPendler mit Start- und/oder Ziel im RMV-Gebiet bietet der
RMV als Ergänzung für die Nutzung des Nahverkehrs rabattierte Zeitkarten an: die Fernverkehrs-Ergänzungskarten. Voraussetzung ist eine persönliche Streckenzeitkarte
mit ICE-Berechtigung. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte
darf nur ab dem Start- oder Zielbahnhof der zugehörigen
ICE-Streckenzeitkarte ausgestellt werden. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die DB AG.
Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Fahrgäste können alle Verkehrsmittel im
RMV kostenlos nutzen, wenn sie ihren Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke bei sich
tragen. Eine Begleitperson fährt dann frei mit, wenn dies im
Schwerbehindertenausweis durch den Eindruck „B“ ver-
City-Ticket
Mit dem Service „City-Ticket“ können Sie mit einer Fernverkehrsfahrkarte der DB AG in bestimmten Städten mit
merkt ist. Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und
Wertmarken werden nur vom zuständigen Versorgungsamt
ausgegeben.
Gepäck, Fahrräder und Tiere
Kinderwagen, Rollstühle, Handgepäck und sonstige sperrige Gegenstände dürfen Sie kostenlos mitnehmen, wenn
dadurch der Betrieb nicht gestört wird und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden.
Ihr Fahrrad fährt im RMV generell kostenlos mit. Einschränkungen kann es während der Hauptverkehrszeiten
geben. Bitte beachten Sie die jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben generell ein
Vorrecht auf Beförderung. Hunde fahren im RMV unter
Aufsicht einer hierzu geeigneten Person kostenlos mit. Sie
müssen angeleint sein und gegebenenfalls einen Maulkorb
tragen. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme
von Gepäck, Fahrrädern und Tieren trifft das Fahrpersonal.
Fahren ohne Fahrkarte
Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro. Wer seine persönliche,
nicht übertragbare Fahrkarte nur vergessen hat und den
Nachweis dafür innerhalb einer Woche beim entsprechenden Verkehrsunternehmen erbringt, reduziert den Betrag
auf 7 Euro.
Fahrgastrechte der RMV-Bahnkunden
Im Eisenbahnverkehr (RB, RE, SE, S-Bahn) gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als RMV-Bahnkunde haben Sie bei
Zugverspätungen bzw. bei Ausfall des Zuges Anspruch auf
Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Auch eine
alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder
einem Taxi kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Erstattung/Entschädigung gibt es im Internet unter www.rmv.de.
RMV-HandyTicket
Verbundweit können Sie Einzelfahrkarten (inklusive Kurzstrecke und BahnCard-Ermäßigung), Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket mit dem Smartphone
erwerben. Dazu müssen Sie sich nur unter www.rmv.de
anmelden, bezahlt wird per Lastschrift oder Kreditkarte
oder über die Mobilfunkrechnung/Prepaid-Telefonkarte
(dann ohne vorherige Anmeldung, zzgl. Servicegebühr).
RMV-TicketShop
Viele Zeitkarten des RMV erhalten Sie im Vorverkauf auch
bequem im Internet unter www.rmv.de. Die Fahrkarte wird
Ihnen per Post nach Hause geschickt. Bezahlt wird auch
hier per Lastschrift oder Kreditkarte.
Bestellscheine
für die JahresAbos inkl. 65-plus-Jahreskarte, die Fernverkehrs-Ergänzungskarte, die Kundenkarte für Schüler und
Auszubildende, die CleverCard und den Berufschul-Ausweis erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen, in den RMV-Mobilitätszentralen oder zum Download unter www.rmv.de.
RMV-Preisliste gültig ab 1. Januar 2015, Preise in Euro brutto
Stadtpreisstufen
Tarifinformationen
Einzelfahrkarten
Einzelfahrt
für die Stadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg
• Alles Wissenswerte zu Ihrem Tarifgebiet
• RMV-Fahrkartenangebot inkl. Preisliste
• Gültig ab 1. Januar 2015
Kurzstrecke K1
K4
2015
K2
Einzelzuschlag je Fahrt 6
Gruppentageskarte
Hessenticket 7
Wochenkarte
Monatskarte
65-plus-Monatskarte
9-Uhr-Monatskarte
Jahreskarte 8
65-plus-Jahreskarte
HEAG mobilo GmbH Kundenzentrum
Luisenplatz 6
64283 Darmstadt
Tel. (0 61 51) 7 09-4115
E-Mail: kundenservice@heagmobilo.de
9-Uhr-Jahreskarte 8
CleverCard11
Zuschlagkarte-Woche 6
-Monat 6
-Jahr 6,8
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
AnschlussEinzelfahrkarten
zu Zeitkarten der Preisstufe 1
DADINA
Europaplatz 1
64293 Darmstadt
Tel. (0 61 51) 3 60 51-0
Fax (0 61 51) 3 60 51-22
E-Mail: info@dadina.de
www.dadina.de
zu Zeitkarten der Preisstufe 2
zu Zeitkarten der Preisstufe 3
zu Zeitkarten der Preisstufe 4
zu Zeitkarten der Preisstufe 5
zu Zeitkarten der Preisstufe 6
TI 1512
1
Sonderstatusstädte 2
Tarifgebiet 4001
Darmstadt Mitte
Tarifgebiet 3601
Offenbach
Tarifgebiet 5000
Frankfurt am Main
Tarifgebiet 65
Wiesbaden/Mainz
1
2
3
4
5
6
7 (17 )
45
1
1
2
3
13
Erwachsene
Erwachsene, mit BahnCard3
Kinder 4
Kinder 4, mit BahnCard3
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene und Kinder 4
1,95
2,45
3,00
4,55
8,10
6,05
4,85
3,65
11,60
8,70
6,95
5,20
15,00
11,25
9,00
6,75
6,40
4,80
3,90
2,90
2,15
2,00
2,30
2,75
2,70
1,50
1,50
1,50
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene und Kinder 4, 5 Personen
Erwachsene und Kinder 4, 5 Personen
Erwachsene
Schüler und Auszubildende
Erwachsene
Schüler und Auszubildende
ab 65 Jahre
Erwachsene
Erwachsene, Abbuchung 10 x
Erwachsene, Einmalzahlung 9
ab 65 Jahre, Abbuchung 10 x
ab 65 Jahre, Einmalabbuchung
Erwachsene, Abbuchung 10 x
Erwachsene, Einmalzahlung 9
Schüler und Azubis, Abbuchung 8 x
Schüler und Azubis, Einmalzahlung 9
Erwachsene und Kinder 4
Erwachsene und Kinder 4
Erw. und Kinder 4, Abbuchung 10 x
Erw. und Kinder 4, Einmalzahlung 9
3,80
2,25
6,70
4,80
2,85
8,40
5,85
3,50
10,40
1,15
1,45
1,80
2,75
1,30
1,20
1,40
1,60
1,30 5
0,80 5
3,50
5,00
6,50
3,50
1,50
22,60
13,55
34,00
29,30
17,55
43,50
12,70
7,70
23,00
4,20
2,55
7,50
1,50
1,50
zu Zeitkarten der Preisstufe 13
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene
Kinder 4
12,40
9,70
42,20
32,90
34,90
35,90
422,00
413,60
349,00
342,00
359,00
351,80
283,20
277,50
5,60
19,00
190,00
186,20
8,85
15,80
5,35
9,45
15,80
27,90
33,00 (für alle Preisstufen außer 45)
19,70
15,40
66,90
52,20
49,70
53,50
669,00
655,60
497,00
487,10
535,00
524,30
448,80
439,80
8,90
30,10
301,00
295,00
25,30
19,70
86,00
67,10
61,10
68,80
860,00
842,80
611,00
598,80
688,00
674,20
576,80
565,30
11,40
38,70
387,00
379,30
38,20
29,80
129,80
101,20
88,10
103,80
1.298,00
1.272,00
881,00
863,40
1.038,00
1.017,20
869,60
852,20
17,20
58,40
584,00
572,30
51,00
39,80
173,30
135,20
117,20
130,00
1.733,00
1.698,30
1.172,00
1.148,60
1.300,00
1.274,00
1.160,00
1.136,80
23,00
78,00
780,00
764,40
63,80
49,80
216,80
169,10
131,20
162,60
2.168,00
2.124,60
1.312,00
1.285,80
1.626,00
1.593,50
1.451,20
1.422,20
28,70
97,60
976,00
956,50
1,85
1,10
1,85
1,10
1,85
1,10
1,85
1,10
1,85
1,10
1,85
1,10
1,85
1,10
2,35
1,40
2,25
1,35
2,05
1,25
2,00
1,20
1,95
1,15
1,95
1,15
2,05
1,25
3,70
2,25
3,35
2,00
2,70
1,65
2,35
1,40
2,15
1,30
2,10
1,30
2,70
1,65
6,95
4,15
6,55
3,95
5,20
3,10
4,25
2,55
2,90
1,75
2,25
1,35
5,20
3,10
10,40
6,25
9,70
5,80
7,75
4,65
6,25
3,75
4,40
2,65
3,15
1,90
7,75
4,65
76,60
59,70
260,30
203,00
147,10 10
195,20
2.603,00
2.550,90
1.471,00 10
1.441,60 10
1.952,00
1.913,00
1.742,40
1.707,60
34,50
117,10
1.171,00
1.147,60
13,95
8,40
13,10
7,90
10,55
6,35
8,40
5,05
5,95
3,60
4,10
2,45
10,55
6,35
44,80
34,90
154,00
118,60
119,00
1.540,00
1.509,20
1.190,00
1.166,20
1.008,00
987,80
23,00
78,00
780,00
764,40
12,60
9,80
43,00
33,50
36,60
36,60
430,00
421,40
366,00
358,70
366,00
358,70
289,60
283,80
5,70
19,40
194,00
190,10
1,75
1,00
1,50
6,80
3,90
4,50
4,10
2,35
2,75
10,50
6,80
8,10
33,00 (für alle Preisstufen außer 45)
12,60
9,80
43,00
33,50
35,50
36,60
430,00
421,40
355,00
347,90
366,00
358,70
289,60
283,80
5,70
19,40
194,00
190,10
19,50
15,20
66,40
51,80
49,50
52,90
664,00
650,70
495,00
485,10
529,00
518,40
444,80
435,90
8,80
29,90
299,00
293,00
1,85
1,10
1,85
1,10
1,85
1,10
1,85
1,10
1,85
1,10
1,85
1,10
Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser
Preisstufe haben keine Netzwirkung.
2
Sonderstatusstädte:
Bad Homburg (TG 5101), Fulda
(TG 2001), Gießen (TG 1501),
Hanau (TG 3001), Marburg Kernstadt (TG 0501), Rüsselsheim
(TG 3730) und Wetzlar (TG 5501,
5530, 5533)
3
gültig im Schienenverkehr außer
U-Bahnen und Straßenbahnen
4
6 bis einschließlich 14 Jahre
5
nur in Hanau
6
Die gekennzeichneten Tarifstellen berechtigen zur Nutzung der
1. Klasse bzw. zuschlagpflichtiger Angebote.
7
gültig Montag bis Freitag ab
9 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen
8
übertragbar oder persönlich
9
Einmalabbuchung oder
Barzahlung
10
65-plus-Karten sind nicht für den
Übergangsverkehr erhältlich. Die
Preisstufe 17 kommt daher nicht
zur Anwendung.
11
In Landkreisen mit einem CleverCard-kreisweit-Angebot (Fulda,
Vogelsberg, Rheingau-Taunus,
Groß-Gerau, Offenbach,
Marburg-Biedenkopf) ist die
CleverCard zur Preisstufe 1 nicht
erhältlich. In allen Sonderstatusstädten wird aber die
CleverCard zur Stadtpreisstufe 1
angeboten.
12
Schu
̈ler und Auszubildende mit
Wohnsitz und Schul- bzw. Ausbildungsort Frankfurt zahlen
für die CleverCard Frankfurt aufgrund städtischer Zuschu
̈sse
403 Euro (1x Zahlung) bzw.
414,40 Euro (8x Abb.).
1,60
0,95
1,60
0,95
2,00
Bitte beachten Sie:
1
1,60
1,50
Zeitkarten
Tageskarte
RMV-Mobilitätszentrale
Am Hauptbahnhof 20a
64293 Darmstadt
Tel. (0 61 51) 3 60 51-51
RNN-Übergangsverkehr
Preisstufe
24,70
19,30
85,20
66,50
68,20
68,20
852,00
835,00
682,00
668,40
682,00
668,40
571,20 12
559,80 12
11,10
38,30
383,00
375,30
2,35
1,40
2,25
1,35
2,05
1,25
2,00
1,20
1,95
1,15
1,95
1,15
6,50
3,80
9,70
22,45
17,50
76,40
59,50
61,10
61,10
764,00
748,70
611,00
598,80
611,00
598,80
528,80
518,20
10,10
34,40
344,00
337,10
2,35
1,40
2,25
1,35
2,05
1,25
2,00
1,20
1,95
1,15
1,95
1,15
TI_1512-A2_Da-Dieburg.qxp_A2_Da-Dieburg 05.11.14 14:35 Seite 1
Tarifinformationen
Tarifgebiete
Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg
39 Seeheim-Jugenheim,
40 Darmstadt und 41 Dieburg
Liebe Kundin, lieber Kunde,
mit Hilfe dieser Tarifinformationen können Sie den Preis für Ihre gewünschte Fahrtstrecke ermitteln. Preisinformationen
für Ihren unmittelbaren Einzugsbereich können Sie der Detailkarte Nahbereich auf der rechten Seite entnehmen.
Außerdem sind in der unten stehenden Preisstufenmatrix für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg die
Preisstufen der wichtigsten Fahrtrelationen aufgelistet. Die Preise für die von Ihnen ermittelten Preisstufen finden Sie in der
RMV-Preisliste auf der Rückseite. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie bitte das RMV-Servicetelefon an: 069/24 24 80 24.
.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt.
Alsbach-Hähnlein/Bickenbach
Arheilgen/Kranichstein
Babenhausen
Darmstadt Mitte
Dieburg
Eberstadt
Eppertshausen/Münster
Erzhausen
Griesheim
Groß-Bieberau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Messel
Modautal/Fischbachtal
Mühltal
Ober-Ramstadt
Otzberg
Pfungstadt
Reinheim
Roßdorf
Schaafheim
Seeheim-Jugenheim
Weiterstadt
Aschaffenburg (VAB)
Bensheim/Heppenheim (VRN)
Frankfurt am Main
Groß-Gerau
Hanau
Langen
Offenbach am Main
Weinheim (VRN)
Wiesbaden/Mainz
3901
4035
4143
4001
4128
4045
4138
4089
4055
3910
4101
4123
4080
3910
4065
4072
4115
4050
4158
4076
4153
3901
4060
9110
4500
5000
3701
3001
3501
3601
4830
6500
1
4
4
3
4
2
4
4
4
4
4
4
4
4
3
4
4
3
4
4
4
1
4
X
2
6
5
6
5
5
4
6
4
1
4
2
3
3
4
2
3
4
4
4
2
4
3
3
4
3
4
3
4
4
3
5
4
5
4
6
3
5
5
5
4
4
1
4
3
4
3
4
4
4
2
3
4
4
4
4
3
4
3
4
2
4
4
3
4
5
5
5
4
4
5
6
3
2
4
1
3
2
4
3
2
4
4
3
3
4
2
3
4
3
3
2
4
3
2
5
4
5
4
6
4
5
5
5
4
3
3
3
1
4
2
4
4
4
2
2
2
4
4
4
3
4
3
3
3
4
4
4
4
5
5
5
4
4
5
6
2
3
4
2
4
1
4
3
3
4
4
4
3
4
2
3
4
2
4
3
4
2
3
5
4
5
4
6
4
5
5
5
4
4
3
4
2
4
1
4
4
4
3
3
3
4
4
4
3
4
3
4
3
4
4
4
4
5
5
5
4
4
5
6
4
2
4
3
4
3
4
1
3
4
4
4
3
4
3
3
4
3
4
3
4
4
2
5
4
4
4
6
1
5
5
5
4
3
4
2
4
3
4
3
1
4
4
4
3
4
3
3
4
3
4
3
4
4
3
5
4
5
4
6
4
5
5
5
4
4
4
4
4
4
4
4
4
1
4
3
4
1
3
3
3
4
2
3
4
4
4
X
3
6
5
6
5
5
4
6
4
4
2
4
2
4
3
4
4
4
1
3
3
4
4
4
2
4
4
4
2
4
4
4
4
5
5
5
4
4
5
6
4
4
3
3
2
4
3
4
4
3
3
1
3
3
4
3
3
4
2
2
3
4
4
4
4
5
5
5
4
4
5
6
4
2
4
3
2
3
3
3
3
4
3
3
1
4
3
3
4
3
4
3
4
4
3
5
4
5
4
6
4
5
5
5
4
4
4
4
4
4
4
4
4
1
4
3
4
1
3
2
3
4
2
3
4
4
4
X
3
6
5
6
5
5
4
6
3
3
4
2
4
2
4
3
3
3
4
4
3
3
1
2
4
3
3
3
4
3
3
5
4
5
4
6
4
5
5
5
4
3
4
3
4
3
4
3
3
3
4
3
3
2
2
1
3
3
2
4
4
4
3
5
4
5
4
6
4
5
5
5
4
4
3
4
3
4
3
4
4
3
2
3
4
3
4
3
1
4
2
3
3
4
4
4
4
5
5
5
4
4
5
6
3
3
4
3
4
2
4
3
3
4
4
4
3
4
3
3
4
1
4
3
4
3
3
5
4
5
4
6
4
5
5
5
4
4
3
3
3
4
3
4
4
2
3
2
4
2
3
2
2
4
1
2
3
4
4
4
4
5
5
5
4
4
5
6
4
3
4
2
3
3
4
3
3
3
4
2
3
3
3
2
3
3
2
1
4
4
3
5
4
5
4
6
4
5
5
5
4
4
2
4
3
4
3
4
4
4
2
3
4
4
4
4
3
4
3
4
1
4
4
4
4
5
5
5
4
4
5
6
1
4
4
3
4
2
4
4
4
4
4
4
4
4
3
4
4
3
4
4
4
1
4
X
3
6
5
6
5
5
4
6
4
3
4
2
4
3
4
2
3
4
4
4
3
4
3
3
4
3
4
3
4
4
1
5
4
5
3
6
1
5
3
5
Die Preise für Fahrten innerhalb des
Tarifgebiets 4001 (Darmstadt Mitte) differieren etwas von den Preisen der
regulären Preisstufe 1, da es sich um
eine Stadtpreisstufe handelt.
Fü r Fahrten im Landkreis DarmstadtDieburg gelten die Preisstufen 1 bis 4,
nach Frankfurt gilt die Preisstufe 5 aus
allen Orten des DADINA-Gebietes, mit
Ausnahme von Erzhausen (Preisstufe 4)
sowie von Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Groß-Bieberau, Seeheim-Jugenheim und Modautal/Fischbachtal (Preisstufe 6).
Wählen Sie aus der Liste der Ortsnamen Ihren Standort, gehen Sie von
dort bis ans Ende der Zeile, bis Sie auf
die Spalte Ihres Zielortes stoßen oder
umgekehrt. Im Schnittpunkt der beiden
Achsen finden Sie Ihre Preisstufe.
*Die 10-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Leistung. Verspätungen aufgrund
von höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter) sind von der Erstattung ausgenommen.
AirLiner Darmstadt–Frankfurt/Flughafen
Der AirLiner ist ein Direktbus zwischen Darmstadt und dem
Frankfurter Flughafen.
Für Einzelfahrten benötigen Kunden zur gelösten Fahrkarte einen
Zuschlag von 3,80 Euro. Zeitkartenkunden benötigen eine
Anschlussfahrkarte für die in der Zeitkarte nicht enthaltenen
Tarifgebiete (Preis ist abhängig von der Preisstufe der Zeitkarte) und
einen Zuschlag von 3,80 Euro.
Kunden mit KombiTickets benötigen einen Zuschlag von 3,80 Euro,
wenn das KombiTicket nicht die Nutzung der 1. Klasse ermöglicht.
Kunden mit Semesterticket benötigen einen Zuschlag von 3,80 Euro
je Einzelfahrt.
Nahbereich: Preisbildungsregel
Von/nach
Preisstufe
1
Bei Fahrt in nur einem Tarifgebiet
1
Sonderstatusstädte*: Dort gilt die
Stadtpreisstufe 1. Bei Fahrten darüber
hinaus gelten die Regeln wie für
1
Bei Fahrten im Tarifgebiet 4001 Darmstadt Mitte gilt die Stadtpreisstufe 1
Darmstadt. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für
*Sonderstatusstädte:
Bad Homburg (TG 5101), Fulda (TG 2001),
Gießen (TG 1501), Hanau (TG 3001), Marburg
Kernstadt (TG 0501), Rüsselsheim (TG 3730) und
Wetzlar (TG 5501, 5530, 5533)
3
Bei Fahrten im Tarifgebiet 5000
Frankfurt gilt die Stadtpreisstufe 3.
13
Bei Fahrten im Tarifgebiet 65 Wiesbaden/Mainz gilt die Stadtpreisstufe 13.
2
Bei Fahrt im Tarifgebiet 3601
Offenbach gilt die Stadtpreisstufe 2.
Bei Fahrten darüber hinaus gelten
die Regeln wie für
2
Bei Fahrt im Tarifgebiet 2901
Maintal gilt die Preisstufe 2. Bei
Fahrten darüber hinaus gelten
die Regeln wie für
Bahnstrecke mit Station Hauptbahnhof
Bahnstrecke mit Station Bahnhof
U- und Straßenbahn mit Station
Ziele außerhalb des Landkreises
Darmstadt-Dieburg sind hellblau
hinterlegt.
Buslinie mit Haltestelle
2
Grenze eines A-Tarifgebiets innerhalb
eines Landkreises
Bei Fahrt in nur zwei A0-Tarifgebieten
Grenze eines A-Tarifgebiets mit einer
Landkreisgrenze zusammenfallend
Grenze eines A0-Tarifgebiets innerhalb
eines A-Tarifgebiets
X = Fahrtbeziehung nicht
zum RMV-Tarif erhältlich.
Es gilt der Tarif der
Deutschen Bahn AG.
3
MobiTick-Jahreskarte für Schüler und Auszubildende
Das MobiTick ist eine Jahreskarte für alle Schüler und Auszubildenden, die in der Stadt Darmstadt oder im Landkreis DarmstadtDieburg wohnen, dort zur Schule gehen oder in Ausbildung sind.
Gültig ist es auf allen RMV-Linien im gesamten Gebiet der DADINA
(Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt, dies entspricht
den RMV-Tarifzonen 39, 40 und 41) in den Bussen, Straßenbahnen
und Zügen an allen Tagen des Jahres. Das MobiTick muss bei
HEAG mobilo GmbH bestellt werden.
Bestellscheine gibt es an allen Schulen, bei den Stadt- und
Gemeindeverwaltungen, den Vorverkaufsstellen, der HEAG mobilo
GmbH, der DADINA und der RMV-Mobilitätszentrale in Darmstadt
am Hauptbahnhof. Den Bestellschein erhalten Sie auch online unter
https://mobitick.heagmobilo.de.
Bis 14 Jahre (einschließlich) ist eine Altersbestätigung (Kopie), ab
15 Jahren eine Bestätigung der Schule oder des Ausbildungsbetriebes beizufügen.
MobiTickplus
Das MobiTickplus ist eine Jahreskarte für alle Schüler und
Auszubildenden, die in der Stadt Darmstadt, im Landkreis
Darmstadt-Dieburg oder im Odenwaldkreis wohnen, zur Schule
gehen oder eine Ausbildung absolvieren. Es ist gültig in Bus, Bahn
und Straßenbahn in den RMV-Tarifgebieten 39 bis 44, auf allen
RMV-Linien im Gebiet der DADINA (Stadt Darmstadt und Landkreis
Darmstadt-Dieburg) und des Odenwaldkreises.
Flüsse Rhein/Main
Und darüber hinaus bis zur nächsten
roten Grenze Preisstufe 4
4
Darüber hinaus gelten bei weiter gehenden Fahrten
die Preisstufen 4 – 7.
Lokale Besonderheiten
Die 10-Minuten-Garantie*
Sie können Ihr Geld schon ab 10 Minuten Verspätung zurückbekommen. Dies garantieren die Städte Darmstadt, Frankfurt und
Offenbach, der Landkreis Groß-Gerau, der Landkreis DarmstadtDieburg, der Kreis Offenbach und der RMV.
Wenn Sie sich aufgrund einer Verspätung von mehr als 10 Minuten
Ihre Fahrtkosten erstatten lassen möchten, brauchen Sie eine für die
reklamierte Fahrt gültige RMV-Fahrkarte.
Die 10-Minuten-Garantie gilt in den Tarifgebieten 35, 36, 37, 38, 39,
40, 41 und 50 für U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse inklusive
der Regionalbuslinien des RMV – nicht für S-Bahnen und Regionalzüge.
Sie müssen die verspätete Fahrt innerhalb von drei Tagen im Internet (www.dadina.de) reklamieren. Dort erhalten Sie auch weitere
Informationen zur 10-Minuten-Garantie.
Grundsätzlich ergibt sich der Fahrpreis nach Art und Anzahl der
befahrenen Tarifgebiete. Das gesamte RMV-Gebiet ist in A-Tarifgebiete untergliedert, die durch rote Tarifgebietsgrenzen getrennt sind.
Der Nahbereich ist zusätzlich in orange A0-Tarifgebiete unterteilt, die
durch weiße oder rote Tarifgebietsgrenzen getrennt sind. Je nach
Linienverlauf können Sie in der Regel anhand der Anzahl und Art
der befahrenen Tarifgebiete mit den unten stehenden Preisbildungsregeln die Preisstufe bestimmen.
Mittlerweile kommt es aufgrund lokaler Besonderheiten zu erheblichen Abweichungen von diesen Regeln. Verlässliche Informationen
zur Preisstufe für die gewünschte Verbindung enthält die Tarifauskunft auf www.rmv.de.
Tarifgrenzfahrten
Stationen auf der Tarifgrenze zählen
je nach Fahrtrichtung zum einen oder
zum anderen Tarifgebiet.
Bei Fahrten auf der Tarifgrenze gilt
jeweils die günstigere Tarifstufe.
Hier Preisstufe 1.
Sonderregelungen
Überlappungsgebiet am Flughafen Frankfurt
am Main. Hier gilt bei den Fahrten in das
jeweils nächste Tarifgebiet immer die
Preisstufe 3.
Übergangstarif VRN-RMV
Übergangsverkehre zum
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
Bei diesen geht die Fahrt über die Verbundraum-Außengrenze
hinaus in die Tarifgebiete 45, 46, 47, 48 und 67 (Kernstadt
Worms/VRN-Gebiet 43). Für die Preisbildung gelten die allgemeinen Preisbildungsregeln des RMV. Die RMV-Preisstufen
für Fahrten im Übergangsverkehr vom RMV zum VRN und
umgekehrt entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle.
Über die hier aufgeführten Fahrtbeziehungen hinaus gibt es
keine weiteren Fahrtmöglichkeiten zu Übergangstarifgebieten.
Die Tarifgebiete 46, 47, 4810, 4830, 4850 und 67 sind jeweils
ein RMV A-Tarifgebiet. Tarifgebiet 45 bildet mit dem Tarifgebiet
39 zusammen ein RMV A-Tarifgebiet. Im Nahbereich gelten für
die Preisbildung die allgemeinen RMV-Regelungen. Bei Fahrten innerhalb bzw. zwischen den Tarifgebieten 45, 46, 47,
4810, 4830, 4850 und 67 gilt ausschließlich der VRN-Tarif.
Übergangsverkehre zum
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund
Bei diesen geht die Fahrt über die Verbundraum-Außengrenze
hinaus in die Tarifgebiete 6801, 6810, 6820, 6830, 6850, 6855,
6860, 6865, 6870, 6877, 6880, 6901, 6920, 6940, 6970 und
6990. Für die Preisbildung gelten die allgemeinen Preisbildungsregeln des RMV. Die RMV-Preisstufen für Fahrten im
Übergangsverkehr vom RMV zum RNN und umgekehrt entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle. Über die hier
aufgeführten Fahrtbeziehungen hinaus gibt es keine weiteren
Fahrtmöglichkeiten zu Übergangstarifgebieten. Im Nahbereich
gelten für die Preisbildung die allgemeinen RMV-Regelungen.
Bei Fahrten innerhalb bzw. zwischen den Tarifgebieten 6801,
6810, 6820, 6830, 6850, 6855, 6860, 6865, 6870, 6877, 6880,
6901, 6920, 6940, 6970 und 6990 gilt ausschließlich der RNN-Tarif.
Bei Fahrten in das RMVTarifgebiet 3730 gilt hier die
Preisstufe 45.
Ausnahme: Bei Einzelfahrten, Tages- und
Gruppentageskarten von und nach Frankfurt
am Main gilt die Preisstufe 4.
Bei allen Fahrten zwischen Hanau und
Frankfurt sowie Mainz/Wiesbaden und
Frankfurt sind jeweils die nördlichen und
südlichen Bahnverbindungen nutzbar, wenn
die Tarifgebiete für eine der Verbindungen
gezahlt wurden.
Übergangstarif RNN-RMV
Übergangstarif VAB-RMV
Übergangsverkehre zur
Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain
Bei diesen geht die Fahrt über die Verbundraum-Außengrenze
hinaus in die Tarifgebiete 90 bis 96. Für die Preisbildung gelten
die allgemeinen Preisbildungsregeln des RMV. Die
RMV-Preisstufen für Fahrten im Übergangsverkehr vom RMV
zur VAB und umgekehrt entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle. Über die hier aufgeführten Fahrtbeziehungen
hinaus gibt es keine weiteren Fahrtmöglichkeiten zu
Übergangstarifgebieten. Die Tarifgebiete 90 bis 96 sind jeweils
ein RMV A-Tarifgebiet. Im Nahbereich gelten für die
Preisbildung die allgemeinen RMV-Regelungen. Bei Fahrten
innerhalb bzw. zwischen den Tarifgebieten 90 bis 96 gilt ausschließlich der VAB-Tarif.
VAB-Tarifgebiete
Startort/
Zielort
3901
4035
4143
4001
4128
4045
4138
4089
4055
3910
4101
4123
4080
3910
4065
4072
4115
4050
4158
4076
4153
3901
4060
Alsbach-Hähnlein/Bickenbach
Arheilgen/Kranichstein
Babenhausen
Darmstadt Mitte
Dieburg
Eberstadt
Eppertshausen/Münster
Erzhausen
Griesheim
Groß-Bieberau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Messel
Modautal/Fischbachtal
Mühltal
Ober-Ramstadt
Otzberg
Pfungstadt
Reinheim
Roßdorf
Schaafheim
Seeheim-Jugenheim
Weiterstadt
Preisstufenmatrix für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Nahbereich: Detailkarte
90
91
92
93
94
95
96
RMV-Tarifgebiete
29 30 31 35 36 40 41
17 17 6 6 6 6 5
5 5 5 5 4 5 4
4 4 4 5 4 6 5
5 5 4 6 5 6 5
6 6 5 6 5 6 5
6 6 6 5 5 5 4
17 17 17 6 6 6 5
42
5
5
6
6
6
5
4
43
5
4
5
5
5
4
4
44
6
6
17
17
17
6
5
50 5090
17 6
6 5
5 5
6 6
17 6
6 5
17 6
Zu den hier aufgeführten Relationen kann es unterschiedliche
Fahrtwege geben, die zu abweichenden Preisstufen führen.
Zu den hier aufgeführten Relationen kann es unterschiedliche
Fahrtwege geben, die zu abweichenden Preisstufen führen.
Zu den hier aufgeführten Relationen kann es unterschiedliche
Fahrtwege geben, die zu abweichenden Preisstufen führen.
Hinweis:
Die im RNN geltende BahnCard-Regelung gilt weder im RMV
noch im RNN-RMV-Übergangstarif.
Änderungen vorbehalten. Stand: 1. Januar 2015
© Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH