Tarifinformationen - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Gross

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Tarifinformationen - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Gross
RMV-Fahrkartenangebot
Diese Erläuterungen dienen Ihrer ersten Orientierung
und sind eine unverbindliche Beschreibung der Grundprinzipien. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich
die Originaltexte unserer Beförderungsbedingungen
und Tarifbestimmungen. Diese liegen kostenlos für
Sie in den RMV-Vertriebsstellen bereit. Sie können
zudem telefonisch bestellt werden: 069 / 24 24 80 24
Mit den Fahrkarten des RMV steht Ihnen die gesamte RheinMain-Region offen. Die RMV-Fahrkarten gelten für alle Verkehrsmittel und -linien der dem Verkehrsverbund angeschlossenen Unternehmen.
Für eine Fahrt vom Startort bis zum Zielort benötigen Sie immer nur eine RMV-Fahrkarte, egal, wie oft Sie umsteigen –
selbst wenn Sie z.B. von der S-Bahn auf die Straßenbahn umsteigen. Kinder unter 6 Jahren fahren im RMV – in Begleitung
einer mindestens 6-jährigen Person – kostenlos.
Innerhalb des Verbundes haben Sie die Wahl zwischen Einzelfahrkarten und Zeitkarten sowie Fahrkartenangeboten, die
sich aus Sonder- und Übergangsregelungen ergeben. Ihre Lokale Nahverkehrsorganisation beziehungsweise Ihr Verkehrsunternehmen informiert Sie gerne ausführlich.
Einzelfahrkarten
Einzelfahrkarten sind für Erwachsene und für Kinder im Alter
von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Mit einer Einzelfahrkarte können Sie eine Fahrt durchführen und in Richtung
Fahrtziel beliebig oft umsteigen – allerdings nur mit dem
nächstmöglichen Anschluss. Rück- und Rundfahrten sowie
Fahrtunterbrechungen, z.B. für Besorgungen, sind nicht zugelassen. Der Kauf einer Einzelfahrkarte berechtigt nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten sind nach Fahrtantritt
nicht mehr übertragbar.
Einzelfahrkarten erhalten Sie an den RMV-Fahrkartenautomaten und beim Fahrpersonal, wo dies vorgesehen ist,
oder Sie erwerben sie mit dem Smartphone. In Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen können keine
RMV-Fahrkarten erworben werden.
Im Bedienungsbereich des Verkehrsverbundes Mainz/
Wiesbaden (Tarifgebiet 6500) können Sie für einen Übergangszeitraum noch Mehrfahrtenkarten nutzen. Entwerten
Sie diese unmittelbar vor Fahrtantritt an der Haltestelle oder
gegebenenfalls bei Fahrtantritt in den Fahrzeugen.
Einzelfahrkarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt
am Main (Tarifgebiet 5000) berechtigen nicht zur Fahrt zum
Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090).
Kurzstrecke
Damit der Preis für kurze Einzelfahrten nicht unangemessen
hoch ausfällt, werden in den Städten Frankfurt, Offenbach,
Wiesbaden, Mainz und Hanau Einzelfahrkarten zum Kurzstreckentarif angeboten. Diese sind für Erwachsene und für
Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich.
Das Kurzstreckenverzeichnis an der jeweiligen Haltestelle
bzw. am jeweiligen Fahrkartenautomaten informiert über alle
Ziele, die Sie ab dieser Haltestelle mit einer Kurzstreckenfahrkarte erreichen können.
Zuschlagfahrkarten
In der 1. Klasse im RMV-Schienenverkehr sowie bei sonstigen
zuschlagpflichtigen Angeboten benötigen Sie Zuschlagfahrkarten für Erwachsene und Kinder. Die Zuschlagfahrkarte erhalten Sie als Einzelzuschlag für eine Fahrt oder als Zuschlagzeitkarte für die Wochen-, Monats- oder Jahreskarte. Wenn Sie
eine Zeitkarte besitzen und nur gelegentlich zuschlagpflichtige
Angebote (z.B. die 1. Klasse) nutzen möchten, können Sie auch
je Fahrt einen Einzelzuschlag erwerben.
Gruppenfahrkarte ab 10 Personen
Für Gruppen ab 10 Personen gibt es die RMV-Großgruppenfahrkarte. Der Preis der Gruppenfahrkarte wird individuell berechnet, da sich der Fahrpreis nach der genauen Teilnehmerzahl und dem Fahrtziel richtet. Diese Fahrkarten erhalten Sie
im Vorverkauf an ausgewählten RMV-Vertriebsstellen. Bei einer rechtzeitigen Anmeldung der Gruppenfahrt kann eine Beratung wegen der verfügbaren Plätze erfolgen und im Sonderfall
eine Leistungsverstärkung ermöglicht werden.
RMV-Zeitkarten
Wenn Sie häufig mit dem RMV unterwegs sind, sollten Sie sich
für eines unserer attraktiven Zeitkartenangebote entscheiden.
Sie können zwischen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten wählen.
Tageskarten gibt es für Erwachsene und für Kinder sowie für
Gruppen bis 5 Personen. Wochen- und Monatskarten sind erhältlich für Schüler bzw. Auszubildende und Erwachsene inkl.
eines Monatskartenangebotes für alle ab 65 Jahren. Jahreskartenangebote bestehen für Schüler, Auszubildende und Erwachsene inkl. eines Extraangebotes für alle ab 65 Jahren. Tages-,
Wochen-, Monats- und die unpersönlichen Jahreskarten für Erwachsene sind übertragbar. Nicht übertragbar sind alle persönlichen Zeitkarten, also persönliche Jahreskarten, 65-plus-Monats- und 65-plus-Jahreskarten, JobTickets, SemesterTickets,
Sonderfahrkarten und Zeitkarten des Ausbildungstarifs.
Alle Zeitkarten gelten am letzten Geltungstag bis zum Betriebsschluss und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten als
Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Sie berechtigen während
ihrer Gültigkeit im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln.
Zeitkarten erhalten Sie, auch im Vorverkauf, an personenbedienten Vertriebsstellen, an ausgewählten Fahrkartenautomaten-Standorten, zum Teil beim Busfahrpersonal und im RMVTicketShop. Tages-, Gruppentageskarten und das Hessenticket können Sie auch als RMV-HandyTicket erwerben.
Tageskarte
Die Tageskarte gibt es für Erwachsene und für Kinder im
Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Sie gilt an einem
Kalendertag ab Zeitaufdruck bis zum fahrplanmäßigen Betriebsschluss bzw. bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro
Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Tageskarten der Preisstufe 3
mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 5000) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090).
Gruppentageskarte bis zu 5 Personen
Die Gruppentageskarte berechtigt bis zu 5 Personen zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln im gewählten
Gültigkeitsbereich. Sie gilt an einem Kalendertag bis Betriebsschluss des gleichen Tages bzw. bis zum letzten als Nachtlinie
gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Person und Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Gruppentageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am
Main (Tarifgebiet 5000) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090).
dermonate fahren, aber nur für 10 Kalendermonate zahlen.
Jahreskarten gibt es als übertragbare oder, mit Ausnahme der
Übergangstarifgebiete, als persönliche Jahreskarte.
Sie können die Jahreskarte in 10 Monatsbeträgen per Lastschrift oder einmalig im Voraus – mit 2% Skonto gegenüber
10-maliger Abbuchung – bar oder per Abbuchung bezahlen.
Die Einzelheiten zu den Jahreskarten ergeben sich aus den
„Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“
und „Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten –
bei Barzahlung im Voraus“ in der jeweils gültigen Fassung.
Hessenticket
Das Hessenticket berechtigt bis zu 5 Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verbünde RMV, NVV und VRN. Es gilt montags
bis freitags ab 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen ganztags bis Betriebsschluss. Die Nutzung von
Fernverkehrszügen der DB AG (IC oder ICE) sowie von Ruftaxis innerhalb des VRN mit dem Hessenticket ist ausgeschlossen. Eine Fahrt in der 1. Klasse ist, auch bei Zukauf entsprechender Zuschläge, nicht zugelassen.
Außerhalb Hessens gilt das Hessenticket:
• an der Nordgrenze des NVV bis Nordrhein-Westfalen in
der Stadt Warburg mit den Stadtteilen Calenberg, Dalheim,
Daseburg, Dössel, Germete, Herlinghausen, Hohenwepel,
Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln; Niedersachsen in der Stadt Hann. Münden mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der
Gemeinde Staufenberg; Thüringen bis zum Bahnhof Gerstungen, jedoch nur im Eisenbahnverkehr der Linie R6
• in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt
Weinheim, zur Stadt Eberbach und zur Kernstadt von
Worms (VRN-Wabe 43) in Rheinland-Pfalz
• sowie in Mainz.
Das Hessenticket erhalten Sie an den Automaten, in Bussen, an allen RMV-Vertriebsstellen, unter www.rmv.de sowie
bei der DB AG. Es ist auch im Vorverkauf erhältlich. Eine Erstattung des Fahrpreises, auch bei Rückgabe des Tickets vor
dem Geltungstag, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Fälle, in denen die Nichtnutzung von den
kooperierenden Verbünden zu vertreten ist.
65-plus-Jahreskarte und 65-plus-Monatskarte
Die persönliche, nicht übertragbare 65-plus-Monats- oder
-Jahreskarte wird für Personen ab 65 Jahren nur auf dem
eTicket RheinMain ausgegeben. 65-plus-Monats- und 65-plusJahreskarten sind nicht für Relationen in Übergangstarifgebiete
erhältlich. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in
Hessen sowie am 24. und 31.12. erweitert sich die räumliche
Gültigkeit auf das gesamte RMV-Gebiet ohne Übergangstarifgebiete.
Die 65-plus-Monatskarte gilt nur in der 2. Klasse. Die 65plus-Jahreskarte gilt auch für Fahrten in der 1. Klasse und beinhaltet die Vorteilsregelung „12 Kalendermonate fahren und nur
10 Kalendermonate zahlen“. Personen, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mit der 65-plus-Jahreskarte mitgenommen
werden, können auch die 1. Klasse ohne Zuschlagkarte nutzen. Die Einzelheiten zur 65-plus-Jahreskarte ergeben sich aus
den „Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“ in der jeweils gültigen Fassung.
9-Uhr-Karte
Die 9-Uhr-Karte ist als Monats- oder Jahreskarte erhältlich.
Gegenüber den klassischen Zeitkarten sparen Sie zwischen
15 und 25 Prozent. Das Sparticket ist montags bis freitags ab
9 Uhr bis Betriebsschluss gültig. An Wochenenden und Feiertagen in Hessen und am 24. und 31.12. gilt es ganztägig. Zur
9-Uhr-Karte können Sie keine Aufpreiskarten für die Nutzung
des IC erwerben. Die 9-Uhr-Jahreskarten sind als persönliche
oder als übertragbare Zeitkarte erhältlich.
Monatskarte für Erwachsene
Bei der Monatskarte können Sie den ersten Gültigkeitstag frei
wählen und bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats
(einschließlich) so oft in den gewählten und freigegebenen
Tarifgebieten mit dem RMV fahren, wie Sie wollen.
Mitnahmeregelung bei Zeitkarten
Mit der Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene
(inkl. der 65-plus- und der 9-Uhr-Karten) können Sie täglich ab
19 Uhr einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter
15 Jahren kostenlos mitnehmen. An allen Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und
31.12. gilt diese Mitnahmeregelung sogar ganztägig. Soweit die
Zeitkarte in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht
in der 1. Klasse.
Bei Tageskarten, SemesterTickets und den Zeitkarten des
Ausbildungstarifes sowie in der Regel bei JobTickets gilt die
Mitnahmeregelung nicht.
Jahreskarte für Erwachsene
Wenn Sie viel mit dem RMV fahren und Geld sparen möchten,
sollten Sie sich für die RMV-Jahreskarte entscheiden: 12 Kalen-
Anschlussfahrkarte
Wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Startort außerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihrer RMV-Zeitkarte liegt, können Sie eine Anschluss-
Wochenkarte für Erwachsene
Die Wochenkarte ist an sieben aufeinanderfolgenden Tagen
gültig. Den ersten Gültigkeitstag können Sie frei wählen.
fahrkarte lösen. Als Inhaberin oder Inhaber einer RMV-Zeitkarte können Sie für diesen Fall eine rabattierte Einzelfahrt für die
Gesamtstrecke kaufen.
Die Rabatthöhen richten sich dabei nach der Preisstufe des
Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der vorhandenen Zeitkarte. Auch für Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) werden
Anschlussfahrkarten angeboten. Inhaber von Zeitkarten des
Ausbildungstarifs haben die Altersgrenze für Kinderfahrkarten
zu berücksichtigen.
Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit Ihrer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je Person
eine Anschlussfahrkarte erworben werden.
Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch für die Anschlussfahrkarte, dass diese nur zum sofortigen Fahrtantritt mit beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel berechtigt. Rund- und
Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht erlaubt.
Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte bitte direkt vor Fahrtantritt.
Die Anschlussfahrkarte gilt in der Wagenklasse, in der die zugrunde liegende Zeitkarte und ein evtl. vorhandener Zuschlag
auch gelten.
Von der Nutzung der Anschlussfahrkarten ausgenommen
ist die Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, zu
Fernverkehrs-Ergänzungskarten, zu Tages- und Gruppentageskarten, zu KombiTickets mit einer zeitlichen Gültigkeit
von unter sieben Tagen und zu Zeitkarten, die keine aufgedruckte oder gespeicherte Preisstufe enthalten, sowie die
Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete.
Fahrkarten zum Ausbildungstarif
Mit Zeitkarten zum ermäßigten Ausbildungstarif können alle
Fahrgäste von 6 bis einschließlich 14 Jahren sowie Schüler,
Auszubildende, Studenten der Hochschulen im RMV-Gebiet
und unter bestimmten Voraussetzungen Praktikanten sowie
Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst im RMV fahren.
Zur Berechtigung muss ein amtlicher Altersnachweis oder
der vom RMV vorgesehene und von der Ausbildungsstätte
ausgefüllte Bestellschein für die Kundenkarte für Schüler und
Auszubildende vorgelegt werden. Auf Grund dieser persönlichen Voraussetzung sind diese Zeitkarten nicht übertragbar
und es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Zeitkarten zum
Ausbildungstarif werden entweder auf der Chipkarte eTicket
RheinMain ausgegeben oder in Form einer Kundenkarte mit einer dazugehörigen gültigen Wochen- bzw. Monatswertmarke
mit identischer Sorten-Nr. (Preisstufe). Auf die Wertmarke
muss immer die Nummer der Kundenkarte mit Kugelschreiber
übertragen werden, da die Wertmarke sonst ungültig ist. Wertmarken ohne Kundenkarte berechtigen nicht zur Fahrt.
Umfasst der Geltungsbereich der Zeitkarte des Ausbildungstarifs nicht den Berufsschulort oder werden zur regelmäßigen
Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt,
so kann ein Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Dieser
berechtigt gegen Vorlage an den eingetragenen Berufsschultagen, nicht jedoch im Fall des Blockunterrichts, zur Hin- und
Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten
für Kinder. Der Berufsschul-Ausweis gilt unter bestimmten Vor-
RMV-Preisliste
Ihr Kontakt rund um Busse und Bahnen im Verbund:
aussetzungen auch für Schüler von allgemeinbildenden Schulen und Fachoberschulen.
CleverCard
Schüler und Auszubildende können mit der CleverCard – der
Jahreskarte zum ermäßigten Ausbildungstarif – während der
Schulzeit zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort
das ganze Jahr unterwegs sein – auch an den Wochenenden.
In den hessischen Schulferien gilt die CleverCard im gesamten
RMV-Gebiet. Dabei zählen zu den Schulferien auch die direkt
angrenzenden Wochenenden und Feiertage vor und nach den
Ferienzeiten. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann
sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden.
Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des
jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in diesem und der jeweiligen Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Sie wird derzeit in
den Landkreisen Fulda, Vogelsberg, Rheingau-Taunus, Offenbach, Groß-Gerau, Marburg-Biedenkopf, Gießen, Lahn-Dill,
Limburg-Weilburg und Wetterau angeboten. Auch in Frankfurt
(TG 5000) gibt es ein spezielles Tarifangebot zur CleverCard.
Die CleverCard (inkl. der CleverCard kreisweit) kann immer
zum 1. eines beliebigen Kalendermonats gekauft werden und
gilt dann für 12 aufeinanderfolgende Monate. Auf dem Bestellschein für eine CleverCard ist die Bestätigung der Schule bzw.
der Ausbildungsstätte vorzunehmen. Unter 15 Jahren genügt
anstelle der Bestätigung auch ein einfacher Altersnachweis.
Als persönliche Zeitkarte ist die CleverCard nicht auf andere
Personen übertragbar. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen; der Erwerb einer Anschlussfahrkarte ist hingegen möglich.
Verkehrsmitteln ohne weitere Verbundfahrkarte zu oder von Ihrer eigentlichen Haltestelle fahren. Voraussetzung ist, dass die
DB-Fahrkarte für eine Strecke von über 100 km ausgestellt ist
und mit einem BahnCard-Rabatt erworben wurde. Der Service
„City-Ticket“ wird automatisch auf der DB-Fahrkarte eingetragen und ist dort am Aufdruck „+City“ zu erkennen.
Die Fahrkarte berechtigt dann am mit dem Zusatz versehenen Ort, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn,
S-Bahn, SE-, RB- und RE-Züge) zum Fahrtantritt in Richtung
Startbahnhof bzw. nach Ankunft am Zielbahnhof zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf alle Inhaber des DB-AG-Fahrscheins.
Im RMV-Gebiet gilt das City-Ticket in folgenden Städten:
Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt (ohne Flughafen), Fulda,
Gießen, Hanau, Mainz, Marburg, Offenbach, Wiesbaden.
Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den genannten
Stadtgebieten alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. Die BahnCard 100 gilt dort wie eine Zeitkarte.
Genaue Bedingungen und weitere Informationen erhalten
Sie bei der DB AG.
Gepäck, Fahrräder und Tiere
Kinderwagen, Rollstühle, Handgepäck und sonstige sperrige
Gegenstände dürfen Sie kostenlos mitnehmen, wenn dadurch
der Betrieb nicht gestört wird und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden. Ihr Fahrrad fährt im RMV generell kostenlos
mit. Einschränkungen kann es während der Hauptverkehrszeiten geben. Bitte beachten Sie die jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben generell ein
Vorrecht auf Beförderung. Hunde fahren im RMV unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person kostenlos mit. Sie müssen angeleint sein und gegebenenfalls einen Maulkorb tragen.
Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme von Gepäck,
Fahrrädern und Tieren trifft das Fahrpersonal.
Anerkennung der BahnCard
Im RMV-Schienenverkehr (außer in U- und Straßenbahnen)
sparen Inhaber einer BahnCard 25 oder 50 beim Kauf einer
Einzelfahrkarte der Preisstufen 5, 6, 7, 17 und 45 volle 25 Prozent auf den regulären Fahrpreis. Zuschläge sind in jedem Fall
voll zu bezahlen – auch bei Einsatz der BahnCard First sind Zuschlagkarten für die 1. Klasse zu erwerben.
Fahrgastrechte der RMV-Bahnkunden
Im Eisenbahnverkehr (RB, RE, SE, S-Bahn) gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als RMV-Bahnkunde haben Sie bei
Zugverspätungen bzw. bei Ausfall des Zuges Anspruch auf
Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Auch eine
alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder
einem Taxi kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Erstattung/Entschädigung gibt es im Internet unter www.rmv.de.
Schönes Wochenende
Schönes-Wochenende-Tickets der DB AG gelten im RMV ausschließlich in Zügen außer U- und Straßenbahnen. Die Fahrt in
der 1. Klasse ist ausgeschlossen. Der Verkauf der Tickets erfolgt nur über die DB AG. Die Benutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweils gültigen DB-AG-Beförderungsbedingungen „Schönes-Wochenende-Ticket“.
Fernverkehrsnutzung im RMV
1. Nutzung von IC-Zügen innerhalb des RMV
Mit einem Aufpreis gemäß DB-Tarif zu Ihrer RMV-Zeitkarte
können Sie die IC-Züge der DB auf der von Ihnen gewünschten Strecke nutzen. Die Aufpreise werden nur von der DB AG
verkauft. IC-Züge dürfen nicht mit Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, 9-Uhr-Karten, 65-plus-Karten, CleverCards, SemesterTickets und KombiTickets genutzt werden.
Auf den Fernverkehrszügen gelten abweichende Bestimmungen, RMV-Mitnahme- sowie Anschlussfahrkartenregelung gelten daher nicht.
RMV-HandyTicket
Verbundweit können Sie Einzelfahrkarten (inkl. Kurzstrecke
und BahnCard-Ermäßigung), Tages- und Gruppentageskarten
sowie das Hessenticket mit dem Smartphone erwerben. Dazu
müssen Sie sich nur in der RMV-App oder unter www.rmv.de
anmelden, bezahlt wird per Lastschrift oder Kreditkarte. Diese
Anmeldung entfällt, wenn Sie über die Mobilfunkrechnung
(zzgl. Servicegebühren des Mobilfunkbetreibers) oder per
girogo bezahlen. RMV-Handy-Tickets sind nicht übertragbar.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen des Fahrkartenkontrolleurs ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Übergangstarife
Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete
der benachbarten Verbünde Nordhessischer VerkehrsVerbund
(NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Rhein-Nahe
Nahverkehrsverbund (RNN), zur Verkehrsgemeinschaft am
Bayerischen Untermain (VAB) sowie auf ausgewählten Linien
in den Rhein-Lahn-Kreis (RLK) und auf ausgewählten Linien in
den Westerwaldkreis gilt der RMV-Tarif. Nähere Informationen
dazu gibt Ihnen die Rückseite dieses Faltblattes.
2. ICE und die Fernverkehrs-Ergänzungskarte
ICE-Züge können nur mit entsprechenden DB-Fahrkarten und
nicht mit RMV-Fahrkarten genutzt werden. Für ICE-Pendler mit
Start- und/oder Ziel im RMV-Gebiet bietet der RMV als Ergänzung für die Nutzung des Nahverkehrs rabattierte Zeitkarten
an: die Fernverkehrs-Ergänzungskarten. Voraussetzung ist eine persönliche Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung. Die
Fernverkehrs-Ergänzungskarte darf nur ab dem Start- oder
Zielbahnhof der zugehörigen ICE-Streckenzeitkarte ausgestellt
werden. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die DB AG.
Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Fahrgäste können alle Verkehrsmittel im
RMV kostenlos nutzen, wenn sie ihren Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke bei sich tragen.
Eine Begleitperson fährt dann frei mit, wenn dies im Schwerbehindertenausweis durch den Eindruck „B“ vermerkt ist. Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden nur
vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben.
City-Ticket
Mit dem Service „City-Ticket“ können Sie mit einer Fernverkehrsfahrkarte der DB AG in bestimmten Städten mit RMV-
Fahren ohne Fahrkarte
Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro. Wer seine persönliche, nicht
übertragbare Fahrkarte nur vergessen hat und den Nachweis
dafür innerhalb einer Woche beim entsprechenden Verkehrsunternehmen erbringt, reduziert den Betrag auf 7 Euro.
RMV-TicketShop
Viele Zeitkarten des RMV erhalten Sie im Vorverkauf auch bequem im Internet unter www.rmv.de. Die Fahrkarte wird Ihnen
per Post nach Hause geschickt. Bezahlt wird auch hier per
Lastschrift oder Kreditkarte.
Bestellscheine
für die JahresAbos inkl. 65-plus-Jahreskarte, die FernverkehrsErgänzungskarte, die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende, die CleverCard/CleverCard kreisweit und den Berufschul-Ausweis erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen, in RMVMobilitätszentralen oder zum Download unter www.rmv.de.
gültig ab 1. Januar 2016, Preise in Euro brutto
Bitte beachten Sie:
Stadtpreisstufen
RNN-Übergangsverkehr
Preisstufe
RMV-Servicetelefon
069 / 24 24 80 24
www.rmv.de
Tarifinformationen
@RMVdialog
RMV-Mobilitätszentralen
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH
Kreis Groß-Gerau
Jahnstraße 1
64521 Groß-Gerau
Tel. (0 61 52) 93 95-0
Fax (0 61 52) 93 95-29
E-Mail: Info@LNVG-GG.de
www.LNVG-GG.de
Lokale Nahverkehrsorganisation der
Stadt Rüsselsheim
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim
Tel. (0 61 42) 83 23 50
Fax (0 61 42) 83 20 66
E-Mail: lno@ruesselsheim.de
www.stadt-ruesselsheim.de
RMV-Mobilitätszentrale Groß-Gerau
Jahnstraße 1
64521 Groß-Gerau
Tel. (0 61 52) 84 777
Fax (0 61 52) 93 95-25
E-Mail: Mobi@LNVG-GG.de
Mo., Di., Do., Fr. 8.00–18.00 Uhr
Mi. 8.00–13.00 Uhr
RMV-Mobilitätszentrale Rüsselsheim
Bahnhofsplatz 2
65428 Rüsselsheim
Tel. (0 61 42) 5 00-301/-302
E-Mail: kundenzentrum@
stadtwerke-ruesselsheim.de
www.stadtwerke-ruesselsheim.de
Mo.– Fr. 7.00–18.00 Uhr
5
6
7 (17 1)
45
1
1
2
3
13
Erwachsene
Erwachsene, mit BahnCard3
Kinder 4
Kinder 4, mit BahnCard3
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene und Kinder 4
Erwachsene und Kinder 4
2,00
2,50
3,00
4,65
8,25
6,20
11,80
8,85
15,25
11,45
6,50
4,90
2,15
2,10
2,35
2,80
2,75
1,20
1,50
1,80
2,80
4,95
3,70
7,10
5,35
9,15
6,85
4,00
3,00
1,30
1,25
1,45
1,65
1,60
1,80
1,656
1,00
1,50
1,006
3,90
2,35
6,80
-Monat 7
Erwachsene
Kinder 4
Erwachsene und Kinder 4, 5 Pers.
Erwachsene und Kinder 4, 5 Pers.
Erwachsene
Schüler und Auszubildende
Erwachsene
Schüler und Auszubildende
ab 65 Jahre
Erwachsene
Erwachsene, Abbuchung 10 x
Erwachsene, Einmalzahlung 11
ab 65 Jahre, Abbuchung 10 x
ab 65 Jahre, Einmalabbuchung
Erwachsene, Abbuchung 10 x
Erwachsene, Einmalzahlung 11
Schüler/Azubis, Abbuchung 8 x
Schüler/Azubis, Einmalzahlung 11
Erwachsene und Kinder 4
Erwachsene und Kinder 4
-Jahr 7,10
Einzelzuschlag je Fahrt 7
AST-Komfortzuschlag8
Tageskarte
65-plus-Jahreskarte
TI 1615
1,50
2,00
3,50
5,00
6,50
3,50
1,50
1,50
1,00 / 1,50 / 2,00
1,65
1,00
1,50
4,90
2,90
8,50
5,85
3,50
10,40
12,70
9,90
43,10
33,60
20,00
15,60
68,10
53,10
25,60
20,00
87,00
67,90
35,60
36,60
50,60
54,50
61,80
69,60
431,00
422,40
356,00
348,90
681,00
667,40
506,00
495,90
870,00
852,60
618,00
605,60
366,00
358,70
289,60
283,80
5,70
19,40
545,00
534,10
456,80
447,70
9,00
30,60
696,00
682,10
584,00
572,30
11,50
39,20
Erw. u. Kinder 4, Abbuchung 10 x
194,00
306,00
Erw. u. Kinder 4, Einmalzahlung 11
190,10
9,10
16,10
5,45
9,65
15,80
28,00
34,00 (für alle Preisstufen außer 45)
38,80
30,30
132,00
103,00
89,60
105,60
1.320,00
1.293,60
896,00
878,10
1.056,00
1.034,90
51,90
40,50
176,50
137,70
119,30
132,40
1.765,00
1.729,70
1.193,00
1.169,10
23,00
13,85
34,50
65,00
50,70
221,00
172,40
133,70
165,80
2.210,00
2.165,80
1.337,00
1.310,30
1.658,00
794,00
299,90
384,20
582,10
778,10
995,00
975,10
1,90
2,35
3,80
7,10
10,60
1,40
2,30
4,25
6,40
Erwachsene
1,15
1,90
6,65
1,15
2,25
1,35
3,40
Kinder 4
2,05
Erwachsene
1,90
2,10
Kinder 4
1,15
1,25
2,80
1,70
4,00
5,25
zu Zeitkarten der Preisstufe 4
Erwachsene
1,90
2,00
Kinder 4
zu Zeitkarten der Preisstufe 5
Erwachsene
Kinder 4
1,15
1,90
AnschlussEinzelfahrkarten
zu Zeitkarten der Preisstufe 1
zu Zeitkarten der Preisstufe 3
zu Zeitkarten der Preisstufe 6
zu Zeitkarten der Preisstufe 13
Die Preisstufe 17 ist eine
spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten
dieser Preisstufe haben keine
Netzwirkung.
2
Sonderstatusstädte:
Bad Homburg (TG 5101),
Fulda (TG 2001), Gießen
(TG 1501), Hanau (TG 3001),
Marburg Kernstadt (TG 0501),
Rüsselsheim (TG 3730) und
Wetzlar (TG 5501, 5530, 5533)
3
gültig im Schienenverkehr
außer U-Bahnen und Straßen
bahnen
4
6 bis einschließlich 14 Jahre
5
nur in Hanau
6
in Wiesbaden und Mainz
7
Die gekennzeichneten Tarifstellen berechtigen zur Nutzung der 1.Klasse bzw.
zuschlagpflichtiger Angebote
8
auf zuschlagpflichtigen ASTLinien, lokale Abweichungen
möglich
9
gültig Montag bis Freitag ab
9 Uhr sowie ganztägig an
Samstagen, Sonn- und
Feiertagen in Hessen
1,50
1.624,80
1.479,20
1.449,60
29,30
99,50
29,70
17,85
44,00
78,10
60,90
265,50
207,10
150,0012
199,10
2.655,00
2.601,90
1.500,0012
1.470,0012
12,90
7,80
23,50
4,20
2,55
7,80
45,80
35,80
157,20
122,00
12,90
121,00
1.572,00
37,50
440,00
431,20
375,00
1.540,60
1.991,00
1.951,20
1.777,60
1.742,00
35,10
119,50
1.210,00
1.185,80
1.025,60
1.005,10
1.195,00
794,00
778,10
23,40
10,10
44,00
34,30
37,50
367,50
375,00
367,50
4,10
4,60
7,00
2,45
2,85
4,20
7,10
8,30
11,00
34,00 (für alle Preisstufen außer 45)
12,90
10,10
44,00
34,30
36,50
37,50
440,00
431,20
365,00
357,50
296,40
290,50
5,80
19,80
375,00
367,50
296,40
290,50
5,80
19,80
198,00
198,00
194,00
194,00
19,90
15,50
67,70
52,80
50,00
24,90
19,40
86,50
67,50
69,20
54,00
677,00
69,20
865,00
663,50
500,00
490,00
540,00
847,70
692,00
678,20
692,00
529,20
454,00
444,90
9,00
678,20
579,6014
568,0014
11,20
6,60
3,90
9,90
23,00
17,90
78,20
61,00
62,60
62,60
782,00
766,40
626,00
613,50
626,00
613,50
540,80
530,00
10,40
35,20
30,50
38,90
305,00
298,90
389,00
381,20
352,00
14,20
8,50
1,90
2,35
2,35
1,15
1,40
1,40
9,90
5,95
13,25
1,90
2,25
2,25
7,95
1,35
1,35
7,90
10,70
1,15
1,90
2,10
2,10
3,15
4,75
6,45
1,15
1,25
2,40
4,35
6,40
8,55
1,90
1,25
2,00
1,20
1,45
2,60
3,85
1,15
2,25
2,95
1,95
1,95
1,35
1,80
4,45
2,70
1,90
1,15
1,95
1,15
5,15
6,10
2,00
1,20
3,65
1,15
1,15
1,15
Erwachsene
1,90
1,95
2,15
3,25
4,25
1,95
1,15
1,15
1,95
2,55
1,15
1,15
Erwachsene
1,90
2,10
1,30
2,80
1,90
1,15
1,95
Kinder 4
2,25
1,35
5,25
7,90
10,70
Kinder 4
1,15
1,25
1,70
3,15
4,75
6,45
Erwachsene
Kinder 4
1
1,00 / 1,50 / 2,00
594,00
zu Zeitkarten der Preisstufe 2
Gültig ab 1. Januar 2016
1,50
392,00
Zuschlagkarte-Woche 7
Alles Wissenswerte zu Ihrem Tarifgebiet
RMV-Fahrkartenangebot inkl. Preisliste
1,50
884,00
866,30
17,50
59,40
CleverCard13
Riedstadt
0,80 5
1.324,00
1.297,50
1.181,60
1.158,00
23,40
79,40
9-Uhr-Jahreskarte 10
3800
1,30 5
Zeitkarten
65-plus-Monatskarte
9-Uhr-Monatskarte
Jahreskarte 10
RMV-MobilitätsInfo Mörfelden
Bahnhofstraße 38
64546 Mörfelden
E-Mail: Moerfelden@LNVG-GG.de
Mo.– Fr. 7.00–17.00 Uhr
Ihre Partner rund um Busse und Bahnen im Verbund:
4
Monatskarte
3700
Tarifgebiet 5000 Tarifgebiet 6500
Frankfurt/Main Wiesbaden/Mainz
3
Gruppentageskarte
Hessenticket 9
Wochenkarte
Groß-Gerau
Tarifgebiet 3601
Offenbach
2
Kurzstrecke
2016
Tarifgebiet 4001
Darmstadt Mitte
1
Einzelfahrkarten
Einzelfahrt
für den Landkreis Groß-Gerau und
die Stadt Rüsselsheim
/RMVdialog
Sonderstatusstädte 2
1.171,10
79,40
10
übertragbar und persönlich
11
Einmalabbuchung oder
Barzahlung
12
65-plus-Karten sind nicht für
den Übergangsverkehr erhältlich. Die Preisstufe 17 kommt
daher nicht zur Anwendung.
345,00
13
1,20
In Landkreisen mit einem
CleverCardkreisweit-Angebot
(Fulda, Gießen, Groß-Gerau,
Lahn-Dill, Limburg-Weilburg,
Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Rheingau-Taunus,
Wetterau, Vogelsberg) ist die
CleverCard zur Preisstufe 1
nicht erhältlich.
In allen Sonderstatusstädten
wird aber die CleverCard zur
Stadtpreisstufe 1 angeboten.
14
Schüler und Auszubildende
mit Wohnsitz und Schul- bzw.
Ausbildungsort Frankfurt zahlen für die CleverCard Frankfurt
aufgrund städtischer Zuschüsse 410,40 Euro (1x Zahlung)
bzw. 422 Euro (8x Abb.).
Tarifinformationen
Landkreis Groß-Gerau und Stadt Rüsselsheim
Nahbereich: Detailkarte
Liebe Kundin, lieber Kunde,
de,
mit Hilfe dieser Tarifinformationen
mationen können Sie den Preis
für Ihre gewünschte Fahrtstrecke
rtstrecke ermitteln. Für längere
Fahrten im Bereich des Verbundes orientieren Sie sich
bitte an der nebenstehenden
den Übersichtskarte und dem
Auszug der für Ihren Landkreis
dkreis relevanten Preisstufenmatrix für den Regionalverkehr.
erkehr.
Preisinformationen für Ihren
ren unmittelbaren Einzugsbereich können Sie der Detailkarte
ailkarte Nahbereich auf der
rechten Seite entnehmen.
n. Außerdem sind in der unten
stehenden Preisstufenmatrix
atrix für Ihren Landkreis die
Preisstufen der wichtigsten
en Fahrtrelationen im
Nahbereich aufgelistet.
Die Preise für die von Ihnen
nen ermittelten Preisstufen finden Sie in der RMV-Preisliste auf
der Rückseite. Bei Fragen
n helfen Ihnen die
e
Mitarbeiter der RMV-Mobilitätszentralen
bilitätszentralen
Groß-Gerau und Rüsselsheim
sheim gerne
weiter. Oder Sie rufen dass RMVServicetelefon an: 069 / 24 24 80 24.
Tarifgebiet: 3700 Groß-Gerau, 3800 Riedstadt und 6560 Gustavsburg
Grundsätzlich ergibt sich der Fahrpreis nach Art und Anzahl der
befahrenen Tarifgebiete. Das gesamte RMV-Gebiet ist in A-Tarifgebiete untergliedert, die durch rote Tarifgebietsgrenzen getrennt sind.
Der Nahbereich ist zusätzlich in orange A0-Tarifgebiete unterteilt,
die durch weiße oder rote Tarifgebietsgrenzen getrennt sind. Je
nach Linienverlauf können Sie in der Regel anhand der Anzahl und
Art der befahrenen Tarifgebiete mit den unten stehenden Preisbildungsregeln die Preisstufe bestimmen.
Mittlerweile kommt es aufgrund lokaler Besonderheiten zu erheblichen Abweichungen von diesen Regeln. Verlässliche Informationen zur Preisstufe für die gewünschte Verbindung enthält die
Tarifauskunft auf www.rmv.de.
Nahbereich: Preisbildungsregel
Von/nach
Preisstufe
Bei Fahrt in nur einem Tarifgebiet
Sonderstatusstädte*: Dort gilt die
Stadtpreisstufe 1. Bei Fahrten darüber
hinaus gelten die Regeln wie für
Wir wünschen Ihnen eine
e gute Fahrt.
Bei Fahrten im Tarifgebiet 4001 Darmstadt Mitte gilt die Stadtpreisstufe 1
Darmstadt. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für
* Sonderstatusstädte:
Bad Homburg (TG 5101), Fulda (TG 2001),
Gießen (TG 1501), Hanau (TG 3001), Marburg
Kernstadt (TG 0501), Rüsselsheim (TG 3730)
und Wetzlar (TG 5501, 5530, 5533)
Regionalverkehr:
Übersichtskarte
Bei Fahrten im Tarifgebiet 5000
Frankfurt gilt die Stadtpreisstufe 3.
Um den Fahrpreis für den
Regionalverkehr zu ermitteln,
suchen Sie bitte aus der
nebenstehenden Karte Ihr
Start- und Zielgebiet aus.
Anhand des unten stehenden
Auszugs der Preisstufenmatrix
für den Regionalverkehr
können Sie dann die entsprechende Preisstufe ablesen.
Bei Fahrten im Tarifgebiet 6500 Wiesbaden/Mainz gilt die Stadtpreisstufe 13.
Bei Fahrt im Tarifgebiet 3601
Offenbach gilt die Stadtpreisstufe 2.
Bei Fahrten darüber hinaus gelten
die Regeln wie für
Bei Fahrt im Tarifgebiet 2901
Maintal gilt die Preisstufe 2. Bei
Fahrten darüber hinaus gelten
die Regeln wie für
Regionalverkehr: Auszug der Preisstufenmatrix
01
02
03
04
05
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
Biedenkopf
Wetter
Kirchhain
Gladenbach
Marburg
Homberg (Ohm)
Alsfeld
Mücke
Lauterbach
Schlitz
Grebenhain
Schotten
Lich
Gießen
Hünfeld
Tann
Gersfeld
Neuhof
Fulda
Großenlüder
Butzbach
Nidda
Gedern
Friedberg
Bad Vilbel
Büdingen
Maintal
Hanau
Gelnhausen
Birstein
Bad Orb
Schlüchtern
Langen
Offenbach
Groß-Gerau
Riedstadt
Seeheim-Jugenh.
Darmstadt
Dieburg
Erbach
Bad König
Beerfelden
Frankfurt
Bad Homburg
Usingen
Braunfels
Driedorf
Wetzlar
Bischoffen
Herborn
Dillenburg
Weilburg
Limburg
Bad Camberg
Idstein
Rüdesheim
Bad Schwalbach
Wiesbaden/Mainz
Hofheim a. Ts.
Bei Fahrt in nur zwei A0-Tarifgebieten
Groß-Gerau
Riedstadt
Wiesbaden/Mainz
37 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 5 6 5 6 6 7 7 7 4 5 3 4 5 4 5 7 6 7 4 5 6 7 7 7 7 7 7 7 7 6 5 5 5 4 4
38 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 7 6 7 7 7 7 7 5 6 4 3 4 4 5 6 5 7 5 6 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 6 6 5 5
65 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 7 7 6 6 7 6 7 7 7 7 7 5 6 4 5 6 5 6 7 7 7 5 5 5 6 7 7 7 7 7 6 6 5 4 4 4 13 4
Und darüber hinaus bis zur nächsten
roten Grenze Preisstufe 4
Preisstufenmatrix für Ihren Landkreis
Darüber hinaus gelten die Preisstufen 4–7 der
nebenstehenden Preisstufenmatrix.
Tarifgrenzfahrten
Stationen auf der Tarifgrenze zählen
je nach Fahrtrichtung zum einen oder
zum anderen Tarifgebiet.
Bei Fahrten auf der Tarifgrenze gilt
jeweils die günstigere Tarifstufe.
Hier Preisstufe 1.
Sonderregelungen
Überlappungsgebiet am Flughafen
Frankfurt am Main. Hier gilt bei den Fahrten
in das jeweils nächste Tarifgebiet immer die
Preisstufe 3.
Ausnahme: Bei Einzelfahrten, Tages- und
Gruppentageskarten von und nach Frankfurt
am Main gilt die Preisstufe 4.
Bei allen Fahrten zwischen Hanau und
Frankfurt sowie Mainz/Wiesbaden und
Frankfurt sind jeweils die nördlichen und
südlichen Bahnverbindungen nutzbar, wenn
die Tarifgebiete für eine der Verbindungen
gezahlt wurden.
*Für Einzel- und Tageskarten: Preisstufe 4; für Wochen-, Monats- und Jahreskarten: Preisstufe 3
**Stadtpreisstufe 1
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bei einzelnen Relationen sind aufgrund unterschiedlicher Fahrtmöglichkeiten auch höhere Preisstufen und damit höhere Fahrpreise möglich.
Verstehen Sie diese Preisstufenmatrix daher bitte nur als eine erste Orientierungshilfe. Detaillierte Informationen zum RMV-Tarif erhalten Sie in
der RMV-Mobilitätszentrale Groß-Gerau unter der Telefonnummer (0 61 52) 84 777 und in der RMV-Mobilitätszentrale Rüsselsheim unter der
Telefonnummer (0 61 42) 5 00-0.
Lokale Besonderheiten
Bitte beachten Sie:
Im Landkreis Groß-Gerau (TG 3700 und 3800) inkl. der Tarifgebiete
in der Mainspitze (6560 Gustavsburg, 6567 Ginsheim und
6593 Bischofsheim) ist kein Kurzstreckentarif erhältlich.
Änderungen vorbehalten. Stand: 1. Januar 2016
© Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Lokale Besonderheiten, Fortsetzung
CleverCard kreisweit:
Im Landkreis Groß-Gerau (TG 3700, 3800, 6560, 6567 und 6593)
wird die CleverCard kreisweit angeboten. Sie ist überdies im
Tarifgebiet 5090 (Flughafen Frankfurt) gültig. Der Jahrespreis
beträgt 418,00 Euro bei Zahlung in acht Teilbeträgen zu je 52,25
Euro bzw. 409,00 Euro bei Einmalzahlung.
Wird bei Fahrten zwischen dem Wohnort und der Schule bzw. der
Ausbildungsstätte die Kreisgrenze überschritten, kommt die
preisstufenabhängige CleverCard zum Einsatz. Sie ist im Landkreis
Groß-Gerau dementsprechend erst ab der Preisstufe 2 erhältlich
(Preise siehe Rückseite).
Innerhalb der Sonderstatusstadt Rüsselsheim wird die preisstufenabhängige CleverCard zur Stadtpreisstufe 1 angeboten.
Für den Kauf einer Anschlussfahrkarte gilt bei der CleverCard
kreisweit im Landkreis Groß-Gerau die Preisstufe 4.
Übergangstarif VRN-RMV
Übergangsverkehre zum
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
Bei diesen geht die Fahrt über die Verbundraum-Außengrenze hinaus in die Tarifgebiete 4500, 4600, 4700, 4800
und 6700 (Kernstadt Worms/VRN-Gebiet 43). Für die Preisbildung gelten die allgemeinen Preisbildungsregeln des
RMV. Die RMV-Preisstufen für Fahrten im Übergangsverkehr vom RMV zum VRN und umgekehrt entnehmen Sie
bitte der nebenstehenden Tabelle. Über die hier aufgeführten Fahrtbeziehungen hinaus gibt es keine weiteren Fahrtmöglichkeiten zu Übergangstarifgebieten. Die Tarifgebiete
4600, 4700, 4810, 4830, 4850 und 6700 sind jeweils ein
RMV-A-Tarifgebiet. Tarifgebiet 4500 bildet mit dem Tarifgebiet 3900 zusammen ein RMV-A-Tarifgebiet. Im Nahbereich
gelten für die Preisbildung die allgemeinen RMV-Regelun-
gen. Bei Fahrten innerhalb bzw. zwischen den Tarifgebieten 4500,
4600, 4700, 4810, 4830, 4850 und 6700 gilt ausschließlich der
VRN-Tarif.
Zu den hier aufgeführten Relationen kann es unterschiedliche
Fahrtwege geben, die zu abweichenden Preisstufen führen.
Hinweis:
Zum RNN-Übergangstarif gibt es eine gesonderte Tarifinformation.