Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus

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Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus
Das Förderprogramm
Klimaschutz-Plus
Dipl.-Ing (FH) Arno Maier
Stuttgart, im Februar 2014
KEA
Die Landesenergieagentur seit 1994
Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik des Landes
Baden-Württemberg durch Unterstützung von
Kommunen und KMU bei …
Energieeinsparung
Rationeller Energieverwendung
Nutzung erneuerbarer Energien
Gesellschaftsanteile
der KEA
Land Baden-Württemberg
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1
VfEW Baden-Württemberg
GbR 3 (BWHT, Verbände, …)
Landesnaturschutzverband
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25
%
58
derzeit 30 Mitarbeiter/innen
in sechs Arbeitsbereichen
Sport und Nachhaltigkeit, Stuttgart
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KEA
Ein breites Portfolio
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Dienstleistungen für das Land (Betreuung von Förderprogrammen, EWärmeG, …)
Landesgeschäftsstelle für den European Energy Award® (eea)
Landesprogramm „Zukunft Altbau“
Unterstützung der regionalen Energieagenturen
Kommunale Klimaschutzkonzepte
Energiekonzepte für Einzelgebäude, Neubaugebiete, Konversionsgebiete
Kommunales und betriebliches Energie-Management
Begleitung von Bioenergie-Projekten, QM Holzheizwerke
GIS-gestützte Nahwärmekonzepte
Kurzexpertisen Windenergie
Steuerung von Contracting-Projekten
Projekte mit Schulen
Verbreitung des Niedriegstenergie-/Passivhausstandards
Mobilitätskonzepte für Kommunen
Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit in Arbeitskreisen
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Förderprogramme
Übersicht
Bund:
 KfW-Bankengruppe (www.kfw.de): diverse Programme
 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de): Vor-Ort-Beratung,
Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien, Mini-KWK-Programm
 Projektträger Jülich (PTJ): Kommunalrichtlinie
Land (UM):
 Klimaschutz-Plus (www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de)
 Klimaschutz mit System
 Demonstrationsvorhaben
 Bioenergiewettbewerb
 Gute Bioenergiedörfer / Bioenergiedörfer
Übersicht / Suchhilfen:
 www.kommunaler-klimaschutz.de (Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler
Klimaschutz)
 www.energiefoerderung.info (BINE)
 www.foerderdatenbank.de (BMWi)
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Förderprogramm KlimaschutzPlus
Voraussetzungen (Programm für
Vereine)
 Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) ohne
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, z. B. Profisport-Abteilung oder Gaststätte, mit
Sitz in Baden-Württemberg und einer Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Mio. €.
 Im Gebäude befindet sich keine öffentliche Gaststätte.
 Im Gebäude befinden sich keine vermieteten oder verpachteten Flächen
(insbesondere Wohnungen)
 Es liegt im Gebäude keine sonstigen Nutzungen vor, die den ideellen
Vereinszweck beeinträchtigen.
 Nicht antragsberechtigt sind Dachverbände und/oder bundesweit tätige Vereine
und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Vereine mit wirtschaftlichem
Geschäftsbetrieb werden auf das allgemeine Programm verwiesen.
 Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides ohne ausdrückliche Zustimmung („Unbedenklichkeitsbescheinigung“
oder „Freigabe“) der L-Bank oder des Ministeriums für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der Maßnahme begonnen worden ist!
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Klimaschutz-Plus
Übersicht
Antragsberechtigte
Programmteile
CO2Minderungsprogramm
(Struktur-,
Qualifizierungsund)
Beratungsprogramm
Modellprojekte
Klimaschutz
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Kommunal (K)
Allgemein (A)
Vereine (V)
Kommunen, Landkreise
und ihre KMUMehrheitsgesellschaften
KMU, kirchliche und
private Einrichtungen,
Krankenhäuser
Eingetragene,
gemeinnützige Vereine
(e. V.)
Investive Maßnahmen an Nichtwohngebäuden
Investive Maßnahmen
an eigenen Gebäuden
(50 €/t CO2, max. 20 % / 15 %, max. 200.000 €;
(50
€/t CO2, max. 40 %,
Boni bis 35 % für im Klimaschutz aktive
max. 50.000 €)
Kommunen;
ggf. zusätzliche Boni innerhalb der Maßnahmen)
Integrale EnergiediagIntegrale Energiediagnosen
nosen, Neugründung
(50 % Förderung für bis zu 5 Tagewerke,
regionaler Energieagenmax. 400 €/Tag)
turen, European Energy
(Krankenhäuser: bis 40
Award (eea), StandbyAT)
Unterrichtseinheiten an
Schulen, BICO2BW
Überbetriebliche
Energieeffizienztische
Individuelle Förderung modellhafter, verbreitungswürdiger
und öffentlichkeitswirksamer investiver Vorhaben
zur CO2-Minderung (aus Positivliste)
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CO2-Minderungsprogramme
Förderfähige Maßnahmen
(I) Konventionelle TGA-Sanierungsmaßnahmen (für Bestandsgebäude):
 Heizung (ausgewählte Maßnahmen; Bonus für hydraulischer Abgleich und
Pumpentausch: + 15 %)
 Baulicher Wärmeschutz (alle Hüllflächen; Bonus für EnEV - 30 %: + 15 %)
 Lüftung / Kälte / Klima
 Beleuchtung (in Gebäuden)
(II) Regenerative Wärmeerzeugung (für Bestandsgebäude):
 Holzpelletheizungen; ggf. mit Nahwärmenetz
 Wärmepumpen; ggf. mit Nahwärmenetz
 Solarwärmeanlagen; ggf. mit Nahwärmenetz
(III) Rationelle Energieanwendung (für Bestandsgebäude und Neubauten):
 Blockheizkraftwerke (BHKW; > 20kW_el, max. 5 Module); ggf. mit
Nahwärmenetz
Maßnahmen in Gebäuden: Nur Nichtwohngebäude, keine Prozesswärme
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CO2-Minderungsprogramme
Ermittlung der Höhe der Förderung
Grundlage:
Förderung
gemäß
CO2-Minderung
Relative
Deckelung
Kriterium:
CO2-Minderung
gegenüber
Istzustand/
Referenzanlage
Förderfähige
Investitionen
50 €/t CO2
15 / 20 / … / 40 %
x 1,15
x 1,15
…€
…€
Bestimmender
Wert:
15 % Bonus (ggf.):
Ergebnis:
Absolute
Deckelung
200.000 € (K,A)
50.000 € (V)
200.000 € (K,A)
50.000 € (V)
Kleinster Wert gelangt zur Anwendung (mind. 5.000 €)
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Förderprogramm KlimaschutzPlus
Beratungsprogramm
 Erstellung einer integralen Energiediagnose
in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 3922
 Förderung für 5 Arbeitstage
 Förderung 50 % der Kosten, maximal 400 €/Tag
 Keine formalen Anforderungen an Berater;
geprüft wird der Beratungsbericht
Nur für Nichtwohngebäude!
Antragsfrist Energieberatungen:
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31.03.2014
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Klimaschutz-Plus
Modellprojekte
Gegenstand der Förderung:
Passivhaus-Neubauten mit REG-Nutzung
Sanierung von Altbauten auf Ultra-Niedrigenergiehaus-Standard
Lüftungsanlagen mit WRG in Bildungseinrichtungen
Gasmotor- und Sorptions-Wärmepumpen
Kraft-Wärme-Kopplung mit Brennstoffzellen oder Stirlingmotoren
Wärmepumpen zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser
Solare Kühlung
Energetische Optimierung von Biogasanlagen
Energetische Optimierung von Kläranlagen
ggf. auch innovative Aktionen, Untersuchungen oder Machbarkeitsstudien
Höhe der Förderung:
Investitionszuschuss je nach Einzelfall; orientiert an Verbreitungspotenzial,
CO2-Minderung, Wirtschaftlichkeit sowie Öffentlichkeitswirksamkeit;
Richtwert 75 €/t CO2, maximal 50 % der Mehr-Investitionen,
maximal 75 % der gesamten Jahresmehrkosten, maximal 50 T€
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Klimaschutz-Plus
Status, Fristen, Internetadressen
Antragsfristen Vereinsprogramm:
 CO2-Minderungsprogramm:
 Beratungsprogramm:
 Modellprojekte:
31.03.2014
31.03.2014
31.03.2014
Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Mittel werden das UM, die L-Bank und die
KEA umgehend bekannt geben.
Die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum
Programm finden Sie unter
www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de
eine Datei mit Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zudem auf der Internetseite
der KEA: www.kea-bw.de
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Viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg!
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe
Tel. (07 21) 9 84 71 - 0
Fax (07 21) 9 84 71 - 20
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