Förderprogramm Heizen und Wärmenetze mit regenerativen

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Förderprogramm Heizen und Wärmenetze mit regenerativen
Förderprogramm
Förderrichtlinie „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Ba-
im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale
den-Württemberg im Rahmen des Operationellen Programms für
Entwicklung (EFRE)
das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Teil
Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen gewinnt im
EFRE in Baden-Württemberg, 2007 – 2013.
Rahmen einer nachhaltigen Klimaschutz- und Energiepolitik zunehmend an Bedeutung. Die Erzeugung von Heizwärme aus geo-
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
thermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wär-
Baden-Württemberg
me aus Abwasser sowie aus Biomasse kann die Abhängigkeit von
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, www.uvm.baden-wuerttemberg.de
fossilen Importenergien mildern. Die Potenziale auf der Wärmeabnehmerseite können durch Einspeisung in bestehende oder
unter Mitwirkung der
neue Wärmenetze erhöht werden.
Das vorliegende Förderprogramm soll dazu beitragen, diese Potenziale zu erschließen. Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die entsprechende Vorhaben in Baden-Württemberg pla-
KEA Klimaschutz- und Energieagentur
nen, können die von EU und Land zur Verfügung gestellten
Baden-Württemberg GmbH
Fördermittel nutzen. Die landeseigene Klimaschutz- und Energie-
Kaiserstr. 94a, 76133 Karlsruhe, Tel. (07 21) 9 84 71 - 0
agentur unterstützt potenzielle Investoren gerne bei der Antrag-
info@kea-bw.de, www.kea-bw.de
Weitere Informationen über das Operationelle Programm hält die
Verwaltungsbehörde „Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung
und Verbraucherschutz Baden-Württemberg“, auf der Internetseite
stellung.
Heizen und Wärmenetze
mit regenerativen Energien
www.rwb-efre.baden-wuerttemberg.de bereit.
L Förderprogramm für Kommunen sowie
kleine und mittlere Unternehmen
Europäische Union
Europäische Union
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Wir freuen uns auf Ihren Antrag.
Was und wie wird gefördert?
Was ist zu beachten?
Projektbeispiele
Wer hilft weiter?
•A
usschließlich mit Waldholz befeuerte 800 kW-Holzhackschnitzel-
Das Programm wird je zur Hälfte von der Europäischen Union – Eu-
Förderfähig ist die Errichtung von …
1) Hydrothermale Erdwärme
• Anlagen zur Nutzung von Erdwärme aus hydrothermalen Quellen,
• Wärmenutzung über Wärmenetz
feuerungsanlage einer Kommune zur gemeinsamen Versorgung
ropäischer Fonds für regionale Entwicklung – und vom Land Baden-
• Wärmepumpenanlagen > 100 kW (ggf. mit Wärmenetz),
• Kein Einsatz von Wärmepumpen
von öffentlichen und privaten Gebäuden über ein neues Nahwär-
Württemberg finanziert.
• Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen > 100 kW (ggf. mit Wärmenetz),
menetz in Verbindung mit einem Grundlast-BHKW
2 a) Wärmepumpen
2
• Solarwärmeanlagen > 100 m (ggf. mit Wärmenetz).
Die Anlagen müssen in Baden-Württemberg errichtet werden.
Fördermöglichkeiten für kleinere Anlagen bestehen bei der KfW
(www.kfw-foerderbank.de).
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kleine und mittlere Unter-
•M
it Landschaftspflegeholz befeuerte 450 kW-Holzhackschnitzel-
Anträge können auf den zur Verfügung gestellten Formularen
• Heizleistung > 100 Kilowatt
feuerungsanlage zur monovalenten Wärmeversorgung eines land-
schriftlich bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-
• Wärmequellen Erdreich, Abwasser, Industrieab-
kreiseigenen Schulzentrums
Württemberg eingereicht werden.
wärme, Grundwasser, Oberflächenwasser
• Jahresarbeitszahl > 3,5 bei Elektro-Wärmepumpen, Jahreswärmeverhältnis > 1,4 bei Gasmotoroder Sorptions-Wärmepumpen
•E
rdwärmesonden-Wärmepumpe mit einer Heizleistung von
150 kW zur Versorgung gewerblich genutzter Gebäude über ein
tragsunterlagen mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt
bestehendes Nahwärmenetz als Ersatz für zentrale Ölkessel
und widerspruchsfrei vorliegen!
2
• 1 20 m -Solarwärmeanlage zur anteiligen Wärmeversorgung einer
kommunalen Großsporthalle
nehmen (KMU) gemäß EU-Definition.
2 b) Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen
Über einen Antrag kann entschieden werden, wenn sämtliche An-
•A
bwasser-Wärmepumpe mit einer Heizleistung von 200 kW zur
Ein Auswahlgremium beurteilt und vergleicht die entscheidungsreifen Anträge aufgrund der Auswahlkriterien, die im Internet veröffentlicht sind: www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/38085/.
Die Höhe der Förderung (Zuschuss) beträgt …
• Heizleistung > 100 Kilowatt
bivalenten Beheizung eines Neubaugebiets über ein kleines
Die KEA berät potenzielle Antragsteller gerne im Vorfeld. Als An-
• 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2
• Brennstoff ausschließlich Holzhackschnitzel
Nahwärmenetz
sprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
• bis zu 20 % der förderfähigen Investitionen
• Überwiegender Einsatz von Waldholz oder
• höchstens 200.000 Euro
Landschaftspflegeholz
• Durchführung des Qualitätsmanagements (QM)
Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln der öffentlichen Hand
ist nicht zulässig. Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden
Holzheizwerke (www.qmholzheizwerke.de)
• Staubemissionen < 50 mg/m3 (gemessen von ei-
(Auftragsvergabe), wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
ner staatlich anerkannten Stelle in zwei aufeinan-
Herr Dr.-Ing. Martin Sawillion
Herr Dipl.-Ing. Arno Maier
Die Antragstellung ist nicht fristgebunden. Über die entscheidungs-
der folgenden Heizperioden)
Tel. (07 21) 9 84 71 - 18
Tel. (07 21) 9 84 71 - 31
martin.sawillion@kea-bw.de
arno.maier@kea-bw.de
reifen Anträge wird viermal pro Jahr gesammelt entschieden. Das
Programm läuft bis Ende 2013.
2 c) Solarwärmeanlagen
Alle Informationen und Unterlagen zum Programm unter
• Bruttokollektorfläche > 100 m2
www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de
• Anlage mit Umweltzeichen Blauer Engel (RALUZ 73)