Ausgabe Nr.46 / 2009
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Ausgabe Nr.46 / 2009
ISSN 0724-7885 D 6432 A STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN 2009 Nr. 46 MONTAG, 9. NOVEMBER 2009 www.staatsanzeiger-hessen.de Seite Seite Seite Hessische Staatskanzlei Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . 2546 Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr Alfredo Luis Arecco Sablich, Generalkonsul der Republik Peru in Frankfurt am Main (mit Sitz in Offenbach) . 2546 Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im Oktober 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2546 Die Regierungspräsidien DARMSTADT Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Kinzig“ vom 15. 10. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2615 Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Brunnen I und II „Bremthal“ der Stadt Eppstein, Gemarkung Bremthal, Main-Taunus-Kreis, vom 24. 6. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2616 Genehmigung der Auflösung des Versicherungsvereins für Schlachtschweine VVaG Ronneburg . . . . . . . . . . . . . . . . . 2622 Vorhaben der Firma Evonik Degussa GmbH; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 2622 Vorhaben der Firma GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH in 63450 Hanau, Kinzigheimer Weg 109 zur Kapazitätserhöhung einer bestehenden Anlage für die Lagerung von gefährlichen Fluiden in ortsbeweglichen Transportbehältern; hier: Wegfall des Erörterungstermins im Genehmigungsverfahren für das o. g. Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2622 Vorhaben der GHC, Gerling Holz & Co. Handelsgesellschaft mbH, Standort Biebesheim; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 2622 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Flurbereinigungsverfahren UF 1863 Hauneck B 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2623 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Erlaubnis für das Veranstalten der Landessonderauslosung „Lotto-SuperDing“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2547 Hessisches Ministerium der Finanzen Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . 2548 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Prüfungsordnung des Fachbereichs 02 Elektro- und Informationstechnik der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Bachelorstudiengang Elektronik vom 15. 4. 2009; hier: Bekanntmachung 2552 Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Förderung von Untersuchungen, Sanierungsmaßnahmen kommunaler Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte und Gaswerkstandorte), Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung; hier: Jahresprogramm 2009 Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2606 KASSEL Vorhaben des Bundeswehr–Dienstleistungszentrums Homberg (Efze); hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2623 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Verkehrlich notwendige Änderung des Knotenpunktes L 3073/ Gemeindestraße (Anschluss „Ante-Holz“) bei Bromskirchen/Somplar, Landkreis WaldeckFrankenberg, von Bau- km 0+100,00 bis Bau-km 0+490,00; entspricht von NK 4918 026 nach NK 4917 010, von Str.km 6,176 bis Str.-km 6,566 nebst den erforderlichen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemeinde Bromskirchen, Gemarkung Somplar und der Stadt Frankenberg (Eder), Gemarkung Wangershausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2627 Abstufung eines Abschnitts der Kreisstraße 55 sowie Umbenennung der Kreisstraße 210 in den Gemarkungen der Gemeinde Lautertal, Ortsteile Raidelbach und Gadernheim, Landkreis Bergstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2627 Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 2628 Andere Behörden und Körperschaften Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main; hier: Sitzungen vom 12. 11 bis 18. 11. 2009 . . . . . . . . . . . . . . 2646 Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim; hier: 11. Sitzung der Verbandsversammlung (Terminkorrektur) sowie 14. Sitzung des Planungsausschusses . 2646 Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 2647 Öffentliche Ausschreibungen in Hessen auf www.vergabe24.de Seite 2546 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 HESSISCHE STAATSKANZLEI 967 969 Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im Oktober 2009 Der Bundespräsident hat auf meinen Vorschlag an folgende verdiente Frauen und Männer den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen: Staat und Wirtschaft in Hessen Heft 11, – November 2009, – 64. Jahrgang Großes Verdienstkreuz Professor Dr. h. c. Ludwig Georg B r a u n , Melsungen Verdienstkreuz 1. Klasse Professor Dr. Heinrich K u n z e , Kassel Dr. h. c. Henning R i t t e r , Wölfersheim Verdienstkreuz am Bande Bernd B ö h l e , Willingen (Upland) Ulrike D ü r r w a n g , Griesheim Alfred H a h n e r , Lauterbach Erika K e l l e r , Bad Wildungen Klaus N e n n h u b e r , Groß-Zimmern Cäcilie P e i s e r , Langen (Hessen) Helmut S c h a u m b u r g , Wolfhagen Lutz S c h e i b e , Mörfelden-Walldorf Dr. Ulrike S c h n e l l , Melsungen Dr.-Ing. Kira S t e i n , Darmstadt Olga S t o s s , Bad Homburg v. d. Höhe Dipl.-Ing. (FH) Mehmet T a n r i v e r d i , Gießen Erhard T h ö r n e r , Lich Ottfried U h l , Darmstadt Herbert W i r t h , Gelnhausen Gerhard W i t t m e y e r , Taunusstein Verdienstmedaille: Ursula P o l a c k , Darmstadt Walter R e s c h n y , Gladenbach Helga S c h n e i d e r , Wetzlar Dr. Heinz Karl S c h n e i d e r , Wetzlar Metta T i e m o n , Bad Nauheim Urkundendatum: 5. 10. 2009 6. 6. 2009 11. 8. 2009 17. 3. 2009 5. 10. 2009 6. 6. 2009 8. 5. 2009 16. 3. 2009 5. 10. 2009 8. 9. 2009 11. 8. 2009 19. 8. 2009 5. 10. 2009 8. 9. 2009 5. 10. 2009 5. 10. 2009 8. 5. 2009 6. 6. 2009 19. 8. 2009 6. 30. 8. 8. 6. 6. 2009 6. 2009 5. 2009 5. 2009 6. 2009 Wiesbaden, 26. Oktober 2009 Der Hessische Ministerpräsident PV 2.1 – PRO 04 StAnz. 46/2009 S. 2546 968 Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr Alfredo Luis Arecco Sablich, Generalkonsul der Republik Peru in Frankfurt am Main (mit Sitz in Offenbach) Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen Vertretung der Republik Peru in Frankfurt am Main (mit Sitz in Offenbach) ernannten Herrn Alfredo Luis Arecco Sablich am 21. Oktober 2009 das Exequatur als Generalkonsul erteilt. Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Pinto Bazurco-Rittler am 10. August 2006 erteilte und am 12. Januar 2009 geänderte Exequatur ist erloschen. Wiesbaden, 28. Oktober 2009 Hessische Staatskanzlei StAnz. 46/2009 S. 2546 Inhalt: Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 in Hessen Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf das Arbeitskräfteangebot in Hessen – Vorausberechnung bis 2030 Hessischer Zahlenspiegel Buchbesprechungen Hessisches Statistisches Landesamt, Vertriebsstelle, Rheinstraße 35/37, 65175 Wiesbaden, Tel.: 06 11/38 02-9 50 Fax: 06 11/38 029 92, Internet: www.statistik-hessen.de Verzeichnisse Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in Hessen 2009 – Print – 16 Euro – Online – 46 Euro – Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in Hessen 2009 – Schule nach Organisationsformen – Print – 13,50 Euro – Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft – (Privatschulen) in Hessen 2009 – Print – 6,90 Euro – Online – 7,70 Euro – Verzeichnis der beruflichen Schulen in Hessen 2009 – Print – 11,50 Euro – Online – 8 Euro – Verzeichnis der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) in Hessen 2009 – Print – 5,90 Euro – Online – 2,40 Euro – Statistische Berichte A. Bevölkerung, Gesundheitswesen, Gebiet, Erwerbstätigkeit Die Bevölkerung der hessischen Gemeinden am 31. Dezember 2008 – (A I 1, A I 2, A I 4 – hj 2/08, A II 1, A III 1 – hj 2/08, A V 1, A V 2 – hj 2/08) – Print – 9,50 Euro – Online kostenfrei – Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Hessen am 30. Juni 2008 (Vorläufige Werte) – (A VI 5 – vj 2/08) – Online kostenfrei – B. Bildung, Kultur, Rechtspflege, Wahlen Die Hochschulprüfungen in Hessen 2008 – (B III 3 – j/08) – Online kostenfrei – Die Volkshochschulen in Hessen 2007 – (B IV 1 – j/07) – Online kostenfrei – C. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Der Anbau von Gemüse und Erdbeeren zum Verkauf in Hessen 2009 (Repräsentativ) – (C I 3 – j/09) – Online kostenfrei – E. Produzierendes Gewerbe Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in Hessen im Januar 2009 – (E I 1 – m 01/09) – Online kostenfrei – Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in Hessen im Februar 2009 – (E I 1 – m 02/09) – Online kostenfrei – Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in Hessen im März 2009 – (E I 1 – m 03/09) – Online kostenfrei – Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in Hessen im April 2009 – (E I 1 – m 04/09) – Online kostenfrei – Verarbeitendes Gewerbe in Hessen 2008 – (E I 1 – j/08) – Online kostenfrei – Das Bauhauptgewerbe in Hessen im Juli 2009 – (E II 1 – m 07/09) – Online kostenfrei – Das Bauhauptgewerbe in Hessen im August 2009 – (E II 1 – m 08/09) – Online kostenfrei – Energieversorgung in Hessen im Mai 2009 – (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 – m 05/09) – Online kostenfrei – Energieversorgung in Hessen im Juni 2009 – (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 – m 06/09) – Online kostenfrei – Das Handwerk in Hessen im 1. bis 4. Vierteljahr 2008 und im Jahr 2008 Zulassungspflichtiges Handwerk – (Vorläufiges Ergebnis) – (E V 1-vj 1-4/08) – Online kostenfrei – Das Handwerk in Hessen im 1. bis 4. Vierteljahr 2008 und im Jahr 2008 Zulassungspflichtiges Handwerk – (Endgültiges Ergebnis) – (E V 1-vj 1-4/08) – Online kostenfrei – Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Das Handwerk in Hessen im 3. Vierteljahr 2008 Zulassungspflichtiges Handwerk – (Endgültiges Ergebnis) – (E V 1-vj 3/08) – Online kostenfrei – Das Handwerk in Hessen im 4. Vierteljahr 2008 Zulassungspflichtiges Handwerk – (Endgültiges Ergebnis) – (E V 1-vj 4/08) – Online kostenfrei – Das Handwerk in Hessen im 1. Vierteljahr 2009 Zulassungspflichtiges Handwerk – Vorläufiges Ergebnis – (E V 1-vj 1/09) – Online kostenfrei – Das Handwerk in Hessen im 2. Vierteljahr 2009 Zulassungspflichtiges Handwerk – Vorläufiges Ergebnis – (E V 1-vj 2/09) – Online kostenfrei – G. Handel und Gastgewerbe, Fremdenverkehr Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Juni 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 06/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Juli 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 07/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und in der Handelsvermittlung in Hessen im Juni 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 2 – m 06/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und in der Handelsvermittlung in Hessen im Juli 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 2 – m 07/09) – Online kostenfrei – Die hessische Ausfuhr 2007 – (G III 1 – j/07) – Print – 13,50 Euro – Online kostenfrei – Die Einfuhr nach Hessen 2007 – (G III 3 – j/07) – Print – 11,50 Euro – Online kostenfrei – Gäste und Übernachtungen im hessischen Tourismus im Juli 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 1 – m 07/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hessen im Juni 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 06/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hessen im Juli 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 07/09) – Online kostenfrei – H. Verkehr Straßenverkehrsunfälle in Hessen im Juni 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (H I 1-m 06/09) – Online kostenfrei – Die Binnenschifffahrt in Hessen im Juni 2009 – (H II 1-m 06/09) – Online kostenfrei – Die Binnenschifffahrt in Hessen im Juli 2009 – (H II 1-m 07/09) – Online kostenfrei – 970 Seite 2547 J. Dienstleistungen, Geld und Kredit Unternehmen, Tätige Personen und Umsatz in den Bereichen „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“ sowie „Dienstleistungen für Unternehmen“ in Hessen 2006 Ergebnisse der Dienstleistungsstatistik – (J I 1 – j/06) – Online kostenfrei – K. Öffentliche Sozialleistungen Die Sozialhilfe in Hessen im Jahr 2008 sowie Ergebnisse der Asylbewerberleistungsstatistik 2008 – Teil II: Empfänger – (K I 1 mit K VI 1 – j/08 – Teil II) – Online kostenfrei – Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen 2008 – Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistik – (K V 3 – 4j/08) – Online kostenfrei – Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2008 Adoptionen, Pflegschaften, Vormundschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerecht, vorläufige Schutzmaßnahmen – (K V 5 – j/08) – Online kostenfrei – Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2008 Ausgaben und Einnahmen – (K V 6-j/08) – Online kostenfrei – Wohngeld in Hessen im Jahr 2008 – (K VII 1 – j/08) – Online kostenfrei – M. Preise und Preisindizes Verbraucherpreisindex in Hessen im September 2009 – (M I 2 – m 09/09) – Online kostenfrei – N. Löhne und Gehälter, Arbeitskosten und -zeiten Verdienste und Arbeitszeiten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Hessen im zweiten Quartal 2009 – (N I 1 – vj 2/09) – Online kostenfrei – P. Gesamtrechnungen Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Hessen von 1992 bis 2007 nach kreisfreien Städten und Landkreisen – (P I 4 – j/07) – Online kostenfrei – Q. Umwelt Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Hessen 2007 – (Q I 1 – 3j/07) – Online kostenfrei – Nichtöffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Hessen 2007 – (Q I 2 – 3j/07) – Online kostenfrei – Gefährliche Abfälle in Hessen 2006 – (Q II 11 – j/06) – Online kostenfrei – Z. Querschnittsveröffentlichungen Daten zur Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft in Hessen 1946 bis 2008 – (Z 2 – 5J/08) – Online – 8,40 Euro – Wiesbaden, 28. Oktober 2009 Hessisches Statistisches Landesamt StAnz. 46/2009 S. 2546 HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Erlaubnis für das Veranstalten der Landessonderauslosung „Lotto-SuperDing“ Nachstehend wird der Inhalt der Erlaubnis vom 23. Oktober 2009 für das Veranstalten der Landessonderauslosung „Lotto-SuperDing“ am 26. Dezember 2009 im Land Hessen veröffentlicht. Wiesbaden, 23. Oktober 2009 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport II 5 – 21 v 04 – 14 – 08/112 StAnz. 46/2009 S. 2547 Erlaubnis für das Veranstalten der Landessonderauslosung „Lotto-SuperDing“ 1. Der Hessischen Lotterieverwaltung, Friedrich-Ebert-Allee 8 in 65185 Wiesbaden wird erlaubt, auf dem Gebiet des Landes Hessen zur Lottoziehung am 26. Dezember 2009 die Landessonderauslosung „Lotto-SuperDing“ als Zusatzziehung zur Lotterie „6aus49“ durchzuführen. Mit der Sonderauslosung werden die in Hessen nicht abgeholten Gewinne zugunsten hessischer Spielteilnehmer wieder ausgeschüttet. Verlost werden bis zu 45.000 Geldgewinne von 50 Euro für jedes Lotto-SuperDing-Quicktipp-Paket (2,25 Mio. Euro). 2. Das „Lotto-SuperDing“ wird mit einer Auflage von bis zu 45.000 Quicktipp-Paketen mit jeweils 100 Einzel-Quicktipps für die 3. 4. 5. 6. Lotterie „6aus49“ ausgegeben. Der Einsatz für ein QuicktippPaket beträgt für den Spielteilnehmer 100 Euro. Der Preis setzt sich zusammen aus dem Spieleinsatz in Höhe von 75 Euro (für 100 Einzeltipps á 0,75 Euro) und den Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25 Euro. Die Quicktipp-Pakete dürfen ab dem 30. November 2009 bis zum Annahmeschluss für das Zahlenlotto „6aus49“ am Samstag, dem 26. Dezember 2009 verkauft werden. Zur Ermittlung der Gewinne wird eine zweistellige Gewinnzahl elektronisch durch die KENO Ziehungspyramide unter Aufsicht eines Urkundsbeamten gezogen. Jeder Spielvertrag, dessen Losnummer in seinen beiden Endziffern mit der gezogenen zweistelligen Zahl übereinstimmt, erzielt den Zusatzgewinn in Höhe von 50 Euro. Sämtliche im Erlaubnisbescheid für das Veranstalten von Lotterien und Wetten vom 2. Dezember 2008 (StAnz. S. 3456) aufgeführten Nebenbestimmungen, Gründe und Hinweise gelten unverändert auch für die Sonderauslosung „Lotto-SuperDing“. Die bereits übersandten Werberichtlinien der Glücksspielaufsichtsbehörden zu § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV (Stand: 17. September 2009) sind auch hier zu beachten. Die Durchführung der Sonderauslosung „Lotto-SuperDing“ richtet sich im Übrigen nach den Teilnahmebedingungen für die Lotterie „6aus49“(veröffentlicht im StAnz. 2008 S. 1493). Seite 2548 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN 971 An alle staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten des Landes Hessen Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen Bezug: Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge (Verwertungs-Richtlinien – VerwR) vom 16. Februar 2009 (StAnz. S. 459) Folgende Gegenstände werden zur Weiterverwendung bei einer anderen Stelle der Landesverwaltung angeboten: Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Abgebende Stelle/Lagerort 1 30 verwendungsfähig 20 halbhohe Metallregale mit Rückwand Farbe: grau, Höhe: 95-105 cm, Breite 95–100 cm, Tiefe: 30 cm, verschiedene Modelle Kreidetafeln, verschiedene Größen Universität Frankfurt Der Präsident Senckenberganlage 31 60325 Frankfurt am Main Ansprechpartnerin: Frau Ganzel Tel.: 0 69/7 98-2 35 01 2 17 13 Monitore 17˝ EIZO Flex Scan L557 Monitore 17˝ EIZO Flex Scan M 1700 verwendungsfähig Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel Frankfurter Straße 84 A 34121 Kassel Ansprechpartner: Herr Schmidt Tel.: 05 61/20 99-333 3 1 Alcatel Office E Business, Baujahr: 2001, ISDN-Kommunikationssystem für max. 128 Teilnehmer Alcatel-Reflexes Advanced Op., Baujahr: 2001, Komfort-Vermittlungsplatz Arbeitsplatz für die Abfragestelle zweizeiliges Display, Freisprechen, Lauthören, Alphanumerische Tastatur, Softkeytasten und Menüführung, Farbe: Graphit Alcatel Reflexes Easy, Baujahr: 2001, Tischmontage, 8 Funktionstasten, Leuchtdioden, 20-stelliges Display, Lauthören, Farbe: Graphit Alcatel Reflexes Premium, Baujahr: 2001, Multilinefunktion, 20-stelliges Display, Freisprechen, Lauthören, 12 frei programmierbare Funktionstasten mit Ikons, integrierte Alpha-Tastatur für Namenwahl, Farbe: Graphit Alcatel Reflexes Advanced, Baujahr: 2001, Chef-Sekretär-Arbeitsplatz je 1× Chef-/1× Sekretär-Arbeitsplatz Farbe: Graphit Die Telefonanlage ist voraussichtlich ab der 50. Kalenderwoche abzugeben verwendungsfähig Sozialgericht Frankfurter Straße 12 65189 Wiesbaden Ansprechpartner: Frau Maul oder Herr Krichbaum Tel.: 06 11/4 47 57-20 oder -27 2 15 10 1 4 150 Holzbesucherstühle mit gepolstertem Sitz- und Rückenteil verwendungsfähig Hessische Polizeischule Schönbergstraße 100 65199 Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Klein Tel.: 06 11/94 60-22 02 Handy: 0171/4 23 22 12 5 45 DIN-A4-Drucker, Hewlett Packard Laserjet 4650, Baujahr: 2005, Verbrauchsmaterial ist noch erhältlich Die Drucker sind voraussichtlich ab der 49. Kalenderwoche abzugeben. verwendungsfähig HessenForst Landesbetriebsleitung IT 1 Europastraße 12 35394 Gießen Ansprechpartnerin: Frau Voll Tel.: 06 41/49 91-1 54 Die Drucker stehen in verschiedenen Forstämtern, können nach Absprache auch zentral abgegeben werden. 6 15 PC Maxdata, Pentium 4, 1,5 GHz, 256 MB RAM, 20 GB HDD, Netzwerkschnittstelle (3 COM), ohne Betriebssystem eingeschränkt verwendungsfähig Regierungspräsidium Gießen Marburger Straße 91 35390 Gießen Ansprechpartner: Herr Vaupel Tel.: 06 41/3 03-41 02 Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2549 Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Abgebende Stelle/Lagerort 7 1 Foto-Blitz Braun 2000, Vario Computer, Braun, 500 VC, Baujahr: 1975 Digital-Kameras, Nikon Coolpix, Nikon 5700, Baujahr: 2004 Spiegelreflex-Kamera, Minolta X300s, Baujahr: 1990 Objektiv, Minolta, MD 28-70, Baujahr: 1990 Objektiv, Minolta MC Rokkor-PF 50 mm, Baujahr: 1990 Objektiv, Minolta MC Rokkor-PF 35 mm, Baujahr: 1990 Objektiv, Minolta MC Rokkor-PF 24 mm, Baujahr: 1990 Kleinbildkameras, Leica M, Baujahr: 1960 und 1975 Kleinbildkamera, Leica M1, Baujahr: 1975 Kamera, Leica R3 MOT, Baujahr: 1975 Objektive, Leica, Elmar-Ritt 35 mm, Baujahr: 1975 Objektiv, Leica, Elmar-Ritt 42 mm, Baujahr: 1975 gut Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Rheinstraße 186 65203 Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Ruppert Tel.: 06 11/69 39-9 04 17˝ TFT Monitore, Eizo L568 und Eizo L557, Baujahr: 2004 17˝ TFT Monitore, Belinea, Baujahr: 2000/2004 17˝ TFT Monitore, Claxan, Baujahr: 2003 15˝ TFT Monitore, Fujitsu, Baujahr: 2002 verwendungsfähig Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen Gutenbergstraße 2-4 63571 Gelnhausen Ansprechpartner: Herr Clauss Tel.: 0 60 51/83 21 40 2 1 1 1 1 1 2 1 1 2 1 8 233 23 3 2 9 1 MBraun Vakuumpumpe, Vakuumstand 120 M, VS-12-10-12, Spannung: 400VAC/16A, Baujahr 2000, L 120 cm, B 100 cm, H 100 cm verwendungsfähig Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Senckenberganlage 31–33 60054 Frankfurt am Main Ansprechpartner: Herr Eidt Tel.: 0 69/7 98-2 37 59 10 220 6eck-Tische Echtholz/Furnier 1 Tisch kann nicht alleine stehen, es ist eine Kombination von mind. 3 Tischen erforderlich verwendungsfähig Hochschule Darmstadt Bau und Liegenschaften Haardtring 100 64295 Darmstadt Ansprechpartnerin: Frau Weiland Tel.: 0 61 51/16-80 95 11 1 Telefonanlage Panasonic KX-TVP 200 E, gut bestehend aus: 105 digitale Systemendgeräte Basis 1 Zeile, 16 Zeichen 11 digitale Systemgeräte Standard, 3 Zeilen, 24 Zeichen 4 Systemendgeräte Komfort 6 Zeilen, 24 Zeichen Hersteller: Panasonic, Baujahr: 2003 Die Telefonanlage kann voraussichtlich ab der 1. Kalenderwoche 2010 abgegeben werden Variables Möbel-Einbausystem für Akten, Holzdekor Buche, geeignet für Sekretariate und Serviceeinheiten, a) massive Seitenteile in Holz (Buche), Höhe: ca. 2740 bis 2500 ,mm, Befestigung an Metalldeckenschienen b) 350 lfd. m, Fachböden und/oder Zippel-Schienen c) 38 Einbaukleiderschränke, Kunststoff, Farbe: grau, 1530 × 1080 × 400 mm, Baujahr: 2004 EDV-Schreibtischkombinationen bestehend aus: a) Schreibtisch, 1600 × 900 × 600 mm, Dekor Buche, höhenverstellbar b) Schreibtischseitenteil mit einem Fuß, 800 × 1000 × 600 mm c) Ansatzteil für Schreibtisch links oder rechts mit einer abgeschrägten Ecke, 1300 × 500 × 600 mm Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Freiformflächentische, 2000 × 1100 × 600 mm, höhenverstellbar, Untergestell: Stahlrohrkonstruktion, Arbeitsplatte: Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 562 Anbautische mit Abkantung, 2000 × 600 × 600 mm, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel 1 43 25 15 Staatsanwaltschaft Wiesbaden Teutonenstraße 3 65187 Wiesbaden Ansprechpartnerin: Frau Müller oder Frau Schindler Tel.: 06 11/7 92-2 58 oder 2 25 Seite 2550 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) 11 2 9 5 7 1 1 1 30 10 50 10 85 6 1 4 2 1 1 4 Zustand des Materials EDV-Schreibtische mit Sichtblende, gut 1600 × 800 × 640 mm, höhenverstellbar, Untergestell: Stahlrohrkonstruktion, Arbeitsplatte: Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 554 Tische, 1000 × 800 × 740 mm, Untergestell: Massiv-Buche, Arbeitsplatte: Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 810 Tische 800 × 800 × 740 mm, Untergestell: Massiv-Buche, Arbeitsplatte: Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 812 Schreibtische, 1200 × 800 × 640 mm, höhenverstellbar, Untergestell: Stahlrohrkonstruktion, Arbeitsplatte: Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Tisch, 1800 × 800 × 740 mm, Untergestell: Massiv-Buche, Arbeitsplatte: Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 802 Tisch, 1600 × 800 × 740 mm, Untergestell: Massiv-Buche, Arbeitsplatte: Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 804 Stehpult mit Ablage, 800 × 550 × 970 mm, höhenverstellbar, Arbeits- und Ablageplatte: Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 790 Rollcontainer mit 2 Organisationsschüben, 610 × 430 × 770 mm, Buche Dekor, Baujahr: 2003, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 514 Kleiderschränke, 1900 × 840 × 420 mm, Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 902 Beistellschränke, Ober-/Unterteil, 1000 × 1520 × 400 mm, Buche Dekor; Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 925 Verteilerregale mit Sockel, 3 Regalreihen mit 2 Fachböden, 830 × 900 × 1200 mm, Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Aktenständer mit 2 verstellbaren Einlegeböden, 820 × 780 × 780 mm, Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 962 Bildschirmarbeitsplätze, 800 × 800 mm, Buche Dekor, Baujahr: 2003, Möbelschreinerei der JVA Kassel Katalognummer: 658 Unterbau-Geschirrspüler Bosch 810 × 600 × 570 mm, Edelstahl, Baujahr: 2004 Schließfachschränke, 5 Fächer übereinander, 2 Fächer nebeneinander, 1950 × 820 × 490 mm, lichtgrau, Baujahr: 2004, Hersteller: Firma Pfeifer Traversenbänke, 3- und 4-Sitzerbank mit Rückenlehne und schwarzer Sitzpolsterung, Gestell Alu, silberfarbig, Baujahr: 2004, Hersteller: Firma Stuhl+Tisch Tisch passend zu den Traversenbänken, 520 × 1200 × 600 mm, Buche Dekor, Baujahr: 2004, Hersteller: Firma Stuhl+Tisch Chefzimmerausstattung: Schreibtisch 1200 × 800 × 720 mm, inklusive 2 Montagebuchsen, Arbeitsplatte: Birnbaum Dekor, Gestell: Weißaluminium, Baujahr: 2004 Palmberg Schrankaufsätze, 800 × 440 × 380 mm, Einr.: 1 Ordnerhöhe, Türen mir Federzuhaltung, komplett in Birnbaum Dekor, Baujahr: 2004 Nr. 46 Abgebende Stelle/Lagerort Staatsanwaltschaft Wiesbaden Teutonenstraße 3 65187 Wiesbaden Ansprechpartnerin: Frau Müller oder Frau Schindler Tel.: 06 11/7 92-2 58 oder 2 25 Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) 11 2 1 2 2 2 2 1 3 1 2 2 7 5 1 1 1 Zustand des Materials Seite 2551 Abgebende Stelle/Lagerort Palmberg Schiebetürenschränke, gut Staatsanwaltschaft Wiesbaden 1200 × 420 × 820 mm, Mittelwand, 2 Einlegeböden, Teutonenstraße 3 2 Ordnerhöhen, Korpus/Front/Platte Birnbaum Dekor, 65187 Wiesbaden Sockel/Griffe: Weißaluminium, Baujahr: 2004 Ansprechpartnerin: Frau Müller oder Konferenztisch, 1770 × 900 720 mm, Frau Schindler Platte Birnbaum Dekor, Gestell: Weißaluminium, Tel.: 06 11/7 92-2 58 oder 2 25 Baujahr: 2004 Palmberg Rollcontainer, Einr.: Materialauszug, 3 Metallschubladen, 1 HR-Auszug, Korpus/Front/ Platte Birnbaum Dekor, Griffe Aluminium, Baujahr: 2004 Palmberg Aktenschränke, 800 × 440 × 2060 mm, Einr.: 4 Einlegeböden, 5 Ordnerhöhen, Birnbaum Dekor, Sockel: Weißaluminium, Baujahr: 2004 Palmberg Schränke, 800 × 440 × 2060 mm, Einr.: unten 2 OH geschlossen, oben 3 OH offen, Rückwände in Anthrazit, Birnbaum Dekor, Sockel: Weißaluminium, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Einzelregale- mit äußeren Seitenverkleidungen, 2669 × 1025 × 300 mm, 7 Fächer übereinander, Abstand 360 mm, Fachböden allseitig abgekantet, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Einzel-Regalreihe- mit äußeren Seitenverkleidungen, 2669 × 4025 × 300 mm, 7 Fächer übereinander, Abstand 360 mm, Fachböden allseitig abgekantet, Baujahr: 2004 Die obigen Sachen sind voraussichtlich ab der 51. Kalenderwoche abzugeben. Zippel-Profilpfosten-Einzel-Regalreihen- mit äußeren Seitenverkleidungen, 2669 × 3025 × 300 mm, 7 Fächer übereinander, Abstand 360 mm, Fachböden allseitig abgekantet, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Steckregal, 2309 × 2025 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit, 1 Anbauregal 1000 mm breit, 7 T-Gleitschienen vernickelt, Fassungsvermögen 14 lfd. m, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Steckregale, 2309 × 2025 × 706 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit, 1 Anbauregal 1000 mm breit, 7 T-Gleitschienen vernickelt, Fassungsvermögen 56 lfd. m, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Steckregale, 2309 × 3725 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit, 2 Anbauregale 1000 mm breit, 1 Anbauregal 700 mm breit, 2 Kreuzverstrebungen, 7 T-Gleitschienen vernickelt, Fassungsvermögen 51,8 lfd. m, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Steckregale, 2309 × 2425 × 706 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit, 2 Anbauregale 700 mm breit, 2 Kreuzverstrebungen, 7 T-Gleitschienen vernickelt, Fassungsvermögen 235,2 lfd. m, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Steckregale, 2309 × 4025 × 706 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit, 3 Anbauregale 1000 mm breit, 2 Kreuzverstrebungen, 7 T-Gleitschienen vernickelt, Fassungsvermögen 280 lfd. m, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Steckregal, 2309 × 5725 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit, 4 Anbauregale 1000 mm breit, 1 Anbauregal 700 mm breit, 3 Kreuzverstrebungen, 7 T-Gleitschienen vernickelt, Fassungsvermögen 39,9 lfd. m, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Steckregal, 2309 × 12725 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit, 11 Anbauregale 1000 mm breit, 1 Anbauregal 700 mm breit, 6 Kreuzverstrebungen, 7 T-Gleitschienen vernickelt, Fassungsvermögen 88,9 lfd. m, Baujahr: 2004 Zippel-Profilpfosten-Steckregal, 2309 × 4425 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit, 2 Anbauregale 1000 mm breit, 2 Anbauregale 700 mm breit, 2 Kreuzverstrebungen, 6 Fächer, Abstand 360 mm, mit Sockel- und oberen Deckelboden, Fassungsvermögen 26,4 lfd. m, Baujahr: 2004 Die obigen Sachen sind voraussichtlich ab der 49. Kalenderwoche abzugeben. Seite 2552 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Abgebende Stelle/Lagerort 12 1 gut, wenig benutzt Verwaltungsgericht Wiesbaden Konrad-Adenauer-Ring 15 65187 Wiesbaden Ansprechpartnerin: Frau Rehn Tel.: 06 11/32 31 02 1 Frankiermaschine Jet-Mail der Firma Frankotyp-Postalia mit 5-stelligem Frankierwert und Modem für Teleporto, Baujahr: 2003 Photocomputer CW 5000, Baujahr: 1989 verwendungsfähig Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen. Letzter Termin: Montag, 7. Dezember 2009 Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet. Allgemeiner Hinweis: Im Mitarbeiterportal des Landes Hessen unter Finanzen>Beschaffungen>HCC-Zentrale Beschaffung>Aussonderungen sind alle Informationen zum Thema „Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge“ sowie die aktuellsten Veröffentlichungen zu finden. Wiesbaden, 26. Oktober 2009 HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung Bereich Zentrale Beschaffung VV 4150 – Ld 1010 StAnz. 46/2009 S. 2548 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Gießen, 28. September 2009 Prof. Dr. Günther G r a b a t i n , Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg Teil I Allgemeine Bestimmungen Es gelten die im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24/2005 S. 2109 veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004, zuletzt geändert am 21. Januar und 22. April 2009 (StAnz. S. 1391). Teil II Fachspezifische Bestimmungen Inhalt § 1 Geltungsbereich, Studienziel § 2 Bachelorgrad und -urkunde § 3 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Sprache § 4 Modulbewertungen, Modulvoraussetzungen § 5 Grundpraktikum, Berufspraktische Phase, Bachelorarbeit § 6 Prüfungsanmeldungen, Prüfungsform § 7 Inkrafttreten Anlage 1 Modulübersicht des Bachelorstudiengangs Elektronik Anlage 2 Voraussetzungen für die Modulbelegung Anlage 3 Modulhandbuch, Modulbeschreibungen Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Phase Anlage 5 Ordnung für das Grundpraktikum Anlage 6 Bachelorzeugnis Anlage 7 Bachelorurkunde Anlage 8 Diploma Supplement Vorbemerkung: Nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710, 891), geändert durch Gesetz vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs EI am 15. April 2009 die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektronik beschlossen. Sie enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004 (StAnz. 2005 S. 2109), zuletzt geändert am 21. Januar und 22. April 2009 (StAnz. S. 1391) und wird ergänzt durch die Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II. §1 Geltungsbereich, Studienziel (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen des Bachelorstudiengangs Elektronik des Fachbereichs 02 EI. (2) Das Studienziel des Bachelorstudiengangs Elektronik ist der Erwerb der Fähigkeit, Komponenten und kundenspezifische Bauelemente (ASICs) für Systeme der Automatisierungs- und Informationstechnik selbständig entwerfen, realisieren und einsetzen zu können. Dabei kommt der Nanotechnik als eine grundlegend neue Technologie in Zukunft eine Schlüsselrolle zu. 972 Prüfungsordnung des Fachbereichs 02 Elektro- und Informationstechnik (EI) der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Bachelorstudiengang Elektronik vom 15. April 2009; hier: Bekanntmachung Nach § 39 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710, 891), geändert durch Gesetz vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95), wird die o. g. Prüfungsordnung der Fachhochschule Gießen-Friedberg hiermit bekannt gemacht. Wiesbaden, 19. Oktober 2009 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 434/02/10.010 – (0004) – III 2.6 StAnz. 46/2009 S. 2552 Genehmigung: Nach § 94 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710, 891), geändert durch Gesetz vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95), genehmige ich hiermit die vom Fachbereichsrat EI beschlossene o. a. Prüfungsordnung. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2553 Ingenieurinnen und Ingenieure der Elektronik sind in der Lage, selbständig neue Produkte zu entwerfen durch Einsatz von CAE-/CADTools für Design und Simulation unter Berücksichtigung normkonformer EMV- und Hochfrequenz-Anforderungen. Sie kennen die Konstruktions- und Fertigungstechniken in der Elektronik und können deren technologische Weiterentwicklung abschätzen. Aufgabenfelder sind beispielsweise Entwicklung & Konstruktion, Mikrosystemtechnik/Optronik, Halbleiter- und Baugruppen-Fertigung, Mess- & Prüftechnik, technisches Produktmanagement und Kundenberatung. §2 Bachelorgrad und -urkunde Bei erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Elektronik wird der akademische Grad „Bachelor of Engineering“, Kurzform „B. Eng.“, mit Urkunde nach Anlage 7 verliehen. (4) Die Zulassung zur Berufspraktischen Phase und zu der sich anschließenden Bachelorarbeit kann erst erfolgen, wenn aus den im Curriculum (Anlage 1) angegebenen Modulen bis einschließlich des sechsten Semesters bis auf Module im Umfang von höchstens 15 CrP alle übrigen erfolgreich absolviert wurden. Die Projektarbeit darf nicht zu den fehlenden Modulen gehören. (5) Der zeitliche Umfang der Bachelorarbeit beträgt einschließlich der Ausarbeitung der Thesis sowie der Vorbereitung für das abschließende Kolloquium mit Vortrag drei Monate. Der erfolgreiche Abschluss der Bachelorarbeit ergibt 12 CrP. Mit einem Kolloquium zur Bachelorarbeit muss die oder der Studierende ihre oder seine Arbeit fachlich präsentieren und verteidigen. Der erfolgreiche Abschluss des Kolloquiums ergibt 3 CrP. Die Bewertung des Kolloquiums geht mit der Gewichtung der Creditpoints anteilig in die Note der Bachelorarbeit ein. Der Vortrag im Rahmen des Kolloquiums wird in der Regel öffentlich gehalten. §3 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Sprache (1) Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Elektronik beträgt sieben Semester, das entspricht 3,5 Studienjahren. Für den erfolgreichen Abschluss der Bachelorprüfung sind die in der Modulübersicht in Anlage 1 aufgeführten Module erfolgreich abzuschließen. (2) Die zu erbringenden Module sind grundsätzlich aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs Elektronik nach Anlage 1 zu absolvieren. Ersatzweise können identische oder gleichwertige Module auch aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Fachhochschule Gießen-Friedberg erbracht werden. Dabei entstandene Fehlversuche werden angerechnet. §§ 11 bis 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) sind anzuwenden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der oder des Studierenden. (3) Der Katalog der Wahlpflichtmodule des Fachbereichs EI kann nach den Möglichkeiten des Lehrangebotes semesterweise festgelegt werden. Er wird zum Ende der Vorlesungswochen für das nachfolgende Semester veröffentlicht. Bei weniger als acht Teilnehmerinnen oder Teilnehmern zu Beginn des Semesters besteht kein Anspruch auf Durchführung der Lehrveranstaltung. (4) Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Die Art der Prüfungen ist im Modulhandbuch (Anlage 3) festgelegt. Dabei finden die §§ 5 bis 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Tei I der Prüfungsordnung) Anwendung. §4 Modulbewertungen, Modulvoraussetzungen (1) Werden im Verlauf eines Studiensemesters modulbegleitende Tests oder Übungsaufgaben angeboten, kann die Teilnahme an diesen Tests oder Übungen zur Voraussetzung für die Zulassung zur erstmaligen Abschlussprüfung in diesem Modul gemacht werden (Prüfungsvorleistung). Näheres dazu ist in den Prüfungsvorleistungen des entsprechenden Moduls festgelegt (Anlage 3). Für Wiederholungsprüfungen gilt dies nicht. (2) Die Zulassung zu Prüfungen des zweiten und dritten Semesters setzt grundsätzlich die erfolgte Teilnahme an den Prüfungen der vorangegangenen Module gemäß Anlage 2 voraus. Die Teilnahme an den Modulen mit Praktikum des dritten Semesters erfordert den erfolgreichen Abschluss der in Anlage 2 angegebenen Module. (3) An den Prüfungen der Module ab dem vierten Semester kann teilgenommen werden, wenn aus den ersten drei Studiensemestern höchstens Leistungen im Umfang von 18 CrP fehlen. Davon unberührt sind die Module der Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (SRW) im Umfang von 6 CrP des Vertiefungsstudiums nach Anlage 1, die in jedem Falle belegt werden können. Für die Zulassung zur Projektarbeit müssen alle Prüfungen des ersten bis dritten Semesters erfolgreich abgeschlossen sein. §5 Grundpraktikum, Berufspraktische Phase, Bachelorarbeit (1) Bis zum Abschluss des dritten Semesters gemäß Anlage 1 ist die Ableistung eines fachbezogenen Grundpraktikums im Umfang von acht Wochen nachzuweisen. Das Grundpraktikum ist nicht Bestandteil des Studiums. Einzelheiten regelt die Ordnung für das Grundpraktikum (Anlage 4). (2) Das Bachelorstudium Elektronik beinhaltet eine „Berufspraktische Phase“ im Umfang von 13 Wochen. Der erfolgreiche Abschluss der Berufspraktischen Phase ergibt 15 CrP. Der erfolgreiche Abschluss dieser Phase wird durch eine öffentlich vorzutragende Präsentation und die Abgabe eines schriftlichen Berichtes nachgewiesen. Näheres über Ablauf und Inhalt der Berufspraktischen Phase ist in der Ordnung für die Berufspraktische Phase (Anlage 4) und in der Modulbeschreibung des Modulhandbuches (Anlage 3) festgelegt. (3) Sowohl die Ausgabe als auch die Betreuung der Bachelorarbeit, die sich an die Berufspraktische Phase anschließt, haben gemäß § 17 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) zu erfolgen. §6 Prüfungsanmeldung, Prüfungsform (1) Die Termine für Prüfungen, die grundsätzlich in Form einer Klausur abzuleisten sind, werden rechtzeitig vor Semesterende in Form eines Klausurplanes bekannt gegeben. Die Studierenden sind verpflichtet, sich schriftlich und fristgerecht zu den Klausurprüfungen anzumelden. Ohne Anmeldung ist die Teilnahme an einer Prüfung grundsätzlich ausgeschlossen. Die §§ 11 und 13 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) sind hier entsprechend anzuwenden. (2) Melden sich weniger als sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Modulprüfung an, für die grundsätzlich eine Klausur als Prüfungsform vorgesehen ist, kann die Prüfung auch in Form einer mündlichen Prüfung gemäß § 7 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) durchgeführt werden. Diese abweichende Prüfungsform ist den Studierenden unverzüglich nach dem Ende der Klausuranmeldefrist, spätestens jedoch drei Wochen vor dem geplanten Termin der Klausur schriftlich bekannt zu geben. §7 Inkrafttreten Die Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft. Gießen, 28. September 2009 Prof. Dr. Uwe P r o b s t Dekan des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (02) Seite 2554 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 Anlage 1 1. Modulübersicht des Bachelorstudiengangs Elektronik lfd. Sem. Module Nr. Grundlagenmodule (90 CrP) 1. 1 Elektrotechnik 1 2. 1 Mathematik 1 3. 1 Physik 1 4. 1 Informatik für Ingenieure 1 5. 2 Elektrotechnik 2 6. 2 Mathematik 2 7. 2 Physik 2 8. 2 Informatik für Ingenieure 2 9. 2 Digitaltechnik 10. 2 Messtechnik 11. 3 Elektrotechnik 3 12. 3 Transformationen 13. 3 Mikrorechnertechnik 14. 3 Elektronik 15. 3 Grundlagen-Praktikum (Messtechn.& Elektronik) 16. 1-3 SRW-Module (WP 2 aus 4) Pflichtmodule (28 CrP) 17. 4 Nachrichtentechnik 18. 4 Regelungstechnik 19. 4 Technische Mechanik 20. 5/6 Projektarbeit (AUT oder EET) 21. 4-6 SRW-Module (WP 3 aus 6) Vertiefungsmodule (35 CrP; Wahl 5 aus 7)) 22. 4/5 Hochfrequenztechnik 23. 4/5 Mikrocomputersysteme 24. 4/5 Baugruppenentwurf und Gerätekonstruktion 25. 5/6 Informationsübertragung 26. 5/6 Grundlagen des VLSI-Design 27. 5/6 Elektromagnetische Verträglichkeit 28. 5/6 Nanoelektronik Wahlpflichtmodule (27 CrP; Wahl 4. 6 Module) 29. 5/6 Wahlpflichtmodule Berufspraktische Phase und Bachelorarbeit (30 CrP) 30. 7 Berufspraktische Phase (BPP) 31. 7 BPP-Seminar (mit Vortrag) 32. 7 Bachelorarbeit mit Thesis 33. 7 Bachelorseminar (mit Kolloquium) Legende: Sem. = Semester SWS = Semesterwochenstunde CrP = Creditpoints S = Seminar Ü = Übung V = Pr = Prüfungsform: SRW-Module = SW Lehrveran- Prüf. S staltungsform form Modul-Nr. CrP E101 E104 E107 E109 E102 E105 E108 E110 E111 E113 E103 E106a E112 E114 E115 E116 -119 7 9 5 5 5 6 3 5 6 5 5 6 7 7 5 4 6 8 4 4 5 6 2 4 6 4 4 5 6 6 4 4 V+Ü V+Ü V+Ü V + Pr V+Ü V+Ü V+Ü V + Pr V+Ü V+Ü V+Ü V+Ü V/Ü + Pr V+Ü Pr V/S A A A A A A A A A A A A A,B A B,C A,B E201 E202P E206 E240b,c E251-256 5 7 5 5 6 5 4+2 4+1 4 6 V+Ü V + Pr V+Ü S/Pr V/S A A A B,C A,B,C E302P E414P E416P E304P E418P E420P E422P 7 7 7 7 7 7 7 6 6 6 6 6 6 6 V/Ü + Pr V/Ü + Pr V/Ü + Pr V/Ü + Pr V/Ü + Pr V/Ü + Pr V/Ü + Pr A A A A A A A E6xx + 27 22..24 E901 E902 E903 12 3 12 2 - E904 3 2 V, Ü, Pr, S A,B,C Industrie S Industrie /Labor S B C B C Vorlesung Praktikum A: Klausur, B: Bericht/Ausarbeitung, C: Präsentation/Vortrag Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2555 2. Wahlpflichtmodule Im fünften und sechsten Semester sind Module im Umfang von mindestens 27 CrP aus dem Katalog der Wahlpflichtmodule nach Anlage 1 unter Bezug auf das Modulhandbuch (Modul-Nrn. E6xx) zu belegen. Ergänzend können auch alle Vertiefungs- und Pflichtmodule der Studiengänge Allgemeine Elektrotechnik (AE), Automatisierungstechnik (AUT) sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Fachbereiche EI und IEM gewählt werden. Diese können bei Belegung als Wahlpflichtmodul auch ohne die Praktika absolviert werden. Im Umfang von bis zu 10 CrP können alternativ auch Module gewählt werden, die ab dem vierten Semester in Studiengängen anderer Fachbereiche der Fachhochschule Gießen-Friedberg angeboten werden. Anlage 2 Voraussetzungen für die Modulbelegung Die Zulassung zu Prüfungen des zweiten und dritten Semesters setzt die Teilnahme an den Prüfungen der vorangegangenen Module gemäß nachstehender Tabelle voraus. Die Teilnahme am Grundlagenpraktikum bzw. am Modul Mikrorechnertechnik mit Praktikum des dritten Semesters erfordert den erfolgreichen Abschluss der angegebenen Module. Zu belegendes Modul Semester 1 bis 3 Elektrotechnik 1 Elektrotechnik 2 Elektrotechnik 3 Mathematik 1 Mathematik 2 Transformationen Physik 1 Physik 2 Informatik für Ingenieure 1 Informatik für Ingenieure 2 Digitaltechnik Mikrorechnertechnik mit Praktikum Messtechnik Elektronik Grundlagen-Praktikum (Messtechnik & Elektronik) SRW-Fächer (WP 2 aus 4) Vorausgesetzte Module Modul-Nr. E101 E102 E103 E104 E105 E106a E107 E108 E109 E110 E111 E112 Erfolgte KlausurTeilnahme E101 E102 E104 E105 E107 E109 E109, E111 Erfolgreicher Abschluss E109 oder E111 E113 E114 E115 E101 E102 E102, E113 E101 E116 - E119 - - SRW-Module = Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module (Auswahl: Arbeits- und Lernmethoden, Technische Dokumentation/Präsentationstechnik, Arbeitswissenschaften) Anlage 3 Modulhandbuch, Modulbeschreibungen Das Modulhandbuch wird regelmäßig aktuellen Anforderungen angepasst und in der Regel einmal jährlich überarbeitet. Änderungen bedürfen der Beschlussfassung im Fachbereichsrat und der rechtzeitigen Veröffentlichung. Bei folgenden Änderungen eines Moduls sind die §§ 50 Abs. 1 Nr. 1, 40 Abs. 2 Nr. 5, 94 Abs. 4 sowie 39 Abs. 5 des HHG zu beachten: – grundsätzliche Änderungen der Inhalte und Qualifikationsziele – Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints – Umfang der Creditpoints, Arbeitsaufwand und Dauer Die Module sind im jeweils aktuell gültigen Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Elektronik im Einzelnen beschrieben. 1. Vorwort Der Abschluss Bachelor of Engineering (B. Eng.) in „Elektronik“ ist der erste berufsqualifizierende akademische Abschluss in dieser Ausbildungsrichtung, welche zur Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik gezählt wird. Der Studiengang soll in der Elektronik und in den Anwendungsfächern aus dem Bereich der Elektrotechnik eine solide wissenschaftliche Grundlage legen. Mathematische und naturwissenschaftliche Grund- und Fortgeschrittenen-Kenntnisse bilden dabei ein unverzichtbares und übergreifendes Rüstzeug. Das Verständnis der Grundlagen erlaubt es den Absolventinnen und Absolventen, im lebenslangen Lernen die aktuellen Innovationen aufgreifen und richtig einordnen zu können. Die vermittelten Schlüsselqualifikationen ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen, sich weitere Kenntnisse und Neuerungen selbst anzueignen. Explizite Spezialisierungen sind im Studiengang nicht vorgesehen. Die Auswahl bei den Vertiefungsfächern (5 aus 7) sowie insbeson- dere bei den Wahlpflichtmodulen erlaubt allerdings individuelle Vertiefungen in bestimmten Bereichen. 2. Aufbau des Studiengangs Bachelor of Engineering „Elektronik“ Der Bachelorstudiengang „Elektronik“ (ELE) wurde strukturell gemäß den Empfehlungen der Elektrotechnik- und Elektronik-Industrie und den entsprechenden Verbänden entwickelt. Die Verteilung der Creditpoints der Module auf die einzelnen Fächergruppen ist1): • Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen (MN) 24% • Technische Grundlagen (1. bis 3. Sem.) 26% • Anwendungsbezogenes Ingenieurwissen (4. bis 6. Sem.) 38% • Übergreifende Qualifikationen/Schlüsselqualifikationen 12% 1) Bezogen auf die 6 Theoriesemester (je nach Wahlverhalten individuell etwas unterschiedlich); Das siebte Semester beinhaltet i. w. ingenieurmäßige Problemlösungsmethodik und den Erwerb weiterer Schlüsselqualifikationen. 3. Curriculum des Bachelorstudiengangs ELE Im Grundlagenstudium werden die mathematisch-naturwissenschaftlichen sowie die technischen Grundlagen der Elektrotechnik, Informatik und Digitaltechnik vermittelt. Der fachlichen Spezialisierung wird durch die Pflicht- und Vertiefungsmodule ab dem vierten Semester (Vertiefungsstudium) Rechnung getragen. Inhalte und Ausbildungsziele des Studienganges orientieren sich an den spezifischen Anforderungen des Berufsfeldes. Die Struktur des siebensemestrigen Curriculums ist analog zu den Bachelorstudiengängen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Allgemeine Elektrotechnik (AE) und Automatisierungstechnik (AUT) aufgebaut. Um Synergieeffekte zu nutzen, sind die Module der ersten drei Semester identisch gehalten. Seite 2556 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 a) Grundlagenmodule (G) Grundlagenmodule Kompetenz MN SK CrP CrP Modul-Nr. 1. – 3. Sem. 1. CrP (SWS) Semester 2. CrP (SWS) Elektrotechnik 1 E101 Elektrotechnik 2 E102 Elektrotechnik 3 E103 Mathematik 1 E104 9 Mathematik 2 E105 6 Transformationen E106a 6 Physik 1 E107 5 Physik 2 E108 3 Informatik für Ingenieure 1 E109 5 Informatik für Ingenieure 2 E110 5 (4) Digitaltechnik E111 6 (6) Mikrorechnertechnik mit Praktikum E112 Messtechnik E113 Elektronik E114 Grundlagenpraktikum (Elektrotechnik, Messtechnik, Elektronik) E115 SRW-Module (WP 2 aus 4) 7 (6) 5 (5) 5 (4) 9 (8) 6 (6) 6 (5) 5 (4) 3 (2) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 1 5 (4) E116 -119 Summe Legende: Sem. = Semester CrP = Creditpoints SWS = Semesterwochenstunden MN = Mathematisch-naturwissenschaftliche Qualifikation 3. CrP (SWS) 34 4 4 (2+2) 5 30 (26) 30 (27) 30 (25) SK = soziale/Schlüssel-Kompetenzen SRW-Modul = Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module (Auswahl: Arbeits- und Lernmethoden, Technische Dokumentation/ Präsentationstechnik, Arbeitswissenschaften) Die Pflichtmodule sind mit Ausnahme der Projektarbeit und der Schlüssel-Qualifikationsmodule (SRW) im vierten Semester zu belegen. Die Projektarbeit soll bevorzugt im sechsten Semester liegen, um auf die nachfolgende Berufspraktische Phase und die anschließende Bachelorthesis praktisch vorzubereiten. Durch zusätzliche Wahl von ein bis zwei Vertiefungsmodulen und/oder SRW-Modulen kann eine Arbeitsbelastung von ca. 30 CrP individuell geplant werden. An den Prüfungen der Module ab dem vierten Semester kann teilgenommen werden, wenn aus den ersten drei Studiensemestern höchstens Leistungen im Umfang von 18 CrP fehlen. Davon unberührt sind die SRW-Module im Umfang von 6 CrP des Vertiefungsstudiums nach Anlage 1, die in jedem Falle belegt werden können. Für die Zulassung zur Projektarbeit müssen alle Prüfungen des ersten bis dritten Semesters erfolgreich abgeschlossen sein. b) Pflichtmodule (P) Pflichtmodule (5 Module) 28 CrP Nachrichtentechnik Regelungstechnik1 Technische Mechanik Entwicklungstechnische Projektarbeit SRW-Module (WP 2-3 aus 5) Legende: Sem. = Semester CrP = Creditpoints SWS = Semesterwochenstunden MN = Mathematisch-naturwissenschaftliche Qualifikation Modul-Nr. E201 E202P E206 E240c E251-255 SK WP SRW-Modul Koppl. Sem. Koppl. 4. AE 4. 4. 5.– 6. 4.– 6. AE Summe CrP (SWS) = = = = MN SK 2 6 8 CrP (SWS) 5 (4+1) 7 (4+2) 5 (4+1) 5 (4) 3x 2(2) 28 (26) soziale/Schlüssel-Kompetenzen Wahlpflichtmodul Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module Kopplung Die Schlüssel-Qualifikationsmodule (SRW = Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) werden vom Fachbereich SuK (Sozial- und Kulturwissenschaften) angeboten. In den Semestern 4 bis 6 müssen von den nachfolgenden Modulen zwei bis drei Module im Umfang von mindestens 6 CrP erfolgreich abgeschlossen werden. Als zusätzliches SRW-Modul kann das Modul Englisch mit weiteren 5 CrP auch als Wahlpflichtmodul aus dem zu belegenden Wahlpflichtkatalog von 27 CrP belegt werden. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2557 Bevorzugte Schlüssel-Qualifikationsmodule: – Allgemeine Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure – Marketing und Vertrieb/Projektmanagement – Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung – Umweltschutz und Recycling – Bewerbung in eigener Sache/Rhetorik – Englischkurs (mit Zertifikat); Optionales WP-Modul Im Rahmen der Projektarbeit ist ein Projektbericht auszuarbeiten und vorzustellen. Hierfür werden Schlüsselqualifikationen wie Präsentationstechnik, Rhetorik und Technische Dokumentation gefordert, die mit 2 CrP bewertet und gewichtet werden. c) Vertiefungsmodule (VT) Ziel der Vertiefungsmodule ist es, Fachwissen anwendungsbereit zu vermitteln, diese Kenntnisse zu vertiefen und die Studierenden auf die berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Dabei müssen die Studierenden aus einer Palette von sieben Modulen mit jeweiligem Praktikum mindestens fünf belegen. Weitere Module können im Rahmen des Wahlpflichtkataloges (27 CrP s. u.) belegt werden. Wird ein Vertiefungsmodul als Wahlpflichtmodul gewählt, kann es auch ohne Praktikum belegt und abgeschlossen werden. In diesem Falle wird es mit 5 CrP bewertet (s. a. Modulhandbuch). Vertiefungsmodule (Wahl 5 aus 7) 35 Crp Modul-Nr. Art Koppl. CrP (SWS) Mikrocomputersysteme E 414P V+Pr AUT 7 (4+2) Grundlagen des VLSI-Design E 416P V+Pr - 7 (4+2) Baugruppenentwurf und Gerätekonstruktion E 418P V+Pr - 7 (4+2) Elektromagnetische Verträglichkeit E 420P V+Pr - 7 (4+2) Nanoelektronik E 422P V+Pr - 7 (4+2) Hochfrequenztechnik E 302P V+Pr IKT 7 (4+2) Informationsübertragung E 304P V+Pr IKT 7 (4+2) Summe CrP (SWS)_ Legende: CrP = CrP = SWS = Koppl. = Creditpoints Creditpoints Semesterwochenstunden Kopplung V Pr AUT IKT = = = = 35 (30) Vorlesung Praktikum Automatisierungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik d) Wahlpflichtmodule (WP) Im fünften und sechsten Semester sind vier bis fünf Module im Umfang von mindestens 27 CrP zu belegen. Der Katalog der Wahlpflichtmodule der Modul-Nrn. E6xx ist dem Modulhandbuch in Anlage 3 zu entnehmen. Die Pflicht- und Vertiefungsmodule der verwandten Studiengänge Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Automatisierungstechnik (AUT) bzw. Allgemeine Elektrotechnik (AE) können ebenfalls als Wahlpflichtmodule belegt werden, sofern sie nicht bereits als Grundlagen-, Pflicht- oder Vertiefungsmodule absolviert wurden. Diese können bei Belegung als Wahlpflichtmodul auch ohne die Praktika absolviert werden. Darüber hinaus können auch Module anderer Fachbereiche (MN, SuK, W) bis zu einem Umfang von 10 CrP belegt werden. Wahlpflichtmodule (insgesamt 27 Crp) Art Wahlpflichtmodul A E6xx V Wahlpflichtmodul B E6xx S 1 5 (4) Wahlpflichtmodul C E6xx V/Ü+Pr 1 5 (4+1) 1 VT als Wahlpflichtmodul D E3xx/E4xx V+ Pr Wahlpflichtmodul E, F, G ... E6xx V/Ü+Pr Wahlpflichtmodul Englisch *) E2xx S Wahlpflichtmodul Numer.Mathematik E6xx V/Ü Summe CrP (SWS) Legende: CrP = SWS = V = Pr = Creditpoints Semesterwochenstunden Vorlesung Praktikum MN SK CrP (SWS) Modul-Nr. 3 (2) 7 (4+2) 2..7 (2..6) 5 5 (4) 5 (5) 5 (4) 8 27 (22.. 24) SK = soziale/Schlüssel-Kompetenzen MN = Mathematisch-naturwissenschaftliche Qualifikation *) Englisch mit Zertifikatsprüfung Seite 2558 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 Der Katalog der Wahlpflichtfächer des Fachbereichs EI in Gießen bzw. IEM in Friedberg kann nach den Möglichkeiten des Lehrangebotes semesterweise festgelegt werden. Er wird zum Ende der Vorlesungswochen für das nachfolgende Semester veröffentlicht. e) Berufspraktische Phase (BPP) und Bachelorarbeit Das siebensemestrige Studium ermöglicht, dass im Curriculum für die Studierenden ein volles Semester in der Industrie vorgesehen werden kann. Auch eine Kombination aus Berufspraktischer Phase in der Industrie und einer Bachelorarbeit an der Hochschule ist möglich. Dabei sind 13 Wochen (drei Monate) für die Berufspraktische Phase vorgesehen, die mit einem bewerteten Vortrag der oder des Studierenden abschließt. Daran schließt sich die Bachelorarbeit an, die einschließlich der Ausarbeitung der Thesis sowie der Vorbereitung für das abschließende Kolloquium mit Vortrag einen Zeitumfang von drei Monaten umfasst. Anm.: Der Besuch der BPP- und Bachelor-Seminare als Zuhörerin oder Zuhörer (je fünfmalige Teilnahme als Prüfungsvorleistung) erfolgt im fünften und sechsten Semester. Im siebten Semester hält die oder der Studierende dann einen Vortrag vor den Zuhörerinnen und Zuhörern des BPP-Seminares und präsentiert nach Abschluss ihrer oder seiner Bachelorthesis diese in Form eines Kolloqiums vor den Zuhörerinnen und Zuhörern des Bachelor-Seminares. Diese Vorträge (im Falle des Kolloquiums mit Befragung) werden jeweils mit 3 CrP bewertet und gewichtet. 7. Sem. BPP + Bachelorthesis (insgesamt 30 CrP) Modul-Nr. Art MN SK Berufspraktische Phase E901 Industrie 5 12 BPP-Seminar E902 Vortrag 1 3 (2) Bachelorarbeit E903 5 12 Bachelor-Seminar E904 1 3 (2) 12 30 (4) Projekt + Thesis 4 Kolloquium Creditpoints (SWS) 4 Legende: MN = Mathematisch-naturwissenschaftliche Qualifikation SK = Soziale und Schlüssel-Kompetenzen CrP = Creditpoints SWS = BPP = CrP (SWS) Semesterwochenstunden Berufspraktische Phase f) Exemplarischer Studienverlauf Das Studium der Grundlagenmodule in den drei ersten Semestern ist gemäß Prüfungsordnung fest vorgegeben, da die Inhalte auf einander aufbauen. Die Module und Prüfungen werden jedes Semester angeboten. Grundlagenmodule (G) Kompetenz 1. – 3. Sem. Modul-Nr. MN CrP Semester SK 1. 2. 3. CrP CrP (SWS) CrP (SWS) CrP (SWS) Elektrotechnik 1 E101 7 (6) Elektrotechnik 2 E102 Elektrotechnik 3 E103 Mathematik 1 E104 9 Mathematik 2 E105 6 Transformationen E106a 6 Physik 1 E107 5 Physik 2 E108 3 Informatik für Ingenieure 1 E109 5 Informatik für Ingenieure 2 E110 5 (4) Digitaltechnik E111 6 (6) Mikrorechnertechnik mit Praktikum E112 Messtechnik E113 5 (5) 5 (4) 9 (8) 6 (6) 6 (5) 5 (4) 3 (2) 5 (4) 7 (6) 5 (4) Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Kompetenz 1. – 3. Sem. Modul-Nr. Elektronik E114 Grundlagenpraktikum (Elektrotechnik, Messtechnik, Elektronik) E115 SRW-Module (WP 2 aus 4) MN CrP Semester SK 1. 2. 3. CrP CrP (SWS) CrP (SWS) CrP (SWS) 7 (6) 1 5 (4) E116 -119 Summe Legende: Sem. = CrP = SWS = MN = Seite 2559 Semester Creditpoints Semesterwochenstunden Mathematischnaturwissenschaftliche Qualifikation 34 4 4 (2+2) 5 30 (26) 30 (27) 30 (25) SK = soziale/Schlüssel-Kompetenzen SRW-Modul = Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module (Auswahl: Arbeits- und Lernmethoden, Technische Dokumentation/ Präsentationstechnik, Arbeitswissenschaften) Ab dem vierten Semester sind Pflicht-, Vertiefungs- und Wahlpflichtmodule zu belegen. Gemäß § 4 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) kann an den Prüfungen der Module ab dem vierten Semester teilgenommen werden, wenn aus den ersten drei Studiensemestern höchstens Leistungen im Umfang von 18 CrP fehlen. Davon unberührt sind die Module der SozialRechts- und Wirtschaftswissenschaften (SRW) im Umfang von 6 CrP, die in jedem Falle belegt werden können. Für die Zulassung zur Projektarbeit müssen alle Prüfungen des ersten bis dritten Semesters erfolgreich abgeschlossen sein. Pflichtmodule (P) und Vertiefungsmodule (VT) (VT: 5 aus 7 müssen belegt werden) WS-Anfängerinnen oder WS-Anfänger 4. - 6.Sem. Nachrichtentechnik Regelungstechnik1 Technische Mechanik Entwicklungstechnische Projektarbeit Mikrocomputersysteme /WP Baugruppenentwurf und Gerätekonstruktion /WP Grundlagen des VLSI-Design / WP Hochfrequenztechnik /WP Informationsübertragung /WP Elektromagnet. Verträglichkeit /WP Nanoelektronik /WP Wahlpflichtmodul 3 Wahlpflichtmodul 4 Wahlpflichtmodul 5 SRW-Fächer (WP 2-3 aus 5) Art Code P P P P E201 E202P E206 E240c VT VT E 414P E 416P VT VT VT VT E 418P E 302P E 304P E 420P VT E 422P WP WP WP WP E251-255 Summe CrP 4. Sem. SS 5 (4+1) 7 (4+2) 5 (4+1) 5.Sem. WS 6.Sem. SS 5 (4) 7 (4+2) 7 (4+2) Jedes Sem. Jedes Sem. Jedes Sem. Jedes Sem. SS SS 7 (4+2) 7 (4+2) 7 (4+2) 7 (4+2) 7 (4+2) 5 (4) 31 Angebot 2x 2 (2) 30 5 (4+1) 3 (2) 2 (2) 29 WS WS WS SS SS Jahresbetrieb Jahresbetrieb Jahresbetrieb Jahresbetrieb Da nur fünf der sieben VT-Module belegt werden müssen, kann anstelle eines VT-Moduls mit 7 CrP (6 SWS) auch ein WP-Modul mit 5 CrP (4 SWS) sowie ein SRW-Modul mit 2 CrP (2 SWS) oder ein weiteres WP-Modul mit 3 CrP (2 SWS) belegt werden. Dabei ist ein VTModul auch als WP-Modul verwendbar. In diesem Fall ist es auch ohne Praktikum mit 5 CrP belegbar. Die Projektarbeit sollte bevorzugt im sechsten Semester liegen, um auf die nachfolgende Berufspraktische Phase und die daran anschließende Bachelorthesis praktisch vorzubereiten. Seite 2560 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 SS-Anfängerinnen oder SS-Anfänger 4. - 6.Sem. Nachrichtentechnik Regelungstechnik1 Technische Mechanik Entwicklungstechnische Projektarbeit Mikrocomputersysteme /WP Baugruppenentwurf und Gerätekonstruktion /WP Grundlagen des VLSI-Design / WP Hochfrequenztechnik /WP Informationsübertragung /WP Elektromagnet. Verträglichkeit /WP Nanoelektronik /WP Wahlpflichtmodul 3 Wahlpflichtmodul 4 Wahlpflichtmodul 5 SRW-Fächer (WP 2-3 aus 5) Legende: WS = Wintersemester SS = Sommersemester Sem. = Semester WP = Wahlpflichtfach Art Code P P P P E201 E202P E206 E240c VT VT E 414P E 416P VT VT VT VT E 418P E 302P E 304P E 420P 4. Sem. WS 5 (4+1) 7 (4+2) 5 (4+1) = = = = Angebot Jedes Sem. Jedes Sem. Jedes Sem. Jedes Sem. 7 (4+2) 7 (4+2) SS SS 7 (4+2) WS WS WS SS 7 (4+2) 7 (4+2) 7 (4+2) 7 (4+2) 2 (2) 30 31 5 (4) 5 (4+1) 3 (2) 2x 2 (2) 29 SS Jahresbetrieb Jahresbetrieb Jahresbetrieb Jahresbetrieb Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module Creditpoints Vertiefungsfächer Pflichtfächer Wahlpflichtmodule (WP/27 CrP) Im fünften und sechsten Semester sind vier bis fünf Module im Umfang von mindestens 27 CrP zu belegen. Der Katalog der Wahlpflichtmodule der Modul-Nrn. E6xx ist dem Modulhandbuch zu entnehmen. Die Pflicht- und Vertiefungsmodule der verwandten Studiengänge Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Automatisierungstechnik (AUT) bzw. Allgemeine Elektrotechnik (AE) können ebenfalls als Wahlpflichtmodule belegt werden, sofern sie nicht bereits als Grundlagen-, Pflicht- oder Vertiefungsmodule absolviert wurden. Diese können bei Belegung als Wahlpflichtmodul auch ohne die Praktika absolviert werden. Der Katalog der Wahlpflichtfächer kann nach den Möglichkeiten des Lehrangebotes semesterweise festgelegt werden. Er wird spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit für das jeweilige Semester veröffentlicht. Typische WP-Module für den Studiengang Elektronik sind zum Beispiel Technologie und Bauelemente der Mikroelektronik, Technologie & Design von High-Tech-Baugruppen, Grundlagen des FPGA-Entwurfs mit VHDL, Entwurf Integrierter Schaltungen, Optische Nachrichtentechnik, Optoelektronik und Bildverarbeitung, Elektronische Messsysteme, Sensoren, Simulation mit Matlab und Simulink, Leistungselektronik. Die Schlüssel-Qualifikationsmodule (SRW= Sozial- Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) werden vom Fachbereich SuK angeboten. Aus den nachfolgenden Modulen müssen zwei bis drei Module im Umfang von mindestens 6 CrP belegt werden: 7. Sem. BPP + Bachelorarbeit Modul-Nr. 6.Sem. WS 5 (4) VT E 422P WP WP WP WP E251-255 Summe CrP SRW CrP VT P 5.Sem. SS Schlüssel-Qualifikationsmodule (4.–6. Sem.) CrP Allgemeine Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure 2 Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung 2 Bewerbung in eigener Sache/Rhetorik 2 Umweltschutz und Recycling 2 Internationales Marketing und Vertrieb 4 Englischkurs (mit Zertifikat); Optionales WP-Modul 5 SWS 2 2 2 2 4 4 Zusätzlich kann noch das Modul Englisch mit weiteren 5 CrP anstelle eines technischen WP-Fachs aus dem zu belegenden Wahlpflichtkatalog von 27 CrP belegt werden. Berufspraktische Phase (BPP) und Bachelorarbeit (7. Sem.) Die Zulassung zur Berufspraktischen Phase und zu der sich anschließenden Bachelorarbeit kann erst erfolgen, wenn aus den o. a. Modulen bis einschließlich des sechsten Semesters bis auf Module im Umfang von höchstens 15 CrP alle übrigen erfolgreich absolviert wurden. Die Projektarbeit darf nicht zu den fehlenden Modulen gehören (§ 4 Abs. 4). Die Studierenden können eine Professorin oder einen Professor ihrer Wahl bitten, als Referentin oder Referent die BPP und die Bachelorarbeit zu betreuen. Das Gleiche gilt für die Korreferentin oder den Korreferenten. Genaueres ist in § 17 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) geregelt. Die oder der Studierende hat am Studienort Gießen Anspruch auf Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik, am Studienort Friedberg auf Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor des Fachbereichs Informationstechnik-Elektrotechnik-Mechatronik. Art CrP (SWS) Berufspraktische Phase E901 Industrie 12 BPP-Seminar E902 Vortrag 3 (2) Bachelorarbeit E903 Projekt + Thesis Bachelor-Seminar E904 12 Kolloquium 3 (2) Creditpoints (SWS)_ 30 (4) Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2561 g) Gemeinsames Modulhandbuch der Bachelorstudiengänge AE, AUT, ELE, IKT der Fachbereiche EI und IEM Modul-Nr. Modulbezeichnung E101 E102 E103 E104 E105 E106a E106b E107 E108 E109 E110 E111 E112 E113 E114 E115 E116 E117 E118 E119 Elektrotechnik 1 Elektrotechnik 2 Elektrotechnik 3 Mathematik 1 Mathematik 2 Transformationen Mathematik 3 Physik 1 Physik 2 Informatik für Ingenieure 1 Informatik für Ingenieure 2 Digitaltechnik Mikrorechnertechnik Messtechnik Elektronik Grundlagen-Praktikum Arbeits- und Lernmethoden Techn. Dokumentations-/Präsentationstechnik Arbeitswissenschaften 1 Arbeitswissenschaften 2 E201 E202 E202P E203 E203P E204 E205 E205P E206 E240a E240b E240c E251 E252 E253 E254 E255 E256 Nachrichtentechnik Regelungstechnik 1 Regelungstechnik 1 Signalverarbeitung Signalverarbeitung Energietechnik Softwareentwicklung Softwareentwicklung Technische Mechanik Informationstechnische Projektarbeit Automatisierungstechnische Projektarbeit Entwicklungstechnische Projektarbeit Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure Bewerbung in eigener Sache Internationales Marketing/Vertrieb Preparation course for Cambridge First Certificate in English (FCE) (Level B2) Einführung in das Qualitätsmanagement Umweltschutz und Recycling E302 E302P E303 E304 E304P E306 E306P E308 E308P E310 E310P E312 E312P E314 E314P Hochfrequenztechnik Hochfrequenztechnik Informationstechnisches Labor Informationsübertragung Informationsübertragung Kommunikationssysteme 1 Kommunikationssysteme 1 Kommunikationssysteme 2 Kommunikationssysteme 2 Digitale Kommunikationstechnik Digitale Kommunikationstechnik Optische Nachrichtentechnik Optische Nachrichtentechnik Funksysteme und Mobilkommunikation Funksysteme und Mobilkommunikation E402 E402P E403 E404 E404P E405 E406 E406P E407 Leistungselektronik Leistungselektronik Leistungselektronik 2 Elektrische Maschinen Elektrische Maschinen Kurzschlussstromberechnung und Netzschutz Steuerungstechnik und Robotik Steuerungstechnik und Robotik Digitale Mess- und Regeltechnik Verwendbarkeit (G, P, VT, WP) Veranstaltungsform Creditpoints (SWS) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) Alle Studiengänge (G) V+Ü V+Ü V+Ü V+Ü V+Ü V+Ü V+Ü V+Ü V/Ü V + Pr V + Pr V+Ü V/Ü+Pr V+Ü V+Ü Pr V/S V/S V/S V/S 7 (6) 5 (5) 5 (4) 9 (8) 6 (6) 6 (5) 6 (4) 5 (4) 3 (2) 5 (4) 5 (4) 6 (6) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 2 (2) 2 (2) 2 (2) 2 (2) Alle Studiengänge (P) AE(P), Übrige (WP) AUT(P), ELE(P), IKT(WP) AE(VT), AUT(WP), ELE(WP) IKT(P), AUT(WP), ELE(WP) AE(P), Übrige (WP) AUT(WP), ELE (WP) AE(P), IKT(P), Übrige(WP) AUT(P), ELE(P) AE(VT), IKT(P) AUT(P) ELE(P) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) V/Ü V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü V/Ü + Pr V/Ü Pr Pr Pr V/S V/S V/S 5 (5) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 5 (4) 7 (6) 5 (5) 5 (4) 5 (4) 5 (4) 2 (2) 2 (2) 4 (4) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) V/S V/S V/S 5 (4) 2 (2) 2 (2) AE(WP), AUT(WP) ELE(VT), IKT(VT), Übrige(WP) AE(VT) AE(VT), Übrige(WP) ELE(VT), IKT(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP) Alle Studiengänge (WP) IKT(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP) AE(VT), Übrige(WP) IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP) Alle Studiengänge (WP) IKT(VT), Übrige(WP) V/Ü V/Ü + Pr Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V + Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr 5 (4) 7 (6) 5 (5) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) AE(P), Übrige(WP) AUT(VT), ELE(WP), IKT(WP) AE(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) AUT(VT), ELE(WP), IKT(WP) AE(VT), Übrige(WP) Alle Studiengänge (WP) AUT(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü V/Ü + Pr V/Ü 5 (4) 7 (6) 5 (4) 5 (5) 7 (6) 5 (4) 5 (4) 7 (6) 5 (4) Seite 2562 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Modul-Nr. Modulbezeichnung Nr. 46 Verwendbarkeit (G, P, VT, WP) Veranstaltungsform Creditpoints (SWS) Alle Studiengänge (WP) AUT(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) Alle Studiengänge (WP) AUT(VT), Übrige(WP) Alle Studiengänge (WP) AUT(VT), Übrige(WP) Alle Studiengänge (WP) AUT(VT), ELE(VT),Übrige(WP) Alle Studiengänge (WP) ELE(VT),Übrige(WP) Alle Studiengänge (WP) ELE(VT),Übrige(WP) Alle Studiengänge (WP) ELE(VT),Übrige(WP) Alle Studiengänge (WP) ELE(VT),Übrige(WP) AE(VT) AE(VT) V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr V/Ü V/Ü + Pr Pr Pr 5 (5) 7 (6) 5 (4) 5 (5) 7 (6) 5 (5) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (4) 7 (6) 5 (5) 5 (4) AE(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) AE(VT), Übrige(WP) V/S V/S V/S V/S V/S V/Ü 4 (2) 4 (2) 4 (3) 4 (3) 4 (2) 4 (3) V/Pr V/Pr V/Pr V/Pr S V/Pr V/Pr V/Pr V/Pr V/Pr V V/Pr V/Pr V/Pr 5 (4) 7 (6) 5 (4) 5 (4) 3 (2) 5 (4) 5 (4) 5 (4) 7 (6) 5 (5) 3 (2) 5 (4) 5 (4) 5 (4) E408 E408P E409 E410 E410P E412 E412P E414 E414P E416 E416P E418 E418P E420 E420P E422 E422P E430 E440 Leittechnik Leittechnik Kleinmotoren Regelungstechnik 2 Regelungstechnik 2 Elektronische Antriebstechnik Elektronische Antriebstechnik Mikrocomputersysteme Mikrocomputersysteme Baugruppen und Gerätekonstruktion Baugruppen und Gerätekonstruktion Grundlagen des VLS-Designs Grundlagen des VLS-Designs Elektromagnetische Verträglichkeit Elektromagnetische Verträglichkeit Nanoelektronik Nanoelektronik Systemtechnisches Labor Systemtechnische Projektarbeit E501 E502 E504 E505 E506 E520 Projektmanagement Qualitätsmanagement Marketingmanagement Personal und Organisation Englisch Energiewirtschaft/Energierecht E601 E602 E603 E604 E605 E606 E607 E608 E609 E610 E611 E612 E613 E614 Frequenzumrichtertechnik Technologie & Design von High-Tech-Baugruppen Technologie und Bauelemente der Mikroelektronik Antriebe der Automatisierungstechnik Alternative Energieerzeugung Bussysteme der Automatisierungstechnik Bildverarbeitung Computer Aided Engineering (CAE) Industrielle Energieversorgung Sensorik Simulation mit Matlab und Simulink Funksysteme für Ortung und Navigation (FSO) Grundlagen des FPGA-Entwurfs mit VHDL Mixed Signal IC-Design Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (W) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) Alle Studiengänge (WP) E701 FPGA Design für die Antriebstechnik Alle Studiengänge (WP) V/Pr 5 (4) E901 E902 E903 E904 Berufspraktische Phase (BPP) Berufsprakt. Phase (BPP) Seminar (mit Vortrag) Bachelor-Arbeit mit Thesis Bachelor-Seminar mit Kolloquium Alle Studiengänge (P) Alle Studiengänge (P) Alle Studiengänge (P) Alle Studiengänge (P) Industrie S Industrie/Labor S 12 (0) 3 (2) 12 (0) 3 (2) Legende: AE = Allgemeine Elektrotechnik AUT = Automatisierungstechnik ELE = Elektronik IKT = Informations- und Kommunikationstechnik G = Grundlagenmodul P V W SWS = = = = Pflichtmodul Vertiefungsmodul Wahlpflichtmodul Semesterwochenstunden V Ü Pr S = = = = Vorlesung Übung Praktikum Seminar Module des Vertiefungsstudiums mit dem Zusatz P beinhalten ein Praktikum. Diese Module können als Wahlpflichtmodul auch ohne Praktikum belegt werden (s. Spalte Verwendbarkeit). Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 h) Modulbeschreibungen (sortiert in der numerisch aufsteigenden Reihenfolge des Modulcodes) Modulbezeichnung Elektrotechnik 1 Modulcode E101 Studiensemester 1 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Thüringer/Kern Dozentin/Dozent Birkel, Endl, Gebler, Kern, Thüringer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Übung 3 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen und Gesetze zur Berechnung von Strömen und Spannungen in elektrischen Gleich- und Wechselstromkreisen. Fertigkeiten: systematische Umwandlung von elektrischen Netzwerken im Gleichstromkreis am Beispiel vermaschter Widerstandsstromkreise. Komplexe Berechnung von Impedanzen, Strömen und Spannungen sowie deren Phasenbeziehung in Wechselstromkreisen in Analogie zu Gleichstromkreisen. Kompetenzen: für die jeweilige Aufgabenstellung das am besten geeignete Berechnungsverfahren auswählen und einsetzen können. Rechenergebnisse (Betrag, Phase etc.) hinsichtlich ihrer technischen Bedeutung interpretieren können (z. B. Resonanzsituation, kapazitives oder induktives Verhalten; Brückenabgleich etc.). Inhalt Elektrische Grundgrößen: Ladung, Strom, Spannung, Widerstand Schaltbilder, Ersatzschaltbild, Symbole, Zählpfeilsysteme Vermaschte Stromkreise: Kirchhoffsche Gesetze Umwandlung in Netzwerken: Serien- und Parallelschaltungen, Dreieck-Stern-/Stern-Dreieck-Umwandlung, Ersatz-Spannungsund Stromquellen und deren Umwandlung ineinander. Berechnung von Netzwerken, Netzwerkanalyse mittels verschiedener Verfahren (Maschenstrom-/Knotenspannungsanalyse, Ersatzquellenverfahren etc.) Wechselstromkreise: sinusförmige Spannungen, Grundgrößen Strom-/Spannungsbeziehungen an Widerstand, Spule u. Kondensator Komplexe Wechselstromzeiger: Zeigerdiagramm für R,L,C Komplexe Wechselstromrechnung: komplexe Darstellung der Bauelemente R,L,C (symbolische Methode) Netzwerke bei Wechselstrom: Analogie der Umwandlungen zu Gleichstromkreisen; Anwendungen an einfachen Beispielen Resonanzerscheinungen: Serien- und Parallelschwingkreis1) Energie und Leistung bei Wechselspannung2) Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Albach, Manfred: Grundlagen der Elektrotechnik 1+2; PearsonStudium Weißgerber, Wilfried: Elektrotechnik für Ingenieure Band 1, Vieweg Ose, Rainer: Elektrotechnik für Ingenieure (Bd. 1); Fachbuchverlag Leipzig Moeller: Grundlagen der Elektrotechnik (für 1.–3. Sem.); Teubner Verlag 1) 2) Ortskurven sind Inhalt von Transformationen Leistungsanpassung/Blindstromkomp. in ELT3 Modulbezeichnung Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Elektrotechnik 2 E102 2 Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Seite 2563 Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Thüringer/Kern Dozentin/Dozent Birkel, Endl, Gebler, Kern, Thüringer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Übung 2 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 1 (E101) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten der statischen, stationären und zeitlich veränderlichen elektrischen und magnetischen Felder sowie der elektromagnetischen Vorgänge verstehen und wiedergeben können. Fertigkeiten: Ermittlung von Potentialen und Feldverläufen (vektoriell), Berechnung von Kapazitäten und Induktivitäten sowie von Induktionsvorgängen bei Stromschleifen und Transformatoren. Spannungs- und Stromverläufe bei Schaltvorgängen an Kondensatoren und Spulen berechnen können. Kompetenzen: den prinzipiellen Verlauf von Feldern und Flüssen verstehen und die Analogien der Gesetzmäßigkeiten zwischen den unterschiedlichen Feldern erkennen. Sich bewusst sein, dass Induktionsvorgänge als Folge von veränderlichen Strömen auch ungewollt auftreten und bei Leitungsanordnungen und Messvorgängen hinsichtlich ihrer Auswirkungen berücksichtigt werden müssen. Inhalt 1. Stationäres elektrisches Strömungsfeld Strom und Stromdichte Elektrische Feldstärke und Spannung Potentiale in homogenen und inhomogenen Feldern Kräfte im elektrischen Feld, Leistungsdichte 2. Elektrostatisches Feld Elektrische Ladung, Coulomb’sches Gesetz Feldstärke, Darstellung von Feldern Potential einer Punktladung, Äquipotentialflächen, Spannung Elektrische Flussdichte, Verschiebungsfluss Influenz, Polarisation, Dielektrikum Kapazität, Kugelkondensator, Kondensatornetzwerke Energiegehalt des elektrischen Feldes 3. Stationäres magnetisches Feld Magnete, magnetischer Fluss, Flussdichte Magnetische Feldstärke, Durchflutungsgesetz von Oersted Analogie zum elektrostatischen Feld, magnetische Spannung Magnet. Feldstärke einfacher Leiteranordnungen, Spulen Permeabilität, Arten des Magnetismus, Hysteresekurven Magnetischer Kreis, Analogie zum elektrischen Kreis Induktivität, Ind. der Ringkernspule, Ind. einer Doppelleitung Magnetischer Kreis mit Luftspalt (AL-Wert) 4. Das zeitlich veränderliche EM-Feld Induktionsgesetz, Selbstinduktion und Selbstinduktivität Induktivitätsnetzwerke: Reihen- und Parallelschaltung Gegeninduktion und Gegeninduktivität, Koppelfaktoren Energiegehalt des Feldes, magnetische Energie Anwendungen der Bewegungsinduktion: Generator & Motor Anwendungen der Ruheinduktion: Übertrager & Transformator 5. Schaltvorgänge an Kondensatoren und Spulen RC-Reihenschaltung an Gleichspannung RL-Reihenschaltung an Gleichspannung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Seite 2564 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Literatur Albach, Manfred: Grundl. der Elektrotechnik 1+2, ISBN-3-82737106-06 Weißgerber, Wilfried: Elektrotechnik für Ingenieure Band 2, Vieweg Ose, Rainer: Elektrotechnik für Ingenieure (Bd. 1); Fachbuchverlag Leipzig Böge, Wolfgang: Vieweg Handbuch Elektrotechnik, Vieweg Modulbezeichnung Elektrotechnik 3 Modulcode E103 Studiensemester 3 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Gebler/Kern Dozentin/Dozent Gebler, Kern Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 2 (E102) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Drehstromerzeuger und -verbraucher, Energieversorgungsnetz, Kraftwerkstypen, Transformatoren, Leitungen, el. Antriebe. Fertigkeiten: einfache Drehstromkreise berechnen können, Aufbau des Energieversorgungsnetzes verstehen und beschreiben können, Kraftwerkstypen und deren Einsatz verstehen und Transformatoren statisch und in Betrieb berechnen können, Leitungstypen kennen und auslegen können, Typen el. Antriebe kennen und erläutern können. Kompetenzen: Aufbau und Funktion der öffentlichen Energieversorgung kennen, zu den wichtigsten Themen Berechnungsmethoden kennen und anwenden. Inhalt 1. Drehstrom 2. Energieerzeugungs- und Energieversorgungssysteme 3. Energiewandler und Übertrager 4. Leistung und Energie bei periodischen Vorgängen 5. Leistung und Energie bei nicht periodischen Vorgängen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung). Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Heuck, Dettmann: Elektrische Energieversorgung, Vieweg Böge, Wolfgang (Hrsg.): Vieweg Handbuch Elektrotechnik, Vieweg Weißgerber, Wilfried: Elektrotechnik für Ingenieure 1–3, Vieweg Happoldt, Oeding: Elektrische Kraftwerke und Netze, Springer Flosdorf, Hilgarth: Elektrische Energieverteilung, Teubner Modulbezeichnung Mathematik 1 Modulcode E104 Studiensemester 1 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Kausen/Siebert Dozentin/Dozent Mathematikprofessorin oder Mathematikprofessor MNI, MND Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 6 SWS, Übung 2 SWS Arbeitsaufwand 9 CrP, 270 Stunden, davon 128 Präsenzzeit Nr. 46 Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der Linearen Algebra und der Analysis (Differential- und Integralrechnung) einer reellen Veränderlichen. Fertigkeiten: Anwendungen der Vektorrechnung in der linearen Geometrie, Lösen linearer Gleichungssysteme (allgemeiner GAUSSAlgorithmus), Anwendungen des Matrizen- und Determinantenkalküls. Beschreibung und Darstellung elementarer Funktionen (Polynome, rationale Funktionen, trigonometrische Funktionen, Exponentialfunktion, Logarithmusfunktion); Anwendung der Differentialrechnung auf geometrische und physikalische Probleme; Untersuchung von Kurven, Extremalaufgaben; Durchführung des Integrationskalküls und seine Anwendung für Flächen- und Volumenberechnung. Kompetenzen: Beherrschung der Methoden der linearen Algebra (Vektoralgebra, Matrizenalgebra, GAUSS-Algorithmus) und der Analysis (Differential- und Integralkalkül), so dass diese Methoden in allen weiterführenden Fachmodulen von den Studierenden selbständig angewandt werden können. Inhalt Mengen, Aussagen, reelle Zahlen, komplexe Zahlen Folgen und Reihen, Grenzwerte von Funktionen Vektorrechnung, lineare Geometrie, lineare Gleichungssysteme, Determinanten, Matrizen, Vektorräume, lineare Abbildungen Elementare Funktionen: Polynome, rationale Funktionen, Potenzfunktionen, trigonometrische Funktionen, Logarithmus, Exponentialfunktion usw. Differential- und Integralrechnung einer Veränderlichen Taylorformel, Taylor- und Potenzreihen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Literatur: Brauch, Dreyer, Haacke: Mathematik für Ingenieure, Teubner Verlag 1995 Herrmann: Höhere Mathematik für Ingenieure 1 und 2, Oldenburg Verlag 1995 Modulbezeichnung Mathematik 2 Modulcode E105 Studiensemester 2 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Kausen/Siebert Dozentin/Dozent Mathematikprofessorinnen oder Mathematikprofessoren MNI, MND Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS Arbeitsaufwand 6 CrP, 180 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Mathematik 1 (E104) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der Analysis mehrerer reeller Veränderlicher, Elemente der Differentialgleichungen und Basiskonzepte der Numerik und Wahrscheinlichkeitsrechnung. Fertigkeiten: Bestimmung von Tangentialebenen, Fehlerrechnung, Extremalaufgaben bei Funktionen mehrerer Veränderlicher; Berechnung von Volumen- und Kurvenintegralen (z. B. Arbeitsintegral). Lösen einfacher Differentialgleichungen (Trennung der Variablen, lineare DGl mit konstanten Koeffizienten). Grundlegende Methoden der numerischen Mathematik, wie Lösen von nicht-linearen Gleichungen und Gleichungssystemen, numerische Bestimmung von Integralen und numerische Behandlung von Differentialgleichungen. Elementare Fertigkeiten der Wahrscheinlichkeitsrechung (Berechnung einfacher und bedingter Wahrscheinlichkeiten, Anwendung der Binomial- und Normalverteilung). Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2565 Kompetenzen: Beherrschung der oben beschriebenen Methoden, so dass diese in allen weiterführenden Fachmodulen von den Studierenden selbständig angewandt werden können. Entscheidungskompetenz, für welchen Problemkreis welche mathematische Methode geeigneter ist (z. B. Wahl einer analytischen oder numerischen Methode). fangsbedingungen, Beschreibung und Berechnung von Übergangsvorgängen in elektrischen Netzwerken) Übertragungsverhalten elektrischer Netzwerke (Definition der Übertragungsfunktion, Pole der Übertragungsfunktion, Impulsantwort, Frequenzgang, Bode-Diagramm) Inhalt Differential- und Integralrechnung mehrerer Veränderlicher Gewöhnliche Differentialgleichungen zusätzlich: EI: (in Fb soll das in MAT3 sein) Numerische Methoden der Integration, zur Behandlung von Differentialgleichungen und zur Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen Elemente der Wahrscheinlichkeitsrechnung IEM: (dies ist bei EI im Modul TRF=MAT3) Fourier-Reihen, Laplace-Transformation, Fourier-Transformation, z-Transformation Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Literatur: Brauch, Dreyer, Haacke: Mathematik für Ingenieure, Teubner Verlag 1995 Herrmann: Höhere Mathematik für Ingenieure 1 und 2, Oldenburg Verlag 1995 Modulbezeichnung Transformationen Modulcode E106a Studiensemester 3 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klös/Geißler Dozentin/Dozent Klös, Klytta, Geißler, Schmitz Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Übung 1 SWS Arbeitsaufwand 6 CrP, 180 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Mathematik 2 (E105) Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Butz, T.: Fouriertransformation für Fußgänger (Teubner Verlag) Weber: Laplace-Transformationen, Teubner-Verlag Modulbezeichnung Mathematik 3 Modulcode E106b Studiensemester 3 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Siebert Dozentin/Dozent Mathematikprofessorinnen und Mathematikprofessoren MND, MNI Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 6 CrP, 180 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Mathematik 2 (E105) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Vertiefung der Numerik, Basiskonzepte der Statistikund Wahrscheinlicheitsrechnung. Fertigkeiten: anwendungsbezogener Umgang mit den mathematischen Techniken, Berechnung von Wahrscheinlichkeiten und Verteilungen. Kompetenzen: Beherrschung der oben beschriebenen Methoden, so dass diese in allen weiterführenden Fachmodulen von den Studierenden selbständig angewandt werden können. Entscheidungskompetenz, für welchen Problemkreis welche mathematische Methode geeigneter ist (z. B. Wahl einer numerischen Methode). Inhalt Numerische Methoden für Integration, zur Behandlung von Differentialgleichungen und Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen Kombination und Wahrscheinlichkeitsrechnung, beschreibende Statistik, Verteilungen und statistische Testverfahren Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der Beschreibung zeitkontinuierlicher Signale im Zeit- und Frequenzbereich. Systemtheoretische Beschreibung von Übertragungsgliedern im Laplace-Bereich. Fertigkeiten: Berechnung der Fourier-Reihen, Fourier-Transformation und Laplace-Transformation von Signalen. Aufstellung und Lösung linearer gewöhnlicher Differentialgleichungen zur Beschreibung von Schaltvorgängen in linearen elektrischen Netzen im Zeit- und Laplace-Bereich. Untersuchung des systemtheoretischen Verhaltens linerarer Übertragungsglieder bzgl. Stabilität und Frequenzgang. Darstellung mittels Ortskurve und Bode-Diagramm. Kompetenzen: Fähigkeit zur Interpretation eines Signals im Frequenzbereich und Auswahl der geeigneten Berechnungsverfahren. Fähigkeit zur Untersuchung von Schaltvorgängen in linearen Netzen. Analyse eines linearen Systems mithilfe der Methoden der Systemtheorie. Literatur Butz, T.: Fouriertransformation für Fußgänger (Teubner Verlag) Weber: Laplace-Transformationen, Teubner-Verlag Inhalt Einführung (komplexe Größen, harmonische Funktionen, Methode der Ortskurven, Dirac-Impuls und Einheitssprung) Fourier-Reihen (reelle und komplexe Darstellung, Linienspektren, Leistung bei nichtsinusförmigen Strömen und Spannungen) Fourier-Transformation (Übergang von komplexer Fourier-Reihe zum Fourier-Integral, Eigenschaften) Differentialgleichungen (Arten von Differentialgleichungen, Lösung linearer Differentialgleichungen mit Exponentialansatz) Laplace-Transformation (Laplace-Integral, Eigenschaften, Rücktransformation, Lösung linearer Differentialgleichungen mit An- Modulbezeichnung Physik 1 Modulcode E107 Studiensemester 1 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Rinn/Eifert Dozentin/Dozent MNI, MND Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Seite 2566 Lehrform Arbeitsaufwand Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der Physik, exemplarisch die wichtigsten Gesetze des behandelten Stoffes. Fertigkeiten: Fähigkeit zum Lösen physikalischer Aufgaben, bestehend aus: Verstehen der Problemstellung Finden der relevanten physikalischen Gesetze Anwenden mathematischer Verfahren zum Lösen des Problems Rechnen und Umformen der Einheiten Kompetenzen: Transfer Anschaulich klarer Phänomene in eine exakte mathematische Sprache, physikalische Interpretation der Resultate, kritisches Hinterfragen der mathematischen Lösungen. Inhalt Mechanik der geradlinigen Bewegung und Drehbewegung Schwingungen, Wellen, Akustik Grundlagen der Wärmelehre Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Versuche Literatur Halliday: Physik. Bachelor Edition, WILEY-VCH Giancoli: Physik, Pearson Studium Modulbezeichnung Physik 2 Modulcode E108 Studiensemester 2 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Rinn/Eifert Dozentin/Dozent MNI, MND Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 2 SWS Arbeitsaufwand 3 CrP, 90 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Physik 1 (E107) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der Physik, exemplarisch die wichtigsten Gesetze des behandelten Stoffes. Fertigkeiten: Fähigkeit zum Lösen physikalischer Aufgaben, bestehend aus: Verstehen der Problemstellung Finden der relevanten physikalischen Gesetze Anwenden mathematischer Verfahren zum Lösen des Problems Kompetenzen: Transfer anschaulich klarer Phänomene in eine exakte mathematische Sprache, physikalische Interpretation der Resultate, kritisches Hinterfragen der mathematischen Lösungen, Akzeptanz der kontraintuitiven Konzepte moderner Physik. Inhalt Strahlenoptik: Lichtausbreitung, abbildende Systeme Grundprinzipien der Quantentheorie: Photoeffekt, Unschärferelation, Tunneleffekt Atomphysik: Atommodelle, Atomhülle, Atomkern, Ionisation, Strahlung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Schriftliche Prüfung, max. 180 Minuten/nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Nr. 46 Tafel, Overhead, Beamer Literatur Halliday: Physik. Bachelor Edition, WILEY-VCH Giancoli: Physik, Pearson Studium Modulbezeichnung Informatik für Ingenieure 1 Modulcode E109 Studiensemester 1 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Endl/Kampschulte Dozentin/Dozent Endl, Probst, Kampschulte Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 2 SWS, Programmierpraktikum 2 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: über den Umgang mit modernen Software-Entwicklungssystemen, insbesondere Compiler, Linker, Debugger. Grundlegender Sprachumfang der Programmiersprache C. Fertigkeiten: formulieren eines einfacheren Algorithmus zu einer Aufgabenstellung. Anwenden von Schleifen, if-Anweisungen, switch-case-Anweisungen, Funktionen, Operatoren, Feldern. Kompetenzen: für eine gegebene Aufgabenstellung eine geeignete Formulierung in der Sprache C finden und einsetzen können. Übersetzen des Codes in Maschinencode. Ergebnisse von Debug-Läufen interpretieren können. Inhalt Kurze Einführung in die Softwaretechnik (Phasenmodell) Einfache Datentypen, Variablen, Zahlendarstellung Algorithmen m. Schwerpunkt auf programmiertechnischen Anwendungen Compiler, Assembler, Linker, Debugger, IDE: Sinn, Funktionsweise, Bedienung und Anwendung Einstieg in die Programmierung (Anweisung, Ausdruck, whileSchleife, for-Schleife, do-while-Schleife) ein- und zweiarmige if-Anweisung switch case Ein- und Ausgabe (printf und scanf) Arrays-Funktionen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme am Programmierpraktikum ist beim erstmaligen Belegen des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Computer Literatur Erlenkötter, Helmut: C-Programmieren von Anfang an, rororo Küveler, G., Schwoch, D: Informatik für Ingenieure, Vieweg Gottfried, Byron: Programming with C, Schaum’s Outline Series Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik, Spektrum Ausführliches Scriptum, eingeteilt in Lektionen, ausführliche Praktikumsunterlagen Modulbezeichnung Informatik für Ingenieure 2 Modulcode E110 Studiensemester 2 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Endl/Kampschulte Dozentin/Dozent Endl, Probst, Kampschulte Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 2 SWS, Programmierpraktikum 2 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Informatik für Ingenieure 1 (E109) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: über den vollständigen Sprachumfang der Programmiersprache C. Zeiger, komplexe Datenstrukturen. Grundlagen der OOP. Fertigkeiten: Formulieren eines umfangreichen Algorithmus’ zu einer Aufgabenstelung. Finden von geeigneten Datenstrukturen und geeigneten Funktionsbausteinen. Kompetenzen: für eine gegebene umfangreichere Ausgabenstellung eine geeignete Formulierung in der Sprache C finden und einsetzen können. Abwägen können, welche Formulierung für einen Algorithmus geeigneter ist. Sicherer Umgang mit der Programmiersprache C. Inhalt Aufruf von Funktionen (call by value, call by reference, Rückgabe Seiteneffekte, Typwandlung) vertiefte Darstellung von Arrays Zeiger und ihre besondere Problematik dynamische Speicherverwaltung Dateioperationen komplexe Datenstrukturen Einstieg in die Programmierung (Anweisung, Ausdruck, whileSchleife, for-Schleife, do-while-Schleife) C++ als Erweiterung von C, Erweiterung des Befehlsumfangs Einführung in die Objektorientierung (Klasse, Attribut, Methode, Überladung) Ein-/Ausgabeoperator dyn. Speicherverwaltung in C++ Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme am Programmierpraktikum ist beim erstmaligen Belegen des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Erlenkötter, Helmut: C++ Programmieren von Anfang an, rororo Küveler, G., Schwoch, D: Informatik für Ingenieure, Vieweg Breymann, Ulrich: C++, eine Einführung, Hanser Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik, Spektrum Ausführliches Scriptum, eingeteilt in Lektionen, ausführliche Praktikumsunterlagen Modulbezeichnung Digitaltechnik Modulcode E111 Studiensemester 1 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klös/Spindler Dozentin/Dozent Klös, Cramer, Spindler Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS Arbeitsaufwand 6 CrP, 180 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der Schaltalgebra, Kippstufen, Schaltwerke, programmierbarer Logik. Aufbau und dynamisches Verhalten von Digitalschaltungen in Bipolar- und CMOS-Technologie. Fertigkeiten: Umwandlung von Zahlensystemen. Vereinfachung von Schaltfunktionen durch boole’sche Algebra oder KV-Diagramm. Entwurfsmethoden für Schaltnetze und einfache Schaltwerke. Beschreibung durch Zustandsgraph. Analyse des analogen Schaltverhaltens einfacher digitaler Grundschaltungen. Kompetenzen: Analyse einfacher Digitalschaltungen. Entwurf von Zählerschaltungen und Schaltwerken für Steuerungsaufgaben. Fähigkeit zur Auwahl von Logikfamilien bzgl. Geschwindigkeit und Leistungsaufnahme. Seite 2567 Inhalt Zahlensysteme: Rechnen im Dezimal-/Dual-/Hexadezimal-System Codierung: BCD, alphanumerische Codes, prüfbare Codes Schaltalgebra: Normalformen, Vereinfachung (Rechnen u. KV-Diagramm) Schaltnetze: Encoder, Decoder, Multiplexer, Dual-Addierer und Subtrahierer, BCD-Addierer Kippglieder: Schmitt-Trigger, astabile, monostabile und bistabile Kippschaltungen, Flipflop-Arten Schaltwerke: Zähler, Steuerungen, Moore-/Mealy-Automat, Liniendiagramm, Graph, Automatentabelle, Zustandscodierung, synchrone und asynchrone Schaltwerke Programmierbare Logik: PLD, CPLD, FPGA, Entwurfsprozess, Beschreibungsformen Elektronische Schalter: Diode, Bipolartransistor, MOSFET Logikfamilien: Definition charakteristischer Größen (Logikpegel, Schalt-/Verzögerungszeiten, Verlustleistung), TTL/ECL/CMOS Schaltkreise Komplexe Digitalschaltungen: serielle/parallele Schnittstellen, Adress- und Datenbus in µP-Systemen, Wired-AND-Bus, TristateBus, Bustreiber, Register und Latches Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, interaktive Simulationen Literatur Borucki: Digitaltechnik, Teubner-Verlag Floyd: Digital Fundamentals, Pearson Education International Modulbezeichnung Mikrorechnertechnik Modulcode E112 Studiensemester 3 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Münke/Weber Dozentin/Dozent Münke, Cramer, Klös, Spindler, Weber Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Übung mit Praktikum 3 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Informatik 1 (E109) und Digitaltechnik (E111) Erfolgreicher Abschluss von Informatik1 (E109) oder Digitaltechnik (E111) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Strukturen und Funktionsweisen von Mikrorechnern und deren Komponenten. Adressierungsarten von Prozessoren und deren Zweck. Grundlegende Eingabe-Ausgabe-Schnittstellen und Funktionsalgorithmen für Tastatur und Bildschirm. Aufgaben grundlegender Funktionseinheiten wie Interrupt-Vektortabelle, Stack, Ringspeicher und Bildspeicher. Fertigkeiten: Entwicklung und Aufbau von digitalen Schaltnetzen und Schaltwerken, maschinennahe Programmierung in Assembler. Kompetenzen: Beschreiben von Funktionsalgorithmen durch Flussdiagramme und Umsetzen in Assemblerbefehle. Dokumentation und Auswertung von Versuchsergebnissen. Inhalt Aufbau, Funktion und Klassifizierung von Mikrorechnern Prozessoren und andere Komponenten in Mikrorechnern Software-Entwicklungswerkzeuge (u. a. Debugging) Grundtechniken der Assemblerprogrammierung C/Assembler-Schnittstelle Seite 2568 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Entwicklung, Simulation und Aufbau von digitalen Schaltnetzen und Schaltwerken im Laborpraktikum Programmentwicklung und Emulation von typischen RechnerGrundfunktionen im Laborpraktikum Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an den Übungen mit Praktikum ist beim erstmaligen Belegen des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Computer Literatur Schief, R.: Einführung in die Mikroprozessoren und Mikrocomputer, Flik, T., Liebig, H.: Mikroprozessortechnik und Rechnerstrukturen Link, W.: Assembler-Programmierung Weitere siehe Modul Digitaltechnik Modulbezeichnung Messtechnik Modulcode E113 Studiensemester 2 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Slemeyer/Hempfling Dozentin/Dozent Cramer, Slemeyer, Hempfling Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 1 (E101) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: mathematische Methoden und Begriffe der Messtechnik. Funktion und Anwendung wichtiger Messverfahren und Messgeräte. Fertigkeiten: Anwendung der mathematischen Methoden zur Fehlerfortpflanzung und zur Bestimmung messtechnischer Kenngrößen. Auslegung von Messverfahren und Auswahl geeigneter Messmittel für vorgegebene Messbereiche oder Fehlergrenzen. Anwendung von Messgeräten in der Praxis. Kompetenzen: Bewertung von Messergebnissen. Beurteilung von Messverfahren und -geräten bzgl. ihrer Einsatzgrenzen und -möglichkeiten. Inhalt Grundlagen: Einheiten, Messprinzipien, Messabweichungen, statisches und dynamisches Verhalten von Messsystemen, Fehlerfortpflanzung, Fehlerwahrscheinlichkeit, Regressionsanalyse Analoge Messverfahren: Zeigermesswerke, Strom- und Spannungsmessungen, Bestimmung von Widerständen, Wechselstromgrößen, Leistungsmessung, Analog-Oszilloskop Digitale Messverfahren: Analog-Digital-Umsetzer, digitales Speicher-Oszilloskop, Digital-Multimeter, Messung von Zeit und Frequenz Messhilfsgeräte: Messbrücken für Gleich- und Wechselstrom, Generatoren, Netzgeräte Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Simulationen Literatur Schrüfer, E.: Elektrische Messtechnik Hoffmann, J.: Taschenbuch der Messtechnik Felderhoff, R.: Elektrische und elektronische Messtechnik Niebuhr, J., Lindner, G.: Physikal. Messtechnik mit Sensoren Schmusch, W.: Elektronische Messtechnik Nr. 46 Modulbezeichnung Elektronik Modulcode E114 Studiensemester 3 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Münke/Klein Dozentin/Dozent Klein, Spindler, Münke Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 2 (E102) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen zu Halbleiterbauelementen mit und ohne PN-Übergängen. Funktionsweisen von elektronischen Bauelementen und deren Abhängigkeit von elektrischen und nichtelektrischen physikalischen Größen. Schaltungstechniken der wichtigsten Grundschaltungen. Verstehen von Gegenkopplung, Mitkopplung und Übersteuerung, Arbeitspunktstabilisierung. Fertigkeiten: Berechnungen zur Dimensionierung angewandter elektronischer Schaltungen mit mehreren Transistoren und Operationsverstärkern (Arbeitspunkte) und des Eingangs-Ausgangsverhaltens für analoge Anwendungen (Verstärkung, dynamische Widerstände, Kippverhalten) und für den Schaltbetrieb. Berechnungen zum Einsatz von Kühlkörpern. Kompetenzen: aus bekannten Grundschaltungen je nach Aufgabenstellung anwendungsbezogene Schaltungen kombinieren und dimensionieren können. Inhalt Passive Bauelemente, Halbleiter, Widerstände mit physikalisch abhängigen Werten, aktive Halbleiterbauelemente Einsatzbereiche der Bauelemente: Kenndaten, Temperatur- und Rauschverhalten Grundschaltungen, Schaltungen für Strom- und Spannungsversorgungen, Verstärker, Operationsverstärker und Anwendungen Filter erster Ordnung, Transistor als Schalter, Kippschaltungen Schaltungssimulation mit Pspice oder MultiSim Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur H. Böger, F. Kähler, G. Weigt: „Einführung in die Elektronik 1 U. Naundorf: „Analoge Elektronik“;H. Herberg: „Elektronik“ R. Müller: Halbleiter-Elektronik 1 und 2, B.Morgenstern: Elektronik 1“ Tietze, U., Schenk, C.: „Halbleiter-Schaltungstechnik“ Modulbezeichnung Grundlagen-Praktikum Modulcode E115 Studiensemester 3 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Cramer/Klein Dozentin/Dozent Cramer, Slemeyer, Münke, Hempfling, Klein Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G) Lehrform Praktikum 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 2 (E102) und Messtechnik (E113), erfolgreicher Abschluss von Elektrotechnik 1 (E101) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse über messtechnische Prinzipien und Geräte, der Fehlerrechnung sowie der Eigenschaften und Grundschaltungen von elektronischen Bauelementen in praktischen Versuchen. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Fertigkeiten: Aufbau von Versuchsschaltungen nach Vorgaben. Durchführung von Messungen an elektronischen Bauelementen unter Verwendung von elektrischen Messgeräten. Dokumentation und Auswertung und Visualisierung von Versuchsergebnissen unter Beachtung der Regeln für technische Dokumentation. Kompetenzen: selbständige Planung und Durchführung von Versuchen unter zeitlicher Begrenzung. Beurteilung und Interpretation von messtechnischen Ergebnissen. Inhalt Versuche aus den Fachgebieten „Messtechnik“ und „Elektronik“, siehe Laborbeschreibung „Grundlagen-Praktikum“. Das Praktikum gliedert sich in drei Teilbereiche: Teil 1: messtechnische Grundlagen; Teil 2: Messtechnik und einfache elektronische Schaltungen; Teil 3: Umfangreiche elektronische Schaltungen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche. Der Erfolg wird durch Testate der einzelnen Versuche bestätigt und benotet. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur H. Böger, F. Kähler, G. Weigt: „Einführung in die Elektronik 1 U. Naundorf: „Analoge Elektronik“;H. Herberg: „Elektronik“ R. Müller: Halbleiter-Elektronik 1 und 2, B.Morgenstern: „Elektronik 1“ Tietze, U., Schenk, C.: „Halbleiter-Schaltungstechnik“ Schrüfer, E.: Elektrische Messtechnik. Hoffmann, J.: Taschenbuch der Messtechnik. Felderhoff, R.: Elektrische und elektronische Messtechnik Niebuhr, J., Lindner, G. : Physikal. Messtechnik mit Sensoren Schmusch, W.: Elektronische Messtechnik Modulbezeichnung Arbeits- und Lernmethoden Modulcode E116 Studiensemester 1–3 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Slemeyer/– Dozentin/Dozent N. N. Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(WP), AUT(WP), ELE(WP), IKT(WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS Arbeitsaufwand 2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Anwendung grundsätzlicher Gestaltungsregeln zur Erstellung von Dokumenten. Planung, Durchführung und Koordination von Aktivitäten, z. B. Lernaufgabe, Projekt. Beschaffung und Austausch von Informationen unter Einsatz elektronischer Medien. Fertigkeiten: Analyse des Lernverhaltens, Möglichkeiten zur Verbesserung des Lernstils. Planung und Durchführung von Präsentationen. Kompetenzen: Protokollieren von Abläufen, Analyse und Reflexion. Organisieren und Durchführen von Gruppensitzungen. Dokumentation der eigenen Lernaktivitäten. Beurteilung des eigenen Lernverhaltens durch Führen eines Lernjournals. Inhalt Techniken, Einstellungen, Haltungen und psychosoziale Aspekte, die der Auswahl, dem Erwerb, der Verarbeitung und dem Weitergeben von Wissensstoff dienen. Selbständiges und rationelles Arbeiten, Zusammenarbeit und sinnvolle Planung von Ressourcen. Lernstrategien, die es ermöglichen, das Lernen selbst zu steuern und die Fähigkeiten und Kenntnisse entsprechend den Bedürfnissen zu erweitern. Arbeit im Team, um Aufgaben gemeinsam zu bearbeiten und Lösungen für Problemstellungen zu finden. Arbeits- und Lernmethoden gehören zu den überfachlichen Qualifikationen, den sog. Schlüsselkompetenzen (Soft Skills) mit den Kompetenzfeldern methodische, soziale und kommunikative sowie persönliche Kompetenzen. Zu den methodischen Kompetenzen zäh- Seite 2569 len z. B. Arbeits-, Präsentations-, Moderations- und Problemlösungstechniken, zu den sozialen und kommunikativen Kompetenzen z. B. die Teamfähigkeit und zu den persönlichen Kompetenzen z. B. das Selbstmanagement. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Erstellung eines individuellen Lernportfolios mit Bericht oder Präsentation. Alternativ Klausur. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Landau, Kurt: Arbeitstechniken für Studierende der Ingenieurwissenschaften, Stuttgart Anita Bischof, Klaus Bischof: Selbstmanagement, Planegg Modulbezeichnung Technische Dokumentation/Präsentationstechnik E117 1–3 Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Slemeyer/– Dozentin/Dozent Slemeyer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(WP), AUT(WP), ELE(WP), IKT(WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS Arbeitsaufwand 2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Regeln für die Erstellung technischer Dokumente. Grundoperationen für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung. Werkzeuge zur Visualisierung durch Zeichnungen und Diagramme. Regeln für Rechtschreibung und Zeichensetzung. Aufbau und Gliederung von Berichten, Protokollen. Zielsetzung und Inhalte eines Lernjournals. Fertigkeiten: Erstellung eigener Absatz- und Gliederungsvorlagen. Einsatz von Prüfwerkzeugen für Format, Rechtschreibung, Grammatik. Gestaltung von Präsentationen. Kompetenzen: Protokollierung, Auswertung, Dokumentation und Präsentation von Versuchsergebnissen oder technischen Zusammenhängen. Erstellung eines eigenen Lernjournals. Inhalt Typografie und Layout. Formatieren von Dokumenten (Seite, Absatz). Gestaltung von Tabellen, Formelsatz. Grundlagen der Tabellenkalkulation, Diagrammerstellung, Zeichnen. Textgliederung, Stil. Prüfwerkzeuge für Form, Rechtschreibung, Grammatik. Erstellung von Protokollen, Berichten, Präsentationen. Auswertung von Versuchsdaten. Vortragen und Präsentieren. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Zum Abschluss vorzugsweise testierter Bericht oder Präsentation, alternativ Klausur. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Grieb, W., Slemeyer, A.: Schreibtipps für Studium, Promotion und Beruf, vde-Verlag. Rechenberg, P.: Technisches Schreiben, Hanser Modulbezeichnung Arbeitswissenschaft 1 Modulcode E118 Studiensemester 1–3 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Lorenz/Lorenz Dozentin/Dozent Lorenz Sprache Deutsch Seite 2570 Verwendbarkeit zum Curriculum Lehrform Arbeitsaufwand Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 AE(WP), AUT(WP), ELE(WP), IKT(WP) Vorlesung 2 SWS 2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden erkennen die Bedeutung des Produktionsfaktors Mensch in modernen Arbeitssystemen. Sie werden in die Lage versetzt, Arbeitsplätze in Produktion und Veranstaltung nach ergonomischen Gesichtpunkten zu beurteilen und zu gestalten. Inhalt Grundlagen der Arbeitsphysiologie, Arbeits- und Organisationspsychologie Maßliche und bewegungstechnische Arbeitsgestaltung Physikalische Arbeitsumgebung und deren Gestaltung (Akustik, Beleuchtung, Farbe, Klima) Informationseingabemedien Informationsausgabemedien Software-Ergonomie Gesetzliche Anforderungen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Bullinger, H.-J.: Ergonomie, Teubner, Stuttgart 2004 Landau, K.: Arbeitswissenschaft, ergonomia, Stuttgart 2002 Lorenz, D.: Mensch und Bildschirmarbeit, Akzente, Murnau 1996 Modulbezeichnung Arbeitswissenschaft 2 Modulcode E119 Studiensemester 1–3 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Lorenz/Lorenz Dozentin/Dozent Lorenz Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(WP), AUT(WP), ELE(WP), IKT(WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS Arbeitsaufwand 2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden beherrschen die anthropozentrische Planung und Gestaltung moderner Arbeitssysteme. Sie werden in die Lage versetzt, arbeitsorganisatorische Konzepte und Formen der Personalführung zu beurteilen und zu gestalten. Inhalt Arbeitsstudium Arbeitszeitmodelle Entlohnungssysteme Mensch und Produktionsarbeit Mensch und Büroarbeit Kosten und Leistung im Arbeitssystem Personal und Führung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Landau, K.: Arbeitswissenschaft, Ergonomia, Stuttgart 2002 Lorenz, D.: Lean Office, Akzente, Murnau 1996 Modulbezeichnung Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Nachrichtentechnik E201 4 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Nr. 46 Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Müller/Geißler Dozentin/Dozent Müller/Geißler Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (P) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Übung 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Voraussetzungen Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Tei II der Prüfungsordnung) Empfohlene Elektronik (E114), Transformationen Vormodule oder Mathematik 3 (E106a/b) Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden sollen einen Überblick über die prinzipiellen Verfahren (deren Grenzen und Möglichkeiten, Entwicklung geeigneter Konzepte) der Nachrichtentechnik erhalten und die Fähigkeit erlangen, einfache Grundschaltungen berechnen zu können. Inhalt Grundbegriffe der Informationstheorie Rauschen Vierpoltheorie Lineare und nichtlineare Schaltungen Frequenzumsetzung Leitungstheorie (Grundzüge) Empfängerprinzipien Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Weidenfeller, H.: Grundlagen der Kommunikationstechnik; BG Teubner-Verlag Proakis, J. G., Salehi, M.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Pearson Studium Herter, E., Lörcher, W.: Nachrichtentechnik, Hanser Fachbuchverlag Geißler, R., Kammerloher, W., Schneider, H. W.: Berechnungs- und Entwurfsverfahren der Hochfrequenztechnik 1, Viewegs Fachbücher der Technik Modulbezeichnung Regelungstechnik 1 Modulcode E202 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Schmitz/N. N. Dozentin/Dozent Schmitz, N. N. Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(P), Übrige (WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Voraussetzungen Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) Empfohlene Elektrotechnik 1+2, Mathematik 1+2, Vormodule Transformationen od. Mathematik 3 Angestrebte Lernergebnisse Kenntnis der – Beschreibungsmöglichkeiten für Regelstrecken und Regler – Methoden zum Nachweis der Stabilität – Methoden zur Auslegung von Regelkreisen Fähigkeit zur – Analyse von einschleifigen Regelkreisen, inklusive Linearisierung und Darstellung im Wirkungsplan – Auslegung von konventionellen Reglern im Zeit- und Frequenzbereich – Stabilitätsuntersuchung Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Inhalt Einleitung Statisches Verhalten von Regelstrecken und -kreisen Dynamisches Verhalten von Regelstrecken und -kreisen Simulation technischer Prozesse Stabilität von Regelkreisen Reglereinstellung Nichtlineare Regelkreisglieder Vermaschte Regelkreise Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Mann, H., Schiffelgen, H., Froriep, R.: Einführung in die Regelungstechnik, Carl Hanser Verlag Reuter, M., Zacher S.: Regelungstechnik für Ingenieure, Vieweg Verlag Unbehauen, H.: Regelungstechnik I, Vieweg Verlag Modulbezeichnung Regelungstechnik 1 Modulcode E202P Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Schmitz/N. N. Dozentin/Dozent Schmitz, N. N. Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(P), ELE(P), IKT(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Voraussetzungen Siehe § 4 der fachspezifischen Bestimmungen (Modulvoraussetzungen) Empfohlene Elektrotechnik 1+2, Mathematik 1+2, Vormodule Transformationen od. Mathematik 3 Angestrebte Lernergebnisse Kenntnis der – Beschreibungsmöglichkeiten für Regelstrecken und Regler – Methoden zum Nachweis der Stabilität – Methoden zur Auslegung von Regelkreisen Fähigkeit zur – Analyse von einschleifigen Regelkreisen, inklusive Linearisierung und Darstellung im Wirkungsplan – Auslegung von konventionellen Reglern im Zeit- und Frequenzbereich – Stabilitätsuntersuchung Inhalt Einleitung Statisches Verhalten von Regelstrecken und -kreisen Dynamisches Verhalten von Regelstrecken und -kreisen Simulation technischer Prozesse Stabilität von Regelkreisen Reglereinstellung Nichtlineare Regelkreisglieder Vermaschte Regelkreise Labor: Versuche zu Standardregelelementen und -kreisen, Rechnersimulationen, Untersuchungen zur Regelereinstellung und Regelstrecken Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Seite 2571 Tafel, Overhead, Beamer Literatur Mann, H., Schiffelgen, H., Froriep, R.: Einführung in die Regelungstechnik, Carl Hanser Verlag Reuter, M., Zacher S.: Regelungstechnik für Ingenieure, Vieweg Verlag Unbehauen, H.: Regelungstechnik I, Vieweg Verlag Modulbezeichnung Signalverarbeitung Modulcode E203 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klös/Weitzel Dozentin/Dozent Klös, Weitzel Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(V), AUT(WP), ELE(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Abtastung zeitkontinuierlicher Signale. Grundlagen zeitdiskreter Signale und Systeme. Systemtheoretische Beschreibung mit Z-Transformation. Aufbau FIR- und IIR-Filter. Fertigkeiten: Berechnung der DFT zeitdiskreter Signale unter Verwendung von Fensterfunktionen. Z-Transformation zeitdiskreter Signale. Beschreibung zeitdiskreter Systeme durch Differenzengleichung, Z-Übertragungsfunktion und Analyse der Stabilität und des Frequenzgangs. Berechnung von FIR- und IIR-Filtern. Kompetenzen: Fähigkeit zur Interpretation von Signalen mithilfe von DFT. Analyse zeitdiskreter Systeme mithilfe systemtheoretischer Methoden. Auswahl und Entwurf von Strukturen digitaler Filter. Inhalt Einführung in die Signalverarbeitung: analoge/digitale Systeme. Analoge Signalverarbeitung: Ergänzungen zur Fourier-/LaplaceTransformation, Entwurf analoger Filter Abtastung und Quantisierung: Abtastung kontinuierlicher Signale, Abtasttheorem, diskrete Fourier-Transformation, Fenstertechniken Diskrete Signale und Systeme: elementare diskrete Signale, Eigenschaften diskreter Systeme, Z-Transformation, Systemfunktion, Stabilitätskriterium im z-Bereich Digitale Filter: Klassifizierung, Signalflussdiagramme, rekursive Filterstrukturen, Entwurf von IIR-Filtern, Entwurf von FIR-Filtern, Vergleich der Filtertypen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur von Grünigen: Digitale Signalverarbeitung, Fachbuchverlag Leipzig Weber: Laplace-Transformationen, Teubner-Verlag Modulbezeichnung Signalverarbeitung Modulcode E203P Studiensemester 4 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klös/Weitzel Dozentin/Dozent Klös/Weitzel Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum IKT(P), AUT(WP), ELE(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Abtastung zeitkontinuierlicher Signale. Grundlagen zeitdiskreter Signale und Systeme. Systemtheoretische Beschreibung mit Z-Transformation. Aufbau FIR- und IIR-Filter. Seite 2572 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Fertigkeiten: Berechnung der DFT zeitdiskreter Signale unter Verwendung von Fensterfunktionen. Z-Transformation zeitdiskreter Signale. Beschreibung zeitdiskreter Systeme durch Differenzengleichung, Z-Übertragungsfunktion und Analyse der Stabilität und des Frequenzgangs. Berechnung von FIR- und IIR-Filtern. Praktische Anwendung von Tools (z. B. Matlab) im Bereich der digitalen Signalverarbeitung. Kompetenzen: Fähigkeit zur Interpretation von Signalen mithilfe von DFT. Analyse zeitdiskreter Systeme mithilfe systemtheoretischer Methoden. Auswahl und Entwurf von Strukturen digitaler Filter. Durchführung des Entwurfs unter Verwendung von Softwaretools. Inhalt Einführung in die Signalverarbeitung: analoge/digitale Systeme Analoge Signalverarbeitung: Ergänzungen zur Fourier-/LaplaceTransformation, Entwurf analoger Filter Abtastung und Quantisierung: Abtastung kontinuierlicher Signale, Abtasttheorem, diskrete Fourier-Transformation, Fenstertechniken Diskrete Signale und Systeme: elementare diskrete Signale, Eigenschaften diskreter Systeme, Z-Transformation, Systemfunktion, Stabilitätskriterium im z-Bereich Digitale Filter: Klassifizierung, Signalflussdiagramme, rekursive Filterstrukturen, Entwurf von IIR-Filtern, Entwurf von FIR-Filtern, Vergleich der Filtertypen Praktikum: Analyse zeitdiskreter Signale mit FFT in Matlab Beschreibung zeitdiskreter Signale und Systeme in Matlab Entwurf und Visualisierung der Eigenschaften digitaler Filter Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Folien, Tafel, interaktive Anwendung von Matlab Literatur von Grünigen: Digitale Signalverarbeitung, Fachbuchverlag Leipzig Weber: Laplace-Transformationen, Teubner-Verlag Modulbezeichnung Energietechnik Modulcode E204 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Dib Dozentin/Dozent Dib Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(P), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Nr. 46 Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vorlesungsskript; eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben. Modulbezeichnung Softwareentwicklung Modulcode E205 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Probst/Jäger Dozentin/Dozent Endl, Probst, Jäger Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(WP), ELE(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Mikrorechnertechnik (E112) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der objektorientierten Programmierung (Klasse, Methode, Attribut, Vererbung, Polymorphismus). Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung, Diagramme der UML. Grundlagen der Softwarequalitätssicherung. Erstellen von grafischen Benutzeroberflächen. Fertigkeiten: systematisches Erstellen und Anwenden von Klassen in der Sprache C++. Beschreiben und Verstehen von Klassenhierarchien mittels UML-Diagrammen. Umsetzen einfacher UML-Diagramme in Programmcodes. Kompetenzen: Auswahl eines geeigneten Vorgehensmodells, Umsetzen eines Entwurfs in objektorientiertes Programm, selbständige Realisierung eines Softwareprojekts. Inhalt Theorie der Softwareentwicklung (Prozessmodelle, SW-Techniken, Beschreibungsmodelle, UML) Vertiefung OOP (eingelagerte Klassen, Vererbung, Polymorphismus, generische Funktionen und Klassen, Überladen v. Operatoren, komplexe Instantiierung) Konzepte der Modellierungssprache UML SW-Design Pattern Einführung in die Software-Qualitätssicherung (Testbarkeit, Testvektoren, C-Tests, Überdeckungsanalyse) Einbindung eines GUI Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Computer, ggf. e-Learning Einheiten Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: theoretische und praktische Kenntnisse über die wesentlichen Elemente der elektrischen Energieversorgung. Aufbau, Funktionsweise und elektrisches Verhalten der Betriebsmittel und der Anlagen der Energieversorgung. Fertigkeiten: Berechnung von Drehstromnetzen. Berechnung der Belastung von Betriebsmitteln. Berechnung der Ströme und Spannungen im Netz. Kompetenzen: grundlegende Fähigkeiten für die Planung und den Betrieb von Netzen, z. B.: geeignete Auswahl von Betriebsmitteln bei der Netzplanung und Netzerweiterung. Wissen für die Erstellung von Ausschreibungen bzw. Überprüfung von Angeboten für die Erweiterung von Netzen. Beurteilung des Zustandes von Netzen während des Betriebs. Literatur Breymann, Ulrich: C++, eine Einführung, Hanser Zuser, W. et al.: Software Engineering mit UML und dem Unified Process Budszuhn, F. Reichel, T.: Visual C++, Addison Wesley Willms, Andre: C++, Addison Wesley WxWidgets – On-/Offline-Dokumentation wxwidgets.org, open source Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik, Spektrum Ausführliches Scriptum, Praktikumsunterlagen Freeman F., et al.: Entwurfsmuster von Kopf bis Fuß, 1. Auflage, O Reilly Verlag 2006 Inhalt Grundlagen der Drehstromtechnik, elektrische Energieumwandlung, Leitungen, Transformatoren, Schalter, Schaltanlagen, Schutzmaßnahmen. Modulbezeichnung Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Softwareentwicklung E205P 4 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Endl/Jäger Dozentin/Dozent Endl, Probst, Jäger Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(P), IKT(P), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Mikrorechnertechnik (E112) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: vertiefte Grundlagen der objektorientierten Programmierung (Klasse, Methode, Attribut, Vererbung, Polymorphismus). Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung, Diagramme der UML. Grundlagen der Softwarequalitätssicherung. Erstellen von grafischen Benutzeroberflächen. Programmierübungen in C++. Fertigkeiten: systematisches Erstellen und Anwenden von Klassen in der Sprache C++. Beschreiben und Verstehen von Klassenhierarchien mittels UML-Diagrammen. Umsetzen einfacher UML-Diagramme in Programmcode. Entwicklung kleiner objektorientierter Programme. Kompetenzen: Auswahl eines geeigneten Vorgehensmodells, Umsetzen eines Entwurfs in objektorientiertes Programm. Selbständige Realisierung eines Softwareprojekts. Inhalt Theorie der Softwareentwicklung (Prozessmodelle, SW-Techniken, Beschreibungsmodelle, UML) Vertiefung OOP (eingelagerte Klassen, Vererbung, Polymorphismus, generische Funktionen und Klassen, Überladen v. Operatoren, komplexe Instantiierung) Konzepte der Modellierungssprache UML SW-Design Pattern, STL Einführung in die Software-Qualitätssicherung (Testbarkeit, Testvektoren, C-Tests, Überdeckungsanalyse) Einbindung und Entwicklung eines GUI Aktives OO-Programmieren bestehend aus unterschiedlichen Übungsaufgaben verteilt über das Semester Durchführen eines Programmierprojektes Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung des Programmierprojektes ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Studien-/Prüfungsleistungen Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Computer, ggf. E-Learning Einheiten Literatur Breymann, Ulrich: C++, eine Einführung, Hanser Zuser, W. et al.: Software Engineering mit UML und dem Unified Process Budszuhn, F. Reichel, T.: Visual C++, Addison Wesley Willms, Andre: C++, Addison Wesley WxWidgets – On-/Offline-Dokumentation wxwidgets.org, open source Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik, Spektrum Ausführliches Scriptum, Praktikumsunterlagen Modulbezeichnung Technische Mechanik Modulcode E206 Studiensemester 4–5 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Ricklefs/– Dozentin/Dozent Ricklefs Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(P), ELE(P) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Übung 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Physik (E107, E108) Seite 2573 Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Koordinatensysteme, Kräfte und Drehmomente, Reibungsmodell, Festigkeit, Beanspruchung, Dynamik Fertigkeit: Berechnung von Kräfte- und Drehmomentbilanzen, Beherrschung der Analysemethoden auf Basis der Gleichgewichtsbedingungen nach Newton/Euler (Impuls- und Drallsatz). Anwendung auf automatisierungstechnische Anlagen, Grundverständnis für Werkstoffbeanspruchungen und Schwingungen, Auslegung einfacher Antriebe. Kompetenzen: strukturierte Analyse von Problemstellungen aus der Antriebstechnik, der Aufbau- und Verbindungstechnik sowie der Robotik. Inhalt 1 Statik Kräfte und Momente Freiheitsgrade und Lager Schwerpunkt technischer Körper Reibung 2 Festigkeitslehre Schnittgrößen Grundbeanspruchungsarten Steifigkeit Dynamik Kinematik Kinetik Schwingungen Ausgewählte Kapitel (Servoantriebe, FEM, thermische Analysen, Piezoelemente) Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Studien-/Prüfungsleistungen Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Motz, H. D.: Techn. Mechanik im Nebenfach, Verlag Harri Deutsch, 1994 Hagedorn, P.: Technische Mechanik, Band 1-3, Statik/Festigkeitslehre/Dynamik, Verlag Harri Deutsch, 2001 Kabus, K.: Mechanik und Festigkeitslehre, Hanser 1992 Modulbezeichnung Informationstechnische Projektarbeit Modulcode E240a Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Studiengangsleiterin/Studiengangsleiter Dozentin/Dozent Birkel, Endl, Habermann, Klein, Klös, Müller, Weitzel Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), IKT(P) Lehrform Projektarbeit 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Inhalte der elektrotechnischen und mathematischen Lehrveranstaltungen der Semester 1–3. Für einzelne Versuche wird auch auf Inhalte der einschlägigen Fächer des 4. und 5. Semesters zurückgegriffen. Das vorherige Bestehen dieser Fächer ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum. Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden lernen ausgewählte Problemstellungen aus dem Bereich der „Informationstechnik“ in der Praxis kennen. Diese Problemstellungen sollen in Gruppenarbeit bearbeitet werden. Die Studierenden sollen selbständig in einer Kleingruppe von nicht mehr als 4 Studierenden eine gegebene Problemstellung bearbeiten und lösen. Der Lösungsweg und das Ergebnis sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, reale Systeme zu analysieren und problemorientierte Lösungen im Team zu erarbeiten. Seite 2574 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Inhalt Vorbereitete und betreute Problemstellungen aus den Bereichen: Signalverarbeitung Informationsübertragung Kommunikationssysteme Optische und digitale Nachrichtentechnik Die Lehrveranstaltung wird von allen einschlägigen Laboreinrichtungen gemeinsam durchgeführt. Jedes beteiligte Labor steuert eine Anzahl von Problemstellungen bei. Von einer Gruppe ist dabei eine Problemstellung gezielt zu bearbeiten und zu lösen. Die Problemstellungen müssen nicht zwingend für alle Studierenden die gleichen sein. Eine gewisse Schwerpunktbildung passend zur individuellen Fächerauswahl ist durchaus erwünscht. Von der Gruppe ist eine Problemstellung gemeinsam zu bearbeiten und zu lösen. Dabei muss der individuelle Anteil erkennbar und bewertbar sein. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme zusätzlich zur Projektarbeit. Bewertung, Note Die Projektarbeiten werden einzeln bewertet durch einen Vortrag mit mündlicher Befragung zur Durchführung und den Ergebnissen der Projektarbeit mit abschließender Gesamtbewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben, Dokumentation zu den Laborgeräten. Modulbezeichnung Automatisierungstechnische Projektarbeit Modulcode E240b Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Studiengangsleiterin oder Gießen/Friedberg Studiengangsleiter/– Dozentin/Dozent Gebler, Probst, Klytta, Schmitz Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(P) Lehrform Projektarbeit 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Inhalte der elektrotechnischen und mathematischen Lehrveranstaltungen der Semester 1–3. Für einzelne Versuche wird auch auf Inhalte der einschlägigen Fächer des 4. und 5. Semesters zurückgegriffen. Das vorherige Bestehen dieser Fächer ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum. Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden lernen ausgewählte Problemstellungen aus dem Bereich der Automatisierungstechnik in der Praxis kennen. Diese Problemstellungen sollen in Gruppenarbeit bearbeitet werden. Die Studierenden sollen selbständig in einer Kleingruppe von nicht mehr als 4 Studierenden eine gegebene Problemstellung bearbeiten und lösen. Der Lösungsweg und das Ergebnis sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, reale Systeme zu analysieren und problemorientierte Lösungen im Team zu erarbeiten. Inhalt Vorbereitete und betreute Problemstellungen aus den Bereichen: Automatisierung/Robotik Leistungselektronik/Leittechnik Steuerungstechnik/Regelungstechnik Antriebstechnik/elektrische Maschinen Betreut durch Professorinnen und Professoren und Laboringenieurinnen oder Laboringenieure der o. g. Fachgebiete und Labore bearbeiten die Studierenden ein ausgewähltes Projekt unter Inanspruchnahme der Labor- bzw. Forschungseinrichtungen. Die zu erarbeitenden Projekte sollen zu eigenständigen Produkten führen oder Verwendung finden in den Labor- und Forschungseinrichtungen. Von der Gruppe ist eine Problemstellung gemeinsam zu bearbeiten und zu lösen. Dabei muss der individuelle Anteil erkennbar und bewertbar sein. Nr. 46 Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Teilnahme an Klausur und Projekt. Bewertung, Note Die Projektarbeiten werden einzeln bewertet durch einen Vortrag mit mündlicher Befragung zur Durchführung und den Ergebnissen der Projektarbeit mit abschließender Gesamtbewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Laborunterlagen und eine aktuelle Literaturliste werden am Beginn des Semesters bekannt gegeben sowie die Dokumentation zu den Laborgeräten. Modulbezeichnung Entwicklungstechnische Projektarbeit Modulcode E240c Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Studiengangsleiterin oder Gießen/Friedberg Studiengangsleiter/– Dozentin/Dozent Bonath, Klös, Münke, Ricklefs, Thüringer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum ELE (P) Lehrform Projektarbeit 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Inhalte der elektrotechnischen und mathematischen Lehrveranstaltungen der Semester 1–3. Für einzelne Versuche wird auch auf Inhalte der einschlägigen Fächer des 4. und 5. Semesters zurückgegriffen. Das vorherige Bestehen dieser Fächer ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum. Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Die Studierenden lernen ausgewählte Problemstellungen aus dem Bereich der Elektronik-Entwicklung, -Konstruktion und -Technologien in der Praxis kennen. Die Problemstellungen sollen in Gruppenarbeit bearbeitet werden. Fertigkeiten: Die Studierenden bearbeiten und lösen weitestgehend selbständig in einer Kleingruppe von nicht mehr als 4 Studierenden eine gegebene Problemstellung. Strukturierte, verständliche und nachvollziehbare Dokumentation des Lösungsweges und der Ergebnisse. Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, reale Systeme zu analysieren und problemorientierte Lösungen im Team zu erarbeiten. Inhalt Vorbereitete und betreute Problemstellungen aus den Bereichen: Mikro-/Nanoelektronik/VLSI-Design Mikrocomputersysteme/Programmierung Baugruppenentwurf/Design und Simulation Geräteentwicklung/EMV-Konformität Betreut durch Professorinnen oder Professoren und Laboringenieurinnen oder Laboringenieure der o. g. Fachgebiete und Labore bearbeiten die Studierenden ein ausgewähltes Projekt unter Inanspruchnahme der Labor- bzw. Forschungseinrichtungen. Die zu erarbeitenden Projekte sollen zu eigenständigen Produkten führen oder Verwendung finden in den Labor- und Forschungseinrichtungen. Von der Gruppe ist eine Problemstellung gemeinsam zu bearbeiten und zu lösen. Dabei muss der individuelle Anteil erkennbar und bewertbar sein. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Teilnahme an Klausur und Projekt. Bewertung, Note Die Projektarbeiten werden einzeln bewertet durch einen Vortrag mit mündlicher Befragung zur Durchführung und den Ergebnissen der Projektarbeit mit abschließender Gesamtbewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben, Dokumentation zu den Laborgeräten. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Modulbezeichnung Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure Modulcode E251 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Lorenz/Lorenz Dozentin/Dozent Ochs-Held Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS Arbeitsaufwand 2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden kennen die wichtigsten betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Prinzipien, die Planung und den Aufbau einer Unternehmung, Grundlegendes über die Aufgaben des Managements, Rechnungswesen und Controlling. Die Studierenden lernen die betriebswirtschaftliche Sichtweise der Leistungserstellung im Unternehmen von der technischen zu unterscheiden. Inhalt Einführung: Wirtschaftsordnung, Grundlagen des Handelns in Wirtschaftsmodellen Markt und Kunde: Unterscheidung von Märkten, Preisbildung/ Marktpreis, Anbieter-/Nachfragerverhalten Unternehmen: Gründung, Organisation, Standort und Finanzierung, Rechtsformen, Kooperation und Konzentration, Krise und Auflösung Rechnungswesen: Begriff und Funktionen, Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss, Bilanz, G+V Rechnung, Kosten und Leistungsrechnung, Vollkosten und Deckungsbeitragsrechnung, Controlling Führung: Planung, Steuerung und Kontrolle, Führungsstile, Grenzen der Führungssysteme Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur E. Fein/R. Müller: Betriebswirtschaftslehre für technische Berufe, 2. Auflage. Europa Lehrmittel Bea/Dichtel/Schweitzer: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Band 1 u. 2, Lucius & Lucius, Stuttgart Modulbezeichnung Bewerbung in eigener Sache Modulcode E252 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Zielke Dozentin/Dozent Ochs-Held Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS Arbeitsaufwand 2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden haben sich mit folgenden Fragestellungen auseinandergesetzt: „Was für ein Karrieretyp bin ich?“, „Was kann ich leisten?“, „Was will ich erreichen?“. Sie lernen ihre Stärken und Schwächen im Rollenspiel und durch Feedback kennen. Die Standardtechniken der Rhetorik und Körpersprache sowie das „Knigge ABC“ sind ihnen vertraut. Sie haben ihren „Marktauftritt“ vorbereitet. Inhalt Der Schlüssel zur beruflichen Zukunft Selbsteinschätzung und Standortbestimmung Lebenslauf: Dokument Ihrer Lebensführung Auf die Verpackung kommt es an Zeugnisse/Zertifikate Die erfolgreiche Stellensuche Das Anschreiben als Türöffner Seite 2575 Die etwas andere Art der Bewerbung Standardtechniken der Rhetorik Die Körpersprache Das Vorstellungsgespräch Der neue Arbeitsplatz Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Hesse/Schrader: Das große Bewerbungshandbuch, Eichborn Gunnar C. Kunz: Fachkarriere oder Führungsposition, Campus Tiziana Bruno/Gregor Adamczyk: Körpersprache, Haufe Klaus Nigel Pertl: Selbstmanagement, Haufe Stephan Mühleisen/Nadine Oberhuber: Soft Skills, Haufe Modulbezeichnung Internationales Marketing/Vertrieb Modulcode E253 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Röhm Dozentin/Dozent Röhm Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS Arbeitsaufwand 4 CrP, 120 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Kreditpunkte 4 Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Siehe § 4 der fachspezifischen Bestimmungen der Voraussetzungen zur Belegung von Modulen Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden haben einen vertiefenden Einblick in die unterschiedlichen Bereiche der Marketingprozesse mit Schwerpunkt B2B erhalten. Sie kennen Ansätze zur praktischen Umsetzung erlernter theoretischer Inhalte (Praxisbeispiele). Inhalt Ist-Analyse Bestimmung der KKV-Position Geschäftstypenspezifisches Marketing Kulturelle Faktoren Strategieplanung Prozess- und Randbedingungen der Strategieplanung, operative Umsetzung Beispiele und Übungen aus der Praxis Vertriebsdesign für globale B2B-Märkte Aufbau Integration in die Wertschöpfungskette Kennzahlen Implementierung Produktbegleitende Dienstleistungen – Definition, Entwicklung, Vermarktung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Godefroid, Peter: Business-to-Business-Marketing, 3. Auflage 2003, Kiehl. Backhaus, K: Industriegütermarketing, 7. überarb. Auflage 2003, München Winkelmann, P: Vertriebskonzeption und Vertriebssteuerung Die Instrumente des integrierten Kundenmanagements (CRM) Stephan Mühleisen/Nadine Oberhuber: Soft Skills, Haufe Seite 2576 Modulbezeichnung Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Preparation course for Cambridge First Certificate in English (FCE) (Level B2) E254 4–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Dannhofer/Dannhofer Dozentin/Dozent Carlson Sprache Englisch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (W) Lehrform Seminar 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Gute allgemeinsprachliche EnglischkenntVormodule nisse auf mindestens Niveau B1.2 Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden erweitern ihre Sprachkompetenz in allen vier Fertigkeiten mit dem Ziel, die externe Prüfung zum First Cambridge Certificate in English (Independent User, B2) abzulegen. Die Studierenden sind in der Lage, die zentralen Strukturen der Sprache selbstsicher anzuwenden. Sie erwerben ein umfangreiches Vokabular und können sich im beruflichen und privaten Bereich spontan und fließend verständigen. Sie können angemessene Sprachstile und Sprachstrategien in vielfältigen Kommunikationszusammenhängen erkennen und gebrauchen. Die Studierenden erlangen Sicherheit in den typischen FCE-Prüfungsaufgaben. Auch Studierende, die die Prüfung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegen wollen, profitieren von diesem intensiven Sprachtraining. Inhalt Activities to develop the four skills reading, writing, listening, speaking to specified level: treatment of shorter texts (informative or general interest) to understand the gist, distinguish main from subsidiary points, identify the logical structure or scan for relevant details writing a non-standard letter based on specific reading input, short article, report, a discursive composition or a task on a prescribed background reading text, paying attention to range and accuracy of vocabulary and structures, punctuation and spelling, appropriate style and organisation listening to a variety of recorded texts for gist, main points, detail, specific information or to deduce meaning speaking as a work basis throughout in partner dialogue, small group task-solving, topic discussion, short talks or extended descriptions revision of problematic structures, familiarisation with examination tasks Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Teilnahme (75% der Präsenzzeit), Hausaufgaben Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Bell, Ian et al.: First Certificate Expert, New Edition, Longman 2008 Modulbezeichnung Einführung in das Qualitätsmanagement Modulcode E255 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Lorenz/Hempfling Dozentin/Dozent Lorenz, Hempfling, Kollegen aus WI: Benes, Cziudaj Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS Arbeitsaufwand 2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Nr. 46 Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Fachbegriffe aus der Qualitätslehre, Planung und Lenkung der Qualität im Fertigungsbetrieb. Qualitätstechniken. Fertigkeiten: Auswahl geeigneter Werkzeuge für die Qualitätsarbeit, Grundkenntnisse der Qualitätslehre. Durchführung einfacher Planungs- und Lenkungsaufgaben. Kompetenzen: Anwendung des Deming-Prinzips im Qualitätskreis, Planung von Q-Projekten. Inhalt Grundbegriffe des Qualitätswesens. Qualitätsrelevante Tätigkeiten in der Fertigung, in der Entwicklung und im Vertrieb. Qualitätsmanagementsysteme. Qualitätstechniken wie 7Q und 7M, KVP und Kaizen. Statistische Grundlagen für Stichprobenprüfungen. Dokumentation im Qualitätsbereich. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Masing: Handbuch Qualitätsmanagement, Hanser Verlag Geiger: Qualitätslehre, Vieweg Verlag Script Modulbezeichnung Umweltschutz und Recycling Modulcode E256 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Martin/Martin Dozentin/Dozent Jehle Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS Arbeitsaufwand 2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden haben ein Bewusstsein für das Zusammenspiel zwischen moderner Zivilisation und der Natur. Hierbei kennen sie auch mögliche Auswirkungen ihrer späteren beruflichen Arbeitsumgebung. Die Studierenden wissen dabei vor allem, was es bedeutet, sowohl ökologisch als auch ökonomisch zu agieren. Inhalt Umweltaspekte in der heutigen Zeit Abfallbehandlung Schadstoffe im häusl. Abfall, insbes. in elektr(on)ischen Altgeräten Aufbereitungstechnologien für elektr(on)ische Altgeräte Wasser – Wie kommt das Trinkwasser in unser Haus? Abwasser – Was passiert mit häuslichen Abfällen? Luftreinhaltung Holzrecycling und ortsnahe Wärmekonzepte Präsentationen der Studierenden zu Umweltthemen Exkursionen zu Recycling – oder Umweltanlagen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Werner Nickel: Recycling Handbuch: Strategien – Technologien – Produkte, VDI-Verlag Markus Schlögl: Recycling von Elektro- und Elektronikschrott, Vogel-Verlag Modulbezeichnung Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Hochfrequenztechnik E302 4–5 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Bonath/Geißler Dozentin/Dozent Bonath, Geißler Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(WP), AUT(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnis der Grundschaltungen der Hochfrequenztechnik. Verständnis des Frequenzverhaltens von Bauteilen und Schaltungen. Kenntnis der Verfahren zur analogen Informationsübertragung. Inhalt 0. HF-Verhalten passiver Bauelemente 1. Bipolar- und Feldeffekttransistoren bei mittleren und hohen Frequenzen 2. Gegenkopplung 3. Frequenzgang 4. Oszillatoren 5. Schaltungstechnik aktiver Filter 6. HF-Leistungsverstärker 7. Analoge Modulation/Modulatoren 8. Empfängerprinzipien Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Studien-/Prüfungsleistungen Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Weidenfeller, Hermann: Grundlagen der Kommunikationstechnik Mäusl, Rudolf: Analoge Modulationsverfahren Zinke, Otto: Hochfrequenztechnik Modulbezeichnung Hochfrequenztechnik Modulcode E302P Studiensemester 4–5 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Bonath/Geissler Dozentin/Dozent Bonath, Geissler Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum ELE(V), IKT(V), Übrige(W) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnis der Grundschaltungen der Hochfrequenztechnik. Verständnis des Frequenzverhaltens von Bauteilen und Schaltungen. Kenntnis der Verfahren zur analogen Informationsübertragung. Inhalt 0. HF-Verhalten passiver Bauelemente 1. Bipolar- und Feldeffekttransistoren bei mittleren und hohen Frequenzen 2. Gegenkopplung 3. Frequenzgang 4. Oszillatoren 5. Schaltungstechnik aktiver Filter 6. HF-Leistungsverstärker 7. Analoge Modulation/Modulatoren 8. Empfängerprinzipien Praktikum: Seite 2577 Vertiefen der Kenntnisse in Praktika durch Versuche, praktische Aufbauten und Rechnersimulationen zu den oben genannten Themengebieten. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Studien-/Prüfungsleistungen Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Weidenfeller, Hermann: Grundlagen der Kommunikationstechnik Mäusl, Rudolf: Analoge Modulationsverfahren Zinke, Otto: Hochfrequenztechnik Modulbezeichnung Informationstechnisches Labor Modulcode E303 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich –/Studiengangsleiterin oder Gießen/Friedberg Studiengangsleiter Dozentin/Dozent Klein, Habermann, Weitzel Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT) Lehrform Labor 5 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Kreditpunkte 5 Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden lernen an ausgewählten Beispielen alle Bereiche der Fächergruppe „Informationstechnik“ in der Praxis kennen und erlernen die zugehörigen Mess- und Analysemethoden. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, reale Schaltungen und Systeme aufzubauen und zu analysieren. Inhalt Vorbereitete und betreute Laborversuche aus den Bereichen: Signalverarbeitung Informationsübertragung Kommunikationssysteme Optische und digitale Nachrichtentechnik Die Lehrveranstaltung wird von allen einschlägigen Laboren gemeinsam durchgeführt. Jedes beteiligte Labor steuert eine Anzahl von Versuchen bei. Die Versuche müssen nicht zwingend für alle Studierenden die gleichen sein. Eine gewisse Schwerpunktbildung passend zur individuellen Fächerauswahl soll möglich sein. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Die Laborversuche werden einzeln testiert. Testate aller Laborversuche bis auf einen sind Voraussetzung für das Bestehen des Moduls. Die Art und Weise der Testierung wird zu Beginn des Praktikums bekannt gegeben. Medienformen Versuchsanleitungen in gedruckter Form, Auswertungen der Versuchsergebnisse. Literatur Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben. Modulbezeichnung Informationsübertragung Modulcode E304 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Müller/Geissler Dozentin/Dozent Müller, Geißler Seite 2578 Sprache Verwendbarkeit zum Curriculum Lehrform Arbeitsaufwand Kreditpunkte Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Deutsch AE(VT), Übrige(WP) Vorlesung mit Übung 4 SWS 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit 5 Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) Empfohlene Transformationen (E106), Vormodule Nachrichtentechnik (201) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Die Studierenden sollen den Vorgang der Wellenausbreitung auf Leitungen und im freien Raum verstehen, Verfahren und Hilfsmittel zur Berechnung und Beschreibung hochfrequenter Übertragungseinrichtungen kennen lernen und Verständnis für die übertragungstechnischen Grenzen erwerben. Fertigkeiten: Die elektrischen Parameter verschiedener Leitungsarten und das Übertragungsverhalten solcher Leitungen berechnen können. Die Streuparameter von Leitungsbauelementen berechnen und interpretieren können. Anpassungsprobleme rechnerisch und mit dem Smith-Diagramm grafisch lösen können. Den SignalRauschabstand auf dem Übertragungsweg ermitteln können. Kompetenzen: Verstehen und Beschreiben der Wellenausbreitung auf Leitungen und im freien Raum. Beherrschen der genannten Fertigkeiten. Inhalt Theorie elektrischer Leitungen Verschiedene Leitungsarten Normierte Wellen und Streuparameter Smith-Diagramm und Anpassungsprobleme Wellengleichung und ebene Wellen Rauschen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Zinke/Brunswig: Lehrbuch der Hochfrequenztechnik, Band 1 Geissler, Kammerloher, Schneider: Berechnungs- und Entwurfsverfahren der Hochfrequenztechnik, Band 2 Bächtold: Mikrowellentechnik Weidenfeller: Grundlagen der Kommunikationstechnik Modulbezeichnung Informationsübertragung Modulcode E304P Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Müller/Geißler Dozentin/Dozent Müller, Geissler Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum ELE(V), IKT(V), Übrige(W) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Transformationen (E106), Nachrichtentechnik (201) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Die Studierenden sollen den Vorgang der Wellenausbreitung auf Leitungen und im freien Raum verstehen, Verfahren und Hilfsmittel zur Berechnung und Beschreibung hochfrequenter Übertragungseinrichtungen kennen lernen und Verständnis für die übertragungstechnischen Grenzen erwerben. Fertigkeiten: Die elektrischen Parameter verschiedener Leitungsarten und das Übertragungsverhalten solcher Leitungen berechnen können. Die Streuparameter von Leitungsbauelementen berechnen und interpretieren können. Anpassungsprobleme rechnerisch und mit dem Smith-Diagramm grafisch lösen können. Den SignalRauschabstand auf dem Übertragungsweg ermitteln können. Nr. 46 Kompetenzen: Verstehen und Beschreiben der Wellenausbreitung auf Leitungen und im freien Raum. Beherrschen der genannten Fertigkeiten. Inhalt Theorie elektrischer Leitungen Verschiedene Leitungsarten Normierte Wellen und Streuparameter Smith-Diagramm und Anpassungsprobleme Wellengleichung und ebene Wellen Rauschen Labor: Vertiefen der Kenntnisse in Praktika, Versuchen und Rechnersimulationen. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Zinke/Brunswig: Lehrbuch der Hochfrequenztechnik, Band 1 Geissler, Kammerloher, Schneider: Berechnungs- und Entwurfsverfahren der Hochfrequenztechnik, Band 2 Bächtold: Mikrowellentechnik Weidenfeller: Grundlagen der Kommunikationstechnik Modulbezeichnung Kommunikationssysteme 1 Modulcode E306 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Birkel/Habermann Dozentin/Dozent Birkel, Habermann Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (201) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse über Grundlagen, Aufbau, Architektur, Konfiguration und Funktionsweise von Kommunikationsnetzen. Fertigkeiten: Fähigkeit, moderne Kommunikationsnetze zu dimensionieren, aufzubauen, zu betreiben und zu optimieren. Kompetenzen: Durch ständig wachsende Anforderungen an moderne Kommunikationsnetze aufgrund moderner Dienste und/oder wachsender Teilnehmerzahlen wird die erforderliche methodische Kompetenz vermittelt, um Kommunikationsnetze vorausblickend zu betreiben. Inhalt Grundlagen (Dienste, Protokolle, Schichtenmodell, Leitungsvermittlung, Paketvermittelung, QoS) Mediumzugriffsverfahren und Linkschicht (IEEE 802.X, HDLC) Netzwerkschicht, Schwerpunkt: IP (Adressierung, Dienste, Paketformate, Protokolle) Einführung in Transportschicht (Grundlagen von TCP, UDP) Leitungs- und paketvermittelte Systeme: Vermittlungsprinzipien und Übertragungstechnik Einführung in die Verkehrstheorie Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der Vorlesung bekannt gegeben. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2579 Modulbezeichnung Kommunikationssysteme 1 Modulcode E306P Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Birkel/Habermann Dozentin/Dozent Birkel, Habermann Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (201) Kompetenzen: Analyse von Protokollabläufen und -implementierungen bzgl. Effizienz, Sicherheit und Fehlerverhalten. Planung und Konfiguration von internetbezogenen Anwendungssystemen. Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse über Grundlagen, Aufbau, Architektur, Konfiguration und Funktionsweise von Kommunikationsnetzen. Fertigkeiten: Fähigkeit, moderne Kommunikationsnetze zu dimensionieren, aufzubauen, zu betreiben und zu optimieren. Kompetenzen: Durch ständig wachsende Anforderungen an moderne Kommunikationsnetze aufgrund moderner Dienste und/oder wachsender Teilnehmerzahlen wird die erforderliche methodische Kompetenz vermittelt, um Kommunikationsnetze vorausblickend zu betreiben. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Inhalt Grundlagen (Dienste, Protokolle, Schichtenmodell, Leitungsvermittelung, Paketvermittelung, QoS) Mediumzugriffsverfahren und Linkschicht (IEEE 802.X, HDLC..) Netzwerkschicht, Schwerpunkt: IP (Adressierung, Dienste, Paketformate, Protokolle) Einführung in Transportschicht (Grundlagen von TCP, UDP) Leitungs- und paketvermittelte Systeme: Vermittlungsprinzipien und Übertragungstechnik, z. B. ISDN, ATM, SDH, PDH Labor: Versuche/Übungen zur Netzwerkkonfiguration, Routing und Protokollanalyse in lokalen Netzen und im Internet Aufbau kleiner WLAN- und Mischnetzwerke Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der Vorlesung bekannt gegeben. Modulbezeichnung Kommunikationssysteme 2 Modulcode E308 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Cramer/Jäger Dozentin/Dozent Cramer, Jäger Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201) , Kommunikationssysteme 1 (E306) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse über den Aufbau von Spezifikationen, deren Beschreibungsmöglichkeiten, die Architektur für die Implementierung und die Funktionsweise der Protokolle. Fertigkeiten: Interpretation von Kommunikationsflüssen gleichrangiger Instanzen im Internetumfeld. Beschreibung von Protokollabläufen. Inhalt Transportschicht, Schwerpunkt: TCP mit Erweiterungen relevanter RFCs Einführung in Streaming-Protokolle (RTP, RTCP, ...) QoS bei Streaming Protokolle der Applikationsschicht (DNS, SNMP, ftp, HTTP, SMTP, H323 ...) Einführung in Protokoll-Design- und Entwicklungsmethodiken (SDL, Zustandsautomaten, ...) Einführung in Protokolle zur Informationssicherung/Kryptographie Einführung in die Verkehrstheorie Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der Vorlesung bekannt gegeben. Modulbezeichnung Kommunikationssysteme 2 Modulcode E308P Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Cramer/Jäger Dozentin/Dozent Cramer, Jäger Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum IKT(VT), Übrige (WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201) , Kommunikationssysteme 1 (E306) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse über den Aufbau von Spezifikationen, deren Beschreibungsmöglichkeiten, die Architektur für die Implementierung und die Funktionsweise der Protokolle. Fertigkeiten: Interpretation von Kommunikationsflüssen gleichrangiger Instanzen im Internetumfeld. Beschreibung von Protokollabläufen. Inbetriebnahme von Anwendungen. Aufzeichnung und Dokumentation der Abläufe. Implementierung und Test einfacher Protokollaufgaben. Kompetenzen: Analyse von Protokollabläufen und -implementierungen bzgl. Effizienz, Sicherheit und Fehlerverhalten. Planung und Konfiguration von internetbezogenen Anwendungssystemen. Inhalt Transportschicht, Schwerpunkt: TCP mit Erweiterungen relevanter RFCs Einführung in Streaming-Protokolle (RTP, RTCP, ...) QoS bei Streaming Protokolle der Applikationsschicht (DNS, SNMP, ftp, HTTP, SMTP, H323 ...) Einführung in Protokoll-Design- und Entwicklungsmethodiken (SDL, Zustandsautomaten, ...) Einführung in Protokolle zur Informationssicherung/Kryptographie Einführung in die Verkehrstheorie Labor: Versuche zu ausgewählten Protokollen, z. B. Aufzeichnung und Interpretation von Informationsflüssen, Spezifikation und Implementierung von typischen Protokollaufgaben Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Seite 2580 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der Vorlesung bekannt gegeben. Modulbezeichnung Digitale Kommunikationstechnik Modulcode E310 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Jäger/Müller Dozentin/Dozent Jäger, Müller Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige (WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201) Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden sollen die wichtigsten Verfahren der digitalen Informationsübertragung und die Prinzipien der redundanzvermeidenden, irrelevanzmindernden und fehlerkorrigierenden Kodierverfahren kennen und verstehen lernen. Inhalt Kanalbegriff Digitalisierung Übertragung im Basisband Digitale Modulationsverfahren Informationstheorie Quellkodierung Kanalkodierung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Weidenfeller, H.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Teubner-Verlag Proakis, J. G.,/Salehi, M.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Pearson Studium Werner, Martin: Information und Codierung, Vieweg-Verlag Klimant, Herbert: Informations- und Kodierungstheorie, TeubnerVerlag Modulbezeichnung Digitale Kommunikationstechnik Modulcode E310P Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Jäger/Müller Dozentin/Dozent Jäger, Müller Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201) Nr. 46 Digitalisierung Übertragung im Basisband Digitale Modulationsverfahren Informationstheorie Quellkodierung Kanalkodierung Labor: Versuche zu ausgewählten Problemstellungen, Rechnersimulationen zu bestimmten Verfahren und Kodierungsmethoden Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Weidenfeller, H.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Teubner-Verlag Proakis, J. G., Salehi, M.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Pearson Studium Werner, Martin: Information und Codierung, Vieweg-Verlag Klimant, Herbert: Informations- und Kodierungstheorie, TeubnerVerlag Modulbezeichnung Optische Nachrichtentechnik Modulcode E312 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Ricklefs/Klein Dozentin/Dozent Ricklefs, Klein Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201), Informationsübertragung (E304) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundkenntnisse der Optik, Strahlungsleistung, Strahlungstransport, Berechnungsverfahren, Funktion von Lichtwellenleiterstrukturen, Vermittlung der Grundlagen der optoelektronischen Übertragung nachrichtentechnischer Signale, Komponenten der Übertragungsstrecke. Fertigkeiten: Anwendung einfacher optoelektronischer Bauteile. Kompetenzen: Auslegung und Bewertung einfacher Übertragungsstrecken. Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden sollen die wichtigsten Verfahren der digitalen Informationsübertragung und die Prinzipien der redundanzvermeidenden, irrelevanzmindernden und fehlerkorrigierenden Kodierverfahren kennen und verstehen lernen. Inhalt Grundlagen der Optik: Maxwell-Gleichungen, Fresnel-Formeln, Polarisation, Leistungsbilanz Planare und koaxiale Lichtwellenleiter: Aufbau, transversale Moden, Kennwerte Laser, Laserdioden, optische Verstärker: Resonator, Laserbedingung, 4-Niveaulaser, Verstärkung, longitudinale Moden, Doppelhetero-, Quantenwell-, Quantendot-LD, elek. LD-Betrieb, LDFaserkopplung, VCSEL, DFB-LD Optoelektronische Empfänger und Verstärker: Fotodiodenmaterialien, Diodenaufbau, Ersatzmodell, Stabilitätsbedingungen Rauschen: Rauscharten, Rauschoptimierung, SNR Komponenten: Stecker, Bragg-Gitter, Modulatoren, Schalter, Addand-Drop, MUX, MOEMS, OXOs Übertragungsstrecken: Dämpfungsbudget, Dispersion, CWDM, DWDM, optische Signalregenerierung Einzelne Kapitel (Messung faseroptischer Komponenten, photonische Kristalle, all optic, integrierte Komponenten, BER) Inhalt Kanalbegriff Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Bludau, W.: Halbleiter-Optoelektronik, Hanser 1995 Bludau, W.: Lichtwellenleiter in Sensorik und optischer Nachrichtentechnik, Springer, 1998 Brunner, W.,/Junge, K.: Lasertechnik, Hüttig Glaser, W.: Photonik für Ingenieure, Verlag Technik GmbH, 1997 Herter, E.: Optische Nachrichtentechnik, Carl Hanser, 1994 Opielka, D.: Optische Nachrichtentechnik, Vieweg, 1995 Reider, G. A.: Photonik, Springer, 1997 Wrobel, Ch.: Optische Übertragungstechnik in Industr. Praxis, Hüttig Zeitschriften: Laser Focus World, Fibre Systems Europe, Photonics Spectra, WDM Solutions, lightwave, Opto & Laser Europe Modulbezeichnung Optische Nachrichtentechnik Modulcode E312P Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Ricklefs/Klein Dozentin/Dozent Ricklefs, Klein Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201), Informationsübertragung (E304) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundkenntnisse der Optik, Strahlungsleistung, Strahlungstransport, Berechnungsverfahren, Funktion von Lichtwellenleiterstrukturen, Vermittlung der Grundlagen der optoelektronischen Übertragung nachrichtentechnischer Signale, Komponenten der Übertragungsstrecke. Fertigkeiten: Anwendung einfacher optoelektronischer Bauteile. Kompetenzen: Auslegung und Bewertung einfacher Übertragungsstrecken. Inhalt Grundlagen der Optik: Maxwell-Gleichungen, Fresnel-Formeln, Polarisation, Leistungsbilanz Planare und koaxiale Lichtwellenleiter: Aufbau, transversale Moden, Kennwerte Laser, Laserdioden, optische Verstärker: Resonator, Laserbedingung, 4-Niveaulaser, Verstärkung, longitudinale Moden, Doppelhetero-, Quantenwell-, Quantendot- LD, elek. LD-Betrieb, LD – Faserkopplung, VCSEL, DFB-LD Optoelektronische Empfänger und Verstärker: Fotodiodenmaterialien, Diodenaufbau, Ersatzmodell, Stabilitätsbedingungen Rauschen: Rauscharten, Rauschoptimierung, SNR Komponenten: Stecker, Bragg-Gitter, Modulatoren, Schalter, Addand-Drop, MUX, MOEMS, OXOs Übertragungsstrecken: Dämpfungsbudget, Dispersion, CWDM, DWDM, optische Signalregenerierung Einzelne Kapitel (Messung faseroptischer Komponenten, photonische Kristalle, all optic, integrierte Komponenten, BER) Praktikum: Optische Verstärker Laserdiodenrückkopplung Strahlungseinkopplung in LWL, Strahlungsprofil, Modenstruktur Strahlungsmessung Polarisationsmessung Auslegung optoelektronischer I/U-Wandler Dämpfungs- und Laufzeitmessung an POF Messung optoelektronischer Bauteile Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Seite 2581 Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Bludau, W.: Halbleiter-Optoelektronik, Hanser 1995 Bludau, W.: Lichtwellenleiter in Sensorik und optischer Nachrichtentechnik, Springer, 1998 Brunner, W.,/Junge, K.: Lasertechnik, Hüttig Glaser, W.: Photonik für Ingenieure, Verlag Technik GmbH, 1997 Herter, E.: Optische Nachrichtentechnik, Carl Hanser, 1994 Opielka, D.: Optische Nachrichtentechnik, Vieweg, 1995 Reider, G. A.: Photonik, Springer, 1997 Wrobel, Ch.:Optische Übertragungstechnik in Industr. Praxis, Hüttig Zeitschriften: Laser Focus World, Fibre Systems Europe, Photonics Spectra, WDM Solutions, lightwave, Opto & Laser Europe Modulbezeichnung Funksysteme und Mobilkommunikation Modulcode E314 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Birkel/Habermann Dozentin/Dozent Birkel, Habermann Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Hochfrequenztechnik (E302) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse über Architektur von Funksystemen/Funktechnik sowie über Beschreibungsformen des zeitvarianten Funkkanals nebst zugehörigen Empfängerkonzepten. Kenntnisse über die Vorgänge bei der Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen und deren Beschreibungsformen. Fertigkeiten: Projektierung von Funknetzen, Beschreibung von Funkkanälen, Bewertung von Empfängerkonzepten. Kompetenzen: Durch ständig wachsende Anforderungen an moderne Funksysteme wird die erforderliche methodische Kompetenz vermittelt, um Funksysteme vorausblickend zu planen und zu betreiben. Inhalt Vorlesung: Mobilfunkkanal, Wellenausbreitungseffekte und -modelle, Fading, Empfängerkonzepte, Antennen Systemaspekte: zellulares Konzept, Linkbudget, QoS in Funksystemen, Funknetzplanung und -optimierung Aktuelle Systembeispiele (IEEE 802.X, GSM/UMTS ...) Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der Vorlesung bekannt gegeben. Modulbezeichnung Funksysteme und Mobilkommunikation Modulcode E314P Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Birkel/Habermann Dozentin/Dozent Birkel, Habermann Sprache Deutsch Seite 2582 Verwendbarkeit zum Curriculum Lehrform Arbeitsaufwand Empfohlene Vormodule Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 IKT(VT), Übrige(WP) Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Hochfrequenztechnik (E302) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse über Architektur von Funksystemen/Funktechnik sowie über Beschreibungsformen des zeitvarianten Funkkanals nebst zugehöriger Empfängerkonzepte. Kenntnisse über die Vorgänge bei der Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen und deren Beschreibungsformen. Fertigkeiten: Projektierung von Funknetzen, Beschreibung von Funkkanälen, Bewertung von Empfängerkonzepten. Kompetenzen: Durch ständig wachsende Anforderungen an moderne Funksysteme wird die erforderliche methodische Kompetenz vermittelt, um Funksysteme vorausblickend zu planen und zu betreiben. Inhalt Vorlesung: Mobilfunkkanal, Wellenausbreitungseffekte und -modelle, Fading, Empfängerkonzepte, Antennen Systemaspekte: zellulares Konzept, Linkbudget, QoS in Funksystemen, Funknetzplanung und -optimierung Aktuelle Systembeispiele Labor: Simulationen von Funksystemen (Systeme, Funkkanal) Funkmesstechnik (Messungen zur Reichweite + Durchsatz) Siehe Laborbeschreibung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der Vorlesung bekannt gegeben. Modulbezeichnung Leistungselektronik Modulcode E402 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Probst/Peppel Dozentin/Dozent Probst, Peppel Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(P), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronik (E114) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: grundlegende Schaltungen für Gleichrichter, Gleichstromsteller und Wechselrichter. Grundlegende Bauelemente der Leistungselektronik. Fertigkeiten: Erläutern von Aufbau und Funktionsweise der Leistungshalbleiter, Berechnung der stationären Ausgangsgrößen von Gleich- und Wechselrichtern, Auswahl passender Leistungsbauelemente, Berechnung von erforderlichen Kühlkörpern. Kompetenzen: Für die jeweilige Aufgabenstellung die am besten geeignete Schaltung begründet auswählen und einsetzen können. Berechnungsergebnisse hinsichtlich ihrer technischen Bedeutung interpretieren können. Inhalt Verständnis grundlegender Schaltungen Netzgeführte Stromrichter M1, M2, M3, B6 Gleichstromsteller (Buck, Boost, 4-QS) Nr. 46 Einphasige u. dreiphasige Wechselrichter Schaltnetzteile Einfache DC/DC-Wandler Aufbau und Funktionsweise von Bauelementen Diode, Thyristor Bip Trans., MOS-FET, IGBT Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben. Modulbezeichnung Leistungselektronik Modulcode E402P Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Probst/Peppel Dozentin/Dozent Probst, Peppel Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(VT), ELE(WP), IKT(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronik (E114) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlegende Schaltungen für Gleichrichter, Gleichstromsteller und Wechselrichter. Grundlegende Bauelemente der Leistungselektronik. Fertigkeiten: Erläutern von Aufbau und Funktionsweise der Leistungshalbleiter. Berechnung der stationären Ausgangsgrößen von Gleich- und Wechselrichtern. Auswahl passender Leistungsbauelemente, Berechnung von erforderlichen Kühlkörpern. Kompetenzen: Für die jeweilige Aufgabenstellung die am besten geeignete Schaltung begründet auswählen und einsetzen können. Berechnungsergebnisse hinsichtlich ihrer technischen Bedeutung interpretieren können. Inhalt Verständnis grundlegender Schaltungen Netzgeführte Stromrichter M1, M2, M3, B6 Gleichstromsteller (Buck, Boost, 4-QS) Einphasige u. dreiphasige Wechselrichter Schaltnetzteile Einfache DC/DC-Wandler Aufbau und Funktionsweise von Bauelementen Diode, Thyristor Bip Trans., MOS-FET, IGBT Laborversuche Untersuchung von netzgeführten Stromrichtern Untersuchung von Gleichstromstellern Untersuchung von selbstgeführten Wechselrichtern Untersuchung von Schaltnetzteilen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Modulbezeichnung Leistungselektronik 2 Modulcode E403 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Peppel Dozentin/Dozent Peppel Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronik (E114), Leistungselektronik (E402) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kennenlernen einer Auswahl komplexerer leistungselektronischer Schaltungen und Vertiefung ihrer Kenntnisse der Analysemethoden. Fertigkeiten: Kompliziertere leistungselektronische Probleme analysieren und lösen, wie sie insbesondere bei der Entwicklung leistungselektronischer Geräte und Systeme auftreten. Kompetenzen: Für komplexe Aufgabenstellungen die am besten geeignete Schaltung begründet auswählen und einsetzen können. Berechnungsergebnisse hinsichtlich ihrer technischen Bedeutung interpretieren können. Inhalt Gesteuerte, netzgeführte Stromrichter 2 Weitere selbstgeführte Schaltungen Netzfreundliche Speiseschaltungen (PFC etc.) Verhalten von Leistungshalbleitern Schaltverfahren für Leistungshalbleiter Die Inhalte werden dem technischen Fortschritt kontinuierlich angepasst. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben. Modulbezeichnung Elektrische Maschinen Modulcode E404 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klytta/Novender Dozentin/Dozent Klytta, Novender, Kern Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 5 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektrotechnik 3 (E103) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kennenlernen vom Aufbau und von Funktionsweise elektrischer Standardmaschinen auf der Grundlage der Verknüpfungen elektrischer und magnetischer Kreise. Betriebsverhalten der wichtigsten rotierenden elektrischen Maschinen. Fertigkeiten: Arbeitspunktberechnungen für einen gegebenen Versorgungs- und Belastungszustand. Berechnungen bezüglich der Phasen- und Leistungsverhältnisse (cosϕ, Wirkungsgrad). Kompetenzen: Überblick bezüglich der Standardmaschinen, deren Verhalten sowie Vor- und Nachteile. Fähigkeit zur begründeten Wahl des Maschinentyps je nach Einsatzfall. Inhalt Einführung (magnetische und elektrische Kreise in elektrischen Maschinen, Verluste und Erwärmung, Klassifikation der Maschinen) Seite 2583 Theorie der Gleichstrom-Maschinen (Aufbau und Funktionsweise einer Standardmaschine, Spannungs-, Drehmoment- und Drehzahlgleichungen, Steuermethoden, Typen der GS-Maschinen) Grundlagen der Drehstrommaschinen (Strang- und Drehfeld, Typen der Drehstrommaschinen) Theorie der Asynchronmaschinen (Aufbau und Wirkungsweise eines Schleifringläufers, das asynchrone Verhalten, Ersatzschaltbild und Zeigerdiagramm, Drehmomentkennlinie, Stromortskurve, Steuermethoden, Kurzschlussläufer) Theorie der Synchronmaschinen (Aufbau und Wirkungsweise einer Vollpolmaschine, das synchrone Verhalten, Ersatzschaltbild und Zeigerdiagramm, Drehmomentkennlinie, Insel- und Netz-Betrieb, Wirk- und Blindleistungssteuerung, Sondertypen) Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Kleinrath, H.: Grundlagen elektrischer Maschinen, Akad. Verlagsgemeinschaft Wiesbaden Fischer, R.: Elektrische Maschinen, Hanser Verlag Modulbezeichnung Elektrische Maschinen Modulcode E404P Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klytta/Novender Dozentin/Dozent Klytta, Novender, Kern Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(VT), ELE(WP), IKT(WP) Lehrform Vorlesung 5 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektrotechnik 3 (E103) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kennenlernen vom Aufbau und von Funktionsweise elektrischer Standardmaschinen auf der Grundlage der Verknüpfungen elektrischer und magnetischer Kreise. Betriebsverhalten der wichtigsten rotierenden elektrischen Maschinen. Fertigkeiten: Arbeitspunktberechnungen für einen gegebenen Versorgungs- und Belastungszustand. Berechnungen bezüglich der Phasen- und Leistungsverhältnisse (cosϕ, Wirkungsgrad). Kompetenzen: Überblick bezüglich der Standardmaschinen, deren Verhalten sowie Vor- und Nachteile. Fähigkeit zur begründeten Wahl des Maschinentyps je nach Einsatzfall. Inhalt Einführung (magnetische und elektrische Kreise in elektrischen Maschinen, Verluste und Erwärmung, Klassifikation der Maschinen) Theorie der Gleichstrom-Maschinen (Aufbau und Funktionsweise einer Standardmaschine, Spannungs-, Drehmoment- und Drehzahlgleichungen, Steuermethoden, Typen der GS-Maschinen) Grundlagen der Drehstrommaschinen (Strang- und Drehfeld, Typen der Drehstrommaschinen) Theorie der Asynchronmaschinen (Aufbau und Wirkungsweise eines Schleifringläufers, das asynchrone Verhalten, Ersatzschaltbild und Zeigerdiagramm, Drehmomentkennlinie, Stromortskurve, Steuermethoden, Kurzschlussläufer) Theorie der Synchronmaschinen (Aufbau und Wirkungsweise einer Vollpolmaschine, das synchrone Verhalten, Ersatzschaltbild und Zeigerdiagramm, Drehmomentkennlinie, Insel- und Netz-Betrieb, Wirk- und Blindleistungssteuerung, Sondertypen) Laborversuche zur Messung von Maschinenparametern, Bestimmung der Ersatzschaltbildparameter, Ermittlung von Maschinenkennlinien, Untersuchungen des Wirkungsgrades bei Gleichstrom und Drehstrommaschinen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Seite 2584 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Kleinrath, H.: Grundlagen elektrischer Maschinen, Akad. Verlagsgemeinschaft Wiesbaden, Fischer, R.: Elektrische Maschinen, Hanser Verlag Modulbezeichnung Kurzschlussstromberechnung und Netzschutz E405 4–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Dib Dozentin/Dozent Dib Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Energietechnik (E204) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse über das Verhalten elektrischer Netze im Kurzschlussfall und über den Einsatz von Netzschutzeinrichtungen. Einflussfaktoren auf die Höhe der Ströme und Spannungen im Kurzschlussfall. Ersatzschaltbilder der Betriebsmittel und Berechnungsverfahren. Aufbau, Funktion und Einsatz von Schutzgeräten. Fertigkeiten: Ermittlung der Daten der Netzbetriebsmittel. Durchführung von Kurzschlussstromberechnungen für symmetrische und unsymmetrische Fehler. Koordinierung von Schutzeinrichtungen. Kompetenzen: Planung von Netzen und geeignete Wahl der Betriebsmittel im Hinblick auf die Kurzschlussfestigkeit. Planung von Schutzeinrichtungen und Schutzkonzepten. Analyse von Störungen mit Schutzauslösungen. Inhalt Dreipoliger Kurzschluss, unsymmetrische Fehler, symmetrische Komponenten und Berechnungsverfahren. Aufbau, Funktionsweise und Einsatz von Netzschutzeinrichtungen. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben. Modulbezeichnung Steuerungstechnik und Robotik Modulcode E406 Studiensemester 4–5 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Wüst/N.N. Dozentin/Dozent Wüst Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Regelungstechnik (E202), Technische Mechanik (E206), Elektronische Antriebstechnik (E412) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Erlernen der Grundlagen zur Steuerung und Verkettung von Fertigungssystemen. Fertigkeiten: Am Beispiel von Industrierobotern soll die mechatronische Kette (Steuerung, Programmierung, Führungsgrößengenerierung, Regelung, Antrieb und mechanische Übertragungsglie- Nr. 46 der, Dynamik) von Produktionsmaschinen analysiert werden können. Kompetenzen: Beherrschung matrizenbasierter Analysemethoden (Denavit-Hartenberg, Jacobi-Matrix). Inhalt Mechatronische Grundlagen, Einführung in CNC und SPS Kinematik und Programmierung, RNC Roboterdynamik Ausgewählte Kapitel (Parallelkinematiken, Mobile Roboter) Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Weber, W.: Industrieroboter, Fachbuchverlag Leipzig, 2003 Zirn, O., Weikert, S.: Modellbildung und Simulation hochdynamischer Fertigungseinrichtungen, Springer-Verlag, 2005 Seitz, M.: Speicherprogrammierbare Steuerungen, Fachbuchverlag Leipzig, 2003 Modulbezeichnung Steuerungstechnik und Robotik Modulcode E406P Studiensemester 4–5 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Wüst/Dozentin/Dozent Wüst Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Regelungstechnik (E202), Technische Mechanik (E206), Elektronische Antriebstechnik (E412) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Erlernen der Grundlagen zur Steuerung und Verkettung von Fertigungssystemen. Fertigkeiten: Am Beispiel von Industrierobotern soll die mechatronische Kette (Steuerung, Programmierung, Führungsgrößengenerierung, Regelung, Antrieb und mechanische Übertragungsglieder, Dynamik) von Produktionsmaschinen analysiert werden können. Kompetenzen: Beherrschung matrizenbasierter Analysemethoden (Denavit-Hartenberg, Jacobi-Matrix). Inhalt Mechatronische Grundlagen, Einführung in CNC und SPS Kinematik und Programmierung, RNC Roboterdynamik Ausgewählte Kapitel (Parallelkinematiken, Mobile Roboter) Laborübungen: Industrieroboter (2 Versuche) CNC SPS Mobilroboter Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Weber, W.: Industrieroboter, Fachbuchverlag Leipzig, 2003 Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Zirn, O., Weikert, S.: Modellbildung und Simulation hochdynamischer Fertigungseinrichtungen, Springer-Verlag, 2005 Seitz, M.: Speicherprogrammierbare Steuerungen, Fachbuchverlag Leipzig, 2003 Modulbezeichnung Digitale Mess- und Regeltechnik Modulcode E407 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/N. N. Dozentin/Dozent N. N. Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Regelungstechnik (E202) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Die Studierenden sollen vertiefende Kenntnisse der Mess- und Regelungstechnik mit den zugehörigen Berechnungsverfahren kennen lernen. Es wird die prinzipielle Vorgehensweise zum Lösen von digitalen regelungstechnischen Aufgaben vermittelt. Fertigkeiten: Lösen von Problemen der Mess- und Regeltechnik mithilfe marktüblicher Komponenten, Analyse digitaler Messumformer und Geber Kompetenzen: Analysieren von komplexen Problemstellungen der Messwerterfassung und -verarbeitung, Optimierung von Messverarbeitungssystemen für gegebene Problemstellungen. Inhalt Verarbeitung und Umwandlung analoger Größen Digitale Filter Mathematische Grundlagen der digitalen Regelungstechnik Übertragungsverhalten von Regelkreiselementen im zeitdiskreten Bereich Digitalisierungseffekte bei Regelkreisen Umwandlung digitaler Größen in quasi kontinuierliche Größen Numerische Optimierungsverfahren für Regelkreise Stabilitätsuntersuchung von Regelkreisen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Holger Lutz, Wolfgang Wendt: Taschenbuch der Regelungstechnik, Verlag Harri Deutsch, 7. Auflage, Frankfurt am Main, 2007 Modulbezeichnung Leittechnik Modulcode E408 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Gebler/– Dozentin/Dozent Gebler, Schmitz Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 5 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Regelungstechnik (E202) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnis von Aufgaben, Funktion und Aufbau eines Leitsystems Kenntnis der üblichen Sensoren und Aktoren Kenntnis der wichtigsten Techniken zur Informationsübertragung Kenntnis der in Leittechnik-Zentralen erforderlichen Hardware einschließlich der besonderen Anforderungen Kenntnis der in Leittechnik-Zentralen erforderlichen Software einschließlich der besonderen Anforderungen Seite 2585 Fähigkeit, ein Leitsystem mit allen Komponenten für eine vorgegebene Anwendung auswählen zu können Inhalt Begriffsdefinition Leittechnik, Komponenten eines Leitsystems, Schnittstellen Aufgaben Prozess, Informationsübertragung, Zentrale, allg. Forderungen Informationsübertragung Prozessinformation, Codierung, Fernwirktechnik, Datennetze Zentrale: Aufbau, Hardware, Software Branchenspezifika Unterschied Netzleitsystem/Industrieleitsystem technologische Funktionen Messung nicht elektrischer Größen physikalische Grundlagen der Energiewandlung Messverfahren auf Basis der Signalmodulation digitale Messverfahren Sensoren und Aktoren Temperatur, geometrische Größen, mechanische Größen sonstige Größen, Sensor-/Aktor-Bussysteme Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Rumpel/Sun: Netzleittechnik, Springer Polke: Prozessleittechnik, Oldenbourg Schnell: Bussysteme in der Automatisierungstechnik, Vieweg Herold: Sensortechnik, Hüthig Profos/Pfeifer: Handbuch der industriell. Messtechnik, Oldenbourg Schaumburg: Sensoren, Teubner Modulbezeichnung Leittechnik Modulcode E408P Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Gebler/Dozentin/Dozent Gebler, Schmitz Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(VT), Übrige (WP) Lehrform Vorlesung 5 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Regelungstechnik (E202) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnis von Aufgaben, Funktion und Aufbau eines Leitsystems Kenntnis der üblichen Sensoren und Aktoren Kenntnis der wichtigsten Techniken zur Informationsübertragung Kenntnis der in Leittechnik-Zentralen erforderlichen Hardware einschließlich der besonderen Anforderungen Kenntnis der in Leittechnik-Zentralen erforderlichen Software einschließlich der besonderen Anforderungen Fähigkeit, ein Leitsystem mit allen Komponenten für eine vorgegebene Anwendung auswählen zu können Inhalt Begriffsdefinition Leittechnik, Komponenten eines Leitsystems, Schnittstellen Aufgaben Prozess, Informationsübertragung, Zentrale, allg. Forderungen Informationsübertragung Prozessinformation, Codierung, Fernwirktechnik, Datennetze Zentrale: Aufbau, Hardware, Software Branchenspezifika Unterschied Netzleitsystem/Industrieleitsystem technologische Funktionen Seite 2586 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Messung nicht elektrischer Größen physikalische Grundlagen der Energiewandlung Messverfahren auf Basis der Signalmodulation digitale Messverfahren Sensoren und Aktoren Temperatur, geometrische Größen, mechanische Größen sonstige Größen, Sensor-/Aktor-Bussysteme Labor: Versuche zu den oben angegebenen Themengebieten Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Rumpel/Sun: Netzleittechnik, Springer Polke: Prozessleittechnik, Oldenbourg Schnell: Bussysteme in der Automatisierungstechnik, Vieweg Herold: Sensortechnik, Hüthig Profos/Pfeifer: Handbuch der industriell. Messtechnik, Oldenbourg Schaumburg: Sensoren, Teubner Modulbezeichnung Kleinmotoren Modulcode E409 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Kern Dozentin/Dozent Kern Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektrische Maschinen (E404) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Modelle und Beschreibungsformen für das statische Verhalten von Kleinmotoren, dynamisches Verhalten von ausgewählten Kleinmotoren, Aufbau der gängigsten Kleinmotoren und ihre Anwendung. Fertigkeiten: Auswahl und Bestimmung der grundlegenden Parameter von Kleinmotoren, Auswahl von Kleinmotoren für gegebene Problemstellungen. Kompetenzen: Analysieren von antriebstechnischen Problemstellungen im unteren Leistungsbereich, Auswahl eines geeigneten Antriebskonzepts mit Motor und Ansteuerelektronik. Inhalt Regelung von Gleichstrommaschinen Maschinenmodelle Schrittmotoren Drehfeldmaschinen am Einphasennetz Universalmotoren Linearmotoren Steuer- und Regelverfahren Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Moczala, et al.: Elektrische Kleinmotoren, Expert Verlag Stöltin/Beisse: Elektrische Kleinmaschinen, Teubner Nr. 46 Modulbezeichnung Regelungstechnik 2 Modulcode E410 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Schmitz/– Dozentin/Dozent Schmitz Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Transformationen (E106) Angestrebte Lernergebnisse Fähigkeit zur Analyse von vermaschten und Mehrgrößen-Regelkreisen Darstellung im Zustandsraum Durchführung der z-Transformation und Behandlung von Abtastsystemen prinzipielle Auslegung und Berechnung von komplexen Regelverfahren (Zustandsregler, adaptive Regler) Inhalt Einleitung Zeitdiskrete Signale und Systeme Lineare zeitdiskrete Regelkreise Regelung im Zustandsraum Komplexe Regler und Systeme Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Dutton, K., Thompson, S., Barraclough, B.: The Art of Control Engineering Prentice Hall Isermann, R.: Digitale Regelsysteme, Springer Verlag Unbehauen, H.: Regelungstechnik II, III, Vieweg Verlag Modulbezeichnung Regelungstechnik 2 Modulcode E410P Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Schmitz/– Dozentin/Dozent Schmitz Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Transformationen (E106) Angestrebte Lernergebnisse Fähigkeit zur Analyse von vermaschten und Mehrgrößen-Regelkreisen Darstellung im Zustandsraum Durchführung der z-Transformation und Behandlung von Abtastsystemen prinzipielle Auslegung und Berechnung von komplexen Regelverfahren (Zustandsregler, adaptive Regler) Inhalt Einleitung Zeitdiskrete Signale und Systeme Lineare zeitdiskrete Regelkreise Regelung im Zustandsraum Komplexe Regler und Systeme Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Labor: Versuche zu Regelstrecken und deren Einstellung nach oben genannten Themengebieten Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Dutton, K., Thompson, S., Barraclough, B.: The Art of Control Engineering Prentice Hall Isermann, R.: Digitale Regelsysteme, Springer Verlag Unbehauen, H.: Regelungstechnik II, III, Vieweg Verlag Modulbezeichnung Elektronische Antriebstechnik Modulcode E412 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klytta/– Dozentin/Dozent Klytta Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 5 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektrische Maschinen (E404) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kennenlernen von typischen stromrichtergespeisten Gleichstrom- und Drehstrom-Antrieben als auch Steuermethoden von elektronischen Antrieben je nach Maschinentyp und gewünschte Drehzahlstellbereich. Fertigkeiten: Berechnungen elektronischer Antriebe unter Berücksichtigung des Einflusses der Speisung über elektronischen Umformer auf das Antriebsverhalten und seine Charakteristiken. Kompetenzen: Fähigkeit zur begründeten Wahl eines komplett gesteuerten Antriebes (Umformer plus Maschine) je nach Einsatzfall. Überblick bezüglich zukunftsweisender Sondermaschinen und -Antriebe. Inhalt Einführung (Bausteine eines elektronisch gesteuerten Antriebes, Umformer der modernen Antriebstechnik, typische Antriebs- und Lastkennlinien, elektromagnetische, mechanische und thermische Zeitkonstanten, Stabilitätsbetrachtungen) Gleichstromantriebe (Differenzialgleichungen und Signalfluss plan einer GS-Maschine, Anker- und Feldsteuerung, Ein- und Mehrquadrantenbetrieb bei Stromrichterspeisung, typische Regelstrukturen) Drehstromantriebe (Drehzahlsteuerung von DS-Motoren, Zweiachsentheorie der DS-Maschinen, frequenzgesteuerte Asynchronmaschine, drehstromsteller- und umrichtergespeiste Asynchronantriebe, Stromrichtermotor als Standard-Synchronantrieb, intelligente Kompaktantriebe) Sonderantriebe (Antriebe mit Schrittmotoren, Linearmotoren, Reluktanzmotoren und permanenterregten Motoren) Netzrückwirkungen moderner Antriebe Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Seefried, E.: Elektrische Maschinen und Antriebstechnik, Vieweg Verlag Brosch, P.: Moderne Stromrichterantriebe, Vogel Verlag Seite 2587 Modulbezeichnung Elektronische Antriebstechnik Modulcode E412P Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klytta/– Dozentin/Dozent Klytta Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung 5 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektrische Maschinen (E404) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kennenlernen von typischen stromrichtergespeisten Gleichstrom- und Drehstrom-Antrieben als auch Steuermethoden von elektronischen Antrieben je nach Maschinentyp und gewünschtem Drehzahlstellbereich. Fertigkeiten: Berechnungen elektronische Antriebe unter Berücksichtigung des Einflusses der Speisung über elektronischen Umformer auf das Antriebsverhalten und seine Charakteristiken. Kompetenzen: Fähigkeit zur begründeten Wahl eines kompletten gesteuerten Antriebes (Umformer plus Maschine) je nach Einsatzfall. Überblick bezüglich zukunftsweisender Sondermaschinen und -Antriebe. Inhalt Einführung (Bausteine eines elektronisch gesteuerten Antriebes, Umformer der modernen Antriebstechnik, typische Antriebs- und Lastkennlinien, elektromagnetische, mechanische und thermische Zeitkonstanten, Stabilitätsbetrachtungen) Gleichstromantriebe (Differenzialgleichungen und Signalflussplan einer GS-Maschine, Anker- und Feldsteuerung, Ein- und Mehrquadrantenbetrieb bei Stromrichterspeisung, typische Regelstrukturen) Drehstromantriebe (Drehzahlsteuerung von DS-Motoren, Zweiachsentheorie der DS-Maschinen, frequenzgesteuerte Asynchronmaschine, drehstromsteller- und umrichtergespeiste Asynchronantriebe, Stromrichtermotor als Standard-Synchronantrieb, intelligente Kompaktantriebe) Sonderantriebe (Antriebe mit Schrittmotoren, Linearmotoren, Reluktanzmotoren und permanenterregten Motoren) Netzrückwirkungen moderner Antriebe Labor: Versuche und praktische Vorführungen zu den oben genannten Themengebieten Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Seefried, E.: Elektrische Maschinen und Antriebstechnik, Vieweg Verlag Brosch, P.: Moderne Stromrichterantriebe, Vogel Verlag Modulbezeichnung Mikrocomputersysteme Modulcode E414 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Münke/– Dozentin/Dozent Münke Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Mikrorechnertechnik (E112) Seite 2588 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Strukturen und Anwendungen von Gerätecomputern, Mikrocontrollern, digitalen Signalprozessoren und Industrie-PCs, Kennen wichtiger Methoden der Analog-Digitalwandlung und Digital-Analogwandlung und der Puls-Weiten-Modulation in Funktionsbausteinen. Benennen von Anwendungen der verschiedenen Timer-/Counter-Konfigurationen. Fertigkeiten: Konfigurierung interruptgesteuerter Komponenten wie Timer, ADC, Komparatoren und serielle Schnittstelle. Hardwarenahe Programmierung ausgewählter RISC- und CISC-Mikrocontroller in Assembler und C. Kompetenzen: Entwurf von Schnittstellen zur elektronischen Ankopplung von digitalen Eingabe- und Anzeigesystemen sowie von Sensoren und Aktoren an einen Mikrocontroller. Beurteilen der verschiedenen Konvertierungsmethoden zum Einsatz geeigneter AD- und DA-Wandler. Problembezogene Auswahl von geeigneten Prozessorsystemen. Inhalt Aufbau und Funktionsweise von CISC- und RISC-Microcontrollern, Harvard-Architektur, Programmiermodelle, Befehlssätze, DSP, Timer/Counter, Watchdog, ADC, PWM, Sensoren, Befehls-Pipelining, Cache, Speicherorganisationen, Konzepte der Parallelverarbeitung, Prozesse, RTOS, maschinennahes Programmieren in Assembler und C, Industrie-PC. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Nr. 46 Labor: Programmierung zu oben genannten Themengebieten Versuchsbeschreibungen s. Laborhandbuch Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Eine aktuelle Liste mit Literaturhinweisen wird am Anfang der Veranstaltung bereitgestellt. Modulbezeichnung Baugruppen und Gerätekonstruktion Modulcode E416 Studiensemester 4–5 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Ricklefs/– Dozentin/Dozent Ricklefs, Thüringer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung mit Übungen 4 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Kreditpunkte 5 Literatur Eine aktuelle Liste mit Literaturhinweisen wird am Anfang der Veranstaltung bereitgestellt. Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) Modulbezeichnung Mikrocomputersysteme Modulcode E414P Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Münke/– Dozentin/Dozent Münke Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AUT(VT), ELE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Mikrorechnertechnik (E112) Empfohlene Vormodule Elektronik (E114, E101, E102, E103) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Strukturen und Anwendungen von Gerätecomputern, Mikrocontrollern, digitalen Signalprozessoren und Industrie-PCs, Kennen wichtiger Methoden der Analog-Digitalwandlung und Digital-Analogwandlung und der Puls-Weiten-Modulation in Funktionsbausteinen. Benennen von Anwendungen der verschiedenen Timer-/Counter-Konfigurationen. Fertigkeiten: Konfigurierung interruptgesteuerter Komponenten wie Timer, ADC, Komparatoren und serielle Schnittstelle. Hardwarenahe Programmierung ausgewählter RISC- und CISC-Mikrocontroller in Assembler und C. Kompetenzen: Entwurf von Schnittstellen zur elektronischen Ankopplung von digitalen Eingabe- und Anzeigesystemen sowie von Sensoren und Aktoren an einen Mikrocontroller. Beurteilen der verschiedenen Konvertierungsmethoden zum Einsatz geeigneter AD- und DA-Wandler. Problembezogene Auswahl von geeigneten Prozessorsystemen. Inhalt Aufbau und Funktionsweise von CISC- und RISC-Microcontrollern, Harvard-Architektur, Programmiermodelle, Befehlssätze, DSP, Timer/Counter, Watchdog, ADC, PWM, Sensoren, Befehls-Pipelining, Cache, Speicherorganisationen, Konzepte der Parallelverarbeitung, Prozesse, RTOS, maschinennahes Programmieren in Assembler und C, Industrie-PC. Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnis des Aufbaus aktiver und passiver Bauteile elektrotechnischer Bauteile einschließlich der Leiterplatte, Umweltbestimmungen, Personenschutz, Wärmebilanz, Zuverlässigkeit, Störungen. Fertigkeiten: Entwurf von Leiterplatten, Auswahl der Bauteile, Abschätzung von Bauteiltemperaturen, Berechnung von Kühlkörpern. Kompetenzen: Fähigkeit des Verstehens des Verhaltens realer elektrotechnischer Bauteile einschließlich der Leiterplatte, Berücksichtigung einfacher Sicherheitsbestimmungen, Entwicklung einfachster Leiterplatten, Bewertung der Zuverlässigkeit einfacher Schaltungen, Bewerten von Störquellen. Inhalt Aufgaben der Entwicklung & Konstruktion, Entwicklungsziele Personenschutzbestimmungen Umweltbestimmungen Leiterplatte: Aufbau, Herstellung, Bestücken, Löten Passive und aktive Bauteile Verbindungen und Kontakte Wärmehaushalt Zuverlässigkeit, Qualität EM-Störungen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Präsentation, DScript G. Herrmann, K. Egerer: Handbuch der Leiterplattentechnik 1+2, Eugen G., Lenze Verlag Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 H. W. Ott: Noise Reduction Techniques in Electronic Systems, Wiley 1988 www.zvei.de Modulbezeichnung Baugruppen und Gerätekonstruktion Modulcode E416P Studiensemester 4–5 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Ricklefs/– Dozentin/Dozent Ricklefs, Thüringer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum ELE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronik (E114, E101, E102, E103) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnis des Aufbaus aktiver und passiver Bauteile elektrotechnischer Bauteile einschließlich der Leiterplatte, Umweltbestimmungen, Personenschutz, Wärmebilanz, Zuverlässigkeit, Störungen. Fertigkeiten: Entwurf von Leiterplatten, Auswahl der Bauteile, Abschätzung von Bauteiltemperaturen, Berechnung von Kühlkörpern. Kompetenzen: Fähigkeit des Verstehens des Verhaltens realer elektrotechnischer Bauteile einschließlich der Leiterplatte, Berücksichtigung einfacher Sicherheitsbestimmungen, Entwicklung einfachster Leiterplatten, Bewertung der Zuverlässigkeit einfacher Schaltungen, Bewerten von Störquellen. Inhalt Aufgaben der Entwicklung & Konstruktion, Entwicklungsziele Personenschutzbestimmungen Umweltbestimmungen Leiterplatte: Aufbau, Herstellung, Bestücken, Löten Passive und aktive Bauteile Verbindungen und Kontakte Wärmehaushalt Zuverlässigkeit, Qualität EM-Störungen Praktikum: Schaltplanerstellung, Schaltungssimulation und LP-Layout. Im Praktikum soll die Arbeitsweise mit einem Leiterplatten-CAE-/ CAD-System und dessen Funktionselemente kennengelernt werden. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Bearbeitung des Leiterplattenentwurfs und die Erstellung der Fertigungsunterlagen ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Präsentation, DScript G. Herrmann, K. Egerer: Handbuch der Leiterplattentechnik 1+2, Eugen G. Lenze Verlag H. W. Ott: Noise Reduction Techniques in Electronic Systems, Wiley 1988 www.zvei.de Modulbezeichnung Grundlagen des VLSI-Designs Modulcode E418 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Bonath/– Dozentin/Dozent Bonath Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Lehrform Arbeitsaufwand Empfohlene Vormodule Seite 2589 Alle Studiengänge (WP) Vorlesung 4 SWS 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Elektronik (E114) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Realisierungsmöglichkeiten komplexer elektronischer Systeme in hochintegrierter CMOS-Schaltungstechnik, CMOS-Prozesse und Design Flow, Schaltungskonzepte der integrierten Digital- und Analogelektronik, Unterschiede zu diskreten ElektronikRealisierungen. Fertigkeiten: Entwurf von Grundschaltungen der CMOS-Schaltungstechnik mithilfe der üblichen Entwurfsverfahren durchführen können. Kompetenzen: Der grundsätzliche Ablauf einer Schaltungs-/Systemintegration unter Miteinbeziehung technologischer, ökonomischer und praktischer Gesichtspunkte sowie der dazugehörige Einsatz eines CAD-Design-Flows soll beherrscht werden. Inhalt 1. Historie, CMOS-Schalterlogik, einfacher Design Flow 2. MOSFETs: Funktion, Aufbau, Kennlinien, Modellierung, Inverter 3. CMOS-Prozess: Fertigungsverfahren, Prozessschritte, Layout und Design Rules, Bauelemente, Latch-up-Effekt, Ausbeute 4. Schaltungstechnik von Grundgattern und Registern 5. Design-Methodik, Design Flow, Entwurfswerkzeuge, Entwurfsablauf und -ökonomik 6. Array-Strukturen: ROM, RAM, Register, PLA, Multiplizierer u. a. 7. Analoge Grundschaltungen 8. Testen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Weste, Harris: CMOS VLSI Design, Addison Wesley 2005 Baker: Circuit Design, Layout and Simulation, Wiley-Interscience, 2005 Modulbezeichnung Grundlagen des VLSI-Designs Modulcode E418P Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Bonath/– Dozentin/Dozent Bonath Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum ELE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronik (E114) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Realisierungsmöglichkeiten komplexer elektronischer Systeme in hochintegrierter CMOS-Schaltungstechnik, CMOS-Prozesse und Design Flow, Schaltungskonzepte der integrierten Digital- und Analogelektronik, Unterschiede zu diskreten ElektronikRealisierungen. Fertigkeiten: Entwurf von Grundschaltungen der CMOS-Schaltungstechnik mithilfe der üblichen Entwurfsverfahren durchführen können. Kompetenzen: Der grundsätzliche Ablauf einer Schaltungs-/Systemintegration unter Miteinbeziehung technologischer, ökonomischer und praktischer Gesichtspunkte sowie der dazugehörige Einsatz eines CAD-Design-Flows soll beherrscht werden. Seite 2590 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Inhalt 1. Historie, CMOS-Schalterlogik, einfacher Design Flow 2. MOSFETs: Funktion, Aufbau, Kennlinien, Modellierung, Inverter 3. CMOS-Prozess: Fertigungsverfahren, Prozssschritte, Layout und Design Rules, Bauelemente, Latch-up-Effekt, Ausbeute 4. Schaltungstechnik von Grundgattern und Registern 5. Design-Methodik, Design Flow, Entwurfswerkzeuge, Entwurfsablauf und -ökonomik 6. Array-Strukturen: ROM, RAM, Register, PLA, Multiplizierer u. a. 7. Analoge Grundschaltungen 8. Testen Labor: Laborversuche und praktische Vorführungen zu oben genannten Themengebieten. Versuchsbeschreibungen s. Laborhandbuch Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Weste, Harris: CMOS VLSI Design, Addison Wesley 2005 Baker: Circuit Design, Layout and Simulation, Wiley-Interscience, 2005 Modulbezeichnung Elektromagnetische Verträglichkeit Modulcode E420 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Thüringer/– Dozentin/Dozent Thüringer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (W) Lehrform Vorlesung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201), Transformationen (E106a) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Geräte bzgl. CE-Konformität und die dafür erforderlichen Prüfungen kennen. Verstehen, dass jede Störquelle auch Störsenke ist, d. h. die Dualität und Gleichwertigkeit von Störemission und Störfestigkeit als EMV-Anforderung erkennen. Verstehen, wie elektrische und magnetische Felder die gegenseitige Beeinflussung von Elektronik bewirken und welche Parameter diese Kopplungen verringern können. Fertigkeiten: HF-Spektren von Schaltvorgängen und deren EM-Felder überschlägig berechnen können, ebenso Nahfeldkopplungen zwischen Leitungen. Entwurf von Schaltungs- und Layoutmaßnahmen, durch die die Entstehung von EM-Störungen und deren Ein- und Auskopplung minimiert werden können. Baugruppen störarm planen können. Kompetenzen: Die ständig wachsende Bedeutung der EMV-Kompatibilität aufgrund der stetig zunehmenden Elektronik-Durchdringung und als Folge immer schnellerer Schaltvorgänge (Oberwellen) verstehen. Sich bewußt sein, dass Schirm- und Filtermaßnahmen auf Gehäuseebene nur als letzte und externe Maßnahme einzusetzen sind, weil konstruktive Maßnahmen auf Schaltungsebene (Layout) kostengünstiger und effektiver sind. Inhalt 1. Störquellen und Störpegel – Ursachen, Beeinflussungsmodell 2. EMV-Gesetz, Schutzanforderungen & Normen 3. Konformitätsprüfungen, Prüfaufbauten, Grenzwerte 4. Elektromagnetische Störsignale, Signalspektren von Impulsen, Störungsübertragung: Kopplungsmechanismen Nr. 46 5. Layout-Kriterien für Leiterplatten, Stromversorgungsstrukturen 6. Schaltungsmaßnahmen, Schutzbeschaltungen & -bauelemente 7. Gehäuseaufbau, Filterung, Verkabelung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Arnold Rodewald: Elektromagnetische Verträglichkeit: Grundlagen, Adolf J. Schwab: Elektromagnetische Verträglichkeit Ernst Habiger u. a.: Handbuch Elektromagnetische Verträglichkeit Georg Durcansky: EMV-gerechtes Gerätedesign WEKA Praxishandbuch Elektromagnetische Verträglichkeit Modulbezeichnung Elektromagnetische Verträglichkeit Modulcode E420P Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Thüringer/– Dozentin/Dozent Thüringer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum ELE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201), Transformationen (E106a) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Geräte bzgl. CE-Konformität und die dafür erforderlichen Prüfungen kennen. Verstehen, dass jede Störquelle auch Störsenke ist, d. h. die Dualität und Gleichwertigkeit von Störemission und Störfestigkeit als EMV-Anforderung erkennen. Verstehen, wie elektrische und magnetische Felder die gegenseitige Beeinflussung von Elektronik bewirken und welche Parameter diese Kopplungen verringern können. Fertigkeiten: HF-Spektren von Schaltvorgängen und deren EM-Felder überschlägig berechnen können, ebenso Nahfeldkopplungen zwischen Leitungen. Entwurf von Schaltungs- und Layoutmaßnahmen, durch die die Entstehung von EM-Störungen und deren Ein- und Auskopplung minimiert werden können. Baugruppen störarm planen können. Kompetenzen: Die ständig wachsende Bedeutung der EMV-Kompatibilität aufgrund der stetig zunehmenden Elektronik-Durchdringung und als Folge immer schnellerer Schaltvorgänge (Oberwellen) verstehen. Sich bewußt sein, dass Schirm- und Filtermaßnahmen auf Gehäuseebene nur als letzte und externe Maßnahme einzusetzen sind, weil konstruktive Maßnahmen auf Schaltungsebene (Layout) kostengünstiger und effektiver sind. Inhalt 1. Störquellen und Störpegel – Ursachen, Beeinflussungsmodell 2. EMV-Gesetz, Schutzanforderungen & Normen 3. Konformitätsprüfungen, Prüfaufbauten, Grenzwerte 4. Elektromagnetische Störsignale, Signalspektren von Impulsen, Störungsübertragung: Kopplungsmechanismen 5. Layout-Kriterien für Leiterplatten, Stromversorgungsstrukturen 6. Schaltungsmaßnahmen, Schutzbeschaltungen & -bauelemente 7. Gehäuseaufbau, Filterung, Verkabelung Praktikum: Versuch 1: Impulsmessungen an Leiterplatten Versuch 2: Störfelder und Schirmung von Flachbaugruppen Versuch 3: Störspannungsmessung auf Leitungen Versuch 4: Störfeldstärke-Emission mittels GTEM-Zelle Versuch 5: Störimpuls-Einkopplung auf Geräte, Burst und ESDPistole Versuch 6: Burst-Einkopplung auf Leiterplatten Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Arnold Rodewald: Elektromagnetische Verträglichkeit: Grundlagen, Adolf J. Schwab: Elektromagnetische Verträglichkeit Ernst Habiger u. a.: Handbuch Elektromagnetische Verträglichkeit Georg Durcansky: EMV-gerechtes Gerätedesign WEKA Praxishandbuch Elektromagnetische Verträglichkeit Modulbezeichnung Nanoelektronik Modulcode E422 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klös/– Dozentin/Dozent Klös, Ricklefs Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronik (E114), VLSI-Design (E418) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der Nanotechnologie, Quantentheorie und finiten Elemente. Kenntnis des Aufbaus, der Funktionsweise und besonderer Effekte von Nanostruktur-Bauelementen der Elektronik, Kenntisse der Nano-Analytik, Nano-Lithographie, Nano-Imprint, Nano-Optik. Fertigkeiten: Beschreibung der Funktionsweise elektronischer Bauelemente mithilfe des Bändermodells. Berechnung von Drift-/Diffusionsströmen im Halbleiter. Abschätzung des Ladungstransports in Nanostrukturen (ballistischer Transport, Tunnelströme, Quantisierungseffekte). Beschreibung des elektrischen Verhaltens mit Modellgleichungen. Kenntnis typischer Messmethoden, Messung mit AFM und konfokalem Mikroskop. Kompetenzen: Einschätzung der in Nanostrukturen auftretenden besonderen Effekte und deren Bedeutung im Entwurf integrierter Systeme. Auswahl geeigneter Messmethoden zur Charakterisierung von Nanostrukturen. Inhalt Besondere Eigenschaften von Nanostrukturen Grenzen der Optik Lithografieverfahren und Nano-Imprint Confinement SXM-Techniken Grundlagen der Halbleiterphysik: Leitfähigkeit, Dotierung, Bändermodell, pn-Übergang, Quanteneffekte, Nanodrähe, organische el. Leiter Grundlagen der Finite-Elemente-Simulation Ladungstransport in Halbleitern: Beweglichkeit, Drift-Diffusionsstrom, hydrodynamischer Transport, Streuung von Ladungsträgern, ballistischer Transport Messungen an Nanostrukturen Struktur und Eigenschaften von Nanostruktur-Bauelementen: Bulk-MOSFET, Double-Gate-FET, FinFET, C-Nanotube, Prozesstechnologie der Nanoelektronik (bottom up/top down) Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Seite 2591 Literatur Hilleringmann: Silizium-Halbleitertechnologie, Teubner-Verlag, 4. Auflage, 2004 Reisch: Halbleiter-Bauelemente, Springer-Verlag, 2004 Modulbezeichnung Nanoelektronik Modulcode E422P Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klös/– Dozentin/Dozent Klös, Ricklefs Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum ELE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronik (E114), VLSI-Design (E418) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der Nanotechnologie, Quantentheorie und finiten Elemente. Kenntnis des Aufbaus, der Funktionsweise und besonderer Effekte von Nanostruktur-Bauelementen der Elektronik, Kenntnisse der Nano-Analytik, nano-Lithographie, Nano-Imprint, Nano-Optik. Fertigkeiten: Beschreibung der Funktionsweise elektronischer Bauelemente mithilfe des Bändermodells. Berechnung von Drift/Diffusionsströmen im Halbleiter. Abschätzung des Ladungstransports in Nanostrukturen (ballistischer Transport, Tunnelströme, Quantisierungseffekte). Beschreibung des elektrischen Verhaltens mit Modellgleichungen. Kenntnis typischer Messmethoden, Messung mit AFM und konfokalem Mikroskop. Kompetenzen: Einschätzung der in Nanostrukturen auftretenden besonderen Effekte und deren Bedeutung im Entwurf integrierter Systeme. Auswahl geeigneter Messmethoden zur Charakterisierung von Nanostrukturen. Inhalt Besondere Eigenschaften von Nanostrukturen Grenzen der Optik Lithografieverfahren und Nano-Imprint Confinement SXM-Techniken Grundlagen der Halbleiterphysik: Leitfähigkeit, Dotierung, Bändermodell, pn-Übergang, Quanteneffekte, Nanodrähe, organische el. Leiter Grundlagen der Finite-Elemente-Simulation Ladungstransport in Halbleitern: Beweglichkeit, Drift-Diffusionsstrom, hydrodynamischer Transport, Streuung von Ladungsträgern, ballistischer Transport Messungen an Nanostrukturen Struktur und Eigenschaften von Nanostruktur-Bauelementen: Bulk-MOSFET, Double-Gate-FET, FinFET, C-Nanotube, Prozesstechnologie der Nanoelektronik (bottom up/top down) Praktikum: Messung mit AFM und STM, Präparation, unterschiedliche Messmodi Durchführung numerischer Device-Simulationen und Messungen zur Bauelementcharakterisierung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur Hilleringmann: Silizium-Halbleitertechnologie, Teubner-Verlag, 4. Auflage, 2004 Reisch: Halbleiter-Bauelemente, Springer-Verlag, 2004 Bhushan: Springer Handbook of Nanotechnology, Springer 2007 Rubahn: Nanophysik und Nanotechnologie, Teubner 2004 Seite 2592 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Modulbezeichnung Systemtechnisches Labor Modulcode E430 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich –/Studiengangsleiterin oder StudiengangsGießen/Friedberg leiter Dozentin/Dozent Peppel, Dib, Kern Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT) Lehrform Labor 5 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden lernen an ausgewählten Beispielen alle Bereiche der Fächergruppe „Systemtechnik“ in der Praxis kennen und erlernen die zugehörigen Mess- und Analysemethoden. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, reale Schaltungen und Systeme aufzubauen und zu analysieren. Inhalt Vorbereitete und betreute Laborversuche aus den Bereichen: Elektrische Energieversorgung Elektrische Maschinen und Antriebe Leistungselektronik Regelungstechnik Die Lehrveranstaltung wird von allen einschlägigen Laboren gemeinsam durchgeführt. Jedes beteiligte Labor steuert eine Anzahl von Versuchen bei. Die Versuche müssen nicht zwingend für alle Studierenden die gleichen sein. Eine gewisse Schwerpunktbildung passend zur individuellen Fächerauswahl soll möglich sein. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Bearbeitung der Laborversuche. Der Erfolg wird jeweils durch Testat bestätigt. Bewertung, Note Die Laborversuche werden einzeln testiert. Testate aller Laborversuche bis auf einen sind Voraussetzung für das Bestehen des Moduls. Die Art und Weise der Testierung wird zu Beginn des Praktikums bekannt gegeben. Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben. Modulbezeichnung Systemtechnische Projektarbeit Modulcode E440 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich –/Studiengangsleiterin oder StudiengangsGießen/Friedberg leiter Dozentin/Dozent Peppel, Dib, Kern Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT) Lehrform Projektarbeit 4 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Die Studierenden lernen ausgewählte Problemstellungen aus dem Bereich der Leistungselektronik, Maschinen, Energietechnik und Systemtechnik in der Praxis kennen. Die Problemstellungen sollen in Gruppenarbeit bearbeitet werden. Fertigkeiten: Die Studierenden bearbeiten und lösen weitestgehend selbständig in einer Kleingruppe von nicht mehr als 4 Studierenden eine gegebene Problemstellung. Strukturierte, verständliche und nachvollziehbare Dokumentation des Lösungsweges und der Ergebnisse. Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, reale Systeme zu analysieren und problemorientierte Lösungen im Team zu erarbeiten. Inhalt Vorbereitete und betreute Problemstellungen aus den Bereichen: Leistungselektronik Elektrische Maschinen Energieversorgung Automatisierung/Systemintegration Nr. 46 Die Lehrveranstaltung wird von allen einschlägigen Laboreinrichtungen gemeinsam durchgeführt. Jedes beteiligte Labor steuert eine Anzahl von Problemstellungen bei. Von einer Gruppe ist dabei eine Problemstellung gezielt zu bearbeiten und zu lösen. Die Problemstellungen müssen nicht zwingend für alle Studierenden die gleichen sein. Eine gewisse Schwerpunktbildung passend zur individuellen Fächerauswahl ist durchaus erwünscht. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Bearbeitung der Problemstellungen. Der Erfolg wird jeweils durch Testat bestätigt. Bewertung, Note Die Projektarbeiten werden einzeln bewertet, mündliche Befragung zur Durchführung und den Ergebnissen der Projektarbeit mit abschließender Gesamtbewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung). Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des Semesters bekannt gegeben. Modulbezeichnung Projektmanagement Modulcode E501 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Hempfling Dozentin/Dozent Hempfling/Kollegen aus WI: Grau Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 2 SWS Arbeitsaufwand 4 CrP, 120 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Tätigkeiten bei der Produktentwicklung. Phasenmodelle und ihre Bewertung. Planung, Organisation, Dokumentation und Steuerung von Projekten. Fertigkeiten: Entwurf und Optimierung von Projektplänen. Planung und Ausführung wichtiger Projektdokumente, Planung der Durchführung und Kontrolle von Projekten. Kompetenzen: Planung und Dokumentation von Entwicklungsprojekten, Steuerung von Projekten durch Besprechungen und andere Kontrollmechanismen. Inhalt Phasenmodelle bei der Produktentwicklung Abgrenzung Projekt- und Prozessmanagement Projektziele, Lasten- und Pflichtenhefte Projektorganisation, Projektplanung, Projektsteuerung und -kontrolle Einführung des Projektmanagements ins Unternehmen, PMSystem Aktuelle Themen des PM Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Hans D. Litke: Projektmanagement, Hanser Verlag Hermann J. Schmelzer: Organisation und Controlling von Produktentwicklungen, Verlag Schäffer Pöschel Bernd J. Madauss: Handbuch Projektmanagement, Verlag Schäffer Pöschel Dennis Lock: Projektmanagement, Ueberreuter Verlag Modulbezeichnung Qualitätsmanagement Modulcode E502 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Lorenz/Hempfling Dozentin/Dozent Lorenz, Hempfling, Dozentinnen oder Dozenten von WI Sprache Deutsch Nr. 46 Verwendbarkeit zum Curriculum Lehrform Arbeitsaufwand Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Medienformen AE(VT), Übrige(WP) Vorlesung mit Übung 2 SWS 4 CrP, 120 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Aufgaben des Qualitätsmanagements, Inhalt der Qualitätsarbeit und Normung von QM-Systemen, Methoden und Techniken bei der Qualitätsarbeit. Fertigkeiten: Festlegung von Q-Planungs-, Q-Lenkungs- und QPrüfungs-Maßnahmen für die Hauptprozesse im Unternehmen. Nutzung verschiedener Q-Techniken. Kompetenzen: Anwendung der wichtigsten Qualitätsregelwerke, Beurteilung von QM-Systemen und QM-Techniken/Werkzeuge. Inhalt Geschichte des Qualitätswesens Qualitätsüberwachung in der Fertigung/Messmittelfähigkeit und Stichprobenverfahren. QM-Systeme: Planung, Lenkung, Prüfung und erweiterte Systeme ISO 9001, CE-Kennzeichnung, EFQM QM-Methoden: FMEA, QFD, Poka Yoke, Benchmarking, KVP QM-Techniken: 7 Q und 7 M Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Masing: Handbuch Qualitätsmanagement, Hanser Verlag Malorny: TQM umsetzen, Verlag Schäfer Poeschel Geiger: Qualitätslehre, Vieweg Verlag Modulbezeichnung Marketingmanagement Modulcode E504 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Studiendekanin oder Studiendekan IEM Dozentin/Dozent Roth Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 3 SWS Arbeitsaufwand 4 CrP, 120 Stunden, 48 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden sollen die Idee des Marketings verstehen und begreifen. Sie sollen den Unterschied zwischen strategischem und operativem Marketing aufzeigen und umsetzen können, indem sie den Marketingmanagementprozess systematisch durchlaufen. Sie sollen die Methoden des strategischen Marketings sowie die Handlungsalternativen des Marketingmix problembezogen erarbeiten und bewerten können. Darüber hinaus sollen sie ein Marketingcontrollingsystem entwickeln können. Inhalt Grundidee des Marketings Situationsanalyse Prognose Zielbestimmung Entwicklung einer Marketingstrategie Elemente des Marketingmix Organisation und Durchführung Marketingkontrolle Marketingaudit Informationsmanagement Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung). Seite 2593 Tafel, Overhead, Beamer Literatur Vossebein, Ulrich: Marketing, 2. Aufl., Wiesbaden 2000 Meffert, Heribert: Marketing, 9. überarb. Aufl., Wiesbaden 2000 Backhaus, Klaus: Industriegütermarketing, 6. Aufl., München 1999 Modulbezeichnung Personal und Organisation Modulcode E505 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Studiendekanin oder Studiendekan IEM Dozentin/Dozent Roth Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 3 SWS Arbeitsaufwand 4 CrP, 120 Stunden, davon 48 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden sollen grundlegende Kenntnisse über Führungstheorien gewinnen und daraus das Verständnis für die praxisrelevanten Führungsstile und Führungstechniken entwickeln, die grundlegenden Aspekte der Personalbeschaffung sowie Methoden zur Feststellung der Eignung von Personal kennenlernen, Personalführungskonzepte (MbO, 3-D-Konzept, ...) kennen, mit Instrumenten und Funktionen der Personalentwicklung vertraut werden, die zentralen organisatorischen Fragestellungen verstanden haben und von Improvisations- und Dispositionsaspekten abgrenzen können, mit den aufbau- und ablauforganisatorischen Themen vertraut werden, ein Gesamtverständnis für die vielfältigen Verknüpfungen von Managementthemen gewinnen. Inhalt Führung: begriffliche Grundlagen, Darlegung der wichtigsten Führungstheorien sowie Führungsstile und Führungstechniken Personalmanagement mit den drei Bereichen Beschaffung und Auswahl von Personal Personalführung Personalentwicklung Organisation mit aufbau- und ablauforganisatorischen Fragestellungen Übergreifende Themen, die den Zusammenhang zu verschiedenen Managementkonzepten (Lean-Management, Kaizen) und modernen Gruppen- und Projektorganisationsthemen herstellen sowie ethische Fragen im Management aufgreifen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Frese, E.: Grundlagen der Organisation, 8. Aufl. Wiesbaden 2000 Schmidt, W.: Praktische Personalführung und Führungstechnik, Heidelberg 1999, Staehle, W. H.: Management, 7. Aufl. München 1994 Steinmann, H./Schreyögg, G.: Management, 4. Aufl. Wiesbaden 2000 Modulbezeichnung Englisch Modulcode E506 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Dannhofer/Dannhofer Dozentin/Dozent Dannhofer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Seite 2594 Lehrform Arbeitsaufwand Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Vorlesung mit Übung 2 SWS 4 CrP, 120 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Students who have achieved at least intermediated level (B1) will develop their language knowledge in the fields of business and engineering and expand their vocabulary of technical English to communicate appropriately in an international business environment. Inhalt Special features of technical English Terminology from the various fields of engineering Mathematical equations and formulas, measurements, graphs and diagrams Working with authentic and adapted texts from the fields of business and technology Applying for a job in English Writing job related texts e. g. reports, summaries, instructions, business correspondence Meetings and discussions Training listening skills using audio materials Role plays and group work to develop communicative and social competences Supportive grammar relevant to technical English Talking about one’s field of studies and future professional life Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Trappe/Tonya/Tullis/Graham: Intelligent Business (Intermediate), Longman 2005 Brieger, Nick/Pohl, Alison: Technical English, Langenscheidt 2004 Lambert, Val/Murray, Elaine: Everyday Technical English, Longman 2003 Cotton, David et al.: Market Leader (Intermediate), Longman 2005 Emmerson, Paul: Business Grammar Builder, Macmillan 2002 Business Spotlight: English for International Communication (magazine), Spotlight Engine: Englisch für Ingenieure (magazine), Hoppenstedt Modulbezeichnung Energiewirtschaft/Energierecht Modulcode E520 Studiensemester 4–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Dib Dozentin/Dozent Dib Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum AE(VT), Übrige(WP) Lehrform Vorlesung mit Übung 3 SWS Arbeitsaufwand 4 CrP, 120 Stunden, davon 48 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse über die wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge in der Stromversorgungsbranche. Einblick in den Stromhandel, in die Kostenstrukturen und in die rechtlichen Rahmenbedingungen. Funktionsweise der Strombeschaffung und der Strombörse. Fertigkeiten: Kostenermittlung für die Erzeugung (Umwandlung) und Durchleitung der Energie. Verstehen und Umsetzen von Gesetzestexten. Analyse und Erstellung von Stromlieferverträgen. Kompetenzen: Überblick über das komplexe System der Stromversorgung im liberalisierten Markt. Umgang mit Gesetzen und Verträgen in der Energiewirtschaft. Zusammenarbeit mit Juristinnen oder Juristen und Wirtschaftaschaftswissenschaftlerinnen oder Wirtschaftswissenschaftlern in Behörden und Unternehmen. Verhandlungsführung mit Lieferanten bzw. Kunden. Wirtschaftliche Bewertung von Versorgungsvarianten. Erstellung und Beurteilung von Verträgen. Inhalt Grundlagen der Kostenrechnung in der Stromwirtschaft, Kosten der Umwandlung und des Transports elektrischer Energie, Strom- Nr. 46 handel, Strombörse, Verträge, Netznutzung, Energiewirtschaftsgesetz und andere Gesetze und Rahmenbedingungen. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Die Veranstaltung basiert auf keinem speziellen Buch. Modulbezeichnung Frequenzumrichtertechnik (Wahlpflichtmodul) E601 5–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klytta/– Dozentin/Dozent Klytta Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Praktikum 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronische Antriebstechnik (E412) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kennenlernen der Typen von Frequenzumrichtern als auch deren Bestandteile und Eigenschaften. Frequenzsteuerung als die effektivste Steuerungsmethode von Drehstrommotoren. Fertigkeiten: Entwurf und Berechnungen von einstufigen Stromrichtern und von vollständigen Umrichterstrukturen auf der Grundlage angestrebter Eigenschaften. Kompetenzen: Überblick bezüglich der zur Verfügung stehenden Umrichterstrukturen. Fähigkeit zur begründeten Umrichterwahl und der Parametrierung je nach Anwendung. Inhalt Einführung (Frequenzsteuerung von Drehstrommaschinen, Klassifikation von Umrichtern) Bausteine der Frequenzumrichter (Ventile der Umrichtertechnik, einstufige Stromrichter) U-Umrichter (Spannungswechselrichter und Modulationsverfahren, Mehrquadrantenbetrieb mit U-Umrichtern) I-Umrichter (Stromwechselrichter mit Phasenfolgelöschung, Mehrquadrantenbetrieb mit I-Umrichtern) Probleme der Umrichtertechnik Laborversuche und praktische Vorführungen zu den oben genannten Themengebieten Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist Voraussetzung für die erstmalige Zulassung zur Modulabschlussprüfung. Danach erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur H. Kleinrath: Stromrichtergespeiste Drehfeldmaschinen, Springer Verlag) P. Brosch: Moderne Stromrichterantriebe, Vogel Verlag Modulbezeichnung Technologie & Design von High-Tech-Baugruppen (Wahlpflichtmodul) E602 5–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Thüringer/– Dozentin/Dozent Thüringer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Nr. 46 Lehrform Arbeitsaufwand Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS 7 CrP (davon 1 Credit Schlüsselqualifikation Englisch), 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Baugruppen- und Gerätekonstruktion (E416) Elektromagnetische Verträglichkeit (E420) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Erkennen, dass Leitungen und Kontaktübergänge aufgrund ihrer Induktivität und Kapazität sich frequenzabhängig verhalten, so dass Impulse i. a. verfälscht übertragen d. h. verzerrt werden. Verstehen, dass jede sprunghafte Stromänderung, also jeder Digitalimpuls, ein Spektrum elektromagnetischer Oberwellen generiert, die sich auf Baugruppen als Wellen ausbreiten. Fertigkeiten: Berechnen von Impulsreflexionen und Spannungsverläufen auf Leiterbahnen. Planen und Dimensionieren einer Impedanz-Mehrlagen-Leiterplatte (Multilayer). Berechnen von Spannungseinbrüchen auf der Baugruppe beim Schalten aktiver Bauteile. Kompetenzen: Überblicken verschiedener Lagenaufbau-Konzepte impedanzkontrollierter Leiterplatten für schnell schaltende Baugruppen. Neben der signalgetreuen Übertragung auch die Bedeutung einer stabilen Stromversorgung für Funktion und Störverhalten verstehen und technisch optimierte, wirtschaftliche Baugruppen entwerfen können. Inhalt Was versteht man unter High-Tech/High-Speed-Baugruppen? Impulse auf Leitungen – elektrische Grundlagen Signalleitungen auf Leiterplatten mit kontrollierter Impedanz Impedanz der Stromversorgung Leiterplatten mit kontrollierter Impedanz Praktische CAE-/CAD-Arbeiten: Entwurf einer schnellen Digital-Baugruppe nach Vorlage mithilfe eines CAE-/CAD-Tools. Simulation des physikalischen Signalverhaltens auf der Baugruppe (engl. Tool). Anleitung und Literatur in Englisch. Dokumentation in Englisch. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Praktikumsaufgaben müssen erfolgreich bearbeitet werden. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammenzufassen, was durch Testat bestätigt wird. Das Vorliegen des Testats ist Voraussetzung für die Klausurteilnahme. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Eric Bogatin: Signal Integrity – Simplified, Prentice Hall, Professional Technical Reference 2004 Pearson Educ. Inc., ISBN 0-13066946-6 W. Jillek, G. Keller: Handbuch der Leiterplattentechnik, Band 4, Eugen Leuze Verlag 2003, ISBN 3-87480-184-5 Europäischer Trendbericht 1999 über LP mit hohen Intregrationsdichten (HDI-LP) VDI/VDE-GMM, VdL, DGO, EIPC, ZVEI FV23, FED Polar Instruments Ltd., Controlled Impedance for Printed Circuit Garenne Park, Rue de la Cache, St.Sampsons, Guernsey GY2 4AF www.polar.co.uk, Fax: +44 (0) 1481 52476, Tel. +44 (0) 1481 53081 Modulbezeichnung Technologie und Bauelemente der Mikroelektronik (Wahlpflichtmodul) E603 5–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Klös/– Dozentin/Dozent Klös Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP (davon 1 Credit Schlüsselqualifikation Englisch), 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronik (E114) Seite 2595 Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Grundlagen der Halbleiterphysik und -technologie. Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise mikroelektronischer Bauelemente. Fertigkeiten: Beschreibung der Funktionsweise elektronischer Bauelemente mithilfe des Bändermodells. Berechnung von Drift/Diffusionsströmen im Halbleiter. Beschreibung des elektrischen Verhaltens mit Modellgleichungen. Anwendung von FEM-Tools zur numerischen Device-Simulation. Kompetenzen: Auswahl von Technologien bzgl. Aufwand, Kosten und Funktionalität. Einschätzung der elektrischen Funktion aus Kenntnis der Bauelementstruktur. Bewertung der Genauigkeit elektrischer Netzwerksimulationen. Inhalt Mikroelektronik im Überblick: Planartechnik, Prozessausbeute, Komplexität, Moore’sches Gesetz Grundlagen der Halbleiterphysik: Stromtransport in Halbleitern, Dotierung, Bändermodell, pn-Übergang, BJT, MOSFET Technologie integrierter Schaltungen: Epitaxie, CVD, Diffusion, Implantation, Lithographie, Ätzprozesse, Metallisierung Prozessintegration: Bipolarprozess, CMOS-Prozess, BiCMOS, SOI Struktur und Eigenschaften integrierter Bauelemente: R, C, Dioden, Bipolartransistor, MOSFET Simulation: Netzwerksimulation, FEM-Device-Simulation Praktische Übungen: Durchführung numerischer Device-Simulationen integrierter Bauelemente. Zusammenfassung der Ergebnisse in einem englischsprachigen Bericht. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Pflichtübungsaufgaben/die praktischen Übungen müssen erfolgreich bearbeitet werden. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammenzufassen, was durch Testat bestätigt wird. Das Vorliegen des Testats ist Voraussetzung für die Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Hilleringmann: Silizium-Halbleitertechnologie, Teubner-Verlag, 4. Auflage 2004 Reisch: Halbleiter-Bauelemente, Springer-Verlag, 2004 Modulbezeichnung Antriebe der Automatisierungstechnik (Wahlpflichtmodul) E604 5–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Probst/– Dozentin/Dozent Probst Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Leistungselektronik (E402), Elektrische Maschinen (E404), Regelungstechnik (E202) Angestrebte Lernergebnisse Aufbau und Komponenten elektrischer Servo-Antriebe Anwendungen u. Einsatzgebiete Auslegung und Berechnung Inhalt Aufbau und Struktur von Automatisierungssystemen Antriebsarten in der Automatisierung Messsysteme Absolutwertgeber Geber m. abstandscodierten Ref.-Marken Resolver MR-Sensoren Direkte Messsysteme Kommunikation Antriebsauslegung Laborversuche mit Antrieben unterschiedlicher Hersteller Seite 2596 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Bearbeitung der Praktikumsversuche. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Skript zur Vorlesung Kopien der Folien Hinweise auf weiterführende Fachbücher Modulbezeichnung Alternative Energieerzeugung (Wahlpflichtmodul) E605 5–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Gebler/– Dozentin/Dozent Gebler Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Seminar 2 SWS Arbeitsaufwand 3 CrP, 90 Stunde, davon 32 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektrotechnik 3 (E103) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Aufbau und Funktionsweise alternativer Kraftwerkstypen inkl. Kosten, Ressourcen, Umweltbelastung, Rhetorik & Präsentation. Fertigkeiten: selbständiges Erarbeiten eines Themas, selbständige Literaturrecherche, Präsentationstechniken. Kompetenzen: ein Thema aus der Energietechnik selbständig erarbeiten und präsentieren können sowie einen Überblick über die alternative Energieerzeugung besitzen. Inhalt Präsentation und Rhetorik Wasserkraftwerke Windkraftwerke Müllkraftwerke Kraftwärmekopplung, BHKW Solarkraftwerke Brennstoffzelle Biokraftwerke Meereskraftwerke Geothermiekraftwerke Fusionskraftwerke Wasserstoffwirtschaft Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Ein zugeteiltes Thema wird in kleinen Gruppen selbständig erarbeitet, in einem Vortrag präsentiert und mit einer schriftlichen Ausarbeitung dokumentiert. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Heuck, Dettmann: Elektrische Energieversorgung, Vieweg Zahoransky, Richard: Energietechnik, Vieweg Courtin, Wolfgang: Elektrische Energietechnik , Vieweg Flosdorf, Hilgarth: Elektrische Energieverteilung, Teubner Brinkmann, Karl: Einführung in die elektrische Energiewirtschaft, Vieweg Böge, Wolfgang (Hrsg.): Vieweg Handbuch Elektrotechnik, Vieweg Mentzel, Wolfgang: Rhetorik, Haufe Modulbezeichnung Modulcode Studiensemester Bussysteme in der Automatisierungstechnik (Wahlpflichtmodul) E606 5-6 Nr. 46 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Cramer/– Dozentin/Dozent Cramer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Informatik 2 (E110), Informationsübertragung (E303) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnisse der Spezifikation, Architektur und Funktionsweise von Kommunikationssystemen in der Automatisierungstechnik. Fertigkeiten: Interpretation von Kommunikationsflüssen. Beschreibung von Protokollabläufen. Inbetriebnahme von Anwendungen. Aufzeichnung und Dokumentation der Abläufe. Kompetenzen: Analyse von Protokollabläufen bzgl. Effizienz und Fehlerverhalten. Selbständige Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von kleinen Projekten. Inhalt Die Grundlagen der Feldbusse und Industrial-Ethernet-Systeme werden in kompakter Form und unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse vermittelt. Die wichtigsten Busse werden vorgestellt und verglichen. Hierbei werden einige wenige Systeme detaillierter besprochen und auch im Praktikum eingesetzt (z. B. CANopen und EtherCAT). Im Rahmen der Installationsbeispiele wird dann auf Systemaspekte wie u. a. Visualisierung (z. B. im Internet), einheitliche Schnittstellen (OPC) und Verbindung mit einer SPS eingegangen. Das Praktikum wird in Projekten organisiert, in denen dann zu einzelnen Themenschwerpunkten praktische Aufgaben durchzuführen sind. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die Projekte sind in kleinen Gruppen selbständig vorzubereiten (Literaturstudium, Strukturierung der Aufgaben, Zeitplanung) und in einem Bericht zu dokumentieren. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Modulbezeichnung Bildverarbeitung (Wahlpflichtmodul) Modulcode E607 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Ricklefs/– Dozentin/Dozent Ricklefs Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Physik 2 (E108), Optische Nachrichtentechnik (E312) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Ziele der Bildverarbeitung, Anforderungen an bildgebende Verfahren, Filtertechniken, Kameratypen. Fertigkeiten: Beherrschen einfacher Techniken der Bildverarbeitung. Strukturierung der Bildverarbeitungsschritte. Bearbeitung einfacher Problemstellungen. Kompetenzen: Bewertung von Kameras, Kenntnis einfacher Anforderungen an Bildverarbeitungssysteme. Inhalt Bildaufnahme, Beleuchtung Kameras, Digitalisierung Vorverarbeitung, morphologische und konvolutorische Filter Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Ähnlichkeit, Token Modellbildung, Constrains Objekterkennung Hit-Miss-Verfahren Praktische Übung: Programmierung von Filtern, Erarbeitung einer einfachen Bildverarbeitungsaufgabe. Präsentation der Ergebnisse Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Bearbeitung der praktischen Übungen. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur R. Gonzalez, R. Woods: Digital Image Processing, Prentice Hall, 2002, K. Tönnies: Grundlagen der Bildverarbeitung, Pearson Studium, 2005 Modulbezeichnung Computer Aided Engineering (CAE) (Wahlpflichtmodul) E608 5–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Endl/– Dozentin/Dozent Endl Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Informatik 1, 2 (E109, E110) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Über die Arbeitsmethodik mit CAE-Systemen bzgl. 2D und 3D, über den Aufbau von CAD-Modellen (Datenmodellierung) und über das Postprocessing. Fertigkeiten: Umsetzen einer Aufgabenstellung in ein 2D und 3DModell. Dabei Anwenden von parametrischer Skizzendefinition und Constraints. FEM-Berechnungen und kinematische Simulationen durchführen. Kompetenzen: für eine gegebene Aufgabenstellung eine geeignete Darstellungsform (2D, 3D) finden. Verfahren zur Bewegungs- und Belastungsanalyse anwenden und die Ergebnisse auswerten. Parametrische technische Zeichnungen erstellen. Geeignete Modelle für das Postprocessing ableiten können. Inhalt Einleitung CAE im Entwicklungsprozess, Solid Modelling, PDM/PLMSysteme 2D-Systeme Rastersysteme, Datenwandlung, Rücktransformation, Vektordaten, Layer-Techniken, 21/2D-Systeme, Datenausgabe 3D-Systeme 1 Modellbildung, Drahtmodelle, Flächenmodelle, Regelflächen, Freiformflächen, Bezier, Nurbs, Beschreibungstechniken 3D-Systeme 2 Volumenmodell, Boundary Representation, Constructive Solid Geometry, Hybride Systeme Generierungstechniken Datenkonsistenz, gestaltändernde Operationen, lokale Manipulationen, Boolsche Operationen, Parametrik, Features Kinematische Simulation u. finite Elemente 2D, 3D, Netzgenerierung, Statische Analyse, dynamische Analyse Postprozess und Rapid Prototyping 3D-Drucken, Stereolithografie, Lasersintern, Vakuumgießen, Nylongießen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Bearbeitung der praktischen Übungen. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Seite 2597 Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Köhler, Peter: CATIA V5-Praktikum, Vieweg-Verlag Grätz, Joachim: Handbuch der 3D-CAD-Technik, Siemens Toogood, Roger: Pro/Mechanica, SDC-Publications Banach, Daniel: Inventor 6 Essentials, Autodesk Press Wilson, John: Mechanical Desktop, Parametric Modelling, CMPBooks Ausführliches Scriptum inkl. Übungsunterlagen zur Vorlesung Modulbezeichnung Industrielle Energieversorgung (Wahlpflichtmodul) E609 5–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Gebler/– Dozentin/Dozent Gebler Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 5 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektrotechnik 3 (E103) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: industrielle Energieversorgung in den Spannungsebenen 20 kV und 0,4 kV. Betriebsmittel der Netze (soweit noch nicht in ELT3 behandelt). Netzformen inkl. Sternpunktbehandlung. Netzschutzprinzipien. Schutzmaßnahmen in Niederspannungsnetzen. Kurzschlussberechnung in Hoch- und Niederspannungsnetzen, Beanspruchungen der Betriebsmittel. Auslegen von Leitungen. Fertigkeiten: Verständnis für industrielle Energieversorgung inkl. Schutz. Kurzschlussberechnung in Hoch- und Niederspannungsnetzen durchführen. Leitungen nach Spannungsabfall und Strombelastung auslegen. Kompetenzen: die industrielle Energieversorgung verstehen, beurteilen und planen können. Inhalt Betriebsmittel Messwandler Schaltgeräte Schaltanlagen BHKW Netze Netzformen Sternpunktbehandlung Schutz Netzschutz Schutzmaßnahmen Kurzschlussberechnung Ersatzspannungsquelle Betriebsmittelimpedanzen Kurzschlussimpedanz symmetrische Kurzschlussströme unsymmetrische KS-Ströme Unterbrechung Beanspruchung und Auslegung der Betriebsmittel mechanische Beanspruchung thermische Beanspruchung Spannungsabfall & Maximalstrom Praktikum: Versuch 1: Distanzschutz Versuch 2: Schutzmaßnahmen Versuch 3: Niederspannungsnetz Versuch 4: Drehstrom Seite 2598 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Bearbeitung der Praktikumsversuche. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Heuck, Dettmann: Elektrische Energieversorgung, Vieweg Böge, Wolfgang (Hrsg.): Vieweg Handbuch Elektrotechnik, Vieweg Weißgerber, Wilfried: Elektrotechnik für Ingenieure 1–3, Vieweg Happoldt, Oeding: Elektrische Kraftwerke und Netze, Springer Flosdorf, Hilgarth: Elektrische Energieverteilung, Teubner Modulbezeichnung Sensorik (Wahlpflichtmodul) Modulcode E610 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Slemeyer/– Dozentin/Dozent Slemeyer Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 4 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Messtechnik (E113) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Kenntnis wichtiger Messprinzipien für die Erfassung physikalischer Größen sowie der Möglichkeiten zur Signalaufbereitung, Störgrößenunterdrückung und Fehlerkorrektur. Fertigkeiten: Planung einer Messeinrichtung einschl. Auswahl von Sensoren für praktische Einsatzsituationen. Durchführung von Kalibrierungen. Durchführung von Datenbankrecherchen. Dokumentation und Präsentation von Versuchsergebnissen. Kompetenzen: Beurteilung der Eigenschaften von Sensoren im praktischen Einsatzfall. Erstellen eines Berichts oder Vortrags über Analyse der Eigenschaften oder Einsatz eines Sensors. Inhalt Sensorprinzipien. Übersicht über wichtige physikalisch-chemische Messgrößen. Signalaufbereitung u. Störsignalunterdrückung. Sensorprinzipien zur Bestimmung ausgewählter Messgrößen, z. B. Temperatur, Feuchte, Kraft, Position, Drehzahl, Durchfluss, Leitfähigkeit, Konzentration Praktikum: Versuche zu o. g. Themen Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Bearbeitung der Laborversuche. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Schrüfer, E.: Elektrische Messtechnik Niebuhr, J./Lindner, G.: Physikalische Messtechnik mit Sensoren Modulbezeichnung Simulation mit Matlab und Simulink (Wahlpflichtmodul) E611 5–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Schmitz/– Dozentin/Dozent Schmitz Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS Arbeitsaufwand 3 CrP, 90 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Regelungstechnik (202), Signalverarbeitung (E203) Nr. 46 Angestrebte Lernergebnisse Kennenlernen des Simulationsprogrammes Matlab/Simulink und verschiedener Toolboxen Fähigkeit zur Lösung vorgegebener Aufgabenstellungen Programmierung eigener Anwendungen Analyse von Simulationsergebnissen Inhalt Einführung in das Programmsystem Programmieren in Matlab Besonderheiten der Programmiersprache Ein-/Ausgabeoperationen Vorstellung der Toolboxen Entwicklung eigener Funktionen Simulink Ein-/Ausgabemöglichkeiten Simulation elektrischer Schaltungen mit dem Power-SystemBlockset Entwicklung eigener Übertragungsblöcke Anwendungen Bericht/Referat: Je nach Interessenlage aus den Gebieten Mathematik, Regelungstechnik, Signalverarbeitung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Ausarbeitung von Versuchsberichten Ausgearbeitetes Referat und Vortrag Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Biran, A./Breiner, M.: MATLAB 5 für Ingenieure, Addison-Wesley Hoffmann, J.: MATLAB und Simulink, Addison-Wesley Werner, M.: Digitale Signalverarbeitung mit MATLAB, Vieweg Verlag Modulbezeichnung Funksysteme für Ortung und Navigation (FSO) (Wahlpflichtmodul) E612 5–6 Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulcode Studiensemester Modulfrequenz Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Müller/– Dozentin/Dozent Müller Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Nachrichtentechnik (E201), Informationsübertragung (E303) Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden verstehen das Prinzip der Satellitenortung und der erforderlichen Systemvoraussetzungen. Sie können beurteilen, welche Kriterien die Genauigkeit und Zuverlässigkeit derartiger Systeme beeinflussen und die Grenzen des Einsatzes für verschiedene Ortungszwecke abschätzen. Inhalt Einführung (Begriff Navigation, Historie) Grundverfahren Laufzeitmessung, Phasenmessung, Amplitudenmessung Frequenzmessung, weitere Verfahren Wellenausbreitung Freiraumausbreitung Einfluss von Ionosphäre, Atmosphäre und Erde Einwegemessverfahren Prinzip, Spreizbandtechnik, GPS, Galileio Zweiwegemessverfahren Primärradar, Sekundärradar Entfernungsmesseinrichtung (DME) Winkelmessverfahren Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Instrumentenlandesystem Mikrowellenlandesystem Praktikum: Versuche zum Vorlesungsstoff und kleine Projektarbeiten Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Bearbeitung der Laborversuche und Projekte. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Mansfeld, Werner: Funkortungs- u. Funknavigationsanlagen Hüthig 1994 Mansfeld, Werner: Satellitenortung und Navigation, Vieweg 2004 Ludloff, A.: Praxiswissen Radar u. Radarsignalverarbeitung, Vieweg 2002 Huder, Bernhard: Einführung in die Radartechnik, Teubner 1999 Modulbezeichnung Grundlagen des FPGA-Entwurfs mit VHDL Modulcode E613 Studiensemester 5–6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Münke/– Dozentin/Dozent Münke Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Digitaltechnik (E111), Mikrorechnertechnik (E112) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Benennen der Unterschiede zwischen konventionellem Hardwareentwurf und HDL-Entwurf. Benennen der VHDLEntwurfsebenen und deren bevorzugter Verwendung. Benennen von Aspekten für synthesefähigen VHDL-Code. Fertigkeiten: Beschreiben von komplexen Digitalfunktionen in den Entwurfsebenen Datenfluss, Prozess und Struktur. Simulation und FPGA-Synthese. Konfigurierung der FPGA-Ports für die Ankopplung externer Komponenten. Kompetenzen: Anwenden von herstellerspezifischen Entwurfssystemen für die VHDL-Simulation und den FPGA-Entwurf. VHDLEntwurf und Synthese von getakteten Automaten und Implementierung des FPGA-Codes im Flashspeicher eines FPGA-Zielsystems. Inhalt HDL-Entwurf im Vergleich mit konventionellem Entwurf VHDL-Entwurfsebenen und Modellierungsarten für digitale Systeme VHDL-Grundelemente entity, architecture, port und signal Datenflussentwurf Entwurf mit Prozessen Strukturentwurf Synthese Praktikum: VHDL-Entwurf und Simulation von typischen Rechnerkomponenten wie ALU, Befehlsinterpreter als Steuerwerk, Speicher Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur J. Reichardt: VHDL-Synthese: Entwurf digitaler Schaltungen und Systeme, Oldenbourg, 2000, ISBN 3-486-25128-7, elt 695 122 G. Lehmann, B. Wunder, M. Selz: Schaltungsdesign mit VHDL, Franzis 1994, ISBN 3-7723-6163-3, elt 69591 Seite 2599 Modulbezeichnung Mixed Signal IC-Design (Wahlpflicht) Modulcode E614 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Bonath/– Dozentin/Dozent Bonath Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS, Labor 2 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Empfohlene Vormodule Elektronik (E114) Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: analoge integrierte Schaltungstechnik inkl. des Layouts in CMOS-Technologie. Integrationsformen von Sensorik und von analog-digitalen Schnittstellen. Fertigkeiten: Auslegung von Transistorschaltungen mit Handberechnung und Simulationsverfahren. Durchführen einfacher highLevel-Simulation, Layouten in CMOS. Kompetenzen: Beherrschen des typischen Mixed-SignalDesignablaufes. Inhalt Layout-Entwurfswerkzeuge Ebenen des CMOS-Prozesses und die Realisierung einfacher passiver Bauelemente und integrierter Sensoren CMOS-Transistoren für die Analogelektronik, Simulation und Layout Schaltungstechnik und Layout analoger Grundschaltungen High-Level-Simulation Mixed-Signal-Schaltungen Labor: Laborversuche und praktische Vorführungen zu oben genannten Themengebieten Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen Literatur van de Plassche: Integrated Analog-to-Digital and Digital-to-Analog Converters, Kluwer Academic Publishers, 1994 Baker: Circuit Design, Layout and Simulation, Wiley-Interscience, 2008 Baker: CMOS Mixed Signal Circuit Design, Wiley-Interscience, 2009 Modulbezeichnung FPGA Design für die Antriebstechnik Modulcode E701 Studiensemester 5, 6 Modulfrequenz Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg –/Kern Dozentin/Dozent Kern Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (WP) Lehrform Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS Arbeitsaufwand 5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit Angestrebte Lernergebnisse Kenntnisse: Beherrschen der VHDL-Sprachkonstrukte, Ansätze zur Entwicklung von digitaler, programmierbarer Logik auf einer hohen Abstraktionsebene. Fertigkeiten: Übertragung von komplexen Digitalfunktionen in die VHDL-Beschreibungssprache, Testen und Implementieren eines lauffähigen Programmiermusters. Kompetenzen: Bedienen, Anwenden von Entwurfs- und Testsystemen für die VHDL-Simulation und FPGA-Entwurf, Programmierung von FPGA-Bausteinen, Erkennen und Beurteilen von Anwendungsmöglichkeiten von FPGAs. Seite 2600 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 Inhalt Einführung in den Aufbau und die Verwendung von FPGAs Grundzüge der VHDL-Programmierung Einführung in industrielle Programmiersysteme Strukturen programmierbar Logik Realisierung getakteter Systeme und Handhabung von Bussystemen Wichtige Strukturen für die Antriebstechnik Datenwandler und Datenverarbeitungsstrukturen Modularer Entwurf Simulation und Testreihenerzeugung Studiensemester 7 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Studiendekan EI/Studiendekan IEM Dozentin/Dozent diverse Dozentinnen oder Dozenten Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (P) Lehrform Seminar mit Vortrag und Präsentation durch Studierende 2 SWS Arbeitsaufwand 3 CrP, 90 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung zur Erteilung der Modulnote. Erfolgreiche Klausurteilnahme. Voraussetzungen Gemäß Prüfungsordnung § 4 Absatz 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Tafel, Overhead, Beamer Literatur Eine aktuelle Liste mit Web-Links und Literaturhinweisen wird am Anfang der Veranstaltung bereitgestellt. Modulbezeichnung Berufspraktische Phase (BPP) Modulcode E901 Studiensemester 7 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Studiendekanin oder Studiendekan EI/StuGießen/Friedberg diendekanin oder Studiendekan IEM Dozentin/Dozent diverse Dozentinnen oder Dozenten Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (P) Lehrform Betreuung, Anleitung, begleitendes BPP-Seminar Arbeitsaufwand 12 CrP, 360 Stunden Voraussetzungen Gemäß § 4 Abs. 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden lernen, selbständig ein Thema nach technischwissenschaftlichen Gesichtspunkten in einem betrieblichen Umfeld zu bearbeiten. Nach der berufspraktischen Phase haben die Studierenden Einblicke in die organisatorischen Strukturen, die praktische Projektabwicklung und betriebswirtschaftlichen Abläufe der Ausbildungsstelle. Weiterhin werden sie darin auf die Anforderungen der Bachelorarbeit vorbereitet. Inhalt Die berufspraktische Phase wird in Zusammenarbeit mit Partnern aus der beruflichen Praxis durchgeführt. Sie findet in Abstimmung mit der betreuenden Dozentin oder dem betreuenden Dozenten und dem Placement-Center bzw. der BPP-Referentin oder dem BPP-Referenten des Fachbereichs statt und wird durch das BPP-Seminar begleitet. Die detaillierten Lerninhalte und Aufgabenstellungen werden vor Beginn der berufspraktischen Phase festgelegt. In der BPP sollen die Studierenden studiengangsadäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben. Die Studierenden sollen eine praktische Ausbildung an fest umrissenen Projekten erhalten. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Darstellung des betrieblichen Umfeldes und Präsentation der praktischen Ergebnisse. Abgabe eines schriftlichen Berichts. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Abhängig vom Inhalt der Arbeit und der damit verbundenen Präsentationsform Literatur Spezifisch zur berufspraktischen Phase Modulbezeichnung Modulcode Berufspraktische Phase (BPP) Seminar E902 Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden können die Ergebnisse der berufspraktischen Phase in einer klar strukturierten Weise darstellen und komplexe Sachverhalte erläutern. Inhalt Der Inhalt des Seminars ergibt sich aus den Inhalten der berufspraktischen Phase und bezieht die praktischen Erfahrungen auf die Kenntnisse aus dem Studium zurück. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Teilnahme an mindestens 5 Seminarvorträgen. Zu jedem Vortrag ist eine Bewertung anhand eines Kriterienkataloges abzugeben. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Abhängig vom Inhalt der Arbeit und der damit verbundenen Präsentationsform Literatur Spezifisch zu den im Seminar präsentierten Themen Modulbezeichnung Bachelorarbeit mit Thesis Modulcode E903 Studiensemester 7 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Studiendekanin oder Studiendekan EI/ Gießen/Friedberg Studiendekanin oder Studiendekan IEM Dozentin/Dozent diverse Dozentinnen oder Dozenten Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (P) Lehrform Betreuung mit Anleitung Arbeitsaufwand 12 CrP, 360 Stunden Voraussetzungen Gemäß Prüfungsordnung § 4 Absatz 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden wenden die im Studium erworbenen Fach- und Schlüsselkompetenzen in einer praktischen, projektorientierten, in sich abgeschlossenen Aufgabe an. Sie zeigen damit ihre Fähigkeit zur Übertragung der Kenntnisse aller betroffenen Gebiete der Elektro- und Informationstechnik auf konkrete ingenieurmäßige Fragestellungen. Inhalt Die Bachelorarbeit umfasst – die Befähigung zu ingenieurmäßiger Arbeit und Methodik – die Anwendung praktischer und analytischer Fähigkeiten und Problemlösungsstrategien auf eine konkrete Fragestellung – den Beweis sozialer Kompetenz durch Eingliederung in das berufliche und personelle Umfeld und in der weitgehend eigenständigen Bewältigung der Aufgabenstellung Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Formulierung der Bachelorthesis sowie Präsentation des beruflichen Umfeldes und der fachlichen Ergebnisse im Rahmen des Kolloquiums. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Medienformen Abhängig vom Inhalt der Arbeit und der damit verbundenen Präsentationsform Literatur Spezifisch zur Bachelorarbeit Modulbezeichnung Bachelor-Kolloquium Modulcode E904 Studiensemester 7 Modulfrequenz Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f. Modulverantwortlich Gießen/Friedberg Studiendekan EI/Studiendekan IEM Dozentin/Dozent diverse Dozentinnen oder Dozenten Sprache Deutsch Verwendbarkeit zum Curriculum Alle Studiengänge (P) Lehrform Seminar, Vortrag mit Präsentation durch Studierende 2 SWS Arbeitsaufwand 3 CrP, 90 Stunden, davon 32 Präsenzzeit Voraussetzungen Gemäß Prüfungsordnung Teil II (Fachspezifische Bestimmungen) § 4 Absatz 4 (Modulvoraussetzungen) Angestrebte Lernergebnisse Die Studierenden können die Ergebnisse der Bachelorarbeit und die zur Lösung der gegebenen Fragestellung verwendeten Techniken und Methoden vor einem Fachpublikum verständlich und fachlich kompetent darstellen. Die Darstellung ist fundiert und in ihrer Tiefe der Komplexität der Fragestellung angepasst. Sie können auf Nachfragen aus dem Publikum zum präsentierten Thema kompetent antworten. Inhalt Der Inhalt des Seminars ergibt sich aus den Inhalten der Bachelorarbeit. Insbesondere ist das Erstellen einer eigenen Präsentation in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen und der fachgerechte und didaktische Umgang mit den Präsentationsmitteln Teil des Seminars. Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints Teilnahme an mindestens 5 Kolloquien. Zu jedem Vortrag ist eine Bewertung anhand eines Kriterienkataloges abzugeben. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Medienformen Abhängig vom Inhalt der Arbeit und der damit verbundenen Präsentationsform Literatur Spezifisch zu den im Seminar präsentierten Themen Seite 2601 Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Phase (BPP-Ordnung) §1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang Elektronik des Fachbereichs EI der Fachhochschule Gießen-Friedberg beinhaltet eine Berufspraktische Phase. Diese findet zu Beginn des siebten Studiensemesters statt und wird von der Hochschule vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Die Berufspraktische Phase kann auf Wunsch der Studierenden an einer Praxisstelle im Ausland durchgeführt werden. (2) Bei der organisatorischen Abwicklung und inhaltlichen Koordination der Berufspraktischen Phase werden die Professorinnen und Professoren von der BPP-Referentin oder dem BPP-Referenten (Gießen) bzw. vom Placement-Center (Friedberg) unterstützt. Die Referentin oder der Referent bzw. das Placement-Center haben insbesondere folgende Aufgaben: – Führen und Pflegen eines Verzeichnisses geeigneter Projektpartner – Vermittlung von und Kontaktpflege zu Projektpartnern – Unterstützung der Studierenden bei der Auswahl geeigneter Projekte (3) In der Modulbeschreibung ist festgelegt, wem die fachliche Begleitung und Bewertung der Berufspraktischen Phase obliegt. § 16 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) gilt entsprechend. (4) Die Bewerbung um eine geeignete Projektstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Projektstelle vorzuschlagen. Über eine Ablehnung der Projektstelle entscheidet der Prüfungsausschuss. (5) Die Berufspraktische Phase der einzelnen Studentin oder des einzelnen Studenten wird auf der Grundlage eines Vertrages zwischen der Studentin oder dem Studenten und dem Projektpartner geregelt. §2 Ziele der Berufspraktischen Phase (1) In der Berufspraktischen Phase soll die Studentin oder der Student studiengangsadäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben. (2) Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die zwingend eine Anwendung des im Bachelorstudium Erlernten verlangen. (3) Die praktische Ausbildung soll in folgenden Bereichen erfolgen: – Softwarehäuser – Telekommunikationsunternehmen – Automobilhersteller – Industrieanlagenhersteller – Werkzeugmaschinenhersteller – Ingenieurbüros der Steuerungs- und Regelungstechnik – Elektronikproduzenten – Konsumgüterproduzenten – IT-Dienstleister Weitere Bereiche können auf Antrag der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors zugelassen werden. (4) Die Berufspraktische Phase soll auf die sich anschließende Bachelorarbeit vorbereiten. §3 Dauer und zeitlicher Ablauf der Berufspraktischen Phase Die Berufspraktische Phase umfasst eine Gesamtdauer von 13 Wochen. Fehlzeiten (zum Beispiel Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen. Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die Berufspraktische Phase vom Prüfungsausschuss auf maximal 18 Wochen verlängert werden. Wird die Berufspraktische Phase im Ausland durchgeführt, ist auf begründeten Antrag eine Verlängerung auf maximal 26 Wochen möglich. Die Berufspraktische Phase wird durch ein Projektseminar begleitet. §4 Zulassungsvoraussetzungen Zur Berufspraktischen Phase wird zugelassen, wer alle Module des Studiums bis auf maximal zwei erbracht hat. Die Studien- bzw. Projektarbeit muss abgeschlossen sein. §5 Projektstellen, Verträge (1) Die Berufspraktische Phase wird in enger Zusammenarbeit der Hochschule mit geeigneten Unternehmen oder Institutionen so Seite 2602 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 durchgeführt, dass ein möglichst hohes Maß an Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten erworben werden kann. (2) Die Bereitstellung geeigneter Projektstellen kann durch Rahmenvereinbarungen der Hochschule mit geeigneten Unternehmen oder Institutionen geregelt werden. (3) Voraussetzung für den Beginn der Berufspraktischen Phase ist die vorherige ordnungsgemäße Anmeldung und ein schriftlicher Vertrag zwischen der Studentin oder dem Studenten und der Projektstelle, dem die Hochschule zustimmen muss. (4) Der Vertrag regelt insbesondere: 1. die Verpflichtung der Projektstelle, – die Studentin oder den Studenten für die Dauer der Berufspraktischen Phase entsprechend den Ausbildungszielen nach § 2, insbesondere bezüglich des Zusammenhangs zwischen den Projekten und den Studieninhalten, auszubilden, – ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über Beginn und Ende der Berufspraktischen Phase, evtl. Fehlzeiten, die Inhalte der praktischen Tätigkeiten sowie den Erfolg der Berufspraktischen Phase enthält, 2. die Benennung einer oder eines Beauftragten der Projektstelle für die Betreuung der Studentin oder des Studenten, 3. die Verpflichtung der Studentin oder des Studenten, – die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und die innerhalb der Berufspraktischen Phase übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, – den Anordnungen der Projektstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen, – die für die Projektstelle geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht, zu beachten. §6 Begleitstudien Der praktische Teil des Projektes wird von der Fachhochschule durch Begleitstudien ergänzt, die von der BPP-Referentin oder von dem BPP-Referenten bzw. vom Placement-Center geplant, organisiert und durchgeführt werden. Die Begleitstudien umfassen ein Einführungsseminar, das Projektseminar, an dessen Ende die Studierenden eine Dokumentation über Tätigkeitsmerkmale, Anforderungsprofil und berufliche Perspektiven in den einzelnen an der Berufspraktischen Phase beteiligten Unternehmen und Institutionen abgeben und ein Fachreferat über das zentrale Thema der Berufspraktischen Phase halten. Ferner werden die in der Berufspraktischen Phase als wichtig erkannten Schwerpunkte in Absprache mit der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor seminaristisch erarbeitet. Während der Berufspraktischen Phase führt die betreuende Professorin oder der betreuende Professor in geeigneter Weise Fachgespräche zur fachlichen Begleitung durch. §7 Status der Studierenden während der Berufspraktischen Phase Während der Berufspraktischen Phase, die Bestandteil des Bachelorstudiums ist, bleibt die Studentin oder der Student an der Fachhochschule Gießen-Friedberg immatrikuliert. Die Studentin oder der Student ist keine Praktikantin oder kein Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und unterliegt in der Praxisstelle weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz. Andererseits ist die Studentin oder der Student an die Ordnungen der Projektstelle gebunden. Nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht während der Berufspraktische Phase grundsätzlich Anspruch auf Ausbildungsförderung. Etwaige Vergütungen der Projektstelle werden auf die Leistungen nach BAföG angerechnet. §8 Anerkennung, Bewertung, Wiederholung (1) Die Anerkennung und Bewertung der Berufspraktischen Phase setzt die Vorlage folgender Unterlagen bei der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor bzw. beim PlacementCenter voraus: 1. einen Ausbildungsvertrag nach § 5 Abs. 4 bis spätestens zum Beginn der Berufspraktische Phase, 2. einen Tätigkeitsnachweis der Projektstelle gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1, 3. den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Begleitstudien nach § 6, 4. einen von der Studentin oder dem Studenten angefertigten Projektbericht. Nr. 46 (2) Nach erfolgreicher Ableistung wird die Berufspraktische Phase bewertet. Die Bewertung erfolgt – auf der Grundlage des Projektberichts nach Abs. 1 Nr. 4 und – des von der Projektstelle erteilten Zeugnisses nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 sowie – unter Berücksichtigung der Leistungen bei den Begleitstudien nach § 6. (3) Bei „nicht ausreichender“ Bewertung ist die Berufspraktische Phase einschließlich der Begleitstudien zu wiederholen. §9 Anrechnung gleichwertiger praktischer Tätigkeiten Studierenden, die eine der Berufspraktischen Phase gleichwertige Tätigkeit nachweisen, kann diese auf Antrag ganz oder teilweise auf die Berufspraktische Phase angerechnet werden. Praktische Tätigkeiten von Studierenden sollen nur dann auf die Berufspraktische Phase angerechnet werden, wenn die Tätigkeit auf einem Ausbildungsstand basiert, der den ersten vier Semestern des Studiengangs Elektronik entspricht. Eine Anrechnung ist grundsätzlich nur für gleichwertige Tätigkeiten möglich, die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens acht Wochen ausgeübt wurden. Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Dokumentation und das Fachreferat nach § 6 sind ungeachtet einer Anrechnung von Tätigkeiten zu erbringen. § 10 Ausschuss für berufspraktische Studien Die Aufgaben eines Ausschusses für berufspraktische Studien übernimmt der Prüfungsausschuss. § 11 Versicherungsschutz, Sozialabgaben, Steuerpflicht (1) Die Studentin oder der Student ist während der Berufspraktischen Phase kraft Gesetzes gegen Unfall versichert. Im Versicherungsfall übermittelt die Projektstelle auch der Fachhochschule einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Das Haftpflichtrisiko der Studentin oder des Studenten an der Projektstelle ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Projektstelle gedeckt. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. (3) Die Studentin oder der Student ist während der Berufspraktischen Phase grundsätzlich nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. (4) Bei Ableistung der Berufspraktischen Phase im Ausland wird der Abschluss einer privaten Haftplicht- und Krankenversicherung empfohlen. (5) Die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben und Steuern auf etwaige Vergütungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und obliegt der oder dem Studierenden und der Projektstelle. § 12 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft. Anlage 5 Ordnung für das Grundpraktikum (1) Für das Studium des Bachelorstudienganges Elektronik an der Fachhochschule Gießen-Friedberg ist ein fachbezogenes Grundpraktikum von insgesamt acht Wochen nachzuweisen. (2) Zum besseren Verständnis der Lehrinhalte soll das Grundpraktikum vorzugsweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Die vollständige Ableistung ist spätestens bis zum Abschluss des dritten Semesters nachzuweisen. Das Praktikum kann auch in zwei Teilen abgeleistet werden. (3) Das Grundpraktikum soll arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln, mit fachtypischen Arbeitsvorgängen vertraut machen, sowie Einsichten in das Betriebsgeschehen eines elektrotechnischen Fertigungsbetriebs und Erfahrungen in Arbeitsmethoden vermitteln. (4) Inhalte des Grundpraktikums, von denen mindestens drei Punkte nachzuweisen sind: – Zusammenbau von Schaltgruppen und Geräten, Herstellung gedruckter Schaltungen, Löten – Montage von Geräten und Anlagen wie Verschalten und Zusammenbauen von Fertiggeräten in der Einzel-, Serien- und Mengenfertigung – Verlegen von Kabeln und Leitungen für Fernmelde-, Rundfunkund Fernseheinrichtungen Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 – Seite 2603 Umgang mit elektrischen Messgeräten und ihr Einsatz in der Fertigung, Prüfen elektrischer Geräte auf Funktion und Einhaltung vorgeschriebener Werte – Fehlersuche, Wartung, Instandhaltung informationstechnischer Geräte oder Anlagen – Montage, Prüfung, Inbetriebnahme von Maschinen, Anlagen oder Netzen (5) Das Grundpraktikum ist durch Berichtshefte und Zeugnisse nachzuweisen, die über Dauer und Inhalt der Tätigkeit Auskunft geben. (6) Eine abgeschlossene Berufausbildung in einem elektrotechnischen Beruf wird auf das Grundpraktikum angerechnet. Bei anderen einschlägigen Lehrberufen kann die Lehrzeit teilweise angerechnet werden. Anlage 6 Bachelorzeugnis – Inhalt des Zeugnisses Bachelor of Engineering (B. Eng.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/ University of Applied Sciences Anlage 7 Bachelorurkunde – Inhalt der Urkunde Bachelor of Engineering (B. Eng.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/ University of Applied Sciences Zeugnis Bachelor of Engineering (B. Eng.) Frau/Herr geboren am geboren in Matrikel-Nr. hat am die Bachelorprüfung im Bachelorstudiengang Elektronik des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik erfolgreich bestanden und dabei folgende Bewertungen erhalten: Bachelorarbeit: Thema: Note: Prozentpunkte: Creditpoints: Frau/Herr Prüfungsmodule Noten Prozentpunkte Creditpoints Gesamtnote Gießen, den Die Leiterin/Der Leiter des Prüfungsamts (7) Bescheinigte gleichwertige Praktikumszeiten und -inhalte an einer Fachoberschule oder einem beruflichen Gymnasium werden auf das Grundpraktikum angerechnet. Über die Anerkennung der Praktika entscheidet der BPP-Ausschuss (vgl. § 10 der BPP-Ordnung). Bachelorurkunde Frau/Herr geboren am geboren in hat am im Bachelorstudiengang Elektronik des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik die Bachelorprüfung bestanden. Aufgrund dieser Prüfung verleiht die Fachhochschule GießenFriedberg den akademischen Grad Bachelor of Engineering (B. Eng.) Gießen, den Präsidentin/Präsident (Siegel) Dekanin oder Dekan (Siegel) Vorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsausschusses Anlage 8 Diploma Supplement Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences This Diploma Supplement was developed by the European ComDieses Diploma Supplement wurde von der Europäischen Kommission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of mission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Dithe supplement is to provide sufficient independent data to improve ploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, the international ‘transparency’ and fair academic and professiodie die internationale Transparenz und angemessene akademische nal recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates, und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugetc.). It is designed to provide a description of the nature, level, connisse, Abschlüsse, Zertifikate etc.) verbessern. Das Diploma Suptext, content and status of the studies that were pursued and sucplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte cessfully completed by the individual named on the original quasowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Origilification to which this supplement is appended. It should be free nalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. from any value judgements, equivalence statements or suggestions Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt about recognition. Information in all eight sections should be prowerden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen vided. Where information is not provided, the omission should be Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerexplained. kennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden. 1 HOLDER OF THE QUALIFICATION/INHABER/INHABERIN DES HOCHSCHULABSCHLUSSES 1.1 Family name/Familienname «Name» 1.2 First name/Vorname «Vorname» 1.3 Date, place, country of birth/Geburtsdatum, Geburtsort und -land «Geburtsdatum», «Geburtsort» («Geburtsland») 1.4 Student ID number or code/Matrikelnummer der/des Studierenden «Matrikel-Nr» 2 DEGREE/ABSCHLUSS 2.1 Name of qualification/Abschlussbezeichnung Bachelor of Engineering 2.2 Main field(s) of study/Studiengang Automation Technology and Electronics/Automatisierungstechnik Seite 2604 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 2.3 University awarding the degree/Einrichtung, die den Studienabschluss vergibt Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences Wiesenstrasse 14 35390 Giessen Germany Department: Fachbereich: EI (Electro and Information Technology) EI (Elektro- und Informationstechnik) Type of university/Governing body Hochschultyp/Trägerschaft University of Applied Sciences Fachhochschule State Institution Staatliche Einrichtung 2.4 Institution administering the program/Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat see 2.3/siehe 2.3 Type of institution/Hochschultyp see 2.3/siehe 2.3 2.5 Language(s) of instruction and examination/Sprache(n) des Lehrangebots und der Prüfungen German/Deutsch 3 LEVEL OF THE QUALIFICATION 3.1 Level Bachelor degree program with thesis (University of Applied Sciences) for details see Sec. 8.41 3.2 Official length of program 3,5 years (7 semesters) 3.3 Access requirements One of the following: • entrance qualification for Fachhochschulen • general qualification for admission to universities • entrance examination for specially qualified personnel or • equivalent foreign qualification for admission to higher education For details see Sec. 8.7 NIVEAU DES HOCHSCHULABSCHLUSSES Niveau des Abschlusses Hochschulabschluss (Fachhochschule, FH) Einzelheiten siehe Abschnitt 8.41 Regelstudienzeit 3,5 Jahre (7 Semester) Zugangsvoraussetzungen Eine aus: • Fachhochschulreife • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) • Zugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige oder • äquivalente ausländische Hochschulzugangsberechtigung 4 CONTENTS AND RESULTS GAINED 4.1 Mode of study Full-time studies 4.2 Program requirements/ student qualification Studying electronics is the basis for the development and construction custom related electronic products for areas such as automatisation of machines, system construction, automotive or communication applications. It is one of the pillars of electrical and information engineering. The key areas in the course Electronics are as follows: electronics and ASIC design and simulation, programming micro-computers, constructing and manufacturing of printed circuit boards and racks. Basic knowledge in high-frequency, data transmission and technical mechanics will be added. The course Electronics provides a broad foundation of scientific knowledge and capabilities on which graduates can build upon for their professional careers and further studies. Besides learning the basics of natural sciences and electrical engineering, which will be taught from the first semester up to the third semester, the key areas mentioned above will be included. The teaching of keysoft skills like project management, quality management and economics will complete the course. The students of the course electronics will obtain the degree Bachelor of Engineering. During the course of their studies, students are especially trained to work as practical engineers for the development and design of electronics components, customer specific components /ASICs), and systems for automatisation and information technology. LEHRINHALTE UND PRÜFUNGSERGEBNISSE Studienform Vollzeitstudium Anforderungen des Studiengangs/ Qualifikationsprofil der Absolventin/des Absolventen Das Studium der Elektronik ist die Basis für die Entwicklung und Konstruktion kundenspezifischer elektronischer Produkte für den Einsatz in Steuerungen und Geräten, z. B. für die Automatisierung im Maschinen- und Anlagenbau ebenso wie im Automotiv- oder Kommunikationstechnikbereich. Die Elektronik ist eine der Säulen der Elektrotechnik und Informationstechnik. Schwerpunkte des Studiengangs Elektronik sind der Elektronik-Entwurf mit Simulation, die Konstruktion von ASICs, Baugruppen und Geräten, die Programmierung von Mikrocomputern sowie grundlegende Kenntnisse in Hochfrequenztechnik, Datenübertragung und Technischer Mechanik. Im Studiengang Elektronik wird eine breite Grundlage an wissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten gelegt, auf die die Absolventinnen und Absolventen in Beruf und weiteren Studien aufbauen können. Neben den naturwissenschaftlichen und den elektrotechnischen Grundlagen, die vor allem im Grundlagenstudium (1.–3. Semester) behandelt werden, kommen die oben genannten Schwerpunkte hinzu. Die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (Soft Skills) wie Projektmanagement, Qualitätsmangement und Betriebswirtschaft runden das Studium ab. Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Elektronik mit dem Abschluss „Bachelor of Engineering“ sind besonders befähigt, ihre Kenntnisse als praxisorientierte Entwicklungsingenieurinnen und Entwicklungsingenieure für den Entwurf und die Konstruktion elektronischer Baugruppen und kundenspezifischer Bauelemente (ASICs) für Systeme der Automatisierungs- und Informationstechnik einzusetzen. Einzelheiten zum Studiengang und der Lehrinhalte Siehe separates Dokument „Transcript of Records“ Leistungsbewertung/Notensystem sehr gut 1,0–1,5 gut 1,6–2,5 befriedigend 2,6–3,5 ausreichend 3,6–4,0 mangelhaft 5,0 Weitere Informationen siehe in Abschnitt 8.6 4.3 Program details See separate document “Transcript of Records” 4.4 Grading scheme Very good 1.0–1.5 Good 1.6–2.5 Satisfactory 2.6–3.5 Sufficient 3.6–4.0 Insufficient/Fail 5.0 For more detailed information see Sec. 8.6 Einzelheiten siehe Abschnitt 8.7 Nr. 46 ECTS grades A (10%) B (25%) C (30%) D (25%) E (10%) 4.5 Overall classification “Gesamtbewertung” Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 1.0– … ... – ... ... – ... ... – ... ... –4.0 Seite 2605 ECTS-Grades A (10%) 1,0–… B (25%) …–… C (30%) …–… D (25%) …–… E (10%) …–4,0 Gesamtbewertung/-note „Gesamtbewertung“ 5 FUNCTION OF THE QUALIFICATION 5.1 Access to further studies German Higher Education System (see Sec. 8) STATUS DER QUALIFIKATION Zugang zu weiterführenden Studiengängen Zugang zu weiterführenden Studiengängen im deutschen Hochschulsystem (siehe Abschnitt 8) 5.2 Professional status The degree entitles graduates to receive the legally protected professional title ‘Bachelor of Engineering (B. Eng.)’. Graduates are qualified to work in areas such as development and construction, micro technology, optronic, semi-conductors and components manufacturing, measurment and testing technology, technical product management and customer advisory services. Berufliche Qualifikation Das Bachelorstudium berechtigt die Absolventinnen und Absolventen, den Titel „Bachelor of Engineering (B. Eng)“ zu tragen. Absolventinnen und Absolventen können insbesondere Aufgaben in der Entwicklung & Konstruktion, Mikrosystemtechnik/Optronik, Halbleiter- und Baugruppenfertigung, Mess- & Prüftechnik, technisches Produktmanagement und Kundenberatung übernehmen. 6 ADDITIONAL INFORMATION 6.1 Additional information Additional information about the individual course of studies or special activities of the graduates can be separately certified, if needed. WEITERE ANGABEN Weitere Angaben Zusätzliche Informationen zum individuellen Verlauf des Studiums oder besondere Aktivitäten der Absolventin/des Absolventen werden auf Wunsch gesondert bescheinigt. 6.2 Further information sources General information: see Sec. 8.8 Detailed information on the degree program can be obtained from: Fachhochschule Giessen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstrasse 14, 35390 Giessen/Hessen Germany Fachbereich EI (02) http://www.fh-giessen-friedberg.de Informationsquellen für ergänzende Angaben Allgemeine Informationen: siehe Abschnitt 8.8 Detaillierte Informationen zum Studienprogramm können angefordert werden bei: Fachhochschule Gießen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstraße 14, 35390 Gießen/Hessen Deutschland Fachbereich EI (02) http://www.fh-giessen-friedberg.de 7 CERTIFICATION/ZERTIFIZIERUNG This Diploma Supplement refers to the following original documents: Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente: (1) Urkunde über die Verleihung des Grades of (date)/vom «AbschlussUrkundeDatum» (2) Prüfungszeugnis of (date)/vom «AbschlusszeugnisDatum» (3) Transcript of Records of (date)/vom «TranscriptDatum» Giessen, den «DSAusstellDatum» (Siegel) (Seal) Leiterin/Leiter des Prüfungsamtes Vorsitzende/Vorsitzender Head of the des Prüfungsausschusses Examination Office Chairman, Examination Board You will find below 4 additional pages with explanations (Sec. 8). Nach diesen Unterschriften folgen noch 4 Seiten mit zusätzlichen Erläuterungen (Abschnitt 8). Seite 2606 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 0,00 73.900,00 73.900,00 92.300,00 92.300,00 Regierungspräsidien Gesamt Sanierung/Überwachg. Ehem. Kreismülldeponie "An der B 45" in Bruchköbel Gesamt: Art der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Altablagerung/Altstandort 92.300,00 80,00% Regierungspräsidium Darmstadt Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz III 2 – 89 m 04.05/2009 StAnz. 46/2009 S. 2606 1 Main-Kinzig Main-Kinzig-Kreis Wiesbaden, 26. Oktober 2009 Darlehensfinanzierung nach Nr. 6.5 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.5 der RL) Die Hessische Landesregierung fördert im Rahmen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBI. I S. 502) und des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlastenund Bodenschutzgesetz – HAltlastBodSchG) vom 28. September 2007 (GVBI. I S. 652) die Untersuchung (Gefährdungsabschätzung) und Sanierung (Dekontamination, Sicherung) von kommunalen Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte) sowie die Erfassung von Altflächen und altlastverdächtigen Flächen in die Altflächendatei. Im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport stelle ich das Jahresprogramm 2009 Teil II – Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung fest. Die einzelnen Maßnahmen und die hierfür vorgesehenen Tilgungsanteile bzw. Zuwendungsbeträge sind in der Anlage zusammengefasst und unterteilen sich in Sanierungsmaßnahmen (Darlehensfinanzierung), weitere Untersuchungen und Detailuntersuchungen sowie orientierende Untersuchungen zum Flächenrecycling (Anteilsfinanzierung) und Erfassung, Fortschreibung und Validierung, Einzelfallrecherche sowie orientierende Untersuchungen von Altflächen und altlastverdächtigen Flächen (Festbetragsfinanzierung). Die Abwicklung und Vergabe von Darlehen für die Sanierungsmaßnahmen erfolgt durch die Landestreuhandstelle Hessen – Bank für Infrastruktur (LTH). Die Verzinsung wird voraussichtlich Ende Oktober/November 2009 festgeschrieben. Die Darlehensverträge gehen nach dem Zinsfestschreibungstermin den Zuweisungsempfängern zu. Der Darlehensvertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unterschrieben an die vorgenannte Bank zurückzusenden. Die Bewilligung der Zuwendung für die Sanierungsmaßnahmen (Zinsverbilligung und Tilgungsanteile) erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass diese Annahmefrist von 14 Tagen eingehalten wird. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die bewilligte Zuwendung unwirksam. Für die Auszahlung des Darlehens und die Nachweispflicht gelten die Regelungen der Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen, Sanierungsmaßnahmen kommunaler Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte und Gaswerkstandorte) – Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung – vom 26. Juni 2007 (StAnz. S. 1357). Für den Abruf des Darlehens ist eine Erklärung des Baubeginns bei dem zuständigen Regierungspräsidium abzugeben, welche die Landestreuhandstelle Hessen hierüber informiert. Der Darlehensnehmer kann innerhalb von drei Monaten sein Darlehen ohne Zahlung von Bereitstellungszinsen abrufen, nach diesem Zeitpunkt werden Bereitstellungszinsen erhoben. Für die Art und den Umfang der Maßnahmen ist der vom Zuwendungsempfänger beim zuständigen Regierungspräsidium eingereichte Förderantrag maßgebend. Zur Durchführung des Finanzierungsverfahrens werden in dem „Merkblatt zur Richtlinie“ erläuternde Hinweise gegeben. Das Merkblatt kann über das zuständige Regierungspräsidium bezogen werden oder über folgende Internetadresse: Download über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MULV): www.hmuelv.hessen.de. Sanierungsmaßnahmen Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung Jahresprogramm 2009 Teil II Jahresprogramm - AFR - 2009 Teil II - hier: lfd. Nr. Landkreis Kommune Regierungspräsidium Darmstadt Förderung von Untersuchungen, Sanierungsmaßnahmen kommunaler Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte und Gaswerkstandorte), Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung; Investitionskosten in Tilgungsanteil Euro in % Zuwendung in Euro 973 73.900,00 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Änderungen zu den Jahresprogrammen Regierungspräsidien Gesamt Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 3 Stadt Kassel 3 Stadt Kassel Regierungspräsidium Darmstadt Darmstadt 2 Mühlheim Darmstadt Offenbach 1 Mühlheim 2 Offenbach 1 lfd. Nr. Landkreis Kommune Regierungspräsidium Darmstadt Optische Fabrik Dr. Wöhler Optische Fabrik Dr. Wöhler Gaswerk Darmstadt Gaswerk Darmstadt Rodaumündung Rodaumündung Maßnahmenbeschreibung Altablagerung/Altstandort 2007 2007 2008 Teil I 2008 Teil I Jahresprogramm Gesamt: Sanierung Sanierung Verringerung des Kostenrahmens -Diff. Gesamt: Sanierung Verringerung des Kostenrahmens -Diff. Sanierung Verringerung des Kostenrahmens -Diff. Sanierung Sanierung Art der Maßnahme 3.794.989,00 400.000,00 400.000,00 650.000,00 250.000,00 3.394.989,00 3.339.989,00 88,00% 88,00% 70,00% 70,00% 55.000,00 4.532.000,00 1.192.011,00 70,00% 70,00% 85.000,00 140.000,00 Investitionskosten in Tilgungsanteil Euro in % Darlehensfinanzierung nach Nr. 6.5 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.5 der RL) Sanierungsmaßnahmen Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung 2.728.500,00 352.000,00 352.000,00 572.000,00 220.000,00 neu 2.376.500,00 Differenz 2.338.000,00 834.400,00 neu 3.172.400,00 38.500,00 59.500,00 neu 98.000,00 Zuwendung in Euro Bemerkungen Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2607 Offenbach 5 Wiesbaden Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Gießen Gesamt: Gesamt: Messstellenrückbau Vertiefende Unter413 000 000 014 051 suchung Altablagerung "Bierbrauerweg" in Offenbach 8 Altablagerungen 435 015 020 000 006 Detailuntersuchung Altablagerung "Im kurzen Gewände" in Neuenhasslau vertiefende Untersuchung Flächenrecycling Art der Maßnahme 435 014 040 000 007 Detailuntersuchung 438 011 050 000 003 438 007 020 001 132 Altis-Nr. Ehem. Gemeindemülldeponie "Hellenhang" in Steinheim Wallersee Bürgerhaus/Wiesenstraße Regierungspräsidium Darmstadt Wiesbaden Hasselroth Main-Kinzig 4 6 Hanau Main-Kinzig 3 Offenbach Rodgau Mainhausen Offenbach Offenbach 1 2 Maßnahmenbeschreibung Altablagerung/Altstandort Kommune Regierungspräsidium Darmstadt Landkreis lfd. Nr. 0,00 297.200,00 53.000,00 53.000,00 39.500,00 117.200,00 39.700,00 38.000,00 114.000,00 13.000,00 127.000,00 Investitionskosten in Euro 80% 90% 75% 75% 75% 75% Förderquote Anteilsfinanzierungen nach Nr. 6.4 der Richtlinie (für Maßnahmen nach Nr. 2.1.3, 2.1.4 und 2.1.6 der RL) Untersuchungsmaßnahmen Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung 0,00 231.600,00 42.400,00 42.400,00 35.600,00 93.900,00 29.800,00 28.500,00 85.500,00 9.800,00 95.300,00 Zuwendung in Euro 0,00 29.800,00 20.000,00 20.000,00 0,00 9.800,00 9.800,00 201.800,00 22.400,00 22.400,00 35.600,00 93.900,00 29.800,00 28.500,00 85.500,00 85.500,00 Zuwendung in Zuwendung in Euro Euro VE HM 2009 2010 Seite 2608 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 13 12 11 10 9 8 7 lfd. Nr. Großalmerode 636.004.040-000.005 und 636.004.040000.006 Altis-Nr. Weitere Untersuchungen Art der Maßnahme Die Landesmittel werden von den Regierungspräsidien entsprechend ihrer Mittelzuweisung verteilt! Regierungspräsidien Gesamt Gesamt: Weitergehende 633.028.0030-001.032 Untersuchung Weitergehende 633.028.090-000.012 Untersuchung Weitergehende 633.028.100-001.261 Untersuchung Vertiefende Melsungen, AA Bürstoß 634.014.050-001.224 Untersuchung Vertiefende Melsungen, AA Schießgraben 634.014.050-000.003 Untersuchung Helmarshausen, Knick, Vertiefende Huckelsberg 633.002.020-000.002 Untersuchung Ippinghausen, Stadtwald Süd Wenigenhasungen, Struth/Triesch Wolfhagen, Stadtpark Siemensstr. Altablagerung Rommerode, "Festplatz" Regierungspräsidium Kassel Landkreis Kassel Wolfhagen Landkreis Kassel Wolfhagen Landkreis Kassel Wolfhagen Schwalm-EderKreis Melsungen Schwalm-EderKreis Melsungen Landkreis Kassel Bad Karlshafen WerraMeißner Kommune Regierungspräsidium Kassel Landkreis Maßnahmenbeschreibung Altablagerung/Altstandort 90% 90% 70% 70% 85% 14.000,00 84.000,00 16.000,00 17.000,00 70.000,00 217.000,00 532.200,00 235.000,00 90% 90% Förderquote 16.000,00 18.000,00 18.000,00 Investitionskosten in Euro Anteilsfinanzierungen nach Nr. 6.4 der Richtlinie (für Maßnahmen nach Nr. 2.1.3, 2.1.4 und 2.1.6 der RL) Untersuchungsmaßnahmen Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung 433.000,00 201.400,00 59.500,00 185.200,00 11.900,00 11.200,00 75.600,00 12.600,00 14.400,00 16.200,00 16.200,00 Zuwendung in Euro 105.400,00 75.600,00 75.600,00 75.600,00 0,00 327.600,00 125.800,00 59.500,00 109.600,00 11.900,00 11.200,00 12.600,00 14.400,00 16.200,00 16.200,00 Zuwendung in Zuwendung in Euro Euro VE HM 2009 2010 Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2609 440 003 010 000 005 Rheingau8 Taunus-Kreis Rheingau9 Taunus-Kreis Rheingau10 Taunus-Kreis Rheingau11 Taunus-Kreis Rheingau12 Taunus-Kreis Rheingau13 Taunus-Kreis Rheingau14 Taunus-Kreis Rheingau15 Taunus-Kreis Rheingau16 Taunus-Kreis Heide Schindgraben Am Gebück Bruchberg/ Bruchwiese Forstgraben Das Wäldchen Im Teufelsgraben Bach Auf dem hohen Weg Hünstetten Hünstetten Hünstetten Hünstetten Hünstetten Hünstetten Hünstetten Hünstetten Hünstetten 7 Main-Kinzig-Kreis Nidderau 6 Main-Kinzig-Kreis Nidderau Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche 7.500,00 42.000,00 7.500,00 Orient. Untersuchung Orient. Untersuchung 16.000,00 11.000,00 0,00 0,00 Festbetrag HHM 2009 Einzelfallrecherchen Einzelfallrecherchen Orientierende Untersuchungen Orientierende Untersuchungen Erfassung Art der Maßnahme 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 7.500,00 42.000,00 7.500,00 16.000,00 11.000,00 15.000,00 30.000,00 15.000,00 135.000,00 135.000,00 Festbetrag VE 2010 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 439 007 080 000 007 439 007 070 000 006 439 007 060 000 010 439 007 050 000 004 439 007 030 000 003 439 007 020 000 023 439 007 020 000 013 439 007 010 000 014 439 007 010 000 001 16 Maßnahmen 435 015 020 000 006 Altablagerung "Brehmäcker" in NidderauEichen 435 021 010 000 004 Altablagerung Wartbaumstraße in Nidderau-Windecken 435 021 050 000 009 Am Berkersheimer Weg 440 003 010 000 006 5 Main-Kinzig-Kreis Hanau Bad Vilbel 3 Wetteraukreis Freudenbergpark Altis-Nr. 11 Maßnahmen Bad Vilbel 2 Wetteraukreis 2.700 Maßnahmen Maßnahmenbeschreibung Altablagerung/Altstandort 4 Main-Kinzig-Kreis Hanau Stadt Bensheim 1 Bergstraße lfd. Nr. Landkreis Kommune Regierungspräsidium Darmstadt Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL) Untersuchungsmaßnahmen Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung Seite 2610 Nr. 46 Landkreis RheingauTaunus-Kreis RheingauTaunus-Kreis RheingauTaunus-Kreis RheingauTaunus-Kreis RheingauTaunus-Kreis RheingauTaunus-Kreis RheingauTaunus-Kreis RheingauTaunus-Kreis RheingauTaunus-Kreis RheingauTaunus-Kreis Dachslöcher Am Pfingstberg/Auf der Hohl Altablagerung Schorch (Sportplatz) Hünstetten Hünstetten Lorch Im Grund Wiesengraben Lorch Lorch Altis-Validierung AL Lorchhausen Lorch Wiesbaden 439 010 020 000 002 Harstal Lorch 439 010 050 000 005 439 010 040 000 004 439 010 030 000 003 439 010 020 000 006 Lorch 439 010 010 000 001 439 007 100 000 009 439 007 100 000 016 439 007 100 000 012 Zwischen den Gräben Hünstetten Altis-Nr. 439 007 090 000 008 Maßnahmenbeschreibung Altablagerung/Altstandort Hünstetten Kommune Regierungspräsidium Darmstadt 27 Wiesbaden 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 lfd. Nr. Gesamt: Systematische Erfassung Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Orientierende Untersuchung 42.000,00 372.000,00 60.000,00 165.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 15.000,00 5.000,00 5.000,00 Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Festbetrag VE 2010 5.000,00 0,00 Festbetrag HHM 2009 Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Einzelfallrecherche Art der Maßnahme Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL) Untersuchungsmaßnahmen Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2611 Landkreis Wetzlar Wetzlar Wetzlar Wetzlar Wetzlar Wetzlar Wetzlar 29 Lahn-Dill 30 Lahn-Dill 31 Lahn-Dill 32 Lahn-Dill 33 Lahn-Dill 34 Lahn-Dill 35 Lahn-Dill Regierungspräsidium Gießen Wetzlar Kommune 28 Lahn-Dill Regierungspräsidium Gießen lfd. Nr. Am Eselspfad Kaisersgrund Mitten/Unten im Grund Die Weingärten Im Dippeltal An der Dornenhecke Am Sauerwiesenberg Der Hellengraben Maßnahmenbeschreibung Altablagerung/Altstandort 532023090000060 532023090000041 532023080000035 532023080000016 532023070000026 532023060000013 532023030000058 532023010000003 Altis-Nr. Gesamt: Orientierende Untersuchung Orientierende Untersuchung Orientierende Untersuchung Orientierende Untersuchung Orientierende Untersuchung Orientierende Untersuchung Orientierende Untersuchung Orientierende Untersuchung Art der Maßnahme Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL) Untersuchungsmaßnahmen Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung 0,00 0,00 Festbetrag HHM 2009 91.000,00 7.500,00 91.000,00 11.500,00 15.000,00 10.500,00 15.000,00 10.500,00 10.000,00 11.000,00 Festbetrag VE 2010 Seite 2612 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 Landkreis Grebenstein, Dornemannshof Grebenstein, Schinderberg Grebenstein, Auf der Mettenlichte Schachten, Schindeberge Udenhausen, Gliedenhof Udenhausen, Rainberg Udenhausen, Bergfeld ehem. Müllplatz Kuckuck in Breuna ehem. Müllplatz Schoren in Breuna ehem. Müllplatz Am Uhlenberge, Niederlistingen ehem. Müllplatz Am Häuerholz, Niederlistingen ehem. Müllplatz Vor den Hängen, Oberlistingen Oberlistingen, Kaiseräcker Wettesingen, Hinterm breiten Loh 38 Landkreis Kassel Grebenstein 39 Landkreis Kassel Grebenstein 40 Landkreis Kassel Grebenstein 41 Landkreis Kassel Grebenstein 42 Landkreis Kassel Grebenstein 43 Landkreis Kassel Grebenstein 44 Landkreis Kassel Grebenstein 45 Landkreis Kassel Breuna 46 Landkreis Kassel Breuna 50 Landkreis Kassel Breuna 51 Landkreis Kassel Breuna 49 Landkreis Kassel Breuna 48 Landkreis Kassel Breuna 47 Landkreis Kassel Breuna Grebenstein, Kelzer Holz 37 Landkreis Kassel Grebenstein Maßnahmenbeschreibung Altablagerung/Altstandort Burguffeln, Tonkaule Kommune 36 Landkreis Kassel Grebenstein Regierungspräsidium Kassel lfd. Nr. 633.004.040-000.012 Orient. Untersuch. Orient. Untersuch. Orient. Untersuch. Orient. Untersuch. Orient. Untersuch. Orient. Untersuch. Orient. Untersuch. Erstuntersuchung Erstuntersuchung Erstuntersuchung Erstuntersuchung Erstuntersuchung Erstuntersuchung Erstuntersuchung Erstuntersuchung Erstuntersuchung Art der Maßnahme Festbetrag HHM 2009 10.000,00 8.000,00 10.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 7.000,00 8.000,00 9.000,00 13.000,00 5.000,00 13.000,00 9.000,00 6.000,00 10.000,00 Festbetrag VE 2010 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 633.004.030-001.009 633.004.030-000.015 633.004.020-000.014 633.004.020-000.005 633.004.010-000.013 633.004.010-000.002 633.010.040-000.009 633.010.040-000.008 633.010.040-000.007 633.010.030-000.001 633.010.020-000.006 633.010.020-000.005 633.010.020-000.004 633.010.020-000.003 633.010.010-000.002 Altis-Nr. Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL) Untersuchungsmaßnahmen Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung Nr. 46 Seite 2613 Meinhard Meinhard 59 Werra-Meißner 60 Werra-Meißner 636.007.060-000.011 636.007.060-000.007 636.007.050-000.005 636.007.050-000.006 Schwebda - ohne 636.007.070-000.008 Neuerode - ohne 636.007.050-000.005 Schwebda - ohne 636.007.070-000.008 636.013.030-000.002 633.002.010-000.003 634.014.060-000.005 633.004.040-001.011 634.019.060-000.002 Die Landesmittel werden von den Regierungspräsidien entsprechend ihrer Mittelzuweisung verteilt! Regierungspräsidien Gesamt 4 Altablagerungen in den OT Neuerode, Motzenrode und Schwebda 6 Altablagerungen in den OT Neuerode, Motzenrode und Schwebda OT Heldra "Im Lager" Wanfried 58 Werra-Meißner Melsungen 56 Schwalm-Eder 57 Landkreis Kassel Bad Karlshafen Wettesingen, Bergstraße Breuna Melsungen, Honigberghütte Bad Karlshafen, Am Solling, hinter der DJH AA Deponie Wahlshausen Regierungspräsidium Kassel Altis-Nr. Altablagerung Ziegelhaus, Frankenberg 635.011.010-001.112 Maßnahmenbeschreibung Altablagerung/Altstandort Oberaula Frankenberg Frankenberg Kommune 54 Schwalm-Eder Waldeck55 Frankenberg Landkreis Waldeck52 Frankenberg Waldeck53 Frankenberg lfd. Nr. Gesamt: 4 orientierende Untersuchungen 6 Einzelfallrecherchen Orientierende Untersuchung Erstuntersuchung Aufstockung Erstuntersuchung Aufstockung Erstuntersuchung Flächenvalidierung Aufstockung Erstuntersuchung Art der Maßnahme Aufstockung Erstuntersuchung Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL) Untersuchungsmaßnahmen Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung 138.000,00 5.000,00 0,00 5.000,00 5.000,00 Festbetrag HHM 2009 589.000,00 217.000,00 18.000,00 41.000,00 8.000,00 15.000,00 176.000,00 7.000,00 8.000,00 6.000,00 10.000,00 5.000,00 Festbetrag VE 2010 Seite 2614 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Nr. 46 Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2615 DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN 974 DARMSTADT Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Kinzig“ Vom 15. Oktober 2009 Aufgrund des § 24 in Verbindung mit § 28 des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 851), wird – nach Beteiligung der Verbände im Sinne des § 48 Abs. 1 des Hessischen Naturschutzgesetzes – verordnet: Artikel 1 Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Kinzig“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Januar 1996 (StAnz. S. 480), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2008 (StAnz. S. 187), wird wie folgt geändert: Die Verordnung wird für die in der Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 2) mit Schraffur kenntlich gemachte Fläche aufgehoben. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Archivmäßig verwahrte Ausfertigungen befinden sich bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, obere Naturschutzbehörde, Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt, dem Regierungspräsidium Gießen, obere Naturschutzbehörde, Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar, dem Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises, untere Naturschutzbehörde, Barbarossastraße 20, 63571 Gelnhausen, dem Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, untere Naturschutzbehörde, Goldhelg 42, 36341 Lauterbach (Hessen), Anlage 1 dem Kreisausschuss des Wetteraukreises, untere Naturschutzbehörde, Homburger Straße 17, 61169 Friedberg (Hessen) und dem Magistrat der Stadt Hanau, untere Naturschutzbehörde, Hessen-Homberg-Platz 7, 63452 Hanau. Die Karten können dort während der Dienststunden von jeder Person eingesehen werden. Die örtliche Lage des aus dem Landschaftsschutz entlassenen Bereiches ist in der als Anlage 1 zu dieser Verordnung veröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000 durch einen schwarzen Kreis gekennzeichnet. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Darmstadt, 15. Oktober 2009 Regierungspräsidium Darmstadt gez. B a r o n Regierungspräsident StAnz. 46/2009 S. 2615 Anlage 1 Übersichtskarte zur Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Kinzig“ Vom 15. Oktober 2009 Auszug aus top. Karte im Maßstab 1 : 50 000, Karte Nr.: L 5722 Vervielfältigungsgenehmigung Nr. 09-1-007 des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation. Main-Kinzig-Kreis Karte 1 – Stadt Steinau an der Straße, Stadtteil Steinau Karte 1 Seite 2616 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 975 Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Brunnen I und II „Bremthal“ der Stadt Eppstein, Gemarkung Bremthal, Main-Taunus-Kreis Vom 24. Juni 2009 Aufgrund des § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Neufassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2999), und des § 33 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert am 19. November 2007 (GVBl. I S. 792), wird Folgendes verordnet: §1 Schutzgebietsfestsetzung Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Brunnen I und II „Bremthal“ zugunsten der Stadt Eppstein ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. §2 Gliederung, Umfang, Grenzen (1) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in drei Schutzzonen, und zwar in Zonen I = (Fassungsbereiche), Zonen II = (Engere Schutzzonen), Zone III = (Weitere Schutzzone). (2) Das Wasserschutzgebiet und seine Schutzzonen sind in der als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 und mit der Aufzählung nach § 3 dargestellt. Die genaue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und der Schutzzonen ergibt sich aus den Schutzgebietskarten (Karten 1 bis 3): Plan i. M. 1 : 25 000, Pläne i. M. 1 : 2 000. Die Schutzzonen sind wie folgt dargestellt: Zonen I = schwarze Umrandung mit innenliegender Rotabsetzung, Zonen II = schwarze gestrichelte Umrandung mit innenliegender Blauabsetzung, Zone III = schwarze Umrandung mit innenliegender Gelbabsetzung. (3) Die genaue Zuordnung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke zu den Stufen der Nitrataustragsgefährdung ergibt sich aus der Karte im Maßstab 1 : 5 000 (Karte 4), in der die Klassen der Nitrataustragsgefährdung wie folgt dargestellt sind: Grundstücke mit geringer = schwarze Umrandung mit Nitrataustragsgefährdung innenliegender grüner Farb(Stufe 2) absetzung Grundstücke mit mittlerer = schwarze Umrandung mit Nitrataustragsgefährdung innenliegender gelber (Stufe 3) Farbabsetzung Grundstücke mit hoher = schwarze Umrandung mit Nitrataustragsgefährdung innenliegender orangener (Stufe 4) Farbabsetzung Grundstücke mit sehr hoher = schwarze Umrandung mit Nitrataustragsgefährdung innenliegender roter (Stufe 5) Farbabsetzung (4) Die Anlage, die Schutzgebietskarten und die Karte der Nitrataustragsgefährdung sind Bestandteile dieser Verordnung. Die Schutzgebietskarten werden archivmäßig beim Regierungspräsidium Darmstadt, Obere Wasserbehörde, Wilhelminenstraße 1–3, 63283 Darmstadt, Magistrat der Stadt Eppstein, Hauptstraße 99, 65817 Eppstein, Magistrat der Stadt Hofheim, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus und Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, Nr. 46 verwahrt. Sie können dort während der Dienstzeit von jedermann eingesehen werden. Die Karten nach Abs. 2 befinden sich außerdem bei dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Untere Wasserbehörde, Am Kreishaus 1–5, 65719 Hofheim am Taunus, dem Amt für Bodenmanagement Limburg, Am Kreishaus 1–5, 65719 Hofheim am Taunus, dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Gesundheitsamt, Am Kreishaus 1–5, 65719 Hofheim am Taunus, dem Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, Ludwig-Erhard-Anlage 5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden, dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz, Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Lessingstraße 16–18, 65189 Wiesbaden. Die Karte nach Abs. 3 ist vorhanden bei dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Untere Wasserbehörde, Am Kreishaus 1–5, 65719 Hofheim am Taunus, dem Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, Ludwig-Erhard-Anlage 5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Lessingstraße 16–18, 65189 Wiesbaden. §3 Aufzählung der Flurstücke, Fluren und Gemarkungen (1) Zonen I Die Zone I für den Brunnen I erstreckt sich auf Flur 17, Flurstück 8/2 der Gemarkung Bremthal, Main-Taunus-Kreis. Die Zone I für den Brunnen II erstreckt sich auf Flur 11, Flurstücke 159/1 und 159/2 der Gemarkung Bremthal, Main-Taunus-Kreis. (2) Zonen II Die Zone II für den Brunnen I erstreckt sich auf die Fluren 11, 12 und 17 (jeweils teilweise) der Gemarkung Bremthal und auf Flur 1 der Gemarkung Wildsachsen, Main-Taunus-Kreis. Die Zone II für den Brunnen II erstreckt sich auf die Fluren 4 und 11 (jeweils teilweise) der Gemarkung Bremthal, Main-TaunusKreis. (3) Zone III Die gemeinsame Zone III für die Brunnen I und II erstreckt sich jeweils teilweise auf die Gemarkungen Bremthal, Stadt Eppstein, Wildsachsen, Stadt Hofheim am Taunus, Main-Taunus-Kreis und die Gemarkung Medenbach, Landeshauptstadt Wiesbaden. §4 Verbote in der Zone III In der Zone III sind verboten: 1. das Versenken von Abwasser einschließlich des auf Straßen und sonstigen befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswassers; 2. das Versickern von Abwasser einschließlich des auf Straßen und sonstigen befestigten Flächen anfallenden gesammelten und ungesammelten Niederschlagswassers mit Ausnahme der breitflächigen Versickerung über die belebte Bodenzone bei günstigen Standortbedingungen. Günstige Standortbedingungen liegen vor, wenn: Nr. 46 – 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 die Untergrundverhältnisse gewährleisten, dass vor dem Eintritt in das Grundwasser mitgeführte Schadstoffe abgebaut werden oder – ein Eintritt in das Grundwasser nicht zu erwarten ist. Nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser kann auch bei nicht günstigen Standortbedingungen über die belebte Bodenzone breitflächig versickert werden. Als nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser gilt Niederschlagswasser von Feld- und Forstwegen sowie von Dach-, Terrassen- und Hofflächen von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken, Verwaltungsgebäuden und ähnlich genutzten Anwesen. Dieses Verbot gilt nicht, wenn für das Versickern eine Erlaubnis nach § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt ist; das Versenken und Versickern von Kühlwasser; Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Reststoffen mit Ausnahme von Zwischenlagern für Erdaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch – soweit sie unbelastet sind – sowie mit Ausnahme von Kompostierungsanlagen, sofern keine Verunreinigung des Grundwassers oder keine nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist; Umschlaganlagen für Hausmüll, Anlagen zur örtlichen Bodenbehandlung bei Sanierungsvorhaben, Recyclinghöfe, Schrottplätze, Autowrackplätze und Sortieranlagen für Haus-, Gewerbe- und Sperrmüll; das Lagern und Ablagern von Abfall und von zur Wiederverwertung vorgesehenen wassergefährdenden Materialien; der Wiedereinbau von Bodenmaterial aus dem Bereich einer Altlast oder eines Schadensfalles am Ort der Entnahme, sofern eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist; die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln mit W-Auflage und Pflanzenschutzmitteln, die aus einem Wirkstoff bestehen oder einen Wirkstoff enthalten, für den in der jeweils geltenden Fassung der „Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel“ für Wasserschutzgebiete oder allgemein ein Anwendungsverbot besteht; das Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen; die Lagerung von organischen Düngern und Silagen, sofern Sickersäfte anfallen und diese nicht schadlos aufgefangen, verwertet oder ordnungsgemäß beseitigt werden; das Zwischenlagern von Festmist auf unbefestigten Flächen, wenn das Entstehen von Sickersaft und dessen Eindringen in das Grundwasser zu besorgen ist. Der Standort ist jährlich zu wechseln und nach der Räumung gezielt zu begrünen; das Betreiben von unterirdischen Anlagen zum Sammeln, Befördern, Lagern und Abfüllen von organischen Düngern und Silagesickersäften mit Ausnahme von solchen Anlagen, bei welchen der bestmögliche Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung seiner Eigenschaften erreicht wird; dies ist in der Regel der Fall, wenn der Nachweis der Dichtigkeit durch ein Leckerkennungsdrän mit Kontrollmöglichkeit (bei Neuanlagen) oder durch Dichtigkeitsprüfungen (bei Altanlagen) gewährleistet ist. Die Dichtigkeitsprüfung hat unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung und anschließend im Abstand von fünf Jahren durch Eigenkontrolle zu erfolgen und ist zu dokumentieren; das Errichten und Betreiben von gewerblichen, industriellen und der Forschung dienenden Betrieben und Betriebsteilen, in welchen mit radioaktiven oder wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 19g WHG zum unmittelbaren Betriebszweck umgegangen wird; sämtlicher Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie deren Beförderung in Rohrleitungen innerhalb eines Werksgeländes, es sei denn, eine Verunreinigung oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Eigenschaften des Grundwassers ist nicht zu besorgen. Unterliegt der Umgang den Regeln der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS), besteht eine Besorgnis nicht, wenn die jeweils geltenden Vorschriften der Anlagenverordnung für Wasserschutzgebiete eingehalten werden; das Errichten und Betreiben von Rohrleitungen für wassergefährdende Stoffe außerhalb eines Werksgeländes; Maßnahmen, die im Widerspruch zur jeweils gültigen Fassung der Anlagenverordnung (VAwS) stehen; das Ablagern von radioaktiven oder wassergefährdenden Stoffen sowie deren Einbringen in den Untergrund; das Lagern, Abfüllen und Umschlagen radioaktiver Stoffe; Seite 2617 19. Bohrungen, Erdaufschlüsse und sonstige Bodeneingriffe mit wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung, sofern nicht fachbehördlich festgestellt worden ist, dass eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist; 20. Wohnsiedlungen, Krankenhäuser, Heilstätten und Betriebe, wenn das Abwasser nicht vollständig und sicher aus dem Schutzgebiet hinausgeleitet wird (§ 4 Ziffer 2 bleibt unberührt); 21. das Errichten und Betreiben von gewerblichen, industriellen und der Forschung dienenden Betrieben und Anlagen, in denen als Reststoffe radioaktive Stoffe, wassergefährdende Stoffe oder Betriebsabwässer, ausgenommen Kühlwasser, anfallen, wenn diese Stoffe nicht vollständig und sicher aus dem Schutzgebiet hinausgeleitet, hinausgebracht, ausreichend behandelt oder zulässigerweise in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet werden; 22. die Verwendung von auswaschungsgefährdeten oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien bei Baumaßnahmen im Freien; 23. das Errichten von Kläranlagen (mit Ausnahme zugelassener Kleinkläranlagen) und das Errichten und Betreiben von Abwassersammelgruben; 24. das Neuanlegen von Start-, Lande- und Sicherheitsflächen des Luftverkehrs; 25. Manöver und Übungen der Streitkräfte oder anderer Organisationen, soweit sie nicht den zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmten Vorgaben für die Schutzzone III entsprechen; 26. militärische Anlagen, sofern eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist; 27. das Neuanlegen und Erweitern von Friedhöfen; 28. Grundwasser- und Erdreichwärmepumpen; 29. Flächen für den Motorsport; 30. das Neuanlegen und Erweitern von Kleingartenanlagen; 31. das Anlegen oder Erweitern von Dränungen und Vorflutgräben; 32. die Erstaufforstung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, sofern nicht vorher eine Aushagerung erfolgte und die Grundwasserneubildung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und kein über das übliche Maß hinausgehender Stickstoffeintrag in das Grundwasser zu erwarten ist. Hierzu ist vor Beginn der Erstaufforstung der Stickstoffgehalt des Bodens zu einem geeigneten Zeitpunkt durch Bodenuntersuchungen zu ermitteln. Es ist mindestens eine Bodenprobe je Hektar durchzuführen. §5 Verbote in den Zonen II In den Zonen II gelten die Verbote für die Zone III. Darüber hinaus sind verboten: 1. das Errichten und die wesentliche Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen; 2. Lager für Baustoffe und Baumaschinen sowie Baustellen und Baustelleneinrichtungen; 3. der Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen, Bahnlinien und sonstigen Verkehrsanlagen, ausgenommen unbefestigte oder wassergebundene Feld- und Forstwege; 4. das Zelten, Lagern, Baden und das Abstellen von Wohnwagen; 5. Parkplätze und Sportanlagen; 6. das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf wasserdurchlässigem Untergrund mit Ausnahme des Abstellens im Rahmen von land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten; 7. das Waschen, Reparieren und Warten von Kraftfahrzeugen; 8. jegliche Bodeneingriffe, die über die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bearbeitung hinausgehen und die belebte Bodenzone verletzen oder die Grundwasserüberdeckung vermindern; 9. Bergbau, wenn er zum Zerreißen der Grundwasserüberdeckung, zu Einmuldungen oder offenen Wasseransammlungen führen kann; 10. Sprengungen; 11. das Vergraben von Tierkörpern; 12. das Herstellen oder wesentliche Umgestalten von oberirdischen Gewässern; Seite 2618 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 13. Manöver und Übungen von Streitkräften oder anderen Organisationen, soweit sie nicht den zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der Länderarbeitsgemeinschaft (LAWA) abgestimmten Vorgaben für die Zone II entsprechen; 14. militärische Anlagen; 15. sämtlicher Umgang mit und das Befördern von radioaktiven und wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme: – des Beförderns von Silagesickersäften, Dünge-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Transportbehältern sowie deren ordnungsgemäße Ausbringung, – der Verwendung von Betriebsstoffen in Kraftfahrzeugen und in land- und forstwirtschaftlichen Maschinen; 16. das Durchleiten und Hinausleiten von Abwasser; 17. Kompostierungsanlagen; 18. die Bewässerung mit hygienisch bedenklichem Wasser; 19. Kleingärten; 20. das breitflächige Versickern von auf Straßen und sonstigen befestigten Flächen anfallendem gesammelten und ungesammelten Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone auch bei günstigen Standortbedingungen mit Ausnahme der breitflächigen Versickerung von gesammeltem und ungesammeltem Niederschlagswasser von Feld- und Forstwegen. §6 Verbote in den Zonen I In den Zonen I gelten die Verbote für die Zonen II. Darüber hinaus sind verboten: 1. Fahr- und Fußgängerverkehr sowie Reiten mit Ausnahme von Tätigkeiten des Wasserversorgungsunternehmens oder seiner Beauftragten, die der Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage oder des Fassungsbereiches dienen; 2. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung; 3. die Anwendung von Düngern, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln; 4. das Verletzen der belebten Bodenzone. §7 Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in der Zone III Vorbehaltlich der Sonderregelungen in den §§ 9 und 11 und zusätzlich zu den in dem § 4 genannten Verboten gelten für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in der Zone III folgende Verund Gebote: a) Für Grundstücke, die eine geringe Nitrataustragsgefährdung (Stufe 2) aufweisen, gelten die nachfolgend aufgeführten Verund Gebote: 1. Die Düngung, die Bodenbearbeitung, der Anbau und die Bodennutzung, die Bewässerung, der Pflanzenschutz sowie die Dokumentation der Bewirtschaftung haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen; 2. Grünland darf nicht in Ackerland umgewandelt werden. Die Grünlanderneuerung darf nur durch Direktsaat erfolgen, hiervon ausgenommen ist ein flächenmäßig begrenzter Umbruch mit anschließender Neuansaat bei einer durch Schwarzwild zerstörten Grasnarbe. Unter Grünland sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Flächen zu verstehen, auf denen ständig für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Gras erzeugt wurde oder wird. Es kann sich um eingesätes oder natürliches Grasland handeln; 3. Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis zum 31. Oktober nicht ausgebracht werden, soweit in diesem Zeitraum keine Kultur angesät wird. Auf schweren Böden (Bodenartengruppe III – tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum 30. September; 4. Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland nach der letzten Ernte nur auf begrünten oder unmittelbar nach der Ernte zu begrünenden Flächen ausgebracht werden. Stickstoffhaltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der letzten Ernte bis zum 15. Oktober nur auf begrünten Flächen ausgebracht werden; 5. Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland und Ackerland vom 16. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden. Klärschlamm darf auf Ackerland vom 16. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden; 6. für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 10 und 11; Nr. 46 7. verboten ist eine Beweidung, bei welcher die Grasnarbe großflächig zerstört wird; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Aufwuchs nicht zur Versorgung der Tiere ausreicht; 8. Bewirtschafter landwirtschaftlich genutzter Flächen müssen schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie über die angebauten Kulturen, durchgeführte Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielte Erträge führen. Hierzu können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Zur fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, hinzuzuziehen. b) Für Grundstücke, die eine mittlere Nitrataustragsgefährdung (Stufe 3) aufweisen, gelten die nachfolgend aufgeführten Verund Gebote: 1. Die Düngung, die Bodenbearbeitung, der Anbau und die Bodennutzung, die Bewässerung, der Pflanzenschutz sowie die Dokumentation der Bewirtschaftung haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen; 2. vor Vegetationsbeginn ist der Stickstoffgehalt des Bodens durch Bodenuntersuchungen zu ermitteln und bei der Düngung zu berücksichtigen. Es ist mindestens eine Bodenprobe je Flächeneinheit (Schlag) im Wasserschutzgebiet, mindestens jedoch eine Bodenprobe je ha, durchzuführen. Bei gleicher Fruchtfolge und vergleichbaren Standortverhältnissen ist eine repräsentative Beprobung möglich. Diese Verpflichtung entfällt für Grünland und Dauerbrachen sowie für Rotationsbrachen, sofern dort keine Düngung erfolgt; 3. Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland nach der letzten Ernte nur auf begrünten oder unmittelbar nach der Ernte zu begrünenden Flächen ausgebracht werden. Stickstoffhaltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der letzten Ernte bis zum 30. September nur auf begrünten Flächen ausgebracht werden; 4. Gülle, Jauche, und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland und Ackerland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden. Klärschlamm darf auf Ackerland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden; 5. mit Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis zum 30. September nicht mehr als 60 kg Gesamtstickstoff/ha ausgebracht werden; 6. Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis zum 31. Oktober nicht ausgebracht werden, soweit in diesem Zeitraum keine Kultur angesät wird. Auf schweren Böden (Bodenartengruppe III – tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum 30. September; 7. für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 10 und 11; 8. vor dem Anbau von Sommerungen ist ein Zwischenfruchtanbau durchzuführen, soweit die Vorfrucht bis spätestens 15. September geerntet ist; 9. soweit eine Sommerung folgt, darf der Zwischenfruchtumbruch nicht vor dem 1. November erfolgen; 10. Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen mit nicht mehr als 60 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden; 11. Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen mit nicht mehr als 30 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden; 12. Zwischenfruchtansaaten, in denen Leguminosen enthalten sind, dürfen keine Stickstoffdüngung erhalten; 13. im Zwischenfruchtanbau darf kein Reinanbau von Leguminosen erfolgen; 14. im Hauptfruchtanbau ist der Reinanbau von Leguminosen ohne gezielte Maßnahmen zur Stickstoffkonservierung während des Anbaus bzw. nach der Ernte nicht gestattet. Ebenfalls nicht gestattet ist der Umbruch von Rotations- und Dauerbrachen ohne gezielte Maßnahmen zur Stickstoffkonservierung nach dem Umbruch der Flächen. Gezielte Maßnahmen sind: – Anbau von Untersaaten, – Getreidebestellung bis zum 30. September nach flacher Bearbeitung, – Nachbau von Stickstoffzehrern, wie zum Beispiel Kreuzblütler, Gräser, Phacelia, – Umbruch im Frühjahr mit unmittelbarem Anbau einer Sommerung; Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 15. der Einsatz von organischen Düngern wird insgesamt auf 120 kg Gesamtstickstoff/ha/Jahr beschränkt, wobei bei der Anwendung von Festmist, Bio-Abfallkompost und entwässertem Klärschlamm bis zu 150 kg Gesamtstickstoff/ha/Jahr verabreicht werden können, wenn im Schnitt der Fruchtfolge 120 kg Gesamt N/ha/Jahr nicht überschritten werden; 16. die in organischen Düngern enthaltenen Nährstoffe sind zu 100 Prozent in der Nährstoffbilanz anzurechnen. Die folgenden Ziffern 17 und 18 bleiben unberührt; 17. sofern vor dem Ausbringen von Gülle und Jauche eine Messung des Ammoniumgehaltes mit anschließender Berechnung des Gesamtstickstoffgehaltes erfolgt, kann dieser wie folgt in der Nährstoffbilanz angerechnet werden: – Schweinegülle: 60% im Ausbringungsjahr, 20% im Folgejahr, – Rindergülle: 50% im Ausbringungsjahr, 20% im Folgejahr, – Jauche: 90% im Ausbringungsjahr; 18. der Gesamtstickstoffgehalt aus Stallmist, Klärschlamm und Bio-Abfallkompost (einschließlich Grüngut) wird in der Nährstoffbilanz wie folgt angerechnet: – Stallmist: 40% im Ausbringungsjahr, 30% im Folgejahr, – Nassschlamm: 50% im Ausbringungsjahr, 20% im Folgejahr, – entwässerter Schlamm: 40% im Ausbringungsjahr, 30% im Folgejahr, – Bio-Abfallkompost 35% im Ausbringungsjahr, (einschl. Grüngut): 25% im Folgejahr; 19. Grünland darf zum letzten Aufwuchs nicht mit mehr als 30 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden, falls mehr als zwei Nutzungen erfolgen; 20. verboten ist eine Beweidung, bei welcher die Grasnarbe großflächig zerstört wird; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Aufwuchs nicht zur Versorgung der Tiere ausreicht; 21. soweit eine Beifütterung der Tiere erfolgt, ist eine Tag- und Nachtweide nicht gestattet; dies gilt nicht, soweit die Beifütterung ausschließlich mit Strukturfutter erfolgt; 22. Grünland darf nicht in Ackerland umgewandelt werden. Die Grünlanderneuerung darf nur durch Direktsaat erfolgen; hiervon ausgenommen ist ein flächenmäßig begrenzter Umbruch mit anschließender Neuansaat bei einer durch Schwarzwild zerstörten Grasnarbe. Unter Grünland sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Flächen zu verstehen, auf denen ständig für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Gras erzeugt wurde oder wird. Es kann sich um eingesätes oder natürliches Grasland handeln; 23. zur Stilllegung im Folgejahr vorgesehene Flächen sind durch Herbstansaat oder Aufwuchs der Untersaat nach der Ernte der Hauptfrucht gezielt zu begrünen. Nach Zuckerrüben und in Trockenlagen kann die Begrünung auch im Frühjahr vorgenommen werden; dann darf jedoch vor dem Frühjahr keine Bodenbearbeitung erfolgt sein, es sei denn, zum Zwecke des Erosionsschutzes; 24. zur Begrünung von langfristig stillgelegten Flächen ist die Verwendung von Leguminosen, auch im Gemenge, nicht gestattet. Zur Begrünung von konjunkturell stillgelegten Flächen dürfen Leguminosen nur im Gemenge verwendet werden, wobei der Anteil der Leguminosen in der Aussaatmischung maximal 20 Prozent betragen darf; 25. Bewirtschafter landwirtschaftlich genutzter Flächen müssen schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie über die angebauten Kulturen, durchgeführte Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielte Erträge führen. Hierzu können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Zur fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, hinzuzuziehen. c) Für Grundstücke, die eine hohe Nitrataustragsgefährdung (Stufe 4) aufweisen, gelten die Regelungen unter Buchstabe b) sowie die nachfolgend aufgeführten Verbote: 1. Vor Sommer- und Hackfrüchten ist ein Zwischenfruchtanbau mit Nichtleguminosen durchzuführen; 2. ein Umbruch von Dauer- und Rotationsbrachen sowie Futterleguminosen ist nur im Frühjahr mit sofortigem Nachbau einer stark stickstoffzehrenden Kultur zulässig; Seite 2619 3. eine Flächenstilllegung ist nur bei Durchführung einer nachfolgenden aktiven Begrünung zulässig; 4. Futterleguminosen dürfen nur im Gemengeanbau mit N-Zehrern angebaut werden; 5. je Einzelgabe dürfen maximal 54 kg Gesamt-N/ha mit mineralischem Dünger ausgebracht werden; 6. die letzte N-Gabe bei Getreide darf nur bis spätestens zum Stadium EC 49 mit maximal 50 kg Gesamt-N/ha vorgenommen werden; 7. der Einsatz von organischen Düngern wird wie folgt begrenzt: a) Es dürfen maximal 100 kg Gesamt-N/ha/Jahr ausgebracht werden, b) Festmist wird zusätzlich auf maximal 210 kg Gesamt-N/ha in drei Jahren begrenzt; 8. auf Grünland dürfen zur ersten und zweiten Nutzung insgesamt maximal 120 kg Gesamt-N/ha ausgebracht werden. Zur dritten Nutzung dürfen nur noch 30 kg Gesamt-N/ha ausgebracht werden; 9. Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen mit maximal 50 kg Gesamt-N/ha gedüngt werden; 10. Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen mit maximal 20 kg Gesamt-N/ha gedüngt werden; 11. die Ausbringung von Gülle, Jauche und Klärschlamm ist nach der Hauptfruchternte bis zum 1. Oktober bis maximal 50 kg Gesamt-N/ha zulässig, falls eine Kultur angebaut wird; 12. die Ausbringung von Festmist nach Räumen der Hauptfrucht bis 1. Dezember ist nur gestattet, wenn ein Zwischenfruchtanbau oder Winteranbau erfolgt; 13. Festmistzwischenlagerung ist verboten. d) Für Grundstücke, die eine sehr hohe Nitrataustragsgefährdung (Stufe 5) aufweisen, gelten zusätzlich die nachfolgend aufgeführten Verbote: 1. Ein Körnerleguminosenanbau ist verboten; 2. auf Ackerland beträgt die maximal zulässige mineralische NDüngung 60 kg Gesamt-N/ha; 3. je Einzelgabe dürfen maximal 40 kg Gesamt-N/ha mit mineralischem Dünger ausgebracht werden; 4. die letzte N-Gabe bei Getreide darf nur bis spätestens zum Stadium EC 39 mit maximal 40 kg Gesamt-N/ha vorgenommen werden; 5. der Einsatz von organischen Düngern auf Ackerland wird wie folgt begrenzt: a) Es dürfen maximal 80 kg Gesamt-N/ha/Jahr ausgebracht werden, b) Festmist wird zusätzlich auf maximal 170 kg Gesamt-N/ha in drei Jahren begrenzt; 6. Grünland darf zur ersten Nutzung nur mit 60 kg Gesamt-N/ha, zur zweiten Nutzung nur mit 40 kg Gesamt-N/ha gedüngt werden. Weitere Düngegaben sind nicht gestattet; 7. Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen mit nicht mehr als 30 kg Gesamt-N/ha gedüngt werden; 8. Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen nicht angedüngt werden; 9. Kleingartenanlagen sind verboten. §8 Verbote für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in den Zonen II Für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in den Zonen II gelten die Ver- und Gebote der §§ 5 und 7. §9 Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Grundstücksnutzung beim Anbau von Sonderkulturen in der Zone III (1) Sonderkulturen im Sinne dieser Vorschrift sind Gemüse, Tabak, Obst, Baumschulerzeugnisse, Stauden, Zierpflanzen, gartenbauliche Samenkulturen, Arznei- und Gewürzpflanzen. (2) Diese Vorschrift ist nicht anzuwenden für Sonderkulturen, die in Gewächshäusern oder in geschlossenen Systemen im Freiland angebaut werden. (3) Zusätzlich zu den in dem § 4 genannten Verboten gelten für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Grundstücksnutzung beim Anbau von Sonderkulturen in der Zone III folgende Ver- und Gebote: a) Für Grundstücke, die eine geringe Nitrataustragsgefährdung (Stufe 2) aufweisen, gelten die nachfolgend aufgeführten Verund Gebote: Seite 2620 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 1. Die Düngung, die Bodenbearbeitung, der Anbau und die Bodennutzung, die Bewässerung, der Pflanzenschutz sowie die Dokumentation der Bewirtschaftung haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen; 2. Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis zum 31. Oktober nicht ausgebracht werden, soweit in diesem Zeitraum keine Kultur angesät wird. Auf schweren Böden (Bodenartengruppe III – tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum 30. September; 3. Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland nach der letzten Ernte nur auf begrünten oder unmittelbar nach der Ernte zu begrünenden Flächen ausgebracht werden. Stickstoffhaltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der letzten Ernte bis zum 15. Oktober nur auf begrünten Flächen ausgebracht werden; Nr. 46 4. Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland und Ackerland vom 16. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden. Klärschlamm darf auf Ackerland vom 16. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden; 5. für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 10 und 11; 6. Bewirtschafter von Flächen mit Sonderkulturen müssen schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie über die angebauten Kulturen und die durchgeführten Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielten Erträge führen. Hierzu können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Zur Nr. 46 b) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, hinzuzuziehen. Für Grundstücke, die eine mittlere Nitrataustragsgefährdung (Stufe 3) aufweisen, gelten die nachfolgend aufgeführten Verund Gebote: Die Düngung, die Bodenbearbeitung, der Anbau und die Bodennutzung, die Bewässerung, der Pflanzenschutz sowie die Dokumentation der Bewirtschaftung haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen; vor Vegetationsbeginn ist der Stickstoffgehalt des Bodens durch Bodenuntersuchung zu ermitteln und im Düngeplan zu berücksichtigen. Es ist mindestens eine Bodenprobe je Flächeneinheit (Schlag) im Wasserschutzgebiet, mindestens jedoch eine Bodenprobe je Hektar durchzuführen. Bei vergleichbarer Fruchtfolge und vergleichbaren Standortverhältnissen ist eine repräsentative Beprobung möglich; für die Durchführung der Düngung ist ein auf den Einzelbetrieb abgestimmter, kulturbezogener Düngeplan aufzustellen; die Düngung ist gemäß dem Düngeplan unter Berücksichtigung des Stickstoffentzugsverlaufes durchzuführen; Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis zum 31. Oktober nicht ausgebracht werden, soweit in diesem Zeitraum keine Kultur angesät wird. Auf schweren Böden (Bodenartengruppe III-tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum 30. September; Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland nach der letzten Ernte nur auf begrünten oder unmittelbar nach der Ernte zu begrünenden Flächen ausgebracht werden. N-haltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der letzten Ernte bis zum 30. September nur auf begrünten Flächen ausgebracht werden; Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland und Ackerland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden. Klärschlamm darf auf Ackerland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden; mit Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis zum 30. September nicht mehr als 60 kg Gesamtstickstoff/ha ausgebracht werden; für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 10 und 11; Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen mit nicht mehr als 60 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden; Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen mit nicht mehr als 30 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden; Zwischenfruchtansaaten, in denen Leguminosen enthalten sind, dürfen keine Stickstoffdüngung erhalten; im Zwischenfruchtanbau darf kein Reinanbau von Leguminosen erfolgen; die in organischen Düngern enthaltenen Nährstoffe sind zu 100 Prozent in der Nährstoffbilanz anzurechnen. Die folgenden Ziffern 15 und 16 bleiben unberührt; sofern vor dem Ausbringen von Gülle und Jauche eine Messung des Ammoniumgehaltes mit anschließender Berechnung des Gesamtstickstoffgehaltes erfolgt, kann dieser wie folgt in der Nährstoffbilanz angerechnet werden: – Schweinegülle: 60% im Ausbringungsjahr, 20% im Folgejahr, – Rindergülle: 50% im Ausbringungsjahr, 20% im Folgejahr, – Jauche: 90% im Ausbringungsjahr; der Gesamtstickstoffgehalt aus Stallmist, Klärschlamm und Bio-Abfallkompost (einschließlich Grüngut) wird in der Nährstoffbilanz wie folgt angerechnet: – Stallmist: 40% im Ausbringungsjahr, 30% im Folgejahr, – Nassschlamm: 50% im Ausbringungsjahr, 20% im Folgejahr, – entwässerter Schlamm: 40% im Ausbringungsjahr, 30% im Folgejahr, – Bio-Abfallkompost 35% im Ausbringungsjahr, (einschl. Grüngut): 25% im Folgejahr; zur Stilllegung im Folgejahr vorgesehene Flächen sind durch Herbstansaat oder Aufwuchs der Untersaat nach der Ernte der Hauptfrucht gezielt zu begrünen. Nach Zuckerrüben und in Trockenlagen kann die Begrünung auch im Frühjahr vor- 18. 19. 20. 21. 22. c) Seite 2621 genommen werden; dann darf jedoch vor dem Frühjahr keine Bodenbearbeitung erfolgt sein, es sei denn, zum Zwecke des Erosionsschutzes; zur Begrünung von langfristig stillgelegten Flächen ist die Verwendung von Leguminosen, auch im Gemenge, nicht gestattet. Zur Begrünung von konjunkturell stillgelegten Flächen dürfen Leguminosen nur im Gemenge verwendet werden, wobei der Anteil der Leguminosen in der Aussaatmischung maximal 20 Prozent betragen darf; bei Ernte der Letztkultur vor dem 15. September sind Brachezeiten durch Anbau von Zwischenfrüchten (Zwischenkulturen bzw. Zwischenbegrünung) auszuschließen; beim Anbau von Frühkulturen ist ein Zwischenfruchtumbruch ab dem 16. Dezember zulässig; bei sonstigen Kulturen hat der Umbruch direkt vor Anbaubeginn zu erfolgen; Bewirtschafter von Flächen mit Sonderkulturen müssen schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie über die angebauten Kulturen und die durchgeführten Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielten Erträge führen. Hierzu können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Zur fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, hinzuzuziehen; das Neuanlegen und Erweitern von Flächen mit Sonderkulturen ist verboten, sofern nicht grundwasserschützende Techniken angewandt werden. Auf Grundstücken, die eine hohe und sehr hohe Nitrataustragsgefährdung (Stufen 4 und 5) aufweisen, ist der Anbau von Sonderkulturen verboten. § 10 Verbote für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Grundstücksnutzung beim Anbau von Sonderkulturen in den Zonen II Für den Anbau von Sonderkulturen in den Zonen II gelten die Verund Gebote der §§ 5 und 9. Darüber hinaus ist die Neuanlage und Erweiterung von Flächen zum Anbau von Sonderkulturen verboten. § 11 Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung bei Vorhandensein einer Kooperationsvereinbarung Besteht zwischen dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung und den im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten eine Kooperationsvereinbarung, der die obere Wasserbehörde zugestimmt hat, so gelten für die Landwirte, die an der Kooperationsvereinbarung beteiligt sind, anstatt der Ge- und Verbote der §§ 7 und 8 die Regelungen der Kooperationsvereinbarung. Analoges gilt für den Anbau von Sonderkulturen. § 12 Duldungspflichten Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Wasserschutzgebietes haben, soweit sie nicht selbst zur Vornahme dieser Handlung verpflichtet sind, zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden oder von diesen Verpflichtete 1. die Grundstücke zur Beobachtung des Wassers und des Bodens betreten; 2. die Fassungsbereiche einzäunen; 3. Beobachtungsstellen einrichten; 4. Hinweisschilder zur Kennzeichnung des Wasserschutzgebietes aufstellen; 5. Mulden und Erdaufschlüsse auffüllen; 6. wassergefährdende Ablagerungen beseitigen; 7. notwendige Einrichtungen zur sicheren und unschädlichen Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Wasserschutzgebiet errichten; 8. Vorkehrungen an den im Wasserschutzgebiet liegenden Straßen und Wegen zur Verhinderung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und zur Minderung von deren Folgen treffen; 9. Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen vornehmen; Seite 2622 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 10. zur Ermittlung der Nmin-Werte vor Vegetationsbeginn und nach der Ernte bzw. im Herbst auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eine maschinelle Bodenprobenahme – unter größtmöglicher Schonung der Fläche – durchführen. § 13 Ausnahmen (1) Von den Bestimmungen dieser Verordnung kann die zuständige Wasserbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen. Die Zulassung bedarf der Schriftform. (2) Handlungen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen werden und einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Bewilligung, Genehmigung oder Befreiung, einer immissionsschutzrechtlichen, abfallrechtlichen, naturschutzrechtlichen oder bauaufsichtlichen Genehmigung oder einer bodenschutzrechtlichen Anordnung oder Genehmigung bedürfen oder die aufgrund eines bergbehördlich geprüften Betriebsplanes oder durch bergrechtliche Erlaubnisse oder Bewilligungen oder durch Planfeststellung zugelassen werden, bedürfen keiner gesonderten Ausnahmezulassung nach dieser Verordnung. Entscheidet in den vorgenannten Fällen die zuständige Wasserbehörde nicht selbst, ist, außer bei Planfeststellungsverfahren, ihr Einvernehmen erforderlich. § 14 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen die in den §§ 4, 5, 6, § 7 a) Nrn. 1 bis 7, b) Nr. 1, Nrn. 3 bis 22, Nr. 24, c), d), § 8, § 9 Abs. 3 a) Nrn. 1 bis 5, Abs. 3 b) Nr. 1, Nrn. 5 bis 16, Nrn. 18 bis 20, Nr. 22, Abs. 3 c), § 10 dieser Verordnung genannten Verbote und die in dem § 12 Ziffern 1 bis 10 genannten Duldungspflichten können nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen die in § 7 a) Nr. 8, b) Nr. 2, Nrn. 23 und 25, § 9 Abs. 3 a) Nr. 6, Abs. 3 b) Nrn. 2 bis 4, Nrn. 17 und 21, dieser Verordnung genannten Gebote (Handlungspflichten) können nach § 86 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden. § 15 Übergangsvorschrift (1) Die Verbote in § 4 Nr. 14 und Nr. 15, § 5 Nr. 15 finden auf die Tätigkeiten im Rahmen von Betrieben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtmäßig betrieben werden, erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Tage des Inkrafttretens Anwendung. (2) Die Verbote in § 4 Nr. 19, § 5 Nr. 8 und Nr. 9 finden auf die Tätigkeiten innerhalb eines Gewerbebetriebes oder eines unter Bergaufsicht stehenden Betriebes, der Kies, Sand, Ton oder andere feste Stoffe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtmäßig abbaut, erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Tage des Inkrafttretens Anwendung. § 16 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Darmstadt, 24. Juni 2009 Regierungspräsidium Darmstadt gez. D i e k e , Regierungspräsident StAnz. 46/2009 S. 2616 Nr. 46 977 Vorhaben der Firma Evonik Degussa GmbH; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Firma Evonik Degussa GmbH hat eine befristete Genehmigung nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) für die Versuchsanlage zur Oberflächenmodifikation von anorganischen Metalloxiden beantragt. Projekt: Reduktion von Metalloxiden/Metallmischoxiden mit Formiergas oder Wasserstoff. Die Anlage befindet sich in 63457 Hanau-Wolfgang, Rodenbacher Chaussee 4, Gemarkung Hanau, Flur 1, Flurstück 44/18. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen haben kann. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Frankfurt am Main, 21. Oktober 2009 Regierungspräsidium Darmstadt Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt IV/F – 43.3 – 1303/12 – Gen 33/09 StAnz. 46/2009 S. 2622 978 Vorhaben der Firma GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH in 63450 Hanau, Kinzigheimer Weg 109 zur Kapazitätserhöhung einer bestehenden Anlage für die Lagerung von gefährlichen Fluiden in ortsbeweglichen Transportbehältern; hier: Wegfall des Erörterungstermins im Genehmigungsverfahren für das o. g. Vorhaben Auf Antrag der Firma GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH führt das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 16 BImSchG zur Kapazitätserhöhung einer bestehenden Anlage für die Lagerung von gefährlichen Fluiden in ortsbeweglichen Transportbehältern am Standort der Firma GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH in 63450 Hanau, Kinzigheimer Weg 109, durch. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden während der (Auslegungs- und) Einwendungsfrist vom 7. September 2009 bis 20. Oktober 2009 keine form- und fristgerechten Einwendungen vorgebracht. Hiermit wird daher öffentlich bekannt gemacht, dass der im oben genannten Genehmigungsverfahren vorsorglich vorgesehene Erörterungstermin am 9. November 2009 aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung entfällt. Frankfurt am Main, 26. Oktober 2009 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt IV/F – 43.3 – 177/12 – Gen 19/09 StAnz. 46/2009 S. 2622 976 Genehmigung der Auflösung des Versicherungsvereins für Schlachtschweine VVaG Ronneburg Die Mitgliederversammlung hat durch ihre Mitgliederversammlung am 24. September 2009 die Auflösung zum 31. Dezember 2009 beschlossen. Hierzu habe ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Verteilung des Vermögens wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24. September 2009 vorgenommen. Darmstadt, 28. Oktober 2009 Regierungspräsidium Darmstadt III 32 – 39 i 02/01 (5) – 24 StAnz. 46/2009 S. 2622 979 Vorhaben der GHC, Gerling Holz & Co. Handelsgesellschaft mbH, Standort Biebesheim; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Firma GHC Gerling Holz & Co. Handelsgesellschaft mbH beabsichtigt, ihr bestehendes Chlorlager zu erweitern und zu ändern. Die Anlage befindet sich in Biebesheim, Gemarkung Biebesheim, Flur 11, Flurstücke 24/5 und 27. Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt, kann auf Antrag nach § 4 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) zu den Gründen, die zu dieser Feststellung geführt haben, Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationsträger in sonstiger Weise zur Verfügung stellen (gegebenenfalls kostenpflichtig). Darmstadt, 5. Oktober 2009 Regierungspräsidium Darmstadt IV/Da – 43.3 – 53 e 621 – GHC – 2 StAnz. 46/2009 S. 2622 Seite 2623 980 KASSEL Vorhaben des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Homberg (Efze); hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg (Efze) beabsichtigt, in 34639 Schwarzenborn eine Feuerungsanlage für die Brennstoffe naturbelassenes Holz und Heizöl-EL zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben soll in 34639 Schwarzenborn, Gemarkung Schwarzenborn, Bereich Lager übende Truppe realisiert werden. Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Bad Hersfeld, 21. Oktober 2009 Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz 33 53 e 621 1.0 BW – Schwarzenborn/we StAnz. 46/2009 S. 2623 HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENMANAGEMENT UND GEOINFORMATION 981 Flurbereinigungsverfahren UF 1863 Hauneck B 27 Vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde – ist nachstehender Beschluss erlassen worden, dessen entscheidender Teil hiermit nachrichtlich veröffentlicht wird. Die Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Flurbereinigungsbeschluss wird durch die nachstehende Veröffentlichung nicht eingeräumt. Wetzlar, 22. Oktober 2009 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Obere Flurbereinigungsbehörde StAnz. 46/2009 S. 2623 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung Aufgrund des § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, wird für die in der Anlage 1 zum Flurbereinigungsbeschluss aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Unterhaun, Oberhaun, Sieglos, Rotensee, Eitra und Bodes der Gemeinde Hauneck, in Teilen der Gemarkung Bad Hersfeld der Stadt Bad Hersfeld sowie in Teilen der Gemarkung Oberförsterei HersfeldWippershain der Gemeinde Schenklengsfeld die Flurbereinigung angeordnet. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Flurbereinigungsbeschlusses. 2. Flurbereinigungsgebiet Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 1.180 ha, worin eine Waldfläche von 297 ha enthalten ist. Die Grenzen des Flurbereinigungsgebietes sind in der Gebietsübersichtskarte durch einen orangefarbenen Streifen kenntlich gemacht. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Gemeinschaft der Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hauneck B 27“. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hauneck, Landkreis Hersfeld-Rotenburg. 4. Flurbereinigungsbehörde Die für das Flurbereinigungsverfahren zuständige Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Waßmuthshäuser Straße 54, 34576 Homberg (Efze). 5. Unternehmensträger Der Träger des Unternehmens ist die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege. 6. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind nach § 10 FlurbG beteiligt (Beteiligte): 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2. als Nebenbeteiligte • Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; • andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); • Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; • Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; • Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG); • Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56FlurbG); • der Träger des Unternehmens. Seite 2624 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 7. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Waßmuthshäuser Straße 54, 34576 Homberg (Efze), anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o. a. Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 8. Zeitweilige Einschränkung der Grundstücksnutzung Nach § 34 bzw. nach § 85 Nr. 5 FlurbG ist ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden; d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenommen, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Die Genehmigungspflicht für die o. g. Maßnahmen aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften bleibt unberührt. 9. Betreten der Grundstücke durch Beauftragte der Flurbereinigungsbehörde Die Bediensteten und Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind gemäß § 35 FlurbG berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. Gründe Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt den Neubau der Bundesstraße B 27 im Bereich der Gemeinde Hauneck zur Umgehung der Ortsteile Unterhaun, Oberhaun und Sieglos von Bau-km 0+000 bis Bau-km 4+686. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 23. November 2006 (V 2-2 – 61 k 06 [1.904]) erlassen. Mit Schreiben vom 21. Juni 2006, Az.: 15.1 – 86 d 14.03 (13/06), hat das Regierungspräsidium (RP) in Kassel als Enteignungsbehörde die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens nach §§ 87 ff. FlurbG bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, beantragt. Durch die Straßenbaumaßnahme einschließlich der landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in einem Umfang von ca. 40 ha in Anspruch genommen. Der entstehende Landverlust soll in diesem Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilt werden, wobei bereits vom Träger des Unternehmens erwor- Nr. 46 bene Flächen in das Verfahren eingebracht und als Ersatzland verwendet werden können. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde gemäß § 87 Abs. 1 FlurbG im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt. Durch die vorgesehene Trasse der B 27 werden landwirtschaftliche Grundstücke angeschnitten und zum Teil unwirtschaftlich zerschnitten. Das landwirtschaftliche Wegenetz wird an vielen Stellen unterbrochen. Ebenso wird teilweise das bestehende Be- und Entwässerungssystem für die Acker- und Grünlandgrundstücke in seiner Funktion beeinträchtigt. Diese erheblichen Nachteile für die allgemeine Landeskultur sollen im Flurbereinigungsverfahren durch die Anlage eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes sowie durch die Durchführung landschaftsgestaltender Maßnahmen vermindert bzw. beseitigt werden. Durch Maßnahmen der Bodenordnung werden neue Grundstücke gebildet und Zerschneidungsschäden beseitigt. Der Zweck der Flurbereinigung kann in Anbetracht der Größe der Baumaßnahme und des Umfanges der in Anspruch zu nehmenden Flächen nur durch die Einbeziehung der in dem Grundstücksverzeichnis (Anlage 1) bezeichneten Grundstücke in das Flurbereinigungsverfahren erreicht werden. Neben den unternehmensbedingten Zielen des Flurbereinigungsverfahrens, sollen auch im erforderlichen Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt werden. Aufgrund der vorliegenden Besitzstruktur sind in dem vorgesehenen Verfahrensgebiet bodenordnerische Maßnahmen sinnvoll, um Größe und Form der Grundstücke an neuzeitliche Produktionsbedingungen anzupassen. Das im Flurbereinigungsverfahren vorhandene Wege- und Gewässernetz entspricht teilweise nicht den Anforderungen eines modernen und motorisierten ländlichen Verkehrs. Neben der erforderlichen Schaffung und Befestigung neuer Wirtschaftswege müssen vorhandene verlegt, zweckmäßiger geführt, verbreitert oder befestigt werden. Damit sind auch die Voraussetzungen zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne von § 1 FlurbG gegeben. Die zur Durchführung dieses Flurbereinigungsverfahrens entstehenden Kosten fallen dem Unternehmensträger (Bundesrepublik Deutschland – Straßen- und Verkehrsverwaltung) zur Last, soweit sie durch von ihm verursachte Maßnahmen entstehen. Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer wurden gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG am 15. September 2009 eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren informiert. Die nach § 5 Abs. 2 FlurbG zu hörenden Stellen haben der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zugestimmt bzw. keine Bedenken oder Einwendungen dagegen erhoben. Die übrigen Behörden, Verbände und Stellen sind gemäß § 5 Abs. 3 FlurbG über das geplante Verfahren unterrichtet worden. Damit liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG vor. Veröffentlichung und Auslegung Der entscheidende Teil dieses Beschlusses wird in der Stadt Bad Hersfeld, der Gemeinde Hauneck, der Gemeinde Schenklengsfeld und in den an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Gemeinden Eiterfeld, Haunetal und Niederaula öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Beschluss mit Begründung und die Gebietsübersichtskarte zur Einsichtnahme für die Beteiligten bei der Stadtverwaltung der Stadt Bad Hersfeld Weinstraße 16 36251 Bad Hersfeld der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hauneck Hersfelder Straße 14 36282 Hauneck der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld Rathausstraße 2 36277 Schenklengsfeld der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Haunetal Konrad-Zuse-Platz 6 36166 Haunetal der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Niederaula Schlitzer Straße 3 36272 Niederaula Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 für die Dauer von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung während der dortigen Dienststunden ausgelegt. Wetzlar, 22. Oktober 2009 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Obere Flurbereinigungsbehörde Anlage 1 zum Flurbereinigungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahren Hauneck B 27 – UF 1863 Das Flurbereinigungsverfahren erstreckt sich auf die nachfolgend aufgeführten Grundstücke: Stadt Bad Hersfeld Gemarkung Bad Hersfeld von Flur 14 die Flurstücke 15/1, 16/1, 17, 18, 19, 20, 21/4, 23/3, 23/4, 23/5, 24/3, 24/7, 24/9, 24/13, 27/2, 28/3, 31/3, 32/1, 32/2, 33, 34, 35, 36, 37, 38/1, 41/1, 42/1, 42/2, 43/2, 43/4, 44/1, 65/7, 65/12, 65/14, 65/15 und 67 von Flur 51 die Flurstücke 14/1, 15, 17/1, 18, 20/1, 21/1, 22/1, 23, 24 und 25 Gemeinde Hauneck Gemarkung Bodes von Flur 1 das Flurstück 36/1 Gemarkung Eitra von Flur 1 die Flurstücke 3/2, 4, 5/2, 6/2, 6/4, 7/1, 8/1, 9/1, 10, 11/1, 12/1, 13/1,14, 15, 16/1, 19/1, 20/1, 21/1, 22/1, 78, 79, 81/1, 82, 83/1, 84, 86/12, 87/8, 88/1, 99, 102/2, 103, 104, 105, 106/1 und 112/80 von Flur 2 alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke 28 und 29 von Flur 3 die Flurstücke 4, 5, 6/2, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17/1, 17/2, 17/3, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 38/2, 83/1, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 98 und 105/1 von Flur 4 die Flurstücke 34, 77/1 und 77/2 Gemarkung Oberhaun von Flur 1 die Flurstücke 1/1, 1/2, 2, 3, 4, 5/1, 5/2, 5/3, 6, 7, 8, 9, 11, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39,40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91/2, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 115, 116/3 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131/11, 132, 133, 134, 135, 142, 143, 146/10, 147/10 und 148/10 von Flur 2 die Flurstücke 1, 2/1, 3, 5, 9/1, 11, 12, 13/1, 18/2, 19, 20, 21, 22, 24/1, 25/1, 26/2, 32/3, 37/1, 44/1, 44/2, 44/3, 45/1, 45/2, 45/3, 46/1, 48/1, 48/2, 51/1, 51/2, 52/1, 52/2, 52/3, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60/2, 61, 62/2, 65/1, 68/1, 71/1, 99, 102/3, 102/4, 102/6, 104/1, 104/2, 105/2, 106, 107/3, 108/3, 109/1, 111/1, 111/3, 111/4, 112/3, 113/3, 114/2, 115, 116/1, 123/10, 131/4, 132/6, 133/6, 134/23, 138/24, 141/53, 188/47, 190/53, 191/53, 208/47, 209/48, 210/53 und 211/104 von Flur 3 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 6/1, 6/2, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 20, 20/1, 21, 22, 23, 31, 32, 33, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 51, 53/13, 54/13, 55/18, 56/19, 57/19, 58/5 und 59/5 von Flur 4 das Flurstück 28/10 von Flur 5 die Flurstücke 2/2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 19, 21/1, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 71, 72/1, 75/1, 76/1, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 99, 100, 103/1, 104, 105, 106, 121/1, 121/2, 125, 131, 134/1, 134/2, 135, 137/2, 138, 139, 140, 141/1, 141/2, 142, 143, 145, 147/1, Seite 2625 154/62, 155/62, 156/98, 157/98, 158/98, 162/2, 166/2, 168/1, 169/1, 170/1, 171/1, 172/2, 175/2, 176/2, 179/17, 180/18, 182/22, 183/29, 184/32, 185/32, 186/35, 188/46, 189/47, 190/50, 191/50, 192/51, 193/52, 194/107, 195/110, 196/114, 197/122, 199/126, 200/126, 201/126, 203/130, 206/95, 207/120, 209/128, 210/128, 211/129, 212/132, 214/17, 215/17, 216/17, 217/2, 221/74, 224/70 und 225/70 von Flur 7 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 33, 34/1, 34/2, 35/1, 39, 40, 41, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 98, 99, 100, 101/1, 102/1, 102/2, 103, 104, 105, 106, 108, 109, 110, 112, 113, 114, 115, 116, 117/1, 117/2, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 138/1, 139, 140, 141, 143/1, 144/3, 145, 146, 147, 148, 149/7, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 169/1, 171, 172, 173, 174, 180/5, 181/5, 182/24, 183/24, 184/42, 185/42, 186/97, 187/97, 188/97, 189/97, 190/97, 191/97, 192/17, 193/32, 195/111, 196/111, 198/168, 200/107 und 201/107 von Flur 8 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 28/1, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55/1, 55/2, 55/3, 56/1, 56/2, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 92, 93, 95, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 105, 106, 107, 108, 109/4, 110/2, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 123, 127, 128, 130, 131, 132/5, 133/5, 134/13, 135/104, 136/91, 137/91, 139/94, 141/129, 143/96, 144/97, 145/94, 146/121 und 147/129 von Flur 9 alle Flurstücke von Flur 10 alle Flurstücke Gemarkung Rotensee von Flur 1 alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke 35, 36, 68, 69, 70, 73, 103 und 105 von Flur 2 die Flurstücke 1, 2, 3, 11, 13, 15/1, 15/2, 16, 17, 18, 19, 20, 32, 33, 34, 35, 36, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 81, 82, 83, 84, 85/1, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 113, 114, 115/1, 121, 122/4, 124/8, 125, 127/2, 130, 131, 132, 133/2, 134, 136, 137, 138, 139, 140/1, 142 und 155/31 von Flur 4 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 17, 42/2, 45/2, 46/2, 46/3, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 72, 74, 75, 76, 77, 78/1, 79, 80, 81, 82/1, 82/2, 83, 84, 86, 87, 88, 89, 90, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100/3, 100/4, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 115/4, 115/6, 117, 118, 119, 122/2, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136/1, 137, 138, 139, 140, 141, 148/1, 148/2, 149/1, 153, 154/11, 155/11, 160/73, 161/73, 163/71, 164/71, 165/71, 166/71, 167/71, 168/71, 169/71, 170/71, 171/71, 172/71, 173/71, 175/82, 176/82, 177/82, 178/82, 179/82, 180/82, 182/82, 183/82, 184/82, 185/82, 186/85, 187/85, 188/85, 189/85, 190/85, 191/85, 192/85, 210/71, 211/71, 212/82 und 213/82 von Flur 5 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22/1, 22/2, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30/1, 32, 33/1, Seite 2626 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 33/3, 34/1, 34/2, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 109/1, 110, 111, 112/1, 112/2, 112/3, 112/4, 112/6, 112/7, 112/8, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 139/1, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 149/4, 156, 157, 158/1, 159, 160, 161, 162, 163, 164/4, 167/1, 167/2 und 168 Gemarkung Sieglos von Flur 1 die Flurstücke 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40/1, 42, 44/1, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53/1, 53/2, 55/1, 55/3, 63/8, 63/9, 66, 68, 77, 81/1, 82, 83, 84, 85/1, 85/2, 87, 109, 110, 112, 113, 114, 115, 117, 118, 119, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130/1, 130/2, 134/2, 135/1, 136/1, 137, 138, 139, 140, 142/1, 143/3, 144/1, 144/2, 148/8, 159/4, 162, 163, 164, 165, 166, 167/1, 167/2, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 178/2, 179, 180, 183, 185/2, 188/6, 190/2, 191/3, 191/7, 192/2, 198, 199, 201/22, 201/23, 202, 204/3, 205, 208, 209/1, 210, 213/4, 215/9, 216, 221/3, 222/1, 222/2, 223/2, 225, 226/2, 228, 229, 230, 231, 232, 234/2, 235/2, 236, 240/111, 248/177, 249/203, 250/211, 251/212, 264/64, 265/64, 268/86, 270/167, 273/148, 274/148, 275/148, 284/148, 285/148, 286/148, 287/148, 291/64, 293/64, 294/64, 295/52, 296/52, 297/52, 299/52, 300/52, 301/52, 302/52, 303/52, 304/52, 305/52, 311/86, 312/167, 321/64, 322/64, 334/65, 335/65, 336/64, 337/64, 339/233, 340/27, 341/27, 342/27, 343/69, 344/70, 345/70, 346/70, 347/70, 348/70, 349/70, 366/49, 367/49, 379/116, 380/116, 384/130, 385/130, 393/144, 418/41, 419/41, 423/52, 424/52, 426/16, 428/200, 429/142 und 430/142 Gemarkung Unterhaun von Flur 1 alle Flurstücke von Flur 2 alle Flurstücke von Flur 3 die Flurstücke 16/4, 17/2, 18, 19, 20/1, 22/1, 23, 24, 26/3, 26/17, 26/18, 26/24, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36/1, 36/2, 36/3, 36/4, 36/5, 36/6, 36/7, 36/8, 36/9, 36/10, 36/12, 36/13, 36/14, 36/15, 36/16, 36/17, 36/18, 36/19, 36/20, 43/1, 44, 45/24, 46/1, 47/2, 48/1, 49, 50/1, 51, 52, 52/1, 58/36, 59/36, 60/36, 61/36, 62/36, 69/36, 80/36, 81/36, 82/36, 83/36, Nr. 46 84/36, 85/36, 86/36, 87/36, 88/36, 89/36, 90/36, 91/36, 92/36, 93/36, 94/36, 95/36, 98/36, 99/36, 100/35, 105/36, 108/36, 109/36, 121/35, 122/35, 123/36, 124/36, 125/36, 126/36, 127/36, 128/36, 129/36, 130/36, 131/36, 132/36, 133/36, 134/36, 135/36, 136/36, 137/36, 138/36, 139/36, 140/36, 141/36, 142/36, 144/36, 145/36 und 146/28 von Flur 4 die Flurstücke 10, 11/1, 12, 13, 14, 15/1, 41/12, 42/7, 43/1, 43/8, 46/1, 47/1, 48/31, 60/1, 61/1, 63, 64, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 74/1, 77/16, 78/1, 79, 81/1, 81/2, 82/9, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92/1, 93/8, 95/1, 100/3, 102/2, 103, 104, 105/1, 108/3, 108/4, 109/4, 109/6, 110/20, 113/2, 114/3, 115, 116/2, 117, 118, 119, 120, 121/1, 125, 126, 127, 128, 129/1, 130/3, 130/4, 131, 132, 133/1, 134, 135/1, 136/1, 136/2, 137, 138, 161/1, 162/1, 163/2, 164/3, 165/4, 166/4, 169/80, 170/80 und 171/48 von Flur 7 die Flurstücke 1, 2, 3/3, 5, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 53/7, 54/5, 56, 57, 58/1, 61, 62/1, 64, 66/1, 69, 70/1, 73, 74/1, 75/1, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86/9, 104, 106/1, 106/2, 106/3, 106/4, 107/1, 107/2, 108, 109, 110, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132/1, 143/10, 144, 145, 146, 147, 150, 151, 152/1, 153/1, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160/7, 161, 162, 163, 167, 168, 169, 170, 172/1, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 191/68, 193/74, 196/76, 197/148, 198/148, 199/149, 202/166, 203/166, 204/166, 205/166, 207/49, 209/49, 211/118, 212/118, 213/118, 214/48, 215/48, 219/117, 220/118, 221/118, 230/105, 231/105 und 232/105 von Flur 8 alle Flurstücke von Flur 9 alle Flurstücke von Flur 10 die Flurstücke 1, 2/1, 2/6, 2/7, 2/9, 2/11, 2/12, 3, 5, 17, 18, 19, 21/2, 21/3, 23/1, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42/1, 47, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 88, 91/1, 92/1, 93/4, 94/1, 96/1, 97/1, 99, 115, 116, 117, 118, 119/2, 119/3, 119/4, 120, 121, 122, 123, 125/4, 126, 127, 128, 135, 136/6, 137, 138, 142, 143, 146, 147, 148/1, 149, 152, 153, 155, 156, 157, 159, 172/125, 178/76, 179/77, 180/78, 181/140, 182/141, 183/100, 184/100, 185/100, 186/76, 187/76, 188/87, 189/87, 190/87, 191/87, 192/6, 193/6 und 196/42 von Flur 11 die Flurstücke 11, 12, 35/2 und 37 Gemeinde Schenklengsfeld Gemarkung Oberförsterei Hersfeld-Wippershain von Flur 3 die Flurstücke 39/8 und 40/8 Nr. 46 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009 Seite 2627 HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN 982 Verkehrlich notwendige Änderung des Knotenpunktes L 3073/Gemeindestraße (Anschluss „Ante-Holz“) bei Bromskirchen/Somplar, Landkreis Waldeck-Frankenberg, von Baukm 0+100,00 bis Bau-km 0+490,00; entspricht von NK 4918 026 nach NK 4917 010, von Str.-km 6,176 bis Str.-km 6,566 nebst den erforderlichen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemeinde Bromskirchen, Gemarkung Somplar, und der Stadt Frankenberg (Eder), Gemarkung Wangershausen Nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Wiesbaden, 26. Oktober 2009 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen 20 g – Nachrüstung des Knotenpunktes L 3073/ Gemeindestraße – 024.09 StAnz. 46/2009 S. 2627 Feststellung: Das Land Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung), vertreten durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bad Arolsen, beabsichtigt, den vorhandenen Knotenpunkt L 3073/Gemeindestraße (Anschluss „Ante-Holz“) zwischen Frankenberg und Bromskirchen entsprechend den Verkehrsbedürfnissen durch Verlängerung der Linksabbiegespur und der Anlage einer entsprechenden Aus- und Einfädelungsspur nachzurüsten. Für diese Maßnahme soll eine Entscheidung des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Bad Arolsen über das Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 854), in Verbindung mit § 74 Abs. 7 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung vom 28. Juli 2005 (GVBl. I S. 591), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2009 (GVBl. I S. 253), herbeigeführt werden. Gegenstand der Maßnahme ist die verkehrlich notwendige Änderung des vorhandenen Knotenpunktes L 3073/Gemeindestraße (Anschluss „Ante-Holz“) zwischen Frankenberg und Bromskirchen in der Gemeinde Bromskirchen, Landkreis Waldeck-Frankenberg. Das Vorhaben tangiert die Zone III des Trinkwasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen 1 und 3“ der Gemeinde Allendorf (Eder)/Osterfeld und befindet sich im Vogelschutzgebiet NATURA 2000 – Nr. 4917 – 401 Hessisches Rothaargebirge. Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG hat ergeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a UVPG, die bekannt zu geben ist, nicht selbstständig anfechtbar ist. Bad Arolsen, 26. Oktober 2009 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bad Arolsen 983 Abstufung eines Abschnitts der Kreisstraße 55 sowie Umbenennung der Kreisstraße 210 in den Gemarkungen der Gemeinde Lautertal, Ortsteile Raidelbach und Gadernheim, Landkreis Bergstraße, Regierungsbezirk Darmstadt 1. Der bisherige Abschnitt der Kreisstraße 55 in den Gemarkungen der Gemeinde Lautertal, Ortsteile Raidelbach und Gadernheim zwischen NK 6218 005 und NK 6218 054 von km 0,000 bis km 1,293 = 1,293 km hat die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße verloren und wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 in die Gruppe der Gemeindestraßen abgestuft (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 des Hessischen Straßengesetzes [HStrG] vom 9. Oktober 1962 – GVBl. I S. 437 ff. – in der Fassung vom 8. Juni 2003 – GVBl. I S. 166 –, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 – GVBl. I S. 851). Die Straßenbaulast an den Straßenteilen der abgestuften Strecke, für die die Gemeinde nach § 41 Abs. 4 HStrG nicht bereits Träger der Straßenbaulast war, geht zum gleichen Zeitpunkt auf die Gemeinde Lautertal über (§ 43 HStrG). 2. Die bisherige Kreisstraße 210 in den Gemarkungen der Gemeinde Lautertal, Ortsteile Raidelbach und Gadernheim zwischen NK 6218 005 und NK 6218 053 von km 0,000 bis km 2,389 = 2,389 km wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 Teilstrecke der Kreisstraße 55. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die vorstehend genannte Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Er sollte einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten. Wiesbaden, 26. Oktober 2009 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen 39 c K55, K210 (10/2009) – 36 StAnz. 46/2009 S. 2627 Nr. 46 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Seite 2645 Seite 2646 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Nr. 46 Andere Behörden und Körperschaften Öffentliche Bekanntmachungen des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region RheinNeckar Die 19. – öffentliche – Sitzung des Planungsausschusses in der II. Wahlperiode findet am Donnerstag, 12. November 2009, 14.00 Uhr, in Frankfurt am Main, Poststraße 16, Untergeschoss, Sitzungsraum Nr. 8A, statt. Terminkorrektur Die 11. Sitzung der Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar am Freitag, dem 13. November 2009, findet nicht wie ursprünglich bekannt gemacht um 15.00 Uhr, sondern bereits um 14.00 Uhr im Rittersaal des Mannheimer Schlosses, Bismarckstraße statt. Die Tagesordnung bleibt unverändert (wie am 26. Oktober 2009 im Staatsanzeiger bekannt gemacht). Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes Frankfurt für den Bereich der Gemeinde Egelsbach, Gebiet: „Auf der Höhe“ (Hotel und Mediapark Egelsbach) hier: Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) 2. Flächen für Windenergieanlagen im RegFNP 3. Terminplanung 2010 4. Anfragen und Mitteilungen Die 21. – öffentliche – Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der II. Wahlperiode findet am Freitag, 13. November 2009, 12.00 Uhr, in Frankfurt am Main, Poststraße 16, Untergeschoss, Sitzungsraum Nr. 8A, statt. Tagesordnung: 1. 2. Bericht des Verbandsvorstandes nach § 28 GemHVO-Doppik über den Stand des Haushaltsvollzugs 2009 2. Themenwelt hier: Vereinsgründung 3. Terminplanung 2010 4. Anfragen und Mitteilungen Die 19. – öffentliche – Sitzung der Verbandskammer in der II. Wahlperiode findet am Mittwoch, 18. November 2009, 10.30 Uhr, im Plenarsaal der Stadt Frankfurt am Main, Rathaus-Römer, Eingang Römerberg, statt. Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Verbandskammer 2. Mitteilungen des Verbandsvorstandes 3. Fragestunde gemäß § 12 der Geschäftsordnung 4. Erlass des Entwurfs der Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen Beschluss über den Entwurf des Investitionsprogramms 2010 bis 2013 mit Unterrichtung über die Ergebnis- und Finanzplanung hier: 1. Lesung 5. 2. Bericht des Verbandsvorstandes nach § 28 GemHVO-Doppik über den Stand des Haushaltsvollzugs 2009 6. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes Frankfurt für den Bereich der Gemeinde Egelsbach, Gebiet: „Auf der Höhe“ (Hotel und Mediapark Egelsbach) hier: Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) 7. Themenwelt hier: Vereinsgründung 8. Flächen für Windenergieanlagen im RegFNP Frankfurt am Main, 27. Oktober 2009 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main Die Verbandskammer gez. K r a f t , Vorsitzender Mannheim, 9. November 2009 gez. Dr. Eva L o h s e Verbandsvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region RheinNeckar Die 14. Sitzung des Planungsausschusses des Verbandes Region Rhein-Neckar findet statt am Mittwoch, dem 25. November 2009, 15.00 Uhr, in Weinheim, Stadtverwaltung, Obertorstraße 9, großer Sitzungssaal. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Integrierter Regionalverkehrsplan Rhein-Neckar hier: Bericht Prof. Dr. Dirk Zumkeller über die Ergebnisse des Prognose-Nullfalles 2030 der „Integrierten Verkehrsnachfrageanalyse und Prognose der Verkehrsentwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar“ 2. Regionalplan Südhessen hier: Stellungnahme zur zweiten Offenlage 3. Regionalpark Rhein-Neckar hier: Beschluss über die Auftragsvergabe der Umsetzungsschritte 2010 4. Bericht zur Sitzung der Raumordnungskommission hier: Form und Inhalt Einheitlicher Regionalplan RheinNeckar 2020 5. Raum+ aktiv hier: Zwischenbericht 6. Verschiedenes/Mitteilungen Die Sitzung ist öffentlich. Mannheim, 9. November 2009 gez. Dr. Eva L o h s e Verbandsvorsitzende ☎ Anfragen und Auskünfte über den ÖFFENTLICHEN ANZEIGER 0 61 22 / 77 09-01 Durchwahl -152 zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN Nr. 46 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Seite 2647 Stellenausschreibungen http://brandschutz.chmielorz.de In der Hessischen Staatskanzlei ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen: Sachbearbeitungsstelle, Teilzeit mit 50 v. H. der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit In der Gruppe P 2 „Projektplanung“ der Abteilung „Planung, Controlling und Verwaltungsmodernisierung“ ist zum nächstmöglichen Termin eine Sachbearbeitungsstelle (Teilzeitbeschäftigung mit 50 v. H. der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) zu besetzen. Die Gruppe P 2 hat den Auftrag, sich losgelöst von tagesaktuellen Themen auf große zukunftsgerichtete Themen und Projekte zu konzentrieren, die für das Land Hessen von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Zuordnung der ausgeschriebenen Stelle erfolgt schwerpunktmäßig zu dem Projektbereich Demographie des neu geschaffenen Referates P 23 „Projektplanung: Schwerpunkte Bürgerengagement und Demographie“. Je nach Anforderung und Arbeitsschwerpunkten ist grundsätzlich auch die Zuordnung zu anderen Projekten innerhalb der Gruppe möglich. Seit vielen Jahren ist die Sammlung „vfdb – Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ in der Fachbranche ein anerkanntes Nachschlagewerk. Neben den amtlichen Texten des Bundes und der Bundesländer enthält das Werk wesentliche technische Regeln und Sicherheitsvorschriften. „vfdb – Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ gibt Ihnen alle relevanten Informationen an die Hand, die Sie für Ihre tägliche Arbeit brauchen. 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Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle sind: • Befähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung oder vergleichbare, in mehrjähriger beruflicher Praxis erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten • Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift • Sicheres Auftreten • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit • Eigeninitiative und Kreativität, schnelle Auffassungsaufgabe, Organisationstalent • Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft • Kenntnis gesellschaftlicher und politischer Entscheidungszusammenhänge • Bereitschaft zur Einarbeitung in immer wieder neue Aufgabengebiete und Themenstellungen Es steht eine halbe Stelle bis zur Vergütungsgruppe IVa BAT (entspricht Entgeltgruppe E 10 TV-H) zur Verfügung. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Die Hessische Staatskanzlei wurde im Rahmen des Audits berufundfamilie als familienfreundliche Dienststelle zertifiziert. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine vorübergehende Arbeitszeitflexibilisierung möglich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen der Anzeige an die Hessische Staatskanzlei – Personalreferat –, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden. Seite 2648 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger Nr. 46 Adressenfeld Stellenausschreibungen Beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ist im Referat Z 1 „Organisation (außer HED und TÜH), E-Government, Innerer Dienst“ die Stelle einer/eines Postvertriebsstück, Deutsche Post Verlag Chmielorz GmbH Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden Entgelt bezahlt D 6432 A Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiters (Beamtin bzw. Beamter BesGr. A 10/A 11 BBesG oder vergleichbare Angestellte bzw. Angestellter) zu besetzen. Aufgabenbereich: • Sachbearbeitung in den Bereichen Innerer Dienst sowie Informations- und Kommunikationstechnik • Materialwirtschaft (SAP/R3 Modul MM) • Anlagenbuchhaltung (SAP/R3 Modul AA) • Professioneller Einkauf • Koordination Telefonie (Beschaffung, Vertragsangelegenheiten, Haushalt) Ausbildung/Kenntnisse: • Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) oder vergleichbarer Abschluss • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung • Sehr gute Kenntnisse in SAP/R3, insbesondere Module MM und AA • Sehr gute Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen Word und Excel Persönliche Eigenschaften: Teamfähigkeit, Flexibilität, Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Belastbarkeit, selbständige, umsichtige und zielorientierte Arbeitsweise Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Bewerbungen bitte bis 20. November 2009 an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden (Referat Z 3). Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt, daher bitte keine Originale vorlegen. Das Verwaltungsseminar Frankfurt HVSV Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Frankfurt sucht Nebenamtliche Dozentinnen/ Nebenamtliche Dozenten für folgende Lehrgangsfächer: • Verwaltungsrecht • Personalwesen • Verwaltungsorganisation • Kommunalrecht • Staat und Politik • Doppisches Finanzwesen • Deutsch Die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Fachgebiete richtet sich nach dem Stoffplan des jeweiligen Lehrgangs. Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis. Wir setzen einschlägige Fachkenntnisse in einem oder mehreren Fächern, Freude am Umgang mit Menschen und Spaß am Unterrichten voraus. Eine gewisse Unterrichtserfahrung wäre von Vorteil. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0 69/97 84 61-18 oder 97 84 61-10 oder per E-Mail unter reinhard.wegener@hvsv-ffm.de oder beatrix.bunse@hvsv-ffm.de zur Verfügung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbung bitte umgehend an folgende Adresse: Hessischer Verwaltungsschulverband – Verwaltungsseminar Frankfurt – Niddagaustraße 32–36, 60489 Frankfurt. E-Mails an den @ ÖFFENTLICHEN ANZEIGER zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11 / 3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas Klein. Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon: 06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 32,– c Porto und Verpackung. Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038 (BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60). Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich. Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74; ralph.wagner@chmielorz.de Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40, franz.stypa@chmielorz.de; für die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80, ralph.wagner@chmielorz.de; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN GmbH, Ostring 13, 65205 Wiesbaden-Nordenstadt. Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des Verfassers. Redaktionsschluss für den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss: jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe, maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 29 vom 1. Januar 2009. Der Umfang der Ausgabe Nr. 46 vom 9. November 2009 beträgt 104 Seiten.