Mitteilungsblatt 07/2010

Transcription

Mitteilungsblatt 07/2010
MITTEILUNGSBLATT
der Stadt
KARL TADT
Tag des offenen
Denkmals
am 12. September 2010
1. Jahrgang
Samstag,
4. September 2010
Ausgabe
7/2010
Denkmal sehen, erleben, verstehen – so
könnte man die Zielsetzung für den Tag des offenen
Denkmals beschreiben, der in
diesem Jahr am 12. September europaweit veranstaltet wird. Der
Grundgedanke ist, einmal im Jahr
Denkmale zu öffnen, die für die Öffentlichkeit nicht oder nur teilweise zugänglich sind,
und hierbei die Bürger für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren.
Die Stadt Karlstadt beteiligt sich an diesem Ereignis im
zweijährigen Turnus. Die hohe Besucherresonanz seit
Beginn 1994 hat gezeigt, dass großes Interesse an dieser
Veranstaltung besteht.
Schwerpunktthema des diesjährigen Denkmaltages
lautet: „Kultur in Bewegung – Reisen, Handel und Verkehr“.
Die Stadt will an diesem Tag in der Zeit von 13.00 –
18.00 Uhr vier Baudenkmale in der Altstadt vorstellen,
deren Vergangenheit diesem Motto im weitesten Sinne
entsprechen.
Zum einen öffnet mit dem Anwesen Langgasse 19 ein
ehemaliges Weinhaus seine Pforten. In dem stattlichen
Anwesen betrieben seit ca. 300 Jahren Häcker und Bütt-
ner Weinbau und Weinhandel. Der letzte Küfer Paul
Adolf Wehner stellte sein Handwerk in den 80er-Jahren
ein. Der jetzige Besitzer Rainer Naebers beabsichtigt,
das Haus als künftiges Wohnhaus zu sanieren. Die Voruntersuchungen ergaben, dass gerade der rückwärtige,
ältere Gebäudeteil seit 300 Jahren keine baulichen Veränderungen erfahren hat und somit der ursprüngliche
Zustand – vor allen Dingen die Farbfassungen der
Wände und Decken – noch vorhanden ist. Bei der Besichtigung des Hauses erwartet den Besucher im Obergeschoss eine Bilderpräsentation über die archäologischen Grabungen auf dem Kirchplatz im Jahr 2009 sowie eine Ausstellung mit Plänen, Zeichnungen und Fotos zur Umgestaltung des Kirchplatzes und der angrenzenden Gassen. Ergänzend hierzu werden in Führungen bauliche Details und Hintergründe über den im
Juni übergebenen neu gestalteten Platz um die St.-Andreas-Kirche erläutert.
Nicht weniger interessant als die Langgasse 19 ist das
Baudenkmal Maingasse 15. Das zweigeschossige
Wohngebäude mit seinem wunderschönen Fachwerk
prägt die Ecke Maingasse/Fischergasse. Ein hölzerner
Eckpfosten im Obergeschoss trägt an dieser Stelle die
Jahreszahl 1675. Umfangreiche Voruntersuchungen
zeigten, dass der rückwärtige Gebäudeteil aus dem Jahr
1579 stammt, was auch die Jahreszahl in einem ehemaligen Türsturz in der Fischergasse bestätigt. Der Eigentümer Mortada Mahmood will das Anwesen als Wohnhaus sanieren.
Fortsetzung auf Seite 2
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Fortsetzung von der Titelseite
Nach der Hausgeschichte gingen dort Händler, Metzger, Schuhmacher, Schiffer und Fischer ihrem Gewerbe nach. Ein eingraviertes Zeichen über einer ehmaligen Pforte in der Fischergasse lässt außerdem
auf das Töpferhandwerk in diesem Anwesen schließen. Neben der
Führung wird deshalb in diesem Anwesen das Töpferhandwerk in
seiner ursprünglichen Form dargestellt.
Ebenfalls zur Besichtigung geöffnet ist das historische Schiffmannshaus in der Hauptstraße 8. Das dreigeschossige Anwesen gehört zu
einem der bemerkenswertesten Fachwerkensembles im „Roten Türmerviertel“ in der nordwestlichen Altstadt. Das von der verstorbenen Eigentümerin, Frau Olga Schmitt, liebevoll erhaltene Anwesen
trägt das Wappen des Bürgers und Schiffmannes, Johann Heintzinger und seiner Ehefrau aus dem Jahr 1675. Das gesamte Grundstück
reicht über die ganze Tiefe des Häuserblocks bis zu den Hofriethgärten am Nordende der Kärrnergasse. An den zwei Hauptgebäuden
mit einem wunderschönen Lichtinnenhof schließt sich ein gepflasterter Hinterhof zur Mainseite hin an.
KARL TADT
Die Erbengemeinschaft Schmitt beabsichtigt, das gesamte Anwesen
zu sanieren und hat dazu ein Nutzungskonzept erstellt, das im Rahmen der Führung vom Architekten Alfred Wiener vorgestellt wird.
Ergänzend zu den vorgenannten Anwesen ist auch das Stadtgeschichtliche Museum, Hauptstraße 11, für Besucher geöffnet. In ihm
wird die Geschichte der Stadt und der Region von der Steinzeit bis
heute präsentiert. Der historische Verein zeigt daneben in der Sonderausstellung „Archäologie und Geologie“ archäologische Funde
der letzten 20 Jahre im Stadtgebiet Karlstadt. Weiter wird die Sonderausstellung „Karlstadt im Bild – Straßen und Häuser auf Fotografien von 1875 bis 1995“ präsentiert.
Möglich ist die Durchführung des Tags des offenen Denkmals auch
in diesem Jahr wieder nur durch die kooperative Unterstützung und
das Entgegenkommen von Haus- und Grundstücksbesitzern sowie
des Architekten Alfred Wiener und des Historischen Vereins Karlstadts, die auch als kompetente Führer zur Verfügung stehen.
STADT KARLSTADT
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Stadtwerke Karlstadt
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Karlstadt (BGS-EWS)
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
erlässt die Stadt Karlstadt folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung:
§ 1 Beitragserhebung
Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der
Entwässerungseinrichtung einen Beitrag.
§ 2 Beitragstatbestand
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder
gewerblich nutzbare sowie für solche Grundstücke und befestigte Flächen erhoben, auf denen Abwasser anfällt, wenn
1. für diese nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht,
I MPRESSUM
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Karlstadt
Verantwortlich für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der Stadt Karlstadt ist 1. Bürgermeister Dr. Paul
Kruck oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt
der jeweilige Auftraggeber.
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Samstag, 9.10.2010
Redaktionsschluss: Dienstag, 28.9.2010, 8.00 Uhr
Herausgeber: Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Tel. 0 93 53/79 02-44, E-Mail: winkler.kornelia@karlstadt.de
Einsendungen von Meldungen bitte an buergerinfo@karlstadt.de
Internet: www.karlstadt.de
Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, Blaufelden, Postfach 1103,
74568 Blaufelden, Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90
KARL TADT
2. diese an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen
sind, oder
3. diese auf Grund einer Sondervereinbarung nach § 7 EWS an die
Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden.
§ 3 Entstehen der Beitragsschuld
(1) Die Beitragsschuld entsteht im Falle des
1. § 2 Nr. 1, sobald das Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann,
2. § 2 Nr. 2, sobald das Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist,
3. § 2 Nr. 3, mit Abschluss der Sondervereinbarung.
Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.
(2) Wird eine Veränderung der Fläche, der Bebauung oder der Nutzung
des Grundstückes vorgenommen, die beitragsrechtliche Auswirkungen hat, entsteht die Beitragsschuld mit dem Abschluss der
Maßnahme.
§ 4 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist.
§ 5 Beitragsmaßstab
(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige
Grundstücksfläche wird bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten von mindestens 1.500 m2 Fläche (übergroße Grundstücke) auf
das Vierfache der beitragspflichtigen Geschossfläche mindestens
jedoch auf 1.500 m2 begrenzt.
(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche
herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, wenn
sie ausgebaut sind. Für die Berechnung der Dachgeschossfläche
werden 60 v. H. der Fläche des darunter liegenden Geschosses angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4
berechnet. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach
Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Schmutzwasserableitung
auslösen oder die an die Schmutzwasserableitung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht zum Geschossflächenbeitrag herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile,
die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über
die Gebäudefluchtlinie hinausragen.“
(3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht; das Gleiche gilt, wenn auf einem
Grundstück die zulässige Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat.
(4) Bei sonstigen unbebauten Grundstücken ist die anzusetzende Geschossfläche nach der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung zu ermitteln; anzusetzen ist das durchschnittliche Maß der
tatsächlichen baulichen Ausnutzung der Grundstücke in der näheren Umgebung. Fehlt es an einer heranziehbaren Bebauung, so ist
ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche anzusetzen.
(5) Wird ein Grundstück vergrößert und wurden für diese Fläche noch
keine Beiträge geleistet, so entsteht die Beitragspflicht auch hierfür.
Gleiches gilt im Falle der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle des Abs. 1
Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errechnende Grundstücksfläche. Gleiches gilt auch für alle sonstigen Veränderungen,
die nach Abs. 2 für die Beitragsbemessung von Bedeutung sind.
(6) Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag nach Abs. 3
oder Abs. 4 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird der Beitrag nach Abs. 1 neu berechnet. Dem so ermittelten Betrag ist der
Betrag gegenüberzustellen, der sich im Zeitpunkt des Entstehens
der neu zu berechnenden Beitragsschuld (§ 3 Abs. 2) bei Ansatz der
nach Abs. 3 oder Abs. 4 berücksichtigten Geschossfläche ergeben
würde. Der Unterschiedsbetrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenüberstellung eine Überzahlung, so ist für die Berechnung des Er-
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3
stattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der
ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde. Der Erstattungsbetrag ist
vom Zeitpunkt der Entrichtung des ursprünglichen Beitrages an
nach § 238 AO zu verzinsen.
(7) Für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke im Stadtteil Stetten,
die nach der Entwässerungssatzung für die Gemeinde Stetten vom
21.03.1969 beitragspflichtig waren, gilt der Beitrag auch nach dieser Satzung für die Grundstücksfläche und eine Geschossfläche in
Höhe von 300 m2 als abgegolten.
(8) Für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke im Stadtteile Karlburg, die nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlburg vom 06.07.1973 beitragspflichtig waren, gilt der Beitrag nach dieser Satzung für die Grundstücksfläche und eine Geschossfläche in Höhe von 150 m2 als abgegolten.
§ 6 Beitragssatz
(1) Der Beitrag beträgt
1,70 Euro
a) pro m2 Grundstücksfläche
b) pro m2 Geschossfläche
7,50 Euro
(2) In den Fällen, in denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf oder kann, wird der Beitrag nach der Grundstücksfläche
nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nach erhoben.
§ 7 Fälligkeit
Der Beitrag wird einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides
fällig.
§ 7a Ablösung des Beitrags
Der Beitrag kann im Ganzen vor Entstehen der Beitragspflicht abgelöst
werden (Art. 5 Abs. 9 KAG). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht
nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich nach der Höhe des
voraussichtlich entstehenden Beitrages.
§ 8 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse
(1) Die Kosten für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung
der Grundstücksanschlüsse im Sinne des § 1 Abs. 3 EWS sind mit
Ausnahme der Kosten, die auf die Teile der Grundstücksanschlüsse
entfallen, die sich im öffentlichen Straßengrund befinden, in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen
Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist. Abgeschlossen ist die Maßnahme dann, wenn die
vom beauftragten Ingenieur-Büro geprüfte Schlussrechnung bei der
Stadt eingeht. Bei Abwicklung der Maßnahme durch die Stadtwerke ist die Maßnahme abgeschlossen, wenn die Abrechnung festgestellt und geprüft ist.
(3) Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach Zustellung des Erstattungsbescheids fällig.
Für bebaubare oder gewerblich nutzbare Grundstücke, die dem
Anschlusszwang noch nicht unterliegen, entsteht der Erstattungsanspruch auch dann, wenn der Grundstücksanschluss deshalb hergestellt wurde, weil der Bau oder die Erneuerung der öffentlichen
Straße und der in dieser Straße liegenden bzw. zu verlegenden Abwasserleitung, an die das Grundstück bei Entstehen des Anschlusszwanges anzuschließen ist, unmittelbar bevorsteht.
§ 9 Gebührenerhebung
Die Stadt erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Gebühren für die Einleitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
§ 10 Schmutzwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden
Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
(2) Als Abwassermengen gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung zugeführten Wassermengen abzüglich der
nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 3 ausge-
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schlossen ist. Der Nachweis der verbrauchten oder der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 14 m3/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Abrechnungsjahr durchschnittlich
gehaltene Viehzahl. Die Viehzahl ist vom Viehhalter nachzuweisen
(Bescheid der Tierseuchenkasse).
Die Abwassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Diese
sind von der Stadt zu schätzen, wenn
1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder
2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder
3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
(3) Der nach Abs. 2 zulässige Abzug von zurückgehaltenen Wassermengen unterliegt folgenden Einschränkungen:
a) Der pauschalierte Abzug bei landwirtschaftlichen Betrieben
wird begrenzt auf einen jährlichen Mindestverbrauch von 35 m3
pro auf dem Verbrauchsgrundstück lebender Person und Jahr.
Stichtag ist der 01.07. des Abrechnungsjahres.
b) Das hauswirtschaftlich genutzte Wasser sowie das zur Speisung
von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser können nicht in Abzug gebracht werden.
(4) Für den Verbrauch von Gartenwasser sowie für den Wasserbezug
von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken werden keine Einleitungsgebühren erhoben, wenn der Wasserverbrauch durch einen
eigenen Wasserzähler nachgewiesen wird. Aus technischen Gründen sind jedoch nur Hauptzähler und keine Abzähler zulässig.
§ 11 Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr
(1) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den bebauten
und befestigten Flächen des Grundstückes (gemessen in m2 Grundstücksfläche), von denen Niederschlagswasser in die öffentliche
Entwässerungsanlage gelangen kann.
(2) Als befestigt im Sinne des Abs. 1 gilt jeder Teil der Grundstücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist, dass Niederschlagswasser vom Boden nicht oder nur unwesentlich aufgenommen werden
kann. Begrünte Dachflächen werden zu 50 % berechnet.
(3) Bebaute und befestigte Flächen bleiben insoweit unberücksichtigt,
als dort anfallendes Niederschlagswasser durch Versickerung (z. B.
Muldenversickerung, Rigolenversickerung, Sickerschacht) beseitigt
wird, jedoch nur dann, wenn kein Überlauf an die öffentliche Entwässerungsanlage besteht.
(4) Wird auf einem Grundstück Niederschlagswasser gesammelt (z. B.
in einer Zisterne) und hat diese Einrichtung eine direkte oder indirekte Verbindung mit der öffentlichen Entwässerungseinrichtung,
wird kein Bonus für die befestigten Flächen, von denen das gesammelte Niederschlagswasser stammt, gewährt.
(5) Die tatsächlich überbaute und befestigte Grundstücksfläche bleibt
auch für künftige Veranlagungszeiträume so lange Gebührenmaßstab, bis sich die Verhältnisse um mindestens 10 % oder 50 m2 gegenüber den zuletzt veranlagten Flächen ändern.
(6) Der Gebührenschuldner hat der Stadt auf Anforderung innerhalb eines Monats eine Aufstellung der für die Berechnung der Gebühr
nach den Absätzen 1 – 3 maßgeblichen Flächen einzureichen.
Hierzu ist der Stadt Karlstadt ein Lageplan im Maßstab 1:500 bzw.
1:1.000 zu übergeben, in dem die maßgeblichen Flächen zeichnerisch dargestellt und die für die Berechnung der Flächen erforderlichen Maße eingetragen und Angaben gemacht sind.
Maßgebend sind die Verhältnisse am ersten Tag des Veranlagungszeitraums. Flächenänderungen die für die Gebührenberechnung
maßgebend sind hat der Gebührenschuldner auch ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Änderung in gleicher
Form der Stadt mitzuteilen. Die Stadt behält sich vor, diese Angaben nachzuprüfen.
(7) Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nach Absatz 6
nicht fristgerecht oder unvollständig nach, so kann die Stadt die
maßgeblichen Flächen schätzen.
KARL TADT
§ 12 Gebühren
Die Einleitungsgebühr beträgt für
1. Schmutzwasser (§ 10)
2,10 E/m3
2. Niederschlagswasser (§ 11)
0,23 E/m2
§ 13 Entstehen der Gebührenschuld, Änderung der Gebührenschuld
(1) Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung.
(2) Die Niederschlagswassergebühr entsteht am 01. Oktober des Erhebungszeitraumes, sofern Niederschlagswasser aus dem Grundstück
in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Bei Neuanschlüssen entsteht die Gebührenschuld mit Ablauf des Tages, an
dem erstmals Niederschlagswasser aus dem Grundstück in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Wird die befestigte Grundstücksfläche vergrößert bzw. verkleinert, entsteht bzw. entfällt die
Gebührenschuld für die hinzugekommene bzw. abgegangene Fläche mit Ablauf des Tages, in dem die Änderung vorgenommen wurde. Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Tages, an dem das
Grundstück von der Entwässerungseinrichtung abgetrennt wird.
(3) Die Gebührenschuld entsteht auch mit dem Abschluss einer Sondervereinbarung.
§ 14 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Schmutzwassergebühr ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstückes oder dinglich zur Nutzung des Grundstückes berechtigt ist
(z. B. Erbbauberechtigte, Nießbraucher).
Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück
befindlichen Betriebes sowie der schuldrechtlich zur Nutzung des
Grundstücks Berechtigte (Mieter, Pächter).
Eine Vereinbarung, wonach ein Mieter oder Pächter die Verpflichtung zur Bezahlung der laufenden Einleitungsgebühren übernimmt,
befreit den Eigentümer des Grundstückes oder den dinglich zur
Nutzung des Grundstücks Berechtigten nicht von seiner Gebührenschuld.
(2) Gebührenschuldner der Niederschlagswassergebühr ist wer im
Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des
Grundstückes oder dinglich zur Nutzung des Grundstückes berechtigt ist (z. B. Erbbauberechtigte, Nießbraucher).
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. Dies gilt auch
wenn Wohnungseigentümer gemeinsam haften.
§ 15 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
(1) Die Schmutzwassergebühr wird jährlich berechnet. Der Abrechnungszeitraum läuft vom 1. Oktober bis 30. September. Die Gebühr
wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Auf die Gebührenschuld sind am 1. Februar, 1. Mai. und 1. August Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung
des Vorjahres zu leisten.
Fehlt eine Vorjahresabrechnung, so setzt die Stadt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.
(2) Die Niederschlagswassergebühr wird jährlich berechnet. Der Abrechnungszeitraum läuft, vorbehaltlich der Ziff. 1 mit 3, vom
1. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
Sofern die Jahresgebühr 40,– E übersteigt, sind auf die Gebührenschuld am 1. Februar, 1. Mai und 1. August Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.
1. Entsteht die Gebührenpflicht während des Abrechnungszeitraumes, so wird die Gebührenschuld zeitanteilig nach Tagen berechnet.
2. Bei einem Wechsel in der Person des Gebührenschuldners während des Erhebungszeitraumes ist der neue Eigentümer mit der
Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch gebührenpflichtig.
3. Flächenänderungen, die für die Gebührenhöhe während des Abrechnungszeitraumes maßgebend sind, werden zeitanteilig nach
Tagen aufgeteilt.
§ 16 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner
(3) Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Stadt
die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen binnen
eines Monats zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen
– Auskunft zu erteilen.
Nummer 7
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KARL TADT
(2) Die Stadt oder von ihr Beauftragte sind berechtigt, zur Feststellung
und Überprüfung der Beitrags- und Gebührenbemessungsgrundlagen die Grundstücke zu betreten und die erforderlichen Einsichten
zu nehmen. Der Beitrags- und Gebührenschuldner ist verpflichtet,
dies zu dulden.
§ 17 Inkrafttreten
a) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1.7.2010 in Kraft.
b) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Karlstadt (BGS – EWS) vom 26.9.2005 in der
Fassung der Änderungssatzung vom 2.10.2008 außer Kraft.
Karlstadt, 23.08.2010
STADT KARLSTADT
Dr. Paul Kruck
1. Bürgermeister
Übergangsregelung
Beitragstatbestände, die von der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungsatzung der Stadt Karlstadt (BGS-EWS) vom 26.09.2005
in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 02.10.2008 sowie von der
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (BS-VE/EE) vom 30.092004 erfasst werden sollten,
werden als abgeschlossen behandelt, soweit bestandskräftige Veranlagungen vorliegen. Wurden solche Beitragstatbestände in den v. g. Satzungen nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind Beitragstatbestände noch nicht bestandskräftig, bemisst sich der Beitrag nach den
Regelungen der vorliegenden Satzung.
2.
2.1
5
Der Abstimmungsausschuss hat festgestellt,
dass beim ersten Bürgerentscheid (Bürgerbegehren)
die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit
Ja
beantwortet wurde,
dass diese Mehrheit über 20 % der Stimmberechtigten (2.342) beträgt (Abstimmungsquorum)
und dass die gestellte Frage damit mit
Ja
2.2
entschieden ist.
dass beim zweiten Bürgerentscheid (Ratsbegehren)
die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit
Ja
beantwortet wurde,
dass diese Mehrheit über 20 % der Stimmberechtigten (2.342) beträgt (Abstimmungsquorum)
und dass die gestellte Frage damit mit
Ja
2.4
entschieden ist.
dass mehr als ein Bürgerentscheid das Abstimmungsquorum erreicht hat und dass dabei die gestellte Frage in den Bürgerentscheiden von der Mehrheit der gültigen Stimmen in nicht zu vereinbarender Weise beantwortet wurde und deshalb das Ergebnis des Stichentscheids den Ausschlag gibt.
Im Stichentscheid hat sich die Mehrheit der gültigen Stimmen dafür ausgesprochen, dass
der erste Bürgerentscheid (Bürgerbegehren)
3.
gelten soll.
Die gestellten Fragen sind damit in folgendem Sinn entschieden:
Der 1. Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) gilt als angenommen.
23. August 2010
_________________________________
Sitzungstermine im September
Zabl-Iberl
Abstimmungsleiterin
STADTVERWALTUNG
Im September finden folgende öffentliche Sitzungen des Stadtrates bzw.
der Ausschüsse im Sitzungssaal des Rathauses, Zum Helfenstein 2, statt:
Dienstag, 21. September 2010, 16.00 Uhr
Bau-, Umwelt-, Land- und Fortswirtschaftsausschuss
Donnerstag, 30. September 2010, 19.00 Uhr
Stadtratssitzung
Bürgermeistersprechstunde
Nach den Sommerferien findet ab 16. September 2010 wieder jeden
Donnerstag von 16.00 bis 17.30 Uhr die Bürgermeistersprechstunde
statt.
Amtliches Endergebnis der Bürgerentscheide
Abstimmung Bürgerentscheide
Der Abstimmungsleiter
der STADT KARLSTADT
Die Bürger und Bürgerinnen lehnen die B26n ab
Bekanntmachung des Ergebnisses
2.093
Am 22. August stimmten die Bürger und Bürgerinnen in Karlstadt über
das Bürger- und Ratsbegehren ab. Zwei konkurrierende Fragen standen
sich hierbei gegenüber. Von der „BI gegen die B26n“ lautet die Frage
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Karlstadt im Raumordnungsverfahren den
Bau der B26n ablehnt und alle zulässigen rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpft, um den Bau der B26n zu verhindern?“ Dem entgegen hatte der Stadtrat gestellt: „Sind Sie dafür dass die Stadt Karlstadt im Planungsverfahren der B26n die Interessen der Bürger aktiv vertritt? Das
sind insbesondere eine Optimierung der Trassenführung und des
Schall- und Sichtschutzes im gesamten Stadtgebiet, der Verzicht auf die
Anschlussstelle bei Laudenbach?“
Insgesamt 11.709 Stimmberechtigte waren aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wahlbeteiligung war mit nur 45,31 % jedoch erschreckend gering, d. h. die Mehrheit der Karlstadter Bürgerinnen und Bürger sind daheim geblieben und haben nicht abgestimmt.
Da beide Fragen das notwendige Quorum der abgegebenen Stimmen
von 20 % erreichten, waren dadurch beide Begehren von den Bürgern
zugelassen. Damit war die Stichwahl ausschlaggebend für das Ergebnis. Mit 58,56 % der abgegebenen Stimmen haben sich die Bürger für
das Bürgerbegehren und gegen das Ratsbegehren (41,44 %) entschieden. Die hohe Anzahl der ungültigen Stimmen von 991, 520 bzw. 244
beruhen weit überwiegend aus nicht vollständig ausgefüllten Stimmzetteln. Lediglich für das Erreichen des notwendigen Quorum von
20 % (s. v.) hatte dies Auswirkungen haben können. Das Endergebnis
ist durch die ungültigen Stimmen nicht beeinflusst gewesen.
Der Stadtrat ist nach dieser Abstimmung nun ein Jahr bei allen Stellungnahmen innerhalb des Planungsverfahrens exakt an den Text des
Bürgerentscheides gebunden.
244
Abstimmungstabelle siehe Seite 6
der Bürgerentscheide
Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren)
„Für den Erhalt unserer Heimat – Gegen den Bau der B26n“
Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren)
„B26n – Für unsere Zukunft durch eine aktive Vertretung der
Bürgerinteressen!“
am 22. August 2010
Der Abstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. August 2010 folgendes Ergebnis der Bürgerentscheide festgestellt:
Anzahl
die Zahl der Stimmberechtigten:
die Zahl der Personen, die abgestimmt haben:
11.709
5.295
1.1 die Zahl der abgegebenen Stimmen:
beim ersten Bürgerentscheid (Bürgerbegehren)
2)
gültige Ja-Stimmen
3.111
gültige Stimmen insgesamt
4.304
gültige Nein-Stimmen
ungültige Stimmen
1.193
991
1.2 die Zahl der abgegebenen Stimmen:
beim zweiten Bürgerentscheid (Ratsbegehren)
gültige Ja-Stimmen
2.434
gültige Stimmen insgesamt
4.775
gültige Nein-Stimmen
ungültige Stimmen
2.341
520
1.4 die Zahl der abgegebenen Stimmen:
beim Stichentscheid
gültige Stimmen für den ersten Bürgerentscheid
gültige Stimmen für den zweiten Bürgerentscheid
gültige Stimmen insgesamt
ungültige Stimmen
2.958
5.051
6
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Nummer 7
Samstag, 04. September 2010
KARL TADT
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Bekanntmachung von Fundsachen
Folgende Fundgegenstände wurden beim Fundamt der Stadt Karlstadt
gemeldet:
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Weiterhin wurden Brillen, Einzelschlüssel und#(.)
Schlüsselmäppchen so1.)
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wie verschiedene Regenschirme abgegeben.
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Die Gegenstände werden beim Fundamt der Stadt Karlstadt verwahrt
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können zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Räder
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werden im städtischen Bauhof verwahrt.
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Glücklich sind die Menschen,
wenn sie haben,
was gut für sie ist.
KARL TADT
Fabienne Kohlmann gewinnt Silbermedaille bei der EM
Erster Bürgerneister Dr. Paul Kruck gratuliert der Silbermedaillengewinnerin, 4 x 400 m Staffel bei der Leichtathletik-EM, Fabienne Kohlmann, beim begeisterten Empfang in Gambach und überreicht ihr Säckchen „Flaaktaler“.
Nummer 7
Samstag, 04. September 2010
7
Fahrt nach Cuckfield über Calais/Dover und Ankunft gegen 14.00 Uhr
Ortszeit.
Begrüßung in Cuckfield bei Sheila und David Mortimer in einem ehemaligen Schulhaus aus Anfang diesen Jahrhunderts.
Der Abend wird bei den Gasteltern verbracht.
Samstag, 11.09.2010
Fahrt nach Standen (www.standen.com), ein Park mit einem Herrschaftshaus aus der William Morris Ära. Picknick im Park zur Lunchtime.
Beginn der 5. Cuckfield-Village-Show beim Cuckfield-Summer-Fair in
Cuckfield Park, Curry Evening and Beetle Drive in Old School House,
die Curries werden vom örtlichen Cuckfield Tandoori serviert.
Sonntag, 12.09.2010
Fahrt nach London mit Sightseeing. Alternativ eine kleine Wanderung
um Cuckfield auf historischen Pfaden mit Einkehr ins White Harte Pub
in Cuckfield. Am Nachmittag ein echter „Cream Tea“ im Café Elvira in
Borde Hill Gardens.
Montag, 13.09.2010
Gemeinsames englisches Frühstück im Golfclub von Cuckfield
Antritt der Rückfahrt über Dover/Calais nach Karlstadt.
Neue Sitzgruppe am Main
Städtepartnerschaft
Bürgerfahrt nach Cuckfield, 10. - 13.9.2010
Frau Irma Hesse ist verliebt in ihr „Städle“. Irma Hesse schenkte der
Stadt Karlstadt eine Sitzgruppe am Main. Mit dem ersten Bürgermeister
Dr. Paul Kruck testete Sie diese schon einmal beim Probesitzen. Frau
Hesse dankt dem städtischen Bauhof und dem Bürgermeister für die
Verwirklichung ihres Wunsches. Die Bank ist zum besinnlichen und beschaulichen Verweilen für paar schöne Stunden und zur Erholung beim
Spaziergang gedacht.
Die 1912 geborene Irma Hesse, älteste in der Kernstadt geborene Bürgerin Karlstadts, ist ihrer Geburtsstadt immer treu geblieben, wuchs hier
auf und blieb ihrer Heimat stets verbunden.
17. bis 19. September in Karlstadt
Rot & Erotisch – ein Stadt zeigt ihre Reize
Vom 10. - 13.9.2010 findet die Bürgerfahrt nach Cuckfield statt. Einige
Plätze sind noch frei. Interessierte können sich bei der Vorsitzenden des
Arbeitskreises Städtepartnerschaft Cuckfield, Frau Ulrike Jäger schriftlich anmelden. Ein Anmeldebogen kann auf den Internetseiten der Stadt
Karlstadt unter www.karlstadt.de als PDF heruntergeladen, bei Frau Jäger oder in der Stadtverwaltung angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Interessierten sich schriftlich anmelden
müssen. Die Teilnehmergebühr für die Bürgerfahrt beträgt pro Person
110 E.
Anmeldungen nimmt Frau Ulrike Jäger – Vorsitzende Arbeitskreis Cuckfield – Johann-Zahn-Str. 4a in Karlstadt, Tel. 09353/4121 Fax-Nr.
09353/4849 oder per E-Mail: ra-jaeger@tele2.de, entgegen.
Programm:
Freitag, 10.09.2010
gegen 0.30 Uhr Abfahrt in Karlstadt mit modernem Reisebus.
Zum fünften Mal heißt
es vom 17. bis 19.
September 2010
„Karlstadt - Rot & Erotisch – Eine Stadt zeigt
ihre Reize.“
Die Veranstaltung ist
bereits eine feste Größe im Kulturkalender in Mainfranken. Und so erwartet den Besucher
ein abwechslungsreiches Programm.
„Alle Lust will Ewigkeit“, so das Thema der Ausstellung von Ursula Siewert und Ernst-Martin Eras. Ihre Skulpturen und Bilder zeigen auf faszinierende Art und Weise „Vieles“ ohne dabei ins Detail zu gehen. ErnstMartin Eras Zeichnungen fangen Spannungen der Linien und Hell-Dunkel-Kontraste ein, die bei Bewegungen entstehen. Die Zeichnungen
und Skulpturen von Ursula Siewert treffen sich, das sieht man auf den
ersten Blick, in ihrem gemeinsamen Thema: der weiblichen Figur. Vor
allem ihre vielgeliebten „Dicken“ strahlen Humor und Fröhlichkeit aus.
8
Nummer 7
Samstag, 04. September 2010
Sie wirken entspannt und selbstbewusst, jede mit ganz ureigener Persönlichkeit. Beide Künstler haben mit der menschlichen Figur, dem Akt,
in ihren Bildern bzw. Skulpturen das fast älteste Thema der Welt gewählt. Die Ausstellung zeigt jedoch auch, dass man ein und dasselbe
Thema unterschiedlich interpretieren sowie umsetzen und dabei eine
besondere Spannung erzeugen kann. Die Wahl des Ausstellungsraumes
trägt dazu bei und ist so ungewöhnlich, wie die Reihe „Rot & Erotisch
- eine Stadt zeigt ihre Reize“ nun mal ist. Die SkaterArea am Bahnhof
in Karlstadt gibt den Kunstwerken gerade durch den Kontrast eine besondere Dynamik. Die Hindernisse und Rampen dienen als eine Art
„Empore“ für die Werke, heben sie besonders hervor und bieten eine
besondere Atmosphäre, die die diesjährige Ausstellung einzigartig
macht. Die Ausstellung kann freitags bis sonntags von 11.00 bis 19.00
Uhr besucht werden.
Höhepunkt von „Rot & Erotisch“ ist jedoch in diesem Jahr unumstritten
die Lesung mit Lilo Wanders im Historischen Rathaus am Samstag,
18.9.2010, um 20 Uhr. Lilo Wanders ist eine Kult-Diva: glamourös und
hin und wieder ganz daneben. Sie ist eine energisch gepflegte Frau ohne Alter, sie ist egozentrisch und manchmal ziemlich boshaft, und sie
kann ihre Klappe nicht halten. Unaufrichtigkeit und falsche Töne hasst
sie, dafür liebt sie Geschmacklosigkeiten. Echtes und echt Empfundenes wird von ihr geachtet, und was sie nicht wahrnehmen will, gleitet
von ihr ab. Sie ist ein kollegiales altes Zirkuspferd und nur schwer von
der Bühne zu bomben. Wenn sie singt, dann singt sie über sich und
wenn sie über Sex redet, meint sie eigentlich Liebe - meistens jedenfalls.
Mehr als 10 Jahre hat sie in ihrer
Sendung „Wa(h)re Liebe“ über
Liebe und Sexualität gesprochen
und sich damit den Ruf erworben,
auf diesem Gebiet kompetent zu
sein. Sie gilt in den Medien als
„Sexpertin“, war aber für die Zuschauer ihrer Sendung eher eine
Art moralische Instanz und Ratgeberin. Ihre ironische Moderation,
ihre freundliche Distanz zur SexIndustrie und die Zugewandtheit
allen menschlichen Problemen
gegenüber ist Grundlage ihrer Popularität. Als Kunstfigur ironisiert
Lilo Wanders das Genre im selben Maße, wie sie es bedient. Beziehungsweise steht sie schon längst über dem, was sie eigentlich vertreten sollte.
Natürlich geht es um Liebe, Erotik und Sexualität, wenn Lilo Wanders
an diesem Abend die Weltliteratur auf frivol Anzügliches, prickelnd
Verzauberndes durchforstet und in einer gut 90-minütigen Lesung darbietet. Die Grande Dame der Sexual-Aufklärung zündet ein sinnliches
Feuerwerk, das Fantasie und Lust beflügelt: Unerwartet Erotisches aus
der Bibel, dazu eine Prise Bocaccio, Anais Nin und Patricia Highsmith.
Wer allerdings plumpe Pornografie erwartet, wird enttäuscht: beim
Thema Sex gibt sich die Diva der erotischen TV-Unterhaltung zuweilen
überraschend zugeknöpft. Nicht selten bricht sie ihre Lesung genau
dort ab, wo es ihr zu sehr ins Detail geht. Denn wenn ohnehin jeder
weiß, wohin die Reise geht, muss Lilo Wanders die Zuhörer nicht auch
noch mit dem erigierten Finger darauf hinweisen.
Das Ensemble der „Late-Night-Burlesque“ aus Nürnberg präsentiert
sich am Sonntag um 19.00 Uhr im „Theater in der Gerbergasse“ mit ihrem Programm „Hot Stuff“. Fleur d`Amour, Sweet Chili, La Mystique
und Dixie Dynamite, glamourös, sexy, kokett und stilvoll: die vier Damen wissen, was Verführung „heiß“ macht und beherrschen die neu
entdeckte Kunst der stilvollen Verführung. Das Damenquartett beschwört die knisternde Atmosphäre des Pariser Moulin Rouge herauf
und knüpft an den Glanz und Glamour vergangener Epochen an. Opulente Kostüme, viktorianische Korsagen, Federboas, Schleier und Straußenfächer verdecken reizvoll, was nach und nach entblättert wird, jedoch niemals alles! Das alles tun sie mit viel Sexappeal und Koketterie,
würzen ihre Show dazu noch mit einem guten Schuss Witz und Komik.
Sie überraschen in ihren Nummern aus Tanz, Gesang und Komödie im-
KARL TADT
mer wieder mit völlig unerwarteten Pointen. Es unterhalten den Zuschauer außerdem rasanter Stepptanz, Charleston, virtuoser Gesang
und Schauspielkunst auf höchstem Niveau. Und die Damen lieben das
Spiel mit ihrem Publikum und dessen Fantasie. Unterstützung erhalten
sie vom Comedian Michael A. Tomis als leicht vertrotteltem, singendem
Butler. Der Pianist Werner Hausen begleitet am Klavier die Gesangsnummern.
Informationen und Karten für die Lesung mit Lilo Wanders sind in der
Stadtkasse, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, zum Preis von 18,00 E
und die Karten für das Theater in der Gerbergasse zu 15,00 E erhältlich. Die Stadtkasse ist unter der Telefonnummer 09353/7902-25 erreichbar.
Der Eintritt in die Ausstellung in der SkaterArea ist frei. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.karlstadt.de.
Historisches Rathaus
Preludio Klavier-Konzert am 23.9.2010
Liebhaber der klassischen Musik sollten sich den 23. September 2010
merken. Unter dem Motto „PRELUDIO – Junge Profis am Klavier“ bietet die Stadt Karlstadt in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik in Würzburg um 19.00 Uhr im Historischen Rathaus ein Klavierkonzert der besonderen Art. Mit Aya Ohtsuta präsentiert sich in Karlstadt eine Studentin der „Meisterklasse“ an der Hochschule für Musik
in Würzburg. Und schon die Auswahl des Programms lässt erahnen,
dass den Besucher an diesem Abend hochkarätige Musik erwartet.
Mit Stücken von Wolfgang Amadeus Mozart, Ludwig van Beethoven,
Johannes Brahms und Leos Janecek kommen nicht nur die Liebhaber
des Klaviers auf ihre Kosten.
Die Konzertreihe „PRELUDIO“ wird insgesamt vier Mal in diesem Jahr
in Karlstadt zu Besuch sein. Ziel der Reihe ist, Studierenden die Möglichkeit zu öffentlichen Auftritten außerhalb der Hochschule zu bieten.
Um im Rahmen der Konzertreihe auftreten zu dürfen, müssen sich die
Pianisten jedoch zuvor im Rahmen eines Auswahlvorspiels qualifizieren.
Der Stadt Karlstadt ist es ein besonderes Anliegen, diese Initiative zu unterstützen sowie dazu beizutragen junge Künstler zu fördern und sie so
einem breiten Publikum vorzustellen. Gleichzeitig möchte die Stadt
Karlstadt allen Bewohnern die Möglichkeit bieten, diese Konzerte zu
besuchen. Aus diesem Grund ist der Eintritt zu den PRELUDIO-Konzerten frei. Wer möchte, kann jedoch nach dem Konzert eine Spende
in ein dafür bereitstehendes „Sparschwein“ werfen. Der Erlös aus diesen Spenden wird aufgespart, um später einmal einen neuen Flügel für
das Historische Rathaus erwerben zu können.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Tel. 09353/7902-43 oder im Internet unter
www.karlstadt.de.
Ein Wein für die Stadt Karlstadt
Bewerben für den Stadtwein 2011!
Die Stadt Karlstadt beabsichtigt erstmals für das kommende Jahr 2011
einen „Stadtwein“ zu küren. Der Wein wird ein Jahr lang bei allen städtischen Veranstaltungen sowie Konzerten und Empfängen der Stadt gereicht. Gleichzeitig eignet sich der ausgezeichnete Wein auch hervorragend als Souvenir für Touristen und Gäste unserer Stadt.
Ausgezeichnet und ausgestattet wird der Stadtwein mit einem eigens
hierfür gestalteten Etikett bzw. Plakette. Diese werden selbstverständlich kostenfrei von der Stadt Karlstadt zur Verfügung gestellt. Dabei wird
eine Mindestabnahme durch die Stadt Karlstadt garantiert.
Die Prämierung übernimmt eine fachkundige Jury im Rahmen einer
Blindverkostung.
Bewerbungskriterien:
1. Die Weine müssen in den KARLSTADTER EINZELAGEN (Gambacher Kalbenstein, Laudenbacher Schloss, Mühlbacher Fronberg
oder Stettener Stein) gewachsen sein, die Großlage Karlstadter Roßtal kann nicht berücksichtigt werden.
2. Zugelassen sind nur trockene QUALITÄTSWEINE b. A., des Jahrgangs 2009, welche die amtliche Qualitätsweinprüfung erfolgreich
durchlaufen haben.
Nummer 7
Samstag, 04. September 2010
KARL TADT
3. Der Wein soll ein fruchtiger und eleganter Trinkwein, eben typisch
fränkisch sein und wird zu verschiedenen Veranstaltungen (Stehempfängen, Empfängen, Vernissagen und Konzerten) der Stadt Karlstadt gereicht.
4. Jeder Winzerbetrieb kann einen Rotwein und/oder einen Weißwein
vorstellen.
5. Es müssen mindestens 250 l Weiß- und 150 l Rotwein vorhanden
sein, damit die Abgabe einer MINDESTMENGE an die Stadt Karlstadt gewährleistet ist.
6. Je Wein muss ein ANMELDEBOGEN ausgefüllt und 3 Probeflaschen bei der Stadt Karlstadt, Hauptamt Bereich Tourismus-Kultur,
Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, abgegeben werden.
7. ANNAHMESCHLUSS ist Freitag, der 5. November 2010.
Den Anmeldebogen schicken wir Ihnen gerne zu. Download auch unter www.karlstadt.de.
Bei Fragen erreichen Sie uns während der allgemeinen Dienstzeit unter Tel. 09353/7902-43 oder -44.
Google Street View
„Street View“ soll Ende 2010 ans Netz gehen Neu: Möglichkeit des Online-Widerspruchs bis zum
15. Oktober
Das Unternehmen Google hat angekündigt, in den 20 größten Städten
Deutschlands seinen Internetdienst „Street View“ zum Ende des Jahres
2010 zu starten. Gesichter von fotografierten Personen und Kfz-Kennzeichen werden von Google so weit wie technisch möglich durch Verschleierung unkenntlich gemacht.
Für Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häusern und Wohnungen bietet Google nunmehr neben der Möglichkeit eines schriftlichen Vorab-Widerspruchs an, online Widerspruch einzulegen.
Auch nach der Veröffentlichung können Sie Fotos melden, damit sie
nachträglich unkenntlich gemacht werden.
Online bei Google Widerspruch einlegen
Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung
nicht einverstanden sind, können Sie bei Google online
(http:///maps.google.de) beantragen, dass diese Bilder noch vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Anwohnerinnen und Anwohner der für den Start vorgesehenen 20 Städte können unter Verwendung von Satellitenbildern den Standort ihres Hauses identifizieren, nähere Angaben zum Aussehen des Hauses machen und Google
auffordern, es unkenntlich zu machen. Diese Funktion steht nach Angaben von Google bis zum 15. Oktober 2010 zur Verfügung.
Interessante Links zum Thema
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finden Sie umfassende Informationen sowie Muster für Widerspruchsschreiben. Eine ausführliche Darstellung und Bewertung können Sie auch der Mitteilung für den
Ausschuss „Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/ Internationales“ entnehmen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): Hinweise und Musterwidersprüche
http://www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/Standardartikel/Verbrauche
rschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html
STÄDTISCHE
EINRICHTUNGEN
Kindergarten Gambach
Kindergarten-Kinder besuchen Imker
Sehr zur Freude des Kiga Spirkennest Gambach hat Herr Bernd Mehler
vom Imkereiverband Karlstadt die Vorschulkinder im Juli 2010 zu seiner Bienenanlage auf seinem Grundstück am Ortsrand von Gambach
eingeladen.
Bei dem Besuch in der Imkerei erfuhren die Kinder Wissenswertes über
die Bienenzucht, den Nutzen und die Friedfertigkeit der fleißigen Honigbienen. Unter seiner sachkundigen Anleitung konnten die Kinder
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mit allen Sinnen viel über das Leben und die Arbeit der Bienen und des
Imkers erfahren. Mutige Kinder durften sogar Drohnen (männliche Biene) auf die Hand nehmen, die Friedfertigkeit der Tiere fühlen und sich
von ihrer Ungefährlichkeit überzeugen. Alle Kinder verstehen, dass nur
Arbeitsbienen in Bedrängnis zustechen, wenn sie sich verteidigen müssen und dafür letztlich mit dem Leben bezahlen. Im Bienenstock
herrscht strenge Ordnung, jede Biene hat ihre bestimmte Aufgabe. Bienen sind überaus reinliche Tiere, die ihre Königin und ihren Nachwuchs liebevoll versorgen und gegen Feinde verteidigen.
Vor Ort wurden die interessierten Kinder mit einer Honig-Kostprobe
überrascht, die das Ehepaar Mehler für sie vorbereitet hatte.
Übrigens, den errichteten Schaukasten können die Kinder jederzeit
während der wärmeren Monate des Jahres auf ihren Spaziergängen in
den Wald besuchen und dabei die unterschiedlichsten Aktivitäten der
fleißigen Bienen beobachten.
Bereits im Frühjahr und Sommer 2009 haben die Vorschulkinder des
Kindergarten Spirkennest in Gambach Herrn Mehler schon wiederholt
bei seiner Arbeit zugesehen. Zum Jahresabschluss im November/ Dezember 2009 besuchte Herr Bernd Mehler die Kinder an 3 verschiedenen Tagen im Kindergarten und leitete sie bei der Herstellung und Gestaltung von Bienen-Wachskerzen an. Sogar die jüngsten Kinder (unter
3 Jahren) aus dem „Spirkennest“ waren mit großem Eifer dabei. Die hergestellten Weihnachtsgeschenke für die Eltern konnten sich durchaus
sehen lassen. Alle Beteiligten waren am Ende stolz auf die individuellen Ergebnisse. Die Aktion hat allen großen Spaß gemacht und wird allen kleinen und großen Akteuren in bester Erinnerung bleiben.
Die begeisterten Kinder bedankten sich mit ihren Erzieherinnen ganz
herzlich bei Herrn Mehler für sein großes Engagement mit Leckereien.
Der Kindergarten Spirkennest will auf jeden Fall weiter mit dem Imker
in Verbindung bleiben und freut sich jetzt schon auf weitere gemeinsame Aktionen.
60 Jahre Volkshochschule Karlstadt
Vhs-Fest am Freitag, 17. September ab 17.00 Uhr
Am 17. September feiert die Volkshochschule Karlstadt ihr 60-jähriges
Bestehen. Dem Motto „vhs-wissen und mehr“ verpflichtet, wollen Leitung, Verwaltung und Kursleiter sowie Kursteilnehmer den Schwerpunkt auf das „mehr“ legen und zeigen, was man außer Englisch und
Word noch alles an der vhs Karlstadt für die aktive Freizeitgestaltung
lernen kann. Ein vielfältiges Programm im vhs-Gebäude, Langgasse 17
mit zahlreichen Präsentationen, Vorführungen, Aktionen zum Schauen,
Mitmachen, Kennenlernen, Fragen, Ausprobieren, Testen und vielleicht
am einen oder anderen Gefallen finden wartet auf Neugierige. Am
17.9. um 17.00 Uhr ist Beginn.
Kinder können unter Anleitung malen, zeichnen, basteln, sich schminken lassen, das Nähen an der Nähmaschine ausprobieren, am Werkmobil hämmern, nageln und bohren, was das Zeug hält und die Köstlichkeiten des Kinder-Kochclubs ausprobieren.
Heinz Pappenberger von der Tanzschule Herzog lädt ein zu einem gebührenfreien Kurztanzkurs, anschließend kann im Saal 1 weitergetanzt
werden. Eugen Öhrlein, Leiter von 15 Weinstudienfahrten an der vhs
Karlstadt stellt seine 2011er-Weinstudienreise ins Burgenland im Rah-
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Samstag, 04. September 2010
men von zwei gebührenfreien Weinproben vor. Die Karlstadter Malerin Gudrun Röhm sowie Teilnehmer/-innen ihrer Kunstkurse und Teilnehmer der Acryl- und Zeichenkurse von Dieter Iberl lassen sich beim
Malen über die Schulter sehen und erklären, wie ein Bild entsteht, wie
man überhaupt anfängt. Die Bilder aus vorausgegangenen Kursen werden in kleinen Ausstellungen zu sehen sein. Ausgestellt werden auch
Beispiele und Modelle für kunsthandwerlich bzw. künstlerisch orientierte Kurse, die im Herbst an der vhs Karlstadt stattfinden: TerrakottaArbeiten, individuelle Kleinplastiken, Druckgrafik, individuelle Glückwunschkarten und Federgras und Weihnachtslicht aus Filz. Kursleiterinnen aus Gesundheitskursen stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung und die Yogalehrerinnen erklären die Unterschiede zwischen
den an der vhs Karlstadt angebotenen Yogarichtungen.
Die Taekwon-Do-Schule Karlburg zeigt ihr Können, ebenso die Tanzgruppe „Orientalischer Tanz“ von Brigitte Anstruther. Im Hof vor der
vhs finden Bogenschießen, Graffiti, und afrikanisches Trommeln statt:
wer will, kann mitmachen, wer lieber nur mal guckt, kann einfach bloß
zuschauen. Die Italienisch- und Spanischkurse zeigen, was bei ihnen
im Unterricht auch abgeht; es wird Bingo auf Spanisch gespielt und der
Film „Die Reise des jungen Che Guevarra“ gezeigt. Ab und zu werden
Gitarrenklänge und Gesang auf Spanisch zu hören sein.
Die Theatergruppe AKT zeigt Szenen aus ihrem neuen Stück „Der
Nächste, bitte!“, das im Oktober im Theater in der Gerbergasse aufgeführt wird und Klaus Schreiber, der an der vhs Karlstadt Kurse im Jonglieren anbietet, präsentiert eine Fakir-Show.
EDV-Kursleiter zeigen „Bildbearbeitung mal anders“ und welche Möglichkeiten an Spielen und Kommunikation das Internet bereithält.
Der Abend klingt gegen 22 Uhr aus mit einer Nachtführung des Historischen Vereins durch Karlstadt, die begleitet wird von Mitgliedern des
Foto-Arbeitskreises, die unterwegs Hilfestellung geben beim Fotografieren in Dunkelheit. Ein Flyer informiert wann wo was stattfindet, die
Zeiten auch kurzfristig auf der Homepage der vhs (www.vhs-karlstadt.de) veröffentlicht.
Selbstverständlich kann man sich im Lauf des Abends auch zu Kursen
anmelden.
Alle Angebote sind gebührenfrei, ausgenommen die Getränke und Kulinaria in den Foyers sowie die Materialkosten für das Kinder-Basteln
(5 E) und die Nachtführung des Historischen Vereins (3 E).
Und es gilt: Jeder ist eingeladen und willkommen, Anmeldung ist nicht
erforderlich.
KARL TADT
Fotoarbeitskreis der vhs Karlstadt
Öffentlicher Fotowettbewerb 2010 Abgabeschluss am 12. September
Erstmals in dem nun zum 5. Mal stattfindenden öffentlichen Fotowettbewerb des Fotoarbeitskreises der Volkshochschule Karlstadt gibt es
zwei Themen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 13 Jahre (Gruppe 1)
lautet das Thema „Huch, was krabbelt denn da“. „Brauchtum & Tradition“ lautet das Thema für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Gruppe 2)
sowie Erwachsene (Gruppe 3). Es werden nur Bilder zur Wahl zugelassen, die im Landkreis Main-Spessart aufgenommen wurden.
Es werden in allen drei Gruppen Geld und Sachpreise ausgelobt. Näheres auf der Homepage des FotoAK (www.fotoak-karlstadt.de). Darüber hinaus behält sich der FotoAK vor, Sonderpreise zu vergeben. Unabhängig davon erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde/ Teilnehmerurkunde (per Mail zugesandt).
„Jeder Teilnehmer kann mit bis zu drei Bildern in Farbe oder Schwarzweiß teilnehmen“, erklärte der Sprecher des Arbeitskreises Manfred
Warmuth. „Neu ist allerdings, dass der Wettbewerb 2010 nur noch digital über das Internet durchgeführt wird“.
Die Siegerehrung findet am Montag, 11. Oktober um 18 Uhr in der
Schalterhalle der Raiffeisenbank Karlstadt-Gemünden in Karlstadt statt.
Zur Siegerehrung wird gesondert eingeladen. Im Anschluss an die Siegerehrung wird der Bürgermeister der Stadt Karlstadt Paul Kruck, der
auch die Schirmherrschaft für diesen Fotowettbewerb übernommen
hat, die Ausstellung der besten Bilder des Wettbewerbes eröffnen. Bis
zum Freitag, 22. Oktober, können die Bilder dann in der Raiffeisenbank
in Karlstadt und vom Dienstag, 2. November bis Freitag, 12. November
in der Schalterhalle der Raiffeisenbank in Langenprozelten besichtigt
werden. Es werden in den Gruppen 1 bis 3 die jeweils besten Bilder (bis
zu 12 pro Gruppe) und ggf. die Sonderpreise ausgestellt.
„Abgabeschluss für die Bilder ist Sonntag, 12. September um 24.00
Uhr“, betonte das für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständige
Mitglied des FotoAK Peter Pillich. Und es werden für die Bewertung nur
Bilder zugelassen, die über die Homepage des FotoAK (Upload) zugesandt wurden.
Vhs Karlstadt
350 Veranstaltungen im Herbst/Winter
Für die meisten Erwachsenen gehört Lernen zum Leben dazu. Es erleichtert Entscheidungen zu treffen, es bietet Chancen zur Persönlichkeitsentwicklung und es macht das Leben interessanter. Mit knapp 350
Veranstaltungen, davon rund 75 neuen, bietet das Programm für Hebst/
Winter viel Interessantes für die berufliche Weiterbildung, die Persönlichkeitsentwicklung und Freizeitinteressen. Informationsveranstaltungen an der Volkshochschule und kostenlose, individuelle Beratung erleichtern das Finden der richtigen Kurse.
Das Programm wird ab 4.9. in Karlstadt, Eußenheim und Zellingen mit
Ortsteilen an alle Haushalte verteilt (Briefkasteneinwurf). Die Kurse beginnen ab 27.9.2010. Wer den gesuchten Kurs nicht im Programm der
vhs findet, kann seinen Wunschkurs der vhs mitteilen, gehen mehrere
gleiche Wünsche ein, bemüht sich die vhs um Einrichtung eines entsprechenden Kurses. Und sollte der Wunschkurs bereits belegt sein,
kann man sich auf der Warteliste eintragen lassen; oftmals werden Kursplätze durch Stornierungen frei bzw. es wird bei genügend Vormerkungen Zussatzkurse eingerichtet.
Anmelden kann man sich über Internet (www.vhs-karlstadt.de), E-Mail
(info@vhs-karlstadt.de), der Anmeldekarte in der Einbandklappe des
vhs-Programmheftes, persönlich in der Geschäftsstelle (Langgasse 17,
97753 Karlstadt) oder telefonisch (09353/8612) bzw. per Fax (09353/
4463). Entgegengenommen und bearbeitet werden die Anmeldungen
ab Montag, 6.9.2010 nach Eingang. Jede Anmeldung (außer bei Exkursionen und Studienreisen, hier gelten gesonderte Bedingungen) kann
bis 1 Woche vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei storniert werden.
Ob sie schon das „richtige“ Foto für die Teilnahme am Fotowettbewerb
mit dem Thema „Huch, was krabbelt denn da“ gefunden haben, wird
sich erst Ende September erweisen. Aber die Kinder und Jugendlichen
nutzen die Chance, bei der Fotoexkursion rund um den Saupurzel genügend Fotos zu „schießen“.
Tourist-Information
Reservierungssystem in Betrieb genommen
Mit einem neuen Service kann nun die Stadt Karlstadt in der Tourist-Information aufwarten. Mit Hilfe eines Reservierungssystems können sich
Gäste nun rund um die Uhr im Internet über freie Zimmer bzw. Ferienwohnungen informieren und die gewünschte Unterkunft buchen. Diesen neuen Service findet man auf den Internetseiten der Stadt Karlstadt
www.karlstadt.de unter der Rubrik „Tourismus & Freizeit - Suchen &
Buchen“ sowie auf den jeweiligen Internetseiten der teilnehmenden
Unterkünfte.
Mit dem Reservierungssystem ist ein wichtiger Baustein für mehr Gäste- und Serviceorientiertheit der Tourist-Information umgesetzt, denn
auch hier können die Mitarbeiter den Gästen schneller bei der Suche
nach Unterkünften behilflich sein.
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Samstag, 04. September 2010
KARL TADT
D. h. die Mitarbeiter können nun sowohl am Telefon, als auch direkt
am Counter den Gästen sofort Auskunft geben und ihnen eine entsprechende Unterkunft vermitteln. Längeres Warten und viele zeitaufwendige Telefonanrufe entfallen zukünftig. Auch bei den eigenen Pauschalangeboten der Stadt Karlstadt wird zukünftig das Reservierungssystem genutzt, um auch hier schnell und zuverlässig Gästeanfragen
bzw. -buchungen bearbeiten zu können.
Freibad Karlstadt
Öffnungszeiten im September
Ab 1. September 2010 ändern sich die Öffnungszeiten des Freibades in
Karlstadt. Dann ist das Bad täglich von 9.00 – 19.00 Uhr für die Besucher geöffnet. Die letzten Wochen der diesjährigen Freibadesaison sollten also noch ausgiebig genutzt werden. Tageskarten sind für Jugendliche für 1 E und für Erwachsene für 2 E erhältlich.
Nähere Informationen gibt das Freibad Karlstadt unter der Telefonnummer 0 93 53/12 50.
VEREINE UND VERBÄNDE
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Quiz teilzunehmen und attraktive Preise zu gewinnen: Die Werbegemeinschaften Frammersbach, Gemünden, Karlstadt und Lohr laden mit
Einkaufsgutscheinen die „Schlaumeier“ zum späteren Bummeln in die
heimischen Geschäften ein. Der Museumstag ist der erste bunterlebenAktionstag des Regionalmanagements Main-Spessart. Eine Anmeldung
ist nicht erforderlich, der Eintritt in alle Museen ist frei. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.museumstag-msp.de.
Mit dabei sind:
Mälzerei-Museum, Frammersbach
Fuhrmann- u. Schneidermuseum, Frammersbach
Ahler Kram,Partenstein
Spessartmuseum, Lohr
Isolatorenmuseum, Lohr
Städtisches Schulmuseum, Lohr
Lapidarium, Neustadt
Kultur im Franck Haus, Marktheidenfeld
Histor. Sammlung im Dorfmuseum, Erlenbach
Papiermühle, Homburg
Prassek-Scheune, Kreuzwertheim
Eisenhammer, Hasloch
Film-Photo-Ton-Museum, Gemünden
Historische Kirchenburg, Aschfeld
Klempner- u. Kupferschmiede-Museum, Karlstadt
Stadtgeschichte Museum, Karlstadt
Sammlung Paul May, Retzstadt
Feuerwehr Laudenbach
Trachtenkapelle Hesslar
Einladung zur Fahnenweihe
Musikkapelle sucht Jungmusiker
Am Sonntag, dem 26.09.2010, wird bei einem Gottesdienst um 10.00
Uhr in der Kirche St. Ägidius in Laudenbach die restaurierte Fahne geweiht.
Im Anschluss daran laden wir recht herzlich zu einigen geselligen Stunden im Feuerwehrhaus ein. Nach dem Frühschoppen wird ab 12.00
Uhr Mittagessen und am Nachmittag Kaffee und Kuchen angeboten. Im
Ausschank gibt es Biere der Pfarrbräu aus Stadelhofen.
Wir würden uns freuen, Sie zu unserer Fahnenweihe begrüßen zu dürfen.
HESSLAR - Blasmusik? Wie doof ist das denn! So oder ähnlich reagieren wohl viele, die zum ersten Mal mit der Blasmusik in Berührung
kommen. Gegen dieses Image anzukämpfen ist eine große Herausforderung. Besonders durch den hohen Leistungsdruck in Schule und Beruf sowie dem umfangreichen Freizeitangebot sind leider immer weniger Kinder und Jugendliche für die Ausbildung an einem Musikinstrument zu begeistern.
Häufig fangen Kinder eine Instrumentalausbildung an und steigen irgendwann aus, ohne je die Erfahrung gemacht zu haben, wie schön es
ist, in einem vollbesetzten Orchester zu spielen. Um diesen Kindern
und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben dieses positive Erlebnis zu
erfahren, sucht die Trachtenkapelle Hesslar e. V. Jungmusiker, die ab
September 2010 gemeinsam in einer neu gegründeten Jugendkapelle
die Probetätigkeit aufnehmen. Willkommen sind alle Musikschüler jeglicher Blasinstrumente, sowie Schlagzeug, Keyboard, E-Gitarre und
E-Bass, die bereits in einer Instrumentalausbildung stehen und Sänger
bzw. Sängerinnen. Interessierte Wiedereinsteiger und Neuanfänger
sind ebenfalls herzlich eingeladen, egal welchen Alters.
Die Proben finden zunächst im 2-wöchigen Rhythmus jeweils freitags
von 18:00 bis 19:30 Uhr im Vereinsheim der Trachtenkapelle in Hesslar statt. Alle interessierten Musiker treffen sich am Freitag, dem
10. September 2010 zur ersten Probe.
Für Rückfragen steht Jugendwart Julian Feser unter der Telefonnummer
0176/44691008 gerne zur Verfügung.
Veranstaltungshinweis vom Regionalmanagement
Landratsamt Main-Spessart
„Fahr dich schlau“ - 1. Museumstag im Landkreis
Main-Spessart
Am 10.10.10 findet erstmals mit Unterstützung der Raiffeisenbank
Main Spessart e. G. ein Museumstag im Landkreis Main-Spessart statt.
17 kommunale und private Museen und Sammlungen öffnen von 11:00
bis 19:00 Uhr ihre Türen und bieten unterhaltsame Aktionen und kulinarische Leckerbissen. Das besondere dabei ist ein Shuttle-Bus, der in
verschiedenen Routen eine bunte Mischung an Museen und Sammlungen anfährt. Alle Main-Spessarter, die sich am 10.10.10 auf Museumstour durch ihre Heimat begeben, haben die Möglichkeit, an einem
Sektion Main-Spessart - Deutscher Alpenverein -
Schnupperklettern
Samstag, 02.10. Kletterhallen-Treff für jedermann
Schnupperklettern ab 14 Uhr in der Kletterhalle Birkenfeld Material
wird zur Verfügung gestellt - einfach mal vorbei schauen!
Mehr Informationen unter www.dav-main-spessart.de.
Ehrenamtsbörse Karlstadt
Woche des Bürgerschaftlichen Engagements
Aktionstag am Donnerstag, dem 23. September 2010 von 10.00 bis
16.00 Uhr auf dem Marktplatz in Karlstadt.
Veranstalter:
Ehrenamtsbörse „EHRENSACHE!“ Karlstadt und Freiwilligen-Agentur
Main-Spessart
Rheumaliga-Arbeitsgemeinschaft Karlstadt-Zellingen
Funktionstraining
Die Rheumaliga-Arbeitsgemeinschaft Karlstadt-Zellingen hat sich neu
gegründet und bietet absofort folgende Veranstaltungen an:
Trockengymnastik im „Fit in“ in Karlstadt mittwochs ab 18.20 Uhr
Trockengymnastik im Alten Rathaus in Zellingen mittwochs ab 9.15
Uhr
Wassergymnastik montags ab 19.00 Uhr, Grundschulhallenbad Karlstadt (Ferien sind ausgenommen)
Kursdauer jeweils 45 Minuten, Kontakt für evtl. Rückfragen: Barbara
Müller, Tel. 09353/8956
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Samstag, 04. September 2010
KARL TADT
POLITIK
WISSENSWERTES
Junge Union Karlstadt
„Street-View“
Der Google-Dienst „Street View“, der unter anderem in den USA und Frankreich bereits online ist,
löste bei der Jungen Union Karlstadt Skepsis aus. Er
bietet 360-Grad-Panorama-Ansichten von Straßen
vieler Städte. Damit sollen sich Nutzer zum Beispiel ein Hotel von außen anschauen können, bevor sie dort ein Zimmer buchen. Für die deutsche
Version fahren Google-Mitarbeiter derzeit mit Kamerawagen durchs
Land und schießen Fotos von den Straßen, Vorgärten und Häusern.
Auch Autos und Personen werden abgebildet. „Datenschützer kritisieren, dass immer wieder Menschen auf den Fotos zu erkennen sind.“, so
die stv. Vorsitzende Daniela Reich.
Die Junge Union Karlstadt möchte mit Ihrer Aktion die Mitbürger zum
sorgsamen Umgang mit persönlichen Daten sensibilisieren und konkrete Widerspruchsmöglichkeiten aufzeigen.
„Google Street View“ ist für den Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick
ein kostenloser Service. „Denn letztlich zahlen alle Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre der durch das millionenfache Abbilden
von Häusern und Gärten entsteht.“, so der Vorsitzende Florian Oestreicher. Zudem könnte der Dienst für kriminelle Machenschaften missbraucht werden.
Die JU Karlstadt begrüßt den Beschluss des Arnsteiner Stadtrats, im Rathaus vorformulierte Sammelwiderspruchslisten auszulegen, in die sich
die Bürger eintragen können. Dies ist auch für Stadt Karlstadt eine sinnvolle, unbürokratische Möglichkeit ihre Bürger vor der Sammelwut des
Konzerns zu schützen.
Auf ihrer Homepage www.ju-karlstadt.de gibt die JU Tipps und erklärt
drei weitere Wege, wie jeder Bürger unbürokratisch Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner privaten Daten einlegen kann.
Eine dieser drei Möglichkeiten ist, eine formlose Mitteilung an die EMail-Adresse (streetview-deutschland@google.com) des Internetgiganten zu schreiben. In dieser Mittelung sollten konkret die Gebäude, Fahrzeuge etc. mit Adresse aufgelistet werden, deren Veröffentlichung man
widersprechen möchte. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen.
Auf ihrer Internetseite stellt die JU zudem auch ein Musterschreiben zur
Verfügung, das nur noch ausgefüllt und per Post an die Widerspruchsstelle von Google versandt werden muss.
Google ist laut aktuellen Presseberichten dazu bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten zu akzeptieren. Eigentümer und Mieter von Immobilien können in solche Listen ihre Anwesen eintragen und müssen
sich so nicht direkt an Google wenden. Nach einem Widerspruch werden die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten laut Google vollständig unkenntlich gemacht. Das Bundesverbraucherschutzministerium hat informiert, dass Google den neuen Dienst „Google Street View“
erst dann starten wird, wenn die Widersprüche der Bürger vollständig
umgesetzt worden sind.
Auf zum „AOK-Gruppen-Walk“ heißt es
am 29. September ab 18.00 Uhr, in Karlstadt auf dem
Segelfluggelände
Gemeinsam mit den Bürgermeistern aus Karlstadt und Eußenheim,
Dr. Paul Kruck und Dieter Schneider, geht AOK-Direktor Horst Keller
am Mittwoch, 29. September 2010, auf Nordic Walking-Tour. Treffpunkt ist um 18.00 Uhr auf dem Gelände des Luftsport-Club (LSC) Karlstadt, an der B 27 zwischen Karlstadt und Eußenheim. Gemeinsam wollen die Akteure auf der „Jungbrunnen-Route“ (4 Km) des AOKparcours
sportlich fit in den Feierabend starten. Und das Beste: Die drei teilnehmerstärksten Läufer-Gruppen erhalten einen Preis. Die Stadt Karlstadt,
die Gemeinde Eußenheim und die AOK haben als ersten Preis Eintrittsgutscheine für das Hallenbad Karlstadt, als zweiten Preis Kino-Gutscheine für die Burg-Lichstpiele Karlstadt und als dritten Preis die kostenfreie Besichtigung der Kirchenburg Aschfeld ausgelobt.
„Es geht nicht um Höchstleistungen, sondern um das Vergnügen und
sportliche Bewegung in der Gruppe. Die Idee hinter der Aktion ist, den
einen oder die andere dazu zu bewegen, etwas mehr Bewegung in den
Alltag zu bringen“, so Horst Keller, Direktor der AOK in Würzburg. Das
geht am besten in einer Gruppe. Deshalb steht die Aktion unter dem
Motto „AOK-Gruppen-Walk“. Eingeladen sind Betriebe, Schulen, Vereine, aber auch sonstige Gruppen und natürlich auch Einzelstarter. Wer
eine Gruppe melden möchte, erhält dazu eine Liste, auf der die Gruppen-Mitglieder eingetragen werden. Die Liste einfach bei der AOK oder
am Veranstaltungsabend am AOK-Infostand abgeben. Die teilnehmerstärksten Gruppen werden noch im Laufe des „AOK-Gruppen-Walk“
ermittelt und prämiert.
Nähere Informationen zum „AOK-Gruppen-Walk“ gibt es bei AOKMitarbeiter Hans-Joachim Scheller unter Tel. 0931/388-104 oder per
E-Mail (hans-joachim.scheller@by.aok.de).
Schüler-Ferienkarte
Ist Ihr Ausweisdokument
noch gültig?
Ein gültiger Ausweis
gehört ins Reisegepäck!
Noch im laufenden Schuljahr 2009/2010 können alle Schüler bis 18
Jahren unter Vorlage eines Schülerausweises die „Schüler-Ferien-Karte“
kaufen. Mit dieser Karte können Schüler mehr Mobilität für einen günstigen Preis bekommen.
Die Schüler-Ferien-Karte ist an das Schuljahr gebunden und gilt noch
bis zum letzten Ferientag der Sommerferien 2010, dem 13.09.2010. Für
supergünstige 15,- E können Schüler in den Ferien und am Wochenende den ganzen Tag alle Buslinien im Landkreis Main-Spessart nutzen.
Dies ist eine Netzkarte für den Bus!
KARL TADT
Die Schüler-Ferien Karte kann unter Vorlage eines gültigen Schülerausweises für das laufende Schuljahr seit dem 12.09.2009 in jedem Bus gekauft werden.
Warum gibt es diese Karte? Schüler, die keine Busfahrkarte haben, können nun am Wochenende und in den Ferien ihre Freunde besuchen.
Die „Schüler-Ferien-Karte“ ist auch für die „Fahrschüler“ interessant, da
sie im August keinen gültigen Fahrschein haben.
Die Schüler-Ferien-Karte für das kommende Schuljahr 2010/2011 ist ab
dem 14.09.2010 erhältlich und gilt bis 12.09.2011.
Infos unter: Tel. 09351/9757-97
www.msp-nahverkehr.de
Blutspendemobil des Bayerischen Roten Kreuzes
Die nächste Blutspende in Karlstadt ist im Blutspendemobil möglich
und findet am Freitag, 10. September 2010 von 14.00 - 18.00 Uhr beim
McDonalds-Restaurant in der Würzburger Straße 1 statt.
Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit,
auf jeden Fall jedoch einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Ein Spendeabstand von 56 Tagen ist unbedingt einzuhalten!
Agentur für Arbeit - Informationsveranstaltung
Infobörse für Wiedereinsteiger
Sie haben sich lange um Kinder gekümmert oder Sie haben Angehörige
gepflegt – und überlegen nun, wieder ins Berufsleben zurückzukehren?
Sie möchten Ihre alte Tätigkeit wieder aufnehmen oder sich ganz neu orientieren? Oder sich den Traum einer selbstständigen Existenz erfüllen?
Was ist zu beachten beim Vorstellungsgespräch?
Wie sieht eine vollständige Bewerbungsmappe aus?
Wie bekomme ich das Gleichgewicht zwischen Familie und Beruf hin?
Mit dem Infotag möchten wir diese Fragen beantworten und Sie dabei
unterstützen, dass Ihnen der Wiedereinstieg in den Beruf gelingen kann.
In Workshops, Vorträgen und an Infotischen können Sie sich am
25.9.2010 den ganzen Tag lang rund um die Themen „Beruflicher Wiedereinstieg - Familienmanagement - Orientierung – Jobsuche - Bewerbung“ informieren. Ihre Fragen stehen im Mittelpunkt, Sie erhalten Antworten, aber auch konkrete Informationen zu Kinderbetreuung oder
Weiterbildung.
Nach einer kurzen musikalischen Eröffnung um 10 Uhr mit politischen
Vertreterinnen aus Stadt und Landkreis Würzburg geht es bis 16 Uhr
weiter mit einem abwechslungsreichen Programm.
Matthias-Ehrenfried-Haus, Bahnhofstraße 4 - 6, Würzburg
Der Eintritt ist kostenfrei. Für Kinderbetreuung ist gesorgt.
Veranstaltet wird die Infobörse Wiedereinstieg von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Würzburg, MatthiasEhrenfried-Haus Würzburg sowie der Personalabteilung der Firma König und Bauer, Würzburg.
SPD Landkreis Main-Spessart
Der Bayern-SPD-Vorsitzende besuchte den Landkreis
Main-Spessart
Florian Pronold bereiste bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr in den
Landkreis Main-Spessart. Ziel seines Besuchs waren das Zementwerk
Schwenk in Karlstadt und die Laurenzi Messe in Marktheidenfeld.
Während seiner aktuellen Reise durch Bayern machte der Vorsitzende
der BayernSPD, Florian Pronold, natürlich im schönsten Regierungsbezirk Bayerns, nämlich in Unterfranken, halt. So besuchte er selbstredend auch den Landkreis Main-Spessart.
Die erste Station war dabei das Zementwerk Schwenk in Karlstadt, welches Pronold gemeinsam mit MdL Harald Schneider und der ehemaligen Bundestagsabgeordneten und aktiven Kreisrätin Heidi Wright sowie dem Vorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion, Heinz Mehrlich, besuchte. Zusammen mit weiteren SPD-Mitgliedern wurde man von Johann Trenkwalder (Werkleiter) in Empfang genommen.
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Samstag, 04. September 2010
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MdL Harald Schneider sprach zu Beginn einige einleitende Worte und stellte die gesamt Runde vor. Der Grund, warum man sich für einen Besuch bei
Schwenk entschieden habe, sei eindeutig: „Das Zementwerk Schwenk ist
eine Topadresse in unserem Landkreis. Daher haben wir uns dazu entschlossen, mit Florian Pronold, hierher zu kommen“, so Schneider.
Im Anschluss daran hieß Johann Trenkwalder die Runde herzlich willkommen und informierte seine Gäste über die Firma Schwenk sowie
das Werk in Karlstadt. Schwenk ist ein weltweit operierendes Unternehmen mit Firmensitz in Ulm sowie vier weiteren deutschen Unterlassungen, verfügt aber auch über Werke in u. a. Polen, Ungarn und
Namibia. Trenkwalder unterrichtete über die Zementproduktion in
Karlstadt, wobei natürlich auch das Thema Umwelt nicht außer Acht
gelassen wurde. Auf eine Frage von Florian Pronold zum Thema Energieverbrauch bei Schwenk, ließ Johann Trenkwalder wissen, dass der
Energieverbrauch natürlich recht hoch ist. Man könne damit auch eine
Stadt mit 40.000 – 50.000 Einwohnern versorgen. Insofern würden sich
Streichungen für Vergünstigungen beim Strompreis natürlich sehr negativ auswirken.
In diesem Zusammenhang durfte eine Diskussion über das Thema B26n
fehlen. Weitere Fragen zu den Themen wirtschaftliche Lage oder Ausbildungs- und Einstellungspolitik bei Schwenk beantwortete Werkleiter
Trenkwalder selbstverständlich gerne. Schließlich richtete auch der
BayernSPD-Vorsitzende noch einige Worte an die Anwesenden und bedankte sich bei Herrn Trenkwalder für dessen Ausführungen. Pronold
war offensichtlich ganz gespannt, das Werk nun auch zu sehen – und
zwar möglichst viel davon, obwohl man eigentlich bald zum nächsten
Termin musste: „Da die Zeit ein wenig knapp ist, möchte ich jetzt gar
nicht mehr lange reden und schlage vor, dass wir nun die Führung machen“, so Pronold. Um sich das Erklärte also auch besser vorstellen zu
können, lud der Werkleiter die SPD-Delegation dann zu einer Führung
durch das Werksgelände ein – aus Sicherheitsgründen galt natürlich allgemeine Helmpflicht. Als besonders interessant stellte sich die Besichtigung des Drehofens aus, der momentan in Revision ist und deshalb
auch betreten werden kann.
Nach der Begutachtung des Werkes ging es weiter nach Marktheidenfeld. Auf der dortigen Laurenzi-Messe konnte sich Florian Pronold ein
Bild von der frohen Natur der Bewohner des Landkreises Main-Spessart
machen. So ergab sich auch die Möglichkeit, mit Genossen vor Ort ins
Gespräch zu kommen und eine kleine Tour d´Horizon bezüglich des
Kurses der SPD und deren Zukunft zu machen – ganz im Sinne des neuen Mottos der BayernSPD „Wegen Umbau geöffnet“.
Kolping-Erwachsenen-Bildungswerk Würzburg
Besuch der Kunsthalle Schweinfurt
Auf 20.000 Quadratmetern sind unter dem Thema „Deutsche Kunst
nach 1945“ rund 150 Kunstwerke von Künstlern wie Altschäffel, Greis,
König, Morgner, etc. zu sehen. Gemälde, Grafiken sowie Plastiken gehören zur Dauerausstellung des neuen Kunstmuseums. Wir besuchen
die Sonderausstellung „Franz Proebster-Kunzel“. Herzlich willkommen
zu unserer Museumsfahrt!
Termin: 19. November 2010
Preis: 18,50 Euro (mit Reiseleitung, Eintrittskosten, kunsthistorische
Führung)
Reiseleiterin: Julia Pracher, Kunsthistorikerin
Ausführliche Informationen und Anmeldung:
Kolping-Erwachsenen-Bildungswerk Würzburg e. V.
Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg
Tel. 0931/41999-420, Fax 0931/41999-401
kebw@kolping-mainfranken.de
Zu wissen wie man etwas macht, ist nicht schwer.
Schwer ist nur, es zu machen.
Aus China
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
10. Bayerische Öko-Erlebnistage
11. September bis 3. Oktober 2010
Entdecken Sie die Vielfalt des Ökolandes Bayern und seine Produkte
Ein Erlebnis für die ganze Familie! Besuchen Sie einen Ökobauernhof,
einen Ökoverarbeiter, einen Bioladen oder ein Biorestaurant in Ihrer
Nähe. Auf 200 Veranstaltungen in ganz Bayern können Sie hautnah erfahren, wie Ökobauernhöfe wirtschaften, wie Biolebensmittel gemacht
werden und was ihren Geschmack so einzigartig macht.
Wo? Das erfahren Sie ab September in Ihrer Lokalzeitung oder immer
ganz aktuell unter: www.oekoerlebnistage.de Hier können Sie sich Ihr
individuelles Programm zusammenstellen und finden via Routenplaner
schnell ihr Ziel.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.