Am Leipziger Tor Mexikanische Wochen Extra
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Am Leipziger Tor Mexikanische Wochen Extra
AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie ■ Jahrgang 22 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Freitag, den 16. März 2012 Jesewitz, Laußig, Zschepplin Nummer 6 Kurzinfos ■ Die Stadtverwaltung informiert Seite 3 Eilenburger Vereine und Verbände Seite 14 Kirchliche Nachrichten Seite 17 Mitteilungen städtischer Unternehmen Seite 18 ■ Öffentliche Bekanntmachungen Seite 18 ■ Öffentliche Ausschreibungen Seite 19 Verschiedenes Seite 19 ■ Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Seite 20 Mitteilungen Gemeinden Seite 24 Die Anzeige von Autohaus Eilenburg GmbH finden Sie auf der Seite 54. Anzeigen ✂ Am Leipziger Tor GASTSTUBE Inh. S. 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Dietrich 01 72/3 75 26 97 Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 24.03.12 von 8 bis 12 Uhr geöffnet: Eilenburg Ost Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89 Eilenburg Mitte Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/60 23 56 Fa. R. Schulze 01 72/3 40 58 56 Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg 24-Stunden-Service über Funktelefon 01 72/7 92 02 19 EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Bereitschaftstelefon Klempner 05.03.2012 - 02.04.2012 Elektriker 05.03.2012 - 02.04.2012 Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: 01 77/6 81 60 50. WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG Bereitschaftstelefon 19.03.2012 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 76 89 20.03.2012 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 50 00 21.03.2012 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 23 56 22.03.2012 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 03 42 92/7 30 67 23.03.2012 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 47 25 24.03.2012 Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 34 57 25.03.2012 Linden-Apotheke, An den Linden 1, 04808 Hohburg, 03 42 63/4 13 55 26.03.2012 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 36 17 27.03.2012 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 25 59 28.03.2012 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 03 4292/7 79 50 29.03.2012 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 52 02 30.03.2012 Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 00 71 31.03.2012 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 03 42 92/7 39 80 01.04.2012 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 35 10 Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 17.03.12 von 8 bis 12 Uhr geöffnet: Eilenburg Ost Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89 Eilenburg Mitte Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, Tel: 0 34 23/60 47 25 01 73/3 90 63 86 (nur in Havariefällen) Apothekenbereitschaft 16.03.2012 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 03 42 92/7 39 80 17.03.2012 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 35 10 18.03.2012 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 0 34 25/85 20 10 Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des vorangegangenen Wochenendes abgesichert. 17.03. - 18.03.2012 DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 0 34 23/ 60 09 25, Funk: 01 72/6 80 37 50 DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 03 42 44/5 03 85 DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Straße 25, 04838 Eilenburg, Tel.: 01 72/1 31 04 75 24.03. - 25.03.2012 Dr. Wolf, Taucha, Davidstraße 13, Tel. 03 42 98/6 83 19, Funk: 01 72/3 55 54 38 DVM Enick, Bad Düben, Mühlstraße 5, Tel. 03 42 43/2 25 71, Funk: 01 71/6 56 87 51 Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 0 34 23/ 60 31 23, Kleintiersprechstunde: Samstag 09.00 - 11.00 Uhr 3 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 ■ Neues aus Butzbach Am vergangenem Wochenende weilte aus Anlass eines Städtepartnerschaftstreffens eine kleine Delegation aus Eilenburg in der Partnerstadt Butzbach. Oberbürgermeister Hubertus Wacker war der Einladung der Stadt Butzbach gefolgt und in Begleitung von Vertretern der Eilenburger Volkssolidarität und des Volkschor Eilenburg e. V. angereist. Die Stadt Butzbach unterhält neben Eilenburg bereits eine Städtepartnerstadt mit Saint-Cyrl´Ecole (Frankreich) und erweiterte den Kreis ihrer Städtepartnerschaften um eine weitere, nunmehr italienische Stadt. Der Bürgermeister der Stadt Butzbach, Michael Merle, unterzeichnete gemeinsam mit Vertretern der dortigen Stadtverordnetenversammlung und im Beisein des Eilenburger Oberbürgermeisters Hubertus Wacker sowie des französischen Bürgermeisters Bernard Debain während eines Festaktes die neue Partnerschaftsurkunde mit der italienischen Stadt Collecchio. Mit einem glanzvollen Auftritt begeisterte der Eilenburger Volkschor das internationale Publikum und vertrat die Stadt Eilenburg sehr würdig. Oberbürgermeister Wacker betonte in seinem Grußwort die Bedeutung der Einheit Europas, was letztendlich auch durch die innereuropäischen Städtepartnerschaften befördert wird. Er dankte auch der Stadt Butzbach für die nunmehr seit vielen Jahren gewachsenen freundschaftlichen Beziehungen zu Eilenburg. Michael Merle bestätigte seinerseits die guten Beziehungen zu Eilenburg, mit der die zeitlich längste Städtepartnerschaft Butzbachs besteht. V. l. n. r.: Dr. Matthias Görlach; Manfred Schütz; Michael Merle, Paolo Bianchi, Bernard Debain, Hubertus Wacker Volkschor Eilenburg e. V. Machen auch Sie mit beim Frühjahrsputz Der Frühling steht in den Startlöchern und hier und da sorgen Schneeglöckchen, Krokusse oder Primeln bereits für bunte Farbtupfer. In der Stadt werden ab kommender Woche die Beete in der Wallstraße, am Dr.-Külz-Ring, an der Begegnungsstätte in Zschettgau und natürlich auch die Blumenuhr durch die Stadtwirtschaft Eilenburg GmbH mit Stiefmütterchen, Narzissen und Primeln bepflanzt. Auch die Stadtbänke werden nach und nach aufgestellt und laden wieder zum Verweilen im Grünen ein. Nun ist es an der Zeit, die letzten Reste des Winters zu beseitigen und für Sauberkeit zu sorgen - auch im privaten Bereich. Viele fleißige Hände, ob aus Vereinen oder Haus- gemeinschaften, widmen sich bereits wieder beispielgebend dem Frühjahrputz. In diesem Sinne rufen wir alle Eilenburger Bürger auf, ihre Umgebung ebenfalls einem Frühjahrsputz zu unterziehen . Alle Grundstückseigentümer seien an ihre Reinigungspflichten laut geltender Straßenreinigungssatzung erinnert. Danach erstreckt sich die Reinigungspflicht der Grundstücksanlieger an öffentlichen Straßen und Wegen auf den Bereich „entlang des Grundstückes von der Grundstücksgrenze bis einschließlich Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Kanäle zur Straßenentwässerung (Kalotte oder Schnittgerinne).“ Weiterhin appellieren wir an alle Mitbürger, kei- nen Hausmüll in städtischen Papierkörben zu entsorgen (!) oder an Kleider- bzw. Glascontainern abzustellen. Sollte dies von aufmerksamen Nachbarn gemeldet oder dem städtischen Ordnungsdienst selbst ermittelt werden, ist hier mit einem empfindlichem Bußgeld zu rechnen. Und auch an alle Hundehalter geht wieder unser Hinweis zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit. Hundchens Hinterlassenschaften haben nichts auf Grünanlagen (z. B. Nordring) und schon gar nichts auf Fußwegen zu suchen! Also - liebe Eilenburgerinnen und Eilenburg tun Sie es einfach auch! Greifen Sie zu Besen, Schippe und Schaufel und säubern Sie Ihr Umfeld. Denn nur eine saubere Stadt ist auch eine schöne Stadt. ■4 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Anmeldung zur Teilnahme am 18. Stadtfest 2012 in Eilenburg zur nichtgewerblichen Nutzung einer Standfläche Name, Vorname: ....................................................................... Telefon: ....................................................................... Firma/Verein: ............................................................................ Handy: ........................................................................ Anschrift: ................................................................................... E-Mail: ........................................................................ Ich miete eine Standfläche Breite: ................. m / Tiefe: ................ m Standortwunsch: .................................................................................................................................................................... Stromversorgung gewünscht? ❑ am Freitag 08.06.2012 ❑ am Samstag 09.06.2012 ❑ am Sonntag 10.06.2012 zutreffendes bitte ankreuzen Teilnahmebedingungen für Teilnehmer ohne gewerbliche Nutzung des Standes 1. Die Nutzung der genehmigten Standfläche für nichtgewerbliche Standbetreiber ist kostenfrei. Die Gestaltung einschließlich Standbeschriftung und Möblierung obliegt dem Standbetreiber, ist jedoch nur einvernehmlich mit der Stadtverwaltung Eilenburg möglich; diesbezügliche Entscheidungen der Stadtverwaltung wird der Standbetreiber anerkennen. Parteienwerbung bzw. politische Werbung am Stand ist verboten. 2. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Nichtinanspruchnahme erfordert eine Abmeldung bis spätestens 15.05.2012. 3. Die Stadtverwaltung entscheidet über die Teilnahme und die konkrete Standfläche. Der Standbetreiber erhält eine schriftliche Mitteilung über eine zugeordnete Standfläche. 4. Der Standaufbau erfolgt am Freitag bis 18 Uhr, am Samstag bis 9 Uhr, am Sonntag bis 10 Uhr. Nach dem Aufbau des Standes sind sämtliche Autos außerhalb des Festgebietes abzustellen. 5. Der Standabbau ist möglich am Samstag ab 18 Uhr und Sonntag von 17 Uhr bis spätestens 18 Uhr. 6. Für den gesperrten Bereich der Festfläche sind bei Bedarf Einfahrgenehmigungen vom Standbetreiber im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg zu beantragen. 7. Das Risiko für die Standelemente trägt der Standbetreiber. 8. Elektro-Anschlüsse können nur im Ausnahmefall und nach vorhandener Möglichkeit gewährt werden. Sie sind separat zu bezahlen. Ein Anspruch besteht nicht. 9. Die Reinigung des Standes obliegt dem Standbetreiber. 10. Alle Video- und Rundfunkgeräte, die zur Veranstaltung genutzt werden, müssen der Stadtverwaltung angezeigt schriftlich werden, damit eine Sammelbestellung an die GEMA möglich ist. Bei Nichtanmeldung muss der Standbetreiber die entsprechende Gebühr selbst abführen. 11. Der Standbetreiber ist selbst für alle Schäden, die Dritte durch dessen Tätigkeit oder durch seinen Stand erleiden, haftpflichtig. 12. Zusagen der Stadtverwaltung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erteilt sind. Datum: ............................................ rechtsverbindliche Unterschrift: ............................................ ✁ Mit der Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Standbetreiber die vorstehenden Teilnahmebedingungen an. 5 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Der Kriminalpräventive Rat informiert Franz Mehring, Carl Degenkolb und Dr. Belian näher erläutert ■ Carl Degenkolb 1796 - 1862 - Eilenburger Textilunternehmer, Politiker, Sozialreformer Dr. Alfred Belian 1873 - 1946, Jurist, Kommunalpolitiker, Bürgermeister von Eilenburg (1903 - 1933), seit 25.09.1945 - Ehrenbürger Eilenburgs V. l. n. r.: Heiko Leihe, Elke Fritzke, Raph Weitzel, Michel Müller und Andreas Flegel übergeben den neuen Straßenunterhang an der Franz-Mehring-Straße In der vergangenen Woche wurde ein weiterer Straßenunterhang in Eilenburg offiziell eingeweiht. Betriebsleiter der Kulturunternehmung Heiko Leihe und die vier Objektleiter der Eigenbetriebe Elke Fritzke (Bibliothek), Raph Weitzel (Bürgerhaus), Michel Müller (Schwimmhalle) und Andreas Flegel (Museum) finanzierten den Unterhang privat. Da sich der Sitz der Kulturunternehmung in der Franz-Mehring-Straße 23 befindet, haben sie sich daher für diesen Straßenunterhang entschieden. „Die Unterhänge sind für die Besucher der Stadt interessant. Mit vielen Straßennamen wüssten die Gäste sonst gar nichts anzufangen. Um dieses Wissen über die Persönlichkeiten und deren Verbindung zu Eilenburg zu vermitteln und um die Gäste aber auch die Eilenburger darüber zu informieren, unterstützen wir dieses Projekt und hoffen auf reichliche Nachahmer. Doch neben der Franz-Mehring-Straße konnten in den vergangenen Tagen Dank weiterer Spenden noch zwei Straßenunterhänge angebracht werden. So wurde die Dr.-Belian-Straße mit einem erklärenden Unterhang versehen, der von der Familie Steiner finanziert wurde. Ein weiterer Unterhang konnte mithilfe der Unterstützung von Familie Krause an der Degenkolbstraße angebracht werden. Somit informieren insgesamt 16 Straßenunterhänge im Eilenburger Stadtgebiet Wissenswertes rund um die Stadt und ihre Persönlichkeiten. Allen bisherigen Spendern sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Franz Mehring 1846 - 1919, Journalist, Publizist, Historiker, Philologe, u. a. Chefredakteur der „Leipziger Volkszeitung“ Bisherige Straßenunterhänge in Eilenburg Gustav-Raute-Straße, Bernhardistraße, WalterRathenau-Straße, Thomas-Müntzer-Straße, RosaLuxemburg-Straße, Maxim-Gorki-Platz, Rinckartstraße, Karl-Marx-Siedlung, Schreckerstraße, Dr.-Külz-Ring, Möbiusstraße, Schillerstraße, Röberstraße, Franz-Mehring-Straße, Dr.-Belian-Straße, Degenkolbstraße Wer möchte, kann für weitere Straßenunterhänge (50 Euro kostet ein Straßenunterhang) in Eilenburg spenden. Anfragen dazu nimmt Annett Krause, Tel.: 6 52 -1 58 im Rathaus entgegen. Bürgerbüro ist auch mittwochs für Sie da Das Bürgerbüro in der ersten Etage des Rathauses ist mit seinen Serviceleistungen dienstags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und sonnabends von 9 bis 12 Uhr für die Bürger da. Dabei werden die einzelnen Sprechtage von den Bürgern unterschiedlich stark genutzt. Der Dienstag wird in der Bevölkerung immer noch als der „Behördentag“ angesehen. Die Besucherzahlen machen dies ganz deutlich, denn dienstags wird das Bürgerbüro sehr stark frequentiert und die Wartezeiten sind dementsprechend länger. So ergibt die Statistik eine gemessene Besucherhöchstzahl an einem Dienstag von 220 Bürgern, an einem Mittwoch hingegen von 68. Außerdem sei noch zu bedenken, dass sich die Bearbeitungszeiten z. B. bei der Beantragung eines Ausweises von 10 min auf ungefähr eine halbe Stunde erhöht hat. Zu begründen sei dies durch die Einführung des Fingerabdrucks und den dazugehörigen Abläufen. „Doch wir sind auch mittwochs für Sie da“, informiert die Leiterin des Bürgerbüros Doreen Schwarz. Wer also auf lange Wartezeiten verzichten möchte, kann auch gern an einem Mittwoch, ebenfalls bis 18 Uhr, alle Angelegenheiten im Bürgerbüro vortragen. Das Besucheraufkommen an diesem Tag ist eher gering. Die Öffnungszeit am Sonnabend ist eher für die Arbeitnehmer gedacht, die in der Woche keine Möglichkeit haben, Behördengänge zu erledigen. Da kann es auch zu längeren Wartezeiten kommen. Tatsächlich lohnt es sich, den Mittwoch für einen Besuch im Bürgerbüro zu favorisieren. ■6 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Girls’ und Boys’ Day am 26. April Die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Nordsachsen und der Stadt Eilenburg informieren zum Girls’ und Boys’ Day am 26. April: Girls’ Day Am 26. April 2012 finden der „Girls’Day - Mädchen-Zukunftstag“ statt. In ganz Deutschland öffnen vor allem technische Unternehmen, Betriebe mit technischen Abteilungen und Ausbildungen, Hochschulen und Forschungszentren ihre Türen für Schülerinnen ab der Klasse 5. Die Mädchen lernen am Girls’Day Ausbildungsberufe und Studiengänge in Technik, IT, Handwerk und Naturwissenschaften kennen, in denen Frauen bisher eher selten vertreten sind oder begegnen weiblichen Vorbildern in Führungspositionen aus Wirtschaft oder Politik. Und die Jungen? Für Jungen ab der 5. Klasse findet parallel zum Girls‘Day der „Boys’Day - Jungen-Zukunftstag“ statt. Bundesweit laden Einrichtungen, Organisationen, Schulen und Hochschulen sowie Unternehmen Schüler ab der 5. Klasse ein. Sie lernen an diesem Tag Dienstleistungsberufe z. B. in den Bereichen Erziehung, Soziales, Gesundheit und Pflege kennen sowie weitere Berufsfelder, in denen bislang wenige Männer arbeiten. Oder sie besuchen Angebote zu den Themen Lebensplanung und soziale Kompetenzen. www.boys-day.de Schülerinnen und Schüler, die an diesem Aktionstag teilnehmen wollen, können sich in Eilenburg Achtung! und Umgebung unter anderem an folgende Ansprechpartner wenden: • Agrargenossenschaft Heideglück Sprotta e. G., 04838 Doberschütz, Lindenallee 44, Tel.: 0 34 23/60 01 89 • Amtsgericht Eilenburg von 14.00 - 15.30 Uhr Ansprechpartner: Frau Grundmann, WaltherRathenau-Straße 9, 04838 Eilenburg, Tel: 0 34 23/65 45 • Autohaus Lieske von 10 - 12 Uhr Ansprechpartner: Herr Lieske, Am Sonnenwinkel 7, 04838 Sprotta (B 87), Tel:. 0 34 23/6 81 50 • BARMER Ersatzkasse von 9.30 - 15.00 Uhr Ansprechpartner: Herr Jaeck, Wallstraße 2 - 3, 04838 Eilenburg Tel.: 01 85 00 23 61 50 • Bundespolizeiabteilung Bad Düben Ansprechpartner: Norbert Kessler, Tel.: 03 42 43/75 11 23 o. 1122, 04849 Bad Düben • Endress Doberschütz GmbH, 03438 Doberschütz, An der Mühle 3, Tel.: 03 42 44/53 30 • Handwerkskammer Eilenburg von 12 - 15 Uhr Ansprechpartner: Frau Osthoff, Am Anger 29, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/5 34 13 • Hort Grundschule Dr. Belian Im Hort der Grundschule Dr. Belian wird von 8-11 Uhr der Beruf des Staatlich anerkannten Erziehers vorgestellt. • • • • Ansprechpartnerin: Hortleiterin Anita Krüger, Gustav-Raute-Straße 1, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/6 79 00 10. Leonhard Moll Betonwerke GmbH & Co KG, 04838 Laußig, Landstr. 50, Tel.: 03 42 43/2 86 80 Neubert Orthopädie-Technik GmbH & Co KG, 04849 Bad Düben, Reinharzer Str. 20b, Tel.: 03 42 43/31 50 Presseler Landwirtschafts GmbH, 04849 Kossa OT Pressel, Am Fichtberg 1, Tel: 03 42 43/2 62 12 Pflegeheim des DRK von 13 - 15 Uhr Ansprechpartner; Frau Christoph, Walter-Stöcker-Straße 8a, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/70 10 Weitere Unternehmen sind zu finden unter www. girls-day.de. Unternehmen, die sich noch beteiligen wollen sowie Schülerinnen und Schüler, die sich über technische, techniknahe bzw. soziale Berufsfelder informieren möchten, können sich unter www. girls-day.de anmelden. Für weitere Informationen zu teilnehmenden Unternehmen aus der Region und Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Landratsamt Nordsachsen Margot Österreich-Benz Schlossstraße 27 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/75 81 99 Beräumung Urnenreihengräber Am Ostersonnabend geschlossen Am Ostersonnabend, dem 7. April bleibt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg geschlossen. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen Ihnen ab Dienstag, den 10. April wieder zu den gewohnten Sprechzeiten (Dienstag - Donnerstag 9 - 18 Uhr, Samstag 9 - 12 Uhr) zur Verfügung. Nächster Termin der anbieterunabhängigen Energieberatungsstelle Eilenburg der Verbraucherzentrale Sachsen Die anbieterunabhängige Energieberatungsstelle Eilenburg der Verbraucherzentrale Sachsen führt jeden ersten Dienstag im Monat jeweils von 15 bis 18 Uhr Energieberatungen in der Stadtbibliothek Eilenburg, Dr.-Belian-Str. 3, Seiteneingang rechts. Berater: Dipl.-Bauing. Jens Bechtloff. Termine können unter 03423-754008 (Stadtbibliothek Eilenburg) oder unter dem Zentralen Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen, 01 80/5- 79 77 77* (Montag - Freitag 9 - 16 Uhr), ausgemacht werden. Verbraucherzentrale Sachsen Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung nochmals auf die Einhaltung der Friedhofssatzung der Stadt Eilenburg hinsichtlich der Gestaltungsvorschriften der Urnenreihengräber auf dem Friedhof Mansberg und dem Friedhof in Eilenburg-Ost hinweisen. Die Grabfelder sind innerhalb einer einheitlichen Rasenfläche angelegt und diese wird durch die Stadt gepflegt. Deshalb sind Umrandungen mit Tanne, Einfassungen mit Kiesel, ausgedehnte Gestecke, Pflanzschalen, Vasen etc. nicht zulässig. Wir bitten alle Hinterbliebenen nochmals um Verständnis. Gerade jetzt, wenn die Grabstätten wieder abgedeckt werden, besteht eine günstige Möglichkeit, den zusätzli- chen Schmuck zu entfernen, um die Pflege des Rasens zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung kann den Wunsch nach persönlicher, individueller Gestaltung nachvollziehen, jedoch sind hierfür nicht die Urnenreihengräber sondern die Urnenwahlgrabstätten vorgesehen. Diese spezifische Gestaltungsmöglichkeit spiegelt sich hier auch in einer höheren Gebühr wieder. Um eine gerechte Behandlung vorzunehmen, weisen wir darauf hin, dass die Einhaltung der Anforderungen der Friedhofssatzung für Urnenreihengrabstätten durchgesetzt werden müssen. Wir hoffen im Zuge des Abdeckens auf eine Beräumung bis Ende April des Jahres. 7 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 ■ Das Jahr 2011 Teil 4: Juni - August 10. Juli 2011 Beim Gemeindefest in der Stadtkirche St. Nikolai wird Pfarrerin Angelika Schiller-Bechert verabschiedet. Nach 21 Jahren Dienst im Kirchenkreis Torgau/Delitzsch und 17 in ihrer Heimatstadt wechselt sie zum 1. August nach Gräfenhainichen. In ihre Amtszeit fiel der Bau der barocken Turmhaube ebenso wie der Aufbau der Kinder- und Jugendarche. Außerdem engagierte sich die Pfarrerin als Stadträtin der Fraktion Freies Bündnis. Sommer 2011 Der Eilenburger Freizeitpass wird von 170 Kindern und 190 Erwachsenen genutzt. Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Hartz IV, Wohngeldberechtigte, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Studenten. Sie bekommen in Schwimmhalle, Museum, Bibliothek, Freibad und Tierpark Ermäßigungen oder freien Zugang. 10. August 2011 Gleich zwei Granatenfunde bei Gleisbauarbei- ten im Bereich des Eilenburger Bahnhofs legen den Schienenverkehr am 10. August für mehrere Stunden lahm. August 2011 125 Schulanfänger erhalten in Eilenburg die Zuckertüte. 50 in der Belian-Grundschule im Stadtteil Mitte, 31 in der Grundschule Ost, 34 im Stadtteil Berg. Damit können in allen drei städtischen Grundschulen zwei Klassen gebildet werden. In der Freien Grundschule cultus plus, ebenfalls auf dem Eilenburger Berg, sind zudem zehn Kinder angemeldet worden. August 2011 Am Eilenburger Martin-Rinckart-Gymnasium wird der neu gebaute Westflügel in Betrieb genommen. Dazu gehört auch der Speisesaal. Insgesamt flossen damit in die zuvor erfolgte Sanierung des Haupthauses (2010) und in den neuen Anbau gut fünf Millionen Euro. 2012 soll dann nur noch die Gestaltung des Hofes erfolgen. Zwei Jahrgangsstufen (5. und 6. Klasse) bleiben aber wegen Restarbeiten noch ein Schuljahr im Rinckart-Gebäude in der Stadt. August 2011 In den Eilenburger Sorbenturm schlägt der Blitz ein. Wegen der Brandfolgen muss der Aussichtsturm bis Ende des Jahres geschlossen werden. 27. August 2011 Die Freilassung der Hutaffen in ihr neues Außengehege im Eilenburger Tierpark geht gründlich schief. Bei einem Probelauf am Vortag nahm sich Bino noch mehr Freiheit und sprang unerwarteterweise über den mit Strom gesicherten Zaun. Erst am nächsten Morgen kehrte der Affe, der die Nacht auf einem Baum im Tierpark schlief, freiwillig zu seiner Familie zurück. Mitte September wurde Klein-Pongoland dann aber doch von den Affen in Besitz genommen. Die gesamte Chronik finden Sie unter www.eilenburg.de Neues aus dem Bürgerhaus Eules Rocknacht Blutspendetermin „Frenzinchen - das Urvitamin“ Musical Zu Gast: Frontline aus Leipzig Fr., 16.03.2012 um 21 Uhr Fr., 23.03.2012 von 14 Uhr bis 19 Uhr Bunte Bühne Biesen So., 01.04.2012 um 15:30 Uhr Quelle: Frontline Diavortrag „In 80 Tagen um die Welt“ So., 18.03.2012 um 16:00 Uhr Quelle: Haema Blutspendedienst Volkstümliche Musikantenparade Do., 29.03.2012 um 16:00 Uhr Quelle: Musik- u. Theaterförderverein Priester Vitamine und gesunde Ernährung: Das Thema wurde amüsant verpackt, mit fröhlichen Tänzen, mitreißenden Songs und sehr emotionalen Passagen. Songs of Lemuria Sa., 31.03.2012 um 20:00 Uhr 80 Tage, 80 Nächte, 80 Betten - Jules Verne einmal anders: Von den Azoren geht es auf die archaische Inselwelt Galápagos, vom Nebelwald Ugandas zu den Gauchos Brasiliens. Eine wilde Safari durch Kenias Nationalparks gehört ebenso dazu wie die Begegnung mit den letzten OrangUtans auf der Insel Borneo und ein irrwitziger Streifzug durch Nepal. - Dazu Flugzeugabsturz, Bürgerkrieg und jede Menge Gänsehaut. In grandiosen Nahaufnahmen und cineastischen Landschaftspanoramen berichtet André Schumacher von den Wirren und Wundern dieser ungewöhnlichen Reise und entführt die Zuschauer in die letzten großen Naturparadiese unseres Planeten. Quelle: Hainich Concerts Das Super-Volksmusik-Fest live unterwegs 2012. Die Schäfer, Angela Wiedl, Eberhard Hertel, Katharina Herz Moderator: Hartmut Zemla Quelle: Songs of Lemuria ■8 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Mit ihren zeitlosen schwarz-romantischen Interpretationen von Depeche Mode-, Duran Duran-, a-ha-, In Extremo-, Queen-, Led Zeppelin- und Blind Passengers- und Rammstein- Werken hat sich die außergewöhnliche Kammer-Pop-Formation längst einen Namen über die Szene hinaus erspielt. Songs Of Lemuria bauen Brücken zwischen Klassik und Moderne, zwischen der Melancholie des Chanson und der glitzernden Euphorie der goldenen Zwanziger. Michael Hirte & Gäste Di., 17.04.2012 um 19:30 Uhr kommt nun aus den elf neuen DDR-Bezirken im Westen Deutschlands. Drei Genossen leiten das Training: ein standfester Funktionär, eine schon reichlich frustrierte Wessi-Genossin und ein klassischer DDR-Lebenskünstler. Der Westen ist in die gesamtdeutsche DDR längst noch nicht hinreichend integriert. Viele Wessis stellen sich ungeschickt an, weil sie die planwirtschaftliche Vorgehensweise nicht verstehen. Ostdeutsche „Aufbauhelfer“ gehen in die neuen Westbezirke, um die dortigen Lebensverhältnisse an die des Ostens anzupassen. Allerhand konnte schon erreicht werden: Der Kölner Dom wurde abgerissen und in Plattenbauweise neu errichtet. Wuppertal heißt jetzt Friedrich-Engels-Stadt. Die Wahlbeteiligung liegt bei 99 Prozent. Und die inzwischen bärtigen Sportlerinnen feiern riesige Olympia-Erfolge. Während die Drei den Wessis ihren Individualismus austreiben und Sprechchöre eindrillen, fragen sie sich hin und wieder, wie es denn aussähe, wenn es vielleicht umgekehrt gekommen wäre - wenn also damals der Westen „gewonnen“ hätte! Tatjana Meissner Quelle: Hainich Konzert „Alles außer Sex“ Di., 08.05.2012 um 19:30 Uhr Kabarett „DISTEL“ „Staatsratsvorsitzende küsst man nicht“ Di., 24.04.2012 um 19:30 Uhr Quelle: Kabarett Distel Die DISTEL war nie ein Mauerblümchen. Gerade deshalb stellt sie in diesem Kabarettprogramm die letzten zwei Jahrzehnte dreist auf den Kopf. In „Staatsratsvorsitzende küsst man nicht“ ist die DDR nicht der Bundesrepublik, sondern die Bundesrepublik der DDR beigetreten! Die Vorbereitungen für die Wiedervereinigungsfeier laufen auf Hochtouren. Für die Parade soll eine überwältigend jubelnde Zuschauermasse mobilisiert und reichlich mit „Winkelementen“ ausgestattet werden. Das Jubeln muss vorher eingeübt werden, denn ein Teil der Claqueure Quelle: Foto: Robert Lehmann Tatjana Meissner Die neue Comedy-Show „Alles außer Sex“ In ihrer neuen Comedy-Show plaudert Tatjana Meissner mit ironisch funkelndem Witz über die absurden psychischen Unsicherheiten bei Männern UND Frauen in der Mitte des Lebens. Simsala Grimm „Das Märchen - Musical“ Fr., 11.05.2012 um 17:00 Uhr Quelle: Dirk Kamella Das neue Mitmach-Märchen-Musical von Cocomico. Spannende Unterhaltung für die ganze Familie nach der erfolgreichen TV-Serie. Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nach Hause schicken lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen. Bürgerhaus Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: 7 00 39 30 Dienstag/ Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 16.30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Und nach Vereinbarung Stadtmuseum Torgauer Straße 40, Tel.: 65 22 22 Dienstag - Freitag 09 - 12/13 - 17 Uhr Sonntag 10 - 12/13 - 17 Uhr Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3, Tel.: 75 40 08 Montag 13 - 18 Uhr Dienstag 09 - 12/13 - 18 Uhr Mittwoch 09 - 12 Uhr Donnerstag 13 - 18 Uhr Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren Frau Veronika Schulz Frau Erika Kaiser Herrn Karl-Heinz Hinz Frau Lieselotte Hamisch Herrn Siegfried Beisswenger Frau Marlies Kleid Frau Waltraud Treff Frau Ingrid Walinski Frau Margitta Fischer Frau Rita Hahnebach Frau Christine Göpfert Frau Irene Dannenberg Frau Helga Kloske Frau Karin Niggehoff Frau Liane Palm Frau Rosel Bellrich zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag Herrn Erhard Wend Frau Helga Rabe Herrn Udo Hutschenreuter Frau Erika Patzig Frau Christel Benecke Herrn Klaus Leitner Herrn Hans-Joachim Kellnorat Herrn Werner Kerger Frau Gerda Rost Frau Christel Wage Herrn Horst Graff Frau Erika Lorenz Herrn Gerhard Welz Herrn Helmut Rosinke Frau Hannelore Petzold zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag Frau Irene Hientzsch Herrn Erich Moczynski Herrn Wolfgang Träger Frau Ingrid Beuche Herrn Günter Vogelsang Herrn Dietrich Storm Frau Helga Matz Frau Marie-Luise Garn Herrn Siegmund Wilke Frau Hildegard Roever Herrn Alexander Wahl Frau Waltraud Meichsner Herrn Jochen Steinberg Herrn Hans-Dieter Starke Herrn Horst Möbius Frau Erna Richter Herrn Siegfried Köditz zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag 9 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Frau Brunhilde Mestermann zum 75. Geburtstag Frau Gisela Krastew zum 75. Geburtstag Herrn Eberhard Ernst zum 75. Geburtstag Frau Ingeborg Neubacher zum 75. Geburtstag Frau Inge Korth zum 75. Geburtstag Herrn Heinz Leutnitz zum 75. Geburtstag Frau Liane Brunzlow zum 75. Geburtstag Herrn Johann Willum zum 75. Geburtstag Frau Inge Globisch zum 76. Geburtstag Herrn Erwin Lohmann zum 76. Geburtstag Herrn Wolfgang Schwarzlose zum 76. Geburtstag Herrn Walter Rocktäschel zum 76. Geburtstag Frau Erika Schneider zum 76. Geburtstag Frau Edeltraud Jurisch zum 76. Geburtstag Frau Ingeborg Schramm zum 76. Geburtstag Frau Brigitte Koschwitz zum 76. Geburtstag Herrn Wilfried Gaertner zum 76. Geburtstag Frau Ingrid Schuster zum 76. Geburtstag Frau Brigitta Germershaus zum 76. Geburtstag Frau Herta Purwin zum 76. Geburtstag Frau Brigitte Ilgenstein zum 77. Geburtstag Frau Edith Hempel zum 77. Geburtstag Frau Dora Hennig zum 77. Geburtstag Frau Gisela Rhein zum 77. Geburtstag Herrn Rudolf Theilicke zum 77. Geburtstag Herrn Hans Scholta zum 77. Geburtstag Herrn Karl Heinz Rosa zum 78. Geburtstag Frau Gisela Behnisch zum 78. Geburtstag Herrn Horst Rost zum 78. Geburtstag Herrn Alois Schubert Frau Roselie Eilenstein Frau Margot Junge Frau Charlotte Lippok Herrn Joachim Becher Frau Ingeburg Dachsel Frau Irmgard Pinnecke Frau Jutta Becker Herrn Waldemar Pahl Frau Edeltraut Streuber Frau Waltraud Gerhardt Herrn Gerhard Henze Herrn Hans-Dieter Schöpke Herrn Erich Töws Frau Waltraud Franz Frau Ruth Lindner Herrn Kurt Stelzner Frau Ilse Schroeder Herrn Manfred Barthel Herrn Manfred Schördling Frau Anna Stief Frau Ingeborg Wollmerstädt Frau Gisela Fritzsche Frau Ursula Fritzsch Frau Lucia Friedrich Frau Gertrud Sachse Frau Ruth Pilz Frau Gisela Porstmann Frau Marga Jähnigen Herrn Gustav Adolf Körner zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag Frau Ingeburg Kalusche Frau Ruth Staude Frau Anita Leideritz Herrn Kurt-Gerhard Flögel Herrn Werner Schulz Frau Ilse Stiller Frau Irmgard Heubach Frau Paula Nebel Frau Irmgard Junker Herrn Walter Hähle Herrn Heinz Lindner Frau Käthe Müller Frau Irene Hinze Frau Hildegard Georgi Frau Lotte Dippmann Frau Elly Brinke Frau Anita Pleß Frau Hildegard Hermann Herrn Gerhard Süptitz Frau Herta Giza Frau Susanne Schneider Herrn Kurt Tiegel Frau Gertrud Belzig ■ zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 99. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg. Baustellenkalender Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Ort der Sperrung Zeitraum Umleitung Grund ____________________________________________________________________________________________________________________ Hallesche Straße 09.01.2012 ACHTUNG! Das KKH ist über die Kanalbau und anschließend Vollsperrung des 21.03.2012 Marienstr. zu erreichen. erfolgt der Straßenbau Bauabschnitt - die gesamte (Kreuzungsbereiche Maßnahme dauert Hallesche Str./ bis Mitte Juni 2012 W.-Grune-Str.) - bis Abzweig Brunnerstr. ____________________________________________________________________________________________________________________ Kreuzungsbereich Wilhelm-Grune-Str. Hallesche Str. - Marienstr. 22.03.2012 22.04.2012 - - Die Zufahrt zum Parkplatz KKH erfolgt weiterhin über die Marienstr. (Behelfszufahrt) - Die Zufahrt zur Notaufnahme des Krankenhauses und für dessen Lieferfahrzeuge ist dann wieder über die Hallesche Str. zu erreichen. Kanalbau und Straßenbau ____________________________________________________________________________________________________________________ Vollsperrung Mühlstraße im Hangbereich des Burgberges seit 10.01.2011 Bergstr. - Rödgener Str. Röhrenweg - Schlossaue und zurück Sicherheitsbereich nach Hangrutsch ■ 10 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Veranstaltungskalender April 2012 Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung Veranstalter Ansprechpartner 01.04. bis 15.04. Zu den Öffnungszeiten Museum Sonderausstellung zur Gerichtsbarkeit im Mittelalter “Mittelalterliche Folter- und Hinrichtungsmethoden“ Städtischer Eigenbetrieb Kulturunternehmung Eilenburg Betriebsbereich Museum Herr Andreas Flegel Tel.: 65 22 22 01.04. 15:30 Bürgerhaus „Frenzinchen“ das Urvitamin Bunte Bühne Biesen und Städtischer Eigenbetrieb Kulturunternehmung Eilenburg Betriebsbereich Bürgerhaus Tel.: 7 00 39 30 02.04. 16:30 Bürgerhaus Tagung des Stadtrates Stadtverwaltung Eilenburg Frau Nölle Tel.: 6 52 -0 03.04. bis 05.04. 8:00 - 16:00 Bürgerhaus Existenzgründerseminare Stadtverwaltung Eilenburg Fachbereich für Wirtschaft und Agentur für Existenzgründungen Frau Kasper Tel.: 65 22 73 04.04. 15:30 Bürgerhaus Tanzstunden ADTV Tanzschule Oliver & Tina www.tanzschuleleipzig.de 08.04. ab 09:00 Tierpark „Osterfest“ Tierparkverein Eilenburg e. V. Herr Teuber Tel.: 75 29 84 10.04. 14:30 Sternwarte „Juri Gagarin“ Vortrag im Planetarium Thema: „Wie Herkules den Löwen besiegte“ Sternwarte Nordsachsen, Geschäftsstelle Sternwarte „Juri Gagarin“ Mansberg 18 04838 Eilenburg Herr Stapel Tel.: 60 31 53 11.04. 14:00 Club der Volkssolidarität „Die Geschichte der Eilenburger Industrie während der Inflation bis 1945“, Herr Beuche Club 50plus Herr Karl Blencke Tel.: 75 41 88 11.04. 14:30 Sternwarte „Juri Gagarin“ Vortrag im Planetarium Thema: „Der Große Wagen als Wegweiser am Himmel“ Sternwarte Nordsachsen, Geschäftsstelle Sternwarte „Juri Gagarin“ Mansberg 18 04838 Eilenburg Herr Stapel Tel.: 60 31 53 11.04. 15:30 Bürgerhaus Tanzstunden ADTV Tanzschule Oliver & Tina www.tanzschuleleipzig.de 12.04. 14:00 bis 18:00 Bürgerhaus Tanztee mit DJ Hagen Enge Städtischer Eigenbetrieb Kulturunternehmung Eilenburg Betriebsbereich Bürgerhaus Tel.: 7 00 39 30 12.04. 14:30 Sternwarte „Juri Gagarin“ Vortrag im Planetarium Thema: „In 90 Minuten um die Erde“ Sternwarte Nordsachsen, Geschäftsstelle Sternwarte „Juri Gagarin“ Mansberg 18 04838 Eilenburg Herr Stapel Tel.: 60 31 53 13.04. 16:00 bis 18:00 Gemeindehaus der evangel. Kirchengemeinde Nikolaiplatz 3 Trauercafè Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V. Ökumenischen Ambulanter Hospizdienst Nordsachsen Frau Stahl Tel.: 7 00 29 98 Mobil: 01 51/22 78 80 89 13.04. 19:00 Gaststätte Strandhotel „Vogelberingungsprojekte in der westsächsischen Bergbaufolgelandschaft“ Ref.: Herr Wieland Heim NABU LV Sachsen e. V. Fachgruppe „Karl August Möbius“ Eilenburg Herr Th. Krönert NABU-Eilenburg @gmx.de 13.04. 20:00 Siedlerclub SprottaSiedlung Tierbesprechung Schautauben S. Heil Rassegeflügelzuchtverein Eilenburg und Umgebung e. V. Herr Karl-Heinz Schleinitz Tel 03 42 44/6 00 17 11 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung Veranstalter Ansprechpartner 13.04. 21:00 Bürgerhaus Eules Rocknacht Peter`s Deal Pizzaria “Rustika” Dietmar Eulenstein 04838 Eilenburg Tel.: 7 00 39 30 14.04. Einlass: 18:00 Beginn: 19:00 Bürgerhaus Offene Vereinsfeier zur 100jährigen Eilenburger Fußballgeschichte FC Eilenburg e. V. Herr Bücker Tel.: 75 72 80 17.04. 19:30 Bürgerhaus Michael Hirte und Gäste HC Hainich-Conzerts GmbH Tel.: 7 00 39 30 18.04. 15:30 Bürgerhaus Tanzstunden ADTV Tanzschule Oliver & Tina www.tanzschuleleipzig.de 20.04. 19:00 Schlossaue Versammlung und Tierbesprechung Rassekaninchenzuchtverein S796 Eilenburg/Berg e. V. Herr Bierbach Tel.: 60 52 33 20.04. 19:30 Aula im MartinRinckartGymnasium „Stunde der Musik“ Liederabend Sabine Richter, Sopran Clemens Posselt, Klavier Stadtverwaltung Eilenburg Kartenvorverkauf im Museumsshop Tel.: 65 22 22 21.04. 07:00 Treffpunkt Parkplatz Nordring Vogelstimmenwanderung im NSG Gruna NABU LV Sachsen e. V. Fachgruppe „Karl August Möbius“ Eilenburg Herr Th. Krönert NABU-Eilenburg @gmx.de 21.04. Einlass: 19:30 Beginn: 20:00 Galerie der Bader Scheune „Der blonde Emil das erste Mal Thomas Nicolai/ Robert Neumann Bader Scheune Herr Bader Tel.: 60 04 71 24.04. 19:30 Bürgerhaus „Staatsratsvorsitzende küsst man nicht“ Kabarett „Diestel“ Städtischer Eigenbetrieb Kulturunternehmung Eilenburg Betriebsbereich Bürgerhaus Tel.: 7 00 39 30 25.04. 15:30 Bürgerhaus Tanzstunden ADTV Tanzschule Oliver & Tina www.tanzschuleleipzig.de 27.04. 19:00 Bürgerhaus Vereinsehrung Stadtverwaltung Eilenburg Herr Biermann Tel.: 65 22 33 28.04. 15:00 Sternwarte „Juri Gagarin“ Vortrag im Planetarium Thema: „Die längste Straße, die es gibt“ Sternwarte Nordsachsen, Geschäftsstelle Sternwarte „Juri Gagarin“ Mansberg 18 04838 Eilenburg Herr Stapel Tel.: 60 31 53 30.04. 18:00 Burgberggelände Walpurgisnacht Eilenburger Burgverein e. V. Frau Schober Tel.. 70 01 36 Regelmäßige Veranstaltungen Datum Uhrzeit Ganzjährig nach Voranmeldung Jeden Montag 16:30 bis 18.00 Ort Veranstaltung Veranstalter Ansprechpartner Sternwarte und Planetarium Eilenburg Vorträge im Planetarium sowie thematische Vorträge für Vereine und Schulklassen Sternwarte und Planetarium Eilenburg Am Mansberg Herr Stapel Tel.: 60 31 53 www.SternwarteEilenburg.de. info@sternwarteeilenburg.de Aula der Dr.-BelianGrundschule Probe Laientheater Eilenburg e. V. Frau Manja König Tel.: 03 42 44/5 93 69 ■ ■ 12 Datum Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Uhrzeit Ort Veranstaltung Veranstalter Ansprechpartner Jeden 19:00 Montag/ jeden 3. Donnerstag Spiellokal Kugelfang Öffentliche Turnierveranstaltungen für jedermann Skatclub Eilenburg 1990 Herr Nietzelt Tel.: 03 42 23/4 07 04 Jeden Dienstag 17:30 - 18:30 18:30 - 20:00 20:00 - 22:00 Torgauer Straße 8 Training ab 14 Jahre Training ab 16 Jahre Training ab 18 Jahre Tanzgruppen Eilenburg e. V. Trainerin Frau Marie Böhme Tel.: 01 63/2 33 75 81 Trainerin Frau Jacqueline Maar Tel.: 01 70/7 34 46 82 Jeden Dienstag 19:00 Torgauer Straße 08 Versammlung ECC Eilenburger Carneval-Club Herr Gürke Tel.: 01 73/5 68 99 94 Jeden 3. Dienstag 19:00 K&S Seniorenresidenz Briefmarkenclub Briefmarkenfreunde Eilenburg Herr Kittelmann Tel.: 60 46 58 Herr Gutte Tel.: 60 71 26 (außer in den Monaten Juli/August) Jeden Dienstag 19:30 bis 21:00 Aula der Dr.-BelianGrundschule Chorprobe Volkschor Eilenburg e. V. Herr Glück Tel.: 60 29 53 Jeden letzten Dienstag 16:00 bis 18:00 Offenes Jugendhaus „Falle EB“ Dr.-BelianStr. 15 Schreibwerkstatt Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eilenburg e. V. Tel.: 75 38 16 Jeden Dienstag 9:30 Uhr Turnraum der Frühförderstelle der Lebenshilfe Eilenburg, Bahnhofstraße 25 Babyturnen Lebenshilfe Eilenburg Frau Cornelia Gutzeit Tel.: 75 87 84 Jeden Ab 15:00 Dienstag bis Sonntag Zscheppliner Landstraße 12 (Vereinsgelände vor der Getränkefabrik Frankenbrunnen) Reitunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene ab 4 Jahre Reitclub 2003 Eilenburg e. V. Frau Gobert Tel.: 01 77/8 54 67 47 ab 15.00 Uhr Jeden Mittwoch 14:30 bis 17:00 Grundschule Berg Seniorennachmittag Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Leipzig e. V. Eilenburg Frau Fröhlich Tel.: 60 54 31 jeden Mittwoch 13:00 Vereinsheim “Kugelfang“ Preisskat für Rentner (für alle offen) Gruppe: Rentnerskat Herr Feicke Tel.: 60 84 35 Jeden Mittwoch 15:00 bis 17:00 Offenes Jugendhaus „Falle EB“ Dr.-BelianStr. 15 Sport und Spiel Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eilenburg e. V. Tel.: 75 38 16 Jeden Mittwoch 13:30 bis 17:00 Haus 3, 1. Etage Dr.-BelianStr. 03 Studiotag Amateurfilmgemeinschaft Eilenburg e. V. Frau Kowitz Tel.: 60 56 28 Studio: Tel.: Tel. 01 63/4 91 49 87 (nur mittwochs) Jeden Mittwoch 16:00 Turnraum der Frühförderstelle der Lebenshilfe Eilenburg, Bahnhofstraße 25 Präventionskurs - Kinder in Bewegung - für Kinder vom 2./3. und 4./5. Lebensjahr Lebenshilfe Eilenburg Frau Cornelia Gutzeit Tel.: 75 87 84 13 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung Veranstalter Ansprechpartner Jeden Mittwoch 16:30 - 17:00 17:00 - 17:45 17:45 - 18:30 18:30 - 19:30 Torgauer Straße 8 Training ab 3 Jahre Training ab 5 Jahre Training ab 7 Jahre Tanzgruppen Eilenburg e. V. Trainerin Frau Marie Engelmann Tel.01 57/34 36 48 78 Trainerin Frau Jennifer Kother Tel.: 01 78/2 06 73 11 Jeden Mittwoch ab ca. 17:00 Haus 6 „Falle EB“ Dr.-Belian-Str. 15 Kraftsport DRK Kreisverband Eilenburg e. V. Offenes Jugendhaus Tel. 75 38 16 Jeden Mittwoch 17:00 bis 19:00 HundesportZentrum Bürgergarten Allg. Training und Schutzhunde Hundesportverein Eilenburg e. V. Herr Bienert Herr Küster Tel.: 01 60/1 03 80 16 www.hsv-eilenburg.de Jeden zweiten Mittwoch 17:30 FriedrichProbe für den Nachwuchs Tschanter(Alter: ab 1. Klasse) Mittelschule Puschkinstraße 17 Fanfarenzug Eilenburg e. V. Antje Schübel Tel.: 01 52/ 24 75 22 81 Jeden 15:00 Donnerstag bis 19:00 Offenes Jugendhaus „Falle EB“ Dr.-Belian-Str. 15 Kreativangebot Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eilenburg e. V. Tel.: 75 38 16 Jeden 16:30 - 18:00 Donnerstag 18:00 - 19:30 Torgauer Straße 8 Training ab 9 Jahre Tanzgruppen Eilenburg e. V. Trainerin Yvonne Gürke Tel.: 01 77/7 37 20 76 Trainerin Jana Wend Tel.: 01 76/43 01 83 06 Jeden 17:00 zweiten bis Donnerstag 19:00 Offenes Jugendhaus „Falle EB“ Dr.-Belian-Str. 15 Mädchenworkshop Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eilenburg e. V. Tel. 75 38 16 Jeden Freitag 15:00 bis 17:00 Offenes Jugendhaus „Falle EB“ Dr.-Belian-Str. 15 Computerarbeit Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eilenburg e. V. Tel. 75 38 16 Jeden Freitag 17:15 FriedrichProbe für Fortgeschrittene TschanterMittelschule Puschkinstraße 17 Fanfarenzug Eilenburg Antje Schübel Tel.: 01 52/ 24 75 22 81 Jeden ersten Samstag 9:00 Schützenhaus in der Kastanienallee „Schnupperschießen“ Schießen für jedermann Eilenburger Schützenverein 1990 e. V. Herr Frömberg Tel.: 75 23 24 Jeden zweiten Sonntag 10:00 Dr.-BelianStraße (an Stadtbibliothek) Treff für Läufer und Walker VfL Eilenburg e. V. für Läufer: Manfred Zschiesche für Walker: Manuela Kraft-Quitzsch Jeden Sonntag 09:00 bis 12:00 HundesportZentrum Bürgergarten Allg. Training und Schutzhunde Hundesportverein Eilenburg e. V. Herr Bienert Herr Küster Tel.: 01 60/1 03 80 16 www.hsv-eilenburg.de sonntags 17:00 bis 19:00 HundesportZentrum Bürgergarten Turnierhundesportler Hundesportverein Eilenburg e. V. Frau Moosdorf ■ An alle Vereine! Damit der Veranstaltungskalender aktuell ist, bitten wir alle Veranstaltungshinweise bzw. Aktualisierungen rechtzeitig an den Städtischen Eigenbetrieb Kulturunternehmung Eilenburg; Betriebsbereich Museum, Torgauer-Straße 40 zu richten. Telefonnummer: Fax: 0 34 23/65 22 22 0 34 23/65 22 25 ■ 14 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Am Sonntag, dem 04.03.2012 war für über 70 aktive Mitglieder die Nacht sehr zeitig zu Ende. 6 Uhr fuhr der Bus. Ziel des Tages war Mittweida. Dort fanden die 18. sächsischen Meisterschaften in den karnevalistischen Tänzen statt. Neu in diesem Jahr war, dass alle! Altersklassen an einem Tag starteten. Es versprach ein langer Tag zu werden, aber alle waren hoch motiviert und wollten aufs Treppchen. 9 Uhr begrüßte der Präsident vom VSC Günter Bührichen die Gäste und wünschte allen Teilnehmern gutes Gelingen. Erste Startkategorie waren die Jugendgarden. Die Mädels von ECC starteten zum ersten Mal bei einer Meisterschaft und tanzten sich auf den 3. Platz mit 352 Punkten. Für Juliet Finke hieß es dann „schnell umziehen“ und noch einmal höchste Konzentration, denn sie startete als erste in der Kategorie Tanzmariechen. Ihre Choreographie klappte fehlerfrei und sie bekam von den Juroren dafür gute 386 Punkte. Die sächsichen Meister 2012 in der Kategorie „Junioren - Tanzpaar“ kommen aus Eilenburg und heißen Lena Nesrin Gürke und Maximilian Rothfeld. In der Startkategorie Juniorengarden belegte der Eilenburger Carneval Club ein Treppchen auf dem Siegerpodest, knapp hinter der Tanzsportgarde Elferrat Gebau Dresden und dem TSV Demitz. Jasmin Wend hatte nicht viel Zeit zum Verschnaufen. Sie musste noch mal ran. Als zehnte von zehn Starterinnen bei den Tanzmariechen, setzte sie sich durch und tanzte sich mit 421 Punkten auf den 2. Platz. Der Schautanz bei den Junioren, startete mit dem Titel „Das alles ist Deutschland“. Da reisten die Mädels (und Max) tänzerisch quer durch die Republik. Von Berlin über den Norden bis runter in die Berge und von Köln nach Leipzig. Wobei wir jetzt wissen, dass Köln und Leipzig ja nicht SO weit auseinander liegen. Die Reise endete auf Platz 3. Bei den Aktiven hatte der ECC erstmals ein Tanzpaar gemeldet. Lisa Maurer und Mike Tiegel lächelten die Aufregung einfach weg und wurden mit einem 3. Platz belohnt. Am Ende des langen Tages fuhren wir mit sechs Pokalen und zufriedenen Gesichtern zurück nach Eilenburg. Ein großes Dankeschön an alle, die aktiv auf der Bühne ihr Bestes gaben. Der ECC und die Tanzgruppen sind stolz auf euch. Macht weiter so!!! JM Eilenburg war Gastgeber der sächsischen Filmamateure Die XXII. Landesmeisterschaft des nichtkommerziellen Films ist nun schon Geschichte. Diese Veranstaltung war nicht nur für die Filmautoren ein besonderes Erlebnis. Für die etwa 150 Gäste war dieser Sonntag Ende Februar im Bürgerhaus Eilenburg ein rundum gelungener Tag. 15 Filme flimmerten über die Leinwand. Für jeden war etwas dabei - Natur, Dokumentation, Spielfilm oder Reportage. Die AFG Eilenburg hatte zu diesem Wettbewerb 7 Filme delegiert, 5 Filme erhielten die begehrten Medaillen: Gold an Dr. Peter Paschke für den Film „Blau weit - großartig - unendlich“ Silber an Joachim Frisch für den Film „Sommerfest in Döbernitz“ Silber an Tom Rother und Jannis Zimmermann für den Film „Untermieter“ Bronze an Wolfgang Brunzlow für den Film „Kleingartensparte Muldenaue“ Bronze an Rainer Flöter für den Film „Opa gehr in die Luft“ Die sachkundige Jury hatte für uns Amateurfilmer viele Tipps und Anregungen für unsere nächsten Filme. An neuen Ideen mangelt es nicht. Unser Regionalwettbewerb, die Eilenburger Amateurfilmtage, sind schon seit 1981 ein Höhepunkt in unserem Vereinsleben. Aber mit der Ausrichtung einer Landesmeisterschaft hat unsere Amateurfilmgemeinschaft Neuland betreten. Für den reibungslosen Ablauf sorgten viele Hände, auch hinter den Kulissen. Die Unterstützung des Eilenburger Oberbürgermeisters, Herrn Hubertus Wacker, der als Schirmherr des Wettbewerbs fungierte, war besonders wichtig für uns. Ein großes Danke an Ralph Weitzel, Objektleiter des Bürgerhauses und seinem Haus- und Bühnen- techniker Frank Noack, der Cateringfirma Birgit Riep für die Pausenversorgung, dem Kopierstudio Schulze für den schnellen Druck der Plakate und Programmhefte, der Töpferei der AWO-Werkstätten für Juryanerkennungen aus ihrem umfangreichen Sortiment, den Technikern des Video- und Filmverbandes Sachsen und ganz besonders allen Mitgliedern der Amateurfilmgemeinschaft Eilenburg. Schön wäre es, wenn diese Veranstaltung dazu beigetragen hat, dass noch mehr jüngere Leute am Hobby „Film“ Gefallen finden. Wir laden jedenfalls alle Interessierten gleich welchen Alters ein, sich ein Bild über unser Vereinsleben zu machen. Dazu bietet sich unser wöchentlicher Studiotag an jedem Mittwoch ab 15.00 Uhr in der Belianstraße 3 (links neben der Bibliothek) an. Wir würden uns über jeden Besuch freuen. IMPRESSUM Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 0 34 23/65 21 25, Fax: 0 34 23/60 16 12, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: amtsblatt@lra-nordsachsen.de, - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: 0171/4144032 Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 15 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 ■ Sportfischerverein »Petri-Heil« Eilenburg Dozent für Fischereischeinlehrgang Lothar Richter, Lossastraße 15, 04836 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/ 75 76 09 • Funk: 01 57/7 87 78 71 Schulung zur Fischereischeinprüfung Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu). Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines? 1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage) 2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben. 3. Danach Erwerb des Fischereischeines, je nach Bedarf für 1 bis 29 Jahre oder auf Lebenszeit. 4. Der Lehrgang findet am 28./29.04. und 05.05.2012 jeweils 8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt. Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen. Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin 20.04.2012 an obige Adresse erfolgen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------✁ Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung Name:........................................................................................................... Vorname:....................................................................................................... Straße/Haus-Nr.:............................................................................................ Telefon:.......................................................................................................... PLZ/Ort:......................................................................................................... Geburtsdatum: ............................................................................................. Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen) () ja () nein Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen! ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------✁ Frühstückshelfer für Schule „Am Bürgergarten“ in Eilenburg gesucht Ab dem Schuljahr 2011/12 versorgt der Verein brotZeit e. V. viele Leipziger Grundschulen mit einem kostenlosen Schulfrühstück. Vor Unterrichtsbeginn bereiten aktive und rüstige Senioren in den Räumen der Schulen ausgewogene und reichhaltige Frühstücksbüfetts für die Sechs- bis Zehnjährigen vor. Die Leistungen der Senioren werden über die Schulen aus Fördermitteln von brotZeit e. V. vergütet. In München, Berlin und Heilbronn nehmen bereits 40 Grundschulen das Angebot wahr. In diesem Schuljahr sucht der Verein unter anderem für die Schule „Am Bürgergarten“ in Eilenburg engagierte weibliche und männliche Senioren, die Spaß und Freude daran haben, bei der Frühstücksausgabe mitzuhelfen. Weitere Informationen zu Aufgaben, Zeitrahmen, Vergütung und persönlichen Voraussetzungen erhalten interessierte Eilenburgerinnen und Eilenburger unter 03 41/3 05 71 96 bei Claudia Eckert von der DIS AG, die die Suche der Seniorinnen und Senioren für brotZeit übernimmt. 1. Heide-Walking in der Dübener Heide Der Eilenburger Marathon Verein veranstaltet am Sonntag, den 22. April erstmalig einen HeideWalking Tag in Battaune. Start ist um 10 Uhr am Sportplatz. Es erfolgt ein 10 km-Walking mit Altersklassenwertung auf einer Rundstrecke durch die Heide. Für Anfänger und Naturfreunde ist auch eine 5 km Strecke vorgesehen. Voranmeldungen sind unter Telefon 0 34 23/75 27 88 oder per E-Mail unter Hess-Bauplanung@t-online.de ab jetzt möglich. Hr. Ludewig KGV „Am Jahnplatz“ e. V. Eilenburg Liebe Gartenfreunde, wir möchten Sie an unsere Jahreshauptversammlung am Sonntag, dem 18. März 2012 um 9.30 Uhr in der Gaststätte „Schloßaue“ erinnern. Wir bitten um eine gute Beteiligung. Der Vorstand ■ 16 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Lebenshilfe Eilenburg Neues vom Handball Achtung neue Anschrift: Die Lebenshilfe Eilenburg mit ihren ambulanten Diensten wird während des Umbaus der Bahnhofstraße 25 übergangsweise in mehrere Büros der EWV ziehen. Die neue Anschrift ab 3. April 2012 lautet: Maxim-Gorki-Platz 1 04838 Eilenburg (Gebäude der Eilenburger Wohnungsverwaltung) Die ambulanten Dienste: - Frühförder- und Frühberatungsstelle, - Familienentlastender Dienst, - Tagesgruppe und - Ambulant Betreutes Wohnen sowie die Verwaltung werden dann im Erdgeschoss bzw. der 2. Etage des Altbaus zu finden sein. Constanze Böbel Lebenshilfe Eilenburg Spielbericht - weibliche Jugend B Bezirksliga Regis Breitingen - SG Taucha/Eilenburg 9 : 22 (6 : 11) Pflichtaufgabe erfüllt Am Wochenende mussten die Mädels die weiteste Auswärtsfahrt in Angriff nehmen, Gegner waren die Mädels des SV Regis Breitingen. Das Spiel begann sehr zäh für unsere Mädels. Die Abwehr stand zu Beginn noch nicht so gut und im Angriff lief auch nicht viel zusammen. So ging Regis auch mit 1 : 0 in Führung. Nach und nach besannen sich die SG-Mädels und nahmen das Zepter selbst in die Hand. Durch Tore von Lydia und Sarah drehte man das Ergebnis auf 3 : 6. Trotzdem war das Trainergespann Simone/Karsten mit der Abwehrarbeit im 1. Spielabschnitt nicht zufrieden. Immer wieder ergaben sich Lücken und somit Chancen für die Gastgeber. Doch Lysette im Tor, hielt die Führung aufrecht. Vorn spielte man nun variabler, doch die Chancenverwertung war teilweise katastrophal. So ging man auch „nur“ mit einem 5-Tore-Vorsprung beim Stand von 6 : 11 in die Pause. Doch auch die Halbzeitansprache nutze wohl zunächst nicht viel. Trotz nunmehr deutlicher Überlegenheit, vergab man zu Beginn der 2. Halbzeit gleich wieder fünf 100 %ige Torchancen. Erst nach 6 Minuten gelang Sarah dann das 6 : 12. Die Abwehr stand jetzt aber wesentlich besser, ganze 3 Tore gelangen den Gastgebern in der 2 Spielhälfte. Die logischen Konter stachen nun auch immer besser, sodass der Vorsprung anwuchs. Beim 8 : 18 war der Sieg der SG-Mädels klar. Bis zum Abpfiff erhöhten die Gäste dann das Ergebnis noch auf 9 : 22. Auch wenn dieser Sieg ungefährdet war, gegen stärkere Gegner muss die Chancenverwertung klar besser werden. Am nächsten Wochenende müssen die Mädels dann gleich 2-mal ran. Am Samstag in Eilenburg erwartet man den HV Böhlen und am Sonntag, zum Nachholspiel in Taucha, die Mädels aus Naunhof. Es spielten: Lysette Siegel (1), Jutta Parche (2), Anne Gatz (2), Sarah Junold (9), Josephine Weber (2), Lydia Köhler (6), Lea Morning, Lara Morning, Hannah Schlotmann Karsten Bäßler - VfB Eilenburg Ostersonntag im Eilenburger Tierpark Der Osterhase freut sich auf unsere Gäste und verteilt wieder viele Eier und Süßigkeiten. Mit Freude und Temperament: Tanz der Hasen und Küken auf der Koppel Eine tolle Show der Eilenburger Tanzgruppe 10.30 Uhr und 14.30 Uhr „Die Kunst ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel für das Gespräch mit den Menschen.“ Modest Petrowitsch Mussorgski (1839 - 1881) * russ. Komponist und außerdem: Parkeisenbahn Vernissage Bastelstand Glücksrad Wann?: Sonntag, 25. März 2012 15:30 Uhr Wo?: Galerie - K&S Seniorenresidenz Eilenburg Hüpfburg Spielmobil miterleben und staunen: Wie die Küken aus den Eiern schlüpfen Einblicke in Brutschrank und Kükenheim Überraschung: Ein besonderes Streichelerlebnis Am Haustierpavillon Besuchen Sie uns am 8. April 2012 ! Beginn: 9.00 Uhr www.tierpark-eilenburg.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Christina Krieg - 1. Vorsitzende Förderverein Senioren-Residenz „Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V. Sydowstraße 1c, 04838 Eilenburg Telefon: 0 34 23/6 58 -0 17 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 ■ Veranstaltungen vom 19.03.2012 bis 30.03.2012 Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Rita Kleinod unter der Telefon-Nr. 0 34 23/6 58 -5 15 an. Montag, 19.03. 10:00 Uhr Frühlingsquiz 15:30 Uhr Schwungtuchübungen Dienstag, 20.03. 10:00 Uhr Sitztanz & Sitzgymnastik 19:00 Uhr Treffen der Briefmarkenfreunde Mittwoch, 21.03. 10:00 Uhr Biografiespiel 15:30 Uhr Ball- und Würfelspiele Donnerstag, 22.03. 10:00 Uhr Sportgruppe 16:00 Uhr Tanzmäuse aus Doberschütz sind zu Besuch Freitag, 23.03. 10:00 Uhr Handarbeitsgruppe 15:30 Uhr Spielenachmittag Sonntag, 25.03. 15:30 Uhr Vernissage mit Herrn Gunter Pistora - Fotografien Montag, 26.03. 10:00 Uhr Sportliche Aktivitäten 15:30 Uhr Gestalten mit Papier - „Eier bekleben“ Dienstag, 27.03. 10:00 Uhr Fingerhandgruppe 15:30 Uhr Sitztanz/Sitzgymnastik Mittwoch, 28.03. 10:00 Uhr Wahrnehmungstraining 15:30 Uhr Treffen der Männergruppe Donnerstag, 29.03. 10:00 Uhr Peddigrohr „Korbflechterei“ 15:00 Uhr Geburtstagskaffeetafel für Jubilare des Monats März Freitag, 30.03. 10:30 Uhr Treffen der Aphasiegruppe 15:30 Uhr Spiele am Nachmittag Förderverein Senioren-Residenz „Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V. Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel. 60 20 56 Mo., 26. März 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 Di., 27. März 10.00 Uhr Andacht im Caritas Altenpflegezentrum 15.30 Uhr Andacht im DRK Senioren- und Pflegeheim jeden Mi. 16.00 Uhr Konfirmandenkurs 7. Klasse 17.00 Uhr Konfirmandenkurs 8. Klasse im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3 jeden Do. 12.00 Uhr Mittagsgebet in der Nikolaikirche jeden Fr. 18.00 Uhr Abendgebet in der Marienkirche Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3 Rinckart-Singschule: mittwochs 16.15 Uhr ab 2. Schuljahr KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE 9:45 - 10:45 Uhr Predigtgottesdienst 10:55 - 11.45 Uhr Evangeliumsunterricht für Kinder und Erwachsene Jeder ist herzlich willkommen Kontakt: Lena Ruddies, Tel.: 0 34 23/7 00 29 89, 0 17 72 16 95 31, E-Mail: lena.ruddies@arcor.de Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10 - 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Basar, Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Zweig Eilenburg Gustav-Raute-Straße 5, Ecke Schreckerstraße Gottesdienste: sonntags Rinckart-Jugendchor: mittwochs 17.45 Uhr Flötenkreis: donnerstags 16.30 Uhr (Anfänger 16 Uhr mit Yvonne) im Turmzimmer 2. OG Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr im Gemeindesaal Rinckart-Bläser: 14-täglich mittwochs 19 Uhr im Gemeindesaal Jungbläser: mittwochs 17.15 Uhr im Gemeindesaal Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Dagmar Schaaf berät Sie gern. Telefon/Telefax: Funk: 03 42 95/7 25 88 01 71/4 14 40 32 dagmar.schaaf@wittich-herzberg.de www.wittich.de Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr Ansprechpartner: Frau Müller und Pfr. Winde Sprechzeit Pfr. Winde Do 14 - 16 Uhr im Gemeindebüro So., 18. März 10.00 Uhr Nikolaikirche - Gottesdienst 17.00 Uhr Landeskirchliche Gemeinschaft im Gemeinderaum Nikolaipl. 3 Di., 20. März 14.30 Uhr Seniorengesprächskreis im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 15.30 Uhr Andacht im DRK Senioren- und Pflegeheim So., 25. März 10.00 Uhr Nikolaikirche Gottesdienst mit Abendmahl ■ 18 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Ausbildungsplatz Bürokauffrau/-mann Während Ihrer Ausbildung lernen Sie die Vielfalt der betriebswirtschaftlichen Arbeitsvorgänge in unserem Unternehmen kennen. In der Berufsschule erwerben Sie die theoretischen Grundlagen, an den anderen Tagen werden Sie in die Abläufe in den verschiedenen Verwaltungsbereichen eines Energieversorgers einbezogen. Ausbildungsschwerpunkte: - Planung, Organisation und Durchführung von Bürotätigkeiten - Beratung und Betreuung von Kunden - Abwicklung des Schriftverkehrs mit Kunden und Lieferanten - Organisation der Auftrags- und Rechnungsbearbeitung - Datenverarbeitung/Datenbeschaffung für finanzwirtschaftliche Prozesse - Geschäftsvorgänge in der Buchhaltung - Kontrolle der Lagerhaltung Voraussetzungen: - Abitur oder guter Realschulabschluss - gute Noten in Mathematik, Deutsch und Englisch - betriebswirtschaftliches/kaufmännisches Interesse - MS - Office Kenntnisse in Word und Excel - Team - und Kommunikationsfähigkeit - Selbstständigkeit und Lernbereitschaft Organisation: - Ausbildungsdauer: 3 Jahre - Prüfung durch die IHK - Ausbildungsbeginn: 01.09.2012 Bei Interesse senden Sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.04.2012 zu unseren Händen an unsere Geschäftsführerin Frau Maike Schult. Entweder per E-Mail an info@eilenburgerstadtwerke.de oder per Post an die unten genannte Adresse. Stadtwerke Eilenburg GmbH Sydowstraße 1, 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/6 87 40 ■ Öffentliche Bekanntmachungen Das Büro des Stadtrates informiert Der Stadtausschuss fasste in seiner Sitzung am 05.03.2012 folgende Beschlüsse: Beschluss Betreff StA1/2012 Umbau und Erweiterung der Friedrich-Tschanter-Mittelschule zur dreizügigen Mittelschule mit Ganztagsangeboten, Los 22: Zimmerer- und Parkettarbeiten Aula, Zuschlagserteilung StA2/2012 Umbau und Erweiterung der Friedrich-Tschanter-Mittelschule zur dreizügigen Mittelschule mit Ganztagsangeboten, Los 18/1: Beschilderung, Zuschlagserteilung Tagung des Stadtrates Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur 26. Tagung des Stadtrates am Montag, dem 02.04.2012, 16:30 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg, FranzMehring-Straße 23 einzuladen. Öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwände zur Niederschrift vom 06.02.2012 3. Bekanntgabe eines in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses 4. Einwände zur Niederschrift der Sonderberatung vom 05.03.2012 5. Einwohnerfragestunde 6. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Eilenburg für das Jahr 2012 7. Verordnung der Großen Kreisstadt Eilenburg über die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für 2012 8. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Photovoltaik Oberförsterwerder“ 9. Sicherung, Sanierung und Erweiterung des Stützmauersystems im Hang Mühlstraße Finanzierungs- und Vergabebeschluss 10. Ausbau Straße Schlossberg, Bau- und Finanzierungsbeschluss 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. Elternanteile Essen- und Getränkeversorgung in Kindertagesstätten und Schulen ab 01.05.2012, einschließlich Zuschuss der Stadt Eilenburg Verpachtung einer Teilfläche der Deponie Oberförsterwerder I zum Bau und der Betreibung einer Photovoltaikanlage - Zuschlagsbeschluss Grundsatzbeschluss Elementarschadenversicherung für die Stadt Eilenburg Umbau und Erweiterung der FriedrichTschanter-Mittelschule zur dreizügigen Mittelschule mit Ganztagsangeboten, Sanierung Deckenbalken Dachgeschoss - Finanzierungs- und Vergabebeschluss Aufstufung Franz-Abt-Straße Einziehung eines Abschnittes der Straße Kirchbogen, OT Behlitz Balkonanbau Windmühlenstraße 31 teilweise Übernahme des kommunalen Eigenanteils Antrag SPD-Fraktion: Einsparung von Mitteln durch Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffizientere Lampen Neubesetzung Stadtausschuss Information zur Neubesetzung des Ältestenrates Neubesetzung Petitionsausschuss Sonstige Informationen und öffentlich zu behandelnde Anfragen der Stadträte Wacker Oberbürgermeister Die Beschlussvorlagen finden Sie im Internet unter www.eilenburg.de. Die Jagdgenossenschaft Eilenburg lädt ein Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Eilenburg findet am Sonnabend, dem 24. 03. 2012 um 10:00 Uhr in der Gaststätte Schloßaue, in Eilenburg statt. Tagesordnung für die Versammlung 1. Begrüßung 2. Verlesung der Tagesordnung 2.1 3. 4. 5. 6. 7. Abstimmung über Tagesordnung Bericht des Jagdvorstehers Bericht der Kassenführerin Bericht der Rechnungsprüfer Vorstellung des Haushaltsplanes Bericht der Jäger, Interpretation der Abschusszahlen 8. Diskussion 9. Beschlussfassung 9.1 Entlastung des Kassenführers 9.2 Entlastung des Vorstandes 9.3 Beschluss über den Haushaltsplan 10. Auszählung und Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses 11. Schlusswort Im Anschluss an die Versammlung findet ein gemeinsames Mittagessen statt. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Eilenburg sind herzlich eingeladen. Lothar Hüther Jagdvorsteher Sitzung des Ortschaftsrates Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des Ortschaftsrates am Dienstag, dem 27.03.2012, 19:00 Uhr in das Bürgerbegegnungszentrum Zschettgau, Im Bauerndorf 10 einzuladen. Öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Information zum Ablauf Frühlingsmarkt 4. Information zur Straßenbeleuchtung Behlitz 5. Information Vorhaben Windkraftanlagen Zschepplin 6. Information Regionalplan Westsachsen Teilfortschreibung Straßenbauvorhaben B 87neu Leipzig (A 14) bis Landesgrenze Sachsen/Brandenburg 7. Information zum Landesentwicklungsplan 2012 8. Sonstige Informationen und Anfragen der Ortschaftsräte Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Feustel Ortsvorsteherin 19 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Einwohnerversammlung im Stadtteil Eilenburg Mitte Sehr geehrte Einwohner, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Einwohnerversammlung im Stadtteil Mitte am Donnerstag, dem 22. März 2012 um 18.30 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg (Kleiner Saal), Franz-Mehring-Str. 23 einzuladen. Wacker Oberbürgermeister Jagdgenossenschaft Behlitz/Pressen Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Behlitz/ Pressen am 30.03.2012 um 19 Uhr im Bürgerhaus Zschettgau, werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, welche zum Gemeinschaftsjagdbezirk gehören, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Jagdgenossen 2. Prüfung der Beschlussfähigkeit 3. Beschlussfassung der Jahresrechnung des Jagdjahres 2011/2012 4. Beschlussfassung der Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 5. Beschlussfassung des Haushaltplanes des Jagdjahres 2012/2013 6. Bericht über Aktivitäten im Revier 7. Sonstiges Jagdvorsteher Doris Zehrfeld Jagdgenossenschaft Kospa-Zschettgau Die Versammlung der Jagdgenossenschaft KospaZschettgau findet am Donnerstag, dem 29. März um 19 Uhr Bürgerhaus Zschettgau statt. 1. Begrüßung 2. Verlesen der Tagesordnung ■ 2.1. 3. 4. 5. 6. 7. Abstimmung über die Tagesordnung Bericht des Jagdvorstehers Bericht des Kassenführers Bericht der Rechnungsprüfer Vorstellung Haushaltsplan Bericht der Jagdpächter über Bekanntgabe der Abschusszahlen 8. Diskussion 9. Beschlussfassung der Jahresrechnungen 2008, 2009, 2012, 2011 9.1 Entlastung des Kassenführers 9.2 Entlastung des Vorstandes 9.3 Wahl des neuen Vorstandes für 5 Jahre 9.4 Beschluss Haushaltsplan 2012/2013 10. Auszählung und Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses 11. Schlusswort des Vorsitzenden Im Anschluss der Versammlung findet ein gemeinsames Wildessen, spendiert von den Jagdpächtern statt. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kospa-Zschettgau sind herzlich eingeladen. Der Vorstand ■ Öffentliche Ausschreibungen Ausschreibung - Verpachtung Ratskeller Eilenburg Die Stadt Eilenburg schreibt die Räumlichkeiten des Ratskellers Eilenburg zum Betrieb einer niveauvollen, gastronomischen Einrichtung aus. Der Ratskeller befindet sich direkt im Zentrum der Stadt Eilenburg. Das bisherige Pachtverhältnis endete zum 15.03.2012. Es wird ein zeitnaher Neubeginn des Gastronomiegeschäfts angestrebt, sodass der Pachtbeginn zum frühestmöglichen Zeitpunkt favorisiert wird. Eine vertragliche Bindung des Verpächters an eine Brauerei besteht nicht. Räumlichkeiten: 421 qm zzgl. ca. 100 qm reservierter Freisitzfläche zur Sondernutzung Ausstattung: Gastraum im möblierten Zustand. Bestuhlung, Tresen, Schränke, Leuchten, Wandbemalungen, Fensterbleiverglasungen u. a. sind mit zu übernehmen und dürfen nicht verändert oder ausgetauscht werden. Die vorhandene Gastro-/ Küchen-/Kältetechnik wird auf Basis eines separaten Nutzungsvertrages übergeben und ist auf Kosten des Pächters zu unterhalten und bei Bedarf in Stand zusetzen. Sie darf auf Kosten des Päch- ters, unter Rückgabe der nicht mehr benötigten Technik an den Verpächter, ausgetauscht werden. Das Nutzungsentgelt ist verhandelbar. Vertragsdauer: Verhandlungsbasis, eine Mindestdauer von 3 Jahren wird angestrebt Gesucht wird ein innovativer Pächter mit Erfahrungen im gastronomischen Bereich. Der Pächter des Ratskellers hat die gastronomische Versorgung durch eine gutbürgerliche deutsche Küche der mittleren Preisklasse zu sichern. Mietzins: Verhandlungsbasis 700,00 EUR/Monat netto zzgl. MwSt. im 1. - 3. Vertragsmonat, 1.000,00 EUR/Monat netto zzgl. MwSt. ab 4. Vertragsmonat, sowie ca. 250 EUR/Jahr Sondernutzungsgebühr für die reservierte Freisitzfläche (2,50 EUR/qm/Jahr entsprechend der aktuellen Sondernutzungssatzung der Stadt Eilenburg). Kaution: 1.400,00 EUR Betriebskosten: derzeit ca. 925,00 EUR/Monat netto zzgl. MwSt. als Vorauszahlung sowie 50,00 EUR/ Monat netto zzgl. MwSt. Nutzungspauschale Aufzug und Behindertentoilette Vom Bewerber wird ein Nachweis der Sachkunde erwartet, er sollte eine mehrjährige Berufserfahrung im Gastronomiegewerbe in qualifizierter Position nachweisen können. Kaufmännische Kenntnisse und Fähigkeiten werden ebenso vorausgesetzt wie die Vorlage eines schlüssigen Finanzierungs- und Geschäfts-/Nutzungskonzeptes. Aussagefähige Bewerbungen mit den erforderlichen Nachweisen sind bis spätestens zum 07.05.2012 an die Große Kreisstadt Eilenburg Fachbereich Finanzen und Controlling Marktplatz 1 04838 Eilenburg zu richten. Für Interessenten und Bewerber stehen die Mitarbeiter der Stadt Eilenburg unter 0 34 23/65 21 81 oder 0 34 23/65 21 56 selbstverständlich gern zur Verfügung. Bei Bedarf können vorherige Besichtigungstermine nach telefonischer Anmeldung organisiert werden. Wacker Oberbürgermeister ■ Verschiedenes Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen Tag der offenen Tür im Wasserwerk Bad Düben Sie wollten schon immer einmal wissen, woher das Bad Dübener Trinkwasser kommt oder wie ein Wasserwerk funktioniert? Dann besuchen Sie uns. Wir möchten Sie auf eine Veranstaltung des Verbandes aufmerksam machen, die wir anlässlich des Tages des Wassers durchführen. „Tag der offenen Tür“ im Wasserwerk Bad Düben Wann? Donnerstag, 22.03.2012 von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr Wo? Wasserwerk Bad Düben - Blücherstraße - 04849 Bad Düben Was? Vorstellung des Wasserwerkes mit Erläuterungen zu den technischen Anlagen, Informationen zur Rohwasserzuführung, zur Aufbereitung des Wassers (Filtration) und zur Wasserverteilung in Bad Düben. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! ■ 20 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 0 34 21/7 58 -0 03 42 02/9 88 -0 0 34 35/9 84 -0 0 34 23/70 97 -0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 0 34 21/75 8- 13 71 03 42 02/98 8- 13 36 0 34 35/98 4- 13 80 0 34 23/7 09 7- 13 55 Mitteilung des Büros des Kreistages 0 34 21/75 8- 10 01 0 34 21/75 8- 10 15 Betreff Beschluss-Nr. -> Gewährung pauschalierter Fördermittel für Investitionen in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordsachsen im Jahr 2012 038/12 JHA Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt 0 34 21/75 8- 10 13 03 42 02/98 8- 10 50 0 34 21/75 8- 10 90 0 34 21/75 8- 10 96 0 34 21/75 8- 11 02 0 34 21/75 8- 12 02 0 34 21/75 8- 15 02 0 34 21/75 8- 70 02 0 34 21/77 39 -3 00 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 21 50 0 34 21/75 8- 21 60 Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Bekanntmachung von Beschlüssen In der 15. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30. Januar 2012 wurde folgender Beschluss gefasst: Der hier genannte Beschluss kann im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. Bekanntmachung von Beschlüssen In der 14. öffentlichen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 1. Februar 2012 wurde folgender Beschluss gefasst: Betreff Beschluss-Nr. -> Richtlinie Bestattungskosten 007/12 GSA Der hier genannte Beschluss kann im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. 0 34 21/75 8- 20 02 Bekanntmachung von Beschlüssen 0 34 23/7 09 7- 40 01 0 34 23/7 09 7- 41 02 0 34 21/7 79 -3 00 0 34 21/7 79 -2 00 0 34 23/7 09 7- 30 02 0 34 23/7 09 7- 32 02 0 34 23/7 09 7- 33 01 Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Eigenbetrieb Rettungsdienst Gesundheitsamt 03 42 02/98 8- 54 01 03 42 02/65 -2 12 0 34 21/75 8- 63 02 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt 0 34 21/75 8- 60 02 0 34 21/75 8- 61 01 0 34 21/75 8- 62 02 03 42 02/98 8- 50 01 03 42 02/98 8- 51 01 03 42 02/98 8- 52 01 03 42 02/98 8- 53 01 In der 15. öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am 29. Februar 2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. -> Bestimmung des stellvertretenden Betriebsleiters im kommunalen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen 008/12 KA -> Ausbau der Verkehrsanbindung K 8985 zwischen dem Gewerbegebiet Süptitz und der B 87 009/12 KA Die hier genannten Beschlüsse können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. Bekanntmachung Vergabeausschuss Die 29. öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am Mittwoch, dem 21. März 2012, 14.30 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D, 2. Obergeschoss, „kleiner Mehrzwecksaal“, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, statt. 21 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift vom 20.09.2011 2 Beratung und Beschlussfassung einer Beschlussvorlage 2.1 Vergabe von Leistungen „Lieferung, Montage, Konfiguration von Server- und Speichersystemen in virtueller Umgebung“ 1- 654/12 3 Informationen und Anfragen ■ Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Sachgebiet Kultur und Sport Ausstellung im Foyer Bekanntmachung Kreistagssitzung Die 18. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Kreistages Nordsachsen findet am Mittwoch, dem 21. März 2012, 16.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D, 2. Obergeschoss, „Mehrzwecksaal“, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, statt. Tagesordnung Drucks.-Nr 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Kreistages und Bestätigung der Niederschrift vom 07.12.2011 2 Bürgerfragestunde 3 Berichterstattung zu den Aufgaben des Sächsischen Ausländerbeauftragten und Auswertung des Besuches in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Nordsachsen 4 Information zur Neustrukturierung der abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich der Landesdirektion Leipzig 5 Beratung und Beschlussfassung von Informations- und Beschlussvorlagen 5.1 Ausscheiden aus dem Kreistag Nordsachsen Frau Dr. Liane Deicke 1- 640/12 5.2 Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss Umwelt und Technik des Kreistages Nordsachsen 1- 649/12 5.3 Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Finanzausschuss des Kreistages Nordsachsen 1- 653/12 5.4 Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Finanzausschuss des Kreistages Nordsachsen 1- 655/12 5.5 Novellierte „Richtlinie des Landkreises Nordsachsen zur Kultur- und Sportförderung“ 1- 646/12 5.6 Festlegung von Mindeststandards und Bewertungskriterien im Rahmen der Neuvergabe der Busverkehrsleistungsaufträge im Landkreis Nordsachsen 1- 642/12 5.7 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Torgau „Johann Kentmann“ gGmbH 1- 645/12 5.8 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH 1- 648/12 5.9 Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) einschließlich Gebührenkalkulation 2012 1- 647/12 5.10 Richtlinie zur Ausreichung der Ausgleichsmittel für den Ausbildungsverkehr gemäß ÖPNVFinAusG im Landkreis Nordsachsen 1- 644/12 5.11 Jugendhilfeplanung, Teilplan „Kindertageseinrichtungen“ für das Schuljahr 2011/2012 und dessen Fortschreibung bis 2014/2015 1- 641/12/1 6 Informationen und Anfragen Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an. Am Donnerstag, dem 8. März 2012 wurde durch den Landrat Herrn Michael Czupalla im Foyer des Landratsamtes Nordsachsen in Delitzsch um 09:00 Uhr im Beisein der regionalen Presse eine Fotoausstellung eröffnet. Unter dem Titel „Torgauer Renaissancetänzer“ präsentiert der Kunst- und Kulturverein Johann Kentmann Torgau e. V. 24 Fotos zur Gruppe, welche sich 1994 gründete und seit 2007 von der Tanz-, Theater- und Musikwissenschaftlerin Mareike Greb geleitet wird. Seit über 10 Jahren gestalten die Tänzer das kulturelle Leben der Stadt Torgau, des Landkreises Nordsachsen und des Landes Sachsen. Dabei verbreiten sie ein besonderes historisches Flair. Das Angebot umfasst Tänze des 15. und 17. Jahrhunderts aus Frankreich, England und Italien. Die Fotoausstellung zeigt die Tänzer bei verschiedenen Auftritten. Auch beim Delitzscher Schlossfest konnten sich die Tänzerinnen und Tänzer in den vergangenen 2 Jahren erfolgreich präsentieren. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ausstellung bis einschließlich 18. April 2012 besichtigen. Bei weiteren Fragen zur Ausstellung ist das Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, Sachgebiet Kultur und Sport unter Tel. 03 42 02/9 88 10 56 erreichbar. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dezernat Hauptverwaltung Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-217/2012/TO (Grundbuch von Döbern, Blatt 6 Eigentümer Gemarkung Flur Flurstück Karl Müller Döbern 1 57 Marie Müller, Döbern 2 146 geb. Süptitz Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter ■ 22 Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-218/2012/TO Grundbuch von Zinna, Blatt 44 Miteigentümer Gemarkung Flur Flurstücke Oswald Manfred Linke 6 73, 76 geb. 02.10.1935 ges. 05.11.1985 7 26, 73 Lydia Waltraud Linke Zinna 9 34 geb. 30.01.1947 ges. 23.01.2000 11 87 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-219/2012/TO (Grundbuch von Ablaß, Blatt 117) Eigentümer Gemarkung Flurstück Friedrich Heinrich Haferkorn Grauschwitz 269 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-221/2012/TO (Grundbuch von Ablaß, Blatt 222) Eigentümer Gemarkung Flurstück Otto Paul Richter Querbitzsch 166 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dezernat Bau und Umwelt Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Delitzsch Flur 6 (2241) Fleischer Amtsleiter Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-220/2012/TO (Grundbuch von Ablaß, Blatt 119) Eigentümer Gemarkung Flurstück Ida Anna Kleeberg Grauschwitz 5 Delitzsch Flur 10 (2245) Delitzsch Flur 11 (2246) 2/1, 4/1, 16/1, 19/1, 25/2, 31/1, 35/1, 36/1, 50/3, 51/1, 53/4, 79/8, 80/6, 80/7, 85/15, 90/5, 91/1, 92/12, 92/13, 92/14, 92/15, 92/21, 92/22, 92/23, 92/29, 92/30, 93/4, 95/5, 95/8, 95/10, 95/11, 95/19, 95/21, 95/23, 95/24, 96/5, 305/4, 316/34, 326/96, 355/39, 356/41, 361/38, 386/92, 387/92, 404/53, 425/16, 445/13 5/21, 8/5, 8/7, 8/12, 8/14, 8/16, 24/4, 24/5, 24/12, 24/13, 24/18, 24/19, 24/22, 24/24, 24/25, 24/26, 24/28, 24/30, 24/34, 24/35, 24/41, 24/45, 24/49, 24/51, 24/52, 24/67, 24/69, 28/1, 28/3, 40/1, 40/2, 232/8, 325/8, 326/8, 332/24, 336/28, 349/24 2/2, 3/7, 13/11, 22/1, 26/20, 26/22, 26/23, 26/42, 184/16 23 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Art der Änderung 1 Gebäudedarstellung nach Auswertung von Luftbildern 2 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung 3 Änderung der Angabe zur Nutzung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zu Grunde. Die Unterlagen liegen ab dem 19.03.2012 bis 19.04.2012 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12 in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin 1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010 –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dezernat Ordnung Landkreis Nordsachsen Landratsamt Nordsachsen • 04855 Torgau Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG In dem Verwaltungsverfahren des Frau Janet Pajer geb. 03.04.1981 04860 Torgau, Leipziger Wall 10 ist für Frau Janet Pajer ein Bescheid vom 03.02.2012, Az: 511.ba.113.328-MT01/12, im Landratsamt Nordsachsen Fahrerlaubnisbehörde Außenstelle Torgau Zimmer 120 Südring 17 04860 Torgau zur Abholung hinterlegt. Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. ■ Personen, deren rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Torgau, 05.03.2012 Huth Amtsleiter –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Landkreis Nordsachsen Landratsamt Nordsachsen • 04855 Torgau Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß 5 4 SächsVwVfZG i. V. m. 5 10 VwZG In dem Verwaltungsverfahren des Herrn Ingolf Richter geb. 01.03.1972 04838 Eilenburg, Straße der DPF 6 ist für Herrn Ingolf Richter ein Bescheid vom 04.01.2012, Az: 511.ha.113.328.ZW, im Landratsamt Nordsachsen Fahrerlaubnisbehörde Außenstelle Delitzsch Zimmer 131 Richard-Wagner-Str. 7a 04509 Delitzsch zur Abholung hinterlegt. Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Gemäß 5 4 SächsVwVfZG i. V. m. 5 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Torgau 06.03.2012 Huth Amtsleiter ■ 24 ■ Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Mitteilungen Gemeinden Gemeinde Doberschütz Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Schießstandweg Sprotta-Siedlung“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 08.12.2011 den Bebauungsplan der Innentwicklung „Schießstandweg Sprotta-Siedlung“ als Satzung beschlossen und die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt (Beschluss-Nr. 168/2011). Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 13 Abs. 2 des (BauGB) aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgt eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes, somit ist eine Genehmigung des Bebauungsplans nicht notwendig. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Doberschütz im Ortsteil Sprotta-Siedlung. Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung im Gemeindeamt der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz zu den Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, (2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Märtz Bürgermeister Anlage: Berichtigung FNP vom 08.12.11 25 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Einladung Am Donnerstag, 29. März 2012 findet um 19:30 Uhr im Saal der Gaststätte Thieme, Lindenallee 49a, 04838 Doberschütz OT Sprotta, die 18. öffentliche Gemeinderatsitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 09.02.2012 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. II. Lesung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Doberschütz 039 3.2. Beschluss zur Änderung des Bauprogramms für die Erschließung der Flächen im „Gewerbegebiet/Gewerbepark Sprotta-Paschwitz“ 040 3.3. Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen zum Bauvorhaben „Erweiterung Grundschule Doberschütz“ und Bauvorhaben „ Energetische Sanierung Turnhalle Doberschütz“ 041 3.4. Zustimmung zur Änderung der Nutzungsvereinbarung mit dem Sportverein „FrischAuf“ Doberschütz 042 4. Sonstiges/Informationen gez. Märtz Bürgermeister Einladung Am Donnerstag, 22. März 2012 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die 15. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 02.02.2012 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. II. Lesung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Doberschütz 039 4. Sonstiges/Informationen gez. Märtz Bürgermeister Ausschreibung von Immobilien der Gemeinde Doberschütz zum Verkauf I. Ausschreibungsobjekt: bebautes Grundstück Rote Jahne Nr. 15a im Ortsteil Rote Jahne Gemarkung Mörtitz; Flur 5; Flst. 31/29; Teilfläche von ca. 585 qm II. Gesamt-Nutzfläche : Gesamtnutzungsfläche: ca. 585 qm Gebäudefläche: ca. 100 qm davon ein Teil als Holzanbau Gebäude: Baujahr ca. 1970; sanierungsbedürftig III. Bemerkungen: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rote Jahne Nr. 2“ der Gemeinde Doberschütz. Der ehemalige Konsum kann entsprechend dem B-Plan zum Wohnhaus umgenutzt bzw. umgebaut werden. Das Grundstück liegt im Siedlungskern des Ortsteiles Rote Jahne der Gemeinde Doberschütz. Der OT Rote Jahne hat ca. 80 Einwohner. ■ Wichtige Entfernungen: - zur Bundesstraße B 87 (Leipzig - Torgau) 7 km - nach Eilenburg 6 km - nach Torgau 27 km - nach Leipzig (Stadtmitte) 33 km - zur Autobahn A 14 (in Taucha) 25 km IV. Kaufpreis: Mindestgebot: 13.455,- Euro Alle mit der Veräußerung verbundenen Kosten trägt der Erwerber. V. von der Gemeinde geforderte Investitionsverpflichtungen: keine VI. Angebotsabgabe: bis 19.04.12, 13:30 Uhr in verschlossenem Umschlag, dieser ist zu adressieren an: Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz und zu kennzeichnen mit „Gebot bebautes Grundstück, Rote Jahne“ VII. Ansprechpartner: Herr Märtz oder Frau Brandt Telefon: 03 42 44/5 40 11 bzw. 5 40 13 VIII. Prüfbehörde: Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27 04860 Torgau Ausschreibung von Immobilien der Gemeinde Doberschütz zum Verkauf I. Ausschreibungsobjekt: bebautes Grundstück Försterteich 4 im Ortsteil Mölbitz Gemarkung Mölbitz; Flur 1; Teilfläche (ca. 980 qm) des Flurstückes 42/2 II. Gesamt-Nutzfläche: Gesamtnutzungsfläche: ca. 980 qm Gebäudefläche: ca. 125 qm Gebäude: Baujahr um 1900, sanierungsbedürftig III. Bemerkungen: Das Grundstück wurde im Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschütz als „Gemischte Baufläche“ dargestellt. Das ehemalige Scheunengebäudes wurde einige Jahre als Bauhof genutzt. Eine Nutzungsänderung zum Wohnhaus ist genehmigungspflichtig. Das Grundstück liegt im Ortskern des Ortsteiles Mölbitz der Gemeinde Doberschütz. Mölbitz hat ca. 200 Einwohner. Wichtige Entfernungen: - zur Bundesstraße B 87 (Leipzig - Torgau) 3 km - nach Eilenburg 9 km - nach Torgau 24 km - nach Leipzig ( Stadtmitte) 34 km - zur Autobahn A 14 ( in Taucha) 25 km IV. Kaufpreis: Mindestgebot: 18.620,- Euro Alle mit der Veräußerung verbundenen Kosten trägt der Erwerber. V. von der Gemeinde geforderte Investitionsverpflichtungen: keine VI. Angebotsabgabe: bis 19.04.12, 14:00 Uhr in verschlossenem Umschlag, dieser ist zu adressieren an: Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz und zu kennzeichnen mit „Gebot bebautes Grundstück, Mölbitz“ VII. Ansprechpartner: Herr Märtz oder Frau Brandt Telefon: 03 42 44/5 40 11 bzw. 5 40 13 VIII. Prüfbehörde: Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27 04860 Torgau ■ 26 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Ortschaftsrat Wöllnau Gemeinde Jesewitz Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wöllnau am, Freitag, dem 23.03.2012, um 19.30 Uhr Tagungsort: Jagdzimmer der Gaststätte „Heidekrug“ Wöllnau Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Information zum Haushaltsplan der Gemeinde Doberschütz 4. Beratung zur Vergabe der finanziellen Mittel zur Unterstützung der Vereinstätigkeit 5. Beratung zu den Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung als Beitrag zur effektiven Nutzung bzw. Einsparung von Energie im Ortsteil Wöllnau 6. Sonstiges gez. Pohlenz Ortsvorsteher Ortschaftsrat Paschwitz Einladung zur 7. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz am Dienstag, den 27.03.2012 um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte, Alte Dorfstraße 3 in 04838 Doberschütz, OT Paschwitz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Fragen von Einwohnern 3. Beratung über energiesparende Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung 4. Verwendung der Kulturgelder 2012 5. Sonstiges/Informationen gez. Frank Reiche Ortsvorsteher Einladung zur nächsten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Mörtitz am Montag, dem 26.03.2012 um 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte Barth, Franz-SchubertStraße 4 in 04838 Doberschütz OT Mörtitz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Fragen von Einwohnern 3. Beratung über energiesparende Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung 4. Sonstiges/Informationen gez. Albert Reiche Ortsvorsteher Einladung Die 8. Sitzung des Ortschaftsrates Doberschütz findet am Montag, dem 26.03.2012 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Str. 17 in 04838 Doberschütz statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der Niederschrift vom 20.02.2012 2. Einwohnerfragestunde 3. Veranstaltung Goldbergfest am 27. u. 28.04.12 4. Fortführung der Nutzungsvereinbarung Gemeinde Doberschütz mit SV „Frisch Auf“ Doberschütz 5. Sonstiges/Informationen Mit freundlichen Grüßen gez. Donath Ortsvorsteher Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem 29.03.2012, 19.30 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 01.03.2012 3. Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Abwägung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 87“ 5. Beschluss - Billigung und Offenlegung des Entwurf des Bebauungsplanes „ Gewerbe- und Industriegebiet an der B 87“ 6. Beschluss - überplanmäßige Ausgaben zum Bauvorhaben Neubau eines öffentlichen Spielplatzes in Jesewitz 7. Beschlüsse Bauanträge: 7.1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Antrag auf Neubau Einfamilienhaus im Bungalowstil und Garagenvergrößerung einschl. Abstellraum im OT Kossen Antragsteller: Frau Heidemarie Steinhilber, OT Kossen 7.2 Antrag auf Neubau einer Produktionshalle II im OT Bötzen Antragsteller: Firma Höning GmbH, OT Bötzen 8. Beschluss - Antrag auf Ausnahme von Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Milchberg“ OT Gordemitz Antragsteller: AC Biogasanlage Gordemitz GmbH, Chemnitz 9. Beschluss - Verkauf des Grundstückes Gemarkung Liemehna, Flur 1, Flurstück 88 durch die Gemeinde Jesewitz 10. Beschluss - Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Mittelfeld“ Hohenossig der Gemeinde Krostitz 11. Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 40 „Am Mühlgraben“ der Stadt Eilenburg 12. Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 41 „Oberförsterwerder II“ der Stadt Eilenburg 13. Beschluss - Stellungnahme zur Änderung und Ergänzung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes der Stadt Leipzig 14. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Tauchnitz Bürgermeister 27 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schilfteich“ Jesewitz OT Gotha Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 01.03.2012 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schilfteich“ Jesewitz OT Gotha als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Beschluss-Nr. 20/2012). Die Änderung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 3.07 zu den Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, (2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Jesewitz, den 08.03.2012 Tauchnitz Bürgermeister Beschluss-Nr.: 20/2012 Satzung nach §10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schilfteich“ Jesewitz OT Gotha Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 01.03.2012 aufgrund § 10 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schilfteich“ Jesewitz OT Gotha in der Fassung vom 01.03.2012, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist gemäß § 4 Abs. 3 SächsGemO dem Landratsamt Nordsachsen anzuzeigen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats: Tatsächliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats: Davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: ■ 15 14 12 12 0 0 Nach § 20 SächsGemO waren keine Mitglieder des Gemeinderats von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Es wird bestätigt, dass ordnungsgemäß und unter Einhaltung der Fristen zur Sitzung eingeladen wurde. Jesewitz, den 08.03.2012 Tauchnitz Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A a. Gemeinde Jesewitz über Verwaltungsverband EilenburgWest, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/ 66 23 43, Fax: 66 23 44, E-Mail: info@vv-eilenburg-west.de b. Öffentliche Ausschreibung VOB c. nein d. Ausbau des landwirtschaftlichen Weges zwischen dem Ortsteil Ochelmitz bis zum Lerchenberg Straßenbau e. Gemeinde Jesewitz f. Herstellung einer wassergebundenen Wegedecke 5.750 qm Herstellung von Banketten aus Schotterrasen 1.600 qm 29 Stk. Einzelbaumschutzmaßnahmen g. Planungsleistungen erforderlich: nein h. Aufteilung in Lose: nein i. 19. KW 2012 bis 23. KW 2012 j. Nebenangebote sind nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen k. Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Tel. (0 34 23) 7 58 60 -0, Fax (0 34 23) 75 86 0- 59, Anforderung der Unterlagen bis 19.03.2012 um 14:00 Uhr, Versand ab 19.03.2012 um 15:00 Uhr. l. Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 40 EUR, Zahlungsweise: Einzahlungsbeleg; Zahlungseinzelheiten: keinen Annahme von Schecks oder Barzahlungen, Zahlung ausschließlich per Überweisung; Zahlungsempfänger: Bernd Knoblich; Kreditinstitut: Deutsche Bank PGK; Kontonummer: 3 433 570, Bankleitzahl: 860 700 24; Verwendungszweck: LV Deckensanierung Lerchenberg Ochelmitz m. n. 02.04.2012, 10.00 Uhr o. Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zi. 3.11 p. deutsch q. 02.04.2012, 10.00 Uhr Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zi. 3.07. Bieter und ihre Bevollmächtigten r. 5 v.H. der Auftragssumme für Vertragserfüllung, 3 v.H. der Abrechnungssumme für Gewährleistung s. Zahlungsbedingungen gemäß Verdingungsunterlagen t. Einzelunternehmen oder gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u. Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 a bis i v. 02.05.2012 w. Nachprüfstelle: LRA Nordsachsen, Kommunalamt, Schlossstraße 27, 04860 Torgau ■ 28 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Ortschaftsrat Jesewitz Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Jesewitz, findet am Montag, dem 19.03.2012, 19.00 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1 in 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 14.11.2011 3. Verpflichtung Ortschaftsrat 4. Vorbereitung Ortsbegehung 5. Verschiedenes I. Hügl Ortsvorsteher Bekanntmachung von Beschlüssen In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am 01.03.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 20/2012 21/2012 22/2012 23/2012 24/2012 Tauchnitz Bürgermeister Inhalt Satzung nach §10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schilfteich“ Jesewitz OT Gotha Architektenvertrag zum Bauvorhaben Neubau eines öffentlichen Spielplatzes in Jesewitz Verkauf des Grundstücks Flurstück 11/29 und von Teilflächen des Grundstücks Flurstück 14/8, Gemarkung Jesewitz, Flur 2, durch die Gemeinde Jesewitz Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 Abschluss eines Jahrespflegevertrages 4.7. Vergabe Bauleistungen - Verlegung Trinkwasserleitung/ Abwasserdruckleitung zum Campingplatz Pressel 4.8. Über/Außerplanmäßige Ausgaben 5. Informationsvorlagen 5.1. Vorkaufsrechtsverzichte 5.2. Bauanträge 6. Allgemeine Informationen, Verschiedenes, Anfragen 7. Bürgerfragestunde Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. gez. Schneider Bürgermeister Jagdgenossenschaft Pristäblich Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Pristäblich lädt hiermit alle Mitglieder mit Partner (Grundstückseigentümer bejagdbarer Flächen) zur Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 31. März 2012, 16.00 Uhr in das Bürgerhaus Pristäblich ein. Tagesordnung: 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Verlesen und Bestätigung des Protokolls der Jahresversammlung vom 09.04.2011 3 Beschlussfassung • Bestätigung der Berichte • Entlastung des Vorstandes • Entlastung des Kassenführers • Verwendung der Pachteinnahmen 4 Bericht des Jägers 5 Sonstiges Anschließend findet ein gemütliches Beisammensein statt. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich auch gesorgt. Pristäblich, den 04.03.2012 Jagdvorstand Gemeinde Neukyhna Gemeinde Neukyhna Gemeinde Laußig Einladung Gemeinderatssitzung Am 27.03.2012 findet um 19:00 Uhr in Laußig, ehemalige Mittelschule in der Aula die nächste Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung I. öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Niederschrift vom 07.02.2012, Festlegung der Mitunterzeichner der Niederschrift vom 27.03.2012, Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 2. Wahl eines neuen Friedensrichters für die Gemeinde Laußig 3. Wahl stellvertretender Ortswehrleiter Authausen - Zustimmung Gemeinderat und Bestellung durch den Bürgermeister 4. Beschlussvorlagen 4.1. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat 4.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Entwicklungssatzung für das Wohngebiet der Gemeinde Laußig, Ortsteil Kossa „Am Schenkteich“ 4.3. Anlagen zur Bewertungsrichtlinie 4.4. Wirtschaftsplan 2012 der Laußiger Wohnstätten GmbH 4.5. Erwerb Inventar ländliches Bürgerzentrum Laußig 4.6. Vergabe Abriss ehemalige Mittelschule Pressel schreibt zum Verkauf mehrere Mietwohngrundstücke aus: 1) Lage: OT Lissa, Am Gutshof 1 Gemarkung Lissa/Flur 1 Flurstück: 46/3 Größe: 1176 qm Baujahr: ca. 1900 Wohneinheiten: 4 Wohngebäude, zweigeschossig, unterkellert Dachgeschoss nicht ausgebaut, Nebengebäude Hofraum befestigt 2) Wertgutachten über 51 700,00 EUR Lage: OT Pohritzsch, Dorfring 38/40 Gemarkung Pohritzsch/Flur 3 u. 5 Flurstücke: 70/33,72/33, 135/45 Baujahr: ca.1900/Grundstücksgröße gesamt 1868 qm Wohngebäude zweigeschossig, Nebengebäude, Freifläche Wertgutachten über 80 500,00 EUR 3) Lage: OT Pohritzsch, Brehnaer Straße 10,12 Gemarkung Pohritzsch/Flur 1 Flurstück 62/7 Größe: 857 qm Baujahr ca. 1900/Wohngebäude zweigeschossig, Freifläche Das Grundstück liegen jeweils in zentraler und ortsüblicher normaler guter Wohn- und ruhiger Verkehrslage. 29 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 ■ Das umliegendes Gebiet ist durch offene Bebauung mit ländlichen Charakter gekennzeichnet. Für weitere Auskünfte können Sie uns gern auch telefonisch unter 034207/4939-0 erreichen. Angebote sind bitte bis zum 30.03.2012 bei dem Verwaltungsverband Wiedemar/Bauverwaltung, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar einzureichen. Finanzamt Eilenburg Walther-Rathenau-Str. 08 04838 Eilenburg Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Kyhna/Lissa Bekanntmachung über die Durchführung der Nachschätzung Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kyhna/ Lissa zur Jahresversammlung herzlich eingeladen. Sie findet statt am Dienstag, 27. März 2012 um 19.00 Uhr in Quering, Dorn´s Rosenstübel. Tagesordnung 1. Begrüßung der anwesenden Eigentümer und Feststellung der zu vertretenden Grundfläche 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfung 4. Haushaltplan 2012/2013 5. Bericht der Jagdpächter 6. Diskussion 7. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 8. Beschluss über die Jahresrechnung 2011/2012 und den neuen Haushaltplan 2012/2013 9. Wahl der Wahlkommission 10. Neuwahl des Vorstandes 11. Schlusswort Anschließend findet ein gemeinsames Wildessen statt. Eckhard Rühl Jagdvorsteher Auf Grund des § 11 des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz, BodSchätzG vom 20. Dezember 2007) wird in der Gemeinde Rackwitz Gemarkung Gemeinde Lemsel Zschortau in der Zeit vom 02.04.2012 bis 04.05.2012 eine Nachschätzung durchgeführt. Nach § 15 Bodenschätzungsgesetz haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen zu dulden. Diese Duldung gilt für die Vermessungsarbeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung der Bodenschätzung notwendig sind, und für die Schätzungsarbeiten selbst. Eilenburg, 23. Januar 2012 Ort, Datum Jagdgenossenschaft Zaasch Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Zaasch Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zaasch, werden am Donnerstag, dem 29. März 2012, um 19.00 Uhr, im Versammlungsraum der Gemeinde in Zaasch, Roitzscher Str. 2a, hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zaasch gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Feststellung der Teilnahme 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Protokollkontrolle 4. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 4.1. Bericht des Jagdvorstandes über das Jagdjahr 2011/2012 4.2. Bericht des Kassenführers 4.3. Bericht des Rechnungsprüfers 4.4. Entlastung des Kassenführers und des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2011/2012 4.5. Diskussion und Beschlussfassung über: 4.5.1. die Verwendung von Haushaltsmitteln 4.5.2. die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 4.5.3. den Haushaltsplan 2012/2013 5. Kleiner Imbiss. Anmerkung: Bei Verhinderung kann sich ein Jagdgenosse durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Zur Aktualisierung des Jagdkatasters werden die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedesrechte geben, dem Jagdvorstand die zur Führung des Katasters erforderlichen unterlagen zur Einsicht vorzulegen. Barbara Löwe Jagdvorsteherin Gemeinde Wiedemar Nach Beschluss des Gemeinderates Wiedemar vom 26.01.2012 über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und Genehmigung durch das Landratsamt Delitzsch Rechtsaufsichtsbehörde - vom 08.02.2012 wird diese gemäß § 76 Abs. 3 der SächsGemO öffentlich bekannt gemacht. Haushaltssatzung der Gemeinde Wiedemar für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund von § 74 der SächsGemO vom hat der Gemeinderat Wiedemar in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 4.652.100,00 EUR davon im Verwaltungshaushalt 3.849.200,00 EUR im Vermögenshaushalt 802.900,00 EUR 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen - §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 750.000,00 EUR ■ 30 §3 Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v.H. 2. für die Gewerbesteuer auf 385 v.H. der Steuermessbeträge. Die Verwaltungskostenumlage an den Verwaltungsverband Wiedemar beträgt 132,00 EUR je Einwohner, somit 277.200,00 EUR Wiedemar, 26.01.2012 Bödemann Bürgermeisterin Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO für die Dauer von mindestens einer Woche öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 19.03. bis 27.03.2012 in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Wiedemar, Hauptstr. 29, 04509 Neukyhna, OT Kyhna, und in der Gemeinde Wiedemar, Schulstr. 2, 04509 Wiedemar während folgender Dienststunden: Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bödemann Bürgermeisterin Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Wiedemar Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) geändert worden ist, in Verbindung mit § 22 und § 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321), das zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 398) geändert worden ist, sowie §§ 3 Abs. 1 und 2, 22 Abs. 1 und 2, 29 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. S. 2542) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar am 23.02.2012 folgende Satzung beschlossen: §1 Schutzzweck; Verweis auf gesetzliche Bestimmungen (1) Schutzzweck der Satzung ist: 1. die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. die Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. die Abwehr schädlicher Einwirkungen 4. die Erhaltung der Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, 5. die Erhaltung oder Verbesserung des Kleinklimas, 6. die Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen. (2) Soweit in dieser Satzung auf gesetzliche Bestimmungen Bezug genommen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 §2 Schutzgegenstand (1) Gehölze auf dem Gebiet der Gemeinde Wiedemar werden nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. (2) Geschützte Gehölze im Sinne dieser Satzung sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von 30 Zentimetern und mehr, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus. Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang nach der Summe der Stammumfänge zu berechnen. Liegt der Kronenansatz niedriger, so ist der Stammdurchmesser unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. 2. Alleen und einseitige Baumreihen unabhängig von Art und Stammumfang, 3. Sträucher von mindestens 3 Meter Höhe über dem Erdboden 4. Hecken im Innenbereich, § 34 Baugesetzbuch (BauGB), ab 10 Metern Länge und 2 Metern Breite, im Außenbereich, § 35 BauGB, ab 5 Metern Länge und 2 Metern Breite, 5. Pflanzungen, die aufgrund von Anordnungen nach § 10 dieser Satzung sowie aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere nach Maßgabe von fortgeltenden Entscheidungen auf Grundlage früherer Fassungen der Gehölzschutzsatzungen, angelegt wurden, unabhängig von Alter, Größe, Art und Stammumfang, bei Hecken und Sträuchern unabhängig von ihrer Höhe, Breite bzw. Länge, (3) Geschützt sind nicht nur die oberirdischen Teile der in Absatz 2 aufgeführten Gehölze, sondern auch deren Wurzelbereiche. Je nach Wuchsform der geschützten Gehölze sind folgende Wurzelbereiche geschützt: 1. Bei Bäumen mit säulen- bzw. pyramidaler Krone die Flächen unterhalb der Baumkronen zuzüglich des Kronendurchmessers nach allen Seiten, 2. Bei den übrigen Bäumen die Flächen unterhalb der Baumkronen zuzüglich 1,5 Meter nach allen Seiten, 3. Bei Sträuchern die Flächen unterhalb der Strauchkronen zuzüglich 1 Meter nach allen Seiten, 4. Bei Hecken die Flächen unterhalb der heckenbildenden Strauchkronen zuzüglich 1 Meter nach allen Seiten. (4) Die Bestimmungen der Satzung gelten nicht für: 1. Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, die zu gewerblichen Zwecken herangezogen werden, 2. Obstbäume (ausgenommen sind Streuobstwiesen nach § 26 Abs. 1 Nr. 6SächsNatSchG sowie Alleen und einseitige Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken; Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, § 2 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO), 3. Nadelgehölze (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken, soweit sie nicht vom Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften erfasst werden, 4. Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.), Baumweiden (Salix spec.) und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen), soweit sie nicht vom Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften erfasst werden, 5. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 Zentimetern, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen), 6. Gehölze im Wald im Sinne von § 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG), 7. Bäume und Hecken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen) in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG), 8. Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken, Kabelkanaltrassen, Erdkabeltrasse Erdkabeltrassen- und -anlagen, sowie Anlagen der Straßenbeleuchtung und Telekommunikation. 31 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 9. (5) Diese Satzung gilt insoweit nicht, als weitergehende Schutzvorschriften, insbesondere über Schutzgebiete gemäß den §§ 20 ff. BNatSchG, über geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 26 SächsNatSchG den Schutzzweck nach § 1 gewährleisten und den Schutzgegenstand nach den Absätzen 1 bis 3 sicherstellen. (6) Diese Satzung ist nicht anzuwenden, soweit über eine Beeinträchtigung von nach den Absätzen 1 bis 3 geschützten Gehölzen im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 14 und 15 BNatSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. SächsNatSchG zu entscheiden ist. §3 Schutz- und Pflegegrundsätze (1) Die nach § 2 geschützten Gehölze sind artgerecht zu pflegen und deren Lebensbedingungen so zu erhalten, dass ihre gesunde Entwicklung und ihr Fortbestand langfristig gesichert bleiben. Bei Baumaßnahmen sind die Bestimmungen der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) und der RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen - Landschaftspflege Teil 4) einzuhalten. Bei der Beweidung von Flächen sind nach § 2 geschützte Gehölze durch geeignete Auskopplungsmaßnahmen vor Beschädigungen, insbesondere vor Verbiss-, Scheuer- oder Trittschäden zu schützen. (2) Die Gemeinde kann nach pflichtgemäßem Ermessen Anordnungen treffen, die erforderlich und zweckmäßig sind, um die Zerstörung, Beschädigung oder wesentliche Veränderung des nach § 2 geschützten Gehölzbestandes abzuwenden oder um die Folgen der vorgenannten Handlungen zu mindern. Hiervon umfasst sind Maßnahmen zur Pflege, zur Erhaltung und zum Schutz des geschützten Gehölzes. Werden nach § 2 geschützte Gehölze beschädigt, kann vom Verursacher deren Sanierung verlangt werden, wenn diese Erfolg verspricht. §4 Verbote (1) Die Beseitigung der nach § 2 geschützten Gehölze sowie alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können, sind verboten. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor, wenn an den nach § 2 geschützten Gehölzen Handlungen vorgenommen werden, durch die deren natürliches Erscheinungsbild verändert wird. (2) Verboten ist insbesondere: 1. den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und des Abstellens sowie durch Ablagern von Gegenständen, durch Aufbringen von Asphalt, Beton, Pflaster, wassergebundenen Decken oder ähnlichen wasserundurchlässigen Materialien oder durch Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so zu verdichten bzw. abzudichten, dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird, 2. näher als 1,50 Meter von der Stammbasis nach § 2 geschützter Gehölze entfernt Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen vorzunehmen, 3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe auszubringen bzw. freizusetzen, welche geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden, 4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anzukleben, zu nageln, zu schrauben oder auf sonstige schädigende Weise anzubringen, 5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw. Halterungen für Weidezäune zu befestigen, 6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abzuschneiden, abzuschälen oder sonst wie zu entfernen, 7. Kronenschnitte an nach § 2 geschützten Gehölzen vorzunehmen, die das art- oder sortentypische Aussehen verändern, ■ §5 Ausnahmen (1) Die Gemeinde kann auf Antrag von den Verboten dieser Satzung eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn: 1. der Eigentümer eines Grundstückes oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, nach § 2 geschützte Gehölze zu entfernen, zu beeinträchtigen oder ihren Kronenaufbau wesentlich zu verändern; 2. dies zur Errichtung, Änderung oder Erweiterung baulicher Anlagen, einschließlich Ver- und Entsorgungsleitungen nach den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung erforderlich ist und der standortspezifische Gehölzbestand ausgeglichen werden kann; 3. ein geschütztes Gehölz ein anderes wertvolleres Gehölz wesentlich beeinträchtigt; 4. Veränderungen der Fahrbahnbefestigung im Bereich nach § 2 geschützter Standorte aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen; (2) Ausnahmegenehmigungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden. §6 Befreiungen (1) Liegen die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung nicht vor, kann auf Antrag eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten dieser Satzung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. (2) Befreiungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden. §7 Zulässige Handlungen Die §§ 4 bis 6 gelten nicht für: 1. ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen a) zur Pflege und Erhaltung geschützter Gehölze, wie das Nachschneiden von Astabbrüchen, Wundpflege, Erziehungsschnitt an Jungbäumen, Schnitt von bestehenden Formhecken und Formbäumen, b) zur Herstellung des Lichtraumprofils an Wegen, Straßen und Schienenwegen sowie des notwendigen Sicherheitsabstandes zu Freileitungen, 2. unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Personen und Sachen. Die Maßnahmen sind auf das notwendige, den jeweiligen Umständen angemessene Maß unter Beachtung des Schutzzwecks dieser Satzung zu beschränken und der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen und zu begründen. Äußert sich die Gemeinde gegenüber dem Anzeigeerstatter zu der Maßnahme nicht innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Anzeige mit entsprechender Begründung, so gilt die Zulässigkeit der Maßnahme als festgestellt. Die Anwendung von § 10 bleibt unberührt. §8 Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 (1) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 ist vom Eigentümer der nach § 2 geschützten Gehölze oder eines sonstigen Berechtigten schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen. In dem zu begründenden Antrag sind Art (soweit bekannt) und Ausmaße (Stammumfang in Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus, Höhe und Kronendurchmesser) ■ 32 der nach § 2 geschützten Gehölze auf dem Grundstück sowie auf einer jeweils 2,00 Meter breiten Fläche der Nachbargrundstücke anzugeben und der Standort unter Beifügung eines Lageplanes zu beschreiben. Auf einen Lageplan kann verzichtet werden, wenn der Standort der Gehölze auf andere Art und Weise ausreichend beschrieben ist. (2) Die Gemeinde entscheidet über die Anträge nach Absatz 1 innerhalb von drei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen im Sinne von Absatz 1. Die Genehmigung nach § 5 gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird. Die Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. In diesem Fall erteilt die Gemeinde vor Ablauf der Dreiwochenfrist eine entsprechend begründete schriftliche Zwischenmitteilung. Auf Verlangen wird der Eintritt der Genehmigungsfiktion nach Satz 2 schriftlich bescheinigt. (3) Die Gemeinde hat die Ausnahmegenehmigung für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September auszusetzen oder sie auf die Zeit vom 1. Oktober bis zum Ende des Monats Februar zu befristen. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG vorliegen bzw. die Voraussetzungen einer beantragten Befreiung nach § 67 BNatSchG vom Verbot, Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) gegeben sind, weil zwingende Gründe für die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme vorliegen. Die Voraussetzungen nach Satz 2 müssen durch Angaben im Antrag nachgewiesen werden. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die beantragte Befreiung nach § 67 BNatSchG im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. (4) Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben. Die Kostenfreiheit erstreckt sich jedoch nicht auf ein mögliches Widerspruchsverfahren. §9 Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6 (1) Für das Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6 gelten § 8 Abs. 1 und 3 entsprechend sowie § 53 Abs. 3 SächsNatSchG. (2) Für dieses Verfahren werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung des Verwaltungsverbandes Wiedemar erhoben. § 10 Ersatzpflanzungen/Ersatzzahlungen (1) Werden nach § 2 geschützte Gehölze a) entgegen § 4 oder b) aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 oder c) aufgrund einer Befreiung nach § 6 oder d) entsprechend § 7 Nr. 2 beseitigt oder beschädigt, können Ersatzpflanzungen verlangt werden. Anstelle einer Ersatzpflanzung kann auch die Umpflanzung sowie das Wiederaustreibenlassen von regenerierungsfähigen Stubben verlangt werden, wenn diese sinnvoll und erforderlich erscheinen und dem Verpflichteten zuzumuten sind. (2) Ersatzpflanzungen sind auf dem von der Veränderung des nach § 2 geschützten Gehölzbestandes betroffenen Grundstück vorzunehmen. Im Einzelfall können Ersatzpflanzungen auch auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zugelassen werden. (3) Den Umfang und die Qualität der Ersatzpflanzungen legt die Gemeindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Tabelle „Richtwerte zur Festlegung von Ersatzpflanzungen” fest. (4) Wachsen die gepflanzten Gehölze nicht an, sind die Ersatzpflanzungen zu wiederholen. (5) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht möglich, kann eine Ersatzzahlung verlangt werden. Die Höhe der Ersatz- Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 zahlung bemisst sich nach den Kosten für eine Ersatzpflanzung, einschließlich der dreijährigen Anwuchspflege, wie sie auf einem Grundstück üblicherweise vorgenommen wird. Die Zahlung ist an die Gemeinde Wiedemar zu entrichten und wird zweckgebunden verwendet. (6) Zur Ersatzpflanzung bzw. Ersatzzahlung ist der Verursacher verpflichtet. Verursacher ist, wer Handlungen entgegen § 4 vornimmt oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 bzw. eine Befreiung nach § 6 erhalten hat. (7) Muss ein nach § 2 geschütztes Gehölz aufgrund von Beschädigungen und dem daraus resultierenden Verlust an Lebenskraft (ausgenommen sind abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken) innerhalb von 1 Jahren beseitigt werden, kann die Gemeinde den Verursacher zur Ersatzpflanzung oder zweckgebundenen Ersatzzahlung verpflichten. (8) Die Anordnung von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen lässt die Anwendung des § 12 unberührt. § 11 Betreten von Grundstücken Bedienstete oder Beauftragte der Gemeinde sind zum Zwecke der Durchführung dieser Satzung unter den Voraussetzungen des § 54 Abs. 2 SächsNatSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt, wer unbefugt vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 nach § 2 geschützte Gehölze beseitigt oder Handlungen vornimmt, die zur Zerstörung, Beschädigung oder die zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können. Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt insbesondere, wer unbefugt vorsätzlich oder fahrlässig: 1. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 1 den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und des Abstellens sowie durch Ablagern von Gegenständen, durch Aufbringen von Asphalt, Beton, Pflaster, wassergebundenen Decken oder ähnlichen wasserundurchlässigen Materialien oder durch Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so verdichtet bzw. abdichtet, dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird, 2. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 2 näher als 1,5 Meter von der Stammbasis nach § 2 geschützter Gehölze entfernt Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen vornimmt, 3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe ausbringt bzw. freisetzt, welche geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden, 4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anklebt, nagelt, schraubt oder auf sonstige schädigende Weise anbringt, 5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw. Halterungen für Weidezäune befestigt, 6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abschneidet, abschält oder sonst wie entfernt, 7. an nach § 2 geschützten Gehölzen Kronenschnitte vornimmt, die das art- oder sortentypische Aussehen verändern, (2) Unbefugt im Sinne von Absatz 1 handelt, wer nicht über die erforderliche Ausnahmegenehmigung, Befreiung oder Gestattung verfügt und sich auch nicht auf einen sonstigen Rechtfertigungsgrund (insbesondere nach § 7 Nr. 2) berufen kann. (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 handelt des Weiteren, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 33 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 1. seiner Anzeigepflicht gemäß § 7 Nr. 2 Satz 2 nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, 2. auf Grundlage von § 10 angeordnete Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzzahlungen oder Sanierungsmaßnahmen nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durchführt, 3. den mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 2 oder einer Befreiung nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG verbundenen Nebenbestimmungen nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, 4. einem Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde entgegen § 11 den Zutritt auf seinem Grundstück verweigert. (4) Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu EUR 50.000 geahndet werden. ■ § 13 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen in Kraft. Weiterhin erfolgt ein Hinweis im Sächsischen Amtsblatt des Freistaates Sachsen. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Festsetzung geschützter Landschaftsteile - Schutz des Baumbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Wiedemar vom 14.09.1995 außer Kraft. Wiedemar, den 23.02.2012 Bödemann Bürgermeisterin Anlage zu § 10 der Satzung der Gemeinde Wiedemar Richtwerte zur Festlegung von Ersatzpflanzungen 1. Anzahl Stammumfang bei Bestandsminderung Anzahl u. Klasse des Ersatzes 30-50 cm >50-100 cm >100-150 cm >150-220 cm 2xB 3xB 3xC 3xD 2. Pflanzgröße Pflanzenklasse zu verwendende Pflanzengröße B Hochstamm, Stammumfang 8 - 14 cm C Hochstamm, Stammumfang 14 - 20 cm D E >220 cm 2xE Hochstamm, Stammumfang Solitär, Stammumfang 20 - 30 cm 30 - 50 cm Großsträucher und Hecken sind durch einfache Ersatzpflanzung von mittlerer Baumschulqualität zu ersetzen. 3. Pflanzzeit Die Pflanzung ist in der Regel zeitnah zur Fällung vorzunehmen, spätestens innerhalb der Pflanzperiode im Herbst, die der Beseitigung als nächste folgt. Bekanntgabe Ausschreibung Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der Gemeinde Wiedemar (Bekanntmachungssatzung) weisen wir darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.02.2012 gefassten Beschlüsse ab 19.03.2012 für mindestens 7 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Wiedemar ausgehangen werden. Die Gemeinde Wiedemar schreibt zum Verkauf folgendes Wohngrundstück aus: Objekt Gemarkung Wiedemar: Flur: 3 Flurstück: 48/15 = 566 qm Wohneinheiten: 4 - Wohnfläche gesamt 183 qm Lage: Kirchgasse 4 Das Grundstück liegt in mitten der Ortslage von Wiedemar. Der Ort Wiedemar hat durch seine Anbindung (BAB 9, S1, S2) eine verkehrsgünstige territoriale Lage und eine gute Infrastruktur. Der Kaufpreis in Höhe von 52 500,00 EUR entspricht einem aktuellen Wertgutachten. Für weitere Rückfragen können Sie uns unter 03 42 07/49 39 -0 erreichen. Angebote sind bitte bis zum 30.03.2012 bei dem Verwaltungsverband Wiedemar/Bauverwaltung, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar einzureichen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Tagesordnung der am 22.03.2012 stattfindenden Gemeinderatssitzung seit dem 14.03.2012 in den Schaukästen ortsüblich bekanntgemacht wird. Bödemann Bürgermeisterin Gemeinde Zwochau Bekanntgabe Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der Gemeinde Zwochau (Bekanntmachungssatzung) weisen wir darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.01.2012 und 23.02.2012 gefassten Beschlüsse seit dem 08.03.2012 für mindestens 14 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Zwochau ausgehangen werden. gez. Ryll Bürgermeisterin ■ 34 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Gemeinde Zschepplin Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin findet am Dienstag, dem 27.03.2012, 19.30 Uhr in der Gaststätte „Zum grünen Baum“, Mittelstraße 9 in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 28.02.2012 3. Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Abwägung zur 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Am Graben“ OT Glaucha der Gemeinde Zschepplin 5. Beschluss - Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Am Graben“ OT Glaucha der Gemeinde Zschepplin 6. Beschlüsse Bauanträge: 6.1 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses sowie eines Garagengebäudes im OT Noitzsch Antragsteller: Herr Stefan Wittenbecher, Bad Düben 6.2 Antrag auf Sanierung 2. Etage Garage und teilweiser Umbau zur Terrasse im OT Hohenprießnitz Antragsteller: Herr Jens Müller, OT Hohenprießnitz 6.3 Antrag auf Sanierung und Umnutzung des unter Denkmalschutz stehenden Schlosses im OT Hohenprießnitz Antragsteller: Firma Obermüller Verwaltungs-GmbH, Regensburg 7. Beschluss - Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 8. Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 40 „Am Mühlgraben II“ der Stadt Eilenburg 9. Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 41 „Oberförsterwerder II“ der Stadt Eilenburg 10. Beschluss - Stellungnahme zur Plangenehmigung für das Eisenbahnvorhaben -Ersatzneubau Durchlass km 40,445 - Strecke 6345 Halle/Saale Hbf - Guben, Abschnitt Delitzsch-Eilenburg 11. Beschluss - Festlegung des Wahltages für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz 12. Beschluss - Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrates Hohenprießnitz 13. Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2010 14. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Berkes Bürgermeisterin Haushaltssatzung der Gemeinde Zschepplin für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund von § 74 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin am 31.01.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 4.024.300,00 € davon im Verwaltungshaushalt 3.103.800,00 € im Vermögenshaushalt 920.500,00 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) von 0,00 € 3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von 0,00 € §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000,00 € §3 Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge 290 v.H. 390 v.H. 380 v.H. Zschepplin, den 06.03.2012 Berkes Bürgermeisterin Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der Gemeinde Zschepplin liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 19.03.2012 bis 27.03.2012 zu den täglichen Dienstzeiten in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, MaximGorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zur Einsichtnahme öffentlich aus. Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West zum Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte gemäß § 33 Abs. 1 SächsMG vor Wahlen Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juli 2006 (GVBl. S. 388) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der im Juni 2012 anstehenden Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat Hohenprießnitz in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskünfte aus dem Melderegister über Wahlberechtigte erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Erteilt werden darf Auskunft über: Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt werden. Eine Übermittlung erfolgt nicht, wenn - der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz gemeldet ist, - eine Auskunftssperre besteht oder - der Betroffene der Auskunftserteilung widerspricht. Gegen die Erteilung von Auskünften der oben genannten Daten kann der Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erheben. (§ 33 Abs. 4 Satz 3 SächsMG gilt entsprechend.) Der Widerspruch ist beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, Meldebehörde, 04838 Eilenburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Aufnahme von Niederschriften erfolgt zu nachfolgenden Öffnungszeiten: Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Eilenburg, 09.03.2012 Verwaltungsverband Eilenburg-West Frank Pöhler Verbandsvorsitzender 35 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Ortschaftsrat Krippehna Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Krippehna findet am Donnerstag, dem 22.03.2012, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Krippehna, Alte Hauptstraße 11, OT Krippehna in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 10.11.2011 3. Bürgerfragen 4. eventuelles Fällen von Bäumen Kinderspielplatz Krippehna 5. Verschiedenes C. Erler Ortsvorsteher Bekanntmachung von Beschlüssen In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin am 28.02.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 10/2012 11/2012 12/2012 Inhalt Auftragsvergabe zu Gewässerunterhaltungsarbeiten am Schadebach (Abschnitt 1 - 3) Antrag auf Errichtung eines Lagergebäudes im OT Naundorf Antragsteller: Herr Rene Treppte, OT Naundorf Antrag auf Anbau an vorhandene Küche und Schaffung eines Windfanges im OT Glaucha Antragsteller: Herr Ingolf Wolkwitz, OT Glaucha Berkes Bürgermeisterin Einladung Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenprießnitz am Freitag, dem 30.03.2012 um 19.00 Uhr möchte der Jagdvorstand alle Landeigentümer von bejagbaren Flächen recht herzlich in den Gasthof „Hohenprießnitz“ in Hohenprießnitz, Schulstraße einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Jagdgenossen 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Protokollkontrolle zur letzten Mitgliederversammlung 4. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 4.1. Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsabschluss 2011/2012 4.2. Bericht des Rechnungsprüfers zum Haushaltsjahr 2010/2011 4.3. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für das Haushaltsjahr 2010/2011 4.4. Diskussion und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2012/2013 5. Verschiedenes (u. a. Bericht eines Vertreters der Jagdgemeinschaft) 6. Schlusswort des Jagdvorstehers Im Anschluss an die Mitgliederversammlung bittet der Jagdvorstand alle Jagdgenossen mit ihren Partnern zu einem geselligen Beisammensein bei Speis und Trank. Gleichzeitig noch einmal der Hinweis, dass Änderungen der Eigentumsverhältnisse von bejagbaren Flächen dem Jagdvorstand mitzuteilen sind. Der Jagdvorstand Hohenprießnitz ■ Ein Dankeschön an alle Sponsoren! Die Gemeinde Zschepplin möchte sich auf diesem Wege im Namen unserer Senioren bei allen Sponsoren recht herzlich bedanken. So war es unseren Senioren möglich, miteinander ein paar gemütliche Stunden bei Kaffee und Kuchen zu verbringen. Berkes Bürgermeisterin Zweckverband Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest Öffentliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.02.2012 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 01/2012 Beauftragung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2011 Beschluss-Nr. 02/2012 Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2012 Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest können im Verwaltungsverband Wiedemar, OT Kyhna, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, während der Dienststunden eingesehen werden. gez. Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Landkreis Nordsachsen Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2012 Satzung zur Feststellung des Wirtschaftsplans 2012 Auf Grund von §§ 58 ff SächsKomZG vom 19.8.1993 (SächsGVBl.S.815), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 26.06.2009 (SächsGVBl.S.323,325) i.V. mit §§ 74 ff SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl.S. 55. Ber. S. 159), zuletzt geändert durch Art.2 des Gesetzes vom 26.06.2009 (SächsGVBl.S. 323,325)) und §§ 15 ff SächsEigBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.2010 (SächsGVBl.S.38), hat die Verbandsversammlung am 10.02.2012 folgende Satzung zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2012 beschlossen: §1 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird festgesetzt: 1. im Erfolgsplan mit den Erträgen von 1.911.328 Euro Aufwendungen von 2.325.730 Euro Voraussichtlicher Jahresverlust ./. 414.402 Euro 2. im Liquiditätsplan mit den Mittelzu- und Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 106.000 Euro der Investitionstätigkeit ./. 2.596.000 Euro der Finanzierungstätigkeit 2.596.000 Euro ■ 36 §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für 2012 beträgt 2.974.000 Euro und kann in Anspruch genommen werden. §3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 465.000 Euro. §4 Von den Mitgliedsgemeinden beträgt die Umlage zur Finanzierung des Aufwandes für die Straßenentwässerung a) im laufenden Betrieb 111.000 Euro b) für Investitionen 0 Euro Bad Düben, den 10.02.2012 gez. Astrid Münster Verbandsvorsitzende Das Landratsamt Nordsachsen als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 29.02.2012 diese Satzung bestätigt. Gleichzeitig wurde die vorgesehene Kreditaufnahme genehmigt. Die obige Satzung wird hiermit gem. § 4 Abs. 3 SächsGemO öffentlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, dass gem. § 76 Abs. 3 SächsGemO der Wirtschaftsplan 2012 in der Zeit vom Donnerstag, den 22.03.2012 bis Donnerstag, den 05.04.2012 je einschließlich während der üblichen Dienststunden in der Geschäftsstelle des Verbandes, Altenhof 10 (Kläranlage) in Bad Düben öffentlich ausliegt. Bad Düben, den 08.03.2012 gez. Astrid Münster Verbandsvorsitzende Berufliches Schulzentrum Eilenburg Ausbildung am Beruflichen Schulzentrum Eilenburg Eine der wichtigsten Frage, die sich für alle Schüler allgemeinbildender Schulen stellt, lautet: Wie kann ich meine persönlichen Fähigkeiten am besten nutzen, um später das zu tun, was meinen Erwartungen entspricht. In jedem Fall gehört die Überlegung dazu, wie man sich beruflich orientiert und, wenn man diese Orientierungsphase abgeschlossen hat, wo man seine Ziele verwirklichen kann. Dafür bietet der Landkreis Nordsachsen sehr gute Voraussetzungen, da er über ein dichtes Netz an weiterführenden öffentlichen Schulen verfügt. Wir wollen Ihnen heute die Möglichkeiten des Beruflichen Schulzentrums Eilenburg aufzeigen. An unserer Einrichtung gibt es folgende Ausbildungsmöglichkeiten: 1. Berufsschule Auszubildende erhalten an der Berufsschule Berufsschulunterricht, haben aber einen abgeschlossenen Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Der Unterricht findet in zusammenhängenden Abschnitten (Blockunterricht) statt, wofür die Auszubildenden vom Ausbildungsbetrieb freigestellt werden. Das Ausbildungsangebot umfasst Berufe der Bau- und Metalltechnik: • Betonfertigteilbauer • Verfahrensmechaniker für • Maurer • Hochbaufacharbeiter • Holzbearbeiter • Kraftfahrzeugmechatroniker • Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik • Schornsteinfeger Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Auch Schüler ohne Lehrvertrag können eine Ausbildung an der Berufsschule erhalten. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ): Das erste Jahr der Berufsausbildung kann auch als einjährige Vollzeitschule geführt werden. Aufgenommen werden Schüler mit Hauptschulabschluss zur Erfüllung der Berufsschulpflicht. Bei entsprechender Eignung kann das BGJ als 1. Ausbildungsjahr durch einen späteren Ausbildungsbetrieb anerkannt werden. Am BSZ Eilenburg werden zwei Richtungen angeboten: Metalltechnik und Bautechnik. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): Schüler ohne Abschluss der Mittelschule werden zur Erfüllung der Berufsschulpflicht in das Berufsvorbereitungsjahr aufgenommen. Die Ausbildung ermöglicht dem Schüler eine Orientierung in jeweils zwei Berufsbereichen. Angeboten werden die Kombinationen Holztechnik/Bautechnik und Körperpflege/Hauswirtschaft. Die Schüler haben zudem die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen den Hauptschulabschluss zu erwerben. 2. Berufsfachschule Die Berufsfachschule ist eine vollzeitschulische Ausbildung, die Schüler bewerben sich direkt am BSZ Eilenburg. Berufsfachschule für Sozialwesen Die Ausbildungszeit beträgt für Realschüler zwei Jahre, für Schüler mit absolvierter Hochschul- bzw. Fachhochschulreife kann die Ausbildungszeit auf ein Jahr reduziert werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erlangen die Absolventen die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Sozialassistent. Mit dieser Ausbildung ist die Voraussetzung für eine weitere Fachschulausbildung gegeben. Berufsfachschule für Pflegehilfe Voraussetzung für diese zweijährige Ausbildung ist der Hauptschulabschluss. Die Berufsbezeichnung lautet Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer. Bei entsprechenden Leistungen kann der Realschulabschluss anerkannt werden. 3. Fachschule Die Fachschule hat die Aufgabe, nach abgeschlossener Berufsausbildung eine berufliche Weiterbildung mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss zu vermitteln. Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik Im Vollzeitunterricht dauert die Ausbildung drei Jahre, im Teilzeitunterricht vier Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Absolventen die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannter Erzieher. Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege Das BSZ Eilenburg ist die einzige staatliche Schule im gesamten Regierungsbezirk Leipzig, die die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger anbietet. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. 4. Fachoberschule (FOS) Die FOS baut auf einem mittleren Schulabschluss auf, dauert zwei Schuljahre und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung die Fachhochschulreife. Bewerber mit einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung können in eine einjährige Fachoberschule eintreten. Bei Teilzeitunterricht dauert die Ausbildung entsprechend länger. Um dieses Angebot in bestmöglicher Qualität unterbreiten zu können, arbeiten unsere 45 Lehrkräfte unablässig daran, stets alle Aspekte jeder Art von Ausbildung zu berücksichtigen. Dabei werden wir unterstützt von einer Schulsozialarbeiterin, mehreren Schulsachbearbeiterinnen und Haustechnikern, die für einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs sorgen. Damit kann das Berufliche Schulzentrum Eilenburg das an eine öffentliche Schule gestellte Erwartungsbild vollständig erfüllen. Durch die vielfältigen Ausbildungsangebote können die persönlichen Ziele junger Menschen optimal erreicht werden. Anders als an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Schulgeld erhoben, d. h. die Ausbildung ist kostenfrei. Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Kostenfreie Berufsausbildung plus Anerkennung des mittleren Schulabschlusses Bildung ist ein hohes Gut und für eine interessante Lebensplanung unablässig. Die Wege zu einem hochwertigen Schulabschluss sind dankenswerterweise sehr vielfältig. Neben dem üblichen Weg, auf der allgemeinbildenden Schule einen entsprechenden Abschluss zu erlangen, bieten gerade Berufsschulzentren erstaunliche Alternativen an. Der Gesetzgeber hat mehrere Türen geöffnet, um jungen Menschen mit einem Hauptschulabschluss weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Ein besonders interessanter Weg soll hier vorgestellt werden. Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer Diese Ausbildung ist eine Berufsfachschulausbildung und zählt zu den vollzeitschulischen Berufsausbildungen. Das bedeutet zwar, dass sich die Schüler direkt am Berufsschulzentrum bewerben, aber nicht, dass sie dann nur in der Schule auf den Beruf vorbereitet werden. Während der zweijährigen Ausbildung absolvieren die Schüler zu fünfzig Prozent Praktika im Altenund Krankenpflegebereich, damit ist ein kontinuierlicher Wechsel zwischen Schule und Praktikum gewährleistet. Die Schüler lernen sowohl Einrichtungen der Altenpflege, als auch die Arbeit im Krankenhaus kennen und können so ihre Stärken und Interessen erkunden. Bereits im ersten Ausbildungsjahr kristallisiert sich bei den meisten Schülern eine Vorliebe für einen bestimmten Bereich heraus. Am Ende der Ausbildung stellen sich die zukünftigen Krankenpflegehelfer zwei schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Erzielen die Absolventen einen bestimmten Mindestdurchschnitt wird ihnen zusätzlich der mittlere Schulabschluss anerkannt, d. h. in einer Ausbildungszeit von zwei Jahren ist es möglich einen staatlich geprüften Beruf und den mittleren Schulabschluss zu erlangen. Das Berufsschulzentrum Eilenburg ist eine staatliche Schule, es wird demnach kein Schulgeld erhoben, sprich der vorgestellte Doppelpack ist kostenlos. Recherchen im Internet offenbaren, dass das Erlangen des Realschulabschlusses (mittlerer Schulabschluss) durchaus recht kostenintensiv sein kann, an Fernakademien werden über zwei Jahre monatlich ca. 130,EUR Schulgeld erhoben. Die vorgestellte Ausbildung hat aber noch weitere positive Aspekt. Mit dieser Ausbildung ist der Weg frei für Höherqualifizierungen, insbesondere für den Beruf des Altenpflegers. Diese Ausbildung beträgt i. d. R. drei Jahre, mit dem Abschluss zum Krankenpflegehelfer kann die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt werden. Auch für Arbeitgeber ist das eine durchaus gewinnbringende Option. Die Berufschancen im pflegerischen Bereich sind derzeit sehr gut, Studien haben ergeben, dass auf einen Bewerber der Altenpflege 2,5 frei Stellen kommen. Das BSZ Eilenburg begann als einzige Schule in Nordsachsen im Schuljahr 2011/12 diesen neuen Bildungsgang. Weitere Informationen finden Sie unter www.bsz-eilenburg.de oder telefonisch unter 0 34 23/68 86 11. Fachoberschule oder höhere Attraktivität durch bessere Bildung Es gab eine Zeit, da entschieden sich junge Leute für die Fachoberschule (FOS), weil sie keinen oder nicht den gewünschten Ausbildungsplatz bekamen. Diese Intentionen haben sich grundlegend geändert, wer sich jetzt für die FOS entscheidet, macht das sehr bewusst um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Das BSZ Eilenburg bietet drei verschiedene Möglichkeiten an, um die Studienqualifizierung für die Fachhochschule zu erlangen. I. FOS Technik 12 L, 1 jährige Ausbildung Junge Leute, die neben dem Realschulabschluss mit 4-jährigem fortlaufenden Englischunterricht bereits über einen Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen, mindestens 2-jährigen 37 ■ Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf verfügen, können an der FOS Technik in einem Jahr Vollzeitunterricht die Fachhochschulreife erwerben. Der Unterricht an der FOS Technik umfasst sowohl allgemeinbildende und als auch fachtheoretische Fächer. Im allgemeinbildenden Bereich werden Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik und Sozialkunde unterrichtet. Fachtheoretische Inhalte werden im Physik-, Chemie, Technologie- und Informatikunterricht vermittelt. Junge Menschen, die sich für diesen Weg entscheiden streben in aller Regel ein Ingenieurstudium an, um ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. II. FOS Sozialwesen, 2 jährige Ausbildung Zugangsvoraussetzung für die zweijährige FOS Sozialwesen ist der Realschulabschluss mit einem 4-jährigen fortlaufenden Unterricht im Fach Englisch. Neben einer intensiven allgemeinbildenden und fachtheoretischen Ausbildung wie z. B. in Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozialkunde, Pädagogik/Psychologie, Rechtskunde, Musik und Kunst erhalten die Fachoberschüler fachpraktischen Unterricht, d. h. im ersten Ausbildungsjahr absolvieren sie ein insgesamt 20-wöchiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung außerhalb der Schule. Es gibt eine Vielzahl von Fachhochschulen im sozialen Bereich, aber auch die Chancen und die Studierfähigkeit für eine Berufsausbildung im Bereich der Gesundheitsfachberufe verbessert sich erheblich. Zu guter Letzt noch ein Aspekt der nicht außer Acht gelassen werden sollte: In 24 von 27 EU-Staaten gilt eine 12-jährige Allgemeinbildung als Zugangsvoraussetzung zur Pflegeausbildung. Noch verwehrt sich Deutschland dagegen, aber es ist fraglich wie lange noch und außerdem kann die Anerkennung der Berufsabschlüsse in Pflegeberufen in anderen EUStaaten problematisch werden. III. FOS Sozialwesen 12 L, 2-jährige berufsbegleitende Ausbildung in Vorbereitung Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzung wie unter Punkt I. beschrieben und die Fächerauswahl wie bei Punkt II. aufgelistet, allerdings ohne das 20-wöchige Praktikum. Für welchen Personenkreis ist diese Variante interessant? Für junge Leute, die bereits als Erzieher oder Heilerziehungspfleger arbeiten und perspektivisch die Leitung einer Kindereinrichtung übernehmen möchten. Um diesem Berufswunsch nachzukommen, muss an einer Fachhochschule ein Studium der Sozialpädagogik absolviert werden, das bedeutet, die Fachhochschulreife ist dafür erforderlich. Nicht jeder möchte bzw. kann, kaum dass er den Beruf des Erziehers/Heilerziehungspflegers erlangt hat, aus dem Berufsleben ausscheiden um die FOS zu absolvieren. So besteht neben dem Beruf die Möglichkeit die Schulbank zu drücken, um seinem Ziel näher zu kommen. Für Pflegende und Mitarbeiter weiterer Gesundheitsfachberufe eröffnet sich damit die Möglichkeit an einer der zahlreichen Fachhochschulen und zum Teil auch der Hochschulen zu studieren. Studienrichtungen wären u.a. Pflegemanagement, Gesundheits- und Sozialmanagement, Bachelor-Studiengang Pflegepädagogik und Bachelor-Studiengang Gesundheitsförderung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bsz-eilenburg.de oder telefonisch unter 0 34 23/68 86 11. Berufsausbildung im gewerblich-technischen Bereich Baubereich Für alle im Baubereich angesiedelten Berufe (wie z. B. Fliesenleger, Zimmerer, Rohrleitungsbauer, Brunnenbauer usw.) wird die Ausbildung im 1. Lehrjahr in unserem Hause durchgeführt. Es handelt sich dabei um die „Grundstufenausbildung“. Im 2. und 3. Lehrjahr beginnt die „Fachstufenausbildung“, das heißt, es findet eine Spezialisierung in den Berufen statt. An unserem Beruflichen Schulzentrum werden die Berufe Betonfertigteilbauer, Hochbaufacharbeiter, Maurer und Verfahrensmechaniker in der Fachstufe weitergeführt. ■ 38 Betonfertigteilbauer Dieser Beruf ist in der Bauindustrie angesiedelt und umfasst z. B. das Anfertigen von Beton- und Stahlbetonfertigteilen, wie Rohre, Gehwegplatten, Treppenstufen, Gesimse und das Bearbeiten und Gestalten von Betonoberflächen durch Polieren, Schleifen, Sand- und Flammstrahlen. Die Ausbildung erfolgt an unsere Schule in länderübergreifenden Fachklassen für Sachsen, Sachen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Vollzeitschulische Ausbildung Hochbaufacharbeiter/Maurer In der Bezirksfachklasse für Leipzig lernen die Auszubildenden einen traditionellen Handwerksberuf. Ihr Tätigkeitsfeld beinhaltet z.B. den Neubau von Baukörpern aus Steinen und Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, sowie die Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung von Bauwerken. Die Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter ist nach zwei Jahren abgeschlossen, die des Maurers durch Spezialisierung und Vertiefung nach drei Ausbildungsjahren. Berufsfachschule (BFS) Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in) Staatlich geprüfte(r) Krankenpflegehelfer(in) An unserem BSZ bilden wir in der Berufsfachschule den Sozialassistenten und den Krankenpflegehelfer aus. Die vollzeitschulische Ausbildung zum Sozialassistenten dauert für Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss zwei Jahre. Für Abiturienten und Absolventen der Fachoberschule verkürzt sich die Ausbildungszeit um ein Jahr. Sozialassistenten unterstützen die Tätigkeiten von Erziehern, Heilerziehungspflegern, Altenpflegern und Sozialpädagogen. Dabei können sie in Kindergärten, Heimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Altenheimen arbeiten. Außerdem wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Sozialassistent die Zugangsbedingung für die Aufnahme einer Fachschulausbildung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger erfüllt. Verfahrensmechaniker Mit der Industrialisierung der Bautechnik entstand der Bedarf einer Fachkraft, die mehrere Bereiche abdecken kann. Der Verfahrensmechaniker muss neben der z.B. Herstellung von Betonfertigteilen, Kalksandsteinen, Porenbeton oder Transportbeton auch in der Lage sein technische Störungen zu erkennen und diese zu beheben, sowie Maschinen und Geräte zu warten und zu pflegen. Die Ausbildung erfolgt in länderübergreifenden Fachklassen für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer umfasst zwei Schuljahre. Zugangsvoraussetzung für diese Ausbildung ist mindestens ein Hauptschulabschluss. Es wird eine berufliche Grundbildung im Berufsbereich Pflege vermittelt. Die Schüler werden in die Berufe der Krankenpflege und in den Altenpflegeberuf eingeführt. Nach der erfolgreichen Ausbildung bestehen gute Chancen in Altenpflegeheimen oder Krankenhäusern zu arbeiten. Beiden Ausbildungsrichtungen gemein ist der hohe Anteil an Praktika während der Ausbildung. Metallbereich Kraftfahrzeugmechatroniker Zukünftige Kraftfahrzeugmechatroniker sollen gutes technisches Verständnis mitbringen. Er muss Arbeitsabläufe planen, durchführen und bewerten, Fahrzeuge in Stand halten, mechanische und physikalische Größen messen und prüfen können. Nach 3,5-jähriger Ausbildung erfolgt die Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer zu Leipzig. Anlagenmechaniker für SHK Neben der Installation und Instandhaltung haustechnischer Anlagen wird von einem zukünftigen Anlagenmechaniker erwartet, dass er physikalische und chemische Größen messen und prüfen kann und in der Lage ist kompetente Beratungsgespräche mit Kunden zu führen. Die Ausbildung endet auch hier nach 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer zu Leipzig. Schornsteinfeger Schornsteinfeger nehmen einen Sonderstatus ein, da sie keinem Berufsfeld zugeordnet werden. Es handelt sich um einen Monoberuf des Handwerks, der in länderübergreifenden Fachklassen für Sachsen, Sachen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet wird. Wer sich für diesen Beruf entscheidet, sollte Interesse an Naturwissenschaften, Technik und Umweltschutz mitbringen, in einer guten körperlichen Konstitution befinden, schwindelfrei, selbständig und verantwortungsbewusst sein. Neben dem Reinigen, Kontrollieren von Feuerstätten, dem Messen der Funktionsfähigkeit von Feuerungs- und Lüftungsanlagen gehört auch das Dokumentieren der Ergebnisse und Kundengespräche zum Tätigkeitsfeld des Schornsteinfegers. Für alle Auszubildenden des dualen Bereiches besteht die Möglichkeit, nach einem guten Abschluss der Gesellen- oder Facharbeiterprüfung, sich zu qualifizieren. An unserer Schule kann die Fachoberschulreife erreicht werden, durch die IHK und HWK ist eine Techniker oder Meisterausbildung möglich. Fachschule (FS) Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)/berufsbegleitend Staatlich anerkannte(r) Heilerziehungspfleger (in) Die Fachschulausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher(in) bzw. zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger(in) kann in einer dreijährigen Vollzeitausbildung absolviert werden. Voraussetzung für diesen Bildungsgang ist ein Realschul- oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Zudem ist es notwendig, eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem einschlägigen oder nicht einschlägigen Beruf absolviert zu haben. Ist letzteres der Fall, muss der Bewerber außerdem eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen. Aber auch durch eine erziehende oder pflegende Tätigkeit im Umfang von mindestens sieben Jahren wird die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger erfüllt. Die Grundlage einer Teilzeitausbildung als Erzieher ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis mit einer sozialpädagogischen Einrichtung und deren Zustimmung für die Aufnahme der Ausbildung. Das theoretische Grundlagenwissen für die praktische Tätigkeit bekommen die angehenden Erzieher und Heilerziehungspfleger im lernfeldorientierten Unterricht vermittelt. Außerdem erlernen sie das Spielen eines Instruments und haben die Möglichkeit, spezielle Kenntnisse in Wahlpflichtfächern zu erwerben. Praktika sind fester Bestandteil der Ausbildung in den Vollzeitklassen. Diese führen die zukünftigen Erzieher z. B. in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durch. Die angehenden Heilerziehungspfleger arbeiten hingegen in heilpädagogischen Kindertagesstätten, heilpädagogischen Kinder- und Jugendwohnheimen aber auch in Werkstätten und Wohnheimen für behinderte Menschen sowie in Pflegeeinrichtungen. 39 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 ■ Volkshochschule Nordsachsen Melden Sie sich unter www.vhs-nordsachsen.de an oder senden Sie uns eine ausgefüllte Anmeldung per Post oder per Fax 034202/300935 DELITZSCH 26.03. 26.03. 1Q21402 1Q10506 27.03. 1Q30109 27.03. 27.03. 1Q40625 1Q50165 28.03. 29.03. 1Q20003 1Q20901 29.03. 30.03. 1Q30405 1Q30126 30.03. 31.03. 10.04. 1Q20803 1Q20911 1Q60802 16.04. 16.04. 1Q21401 1Q10502 17.04. 1Q42204 18.04. 18.04. 1Q42209 1Q20801 18.04. 1Q20003 18.04. 18.04. 18.04. 19.04. 19.04. 19.04. 19.04. 20.04. 1Q21404 1Q40606 1Q50116 1Q30240 1Q30239 1Q50162 1Q50121 1Q30111 21.04. 27.04. 1Q20906 1Q30127 SCHKEUDITZ 19.03. 3Q20604 28.03. 3Q10704 02.04. 3Q10508 19.04. 23.04. 3Q30402 3Q30212 23.04. 3Q30213 24.04. 3Q10701 25.04. 3Q30201 25.04. 3Q30202 25.04. 3Q30203 Tel.: 034202/861820 Stricken für Anfänger Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Tai Ji Qi Gong - Schnupperabend Englisch für den Berufsalltag Bildbearbeitung am Computer für Senioren - Grundkurs Fotoübungskurs (1x monatlich) Orientalischer Tanz für Anfänger Workshop zum Ausprobieren Reiki zum Kennenlernen Workshop - Der Regenbogenfächer Trommelwochenende Flamenco für Anfänger/innen Mathematik Klasse 12 (Grundkurs) Kurs zur Vorbereitung auf das Abitur Nähen - Aufbaukurs Erstellung einer Einkommensteuererklärung Spanisch mit geringen Vorkenntnissen Spanisch für Anfänger Gitarrespielen ohne Noten - Anfängerkurs Fotoübungskurs (1x monatlich) Grundkurs Nähen Englisch für Anfänger Präsentation mit PowerPoint ZUMBA Fitness® - tanz dich fit! ZUMBA Fitness® - tanz dich fit! PC-Aufbaulehrgang für Senioren Grundlagen der Internetnutzung Fußreflexzonenmassage - Einführungskurs Workshop Salsa Shiatsu - japanische Heilmassage Tel.: 034204/990637 Osterdekoration aus Band und Stoff Knigge Hits für Kids - mit Stil zum Ziel! Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Patientenverfügung, … Die Diagnose aus dem Auge Hatha Yoga für Anfänger - Einsteigerkurs Hatha Yoga für Fortgeschrittene - Aufbaukurs Der moderne Knigge - sicheres und zeitgemäßes Auftreten Wirbelsäulengymnastik (18.00 Uhr) Wirbelsäulengymnastik (18.50 Uhr) Wirbelsäulengymnastik (19.40Uhr) EILENBURG 19.03. 20.03. 20.03. 21.03. 21.03. 23.03. 23.03. 23.03. 26.03. 2Q40613 2Q40901 2Q40803 2Q50102 2Q20601 2Q40804 2Q40902 2Q42203 2Q41902 Tel.: 03423/604187 Englisch Grundk. im 4. Sem. (18:00 Uhr) Italienisch Anfänger (17:45 Uhr) Französisch Anfänger (19:00 Uhr) Computergrundkurs (18:00 Uhr) Kreatives Gestalten in Ton (18:30 Uhr) Französisch für d. Urlaub (Wochenendk.) Italienisch für den Urlaub (Wochenendk.) Spanisch für den Urlaub (Wochenendkurs) Russisch Wiedereinsteiger (19:30 Uhr) Die Bedeutung der russischen Sprache insbesondere für Wirtschaft und Handel ist unbestritten. Ein Grund von vielen, verschüttete Kenntnisse wieder aufzufrischen und zu aktualisieren und die Sprachkompetenz für Alltag und Beruf zu erweitern. 26.03. 2Q30223 28.03. 28.03. 29.03. 04.04. 2Q10503 2Q10501 2Q20001 2Q10507 10.04. 18.04. 2Q60803 2Q30226 18.04. 2Q10701 19.04. 19.04. 20.04. 2Q50103 2Q42202 2Q20505 Wassergymnastik (20:00 Uhr, krankenkassengefördert!) Einkommenssteuer für Rentner (17:00) Meine Rechte als Patient (18:30 Uhr) Fotokurs nicht nur für Anfänger (18:45) Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf (18:00 Uhr) Mathematik Intensiv Abiturvorbereitung Aquafitness/Wassergymnastik für Schwimmer (18:00 Uhr) Der Körper lügt nicht! Analyse der örpersprache (18:00 Uhr, 3 Termine) Internet für Einsteiger (vormittags) Spanisch für Anfänger (19:00 Uhr) Atelierwochenende mit Solomon Wija (Leipzig Atelier Werk II) BAD DÜBEN 19.03. 21.03. 22.03. 28.03. . 28.03. 17.04. 18.04. 5Q30405 5Q30203 5Q20607 5Q11502 5Q30102 5Q21401 5Q40601 TAUCHA Tel.: 034243/690037 Neue Kraft durch Klangmeditation Meridiangymnastik für jedermann Osterfloristik Gartengestaltung:individuell,fachkundig “Das Paradies hat einen Namen“ Taj Ji Qi Gong für Anfänger Nähkurs für Hobbyschneider Englisch Grundkurs/Quereinstieg mögl. Tel.: 034298/29275 Französisch für die Reise 20.03. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung 20.03. Italienisch Grundkurs I/A1 im 3. Sem. 22.03. Englisch Grundkurs II/A1 5. Sem. 22.03. Spanisch für die Reise 22.03. Englisch für echte Anfänger 22.03. Englisch für Anfänger 2. Sem. 02.04. In folgende Kurs ist nach Rücksprache ein Einstieg möglich: Grundkurs Internet 01.03. 4Q50106 Englisch für Fortgeschrittene B2 01.03. 4Q40605 Englisch für Wiedereinsteiger (A1) 05.03. 4Q40631 Englisch Aufbaukurs II/A2 9. Sem. 05.03. 4Q40618 Englisch Konversationskurs 05.03. 4Q40603 Orientalischer Tanz 06.03. 4Q20901 Spanisch für Anfänger (2. Sem.) 08.03. 4Q42209 Französisch Grundkurs II/A1 4. Sem. 12.03. 4Q40807 Französisch Aufbaukurs II/A2 12. Sem. 12.03. 4Q40801 ERZIEHER, TAGESMÜTTER Tel.: 034204/990637 UND LEHRER 18.04. 2Q10701 Der Körper lügt nicht! 03.05. 1Q10618 Fürs Leben lernen 10.05. 4Q50112 Facebook, SchülerVZ und Twitter - Wie funktionieren Online-Netzwerke? 10.05. 3Q50106 Internet und Kinder am PC 12.05. 1Q10614 Bildungscurriculum für Erzieherinnen 4Q40811 4Q10504 4Q40903 4Q40630 4Q42211 4Q40636 4Q40634 ■ 40 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Jehovas Zeugen Bad Düben Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Brinnis Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Brinnis lädt zur Mitgliederversammlung ein. Termin: 30.03.2012 Zeit: 19.30 Uhr Ort: Gaststätte Reiterhof Luckowehna Tagesordnung: - Eröffnung und Feststellung der Anwesenheit - Bericht der Jagdgenossenschaft - Bericht der Kassenprüfer - Entlastung Kassierer und Vorstand - Bericht der Jagdpächter - Beschluss über Verwendung des Pachtzinses - Beschluss über Satzungsänderung - Sonstiges Der Vorstand –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bundespolizeiabteilung Bad Düben „Sicher und Stark“ - Jede Frau kann sich wehren Neuer Selbstverteidigungskurs für Frauen und Mädchen Bad Düben (N.K.) Lehrgänge in Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen und Mädchen werden immer gefragter. Die Bundespolizeiabteilung Bad Düben bietet deshalb einen neuen Zwei-Tages-Kurs am Wochenende, 21. und 22. April 2012 an. Interessentinnen ab 16 Jahre können sich ab sofort zu diesem kostenlosen Praxis-Intensivkurs anmelden. An beiden Tagen steht ein Trainerteam der Bundespolizeiabteilung Bad Düben jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Sporthalle der Bundespolizeiabteilung Bad Düben, Schmiedeberger Straße 60, bereit, um das nötige Können und Wissen zu vermitteln. Anmeldungen werden ab sofort wochentags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Freitag bis 14:30) unter der Rufnummer 03 42 43/75 20 31 oder per Mail an Manja. Masannek@polizei.bund.de entgegengenommen. Von Polizeiobermeister Christian Liebig, der maßgeblich an der Organisation dieser Lehrgänge beteiligt und als geschulter Trainer selbst aktiv ist, war zu erfahren, was in diesem Kurs geschieht: „Es wird an Auftreten, Haltung und Körpersprache gearbeitet. Die Teilnehmerinnen lernen, ein klares „Nein - Mit mir nicht!“ zu sagen. Natürlich werden auch typische bedrohliche Situationen in gezielten Übungen durchgespielt. Hier lernen die Frauen einfache, aber wirkungsvolle Verteidigungstechniken anzuwenden“. Zum Programm gehören auch Themen wie: Häusliche Gewalt - was kann ich tun, wo bekomme ich Hilfe? Pfefferspray & Co - wie viel Schutz bieten sie? Dazu wird die juristische Seite der Selbstverteidigung beleuchtet, denn „Notwehr ist ein gutes Recht“. „Spezialkleidung ist nicht erforderlich, jedoch wären Sportsachen ratsam. Etwas zum Trinken und gute Laune sollten im Gepäck sein“, rät Christian Liebig. Er verweist darauf, dass Umkleide- und Duschmöglichkeiten in der Sporthalle genutzt werden können. Tipp: Verbindliche Anmeldungen sollten rasch erfolgen, da die Teilnehmerinnenanzahl auf Grund der Beliebtheit und der Besonderheiten des Kurses begrenzt ist. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lädt alle Interessierten zum Tag der offenen Tür am 09.06.2012, 10:00 Uhr, im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch ein. Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10 a Freitag, den 16.03.2012 19.00 Uhr Begeisterndes aus der Apostelgeschichte: Mit seiner Rede vor den gebildeten Athenern, nachzulesen in Apg. 17:22-31 hat Paulus uns vorgemacht, wie man gewandt, taktvoll und mit dem richtigen Augenmaß auf andere eingeht. Wir wollen ihm in dieser Situation über die Schulter schauen. Sonntag, den 18.03.2012 16.30 Uhr Biblische Besprechung: Was die Einstellung und die Motive hinter freiwilligen Opfern für Jehova angeht, gibt es Parallelen zwischen den Israeliten in alter Zeit und Christen heute. Was lernen wir daraus? Freitag, den 23.03.2012 19.00 Uhr Begeisterndes aus der Apostelgeschichte - Wie reagierte Paulus auf die Beschimpfungen von gelehrten Athenern, die ihn sozusagen als Dummschwätzer bezeichneten? Wie benutzte er darauffolgend mit Fingerspitzengefühl eine gemeinsame Plattform um die Athener zu gewinnen? Sonntag, den 25.03.2012 16.30 Uhr Biblische Besprechung: Wie können wir Jehova im Alltag ehren? Wie wirkt sich das auf unser Leben aus? Freitag, den 30.03.2012 19.00 Uhr Biblische Besprechungen: · Die Gastfreundschaft vergesst nicht (gestützt auf den Rat aus Hebräer 13:1,2) · Die Wunder der Schöpfung offenbaren Gottes Herrlichkeit Sonntag, den 01.04.2012 16.30 Uhr Biblische Besprechung: Welche Hinweise enthält die Bibel darüber, wie eine von ihm eingesetzte gerechten Regierung zum Guten der Menschen wirken wird und seinen ursprünglichen Vorsatzes einer geeinten Menschheit auf einer paradiesischen Erde widerherstellen wird? Freitag, den 06.04.2012 19.00 Uhr Begeisterndes aus der Apostelgeschichte - Paulus gab zum Abschluss seiner Rede vor den Athenern den Zuhörern einen Impuls zum Handeln. Bei allem Geredeten schwächte er die Wahrheit der Bibel nicht ab, nur um es sich mit niemandem zu verderben. Donnerstag, den 05.04.2012 20.00 Uhr Zusammenkommen zum Gedenken an den Tod Jesu Sonntag, den 08.04.2012 16.30 Uhr Biblische Besprechung: Warum legte Jesus seinen Nachfolgern ans Herz wachsam zu sein? In welchen Bereichen mag das heute notwendig sein? Eintritt frei keine Kollekte Einladung Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Zschepplin am 31.03.2012 in der Gaststätte Bergmann Zschepplin Einlass: ab 19.00 Uhr Beginn: 19.30 Uhr werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zschepplin gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft 3. Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers 4. Diskussion und Beschlussfassung über Haushaltsplan 5. Einschätzung des abgelaufenen Jagdjahres durch die Jagdpächter 6. Schlusswort des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft 7. Gemeinsames Abendessen mit anschließendem gemütlichen Beisammensein Zur Aktualisierung des Jagdkatasters ist bei Flächen- oder Eigentümeränderungen ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen. Völz Vorsitzender der Jagdgenossenschaft 41 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs -und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) In der Gemeinde Delitzsch, Gemarkung Delitzsch Flur 5, Flurstücke: 57/1, 57/2, 57/3, 57/4, 58/89, 58/115, 58/116, 58/117, 58/119, 58/120, 58/121, 58/122, 58/123, 58/124, 58/125, 58/126, 58/127, 58/128, 58/129, 58/132, 58/133, 58/134, 58/143, 58/144, 58/145, 58/146, 58/147, 58/148, 58/173, 58/174, 58/181, 58/199, 58/214, 58/293, 58/325, 58/346, 89/5, 90/1, 1262/90, 1341/90, 91/2, 91/3, 91/4, 1311/91, 1314/91, 1315/91, 1316/91, 1406/91, 2393/91, 2462/91, 2553/91, 2682/91, 92/1, 99/2, 1148/99, 1711/99, 1766/99, 1767/99, 104/1, 367, 368, 371, 374 wurden Flurstücksgrenzen durch Katastervermessung bestimmt. (Katastervermessung an langgestreckten Anlagen S4, Ausbau der Ortsdurchfahrt Delitzsch, Bismarckstraße). Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes vom 6. Juli 2011. Die Ergebnisse der Grenzbestimmung liegen ab dem 19.03.2012 bis einschließlich 18.04.2012 in meinen Geschäftsräumen Eilenburger Straße 65 in 04509 Delitzsch zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 26.04.2012 als bekannt gegeben. Rechtsgrundlagen: 1. Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), rechtsbereinigt mit Stand vom 5.Juni 2010 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134,140) 2. Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs - und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs - und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO ) vom 6. Juli 2011 3. Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens - und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19.05.2010 (SächsGVBl.S.142) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Frank Knobbe, Eilenburger Str. 65, 04509 Delitzsch, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden gewahrt. Delitzsch, 16.03.2012 gez. Dipl.-Ing. (FH) Frank Knobbe Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Eilenburger Straße 65 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02/3 46 26 Fax: 03 42 02/3 46 27 ■ Ferienzeit ist Campzeit bei der Ilebiber Fussballschule Mit dem Beginn der Sommerferien, heißt es auch für das Team der Ilebiber Fussballschule wieder Ferienzeit ist Campzeit. Traditionell wird im 8 Jahr in Folge natürlich wieder auf dem Gelände des FC Eilenburg gezeltet und trainiert, sowie mit den Trainern die selbstgestaltete Freizeit verbracht. Dabei stehen die beliebten Bade- und Bowlingnachmittage sowie weitere Ausflüge genau so auf dem Programm der Ilebiber, wie auch die ein oder andere Überraschung, die sich die Jungs um Oberbiber Carsten Hänsel für „ihre“ Kids einfallen lassen. Jeder Campteilnehmer erhält neben dem beliebten Campshirt auch wieder ein Abschlussgeschenk am Ende der Campwoche. Sommer-Camp 1, vom 22.07. - 26.07.2012, ist schon so gut wie ausgebucht. Während der Campwochen werden die Kids vom bewährten Trainerteam um Carsten Hänsel, Rico Winkler, Tobias Bendel, Christoph Bartlog, Christian Weihmann und Armin Kilz trainiert und betreut. In allen anderen Campwochen sind noch Plätze frei und eine Anmeldung lohnt sich bei der Ilebiber Fussballschule, denn unser Ziel sind begeisterte Kids und zufriedene Eltern. Ihre Kinder werden in allen Camps von erfahren Teams betreut, die mindestens schon ein Jahr an Camps der Ilebiber Fussballschule teilgenommen haben und sich mit den Grundsätzen und Idealen voll identifizieren können. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit Kontakt mit uns aufzunehmen und somit steht Ihnen jeder Zeit ein Teammitglied bei Sorgen, Fragen und Problemen zur Seite. Wenn Sie also noch ein Ferienerlebnis für Ihr Kind suchen, dann melden Sie es doch gleich in einem Camp der Ilebiber Fußballschule an! Die freien Kapazitäten können Sie auch aus unserem Kalender unter www.fussballschule-sachsen.de entnehmen. Anmeldung können per Mail, Fax oder telefonisch bei Carsten Hänsel (01 62 -2 89 08 34) oder bei Tobias Bendel (01 72 -7 90 05 85) erfolgen. Feriencamps 2012 - wir freuen uns auf unvergessliche Tage mit Ihren Kindern! Unentgeltliche Hilfe für Senioren in auch in Eilenburg Der Senioren Selbsthilfe e. V. bietet älteren Menschen unentgeltliche Hilfe zur Bewältigung Ihres Alltags. Unsere ehrenamtliche Mitarbeiterin vor Ort bietet Ihnen vielseitige Unterstützung an: bei Spaziergängen, Freizeitbeschäftigungen und Einkäufen. Sie begleitet Sie zu Arztbesuchen oder zu anderen Terminen. Falls Sie jemanden zum Reden brauchen, so haben unsere Alltagsbegleiter auch immer ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Nöte. Die Alltagsbegleitung wird unterstützt durch den Freistaat Sachsen und den Europäischen Sozialfond. Interessierte Senioren in Eilenburg melden sich unter der Rufnummer 0 34 21/77 68 06 beim Senioren Selbsthilfe Verein, Fleischmarkt 5 in Torgau. Weitere Informationen über unseren Verein finden Sie unter www.seniorenzentrum-torgau.de. Verkehrsteilnehmerschulung in Laußig Am 29.03.2012, um 19:00 Uhr findet in der ehem. Mittelschule in Laußig eine Verkehrsteilnehmerschulungen statt. Eingeladen sind alle Verkehrsteilnehmer, die daran interessiert sind, im aktuellen Verkehrsgeschehen und zu gesetzlichen Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben. Fragen werden gern beantwortet. Es ladet ein der Motorsortclub Laußig, Herr Petermann und die Zukunftswerkstatt DH e. V. ■ 42 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 regional genießen: RegioBrunch in der Region Leipzig Region Leipzig: 17mal regional genießen. Dafür steht die Marke „RegioBrunch“. 2012 findet der RegioBrunch 17mal und damit so oft wie nie querverteilt über die Region Leipzig statt. Den 1. RegioBrunch richteten die Nachwuchsköche der Susanna-Eger Schule Ende Januar diesen Jahres in Leipzig aus. Die nächsten RegioBrunch-Veranstaltungen finden in Klosterbuch am 18.03.2012, im Schloss Wurzen am 25.03.2012 und am 01.04.2012 in der Lutherburg Leipzig statt. Das Regionalmanagement der Region Leipzig-Westsachsen unterstützt die gastronomischen Einrichtungen, die einen RegioBrunch veranstalten mit einem umfangreichen Marketingpaket und stellt die Marke kostenfrei zur Verfügung. Derzeit erarbeitet das Regionalmanagement einen Jahresfolder, der alle Veranstaltungen auflistet. Der Jahresfolder wird in der Region Leipzig, aber auch auf touristischen Messen verteilt. „Die Liebe zur Region Leipzig geht auch durch den Magen“, schmunzelt Regionalmanagerin Anja Terpitz. „Bereits im vergangenen Jahr wurden die Veranstaltungen mit rund 100 Gästen pro RegioBrunch sehr gut angenommen. Das haben auch die Gastronomen registriert. 17 RegioBrunch sind ein neuer Rekord“, so Terpitz weiter. Mit der Nutzung der eingetragenen Marke „RegioBrunch“ verpflichten sich die Gastronomen mindestens 5 regionale Zulieferer einzubinden. Die Speisen werden beschildert, so dass jeder Gast weiß was auf seinem Teller landet. Die Verwendung der regionalen Produkte in der Gastronomie folgt dem Trend hin zur gesunden und bewussten Ernährung. Produkte, die aus der Region kommen, zeichnen sich durch eine hohe Frische und gute Qualität aus. Obendrein sichert deren Verwendung auch noch Arbeitsplätze. Oft nutzen die Veranstalter den RegioBrunch, um ihr Unternehmen und das Leistungsspektrum zu präsentieren. Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe RegioBrunch erhalten Sie unter www.region-leipzig-westsachsen.de. Kontakt: Regionalmanagerin: Anja Terpitz Telefon: 0 34 37/76 08 07 E-Mail: anja.terpitz@region-leipzig-westsachsen.de - Anzeigen Seit mehr als Jahren im Dienste der Gesundheit und Hygiene Wir sind wieder da, wie jedes Jahr. Hörmann`s DampfBettfedernreinigung mit Behandlung gegen Bakterien arbeitet täglich ab 9.00 Uhr hier im Ort! Eilenburg, Konsum Eilenburg-Ost von Montag, 26.03.2012 - Freitag, 30.03.2012 Unsere Maschinenanlage wird von Fachkräften bedient und gewährt sorgfältigste Verarbeitung. Die Hausfrauen werden von uns gut beraten und können jederzeit während der Reinigung anwesend sein! Hygienische Betten haben Sie nur, wenn Sie alle 3 - 4 Jahre reinigen lassen. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten. 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Hans Stübner (1900 – 1973): „Es kommt immer auf die Augenlust, auf das einzelne, überwältigend schöne, schlüssige Bild an.” Herausgegeben von Dr. Sebastian Schulz-Stübner Erhältlich bei Verlag + Druck Linus Wittich KG, 83250 Marquartstein, Staudacher Straße 22, Tel. 08641/97810, anzeigen@wittich-chiemgau.de Handwerk + Dienstleistung regional Branche [direkt] • Schönes heim • Branche [direkt] • Schönes heim Branche [direkt] • Schönes heim • Branche [direkt] • Schönes heim Jetzt als eBook online lesen www.wittich-herzberg.de 43 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Öffentliche Bekanntmachung der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH zur Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH weist darauf hin, dass für den Anschluss an und die Benutzung der Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung bzw. der Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten: » Preise der KWL für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung » Regelung der Kostenerstattung durch Anschlussnehmer » Ergänzende Bestimmungen der KWL zur AVB Wasser V » Allgemeine Entsorgungsbedingungen für Abwasser der KWL (AEB-A) » Allgemeine Entsorgungsbedingungen für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben der KWL (AEB-K) Die aktuellen Geschäftsbedingungen stellt die KWL im Internet unter www.wasser-leipzig.de/agb sowie zur Einsicht und Mitnahme im Kundencenter in der Johannisgasse 7 zur Verfügung. KWL-Kundencenter: Johannisgasse 7, 04103 Leipzig Öffnungszeiten: Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr Telefon 0341 969-2222 ELL SAKTU AG E G A T NNT alles G – SO MONTA • Orts- und stadtteilbezogene, tagesaktuelle Informationen aus Vereinen, Institutionen und Unternehmen • crossmedial • Geschäftsanzeigen • Privatanzeigen • Branchenbuch • Bannerwerbung • Veranstaltungskalender • Links zu kommunalen Diensten • Wettervorschau • weitere nützliche Informationslinks www.localbook.de Traumhaus an der Müritz Expose der Immobilie bitte per E-Mail unter: aga-mueritz@web.de www.wasser-leipzig.de n Verhandlungsbasis • Kauf von Privat. n 44 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 45 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 n Isolieren Sie die Zahlen! 4 8 5 5 2 1 7 1 2 3 9 2 8 4 6 5 3 3 7 1 4 9 2 5 3 2 3 7 6 4 Schwierigkeitsgrad: 3 Adler-Drogerie K. Bautzmann OHG, Eilenburger Str. 5, 04425 Taucha, Tel. 034298 / 68547 Immer gut Informiert – Ihr lokales 2- bis 4-R.-Wohnungen, san. + 3-R.-Wohnung, teilsan. 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Umso mehr, wenn es sich um den Anstrich der großflächigen Wände handelt. Hier ist die Weitsicht gefragt. Helle Farben wirken leicht und freundlich, vermitteln den Eindruck von Weite und lassen jeden Raum größer erscheinen. Empfehlenswert für kleine Räume. Kalte Farben schaffen Distanz und vermitteln den Eindruck von Sachlichkeit und Funktionalität. Sie wirken beruhigend, entspannend und erfrischend und eignen sich für Räume mit sehr viel Sonneneinstrahlung. Warme Farben sorgen für eine gemütliche Atmosphäre. Sie wirken anregend und auch aktivierend. Dunkle Farbtöne haben eine düstere Wirkung, können aber auch Geborgenheit vermitteln. Für den Essbereich eignen sich helle fröhliche Farbtöne, während Grau den Appetit verdirbt. Im Arbeitszimmer sollte auf kühle Töne verzichtet werden, weil sie einschläfernd wirken. Und auch im Wohnzimmer sind kühle Farben ungünstig, da sie Frohsinn und Kommunikation hemmen. Im Schlafzimmer haben warme Farben nichts zu suchen, weil sie den Geist nicht zur Ruhe kommen lassen. Und im Kinderzimmer sollte auf zu viel Rot verzichtet werden, da es Aggressionen fördert. Vor der Auswahl der Farben und dem Anstrich sollte man sich also reiflich überlegen, was man will und den Rat eines Fachmanns einholen. Ein Probeanstrich an einer größeren Fläche ist nie falsch, damit man lange Freude an den bunten Wänden hat. Eilenburg-Berg, schöne 2-Raum-Wohnung, 1. Etage, 58 m2, neu renoviert, Bad mit Wanne und Dusche, KM 300,+ NK ab sofort zu vermieten. Tel. 0 34 23/60 56 05 oder 0162/3206894 Vermiete in Eilenburg/Berg 2-R-Wohnung, 43 m2 im 1. OG, sonnige Lage mit Balkon und Stellplatz. Zimmer mit Fliesen u. Laminat. Tel. 0 34 23/75 52 41 Verm. ruhige mod. 2-ZiWhg. in EB-Stadt, 53 qm mit Tageslichtbad, Fenster mit Rollo, Fliesenbeläge bzw. Laminat, Küche möbl. 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Schönemeyer „NEU“ Joma-Sports Laufbekleidung R 04838 Eilenburg · Torgauer Str. 51 · Tel. 03423/6198417 Auf diesem Wege möchte ich allen Besuchern herzlichen Dank für das rege Interesse, für die vielen schönen Blumen und Geschenke anlässlich des Tages der offenen Tür sagen. HERBERGE Kirchbogen 1 04838 Eilenburg/OT Behlitz Tel. 0 34 23/700 846 www.herberge-agape.de Ihre Josefin Taudt Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Frohes Osterfest · Neugeräte LED, LCD, Plasma allen Kunden, Freunden und Bekannten FERNSEHTRYBUSCH · Reparatur in eigener Meisterwerkstatt · Planung, Montage SAT-Anlagen Leipziger Straße 14 04838 Eilenburg Tel. 0 34 23 - 60 30 10 www.fernseh-trybusch.de (spp) Milde Temperaturen locken die Familie wieder nach draußen und laden zu Unternehmungen in der Natur ein. Wem im Alltag die Zeit für gemeinsame Stunden mit den Lieben fehlt, dem kommen Ostern, Muttertag und Pfingsten wie gerufen. Diese Feiertage läuten die sonnige Zeit des Jahres ein und bieten Gelegenheit für ausgedehnte Gespräche mit Freunden und Verwandten – zum Beispiel beim gemütlichen Nachmittagskaffee. Laut aktuellsten Ergebnissen der Jacobs Krönung Studienreihe „Gesprächskultur in Deutschland“, durchgeführt vom Institut Allensbach, sprechen Männer wie Frauen gern über Neuigkeiten aus dem Bekannten- und Freundeskreis oder Freizeit und Urlaub. Warum nicht ein langes Wochenende für ausgiebige Gespräche bei gutem Kaffee nutzen und Reisepläne schmieden? Für Abwechslung an den freien Tagen sorgen althergebrachte Bräuche, die erst das richtige Oster- und Pfingstfest oder den gelungenen Muttertag ausmachen. Schokohasen naschen, Eier verstecken und Familientreffen genießen, so sieht für die meisten Deutschen ein klassisches Osterfest aus. Im Gegensatz zu diesem alten Ritual blickt der Muttertag auf eine kurze Tradition zurück und wird erst seit dem 13. Mai 1923 in den Geschichtsbüchern geführt. Auch heute steht jeder zweite Sonntag im Mai ganz im Zeichen der Mütter, die von ihrer Familie verwöhnt werden. Am wertvollsten ist für viele Mütter die Zeit, die sie an diesem Tag mit ihren Lieben verbringen. Immerhin zählt „Familie“ laut Jacobs Krönung Studie für 65% der Frauen zu den liebsten Gesprächsthemen. Osterhasenbadespaß Herzliche Ostergrüße allen Kunden, Freunden und Bekannten Bock HEIZUNGSKLIMASANITÄRANLAGEN Wittenberger Str. 83 • 04849 Bad Düben • Tel.: 03 42 43 / 2 24 37 Fax: 03 42 43 / 2 24 45 • meister-bock@t-online.de 49 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Schöne Osterfeiertage Genießen · Reisen · Schenken April Das ist die Drossel, die da schlägt, der Frühling der mein Herz bewegt; Ich fühle, die sich hold bezeigen, die Geister aus der Erde steigen. Das Leben fließt wie ein Traummir ist wie Blume, Blatt und Baum. Theodor Storm © Claudia Hautumm / pixelio.de Osterbrot backen Zutaten: Osterbrot selbstgebacken 200 ml Milch, 1 Päckchen Trockenhefe, 1/2 Tl. Zucker, 250 g Weizenmehl, 150 g Dinkelmehl, 1 Tl. Salz, 50 g zimmerwarme Butter, 1 großes Bund gemischte Frühlingskräuter (ersatzweise TK-Kräuter), 1 Eigelb Außerdem: Fett und Mehl für die Form. Zubereitung: Die Milch in einen kleinen Topf lauwarm erwärmen. Die Hefe mit dem Zucker in der lauwarmen Milch unter Rühren auflösen. Die beiden Mehlsorten in eine Schüssel sieben, die Hefemilch, das Salz und die Butter in Flöckchen dazugeben und die Zutaten zu einem geschmeidigen Teig verkneten, der sich vom Schüsselboden löst. Den Teig zugedeckt an einem warmen Ort gehen lassen, bis sich sein Volumen verdoppelt hat. Inzwischen die Kräuter waschen, trocken schütteln und sehr fein hacken. Eine Kastenform von ca. 25 cm Länge fetten und mit Mehl ausstreuen. Den Teig auf der leicht bemehlten Arbeitsfläche nochmals durchkneten, dabei die gehackten Kräuter unterarbeiten. Ein etwa apfelgroßes Teigstück beiseite legen, den übrigen Teig zu einem Brotlaib formen und in die vorbereitete Form geben. Die kleine Teigkugel etwa 1/2 cm dick ausrollen und Hasenfiguren ausschneiden oder ausstechen. Das Eigelb verquirlen, das Brot damit bestreichen und die Hasenfiguren darauf legen, leicht andrücken und ebenfalls mit Eigelb bestreichen. Das Brot in der Form weitere 30 Minuten gehen lassen. Den Backofen auf 200°C (Gas Stufe 3) vorheizen. Das Osterbrot im heißen Backofen auf der unteren Schiene in etwa 45 Minuten hellbraun backen. wünscht ein frohes Osterfest • Fachgerechte Textiländerung von Damen-, Herren- und Kinderbekleidung • Anfertigung und Verkauf von Gardinen und Dekorationen • Lederreparatur • Monogrammstickerei Babett Pötzsch Inhaber Dr.-Külz-Ring 12 · 04838 Eilenburg · Tel./Fax: 03423/60 98 85 Mo, Di, Do, Fr 9 - 18 Uhr · Mi 9 - 14 Uhr Restaurant u. Pension „Zur Wildsau“ Wir laden ein zum „OSTERBRUNCH” Ostersonntag und Ostermontag von 10.30 - 14.00 Uhr für 14,– €/Pers. inkl. Saf t & Kaffee Kinder von 7 - 12 Jahren 1/2 Preis Tischbestellung erwünscht Karfreitag geschlossen Samstag nach Vereinbarung (Familienfeiern etc.) ACHTUNG! Am 4.5.2012 Mai-Tanz ab 19.00 Uhr Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr ab 17.00 Uhr Sa nach Vereinbarung So 11.30 - 20.00 Uhr www.zur-wildsau-restaurant-pension.de 04838 Gotha Telefon: 0 34 23/75 04 83 u. 01 70/8 07 01 42 n n 50 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Wenn Kollegen Kollegen quälen Sachgerechte Verteidigung dank Anwalt In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf. Allein ein qualifizierter Verkehrsanwalt hat es in der Hand, spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde zu stoppen oder Leistungsverweigerungen des Versicherers zu verhindern.Anfängliche Fehler können später meist nicht mehr richtiggestellt werden. Ein Verkehrsanwalt kennt sich gut aus in versicherungsrechtlichen Themen wie Regress nach Trunkenheitsfahrt oder Deckungsschutzversagung wegen grober Fahrlässigkeit. (DAV) BERLIN EILENBURG Welche Möglichkeiten und Rechte haben Mobbing-Opfer? Mobbing-Opfer haben vorrangig den Wunsch, dass die Schikanen aufhören. Empfehlenswert ist daher, erst einmal eine Klärung innerhalb des Betriebs anzustreben. Hierfür eignet sich das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder gegebenenfalls die Einschaltung des Betriebsrats. „Juristisch besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Fachanwalts bei Gericht einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem Schadenersatzansprüche geltend machen. Das reicht von der Rückerstattung von Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. Durch ärztliche Atteste und Gutachten muss glaubhaft dargestellt werden, dass zwischen dem Mobbing und einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht. Wenn der Arbeitgeber von den Mobbing- Aktivitäten Kenntnis hatte und keine Abhilfe geschaffen hat, kann der Geschädigte auch gegen ihn juristisch vorgehen und Schadensersatz verlangen.Auch wenn die Beweislage häufig nicht einfach ist, in jedem Fall sollten Betroffene einen Anwalt zurate ziehen, der auf derartige Fälle spezialisiert ist. Es ist schwierig nachzuweisen, wann es sich um Mobbing handelt und wann hieraus Ersatzansprüche entstehen. HENNIGSDORF LEIPZIG MÜNCHEN RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT PERING BEHNKE WEIGELT GIESE Rechtsanwältin Bianca Lemm auch Fachanwältin für Familienrecht, in den Bereichen Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht etc.), Erbrecht, Vereinsrecht, Mietrecht, Betreuungs- und Vorsorgerecht (inkl. Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten), allgem. Zivilrecht Rechtsanwältin Cathleen Voigt in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht (Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Schadensregulierung nach Verkehrsunfall), Strafrecht, Sozialrecht (ALG II, Rentenangelegenheiten etc.), allg. Zivilrecht Rechtsanwalt Frank Weigelt auch Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Insolvenzberatung, Grundstücksund Immobilienrecht Leipziger Straße 53, 04838 Eilenburg Telefon: 0 34 23 / 70 66 7-0, Telefax: 0 34 23 / 70 66 7-10 Mo. - Do. 9.00-17.00 Uhr, Fr. 9.00-15.00 Uhr. Gern auch Termine bei Ihnen zu Hause. www.pbwg.de Sie können bei Punkten in Deckung gehen oder in die Offensive. Verkehrsanwälte. 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Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte auf dieser Seite in anderen Publikationen ist nicht gestattet. 51 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 1 Tag vor dem Umzug Haustier zur vorrübergehender Unterbringung geben Kühlschrank abtauen Bargeld holen Verpflegung organisieren Zugang zu Aufzügen/Einfahrten klären (evtl. Schlüssel organisieren) Böden schützen Unterlagen und Wertgegenstände einpacken Treppenhaus auf Schäden überprüfen Eilenburg-Mitte v. Priv. zu vermieten: 3-R-Whg. mit Balkon, 84 qm, 2. OG, KM 350,00 Euro zzgl. NK + Kaution, renoviert, in gepflegtem Mehrfamilienhaus in ruhiger, guter Wohnlage Tel. 01 77/1 66 30 11 Angebot: Volkshochschule: Referat - Anzeige- „Privater Immobilienverkauf - die 7 größten Fehler“ Der Verkauf einer Immobilie, sei es aus Altersgründen, einer Erbschaft, einer Trennung, aus finanziellen Gründen oder weil einfach das eigene Haus zu klein geworden ist, ist zumeist die größte Geldtransaktion im Leben eines Menschen. Ein Betrag zum Teil im 6-stelligen Eurobereich wechselt seinen Besitzer. Damit diese Immobiliengeschäfte ordnungsgemäß und rechtmäßig abgewickelt werden können, müssen Notare und sollten Profimakler eingeschalten werden. Viele Verkäufer wollen sich jedoch die Kosten des Maklers ersparen und versuchen selbst ihre Immobilie an den Mann oder die Frau zu bringen. Um dies auch ohne Makler sicher bewerkstelligen zu können, erhalten Sie an diesem Abend Hinweise und Anregungen wie Sie die 7 größten Fehler eines privaten Immobilienverkaufes vermeiden können. Herr Volker Lachmund, selbst viele Jahre im Maklergeschäft tätig, gibt Ihnen Tipps und Hinweise, damit Sie letztendlich nicht nur Ihre Immobilie los sind, sondern auch den Verkaufspreis pünktlich und vollständig auf Ihrem Konto haben. Termin: 04.04.2012 um 18:00 Uhr VHS Eilenburg Anmeldung: Herr Liegau Tel. 0 34 23/60 41 87 Termin: 28.03.2012 um 18:00 Uhr VHS Delitzsch Anmeldung: Herr Potyka Tel. 03 42 02/86 11 57 www.vhs-nordsachsen. de Quelle: Volker Lachmund Privatwohnung Sehr schöne 3-Raum-Wohnung Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht Terminsbestimmung 473 K 537/10 Folgender Grundbesitz - 04838 Eilenburg, Torgauer Str. 54: dreigeschossiges, unterkellertes Wohn- und Geschäftshaus mit Seitenflügelanbau sowie einem Nebengebäude, 2 Gewerbeeinheiten im EG mit einer Nutzfl. von ca. 110 m2 und 3 Wohnungen in den OGen mit einer Wfl. von ca. 233 m2, Bj. vor 1900 und Sanierung 2001/2002; Denkmaleigenschaft; z. Ztpkt. der Bewertung voll vermietet; Reparaturstau soll am Mittwoch, dem 18.04.2012, um 11.00 Uhr, im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, 1. OG, Raum 101 zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Verkehrswert: 177.600,00 € incl. Zubehör. 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Das Hauptaugenmerk sollte dabei auf der Dachoberfläche liegen, die es auf lockere beziehungsweise beschädigte Teile hin zu untersuchen gilt. Auch der Zustand der Anschlüsse ist wichtig. Zuletzt sollte man noch die Dachrinnen und Kehlbleche von Verschmutzungen befreien, damit das Regenwasser ungehindert ablaufen und keinen Schimmel an den Hauswänden hervorrufen kann. Wer kleinere Schäden und Schwachstellen am Dach ignoriert, riskiert dauerhafte Schäden der Bausubstanz. Deshalb besser regelmäßig kontrollieren. Balkon oder Terrasse undicht? Wir dichten ab - dauerhaft (in Kooperation) Fa. Trennert Lindenplatz 6 · 04838 Jesewitz/OT Weltewitz Telefon: 03 42 41 / 5 14 04 · Funk: 01 72 / 3 64 13 20 www.trennert.de · e-mail: Henry@trennert.de Gottschlich GmbH Groß- und Einzelhandel Hauptstraße 1 A • 04808 Kühren Tel. 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Besonders bei Urlaubsfahrten gilt daher, diese Schwachstellen besonders zu sichern, bevor man in den wohlverdienten Urlaub aufbricht. Bei Fenstern heißt dies grundsätzlich, dass sie geschlossen werden sollten. Aus Lüftungsgründen sollte man sich auf gekippte Fenster dort beschränken, wo das Fenster von außen kaum erreichbar ist. Türen sichert man am besten, wenn man sämtliche Schlösser verriegelt – also abschließt. Denn schon eine abgeschlossene Tür bietet einem Eindringling deutlich mehr Gegenwehr, als eine Tür, die lediglich „ins Schloss gefallen ist“. Grundsätzlich ist zu überlegen, ob nicht alle Türen, die einen direkten Zugang von außen ermöglichen, über eine bestimmte Sicherheitsausstattung verfügen. Im Fachhandel stößt man auf die Klassifizierung „WK1“ bis „WK6“. WK1 steht für eine Tür, die ohne Werkzeug, allerdings mit grober körperlicher Gewalt aufzubekommen ist – diese Türen sollten den Innenräumen vorbehalten bleiben. Für Privathäuser ist man mit den Klassen „WK2“ und „WK3“, Tendenz eher zur letztgenannten. Denn eine WK2-Tür bekommt ein versierter Einbrecher mit eher leichtem Werkzeug auf, während er für ein WK3-Modele zu schwerem Werkzeug greifen muss, wobei er natürlich entsprechende Geräusche verursacht. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie bei Neubau und Umbau gemeinsam mit einem Türenexperten oder Ihrem Schreiner ein Sicherheitskonzept erarbeiten, bevor sie die Außentüren installieren. & Restaurationswerkstatt Familien betrieb 28 19 seit Beratung • Planung • Montage t & Service Innenausbau alitä Möbel Qu om Fachmann Fenster, Haustüren les v Landstraße 9 Innentüren 04838 Laußig Verglasungen Telefon/Fax: Reparaturen 034243/22327 Al > > > > > > n Siegmund Schneider - Familienbetrieb Büro / Ausstellung / Verkauf 04838 Laußig · Landstr. 11 a Tel.: 034243 / 52173 NEU Werkstatt Str. der Bodenreform 11 · Laußig Handwerksbet Wir fertigen: rieb ition > Wohnmöbel mit Trad zu vermieten: Pkw-Stellplätze in Hohenprießnitz 0 34 23/75 97 62 Mo - Fr oder 0162/4756828 > Massivholztüren > Terrassenüberdachungen > Garagen- & Scheunentore > Holzarbeiten aller Art www.antik-tischlerei.de Leitungswasser reicht Das Füllen eines Wasserbettes funktioniert mit einfachem Leitungswasser. Normalerweise muss das Wasser nicht gewechselt werden. Damit es frisch bleibt, wird ihm in regelmäßigen Abständen ein Konditionierer zugesetzt. Der schützt die Füllung vor Bakterien und Algen. Außerdem hält der Konditionierer die Vinyl-Oberfläche der Matratzen geschmeidig. Das macht ihn zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel. Wie oft man ihn erneuern muss, ist je nach Marke und Produkt unterschiedlich. 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Der OPEL ASTRA Der neue Opel Astra Sports Tourer. ��� �������� ��� ������������������� ����� ������ ��� ����������� ��� ������ ����� ���������� �������������������� ��� ��� ��� ����� �������� Mängelreport 2012 Bester seiner Klasse � ���������������������� ��������� ��������� ���� ��� ���� ���������� ������� � ����������� ��� ��������������� ��� ���������������� � ������������� ��� ���������� ��� ������� �������� ������ �� ���� � ������������ ���������������������������� ��� ��� ��������� ��� �������� ��������� ��� ��� �� ���� ����������� ����������� ��� ���� ����� ���� ����������� ge prüft ��� ��� ����� ������ ��� �� ���� ���� ��� ����� ��� �� �� ���� ��� ����� �������������������� ��� ��� ���� ����� �������� ��������� ��� ��� �������� �� �� ������� ���������� ���������� ���� � ����� � �� ��������� ���������� ��� �� ������������ ��� ������������� �������� �� ��������� �� ������� ������������ �� � ����� �� ������������ �������� �� ���������������������� �������� �� ���������� ����������� ���� �� ������������� ��������� ���� �� ������������������� ��� �� ��������� ��� ������������� �������� � ��� ��� ���� ����� �������� ����� ����� ������ ��� ��� ����� �������� ��� �� ���� � ������� ���������� ����� � ���������� �� ��������� ���������� �������� �� ������������ ��� ������������� ��������� �� ��������� �� ������� ������������ �� � ����� �� ������������ ��������� �� ���������������������� ��������� �� ���������� ����������� ���� �� ������������� ��������� ���� �� ������������������� ��� �� ��������� ��� ������������� �������� � �������� ��� ���� ���� ����� ��� ��� ��� �������� ��������� ���� ��� ������������ ��������� ����� ���� ������������������� �� ����� �� ���� ����� �������� ��������� ��� �������� �� ��� ���������� ���� ���������� ���� ����������� ���� ��������������� ����������� ��� ����� ��������������� �� ���� ����� �������� ����� ����� ������ ��� ����� �������� ��� ��� ���������� ���� ���������� ���� ����������� ���� ��������������� ����������� ��� ����� ��������������� � ������ ������������� � ������������ � ��������� � ������ ��� ���� ����� ������� ��� ����� ��� ������ ����������� ����� ������� ��� ���� ������������������� ��� ��� ����������� � ������������������� ���� ����� ��� ����� �� ����� ��� ����������� �������� ������������� ����������� ������� ���� ������ �� ���� ��� ���������� ��������������� ��� �������� ��������� ���� ������������ �������� �� ����� ��������� ������� ����� � ������ ��� ����� � ������ �������������������������� ��������������������� 55 Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012 Geißler Ulf, Nico u. Paul-Tilo Geißler Reisen seit 1935 Rinckartstraße 8 · 04838 Eilenburg Telefon 0 34 23 / 606 606 Anzeigenberater/in im Außendienst für die Heimatregion gesucht! Für die Herausgabe von Landkreisatlanten sowie Seniorenführer in Broschürenform suchen wir selbstständige Handelsvertreter (§ 84 HGB) auf Provisionsbasis. Sie akquirieren Anzeigen für bestens eingeführte kartografische Printerzeugnisse mit einer hohen Kundenakzeptanz. Wir bieten Ihnen langfristig eine seriöse Geschäftspartnerschaft mit guten Verdienstmöglichkeiten. Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen und Referenzprodukte kostenlos zugesandt. Himmelfahrt nach Schottland 16.05. – 20.05. nur 379,90 € Plau am See 10.06. – 13.06. 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Ostern in der Sächs. Schweiz Mittag/Kaffee 08.04. Osterreiten in der Lausitz Mittag/Kaffee 21.04. Potsdamer Tulpenmarkt Stadtrundfahrt, Eintritt Markt 05.05. Hamburger Fischmarkt Stadtrundfahrt 10.05. Spargelessen und Kloster Zinna Mittag, Kaffee, Führung, Eintritt 13.05. Muttertag im Vogtland Tatlitz, Mittag, Kaffee, Veranstaltung 15.05. Spreeathen und Currywurst Stadtrundfahrt, Currywurst, Schifffahrt 17.05. Himmelfahrt nach Prag Stadtrundfahrt 19.05. Karel Gott in Löbau Kaffee, Veranstaltung 19.05. Mühlenmuseum und Braunschweig Stadtrundfahrt, Eintritt 23.05. Spreewald Lübbenau Kahnfahrt, Mittag 27.05. Pfingstschifffahrt Sächs. Schweiz inkl. Mittag 30.05. Landesausstellung Pompeji Halle, inkl. Eintritt, 2 h Schifffahrt 02.06. Europastadt Görlitz Mittag, Stadtführung 02.06. Die Gärten Langensalzas Eintritt Japani. u. Rosengarten, Mittag 08.06. 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