Am Leipziger Tor Mexikanische Wochen Extra

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Am Leipziger Tor Mexikanische Wochen Extra
AmtsBlatt
der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie
■ Jahrgang 22
des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz,
Freitag, den 16. März 2012
Jesewitz, Laußig, Zschepplin
Nummer 6
Kurzinfos
■ Die Stadtverwaltung
informiert
Seite 3
Eilenburger Vereine
und Verbände
Seite 14
Kirchliche
Nachrichten
Seite 17
Mitteilungen städtischer
Unternehmen
Seite 18
■ Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 18
■ Öffentliche
Ausschreibungen
Seite 19
Verschiedenes
Seite 19
■ Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen
Landratsamt
Seite 20
Mitteilungen
Gemeinden
Seite 24
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Not- und Bereitschaftsdienste
Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch
Tel. 03 42 02/5 41 77 oder 1 92 22
Notruf Polizei:
Notruf Feuerwehr und Schnelle Medizinische
Hilfe::
Obdachlosenunterkunft
110
112
0 34 23/70 94 66
Stadtwerke Eilenburg
In der Sydowstraße 1 finden Sie die Abteilungen
Stromversorgung
(für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz)
Rufbereitschaftstelefon:
68 74 41
Gasversorgung
Rufbereitschaftstelefon:
01 72/5 62 50 93
in der Ernst-Mey-Straße finden Sie die Abteilung
Fernwärmeversorgung
Rufbereitschaftstelefon:
01 73/3 94 30 66
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
Bei Störungen in der Wasserversorgung im Gebiet Eilenburg ist die
Servicestelle Eilenburg zuständig.
Bereitschaftsnummer:
68 55 93
Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“
Fa. Dietrich
01 72/3 75 26 97
Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 24.03.12 von 8 bis 12 Uhr
geöffnet:
Eilenburg Ost
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89
Eilenburg Mitte
Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/60 23 56
Fa. R. Schulze
01 72/3 40 58 56
Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg
24-Stunden-Service über Funktelefon
01 72/7 92 02 19
EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft
Bereitschaftstelefon
Klempner
05.03.2012 - 02.04.2012
Elektriker
05.03.2012 - 02.04.2012
Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: 01 77/6 81 60 50.
WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG
Bereitschaftstelefon
19.03.2012 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg,
0 34 23/60 76 89
20.03.2012 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 50 00
21.03.2012 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 23 56
22.03.2012 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 03 42 92/7 30 67
23.03.2012 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 47 25
24.03.2012 Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 34 57
25.03.2012 Linden-Apotheke, An den Linden 1, 04808 Hohburg, 03 42 63/4 13 55
26.03.2012 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 36 17
27.03.2012 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen,
0 34 25/92 25 59
28.03.2012 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 03 4292/7 79 50
29.03.2012 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 52 02
30.03.2012 Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 00 71
31.03.2012 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis,
03 42 92/7 39 80
01.04.2012 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 35 10
Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 17.03.12 von 8 bis 12 Uhr geöffnet:
Eilenburg Ost
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89
Eilenburg Mitte
Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, Tel: 0 34 23/60 47 25
01 73/3 90 63 86
(nur in Havariefällen)
Apothekenbereitschaft
16.03.2012 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis,
03 42 92/7 39 80
17.03.2012 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 35 10
18.03.2012 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen,
0 34 25/85 20 10
Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des vorangegangenen Wochenendes abgesichert.
17.03. - 18.03.2012
DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 0 34 23/ 60 09 25,
Funk: 01 72/6 80 37 50
DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 03 42 44/5 03 85
DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Straße 25, 04838 Eilenburg,
Tel.: 01 72/1 31 04 75
24.03. - 25.03.2012
Dr. Wolf, Taucha, Davidstraße 13, Tel. 03 42 98/6 83 19,
Funk: 01 72/3 55 54 38
DVM Enick, Bad Düben, Mühlstraße 5, Tel. 03 42 43/2 25 71,
Funk: 01 71/6 56 87 51
Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 0 34 23/ 60 31 23,
Kleintiersprechstunde: Samstag 09.00 - 11.00 Uhr
3
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
■
Neues aus Butzbach
Am vergangenem Wochenende weilte aus Anlass eines Städtepartnerschaftstreffens eine kleine Delegation aus Eilenburg in der Partnerstadt
Butzbach. Oberbürgermeister Hubertus Wacker
war der Einladung der Stadt Butzbach gefolgt
und in Begleitung von Vertretern der Eilenburger
Volkssolidarität und des Volkschor Eilenburg e. V.
angereist.
Die Stadt Butzbach unterhält neben Eilenburg
bereits eine Städtepartnerstadt mit Saint-Cyrl´Ecole (Frankreich) und erweiterte den Kreis ihrer
Städtepartnerschaften um eine weitere, nunmehr
italienische Stadt.
Der Bürgermeister der Stadt Butzbach, Michael
Merle, unterzeichnete gemeinsam mit Vertretern
der dortigen Stadtverordnetenversammlung und
im Beisein des Eilenburger Oberbürgermeisters
Hubertus Wacker sowie des französischen Bürgermeisters Bernard Debain während eines Festaktes die neue Partnerschaftsurkunde mit der
italienischen Stadt Collecchio.
Mit einem glanzvollen Auftritt begeisterte der
Eilenburger Volkschor das internationale Publikum und vertrat die Stadt Eilenburg sehr würdig.
Oberbürgermeister Wacker betonte in seinem
Grußwort die Bedeutung der Einheit Europas,
was letztendlich auch durch die innereuropäischen Städtepartnerschaften befördert wird. Er
dankte auch der Stadt Butzbach für die nunmehr
seit vielen Jahren gewachsenen freundschaftlichen Beziehungen zu Eilenburg.
Michael Merle bestätigte seinerseits die guten
Beziehungen zu Eilenburg, mit der die zeitlich
längste Städtepartnerschaft Butzbachs besteht.
V. l. n. r.: Dr. Matthias Görlach; Manfred Schütz; Michael Merle, Paolo Bianchi, Bernard Debain, Hubertus
Wacker
Volkschor Eilenburg e. V.
Machen auch Sie mit beim Frühjahrsputz
Der Frühling steht in den Startlöchern und hier
und da sorgen Schneeglöckchen, Krokusse oder
Primeln bereits für bunte Farbtupfer. In der Stadt
werden ab kommender Woche die Beete in der
Wallstraße, am Dr.-Külz-Ring, an der Begegnungsstätte in Zschettgau und natürlich auch
die Blumenuhr durch die Stadtwirtschaft Eilenburg GmbH mit Stiefmütterchen, Narzissen und
Primeln bepflanzt.
Auch die Stadtbänke werden nach und nach
aufgestellt und laden wieder zum Verweilen im
Grünen ein. Nun ist es an der Zeit, die letzten
Reste des Winters zu beseitigen und für Sauberkeit zu sorgen - auch im privaten Bereich.
Viele fleißige Hände, ob aus Vereinen oder Haus-
gemeinschaften, widmen sich bereits wieder
beispielgebend dem Frühjahrputz.
In diesem Sinne rufen wir alle Eilenburger Bürger auf, ihre Umgebung ebenfalls einem Frühjahrsputz zu unterziehen . Alle Grundstückseigentümer seien an ihre Reinigungspflichten laut
geltender Straßenreinigungssatzung erinnert.
Danach erstreckt sich die Reinigungspflicht
der Grundstücksanlieger an öffentlichen Straßen und Wegen auf den Bereich „entlang des
Grundstückes von der Grundstücksgrenze bis
einschließlich Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Kanäle zur Straßenentwässerung
(Kalotte oder Schnittgerinne).“
Weiterhin appellieren wir an alle Mitbürger, kei-
nen Hausmüll in städtischen Papierkörben zu
entsorgen (!) oder an Kleider- bzw. Glascontainern abzustellen. Sollte dies von aufmerksamen
Nachbarn gemeldet oder dem städtischen Ordnungsdienst selbst ermittelt werden, ist hier mit
einem empfindlichem Bußgeld zu rechnen.
Und auch an alle Hundehalter geht wieder unser Hinweis zur Einhaltung von Ordnung und
Sauberkeit. Hundchens Hinterlassenschaften
haben nichts auf Grünanlagen (z. B. Nordring)
und schon gar nichts auf Fußwegen zu suchen!
Also - liebe Eilenburgerinnen und Eilenburg tun Sie es einfach auch! Greifen Sie zu Besen,
Schippe und Schaufel und säubern Sie Ihr Umfeld. Denn nur eine saubere Stadt ist auch eine
schöne Stadt.
■4
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Anmeldung zur Teilnahme am 18. Stadtfest 2012 in Eilenburg
zur nichtgewerblichen Nutzung einer Standfläche
Name, Vorname: .......................................................................
Telefon: .......................................................................
Firma/Verein: ............................................................................
Handy: ........................................................................
Anschrift: ...................................................................................
E-Mail: ........................................................................
Ich miete eine Standfläche
Breite: ................. m / Tiefe: ................ m
Standortwunsch: ....................................................................................................................................................................
Stromversorgung gewünscht?
❑ am Freitag 08.06.2012
❑ am Samstag 09.06.2012
❑ am Sonntag 10.06.2012
zutreffendes bitte ankreuzen
Teilnahmebedingungen für Teilnehmer ohne gewerbliche Nutzung des Standes
1. Die Nutzung der genehmigten Standfläche für nichtgewerbliche Standbetreiber ist kostenfrei. Die Gestaltung einschließlich Standbeschriftung und Möblierung obliegt dem Standbetreiber, ist jedoch nur einvernehmlich mit der Stadtverwaltung Eilenburg möglich;
diesbezügliche Entscheidungen der Stadtverwaltung wird der Standbetreiber anerkennen. Parteienwerbung bzw. politische Werbung
am Stand ist verboten.
2. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Nichtinanspruchnahme erfordert eine Abmeldung bis spätestens 15.05.2012.
3. Die Stadtverwaltung entscheidet über die Teilnahme und die konkrete Standfläche. Der Standbetreiber erhält eine schriftliche Mitteilung über eine zugeordnete Standfläche.
4. Der Standaufbau erfolgt am Freitag bis 18 Uhr, am Samstag bis 9 Uhr, am Sonntag bis 10 Uhr. Nach dem Aufbau des Standes
sind sämtliche Autos außerhalb des Festgebietes abzustellen.
5. Der Standabbau ist möglich am Samstag ab 18 Uhr und Sonntag von 17 Uhr bis spätestens 18 Uhr.
6. Für den gesperrten Bereich der Festfläche sind bei Bedarf Einfahrgenehmigungen vom Standbetreiber im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg zu beantragen.
7. Das Risiko für die Standelemente trägt der Standbetreiber.
8. Elektro-Anschlüsse können nur im Ausnahmefall und nach vorhandener Möglichkeit gewährt werden. Sie sind separat zu bezahlen.
Ein Anspruch besteht nicht.
9. Die Reinigung des Standes obliegt dem Standbetreiber.
10. Alle Video- und Rundfunkgeräte, die zur Veranstaltung genutzt werden, müssen der Stadtverwaltung angezeigt schriftlich werden,
damit eine Sammelbestellung an die GEMA möglich ist. Bei Nichtanmeldung muss der Standbetreiber die entsprechende Gebühr
selbst abführen.
11. Der Standbetreiber ist selbst für alle Schäden, die Dritte durch dessen Tätigkeit oder durch seinen Stand erleiden, haftpflichtig.
12. Zusagen der Stadtverwaltung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erteilt sind.
Datum: ............................................
rechtsverbindliche Unterschrift: ............................................
✁
Mit der Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Standbetreiber die vorstehenden Teilnahmebedingungen
an.
5
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Der Kriminalpräventive Rat informiert
Franz Mehring, Carl Degenkolb und Dr. Belian näher erläutert
■
Carl Degenkolb
1796 - 1862 - Eilenburger Textilunternehmer, Politiker, Sozialreformer
Dr. Alfred Belian
1873 - 1946, Jurist, Kommunalpolitiker, Bürgermeister von Eilenburg (1903 - 1933), seit
25.09.1945 - Ehrenbürger Eilenburgs
V. l. n. r.: Heiko Leihe, Elke Fritzke, Raph Weitzel, Michel Müller und Andreas Flegel übergeben den
neuen Straßenunterhang an der Franz-Mehring-Straße
In der vergangenen Woche wurde ein weiterer
Straßenunterhang in Eilenburg offiziell eingeweiht. Betriebsleiter der Kulturunternehmung
Heiko Leihe und die vier Objektleiter der Eigenbetriebe Elke Fritzke (Bibliothek), Raph Weitzel
(Bürgerhaus), Michel Müller (Schwimmhalle)
und Andreas Flegel (Museum) finanzierten den
Unterhang privat. Da sich der Sitz der Kulturunternehmung in der Franz-Mehring-Straße 23
befindet, haben sie sich daher für diesen Straßenunterhang entschieden. „Die Unterhänge
sind für die Besucher der Stadt interessant. Mit
vielen Straßennamen wüssten die Gäste sonst
gar nichts anzufangen. Um dieses Wissen über
die Persönlichkeiten und deren Verbindung zu
Eilenburg zu vermitteln und um die Gäste aber
auch die Eilenburger darüber zu informieren,
unterstützen wir dieses Projekt und hoffen auf
reichliche Nachahmer.
Doch neben der Franz-Mehring-Straße konnten in
den vergangenen Tagen Dank weiterer Spenden
noch zwei Straßenunterhänge angebracht werden.
So wurde die Dr.-Belian-Straße mit einem erklärenden Unterhang versehen, der von der Familie Steiner finanziert wurde.
Ein weiterer Unterhang konnte mithilfe der Unterstützung von Familie Krause an der Degenkolbstraße angebracht werden.
Somit informieren insgesamt 16 Straßenunterhänge im Eilenburger Stadtgebiet Wissenswertes
rund um die Stadt und ihre Persönlichkeiten.
Allen bisherigen Spendern sei an dieser Stelle
herzlich gedankt.
Franz Mehring
1846 - 1919, Journalist, Publizist, Historiker, Philologe, u. a. Chefredakteur der „Leipziger Volkszeitung“
Bisherige Straßenunterhänge in Eilenburg
Gustav-Raute-Straße, Bernhardistraße, WalterRathenau-Straße, Thomas-Müntzer-Straße, RosaLuxemburg-Straße, Maxim-Gorki-Platz, Rinckartstraße, Karl-Marx-Siedlung, Schreckerstraße,
Dr.-Külz-Ring, Möbiusstraße, Schillerstraße, Röberstraße, Franz-Mehring-Straße, Dr.-Belian-Straße, Degenkolbstraße
Wer möchte, kann für weitere Straßenunterhänge (50 Euro kostet ein Straßenunterhang) in Eilenburg spenden.
Anfragen dazu nimmt Annett Krause, Tel.: 6 52 -1 58
im Rathaus entgegen.
Bürgerbüro ist auch mittwochs für Sie da
Das Bürgerbüro in der ersten Etage des Rathauses ist mit seinen Serviceleistungen dienstags bis
donnerstags von 9 bis 18 Uhr und sonnabends
von 9 bis 12 Uhr für die Bürger da.
Dabei werden die einzelnen Sprechtage von den
Bürgern unterschiedlich stark genutzt. Der Dienstag wird in der Bevölkerung immer noch als der
„Behördentag“ angesehen. Die Besucherzahlen
machen dies ganz deutlich, denn dienstags wird
das Bürgerbüro sehr stark frequentiert und die
Wartezeiten sind dementsprechend länger. So
ergibt die Statistik eine gemessene Besucherhöchstzahl an einem Dienstag von 220 Bürgern,
an einem Mittwoch hingegen von 68. Außerdem sei noch zu bedenken, dass sich die Bearbeitungszeiten z. B. bei der Beantragung eines
Ausweises von 10 min auf ungefähr eine halbe
Stunde erhöht hat. Zu begründen sei dies durch
die Einführung des Fingerabdrucks und den dazugehörigen Abläufen. „Doch wir sind auch
mittwochs für Sie da“, informiert die Leiterin des
Bürgerbüros Doreen Schwarz. Wer also auf lange
Wartezeiten verzichten möchte, kann auch gern
an einem Mittwoch, ebenfalls bis 18 Uhr, alle
Angelegenheiten im Bürgerbüro vortragen. Das
Besucheraufkommen an diesem Tag ist eher gering. Die Öffnungszeit am Sonnabend ist eher für
die Arbeitnehmer gedacht, die in der Woche keine
Möglichkeit haben, Behördengänge zu erledigen.
Da kann es auch zu längeren Wartezeiten kommen. Tatsächlich lohnt es sich, den Mittwoch für
einen Besuch im Bürgerbüro zu favorisieren.
■6
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Girls’ und Boys’ Day am 26. April
Die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises
Nordsachsen und der Stadt Eilenburg informieren
zum Girls’ und Boys’ Day am 26. April:
Girls’ Day
Am 26. April 2012 finden der „Girls’Day - Mädchen-Zukunftstag“ statt. In ganz Deutschland öffnen vor allem technische Unternehmen, Betriebe
mit technischen Abteilungen und Ausbildungen,
Hochschulen und Forschungszentren ihre Türen
für Schülerinnen ab der Klasse 5.
Die Mädchen lernen am Girls’Day Ausbildungsberufe und Studiengänge in Technik, IT, Handwerk
und Naturwissenschaften kennen, in denen Frauen bisher eher selten vertreten sind oder begegnen weiblichen Vorbildern in Führungspositionen
aus Wirtschaft oder Politik.
Und die Jungen?
Für Jungen ab der 5. Klasse findet parallel zum
Girls‘Day der „Boys’Day - Jungen-Zukunftstag“
statt. Bundesweit laden Einrichtungen, Organisationen, Schulen und Hochschulen sowie Unternehmen Schüler ab der 5. Klasse ein. Sie lernen
an diesem Tag Dienstleistungsberufe z. B. in den
Bereichen Erziehung, Soziales, Gesundheit und
Pflege kennen sowie weitere Berufsfelder, in denen bislang wenige Männer arbeiten. Oder sie
besuchen Angebote zu den Themen Lebensplanung und soziale Kompetenzen.
www.boys-day.de
Schülerinnen und Schüler, die an diesem Aktionstag teilnehmen wollen, können sich in Eilenburg
Achtung!
und Umgebung unter anderem an folgende Ansprechpartner wenden:
• Agrargenossenschaft Heideglück Sprotta e. G., 04838 Doberschütz, Lindenallee 44,
Tel.: 0 34 23/60 01 89
• Amtsgericht Eilenburg
von 14.00 - 15.30 Uhr
Ansprechpartner: Frau Grundmann, WaltherRathenau-Straße 9, 04838 Eilenburg,
Tel: 0 34 23/65 45
• Autohaus Lieske von 10 - 12 Uhr
Ansprechpartner: Herr Lieske, Am Sonnenwinkel 7, 04838 Sprotta (B 87),
Tel:. 0 34 23/6 81 50
• BARMER Ersatzkasse von 9.30 - 15.00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Jaeck, Wallstraße 2 - 3,
04838 Eilenburg Tel.: 01 85 00 23 61 50
• Bundespolizeiabteilung Bad Düben
Ansprechpartner: Norbert Kessler,
Tel.: 03 42 43/75 11 23 o. 1122,
04849 Bad Düben
• Endress Doberschütz GmbH,
03438 Doberschütz, An der Mühle 3,
Tel.: 03 42 44/53 30
• Handwerkskammer Eilenburg
von 12 - 15 Uhr
Ansprechpartner: Frau Osthoff,
Am Anger 29, 04838 Eilenburg,
Tel.: 0 34 23/5 34 13
• Hort Grundschule Dr. Belian
Im Hort der Grundschule Dr. Belian wird von
8-11 Uhr der Beruf des
Staatlich anerkannten Erziehers vorgestellt.
•
•
•
•
Ansprechpartnerin:
Hortleiterin Anita Krüger, Gustav-Raute-Straße 1, 04838 Eilenburg,
Tel.: 0 34 23/6 79 00 10.
Leonhard Moll Betonwerke GmbH & Co
KG, 04838 Laußig, Landstr. 50,
Tel.: 03 42 43/2 86 80
Neubert Orthopädie-Technik GmbH & Co
KG, 04849 Bad Düben, Reinharzer Str. 20b,
Tel.: 03 42 43/31 50
Presseler Landwirtschafts GmbH, 04849
Kossa OT Pressel, Am Fichtberg 1,
Tel: 03 42 43/2 62 12
Pflegeheim des DRK von 13 - 15 Uhr
Ansprechpartner; Frau Christoph, Walter-Stöcker-Straße 8a, 04838 Eilenburg,
Tel.: 0 34 23/70 10
Weitere Unternehmen sind zu finden unter www.
girls-day.de.
Unternehmen, die sich noch beteiligen wollen
sowie Schülerinnen und Schüler, die sich über
technische, techniknahe bzw. soziale Berufsfelder
informieren möchten, können sich unter www.
girls-day.de anmelden.
Für weitere Informationen zu teilnehmenden Unternehmen aus der Region und Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Landratsamt Nordsachsen
Margot Österreich-Benz
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/75 81 99
Beräumung Urnenreihengräber
Am Ostersonnabend geschlossen
Am Ostersonnabend, dem 7. April bleibt das
Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg geschlossen.
Die Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen Ihnen
ab Dienstag, den 10. April wieder zu den gewohnten Sprechzeiten (Dienstag - Donnerstag
9 - 18 Uhr, Samstag 9 - 12 Uhr) zur Verfügung.
Nächster Termin der
anbieterunabhängigen
Energieberatungsstelle
Eilenburg der
Verbraucherzentrale Sachsen
Die anbieterunabhängige Energieberatungsstelle Eilenburg der Verbraucherzentrale Sachsen führt jeden ersten Dienstag im Monat
jeweils von 15 bis 18 Uhr Energieberatungen
in der Stadtbibliothek Eilenburg, Dr.-Belian-Str.
3, Seiteneingang rechts.
Berater: Dipl.-Bauing. Jens Bechtloff.
Termine können unter 03423-754008 (Stadtbibliothek Eilenburg) oder unter dem Zentralen
Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen, 01 80/5- 79 77 77* (Montag - Freitag
9 - 16 Uhr), ausgemacht werden.
Verbraucherzentrale Sachsen
Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung nochmals auf die Einhaltung der Friedhofssatzung der Stadt Eilenburg hinsichtlich der
Gestaltungsvorschriften der Urnenreihengräber
auf dem Friedhof Mansberg und dem Friedhof in
Eilenburg-Ost hinweisen. Die Grabfelder sind innerhalb einer einheitlichen Rasenfläche angelegt
und diese wird durch die Stadt gepflegt. Deshalb
sind Umrandungen mit Tanne, Einfassungen mit
Kiesel, ausgedehnte Gestecke, Pflanzschalen, Vasen etc. nicht zulässig. Wir bitten alle Hinterbliebenen nochmals um Verständnis. Gerade jetzt,
wenn die Grabstätten wieder abgedeckt werden,
besteht eine günstige Möglichkeit, den zusätzli-
chen Schmuck zu entfernen, um die Pflege des
Rasens zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung
kann den Wunsch nach persönlicher, individueller
Gestaltung nachvollziehen, jedoch sind hierfür
nicht die Urnenreihengräber sondern die Urnenwahlgrabstätten vorgesehen. Diese spezifische
Gestaltungsmöglichkeit spiegelt sich hier auch in
einer höheren Gebühr wieder. Um eine gerechte Behandlung vorzunehmen, weisen wir darauf
hin, dass die Einhaltung der Anforderungen der
Friedhofssatzung für Urnenreihengrabstätten
durchgesetzt werden müssen.
Wir hoffen im Zuge des Abdeckens auf eine
Beräumung bis Ende April des Jahres.
7
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
■
Das Jahr 2011
Teil 4: Juni - August
10. Juli 2011
Beim Gemeindefest in der Stadtkirche St. Nikolai
wird Pfarrerin Angelika Schiller-Bechert verabschiedet. Nach 21 Jahren Dienst im Kirchenkreis Torgau/Delitzsch und 17 in ihrer Heimatstadt
wechselt sie zum 1. August nach Gräfenhainichen.
In ihre Amtszeit fiel der Bau der barocken Turmhaube ebenso wie der Aufbau der Kinder- und Jugendarche. Außerdem engagierte sich die Pfarrerin
als Stadträtin der Fraktion Freies Bündnis.
Sommer 2011
Der Eilenburger Freizeitpass wird von 170
Kindern und 190 Erwachsenen genutzt. Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Hartz
IV, Wohngeldberechtigte, Grundsicherung im
Alter, Sozialhilfe, Studenten. Sie bekommen in
Schwimmhalle, Museum, Bibliothek, Freibad und
Tierpark Ermäßigungen oder freien Zugang.
10. August 2011
Gleich zwei Granatenfunde bei Gleisbauarbei-
ten im Bereich des Eilenburger Bahnhofs legen
den Schienenverkehr am 10. August für mehrere
Stunden lahm.
August 2011
125 Schulanfänger erhalten in Eilenburg die Zuckertüte. 50 in der Belian-Grundschule im Stadtteil Mitte, 31 in der Grundschule Ost, 34 im Stadtteil Berg. Damit können in allen drei städtischen
Grundschulen zwei Klassen gebildet werden. In
der Freien Grundschule cultus plus, ebenfalls auf
dem Eilenburger Berg, sind zudem zehn Kinder
angemeldet worden.
August 2011
Am Eilenburger Martin-Rinckart-Gymnasium
wird der neu gebaute Westflügel in Betrieb genommen. Dazu gehört auch der Speisesaal.
Insgesamt flossen damit in die zuvor erfolgte
Sanierung des Haupthauses (2010) und in den
neuen Anbau gut fünf Millionen Euro. 2012 soll
dann nur noch die Gestaltung des Hofes erfolgen.
Zwei Jahrgangsstufen (5. und 6. Klasse) bleiben
aber wegen Restarbeiten noch ein Schuljahr im
Rinckart-Gebäude in der Stadt.
August 2011
In den Eilenburger Sorbenturm schlägt der Blitz
ein. Wegen der Brandfolgen muss der Aussichtsturm bis Ende des Jahres geschlossen werden.
27. August 2011
Die Freilassung der Hutaffen in ihr neues Außengehege im Eilenburger Tierpark geht gründlich
schief. Bei einem Probelauf am Vortag nahm sich
Bino noch mehr Freiheit und sprang unerwarteterweise über den mit Strom gesicherten Zaun.
Erst am nächsten Morgen kehrte der Affe, der die
Nacht auf einem Baum im Tierpark schlief, freiwillig zu seiner Familie zurück. Mitte September
wurde Klein-Pongoland dann aber doch von den
Affen in Besitz genommen.
Die gesamte Chronik finden Sie unter
www.eilenburg.de
Neues aus dem Bürgerhaus
Eules Rocknacht
Blutspendetermin
„Frenzinchen - das Urvitamin“ Musical
Zu Gast: Frontline aus Leipzig
Fr., 16.03.2012 um 21 Uhr
Fr., 23.03.2012 von 14 Uhr bis 19 Uhr
Bunte Bühne Biesen
So., 01.04.2012 um 15:30 Uhr
Quelle: Frontline
Diavortrag
„In 80 Tagen um die Welt“
So., 18.03.2012 um 16:00 Uhr
Quelle: Haema Blutspendedienst
Volkstümliche Musikantenparade
Do., 29.03.2012 um 16:00 Uhr
Quelle: Musik- u. Theaterförderverein Priester
Vitamine und gesunde Ernährung: Das Thema wurde amüsant verpackt, mit fröhlichen Tänzen, mitreißenden Songs und sehr emotionalen Passagen.
Songs of Lemuria
Sa., 31.03.2012 um 20:00 Uhr
80 Tage, 80 Nächte, 80 Betten - Jules Verne einmal anders: Von den Azoren geht es auf die archaische Inselwelt Galápagos, vom Nebelwald
Ugandas zu den Gauchos Brasiliens. Eine wilde
Safari durch Kenias Nationalparks gehört ebenso
dazu wie die Begegnung mit den letzten OrangUtans auf der Insel Borneo und ein irrwitziger
Streifzug durch Nepal. - Dazu Flugzeugabsturz,
Bürgerkrieg und jede Menge Gänsehaut.
In grandiosen Nahaufnahmen und cineastischen
Landschaftspanoramen berichtet André Schumacher von den Wirren und Wundern dieser ungewöhnlichen Reise und entführt die Zuschauer in
die letzten großen Naturparadiese unseres Planeten.
Quelle: Hainich Concerts
Das Super-Volksmusik-Fest live unterwegs 2012.
Die Schäfer, Angela Wiedl, Eberhard Hertel,
Katharina Herz
Moderator: Hartmut Zemla
Quelle: Songs of Lemuria
■8
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Mit ihren zeitlosen schwarz-romantischen Interpretationen von Depeche Mode-, Duran Duran-,
a-ha-, In Extremo-, Queen-, Led Zeppelin- und
Blind Passengers- und Rammstein- Werken hat
sich die außergewöhnliche Kammer-Pop-Formation längst einen Namen über die Szene hinaus erspielt. Songs Of Lemuria bauen Brücken zwischen
Klassik und Moderne, zwischen der Melancholie
des Chanson und der glitzernden Euphorie der
goldenen Zwanziger.
Michael Hirte & Gäste
Di., 17.04.2012 um 19:30 Uhr
kommt nun aus den elf neuen DDR-Bezirken im
Westen Deutschlands. Drei Genossen leiten das
Training: ein standfester Funktionär, eine schon
reichlich frustrierte Wessi-Genossin und ein klassischer DDR-Lebenskünstler.
Der Westen ist in die gesamtdeutsche DDR längst
noch nicht hinreichend integriert. Viele Wessis
stellen sich ungeschickt an, weil sie die planwirtschaftliche Vorgehensweise nicht verstehen.
Ostdeutsche „Aufbauhelfer“ gehen in die neuen
Westbezirke, um die dortigen Lebensverhältnisse
an die des Ostens anzupassen. Allerhand konnte
schon erreicht werden: Der Kölner Dom wurde
abgerissen und in Plattenbauweise neu errichtet.
Wuppertal heißt jetzt Friedrich-Engels-Stadt. Die
Wahlbeteiligung liegt bei 99 Prozent. Und die
inzwischen bärtigen Sportlerinnen feiern riesige
Olympia-Erfolge.
Während die Drei den Wessis ihren Individualismus austreiben und Sprechchöre eindrillen, fragen sie sich hin und wieder, wie es denn aussähe,
wenn es vielleicht umgekehrt gekommen wäre - wenn
also damals der Westen „gewonnen“ hätte!
Tatjana Meissner
Quelle: Hainich Konzert
„Alles außer Sex“
Di., 08.05.2012 um 19:30 Uhr
Kabarett „DISTEL“
„Staatsratsvorsitzende küsst man nicht“
Di., 24.04.2012 um 19:30 Uhr
Quelle: Kabarett Distel
Die DISTEL war nie ein Mauerblümchen. Gerade
deshalb stellt sie in diesem Kabarettprogramm
die letzten zwei Jahrzehnte dreist auf den Kopf.
In „Staatsratsvorsitzende küsst man nicht“ ist die
DDR nicht der Bundesrepublik, sondern die Bundesrepublik der DDR beigetreten!
Die Vorbereitungen für die Wiedervereinigungsfeier laufen auf Hochtouren. Für die Parade soll
eine überwältigend jubelnde Zuschauermasse
mobilisiert und reichlich mit „Winkelementen“
ausgestattet werden. Das Jubeln muss vorher
eingeübt werden, denn ein Teil der Claqueure
Quelle: Foto: Robert Lehmann
Tatjana Meissner
Die neue Comedy-Show „Alles außer Sex“
In ihrer neuen Comedy-Show plaudert Tatjana
Meissner mit ironisch funkelndem Witz über die
absurden psychischen Unsicherheiten bei Männern UND Frauen in der Mitte des Lebens.
Simsala Grimm
„Das Märchen - Musical“
Fr., 11.05.2012 um 17:00 Uhr
Quelle: Dirk Kamella
Das neue Mitmach-Märchen-Musical von Cocomico. Spannende Unterhaltung für die ganze Familie nach der erfolgreichen TV-Serie.
Ticketverkauf
Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder
liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem
Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten
10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine
Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nach
Hause schicken lassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen.
Bürgerhaus
Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: 7 00 39 30
Dienstag/ Mittwoch
09:00 - 12:30 Uhr
13:00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Stadtmuseum
Torgauer Straße 40, Tel.: 65 22 22
Dienstag - Freitag
09 - 12/13 - 17 Uhr
Sonntag
10 - 12/13 - 17 Uhr
Stadtbibliothek
Dr.-Belian-Str. 3, Tel.: 75 40 08
Montag
13 - 18 Uhr
Dienstag
09 - 12/13 - 18 Uhr
Mittwoch
09 - 12 Uhr
Donnerstag
13 - 18 Uhr
Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren
Frau Veronika Schulz
Frau Erika Kaiser
Herrn Karl-Heinz Hinz
Frau Lieselotte Hamisch
Herrn
Siegfried Beisswenger
Frau Marlies Kleid
Frau Waltraud Treff
Frau Ingrid Walinski
Frau Margitta Fischer
Frau Rita Hahnebach
Frau Christine Göpfert
Frau Irene Dannenberg
Frau Helga Kloske
Frau Karin Niggehoff
Frau Liane Palm
Frau Rosel Bellrich
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Herrn Erhard Wend
Frau Helga Rabe
Herrn
Udo Hutschenreuter
Frau Erika Patzig
Frau Christel Benecke
Herrn Klaus Leitner
Herrn
Hans-Joachim Kellnorat
Herrn Werner Kerger
Frau Gerda Rost
Frau Christel Wage
Herrn Horst Graff
Frau Erika Lorenz
Herrn Gerhard Welz
Herrn Helmut Rosinke
Frau Hannelore Petzold
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Frau Irene Hientzsch
Herrn Erich Moczynski
Herrn Wolfgang Träger
Frau Ingrid Beuche
Herrn Günter Vogelsang
Herrn Dietrich Storm
Frau Helga Matz
Frau Marie-Luise Garn
Herrn Siegmund Wilke
Frau Hildegard Roever
Herrn Alexander Wahl
Frau Waltraud Meichsner
Herrn Jochen Steinberg
Herrn Hans-Dieter Starke
Herrn Horst Möbius
Frau Erna Richter
Herrn Siegfried Köditz
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
9
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Frau Brunhilde Mestermann zum 75. Geburtstag
Frau Gisela Krastew
zum 75. Geburtstag
Herrn Eberhard Ernst
zum 75. Geburtstag
Frau Ingeborg Neubacher zum 75. Geburtstag
Frau Inge Korth
zum 75. Geburtstag
Herrn Heinz Leutnitz
zum 75. Geburtstag
Frau Liane Brunzlow
zum 75. Geburtstag
Herrn Johann Willum
zum 75. Geburtstag
Frau Inge Globisch
zum 76. Geburtstag
Herrn Erwin Lohmann
zum 76. Geburtstag
Herrn
Wolfgang Schwarzlose
zum 76. Geburtstag
Herrn Walter Rocktäschel zum 76. Geburtstag
Frau Erika Schneider
zum 76. Geburtstag
Frau Edeltraud Jurisch
zum 76. Geburtstag
Frau Ingeborg Schramm
zum 76. Geburtstag
Frau Brigitte Koschwitz
zum 76. Geburtstag
Herrn Wilfried Gaertner
zum 76. Geburtstag
Frau Ingrid Schuster
zum 76. Geburtstag
Frau
Brigitta Germershaus
zum 76. Geburtstag
Frau Herta Purwin
zum 76. Geburtstag
Frau Brigitte Ilgenstein
zum 77. Geburtstag
Frau Edith Hempel
zum 77. Geburtstag
Frau Dora Hennig
zum 77. Geburtstag
Frau Gisela Rhein
zum 77. Geburtstag
Herrn Rudolf Theilicke
zum 77. Geburtstag
Herrn Hans Scholta
zum 77. Geburtstag
Herrn Karl Heinz Rosa
zum 78. Geburtstag
Frau Gisela Behnisch
zum 78. Geburtstag
Herrn Horst Rost
zum 78. Geburtstag
Herrn Alois Schubert
Frau Roselie Eilenstein
Frau Margot Junge
Frau Charlotte Lippok
Herrn Joachim Becher
Frau Ingeburg Dachsel
Frau Irmgard Pinnecke
Frau Jutta Becker
Herrn Waldemar Pahl
Frau Edeltraut Streuber
Frau Waltraud Gerhardt
Herrn Gerhard Henze
Herrn
Hans-Dieter Schöpke
Herrn Erich Töws
Frau Waltraud Franz
Frau Ruth Lindner
Herrn Kurt Stelzner
Frau Ilse Schroeder
Herrn Manfred Barthel
Herrn Manfred Schördling
Frau Anna Stief
Frau Ingeborg Wollmerstädt
Frau Gisela Fritzsche
Frau Ursula Fritzsch
Frau Lucia Friedrich
Frau Gertrud Sachse
Frau Ruth Pilz
Frau Gisela Porstmann
Frau Marga Jähnigen
Herrn Gustav Adolf Körner
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
Frau Ingeburg Kalusche
Frau Ruth Staude
Frau Anita Leideritz
Herrn Kurt-Gerhard Flögel
Herrn Werner Schulz
Frau Ilse Stiller
Frau Irmgard Heubach
Frau Paula Nebel
Frau Irmgard Junker
Herrn Walter Hähle
Herrn Heinz Lindner
Frau Käthe Müller
Frau Irene Hinze
Frau Hildegard Georgi
Frau Lotte Dippmann
Frau Elly Brinke
Frau Anita Pleß
Frau Hildegard Hermann
Herrn Gerhard Süptitz
Frau Herta Giza
Frau Susanne Schneider
Herrn Kurt Tiegel
Frau Gertrud Belzig
■
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 99. Geburtstag
Wir gratulieren auch den nicht genannten
Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte
eine Gratulation nicht gewünscht werden,
bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag
unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.
Baustellenkalender
Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg
Ort der Sperrung
Zeitraum
Umleitung
Grund
____________________________________________________________________________________________________________________
Hallesche Straße 09.01.2012 ACHTUNG! Das KKH ist über die
Kanalbau und anschließend
Vollsperrung des
21.03.2012
Marienstr. zu erreichen.
erfolgt der Straßenbau
Bauabschnitt
- die gesamte
(Kreuzungsbereiche
Maßnahme dauert
Hallesche Str./
bis Mitte Juni 2012
W.-Grune-Str.) - bis
Abzweig Brunnerstr.
____________________________________________________________________________________________________________________
Kreuzungsbereich
Wilhelm-Grune-Str.
Hallesche Str. - Marienstr.
22.03.2012
22.04.2012
-
- Die Zufahrt zum Parkplatz
KKH erfolgt weiterhin über die
Marienstr. (Behelfszufahrt)
- Die Zufahrt zur Notaufnahme
des Krankenhauses und für
dessen Lieferfahrzeuge ist
dann wieder über die Hallesche
Str. zu erreichen.
Kanalbau und Straßenbau
____________________________________________________________________________________________________________________
Vollsperrung Mühlstraße
im Hangbereich des
Burgberges
seit 10.01.2011
Bergstr. - Rödgener Str. Röhrenweg - Schlossaue und
zurück
Sicherheitsbereich nach
Hangrutsch
■ 10
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Veranstaltungskalender
April 2012
Datum
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
Veranstalter
Ansprechpartner
01.04.
bis
15.04.
Zu den
Öffnungszeiten
Museum
Sonderausstellung zur
Gerichtsbarkeit im Mittelalter “Mittelalterliche
Folter- und Hinrichtungsmethoden“
Städtischer Eigenbetrieb
Kulturunternehmung
Eilenburg
Betriebsbereich Museum
Herr Andreas Flegel
Tel.: 65 22 22
01.04.
15:30
Bürgerhaus
„Frenzinchen“ das Urvitamin
Bunte Bühne Biesen und
Städtischer Eigenbetrieb
Kulturunternehmung Eilenburg
Betriebsbereich Bürgerhaus
Tel.: 7 00 39 30
02.04.
16:30
Bürgerhaus
Tagung des Stadtrates
Stadtverwaltung Eilenburg
Frau Nölle
Tel.: 6 52 -0
03.04.
bis
05.04.
8:00 - 16:00
Bürgerhaus
Existenzgründerseminare
Stadtverwaltung Eilenburg
Fachbereich für Wirtschaft
und Agentur für Existenzgründungen
Frau Kasper
Tel.: 65 22 73
04.04.
15:30
Bürgerhaus
Tanzstunden
ADTV Tanzschule
Oliver & Tina
www.tanzschuleleipzig.de
08.04.
ab 09:00
Tierpark
„Osterfest“
Tierparkverein Eilenburg e. V.
Herr Teuber
Tel.: 75 29 84
10.04.
14:30
Sternwarte
„Juri Gagarin“
Vortrag im Planetarium
Thema: „Wie Herkules
den Löwen besiegte“
Sternwarte Nordsachsen,
Geschäftsstelle Sternwarte
„Juri Gagarin“ Mansberg 18
04838 Eilenburg
Herr Stapel
Tel.: 60 31 53
11.04.
14:00
Club der
Volkssolidarität
„Die Geschichte der
Eilenburger Industrie
während der Inflation
bis 1945“, Herr Beuche
Club 50plus
Herr Karl Blencke
Tel.: 75 41 88
11.04.
14:30
Sternwarte
„Juri Gagarin“
Vortrag im Planetarium
Thema: „Der Große Wagen
als Wegweiser am Himmel“
Sternwarte Nordsachsen,
Geschäftsstelle Sternwarte
„Juri Gagarin“ Mansberg 18
04838 Eilenburg
Herr Stapel
Tel.: 60 31 53
11.04.
15:30
Bürgerhaus
Tanzstunden
ADTV Tanzschule
Oliver & Tina
www.tanzschuleleipzig.de
12.04.
14:00
bis
18:00
Bürgerhaus
Tanztee mit DJ Hagen Enge
Städtischer Eigenbetrieb
Kulturunternehmung
Eilenburg
Betriebsbereich Bürgerhaus
Tel.: 7 00 39 30
12.04.
14:30
Sternwarte
„Juri Gagarin“
Vortrag im Planetarium
Thema: „In 90 Minuten
um die Erde“
Sternwarte Nordsachsen,
Geschäftsstelle Sternwarte
„Juri Gagarin“ Mansberg 18
04838 Eilenburg
Herr Stapel
Tel.: 60 31 53
13.04.
16:00
bis
18:00
Gemeindehaus
der evangel.
Kirchengemeinde
Nikolaiplatz 3
Trauercafè
Diakonisches Werk
Delitzsch/Eilenburg e. V.
Ökumenischen
Ambulanter Hospizdienst
Nordsachsen
Frau Stahl
Tel.: 7 00 29 98
Mobil:
01 51/22 78 80 89
13.04.
19:00
Gaststätte
Strandhotel
„Vogelberingungsprojekte in der
westsächsischen
Bergbaufolgelandschaft“
Ref.: Herr Wieland Heim
NABU LV
Sachsen e. V.
Fachgruppe
„Karl August Möbius“
Eilenburg
Herr Th. Krönert
NABU-Eilenburg
@gmx.de
13.04.
20:00
Siedlerclub
SprottaSiedlung
Tierbesprechung
Schautauben S. Heil
Rassegeflügelzuchtverein
Eilenburg und Umgebung e. V.
Herr Karl-Heinz
Schleinitz
Tel 03 42 44/6 00 17
11
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Datum
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
Veranstalter
Ansprechpartner
13.04.
21:00
Bürgerhaus
Eules Rocknacht Peter`s Deal
Pizzaria “Rustika”
Dietmar Eulenstein
04838 Eilenburg
Tel.: 7 00 39 30
14.04.
Einlass:
18:00
Beginn:
19:00
Bürgerhaus
Offene Vereinsfeier
zur 100jährigen Eilenburger
Fußballgeschichte
FC Eilenburg e. V.
Herr Bücker
Tel.: 75 72 80
17.04.
19:30
Bürgerhaus
Michael Hirte und Gäste
HC Hainich-Conzerts
GmbH
Tel.: 7 00 39 30
18.04.
15:30
Bürgerhaus
Tanzstunden
ADTV Tanzschule
Oliver & Tina
www.tanzschuleleipzig.de
20.04.
19:00
Schlossaue
Versammlung und
Tierbesprechung
Rassekaninchenzuchtverein S796
Eilenburg/Berg e. V.
Herr Bierbach
Tel.: 60 52 33
20.04.
19:30
Aula im MartinRinckartGymnasium
„Stunde der Musik“
Liederabend
Sabine Richter, Sopran
Clemens Posselt, Klavier
Stadtverwaltung Eilenburg
Kartenvorverkauf im
Museumsshop
Tel.: 65 22 22
21.04.
07:00
Treffpunkt
Parkplatz
Nordring
Vogelstimmenwanderung
im NSG Gruna
NABU LV Sachsen e. V.
Fachgruppe
„Karl August Möbius“
Eilenburg
Herr Th. Krönert
NABU-Eilenburg
@gmx.de
21.04.
Einlass:
19:30
Beginn:
20:00
Galerie der
Bader Scheune
„Der blonde Emil das erste Mal
Thomas Nicolai/
Robert Neumann
Bader Scheune
Herr Bader
Tel.: 60 04 71
24.04.
19:30
Bürgerhaus
„Staatsratsvorsitzende
küsst man nicht“
Kabarett „Diestel“
Städtischer Eigenbetrieb
Kulturunternehmung
Eilenburg
Betriebsbereich Bürgerhaus
Tel.: 7 00 39 30
25.04.
15:30
Bürgerhaus
Tanzstunden
ADTV Tanzschule
Oliver & Tina
www.tanzschuleleipzig.de
27.04.
19:00
Bürgerhaus
Vereinsehrung
Stadtverwaltung Eilenburg
Herr Biermann
Tel.: 65 22 33
28.04.
15:00
Sternwarte
„Juri Gagarin“
Vortrag im Planetarium
Thema: „Die längste
Straße, die es gibt“
Sternwarte Nordsachsen,
Geschäftsstelle Sternwarte
„Juri Gagarin“ Mansberg 18
04838 Eilenburg
Herr Stapel
Tel.: 60 31 53
30.04.
18:00
Burgberggelände
Walpurgisnacht
Eilenburger Burgverein e. V.
Frau Schober
Tel.. 70 01 36
Regelmäßige Veranstaltungen
Datum
Uhrzeit
Ganzjährig
nach Voranmeldung
Jeden
Montag
16:30
bis 18.00
Ort
Veranstaltung
Veranstalter
Ansprechpartner
Sternwarte und
Planetarium
Eilenburg
Vorträge im Planetarium sowie thematische Vorträge für
Vereine und Schulklassen
Sternwarte und Planetarium
Eilenburg
Am Mansberg
Herr Stapel
Tel.: 60 31 53
www.SternwarteEilenburg.de.
info@sternwarteeilenburg.de
Aula der
Dr.-BelianGrundschule
Probe Laientheater Eilenburg e. V.
Frau Manja König
Tel.: 03 42 44/5 93 69
■
■ 12
Datum
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
Veranstalter
Ansprechpartner
Jeden
19:00
Montag/
jeden 3.
Donnerstag
Spiellokal
Kugelfang
Öffentliche Turnierveranstaltungen für jedermann
Skatclub Eilenburg 1990
Herr Nietzelt
Tel.: 03 42 23/4 07 04
Jeden
Dienstag
17:30 - 18:30
18:30 - 20:00
20:00 - 22:00
Torgauer
Straße 8
Training ab 14 Jahre
Training ab 16 Jahre
Training ab 18 Jahre
Tanzgruppen
Eilenburg e. V.
Trainerin
Frau Marie Böhme
Tel.: 01 63/2 33 75 81
Trainerin
Frau Jacqueline Maar
Tel.: 01 70/7 34 46 82
Jeden
Dienstag
19:00
Torgauer
Straße 08
Versammlung
ECC
Eilenburger Carneval-Club
Herr Gürke
Tel.: 01 73/5 68 99 94
Jeden 3.
Dienstag
19:00
K&S
Seniorenresidenz
Briefmarkenclub
Briefmarkenfreunde
Eilenburg
Herr Kittelmann
Tel.: 60 46 58
Herr Gutte
Tel.: 60 71 26
(außer in den
Monaten Juli/August)
Jeden
Dienstag
19:30
bis
21:00
Aula der
Dr.-BelianGrundschule
Chorprobe
Volkschor Eilenburg e. V.
Herr Glück
Tel.: 60 29 53
Jeden
letzten
Dienstag
16:00
bis
18:00
Offenes Jugendhaus „Falle EB“
Dr.-BelianStr. 15
Schreibwerkstatt
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Eilenburg e. V.
Tel.: 75 38 16
Jeden
Dienstag
9:30 Uhr
Turnraum der
Frühförderstelle
der Lebenshilfe
Eilenburg,
Bahnhofstraße 25
Babyturnen
Lebenshilfe Eilenburg
Frau Cornelia Gutzeit
Tel.: 75 87 84
Jeden
Ab 15:00
Dienstag
bis Sonntag
Zscheppliner
Landstraße 12
(Vereinsgelände
vor der Getränkefabrik Frankenbrunnen)
Reitunterricht für Anfänger
und Fortgeschrittene
ab 4 Jahre
Reitclub 2003
Eilenburg e. V.
Frau Gobert
Tel.: 01 77/8 54 67 47
ab 15.00 Uhr
Jeden
Mittwoch
14:30
bis 17:00
Grundschule Berg
Seniorennachmittag
Arbeiter-Samariter-Bund
Regionalverband
Leipzig e. V. Eilenburg
Frau Fröhlich
Tel.: 60 54 31
jeden
Mittwoch
13:00
Vereinsheim
“Kugelfang“
Preisskat für Rentner
(für alle offen)
Gruppe: Rentnerskat
Herr Feicke
Tel.: 60 84 35
Jeden
Mittwoch
15:00
bis 17:00
Offenes Jugendhaus „Falle EB“
Dr.-BelianStr. 15
Sport und Spiel
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Eilenburg e. V.
Tel.: 75 38 16
Jeden
Mittwoch
13:30
bis 17:00
Haus 3,
1. Etage
Dr.-BelianStr. 03
Studiotag
Amateurfilmgemeinschaft
Eilenburg e. V.
Frau Kowitz
Tel.: 60 56 28
Studio: Tel.:
Tel. 01 63/4 91 49 87
(nur mittwochs)
Jeden
Mittwoch
16:00
Turnraum der
Frühförderstelle
der Lebenshilfe
Eilenburg,
Bahnhofstraße 25
Präventionskurs - Kinder
in Bewegung - für Kinder
vom 2./3. und 4./5.
Lebensjahr
Lebenshilfe Eilenburg
Frau Cornelia Gutzeit
Tel.: 75 87 84
13
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Datum
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
Veranstalter
Ansprechpartner
Jeden
Mittwoch
16:30 - 17:00
17:00 - 17:45
17:45 - 18:30
18:30 - 19:30
Torgauer
Straße 8
Training ab 3 Jahre
Training ab 5 Jahre
Training ab 7 Jahre
Tanzgruppen Eilenburg e. V.
Trainerin Frau
Marie Engelmann
Tel.01 57/34 36 48 78
Trainerin Frau
Jennifer Kother
Tel.: 01 78/2 06 73 11
Jeden
Mittwoch
ab ca.
17:00
Haus 6
„Falle EB“
Dr.-Belian-Str. 15
Kraftsport
DRK Kreisverband
Eilenburg e. V.
Offenes Jugendhaus
Tel. 75 38 16
Jeden
Mittwoch
17:00
bis
19:00
HundesportZentrum
Bürgergarten
Allg. Training und Schutzhunde
Hundesportverein
Eilenburg e. V.
Herr Bienert
Herr Küster
Tel.: 01 60/1 03 80 16
www.hsv-eilenburg.de
Jeden
zweiten
Mittwoch
17:30
FriedrichProbe für den Nachwuchs
Tschanter(Alter: ab 1. Klasse)
Mittelschule
Puschkinstraße 17
Fanfarenzug Eilenburg e. V.
Antje Schübel
Tel.: 01 52/ 24 75 22 81
Jeden
15:00
Donnerstag bis 19:00
Offenes Jugendhaus „Falle EB“
Dr.-Belian-Str. 15
Kreativangebot
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Eilenburg e. V.
Tel.: 75 38 16
Jeden
16:30 - 18:00
Donnerstag 18:00 - 19:30
Torgauer
Straße 8
Training ab 9 Jahre
Tanzgruppen Eilenburg e. V.
Trainerin
Yvonne Gürke
Tel.: 01 77/7 37 20 76
Trainerin Jana Wend
Tel.: 01 76/43 01 83 06
Jeden
17:00
zweiten
bis
Donnerstag 19:00
Offenes Jugendhaus „Falle EB“
Dr.-Belian-Str. 15
Mädchenworkshop
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Eilenburg e. V.
Tel. 75 38 16
Jeden
Freitag
15:00
bis 17:00
Offenes Jugendhaus „Falle EB“
Dr.-Belian-Str. 15
Computerarbeit
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Eilenburg e. V.
Tel. 75 38 16
Jeden
Freitag
17:15
FriedrichProbe für Fortgeschrittene
TschanterMittelschule
Puschkinstraße 17
Fanfarenzug Eilenburg
Antje Schübel
Tel.: 01 52/
24 75 22 81
Jeden
ersten
Samstag
9:00
Schützenhaus
in der Kastanienallee
„Schnupperschießen“
Schießen für jedermann
Eilenburger Schützenverein 1990 e. V.
Herr Frömberg
Tel.: 75 23 24
Jeden
zweiten
Sonntag
10:00
Dr.-BelianStraße (an
Stadtbibliothek)
Treff für Läufer und Walker
VfL Eilenburg e. V.
für Läufer:
Manfred Zschiesche
für Walker: Manuela
Kraft-Quitzsch
Jeden
Sonntag
09:00
bis 12:00
HundesportZentrum
Bürgergarten
Allg. Training und Schutzhunde
Hundesportverein
Eilenburg e. V.
Herr Bienert
Herr Küster
Tel.: 01 60/1 03 80 16
www.hsv-eilenburg.de
sonntags
17:00
bis 19:00
HundesportZentrum
Bürgergarten
Turnierhundesportler
Hundesportverein
Eilenburg e. V.
Frau Moosdorf
■
An alle Vereine! Damit der Veranstaltungskalender aktuell ist, bitten wir alle Veranstaltungshinweise bzw. Aktualisierungen rechtzeitig an
den Städtischen Eigenbetrieb Kulturunternehmung Eilenburg; Betriebsbereich Museum, Torgauer-Straße 40 zu richten.
Telefonnummer:
Fax:
0 34 23/65 22 22
0 34 23/65 22 25
■ 14
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Am Sonntag, dem 04.03.2012 war für über 70
aktive Mitglieder die Nacht sehr zeitig zu Ende.
6 Uhr fuhr der Bus. Ziel des Tages war Mittweida.
Dort fanden die 18. sächsischen Meisterschaften
in den karnevalistischen Tänzen statt. Neu in diesem Jahr war, dass alle! Altersklassen an einem
Tag starteten. Es versprach ein langer Tag zu werden, aber alle waren hoch motiviert und wollten
aufs Treppchen.
9 Uhr begrüßte der Präsident vom VSC Günter
Bührichen die Gäste und wünschte allen Teilnehmern gutes Gelingen.
Erste Startkategorie waren die Jugendgarden.
Die Mädels von ECC starteten zum ersten Mal
bei einer Meisterschaft und tanzten sich auf den
3. Platz mit 352 Punkten. Für Juliet Finke hieß
es dann „schnell umziehen“ und noch einmal
höchste Konzentration, denn sie startete als erste
in der Kategorie Tanzmariechen. Ihre Choreographie klappte fehlerfrei und sie bekam von den
Juroren dafür gute 386 Punkte.
Die sächsichen Meister 2012 in der Kategorie
„Junioren - Tanzpaar“ kommen aus Eilenburg
und heißen Lena Nesrin Gürke und Maximilian
Rothfeld. In der Startkategorie Juniorengarden
belegte der Eilenburger Carneval Club ein Treppchen auf dem Siegerpodest, knapp hinter der
Tanzsportgarde Elferrat Gebau Dresden und dem
TSV Demitz. Jasmin Wend hatte nicht viel Zeit
zum Verschnaufen. Sie musste noch mal ran. Als
zehnte von zehn Starterinnen bei den Tanzmariechen, setzte sie sich durch und tanzte sich mit
421 Punkten auf den 2. Platz.
Der Schautanz bei den Junioren, startete mit dem Titel „Das alles ist Deutschland“. Da reisten die Mädels
(und Max) tänzerisch quer durch die Republik. Von
Berlin über den Norden bis runter in die Berge und
von Köln nach Leipzig. Wobei wir jetzt wissen, dass
Köln und Leipzig ja nicht SO weit auseinander liegen.
Die Reise endete auf Platz 3. Bei den Aktiven hatte
der ECC erstmals ein Tanzpaar gemeldet. Lisa Maurer
und Mike Tiegel lächelten die Aufregung einfach weg
und wurden mit einem 3. Platz belohnt.
Am Ende des langen Tages fuhren wir mit sechs
Pokalen und zufriedenen Gesichtern zurück nach
Eilenburg.
Ein großes Dankeschön an alle, die aktiv auf der
Bühne ihr Bestes gaben. Der ECC und die Tanzgruppen sind stolz auf euch. Macht weiter so!!!
JM
Eilenburg war Gastgeber der sächsischen Filmamateure
Die XXII. Landesmeisterschaft des nichtkommerziellen Films ist nun schon Geschichte.
Diese Veranstaltung war nicht nur für die Filmautoren ein besonderes Erlebnis.
Für die etwa 150 Gäste war dieser Sonntag Ende
Februar im Bürgerhaus Eilenburg ein rundum gelungener Tag. 15 Filme flimmerten über die Leinwand. Für jeden war etwas dabei - Natur, Dokumentation, Spielfilm oder Reportage.
Die AFG Eilenburg hatte zu diesem Wettbewerb
7 Filme delegiert, 5 Filme erhielten die begehrten
Medaillen:
Gold an Dr. Peter Paschke für den Film „Blau weit - großartig - unendlich“
Silber an Joachim Frisch für den Film „Sommerfest in Döbernitz“
Silber an Tom Rother und Jannis Zimmermann für
den Film „Untermieter“
Bronze an Wolfgang Brunzlow für den Film
„Kleingartensparte Muldenaue“
Bronze an Rainer Flöter für den Film „Opa gehr
in die Luft“
Die sachkundige Jury hatte für uns Amateurfilmer
viele Tipps und Anregungen für unsere nächsten
Filme. An neuen Ideen mangelt es nicht.
Unser Regionalwettbewerb, die Eilenburger Amateurfilmtage, sind schon seit 1981 ein Höhepunkt
in unserem Vereinsleben. Aber mit der Ausrichtung einer Landesmeisterschaft hat unsere Amateurfilmgemeinschaft Neuland betreten.
Für den reibungslosen Ablauf sorgten viele Hände, auch hinter den Kulissen.
Die Unterstützung des Eilenburger Oberbürgermeisters, Herrn Hubertus Wacker, der als Schirmherr des Wettbewerbs fungierte, war besonders
wichtig für uns.
Ein großes Danke an Ralph Weitzel, Objektleiter
des Bürgerhauses und seinem Haus- und Bühnen-
techniker Frank Noack, der Cateringfirma Birgit
Riep für die Pausenversorgung, dem Kopierstudio
Schulze für den schnellen Druck der Plakate und
Programmhefte, der Töpferei der AWO-Werkstätten für Juryanerkennungen aus ihrem umfangreichen Sortiment, den Technikern des Video- und
Filmverbandes Sachsen und ganz besonders allen
Mitgliedern der Amateurfilmgemeinschaft Eilenburg.
Schön wäre es, wenn diese Veranstaltung dazu
beigetragen hat, dass noch mehr jüngere Leute
am Hobby „Film“ Gefallen finden. Wir laden jedenfalls alle Interessierten gleich welchen Alters
ein, sich ein Bild über unser Vereinsleben zu machen. Dazu bietet sich unser wöchentlicher Studiotag an jedem Mittwoch ab 15.00 Uhr in der
Belianstraße 3 (links neben der Bibliothek) an.
Wir würden uns über jeden Besuch freuen.
IMPRESSUM
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos.
- Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 0 34 23/65 21 25, Fax: 0 34 23/60 16 12, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau,
Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: amtsblatt@lra-nordsachsen.de,
- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15,
Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg,
Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz
- Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: 0171/4144032
Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit.
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
15
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
■
Sportfischerverein
»Petri-Heil« Eilenburg
Dozent für Fischereischeinlehrgang
Lothar Richter, Lossastraße 15, 04836 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/ 75 76 09 • Funk: 01 57/7 87 78 71
Schulung zur Fischereischeinprüfung
Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist.
(Dies trifft für alle Bundesländer zu).
Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines?
1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage)
2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben.
3. Danach Erwerb des Fischereischeines, je nach Bedarf für 1 bis 29 Jahre oder auf Lebenszeit.
4. Der Lehrgang findet am 28./29.04. und 05.05.2012 jeweils 8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt.
Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen.
Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin 20.04.2012 an obige Adresse erfolgen.
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Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung
Name:...........................................................................................................
Vorname:.......................................................................................................
Straße/Haus-Nr.:............................................................................................
Telefon:..........................................................................................................
PLZ/Ort:.........................................................................................................
Geburtsdatum: .............................................................................................
Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen)
()
ja
()
nein
Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen!
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Frühstückshelfer für Schule „Am Bürgergarten“ in Eilenburg gesucht
Ab dem Schuljahr 2011/12 versorgt der Verein
brotZeit e. V. viele Leipziger Grundschulen mit
einem kostenlosen Schulfrühstück. Vor Unterrichtsbeginn bereiten aktive und rüstige Senioren
in den Räumen der Schulen ausgewogene und
reichhaltige Frühstücksbüfetts für die Sechs- bis
Zehnjährigen vor.
Die Leistungen der Senioren werden über die
Schulen aus Fördermitteln von brotZeit e. V. vergütet. In München, Berlin und Heilbronn nehmen
bereits 40 Grundschulen das Angebot wahr.
In diesem Schuljahr sucht der Verein unter anderem für die Schule „Am Bürgergarten“ in Eilenburg engagierte weibliche und männliche Senioren, die Spaß und Freude daran haben, bei der
Frühstücksausgabe mitzuhelfen.
Weitere Informationen zu Aufgaben, Zeitrahmen,
Vergütung und persönlichen Voraussetzungen
erhalten interessierte Eilenburgerinnen und Eilenburger unter 03 41/3 05 71 96 bei Claudia
Eckert von der DIS AG, die die Suche der Seniorinnen und Senioren für brotZeit übernimmt.
1. Heide-Walking in der Dübener Heide
Der Eilenburger Marathon Verein veranstaltet
am Sonntag, den 22. April erstmalig einen HeideWalking Tag in Battaune. Start ist um 10 Uhr am
Sportplatz. Es erfolgt ein 10 km-Walking mit Altersklassenwertung auf einer Rundstrecke durch
die Heide.
Für Anfänger und Naturfreunde ist auch eine
5 km Strecke vorgesehen. Voranmeldungen sind
unter Telefon 0 34 23/75 27 88 oder per E-Mail
unter Hess-Bauplanung@t-online.de ab jetzt
möglich.
Hr. Ludewig
KGV „Am Jahnplatz“ e. V.
Eilenburg
Liebe Gartenfreunde,
wir möchten Sie an unsere Jahreshauptversammlung am Sonntag, dem 18. März 2012
um 9.30 Uhr in der Gaststätte „Schloßaue“
erinnern. Wir bitten um eine gute Beteiligung.
Der Vorstand
■ 16
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Lebenshilfe
Eilenburg
Neues vom Handball
Achtung neue Anschrift:
Die Lebenshilfe Eilenburg mit ihren ambulanten
Diensten wird während des Umbaus der Bahnhofstraße 25 übergangsweise in mehrere Büros
der EWV ziehen.
Die neue Anschrift ab 3. April 2012 lautet:
Maxim-Gorki-Platz 1
04838 Eilenburg
(Gebäude der Eilenburger Wohnungsverwaltung)
Die ambulanten Dienste:
- Frühförder- und Frühberatungsstelle,
- Familienentlastender Dienst,
- Tagesgruppe und
- Ambulant Betreutes Wohnen
sowie die Verwaltung werden dann im Erdgeschoss bzw. der 2. Etage des Altbaus zu finden
sein.
Constanze Böbel
Lebenshilfe Eilenburg
Spielbericht - weibliche Jugend B
Bezirksliga
Regis Breitingen - SG Taucha/Eilenburg
9 : 22 (6 : 11)
Pflichtaufgabe erfüllt
Am Wochenende mussten die Mädels die weiteste Auswärtsfahrt in Angriff nehmen, Gegner waren die Mädels des SV Regis Breitingen. Das Spiel
begann sehr zäh für unsere Mädels. Die Abwehr
stand zu Beginn noch nicht so gut und im Angriff lief auch nicht viel zusammen. So ging Regis
auch mit 1 : 0 in Führung. Nach und nach besannen sich die SG-Mädels und nahmen das Zepter
selbst in die Hand. Durch Tore von Lydia und Sarah drehte man das Ergebnis auf 3 : 6. Trotzdem
war das Trainergespann Simone/Karsten mit der
Abwehrarbeit im 1. Spielabschnitt nicht zufrieden. Immer wieder ergaben sich Lücken und somit Chancen für die Gastgeber. Doch Lysette im
Tor, hielt die Führung aufrecht. Vorn spielte man
nun variabler, doch die Chancenverwertung war
teilweise katastrophal. So ging man auch „nur“
mit einem 5-Tore-Vorsprung beim Stand von 6 : 11
in die Pause.
Doch auch die Halbzeitansprache nutze wohl zunächst nicht viel. Trotz nunmehr deutlicher Überlegenheit, vergab man zu Beginn der 2. Halbzeit
gleich wieder fünf 100 %ige Torchancen. Erst nach 6
Minuten gelang Sarah dann das 6 : 12. Die Abwehr
stand jetzt aber wesentlich besser, ganze 3 Tore
gelangen den Gastgebern in der 2 Spielhälfte. Die
logischen Konter stachen nun auch immer besser,
sodass der Vorsprung anwuchs. Beim 8 : 18 war der
Sieg der SG-Mädels klar. Bis zum Abpfiff erhöhten
die Gäste dann das Ergebnis noch auf 9 : 22.
Auch wenn dieser Sieg ungefährdet war, gegen
stärkere Gegner muss die Chancenverwertung
klar besser werden. Am nächsten Wochenende
müssen die Mädels dann gleich 2-mal ran. Am
Samstag in Eilenburg erwartet man den HV Böhlen und am Sonntag, zum Nachholspiel in Taucha,
die Mädels aus Naunhof.
Es spielten:
Lysette Siegel (1), Jutta Parche (2), Anne Gatz
(2), Sarah Junold (9), Josephine Weber (2), Lydia
Köhler (6), Lea Morning, Lara Morning, Hannah
Schlotmann
Karsten Bäßler - VfB Eilenburg
Ostersonntag
im Eilenburger Tierpark
Der Osterhase freut sich auf unsere Gäste und
verteilt wieder viele Eier und Süßigkeiten.
Mit Freude und Temperament:
Tanz der Hasen und Küken auf der Koppel
Eine tolle Show der Eilenburger Tanzgruppe
10.30 Uhr und 14.30 Uhr
„Die Kunst ist kein Selbstzweck, sondern
ein Mittel für das Gespräch mit den Menschen.“
Modest Petrowitsch Mussorgski
(1839 - 1881) * russ. Komponist
und außerdem:
Parkeisenbahn
Vernissage
Bastelstand
Glücksrad
Wann?:
Sonntag, 25. März 2012 15:30 Uhr
Wo?:
Galerie - K&S Seniorenresidenz Eilenburg
Hüpfburg
Spielmobil
miterleben und staunen:
Wie die Küken aus den Eiern schlüpfen
Einblicke in Brutschrank und Kükenheim
Überraschung:
Ein besonderes Streichelerlebnis
Am Haustierpavillon
Besuchen Sie uns am 8. April 2012 !
Beginn: 9.00 Uhr
www.tierpark-eilenburg.de
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Christina Krieg - 1. Vorsitzende
Förderverein Senioren-Residenz
„Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V.
Sydowstraße 1c, 04838 Eilenburg
Telefon: 0 34 23/6 58 -0
17
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
■
Veranstaltungen vom 19.03.2012 bis 30.03.2012
Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten.
Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Rita Kleinod
unter der Telefon-Nr. 0 34 23/6 58 -5 15 an.
Montag, 19.03.
10:00 Uhr
Frühlingsquiz
15:30 Uhr
Schwungtuchübungen
Dienstag, 20.03.
10:00 Uhr
Sitztanz & Sitzgymnastik
19:00 Uhr
Treffen der Briefmarkenfreunde
Mittwoch, 21.03.
10:00 Uhr
Biografiespiel
15:30 Uhr
Ball- und Würfelspiele
Donnerstag, 22.03.
10:00 Uhr
Sportgruppe
16:00 Uhr
Tanzmäuse aus Doberschütz sind
zu Besuch
Freitag, 23.03.
10:00 Uhr
Handarbeitsgruppe
15:30 Uhr
Spielenachmittag
Sonntag, 25.03.
15:30 Uhr
Vernissage mit Herrn Gunter Pistora - Fotografien
Montag, 26.03.
10:00 Uhr
Sportliche Aktivitäten
15:30 Uhr
Gestalten mit Papier - „Eier bekleben“
Dienstag, 27.03.
10:00 Uhr
Fingerhandgruppe
15:30 Uhr
Sitztanz/Sitzgymnastik
Mittwoch, 28.03.
10:00 Uhr
Wahrnehmungstraining
15:30 Uhr
Treffen der Männergruppe
Donnerstag, 29.03.
10:00 Uhr
Peddigrohr „Korbflechterei“
15:00 Uhr
Geburtstagskaffeetafel für Jubilare des Monats März
Freitag, 30.03.
10:30 Uhr
Treffen der Aphasiegruppe
15:30 Uhr
Spiele am Nachmittag
Förderverein Senioren-Residenz
„Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V.
Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg
Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg,
Nikolaiplatz 3, Tel. 60 20 56
Mo., 26. März
19.30 Uhr
Bibelgesprächskreis bei Pfrn.
Krien, Schloßberg 5
Di., 27. März
10.00 Uhr
Andacht im Caritas Altenpflegezentrum
15.30 Uhr
Andacht im DRK Senioren- und
Pflegeheim
jeden Mi.
16.00 Uhr
Konfirmandenkurs 7. Klasse
17.00 Uhr
Konfirmandenkurs 8. Klasse
im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3
jeden Do.
12.00 Uhr
Mittagsgebet in der Nikolaikirche
jeden Fr.
18.00 Uhr
Abendgebet in der Marienkirche
Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3
Rinckart-Singschule: mittwochs 16.15 Uhr ab 2.
Schuljahr
KIRCHE JESU CHRISTI
DER HEILIGEN
DER LETZTEN TAGE
9:45 - 10:45 Uhr Predigtgottesdienst
10:55 - 11.45 Uhr Evangeliumsunterricht für Kinder und
Erwachsene
Jeder ist herzlich willkommen
Kontakt: Lena Ruddies, Tel.: 0 34 23/7 00 29 89,
0 17 72 16 95 31, E-Mail: lena.ruddies@arcor.de
Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von
10 - 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche
und die Rinckartkapelle geöffnet.
Es werden Basar, Postkarten, christliche Schriften
und Bücher angeboten.
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N
PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER
BEILAGEN
BROSCHÜREN
PROSPEKTE
ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N
BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N
PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E
Zweig Eilenburg
Gustav-Raute-Straße 5, Ecke Schreckerstraße
Gottesdienste:
sonntags
Rinckart-Jugendchor: mittwochs 17.45 Uhr
Flötenkreis:
donnerstags 16.30 Uhr (Anfänger 16 Uhr mit
Yvonne) im Turmzimmer 2. OG
Martin-Rinckart-Kantorei:
donnerstags 19 Uhr im Gemeindesaal
Rinckart-Bläser: 14-täglich
mittwochs 19 Uhr im Gemeindesaal
Jungbläser:
mittwochs 17.15 Uhr im Gemeindesaal
Fragen zur Werbung?
Ihre Anzeigenfachberaterin
Dagmar Schaaf
berät Sie gern.
Telefon/Telefax:
Funk:
03 42 95/7 25 88
01 71/4 14 40 32
dagmar.schaaf@wittich-herzberg.de
www.wittich.de
Öffnungszeiten Gemeindebüro:
Dienstag
9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
Donnerstag
9 - 12 Uhr
Ansprechpartner: Frau Müller und Pfr. Winde
Sprechzeit Pfr. Winde Do 14 - 16 Uhr im Gemeindebüro
So., 18. März
10.00 Uhr
Nikolaikirche - Gottesdienst
17.00 Uhr
Landeskirchliche Gemeinschaft
im Gemeinderaum Nikolaipl. 3
Di., 20. März
14.30 Uhr
Seniorengesprächskreis
im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3
15.30 Uhr
Andacht
im DRK Senioren- und Pflegeheim
So., 25. März
10.00 Uhr
Nikolaikirche Gottesdienst mit Abendmahl
■ 18
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Ausbildungsplatz Bürokauffrau/-mann
Während Ihrer Ausbildung lernen Sie die Vielfalt
der betriebswirtschaftlichen Arbeitsvorgänge in
unserem Unternehmen kennen. In der Berufsschule erwerben Sie die theoretischen Grundlagen, an
den anderen Tagen werden Sie in die Abläufe in
den verschiedenen Verwaltungsbereichen eines
Energieversorgers einbezogen.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Planung, Organisation und Durchführung von
Bürotätigkeiten
- Beratung und Betreuung von Kunden
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit Kunden
und Lieferanten
-
Organisation der Auftrags- und Rechnungsbearbeitung
- Datenverarbeitung/Datenbeschaffung für
finanzwirtschaftliche Prozesse
- Geschäftsvorgänge in der Buchhaltung
- Kontrolle der Lagerhaltung
Voraussetzungen:
- Abitur oder guter Realschulabschluss
- gute Noten in Mathematik, Deutsch und Englisch
- betriebswirtschaftliches/kaufmännisches Interesse
- MS - Office Kenntnisse in Word und Excel
- Team - und Kommunikationsfähigkeit
- Selbstständigkeit und Lernbereitschaft
Organisation:
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Prüfung durch die IHK
- Ausbildungsbeginn: 01.09.2012
Bei Interesse senden Sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.04.2012 zu unseren
Händen an unsere Geschäftsführerin Frau Maike
Schult. Entweder per E-Mail an info@eilenburgerstadtwerke.de oder per Post an die unten genannte
Adresse.
Stadtwerke Eilenburg GmbH
Sydowstraße 1, 04838 Eilenburg
Tel.: 0 34 23/6 87 40
■ Öffentliche Bekanntmachungen
Das Büro des Stadtrates
informiert
Der Stadtausschuss fasste in seiner Sitzung am
05.03.2012 folgende Beschlüsse:
Beschluss
Betreff
StA1/2012
Umbau und Erweiterung der
Friedrich-Tschanter-Mittelschule
zur dreizügigen Mittelschule
mit Ganztagsangeboten, Los 22:
Zimmerer- und Parkettarbeiten
Aula, Zuschlagserteilung
StA2/2012
Umbau und Erweiterung der
Friedrich-Tschanter-Mittelschule
zur dreizügigen Mittelschule mit
Ganztagsangeboten, Los 18/1: Beschilderung, Zuschlagserteilung
Tagung des Stadtrates
Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg,
ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur 26. Tagung
des Stadtrates am Montag, dem 02.04.2012,
16:30 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg, FranzMehring-Straße 23 einzuladen.
Öffentliche Sitzung
1.
Bestätigung der Tagesordnung
2.
Einwände zur Niederschrift vom
06.02.2012
3.
Bekanntgabe eines in nicht öffentlicher
Sitzung gefassten Beschlusses
4.
Einwände zur Niederschrift der Sonderberatung vom 05.03.2012
5.
Einwohnerfragestunde
6.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
der Großen Kreisstadt Eilenburg für das
Jahr 2012
7.
Verordnung der Großen Kreisstadt Eilenburg über die Ladenöffnungszeiten an
Sonn- und Feiertagen für 2012
8.
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Photovoltaik Oberförsterwerder“
9.
Sicherung, Sanierung und Erweiterung des
Stützmauersystems im Hang Mühlstraße Finanzierungs- und Vergabebeschluss
10.
Ausbau Straße Schlossberg, Bau- und
Finanzierungsbeschluss
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
Elternanteile Essen- und Getränkeversorgung in Kindertagesstätten und Schulen
ab 01.05.2012, einschließlich Zuschuss
der Stadt Eilenburg
Verpachtung einer Teilfläche der Deponie Oberförsterwerder I zum Bau und
der Betreibung einer Photovoltaikanlage
- Zuschlagsbeschluss
Grundsatzbeschluss Elementarschadenversicherung für die Stadt Eilenburg
Umbau und Erweiterung der FriedrichTschanter-Mittelschule zur dreizügigen
Mittelschule mit Ganztagsangeboten,
Sanierung Deckenbalken Dachgeschoss
- Finanzierungs- und Vergabebeschluss
Aufstufung Franz-Abt-Straße
Einziehung eines Abschnittes der Straße
Kirchbogen, OT Behlitz
Balkonanbau Windmühlenstraße 31 teilweise Übernahme des kommunalen
Eigenanteils
Antrag SPD-Fraktion: Einsparung von
Mitteln durch Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffizientere Lampen
Neubesetzung Stadtausschuss
Information zur Neubesetzung des Ältestenrates
Neubesetzung Petitionsausschuss
Sonstige Informationen und öffentlich zu
behandelnde Anfragen der Stadträte
Wacker
Oberbürgermeister
Die Beschlussvorlagen finden Sie im Internet unter www.eilenburg.de.
Die Jagdgenossenschaft
Eilenburg lädt ein
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Eilenburg findet am
Sonnabend, dem 24. 03. 2012 um 10:00 Uhr
in der Gaststätte Schloßaue, in Eilenburg statt.
Tagesordnung für die Versammlung
1.
Begrüßung
2.
Verlesung der Tagesordnung
2.1
3.
4.
5.
6.
7.
Abstimmung über Tagesordnung
Bericht des Jagdvorstehers
Bericht der Kassenführerin
Bericht der Rechnungsprüfer
Vorstellung des Haushaltsplanes
Bericht der Jäger, Interpretation der Abschusszahlen
8.
Diskussion
9.
Beschlussfassung
9.1
Entlastung des Kassenführers
9.2
Entlastung des Vorstandes
9.3
Beschluss über den Haushaltsplan
10.
Auszählung und Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
11.
Schlusswort
Im Anschluss an die Versammlung findet ein gemeinsames Mittagessen statt.
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Eilenburg sind herzlich eingeladen.
Lothar Hüther
Jagdvorsteher
Sitzung des Ortschaftsrates
Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg,
ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des
Ortschaftsrates am Dienstag, dem 27.03.2012,
19:00 Uhr in das Bürgerbegegnungszentrum
Zschettgau, Im Bauerndorf 10 einzuladen.
Öffentliche Sitzung
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragestunde
3. Information zum Ablauf Frühlingsmarkt
4. Information zur Straßenbeleuchtung Behlitz
5. Information Vorhaben Windkraftanlagen
Zschepplin
6. Information Regionalplan Westsachsen Teilfortschreibung Straßenbauvorhaben B
87neu Leipzig (A 14) bis Landesgrenze Sachsen/Brandenburg
7. Information zum Landesentwicklungsplan
2012
8. Sonstige Informationen und Anfragen der
Ortschaftsräte
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Feustel
Ortsvorsteherin
19
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Einwohnerversammlung
im Stadtteil Eilenburg Mitte
Sehr geehrte Einwohner,
ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Einwohnerversammlung im Stadtteil Mitte am Donnerstag,
dem 22. März 2012 um 18.30 Uhr
in das Bürgerhaus Eilenburg (Kleiner Saal),
Franz-Mehring-Str. 23 einzuladen.
Wacker
Oberbürgermeister
Jagdgenossenschaft
Behlitz/Pressen
Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Behlitz/
Pressen am 30.03.2012 um 19 Uhr
im Bürgerhaus Zschettgau, werden hiermit alle
Eigentümer von Grundflächen, welche zum Gemeinschaftsjagdbezirk gehören, recht herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Jagdgenossen
2. Prüfung der Beschlussfähigkeit
3. Beschlussfassung der Jahresrechnung des
Jagdjahres 2011/2012
4. Beschlussfassung der Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
5. Beschlussfassung des Haushaltplanes des
Jagdjahres 2012/2013
6. Bericht über Aktivitäten im Revier
7. Sonstiges
Jagdvorsteher
Doris Zehrfeld
Jagdgenossenschaft
Kospa-Zschettgau
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft KospaZschettgau findet am Donnerstag, dem 29. März
um 19 Uhr Bürgerhaus Zschettgau statt.
1.
Begrüßung
2.
Verlesen der Tagesordnung
■
2.1.
3.
4.
5.
6.
7.
Abstimmung über die Tagesordnung
Bericht des Jagdvorstehers
Bericht des Kassenführers
Bericht der Rechnungsprüfer
Vorstellung Haushaltsplan
Bericht der Jagdpächter über Bekanntgabe der Abschusszahlen
8.
Diskussion
9.
Beschlussfassung der Jahresrechnungen
2008, 2009, 2012, 2011
9.1
Entlastung des Kassenführers
9.2
Entlastung des Vorstandes
9.3
Wahl des neuen Vorstandes für 5 Jahre
9.4
Beschluss Haushaltsplan 2012/2013
10.
Auszählung und Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
11.
Schlusswort des Vorsitzenden
Im Anschluss der Versammlung findet ein gemeinsames Wildessen, spendiert von den Jagdpächtern statt. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Kospa-Zschettgau sind herzlich eingeladen.
Der Vorstand
■ Öffentliche Ausschreibungen
Ausschreibung - Verpachtung Ratskeller Eilenburg
Die Stadt Eilenburg schreibt die Räumlichkeiten
des Ratskellers Eilenburg zum Betrieb einer niveauvollen, gastronomischen Einrichtung aus. Der
Ratskeller befindet sich direkt im Zentrum der Stadt
Eilenburg. Das bisherige Pachtverhältnis endete
zum 15.03.2012. Es wird ein zeitnaher Neubeginn
des Gastronomiegeschäfts angestrebt, sodass der
Pachtbeginn zum frühestmöglichen Zeitpunkt favorisiert wird. Eine vertragliche Bindung des Verpächters an eine Brauerei besteht nicht.
Räumlichkeiten:
421 qm zzgl. ca. 100 qm reservierter Freisitzfläche zur
Sondernutzung
Ausstattung:
Gastraum im möblierten
Zustand. Bestuhlung, Tresen, Schränke, Leuchten,
Wandbemalungen, Fensterbleiverglasungen u. a. sind
mit zu übernehmen und
dürfen nicht verändert oder
ausgetauscht werden.
Die vorhandene Gastro-/
Küchen-/Kältetechnik wird
auf Basis eines separaten
Nutzungsvertrages übergeben und ist auf Kosten des
Pächters zu unterhalten und
bei Bedarf in Stand zusetzen.
Sie darf auf Kosten des Päch-
ters, unter Rückgabe der nicht
mehr benötigten Technik an
den Verpächter, ausgetauscht
werden. Das Nutzungsentgelt
ist verhandelbar.
Vertragsdauer:
Verhandlungsbasis,
eine
Mindestdauer von 3 Jahren
wird angestrebt
Gesucht wird ein innovativer Pächter mit Erfahrungen im gastronomischen Bereich. Der Pächter
des Ratskellers hat die gastronomische Versorgung
durch eine gutbürgerliche deutsche Küche der
mittleren Preisklasse zu sichern.
Mietzins:
Verhandlungsbasis
700,00 EUR/Monat netto zzgl.
MwSt. im 1. - 3. Vertragsmonat,
1.000,00 EUR/Monat netto
zzgl. MwSt. ab 4. Vertragsmonat, sowie ca. 250 EUR/Jahr
Sondernutzungsgebühr für
die reservierte Freisitzfläche
(2,50 EUR/qm/Jahr entsprechend der aktuellen Sondernutzungssatzung der Stadt
Eilenburg).
Kaution:
1.400,00 EUR
Betriebskosten:
derzeit ca. 925,00 EUR/Monat
netto zzgl. MwSt. als Vorauszahlung sowie 50,00 EUR/
Monat netto zzgl. MwSt. Nutzungspauschale Aufzug und
Behindertentoilette
Vom Bewerber wird ein Nachweis der Sachkunde
erwartet, er sollte eine mehrjährige Berufserfahrung im Gastronomiegewerbe in qualifizierter
Position nachweisen können. Kaufmännische
Kenntnisse und Fähigkeiten werden ebenso vorausgesetzt wie die Vorlage eines schlüssigen Finanzierungs- und Geschäfts-/Nutzungskonzeptes.
Aussagefähige Bewerbungen mit den erforderlichen Nachweisen sind bis spätestens zum
07.05.2012 an die
Große Kreisstadt Eilenburg
Fachbereich Finanzen und Controlling
Marktplatz 1
04838 Eilenburg
zu richten.
Für Interessenten und Bewerber stehen die Mitarbeiter der Stadt Eilenburg unter 0 34 23/65 21 81
oder 0 34 23/65 21 56 selbstverständlich gern zur
Verfügung. Bei Bedarf können vorherige Besichtigungstermine nach telefonischer Anmeldung organisiert werden.
Wacker
Oberbürgermeister
■ Verschiedenes
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
Tag der offenen Tür im Wasserwerk Bad Düben
Sie wollten schon immer einmal wissen,
woher das Bad Dübener Trinkwasser kommt
oder wie ein Wasserwerk funktioniert?
Dann besuchen Sie uns. Wir möchten Sie
auf eine Veranstaltung des Verbandes aufmerksam machen, die wir anlässlich des
Tages des Wassers durchführen.
„Tag der offenen Tür“ im Wasserwerk
Bad Düben
Wann? Donnerstag, 22.03.2012
von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Wo?
Wasserwerk Bad Düben - Blücherstraße - 04849 Bad Düben
Was? Vorstellung des Wasserwerkes mit
Erläuterungen zu den technischen Anlagen, Informationen
zur Rohwasserzuführung, zur
Aufbereitung des Wassers (Filtration) und zur Wasserverteilung in Bad Düben.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
■ 20
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Mitteilung des Büros des Kreistages
0 34 21/75 8- 10 01
0 34 21/75 8- 10 15
Betreff
Beschluss-Nr.
-> Gewährung pauschalierter Fördermittel für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordsachsen im
Jahr 2012
038/12 JHA
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
0 34 21/75 8- 10 13
03 42 02/98 8- 10 50
0 34 21/75 8- 10 90
0 34 21/75 8- 10 96
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 70 02
0 34 21/77 39 -3 00
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 21 60
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Bekanntmachung von Beschlüssen
In der 15. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
30. Januar 2012 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der hier genannte Beschluss kann im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden.
Bekanntmachung von Beschlüssen
In der 14. öffentlichen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 1. Februar 2012 wurde folgender Beschluss
gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
-> Richtlinie Bestattungskosten
007/12 GSA
Der hier genannte Beschluss kann im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden.
0 34 21/75 8- 20 02
Bekanntmachung von Beschlüssen
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 02
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
0 34 23/7 09 7- 30 02
0 34 23/7 09 7- 32 02
0 34 23/7 09 7- 33 01
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Gesundheitsamt
03 42 02/98 8- 54 01
03 42 02/65 -2 12
0 34 21/75 8- 63 02
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
In der 15. öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am 29. Februar 2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
-> Bestimmung des stellvertretenden Betriebsleiters im kommunalen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises
Nordsachsen
008/12 KA
-> Ausbau der Verkehrsanbindung K 8985 zwischen dem Gewerbegebiet Süptitz und der B 87
009/12 KA
Die hier genannten Beschlüsse können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages
(Zimmer 335) eingesehen werden.
Bekanntmachung Vergabeausschuss
Die 29. öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am
Mittwoch, dem 21. März 2012, 14.30 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel
D, 2. Obergeschoss, „kleiner Mehrzwecksaal“, Schlossstraße 27, 04860 Torgau,
statt.
21
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Tagesordnung
Drucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses
und Bestätigung der Niederschrift vom 20.09.2011
2
Beratung und Beschlussfassung einer Beschlussvorlage
2.1 Vergabe von Leistungen „Lieferung, Montage, Konfiguration von Server- und Speichersystemen in virtueller Umgebung“
1- 654/12
3
Informationen und Anfragen
■
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
Sachgebiet Kultur und Sport
Ausstellung im Foyer
Bekanntmachung Kreistagssitzung
Die 18. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Kreistages
Nordsachsen findet am
Mittwoch, dem 21. März 2012, 16.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels,
Flügel D, 2. Obergeschoss, „Mehrzwecksaal“,
Schlossstraße 27, 04860 Torgau,
statt.
Tagesordnung
Drucks.-Nr
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Kreistages
und Bestätigung der Niederschrift vom 07.12.2011
2
Bürgerfragestunde
3
Berichterstattung zu den Aufgaben des Sächsischen Ausländerbeauftragten und Auswertung des Besuches in den
Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Nordsachsen
4
Information zur Neustrukturierung der abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich der Landesdirektion
Leipzig
5
Beratung und Beschlussfassung von Informations- und
Beschlussvorlagen
5.1 Ausscheiden aus dem Kreistag Nordsachsen Frau Dr. Liane Deicke
1- 640/12
5.2 Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss Umwelt und Technik des Kreistages
Nordsachsen
1- 649/12
5.3 Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners
in den Finanzausschuss des Kreistages Nordsachsen
1- 653/12
5.4 Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners
in den Finanzausschuss des Kreistages Nordsachsen
1- 655/12
5.5 Novellierte „Richtlinie des Landkreises Nordsachsen zur
Kultur- und Sportförderung“
1- 646/12
5.6 Festlegung von Mindeststandards und Bewertungskriterien im Rahmen der Neuvergabe der Busverkehrsleistungsaufträge im Landkreis Nordsachsen
1- 642/12
5.7 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Torgau „Johann Kentmann“ gGmbH
1- 645/12
5.8 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH
1- 648/12
5.9 Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die
öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des
ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung
Delitzsch - AGS DZ) einschließlich Gebührenkalkulation
2012
1- 647/12
5.10 Richtlinie zur Ausreichung der Ausgleichsmittel für den
Ausbildungsverkehr gemäß ÖPNVFinAusG im Landkreis
Nordsachsen
1- 644/12
5.11 Jugendhilfeplanung, Teilplan „Kindertageseinrichtungen“
für das Schuljahr 2011/2012 und dessen Fortschreibung
bis 2014/2015
1- 641/12/1
6
Informationen und Anfragen
Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.
Am Donnerstag, dem 8. März 2012 wurde durch den Landrat
Herrn Michael Czupalla im Foyer des Landratsamtes Nordsachsen
in Delitzsch um 09:00 Uhr im Beisein der regionalen Presse eine
Fotoausstellung eröffnet. Unter dem Titel „Torgauer Renaissancetänzer“ präsentiert der Kunst- und Kulturverein Johann Kentmann
Torgau e. V. 24 Fotos zur Gruppe, welche sich 1994 gründete und
seit 2007 von der Tanz-, Theater- und Musikwissenschaftlerin Mareike Greb geleitet wird. Seit über 10 Jahren gestalten die Tänzer
das kulturelle Leben der Stadt Torgau, des Landkreises Nordsachsen und des Landes Sachsen. Dabei verbreiten sie ein besonderes historisches Flair. Das Angebot umfasst Tänze des 15. und
17. Jahrhunderts aus Frankreich, England und Italien. Die Fotoausstellung zeigt die Tänzer bei verschiedenen Auftritten. Auch beim
Delitzscher Schlossfest konnten sich die Tänzerinnen und Tänzer
in den vergangenen 2 Jahren erfolgreich präsentieren.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ausstellung bis
einschließlich 18. April 2012 besichtigen. Bei weiteren Fragen zur
Ausstellung ist das Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, Sachgebiet Kultur und Sport unter Tel. 03 42 02/9 88 10 56
erreichbar.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Dezernat Hauptverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-217/2012/TO
(Grundbuch von Döbern, Blatt 6
Eigentümer
Gemarkung
Flur
Flurstück
Karl Müller
Döbern
1
57
Marie Müller,
Döbern
2
146
geb. Süptitz
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
■ 22
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2
Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft
vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-218/2012/TO
Grundbuch von Zinna, Blatt 44
Miteigentümer
Gemarkung Flur
Flurstücke
Oswald Manfred Linke
6
73, 76
geb. 02.10.1935
ges. 05.11.1985
7
26, 73
Lydia Waltraud Linke
Zinna
9
34
geb. 30.01.1947
ges. 23.01.2000
11
87
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-219/2012/TO
(Grundbuch von Ablaß, Blatt 117)
Eigentümer
Gemarkung
Flurstück
Friedrich Heinrich Haferkorn
Grauschwitz
269
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-221/2012/TO
(Grundbuch von Ablaß, Blatt 222)
Eigentümer
Gemarkung
Flurstück
Otto Paul Richter
Querbitzsch
166
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Dezernat Bau und Umwelt
Offenlegung der Änderung von Daten
des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6
Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Delitzsch Flur 6 (2241)
Fleischer
Amtsleiter
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-220/2012/TO
(Grundbuch von Ablaß, Blatt 119)
Eigentümer
Gemarkung
Flurstück
Ida Anna Kleeberg
Grauschwitz
5
Delitzsch Flur 10 (2245)
Delitzsch Flur 11 (2246)
2/1, 4/1, 16/1, 19/1, 25/2, 31/1, 35/1,
36/1, 50/3, 51/1, 53/4, 79/8, 80/6,
80/7, 85/15, 90/5, 91/1, 92/12, 92/13,
92/14, 92/15, 92/21, 92/22, 92/23,
92/29, 92/30, 93/4, 95/5, 95/8, 95/10,
95/11, 95/19, 95/21, 95/23, 95/24,
96/5, 305/4, 316/34, 326/96, 355/39,
356/41, 361/38, 386/92, 387/92,
404/53, 425/16, 445/13
5/21, 8/5, 8/7, 8/12, 8/14, 8/16, 24/4,
24/5, 24/12, 24/13, 24/18, 24/19,
24/22, 24/24, 24/25, 24/26, 24/28,
24/30, 24/34, 24/35, 24/41, 24/45,
24/49, 24/51, 24/52, 24/67, 24/69,
28/1, 28/3, 40/1, 40/2, 232/8, 325/8,
326/8, 332/24, 336/28, 349/24
2/2, 3/7, 13/11, 22/1, 26/20, 26/22,
26/23, 26/42, 184/16
23
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Art der Änderung
1 Gebäudedarstellung nach Auswertung von Luftbildern
2 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung
3 Änderung der Angabe zur Nutzung
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermKatG1.
Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die
Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zu Grunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
19.03.2012 bis 19.04.2012
in der Geschäftsstelle
des Vermessungsamtes in Torgau,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12
in der Zeit
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters
7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der
Öffnungszeiten einzusehen.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
1
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des
Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom
29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Dezernat Ordnung
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt Nordsachsen • 04855 Torgau
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG
In dem Verwaltungsverfahren des
Frau Janet Pajer
geb. 03.04.1981
04860 Torgau, Leipziger Wall 10
ist für Frau Janet Pajer ein Bescheid vom 03.02.2012,
Az: 511.ba.113.328-MT01/12, im
Landratsamt Nordsachsen
Fahrerlaubnisbehörde
Außenstelle Torgau
Zimmer 120
Südring 17
04860 Torgau
zur Abholung hinterlegt.
Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
■
Personen, deren rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten
Anschrift einsehen.
Gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt
der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage
der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.
Torgau, 05.03.2012
Huth
Amtsleiter
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt Nordsachsen • 04855 Torgau
Benachrichtigung
über eine öffentliche Zustellung
gemäß 5 4 SächsVwVfZG i. V. m. 5 10 VwZG
In dem Verwaltungsverfahren des
Herrn Ingolf Richter
geb. 01.03.1972
04838 Eilenburg, Straße der DPF 6
ist für Herrn Ingolf Richter ein Bescheid vom 04.01.2012,
Az: 511.ha.113.328.ZW, im
Landratsamt Nordsachsen
Fahrerlaubnisbehörde
Außenstelle Delitzsch
Zimmer 131
Richard-Wagner-Str. 7a
04509 Delitzsch
zur Abholung hinterlegt.
Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten
Anschrift einsehen.
Gemäß 5 4 SächsVwVfZG i. V. m. 5 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt
der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage
der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.
Torgau 06.03.2012
Huth
Amtsleiter
■ 24
■
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Mitteilungen Gemeinden
Gemeinde Doberschütz
Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Schießstandweg Sprotta-Siedlung“ mit Berichtigung des
Flächennutzungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 08.12.2011 den Bebauungsplan der Innentwicklung
„Schießstandweg Sprotta-Siedlung“ als Satzung beschlossen
und die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt (Beschluss-Nr. 168/2011). Der Bebauungsplan wurde gemäß
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 13 Abs. 2 des (BauGB)
aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgt eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes, somit ist eine Genehmigung
des Bebauungsplans nicht notwendig.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Doberschütz im
Ortsteil Sprotta-Siedlung.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung im
Gemeindeamt der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17 in
04838 Doberschütz zu den Dienststunden einsehen und über
den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB
wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
(1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
(2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
(3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Mangel begründet, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44
Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42
BauGB eingetretene Vermögensnachteile,
wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruchs herbeigeführt wird.
gez. Märtz
Bürgermeister
Anlage:
Berichtigung FNP vom 08.12.11
25
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Einladung
Am Donnerstag, 29. März 2012 findet um 19:30 Uhr im Saal
der Gaststätte Thieme, Lindenallee 49a, 04838 Doberschütz OT
Sprotta, die
18. öffentliche Gemeinderatsitzung
statt, zu der ich Sie herzlich einlade.
Tagesordnung
Drucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung
der Niederschrift vom 09.02.2012
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
3.1. II. Lesung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2012 der
Gemeinde Doberschütz
039
3.2. Beschluss zur Änderung des Bauprogramms für die Erschließung der Flächen im „Gewerbegebiet/Gewerbepark Sprotta-Paschwitz“
040
3.3. Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen zum Bauvorhaben „Erweiterung
Grundschule Doberschütz“ und Bauvorhaben „ Energetische Sanierung Turnhalle Doberschütz“
041
3.4. Zustimmung zur Änderung der Nutzungsvereinbarung
mit dem Sportverein „FrischAuf“ Doberschütz
042
4.
Sonstiges/Informationen
gez. Märtz
Bürgermeister
Einladung
Am Donnerstag, 22. März 2012 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17,
04838 Doberschütz, die
15. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung
statt, zu der ich Sie herzlich einlade.
Tagesordnung
Drucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 02.02.2012
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
3.1. II. Lesung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2012 der
Gemeinde Doberschütz
039
4.
Sonstiges/Informationen
gez. Märtz
Bürgermeister
Ausschreibung von Immobilien
der Gemeinde Doberschütz zum Verkauf
I. Ausschreibungsobjekt:
bebautes Grundstück Rote Jahne Nr. 15a im Ortsteil Rote Jahne
Gemarkung Mörtitz; Flur 5; Flst. 31/29; Teilfläche von ca. 585 qm
II. Gesamt-Nutzfläche :
Gesamtnutzungsfläche: ca. 585 qm
Gebäudefläche: ca. 100 qm davon ein Teil als Holzanbau
Gebäude: Baujahr ca. 1970; sanierungsbedürftig
III. Bemerkungen:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Rote Jahne Nr. 2“ der Gemeinde Doberschütz. Der ehemalige Konsum kann entsprechend dem B-Plan zum Wohnhaus
umgenutzt bzw. umgebaut werden.
Das Grundstück liegt im Siedlungskern des Ortsteiles Rote Jahne der Gemeinde Doberschütz.
Der OT Rote Jahne hat ca. 80 Einwohner.
■
Wichtige Entfernungen:
- zur Bundesstraße B 87 (Leipzig - Torgau)
7 km
- nach Eilenburg
6 km
- nach Torgau
27 km
- nach Leipzig (Stadtmitte)
33 km
- zur Autobahn A 14 (in Taucha)
25 km
IV. Kaufpreis:
Mindestgebot: 13.455,- Euro
Alle mit der Veräußerung verbundenen Kosten trägt der Erwerber.
V. von der Gemeinde geforderte Investitionsverpflichtungen:
keine
VI. Angebotsabgabe:
bis 19.04.12, 13:30 Uhr in verschlossenem Umschlag, dieser ist
zu adressieren an:
Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz und zu kennzeichnen mit „Gebot bebautes Grundstück, Rote Jahne“
VII. Ansprechpartner:
Herr Märtz oder Frau Brandt
Telefon: 03 42 44/5 40 11 bzw. 5 40 13
VIII. Prüfbehörde:
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Ausschreibung von Immobilien
der Gemeinde Doberschütz zum Verkauf
I. Ausschreibungsobjekt:
bebautes Grundstück Försterteich 4 im Ortsteil Mölbitz
Gemarkung Mölbitz; Flur 1; Teilfläche (ca. 980 qm) des Flurstückes 42/2
II. Gesamt-Nutzfläche:
Gesamtnutzungsfläche: ca. 980 qm
Gebäudefläche: ca. 125 qm
Gebäude: Baujahr um 1900, sanierungsbedürftig
III. Bemerkungen:
Das Grundstück wurde im Flächennutzungsplan der Gemeinde
Doberschütz als „Gemischte Baufläche“ dargestellt. Das ehemalige Scheunengebäudes wurde einige Jahre als Bauhof
genutzt. Eine Nutzungsänderung zum Wohnhaus ist genehmigungspflichtig.
Das Grundstück liegt im Ortskern des Ortsteiles Mölbitz der Gemeinde Doberschütz.
Mölbitz hat ca. 200 Einwohner.
Wichtige Entfernungen:
- zur Bundesstraße B 87 (Leipzig - Torgau)
3 km
- nach Eilenburg
9 km
- nach Torgau
24 km
- nach Leipzig ( Stadtmitte)
34 km
- zur Autobahn A 14 ( in Taucha)
25 km
IV. Kaufpreis:
Mindestgebot: 18.620,- Euro
Alle mit der Veräußerung verbundenen Kosten trägt der Erwerber.
V. von der Gemeinde geforderte Investitionsverpflichtungen:
keine
VI. Angebotsabgabe:
bis 19.04.12, 14:00 Uhr in verschlossenem Umschlag, dieser ist
zu adressieren an:
Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz
und zu kennzeichnen mit „Gebot bebautes Grundstück, Mölbitz“
VII. Ansprechpartner:
Herr Märtz oder Frau Brandt
Telefon: 03 42 44/5 40 11 bzw. 5 40 13
VIII. Prüfbehörde:
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27
04860 Torgau
■ 26
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Ortschaftsrat Wöllnau
Gemeinde Jesewitz
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wöllnau
am, Freitag, dem 23.03.2012, um 19.30 Uhr
Tagungsort: Jagdzimmer der Gaststätte „Heidekrug“ Wöllnau
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Information zum Haushaltsplan der Gemeinde Doberschütz
4. Beratung zur Vergabe der finanziellen Mittel zur Unterstützung der Vereinstätigkeit
5. Beratung zu den Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung als
Beitrag zur effektiven Nutzung bzw. Einsparung von Energie
im Ortsteil Wöllnau
6. Sonstiges
gez. Pohlenz
Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Paschwitz
Einladung
zur 7. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz am
Dienstag, den 27.03.2012
um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte, Alte Dorfstraße 3
in 04838 Doberschütz, OT Paschwitz
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Fragen von Einwohnern
3. Beratung über energiesparende Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung
4. Verwendung der Kulturgelder 2012
5. Sonstiges/Informationen
gez. Frank Reiche
Ortsvorsteher
Einladung
zur nächsten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Mörtitz
am Montag, dem 26.03.2012
um 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte Barth, Franz-SchubertStraße 4 in 04838 Doberschütz OT Mörtitz
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Fragen von Einwohnern
3. Beratung über energiesparende Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung
4. Sonstiges/Informationen
gez. Albert Reiche
Ortsvorsteher
Einladung
Die 8. Sitzung des Ortschaftsrates Doberschütz findet am
Montag, dem 26.03.2012
um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung
Doberschütz, Breite Str. 17 in 04838 Doberschütz statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der Niederschrift vom 20.02.2012
2. Einwohnerfragestunde
3. Veranstaltung Goldbergfest am 27. u. 28.04.12
4. Fortführung der Nutzungsvereinbarung Gemeinde Doberschütz mit SV „Frisch Auf“ Doberschütz
5. Sonstiges/Informationen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Donath
Ortsvorsteher
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet
am Donnerstag, dem 29.03.2012, 19.30 Uhr
im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2.
Bestätigung der Niederschrift vom 01.03.2012
3.
Bürgerfragestunde
4.
Beschluss - Abwägung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 87“
5.
Beschluss - Billigung und Offenlegung des Entwurf des
Bebauungsplanes „ Gewerbe- und Industriegebiet an der
B 87“
6.
Beschluss - überplanmäßige Ausgaben zum Bauvorhaben Neubau eines öffentlichen Spielplatzes in Jesewitz
7.
Beschlüsse Bauanträge:
7.1
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Antrag auf Neubau Einfamilienhaus im Bungalowstil und Garagenvergrößerung einschl. Abstellraum im OT Kossen
Antragsteller: Frau Heidemarie Steinhilber, OT Kossen
7.2
Antrag auf Neubau einer Produktionshalle II im OT Bötzen
Antragsteller: Firma Höning GmbH, OT Bötzen
8.
Beschluss - Antrag auf Ausnahme von Festsetzungen
des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Milchberg“
OT Gordemitz
Antragsteller: AC Biogasanlage Gordemitz GmbH,
Chemnitz
9.
Beschluss - Verkauf des Grundstückes Gemarkung Liemehna, Flur 1, Flurstück 88 durch die Gemeinde Jesewitz
10.
Beschluss - Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Mittelfeld“ Hohenossig
der Gemeinde Krostitz
11.
Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 40
„Am Mühlgraben“ der Stadt Eilenburg
12.
Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 41
„Oberförsterwerder II“ der Stadt Eilenburg
13.
Beschluss - Stellungnahme zur Änderung und Ergänzung
der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und des
Landschaftsplanes der Stadt Leipzig
14.
Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Tauchnitz
Bürgermeister
27
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz
Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Wohngebiet am Schilfteich“ Jesewitz OT Gotha
Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung
am 01.03.2012 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schilfteich“ Jesewitz OT Gotha als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Beschluss-Nr. 20/2012).
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 8 Abs. 2
Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt
der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung
im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1,
04838 Eilenburg, Zimmer 3.07 zu den Dienststunden einsehen
und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB
wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
(1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
(2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
(3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der
die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1
und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen
Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB
eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Jesewitz, den 08.03.2012
Tauchnitz
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 20/2012
Satzung nach §10 BauGB zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schilfteich“
Jesewitz OT Gotha
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 01.03.2012 aufgrund § 10 Abs. 1
BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am
Schilfteich“ Jesewitz OT Gotha in der Fassung vom 01.03.2012,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss und den
Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist gemäß § 4 Abs. 3
SächsGemO dem Landratsamt Nordsachsen anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats:
Tatsächliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats:
Davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
■
15
14
12
12
0
0
Nach § 20 SächsGemO waren keine Mitglieder des Gemeinderats von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Es wird bestätigt, dass ordnungsgemäß und unter Einhaltung
der Fristen zur Sitzung eingeladen wurde.
Jesewitz, den 08.03.2012
Tauchnitz
Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
a. Gemeinde Jesewitz über Verwaltungsverband EilenburgWest, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/
66 23 43, Fax: 66 23 44, E-Mail: info@vv-eilenburg-west.de
b. Öffentliche Ausschreibung VOB
c. nein
d. Ausbau des landwirtschaftlichen Weges zwischen dem
Ortsteil Ochelmitz bis zum Lerchenberg
Straßenbau
e. Gemeinde Jesewitz
f. Herstellung einer wassergebundenen Wegedecke 5.750 qm
Herstellung von Banketten aus Schotterrasen 1.600 qm
29 Stk. Einzelbaumschutzmaßnahmen
g. Planungsleistungen erforderlich: nein
h. Aufteilung in Lose: nein
i. 19. KW 2012 bis 23. KW 2012
j. Nebenangebote sind nur bei gleichzeitiger Abgabe eines
Hauptangebotes zugelassen
k. Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Tel. (0 34 23) 7 58 60 -0, Fax (0 34
23) 75 86 0- 59, Anforderung der Unterlagen bis 19.03.2012
um 14:00 Uhr, Versand ab 19.03.2012 um 15:00 Uhr.
l. Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 40 EUR, Zahlungsweise:
Einzahlungsbeleg; Zahlungseinzelheiten: keinen Annahme
von Schecks oder Barzahlungen, Zahlung ausschließlich per
Überweisung;
Zahlungsempfänger: Bernd Knoblich; Kreditinstitut: Deutsche Bank PGK; Kontonummer: 3 433 570, Bankleitzahl:
860 700 24; Verwendungszweck: LV Deckensanierung Lerchenberg Ochelmitz
m. n. 02.04.2012, 10.00 Uhr
o. Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1,
04838 Eilenburg, Zi. 3.11
p. deutsch
q. 02.04.2012, 10.00 Uhr
Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1,
04838 Eilenburg, Zi. 3.07.
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r. 5 v.H. der Auftragssumme für Vertragserfüllung, 3 v.H. der
Abrechnungssumme für Gewährleistung
s. Zahlungsbedingungen gemäß Verdingungsunterlagen
t. Einzelunternehmen oder gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter
u. Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 a bis i
v. 02.05.2012
w. Nachprüfstelle: LRA Nordsachsen, Kommunalamt, Schlossstraße 27, 04860 Torgau
■ 28
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Ortschaftsrat Jesewitz
Einladung
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Jesewitz, findet am
Montag, dem 19.03.2012, 19.00 Uhr
im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1 in 04838 Jesewitz
statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift vom 14.11.2011
3. Verpflichtung Ortschaftsrat
4. Vorbereitung Ortsbegehung
5. Verschiedenes
I. Hügl
Ortsvorsteher
Bekanntmachung von Beschlüssen
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz
am 01.03.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.
20/2012
21/2012
22/2012
23/2012
24/2012
Tauchnitz
Bürgermeister
Inhalt
Satzung nach §10 BauGB zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Wohngebiet am
Schilfteich“ Jesewitz OT Gotha
Architektenvertrag zum Bauvorhaben Neubau eines öffentlichen Spielplatzes in Jesewitz
Verkauf des Grundstücks Flurstück 11/29
und von Teilflächen des Grundstücks Flurstück 14/8, Gemarkung Jesewitz, Flur 2,
durch die Gemeinde Jesewitz
Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012
Abschluss eines Jahrespflegevertrages
4.7.
Vergabe Bauleistungen - Verlegung Trinkwasserleitung/
Abwasserdruckleitung zum Campingplatz Pressel
4.8. Über/Außerplanmäßige Ausgaben
5.
Informationsvorlagen
5.1. Vorkaufsrechtsverzichte
5.2. Bauanträge
6.
Allgemeine Informationen, Verschiedenes, Anfragen
7.
Bürgerfragestunde
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
gez. Schneider
Bürgermeister
Jagdgenossenschaft Pristäblich
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Pristäblich lädt hiermit alle Mitglieder mit Partner (Grundstückseigentümer bejagdbarer Flächen) zur Jahreshauptversammlung am
Samstag, dem 31. März 2012, 16.00 Uhr
in das Bürgerhaus Pristäblich ein.
Tagesordnung:
1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Verlesen und Bestätigung des Protokolls der Jahresversammlung vom 09.04.2011
3 Beschlussfassung
• Bestätigung der Berichte
• Entlastung des Vorstandes
• Entlastung des Kassenführers
• Verwendung der Pachteinnahmen
4 Bericht des Jägers
5 Sonstiges
Anschließend findet ein gemütliches Beisammensein statt. Für
das leibliche Wohl ist selbstverständlich auch gesorgt.
Pristäblich, den 04.03.2012
Jagdvorstand
Gemeinde Neukyhna
Gemeinde Neukyhna
Gemeinde Laußig
Einladung Gemeinderatssitzung
Am 27.03.2012 findet um 19:00 Uhr in Laußig, ehemalige Mittelschule in der Aula die nächste Gemeinderatssitzung statt.
Tagesordnung
I.
öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der
Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Niederschrift vom
07.02.2012, Festlegung der Mitunterzeichner der Niederschrift vom 27.03.2012, Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
2.
Wahl eines neuen Friedensrichters für die Gemeinde
Laußig
3.
Wahl stellvertretender Ortswehrleiter Authausen - Zustimmung Gemeinderat und Bestellung durch den Bürgermeister
4.
Beschlussvorlagen
4.1. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
4.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Entwicklungssatzung für das Wohngebiet der Gemeinde Laußig, Ortsteil
Kossa „Am Schenkteich“
4.3. Anlagen zur Bewertungsrichtlinie
4.4. Wirtschaftsplan 2012 der Laußiger Wohnstätten GmbH
4.5. Erwerb Inventar ländliches Bürgerzentrum Laußig
4.6. Vergabe Abriss ehemalige Mittelschule Pressel
schreibt zum Verkauf mehrere Mietwohngrundstücke aus:
1)
Lage:
OT Lissa, Am Gutshof 1
Gemarkung Lissa/Flur 1
Flurstück:
46/3
Größe: 1176 qm
Baujahr:
ca. 1900
Wohneinheiten: 4
Wohngebäude, zweigeschossig, unterkellert
Dachgeschoss nicht ausgebaut, Nebengebäude
Hofraum befestigt
2)
Wertgutachten über 51 700,00 EUR
Lage:
OT Pohritzsch, Dorfring 38/40
Gemarkung Pohritzsch/Flur 3 u. 5
Flurstücke:
70/33,72/33, 135/45
Baujahr:
ca.1900/Grundstücksgröße gesamt 1868 qm
Wohngebäude zweigeschossig, Nebengebäude, Freifläche
Wertgutachten über 80 500,00 EUR
3)
Lage:
OT Pohritzsch, Brehnaer Straße 10,12
Gemarkung Pohritzsch/Flur 1
Flurstück
62/7
Größe: 857 qm
Baujahr
ca. 1900/Wohngebäude zweigeschossig, Freifläche
Das Grundstück liegen jeweils in zentraler und ortsüblicher normaler guter Wohn- und ruhiger Verkehrslage.
29
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
■
Das umliegendes Gebiet ist durch offene Bebauung mit ländlichen Charakter gekennzeichnet.
Für weitere Auskünfte können Sie uns gern auch telefonisch unter 034207/4939-0 erreichen.
Angebote sind bitte bis zum 30.03.2012 bei dem Verwaltungsverband Wiedemar/Bauverwaltung, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar einzureichen.
Finanzamt Eilenburg
Walther-Rathenau-Str. 08
04838 Eilenburg
Einladung zur Jahresversammlung
der Jagdgenossenschaft Kyhna/Lissa
Bekanntmachung über die Durchführung
der Nachschätzung
Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kyhna/
Lissa zur Jahresversammlung herzlich eingeladen. Sie findet statt
am Dienstag, 27. März 2012
um 19.00 Uhr in Quering, Dorn´s Rosenstübel.
Tagesordnung
1. Begrüßung der anwesenden Eigentümer und Feststellung
der zu vertretenden Grundfläche
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfung
4. Haushaltplan 2012/2013
5. Bericht der Jagdpächter
6. Diskussion
7. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
8. Beschluss über die Jahresrechnung 2011/2012 und den
neuen Haushaltplan 2012/2013
9. Wahl der Wahlkommission
10. Neuwahl des Vorstandes
11. Schlusswort
Anschließend findet ein gemeinsames Wildessen statt.
Eckhard Rühl
Jagdvorsteher
Auf Grund des § 11 des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz, BodSchätzG vom 20. Dezember 2007) wird in der
Gemeinde Rackwitz
Gemarkung
Gemeinde
Lemsel
Zschortau
in der Zeit vom 02.04.2012 bis 04.05.2012 eine Nachschätzung
durchgeführt.
Nach § 15 Bodenschätzungsgesetz haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte das Betreten der Grundstücke zu gestatten
und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen
zu dulden. Diese Duldung gilt für die Vermessungsarbeiten, die
zur Vorbereitung und Durchführung der Bodenschätzung notwendig sind, und für die Schätzungsarbeiten selbst.
Eilenburg, 23. Januar 2012
Ort, Datum
Jagdgenossenschaft Zaasch
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft
Zaasch
Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Zaasch, werden am
Donnerstag, dem 29. März 2012, um 19.00 Uhr,
im Versammlungsraum der Gemeinde in Zaasch, Roitzscher
Str. 2a, hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zaasch gehören und auf denen die
Jagd ausgeübt werden darf, herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.
Eröffnung und Feststellung der Teilnahme
2.
Bestätigung der Tagesordnung
3.
Protokollkontrolle
4.
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
4.1. Bericht des Jagdvorstandes über das Jagdjahr 2011/2012
4.2. Bericht des Kassenführers
4.3. Bericht des Rechnungsprüfers
4.4. Entlastung des Kassenführers und des Jagdvorstandes
für das Jagdjahr 2011/2012
4.5. Diskussion und Beschlussfassung über:
4.5.1. die Verwendung von Haushaltsmitteln
4.5.2. die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
4.5.3. den Haushaltsplan 2012/2013
5.
Kleiner Imbiss.
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich ein Jagdgenosse durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Zur Aktualisierung des Jagdkatasters werden die Jagdgenossen
vor Ausübung ihrer Mitgliedesrechte geben, dem Jagdvorstand
die zur Führung des Katasters erforderlichen unterlagen zur Einsicht vorzulegen.
Barbara Löwe
Jagdvorsteherin
Gemeinde Wiedemar
Nach Beschluss des Gemeinderates Wiedemar vom 26.01.2012
über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und Genehmigung durch das Landratsamt Delitzsch Rechtsaufsichtsbehörde - vom 08.02.2012 wird diese gemäß § 76
Abs. 3 der SächsGemO öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung der Gemeinde Wiedemar
für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund von § 74 der SächsGemO vom hat der Gemeinderat
Wiedemar in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je
4.652.100,00 EUR
davon
im Verwaltungshaushalt
3.849.200,00 EUR
im Vermögenshaushalt
802.900,00 EUR
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen -
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird
festgesetzt auf
750.000,00 EUR
■ 30
§3
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
380 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf
385 v.H.
der Steuermessbeträge.
Die Verwaltungskostenumlage an den Verwaltungsverband Wiedemar beträgt 132,00 EUR je Einwohner, somit
277.200,00 EUR
Wiedemar, 26.01.2012
Bödemann
Bürgermeisterin
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung
ist der Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO für die
Dauer von mindestens einer Woche öffentlich zur kostenlosen
Einsichtnahme auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 19.03. bis
27.03.2012 in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Wiedemar, Hauptstr. 29, 04509 Neukyhna, OT Kyhna, und in der
Gemeinde Wiedemar, Schulstr. 2, 04509 Wiedemar während folgender Dienststunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bödemann
Bürgermeisterin
Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes
auf dem Gebiet der Gemeinde Wiedemar
Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003
(SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes
vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) geändert worden ist, in Verbindung mit § 22 und § 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3
des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl.
S. 321), das zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes vom 15. Dezember
2010 (SächsGVBl. S. 387, 398) geändert worden ist, sowie §§ 3
Abs. 1 und 2, 22 Abs. 1 und 2, 29 des Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. S. 2542) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar am 23.02.2012 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Schutzzweck; Verweis auf gesetzliche Bestimmungen
(1) Schutzzweck der Satzung ist:
1. die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. die Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
3. die Abwehr schädlicher Einwirkungen
4. die Erhaltung der Lebensstätten bestimmter wildlebender
Tier- und Pflanzenarten,
5. die Erhaltung oder Verbesserung des Kleinklimas,
6. die Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen.
(2) Soweit in dieser Satzung auf gesetzliche Bestimmungen Bezug genommen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
§2
Schutzgegenstand
(1) Gehölze auf dem Gebiet der Gemeinde Wiedemar werden
nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt.
(2) Geschützte Gehölze im Sinne dieser Satzung sind:
1. Bäume mit einem Stammumfang von 30 Zentimetern und
mehr, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus.
Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang nach der
Summe der Stammumfänge zu berechnen. Liegt der Kronenansatz niedriger, so ist der Stammdurchmesser unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
2. Alleen und einseitige Baumreihen unabhängig von Art und
Stammumfang,
3. Sträucher von mindestens 3 Meter Höhe über dem Erdboden
4. Hecken im Innenbereich, § 34 Baugesetzbuch (BauGB), ab
10 Metern Länge und 2 Metern Breite, im Außenbereich, § 35
BauGB, ab 5 Metern Länge und 2 Metern Breite,
5. Pflanzungen, die aufgrund von Anordnungen nach § 10 dieser Satzung sowie aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften,
insbesondere nach Maßgabe von fortgeltenden Entscheidungen auf Grundlage früherer Fassungen der Gehölzschutzsatzungen, angelegt wurden, unabhängig von Alter,
Größe, Art und Stammumfang, bei Hecken und Sträuchern
unabhängig von ihrer Höhe, Breite bzw. Länge,
(3) Geschützt sind nicht nur die oberirdischen Teile der in Absatz
2 aufgeführten Gehölze, sondern auch deren Wurzelbereiche. Je
nach Wuchsform der geschützten Gehölze sind folgende Wurzelbereiche geschützt:
1. Bei Bäumen mit säulen- bzw. pyramidaler Krone die Flächen
unterhalb der Baumkronen zuzüglich des Kronendurchmessers nach allen Seiten,
2. Bei den übrigen Bäumen die Flächen unterhalb der Baumkronen zuzüglich 1,5 Meter nach allen Seiten,
3. Bei Sträuchern die Flächen unterhalb der Strauchkronen zuzüglich 1 Meter nach allen Seiten,
4. Bei Hecken die Flächen unterhalb der heckenbildenden
Strauchkronen zuzüglich 1 Meter nach allen Seiten.
(4) Die Bestimmungen der Satzung gelten nicht für:
1. Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, die zu gewerblichen Zwecken herangezogen werden,
2. Obstbäume (ausgenommen sind Streuobstwiesen nach § 26
Abs. 1 Nr. 6SächsNatSchG sowie Alleen und einseitige
Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken;
Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können
und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, § 2 Abs. 2 Sächsische
Bauordnung (SächsBO),
3. Nadelgehölze (ausgenommen sind Alleen und einseitige
Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken, soweit sie nicht vom Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes
oder anderer Rechtsvorschriften erfasst werden,
4. Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.), Baumweiden
(Salix spec.) und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken (ausgenommen sind Alleen und einseitige
Baumreihen), soweit sie nicht vom Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften erfasst werden,
5. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 Zentimetern, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, auf
mit Gebäuden bebauten Grundstücken (ausgenommen sind
Alleen und einseitige Baumreihen),
6. Gehölze im Wald im Sinne von § 2 Sächsisches Waldgesetz
(SächsWaldG),
7. Bäume und Hecken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen) in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG),
8. Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen,
Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken, Kabelkanaltrassen, Erdkabeltrasse Erdkabeltrassen- und -anlagen, sowie Anlagen der Straßenbeleuchtung und Telekommunikation.
31
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
9. (5) Diese Satzung gilt insoweit nicht, als weitergehende
Schutzvorschriften, insbesondere über Schutzgebiete gemäß den §§ 20 ff. BNatSchG, über geschützte Biotope nach
§ 30 BNatSchG und § 26 SächsNatSchG den Schutzzweck
nach § 1 gewährleisten und den Schutzgegenstand nach
den Absätzen 1 bis 3 sicherstellen.
(6) Diese Satzung ist nicht anzuwenden, soweit über eine Beeinträchtigung von nach den Absätzen 1 bis 3 geschützten
Gehölzen im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 14
und 15 BNatSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. SächsNatSchG
zu entscheiden ist.
§3
Schutz- und Pflegegrundsätze
(1) Die nach § 2 geschützten Gehölze sind artgerecht zu pflegen und deren Lebensbedingungen so zu erhalten, dass ihre
gesunde Entwicklung und ihr Fortbestand langfristig gesichert
bleiben. Bei Baumaßnahmen sind die Bestimmungen der DIN
18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) und der RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen
- Landschaftspflege Teil 4) einzuhalten. Bei der Beweidung von
Flächen sind nach § 2 geschützte Gehölze durch geeignete Auskopplungsmaßnahmen vor Beschädigungen, insbesondere vor
Verbiss-, Scheuer- oder Trittschäden zu schützen.
(2) Die Gemeinde kann nach pflichtgemäßem Ermessen Anordnungen treffen, die erforderlich und zweckmäßig sind, um die
Zerstörung, Beschädigung oder wesentliche Veränderung des
nach § 2 geschützten Gehölzbestandes abzuwenden oder um
die Folgen der vorgenannten Handlungen zu mindern. Hiervon
umfasst sind Maßnahmen zur Pflege, zur Erhaltung und zum
Schutz des geschützten Gehölzes. Werden nach § 2 geschützte Gehölze beschädigt, kann vom Verursacher deren Sanierung
verlangt werden, wenn diese Erfolg verspricht.
§4
Verbote
(1) Die Beseitigung der nach § 2 geschützten Gehölze sowie alle
Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder zu einer
wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können, sind
verboten. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor,
wenn an den nach § 2 geschützten Gehölzen Handlungen vorgenommen werden, durch die deren natürliches Erscheinungsbild verändert wird.
(2) Verboten ist insbesondere:
1. den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und
des Abstellens sowie durch Ablagern von Gegenständen,
durch Aufbringen von Asphalt, Beton, Pflaster, wassergebundenen Decken oder ähnlichen wasserundurchlässigen
Materialien oder durch Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so zu verdichten bzw. abzudichten,
dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird,
2. näher als 1,50 Meter von der Stammbasis nach § 2 geschützter Gehölze entfernt Abgrabungen, Ausschachtungen
oder Aufschüttungen vorzunehmen,
3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe auszubringen bzw. freizusetzen,
welche geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden,
4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anzukleben, zu nageln, zu
schrauben oder auf sonstige schädigende Weise anzubringen,
5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw. Halterungen für Weidezäune zu befestigen,
6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abzuschneiden, abzuschälen oder sonst wie zu entfernen,
7. Kronenschnitte an nach § 2 geschützten Gehölzen vorzunehmen, die das art- oder sortentypische Aussehen verändern,
■
§5
Ausnahmen
(1) Die Gemeinde kann auf Antrag von den Verboten dieser Satzung eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn:
1. der Eigentümer eines Grundstückes oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften
verpflichtet ist, nach § 2 geschützte Gehölze zu entfernen,
zu beeinträchtigen oder ihren Kronenaufbau wesentlich zu
verändern;
2. dies zur Errichtung, Änderung oder Erweiterung baulicher
Anlagen, einschließlich Ver- und Entsorgungsleitungen nach
den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung erforderlich
ist und der standortspezifische Gehölzbestand ausgeglichen
werden kann;
3. ein geschütztes Gehölz ein anderes wertvolleres Gehölz wesentlich beeinträchtigt;
4. Veränderungen der Fahrbahnbefestigung im Bereich nach
§ 2 geschützter Standorte aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen;
(2) Ausnahmegenehmigungen können mit Nebenbestimmungen
versehen werden.
§6
Befreiungen
(1) Liegen die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung
nicht vor, kann auf Antrag eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten dieser Satzung
gewährt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art,
notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit
den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
(2) Befreiungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden.
§7
Zulässige Handlungen
Die §§ 4 bis 6 gelten nicht für:
1. ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen
a) zur Pflege und Erhaltung geschützter Gehölze, wie das
Nachschneiden von Astabbrüchen, Wundpflege, Erziehungsschnitt an Jungbäumen, Schnitt von bestehenden
Formhecken und Formbäumen,
b) zur Herstellung des Lichtraumprofils an Wegen, Straßen und
Schienenwegen sowie des notwendigen Sicherheitsabstandes zu Freileitungen,
2. unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Personen und Sachen. Die Maßnahmen
sind auf das notwendige, den jeweiligen Umständen angemessene Maß unter Beachtung des Schutzzwecks dieser
Satzung zu beschränken und der Gemeinde unverzüglich
anzuzeigen und zu begründen. Äußert sich die Gemeinde
gegenüber dem Anzeigeerstatter zu der Maßnahme nicht
innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Anzeige mit entsprechender Begründung, so gilt die Zulässigkeit der Maßnahme als festgestellt. Die Anwendung von § 10 bleibt unberührt.
§8
Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
nach § 5
(1) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 ist vom
Eigentümer der nach § 2 geschützten Gehölze oder eines sonstigen Berechtigten schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen.
In dem zu begründenden Antrag sind Art (soweit bekannt) und
Ausmaße (Stammumfang in Zentimetern, gemessen in einem
Meter Höhe vom Erdboden aus, Höhe und Kronendurchmesser)
■ 32
der nach § 2 geschützten Gehölze auf dem Grundstück sowie
auf einer jeweils 2,00 Meter breiten Fläche der Nachbargrundstücke anzugeben und der Standort unter Beifügung eines Lageplanes zu beschreiben. Auf einen Lageplan kann verzichtet
werden, wenn der Standort der Gehölze auf andere Art und Weise ausreichend beschrieben ist.
(2) Die Gemeinde entscheidet über die Anträge nach Absatz
1 innerhalb von drei Wochen nach Eingang der vollständigen
Unterlagen im Sinne von Absatz 1. Die Genehmigung nach § 5
gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird. Die Frist kann einmal
angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. In diesem Fall erteilt
die Gemeinde vor Ablauf der Dreiwochenfrist eine entsprechend
begründete schriftliche Zwischenmitteilung. Auf Verlangen wird
der Eintritt der Genehmigungsfiktion nach Satz 2 schriftlich bescheinigt.
(3) Die Gemeinde hat die Ausnahmegenehmigung für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September auszusetzen oder sie auf
die Zeit vom 1. Oktober bis zum Ende des Monats Februar zu
befristen. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 39
Abs. 5 Satz 2 BNatSchG vorliegen bzw. die Voraussetzungen
einer beantragten Befreiung nach § 67 BNatSchG vom Verbot, Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 Abs. 5 Satz 1
Nr. 2 BNatSchG) gegeben sind, weil zwingende Gründe für die
Unaufschiebbarkeit der Maßnahme vorliegen. Die Voraussetzungen nach Satz 2 müssen durch Angaben im Antrag nachgewiesen werden. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens über die beantragte Befreiung nach
§ 67 BNatSchG im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde.
(4) Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben. Die Kostenfreiheit erstreckt sich jedoch nicht auf ein mögliches Widerspruchsverfahren.
§9
Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6
(1) Für das Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6 gelten § 8 Abs. 1 und 3 entsprechend sowie § 53 Abs. 3 SächsNatSchG.
(2) Für dieses Verfahren werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung des Verwaltungsverbandes Wiedemar erhoben.
§ 10
Ersatzpflanzungen/Ersatzzahlungen
(1) Werden nach § 2 geschützte Gehölze
a) entgegen § 4 oder
b) aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 oder
c) aufgrund einer Befreiung nach § 6 oder
d) entsprechend § 7 Nr. 2 beseitigt oder beschädigt, können Ersatzpflanzungen verlangt werden. Anstelle einer Ersatzpflanzung kann auch die Umpflanzung sowie das Wiederaustreibenlassen von regenerierungsfähigen Stubben verlangt
werden, wenn diese sinnvoll und erforderlich erscheinen und
dem Verpflichteten zuzumuten sind.
(2) Ersatzpflanzungen sind auf dem von der Veränderung des
nach § 2 geschützten Gehölzbestandes betroffenen Grundstück
vorzunehmen. Im Einzelfall können Ersatzpflanzungen auch auf
einem anderen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung
zugelassen werden.
(3) Den Umfang und die Qualität der Ersatzpflanzungen legt die
Gemeindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen auf der
Grundlage der als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Tabelle
„Richtwerte zur Festlegung von Ersatzpflanzungen” fest.
(4) Wachsen die gepflanzten Gehölze nicht an, sind die Ersatzpflanzungen zu wiederholen.
(5) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht möglich,
kann eine Ersatzzahlung verlangt werden. Die Höhe der Ersatz-
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
zahlung bemisst sich nach den Kosten für eine Ersatzpflanzung,
einschließlich der dreijährigen Anwuchspflege, wie sie auf einem
Grundstück üblicherweise vorgenommen wird. Die Zahlung ist
an die Gemeinde Wiedemar zu entrichten und wird zweckgebunden verwendet.
(6) Zur Ersatzpflanzung bzw. Ersatzzahlung ist der Verursacher
verpflichtet. Verursacher ist, wer Handlungen entgegen § 4 vornimmt oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 bzw. eine
Befreiung nach § 6 erhalten hat.
(7) Muss ein nach § 2 geschütztes Gehölz aufgrund von Beschädigungen und dem daraus resultierenden Verlust an Lebenskraft
(ausgenommen sind abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden
bebauten Grundstücken) innerhalb von 1 Jahren beseitigt werden, kann die Gemeinde den Verursacher zur Ersatzpflanzung
oder zweckgebundenen Ersatzzahlung verpflichten.
(8) Die Anordnung von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen
lässt die Anwendung des § 12 unberührt.
§ 11
Betreten von Grundstücken
Bedienstete oder Beauftragte der Gemeinde sind zum Zwecke
der Durchführung dieser Satzung unter den Voraussetzungen
des § 54 Abs. 2 SächsNatSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten.
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt, wer unbefugt vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 4 nach § 2 geschützte Gehölze beseitigt oder
Handlungen vornimmt, die zur Zerstörung, Beschädigung oder
die zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen
können.
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt insbesondere, wer unbefugt vorsätzlich oder
fahrlässig:
1. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 1 den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und des Abstellens sowie durch
Ablagern von Gegenständen, durch Aufbringen von Asphalt,
Beton, Pflaster, wassergebundenen Decken oder ähnlichen
wasserundurchlässigen Materialien oder durch Einbringen
von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so verdichtet bzw. abdichtet, dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird,
2. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 2 näher als 1,5 Meter von der
Stammbasis nach § 2 geschützter Gehölze entfernt Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen vornimmt,
3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe ausbringt bzw. freisetzt, welche
geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden,
4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anklebt, nagelt, schraubt
oder auf sonstige schädigende Weise anbringt,
5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw. Halterungen für Weidezäune befestigt,
6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abschneidet, abschält oder sonst wie entfernt,
7. an nach § 2 geschützten Gehölzen Kronenschnitte vornimmt,
die das art- oder sortentypische Aussehen verändern,
(2) Unbefugt im Sinne von Absatz 1 handelt, wer nicht über die
erforderliche Ausnahmegenehmigung, Befreiung oder Gestattung verfügt und sich auch nicht auf einen sonstigen Rechtfertigungsgrund (insbesondere nach § 7 Nr. 2) berufen kann.
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 handelt des
Weiteren, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
33
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
1. seiner Anzeigepflicht gemäß § 7 Nr. 2 Satz 2 nicht oder nicht
fristgerecht nachkommt,
2. auf Grundlage von § 10 angeordnete Ersatzpflanzungen
bzw. Ersatzzahlungen oder Sanierungsmaßnahmen nicht,
nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durchführt,
3. den mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 2 oder
einer Befreiung nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 3 Satz 1
BNatSchG verbundenen Nebenbestimmungen nicht, nicht
fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt,
4. einem Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde entgegen § 11 den Zutritt auf seinem Grundstück verweigert.
(4) Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld in Höhe
von bis zu EUR 50.000 geahndet werden.
■
§ 13
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises
Nordsachsen in Kraft.
Weiterhin erfolgt ein Hinweis im Sächsischen Amtsblatt des Freistaates Sachsen.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Festsetzung geschützter
Landschaftsteile - Schutz des Baumbestandes auf dem Gebiet
der Gemeinde Wiedemar vom 14.09.1995 außer Kraft.
Wiedemar, den 23.02.2012
Bödemann
Bürgermeisterin
Anlage zu § 10 der Satzung der Gemeinde Wiedemar
Richtwerte zur Festlegung von Ersatzpflanzungen
1. Anzahl
Stammumfang bei
Bestandsminderung
Anzahl u. Klasse
des Ersatzes
30-50 cm
>50-100 cm
>100-150 cm
>150-220 cm
2xB
3xB
3xC
3xD
2. Pflanzgröße
Pflanzenklasse zu verwendende Pflanzengröße
B
Hochstamm, Stammumfang
8 - 14 cm
C
Hochstamm, Stammumfang 14 - 20 cm
D
E
>220 cm
2xE
Hochstamm, Stammumfang
Solitär, Stammumfang
20 - 30 cm
30 - 50 cm
Großsträucher und Hecken sind durch einfache Ersatzpflanzung von mittlerer Baumschulqualität zu ersetzen.
3. Pflanzzeit
Die Pflanzung ist in der Regel zeitnah zur Fällung vorzunehmen, spätestens innerhalb der Pflanzperiode im Herbst, die der Beseitigung als nächste folgt.
Bekanntgabe
Ausschreibung
Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen
Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der
Gemeinde Wiedemar (Bekanntmachungssatzung) weisen wir
darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am
23.02.2012 gefassten Beschlüsse ab 19.03.2012 für mindestens
7 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Wiedemar ausgehangen werden.
Die Gemeinde Wiedemar schreibt zum Verkauf folgendes Wohngrundstück aus:
Objekt
Gemarkung Wiedemar:
Flur:
3
Flurstück:
48/15 = 566 qm
Wohneinheiten:
4 - Wohnfläche gesamt 183 qm
Lage:
Kirchgasse 4
Das Grundstück liegt in mitten der Ortslage von Wiedemar.
Der Ort Wiedemar hat durch seine Anbindung (BAB 9, S1, S2)
eine verkehrsgünstige territoriale Lage und eine gute Infrastruktur.
Der Kaufpreis in Höhe von 52 500,00 EUR entspricht einem aktuellen Wertgutachten.
Für weitere Rückfragen können Sie uns unter 03 42 07/49 39 -0
erreichen.
Angebote sind bitte bis zum 30.03.2012 bei dem Verwaltungsverband Wiedemar/Bauverwaltung, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar einzureichen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Tagesordnung
der am 22.03.2012 stattfindenden Gemeinderatssitzung seit
dem 14.03.2012 in den Schaukästen ortsüblich bekanntgemacht wird.
Bödemann
Bürgermeisterin
Gemeinde Zwochau
Bekanntgabe
Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen
Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der
Gemeinde Zwochau (Bekanntmachungssatzung) weisen wir
darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung
am 18.01.2012 und 23.02.2012 gefassten Beschlüsse seit dem
08.03.2012 für mindestens 14 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Zwochau ausgehangen werden.
gez. Ryll
Bürgermeisterin
■ 34
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Gemeinde Zschepplin
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde
Zschepplin findet
am Dienstag, dem 27.03.2012, 19.30 Uhr
in der Gaststätte „Zum grünen Baum“, Mittelstraße 9 in 04838
Zschepplin statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2.
Bestätigung der Niederschrift vom 28.02.2012
3.
Bürgerfragestunde
4.
Beschluss - Abwägung zur 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Am Graben“ OT Glaucha der Gemeinde
Zschepplin
5.
Beschluss - Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Am Graben“ OT Glaucha der Gemeinde Zschepplin
6.
Beschlüsse Bauanträge:
6.1
Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses sowie eines Garagengebäudes im OT Noitzsch
Antragsteller: Herr Stefan Wittenbecher, Bad Düben
6.2
Antrag auf Sanierung 2. Etage Garage und teilweiser Umbau zur Terrasse im OT Hohenprießnitz
Antragsteller: Herr Jens Müller, OT Hohenprießnitz
6.3
Antrag auf Sanierung und Umnutzung des unter Denkmalschutz stehenden Schlosses im OT Hohenprießnitz
Antragsteller: Firma Obermüller Verwaltungs-GmbH, Regensburg
7.
Beschluss - Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012
8.
Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 40
„Am Mühlgraben II“ der Stadt Eilenburg
9.
Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 41
„Oberförsterwerder II“ der Stadt Eilenburg
10.
Beschluss - Stellungnahme zur Plangenehmigung für das
Eisenbahnvorhaben -Ersatzneubau Durchlass km 40,445
- Strecke 6345 Halle/Saale Hbf - Guben, Abschnitt Delitzsch-Eilenburg
11.
Beschluss - Festlegung des Wahltages für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz
12.
Beschluss - Wahl des Gemeindewahlausschusses für die
Ergänzungswahl zum Ortschaftsrates Hohenprießnitz
13.
Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2010
14.
Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Berkes
Bürgermeisterin
Haushaltssatzung der Gemeinde Zschepplin für
das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund von § 74 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
hat der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin am 31.01.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je
4.024.300,00 €
davon im Verwaltungshaushalt
3.103.800,00 €
im Vermögenshaushalt
920.500,00 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigungen) von
0,00 €
3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen von
0,00 €
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
250.000,00 €
§3
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge
290 v.H.
390 v.H.
380 v.H.
Zschepplin, den 06.03.2012
Berkes
Bürgermeisterin
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der Gemeinde
Zschepplin liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom
19.03.2012 bis 27.03.2012 zu den täglichen Dienstzeiten in der
Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, MaximGorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Öffentliche Bekanntmachung des
Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
zum Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte
gemäß § 33 Abs. 1 SächsMG vor Wahlen
Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juli 2006 (GVBl. S. 388)
darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen
Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der im
Juni 2012 anstehenden Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat
Hohenprießnitz in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten
Gruppenauskünfte aus dem Melderegister über Wahlberechtigte
erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Erteilt werden darf Auskunft über: Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften. Der Tag der Geburt darf
dabei nicht mitgeteilt werden.
Eine Übermittlung erfolgt nicht, wenn
- der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtungen im Sinne des
§ 20 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz gemeldet ist,
- eine Auskunftssperre besteht oder
- der Betroffene der Auskunftserteilung widerspricht.
Gegen die Erteilung von Auskünften der oben genannten Daten
kann der Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erheben. (§ 33 Abs. 4
Satz 3 SächsMG gilt entsprechend.)
Der Widerspruch ist beim Verwaltungsverband Eilenburg-West,
Maxim-Gorki-Platz 1, Meldebehörde, 04838 Eilenburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Aufnahme von Niederschriften erfolgt zu nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Eilenburg, 09.03.2012
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
35
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Ortschaftsrat Krippehna
Einladung
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Krippehna findet
am Donnerstag, dem 22.03.2012, 19.30 Uhr
im Gemeindehaus Krippehna, Alte Hauptstraße 11, OT Krippehna in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen
und Bürger sind recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift vom 10.11.2011
3. Bürgerfragen
4. eventuelles Fällen von Bäumen Kinderspielplatz Krippehna
5. Verschiedenes
C. Erler
Ortsvorsteher
Bekanntmachung von Beschlüssen
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin
am 28.02.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.
10/2012
11/2012
12/2012
Inhalt
Auftragsvergabe zu Gewässerunterhaltungsarbeiten am Schadebach (Abschnitt 1 - 3)
Antrag auf Errichtung eines Lagergebäudes
im OT Naundorf
Antragsteller: Herr Rene Treppte, OT Naundorf
Antrag auf Anbau an vorhandene Küche und
Schaffung eines Windfanges im OT Glaucha
Antragsteller: Herr Ingolf Wolkwitz, OT Glaucha
Berkes
Bürgermeisterin
Einladung
Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenprießnitz am Freitag, dem 30.03.2012 um 19.00 Uhr möchte
der Jagdvorstand alle Landeigentümer von bejagbaren Flächen
recht herzlich in den Gasthof „Hohenprießnitz“ in Hohenprießnitz, Schulstraße einladen.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung der Jagdgenossen
2.
Bestätigung der Tagesordnung
3.
Protokollkontrolle zur letzten Mitgliederversammlung
4.
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
4.1. Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsabschluss 2011/2012
4.2. Bericht des Rechnungsprüfers zum Haushaltsjahr 2010/2011
4.3. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
für das Haushaltsjahr 2010/2011
4.4. Diskussion und Beschlussfassung des Haushaltsplanes
2012/2013
5.
Verschiedenes (u. a. Bericht eines Vertreters der Jagdgemeinschaft)
6.
Schlusswort des Jagdvorstehers
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung bittet der Jagdvorstand alle Jagdgenossen mit ihren Partnern zu einem geselligen
Beisammensein bei Speis und Trank.
Gleichzeitig noch einmal der Hinweis, dass Änderungen der
Eigentumsverhältnisse von bejagbaren Flächen dem Jagdvorstand mitzuteilen sind.
Der Jagdvorstand Hohenprießnitz
■
Ein Dankeschön an alle Sponsoren!
Die Gemeinde Zschepplin möchte sich auf diesem Wege im Namen unserer Senioren bei allen Sponsoren recht herzlich bedanken. So war es unseren Senioren möglich, miteinander ein paar
gemütliche Stunden bei Kaffee und Kuchen zu verbringen.
Berkes
Bürgermeisterin
Zweckverband Industrie- und Gewerbegebiet
Delitzsch Südwest
Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und
Gewerbegebiet Delitzsch Südwest hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.02.2012 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 01/2012
Beauftragung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2011
Beschluss-Nr. 02/2012
Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2012
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes
Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest können im Verwaltungsverband Wiedemar, OT Kyhna, Hauptstraße 29, 04509
Neukyhna, während der Dienststunden eingesehen werden.
gez. Dr. Wilde
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide,
Bad Düben
Landkreis Nordsachsen
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2012
Satzung zur Feststellung des Wirtschaftsplans 2012
Auf Grund von §§ 58 ff SächsKomZG vom 19.8.1993
(SächsGVBl.S.815), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 26.06.2009 (SächsGVBl.S.323,325) i.V. mit §§ 74 ff SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003
(SächsGVBl.S. 55. Ber. S. 159), zuletzt geändert durch Art.2
des Gesetzes vom 26.06.2009 (SächsGVBl.S. 323,325)) und
§§ 15 ff SächsEigBG in der Fassung der Bekanntmachung vom
15.02.2010 (SächsGVBl.S.38), hat die Verbandsversammlung
am 10.02.2012 folgende
Satzung zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2012
beschlossen:
§1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan mit den
Erträgen von
1.911.328 Euro
Aufwendungen von
2.325.730 Euro
Voraussichtlicher Jahresverlust
./. 414.402 Euro
2. im Liquiditätsplan mit den Mittelzu- und Mittelabfluss aus
laufender Geschäftstätigkeit
106.000 Euro
der Investitionstätigkeit
./. 2.596.000 Euro
der Finanzierungstätigkeit
2.596.000 Euro
■ 36
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für 2012 beträgt
2.974.000 Euro und kann in Anspruch genommen werden.
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
465.000 Euro.
§4
Von den Mitgliedsgemeinden beträgt die Umlage zur Finanzierung des Aufwandes für die Straßenentwässerung
a) im laufenden Betrieb
111.000 Euro
b) für Investitionen
0 Euro
Bad Düben, den 10.02.2012
gez. Astrid Münster
Verbandsvorsitzende
Das Landratsamt Nordsachsen als Rechtsaufsichtsbehörde hat
mit Bescheid vom 29.02.2012 diese Satzung bestätigt. Gleichzeitig wurde die vorgesehene Kreditaufnahme genehmigt. Die
obige Satzung wird hiermit gem. § 4 Abs. 3 SächsGemO öffentlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird bekannt gegeben,
dass gem. § 76 Abs. 3 SächsGemO der Wirtschaftsplan 2012 in
der Zeit vom Donnerstag, den 22.03.2012 bis Donnerstag, den
05.04.2012 je einschließlich während der üblichen Dienststunden in der Geschäftsstelle des Verbandes, Altenhof 10 (Kläranlage) in Bad Düben öffentlich ausliegt.
Bad Düben, den 08.03.2012
gez. Astrid Münster
Verbandsvorsitzende
Berufliches Schulzentrum Eilenburg
Ausbildung am Beruflichen Schulzentrum Eilenburg
Eine der wichtigsten Frage, die sich für alle Schüler allgemeinbildender Schulen stellt, lautet: Wie kann ich meine persönlichen Fähigkeiten am besten nutzen, um später das zu tun, was
meinen Erwartungen entspricht. In jedem Fall gehört die Überlegung dazu, wie man sich beruflich orientiert und, wenn man
diese Orientierungsphase abgeschlossen hat, wo man seine
Ziele verwirklichen kann. Dafür bietet der Landkreis Nordsachsen sehr gute Voraussetzungen, da er über ein dichtes Netz an
weiterführenden öffentlichen Schulen verfügt. Wir wollen Ihnen
heute die Möglichkeiten des Beruflichen Schulzentrums Eilenburg aufzeigen. An unserer Einrichtung gibt es folgende Ausbildungsmöglichkeiten:
1. Berufsschule
Auszubildende erhalten an der Berufsschule Berufsschulunterricht, haben aber einen abgeschlossenen Lehrvertrag mit einem
Ausbildungsbetrieb. Der Unterricht findet in zusammenhängenden Abschnitten (Blockunterricht) statt, wofür die Auszubildenden vom Ausbildungsbetrieb freigestellt werden. Das Ausbildungsangebot umfasst Berufe der Bau- und Metalltechnik:
• Betonfertigteilbauer
• Verfahrensmechaniker für
• Maurer
• Hochbaufacharbeiter
• Holzbearbeiter
• Kraftfahrzeugmechatroniker
• Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
• Schornsteinfeger
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Auch Schüler ohne Lehrvertrag können eine Ausbildung an der
Berufsschule erhalten.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ):
Das erste Jahr der Berufsausbildung kann auch als einjährige
Vollzeitschule geführt werden. Aufgenommen werden Schüler
mit Hauptschulabschluss zur Erfüllung der Berufsschulpflicht. Bei
entsprechender Eignung kann das BGJ als 1. Ausbildungsjahr
durch einen späteren Ausbildungsbetrieb anerkannt werden.
Am BSZ Eilenburg werden zwei Richtungen angeboten: Metalltechnik und Bautechnik.
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ):
Schüler ohne Abschluss der Mittelschule werden zur Erfüllung
der Berufsschulpflicht in das Berufsvorbereitungsjahr aufgenommen. Die Ausbildung ermöglicht dem Schüler eine Orientierung in jeweils zwei Berufsbereichen.
Angeboten werden die Kombinationen Holztechnik/Bautechnik
und Körperpflege/Hauswirtschaft.
Die Schüler haben zudem die Möglichkeit, bei entsprechenden
Leistungen den Hauptschulabschluss zu erwerben.
2. Berufsfachschule
Die Berufsfachschule ist eine vollzeitschulische Ausbildung, die
Schüler bewerben sich direkt am BSZ Eilenburg.
Berufsfachschule für Sozialwesen
Die Ausbildungszeit beträgt für Realschüler zwei Jahre, für
Schüler mit absolvierter Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
kann die Ausbildungszeit auf ein Jahr reduziert werden. Nach
erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erlangen die Absolventen die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Sozialassistent.
Mit dieser Ausbildung ist die Voraussetzung für eine weitere
Fachschulausbildung gegeben.
Berufsfachschule für Pflegehilfe
Voraussetzung für diese zweijährige Ausbildung ist der Hauptschulabschluss. Die Berufsbezeichnung lautet Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer. Bei entsprechenden Leistungen kann
der Realschulabschluss anerkannt werden.
3. Fachschule
Die Fachschule hat die Aufgabe, nach abgeschlossener Berufsausbildung eine berufliche Weiterbildung mit entsprechendem
berufsqualifizierendem Abschluss zu vermitteln.
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
Im Vollzeitunterricht dauert die Ausbildung drei Jahre, im Teilzeitunterricht vier Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Absolventen die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannter Erzieher.
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
Das BSZ Eilenburg ist die einzige staatliche Schule im gesamten
Regierungsbezirk Leipzig, die die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger anbietet. Die Ausbildungszeit
beträgt drei Jahre.
4. Fachoberschule (FOS)
Die FOS baut auf einem mittleren Schulabschluss auf, dauert
zwei Schuljahre und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung die Fachhochschulreife.
Bewerber mit einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung können in eine einjährige Fachoberschule eintreten. Bei
Teilzeitunterricht dauert die Ausbildung entsprechend länger.
Um dieses Angebot in bestmöglicher Qualität unterbreiten zu
können, arbeiten unsere 45 Lehrkräfte unablässig daran, stets
alle Aspekte jeder Art von Ausbildung zu berücksichtigen. Dabei
werden wir unterstützt von einer Schulsozialarbeiterin, mehreren
Schulsachbearbeiterinnen und Haustechnikern, die für einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs sorgen.
Damit kann das Berufliche Schulzentrum Eilenburg das an eine
öffentliche Schule gestellte Erwartungsbild vollständig erfüllen.
Durch die vielfältigen Ausbildungsangebote können die persönlichen Ziele junger Menschen optimal erreicht werden. Anders
als an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Schulgeld erhoben, d. h. die Ausbildung ist kostenfrei.
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Kostenfreie Berufsausbildung plus Anerkennung
des mittleren Schulabschlusses
Bildung ist ein hohes Gut und für eine interessante Lebensplanung unablässig. Die Wege zu einem hochwertigen Schulabschluss sind dankenswerterweise sehr vielfältig. Neben dem
üblichen Weg, auf der allgemeinbildenden Schule einen entsprechenden Abschluss zu erlangen, bieten gerade Berufsschulzentren erstaunliche Alternativen an.
Der Gesetzgeber hat mehrere Türen geöffnet, um jungen Menschen mit einem Hauptschulabschluss weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Ein besonders interessanter
Weg soll hier vorgestellt werden.
Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer
Diese Ausbildung ist eine Berufsfachschulausbildung und zählt
zu den vollzeitschulischen Berufsausbildungen. Das bedeutet
zwar, dass sich die Schüler direkt am Berufsschulzentrum bewerben, aber nicht, dass sie dann nur in der Schule auf den
Beruf vorbereitet werden. Während der zweijährigen Ausbildung
absolvieren die Schüler zu fünfzig Prozent Praktika im Altenund Krankenpflegebereich, damit ist ein kontinuierlicher Wechsel zwischen Schule und Praktikum gewährleistet. Die Schüler
lernen sowohl Einrichtungen der Altenpflege, als auch die Arbeit
im Krankenhaus kennen und können so ihre Stärken und Interessen erkunden. Bereits im ersten Ausbildungsjahr kristallisiert
sich bei den meisten Schülern eine Vorliebe für einen bestimmten Bereich heraus.
Am Ende der Ausbildung stellen sich die zukünftigen Krankenpflegehelfer zwei schriftlichen und einer praktischen Prüfung.
Erzielen die Absolventen einen bestimmten Mindestdurchschnitt
wird ihnen zusätzlich der mittlere Schulabschluss anerkannt, d.
h. in einer Ausbildungszeit von zwei Jahren ist es möglich einen
staatlich geprüften Beruf und den mittleren Schulabschluss zu
erlangen. Das Berufsschulzentrum Eilenburg ist eine staatliche
Schule, es wird demnach kein Schulgeld erhoben, sprich der
vorgestellte Doppelpack ist kostenlos. Recherchen im Internet
offenbaren, dass das Erlangen des Realschulabschlusses (mittlerer Schulabschluss) durchaus recht kostenintensiv sein kann,
an Fernakademien werden über zwei Jahre monatlich ca. 130,EUR Schulgeld erhoben.
Die vorgestellte Ausbildung hat aber noch weitere positive Aspekt. Mit dieser Ausbildung ist der Weg frei für Höherqualifizierungen, insbesondere für den Beruf des Altenpflegers. Diese Ausbildung beträgt i. d. R. drei Jahre, mit dem Abschluss
zum Krankenpflegehelfer kann die Ausbildung auf zwei Jahre
verkürzt werden. Auch für Arbeitgeber ist das eine durchaus
gewinnbringende Option. Die Berufschancen im pflegerischen
Bereich sind derzeit sehr gut, Studien haben ergeben, dass auf
einen Bewerber der Altenpflege 2,5 frei Stellen kommen.
Das BSZ Eilenburg begann als einzige Schule in Nordsachsen
im Schuljahr 2011/12 diesen neuen Bildungsgang.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bsz-eilenburg.de
oder telefonisch unter 0 34 23/68 86 11.
Fachoberschule oder höhere Attraktivität
durch bessere Bildung
Es gab eine Zeit, da entschieden sich junge Leute für die Fachoberschule (FOS), weil sie keinen oder nicht den gewünschten Ausbildungsplatz bekamen. Diese Intentionen haben sich
grundlegend geändert, wer sich jetzt für die FOS entscheidet,
macht das sehr bewusst um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Das BSZ Eilenburg bietet drei verschiedene Möglichkeiten an,
um die Studienqualifizierung für die Fachhochschule zu erlangen.
I. FOS Technik 12 L, 1 jährige Ausbildung
Junge Leute, die neben dem Realschulabschluss mit 4-jährigem
fortlaufenden Englischunterricht bereits über einen Abschluss
einer für die Fachrichtung einschlägigen, mindestens 2-jährigen
37
■
Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf verfügen, können an der FOS Technik in einem Jahr Vollzeitunterricht die Fachhochschulreife erwerben.
Der Unterricht an der FOS Technik umfasst sowohl allgemeinbildende und als auch fachtheoretische Fächer. Im allgemeinbildenden Bereich werden Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik und Sozialkunde unterrichtet. Fachtheoretische Inhalte
werden im Physik-, Chemie, Technologie- und Informatikunterricht vermittelt.
Junge Menschen, die sich für diesen Weg entscheiden streben
in aller Regel ein Ingenieurstudium an, um ihre Attraktivität auf
dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
II. FOS Sozialwesen, 2 jährige Ausbildung
Zugangsvoraussetzung für die zweijährige FOS Sozialwesen ist
der Realschulabschluss mit einem 4-jährigen fortlaufenden Unterricht im Fach Englisch. Neben einer intensiven allgemeinbildenden und fachtheoretischen Ausbildung wie z. B. in Deutsch,
Englisch, Mathematik, Sozialkunde, Pädagogik/Psychologie,
Rechtskunde, Musik und Kunst erhalten die Fachoberschüler
fachpraktischen Unterricht, d. h. im ersten Ausbildungsjahr absolvieren sie ein insgesamt 20-wöchiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung außerhalb der Schule.
Es gibt eine Vielzahl von Fachhochschulen im sozialen Bereich,
aber auch die Chancen und die Studierfähigkeit für eine Berufsausbildung im Bereich der Gesundheitsfachberufe verbessert
sich erheblich. Zu guter Letzt noch ein Aspekt der nicht außer
Acht gelassen werden sollte: In 24 von 27 EU-Staaten gilt eine
12-jährige Allgemeinbildung als Zugangsvoraussetzung zur
Pflegeausbildung. Noch verwehrt sich Deutschland dagegen,
aber es ist fraglich wie lange noch und außerdem kann die Anerkennung der Berufsabschlüsse in Pflegeberufen in anderen EUStaaten problematisch werden.
III. FOS Sozialwesen 12 L, 2-jährige berufsbegleitende Ausbildung in Vorbereitung
Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzung wie unter Punkt I.
beschrieben und die Fächerauswahl wie bei Punkt II. aufgelistet,
allerdings ohne das 20-wöchige Praktikum.
Für welchen Personenkreis ist diese Variante interessant?
Für junge Leute, die bereits als Erzieher oder Heilerziehungspfleger arbeiten und perspektivisch die Leitung einer Kindereinrichtung übernehmen möchten. Um diesem Berufswunsch
nachzukommen, muss an einer Fachhochschule ein Studium
der Sozialpädagogik absolviert werden, das bedeutet, die
Fachhochschulreife ist dafür erforderlich. Nicht jeder möchte
bzw. kann, kaum dass er den Beruf des Erziehers/Heilerziehungspflegers erlangt hat, aus dem Berufsleben ausscheiden
um die FOS zu absolvieren. So besteht neben dem Beruf die
Möglichkeit die Schulbank zu drücken, um seinem Ziel näher
zu kommen.
Für Pflegende und Mitarbeiter weiterer Gesundheitsfachberufe eröffnet sich damit die Möglichkeit an einer der zahlreichen
Fachhochschulen und zum Teil auch der Hochschulen zu studieren. Studienrichtungen wären u.a. Pflegemanagement, Gesundheits- und Sozialmanagement, Bachelor-Studiengang Pflegepädagogik und Bachelor-Studiengang Gesundheitsförderung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bsz-eilenburg.de
oder telefonisch unter 0 34 23/68 86 11.
Berufsausbildung im gewerblich-technischen Bereich
Baubereich
Für alle im Baubereich angesiedelten Berufe (wie z. B. Fliesenleger, Zimmerer, Rohrleitungsbauer, Brunnenbauer usw.) wird die
Ausbildung im 1. Lehrjahr in unserem Hause durchgeführt. Es
handelt sich dabei um die „Grundstufenausbildung“. Im 2. und
3. Lehrjahr beginnt die „Fachstufenausbildung“, das heißt, es
findet eine Spezialisierung in den Berufen statt.
An unserem Beruflichen Schulzentrum werden die Berufe Betonfertigteilbauer, Hochbaufacharbeiter, Maurer und Verfahrensmechaniker in der Fachstufe weitergeführt.
■ 38
Betonfertigteilbauer
Dieser Beruf ist in der Bauindustrie angesiedelt und umfasst z. B.
das Anfertigen von Beton- und Stahlbetonfertigteilen, wie Rohre, Gehwegplatten, Treppenstufen, Gesimse und das Bearbeiten
und Gestalten von Betonoberflächen durch Polieren, Schleifen,
Sand- und Flammstrahlen.
Die Ausbildung erfolgt an unsere Schule in länderübergreifenden
Fachklassen für Sachsen, Sachen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Vollzeitschulische Ausbildung
Hochbaufacharbeiter/Maurer
In der Bezirksfachklasse für Leipzig lernen die Auszubildenden
einen traditionellen Handwerksberuf. Ihr Tätigkeitsfeld beinhaltet z.B. den Neubau von Baukörpern aus Steinen und Bauteilen
aus Beton und Stahlbeton, sowie die Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung von Bauwerken. Die Ausbildung zum
Hochbaufacharbeiter ist nach zwei Jahren abgeschlossen, die
des Maurers durch Spezialisierung und Vertiefung nach drei
Ausbildungsjahren.
Berufsfachschule (BFS)
Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)
Staatlich geprüfte(r) Krankenpflegehelfer(in)
An unserem BSZ bilden wir in der Berufsfachschule den Sozialassistenten und den Krankenpflegehelfer aus. Die vollzeitschulische Ausbildung zum Sozialassistenten dauert für Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss zwei Jahre. Für
Abiturienten und Absolventen der Fachoberschule verkürzt sich
die Ausbildungszeit um ein Jahr.
Sozialassistenten unterstützen die Tätigkeiten von Erziehern,
Heilerziehungspflegern, Altenpflegern und Sozialpädagogen.
Dabei können sie in Kindergärten, Heimen, Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen und Altenheimen arbeiten.
Außerdem wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung
als Sozialassistent die Zugangsbedingung für die Aufnahme einer Fachschulausbildung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger erfüllt.
Verfahrensmechaniker
Mit der Industrialisierung der Bautechnik entstand der Bedarf
einer Fachkraft, die mehrere Bereiche abdecken kann. Der Verfahrensmechaniker muss neben der z.B. Herstellung von Betonfertigteilen, Kalksandsteinen, Porenbeton oder Transportbeton auch in der Lage sein technische Störungen zu erkennen
und diese zu beheben, sowie Maschinen und Geräte zu warten
und zu pflegen. Die Ausbildung erfolgt in länderübergreifenden
Fachklassen für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer umfasst zwei Schuljahre. Zugangsvoraussetzung für diese Ausbildung ist mindestens ein Hauptschulabschluss. Es wird eine berufliche Grundbildung im Berufsbereich Pflege vermittelt. Die Schüler werden
in die Berufe der Krankenpflege und in den Altenpflegeberuf
eingeführt. Nach der erfolgreichen Ausbildung bestehen gute
Chancen in Altenpflegeheimen oder Krankenhäusern zu arbeiten. Beiden Ausbildungsrichtungen gemein ist der hohe Anteil
an Praktika während der Ausbildung.
Metallbereich
Kraftfahrzeugmechatroniker
Zukünftige Kraftfahrzeugmechatroniker sollen gutes technisches Verständnis mitbringen. Er muss Arbeitsabläufe planen,
durchführen und bewerten, Fahrzeuge in Stand halten, mechanische und physikalische Größen messen und prüfen können.
Nach 3,5-jähriger Ausbildung erfolgt die Gesellenprüfung bei
der Handwerkskammer zu Leipzig.
Anlagenmechaniker für SHK
Neben der Installation und Instandhaltung haustechnischer Anlagen wird von einem zukünftigen Anlagenmechaniker erwartet,
dass er physikalische und chemische Größen messen und prüfen kann und in der Lage ist kompetente Beratungsgespräche
mit Kunden zu führen. Die Ausbildung endet auch hier nach 3,5
Jahren mit der Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer zu
Leipzig.
Schornsteinfeger
Schornsteinfeger nehmen einen Sonderstatus ein, da sie keinem Berufsfeld zugeordnet werden. Es handelt sich um einen
Monoberuf des Handwerks, der in länderübergreifenden Fachklassen für Sachsen, Sachen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet wird.
Wer sich für diesen Beruf entscheidet, sollte Interesse an Naturwissenschaften, Technik und Umweltschutz mitbringen, in
einer guten körperlichen Konstitution befinden, schwindelfrei,
selbständig und verantwortungsbewusst sein. Neben dem Reinigen, Kontrollieren von Feuerstätten, dem Messen der Funktionsfähigkeit von Feuerungs- und Lüftungsanlagen gehört auch
das Dokumentieren der Ergebnisse und Kundengespräche zum
Tätigkeitsfeld des Schornsteinfegers.
Für alle Auszubildenden des dualen Bereiches besteht die Möglichkeit, nach einem guten Abschluss der Gesellen- oder Facharbeiterprüfung, sich zu qualifizieren. An unserer Schule kann
die Fachoberschulreife erreicht werden, durch die IHK und HWK
ist eine Techniker oder Meisterausbildung möglich.
Fachschule (FS)
Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)
Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)/berufsbegleitend
Staatlich anerkannte(r) Heilerziehungspfleger (in)
Die Fachschulausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher(in)
bzw. zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger(in) kann
in einer dreijährigen Vollzeitausbildung absolviert werden. Voraussetzung für diesen Bildungsgang ist ein Realschul- oder ein
gleichwertiger Bildungsabschluss. Zudem ist es notwendig, eine
mindestens zweijährige Ausbildung in einem einschlägigen oder
nicht einschlägigen Beruf absolviert zu haben. Ist letzteres der
Fall, muss der Bewerber außerdem eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen. Aber auch durch eine erziehende oder pflegende Tätigkeit im Umfang von mindestens sieben
Jahren wird die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum
Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger erfüllt.
Die Grundlage einer Teilzeitausbildung als Erzieher ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis mit einer sozialpädagogischen Einrichtung und deren Zustimmung für die Aufnahme der
Ausbildung.
Das theoretische Grundlagenwissen für die praktische Tätigkeit
bekommen die angehenden Erzieher und Heilerziehungspfleger
im lernfeldorientierten Unterricht vermittelt. Außerdem erlernen
sie das Spielen eines Instruments und haben die Möglichkeit,
spezielle Kenntnisse in Wahlpflichtfächern zu erwerben.
Praktika sind fester Bestandteil der Ausbildung in den Vollzeitklassen. Diese führen die zukünftigen Erzieher z. B. in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
durch. Die angehenden Heilerziehungspfleger arbeiten hingegen
in heilpädagogischen Kindertagesstätten, heilpädagogischen
Kinder- und Jugendwohnheimen aber auch in Werkstätten und
Wohnheimen für behinderte Menschen sowie in Pflegeeinrichtungen.
39
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
■
Volkshochschule Nordsachsen
Melden Sie sich unter www.vhs-nordsachsen.de an
oder senden Sie uns eine ausgefüllte Anmeldung per Post oder per Fax 034202/300935
DELITZSCH
26.03.
26.03.
1Q21402
1Q10506
27.03.
1Q30109
27.03.
27.03.
1Q40625
1Q50165
28.03.
29.03.
1Q20003
1Q20901
29.03.
30.03.
1Q30405
1Q30126
30.03.
31.03.
10.04.
1Q20803
1Q20911
1Q60802
16.04.
16.04.
1Q21401
1Q10502
17.04.
1Q42204
18.04.
18.04.
1Q42209
1Q20801
18.04.
1Q20003
18.04.
18.04.
18.04.
19.04.
19.04.
19.04.
19.04.
20.04.
1Q21404
1Q40606
1Q50116
1Q30240
1Q30239
1Q50162
1Q50121
1Q30111
21.04.
27.04.
1Q20906
1Q30127
SCHKEUDITZ
19.03.
3Q20604
28.03.
3Q10704
02.04.
3Q10508
19.04.
23.04.
3Q30402
3Q30212
23.04.
3Q30213
24.04.
3Q10701
25.04.
3Q30201
25.04.
3Q30202
25.04.
3Q30203
Tel.: 034202/861820
Stricken für Anfänger
Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht
Tai Ji Qi Gong
- Schnupperabend
Englisch für den Berufsalltag
Bildbearbeitung am Computer für
Senioren - Grundkurs
Fotoübungskurs (1x monatlich)
Orientalischer Tanz für Anfänger Workshop zum Ausprobieren
Reiki zum Kennenlernen
Workshop
- Der Regenbogenfächer
Trommelwochenende
Flamenco für Anfänger/innen
Mathematik Klasse 12 (Grundkurs) Kurs zur Vorbereitung auf das
Abitur
Nähen - Aufbaukurs
Erstellung einer
Einkommensteuererklärung
Spanisch mit geringen
Vorkenntnissen
Spanisch für Anfänger
Gitarrespielen ohne Noten
- Anfängerkurs
Fotoübungskurs
(1x monatlich)
Grundkurs Nähen
Englisch für Anfänger
Präsentation mit PowerPoint
ZUMBA Fitness® - tanz dich fit!
ZUMBA Fitness® - tanz dich fit!
PC-Aufbaulehrgang für Senioren
Grundlagen der Internetnutzung
Fußreflexzonenmassage
- Einführungskurs
Workshop Salsa
Shiatsu
- japanische Heilmassage
Tel.: 034204/990637
Osterdekoration
aus Band und Stoff
Knigge Hits für Kids
- mit Stil zum Ziel!
Vorsorge für Unfall, Krankheit und
Alter durch Vollmacht,
Patientenverfügung, …
Die Diagnose aus dem Auge
Hatha Yoga für Anfänger
- Einsteigerkurs
Hatha Yoga für Fortgeschrittene
- Aufbaukurs
Der moderne Knigge
- sicheres und zeitgemäßes
Auftreten
Wirbelsäulengymnastik
(18.00 Uhr)
Wirbelsäulengymnastik
(18.50 Uhr)
Wirbelsäulengymnastik
(19.40Uhr)
EILENBURG
19.03.
20.03.
20.03.
21.03.
21.03.
23.03.
23.03.
23.03.
26.03.
2Q40613
2Q40901
2Q40803
2Q50102
2Q20601
2Q40804
2Q40902
2Q42203
2Q41902
Tel.: 03423/604187
Englisch Grundk. im 4. Sem. (18:00 Uhr)
Italienisch Anfänger (17:45 Uhr)
Französisch Anfänger (19:00 Uhr)
Computergrundkurs (18:00 Uhr)
Kreatives Gestalten in Ton (18:30 Uhr)
Französisch für d. Urlaub (Wochenendk.)
Italienisch für den Urlaub (Wochenendk.)
Spanisch für den Urlaub (Wochenendkurs)
Russisch Wiedereinsteiger (19:30 Uhr)
Die Bedeutung der russischen Sprache insbesondere für Wirtschaft und Handel ist
unbestritten. Ein Grund von vielen, verschüttete Kenntnisse wieder aufzufrischen
und zu aktualisieren und die Sprachkompetenz für Alltag und Beruf zu erweitern.
26.03.
2Q30223
28.03.
28.03.
29.03.
04.04.
2Q10503
2Q10501
2Q20001
2Q10507
10.04.
18.04.
2Q60803
2Q30226
18.04.
2Q10701
19.04.
19.04.
20.04.
2Q50103
2Q42202
2Q20505
Wassergymnastik (20:00 Uhr,
krankenkassengefördert!)
Einkommenssteuer für Rentner (17:00)
Meine Rechte als Patient (18:30 Uhr)
Fotokurs nicht nur für Anfänger (18:45)
Chancen und Risiken beim privaten
Immobilienverkauf (18:00 Uhr)
Mathematik Intensiv Abiturvorbereitung
Aquafitness/Wassergymnastik für
Schwimmer (18:00 Uhr)
Der Körper lügt nicht! Analyse der
örpersprache (18:00 Uhr, 3 Termine)
Internet für Einsteiger (vormittags)
Spanisch für Anfänger (19:00 Uhr)
Atelierwochenende mit Solomon Wija
(Leipzig Atelier Werk II)
BAD DÜBEN
19.03.
21.03.
22.03.
28.03.
.
28.03.
17.04.
18.04.
5Q30405
5Q30203
5Q20607
5Q11502
5Q30102
5Q21401
5Q40601
TAUCHA
Tel.: 034243/690037
Neue Kraft durch Klangmeditation
Meridiangymnastik für jedermann
Osterfloristik
Gartengestaltung:individuell,fachkundig
“Das Paradies hat einen Namen“
Taj Ji Qi Gong für Anfänger
Nähkurs für Hobbyschneider
Englisch Grundkurs/Quereinstieg mögl.
Tel.: 034298/29275
Französisch für die Reise
20.03.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
20.03.
Italienisch Grundkurs I/A1 im 3. Sem.
22.03.
Englisch Grundkurs II/A1 5. Sem.
22.03.
Spanisch für die Reise
22.03.
Englisch für echte Anfänger
22.03.
Englisch für Anfänger 2. Sem.
02.04.
In folgende Kurs ist nach Rücksprache ein Einstieg möglich:
Grundkurs Internet
01.03. 4Q50106
Englisch für Fortgeschrittene B2
01.03. 4Q40605
Englisch für Wiedereinsteiger (A1)
05.03. 4Q40631
Englisch Aufbaukurs II/A2 9. Sem.
05.03. 4Q40618
Englisch Konversationskurs
05.03. 4Q40603
Orientalischer Tanz
06.03. 4Q20901
Spanisch für Anfänger (2. Sem.)
08.03. 4Q42209
Französisch Grundkurs II/A1 4. Sem.
12.03. 4Q40807
Französisch Aufbaukurs II/A2 12. Sem.
12.03. 4Q40801
ERZIEHER, TAGESMÜTTER
Tel.: 034204/990637
UND LEHRER
18.04. 2Q10701 Der Körper lügt nicht!
03.05. 1Q10618 Fürs Leben lernen
10.05. 4Q50112 Facebook, SchülerVZ und Twitter - Wie
funktionieren Online-Netzwerke?
10.05. 3Q50106 Internet und Kinder am PC
12.05. 1Q10614 Bildungscurriculum für Erzieherinnen
4Q40811
4Q10504
4Q40903
4Q40630
4Q42211
4Q40636
4Q40634
■ 40
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Jehovas Zeugen Bad Düben
Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Brinnis
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Brinnis lädt zur Mitgliederversammlung ein.
Termin: 30.03.2012
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Gaststätte Reiterhof Luckowehna
Tagesordnung:
- Eröffnung und Feststellung der Anwesenheit
- Bericht der Jagdgenossenschaft
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung Kassierer und Vorstand
- Bericht der Jagdpächter
- Beschluss über Verwendung des Pachtzinses
- Beschluss über Satzungsänderung
- Sonstiges
Der Vorstand
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Bundespolizeiabteilung Bad Düben
„Sicher und Stark“ - Jede Frau kann sich wehren
Neuer Selbstverteidigungskurs für Frauen und Mädchen
Bad Düben (N.K.) Lehrgänge in Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen und Mädchen werden immer gefragter.
Die Bundespolizeiabteilung Bad Düben bietet deshalb einen
neuen Zwei-Tages-Kurs am Wochenende, 21. und 22. April 2012
an. Interessentinnen ab 16 Jahre können sich ab sofort zu diesem kostenlosen Praxis-Intensivkurs anmelden.
An beiden Tagen steht ein Trainerteam der Bundespolizeiabteilung Bad Düben jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00
Uhr in der Sporthalle der Bundespolizeiabteilung Bad Düben,
Schmiedeberger Straße 60, bereit, um das nötige Können und
Wissen zu vermitteln. Anmeldungen werden ab sofort wochentags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Freitag bis 14:30)
unter der Rufnummer 03 42 43/75 20 31 oder per Mail an Manja.
Masannek@polizei.bund.de entgegengenommen.
Von Polizeiobermeister Christian Liebig, der maßgeblich an der
Organisation dieser Lehrgänge beteiligt und als geschulter Trainer selbst aktiv ist, war zu erfahren, was in diesem Kurs geschieht: „Es wird an Auftreten, Haltung und Körpersprache gearbeitet. Die Teilnehmerinnen lernen, ein klares „Nein - Mit mir
nicht!“ zu sagen. Natürlich werden auch typische bedrohliche
Situationen in gezielten Übungen durchgespielt. Hier lernen
die Frauen einfache, aber wirkungsvolle Verteidigungstechniken anzuwenden“. Zum Programm gehören auch Themen wie:
Häusliche Gewalt - was kann ich tun, wo bekomme ich Hilfe?
Pfefferspray & Co - wie viel Schutz bieten sie? Dazu wird die
juristische Seite der Selbstverteidigung beleuchtet, denn „Notwehr ist ein gutes Recht“. „Spezialkleidung ist nicht erforderlich,
jedoch wären Sportsachen ratsam. Etwas zum Trinken und gute
Laune sollten im Gepäck sein“, rät Christian Liebig. Er verweist
darauf, dass Umkleide- und Duschmöglichkeiten in der Sporthalle genutzt werden können. Tipp: Verbindliche Anmeldungen
sollten rasch erfolgen, da die Teilnehmerinnenanzahl auf Grund
der Beliebtheit und der Besonderheiten des Kurses begrenzt ist.
Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie lädt alle Interessierten zum Tag der offenen Tür am
09.06.2012, 10:00 Uhr, im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch ein.
Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10 a
Freitag, den 16.03.2012
19.00 Uhr
Begeisterndes aus der Apostelgeschichte: Mit seiner Rede vor den gebildeten Athenern,
nachzulesen in Apg. 17:22-31 hat Paulus uns
vorgemacht, wie man gewandt, taktvoll und mit
dem richtigen Augenmaß auf andere eingeht. Wir
wollen ihm in dieser Situation über die Schulter
schauen.
Sonntag, den 18.03.2012
16.30 Uhr
Biblische Besprechung: Was die Einstellung und die
Motive hinter freiwilligen Opfern für Jehova angeht,
gibt es Parallelen zwischen den Israeliten in alter Zeit
und Christen heute. Was lernen wir daraus?
Freitag, den 23.03.2012
19.00 Uhr
Begeisterndes aus der Apostelgeschichte - Wie
reagierte Paulus auf die Beschimpfungen von gelehrten Athenern, die ihn sozusagen als Dummschwätzer bezeichneten? Wie benutzte er darauffolgend mit Fingerspitzengefühl eine gemeinsame
Plattform um die Athener zu gewinnen?
Sonntag, den 25.03.2012
16.30 Uhr
Biblische Besprechung: Wie können wir Jehova im
Alltag ehren? Wie wirkt sich das auf unser Leben aus?
Freitag, den 30.03.2012
19.00 Uhr
Biblische Besprechungen:
·
Die Gastfreundschaft vergesst nicht (gestützt auf
den Rat aus Hebräer 13:1,2)
·
Die Wunder der Schöpfung offenbaren Gottes
Herrlichkeit
Sonntag, den 01.04.2012
16.30 Uhr
Biblische Besprechung: Welche Hinweise enthält
die Bibel darüber, wie eine von ihm eingesetzte
gerechten Regierung zum Guten der Menschen
wirken wird und seinen ursprünglichen Vorsatzes
einer geeinten Menschheit auf einer paradiesischen Erde widerherstellen wird?
Freitag, den 06.04.2012
19.00 Uhr
Begeisterndes aus der Apostelgeschichte - Paulus gab zum Abschluss seiner Rede vor den Athenern den Zuhörern einen Impuls zum Handeln. Bei
allem Geredeten schwächte er die Wahrheit der
Bibel nicht ab, nur um es sich mit niemandem zu
verderben.
Donnerstag, den 05.04.2012
20.00 Uhr
Zusammenkommen zum Gedenken an den Tod Jesu
Sonntag, den 08.04.2012
16.30 Uhr
Biblische Besprechung: Warum legte Jesus seinen
Nachfolgern ans Herz wachsam zu sein? In welchen Bereichen mag das heute notwendig sein?
Eintritt frei keine Kollekte
Einladung
Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Zschepplin
am 31.03.2012 in der Gaststätte Bergmann Zschepplin
Einlass:
ab 19.00 Uhr
Beginn:
19.30 Uhr
werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zschepplin gehören und auf denen
Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft
3. Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers
4. Diskussion und Beschlussfassung über Haushaltsplan
5. Einschätzung des abgelaufenen Jagdjahres durch die Jagdpächter
6. Schlusswort des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft
7. Gemeinsames Abendessen mit anschließendem gemütlichen Beisammensein
Zur Aktualisierung des Jagdkatasters ist bei Flächen- oder Eigentümeränderungen ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen.
Völz
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
41
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Offenlegung von Ergebnissen einer
Grenzbestimmung und Abmarkung
gem. § 17 der Durchführungsverordnung
zum Sächsischen Vermessungs -und Katastergesetz
(SächsVermKatGDVO)
In der Gemeinde Delitzsch, Gemarkung Delitzsch Flur 5, Flurstücke: 57/1, 57/2, 57/3, 57/4, 58/89, 58/115, 58/116, 58/117,
58/119, 58/120, 58/121, 58/122, 58/123, 58/124, 58/125,
58/126, 58/127, 58/128, 58/129, 58/132, 58/133, 58/134,
58/143, 58/144, 58/145, 58/146, 58/147, 58/148, 58/173,
58/174, 58/181, 58/199, 58/214, 58/293, 58/325, 58/346, 89/5,
90/1, 1262/90, 1341/90, 91/2, 91/3, 91/4, 1311/91, 1314/91,
1315/91, 1316/91, 1406/91, 2393/91, 2462/91, 2553/91,
2682/91, 92/1, 99/2, 1148/99, 1711/99, 1766/99, 1767/99,
104/1, 367, 368, 371, 374
wurden Flurstücksgrenzen durch Katastervermessung bestimmt. (Katastervermessung an langgestreckten Anlagen
S4, Ausbau der Ortsdurchfahrt Delitzsch, Bismarckstraße).
Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden
die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch
Offenlegung bekannt gegeben. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und
Katastergesetzes vom 6. Juli 2011.
Die Ergebnisse der Grenzbestimmung liegen ab dem
19.03.2012 bis einschließlich 18.04.2012
in meinen Geschäftsräumen Eilenburger Straße 65 in 04509
Delitzsch zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr
bis 16.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.
Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der
Grenzbestimmung und Abmarkung
ab dem
26.04.2012
als bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen:
1. Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148),
rechtsbereinigt mit Stand vom 5.Juni 2010 durch Artikel 2
des Gesetzes vom 19.Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134,140)
2. Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern
zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs - und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen
Vermessungs - und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO )
vom 6. Juli 2011
3. Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens - und des
Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen
(SächsVwVfZG) vom 19.05.2010 (SächsGVBl.S.142)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und
Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Frank Knobbe, Eilenburger Str. 65, 04509 Delitzsch, schriftlich oder zur Niederschrift zu
erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs
beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung
Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden gewahrt.
Delitzsch, 16.03.2012
gez. Dipl.-Ing. (FH) Frank Knobbe
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Eilenburger Straße 65
04509 Delitzsch
Tel.: 03 42 02/3 46 26
Fax: 03 42 02/3 46 27
■
Ferienzeit ist Campzeit
bei der Ilebiber Fussballschule
Mit dem Beginn der Sommerferien, heißt es auch für das Team
der Ilebiber Fussballschule wieder Ferienzeit ist Campzeit. Traditionell wird im 8 Jahr in Folge natürlich wieder auf dem Gelände des FC Eilenburg gezeltet und trainiert, sowie mit den
Trainern die selbstgestaltete Freizeit verbracht. Dabei stehen die
beliebten Bade- und Bowlingnachmittage sowie weitere Ausflüge genau so auf dem Programm der Ilebiber, wie auch die ein
oder andere Überraschung, die sich die Jungs um Oberbiber
Carsten Hänsel für „ihre“ Kids einfallen lassen. Jeder Campteilnehmer erhält neben dem beliebten Campshirt auch wieder ein
Abschlussgeschenk am Ende der Campwoche.
Sommer-Camp 1, vom 22.07. - 26.07.2012, ist schon so gut wie
ausgebucht. Während der Campwochen werden die Kids vom
bewährten Trainerteam um Carsten Hänsel, Rico Winkler, Tobias
Bendel, Christoph Bartlog, Christian Weihmann und Armin Kilz
trainiert und betreut.
In allen anderen Campwochen sind noch Plätze frei und eine Anmeldung lohnt sich bei der Ilebiber Fussballschule, denn unser
Ziel sind begeisterte Kids und zufriedene Eltern. Ihre Kinder werden in allen Camps von erfahren Teams betreut, die mindestens
schon ein Jahr an Camps der Ilebiber Fussballschule teilgenommen haben und sich mit den Grundsätzen und Idealen voll identifizieren können. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit
Kontakt mit uns aufzunehmen und somit steht Ihnen jeder Zeit
ein Teammitglied bei Sorgen, Fragen und Problemen zur Seite.
Wenn Sie also noch ein Ferienerlebnis für Ihr Kind suchen, dann
melden Sie es doch gleich in einem Camp der Ilebiber Fußballschule an! Die freien Kapazitäten können Sie auch aus unserem
Kalender unter www.fussballschule-sachsen.de entnehmen.
Anmeldung können per Mail, Fax oder telefonisch bei Carsten Hänsel (01 62 -2 89 08 34) oder bei Tobias Bendel (01 72 -7 90 05 85)
erfolgen.
Feriencamps 2012 - wir freuen uns auf unvergessliche Tage mit
Ihren Kindern!
Unentgeltliche Hilfe für Senioren
in auch in Eilenburg
Der Senioren Selbsthilfe e. V. bietet älteren Menschen unentgeltliche Hilfe zur Bewältigung Ihres Alltags. Unsere ehrenamtliche
Mitarbeiterin vor Ort bietet Ihnen vielseitige Unterstützung an:
bei Spaziergängen, Freizeitbeschäftigungen und Einkäufen. Sie
begleitet Sie zu Arztbesuchen oder zu anderen Terminen.
Falls Sie jemanden zum Reden brauchen, so haben unsere Alltagsbegleiter auch immer ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und
Nöte.
Die Alltagsbegleitung wird unterstützt durch den Freistaat Sachsen und den Europäischen Sozialfond.
Interessierte Senioren in Eilenburg melden sich unter der Rufnummer 0 34 21/77 68 06 beim Senioren Selbsthilfe Verein,
Fleischmarkt 5 in Torgau.
Weitere Informationen über unseren Verein finden Sie unter
www.seniorenzentrum-torgau.de.
Verkehrsteilnehmerschulung in Laußig
Am 29.03.2012, um 19:00 Uhr findet in der ehem. Mittelschule in
Laußig eine Verkehrsteilnehmerschulungen statt.
Eingeladen sind alle Verkehrsteilnehmer, die daran interessiert
sind, im aktuellen Verkehrsgeschehen und zu gesetzlichen Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben. Fragen werden gern
beantwortet.
Es ladet ein der Motorsortclub Laußig, Herr Petermann und die
Zukunftswerkstatt DH e. V.
■ 42
Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
regional genießen: RegioBrunch in der Region Leipzig
Region Leipzig: 17mal regional genießen. Dafür steht die Marke
„RegioBrunch“. 2012 findet der RegioBrunch 17mal und damit
so oft wie nie querverteilt über die Region Leipzig statt.
Den 1. RegioBrunch richteten die Nachwuchsköche der Susanna-Eger Schule Ende Januar diesen Jahres in Leipzig aus. Die
nächsten RegioBrunch-Veranstaltungen finden in Klosterbuch
am 18.03.2012, im Schloss Wurzen am 25.03.2012 und am
01.04.2012 in der Lutherburg Leipzig statt.
Das Regionalmanagement der Region Leipzig-Westsachsen
unterstützt die gastronomischen Einrichtungen, die einen RegioBrunch veranstalten mit einem umfangreichen Marketingpaket
und stellt die Marke kostenfrei zur Verfügung. Derzeit erarbeitet
das Regionalmanagement einen Jahresfolder, der alle Veranstaltungen auflistet. Der Jahresfolder wird in der Region Leipzig,
aber auch auf touristischen Messen verteilt.
„Die Liebe zur Region Leipzig geht auch durch den Magen“,
schmunzelt Regionalmanagerin Anja Terpitz. „Bereits im vergangenen Jahr wurden die Veranstaltungen mit rund 100 Gästen pro
RegioBrunch sehr gut angenommen. Das haben auch die Gastronomen registriert. 17 RegioBrunch sind ein neuer Rekord“, so
Terpitz weiter.
Mit der Nutzung der eingetragenen Marke „RegioBrunch“ verpflichten sich die Gastronomen mindestens 5 regionale Zulieferer einzubinden. Die Speisen werden beschildert, so dass jeder
Gast weiß was auf seinem Teller landet. Die Verwendung der regionalen Produkte in der Gastronomie folgt dem Trend hin zur
gesunden und bewussten Ernährung. Produkte, die aus der Region kommen, zeichnen sich durch eine hohe Frische und gute
Qualität aus. Obendrein sichert deren Verwendung auch noch
Arbeitsplätze.
Oft nutzen die Veranstalter den RegioBrunch, um ihr Unternehmen und das Leistungsspektrum zu präsentieren. Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe RegioBrunch erhalten Sie
unter www.region-leipzig-westsachsen.de.
Kontakt:
Regionalmanagerin: Anja Terpitz
Telefon: 0 34 37/76 08 07
E-Mail: anja.terpitz@region-leipzig-westsachsen.de
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Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
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Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH weist darauf hin,
dass für den Anschluss an und die Benutzung der Anlagen der
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gelten:
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Abwasserentsorgung
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der KWL (AEB-A)
» Allgemeine Entsorgungsbedingungen für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben der KWL (AEB-K)
Die aktuellen Geschäftsbedingungen stellt die KWL im Internet
unter www.wasser-leipzig.de/agb sowie zur Einsicht und Mitnahme
im Kundencenter in der Johannisgasse 7 zur Verfügung.
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Farben beeinflussen die Stimmung
Farben schaffen Atmosphäre. Deshalb hat die Entscheidung, in
welchen Farben wir unser Heim gestalten, weitreichende Folgen. Umso mehr, wenn es sich um den Anstrich der großflächigen Wände handelt. Hier ist die Weitsicht gefragt. Helle Farben
wirken leicht und freundlich, vermitteln den Eindruck von Weite
und lassen jeden Raum größer erscheinen. Empfehlenswert für
kleine Räume. Kalte Farben schaffen Distanz und vermitteln den
Eindruck von Sachlichkeit und Funktionalität. Sie wirken beruhigend, entspannend und erfrischend und eignen sich für Räume mit sehr viel Sonneneinstrahlung. Warme Farben sorgen für
eine gemütliche Atmosphäre. Sie wirken anregend und auch aktivierend. Dunkle Farbtöne haben eine düstere Wirkung, können
aber auch Geborgenheit vermitteln. Für den Essbereich eignen
sich helle fröhliche Farbtöne, während Grau den Appetit verdirbt.
Im Arbeitszimmer sollte auf kühle Töne verzichtet werden, weil
sie einschläfernd wirken. Und auch im Wohnzimmer sind kühle
Farben ungünstig, da sie Frohsinn und Kommunikation hemmen.
Im Schlafzimmer haben warme Farben nichts zu suchen, weil sie
den Geist nicht zur Ruhe kommen lassen. Und im Kinderzimmer
sollte auf zu viel Rot verzichtet werden, da es Aggressionen fördert. Vor der Auswahl der Farben und dem Anstrich sollte man
sich also reiflich überlegen, was man will und den Rat eines Fachmanns einholen. Ein Probeanstrich an einer größeren Fläche ist
nie falsch, damit man lange Freude an den bunten Wänden hat.
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Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Schöne Osterfeiertage
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Es ist eine alte Sitte, am Gründonnerstag eine „grüne Speise“
zu essen, z. B. Spinat mit Ei oder Kräuterquark. Bekannt ist
auch die Siebenkräuter-Suppe mit Lauch, Salat, Spinat, Petersilie, Schnittlauch, Sauerampfer und Löwenzahn. Mit dem Gründonnerstag beginnen die sogenannten „stillen Tage“. In manchen Gegenden läuten bis Ostersonntag keine Glocken mehr.
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draußen und laden zu Unternehmungen in der Natur ein.
Wem im Alltag die Zeit für gemeinsame Stunden mit den Lieben fehlt, dem kommen Ostern, Muttertag und Pfingsten wie
gerufen. Diese Feiertage läuten die sonnige Zeit des Jahres
ein und bieten Gelegenheit für ausgedehnte Gespräche mit
Freunden und Verwandten – zum Beispiel beim gemütlichen
Nachmittagskaffee. Laut aktuellsten Ergebnissen der Jacobs
Krönung Studienreihe „Gesprächskultur in Deutschland“,
durchgeführt vom Institut Allensbach, sprechen Männer wie
Frauen gern über Neuigkeiten aus dem Bekannten- und Freundeskreis oder Freizeit und Urlaub. Warum nicht ein langes
Wochenende für ausgiebige Gespräche bei gutem Kaffee
nutzen und Reisepläne schmieden? Für Abwechslung an den
freien Tagen sorgen althergebrachte Bräuche, die erst das richtige Oster- und Pfingstfest oder den gelungenen Muttertag
ausmachen. Schokohasen naschen, Eier verstecken und Familientreffen genießen, so sieht für die meisten Deutschen ein
klassisches Osterfest aus. Im Gegensatz zu diesem alten Ritual
blickt der Muttertag auf eine kurze Tradition zurück und wird
erst seit dem 13. Mai 1923 in den Geschichtsbüchern geführt.
Auch heute steht jeder zweite Sonntag im Mai ganz im Zeichen der Mütter, die von ihrer Familie verwöhnt werden. Am
wertvollsten ist für viele Mütter die Zeit, die sie an diesem Tag
mit ihren Lieben verbringen. Immerhin zählt „Familie“ laut
Jacobs Krönung Studie für 65% der Frauen zu den liebsten
Gesprächsthemen.
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Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
Schöne Osterfeiertage
Genießen · Reisen · Schenken
April
Das ist die Drossel, die da schlägt,
der Frühling der mein Herz bewegt;
Ich fühle, die sich hold bezeigen,
die Geister aus der Erde steigen.
Das Leben fließt wie ein Traummir ist wie Blume, Blatt und Baum.
Theodor Storm
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Osterbrot backen
Zutaten:
Osterbrot selbstgebacken
200 ml Milch,
1 Päckchen Trockenhefe,
1/2 Tl. Zucker,
250 g Weizenmehl,
150 g Dinkelmehl,
1 Tl. Salz,
50 g zimmerwarme Butter,
1 großes Bund gemischte Frühlingskräuter
(ersatzweise TK-Kräuter),
1 Eigelb
Außerdem: Fett und Mehl für die Form.
Zubereitung:
Die Milch in einen kleinen Topf lauwarm erwärmen. Die Hefe
mit dem Zucker in der lauwarmen Milch unter Rühren auflösen. Die beiden Mehlsorten in eine Schüssel sieben, die Hefemilch, das Salz und die Butter in Flöckchen dazugeben und
die Zutaten zu einem geschmeidigen Teig verkneten, der sich
vom Schüsselboden löst. Den Teig zugedeckt an einem warmen Ort gehen lassen, bis sich sein Volumen verdoppelt hat.
Inzwischen die Kräuter waschen, trocken schütteln und sehr
fein hacken. Eine Kastenform von ca. 25 cm Länge fetten
und mit Mehl ausstreuen. Den Teig auf der leicht bemehlten
Arbeitsfläche nochmals durchkneten, dabei die gehackten
Kräuter unterarbeiten. Ein etwa apfelgroßes Teigstück beiseite legen, den übrigen Teig zu einem Brotlaib formen und
in die vorbereitete Form geben.
Die kleine Teigkugel etwa 1/2 cm dick ausrollen und Hasenfiguren ausschneiden oder ausstechen. Das Eigelb verquirlen,
das Brot damit bestreichen und die Hasenfiguren darauf legen, leicht andrücken und ebenfalls mit Eigelb bestreichen.
Das Brot in der Form weitere 30 Minuten gehen lassen.
Den Backofen auf 200°C (Gas Stufe 3) vorheizen. Das Osterbrot im heißen Backofen auf der unteren Schiene in etwa
45 Minuten hellbraun backen.
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ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem
Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es
droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung
gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den
strafrechtlichen Vorwurf. Allein ein qualifizierter Verkehrsanwalt hat es in der Hand, spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde zu stoppen oder Leistungsverweigerungen des Versicherers zu verhindern.Anfängliche Fehler können später meist
nicht mehr richtiggestellt werden. Ein Verkehrsanwalt kennt
sich gut aus in versicherungsrechtlichen Themen wie Regress
nach Trunkenheitsfahrt oder Deckungsschutzversagung wegen
grober Fahrlässigkeit. (DAV)
BERLIN
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Welche Möglichkeiten und Rechte haben Mobbing-Opfer? Mobbing-Opfer haben vorrangig den Wunsch, dass die Schikanen
aufhören. Empfehlenswert ist daher, erst einmal eine Klärung
innerhalb des Betriebs anzustreben. Hierfür eignet sich das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder gegebenenfalls die Einschaltung des Betriebsrats. „Juristisch besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Fachanwalts bei Gericht einen Unterlassungsanspruch
geltend zu machen. Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem
Schadenersatzansprüche geltend machen. Das reicht von der
Rückerstattung von Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. Durch ärztliche Atteste und Gutachten muss glaubhaft dargestellt werden, dass zwischen dem Mobbing und einer
möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht. Wenn der Arbeitgeber
von den Mobbing- Aktivitäten Kenntnis hatte und keine Abhilfe
geschaffen hat, kann der Geschädigte auch gegen ihn juristisch
vorgehen und Schadensersatz verlangen.Auch wenn die Beweislage häufig nicht einfach ist, in jedem Fall sollten Betroffene einen Anwalt zurate ziehen, der auf derartige Fälle spezialisiert
ist. Es ist schwierig nachzuweisen, wann es sich um Mobbing
handelt und wann hieraus Ersatzansprüche entstehen.
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Amtsblatt Eilenburg, 16.03.2012
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Reparaturen sollte daher ganz selbstverständlich sein. Neben
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zweimal im Jahr eine größere Inspektion von einem Dachprofi durchgeführt werden – idealerweise im Frühjahr sowie
vor dem Winter, und zwar innen wie außen. Das Hauptaugenmerk sollte dabei auf der Dachoberfläche liegen, die es
auf lockere beziehungsweise beschädigte Teile hin zu untersuchen gilt. Auch der Zustand der Anschlüsse ist wichtig.
Zuletzt sollte man noch die Dachrinnen und Kehlbleche von
Verschmutzungen befreien, damit das Regenwasser ungehindert ablaufen und keinen Schimmel an den Hauswänden hervorrufen kann. Wer kleinere Schäden und Schwachstellen am
Dach ignoriert, riskiert dauerhafte Schäden der Bausubstanz.
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Einbrecher gehen in der Regel den Weg des geringsten Widerstands und verschaffen sich folglich Zugang durch Türen
oder Fenster. Besonders bei Urlaubsfahrten gilt daher, diese Schwachstellen besonders zu sichern, bevor man in den
wohlverdienten Urlaub aufbricht. Bei Fenstern heißt dies
grundsätzlich, dass sie geschlossen werden sollten. Aus Lüftungsgründen sollte man sich auf gekippte Fenster dort beschränken, wo das Fenster von außen kaum erreichbar ist.
Türen sichert man am besten, wenn man sämtliche Schlösser
verriegelt – also abschließt. Denn schon eine abgeschlossene
Tür bietet einem Eindringling deutlich mehr Gegenwehr, als
eine Tür, die lediglich „ins Schloss gefallen ist“. Grundsätzlich ist zu überlegen, ob nicht alle Türen, die einen direkten
Zugang von außen ermöglichen, über eine bestimmte Sicherheitsausstattung verfügen. Im Fachhandel stößt man auf die
Klassifizierung „WK1“ bis „WK6“. WK1 steht für eine Tür, die
ohne Werkzeug, allerdings mit grober körperlicher Gewalt
aufzubekommen ist – diese Türen sollten den Innenräumen
vorbehalten bleiben. Für Privathäuser ist man mit den Klassen
„WK2“ und „WK3“, Tendenz eher zur letztgenannten. Denn
eine WK2-Tür bekommt ein versierter Einbrecher mit eher
leichtem Werkzeug auf, während er für ein WK3-Modele zu
schwerem Werkzeug greifen muss, wobei er natürlich entsprechende Geräusche verursacht. Auf Nummer sicher gehen
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