Infoblatt zur Taufe in der Jakobusgemeinde in Tübingen
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Infoblatt zur Taufe in der Jakobusgemeinde in Tübingen
Infoblatt zur Taufe in der Jakobusgemeinde in Tübingen sein muss. Die Mitgliedschaft wird durch eine Patenbescheinigung nachgewiesen. Weitere Paten können auch Glieder anderer christlicher Kirchen sein, sofern diese Kirchen nicht die Praxis der Kindertaufe ablehnen. Zur Übernahme des Patenamts wird außerdem die Konfirmation (bzw. bei nicht - evangelischen Paten die Religionsmündigkeit, d. h. das Vollenden des 14. Lebensjahres) vorausgesetzt. 1. Grundlegendes Die christliche Taufe geht zurück auf einen Befehl des auferstandenen Jesus. Dieser hatte zu seinen Jüngern gesagt: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." (Matthäusevangelium, Kapitel 28, 18 -20) Weitere Fragen zum Patenamt: - Woher bekomme ich eine Patenbescheinigung? Die Patenbescheinung stellt das zuständige Pfarramt aus, in dem die Patin/ der Pate wohnt. Wir verstehen die Taufe als ein Zeichen dafür, dass Jesu Sieg über den Tod einem Menschen geschenkt wird. Darum ist die Taufe auch, genau wie das Sterben und Auferstehen Jesu, einmalig. (Vgl. Römerbrief, Kapitel 6, 1-11) In der Taufe empfängt der Mensch das Geschenk Gottes. Dieses Geschenk gilt ihm, Gott nimmt es nicht zurück. Es ist aber entscheidend, dass wir diesem Geschenk Gottes glauben. Das heißt, wir müssen es annehmen, dass Gott uns das (ewige) Leben schenkt, wir müssen darauf vertrauen. Ohne solchen Glauben hat die Taufe keine Kraft. (Vgl. Markusevangelium, Kap. 16, 16) - Kann man eine Patenschaft zurückgeben, löschen oder übertragen? In der evangelischen Landeskirche in Württemberg können Paten auf ihren eigenen Wunsch hin aus dem Patenamt entlassen werden. Dagegen können die Eltern eines Kindes die Patenschaft des Paten nicht aufkündigen. Eine Patenschaft erlischt, wenn ein Pate die Voraussetzungen für die Patenschaft nicht mehr erfüllt, beispielsweise, wenn er keiner christlichen Kirche mehr angehört oder Mitglied einer Sekte wird. Wenn Paten aus ihrem Patenamt ausscheiden, ist es möglich, an ihrer Stelle nachträglich andere Paten zu benennen. Kindertaufe: In der evangelischen Kirche ist die häufigste Form der Taufe die Taufe von kleinen Kindern, genauer von Säuglingen. Die Kirche stellt keine Bedingungen an die Vernunft oder eine eigene Entscheidung des Täuflings. Die Säuglingstaufe macht besonders deutlich: Wir können und müssen vor Gott nichts leisten. Die Taufe ist ein Handeln Gottes an uns, sie ist ein Geschenk Gottes. Wenn ein Elternteil evangelisch ist und die Taufe für das Kind wünscht, kann es getauft werden. Segnung von Kindern: Anders als die Taufe ist der Segen nicht etwas, das dem Menschen nur einmalig widerfährt. In jedem Gottesdienst wird ein Segen gesprochen. Ein Segen gehört auch zur Taufe. Es ist auch eine besondere Segnung von Kindern möglich. In vielen Gemeinden werden zum Beispiel Kinder, die in die Schule kommen, im Einschulungsgottesdienst gesegnet. So ist es auch denkbar, Kinder, die noch nicht als Säuglinge getauft werden sollen, zu segnen. In solchen Fällen ist darauf zu achten, dass diese Segnung durch ihre Ausgestaltung nicht mit der Taufe verwechselt werden kann. Der Segen ist nicht an eine Amtsperson gebunden. Auch Eltern, Paten oder Großeltern können ihre Kinder segnen, zum Beispiel beim ins Bett bringen oder morgens vor dem Gang in die Schule. Paten: Bei der Taufe von Kindern ist es üblich, für sie Patinnen und Paten einzusetzen. Die Paten tragen Mitverantwortung für die christliche Erziehung der Kinder. Dies versprechen sie auch im Taufgottesdienst. In der evangelischen Kirche werden in der Regel mindestens zwei Paten bestellt, von denen mindestens einer Mitglied der evangelischen Kirche -1- hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Amen 2. Praktische Informationen zur Taufe - - Taufen finden im Rahmen eines Gottesdienstes am Sonntag morgen um 10 Uhr statt. In der Regel ist der zweite Sonntag im Monat Taufsonntag. Rechtzeitig vorher kommen Pfarrerin oder Pfarrer zum Taufgespräch vorbei. Hier werden alle Fragen geklärt und alles Nötige besprochen: - das Anmeldeformular ausgefüllt - der Taufspruch festgelegt (Eine Auswahl von möglichen Taufsprüchen bekommen Sie vom Pfarramt, weitere Anregungen finden Sie unter www.taufspruch.de; prinzipiell kann jedes Bibelwort Taufspruch sein) - Fotografieren im Gottesdienst (siehe unten) - Schmuck des Taufsteins, Taufkerze - Eintrag ins Stammbuch und Abholung im Pfarramt Für die Tauffamilie/n werden in der Kirche die Bankreihen vorne rechts am Taufstein reserviert. Werden mehrere Kinder getauft, werden die Familien in alphabetischer Reihenfolge an den Taufstein gebeten. Tauffragen an die Eltern und Paten: 1. Frage: Wollt ihr, dass ............... auf den Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft werden? So antwortet: Ja, ich will! 2. Frage: Seid ihr bereit, das zu tun, was euch möglich ist, dass ............... unseren christlichen Glauben kennen und schätzen lernen kann und hineinwächst in die Gemeinde Jesu Christi? So antwortet: „Ja, mit Gottes Hilfe!“ Gott schenke Euch zu Eurem Wollen auch das Gelingen. 3. Ablauf eines Gottesdienstes mit Taufe Taufhandlung ..............., ich taufe dich auf den Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Vorspiel Begrüßung Lied der Gemeinde Psalmgebet mit Ehr sei dem Vater ... Gebet mit Stille Segenswort unter Handauflegung Verlesung des Taufspruchs Entzünden und Übergabe der Taufkerze (wenn gewünscht) Überleitung zur Taufe und kurze Ansprache Schriftlesungen zur Taufe Matthäus 28, 18-20; Markus 10, 13-16 und 16,16 Gebet für den Täufling/ die Täuflinge Gemeinsames Sprechen des apostolischen Glaubensbekenntnises Predigt Evt. Tauf – oder Segenslied Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde, und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, Lied Fürbittengebet mit Vaterunser Bekanntmachungen Lied Segen Nachspiel -2- 4. Taufsprüche Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von möglichen Taufsprüchen für Ihr Kind. Nehmen Sie sich Zeit, den passenden Vers auszusuchen. Sie können jederzeit auch ein anderes Bibelwort nehmen. Wir wünschen Ihnen ein gutes Suchen und finden! Und nun spricht der Herr, der dich geschaffen hat: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! (Jesaja 43, 1) Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch das alles zufallen. (Jesus in Mattäus 6, 33) So spricht der Herr: Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein. (1. Mose 12, 2) Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan. (Jesus in Matthäus 7, 7) Fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir und will dich segnen. (1. Mose 26, 24) Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. (Jesus in Matthäus 11, 28) Du hast Gnade vor meinen Augen gefunden und ich kenne dich mit Namen. (2. Mose 33, 17) Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. (Psalm 23, 1) Wahrlich, ich sage euch: Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen. (Jesus in Markus 10, 15) Meine Zeit steht in deinen Händen. (Psalm 31, 16) Also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Denn bei dir ist die Quelle des Lebens, und in deinem Lichte sehen wir das Licht. (Psalm 36, 10) (Jesus in Johannes 3, 16) Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. (Jesus in Johannes 6, 35) Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird's wohlmachen. (Psalm 37, 5) Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer glaubt, der hat das ewige Leben. (Jesus in Johannes 6, 47) Rufe mich an in der Not, so will ich dich erretten, und du sollst mich preisen. (Psalm 50, 15) Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben. (Jesus in Johannes 8, 12) Denn er hat seinen Engeln befohlen, daß sie dich behüten auf allen deinen Wegen, daß sie dich auf den Händen tragen und du deinen Fuß nicht an einen Stein stoßest. (Psalm 91, 11. 12) Ich bin der gute Hirte und kenne die Meinen, und die Meinen kennen mich. (Jesus in Johannes 10, 14) Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben. (Jesus in Johannes 11, 25. 26) Barmherzig und gnädig ist der Herr, geduldig und von großer Güte. (Psalm 103, 8) Der Herr denkt an uns und segnet uns. (Psalm 115, 12) Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich. (Jesus in Johannes 14, 6) Gott wird deinen Fuß nicht gleiten lassen, und der dich behütet, schläft nicht. (Psalm 121, 3) Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viel Frucht; denn ohne mich könnt ihr nichts tun. (Jesus in Johannes 15, 5) Der Herr behüte dich vor allem Übel, er behüte deine Seele. Der Herr behüte deinen Ausgang und Eingang von nun an bis in Ewigkeit! (Psalm 121, 7. 8) Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt und bestimmt, daß ihr hingeht und Frucht bringt und eure Frucht bleibt, damit, wenn ihr den Vater bittet in meinem Namen, er's euch gebe. (Jesus in Johannes 15, 16) Ich gehe oder liege so bist du um mich und siehst alle meine Wege. (Psalm 139, 3) Ist Gott für uns, wer kann wider uns sein? (Römer 8, 31) Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir. (Psalm 139, 5) Seht, welch eine Liebe hat uns der Vater erwiesen, daß wir Gottes Kinder heißen sollen - und wir sind es auch! (1. Johannes 3, 1) -3- 5. Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen Erlaß des Oberkirchenrats vom 15. Januar 1985 Abl. 51 S. 247 Einführung in ein kirchliches Amt, sowie Nahaufnahmen der betenden Gemeinde oder eines betenden Christen und Nahaufnahmen der Leidtragenden am Grab. Gemäß § 25 Abs. 4 des Kirchenverfassungsgesetzes trifft der Oberkirchenrat zur Ausführung der kirchlichen Ordnungen über die Gottesdienste und kirchlichen Amtshandlungen folgende Regelung für das Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen: 5. Über die Regelungen der Nummern 2 und 3 hinaus können Bildaufzeichnungen bei kirchlichen Feiern von überörtlicher Bedeutung aus allgemeinem kirchlichem Interesse oder im Interesse der kirchlichen Publizistik zugelassen werden. Darüber hinausgehende Befreiungen erteilt der Oberkirchenrat. Die Schutzrechte der Abgebildeten sind zu wahren. 1. Das Fotografieren und Filmen während des Gottesdienstes bedarf der Erlaubnis des Liturgen. Dieser wird bei der Absprache über die näheren Umstände auf die Belange einer ungestörten gottesdienstlichen Feier ebenso Rücksicht nehmen wie auf die Wünsche einzelner Gemeindeglieder oder berechtigte Interessen der Öffentlichkeit. 6. Über die jeweils getroffene Regelung ist der Mesner zu unterrichten. 2. Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß der Ablauf der gottesdienstlichen Feier und die Andacht der Gemeinde nicht gestört werden darf. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, als handle es sich bei dem Gottesdienst um ein Schauspiel. Anfragende sollen vor allem auf geeignete Möglichkeiten für fotografische Aufnahmen verwiesen werden, wie sie sich zum Beispiel während des Einzugs der Konfirmanden oder des Brautpaars oder beim Verlassen der Kirche anbieten. Auch während des Gemeindegesangs, insbesondere während des Eingangs - oder Schlußliedes, kann das Fotografieren gestattet werden. In vielen Fällen wird das Angebot des Liturgen, sich nach der Trauung oder der Taufe vor dem Altar oder dem Taufstein zusammen mit den Feiernden zu einem Erinnerungsbild zur Verfügung zu halten, den Wünschen entgegenkommen. Diese Bestimmungen treten an die Stelle des Erlasses vom 10. Dezember 1946 (Abl. 32 Seite 185). 6. Sonstiges Bitte legen Sie dem Anmeldeformular die Geburtsurkunde Ihres Kindes („Für religiöse Zwecke“) und, falls Sie einen Eintrag ins Familienstammbuch wünschen, das entsprechende Stambucheinlegeblatt bei. Vielen Dank! 3. Der heutige Stand der Technik erlaubt einen weitgehenden Verzicht auf besondere Zusatzbeleuchtungen. Die Verwendung von Blitzlicht sollte daher nur dort erlaubt werden, wo die Lichtverhältnisse dies erforderlich machen. In diesen Fällen ist bei der Wahl des Zeitpunkts für das Fotografieren ein besonders strenger Maßstab anzulegen. Kontaktadresse: Pfarrerin Elke Maihöfer und Pfarrer Conrad Maihöfer Justinus-Kerner-Str. 2 72070 Tübingen Fon 0 70 71/ 94 35 34-0 Fax 0 70 71/ 94 35 34-44 Mail Pfarramt@Jakobusgemeinde.de www.jakobusgemeinde.de 4. Allgemein untersagt sind die Anfertigung von Bildaufzeichnungen während der Feier des Heiligen Abendmahls, des Vollzugs der Taufe, der Einsegnung bei der Konfirmation, bei der Trauung und bei der -4-