Infoblatt zur Taufe in der Jakobusgemeinde in Tübingen

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Infoblatt zur Taufe in der Jakobusgemeinde in Tübingen
Infoblatt zur Taufe
in der Jakobusgemeinde in Tübingen
sein muss. Die Mitgliedschaft wird durch eine Patenbescheinigung
nachgewiesen. Weitere Paten können auch Glieder anderer christlicher
Kirchen sein, sofern diese Kirchen nicht die Praxis der Kindertaufe
ablehnen.
Zur Übernahme des Patenamts wird außerdem die Konfirmation (bzw.
bei nicht - evangelischen Paten die Religionsmündigkeit, d. h. das
Vollenden des 14. Lebensjahres) vorausgesetzt.
1. Grundlegendes
Die christliche Taufe geht zurück auf einen Befehl des auferstandenen
Jesus. Dieser hatte zu seinen Jüngern gesagt:
"Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum
gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den
Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und
lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich
bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende."
(Matthäusevangelium, Kapitel 28, 18 -20)
Weitere Fragen zum Patenamt:
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Woher bekomme ich eine Patenbescheinigung?
Die Patenbescheinung stellt das zuständige Pfarramt aus, in dem
die Patin/ der Pate wohnt.
Wir verstehen die Taufe als ein Zeichen dafür, dass Jesu Sieg über den
Tod einem Menschen geschenkt wird. Darum ist die Taufe auch, genau
wie das Sterben und Auferstehen Jesu, einmalig. (Vgl. Römerbrief,
Kapitel 6, 1-11)
In der Taufe empfängt der Mensch das Geschenk Gottes. Dieses
Geschenk gilt ihm, Gott nimmt es nicht zurück. Es ist aber entscheidend,
dass wir diesem Geschenk Gottes glauben.
Das heißt, wir müssen es annehmen, dass Gott uns das (ewige) Leben
schenkt, wir müssen darauf vertrauen. Ohne solchen Glauben hat die
Taufe keine Kraft. (Vgl. Markusevangelium, Kap. 16, 16)
-
Kann man eine Patenschaft zurückgeben, löschen oder übertragen?
In der evangelischen Landeskirche in Württemberg können Paten
auf ihren eigenen Wunsch hin aus dem Patenamt entlassen
werden. Dagegen können die Eltern eines Kindes die
Patenschaft des Paten nicht aufkündigen.
Eine Patenschaft erlischt, wenn ein Pate die Voraussetzungen für
die Patenschaft nicht mehr erfüllt, beispielsweise, wenn er keiner
christlichen Kirche mehr angehört oder Mitglied einer Sekte wird.
Wenn Paten aus ihrem Patenamt ausscheiden, ist es möglich, an
ihrer Stelle nachträglich andere Paten zu benennen.
Kindertaufe:
In der evangelischen Kirche ist die häufigste Form der Taufe die Taufe
von kleinen Kindern, genauer von Säuglingen.
Die Kirche stellt keine Bedingungen an die Vernunft oder eine eigene
Entscheidung des Täuflings. Die Säuglingstaufe macht besonders
deutlich: Wir können und müssen vor Gott nichts leisten. Die Taufe ist ein
Handeln Gottes an uns, sie ist ein Geschenk Gottes. Wenn ein Elternteil
evangelisch ist und die Taufe für das Kind wünscht, kann es getauft
werden.
Segnung von Kindern:
Anders als die Taufe ist der Segen nicht etwas, das dem Menschen nur
einmalig widerfährt. In jedem Gottesdienst wird ein Segen gesprochen.
Ein Segen gehört auch zur Taufe. Es ist auch eine besondere Segnung
von Kindern möglich. In vielen Gemeinden werden zum Beispiel Kinder,
die in die Schule kommen, im Einschulungsgottesdienst gesegnet. So ist
es auch denkbar, Kinder, die noch nicht als Säuglinge getauft werden
sollen, zu segnen.
In solchen Fällen ist darauf zu achten, dass diese Segnung durch ihre
Ausgestaltung nicht mit der Taufe verwechselt werden kann.
Der Segen ist nicht an eine Amtsperson gebunden. Auch Eltern, Paten
oder Großeltern können ihre Kinder segnen, zum Beispiel beim ins Bett
bringen oder morgens vor dem Gang in die Schule.
Paten:
Bei der Taufe von Kindern ist es üblich, für sie Patinnen und Paten
einzusetzen. Die Paten tragen Mitverantwortung für die christliche
Erziehung der Kinder. Dies versprechen sie auch im Taufgottesdienst. In
der evangelischen Kirche werden in der Regel mindestens zwei Paten
bestellt, von denen mindestens einer Mitglied der evangelischen Kirche
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hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes,
des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen,
zu richten die Lebenden und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige christliche Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten
und das ewige Leben.
Amen
2. Praktische Informationen zur Taufe
-
-
Taufen finden im Rahmen eines Gottesdienstes am Sonntag
morgen um 10 Uhr statt.
In der Regel ist der zweite Sonntag im Monat Taufsonntag.
Rechtzeitig vorher kommen Pfarrerin oder Pfarrer zum
Taufgespräch vorbei. Hier werden alle Fragen geklärt und alles
Nötige besprochen:
- das Anmeldeformular ausgefüllt
- der Taufspruch festgelegt (Eine Auswahl von möglichen
Taufsprüchen bekommen Sie vom Pfarramt, weitere
Anregungen finden Sie unter www.taufspruch.de; prinzipiell
kann jedes Bibelwort Taufspruch sein)
- Fotografieren im Gottesdienst (siehe unten)
- Schmuck des Taufsteins, Taufkerze
- Eintrag ins Stammbuch und Abholung im Pfarramt
Für die Tauffamilie/n werden in der Kirche die Bankreihen vorne
rechts am Taufstein reserviert.
Werden mehrere Kinder getauft, werden die Familien in
alphabetischer Reihenfolge an den Taufstein gebeten.
Tauffragen an die Eltern und Paten:
1. Frage: Wollt ihr, dass ............... auf den Namen Gottes des
Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft
werden? So antwortet: Ja, ich will!
2. Frage: Seid ihr bereit, das zu tun, was euch möglich ist, dass
............... unseren christlichen Glauben kennen und schätzen
lernen kann und hineinwächst in die Gemeinde Jesu Christi? So
antwortet: „Ja, mit Gottes Hilfe!“
Gott schenke Euch zu Eurem Wollen auch das Gelingen.
3. Ablauf eines Gottesdienstes mit Taufe
Taufhandlung
..............., ich taufe dich auf den Namen Gottes,
des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Vorspiel
Begrüßung
Lied der Gemeinde
Psalmgebet mit Ehr sei dem Vater ...
Gebet mit Stille
Segenswort unter Handauflegung
Verlesung des Taufspruchs
Entzünden und Übergabe der Taufkerze (wenn gewünscht)
Überleitung zur Taufe und kurze Ansprache
Schriftlesungen zur Taufe
Matthäus 28, 18-20; Markus 10, 13-16 und 16,16
Gebet für den Täufling/ die Täuflinge
Gemeinsames Sprechen des apostolischen Glaubensbekenntnises
Predigt
Evt. Tauf – oder Segenslied
Ich glaube an Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde,
und an Jesus Christus,
seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
Lied
Fürbittengebet mit Vaterunser
Bekanntmachungen
Lied
Segen
Nachspiel
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4. Taufsprüche
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von möglichen Taufsprüchen für
Ihr Kind.
Nehmen Sie sich Zeit, den passenden Vers auszusuchen. Sie können
jederzeit auch ein anderes Bibelwort nehmen.
Wir wünschen Ihnen ein gutes Suchen und finden!
Und nun spricht der Herr, der dich geschaffen hat: Fürchte dich nicht, denn ich
habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein!
(Jesaja 43, 1)
Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird
euch das alles zufallen.
(Jesus in Mattäus 6, 33)
So spricht der Herr: Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.
(1. Mose 12, 2)
Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird
euch aufgetan. (Jesus in Matthäus 7, 7)
Fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir und will dich segnen. (1. Mose 26, 24)
Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch
erquicken. (Jesus in Matthäus 11, 28)
Du hast Gnade vor meinen Augen gefunden und ich kenne dich mit Namen.
(2. Mose 33, 17)
Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. (Psalm 23, 1)
Wahrlich, ich sage euch: Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der
wird nicht hineinkommen. (Jesus in Markus 10, 15)
Meine Zeit steht in deinen Händen.
(Psalm 31, 16)
Also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle,
die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.
Denn bei dir ist die Quelle des Lebens, und in deinem Lichte sehen wir das Licht.
(Psalm 36, 10)
(Jesus in Johannes 3, 16)
Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer
an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. (Jesus in Johannes 6, 35)
Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird's wohlmachen.
(Psalm 37, 5)
Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer glaubt, der hat das ewige Leben.
(Jesus in Johannes 6, 47)
Rufe mich an in der Not, so will ich dich erretten, und du sollst mich preisen.
(Psalm 50, 15)
Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der
Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben. (Jesus in Johannes 8, 12)
Denn er hat seinen Engeln befohlen, daß sie dich behüten auf allen deinen
Wegen, daß sie dich auf den Händen tragen und du deinen Fuß nicht an einen
Stein stoßest. (Psalm 91, 11. 12)
Ich bin der gute Hirte und kenne die Meinen, und die Meinen kennen mich.
(Jesus in Johannes 10, 14)
Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben,
auch wenn er stirbt und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr
sterben. (Jesus in Johannes 11, 25. 26)
Barmherzig und gnädig ist der Herr, geduldig und von großer Güte.
(Psalm 103, 8)
Der Herr denkt an uns und segnet uns.
(Psalm 115, 12)
Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater
denn durch mich. (Jesus in Johannes 14, 6)
Gott wird deinen Fuß nicht gleiten lassen, und der dich behütet, schläft nicht.
(Psalm 121, 3)
Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der
bringt viel Frucht; denn ohne mich könnt ihr nichts tun. (Jesus in Johannes 15, 5)
Der Herr behüte dich vor allem Übel, er behüte deine Seele. Der Herr behüte
deinen Ausgang und Eingang von nun an bis in Ewigkeit! (Psalm 121, 7. 8)
Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt und bestimmt, daß ihr
hingeht und Frucht bringt und eure Frucht bleibt, damit, wenn ihr den Vater bittet
in meinem Namen, er's euch gebe. (Jesus in Johannes 15, 16)
Ich gehe oder liege so bist du um mich und siehst alle meine Wege.
(Psalm 139, 3)
Ist Gott für uns, wer kann wider uns sein? (Römer 8, 31)
Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir. (Psalm 139, 5)
Seht, welch eine Liebe hat uns der Vater erwiesen, daß wir Gottes Kinder heißen
sollen - und wir sind es auch! (1. Johannes 3, 1)
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5. Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen
Amtshandlungen
Erlaß des Oberkirchenrats vom 15. Januar 1985
Abl. 51 S. 247
Einführung in ein kirchliches Amt, sowie Nahaufnahmen der betenden
Gemeinde oder eines betenden Christen und Nahaufnahmen der
Leidtragenden am Grab.
Gemäß § 25 Abs. 4 des Kirchenverfassungsgesetzes trifft der
Oberkirchenrat zur Ausführung der kirchlichen Ordnungen über die
Gottesdienste und kirchlichen Amtshandlungen folgende Regelung für
das Fotografieren bei Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen:
5. Über die Regelungen der Nummern 2 und 3 hinaus können
Bildaufzeichnungen bei kirchlichen Feiern von überörtlicher Bedeutung
aus allgemeinem kirchlichem Interesse oder im Interesse der
kirchlichen Publizistik zugelassen werden. Darüber hinausgehende
Befreiungen erteilt der Oberkirchenrat. Die Schutzrechte der
Abgebildeten sind zu wahren.
1. Das Fotografieren und Filmen während des Gottesdienstes bedarf der
Erlaubnis des Liturgen. Dieser wird bei der Absprache über die
näheren Umstände auf die Belange einer ungestörten
gottesdienstlichen Feier ebenso Rücksicht nehmen wie auf die
Wünsche einzelner Gemeindeglieder oder berechtigte Interessen der
Öffentlichkeit.
6. Über die jeweils getroffene Regelung ist der Mesner zu unterrichten.
2. Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß der Ablauf der
gottesdienstlichen Feier und die Andacht der Gemeinde nicht gestört
werden darf. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, als handle es
sich bei dem Gottesdienst um ein Schauspiel. Anfragende sollen vor
allem auf geeignete Möglichkeiten für fotografische Aufnahmen
verwiesen werden, wie sie sich zum Beispiel während des Einzugs der
Konfirmanden oder des Brautpaars oder beim Verlassen der Kirche
anbieten. Auch während des Gemeindegesangs, insbesondere
während des Eingangs - oder Schlußliedes, kann das Fotografieren
gestattet werden. In vielen Fällen wird das Angebot des Liturgen, sich
nach der Trauung oder der Taufe vor dem Altar oder dem Taufstein
zusammen mit den Feiernden zu einem Erinnerungsbild zur Verfügung
zu halten, den Wünschen entgegenkommen.
Diese Bestimmungen treten an die Stelle des Erlasses vom
10. Dezember 1946 (Abl. 32 Seite 185).
6. Sonstiges
Bitte legen Sie dem Anmeldeformular die Geburtsurkunde Ihres Kindes
(„Für religiöse Zwecke“) und, falls Sie einen Eintrag ins Familienstammbuch wünschen, das entsprechende Stambucheinlegeblatt bei.
Vielen Dank!
3. Der heutige Stand der Technik erlaubt einen weitgehenden Verzicht
auf besondere Zusatzbeleuchtungen. Die Verwendung von Blitzlicht
sollte daher nur dort erlaubt werden, wo die Lichtverhältnisse dies
erforderlich machen. In diesen Fällen ist bei der Wahl des Zeitpunkts
für das Fotografieren ein besonders strenger Maßstab anzulegen.
Kontaktadresse:
Pfarrerin Elke Maihöfer und Pfarrer Conrad Maihöfer
Justinus-Kerner-Str. 2
72070 Tübingen
Fon
0 70 71/ 94 35 34-0
Fax
0 70 71/ 94 35 34-44
Mail
Pfarramt@Jakobusgemeinde.de
www.jakobusgemeinde.de
4. Allgemein untersagt sind die Anfertigung von Bildaufzeichnungen
während der Feier des Heiligen Abendmahls, des Vollzugs der Taufe,
der Einsegnung bei der Konfirmation, bei der Trauung und bei der
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