DWS Depot

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DWS Depot
Deutsche
Asset Management
DWS Depot
Eröffnen Sie sich neue Chancen
DWS Direkt
Erläuterungen zum Ausfüllen des Antragsformulares
Dieses Formular wird maschinell gelesen. Bitte schreiben Sie deshalb ausschließlich in die dafür vorgesehenen Felder und in deutlichen Druckbuchstaben und Ziffern (siehe nachstehendes Beispiel). Mitteilungen außerhalb der vorgesehenen Felder können nicht ausgewertet werden.
Verwenden Sie dieses Formular bitte nur für eine neue Kundenverbindung. Bei einer bestehenden Kundenverbindung nutzen Sie bitte unser
Serviceblatt für Kaufaufträge. Dieses steht im Internet unter www.dws.de zum Download bereit, alternativ können Sie es auch direkt bei uns anfordern.
FA_PF_FFM
Fondsauswahl und Kaufauftrag für Portfolioeinzahlung
Fondsname
DWS Direkt
ISIN oder WKN
M U ST ERFON D S
Prozentverteilung*
9 9 9 9 910 0 0 0 0
3
VN_Direkt_Balken
DWS Direkt (Konsorte)
DF_Standard_FFM
KD_Standard_2 Anleger
Ich/Wir beantrage(n) die Eröffnung eines DWS Depots bei der
Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt.
* Bei angegebener Verteilung von insgesamt 100 % übernehmen wir für Sie die automatische Verteilung aller für dieses Portfolio eingehenden Beträge.
Kundendaten (bitte nur in Druckbuchstaben ausfüllen !)
1. Anleger Anrede
1-Herr
2-Frau
3-Firma
1
Name
Staatsangehörigkeit/Land der Gründung
D EU T SC H
MUSTERMANN
Alle Vornamen gemäß Ausweis
Postleitzahl
1
D EU T SC HL A N D
SC HREI N ER
Name (bei Gemeinschaftsdepots siehe Punkt 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Alle persönlichen Daten aller Anleger
notiert ?
- Name und alle Vornamen gemäß Ausweis
bitte vollständig angeben
- Steuerland / Steuer-Identifikationsnummer / TIN
- Keine Gemeinschaftsdepots mit / zwischen
Minderjährigen
- Keine Gemeinschaftsdepots bei VL
D EU T SC H
0 8 0 8 1 9 7 8
Geburtsland
Beruf
2
VL (gilt nicht im Rahmen eines Portfolios) :
- Aktienfonds angegeben ?
(Nur Aktienfonds sind sparzulagenbegünstigt).
- Keine Betragsangabe erforderlich.
Die Höhe der VL-Leistung wird durch die
Überweisung des Arbeitgebers bestimmt.
1.
15. eines Monats
15. eines Monats
mtl.
1/4-jährl.
mtl.
1/4-jährl.
jährl.
1/2-jährl.
erstmals am
erstmals am
2 0
erfolgen.
2 0
erfolgen.
Bankverbindung in nachfolgendem Feld SEPA-Lastschriftmandat angeben.
BVBitte
SEPA_FFM
3
Fondsauswahl und Kaufauftrag für
Portfolioeinzahlung :
- Vollständige Fondsbezeichnung
(Fondsname und ISIN bzw. WKN)
eingetragen ?
- Einzahlungen auf ein Portfolio können
(sofern insgesamt 100 % vergeben wurden)
nach Ihren Wünschen automatisch
verteilt werden.
Prozentangaben eingetragen ?
- Beträge bitte ausfüllen, falls
Portfolioeinzahlung gewünscht wird.
Bitte hier keine Eintragung, wenn nur
VL-Sparvertrag gewünscht (siehe Punkt 2).
4
Kaufauftrag für Einzelfonds :
- Vollständige Fondsbezeichnung
(Fondsname und ISIN bzw. WKN)
eingetragen ?
- Beträge bitte ausfüllen, falls Sie auf
einzelne Investmentfonds Einzahlungen
leisten wollen.
5
Online-Depotführung :
- Bitte ankreuzen, falls Online-Zugang
gewünscht
- Online erteilte Verkaufsaufträge können nur
zugunsten einer vorhandenen
Referenzbankverbindung erteilt werden.
- Keine Transaktionsmöglichkeit für
Minderjährige.
6
Bankverbindung / Einzugsermächtigung :
- Einzug / Entnahme erfolgt immer in Euro
– auch für in Fremdwährung notierte Fonds.
- Bei Online-Depotführung können
Auszahlungen nur auf dieses Konto erfolgen.
- Termine angegeben ?
- Nicht ausfüllen, falls Sie die Beträge
überweisen möchten.
7
Referenzbankverbindung :
- Bitte auf separate Unterschrift achten!
- Aus Sicherheitsgründen nur möglich,
wenn die Person des Antragstellers mit
dem Kontoinhaber identisch ist.
8
Unterschriften :
- Bei Minderjährigen sind immer die
Unterschriften beider gesetzlichen
Vertreter erforderlich.
Falls es nur einen gesetzlichen Vertreter gibt,
– entsprechender Nachweis beigefügt ?
- Achtung :
Bitte unbedingt alle Unterschriften leisten !
9
WpHG-Bogen :
- Vollständig ausgefüllt und von allen
Anlegern unterschrieben ?
- Bitte beachten Sie die Hinweise.
SEPA-Lastschriftmandat (IBAN und BIC stehen in den Kontoauszügen) – bei Überweisung bitte nicht ausfüllen
KAU FFRAU
Ich ermächtige hiermit die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Gläubiger-ID DE08DEU00000030380, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Deutsche Asset Management Investment GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Wohnort
Arbeitnehmer
KOELNHAU SEN
Selbstständig
Lokale Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
DEU TS CHL AND
1.
erfolgen.
Entnahmeplan (Nicht in Verbindung mit Sparplan oder einem Portfolio, Mindestanlage für Entnahmeplan 15.000,- EUR) :
Die regelmäßigen Verkäufe sollen
jeweils
zum
D EU T SC HL A N D
Staat/Staaten*
5
2 0
Sparplan : Die regelmäßigen
Einzahlungen sollen jeweils zum
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
M U ST ERHAU SEN
RAEDERSTRASS E 177
Bei Fonds, die nicht von der DWS/DB AM
Gruppe aufgelegt wurden, ist nur eine Entnahme in ganzen Anteilen möglich !
Bitte richten Sie mir/uns den Online-Zugang ein und senden Sie mir/uns meine/unsere persönliche Geheimzahl (PIN) und Transaktionsnummern (TAN) zu. Mir/Uns ist bekannt,
dass eine Nutzung des Online-Depots den Besonderen Bedingungen für das DWS Depot online unterliegt, welche im Depot Online hinterlegt und beim Erstzugang von mir/
Einmaleinzug : Der einmalige
Kauf soll sofort, sonst am
Geburtsort
Straße, Hausnummer
Entnahmeplan in Anteilen
oder
,- EUR
Kaufauftrag / Entnahmeplan
Staatsangehörigkeit
MUSTERMANN
MARIA
Postleitzahl
1
Bei Fonds, die nicht von der DWS/DB AM
Gruppe aufgelegt wurden, ist nur eine Entnahme in ganzen Anteilen möglich !
(bei Minderjährigen keine Transaktionsmöglichkeit)
uns akzeptiert werden müssen.
LA_ENT_Standard
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Adresszusatz
Betrag Spar- oder Entnahmeplan
,- EUR
Antrag auf Führung eines Online-Depots
Lokale Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
DEU TS CHL AND
D E – 1 2 3 4 5
oder
ISIN oder WKN
OL_Standard
0 1 2 3 / 4 5 6 7
Staat/Staaten*
Abweichender Geburtsname
Land
Selbstständig
Telefon tagsüber
Alle Vornamen gemäß Ausweis
Zum Zweck der
Steuerveranlagung :
Ich bin steuerlich
Ansässige(r) in
folgenden Staaten
Entnahmeplan in Anteilen
4
,- EUR
Betrag Einmaleinzug
Arbeitnehmer
KOELNHAU SEN
MUSTERMANN@INTERNET.DE
2
,- EUR
Fondsname
Beruf (Branche, sofern Firma als Antragsteller)
Wohnort
E-Mail Adresse
1-Herr
2-Frau
Betrag Spar- oder Entnahmeplan
M U ST ERHAU SEN
Geburtsland
RAEDERSTRASS E 177
D E – 1 2 3 4 5
2. Anleger Anrede
ISIN oder WKN
Betrag Einmaleinzug
Geburtsort
Straße, Hausnummer (Schriftverkehr wird an diese Anschrift versandt)
Zum Zweck der
Steuerveranlagung :
Ich bin steuerlich
Ansässige(r) in
folgenden Staaten
,- EUR
Fondsauswahl und Kaufauftrag für Einzelfonds (Kaufauftrag nur bei Einzugsermächtigung gültig)
1 1 0 7 1 9 7 5
GUENTER
Adresszusatz
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Name des Kontoinhabers
Vorname(n)
Straße, Hausnummer
Land
IBAN
BIC
6
–
Postleitzahl
Ort
Bank / Kreditinstitut
* Sollten Sie in weiteren Staaten steuerlich ansässig sein, teilen Sie uns dies bitte in einer steuerlichen Selbstauskunft mit. Den entsprechenden Vordruck schicken wir Ihnen auf Anforderung gerne zu.
VL_FFM
Hinweis : Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
VL - Kaufauftrag (nicht als Gemeinschaftsdepot)
Zahlungen zu Ihrem VL-Sparvertrag erfolgen direkt vom Arbeitgeber. Mit der Eröffnungsbestätigung des VL-Vertrages erhalten Sie ein Blatt für Ihre Personalabteilung, in dem
die Höhe und der Zahlungsrhythmus geregelt werden. Aktienfonds sind bis zu 400,- EUR jährlich – im Rahmen der staatlichen Sparförderung – mit Sparzulage begünstigt.
Ich beantrage die Eröffnung eines vermögenswirksamen Wertpapiersparvertrages für den Fonds :
ISIN DE0008476524
DWS Vermögensbildungsfonds I LD
ISIN DE0009848119
DWS Top Dividende LD
ISIN DE0009769729
DWS Top Europe
ISIN DE0008474156
DWS European Opportunities
2
ISIN DE0008490962
DWS Deutschland LC
VL
Gewünschte VL-Leistung
WKN (6-stellig) oder ISIN (12-stellig)
Sonstiger Aktienfonds : Fondsname
,- EUR
Der Einzahlungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der ersten Einzahlung. Der Beginn der Festlegungsfrist wird in dem Jahr auf den 01.01. rückdatiert,
in dem die erste Einzahlung bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH eingeht. Sie endet nach 7 Kalenderjahren. Das Pfandrecht gemäß Nr. 19 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für DWS Depots gilt nicht für die während der Festlegungsfrist gesperrten Fondsanteile. Die Sparzulage ist vom Anleger jährlich beim zuständigen
Finanzamt zu beantragen. Hierzu erhält er von der Deutsche Asset Management Investment GmbH jährlich mit der Jahresaufstellung eine VL-Bescheinigung. Die Auszahlung
erfolgt mit Ablauf der Sperrfrist durch das zuständige Finanzamt und wird von der Deutsche Asset Management Investment GmbH auf den vermögenswirksamen Sparvertrag
vorgenommen.
DWS 166
Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger
Stand : 10/2016
Seite 1 von 4
SE_Standard_Direkt_FFM
Ort, Datum
Unterschrift Kontoinhaber
X
X
BV REF_Standard
Einrichtung der Referenzbankverbindung (nur wenn Antragsteller mit Kontoinhaber identisch ist)
Bitte richten Sie oben genannte Bankverbindung
als Referenzbankverbindung ein.*
X
Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger
Stand : 10/2016
Seite 2 von 4
SE_KD
Erklärungen und Unterschriften aller Anleger für Depoteröffnung und Fernabsatz
Kundendaten
Für den Geschäftsverkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und die Sonderbedingungen DWS Direkt. Des Weiteren gelten die Verkaufsunterlagen
der jeweiligen Fonds. Diese umfassen die wesentlichen Anlegerinformationen bzw. den Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen bzw. Verwaltungsreglement/
Satzung und den Jahres- und Halbjahresbericht (soweit veröffentlicht). Diese enthalten Angaben über den Ausgabeaufschlag, die Kosten und ausführliche Risikohinweise.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots, die wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekt (einschließlich Anlagebedingungen bzw. Verwaltungsreglement, Jahres- und Halbjahresbericht soweit veröffentlicht) finden Sie auf der Internetseite www.dws.de. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese Verkaufsunterlagen
jederzeit auch gerne zusätzlich kostenlos in Papierform zu.
1. Anleger Name
Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge entsprechend der Regelung in Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots unverzüglich und ohne Kosten
wieder in denselben Fonds angelegt (automatische Wiederanlage). Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine abweichende Weisung für sämtliche Ertragsgutschriften aus
Beständen dieses Depots oder für einzelne Bestände dieses Depots zu erteilen.
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass mir/uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind. Bei allen Fonds, die nicht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW) einschließlich etwaiger Nachfolgerichtlinien entsprechen (sog.
alternative Investmentfonds), wurden mir/uns zusätzlich der Verkaufsprospekt sowie der jeweils aktuellste Jahres- bzw. Halbjahresbericht rechtzeitig vor Vertragsschluss
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots inklusive der Ausführungsgrundsätze für ETFs, die Sonderbedingungen DWS Direkt sowie die genannten Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und anerkannt. Für den Kauf/Verkauf von ETFs willige(n) ich/wir ein, dass diese gemäß den
Ausführungsgrundsätzen für ETFs außerbörslich ausgeführt werden.
Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung :
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns ausdrücklich damit einverstanden, dass die depotführende Stelle nach Annahme meines/unseres Vertragsangebotes, aber noch vor Ablauf der
Widerrufsfrist gemäß Fernabsatzrecht, mit der Ausführung dieses Vertrages und auf dessen Grundlage abgeschlossener weiterer Verträge beginnt.
US-Staatsbürger/US Resident(s) :
Weiterhin erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir weder US-Staatsbürger – US Citizen(s) – noch US-Einwohner mit ständigem Aufenthaltsrecht – US Resident(s) – im Sinne der
Definitionen für die Zwecke der US-Bundesgesetze über Wertpapiere, Waren und Steuern, einschließlich der jeweils gültigen Fassung der Regulation S zu dem Gesetz von
1933 (zusammen „US-Personen“) bin/sind und keine Fondsanteile für US-Personen halten und erwerben werde(n). Soweit ich/wir nach Abgabe dieser Erklärung den Status
einer US-Person nach den vorgenannten Vorschriften erlange(n) oder Fondsanteile für US-Personen halte(n) oder erwerbe(n), werde(n) ich/wir dies der depotführenden Stelle
unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen DWS Depots, die ich/wir im Rahmen der Kundenverbindung noch eröffnen werde(n). Insbesondere
erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir nicht nach dem Internal Revenue Code als US-Person steuererklärungspflichtig bin/sind.
Geldwäschegesetz und wirtschaftlich Berechtigter :
Ich bin/Wir sind verpflichtet, der depotführenden Stelle unverzüglich und unaufgefordert folgende Sachverhalte anzuzeigen:
a) Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben und die nach dem deutschen oder luxemburgischen Geldwäschegesetz festzustellenden Angaben zur
Person oder den wirtschaftlich Berechtigten betreffen ; und
b) falls ich/wir bzw. ein unmittelbares Familienmitglied oder eine mir/uns bekanntermaßen nahe stehende Person im Sinne der Richtlinie 2006/70/EG der EG-Kommission
vom 1. August 2006 ein wichtiges öffentliches, hohes politisches oder militärisches Amt (z. B. Regierungsmitglied, Parlamentsmitglied, Botschafter, General) ausübe(n) bzw.
ausgeübt habe(n). Darüber hinaus erkläre(n) ich/wir hiermit ausdrücklich, das von mir/uns gewünschte DWS Depot auf eigene Rechnung zu führen. Dies gilt auch für alle
weiteren und zukünftigen DWS Depots, die ich/wir im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung noch eröffnen werde(n). Anderenfalls teile(n) ich/wir der depotführenden
Stelle den wirtschaftlich Berechtigten sofort mit. Das DWS Depot muss dann auf dessen Namen eröffnet werden.
Hinweis zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers :
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, wenn die depotführende Stelle zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers Abschlusskosten und eventuelle Vertriebsfolgeprovisionen an den Vermittler weitergibt.
8
Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen
des gesetzlichen Vertreters
Ort, Datum
Antrag
X
X
Antrag
X
8
Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen
des gesetzlichen Vertreters
Ort, Datum
Alle Vornamen gemäß Ausweis
Geburtsdatum
DS_DIREKT_FFM
Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung
Die Deutsche Asset Management Investment GmbH (nachfolgend „depotführende Stelle“ genannt) informiert Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten und über die Aufzeichnung von Telefongesprächen. Im nachfolgenden Abschnitt „Erklärungen und Unterschriften aller Anleger“ dieses Depoteröffnungsantrags bestätigen
Sie mit Ihrer Unterschrift Folgendes :
a) dass Sie diese „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“ zur Kenntnis genommen haben und
b) dass Sie mit dieser Datenverarbeitung und den Gesprächsaufzeichnungen einverstanden sind. Sie können jederzeit Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten erlangen und diese berichtigen.
1. Datenverarbeitung durch die depotführende Stelle :
(a) Die depotführende Stelle verarbeitet die in diesem Antrag enthaltenen sowie alle, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten zum Zweck der Depotführung
sowie der Abwicklung der Geschäftsbeziehung und um Sie im Sinne der „Sonderbedingungen DWS Direkt“ beraten und betreuen zu können.
(b) Weiterhin verarbeitet und nutzt die depotführende Stelle die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für die Zwecke der Werbung oder der Markt- oder
Meinungsforschung. Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die in dieser Ziffer 1 (b) genannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen.
2. Gesprächsaufzeichnungen :
Die zwischen Ihnen und der depotführenden Stelle übermittelte Telefonkommunikation kann zum Nachweis kommerzieller Transaktionen (z. B. im Falle von Beschwerden,
Streitfällen) automatisch aufgezeichnet werden. Die Aufbewahrung dieser Daten ist auf die Dauer von zehn Jahren begrenzt. Bei etwaigen Streitfällen verlängert sich die Frist
bis zur endgültigen Beendigung der Angelegenheit.
DS SE_DIREKT_FFM_2 Anleger
Erklärungen und Unterschriften aller Anleger zu den vorstehenden „Hinweisen zur Datenverarbeitung
und Gesprächsaufzeichnung“ und zur Ansprache per Telefon und E-Mail
Ansprache per Telefon und E-Mail :
Weiterhin möchte(n) ich/wir von der depotführenden Stelle über die von mir/uns unter dem Textfeld „Kundendaten“ in diesem Antrag zur Verfügung gestellten Telefonnummer
bzw. E-Mailadressen sowie ggf. über von mir/uns zu diesem Zweck der depotführenden Stelle zur Verfügung gestellten neuen Telefonnummern bzw. E-Mailadressen zu aktuellen
Angeboten informiert werden.
Diesen kostenlosten Service möchte(n) ich/wir nutzen (bitte Zutreffendes ankreuzen).
per Telefon
Fernabsatz
X
Geburtsdatum
2. Anleger Name
(1.) Ich/Wir willige(n) ein, dass meine/unsere Daten von der depotführenden Stelle verarbeitet werden.
(2.) Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen und anerkannt, dass die Deutsche Asset Management Investment GmbH berechtigt ist, die mit mir/uns geführten Telefongespräche
aufzuzeichnen und für eine bestimmte Dauer aufzubewahren.
Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen
des 2. gesetzlichen Vertreters
Fernabsatz
X
X
Alle Vornamen gemäß Ausweis
Ich/Wir bestätige(n) hiermit, dass ich/wir in diesem Depoteröffnungsantrag unter dem vorstehenden Abschnitt „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“
über die Verarbeitung meiner/unserer Daten und die Möglichkeit der Deutsche Asset Management Investment GmbH zur Aufzeichnung von Telefongesprächen informiert
wurde(n). Ich/Wir erteile(n) unter den in diesem Abschnitt beschriebenen Bedingungen folgende Einwilligungen :
Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen
des 2. gesetzlichen Vertreters
Empfangsbestätigung Merkblatt bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen :
Ich/Wir habe(n) jeweils ein Exemplar des Merkblatts „Vorvertragliche Informationen zum DWS Depot und den damit verbundenen Dienstleistungen sowie zur Anlageberatung
für den Verbraucher“ inklusive der „Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“, des Depoteröffnungsantrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für DWS Depots, der Sonderbedingungen DWS Direkt und der Besonderen Bedingungen, soweit vereinbart, erhalten.
per E-Mail
Meine/Unsere Einwilligung(en) ist/sind jederzeit einzeln oder gemeinsam ohne Einfluss auf die Geschäftsverbindung mit der Deutsche Asset Management Investment GmbH
widerrufbar, z. B. schriftlich an die in diesem Antrag angegebene Postanschrift der depotführenden Stelle.
Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen
des gesetzlichen Vertreters
Ort, Datum
Bei Minderjährigen sind immer die Unterschriften und Legitimationsprüfungen aller gesetzlichen Vertreter erforderlich (Nachweis bei alleiniger Vertretungsberechtigung !).
ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen beizufügen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Kopie des Personalausweises des
☞ Zusätzlich
Minderjährigen beizufügen. Für Minderjährige können nur Einzeldepots geführt werden.
DWS 166
7
Unterschrift Antragsteller
* Die Änderung der Referenzbankverbindung bedarf der Vereinbarung zwischen der depotführenden
Stelle und dem Anleger. Wegen ihrer großen Bedeutung soll diese Vereinbarung schriftlich geschlossen werden. Die depotführende Stelle wird einen vom Anleger gestellten Antrag auf Vereinbarung
oder Änderung einer Referenzbankverbindung nur dann annehmen, wenn es sich dabei um ein auf
den Namen des Anlegers lautendes und auf eigene Rechnung des Anlegers geführtes Konto handelt.
DWS 166
Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger
Stand : 10/2016
Seite 3 von 4
X
X
DWS 166
Stand : 10/2016
8
Datenschutz
Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen
des 2. gesetzlichen Vertreters
X
Datenschutz
Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger
Seite 4 von 4
WpHG-Bogen gemäß § 31 Absatz 4 Wertpapierhandelsgesetz
(gültig für alle Produkte die nicht Altersvorsorgeprodukte nach den Vorschriften des
Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen sind)
1. Anleger : Name
Vorname
Geburtsdatum
2. Anleger : Name
Vorname
Geburtsdatum
1) Ihre Kenntnisse und Erfahrungen
1a) Haben Sie Kenntnisse über Wertpapiergeschäfte?
festverzinsliche
Ja, über
Wertpapiere/Rentenfonds
Aktien/Aktienfonds
Währungsbezogene Aktien/Renten
Alternative Investments
Nein
1b) Haben Sie schon Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften ?
Ja, seit 1 - 3 Jahren
Ja, seit mehr als 3 Jahren
1c) Welche Wertpapiergeschäfte haben Sie bereits getätigt ?
Nie
Nein
Gelegentlich
Häufig bzw. seit Jahren
9
Festverzinsliche Wertpapiere/Rentenfonds
Aktien/Aktienfonds
Währungsbezogene Aktien/Renten
Alternative Investments
1d) Geschäftsumfang
Wertpapiertransaktionen pro Jahr
max. 2
3-5
6 - 10
Durchschnittliche Ordergröße
unter 2.000 EUR
2.000 - 5.000 EUR
über 5.000 EUR
unter 10.000 EUR
10.000 - 50.000 EUR
mehr als 10
über 50.000 EUR
150 - 300 EUR
301 - 500 EUR
über 500 EUR
2) Finanzielle Verhältnisse
2a) Frei verfügbares Vermögen (Kontoguthaben, Geldmarktfonds,
Aktien, Renten, offene Investmentfonds, Zertifikate)
2b) Für Anlagezwecke frei verfügbares
monatliches Einkommen?
unter 150 EUR
3) Anlageziel
3a) Zeithorizont Ihrer Anlagen in Investmentfonds
3b) Bis zu welcher Risikoklasse
möchten Sie in Investmentfonds
investieren ? (Bitte ankreuzen)
unter 1 Jahr
Anlageziel
1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Beispielhafte Fondsgruppen
Mögliche Risiken
Stetige Wertentwicklung,
gesicherte Ertragserwartung
Kurzfristige moderate Kursschwankungen möglich, aber mittel-/langfristig
kein Vermögensverlust
EUR-Geldmarktfonds,
geldmarktnahe EUR-Fonds
Höheres Zinseinkommen,
mögliche Kursgewinne
Kursrisiken aus Zins- und Währungsschwankungen möglich,
geringe Bonitätsrisiken
(d. h. Kapitalverlust unwahrscheinlich)
EUR-Rentenfonds,
international gestreute Rentenfonds
überwiegend in Hartwährungen,
kurzlaufende Rentenfonds in Hartwährungen,
offene Immobilienfonds
3
Ertragserwartung liegt über normalem
Zinsniveau, Kapitalzuwachs überwiegend
aus Aktienmarkt- und Währungschancen
Hohe Kursrisiken aus möglichen Aktien,
Zins- und Währungsschwankungen,
Bonitätsrisiken
Internationale Rentenfonds mit erheblichen
ungesicherten Währungspositionen,
deutsche Aktienfonds,
Länderfonds in europäischen Hartwährungen,
Fonds für Wandel- und Optionsanleihen
4
Überdurchschnittlich hohe Ertragserwartungen, Vermögenszuwachs
vorrangig aus Marktchancen
Überdurchschnittlich hohe Verlustrisiken
sind möglich, höhere Bonitätsrisiken
Regionen- und Branchenfonds,
Emerging Market-Fonds,
Rentenfonds mit höherem Risikoprofil,
Hedgefonds und alternative Investments
1
2
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, uns jegliche Änderungen bezüglich der hier abgefragten Daten unverzüglich mitzuteilen.
Unterschrift(en) des/der Anleger(s)
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die depotführende Stelle die vorstehenden Angaben auswertet und sich vorbehält, einen Kaufauftrag nicht auzuführen, falls die Risikoklasse
des gewählten Fonds die oben angekreuzte Risikoklasse (siehe 3b) übersteigt und/oder der Zeithorizont für die gewählte Anlage zu kurzfristig ist.
Die „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ wurden mir/uns per Versandpaket zur Verfügung gestellt.
Ort, Datum
X
Unterschrift 1. Anleger
oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters
X
8
✓
10 0 %
Betrag für Sparplan
,- EUR
FA_Standard
Fondsname
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Abweichender Geburtsname
Land
Betrag für Einmaleinzug
Portfolioeinzahlung gemäß angegebener Prozentverteilung
in der Fondsauswahl (nur bei 100 %-Verteilung möglich).
Kaufauftrag nur bei Einzugsermächtigung gültig.
Mindestbetrag 25,- EUR pro Fonds.
Hier zu Ihrer Unterstützung
eine Checkliste der
wichtigsten Angaben :
Unterschrift 2. Anleger
oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters
X
DWS 166
Ihre persönlichen
Ansprechpartner bei DWS Direkt
unterstützen Sie bei allen Fragen
der Fondsanlage.
DWS Direkt Frankfurt :
+ 49 69 910 - 12385
10/2016
DWS 166 10/2016
Steuerliche Informationen für Privatanleger in der Bundesrepublik Deutschland und
Depotführung bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH in Frankfurt
Alle ab dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapiere
– hierzu zählen auch Investmentanteile – unterliegen bei Veräußerung den Regelungen der Abgeltungsteuer. Das heißt, Veräußerungsgewinne sind
unabhängig von der Haltedauer mit 25 % Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu versteuern. Ein evtl. vorhandener
Freistellungsauftrag bzw. ein ab 2009 erzielter Veräuße rungs verlust wird bei der Ermitt lung des
steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angerechnet. Gewinne, die bei der Veräußerung von so
genannten „Altbeständen“ erzielt werden, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer und sind steuerfrei.
Die Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer wird von den deutschen
depotführenden Stellen einbehalten auf :
•
•
•
•
Inländische Dividenden
Inländische Mieterträge
Ausländische Dividenden
Zinsen
bei ausschüttenden Fonds und bei inländischen
thesaurierenden Fonds.
• Realisierte Zwischengewinne
• Kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer thesaurierender Fonds
• Veräußerungsgewinne von Fondsanteilen aus
dem Neubestand
bei Verkauf von Fondsanteilen.
Bitte beachten Sie auch folgende mit der Einführung
der Abgeltungsteuer einhergehende Neuregelungen :
1. Übertragung von Fondsanteilen auf Dritte
Eine Übertragung von Fondsanteilen auf Dritte wird
grundsätzlich als entgeltliches Rechtsgeschäft abgewickelt. Das heißt, dass die Übertragung einem Verkauf von Fondsanteilen gleichgestellt und sofern
keine oder keine ausreichende Freistellung vorliegt,
Kapitalertragsteuer fällig wird. Sie erhalten in diesem
Fall eine Aufforderung, die Steuerschuld binnen einer
Frist von vier Wochen an die Deutsche Asset
Management Investment GmbH zu zahlen. Bei
Verstreichen dieser Frist ist die Deutsche
Asset
Management
Investment
GmbH
verpflichtet, das Übertragungsgeschäft an die
Finanzbehörden zu melden.
späteren Veräußerung 30 % des Veräußerungserlöses als Ersatzbemessungsgrundlage für die Berechnung der Kapitalertragsteuer herangezogen.
2. Übertragung von Fondsanteilen im Wege der
Schenkung bzw. im Nachlassfall
Sofern Sie Fondsanteile an einen Dritten im Wege
der Schenkung übertragen, ist die Deutsche Asset
Management Investment GmbH verpflichtet, die
Finanzbehörden über dieses Rechtsgeschäft zu
informieren.
Im Nachlassfall werden die Finanzbehörden informiert, wenn zum Zeitpunkt des Todes der Gegenwert des Nachlasses den Betrag von 2.500,- Euro
übersteigt. Bei einem Übertrag der Anteile auf die
Erben wird keine Kapitalertragsteuer erhoben.
3. Übertragung des Verlustverrechnungstopfes
auf eine andere Plattform
Übertragen Sie Ihre Fondsanteile auf einen anderen
Wertpapierdienstleister, ist eine Übertragung des
Verlustverrechnungstopfes nur möglich, wenn die
komplette Kundenverbindung aufgelöst wird. Eine
Übertragung des Verlustverrechnungstopfes auf
ein anderes Institut als das die Fondsanteile aufnehmende ist nicht möglich.
4. Kirchensteuer
Seit dem 01. Januar 2015 sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet automatisch Kirchensteuer auf
Kapitalerträge einzubehalten. Sie haben die Möglichkeit hiergegen Widerspruch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzulegen. Nähere
Informationen erhalten Sie vom BZSt, 53221 Bonn,
Tel. 0228 406-1240 oder unter www.bzst.de.
5. Verlustbescheinigung zum Jahresende
Soll die Deutsche Asset Management Investment
GmbH Ihnen zum Jahresende eine steuerliche Verlustbescheinigung erstellen, so muss uns Ihr Auftrag
bis zum 15.12. eines Jahres vorliegen.
Stand : April 2016
Fondsanteile, die Sie im Wege der Übertragung
erhalten, gelten mit den Anschaffungskosten, die
uns von der übertragenden Lagerstelle gemeldet
werden, als angeschafft. Werden uns diese Anschaffungskosten nicht gemeldet, werden bei einer
DWS 166 10/2016
Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,
das DWS Depot bietet Ihnen neben hoher Servicequalität und Flexibilität eine kostengünstige Depotführung.
Um Ihnen den Einstieg so leicht wie möglich zu
machen, haben wir alle wichtigsten Punkte rund
um Ihr DWS Depot zusammengefasst :
• Sie können Ihr DWS Depot entweder bei der
Deutsche Asset Management Investment GmbH
in Frankfurt am Main oder bei der Deutsche Asset
Management S. A. in Luxemburg – nachfolgend
gemeinsam „depotführende Stelle“ – eröffnen.
An beiden Standorten haben Sie die Möglichkeit, Fonds der Deutsche Bank Gruppe und ausgewählte Fonds anderer Verwaltungsgesellschaften* verwahren zu lassen.
• Für jede depotführende Stelle füllen Sie bitte
jeweils einen Antrag aus. Bitte beachten Sie
hierbei die Ausfüllhinweise.
• Eröffnung : Nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrages erhalten
Sie eine einmalige Bestätigung über die Eröffnung
Ihres DWS Depots. Diese enthält alle vertraglich
relevanten Informationen inkl. Ihrer Investmentfondsnummer bzw. Portfolionummer.
• Schon mit 25,- EUR monatlich pro Fonds können
Sie bei uns Ihr Vermögen erfolgreich und systematisch aufbauen. Bei einer Einmalzahlung sollte
der Betrag von 500,- EUR nicht unterschritten
werden.
• Portfolio : Der besondere Service der Portfolioauswahl ist, dass Sie bei der Auswahl von mehreren Fonds eine prozentuale Aufteilung, die
insgesamt 100 % betragen muss, vorgeben können. Die eingehenden Zahlungen zu Gunsten des
Portfolios werden gemäß der Aufteilung angelegt. Bitte beachten Sie, dass der regelmäßige
Mindestsparbeitrag von 25,- EUR pro Fonds nicht
unterschritten wird.
Möchten Sie Einzahlungen auf Ihr Portfolio vornehmen, geben Sie bitte bei der Zahlung Ihre
Portfolionummer an (z. B. D1234567 01). Bei Einzahlungen auf einzelne Fonds dieses Portfolios
geben Sie bitte die entsprechende Investmentfondsnummer an (z. B. 5555 D1234567 01).
Die Depot- / Portfolio-Struktur können Sie dem folgenden Schaubild entnehmen :
DWS Depot
D1234567
Portfolio 01
D123456701
Portfolio 02
D123456702
Investmentfonds A
1234 D1234567 01
Investmentfonds B
2345 D1234567 01
Investmentfonds C
3456 D1234567 02
Investmentfonds C
3456 D1234567 01
…
…
Investmentfonds X
9876 D1234567 04
Hinweis :
Die Unternummern von Portfolio und Investmentfonds müssen nicht identisch sein.
Investmentfonds können jederzeit flexibel einem anderen Portfolio zugeordnet werden.
• Sie erhalten über jede Bewegung innerhalb Ihres
DWS Depots eine Abrechnung. Bei regelmäßigen
Einzahlungen kann eine Abrechnungsinformation
über den Bankauszug erfolgen. Die Deutsche
Asset Management S. A. in Luxemburg erstellt
bei regelmäßigen Einzahlungen keine Einzelabrechnung. Sie erhalten aber in jedem Fall zu
Beginn des Folgejahres eine Jahresaufstellung,
auf der sämtliche Buchungen des abgelaufenen
Jahres aufgeführt sind.
• Depotführung : Die Entgelte für die Depotführung finden Sie im Preisverzeichnis / Konditionentableau der jeweiligen depotführenden Stelle unter
www.dws.de/konditionen. Auf Anfrage senden
wir Ihnen diese auch jederzeit kostenlos in Papierform zu.
DWS Investments
• Einzahlungen/Verfügungen innerhalb Ihres
DWS Depots : Auf Ihr DWS Depot haben Sie
selbstverständlich jederzeit Zugriff. Es steht
Ihnen frei, an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt
und Luxemburg Fondsanteile zu kaufen oder
vorhandene Anteile zu verkaufen. Einzahlungen
gelten als Kaufaufträge, Auszahlungsverlangen
als Verkaufsaufträge von Fondsanteilen. Einzelheiten zur Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen regelt darüber hinaus der jeweils gültige
Verkaufsprospekt bzw. die wesentlichen Anlegerinformationen.
* Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen depotführenden Stelle oder direkt bei Ihrem Vermittler.
DWS 166 10/2016
Hinweise zum WpHG-Bogen
Die Geldanlage in Investmentfonds ist eine flexible und vielgestaltige Anlageform. Der Anlageerfolg
der Investmentfonds hängt – je nach Anlageschwerpunkt sehr unterschiedlich – von der Entwicklung
an den Kapitalmärkten ab. Aufgrund recht licher
Bestimmungen sind wir gehalten, einige Angaben
von Ihnen zu erbitten. Dies soll helfen, dass wir
Ihnen nur solche Produkte aus unserer Fondspalette
anbieten, die Ihrer Risikoneigung und Ihren Erfahrungen mit Wertpapieranlagen entsprechen. Kaufaufträge für Fonds, die Ihre aufgrund des WpHGBogens vor ge merkte Risiko klasse überstei gen,
werden wir – zu Ihrem eigenen Schutz – nicht ausführen.
Wir bitten Sie daher, den WpHG-Bogen gewissenhaft und vollständig auszufüllen.
Folgende Angaben sind vorgesehen :
Ihre Wertpapiererfahrung
Die Deutsche Asset Management Investment
GmbH unterteilt die Investmentfonds in Risikoklassen. Sie können die Risikolasse eines Investmentfonds bei DWS Direkt oder auf www.dws.de
erfahren. Investmentfonds der Risikoklassen 3 und
4 erfordern gewisse Erfahrungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften. Insbesondere für
die riskanteren Anlagen der Risikoklasse 4 sollten
Sie schon gelegentlich Aktien/Aktienfonds erworben oder währungsbezogene Wertpapiergeschäfte
getätigt haben. Um uns ein Bild davon machen zu
können, interessiert uns auch der Umfang Ihrer
bisher getätigten Geschäfte.
Ihre finanziellen Verhältnisse
Wenn die Anlage in Fonds der Risikoklassen 3 und 4
einen größeren Anteil als 30 % an Ihrem Vermögen
hat, sollte diese Entscheidung bewusst und überlegt
getroffen werden. Vor allem bei langfristigen Vermögensanlagen (z. B. Altersversorgung) kann eine verstärkte Berücksichtigung von Aktienfonds, die den
genannten Risikoklassen zugeordnet sind, durchaus
sinnvoll und empfehlenswert sein.
Ihr Anlageziel
(Angaben unbedingt erforderlich)
Wenn Sie kurzfristige Anlagen, d. h. bis zu einem
Jahr, tätigen wollen, sind Fonds der Risikoklassen 2,
3 und 4 bzw. Fonds mit höherem Ausgabeaufschlag
nur sehr bedingt geeignet. Grundsätzlich sollten Sie
bei Investmentfonds mittel- bis langfristige Anlagezeiträume einplanen. Bei der Bestimmung Ihrer persönlichen Risikoklasse empfehlen wir Ihnen, Ihre
Angaben unter Berücksichtigung Ihrer gesamten bei
uns beabsichtigten Geldanlagen, Ihrer Wertpapiererfahrung sowie dem mit der Anlage verfolgten
Zweck (z. B. Altersvorsorge, Ausbildung der Kinder,
Spekulation) zu tätigen.
Wir bitten Sie, die entsprechenden Kästchen im
WpHG-Bogen anzukreuzen. Sollten Sie zum Ausfüllen des WpHG-Bogens oder des Antragsformulares
noch Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bitte achten Sie darauf, dass der WpHG-Bogen von
allen Anlegern unterschrieben wird.
DWS 166 10/2016
Sonderbedingungen DWS Direkt
1. Anwendungsbereich und Leistungsumfang
Neben dem Depotvertrag wird zwischen dem
Anleger und der Deutsche Asset Management
Investment GmbH (nachfolgend „DWS Direkt“
genannt) jeweils ein gesonderter Beratungsvertrag geschlossen, sobald der Anleger um eine
Beratung bei der DWS Direkt nachsucht. Die Beratung umfasst keine Rechts- oder Steuerberatung. DWS Direkt ist nicht verpflichtet, das Depot
oder einzelne Depotwerte des Anlegers laufend
zu überwachen. DWS Direkt trifft keine Anlageentscheidungen. Das Verfügungsrecht über das
unterliegende Depot steht ausschließlich dem
Anleger und etwaigen Bevollmächtigten zu.
Eine Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls durch den Anleger kann
entweder dadurch erfolgen, dass der Anleger
a) das von der DWS Direkt übersandte Protokoll
unterschreibt und der DWS Direkt per Fax oder
Briefpost zusendet ; oder
b) die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls mittels PIN / TAN auf elektronischem Wege
über Depot Online bestätigt.
Nur dann, wenn der Anleger nach einer Anlageberatung Aufträge
a) durch ein mit dem unterschriebenen Protokoll
verbundenes und durch eine Nummer eindeutig zugeordnetes Serviceblatt per Post bzw.
Fax ; oder
DWS Direkt empfiehlt dem Anleger nur Fonds,
die die DWS Direkt für den Anleger geeignet hält
und die dem Anlegertyp / der Risikoklasse des Anlegers entsprechen (zu Anlagetyp / Risikoklasse
siehe Ziffer 7 dieser Sonderbedingungen). Diese
Sonderbedingungen gelten für die im Rahmen
des jeweiligen Beratungsvertrages erfolgende
Anlageberatung der DWS Direkt.
b) bei elektronischer Bestätigung der Richtigkeit
und Vollständigkeit auf elektronischem Wege
über Depot Online – bestätigt durch eine
TAN
2. Kundenkategorisierung
DWS Direkt stuft den Anleger für den Zweck der
Anlageberatung als Privatkunden ein.
erteilt, behandelt die DWS Direkt einen Auftrag als auf der Anlageberatung beruhend und
haftet aus der Anlageberatung.
3. Gegenstand und Gültigkeitsdauer
der Anlageberatung
Die Anlageberatung der DWS Direkt umfasst nur
ausgewählte Fonds der Deutsche Bank Gruppe.
Nähere Informationen über die Fonds erhalten Sie
bei DWS Direkt. Jede Anlageberatung erfolgt auf
der Grundlage der im Zeitpunkt der Beratung geltenden Einschätzung der DWS Direkt. Sich nach
Abschluss der Beratung ergebende Änderungen
werden dem Anleger von der DWS Direkt nicht
unaufgefordert mitgeteilt.
Wenn der Anleger nach Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls gegenüber der DWS Direkt andere Wege als die
vorstehend genannten für die Erteilung einer
Order nutzt, rechnet DWS Direkt diese nicht
der Anlageberatung zu, sondern behandelt sie
als beratungsfreie Order. DWS Direkt haftet
für eine solche Order nicht aus der Anlageberatung. Gleiches gilt für den Fall, dass der
Anleger der DWS Direkt nicht nachträglich die
Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls
bestätigt, wenn die DWS Direkt auf ausdrücklichen Anlegerwunsch die Order bereits vorab
ausführt. Auch für diese Order haftet die DWS
Direkt nicht aus der Anlageberatung.
Wenn eine Order später als zehn Tage nach einer
Anlageberatung erteilt wird, wird diese als beratungsfreie Order behandelt. DWS Direkt haftet für
eine solche Order nicht aus der Anlageberatung.
4. Anlageberatungsprotokoll und Orderwege
DWS Direkt erstellt über jede Anlageberatung ein
Protokoll und leitet dieses dem Anleger unverzüglich zu.
DWS Direkt nimmt eine aufgrund der Beratung
erteilte Order erst dann an, wenn der Anleger
zuvor gegenüber DWS Direkt den Empfang des
Anlageberatungsprotokolls sowie die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Anlageberatungsgespräches, wie im Anlageberatungsprotokoll wiedergegeben, bestätigt hat, es sei denn der Anleger
wünscht ausdrücklich eine vorherige Orderausführung.
In der Zeit zwischen Anlageberatung und Ausführung der Order können sich signifikante
Preisänderungen zum Nachteil des Anlegers
aufgrund von z. B. Marktbewegungen ergeben. Außerdem kann sich die Einschätzung
der DWS Direkt zu einem Fonds verändern.
Das dadurch bedingte wirtschaftliche Risiko
geht zu Lasten des Anlegers.
5. Rücktrittsrecht
Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers
ein Auftrag vor Bestätigung der Richtigkeit und
Vollständigkeit des Protokolls nach vorstehender Ziffer 4 ausgeführt wird, räumt DWS Direkt
DWS 166 10/2016
dem Anleger für den Fall, dass das Anlageberatungsprotokoll nicht richtig bzw. nicht vollständig ist, ein Recht zum Rücktritt von dem
auf der Beratung beruhenden Geschäft ein.
Das Rücktrittsrecht muss DWS Direkt gegenüber spätestens innerhalb einer Woche nach
Erhalt des Protokolls geltend gemacht werden.
6. Geeignetheitsprüfung
Bei der Anlageberatung ist DWS Direkt verpflichtet von Anlegern alle Informationen einzuholen
• über die Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von
Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen,
• über die Anlageziele und
• über die finanziellen Verhältnisse, die erforderlich sind, um dem Anleger ein geeignetes
Finanzinstrument oder eine geeignete Wertpapierdienstleistung empfehlen zu können.
Die Geeignetheit beurteilt sich danach, ob das
konkrete Geschäft, das empfohlen wird,
• den Anlagezielen entspricht,
• die hieraus erwachsenden Anlagerisiken den
Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar
sind und
• der Anleger mit den individuellen Kenntnissen
und Erfahrungen die hieraus erwachsenden
Anlagerisiken verstehen kann.
Erlangt die DWS Direkt die erforderlichen Informationen nicht, darf sie im Zusammenhang mit einer
Anlageberatung kein Finanzinstrument empfehlen.
Die Beurteilung der Geeignetheit erfolgt damit die
DWS Direkt bei der Anlageberatung im Interesse
des Anlegers handeln kann. Sie basiert auf den
durch den Anleger mitgeteilten Informationen
über die Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug
auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen,
über die Anlageziele, Risikobereitschaft und finanziellen Verhältnisse. Die Angabe vollständiger
und korrekter Informationen ist daher unerlässlich, damit die DWS Direkt die Anlageberatung
erbringen kann. Es obliegt dem Anleger von sich
aus auf Änderungen der Umstände, die für die
Anlageberatung relevant sind, hinzuweisen.
7. Zuordnung zu einem Anlegertyp
DWS Direkt ordnet dem Anleger einen Anlegertyp / Risikoklasse zu. Die Zuordnung zu einer
Risikoklasse setzt die Zurverfügungstellung der
Daten des WpHG-Bogens durch den Anleger voraus. DWS Direkt wird für den Anleger nur Fonds
empfehlen und Kaufaufträge, deren Risikoklasse
dem jeweiligen Anlegertyp entspricht, ausführen.
Der Anleger kann durch Mitteilung gegenüber
DWS Direkt seinen Anlegertyp jederzeit ändern. DWS Direkt haftet nicht für den Fall, dass
eine Kauforder erst nach Änderung des Anlegertyps / Risikoklasse ausgeführt werden kann, es sei
denn DWS Direkt trifft ein Verschulden.
8. Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für den Beratungsvertrag
und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
Stand : April 2016
DWS 166 10/2016
Information über den Umgang mit Interessenkonflikten
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
die Deutsche Asset Management Investment GmbH
und die Deutsche Asset Management S.A. sind gesetzlich und aufsichtsrechtlich verpflichtet im Rahmen der
Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie,
Vorkehrungen zum angemessenen Umgang mit möglichen, sich auf Wertpapierdienstleistungen auswirkende Interessenkonflikte zu treffen. Die Wertpapierdienstleistungen sollen den Kunden in einem integren
Umfeld angeboten werden, ohne dass die Interessen
der Kunden beeinträchtigt werden. Die Deutsche Asset
Management Investment GmbH und die Deutsche
Asset Management S.A. haben bereits in den 1990er
Jahren und aus eigener Initiative eine Compliance-Organisation eingerichtet, die möglichen Interessenkonflikten begegnet. Darüber hinaus gilt ein allen Mitarbeitern zur Orientierung dienender Verhaltenskodex, der
Code of Conduct, dass unser Handeln von Integrität,
Verlässlichkeit, Fairness und Ehrlichkeit geprägt ist.
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben
informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere
weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen
Interessenkonflikten.
Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen
unserer Gesellschaft, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen oder unabhängigen
Vermittlern, oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.
Interessenkonflikte können sich
insbesondere ergeben :
• in der Anlageberatung und in der Finanzportfolioverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-)Interesse der
Gesellschaft am Absatz von eigenen Produkten,
• bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (bspw.
Vertriebsfolgeprovisionen/geldwerten Vorteilen) von
Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienst- und Wertpapiernebendienstleistungen
für unsere Kunden
• bei einer von der Anzahl der Wertpapiertransaktionen abhängigen oder bei einer erfolgsbezogenen
Vergütung
oder
• bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder
Beiräten
Die Deutsche Asset Management Investment GmbH,
die Deutsche Asset Management S.A. und ihre Mitarbeiter sind hohen ethischen Standards verpflichtet.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern Sorgfalt und
Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und – vor
allem – Beachtung des Kundeninteresses. Unsere
Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Standards und
Verhaltenspflichten zu beachten. In unserem Hause
ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, der
die Überwachung der Identifikation, Vermeidung und
des Managements von Interessenkonflikten durch die
Geschäftsbereiche obliegt. Um Interessenkonflikte zu
ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zu steuern, zu beobachten und offenzulegen wurden organisatorische
und administrative Maßnahmen sowie angemessene
Strukturen eingeführt.
Im Einzelnen stehen folgende
Maßnahmen zur Verfügung :
• Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung
des Kundeninteresses in der Anlageberatung und
in der Vermögensverwaltung z. B. durch Genehmigungsverfahren für neue Produkte
• Regelungen über die Annahme von Zuwendungen
und Offenlegung der Annahme und Gewährung von
Zuwendungen
• Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von
Verantwortlichkeiten und / oder räumliche Trennung
• Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die
der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs
von Insiderinformationen dient
• Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu
dient, möglichen Interessenkonflikten durch
Geschäfts- oder Beratungsverbote zu begegnen
• Offenlegung von Wertpapiergeschäften aller Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle
• durch unterschiedliche Kostenstrukturen unserer
Fonds
• Schulungen unserer Mitarbeiter
• durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern
und Vermittlern
Darüber hinaus ist es gesetzlich vorgesehen, dass
Interessenkonflikte rechtzeitig in geeigneter Form
offengelegt werden, wenn das Risiko besteht, dass
Kundeninteressen trotz unserer organisatorischen
Vorkehrungen beeinträchtigt werden könnten.
• bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter
und Vermittler
• aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses,
insbesondere dem Interesse der Gesellschaft am
Absatz eigenaufgelegten Fonds
COI 121 10/2016
• aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter
oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen
• durch Erlangung von Informationen, die nicht
öffentlich bekannt sind
DWS 166
10/2016
Auf die folgenden Punkte möchten
wir Sie insbesondere hinweisen :
Im Zusammenhang mit der Anschaffung von
Investmentfondsanteilen zahlen Sie einen etwaigen
Ausgabeaufschlag als Teil des Kaufpreises an uns.
Die Höhe des Ausgabeaufschlages teilen wir Ihnen mit.
Einen etwaig von Ihnen als Bestandteil des Kaufpreises
berechneten Ausgabeaufschlag leiten wir an Vertriebspartner weiter.
Des Weiteren erhalten wir im Zusammenhang mit
der Anschaffung von Investmentanteilen anderer Verwaltungsgesellschaften in der Regel Zuwendungen
(Vertriebsprovisionen). Hierzu gehören die umsatzabhängigen Vertriebsfolgeprovisionen, die diese Verwaltungsgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten
Verwaltungsgebühren wiederkehrend an uns zahlen. Die
Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen beträgt in der Regel
bei Rentenfonds zwischen 0,1 % und 0,7 % p. a., bei
Aktienfonds zwischen 0,3 % und 1,0 % p. a., bei offenen
Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 0,6 % p. a.
Die Vereinnahmung dieser Zahlungen und Zuwendungen bzw. sonstiger Anreize fällt im Zusammenhang
mit der Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten an und dient der Bereitstellung effizienter
und qualitativ hochwertiger Infrastruktur. Die Höhe der
Zuwendungen für ein konkretes Geschäft werden wir
Ihnen auf Nachfrage offenlegen.
Einen Teil dieser erhaltenen Provisionen zahlen wir als
Vertriebsprovision an Vertriebspartner der Deutsche
Asset Management Investment GmbH bzw. der
Deutsche Asset Management S.A. weiter.
Gleichfalls zahlen wir als Vertriebsprovisionen an
unsere Vertriebspartner umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen aus, die wir als Kapitalverwaltungsgesellschaft über die Verwaltungsvergütung
unserer eigenaufgelegten Fonds zunächst selbst
vereinnahmen. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen
beträgt in der Regel bei Rentenfonds zwischen 0,1 %
und 0,7 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,3 % und
1,0 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen
0,2 % und 0,6 % p. a.
COI 121 10/2016
Bei Vermittlung der Altersvorsorgesparpläne der
Deutsche Asset Management Investment GmbH
(DWS RiesterRente Premium, DWS Vermögenssparplan Premium und DWS BasisRente Premium)
leiten wir die insoweit gemäß Besonderen Bedingungen erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten
i.H.v. bis zu 5,5 % der jeweiligen Beitragszahlungen
und Zulagen des Kunden an die Vertriebspartner der
Deutsche Asset Management Investment GmbH
weiter. Die Abschluss- und Vertriebskosten für regelmäßige Beiträge werden dem Kunden in den ersten
fünf Jahren nach Abschluss des Altersvorsorgesparplanes von den gezahlten Beiträgen abgezogen.
Ferner gibt es z.T. für Vertriebspartner gestaffelte
Anreizsysteme und Fixentgelte. Dies bedeutet,
dass die Höhe der von der Deutsche Asset
Management Investment GmbH bzw. Deutsche
Asset Management S.A. gezahlten Provisionen von den
insgesamt durch den jeweiligen Vertriebspartner
vermittelten Investmentfonds bzw. denen einzelner
Emittenten oder einzelner Investmentfonds abhängt.
In der Vermögensverwaltung treffen wir die Entscheidungen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten im Rahmen der mit unseren Kunden
vereinbarten Anlagerichtlinien, ohne vorher Ihre
Weisung einzuholen. Diese Konstellation verstärkt im Vergleich zur Anlageberatung den mit der Entgegennahme
von Zuwendungen verbundenen Interessenkonflikt, da
wir uns bei der Auswahl der zu erwerbenden Wertpapiere
vorrangig an der Höhe der Zuwendungen orientieren
könnten. Den hieraus resultierenden Risiken begegnen
wir durch geeignete organisatorische Maßnahmen, insbesondere einen am Kundeninteresse ausgerichteten
Investmentauswahlprozess. Unabhängig davon legen
wir Ihnen vor Abschluss einer Vermögensverwaltung
die Größenordnung der Zuwendungen offen und stellen
nachträglich die erhaltenen Zuwendungen zusammen.
Ein weiterer bei der Vermögensverwaltung typischer
Interessenkonflikt kann sich bei der Vereinbarung einer
performanceabhängigen Vergütung ergeben. Hier ist
nicht auszuschließen, dass der Verwalter zur Erzielung einer möglichst hohen Performance und damit
einer erhöhten Vergütung unverhältnismäßige Risiken
eingeht. Eine Risikoreduzierung kann hier u. a. durch
die Kombination mit anderen festen Vergütungskomponenten erzielt werden. Ein Interessenkonflikt kann
sich auch ergeben, wenn wir verschiedene Funktionen wahrnehmen, beispielsweise als Vermögensverwalter und bei der Eigenauflage von Fonds, da wir
die Geschäfte im Rahmen der Vermögensverwaltung
in Kundennamen und für Kundenrechnung mit uns
selbst abschließen.
Schließlich erhalten wir von anderen Dienstleistern im
Zusammenhang mit unseren Geschäften in Finanzinstrumenten unentgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen und sonstiges Informationsmaterial, Schulungen
und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den
Zugriff auf Drittinformations- und -verbreitungssysteme.
Die Entgegennahme derartiger Zuwendungsleistungen
steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den
unseren Kunden gegenüber erbrachten Dienstleistungen; wir nutzen auch diese Zuwendungen dazu, unsere
Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen
Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.
Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu dieser Information über den Umgang mit
Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.
Unsere Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten finden Sie auf unserer Webseite
https://institutional.deutscheam.com/home/legal.jsp.
Gerne schicken wir Ihnen diese auch zu.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Asset Management
Investment GmbH /
Deutsche Asset Management S.A.
Stand : Oktober 2016
DWS 166 10/2016
Vorvertragliche Informationen zum DWS Depot und den damit verbundenen Dienstleistungen sowie zur Anlageberatung für den Verbraucher
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen nach Maßgabe des Artikels 246 b
des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) einige allgemeine Informationen zur Deutsche Asset Management Investment GmbH
und Deutsche Asset Management S. A., zu den jeweils angebotenen Finanzdienstleistungen (Verwaltung / Verwahrung und Anlageberatung) und zum
Vertragsabschluss im Fernabsatz geben.
Diese Informationen (Stand Oktober 2016) gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Name und
Anschrift :
Deutsche Asset Management Investment GmbH
Mainzer Landstr. 11–17
D-60329 Frankfurt am Main
Tel. : +49 69 910-12371
Fax : +49 69 910-19090
E-Mail : info@dws.com
Internet : www.dws.de
Gesetzlich
Vertretungsberechtigte :
Geschäftsführung : Holger Naumann (Sprecher),
Reinhard Bellet, Stefan Kreuzkamp,
Dr. Matthias Liermann, Thorsten Michalik
Vorstand : Dirk Bruckmann (CEO),
Ralf Rauch, Martin Schönefeld, Barbara Schots
Hauptgeschäftstätigkeit :
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von
Investmentfonds und die Ausführung der damit zusammenhängenden Geschäfte aller Art, einschließlich der Beratung bei
der Anlage in Investmentfonds.
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von
Investmentfonds und die Ausführung der damit zusammenhängenden Geschäfte aller Art, einschließlich der Beratung bei
der Anlage in Investmentfonds.
Zuständige
Aufsichtsbehörde :
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24 – 28, D-60439 Frankfurt am Main und
Graurheindorferstr. 108, D-53117 Bonn
Internet : www.bafin.de
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
L-2991 Luxemburg
Internet : www.cssf.lu
Eintragung im
Handelsregister :
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 9135
Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg B 25.754
Umsatzsteueridentifikationsnummer :
DE 811 248 289
LU 157 13 550
Vertragssprache :
Die Vertragsbedingungen und diese Vorabinformationen werden
in deutscher Sprache mitgeteilt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir
während der Laufzeit des Vertrages in Deutsch kommunizieren.
Die Vertragsbedingungen und diese Vorabinformationen werden
in deutscher Sprache mitgeteilt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir
während der Laufzeit des Vertrages in Deutsch kommunizieren.
Rechtsordnung/
Gerichtsstand :
Für die Eröffnung des DWS Depots, bei und den Anlageberatungsvertrag mit der Deutsche Asset Management Investment
GmbH sowie die gesamte Geschäftsbeziehung gilt deutsches
Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Für die Eröffnung des DWS Depots bei und den Beratungsvertrag mit der Deutsche Asset Management S. A. sowie die
gesamte Geschäftsbeziehung gilt Luxemburger Recht. Es gibt
keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Außergerichtliche
Streitschlichtung :
Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an das Büro der
Ombudsstelle des BVI, Bundesverband Investment und Asset
Management e. V., Unter den Linden 42 in D-10117 Berlin,
Tel. : +49 30 6449046-0 oder Fax : +49 30 6449046-29, wenden.
Internet : www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Das Recht, die Gerichte jederzeit unmittelbar anzurufen,
bleibt hiervon unberührt.
Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an die Aufsichtsbehörde in Luxemburg wenden : Commission de Surveillance
du Secteur Financier (CSSF) - Département Juridique II,
110, route d’Arlon, L-1150 Luxembourg.
Voraussetzung ist die vorherige (nicht zufriedenstellende oder
unterlassene) Bearbeitung der schriftlichen Beschwerde durch
die Deutsche Asset Management S.A..
Weitere Informationen zum Verfahren und dessen
Voraussetzungen finden Sie im Internet :
http://www.cssf.lu/de/verbraucher/kundenbeschwerden/
Tel. : (+352) 26 25 11, Fax: (+352) 26 25 1 – 601
Das Recht, die Gerichte jederzeit unmittelbar anzurufen,
bleibt hiervon unberührt.
Hinweis zum
Bestehen einer
freiwilligen
Einlagensicherung :
Es besteht keine freiwillige Einlagensicherung.
Es besteht keine freiwillige Einlagensicherung.
Die Deutsche Asset Management S.A. war bis zum 31.12.2015
Mitglied der Association pour la Garantie
des Dépôts Luxembourg (AGDL).
Die AGDL wurde zum 1.1.2016 abgelöst durch das Système
d’Indemnisation des Investisseurs Luxembourg (SIIL)*.
Deutsche Asset Management S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
Tel. : +352 42101-860*
Fax : +352 42101-900*
E-Mail : dws.lux@db.com
Internet : www.dws.com
* (Auslands-) Tarif je nach Anbieter.
* Mit dem Gesetz vom 18. Dezember 2015 zur Umsetzung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) in Luxemburger Recht wurde ebenfalls die Richtlinie 2014/49/EU über
die Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme umgesetzt. Gemäß Artikel 156 dieses Gesetzes wurde u.a. das Anlegerentschädigungssystem SIIL geschaffen, das
nunmehr die entsprechenden Funktionen, die vormals von der AGDL im Bereich der Anlegerentschädigung wahrgenommen worden sind, übernommen hat. Das SIIL repräsentiert
ein öffentliches System, das vom Conseil de Protection des Déposants et des Investisseurs (CPDI), einem Organ der CSSF, verwaltet wird.
DWS 101 10/2016
Merkblatt wg/Fernabsatz
Seite 1 von 3
A. Allgemeine Informationen zur Deutsche Asset Management Investment GmbH
und Deutsche Asset Management S. A.
DWS 166 10/2016
B. Wesentliche Merkmale eines Depotvertrages und eines Anlageberatungsvertrages
1. DWS Depotvertrag
Die Deutsche Asset Management Investment GmbH bzw. die Deutsche Asset Management S. A. (nachstehend „depotführende Stelle“ genannt)
eröffnet für den Anleger auf Antrag ein DWS Depot für die Anlage von Einzahlungen in Anteilen des bzw. der gewünschten Fonds. Die depotführende
Stelle verwaltet im Rahmen des DWS Depot-Vertrages unmittelbar die Anteile des Anlegers an den Investmentfonds. Ferner erbringt die depotführende
Stelle die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots beschriebenen Dienstleistungen.
2. Anlageberatungsvertrag
Eine Anlageberatung durch den Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der jeweiligen depotführenden Stelle umfasst ausgewählte Investmentfonds der Deutsche Bank Gruppe. Die depotführende Stelle beschränkt sich dabei auf die Zurverfügungstellung von Informationen über diese
Investmentfonds, die Anlageberatung in Bezug auf die o. g. Fonds sowie die Weiterleitung erteilter Order.
Einzelheiten zur Anlageberatung durch den Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der jeweiligen depotführenden Stelle sind in den Sonderbedingungen DWS Direkt bzw. den Sonderbedingungen DWS Direkt Luxemburg geregelt.
3. Kauf, Verkauf und Umtausch von Anteilen an Investmentfonds
Der Anleger kann Anteile der von der depotführenden Stelle angebotenen Investmentfonds einmalig oder aber in vorher definierten regelmäßigen
Abständen erwerben oder verkaufen. Soweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preisverzeichnis / Konditionentableau ausdrücklich zugelassen, ist
auch ein Umtausch von Anteilen möglich. Die depotführende Stelle leitet Kauf-, Verkauf- oder Tauschaufträge unverzüglich, spätestens am auf den Eingang des Auftrages folgenden Bankarbeitstag (am Ort der Depotführung), an die jeweilige Abwicklungsstelle weiter. Bei Kauf oder Verkaufsaufträgen
des Anlegers schließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit der jeweiligen Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt eine dritte Person, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Einzelheiten zum Kauf, Verkauf und Umtausch von
Investmentfonds-Anteilen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und – sofern vereinbart – den Besonderen Bedingungen für
das DWS Depot online geregelt, sowie in dem jeweiligen aktuellen Verkaufsprospekt eines Investmentfonds enthalten.
4. Hinweise auf Risiken und Preisschwankungen von Anteilen an Investmentfonds
Eine Anlage in Anteilen von Investmentfonds ist mit Risiken verbunden. Die Risiken können u. a. Aktien- und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins,
Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Es ist zu beachten, dass Vermögensanlagen neben den
Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Die Preise der Vermögensgegenstände eines Fondsvermögens können gegenüber dem Einstandspreis steigen oder fallen. Veräußert der Anleger Anteile des Investmentfonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fondsvermögen
befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber den Kursen zum Zeitpunkt seines Erwerbs von Anteilen gefallen sind, so hat dies zur Folge, dass er
das von ihm in den Investmentfonds angelegte Geld nicht oder nicht vollständig zurückerhält. Generell kann keine Zusicherung gegeben werden, dass
die Ziele der Anlagepolitik eines Investmentfonds tatsächlich erreicht werden. Insbesondere lassen Wertentwicklungen in der Vergangenheit keine
Prognose für zukünftige Ergebnisse zu. Die allgemeinen und besonderen Risikohinweise ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Verkaufsprospekt.
Der Verkaufsprospekt ist kostenlos bei der depotführenden Stelle erhältlich. Einen allgemeinen Überblick über die Grundlagen der Vermögensanlage in
Investmentfonds geben die „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“.
5. Preise für die Führung des DWS Depots
Für die Führung des DWS Depots kann von der depotführenden Stelle ein Entgelt berechnet werden. Die jeweilige Höhe ist im Preisverzeichnis / Konditionentableau der depotführenden Stelle enthalten. Darüber hinaus gehende Entgelte und Auslagen kann die depotführende Stelle nach Maßgabe der in den
Allgemeinen Bedingungen geregelten Grundsätze verlangen. Dem Anleger wird auf Wunsch von der depotführenden Stelle jederzeit ein aktuelles Preisverzeichnis / Konditionentableau zur Verfügung gestellt. Das Preisverzeichnis / Konditionentableau ist im Internet unter www.dws.de/konditionen erhältlich.
6. Vertriebsprovisionen
Die depotführende Stelle kann im Zusammenhang mit Geschäften über Investmentfonds einmalige und ggf. auch laufende Zahlungen erhalten. Einzelheiten zu Art und Höhe der Zahlungen für ein konkretes Geschäft teilt die depotführende Stelle dem Anleger jederzeit auf Nachfrage mit ; im Falle der
Anlageberatung durch den Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der jeweiligen depotführenden Stelle teilt dieser dies dem Anleger unaufgefordert vor dem Abschluss eines jeden Wertpapiergeschäftes mit.
7. Hinweis auf vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten
Die Erträge aus den Investmentfonds sind steuerpflichtig. Hinweise auf die vom Anleger zu zahlenden Steuern und Kosten ergeben sich aus dem jeweils
aktuellen Verkaufsprospekt. Bei Fragen sollte sich der Anleger an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden.
Eigene Kosten im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Anleger selber zu tragen.*
8. Zusätzliche Telefonkommunikationskosten
Es fallen keine zusätzlichen Telefonkommunikationskosten an. Es gilt der (Auslands-) Tarif je nach Anbieter.
9. Leistungsvorbehalt
Keiner.
10. Erfüllung und Abrechnung
Die depotführende Stelle leitet Kauf-, Verkauf- oder Tauschaufträge unverzüglich, spätestens am auf den Eingang des Auftrags folgenden Bankarbeitstag,
an die jeweilige Abwicklungsstelle weiter. Kaufaufträge mittels Überweisung wird die depotführende Stelle unverzüglich, spätestens am nächstfolgenden
Bankarbeitstag, an die jeweilige Abwicklungsstelle weiterleiten, sofern die Gutschriftanzeige der Bank eindeutig zugeordnet werden kann. Aufträge, die
vor dem Orderannahmeschluss des jeweiligen Investmentfonds vorliegen, werden mit dem entsprechend ermittelten Anteilwert abgerechnet. Danach
dort eingehende Aufträge werden zu dem Anteilwert abgerechnet, der für den folgenden Orderannahmeschluss ermittelt wird.
11. Vertragliche Kündigungsregeln für das DWS Depot
Für das DWS Depot gelten die in den Allgemeinen Bedingungen für DWS Depots festgelegten Kündigungsregeln.
12. Mindestlaufzeit des DWS-Depotvertrages
Für das DWS Depot wird grundsätzlich keine Mindestlaufzeit vereinbart. Sofern ausnahmsweise doch eine Mindestlaufzeit vereinbart werden soll, ergibt sich
dies aus dem Antragsformular. Bei Kündigung des Depotvertrages muss der Anleger seine Fondsanteile auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.
* (Auslands-) Tarif je nach Anbieter
DWS 101 10/2016
Merkblatt wg/Fernabsatz
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13. Sonstige Rechte und Pflichten der depotführenden Stelle und des Anlegers
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der depotführenden Stelle und dem Anleger sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots der depotführenden Stelle beschrieben. Bei Nutzung der Online-Depotführung gelten darüber hinaus die Besonderen Bedingungen
für das DWS Depot online. Nimmt der Anleger im Rahmen von DWS Depot online das Angebot der elektronischen Postbox in Anspruch, gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen zur elektronischen Postbox. Für eine Anlageberatung durch den Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der
jeweiligen depotführenden Stelle gelten die Sonderbedingungen DWS Direkt bzw. die Sonderbedingungen DWS Direkt Luxemburg.
DWS 166 10/2016
C. Informationen über die Besonderheiten des im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrages
Informationen über das Zustandekommen des Fernabsatzvertrages
Der Anleger gibt gegenüber der depotführenden Stelle ein ihn bindendes Angebot auf Eröffnung eines DWS Depots ab, indem er das ausgefüllte und
unterzeichnete Antragsformular an die depotführende Stelle übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Depot-Vertrag kommt zustande, wenn die depotführende Stelle dem Anleger nach der gegebenenfalls erforderlichen Legitimationsprüfung die Annahme des Antrages bestätigt. Voraussetzung für die
Annahme des Vertrages ist, dass der depotführenden Stelle alle erforderlichen Unterlagen – einschließlich einer Bestätigung über den Erhalt dieser
Information – vorliegen.
Der Anlageberatungsvertrag kommt zustande wenn der Anleger bei dem Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der jeweiligen depotführenden
Stelle um eine Anlageberatung nachsucht und dieser das Beratungsgespräch aufnimmt.
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
Widerrufsrecht des Anlegers bei Eröffnung eines DWS Depots
Der Anleger kann seinen Antrag auf Eröffnung des DWS Depots innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung
der Informationspflichten gemäß Artikel 246 b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246 b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an die jeweilige depotführende Stelle, d. h. bei Eröffnung eines Depots bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH
an die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Mainzer Landstr. 11–17, D-60329 Frankfurt am Main (Fax +49 69 910 - 19090), bei Eröffnung eines
DWS Depots bei der Deutsche Asset Management S. A. an die Deutsche Asset Management S. A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
(Fax +352 42101 - 900).
Widerrufsfolgen
Widerruft der Anleger seinen Antrag auf Eröffnung des DWS Depots, und hat er im Hinblick auf die Eröffnung bereits Anteile erworben, die in dem
Depot verwahrt werden, so kann er den Widerruf dennoch ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Da der Anleger die empfangenen Leistungen nicht zurückgewähren kann, muss er der
depotführenden Stelle insoweit Wertersatz leisten, d. h. die depotführende Stelle kann für die Einrichtung und Verwaltung des DWS Depots eine anteilige
Vergütung verlangen. Eine Verpflichtung zur Zahlung der bis zur Ausübung des Widerrufsrechts von der depotführenden Stelle erbrachten Leistung
(anteiliger Preis) besteht nur, wenn der Anleger ausdrücklich zugestimmt hat, dass die depotführende Stelle vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen Leistung beginnt.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht beim Erwerb von Investmentfondsanteilen
Das Widerrufsrecht des Anlegers nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes besteht nicht hinsichtlich des Erwerbes von Investmentfondsanteilen,
da deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die depotführende Stelle keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist
für das DWS Depot auftreten können. Sofern der Anleger seinen Antrag auf Eröffnung des DWS Depots widerrufen hat, muss er der depotführenden
Stelle mitteilen, in welches andere bestehende Depot die erworbenen Investmentfondsanteile geliefert werden sollen. Alternativ dazu kann der Anleger
einen Verkaufsauftrag erteilen. Gezahlte Ausgabeaufschläge werden dem Anleger nicht zurückerstattet und möglicherweise entstandene Kursverluste
sind vom Anleger zu tragen.
Besondere Hinweise zur sofortigen Ausführung des DWS Depotvertrages
Die depotführende Stelle wird sofort nach Annahme des Eröffnungsantragsangebots des Anlegers und noch vor Ablauf der Widerrufsfrist ein DWS Depot
auf den Namen des Anlegers eröffnen, wenn der Anleger hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Die ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen
Vertragsausführung holt die depotführende Stelle bei Vertragsunterzeichnung ein.
Mit freundlichen Grüßen
DWS 101 10/2016
Merkblatt wg/Fernabsatz
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Deutsche Asset Management Investment GmbH / Deutsche Asset Management S. A.
DWS 166 10/2016
DWS Direkt
VN_Direkt_Balken
DWS Direkt (Konsorte)
9999 VInfo 100
DF_Standard_FFM
KD_Standard_2 Anleger
Ich/Wir beantrage(n) die Eröffnung eines DWS Depots bei der
Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt.
Kundendaten (bitte nur in Druckbuchstaben ausfüllen !)
1. Anleger Anrede
1-Herr
2-Frau
3-Firma
Name
Staatsangehörigkeit/Land der Gründung
Alle Vornamen gemäß Ausweis
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Abweichender Geburtsname
Geburtsort
Adresszusatz
Geburtsland
Straße, Hausnummer (Schriftverkehr wird an diese Anschrift versandt)
Beruf (Branche, sofern Firma als Antragsteller)
Land
–
Postleitzahl
Wohnort
Arbeitnehmer
E-Mail Adresse
Selbstständig
Telefon tagsüber
Zum Zweck der
Steuerveranlagung :
Ich bin steuerlich
Ansässige(r) in
folgenden Staaten
2. Anleger Anrede
Staat/Staaten*
Lokale Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
Name (bei Gemeinschaftsdepots siehe Punkt 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Staatsangehörigkeit
1-Herr
2-Frau
Alle Vornamen gemäß Ausweis
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Abweichender Geburtsname
Geburtsort
Adresszusatz
Geburtsland
Straße, Hausnummer
Beruf
Land
–
Postleitzahl
Zum Zweck der
Steuerveranlagung :
Ich bin steuerlich
Ansässige(r) in
folgenden Staaten
Wohnort
Arbeitnehmer
Staat/Staaten*
Selbstständig
Lokale Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
* Sollten Sie in weiteren Staaten steuerlich ansässig sein, teilen Sie uns dies bitte in einer steuerlichen Selbstauskunft mit. Den entsprechenden Vordruck schicken wir Ihnen auf Anforderung gerne zu.
VL_FFM
VL - Kaufauftrag (nicht als Gemeinschaftsdepot)
Zahlungen zu Ihrem VL-Sparvertrag erfolgen direkt vom Arbeitgeber. Mit der Eröffnungsbestätigung des VL-Vertrages erhalten Sie ein Blatt für Ihre Personalabteilung, in dem
die Höhe und der Zahlungsrhythmus geregelt werden. Aktienfonds sind bis zu 400,- EUR jährlich – im Rahmen der staatlichen Sparförderung – mit Sparzulage begünstigt.
Ich beantrage die Eröffnung eines vermögenswirksamen Wertpapiersparvertrages für den Fonds :
ISIN DE0008476524
DWS Vermögensbildungsfonds I LD
Sonstiger Aktienfonds : Fondsname
ISIN DE0009848119
DWS Top Dividende LD
ISIN DE0009769729
DWS Top Europe
ISIN DE0008474156
DWS European Opportunities
WKN (6-stellig) oder ISIN (12-stellig)
ISIN DE0008490962
DWS Deutschland LC
Gewünschte VL-Leistung
,- EUR
VL
Der Einzahlungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der ersten Einzahlung. Der Beginn der Festlegungsfrist wird in dem Jahr auf den 01.01. rückdatiert,
in dem die erste Einzahlung bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH eingeht. Sie endet nach 7 Kalenderjahren. Das Pfandrecht gemäß Nr. 19 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für DWS Depots gilt nicht für die während der Festlegungsfrist gesperrten Fondsanteile. Die Sparzulage ist vom Anleger jährlich beim zuständigen
Finanzamt zu beantragen. Hierzu erhält er von der Deutsche Asset Management Investment GmbH jährlich mit der Jahresaufstellung eine VL-Bescheinigung. Die Auszahlung
erfolgt mit Ablauf der Sperrfrist durch das zuständige Finanzamt und wird von der Deutsche Asset Management Investment GmbH auf den vermögenswirksamen Sparvertrag
vorgenommen.
DWS 166
Stand : 10/2016
Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger
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FA_PF_FFM
Fondsauswahl und Kaufauftrag für Portfolioeinzahlung
Fondsname
ISIN oder WKN
Prozentverteilung*
* Bei angegebener Verteilung von insgesamt 100 % übernehmen wir für Sie die automatische Verteilung aller für dieses Portfolio eingehenden Beträge.
Betrag für Einmaleinzug
Portfolioeinzahlung gemäß angegebener Prozentverteilung
in der Fondsauswahl (nur bei 100 %-Verteilung möglich).
Kaufauftrag nur bei Einzugsermächtigung gültig.
Mindestbetrag 25,- EUR pro Fonds.
,- EUR
FA_Standard
10 0 %
Betrag für Sparplan
,- EUR
Fondsauswahl und Kaufauftrag für Einzelfonds (Kaufauftrag nur bei Einzugsermächtigung gültig)
Fondsname
ISIN oder WKN
Betrag Einmaleinzug
Betrag Spar- oder Entnahmeplan
,- EUR
Entnahmeplan in Anteilen
oder
,- EUR
Fondsname
Bei Fonds, die nicht von der DWS/DB AM
Gruppe aufgelegt wurden, ist nur eine Entnahme in ganzen Anteilen möglich !
ISIN oder WKN
Betrag Einmaleinzug
Betrag Spar- oder Entnahmeplan
,- EUR
OL_Standard
Entnahmeplan in Anteilen
oder
,- EUR
Antrag auf Führung eines Online-Depots
Bei Fonds, die nicht von der DWS/DB AM
Gruppe aufgelegt wurden, ist nur eine Entnahme in ganzen Anteilen möglich !
(bei Minderjährigen keine Transaktionsmöglichkeit)
Bitte richten Sie mir/uns den Online-Zugang ein und senden Sie mir/uns meine/unsere persönliche Geheimzahl (PIN) und Transaktionsnummern (TAN) zu. Mir/Uns ist bekannt,
dass eine Nutzung des Online-Depots den Besonderen Bedingungen für das DWS Depot online unterliegt, welche im Depot Online hinterlegt und beim Erstzugang von mir/
uns akzeptiert werden müssen.
LA_ENT_Standard
Kaufauftrag / Entnahmeplan
2 0
Einmaleinzug : Der einmalige
Kauf soll sofort, sonst am
Sparplan : Die regelmäßigen
Einzahlungen sollen jeweils zum
1.
15. eines Monats
erfolgen.
mtl.
1/4-jährl.
erstmals am
Entnahmeplan (Nicht in Verbindung mit Sparplan oder einem Portfolio, Mindestanlage für Entnahmeplan 15.000,- EUR) :
Die regelmäßigen Verkäufe sollen
jeweils
zum
1.
15. eines Monats
mtl.
1/4-jährl.
jährl.
1/2-jährl.
erstmals am
2 0
erfolgen.
2 0
erfolgen.
Bankverbindung in nachfolgendem Feld SEPA-Lastschriftmandat angeben.
BVBitte
SEPA_FFM
SEPA-Lastschriftmandat (IBAN und BIC stehen in den Kontoauszügen) – bei Überweisung bitte nicht ausfüllen
Ich ermächtige hiermit die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Gläubiger-ID DE08DEU00000030380, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Deutsche Asset Management Investment GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Name des Kontoinhabers
Vorname(n)
Straße, Hausnummer
Land
IBAN
BIC
–
Postleitzahl
Ort
Bank / Kreditinstitut
Hinweis : Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Ort, Datum
Unterschrift Kontoinhaber
X
X
BV REF_Standard
Einrichtung der Referenzbankverbindung (nur wenn Antragsteller mit Kontoinhaber identisch ist)
Bitte richten Sie oben genannte Bankverbindung
als Referenzbankverbindung ein.*
Unterschrift Antragsteller
* Die Änderung der Referenzbankverbindung bedarf der Vereinbarung zwischen der depotführenden
Stelle und dem Anleger. Wegen ihrer großen Bedeutung soll diese Vereinbarung schriftlich geschlossen werden. Die depotführende Stelle wird einen vom Anleger gestellten Antrag auf Vereinbarung
oder Änderung einer Referenzbankverbindung nur dann annehmen, wenn es sich dabei um ein auf
den Namen des Anlegers lautendes und auf eigene Rechnung des Anlegers geführtes Konto handelt.
DWS 166
Stand : 10/2016
X
Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger
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SE_Standard_Direkt_FFM
Erklärungen und Unterschriften aller Anleger für Depoteröffnung und Fernabsatz
Für den Geschäftsverkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und die Sonderbedingungen DWS Direkt. Des Weiteren gelten die Verkaufsunterlagen
der jeweiligen Fonds. Diese umfassen die wesentlichen Anlegerinformationen bzw. den Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen bzw. Verwaltungsreglement/
Satzung und den Jahres- und Halbjahresbericht (soweit veröffentlicht). Diese enthalten Angaben über den Ausgabeaufschlag, die Kosten und ausführliche Risikohinweise.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots, die wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekt (einschließlich Anlagebedingungen bzw. Verwaltungsreglement, Jahres- und Halbjahresbericht soweit veröffentlicht) finden Sie auf der Internetseite www.dws.de. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese Verkaufsunterlagen
jederzeit auch gerne zusätzlich kostenlos in Papierform zu.
Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge entsprechend der Regelung in Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots unverzüglich und ohne Kosten
wieder in denselben Fonds angelegt (automatische Wiederanlage). Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine abweichende Weisung für sämtliche Ertragsgutschriften aus
Beständen dieses Depots oder für einzelne Bestände dieses Depots zu erteilen.
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass mir/uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind. Bei allen Fonds, die nicht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW) einschließlich etwaiger Nachfolgerichtlinien entsprechen (sog.
alternative Investmentfonds), wurden mir/uns zusätzlich der Verkaufsprospekt sowie der jeweils aktuellste Jahres- bzw. Halbjahresbericht rechtzeitig vor Vertragsschluss
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots inklusive der Ausführungsgrundsätze für ETFs, die Sonderbedingungen DWS Direkt sowie die genannten Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und anerkannt. Für den Kauf/Verkauf von ETFs willige(n) ich/wir ein, dass diese gemäß den
Ausführungsgrundsätzen für ETFs außerbörslich ausgeführt werden.
Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung :
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns ausdrücklich damit einverstanden, dass die depotführende Stelle nach Annahme meines/unseres Vertragsangebotes, aber noch vor Ablauf der
Widerrufsfrist gemäß Fernabsatzrecht, mit der Ausführung dieses Vertrages und auf dessen Grundlage abgeschlossener weiterer Verträge beginnt.
US-Staatsbürger/US Resident(s) :
Weiterhin erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir weder US-Staatsbürger – US Citizen(s) – noch US-Einwohner mit ständigem Aufenthaltsrecht – US Resident(s) – im Sinne der
Definitionen für die Zwecke der US-Bundesgesetze über Wertpapiere, Waren und Steuern, einschließlich der jeweils gültigen Fassung der Regulation S zu dem Gesetz von
1933 (zusammen „US-Personen“) bin/sind und keine Fondsanteile für US-Personen halten und erwerben werde(n). Soweit ich/wir nach Abgabe dieser Erklärung den Status
einer US-Person nach den vorgenannten Vorschriften erlange(n) oder Fondsanteile für US-Personen halte(n) oder erwerbe(n), werde(n) ich/wir dies der depotführenden Stelle
unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen DWS Depots, die ich/wir im Rahmen der Kundenverbindung noch eröffnen werde(n). Insbesondere
erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir nicht nach dem Internal Revenue Code als US-Person steuererklärungspflichtig bin/sind.
Geldwäschegesetz und wirtschaftlich Berechtigter :
Ich bin/Wir sind verpflichtet, der depotführenden Stelle unverzüglich und unaufgefordert folgende Sachverhalte anzuzeigen:
a) Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben und die nach dem deutschen oder luxemburgischen Geldwäschegesetz festzustellenden Angaben zur
Person oder den wirtschaftlich Berechtigten betreffen ; und
b) falls ich/wir bzw. ein unmittelbares Familienmitglied oder eine mir/uns bekanntermaßen nahe stehende Person im Sinne der Richtlinie 2006/70/EG der EG-Kommission
vom 1. August 2006 ein wichtiges öffentliches, hohes politisches oder militärisches Amt (z. B. Regierungsmitglied, Parlamentsmitglied, Botschafter, General) ausübe(n) bzw.
ausgeübt habe(n). Darüber hinaus erkläre(n) ich/wir hiermit ausdrücklich, das von mir/uns gewünschte DWS Depot auf eigene Rechnung zu führen. Dies gilt auch für alle
weiteren und zukünftigen DWS Depots, die ich/wir im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung noch eröffnen werde(n). Anderenfalls teile(n) ich/wir der depotführenden
Stelle den wirtschaftlich Berechtigten sofort mit. Das DWS Depot muss dann auf dessen Namen eröffnet werden.
Hinweis zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers :
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, wenn die depotführende Stelle zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers Abschlusskosten und eventuelle Vertriebsfolgeprovisionen an den Vermittler weitergibt.
Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen
des gesetzlichen Vertreters
Ort, Datum
X
X
Antrag
Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen
des 2. gesetzlichen Vertreters
X
Antrag
Empfangsbestätigung Merkblatt bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen :
Ich/Wir habe(n) jeweils ein Exemplar des Merkblatts „Vorvertragliche Informationen zum DWS Depot und den damit verbundenen Dienstleistungen sowie zur Anlageberatung
für den Verbraucher“ inklusive der „Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“, des Depoteröffnungsantrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für DWS Depots, der Sonderbedingungen DWS Direkt und der Besonderen Bedingungen, soweit vereinbart, erhalten.
Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen
des gesetzlichen Vertreters
Ort, Datum
X
X
Fernabsatz
Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen
des 2. gesetzlichen Vertreters
X
Fernabsatz
Bei Minderjährigen sind immer die Unterschriften und Legitimationsprüfungen aller gesetzlichen Vertreter erforderlich (Nachweis bei alleiniger Vertretungsberechtigung !).
ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen beizufügen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Kopie des Personalausweises des
☞ Zusätzlich
Minderjährigen beizufügen. Für Minderjährige können nur Einzeldepots geführt werden.
DWS 166
Stand : 10/2016
Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger
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SE_KD
Kundendaten
1. Anleger Name
Alle Vornamen gemäß Ausweis
Geburtsdatum
2. Anleger Name
Alle Vornamen gemäß Ausweis
Geburtsdatum
DS_DIREKT_FFM
Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung
Die Deutsche Asset Management Investment GmbH (nachfolgend „depotführende Stelle“ genannt) informiert Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten und über die Aufzeichnung von Telefongesprächen. Im nachfolgenden Abschnitt „Erklärungen und Unterschriften aller Anleger“ dieses Depoteröffnungsantrags bestätigen
Sie mit Ihrer Unterschrift Folgendes :
a) dass Sie diese „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“ zur Kenntnis genommen haben und
b) dass Sie mit dieser Datenverarbeitung und den Gesprächsaufzeichnungen einverstanden sind. Sie können jederzeit Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten erlangen und diese berichtigen.
1. Datenverarbeitung durch die depotführende Stelle :
(a) Die depotführende Stelle verarbeitet die in diesem Antrag enthaltenen sowie alle, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten zum Zweck der Depotführung
sowie der Abwicklung der Geschäftsbeziehung und um Sie im Sinne der „Sonderbedingungen DWS Direkt“ beraten und betreuen zu können.
(b) Weiterhin verarbeitet und nutzt die depotführende Stelle die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für die Zwecke der Werbung oder der Markt- oder
Meinungsforschung. Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die in dieser Ziffer 1 (b) genannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen.
2. Gesprächsaufzeichnungen :
Die zwischen Ihnen und der depotführenden Stelle übermittelte Telefonkommunikation kann zum Nachweis kommerzieller Transaktionen (z. B. im Falle von Beschwerden,
Streitfällen) automatisch aufgezeichnet werden. Die Aufbewahrung dieser Daten ist auf die Dauer von zehn Jahren begrenzt. Bei etwaigen Streitfällen verlängert sich die Frist
bis zur endgültigen Beendigung der Angelegenheit.
DS SE_DIREKT_FFM_2 Anleger
Erklärungen und Unterschriften aller Anleger zu den vorstehenden „Hinweisen zur Datenverarbeitung
und Gesprächsaufzeichnung“ und zur Ansprache per Telefon und E-Mail
Ich/Wir bestätige(n) hiermit, dass ich/wir in diesem Depoteröffnungsantrag unter dem vorstehenden Abschnitt „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“
über die Verarbeitung meiner/unserer Daten und die Möglichkeit der Deutsche Asset Management Investment GmbH zur Aufzeichnung von Telefongesprächen informiert
wurde(n). Ich/Wir erteile(n) unter den in diesem Abschnitt beschriebenen Bedingungen folgende Einwilligungen :
(1.) Ich/Wir willige(n) ein, dass meine/unsere Daten von der depotführenden Stelle verarbeitet werden.
(2.) Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen und anerkannt, dass die Deutsche Asset Management Investment GmbH berechtigt ist, die mit mir/uns geführten Telefongespräche
aufzuzeichnen und für eine bestimmte Dauer aufzubewahren.
Ansprache per Telefon und E-Mail :
Weiterhin möchte(n) ich/wir von der depotführenden Stelle über die von mir/uns unter dem Textfeld „Kundendaten“ in diesem Antrag zur Verfügung gestellten Telefonnummer
bzw. E-Mailadressen sowie ggf. über von mir/uns zu diesem Zweck der depotführenden Stelle zur Verfügung gestellten neuen Telefonnummern bzw. E-Mailadressen zu aktuellen
Angeboten informiert werden.
Diesen kostenlosten Service möchte(n) ich/wir nutzen (bitte Zutreffendes ankreuzen).
per Telefon
per E-Mail
Meine/Unsere Einwilligung(en) ist/sind jederzeit einzeln oder gemeinsam ohne Einfluss auf die Geschäftsverbindung mit der Deutsche Asset Management Investment GmbH
widerrufbar, z. B. schriftlich an die in diesem Antrag angegebene Postanschrift der depotführenden Stelle.
Ort, Datum
X
DWS 166 Stand : 10/2016
Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen
des gesetzlichen Vertreters
X
Datenschutz
Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen
des 2. gesetzlichen Vertreters
X
Datenschutz
Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger
Seite 4 von 4
WpHG-Bogen gemäß § 31 Absatz 4 Wertpapierhandelsgesetz
(gültig für alle Produkte die nicht Altersvorsorgeprodukte nach den Vorschriften des
Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen sind)
1. Anleger : Name
Vorname
Geburtsdatum
2. Anleger : Name
Vorname
Geburtsdatum
1) Ihre Kenntnisse und Erfahrungen
1a) Haben Sie Kenntnisse über Wertpapiergeschäfte?
festverzinsliche
Ja, über
Wertpapiere / Rentenfonds
Aktien/Aktienfonds
Währungsbezogene Aktien/Renten
Alternative Investments
Nein
1b) Haben Sie schon Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften ?
Ja, seit 1 - 3 Jahren
Ja, seit mehr als 3 Jahren
1c) Welche Wertpapiergeschäfte haben Sie bereits getätigt ?
Nie
Nein
Gelegentlich
Häufig bzw. seit Jahren
Festverzinsliche Wertpapiere/Rentenfonds
Aktien/Aktienfonds
Währungsbezogene Aktien/Renten
Alternative Investments
1d) Geschäftsumfang
Wertpapiertransaktionen pro Jahr
max. 2
3-5
6 - 10
mehr als 10
Durchschnittliche Ordergröße
unter 2.000 EUR
2.000 - 5.000 EUR
über 5.000 EUR
2a) Frei verfügbares Vermögen (Kontoguthaben, Geldmarktfonds,
Aktien, Renten, offene Investmentfonds, Zertifikate)
unter 10.000 EUR
10.000 - 50.000 EUR
über 50.000 EUR
2b) Für Anlagezwecke frei verfügbares
monatliches Einkommen?
150 - 300 EUR
301 - 500 EUR
über 500 EUR
unter 1 Jahr
1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
2) Finanzielle Verhältnisse
unter 150 EUR
3) Anlageziel
3a) Zeithorizont Ihrer Anlagen in Investmentfonds
3b) Bis zu welcher Risikoklasse
möchten Sie in Investmentfonds
investieren ? (Bitte ankreuzen)
Anlageziel
Beispielhafte Fondsgruppen
Mögliche Risiken
Stetige Wertentwicklung,
gesicherte Ertragserwartung
Kurzfristige moderate Kursschwankungen möglich, aber mittel-/langfristig
kein Vermögensverlust
EUR-Geldmarktfonds,
geldmarktnahe EUR-Fonds
Höheres Zinseinkommen,
mögliche Kursgewinne
Kursrisiken aus Zins- und Währungsschwankungen möglich,
geringe Bonitätsrisiken
(d. h. Kapitalverlust unwahrscheinlich)
EUR-Rentenfonds,
international gestreute Rentenfonds
überwiegend in Hartwährungen,
kurzlaufende Rentenfonds in Hartwährungen,
offene Immobilienfonds
3
Ertragserwartung liegt über normalem
Zinsniveau, Kapitalzuwachs überwiegend
aus Aktienmarkt- und Währungschancen
Hohe Kursrisiken aus möglichen Aktien,
Zins- und Währungsschwankungen,
Bonitätsrisiken
Internationale Rentenfonds mit erheblichen
ungesicherten Währungspositionen,
deutsche Aktienfonds,
Länderfonds in europäischen Hartwährungen,
Fonds für Wandel- und Optionsanleihen
4
Überdurchschnittlich hohe Ertragserwartungen, Vermögenszuwachs
vorrangig aus Marktchancen
Überdurchschnittlich hohe Verlustrisiken
sind möglich, höhere Bonitätsrisiken
Regionen- und Branchenfonds,
Emerging Market-Fonds,
Rentenfonds mit höherem Risikoprofil,
Hedgefonds und alternative Investments
1
2
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, uns jegliche Änderungen bezüglich der hier abgefragten Daten unverzüglich mitzuteilen.
Unterschrift(en) des/der Anleger(s)
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die depotführende Stelle die vorstehenden Angaben auswertet und sich vorbehält, einen Kaufauftrag nicht auzuführen, falls die Risikoklasse
des gewählten Fonds die oben angekreuzte Risikoklasse (siehe 3b) übersteigt und/oder der Zeithorizont für die gewählte Anlage zu kurzfristig ist.
Die „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ wurden mir/uns per Versandpaket zur Verfügung gestellt.
Ort, Datum
X
Unterschrift 1. Anleger
oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters
X
Unterschrift 2. Anleger
oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters
X
DWS 166 10/2016
An die Deutsche Asset Management Investment GmbH,
60612 Frankfurt am Main
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf
ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende
Verlustrechnung
(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
Dieser Freistellungsauftrag gilt gleichzeitig für alle Ihre bei der
Deutsche Asset Management Investment GmbH geführten Depots.
Kundendaten
Name des Gläubigers der Kapitalerträge
Vorname
Gegebenenfalls abweichender Geburtsname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
Land
Steuer-Identifikationsnummer des Depotinhabers
Postleitzahl
Wohnort
–
Familienstand
ledig
geschieden
verwitwet
verheiratet/zusammen veranlagt
verheiratet/getrennt veranlagt
Wird der Depotinhaber steuerlich gemeinsam mit seinem Ehegatten/Lebenspartner veranlagt, benötigen wir auch die Daten des Ehegatten/Lebenspartners.
Name des Ehegatten/Lebenspartners
Vorname des Ehegatten/Lebenspartners
Geburtsdatum des Ehegatten/Lebenspartners
Gegebenenfalls abweichender Geburtsname des Ehegatten/Lebenspartners
Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/Lebenspartners
Auftrag
Hiermit erteile(n) ich/wir*) Ihnen den Auftrag, meine/unsere*) bei Ihrem Institut anfallenden Kapitalerträge vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen
Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwar
Bitte
nur ein
Kästchen
ankreuzen
bis
bis
über
– 8 0 1
– – – 0
1 6 0 2
,- EUR
Höchstbetrag für Einzelpersonen, getrennt veranlagte Ehegatten/Lebenspartner, Minderjährige
,- EUR
andere Beträge, bis max. 1.602,- EUR
,- EUR
sofern lediglich eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung
beantragt werden soll
,- EUR
Höchstbetrag für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner
2 0
Dieser Auftrag gilt ab Eingang oder ab dem
solange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns*) erhalten bzw. bis zum
3 1 1 2 2 0
.
Die in dem Auftrag enthaltenen Daten und freigestellten Beträge werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden
Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG).
Ich versichere/Wir versichern*), dass mein/unser*) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für
mich/uns*) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801,- EUR/1.602,- EUR*) nicht übersteigt.
Ich versichere/Wir versichern*) außerdem, dass ich/wir*) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt
801,- EUR/1.602,- EUR*) im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n)*).
Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 44 a Abs. 2 und 2 a, § 45 b Abs. 1 und § 45 d Abs. 1 EStG erhoben. Die Angabe der steuerlichen
Identifikationsnummer ist für die Übermittlung der Freistellungsdaten an das BZSt erforderlich. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Identifikationsnummer ergeben
sich aus § 139 a Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz AO, § 139 b Absatz 2 AO und § 45 d EStG. Die Identifikationsnummer darf nur für Zwecke des Besteuerungsverfahrens verwendet werden.
Ort, Datum
X
Unterschrift des Anlegers
oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters
X
Wichtig ! – Unterschrift des Ehegatten/Lebenspartners
oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters
X
Der Höchstbetrag von 1.602,- EUR gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer
Zusammenveranlagung i. S. des § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft oder
bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der
Verluste des einen Ehegatten/Lebenspartners mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartners. Freistellungsaufträge können nur mit Wirkung zum
Kalenderjahresende befristet werden. Eine Herabsetzung bis zu dem im Kalenderjahr bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig. Sofern ein Freistellungsauftrag im
laufenden Jahr noch nicht genutzt wurde, kann er auch zum 1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden. Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche Depots oder
Konten bei einem Kreditinstitut oder einem anderen Auftragnehmer gestellt werden.
*) Nichtzutreffendes bitte streichen.
DWS 166
10/2016
DWS Depot (soweit vorhanden) :
1. Depotinhaber :
Nachname
Vorname
Geburtsdatum
Vorname
Geburtsdatum
2. Depotinhaber :
Nachname
Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte über Drittfonds
Für Wertpapiergeschäfte zwischen dem Anleger und der
Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt
am Main oder Deutsche Asset Management S. A., Luxembourg (im Folgenden : „depotführende Stelle“) über Drittfonds gelten die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung. Drittfonds sind alle bei der depotführenden Stelle
verwahrten Investmentfondsanteile, die nicht von einer
Deutsche AM Gruppengesellschaft begeben oder administriert werden. Deutsche AM Gruppengesellschaften sind
die Deutsche Asset Management Investment GmbH,
Deutsche Asset Management S.A., RREEF Investment GmbH,
DB Platinum, Oppenheim Asset Management Services S.à r.l..
I. Maßgebliche Bedingungen
und Regelwerke
Die folgenden Bedingungen und Regelwerke sind
Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung :
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS Depots
2. das jeweils gültige Preisverzeichnis / Konditionentableau.
II. Information des Anlegers über Vertriebsfolgeprovisionen
(Ziff. 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS
Depots)
a) Die depotführende Stelle erhält im Zusammenhang
mit Wertpapiergeschäften, die sie mit Anlegern
über Investmentanteile abschließt, für den Vertrieb
dieser Wertpapiere umsatzabhängige Zahlungen
(Vertriebsfolgeprovisionen) von den Wertpapieremittenten (in- und ausländische Verwaltungsgesellschaften einschließlich Unternehmen der Deutsche
Bank Gruppe).
RV 100 10/2016
Die Vertriebsfolgeprovisionen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Investmentanteilen
an den Anleger an. Sie werden von den Emittenten dieser Wertpapiere aus den von ihnen vereinnah mten Verwaltungs ver gütungen als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die
depotführende Stelle geleistet. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovision beträgt derzeit in der Regel bei
Rentenfonds zwischen 0,1 % und 0,7 % p. a., bei
Aktienfonds zwischen 0,3 % und 1,0 % p. a. und bei
offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 0,6 %
X
Ort, Datum
X
p. a. des von der depotführenden Stelle verwahrten Gesamtbestands des jeweiligen Wertpapiers.
Für ETFs fällt in der Regel keine Vertriebsfolgeprovision an. Einzelheiten zu Art und Höhe der Vertriebsfolgeprovision für ein konkretes Wertpapiergeschäft teilt die depotführende Stelle dem Anleger
jederzeit auf Nachfrage mit , im Falle der Anlageberatung durch die depotführende Stelle unaufgefordert vor dem Abschluss eines jeden Wertpapiergeschäftes.
b) Ist nicht die depotführende Stelle Berater und
kommt der Abschluss von Wertpapiergeschäften
über Investmentanteile durch einen Dritten als
Vermittler oder Berater zustande, leitet die depotführende Stelle an den Dritten oder dessen Vertriebsorganisation im Regelfall zwischen 80 % und
95 % der oben unter Ziffer 12. a) genannten Vertriebsfolgeprovisionen weiter, wenn es sich hierbei um einen Vertriebspartner der depotführenden
Stelle handelt. Die depotführende Stelle teilt dem
Anleger jederzeit auf Nachfrage Einzelheiten zu Art
und Höhe dieser Zahlungen und deren Empfänger
für ein konkretes Wertpapiergeschäft mit.
III. Verzicht des Anlegers auf Herausgabe von
Vertriebsfolgeprovisionen
Der Anleger erklärt sich durch die nachstehende
Unterschrift damit einverstanden, dass die depotführende Stelle die von den Wertpapieremittenten an sie
geleisteten Vertriebsfolgeprovisionen behält, vorausgesetzt, dass die depotführende Stelle die Vertriebsfolgeprovisionen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 31 d WpHG)
annehmen darf. Insoweit treffen der Anleger und die
depotführende Stelle die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667
BGB, § 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass
ein Anspruch des Anlegers gegen die depotführende
Stelle auf Herausgabe der Vertriebsfolgeprovisionen
nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste die
depotführende Stelle – die Anwendbarkeit des Rechts
der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der depotführenden Stelle und dem Anleger geschlossenen
Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebsfolgeprovisionen an den Anleger herausgeben.
Drucken
Unterschrift(en) aller Depotinhaber
DWS 166
10/2016
PostIdent-Coupon
zur Legitimation bei Ihrer Postfiliale
Bitte beachten Sie bei Gemeinschaftsdepots oder Depots
Minderjähriger, dass alle Anleger bzw. gesetzl. Vertreter
eine Unterschrift in Gegenwart des Postmitarbeiters leisten müssen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Legitimationsprüfung bei
einer Filiale der Deutsche Post AG:
- vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen im �Vertraulich“-Kuvert
- diesen PostIdent-Coupon
- gültigen Personalausweis oder Reisepass aller Anleger

Deutsche Asset Management
Investment GmbH
Mainzer Landstraße11-17
60329 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
Telefon:
069 910-12385
Bitte hier abschneiden
Formulare oder "Vertraulich"-Kuvert
und diesen Coupon im PostsacheFensterbriefumschlag an angegebene
Anschrift senden!
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie
sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder
Reisepass identifizieren.
Abrechnungsnummer
5 0 1 7 5 1 2
Deutsche Asset Management
Investment GmbH
60612 Frankfurt am Main
Referenznummer
8 7 7 3 7 0 1
D
Achtung MaV!
 Barcode einscannen
 POSTIDENT® BASIC Formular nutzen
 Formular an Absender
2. Anleger bzw. gesetzl. Vertreter
Achtung MaV!
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline

Bitte hier abschneiden
Formulare oder "Vertraulich"-Kuvert
und diesen Coupon im PostsacheFensterbriefumschlag an angegebene
Anschrift senden!
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie
sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder
Reisepass identifizieren.
Abrechnungsnummer
5 0 1 7 5 1 2
Deutsche Asset Management
Investment GmbH
60612 Frankfurt am Main
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline
Referenznummer
D
Achtung MaV!
 Barcode einscannen
 POSTIDENT® BASIC Formular nutzen
 Formular an Absender
8 7 7 3 7 0 1
1. Anleger bzw. gesetzl. Vertreter
Achtung MaV!
Deutsche Asset Management
Investment GmbH
Mainzer Landstr. 11 – 17 • D - 60329 Frankfurt am Main
Postanschrift : D-60612 Frankfurt am Main
Tel. : +49 69 910 -12385 • Fax : +49 69 910 -19090
E-Mail : dws.direkt@dws.de • Internet : www.dws-direkt.de
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24 – 28, D-60439 Frankfurt am Main und
Graurheindorferstr. 108, D-53117 Bonn
Internet : www.bafin.de
Eintragung ins Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 9135
Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE 811 248 289
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für diesen Vertrag und die Kommunikation
mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
Maßgebliche Rechtsordnung/maßgeblicher Gerichtsstand
Für die Eröffnung des DWS Depots und die gesamte
Geschäftsbeziehung gilt deutsches Recht.
Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an das Büro
der Ombudsstelle des BVI, Bundesverband Investment und
Asset Management e.V., Unter den Linden 42 in D-10117 Berlin,
Tel. : +49 30 6449046 - 0, Fax : +49 30 6449046 - 29, wenden.
Internet : www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Das Recht, die Gerichte jederzeit unmittelbar anzurufen,
bleibt hiervon unberührt.
Rufen Sie uns an.
DWS 166
10/2016
Ihre persönlichen Ansprechpartner bei DWS Direkt
unterstützen Sie bei allen Fragen der Fondsanlage.
DWS 166 10/2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS Depots
1. DWS Depot
Die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt,
oder die Deutsche Asset Management S.A., Luxembourg,
(nachstehend „depotführende Stelle“ genannt) eröffnet für den
Anleger (Privatkunde i. S. d. Wertpapierhandelsgesetzes bzw. des
Luxemburger Gesetzes über den Finanzsektor vom 5. April 1993),
soweit nichts anderes vereinbart auf Antrag ein DWS Depot.
Bei dem DWS Depot handelt es sich um ein Wertpapierdepot.
Zusätzlich kann die depotführende Stelle, ohne dass es hierfür
eines Antrages des Anlegers bedarf, innerhalb des DWS Depots
Geldmarktfonds aufnehmen, die auf die Fondswährung der jeweiligen auf Antrag des Anlegers gewählten Investmentfonds lauten. Sollten in einer Fondswährung aus Sicht der depotführenden
Stelle keine geeigneten Geldmarktfonds verfügbar sein, so kann
stattdessen auch ein kurzlaufender Rentenfonds aufgenommen
werden. Die aktuell von der depotführenden Stelle für die jeweiligen Fondswährungen vorgesehenen Geldmarktfonds (bzw. kurzlaufenden Rentenfonds) sind im Preisverzeichnis / Konditionentableau genannt. Die darin enthaltenen Angaben können ohne
Mitwirkung und ohne Information des Anlegers durch die depotführende Stelle geändert werden. Erteilt der Anleger der depotführenden Stelle einen Auftrag, so sind die zu diesem Zeitpunkt
im Preisverzeichnis / Konditionentableau enthaltenen Angaben
maßgebend. Dem Anleger wird auf Wunsch von der depotführenden Stelle jederzeit ein aktuelles Preisverzeichnis / Konditionentableau zur Verfügung gestellt. Der Anleger hat gegenüber der
depotführenden Stelle zu Beginn der Geschäftsbeziehung
genaue Angaben über seine Identität gemäß den Vorgaben des
Eröffnungsantrages zu machen. Die depotführende Stelle kann
zu Beginn der Geschäftsbeziehung sowie im weiteren Verlauf
zusätzliche Angaben und Unterlagen zur Identitätsfeststellung
oder zu sonstigen Zwecken verlangen, sofern dies im Hinblick
auf die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten oder im Rahmen der
Geschäftsbeziehung erforderlich ist.
2. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt (mit Ausnahme
von Anteilen an börsengehandelten Fonds, sog. „exchange
traded funds“, in Folge kurz „ETF“ genannt ; vgl. hierzu die
folgende Ziff. 3) nach den für den jeweiligen Fonds von der
Verwaltungsgesellschaft getroffenen und im Verkaufsprospekt
veröffentlichten Bedingungen. Sofern keine gegenteilige Weisung
des Anlegers vorliegt, können eingehende Zahlungen gegebenenfalls bis zum nächsten Ausgabetag von der depotführenden Stelle
gehalten werden.
3. Kauf und Verkauf von Anteilen an ETFs ; Ausführungsgrundsätze für ETFs
Der Kauf und Verkauf der Anteile an ETF erfolgt außerbörslich
über einen Market Maker (d. h. einen Wertpapierhändler, der
verbindliche Kauf- bzw. Verkaufskurse stellt) in Form einer gebündelten Blockorder.
Für die Ausführung von Aufträgen, die der Anleger der depotführenden Stelle zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung
von ETF erteilt, gelten die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze.
Die depotführende Stelle nimmt keine Weisungen des Anlegers
über den Ausführungsweg entgegen. Die depotführende Stelle
misst der kostengünstigsten Ausführung von Aufträgen in Bezug
auf ETF die größte Bedeutung bei. Daher gilt für die Ausführung
von Aufträgen in Bezug auf ETF der nachfolgend beschriebene
Ausführungsweg.
Die Ausführung von Aufträgen in Bezug auf ETF erfolgt über
die Commerzbank AG als Zwischenkommissionärin : Die depotführende Stelle fasst für ETFs börsentäglich (Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra)) die Summe der Kauf- und Verkaufsaufträge
bis 14:30 (zentraleuropäischer Zeit) zusammen. Im Anschluss
daran übermittelt die depotführende Stelle der Commerzbank
AG als Market Maker jeweils einen Kauf- und Verkaufsauftrag.
Die Commerzbank AG hat nach Maßgabe der eigenen verbindlichen Ausführungsgrundsätze das Recht, die Aufträge an die
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) weiterzuleiten oder als
Market Maker außerbörslich selbst zu erfüllen. Dem Anleger
werden die Ausführungsgrundsätze der Commerzbank AG auf
Wunsch mitgeteilt.
Die depotführende Stelle ist im Interesse des Anlegers befugt,
Kauf- und Verkaufsorders mehrerer Anleger gesammelt oder
gebündelt auszuführen, einschließlich der Ausführung außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme
(Durchführung von Sammelaufträgen bzw. Blockorders). Der
Zuteilung auf die einzelnen Anlegerdepots wird, soweit die
Ausführung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, ein nach dem
arithmetischen Mittel gebildeter Mischkurs zugrunde gelegt.
Dies kann im Einzelfall im Vergleich zu einer Einzelorder zu einem
nachteiligen Ausführungspreis für den einzelnen Anleger führen.
4. Aufträge
a) Execution Only / Ausführungsgeschäft
Die depotführende Stelle führt Aufträge nach den Grundsätzen
von „Execution Only“, d. h. ohne Beratung, aus. Demnach erteilt
die depotführende Stelle bei der Ausführung von Aufträgen
weder Empfehlungen für den Kauf noch für den Verkauf von
Anteilen, sondern leitet Aufträge lediglich an die entsprechende
Abwicklungsstelle weiter. Die depotführende Stelle geht davon
aus, dass der Anleger – soweit erforderlich – eine Beratung und
Aufklärung vor Erteilung der Aufträge erhalten hat. Auch eine
Angemessenheitsprüfung findet im Rahmen des Execution
Only nicht statt. Soweit daneben ein Beratungsvertrag mit der
depotführenden Stelle besteht, bleiben die Rechte des Anlegers
aus diesem Beratungsvertrag hiervon unberührt. Es gelten
die Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds („Wesentliche
Anlegerinformationen“ und Verkaufsprospekt einschließlich
Vertragsbedingungen bzw. Verwaltungsreglement / Satzung sowie
der letzte veröffentlichte Jahres- und Halbjahresbericht), die von
der depotführenden Stelle (mit Ausnahme von ETFs) online unter
www.dws.de zur Verfügung gestellt werden. Für ETFs werden die
entsprechenden Unterlagen online unter etf.deutscheam.com zur
Verfügung gestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers werden diese auch per E-Mail oder postalisch zur Verfügung gestellt.
b) Beschränkung auf von der depotführenden Stelle angebotene
Fondsanteile
Die depotführende Stelle nimmt Aufträge zum Kauf oder Verkauf
von Fondsanteilen nur entgegen, sofern die Fondsanteile von der
depotführenden Stelle angeboten werden. Eine Übersicht der
von der depotführenden Stelle vertriebenen Investmentfonds
ist bei der depotführenden Stelle erhältlich. Die depotführende
Stelle kann die Annahme von Aufträgen sowie die Ausführung
von Aufträgen davon abhängig machen, dass der Depotinhaber
bestimmte Erklärungen abgibt und diese ggf. auch auf Verlangen
der depotführenden Stelle einmalig oder regelmäßig wiederholt.
c) Form von Aufträgen
Ist die depotführende Stelle des Anlegers die Deutsche Asset
Management Investment GmbH, sind Aufträge zum Kauf oder
Verkauf von Fondsanteilen über folgende Zugangswege zu erteilen :
Postanschrift : D-60612 Frankfurt am Main
Fax : +49 69 910-19090 (Retail) -19050 (Riester)
Tel.: +49 69 910-12380 (Retail) -12381 (Riester)
Ist die depotführende Stelle des Anlegers die Deutsche Asset
Management S.A., sind Aufträge zum Kauf oder Verkauf von
Fondsanteilen über folgende Zugangswege zu erteilen :
Postanschrift : Postfach 766 L-2017 Luxemburg
Fax : +352 42101- 900
Tel. : +352 42101- 860
Bei Bestehen eines DWS Depot Online können Aufträge zum
Kauf und Verkauf von Fondsanteilen zusätzlich online in beiden Fällen unter Verwendung der mit der depotführenden
Stelle vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale und
Authentifizierungsinstrumente (PIN/TAN Verfahren) erteilt werden.
Einen Auftrag zum Verkauf von Fondsanteilen kann die depotführende Stelle zurückweisen, sofern eine Vereinbarung über eine
Referenzbankverbindung nicht vorliegt.
d) Ausführungsgeschäft / Beauftragung eines Dritten zur Ausführung eines Kaufs oder Verkaufs
Bei Kauf- und Verkaufsaufträgen des Anlegers schließt die
depotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit der
jeweiligen Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft
(Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt eine dritte Person, ein
Ausführungsgeschäft abzuschließen. Soweit Einzahlungsbeträge
DWS 166 10/2016
des Anlegers zum Erwerb eines vollen Anteils nicht ausreichen, schreibt die depotführende Stelle den entsprechenden
Anteilsbruchteil in vier Dezimalstellen nach dem Komma gut.
(Risikoprofil) des zu erwerbenden Fonds mit dem Anlegertyp nicht
vereinbar ist. In diesem Falle wird die depotführende Stelle den
Anleger unverzüglich informieren.
e) Preis des Ausführungsgeschäftes
Die depotführende Stelle rechnet gegenüber dem Anleger
den Preis des Ausführungsgeschäftes ab. Die Details zur
Berechnung ergeben sich (außer für Anteile an ETFs) aus dem
Verkaufsprospekt und den sonstigen Verkaufsunterlagen des
jeweiligen Fonds.
Der Preis von Ausführungsgeschäften, die ETFs zum Gegenstand
haben, wird vom Market Maker festgelegt.
k) Aufträge zum Umtausch von Fondsanteilen
Soweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preisverzeichnis / Konditionentableau ausdrücklich zugelassen, ist ein
Umtausch von Anteilen zu den darin festgelegten Konditionen
möglich. Ansonsten wird ein Auftrag zum Umtausch als
ein Verkaufsauftrag und nachfolgender Kaufauftrag behandelt. Als Folge dieser Aufteilung können keine besonderen
Umtauschkonditionen gewährt werden.
f) Bearbeitung / Wertermittlungstag
Eingehende Verkaufs- oder Kaufaufträge werden von der depotführenden Stelle unverzüglich, spätestens an dem auf den
Eingang bei der depotführenden Stelle folgenden Bankarbeitstag
(am Ort der Depotführung) bearbeitet. Unter Bearbeitung ist
die Weitergabe des Auftrags zur Ausführung an die jeweilige
Verwaltungsgesellschaft, deren Verwahrstelle, einen Clearer
oder einen Dritten, der mit der weiteren Ausführung beauftragt
wird, zu verstehen. Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem
Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Ausführungspreis liegen nicht im Einflussbereich der depotführenden Stelle. Die
Einzelheiten dazu ergeben sich (außer für Anteile an ETFs) aus
dem Verkaufsprospekt und den sonstigen Verkaufsunterlagen
des jeweiligen Fonds. Für Anteile an ETFs ergeben sich diese
Einzelheiten aus den Ausführungsgrundsätzen der depotführenden Stelle für ETFs, die in Ziff. 3 aufgeführt sind. Wird der Auftrag
nicht ausgeführt, so wird die depotführende Stelle den Anleger
darüber unverzüglich informieren.
l) Verfügungen
Der Anleger kann über seine Anteile und Anteilsbruchteile ganz
oder teilweise verfügen. Eine Auslieferung oder Übertragung von
Anteilen in ein Wertpapierdepot einer anderen depotführenden
Stelle ist nur für ganze Anteile möglich. Bei Anteilsbruchteilen
besteht nur ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwertes.
g) Kaufaufträge mittels Überweisungen
Überweisungen müssen die Angabe einer von der depotführenden Stelle mitgeteilten DWS Depotnummer, Portfolionummer
oder Investmentfondsnummer enthalten und werden als
Kaufaufträge für die entsprechenden Fondsanteile behandelt.
Sofern die Gutschriftanzeige der Bank eindeutig zugeordnet werden kann, wird die depotführende Stelle Aufträge zum Erwerb
von Fondsanteilen unverzüglich, spätestens am nächstfolgenden
Bankarbeitstag, an die jeweilige Abwicklungsstelle weiterleiten.
Soweit Einzahlungsbeträge des Anlegers den Ausgabepreis bzw.
Ausführungspreis (für ETFs) eines Anteils über oder unterschreiten, schreibt ihm die depotführende Stelle einen entsprechenden
Bruchteil in vier Dezimalstellen nach dem Komma gut. Wird
eine Einzahlung vor Bestätigung der jeweiligen Depoteröffnung
geleistet, so wird der Ausgabepreis bzw. Ausführungspreis (für
ETFs) des nächstmöglichen Ausgabetages nach Depoteröffnung
zugrunde gelegt.
h) Verkaufsaufträge
Aufträge zum Verkauf von Fondsanteilen müssen die
Investmentfondsnummer enthalten. Sollen alle verwahrten
Anteile eines DWS Depots verkauft werden, so genügt die
Angabe der DWS Depotnummer. Verkaufsaufträge, die auf einen
bestimmten Betrag lauten, werden von der depotführenden Stelle
in Aufträge zum Verkauf von Anteilen umgewandelt.
i) Währung von Ein- und Auszahlungen / Umtausch von Währungen
Zahlungen des Anlegers an die depotführende Stelle und
Zahlungen der depotführenden Stelle an den Anleger haben stets
in EURO zu erfolgen. Zahlungen, die in einer anderen Währung
als EURO erfolgen, werden von der depotführenden Stelle zum
jeweils aktuellen Umrechnungskurs in EURO umgerechnet.
Beauftragt der Anleger die depotführende Stelle zum Erwerb von
Anteilen eines Fonds, der in einer anderen Währung als EURO
geführt wird, so ist die depotführende Stelle berechtigt, den hierfür vom Anleger angeschafften EURO-Betrag zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs in die jeweilige Währung umzurechnen.
Sofern die Zahlung in Fondswährung geleistet wird, erfolgt keine
Umrechnung.
j) Zuordnung zu einem Anlegertyp / Nichtausführung
Abhängig vom Vertriebsweg kann eine Zuordnung des Anlegers
zu einem Anlegertyp erfolgen. Die depotführende Stelle behält
sich vor, Aufträge nicht auszuführen, sofern die Anlageklasse
m) Lastschriftverfahren
Soweit Kaufaufträge per Lastschrift ausgeführt werden sollen,
ist die Erteilung eines depotbezogenen Mandats erforderlich.
Der Zahlungspflichtige wird rechtzeitig über die Einrichtung des
Mandats sowie die entsprechende Mandatsreferenz unterrichtet.
Bestehende Einzugsermächtigungsverfahren können von der
depotführenden Stelle nach vorheriger schriftlicher Ankündigung
jederzeit in SEPA-Mandate umgewidmet werden.
5. Anteilsregister, Eigentum, Miteigentum, Girosammelverwahrung
Führt die für die Ausgabe von Anteilen zuständige Stelle ein
Anteilsregister, wird die depotführende Stelle dort für den
Anleger als Anteilsinhaber eingetragen. Im Falle der Deutsche
Asset Management S.A. als depotführende Stelle werden dann
in diesem Falle die Anteile treuhänderisch für die jeweiligen
Anleger gehalten. Sofern in dieses Anteilsregister zwingend nur
der jeweils Letztbegünstigte eingetragen werden kann, wird die
depotführende Stelle die Eintragung im Namen des Anlegers
vornehmen lassen. Die erworbenen Anteile sind in diesem Falle
Eigentum des Anlegers und werden auch nicht treuhänderisch
gehalten. Soweit für einen Fonds von der für die Ausgabe von
Anteilen zuständigen Stelle keine Anteilsbruchteile ausgegeben werden, erwirbt der Anleger, sofern dieser selbst in das
Anteilsregister des Fonds eingetragen wird, Miteigentum an
einem etwa bestehenden Gemeinschaftsdepot aller Inhaber von
Anteilsbruchteilen bei der depotführenden Stelle. Die depotführende Stelle gibt Anteile, für die kein Anteilsregister besteht, für
den Anleger in Girosammeldepotverwahrung.
6. Anschaffung und Verwahrung von Fondsanteilen im
Ausland
Die depotführende Stelle schafft Anteile im Ausland an, wenn
sie direkt oder über einen Dritten Kaufaufträge über Anteile im
Ausland oder Kaufaufträge über ausländische Fondsanteile ausführt. Die depotführende Stelle wird die im Ausland angeschafften
Anteile im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen ausländischen Verwahrer beauftragen. Die Verwahrung unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsortes
und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die depotführende Stelle
wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der
Interessen des Anlegers das Eigentum oder Miteigentum an
den Fondsanteilen oder eine andere im Lagerland übliche, vergleichbare Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung
treuhänderisch für den Anleger halten. Hierüber erteilt sie dem
Anleger Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter
Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere
befinden (Lagerland). Die depotführende Stelle braucht die
Auslieferungsansprüche des Anlegers aus der ihm erteilten
WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenen
Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht
aus den im Lagerland für den Anleger und für die depotführende
Stelle verwahrten Anteilen derselben Gattung. Der Anleger trägt
in diesen Fällen daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbestand als
DWS 166 10/2016
Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen
oder durch sonstige von der depotführenden Stelle nicht zu vertretenden Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang
mit Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslandes treffen sollten. Hat der Anleger nach dem vorhergehenden Absatz
Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist
die depotführende Stelle nicht verpflichtet, dem Anleger den
Kaufpreis zurückzuerstatten.
7. Ausschüttungen
Ausschüttungsbeträge werden von der depotführenden Stelle
– ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern – ohne
gesonderten Auftrag in Anteilen des betreffenden Fonds wiederangelegt („automatische Wiederanlage”). Die automatische Wiederanlage erfolgt unverzüglich nach Gutschrift der
Ausschüttungsbeträge auf dem Konto der depotführenden Stelle.
Die automatische Wiederanlage erfolgt ohne Ausgabeaufschlag
zum jeweils gültigen Anteilwert bzw. Ausführungspreis (für ETFs)
am Ausführungstag. Sofern für bestimmte Fonds keine direkte
Wiederanlage von der depotführenden Stelle vorgesehen ist, werden die Ausschüttungen – ggf. unter Abzug von einzubehaltenden
Steuern – in gleicher Fondswährung in dem jeweils von der depotführenden Stelle für den Anleger ausgewählten Geldmarktfonds
(bzw. kurzlaufenden Rentenfonds) in Fondswährung angelegt.
Einzelheiten werden im Preisverzeichnis / Konditionentableau geregelt. Die entsprechende Kauforder wird von der depotführenden
Stelle an die jeweilige Abwicklungsstelle unverzüglich, spätestens
am nächstfolgenden Bankarbeitstag, weitergeleitet.
8. Abrechnungen
Die depotführende Stelle übermittelt dem Anleger spätestens
am ersten Geschäftstag nach der Ausführung des Auftrags für
jeden getätigten Umsatz eine Abrechnung. Soweit der Anleger
Fondsanteile durch regelmäßige Einzahlungen erwirbt, wird die
depotführende Stelle den jeweils aktuell geltenden rechtlichen
Anforderungen zur Abrechnungserstellung in geeigneter Form
nachkommen.* In jedem Fall erhält der Anleger nach Ablauf
eines Jahres eine Aufstellung der im Kalenderjahr eingetretenen
Veränderungen.
9. Gemeinschaftliches Wertpapierdepot
Über ein gemeinschaftliches DWS Depot kann jeder Inhaber allein
verfügen, es sei denn, dass einer der Wertpapierdepotinhaber
oder alle gemeinsam der depotführenden Stelle in Textform
(z.B. Brief, Telefax, E-Mail) eine gegenteilige Weisung erteilt
haben. Alle Anleger des gemeinschaftlichen Depots sind gegenüber der depotführenden Stelle gesamtschuldnerisch für alle
Verbindlichkeiten aus dem gemeinschaftlichen Depot haftbar,
unabhängig davon, ob solche Verbindlichkeiten gemeinsam oder
einzeln von ihnen eingegangen wurden.
10. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Anlegers
Nach dem Tod des Anlegers hat derjenige, der sich gegenüber
der depotführenden Stelle auf die Rechtsnachfolge des Anlegers
beruft, der depotführenden Stelle seine erbrechtliche Berechtigung
in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der depotführenden
Stelle eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der
letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die depotführende
Stelle denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker
bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen
und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies
gilt nicht, wenn der depotführenden Stelle bekannt ist, dass der
dort Genannte (z. B. nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des
Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr dies in
Folge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.
11. Entgelte und Auslagen
Für die Führung des DWS Depots kann ein Entgelt berechnet werden. Die jeweilige Höhe ist im Preisverzeichnis / Konditionentableau
der depotführenden Stelle enthalten. Für die im Preisverzeichnis
nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Anlegers oder
in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden, und die
nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten
sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde,
die gesetzlichen Vorschriften. Der Anleger trägt außerdem alle
Auslagen, die anfallen, wenn die depotführende Stelle in seinem
Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere Kommunikationskosten wie Telefon und Porto).
12. Information des Anlegers über Vertriebsfolgeprovisionen
a) Die depotführende Stelle erhält im Zusammenhang
mit Wertpapiergeschäften, die sie mit Anlegern über
Investmentanteile abschließt, für den Vertrieb dieser Wertpapiere
umsatzabhängige
Zahlungen
(Vertriebsfolgeprovisionen)
von den Wertpapieremittenten (in- und ausländische
Verwaltungsgesellschaften einschließlich Unternehmen der
Deutsche Bank Gruppe). Die Vertriebsfolgeprovisionen fallen im
Zusammenhang mit dem Verkauf von Investmentanteilen an den
Anleger an. Sie werden von den Emittenten dieser Wertpapiere
aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsvergütungen als
wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die depotführende Stelle geleistet. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovision
beträgt derzeit in der Regel bei Rentenfonds zwischen 0,1 % und
0,7 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,3 % und 1,0 % p. a. und
bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 0,6 % p. a.
des von der depotführenden Stelle verwahrten Gesamtbestands
des jeweiligen Wertpapiers. Für ETFs fällt in der Regel keine
Vertriebsfolgeprovision an. Einzelheiten zu Art und Höhe der
Vertriebsfolgeprovision für ein konkretes Wertpapiergeschäft teilt
die depotführende Stelle dem Anleger jederzeit auf Nachfrage mit,
im Falle der Anlageberatung durch die depotführende Stelle unaufgefordert vor dem Abschluss eines jeden Wertpapiergeschäftes.
b) Ist nicht die depotführende Stelle Berater und kommt der
Abschluss von Wertpapiergeschäften über Investmentanteile
durch einen Dritten als Vermittler oder Berater zustande, leitet die depotführende Stelle an den Dritten oder dessen
Vertriebsorganisation im Regelfall zwischen 80 % und 95 % der
oben unter Ziffer 12.a) genannten Vertriebsfolgeprovisionen
weiter, wenn es sich hierbei um einen Vertriebspartner der
depotführenden Stelle handelt. Die depotführende Stelle teilt
dem Anleger jederzeit auf Nachfrage Einzelheiten zu Art und
Höhe dieser Zahlungen und deren Empfänger für ein konkretes
Wertpapiergeschäft mit.
13. Verrechnung oder Verkauf von Anteilen
Entgelte, Steuern, Auslagen und Kosten können mit Zahlungen
verrechnet sowie durch den Verkauf von Anteilen bzw.
Anteilsbruchteilen in entsprechender Höhe gedeckt werden.
14. Haftung der depotführenden Stelle ; Mitverschulden des
Anlegers
a) Haftungsgrundsätze
Die depotführende Stelle haftet bei der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und
der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Hat der Anleger durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B.
durch Verletzung der in Nr. 15 -18 dieser Geschäftsbedingungen
aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines
Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des
Mitverschuldens, in welchem Umfang die depotführende Stelle
und der Anleger den Schaden zu tragen haben.
b) Weitergeleitete Depotaufträge
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form
ausgeführt wird, dass die depotführende Stelle einen Dritten mit
der weiteren Erledigung beauftragt, erfüllt die depotführende
Stelle den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an
den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft
z. B. die Verwahrung von Anteilen im Ausland. In diesem Fall
beschränkt sich die Haftung der depotführenden Stelle auf die
sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
c) Haftung der depotführenden Stelle im Hinblick auf Ausführungsgeschäfte
Schließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegers
mit einer Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft
(Ausführungsgeschäft) ab, so haftet die depotführende Stelle
für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäftes
durch ihren Vertragspartner oder dessen Vertragspartner. Bis
zum Abschluss eines Ausführungsgeschäftes haftet die depot-
* Wurde keine Einzelabrechnung erteilt, erstellt die depotführende Stelle spätestens sechs Monate nach Versand der letzten Abrechnung eine Aufstellung
der getätigten Umsätze.
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führende Stelle bei der Beauftragung einer dritten Person mit der
Ausführung eines Geschäftes nur für deren sorgfältige Auswahl
und Unterweisung.
15. Änderung von Name, Anschrift oder der Vertretungsmacht
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist
es erforderlich, dass der Anleger der depotführenden Stelle
Änderungen seines Namens, seines steuerlichen Status und
seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung
einer gegenüber der depotführenden Stelle nachgewiesenen
Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn
die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das
Handelsregister) eingetragen wird. Die depotführende Stelle ist
berechtigt, vom Anleger einen Nachweis über den Eintritt der
Änderung zu fordern.
16. Klarheit von Aufträgen
Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können zu
Verzögerungen in der Auftragsabwicklung führen. Vor allem
hat der Anleger bei Einzahlungen, Aufträgen und Verfügungen
auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen DWS
Depotnummer, Portfolionummer und Investmentfondsnummer
zu achten. Soweit die depotführende Stelle Einzahlungen nicht
eindeutig zuordnen kann, darf sie die eingezahlten Beträge zurücküberweisen. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen
von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
17. Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der depotführenden Stelle
Der Anleger hat Wertpapierabrechnungen, Aufstellungen und
sonstige Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie
Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise)
auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen
und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
18. Benachrichtigung der depotführenden Stelle bei Ausbleiben
von Mitteilungen
Falls die Jahresaufstellungen dem Anleger bis Ende April des jeweiligen Folgejahres nicht zugehen, muss er die depotführende Stelle
unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht
auch beim Ausbleiben anderer zu erwartender Mitteilungen (insbesondere Abrechnungen nach der Ausführung von Aufträgen).
19. Pfandrecht
Der Anleger räumt der depotführenden Stelle ein Pfandrecht an
allen im DWS Depot verwahrten Fondsanteilen ein. Das Pfandrecht
sichert alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der depotführenden Stelle gegen den Anleger aus der Geschäftsverbindung.
20. Referenzbankverbindung
Auszahlungen von Guthaben können nur auf eine vereinbarte Referenzbankverbindung des Anlegers erfolgen. Die
Begründung oder Änderung einer Referenzbankverbindung
bedarf der Vereinbarung zwischen der depotführenden Stelle
und dem Anleger. Wegen ihrer großen Bedeutung soll diese
Vereinbarung schriftlich geschlossen werden. Die depotführende
Stelle wird einen vom Anleger gestellten Antrag auf Vereinbarung
oder Änderung einer Referenzbankverbindung nur dann annehmen, wenn es sich dabei um ein auf den Namen des Anlegers
lautendes und auf eigene Rechnung des Anlegers geführtes
Referenzbankkonto handelt.
21. Kündigung durch die depotführende Stelle
Die depotführende Stelle kann ein DWS Depot jederzeit mit
einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Anteile
werden dem Anleger auf Wunsch ausgeliefert oder nach dem
Wirksamwerden der Kündigung veräußert. Der Gegenwert der
Anteile wird dem Anleger bei Veräußerung ausgezahlt.
22. Auflösung von Fonds
Wird ein Fonds wegen Zeitablauf oder aus einem anderen
Grund aufgelöst, so ist die depotführende Stelle berechtigt, die
verwahrten Anteile und Anteilsbruchteile des Fonds am letzten
Bewertungstag zu verkaufen und den erzielten Liquidationserlös
in Anteilen eines Geldmarktfonds (bzw. kurzlaufenden Rentenfonds) in Fondswährung anzulegen, sofern keine gegenteilige
Weisung des Anlegers vorliegt.
23. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
dem Anleger schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Anleger nicht in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail)
Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die depotführende
Stelle bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Anleger muss
den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe
der Änderungen an die depotführende Stelle absenden.
Stand : Oktober 2016
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht gemäß § 305 Kapitalanlagegesetzbuch
Wenn der Kauf von Anteilen aufgrund mündlicher Verhandlungen
außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die
Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, zustande kommt,
so ist der Käufer berechtigt, seine Kauferklärung ohne Angabe
von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform
(z. B. Brief, Telefax, E-Mail) zu widerrufen. Das Widerrufsrecht
besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder
den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat.
Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des
Antrags auf Vertragsschluss dem Käufer ausgehändigt oder
ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin
eine Belehrung über das Widerrufsrecht enthalten ist, die
den Anforderungen des Art. 246 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch genügt. Ist
der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Verkäufer.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an : Deutsche Asset
Management Investment GmbH, Mainzer Landstr. 11 – 17,
60329 Frankfurt am Main (Fax +49 69 910 - 19090).
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist oder dass der Verkäufer
den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Kauf der Anteile
geführt haben, aufgrund vorheriger Bestellung gem. § 55 Abs. 1
der Gewerbeordnung aufgesucht hat.
Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 c
BGB, so ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen,
deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt
(§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen.
Hat der Käufer im Falle eines wirksamen Widerrufs bereits
Zahlungen geleistet, so sind ihm von der in- oder ausländischen
Verwaltungsgesellschaft, gegebenenfalls Zug um Zug gegen
Rückübertragung der erworbenen Anteile, der Wert der bezahlten Anteile am Tag nach Eingang der Widerrufserklärung und die
bezahlten Kosten zu erstatten.
Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden. Die
vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend beim Verkauf
von Anteilen durch den Anleger.
Ende der Widerrufsbelehrung
Stand : Oktober 2016
DWS 166 10/2016