DWS Depot
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Deutsche Asset Management DWS Depot Eröffnen Sie sich neue Chancen DWS Direkt Erläuterungen zum Ausfüllen des Antragsformulares Dieses Formular wird maschinell gelesen. Bitte schreiben Sie deshalb ausschließlich in die dafür vorgesehenen Felder und in deutlichen Druckbuchstaben und Ziffern (siehe nachstehendes Beispiel). Mitteilungen außerhalb der vorgesehenen Felder können nicht ausgewertet werden. Verwenden Sie dieses Formular bitte nur für eine neue Kundenverbindung. Bei einer bestehenden Kundenverbindung nutzen Sie bitte unser Serviceblatt für Kaufaufträge. Dieses steht im Internet unter www.dws.de zum Download bereit, alternativ können Sie es auch direkt bei uns anfordern. FA_PF_FFM Fondsauswahl und Kaufauftrag für Portfolioeinzahlung Fondsname DWS Direkt ISIN oder WKN M U ST ERFON D S Prozentverteilung* 9 9 9 9 910 0 0 0 0 3 VN_Direkt_Balken DWS Direkt (Konsorte) DF_Standard_FFM KD_Standard_2 Anleger Ich/Wir beantrage(n) die Eröffnung eines DWS Depots bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt. * Bei angegebener Verteilung von insgesamt 100 % übernehmen wir für Sie die automatische Verteilung aller für dieses Portfolio eingehenden Beträge. Kundendaten (bitte nur in Druckbuchstaben ausfüllen !) 1. Anleger Anrede 1-Herr 2-Frau 3-Firma 1 Name Staatsangehörigkeit/Land der Gründung D EU T SC H MUSTERMANN Alle Vornamen gemäß Ausweis Postleitzahl 1 D EU T SC HL A N D SC HREI N ER Name (bei Gemeinschaftsdepots siehe Punkt 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Alle persönlichen Daten aller Anleger notiert ? - Name und alle Vornamen gemäß Ausweis bitte vollständig angeben - Steuerland / Steuer-Identifikationsnummer / TIN - Keine Gemeinschaftsdepots mit / zwischen Minderjährigen - Keine Gemeinschaftsdepots bei VL D EU T SC H 0 8 0 8 1 9 7 8 Geburtsland Beruf 2 VL (gilt nicht im Rahmen eines Portfolios) : - Aktienfonds angegeben ? (Nur Aktienfonds sind sparzulagenbegünstigt). - Keine Betragsangabe erforderlich. Die Höhe der VL-Leistung wird durch die Überweisung des Arbeitgebers bestimmt. 1. 15. eines Monats 15. eines Monats mtl. 1/4-jährl. mtl. 1/4-jährl. jährl. 1/2-jährl. erstmals am erstmals am 2 0 erfolgen. 2 0 erfolgen. Bankverbindung in nachfolgendem Feld SEPA-Lastschriftmandat angeben. BVBitte SEPA_FFM 3 Fondsauswahl und Kaufauftrag für Portfolioeinzahlung : - Vollständige Fondsbezeichnung (Fondsname und ISIN bzw. WKN) eingetragen ? - Einzahlungen auf ein Portfolio können (sofern insgesamt 100 % vergeben wurden) nach Ihren Wünschen automatisch verteilt werden. Prozentangaben eingetragen ? - Beträge bitte ausfüllen, falls Portfolioeinzahlung gewünscht wird. Bitte hier keine Eintragung, wenn nur VL-Sparvertrag gewünscht (siehe Punkt 2). 4 Kaufauftrag für Einzelfonds : - Vollständige Fondsbezeichnung (Fondsname und ISIN bzw. WKN) eingetragen ? - Beträge bitte ausfüllen, falls Sie auf einzelne Investmentfonds Einzahlungen leisten wollen. 5 Online-Depotführung : - Bitte ankreuzen, falls Online-Zugang gewünscht - Online erteilte Verkaufsaufträge können nur zugunsten einer vorhandenen Referenzbankverbindung erteilt werden. - Keine Transaktionsmöglichkeit für Minderjährige. 6 Bankverbindung / Einzugsermächtigung : - Einzug / Entnahme erfolgt immer in Euro – auch für in Fremdwährung notierte Fonds. - Bei Online-Depotführung können Auszahlungen nur auf dieses Konto erfolgen. - Termine angegeben ? - Nicht ausfüllen, falls Sie die Beträge überweisen möchten. 7 Referenzbankverbindung : - Bitte auf separate Unterschrift achten! - Aus Sicherheitsgründen nur möglich, wenn die Person des Antragstellers mit dem Kontoinhaber identisch ist. 8 Unterschriften : - Bei Minderjährigen sind immer die Unterschriften beider gesetzlichen Vertreter erforderlich. Falls es nur einen gesetzlichen Vertreter gibt, – entsprechender Nachweis beigefügt ? - Achtung : Bitte unbedingt alle Unterschriften leisten ! 9 WpHG-Bogen : - Vollständig ausgefüllt und von allen Anlegern unterschrieben ? - Bitte beachten Sie die Hinweise. SEPA-Lastschriftmandat (IBAN und BIC stehen in den Kontoauszügen) – bei Überweisung bitte nicht ausfüllen KAU FFRAU Ich ermächtige hiermit die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Gläubiger-ID DE08DEU00000030380, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Deutsche Asset Management Investment GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Wohnort Arbeitnehmer KOELNHAU SEN Selbstständig Lokale Steuer-Identifikationsnummer (TIN) DEU TS CHL AND 1. erfolgen. Entnahmeplan (Nicht in Verbindung mit Sparplan oder einem Portfolio, Mindestanlage für Entnahmeplan 15.000,- EUR) : Die regelmäßigen Verkäufe sollen jeweils zum D EU T SC HL A N D Staat/Staaten* 5 2 0 Sparplan : Die regelmäßigen Einzahlungen sollen jeweils zum Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) M U ST ERHAU SEN RAEDERSTRASS E 177 Bei Fonds, die nicht von der DWS/DB AM Gruppe aufgelegt wurden, ist nur eine Entnahme in ganzen Anteilen möglich ! Bitte richten Sie mir/uns den Online-Zugang ein und senden Sie mir/uns meine/unsere persönliche Geheimzahl (PIN) und Transaktionsnummern (TAN) zu. Mir/Uns ist bekannt, dass eine Nutzung des Online-Depots den Besonderen Bedingungen für das DWS Depot online unterliegt, welche im Depot Online hinterlegt und beim Erstzugang von mir/ Einmaleinzug : Der einmalige Kauf soll sofort, sonst am Geburtsort Straße, Hausnummer Entnahmeplan in Anteilen oder ,- EUR Kaufauftrag / Entnahmeplan Staatsangehörigkeit MUSTERMANN MARIA Postleitzahl 1 Bei Fonds, die nicht von der DWS/DB AM Gruppe aufgelegt wurden, ist nur eine Entnahme in ganzen Anteilen möglich ! (bei Minderjährigen keine Transaktionsmöglichkeit) uns akzeptiert werden müssen. LA_ENT_Standard 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Adresszusatz Betrag Spar- oder Entnahmeplan ,- EUR Antrag auf Führung eines Online-Depots Lokale Steuer-Identifikationsnummer (TIN) DEU TS CHL AND D E – 1 2 3 4 5 oder ISIN oder WKN OL_Standard 0 1 2 3 / 4 5 6 7 Staat/Staaten* Abweichender Geburtsname Land Selbstständig Telefon tagsüber Alle Vornamen gemäß Ausweis Zum Zweck der Steuerveranlagung : Ich bin steuerlich Ansässige(r) in folgenden Staaten Entnahmeplan in Anteilen 4 ,- EUR Betrag Einmaleinzug Arbeitnehmer KOELNHAU SEN MUSTERMANN@INTERNET.DE 2 ,- EUR Fondsname Beruf (Branche, sofern Firma als Antragsteller) Wohnort E-Mail Adresse 1-Herr 2-Frau Betrag Spar- oder Entnahmeplan M U ST ERHAU SEN Geburtsland RAEDERSTRASS E 177 D E – 1 2 3 4 5 2. Anleger Anrede ISIN oder WKN Betrag Einmaleinzug Geburtsort Straße, Hausnummer (Schriftverkehr wird an diese Anschrift versandt) Zum Zweck der Steuerveranlagung : Ich bin steuerlich Ansässige(r) in folgenden Staaten ,- EUR Fondsauswahl und Kaufauftrag für Einzelfonds (Kaufauftrag nur bei Einzugsermächtigung gültig) 1 1 0 7 1 9 7 5 GUENTER Adresszusatz 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Name des Kontoinhabers Vorname(n) Straße, Hausnummer Land IBAN BIC 6 – Postleitzahl Ort Bank / Kreditinstitut * Sollten Sie in weiteren Staaten steuerlich ansässig sein, teilen Sie uns dies bitte in einer steuerlichen Selbstauskunft mit. Den entsprechenden Vordruck schicken wir Ihnen auf Anforderung gerne zu. VL_FFM Hinweis : Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. VL - Kaufauftrag (nicht als Gemeinschaftsdepot) Zahlungen zu Ihrem VL-Sparvertrag erfolgen direkt vom Arbeitgeber. Mit der Eröffnungsbestätigung des VL-Vertrages erhalten Sie ein Blatt für Ihre Personalabteilung, in dem die Höhe und der Zahlungsrhythmus geregelt werden. Aktienfonds sind bis zu 400,- EUR jährlich – im Rahmen der staatlichen Sparförderung – mit Sparzulage begünstigt. Ich beantrage die Eröffnung eines vermögenswirksamen Wertpapiersparvertrages für den Fonds : ISIN DE0008476524 DWS Vermögensbildungsfonds I LD ISIN DE0009848119 DWS Top Dividende LD ISIN DE0009769729 DWS Top Europe ISIN DE0008474156 DWS European Opportunities 2 ISIN DE0008490962 DWS Deutschland LC VL Gewünschte VL-Leistung WKN (6-stellig) oder ISIN (12-stellig) Sonstiger Aktienfonds : Fondsname ,- EUR Der Einzahlungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der ersten Einzahlung. Der Beginn der Festlegungsfrist wird in dem Jahr auf den 01.01. rückdatiert, in dem die erste Einzahlung bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH eingeht. Sie endet nach 7 Kalenderjahren. Das Pfandrecht gemäß Nr. 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots gilt nicht für die während der Festlegungsfrist gesperrten Fondsanteile. Die Sparzulage ist vom Anleger jährlich beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Hierzu erhält er von der Deutsche Asset Management Investment GmbH jährlich mit der Jahresaufstellung eine VL-Bescheinigung. Die Auszahlung erfolgt mit Ablauf der Sperrfrist durch das zuständige Finanzamt und wird von der Deutsche Asset Management Investment GmbH auf den vermögenswirksamen Sparvertrag vorgenommen. DWS 166 Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger Stand : 10/2016 Seite 1 von 4 SE_Standard_Direkt_FFM Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber X X BV REF_Standard Einrichtung der Referenzbankverbindung (nur wenn Antragsteller mit Kontoinhaber identisch ist) Bitte richten Sie oben genannte Bankverbindung als Referenzbankverbindung ein.* X Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger Stand : 10/2016 Seite 2 von 4 SE_KD Erklärungen und Unterschriften aller Anleger für Depoteröffnung und Fernabsatz Kundendaten Für den Geschäftsverkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und die Sonderbedingungen DWS Direkt. Des Weiteren gelten die Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds. Diese umfassen die wesentlichen Anlegerinformationen bzw. den Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen bzw. Verwaltungsreglement/ Satzung und den Jahres- und Halbjahresbericht (soweit veröffentlicht). Diese enthalten Angaben über den Ausgabeaufschlag, die Kosten und ausführliche Risikohinweise. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots, die wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekt (einschließlich Anlagebedingungen bzw. Verwaltungsreglement, Jahres- und Halbjahresbericht soweit veröffentlicht) finden Sie auf der Internetseite www.dws.de. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese Verkaufsunterlagen jederzeit auch gerne zusätzlich kostenlos in Papierform zu. 1. Anleger Name Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge entsprechend der Regelung in Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots unverzüglich und ohne Kosten wieder in denselben Fonds angelegt (automatische Wiederanlage). Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine abweichende Weisung für sämtliche Ertragsgutschriften aus Beständen dieses Depots oder für einzelne Bestände dieses Depots zu erteilen. Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass mir/uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind. Bei allen Fonds, die nicht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW) einschließlich etwaiger Nachfolgerichtlinien entsprechen (sog. alternative Investmentfonds), wurden mir/uns zusätzlich der Verkaufsprospekt sowie der jeweils aktuellste Jahres- bzw. Halbjahresbericht rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots inklusive der Ausführungsgrundsätze für ETFs, die Sonderbedingungen DWS Direkt sowie die genannten Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und anerkannt. Für den Kauf/Verkauf von ETFs willige(n) ich/wir ein, dass diese gemäß den Ausführungsgrundsätzen für ETFs außerbörslich ausgeführt werden. Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung : Ich/Wir erkläre(n) mich/uns ausdrücklich damit einverstanden, dass die depotführende Stelle nach Annahme meines/unseres Vertragsangebotes, aber noch vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß Fernabsatzrecht, mit der Ausführung dieses Vertrages und auf dessen Grundlage abgeschlossener weiterer Verträge beginnt. US-Staatsbürger/US Resident(s) : Weiterhin erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir weder US-Staatsbürger – US Citizen(s) – noch US-Einwohner mit ständigem Aufenthaltsrecht – US Resident(s) – im Sinne der Definitionen für die Zwecke der US-Bundesgesetze über Wertpapiere, Waren und Steuern, einschließlich der jeweils gültigen Fassung der Regulation S zu dem Gesetz von 1933 (zusammen „US-Personen“) bin/sind und keine Fondsanteile für US-Personen halten und erwerben werde(n). Soweit ich/wir nach Abgabe dieser Erklärung den Status einer US-Person nach den vorgenannten Vorschriften erlange(n) oder Fondsanteile für US-Personen halte(n) oder erwerbe(n), werde(n) ich/wir dies der depotführenden Stelle unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen DWS Depots, die ich/wir im Rahmen der Kundenverbindung noch eröffnen werde(n). Insbesondere erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir nicht nach dem Internal Revenue Code als US-Person steuererklärungspflichtig bin/sind. Geldwäschegesetz und wirtschaftlich Berechtigter : Ich bin/Wir sind verpflichtet, der depotführenden Stelle unverzüglich und unaufgefordert folgende Sachverhalte anzuzeigen: a) Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben und die nach dem deutschen oder luxemburgischen Geldwäschegesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigten betreffen ; und b) falls ich/wir bzw. ein unmittelbares Familienmitglied oder eine mir/uns bekanntermaßen nahe stehende Person im Sinne der Richtlinie 2006/70/EG der EG-Kommission vom 1. August 2006 ein wichtiges öffentliches, hohes politisches oder militärisches Amt (z. B. Regierungsmitglied, Parlamentsmitglied, Botschafter, General) ausübe(n) bzw. ausgeübt habe(n). Darüber hinaus erkläre(n) ich/wir hiermit ausdrücklich, das von mir/uns gewünschte DWS Depot auf eigene Rechnung zu führen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen DWS Depots, die ich/wir im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung noch eröffnen werde(n). Anderenfalls teile(n) ich/wir der depotführenden Stelle den wirtschaftlich Berechtigten sofort mit. Das DWS Depot muss dann auf dessen Namen eröffnet werden. Hinweis zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers : Ich bin/Wir sind damit einverstanden, wenn die depotführende Stelle zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers Abschlusskosten und eventuelle Vertriebsfolgeprovisionen an den Vermittler weitergibt. 8 Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters Ort, Datum Antrag X X Antrag X 8 Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters Ort, Datum Alle Vornamen gemäß Ausweis Geburtsdatum DS_DIREKT_FFM Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung Die Deutsche Asset Management Investment GmbH (nachfolgend „depotführende Stelle“ genannt) informiert Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und über die Aufzeichnung von Telefongesprächen. Im nachfolgenden Abschnitt „Erklärungen und Unterschriften aller Anleger“ dieses Depoteröffnungsantrags bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift Folgendes : a) dass Sie diese „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“ zur Kenntnis genommen haben und b) dass Sie mit dieser Datenverarbeitung und den Gesprächsaufzeichnungen einverstanden sind. Sie können jederzeit Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten erlangen und diese berichtigen. 1. Datenverarbeitung durch die depotführende Stelle : (a) Die depotführende Stelle verarbeitet die in diesem Antrag enthaltenen sowie alle, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten zum Zweck der Depotführung sowie der Abwicklung der Geschäftsbeziehung und um Sie im Sinne der „Sonderbedingungen DWS Direkt“ beraten und betreuen zu können. (b) Weiterhin verarbeitet und nutzt die depotführende Stelle die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für die Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die in dieser Ziffer 1 (b) genannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen. 2. Gesprächsaufzeichnungen : Die zwischen Ihnen und der depotführenden Stelle übermittelte Telefonkommunikation kann zum Nachweis kommerzieller Transaktionen (z. B. im Falle von Beschwerden, Streitfällen) automatisch aufgezeichnet werden. Die Aufbewahrung dieser Daten ist auf die Dauer von zehn Jahren begrenzt. Bei etwaigen Streitfällen verlängert sich die Frist bis zur endgültigen Beendigung der Angelegenheit. DS SE_DIREKT_FFM_2 Anleger Erklärungen und Unterschriften aller Anleger zu den vorstehenden „Hinweisen zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“ und zur Ansprache per Telefon und E-Mail Ansprache per Telefon und E-Mail : Weiterhin möchte(n) ich/wir von der depotführenden Stelle über die von mir/uns unter dem Textfeld „Kundendaten“ in diesem Antrag zur Verfügung gestellten Telefonnummer bzw. E-Mailadressen sowie ggf. über von mir/uns zu diesem Zweck der depotführenden Stelle zur Verfügung gestellten neuen Telefonnummern bzw. E-Mailadressen zu aktuellen Angeboten informiert werden. Diesen kostenlosten Service möchte(n) ich/wir nutzen (bitte Zutreffendes ankreuzen). per Telefon Fernabsatz X Geburtsdatum 2. Anleger Name (1.) Ich/Wir willige(n) ein, dass meine/unsere Daten von der depotführenden Stelle verarbeitet werden. (2.) Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen und anerkannt, dass die Deutsche Asset Management Investment GmbH berechtigt ist, die mit mir/uns geführten Telefongespräche aufzuzeichnen und für eine bestimmte Dauer aufzubewahren. Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters Fernabsatz X X Alle Vornamen gemäß Ausweis Ich/Wir bestätige(n) hiermit, dass ich/wir in diesem Depoteröffnungsantrag unter dem vorstehenden Abschnitt „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“ über die Verarbeitung meiner/unserer Daten und die Möglichkeit der Deutsche Asset Management Investment GmbH zur Aufzeichnung von Telefongesprächen informiert wurde(n). Ich/Wir erteile(n) unter den in diesem Abschnitt beschriebenen Bedingungen folgende Einwilligungen : Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters Empfangsbestätigung Merkblatt bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen : Ich/Wir habe(n) jeweils ein Exemplar des Merkblatts „Vorvertragliche Informationen zum DWS Depot und den damit verbundenen Dienstleistungen sowie zur Anlageberatung für den Verbraucher“ inklusive der „Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“, des Depoteröffnungsantrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots, der Sonderbedingungen DWS Direkt und der Besonderen Bedingungen, soweit vereinbart, erhalten. per E-Mail Meine/Unsere Einwilligung(en) ist/sind jederzeit einzeln oder gemeinsam ohne Einfluss auf die Geschäftsverbindung mit der Deutsche Asset Management Investment GmbH widerrufbar, z. B. schriftlich an die in diesem Antrag angegebene Postanschrift der depotführenden Stelle. Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters Ort, Datum Bei Minderjährigen sind immer die Unterschriften und Legitimationsprüfungen aller gesetzlichen Vertreter erforderlich (Nachweis bei alleiniger Vertretungsberechtigung !). ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen beizufügen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Kopie des Personalausweises des ☞ Zusätzlich Minderjährigen beizufügen. Für Minderjährige können nur Einzeldepots geführt werden. DWS 166 7 Unterschrift Antragsteller * Die Änderung der Referenzbankverbindung bedarf der Vereinbarung zwischen der depotführenden Stelle und dem Anleger. Wegen ihrer großen Bedeutung soll diese Vereinbarung schriftlich geschlossen werden. Die depotführende Stelle wird einen vom Anleger gestellten Antrag auf Vereinbarung oder Änderung einer Referenzbankverbindung nur dann annehmen, wenn es sich dabei um ein auf den Namen des Anlegers lautendes und auf eigene Rechnung des Anlegers geführtes Konto handelt. DWS 166 Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger Stand : 10/2016 Seite 3 von 4 X X DWS 166 Stand : 10/2016 8 Datenschutz Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters X Datenschutz Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger Seite 4 von 4 WpHG-Bogen gemäß § 31 Absatz 4 Wertpapierhandelsgesetz (gültig für alle Produkte die nicht Altersvorsorgeprodukte nach den Vorschriften des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen sind) 1. Anleger : Name Vorname Geburtsdatum 2. Anleger : Name Vorname Geburtsdatum 1) Ihre Kenntnisse und Erfahrungen 1a) Haben Sie Kenntnisse über Wertpapiergeschäfte? festverzinsliche Ja, über Wertpapiere/Rentenfonds Aktien/Aktienfonds Währungsbezogene Aktien/Renten Alternative Investments Nein 1b) Haben Sie schon Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften ? Ja, seit 1 - 3 Jahren Ja, seit mehr als 3 Jahren 1c) Welche Wertpapiergeschäfte haben Sie bereits getätigt ? Nie Nein Gelegentlich Häufig bzw. seit Jahren 9 Festverzinsliche Wertpapiere/Rentenfonds Aktien/Aktienfonds Währungsbezogene Aktien/Renten Alternative Investments 1d) Geschäftsumfang Wertpapiertransaktionen pro Jahr max. 2 3-5 6 - 10 Durchschnittliche Ordergröße unter 2.000 EUR 2.000 - 5.000 EUR über 5.000 EUR unter 10.000 EUR 10.000 - 50.000 EUR mehr als 10 über 50.000 EUR 150 - 300 EUR 301 - 500 EUR über 500 EUR 2) Finanzielle Verhältnisse 2a) Frei verfügbares Vermögen (Kontoguthaben, Geldmarktfonds, Aktien, Renten, offene Investmentfonds, Zertifikate) 2b) Für Anlagezwecke frei verfügbares monatliches Einkommen? unter 150 EUR 3) Anlageziel 3a) Zeithorizont Ihrer Anlagen in Investmentfonds 3b) Bis zu welcher Risikoklasse möchten Sie in Investmentfonds investieren ? (Bitte ankreuzen) unter 1 Jahr Anlageziel 1 - 5 Jahre über 5 Jahre Beispielhafte Fondsgruppen Mögliche Risiken Stetige Wertentwicklung, gesicherte Ertragserwartung Kurzfristige moderate Kursschwankungen möglich, aber mittel-/langfristig kein Vermögensverlust EUR-Geldmarktfonds, geldmarktnahe EUR-Fonds Höheres Zinseinkommen, mögliche Kursgewinne Kursrisiken aus Zins- und Währungsschwankungen möglich, geringe Bonitätsrisiken (d. h. Kapitalverlust unwahrscheinlich) EUR-Rentenfonds, international gestreute Rentenfonds überwiegend in Hartwährungen, kurzlaufende Rentenfonds in Hartwährungen, offene Immobilienfonds 3 Ertragserwartung liegt über normalem Zinsniveau, Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktienmarkt- und Währungschancen Hohe Kursrisiken aus möglichen Aktien, Zins- und Währungsschwankungen, Bonitätsrisiken Internationale Rentenfonds mit erheblichen ungesicherten Währungspositionen, deutsche Aktienfonds, Länderfonds in europäischen Hartwährungen, Fonds für Wandel- und Optionsanleihen 4 Überdurchschnittlich hohe Ertragserwartungen, Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen Überdurchschnittlich hohe Verlustrisiken sind möglich, höhere Bonitätsrisiken Regionen- und Branchenfonds, Emerging Market-Fonds, Rentenfonds mit höherem Risikoprofil, Hedgefonds und alternative Investments 1 2 Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, uns jegliche Änderungen bezüglich der hier abgefragten Daten unverzüglich mitzuteilen. Unterschrift(en) des/der Anleger(s) Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die depotführende Stelle die vorstehenden Angaben auswertet und sich vorbehält, einen Kaufauftrag nicht auzuführen, falls die Risikoklasse des gewählten Fonds die oben angekreuzte Risikoklasse (siehe 3b) übersteigt und/oder der Zeithorizont für die gewählte Anlage zu kurzfristig ist. Die „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ wurden mir/uns per Versandpaket zur Verfügung gestellt. Ort, Datum X Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters X 8 ✓ 10 0 % Betrag für Sparplan ,- EUR FA_Standard Fondsname Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Abweichender Geburtsname Land Betrag für Einmaleinzug Portfolioeinzahlung gemäß angegebener Prozentverteilung in der Fondsauswahl (nur bei 100 %-Verteilung möglich). Kaufauftrag nur bei Einzugsermächtigung gültig. Mindestbetrag 25,- EUR pro Fonds. Hier zu Ihrer Unterstützung eine Checkliste der wichtigsten Angaben : Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters X DWS 166 Ihre persönlichen Ansprechpartner bei DWS Direkt unterstützen Sie bei allen Fragen der Fondsanlage. DWS Direkt Frankfurt : + 49 69 910 - 12385 10/2016 DWS 166 10/2016 Steuerliche Informationen für Privatanleger in der Bundesrepublik Deutschland und Depotführung bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH in Frankfurt Alle ab dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapiere – hierzu zählen auch Investmentanteile – unterliegen bei Veräußerung den Regelungen der Abgeltungsteuer. Das heißt, Veräußerungsgewinne sind unabhängig von der Haltedauer mit 25 % Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu versteuern. Ein evtl. vorhandener Freistellungsauftrag bzw. ein ab 2009 erzielter Veräuße rungs verlust wird bei der Ermitt lung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angerechnet. Gewinne, die bei der Veräußerung von so genannten „Altbeständen“ erzielt werden, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer und sind steuerfrei. Die Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wird von den deutschen depotführenden Stellen einbehalten auf : • • • • Inländische Dividenden Inländische Mieterträge Ausländische Dividenden Zinsen bei ausschüttenden Fonds und bei inländischen thesaurierenden Fonds. • Realisierte Zwischengewinne • Kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer thesaurierender Fonds • Veräußerungsgewinne von Fondsanteilen aus dem Neubestand bei Verkauf von Fondsanteilen. Bitte beachten Sie auch folgende mit der Einführung der Abgeltungsteuer einhergehende Neuregelungen : 1. Übertragung von Fondsanteilen auf Dritte Eine Übertragung von Fondsanteilen auf Dritte wird grundsätzlich als entgeltliches Rechtsgeschäft abgewickelt. Das heißt, dass die Übertragung einem Verkauf von Fondsanteilen gleichgestellt und sofern keine oder keine ausreichende Freistellung vorliegt, Kapitalertragsteuer fällig wird. Sie erhalten in diesem Fall eine Aufforderung, die Steuerschuld binnen einer Frist von vier Wochen an die Deutsche Asset Management Investment GmbH zu zahlen. Bei Verstreichen dieser Frist ist die Deutsche Asset Management Investment GmbH verpflichtet, das Übertragungsgeschäft an die Finanzbehörden zu melden. späteren Veräußerung 30 % des Veräußerungserlöses als Ersatzbemessungsgrundlage für die Berechnung der Kapitalertragsteuer herangezogen. 2. Übertragung von Fondsanteilen im Wege der Schenkung bzw. im Nachlassfall Sofern Sie Fondsanteile an einen Dritten im Wege der Schenkung übertragen, ist die Deutsche Asset Management Investment GmbH verpflichtet, die Finanzbehörden über dieses Rechtsgeschäft zu informieren. Im Nachlassfall werden die Finanzbehörden informiert, wenn zum Zeitpunkt des Todes der Gegenwert des Nachlasses den Betrag von 2.500,- Euro übersteigt. Bei einem Übertrag der Anteile auf die Erben wird keine Kapitalertragsteuer erhoben. 3. Übertragung des Verlustverrechnungstopfes auf eine andere Plattform Übertragen Sie Ihre Fondsanteile auf einen anderen Wertpapierdienstleister, ist eine Übertragung des Verlustverrechnungstopfes nur möglich, wenn die komplette Kundenverbindung aufgelöst wird. Eine Übertragung des Verlustverrechnungstopfes auf ein anderes Institut als das die Fondsanteile aufnehmende ist nicht möglich. 4. Kirchensteuer Seit dem 01. Januar 2015 sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet automatisch Kirchensteuer auf Kapitalerträge einzubehalten. Sie haben die Möglichkeit hiergegen Widerspruch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzulegen. Nähere Informationen erhalten Sie vom BZSt, 53221 Bonn, Tel. 0228 406-1240 oder unter www.bzst.de. 5. Verlustbescheinigung zum Jahresende Soll die Deutsche Asset Management Investment GmbH Ihnen zum Jahresende eine steuerliche Verlustbescheinigung erstellen, so muss uns Ihr Auftrag bis zum 15.12. eines Jahres vorliegen. Stand : April 2016 Fondsanteile, die Sie im Wege der Übertragung erhalten, gelten mit den Anschaffungskosten, die uns von der übertragenden Lagerstelle gemeldet werden, als angeschafft. Werden uns diese Anschaffungskosten nicht gemeldet, werden bei einer DWS 166 10/2016 Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, das DWS Depot bietet Ihnen neben hoher Servicequalität und Flexibilität eine kostengünstige Depotführung. Um Ihnen den Einstieg so leicht wie möglich zu machen, haben wir alle wichtigsten Punkte rund um Ihr DWS Depot zusammengefasst : • Sie können Ihr DWS Depot entweder bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH in Frankfurt am Main oder bei der Deutsche Asset Management S. A. in Luxemburg – nachfolgend gemeinsam „depotführende Stelle“ – eröffnen. An beiden Standorten haben Sie die Möglichkeit, Fonds der Deutsche Bank Gruppe und ausgewählte Fonds anderer Verwaltungsgesellschaften* verwahren zu lassen. • Für jede depotführende Stelle füllen Sie bitte jeweils einen Antrag aus. Bitte beachten Sie hierbei die Ausfüllhinweise. • Eröffnung : Nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrages erhalten Sie eine einmalige Bestätigung über die Eröffnung Ihres DWS Depots. Diese enthält alle vertraglich relevanten Informationen inkl. Ihrer Investmentfondsnummer bzw. Portfolionummer. • Schon mit 25,- EUR monatlich pro Fonds können Sie bei uns Ihr Vermögen erfolgreich und systematisch aufbauen. Bei einer Einmalzahlung sollte der Betrag von 500,- EUR nicht unterschritten werden. • Portfolio : Der besondere Service der Portfolioauswahl ist, dass Sie bei der Auswahl von mehreren Fonds eine prozentuale Aufteilung, die insgesamt 100 % betragen muss, vorgeben können. Die eingehenden Zahlungen zu Gunsten des Portfolios werden gemäß der Aufteilung angelegt. Bitte beachten Sie, dass der regelmäßige Mindestsparbeitrag von 25,- EUR pro Fonds nicht unterschritten wird. Möchten Sie Einzahlungen auf Ihr Portfolio vornehmen, geben Sie bitte bei der Zahlung Ihre Portfolionummer an (z. B. D1234567 01). Bei Einzahlungen auf einzelne Fonds dieses Portfolios geben Sie bitte die entsprechende Investmentfondsnummer an (z. B. 5555 D1234567 01). Die Depot- / Portfolio-Struktur können Sie dem folgenden Schaubild entnehmen : DWS Depot D1234567 Portfolio 01 D123456701 Portfolio 02 D123456702 Investmentfonds A 1234 D1234567 01 Investmentfonds B 2345 D1234567 01 Investmentfonds C 3456 D1234567 02 Investmentfonds C 3456 D1234567 01 … … Investmentfonds X 9876 D1234567 04 Hinweis : Die Unternummern von Portfolio und Investmentfonds müssen nicht identisch sein. Investmentfonds können jederzeit flexibel einem anderen Portfolio zugeordnet werden. • Sie erhalten über jede Bewegung innerhalb Ihres DWS Depots eine Abrechnung. Bei regelmäßigen Einzahlungen kann eine Abrechnungsinformation über den Bankauszug erfolgen. Die Deutsche Asset Management S. A. in Luxemburg erstellt bei regelmäßigen Einzahlungen keine Einzelabrechnung. Sie erhalten aber in jedem Fall zu Beginn des Folgejahres eine Jahresaufstellung, auf der sämtliche Buchungen des abgelaufenen Jahres aufgeführt sind. • Depotführung : Die Entgelte für die Depotführung finden Sie im Preisverzeichnis / Konditionentableau der jeweiligen depotführenden Stelle unter www.dws.de/konditionen. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese auch jederzeit kostenlos in Papierform zu. DWS Investments • Einzahlungen/Verfügungen innerhalb Ihres DWS Depots : Auf Ihr DWS Depot haben Sie selbstverständlich jederzeit Zugriff. Es steht Ihnen frei, an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt und Luxemburg Fondsanteile zu kaufen oder vorhandene Anteile zu verkaufen. Einzahlungen gelten als Kaufaufträge, Auszahlungsverlangen als Verkaufsaufträge von Fondsanteilen. Einzelheiten zur Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen regelt darüber hinaus der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw. die wesentlichen Anlegerinformationen. * Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen depotführenden Stelle oder direkt bei Ihrem Vermittler. DWS 166 10/2016 Hinweise zum WpHG-Bogen Die Geldanlage in Investmentfonds ist eine flexible und vielgestaltige Anlageform. Der Anlageerfolg der Investmentfonds hängt – je nach Anlageschwerpunkt sehr unterschiedlich – von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab. Aufgrund recht licher Bestimmungen sind wir gehalten, einige Angaben von Ihnen zu erbitten. Dies soll helfen, dass wir Ihnen nur solche Produkte aus unserer Fondspalette anbieten, die Ihrer Risikoneigung und Ihren Erfahrungen mit Wertpapieranlagen entsprechen. Kaufaufträge für Fonds, die Ihre aufgrund des WpHGBogens vor ge merkte Risiko klasse überstei gen, werden wir – zu Ihrem eigenen Schutz – nicht ausführen. Wir bitten Sie daher, den WpHG-Bogen gewissenhaft und vollständig auszufüllen. Folgende Angaben sind vorgesehen : Ihre Wertpapiererfahrung Die Deutsche Asset Management Investment GmbH unterteilt die Investmentfonds in Risikoklassen. Sie können die Risikolasse eines Investmentfonds bei DWS Direkt oder auf www.dws.de erfahren. Investmentfonds der Risikoklassen 3 und 4 erfordern gewisse Erfahrungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften. Insbesondere für die riskanteren Anlagen der Risikoklasse 4 sollten Sie schon gelegentlich Aktien/Aktienfonds erworben oder währungsbezogene Wertpapiergeschäfte getätigt haben. Um uns ein Bild davon machen zu können, interessiert uns auch der Umfang Ihrer bisher getätigten Geschäfte. Ihre finanziellen Verhältnisse Wenn die Anlage in Fonds der Risikoklassen 3 und 4 einen größeren Anteil als 30 % an Ihrem Vermögen hat, sollte diese Entscheidung bewusst und überlegt getroffen werden. Vor allem bei langfristigen Vermögensanlagen (z. B. Altersversorgung) kann eine verstärkte Berücksichtigung von Aktienfonds, die den genannten Risikoklassen zugeordnet sind, durchaus sinnvoll und empfehlenswert sein. Ihr Anlageziel (Angaben unbedingt erforderlich) Wenn Sie kurzfristige Anlagen, d. h. bis zu einem Jahr, tätigen wollen, sind Fonds der Risikoklassen 2, 3 und 4 bzw. Fonds mit höherem Ausgabeaufschlag nur sehr bedingt geeignet. Grundsätzlich sollten Sie bei Investmentfonds mittel- bis langfristige Anlagezeiträume einplanen. Bei der Bestimmung Ihrer persönlichen Risikoklasse empfehlen wir Ihnen, Ihre Angaben unter Berücksichtigung Ihrer gesamten bei uns beabsichtigten Geldanlagen, Ihrer Wertpapiererfahrung sowie dem mit der Anlage verfolgten Zweck (z. B. Altersvorsorge, Ausbildung der Kinder, Spekulation) zu tätigen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Kästchen im WpHG-Bogen anzukreuzen. Sollten Sie zum Ausfüllen des WpHG-Bogens oder des Antragsformulares noch Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Bitte achten Sie darauf, dass der WpHG-Bogen von allen Anlegern unterschrieben wird. DWS 166 10/2016 Sonderbedingungen DWS Direkt 1. Anwendungsbereich und Leistungsumfang Neben dem Depotvertrag wird zwischen dem Anleger und der Deutsche Asset Management Investment GmbH (nachfolgend „DWS Direkt“ genannt) jeweils ein gesonderter Beratungsvertrag geschlossen, sobald der Anleger um eine Beratung bei der DWS Direkt nachsucht. Die Beratung umfasst keine Rechts- oder Steuerberatung. DWS Direkt ist nicht verpflichtet, das Depot oder einzelne Depotwerte des Anlegers laufend zu überwachen. DWS Direkt trifft keine Anlageentscheidungen. Das Verfügungsrecht über das unterliegende Depot steht ausschließlich dem Anleger und etwaigen Bevollmächtigten zu. Eine Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls durch den Anleger kann entweder dadurch erfolgen, dass der Anleger a) das von der DWS Direkt übersandte Protokoll unterschreibt und der DWS Direkt per Fax oder Briefpost zusendet ; oder b) die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls mittels PIN / TAN auf elektronischem Wege über Depot Online bestätigt. Nur dann, wenn der Anleger nach einer Anlageberatung Aufträge a) durch ein mit dem unterschriebenen Protokoll verbundenes und durch eine Nummer eindeutig zugeordnetes Serviceblatt per Post bzw. Fax ; oder DWS Direkt empfiehlt dem Anleger nur Fonds, die die DWS Direkt für den Anleger geeignet hält und die dem Anlegertyp / der Risikoklasse des Anlegers entsprechen (zu Anlagetyp / Risikoklasse siehe Ziffer 7 dieser Sonderbedingungen). Diese Sonderbedingungen gelten für die im Rahmen des jeweiligen Beratungsvertrages erfolgende Anlageberatung der DWS Direkt. b) bei elektronischer Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit auf elektronischem Wege über Depot Online – bestätigt durch eine TAN 2. Kundenkategorisierung DWS Direkt stuft den Anleger für den Zweck der Anlageberatung als Privatkunden ein. erteilt, behandelt die DWS Direkt einen Auftrag als auf der Anlageberatung beruhend und haftet aus der Anlageberatung. 3. Gegenstand und Gültigkeitsdauer der Anlageberatung Die Anlageberatung der DWS Direkt umfasst nur ausgewählte Fonds der Deutsche Bank Gruppe. Nähere Informationen über die Fonds erhalten Sie bei DWS Direkt. Jede Anlageberatung erfolgt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Beratung geltenden Einschätzung der DWS Direkt. Sich nach Abschluss der Beratung ergebende Änderungen werden dem Anleger von der DWS Direkt nicht unaufgefordert mitgeteilt. Wenn der Anleger nach Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls gegenüber der DWS Direkt andere Wege als die vorstehend genannten für die Erteilung einer Order nutzt, rechnet DWS Direkt diese nicht der Anlageberatung zu, sondern behandelt sie als beratungsfreie Order. DWS Direkt haftet für eine solche Order nicht aus der Anlageberatung. Gleiches gilt für den Fall, dass der Anleger der DWS Direkt nicht nachträglich die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls bestätigt, wenn die DWS Direkt auf ausdrücklichen Anlegerwunsch die Order bereits vorab ausführt. Auch für diese Order haftet die DWS Direkt nicht aus der Anlageberatung. Wenn eine Order später als zehn Tage nach einer Anlageberatung erteilt wird, wird diese als beratungsfreie Order behandelt. DWS Direkt haftet für eine solche Order nicht aus der Anlageberatung. 4. Anlageberatungsprotokoll und Orderwege DWS Direkt erstellt über jede Anlageberatung ein Protokoll und leitet dieses dem Anleger unverzüglich zu. DWS Direkt nimmt eine aufgrund der Beratung erteilte Order erst dann an, wenn der Anleger zuvor gegenüber DWS Direkt den Empfang des Anlageberatungsprotokolls sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit des Anlageberatungsgespräches, wie im Anlageberatungsprotokoll wiedergegeben, bestätigt hat, es sei denn der Anleger wünscht ausdrücklich eine vorherige Orderausführung. In der Zeit zwischen Anlageberatung und Ausführung der Order können sich signifikante Preisänderungen zum Nachteil des Anlegers aufgrund von z. B. Marktbewegungen ergeben. Außerdem kann sich die Einschätzung der DWS Direkt zu einem Fonds verändern. Das dadurch bedingte wirtschaftliche Risiko geht zu Lasten des Anlegers. 5. Rücktrittsrecht Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers ein Auftrag vor Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls nach vorstehender Ziffer 4 ausgeführt wird, räumt DWS Direkt DWS 166 10/2016 dem Anleger für den Fall, dass das Anlageberatungsprotokoll nicht richtig bzw. nicht vollständig ist, ein Recht zum Rücktritt von dem auf der Beratung beruhenden Geschäft ein. Das Rücktrittsrecht muss DWS Direkt gegenüber spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt des Protokolls geltend gemacht werden. 6. Geeignetheitsprüfung Bei der Anlageberatung ist DWS Direkt verpflichtet von Anlegern alle Informationen einzuholen • über die Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen, • über die Anlageziele und • über die finanziellen Verhältnisse, die erforderlich sind, um dem Anleger ein geeignetes Finanzinstrument oder eine geeignete Wertpapierdienstleistung empfehlen zu können. Die Geeignetheit beurteilt sich danach, ob das konkrete Geschäft, das empfohlen wird, • den Anlagezielen entspricht, • die hieraus erwachsenden Anlagerisiken den Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sind und • der Anleger mit den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann. Erlangt die DWS Direkt die erforderlichen Informationen nicht, darf sie im Zusammenhang mit einer Anlageberatung kein Finanzinstrument empfehlen. Die Beurteilung der Geeignetheit erfolgt damit die DWS Direkt bei der Anlageberatung im Interesse des Anlegers handeln kann. Sie basiert auf den durch den Anleger mitgeteilten Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen, über die Anlageziele, Risikobereitschaft und finanziellen Verhältnisse. Die Angabe vollständiger und korrekter Informationen ist daher unerlässlich, damit die DWS Direkt die Anlageberatung erbringen kann. Es obliegt dem Anleger von sich aus auf Änderungen der Umstände, die für die Anlageberatung relevant sind, hinzuweisen. 7. Zuordnung zu einem Anlegertyp DWS Direkt ordnet dem Anleger einen Anlegertyp / Risikoklasse zu. Die Zuordnung zu einer Risikoklasse setzt die Zurverfügungstellung der Daten des WpHG-Bogens durch den Anleger voraus. DWS Direkt wird für den Anleger nur Fonds empfehlen und Kaufaufträge, deren Risikoklasse dem jeweiligen Anlegertyp entspricht, ausführen. Der Anleger kann durch Mitteilung gegenüber DWS Direkt seinen Anlegertyp jederzeit ändern. DWS Direkt haftet nicht für den Fall, dass eine Kauforder erst nach Änderung des Anlegertyps / Risikoklasse ausgeführt werden kann, es sei denn DWS Direkt trifft ein Verschulden. 8. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für den Beratungsvertrag und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Stand : April 2016 DWS 166 10/2016 Information über den Umgang mit Interessenkonflikten Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Deutsche Asset Management Investment GmbH und die Deutsche Asset Management S.A. sind gesetzlich und aufsichtsrechtlich verpflichtet im Rahmen der Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie, Vorkehrungen zum angemessenen Umgang mit möglichen, sich auf Wertpapierdienstleistungen auswirkende Interessenkonflikte zu treffen. Die Wertpapierdienstleistungen sollen den Kunden in einem integren Umfeld angeboten werden, ohne dass die Interessen der Kunden beeinträchtigt werden. Die Deutsche Asset Management Investment GmbH und die Deutsche Asset Management S.A. haben bereits in den 1990er Jahren und aus eigener Initiative eine Compliance-Organisation eingerichtet, die möglichen Interessenkonflikten begegnet. Darüber hinaus gilt ein allen Mitarbeitern zur Orientierung dienender Verhaltenskodex, der Code of Conduct, dass unser Handeln von Integrität, Verlässlichkeit, Fairness und Ehrlichkeit geprägt ist. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserer Gesellschaft, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen oder unabhängigen Vermittlern, oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben : • in der Anlageberatung und in der Finanzportfolioverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-)Interesse der Gesellschaft am Absatz von eigenen Produkten, • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (bspw. Vertriebsfolgeprovisionen/geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienst- und Wertpapiernebendienstleistungen für unsere Kunden • bei einer von der Anzahl der Wertpapiertransaktionen abhängigen oder bei einer erfolgsbezogenen Vergütung oder • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten Die Deutsche Asset Management Investment GmbH, die Deutsche Asset Management S.A. und ihre Mitarbeiter sind hohen ethischen Standards verpflichtet. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und – vor allem – Beachtung des Kundeninteresses. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Standards und Verhaltenspflichten zu beachten. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, der die Überwachung der Identifikation, Vermeidung und des Managements von Interessenkonflikten durch die Geschäftsbereiche obliegt. Um Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zu steuern, zu beobachten und offenzulegen wurden organisatorische und administrative Maßnahmen sowie angemessene Strukturen eingeführt. Im Einzelnen stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung : • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung z. B. durch Genehmigungsverfahren für neue Produkte • Regelungen über die Annahme von Zuwendungen und Offenlegung der Annahme und Gewährung von Zuwendungen • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und / oder räumliche Trennung • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote zu begegnen • Offenlegung von Wertpapiergeschäften aller Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle • durch unterschiedliche Kostenstrukturen unserer Fonds • Schulungen unserer Mitarbeiter • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern Darüber hinaus ist es gesetzlich vorgesehen, dass Interessenkonflikte rechtzeitig in geeigneter Form offengelegt werden, wenn das Risiko besteht, dass Kundeninteressen trotz unserer organisatorischen Vorkehrungen beeinträchtigt werden könnten. • bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler • aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses, insbesondere dem Interesse der Gesellschaft am Absatz eigenaufgelegten Fonds COI 121 10/2016 • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind DWS 166 10/2016 Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen : Im Zusammenhang mit der Anschaffung von Investmentfondsanteilen zahlen Sie einen etwaigen Ausgabeaufschlag als Teil des Kaufpreises an uns. Die Höhe des Ausgabeaufschlages teilen wir Ihnen mit. Einen etwaig von Ihnen als Bestandteil des Kaufpreises berechneten Ausgabeaufschlag leiten wir an Vertriebspartner weiter. Des Weiteren erhalten wir im Zusammenhang mit der Anschaffung von Investmentanteilen anderer Verwaltungsgesellschaften in der Regel Zuwendungen (Vertriebsprovisionen). Hierzu gehören die umsatzabhängigen Vertriebsfolgeprovisionen, die diese Verwaltungsgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren wiederkehrend an uns zahlen. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen beträgt in der Regel bei Rentenfonds zwischen 0,1 % und 0,7 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,3 % und 1,0 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 0,6 % p. a. Die Vereinnahmung dieser Zahlungen und Zuwendungen bzw. sonstiger Anreize fällt im Zusammenhang mit der Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten an und dient der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastruktur. Die Höhe der Zuwendungen für ein konkretes Geschäft werden wir Ihnen auf Nachfrage offenlegen. Einen Teil dieser erhaltenen Provisionen zahlen wir als Vertriebsprovision an Vertriebspartner der Deutsche Asset Management Investment GmbH bzw. der Deutsche Asset Management S.A. weiter. Gleichfalls zahlen wir als Vertriebsprovisionen an unsere Vertriebspartner umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen aus, die wir als Kapitalverwaltungsgesellschaft über die Verwaltungsvergütung unserer eigenaufgelegten Fonds zunächst selbst vereinnahmen. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen beträgt in der Regel bei Rentenfonds zwischen 0,1 % und 0,7 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,3 % und 1,0 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 0,6 % p. a. COI 121 10/2016 Bei Vermittlung der Altersvorsorgesparpläne der Deutsche Asset Management Investment GmbH (DWS RiesterRente Premium, DWS Vermögenssparplan Premium und DWS BasisRente Premium) leiten wir die insoweit gemäß Besonderen Bedingungen erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten i.H.v. bis zu 5,5 % der jeweiligen Beitragszahlungen und Zulagen des Kunden an die Vertriebspartner der Deutsche Asset Management Investment GmbH weiter. Die Abschluss- und Vertriebskosten für regelmäßige Beiträge werden dem Kunden in den ersten fünf Jahren nach Abschluss des Altersvorsorgesparplanes von den gezahlten Beiträgen abgezogen. Ferner gibt es z.T. für Vertriebspartner gestaffelte Anreizsysteme und Fixentgelte. Dies bedeutet, dass die Höhe der von der Deutsche Asset Management Investment GmbH bzw. Deutsche Asset Management S.A. gezahlten Provisionen von den insgesamt durch den jeweiligen Vertriebspartner vermittelten Investmentfonds bzw. denen einzelner Emittenten oder einzelner Investmentfonds abhängt. In der Vermögensverwaltung treffen wir die Entscheidungen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten im Rahmen der mit unseren Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien, ohne vorher Ihre Weisung einzuholen. Diese Konstellation verstärkt im Vergleich zur Anlageberatung den mit der Entgegennahme von Zuwendungen verbundenen Interessenkonflikt, da wir uns bei der Auswahl der zu erwerbenden Wertpapiere vorrangig an der Höhe der Zuwendungen orientieren könnten. Den hieraus resultierenden Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Maßnahmen, insbesondere einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahlprozess. Unabhängig davon legen wir Ihnen vor Abschluss einer Vermögensverwaltung die Größenordnung der Zuwendungen offen und stellen nachträglich die erhaltenen Zuwendungen zusammen. Ein weiterer bei der Vermögensverwaltung typischer Interessenkonflikt kann sich bei der Vereinbarung einer performanceabhängigen Vergütung ergeben. Hier ist nicht auszuschließen, dass der Verwalter zur Erzielung einer möglichst hohen Performance und damit einer erhöhten Vergütung unverhältnismäßige Risiken eingeht. Eine Risikoreduzierung kann hier u. a. durch die Kombination mit anderen festen Vergütungskomponenten erzielt werden. Ein Interessenkonflikt kann sich auch ergeben, wenn wir verschiedene Funktionen wahrnehmen, beispielsweise als Vermögensverwalter und bei der Eigenauflage von Fonds, da wir die Geschäfte im Rahmen der Vermögensverwaltung in Kundennamen und für Kundenrechnung mit uns selbst abschließen. Schließlich erhalten wir von anderen Dienstleistern im Zusammenhang mit unseren Geschäften in Finanzinstrumenten unentgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen und sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und -verbreitungssysteme. Die Entgegennahme derartiger Zuwendungsleistungen steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den unseren Kunden gegenüber erbrachten Dienstleistungen; wir nutzen auch diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu dieser Information über den Umgang mit Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. Unsere Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten finden Sie auf unserer Webseite https://institutional.deutscheam.com/home/legal.jsp. Gerne schicken wir Ihnen diese auch zu. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Asset Management Investment GmbH / Deutsche Asset Management S.A. Stand : Oktober 2016 DWS 166 10/2016 Vorvertragliche Informationen zum DWS Depot und den damit verbundenen Dienstleistungen sowie zur Anlageberatung für den Verbraucher Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen nach Maßgabe des Artikels 246 b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) einige allgemeine Informationen zur Deutsche Asset Management Investment GmbH und Deutsche Asset Management S. A., zu den jeweils angebotenen Finanzdienstleistungen (Verwaltung / Verwahrung und Anlageberatung) und zum Vertragsabschluss im Fernabsatz geben. Diese Informationen (Stand Oktober 2016) gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Name und Anschrift : Deutsche Asset Management Investment GmbH Mainzer Landstr. 11–17 D-60329 Frankfurt am Main Tel. : +49 69 910-12371 Fax : +49 69 910-19090 E-Mail : info@dws.com Internet : www.dws.de Gesetzlich Vertretungsberechtigte : Geschäftsführung : Holger Naumann (Sprecher), Reinhard Bellet, Stefan Kreuzkamp, Dr. Matthias Liermann, Thorsten Michalik Vorstand : Dirk Bruckmann (CEO), Ralf Rauch, Martin Schönefeld, Barbara Schots Hauptgeschäftstätigkeit : Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Investmentfonds und die Ausführung der damit zusammenhängenden Geschäfte aller Art, einschließlich der Beratung bei der Anlage in Investmentfonds. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Investmentfonds und die Ausführung der damit zusammenhängenden Geschäfte aller Art, einschließlich der Beratung bei der Anlage in Investmentfonds. Zuständige Aufsichtsbehörde : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Marie-Curie-Str. 24 – 28, D-60439 Frankfurt am Main und Graurheindorferstr. 108, D-53117 Bonn Internet : www.bafin.de Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) L-2991 Luxemburg Internet : www.cssf.lu Eintragung im Handelsregister : Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 9135 Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg B 25.754 Umsatzsteueridentifikationsnummer : DE 811 248 289 LU 157 13 550 Vertragssprache : Die Vertragsbedingungen und diese Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Vertrages in Deutsch kommunizieren. Die Vertragsbedingungen und diese Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Vertrages in Deutsch kommunizieren. Rechtsordnung/ Gerichtsstand : Für die Eröffnung des DWS Depots, bei und den Anlageberatungsvertrag mit der Deutsche Asset Management Investment GmbH sowie die gesamte Geschäftsbeziehung gilt deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Für die Eröffnung des DWS Depots bei und den Beratungsvertrag mit der Deutsche Asset Management S. A. sowie die gesamte Geschäftsbeziehung gilt Luxemburger Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Außergerichtliche Streitschlichtung : Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an das Büro der Ombudsstelle des BVI, Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Unter den Linden 42 in D-10117 Berlin, Tel. : +49 30 6449046-0 oder Fax : +49 30 6449046-29, wenden. Internet : www.ombudsstelle-investmentfonds.de Das Recht, die Gerichte jederzeit unmittelbar anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an die Aufsichtsbehörde in Luxemburg wenden : Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) - Département Juridique II, 110, route d’Arlon, L-1150 Luxembourg. Voraussetzung ist die vorherige (nicht zufriedenstellende oder unterlassene) Bearbeitung der schriftlichen Beschwerde durch die Deutsche Asset Management S.A.. Weitere Informationen zum Verfahren und dessen Voraussetzungen finden Sie im Internet : http://www.cssf.lu/de/verbraucher/kundenbeschwerden/ Tel. : (+352) 26 25 11, Fax: (+352) 26 25 1 – 601 Das Recht, die Gerichte jederzeit unmittelbar anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung : Es besteht keine freiwillige Einlagensicherung. Es besteht keine freiwillige Einlagensicherung. Die Deutsche Asset Management S.A. war bis zum 31.12.2015 Mitglied der Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg (AGDL). Die AGDL wurde zum 1.1.2016 abgelöst durch das Système d’Indemnisation des Investisseurs Luxembourg (SIIL)*. Deutsche Asset Management S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxemburg Tel. : +352 42101-860* Fax : +352 42101-900* E-Mail : dws.lux@db.com Internet : www.dws.com * (Auslands-) Tarif je nach Anbieter. * Mit dem Gesetz vom 18. Dezember 2015 zur Umsetzung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) in Luxemburger Recht wurde ebenfalls die Richtlinie 2014/49/EU über die Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme umgesetzt. Gemäß Artikel 156 dieses Gesetzes wurde u.a. das Anlegerentschädigungssystem SIIL geschaffen, das nunmehr die entsprechenden Funktionen, die vormals von der AGDL im Bereich der Anlegerentschädigung wahrgenommen worden sind, übernommen hat. Das SIIL repräsentiert ein öffentliches System, das vom Conseil de Protection des Déposants et des Investisseurs (CPDI), einem Organ der CSSF, verwaltet wird. DWS 101 10/2016 Merkblatt wg/Fernabsatz Seite 1 von 3 A. Allgemeine Informationen zur Deutsche Asset Management Investment GmbH und Deutsche Asset Management S. A. DWS 166 10/2016 B. Wesentliche Merkmale eines Depotvertrages und eines Anlageberatungsvertrages 1. DWS Depotvertrag Die Deutsche Asset Management Investment GmbH bzw. die Deutsche Asset Management S. A. (nachstehend „depotführende Stelle“ genannt) eröffnet für den Anleger auf Antrag ein DWS Depot für die Anlage von Einzahlungen in Anteilen des bzw. der gewünschten Fonds. Die depotführende Stelle verwaltet im Rahmen des DWS Depot-Vertrages unmittelbar die Anteile des Anlegers an den Investmentfonds. Ferner erbringt die depotführende Stelle die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots beschriebenen Dienstleistungen. 2. Anlageberatungsvertrag Eine Anlageberatung durch den Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der jeweiligen depotführenden Stelle umfasst ausgewählte Investmentfonds der Deutsche Bank Gruppe. Die depotführende Stelle beschränkt sich dabei auf die Zurverfügungstellung von Informationen über diese Investmentfonds, die Anlageberatung in Bezug auf die o. g. Fonds sowie die Weiterleitung erteilter Order. Einzelheiten zur Anlageberatung durch den Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der jeweiligen depotführenden Stelle sind in den Sonderbedingungen DWS Direkt bzw. den Sonderbedingungen DWS Direkt Luxemburg geregelt. 3. Kauf, Verkauf und Umtausch von Anteilen an Investmentfonds Der Anleger kann Anteile der von der depotführenden Stelle angebotenen Investmentfonds einmalig oder aber in vorher definierten regelmäßigen Abständen erwerben oder verkaufen. Soweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preisverzeichnis / Konditionentableau ausdrücklich zugelassen, ist auch ein Umtausch von Anteilen möglich. Die depotführende Stelle leitet Kauf-, Verkauf- oder Tauschaufträge unverzüglich, spätestens am auf den Eingang des Auftrages folgenden Bankarbeitstag (am Ort der Depotführung), an die jeweilige Abwicklungsstelle weiter. Bei Kauf oder Verkaufsaufträgen des Anlegers schließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit der jeweiligen Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt eine dritte Person, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Einzelheiten zum Kauf, Verkauf und Umtausch von Investmentfonds-Anteilen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und – sofern vereinbart – den Besonderen Bedingungen für das DWS Depot online geregelt, sowie in dem jeweiligen aktuellen Verkaufsprospekt eines Investmentfonds enthalten. 4. Hinweise auf Risiken und Preisschwankungen von Anteilen an Investmentfonds Eine Anlage in Anteilen von Investmentfonds ist mit Risiken verbunden. Die Risiken können u. a. Aktien- und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Es ist zu beachten, dass Vermögensanlagen neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Die Preise der Vermögensgegenstände eines Fondsvermögens können gegenüber dem Einstandspreis steigen oder fallen. Veräußert der Anleger Anteile des Investmentfonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fondsvermögen befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber den Kursen zum Zeitpunkt seines Erwerbs von Anteilen gefallen sind, so hat dies zur Folge, dass er das von ihm in den Investmentfonds angelegte Geld nicht oder nicht vollständig zurückerhält. Generell kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik eines Investmentfonds tatsächlich erreicht werden. Insbesondere lassen Wertentwicklungen in der Vergangenheit keine Prognose für zukünftige Ergebnisse zu. Die allgemeinen und besonderen Risikohinweise ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Verkaufsprospekt. Der Verkaufsprospekt ist kostenlos bei der depotführenden Stelle erhältlich. Einen allgemeinen Überblick über die Grundlagen der Vermögensanlage in Investmentfonds geben die „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“. 5. Preise für die Führung des DWS Depots Für die Führung des DWS Depots kann von der depotführenden Stelle ein Entgelt berechnet werden. Die jeweilige Höhe ist im Preisverzeichnis / Konditionentableau der depotführenden Stelle enthalten. Darüber hinaus gehende Entgelte und Auslagen kann die depotführende Stelle nach Maßgabe der in den Allgemeinen Bedingungen geregelten Grundsätze verlangen. Dem Anleger wird auf Wunsch von der depotführenden Stelle jederzeit ein aktuelles Preisverzeichnis / Konditionentableau zur Verfügung gestellt. Das Preisverzeichnis / Konditionentableau ist im Internet unter www.dws.de/konditionen erhältlich. 6. Vertriebsprovisionen Die depotführende Stelle kann im Zusammenhang mit Geschäften über Investmentfonds einmalige und ggf. auch laufende Zahlungen erhalten. Einzelheiten zu Art und Höhe der Zahlungen für ein konkretes Geschäft teilt die depotführende Stelle dem Anleger jederzeit auf Nachfrage mit ; im Falle der Anlageberatung durch den Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der jeweiligen depotführenden Stelle teilt dieser dies dem Anleger unaufgefordert vor dem Abschluss eines jeden Wertpapiergeschäftes mit. 7. Hinweis auf vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten Die Erträge aus den Investmentfonds sind steuerpflichtig. Hinweise auf die vom Anleger zu zahlenden Steuern und Kosten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Verkaufsprospekt. Bei Fragen sollte sich der Anleger an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Eigene Kosten im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Anleger selber zu tragen.* 8. Zusätzliche Telefonkommunikationskosten Es fallen keine zusätzlichen Telefonkommunikationskosten an. Es gilt der (Auslands-) Tarif je nach Anbieter. 9. Leistungsvorbehalt Keiner. 10. Erfüllung und Abrechnung Die depotführende Stelle leitet Kauf-, Verkauf- oder Tauschaufträge unverzüglich, spätestens am auf den Eingang des Auftrags folgenden Bankarbeitstag, an die jeweilige Abwicklungsstelle weiter. Kaufaufträge mittels Überweisung wird die depotführende Stelle unverzüglich, spätestens am nächstfolgenden Bankarbeitstag, an die jeweilige Abwicklungsstelle weiterleiten, sofern die Gutschriftanzeige der Bank eindeutig zugeordnet werden kann. Aufträge, die vor dem Orderannahmeschluss des jeweiligen Investmentfonds vorliegen, werden mit dem entsprechend ermittelten Anteilwert abgerechnet. Danach dort eingehende Aufträge werden zu dem Anteilwert abgerechnet, der für den folgenden Orderannahmeschluss ermittelt wird. 11. Vertragliche Kündigungsregeln für das DWS Depot Für das DWS Depot gelten die in den Allgemeinen Bedingungen für DWS Depots festgelegten Kündigungsregeln. 12. Mindestlaufzeit des DWS-Depotvertrages Für das DWS Depot wird grundsätzlich keine Mindestlaufzeit vereinbart. Sofern ausnahmsweise doch eine Mindestlaufzeit vereinbart werden soll, ergibt sich dies aus dem Antragsformular. Bei Kündigung des Depotvertrages muss der Anleger seine Fondsanteile auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern. * (Auslands-) Tarif je nach Anbieter DWS 101 10/2016 Merkblatt wg/Fernabsatz Seite 2 von 3 13. Sonstige Rechte und Pflichten der depotführenden Stelle und des Anlegers Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der depotführenden Stelle und dem Anleger sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots der depotführenden Stelle beschrieben. Bei Nutzung der Online-Depotführung gelten darüber hinaus die Besonderen Bedingungen für das DWS Depot online. Nimmt der Anleger im Rahmen von DWS Depot online das Angebot der elektronischen Postbox in Anspruch, gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen zur elektronischen Postbox. Für eine Anlageberatung durch den Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der jeweiligen depotführenden Stelle gelten die Sonderbedingungen DWS Direkt bzw. die Sonderbedingungen DWS Direkt Luxemburg. DWS 166 10/2016 C. Informationen über die Besonderheiten des im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrages Informationen über das Zustandekommen des Fernabsatzvertrages Der Anleger gibt gegenüber der depotführenden Stelle ein ihn bindendes Angebot auf Eröffnung eines DWS Depots ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular an die depotführende Stelle übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Depot-Vertrag kommt zustande, wenn die depotführende Stelle dem Anleger nach der gegebenenfalls erforderlichen Legitimationsprüfung die Annahme des Antrages bestätigt. Voraussetzung für die Annahme des Vertrages ist, dass der depotführenden Stelle alle erforderlichen Unterlagen – einschließlich einer Bestätigung über den Erhalt dieser Information – vorliegen. Der Anlageberatungsvertrag kommt zustande wenn der Anleger bei dem Bereich DWS Direkt bzw. DWS Direkt Luxemburg der jeweiligen depotführenden Stelle um eine Anlageberatung nachsucht und dieser das Beratungsgespräch aufnimmt. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen Widerrufsrecht des Anlegers bei Eröffnung eines DWS Depots Der Anleger kann seinen Antrag auf Eröffnung des DWS Depots innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246 b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an die jeweilige depotführende Stelle, d. h. bei Eröffnung eines Depots bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH an die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Mainzer Landstr. 11–17, D-60329 Frankfurt am Main (Fax +49 69 910 - 19090), bei Eröffnung eines DWS Depots bei der Deutsche Asset Management S. A. an die Deutsche Asset Management S. A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg (Fax +352 42101 - 900). Widerrufsfolgen Widerruft der Anleger seinen Antrag auf Eröffnung des DWS Depots, und hat er im Hinblick auf die Eröffnung bereits Anteile erworben, die in dem Depot verwahrt werden, so kann er den Widerruf dennoch ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Da der Anleger die empfangenen Leistungen nicht zurückgewähren kann, muss er der depotführenden Stelle insoweit Wertersatz leisten, d. h. die depotführende Stelle kann für die Einrichtung und Verwaltung des DWS Depots eine anteilige Vergütung verlangen. Eine Verpflichtung zur Zahlung der bis zur Ausübung des Widerrufsrechts von der depotführenden Stelle erbrachten Leistung (anteiliger Preis) besteht nur, wenn der Anleger ausdrücklich zugestimmt hat, dass die depotführende Stelle vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen Leistung beginnt. Ende der Widerrufsbelehrung Kein Widerrufsrecht beim Erwerb von Investmentfondsanteilen Das Widerrufsrecht des Anlegers nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes besteht nicht hinsichtlich des Erwerbes von Investmentfondsanteilen, da deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die depotführende Stelle keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist für das DWS Depot auftreten können. Sofern der Anleger seinen Antrag auf Eröffnung des DWS Depots widerrufen hat, muss er der depotführenden Stelle mitteilen, in welches andere bestehende Depot die erworbenen Investmentfondsanteile geliefert werden sollen. Alternativ dazu kann der Anleger einen Verkaufsauftrag erteilen. Gezahlte Ausgabeaufschläge werden dem Anleger nicht zurückerstattet und möglicherweise entstandene Kursverluste sind vom Anleger zu tragen. Besondere Hinweise zur sofortigen Ausführung des DWS Depotvertrages Die depotführende Stelle wird sofort nach Annahme des Eröffnungsantragsangebots des Anlegers und noch vor Ablauf der Widerrufsfrist ein DWS Depot auf den Namen des Anlegers eröffnen, wenn der Anleger hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Die ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Vertragsausführung holt die depotführende Stelle bei Vertragsunterzeichnung ein. Mit freundlichen Grüßen DWS 101 10/2016 Merkblatt wg/Fernabsatz Seite 3 von 3 Deutsche Asset Management Investment GmbH / Deutsche Asset Management S. A. DWS 166 10/2016 DWS Direkt VN_Direkt_Balken DWS Direkt (Konsorte) 9999 VInfo 100 DF_Standard_FFM KD_Standard_2 Anleger Ich/Wir beantrage(n) die Eröffnung eines DWS Depots bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt. Kundendaten (bitte nur in Druckbuchstaben ausfüllen !) 1. Anleger Anrede 1-Herr 2-Frau 3-Firma Name Staatsangehörigkeit/Land der Gründung Alle Vornamen gemäß Ausweis Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Abweichender Geburtsname Geburtsort Adresszusatz Geburtsland Straße, Hausnummer (Schriftverkehr wird an diese Anschrift versandt) Beruf (Branche, sofern Firma als Antragsteller) Land – Postleitzahl Wohnort Arbeitnehmer E-Mail Adresse Selbstständig Telefon tagsüber Zum Zweck der Steuerveranlagung : Ich bin steuerlich Ansässige(r) in folgenden Staaten 2. Anleger Anrede Staat/Staaten* Lokale Steuer-Identifikationsnummer (TIN) Name (bei Gemeinschaftsdepots siehe Punkt 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Staatsangehörigkeit 1-Herr 2-Frau Alle Vornamen gemäß Ausweis Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Abweichender Geburtsname Geburtsort Adresszusatz Geburtsland Straße, Hausnummer Beruf Land – Postleitzahl Zum Zweck der Steuerveranlagung : Ich bin steuerlich Ansässige(r) in folgenden Staaten Wohnort Arbeitnehmer Staat/Staaten* Selbstständig Lokale Steuer-Identifikationsnummer (TIN) * Sollten Sie in weiteren Staaten steuerlich ansässig sein, teilen Sie uns dies bitte in einer steuerlichen Selbstauskunft mit. Den entsprechenden Vordruck schicken wir Ihnen auf Anforderung gerne zu. VL_FFM VL - Kaufauftrag (nicht als Gemeinschaftsdepot) Zahlungen zu Ihrem VL-Sparvertrag erfolgen direkt vom Arbeitgeber. Mit der Eröffnungsbestätigung des VL-Vertrages erhalten Sie ein Blatt für Ihre Personalabteilung, in dem die Höhe und der Zahlungsrhythmus geregelt werden. Aktienfonds sind bis zu 400,- EUR jährlich – im Rahmen der staatlichen Sparförderung – mit Sparzulage begünstigt. Ich beantrage die Eröffnung eines vermögenswirksamen Wertpapiersparvertrages für den Fonds : ISIN DE0008476524 DWS Vermögensbildungsfonds I LD Sonstiger Aktienfonds : Fondsname ISIN DE0009848119 DWS Top Dividende LD ISIN DE0009769729 DWS Top Europe ISIN DE0008474156 DWS European Opportunities WKN (6-stellig) oder ISIN (12-stellig) ISIN DE0008490962 DWS Deutschland LC Gewünschte VL-Leistung ,- EUR VL Der Einzahlungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der ersten Einzahlung. Der Beginn der Festlegungsfrist wird in dem Jahr auf den 01.01. rückdatiert, in dem die erste Einzahlung bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH eingeht. Sie endet nach 7 Kalenderjahren. Das Pfandrecht gemäß Nr. 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots gilt nicht für die während der Festlegungsfrist gesperrten Fondsanteile. Die Sparzulage ist vom Anleger jährlich beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Hierzu erhält er von der Deutsche Asset Management Investment GmbH jährlich mit der Jahresaufstellung eine VL-Bescheinigung. Die Auszahlung erfolgt mit Ablauf der Sperrfrist durch das zuständige Finanzamt und wird von der Deutsche Asset Management Investment GmbH auf den vermögenswirksamen Sparvertrag vorgenommen. DWS 166 Stand : 10/2016 Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger Seite 1 von 4 FA_PF_FFM Fondsauswahl und Kaufauftrag für Portfolioeinzahlung Fondsname ISIN oder WKN Prozentverteilung* * Bei angegebener Verteilung von insgesamt 100 % übernehmen wir für Sie die automatische Verteilung aller für dieses Portfolio eingehenden Beträge. Betrag für Einmaleinzug Portfolioeinzahlung gemäß angegebener Prozentverteilung in der Fondsauswahl (nur bei 100 %-Verteilung möglich). Kaufauftrag nur bei Einzugsermächtigung gültig. Mindestbetrag 25,- EUR pro Fonds. ,- EUR FA_Standard 10 0 % Betrag für Sparplan ,- EUR Fondsauswahl und Kaufauftrag für Einzelfonds (Kaufauftrag nur bei Einzugsermächtigung gültig) Fondsname ISIN oder WKN Betrag Einmaleinzug Betrag Spar- oder Entnahmeplan ,- EUR Entnahmeplan in Anteilen oder ,- EUR Fondsname Bei Fonds, die nicht von der DWS/DB AM Gruppe aufgelegt wurden, ist nur eine Entnahme in ganzen Anteilen möglich ! ISIN oder WKN Betrag Einmaleinzug Betrag Spar- oder Entnahmeplan ,- EUR OL_Standard Entnahmeplan in Anteilen oder ,- EUR Antrag auf Führung eines Online-Depots Bei Fonds, die nicht von der DWS/DB AM Gruppe aufgelegt wurden, ist nur eine Entnahme in ganzen Anteilen möglich ! (bei Minderjährigen keine Transaktionsmöglichkeit) Bitte richten Sie mir/uns den Online-Zugang ein und senden Sie mir/uns meine/unsere persönliche Geheimzahl (PIN) und Transaktionsnummern (TAN) zu. Mir/Uns ist bekannt, dass eine Nutzung des Online-Depots den Besonderen Bedingungen für das DWS Depot online unterliegt, welche im Depot Online hinterlegt und beim Erstzugang von mir/ uns akzeptiert werden müssen. LA_ENT_Standard Kaufauftrag / Entnahmeplan 2 0 Einmaleinzug : Der einmalige Kauf soll sofort, sonst am Sparplan : Die regelmäßigen Einzahlungen sollen jeweils zum 1. 15. eines Monats erfolgen. mtl. 1/4-jährl. erstmals am Entnahmeplan (Nicht in Verbindung mit Sparplan oder einem Portfolio, Mindestanlage für Entnahmeplan 15.000,- EUR) : Die regelmäßigen Verkäufe sollen jeweils zum 1. 15. eines Monats mtl. 1/4-jährl. jährl. 1/2-jährl. erstmals am 2 0 erfolgen. 2 0 erfolgen. Bankverbindung in nachfolgendem Feld SEPA-Lastschriftmandat angeben. BVBitte SEPA_FFM SEPA-Lastschriftmandat (IBAN und BIC stehen in den Kontoauszügen) – bei Überweisung bitte nicht ausfüllen Ich ermächtige hiermit die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Gläubiger-ID DE08DEU00000030380, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Deutsche Asset Management Investment GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Name des Kontoinhabers Vorname(n) Straße, Hausnummer Land IBAN BIC – Postleitzahl Ort Bank / Kreditinstitut Hinweis : Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber X X BV REF_Standard Einrichtung der Referenzbankverbindung (nur wenn Antragsteller mit Kontoinhaber identisch ist) Bitte richten Sie oben genannte Bankverbindung als Referenzbankverbindung ein.* Unterschrift Antragsteller * Die Änderung der Referenzbankverbindung bedarf der Vereinbarung zwischen der depotführenden Stelle und dem Anleger. Wegen ihrer großen Bedeutung soll diese Vereinbarung schriftlich geschlossen werden. Die depotführende Stelle wird einen vom Anleger gestellten Antrag auf Vereinbarung oder Änderung einer Referenzbankverbindung nur dann annehmen, wenn es sich dabei um ein auf den Namen des Anlegers lautendes und auf eigene Rechnung des Anlegers geführtes Konto handelt. DWS 166 Stand : 10/2016 X Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger Seite 2 von 4 SE_Standard_Direkt_FFM Erklärungen und Unterschriften aller Anleger für Depoteröffnung und Fernabsatz Für den Geschäftsverkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und die Sonderbedingungen DWS Direkt. Des Weiteren gelten die Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds. Diese umfassen die wesentlichen Anlegerinformationen bzw. den Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen bzw. Verwaltungsreglement/ Satzung und den Jahres- und Halbjahresbericht (soweit veröffentlicht). Diese enthalten Angaben über den Ausgabeaufschlag, die Kosten und ausführliche Risikohinweise. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots, die wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekt (einschließlich Anlagebedingungen bzw. Verwaltungsreglement, Jahres- und Halbjahresbericht soweit veröffentlicht) finden Sie auf der Internetseite www.dws.de. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese Verkaufsunterlagen jederzeit auch gerne zusätzlich kostenlos in Papierform zu. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge entsprechend der Regelung in Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots unverzüglich und ohne Kosten wieder in denselben Fonds angelegt (automatische Wiederanlage). Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine abweichende Weisung für sämtliche Ertragsgutschriften aus Beständen dieses Depots oder für einzelne Bestände dieses Depots zu erteilen. Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass mir/uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots und die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind. Bei allen Fonds, die nicht den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW) einschließlich etwaiger Nachfolgerichtlinien entsprechen (sog. alternative Investmentfonds), wurden mir/uns zusätzlich der Verkaufsprospekt sowie der jeweils aktuellste Jahres- bzw. Halbjahresbericht rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots inklusive der Ausführungsgrundsätze für ETFs, die Sonderbedingungen DWS Direkt sowie die genannten Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und anerkannt. Für den Kauf/Verkauf von ETFs willige(n) ich/wir ein, dass diese gemäß den Ausführungsgrundsätzen für ETFs außerbörslich ausgeführt werden. Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung : Ich/Wir erkläre(n) mich/uns ausdrücklich damit einverstanden, dass die depotführende Stelle nach Annahme meines/unseres Vertragsangebotes, aber noch vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß Fernabsatzrecht, mit der Ausführung dieses Vertrages und auf dessen Grundlage abgeschlossener weiterer Verträge beginnt. US-Staatsbürger/US Resident(s) : Weiterhin erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir weder US-Staatsbürger – US Citizen(s) – noch US-Einwohner mit ständigem Aufenthaltsrecht – US Resident(s) – im Sinne der Definitionen für die Zwecke der US-Bundesgesetze über Wertpapiere, Waren und Steuern, einschließlich der jeweils gültigen Fassung der Regulation S zu dem Gesetz von 1933 (zusammen „US-Personen“) bin/sind und keine Fondsanteile für US-Personen halten und erwerben werde(n). Soweit ich/wir nach Abgabe dieser Erklärung den Status einer US-Person nach den vorgenannten Vorschriften erlange(n) oder Fondsanteile für US-Personen halte(n) oder erwerbe(n), werde(n) ich/wir dies der depotführenden Stelle unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen DWS Depots, die ich/wir im Rahmen der Kundenverbindung noch eröffnen werde(n). Insbesondere erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir nicht nach dem Internal Revenue Code als US-Person steuererklärungspflichtig bin/sind. Geldwäschegesetz und wirtschaftlich Berechtigter : Ich bin/Wir sind verpflichtet, der depotführenden Stelle unverzüglich und unaufgefordert folgende Sachverhalte anzuzeigen: a) Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben und die nach dem deutschen oder luxemburgischen Geldwäschegesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigten betreffen ; und b) falls ich/wir bzw. ein unmittelbares Familienmitglied oder eine mir/uns bekanntermaßen nahe stehende Person im Sinne der Richtlinie 2006/70/EG der EG-Kommission vom 1. August 2006 ein wichtiges öffentliches, hohes politisches oder militärisches Amt (z. B. Regierungsmitglied, Parlamentsmitglied, Botschafter, General) ausübe(n) bzw. ausgeübt habe(n). Darüber hinaus erkläre(n) ich/wir hiermit ausdrücklich, das von mir/uns gewünschte DWS Depot auf eigene Rechnung zu führen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen DWS Depots, die ich/wir im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung noch eröffnen werde(n). Anderenfalls teile(n) ich/wir der depotführenden Stelle den wirtschaftlich Berechtigten sofort mit. Das DWS Depot muss dann auf dessen Namen eröffnet werden. Hinweis zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers : Ich bin/Wir sind damit einverstanden, wenn die depotführende Stelle zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers Abschlusskosten und eventuelle Vertriebsfolgeprovisionen an den Vermittler weitergibt. Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters Ort, Datum X X Antrag Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters X Antrag Empfangsbestätigung Merkblatt bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen : Ich/Wir habe(n) jeweils ein Exemplar des Merkblatts „Vorvertragliche Informationen zum DWS Depot und den damit verbundenen Dienstleistungen sowie zur Anlageberatung für den Verbraucher“ inklusive der „Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“, des Depoteröffnungsantrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots, der Sonderbedingungen DWS Direkt und der Besonderen Bedingungen, soweit vereinbart, erhalten. Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters Ort, Datum X X Fernabsatz Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters X Fernabsatz Bei Minderjährigen sind immer die Unterschriften und Legitimationsprüfungen aller gesetzlichen Vertreter erforderlich (Nachweis bei alleiniger Vertretungsberechtigung !). ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen beizufügen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Kopie des Personalausweises des ☞ Zusätzlich Minderjährigen beizufügen. Für Minderjährige können nur Einzeldepots geführt werden. DWS 166 Stand : 10/2016 Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger Seite 3 von 4 SE_KD Kundendaten 1. Anleger Name Alle Vornamen gemäß Ausweis Geburtsdatum 2. Anleger Name Alle Vornamen gemäß Ausweis Geburtsdatum DS_DIREKT_FFM Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung Die Deutsche Asset Management Investment GmbH (nachfolgend „depotführende Stelle“ genannt) informiert Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und über die Aufzeichnung von Telefongesprächen. Im nachfolgenden Abschnitt „Erklärungen und Unterschriften aller Anleger“ dieses Depoteröffnungsantrags bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift Folgendes : a) dass Sie diese „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“ zur Kenntnis genommen haben und b) dass Sie mit dieser Datenverarbeitung und den Gesprächsaufzeichnungen einverstanden sind. Sie können jederzeit Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten erlangen und diese berichtigen. 1. Datenverarbeitung durch die depotführende Stelle : (a) Die depotführende Stelle verarbeitet die in diesem Antrag enthaltenen sowie alle, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten zum Zweck der Depotführung sowie der Abwicklung der Geschäftsbeziehung und um Sie im Sinne der „Sonderbedingungen DWS Direkt“ beraten und betreuen zu können. (b) Weiterhin verarbeitet und nutzt die depotführende Stelle die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für die Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die in dieser Ziffer 1 (b) genannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen. 2. Gesprächsaufzeichnungen : Die zwischen Ihnen und der depotführenden Stelle übermittelte Telefonkommunikation kann zum Nachweis kommerzieller Transaktionen (z. B. im Falle von Beschwerden, Streitfällen) automatisch aufgezeichnet werden. Die Aufbewahrung dieser Daten ist auf die Dauer von zehn Jahren begrenzt. Bei etwaigen Streitfällen verlängert sich die Frist bis zur endgültigen Beendigung der Angelegenheit. DS SE_DIREKT_FFM_2 Anleger Erklärungen und Unterschriften aller Anleger zu den vorstehenden „Hinweisen zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“ und zur Ansprache per Telefon und E-Mail Ich/Wir bestätige(n) hiermit, dass ich/wir in diesem Depoteröffnungsantrag unter dem vorstehenden Abschnitt „Hinweise zur Datenverarbeitung und Gesprächsaufzeichnung“ über die Verarbeitung meiner/unserer Daten und die Möglichkeit der Deutsche Asset Management Investment GmbH zur Aufzeichnung von Telefongesprächen informiert wurde(n). Ich/Wir erteile(n) unter den in diesem Abschnitt beschriebenen Bedingungen folgende Einwilligungen : (1.) Ich/Wir willige(n) ein, dass meine/unsere Daten von der depotführenden Stelle verarbeitet werden. (2.) Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen und anerkannt, dass die Deutsche Asset Management Investment GmbH berechtigt ist, die mit mir/uns geführten Telefongespräche aufzuzeichnen und für eine bestimmte Dauer aufzubewahren. Ansprache per Telefon und E-Mail : Weiterhin möchte(n) ich/wir von der depotführenden Stelle über die von mir/uns unter dem Textfeld „Kundendaten“ in diesem Antrag zur Verfügung gestellten Telefonnummer bzw. E-Mailadressen sowie ggf. über von mir/uns zu diesem Zweck der depotführenden Stelle zur Verfügung gestellten neuen Telefonnummern bzw. E-Mailadressen zu aktuellen Angeboten informiert werden. Diesen kostenlosten Service möchte(n) ich/wir nutzen (bitte Zutreffendes ankreuzen). per Telefon per E-Mail Meine/Unsere Einwilligung(en) ist/sind jederzeit einzeln oder gemeinsam ohne Einfluss auf die Geschäftsverbindung mit der Deutsche Asset Management Investment GmbH widerrufbar, z. B. schriftlich an die in diesem Antrag angegebene Postanschrift der depotführenden Stelle. Ort, Datum X DWS 166 Stand : 10/2016 Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters X Datenschutz Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters X Datenschutz Original an depotführende Stelle / Kopie für Anleger Seite 4 von 4 WpHG-Bogen gemäß § 31 Absatz 4 Wertpapierhandelsgesetz (gültig für alle Produkte die nicht Altersvorsorgeprodukte nach den Vorschriften des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen sind) 1. Anleger : Name Vorname Geburtsdatum 2. Anleger : Name Vorname Geburtsdatum 1) Ihre Kenntnisse und Erfahrungen 1a) Haben Sie Kenntnisse über Wertpapiergeschäfte? festverzinsliche Ja, über Wertpapiere / Rentenfonds Aktien/Aktienfonds Währungsbezogene Aktien/Renten Alternative Investments Nein 1b) Haben Sie schon Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften ? Ja, seit 1 - 3 Jahren Ja, seit mehr als 3 Jahren 1c) Welche Wertpapiergeschäfte haben Sie bereits getätigt ? Nie Nein Gelegentlich Häufig bzw. seit Jahren Festverzinsliche Wertpapiere/Rentenfonds Aktien/Aktienfonds Währungsbezogene Aktien/Renten Alternative Investments 1d) Geschäftsumfang Wertpapiertransaktionen pro Jahr max. 2 3-5 6 - 10 mehr als 10 Durchschnittliche Ordergröße unter 2.000 EUR 2.000 - 5.000 EUR über 5.000 EUR 2a) Frei verfügbares Vermögen (Kontoguthaben, Geldmarktfonds, Aktien, Renten, offene Investmentfonds, Zertifikate) unter 10.000 EUR 10.000 - 50.000 EUR über 50.000 EUR 2b) Für Anlagezwecke frei verfügbares monatliches Einkommen? 150 - 300 EUR 301 - 500 EUR über 500 EUR unter 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre 2) Finanzielle Verhältnisse unter 150 EUR 3) Anlageziel 3a) Zeithorizont Ihrer Anlagen in Investmentfonds 3b) Bis zu welcher Risikoklasse möchten Sie in Investmentfonds investieren ? (Bitte ankreuzen) Anlageziel Beispielhafte Fondsgruppen Mögliche Risiken Stetige Wertentwicklung, gesicherte Ertragserwartung Kurzfristige moderate Kursschwankungen möglich, aber mittel-/langfristig kein Vermögensverlust EUR-Geldmarktfonds, geldmarktnahe EUR-Fonds Höheres Zinseinkommen, mögliche Kursgewinne Kursrisiken aus Zins- und Währungsschwankungen möglich, geringe Bonitätsrisiken (d. h. Kapitalverlust unwahrscheinlich) EUR-Rentenfonds, international gestreute Rentenfonds überwiegend in Hartwährungen, kurzlaufende Rentenfonds in Hartwährungen, offene Immobilienfonds 3 Ertragserwartung liegt über normalem Zinsniveau, Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktienmarkt- und Währungschancen Hohe Kursrisiken aus möglichen Aktien, Zins- und Währungsschwankungen, Bonitätsrisiken Internationale Rentenfonds mit erheblichen ungesicherten Währungspositionen, deutsche Aktienfonds, Länderfonds in europäischen Hartwährungen, Fonds für Wandel- und Optionsanleihen 4 Überdurchschnittlich hohe Ertragserwartungen, Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen Überdurchschnittlich hohe Verlustrisiken sind möglich, höhere Bonitätsrisiken Regionen- und Branchenfonds, Emerging Market-Fonds, Rentenfonds mit höherem Risikoprofil, Hedgefonds und alternative Investments 1 2 Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, uns jegliche Änderungen bezüglich der hier abgefragten Daten unverzüglich mitzuteilen. Unterschrift(en) des/der Anleger(s) Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die depotführende Stelle die vorstehenden Angaben auswertet und sich vorbehält, einen Kaufauftrag nicht auzuführen, falls die Risikoklasse des gewählten Fonds die oben angekreuzte Risikoklasse (siehe 3b) übersteigt und/oder der Zeithorizont für die gewählte Anlage zu kurzfristig ist. Die „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ wurden mir/uns per Versandpaket zur Verfügung gestellt. Ort, Datum X Unterschrift 1. Anleger oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters X Unterschrift 2. Anleger oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters X DWS 166 10/2016 An die Deutsche Asset Management Investment GmbH, 60612 Frankfurt am Main Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) Dieser Freistellungsauftrag gilt gleichzeitig für alle Ihre bei der Deutsche Asset Management Investment GmbH geführten Depots. Kundendaten Name des Gläubigers der Kapitalerträge Vorname Gegebenenfalls abweichender Geburtsname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Land Steuer-Identifikationsnummer des Depotinhabers Postleitzahl Wohnort – Familienstand ledig geschieden verwitwet verheiratet/zusammen veranlagt verheiratet/getrennt veranlagt Wird der Depotinhaber steuerlich gemeinsam mit seinem Ehegatten/Lebenspartner veranlagt, benötigen wir auch die Daten des Ehegatten/Lebenspartners. Name des Ehegatten/Lebenspartners Vorname des Ehegatten/Lebenspartners Geburtsdatum des Ehegatten/Lebenspartners Gegebenenfalls abweichender Geburtsname des Ehegatten/Lebenspartners Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/Lebenspartners Auftrag Hiermit erteile(n) ich/wir*) Ihnen den Auftrag, meine/unsere*) bei Ihrem Institut anfallenden Kapitalerträge vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwar Bitte nur ein Kästchen ankreuzen bis bis über – 8 0 1 – – – 0 1 6 0 2 ,- EUR Höchstbetrag für Einzelpersonen, getrennt veranlagte Ehegatten/Lebenspartner, Minderjährige ,- EUR andere Beträge, bis max. 1.602,- EUR ,- EUR sofern lediglich eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll ,- EUR Höchstbetrag für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner 2 0 Dieser Auftrag gilt ab Eingang oder ab dem solange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns*) erhalten bzw. bis zum 3 1 1 2 2 0 . Die in dem Auftrag enthaltenen Daten und freigestellten Beträge werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG). Ich versichere/Wir versichern*), dass mein/unser*) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich/uns*) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801,- EUR/1.602,- EUR*) nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern*) außerdem, dass ich/wir*) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 801,- EUR/1.602,- EUR*) im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n)*). Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 44 a Abs. 2 und 2 a, § 45 b Abs. 1 und § 45 d Abs. 1 EStG erhoben. Die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer ist für die Übermittlung der Freistellungsdaten an das BZSt erforderlich. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Identifikationsnummer ergeben sich aus § 139 a Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz AO, § 139 b Absatz 2 AO und § 45 d EStG. Die Identifikationsnummer darf nur für Zwecke des Besteuerungsverfahrens verwendet werden. Ort, Datum X Unterschrift des Anlegers oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters X Wichtig ! – Unterschrift des Ehegatten/Lebenspartners oder bei Minderjährigen des 2. gesetzlichen Vertreters X Der Höchstbetrag von 1.602,- EUR gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung i. S. des § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten/Lebenspartners mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartners. Freistellungsaufträge können nur mit Wirkung zum Kalenderjahresende befristet werden. Eine Herabsetzung bis zu dem im Kalenderjahr bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig. Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht genutzt wurde, kann er auch zum 1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden. Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche Depots oder Konten bei einem Kreditinstitut oder einem anderen Auftragnehmer gestellt werden. *) Nichtzutreffendes bitte streichen. DWS 166 10/2016 DWS Depot (soweit vorhanden) : 1. Depotinhaber : Nachname Vorname Geburtsdatum Vorname Geburtsdatum 2. Depotinhaber : Nachname Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte über Drittfonds Für Wertpapiergeschäfte zwischen dem Anleger und der Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt am Main oder Deutsche Asset Management S. A., Luxembourg (im Folgenden : „depotführende Stelle“) über Drittfonds gelten die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung. Drittfonds sind alle bei der depotführenden Stelle verwahrten Investmentfondsanteile, die nicht von einer Deutsche AM Gruppengesellschaft begeben oder administriert werden. Deutsche AM Gruppengesellschaften sind die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Deutsche Asset Management S.A., RREEF Investment GmbH, DB Platinum, Oppenheim Asset Management Services S.à r.l.. I. Maßgebliche Bedingungen und Regelwerke Die folgenden Bedingungen und Regelwerke sind Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung : 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS Depots 2. das jeweils gültige Preisverzeichnis / Konditionentableau. II. Information des Anlegers über Vertriebsfolgeprovisionen (Ziff. 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS Depots) a) Die depotführende Stelle erhält im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, die sie mit Anlegern über Investmentanteile abschließt, für den Vertrieb dieser Wertpapiere umsatzabhängige Zahlungen (Vertriebsfolgeprovisionen) von den Wertpapieremittenten (in- und ausländische Verwaltungsgesellschaften einschließlich Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe). RV 100 10/2016 Die Vertriebsfolgeprovisionen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Investmentanteilen an den Anleger an. Sie werden von den Emittenten dieser Wertpapiere aus den von ihnen vereinnah mten Verwaltungs ver gütungen als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die depotführende Stelle geleistet. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovision beträgt derzeit in der Regel bei Rentenfonds zwischen 0,1 % und 0,7 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,3 % und 1,0 % p. a. und bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 0,6 % X Ort, Datum X p. a. des von der depotführenden Stelle verwahrten Gesamtbestands des jeweiligen Wertpapiers. Für ETFs fällt in der Regel keine Vertriebsfolgeprovision an. Einzelheiten zu Art und Höhe der Vertriebsfolgeprovision für ein konkretes Wertpapiergeschäft teilt die depotführende Stelle dem Anleger jederzeit auf Nachfrage mit , im Falle der Anlageberatung durch die depotführende Stelle unaufgefordert vor dem Abschluss eines jeden Wertpapiergeschäftes. b) Ist nicht die depotführende Stelle Berater und kommt der Abschluss von Wertpapiergeschäften über Investmentanteile durch einen Dritten als Vermittler oder Berater zustande, leitet die depotführende Stelle an den Dritten oder dessen Vertriebsorganisation im Regelfall zwischen 80 % und 95 % der oben unter Ziffer 12. a) genannten Vertriebsfolgeprovisionen weiter, wenn es sich hierbei um einen Vertriebspartner der depotführenden Stelle handelt. Die depotführende Stelle teilt dem Anleger jederzeit auf Nachfrage Einzelheiten zu Art und Höhe dieser Zahlungen und deren Empfänger für ein konkretes Wertpapiergeschäft mit. III. Verzicht des Anlegers auf Herausgabe von Vertriebsfolgeprovisionen Der Anleger erklärt sich durch die nachstehende Unterschrift damit einverstanden, dass die depotführende Stelle die von den Wertpapieremittenten an sie geleisteten Vertriebsfolgeprovisionen behält, vorausgesetzt, dass die depotführende Stelle die Vertriebsfolgeprovisionen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 31 d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Anleger und die depotführende Stelle die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, § 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Anlegers gegen die depotführende Stelle auf Herausgabe der Vertriebsfolgeprovisionen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste die depotführende Stelle – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der depotführenden Stelle und dem Anleger geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebsfolgeprovisionen an den Anleger herausgeben. Drucken Unterschrift(en) aller Depotinhaber DWS 166 10/2016 PostIdent-Coupon zur Legitimation bei Ihrer Postfiliale Bitte beachten Sie bei Gemeinschaftsdepots oder Depots Minderjähriger, dass alle Anleger bzw. gesetzl. Vertreter eine Unterschrift in Gegenwart des Postmitarbeiters leisten müssen. Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Legitimationsprüfung bei einer Filiale der Deutsche Post AG: - vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen im �Vertraulich“-Kuvert - diesen PostIdent-Coupon - gültigen Personalausweis oder Reisepass aller Anleger Deutsche Asset Management Investment GmbH Mainzer Landstraße11-17 60329 Frankfurt am Main Postanschrift: 60612 Frankfurt am Main Telefon: 069 910-12385 Bitte hier abschneiden Formulare oder "Vertraulich"-Kuvert und diesen Coupon im PostsacheFensterbriefumschlag an angegebene Anschrift senden! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Abrechnungsnummer 5 0 1 7 5 1 2 Deutsche Asset Management Investment GmbH 60612 Frankfurt am Main Referenznummer 8 7 7 3 7 0 1 D Achtung MaV! Barcode einscannen POSTIDENT® BASIC Formular nutzen Formular an Absender 2. Anleger bzw. gesetzl. Vertreter Achtung MaV! MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline Bitte hier abschneiden Formulare oder "Vertraulich"-Kuvert und diesen Coupon im PostsacheFensterbriefumschlag an angegebene Anschrift senden! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Abrechnungsnummer 5 0 1 7 5 1 2 Deutsche Asset Management Investment GmbH 60612 Frankfurt am Main MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline Referenznummer D Achtung MaV! Barcode einscannen POSTIDENT® BASIC Formular nutzen Formular an Absender 8 7 7 3 7 0 1 1. Anleger bzw. gesetzl. Vertreter Achtung MaV! Deutsche Asset Management Investment GmbH Mainzer Landstr. 11 – 17 • D - 60329 Frankfurt am Main Postanschrift : D-60612 Frankfurt am Main Tel. : +49 69 910 -12385 • Fax : +49 69 910 -19090 E-Mail : dws.direkt@dws.de • Internet : www.dws-direkt.de Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Marie-Curie-Str. 24 – 28, D-60439 Frankfurt am Main und Graurheindorferstr. 108, D-53117 Bonn Internet : www.bafin.de Eintragung ins Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 9135 Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 811 248 289 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für diesen Vertrag und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Maßgebliche Rechtsordnung/maßgeblicher Gerichtsstand Für die Eröffnung des DWS Depots und die gesamte Geschäftsbeziehung gilt deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an das Büro der Ombudsstelle des BVI, Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Unter den Linden 42 in D-10117 Berlin, Tel. : +49 30 6449046 - 0, Fax : +49 30 6449046 - 29, wenden. Internet : www.ombudsstelle-investmentfonds.de Das Recht, die Gerichte jederzeit unmittelbar anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Rufen Sie uns an. DWS 166 10/2016 Ihre persönlichen Ansprechpartner bei DWS Direkt unterstützen Sie bei allen Fragen der Fondsanlage. DWS 166 10/2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS Depots 1. DWS Depot Die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt, oder die Deutsche Asset Management S.A., Luxembourg, (nachstehend „depotführende Stelle“ genannt) eröffnet für den Anleger (Privatkunde i. S. d. Wertpapierhandelsgesetzes bzw. des Luxemburger Gesetzes über den Finanzsektor vom 5. April 1993), soweit nichts anderes vereinbart auf Antrag ein DWS Depot. Bei dem DWS Depot handelt es sich um ein Wertpapierdepot. Zusätzlich kann die depotführende Stelle, ohne dass es hierfür eines Antrages des Anlegers bedarf, innerhalb des DWS Depots Geldmarktfonds aufnehmen, die auf die Fondswährung der jeweiligen auf Antrag des Anlegers gewählten Investmentfonds lauten. Sollten in einer Fondswährung aus Sicht der depotführenden Stelle keine geeigneten Geldmarktfonds verfügbar sein, so kann stattdessen auch ein kurzlaufender Rentenfonds aufgenommen werden. Die aktuell von der depotführenden Stelle für die jeweiligen Fondswährungen vorgesehenen Geldmarktfonds (bzw. kurzlaufenden Rentenfonds) sind im Preisverzeichnis / Konditionentableau genannt. Die darin enthaltenen Angaben können ohne Mitwirkung und ohne Information des Anlegers durch die depotführende Stelle geändert werden. Erteilt der Anleger der depotführenden Stelle einen Auftrag, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Preisverzeichnis / Konditionentableau enthaltenen Angaben maßgebend. Dem Anleger wird auf Wunsch von der depotführenden Stelle jederzeit ein aktuelles Preisverzeichnis / Konditionentableau zur Verfügung gestellt. Der Anleger hat gegenüber der depotführenden Stelle zu Beginn der Geschäftsbeziehung genaue Angaben über seine Identität gemäß den Vorgaben des Eröffnungsantrages zu machen. Die depotführende Stelle kann zu Beginn der Geschäftsbeziehung sowie im weiteren Verlauf zusätzliche Angaben und Unterlagen zur Identitätsfeststellung oder zu sonstigen Zwecken verlangen, sofern dies im Hinblick auf die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten oder im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich ist. 2. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt (mit Ausnahme von Anteilen an börsengehandelten Fonds, sog. „exchange traded funds“, in Folge kurz „ETF“ genannt ; vgl. hierzu die folgende Ziff. 3) nach den für den jeweiligen Fonds von der Verwaltungsgesellschaft getroffenen und im Verkaufsprospekt veröffentlichten Bedingungen. Sofern keine gegenteilige Weisung des Anlegers vorliegt, können eingehende Zahlungen gegebenenfalls bis zum nächsten Ausgabetag von der depotführenden Stelle gehalten werden. 3. Kauf und Verkauf von Anteilen an ETFs ; Ausführungsgrundsätze für ETFs Der Kauf und Verkauf der Anteile an ETF erfolgt außerbörslich über einen Market Maker (d. h. einen Wertpapierhändler, der verbindliche Kauf- bzw. Verkaufskurse stellt) in Form einer gebündelten Blockorder. Für die Ausführung von Aufträgen, die der Anleger der depotführenden Stelle zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von ETF erteilt, gelten die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze. Die depotführende Stelle nimmt keine Weisungen des Anlegers über den Ausführungsweg entgegen. Die depotführende Stelle misst der kostengünstigsten Ausführung von Aufträgen in Bezug auf ETF die größte Bedeutung bei. Daher gilt für die Ausführung von Aufträgen in Bezug auf ETF der nachfolgend beschriebene Ausführungsweg. Die Ausführung von Aufträgen in Bezug auf ETF erfolgt über die Commerzbank AG als Zwischenkommissionärin : Die depotführende Stelle fasst für ETFs börsentäglich (Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra)) die Summe der Kauf- und Verkaufsaufträge bis 14:30 (zentraleuropäischer Zeit) zusammen. Im Anschluss daran übermittelt die depotführende Stelle der Commerzbank AG als Market Maker jeweils einen Kauf- und Verkaufsauftrag. Die Commerzbank AG hat nach Maßgabe der eigenen verbindlichen Ausführungsgrundsätze das Recht, die Aufträge an die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) weiterzuleiten oder als Market Maker außerbörslich selbst zu erfüllen. Dem Anleger werden die Ausführungsgrundsätze der Commerzbank AG auf Wunsch mitgeteilt. Die depotführende Stelle ist im Interesse des Anlegers befugt, Kauf- und Verkaufsorders mehrerer Anleger gesammelt oder gebündelt auszuführen, einschließlich der Ausführung außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme (Durchführung von Sammelaufträgen bzw. Blockorders). Der Zuteilung auf die einzelnen Anlegerdepots wird, soweit die Ausführung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, ein nach dem arithmetischen Mittel gebildeter Mischkurs zugrunde gelegt. Dies kann im Einzelfall im Vergleich zu einer Einzelorder zu einem nachteiligen Ausführungspreis für den einzelnen Anleger führen. 4. Aufträge a) Execution Only / Ausführungsgeschäft Die depotführende Stelle führt Aufträge nach den Grundsätzen von „Execution Only“, d. h. ohne Beratung, aus. Demnach erteilt die depotführende Stelle bei der Ausführung von Aufträgen weder Empfehlungen für den Kauf noch für den Verkauf von Anteilen, sondern leitet Aufträge lediglich an die entsprechende Abwicklungsstelle weiter. Die depotführende Stelle geht davon aus, dass der Anleger – soweit erforderlich – eine Beratung und Aufklärung vor Erteilung der Aufträge erhalten hat. Auch eine Angemessenheitsprüfung findet im Rahmen des Execution Only nicht statt. Soweit daneben ein Beratungsvertrag mit der depotführenden Stelle besteht, bleiben die Rechte des Anlegers aus diesem Beratungsvertrag hiervon unberührt. Es gelten die Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds („Wesentliche Anlegerinformationen“ und Verkaufsprospekt einschließlich Vertragsbedingungen bzw. Verwaltungsreglement / Satzung sowie der letzte veröffentlichte Jahres- und Halbjahresbericht), die von der depotführenden Stelle (mit Ausnahme von ETFs) online unter www.dws.de zur Verfügung gestellt werden. Für ETFs werden die entsprechenden Unterlagen online unter etf.deutscheam.com zur Verfügung gestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers werden diese auch per E-Mail oder postalisch zur Verfügung gestellt. b) Beschränkung auf von der depotführenden Stelle angebotene Fondsanteile Die depotführende Stelle nimmt Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen nur entgegen, sofern die Fondsanteile von der depotführenden Stelle angeboten werden. Eine Übersicht der von der depotführenden Stelle vertriebenen Investmentfonds ist bei der depotführenden Stelle erhältlich. Die depotführende Stelle kann die Annahme von Aufträgen sowie die Ausführung von Aufträgen davon abhängig machen, dass der Depotinhaber bestimmte Erklärungen abgibt und diese ggf. auch auf Verlangen der depotführenden Stelle einmalig oder regelmäßig wiederholt. c) Form von Aufträgen Ist die depotführende Stelle des Anlegers die Deutsche Asset Management Investment GmbH, sind Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen über folgende Zugangswege zu erteilen : Postanschrift : D-60612 Frankfurt am Main Fax : +49 69 910-19090 (Retail) -19050 (Riester) Tel.: +49 69 910-12380 (Retail) -12381 (Riester) Ist die depotführende Stelle des Anlegers die Deutsche Asset Management S.A., sind Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen über folgende Zugangswege zu erteilen : Postanschrift : Postfach 766 L-2017 Luxemburg Fax : +352 42101- 900 Tel. : +352 42101- 860 Bei Bestehen eines DWS Depot Online können Aufträge zum Kauf und Verkauf von Fondsanteilen zusätzlich online in beiden Fällen unter Verwendung der mit der depotführenden Stelle vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente (PIN/TAN Verfahren) erteilt werden. Einen Auftrag zum Verkauf von Fondsanteilen kann die depotführende Stelle zurückweisen, sofern eine Vereinbarung über eine Referenzbankverbindung nicht vorliegt. d) Ausführungsgeschäft / Beauftragung eines Dritten zur Ausführung eines Kaufs oder Verkaufs Bei Kauf- und Verkaufsaufträgen des Anlegers schließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit der jeweiligen Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt eine dritte Person, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Soweit Einzahlungsbeträge DWS 166 10/2016 des Anlegers zum Erwerb eines vollen Anteils nicht ausreichen, schreibt die depotführende Stelle den entsprechenden Anteilsbruchteil in vier Dezimalstellen nach dem Komma gut. (Risikoprofil) des zu erwerbenden Fonds mit dem Anlegertyp nicht vereinbar ist. In diesem Falle wird die depotführende Stelle den Anleger unverzüglich informieren. e) Preis des Ausführungsgeschäftes Die depotführende Stelle rechnet gegenüber dem Anleger den Preis des Ausführungsgeschäftes ab. Die Details zur Berechnung ergeben sich (außer für Anteile an ETFs) aus dem Verkaufsprospekt und den sonstigen Verkaufsunterlagen des jeweiligen Fonds. Der Preis von Ausführungsgeschäften, die ETFs zum Gegenstand haben, wird vom Market Maker festgelegt. k) Aufträge zum Umtausch von Fondsanteilen Soweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preisverzeichnis / Konditionentableau ausdrücklich zugelassen, ist ein Umtausch von Anteilen zu den darin festgelegten Konditionen möglich. Ansonsten wird ein Auftrag zum Umtausch als ein Verkaufsauftrag und nachfolgender Kaufauftrag behandelt. Als Folge dieser Aufteilung können keine besonderen Umtauschkonditionen gewährt werden. f) Bearbeitung / Wertermittlungstag Eingehende Verkaufs- oder Kaufaufträge werden von der depotführenden Stelle unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei der depotführenden Stelle folgenden Bankarbeitstag (am Ort der Depotführung) bearbeitet. Unter Bearbeitung ist die Weitergabe des Auftrags zur Ausführung an die jeweilige Verwaltungsgesellschaft, deren Verwahrstelle, einen Clearer oder einen Dritten, der mit der weiteren Ausführung beauftragt wird, zu verstehen. Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Ausführungspreis liegen nicht im Einflussbereich der depotführenden Stelle. Die Einzelheiten dazu ergeben sich (außer für Anteile an ETFs) aus dem Verkaufsprospekt und den sonstigen Verkaufsunterlagen des jeweiligen Fonds. Für Anteile an ETFs ergeben sich diese Einzelheiten aus den Ausführungsgrundsätzen der depotführenden Stelle für ETFs, die in Ziff. 3 aufgeführt sind. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die depotführende Stelle den Anleger darüber unverzüglich informieren. l) Verfügungen Der Anleger kann über seine Anteile und Anteilsbruchteile ganz oder teilweise verfügen. Eine Auslieferung oder Übertragung von Anteilen in ein Wertpapierdepot einer anderen depotführenden Stelle ist nur für ganze Anteile möglich. Bei Anteilsbruchteilen besteht nur ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwertes. g) Kaufaufträge mittels Überweisungen Überweisungen müssen die Angabe einer von der depotführenden Stelle mitgeteilten DWS Depotnummer, Portfolionummer oder Investmentfondsnummer enthalten und werden als Kaufaufträge für die entsprechenden Fondsanteile behandelt. Sofern die Gutschriftanzeige der Bank eindeutig zugeordnet werden kann, wird die depotführende Stelle Aufträge zum Erwerb von Fondsanteilen unverzüglich, spätestens am nächstfolgenden Bankarbeitstag, an die jeweilige Abwicklungsstelle weiterleiten. Soweit Einzahlungsbeträge des Anlegers den Ausgabepreis bzw. Ausführungspreis (für ETFs) eines Anteils über oder unterschreiten, schreibt ihm die depotführende Stelle einen entsprechenden Bruchteil in vier Dezimalstellen nach dem Komma gut. Wird eine Einzahlung vor Bestätigung der jeweiligen Depoteröffnung geleistet, so wird der Ausgabepreis bzw. Ausführungspreis (für ETFs) des nächstmöglichen Ausgabetages nach Depoteröffnung zugrunde gelegt. h) Verkaufsaufträge Aufträge zum Verkauf von Fondsanteilen müssen die Investmentfondsnummer enthalten. Sollen alle verwahrten Anteile eines DWS Depots verkauft werden, so genügt die Angabe der DWS Depotnummer. Verkaufsaufträge, die auf einen bestimmten Betrag lauten, werden von der depotführenden Stelle in Aufträge zum Verkauf von Anteilen umgewandelt. i) Währung von Ein- und Auszahlungen / Umtausch von Währungen Zahlungen des Anlegers an die depotführende Stelle und Zahlungen der depotführenden Stelle an den Anleger haben stets in EURO zu erfolgen. Zahlungen, die in einer anderen Währung als EURO erfolgen, werden von der depotführenden Stelle zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs in EURO umgerechnet. Beauftragt der Anleger die depotführende Stelle zum Erwerb von Anteilen eines Fonds, der in einer anderen Währung als EURO geführt wird, so ist die depotführende Stelle berechtigt, den hierfür vom Anleger angeschafften EURO-Betrag zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs in die jeweilige Währung umzurechnen. Sofern die Zahlung in Fondswährung geleistet wird, erfolgt keine Umrechnung. j) Zuordnung zu einem Anlegertyp / Nichtausführung Abhängig vom Vertriebsweg kann eine Zuordnung des Anlegers zu einem Anlegertyp erfolgen. Die depotführende Stelle behält sich vor, Aufträge nicht auszuführen, sofern die Anlageklasse m) Lastschriftverfahren Soweit Kaufaufträge per Lastschrift ausgeführt werden sollen, ist die Erteilung eines depotbezogenen Mandats erforderlich. Der Zahlungspflichtige wird rechtzeitig über die Einrichtung des Mandats sowie die entsprechende Mandatsreferenz unterrichtet. Bestehende Einzugsermächtigungsverfahren können von der depotführenden Stelle nach vorheriger schriftlicher Ankündigung jederzeit in SEPA-Mandate umgewidmet werden. 5. Anteilsregister, Eigentum, Miteigentum, Girosammelverwahrung Führt die für die Ausgabe von Anteilen zuständige Stelle ein Anteilsregister, wird die depotführende Stelle dort für den Anleger als Anteilsinhaber eingetragen. Im Falle der Deutsche Asset Management S.A. als depotführende Stelle werden dann in diesem Falle die Anteile treuhänderisch für die jeweiligen Anleger gehalten. Sofern in dieses Anteilsregister zwingend nur der jeweils Letztbegünstigte eingetragen werden kann, wird die depotführende Stelle die Eintragung im Namen des Anlegers vornehmen lassen. Die erworbenen Anteile sind in diesem Falle Eigentum des Anlegers und werden auch nicht treuhänderisch gehalten. Soweit für einen Fonds von der für die Ausgabe von Anteilen zuständigen Stelle keine Anteilsbruchteile ausgegeben werden, erwirbt der Anleger, sofern dieser selbst in das Anteilsregister des Fonds eingetragen wird, Miteigentum an einem etwa bestehenden Gemeinschaftsdepot aller Inhaber von Anteilsbruchteilen bei der depotführenden Stelle. Die depotführende Stelle gibt Anteile, für die kein Anteilsregister besteht, für den Anleger in Girosammeldepotverwahrung. 6. Anschaffung und Verwahrung von Fondsanteilen im Ausland Die depotführende Stelle schafft Anteile im Ausland an, wenn sie direkt oder über einen Dritten Kaufaufträge über Anteile im Ausland oder Kaufaufträge über ausländische Fondsanteile ausführt. Die depotführende Stelle wird die im Ausland angeschafften Anteile im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen ausländischen Verwahrer beauftragen. Die Verwahrung unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsortes und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die depotführende Stelle wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Anlegers das Eigentum oder Miteigentum an den Fondsanteilen oder eine andere im Lagerland übliche, vergleichbare Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Anleger halten. Hierüber erteilt sie dem Anleger Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland). Die depotführende Stelle braucht die Auslieferungsansprüche des Anlegers aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den im Lagerland für den Anleger und für die depotführende Stelle verwahrten Anteilen derselben Gattung. Der Anleger trägt in diesen Fällen daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbestand als DWS 166 10/2016 Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstige von der depotführenden Stelle nicht zu vertretenden Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslandes treffen sollten. Hat der Anleger nach dem vorhergehenden Absatz Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die depotführende Stelle nicht verpflichtet, dem Anleger den Kaufpreis zurückzuerstatten. 7. Ausschüttungen Ausschüttungsbeträge werden von der depotführenden Stelle – ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern – ohne gesonderten Auftrag in Anteilen des betreffenden Fonds wiederangelegt („automatische Wiederanlage”). Die automatische Wiederanlage erfolgt unverzüglich nach Gutschrift der Ausschüttungsbeträge auf dem Konto der depotführenden Stelle. Die automatische Wiederanlage erfolgt ohne Ausgabeaufschlag zum jeweils gültigen Anteilwert bzw. Ausführungspreis (für ETFs) am Ausführungstag. Sofern für bestimmte Fonds keine direkte Wiederanlage von der depotführenden Stelle vorgesehen ist, werden die Ausschüttungen – ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern – in gleicher Fondswährung in dem jeweils von der depotführenden Stelle für den Anleger ausgewählten Geldmarktfonds (bzw. kurzlaufenden Rentenfonds) in Fondswährung angelegt. Einzelheiten werden im Preisverzeichnis / Konditionentableau geregelt. Die entsprechende Kauforder wird von der depotführenden Stelle an die jeweilige Abwicklungsstelle unverzüglich, spätestens am nächstfolgenden Bankarbeitstag, weitergeleitet. 8. Abrechnungen Die depotführende Stelle übermittelt dem Anleger spätestens am ersten Geschäftstag nach der Ausführung des Auftrags für jeden getätigten Umsatz eine Abrechnung. Soweit der Anleger Fondsanteile durch regelmäßige Einzahlungen erwirbt, wird die depotführende Stelle den jeweils aktuell geltenden rechtlichen Anforderungen zur Abrechnungserstellung in geeigneter Form nachkommen.* In jedem Fall erhält der Anleger nach Ablauf eines Jahres eine Aufstellung der im Kalenderjahr eingetretenen Veränderungen. 9. Gemeinschaftliches Wertpapierdepot Über ein gemeinschaftliches DWS Depot kann jeder Inhaber allein verfügen, es sei denn, dass einer der Wertpapierdepotinhaber oder alle gemeinsam der depotführenden Stelle in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) eine gegenteilige Weisung erteilt haben. Alle Anleger des gemeinschaftlichen Depots sind gegenüber der depotführenden Stelle gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten aus dem gemeinschaftlichen Depot haftbar, unabhängig davon, ob solche Verbindlichkeiten gemeinsam oder einzeln von ihnen eingegangen wurden. 10. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Anlegers Nach dem Tod des Anlegers hat derjenige, der sich gegenüber der depotführenden Stelle auf die Rechtsnachfolge des Anlegers beruft, der depotführenden Stelle seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der depotführenden Stelle eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die depotführende Stelle denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der depotführenden Stelle bekannt ist, dass der dort Genannte (z. B. nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr dies in Folge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist. 11. Entgelte und Auslagen Für die Führung des DWS Depots kann ein Entgelt berechnet werden. Die jeweilige Höhe ist im Preisverzeichnis / Konditionentableau der depotführenden Stelle enthalten. Für die im Preisverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Anlegers oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden, und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Der Anleger trägt außerdem alle Auslagen, die anfallen, wenn die depotführende Stelle in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere Kommunikationskosten wie Telefon und Porto). 12. Information des Anlegers über Vertriebsfolgeprovisionen a) Die depotführende Stelle erhält im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, die sie mit Anlegern über Investmentanteile abschließt, für den Vertrieb dieser Wertpapiere umsatzabhängige Zahlungen (Vertriebsfolgeprovisionen) von den Wertpapieremittenten (in- und ausländische Verwaltungsgesellschaften einschließlich Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe). Die Vertriebsfolgeprovisionen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Investmentanteilen an den Anleger an. Sie werden von den Emittenten dieser Wertpapiere aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsvergütungen als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die depotführende Stelle geleistet. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovision beträgt derzeit in der Regel bei Rentenfonds zwischen 0,1 % und 0,7 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,3 % und 1,0 % p. a. und bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 0,6 % p. a. des von der depotführenden Stelle verwahrten Gesamtbestands des jeweiligen Wertpapiers. Für ETFs fällt in der Regel keine Vertriebsfolgeprovision an. Einzelheiten zu Art und Höhe der Vertriebsfolgeprovision für ein konkretes Wertpapiergeschäft teilt die depotführende Stelle dem Anleger jederzeit auf Nachfrage mit, im Falle der Anlageberatung durch die depotführende Stelle unaufgefordert vor dem Abschluss eines jeden Wertpapiergeschäftes. b) Ist nicht die depotführende Stelle Berater und kommt der Abschluss von Wertpapiergeschäften über Investmentanteile durch einen Dritten als Vermittler oder Berater zustande, leitet die depotführende Stelle an den Dritten oder dessen Vertriebsorganisation im Regelfall zwischen 80 % und 95 % der oben unter Ziffer 12.a) genannten Vertriebsfolgeprovisionen weiter, wenn es sich hierbei um einen Vertriebspartner der depotführenden Stelle handelt. Die depotführende Stelle teilt dem Anleger jederzeit auf Nachfrage Einzelheiten zu Art und Höhe dieser Zahlungen und deren Empfänger für ein konkretes Wertpapiergeschäft mit. 13. Verrechnung oder Verkauf von Anteilen Entgelte, Steuern, Auslagen und Kosten können mit Zahlungen verrechnet sowie durch den Verkauf von Anteilen bzw. Anteilsbruchteilen in entsprechender Höhe gedeckt werden. 14. Haftung der depotführenden Stelle ; Mitverschulden des Anlegers a) Haftungsgrundsätze Die depotführende Stelle haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Hat der Anleger durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Nr. 15 -18 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die depotführende Stelle und der Anleger den Schaden zu tragen haben. b) Weitergeleitete Depotaufträge Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die depotführende Stelle einen Dritten mit der weiteren Erledigung beauftragt, erfüllt die depotführende Stelle den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft z. B. die Verwahrung von Anteilen im Ausland. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der depotführenden Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten. c) Haftung der depotführenden Stelle im Hinblick auf Ausführungsgeschäfte Schließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit einer Abwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, so haftet die depotführende Stelle für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäftes durch ihren Vertragspartner oder dessen Vertragspartner. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäftes haftet die depot- * Wurde keine Einzelabrechnung erteilt, erstellt die depotführende Stelle spätestens sechs Monate nach Versand der letzten Abrechnung eine Aufstellung der getätigten Umsätze. DWS 166 10/2016 führende Stelle bei der Beauftragung einer dritten Person mit der Ausführung eines Geschäftes nur für deren sorgfältige Auswahl und Unterweisung. 15. Änderung von Name, Anschrift oder der Vertretungsmacht Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Anleger der depotführenden Stelle Änderungen seines Namens, seines steuerlichen Status und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der depotführenden Stelle nachgewiesenen Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen wird. Die depotführende Stelle ist berechtigt, vom Anleger einen Nachweis über den Eintritt der Änderung zu fordern. 16. Klarheit von Aufträgen Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können zu Verzögerungen in der Auftragsabwicklung führen. Vor allem hat der Anleger bei Einzahlungen, Aufträgen und Verfügungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen DWS Depotnummer, Portfolionummer und Investmentfondsnummer zu achten. Soweit die depotführende Stelle Einzahlungen nicht eindeutig zuordnen kann, darf sie die eingezahlten Beträge zurücküberweisen. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. 17. Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der depotführenden Stelle Der Anleger hat Wertpapierabrechnungen, Aufstellungen und sonstige Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. 18. Benachrichtigung der depotführenden Stelle bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls die Jahresaufstellungen dem Anleger bis Ende April des jeweiligen Folgejahres nicht zugehen, muss er die depotführende Stelle unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer zu erwartender Mitteilungen (insbesondere Abrechnungen nach der Ausführung von Aufträgen). 19. Pfandrecht Der Anleger räumt der depotführenden Stelle ein Pfandrecht an allen im DWS Depot verwahrten Fondsanteilen ein. Das Pfandrecht sichert alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der depotführenden Stelle gegen den Anleger aus der Geschäftsverbindung. 20. Referenzbankverbindung Auszahlungen von Guthaben können nur auf eine vereinbarte Referenzbankverbindung des Anlegers erfolgen. Die Begründung oder Änderung einer Referenzbankverbindung bedarf der Vereinbarung zwischen der depotführenden Stelle und dem Anleger. Wegen ihrer großen Bedeutung soll diese Vereinbarung schriftlich geschlossen werden. Die depotführende Stelle wird einen vom Anleger gestellten Antrag auf Vereinbarung oder Änderung einer Referenzbankverbindung nur dann annehmen, wenn es sich dabei um ein auf den Namen des Anlegers lautendes und auf eigene Rechnung des Anlegers geführtes Referenzbankkonto handelt. 21. Kündigung durch die depotführende Stelle Die depotführende Stelle kann ein DWS Depot jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Anteile werden dem Anleger auf Wunsch ausgeliefert oder nach dem Wirksamwerden der Kündigung veräußert. Der Gegenwert der Anteile wird dem Anleger bei Veräußerung ausgezahlt. 22. Auflösung von Fonds Wird ein Fonds wegen Zeitablauf oder aus einem anderen Grund aufgelöst, so ist die depotführende Stelle berechtigt, die verwahrten Anteile und Anteilsbruchteile des Fonds am letzten Bewertungstag zu verkaufen und den erzielten Liquidationserlös in Anteilen eines Geldmarktfonds (bzw. kurzlaufenden Rentenfonds) in Fondswährung anzulegen, sofern keine gegenteilige Weisung des Anlegers vorliegt. 23. Änderungen dieser Bedingungen Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Anleger schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Anleger nicht in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die depotführende Stelle bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Anleger muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die depotführende Stelle absenden. Stand : Oktober 2016 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht gemäß § 305 Kapitalanlagegesetzbuch Wenn der Kauf von Anteilen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, zustande kommt, so ist der Käufer berechtigt, seine Kauferklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) zu widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht enthalten ist, die den Anforderungen des Art. 246 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch genügt. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Verkäufer. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an : Deutsche Asset Management Investment GmbH, Mainzer Landstr. 11 – 17, 60329 Frankfurt am Main (Fax +49 69 910 - 19090). Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist oder dass der Verkäufer den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Kauf der Anteile geführt haben, aufgrund vorheriger Bestellung gem. § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 c BGB, so ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Hat der Käufer im Falle eines wirksamen Widerrufs bereits Zahlungen geleistet, so sind ihm von der in- oder ausländischen Verwaltungsgesellschaft, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, der Wert der bezahlten Anteile am Tag nach Eingang der Widerrufserklärung und die bezahlten Kosten zu erstatten. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden. Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend beim Verkauf von Anteilen durch den Anleger. Ende der Widerrufsbelehrung Stand : Oktober 2016 DWS 166 10/2016