Grundqualifizierung 2015 PDF

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Grundqualifizierung 2015 PDF
Seminargebühr

Die Seminargebühr für alle Seminare (BR 1 - BR 4)
beträgt 935,00 EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG
umsatzsteuerbefreit). Hinzu kommen die Kosten des
Tagungshauses (siehe beim jeweiligen Seminarort).
Seminarorte
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


33689 Bielefeld-Sennestadt - ver.diBildungszentrum Das Bunte Haus, Senner Hellweg 461
www.verdi-das-bunte-haus.de
Kosten für Unterkunft/Verpflegung:
505,51 EUR inkl. MwSt.
44135 Dortmund - Park Inn by Radisson Dortmund
Olpe 2
www.park-inn-dortmund.de
Kosten für Unterkunft/Verpflegung:
586,50 EUR inkl. MwSt.
59872 Meschede - Hennedamm Hotel,
www.hennedamm-hotel.de
Kosten für Unterkunft/Verpflegung:
495,00 EUR inkl. MwSt.
59846 Sundern-Langscheid-Langscheid
Hotel & Restaurant Seegarten, Zum Sorpedamm 21
www.hotel-seegarten.com
Kosten für Unterkunft/Verpflegung:
486,80 EUR inkl. MwSt.
ANMELDUNG
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung unser beigefügtes
Anmeldeformular, welches Sie sich auch auf unserer
Homepage www.verdi-bub.de (ServiceFormulare) bzw.
unter https://www.verdibub.de/fileadmin/1_seminare/anmeldeformular.pdf abrufen
können.
Ebenso können Sie sich mithilfe der jeweiligen SeminarNummer auch online anmelden mit unserer ExpressAnmeldung https://www.verdibub.de/service/expressanmeldung/

ANSPRECHPARTNERIN
Bitte wenden Sie sich an Konny Kieweler,
Fon: 0211 9046-814
Fax: 0211 9046-818,
E-Mail: kieweler@verdi-bub.de.

BILDUNGSBERATUNG
Gern helfen wir Ihnen, die für Sie richtigen und geeigneten
Seminare zu finden. So können Sie sich schnell und gut für Ihre
Aufgaben qualifizieren. Wir entwickeln gemeinsam mit dem
Gremium einen zielgenauen Fortbildungsplan. Dazu bieten wir
auch die Klärung aller rechtlichen Fragen im Zusammenhang
mit der Bildungsplanung an. Interessiert? Fordern Sie eine
individuelle Beratung an.
ver.di b+b, Regionalvertretung NRW,
Marion Tok, Regionalleiterin,
Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf
Fon: 0211 9046-825
E-Mail: tok@verdi-bub.de
Grundqualifizierungen
2015
für Betriebsratsmitglieder
Bezirk Dortmund
Aller Anfang ... ist gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten

FREISTELLUNG
für die Grundseminare erfolgt gemäß
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX.

KOSTENÜBERNAHME
durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme
an den Grundseminaren regelt § 40 BetrVG in
Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG.
www.verdi-bub.de
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH,
Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Geschäftsführer:
Detlev Schmidt und Ralf Wilde, Aufsichtsratsvorsitzende: Dina
Bösch, Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210, FA Düsseldorf-Nord
St.-Nr. 105/5895/0512, Ust-IDNr.: DE 119365304
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Mensch geht vor!
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten
Seminar-Nr.
Termin
Seminarort
Seminar-Nr.
1414-1506081 08.06. bis 12.06.2015
Meschede
1414-1504131 13.04. bis 17.04.2015
Dortmund
1414-1508171 17.08. bis 21.08.2015
BielefeldSennestadt
BielefeldSennestadt
SundernLangscheid
1414-1506221 22.06. bis 26.06.2015
SundernLangscheid
Seminarort
Seminar-Nr.
1414-1502091 09.02. bis 13.02.2015
Dortmund
1414-1510191 19.10. bis 23.10.2015
Meschede
Termin
1414-1508241 24.08. bis 28.08.2015
 Seminarplan
1414-1509281 28.09. bis 02.10.2015
Seminareröffnung, Organisatorisches, Verabredungen zu
Inhalten und Arbeitsweisen, Historische Entwicklung des
BetrVG,
Einordnung des BetrVG ins Gesamtrechtssystem
1414-1511021 02.11. bis 06.11.2015
 Seminarplan
Rechtsquellen des Arbeitsrechts (Normenpyramide),
Rolle und Selbstverständnis des Betriebsrats, Aufgaben des
Betriebsrats im Sinne des § 80 BetrVG, Erforderlichkeit von
Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG,
Rechtsbegriffe im BetrVG, Umgang mit Gesetzen und
Kommentaren
Seminareröffnung, Organisatorisches, Verabredungen zu
Inhalten und Arbeitsweisen, Erwartungen der
Teilnehmenden, Erfahrungen der Teilnehmenden mit
personellen Angelegenheiten, Darstellung exemplarischer
Fälle, Einordnung der personellen Angelegenheiten in den
Gesamtzusammenhang des BetrVG
Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie
Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte des
Betriebsrats nach dem BetrVG, Verfahrensarten zur
Durchsetzung von Betriebsratsrechten (Einigungsstelle,
Arbeitsgericht), Geschäftsführung des Betriebsrats
Allgemeine personelle Angelegenheiten: Überblick über die
Rechtsnormen und ihre betriebliche Bedeutung,
Berufsbildung: Überblick über die Rechtsnormen und ihre
betriebliche Bedeutung, Arbeitsbeziehungen des
Betriebsrats im Bereich Berufsbildung
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
 gegenüber den Beschäftigten
 gegenüber dem Arbeitgeber,
Sprechstunden, Betriebsversammlung,
Arbeitsbeziehungen des Betriebsrats
Personelle Einzelmaßnahmen, Überblick über die
Rechtsnormen, Verfahren und Fristen, Einstellung,
Versetzung, Eingruppierung (§ 99 BetrVG), Vorläufige
personelle Maßnahmen (§ 100 BetrVG),
Durchsetzungsmöglichkeiten des BR (§ 101 BetrVG)
Konfliktlösungsebenen im BetrVG,
Zusammenfassung der Seminarergebnisse,
Arbeitsperspektiven der Teilnehmenden, Bildungsplanung,
Literaturhinweise, Seminarauswertung
Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen,
Arbeitsverhältnis und Arten der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses, Kündigungsgründe, Mitwirkung des
Betriebsrats bei ordentlichen und außerordentlichen
Kündigungen sowie Änderungskündigungen,
Verfahrensfragen (Fristen, individueller Rechtsschutz),
Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei Kündigungen
(§ 102 BetrVG)
Dortmund
Seminarort
 Seminarinhalt

Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung

Überwachung von Tarifverträgen

Initiativrechte des Betriebsrats

Die einzelnen Felder der sozialen Mitbestimmung gemäß
§ 87 Abs.1 Nr. 1 bis 13 BetrVG

Informationsarbeit, Zusammenarbeit mit der Belegschaft,
Beschwerderecht (§ 85 BetrVG)

Einsatz von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)

Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG), Form
und Inhalt, Kündigung und Nachwirkung, Regelungsabreden

Aufgaben der Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG),
Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens (§ 76 BetrVG)

Beschlussverfahren, einstweilige Verfügung
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Seminar-Nr.
Termin
1414-1505181 18.05. bis 22.05.2015
Seminarort
Meschede
 Seminarinhalt

Unternehmerische Entscheidungen und ihre Auswirkungen

Infos. beschaffen und bewerten, Info.pflichten des
Arbeitgebers, Info.- und Beteiligungsrechte des BR (§§ 80, 87,
92, 99 BetrVG)

Rechtl. Grundlagen für BR-Initiativen (z.B. § 80 od. § 85 BetrVG)

Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei Planung (§ 90 BetrVG)

Das Mitbestimmungsrecht des BR gem. § 91 BetrVG

Personalplanung, Beschäftigungssicherung (§§ 92, 92a BetrVG)

BR-Beteiligung b. betriebl. Qualifizierungsmaßn. (§ 96 ff.
BetrVG)


Außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen, Wirkung
des Tendenzschutzes bei personellen Maßnahmen (§ 118
BetrVG), Zusammenfassung der Seminarergebnisse,
Arbeitsperspektiven der Teilnehmenden, Bildungsplanung,
Literaturhinweise, Seminarauswertung, Abschlussgespräch
Termin

Funktion und Einbindung des Wirtschaftsausschusses bei
betriebl. Veränderungsprozessen (§§ 106, 109a BetrVG)
Betriebsänderung als Sonderfall betriebl. Veränderungsprozesse (§ 111 BetrVG), Beteiligungsrechte des BR
Rechtsfolgen einer Betriebsänderung, Interessenausgleich
und Sozialplan gemäß § 111 ff. BetrVG sowie § 17 Abs. 1 und
2 KSchG