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3. April 2015 Top News GAV15 – zusätzliche Infoanlässe Zurzeit ist die Vernehmlassung in vollem Gange und die drei GAV15 Infoanlässe in der SAT haben bereits stattgefunden. Wir danken nochmals allen Teilnehmenden für ihren Besuch. Aufgrund des zunehmenden Interesses haben wir an folgenden Daten zwei weitere Anlässe geplant: Dienstag, 7. April 2015 und Donnerstag, 9. April 2015 Auch diese Infoanlässe finden wie bis anhin von 17:00 bis 19:00 in der Aula C131 beim Durchgang zur Cafeteria/Treppenaufgang im SAT Gebäude statt. Wir freuen uns euch an diesen zwei Tagen willkommen zu heissen. Seit Beginn der Vernehmlassung am 23. März 2015 sind wir täglich im Briefingraum 6 anwesend. Dies auch über die Ostertage und noch bis Ende der Abstimmung am 27. April 2015. Diese einmalige Möglichkeit des Austausches zwischen dem kapers Vorstand, dem kapers Geschäftsführer und seinen Mitgliedern wird sehr geschätzt und rege genutzt. Fragen zum GAV15 werden beantwortet, Unklarheiten werden bereinigt. Es wird aber auch konstruktive Kritik entgegen- und ernst genommen. Der Briefingraum 6 ist während dieser Zeit auch ein Ort, an welchem Vertrauen geschaffen und die Mitgliederbindung zwischen der kapers und ihren Mitgliedern intensiviert wird. Wir empfehlen euch diese Möglichkeit zu nutzen und mit euren Fragen und Anliegen zum GAV15 bei uns vorbeizukommen. Eine weitere Informationsmöglichkeit ist das Q&A zum GAV15, welches vor einer Woche auf der Swiss Intranet Seite aufgeschaltet wurde. Ihr findet es unter >Cabin >Cabin Marketplace >GAV2015Cabin Hier ein Beispiel aus dem Q&A: Q: Die Flatrate der Spesen wird auf dem Lohnzettel ausgewiesen. Muss sie versteuert werden? A: Nein. Die Flatrate ist Bestandteil der Spesen und muss daher nicht versteuert werden. Auch die „per diem“ Spesen müssen nicht versteuert werden. GAV15 – Start der Abstimmung Am 7. April 2015 beginnt die Abstimmung über den GAV15. Sie dauert bis am 27. April 2015. Ausgezählt wird am 28. April 2015. Die kapers empfiehlt euch den GAV15 anzunehmen und ein JA in die Urne zu werfen! Erneut habt ihr die Gelegenheit, eure Solidarität mit einer hohen Stimmbeteiligung auszudrücken. Wir sind überzeugt, dass wir einen der Zeit entsprechend guten Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt haben, welcher uns für die nächsten 5 Jahre Sicherheit bietet und das Risiko von Einzelarbeitsverträgen oder gar Verschlechterungen der im GAV14 angebotenen Arbeitskonditionen beseitigt. Wir danken euch an dieser Stelle nochmals für euer Vertrauen und eure Stimme. FCCM welche im April keinen Einsatztag haben und ihr Postfach in dieser Zeit nicht geleert haben, wird wie gewohnt am 20. des Monats der gesamte Inhalt des Postfaches (inklusive dem Stimmzettel) an ihre Heimadresse gesandt. Damit haben sie dann die Möglichkeit, ihren Stimmzettel per Post bis am 25. April 2015 (Datum des Poststempels per A-Post) in einem verschlossenen Briefumschlag an die kapers zu senden. CCM welche im April einen TZV Monat geplant haben und vorgängig den Auftrag an die Crew Post, den Inhalt des Postfaches (inklusive dem Stimmzettel) an ihre Heimadresse schicken zu lassen, nicht erledigen konnten, können sich ausnahmsweise telefonisch mit der Crew Post unter 058 269 91 07 in Verbindung setzen und den Versand der Unterlagen erbitten. Um einen Ansturm bei der Crew Post von solchen Aufträgen zu vermeiden, bitten wir ausdrücklich nur CCM mit TZV im April von diesem einmaligen Angebot Gebrauch zu machen. Die Crew Post wird ihnen dann die Abstimmungsunterlagen per B-Post auf Kosten der Swiss nach Hause schicken. Damit haben auch sie die Möglichkeit, ihren Stimmzettel per Post bis am 25. April 2015 (Datum des Poststempels per A-Post) in einem verschlossenen Briefumschlag an die kapers zu senden. Kündigung GAV 2012 JCCM Die Swiss hat den Gesamtarbeitsvertrag der JCCM auf den 31. März 2016 gekündigt und beweist hiermit einmal mehr, dass sie den Strukturwandel strikt durchziehen will. Es scheint mittlerweile zur Gewohnheit geworden zu sein, firmenintern unbekümmert Gesamtarbeitsverträge aufzukündigen und so die Mitarbeiter unter Druck zu setzen. Wir haben bei COO Rainer Hiltebrand klar festgehalten, dass für unsere JCCM Kollegen weiterhin nur ein GAV in Frage kommen wird. Wann die Vertragsverhandlungen beginnen werden ist derzeit noch offen. Absturz Germanwings 4U9525 Der tragische Unfall eines A320 der Germanwings in den französischen Alpen hat uns tief betroffen gemacht. Beim Service Center im OPC liegt ein Kondolenzbuch auf, in welchem ihr eure Gedanken und euer Mitgefühl an die Betroffenen richten könnt. Zusammen mit Aeropers und IPG hat die kapers den Angehörigen der Besatzung und der Passagiere des verunglückten Fluges in diesem Kondolenzbuch ihr tiefstes Beileid ausgesprochen. Wir hoffen auf eine rasche Aufklärung dieses schrecklichen Ereignisses und dass die sicherheitsverantwortlichen Stellen alles daran setzen werden, um solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden. 2 FDR Unsicherheit Overduty Da wir uns bewusst sind, dass nach den vier Kündigungen der CCM in Verbindung mit dem Thema Overduty und nach unserem letzten Schreiben im Cabin Pressure vom 7. März 2015 nach wie vor eine grosse Unsicherheit besteht, möchten wir nochmals Stellung dazu nehmen. Gemäss OM A Art. 7.4.1.4 ist ein CCM dazu verpflichtet, den Flugdienst NICHT anzutreten oder weiterzuführen, wenn es unter ‚fatigue‘ leidet und/oder ‚unfit‘ ist. Crew member Responsibilities A crew member shall not operate an aeroplane if he knows that he is suffering from or is likely to suffer from fatigue or feels unfit, to the extent that the flight may be endangered. Crew members should make optimum use of the opportunities and facilities for rest provided and plan and use their rest periods properly. Die Hauptgründe um eine anfallende Overduty abzulehnen sind also nur Müdigkeit (fatigue) und/oder das nicht fit sein (unfit). Ob ein von Overduty betroffenes CCM ‚fatigue‘ und/oder ‚unfit‘ ist kann und darf NUR das betroffene CCM selbst entscheiden! Tritt dieser Fall ein, müsst ihr diesen rapportieren und möglichst genau eure Symptome (Konzentrationsmangel, Augen fallen zu, Yellow Door Selector Call überhört, Gereiztheit, verlangsamte Wahrnehmung, etc.) benennen, die euch veranlasst haben auszusteigen. Nur so können die Flight Safety und die Fatigue Safety Action Group detaillierte Schlüsse aus dem Vorfall ziehen. Rapporte immer mit Kopie an die kapers! Sollte aufgrund Unforeseen Circumstance (NACH Reporting entstandene Probleme) eine Overduty bekannt werden, darf die Crew Disposition die höchstzulässige Flugdienstzeit im Einverständnis mit dem betroffenen CCM bei Shorthaul Einsätzen um zwei, bei Longhaul Einsätzen um drei Stunden erhöhen. ‚En route‘ entscheidet der Commander unter Berücksichtigung seines Weisungsrechts. Das heisst, der Commander ist verpflichtet, bei einer absehbaren Overduty die CCM zu fragen, ob sie ‚fit to fly‘ sind um eine mögliche Overduty bis zum Erreichen der gesetzlichen Limiten abzufliegen (EASA-OPS). Solange man ‚fit to fly‘ ist und nicht unter ‚fatigue‘ leidet, muss eine Overduty ‚en route‘ akzeptiert werden. Der Commander hat aber ausdrücklich die auf die Crew wirkenden Belastungen in seinen Entscheid miteinzubeziehen. Abschliessend sind wir der Auffassung, dass nicht nur die Arbeitnehmer/-innen, sondern auch der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass sämtliche vertraglichen Regelungen und Procedures eingehalten werden. Nice To Know Cabin Crew Released – Neues ‘Fasten Seatbelt Sign’ Procedure Im Bulletin Flight Operations vom 25. März 2015 hat die Swiss informiert, dass ab dem 30. März 2015 das neue Procedure ‚Cabin Crew Released‘ implementiert wurde. Grund der flottenweiten Einführung dieser neuen Regelung sind die engen Platzverhältnisse im A32P, welche nach dem ‚Fasten Seat Belt Sign Off‘ die Vorbereitungsarbeiten im Y-Galley durch stehende Passagiere, welche die Toiletten aufsuchen wollen, behindern. Festhalten möchten wir, dass mit dem neuen Procedure 'Cabin Crew Released' ihr als Crew nicht früher zum Aufstehen freigegeben werdet als vorher. Bis anhin haben die Piloten bei FL100 das ‚Fasten Seat Belt Sign‘ ausgeschaltet und die Crew ist aufgestanden. Mit dem neuen Procedure sagen sie weiterhin bei FL100 ‚Cabin Crew Released‘, lassen jedoch das ‚Fasten Seat Belt Sign‘ eingeschaltet. Man erhofft sich dadurch, dass die Passagiere noch sitzen bleiben um der Crew, insbesondere auf dem A32P, Zeit für die Servicevorbereitungen zu geben. 3 Als die kapers erfuhr, dass die Swiss diese Änderung einzuführen gedenkt, hat sie umgehend interveniert. Die kapers kritisiert, dass ein bestehendes Safety Procedure, respektive ein Safety Tool benutzt wird, um einen Service überhaupt zu ermöglichen. Die Swiss hat der kapers vor dem Umbau des A32P wiederholt zugesichert, dass sich das Produkt den Galley-Kapazitäten anpasst. Mit dem neuen „Cabin Crew Released“ Procedure aber zeigt sie, dass dem nicht Rechnung getragen wird. Wir bitten euch weiterhin, Rapporte in Bezug auf die Serviceabläufe, im Speziellen auf dem A320P, zukommen zu lassen, damit wir weiterhin bei der Swiss intervenieren können. Wo die kapers half Parkplatzsituation am Flughafen Zürich Auf Initiative der kapers haben die Verbände Aeropers, IPG und kapers nach mehrmaligem Intervenieren direkt beim Flughafen Zürich aber auch bei der Swiss erreicht, dass das fliegende Personal jederzeit, auch während einem aktiven Überlaufsystem, die Parkhäuser benützen darf. Somit ist das fliegende Personal vom aktuell aktiven Personalparking Überlauf wegen Ostern und der Ferienzeit nicht betroffen. Für uns ist das Parkleitsystem für Passagiere und Besucher relevant. Detaillierte Informationen zum Thema findet ihr auf folgendem Link: http://www.flughafenzuerich.ch/~/media/FlughafenZH/Dokumente/Business_und_Partner/Flughafenmitarbeiter_und_Services/Me rkblatt_Ueberlauf_Standard_201503.pdf Die Swiss hat im soeben erschienenen OPS Newsletter Cabin darüber berichtet, unterliess es jedoch zu erwähnen, dass dies nur nach wiederholten Interventionen und auf Druck der Verbände gegenüber der Swiss erreicht wurde. 4 Facts & Figures kapers Rapporte Statistik Januar – März 2015 5 Pendente Themen / Outlook Thema Update GAV15-Abstimmungsresultat …………………………………………… 28. April 2015 Contact Us Das kapers Sekretariat ist durch die Assistentinnen, die Einsatzkommission und den Geschäftsführer gemäss Öffnungszeiten besetzt. Der Vorstand begibt sich während der nächsten zwei Wochen (6. – 19. April 2015) in den Flugdienst und ist vom 20. April – 1. Mai 2015 wieder im kapers Büro anwesend. Vertreterinnen und Vertreter des kapers Vorstandes sind an den beiden Infoanlässen im SAT am 7. April 2015 und 9. April 2015 von 17:00 – 19:00 sowie täglich bis am 27. April 2015 von 7:30 – 13:00 im Operations Center im Briefingraum 6 für eure Fragen zum GAV15 anwesend. kapers Öffnungszeiten: Mo – Fr 09:00 – 12:00 13:30 – 16:00 Telefon +41 (0) 43 2 555 777 E-Mail info@kapers.ch Webseite www.kapers.ch 6