Vorbereitungskurse 2014

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Vorbereitungskurse 2014
Wegleitung 2014
Deutsch
Lesen Sie diese Wegleitung sorgfältig durch,
bevor Sie mit dem Studium beginnen.
Es handelt sich bei dieser Prüfung um eine
Berufsprüfung der Höheren Berufsbildung. Eine
seriöse Auseinandersetzung mit dem
Prüfungsstoff wie auch mit der Abwicklung der
Prüfungsadministration ist notwendig und wird
vorausgesetzt. Entsprechend ist eine
ausreichende Sprachkompetenz der
Prüfungssprache erforderlich.
Wegleitung 2014
1
Inhalt
Administration
Ausschreibung für das Jahr 2014 ............................................................................... 2
Wichtige Hinweise und Bemerkungen ........................................................................ 4
Prüfungsordnung ........................................................................................................ 7
Anmeldung ............................................................................................................... 20
Vorbereitungskurse 2014.......................................................................................... 23
Empfohlene Literatur 2014 ....................................................................................... 29
Prüfungsteile
Notverfahren und Notausrüstung.............................................................................. 30
Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse ........................................................................ 33
Gastronomie ............................................................................................................. 38
Umgang mit Flugreisenden / Zollvorschriften ........................................................... 57
Führung und Ausbildung .......................................................................................... 65
Geografie, Menschen und Kulturen .......................................................................... 68
Sprachen .................................................................................................................. 79
Technik, Operation und Luftrecht ............................................................................. 83
Betriebswirtschaftslehre ........................................................................................... 87
Wegleitung 2014
Eidgenössische Berufsprüfung
für Cabin Crew Members
Ausschreibung für das Jahr 2014:
A
Zur Berufsprüfung zugelassen wird, wer (Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung):

volljährig und urteilsfähig ist;

über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen
Ausweis verfügt;

zur Zeit der Prüfung mindestens zwei Jahre als Cabin Crew Member tätig ist;

zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in “Notverfahren und
Notausrüstung” verfügt, wie sie vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) oder
von einer entsprechenden ausländischen Behörde vorgeschrieben ist.
InteressentInnen sind verpflichtet, entsprechende Nachweise
fristgerecht einzureichen.
B
Die Prüfung dauert zwei Tage und wird an folgenden Daten in der
Umgebung des Flughafens Zürich-Kloten durchgeführt:
1. Tag schriftlich: 24. Oktober 2014
2. Tag prakt./mündl.:
* 17. – 21. November 2014
*Die KandidatInnen werden für den 2. Prüfungstag durch das Prüfungssekretariat
eingeteilt (kurzfristige Datumsänderungen sind möglich).
C
Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn mindestens 36 Kandidierende
die Zulassungsbedingungen erfüllen (Ziff. 4.12 der Prüfungsordnung).
D
Die Wegleitung ist in den drei Prüfungssprachen bereit zum Download
unter www.sobfa.ch > Wegleitung oder kann gegen eine Depotgebühr bei
untenstehender Adresse abgeholt werden:
Schweizerische Organisation
Berufsprüfungen Flight Attendants SOBFA
Dorfstr. 29a
8302 Kloten
Tel. 043 255 57 97
www.sobfa.ch
2
Wegleitung 2014
E
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 1’500.- + CHF 50.- (für den eidg.
Fachausweis). Der Betrag von CHF 1’550.- wird mit der Prüfungszulassung
zur Zahlung fällig (Ziff. 3.41 der Prüfungsordnung).
F
Für die Anmeldung, welche teilweise elektronisch übermittelt werden
muss, ist vorab ein Kennwort zu beziehen.
Informationen auf www.sobfa.ch > Passwort
G
Die Anmeldung zur Prüfung ist unabhängig von allfälligen
firmeninternen Unterstützungsprogrammen bei der SOBFA
einzureichen.
H
Anmeldeschluss (Prüfungssekretariat ist im Besitz der vollständigen
Anmeldung, d.h. elektronisches Anmeldeformular sowie schriftliche
Unterlagen/Nachweise gemäss A):
24. Juni 2014
Die Teilnehmerzahl ist limitiert.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
I
Die Freiplanung für die Prüfung wird durch das Prüfungssekretariat
beim Arbeitgeber veranlasst.
3
Wegleitung 2014
4
Wichtige Hinweise und Bemerkungen
Allgemeine Bemerkungen zur Berufsprüfung für Cabin Crew Members
Die Berufsprüfung wird durch die Schweizerische Organisation Berufsprüfungen Flight
Attendants (SOBFA) unter der Aufsicht des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und
Innovation SBFI (vormals BBT, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie)
durchgeführt. Die einzelnen Arbeitgeber (Swiss International Air Lines AG, Edelweiss Air AG,
etc.) haben auf die Prüfung keinen direkten Einfluss. Die Prüfung ist freiwillig.
Nicht zu verwechseln ist die Berufsprüfung mit einer Lehrabschlussprüfung, welche
normalerweise an die obligatorische Lehrzeit anknüpft. Während die Lehrabschlussprüfung
zur Grundbildung gehört, wird die Berufsprüfung der Höheren Berufsbildung zugeordnet. Sie
stellt somit höhere Anforderungen als eine Lehrabschlussprüfung. Ein Cabin Crew Member
erwirbt ausserdem Fachkenntnisse, die über die Anforderungen schweizerischer
Luftfahrtunternehmen hinausgehen sowie ein breites Fachwissen für ähnlich gelagerte
Dienstleistungsberufe.
Ausschreibung - Wegleitung
Die Prüfung wird mindestens fünf Monate vor Beginn ausgeschrieben. Gleichzeitig mit der
Ausschreibung ist die Wegleitung bereit zum Download auf www.sobfa.ch. Die vorliegende
Wegleitung und das Literaturverzeichnis beziehen sich auf das Jahr 2014. Sollten Sie Ihre
Prüfung für eines der folgenden Jahre planen, besorgen Sie sich die aktuellen Unterlagen im
entsprechenden Jahr. Die Wegleitung kann im Prüfungssekretariat gegen ein Depot von
CHF 10.- bezogen werden. Bei einer Anmeldung wird dieser Betrag mit der Prüfungsgebühr
verrechnet.
Die Anmeldefrist läuft ab Ausschreibung bis spätestens vier Monate vor dem Prüfungstermin.
Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs
erfasst.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in zwei Teilen:
1. Teil: Das Anmeldeformular ist elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Es befindet
sich im geschützten Bereich der Homepage www.sobfa.ch.
2. Teil: Das Begleitformular ist unterschrieben zusammen mit den Nachweisen über
Berufsausbildung etc. (Kopien), welche für die Beurteilung der Zulassung benötigt werden,
per Post einzureichen.
Folgen Sie den genauen Anweisungen im Kapitel Anmeldung (Seite 20) in dieser
Wegleitung.
Wegleitung 2014
5
Zulassung / Durchführung
Art. 3.31 b) resp. 3.32 der Prüfungsordnung regeln die für die Zulassung notwendigen
Kriterien in Sachen Schul-/Berufsbildung. Die Voraussetzungen, um zu einer eidg.
Berufsprüfung zugelassen zu werden, basieren auf dem Berufsbildungsgesetz. Die
Beurteilung der Abschlüsse, welche im Ausland erfolgt sind, wurde vom SBFI an die
Prüfungskommission delegiert. Das SBFI empfiehlt der Prüfungskommission, KandidatInnen
zur Prüfung zuzulassen, welche im Anschluss an ihre obligatorische Schulzeit eine
Ausbildung/weitere Schulbildung von mindestens drei Jahren absolviert haben.
Die KandidatInnen sind verpflichtet, ihre Schulbildung umfassend und aussagekräftig
zu dokumentieren. Die Prüfungskommission muss aufgrund der eingereichten Unterlagen
in der Lage sein, sich ein eindeutiges Bild über Inhalt (Kursinhalt, allenfalls Info aus Internet,
Zeugnis) und Dauer der Ausbildung machen zu können.
Mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Entscheid
über die Zulassung und Durchführung. Die Prüfungsgebühren werden mit bestätigter
Zulassung zur Zahlung fällig.
Drei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie Ihre persönliche Prüfungseinladung mit
genauen Angaben über Ort und Zeit.
Annullationsgebühren gemäss Prüfungsordnung 3.4
Ein Rücktritt hat schriftlich (Poststempel) oder per Email zu erfolgen. Die Gebühr für den PIN
wird nicht zurückerstattet. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden folgende Annullationskosten
fällig:
Rücktritt bis 24. Juni 2014
25. Juni 2014 bis 31. Juli 2014
01. August 2014 bis 28. August 2014
29. August 2014 bis 24. Oktober 2014
kostenlos
CHF 200.CHF 500.CHF 1’500.-
Freisplanung für Prüfung und/oder Vorbereitungskurse
Die Freiplanung vom Flugdienst für die Teilnahme an Prüfung sowie Vorbereitungskursen
wird durch das Prüfungssekretariat bei Ihrem Arbeitgeber veranlasst.
Dispensation
Gemäss Prüfungskommissionsentscheid werden keine Dispensationen von Prüfungsteilen
erteilt.
Wegleitung 2014
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Prüfungsliteratur
Der Prüfungsinhalt ist in den jeweiligen Kapiteln der einzelnen Fächer erläutert. Das Wissen
erwerben Sie sich selbständig. Das Studium der empfohlenen Prüfungsliteratur
(Literaturverzeichnis) erleichtert Ihnen den Zugang zum Prüfungsstoff. Allenfalls erfordert der
persönliche Wissensstand eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Stoff.
Die Unterlagen zum Downloaden stehen im geschützten Bereich der Webseite zur
Verfügung. Die übrigen Lehrmittel sind im Buchhandel zu beziehen. Die Buchhandlung
Hibou in Kloten hat die aufgelisteten Bücher nach Möglichkeit an Lager und gewährt den
KandidatInnen freundlicherweise einen Rabatt von 10 %.
Prüfungsfächer 1. und 2. Tag
Am ersten Prüfungstag werden sämtliche schriftlichen Prüfungen durchgeführt.
Am zweiten Prüfungstag folgen die mündlichen und praktischen Prüfungen.
Vorbereitungskurse
In verschiedenen Fächern sind Vorbereitungskurse geplant, welche durch AKAD
Language+Culture AG angeboten werden. Die detaillierten Angebote finden Sie auf den
folgenden Seiten.
Wichtig:
Diese Wegleitung ist massgebend für die Prüfung und sollte während
des Studiums immer wieder beigezogen werden.
Über allfällige Unklarheiten und Fragen informieren Sie sich in den FAQ.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen steht Ihnen das Prüfungssekretariat der SOBFA zur Verfügung
(Telefon: 043 255 57 97).
Kloten, im Februar 2014
Der Präsident der Prüfungskommission:
Sven Lucek
Wegleitung 2014
7
Prüfungsordnung
über die
Berufsprüfung
für
Cabin Crew Members
Ausgabe 2008
Wegleitung 2014
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bestimmungen .................................................. 9
2. Prüfungsorganisation und Prüfungsorgane ..................... 10
3. Ausschreibung, Anmeldung, Zulassung und Kosten ...... 12
4. Durchführung der Prüfung ................................................. 13
5. Prüfungsteile und Anforderungen ..................................... 15
6. Beurteilung und Notengebung ........................................... 16
7. Fachausweis, Titel und Verfahren ..................................... 17
8. Deckung der Prüfungskosten ............................................ 18
9. Schlussbestimmungen ....................................................... 18
10. Erlass ............................................................................... 19
8
Wegleitung 2014
9
PRÜFUNGSORDNUNG
über die
Berufsprüfung für Cabin Crew Members
Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom
13. Dezember 2002 erlässt die Trägerschaft nach Ziffer 1.2 folgende Prüfungsordnung:
1
ALLGEMEINES
1.1
Zweck der Prüfung
Cabin Crew Members von Luftfahrtunternehmen im In- und Ausland erbringen mit
dem Bestehen der Berufsprüfung den Nachweis, dass sie für folgende Aufgaben an
Bord von Flugzeugen eingesetzt werden können:

Verantwortung für zugewiesene Sicherheitsbelange

Betreuung und Beratung von Flugreisenden

Erste-Hilfe-Leistungen

Führungsfunktionen

Ausbildungsfunktionen
Ein Cabin Crew Member erwirbt ausserdem Fachkenntnisse, die über die
Anforderungen schweizerischer Luftfahrtunternehmen hinausgehen sowie ein breites
Fachwissen für ähnlich gelagerte Dienstleistungsberufe.
1.2
Trägerschaft
o Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft:
 kapers, Vereinigung des Kabinenpersonals
 Swiss International Air Lines AG
 Edelweiss Air AG
1.22
Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.
Wegleitung 2014
2
ORGANISATION
2.1
Prüfungsorgane
10
Für die Organisation und Durchführung der Berufsprüfung werden die folgenden
Organe geschaffen:
a) die Zentralkommission
b) die Prüfungskommission
c) das Prüfungssekretariat
2.2
Zentralkommission
2.21
Die Zentralkommission setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin/einem Vertreter
der Träger. Die Träger delegieren ihre Vertreterin/ihren Vertreter und deren/dessen
Stellvertreterin/Stellvertreter für die Dauer von 3 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
2.22
Die Verteilung der Stimmen erfolgt paritätisch zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmerverbänden (je 6 Stimmen)
Arbeitnehmerverbände
kapers
6 Stimmen
Arbeitgeber
Swiss Int. Air Lines
5 Stimmen
Edelweiss Air
1 Stimme
2.23
Die Zentralkommission konstituiert sich selbst. Präsidium und Vizepräsidium
wechseln alljährlich von Arbeitgeber zu Arbeitnehmervertretung und umgekehrt.
Präsidentin/Präsident und Vizepräsidentin/Vizepräsident dürfen nicht gleichzeitig
derselben Vertretung (Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmervertretung) angehören. Die
Zentralkommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.
Beschlüsse erfordern das Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die oder der Vorsitzende.
2.3
Aufgaben der Zentralkommission
Die Zentralkommission
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
setzt die Prüfungsgebühren fest gemäss Gebührenregelung vom 31.12.1997 des
Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT);
wählt die Prüfungskommissionsmitglieder;
stellt Antrag betreffend Änderungen der Prüfungsordnung;
genehmigt Budgets, Abrechnung und Schlussberichte;
erstattet Bericht an das BBT über die Durchführung und Abrechnung der
Prüfungen;
setzt auf Antrag der Prüfungskommission das Prüfungssekretariat ein;
ist zum Besuch der Prüfungen berechtigt;
hat bei der Wahl der Expertinnen/Experten ein Vetorecht;
setzt die Entschädigung für die Expertinnen/Experten fest.
Wegleitung 2014
11
2.4
Prüfungskommission
2.41
Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung werden einer
Prüfungskommission übertragen. Diese umfasst 12 Mitglieder. Deren Verteilung auf
die Träger entspricht dem Stimmenverhältnis der Zentralkommission.
2.42
Die Mitglieder der Prüfungskommission werden für eine Amtsdauer von 3 Jahren von
der Zentralkommission gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
2.43
Die Prüfungskommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn die
Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern das Mehr der
Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende.
2.44
Die Prüfungskommission wählt aus ihrer Mitte die Präsidentin/den Präsidenten sowie
die Prüfungsleiterin/den Prüfungsleiter. Sie tritt nach Bedarf zusammen.
2.5
Aufgaben der Prüfungskommission
Die Prüfungskommission
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
2.6
erlässt die Wegleitung zur Prüfungsordnung und aktualisiert sie periodisch;
setzt den Zeitpunkt und den Ort der Prüfung fest;
bestimmt das Prüfungsprogramm;
veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Prüfung durch;
wählt die Expertinnen/Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein;
entscheidet über die Zulassung zur Prüfung sowie über einen allfälligen
Prüfungsausschluss;
entscheidet über die Erteilung des Fachausweises;
behandelt Anträge und Beschwerden;
entscheidet über die Anerkennung von Leistungen anderer Abschlüsse;
berichtet den übergeordneten Instanzen und dem BBT über ihre Tätigkeit;
sorgt für die Qualitätsentwicklung und –sicherung, insbesondere für die
regelmässige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den
Bedürfnissen des Arbeitsmarktes.
beantragt der Zentralkommission die Einsetzung des Prüfungssekretariates.
Prüfungssekretariat
Die Geschäftsführung wird dem Prüfungssekretariat übertragen.
2.7
Aufgaben des Prüfungssekretariats
Das Prüfungssekretariat
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
sorgt für die Rechnungsführung und Korrespondenz;
schreibt die Prüfung aus;
kontrolliert die Anmeldungen;
stellt den Kandidierenden Zulassungs- bzw. Abweisungsentscheide zu;
beschafft Prüfungsformulare sowie sonstige Drucksachen;
bietet Kandidatinnen/Kandidaten und Expertinnen/Experten auf;
erledigt die Administration des Beschwerdewesens;
führt Sitzungsprotokolle und Korrespondenzen;
verkehrt mit Amtsstellen und Behörden;
erledigt allgemeine Sekretariatsarbeiten.
Wegleitung 2014
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2.8
Öffentlichkeit / Aufsicht
2.81
Die Prüfung steht unter Aufsicht des Bundes. Sie ist nicht öffentlich. In Einzelfällen
kann die Prüfungskommission Ausnahmen erlassen.
2.82
Das BBT wird rechtzeitig zur Prüfung eingeladen und mit den Prüfungsakten bedient.
3
AUSSCHREIBUNG, ANMELDUNG, ZULASSUNG, KOSTEN
3.1
Ausschreibung
3.11
Die Prüfung wird mindestens 5 Monate vor Prüfungsbeginn in allen drei
Amtssprachen ausgeschrieben.
3.12
Die Ausschreibung orientiert zumindest über
-
die Prüfungsdaten;
-
die Prüfungsgebühr;
-
die Anmeldestelle;
-
die Anmeldefrist;
-
den Ablauf der Prüfung
3.2
Anmeldung
3.21
Der Anmeldung sind beizufügen:
a)
b)
c)
d)
eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;
Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
Angabe der Prüfungssprache;
Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.
3.22
Die Anmeldung hat schriftlich mittels Anmeldeformular, das beim Prüfungssekretariat
bezogen werden kann, und spätestens vier Monate vor dem Prüfungstermin zu
erfolgen.
3.3
Zulassung
3.31
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
a) volljährig und urteilsfähig ist;
b) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis
verfügt;
c) zur Zeit der Prüfung mindestens 2 Jahre als Cabin Crew Member tätig ist;
d) zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in „Notverfahren und
Notausrüstung“ verfügt, wie sie vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) oder von
einer entsprechenden ausländischen Behörde vorgeschrieben ist.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff.
3.41.
Wegleitung 2014
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3.32
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet
das BBT.
3.33
Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem
Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein
ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.
3.4
Kosten
3.41
Die Kandidatin oder der Kandidat entrichtet nach bestätigter Zulassung die
Prüfungsgebühr. Die Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die
Eintragung in das Register der Fachausweisinhaberinnen und –inhaber, als auch ein
allfälliges Materialgeld werden separat erhoben. Diese gehen zu lasten der
Kandidatinnen und Kandidaten.
3.42
Kandidierende, die nach Ziff. 4.2 fristgerecht zurücktritt oder aus entschuldbaren
Gründen von der Prüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter
Abzug der entstanden Kosten rückerstattet.
3.43
Wer die Prüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
3.44
Die Prüfungsgebühr für Kandidierende, welche die Prüfung wiederholen, wird im
Einzelfall von der Prüfungskommission unter Berücksichtigung des Prüfungsumfangs
festgelegt.
3.45
Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Prüfung
gehen zulasten der Kandidierenden.
4
DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG
4.1
Aufgebot
4.11
Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn nach der Ausschreibung mindestens 36
Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen.
4.12
Die Prüfung wird durchgeführt
- in deutscher Sprache, sofern mindestens 20 Kandidatinnen/Kandidaten,
- in französischer Sprache, sofern mindestens 6 Kandidatinnen/Kandidaten,
- in italienischer Sprache, sofern mindestens 2 Kandidatinnen/Kandidaten
dies verlangen und die Zulassungsbedingungen erfüllen.
Aufgrund der besonderen Verhältnisse im Luftverkehr, können Teile der Prüfung in
Englisch durchgeführt werden.
4.13
Die Kandidatin oder der Kandidat wird mindestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfung
aufgeboten. Das Aufgebot enthält:
a) das Prüfungsprogramm mit Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie
die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel;
b) das Verzeichnis der Expertinnen und Experten.
4.14
Ausstandsbegehren gegen Expertinnen und Experten müssen mindestens 5 Tage vor
Prüfungsbeginn der Prüfungskommission eingereicht und begründet werden. Diese
trifft die notwendigen Anordnungen.
Wegleitung 2014
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4.2
Rücktritt
4.21
Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der
Prüfung zurückziehen.
4.22
Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich.
Als entschuldbare Gründe gelten namentlich:
a)
Mutterschaft;
b)
Krankheit, Unfall;
c)
Todesfall im engeren Umfeld;
d)
unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst.
4.23
Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und
belegt werden.
4.3
Nichtzulassung und Ausschluss
4.31
Kandidierende, die bezüglich Zulassungsbedingungen wissentlich falsche Angaben
machen, oder die Prüfungskommission auf andere Weise täuschen versuchen,
werden nicht zur Prüfung zugelassen.
4.32
Von der Prüfung ausgeschlossen wird, wer:
a)
unzulässige Hilfsmittel verwendet;
b)
die Prüfungsdisziplin grob verletzt;
c)
die Experten zu täuschen versucht.
4.33
Der Ausschluss von der Prüfung muss von der Prüfungskommission verfügt werden.
Bis ein rechtsgültiger Entscheid vorliegt, hat die Kandidatin oder der Kandidat
Anspruch darauf, die Prüfung unter Vorbehalt abzuschliessen.
4.4
Prüfungsaufsicht, Expertinnen und Experten
4.41
Mindestens eine fachkundige Aufsichtsperson überwacht die Ausführung der
schriftlichen Prüfungsarbeiten. Sie hält ihre Beobachtungen schriftlich fest.
4.42
Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten beurteilen die schriftlichen und
praktischen Prüfungsarbeiten und legen gemeinsam die Note fest.
4.43
Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten nehmen die mündlichen Prüfungen
ab, erstellen Notizen zum Prüfungsgespräch sowie zum Prüfungsablauf, beurteilen
die Leistungen und legen gemeinsam die Note fest.
4.44
Verwandte, befangene Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse,
gegenwärtige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Kandidatin oder des Kandidaten treten bei der Prüfung als Expertinnen und Experten
in den Ausstand.
4.5
Abschluss und Notensitzung
4.51
Die Prüfungskommission entscheidet im Anschluss an die Prüfung an einer Sitzung
über das Bestehen der Prüfung. Die Vertreterin oder der Vertreter des BBT wird
rechtzeitig an diese Sitzung eingeladen.
Wegleitung 2014
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4.52
Verwandte, befangene Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse,
gegenwärtige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Kandidatin und Kandidaten treten bei der Entscheidung über die Erteilung des
Fachausweises in den Ausstand.
4.53
Expertinnen und Experten dürfen an der Notensitzung teilnehmen und haben
Antragsrecht.
5
PRÜFUNGSTEILE UND ANFORDERUNGEN
5.1
Prüfungsteile
5.11
Die Prüfung umfasst folgende Teile und dauert:
Prüfungsteile
Prüfungsdauer in Minuten
schriftl.
1. Notverfahren und Notausrüstung
90
2. Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse
30
3. Gastronomie
mündl.
~30
prakt.
Gewichtung
total
90
doppelt
20
50
einfach
~60
90
einfach
4. Umgang mit Flugreisenden und
Zollvorschriften
75
30
105
einfach
5. Führung/Ausbildung
60
30
90
einfach
6. Geographie, Menschen und Kulturen
75
75
einfach
60
einfach
7. Sprachen
60
8. Technik, Operation und Luftrecht
45
45
einfach
9. Betriebswirtschaftslehre
60
60
einfach
Dauer der gesamten Prüfung
11 Std. 05 Min.
5.12
Jeder Prüfungsteil kann in Positionen unterteilt werden. Diese Unterteilung legt die
Prüfungskommission fest.
5.2
Prüfungsanforderungen
5.21
Der detaillierte Prüfungsstoff ist in der Wegleitung zur Prüfungsordnung nach Ziff. 2.5
Bst. a aufgeführt.
5.22
Die Prüfungskommission entscheidet über die Gleichwertigkeit abgeschlossener
Prüfungsteile bzw. Module anderer Prüfungen auf Tertiärstufe sowie über die allfällige
Dispensation von den entsprechenden Prüfungsteilen der vorliegenden
Prüfungsordnung.
Wegleitung 2014
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6
BEURTEILUNG UND NOTENGEBUNG
6.1
Allgemeines
6.11
Bewertung mit Noten: Die Beurteilung der Prüfung resp. der einzelnen Prüfungsteile
erfolgt mit Notenwerten. Es gelten die Bestimmungen nach Ziff. 6.2 und Ziff. 6.3 der
Prüfungsordnung.
6.2
Beurteilung
6.21
Positionsnoten werden mit ganzen und halben Noten nach Ziff. 6.2 bewertet.
6.22
Die Note eines Prüfungsteils ist das Mittel aller Positionsnoten. Sie wird auf eine
Dezimalstelle gerundet. Führt der Bewertungsmodus ohne Positionen direkt zur Note
eines Prüfungsteils, so wird diese nach Ziff. 6.3 erteilt.
6.23
Die Gesamtnote ist das gewichtete Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungsteile.
Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
6.3
Notenwerte
Die Leistungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. Die Note 4 und höhere
bezeichnen genügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind nicht
zulässig.
6.4
Bedingungen zum Bestehen der Prüfung und zur Erteilung des Fachausweises
6.41
Die Prüfung ist bestanden, wenn
6.42
a)
die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt;
b)
in nicht mehr als zwei Prüfungsteilen eine Note unter 4.0 erteilt wird;
c)
kein Prüfungsteil unter der Note 3.0 liegt.
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat
a)
sich nicht rechtzeitig abmeldet;
b)
ohne entschuldbaren Grund nicht dazu antritt;
c)
ohne entschuldbaren Grund nach Beginn zurücktritt;
d)
von der Prüfung ausgeschlossen werden muss.
6.43
Die Prüfungskommission entscheidet allein auf Grund der erbrachten Leistungen über
das Bestehen der Prüfung. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den
eidgenössischen Fachausweis.
6.44
Die Prüfungskommission stellt jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein
Prüfungszeugnis aus. Diesem können zumindest entnommen werden:
a)
die Noten in den einzelnen Prüfungsteile und die Gesamtnote;
b)
das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung;
c)
bei Nichterteilung des Fachausweises eine Rechtsmittelbelehrung.
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6.5
Wiederholung
6.51
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung zweimal wiederholen.
6.52
Wiederholungsprüfungen beziehen sich nur auf jene Prüfungsteile, in denen nicht
mindestens die Note 5,0 erzielt wurde.
6.53
Für die Anmeldung und Zulassung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste
Prüfung.
7
FACHAUSWEIS, TITEL UND VERFAHREN
7.1
Titel und Veröffentlichung
7.11
Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom BBT
ausgestellt und von dessen Direktorin oder dessen Direktor und der Präsidentin oder
dem Präsidenten der Zentralkommission unterzeichnet.
7.12
Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten
Titel zu führen:
-
Cabin Crew Member mit eidgenössischem Fachausweis
Cabin Crew Member avec brevet fédéral
Cabin Crew Member con attestato professionale federale
Als englische Übersetzung wird “Cabin Crew Member with Advanced Federal
Certificate of Higher Vocational Education and Training” empfohlen.
7.13
Die Namen der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber werden in ein vom BBT
geführtes Register eingetragen.
7.14
Die Inhaberinnen oder Inhaber des Fachausweises als Flight Attendant sind
berechtigt, den Titel Cabin Crew Member mit eidgenössischem Fachausweis zu
tragen. Es wird kein neuer Fachausweis ausgestellt.
7.2
Entzug des Fachausweises
7.21
Das BBT kann einen auf rechtswidrige Weise erworbenen Fachausweis entziehen.
Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
7.22
Der Entscheid des BBT kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung an das
Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen werden.
7.3
Rechtsmittel
7.31
Gegen Entscheide der Prüfungskommission wegen Nichtzulassung zur Prüfung oder
Verweigerung des Fachausweises kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim
BBT Beschwerde eingereicht werden. Diese muss die Anträge der
Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers und deren Begründung enthalten.
7.32
Über die Beschwerde entscheidet in erster Instanz das BBT. Sein Entscheid kann
innert 30 Tagen nach Eröffnung an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen
werden.
7.33
Wird die Beschwerde abgewiesen, werden die Kosten des Verfahrens der
Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer auferlegt.
Wegleitung 2014
8
DECKUNG DER PRÜFUNGSKOSTEN
8.1
Die Zentralkommission legt auf Antrag der Prüfungskommission die Ansätze fest,
nach denen die Mitglieder der Prüfungskommission sowie die Expertinnen und
Experten entschädigt werden.
8.2
Die Zentralkommission trägt die Prüfungskosten, soweit sie nicht durch die
Prüfungsgebühr, den Bundesbeitrag und andere Zuwendungen gedeckt sind.
8.3
Nach Abschluss der Prüfung reicht die Zentralkommission dem BBT gemäss
Richtlinie eine detaillierte Erfolgsrechnung ein. Auf dieser Basis bestimmt das BBT
den Bundesbeitrag für die Durchführung der Prüfung.
9
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1
Aufhebung bisherigen Rechts
18
Das Reglement vom 30. März 2000 über die Berufsprüfung für Flight Attendant wird
aufgehoben.
9.2
Übergangsbestimmungen
9.21
Die erste Prüfung nach dieser Prüfungsordnung findet 2008 statt.
9.22
Repetentinnen und Repetenten nach dem bisherigen Reglement vom 30. März 2000
erhalten Gelegenheit, die Prüfung bis 2011 zu wiederholen.
9.3
Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt mit der Genehmigung des BBT in Kraft.
Wegleitung 2014
10
19
ERLASS
Kloten, 31. Oktober 2007
kapers
Swiss International Airlines AG
Jocelyne Stucki
Vorstandsmitglied
Andrea Koch
Managing Director
Head of Cabin Crew
Edelweiss Air AG
Markus Gander
Head of Inflight Services
Diese Prüfungsordnung wird genehmigt.
Bern,
BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE
Die Direktorin:
Dr. Ursula Renold
Wegleitung 2014
20
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in zwei separaten Teilen. Ihre Personalien
übermitteln Sie über den geschützten Bereich unter www.sobfa.ch. Die Daten
werden ausschliesslich für die Prüfungs-administration verwendet und nach
Abschluss der Prüfungen gelöscht. Von der SOBFA werden keine Daten an Dritte
weitergegeben.
 Erst ein vollständiges Anmelde-Dossier (1. und 2. Teil) wird vom
Prüfungssekretariat bestätigt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Ihre Anmeldung
pendent und ohne Anspruch auf einen Prüfungsplatz.
1. Teil: Das Anmeldeformular ist elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Für
das Login benötigen Sie zuerst ein Passwort (gültig für 2014), das Sie vom
Prüfungssekretariat gegen eine Gebühr von CHF 20.- erhalten. Überweisen Sie die
Gebühr auf das PC-Konto 80-35528-2 lautend auf Schweiz. Organisation
Berufsprüfungen Flight Attendants, 8302 Kloten. Als Zahlungszweck geben Sie
Ihren Namen und eine gültige Email-Adresse an, diese wird Ihnen als Benutzername
dienen. Nach Eingang der Zahlung wird Ihnen das Passwort an die angegebene
Email-Adresse zugestellt.
Name und gültige
Email-Adresse
2. Teil: Verschiedene Nachweise müssen erbracht werden, um die Zulassung prüfen
zu können. Auf dem elektronischen Anmeldeformular füllen Sie die entsprechenden
Felder aus. Die verlangten Kopien senden Sie zusammen mit dem nachfolgenden
Begleitformular (Seiten 21 und 22 der Wegleitung), welches Sie unterschreiben und
damit die Richtigkeit der Angaben und Unterlagen bestätigen, an das
Prüfungssekretariat der SOBFA.
Interessentinnen und Interessenten, welche ihre Ausbildung im Ausland absolviert
haben, beachten bitte, dass allfällige amtliche Übersetzungen oder Empfehlungen
fristgerecht eingereicht werden müssen. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie
einen schriftlichen Bescheid, ob die Prüfung durchgeführt werden kann. Spätestens
zu diesem Zeitpunkt wird Ihnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt, ob Sie die
Zulassungskriterien erfüllen und die Prüfung ablegen können.
Auf www.sobfa.ch > FAQ befinden sich häufig gestellte Fragen.
Wegleitung 2014
21
Bitte leer lassen
Einsenden an:
Eingang
Gebühr
bestätigt
PS
SOBFA
Dorfstrasse 29a
8302 Kloten



FS
1
2
3
Begleitformular zur
Anmeldung zur Berufsprüfung
für Cabin Crew Members 2014
_____________________
Name/Vorname_________________________________________
Prüfungsdatum
24. Oktober 2014
Weitere Informationen sind der Wegleitung zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt
elektronisch. Dieses Begleitformular bildet zusammen mit den erforderlichen Kopien
einen Bestandteil der Anmeldung. Alle nötigen Unterlagen sind vor Ablauf der
Anmeldefrist an das Prüfungssekretariat einzureichen.
Ausgabe 2014
Die Prüfungskommission
Wegleitung 2014
22
Beruflicher Werdegang
Gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung werden Sie zur Prüfung zugelassen, wenn
Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie sind verantwortlich für die Erbringung
sämtlicher erforderlicher Nachweise vor Ablauf der Anmeldefrist.
Für die Beurteilung ausländischer Ausbildungsausweise ist das SBFI zuständig,
welches diese Aufgabe an die Prüfungskommission der SOBFA delegiert.
Universitätsabschlüsse ausländischer Universitäten fallen jedoch nicht in diese
Zuständigkeit. Sie haben die Möglichkeit, bei der Informationsstelle für
Anerkennungsfragen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten
(www.crus.ch) eine Beurteilung bzw. eine Empfehlung zu verlangen, welche Sie
dieser Anmeldung beilegen. Bitte beachten Sie, dass ausländische Ausweise in
einer der drei Prüfungssprachen oder Englisch (amtliche Übersetzungen)
einzureichen sind.
Beilagen
(gemäss Ziff. 3.2 der Prüfungsordnung)
Nachweise über Berufsprüfungen oder besuchte Schulen (bitte nur Kopien)
Eidg. Fähigkeitszeugnis
Maturitätszeugnis
Anerkanntes Handelsdiplom
Arbeitsbestätigung(en) fliegerische Tätigkeit (LX = Personal Details*)
Nachweis RGC (LX = Qualifications*)
*in CSI-AirCrews unter Crew Connections und Inquiries
Amtlicher Ausweis (Pass oder ID) mit Foto und Gültigkeitsdauer
Andere Ausweise:
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner elektronisch übermittelten
Anmeldung sowie der beiliegenden Unterlagen. Ferner erkläre ich mich mit dem
Inhalt der Prüfungsordnung für die Berufsprüfung für Cabin Crew Members und der
dazugehörenden Wegleitung einverstanden.
 Ich willige ein, dass mein Name und Vorname sowie mein Wohnort zur
 Zeit der Prüfung und das Jahr der Prüfung publiziert werden dürfen.
(Die SOBFA braucht Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Publikation. Ohne Kreuz wird Ihr Name NICHT publiziert.)
Ort:
________________
Datum:
________________
Unterschrift: _________________________
Wegleitung 2014
23
Vorbereitungskurse 2014
AKAD Language+Culture AG bietet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachleuten der
SOBFA und der SAT Swiss Aviation Training Vorbereitungskurse an.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Kurssprache Deutsch ist.
Aus verschiedenen Gründen ist es nicht möglich, Vorbereitungskurse in anderen
Prüfungssprachen anzubieten. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie sich die
Teilnahme an einem deutschen Kurs zutrauen.
Das Kursangebot umfasst:
-
Betriebswirtschaftslehre
Erste Hilfe, Medizinische Kenntnisse
Führung und Ausbildung
Gastronomie
Technik, Operation und Luftrecht
Die Vorbereitungskurse sind für Sie nur dann von Nutzen, wenn Sie sich vorgängig mit der Materie
auseinandergesetzt haben. Die übrigen Prüfungsteile erarbeiten Sie anhand der Wegleitung im
Selbststudium.
Die Kursgebühren betragen CHF 190.- pro Kurstag, dabei handelt es sich um Selbstkosten.
Alle Kurse dauern einen Tag; Ausnahme „Gastronomie: Warenkunde und Service“ dauert 2
Tage (Kosten: CHF 380.-).
Für jeden Kurs ist eine separate Anmeldung auszufüllen.
 Zu den Vorbereitungskursen dürfen Sie sich anmelden sobald Sie im Besitz der
Anmeldebestätigung des Prüfungssekretariats sind.
 Die Anmeldung muss bis zur angegebenen Anmeldefrist beim AKAD Language +
Culture AG, Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich eingehen. Für den
Vorbereitungskurs von Technik, Operation und Luftrecht erfolgt die Anmeldung via
Sekretariat SOBFA, Dorfstr. 29a, 8302 Kloten (oder intern ZRHLX/kapers).
 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
 Für die Kursdurchführung sind mind. 8 Anmeldungen erforderlich.
 Die Anmeldung ist verbindlich.
 Das Kursgeld ist vor Kursbeginn zu entrichten.
 Die Freiplanung vom Flugdienst wird durch das Prüfungssekretariat veranlasst.
 Bei verspäteter Anmeldung sind die CCM selber für die entsprechende Freiplanung
besorgt.
 Unangemeldete Teilnehmer werden nicht zu den Kursen zugelassen.
 Umbuchungen werden nur in dringenden Fällen getätigt (bsp. Einsatz statt frei).
 Bis 7 Tage vor Kursbeginn ist eine Abmeldung kostenlos, danach wird eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Kurs erhoben.
Weitere Informationen erteilt: AKAD Language + Culture, Email: language@akad.ch,
Telefon: +41 44 368 71 55
Wegleitung 2014
24
Kursangebot
Kurs
Gastronomie:
Getränkekunde,
-Service
BI-GK
Gastronomie:
Warenkunde und
Service
BI-WK
2 Tage
Führung und
Ausbildung
BI-FU
Inhalt / Ziel
Getränkekunde sowie Service alkoholischer Getränke.
Sie werden sich der Zusammenhänge der in der Wegleitung einzeln
aufgeführten Themen und des Servicelehrbuches bewusst.
Der Kurs kann jedoch zusätzliches Selbststudium für die Prüfung nicht
ersetzen, da nicht alle in der Wegleitung aufgeführten,
prüfungsrelevanten Themen (z.B. alkoholfreie Getränke) abgedeckt
werden.
Sie werden in Warenkunde (Fische, Krusten- und Schalentiere,
Schlachtfleisch, Mastgeflügel, Haar- und Federwild, Käse, Obst) und
Service (nicht flugbezogen) auf die Berufsprüfung vorbereitet.
Sie werden sich der Zusammenhänge der in der Wegleitung einzeln
aufgeführten Themen und des Servicelehrbuches bewusst. Der Kurs
kann jedoch zusätzliches Selbststudium für die Prüfung nicht ersetzen,
da nicht alle in der Wegleitung aufgeführten, prüfungsrelevanten Themen
durch diesen Kurs abgedeckt werden.
Der Kurs führt in die Grundsätze der situationsbezogenen
Menschenführung ein. Dabei werden Themen wie Ziele setzen,
Verhalten loben und kritisieren sowie die vier fundamentalen
Führungsstile behandelt. Ein weiterer Teil ist den Begriffen Motivation
und Teamentwicklung gewidmet. Alle Themen werden durch praktische
Beispiele in den Bezug mit der Arbeitswelt der CCM gesetzt.
Im Prüfungsteil Ausbildung befasst sich der Kurs mit den vier Stufen der
Instruktion. Dabei wird vor allem der eigentlichen Ausbildungsphase mit
den Begriffen Motivieren, Informieren, Trainieren und Testen Beachtung
geschenkt. Auch hier wird der Stoff anhand praktischer Beispiele
erarbeitet.
Am Schluss des Kurses kennen die TN die Schwerpunkte im
Prüfungsteil Führung und Ausbildung und sind in der Lage, diese in die
Praxis umzusetzen. Sie werden auch mit der schriftlichen Fragestellung
der Prüfung und dem Prüfungsablauf vertraut gemacht.
Leitung
Fachreferenten
Swiss
Unterlagen
gem.
Wegleitung
Ort
Swiss Training
Center
Fachreferenten
Swiss
gem.
Wegleitung
Swiss Training
Center
Fachreferenten
Swiss
gem.
Wegleitung
Swiss Training
Center
Wegleitung 2014
Erste Hilfe /
Medizinische
Kenntnisse
BI-EH
Betriebswirtschaftslehre
BI-BW
Technik,
Operation und
Luftrecht
TO
Habe ich die Schwerpunkte beim Lernen am richtigen Ort gesetzt?
Kenne ich die wichtigsten Abläufe einer Erste Hilfe-Situation?
Setze ich die Prioritäten bei einem medizinischen Zwischenfall an
Bord richtig?
- Ist mein Wissen in Flug- und Tropenmedizin ausreichend?
Diese und alle noch offenen Fragen werden von den Fachreferenten
beantwortet.
Zudem werden Sie informiert über:
- Die Prüfungsdurchführung der praktischen Prüfung
- Die Art der schriftlichen Fragestellung
- Bewertungskriterien
- Schwerpunkte in einzelnen Fachgebieten
Der Kurs führt in die Grundlage der Betriebswirtschaftslehre ein.
Der Kurs soll das Verständnis für betriebswirtschaftliche
Zusammenhänge fördern und den TN die Möglichkeit bieten, die
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre anhand von einfachen
Beispielen zu verstehen.
Verschiedene betriebswirtschaftliche Themen werden durch theoretische
Beispiele und Gruppenarbeiten in den Bezug zur Wirtschaft gesetzt.
Am Schluss des Kurses kennen die TN die Schwerpunkte im
Prüfungsteil Betriebswirtschaftslehre und sind in der Lage, diese besser
zu verstehen. Sie werden auch mit der schriftlichen Fragestellung der
Prüfung und dem Prüfungsablauf vertraut gemacht.
Voraussetzung:
Aufgrund der Komplexität des Prüfungsstoffe wird erwartet, dass
der Prüfungsstoff vor dem Kurs bereits gelernt wird. Es ist
unmöglich an einem Kurstag, den ganzen Stoff zu vermitteln.
- Habe ich die Schwerpunkte beim Lernen am richtigen Ort gesetzt?
- Sind mir die wesentlichen Flugzeugsysteme und Komponenten
- bekannt?
- Was muss ich über die Flugoperation und die Spacecontrol wissen?
- Wie werden die Fragen gestellt und Antworten bewertet?
Diese, sowie persönlich gestellte Fragen werden von den Fachreferenten besprochen.
-
25
Fachreferentinnen Swiss
gem.
Wegleitung
Swiss Training
Center
externe FachreferentInnen
gem.
Wegleitung,
Taschenrechner
Swiss Training
Center
externe
Fachreferenten
gem.
Wegleitung
Air-Force Center
Dübendorf,
Ueberlandstr. 255,
8600 Dübendorf
08.20 - 17.00 Uhr
Wegleitung 2014
26
Vorbereitungskurse Daten 2014
August
Führung und Ausbildung
Gastro Getränkekunde
Gastro Warenkunde
Erste Hilfe/Med. Kenntnisse
Betriebswirtschaftslehre
Technik und Operation
FU
GK
WK
EH
BW
TO
September
Führung und Ausbildung
Gastro Getränkekunde
Gastro Warenkunde
Erste Hilfe/Med. Kenntnisse
Betriebswirtschaftslehre
Technik und Operation
FU
GK
WK
EH
BW
TO
Oktober
Führung und Ausbildung
Gastro Getränkekunde
Gastro Warenkunde
Erste Hilfe/Med. Kenntnisse
Betriebswirtschaftslehre
Technik und Operation
schriftliche Prüfungen
FU
GK
WK
EH
BW
TO
November
Führung und Ausbildung
Gastro Getränkekunde
Gastro Warenkunde
Erste Hilfe/Med. Kenntnisse
Betriebswirtschaftslehre
Technik und Operation
mündl./prakt. Prüfungen
FU
GK
WK
EH
BW
TO
VK
Prüfung
1 2 3 4 5
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
1 2 3 4 5
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
1 2 3 4 5
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
1 2 3 4 5
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Wegleitung 2014
27
Übersicht Daten Vorbereitungskurse 2014
Anmeldefrist: 20. Juni 2014
Fach
Führung und Ausbildung
Gastro Getränkekunde
Gastro Warenkunde
Kurs-Nr.
Kursdatum
BI-FU1-314
09.09.2014
BI-FU2-314
12.09.2014
BI-FU3-314
18.09.2014
BI-GK1-414
02.10.2014
BI-GK2-414
30.10.2014
BI-GK3-414
31.10.2014
BI-WK1-414
06./07.10.2014
BI-WK2-414
26./27.10.2014
BI-WK3-414
28./29.10.2014
BI-EH1-314
08.09.2014
BI-EH2-314
15.09.2014
BI-EH3-314
22.09.2014
BI-EH4-314
29.09.2014
BI-BW1-314
04.09.2014
BI-BW2-314
05.09.2014
BI-BW3-314
12.09.2014
TO1
26.08.2014
TO2
02.09.2014
TO3
09.09.2014
TO4
16.09.2014
Erste Hilfe / Medizinische Kenntnisse
Betriebswirtschaftslehre
Technik und Operation
Wegleitung 2014
28
Anmeldeformular für Vorbereitungskurse
Pro Kurs ist eine separate Anmeldung auszufüllen.
Anmeldung senden an:
AKAD Language + Culture AG, Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich
Ausnahme: Technik und Operation –> Anmeldung an SOBFA Sekretariat

...............................................................................................................................
Kurs Nr.
Kurs Datum:
Name:
Vorname:
Adresse:
PLZ/Wohnort:
E-Mail:
Natel Nr.
Angest. Nr.
Ort/Datum:
Unterschrift:

...............................................................................................................................
Kurs Nr.
Name:
Vorname:
Adresse:
PLZ/Wohnort:
E-Mail:
Natel Nr.
Angest. Nr.
Ort/Datum:
Unterschrift:
Kurs Datum:
Wegleitung 2014
29
Empfohlene Literatur 2014
Bezugsquelle
Preisangabe
ohne Gewähr
1. Notverfahren und Notausrüstung
 Passenger Behaviour, Bor Robert, 2003, Ashgate Publishing
Company. ISBN 9780754609360
Buchhandel
135.40
Buchhandel
190.00
Buchhandel
11.90
Buchhandel
11.90
Buchhandel
13.00
 Ausbildungsunterlagen Swiss (CSPM / OMA)
 Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM / FAM)
2. Erste Hilfe, Medizinische Kenntnisse
 Ausbildungsunterlagen Swiss (CSPM / OMA)
 Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM /FAM)
3. Gastronomie
 Servicelehrbuch Ausgabe 2012
Verlag Edition Gastronomique
ISBN 978390583417-8
4. Umgang mit Flugreisenden / Zollvorschriften
 Ausbildungsunterlagen Swiss (SCM / CSPM / OMA)
 Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM / FAM)
 Servicelehrbuch Ausgabe 2012
ISBN 978390583417-8
5. Führung und Ausbildung
 Der Minuten Manager: Führungsstile, Blanchard/Zigarmi,
9. Auflage 2013, Rororo Sachbuch, ISBN 9783499614354
 Der Minuten Manager, Blanchard/Johnson, 15. Auflage 2013,
Rororo Sachbuch, ISBN 9783499614347
 EQ. Emotionale Intelligenz, Daniel Goleman, 22. Auflage 2011,
Deutscher Taschenbuchverlag, ISBN 9783423360203
 Ergänzende Literatur
(Konflikte, Teamentwicklung, Motivation, Feedback)
 Erfolgreich instruieren
www.sobfa.ch
Download
www.sobfa.ch
Download
www.sobfa.ch
Download
6. Geographie, Menschen, Kulturen
 CD-Rom „Encarta“ Enzyklopädie
Ausgabe 2008 Microsoft und jünger
ist vergriffen - PDF der einzelnen Themen erhältlich
 Weather, Dorling Kindersley, 1. Auflage 2008, englische Version
ISBN 9781405330930
Buchhandel
25.00
7. Technik, Operation und Luftrecht
 Aircraft and Aviation, Swiss
 Lufträume und Flugsicherung, Ausgabe V 08
www.sobfa.ch
www.sobfa.ch
Download
Download
8. Betriebswirtschaftslehre
 Betriebswirtschaft und Management
Eine managementorientierte Betriebswirtschaftslehre
Jean-Paul Thommen, Versus Verlag AG, Zürich, 9. Auflage
2013, ISBN 9783039091539
 Airline Handout
Buchhandel
www.sobfa.ch
98.00
Download
Wegleitung 2014
30
Berufsprüfung für
Cabin Crew Members
Notverfahren und
Notausrüstung
Wegleitung für
Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung 2014
31
PRÜFUNGSABLAUF
Im Prüfungsteil „Notausrüstung und Notverfahren" findet eine schriftliche Prüfung (Dauer 1
Std. 30 Min.) statt. Diese wird in Englisch durchgeführt. Die dabei erzielte Note wird
doppelt gezählt. Während der Prüfung ist die Benützung eines Englischwörterbuches
erlaubt (Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen).
ZIEL
The candidate proves extended knowledge in addition to the requirements as stipulated by
the civil aviation authority (BAZL) concerning emergency equipment and emergency
procedures and in addition shows understanding in context with emergency related
situations.
INHALT
Part I - Emergency Equipment
Aim I:
The candidate is conversant with the most commonly used emergency
equipment on civil aircraft.
Content I
Portable emergency equipment
Portable fire fighting equipment
Oxygen systems & equipment
Evacuation aids such as:
- Evacuation slides
- Slide raft / life raft
- Life preservers
Part II - Emergency Procedures
Aim II
The candidate is conversant with general standard and emergency
procedures.
Content II
Standard operating procedures
Emergency procedures
- Emergencies on land
- Emergencies on water
- Procedures concerning inflight emergencies
- Planned emergency preparation
Part III - Survival
Aim III
The candidate knows the most vital aspects of survival after a successful
evacuation in any given environment.
Content III
Survival: Health and Hazards
Survival in any given environment
Wegleitung 2014
32
Part IV - Security
Aim IV
The candidate is familiar with preventive security measures and knows the
basic rules of behaviour in any given security violation case.
Content IV
Security regulations / preventive security measures
Bomb threat inflight
Hijacking
Unruly passengers
Part V - Dangerous goods
Aim V
The candidate proves to have basic knowledge of international rules for the
transportation of dangerous goods on a civil aircraft.
Content V
Policy
Terminology
Requirements
Duties
Handling of dangerous goods incidents on board
EMPFOHLENE LITERATUR

Passenger Behaviour; Bor, Robert. 2003, Chapters:
– Introduction
– Chapter 1, Legal Aspects of Passenger Behaviour
– Chapter 8, Air Rage Post-9/11
– Chapter 9, Passenger Attention to Safety Information
– Chapter 10, Passenger Behaviour in Emergency Situations
– Chapter 12, Hostage Behaviour in Aircraft Hijacking

LX: Respective CSPM or OMA, Chapters:
– Standard operating procedures
– Emergency procedures
– Emergency equipment
– Survival, search and rescue
– Security
– Dangerous Goods
– Checklists Dangerous Goods and Bomb Search on Board

EDW: Respective CSPM or FAM, Chapters:
– Standard operating procedures
– Emergency procedures
– Emergency equipment
– Survival, search and rescue
– Security
– Dangerous Goods
Pages 1 – 10
Pages 11 – 16
Pages 95 – 117
Pages 118 – 127
Pages 128 – 182
Pages 201 – 222
Other Airlines: please contact SOBFA Administration for information
Wegleitung 2014
33
Berufsprüfung für
Cabin Crew Members
Erste Hilfe /
Medizinische Kenntnisse
Wegleitung für
Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung 2014
34
PRÜFUNGSABLAUF
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung umfasst alle Gebiete der empfohlenen Literatur und dauert 30
Minuten.
Die praktische Prüfung verlangt vom Kandidaten die Lösung von zwei Fällen, wie sie
auch an Bord des Flugzeuges vorkommen können.
– Beim ersten Fall handelt es sich um eine Situation, in der lebensrettende
Sofortmassnahmen angewendet werden sollen; beim zweiten Fall ist ein medizinisches
Problem zu lösen.
– Die Testsituationen werden dem Kandidaten schriftlich vorgelegt und danach von
einem Figuranten = Passagier nachgestellt.
– Der Experte kann intervenieren.
– Der Figurant muss nicht die Muttersprache des Kandidaten sprechen.
– Es wird ebenfalls die soziale Kompetenz des Kandidaten benotet.
– Nach Lösung des Falles besteht die Möglichkeit, das Vorgehen zu kommentieren und
gegebenenfalls zu ergänzen. Die Prüfungsexperten können dazu Fragen stellen.
Die praktische Prüfung dauert 20 Minuten, d.h. 10. Minuten pro Aufgabe.
Aus der schriftlichen und der praktischen Teilnote wird die Gesamtnote im Prüfungsteil
Erste Hilfe / Medizinische Kenntnisse ermittelt.
ZIEL
Der Kandidat verfügt über die notwendigen Kenntnisse bezüglich
–
–
–
–
–
–
der lebensrettenden Sofortmassnahmen
der medizinischen Zwischenfälle an Bord
des Sanitätsmaterials an Bord, inkl. Medikamente
der Flugmedizin
der Tropenmedizin
der Hygiene
und ist fähig, diese in die Praxis umzusetzen.
Wegleitung 2014
35
INHALT
Lebensrettende Sofortmassnahmen:
Erkennen der Situation durch korrekte Massnahmen und folgerichtiges Durchführen der
lebensrettenden Sofortmassnahmen, die Prioritäten werden situativ richtig gesetzt.
Themen:
CPR (Cardio-pulmonary resuscitation) Einhelfer-Methode / Adult and Baby
Angina pectoris
Beatmung (pocket mask)
Blutungen, innere und äussere
Herzinfarkt
Schock
Lagerungen
Medizinische Zwischenfälle:
Erkennen der Symptome medizinischer Zwischenfälle an Bord, Ausführen der ersten Hilfe,
Organisation weiterer Hilfe, Behandlung an Bord und/oder am Boden sicherstellen.
Themen:
- Allergien
- Alkohol-und Drogenmissbrauch
- Asthma
- Bauchschmerzen
- Choking
- COPD (Chronic lung disease)
- Diabetes
- Epilepsie
- Frakturen
- Hyperventilation
- Hypoxia
- Innere und äussere Verletzungen / Blutungen
- Kreislaufkollaps
- Kopfweh / Migräne
- Lungenembolie
- Nierenkolik
- Reisekrankheit
- Schlaganfall
- Venenthrombosen
- Verbrennungen
- Wundversorgung
Wegleitung 2014
36
Sanitätsmaterial an Bord:
Kenntnisse des Sanitätsmaterials an Bord und dessen richtige Anwendung.
Themen:
- Kits (EMK, FAK, UPK): Inhalt, Verwendung
- Beatmungsmaske (Laerdal)
- Beatmungsbeutel (Ambubag, ohne praktische Anwendung)
- Defibrillator (AED)
- First Aid Oxygen
Flugmedizin:
Flugmedizinische Kenntnisse und deren praktische Handhabung auf regionalen sowie
interkontinentalen Flügen
Themen:
- Airsickness
- Druckausgleich
- Jetlag
- medizinische Vorschriften für das Flugpersonal bezüglich Alkohol, Medikamente,
Blutspenden, Tauchen, etc.
- Strahlenbelastung
- Taucherkrankheit
Hygiene:
Themen:
– Persönliche Hygiene
– Lebensmittelhygiene
– Hygiene an Bord
– Flugzeugdesinfektion
– Uebertragbare Krankheiten an Bord
Tropenmedizin:
Kenntnisse der Infektions- und Tropenerkrankungen sowie deren Prävention,
Selbsttherapie (wo möglich) und Therapiemöglichkeiten
Themen:
 Aids
 Amöben
 Bilharziose
 Cholera
 Denguefieber
 Gelbfieber
 Giardiasis
 Hepatitis
 Hitzeschlag








Impfungen
Lebensmittelvergiftung
Malaria und stand-by treatment
Reisedurchfall
Salmonellen
Sonnenbrand
Sonnenstich
Typhus
Wegleitung 2014
37
EMPFOHLENE LITERATUR
–
Swiss International Airlines:
OM A Chapter 6 Health Precautions
CSPM Chapter 6 First Aid ohne Birth on board
Chapter 10 Checklists:
–
FAM
Food Poisoning on board
Assessing a patient
CPR for adults and children over 8 years
CPR for infants and children up to 7 years
Evaluation of a medical case
Edelweiss Air:
Chapter 6 Crew Health Precautions
CSPM Chapter 6 First Aid ohne Birth on board
Other Airlines: please contact SOBFA Administration for information
Wegleitung 2014
38
Berufsprüfung für
Cabin Crew Members
Gastronomie
Wegleitung für
Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung 2014
39
PRÜFUNGSABLAUF
Im Fach Gastronomie finden eine ca. 30 minütige mündliche und eine ca. 60 minütige
praktische Prüfung statt (total Prüfungsdauer 90 Minuten). Für die Ermittlung der
Gesamtnote zählt die mündliche Teilnote einfach und die praktische Teilnote doppelt.
Das Cabin Crew Member legt die Berufsprüfung in der Regel in Uniform ab. Das
Einhalten der Uniformrichtlinien der jeweiligen Airline ist Teil der Bewertung zur Ermittlung
der Gastronomienote.
ZIEL UND INHALT
Das Cabin Crew Member verfügt im Fach Gastronomie über die nötigen Kenntnisse, um in
seinem Beruf als Gastgeber bzw. Gastgeberin höheren Anforderungen zu genügen sowie
fachliche Instruktionsaufgaben wahrzunehmen. Diese Kenntnisse sollen ausserdem einen
Einstieg in nichtflugbezogene Gastronomiebetriebe erleichtern helfen.
Zur Prüfung zugelassene persönliche Hilfsmittel: eigener Sommelier-Zapfenzieher
Als Lehrmittel ist das Servicelehrbuch vom Verlag Edition Gastronomique zweckmässig
(Ausgabe 2012).
Inhaltsverzeichnis
1. Gästebetreuung
Regeln und Techniken im Service
Servicematerial
Serviceformen
Mise-en-place
Galley- und Servicevorbereitungen
Aufdecken, Gedecke
2. Lebensmittelkunde
Speisefolge
Ernährungslehre
Spezialessen
Garmethoden
Fische
Krusten-, Schalen- und Weichtiere
Schlachtfleisch
Mastgeflügel
Haar- und Federwild
Milch und Milchprodukte
Getreidearten
Zucker, künstliche Süssstoffe
Gemüse
Pilze
Würzmittel
Früchte
Nationalgerichte
Saucen
Kartoffeln und Kartoffelgerichte
Reis
Vorspeisen
Pasta, Gnocchi
Suppen
Salate
Käse
Dessert / Süssspeisen
3. Getränkekunde - alkoholfrei Getränke + Bier
Kaffee
Tee
Gemüse-, Fruchtsäfte
Traubensäfte und Sauser
Trink- und Mineralwasser
Bier
4. Getränkekunde – Wein
Traubensorten
Kelterung und Ausbau
Etikette
Weinservice
Degustation
Empfehlungen
Weingeografie Schweiz
Weingeografie Frankreich
Weingeografie Italien
Weingeografie Spanien
Weingeografie USA
Weingeografie Südamerika
Weingeografie Australien
Weingeografie Südafrika
5. Getränkekunde – alkoholische Getränke
Südweine
Aperitifs
Spirituosen
Liköre
Bargetränke
6. Das Cabin Crew Member als Gastgeber
Auftreten / Verhalten
Kommunikation / Verkauf
Produkt an Bord der Airline
Hygiene
Gastronomische Fachbegriffe
Anhang 1 Weinetikette
Anhang 2 Weine Spanien
Anhang 3 Bargetränke Rezepte
Anhang 4 Gastronomische Fachbegriffe
Wegleitung 2014
Kapitel
1.
40
Gästebetreuung
Regeln und Techniken im Service
- Praktizieren der im Servicelehrbuch erläuterten Regeln und
Techniken im Speise- und Getränkeservice
- Selbständig die nötigen Anpassungen für den Inflight Service
vornehmen
- Die Begriffe "flambieren, tranchieren und filetieren" erklären und
einige Beispiele anführen (keine praktische Anwendung)
- Kuchen, Torten und Käse ansprechend präsentieren,
schneiden/portionieren und servieren
Servicematerial
Das im Servicelehrbuch beschriebene Servicematerial benennen
und dessen Verwendungszweck erläutern.
- Mobiliar (Servicestation, Servicetisch, Guéridon, Servicewagen,
Flambierwagen)
- Wäsche
- Rechauds
- Utensilien
- Gläser
- Bestecke
Servicelehrbuch
Ausgabe 2012
Seite
90-94
101-105
Inflight Service in
Eigenerarbeitung
sowie
Firmeninterne
CCM-Manuals.
94-100, 295
100-101
287-288
105-125
106-107
108-109
109
109-113
114-118
119-121
(Fehler im Buch Ausg09 Seite 119 Steakmesser und Fischmesser: Reihenfolge Text vs. Foto
verkehrt. Seite 121 Schöpfhilfen: Reihenfolge Text vs. Foto verkehrt)
- Geschirr
- Anrichtegeschirre
- Inflight-Service bezogenes Material sowie Kabinen- und
Galleyeinrichtungen.
Serviceformen
- Die Serviceabläufe erklären und von den Servicearten
unterscheiden
- Die verschiedenen Servicearten erklären und praktizieren sowie
veranschaulichen, wofür sich diese gut eignen
Mise-en-place, Galley- und Servicevorbereitungen
- Sinn und Zweck von Mise-en-place Arbeiten erläutern
- Im Rahmen vorgegebener Situationen und vorgegebenen
Materials die nötigen Mise-en-place Arbeiten erstellen
- Eine detaillierte Servicebesprechung durchführen
Aufdecken
- Ein „internationales/à la carte Grundgedeck“ erstellen
- Ein Menü korrekt aufdecken oder ein Gedeck anpassen
121-122
122-125
Eigenerarbeitung
und CCM
Berufspraxis
125-128
129
138
CCM
Berufspraxis
132-136
Wegleitung 2014
Kapitel
2.
41
Lebensmittelkunde
Speisefolge
- Die Gänge der modernen Speisefolge in der richtigen Reihenfolge
nennen und servieren
Ernährungslehre
- Die sieben im Servicelehrbuch aufgeführten Nährstoffe (Wasser
bis Mineralstoffe) unterscheiden und deren „Vorkommen“ und
„Aufgaben im Körper“ erläutern
- Die Diätkost und die wichtigsten Diäten charakterisieren
- Leichter und schwerer verdauliche Speisen unterscheiden
- Die 10 Gebote einer vollwertigen Ernährung kommentieren
Spezialessen
- Die airlineüblichen IATA Codes von Spezialessen identifizieren
- Die Charakteristik folgender Spezialessen beschreiben:
AVML, VGML, VJML, VLML, VOML, DBML, GFML, HNML,
KSML, LCML, LFML, MOML
- Diese SPML anhand präsentierter Beispiele identifizieren und
Alternativen empfehlen, falls obgenannte SPML an Bord fehlen
188-190
200-205
207-208
210
210-211
181-183
Firmeninterne
Cabin Crew
Member
Manuals
CCM
Berufspraxis
Garmethoden
- Die Garmethoden beschreiben und sie mit passenden
Lebensmitteln in Verbindung bringen
Fische
- Aufzählen von Fischen und einteilen in Süsswasser-, Salzwasserund Wanderfische (deutsch und französisch)
- Beispiele und Merkmale von Plattfischen nennen
- Fische mit hohem Fettgehalt aufzählen
- Frischemerkmale beschreiben
- Schnittarten erläutern
- Kaviar (Herkunft, Merkmale, Service) beschreiben
- Geeignete Garmethoden erläutern
- Gerichte, passende Saucen und Getränke empfehlen
Krusten-, Schalen- und Weichtiere
- Unterschiede von Krusten-, Schalen- und Weichtieren definieren
und Erkennungsmerkmale nennen
- Die wichtigsten Krusten-, Schalen- und Weichtiere aufzählen
(deutsch + französisch)
- Geeignete Garmethoden erläutern
- Gerichte, Saucen und Getränke empfehlen
212-213
214-219
217-219
Wegleitung 2014
Kapitel
2.
42
Lebensmittelkunde (Fortsetzung)
Schlachtfleisch und Fleischwaren
- Die Tiergattungen nennen und sie in dunkles und helles
Schlachtfleisch einteilen (ohne französische Übersetzungen; nur
französischer Fachausdruck wo keine andere Angabe wie z.B.
„Tournedos“):
- Geeignete Garmethoden erläutern
- Garstufen (D, F, E) erläutern
- Gerichte, passende Saucen und Getränke empfehlen
- Nährwert erklären
220-225
Ausserdem:
- Rind:
…Einteilung (Rücken, Hals, Brust, etc.)
...Nierstück + Filet: genaue Unterteilung + Verwendung erklären
…Verschiedenes: Verwendungszwecke erläutern
- Kalb:
…Einteilung (Karree, Hals, Brust etc.)
…Karree + Stotzen: Unterteilung und Verwendung erklären
…Verschiedenes: Verwendungszwecke erläutern
- Schwein:
…Einteilung (Karree, Schulter etc.)
…Karree + Stotzen: Unterteilung und Verwendung erklären
…Übrige Stücke und „Metzgete“: Verwendungszwecke erläutern
- Lamm:
…Einteilung (Karree, Schulter etc.)
…Karree + Schlegel: Unterteilung und Verwendung erklären
…Übrige Stücke: Verwendungszwecke erläutern
Mastgeflügel
- Einteilung helles und dunkles Mastgeflügel und seine diversen
Arten nennen
- Geeignete Garmethoden erläutern
- Gerichte, passende Saucen und Getränke empfehlen
- Nährwert erklären
Haar- und Federwild
- Haarwild und Federwild unterscheiden und div. Arten aufzählen
- Geeignete Garmethoden erläutern
- Gerichte, passende Saucen, Garnituren und Getränke empfehlen
- Nährwert beurteilen
226-227
228-230
Wegleitung 2014
Kapitel
2.
43
Lebensmittelkunde (Fortsetzung)
Milch und Milchprodukte
- Die verschiedenen Milchprodukte aufzählen und unterscheiden
- Den Begriff „trinkfertige Milch“ erklären
(pasteurisierte/hochpasteurisierte Milch, UHT Milch, erhitzte
Milch, Vorzugsmilch, Homogenisieren)
Getreidearten
- Die Getreidearten und Beispiele ihrer Verwendung nennen
- Die Zusammensetzung des Brotes nennen sowie die
unterschiedlichen Brotarten beschreiben
- Getreidesorten im Hinblick auf die Ernährungslehre und SPML
beurteilen
Zucker, künstliche Süssstoffe
- Die verschiedenen Zuckerarten erklären
- Alternativen zu Zucker nennen
Gemüse
- Die verschiedenen Gemüse nennen (keine Gruppeneinteilung)
- Die im Flugbetrieb oder auf einem Buffet angebotenen Gemüse
erkennen / identifizieren (auf einer französischen Menukarte das
Gemüse erkennen)
- Gemüse im Hinblick auf die Ernährungslehre und SPML
beurteilen
Pilze
- Die verschiedenen Pilze und deren Verwendungsmöglichkeiten
nennen
Früchte
- Die verschiedenen Früchte nennen und erkennen/identifizieren
(auf einer französischen Menukarte das Obst erkennen)
- Die Einteilung von Früchten nach Fruchttyp vornehmen
- Verwendungsmöglichkeiten nennen
- Obst im Hinblick auf die Ernährungslehre und SPML beurteilen
Würzmittel
- Die Aufgabe von Gewürzen beschreiben
- Würzmittel in Gruppen einteilen
- Verschiedene Gewürze, Kräuter und Gewürzmischungen
aufzählen
230-234
236-240
201-205
240-241
241-244
244-245
245-249
250-252
Wegleitung 2014
Kapitel
2.
44
Lebensmittelkunde (Fortsetzung)
Nationalgerichte
Folgende Nationalgerichte beschreiben:
- Schweiz: Aargauer Rüeblitorte, Berner Platte, Capuns,
Älplermagronen, St. Galler Kalbsbratwurst, Polenta + coniglio,
Papet vaudois, Kalbsgeschnetzeltes Zürcher Art, Zuger
Kirschtorte
- Frankreich: Boeuf bourguignon, Choucroute alsacienne, Coq au
vin, Quiche lorraine
- Deutschland: Bayerische Leberknödel, Eisbein mit Sauerkraut,
Kalbsschnitzel Holstein
- Österreich: Wienerschnitzel, Tafelspitz, Kaiserschmarrn
- Italien: Pizzoccheri, Ossobucco, Saltimbocca, Spaghetti
bolognese, Pizza napolitana
- Spanien: Paella valenciana, tortillas
- Grossbritanien: Irish Stew, Yorkshire Pudding
- Ferner Osten: Frühlingsrollen, Nasi Goreng, Bami Goreng
Saucen
- Die unten aufgeführten Saucen in die verschiedenen Gruppen
einteilen
- Die Ableitungen und Zugaben folgender Saucen sowie mögliche
Verwendungen nennen:
Weisse Saucen:
Béchamel, Mornay, Champignons/
Morcheln, sauce au vin blanc
Braune Saucen:
bordelaise, Périgueux, poivrade, Wildrahm
chasseur, napolitaine, provençale
Buttersaucen:
hollandaise, maltaise, béarnaise, Choron
Ölsaucen:
mayonnaise, tartare, cocktail, vinaigrette
Spezialsaucen:
Curry, Sweet and sour, Minzsauce,
Cumberland, Salatsaucen
Buttermischungen: Beurre Café de Paris (=Petersilie, diverse
(nicht im Buch aufgeführt)
Kräuter, Knoblauch, Schalotten, Gewürze),
Maître d’hôtel (=Petersilie, Kräuter)
Kartoffeln und Kartoffelgerichte
- Folgende Kartoffelgerichte und Schnittarten identifizieren und
beschreiben:
parmentier (1), rissolées (2), allumettes (5+22), frites (7+23+24),
château (10), pommes de terre nature (11), boulangère (14),
parisienne (18), roesti bernoise, croquettes, dauphine, gratin
dauphinois, mousseline, duchesse, au four
- Verschiedene Garmethoden für Kartoffeln unterscheiden
- Nährwert beurteilen
Reis
- Die Handelssorten sowie die Reisgerichte beschreiben und deren
französische Namen nennen
- Die Bedeutung von Reis als Grundnahrungsmittel erläutern
252-255
256-258
259-262
263-265
Wegleitung 2014
Kapitel
2.
45
Lebensmittelkunde (Fortsetzung)
Vorspeisen
- Die verschiedenen kalten und warmen Vorspeisen beschreiben
265-271
Pasta, Gnocchi
- Die Pasta- und Gnocchi Gerichte beschreiben
271-272
Suppen
- Folgende Suppen mit ihren Einlagen/Zugaben benennen und
diese der entsprechenden Suppengruppe zuteilen:
Klare Suppen:
Consommé, Célestine, royale
Gebundene Suppen: Dubarry, Argenteuil
Spezialsuppen:
Crème (=bisque) de homard
Kalte Suppen:
Gazpacho, vichyssoise
Nationalsuppen:
Basler Mehlsuppe, Bündner Gerstensuppe,
Bouillabaisse, Minestrone, Zuppa pavese,
Oxtail, Borschtsch, Gulyas, Mulligatawny
Salate
- Die verschiedenen Gruppen der Salate aufzählen
- Beispiele aus den Gruppen nennen und erklären
- Blattsalatkombinationen kreieren
- Die verschiedenen Salate für kalte Buffets und Snacks
beschreiben
Käse
- Die verschiedenen Käsearten in die entsprechenden Gruppen
einteilen
- Die einzelnen Käse dem Gast kompetent erklären und verkaufen
- Einen korrekten Käseservice beschreiben und durchführen
272-277
278-280
284-291
Desserts / Süssspeisen
- Zwischen den verschiedenen Süssspeisen unterscheiden
292-298
- Einzelne Desserts dem Gast kompetent erklären
1. Kalte Süssspeisen: Creme katalanische Art, Karamelköpfli,
Gebrannte Creme, Reis Kaiserinart, Früchte in Alkohol (Birne
im Rotwein), Windbeutel mit Creme, Meringue, Vermicelles,
Panna Cotta, Tirami sù
2. Warme Süssspeisen: Vanilleauflauf, Brot-+Butter Pudding,
Apfelküchlein, Apfel im Schlafrock, Sabayon mit Marsala,
Orangenrgrartin, Überbackene Himbeeren
3. Flambierte Süssspeisen: Pfannkuchen (Crêpe) Suzette,
flambierte Pfirsiche, flambierte Banane
4. Gefrorene Süssspeisen: Rahmeis, Früchteeis, Sorbets,
Eisspezialitäten wie Cassata, Eistorte, Eis Vacherin,
Coupe/Eisbecher: Bananensplit, Dänemark, Eiskaffee, Helene, Eigenerarbeitung
Melba, Nesselrode, Romanow, Frappés
5. Torten, Kuchen, Schnitten, Konfekt: Schwarzwäldertorte,
Zuger Kirschtorte, Sachertorte, Erdbeertorte, Früchtekuchen,
Charlotte königliche Art, Charlotte russische Art,
Cremeschnitten, saisonales Gebäck
Wegleitung 2014
Kapitel
3.
46
Getränkekunde
Kaffee
- Hauptanbaugebiete von Kaffee nennen
- In groben Zügen Herstellungsverfahren von Kaffee (inkl.
koffeinfreier Kaffee) schildern
- Die wichtigsten Regeln einer guten Kaffeezubereitung nennen
- Unterschiede zwischen Filterkaffee und Espresso (= Kolben; mit
Druck brühen) erläutern
- Alle im Servicelehrbuch aufgeführten Kaffeezubereitungsarten
und Rezepte erklären
Tee
- Die wichtigsten Teeanbauländer nennen
- Verarbeitung, Lagerung und Zubereitung von Tee erklären
- Die verschiedenen Teesorten und deren Charakter nennen
- Das Prinzip der Teezubereitung erklären
- Alle im Servicelehrbuch beschriebenen Ausschankarten erklären
und zubereiten
- Kräutertees und deren Wirkung nennen
Gemüsesäfte und Fruchtsäfte, Traubensäfte und Sauser
(ohne verdünnte Säfte, Nektare, Obstsäfte Tafelgetränke und
Limonaden)
- Produkte definieren sowie deren Ausschank erläutern
Trink- und Mineralwasser
- Entstehung und Ausschank von Mineralwasser beschreiben
- Unterschiede zwischen Trinkwasser, natürlichem und künstlichem
Mineralwasser und Siphon erläutern
305-312
312-318
319-320
322
323-324
Bier
- Die Rohstoffe des Bieres aufzählen und deren Wirkung auf
327-329
respektive Zweck für das Endprodukt „Bier“ erklären.
(Malz, Hopfen, Wasser, Hefe, ohne unter-/obergärige Hefe)
- Die ideale Ausschanktemperatur nennen sowie erklären wie Bier
332
temperiert werden kann
- Typische Biergläser beschreiben
116, 332
- Bier korrekt ausschenken
333
- Speiseempfehlungen geben zu denen Bier als Begleitgetränk
333 +
passt
Eigenerarbeitung
- Rezepte für Bier-Mischgetränke geben
- je 10 schweizerische und ausländische Biermarken aufzählen und
den entsprechenden Ländern zuordnen (und umgekehrt)
334-335
Wegleitung 2014
Kapitel
4.
47
Getränkekunde – Wein allgemein
Traubensorten
Folgende Weiss- und Rotweintraubensorten nennen und
unterscheiden:
weiss: Chardonnay, Chasselas, Gewürztraminer, Pinot Gris,
Riesling, Müller-Thurgau (=Riesling x Sylvaner), Sylvaner,
Sauvignon blanc, Sémillon
rot:
Cabernet-Sauvignon, Cabernet Franc, Gamay, Grenache,
Malbec, Merlot, Nebbiolo, Nero d’Avola, Pinot Noir
(Blauburgunder), Pinot Meunier, Primitivo/Zinfandel,
Sangiovese, Syrah/Shiraz, Tempranillo
350-389
399-408
Die wichtigsten Anbaugebiete in der Schweiz, Frankreich, Italien,
Spanien, USA, Südamerika, Australien und Südafrika der oben
aufgeführten Traubensorten nennen
Kelterung und Ausbau
- Den Herstellungsprozess vom Rebstock bis zur Weinflasche
erklären
- Die verschiedenen Herstellungsarten von Weisswein, Roséwein,
Rotwein und Süsswein unterscheiden
- Die Champagnerherstellung erklären und den Unterschied zu den
anderen Schaumweinen sowie den Unterschied zwischen
„Méthode champenoise“ und „Méthode traditionelle“ begründen
- Die Champagnertypen und –arten unterscheiden (ohne
Mengenangabe der Dosage)
- Flaschengrössen „Magnum“ und kleinere erkennen und deren
Inhalt/Menge nennen
- Die Weinflaschenverschlüsse beurteilen
Etikette
- Weinetiketten lesen/identifizieren und interpretieren, um dem
Gast Auskunft über Herkunft, Traubensorten und Qualität zu
geben
- Die Kriterien der Namensgebung erläutern
Weinservice
- Eine Flasche Wein oder Champagner öffnen und im
entsprechenden Glas unter Berücksichtigung der korrekten
Ausschanktemperaturen servieren
- Eine Flasche Wein oder Champagner chambrieren, frappieren
oder dekantieren und diese Begriffe erklären
Degustation und Empfehlungen
- Umschreiben in welchen vier Schritten eine Degustation erfolgt
- Sich an generelle Weinempfehlungen im Speiseservice halten,
um die Harmonie zwischen Essen und Getränken zu unterstützen
- In groben Zügen über den Weinstil der empfohlenen Weine
Auskunft geben
335-349
Anhang 1
Wegleitung
101-105
114-116
CCM
Berufspraxis
408-410
143/4, 290-291
350-408
Weingeografie
Kapitel „Weinstil“
Wegleitung 2014
Kapitel
4.1
48
Getränkekunde – Weingeografie Schweiz
Schweiz
- Die Schweiz weinbaugeographisch in ihre drei Regionen und
deren Kantone unterteilen
- Die Bedeutung der in der Weingesetzgebung vorgesehenen
Qualitätsbezeichnung AOC/DOC verstehen
- Traubensorten zuordnen, die in den nachstehend erwähnten
Gebieten angebaut werden (nur Traubensorten gemäss
Wegleitung „Wein allgemein, Traubensorten“)
350-351
Anhang 1
Weiter sind folgende Kantone und Begriffe zu erläutern:
Wallis:
- Fendant, Johannisberg, Dôle, Dôle blanche
- 2 bekannte Weinorte
- Allgemeiner Weinstil
352-353
Waadt:
- Salvagnin
- Geographische Lage der 3 Regionen am
Genfersee
- 2 bekannte Weinorte jeder dieser drei Regionen
- Allg. Weinstil
354-355
Genf:
- Perlan (Schutzbezeichnung)
- Allgemeiner Weinstil
355-356
Dreiseenregion:
- Oeil de Perdrix
- 2 bekannte Weinorte
357-358
Ostschweiz (Deutschschweiz):
- Die drei grössten Weinbaukantone
unterscheiden (Zürich, Schaffhausen,
Graubünden)
- 2 bekannte Weinorte Graubündens nennen
- 2 bekannte Weinorte der Ostschweiz nennen
359-361
Südschweiz:
363-364
- Allgemeiner Weinstil
Wegleitung 2014
Kapitel
4.2
49
Getränkekunde – Weingeografie Frankreich
Frankreich
- Die französischen Weinregionen Bordeaux, Loire, Champagne,
Alsace, Bourgogne, Côtes du Rhône, Provence, Midi (Languedoc
und Roussillon) auf der Landkarte bezeichnen
- Die französische Ursprungsbezeichnung AOC definieren
- Traubensorten zuordnen, die in den nachstehend erwähnten
Gebieten angebaut werden (nur Traubensorten gemäss
Wegleitung „Wein allgemein - Traubensorten“)
sowie
Bordeaux:
Burgund:
- Geographische Lage der Hauptgebiete des
Bordeaux unterteilen:
Médoc, Haut Médoc, Pessac Lèognan / Graves,
Sauternes, Entre-deux-Mers, Pomerol,
St.Emilion
- Einige bekannte Schlösser Ihrer Wahl inkl.
Traubensorten nennen
- Geografische Lage folgender Gebiete erklären:
1. Chablis
2. Côte d’Or (Côte de Beaune + Côtes de Nuits)
3. Côte Châlonnaise
4. Mâconnais
5. Beaujolais
- Einige bekannte Weine Ihrer Wahl inkl.
Traubensorten zuordnen
365-380
367-369
369-372
Côtes du Rhône: - Châteauneuf-du-Pape sowie ein weiterer
bekannter Wein Ihrer Wahl inkl. Traubensorten
zuordnen
373-375
Süden Frankreichs (Provence, Languedoc-Roussillon):
- Begriff Vin du Pays d’Oc erläutern
375-376
Loire-Tal:
- Begriffe Rosé d’Anjou, Sancerre, Puilly Fumé
erläutern
377-378
Elsass:
- Begriff Crémant d’Alsace erklären
379-380
Champagne:
- Sechs bekannte Champagnerfirmen nennen
Eigenerarbeitung
Wegleitung 2014
Kapitel
4.3
50
Getränkekunde – Weingeografie Italien, Esp, Übersee
Italien
- Die nachstehenden Weinregionen auf der Landkarte bezeichnen
- Die italienischen Ursprungsbezeichnungen DOC, DOCG und IGT
sowie den Begriff Vino da Tavola (Vdt) unterscheiden
- Orvieto + Frascati als bedeutende Weissweine Italiens erkennen
- Traubensorten zuordnen, die in den nachstehend erwähnten
Gebieten angebaut werden (nur Traubensorten gemäss
Wegleitung „Wein allgemein - Traubensorten“)
sowie
Piemont:
Veneto:
- DOCG Weine nennen und deren allgemeine
Weincharaktere erläutern
- Schaumweine erklären
- Weisswein Soave zuordnen
- Schaumwein Prosecco zuordnen
- Rotweine Bardolino, Valpolicella und Amarone
zuordnen
Südtirol/Trentino: - 2 Weine Ihrer Wahl nennen
Emiglia Romagna: - Lambrusco erläutern
381-386
382-383
383
383-384
384
Toscana:
- DOCG Weine nennen
Apulien:
- Primitivo als bedeutende Traubensorte
erkennen
385
Sizilien
- Nero d’Avola als bedeutende Traubensorte
erkennen
385
Spanien
- Zwei Weinbaugebiete nennen
- Begriffe Crianza, Riserva und Gran Riserva erklären
- Traubensorten zuordnen, die in den oben genannten Gebiete
angebaut werden (nur Traubensorten gemäss Wegleitung „Wein
allgemein - Traubensorten“)
Neue Welt
- USA: Die Produktionsgebiete der Westküste der USA unterteilen
- Südamerika (Argentinien, Chile): 2 Weinbaugebiete nennen
- Australien: 2 Weinbaugebiete nennen
- Südafrika: 2 Weinbaugebiete nennen
- Traubensorten zuordnen, die in den oben genannten Gebieten
angebaut werden (nur Traubensorten gemäss Wegleitung „Wein
allgemein - Traubensorten“)
384-385
387-389
Anhang 2
Wegleitung
400-401
402-403
404-405
406-408
Wegleitung 2014
Kapitel
5.
51
Getränkekunde – alkoholische Getränke
Südweine
- Die sechs verschiedenen Südweinarten und deren Herkunft
aufzählen
411, 416-419
(Fehler Buch Ausgabe 2009 Seite 416: Tabelle von Südweinen unter Kapitel „Aperitifs auf Basis
von Bitter“ aufgeführt)
- Alkoholgehalt, Ausschankmenge und -temperatur erklären
Aperitifs
- Die verschiedenen Aperitifs aufzählen und den verschiedenen
Gruppen zuordnen (und umgekehrt)
- Bekannte Markennamen von Aperitifs aufzählen
- Rohstoffe bzw. Zusammensetzung, Herkunft und Ausschank von
Aperitifs erläutern
- Diese Aperitifs fachgerecht servieren
Spirituosen
- Die Herstellung (Destillation, Lagerung, Reifung) erklären
- Folgende Destillate aufzählen und gängige Markennamen richtig
zuordnen sowie deren Rohstoffe, Herkunft, Ausschank erläutern
…aus Wein:
Armagnac, Brandy/Weinbrand, Cognac
…aus Nebenprodukten der Weinherstellung: Grappa, Marc
…aus Obst:
Calvados, Kirsch, Pflümli, Williams
…aus Getreide:
Gin, Wodka, alle Whisky/Whiskey
…aus Pflanzen/Wurzeln: Cachaça, Chrüter, Rum, Sake, Tequila
- Diese Spirituosen fachgerecht servieren
Liköre
- Den Begriff „Likör“ definieren und folgende geläufige Likörnamen
und deren Rohstoffen und Ausschank nennen:
…Kräuterliköre:
Bénédictine, Galliano
…Zitrusliköre*:
Cointreau, Grand Marnier
…Steinobstliköre:
Kirschlikör/Maraschino
…Beerenliköre:
Cassis, Sambuca (Anis, ev. mit Holunder)
…Crèmeliköre:
Baileys
…Verschiedene L.:
Amaretto, Drambuie, Kahlùa, Tia Maria
…Bitterliköre*:
Fernet Branca, Jägermeister, Underberg
Bargetränke
- Die Begriffe All-day-cocktails, Bowlen, Fancy-drinks, Longdrinks,
Shortdrinks, Pre- und After Dinner Cocktails erklären.
- Die vier Grundzubereitungsarten für Mixgetränke erläutern
- Die wichtigsten Regeln für die Arbeit an der Bar nennen
- An einer Bar oder an einem Bartrolley verschiedene Mixgetränke
mit den entsprechenden Barutensilien zubereiten und servieren
417-420
421-429
CCM
Berufspraxis
429-435
*nicht aufgeführt im Buch:
- Ausg09 Zitrusliköre und
Bitterliköre
- Ausg12 Bitterliköre
435-441
Anhang 3
Wegleitung
(Rezepturen)
Wegleitung 2014
Kapitel
6.
52
Das Cabin Crew Member als Gastgeber
Allgemeine Berufskenntnisse im Gastgewerbe
Auftreten / Verhalten / Kommunikation / Verkauf
- Der/die TeilnehmerIn kann als Cabin Crew Member und
GastgeberIn überzeugend und dienstleistungsorientiert auftreten
und die damit verbundene Wirkung auf den Gast beurteilen
- Auftreten und Verhalten als Ganzes sind Teil der Bewertung zur
Ermittlung der Gastronomienote (keine punktuellen Fragen)
Produkt an Bord
- Das Cabin Crew Member* kann das zum Zeitpunkt der Prüfung
aktuelle gastronomische Produkt an Bord erklären und anpreisen
…Menu Konzepte Economy und Business Klasse Kurzstrecke
…Menu Konzepte Economy und Business Klasse Langstrecke
…Getränkeangebot Kurz- und Langstrecke
90-94
101-105
141-146
168-170+172176
CCM Manuals
Getränke- und
Menukarten an
Bord
* Beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Prüfung jeweilige
Qualifikation des Cabin Crew Members (Airline, Flugzeugtyp,
Klasse)
Hygiene
- Grundsätze der persönlichen und der betrieblichen Hygiene
begründen, kommentieren und sich entsprechend verhalten
Gastronomische Fachbegriffe
- Das spezifische Vokabular für eine rasche und professionelle
Verständigung benützen und Begriffe erklären.
48-50
57-58
61-62
Eigenerarbeitung
, CCMBerufspraxis
Anhang 4
Wegleitung
Wegleitung 2014
Anhang 1
53
zu Wegleitung Kapitel 4, Wein allgemein
(Quelle: Servicelehrbuch GastroSuisse 2004, Fachliteratur)
Die Weinetikette – Steckbrief des Weines
Da ein CCM nicht alle Weine degustieren kann, die er/sie serviert, muss er/sie in der Lage sein,
die Informationen auf der Etikette zu interpretieren. Die Weinetikette als Steckbrief des Weines
hilft, die Gäste gut zu beraten.
Die obligatorischen Informationen auf der Etikette:
- Weinname
- Herkunft
- Name des Produzenten/Abfüllers
- Inhalt/Menge (in der Regel in Centiliter, zb. 75cl)
- Alkoholgehalt in Volumenprozent
Der Weinname
1. Bei der Namensgebung nach Provenienz werden zwei Begriffe unterschieden:
1.1. Die Bezeichnung nach Herkunft gibt in grösserem Rahmen an, woher der Wein kommt,
beispielsweise als welchem Land oder Gebiet (zB. Frankreich – Bordeaux, Spanien – Rioja,
Schweiz – Romandie)
1.2. Die Bezeichnung des Ursprungs gibt beispielsweise den Kanton, die Weingemeinde, die
Lage, das Schloss oder Weingut an.
Die Namensgebung nach Herkunft oder Ursprung ist bereits ein Hinweis auf
Qualitätsunterschiede: je genauer die Angabe auf der Etikette ist, desto typischer und
charaktervoller ist die Weinqualität und desto mehr wird dieser Wein auch von Weinkennern
geschätzt. Weitere Informationen zur „Geschichte“ des Weines werden ausserdem oft auf einer
Etikette auf der Rückseite der Flasche zusammengefasst.
2. Bei der Namensgebung nach der Traubensorte, zum Beispiel Gamay, Pinot Noir,
Gewürztraminer, Merlot, Cabernet Sauvignon, Sauvignon blanc muss ebenfalls ein Hinweis auf
die Herkunft erfolgen.
3. Bei der Namensgebung mit einem Fantasienamen muss ebenfalls ein Hinweis auf die Herkunft
erfolgen.
Name des Produzenten/Abfüllers: er entspricht dem Namen der Herstellerfirma, einer
Weinhandlung oder eines Weinmporteurs. Name und Standort der Firma müssen immer aufgeführt
sein. Spitzenweine werden ausschliesslich in der Produktionsgegend in Flaschen abgefüllt. Zur
Überprüfung kann man den Firmenstandort mit dem Herkunftsort des Weines vergleichen. Sind sie
identisch oder befinden sie sich in der gleichen Region, ist anzunehmen, dass der Wein an Ort und
Stelle gekeltert und in Flaschen abgefüllt worden ist.
Als freiwillige Zusatzbezeichnungen kann auf der Etikette folgendes angegeben werden:
- Jahrgang: je nach Land müssen in der Regel 85-100% des Traubengutes im entsprechenden
Jahr gewachsen und in der Regel geerntet sein. Weine mit Jahrgangsangabe sind in der Regel
qualitativ besser als Weine ohne Jahrgangsangabe.
- Fantasie-, Firmen-, Wortbezeichnungen, Abbildungen oder Handelsmarken: diese Angaben
trifft man sehr häufig an. Viele Weinproduzenten oder Weinhändler wollen ihre Weine aus der
grossen Menge auf diese Weise speziell hervorheben.
- Ursprungs-/Schutzbezeichnungen (zb. AOC, DOCG etc) unterstehen gesetzlichen
Vorschriften, die die Aufgabe haben, die Qualität des Weines konstant zu halten und zu
schützen. Diese Bezeichnungen sollen vor allem Herkunftsgarantie und Namensschutz sein
und die Qualität der Trauben in Bezug auf Zuckergehalt, Pflege und Verarbeitung schützen.
Schutzbezeichnungen sind von Land zu Land verschieden geregelt.
- Herstellungemethode: bei dieser Zusatzbezeichnung wird die spezielle Kelterungsart (zB.
„Méthode traditionelle“) oder der Ausbau (zB. „12 Monate Barrique)“ angegeben.
- Geschmacksangabe: zB. „Trocken“, „Halbtrocken“, „Lieblich“ oder „Süss“.
- Konsumationsempfehlungen wie etwa Trinktemperaturen oder Speiseempfehlungen sind
häufig auf einer Rücketikette zu finden.
Wegleitung 2014
Anhang 2
54
zu Wegleitung Kapitel 4.3, Weingeografie Spanien
(Quelle: Servicelehrbuch GastroSuisse 2004, Fachliteratur)
Weine Spanien
Vino joven (spanisch für „Jungwein“) oder Cosechero (spanisch für „von der [letzten] Ernte“)
bezeichnet einen spanischen Wein, der nicht einer Reife im Eichenfass (Barriqueausbau)
unterzogen worden ist und für den baldigen Verbrauch bestimmt ist. Ein vino joven sollte nicht
länger als ein Jahr aufbewahrt werden und wird daher auch vino de año ("Jahreswein") genannt.
Als Crianza (von span. criar "reifen, großziehen") werden spanische Weine mit einem Mindestalter
von zwei Jahren bezeichnet, die im Anschluss zusätzlich für eine Zeit im Eichenfass gereift
(Barriqueausbau) sind. Die Mindestdauer des Barriqueausbaus ist abhängig von der jeweiligen
Regelung der Herkunftsbezeichnung (D.O.). So liegt diese Dauer zB. für Rioja-Weine bei einem
Jahr, für Weine der D.O. Toro lediglich bei sechs Monaten.
Die Bezeichnung Reserva kennzeichnet einen spanischen Wein, der mindestens ein Jahr im
Eichenholzfass und insgesamt mindestens drei Jahre in Fass und Flasche gereift ist. Der Wein
darf also erst im vierten Jahr nach der Ernte ausgeliefert werden. Weißweine müssen sechs
Monate im Fass und insgesamt zwei Jahre gelagert werden.
Ein Gran Reserva muss zwei Jahre im Holzfass (meist aus Eiche) und mindestens drei Jahre in
der Flasche (oder einem Tank) lagern. Es dürfen nur Weine aus guten Jahrgängen verwendet
werden. Für Weißweine gilt: sechs Monate im Holzfass und dann vier Jahre in der Flasche.
Besonders Weine aus der Rioja und den Ribera del Duero eignen sich für diesen so genannten
Barriqueausbau, welcher aber auch in vielen anderen spanischen Anbaugebieten vorgenommen
wird.
Zusammenfassung
- Crianza: muss mindestens 1 Jahr im Holzfass und 1 Jahr im Tank ausgebaut sein.
- Reserva: muss mindestens 3 Jahre ausgebaut sein, davon mindestens 1 Jahr im Holzfass.
- Gran Reserva: muss mindestens 2 Jahre im Holzfass ausgebaut und anschliessend 3 Jahre in
der Flasche gelagert sein.
Wegleitung 2014
Anhang 3
55
zu Wegleitung Kapitel 5, alkoholische Getränke
(Quelle: Servicelehrbuch GastroSuisse 2004, Bar-Fachliteratur, www.cocktaildreams.de)
Bargetränke - Rezepturen
Cocktails werden auf Wunsch des Gastes gekühlt resp. mit Eis serviert.
Zuerst Eis ins Gästeglas geben, danach Spirituosen einschenken, oder Zutaten im Shaker mit
wenig Eiswürfeln schütteln und ins Cocktail-/Gästeglas abseihen. Eis nie ins Cocktailglas.
(Zubereitung im…/ Service im…)
Black Russian
4 cl Wodka
2 cl Kaffeelikör
Eis
(Zubereitung im…/ Service im…)
(Gästeglas / Tumbler)
Gin Fizz
4 cl Gin
2 cl Zitronensaft
2 cl Zuckersirup
Soda auffüllen
(Shaker / Tumbler)
Bloody Mary
(Gäste-/Mixglas / Tumbler)
4 cl Wodka
2-3 ds Zitronensaft
10 cl Tomatensaft
Gewürze (Pfeffer, Tabasco)
Gin Tonic
4 cl Gin
Tonic auffüllen
Zitronenscheibe
(Gästeglas / Tumbler)
Caipirinha
(Gästeglas / Tumbler)
1 Limette geviertelt +
2-3 Löffel feiner Zucker zerstampfen
Zerstossenes Eis (crushed ice) beigeben
2 cl Limettensaft
4 cl Cachaça
Cosmopolitan
(Shaker / Cocktailglas)
1 cl Cointreau
3 cl Wodka
1 cl Limettensaft
2-3 cl Cranberrysaft
Cuba libre
(Gästeglas / Tumbler)
4 cl weisser Rum (Bacardi)
2-3 ds Zitronensaft
Coca-Cola auffüllen
Zitronenscheibe
Daiquiri
4 cl weisser Rum
1-2 cl Zitronensaft
1-2 cl Zuckersirup
(Shaker / Cocktailglas)
Dry Martini
(Mixglas / Cocktailglas)
4-5 cl Gin
2 ds-1cl trockener Wermut
1 Zitronenzeste auspressen oder
1 Olive
Manhattan
(Mixglas / Cocktailglas)
4 cl Canadian Whisky
2 cl roter Wermut
1 ds Angostura
Cocktailkirsche
Margarita
(Shaker / Cocktailglas)
Salzrand (mit Zitronenscheibe einmal am
Glasrand entlangfahren und das Glas kurz in
einen flachen Teller mit Salz tauchen.
3 cl Tequila
1.5 cl Cointreau/Triple sec
1.5 cl Zitronensaft
Screw Driver
4 cl Wodka
10cl Orangensaft
(Gästeglas / Tumbler)
Sex on the beach
(Shaker / Tumbler)
4 cl Wodka
2 cl Pfirsichlikör
8 cl Orangensaft
8 cl Cranberrysaft
Eis, Orangenscheibe, Cocktailkirsche
Whiskey sour
(Shaker / Tumbler)
4 cl Bourbon
2 cl Zitronensaft
2cl Zuckersirup
Zitronenscheibe, Cocktailkirsche
Wegleitung 2014
56
Anhang 4 zu Wegleitung Kapitel 6, Allg. Berufskenntnisse im Gastgewerbe
(Quelle: Servicelehrbuch GastroSuisse, diverse Auflagen)
Gastronomische Fachbegriffe
à discretion .............. so viel, wie man möchte
à la carte ................. Angebot nach Speisekarte, bei dem
jedes Gericht einen anderen Preis hat
à la minute............... Pfannengerichte, rasch auf Bestellung
zubereitet (“kurz anbraten“ = falsch)
al dente ................... Garstufe für Teigwaren, “bissfest”
amuse-bouche ........ mundgerechte belegte Brötchen /
Aperitivhäppchen
AOC ......................... Appellation (d’origine) controllé oder
Ursprungsbezeichnung für Weine
Aspic ....................... Geleegericht, Aspik
assemblage ............. Verschnitt von verschiedenen
Weinen/Rebsorten, heute auch als Blend
bekannt. Vor allem im Bordelais und in
der Champagne angewandt.
bain-marie ............... Wasserbad
friandises .................kleines delikates Feingebäck
goujon .....................Fischfiletstreifen
grosse pièce ............Hauptplatte, Hauptgericht eines Menüs,
in der Regel zum Tranchieren
guéridon ..................Anstelltisch
jardinière .................Gemüseauswahl gemischt serviert
julienne ....................in feine Streifen geschnittenes Gemüse,
Fleisch usw.
Koffein .....................anregend wirkender Bestandteil von
Genussmitteln wie Kaffee, Tee, Cola,
Energy Drinks, Kakao etc. Umgangssprachlich wird das Koffein in Tees auch
als Teein bezeichnet (gleiche chemische
Verbindung wie Koffein).
barrique ................... Eichenholzfass mit Volumen von rund
225 Litern. Wird weltweit zum reifen und
lagern von Weinen eingesetzt
blender .................... Mixer
Laktose....................Milchzucker
marinieren ...............Nahrungsmittel in Würzmittel einlegen
(Wein oder Öl-Würzmischung)
mazerieren ..............Beeren in Alkohol einweichen, um
bestimmte Inhalts-/ Geschmackstoffe
auszulösen (z.B. für Bowle)
blinis ........................ Kleine runde Pfannkuchen aus
Buchweizenmehl
ménage ...................Sammelbegriff für Tischwürze
mirepoix...................Röstgemüse
brandy ..................... englisch für Weinbrand oder Cognac
brunch ..................... ausgiebiges Frühstück, Kombination
zwischen Frühstück und Mittagessen
napperon .................„kleines Tischtuch“, das über grosses
Tischtuch gelegt wird
papillotte ..................Alu- oder Papierhülle
brunoise .................. kleine Gemüsewürfel
canapé .................... belegtes Brötchen
passieren .................Flüssigkeit von festen Bestandteilen
trennen
chateaubriand ......... (doppeltes) Rindsfiletstück
chop ........................ Kotelett (ohne Knochen), Schnitzel
pâté .........................Pastete
paupiette .................Fleischröllchen, Fleischvogel
cloche ...................... Speiseglocke, für Servierplatten + Teller
concassé ................. grob gehackte Tomaten ohne Haut und
Kernen
Convenience food ... teilweise oder fertigbearbeitete
Rohprodukte
coulis ....................... leicht flüssiges Püree, zB. von Früchten,
Gemüsen und Krustentieren
piccolo .....................1/4 Flasche Sekt (18.75 - 20cl)
porridge ...................gekochter Haferflockenbrei
crémier .................... Krüglein für Kaffeerahm
croûtons .................. geröstete Brotstückchen
roux .........................Bindemittel best. aus Fettstoff und Mehl
suite.........................nächstfolgender Speisegang eines
Menüs
suprême ..................Geflügelbrust oder Fischfilet
cuvée ...................... Zusammenstellung verschiedener
Grundweine zu einem harmonischen
Ganzen (gleichbleibende Qualität und
Geschmack)
Proteine ...................umgangssprachlich auch Eiweisse
genannt, gehören zu den
Grundbausteinen aller Zellen
quiche......................gesalzener Kuchen (Käse, Lauch)
Reduktion ................einreduzieren, einkochen v. Flüssigkeit
table top ..................alle auf dem Gästetisch zur Verfügung
stehenden Gegenstände
dash ........................ Masseinheit für Barrezepte, einige
Tropfen
demi-sec.................. Geschmacksrichtung beim Champagner,
halbsüss/halbtrocken, lieblich
dressieren ............... Speisen anrichten
Tannin .....................Gerbstoffe, die sich in den Schalen,
Stielen und Kernen blauer Trauben
befinden und während der alkoholischen
Gärung extrahiert werden. Sie dienen als
Farb- und Konservierungsmittel.
dressing................... Salatsauce
economat ................ Lagerraum für Waren und Material
Teein .......................siehe Koffein
Terrinen ...................in Terrinenform im Ofen und im
Wasserbad pochiert
Terroir......................Begriff für das Zusammenspiel von
Rebsorte und allgemeinem Klima,
Lagenklima, Boden, Ausrichtug zur
Sonne, Hanglage etc.
Vorlegebesteck ........Grosse Gabel und Löffel für das
Schöpfen von Speisen (engl. clip)
escalope .................. dünn geschnittene Fleischscheibe,
Schnitzel
F & B ....................... Restaurationsabteilung in Hotels, engl.
„Food & beverage“ = Essen & Getränke
fond ......................... Grundbrühe für Suppen und Saucen
Fruktose .................. Gehört zu den Einfachzuckern und
kommt in allen süssen Früchten vor
fruits de mer ............ Meeresfrüchte, Meer-, Krusten- und
Schalentiere
Zeste .......................Die ganz dünn abgeschälte äusserste
Schale einer Zitrone oder Orange
Wegleitung 2014
57
Berufsprüfung für
Cabin Crew Members
Umgang mit FlugReisenden /
Zollvorschriften
Wegleitung für
Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung 2014
58
PRÜFUNGSABLAUF
Es findet eine schriftliche (75‘) und eine mündliche (30‘) Prüfung statt. Im mündlichen Teil
werden keine Fragen zu Zollvorschriften gestellt. Die beiden Teilprüfungen tragen zu gleichen
Teilen zur Gesamtnote in diesem Fach bei. Die mündliche Prüfung ist in Uniform abzulegen. Der
Crewbag muss zur mündlichen Prüfung nicht mitgenommen werden.
ZIEL
Die Kandidaten haben die Fähigkeit, die verschiedenen Gästetypen wahrzunehmen und sich
ihnen gegenüber entsprechend zu verhalten. Sie erklären verschiedene Abläufe sowohl vor,
während als auch nach einem Flug.
INHALT
Teilgebiet 1: Flugvorbereitung / Briefing
Ziel
Die Kandidaten nennen Grundsätze einer optimalen Flugvorbereitung.
Inhalt

Flugvorbereitung zu Hause

Flugvorbereitung am Flughafen

Unterlagen und Inhalte

Aufbau eines Briefings

Manuals
der angehörenden Fluggesellschaft:
Empfohlene
Literatur
 Swiss: SCM: Kapitel 7, Kapitel 9, Kapitel 12
 Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 5, Kapitel 7
Teilgebiet 2: Kommunikation
Ziel
Die Kandidaten eröffnen ein Gespräch, nennen Lösungen/Vorgehen bei
Konflikten und erklären das Verhalten gegenüber Passagieren bei
Reklamationen.
Inhalt
 Konfliktbewältigung
 Gesprächseröffnung
 Aktives Zuhören
 Agieren / Reagieren
 Entgegennehmen von Reklamationen

Fallbeispiele aus der Praxis
Empfohlene
Literatur

Servicelehrbuch: Kapitel 4.5, Seite 138
Kapitel 4.5.4., Seiten 141-142
Kapitel 4.5.10, Seite 145
Kapitel 5.1.2, Seiten 169-170

Edelweiss Air: FAM: Kapitel 4
Wegleitung 2014
Teilgebiet 3:
Ziel
Inhalt
Empfohlene
Literatur
Teilgebiet 4:
Ziel
Inhalt
Empfohlene
Literatur
59
Zeitgemässe Umgangsformen im In- und Ausland, Erscheinung
und Verhalten

Die Kandidaten nennen Grundlagen des guten Auftretens, Unternehmenskultur
und Umgangsformen im Privat-, wie auch im Geschäftsleben im In- und
Ausland.

Sie kennen die Grundlagen der Körperpflege sowie das korrekte Auftreten in
Uniform auf Dienst- oder Privatreisen.

Gutes Auftreten / Image im Geschäftsleben

Unternehmenskultur und interne Kommunikation

Aufgaben des Gastgebers und der Gäste

Erscheinung und Verhalten in Uniform

Körperpflege und Kosmetik

Betriebshygiene

Fallbeispiele aus der Praxis

Servicelehrbuch:
Kapitel 2.1.4, Seiten 57 – 58
Kapitel 2.1.6, Seiten 61-62
Kapitel 4.1.1, Seiten 90 – 91

Uniformreglement der angehörenden Fluggesellschaft

Edelweiss Air: FAM: Kapitel 4 und Unterlagen aus Grundkurs: „Verhalten in
Uniform“
Bordverkauf
Die Kandidaten nennen die wichtigsten Formen und Abläufe eines Bordverkaufs.

Zahlungsmittel / Fremdwährungen

Abläufe

Manueller Verkauf

Verkaufstechniken / Verkaufs- und Empfehlungsgespräche

Servicelehrbuch:
Kapitel 5.1.-5.1.3, Seiten 170-176
Kapitel 5.1.5-5.1.6, Seiten 177-178

Manuals der angehörenden Fluggesellschaft (Verkaufsunterlagen):
- Swiss: SCM: Kapitel 10, “Swiss Shop Duty Free” Broschüre für CCMs
- Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 2, und Unterlagen aus Grundkurs:
„Manueller Verkauf“
Wegleitung 2014
Teilgebiet 5:
Ziel
Inhalt
Empfohlene
Literatur
Teilgebiet 6:
Ziel
Inhalt
Empfohlene
Literatur
60
Gästetypen und Dienstleistungen
Die Kandidaten definieren die verschiedenen Gästetypen und deren
Besonderheiten. Sie erkennen die wichtigsten Phasen betreffend Verhalten und
Dienstleistung von der Begrüßung bis zur Verabschiedung der Gäste.

Gästetypen

Verhalten gegenüber Gästen

Besonderheiten der Gäste

Dienstleistungen von der Begrüssung bis zur Verabschiedung

Speziell an Bord: Familien, UM’s, Kinder, Swiss Premium Customers, VIP’s,
Passagiere mit Betreuung, Personal Care Tools

Servicelehrbuch:
Kapitel 5.3., Seiten 183-185;
Kapitel 4.5.5-4.5.6, Seiten 141-143
Kapitel 4.5.8-4.5.9, Seiten 144-145;
Kapitel 4.5.12, Seite 146;
Kapitel 5.2.-5.2.3, Seiten 178-183

Swiss: SWISS Crew Link / Intranet

Manuals der angehörenden Fluggesellschaft:
- Swiss: SCM: Kapitel 7, Kapitel 8
- Swiss: CSPM: Kapitel 2, Kapitel 6.4
- Swiss: OMA: Kapitel 8.2
- Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 4 und CSPM 2
Flughafen ZRH, Fly-Rail
Die Kandidaten nennen die Dienstleistungen des Flughafens ZRH sowie das
Angebot des Fly-Rail Services.

Dienstleistungen und Service-Einrichtungen des Flughafens ZRH:Valetparking
/ Lounges / Check-in (am Flughafen, per Telefon, amBahnhof, E-check-in, Selfcheck-in, Web-check-in, bis zum Endpunkt der Reise, für Hin- und Rückflug) /
E-ticket / Transfer und Ankunft / Ruheräume / Nurseries / Gepäck / Reisen mit
Kindern / Reisen mit Tieren / Reisende mit Handicap

Zonenbenennungen / Schengen- und Non-Schengen- Zonen

Fly & Rail Service

Flughafeninformationen: Internetseite: www.flughafen-zuerich.ch oder
entsprechende Broschüren am Flughafen Zürich beziehen.

Internet oder Broschüren:
- Dienstleistungen für Passagiere
- Reiseinformationen und Tipps
- Flyer mobilitätseingeschränkte Passagiere
- Information für Transfer Passagiere

Internetseiten: www.swiss.com; www.sbb.ch

Swiss: SWISS Crew Link / Intranet

Manuals der angehörenden Fluggesellschaft:
- Swiss: SCM: Kapitel 8
- Swiss: CSPM: Kapitel 2
- Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 2 und CSPM 2 (life pets in the
cabin)
Swiss spezifische Themen werden nicht gefragt!
Wegleitung 2014
Teilgebiet 7:
Ziel
Inhalt
Empfohlene
Literatur
Teilgebiet 8:
Ziel
Inhalt
Literatur
61
Verspätungen und Unregelmässigkeiten

Die Kandidaten kennen gesetzliche Vorschriften.

Sie nennen Gründe für Verspätungen und Unregelmässigkeiten und
beschreiben die Betreuung der Gäste in diesen Fällen (z.B. fehlende
Spezialessen, medizinische Zwischenfälle).

Technisches und administratives Vorgehen / Rapportwesen / Gründe

Betreuung / Passenger Care Center PCC

Spezialessen

Swiss: SWISS Crew Link / Intranet

Manuals der angehörenden Fluggesellschaft:
- Swiss: SCM: Kapitel 7, Kapitel 8, Kapitel 9
- Swiss: OMA: Kapitel 6.2
- Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 5
Aus- und abgewiesene Passagiere / Tigers
Die Kandidaten nennen Vorschriften und Kategorien betreffend aus- und
abgewiesenen Passagieren. Sie kennen das richtige Verhalten gegenüber Tigers.

Vorschriften

Kategorien

Betreuung / Verhalten

Manuals der angehörenden Fluggesellschaft:
- Swiss: OMA: Kapitel 10
- Edelweiss Air: FAM: Kapitel 10
Teilgebiet 9:
Ziel:
Vielfliegerprogramm: Star Alliance (nur Swiss CCMs) / Miles &More
Die Kandidaten kennen das Vielfliegerprogramm „Miles & More“ und die
Airlineallianz„Star Alliance“
Inhalt für Swiss  Was ist Star Alliance? (Vision, Mitglieder, Kundenvorteile)
CCMs:

Die wichtigsten „Miles & More“ Leistungen

Club-Programm: Basis-Infos, „Miles & More“ Statuslevel, Meilen
sammeln, Meilen einlösen

Bedingungen für Mitgliedschaft

Vorteile / Privilegien und Dienstleistungen für die verschiedenen
Statuskategorien am Boden und an Bord.

„Miles & More“ Partner: Fluggesellschaften und andere Partner
welche sich am Vielfliegerprogramm beteiligen
Inhalt für
Edelweiss Air
CCMs:



Empfohlene
Literatur

Was ist „Miles & More“? Kundenvorteile, Bedingungen um Meilen bei
Edelweiss Air zu sammeln
Status und Privilegien der HON
Vorteile und Dienstleistungen für HON an Bord
Internetseiten: www.swiss.com/miles&more; www.miles-and-more.ch;
Swiss: www.staralliance.com
Swiss: SWISS Crew Link / Intranet
Swiss: SCM: Kapitel 8
- Edelweiss Air: “Grüezi Swiss” Miles & More (Intranet EKC, SWISS
Booklet)
Wegleitung 2014
62
Teilgebiet 10:
Ziel
Inhalt
Empfohlene
Literatur
„Abbreviations“
Die Kandidaten kennen wichtige Abkürzungen.
Genauer Wortlaut in E / D und Bedeutung

Manuals der angehörenden Fluggesellschaft:
- Swiss: SCM: Kapitel 4
- Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1 und CSPM ABB
Teilgebiet 11:
Ziel
Allgemeines
Die Kandidaten beschreiben, nennen, definieren Allgemeinwissen aus dem
Berufsalltag.
Berufsbezogenes Allgemeinwissen und Erfahrung
Inhalt
Zollvorschriften
Ziel
Die Kandidaten kennen die Zollvorschriften
Inhalt

Vorschriften für ein- oder durchreisende Personen

Vorschriften für Crewmitglieder

Abgabenfreie Ware

Vorschriften für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen und Munition durch
Privatpersonen

Vorschriften über die Einfuhr von Nahrungsmitteln durch Privatpersonen

Vorschriften über die Einfuhr von alkoholischen Getränken durch
Privatpersonen

Vorschriften über den Pflanzen- und Artenschutz bei der Einfuhr

Vorschriften über die Einfuhr von lebenden Tieren, geschützten Tieren und
Produkten von geschützten Tieren (Pelze, Häute, etc.)
Empfohlene

Zollinfo: www.ezv.admin.ch oder entsprechende Broschüren bei zuständigen
Literatur
Zollkreisdirektionen bestellen

Internetseiten und Merkblätter:
- Ihr Weg durch den Schweizer Zoll
- Einfuhr von Nahrungsmitteln und alkoholischen Getränken durch Private
- Einfuhr von Pflanzen und Schnittblumen durch Private
- Ich reise mit Hund oder Katze

Manuals der angehörenden Fluggesellschaft:
- Swiss: SCM: Kapitel 9
- Swiss: OMA: Kapitel 1.7.10
- Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 5, Kapitel 11
Wegleitung 2014
63
EMPFOHLENE LITERATUR
Servicelehrbuch, 2012, Verlag Edition Gastronomique
Internetseiten:
–
www.swiss.com
–
SWISS Crewlink / Intranet nur Swiss CCMs
–
www.miles-and-more.ch
–
www.staralliance.com: nur Swiss CCMs
–
Intranet: Edelweiss Air / „Grüezi Swiss“ nur Edelweiss CCMs
–
www.ezv.admin.ch
–
www.sbb.ch
–
www.flughafen-zuerich.ch
Broschüren:
–
Flughafenbroschüren
–
Zollbroschüren

Swiss International Airlines:
SCM (beinhaltet auch die „OK Instructions“!)
–
Kapitel 4:
Abbreviations
–
Kapitel 7:
Inflight Service
–
Kapitel 8:
Passenger Info
–
Kapitel 9:
Flight Info
–
Kapitel 10:
Sales on Board
–
Kapitel 12:
CCM Duties & Regulations
CSPM
–
Kapitel 2:
–
Kapitel 6.4:
Standard Operating Procedures
Other Equipment
OMA
–
Kapitel 6.2:
Passenger health precautions
–
Kapitel: 1.7.10: Postal regulations
–
Kapitel 8.2:
Ground Handling Instructions
–
Kapitel 10:
Security
SCM, CSPM und OMA im PDF-Format: Swiss Intranet / Crewlink-DMS
–
“Swiss Shop Duty Free” Broschüre für CCMs
Wegleitung 2014

64
Edelweiss Air:
Edelweiss Air Cabin Crew Members: haben eine eigenständige Prüfung (FAM, Grundkurs
Unterlagen, Service Lehrbuch, Broschüren und Internetseiten). Swiss spezifische Themen werden
nicht gefragt.
CSPM
–
–
CSPM ABB
CSPM 2
FAM
–
Kapitel 1
–
Kapitel 2
–
Kapitel 4
–
Kapitel 5
–
Kapitel 7
–
Kapitel 10
–
Kapitel 11
FAM und CSPM im PDF-Format: Intranet Edelweiss Air
–
–
–
–
Unterlagen aus Grundkurs: „Manueller Verkauf“
Unterlagen aus Grundkurs: „Verhalten in Uniform“
Broschüre: „Grüezi Swiss“
Facts & Figures Edelweiss Air
Bei der Korrektur wird berücksichtigt, dass dieses Fachgebiet laufend Neuerungen und
Änderungen unterliegt. Bereiten Sie sich entsprechend mit allen Quellenangaben vor.
Other Airlines: please contact SOBFA Administration for information
Wegleitung 2014
65
Berufsprüfung für
Cabin Crew Members
Führung und Ausbildung
Wegleitung für
Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung 2014
66
PRÜFUNGSABLAUF
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem schriftlichen (Dauer 1h) und einem mündlichen (Dauer
1/2 h). Aus den beiden Teilprüfungen wird die Gesamtnote im Fach "Führung und Ausbildung"
ermittelt. Die beiden Teilnoten werden dabei gleich gewichtet.
ZIEL UND INHALT FÜHRUNG
Das CCM weist sich über theoretische Basiskenntnisse in der Mitarbeiterführung aus. Es kennt die
verschiedenen Führungsstile der situationsbezogenen Menschenführung und weiss, wann und wie
man sie anwendet.
Inhalt
–
Ziele setzen
–
Feedback geben und nehmen (Verhalten loben, Verhalten kritisieren)
–
Situationsbezogene Menschenführung (dirigierendes und sekundierendes
Führungsverhalten)
–
Die vier fundamentalen Führungsstile der situationsbezogenen Menschenführung:
Lenken, Anleiten, Unterstützen, Delegieren.
–
Diagnose des Entwicklungsstandes bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
–
Entwickeln von Kompetenz und Engagement
–
Das Prinzip der ABC-Analyse (ABC-Aufgaben)
–
Wahl des Führungsstils - Führungstheorien
–
Grundwissen über Motivation
–
Die Hilfsmodelle zur Motivation (Maslow, Herzberg)
–
Teamentwicklung
–
Konfliktmanagement
–
Emotionale Intelligenz: Kapitel 3, 4 (Erkenne Dich selbst) und 10 (Gruppen-IQ)
EMPFOHLENE LITERATUR
Der Minuten Manager, Blanchard/Johnson, Rororo Sachbuch
Der Minuten Manager: Führungsstile, Blanchard/Zigarmi, Rororo Sachbuch
EQ. Emotionale Intelligenz, Daniel Goleman, Deutscher Taschenbuchverlag
Ergänzende Literatur (Teamentwicklung und Konflikte, Motivation und Feedback),
Download unter www.sobfa.ch
Wegleitung 2014
67
ZIEL UND INHALT AUSBILDUNG
Das CCM weist sich über grundlegende Kenntnisse bezüglich Instruktion aus. Zudem soll es fähig
sein, einem weniger erfahrenen CCM in der richtigen Art und Weise zur Seite zu stehen, auch
wenn es sich dabei nicht um eine eigentliche Einführung bzw. Instruktion handelt.
Inhalt
–
Vorbereitung / Planung
–
Zielsetzung in der Ausbildung
–
MITT (Motivieren, Informieren, Trainieren, Testen)
–
Feedback / Qualifikation
EMPFOHLENE LITERATUR
Erfolgreich instruieren, Swiss, www.sobfa.ch
Wegleitung 2014
68
Berufsprüfung für
Cabin Crew Members
Geographie, Menschen
und Kulturen
Wegleitung für
Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung 2014
69
Bitte studieren Sie diese Wegleitung sorgfältig!
Achtung: diese komplett überarbeitete Ausgabe beinhaltet neuen Prüfungsstoff und ist nur gültig
für die Prüfungen im Jahr 2014! Sie ersetzt alle vorherigen Wegleitungen im Prüfungsfach
„Geographie, Menschen und Kulturen“.
Durch das sorgfältige Studium vermeiden Sie Missverständnisse und die Prüfungsvorbereitung
wird wesentlich erleichtert!
GENERELL
Geographie - Eine Kurzübersicht
Die Geographie (Griechisch geôgraphia für “Beschreibung der Erde oder Erdkunde”) teilt sich in
die folgenden zwei Hauptgebiete:
Naturgeographie
Diese ist die Wissenschaft von Erforschung, Erfassung und Beschreibung der Erdoberfläche.
Sie umfasst unter anderem die Teilgebiete Geomorphologie (Formen der Erdoberfläche),
Hydrogeographie (Erscheinungsformen der Gewässer), Klimageographie (Beziehungen zwischen
Erdoberfläche und Atmosphäre), Biogeographie (Verbreitung von Flora und Fauna).
Kulturgeographie
Diese setzt sich mit der Umwelt des Menschen und den komplexen räumlichen Beziehungen
zwischen Mensch und Umwelt auseinander. Sie untersucht die Entstehung und Entwicklung von
Räumen sowie die Einwirkungen des Menschen und versucht, künftige Entwicklungstendenzen
aufzuzeigen.
Sie umfasst unter anderem die Teilgebiete Wirtschaftsgeographie (wirtschaftliche Handlungen der
Menschen) - Siedlungsgeographie (Standort, Entstehung und Ausbreitung von Siedlungen) Bevölkerungsgeographie (Zusammensetzung, Verteilung und Entwicklung der Bevölkerung) Geographie der Sprachen (Entstehung, Ausbreitung und Entwicklung der Sprachen) Religionsgeographie (Entstehung, Ausbreitung und Entwicklung der Religionen) - politische
Geographie (Gestaltung des öffentlichen Lebens, insbesondere der Staatstätigkeit) - historische
Geographie (Ablauf des Geschehens in Raum und Zeit).
Eine der wichtigsten Hilfswissenschaften der Naturgeographie und der Kulturgeographie ist die
Kartographie (das Erstellen von Karten nach der Vermessung der Erdoberfläche).
Geographie - Ein Bestandteil des Berufsbildes des Cabin Crew Members
Das professionelle Cabin Crew Member muss Angaben aus einem kartographischen Atlas (z.B.
Streckennetz) verstehen und interpretieren können. Es soll auch in der Lage sein, diesbezügliche
Fragen der Fluggäste zu beantworten. Dieses Wissen vermittelt zum grössten Teil die
Naturgeographie.
Wegleitung 2014
70
Im Beruf des Cabin Crew Members steht der Mensch im Mittelpunkt. Um die vielfältigen
Bedürfnisse seiner Fluggäste, seiner MitarbeiterInnen und seiner GastgeberInnen in den
Aufenthaltsländern zu erkennen und zu verstehen, muss sich das Cabin Crew Member mit den
verschiedenen Kulturräumen der Mitmenschen beschäftigen. Dieses Wissen vermittelt die
Kulturgeographie.
PRÜFUNGSABLAUF
Im Fach "Geographie, Menschen und Kulturen" findet eine schriftliche Prüfung mit einer Dauer von
1 Std.15 Min. statt.
ZIEL UND INHALT
Der Prüfungsstoff soll nur Grundwissen aus den folgenden, ausgewählten Gebieten vermitteln.
–
–
–
Eine Betrachtung von ausgewählten geographischen Themen der Kontinente Afrika, Europa
und Asien zeigt ein unterschiedliches Bild der Natur- und Kulturgeographie.
Das Wetter beeinflusst uns alle, vom einfachen Aufspannen eines Regenschirms bis hin zu
Reiseverspätungen, wenn das Flugzeug einem Sturm ausweichen muss. Wetter- und
Naturphänomene spielen in der Fliegerei immer eine wichtige Rolle.
Weltweit gesehen, beeinflussen religiöse Werte und Normen das Denken und somit das
Verhalten der Menschen stark. Neben einer kurzen Einführung in das Thema Religion wird
auch die Religion des Judentums näher betrachtet.
EMPFOHLENE LITERATUR
Der Prüfungsstoff basiert auf der folgenden Literatur:

CD-ROM “ENCARTA” Enzyklopädie (Standardausgabe)
Ausgabe 2008 Microsoft und jünger
Die Encarta ist vergriffen. Download unter www.sobfa.ch
–
–
–
Geographische Themen der Kontinente Afrika, Europa und Asien
Wetterkunde
Religion und Judentum

Wetterkunde: Eyewitness Companions „Weather“
Der Prüfungsstoff basiert auf der Englischen Ausgabe.

Für das Studium des Prüfungsstoffes empfiehlt sich die gleichzeitige Verwendung einer
Weltkarte.
Es werden nur diejenigen Angaben respektive Lernziele geprüft, welche in der nachfolgenden
Themenübersicht enthalten sind.
Wegleitung 2014
Afrika
Einleitung (Kapitel 1)


Weltatlas Afrika und Ausschnitte (wichtige Meere, Flüsse, Seen, Städte, Gebirge)
Text ganzer Abschnitt (1)
Land (Kapitel 2)





Geomorphologie (2.2)
Flüsse und Seen (2.3)
Klima (2.4)
Flora (2.5)
Fauna (2.6)
Bevölkerung (Kapitel 3)




Bevölkerungszusammensetzung (3.1)
Bevölkerungsverteilung und –Entwicklung (3.2)
Sprachen (3.3)
Religion (3.4)
Wirtschaft (Kapitel 4)






Text nach Titel
Landwirtschaft (4.1)
Forstwirtschaft und Fischerei (4.2)
Bergbau (4.3)
Industrie (4.4)
Handel (4.7)
Geschichte (Kapitel 5)





Früher europäischer Imperialismus (5.2)
Europäische Politik (5.2.4)
Afrikanischer Widerstand (5.2.5)
Weitere Entwicklung (5.2.6)
Das neue Afrika (5.3)
71
Wegleitung 2014
Europa
Einleitung (Kapitel 1)


Weltatlas Europa und Ausschnitte (wichtige Meere, Flüsse, Seen, Städte, Gebirge)
Text ganzer Abschnitt (1)
Land (Kapitel 2)





Text nach Titel
Flüsse und Seen (2.2)
Klima (2.3)
Flora (2.4)
Fauna (2.5)
Bevölkerung (Kapitel 4)






Text nach Titel
Die Völker Europas (4.1)
Bevölkerungsentwicklung (4.2)
Bevölkerungsbewegungen (4.3)
Sprachen (4.5)
Religion (4.6)
Wirtschaft (Kapitel 5)






Text nach Titel
Landwirtschaft (5.1)
Forstwirtschaft und Fischerei (5.2)
Bergbau (5.3)
Industrie (5.4)
Aussenhandel (5.7)
Geschichte*(Kapitel 6)




Europa zwischen den Weltkriegen (6.5.1)
Die Neuordnung und Spaltung Europas nach dem 2. Weltkrieg (6.5.2)
Entspannung (6.5.3)
Die europäische Einigung (6.5.4)
*Wichtig: die Geschichte von Europa wird auf der CD-ROM sehr ausführlich behandelt. Der
Prüfungsstoff umfasst deshalb nur den Zeitabschnitt der jüngeren Geschichte.
72
Wegleitung 2014
Asien
Einleitung (Kapitel 1)


Weltatlas Asien und Ausschnitte (wichtige Meere, Flüsse, Seen, Städte, Gebirge)
Text ganzer Abschnitt (1)
Land (Kapitel 2)






Text nach Titel
Physische Geographie (2.2)
Flüsse und Seen (2.3)
Klima (2.4)
Flora (2.5)
Fauna (2.6)
Bevölkerung (Kapitel 3)




Text nach Titel
Bevölkerungsentwicklung (3.1)
Sprache (3.2)
Religion (3.3)
Wirtschaft (Kapitel 4)






Text nach Titel
Landwirtschaft (4.1)
Forstwirtschaft und Fischerei (4.2)
Bergbau (4.3)
Industrie (4.4)
Aussenhandel (4.5)
Geschichte (Kapitel 5)







Expansion und Modernisierung (5.5)
Kolonisation (5.5.1)
Die Reaktionen auf die Kolonialmächte (5.5.2)
Siam und Japan (5.5.3)
Unabhängigkeit (5.6)
Nationalismus (5.6.1)
Konfrontationen (5.6.2)
Wirtschaftliche Expansion (5.6.3)
73
Wegleitung 2014
Wetterkunde
Einleitung
Seiten 12 bis 17
Wie das Wetter funktioniert (Kapitel 2)
Seiten 62 bis 75







Luftmassen
Wetterfronten
Hoch und Tief
Konvergenz und Divergenz
Der Coriolis-Effekt
Globale Windsysteme
Höhenzirkulation und Jetstreams
Wetterphänomene (Kapitel 3)
Seiten 83 bis 101





Wolken im Überblick
Wie Wolken entstehen
Tiefe Wolken
Mittelhohe Wolken
Hohe Wolken
Wettervorhersage (Kapitel 5)
Seiten 212 bis 213

Flugwettervorhersage
Seiten 230 und 231

Wolkenbeobachtung
74
Wegleitung 2014
Religion
Einleitung (Kapitel 1)

Text ganzer Abschnitt
Probleme und Notwendigkeit der Definitionen von Religion (Kapitel 2)

Text ganzer Abschnitt
Typologie von Religionen (Kapitel 3)

Text ganzer Abschnitt
Die Religionen der Welt (Kapitel 4)

Text ganzer Abschnitt
Religionsbegriffe der Religionen (Kapitel 5)

Text ganzer Abschnitt
75
Wegleitung 2014
Judentum
Einleitung (Kapitel 1)

Ganzer Abschnitt
Der Bund (Kapitel 2)

Ganzer Abschnitt
Thora und hebräische Bibel (Kapitel 3)

Ganzer Abschnitt
Die rabbinische Tradition (Kapitel 4)

Ganzer Abschnitt
Gebete und Riten (Kapitel 5)

Ganzer Abschnitt
Der Sabbat (Kapitel 6)

Ganzer Abschnitt
Kalender und Feste (Kapitel 7)

Ganzer Abschnitt
Geschichte (Kapitel 8)













Die Hebräer in Kanaan (8.1)
Die zwölf Stämme (8.2)
Der Exodus (8.3)
Das Königreich (8.4)
Das Königreich unter David (8.4.1)
Salomos Herrschaft (8.4.2)
Das geteilte Reich (8.4.3)
Die Zerstörung Jerusalems durch Nebukadnezar (8.4.4)
Das unterworfene Judäa (8.5)
Leben in Babylon (8.5.1)
Rückkehr nach Jerusalem (8.5.2)
Die Diaspora (8.5.3)
Die Zeit der Hasmonäer (8.5.4)
Der grosse Aufstand (8.5.5)
Bar Kochba (8.5.6)
76
Wegleitung 2014
77
Ergänzung
Um sich eine Vorstellung über die zu erwartenden Prüfungsfragen zu machen, werden als Beispiel
einige Fragen hinzugefügt, die auch in der Prüfung durchaus vorkommen dürften.
Geographische Themen der Kontinente Afrika, Europa und Asien
Zum Kontinent Asien gehört auch der Nahe Osten mit den folgenden Ländern:
Ägypten, Israel, Jordanien, Syrien, Libanon, Türkei, Irak, Iran, Saudi Arabien, Jemen, Oman,
Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Bahrain und Kuwait.
Die PrüfungskandidatInnen
 Beschreiben die Grösse, Bevölkerungszahl, geographische Lage und Ausdehnung.
 Nennen und bezeichnen die Gliederung (Grossregionen und Staaten), Hauptstädte, grosse
angrenzende Gewässer und Binnengewässer, markante Inseln, Berge und Regionen und
erklären damit verbundene Einflüsse auf die kulturelle Landschaft.
 Beschreiben respektive erklären die herrschenden klimatischen Bedingungen und deren
Einflüsse auf die kulturelle Landschaft.
 Beschreiben Flora und Fauna.
 Erklären die Entwicklung und Bewegungen der Bevölkerung und zählen Völkergruppen und
kulturelle Eigenheiten auf.
 Zählen die Sprachfamilien respektive Einzelsprachen auf und bezeichnen deren
geographische Ausbreitung.
 Zählen die vorherrschenden Religionen auf und erklären deren Ausbreitung.
 Erklären die wirtschaftliche Entwicklung im Allgemeinen und beschreiben im speziellen
Formen, Produktion und Entwicklung in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft und
Fischerei, im Bergbau, in der Industrie und im Handel.
 Nennen und erklären wichtige historische Ereignisse ab einem gegebenen Zeitpunkt bis in die
Neuzeit.
(Die KandidatInnen müssen keine genauen Jahreszahlen, sondern nur Zeitabschnitte
nennen. Zum Beispiel: Ende des 19. Jahrhunderts oder zu Beginn der sechziger Jahre.)
Beispiele von Prüfungsfragen:
 Nennen Sie Gründe, welche innerhalb von Europa in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
Migrationen auslösten.
 Zählen Sie Einzelsprachen auf, welche der slawischen Sprachfamilie angehören.
 In Asien befindet sich sowohl der tiefstgelegene als auch der höchstgelegene Punkt der
Erdoberfläche. Nennen Sie diese beiden Punkte mit ihrer entsprechenden Höhe in Bezug zum
Meeresspiegel.
 Nennen Sie Gründe, weshalb die europäischen Mächte ein Interesse an der Kolonisation
respektive Annexion von den meisten asiatischen Ländern hatten.
 Erklären Sie in groben Zügen den Unterschied zwischen den afrikanischen Vegetationstypen
„Tropischer Regenwald“ und „Savanne“.
Wetterkunde
Die PrüfungskandidatInnen
 nennen Eigenschaften von Luftmassen und deren Orte und Gebiete.
 erklären was eine Wetterfront ist und kennen deren Unterschiede.
 wissen Bescheid über Hoch- und Tiefdrucksysteme, Konvergenz und Divergenz, den Coriolis
Effekt und die Globalen Windsysteme.
 kennen die Entstehung eines Jetstreams.
 nennen die Bildung von Wolken und können verschiedene Wolken deuten.
 verstehen verschiedene Wolkenmuster und ihre Veränderungen.
Wegleitung 2014
78
Beispiele von Prüfungsfragen:
 Erklären Sie, was eine Wetterfront ist.
 Äquatornahe Länder haben oft extreme Feucht- und Trockenzeiten. Erklären Sie weshalb.
 Zählen Sie je 2 Wolkennamen auf für Tiefe, Mittelhohe und Hohe Wolken.
 Nennen Sie 5 Punkte, die in der Flugwettervorhersage sehr wichtig sind.
Religion
Die PrüfungskandidatInnen
 nennen eine mögliche Definition für den Begriff „Religion“.
 zählen Religionen auf und nennen deren typischen Wesenspunkte.
 erklären, weshalb das Wesen einer Religion zu Konflikten, aber auch zu
Religionsneugründungen führt und nennen einige solche Neugründungen.
Beispiele von Prüfungsfragen:
 Erklären sie den Unterschied zwischen Mono- und Polytheismus.
 Was bedeutete für die Römer der Begriff „religio“?
Judentum
Die PrüfungskandidatInnen erklären diese Lehre und deren Merkmale in ihren elementaren Zügen.
Sie nennen respektive erklären im Besonderen
 die Bedeutung des Begriffs „Judentum“ respektive „Jude“.
 die zentrale Gottheit und deren Bedeutung.
 die Bedeutung des Bundes der Gottheit mit den Gläubigen.
 den Stifter/die Begründer (Patriarchen) und deren Einfluss auf die Entstehungsgeschichte.
 die wichtigsten religiösen Schriften.
 wichtige Gebete, religiöse Pflichten, Gebote und Verbote.
 wichtige religiöse Bräuche, Riten, Kultgegenstände und Einrichtungen.
 wichtige religiöse Feste und Fastentage.
 in groben Zügen den Ablauf der Geschichte ab den Anfängen des Judentums bis zum Verlust
Jerusalems an dass Römische Reich; wichtige religionshistorische Ereignisse mit Namen,
Daten und geographischen Orten.
(Die KandidatInnen müssen keine genauen Jahreszahlen, sondern nur Zeitabschnitte nennen.
Zum Beispiel: 3.Jh.v.Chr. oder zweite Hälfte des 1.Jh.n.Chr.)
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Vorbereitung der Prüfung in deutscher Muttersprache nur die
Wegleitung in deutscher Sprache verwenden. Die Wegleitungen in französischer und italienischer
Sprache sind nicht identisch.

Bei der Korrektur der Prüfungen durch die PrüfungsexpertInnen wird eine vernünftige Toleranz
angewendet.
Wegleitung 2014
79
Berufsprüfung für
Cabin Crew Members
Sprachen
Wegleitung für
Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung 2014
80
GENERELL
Im Prüfungsteil „Sprachen“ finden drei mündliche Teilprüfungen mit einer Dauer von je
20 Minuten statt.
Jede dieser Teilprüfungen trägt zu einem Drittel an die Gesamtnote „Sprachen“ bei.
Der Kandidat / die Kandidatin bestimmt die Muttersprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch)
sowie die zweite Fremdsprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) selber. Englisch als
Fremdsprache ist für alle Kandidaten / Kandidatinnen Pflicht-Fremdsprache.
PRÜFUNGSABLAUF MIT DEUTSCH ALS MUTTERSPRACHE
Teilprüfung 1: Deutsch als Muttersprache.
Teilprüfung 2: Englisch als Fremdsprache (Pflicht).
Teilprüfung 3: Französisch oder Italienisch als Fremdsprache (freie Wahl).
Die Reihenfolge der Teilprüfungen ist vom Prüfungsstundenplan abhängig.
ZIEL UND INHALT
Das Cabin Crew Member ist fähig, sich in gepflegtem (Schrift-)Deutsch über ein anspruchsvolles
Thema zu unterhalten.
Der Prüfungsinhalt setzt sich aus vier Teilen zusammen:



o Spielerische Auseinandersetzung mit Redensarten
Eine Redensart in eigene Worte fassen.
Ein vorgegebenes Wort in eine Redensart integrieren.
Eine Redensart interpretieren, erklären; Fragen dazu beantworten.
o









Kurzreferat (ca. 3 Minuten) zu einem während der Prüfung vorgegebenen
Thema
Nach kurzer Vorbereitungszeit (Notizen machen ist möglich) frei sprechen.
Fragen zum Thema und zum Inhalt des Referates beantworten.
o Interpretation eines Gedichtes
Gedicht nach kurzer Vorbereitungszeit vortragen.
Gedicht nacherzählen, Inhalt wiedergeben, zusammenfassen.
Gedicht interpretieren, Fragen zum Inhalt beantworten.
o Unterschiedliche Aufgaben zu einem freien Thema, wie z.B.:
Bildbeschreibung abgeben.
Eine Bildfolge in treffende Worte fassen.
Text vorlesen, zusammenfassen, interpretieren, Fragen dazu beantworten.
Aphorismen.
Bewertungskriterien im Prüfungsteil Deutsch als Muttersprache





Sprachlicher Ausdruck (Intonation, Sprachfluss, Akzent, Vokabular).
Satzbildung, grammatikalischer Ausdruck, Sicherheit in den angewandten
grammatikalischen Strukturen.
Lesefertigkeit.
Leseverständnis, Erfassen des wesentlichen Informationsgehaltes eines Textes,
inhaltlicher Gehalt des Gesagten.
Wiedergabefähigkeit, Folgerichtigkeit sowie sprachliche und inhaltliche Logik im Gesagten,
in einer Nacherzählung, in einer Zusammenfassung.
Wegleitung 2014
81
Fremdsprachen (Englisch, sowie Französisch oder Italienisch)
Das Cabin Crew Member beherrscht die Umgangssprache der betreffenden Fremdsprache.
Es ist fähig sich grammatikalisch richtig und flüssig auszudrücken.
Es ist fähig die Umgangssprache ohne Schwierigkeiten zu verstehen.
Der Kandidat / die Kandidatin wird in seinen / ihren Sprachkenntnissen getestet, indem er / sie mit
verschiedenen Kommunikationsmethoden konfrontiert wird.
–
English as a Foreign Language (Must) – Outline of the Test
The test is divided into four parts:









o Introduction / Free conversation
Social questions
The candidate converses freely in various tenses and about diverse topics.
o Grammar
A short grammar test to be completed orally.
The candidate reads the test out loud and fills in the blanks as required.
A number of grammatical areas are tested: tenses, prepositions, synonyms etc.
o Reading a text out loud
The candidate reads a specific text out loud, questions pertaining to the contents of the text are
asked.
A discussion around the theme of the story follows.
o Naming items that are commonly found on board an aircraft
The candidate is given a number of objects.
He / she is asked to properly name the item, describe its use, location, function and/or
properties.
–
Français comme langue étrangère - Déroulement de l’épreuve
L’épreuve est divisée en quatre parties :
o










Introduction / Conversation légère
o Explication de texte
Le candidat / la candidate lit un texte d’abord pour soi, et ensuite un passage à haute voix.
Le candidat / la candidate résume, reproduit le texte.
Le candidat / la candidate répond à des questions relatives au texte et discute du contenu.
o Séquence photo
Le candidat étudie une photo qui propose une situation à bord d’un avion.
Description de la situation.
Discussion.
Le candidat / la candidate répond à des questions relatives à la photo et au vocabulaire de
l’aviation.
o Séquence improvisation
Le candidat / la candidate tire au sort cinq mots.
Le candidat / la candidate étudie les cinq mots brièvement, et puis raconte, développe une
histoire tout en utilisant chacun des termes tirés au sort.
Discussion, questions relatives à l'histoire élaborée par le candidat / la candidate.
Wegleitung 2014
–
82
Italiano come lingua straniera – Svolgimento dell’esame
L’esame è suddiviso in quattro parti:
o





Introduzione / Conversazione
o Diversi esercizi sulla base di un tema libero, come ad esempio:
Descrizione di un’immagine (foto, cartolina, disegno, ecc.).
Spiegare in parole proprie una sequenza d’immagini e rispondere a domande in merito.
o Lettura e interpretazione di un testo
Il candidato / la candidata legge un testo ad alta voce.
Il candidato / la candidata risponde a domande in merito al testo e discuto il contenuto.
o Formulare una storiella
Il candidato / la candidata tira a sorte cinque parole e le studia per due minuti e racconta una
storia utilizzando le cinque parole date.
Bewertungskriterien für Fremdsprachen
-
Sprachliche Ausdrucksfähigkeit (Konversationsstil, Intonation, Sprachfluss, Akzent, Vokabular).
Grammatik.
Satzbildung, grammatikalischer Aufbau.
Flugspezifisches Vokabular.
Lesefertigkeit.
Leseverständnis.
Improvisationsfähigkeit.
Wegleitung 2014
83
Berufsprüfung für
Cabin Crew Members
Technik, Operation
und Luftrecht
Wegleitung für
Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung 2014
84
PRÜFUNGSABLAUF
Im Prüfungsteil Technik, Operation und Luftrecht findet eine schriftliche Prüfung
(Dauer 45 Minuten) statt.
ZIEL
Das Cabin Crew Member verfügt über grundlegende Kenntnisse in Aerodynamik und
Flugzeugtechnik, sowie im operativen Bereich über die Funktionen und Abläufe der Flugsicherung.
Es kennt die Verordnung über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr.
INHALT TECHNIK

Struktur des Verkehrsflugzeuges:
– Bauliche Merkmale
– Rumpf
– Türen
– Fenster
– Frischwasser und Toilette
– Flügel

Warum ein Flugzeug fliegt:
– Auftrieb
– Auftriebzusammenbruch
– Zusammenhang zwischen Auftrieb und Wind

Die Steuerung des Flugzeuges:
– Steuerhilfen

Mittel zur Erhöhung und zur Verminderung des Auftriebs

Das Fahrwerk

Die hydraulische Anlage

Triebwerke:
– Kolbenmotoren, Turbo- oder Düsentriebwerke
– Hilfsenergie-Aggregat

Luftsysteme:
– Das pneumatische System
– Die Klimaanlage
– Die Druckkabine
– Die Enteisungsanlagen

Das elektrische Bordnetz:
– Warnanlagen
– Bordelektronik und Autopilot
– Radio- und Navigationsgeräte, INS, Überwachungsradar
– Landung mit beschränkter Sicht

Gewichte und Reichweite eines Flugzeugs
Wegleitung 2014
EMPFOHLENE LITERATUR
Aircraft and Aviation, Swiss, www.sobfa.ch
INHALT OPERATION/FLUGSICHERUNG

Auftrag der Flugsicherung

Organisation der Flugsicherung

Die Flugregeln

Der Luftraum

Die Flugverkehrsleitung:
– Platzverkehrsleitdienst
– Anflugleitdienst
– Bezirksleitdienst

Radar

Staffelung und Verkehrsflusssteuerung

Flugfernmeldedienst und Luftfahrtinformationsdienst

Technik der Flugsicherung
EMPFOHLENE LITERATUR
Internet:
www.skyguide.ch
 über skyguide > Luftraum und Zuständigkeit
 Flugsicherung > Betrieb
 Flugsicherung > Broschüre Flugsicherung
Lufträume und Flugsicherung, Ausgabe V 08, Download unter www.sobfa.ch
85
Wegleitung 2014
INHALT LUFTRECHT
Auszug aus der Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die
Arbeitsorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen.
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art 3
2. Abschnitt: Arbeitszeitorganisation
Art. 4.7
3. Abschnitt: Sicherheitsanweisungen an Fluggäste
Art 4.8
4. Abschnitt: Benützung der Anschnallgurten
Art 4.9
5. Abschnitt: Zusätzliche Ausrüstung
Art 6.2
6. Abschnitt: Kabinenbesatzung
Art 12
EMPFOHLENE LITERATUR
SR 748.127.1
Verordnung des UVEK über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr (VBR I)
Vom 23. November 1973 (Stand am 15. Oktober 2009)
Artikel § 3, 4.7-4.9, 6.2 & 12
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/748.127.1.de.pdf
SR 748.127.8
Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten
Sowie die Arbeitszeitorganisation im gewerbsmässigen
Luftverkehr mit Flugzeugen
Vom 26. September 2008 (Stand am 1. April 2011)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/748.127.8.de.pdf
86
Wegleitung 2014
87
Berufsprüfung für
Cabin Crew Members
Betriebswirtschaftslehre
Wegleitung für
Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung 2014
PRÜFUNGSABLAUF
Im Prüfungsteil „Betriebswirtschaftslehre“ findet eine schriftliche Prüfung von 60 Minuten Dauer
statt.
ZIEL
Das Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge wird gefördert.
Das Cabin Crew Member
 kennt die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
 kann die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre anhand von Beispielen anwenden
 erkennt die Bedeutung der Betriebswirtschaftslehre für das Airline-Business
Hilfsmittel:
Ein einfacher, netzunabhängiger Taschenrechner ist erlaubt (keine Mobiltelefone, PDA etc).
Beispiel einer möglichen Fragestellung
1. Sie möchten mit SWISS Int. Air Lines Ltd. einen Flug buchen. Die SWISS hat zwei (2)
Möglichkeiten von Absatzwegen, wie Sie die Tickets bestellen können.
Nennen Sie diese Möglichkeiten mit je einem (1) Beispiel dazu!
Direkter Absatzweg: via Internet = e-ticketing
Indirekter Absatzweg: via Reisebüro
88
Wegleitung 2014
89
INHALT
Kapitel
J.-P. Thommen
Seiten 9. Auflage
Teil 1 - Unternehmen und Umwelt
1 Grundlagen
1.1 Wirtschaft und ihre Elemente
1.1.1 Bedürfnisse, Bedarf, Wirtschaft
1.1.2 Wirtschaftsgüter
1.2.5.3 Stakeholder
Abb.11 Umwelt des Unternehmens
2 Typologie des Unternehmens
2.6 Rechtsform
2.6.1 Einzelunternehmen und Gesellschaft
2.6.2 Gesellschaftsformen nach schweizerischem Recht
2.7 Unternehmenskooperationen
2.7.1 Ziele von Unternehmenskooperationen
2.7.3.6 Strategische Allianz
2.7.3.7 Konzern
2.8 Standort des Unternehmens
2.8.1 Grad der geographischen Ausbreitung
2.8.2 Standortanalyse
2.8.2.1 Standortfaktoren
2.8.2.2 Standortwahl
31 – 32
33 – 35
54 – 56
57
74 – 75
75 – 82
82 – 85
92 – 94
94 – 95
96 – 98
98
98 – 102
102 – 104
3 Unternehmensziele
3.1 Zielbildung
3.2 Zielinhalt
3.2.1 Sachziele
3.2.1.1 Leistungsziele
3.2.1.2 Finanzziele
3.2.1.3 Führungs- und Organisationsziele
3.2.1.4 Soziale und ökologische Ziele
3.2.2 Formalziele (Erfolgsziele)
3.2.2.1 Ökonomisches Prinzip
3.2.2.2 Produktivität
3.2.2.3 Wirtschaftlichkeit
3.2.2.4 Gewinn und Rentabilität
3.2.3 Zusammenfassung
105 – 106
106
107
107
107 – 108
108 – 109
109 – 111
111 – 112
111
112 – 113
113
113
114
Teil 10 - 4 Strategisches Management
4.3.1 Unternehmensleitbild
839 – 842
 Airline Handout
Download
Teil 2 - Marketing
1 Grundlagen
1.1 Marketing als Denkhaltung
1.2 Marketing als unternehmerische Aufgabe
1.2.1 Problemlösungsprozess des Marketings
123 – 125
125 – 129
Wegleitung 2014
2 Marktforschung
2.1 Einleitung
2.2 Methoden der Marktforschung
2.2.1 Datenquellen
2.2.2 Erhebungstechniken
2.2.2.1 Befragung
2.2.2.2 Beobachtung
2.2.2.3 Test
90
141 – 142
142 – 144
144 – 147
147
148
3 Produktpolitik
3.3 Produktlebenszyklus
3.3.1 Modell des Produktlebenszyklus
162 – 164
4 Distributionspolitik
4.2 Absatzweg
4.2.1 Direkter und indirekter Absatz
171 – 173
5 Konditionenpolitik
5.2 Preispolitik
5.2.1 Preispolitisches Entscheidungsfeld
190 – 191
6 Kommunikationspolitik
6.1 Kommunikationspolitisches Entscheidungsfeld
6.2 Public Relations
6.3 Werbung
6.3.1 Funktionen der Werbung
6.3.2 Werbekonzept (AIDA- Formel)
6.3.2.4 Werbemedien (Werbemittel/Werbeträger)
6.4 Verkaufsförderung
6.5 Persönlicher Verkauf
7 Marketing-Mix
7.1 Bedeutung und Probleme des Marketing-Mix
209 – 210
210 – 211
212 – 213
213 – 214
217 – 219
223 – 224
224
229 – 231
Teil 5 - Rechnungswesen
1 Grundlagen
1.1 Funktionen des Rechnungswesens
1.2 Teilbereiche des Rechnungswesens
1.2.1 Überblick Finanzbuchhaltung
2 Finanzbuchhaltung
2.1 Einleitung
2.3 Bilanz
2.3.1 Aktiven und Passiven
2.3.3 Darstellung der Bilanz
2.3.3.1 Umlauf und Anlagevermögen
2.3.3.2 Fremd- und Eigenkapital
2.3.3.3 Abb. 127 Bilanzgliederung
2.4. Erfolgsrechnung
2.4.1 Aufwand und Ertrag
2.4.3 Abb. 130 Gliederung Erfolgsrechnung
Abb. 131/132 und 133
359 – 361
361
362 – 363
367
372
373 – 374
376 – 377
377 – 378
379
382
382 – 383
385 – 389
Wegleitung 2014
91
Teil 6 - Finanzierung
1 Grundlagen
1.4 Finanzmanagement
1.4.4 Kennzahlen des Finanzmanagments
1.4.4.2 Vermögensstruktur
1.4.4.3 Kapitalstruktur
1.4.4.5 Rentabilität
461
462
463
464
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Teil 8 - Personal
3 Personalbeschaffung
3.1 Einleitung
3.3 Personalauswahl
3.3.1 Beurteilungsverfahren
3.3.2 Auswahlmethoden
3.3.2.1 Bewerbungsunterlagen
3.3.2.2 Interview
3.3.2.3 Testverfahren
3.3.2.4 Assessment Center
4 Personaleinsatz
4.1 Einleitung
4.2 Personaleinführung und Personaleinarbeitung
4.4.1 Arbeitsteilung
5 Personalmotivation und –honorierung
5.1 Einleitung
5.2 Motivationstheorien
5.2.1 Motivationstheorie von Maslow
615 – 616
618 – 620
620
621
621 – 622
623
625
626
628 – 630
635 – 636
637 – 638
6 Personalentwicklung
6.1 Einleitung
6.2 Laufbahnplanung (Karriereplanung)
6.3 Aus- und Weiterbildung
6.4 Coaching
665 – 666
666 – 668
668 – 670
671 – 672
7 Personalfreistellung
7.1 Funktion und Ursachen der Personalfreistellung
7.2 Personalfreistellungsmassnahmen
7.2.1 Änderung bestehender Arbeitsverhältnisse
7.2.2 Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
673 – 675
675 – 676
676
677 – 678
Wegleitung 2014
92
Teil 9 - Organisation
1 Grundlagen
1.1 Einleitung
1.1.1 Organisation als Managementaufgabe
1.1.3 Formale und informale Organisation
1.2 Formale Elemente der Organisation
1.2.1 Aufgabe
1.2.2 Stelle
1.2.2.1 Begriffe
1.2.2.4 Stelle und Abteilung
1.2.3 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung
1.3 Aufbau- und Ablauforganisation
1.3.1 Aufbauorganisation
1.3.2.2 Ziele der Ablauforganisation
1.4 Organisatorische Regelungen
1.4.1 Organisationsinstrumente
1.4.1.1 Organigramm
1.4.1.2 Stellenbeschreibung
1.4.1.4 Ablaufplan Abb. 225
EMPFOHLENE LITERATUR
Betriebswirtschaft und Management
Eine managementorientierte Betriebswirtschaftslehre
Jean-Paul Thommen
9. Auflage 2013
Airline Handout
Download unter www.sobfa.ch
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