Vorbereitungskurse 2014
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Vorbereitungskurse 2014
Wegleitung 2014 Deutsch Lesen Sie diese Wegleitung sorgfältig durch, bevor Sie mit dem Studium beginnen. Es handelt sich bei dieser Prüfung um eine Berufsprüfung der Höheren Berufsbildung. Eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Prüfungsstoff wie auch mit der Abwicklung der Prüfungsadministration ist notwendig und wird vorausgesetzt. Entsprechend ist eine ausreichende Sprachkompetenz der Prüfungssprache erforderlich. Wegleitung 2014 1 Inhalt Administration Ausschreibung für das Jahr 2014 ............................................................................... 2 Wichtige Hinweise und Bemerkungen ........................................................................ 4 Prüfungsordnung ........................................................................................................ 7 Anmeldung ............................................................................................................... 20 Vorbereitungskurse 2014.......................................................................................... 23 Empfohlene Literatur 2014 ....................................................................................... 29 Prüfungsteile Notverfahren und Notausrüstung.............................................................................. 30 Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse ........................................................................ 33 Gastronomie ............................................................................................................. 38 Umgang mit Flugreisenden / Zollvorschriften ........................................................... 57 Führung und Ausbildung .......................................................................................... 65 Geografie, Menschen und Kulturen .......................................................................... 68 Sprachen .................................................................................................................. 79 Technik, Operation und Luftrecht ............................................................................. 83 Betriebswirtschaftslehre ........................................................................................... 87 Wegleitung 2014 Eidgenössische Berufsprüfung für Cabin Crew Members Ausschreibung für das Jahr 2014: A Zur Berufsprüfung zugelassen wird, wer (Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung): volljährig und urteilsfähig ist; über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt; zur Zeit der Prüfung mindestens zwei Jahre als Cabin Crew Member tätig ist; zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in “Notverfahren und Notausrüstung” verfügt, wie sie vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) oder von einer entsprechenden ausländischen Behörde vorgeschrieben ist. InteressentInnen sind verpflichtet, entsprechende Nachweise fristgerecht einzureichen. B Die Prüfung dauert zwei Tage und wird an folgenden Daten in der Umgebung des Flughafens Zürich-Kloten durchgeführt: 1. Tag schriftlich: 24. Oktober 2014 2. Tag prakt./mündl.: * 17. – 21. November 2014 *Die KandidatInnen werden für den 2. Prüfungstag durch das Prüfungssekretariat eingeteilt (kurzfristige Datumsänderungen sind möglich). C Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn mindestens 36 Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen (Ziff. 4.12 der Prüfungsordnung). D Die Wegleitung ist in den drei Prüfungssprachen bereit zum Download unter www.sobfa.ch > Wegleitung oder kann gegen eine Depotgebühr bei untenstehender Adresse abgeholt werden: Schweizerische Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants SOBFA Dorfstr. 29a 8302 Kloten Tel. 043 255 57 97 www.sobfa.ch 2 Wegleitung 2014 E Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 1’500.- + CHF 50.- (für den eidg. Fachausweis). Der Betrag von CHF 1’550.- wird mit der Prüfungszulassung zur Zahlung fällig (Ziff. 3.41 der Prüfungsordnung). F Für die Anmeldung, welche teilweise elektronisch übermittelt werden muss, ist vorab ein Kennwort zu beziehen. Informationen auf www.sobfa.ch > Passwort G Die Anmeldung zur Prüfung ist unabhängig von allfälligen firmeninternen Unterstützungsprogrammen bei der SOBFA einzureichen. H Anmeldeschluss (Prüfungssekretariat ist im Besitz der vollständigen Anmeldung, d.h. elektronisches Anmeldeformular sowie schriftliche Unterlagen/Nachweise gemäss A): 24. Juni 2014 Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. I Die Freiplanung für die Prüfung wird durch das Prüfungssekretariat beim Arbeitgeber veranlasst. 3 Wegleitung 2014 4 Wichtige Hinweise und Bemerkungen Allgemeine Bemerkungen zur Berufsprüfung für Cabin Crew Members Die Berufsprüfung wird durch die Schweizerische Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants (SOBFA) unter der Aufsicht des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (vormals BBT, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) durchgeführt. Die einzelnen Arbeitgeber (Swiss International Air Lines AG, Edelweiss Air AG, etc.) haben auf die Prüfung keinen direkten Einfluss. Die Prüfung ist freiwillig. Nicht zu verwechseln ist die Berufsprüfung mit einer Lehrabschlussprüfung, welche normalerweise an die obligatorische Lehrzeit anknüpft. Während die Lehrabschlussprüfung zur Grundbildung gehört, wird die Berufsprüfung der Höheren Berufsbildung zugeordnet. Sie stellt somit höhere Anforderungen als eine Lehrabschlussprüfung. Ein Cabin Crew Member erwirbt ausserdem Fachkenntnisse, die über die Anforderungen schweizerischer Luftfahrtunternehmen hinausgehen sowie ein breites Fachwissen für ähnlich gelagerte Dienstleistungsberufe. Ausschreibung - Wegleitung Die Prüfung wird mindestens fünf Monate vor Beginn ausgeschrieben. Gleichzeitig mit der Ausschreibung ist die Wegleitung bereit zum Download auf www.sobfa.ch. Die vorliegende Wegleitung und das Literaturverzeichnis beziehen sich auf das Jahr 2014. Sollten Sie Ihre Prüfung für eines der folgenden Jahre planen, besorgen Sie sich die aktuellen Unterlagen im entsprechenden Jahr. Die Wegleitung kann im Prüfungssekretariat gegen ein Depot von CHF 10.- bezogen werden. Bei einer Anmeldung wird dieser Betrag mit der Prüfungsgebühr verrechnet. Die Anmeldefrist läuft ab Ausschreibung bis spätestens vier Monate vor dem Prüfungstermin. Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs erfasst. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt in zwei Teilen: 1. Teil: Das Anmeldeformular ist elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Es befindet sich im geschützten Bereich der Homepage www.sobfa.ch. 2. Teil: Das Begleitformular ist unterschrieben zusammen mit den Nachweisen über Berufsausbildung etc. (Kopien), welche für die Beurteilung der Zulassung benötigt werden, per Post einzureichen. Folgen Sie den genauen Anweisungen im Kapitel Anmeldung (Seite 20) in dieser Wegleitung. Wegleitung 2014 5 Zulassung / Durchführung Art. 3.31 b) resp. 3.32 der Prüfungsordnung regeln die für die Zulassung notwendigen Kriterien in Sachen Schul-/Berufsbildung. Die Voraussetzungen, um zu einer eidg. Berufsprüfung zugelassen zu werden, basieren auf dem Berufsbildungsgesetz. Die Beurteilung der Abschlüsse, welche im Ausland erfolgt sind, wurde vom SBFI an die Prüfungskommission delegiert. Das SBFI empfiehlt der Prüfungskommission, KandidatInnen zur Prüfung zuzulassen, welche im Anschluss an ihre obligatorische Schulzeit eine Ausbildung/weitere Schulbildung von mindestens drei Jahren absolviert haben. Die KandidatInnen sind verpflichtet, ihre Schulbildung umfassend und aussagekräftig zu dokumentieren. Die Prüfungskommission muss aufgrund der eingereichten Unterlagen in der Lage sein, sich ein eindeutiges Bild über Inhalt (Kursinhalt, allenfalls Info aus Internet, Zeugnis) und Dauer der Ausbildung machen zu können. Mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Entscheid über die Zulassung und Durchführung. Die Prüfungsgebühren werden mit bestätigter Zulassung zur Zahlung fällig. Drei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie Ihre persönliche Prüfungseinladung mit genauen Angaben über Ort und Zeit. Annullationsgebühren gemäss Prüfungsordnung 3.4 Ein Rücktritt hat schriftlich (Poststempel) oder per Email zu erfolgen. Die Gebühr für den PIN wird nicht zurückerstattet. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden folgende Annullationskosten fällig: Rücktritt bis 24. Juni 2014 25. Juni 2014 bis 31. Juli 2014 01. August 2014 bis 28. August 2014 29. August 2014 bis 24. Oktober 2014 kostenlos CHF 200.CHF 500.CHF 1’500.- Freisplanung für Prüfung und/oder Vorbereitungskurse Die Freiplanung vom Flugdienst für die Teilnahme an Prüfung sowie Vorbereitungskursen wird durch das Prüfungssekretariat bei Ihrem Arbeitgeber veranlasst. Dispensation Gemäss Prüfungskommissionsentscheid werden keine Dispensationen von Prüfungsteilen erteilt. Wegleitung 2014 6 Prüfungsliteratur Der Prüfungsinhalt ist in den jeweiligen Kapiteln der einzelnen Fächer erläutert. Das Wissen erwerben Sie sich selbständig. Das Studium der empfohlenen Prüfungsliteratur (Literaturverzeichnis) erleichtert Ihnen den Zugang zum Prüfungsstoff. Allenfalls erfordert der persönliche Wissensstand eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Stoff. Die Unterlagen zum Downloaden stehen im geschützten Bereich der Webseite zur Verfügung. Die übrigen Lehrmittel sind im Buchhandel zu beziehen. Die Buchhandlung Hibou in Kloten hat die aufgelisteten Bücher nach Möglichkeit an Lager und gewährt den KandidatInnen freundlicherweise einen Rabatt von 10 %. Prüfungsfächer 1. und 2. Tag Am ersten Prüfungstag werden sämtliche schriftlichen Prüfungen durchgeführt. Am zweiten Prüfungstag folgen die mündlichen und praktischen Prüfungen. Vorbereitungskurse In verschiedenen Fächern sind Vorbereitungskurse geplant, welche durch AKAD Language+Culture AG angeboten werden. Die detaillierten Angebote finden Sie auf den folgenden Seiten. Wichtig: Diese Wegleitung ist massgebend für die Prüfung und sollte während des Studiums immer wieder beigezogen werden. Über allfällige Unklarheiten und Fragen informieren Sie sich in den FAQ. Weitere Informationen Für weitere Informationen steht Ihnen das Prüfungssekretariat der SOBFA zur Verfügung (Telefon: 043 255 57 97). Kloten, im Februar 2014 Der Präsident der Prüfungskommission: Sven Lucek Wegleitung 2014 7 Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Cabin Crew Members Ausgabe 2008 Wegleitung 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen .................................................. 9 2. Prüfungsorganisation und Prüfungsorgane ..................... 10 3. Ausschreibung, Anmeldung, Zulassung und Kosten ...... 12 4. Durchführung der Prüfung ................................................. 13 5. Prüfungsteile und Anforderungen ..................................... 15 6. Beurteilung und Notengebung ........................................... 16 7. Fachausweis, Titel und Verfahren ..................................... 17 8. Deckung der Prüfungskosten ............................................ 18 9. Schlussbestimmungen ....................................................... 18 10. Erlass ............................................................................... 19 8 Wegleitung 2014 9 PRÜFUNGSORDNUNG über die Berufsprüfung für Cabin Crew Members Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 erlässt die Trägerschaft nach Ziffer 1.2 folgende Prüfungsordnung: 1 ALLGEMEINES 1.1 Zweck der Prüfung Cabin Crew Members von Luftfahrtunternehmen im In- und Ausland erbringen mit dem Bestehen der Berufsprüfung den Nachweis, dass sie für folgende Aufgaben an Bord von Flugzeugen eingesetzt werden können: Verantwortung für zugewiesene Sicherheitsbelange Betreuung und Beratung von Flugreisenden Erste-Hilfe-Leistungen Führungsfunktionen Ausbildungsfunktionen Ein Cabin Crew Member erwirbt ausserdem Fachkenntnisse, die über die Anforderungen schweizerischer Luftfahrtunternehmen hinausgehen sowie ein breites Fachwissen für ähnlich gelagerte Dienstleistungsberufe. 1.2 Trägerschaft o Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft: kapers, Vereinigung des Kabinenpersonals Swiss International Air Lines AG Edelweiss Air AG 1.22 Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig. Wegleitung 2014 2 ORGANISATION 2.1 Prüfungsorgane 10 Für die Organisation und Durchführung der Berufsprüfung werden die folgenden Organe geschaffen: a) die Zentralkommission b) die Prüfungskommission c) das Prüfungssekretariat 2.2 Zentralkommission 2.21 Die Zentralkommission setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin/einem Vertreter der Träger. Die Träger delegieren ihre Vertreterin/ihren Vertreter und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter für die Dauer von 3 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. 2.22 Die Verteilung der Stimmen erfolgt paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerverbänden (je 6 Stimmen) Arbeitnehmerverbände kapers 6 Stimmen Arbeitgeber Swiss Int. Air Lines 5 Stimmen Edelweiss Air 1 Stimme 2.23 Die Zentralkommission konstituiert sich selbst. Präsidium und Vizepräsidium wechseln alljährlich von Arbeitgeber zu Arbeitnehmervertretung und umgekehrt. Präsidentin/Präsident und Vizepräsidentin/Vizepräsident dürfen nicht gleichzeitig derselben Vertretung (Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmervertretung) angehören. Die Zentralkommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern das Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende. 2.3 Aufgaben der Zentralkommission Die Zentralkommission a) b) c) d) e) f) g) h) i) setzt die Prüfungsgebühren fest gemäss Gebührenregelung vom 31.12.1997 des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT); wählt die Prüfungskommissionsmitglieder; stellt Antrag betreffend Änderungen der Prüfungsordnung; genehmigt Budgets, Abrechnung und Schlussberichte; erstattet Bericht an das BBT über die Durchführung und Abrechnung der Prüfungen; setzt auf Antrag der Prüfungskommission das Prüfungssekretariat ein; ist zum Besuch der Prüfungen berechtigt; hat bei der Wahl der Expertinnen/Experten ein Vetorecht; setzt die Entschädigung für die Expertinnen/Experten fest. Wegleitung 2014 11 2.4 Prüfungskommission 2.41 Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung werden einer Prüfungskommission übertragen. Diese umfasst 12 Mitglieder. Deren Verteilung auf die Träger entspricht dem Stimmenverhältnis der Zentralkommission. 2.42 Die Mitglieder der Prüfungskommission werden für eine Amtsdauer von 3 Jahren von der Zentralkommission gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. 2.43 Die Prüfungskommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern das Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende. 2.44 Die Prüfungskommission wählt aus ihrer Mitte die Präsidentin/den Präsidenten sowie die Prüfungsleiterin/den Prüfungsleiter. Sie tritt nach Bedarf zusammen. 2.5 Aufgaben der Prüfungskommission Die Prüfungskommission a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) 2.6 erlässt die Wegleitung zur Prüfungsordnung und aktualisiert sie periodisch; setzt den Zeitpunkt und den Ort der Prüfung fest; bestimmt das Prüfungsprogramm; veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Prüfung durch; wählt die Expertinnen/Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein; entscheidet über die Zulassung zur Prüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss; entscheidet über die Erteilung des Fachausweises; behandelt Anträge und Beschwerden; entscheidet über die Anerkennung von Leistungen anderer Abschlüsse; berichtet den übergeordneten Instanzen und dem BBT über ihre Tätigkeit; sorgt für die Qualitätsentwicklung und –sicherung, insbesondere für die regelmässige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. beantragt der Zentralkommission die Einsetzung des Prüfungssekretariates. Prüfungssekretariat Die Geschäftsführung wird dem Prüfungssekretariat übertragen. 2.7 Aufgaben des Prüfungssekretariats Das Prüfungssekretariat a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) sorgt für die Rechnungsführung und Korrespondenz; schreibt die Prüfung aus; kontrolliert die Anmeldungen; stellt den Kandidierenden Zulassungs- bzw. Abweisungsentscheide zu; beschafft Prüfungsformulare sowie sonstige Drucksachen; bietet Kandidatinnen/Kandidaten und Expertinnen/Experten auf; erledigt die Administration des Beschwerdewesens; führt Sitzungsprotokolle und Korrespondenzen; verkehrt mit Amtsstellen und Behörden; erledigt allgemeine Sekretariatsarbeiten. Wegleitung 2014 12 2.8 Öffentlichkeit / Aufsicht 2.81 Die Prüfung steht unter Aufsicht des Bundes. Sie ist nicht öffentlich. In Einzelfällen kann die Prüfungskommission Ausnahmen erlassen. 2.82 Das BBT wird rechtzeitig zur Prüfung eingeladen und mit den Prüfungsakten bedient. 3 AUSSCHREIBUNG, ANMELDUNG, ZULASSUNG, KOSTEN 3.1 Ausschreibung 3.11 Die Prüfung wird mindestens 5 Monate vor Prüfungsbeginn in allen drei Amtssprachen ausgeschrieben. 3.12 Die Ausschreibung orientiert zumindest über - die Prüfungsdaten; - die Prüfungsgebühr; - die Anmeldestelle; - die Anmeldefrist; - den Ablauf der Prüfung 3.2 Anmeldung 3.21 Der Anmeldung sind beizufügen: a) b) c) d) eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis; Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse; Angabe der Prüfungssprache; Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto. 3.22 Die Anmeldung hat schriftlich mittels Anmeldeformular, das beim Prüfungssekretariat bezogen werden kann, und spätestens vier Monate vor dem Prüfungstermin zu erfolgen. 3.3 Zulassung 3.31 Zur Prüfung wird zugelassen, wer a) volljährig und urteilsfähig ist; b) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt; c) zur Zeit der Prüfung mindestens 2 Jahre als Cabin Crew Member tätig ist; d) zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in „Notverfahren und Notausrüstung“ verfügt, wie sie vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) oder von einer entsprechenden ausländischen Behörde vorgeschrieben ist. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41. Wegleitung 2014 13 3.32 Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT. 3.33 Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung. 3.4 Kosten 3.41 Die Kandidatin oder der Kandidat entrichtet nach bestätigter Zulassung die Prüfungsgebühr. Die Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaberinnen und –inhaber, als auch ein allfälliges Materialgeld werden separat erhoben. Diese gehen zu lasten der Kandidatinnen und Kandidaten. 3.42 Kandidierende, die nach Ziff. 4.2 fristgerecht zurücktritt oder aus entschuldbaren Gründen von der Prüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstanden Kosten rückerstattet. 3.43 Wer die Prüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. 3.44 Die Prüfungsgebühr für Kandidierende, welche die Prüfung wiederholen, wird im Einzelfall von der Prüfungskommission unter Berücksichtigung des Prüfungsumfangs festgelegt. 3.45 Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Prüfung gehen zulasten der Kandidierenden. 4 DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 4.1 Aufgebot 4.11 Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn nach der Ausschreibung mindestens 36 Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen. 4.12 Die Prüfung wird durchgeführt - in deutscher Sprache, sofern mindestens 20 Kandidatinnen/Kandidaten, - in französischer Sprache, sofern mindestens 6 Kandidatinnen/Kandidaten, - in italienischer Sprache, sofern mindestens 2 Kandidatinnen/Kandidaten dies verlangen und die Zulassungsbedingungen erfüllen. Aufgrund der besonderen Verhältnisse im Luftverkehr, können Teile der Prüfung in Englisch durchgeführt werden. 4.13 Die Kandidatin oder der Kandidat wird mindestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfung aufgeboten. Das Aufgebot enthält: a) das Prüfungsprogramm mit Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel; b) das Verzeichnis der Expertinnen und Experten. 4.14 Ausstandsbegehren gegen Expertinnen und Experten müssen mindestens 5 Tage vor Prüfungsbeginn der Prüfungskommission eingereicht und begründet werden. Diese trifft die notwendigen Anordnungen. Wegleitung 2014 14 4.2 Rücktritt 4.21 Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der Prüfung zurückziehen. 4.22 Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Als entschuldbare Gründe gelten namentlich: a) Mutterschaft; b) Krankheit, Unfall; c) Todesfall im engeren Umfeld; d) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. 4.23 Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden. 4.3 Nichtzulassung und Ausschluss 4.31 Kandidierende, die bezüglich Zulassungsbedingungen wissentlich falsche Angaben machen, oder die Prüfungskommission auf andere Weise täuschen versuchen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. 4.32 Von der Prüfung ausgeschlossen wird, wer: a) unzulässige Hilfsmittel verwendet; b) die Prüfungsdisziplin grob verletzt; c) die Experten zu täuschen versucht. 4.33 Der Ausschluss von der Prüfung muss von der Prüfungskommission verfügt werden. Bis ein rechtsgültiger Entscheid vorliegt, hat die Kandidatin oder der Kandidat Anspruch darauf, die Prüfung unter Vorbehalt abzuschliessen. 4.4 Prüfungsaufsicht, Expertinnen und Experten 4.41 Mindestens eine fachkundige Aufsichtsperson überwacht die Ausführung der schriftlichen Prüfungsarbeiten. Sie hält ihre Beobachtungen schriftlich fest. 4.42 Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten beurteilen die schriftlichen und praktischen Prüfungsarbeiten und legen gemeinsam die Note fest. 4.43 Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten nehmen die mündlichen Prüfungen ab, erstellen Notizen zum Prüfungsgespräch sowie zum Prüfungsablauf, beurteilen die Leistungen und legen gemeinsam die Note fest. 4.44 Verwandte, befangene Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse, gegenwärtige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin oder des Kandidaten treten bei der Prüfung als Expertinnen und Experten in den Ausstand. 4.5 Abschluss und Notensitzung 4.51 Die Prüfungskommission entscheidet im Anschluss an die Prüfung an einer Sitzung über das Bestehen der Prüfung. Die Vertreterin oder der Vertreter des BBT wird rechtzeitig an diese Sitzung eingeladen. Wegleitung 2014 15 4.52 Verwandte, befangene Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse, gegenwärtige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin und Kandidaten treten bei der Entscheidung über die Erteilung des Fachausweises in den Ausstand. 4.53 Expertinnen und Experten dürfen an der Notensitzung teilnehmen und haben Antragsrecht. 5 PRÜFUNGSTEILE UND ANFORDERUNGEN 5.1 Prüfungsteile 5.11 Die Prüfung umfasst folgende Teile und dauert: Prüfungsteile Prüfungsdauer in Minuten schriftl. 1. Notverfahren und Notausrüstung 90 2. Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse 30 3. Gastronomie mündl. ~30 prakt. Gewichtung total 90 doppelt 20 50 einfach ~60 90 einfach 4. Umgang mit Flugreisenden und Zollvorschriften 75 30 105 einfach 5. Führung/Ausbildung 60 30 90 einfach 6. Geographie, Menschen und Kulturen 75 75 einfach 60 einfach 7. Sprachen 60 8. Technik, Operation und Luftrecht 45 45 einfach 9. Betriebswirtschaftslehre 60 60 einfach Dauer der gesamten Prüfung 11 Std. 05 Min. 5.12 Jeder Prüfungsteil kann in Positionen unterteilt werden. Diese Unterteilung legt die Prüfungskommission fest. 5.2 Prüfungsanforderungen 5.21 Der detaillierte Prüfungsstoff ist in der Wegleitung zur Prüfungsordnung nach Ziff. 2.5 Bst. a aufgeführt. 5.22 Die Prüfungskommission entscheidet über die Gleichwertigkeit abgeschlossener Prüfungsteile bzw. Module anderer Prüfungen auf Tertiärstufe sowie über die allfällige Dispensation von den entsprechenden Prüfungsteilen der vorliegenden Prüfungsordnung. Wegleitung 2014 16 6 BEURTEILUNG UND NOTENGEBUNG 6.1 Allgemeines 6.11 Bewertung mit Noten: Die Beurteilung der Prüfung resp. der einzelnen Prüfungsteile erfolgt mit Notenwerten. Es gelten die Bestimmungen nach Ziff. 6.2 und Ziff. 6.3 der Prüfungsordnung. 6.2 Beurteilung 6.21 Positionsnoten werden mit ganzen und halben Noten nach Ziff. 6.2 bewertet. 6.22 Die Note eines Prüfungsteils ist das Mittel aller Positionsnoten. Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Führt der Bewertungsmodus ohne Positionen direkt zur Note eines Prüfungsteils, so wird diese nach Ziff. 6.3 erteilt. 6.23 Die Gesamtnote ist das gewichtete Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungsteile. Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. 6.3 Notenwerte Die Leistungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. Die Note 4 und höhere bezeichnen genügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind nicht zulässig. 6.4 Bedingungen zum Bestehen der Prüfung und zur Erteilung des Fachausweises 6.41 Die Prüfung ist bestanden, wenn 6.42 a) die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt; b) in nicht mehr als zwei Prüfungsteilen eine Note unter 4.0 erteilt wird; c) kein Prüfungsteil unter der Note 3.0 liegt. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat a) sich nicht rechtzeitig abmeldet; b) ohne entschuldbaren Grund nicht dazu antritt; c) ohne entschuldbaren Grund nach Beginn zurücktritt; d) von der Prüfung ausgeschlossen werden muss. 6.43 Die Prüfungskommission entscheidet allein auf Grund der erbrachten Leistungen über das Bestehen der Prüfung. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen Fachausweis. 6.44 Die Prüfungskommission stellt jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Prüfungszeugnis aus. Diesem können zumindest entnommen werden: a) die Noten in den einzelnen Prüfungsteile und die Gesamtnote; b) das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung; c) bei Nichterteilung des Fachausweises eine Rechtsmittelbelehrung. Wegleitung 2014 17 6.5 Wiederholung 6.51 Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung zweimal wiederholen. 6.52 Wiederholungsprüfungen beziehen sich nur auf jene Prüfungsteile, in denen nicht mindestens die Note 5,0 erzielt wurde. 6.53 Für die Anmeldung und Zulassung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung. 7 FACHAUSWEIS, TITEL UND VERFAHREN 7.1 Titel und Veröffentlichung 7.11 Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom BBT ausgestellt und von dessen Direktorin oder dessen Direktor und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Zentralkommission unterzeichnet. 7.12 Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: - Cabin Crew Member mit eidgenössischem Fachausweis Cabin Crew Member avec brevet fédéral Cabin Crew Member con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird “Cabin Crew Member with Advanced Federal Certificate of Higher Vocational Education and Training” empfohlen. 7.13 Die Namen der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber werden in ein vom BBT geführtes Register eingetragen. 7.14 Die Inhaberinnen oder Inhaber des Fachausweises als Flight Attendant sind berechtigt, den Titel Cabin Crew Member mit eidgenössischem Fachausweis zu tragen. Es wird kein neuer Fachausweis ausgestellt. 7.2 Entzug des Fachausweises 7.21 Das BBT kann einen auf rechtswidrige Weise erworbenen Fachausweis entziehen. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. 7.22 Der Entscheid des BBT kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung an das Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen werden. 7.3 Rechtsmittel 7.31 Gegen Entscheide der Prüfungskommission wegen Nichtzulassung zur Prüfung oder Verweigerung des Fachausweises kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim BBT Beschwerde eingereicht werden. Diese muss die Anträge der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers und deren Begründung enthalten. 7.32 Über die Beschwerde entscheidet in erster Instanz das BBT. Sein Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. 7.33 Wird die Beschwerde abgewiesen, werden die Kosten des Verfahrens der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer auferlegt. Wegleitung 2014 8 DECKUNG DER PRÜFUNGSKOSTEN 8.1 Die Zentralkommission legt auf Antrag der Prüfungskommission die Ansätze fest, nach denen die Mitglieder der Prüfungskommission sowie die Expertinnen und Experten entschädigt werden. 8.2 Die Zentralkommission trägt die Prüfungskosten, soweit sie nicht durch die Prüfungsgebühr, den Bundesbeitrag und andere Zuwendungen gedeckt sind. 8.3 Nach Abschluss der Prüfung reicht die Zentralkommission dem BBT gemäss Richtlinie eine detaillierte Erfolgsrechnung ein. Auf dieser Basis bestimmt das BBT den Bundesbeitrag für die Durchführung der Prüfung. 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9.1 Aufhebung bisherigen Rechts 18 Das Reglement vom 30. März 2000 über die Berufsprüfung für Flight Attendant wird aufgehoben. 9.2 Übergangsbestimmungen 9.21 Die erste Prüfung nach dieser Prüfungsordnung findet 2008 statt. 9.22 Repetentinnen und Repetenten nach dem bisherigen Reglement vom 30. März 2000 erhalten Gelegenheit, die Prüfung bis 2011 zu wiederholen. 9.3 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt mit der Genehmigung des BBT in Kraft. Wegleitung 2014 10 19 ERLASS Kloten, 31. Oktober 2007 kapers Swiss International Airlines AG Jocelyne Stucki Vorstandsmitglied Andrea Koch Managing Director Head of Cabin Crew Edelweiss Air AG Markus Gander Head of Inflight Services Diese Prüfungsordnung wird genehmigt. Bern, BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE Die Direktorin: Dr. Ursula Renold Wegleitung 2014 20 Anmeldung Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in zwei separaten Teilen. Ihre Personalien übermitteln Sie über den geschützten Bereich unter www.sobfa.ch. Die Daten werden ausschliesslich für die Prüfungs-administration verwendet und nach Abschluss der Prüfungen gelöscht. Von der SOBFA werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Erst ein vollständiges Anmelde-Dossier (1. und 2. Teil) wird vom Prüfungssekretariat bestätigt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Ihre Anmeldung pendent und ohne Anspruch auf einen Prüfungsplatz. 1. Teil: Das Anmeldeformular ist elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Für das Login benötigen Sie zuerst ein Passwort (gültig für 2014), das Sie vom Prüfungssekretariat gegen eine Gebühr von CHF 20.- erhalten. Überweisen Sie die Gebühr auf das PC-Konto 80-35528-2 lautend auf Schweiz. Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants, 8302 Kloten. Als Zahlungszweck geben Sie Ihren Namen und eine gültige Email-Adresse an, diese wird Ihnen als Benutzername dienen. Nach Eingang der Zahlung wird Ihnen das Passwort an die angegebene Email-Adresse zugestellt. Name und gültige Email-Adresse 2. Teil: Verschiedene Nachweise müssen erbracht werden, um die Zulassung prüfen zu können. Auf dem elektronischen Anmeldeformular füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Die verlangten Kopien senden Sie zusammen mit dem nachfolgenden Begleitformular (Seiten 21 und 22 der Wegleitung), welches Sie unterschreiben und damit die Richtigkeit der Angaben und Unterlagen bestätigen, an das Prüfungssekretariat der SOBFA. Interessentinnen und Interessenten, welche ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, beachten bitte, dass allfällige amtliche Übersetzungen oder Empfehlungen fristgerecht eingereicht werden müssen. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob die Prüfung durchgeführt werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird Ihnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt, ob Sie die Zulassungskriterien erfüllen und die Prüfung ablegen können. Auf www.sobfa.ch > FAQ befinden sich häufig gestellte Fragen. Wegleitung 2014 21 Bitte leer lassen Einsenden an: Eingang Gebühr bestätigt PS SOBFA Dorfstrasse 29a 8302 Kloten FS 1 2 3 Begleitformular zur Anmeldung zur Berufsprüfung für Cabin Crew Members 2014 _____________________ Name/Vorname_________________________________________ Prüfungsdatum 24. Oktober 2014 Weitere Informationen sind der Wegleitung zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt elektronisch. Dieses Begleitformular bildet zusammen mit den erforderlichen Kopien einen Bestandteil der Anmeldung. Alle nötigen Unterlagen sind vor Ablauf der Anmeldefrist an das Prüfungssekretariat einzureichen. Ausgabe 2014 Die Prüfungskommission Wegleitung 2014 22 Beruflicher Werdegang Gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung werden Sie zur Prüfung zugelassen, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie sind verantwortlich für die Erbringung sämtlicher erforderlicher Nachweise vor Ablauf der Anmeldefrist. Für die Beurteilung ausländischer Ausbildungsausweise ist das SBFI zuständig, welches diese Aufgabe an die Prüfungskommission der SOBFA delegiert. Universitätsabschlüsse ausländischer Universitäten fallen jedoch nicht in diese Zuständigkeit. Sie haben die Möglichkeit, bei der Informationsstelle für Anerkennungsfragen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (www.crus.ch) eine Beurteilung bzw. eine Empfehlung zu verlangen, welche Sie dieser Anmeldung beilegen. Bitte beachten Sie, dass ausländische Ausweise in einer der drei Prüfungssprachen oder Englisch (amtliche Übersetzungen) einzureichen sind. Beilagen (gemäss Ziff. 3.2 der Prüfungsordnung) Nachweise über Berufsprüfungen oder besuchte Schulen (bitte nur Kopien) Eidg. Fähigkeitszeugnis Maturitätszeugnis Anerkanntes Handelsdiplom Arbeitsbestätigung(en) fliegerische Tätigkeit (LX = Personal Details*) Nachweis RGC (LX = Qualifications*) *in CSI-AirCrews unter Crew Connections und Inquiries Amtlicher Ausweis (Pass oder ID) mit Foto und Gültigkeitsdauer Andere Ausweise: Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner elektronisch übermittelten Anmeldung sowie der beiliegenden Unterlagen. Ferner erkläre ich mich mit dem Inhalt der Prüfungsordnung für die Berufsprüfung für Cabin Crew Members und der dazugehörenden Wegleitung einverstanden. Ich willige ein, dass mein Name und Vorname sowie mein Wohnort zur Zeit der Prüfung und das Jahr der Prüfung publiziert werden dürfen. (Die SOBFA braucht Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Publikation. Ohne Kreuz wird Ihr Name NICHT publiziert.) Ort: ________________ Datum: ________________ Unterschrift: _________________________ Wegleitung 2014 23 Vorbereitungskurse 2014 AKAD Language+Culture AG bietet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachleuten der SOBFA und der SAT Swiss Aviation Training Vorbereitungskurse an. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Kurssprache Deutsch ist. Aus verschiedenen Gründen ist es nicht möglich, Vorbereitungskurse in anderen Prüfungssprachen anzubieten. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie sich die Teilnahme an einem deutschen Kurs zutrauen. Das Kursangebot umfasst: - Betriebswirtschaftslehre Erste Hilfe, Medizinische Kenntnisse Führung und Ausbildung Gastronomie Technik, Operation und Luftrecht Die Vorbereitungskurse sind für Sie nur dann von Nutzen, wenn Sie sich vorgängig mit der Materie auseinandergesetzt haben. Die übrigen Prüfungsteile erarbeiten Sie anhand der Wegleitung im Selbststudium. Die Kursgebühren betragen CHF 190.- pro Kurstag, dabei handelt es sich um Selbstkosten. Alle Kurse dauern einen Tag; Ausnahme „Gastronomie: Warenkunde und Service“ dauert 2 Tage (Kosten: CHF 380.-). Für jeden Kurs ist eine separate Anmeldung auszufüllen. Zu den Vorbereitungskursen dürfen Sie sich anmelden sobald Sie im Besitz der Anmeldebestätigung des Prüfungssekretariats sind. Die Anmeldung muss bis zur angegebenen Anmeldefrist beim AKAD Language + Culture AG, Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich eingehen. Für den Vorbereitungskurs von Technik, Operation und Luftrecht erfolgt die Anmeldung via Sekretariat SOBFA, Dorfstr. 29a, 8302 Kloten (oder intern ZRHLX/kapers). Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für die Kursdurchführung sind mind. 8 Anmeldungen erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich. Das Kursgeld ist vor Kursbeginn zu entrichten. Die Freiplanung vom Flugdienst wird durch das Prüfungssekretariat veranlasst. Bei verspäteter Anmeldung sind die CCM selber für die entsprechende Freiplanung besorgt. Unangemeldete Teilnehmer werden nicht zu den Kursen zugelassen. Umbuchungen werden nur in dringenden Fällen getätigt (bsp. Einsatz statt frei). Bis 7 Tage vor Kursbeginn ist eine Abmeldung kostenlos, danach wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Kurs erhoben. Weitere Informationen erteilt: AKAD Language + Culture, Email: language@akad.ch, Telefon: +41 44 368 71 55 Wegleitung 2014 24 Kursangebot Kurs Gastronomie: Getränkekunde, -Service BI-GK Gastronomie: Warenkunde und Service BI-WK 2 Tage Führung und Ausbildung BI-FU Inhalt / Ziel Getränkekunde sowie Service alkoholischer Getränke. Sie werden sich der Zusammenhänge der in der Wegleitung einzeln aufgeführten Themen und des Servicelehrbuches bewusst. Der Kurs kann jedoch zusätzliches Selbststudium für die Prüfung nicht ersetzen, da nicht alle in der Wegleitung aufgeführten, prüfungsrelevanten Themen (z.B. alkoholfreie Getränke) abgedeckt werden. Sie werden in Warenkunde (Fische, Krusten- und Schalentiere, Schlachtfleisch, Mastgeflügel, Haar- und Federwild, Käse, Obst) und Service (nicht flugbezogen) auf die Berufsprüfung vorbereitet. Sie werden sich der Zusammenhänge der in der Wegleitung einzeln aufgeführten Themen und des Servicelehrbuches bewusst. Der Kurs kann jedoch zusätzliches Selbststudium für die Prüfung nicht ersetzen, da nicht alle in der Wegleitung aufgeführten, prüfungsrelevanten Themen durch diesen Kurs abgedeckt werden. Der Kurs führt in die Grundsätze der situationsbezogenen Menschenführung ein. Dabei werden Themen wie Ziele setzen, Verhalten loben und kritisieren sowie die vier fundamentalen Führungsstile behandelt. Ein weiterer Teil ist den Begriffen Motivation und Teamentwicklung gewidmet. Alle Themen werden durch praktische Beispiele in den Bezug mit der Arbeitswelt der CCM gesetzt. Im Prüfungsteil Ausbildung befasst sich der Kurs mit den vier Stufen der Instruktion. Dabei wird vor allem der eigentlichen Ausbildungsphase mit den Begriffen Motivieren, Informieren, Trainieren und Testen Beachtung geschenkt. Auch hier wird der Stoff anhand praktischer Beispiele erarbeitet. Am Schluss des Kurses kennen die TN die Schwerpunkte im Prüfungsteil Führung und Ausbildung und sind in der Lage, diese in die Praxis umzusetzen. Sie werden auch mit der schriftlichen Fragestellung der Prüfung und dem Prüfungsablauf vertraut gemacht. Leitung Fachreferenten Swiss Unterlagen gem. Wegleitung Ort Swiss Training Center Fachreferenten Swiss gem. Wegleitung Swiss Training Center Fachreferenten Swiss gem. Wegleitung Swiss Training Center Wegleitung 2014 Erste Hilfe / Medizinische Kenntnisse BI-EH Betriebswirtschaftslehre BI-BW Technik, Operation und Luftrecht TO Habe ich die Schwerpunkte beim Lernen am richtigen Ort gesetzt? Kenne ich die wichtigsten Abläufe einer Erste Hilfe-Situation? Setze ich die Prioritäten bei einem medizinischen Zwischenfall an Bord richtig? - Ist mein Wissen in Flug- und Tropenmedizin ausreichend? Diese und alle noch offenen Fragen werden von den Fachreferenten beantwortet. Zudem werden Sie informiert über: - Die Prüfungsdurchführung der praktischen Prüfung - Die Art der schriftlichen Fragestellung - Bewertungskriterien - Schwerpunkte in einzelnen Fachgebieten Der Kurs führt in die Grundlage der Betriebswirtschaftslehre ein. Der Kurs soll das Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge fördern und den TN die Möglichkeit bieten, die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre anhand von einfachen Beispielen zu verstehen. Verschiedene betriebswirtschaftliche Themen werden durch theoretische Beispiele und Gruppenarbeiten in den Bezug zur Wirtschaft gesetzt. Am Schluss des Kurses kennen die TN die Schwerpunkte im Prüfungsteil Betriebswirtschaftslehre und sind in der Lage, diese besser zu verstehen. Sie werden auch mit der schriftlichen Fragestellung der Prüfung und dem Prüfungsablauf vertraut gemacht. Voraussetzung: Aufgrund der Komplexität des Prüfungsstoffe wird erwartet, dass der Prüfungsstoff vor dem Kurs bereits gelernt wird. Es ist unmöglich an einem Kurstag, den ganzen Stoff zu vermitteln. - Habe ich die Schwerpunkte beim Lernen am richtigen Ort gesetzt? - Sind mir die wesentlichen Flugzeugsysteme und Komponenten - bekannt? - Was muss ich über die Flugoperation und die Spacecontrol wissen? - Wie werden die Fragen gestellt und Antworten bewertet? Diese, sowie persönlich gestellte Fragen werden von den Fachreferenten besprochen. - 25 Fachreferentinnen Swiss gem. Wegleitung Swiss Training Center externe FachreferentInnen gem. Wegleitung, Taschenrechner Swiss Training Center externe Fachreferenten gem. Wegleitung Air-Force Center Dübendorf, Ueberlandstr. 255, 8600 Dübendorf 08.20 - 17.00 Uhr Wegleitung 2014 26 Vorbereitungskurse Daten 2014 August Führung und Ausbildung Gastro Getränkekunde Gastro Warenkunde Erste Hilfe/Med. Kenntnisse Betriebswirtschaftslehre Technik und Operation FU GK WK EH BW TO September Führung und Ausbildung Gastro Getränkekunde Gastro Warenkunde Erste Hilfe/Med. Kenntnisse Betriebswirtschaftslehre Technik und Operation FU GK WK EH BW TO Oktober Führung und Ausbildung Gastro Getränkekunde Gastro Warenkunde Erste Hilfe/Med. Kenntnisse Betriebswirtschaftslehre Technik und Operation schriftliche Prüfungen FU GK WK EH BW TO November Führung und Ausbildung Gastro Getränkekunde Gastro Warenkunde Erste Hilfe/Med. Kenntnisse Betriebswirtschaftslehre Technik und Operation mündl./prakt. Prüfungen FU GK WK EH BW TO VK Prüfung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Wegleitung 2014 27 Übersicht Daten Vorbereitungskurse 2014 Anmeldefrist: 20. Juni 2014 Fach Führung und Ausbildung Gastro Getränkekunde Gastro Warenkunde Kurs-Nr. Kursdatum BI-FU1-314 09.09.2014 BI-FU2-314 12.09.2014 BI-FU3-314 18.09.2014 BI-GK1-414 02.10.2014 BI-GK2-414 30.10.2014 BI-GK3-414 31.10.2014 BI-WK1-414 06./07.10.2014 BI-WK2-414 26./27.10.2014 BI-WK3-414 28./29.10.2014 BI-EH1-314 08.09.2014 BI-EH2-314 15.09.2014 BI-EH3-314 22.09.2014 BI-EH4-314 29.09.2014 BI-BW1-314 04.09.2014 BI-BW2-314 05.09.2014 BI-BW3-314 12.09.2014 TO1 26.08.2014 TO2 02.09.2014 TO3 09.09.2014 TO4 16.09.2014 Erste Hilfe / Medizinische Kenntnisse Betriebswirtschaftslehre Technik und Operation Wegleitung 2014 28 Anmeldeformular für Vorbereitungskurse Pro Kurs ist eine separate Anmeldung auszufüllen. Anmeldung senden an: AKAD Language + Culture AG, Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich Ausnahme: Technik und Operation –> Anmeldung an SOBFA Sekretariat ............................................................................................................................... Kurs Nr. Kurs Datum: Name: Vorname: Adresse: PLZ/Wohnort: E-Mail: Natel Nr. Angest. Nr. Ort/Datum: Unterschrift: ............................................................................................................................... Kurs Nr. Name: Vorname: Adresse: PLZ/Wohnort: E-Mail: Natel Nr. Angest. Nr. Ort/Datum: Unterschrift: Kurs Datum: Wegleitung 2014 29 Empfohlene Literatur 2014 Bezugsquelle Preisangabe ohne Gewähr 1. Notverfahren und Notausrüstung Passenger Behaviour, Bor Robert, 2003, Ashgate Publishing Company. ISBN 9780754609360 Buchhandel 135.40 Buchhandel 190.00 Buchhandel 11.90 Buchhandel 11.90 Buchhandel 13.00 Ausbildungsunterlagen Swiss (CSPM / OMA) Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM / FAM) 2. Erste Hilfe, Medizinische Kenntnisse Ausbildungsunterlagen Swiss (CSPM / OMA) Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM /FAM) 3. Gastronomie Servicelehrbuch Ausgabe 2012 Verlag Edition Gastronomique ISBN 978390583417-8 4. Umgang mit Flugreisenden / Zollvorschriften Ausbildungsunterlagen Swiss (SCM / CSPM / OMA) Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM / FAM) Servicelehrbuch Ausgabe 2012 ISBN 978390583417-8 5. Führung und Ausbildung Der Minuten Manager: Führungsstile, Blanchard/Zigarmi, 9. Auflage 2013, Rororo Sachbuch, ISBN 9783499614354 Der Minuten Manager, Blanchard/Johnson, 15. Auflage 2013, Rororo Sachbuch, ISBN 9783499614347 EQ. Emotionale Intelligenz, Daniel Goleman, 22. Auflage 2011, Deutscher Taschenbuchverlag, ISBN 9783423360203 Ergänzende Literatur (Konflikte, Teamentwicklung, Motivation, Feedback) Erfolgreich instruieren www.sobfa.ch Download www.sobfa.ch Download www.sobfa.ch Download 6. Geographie, Menschen, Kulturen CD-Rom „Encarta“ Enzyklopädie Ausgabe 2008 Microsoft und jünger ist vergriffen - PDF der einzelnen Themen erhältlich Weather, Dorling Kindersley, 1. Auflage 2008, englische Version ISBN 9781405330930 Buchhandel 25.00 7. Technik, Operation und Luftrecht Aircraft and Aviation, Swiss Lufträume und Flugsicherung, Ausgabe V 08 www.sobfa.ch www.sobfa.ch Download Download 8. Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaft und Management Eine managementorientierte Betriebswirtschaftslehre Jean-Paul Thommen, Versus Verlag AG, Zürich, 9. Auflage 2013, ISBN 9783039091539 Airline Handout Buchhandel www.sobfa.ch 98.00 Download Wegleitung 2014 30 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Notverfahren und Notausrüstung Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten Wegleitung 2014 31 PRÜFUNGSABLAUF Im Prüfungsteil „Notausrüstung und Notverfahren" findet eine schriftliche Prüfung (Dauer 1 Std. 30 Min.) statt. Diese wird in Englisch durchgeführt. Die dabei erzielte Note wird doppelt gezählt. Während der Prüfung ist die Benützung eines Englischwörterbuches erlaubt (Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen). ZIEL The candidate proves extended knowledge in addition to the requirements as stipulated by the civil aviation authority (BAZL) concerning emergency equipment and emergency procedures and in addition shows understanding in context with emergency related situations. INHALT Part I - Emergency Equipment Aim I: The candidate is conversant with the most commonly used emergency equipment on civil aircraft. Content I Portable emergency equipment Portable fire fighting equipment Oxygen systems & equipment Evacuation aids such as: - Evacuation slides - Slide raft / life raft - Life preservers Part II - Emergency Procedures Aim II The candidate is conversant with general standard and emergency procedures. Content II Standard operating procedures Emergency procedures - Emergencies on land - Emergencies on water - Procedures concerning inflight emergencies - Planned emergency preparation Part III - Survival Aim III The candidate knows the most vital aspects of survival after a successful evacuation in any given environment. Content III Survival: Health and Hazards Survival in any given environment Wegleitung 2014 32 Part IV - Security Aim IV The candidate is familiar with preventive security measures and knows the basic rules of behaviour in any given security violation case. Content IV Security regulations / preventive security measures Bomb threat inflight Hijacking Unruly passengers Part V - Dangerous goods Aim V The candidate proves to have basic knowledge of international rules for the transportation of dangerous goods on a civil aircraft. Content V Policy Terminology Requirements Duties Handling of dangerous goods incidents on board EMPFOHLENE LITERATUR Passenger Behaviour; Bor, Robert. 2003, Chapters: – Introduction – Chapter 1, Legal Aspects of Passenger Behaviour – Chapter 8, Air Rage Post-9/11 – Chapter 9, Passenger Attention to Safety Information – Chapter 10, Passenger Behaviour in Emergency Situations – Chapter 12, Hostage Behaviour in Aircraft Hijacking LX: Respective CSPM or OMA, Chapters: – Standard operating procedures – Emergency procedures – Emergency equipment – Survival, search and rescue – Security – Dangerous Goods – Checklists Dangerous Goods and Bomb Search on Board EDW: Respective CSPM or FAM, Chapters: – Standard operating procedures – Emergency procedures – Emergency equipment – Survival, search and rescue – Security – Dangerous Goods Pages 1 – 10 Pages 11 – 16 Pages 95 – 117 Pages 118 – 127 Pages 128 – 182 Pages 201 – 222 Other Airlines: please contact SOBFA Administration for information Wegleitung 2014 33 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Erste Hilfe / Medizinische Kenntnisse Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten Wegleitung 2014 34 PRÜFUNGSABLAUF Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung umfasst alle Gebiete der empfohlenen Literatur und dauert 30 Minuten. Die praktische Prüfung verlangt vom Kandidaten die Lösung von zwei Fällen, wie sie auch an Bord des Flugzeuges vorkommen können. – Beim ersten Fall handelt es sich um eine Situation, in der lebensrettende Sofortmassnahmen angewendet werden sollen; beim zweiten Fall ist ein medizinisches Problem zu lösen. – Die Testsituationen werden dem Kandidaten schriftlich vorgelegt und danach von einem Figuranten = Passagier nachgestellt. – Der Experte kann intervenieren. – Der Figurant muss nicht die Muttersprache des Kandidaten sprechen. – Es wird ebenfalls die soziale Kompetenz des Kandidaten benotet. – Nach Lösung des Falles besteht die Möglichkeit, das Vorgehen zu kommentieren und gegebenenfalls zu ergänzen. Die Prüfungsexperten können dazu Fragen stellen. Die praktische Prüfung dauert 20 Minuten, d.h. 10. Minuten pro Aufgabe. Aus der schriftlichen und der praktischen Teilnote wird die Gesamtnote im Prüfungsteil Erste Hilfe / Medizinische Kenntnisse ermittelt. ZIEL Der Kandidat verfügt über die notwendigen Kenntnisse bezüglich – – – – – – der lebensrettenden Sofortmassnahmen der medizinischen Zwischenfälle an Bord des Sanitätsmaterials an Bord, inkl. Medikamente der Flugmedizin der Tropenmedizin der Hygiene und ist fähig, diese in die Praxis umzusetzen. Wegleitung 2014 35 INHALT Lebensrettende Sofortmassnahmen: Erkennen der Situation durch korrekte Massnahmen und folgerichtiges Durchführen der lebensrettenden Sofortmassnahmen, die Prioritäten werden situativ richtig gesetzt. Themen: CPR (Cardio-pulmonary resuscitation) Einhelfer-Methode / Adult and Baby Angina pectoris Beatmung (pocket mask) Blutungen, innere und äussere Herzinfarkt Schock Lagerungen Medizinische Zwischenfälle: Erkennen der Symptome medizinischer Zwischenfälle an Bord, Ausführen der ersten Hilfe, Organisation weiterer Hilfe, Behandlung an Bord und/oder am Boden sicherstellen. Themen: - Allergien - Alkohol-und Drogenmissbrauch - Asthma - Bauchschmerzen - Choking - COPD (Chronic lung disease) - Diabetes - Epilepsie - Frakturen - Hyperventilation - Hypoxia - Innere und äussere Verletzungen / Blutungen - Kreislaufkollaps - Kopfweh / Migräne - Lungenembolie - Nierenkolik - Reisekrankheit - Schlaganfall - Venenthrombosen - Verbrennungen - Wundversorgung Wegleitung 2014 36 Sanitätsmaterial an Bord: Kenntnisse des Sanitätsmaterials an Bord und dessen richtige Anwendung. Themen: - Kits (EMK, FAK, UPK): Inhalt, Verwendung - Beatmungsmaske (Laerdal) - Beatmungsbeutel (Ambubag, ohne praktische Anwendung) - Defibrillator (AED) - First Aid Oxygen Flugmedizin: Flugmedizinische Kenntnisse und deren praktische Handhabung auf regionalen sowie interkontinentalen Flügen Themen: - Airsickness - Druckausgleich - Jetlag - medizinische Vorschriften für das Flugpersonal bezüglich Alkohol, Medikamente, Blutspenden, Tauchen, etc. - Strahlenbelastung - Taucherkrankheit Hygiene: Themen: – Persönliche Hygiene – Lebensmittelhygiene – Hygiene an Bord – Flugzeugdesinfektion – Uebertragbare Krankheiten an Bord Tropenmedizin: Kenntnisse der Infektions- und Tropenerkrankungen sowie deren Prävention, Selbsttherapie (wo möglich) und Therapiemöglichkeiten Themen: Aids Amöben Bilharziose Cholera Denguefieber Gelbfieber Giardiasis Hepatitis Hitzeschlag Impfungen Lebensmittelvergiftung Malaria und stand-by treatment Reisedurchfall Salmonellen Sonnenbrand Sonnenstich Typhus Wegleitung 2014 37 EMPFOHLENE LITERATUR – Swiss International Airlines: OM A Chapter 6 Health Precautions CSPM Chapter 6 First Aid ohne Birth on board Chapter 10 Checklists: – FAM Food Poisoning on board Assessing a patient CPR for adults and children over 8 years CPR for infants and children up to 7 years Evaluation of a medical case Edelweiss Air: Chapter 6 Crew Health Precautions CSPM Chapter 6 First Aid ohne Birth on board Other Airlines: please contact SOBFA Administration for information Wegleitung 2014 38 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Gastronomie Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten Wegleitung 2014 39 PRÜFUNGSABLAUF Im Fach Gastronomie finden eine ca. 30 minütige mündliche und eine ca. 60 minütige praktische Prüfung statt (total Prüfungsdauer 90 Minuten). Für die Ermittlung der Gesamtnote zählt die mündliche Teilnote einfach und die praktische Teilnote doppelt. Das Cabin Crew Member legt die Berufsprüfung in der Regel in Uniform ab. Das Einhalten der Uniformrichtlinien der jeweiligen Airline ist Teil der Bewertung zur Ermittlung der Gastronomienote. ZIEL UND INHALT Das Cabin Crew Member verfügt im Fach Gastronomie über die nötigen Kenntnisse, um in seinem Beruf als Gastgeber bzw. Gastgeberin höheren Anforderungen zu genügen sowie fachliche Instruktionsaufgaben wahrzunehmen. Diese Kenntnisse sollen ausserdem einen Einstieg in nichtflugbezogene Gastronomiebetriebe erleichtern helfen. Zur Prüfung zugelassene persönliche Hilfsmittel: eigener Sommelier-Zapfenzieher Als Lehrmittel ist das Servicelehrbuch vom Verlag Edition Gastronomique zweckmässig (Ausgabe 2012). Inhaltsverzeichnis 1. Gästebetreuung Regeln und Techniken im Service Servicematerial Serviceformen Mise-en-place Galley- und Servicevorbereitungen Aufdecken, Gedecke 2. Lebensmittelkunde Speisefolge Ernährungslehre Spezialessen Garmethoden Fische Krusten-, Schalen- und Weichtiere Schlachtfleisch Mastgeflügel Haar- und Federwild Milch und Milchprodukte Getreidearten Zucker, künstliche Süssstoffe Gemüse Pilze Würzmittel Früchte Nationalgerichte Saucen Kartoffeln und Kartoffelgerichte Reis Vorspeisen Pasta, Gnocchi Suppen Salate Käse Dessert / Süssspeisen 3. Getränkekunde - alkoholfrei Getränke + Bier Kaffee Tee Gemüse-, Fruchtsäfte Traubensäfte und Sauser Trink- und Mineralwasser Bier 4. Getränkekunde – Wein Traubensorten Kelterung und Ausbau Etikette Weinservice Degustation Empfehlungen Weingeografie Schweiz Weingeografie Frankreich Weingeografie Italien Weingeografie Spanien Weingeografie USA Weingeografie Südamerika Weingeografie Australien Weingeografie Südafrika 5. Getränkekunde – alkoholische Getränke Südweine Aperitifs Spirituosen Liköre Bargetränke 6. Das Cabin Crew Member als Gastgeber Auftreten / Verhalten Kommunikation / Verkauf Produkt an Bord der Airline Hygiene Gastronomische Fachbegriffe Anhang 1 Weinetikette Anhang 2 Weine Spanien Anhang 3 Bargetränke Rezepte Anhang 4 Gastronomische Fachbegriffe Wegleitung 2014 Kapitel 1. 40 Gästebetreuung Regeln und Techniken im Service - Praktizieren der im Servicelehrbuch erläuterten Regeln und Techniken im Speise- und Getränkeservice - Selbständig die nötigen Anpassungen für den Inflight Service vornehmen - Die Begriffe "flambieren, tranchieren und filetieren" erklären und einige Beispiele anführen (keine praktische Anwendung) - Kuchen, Torten und Käse ansprechend präsentieren, schneiden/portionieren und servieren Servicematerial Das im Servicelehrbuch beschriebene Servicematerial benennen und dessen Verwendungszweck erläutern. - Mobiliar (Servicestation, Servicetisch, Guéridon, Servicewagen, Flambierwagen) - Wäsche - Rechauds - Utensilien - Gläser - Bestecke Servicelehrbuch Ausgabe 2012 Seite 90-94 101-105 Inflight Service in Eigenerarbeitung sowie Firmeninterne CCM-Manuals. 94-100, 295 100-101 287-288 105-125 106-107 108-109 109 109-113 114-118 119-121 (Fehler im Buch Ausg09 Seite 119 Steakmesser und Fischmesser: Reihenfolge Text vs. Foto verkehrt. Seite 121 Schöpfhilfen: Reihenfolge Text vs. Foto verkehrt) - Geschirr - Anrichtegeschirre - Inflight-Service bezogenes Material sowie Kabinen- und Galleyeinrichtungen. Serviceformen - Die Serviceabläufe erklären und von den Servicearten unterscheiden - Die verschiedenen Servicearten erklären und praktizieren sowie veranschaulichen, wofür sich diese gut eignen Mise-en-place, Galley- und Servicevorbereitungen - Sinn und Zweck von Mise-en-place Arbeiten erläutern - Im Rahmen vorgegebener Situationen und vorgegebenen Materials die nötigen Mise-en-place Arbeiten erstellen - Eine detaillierte Servicebesprechung durchführen Aufdecken - Ein „internationales/à la carte Grundgedeck“ erstellen - Ein Menü korrekt aufdecken oder ein Gedeck anpassen 121-122 122-125 Eigenerarbeitung und CCM Berufspraxis 125-128 129 138 CCM Berufspraxis 132-136 Wegleitung 2014 Kapitel 2. 41 Lebensmittelkunde Speisefolge - Die Gänge der modernen Speisefolge in der richtigen Reihenfolge nennen und servieren Ernährungslehre - Die sieben im Servicelehrbuch aufgeführten Nährstoffe (Wasser bis Mineralstoffe) unterscheiden und deren „Vorkommen“ und „Aufgaben im Körper“ erläutern - Die Diätkost und die wichtigsten Diäten charakterisieren - Leichter und schwerer verdauliche Speisen unterscheiden - Die 10 Gebote einer vollwertigen Ernährung kommentieren Spezialessen - Die airlineüblichen IATA Codes von Spezialessen identifizieren - Die Charakteristik folgender Spezialessen beschreiben: AVML, VGML, VJML, VLML, VOML, DBML, GFML, HNML, KSML, LCML, LFML, MOML - Diese SPML anhand präsentierter Beispiele identifizieren und Alternativen empfehlen, falls obgenannte SPML an Bord fehlen 188-190 200-205 207-208 210 210-211 181-183 Firmeninterne Cabin Crew Member Manuals CCM Berufspraxis Garmethoden - Die Garmethoden beschreiben und sie mit passenden Lebensmitteln in Verbindung bringen Fische - Aufzählen von Fischen und einteilen in Süsswasser-, Salzwasserund Wanderfische (deutsch und französisch) - Beispiele und Merkmale von Plattfischen nennen - Fische mit hohem Fettgehalt aufzählen - Frischemerkmale beschreiben - Schnittarten erläutern - Kaviar (Herkunft, Merkmale, Service) beschreiben - Geeignete Garmethoden erläutern - Gerichte, passende Saucen und Getränke empfehlen Krusten-, Schalen- und Weichtiere - Unterschiede von Krusten-, Schalen- und Weichtieren definieren und Erkennungsmerkmale nennen - Die wichtigsten Krusten-, Schalen- und Weichtiere aufzählen (deutsch + französisch) - Geeignete Garmethoden erläutern - Gerichte, Saucen und Getränke empfehlen 212-213 214-219 217-219 Wegleitung 2014 Kapitel 2. 42 Lebensmittelkunde (Fortsetzung) Schlachtfleisch und Fleischwaren - Die Tiergattungen nennen und sie in dunkles und helles Schlachtfleisch einteilen (ohne französische Übersetzungen; nur französischer Fachausdruck wo keine andere Angabe wie z.B. „Tournedos“): - Geeignete Garmethoden erläutern - Garstufen (D, F, E) erläutern - Gerichte, passende Saucen und Getränke empfehlen - Nährwert erklären 220-225 Ausserdem: - Rind: …Einteilung (Rücken, Hals, Brust, etc.) ...Nierstück + Filet: genaue Unterteilung + Verwendung erklären …Verschiedenes: Verwendungszwecke erläutern - Kalb: …Einteilung (Karree, Hals, Brust etc.) …Karree + Stotzen: Unterteilung und Verwendung erklären …Verschiedenes: Verwendungszwecke erläutern - Schwein: …Einteilung (Karree, Schulter etc.) …Karree + Stotzen: Unterteilung und Verwendung erklären …Übrige Stücke und „Metzgete“: Verwendungszwecke erläutern - Lamm: …Einteilung (Karree, Schulter etc.) …Karree + Schlegel: Unterteilung und Verwendung erklären …Übrige Stücke: Verwendungszwecke erläutern Mastgeflügel - Einteilung helles und dunkles Mastgeflügel und seine diversen Arten nennen - Geeignete Garmethoden erläutern - Gerichte, passende Saucen und Getränke empfehlen - Nährwert erklären Haar- und Federwild - Haarwild und Federwild unterscheiden und div. Arten aufzählen - Geeignete Garmethoden erläutern - Gerichte, passende Saucen, Garnituren und Getränke empfehlen - Nährwert beurteilen 226-227 228-230 Wegleitung 2014 Kapitel 2. 43 Lebensmittelkunde (Fortsetzung) Milch und Milchprodukte - Die verschiedenen Milchprodukte aufzählen und unterscheiden - Den Begriff „trinkfertige Milch“ erklären (pasteurisierte/hochpasteurisierte Milch, UHT Milch, erhitzte Milch, Vorzugsmilch, Homogenisieren) Getreidearten - Die Getreidearten und Beispiele ihrer Verwendung nennen - Die Zusammensetzung des Brotes nennen sowie die unterschiedlichen Brotarten beschreiben - Getreidesorten im Hinblick auf die Ernährungslehre und SPML beurteilen Zucker, künstliche Süssstoffe - Die verschiedenen Zuckerarten erklären - Alternativen zu Zucker nennen Gemüse - Die verschiedenen Gemüse nennen (keine Gruppeneinteilung) - Die im Flugbetrieb oder auf einem Buffet angebotenen Gemüse erkennen / identifizieren (auf einer französischen Menukarte das Gemüse erkennen) - Gemüse im Hinblick auf die Ernährungslehre und SPML beurteilen Pilze - Die verschiedenen Pilze und deren Verwendungsmöglichkeiten nennen Früchte - Die verschiedenen Früchte nennen und erkennen/identifizieren (auf einer französischen Menukarte das Obst erkennen) - Die Einteilung von Früchten nach Fruchttyp vornehmen - Verwendungsmöglichkeiten nennen - Obst im Hinblick auf die Ernährungslehre und SPML beurteilen Würzmittel - Die Aufgabe von Gewürzen beschreiben - Würzmittel in Gruppen einteilen - Verschiedene Gewürze, Kräuter und Gewürzmischungen aufzählen 230-234 236-240 201-205 240-241 241-244 244-245 245-249 250-252 Wegleitung 2014 Kapitel 2. 44 Lebensmittelkunde (Fortsetzung) Nationalgerichte Folgende Nationalgerichte beschreiben: - Schweiz: Aargauer Rüeblitorte, Berner Platte, Capuns, Älplermagronen, St. Galler Kalbsbratwurst, Polenta + coniglio, Papet vaudois, Kalbsgeschnetzeltes Zürcher Art, Zuger Kirschtorte - Frankreich: Boeuf bourguignon, Choucroute alsacienne, Coq au vin, Quiche lorraine - Deutschland: Bayerische Leberknödel, Eisbein mit Sauerkraut, Kalbsschnitzel Holstein - Österreich: Wienerschnitzel, Tafelspitz, Kaiserschmarrn - Italien: Pizzoccheri, Ossobucco, Saltimbocca, Spaghetti bolognese, Pizza napolitana - Spanien: Paella valenciana, tortillas - Grossbritanien: Irish Stew, Yorkshire Pudding - Ferner Osten: Frühlingsrollen, Nasi Goreng, Bami Goreng Saucen - Die unten aufgeführten Saucen in die verschiedenen Gruppen einteilen - Die Ableitungen und Zugaben folgender Saucen sowie mögliche Verwendungen nennen: Weisse Saucen: Béchamel, Mornay, Champignons/ Morcheln, sauce au vin blanc Braune Saucen: bordelaise, Périgueux, poivrade, Wildrahm chasseur, napolitaine, provençale Buttersaucen: hollandaise, maltaise, béarnaise, Choron Ölsaucen: mayonnaise, tartare, cocktail, vinaigrette Spezialsaucen: Curry, Sweet and sour, Minzsauce, Cumberland, Salatsaucen Buttermischungen: Beurre Café de Paris (=Petersilie, diverse (nicht im Buch aufgeführt) Kräuter, Knoblauch, Schalotten, Gewürze), Maître d’hôtel (=Petersilie, Kräuter) Kartoffeln und Kartoffelgerichte - Folgende Kartoffelgerichte und Schnittarten identifizieren und beschreiben: parmentier (1), rissolées (2), allumettes (5+22), frites (7+23+24), château (10), pommes de terre nature (11), boulangère (14), parisienne (18), roesti bernoise, croquettes, dauphine, gratin dauphinois, mousseline, duchesse, au four - Verschiedene Garmethoden für Kartoffeln unterscheiden - Nährwert beurteilen Reis - Die Handelssorten sowie die Reisgerichte beschreiben und deren französische Namen nennen - Die Bedeutung von Reis als Grundnahrungsmittel erläutern 252-255 256-258 259-262 263-265 Wegleitung 2014 Kapitel 2. 45 Lebensmittelkunde (Fortsetzung) Vorspeisen - Die verschiedenen kalten und warmen Vorspeisen beschreiben 265-271 Pasta, Gnocchi - Die Pasta- und Gnocchi Gerichte beschreiben 271-272 Suppen - Folgende Suppen mit ihren Einlagen/Zugaben benennen und diese der entsprechenden Suppengruppe zuteilen: Klare Suppen: Consommé, Célestine, royale Gebundene Suppen: Dubarry, Argenteuil Spezialsuppen: Crème (=bisque) de homard Kalte Suppen: Gazpacho, vichyssoise Nationalsuppen: Basler Mehlsuppe, Bündner Gerstensuppe, Bouillabaisse, Minestrone, Zuppa pavese, Oxtail, Borschtsch, Gulyas, Mulligatawny Salate - Die verschiedenen Gruppen der Salate aufzählen - Beispiele aus den Gruppen nennen und erklären - Blattsalatkombinationen kreieren - Die verschiedenen Salate für kalte Buffets und Snacks beschreiben Käse - Die verschiedenen Käsearten in die entsprechenden Gruppen einteilen - Die einzelnen Käse dem Gast kompetent erklären und verkaufen - Einen korrekten Käseservice beschreiben und durchführen 272-277 278-280 284-291 Desserts / Süssspeisen - Zwischen den verschiedenen Süssspeisen unterscheiden 292-298 - Einzelne Desserts dem Gast kompetent erklären 1. Kalte Süssspeisen: Creme katalanische Art, Karamelköpfli, Gebrannte Creme, Reis Kaiserinart, Früchte in Alkohol (Birne im Rotwein), Windbeutel mit Creme, Meringue, Vermicelles, Panna Cotta, Tirami sù 2. Warme Süssspeisen: Vanilleauflauf, Brot-+Butter Pudding, Apfelküchlein, Apfel im Schlafrock, Sabayon mit Marsala, Orangenrgrartin, Überbackene Himbeeren 3. Flambierte Süssspeisen: Pfannkuchen (Crêpe) Suzette, flambierte Pfirsiche, flambierte Banane 4. Gefrorene Süssspeisen: Rahmeis, Früchteeis, Sorbets, Eisspezialitäten wie Cassata, Eistorte, Eis Vacherin, Coupe/Eisbecher: Bananensplit, Dänemark, Eiskaffee, Helene, Eigenerarbeitung Melba, Nesselrode, Romanow, Frappés 5. Torten, Kuchen, Schnitten, Konfekt: Schwarzwäldertorte, Zuger Kirschtorte, Sachertorte, Erdbeertorte, Früchtekuchen, Charlotte königliche Art, Charlotte russische Art, Cremeschnitten, saisonales Gebäck Wegleitung 2014 Kapitel 3. 46 Getränkekunde Kaffee - Hauptanbaugebiete von Kaffee nennen - In groben Zügen Herstellungsverfahren von Kaffee (inkl. koffeinfreier Kaffee) schildern - Die wichtigsten Regeln einer guten Kaffeezubereitung nennen - Unterschiede zwischen Filterkaffee und Espresso (= Kolben; mit Druck brühen) erläutern - Alle im Servicelehrbuch aufgeführten Kaffeezubereitungsarten und Rezepte erklären Tee - Die wichtigsten Teeanbauländer nennen - Verarbeitung, Lagerung und Zubereitung von Tee erklären - Die verschiedenen Teesorten und deren Charakter nennen - Das Prinzip der Teezubereitung erklären - Alle im Servicelehrbuch beschriebenen Ausschankarten erklären und zubereiten - Kräutertees und deren Wirkung nennen Gemüsesäfte und Fruchtsäfte, Traubensäfte und Sauser (ohne verdünnte Säfte, Nektare, Obstsäfte Tafelgetränke und Limonaden) - Produkte definieren sowie deren Ausschank erläutern Trink- und Mineralwasser - Entstehung und Ausschank von Mineralwasser beschreiben - Unterschiede zwischen Trinkwasser, natürlichem und künstlichem Mineralwasser und Siphon erläutern 305-312 312-318 319-320 322 323-324 Bier - Die Rohstoffe des Bieres aufzählen und deren Wirkung auf 327-329 respektive Zweck für das Endprodukt „Bier“ erklären. (Malz, Hopfen, Wasser, Hefe, ohne unter-/obergärige Hefe) - Die ideale Ausschanktemperatur nennen sowie erklären wie Bier 332 temperiert werden kann - Typische Biergläser beschreiben 116, 332 - Bier korrekt ausschenken 333 - Speiseempfehlungen geben zu denen Bier als Begleitgetränk 333 + passt Eigenerarbeitung - Rezepte für Bier-Mischgetränke geben - je 10 schweizerische und ausländische Biermarken aufzählen und den entsprechenden Ländern zuordnen (und umgekehrt) 334-335 Wegleitung 2014 Kapitel 4. 47 Getränkekunde – Wein allgemein Traubensorten Folgende Weiss- und Rotweintraubensorten nennen und unterscheiden: weiss: Chardonnay, Chasselas, Gewürztraminer, Pinot Gris, Riesling, Müller-Thurgau (=Riesling x Sylvaner), Sylvaner, Sauvignon blanc, Sémillon rot: Cabernet-Sauvignon, Cabernet Franc, Gamay, Grenache, Malbec, Merlot, Nebbiolo, Nero d’Avola, Pinot Noir (Blauburgunder), Pinot Meunier, Primitivo/Zinfandel, Sangiovese, Syrah/Shiraz, Tempranillo 350-389 399-408 Die wichtigsten Anbaugebiete in der Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, USA, Südamerika, Australien und Südafrika der oben aufgeführten Traubensorten nennen Kelterung und Ausbau - Den Herstellungsprozess vom Rebstock bis zur Weinflasche erklären - Die verschiedenen Herstellungsarten von Weisswein, Roséwein, Rotwein und Süsswein unterscheiden - Die Champagnerherstellung erklären und den Unterschied zu den anderen Schaumweinen sowie den Unterschied zwischen „Méthode champenoise“ und „Méthode traditionelle“ begründen - Die Champagnertypen und –arten unterscheiden (ohne Mengenangabe der Dosage) - Flaschengrössen „Magnum“ und kleinere erkennen und deren Inhalt/Menge nennen - Die Weinflaschenverschlüsse beurteilen Etikette - Weinetiketten lesen/identifizieren und interpretieren, um dem Gast Auskunft über Herkunft, Traubensorten und Qualität zu geben - Die Kriterien der Namensgebung erläutern Weinservice - Eine Flasche Wein oder Champagner öffnen und im entsprechenden Glas unter Berücksichtigung der korrekten Ausschanktemperaturen servieren - Eine Flasche Wein oder Champagner chambrieren, frappieren oder dekantieren und diese Begriffe erklären Degustation und Empfehlungen - Umschreiben in welchen vier Schritten eine Degustation erfolgt - Sich an generelle Weinempfehlungen im Speiseservice halten, um die Harmonie zwischen Essen und Getränken zu unterstützen - In groben Zügen über den Weinstil der empfohlenen Weine Auskunft geben 335-349 Anhang 1 Wegleitung 101-105 114-116 CCM Berufspraxis 408-410 143/4, 290-291 350-408 Weingeografie Kapitel „Weinstil“ Wegleitung 2014 Kapitel 4.1 48 Getränkekunde – Weingeografie Schweiz Schweiz - Die Schweiz weinbaugeographisch in ihre drei Regionen und deren Kantone unterteilen - Die Bedeutung der in der Weingesetzgebung vorgesehenen Qualitätsbezeichnung AOC/DOC verstehen - Traubensorten zuordnen, die in den nachstehend erwähnten Gebieten angebaut werden (nur Traubensorten gemäss Wegleitung „Wein allgemein, Traubensorten“) 350-351 Anhang 1 Weiter sind folgende Kantone und Begriffe zu erläutern: Wallis: - Fendant, Johannisberg, Dôle, Dôle blanche - 2 bekannte Weinorte - Allgemeiner Weinstil 352-353 Waadt: - Salvagnin - Geographische Lage der 3 Regionen am Genfersee - 2 bekannte Weinorte jeder dieser drei Regionen - Allg. Weinstil 354-355 Genf: - Perlan (Schutzbezeichnung) - Allgemeiner Weinstil 355-356 Dreiseenregion: - Oeil de Perdrix - 2 bekannte Weinorte 357-358 Ostschweiz (Deutschschweiz): - Die drei grössten Weinbaukantone unterscheiden (Zürich, Schaffhausen, Graubünden) - 2 bekannte Weinorte Graubündens nennen - 2 bekannte Weinorte der Ostschweiz nennen 359-361 Südschweiz: 363-364 - Allgemeiner Weinstil Wegleitung 2014 Kapitel 4.2 49 Getränkekunde – Weingeografie Frankreich Frankreich - Die französischen Weinregionen Bordeaux, Loire, Champagne, Alsace, Bourgogne, Côtes du Rhône, Provence, Midi (Languedoc und Roussillon) auf der Landkarte bezeichnen - Die französische Ursprungsbezeichnung AOC definieren - Traubensorten zuordnen, die in den nachstehend erwähnten Gebieten angebaut werden (nur Traubensorten gemäss Wegleitung „Wein allgemein - Traubensorten“) sowie Bordeaux: Burgund: - Geographische Lage der Hauptgebiete des Bordeaux unterteilen: Médoc, Haut Médoc, Pessac Lèognan / Graves, Sauternes, Entre-deux-Mers, Pomerol, St.Emilion - Einige bekannte Schlösser Ihrer Wahl inkl. Traubensorten nennen - Geografische Lage folgender Gebiete erklären: 1. Chablis 2. Côte d’Or (Côte de Beaune + Côtes de Nuits) 3. Côte Châlonnaise 4. Mâconnais 5. Beaujolais - Einige bekannte Weine Ihrer Wahl inkl. Traubensorten zuordnen 365-380 367-369 369-372 Côtes du Rhône: - Châteauneuf-du-Pape sowie ein weiterer bekannter Wein Ihrer Wahl inkl. Traubensorten zuordnen 373-375 Süden Frankreichs (Provence, Languedoc-Roussillon): - Begriff Vin du Pays d’Oc erläutern 375-376 Loire-Tal: - Begriffe Rosé d’Anjou, Sancerre, Puilly Fumé erläutern 377-378 Elsass: - Begriff Crémant d’Alsace erklären 379-380 Champagne: - Sechs bekannte Champagnerfirmen nennen Eigenerarbeitung Wegleitung 2014 Kapitel 4.3 50 Getränkekunde – Weingeografie Italien, Esp, Übersee Italien - Die nachstehenden Weinregionen auf der Landkarte bezeichnen - Die italienischen Ursprungsbezeichnungen DOC, DOCG und IGT sowie den Begriff Vino da Tavola (Vdt) unterscheiden - Orvieto + Frascati als bedeutende Weissweine Italiens erkennen - Traubensorten zuordnen, die in den nachstehend erwähnten Gebieten angebaut werden (nur Traubensorten gemäss Wegleitung „Wein allgemein - Traubensorten“) sowie Piemont: Veneto: - DOCG Weine nennen und deren allgemeine Weincharaktere erläutern - Schaumweine erklären - Weisswein Soave zuordnen - Schaumwein Prosecco zuordnen - Rotweine Bardolino, Valpolicella und Amarone zuordnen Südtirol/Trentino: - 2 Weine Ihrer Wahl nennen Emiglia Romagna: - Lambrusco erläutern 381-386 382-383 383 383-384 384 Toscana: - DOCG Weine nennen Apulien: - Primitivo als bedeutende Traubensorte erkennen 385 Sizilien - Nero d’Avola als bedeutende Traubensorte erkennen 385 Spanien - Zwei Weinbaugebiete nennen - Begriffe Crianza, Riserva und Gran Riserva erklären - Traubensorten zuordnen, die in den oben genannten Gebiete angebaut werden (nur Traubensorten gemäss Wegleitung „Wein allgemein - Traubensorten“) Neue Welt - USA: Die Produktionsgebiete der Westküste der USA unterteilen - Südamerika (Argentinien, Chile): 2 Weinbaugebiete nennen - Australien: 2 Weinbaugebiete nennen - Südafrika: 2 Weinbaugebiete nennen - Traubensorten zuordnen, die in den oben genannten Gebieten angebaut werden (nur Traubensorten gemäss Wegleitung „Wein allgemein - Traubensorten“) 384-385 387-389 Anhang 2 Wegleitung 400-401 402-403 404-405 406-408 Wegleitung 2014 Kapitel 5. 51 Getränkekunde – alkoholische Getränke Südweine - Die sechs verschiedenen Südweinarten und deren Herkunft aufzählen 411, 416-419 (Fehler Buch Ausgabe 2009 Seite 416: Tabelle von Südweinen unter Kapitel „Aperitifs auf Basis von Bitter“ aufgeführt) - Alkoholgehalt, Ausschankmenge und -temperatur erklären Aperitifs - Die verschiedenen Aperitifs aufzählen und den verschiedenen Gruppen zuordnen (und umgekehrt) - Bekannte Markennamen von Aperitifs aufzählen - Rohstoffe bzw. Zusammensetzung, Herkunft und Ausschank von Aperitifs erläutern - Diese Aperitifs fachgerecht servieren Spirituosen - Die Herstellung (Destillation, Lagerung, Reifung) erklären - Folgende Destillate aufzählen und gängige Markennamen richtig zuordnen sowie deren Rohstoffe, Herkunft, Ausschank erläutern …aus Wein: Armagnac, Brandy/Weinbrand, Cognac …aus Nebenprodukten der Weinherstellung: Grappa, Marc …aus Obst: Calvados, Kirsch, Pflümli, Williams …aus Getreide: Gin, Wodka, alle Whisky/Whiskey …aus Pflanzen/Wurzeln: Cachaça, Chrüter, Rum, Sake, Tequila - Diese Spirituosen fachgerecht servieren Liköre - Den Begriff „Likör“ definieren und folgende geläufige Likörnamen und deren Rohstoffen und Ausschank nennen: …Kräuterliköre: Bénédictine, Galliano …Zitrusliköre*: Cointreau, Grand Marnier …Steinobstliköre: Kirschlikör/Maraschino …Beerenliköre: Cassis, Sambuca (Anis, ev. mit Holunder) …Crèmeliköre: Baileys …Verschiedene L.: Amaretto, Drambuie, Kahlùa, Tia Maria …Bitterliköre*: Fernet Branca, Jägermeister, Underberg Bargetränke - Die Begriffe All-day-cocktails, Bowlen, Fancy-drinks, Longdrinks, Shortdrinks, Pre- und After Dinner Cocktails erklären. - Die vier Grundzubereitungsarten für Mixgetränke erläutern - Die wichtigsten Regeln für die Arbeit an der Bar nennen - An einer Bar oder an einem Bartrolley verschiedene Mixgetränke mit den entsprechenden Barutensilien zubereiten und servieren 417-420 421-429 CCM Berufspraxis 429-435 *nicht aufgeführt im Buch: - Ausg09 Zitrusliköre und Bitterliköre - Ausg12 Bitterliköre 435-441 Anhang 3 Wegleitung (Rezepturen) Wegleitung 2014 Kapitel 6. 52 Das Cabin Crew Member als Gastgeber Allgemeine Berufskenntnisse im Gastgewerbe Auftreten / Verhalten / Kommunikation / Verkauf - Der/die TeilnehmerIn kann als Cabin Crew Member und GastgeberIn überzeugend und dienstleistungsorientiert auftreten und die damit verbundene Wirkung auf den Gast beurteilen - Auftreten und Verhalten als Ganzes sind Teil der Bewertung zur Ermittlung der Gastronomienote (keine punktuellen Fragen) Produkt an Bord - Das Cabin Crew Member* kann das zum Zeitpunkt der Prüfung aktuelle gastronomische Produkt an Bord erklären und anpreisen …Menu Konzepte Economy und Business Klasse Kurzstrecke …Menu Konzepte Economy und Business Klasse Langstrecke …Getränkeangebot Kurz- und Langstrecke 90-94 101-105 141-146 168-170+172176 CCM Manuals Getränke- und Menukarten an Bord * Beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Prüfung jeweilige Qualifikation des Cabin Crew Members (Airline, Flugzeugtyp, Klasse) Hygiene - Grundsätze der persönlichen und der betrieblichen Hygiene begründen, kommentieren und sich entsprechend verhalten Gastronomische Fachbegriffe - Das spezifische Vokabular für eine rasche und professionelle Verständigung benützen und Begriffe erklären. 48-50 57-58 61-62 Eigenerarbeitung , CCMBerufspraxis Anhang 4 Wegleitung Wegleitung 2014 Anhang 1 53 zu Wegleitung Kapitel 4, Wein allgemein (Quelle: Servicelehrbuch GastroSuisse 2004, Fachliteratur) Die Weinetikette – Steckbrief des Weines Da ein CCM nicht alle Weine degustieren kann, die er/sie serviert, muss er/sie in der Lage sein, die Informationen auf der Etikette zu interpretieren. Die Weinetikette als Steckbrief des Weines hilft, die Gäste gut zu beraten. Die obligatorischen Informationen auf der Etikette: - Weinname - Herkunft - Name des Produzenten/Abfüllers - Inhalt/Menge (in der Regel in Centiliter, zb. 75cl) - Alkoholgehalt in Volumenprozent Der Weinname 1. Bei der Namensgebung nach Provenienz werden zwei Begriffe unterschieden: 1.1. Die Bezeichnung nach Herkunft gibt in grösserem Rahmen an, woher der Wein kommt, beispielsweise als welchem Land oder Gebiet (zB. Frankreich – Bordeaux, Spanien – Rioja, Schweiz – Romandie) 1.2. Die Bezeichnung des Ursprungs gibt beispielsweise den Kanton, die Weingemeinde, die Lage, das Schloss oder Weingut an. Die Namensgebung nach Herkunft oder Ursprung ist bereits ein Hinweis auf Qualitätsunterschiede: je genauer die Angabe auf der Etikette ist, desto typischer und charaktervoller ist die Weinqualität und desto mehr wird dieser Wein auch von Weinkennern geschätzt. Weitere Informationen zur „Geschichte“ des Weines werden ausserdem oft auf einer Etikette auf der Rückseite der Flasche zusammengefasst. 2. Bei der Namensgebung nach der Traubensorte, zum Beispiel Gamay, Pinot Noir, Gewürztraminer, Merlot, Cabernet Sauvignon, Sauvignon blanc muss ebenfalls ein Hinweis auf die Herkunft erfolgen. 3. Bei der Namensgebung mit einem Fantasienamen muss ebenfalls ein Hinweis auf die Herkunft erfolgen. Name des Produzenten/Abfüllers: er entspricht dem Namen der Herstellerfirma, einer Weinhandlung oder eines Weinmporteurs. Name und Standort der Firma müssen immer aufgeführt sein. Spitzenweine werden ausschliesslich in der Produktionsgegend in Flaschen abgefüllt. Zur Überprüfung kann man den Firmenstandort mit dem Herkunftsort des Weines vergleichen. Sind sie identisch oder befinden sie sich in der gleichen Region, ist anzunehmen, dass der Wein an Ort und Stelle gekeltert und in Flaschen abgefüllt worden ist. Als freiwillige Zusatzbezeichnungen kann auf der Etikette folgendes angegeben werden: - Jahrgang: je nach Land müssen in der Regel 85-100% des Traubengutes im entsprechenden Jahr gewachsen und in der Regel geerntet sein. Weine mit Jahrgangsangabe sind in der Regel qualitativ besser als Weine ohne Jahrgangsangabe. - Fantasie-, Firmen-, Wortbezeichnungen, Abbildungen oder Handelsmarken: diese Angaben trifft man sehr häufig an. Viele Weinproduzenten oder Weinhändler wollen ihre Weine aus der grossen Menge auf diese Weise speziell hervorheben. - Ursprungs-/Schutzbezeichnungen (zb. AOC, DOCG etc) unterstehen gesetzlichen Vorschriften, die die Aufgabe haben, die Qualität des Weines konstant zu halten und zu schützen. Diese Bezeichnungen sollen vor allem Herkunftsgarantie und Namensschutz sein und die Qualität der Trauben in Bezug auf Zuckergehalt, Pflege und Verarbeitung schützen. Schutzbezeichnungen sind von Land zu Land verschieden geregelt. - Herstellungemethode: bei dieser Zusatzbezeichnung wird die spezielle Kelterungsart (zB. „Méthode traditionelle“) oder der Ausbau (zB. „12 Monate Barrique)“ angegeben. - Geschmacksangabe: zB. „Trocken“, „Halbtrocken“, „Lieblich“ oder „Süss“. - Konsumationsempfehlungen wie etwa Trinktemperaturen oder Speiseempfehlungen sind häufig auf einer Rücketikette zu finden. Wegleitung 2014 Anhang 2 54 zu Wegleitung Kapitel 4.3, Weingeografie Spanien (Quelle: Servicelehrbuch GastroSuisse 2004, Fachliteratur) Weine Spanien Vino joven (spanisch für „Jungwein“) oder Cosechero (spanisch für „von der [letzten] Ernte“) bezeichnet einen spanischen Wein, der nicht einer Reife im Eichenfass (Barriqueausbau) unterzogen worden ist und für den baldigen Verbrauch bestimmt ist. Ein vino joven sollte nicht länger als ein Jahr aufbewahrt werden und wird daher auch vino de año ("Jahreswein") genannt. Als Crianza (von span. criar "reifen, großziehen") werden spanische Weine mit einem Mindestalter von zwei Jahren bezeichnet, die im Anschluss zusätzlich für eine Zeit im Eichenfass gereift (Barriqueausbau) sind. Die Mindestdauer des Barriqueausbaus ist abhängig von der jeweiligen Regelung der Herkunftsbezeichnung (D.O.). So liegt diese Dauer zB. für Rioja-Weine bei einem Jahr, für Weine der D.O. Toro lediglich bei sechs Monaten. Die Bezeichnung Reserva kennzeichnet einen spanischen Wein, der mindestens ein Jahr im Eichenholzfass und insgesamt mindestens drei Jahre in Fass und Flasche gereift ist. Der Wein darf also erst im vierten Jahr nach der Ernte ausgeliefert werden. Weißweine müssen sechs Monate im Fass und insgesamt zwei Jahre gelagert werden. Ein Gran Reserva muss zwei Jahre im Holzfass (meist aus Eiche) und mindestens drei Jahre in der Flasche (oder einem Tank) lagern. Es dürfen nur Weine aus guten Jahrgängen verwendet werden. Für Weißweine gilt: sechs Monate im Holzfass und dann vier Jahre in der Flasche. Besonders Weine aus der Rioja und den Ribera del Duero eignen sich für diesen so genannten Barriqueausbau, welcher aber auch in vielen anderen spanischen Anbaugebieten vorgenommen wird. Zusammenfassung - Crianza: muss mindestens 1 Jahr im Holzfass und 1 Jahr im Tank ausgebaut sein. - Reserva: muss mindestens 3 Jahre ausgebaut sein, davon mindestens 1 Jahr im Holzfass. - Gran Reserva: muss mindestens 2 Jahre im Holzfass ausgebaut und anschliessend 3 Jahre in der Flasche gelagert sein. Wegleitung 2014 Anhang 3 55 zu Wegleitung Kapitel 5, alkoholische Getränke (Quelle: Servicelehrbuch GastroSuisse 2004, Bar-Fachliteratur, www.cocktaildreams.de) Bargetränke - Rezepturen Cocktails werden auf Wunsch des Gastes gekühlt resp. mit Eis serviert. Zuerst Eis ins Gästeglas geben, danach Spirituosen einschenken, oder Zutaten im Shaker mit wenig Eiswürfeln schütteln und ins Cocktail-/Gästeglas abseihen. Eis nie ins Cocktailglas. (Zubereitung im…/ Service im…) Black Russian 4 cl Wodka 2 cl Kaffeelikör Eis (Zubereitung im…/ Service im…) (Gästeglas / Tumbler) Gin Fizz 4 cl Gin 2 cl Zitronensaft 2 cl Zuckersirup Soda auffüllen (Shaker / Tumbler) Bloody Mary (Gäste-/Mixglas / Tumbler) 4 cl Wodka 2-3 ds Zitronensaft 10 cl Tomatensaft Gewürze (Pfeffer, Tabasco) Gin Tonic 4 cl Gin Tonic auffüllen Zitronenscheibe (Gästeglas / Tumbler) Caipirinha (Gästeglas / Tumbler) 1 Limette geviertelt + 2-3 Löffel feiner Zucker zerstampfen Zerstossenes Eis (crushed ice) beigeben 2 cl Limettensaft 4 cl Cachaça Cosmopolitan (Shaker / Cocktailglas) 1 cl Cointreau 3 cl Wodka 1 cl Limettensaft 2-3 cl Cranberrysaft Cuba libre (Gästeglas / Tumbler) 4 cl weisser Rum (Bacardi) 2-3 ds Zitronensaft Coca-Cola auffüllen Zitronenscheibe Daiquiri 4 cl weisser Rum 1-2 cl Zitronensaft 1-2 cl Zuckersirup (Shaker / Cocktailglas) Dry Martini (Mixglas / Cocktailglas) 4-5 cl Gin 2 ds-1cl trockener Wermut 1 Zitronenzeste auspressen oder 1 Olive Manhattan (Mixglas / Cocktailglas) 4 cl Canadian Whisky 2 cl roter Wermut 1 ds Angostura Cocktailkirsche Margarita (Shaker / Cocktailglas) Salzrand (mit Zitronenscheibe einmal am Glasrand entlangfahren und das Glas kurz in einen flachen Teller mit Salz tauchen. 3 cl Tequila 1.5 cl Cointreau/Triple sec 1.5 cl Zitronensaft Screw Driver 4 cl Wodka 10cl Orangensaft (Gästeglas / Tumbler) Sex on the beach (Shaker / Tumbler) 4 cl Wodka 2 cl Pfirsichlikör 8 cl Orangensaft 8 cl Cranberrysaft Eis, Orangenscheibe, Cocktailkirsche Whiskey sour (Shaker / Tumbler) 4 cl Bourbon 2 cl Zitronensaft 2cl Zuckersirup Zitronenscheibe, Cocktailkirsche Wegleitung 2014 56 Anhang 4 zu Wegleitung Kapitel 6, Allg. Berufskenntnisse im Gastgewerbe (Quelle: Servicelehrbuch GastroSuisse, diverse Auflagen) Gastronomische Fachbegriffe à discretion .............. so viel, wie man möchte à la carte ................. Angebot nach Speisekarte, bei dem jedes Gericht einen anderen Preis hat à la minute............... Pfannengerichte, rasch auf Bestellung zubereitet (“kurz anbraten“ = falsch) al dente ................... Garstufe für Teigwaren, “bissfest” amuse-bouche ........ mundgerechte belegte Brötchen / Aperitivhäppchen AOC ......................... Appellation (d’origine) controllé oder Ursprungsbezeichnung für Weine Aspic ....................... Geleegericht, Aspik assemblage ............. Verschnitt von verschiedenen Weinen/Rebsorten, heute auch als Blend bekannt. Vor allem im Bordelais und in der Champagne angewandt. bain-marie ............... Wasserbad friandises .................kleines delikates Feingebäck goujon .....................Fischfiletstreifen grosse pièce ............Hauptplatte, Hauptgericht eines Menüs, in der Regel zum Tranchieren guéridon ..................Anstelltisch jardinière .................Gemüseauswahl gemischt serviert julienne ....................in feine Streifen geschnittenes Gemüse, Fleisch usw. Koffein .....................anregend wirkender Bestandteil von Genussmitteln wie Kaffee, Tee, Cola, Energy Drinks, Kakao etc. Umgangssprachlich wird das Koffein in Tees auch als Teein bezeichnet (gleiche chemische Verbindung wie Koffein). barrique ................... Eichenholzfass mit Volumen von rund 225 Litern. Wird weltweit zum reifen und lagern von Weinen eingesetzt blender .................... Mixer Laktose....................Milchzucker marinieren ...............Nahrungsmittel in Würzmittel einlegen (Wein oder Öl-Würzmischung) mazerieren ..............Beeren in Alkohol einweichen, um bestimmte Inhalts-/ Geschmackstoffe auszulösen (z.B. für Bowle) blinis ........................ Kleine runde Pfannkuchen aus Buchweizenmehl ménage ...................Sammelbegriff für Tischwürze mirepoix...................Röstgemüse brandy ..................... englisch für Weinbrand oder Cognac brunch ..................... ausgiebiges Frühstück, Kombination zwischen Frühstück und Mittagessen napperon .................„kleines Tischtuch“, das über grosses Tischtuch gelegt wird papillotte ..................Alu- oder Papierhülle brunoise .................. kleine Gemüsewürfel canapé .................... belegtes Brötchen passieren .................Flüssigkeit von festen Bestandteilen trennen chateaubriand ......... (doppeltes) Rindsfiletstück chop ........................ Kotelett (ohne Knochen), Schnitzel pâté .........................Pastete paupiette .................Fleischröllchen, Fleischvogel cloche ...................... Speiseglocke, für Servierplatten + Teller concassé ................. grob gehackte Tomaten ohne Haut und Kernen Convenience food ... teilweise oder fertigbearbeitete Rohprodukte coulis ....................... leicht flüssiges Püree, zB. von Früchten, Gemüsen und Krustentieren piccolo .....................1/4 Flasche Sekt (18.75 - 20cl) porridge ...................gekochter Haferflockenbrei crémier .................... Krüglein für Kaffeerahm croûtons .................. geröstete Brotstückchen roux .........................Bindemittel best. aus Fettstoff und Mehl suite.........................nächstfolgender Speisegang eines Menüs suprême ..................Geflügelbrust oder Fischfilet cuvée ...................... Zusammenstellung verschiedener Grundweine zu einem harmonischen Ganzen (gleichbleibende Qualität und Geschmack) Proteine ...................umgangssprachlich auch Eiweisse genannt, gehören zu den Grundbausteinen aller Zellen quiche......................gesalzener Kuchen (Käse, Lauch) Reduktion ................einreduzieren, einkochen v. Flüssigkeit table top ..................alle auf dem Gästetisch zur Verfügung stehenden Gegenstände dash ........................ Masseinheit für Barrezepte, einige Tropfen demi-sec.................. Geschmacksrichtung beim Champagner, halbsüss/halbtrocken, lieblich dressieren ............... Speisen anrichten Tannin .....................Gerbstoffe, die sich in den Schalen, Stielen und Kernen blauer Trauben befinden und während der alkoholischen Gärung extrahiert werden. Sie dienen als Farb- und Konservierungsmittel. dressing................... Salatsauce economat ................ Lagerraum für Waren und Material Teein .......................siehe Koffein Terrinen ...................in Terrinenform im Ofen und im Wasserbad pochiert Terroir......................Begriff für das Zusammenspiel von Rebsorte und allgemeinem Klima, Lagenklima, Boden, Ausrichtug zur Sonne, Hanglage etc. Vorlegebesteck ........Grosse Gabel und Löffel für das Schöpfen von Speisen (engl. clip) escalope .................. dünn geschnittene Fleischscheibe, Schnitzel F & B ....................... Restaurationsabteilung in Hotels, engl. „Food & beverage“ = Essen & Getränke fond ......................... Grundbrühe für Suppen und Saucen Fruktose .................. Gehört zu den Einfachzuckern und kommt in allen süssen Früchten vor fruits de mer ............ Meeresfrüchte, Meer-, Krusten- und Schalentiere Zeste .......................Die ganz dünn abgeschälte äusserste Schale einer Zitrone oder Orange Wegleitung 2014 57 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Umgang mit FlugReisenden / Zollvorschriften Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten Wegleitung 2014 58 PRÜFUNGSABLAUF Es findet eine schriftliche (75‘) und eine mündliche (30‘) Prüfung statt. Im mündlichen Teil werden keine Fragen zu Zollvorschriften gestellt. Die beiden Teilprüfungen tragen zu gleichen Teilen zur Gesamtnote in diesem Fach bei. Die mündliche Prüfung ist in Uniform abzulegen. Der Crewbag muss zur mündlichen Prüfung nicht mitgenommen werden. ZIEL Die Kandidaten haben die Fähigkeit, die verschiedenen Gästetypen wahrzunehmen und sich ihnen gegenüber entsprechend zu verhalten. Sie erklären verschiedene Abläufe sowohl vor, während als auch nach einem Flug. INHALT Teilgebiet 1: Flugvorbereitung / Briefing Ziel Die Kandidaten nennen Grundsätze einer optimalen Flugvorbereitung. Inhalt Flugvorbereitung zu Hause Flugvorbereitung am Flughafen Unterlagen und Inhalte Aufbau eines Briefings Manuals der angehörenden Fluggesellschaft: Empfohlene Literatur Swiss: SCM: Kapitel 7, Kapitel 9, Kapitel 12 Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 5, Kapitel 7 Teilgebiet 2: Kommunikation Ziel Die Kandidaten eröffnen ein Gespräch, nennen Lösungen/Vorgehen bei Konflikten und erklären das Verhalten gegenüber Passagieren bei Reklamationen. Inhalt Konfliktbewältigung Gesprächseröffnung Aktives Zuhören Agieren / Reagieren Entgegennehmen von Reklamationen Fallbeispiele aus der Praxis Empfohlene Literatur Servicelehrbuch: Kapitel 4.5, Seite 138 Kapitel 4.5.4., Seiten 141-142 Kapitel 4.5.10, Seite 145 Kapitel 5.1.2, Seiten 169-170 Edelweiss Air: FAM: Kapitel 4 Wegleitung 2014 Teilgebiet 3: Ziel Inhalt Empfohlene Literatur Teilgebiet 4: Ziel Inhalt Empfohlene Literatur 59 Zeitgemässe Umgangsformen im In- und Ausland, Erscheinung und Verhalten Die Kandidaten nennen Grundlagen des guten Auftretens, Unternehmenskultur und Umgangsformen im Privat-, wie auch im Geschäftsleben im In- und Ausland. Sie kennen die Grundlagen der Körperpflege sowie das korrekte Auftreten in Uniform auf Dienst- oder Privatreisen. Gutes Auftreten / Image im Geschäftsleben Unternehmenskultur und interne Kommunikation Aufgaben des Gastgebers und der Gäste Erscheinung und Verhalten in Uniform Körperpflege und Kosmetik Betriebshygiene Fallbeispiele aus der Praxis Servicelehrbuch: Kapitel 2.1.4, Seiten 57 – 58 Kapitel 2.1.6, Seiten 61-62 Kapitel 4.1.1, Seiten 90 – 91 Uniformreglement der angehörenden Fluggesellschaft Edelweiss Air: FAM: Kapitel 4 und Unterlagen aus Grundkurs: „Verhalten in Uniform“ Bordverkauf Die Kandidaten nennen die wichtigsten Formen und Abläufe eines Bordverkaufs. Zahlungsmittel / Fremdwährungen Abläufe Manueller Verkauf Verkaufstechniken / Verkaufs- und Empfehlungsgespräche Servicelehrbuch: Kapitel 5.1.-5.1.3, Seiten 170-176 Kapitel 5.1.5-5.1.6, Seiten 177-178 Manuals der angehörenden Fluggesellschaft (Verkaufsunterlagen): - Swiss: SCM: Kapitel 10, “Swiss Shop Duty Free” Broschüre für CCMs - Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 2, und Unterlagen aus Grundkurs: „Manueller Verkauf“ Wegleitung 2014 Teilgebiet 5: Ziel Inhalt Empfohlene Literatur Teilgebiet 6: Ziel Inhalt Empfohlene Literatur 60 Gästetypen und Dienstleistungen Die Kandidaten definieren die verschiedenen Gästetypen und deren Besonderheiten. Sie erkennen die wichtigsten Phasen betreffend Verhalten und Dienstleistung von der Begrüßung bis zur Verabschiedung der Gäste. Gästetypen Verhalten gegenüber Gästen Besonderheiten der Gäste Dienstleistungen von der Begrüssung bis zur Verabschiedung Speziell an Bord: Familien, UM’s, Kinder, Swiss Premium Customers, VIP’s, Passagiere mit Betreuung, Personal Care Tools Servicelehrbuch: Kapitel 5.3., Seiten 183-185; Kapitel 4.5.5-4.5.6, Seiten 141-143 Kapitel 4.5.8-4.5.9, Seiten 144-145; Kapitel 4.5.12, Seite 146; Kapitel 5.2.-5.2.3, Seiten 178-183 Swiss: SWISS Crew Link / Intranet Manuals der angehörenden Fluggesellschaft: - Swiss: SCM: Kapitel 7, Kapitel 8 - Swiss: CSPM: Kapitel 2, Kapitel 6.4 - Swiss: OMA: Kapitel 8.2 - Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 4 und CSPM 2 Flughafen ZRH, Fly-Rail Die Kandidaten nennen die Dienstleistungen des Flughafens ZRH sowie das Angebot des Fly-Rail Services. Dienstleistungen und Service-Einrichtungen des Flughafens ZRH:Valetparking / Lounges / Check-in (am Flughafen, per Telefon, amBahnhof, E-check-in, Selfcheck-in, Web-check-in, bis zum Endpunkt der Reise, für Hin- und Rückflug) / E-ticket / Transfer und Ankunft / Ruheräume / Nurseries / Gepäck / Reisen mit Kindern / Reisen mit Tieren / Reisende mit Handicap Zonenbenennungen / Schengen- und Non-Schengen- Zonen Fly & Rail Service Flughafeninformationen: Internetseite: www.flughafen-zuerich.ch oder entsprechende Broschüren am Flughafen Zürich beziehen. Internet oder Broschüren: - Dienstleistungen für Passagiere - Reiseinformationen und Tipps - Flyer mobilitätseingeschränkte Passagiere - Information für Transfer Passagiere Internetseiten: www.swiss.com; www.sbb.ch Swiss: SWISS Crew Link / Intranet Manuals der angehörenden Fluggesellschaft: - Swiss: SCM: Kapitel 8 - Swiss: CSPM: Kapitel 2 - Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 2 und CSPM 2 (life pets in the cabin) Swiss spezifische Themen werden nicht gefragt! Wegleitung 2014 Teilgebiet 7: Ziel Inhalt Empfohlene Literatur Teilgebiet 8: Ziel Inhalt Literatur 61 Verspätungen und Unregelmässigkeiten Die Kandidaten kennen gesetzliche Vorschriften. Sie nennen Gründe für Verspätungen und Unregelmässigkeiten und beschreiben die Betreuung der Gäste in diesen Fällen (z.B. fehlende Spezialessen, medizinische Zwischenfälle). Technisches und administratives Vorgehen / Rapportwesen / Gründe Betreuung / Passenger Care Center PCC Spezialessen Swiss: SWISS Crew Link / Intranet Manuals der angehörenden Fluggesellschaft: - Swiss: SCM: Kapitel 7, Kapitel 8, Kapitel 9 - Swiss: OMA: Kapitel 6.2 - Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 5 Aus- und abgewiesene Passagiere / Tigers Die Kandidaten nennen Vorschriften und Kategorien betreffend aus- und abgewiesenen Passagieren. Sie kennen das richtige Verhalten gegenüber Tigers. Vorschriften Kategorien Betreuung / Verhalten Manuals der angehörenden Fluggesellschaft: - Swiss: OMA: Kapitel 10 - Edelweiss Air: FAM: Kapitel 10 Teilgebiet 9: Ziel: Vielfliegerprogramm: Star Alliance (nur Swiss CCMs) / Miles &More Die Kandidaten kennen das Vielfliegerprogramm „Miles & More“ und die Airlineallianz„Star Alliance“ Inhalt für Swiss Was ist Star Alliance? (Vision, Mitglieder, Kundenvorteile) CCMs: Die wichtigsten „Miles & More“ Leistungen Club-Programm: Basis-Infos, „Miles & More“ Statuslevel, Meilen sammeln, Meilen einlösen Bedingungen für Mitgliedschaft Vorteile / Privilegien und Dienstleistungen für die verschiedenen Statuskategorien am Boden und an Bord. „Miles & More“ Partner: Fluggesellschaften und andere Partner welche sich am Vielfliegerprogramm beteiligen Inhalt für Edelweiss Air CCMs: Empfohlene Literatur Was ist „Miles & More“? Kundenvorteile, Bedingungen um Meilen bei Edelweiss Air zu sammeln Status und Privilegien der HON Vorteile und Dienstleistungen für HON an Bord Internetseiten: www.swiss.com/miles&more; www.miles-and-more.ch; Swiss: www.staralliance.com Swiss: SWISS Crew Link / Intranet Swiss: SCM: Kapitel 8 - Edelweiss Air: “Grüezi Swiss” Miles & More (Intranet EKC, SWISS Booklet) Wegleitung 2014 62 Teilgebiet 10: Ziel Inhalt Empfohlene Literatur „Abbreviations“ Die Kandidaten kennen wichtige Abkürzungen. Genauer Wortlaut in E / D und Bedeutung Manuals der angehörenden Fluggesellschaft: - Swiss: SCM: Kapitel 4 - Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1 und CSPM ABB Teilgebiet 11: Ziel Allgemeines Die Kandidaten beschreiben, nennen, definieren Allgemeinwissen aus dem Berufsalltag. Berufsbezogenes Allgemeinwissen und Erfahrung Inhalt Zollvorschriften Ziel Die Kandidaten kennen die Zollvorschriften Inhalt Vorschriften für ein- oder durchreisende Personen Vorschriften für Crewmitglieder Abgabenfreie Ware Vorschriften für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen und Munition durch Privatpersonen Vorschriften über die Einfuhr von Nahrungsmitteln durch Privatpersonen Vorschriften über die Einfuhr von alkoholischen Getränken durch Privatpersonen Vorschriften über den Pflanzen- und Artenschutz bei der Einfuhr Vorschriften über die Einfuhr von lebenden Tieren, geschützten Tieren und Produkten von geschützten Tieren (Pelze, Häute, etc.) Empfohlene Zollinfo: www.ezv.admin.ch oder entsprechende Broschüren bei zuständigen Literatur Zollkreisdirektionen bestellen Internetseiten und Merkblätter: - Ihr Weg durch den Schweizer Zoll - Einfuhr von Nahrungsmitteln und alkoholischen Getränken durch Private - Einfuhr von Pflanzen und Schnittblumen durch Private - Ich reise mit Hund oder Katze Manuals der angehörenden Fluggesellschaft: - Swiss: SCM: Kapitel 9 - Swiss: OMA: Kapitel 1.7.10 - Edelweiss Air: FAM: Kapitel 1, Kapitel 5, Kapitel 11 Wegleitung 2014 63 EMPFOHLENE LITERATUR Servicelehrbuch, 2012, Verlag Edition Gastronomique Internetseiten: – www.swiss.com – SWISS Crewlink / Intranet nur Swiss CCMs – www.miles-and-more.ch – www.staralliance.com: nur Swiss CCMs – Intranet: Edelweiss Air / „Grüezi Swiss“ nur Edelweiss CCMs – www.ezv.admin.ch – www.sbb.ch – www.flughafen-zuerich.ch Broschüren: – Flughafenbroschüren – Zollbroschüren Swiss International Airlines: SCM (beinhaltet auch die „OK Instructions“!) – Kapitel 4: Abbreviations – Kapitel 7: Inflight Service – Kapitel 8: Passenger Info – Kapitel 9: Flight Info – Kapitel 10: Sales on Board – Kapitel 12: CCM Duties & Regulations CSPM – Kapitel 2: – Kapitel 6.4: Standard Operating Procedures Other Equipment OMA – Kapitel 6.2: Passenger health precautions – Kapitel: 1.7.10: Postal regulations – Kapitel 8.2: Ground Handling Instructions – Kapitel 10: Security SCM, CSPM und OMA im PDF-Format: Swiss Intranet / Crewlink-DMS – “Swiss Shop Duty Free” Broschüre für CCMs Wegleitung 2014 64 Edelweiss Air: Edelweiss Air Cabin Crew Members: haben eine eigenständige Prüfung (FAM, Grundkurs Unterlagen, Service Lehrbuch, Broschüren und Internetseiten). Swiss spezifische Themen werden nicht gefragt. CSPM – – CSPM ABB CSPM 2 FAM – Kapitel 1 – Kapitel 2 – Kapitel 4 – Kapitel 5 – Kapitel 7 – Kapitel 10 – Kapitel 11 FAM und CSPM im PDF-Format: Intranet Edelweiss Air – – – – Unterlagen aus Grundkurs: „Manueller Verkauf“ Unterlagen aus Grundkurs: „Verhalten in Uniform“ Broschüre: „Grüezi Swiss“ Facts & Figures Edelweiss Air Bei der Korrektur wird berücksichtigt, dass dieses Fachgebiet laufend Neuerungen und Änderungen unterliegt. Bereiten Sie sich entsprechend mit allen Quellenangaben vor. Other Airlines: please contact SOBFA Administration for information Wegleitung 2014 65 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Führung und Ausbildung Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten Wegleitung 2014 66 PRÜFUNGSABLAUF Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem schriftlichen (Dauer 1h) und einem mündlichen (Dauer 1/2 h). Aus den beiden Teilprüfungen wird die Gesamtnote im Fach "Führung und Ausbildung" ermittelt. Die beiden Teilnoten werden dabei gleich gewichtet. ZIEL UND INHALT FÜHRUNG Das CCM weist sich über theoretische Basiskenntnisse in der Mitarbeiterführung aus. Es kennt die verschiedenen Führungsstile der situationsbezogenen Menschenführung und weiss, wann und wie man sie anwendet. Inhalt – Ziele setzen – Feedback geben und nehmen (Verhalten loben, Verhalten kritisieren) – Situationsbezogene Menschenführung (dirigierendes und sekundierendes Führungsverhalten) – Die vier fundamentalen Führungsstile der situationsbezogenen Menschenführung: Lenken, Anleiten, Unterstützen, Delegieren. – Diagnose des Entwicklungsstandes bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – Entwickeln von Kompetenz und Engagement – Das Prinzip der ABC-Analyse (ABC-Aufgaben) – Wahl des Führungsstils - Führungstheorien – Grundwissen über Motivation – Die Hilfsmodelle zur Motivation (Maslow, Herzberg) – Teamentwicklung – Konfliktmanagement – Emotionale Intelligenz: Kapitel 3, 4 (Erkenne Dich selbst) und 10 (Gruppen-IQ) EMPFOHLENE LITERATUR Der Minuten Manager, Blanchard/Johnson, Rororo Sachbuch Der Minuten Manager: Führungsstile, Blanchard/Zigarmi, Rororo Sachbuch EQ. Emotionale Intelligenz, Daniel Goleman, Deutscher Taschenbuchverlag Ergänzende Literatur (Teamentwicklung und Konflikte, Motivation und Feedback), Download unter www.sobfa.ch Wegleitung 2014 67 ZIEL UND INHALT AUSBILDUNG Das CCM weist sich über grundlegende Kenntnisse bezüglich Instruktion aus. Zudem soll es fähig sein, einem weniger erfahrenen CCM in der richtigen Art und Weise zur Seite zu stehen, auch wenn es sich dabei nicht um eine eigentliche Einführung bzw. Instruktion handelt. Inhalt – Vorbereitung / Planung – Zielsetzung in der Ausbildung – MITT (Motivieren, Informieren, Trainieren, Testen) – Feedback / Qualifikation EMPFOHLENE LITERATUR Erfolgreich instruieren, Swiss, www.sobfa.ch Wegleitung 2014 68 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Geographie, Menschen und Kulturen Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten Wegleitung 2014 69 Bitte studieren Sie diese Wegleitung sorgfältig! Achtung: diese komplett überarbeitete Ausgabe beinhaltet neuen Prüfungsstoff und ist nur gültig für die Prüfungen im Jahr 2014! Sie ersetzt alle vorherigen Wegleitungen im Prüfungsfach „Geographie, Menschen und Kulturen“. Durch das sorgfältige Studium vermeiden Sie Missverständnisse und die Prüfungsvorbereitung wird wesentlich erleichtert! GENERELL Geographie - Eine Kurzübersicht Die Geographie (Griechisch geôgraphia für “Beschreibung der Erde oder Erdkunde”) teilt sich in die folgenden zwei Hauptgebiete: Naturgeographie Diese ist die Wissenschaft von Erforschung, Erfassung und Beschreibung der Erdoberfläche. Sie umfasst unter anderem die Teilgebiete Geomorphologie (Formen der Erdoberfläche), Hydrogeographie (Erscheinungsformen der Gewässer), Klimageographie (Beziehungen zwischen Erdoberfläche und Atmosphäre), Biogeographie (Verbreitung von Flora und Fauna). Kulturgeographie Diese setzt sich mit der Umwelt des Menschen und den komplexen räumlichen Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt auseinander. Sie untersucht die Entstehung und Entwicklung von Räumen sowie die Einwirkungen des Menschen und versucht, künftige Entwicklungstendenzen aufzuzeigen. Sie umfasst unter anderem die Teilgebiete Wirtschaftsgeographie (wirtschaftliche Handlungen der Menschen) - Siedlungsgeographie (Standort, Entstehung und Ausbreitung von Siedlungen) Bevölkerungsgeographie (Zusammensetzung, Verteilung und Entwicklung der Bevölkerung) Geographie der Sprachen (Entstehung, Ausbreitung und Entwicklung der Sprachen) Religionsgeographie (Entstehung, Ausbreitung und Entwicklung der Religionen) - politische Geographie (Gestaltung des öffentlichen Lebens, insbesondere der Staatstätigkeit) - historische Geographie (Ablauf des Geschehens in Raum und Zeit). Eine der wichtigsten Hilfswissenschaften der Naturgeographie und der Kulturgeographie ist die Kartographie (das Erstellen von Karten nach der Vermessung der Erdoberfläche). Geographie - Ein Bestandteil des Berufsbildes des Cabin Crew Members Das professionelle Cabin Crew Member muss Angaben aus einem kartographischen Atlas (z.B. Streckennetz) verstehen und interpretieren können. Es soll auch in der Lage sein, diesbezügliche Fragen der Fluggäste zu beantworten. Dieses Wissen vermittelt zum grössten Teil die Naturgeographie. Wegleitung 2014 70 Im Beruf des Cabin Crew Members steht der Mensch im Mittelpunkt. Um die vielfältigen Bedürfnisse seiner Fluggäste, seiner MitarbeiterInnen und seiner GastgeberInnen in den Aufenthaltsländern zu erkennen und zu verstehen, muss sich das Cabin Crew Member mit den verschiedenen Kulturräumen der Mitmenschen beschäftigen. Dieses Wissen vermittelt die Kulturgeographie. PRÜFUNGSABLAUF Im Fach "Geographie, Menschen und Kulturen" findet eine schriftliche Prüfung mit einer Dauer von 1 Std.15 Min. statt. ZIEL UND INHALT Der Prüfungsstoff soll nur Grundwissen aus den folgenden, ausgewählten Gebieten vermitteln. – – – Eine Betrachtung von ausgewählten geographischen Themen der Kontinente Afrika, Europa und Asien zeigt ein unterschiedliches Bild der Natur- und Kulturgeographie. Das Wetter beeinflusst uns alle, vom einfachen Aufspannen eines Regenschirms bis hin zu Reiseverspätungen, wenn das Flugzeug einem Sturm ausweichen muss. Wetter- und Naturphänomene spielen in der Fliegerei immer eine wichtige Rolle. Weltweit gesehen, beeinflussen religiöse Werte und Normen das Denken und somit das Verhalten der Menschen stark. Neben einer kurzen Einführung in das Thema Religion wird auch die Religion des Judentums näher betrachtet. EMPFOHLENE LITERATUR Der Prüfungsstoff basiert auf der folgenden Literatur: CD-ROM “ENCARTA” Enzyklopädie (Standardausgabe) Ausgabe 2008 Microsoft und jünger Die Encarta ist vergriffen. Download unter www.sobfa.ch – – – Geographische Themen der Kontinente Afrika, Europa und Asien Wetterkunde Religion und Judentum Wetterkunde: Eyewitness Companions „Weather“ Der Prüfungsstoff basiert auf der Englischen Ausgabe. Für das Studium des Prüfungsstoffes empfiehlt sich die gleichzeitige Verwendung einer Weltkarte. Es werden nur diejenigen Angaben respektive Lernziele geprüft, welche in der nachfolgenden Themenübersicht enthalten sind. Wegleitung 2014 Afrika Einleitung (Kapitel 1) Weltatlas Afrika und Ausschnitte (wichtige Meere, Flüsse, Seen, Städte, Gebirge) Text ganzer Abschnitt (1) Land (Kapitel 2) Geomorphologie (2.2) Flüsse und Seen (2.3) Klima (2.4) Flora (2.5) Fauna (2.6) Bevölkerung (Kapitel 3) Bevölkerungszusammensetzung (3.1) Bevölkerungsverteilung und –Entwicklung (3.2) Sprachen (3.3) Religion (3.4) Wirtschaft (Kapitel 4) Text nach Titel Landwirtschaft (4.1) Forstwirtschaft und Fischerei (4.2) Bergbau (4.3) Industrie (4.4) Handel (4.7) Geschichte (Kapitel 5) Früher europäischer Imperialismus (5.2) Europäische Politik (5.2.4) Afrikanischer Widerstand (5.2.5) Weitere Entwicklung (5.2.6) Das neue Afrika (5.3) 71 Wegleitung 2014 Europa Einleitung (Kapitel 1) Weltatlas Europa und Ausschnitte (wichtige Meere, Flüsse, Seen, Städte, Gebirge) Text ganzer Abschnitt (1) Land (Kapitel 2) Text nach Titel Flüsse und Seen (2.2) Klima (2.3) Flora (2.4) Fauna (2.5) Bevölkerung (Kapitel 4) Text nach Titel Die Völker Europas (4.1) Bevölkerungsentwicklung (4.2) Bevölkerungsbewegungen (4.3) Sprachen (4.5) Religion (4.6) Wirtschaft (Kapitel 5) Text nach Titel Landwirtschaft (5.1) Forstwirtschaft und Fischerei (5.2) Bergbau (5.3) Industrie (5.4) Aussenhandel (5.7) Geschichte*(Kapitel 6) Europa zwischen den Weltkriegen (6.5.1) Die Neuordnung und Spaltung Europas nach dem 2. Weltkrieg (6.5.2) Entspannung (6.5.3) Die europäische Einigung (6.5.4) *Wichtig: die Geschichte von Europa wird auf der CD-ROM sehr ausführlich behandelt. Der Prüfungsstoff umfasst deshalb nur den Zeitabschnitt der jüngeren Geschichte. 72 Wegleitung 2014 Asien Einleitung (Kapitel 1) Weltatlas Asien und Ausschnitte (wichtige Meere, Flüsse, Seen, Städte, Gebirge) Text ganzer Abschnitt (1) Land (Kapitel 2) Text nach Titel Physische Geographie (2.2) Flüsse und Seen (2.3) Klima (2.4) Flora (2.5) Fauna (2.6) Bevölkerung (Kapitel 3) Text nach Titel Bevölkerungsentwicklung (3.1) Sprache (3.2) Religion (3.3) Wirtschaft (Kapitel 4) Text nach Titel Landwirtschaft (4.1) Forstwirtschaft und Fischerei (4.2) Bergbau (4.3) Industrie (4.4) Aussenhandel (4.5) Geschichte (Kapitel 5) Expansion und Modernisierung (5.5) Kolonisation (5.5.1) Die Reaktionen auf die Kolonialmächte (5.5.2) Siam und Japan (5.5.3) Unabhängigkeit (5.6) Nationalismus (5.6.1) Konfrontationen (5.6.2) Wirtschaftliche Expansion (5.6.3) 73 Wegleitung 2014 Wetterkunde Einleitung Seiten 12 bis 17 Wie das Wetter funktioniert (Kapitel 2) Seiten 62 bis 75 Luftmassen Wetterfronten Hoch und Tief Konvergenz und Divergenz Der Coriolis-Effekt Globale Windsysteme Höhenzirkulation und Jetstreams Wetterphänomene (Kapitel 3) Seiten 83 bis 101 Wolken im Überblick Wie Wolken entstehen Tiefe Wolken Mittelhohe Wolken Hohe Wolken Wettervorhersage (Kapitel 5) Seiten 212 bis 213 Flugwettervorhersage Seiten 230 und 231 Wolkenbeobachtung 74 Wegleitung 2014 Religion Einleitung (Kapitel 1) Text ganzer Abschnitt Probleme und Notwendigkeit der Definitionen von Religion (Kapitel 2) Text ganzer Abschnitt Typologie von Religionen (Kapitel 3) Text ganzer Abschnitt Die Religionen der Welt (Kapitel 4) Text ganzer Abschnitt Religionsbegriffe der Religionen (Kapitel 5) Text ganzer Abschnitt 75 Wegleitung 2014 Judentum Einleitung (Kapitel 1) Ganzer Abschnitt Der Bund (Kapitel 2) Ganzer Abschnitt Thora und hebräische Bibel (Kapitel 3) Ganzer Abschnitt Die rabbinische Tradition (Kapitel 4) Ganzer Abschnitt Gebete und Riten (Kapitel 5) Ganzer Abschnitt Der Sabbat (Kapitel 6) Ganzer Abschnitt Kalender und Feste (Kapitel 7) Ganzer Abschnitt Geschichte (Kapitel 8) Die Hebräer in Kanaan (8.1) Die zwölf Stämme (8.2) Der Exodus (8.3) Das Königreich (8.4) Das Königreich unter David (8.4.1) Salomos Herrschaft (8.4.2) Das geteilte Reich (8.4.3) Die Zerstörung Jerusalems durch Nebukadnezar (8.4.4) Das unterworfene Judäa (8.5) Leben in Babylon (8.5.1) Rückkehr nach Jerusalem (8.5.2) Die Diaspora (8.5.3) Die Zeit der Hasmonäer (8.5.4) Der grosse Aufstand (8.5.5) Bar Kochba (8.5.6) 76 Wegleitung 2014 77 Ergänzung Um sich eine Vorstellung über die zu erwartenden Prüfungsfragen zu machen, werden als Beispiel einige Fragen hinzugefügt, die auch in der Prüfung durchaus vorkommen dürften. Geographische Themen der Kontinente Afrika, Europa und Asien Zum Kontinent Asien gehört auch der Nahe Osten mit den folgenden Ländern: Ägypten, Israel, Jordanien, Syrien, Libanon, Türkei, Irak, Iran, Saudi Arabien, Jemen, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Bahrain und Kuwait. Die PrüfungskandidatInnen Beschreiben die Grösse, Bevölkerungszahl, geographische Lage und Ausdehnung. Nennen und bezeichnen die Gliederung (Grossregionen und Staaten), Hauptstädte, grosse angrenzende Gewässer und Binnengewässer, markante Inseln, Berge und Regionen und erklären damit verbundene Einflüsse auf die kulturelle Landschaft. Beschreiben respektive erklären die herrschenden klimatischen Bedingungen und deren Einflüsse auf die kulturelle Landschaft. Beschreiben Flora und Fauna. Erklären die Entwicklung und Bewegungen der Bevölkerung und zählen Völkergruppen und kulturelle Eigenheiten auf. Zählen die Sprachfamilien respektive Einzelsprachen auf und bezeichnen deren geographische Ausbreitung. Zählen die vorherrschenden Religionen auf und erklären deren Ausbreitung. Erklären die wirtschaftliche Entwicklung im Allgemeinen und beschreiben im speziellen Formen, Produktion und Entwicklung in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft und Fischerei, im Bergbau, in der Industrie und im Handel. Nennen und erklären wichtige historische Ereignisse ab einem gegebenen Zeitpunkt bis in die Neuzeit. (Die KandidatInnen müssen keine genauen Jahreszahlen, sondern nur Zeitabschnitte nennen. Zum Beispiel: Ende des 19. Jahrhunderts oder zu Beginn der sechziger Jahre.) Beispiele von Prüfungsfragen: Nennen Sie Gründe, welche innerhalb von Europa in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Migrationen auslösten. Zählen Sie Einzelsprachen auf, welche der slawischen Sprachfamilie angehören. In Asien befindet sich sowohl der tiefstgelegene als auch der höchstgelegene Punkt der Erdoberfläche. Nennen Sie diese beiden Punkte mit ihrer entsprechenden Höhe in Bezug zum Meeresspiegel. Nennen Sie Gründe, weshalb die europäischen Mächte ein Interesse an der Kolonisation respektive Annexion von den meisten asiatischen Ländern hatten. Erklären Sie in groben Zügen den Unterschied zwischen den afrikanischen Vegetationstypen „Tropischer Regenwald“ und „Savanne“. Wetterkunde Die PrüfungskandidatInnen nennen Eigenschaften von Luftmassen und deren Orte und Gebiete. erklären was eine Wetterfront ist und kennen deren Unterschiede. wissen Bescheid über Hoch- und Tiefdrucksysteme, Konvergenz und Divergenz, den Coriolis Effekt und die Globalen Windsysteme. kennen die Entstehung eines Jetstreams. nennen die Bildung von Wolken und können verschiedene Wolken deuten. verstehen verschiedene Wolkenmuster und ihre Veränderungen. Wegleitung 2014 78 Beispiele von Prüfungsfragen: Erklären Sie, was eine Wetterfront ist. Äquatornahe Länder haben oft extreme Feucht- und Trockenzeiten. Erklären Sie weshalb. Zählen Sie je 2 Wolkennamen auf für Tiefe, Mittelhohe und Hohe Wolken. Nennen Sie 5 Punkte, die in der Flugwettervorhersage sehr wichtig sind. Religion Die PrüfungskandidatInnen nennen eine mögliche Definition für den Begriff „Religion“. zählen Religionen auf und nennen deren typischen Wesenspunkte. erklären, weshalb das Wesen einer Religion zu Konflikten, aber auch zu Religionsneugründungen führt und nennen einige solche Neugründungen. Beispiele von Prüfungsfragen: Erklären sie den Unterschied zwischen Mono- und Polytheismus. Was bedeutete für die Römer der Begriff „religio“? Judentum Die PrüfungskandidatInnen erklären diese Lehre und deren Merkmale in ihren elementaren Zügen. Sie nennen respektive erklären im Besonderen die Bedeutung des Begriffs „Judentum“ respektive „Jude“. die zentrale Gottheit und deren Bedeutung. die Bedeutung des Bundes der Gottheit mit den Gläubigen. den Stifter/die Begründer (Patriarchen) und deren Einfluss auf die Entstehungsgeschichte. die wichtigsten religiösen Schriften. wichtige Gebete, religiöse Pflichten, Gebote und Verbote. wichtige religiöse Bräuche, Riten, Kultgegenstände und Einrichtungen. wichtige religiöse Feste und Fastentage. in groben Zügen den Ablauf der Geschichte ab den Anfängen des Judentums bis zum Verlust Jerusalems an dass Römische Reich; wichtige religionshistorische Ereignisse mit Namen, Daten und geographischen Orten. (Die KandidatInnen müssen keine genauen Jahreszahlen, sondern nur Zeitabschnitte nennen. Zum Beispiel: 3.Jh.v.Chr. oder zweite Hälfte des 1.Jh.n.Chr.) Hinweise Bitte beachten Sie, dass Sie für die Vorbereitung der Prüfung in deutscher Muttersprache nur die Wegleitung in deutscher Sprache verwenden. Die Wegleitungen in französischer und italienischer Sprache sind nicht identisch. Bei der Korrektur der Prüfungen durch die PrüfungsexpertInnen wird eine vernünftige Toleranz angewendet. Wegleitung 2014 79 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Sprachen Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten Wegleitung 2014 80 GENERELL Im Prüfungsteil „Sprachen“ finden drei mündliche Teilprüfungen mit einer Dauer von je 20 Minuten statt. Jede dieser Teilprüfungen trägt zu einem Drittel an die Gesamtnote „Sprachen“ bei. Der Kandidat / die Kandidatin bestimmt die Muttersprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) sowie die zweite Fremdsprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) selber. Englisch als Fremdsprache ist für alle Kandidaten / Kandidatinnen Pflicht-Fremdsprache. PRÜFUNGSABLAUF MIT DEUTSCH ALS MUTTERSPRACHE Teilprüfung 1: Deutsch als Muttersprache. Teilprüfung 2: Englisch als Fremdsprache (Pflicht). Teilprüfung 3: Französisch oder Italienisch als Fremdsprache (freie Wahl). Die Reihenfolge der Teilprüfungen ist vom Prüfungsstundenplan abhängig. ZIEL UND INHALT Das Cabin Crew Member ist fähig, sich in gepflegtem (Schrift-)Deutsch über ein anspruchsvolles Thema zu unterhalten. Der Prüfungsinhalt setzt sich aus vier Teilen zusammen: o Spielerische Auseinandersetzung mit Redensarten Eine Redensart in eigene Worte fassen. Ein vorgegebenes Wort in eine Redensart integrieren. Eine Redensart interpretieren, erklären; Fragen dazu beantworten. o Kurzreferat (ca. 3 Minuten) zu einem während der Prüfung vorgegebenen Thema Nach kurzer Vorbereitungszeit (Notizen machen ist möglich) frei sprechen. Fragen zum Thema und zum Inhalt des Referates beantworten. o Interpretation eines Gedichtes Gedicht nach kurzer Vorbereitungszeit vortragen. Gedicht nacherzählen, Inhalt wiedergeben, zusammenfassen. Gedicht interpretieren, Fragen zum Inhalt beantworten. o Unterschiedliche Aufgaben zu einem freien Thema, wie z.B.: Bildbeschreibung abgeben. Eine Bildfolge in treffende Worte fassen. Text vorlesen, zusammenfassen, interpretieren, Fragen dazu beantworten. Aphorismen. Bewertungskriterien im Prüfungsteil Deutsch als Muttersprache Sprachlicher Ausdruck (Intonation, Sprachfluss, Akzent, Vokabular). Satzbildung, grammatikalischer Ausdruck, Sicherheit in den angewandten grammatikalischen Strukturen. Lesefertigkeit. Leseverständnis, Erfassen des wesentlichen Informationsgehaltes eines Textes, inhaltlicher Gehalt des Gesagten. Wiedergabefähigkeit, Folgerichtigkeit sowie sprachliche und inhaltliche Logik im Gesagten, in einer Nacherzählung, in einer Zusammenfassung. Wegleitung 2014 81 Fremdsprachen (Englisch, sowie Französisch oder Italienisch) Das Cabin Crew Member beherrscht die Umgangssprache der betreffenden Fremdsprache. Es ist fähig sich grammatikalisch richtig und flüssig auszudrücken. Es ist fähig die Umgangssprache ohne Schwierigkeiten zu verstehen. Der Kandidat / die Kandidatin wird in seinen / ihren Sprachkenntnissen getestet, indem er / sie mit verschiedenen Kommunikationsmethoden konfrontiert wird. – English as a Foreign Language (Must) – Outline of the Test The test is divided into four parts: o Introduction / Free conversation Social questions The candidate converses freely in various tenses and about diverse topics. o Grammar A short grammar test to be completed orally. The candidate reads the test out loud and fills in the blanks as required. A number of grammatical areas are tested: tenses, prepositions, synonyms etc. o Reading a text out loud The candidate reads a specific text out loud, questions pertaining to the contents of the text are asked. A discussion around the theme of the story follows. o Naming items that are commonly found on board an aircraft The candidate is given a number of objects. He / she is asked to properly name the item, describe its use, location, function and/or properties. – Français comme langue étrangère - Déroulement de l’épreuve L’épreuve est divisée en quatre parties : o Introduction / Conversation légère o Explication de texte Le candidat / la candidate lit un texte d’abord pour soi, et ensuite un passage à haute voix. Le candidat / la candidate résume, reproduit le texte. Le candidat / la candidate répond à des questions relatives au texte et discute du contenu. o Séquence photo Le candidat étudie une photo qui propose une situation à bord d’un avion. Description de la situation. Discussion. Le candidat / la candidate répond à des questions relatives à la photo et au vocabulaire de l’aviation. o Séquence improvisation Le candidat / la candidate tire au sort cinq mots. Le candidat / la candidate étudie les cinq mots brièvement, et puis raconte, développe une histoire tout en utilisant chacun des termes tirés au sort. Discussion, questions relatives à l'histoire élaborée par le candidat / la candidate. Wegleitung 2014 – 82 Italiano come lingua straniera – Svolgimento dell’esame L’esame è suddiviso in quattro parti: o Introduzione / Conversazione o Diversi esercizi sulla base di un tema libero, come ad esempio: Descrizione di un’immagine (foto, cartolina, disegno, ecc.). Spiegare in parole proprie una sequenza d’immagini e rispondere a domande in merito. o Lettura e interpretazione di un testo Il candidato / la candidata legge un testo ad alta voce. Il candidato / la candidata risponde a domande in merito al testo e discuto il contenuto. o Formulare una storiella Il candidato / la candidata tira a sorte cinque parole e le studia per due minuti e racconta una storia utilizzando le cinque parole date. Bewertungskriterien für Fremdsprachen - Sprachliche Ausdrucksfähigkeit (Konversationsstil, Intonation, Sprachfluss, Akzent, Vokabular). Grammatik. Satzbildung, grammatikalischer Aufbau. Flugspezifisches Vokabular. Lesefertigkeit. Leseverständnis. Improvisationsfähigkeit. Wegleitung 2014 83 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Technik, Operation und Luftrecht Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten Wegleitung 2014 84 PRÜFUNGSABLAUF Im Prüfungsteil Technik, Operation und Luftrecht findet eine schriftliche Prüfung (Dauer 45 Minuten) statt. ZIEL Das Cabin Crew Member verfügt über grundlegende Kenntnisse in Aerodynamik und Flugzeugtechnik, sowie im operativen Bereich über die Funktionen und Abläufe der Flugsicherung. Es kennt die Verordnung über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr. INHALT TECHNIK Struktur des Verkehrsflugzeuges: – Bauliche Merkmale – Rumpf – Türen – Fenster – Frischwasser und Toilette – Flügel Warum ein Flugzeug fliegt: – Auftrieb – Auftriebzusammenbruch – Zusammenhang zwischen Auftrieb und Wind Die Steuerung des Flugzeuges: – Steuerhilfen Mittel zur Erhöhung und zur Verminderung des Auftriebs Das Fahrwerk Die hydraulische Anlage Triebwerke: – Kolbenmotoren, Turbo- oder Düsentriebwerke – Hilfsenergie-Aggregat Luftsysteme: – Das pneumatische System – Die Klimaanlage – Die Druckkabine – Die Enteisungsanlagen Das elektrische Bordnetz: – Warnanlagen – Bordelektronik und Autopilot – Radio- und Navigationsgeräte, INS, Überwachungsradar – Landung mit beschränkter Sicht Gewichte und Reichweite eines Flugzeugs Wegleitung 2014 EMPFOHLENE LITERATUR Aircraft and Aviation, Swiss, www.sobfa.ch INHALT OPERATION/FLUGSICHERUNG Auftrag der Flugsicherung Organisation der Flugsicherung Die Flugregeln Der Luftraum Die Flugverkehrsleitung: – Platzverkehrsleitdienst – Anflugleitdienst – Bezirksleitdienst Radar Staffelung und Verkehrsflusssteuerung Flugfernmeldedienst und Luftfahrtinformationsdienst Technik der Flugsicherung EMPFOHLENE LITERATUR Internet: www.skyguide.ch über skyguide > Luftraum und Zuständigkeit Flugsicherung > Betrieb Flugsicherung > Broschüre Flugsicherung Lufträume und Flugsicherung, Ausgabe V 08, Download unter www.sobfa.ch 85 Wegleitung 2014 INHALT LUFTRECHT Auszug aus der Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitsorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art 3 2. Abschnitt: Arbeitszeitorganisation Art. 4.7 3. Abschnitt: Sicherheitsanweisungen an Fluggäste Art 4.8 4. Abschnitt: Benützung der Anschnallgurten Art 4.9 5. Abschnitt: Zusätzliche Ausrüstung Art 6.2 6. Abschnitt: Kabinenbesatzung Art 12 EMPFOHLENE LITERATUR SR 748.127.1 Verordnung des UVEK über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr (VBR I) Vom 23. November 1973 (Stand am 15. Oktober 2009) Artikel § 3, 4.7-4.9, 6.2 & 12 http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/748.127.1.de.pdf SR 748.127.8 Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten Sowie die Arbeitszeitorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen Vom 26. September 2008 (Stand am 1. April 2011) http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/748.127.8.de.pdf 86 Wegleitung 2014 87 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Betriebswirtschaftslehre Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten Wegleitung 2014 PRÜFUNGSABLAUF Im Prüfungsteil „Betriebswirtschaftslehre“ findet eine schriftliche Prüfung von 60 Minuten Dauer statt. ZIEL Das Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge wird gefördert. Das Cabin Crew Member kennt die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre kann die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre anhand von Beispielen anwenden erkennt die Bedeutung der Betriebswirtschaftslehre für das Airline-Business Hilfsmittel: Ein einfacher, netzunabhängiger Taschenrechner ist erlaubt (keine Mobiltelefone, PDA etc). Beispiel einer möglichen Fragestellung 1. Sie möchten mit SWISS Int. Air Lines Ltd. einen Flug buchen. Die SWISS hat zwei (2) Möglichkeiten von Absatzwegen, wie Sie die Tickets bestellen können. Nennen Sie diese Möglichkeiten mit je einem (1) Beispiel dazu! Direkter Absatzweg: via Internet = e-ticketing Indirekter Absatzweg: via Reisebüro 88 Wegleitung 2014 89 INHALT Kapitel J.-P. Thommen Seiten 9. Auflage Teil 1 - Unternehmen und Umwelt 1 Grundlagen 1.1 Wirtschaft und ihre Elemente 1.1.1 Bedürfnisse, Bedarf, Wirtschaft 1.1.2 Wirtschaftsgüter 1.2.5.3 Stakeholder Abb.11 Umwelt des Unternehmens 2 Typologie des Unternehmens 2.6 Rechtsform 2.6.1 Einzelunternehmen und Gesellschaft 2.6.2 Gesellschaftsformen nach schweizerischem Recht 2.7 Unternehmenskooperationen 2.7.1 Ziele von Unternehmenskooperationen 2.7.3.6 Strategische Allianz 2.7.3.7 Konzern 2.8 Standort des Unternehmens 2.8.1 Grad der geographischen Ausbreitung 2.8.2 Standortanalyse 2.8.2.1 Standortfaktoren 2.8.2.2 Standortwahl 31 – 32 33 – 35 54 – 56 57 74 – 75 75 – 82 82 – 85 92 – 94 94 – 95 96 – 98 98 98 – 102 102 – 104 3 Unternehmensziele 3.1 Zielbildung 3.2 Zielinhalt 3.2.1 Sachziele 3.2.1.1 Leistungsziele 3.2.1.2 Finanzziele 3.2.1.3 Führungs- und Organisationsziele 3.2.1.4 Soziale und ökologische Ziele 3.2.2 Formalziele (Erfolgsziele) 3.2.2.1 Ökonomisches Prinzip 3.2.2.2 Produktivität 3.2.2.3 Wirtschaftlichkeit 3.2.2.4 Gewinn und Rentabilität 3.2.3 Zusammenfassung 105 – 106 106 107 107 107 – 108 108 – 109 109 – 111 111 – 112 111 112 – 113 113 113 114 Teil 10 - 4 Strategisches Management 4.3.1 Unternehmensleitbild 839 – 842 Airline Handout Download Teil 2 - Marketing 1 Grundlagen 1.1 Marketing als Denkhaltung 1.2 Marketing als unternehmerische Aufgabe 1.2.1 Problemlösungsprozess des Marketings 123 – 125 125 – 129 Wegleitung 2014 2 Marktforschung 2.1 Einleitung 2.2 Methoden der Marktforschung 2.2.1 Datenquellen 2.2.2 Erhebungstechniken 2.2.2.1 Befragung 2.2.2.2 Beobachtung 2.2.2.3 Test 90 141 – 142 142 – 144 144 – 147 147 148 3 Produktpolitik 3.3 Produktlebenszyklus 3.3.1 Modell des Produktlebenszyklus 162 – 164 4 Distributionspolitik 4.2 Absatzweg 4.2.1 Direkter und indirekter Absatz 171 – 173 5 Konditionenpolitik 5.2 Preispolitik 5.2.1 Preispolitisches Entscheidungsfeld 190 – 191 6 Kommunikationspolitik 6.1 Kommunikationspolitisches Entscheidungsfeld 6.2 Public Relations 6.3 Werbung 6.3.1 Funktionen der Werbung 6.3.2 Werbekonzept (AIDA- Formel) 6.3.2.4 Werbemedien (Werbemittel/Werbeträger) 6.4 Verkaufsförderung 6.5 Persönlicher Verkauf 7 Marketing-Mix 7.1 Bedeutung und Probleme des Marketing-Mix 209 – 210 210 – 211 212 – 213 213 – 214 217 – 219 223 – 224 224 229 – 231 Teil 5 - Rechnungswesen 1 Grundlagen 1.1 Funktionen des Rechnungswesens 1.2 Teilbereiche des Rechnungswesens 1.2.1 Überblick Finanzbuchhaltung 2 Finanzbuchhaltung 2.1 Einleitung 2.3 Bilanz 2.3.1 Aktiven und Passiven 2.3.3 Darstellung der Bilanz 2.3.3.1 Umlauf und Anlagevermögen 2.3.3.2 Fremd- und Eigenkapital 2.3.3.3 Abb. 127 Bilanzgliederung 2.4. Erfolgsrechnung 2.4.1 Aufwand und Ertrag 2.4.3 Abb. 130 Gliederung Erfolgsrechnung Abb. 131/132 und 133 359 – 361 361 362 – 363 367 372 373 – 374 376 – 377 377 – 378 379 382 382 – 383 385 – 389 Wegleitung 2014 91 Teil 6 - Finanzierung 1 Grundlagen 1.4 Finanzmanagement 1.4.4 Kennzahlen des Finanzmanagments 1.4.4.2 Vermögensstruktur 1.4.4.3 Kapitalstruktur 1.4.4.5 Rentabilität 461 462 463 464 Airline Handout Download Teil 8 - Personal 3 Personalbeschaffung 3.1 Einleitung 3.3 Personalauswahl 3.3.1 Beurteilungsverfahren 3.3.2 Auswahlmethoden 3.3.2.1 Bewerbungsunterlagen 3.3.2.2 Interview 3.3.2.3 Testverfahren 3.3.2.4 Assessment Center 4 Personaleinsatz 4.1 Einleitung 4.2 Personaleinführung und Personaleinarbeitung 4.4.1 Arbeitsteilung 5 Personalmotivation und –honorierung 5.1 Einleitung 5.2 Motivationstheorien 5.2.1 Motivationstheorie von Maslow 615 – 616 618 – 620 620 621 621 – 622 623 625 626 628 – 630 635 – 636 637 – 638 6 Personalentwicklung 6.1 Einleitung 6.2 Laufbahnplanung (Karriereplanung) 6.3 Aus- und Weiterbildung 6.4 Coaching 665 – 666 666 – 668 668 – 670 671 – 672 7 Personalfreistellung 7.1 Funktion und Ursachen der Personalfreistellung 7.2 Personalfreistellungsmassnahmen 7.2.1 Änderung bestehender Arbeitsverhältnisse 7.2.2 Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses 673 – 675 675 – 676 676 677 – 678 Wegleitung 2014 92 Teil 9 - Organisation 1 Grundlagen 1.1 Einleitung 1.1.1 Organisation als Managementaufgabe 1.1.3 Formale und informale Organisation 1.2 Formale Elemente der Organisation 1.2.1 Aufgabe 1.2.2 Stelle 1.2.2.1 Begriffe 1.2.2.4 Stelle und Abteilung 1.2.3 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung 1.3 Aufbau- und Ablauforganisation 1.3.1 Aufbauorganisation 1.3.2.2 Ziele der Ablauforganisation 1.4 Organisatorische Regelungen 1.4.1 Organisationsinstrumente 1.4.1.1 Organigramm 1.4.1.2 Stellenbeschreibung 1.4.1.4 Ablaufplan Abb. 225 EMPFOHLENE LITERATUR Betriebswirtschaft und Management Eine managementorientierte Betriebswirtschaftslehre Jean-Paul Thommen 9. Auflage 2013 Airline Handout Download unter www.sobfa.ch 683 – 684 685 – 686 688 689 – 690 691 692 694 – 696 698 – 699 701 701 – 702 703 705