GBWA Stellungnahme

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GBWA Stellungnahme
IRREFÜHRENDE PRESSEMELDUNGEN ZUR HYGIENE VON
WATERCOOLERN
Weltweit höchste Qualitätsstandards in Deutschland / Öffentlich zugängliche Watercooler erleichtern die notwendige Flüssigkeitsaufnahme
Aktuelle Pressemeldungen berichten über eine Studie des Instituts für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Universität Freiburg, die bei Geräten zur
Herstellung von Sodawasser gesundheitsgefährdende Keimwerte festgestellt hat.
Der Branchenverband German Bottled Watercooler Association e.V. (GBWA) stellt
klar, dass jeder Zusammenhang, der zwischen dieser Studie und Watercoolern
hergestellt wird, haltlos ist und jeglicher Grundlage entbehrt. Der Leiter des Freiburger Instituts, Prof. Daschner, hatte behauptet, dass bei Watercoolern ähnliche
Hygieneprobleme bestünden. Dabei bezieht er sich auf veraltetes und offensichtlich falsches Studienmaterial. Seit langem von der Watercooler-Industrie unternommene Hygiene-Anstrengungen sowie gesetzliche Regelungen werden nicht
berücksichtigt. Die GBWA weist die Aussagen Daschners deshalb als irreführend
und fahrlässig zurück: „Watercooler in Deutschland unterliegen den höchsten
Hygiene- und Qualitätsstandards weltweit“, so der Vorsitzende der GBWA, Felix
Gustav, „die Aussagen der Studie zu Sodawasser sind nicht auf Watercooler übertragbar, eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher ist nicht gegeben.“
Keine negativen Folgen für die Gesundheit
In den USA gibt es über fünf Millionen Watercooler, in Europa mittlerweile fast
drei Millionen. In Deutschland wurden seit 1996 ca. 140.000 Watercooler aufgestellt. In keinem einzigen Fall ist es bisher nachweislich zu negativen gesundheitlichen Folgen gekommen. Ganz im Gegenteil: Aufgrund der Tatsache, dass den
Menschen praktisch auf Armeslänge tagtäglich gutes Wasser kostenlos zur Verfügung gestellt wird, gelangt der Gesundheitsaspekt zu besonders hoher Bedeu-
Pressestelle German Bottled Watercooler Association e.V. (GBWA)
HW-Consulting Š Rosental 10 Š 80331 München Š Tel: 089/232362-0 Š Fax: 089/232362-20
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tung. In weiten Teilen der Erde kann somit die Bevölkerung einen Großteil ihres
täglichen Flüssigkeitsbedarfs guten Gewissens aus Watercoolern decken.
Mangelhafte Recherche
Das Freiburger Institut verweist auf eine Untersuchung des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR). Diese wurde jedoch bereits im Zeitraum zwischen 2001
und 2004 durchgeführt. Das BfR macht zudem deutlich, dass sich bei den vorliegenden Daten nicht mehr nachvollziehen lässt, ob die Proben aus freistehenden
Wasserspendern, sogenannten Watercoolern, die Wasser aus einer zu platzierenden Kunststoffgallone erhalten, entnommen wurde, oder aus leitungsgebundenen
Wasserspendern, die direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossen werden.
Dies ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Zum einen gibt es bei leitungsgebundenen Wasserspendern keine dem Hygienekodex der GBWA vergleichbaren
Leitlinien; zum anderen sind bei der Prüfung der Wasserqualität andere Bewertungsgrundlagen anzulegen. Schließlich empfiehlt das BfR sogar, bei der Aufstellung von freistehenden Watercoolern die „Leitlinien für Gute Hygiene-Praxis für
Watercooler-Unternehmen“ der GBWA unbedingt einzuhalten.
Keine gesundheitsgefährdenden Keime
Grundsätzlich gilt: In jedem Wasser, dass aus Watercoolern, Wasserflaschen (egal ob Glas oder Kunststoff) oder Dosen vom Verbraucher getrunken wird, bilden
sich im Laufe der Zeit natürliche Keime. Diese sind allerdings gesundheitlich völlig unbedenklich. So haben z.B. 175 Experten der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) bestätigt, dass die natürlichen Keime im Trinkwasser (auch Flora, HPC
genannt) in keiner Weise eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Der deutsche
Gesetzgeber behandelt alle nicht leitungsgebundenen Trinkwasser für den
Verbraucher, also auch Watercooler, nach der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Diese besagt, dass das Wasser bis 12 Stunden nach der Abfüllung höchstens 100 Keime pro Milliliter enthalten darf. Für Keime, die danach auf natürli-
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chen Wege entstehen, gibt es keine Obergrenzen, da sie für die Verbraucher unschädlich und in keiner Weise gesundheitsgefährdend sind.
Vergleich mit Trinkwasserverordnung ist nicht zulässig
Die Trinkwasserverordnung gilt für alle leitungsgebunden Wasserarten. Dass ihre
Anwendung für Watercooler sowie für alle „Flaschenwasser“ „blanker Unsinn“ ist,
liegt an der natürlichen Keimvermehrung im Wasser, wie in jedem anderen Lebensmittel auch. Um dennoch - trotz fehlender rechtlicher Grundlage - überhaupt
eine Aussage treffen zu können, wird immer wieder bewusst oder unbewusst,
dem Verbraucher vorgegaukelt, dass die Trinkwasserverordnung (100 Keime/ml
zu jedem Zeitpunkt) anzuwenden ist. Dabei muss man wissen, dass dem Leitungswasser zumeist Mengen von Chlor beigesetzt werden, um die Werte der
Trinkwasserverordnung überhaupt erreichen zu können. Weiterhin ist es möglich,
dass sich andere Schadstoffe im Leitungswasser befinden: So wurde zum Beispiel
kürzlich im deutschen Trinkwasser Blei entdeckt.
Um die Ungefährlichkeit der natürlichen Keime zu unterstreichen, ein Vergleichsbeispiel: Bei anderen Lebensmitteln wie z.B. Speiseeis und Milch sind Keimzahlen
von 500.000 pro Gramm gesetzlich erlaubt. Beim Konsum von 200 Gramm Eis
darf man folglich nach deutschem Gesetz bis zu 100 Millionen Keime zu sich
nehmen, ohne eine Gesundheitsgefährdung zu erwarten. Bei anderen Lebensmitteln wie Brot, Joghurt oder Salat verhält es sich ähnlich. Diesem Umstand tragen
übrigens andere Länder dadurch Rechnung, dass z.B. Dänemark und die Schweiz
bei Watercoolern bis zu 50.000 natürliche Keime pro Milliliter zulassen.
Höchste Hygienestandards
Watercooler der Mitgliedsunternehmen der GBWA unterliegen den weltweit
höchsten Qualitäts- und Hygienestandards. Die von allen deutschen Bundesländern anerkannte „Leitlinie für Gute Hygienepraxis für Watercooler-Unternehmen“
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garantiert Qualität und Sicherheit. Zudem haben Watercooler kürzlich die DinNorm 6650-6 erhalten, die ebenfalls von einer Festlegung auf Obergrenzen für
die natürliche Verkeimung absieht. Die Einhaltung des Hygienekodex ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der GBWA. Unabhängige Prüfinstitute kontrollieren dies regelmäßig. In Deutschland gehören hierzu das Institut Fresenius, die
National Sanitation Foundation (NSF) und das Institut für Mikrobiologische Qualitätssicherung (IMQ) – alles weltweit renommierte Auditing-Institute.
Eigenverantwortung der Betreiber
Für die Einhaltung der hohen Hygienestandards ist es erforderlich, dass sich die
Betreiber von Watercoolern genau an die Vorschriften der Hersteller halten. Dies
gilt zum einen für den Aufstellungsort: So dürfen Watercooler zum Beispiel nicht
direkt am Fenster in der prallen Sonne stehen, da dies ein idealer Platz für Bakterien ist, die sich durch Wärme entwickeln. Zum anderen sollte es selbstverständlich sein, dass ein stark frequentierter Watercooler, wie zum Beispiel im
Supermarkt oder in der Arztpraxis, besondere Pflegemaßnahmen benötigt. So
wie der Boden eines Supermarktes und einer Arztpraxis jeden Tag gesäubert
wird, sollte auch ein Watercooler regelmäßig gründlich gereinigt und desinfiziert
werden. Kann diese Reinigung nicht erfolgen, bieten die Unternehmen der GBWA
einen regelmäßigen Wartungsdienst an, der das Reinigen einschließt.
Über die GBWA
Die German Bottled Watercooler Association e.V. (GBWA) wurde 1997 gegründet. Zu
ihren rund 40 Mitgliedern gehören in Deutschland mehr als 85 Prozent aller WatercoolerUnternehmen, darunter Abfüller und Distributoren von Wasser aus Watercoolern ebenso
wie direkte Hersteller und Zuliefererunternehmen.
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