DVA informiert Transa Güterschaden

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DVA informiert Transa Güterschaden
November 2010
Güterschaden - Haftpflichtversicherung für Frachtführer
Die DVA bietet Frachtführern eine speziell auf die
Bedürfnisse von kleinen bis mittelständischen Frachtführern angepasste Güterschaden - Haftpflichtversicherung an.
Zusatzdeckung: Schäden an betriebsfremden
Wechselbrücken, Containern, Chassis und
Sattelaufliegern
Versicherungsschutz
Ergänzend besteht die Möglichkeit, die Haftung für
Schäden an betriebsfremden Wechselbrücken, Containern, Chassis und Sattelaufliegern mitzuversichern.
Der Versicherungsschutz umfasst die Haftung aus
der Tätigkeit als Frachtführer innerhalb Europas nach
den deutschen gesetzlichen Bestimmungen über den
Frachtvertrag, CMR und den jeweiligen nationalen
Rechtsvorschriften der europäischen Staaten über die
Beförderung von Gütern auf der Straße.
Versichert ist die Befriedigung begründeter und die
Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche auf
Ersatz aus Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden.
Umfasst ist hier die Durchführung von Frachtenklagen, soweit die Fracht mit einem unberechtigten Anspruch aus einem Schaden verrechnet wurde.
Die Entschädigung für derartige Schäden erfolgt in
Höhe des Zeitwertes, maximal 50.000 EUR.
Die Prämie für diesen zusätzlichen Versicherungsschutz beträgt
EUR im Jahr zzgl. der gesetzlichen Versiche 400
rungssteuer.
Deckungssummen
7.700.000 EUR
600.000 EUR
je Schadenereignis
Ihre Ansprechpartner zur Angebotserstellung:
je Schadenereignis für Güterfolgeschäden
Peter Faupel
Dieses Produkt beinhaltet keine Sublimits für Vermögensschäden, Bergungs- und Entsorgungskosten
sowie grobes Organisationsverschulden.
Telefon : (040) 37692-441
Telefax : (040) 37692-449
Peter.Faupel@marsh.com
Prämien
Stefan Finke
Die Prämien zzgl. der gesetzlichen Versicherungsteuer sind fahrzeugbezogen und betragen:
Telefon : (06172) 4868-380
Telefax : (06172) 4868-9380
Stefan.Finke@dva.db.de
EUR im Jahr für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
409
zulässigem Gesamtgewicht
132 EUR im Jahr für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen
50 EUR im Jahr für Schüttgutfahrzeuge
Diese Information kann nicht eine ausführliche Beratung für individuelle Situationen ersetzen. Bei spezifischen Versicherungsfragen wenden Sie sich bitte an
Ihren DVA-Kundenbetreuer oder rufen Sie uns an.
DVA DEUTSCHE VERKEHRS-ASSEKURANZ-VERMITTLUNGS-GMBH
Geschäftsführung: Dr. jur. Peter Hoechst, Sprecher · Hans-Jürgen Allerdissen · Prof. Dr. Rainer Freise
Norsk-Data-Str. 3 D-61352 Bad Homburg Tel. 06172 / 48 68 – 0 Fax 06172 / 48 68 68
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