Lagerhalter (HGB/ADSp)
Transcription
Lagerhalter (HGB/ADSp)
Lagerhalter (HGB/ADSp) Lagerhalter sind Unternehmen, die entgeltlich Güter für Dritte einlagern und aufbewahren. Neben der eigentlichen Lagertätigkeit werden auch logistische Dienstleistungen, wie z.B. Kommissionierung, übernommen. Rechtsgrundlage §§ 467-475h HGB Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) 2003 bei Lagergeschäften Lagerbedingungen, z.B. der Hafenbetriebe x x x Haftungsgrundsatz Vermutete Verschuldenshaftung x Haftungsumfang Güterschäden(Verlust, Beschädigung) Güterfolge und reine Vermögensschaden x x Haftungsgrenzen HGB x Keine gesetzliche Grenzen x x x x EUR 25.000 je Inventurdifferenz Güterschäden EUR 5,00/kg, max. EUR 5.000 je Schadenfall Andere als Güterschäden: EUR 5.000 Max. EUR 2Mio. je Schadenereignis ADSp Mögliche Veränderung der Haftungsgrenzen HGB x Durch Individualabrede ohne Einschränkung x Durch Individualabrede ohne Einschränkung ADSp Wegfall der Haftungsgrenzen (nur ADSp) x x Vorsatz Qualifiziertes Verschulden Wichtigste Haftungsausschlüsse x Mangelndes Verschulden des Lagerhalters Reklamationsfristen x x Bei offensichtlichen Schäden: sofort bei Abholung der Güter durch den Wareninteressenten Bei Nichteinhaltung: Beweislastumkehr Verjährung x x x 1 Jahr 3 Jahre bei Vorsatz / Leichtfertigkeit Die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung Besonderheiten x x Die gesetzlich vorgegebene unbegrenzte Verschuldenshaftung sollte durch AGB oder durch Individualabrede begrenzt werden ADSp bei Lagergeschäften besteht Pflicht zur Haftungsversicherung