Lagerhalter (HGB/ADSp)

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Lagerhalter (HGB/ADSp)
Lagerhalter (HGB/ADSp)
Lagerhalter sind Unternehmen, die entgeltlich Güter für Dritte einlagern und aufbewahren. Neben
der eigentlichen Lagertätigkeit werden auch logistische Dienstleistungen, wie z.B. Kommissionierung,
übernommen.
Rechtsgrundlage
§§ 467-475h HGB
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) 2003 bei Lagergeschäften
Lagerbedingungen, z.B. der Hafenbetriebe
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Haftungsgrundsatz
Vermutete Verschuldenshaftung
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Haftungsumfang
Güterschäden(Verlust, Beschädigung)
Güterfolge und reine Vermögensschaden
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Haftungsgrenzen
HGB
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Keine gesetzliche Grenzen
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EUR 25.000 je Inventurdifferenz
Güterschäden EUR 5,00/kg, max. EUR 5.000 je Schadenfall
Andere als Güterschäden: EUR 5.000
Max. EUR 2Mio. je Schadenereignis
ADSp
Mögliche Veränderung der Haftungsgrenzen
HGB
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Durch Individualabrede ohne Einschränkung
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Durch Individualabrede ohne Einschränkung
ADSp
Wegfall der Haftungsgrenzen (nur ADSp)
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Vorsatz
Qualifiziertes Verschulden
Wichtigste Haftungsausschlüsse
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Mangelndes Verschulden des Lagerhalters
Reklamationsfristen
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Bei offensichtlichen Schäden: sofort bei Abholung der Güter durch den Wareninteressenten
Bei Nichteinhaltung: Beweislastumkehr
Verjährung
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1 Jahr
3 Jahre bei Vorsatz / Leichtfertigkeit
Die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung
Besonderheiten
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Die gesetzlich vorgegebene unbegrenzte Verschuldenshaftung sollte durch AGB oder durch
Individualabrede begrenzt werden
ADSp bei Lagergeschäften besteht Pflicht zur Haftungsversicherung