Presseinfo gesamt_final

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Presseinfo gesamt_final
Presseinformation:
Die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) erarbeitet ein umfassendes
Maßnahmenpaket zur Datensicherheit
Verschärfte Kontrollen der Vertriebswege und bessere Datenverwaltungssysteme sollen in
Zukunft eine optimale Datensicherheit gewährleisten. Auch zielen die Maßnahmen darauf
ab, das von der Bundesregierung geplante Gütesiegel für sichere Datenverarbeitungssysteme
zu erwerben.
München, 15.09.2008: Als Reaktion auf den wiederholten Verdacht des Missbrauchs von
SKL-Daten durch Dritte hat die SKL eigeninitiativ Schutzmaßnahmen zur Sicherung ihrer
Kundendaten erarbeitet und teilweise bereits umgesetzt. „Wir nehmen die Verunsicherung
bei den Kunden und Verbrauchern sehr ernst und wollen unbedingt vermeiden, dass in
Zukunft ähnliche Fälle vorkommen. Daher haben wir entschieden, uns selbst aktiv in den
Prozess einzubringen und die bestehenden Maßnahmen zum Datenschutz weiter zu
verbessern, natürlich in Abstimmung mit juristischen Experten und den politischen
Entscheidungsträgern“, erklärte Dr. Gerhard Rombach, Direktor der SKL.
Bei den Fällen von illegalem Datenhandel in den vergangenen Wochen waren angeblich auch
Daten von SKL-Kunden im Umlauf. Die Sachlage wird aktuell noch von den zuständigen
Staatsanwaltschaften geprüft. Die Direktion der SKL verurteilt diesen kriminellen
Datenhandel aufs Schärfste. Sie hat den zuständigen Staatsanwaltschaften und
Datenschutzbehörden zur schnellen und lückenlosen Aufklärung mehrfach ihre aktive
Mithilfe unter anderem bei der Verifizierung der Daten angeboten und steht dazu in
regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Behörden.
Seit in Kraft treten des neuen Glückspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 ist der aktive
Verkauf von SKL-Losen über den Vertriebsweg Telefon durch die von den Staatlichen
Lotterieeinnehmern der SKL beauftragten Call Center nicht mehr gestattet (siehe
Hintergrundinformationen S. 3). Allerdings zeigen die aktuellen Fälle, dass es in der
Vergangenheit vermutlich Verstöße gegen die bestehenden Datensicherheitsvorgaben gab.
„Hier wollen wir ansetzen und die Datensicherheitssysteme noch weiter verbessern, um
kriminellen Machenschaften vorzubeugen. Wir richten unseren Blick nach vorn und
begrüßen auch das Vorhaben der Bundesregierung, ein Gütesiegel für mehr Datensicherheit
zu etablieren“, erklärt Dr. Gerhard Rombach.
Ergänzend zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften konzentrieren sich die von der SKL
entwickelten Maßnahmen zum einen auf die Erfassung und Eliminierung von sich
möglicherweise weiterhin illegal im Umlauf befindlichen Kundendaten, zum anderen auf die
Erweiterung bestehender Sicherheitssysteme zum Datenschutz, zur Datensicherheit und
Datenverwaltung.
Hier die Maßnahmen zur Datensicherheit im Einzelnen:
1) Einberufung einer SKL-Arbeitsgruppe Datenschutz
Bereits kurz nach bekannt werden des ersten Datenhandel-Falls wurde am 14. August der
Vorstand des Zentralverbands der SKL-Lotterieeinnehmer einberufen und gemeinsam ein
Präventionsplan für die Zukunft erarbeitet. Zur Erhebung und Bewertung des Status Quo im
Bereich Datenschutz und Datensicherheit sowie zur Definition eines fundierten
Maßnahmenkatalogs wurde eine „Arbeitsgruppe Datenschutz“ gegründet. Die
Arbeitsgruppe besteht aus der Direktion, der Außen- und Innenrevision sowie aus dem
Datenschutzbeauftragten der SKL. Begleitend dazu steht die SKL auch in engem Kontakt mit
auf das Thema Datenschutz spezialisierten Juristen.
2) Verschärfte Kontrolle der Löschungsverpflichtungen bei ehemaligen Call Centern
Alle Call Center, die in der Vergangenheit für die Staatlichen Lotterieeinnehmer der SKL tätig
waren, müssen unverzüglich eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die in den
Mindestvertragsklauseln enthaltene Verpflichtung zur Datenlöschung eingehalten wurde. Zur
Kontrolle führt die SKL Revisionsbesuche durch.
3) Juristische Verfolgung aller Fälle und Strafanzeigen
Wie bisher auch wird jeder Verdacht oder Fall von Veruntreuung oder illegalem Erwerb von
SKL-Daten von der SKL unverzüglich angezeigt. Seit bekannt werden der DatenmissbrauchVorfälle Mitte August wurde in fünf Fällen Strafanzeige erstattet – wegen Verdacht des
Geheimnisverrats (gem. § 17 UWG) und Datenmissbrauchs, wegen Verdacht des
Missbrauchs von Kundendaten und wegen Verdacht des (versuchten) Betrugs sowie der
Teilnahme an der Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und des
eigennützigen und gewerbsmäßigen Datenmissbrauchs.
4) Gezielte Unterbindung von Datenhandel im Internet
Die Arbeitsgruppe Datenschutz recherchiert kontinuierlich im Internet nach Portalen, in
denen SKL-Daten zum Kauf angeboten werden. Jeder Fund wird zivilrechtlich mit einer
Abmahnung inklusive der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verfolgt.
Unterbleibt die Unterlassungserklärung, wird der Anbieter der zuständigen
Staatsanwaltschaft gemeldet.
5) Aufklärung für Kunden und Verbraucher über einen Service-Bereich im Internet
Die SKL stellt auf ihrer Homepage www.skl.de einen Service-Bereich für Kunden und
Verbraucher bereit, auf dem alle Interessenten Antworten auf die am häufigsten gestellten
Fragen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit finden. Außerdem wird hier über die
Hintergründe und aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema berichtet.
Hintergrund:
SKL-Lose werden von staatlich beauftragten Lotterieeinnehmern verkauft. Diese verwalten
auch die Kundendaten. Ein Direktvertrieb durch die SKL erfolgt nicht. Deshalb verfügt die
SKL nicht über Kundendaten, diese sind mit Ausnahme der Daten von Großgewinnern,
deren Gewinnauszahlung durch die Direktion der SKL erfolgt, ausschließlich bei den
Lotterieeinnehmern.
Bis zum in Kraft treten des neuen Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 erfolgte der
aktive Vertrieb von SKL-Losen auch über den Vertriebsweg Telefon. Die Lotterieeinnehmer
sowie die von Ihnen beauftragten Call Center unterlagen hierbei strengsten
Qualitätsrichtlinien, um die Seriosität und Qualität der Call-Center-Tätigkeiten zu
gewährleisten. Wesentliche Vertragsgrundlage hierbei waren die unter Vertragsstrafe
gesetzten Vorgaben zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Sicherung
der Daten vor unbefugtem Zugriff, das Verbot der Speicherung sowie die Unterlassung der
Weitergabe der Daten an Dritte.
Pressekontakt:
Süddeutsche Klassenlotterie
Manuela Pabst
Bayerwaldstraße 1
81737 München
Telefon 089-67903-49
E-Mail: m.pabst@skl.de