Presseinfo gesamt_final
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Presseinfo gesamt_final
Presseinformation: Die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) erarbeitet ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Datensicherheit Verschärfte Kontrollen der Vertriebswege und bessere Datenverwaltungssysteme sollen in Zukunft eine optimale Datensicherheit gewährleisten. Auch zielen die Maßnahmen darauf ab, das von der Bundesregierung geplante Gütesiegel für sichere Datenverarbeitungssysteme zu erwerben. München, 15.09.2008: Als Reaktion auf den wiederholten Verdacht des Missbrauchs von SKL-Daten durch Dritte hat die SKL eigeninitiativ Schutzmaßnahmen zur Sicherung ihrer Kundendaten erarbeitet und teilweise bereits umgesetzt. „Wir nehmen die Verunsicherung bei den Kunden und Verbrauchern sehr ernst und wollen unbedingt vermeiden, dass in Zukunft ähnliche Fälle vorkommen. Daher haben wir entschieden, uns selbst aktiv in den Prozess einzubringen und die bestehenden Maßnahmen zum Datenschutz weiter zu verbessern, natürlich in Abstimmung mit juristischen Experten und den politischen Entscheidungsträgern“, erklärte Dr. Gerhard Rombach, Direktor der SKL. Bei den Fällen von illegalem Datenhandel in den vergangenen Wochen waren angeblich auch Daten von SKL-Kunden im Umlauf. Die Sachlage wird aktuell noch von den zuständigen Staatsanwaltschaften geprüft. Die Direktion der SKL verurteilt diesen kriminellen Datenhandel aufs Schärfste. Sie hat den zuständigen Staatsanwaltschaften und Datenschutzbehörden zur schnellen und lückenlosen Aufklärung mehrfach ihre aktive Mithilfe unter anderem bei der Verifizierung der Daten angeboten und steht dazu in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Behörden. Seit in Kraft treten des neuen Glückspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 ist der aktive Verkauf von SKL-Losen über den Vertriebsweg Telefon durch die von den Staatlichen Lotterieeinnehmern der SKL beauftragten Call Center nicht mehr gestattet (siehe Hintergrundinformationen S. 3). Allerdings zeigen die aktuellen Fälle, dass es in der Vergangenheit vermutlich Verstöße gegen die bestehenden Datensicherheitsvorgaben gab. „Hier wollen wir ansetzen und die Datensicherheitssysteme noch weiter verbessern, um kriminellen Machenschaften vorzubeugen. Wir richten unseren Blick nach vorn und begrüßen auch das Vorhaben der Bundesregierung, ein Gütesiegel für mehr Datensicherheit zu etablieren“, erklärt Dr. Gerhard Rombach. Ergänzend zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften konzentrieren sich die von der SKL entwickelten Maßnahmen zum einen auf die Erfassung und Eliminierung von sich möglicherweise weiterhin illegal im Umlauf befindlichen Kundendaten, zum anderen auf die Erweiterung bestehender Sicherheitssysteme zum Datenschutz, zur Datensicherheit und Datenverwaltung. Hier die Maßnahmen zur Datensicherheit im Einzelnen: 1) Einberufung einer SKL-Arbeitsgruppe Datenschutz Bereits kurz nach bekannt werden des ersten Datenhandel-Falls wurde am 14. August der Vorstand des Zentralverbands der SKL-Lotterieeinnehmer einberufen und gemeinsam ein Präventionsplan für die Zukunft erarbeitet. Zur Erhebung und Bewertung des Status Quo im Bereich Datenschutz und Datensicherheit sowie zur Definition eines fundierten Maßnahmenkatalogs wurde eine „Arbeitsgruppe Datenschutz“ gegründet. Die Arbeitsgruppe besteht aus der Direktion, der Außen- und Innenrevision sowie aus dem Datenschutzbeauftragten der SKL. Begleitend dazu steht die SKL auch in engem Kontakt mit auf das Thema Datenschutz spezialisierten Juristen. 2) Verschärfte Kontrolle der Löschungsverpflichtungen bei ehemaligen Call Centern Alle Call Center, die in der Vergangenheit für die Staatlichen Lotterieeinnehmer der SKL tätig waren, müssen unverzüglich eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die in den Mindestvertragsklauseln enthaltene Verpflichtung zur Datenlöschung eingehalten wurde. Zur Kontrolle führt die SKL Revisionsbesuche durch. 3) Juristische Verfolgung aller Fälle und Strafanzeigen Wie bisher auch wird jeder Verdacht oder Fall von Veruntreuung oder illegalem Erwerb von SKL-Daten von der SKL unverzüglich angezeigt. Seit bekannt werden der DatenmissbrauchVorfälle Mitte August wurde in fünf Fällen Strafanzeige erstattet – wegen Verdacht des Geheimnisverrats (gem. § 17 UWG) und Datenmissbrauchs, wegen Verdacht des Missbrauchs von Kundendaten und wegen Verdacht des (versuchten) Betrugs sowie der Teilnahme an der Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und des eigennützigen und gewerbsmäßigen Datenmissbrauchs. 4) Gezielte Unterbindung von Datenhandel im Internet Die Arbeitsgruppe Datenschutz recherchiert kontinuierlich im Internet nach Portalen, in denen SKL-Daten zum Kauf angeboten werden. Jeder Fund wird zivilrechtlich mit einer Abmahnung inklusive der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verfolgt. Unterbleibt die Unterlassungserklärung, wird der Anbieter der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet. 5) Aufklärung für Kunden und Verbraucher über einen Service-Bereich im Internet Die SKL stellt auf ihrer Homepage www.skl.de einen Service-Bereich für Kunden und Verbraucher bereit, auf dem alle Interessenten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit finden. Außerdem wird hier über die Hintergründe und aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema berichtet. Hintergrund: SKL-Lose werden von staatlich beauftragten Lotterieeinnehmern verkauft. Diese verwalten auch die Kundendaten. Ein Direktvertrieb durch die SKL erfolgt nicht. Deshalb verfügt die SKL nicht über Kundendaten, diese sind mit Ausnahme der Daten von Großgewinnern, deren Gewinnauszahlung durch die Direktion der SKL erfolgt, ausschließlich bei den Lotterieeinnehmern. Bis zum in Kraft treten des neuen Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 erfolgte der aktive Vertrieb von SKL-Losen auch über den Vertriebsweg Telefon. Die Lotterieeinnehmer sowie die von Ihnen beauftragten Call Center unterlagen hierbei strengsten Qualitätsrichtlinien, um die Seriosität und Qualität der Call-Center-Tätigkeiten zu gewährleisten. Wesentliche Vertragsgrundlage hierbei waren die unter Vertragsstrafe gesetzten Vorgaben zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Sicherung der Daten vor unbefugtem Zugriff, das Verbot der Speicherung sowie die Unterlassung der Weitergabe der Daten an Dritte. Pressekontakt: Süddeutsche Klassenlotterie Manuela Pabst Bayerwaldstraße 1 81737 München Telefon 089-67903-49 E-Mail: m.pabst@skl.de