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Städtebauförderung 2014 Bürgerinformation Impressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Referat SW I 4 · 11055 Berlin E-Mail: SWI4@bmub.bund.de · Internet: www.bmub.bund.de Redaktion BMUB, Referat SW I 4 Gestaltung design_idee, büro_für_gestaltung, Erfurt Druck Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main Bildnachweise Titelseite: spuno/Fotolia.com | Seite 4: Bundesregierung/Steins | Seite 7: davis/Fotolia.com | Seite 11: Dron/Fotolia.com | Seite 12: autofocus67/Fotolia.com | Seite 14: ArTo/Fotolia.com | Seite 15: Anja Roesnick/Fotolia.com | Seite 17: pp77/Fotolia.com | Seite 19: pure-life-pictures/Fotolia.com | Seite 20: ArTo/Fotolia.com | Seite 21: Kzenon/Fotolia.com | Seite 22: ArTo/Fotolia.com | Seite 23: contrastwerkstatt /Fotolia.com | Seite 24: BildPix.de/Fotolia.com | Seite 27: WestPic/Fotolia.com | Seite 33: beatuerk/Fotolia.com | Seite 34: fottoo/Fotolia.com Stand Juli 2014 1. Auflage 2.000 Exemplare Download dieser Publikation www.bmub.bund.de Hinweis Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Gedruckt auf Recyclingpapier. Inhalt Vorwort 4 DieStädtebauförderungdesBundes 6 I 9 DieProgrammederStädtebauförderung 1 SozialeStadt 10 2 StadtumbauOst 14 3 StadtumbauWest 16 4 StädtebaulicherDenkmalschutz 18 5 AktiveStadt-undOrtsteilzentren 20 6 KleinereStädteundGemeinden–überörtlicheZusammenarbeit undNetzwerke 22 II VerfahrenderStädtebauförderung 25 1 FördergrundsätzederStädtebauförderung 26 2 UmsetzungderStädtebauförderung 30 3 StädtebaulicheMaßnahmenundprivateAkteure 32 4 STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 | Bürgerinformation Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gestaltung des Umfeldes, in dem Sie wohnen, leben und arbeiten, ist ein wichtiger Faktor für Ihre Lebensqualität. Dies gilt besonders in Städten, die immer schon Zentren gesellschaftlicher Veränderung waren, mit ihrem hohen Takt, der räumlichen Nähe, mit Verkehr und Lärm, die auf die Bürgerinnen und Bürger einwirken. Für mich als Umwelt- und Bauministerin leiten sich daraus zwei Konsequenzen ab: Erstens müssen wir das solidarische Miteinander stärken. Wir müssen Orte der Begegnung und der Verständigung schaffen und zur gegenseitigen Unterstützung ermuntern. Zweitens müssen wir unsere Lebensweise in den Städten auf ihre ökologische Verträglichkeit überprüfen. Stadtleben muss gesünder werden. Das heißt zum Beispiel: weniger Lärm und weniger Schadstoffe durch umweltverträglichen Verkehr und grüne Rückzugsflächen. Und: Die Städte müssen einen großen Beitrag für den Klimaschutz leisten, damit auch den kommenden Generationen ein lebenswertes städtisches Umfeld erhalten bleibt. Die Bundesregierung bringt sich dabei aktiv ein. Ich habe mich in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, die vorhandenen Instrumente zur Stabilisierung Bürgerinformation | STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 der Quartiere zu stärken und unter dem Dach unserer Stadtentwicklungspolitik auszubauen: Wir haben die Städtebauförderung spürbar aufgestockt und mit dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ haben wir ein ressortübergreifendes Leitprogramm der sozialen Integration. Unsere Städte und Gemeinden stehen vor großen Aufgaben und Herausforderungen aufgrund des wirtschaftlichen Strukturwandels, der demografischen Umbrüche, aber auch bei der Sicherung des sozialen Zusammenhalts und der Anpassung an den Klimaschutz. Diese Herausforderungen sind regional sehr unterschiedlich. Der Bund unterstützt die Kommunen daher bei entsprechenden städtebaulichen Investitionen mit Programmen zur Städtebauförderung. Wir unterstützen die Kommunen bei der Anpassung an den sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandel. Wir setzen die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fort und werden allein in diesem Jahr mit 650 Millionen Euro Fördermitteln die bereits vorhandenen Programme weiterentwickeln und fortführen. Das ist mehr als je zuvor. Vor allem das Programm Soziale Stadt haben wir deutlich aufgestockt. Die Städtebauförderung ist aber auch auf Ihre Akzeptanz und Mitwirkung angewiesen. Denn die Städtebaupolitik nimmt durch Eingriffe in das gebaute Umfeld Einfluss auf die Lebensbereiche jedes Einzelnen. In dieser Veröffentlichung erhalten Sie auch Auskunft, welche Rechte und Pflichten aus städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen der Kommunen für Sie als Eigentümer, Mieter oder Pächter erwachsen können. Als Ministerin setze ich mich für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Städtebauförderung ein. Ich möchte, dass Sie sich in Ihrer Heimat wohlfühlen und sich auch weiterhin aktiv an der Entwicklung und Erneuerung Ihrer Städte und Gemeinden beteiligen. Dr. Barbara Hendricks Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 5 6 STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 | Bürgerinformation Die Städtebauförderung des Bundes Die Städtebauförderung gehört seit 1971 zum Kernbereich der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Die Investitionen in die städtische Infrastruktur sind zu einem vielseitigen Instrument einer ganzheitlichen und integrierten Stadtentwicklungspolitik geworden. Die Städtebauförderung ist eine wesentliche innen- und kommunalpolitische Aufgabe und eine wichtige Finanzierungsgrundlage der städtischen Erneuerung. Sie basiert auf einem breiten politischen und fachlichen Konsens, besonders aber auf dem Engagement, der Initiative und Kreativität der Menschen vor Ort. Bund, Länder und Kommunen messen der Städtebauförderung große kulturelle, wirtschaftliche und soziale Bedeutung bei und finanzieren sie in partnerschaftlicher Verantwortung. Zu den Kernüberlegungen der Städtebauförderung gehört die Erkenntnis, dass die Städte und Gemeinden viele Herausforderungen nicht aus eigener Kraft meistern können. Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände können aufgrund ihrer absoluten Größe oder ihrer Komplexität nur in gesamtstaatlicher Verantwortung bewältigt werden. Der Bund und die Länder stellen sich dieser Verantwortung und unterstützen die Städte und Gemeinden mit einem differenzierten Förderspektrum. Das Grundgesetz räumt dem Bund mit Artikel 104 b des Gundgesetzes die Möglichkeit ein, Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zu gewähren und bietet damit die Grundlage für die Städtebauförderung. Eines der Hauptanliegen der Städtebauförderung ist die Behebung von städtebaulichen Missständen und Funktionsverlusten. Der schlechte Zustand des baulichen Bestandes und der öffentlichen Räume in einzelnen Stadtteilen kann den gesamten städtischen Organismus schwächen. In Quartieren mit städtebaulichen Missständen kann es zusätzlich zu ökonomischen und sozialen Spannungen kommen. Um diesen Problemen zu begegnen, können Städte und Gemeinden die Städtebauförderung entsprechend den Regelungen im Baugesetzbuch einsetzen. So werden bestimmte Stadtteile, Stadt- und Ortskerne gezielt unterstützt. Bürgerinformation | STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 Ein wichtiges Ziel der Städtebauförderung ist der nachhaltige Einsatz der Fördermittel. Vor der Umsetzung ist es daher notwendig, die Fördermaßnahmen auf eine nachhaltige Wirkung der Investitionen zu prüfen. Bei der Umsetzung der konkreten Fördermaßnahmen sollen daher die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Familien beziehungsweise der Haushalte mit Kindern, berücksichtigt werden. Die Fördermittel können auch eingesetzt werden, um das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Nachbarschaftstreffs zu verbessern und stärker in die Quartiere einzubinden. Der Ausbau von Spielplätzen, Grünanlagen, Gemeinschaftsgärten und Sportstätten im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung ist hier inbegriffen. Auch der Klimaschutz soll beim Um- oder Neubau von Stadtquartieren besonders berücksichtigt werden. Die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit ist ein Ziel, auf welches sich Bund und Länder verpflichtet haben. Daher ist es notwendig, dass alle Maßnahmen der Städtebauförderung so durchgeführt werden, dass sie sowohl unterschiedliche Ausgangsbedingungen von Frauen und Männern als auch ihre unterschiedliche Auswirkung auf beide Geschlechter in der Art berücksichtigen, dass Ungleichbehandlungen verhindert beziehungsweise abgebaut werden. 7 8 STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 | Bürgerinformation Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Bundes und der Länder hat zudem hohe Anstoßwirkungen. Aktuelle Ergebnisse eines Forschungsprojektes bestätigen die finanziellen Anstoßwirkungen der Städtebauförderung. Danach stoßen die Städtebaufördermittel von Bund und Ländern das 7-Fache an privaten und öffentlichen Investitionen an. Die Untersuchung erlaubt zudem eine Schätzung der volkswirtschaftlichen Wirkungen: Sie lassen Investitionen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro erwarten. Die Beschäftigungswirkung wird auf rund 202.000 Erwerbstätige für ein Jahr geschätzt. Bund, Länder und Kommunen können mit Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro und Steuereinnahmen von rund 2,0 Milliarden Euro rechnen. Hervorzuheben sind die Effekte der Wirtschaftsförderung vor Ort, die sich insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe bemerkbar machen. Zur Städtebauförderung des Bundes und den einzelnen Programmen erhalten Sie auch unter www.staedtebaufoerderung.info aktuelle Informationen. Bürgerinformation | STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 I Die Programme der Städtebauförderung 9 10 STäDTEBAUFÖRDERUNG 2014 | Bürgerinformation 1 Soziale Stadt Profil: →StabilisierungundAufwertungbenachteiligterStadt-undOrtsteile →IntegrierterAnsatzundRessourcenbündelung →AktivierungundBeteiligungder Bewohnerschaft →Quartiersmanagement Laufzeit: seit1999 VolumenderStädtebaufördermittel desBundes: →2012:rund40MillionenEuro →2013:rund40MillionenEuro →2014:rund150MillionenEuro Der gesellschaftliche und ökonomische Wandel wirkt sich in den Städten und Gemeinden Deutschlands sehr unterschiedlich aus. Neben prosperierenden Stadtteilen von hoher Qualität gibt es auch Quartiere, in denen sich städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Probleme konzentrieren. Bauliche Mängel an Gebäuden und im Wohnumfeld gehen oft einher mit unzureichender Infrastruktur, Arbeitslosigkeit, niedrigen Einkommen und fehlenden Schul- und Bildungsabschlüssen der Bewohnerinnen und Bewohner. GeförderteStädteundGemeinden: rund380 Mit dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt unterstützen Bund und Länder Gesamtmaßnahmen: die Kommunen bei der Stabilisierung und rund620 Aufwertung von benachteiligten QuarFinanzierungsanteildesBundes: tieren. Ziel ist es, die Lebensbedingungen 33,3Prozent insgesamt zu verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Insbesondere geht es darum, durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Qualität des Wohnens für mehr Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit zu sorgen und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Die Probleme dieser Stadt- und Ortsteile sind oft sehr vielschichtig. Deshalb werden der Arbeit in den Programmgebieten der Sozialen Stadt integrierte Entwicklungskonzepte zu Grunde gelegt, Ressourcen im Quartier gebündelt sowie fachübergreifende Kooperationen gebildet und gelebt. Wichtige Partner für die soziale Stadtentwicklung sind andere Fachressorts, Unternehmen, (Bürger-)Stiftungen, Vereine, Verbände und Ehrenamtliche. Wichtig ist auch, die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen frühzeitig einzubinden und sie zu beteiligen. Das verbessert die Akzeptanz und Qualität der Projekte und unterstützt auch die langfristige Identifikation mit bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 dem Wohnumfeld. ein aktives Quartiersmanagement koordiniert die Maßnahmen, unterstützt die Prozesse und fördert die netzwerkarbeit vor Ort. Mithin wird über das Programm insbesondere gefördert: → Verbesserung der Wohnverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen raumes, um das gebiet städtebaulich aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität für die bewohnerinnen und bewohner zu steigern, die bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Quartier zu verbessern und die Sicherheit und umweltfreundlichkeit zu erhöhen, → Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter und weiterer sozialer Infrastrukturen, um die nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den Zusammenhalt zu stärken, → Verbesserung der städtebaulichen rahmenbedingungen zur Integration benachteiligter bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund, → Koordinierung der Vorbereitung, Planung und umsetzung der Maßnahmen im gebiet sowie beteiligung und Mitwirkung der bürgerinnen und bürger und Mobilisierung ehrenamtlichen engagements, erarbeitung und fortschreibung des integrierten städtebaulichen entwicklungskonzepts. 11 12 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation B Ergänzendes ESF-Bundesprogramm BIWAQ Mit Mitteln des europäischen Sozialfonds (eSf) und des bundesministeriums für umwelt, naturschutz, bau und reaktorsicherheit (bMub) führt der bund zudem das ergänzende arbeitsmarktprogramm „bildung, Wirtschaft, arbeit im Quartier“ (bIWaQ) mit Schwerpunkt in den Programmgebieten der Sozialen Stadt durch. die besonderheit ist hier die Sozialraumorientierung und die Verzahnung von Instrumenten der Städtebauförderung mit Maßnahmen der arbeitsförderung. Somit sollen gezielt die Qualifikation und soziale Situation der Stadtteilbewohnerinnen und -bewohner und damit auch ihre Perspektiven auf dem arbeitsmarkt verbessert werden. Ziel des eSf-bundesprogramms bIWaQ ist die bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 → Integration von Langzeitarbeitslosen in den arbeitsmarkt, → Integration von Jugendlichen in eine ausbildung und in den arbeitsmarkt (einschließlich Verbesserung des Übergangs von der Schule in den beruf), → Stärkung der lokalen ökonomie. In der eSf-förderperiode 2007 bis 2013 wurden insgesamt 124 Millionen euro des eSf und 60 Millionen euro des bundes zur Verfügung gestellt. D D N 13 14 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation 2 Stadtumbau Ost Profil: →Stabilisierungstädtischer Strukturen →StärkungderInnenstädte →Aufwertunginnerstädtischer Altbautenundzukunftsfähiger Stadtquartiere →IntegrierteStadtentwicklungskonzepte D Laufzeit: seit2002 Volumen der Städtebaufördermittel des Bundes: → 2012:rund82MillionenEuro →2013:rund84MillionenEuro →2014:rund105MillionenEuro Geförderte Städte und Gemeinden: rund460 Gesamtmaßnahmen: rund1.090 Finanzierungsanteil des Bundes: biszu50Prozent Im Mittelpunkt des Programms steht die aufwertung von Innenstädten und von erhaltenswerten Stadtquartieren sowie die bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 Stabilisierung städtischer Strukturen durch den abriss leer stehender, dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen. gefördert wird der abriss oder teilrückbau von Wohnungen, dies sind vor allem unsanierte Plattenbauten. baukulturell wertvolle altbauten sollen erhalten werden. deshalb ist die rückbauförderung von vor 1919 errichteten Vorderhäusern oder anderen das Stadtbild prägenden gebäuden ausgeschlossen. Innenstädte, wertvolle altbauten und erhaltenswerte Quartiere werden aufgewertet – Städte werden zukunftsfähig und lebenswert gestaltet. Instrumente wie die Sanierung und Sicherung von altbauten ermöglichen hier eine förderung ohne kommunalen eigenanteil. gefördert wird insbesondere: → rückbau von Wohnungen, → aufwertung von Stadtquartieren, → Sanierung und Sicherung von gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden, → erwerb von altbauten durch Städte und gemeinden zur Sanierung und Sicherung, → rückführung der städtischen Infrastruktur (anpassung technischer und sozialer Infrastruktur, zum beispiel Schulen und Kindergärten an den bedarf). 15 16 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation 3 Stadtumbau West Profil: →StärkungderInnenstädte →AufwertungvonQuartieren, dievonwirtschaftlichemoder militärischemStrukturwandel betroffensind →AnpassungältererWohngebiete andenaktuellenBedarf D Laufzeit: seit2004 Volumen der Städtebaufördermittel des Bundes: →2012:rund71MillionenEuro →2013:rund83MillionenEuro →2014:rund105MillionenEuro Geförderte Städte und Gemeinden: rund440 Gesamtmaßnahmen: rund500 Finanzierungsanteil des Bundes: 33,3Prozent In betroffenen Städten können die revitalisierung von brachflächen, die Schaffung familiengerechter und generationenübergreifender Wohnformen, die Stabilisierung sozialer Infrastruktur (zum beispiel Schulen und Kindergärten), die reduzierung der flächeninanspruchnahme und Maßnahmen der bestandserneuerung gefördert werden. grundlage ist die erarbeitung und fortschreibung von integrierten städtebaulichen entwicklungskonzepten. G → Vorbereitung der gesamtmaßnahme wie erarbeitung (fortschreibung) von integrierten städtebaulichen entwicklungskonzepten sowie die bürgerbeteiligung, bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 → städtebauliche neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Verkehrs-, Industrie- oder Militärbrachen, → Verbesserung des öffentlichen raums, des Wohnumfeldes und der privaten freiflächen, → anpassung der städtischen Infrastruktur und die Sicherung der grundversorgung, → aufwertung und umbau des vorhandenen gebäudebestands. dazu gehört auch die erhaltung von gebäuden mit baukultureller bedeutung, wie zum beispiel die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden gebäuden, → rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter gebäude oder gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur, → Wieder- und Zwischennutzung freigelegter flächen, → sonstige bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind, → Leistungen von beauftragten. 17 18 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation 4 Städtebaulicher denkmalschutz Profil: →ErhaltundWeiterentwicklung bau-undkulturhistorischwertvollerStadtkerneund-bereicheüber diejeweiligenEinzeldenkmale hinaus,StärkungderVitalitätund Funktionsvielfalt →BeratungsleistungenfürKommunen,EigentümerinnenundEigentümerundInvestoren Laufzeit: seit1991fürdieneuenLänder/ seit2009indenaltenLändern Volumen der Städtebaufördermittel des Bundes: →2012:rund92MillionenEuro →2013:rund96MillionenEuro →2014:rund110MillionenEuro Geförderte Städte und Gemeinden: rund420 (rund210indenneuenLändern/ rund210indenaltenLändern) Gesamtmaßnahmen: rund470 (rund250indenneuenLändern/ rund220indenaltenLändern) Finanzierungsanteil des Bundes: indenneuenLändern40Prozent,in denaltenLändern33,3Prozent das Programm Städtebaulicher denkmalschutz wurde 1991 in den neuen Ländern aufgelegt, um den umfangreichen, aber zum großteil baufälligen bestand historischer Stadtkerne und baukulturell wertvoller gebäude zu erhalten und instand zu setzen. 2009 wurde das Programm auch in den alten Ländern eingeführt. Seitdem liegt der fokus auch auf stadtbildprägenden Stadterweiterungs- und gründerzeitgebieten sowie Siedlungen der 1920er und 1930er Jahre. das Programm steht für eine ganzheitliche denkmalgerechte erneuerung von bedeutenden Stadträumen – es verbindet denkmalschutz und Stadtentwicklung. dieser integrierte ansatz legte von beginn an die basis für eine nachhaltige Innenentwicklung. aufgabe ist, die gesamtheit historischer Stadtkerne, Straßenzüge und Plätze mit ihrem besonderen Charakter zu erhalten und mit Leben zu füllen. gefördert werden die Sicherung, Modernisierung, Instandsetzung, erhaltung und umgestaltung historischer ensembles, aber auch beratungsleistungen für eigentümer und Investoren. Mit dem Programm wurde die Sensibilität für den erhalt und für den baukulturellen Wert historischer Stadtquartiere aufgebaut, geschichtsverständnis gefördert und Stadtimages verbessert. gleichzeitig stärken die Maßnahmen die örtliche mittelständische Wirtschaft, speziell das Handwerk. durch den geringeren kommunalen finanzierungsanteil in den neuen Ländern konnten sich vor allem Klein- und Mittelstädte zu lebendigen Orten entwickeln. baukulturell wertvolle bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 Stadtkerne und -quartiere ziehen nicht nur touristen an, sie werden auch von unternehmen bei der Standortwahl bevorzugt. G → Sicherung erhaltenswerter gebäude, historischer ensembles oder sonstiger baulicher anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher bedeutung, → Modernisierung und Instandsetzung, der um- und ausbau erhaltenswerter gebäude oder ensembles, → E → D → innenstadtbedingter Mehraufwand für die Herrichtung von gebäuden und ihres umfeldes für Handel, dienstleistungen und innenstadtverträgliches gewerbe, → Vorbereitung der gesamtmaßnahme sowie die erarbeitung und fortschreibung von Planungen und integrierten entwicklungskonzepten, die Leistungen von Sanierungsträgern, Sanierungs- sowie anderen bestätigten beauftragten zur beratung von eigentümern/Investoren über die einhaltung von regelungen der denkmalpflege oder aus örtlichen Satzungen sowie → Quartiersmanagement und aufwendungen für den Wissenstransfer. bundesmittel, welche die neuen Länder nicht für die fördergebiete des Städtebaulichen denkmalschutzes in anspruch nehmen, können auch für die erhaltung von das Ortsbild prägenden bauwerken eingesetzt werden. das gleiche gilt für Mittel, die von anderen Ländern ungenutzt bleiben und dadurch eine umverteilung auf die neuen Länder ermöglicht. damit ist es in den neuen Ländern möglich, die erhaltung von das Ortsbild prägenden einzelobjekten, wie zum beispiel dorfkirchen, zu fördern. 19 20 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation 5 aktive Stadt- und Ortsteilzentren Profil: →StärkungderFunktionsvielfaltin Zentren →IntegriertesHandeln →AktivierungvonKooperationen undprivatemEngagement →KombinationvonBaumaßnahmen mitBeteiligungs-undMitwirkungsmaßnahmen Laufzeit: seit2008 Volumen der Städtebaufördermittel des Bundes: →2012:93MillionenEuro →2013:97MillionenEuro →2014:110MillionenEuro Geförderte Städte und Gemeinden: rund430 Gesamtmaßnahmen: rund480 Finanzierungsanteil des Bundes: 33,3Prozent das Zentrenprogramm mit seinem integrierten ansatz unterstützt die Vielfalt der Zentren, verfolgt ihre Stärkung als Orte für Wirtschaft und Kultur, zum arbeiten und Wohnen, für Versorgung und freizeit, aber auch als Identifikationsorte der gesellschaft und Kristallisationspunkte für das alltagsleben. die Kombination und bündelung von Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern erhalten und stärken die stadtbaukulturelle Substanz, die städtebauliche funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturellen reichtum der Stadt- und Ortsteilzentren. das Programm fördert die Sicherung und den ausbau der angebots- und funktionsvielfalt in Innenstädten und Ortszentren, die gestaltung der öffentlichen räume, Initiativen für den umgang mit bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 Leerständen sowie Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung. es zielt auf den anstoß positiver Wirkungen durch gemeinsames Handeln von bürgerschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand und die Initiierung neuer formen privat-öffentlicher Kooperationen. Mit dem Verfügungsfonds wurde die Städtebauförderung um ein Instrument ergänzt, das private finanzressourcen und zivilgesellschaftliches engagement aktiviert. die ausrichtung des Programms mit seinen Instrumenten und den integrierten Handlungsansätzen fördert kooperative und aktivierende Stadtentwicklung. Innovative Lösungen für nachhaltige entwicklungsprozesse ermöglichen neue Wege der Stadtentwicklung – auch vor dem Hintergrund knapper ressourcen. gefördert wird insbesondere: → aufwertung des öffentlichen raumes (Straßen, Wege, Plätze), → Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden gebäuden (auch energetische erneuerung), → bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von grundstücken mit leer stehenden oder mindergenutzten gebäuden oder brachen einschließlich Zwischennutzung, → Citymanagement, beteiligung von nutzungsberechtigten (vergleiche hierzu § 138 baugesetzbuch [baugb]) sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften, → Leistungen beauftragter, zum beispiel Sanierungsträger oder Zentrenmanager. 21 22 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation 6 Kleinere Städte und gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und netzwerke Profil: →StärkungkleinererStädteund GemeindeninländlichenRäumen →UnterstützungaktiverinterkommunalerbeziehungsweiseüberörtlicherKooperationen →Anpassungundzukunftsfähige GestaltungderInfrastruktur →Integrierthandeln,finanzieren undfördern Laufzeit: seit2010 Volumen der Städtebaufördermittel des Bundes: →2012:rund44MillionenEuro →2013:rund55MillionenEuro →2014:rund70MillionenEuro Geförderte Gesamtmaßnahmen: rund330,insbesondereinterkommunaleKooperationen Finanzierungsanteil des Bundes: 33,3Prozent A bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 Mit dem Programm unterstützen bund und Länder kleinere Städte und gemeinden in ländlichen, von abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen räumen darin, ihre funktion als Standorte zum Wohnen, arbeiten und der Versorgung langfristig für die bevölkerung in der region zu sichern. für eine zukunftsfähige entwicklung der Infrastruktur ist eine aktive Zusammenarbeit der Kommunen unerlässlich. Vorrangig gefördert werden deshalb Städte und gemeinden, die Kooperationen mit nachbargemeinden eingehen und gemeinsam Lösungen zur Sicherung der daseinsvorsorge erarbeiten. grundlage hierfür sind überörtliche integrierte entwicklungskonzepte, die aussagen zu gemeinsamen entwicklungszielen und Handlungsschwerpunkten enthalten. auf basis der abgestimmten Konzepte können die Kommunen Zuschüsse für Investitionen zur anpassung und bedarfsgerechten gestaltung der Infrastruktur erhalten. die bevölkerung und weitere Partner vor Ort werden aktiv in die entwicklung einbezogen. 23 24 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation G → die erarbeitung und fortschreibung interkommunaler beziehungsweise überörtlicher integrierter entwicklungskonzepte zur festlegung von Strategien und Schwerpunkten zur Sicherung der öffentlichen daseinsvorsorge, → der aufbau strategischer netzwerke zur überörtlichen Kooperation, → investitionsbegleitende Maßnahmen zur aktivierung bürgerschaftlichen engagements und der öffentlichkeitsarbeit, → Investitionen zur behebung städtebaulicher Missstände und zur anpassung der Infrastruktur der daseinsvorsorge, die im überörtlichen abstimmungsprozess als wichtig erkannt wurde, wie zum beispiel – – bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 II Verfahren der Städtebauförderung 25 26 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation 1 fördergrundsätze der Städtebauförderung Rechtsgrundlagen der Städtebauförderung rechtsgrundlagen der Städtebauförderung sind gemäß § 164 b absatz 1 baugesetzbuch die jährlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen bund und Ländern sowie die konkreten – von bundesland zu bundesland mithin unterschiedlichen – förderrichtlinien der Länder. In den jährlich abgeschlossenen Vereinbarungen einigen sich bund und Länder über die Schwerpunkte, die Verteilung, den einsatz und die abrechnung der Städtebauförderung. grundlage der städtebau-lichen Maßnahmen sind die §§ 136 ff. baugesetzbuch. bund und Länder sind in der Lage, durch änderungen und anpassungen der genannten normen flexibel und zielgerichtet auf neue Herausforderungen und Problemlagen der Städte und gemeinden zu reagieren. die Verteilung der bundesmittel auf die Länder erfolgt anhand eines speziellen Verteilerschlüssels, der sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. den Schwerpunkt mit 70 Prozent der berechnungsgrundlage bildet dabei der anteil des bundeslandes an der gesamtbevölkerung in deutschland. die übrigen Parameter sind problemorientiert (zum beispiel bevölkerungsverlust, arbeitslosenquote, Wohnraum älter als baujahr 1918, anteil ausländische bevölkerung, anteil bevölkerung über 65 Jahre und so weiter) und je nach Programm und dessen Zielen entsprechend gewichtet. Gebietszug und räumliche Lenkungswirkung der Städtebauförderung die Mittel der Städtebauförderung werden nicht pauschal oder für einzelprojekte vergeben, sondern beziehen sich auf ein jeweils genau begrenztes fördergebiet. umfassende untersuchungen bereiten die räumliche abgrenzung eines solchen gebietes vor. In einer so definierten städtebaulichen gesamtmaßnahme steht jedes einzelvorhaben im bezug zu den Sanierungs- beziehungsweise entwicklungszielen für das gesamte Quartier. Städte und gemeinden können so gebiete festlegen, die langfristig und vorrangig entwickelt werden sollen. dieses bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 B Einbettung der Förderung in integrierte Planung Integrierte städtebauliche Planungen und entwicklungskonzepte sind ein zentraler bestandteil der Städtebauförderung. Sie sind die grundlage für die strategische Stadtentwicklung in den Kommunen und dienen dazu, frühzeitig Prioritäten zu setzen. der anspruch der integrierten städtebaulichen Konzepte besteht unter anderem in der themen- und ressortübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung (zum beispiel arbeit, Wohnen, Wirtschaft, Kultur, Verkehr und so weiter) sowie in der bündelung von finanzmitteln, denn nur so kann den vielschichtigen Problemen vor Ort auch nachhaltig begegnet werden. bei ihrer erarbeitung müssen Kommunen beziehungsweise die von ihnen beauftragten Sanierungsträger oder Planungsbüros die verschiedenen ämter sowie auch akteure außerhalb von Politik und Verwaltung (eigentümer/innen, gewerbetreibende, bewohner/innen, Vereine und so weiter) einbinden. entsprechendes gilt für überörtlich abzustimmende integrierte entwicklungskonzepte im rahmen des Städtebauförderprogramms Kleinere Städte und gemeinden. 27 28 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation Kommunalpolitik und Verwaltung, bewohnerschaft, eigentümer, gewerbetreibende, Initiativen, Vereine und andere akteure werden somit bei der formulierung und abstimmung der Stadtentwicklungskonzepte und der Vorbereitung und umsetzung von fördermaßnahmen maßgeblich beteiligt. durch die umfassende einbeziehung lokaler akteure in alle Phasen der fördermaßnahme, von der Planung bis zur umsetzung der einzelnen Vorhaben, werden die Ortskenntnis und der Wissensvorsprung der im Quartier Lebenden effizient genutzt. dies ist auch eine wichtige Voraussetzung für die lokale netzwerkbildung sowie für eine tragfähige Kooperations- und Planungskultur. Gewährung der Städtebauförderung als Zuschuss, Unrentierlichkeit der Maßnahmen D Städtebaufördermittel werden daher ausschließlich für öffentliche Investitionen und den unrentierlichen teil privater Investitionen (zum beispiel Mehraufwand bedingt durch denkmalschutzgerechte fassadensanierung) gewährt. Sofern jedoch rentierliche Maßnahmen privater dritter gefördert werden, erfolgt dies regelmäßig in form von darlehen. Bündelung der Förderung Vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Haushalte ist es notwendig, die einzelnen Städtebauförderprogramme mit anderen Programmen aus dem bereich der Stadtentwicklung aktiv zu bündeln. Im fokus stehen dabei die Kombination mit anderen förderprogrammen und den Maßnahmen der europäischen Strukturpolitik sowie die aktivierung privaten Kapitals und die nutzung alternativer finanzierungsinstrumente. bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 F Mit den KfW-Programmen werden aus bundesmitteln verbilligte Kredite und Zuschüsse im rahmen des CO2-gebäudesanierungsprogramms bereitgestellt. bei der beantragung dieser Mittel sind jedoch die dort vorgegebenen Kumulierungsregeln für den einsatz öffentlicher Mittel zu beachten. Verfügungsfonds D D D 29 30 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation 2 umsetzung der Städtebauförderung die auswahl der konkreten fördermaßnahmen, das heißt die entscheidung über den konkreten einsatz der fördermittel, erfolgt durch die Länder. So bestimmen länderspezifische stadtentwicklungspolitische Vorstellungen, strategische förderansätze und landestypische erfordernisse die kleinräumige Verteilung der Mittel. die Planungshoheit obliegt den gemeinden. Sie stellen den förderantrag beim zuständigen Landesministerium, bereiten die städtebaulichen Maßnahmen vor und führen sie durch. die kommunalen Stadtplanungs- oder bauämter sind auch ansprechpartner für fragen des Sanierungsrechts (erhebung von ausgleichsbeträgen von grundstückseigentümern, genehmigung bestimmter grundstücksbezogener Veränderungen [§§ 144, 145 baugesetzbuch] und so weiter) die für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerien/Senatsverwaltungen sind: LandBaden-Württemberg: MinisteriumfürFinanzenundWirtschaft Theodor-Heuss-Straße4 70174Stuttgart Telefon:0711/1230 FreistaatBayern: BayerischesStaatsministeriumdesInneren, fürBauundVerkehr ObersteBaubehörde Franz-Josef-Strauß-Ring4 80539München Telefon:089/21920 LandBerlin: SenatsverwaltungfürStadtentwicklungund Umwelt WürttembergischeStraße6 10707Berlin Telefon:030/901393000 LandBrandenburg: MinisteriumfürInfrastrukturund Landwirtschaft Henning-von-Tresckow-Straße2–8 14467Potsdam Telefon:0331/8660 LandBremen: SenatorfürUmwelt,BauundVerkehr Ansgaritorstraße2 28195Bremen Telefon:0421/3612407 LandHamburg: BehördefürStadtentwicklungundUmwelt NeuenfelderStraße19 21109Hamburg Telefon:040/428400 bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 Land Hessen: Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 / 81 50 Land Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 58 85 065 Land Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 30159 Hannover Telefon: 0511 / 12 00 Land Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 / 38 430 Land Rheinland-Pfalz: Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Schillerplatz 3–5 55116 Mainz Telefon: 06131 / 160 Saarland: Ministerium für Inneres und Sport Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Telefon: 0681 / 50 10 Freistaat Sachsen: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Telefon: 0351 / 56 40 Land Sachsen-Anhalt: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Telefon: 0391 / 56 70 Land Schleswig-Holstein: Ministerium des Inneren Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel Telefon: 0431 / 98 80 Freistaat Thüringen: Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr des Freistaates Thüringen Werner-Seelenbinder-Straße 8 99096 Erfurt Telefon: 0361 / 37 900 31 32 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation 3 Städtebauliche Maßnahmen und private akteure grundlage der städtebaulichen erneuerung eines bestimmten gebiets/Quartiers sind konkrete einzelmaßnahmen, die oft auch private eigentümer, Mieter und so weiter betreffen. der erfolg der Stadtentwicklung ist damit wesentlich abhängig von einer guten Mitwirkung der bürgerinnen und bürger. Verantwortlich für die durchführung der städtebaulichen Sanierung – und daher erster ansprechpartner bei allen fragen der Sanierung – ist die Stadt/gemeinde. die Stadt/gemeinde kann sich für die konkrete durchführung jedoch eines dritten bedienen, zum beispiel durch die beauftragung eines Sanierungsträgers. dieser ist dann der ansprechpartner für die bürgerinnen und bürger. Private Sanierungsmaßnahmen und Förderung Private eigentümer haben die Möglichkeit, bei der gemeinde finanzielle unterstützung für die Sanierung ihrer gebäude zu beantragen. auf die förderung besteht jedoch kein rechtsanspruch. die genauen förderbedingungen sind in den jeweiligen Städtebauförderrichtlinien der Länder festgelegt. diese können von Land zu Land abweichen, führen aber in der regel folgende förderbedingungen: → gebäude muss im festgelegten gebiet liegen, → bauvorhaben entspricht dem Sanierungsziel, → umfassende Sanierung notwendig, mithin restmodernisierung (wenn Modernisierung bereits vor Kurzem erfolgt war), → förderung eines prozentualen anteils an den förderfähigen Kosten, → abschluss einer Modernisierungsvereinbarung gemäß § 177 baugesetzbuch zwischen eigentümer und Stadt/gemeinde (vor beginn der baumaßnahmen). förderfähige baumaßnahmen sind zum beispiel: → Instandsetzung von Mauern, dächern, fassaden, außenanlagen, → anpassung von Wohnungsgrundrissen, → erneuerung von anlagen innerhalb von Wohnungen, → Sicherungsmaßnahmen an gebäuden, → Planungskosten (von architekten, Ingenieurbüros und ähnlichen). bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 R → sogenannte „Luxus“-Sanierungen, → Sanierungsmaßnahmen vor abschluss von Modernisierungsvereinbarungen. ansprechpartner für fragen zu Sanierungsmaßnahmen, deren förderfähigkeit beziehungsweise zur möglichen Höhe der förderung ist stets die gemeindeverwaltung beziehungsweise deren beauftragte (zum beispiel Sanierungsträger). Zur Mitfinanzierung der energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden sowie des neubaus energieeffizienter Wohngebäude können bundesverbilligte Kredite und Zuschüsse aus den KfW-Programmen „energieeffizient Sanieren“ und „energieeffizient bauen“ beantragt werden. Rechte und Pflichten im Sanierungsverfahren In gebieten der Städtebauförderung kann das sogenannte Sanierungsrecht zur anwendung kommen, §§ 136 ff. baugesetzbuch. das ist dann der fall, wenn sich die Stadt/gemeinde für die festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets entscheidet. für andere festlegungen, wie zum beispiel als Stadtumbaugebiet 33 34 Städtebauförderung 2014 | bürgerinformation (§ 171 b baugesetzbuch), Soziale-Stadt-gebiet (§ 171 e baugesetzbuch) oder „einfache“ gebietsabgrenzung aufgrund eines ratsbeschlusses, gelten die folgen des förmlichen Sanierungsrechts nicht. die entscheidung der auswahl des gebietstyps obliegt der jeweiligen gemeinde. A In jedem fall, das heißt in beiden Verfahrensformen, gilt folgendes: → besondere auskunftspflichten, beteiligungsrechte, → vorbereitende städtebauliche untersuchung durch die gemeinde, → förmliche festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzung, → Vorkaufsrecht der gemeinde, enteignungsrechtliche Sonderbestimmungen, → mögliche durchführungsmaßnahmen der gemeinde: bodenneuordnung, Herstellung/Sanierung von erschließungsmaßnahmen, umzug von bewohnern und betrieben, → mögliche durchführungsmaßnahmen durch private eigentümer: Modernisierung/Instandsetzung von gebäuden, bodenuntersuchungen, altlastenbeseitigung, → steuerliche Vergünstigungen für eigentümer gemäß § 7 h, gegebenenfalls § 7 i und § 10 f des einkommenssteuergesetzes (eStg). bürgerinformation | Städtebauförderung 2014 Im umfassenden Verfahren gelten unter anderem zusätzlich folgende bestimmungen: → G → E →D D → Sicherung der bewohnbarkeit der Wohnungen (auch während der baumaßnahmen), →B → → betreuung von Mieter-Vermieter-Vereinbarungen, → aufzeigen der Miethöhe nach der Sanierung/Modernisierung (das heißt nach anteiliger umlage der Modernisierungskosten auf die Miete entsprechend § 559 des bügerlichen gesetzbuches). 35 www.bmub.bund.de