VISUM FÜR STUDENTEN
Transcription
VISUM FÜR STUDENTEN
Schweizerisches Generalkonsulat in Istanbul VISUM FÜR STUDENTEN Merkblatt für Personen, die beabsichtigen in der Schweiz zu studieren. BENÖTIGTE DOKUMENTE UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Drei (3) vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch) mit Schreibmaschine, online oder in Blockschrift (mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber) ausgefüllte und persönlich unterschriebene Visumantragsformulare Unterschriebener Reisepass, der innerhalb der vorangegangenen zehn (10) Jahre ausgestellt worden ist, mindestens zwei (2) leere Seiten aufweist und drei (3) Monate über das Datum der Wiederausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist Drei (3) Kopien des Reisepasses (Seite 1 – 4, alle Seiten mit erstellten Verlängerungen, letzte Seite sowie, falls vorhanden, Seiten mit vorherigen Visa) Vier (4) aktuelle, identische, biometrische Passfotos Visumgebühr: Erwachsene EUR 60.-, Kinder von 6 bis 12 Jahre: EUR 35.- (Gegenwert in TRY) Alle Dokumente müssen in einer der Schweizerischen Landessprachen oder Englisch übersetzt und in dreifacher Form abgegeben werden. Antragsteller haben den Antrag persönlich einzureichen Der/die Student/in oder ein Garant in der Schweiz muss vorweisen können, dass die Kosten für das Studium gedeckt werden können gemäss den kantonalen Vorgaben. Bankbeleg über die finanziellen Mittel in der Schweiz oder lokaler Bank mit Niederlassung in der Schweiz Bestätigung der Zahlung der Unterrichtsgebühr für das erste Studienjahr (drei (3) Kopien Bestätigungsschreiben/Immatrikulation der Schule oder Universität (Original und drei (3) Kopien) Bisherige Diplome, Schulzertifikate und Studienplan Landessprachen (Original und drei (3) Kopien) übersetzt in einer der Schweizerischen Lebenslauf übersetzt in einer der Schweizerischen Landessprachen (drei (3) Exemplare) Schriftliche Erklärung des Studiengrundes und ein Motivationsschreiben für zukünftige Pläne in einer der Schweizerischen Landessprachen (drei (3) Exemplare) Der Gesuchsteller wird beim Einreichen des Visumantrages in der gewählten Studiensprache geprüft. Das Antragsformular wird an die verantwortliche Kantonale Migrationsbehörde in die Schweiz zum Entscheid geschickt. Das Schweizerische Generalkonsulat kann nur nach Erhalt der Ermächtigung der Kantonalen Migrationsbehörde ein Visum ausstellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang ungefähr 8-10 Wochen dauert. Es ist empfehlenswert, das Gesuch so früh wie möglich abzugeben. Stipendium: Die Schweiz vergibt jedes Jahr zwei Universitätsstipendien an türkische Staatsangehörige, die in der Schweiz studieren möchten. Diese 9-monatigen Forschungsstipendien werden nur an Universitätsabsolventen vergeben. Das Verfahren für Stipendien wird in Zusammenarbeit mit dem türkischen Ministerium für Nationale Ausbildung durchgeführt. Dieses publiziert jedes Jahr im August eine Mitteilung auf dessen Website www.meb.gov.tr. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Schweizerische Botschaft in Ankara: ank.vertretung@eda.admin.ch Das Schweizerische Generalkonsulat behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Januar 2014 Visa Abteilung Esentepe Mahallesi Büyükdere Cad. No. 173 1. Levent Plaza A Blok Kat. 3 TR-34394 Levent-Sisli-Istanbul Telefon: +90 212 283 12 93 (Mo-Do: 15:00 – 16:00) Fax: +90 212 283 12 97 ist.visa@eda.admin.ch, www.eda.admin.ch/istanbul