UMGANG MIT MEDIKAMENTEN- UND DROGENABHÄNGIGKEIT

Transcription

UMGANG MIT MEDIKAMENTEN- UND DROGENABHÄNGIGKEIT
UMGANG MIT MEDIKAMENTEN- UND DROGENABHÄNGIGKEIT
BEI MEDIZINISCHEM PERSONAL
Arbeitshilfe
Ergänzung des Handlungskonzeptes
zum Umgang mit sucht- und substanzbezogenen Störungen
bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Erarbeitet durch den Arbeitskreis betriebliche Suchtprävention
und am 05. Mai 2009 vom Vorstand des Universitätsklinikums
Freiburg beschlossen
Suchtberatungsstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Hartmannstraße 1
Gerhard Heiner
Telefon 270 60180
gerhard.heiner@uniklinik-freiburg.de
Priska Beringer
Telefon 270 60280
priska.beringer@uniklinik-freiburg.de
www.uniklinik-freiburg.de/suchtberatung
Inhalt
Vorwort
1
Medikamenten- und Drogenabhängigkeit im Krankenhaus
2
Kategorien zur Differenzierung und Risikoeinschätzung
3
Handeln in der Akutsituation – Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsaspekte
4
Hilfe für suchtkrankes medizinisches Personal
5
Hilfe für abhängigkeitskranke Ärztinnen und Ärzte
6
Formen der Medikamentenabhängigkeit
2.1Beschaffungsweg
2.2
Stoffgruppe / Wirkung
2.3Konsumform
4.1
4.1.1
4.2
4.2.1
4.2.2
5.1
5.2.
Sofortige Maßnahmen
Wichtige persönliche Voraussetzungen bei den Betroffenen
Weitere Maßnahmen zur Risikobegrenzung
Ablauf des Drogenscreenings (Blut- oder Urintests) beim Betriebsärztlichen Dienst
Verbindliche Nachsorge nach Rückkehr aus stationärer Therapie
Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten
Interventionsprogramm der Landesärztekammer Baden-Württemberg
6.1Niedrigdosisabhängigkeit
6.2Hochdosisabhängigkeit
6.3
Erkennungsmerkmale bei:
6.3.1 Tranquilizer, Schlaf- u. Beruhigungsmittel vom Benzodiazepintyp
6.3.2 Barbiturathaltige Schmerzmittel
6.3.3 Appetitzügler und Aufputschmittel
6.3.4 Betäubungsmittel und illegale Drogen
Anhang 1
Anhang 2
Muster einer Selbstverpflichtungserklärung
Ablauf des Drogenscreenings beim Betriebsärztlichen Dienst
Literaturangaben
3
4
5
6
1. Medikamenten- und Drogenabhängigkeit im Krankenhaus
Problematischer Gebrauch und Abhängigkeit von psychoaktiven Medikamenten sind in
Deutschland ähnlich verbreitet wie schädlicher Konsum und Abhängigkeit von Alkohol. Die
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen geht von ca. 1,4 – 1,9 Mio. Medikamentenabhängigen
aus. Die Zahl der Abhängigen von Cannabis wird auf 240.000 Menschen geschätzt. Man
nimmt an, dass weitere 175.000 Menschen von einer anderen illegalen Droge abhängig
sind1.
Medikamentenkonsum dient nicht dem Genuss, der Entspannung oder dem Rausch wie bei
Alkohol oder gar der vermeintlichen Bewusstseinserweiterung wie bei Ecstasy, Haschisch
oder anderen illegalen Drogen. Medikamentenkonsum steht dagegen vielmehr in
Zusammenhang mit Stressabschirmung, Durchhalten, Schmerzlinderung
und
2
Weiterfunktionieren, also dem Erhalt bzw. der Steigerung der Leistungsfähigkeit. Die hohe
körperliche, soziale und psychische Belastung durch wachsenden Arbeitsdruck und
zunehmende Komplexität bei gleichzeitig leichtem Zugriff und alltäglichem Umgang mit
Psychopharmaka stellt sowohl für die Gesundheits- und Krankenpflege als auch für den
Ärztlichen Dienst ein erhebliches Gesundheitsrisiko und Gefährdungspotential dar.
Illegale Drogen wie Amphetamine und Kokain werden seit geraumer Zeit nicht mehr nur von
Heranwachsenden, sondern auch von Erwachsenen ähnlich wie Psychopharmaka zur
Bewältigung der beruflichen Anforderungen und zur Leistungssteigerung eingesetzt:
„Der Konsum von Psychopharmaka oder Drogen wie Kokain ist vor allem dort hoch, wo es in
besonderem Maße um Leistung und Wettbewerb geht.“3 Es sind daher immer mehr
Führungskräfte, wie leitende Angestellte, höhere Beamte, Selbstständige, Freiberufler,
Wissenschaftler, Ärzte und Akademiker in leitenden Positionen von gefährdendem
Medikamentengebrauch betroffen.4
Eine bundesweite Erhebung aus 2003 zum Medikamentenkonsum kommt zu dem Ergebnis,
dass bei 4,3% der Befragten ein problematischer Medikamentengebrauch vorliegt.5 In einer
repräsentativen Umfrage der Arbeitsschutzverwaltung in NRW gaben 1999 10% der ca.
2000 befragten Beschäftigten an, u.a. Medikamente zur Bewältigung psychischer
Belastungen einzusetzen.6 Bei Beschäftigten des Gesundheitswesens könnte diese Zahl
noch höher sein.
Allerdings wissen wir noch immer wenig über das genaue Ausmaß der Medikamentenabhängigkeit mit den unterschiedlich hierunter zusammengefassten Stoffen, den
unterschiedlichen Konsummustern und Verläufen sowie den ursächlichen Vorerkrankungen.7
Das Auftreten von Suchterkrankungen speziell bei medizinischem Personal hat im deutschen
Sprachraum - im Unterschied zu den Vereinigten Staaten - bisher wenig Beachtung
gefunden. Eine ungefähre Schätzung geht bei Ärzten in Deutschland von einer Prävalenz
von 2-5%8 aus, eine andere von einer Lebenszeitprävalenz von 8%9, in einer weiteren
werden bis zu 20.000 betroffene Ärzte vermutet10. Dabei geht es in erster Linie um die
Abhängigkeit von Alkohol, zweitens um den Mischkonsum von Alkohol und Tabletten und an
dritter Stelle um reine Medikamentenabhängigkeit.
In einer der wenigen neuen Studien in Deutschland, die von der Hamburger Ärztekammer
durchgeführt wurde, hatten von den jungen Ärztinnen und Ärzten (AiP) 23 % der Frauen und
15 % der Männer einen riskanten Konsum von Medikamenten und 11 % der Männer und
4 % der Frauen einen riskanten Konsum von illegalen Drogen (Cannabis und/oder andere
Stoffe).11 Beim Pflegepersonal werden nach einer Schätzung aus dem amerikanischen
Gesundheitswesen 200.000 Krankenschwestern als tablettenabhängig eingeschätzt.12
7
Besondere Risikofaktoren für den Missbrauch bei medizinischem Personal sind:
1.
eine herabgesetzte Hemmschwelle durch:
- die leichte Zugänglichkeit zu Medikamenten und BtM
- die alltägliche vertraute Anwendung von Medikamenten bei Missbefindlichkeiten
und Beschwerden
- die hohe Akzeptanz gegenüber psychoaktiven Medikamenten,
„pharmakologischer Optimismus“13
- leichtere Handhabung und geringere Auffälligkeit im Vergleich zu Alkoholkonsum
(kein Flaschengut, kein Geruch)
2.
besondere Belastungsfaktoren:
-
Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst
hohes Stressniveau durch wachsende Anforderungen und Komplexität der Arbeit
zu wenig Zeit für Patienten
Umgang mit schwerkranken und sterbenden Patienten
Doppelbelastung von Familie und Beruf (hoher Frauenanteil in der Krankenpflege)
hohe Ich-Ideale in medizinischen Berufen
mangelnde Anerkennung in der Pflege
Medikamentenmissbrauch ist relativ unauffällig. Im Klinikalltag wird er wenig oder gar nicht
festgestellt. Erst wenn größere Mengen abhängig machender Arzneimittel „verschwunden“
sind oder zu hohe Bestellmengen auffallen, wird in der Regel zum ersten mal über einen
Zusammenhang von Auffälligkeiten eines/einer Mitarbeiter/in und Medikamentenmissbrauch
nachgedacht.
2. Kategorien zur Differenzierung und Risikoeinschätzung
Die Erscheinungsbilder von Drogen- und Medikamentenabhängigkeit und ihrer Mischformen
erstrecken sich über eine große Spannbreite. Die Extreme sind:
●
8
●
die Niedrigdosisabhängigkeit von in der Regel ärztlich verordneten Medikamenten, wie
z.B. Benzodiazepinen als häufigste Form der Medikamentenabhängigkeit; mit der
täglichen Einnahme einer geringen Dosis über einen langen Zeitraum mit kaum
sichtbaren Auffälligkeiten oder Veränderungen
und
die Abhängigkeit von Opiaten und illegalen Drogen wie z.B. Heroin oder opioiden
Schmerzmitteln (z.B. Valoron, Dipidolor) mit intravenösem Konsum und illegaler
Beschaffung; mit teilweise dramatischen Auffälligkeiten,
Personen mit einer Niedrigdosisabhängigkeit leben in der Regel lange Zeit unauffällig,
sozial gut angepasst und sind nicht selten ausgesprochen leistungsorientiert. Die
Entwicklung einer Abhängigkeit ist schleichend, erstreckt sich über viele Jahre hinweg und
die betroffenen Beschäftigten zeigen am Arbeitsplatz selten Auffälligkeiten. „Ihr Verhalten
würde sich erst stark verändern, wenn ihnen die niedrige Dosis verwehrt würde.“ 14
Interventionen durch Vorgesetzte finden nicht statt, da keine Auffälligkeiten festgestellt
werden und die Medikation in der Regel ärztlich verordnet und krankheitsbestimmt
notwendig erscheint. Diese Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter werden als Suchtkranke nur
selten bzw. erst sehr spät erkannt.
2
Personen mit einer Abhängigkeit von illegalen Drogen werden leicht mit einem Bild „vom
nicht mehr ansprechbaren und nicht mehr arbeitsfähigen Junkie“, den man von der Straße
kennt, assoziiert. „Verkannt wird dabei, dass es auch einen moderaten Konsum illegaler
Drogen gibt (auch von Heroin), der mit einem relativ unauffälligen Erscheinungsbild der
Konsumenten einhergeht. Ein Teil der Konsumenten kann über Jahre den Konsum steuern
und diesen vornehmlich in den Freizeitbereich legen.“15 Im Gegensatz zum Alkohol fällt der
Gebrauch von illegalen Drogen (Cannabis, Kokain) weniger auf und lässt sich unauffällig in
den Alltag integrieren. Nicht alle Konsumenten illegaler Drogen sind abhängig, verstoßen
gegen die Vorgaben der Arbeitssicherheit oder machen sich strafbar. Denn der reine
Konsum ist nicht strafbar. Strafbar sind nach Maßgabe des § 29 BtMG der Erwerb, Besitz,
Anbau und Handel von Betäubungsmitteln.
Bei mehr als 8.000 Beschäftigten in der Uniklinik ist rein nach bevölkerungsstatistischen
Angaben davon auszugehen, dass Suchtkranke aller Stoffgruppen und ihrer Mischformen
unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind.
Um eine Risikoeinschätzung im Einzelfall vornehmen zu können, ist eine differenzierte
Betrachtung und Bewertung erforderlich. Dabei ist im ersten Schritt eine Unterscheidung
nach den folgenden drei Kategorien sinnvoll16:
1.
Beschaffungsweg
Legale Beschaffung
● Ärztliche Verordnung
● Kauf in Apotheke
Illegale Beschaffung
● Dealer
● Diebstahl
● Rezeptfälschung
● Falsche Angaben im BtM-Buch
● Auffällige Bestellungen in Klinikapotheke
● Ausleihen bei benachbarten Stationen
● Abzweigen von Patientenmedikation
2. Stoffgruppe/Wirkung
● Morphin-(Opiat)-Typ:
● Barbiturat-Alkohol-Typ:
Morphin, Heroin, Valoron N®, Temgesic
Alkohol, Distraneurin®, Barbiturate,
Tranquilizer, benzodiazepin-ähnliche
Substanzen, wie Ximovan®
● Benzodiazepin-Typ:
Adumbran®, Noctamid®, Rohypnol®
● Kokain-Typ:
Kokain, Crack
● Cannabis-Typ:
Haschisch, Marihuana
● Amphetamin-Typ:
„Aufputschmittel“, wie Pervitin®, Ritalin®,
„Appetitzügler“, wie Essbremse®,
Antiadipositum X 112®,
Asthmamittel wie Ephedrin;
Ecstasy (MDMA, XTC, Adam, Cadillac)
GHB (Liquid Ecstasy. G-Juice. Liquid X)
Speed, Crystal, Glass
● Halluzinogen-Typ:
LSD, Psilocybin, Meskalin
● Stoffe mit unklarer Zusammensetzung
(experimenteller Konsum)
3
9
3.
Konsumform
(„weiche“ und „harte“ Konsumformen)
●schlucken, trinken
●rauchen
●schnupfen, sniefen
●injizieren
●Mischkonsum
Der Grad einer Suchtmittelabhängigkeit und die aktuellen Risiken am Arbeitsplatz sind unter
dem Blickwinkel dieser Kategorien sowie der Häufigkeit und Menge des Konsums
einzuschätzen.
Seit langem wird vermehrt ein Trend zum so genannten Mischkonsum und häufigeres
Auftreten der Mehrfachabhängigkeit (Polytoxikomanie) beobachtet.
Polyvalenter Missbrauch von Medikamenten liegt vor, wenn mehr als ein Mittel nicht bestimmungsgemäß verwendet wird. Polytoxikomanie liegt vor, wenn mindestens zwei suchterzeugende Substanzen in abhängiger Weise missbraucht werden.17 Das bedeutet, die
Betroffenen konsumieren nicht nur eine Droge/ein Medikament, sondern gleichzeitig oder
abwechselnd mehrere Drogen unter Einbeziehung von Alkohol (Kombinationsformen z.B.
Alkohol und Medikamente; Alkohol und Kokain; Ecstasy und Cannabis; Cannabis und
Alkohol; Heroin, Alkohol und Medikamente – je nach persönlichen Konsumbedürfnissen und
Verfügbarkeit).
Die möglichen Wechselwirkungen und die sich verstärkende Wirkung der jeweiligen
Substanzen (z.B. Alkohol und Kokain) werden von den Konsumenten meist unterschätzt.18
und bergen ein erhöhtes Gesundheits- und Sicherheitsrisiko. Je nach Dosierung und
Konsummuster steigen damit die gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Risiken.
Prognosen und Maßnahmen hinsichtlich einer erfolgreichen Rehabilitation, können allerdings
nicht allein von diesen suchtmittelbezogenen Konsum- und Beschaffungskategorien
abgeleitet werden. Denn gerade bei Opiatabhängigen sind erfahrungsgemäß nach
eingestandenem Konsum Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft relativ schnell
gegeben. Während dessen Medikamentenabhängige mit Niedrigdosisabhängigkeit kaum
krankheitseinsichtig bezüglich ihrer Abhängigkeit und daher kaum behandlungsbereit sind.
(Vgl. Kapitel 6.1 Niedrigdosisabhängigkeit, S. 11ff)
10
3. Handeln in der Akutsituation – Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsaspekte
Unter dem Einfluss psychotroper Substanzen können Störungen in den psychomentalen
Funktionen auftreten, wie z.B. nachlassende Aufmerksamkeit, verminderte Reaktionszeit
mangelnde Konzentration, beeinträchtigte Wahrnehmung, eingeschränktes Denkvermögen,
wechselnde Antriebs- und Stimmungslage.
Die Bedeutung dieser Störungen für die Arbeitswelt liegt in den Auswirkungen des Konsums
auf die Fähigkeiten des Beschäftigten in der Arbeitszeit. Wegen der Wirkungen und der
Nachwirkzeiten des Gebrauchs psychotroper Substanzen kann die Fähigkeit eines
Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin zu arbeiten beeinträchtigt werden. Dies kann am Arbeitsplatz
zur Leistungseinschränkung, zur erhöhten persönlichen Unfallgefährdung und auch zu
Unfall- oder Gesundheitsgefahren für Dritte führen.
4
Grundsätzlich gilt: Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unter dem Einfluss von
Medikamenten, Drogen oder Alkohol arbeiten, muss damit gerechnet werden, dass sie sich
selbst und andere gefährden können.
Arbeitsschutzvorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften
legen die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit in die Verantwortung des Betriebes.
Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ mit ihren Ausführungsbestimmungen in GUV-R A1 macht hierzu konkrete Vorgaben:
 „Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen
berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst
oder andere gefährden können“ (§ 15, Absatz 2) „…gilt auch für die Einnahme von
Medikamenten“ (§ 15 Absatz 3)*
 „Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art
der Tätigkeit zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden
Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten“ (§ 7, Absatz 1)
 „Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit
ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen“
(§ 7, Absatz 2)
Dies führt sowohl für den Vorgesetzten wie auch für den Mitarbeiter dazu, einschätzen zu
müssen, ob eine Gefährdung des Mitarbeiters oder durch seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit eine Gefährdung Dritter besteht.
Bei Verdacht darauf, dass eine/ein Beschäftigte/r unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder
Medikamenten steht, muss der/die Vorgesetzte entscheiden, ob der/die Beschäftigte seine
/ihre Arbeit fortsetzen kann. Kriterium für die Entscheidung zur Entfernung vom Arbeitsplatz
ist der so genannte „Beweis des ersten Anscheins“ und die allgemeine Lebenserfahrung der
oder des Vorgesetzten (siehe auch Handlungskonzept – Umgang mit Sucht- und
Substanzbezogenen Störungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsklinik,
Seite 11).
Bei Arbeitsunfällen unter Einfluss von psychotropen und anderen Substanzen einschließlich
Medikamenten kann der Versicherungsschutz entfallen. Das heißt: Für entstandenen
Schaden kann unter Umständen der Beschäftigte selbst, sowie der Vorgesetzte, wenn er
trotz Kenntnis nicht eingeschritten ist, haftbar gemacht werden.
*
Gefahren können bei der Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln auftreten, z.B. Schlaf- und
Beruhigungsmittel, Antidepressiva, Antiepileptika, Neuroleptika, bestimmte Schmerzmittel, aber
auch bei anderen Medikamenten, die nach Herstellerangaben z.B. zur Müdigkeit und
Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit führen. Die Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift für
den Betrieb beziehen sich daher auch auf Arzneimittel, die aus therapeutischer Notwendigkeit
nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden.
Die therapeutische Medikamenteneinnahme ohne Anhaltspunkte für Missbrauch oder
Abhängigkeit ist jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Richtlinie „Arbeitshilfe zum Umgang
mit Medikamenten- und Drogenabhängigkeit bei medizinischem Personal“. Ungeachtet dessen
sollte der Beschäftigte bei Einnahmen von Medikamenten innerhalb der medizinischen
Anwendung zu Fragen der Einsatzfähigkeit am Arbeitsplatz den verordnenden Arzt und ggf. auch
den Betriebsarzt hören. Bei der medizinischen Anwendung der Medikamente liegt die ärztliche
Verantwortung bei dem/der verschreibenden Arzt/Ärztin.
5
11
4.
Hilfe für suchtkrankes medizinisches Personal
Medikamentenmissbrauch bei Pflegepersonal und Ärzten ist nicht nur eine Gefahr für die
betroffene abhängige Person, sondern kann auch zu einer Gefahr für die zu betreuenden
Patienten werden. Hilfeprogramme für abhängiges medizinisches Personal erfüllen daher
eine Doppelaufgabe: Hilfe für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andererseits
die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten.
Grundsatz: Weiterbeschäftigung
Hilfe und Unterstützung stehen bei positiver Prüfung der persönlichen
Voraussetzungen vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen
4.1
Sofortige Maßnahmen
•
•
•
Erstgespräch des Vorgesetzten mit der/dem Betroffenen
Zur Risikobegrenzung findet bis zur Klärung und Entscheidungsfindung in der
Regel kein Arbeitseinsatz statt.
Der/die Vorgesetzte ruft alle Beteiligten (Personalabteilung, Personalrat,
Suchtberatungsstelle für
Beschäftigte,
Betriebsärztlicher
Dienst,
ggf.
Schwerbehindertenvertretung) zu einem Gespräch zusammen, um die
Voraussetzungen und notwendigen Maßnahmen des Klinikums zu beraten. Die
Entscheidungsbefugnisse werden durch die geltenden arbeitsrechtlichen
Bestimmungen geregelt.
4.1.1 Wichtige persönliche Voraussetzungen bei den Betroffenen
12
In jedem Einzelfall werden im ersten Schritt die persönlichen Voraussetzungen
anhand der folgenden Anhaltspunkte überprüft:
•
•
•
•
•
•
•
grundsätzliche Zufriedenheit mit dem/der Mitarbeiter/in
gute Arbeitsleistung in Vergangenheit und Gegenwart
keine außergewöhnlichen Fehlzeiten; sichtbares Bemühen trotz der Erkrankung
gute Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten
wenig/keine Verheimlichungsversuche bei Ansprache des Suchtproblems
schnelle Krankheitseinsicht nach Ansprechen der suchtbedingten Auffälligkeiten
gute Therapiemotivation und kooperatives Verhalten
Nur wenn alle Punkte positiv beurteilt werden, ist die Anwendung des Hilfekonzeptes
möglich.
6
4.2
Weitere Maßnahmen zur Risikobegrenzung
•
für die beschlossenen Maßnahmen wird das schriftliche Einverständnis des/der
Betroffenen in Form einer Selbstverpflichtung (siehe Anhang) eingeholt. Der/die
Betroffene erklärt sich darin verbindlich bereit, die beschlossenen Maßnahmen zu
akzeptieren und die im Rahmen seiner/ihrer Mitwirkungspflicht geforderten
Schritte und Konsequenzen sowohl für die aktuelle Situation, als auch für die Zeit
nach Rückkehr aus stationärer Therapie einzuhalten. Die Personalabteilung prüft
die Selbstverpflichtung bezüglich arbeitsrechtlicher Folgen. Änderungen sind mit
der Personalabteilung abzustimmen.
•
obligatorische Forderungen:





4.2.1
sofortige Beantragung der stationären Rehabilitation
Aufnahme in möglichst kurzer Frist
Nachweis des erfolgreichen Abschlusses
Einwilligung zu Drogenscreenings (siehe Anhang)
ärztliche Bescheinigung ab 1. Krankheitstag
•
die Suchtberatungsstelle für Beschäftigte ist für die Beratung und die
Beantragung von therapeutischen Maßnahmen immer einzuschalten.
•
Information des Teams über die Suchterkrankung und die damit verbundenen
Konsequenzen und Maßnahmen mit Einverständnis des/r Betroffenen.
•
sollten Abweichungen von der Selbstverpflichtung und anderer dienstlicher
Vorgaben auftreten, muss der/die Betroffene ohne weitere Aufforderung die/den
Vorgesetzten bzw. die Leitung informieren.
Ablauf des Drogenscreenings (Blut- oder Urintests) beim
Betriebsärztlichen Dienst:
•
Blut- und Urintests setzen das Einverständnis der betroffenen Person voraus. Aus
Gründen der Verfahrenssicherheit wird die Durchführung im Betriebsärztlichen
Dienst (BÄD) empfohlen
•
Terminvereinbarung für das Screening:
Der oder die Vorgesetzte vereinbart einen Termin im Betriebsärztlichen Dienst für
die Vorstellung des Mitarbeiters zur Urinabgabe/Blutentnahme durch direkte
Absprache mit einem der Betriebsärzte. (Kontaktaufnahme über das Sekretariat
des Betriebsärztlichen Dienstes Tel. 2052) Die Terminabsprache beinhaltet
Datum und Uhrzeit und erfolgt nur zwischen Vorgesetzten und Betriebsarzt. Dies
betrifft auch die
Neuabsprache von Terminänderungen aufgrund von
Verhinderungen des Mitarbeiters. Bei Verhinderungen teilt der Mitarbeiter die
Gründe hierfür seinem Vorgesetzten/seiner Vorgesetzten im Vorfeld mit. Bei der
Terminvereinbarung informiert der Vorgesetzte den Betriebsarzt auch über
aktuelle Verhaltensauffälligkeiten und über mögliche Verdachtssubstanzen.
•
Drogenscreening ohne aktuelle Verdachtsmomente in der Nachsorgephase:
Da kein zeitlich dringlicher Handlungsbedarf besteht, eine Planung möglich und
aus organisatorischen Gründen sinnvoll ist, sollten Vorgesetzte frühzeitig mit dem
Betriebsärztlichen Dienst zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufnehmen
(Minimum Vorlaufzeit 3 - 5 Tage).
Der Vorgesetzte teilt den Untersuchungstermin erst unmittelbar vor dem Termin
dem Beschäftigten mit.
7
13
•
Identitätsnachweis bei Erstkontakt des betroffenen Mitarbeiters im BÄD durch
begleitende Person (Vorgesetzte/r, Personalrat, Suchtberatungsstelle für
Beschäftigte) oder Vorlage des Personalausweises.
•
Bezeugung der Echtabgabe des Urins auf der Toilette im BÄD durch einen/eine
gleichgeschlechtlichen Betriebsarzt/ärztin. Zur Sicherstellung der Gleichgeschlechtlichkeit können in Ausnahmefällen bei Dringlichkeit auch ausgewählte
Mitglieder des Arbeitskreises betriebliche Suchtprävention mit der Sichtkontrolle
beauftragt werden.
•
Der Betriebsärztliche Dienst händigt dem Mitarbeiter nach Probenabgabe eine
erste Bescheinigung aus mit folgenden Angaben: Datum und Uhrzeit des
Erscheinens, Probenentnahmen durchgeführt/nicht durchgeführt, erwarteter
Zeitpunkt des Vorliegens der Testergebnisse. Diese Bescheinigung soll
umgehend
ebenso
wie
später
eine
Bescheinigung
über
die
Untersuchungsergebnisse vom Mitarbeiter selbst der Personalabteilung bzw.
beim Vorgesetzten vorgelegt werden.
Ein Folgetermin zur Besprechung der Testergebnisse wird zwischen BÄD und
dem Mitarbeiter vereinbart.
•
Die Proben werden im Betriebsärztlichen Dienst pseudonymisiert und zum
Institut für Rechtsmedizin zur Probeanalyse/Testung auf vermutete Substanzen
gebracht. Dabei wird ein sicherer Transport gewährleistet.
•
Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht erfolgen Ergebnismitteilungen nach
Befundeingang aus dem Institut für Rechtsmedizin direkt durch den Betriebsarzt
oder Betriebsärztin an betroffene Person und nicht an Dritte.
Am Folgetermin im Betriebsärztlichen Dienst erhält der Mitarbeiter eine
Bescheinigung über die Untersuchungsergebnisse.
•
weitere Termine für Probennahmen, z.B. in der Wiedereingliederungsphase nach
stationärer Therapie, sollen ohne Vorankündigung für die betroffene Person mit
wechselnden Intervallen von der Personalabteilung festgesetzt werden.
•
Vorgesetzte können im Falle eines Verdachtsmomentes jederzeit zusätzliche
Drogenscreenings verlangen.
•
Überwachung des Ablaufs: durch Personalabteilung, oder auf Wunsch durch
Vorgesetzte.
4.2.2 Verbindliche Nachsorge nach Rückkehr aus stationärer Therapie:
14
•
Rückkehrgespräch mit Vorgesetzten
•
Information des Teams durch Betroffene/n über seine/ihre momentane Situation,
Stabilität, Befindlichkeit und Einsatzfähigkeit
•
regelmäßige Gespräche des/der Vorgesetzten mit dem/der Betroffenen, evtl.
Hinzuziehen der Suchtberatung für Beschäftigte
•
in der ersten Rückkehrzeit möglichst keinen Dienst allein
•
Weiterbetreuung durch Suchtberatungsstelle für Beschäftigte
•
ambulante Fortsetzung der Therapie (Psychotherapie) mit schriftlichem Nachweis
•
Gruppenbesuch oder Einzelgespräche in externer Suchtberatung mit schriftlichem
Nachweis
•
Selbsthilfegruppe
8
•
Drogenscreenings – in der Regel 4 auf ein Jahr verteilt
•
nach einer angemessenen Bewährungszeit von in der Regel einem Jahr
überprüfen die nachfolgend genannten Beteiligten (Vorgesetzte, Personalrat,
Suchtberatungsstelle für Beschäftigte, Betriebsärztlicher Dienst, ggf. Schwerbehindertenvertretung) die getroffenen Maßnahmen und entscheiden über Fortführung, Modifizierung oder Beendigung.
5.
Hilfe für abhängigkeitskranke Ärztinnen und Ärzte
5.1
Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten
Ärztinnen und Ärzte haben oftmals mangelndes Wissen über Therapiemöglichkeiten und
damit oft eine besonders große Hemmschwelle bei „Kollegen/innen“ Hilfe zu suchen und für
sich die Rolle des Patienten / der Patientin zu akzeptieren. Große Ängste bestehen häufig im
Hinblick auf mögliche disziplinarische Konsequenzen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes
und der Approbation, wenn die Suchterkrankung bekannt wird. Das führt dazu, dass
betroffene Ärztinnen und Ärzte wie Kollegen/innen und Vorgesetzte so lange wie möglich
schweigen (hohe Dunkelziffer) beziehungsweise taktvoll „wegschauen“ und eine frühe
Intervention und die notwendige Behandlung nicht rechtzeitig erfolgen kann. Dies führt zu
verlängerten Krankheitsverläufen, die häufig mit Suizid enden.
Internationale Studien belegen, dass die Suizidrate bei Ärztinnen und Ärzten fast dreifach so
hoch liegt wie in der Normalbevölkerung. Sie haben eine erhöhte Prävalenz für kombinierte
Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit und ein größeres Risiko, wegen einer Suchterkrankung stationär behandelt zu werden.
In den vergangenen Jahren fand in der Bundesärztekammer und mehreren Landesärztekammern eine intensive Auseinandersetzung mit dem Problemthema Suchterkrankungen bei
Ärztinnen und Ärzten statt. Aufbauend auf die viele Jahre bestehenden praktischen
Erfahrungen und Initiativen der Ärztekammer Hamburg, die als erste im Jahr 2002 ein
Interventionsprogramm etabliert hatte, haben inzwischen mehrere Landesärztekammern
Interventionsprogramme aufgrund der Empfehlung der Bundesärztekammer von 2004
implementiert.
Ziel der Ärztekammern ist es, Suchterkrankung bei Ärztinnen und Ärzten nicht zu
verdrängen, sondern offen anzugehen. Mit dem Interventionsprogramm für suchtkranke
Ärztinnen und Ärzte helfen die Kammern Kolleginnen und Kollegen beim Ausstieg aus der
Sucht und unterstützen sie dabei mit dem Grundsatz:
Suchtkranke Ärzte therapieren statt sanktionieren19.
Im Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg 1.3.2006 – 23.02.2007
wird wie folgt berichtet: 20
„Bei einer Prävalenz von 7 Prozent für alle Suchtstoffe und über 50 000 Ärztinnen und Ärzte
in Baden-Württemberg sind vermutlich über 3500 Ärztinnen und Ärzte im Lande irgendwann
im Leben suchtmittelabhängig oder gefährdet. (...)
Die Erfolgsraten in der Therapie, bei gut strukturierten, arztspezifischen Behandlungsprogrammen sind sehr hoch. Ziel der Ärztekammer ist es deshalb, dass Problem der
Suchterkrankung nicht zu verdrängen, sondern offensiv anzugehen. Die Ärztekammer stellt
sich damit ihrer ordnungspolitischen Aufgabe sowie der Fürsorgepflicht für ihre Mitglieder.
In Anlehnung an erfolgreiche Interventionsprogramme anderer Bundesländer wurde ein DreiStufen-Programm entwickelt, das Informationen und Beratung, Intervention bis hin zur
Sanktion umfasst.“
9
15
5.2. Interventionsprogramm der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Nachfolgend ein Auszug aus dem Programm21, der Landesärztekammer BadenWürttemberg:
Hilfe statt Strafe
•
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein spezielles Interventionsprogramm für
suchtkranke Ärztinnen und Ärzte entwickelt. Im Mittelpunkt steht hierbei das Prinzip "Hilfe statt
Strafe".
•
Die Ärztekammer Baden-Württemberg hilft suchtkranken Ärztinnen und Ärzten streng
vertraulich! Bei Therapiewilligkeit und kooperativem Verhalten sichert die Kammer zu, dass
keine personenbezogenen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
•
Sie unterstützt den Betroffenen bei der unverzüglichen Aufnahme einer qualifizierten Entzugsund Entwöhnungsbehandlung. Viele der Ärzte, die bisher das Hilfsprogramm in Anspruch
nahmen, wurden in Fachkliniken behandelt, die sich auf Suchterkrankungen bei Ärzten und
anderen akademischen Berufen spezialisiert haben.
•
Die Kammer hilft bei der Klärung einer möglichen Übernahme der Behandlungskosten und bei
der Vermittlung einer Praxisvertretung.
•
In der ambulanten Nachbetreuung organisiert und koordiniert sie in enger Abstimmung mit der
vorbehandelnden Klinik ein therapeutisches Netz, das den Abstinenzerfolg sichern soll.
Betroffene, deren Angehörige, Freunde oder Bekannte können sich jederzeit vertrauensvoll
an die Suchtbeauftragten der Bezirksärztekammern wenden. Wer trotz allem den direkten
Kontakt mit der Ärztekammer scheut, kann sich direkt an weitere fachkompetente
Kolleginnen und Kollegen wenden:
Bezirksärztekammer Südbaden
Dr. med. Christoph von Ascheraden, Fürstabt-Gerbert-Str. 8, 79837 St. Blasien, Tel: 07672/600
Suchtbeauftragter
16
Dr. med. Rüdiger Gellert, Psychiatrie u. Psychotherapie, Rheinstraße 34, 79104 Freiburg,
Tel: 0761/207660,
Dr. med. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie, Neubronnstr. 25, 79312 Emmendingen,
Tel: 07641/461-0,
PD Dr. med. Michael Berner
Universitätsklinikum Freiburg, Hauptstr. 5, 79104 Freiburg, Tel.: 0761 - 270 6501
Fachkompetente Kollegen
Stand: 2012
Das Universitätsklinikum Freiburg ermöglicht suchterkrankten Ärztinnen und Ärzten an
diesem spezifischen Rehabilitationsprogramm teilzunehmen und wirkt bei Vorliegen der
persönlichen Voraussetzungen und der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung auf die
Durchführung des Interventionsprogramms bei den beteiligten Stellen hin.
10
6.
Formen der Medikamentenabhängigkeit
Ebenso wie bei Alkoholabhängigen gibt es bei Medikamentenabhängigen kein einheitliches
Erscheinungsbild. Der entscheidende Unterschied zum Alkoholismus ist die fehlende
Stoffwahrnehmbarkeit (keine „Fahne“ als sicheres Erkennungsmerkmal). Medikamentenabhängigkeit ist daher schwerer erfassbar. Die Intensität der Symptombildung hängt ab von
dem Zeitraum der Einnahme, der Medikamentenstoffgruppe, der Toleranzentwicklung und
der Höhe der Dosis.
Man unterscheidet bei Medikamentenabhängigkeit
• die Hochdosisabhängigkeit, die gekennzeichnet ist durch eine extreme DosisSteigerung bzw. eine hohe Dosis, allmähliche Persönlichkeitsveränderung und
schwere Entzugssymptome beim Absetzen und
• die Niedrigdosisabhängigkeit, gekennzeichnet durch einen langen Zeitraum täglicher Einnahme einer geringen Dosis mit ebenfalls gravierenden Entzugssymptomen.
Auch lassen einzelne Merkmale isoliert betrachtet noch keine Aussage über Medikamentenmissbrauch zu. Erst die Häufung von Veränderungen und Auffälligkeiten ergibt genügend
Anhaltspunkte.
Trotz unterschiedlicher Auffälligkeiten gibt es dennoch typische Merkmale und Verhaltensweisen je nach Stoffgruppe und Konsummuster:
6.1
Niedrigdosisabhängigkeit
Niedrig-Dosis-Abhängigkeit (Low-Dose-Dependence), findet man bei Tranquilizern, also
Schlaf– und Beruhigungsmittel vom Benzodiazepintyp. Dabei handelt es sich um eine
Abhängigkeit bei relativ kleiner Dosis und ohne Dosissteigerung (eine halbe bis zwei
Tabletten täglich). Je nach Wirkstoff kann es innerhalb weniger Wochen zur Gewöhnung
kommen. Wenn nach monate- bis jahrelangem Missbrauch Tranquilizer abgesetzt werden,
treten Entzugserscheinungen in Form von Angst, Schlaflosigkeit, Unruhe, Depressionen,
verstärkten Befindensstörungen etc. auf. Diese Entzugserscheinungen werden meist nicht
als solche erkannt, da sie oft den Ursprungssymptomen ähneln, deretwegen das
Medikament einmal verordnet wurde (die sog. Rebound-Insomnia). Dies führt zu erneuter
Verschreibung und so zum Dauergebrauch. Bei den Schlaf- und Beruhigungsmitteln vom
Benzodiazepintyp werden nach Schätzungen 10-20% der regelmäßigen Benutzer abhängig.
Niedrigdosisabhängigkeit entsteht auch durch die Häufung (Kumulation) mancher Wirkstoffe
im Körper (z.B. verschiedene Benzodiazepine), da sie nur langsam abgebaut werden. Bei
Valium (Diazepam) beträgt die Halbwertzeit bei jüngeren Menschen 36 Stunden, bei älteren
bis nahezu 100 Stunden. Dies führt zu einer (unbeabsichtigten) Erhöhung der Dosis und
Hang-over-Effekten bei gleich bleibend niedriger Dosierung.22 Die für einen Suchtverlauf
besonders typische Dosissteigerung erfolgt nicht, wodurch sich Betroffene meist nicht als
suchtkrank verstehen können.
Ein zweiter wichtiger Grund einer zögerlichen Krankheitseinsicht ist die ärztliche Verordnung,
die die Medikamenteneinnahme legitimiert. Im Vertrauen auf den Arzt stellen Patientinnen
und Patienten, wie auch ihre Umgebung den oft jahrelangen Medikamentengebrauch nicht in
Frage. Wer dauernd psychotrope Medikamente einnimmt, gilt als krank, aber nicht als
süchtig.
Da in der überwiegenden Zahl der Fälle Betroffenen ein Verständnis für ihre
Suchterkrankung fehlt, können sie eine Bereitschaft zur Behandlung nur schwer entwickeln.
Die Einbeziehung des behandelnden Arztes ist daher unbedingt erforderlich. Auch der im
Klinikalltag meist bedenkenlose Umgang mit Arzneimitteln erschwert eine Sensibilisierung für
Missbrauchsgefahren.
11
17
Die Niedrig-Dosis-Abhängigkeit bleibt aufgrund des überaus funktionalen, gut angepassten
Verhaltens der Betroffenen lange Zeit unerkannt. Auffälligkeiten am Arbeitsplatz werden
kaum sichtbar.
Aufgrund von Vorerkrankungen und Komorbidität mit häufig psychosomatischer
Symptomatik ist in der Beratung und Therapie eine enge Kooperation der Arbeitsbereiche
Sucht, Medizin, Psychosomatik und Psychotherapie erforderlich, die ein abgestimmtes und
differenziertes Vorgehen ermöglicht.
6.2
Hochdosisabhängigkeit
Bei Hochdosisabhängigkeit tritt die für den Suchtverlauf typische Toleranzentwicklung auf.
Bei gleich bleibender Dosierung einer Substanz nimmt mit der Zeit die erhoffte Wirkung ab,
weshalb die Dosis immer wieder erhöht werden muss, um die gewünschte Wirkung zu
erzielen. Es entsteht eine starke körperliche und psychische Abhängigkeit. Auch wenn sich
die Dosis steigert, gibt es zunächst selten dramatische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz.
Leistungseinschränkungen über lange Zeiträume bestimmen dagegen häufig das
Erscheinungsbild. Die ausgeprägte Anpassung und Selbstkontrolle geht erst in den
Endstadien verloren, wenn die psychische und organische Schädigung schon fortgeschritten ist.23
6.3
Erkennungsmerkmale bei:
6.3.1 Tranquilizern, Schlaf- und Beruhigungsmitteln vom Benzodiazepintyp
Mögliche Auffälligkeiten im Leistungsverhalten:
•
•
•
•
•
•
•
•
18
Betroffene verlieren schnell den Überblick
die Arbeitsvorgänge nehmen zunehmend mehr Zeit in Anspruch
die Arbeitsqualität lässt nach
Fehler nehmen aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten zu
Wichtige Informationen, Gedachtes und Gelesenes werden schnell vergessen
Personen werden unzuverlässig und unpünktlich
häufigeres – auch unentschuldigtes – Fehlen am Arbeitsplatz
Gleichgültigkeit gegenüber äußeren Anforderungen
Mögliche Auffälligkeiten im Sozialverhalten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
am deutlichsten ist die Tendenz zum Rückzug; die Person isoliert sich
kindliches Verhalten
häufige Wiederholung von Sätzen und belangloser Probleme
Ängstlichkeit vor eigentlich normalen, belanglosen Problemen
langsames Denken
mühsamer Gesprächskontakt
Teilnahmslosigkeit bis hin zur Gleichgültigkeit
überempfindlich, leicht verletzlich, übermäßig harmoniebedürftig
sie scheuen jede Auseinandersetzung
geringe Distanzmöglichkeit gegenüber Situationen und Menschen
häufige Stimmungsschwankungen, gekennzeichnet entweder durch
12
•
•
•
•
•
a) Rückzug von Mitmenschen oder fehlender Distanz, d.h. die betroffene Person
beschlagnahmt ihr Gegenüber ganz; oder
b) recht schnellem Wechsel von einerseits abweisendem und andererseits
anklammerndem Verhalten
aus Angst vor Verletzung erfolgt häufig Überanpassung
total korrekt, in der Kleidung fast „pingelig“
hält sich in verdunkelten und überheizten Räumen auf
schläft viele Stunden am Tag, klagt trotzdem über Schlaflosigkeit (Rückzug ins Bett)
im Endstadium verwahrlosen sie wie Alkoholiker auch
Mögliche Auffälligkeiten im Gesundheitsbild
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
innere Spannungen und Nervosität nehmen zu
permanent erschöpft sein, verbunden mit dem Klagen: „Mir ist alles zu viel!“
häufige Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Antriebsarmut
Angst- und Panikattacken, die selbst unter der Einnahme von benzodiazepinhaltigen Beruhigungsmitteln verstärkt werden können
Ent- oder Einnahme von Medikamenten aus der Stationsapotheke
ungeklärtes Herzrasen, Schweißausbrüche
Gesichtsausdruck teigig geschwollen, leicht ausdruckslos, immer etwas verschwitzt
sehen das Leben als sinnlos an, sind passiv und apathisch
verwaschene Sprache und trunkene Reaktionen ohne Alkoholfahne
schwer für eine Therapie zu gewinnen (schwerer als Alkoholiker)
der Arzt verwechselt den/die Medikamentenabhängige/n oft mit einem/r Depressiven
Suizidgefahr
6.3.2 Erkennungsmerkmale bei Barbiturathaltigen Schmerzmitteln24
Seelische Erscheinungen
• starke Gefühlschwankungen
• Eigensinn
• Vielgeschäftigkeit
• Verlust der Selbstkritik
• starke Reizbarkeit, aggressive Reaktionen
Körperliche Erscheinungen
• Magenschmerzen
• Übelkeit
• Blutdrucksenkung
• Gewichtsabnahme
• Schlafstörungen
• allgemeine Abgeschlagenheit
• Gliederschmerzen
19
Entzugssymptome
• z.B. epileptische Anfälle
13
6.3.3 Erkennungsmerkmale bei Appetitzüglern und Aufputschmitteln
•
•
subjektive Gefühle der gesteigerten Leistungsfähigkeit
nach Euphorie folgt
a. Traurigkeit
b. Antriebsverlust
c. Gefühle der Sinnlosigkeit
•
bei höheren Dosen
d. Gefühl, dass die Umwelt feindlich ist bis hin zu
e. Verfolgungswahn
f. Halluzinationen
6.3.4 Erkennungsmerkmale bei Betäubungsmitteln und illegalen Drogen
Der Arbeitsplatz ist bezüglich illegaler Drogen keine Insel, sondern ein Spiegelbild der
Gesellschaft. Cannabis ist die illegale Droge, deren Verbreitung über Jahrzehnte bis zu ihrer
heutigen Bedeutung als Jugend- und Alltagsdroge dauerhaft anstieg. Sie ist mit geringem
Aufwand zu beschaffen und wird inzwischen in Schule, Ausbildung, Bundeswehr und
Zivildienst konsumiert.
Wie bereits beschrieben, gibt es auch bei der „harten“ Droge Heroin trotz jahrelangen
Konsums ein relativ unauffälliges Erscheinungsbild am Arbeitsplatz. In Untersuchungen zeigt
sich ein relativ hoher Prozentanteil von Drogenkonsumenten in Beschäftigungsverhältnissen.25Nur wenige Unternehmen haben sich bisher aber der Frage des
Drogenkonsums und den damit verbundenen arbeitsplatzbezogenen Problemen gestellt.
Spezifische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz sind daher bisher nur fragmentarisch beschrieben.
Als Erkennungsmerkmale von Drogenkonsum am Arbeitsplatz werden benannt:
20
Mögliche Auffälligkeiten im Verhalten
• Gleichgültigkeit
• Desinteresse
• Schläfrigkeit
• Unruhe, Fahrigkeit, Nervosität, Schlaflosigkeit
• unausgeglichen, reizbar, verstimmt, aggressiv
• reduzierte Belastbarkeit
• Kurzfehltage
• Ungewöhnliche Anwesenheit auf Station außerhalb seiner/ihrer Dienstzeit
• Gefühl für soziale Verpflichtungen schwindet, zunehmende Egozentrik
• zunehmende Isolierung, chronisches Misstrauen
• Verlust von Kritik- und Urteilsfähigkeit
• Kurzschlusshandlungen, Fehlhandlungen,
• erhöhte Suizidalität
Mögliche körperliche Auffälligkeiten
• ungesundes Aussehen
• gerötete Augen
• Einstichstellen und Vernarbungen, oft verdeckt durch langärmelige Kleidung
• Schüttelfrost, Schweißausbrüche
• Engstellung der Pupillen
• schwere Augenlieder - „Schlafzimmerblick“
• Kreislaufstörungen
14
Anhang 1
Muster einer Selbstverpflichtungserklärung
Selbstverpflichtung
Ich bin bereit, im Rahmen meiner Suchtrehabilitation und Mitwirkungspflicht innerhalb der
Universitätsklinik Freiburg aktiv an meiner Wiedereingliederung mitzuwirken.
Daher verpflichte ich,
Frau /Herr………………………………………………………………………………………………
mich folgende Maßnahmen durchzuführen:










Enge und offene Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten
Betreuung durch Suchtberatungsstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sofortiger Antritt einer klinischen Entgiftung
Sofortige Beantragung einer stationären Rehabilitation und schriftlicher Nachweis des
erfolgreichen Abschlusses
Nahtloser Beginn folgender Nachsorgemaßnahmen mit schriftlichem Nachweis, zum Beispiel:
• Besuch einer Nachsorgegruppe
• ……………………………………………………
• ……………………………………………………
• ……………………………………………………
Zuverlässige Zusammenarbeit mit……………………
Offenheit im Team
Weitere Auflagen, z.B. Ärztliche Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag
Kurzfristig angekündigte Drogenscreenings
……………………………………………………………..
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Maßnahmen werden unmittelbar arbeitsrechtliche Schritte
eingeleitet. Diese Verpflichtung wird nach Ablauf eines Jahres nach stationärer Rehabilitationsbehandlung, d.h. Rückkehr an den Arbeitsplatz Uniklinikum überprüft.
Freiburg, den…………..
………………………………………
Unterschrift
Einwilligungserklärung
Ich, ……………………………………………….., erkläre mich bereit, mich wegen meiner Drogen- /
Medikamentenerkrankung Blut- und Urintests im Betriebsärztlichen Dienst der Uniklinik zu
unterziehen. Ich bin damit einverstanden, dass diese von meinen Vorgesetzten regelmäßig und
unangekündigt angefordert werden können. Diese Vereinbarung ist ein zentraler Bestandteil meiner
Rehabilitation am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse der Screenings werde ich sofort nach Erhalt
selbstverantwortlich der Personalabteilung vorlegen. Ich bin darüber aufgeklärt, dass Drogenscreenings nur freiwillig erfolgen können und bestätige hiermit mein Einverständnis.
Freiburg, den…………..
………………………………………
Unterschrift
15
21
Anhang 2
2. Ablauf des Drogenscreenings (Blut- oder Urintests) beim
Betriebsärztlichen Dienst:
 Blut- und Urintests setzen das Einverständnis der betroffenen Person voraus. Aus Gründen der
Verfahrenssicherheit wird die Durchführung im Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) empfohlen.
 Terminvereinbarung für das Screening:
Der oder die Vorgesetzte vereinbart einen Termin im Betriebsärztlichen Dienst für die Vorstellung
des Mitarbeiters zur Urinabgabe/Blutentnahme durch direkte Absprache mit einem der
Betriebsärzte (Kontaktaufnahme über das Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes Tel. 2052).
Die Terminabsprache beinhaltet Datum und Uhrzeit und erfolgt nur zwischen Vorgesetzten und
Betriebsarzt. Dies betrifft auch die Neuabsprache von Terminänderungen aufgrund von
Verhinderungen des Mitarbeiters. Bei Verhinderungen teilt der Mitarbeiter die Gründe hierfür
seinem Vorgesetzten/seiner Vorgesetzten im Vorfeld mit. Bei der Terminvereinbarung informiert
der Vorgesetzte den Betriebsarzt auch über aktuelle Verhaltensauffälligkeiten und über mögliche
Verdachtssubstanzen.
 Drogenscreening ohne aktuelle Verdachtsmomente in der Nachsorgephase:
Da kein zeitlich dringlicher Handlungsbedarf besteht, eine Planung möglich und aus
organisatorischen Gründen sinnvoll ist, sollten Vorgesetzte frühzeitig mit dem Betriebsärztlichen
Dienst zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufnehmen (Minimum Vorlaufzeit 3 - 5 Tage).
Der Vorgesetzte teilt den Untersuchungstermin erst unmittelbar vor dem Termin dem
Beschäftigten mit.
 Identitätsnachweis bei Erstkontakt des betroffenen Mitarbeiters im BÄD durch begleitende Person
(Vorgesetzte/r, Personalrat, Suchtberatungsstelle für Beschäftigte) oder Vorlage des
Personalausweises.
 Bezeugung der Echtabgabe des Urins auf der Toilette im BÄD durch einen/eine gleichgeschlechtlichen Betriebsarzt/ärztin. Zur Sicherstellung der Gleichgeschlechtlichkeit können in
Ausnahmefällen bei Dringlichkeit auch ausgewählte Mitglieder des Arbeitskreises betriebliche
Suchtprävention mit der Sichtkontrolle beauftragt werden.
 Der Betriebsärztliche Dienst händigt dem Mitarbeiter nach Probenabgabe eine erste
Bescheinigung aus mit folgenden Angaben: Datum und Uhrzeit des Erscheinens,
Probenentnahmen durchgeführt/nicht durchgeführt, erwarteter Zeitpunkt des Vorliegens der
Testergebnisse. Diese Bescheinigung soll umgehend ebenso wie später eine Bescheinigung über
die Untersuchungsergebnisse vom Mitarbeiter selbst der Personalabteilung bzw. beim
Vorgesetzten vorgelegt werden.
Ein Folgetermin zur Besprechung der Testergebnisse wird zwischen BÄD und dem Mitarbeiter
vereinbart.
22
 Die Proben werden im Betriebsärztlichen Dienst pseudonymisiert und zum Institut für
Rechtsmedizin zur Probeanalyse/Testung auf vermutete Substanzen gebracht. Dabei wird ein
sicherer Transport gewährleistet.
 Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht erfolgen Ergebnismitteilungen nach Befundeingang
aus dem Institut für Rechtsmedizin direkt durch den Betriebsarzt oder Betriebsärztin an die
betroffene Person und nicht an Dritte.
Am Folgetermin im Betriebsärztlichen Dienst erhält der Mitarbeiter eine Bescheinigung über die
Untersuchungsergebnisse.
 weitere Termine für Probennahmen, z.B. in der Wiedereingliederungsphase nach stationärer
Therapie, sollen ohne Vorankündigung für die betroffene Person mit wechselnden Intervallen von
der Personalabteilung festgesetzt werden.
 Vorgesetzte können im Falle eines Verdachtsmomentes jederzeit zusätzliche Drogenscreenings
verlangen.
 Überwachung des Ablaufs: durch Personalabteilung, oder auf Wunsch durch Vorgesetzte.
16
Literaturangaben
1
Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) vom 11.01.2006, zitiert nach: Weggefährde 2/2006, S.3
Medikamentenprobleme in der Arbeitswelt, Hrsg. Industriegewerkschaft Metall -Vorstand- , Autorin Angelika
Nette, Frankfurt 1995, S. 37
3
Badische Zeitung vom 13.02.2009, Denn sie wissen nicht, was sie tun, S.4
4
Medikamentenprobleme in der Arbeitswelt, Hrsg. Industriegewerkschaft Metall -Vorstand- , Autorin Angelika
Nette, Frankfurt 1995, S. 41
5
Rehwald/Reinecke/Wienemann/Zinke, Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe, Bund-Verlag, Frankfurt am Main, 2008,
S. 48
6
Vgl. Nordrhein-westfälisches Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie (Hrsg.):
Arbeitswelt NRW 2000, Belastungsfaktoren – Bewältigungsformen – Arbeitszufriedenheit, S.2, zitiert nach: Wienemann,
Müller, Standards der Alkohol-, Tabak-, Drogen- und Medikamentenprävention in deutschen Unternehmen und Verwaltungen,
eine Expertise der Universität Hannover unterstützt durch die DHS, 2005, S. 56
7
Rolf Hüllinghorst in seiner Begrüßungsrede zur Tagung „Hilfe für Medikamentenabhängige“ in Berlin 2005
8
Abhängigkeit bei Ärzten, B. Mäulen, M. Gottschaldt, W. Feuerlein, G. Bonitz in: Sonderdruck der Münchner Medizinische
Wochenschrift, 1991, S. 3
9
Sandra Dunkelberg u.a., Substanzgebrauch bei jungen Ärztinnen und Ärzten, Hamburger Ärzteblatt 11/05,
S. 512
10
B. Mäulen, Hilfe für suchtkranke und gefährdete Mitarbeiter, in: Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst, Band 16, Hrsg..
Hofmann, Reschauer, Stößel, edition FFAS, Freiburg i.Br., 2003, S. 253
11
Sandra Dunkelberg u.a., Substanzgebrauch bei jungen Ärztinnen und Ärzten, Hamburger Ärzteblatt 11/05,
S. 514
12
Medikamentenprobleme in der Arbeitswelt, Hrsg. Industriegewerkschaft Metall -Vorstand- , Autorin Angelika
Nette, Frankfurt 1995, S. 40
13
Fuchs, Rainer, Rummel, Betriebliche Suchtprävention, Göttingen, 1998, S. 176
14
Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz, DHS Info, Text: Ute Pegel-Rimpl, Hamm, 2001, S. 48;
Medikamentenmissbrauch und –abhängigkeit am Arbeitsplatz, Dr. Schmidt-Wiederkehr, Dr. Pichler; in: Suchtprobleme am
Arbeitsplatz, Hrsg. DHS, Hamm 1989, S. 218
15
Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz, DHS Info, Text: Ute Pegel-Rimpl, Hamm, 2001, S. 58
16
Ratgeber für Medikamentenabhängige und ihre Angehörigen, W. u. S. Poser, D. Roscher, Freiburg i. Br., 9.
Aufl. 1997, S. 13
17
Medikamentenabhängigkeit - Eine Information für Ärzte, DHS, Hamm 1991, S. 50
18
Illegale Drogen in der Arbeitswelt – Büro für Suchtprävention der Hamburger Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.v.,
Hamburg 2000
19
Landesärztekammer Baden-Württemberg, 11.Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Stuttgart 2007,
S. 204
20
Landesärztekammer Baden-Württemberg, 11.Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg, a.a.O. S. 17
21
Landesärztekammer Baden-Württemberg, Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte, 2010, http://
www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/10laekbw/20ehrenamt/30ausschuesse/suchtmedizin/suchtmedizin/ 20
interventionsprogramm.html
22
Nebenwirkung: Sucht, Glaeske, Günther, Keller, München 1997, S. 29
23
Der Absatz „2. Hoch-Dosis-Abhängigkeit“ ist entnommen aus:
1. Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz, DHS Info, Text: Ute Pegel-Rimpl, Hamm, 2001, S. 48, 49
2. Ratgeber für Medikamentenabhängige und ihre Angehörigen, W. u. S. Poser, D. Roscher, Freiburg i. Br., 9.
Aufl. 1997, S. 7
3. Medikamentenmissbrauch und –abhängigkeit am Arbeitsplatz, Dr. Schmidt-Wiederkehr, Dr. Pichler; in: Suchtprobleme am
Arbeitsplatz, Hrsg. DHS, Hamm 1989, S. 218219
4. Medikamente, Tascheninfo, NICOL-Verlag, Kassel, 4. aktualisierte Aufl., 2002, S. 20
5. Suchtprävention als Führungsaufgabe, Ziegler, Brandl, Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden, 1999, S. 37
24
die Abschnitte b) und c) sind entnommen: Suchtprävention als Führungsaufgabe, Ziegler, Brandl, Universum Verlagsanstalt,
Wiesbaden, S. 123, 124
25
Ein Bericht zur Drogensituation im Auftrag der Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und des
deutschen Bundesministeriums für Gesundheit, zitiert nach: Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz, DHS Info, Text:
Ute Pegel-Rimpl, Hamm, 2001, S. 58, 59
2
23
Herausgeberin:
Universitätsklinikum Freiburg
Hugstetterstraße 55
79106 Freiburg
© 2009
4. Auflage 650/2013