Amtsblatt der Stadt Lützen

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Amtsblatt der Stadt Lützen
STADT LÜTZEN
Amtsblatt
Freitag, den 10. Juli 2015
Jahrgang 5 I Nr. 7
Neue Ortsbürgermeister gewählt
Die Amtszeit der Ortsbürgermeister der Ortschaften Rippach, Dehlitz und
Starsiedel endete zum 30.06.2015. Gemäß § 85 (1) KVG LSA wählt der
Ortschaftsrat aus seiner Mitte den Ortsbürgermeister und einen Stellvertreter bis zum Ende der Wahlperiode des jeweiligen Ortschaftsrates.
Aus dem Inhalt
Bereitschaften . . . . . . . . . 2
Amtliche
Bekanntmachungen . . . . 2
Der Ortschaftsrat Starsiedel wählte am 16.06.2015
Herrn Udo Scheunig zum Ortsbürgermeister
Herrn Achim Eißler zum Stellvertreter
Mitteilung der
Stadtverwaltung . . . . . . . 6
Der Ortschaftsrat Rippach wählte am 17.06.2015
Herrn Hans-Joachim Fuhrmann zum Ortsbürgermeister
Herrn André Waurenschk zum Stellvertreter
Veranstaltungskalender . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Der Ortschaftsrat Dehlitz wählte am 29.06.2015
Herrn Ulrich Mitbrodt zu Ortsbürgermeister
Herrn Konrad Petzold zum Stellvertreter
Aus den
Ortschaften . . . . . . . . . . . . 7
Am 29.06.2015 bestätigte der Stadtrat von Lützen die Richtigkeit der
Wahl.
Geburtstagsgrüße
und Jubiläen . . . . . . . . . . 15
Kirchliche
Nachrichten . . . . . . . . . . . . 15
Zweckverbände . . . . . . . 16
Bürgermeister Dirk Könnecke und der Stadtratsvorsitzende Uwe Weiß
überreichten die Ernennungsurkunden und gratulierten zur Wahl.
Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015
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Nr. 7/2015
Bereitschaften
MIDEWA
Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH
Niederlassung Saale – Weiße Elster
Tiergartenstraße 3 - 4
03441 661-0
06712 Zeitz
Fax: 03441 661-15
Abwasserzweckverband „Saale-Rippachtal“
OT Wengelsdorf
Dürrenberger Straße 55
06667 Weißenfels
Zuständig für die Abwasserentsorgung in den Ortsteilen
Dehlitz, Lösau, Oeglitzsch, Sössen, Gostau, Stößwitz, Zorbau,
Nellschütz, Gerstewitz, Zörbitz, Muschwitz, Söhesten, Göthewitz, Wuschlaub, Tornau, Pobles, Kreischau, Poserna, Rippach,
Großgöhren, Kleingöhren, Pörsten, Starsiedel, Kölzen
Rufbereitschaft: 034446 305-0
Zweckverband
für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Bad Dürrenberg
Thomas-Müntzer-Str. 11
06231 Bad Dürrenberg
Zuständig für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Ortsteilen Lützen, Meuchen, Großgörschen,
Kleingörschen, Rahna, Kaja, Röcken, Schweßwitz, Michlitz,
Bothfeld
Zuständig für die Trinkwasserversorgung in den Ortsteilen
Poserna, Starsiedel, Kölzen, Sössen, Gostau, Stößwitz
24h- Störungshotline:
0163 5425020
Zuständig für die Trinkwasserversorgung in den Ortsteilen
Rippach, Großgöhren, Kleingöhren, Pörsten, Muschwitz, Göthewitz, Wuschlaub, Tornau, Pobles, Kreischau, Dehlitz, Lösau,
Oeglitzsch, Zorbau, Nellschütz, Gerstewitz, Zörbitz
enviaM
Mitteldeutsche Energie AG
Ahornstraße 22 06264 Bad Lauchstädt
24h-Störungshotline:
AW-SAS AöR
Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd
Anstalt öffentlichen Rechts
Südring 8
06618 Görschen
MITGAS
Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
Industriestraße 10, 06184 Gröbers
24h-Störungshotline: Steinkreuzweg 9
06618 Naumburg
0800 2305071
034445 2230
Fax: 034445 22333
0180 22009
Amtliche Bekanntmachungen
Satzung zur 1. Änderung
der Satzung über die Erhebung
einer Hundesteuer in der Stadt Lützen
Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt
Lützen in der Form vom 15.12.2014 wird wie folgt geändert oder
ergänzt:
Aufgrund der §§ 8 und 45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 i, V. m. §§ 1
und 2 KAG LSA in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat
der Stadt Lützen in seiner Sitzung am 15.12.2014 folgende Hundesteuersatzung beschlossen.
Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den
Zeitraum von 2 Monaten überschreitet.
(4) Hundehalter von Kampfhunden werden mit einer deutlich erhöhten Hundesteuer belegt. Kampfhunde sind solche Hunde, bei
denen nach ihrer Veranlagung, Erziehung oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht
oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen
kann. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere:
- Bull Terrier - Pit Bull Terrier
- Mastino Neapolitano - Fila Brasileiro
- Doque de Bordeaux - Mastino Espanol
- Staffordshire Bull Terrier - Dogo Argentino
- Römischer Kampfhund - Chinesischer Kampfhund
- Bandog - Tosa Inu
- American Stafforshire Terrier
sowie Kreuzungen mit einem der oben genannten Rassen.
§1
Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung
§2
Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet.
(2) Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen
Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen beim Ordnungsamt der Stadt Lützen gemeldet
und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben
wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere
Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
(3) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält, wenn
er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der
Bundesrepublik Deutschland versteuert wird oder von der Steuer
befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege,
Die Steuer beträgt jährlich
a) für den ersten Hund: 50,00 EUR
b) für den zweiten Hund:
60,00 EUR
c) für den dritten und jeden weiteren Hund: 70,00 EUR
d) für Kampfhunde (gern. § 1 Abs. 6) 500,00 EUR
Hunde, für die Steuerfreiheit nach § 3 besteht, für die Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird oder die zum Bestand eines Zwingers
nach § 6 gehaltenen Tiere gehören, werden bei der Berechnung
der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt. Hunde für die Steuerermäßigung nach § 5 gewährt wird, werden mitgezählt.
Artikel 1
§3
Steuerfreiheit
Steuerfrei sind
a) Personen, die sich länger als 2 Monate in der Gemeinde aufhalten, für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen,
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Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015
wenn Sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen
Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuert werden
oder von der Steuer befreit sind,
b) Tierschutz- und ähnliche Vereine für Hunde, die in denen dazu
unterhaltenen Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen vorübergehend untergebracht sind, sofern ordnungsgemäße
Bücher über jeden Hund, seine Ein- und Auslieferung und soweit möglich - seinen Besitzer geführt und der Gemeinde
auf Verlangen vorgelegt werden.
b) in den Fällen der § 6 ordnungsgemäße Bücher über jeden
Hund, seinen Erwerb und seine Veräußerung geführt und der
Stadt Lützen auf Verlangen vorgelegt werden.
(2) Fallen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung weg,
so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall der Stadt Lützen
anzuzeigen.
(3) Die in den §§ 3, 4, 5 und 6 festgelegten Regelungen über
Steuerbefreiung bzw. Steuervergünstigungen gelten nicht für
Kampfhunde.
§4
Steuerbefreiung
§8
Beginn und Ende der Steuerpflicht
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder,
tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose
Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“
besitzen.
b) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwandt werden, in der benötigten Anzahl,
c) Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim erworben
wurden, bis zu einem Ablauf von sechs Monaten nach dem
Erwerb,
d) Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt
haben und neben persönlichen Zwecken auch der Jagd dienen.
Die Ablegung der Prüfung ist durch die Vorlage der Prüfungsnachweiskarte/Anerkennung der jagdlichen Brauchbarkeit
für den Jagdhund sowie den Jagdschein des Hundehalters
nachzuweisen.
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der
Hund aufgenommen ist.
Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, jedoch erst mit dem 1. des Monats,
indem der Hund 3 Monate alt geworden ist. in den Fällen des
§ 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats,
in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist.
(2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der
Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt
oder eingeht. Dies ist der Stadt Lützen glaubhaft nachzuweisen.
(3) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde
beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden
Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet
die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Wegzug fällt.
§5
Allgemeine Steuerermäßigung
(1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt - für den Rest
des Kalenderjahres festgesetzt.
(2) Die Steuer wird erstmalig 1 Monat nach Zugehen des Festsetzungsbescheides für das laufende Kalenderjahr mit dem Jahresbetrag - frühestens am 15.05. des laufenden Jahres - fällig. Bis zum
Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über
das Kalenderjahr hinaus zu dem gleichen Fälligkeitstermin weiter
zu entrichten. Endet die Steuerpflicht während des 2. Halbjahres,
so ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten,
(3) Wer einen bereits in einer Gemeinde der Bundesrepublik versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht
oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen
oder eingegangenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann
die Anrechnung der nachweislich bereits entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtete
Steuer verlangen.
(1) Die Steuer ist auf Antrag auf 50 v. H. des Steuersatzes nach
§ 2 zu ermäßigen für
a) Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern neben persönlichen Zwecken auch bei der Ausübung des Wachdienstes
benötigt werden,
b) Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet
werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Lützen anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung
ist durch die Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen
und die Verwendung in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
§6
Steuerermäßigung für Hundezüchter
(Zwingersteuer)
(1) Von Hundezüchtern, die mindestens 2 rassereine Hunde der
gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu
Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde
dieser Rasse in der Form der Zwingersteuer erhoben.
(2) Als Zwingersteuer ist für jeden Zwinger, in dem Hunde zu Zuchtzwecken gehalten werden, unabhängig von der Zahl der Hunde,
die Steuer für einen Hund nach dem Steuersatz des § 2 zu zahlen.
Selbstgezogene Hunde sind, solange sie sich im Zwinger befinden,
bis zum Alter von 6 Monaten von der Steuer befreit.
(3) Die Begünstigung der Zwingersteuer entfällt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet werden.
§7
Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiung
und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)
(1) Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn
a) der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen
wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich
geeignet ist,
§9
Festsetzung und Fälligkeit der Steuer
§ 10
Sicherung und Überwachung der Steuer
(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt
von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb
von 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, bei
der Stadt Lützen anzumelden. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2
muss die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Tage, an
dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist, und in
den Fällen des § 9 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten 2 Wochen
des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen.
(2) Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der
Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem
der Halter aus der Stadt Lützen weggezogen ist, bei der Stadt
Lützen abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine
andere Person sind bei Abmeldung der Name und die Anschrift
der Person anzugeben. Die Hundesteuermarke ist bei einer Abmeldung immer mit abzugeben.
(3) Die Stadt Lützen übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden
Hund eine Hundesteuermarke.
Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015
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Nr. 7/2015
Hundezüchter, die Zwingersteuer nach § 6 zahlen, erhalten nur
eine Steuermarke pro angemeldeten Zwinger.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten
gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Lützen die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Bis zur
Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vorzuzeigen. Bei Verlust der gültigen
Hundesteuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue
Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.
§ 12
Inkrafttreten
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
Diese Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung
einer Hundesteuer in der Stadt Lützen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 11.6.1991 (GVBI.
S. 105) in der jeweils gültigen Fassung -handelt,
wer
1. als Hundehalter entgegen § 7 Abs. 2 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt,
2. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund nicht oder
nicht rechtzeitig anmeldet,
3. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 2 einen Hund nicht oder
nicht rechtzeitig abmeldet,
4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 3 einen Hund außerhalb
seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne
sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt, die
Steuermarke auf Verlangen des Beauftragten der Gemeinde nicht
vorzeigt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke
ähnlich sehen, anlegt.
Lützen, den 29.06.2015
Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises
1.
über die Entscheidung zum Antrag der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG, Alte Dorfstraße 1, 18246 Steinhagen, und der aquavent Gesellschaft für Umwelttechnik und
regenerierbare Energien mbH, Gutenbergstraße 5, 06686
Lützen, zur Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen
Änderung von 6 Windenergieanlagen im Windvorranggebiet
Nr. XIX Großkorbetha Südost, Burgenlandkreis
2.
über den Teilabhilfebescheid
vom 16.04.2015.
durch den Burgenlandkreis erteilt.
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BlmSchG mit Bedingungen
und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen
im Sinne des § 6 BlmSchG verbunden und gilt in Verbindung mit
dem Bescheid vom 25.09.2013, Az. 70.1.6/2011/06-02, welcher
am 11.12.2013 im amtlichen Veröffentlichungsblatt des Burgenlandkreises öffentlich bekannt gemacht wurde.
Aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BlmSchG sind durch
die immissionsschutzrechtliche Genehmigung andere, die Anlagen
betreffende, behördliche Entscheidungen mit eingeschlossen. In
diesem Fall beinhaltet die Genehmigung die baurechtliche Genehmigung nach § 71 Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA), die
Zustimmung nach § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz
(LuftVG) und die Genehmigung nach § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Die sofortige Vollziehung dieses Bescheides wird nach § 80
Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
zu 1.
Auf Antrag wurde der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG,
Alte Dorfstraße 1, 18246 Steinhagen, und der aquavent Gesellschaft für Umwelttechnik und regenerierbare Energien mbH, Gutenbergstraße 5, 06686 Lützen, die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) zur wesentlichen Änderung von
6 Windenergieanlagen
(Anlage nach Nr. 1.6 der Spalte 2 (neu Spalte c) des Anhanges zur
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BlmSchV)
des Typs Enercon E-101 in den Typ Nordex 117 mit einer Leistung
von je 2.4 MW, Nabenhöhe von 120,00 m, Rotordurchmesser
von 117,00 m, Gesamthöhe von 178,50 m im Windvorranggebiet
Nr XIX Großkorbetha Südost
Damit entfällt die aufschiebende Wirkung eines etwaigen Widerspruchs.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im besonderen öffentlichen Interesse und im Interesse der Antragstellerinnen angeordnet worden.
Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der
Zustellung Widerspruch beim Burgenlandkreis, Schönburger
Straße 41 in 06618 Naumburg, schriftlich oder zur Niederschrift
erhoben werden.
Zu 2.
Mit jeweiligen Schreiben vom 24.03.2015 haben die Antragstellerinnen einen Bauherrenwechsel dergestalt angezeigt, dass neuer
Bauherr die Aquavent Windpark Rippachtal GmbH & Co. KG ist.
Gleichzeitig wurde übereinstimmend erklärt, dass diese die Genehmigung mit allen Rechten und Pflichten übernommen hat.
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Auf den Widerspruch der Aquavent Windpark Rippachtal GmbH
& Co. KG vom 02.04.2015 wurde mittels Teilabhilfebescheid vom
16.04.2015 der Genehmigungsbescheid nach § 16 BlmSchG in
der Nebenbestimmung 1.9 abgeändert.
Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der
Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg, einzulegen.
Die Antragstellerinnen haben mit Schreiben vom 20.03.2015 die
Veröffentlichung der Genehmigung gemäß § 21a der 9. BlmSchV
beantragt. Die Kosten hierfür haben die Antragstellerinnen zu tragen. Über die Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Bescheid.
Eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides und
des Teilabhilfebescheides einschließlich derer Begründungen wird
gemäß § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BlmSchV) i. V. m § 10 Abs. 8 BlmSchG
in der Zeit vom
03.08.2015 bis einschließlich 17.08.2015
bei folgenden Behörden ausgelegt und kann zu den angegebenen
Sprechzeiten dort eingesehen werden:
1. Dienstgebäude der Stadt Weißenfels
Fachbereich Technische Dienste und Stadtentwicklung
2. OG/Zimmer T 211
Klosterstraße 5
06667 Weißenfels
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
2. Dienstgebäude der Stadt Lützen
Pestalozzistraße 4c
06686 Lützen
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
3. Burgenlandkreis
Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
Zimmer 310
Am Stadtpark 5
06667 Weißenfels
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Die Zustellungen des Genehmigungsbescheides und des Teilabhilfebescheides an die Personen, die Einwendungen gegen die
Entscheidungen erhoben haben, werden durch diese öffentliche
Bekanntmachung ersetzt.
Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf
der Widerspruchsfrist können diese Bescheide und ihre Begründungen von den Personen, die Einwendungen erhoben haben,
schriftlich beim Burgenlandkreis, Amt für Immissionsschutz und
Abfallwirtschaft, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg, angefordert werden. Die Übersendung der Bescheide erfolgt formlos und
setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der
o g. Auslegungsfrist gelten der Genehmigungsbescheid und der
Teilabhilfebescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Götz Ulrich
Landrat
Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015
Teilnehmergemeinschaft Großlehna- ungetrennter Hofraum
Bekanntmachung und Ladung
Die Teilnehmergemeinschaft Großlehna – ungetrennter Hofraum
hat den Neuordnungsplan erstellt. Die obere Flurbereinigungsbehörde hat den Neuordnungsplan genehmigt. Darin sind die
Ergebnisse des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung Großlehna
– ungetrennter Hofraum zusammengefasst.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Großlehna – ungetrennter Hofraum lädt die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die sonstigen Beteiligten
am Verfahren der Ländlichen Neuordnung (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem
Anhörungstermin zur Bekanntgabe
des Neuordnungsplans gemäß § 59 FlurbG
ein.
Versammlungsort:
Feuerwehrgerätehaus Großlehna
Bahnhofstraße 56 in Großlehna
Versammlungsbeginn:
Mittwoch, den 26. August 2015, 19.00 Uhr
Tagesordnung:
I. Bericht zum Stand des Verfahrens
II. Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Neuordnungsplans
III. Information über den weiteren Verfahrensablauf
IV. Allgemeine Aussprache
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden der Textteil des Neuordnungsplans, die Bestandskarten (alt), die Besitzstandskarten
-Abfindung-, die Beitragskarten, der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen und die Vorstandsbeschlüsse zum
Neuordnungsplan ausgelegt.
Dauer der Auslegung:
Mittwoch, den 12. August 2015 bis einschließlich
Mittwoch, den 9. September 2015
Ort der Auslegung:
Bürgerbüro der Stadt Markranstädt
Erdgeschoss im neuen Bürgerrathaus
Markt 1, 04420 Markranstädt
Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Neuordnungsplan,
der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das
Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten
nachweist, zugestellt.
Die Inhaber von Rechten nach § 10 Nr. 2d FlurbG sowie die Empfänger neuer Grundstücke nach § 10 Nr. 2e FlurbG erhalten ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, welcher ihre
Rechte / Flächen darstellt.
Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen. In diesem heißt es:
„Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht
bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand,
so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung
einverstanden ist; ...“
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Neuordnungsplan kann innerhalb von zwei Wochen
nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG)
Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Teilnehmergemeinschaft Teilnehmergemeinschaft
Großlehna – ungetrennter
Großlehna – ungetrennter
Hofraum Hofraum
Landratsamt oder
Landratsamt Landkreis
Landkreis Leipzig
Leipzig
Hausanschrift: Postanschrift:
Vermessungsamt Vermessungsamt
Leipziger Straße 67 04550 Borna
04552 Borna
Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015
oder zur Niederschrift bei der
Teilnehmergemeinschaft
Großlehna – ungetrennter Hofraum
Landratsamt Landkreis Leipzig
Hausanschrift:
Vermessungsamt
Leipziger Straße 67
04552 Borna
einzulegen.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Borna, den 3. Juni 2015
Schütz
Stellv. Vorsitzende des Vorstandes der
Teilnehmergemeinschaft Großlehna – ungetrennter Hofraum
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Nr. 7/2015
Mietangebote
Die Stadt Lützen bietet folgende Wohnungen und Gewerbeobjekte zur Vermietung an :
Gaststätte Friedenseiche in Lützen OT Zorbau, Sorbenaue 5, ab sofort zu verpachten
Das Objekt umfasst die Gaststätte mit kleinem und großem
Saal und eine Wohnung im 1. OG zum Preis von 800,00 €
Miete zzgl. Nebenkosten
Gaststätte „Altes Rittergut“ in Lützen OT Dehlitz, Adolfvon-Richter-Straße 4, ab sofort zu verpachten
Das Objekt umfasst die Gaststätte mit Gastraum, einen Gewölbekeller und ein Vereinszimmer zum Preis von 300,00 €
zzgl Nebenkosten
Mitteilungen der Stadtverwaltung
Bürgersamstag
im August vorverlegt
Die Stadt Lützen macht hiermit öffentlich bekannt, dass der
Bürgersamstag im Monat August auf den 25. Juli vorverlegt
wird. In der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr soll vor allem denjenigen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zur
Erledigung ihrer persönlichen Angelegenheiten in unserem
Hause eingeräumt werden, die die regulären Sprechzeiten
in der Woche nicht wahrnehmen können. Insbesondere das
Sachgebiet Einwohnermeldewesen steht Ihnen an diesen Tagen zur Verfügung. Andere Anliegen werden zur Weiterleitung
an die zuständigen Mitarbeiter entgegengenommen.
Mank
Haupt- und Ordnungsamtsleiter
3-Raum-Wohnung in Lützen OT Göthewitz, Parkstraße 43,
EG links
Wohnfläche 57,4 m2, 258,30 € Miete zzgl. Nebenkosten, vollsaniert
3-Raum-Wohnung in Lützen OT Göthewitz, Parkstraße 43,
2. OG rechts
Wohnfläche 50,4 m2, 201,60 € Miete zzgl. Nebenkosten, unsaniert
1-Raum-Wohnung in Lützen OT Lösau, Alte Provinzial-Str. 5
1. OG links, 40 m2 Wohnfläche, 184,00 € Miete zzgl. Nebenkosten
Interessenten melden sich bitte bei Frau Krug im Bauamt der
Stadt Lützen
Tel: 034444 315-33, Fax: 034444 315-72
E-Mail: evelyn.krug@stadt-luetzen.de
Sprechstunde des
Versicherungsberaters der
Deutschen Rentenversicherung Bund
Amtsblatt der Stadt Lützen
Das Amtsblatt der Stadt Lützen wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos
verteilt.
Herausgeber: Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen
Aufgrund der Baumaßnahmen im Rathaus der Stadt Lützen,
findet die Sprechstunde am
04.08.2015
01.09.2015
nicht im Sitzungssaal des Rathauses sondern in der Zeit vom
15:00 bis 18:00 Uhr im
Versammlungsraum vom Verein Jugend und Technik
Lützen
Göteborger Str. 1, 06686 Lützen
statt.
Vereinbarung Beratungstermin: 03443 202193
Freitag, dem 14. August 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Mittwoch, der 29. Juli 2015
Redaktion:
Frau Engert, Telefon: (03 44 44) 3 15 -13, Telefax: (03 44 44) 3 15 -70,
E-Mail: rathaus@stadt-luetzen.de
Abgabeadresse für die redaktionellen Beiträge: Markt 1, 06666 Lützen
IMPRESSUM
Die nächste Ausgabe erscheint am:
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Nr. 7/2015
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Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015
Veranstaltungskalender
Datum
23.07.2015
Beginn
18.30 Uhr
28.07.2015
31.07.2015
10.08. bis
12.08.2015
16.08.2015
05.09.2015
26.09.2015
19.30 Uhr
17.00 Uhr
16.00 Uhr
09.00 Uhr
Veranstaltung
Vortrag im Schloss
„Pappenheim und die Zerstörung Magdeburgs“
Konzert – „Die Schotten kommen“Schlosshof Lützen
Eröffnung Sonderausstellung im Schlossmuseum Lützen
Fußballcamp mit FC Carl Zeiss Jena
Trainingsgelände TSV Eintracht Lützen
Jazz-Konzert mit den Leipziger All Stars
80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Dehlitz/Lösau
Tag der offenen Tür Feuerwehrhaus Lützen
Veranstalter
Museum Lützen
Museum Lützen
Museum Lützen
TSV Eintracht Lützen
Kirche Dehlitz
Freiwillige Feuerwehr Dehlitz/Lösau
Historischer Feuerwehrverein Lützen
Aus den Ortschaften
Ortschaft Lützen
Vortrag im Schloss Lützen
am 23. Juli 2015
Die Pappenheim-Ausstellung ist passé! Dennoch
wollen wir das Thema noch
einmal in einem abschließenden Vortrag aufgreifen.
Ist Ihnen der Begriff „magdeburgisieren“ bekannt?
Dabei handelt es sich um
die Verwüstung der Stadt
durch kaiserliche Truppen
im 30-jährigen Krieg.
Im Theatrum Europaeum
steht geschrieben:
„Dann das Pappenheimische Volck/wie auch die
Wallonen/so am aller Unchristlichen ärger als Türcken gewütet/keinem leichtlich Quartier gegeben/sondern haben
mit nidergehawen/beydes der Weiber und kleinen Kinder/auch
schwanger Weiber in Häusern und Kirchen/ingleichen an Geistlichen Personen also tyrranisiret und gewütet/dz auch viel von
dem andern Tyllischen Volck selber ein Abschew darvor gehabt.“
Im letzten Jahr war Alexander Querengässer einige Monate im
Museum Schloss Lützen zwecks Digitalisierung der PlanerSammlung tätig. Außerdem unterstützte er uns bei der NapoleonAusstellung 2013 und machte Führungen durch die PappenheimAusstellung. Er ist also kein Unbekannter!
Alexander absolvierte an der Uni Leipzig ein Studium für „Mittlere
und Neuere Geschichte“, seit 2013 Promotion an der Uni Potsdam. Er ist ein Geschichtsexperte, das kann man sagen. Es ist
schier unmöglich alles aufzuzählen, was er trotz seines jungen
Lebens bereits geschrieben und veröffentlicht hat.
Herr Querengässer wird uns am Donnerstag, dem 23. Juli 2015,
um 18:30 Uhr über „Pappenheim und die Zerstörung Magdeburgs“ informieren. Der Vortrag möchte die Vorgänge bei der
Belagerung noch einmal beleuchten und dabei hinterfragen,
ob Pappenheim tatsächlich ein Interesse an der Zerstörung der
Stadt hatte.
Die Veranstaltung findet im kleinsten Schlosshof Deutschlands
statt.
Die Schotten kommen!
Hurra, hurra, am Dienstag, dem
28. Juli 2015, um 19:30 Uhr ist es
endlich wieder soweit. Dave Gilfillan, Ronnie MacDonald und Grant
Simpson geben im kleinsten
Schlosshof Deutschlands ein Konzert. Seit vielen Jahren kommen sie
nach Lützen. Getrieben von der angenehmen Atmosphäre, der
hervorragenden Akustik sowie dem Publikum, das sich vor Begeisterung kaum auf den Bänken halten kann. Die Veranstaltung
im kleinsten Schlosshof Deutschlands hat im Laufe der Jahre
familiären Charakter angenommen. Alle kennen sich. Aber das
soll nicht heißen, dass wir unter uns bleiben wollen. Nein, wir erweitern gerne den Familienkreis. North Sea Gas gehört inzwischen
ins Lützener Schloss wie Johann Gottfried Seume, oder andere
Große der Geschichte.
Ganz nebenbei: „Wo man singet, lass dich ruhig nieder,
Ohne Furcht, was man im Lande glaubt;
Wo man singet, wird kein Mensch beraubt;
Bösewichter haben keine Lieder.“
Also, im Sinne Seumes: „Auf nach Lützen!“
Sonderausstellung - Eröffnung am 31. Juli 2015
Krieg, Krieg und nochmals Krieg! Wir wollen uns, auch wenn es
nur für eine kurze Zeit ist, da im November bereits wieder eine
Ausstellung zum Thema 1632 „Tatort – Fundort – Erinnerungsort“
gezeigt wird, von einer friedlichen Seite zeigen. Zwei Künstler, die
unterschiedlicher nicht sein können, präsentieren ihre Arbeiten,
bei denen die Malerei im Vordergrund steht. Karina Guadarrama
Rivas, 1968 in Mexiko Stadt geboren, studierte Grafikdesignerin
von 1986 - 1990 an der „Universidad Autónoma Metropolitana” in
Mexiko Stadt. Von 1991-2010 war sie als freischaffende Grafikdesignerin für verschiedene Verlagsunternehmen tätig. Im Dezember
2010 kam sie nach Deutschland, ihr Hauptwohnsitz ist Lützen. Gerd
Quente ist seit 2004 freischaffend künstlerisch in Lützen tätig. Neben
der Malerei beschäftigt er sich mit Modellbau und der Gestaltung
von Dioramen. Er nimmt jede Herausforderung an. Seine letzte
große Arbeit war das Bemalen der 42 Meter langen Mauer in der
Merseburger Straße in Spergau, seinem Heimatort. Beide füllen die
unteren beiden Sonderausstellungsräume des Museums im Schloss
mit ihren künstlerischen Arbeiten aus. Die Sonderausstellung wird
am Freitag, dem 31. Juli 2015, um 17:00 Uhr im Museum im
Schloss Lützen eröffnet. Maik Reichel hält die Laudatio. Sie sind
alle herzlichst eingeladen! Die Auswahl an Veranstaltungen im Juli
ist groß. Wir hoffen, dass für Sie etwas dabei ist. Unser Schlosshof
ist zwar der kleinste Deutschlands, aber er bietet dennoch genug
Platz für alle Interessierte. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Sonja Quente
Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015
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Ein toller Klassenausflug
Die Klassen 3a und 3b der Grundschule Lützen fuhren am
03.06.2015 zum Wandertag nach Jena. Wir mussten ganz lange
mit dem Bus fahren, bis wir vor Ort waren. Als der Bus endlich vor
dem Planetarium ankommen war, durften wir alle etwas essen.
In der Nähe befand sich auch ein kleiner Spielplatz. Dort luden
eine Wippe, Rutsche (genauer gesagt, eine Babyrutsche), ein
Sandkasten und Hecken, die wie ein kleines Labyrinth angeordnet
waren, zum Toben ein.
Dann gingen wir endlich ins Planetarium. Wir waren alle sehr aufgeregt, was uns erwartet. Dann liefen wir an unsere Plätze und nach
wenigen Minuten verlosch das Licht. Die Vorstellung begann. Viele
Sterne und Planeten leuchteten am Kuppelhimmel. Uns wurde
der Film „Das kleine 1 x 1 der Sterne“ vorgeführt. Kinder nahmen
uns mit auf die Reise in unser Planetensystem. Wir konnten den
Saturn, den Uranus, den Mars und die Sonne besuchen. Das war
sehr spannend und interessant. Danach erhielten wir einen kleinen Einblick in die Sternzeichen, die man zu der entsprechenden
Jahreszeit am Himmel bestaunen kann, z. B. der Stier, der große
Wagen, die Katze und der Hund. Alle Kinder waren davon total
begeistert.
Anschließend wanderten wir nur wenige Minuten in den Botanischen Garten. Während einer Schnitzeljagd lernten wir viele
Pflanzen des Waldes kennen. Im Garten mussten wir vier Kräuter,
vier Sträucher, drei Nadelbäume und vier Laubbäume finden und
deren Blätter abpausen. Zu Zweit machten wir uns auf den Weg.
Ein besonderes Highlight waren für alle Kinder die Wassersprenger,
die uns eine willkommene Abkühlung an diesem sonnigen Tag
spendeten – auch wenn unserer Lehrerinnen damit nicht so ganz
einverstanden waren.
Auf der Heimfahrt haben wir noch viel über den schönen und
erlebnisreichen Tag erzählt.
Lisa Pütz, Marie Olbrich und Pauline Schaffer
Klasse 3b, Grundschule Lützen
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Nr. 7/2015
Tag der 1. Hilfe
in der Grundschule Lützen
Am 12.06.15 fand in der Grundschule Lützen der Tag der 1. Hilfe
statt. Dadurch, dass sich auch in diesem Jahr wieder viele fleißige
Helfer beteiligt haben, konnten wir viele verschiedene Stationen
bilden.
Die Lützner Feuerwehr kam wieder mit einem großen HLF (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) und erklärte auch nur jede kleinste
Kleinigkeit an diesem Auto. Jede noch so kniffelige Frage wurde
durch die Kameraden (S. Jung, J. Müller, H. Thurm, S. Uhlmann)
beantwortet.
Die Polizisten Herr Schneider und Herr Steinke kamen mit ihrem
Polizeiauto und zeigten allen Schülern, wie die Polizei hilft. Ganz
oft war am Vormittag die Sirene des Polizeiautos zu hören. Mit
Hilfe der Polizisten haben die Schüler das Absetzen eines Notrufes
geübt. Falls ein Ernstfall eintritt, wissen sie jetzt Bescheid.
Das Üben wurde auch kurzzeitig Ernst, als ein Polizist zu einem
echten Einsatz abfahren musste.
Nr. 7/2015
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Das DRK Naumburg war mit einem Notarztwagen bei uns. Den
Kindern wurde durch Herrn Ludwig unter anderem gezeigt, wie
eine Sauerstoffmaske angelegt wird oder wie die Halswirbelsäule
nach einem Unfall geschützt wird.
In der Turnhalle haben vier Eltern (Frau Sack, Frau Riedel, Frau
Fiedler und Herr Mende) mit den Schülern das Anlegen von Verbänden geübt sowie das Verhalten bei kleineren Verletzungen.
Assistiert haben dabei unsere Viertklässler, bei denen echt wirkende Wunden an Armen und Beinen versorgt werden mussten.
Allen Beteiligten sagen Lehrer und Schüler der Grundschule herzlichen Dank. Wir haben viel gelernt und freuen uns unbedingt auf
ein Wiedersehen.
Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015
1. Treckertreffen in Lützen
Der Pfingstverein Starsiedel und die Treckerfreunde Lützen
möchten sich bei allen Sponsoren, Teilnehmern und Gästen
ganz herzlich für unsere gelungene Veranstaltung bedanken
und freuen uns auf ein nächstes Mal.
Verein zur Erhaltung
von historischer Feuerwehrtechnik
und Traditionspflege Lützen
Am 6. Juni 2015 feierte unser Verein im Schlosspark Lützen gemeinsam mit Freunden und Gästen sein 10-jähriges Bestehen.
Jeannine Mende
(Grundschule Lützen)
Fußballschule des FC Carl Zeiss
Jena zu Gast in Lützen
Vom 10.08. bis 12.08.2015 ist die Fußballschule von Drittligist
FC Carl Zeiss Jena Ausrichter eines 3-tägigen Fußballcamps
in Lützen.
Es findet auf dem Trainingsgelände des TSV Eintracht Lützen
in der Merseburger Straße statt.
Folgende Leistungen werden erbracht:
· 3 Tage Fußballcamp für Kinder von 5 - 15 Jahren
· Betreuung von 09:00 - 16:00 Uhr
· Mittagessen, Trainingsgetränke, Obstvesper
· kleine FCC-Sportausrüstung incl. Fußball
· Gruppenfoto und Erinnerungsgeschenk
· Abschlussturnier mit Siegerehrung
Fußballbegeisterte Jungen und Mädchen
zwischen 5 – 15 Jahren sind hierzu eingeladen.
Weitere Infos und Anmeldung unter
www.ferienfussballspass.de
· Marco Ziermann, FC Carl Zeiss Jena unter 03641 765132
· Rainer Stark, TSV Eintracht Lützen unter 0172 9390661
Der Verein stellte seine in den letzten 10 Jahren realisierten Projekte
anhand von Anschauungstafeln in Wort und Bild vor, wie z. B.
- Umbau eines Kesselwagens zu einem Leckagehänger zu Ausbildungszwecken für die Feuerwehren im Burgenlandkreis
- Holzaufbau eines Löschfahrzeuges LF 8 (ehemals FF Puchheim) von Udo Hoevel aus Droyßig im Jahr 2010
- Teilfarbgebung des Gerätewagen-Licht (GwLi) - Baujahr 1972,
- Erneuerung der Bremsanlagen des Tanklöschfahrzeuges TLF
16 Typ S4000-1 (Radbremszylinder und Bremsbeläge) - Baujahr 1962,
- Reparatur Getriebe des Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS Typ
MAN – Baujahr 1965.
Trotz zahlreicher Arbeitsstunden der Vereinsmitglieder wäre ohne
die Unterstützung von Firmen wie Fa. Frank aus Frankenheim,
Steinmetzbetrieb Thiele & Ehret GbR und Fahrzeugbau Kerger
aus Lützen OT Bothfeld dieses nicht möglich gewesen.
Weitere Projekte wie z. B. der Restaurierung der Lützener historischen Abprotzspritze (Kutsche) - Baujahr 1876 – und Fortführung
Aufbau des TLF 16 Typ S4000-1 sowie des LF 16 TS Typ MAN
sind geplant.
Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015
Die Fahrzeuge LF 8, Gw-Li, TLF 16 Typ S4000-1 und LF 16 TS
Typ MAN sowie weitere Technik anderer Vereine und Feuerwehren
konnten an diesem Tag auf dem als Ausstellungsgelände umfunktionierten Schulhof besichtigt werden, wie z.B. verschiedene
Handdruckspritzen, einer Pariser Karrenspritze, … und Fahrzeuge
von Udo Hoevel aus Droyßig, Wilfried Krosse aus Lützen und der
Landfreunde Sachsen.
Der Verein gedachte auch der Schenkung des Löschgruppenfahrzeuges LF 16 TS Typ MAN aus Wittmund/Ostfriesland vor
25 Jahren. Die Wittmunder Bürger Henry Schwitters und KarlHeinz Krüger erwarben käuflich das von der Wittmunder Wehr
ausgemusterte Fahrzeug und übergaben es als Schenkung am
20. April 1990 der Lützener Wehr. Der damalige Stadtwehrleiter
Herbert Müller und die damalige Bürgermeisterin der Stadt Lützen
konnten das Geschenk im Rahmen eines Volksfestes vor dem
damaligen Feuerwehrdepot in Lützen, Rudolf-Breitscheid-Straße
feierlich entgegen nehmen. Mit diesem Fahrzeug,
welches mittlerweile in Eigentum unseres Vereins übergegangen
ist, verbinden viele ältere Feuerwehrleute auch einen Teil der Wiedervereinigung.
Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Schalmeienorchester Taucha. Für das leibliche Wohl sorgten die drei Feldkochherde aus Lützen, Großkorbetha und Lindennauendorf, der Grill
mit Roster und Steaks sowie Eis für Groß und Klein. Auch für die
Getränke war gesorgt. Die Kleinen konnten sich auf den beiden
Hüpfburgen so richtig austoben.
Durch die Unterstützung der Freien Gesamtschule, des Vereines
Jugend und Technik, des historischen Trommelzuges Lützen,
des Martzschparkvereines und der Kameraden der Freiwilligen
Feuerwehr Lützen errang die Veranstaltung den Charakter eines
kleinen Volksfestes.
Unser Verein bedankt sich bei allen Ausstellern, dem Kreisfeuerwehrverband Weißenfels e. V., den Helfern und Sponsoren. Die
Ausstellung historischer Feuerwehrtechnik und die Feierlichkeit
waren durch ihre Unterstützung ein großer Erfolg.
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Nr. 7/2015
Ortschaft Großgörschen
Grundschule Großgörschen
Am ersten Maiwochenende
öffnete unsere Schule für
2 Tage ihre Türen. Mit dem Programm „Auf dem Weg zur Toleranz“ vom „Ich“ zum „Wir“
begrüßten unsere Schüler Eltern, Großeltern und Gäste. Mit
viel Freude zeigten sie die Ergebnisse von Projekten, Malund Bastelarbeiten. Unsere
Elternvertreter schmückten
das Schulgelände, organisierten auf dem Schulhof einen
Kinderflohmarkt und bauten
eine kleine Zeltstadt auf. Für
die Hilfe und Unterstützung
danken wir an dieser Stelle allen fleißigen Helfern.
Nr. 7/2015
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Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015
Der Projekttag Verkehrserziehung am 29. Mai wurde von allen
Schülern bereits erwartet. Eine Trainingsstrecke, der ADAC-Parcours und die praktische Fahrradprüfung standen auf dem Programm. Die Schüler stellten ihre Kenntnisse und Geschicklichkeit
beim Fahrradfahren unter Beweis. Ganz besonders möchten wir
uns bei Familie Bruder für die langjährige Unterstützung bedanken.
Die 4. Klasse legte am 26. Juni am Scharnhorstdenkmal in Großgörschen im Gedenken an den Todestag Gerhard David von
Scharnhorst. Wiesenblumen nieder. Begleitet wurden sie von
Mitgliedern des Scharnhorstkomitees Großgörschen e. V.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern erholsame Ferien
und schöne Erlebnisse mit ihren Familien und Freunden!
Schulteam
Scharnhorst-Schule Großgörschen
Ortschaft Rippach
Lernortwechsel, Spaß
und viele schöne Erlebnisse
Der Kindertag war Anlass für einen Ausflug der GS Rippach nach
Querfurt in das Bauernmuseum. Dort warteten viele Höhepunkte.
Im Streichelzoo erfühlten die Kinder das kuschlige weiche Fell
der Meerschweinchen und erfreuten sich an ihrem Verhalten. Ein
bisschen Körperbeherrschung und Gleichgewicht waren beim
Eselreiten erforderlich.
Zum Sportfest am 25. Juni kämpften alle Schülerinnen und Schüler
um bestmögliche Ergebnisse in den Disziplinen Lauf, Wurf und
Weitsprung. Bei gutem Wetter machten auch die anschließenden
Spiele, wie Fußball, Schlängellauf und Ball über die Schnur allen
Spaß und das Eis schmeckte ebenfalls. Die besten Sportlerinnen
und Sportler aus jeder Lerngruppe und Klasse wurden mit einer
Urkunde und Medaille ausgezeichnet.
Einfach nur Spaß machte es, mit dem Traktor über die Wiesen
zu touren.
Unsere Schüler erlebten im wahrsten Sinne des Wortes das Leben
der Bauernfamilien in früherer Zeit. Viele interessante Dinge vom
Nachttopf bis zur Unterwäsche waren im sehr schön eingerichteten
Bauernwohnhaus zu sehen.
Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015
Im Bauernkleid wurde dann Butter hergestellt, die mit frischem
Brot von allen verkostet wurde.
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Nr. 7/2015
Wer ganz still war und vielleicht die Augen schloss, konnte die
einzelnen Tiere nicht nur heraushören sondern sie sich auch gedanklich vorstellen. Es war ein faszinierendes Musikerlebnis.
Der riesige Applaus hat die bestätigt.
Die Schüler und Lehrer der Grundschule Rippach
10. Juni 2015 –
Verkehrsprojekt in Rippach
Zuvor musste jedoch die Kuh gemolken werden. Die besten Melkergebnisse erzielte Tim Hoffmann aus der 2. Klasse.
So bleibt wieder ein Tag mit vielen schönen Eindrücken und neuen
Erkenntnissen hoffentlich recht lange in der Erinnerung an die
Grundschulzeit.
Wenn in der Grundschule Rippach Gäste vom Technischen Hilfswerk, den Feuerwehren Lützen und Rippach, der Rettungswache
des DRK in Weißenfels, dem Polizeirevier Burgenlandkreis, dem
ADAC und von Mitarbeitern der Augenoptik Klotz und der KKH
erwartet werden, dann findet das alljährliche Verkehrsprojekt statt.
Im Sachkundeunterricht haben sich die Schüler das ganze Schuljahr darauf vorbereitet, ihr Wissen über das richtige Verhalten als
Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu erproben und
Neues dazuzulernen. Die Schüler der Klasse 4 absolvierten an
diesem Tag ihre Radfahrprüfung.
Glückwunsch – alle haben bestanden!
U. Schmieder
Schulleiterin der Grundschule Rippach
Ausflug zum Kulturhaus Weißenfels
Ein etwas anderes Erlebnis war unser Konzertbesuch „Peter und
der Wolf“ im Juni.
Schick zurechtgemacht reisten wir ins Kulturhaus nach Weißenfels.
Gespannt warteten wir. Aber die Bühne blieb leer.
Einzeln wurden uns die Instrumente vorgestellt. Hautnah konnten
wir sie sehen.
Die Instrumente verkörperten ein Tier oder eine Person der Geschichte.
Nach und nach füllte sich die Bühne mit Musikern und das große
Orchester war vollständig. Gebannt schauten wir und hörten der
Musik des musikalischen Märchens „Peter und der Wolf“ zu.
Wer wollte, konnte einen Sehtest machen. Gut sehen ist für alle
Verkehrsteilnehmer wichtig. Im Rettungswagen wurde 1. Hilfe
geübt und am Feuerwehrauto gab es Interessantes zu bestaunen.
Ein tolles Gefühl, einmal auf einem Motorrad der Polizei sitzen zu
dürfen - durch Herrn Bendrick war dies möglich.
Familie Bräutigam vermittelte den Kindern einen Einblick über
die Aufgaben, Einsatzmöglichkeiten und Technik der Fahrzeuge
des THW.
Neu war in diesem Jahr die Teilnahme der Feuerwehr Lützen. Mit
dem Hubsteiger konnten das Schulgelände und unsere schöne
Landschaft um Rippach betrachtet werden.
Die Muttis vom Schulelternrat, Frau Fischer, unsere pädagogische
Mitarbeiterin Frau Schlag und Frau Waurenschk, unsere Sekretärin,
sorgten dafür, dass unsere Gäste mit Kaffee und selbstgebackenen
Kuchen bewirtet werden konnten.
Die Mitarbeiter vom Jugend und Technik e. V. konnten leider in
diesem Jahr nicht dabei sein. Sie wurden besonders von unseren
kleinsten Gästen, den künftigen Schulanfängern aus der Kita „Villa
Hosenmatz“ Bothfeld und der Kita „Rippacher Kinderkiste“ sehr
vermisst. Alle Kinder wünschen sich die Buggys unbedingt wieder
fürs nächste Jahr.
Die Schüler und das Team der GS Rippach bedanken sich für
diesen interessanten und erlebnisreichen Tag bei allen Helfern
und freuen sich schon aufs nächste Mal.
Das Team der GS Rippach
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Nr. 7/2015
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Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015
Ortschaft Röcken
Nachruf
Die Kameraden der Ortsfeuerwehr Röcken trauern um ihren
langjährigen Kameraden
Brandmeister a. D.
Heinz Reinhardt
Mit ihm verlieren wir einen stets aktiven und immer pflichtbewussten Kameraden.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Könnecke Bürgermeister Schubert Stadtwehrleiter Löwe
Ortswehrleiter
Der Grünlandtag ist Geschichte
Bothfelder Pfingstbier
Vom 22. bis 24.05.2015 feierten wir traditionell das Bothfelder
Pfingstbier!
Am Freitag starteten wir 6:00 Uhr ins schöne Thüringen um unsere
Bäume zu schlagen!
Ab 17 Uhr wurden die Maibäume in den 4 Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Röcken ausgefahren, im Anschluss versorgten
wir noch Ellerbach und Zöllschen!
Samstag haben wir 19:30 Uhr unseren Maibaum unter Regie des
Ersatzrichtmeisters Michael Richter aufgestellt! Nach professionellen Anweisungen stand der Baum 20 Uhr und eine rauschende
Disconacht mit „Orion“ konnte beginnen.
Der Umzug am Sonntag war dann ein gelungener Abschluss.
Zwei Pferdegespanne, unzählige Reiter und die Flachlandfinken
sorgten für reichlich Stimmung in der Gemeinde!
Wir bedanken uns bei allen Sponsoren/Unterstützern und den Mitgliedern des Traditionspflegevereins der Bothfelder Feuerwehr e. V.
Ohne euch wäre das alles nicht möglich.
1. Vorsitzender
R. Kerger
2. Vorsitzender
N. Dietrich
Schatzmeister
F. Schumann
Bei schönem Wetter erlebten zahlreiche Gäste aus mehreren
Bundesländern spannende Wettkämpfe und ein umfangreiches
Rahmenprogramm.
Mein besonderer Dank gilt meiner Frau Karin, die immer hinter
mir stand, viele Aufgaben übernahm und während der Vor- und
Nachbereitung die Helfer verpflegte.
Ein Dankeschön geht ebenfalls an unseren Sohn Guido, der vielfältige Aufgaben im Vorfeld erledigte und während des Festes
einzelne Wettkämpfe organisierte.
Danke auch an meinen Bruder Bernd und Sohn Tobias, sowie
Schwager Tilo und Sohn Marco, die bei der Vorbereitung und
Durchführung unseres Events als Mitorganisatoren und Helfer
überdurchschnittliches geleistet haben.
Unser besonderer Dank geht an:
· alle superfleißigen Aufbau- und Abbauhelfer
· alle Plakat- und Flyer Verteiler
· die Mäher, die Festplatz und Mähflächen im Vorfeld mit ihrer
Technik bearbeiteten
· alle Sponsoren, die durch ihre Geld- und Sachspenden diese
Veranstaltung unterstützt haben
· alle Teilnehmer an den Wettkämpfen, die teils große Entfernungen auf sich nahmen und durch ihr Mitwirken diesen Tag
erst möglich machten
· an alle Richter, Zeitnehmer und Ringreitrichter, für die Erledigung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe
· den Betreuer unserer Internetseite und Gestalter der Plakate
und Flyer
· die Verkehrslotsen und die Nachtwachen
· die Darsteller der Handwerkskünste mit ihren Vorführungen
· alle, die für die Unterhaltung der Kinder gesorgt haben
· alle Versorgungsstände, die für das leibliche Wohl gesorgt
haben
· die Kleinhändler die manche Mitbringsel an den Mann brachten
· das Show Duo „Simonight“ aus Bad Dürrenberg und die „Lustigen Heimatmusikanten“ aus Altranstädt für die musikalische
Unterhaltung
· die „Altenburger Futterschroter“ für ihre Vorführungen
Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015
·
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alle Kassendienste
die Eigentümer, für die Bereitstellung der benötigten Flächen
für Parken, Wettkämpfe und Festplatz
unseren Moderator für die Wettkämpfe und das Rahmenprogramm
diejenigen, die Verkehrsschilder, Mülltonnen, Wimpelketten,
Toiletten, Zelt, Hub-Steiger, Tanzfläche usw. zur Verfügung
stellten
alle, die diese Veranstaltung in Wort und Bild festgehalten
haben
die Elektrofirmen, die unsere Stromversorgung sicherten
die Stadt Lützen für ihre große Unterstützung
unsere Nachbarn, für ihr Verständnis, für eventuelle Unruhe
und Geräuschbelästigung
alle, die sich engagiert haben und durch Vergesslichkeit hier
nicht erwähnt wurden
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Nr. 7/2015
Sollte dies der Fall sein, würden die betroffenen Firmen wirtschaftlichen Selbstmord begehen, wenn sie ihre Existenz von einem
einzigen Unternehmen abhängig machen.
Deutschlandweit gibt es in der Braunkohle nur ca. 20.000 Beschäftigte, im Bereich der Erneuerbaren Energien sind es rund
250.000 – Tendenz steigend!
Zur Situation bei der MIBRAG sagte Geschäftsführer Geisler
(laut MZ 30.04.15), dass die MIBRAG im Burgenlandkreis ca.
1.300 Personen beschäftigt. (Alle direkt in der Braunkohle Beschäftigten sind am Firmensitz Theißen angestellt, auch die Mitarbeiter
aus Sachsen und Thüringen).
Der Klimaforscher Hans-Joachim Schellenhuber sagte in einem
MZ-Interview vom 10.06.15: „Man kann das künftige Wohlergehen nicht einer einzelnen Branche opfern, an der vielleicht noch
20.000 Jobs hängen. Aber entscheidend sind nicht die Arbeitsplätze der Vergangenheit, sondern die der Zukunft mit einer neuen
industriellen Revolution. Die Dekarbonisierung ist keine Bürde,
kein Zwang, sondern – im Gegenteil – ein Anschubprogramm für
die stagnierende Weltwirtschaft.“
Abschließend kann man nur sagen: Braunkohle hat keine Zukunft.
Ihr Abbau verwandelt ganze Landstriche in Mondlandschaften
und vor allem ist sie die schmutzigste und teuerste Art der Stromerzeugung.
Die nächste Versammlung unserer BI findet am 30.07.2015 um
19.00 Uhr im Pfarrhaus Röcken statt.
Sie sind herzlich eingeladen!
Ihre Bürgerinitiative „Zukunft statt Braunkohle – Region Lützen“
Ortschaft Muschwitz
Wir hoffen, allen Mitwirkenden und Gästen einen schönen Tag bereitet zu haben und bedanken uns nochmals bei allen, die zum Gelingen unseres Grünlandtages und Ringreiten beigetragen haben.
Vielleicht sehen wir und im Jahr 2017 zum kleinen Jubiläum, den
5. Grünlandtag wieder.
Bilder Helfer und Sponsoren unter: www.gltag.de
Familien Andreas Sack, Bernd Sack und Tilo Voigt
Bürgerinitiative „Zukunft statt
Braunkohle – Region Lützen“
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Lützen,
auf dem G7-Treffen in Elmau beschlossen die Staatschefs den
Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas. Wenige Tage später scheitert
Wirtschaftsminister Gabriel mit einer Sonderabgabe für alle Kohlkraftwerke. Deutschland wird seine eigens aufgestellten Klimaziele
nicht erreichen können. Gabriel ist eingebrochen vor einer Lobbygruppe, welche mit dem Totschlagargument „Arbeitsplätze“ wahre
Horrorszenarien entwirft. Unterstützt wurde seine Kampagne mit
einer extrem einseitigen Medienberichterstattung „Pro Kohle“.
Auch der Burgenlandkreis hat seinen Rückhalt zur Braunkohle
erneuert. Es wird erklärt, die MIBRAG sei wichtig für die Region.
Ist diese Erklärung auch ein Bekenntnis zu weiteren Tagebauen
in der Region? Der Burgenlandkreis hat sich parteiübergreifend
einem einzigen Unternehmen untergeordnet. Man hat sich gegen
die Energiewende entschieden. Der gleiche Landkreis, der sich
mit seinem zentralen Bereich für die Aufnahme ins UNESCOWeltnaturerbe bewirbt, will seinen östlichen, geschichtsträchtigen
Teil für private Gewinne opfern.
Zum Totschlagargument „Arbeitsplätze“ ist zu sagen, dass in
der Presse immer wieder darauf hingewiesen wird, dass mehrere
Tausend Arbeitsplätze indirekt von der MIBRAG abhängen und
verloren gehen würden, sollte die MIBRAG nicht mehr existieren.
Wunderbares Luftballonfest
in Muschwitz
Es gibt viele Anlässe den Kleinsten der Familie was Gutes zu tun.
Sicher, jeden Tag seinem Kind das Beste angedeihen zu lassen,
dafür sollten Mama, Papa, auch Großeltern nach ihren Möglichkeiten immer sorgen. Es gibt aber eben auch Ausnahmen. Das mag
an den verschiedensten Lebenssituationen, an unterschiedlichsten
Traditionen oder mangelnden Möglichkeiten in den verschiedenen
Regionen und Ländern liegen. Der Internationale Kindertag gibt
Gelegenheit eben gerade an die Kinder zu denken und für sie ein
besonderes Event zu kreieren. In über 40 Staaten wie in China, in
den USA, vielen mittel- und osteuropäischen Ländern sowie auch
die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion wird am 1. Juni
der Internationale Kindertag begangen und ein Zeichen gesetzt,
sich für die Rechte der Kinder stark zu machen, damit alle Kinder
auf der Welt wirklich Kind sein können.
Bereits im vergangenen Jahr reifte der Entschluss für die Kinder eine Art Kinderfest zu organisieren. Das Kinderfest 2014 am
Fabelviecher-Zoo, Am Anger“ kam sehr gut an und die Mitglieder
des Vereins „Wurzel&Werk“ waren sich schnell einig, das wollten
sie wiederholen. In diesem Jahr wurde der Kinderfez als Luftballonfest auf dem Hofplatz am Dorfgemeinschaftshaus Muschwitz
ausgetragen. Neben den Mitgliedern fanden sich noch viele fleißige Helferinnen und Helfer, die gemeinsam den erlebnisreichen
Vormittag gestalten. Viele bunte Luftballons lockten die Gäste
zum Verweilen. Luftballons wurden mit lustigen Gesichtern selbst
bemalt oder zum Luftballonwettlauf benutzt. Den Kindern hat
dieser Vormittag sehr gefallen und die Eltern nutzen die Zeit zum
Plauschen. Die Hüpfburg wurde durch die Kids sofort in Beschlag
genommen. Der Eiswagen vom Eiscafé Starsiedler Eck konnte mit
seinem reichhaltigen Angebot nicht nur die kleinen Leckermäuler
überraschen. Bei Spiel und Spaß konnten sich die Kids austoben.
Wer Lust hatte, konnte sich beim Guitar Hero erproben und das
wurde auch gern angenommen. So wurde der zweite vormittags
Kinderfez wieder eine gelungene Sache.
Nr. 7/2015
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Und das es dazu kam, dafür sind wir allen Helferinnen und Helfern
besonderen Dank verpflichtet. Durch Metallbau Werner wurde der
Verein wieder mit der Organisation und Bereitstellung der Hüpfburg
und dem Spielmobil unterstützt. Allen Beteiligten also noch einmal
ein ganz herzliches Dankeschön für die schönen Ideen und die
verlässliche tatkräftige Unterstützung während der Vorbereitung
eines schönen Vormittags für unsere Kinder zum Internationalen
Kindertag, sowie für die erforderlichen Nacharbeiten. So bleibt
heute schon die Vorfreude auf ein nächstes Kinderfest.
Barbara Dittrich
Wurzel&Werk
Verein zur Förderung von
Kunst & Kultur & Tradition
Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015
Geburtstagsgrüße und Jubiläen
Der Bürgermeister der Stadt Lützen,
die Ortsbürgermeisterinnen und
die Ortsbürgermeister gratulieren
recht herzlich allen Jubilaren
am 12.07.
am 14.07.
am 17.07.
am 17.07.
am 19.07.
am 21.07.
am 23.07.
am 30.07.
am 03.08.
am 05.08.
am 06.08.
am 07.08.
am 08.08.
am 13.08.
Herrn Helmut Taubert
Frau Anna Bosse
Frau Elsbeth Seibicke
OT Pörsten
Herrn Falko Steinbrecher
OT Gerstewitz
Frau Elsa Brocke
Herrn Gerhard Müller
Herrn Richard Ohme
OT Meuchen
Frau Dorit Hanke
Frau Christine Lieske
OT Zorbau
Frau Dorothea Storm
Frau Eva Frommator
Frau Elfriede Koppenburger
OT Kaja
Frau Vera Dominik
OT Starsiedel
Frau Irene Dreyhaupt
OT Lösau
zum 90. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
Kirchliche Nachrichten
Kirchspiel Lützer Land und Rippachtal
Die Evangelische Kirche
im Pfarrbereich Lützen lädt ein
Gottesdienste
Fotos: Frank Müller, Marion Götze
Bothfeld
9. August, 10. So. n. Trinitatis 9.00 Uhr
Dehlitz
2. August, 9. So. n. Trinitatis 15.00 Uhr Altarbildbe
trachtung “Ultima
cena“, anschl.
Kaffeetrinken
16.30 Uhr Gottesdienst
Großgöhren
19. Juli, 7. So. n. Trinitatis
10.00 Uhr Tauf- und
Familiengottesdienst
Großgörschen
16. August, 11. So. n. Trinitatis 10.00 Uhr
Kleingörschen
26. Juli, 8. So. n. Trinitatis
9.00 Uhr Gottesdienst mit
Abendmahl
Lützen
12. Juli, 6. So. n. Trinitatis
10.30 Uhr
26. Juli, 8. So. n. Trinitatis
10.30 Uhr Gottesdienst mit
Abendmahl
9. August, 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Gottesdienst,
anschl. Brunch
Meuchen
12. Juli, 6. So. n. Trinitatis
9.00 Uhr
16. August, 11. So. n. Trinitatis 9.00 Uhr
Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015
Pörsten
16. August, 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr
Seniorenkreise
Lützen - Dienstag, 4. August, 14.30 Uhr
Großgörschen - Dienstag, 14. Juli, 11. August, jeweils 14.00 Uhr
Röcken - Mittwoch, 15. Juli, 12. August, jeweils 14.30 Uhr
Nr. 7/2015
Zweckverbände
Positivität – Abgrenzung – Lebendigkeit
Ausstellung mit Acrylgemälden
beim ZWA Bad Dürrenberg
Kirchenmusik
Sonntag, 16. August,
16.00 Uhr Dehlitz, Kirche –
Jazz-Konzert,
Leipziger All Stars
Gemeindebüro Lützen, Güntherstraße 13
Tel. 034444 20264; Fax: 034444 41183
E-Mail: gemeindebuero-luetzen@t-online.de
Öffnungszeiten: dienstags 8.00 – 12.00 Uhr,
donnerstags 14.00-18.00 Uhr
Pfarrer Armin Pra
sicher im Büro: donnerstags 8.00 – 12.00 Uhr
E-Mail: armin.pra@t-online.de, Mobil: 0179 7793184
Kirchspiel Hohenmölsen - Land
Veranstaltungen des Evangelischen
Kirchspiels Hohenmölsen – Land
Gottesdienste in den verschiedenen Kirchen
6. Sonntag n. Trinitatis
12.07. 10.15 Uhr 7. Sonntag n. Trinitatis
19.07. 10.15 Uhr 8. Sonntag n. Trinitatis
28.07. 10.15 Uhr 9. Sonntag n. Trinitatis
02.08. 10.15 Uhr 10. Sonntag n. Trinitatis
09.08. 10.15 Uhr 11. Sonntag n. Trinitatis
16.08. 10.15 Uhr - 16 -
Gottesdienst in Zembschen
Gottesdienst in Hohenmölsen
Gottesdienst in Jaucha
Gottesdienst in Hohenmölsen
Gottesdienst in Keutschen
Gottesdienst in Hohenmölsen
Konzerte und Veranstaltungen
Erlebnis-Kirche Wählitz
25.07., 19.00 Uhr
Sommerkino:
„Monsier Claude und seine Töchter
Kirche Teuchern
26.07., 19.30 Uhr Sommerkonzert:
„Heitere Klänge“
mit Orgel, Violine und Blockflöte
Kontakt
Öffnungszeiten des Gemeindebüros
für den Pfarrbereich Hohenmölsen,
Altmarkt 13
donnerstags, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Tel. 034441 22910
Johannes und Friederike Rohr
Tel.:
034441 22910
E-Mail: johannes.rohr86@gmail.com
E-Mail: friederike.rohr@freenet.de
Susanne Roßberg malt bereits seit
ihrer Kindheit und probierte 2009
zum ersten Mal die abstrakte
Kunst. „Ich male sehr gerne abstrakte Bilder mit verschiedenen
farblichen Kontrasten und Formen“, erklärt sie. Dabei verwendet
die 32-Jährige in erster Linie Acrylfarben, aber auch zusätzliche
Materialien wie Strukturpaste. Ihre
Vorbilder seien die Berlinerin
Künstlerin Isabelle Zacher-Finet und der US-amerikanische Maler
Bob Ross, der durch seine Fernsehsendung „The Joy of Painting“
nicht nur international, sondern auch in Deutschland berühmt
wurde. Die seit 1997 in Bad Dürrenberg lebende Künstlerin arbeitet hauptberuflich als Krankenschwester. In ihrer Freizeit lässt sie
sich unter anderem durch die Natur inspirieren. „Mit einem offenen
Blick ist Inspiration im Prinzip überall möglich. Mir ist es wichtig,
immer wieder neue Sichtweisen aufzunehmen und alte Gewohnheiten loszulassen“, so Roßberg. Im Leben und auch beim Malen
gehe es ihr hauptsächlich um eine positive Grundstimmung sowie
um die Akzeptanz von Grenzen. Mit den Bildern von Susanne
Roßberg zieht wieder eine Kunstausstellung in den Wasserturm
des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ZWA) Bad Dürrenberg, nachdem mit den letzten beiden
Ausstellungen zu Novalis und dem Elsterfloßgraben der Fokus
eher historisch war. Die Vernissage wird am Freitag, 24. Juli 2015,
um 18.30 Uhr im Wasserturm des ZWA Bad Dürrenberg (ThomasMüntzer-Str. 11, 06231 Bad Dürrenberg) stattfinden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.
Die Ausstellung kann bis zum 30. Oktober 2015 besucht werden.
Die Öffnungszeiten sind dienstags von 8 bis 18 Uhr und freitags
von 8 bis 12 Uhr. Die Besichtigung ist kostenfrei.
Nr. 7/2015
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Information zum Bauvorhaben
Schmutzwasserkanalverlegung
in Kreischau, Lange Straße
Im Rahmen der Gemeinschaftsbaumaßnahme des Burgenlandkreises, der Stadt Lützen und des AZV Saale-Rippachtal
soll der Schmutzwasserkanal in der Langen Straße in zwei
Bauabschnitten verlegt werden.
Der 1. BA: Verlegung der Abwasserdruckleitung von Kreischau
zur Kläranlage Muschwitz, Errichtung einer Abwasserpumpstation und die Verlegung des Schmutzwasserkanals in der
Langen Straße sind abgeschlossen worden.
Der Deckenschluss in der Langen Straße erfolgt im Rahmen
der Gemeinschaftsbaumaßnahme.
Der 2. BA: Verlegung des Schmutzwasserkanals in der Langen Straße vom Abzweig Kleefeldstraße in Richtung Poserna
beginnt zeitlich vorgezogen am 06.07.2015.
Das Bauvorhaben wird vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult GmbH aus Lützen betreut. Bauleiterin ist Frau Nürnberg,
Tel.: 034444 441-0.
Die bauausführende Firma ist die Firma Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH Laucha. Bauleiter Herr Neugebauer.
Die herzustellenden Grundstücksanschlüsse wurden bereits
mit den jeweiligen Grundstückseigentümern besprochen und
festgelegt.
Mit dem Beginn der Baumaßnahme werden durch den Verband Vorausleistungsbescheide auf die Kanalausbaubeiträge
für die betroffenen Grundstücke versandt.
Im Rahmen der Durchführung der oben genannten Baumaßnahme kann es zu zeitweisen Einschränkungen in der Benutzung der Straße und der Grundstückszufahrten kommen.
Dafür bitten wir jetzt schon um Verständnis.
Sollten Ihrerseits Fragen bestehen, wenden Sie sich an die
genannten Ansprechpartner.
Abwasserzweckverband
„Saale-Rippachtal“
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Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015