Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen

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Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen
Schalltechnisches Gutachten
für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 8.062 „Tatex“
in der Gemeinde Südbrookmerland
Bericht-Nr. 3654-15-L1
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
—
Kirchdorfer Straße 26
—
26603 Aurich
' 04941-9558-0
Schalltechnisches Gutachten
für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“
der Gemeinde Südbrookmerland
Bericht-Nr.:
3654-15-L1
Auftraggeber:
Gemeinde Südbrookmerland
Westvictorburer Straße 2
26624 Südbrookmerland
Auftragnehmer:
IEL GmbH
Kirchdorfer Straße 26
26603 Aurich
Telefon: 04941 - 9558-0
Telefax: 04941 - 9558-11
email:
mail@iel-gmbh.de
Bearbeiter:
Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH))
(Technischer Leiter Schallimmissionsschutz)
Prüfer:
Tanja Nowak (Dipl.-Ing. (FH))
(Sachbearbeiterin Schallimmissionsschutz)
Textteil:
Anhang:
12 Seiten (inkl. Deckblätter)
siehe Anhangsverzeichnis
Datum:
02. April 2015
Messstelle nach § 26 BImSchG
IEL GmbH
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung und Aufgabenstellung
4
2.
Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien
4
3.
Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten
5
4.
Beschreibung der Ausgangssituation
5
5.
Schalltechnische Anforderungen
6
6.
Schalltechnische Ausgangsdaten
6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062
6.2 Geplantes Vorhaben „Tatex“
6.2.1 Schallemission Andienungsverkehr
6.2.2 Schallemission sonstige LKW-Geräusche
6.2.3 Schallemission Entladevorgänge
6.2.4 Parkplatz
7
7
7
8
8
9
9
7.
Schallimmissionsprognose
7.1 Prognoseverfahren
7.2 Ergebnisse
7.2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062
7.2.2 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen
7.2.3 Geplantes Vorhaben „Tatex“
10
10
10
10
11
11
8.
Zusammenfassung
12
Anhang
Entwurf „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 Tatex“
Lageplan „Aussenanlagen“(Blatt 4)
Übersichtskarten
Übersichtskarte gesamt
Übersichtskarte Betriebsgelände
Schallimmissionsraster Tag / Nacht
Schallimmissionsraster Tag, B-Plan
Schallimmissionsraster Nacht, B-Plan
Schallimmissionsraster Tag, Tatex
Datensatz (4 Seiten)
Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland
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IEL GmbH
1.
Einleitung und Aufgabenstellung
Derzeit liegt für das „Gewerbegebiet Georgsheil“ kein rechtskräftiger Bebauungsplan
vor. Um einem in diesem Gewerbegebiet ansässigen Betrieb eine Umsiedlung und
damit eine Erweiterung zu ermöglichen, hat die Gemeinde Südbrookmerland deshalb
die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 „Tatex“
beschlossen. Mit dieser Planung muss auch sichergestellt werden, dass Konflikte
zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung in Bezug auf den
Schallimmissionsschutz zukünftig ausgeschlossen werden können.
Aufgabe dieses Gutachtens ist es, für die Fläche innerhalb des aktuellen Plangebietes
als Planungsgröße für die Bauleitplanung Schallemissionskontingente LEK vorzuschlagen, die die Einhaltung der zulässigen Orientierungswerte in der umliegenden
Nachbarschaft, auch unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Nutzung,
sicherstellen. Zusätzlich soll der Nachweis geführt werden, dass das konkrete Vorhaben
die vorgeschlagenen Festsetzungen nicht überschreitet.
2.
Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien
Bei der Erstellung des Gutachtens wurden die allgemein anerkannten Regeln der
technischen Lärmabwehr zu Grunde gelegt, wobei die zurzeit gültigen einschlägigen
Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend dem neuesten Stand herangezogen
wurden. Im Einzelnen wurden folgende Vorschriften und Regelwerke zu Grunde gelegt
bzw. sinngemäß angewandt:
DIN 18005-1
„Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und
Hinweise für die Planung“, Ausgabe Juli 2002
Beiblatt 1 zu
DIN 18005, Teil 1
„Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche
Planung“, Ausgabe Mai 1987
DIN 45691
„Geräuschkontingentierung“, Ausgabe Dezember 2006
DIN ISO 9613, Teil 2
„Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“,
Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe Oktober 1999
TA-Lärm
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz
gegen Lärm)
Erläuterungen zur Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln im
B-Plan“, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie (NLÖ)
„Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW“,
Merkblätter Nr. 25, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, August 2000
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„Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur
Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen“, Hessisches Landesamt für
Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 1, 2002
„Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen“, Hessische
Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 (16.05.1995)
„Parkplatzlärmstudie - Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen
und Omnibusbahnhöfen“, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (6. Auflage 2007).
3.
Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten
Als Grundlage für die schalltechnische Untersuchung dienen folgende, vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen:
-
Entwurf Vorhabenbezogener
13.01.2015)
B-Plan
Nr.
8.062,
„Tatex“
(Planungsstand
-
Geplantes Bauvorhaben, Grundriss EG, Blatt 3.01, Stand 17.04.2013
-
Geplantes Bauvorhaben, Querschnitt, Blatt 2.01, Stand 17.04.2013
-
Geplantes Bauvorhaben, Ansichten, Blatt 5, Stand 17.04.2013
-
Geplantes Bauvorhaben, Außenanlagen, Blatt 4, Stand 17.04.2013
-
Baubeschreibung, Stand 22.05.2013
-
Betriebsbeschreibung, Stand 22.05.2013
Weitere für die Ausarbeitung des Gutachtens benötigte Daten und Einzelheiten wurden
vom Auftraggeber bzw. vom Planungsbüro Weinert (Norden) mitgeteilt.
4.
Beschreibung der Ausgangssituation
Das aktuelle Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8.06 „Gewerbegebiet Georgsheil“. Dieser Bebauungsplanentwurf aus
dem Jahr 1995 wurde nicht rechtskräftig. Aus diesem Grund soll für das aktuelle
Plangebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8.062 „Tatex“ aufgestellt
werden.
Der Geltungsbereich des Plangebietes (Flurstück 13/10) liegt nördlich der
Bundesstraße B 210 (Emder Straße), unmittelbar westlich und südlich der
Gewerbestraße (Einmündungsbereich Gewerbestraße / Emder Straße). Direkt westlich
angrenzend befinden sich das Betriebsgelände der Firma Greenhound und die
Parkplätze der Diskothek Galaxy. Östlich der Gewerbestraße befindet sich das
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Betriebsgelände der Firma Janssen Anlagenbau. In nördlicher Richtung verläuft die
Bahnstrecke „Abelitz-Aurich“, daran schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen
an. In südlicher Richtung befindet sich die Bundesstraße B 210, daran schließen sich
ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Die nächstgelegene bewohnte Nachbarschaft befindet sich in östlicher Richtung,
nördlich und südlich der Bundesstraße. Für die Wohnbebauung südlich der
Bundesstraße wird die Schutzbedürftigkeit eines „Misch- bzw. Dorfgebietes (MI/MD)“ zu
Grunde gelegt. Für die Wohnbebauung, die unmittelbar nördlich der Bundesstraße und
östlich des Plangebietes (Am Bahndamm) liegt, wird ebenfalls die Schutzbedürftigkeit
eines „Misch- bzw. Dorfgebietes (MI/MD)“ zu Grunde gelegt. Für die sich daran in
östlicher Richtung anschließende Wohnbebauung entlang des Birkenweges wird die
Schutzbedürftigkeit eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ zu Grunde gelegt.
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062
ist ein „sonstiges Sondergebiet (SO)“ mit der Zweckbestimmung „großflächiger
Einzelhandel - Einrichtungsbedarf“ geplant (siehe Anhang).
Konkret ist ein Betrieb für den Verkauf von Bodenbelägen und Tapeten geplant. Die
geplante Halle hat eine Grundfläche von ca. 62 m x 30,5 m, bei einer Traufhöhe von
ca. 4,5 m. Innerhalb der Halle sind Verkaufsflächen, Lager-, Büro- und Sozialräume
vorgesehen. In der Halle sind keine relevanten Schallquellen vorhanden. Aus diesem
Grund muss keine Schallemission der Halle berücksichtigt werden.
Die Warenanlieferung erfolgt über eine nördlich gelegene Zufahrt über die
Gewerbestraße auf der Nordseite der Halle. Insgesamt sind auf dem Gelände
32 PKW-Parkplätze geplant. Diese werden über eine östlich gelegene Zufahrt erreicht.
Auf der Ostseite befindet sich auch der Eingang für die Kunden.
Aus der Betriebsbeschreibung geht hervor, dass sich die Öffnungszeiten auf die
Tageszeit beschränken.
5.
Schalltechnische Anforderungen
Gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ gelten folgende
Orientierungswerte für den Gewerbelärm im Rahmen der Bauleitplanung:
„Allgemeines Wohngebiet WA)“:
Tag (06.00 bis 22.00 Uhr):
Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr):
55 dB(A)
40 dB(A)
„Misch- bzw. Dorfgebiet (MI/MD)“:
Tag (06.00 bis 22.00 Uhr):
Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr):
60 dB(A)
45 dB(A)
„Gewerbegebiet (GE)“:
Tag (06.00 bis 22.00 Uhr):
Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr):
65 dB(A)
50 dB(A)
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Gemäß DIN 18005-1, Ausgabe 2002, sind die Beurteilungspegel von gewerblichen
Anlagen nach TA-Lärm in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 zu berechnen und zu
bewerten. Zusätzlich wird die DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ berücksichtigt.
6.
Schalltechnische Ausgangsdaten
6.1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062
Die Festsetzung der Emissionskontingente LEK,i für den Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt in Anlehnung an die DIN 18005 in
Verbindung mit der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“. Das Plangebiet wird dabei
nicht weiter unterteilt. Es werden folgende Emissionskontingente LEki,tags und LEki,nachts
vorgeschlagen:
Teilfläche
SO-Fläche
LEKi,tags / dB(A)
60
LEKi,nachts / dB(A)
45
Tabelle 1: Emissionskontingente
6.2
Geplantes Vorhaben „Tatex“
Aus der Beschreibung lassen sich prinzipiell folgende für die Schallabstrahlung
maßgeblichen Situationen unterscheiden:
-
Schallemission des Andienungsverkehrs
Schallemission sonst. LKW-Geräusche
Schallemission Entladevorgänge
Schallemission Parkplatz
Nachfolgend sind einzelne zu erwartende Schallereignisse dargestellt. Diese
Aufstellung dient zur Ermittlung des Maximalszenarios und stellt i. d. R. nicht den
Normalfall dar.
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6.2.1 Schallemission Andienungsverkehr
Bei der Prognose von Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat es sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da
meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den Fahrwegen.
In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für alle
Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die Fahrzeuge,
sondern einzelne Abschnitte der Fahrstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die
Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel LwAr eines Streckenabschnittes
errechnet sich nach:
LwAr = LwA,1h + 10 lg n + 10 lg l/1m - 10 lg (Tr/1h)
LwA,1h
n
l
Tr
zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Fahrzeug pro Stunde und 1 m
Anzahl der Fahrzeuge in der Beurteilungszeit Tr
Länge eines Streckenabschnittes
Beurteilungszeit in h
Zum Andienungsverkehr liegen keine konkreten Angaben vor. In der vorliegenden
Stellungnahme wird davon ausgegangen, dass der gesamte Andienungsverkehrs
mittels LKW erfolgt. Es wird weiterhin von täglich drei LKW ausgegangen. Für alle LKW
wird mit L‘wA,1h = 63 dB(A) (40 t-LKW, konservativer Ansatz) gerechnet. Dabei wird eine
Fahrgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände von v £ 20 km/h zu Grunde gelegt.
Die hier beschriebenen Lösungsansätze sind dem „Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,
Auslieferungslagern und Speditionen“ von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt,
Heft 192, entnommen. Der „Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei Be- und
Entladung von LKW“, Merkblätter Nr. 25 (LUA NRW) verweist ebenfalls auf diese
Lösungsansätze.
6.2.2 Schallemission sonstige LKW-Geräusche
Zur Bestimmung der Schallemission der sonstigen LKW-Geräusche wird auf die Studie
„Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen
auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und
Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von
Verbrauchermärkten“, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in
Hessen, Heft 3, 2005 zurückgegriffen. Die Vielfältigkeit bei diesen Vorgängen muss zu
einem vereinfachten Emissionsansatz führen. Der Emissionsansatz ist ähnlich wie bei
LKW-Geräuschen:
LwAr = LwAT,1h + 10 lg n - 10 lg (Tr/1h)
LwAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde
n
Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr
Tr
Beurteilungszeit in h
Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland
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In der vorliegenden Stellungnahme wird mit LwAT,1h = 82 dB(A) für die sonstigen
LKW-Geräusche (Anlassen, Türenschlagen, Betriebsbremse, Rangieren) gerechnet.
Die Anzahl der Ereignisse ergibt sich aus der Anzahl der LKW.
6.2.3 Schallemission Entladevorgänge
Konkrete Angaben zu den Entladevorgängen liegen nicht vor. Zur Bestimmung der
Schallemission der Entladevorgänge wird auf die Studie „Technischer Bericht zur
Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und
-verwertung sowie Kläranlagen“, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie,
Lärmschutz in Hessen, Heft 1, 2002 zurückgegriffen. Es wird die Entladung der LKW
mit Gabelstapler zu Grunde gelegt. Für Dieselstapler wird eine Schallleistung
LwA = 100 dB(A) zu Grunde gelegt, die sich auf die Rangierfläche gleichmäßig verteilt.
Es wird eine Stunde durchgängige Staplerarbeit berücksichtigt. Die Annahme, dass die
Entladevorgänge mittels Gabelstapler erfolgen, stellt aus Sicht der Schallimmissionsbeurteilung die ungünstigste Situation dar. Hierdurch können zusätzliche Verladegeräusche (Handhubwagen o. ä.) als vernachlässigbar eingestuft werden.
6.2.4 Parkplatz
Es wird von insgesamt 32 Stellplätzen (siehe Planunterlage „Blatt 4 Aussenanlagen)“
ausgegangen, deren Schallemissionen sich rechnerisch auf die komplette Freifläche
des Parkplatzes verteilen. Angaben zum Kundenaufkommen liegen nicht vor. Aus
diesem Grund wird zur Ermittlung der zu berücksichtigenden PKW-Bewegungen auf die
Parkplatzlärmstudie zurückgegriffen. Für Bau- und Möbelmärkte ergibt sich dabei eine
Bewegungshäufigkeit von 0,04 Bewegungen pro 1 m² Verkaufsfläche und Stunde.
Gemäß
Parkplatzlärmstudie
stellt
dies
„i.d.R.
die
Maximalwerte
der
Erhebungsergebnisse“ dar. Bei einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m² ergeben sich
dabei 60 Bewegungen pro Stunde. Bei insgesamt 32 Stellplätzen ergibt sich somit eine
Bewegungshäufigkeit von ca. 1,88 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Aus der
Betriebsbeschreibung geht hervor, dass die Öffnungszeiten zwischen 08.00 und
18.00 Uhr (10 Stunden) liegen. Bei der vorliegenden Untersuchung wird von insgesamt
12 Stunden ausgegangen. Somit ergeben sich insgesamt 722 PKW-Bewegungen
(361 An- und 361 Abfahrten). Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass die Beschaffenheit
der Parkplatzoberfläche (Fahrstraße) bezüglich der Schallemission mit der eines
„Betonsteinpflasters mit einer Fugenbreite ≤ 3 mm“ vergleichbar ist. Die Nutzung des
Parkplatzes erfolgt ausschließlich zur Tageszeit. Gemäß der Parkplatzlärmstudie wird
der Parkplatz als Flächenschallquelle in die Schallimmissionsprognose eingesetzt.
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7.
Schallimmissionsprognose
7.1
Prognoseverfahren
Auf der Basis der Daten von Abschnitt 6 wird eine Schallausbreitungsrechnung
durchgeführt. Die Berechnungen erfolgen mit dem Programmsystem IMMIã
(Version 2014, [390]). Diese Software ermöglicht die Anwendung der erforderlichen
Berechnungsmethoden. Dokumentiert werden alle berechnungsrelevanten Daten,
Verfahren und Eingangsparameter.
Für die Schallausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Schallimmissionskontingente auf
der Grundlage von Abschnitt 6.1, Variante „vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 8.062“, wird gemäß DIN 45691 ausschließlich die geometrische Ausbreitungsdämpfung berücksichtigt.
Für die Schallausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Schallimmissionspegel auf der
Grundlage von Abschnitt 6.2, Variante „Geplantes Vorhaben Tatex“, wird die TA-Lärm
in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 berücksichtigt. Für die Ermittlung der
Geräuschimmissionen durch Prognosen stehen dabei grundsätzlich zwei Verfahren zur
Verfügung:
-
die detaillierte Prognose
die überschlägige Prognose
Die überschlägige Prognose vernachlässigt die Luftabsorption, das Bodenund Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle Abschirmungseffekte. Die
Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose frequenzunabhängig. Für eine
detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine
frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten Schallleistungspegeln erfolgen.
Die Berechnungen erfolgen hier frequenzunabhängig als detaillierte Prognose gemäß
DIN ISO 9613-2.
7.2
Ergebnisse
7.2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062
Als Berechnungsergebnis enthält der Anhang zu diesem Gutachten flächenhafte
Darstellungen der Schallimmissionskontingente (Schallimmissionsraster). Dabei wird
zwischen „Tag“ und „Nacht“ unterschieden.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Orientierungswerte (siehe
Abschnitt 5) in der Nachbarschaft des Plangebietes deutlich unterschritten werden.
Auf den unmittelbar benachbarten „GE-Flächen“ (Firma Greenhound, Diskothek Galaxy,
Firma Janssen) liegt die Schallimmissionsbelastung bei ≤ 59 dB(A) während der
Tageszeit und bei ≤ 44 dB(A) während der Nachtzeit. Die jeweils zulässigen
Orientierungswerte werden dabei um ≥ 6 dB unterschritten.
Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 10 von 12
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Für die nächstgelegene bewohnte Nachbarschaft in östlicher Richtung, nördlich und
südlich der Bundesstraße liegt die Schallimmissionsbelastung bei ≤ 46 dB(A) während
der Tageszeit und bei ≤ 31 dB(A) während der Nachtzeit. Die jeweils zulässigen
Orientierungswerte werden dabei um ≥ 14 dB unterschritten.
Für die in östlicher Richtung anschließende Wohnbebauung entlang des Birkenweges
liegt die Schallimmissionsbelastung bei ≤ 37 dB(A) während der Tageszeit und bei
≤ 22 dB(A) während der Nachtzeit. Die jeweils zulässigen Orientierungswerte werden
dabei um ≥ 18 dB unterschritten.
7.2.2 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen
Werden entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, ist eine Nutzung
des Plangebietes aus Sicht des Schallimmissionsschutzes sowohl am Tag, wie auch in
der Nacht möglich. Dafür wird folgende Formulierung empfohlen:
„Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden
Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags
(06.00 bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 bis 06.00 Uhr) überschreiten.
Beispieltabelle siehe Tabelle 1, Seite 7.
Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5.
7.2.3 Geplantes Vorhaben „Tatex“
Als Berechnungsergebnis enthält der Anhang zu diesem Gutachten eine flächenhafte
Darstellung der Schallimmissionspegel (Schallimmissionsraster) für die Tageszeit, da
sich die geplanten Öffnungszeiten ausschließlich innerhalb der Tageszeit befinden.
In diesem Schallimmissionsraster sind zusätzlich zwei Isophone dargestellt. Es handelt
sich hierbei um die „55 dB(A)-Isophone“ und um die „50 dB(A)-Isophone“, die sich aus
den vorgeschlagenen Festsetzungen (siehe auch Ergebnisdarstellung Abschnitt 7.2.1)
ergeben.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass das geplante Vorhaben die sich aus den
vorgeschlagenen Festsetzungen ergebenden Anforderungen an den Schallimmissionsschutz unterschreitet.
Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 11 von 12
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8.
Zusammenfassung
Die Gemeinde Südbrookmerland hat die Aufstellung
ufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 8.06
8.062
2 „Tatex“ beschlossen. Mit dieser Planung soll die
Umsiedlung eines ansässigen Gewerbebetriebes
Gewerbebetriebe planungsrechtlich abgesichert und die
Weiterentwicklung ermöglicht werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass
Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung in Bezug
auf den Schallimmissionsschutz zukünftig ausgeschlossen werden können. Innerhalb
des Geltungsbereiches ist ein „sonstiges
sonstiges Sondergebiet (SO)
(SO)““ mit der
Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel - Einrichtungsbedarf“ geplant.
Unter Berücksichtigung der schon vorhandenen Nutzung im Umfeld des Plangebietes
wurden für die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Emissionskontingente
LEK
definiert.
Mitit
diesen
Emissionskontingente LEK kann der rechnerische Nachweis erbracht werden
Emissionskontingenten
we en,, dass die
in
der
Nachbarschaft
zulässigen
Orientie
Orientierungswerte
rungswerte
gemäß
DIN 18005 deutlich unterschritten werden. Damit ist sichergestellt, dass die
Schallabstrahlung des Plangebietes nicht maßgeblich an einer möglichen
Überschreitung der zulässigen Orientierungswerte durch die Gesamtbelastung
beitragen kann. Weiterhin wurde der rechnerische Nachweis geführt, dass durch das
konkret geplante Vorhaben die sich aus den vorgeschlagenen Festsetzungen
ergebenden Anforderungen an den Schallimmissionsschutz unterschritten werden.
Insgesamt konnte festgestellt werden, dass unter den dargestellten Bedingungen aus
Sicht des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen die weitere Planung
bestehen.
Alle Berechnungsergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die gewählte
Konfiguration. Dieses Gutachten (Textteil und Anhang)
Anhang) darf nur in seiner Gesamtheit
verwendet werden.
Aurich, den 02. April 2015
5
Bericht erfasst durch:
geprüft und freigegeben:
Volker Gemmel (Dipl.-Ing.
(Dipl. Ing. (FH))
Tanja Nowak (Dipl.
Dipl.-Ing.(FH)
Ing.(FH))
(Technischer Leiter Schallimmissionsschutz)
(Sachbearbeiter
Sachbearbeiter Schallimmissionsschutz
Sachbearbeiterin
Schallimmissionsschutz)
Bericht Nr. 3654-15-L1,
Bericht-Nr.
3654
L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 12 von 12
Entwurf
„Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 8.062 Tatex“
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IEL GmbH
—
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—
26603 Aurich
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Verfahrensvermerke
Hinweise
Bodenfunde
4
Aufgrund des
1 Abs. 3 und des
10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des
58 des
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), in der jeweils
Fassung, hat der Rat der Gemeinde
diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex" bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen als Satzung beschlossen.
Sollten bei Erdarbeiten dennoch
Schlacken
Funde wie
oder
zu
Tage
Holzkohleansammlungen,
treten,
sind
die
Funde
der
Unteren
(Landkreis Aurich) oder der Ostfriesischen Landschaft Abteilung
Landesaufnahme zu melden. Bodenfunde sind wichtige Quellen
6
und
unterstehen
als
Bodendenkmale
den
die Erforschung der Ur- und
Schutzbestimmungen
des
Nds.
2
Denkmalschutzgesetzes, wonach sie meldepflichtig sind. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten
oder der Unternehmer.
Siegel
3
....................................................
Altablagerungen / Altstandorte
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte zutage treten,
so ist
der Landkreis Aurich - Untere
zu benachrichtigen. Meldepflichtig sind der
m
2. Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
hat in seiner Sitzung am XX.XX.2013 diesen vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist
2 Abs. 1 BauGB am XX.XX.2013
10
Es wird darauf hingewiesen, dass
Satzung des I.
Siegel
und Nutzungsberechtigte entsprechend der
Emden verpflichtet sind, Baggerungen
Ausgrabung) zu
dulden, Aushub aufzunehmen, Anpflanzverbot von
und Hecken zu beachten und ein
Bauverbot einzuhalten. Ausnahmen sind mit dem I.
Emden und dem Landkreis Aurich
....................................................
3. Planunterlage
Lage der Versorgungsleitungen
Vor Beginn der
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-und Katasterverwaltung
Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die
bedeutsamen baulichen
Anlagen sowie
Wege und
nach (Stand vom .......................). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der
Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei.
sind die Bauunternehmen verpflichtet, sich rechtzeitig mit dem jeweiligen
Versorgungsunternehmen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen (Erkundigungspflicht der
Ausbauunternehmer).
Der Bauunternehmer
Aurich,
dieser Erkundigungs- und
nicht, wenn er sich bei dem
bzw. bei der Stadt - oder Gemeindeverwaltung erkundigt. Vielmehr hat er sich bei
8m
dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zu erkundigen, wo deren Leitungen vor Ort verlegt sind.
und Landesvermessung Niedersachsen
- Regionaldirektion Aurich
- Katasteramt Aurich
..........................................................
Unterschrift
2m
4. Planverfasser
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8.062 wurde ausgearbeitet von:
Norddeicher Str. 7
26506 Norden
..................................................
(Dipl.-Ing. Thomas Weinert)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 und der
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
hat in seiner Sitzung am XX.XX.2014 dem Entwurf des
zugestimmt. Ort und Dauer der
Auslegung
Bebauungsplanes Nr. 8.062 und der
haben vom XX.XX.2014 bis
Siegel
0
....................................................
40
20
Meter
7. Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde
nach
der Stellungnahmen
BauGB) beschlossen.
hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex" mit der
10 Abs. 1 Satz 1 BauGB in seiner Sitzung am XX.XX.2014 als Satzung
Gemeinde
10
Textliche Festsetzungen
(TF)
1. Art der baulichen Nutzung
Innerhalb des Plangebietes wird das sonstige Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung:
gem.
Siegel
....................................................
Art der baulichen Nutzung
Einrichtungsbedarf mit den folgenden Sortimenten:
Einzelhandelsbetriebes
Teppichfliesen, angepasste Teppiche,
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 8.062
Natur und Landschaft
"Tatex"
Einrichtungsbedarf
Sonstige Planzeichen
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
GRZ
3. Schallschutz
sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren
die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK
Zeichnerische Kennzeichnung
TH
....................................................
11 BauNVO festgesetzt. Dieses sonstige Sondergebiet dient vorrangig der Unterbringung eines
Sonstiges Sondergebiet
Zweckbestimmung:
8. Inkrafttreten
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" ist
10 BauGB im Amtsblatt
den Landkreis Aurich und
die Stadt Emden bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" ist damit am XX.XX.2014 rechtswirksam
geworden.
Siegel
Einzelhandel - Einrichtungsbedarf"
SO - Gebiet
LEKi, tags /dB(A)
LEki, nachts /dB(A)
60
45
Bauweise und Baugrenzen
9. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" ist die Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nicht geltend gemacht worden.
Baugrenze
4.
Mit Rechtswirksamkeit dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 - tritt der mit
Auf den festgesetzten
anzupflanzen.
zum Anpflanzen von
sind
der Bezirksregierung Weser-Ems vom 01.09.1982
mit einem Pflanz- und Reihenabstand von 1,5 x 1,5 m
Siegel
....................................................
Bereiche ohne Zu- und Abfahrten
Corylus avellana
(Haselnuss)
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" sind
Siegel
....................................................
Frangula alnus
(Faulbaum)
Prunus spinosa
(Schlehe)
Rosa canina
(Hundsrose)
Salix aurita
(Ohrchen Weide)
Salix caprea
(Sal Weide)
Salix cinerea
(Grau Weide)
der
Salix viminalis
(Korb Weide)
Sambucus nigra
(Schw. Holunder)
Viburnum opulus
(Gemeiner Schneeball)
Bearbeitungsstand: 13.01.2015
we i ne rt
Tel.: 04931 / 98366-0
26 506 Norden
Fax.: 04931 / 98366-29
Lageplan
„Aussenanlagen“ (Blatt 4)
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
—
Kirchdorfer Straße 26
—
26603 Aurich
' 04941-9558-0
Übersichtskarten
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
—
Kirchdorfer Straße 26
—
26603 Aurich
' 04941-9558-0
Gemeinde Südbrookmerland
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex"
Übersichtskarte gesamt
Lageplan [ Übersicht ] -- UTM (Streifenbreite 6°), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch
eg
nw
ke
Bir
5926150
y/m
5926050
5926000
es
erb
w
Ge
Greenhound
SO
e
aß
str
rbe
we
Ge
5925950
Janssen Anlagenbau
e
traß
5925900
S
der
e
traß
Em
Parkplatz Galaxy
5925850
0
5925800
387800
M 1:2500
387850
100 m
387900
387950
388000
388050
388100
388150
x/m
388250
U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR
IMMI 2014-2 11/2014
Gemeinde Südbrookmerland
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex"
Übersichtskarte Betriebsgelände
Lageplan [ Übersicht Tatex ] -- UTM (Streifenbreite 6°), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch
5926000
Anlieferung
Parkplatz
y/m
Rangierfläche Gabelstapler
Neubau
5925900
5925850
0
M 1:1046
387950
50 m
x/m
388050
U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR
IMMI 2014-2 11/2014
Schallimmissionsraster
Tag / Nacht
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
—
Kirchdorfer Straße 26
—
26603 Aurich
' 04941-9558-0
Gemeinde Südbrookmerland
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex"
Schallimmissionsraster Tag (6.00 - 22.00 Uhr) Variante B-Plan
5926150
Raster Werktag (6h-22h) [ Bauleitplanung, Rel. Höhe 3.00m ]
y/m
5926050
5926000
5925950
SO
Tag (6h-22h)
Pegel
dB(A)
>..-35
>35-40
>40-45
>45-50
>50-55
>55-60
>60-65
>65-70
>70-75
>75-80
>80-..
5925900
5925850
0
5925800
387800
M 1:2500
387850
100 m
387900
387950
388000
388050
388100
388150
x/m
388250
U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR
IMMI 2014-2 11/2014
Gemeinde Südbrookmerland
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex"
Schallimmissionsraster Nacht (22.00 - 06.00 Uhr) Variante B-Plan
5926150
Raster Nacht (22h-6h) [ Bauleitplanung, Rel. Höhe 3.00m ]
y/m
5926050
5926000
5925950
SO
Nacht (22h-6h)
Pegel
dB(A)
>..-35
>35-40
>40-45
>45-50
>50-55
>55-60
>60-65
>65-70
>70-75
>75-80
>80-..
5925900
5925850
0
5925800
387800
M 1:2500
387850
100 m
387900
387950
388000
388050
388100
388150
x/m
388250
U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR
IMMI 2014-2 11/2014
Gemeinde Südbrookmerland
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex"
Schallimmissionsraster Tag (06.00 - 22.00 Uhr) Variante Tatex
5926150
Raster Werktag (6h-22h) [ Firma Tatex, Rel. Höhe 3.00m ]
y/m
5926050
5926000
5925950
Werktag (6h-22h)
Pegel
dB(A)
>..-35
>35-40
>40-45
>45-50
>50-55
>55-60
>60-65
>65-70
>70-75
>75-80
>80-..
5925900
55 dB(A)-Isophone
5925850
50 dB(A)-Isophone
0
5925800
387800
M 1:2500
387850
100 m
387900
387950
388000
388050
388100
388150
x/m
388250
U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR
IMMI 2014-2 11/2014
Datensatz
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
—
Kirchdorfer Straße 26
—
26603 Aurich
' 04941-9558-0
IEL GmbH
Datensatz:
Beurteilungszeiträume
T1
Werktag (6h-22h)
T2
Sonntag (6h-22h)
T3
Nacht (22h-6h)
Parkplatzlärmstudie (1)
PRKL001
Allgemein
Bezeichnung
Gruppe
Bezeichnung
Parkplatz
Wirkradius /m
99999,00
Gruppe
Tatex
Lw (Tag) /dB(A)
88,70
Knotenzahl
25
Lw (Nacht) /dB(A)
88,70
Länge /m
238,10
Lw (Ruhe) /dB(A)
88,70
Länge /m (2D)
238,10
Lw" (Tag) /dB(A)
57,25
Fläche /m²
1397,02
Lw" (Nacht) /dB(A)
57,25
Lw" (Ruhe) /dB(A)
57,25
Konstante Höhe /m
0,00
Berechnung
Parkplatz (PLS 2007 | ISO 9613)
Parkplatz
P+R - Parkplatz
Modus
Normalfall (zusammengefasst)
Kpa /dB
0,00
Ki /dB
4,00
Oberfläche
Betonsteinpflaster mit Fugen <= 3 mm
B
32,00
f
1,00
N (Tag)
1,88
N (Nacht)
1,88
N (Ruhe)
Beurteilungsvorschrift
Spitzenpegel
TA Lärm (1998)
Beurteilungszeitraum / Zeitzone
Impuls-Zuschlag
97,5
Dauer /h
1,88
Ton-Zuschlag
0,0
Emi.-Var.
Info.-Zuschlag
0,0
Lw" /dB(A)
Extra-Zuschlag
0,0
n-mal
-
Einwirkzeit /h
dLi /dB
0,0
Lw"r /dB(A)
mit Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
16,00
Werktag, RZ (6h-7h)
87,4
1,00 Ruhe
Werktag (7h-20h)
13,00 Tag
Werktag,RZ(20h-22h)
2,00 Ruhe
Sonntag (6h-22h)
57,2
0,00
0,00000
-99,00
57,2
1,00
12,00000
-1,25
57,2
0,00
0,00000
-99,00
16,00
-
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
57,2
0,00
5,00000
-99,00
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
57,2
0,00
9,00000
-99,00
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
57,2
0,00
2,00000
-99,00
1,00 Nacht
57,2
0,00
1,00000
-99,00
57,2
0,00
0,00000
-99,00
57,2
1,00
12,00000
-1,25
57,2
0,00
0,00000
-99,00
Nacht (22h-6h)
-
ohne Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
16,00
Werktag, RZ (6h-7h)
87,4
1,00 Ruhe
Werktag (7h-20h)
13,00 Tag
Werktag,RZ(20h-22h)
2,00 Ruhe
Sonntag (6h-22h)
16,00
-
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
57,2
0,00
5,00000
-99,00
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
57,2
0,00
9,00000
-99,00
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
57,2
0,00
2,00000
-99,00
1,00 Nacht
57,2
0,00
1,00000
-99,00
Nacht (22h-6h)
-
Punkt-SQ /ISO 9613 (1)
EZQi001
Allgemein
Bezeichnung
Gruppe
Bezeichnung
LKW-Geräusche
Wirkradius /m
Gruppe
Tatex
Emission ist
Knotenzahl
1
Länge /m
---
Länge /m (2D)
---
Emi.-Variante
Tag
99999,00
Schallleistungspegel (Lw)
Emission Dämmung Zuschlag
Lw
dB(A)
dB
dB
dB(A)
82,00
-
-
82,00
Bericht-Nr. 3654-15-L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr. 8.062 Datensatz
Seite 1 von 4
IEL GmbH
Fläche /m²
---
Nacht
82,00
-
-
82,00
Ruhe
82,00
-
-
82,00
D0
0,00
Hohe Quelle
Beurteilungsvorschrift
Spitzenpegel
TA Lärm (1998)
Beurteilungszeitraum / Zeitzone
Impuls-Zuschlag
-
Dauer /h
Nein
Ton-Zuschlag
0,0
Emi.-Var.
Info.-Zuschlag
0,0
Lw /dB(A)
Extra-Zuschlag
0,0
n-mal
-
Einwirkzeit /h
0,0
dLi /dB
Lwr /dB(A)
mit Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
16,00
Werktag, RZ (6h-7h)
80,7
1,00 Ruhe
Werktag (7h-20h)
13,00 Tag
Werktag,RZ(20h-22h)
2,00 Ruhe
Sonntag (6h-22h)
82,0
3,00
1,00000
-1,27
82,0
0,00
13,00000
-99,00
82,0
0,00
2,00000
-99,00
16,00
-
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
82,0
0,00
5,00000
-99,00
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
82,0
0,00
9,00000
-99,00
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
82,0
0,00
2,00000
-99,00
1,00 Nacht
82,0
0,00
1,00000
-99,00
82,0
3,00
1,00000
-7,27
82,0
0,00
13,00000
-99,00
82,0
0,00
2,00000
-99,00
Nacht (22h-6h)
-
ohne Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
16,00
Werktag, RZ (6h-7h)
74,7
1,00 Ruhe
Werktag (7h-20h)
13,00 Tag
Werktag,RZ(20h-22h)
2,00 Ruhe
Sonntag (6h-22h)
16,00
-
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
82,0
0,00
5,00000
-99,00
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
82,0
0,00
9,00000
-99,00
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
82,0
0,00
2,00000
-99,00
1,00 Nacht
82,0
0,00
1,00000
-99,00
Nacht (22h-6h)
-
Linien-SQ /ISO 9613 (1)
LIQi001
Allgemein
Bezeichnung
Gruppe
Bezeichnung
Andienung
Wirkradius /m
Gruppe
Tatex
Emission ist
Knotenzahl
10
Länge /m
118,60
Länge /m (2D)
118,60
Fläche /m²
---
99999,00
längenbez. SL-Pegel (Lw/m)
Emi.-Variante
Emission Dämmung Zuschlag
Lw
Lw'
dB(A)
dB
dB
dB(A)
dB(A)
Tag
63,00
-
-
83,74
63,00
Nacht
63,00
-
-
83,74
63,00
Ruhe
63,00
-
-
83,74
63,00
D0
0,00
Hohe Quelle
Beurteilungsvorschrift
Spitzenpegel
TA Lärm (1998)
Beurteilungszeitraum / Zeitzone
Impuls-Zuschlag
110,0
Dauer /h
0,0
Emi.-Var.
Nein
Ton-Zuschlag
Info.-Zuschlag
0,0
Lw' /dB(A)
Extra-Zuschlag
0,0
n-mal
Einwirkzeit /h
dLi /dB
0,0
Lw'r /dB(A)
mit Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
Werktag, RZ (6h-7h)
Werktag (7h-20h)
Werktag,RZ(20h-22h)
Sonntag (6h-22h)
16,00
1,00 Ruhe
13,00 Tag
2,00 Ruhe
61,7
63,0
3,00
1,00000
-1,27
63,0
0,00
13,00000
-99,00
63,0
0,00
2,00000
-99,00
16,00
-
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
63,0
0,00
5,00000
-99,00
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
63,0
0,00
9,00000
-99,00
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
63,0
0,00
2,00000
-99,00
1,00 Nacht
63,0
0,00
1,00000
-99,00
63,0
3,00
1,00000
-7,27
63,0
0,00
13,00000
-99,00
63,0
0,00
2,00000
-99,00
Nacht (22h-6h)
-
ohne Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
Werktag, RZ (6h-7h)
Werktag (7h-20h)
Werktag,RZ (20h-22h)
16,00
1,00 Ruhe
13,00 Tag
2,00 Ruhe
55,7
Bericht-Nr. 3654-15-L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr. 8.062 Datensatz
Seite 2 von 4
IEL GmbH
Sonntag (6h-22h)
16,00
-
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
63,0
0,00
5,00000
-99,00
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
63,0
0,00
9,00000
-99,00
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
63,0
0,00
2,00000
-99,00
1,00 Nacht
63,0
0,00
1,00000
-99,00
Nacht (22h-6h)
-
Flächen-SQ /ISO 9613 (1)
FLQi001
Allgemein
Bezeichnung
Gruppe
Bezeichnung
Gabelstapler
Wirkradius /m
Gruppe
Tatex
Emission ist
Knotenzahl
5
Länge /m
41,04
Länge /m (2D)
41,04
Fläche /m²
98,22
99999,00
flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²)
Emi.-Variante
Emission Dämmung Zuschlag
Lw
Lw"
dB(A)
dB
dB
dB(A)
dB(A)
Tag
80,00
-
-
99,92
80,00
Nacht
80,00
-
-
99,92
80,00
Ruhe
80,00
-
-
99,92
80,00
D0
0,00
Hohe Quelle
Beurteilungsvorschrift
Spitzenpegel
Impuls-Zuschlag
TA Lärm (1998)
Beurteilungszeitraum / Zeitzone
Dauer /h
Nein
Ton-Zuschlag
0,0
Emi.-Var.
Info.-Zuschlag
0,0
Lw" /dB(A)
Extra-Zuschlag
0,0
n-mal
-
Einwirkzeit /h
0,0
dLi /dB
Lw"r /dB(A)
mit Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
16,00
Werktag, RZ (6h-7h)
68,0
1,00 Ruhe
Werktag (7h-20h)
13,00 Tag
Werktag,RZ(20h-22h)
2,00 Ruhe
Sonntag (6h-22h)
80,0
0,00
0,00000
-99,00
80,0
1,00
1,00000
-12,04
80,0
0,00
0,00000
-99,00
16,00
-
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
80,0
0,00
0,00000
-99,00
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
80,0
0,00
0,00000
-99,00
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
80,0
0,00
0,00000
-99,00
1,00 Nacht
80,0
0,00
0,00000
-99,00
80,0
0,00
0,00000
-99,00
80,0
1,00
1,00000
-12,04
80,0
0,00
0,00000
-99,00
Nacht (22h-6h)
-
ohne Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
16,00
Werktag, RZ (6h-7h)
68,0
1,00 Ruhe
Werktag (7h-20h)
13,00 Tag
Werktag,RZ(20h-22h)
2,00 Ruhe
Sonntag (6h-22h)
16,00
-
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
80,0
0,00
0,00000
-99,00
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
80,0
0,00
0,00000
-99,00
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
80,0
0,00
0,00000
-99,00
1,00 Nacht
80,0
0,00
0,00000
-99,00
Nacht (22h-6h)
-
Flächen-SQ/DIN 45691 (1)
FLGK021
Allgemein
Bezeichnung
Gruppe
Bezeichnung
SO
Wirkradius /m
Gruppe
Nr. 8.062 Flächen
Emission ist
Knotenzahl
14
Länge /m
323,35
Länge /m (2D)
323,35
Fläche /m²
4590,68
Beurteilungsvorschrift
Beurteilungszeitraum / Zeitzone
flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²)
Emi.-Variante
Spitzenpegel
TA Lärm (1998)
99999,00
Lw
Lw"
dB(A)
dB
dB
dB(A)
dB(A)
Tag
60,00
-
-
96,62
60,00
Nacht
45,00
-
-
81,62
45,00
Ruhe
60,00
-
-
96,62
60,00
Impuls-Zuschlag
-
Dauer /h
Emission Dämmung Zuschlag
Ton-Zuschlag
0,0
Emi.-Var.
Info.-Zuschlag
0,0
Lw" /dB(A)
Extra-Zuschlag
0,0
n-mal
Einwirkzeit /h
dLi /dB
0,0
Lw"r /dB(A)
mit Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
Werktag, RZ (6h-7h)
Werktag (7h-20h)
Werktag,RZ(20h-22h)
16,00
1,00 Ruhe
13,00 Tag
2,00 Ruhe
1,9
60,0
1,00
1,00000
-6,04
60,0
1,00
13,00000
-0,90
60,0
1,00
2,00000
-3,03
Bericht-Nr. 3654-15-L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr. 8.062 Datensatz
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IEL GmbH
Sonntag (6h-22h)
16,00
3,6
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
60,0
1,00
5,00000
0,95
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
60,0
1,00
9,00000
-2,50
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
60,0
1,00
2,00000
-3,03
1,00 Nacht
45,0
1,00
1,00000
0,00
60,0
1,00
1,00000
-12,04
60,0
1,00
13,00000
-0,90
60,0
1,00
2,00000
-9,03
Nacht (22h-6h)
0,0
ohne Ruhezeitzuschlag:
Werktag (6h-22h)
Werktag, RZ (6h-7h)
Werktag (7h-20h)
Werktag,RZ(20h-22h)
Sonntag (6h-22h)
16,00
1,00 Ruhe
13,00 Tag
2,00 Ruhe
0,0
16,00
0,0
So, RZ(6h-9h/20h-22h)
5,00 Ruhe
60,0
1,00
5,00000
-5,05
So (9h-13h/15h-20h)
9,00 Tag
60,0
1,00
9,00000
-2,50
So, RZ(13h-15h)
2,00 Ruhe
60,0
1,00
2,00000
-9,03
1,00 Nacht
45,0
1,00
1,00000
0,00
Nacht (22h-6h)
Bericht-Nr. 3654-15-L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr. 8.062 Datensatz
0,0
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