Fa. Kruse Immobilien GmbH - Blankenfelde

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Fa. Kruse Immobilien GmbH - Blankenfelde
Fa. Kruse Immobilien GmbH
Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Dahlewitz
Schalltechnische Untersuchung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Plangrundlage: SAI Scharrer Architekten + Ingenieure, Radebaul, Stand: 18.09.2014
DR. BRENNER
INGENIEURGESELLSCHAFT MBH
Dresden
Fa. Kruse Immobilien GmbH
Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Dahlewitz
Schalltechnische Untersuchung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Lesefassung
DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH
Dresden
Projekt-Nr.: 307D164614 P:\LAERM\DAHLEWITZ\D1646_LÄRM-LOGISTIKCENTER\WORD\1646_EB01.DOCX (08.10.2014)
Impressum
Auftraggeber
Fa. Kruse Immobilien GmbH
Zum Fliegerhorst 6
25980 Tinnum/Sylt
Auftragnehmer
DR. BRENNER
INGENIEURGESELLSCHAFT MBH
Beratende Ingenieure VBI
für Verkehrs- und Straßenwesen
Kändlerstraße 1
01129 Dresden
Telefon (03 51) 8 53 49-0
Telefax (03 51) 8 53 49-77
E-Mail: info.dresden@brenner-ingenieure.de
Bearbeiter
Dipl.-Ing. Katja Hahn
Dr.-Ing. Uwe Frost
Dresden, 08.10.2014
Projekt-Nr. 307D164614 P:\LAERM\DAHLEWITZ\D1646_LÄRM-LOGISTIKCENTER\WORD\1646_EB01.DOCX (08.10.2014)
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Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Dahlewitz
INHALT
TEXT
Seite
1
AUFGABENSTELLUNG
1
2
METHODISCHE VORGEHENSWEISE
1
3
SCHALLTECHNISCHE EINGANGSGRÖßEN
2
3.1
Kunden- und Mitarbeiterparkplatz
3
3.2
Lkw-Anlieferung
5
3.3
Laderampen
5
3.4
Abstrahlung Lagerhalle
6
3.5
Bürogebäude
7
4
LÄRMBERECHNUNG
7
4.1
Auswahl Immissionspunkte
7
4.2
Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen
8
5
VERKEHRSLÄRM
9
6
ZUSAMMENFASSUNG
9
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I
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ANLAGEN
Anlage
Übersichtsplan Bauvorhaben
1
Emissionskenndaten Eingangsgrößen
2.1
Eingabedaten Parkplätze
2.2
Übersicht Lärmberechnungsmodell
3
Ergebnisse Einzelpunkt-Berechnung
4
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II
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1
AUFGABENSTELLUNG
Anl. 1
Die Firma Hildebrandt und Bartsch plant in Dahlewitz im Gewerbegebiet am
Eschenweg eine Hallenerweiterung der bestehenden Lagerhalle, sowie den Neubau
von Parkplätzen und eines Bürogebäudes. Unter Anlage 1 ist dazu ein Übersichtsplan dargestellt.
Im Zuge der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Beurteilung
der Lärmsituation erforderlich. Dazu werden unter Beachtung der Technischen Anleitung zum Schutz vor Gewerbelärm (TA Lärm) die Auswirkungen auf die Umgebung beurteilt.
2
METHODISCHE VORGEHENSWEISE
Auf Grundlage von digitalen Planungsdaten, Informationen zum Vorhaben und späteren Betrieb (Parkplatzanzahl, Lkw-Verkehr, Lieferzeiten usw.) wurde ein digitales,
dreidimensionales Lärmberechnungsmodell mit Hilfe des Programms Soundplan,
Version 7.3, erstellt.
Es werden für das geplante Vorhaben alle maßgeblichen, auf dem Grundstück befindlichen Lärmquellen nachgebildet und hierzu die Immissionen an 10 Referenzpunkten in der Umgebung des Bauvorhabens ermittelt.
Nachfolgend sind die Berechnungsannahmen und Eingangsgrößen beschrieben
sowie im Weiteren die Berechnungsergebnisse dargelegt. Im Anhang finden sich eine Abbildung, die den Modellaufbau und die Lage der gewählten Immissionspunkte
ausweist sowie zu den Berechnungen die zugehörigen Ergebnis- und Eingabetabellen.
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie Baugenehmigungsverfahren ist vom Betreiber nachzuweisen, dass die geplante Anlage, bezüglich der
von ihr in der Nachbarschaft hervorgerufenen Geräuschimmissionen, den Kriterien
der TA Lärm genügt.
Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung
der Immissionsrichtwerte auf Grund der Vorbelastung nicht versagt werden, wenn
der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzestext
als nicht relevant anzusehen ist. Dies ist in der Regel dann sichergestellt, wenn die
von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet
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(Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm, Irrelevanzkriterium - Zusatzbelastung). Unbeschadet der
vorgenannten Regelung darf die Genehmigung der zu beurteilenden Anlage auch
dann nicht verweigert werden, wenn die Überschreitung auf Grund der Vorbelastung
dauerhaft nicht mehr als 1 dB(A) beträgt (Nr. 3.2.1 Abs. 3 TA Lärm, Irrelevanzkriterium - Gesamtbelastung).
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm ergeben sich nach den im Umfeld der zu planenden bzw. beurteilenden Anlage befindlichen Ansiedlungen bzw. Nutzungen. Das
Bauvorhaben der Firma Hildebrandt und Bartsch wird zum einen von Gewerbeflächen und zum anderen von Flächen mit Mischgebietsnutzung begrenzt. Die Richtwerte ergeben sich wie folgt:
Immissionsrichtwert
Gebietstyp
Tag 6 – 22 Uhr
[dB(A)]
Nacht 22 – 6 Uhr
[dB(A)]
Gewerbegebiet
65
50
Kerngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet
60
45
*)
Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
bzw. an der Gebäudefassade
*) maßgebend ist die lauteste Stunde
Für die Gebietstypen des Gewerbe- und Mischgebietes sind nach TA Lärm Nr. 6.5
keine Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit vorzusehen.
Im Zuge der TA Lärm ist ebenfalls zu prüfen, ob unzulässige Belastungen aufgrund
von kurzzeitigen Lärmpegelspitzen auftreten. Dabei dürfen die Richtwerte aus Tabelle 1 am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20
dB(A) überschritten werden.
3
SCHALLTECHNISCHE EINGANGSGRÖßEN
Für die Planung standen in digitaler Form
- der Lageplan zur Erweiterung der Fa. Hildebrandt & Bartsch, SAI Scharrer Architekten + Ingenieure, Radebeul, Stand 18.09.2014 und
- der Grundriss des Erdgeschosses zur Erweiterung der Lagerhalle – 3. BA der
Fa. Hildebrandt & Bartsch, SAI Scharrer Architekten + Ingenieure, Radebeul,
Stand: 18.09.2014
zur Verfügung.
Als relevante Emissionsgrößen wurden im Lärmberechnungsmodell die im Folgenden aufgeführten Eingangsdaten berücksichtigt.
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3.1
Kunden- und Mitarbeiterparkplatz
Im Zuge des Bauvorhabens entstehen insgesamt 139 neue Stellplätze für die Mitarbeiter des Unternehmens. Diese befinden sich einmal am westlichen Rand des Anlieferbereiches mit insgesamt 12 Stellplätzen und östlich der Zufahrt mit insgesamt
127 Stellplätzen. Die Lage der Stellplätze zeigt Abbildung 1.
Parkbereich 1
n = 12
Parkbereich 2
n = 127
Abbildung 1: Lage Kunden- und Mitarbeiterparkplätze (n…Anzahl Stellplätze)
(Quelle Hintergrundplan: SAI Scharrer Architekten + Ingenieure, Radebeul,
Stand: 18.09.2014)
Im Kundenverkehr werden durchschnittlich drei Kunden am Tag erwartet. Damit ergeben sich insgesamt 6 Parkbewegungen (Ein- und Ausparken). Diese werden
gleichmäßig auf die angenommene Besuchszeit der Kunden zwischen 7 und 17 Uhr
angesetzt.
Im Logistikbereich sollen acht Mitarbeiter beschäftigt werden, welche die Parkplätze
zwischen 6 und 15 Uhr nutzen. Die restlichen Stellplätze (n = 128) werden von den
Büromitarbeitern in der Zeit zwischen 7 und 17 Uhr belegt. Des Weiteren wird von
einer geringen Stellplatzwechselrate während der Mittagszeit ausgegangen (Annahme: ein Viertel der Mitarbeiter). Es ergibt sich die in Tabelle 2 dargestellte Ganglinie der Pkw-Fahrten für den Mitarbeiterverkehr.
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Uhrzeit
6
7
8
Zielverkehr
[Pkw-Fahrten]
8
64
64
…
Quellverkehr
[Pkw-Fahrten]
11
17
12
13
17
17
17
…
15
16
17
8
64
64
Tabelle 2: Tagesgang Mitarbeiterverkehr
Die Anzahl der Fahrbewegungen der Mitarbeiter und Kunden je Stunde geteilt durch
die Gesamtzahl der Stellplätze ergibt die Stellplatzwechselrate, welche für beide
Parkbereiche berücksichtigt wird.
Die Parkplätze gehen als Mitarbeiter- und Kundenparkplätze mit der entsprechenden Stellplatzanzahl und ermittelten Stellplatzwechselrate in das Lärmberechnungsmodell ein. Dabei wird zusätzlich ein Spitzenpegel von Lw,max = 98 dB(A) für
das Türenschlagen auf den Parkplätzen berücksichtigt.
Die Fahrlinien zu den Parkplätzen wurden als Linienschallquellen mit dem längenbezogenen Schallleistungspegel (Lw‘,1h) für Pkw entsprechend der Formel aus der
Parkplatzlärmstudie1 zur Berücksichtigung des Durchfahrverkehrs auf Parkplätzen
und der Formel für den Mittelungspegel (Lm,25m) für Pkw2 berücksichtigt:
Lw‘, 1h = Lm,25m + 19 dB(A) = 27,7 + 10 lg [1 + (0,02 v)3]+10 lg (M) + 19 dB(A)
≈ 48 dB(A)
v…Geschwindigkeit (hier: 30 km/h)
M…Anzahl Bewegungen/h (hier: 1 Bewegung/h)
Dabei wurden die Pkw-Fahrten des Mitarbeiter und Kundenverkehrs anteilig entsprechend der Stellplatzanzahl je Parkbereich als Tagesgang der Fahrlinien hinterlegt. Dementsprechend entfallen auf den Parkbereich 1 rund 9 % der Pkw-Fahrten
und auf den Parkbereich 2 rund 91 %.
1
Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage, Augsburg, August 2007
2
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von
Verbrauchermärkten, Wiesbaden, 2005
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3.2
Lkw-Anlieferung
Durch den Betreiber wird ein erwartetes Lkw-Aufkommen von insgesamt
20 bis 30 Fahrzeugen zwischen 6 und 15 Uhr angegeben. Im Berechnungsmodell
wird die maximale Anzahl von 30 Lkw pro Tag berücksichtigt. Es gibt insgesamt
sechs Laderampen die durch den Lkw-Verkehr angefahren werden können. Dazu
werden die möglichen Fahrlinien entsprechend nachgebildet (Einfahrt vorwärts auf
Anlieferbereich, rückwärts an Laderampen andocken, Ausfahrt vorwärts aus Anlieferbereich).
Die Linienschallquellen werden mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel
von Lw‘,1h = 63 dB(A) für Lkw Leistung berücksichtigt3. Der Tagesgang ergibt sich
dabei aus 30 Lkw je 6 Laderampen und 9 Stunden Anlieferzeitraum zu 0,56 Einheiten/h pro Fahrlinie. Außerdem wird für jede Fahrlinie ein maximaler Schallleistungspegel von Lw,max = 106 dB(A) für langsames Beschleunigen berücksichtigt.
Der Stellplatzbereich an den Laderampen wird als Parkfläche mit 6 Stellplätzen und
der Parkplatzart von Autohöfen im Berechnungsmodell eingegeben, um die Parkgeräusche von Lkw einzubeziehen. Dabei geht ein Spitzenpegel von 110 dB(A) zur
Berücksichtigung der maximalen Verladegeräusche ein.
3.3
Laderampen
An den Laderampen werden zunächst die Geräuschemissionen der Hebebühnen
durch eine Punktschallquelle in Höhe von 1,50 m über dem Gelände je Rampe berücksichtigt. Diese besitzen einen Schallleistungspegel Lw,1h von 93 dB(A) für einen
Vorgang (d.h. entweder hoch oder runter). Für die 30 Lkw ergeben sich somit 60
Vorgänge. Bezogen auf die 6 Laderampen während der Anlieferzeit von 9 Stunden
lässt sich somit ein Tagesgang von 1,11 Vorgängen/h je Punktschallquelle der Hebebühnen ermitteln.
Außerdem wird angenommen, dass die Ladung der Lkw mit Palettenhubwagen
transportiert wird. Pro Lkw werden 10 Palettenhubwagen angesetzt. Die Rollgeräusche im LKW werden je Laderampe ebenfalls mit einer Punktschallquelle4 berücksichtigt. Der Schallleistungspegel beträgt für jeden Vorgang hierbei 75 dB(A).
3
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von
Verbrauchermärkten, Wiesbaden, 2005
4
Die Höhe wird dabei ebenfalls mit 1,50 m über dem Gelände angenommen.
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Des Weiteren werden die Palettenhubwagen über eine Überladebrücke verladen,
was mit einem Schallleistungspegel von 80 dB(A)5 dB(A) für Innenrampen je Vorgang berücksichtigt wird. Laut Planung sollen die Überladebrücken mit einer Torrandabdichtung ausgestattet werden. Dies bewirkt eine Minderung des Schallleistungspegels um 4 dB(A). Die zugehörige Punktschallquelle befindet sich für jede
Laderampe direkt an der Fassade der Hallenerweiterung in 1,50 m Höhe.
Es ergeben sich insgesamt 600 Bewegungen der Palettenhubwagen verteilt auf
6 Laderampen und 9 Stunden Anlieferungszeitraum. Für die Rollgeräusche im Lkw
und die Bewegung des Pallettenhubwagens über die Überladebrücke wird daher ein
Tagesgang von 11,11 Vorgängen pro Stunde angesetzt.
3.4
Abstrahlung Lagerhalle
Über die Außenwände der geplanten Hallenerweiterung und des Wareneingangs erfolgt eine gewisse Lärmübertragung des Innenlärms nach außen. Laut Angaben des
Auftraggebers handelt es sich bei der Hallenerweiterung lediglich um eine Lagerhalle ohne Produktionsgeräusche. Allerdings treten innerhalb der Halle ebenfalls durch
den Lagerverkehr (Gabelstaplerverkehr) Schallemissionen auf. Es wird angenommen, dass der Innenlärmpegel (Li) während der Betriebszeit von 6 bis 15 Uhr
80 dB(A) beträgt. Die flächenbezogene Abstrahlleistung (Lw’’A), welche von den
Wänden der neuen Lagerhalle und des Wareneingangs ausgeht, berechnet sich bei
einem Schalldämmmaß (R´w) der Wandkonstruktion von mindestens 30 dB(A) mit
Lw’’A = Li - R´w - 4
zu 46 dB(A)/m2.
Dabei gehen von den Fassadenabschnitten des Wareneingangs, an welchen sich
das Büro, die sanitären Einrichtungen, Umkleiden und Haustechnik befinden, keine
relevanten Schallleistungspegel aus.
5
Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, 16.05.1995,
Heft 192
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Des Weiteren wurden auf dem Dach des Wareneingangs über der im Lageplan gekennzeichneten Haustechnik, als auch auf dem Dach der Hallenerweiterung über
den Sonderlagerbereichen Lüfter angebracht6. Die Lüfter der Sonderlager werden
mit einem Schallleistungspegel von 80 dB(A) und durchgehendem Betrieb von 0 bis
24 Uhr berücksichtigt. Für die Lüftung des Wareneingangs wird derselbe Schallleistungspegel angesetzt. Dieser ist jedoch lediglich während der Betriebszeit im Einsatz.
Im Grundrissplan des Erdgeschosses der geplanten Hallenerweiterung ist ein Vordach über den Toren 1 und 2 sowie 5 und 6 zu erkennen. Beide Vordächer werden
mit der Gebäudehöhe des Wareneingangs (h = 13,20 m) berücksichtigt.
3.5
Bürogebäude
Der Innenschallpegel des Bürogebäudes ist keine relevante Emissionsgröße, weshalb hier keine nach außen abstrahlende Schallleistung im Lärmberechnungsmodell
eingeht. Allerdings werden auf dem Dach des Bürogebäudes über der Haustechnik
und dem Rechenzentrum ebenfalls Lüfter berücksichtigt. Diese werden aufgrund
des geringeren Lüftungsanspruchs mit 65 dB(A) Schallleistung angesetzt. Die Betriebszeit wird ebenfalls von 0 bis 24 Uhr angenommen.
Anl. 2.1,
2.2
Unter Anlage 2.1 sind die Emissionskenndaten aller in das Berechnungsmodell eingegangener Lärmquellen noch einmal aufgeführt. Anlage 2.2 weist die Eingabeparameter der Parkplätze entsprechend der Parkplatztypen aus.
4
LÄRMBERECHNUNG
4.1
Auswahl Immissionspunkte
Im Umfeld des Vorhabens wurden sowohl an den bestehenden Gebäuden, als auch
auf den angrenzenden Gewerbeflächen insgesamt 10 Immissionspunkte gesetzt
(Imm-01-1 bis Imm-05). Für die ausgewählten Immissionspunkte wurden die Lärmbelastungen für das geplante Bauvorhaben berechnet.
Anl. 3
Eine Übersicht der Berechnungssituation und der gesetzten Immissionsorte zeigt
Anlage 3.
6
Die Lüfter werden dabei in 2,00 m Höhe über der Dachfläche des Wareneingangs (h = 13,20 m) bzw.
der Hallenerweiterung (h = 12,10 m) berücksichtigt.
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4.2
Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen
Anl. 4
An allen ausgewählten Immissionsorten liegt die zu erwartende Lärmbelastung
durch das Bauvorhaben unter den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Die höchste
Belastung tritt für den Mischgebietscharakter am Immissionsort 01-27 mit 55,1 dB(A)
am Tag und 41,8 dB(A) in der Nacht auf. Der höchste Lärmpegel bezüglich der Gewerbegebiete ergibt sich am Immissionsort 03-1 mit 56,5 dB(A) tags und 27,8 dB(A)
nachts. Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnung zeigt Anlage 4.
Aufgrund der Lage des Bauvorhabens in einem Gewerbegebiet ist von Lärmvorbelastungen auszugehen, weshalb die Immissionsrichtwerte der TA Lärm um 6 dB(A)
unterschritten werden sollten (Irrelevanzkriterium). Das Irrelevanzkriterium wird am
Immissionsort 01-2 sowohl am Tag, als auch in der Nacht sowie zusätzlich am Immissionsort 01-1 in der Nacht nicht eingehalten. Am Tag ist dies vor allem auf die
Hebebühnen zurückzuführen. Die Einhaltung des Irrelevanzkriteriums kann beispielsweise durch den Einsatz lärmarmer Hebebühnen erzielt werden.
In der Nacht werden die Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums zur angrenzenden Mischnutzung durch die Lüfter auf dem Dach der Hallenerweiterung verursacht
Die Lüfter sind gegebenenfalls mit Schalldämpfern auszustatten, da eine Abstandsvergrößerung zur angrenzenden Bebauung aufgrund der Lage der Sonderlager
vermutlich nicht möglich ist. Eine Schalldämmung auf 75 dB(A) Schallleistungspegel
je Lüfter würde bereits zu einer Einhaltung des Irrelevanzkriteriums beitragen.
Bei Veränderung der Baukubaturen oder geändertem Verkehrsaufkommen einschließlich des Lkw-Lieferverkehrs sowie der Verladevorgänge können Änderungen
der Lärmpegel auftreten. Im Rahmen der Baugenehmigung sind bei wesentlichen
Abweichungen der Baukubatur oder des Verkehrsaufkommens die schalltechnischen Berechnungen fortzuschreiben, zu konkretisieren und abschließende Ergebnisse zu erforderlichen Schallschutzmaßnahmen festzuschreiben.
7
Das Erdgeschoss wird am Immissionsort 01-2 nicht berücksichtigt, da es durch einen Vorbau geschützt ist.
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5
VERKEHRSLÄRM
Nach TA Lärm (Abs. 7.4) ist des Weiteren im Umkreis von 500 m um das Plangebiet
die Auswirkung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aufgrund des Bauvorhabens
zu berücksichtigen, wenn:
- die Zunahme des Verkehrs zu einer erstmaligen oder weitgehenden Überschreitung der Richtwerte nach 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
führt8
- keine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt und
- die Zunahme des Verkehrs zu einer Verschlechterung um mehr als 3 dB(A) führt.
Das Plangebiet wird über die öffentliche Straße „An der Dahlewitzer Heide“ erschlossen, welche im Westen in den Friedhofsweg und im Osten in den Eschenweg
mündet. Dadurch sind auch die weiteren Flurstücke an der Straße „An der Dahlewitzer Heide“ erschlossen. Es erfolgt somit eine sofortige Durchmischung mit dem öffentlichen Verkehr, weshalb der Verkehrslärm aufgrund des Bauvorhabens nicht
weiter zu betrachten ist.
6
ZUSAMMENFASSUNG
Die vorliegende schalltechnische Untersuchung dient der Beurteilung der Gewerbelärm-Immissionen des Bauvorhabens der Firma Hildebrandt & Bartsch mit der Erweiterung einer Lagerhalle in Dahlewitz.
Unter Berücksichtigung der maßgebenden Emissionen das Anlieferungs- und Parkverkehrs, sowie der Ladetätigkeiten konnten keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm festgestellt werden.
Aufgrund der Lage im Gewerbegebiet sollten jedoch die Immissionsrichtwerte um
6 dB(A) unterschritten werden (Irrelevanzkriterium der Vorbelastung). Dies trifft nach
den bestehenden Eingangsgrößen nicht zu. Abhilfe können beispielsweise Schalldämpfer der Lüftungseinrichtungen und schallreduzierte Hebebühnen schaffen.
Bei Umsetzung der genannten Lärmminderungsmaßnahmen werden die Richtwerte
der TA Lärm unter Beachtung der Vorbelastung eingehalten. Dem Vorhaben der
Erweiterung der Fa. Hildebrandt & Bartsch in Dahlewitz kann mit Verweis auf die
Lärmminderungsmaßnahmen aus schalltechnischer Sicht zugestimmt werden.
8
64 dB(A) am Tag bzw. 54 dB(A) in der Nacht für Mischgebiete und 69 dB(A) am Tag bzw. 59 dB(A)
in der Nacht für Gewerbegebiete
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Dahlewitz
Aufgestellt: Dresden, 08. Oktober 2014
DR. BRENNER
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ppa.
Dr.-Ing. Uwe Frost
Prokurist
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10
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Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Dahlewitz
ANLAGEN
Übersichtsplan Bauvorhaben
1
Emissionskenndaten Eingangsgrößen
2.1
Eingabedaten Parkplätze
2.2
Übersicht Lärmberechnungsmodell
3
Ergebnisse Einzelpunkt-Berechnung
4
DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH
Dresden
Projekt-Nr. 307D164614 P:\LAERM\DAHLEWITZ\D1646_LÄRM-LOGISTIKCENTER\WORD\1646_EB01.DOCX (08.10.2014)
Kruse Immobilien GmbH
Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch, Dahlewitz
Schallgutachten
Plangrundlage: SAI Scharrer Architekten + Ingenieure, Radebeul, Stand: 18.09.2014
Gebiet
Bauvorhaben
Luftbild: www.bing.com
Fahrweg
N
Plangrundlage: SAI Scharrer Architekten + Ingenieure, Radebeul, Stand: 23.05.2014
Übersichtsplan Bauvorhaben
N
Anlage 1
Bearbeiter: Hahn
Datum:
09/2014
Auftrags-Nr.: 307D164614
P:\LAERM\Dahlewitz\D1646_Lärm-Logistikcenter\designer\1646_Anl01_Übersichtsplan.des
DR. BRENNER
INGENIEURGESELLSCHAFT MBH
Dresden
BV Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Emissionskenndaten Eingangsgrößen - EP-Berechnung TA Lärm
Name
Fahrgasse PP (2-1)
Fahrgasse PP (2-2)
Fahrgasse PP (2-3)
Fahrgasse PP (2-4)
Fahrlinie PP(1)
Fahrlinie PP(2)
Fassade 2 (Hallenerweiterung)
Fassade 2 (Wareneingang)
Fassade 3 (Hallenerweiterung)
Fassade 4 (Hallenerweiterung)
Hebebühne Tor 1
Hebebühne Tor 2
Hebebühne Tor 3
Hebebühne Tor 4
Hebebühne Tor 5
Hebebühne Tor 6
Lkw-Fahrlinie Tor 1
Lkw-Fahrlinie Tor 2
Lkw-Fahrlinie Tor 3
Lkw-Fahrlinie Tor 4
Lkw-Fahrlinie Tor 5
Lkw-Fahrlinie Tor 6
Lüfter Rechenzentrum
Lüfter Sonderlager Druckgaspackungen
Lüfter Sonderlager Feuergefährliche Stof
Lüfter Sonderlager O-Stoffe
Lüfter Wareneingang
Lüfter-Büro
Rollgeräusche Tor 1
Rollgeräusche Tor 2
Rollgeräusche Tor 3
Rollgeräusche Tor 4
Rollgeräusche Tor 5
Rollgeräusche Tor 6
P:\LAERM\Dahlewitz
\D1646_LärmLogistikcenter
\soundplan_7-3
\Lärm_Logistikcenter\
RL-Nr.: 10
08.10.2014
SoundPLAN 7.3
Quelltyp l oder S
Linie
Linie
Linie
Linie
Linie
Linie
Fläche
Fläche
Fläche
Fläche
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Linie
Linie
Linie
Linie
Linie
Linie
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Li
R'w
m,m²
dB(A)
dB
153,73
29,81
29,81
29,81
93,92
39,67
77,55
957,93
264,13
491,88
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
80,0
80,0
80,0
80,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
30,0
30,0
30,0
30,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
167,90
155,82
136,35
133,97
110,28
103,03
L'w
Lw
KI
dB(A) dB(A) dB
48,0
48,0
48,0
48,0
48,0
48,0
46,0
46,0
46,0
46,0
93,0
93,0
93,0
93,0
93,0
93,0
63,0
63,0
63,0
63,0
63,0
63,0
65,0
80,0
80,0
80,0
80,0
65,0
75,0
75,0
75,0
75,0
75,0
75,0
69,9
62,7
62,7
62,7
67,7
64,0
64,9
75,8
70,2
72,9
93,0
93,0
93,0
93,0
93,0
93,0
85,3
84,9
84,3
84,3
83,4
83,1
65,0
80,0
80,0
80,0
80,0
65,0
75,0
75,0
75,0
75,0
75,0
75,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
KT
LwMax KO-Wand Tagesgang
dB
dB(A)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
128,3
127,9
127,3
127,3
126,4
126,1
Emissionsspektrum
dB(A)
0
0
0
0
0
0
3
3
3
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
63Hz 125Hz 250Hz 500Hz 1kHz 2kHz 4kHz 8kHz 16kHz
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
Pkw-Anbindung PP(2)
Pkw-Anbindung PP(2)
Pkw-Anbindung PP(2)
Pkw-Anbindung PP(2)
Pkw-Anbindung PP(1)
Pkw-Anbindung PP(2)
Betriebszeit Halle
Betriebszeit Halle
Betriebszeit Halle
Betriebszeit Halle
Hebebühne
Hebebühne
Hebebühne
Hebebühne
Hebebühne
Hebebühne
Lkw-Zu-Ausfahrt
Lkw-Zu-Ausfahrt
Lkw-Zu-Ausfahrt
Lkw-Zu-Ausfahrt
Lkw-Zu-Ausfahrt
Lkw-Zu-Ausfahrt
Lüfter
Lüfter
Lüfter
Lüfter
Betriebszeit Halle
Lüfter
Rollgeräusche im Lkw
Rollgeräusche im Lkw
Rollgeräusche im Lkw
Rollgeräusche im Lkw
Rollgeräusche im Lkw
Rollgeräusche im Lkw
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH Kändlerstraße 1 01129 Dresden
69,9
62,7
62,7
62,7
67,7
64,0
64,9
75,8
70,2
72,9
93,0
93,0
93,0
93,0
93,0
93,0
85,3
84,9
84,3
84,3
83,4
83,1
65,0
80,0
80,0
80,0
80,0
65,0
75,0
75,0
75,0
75,0
75,0
75,0
Anlage 2.1
Seite 1
BV Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Emissionskenndaten Eingangsgrößen - EP-Berechnung TA Lärm
Name
Tor 1
Tor 2
Tor 3
Tor 4
Tor 5
Tor 6
PP(1)
PP(2)
Rangierfläche Lkw
P:\LAERM\Dahlewitz
\D1646_LärmLogistikcenter
\soundplan_7-3
\Lärm_Logistikcenter\
RL-Nr.: 10
08.10.2014
SoundPLAN 7.3
Quelltyp l oder S
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Punkt
Parkplatz
Parkplatz
Parkplatz
Li
R'w
L'w
Lw
m,m²
dB(A)
dB
dB(A) dB(A) dB
149,98
3436,4
671,41
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
76,0
76,0
76,0
76,0
76,0
76,0
57,2
57,9
59,5
76,0
76,0
76,0
76,0
76,0
76,0
79,0
93,2
87,8
KI
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
KT
LwMax KO-Wand Tagesgang
dB
dB(A)
dB(A)
98,0
98,0
110,0
3
3
3
3
3
3
0
0
0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Emissionsspektrum
63Hz 125Hz 250Hz 500Hz 1kHz 2kHz 4kHz 8kHz 16kHz
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
Laderampe
Laderampe
Laderampe
Laderampe
Laderampe
Laderampe
Parkplatz
Parkplatz
Lkw-Zu-Ausfahrt
Palettenhubwagen über
Palettenhubwagen über
Palettenhubwagen über
Palettenhubwagen über
Palettenhubwagen über
Palettenhubwagen über
nicht definiert
nicht definiert
nicht definiert
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH Kändlerstraße 1 01129 Dresden
50,7
50,7
50,7
50,7
50,7
50,7
62,3
76,6
71,1
56,7
56,7
56,7
56,7
56,7
56,7
73,9
88,2
82,7
63,4
63,4
63,4
63,4
63,4
63,4
66,4
80,7
75,2
66,7
66,7
66,7
66,7
66,7
66,7
70,9
85,2
79,7
71,4
71,4
71,4
71,4
71,4
71,4
71,0
85,3
79,8
71,4
71,4
71,4
71,4
71,4
71,4
71,4
85,7
80,2
66,2
66,2
66,2
66,2
66,2
66,2
68,7
83,0
77,5
54,2
54,2
54,2
54,2
54,2
54,2
62,5
76,8
71,3
49,7
64,0
58,5
Anlage 2.1
Seite 2
BV Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Emissionskenndaten Eingangsgrößen - EP-Berechnung TA Lärm
Legende
Name
Quelltyp
l oder S
Li
R'w
L'w
Lw
KI
KT
LwMax
KO-Wand
Tagesgang
Emissionsspektrum
63Hz
125Hz
250Hz
500Hz
1kHz
2kHz
4kHz
8kHz
16kHz
P:\LAERM\Dahlewitz
\D1646_LärmLogistikcenter
\soundplan_7-3
\Lärm_Logistikcenter\
RL-Nr.: 10
08.10.2014
SoundPLAN 7.3
m,m²
dB(A)
dB
dB(A)
dB(A)
dB
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Name der Schallquelle
Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche)
Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
Innenpegel
Bewertetes Schalldämm-Maß
Schallleistungspegel pro m, m²
Schallleistungspegel pro Anlage
Zuschlag für Impulshaltigkeit
Zuschlag für Tonhaltigkeit
Spitzenpegel
Zuschlag für gerichtete Abstrahlung durch Wände
Name des Tagesgangs
Name des Schallleistungs-Frequenzspektrum
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH Kändlerstraße 1 01129 Dresden
Anlage 2.1
Seite 3
BV Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Dokumentation Eingabedaten Parkplätze
EP-Berechnung TA Lärm
Parkplatz
Rangierfläche Lkw
PP(1)
PP(2)
P:\LAERM\Dahlewitz
\D1646_LärmLogistikcenter
\soundplan_7-3
\Lärm_Logistikcenter\
RL-Nr.: 10
08.10.2014
SoundPLAN 7.3
Parkplatztyp
Autohöfe (Lkws)
Besucher- und Mitarbeiter
Besucher- und Mitarbeiter
f
1,0
1,0
1,0
Einheit B0
1 Stellplatz
1 Stellplatz
1 Stellplatz
Größe B
6
12
127
KPA
KI
KD
dB
dB
dB
14,0
0,0
0,0
3,0
4,0
4,0
0,0
1,2
5,2
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH Kändlerstraße 1 01129 Dresden
KStrO
0,0
0,0
0,0
TG
6
22
22
Anlage 2.2
Seite 1
BV Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Dokumentation Eingabedaten Parkplätze
EP-Berechnung TA Lärm
Legende
Parkplatz
Parkplatztyp
f
Einheit B0
Größe B
KPA
KI
KD
KStrO
TG
P:\LAERM\Dahlewitz
\D1646_LärmLogistikcenter
\soundplan_7-3
\Lärm_Logistikcenter\
RL-Nr.: 10
08.10.2014
SoundPLAN 7.3
dB
dB
dB
Name des Parkplatz
Parkplatztyp
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
Einheit für Parkplatzgröße B0
Größe B Parkplatz
Zuschlag für Parkplatztyp
Zuschlag für Impulshaltigkeit
Zuschlag für Durchfahranteil
Zuschlag Straßenoberfläche
Verweis auf Tagesgang-Bibliothek
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH Kändlerstraße 1 01129 Dresden
Anlage 2.2
Seite 2
3393500
3393600
3393700
3393800
Autraggeber:
Fa. Kruse Immobilien GmbH
Projekt: BV Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Projekt-Nr. D1646
02-2
Anlage
01-3
03-1
01-1
3
5797400
5797400
02-1
03-2
01-2
Übersichtsplan Berechnungssituation
04-1
Wa
re
ner
w
eite
run
g
04-2
ng
neu
5797300
5797300
Ha
lle
nei
nga
05
Bearbeiter: Frost, Hahn
Erstellt am: 08.10.2014
Bearbeitet mit SoundPLAN 7.3, Update 08.05.2014
Zeichenerklärung
Lag
Bü
ro
erh
al l e
Be
sta
n
Parkplatz
geb
äud
e
Punktquelle
Linienquelle
neu
Flächenquelle
Hauptgebäude
d
Nebengebäude
Industriehalle
Vordach
5797200
5797200
01
Nr. Immissionsort
Immissionsort
Maßstab 1:2000
0
3393500
P:\LAERM\Dahlewitz\D1646_Lärm-Logistikcenter\soundplan_7-3\Lärm_Logistikcenter\Übersichtsplan.sgs
3393600
3393700
3393800
10
20
40
60
80
m
BV Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Beurteilungspegel
EP-Berechnung TA Lärm
Immissionsort
Nutzung
SW
HR
RW,T
RW,N
RW,T,max
LrT
LrN
LT,max
LrT,diff
LrN,diff
LT,max,diff
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Imm-01-1_Friedhofsweg 5
MI
EG
1.OG
SW
60
60
45
45
90
90
53,4
53,9
40,3
39,4
72,6
73,4
-----
-----
-----
Imm-01-2_Friedhofsweg 5
MI
1.OG
SO
60
45
90
55,2
41,8
81,0
---
---
---
Imm-01-3_Friedhofsweg 5
MI
EG
1.OG
NO
60
60
45
45
90
90
39,4
43,6
74,8
76,5
-----
Imm-02-1_Friedhofsweg 4
MI
EG
1.OG
SW
60
60
45
45
90
90
50,1
50,5
33,6
33,1
76,5
77,2
-----
-----
-----
Imm-02-2_Friedhofsweg 4
MI
EG
1.OG
SO
60
60
45
45
90
90
50,0
50,4
32,4
31,4
77,3
77,9
-----
-----
-----
Imm-03-1_Gewerbefläche-B
GE
EG
65
50
95
56,5
27,8
85,5
---
---
---
Imm-03-2_Gewerbefläche-B
GE
EG
65
50
95
55,4
26,5
83,7
---
---
---
Imm-04-1_Gewerbefläche-C
GE
EG
65
50
95
53,4
25,8
79,8
---
---
---
Imm-04-2_Gewerbefläche-C
GE
EG
65
50
95
48,8
25,8
74,1
---
---
---
Imm-05_Gewerbefläche-D
GE
EG
65
50
95
48,8
25,5
73,4
---
---
---
P:\LAERM\Dahlewitz
\D1646_LärmLogistikcenter
\soundplan_7-3
\Lärm_Logistikcenter\
RL-Nr.:10
08.10.2014
SoundPLAN 7.3
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH Kändlerstraße 1 01129 Dresden
-----
Anlage 4
Seite 1
BV Erweiterung Fa. Hildebrandt & Bartsch
Beurteilungspegel
EP-Berechnung TA Lärm
Legende
Immissionsort
Nutzung
SW
HR
RW,T
RW,N
RW,T,max
LrT
LrN
LT,max
LrT,diff
LrN,diff
LT,max,diff
P:\LAERM\Dahlewitz
\D1646_LärmLogistikcenter
\soundplan_7-3
\Lärm_Logistikcenter\
RL-Nr.:10
08.10.2014
SoundPLAN 7.3
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Name des Immissionsorts
Gebietsnutzung
Stockwerk
Richtung
Richtwert Tag
Richtwert Nacht
Richtwert Maximalpegel Tag
Beurteilungspegel Tag
Beurteilungspegel Nacht
Maximalpegel Tag
Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT
Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN
Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LT,max
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH Kändlerstraße 1 01129 Dresden
Anlage 4
Seite 2