Keynote III: Baulärm - das Spannungsfeld zwischen Bauherr
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Keynote III: Baulärm - das Spannungsfeld zwischen Bauherr
Präsentation V00583 Baulärm - das Spannungsfeld zwischen Bauherr, Nachbar und Gesetzgeber Urbanes Leben und Lärm wie viel Lärm verträgt die Stadt - und wie viel braucht sie? 2015-07-20 Dipl.-Ing. Wolfgang Teuber, IAB Oberursel Präsentation V00583 Themenübersicht • • • • • Baulärm: Konfliktsituation zwischen Baustelle, Nachbarn und Behörde Vorgaben und Anforderungen - AVV Baulärm Schallquellen, Berechnungen, Immissionen, Prognosen Baulärmminderung: Technische Möglichkeiten und Grenzen Kontrollen, Überwachung Präsentation V00583 1. Baulärm: Konfliktsituation zwischen Baustelle und Nachbarn Präsentation V00583 Luftschalldämmung Decke Sanitär: Wasser, Abwasser Baulärm Außendämmung, Fluglärm Luftschalldämmung Wand Verkehrslärm Haustechnische Anlagen Luftschallübertragung © Petair– Fotolia.com Präsentation V00583 nicht zwischen 8 und 17 Uhr Betrieb am Tag und in der Nacht u AVV Baulärm ! Bürohaus nicht vor 9; Mittagsruhe 13-15 Uhr Baustelle Seniorenheim maximal von 9 bis 18 Uhr, dienstags nur bis um drei Familie Konfliktsituation Baustelle / Nachbarschaft © Monkey Business – Fotolia.com, Petair– Fotolia.com, Gerd Altmann – Pixelio.de , Photographee.eu – Fotolia.com, drubig photo – Fotolia.com Präsentation V00583 Baustelle: Bauherr, ausführende Firmen Kurze Bauzeit Hoher Maschineneinsatz Lange Arbeitszeit am Tag, Arbeiten während der Nacht Nachbarn: Eigentümer, Mieter Schutz gegen Baulärm Reduzierte Maschinenzahl Geräuscharme Baumaschinen Zeitliche Einschränkungen: Büros – Bauarbeiten außerhalb der Arbeitszeit Wohnungen - außerhalb der Ruhezeit Schulen – in Ferien Krankenhäuser, Altenheime – Ruhezeiten / Mittagsruhe Mietminderung Bürgerinitiativen Behörden: Bauaufsicht, Gemeinden Öffentlich rechtliche Fragestellung (Urteile VG Frankfurt/M) Überwachung Behördliches Einschreiten Grundlage: AVV Baulärm; 32. BImSchV Konfliktsituation Baustelle / Nachbar Präsentation V00583 2. Vorgaben und Anforderungen – AVV Baulärm Präsentation V00583 Tag 7-20h dB(A) Nacht 20-7h dB(A) Industriegebiete (GI): nur gewerbliche oder industrielle Anlagen 70 70 Gewerbegebiete (GE): vorwiegend gewerbliche Anlagen 65 50 Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MI): Gewerbe und Wohnen 60 45 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete (WA): vorwiegend Wohnungen 55 40 Reines Wohngebiet (WR): ausschließlich Wohnen 50 35 Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Gebietsart Pegelspitzen: Angabe nur für Nacht: Der Immissionsrichtwert für die Nacht ist ferner überschritten, wenn ein Messwert oder mehrere Messwerte den Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten Immissionsrichtwerte AVV Baulärm, Kap. 3.1.1 Präsentation V00583 B-Plan F1731 vom 1956-12-10 B-Plan SW 48a Nr. 1 vom 1977-06-21 geplante Baustelle Beispiel Bebauungsplan B-Plan SW 48b Nr. 1 vom 1977-06-21 Präsentation V00583 Überschreiet der nach Nr. 6 ermittelte Beurteilungspegel des von Maumaschinen hervorgerufenen Geräusches den Immissionsrichtwert um mehr als 5 dB(A), sollen Maßnahmen zur Minderung des Geräusches angeordnet werden Es kommen insbesondere in Betracht: a) Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle b) Maßnahmen an den Baumaschinen c) Die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen d) Die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren e) Die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen Grundsätze für Maßnahmen: AVV Baulärm Kap.4.1 Präsentation V00583 3. Schallquellen, Berechnungen Immissionen, Prognosen Präsentation V00583 * Lade- und Sortierarbeiten während des Entkernens: Materialien werden in Container oder auf Lkw verladen bzw. gefüllte Container mittels Lkw abgeholt. Die Geräuschsituation ist vergleichbar einer Lkw-Beladung mittels Kettenbagger nach HLUG-Studie Seite 148-149 Schallleistungspegel LWAeq = 100 dB (A) Impulszuschlag (Einfüllen von Materialien in Container oder Lkw) 7,3 dB Einsatzzeit, Geräuscheinwirkung: max. 8 Std, pro Tag, Zeitkorrektur - 5 dB Schallleistungspegel Lw = 102,3 dB (A) Höhe der Schallquelle h=2m * Zangenbagger für Abrissarbeiten HLUG-Studie Seite 50 bis 51; Motorleistung 184 kW Schallleistungspegel Einsatzzeit max. 13 Std, pro Tag,, Zeitkorrektur Schallleistungspegel Höhe der Schallquelle h=3m LWAeq = 106,7 dB (A) 0 dB Lw = 106,7 dB (A) * Lkw-Fahrten, gerechnet als Linienquelle in h = 0,5 m Nach technischem Bericht der HLUG aus 1995: Lkw > 105 kW L’WA,1h = 65 dB (A) Finden mehrere Fahrbewegungen pro Stunde statt, z. B. 4 Fahrten entsprechend L’WA,1h = 71 dB (A) Beispiele für Schallquellen auf Baustellen Präsentation V00583 1. Einleitung und Aufgabenstellung 2. Örtliche Gegebenheiten, Immissionspunkte 3. Anforderungen nach AVV Baulärm 4. Berechnung der Schalleinwirkungen 4.1 Emissionen von Baumaschinen 4.2 Betriebszeiten 4.3 Berechnung Mittelungs- und Beurteilungspegel 5. Abbruchkonzept, Lärmminderungsmaßnahmen 6. Überprüfungsmessungen 7. Zusammenfassung 8. Anlagen Gliederung eines Prognosegutachtens – hier für Abbruch Präsentation V00583 Whs 2b Am Golds teinpark Whs EP 3 2a Whs 4 Whs s 8 Whs 14 12 EP 1 EP 2 2 Altenwohnanlage 22 6 EP 4 10 Am te lds Go ark inp Abbruch EP 5 Kirche Begegnungszentrum 32 CAD – Geländemodell Grundriss und 3-D-Ansicht Präsentation V00583 Whs 2b st Am Gold einpark Whs EP 3 2a 60,0 Whs EP 2 2 4 Whs 60,0 Whs 16 8 Whs 14 12 EP 1 Altenwohnanlage 60,0 6 22 55,0 EP 4 10 65,0 60,0 Am Go np tei lds ark 60,0 Abbruch 65,0 70,0 EP 5 Begegnungszentrum Kirche 32 70,0 65,0 60,0 Isophone: Beispiel Abbruch Kindergartengebäude Präsentation V00583 4. Baulärmminderung: Technische Möglichkeiten und Grenzen Präsentation V00583 I. Einrichtung der Baustelle: welche Baumaschinen, Geräuschemissionen, Nachbarschaften (IP), Gebietswidmung Zusammen mit Berechnungen Gegenstand einer Immissionsprognose II. Standort der Baumaschinen: geräuschvolle Maschinen möglichst großer Abstand von Immissionsort, natürliche und künstliche Hindernisse, Berücksichtigung von Reflexionen, Umhausung lauter Maschinen, Erdwall Rücksprache mit Baufirma / Architekt, Berechnung und Vergleich für mehrere Standorte III. Einsatz der Baumaschinen: lärmarme Baumaschinen, zwischen Arbeitsvorgängen Maschinen stilllegen, lärmfreie Zeiten, gleichzeitiger Betrieb mehrerer Baumaschinen Der gleichzeitige Maschinenbetrieb kann zur Grenzwertüberschreitung führen, andererseits jedoch verkürzte Zeit für Neubau, Renovierung oder Abriss Hinweise zu Maßnahmen: AVV Baulärm Anlage 5 Präsentation V00583 Bauteil B Bauteil B Altkönig-Stift Altkönig-Stift 60,0 55,0 Bauteil A Bauteil A IP 9 IP 8 IP 9 IP 8 35,0 65,0 45,0 65,0 50,0 70,0 50,0 IP 7 IP 7 60,0 55,0 Ha 45,0 e IP 5 39 we 65,0 41 ha us IP 5 39 2 Ha g we 46 ur gs te 71 60,0 ub 71 IP 4 IP 3 75 in 60,0 44 55,0 Ha eg nw te i 46 ub ur gs IP 4 IP 3 75 IP 6 2a 2 60,0 60,1 ei Dr ei ur gs t ub Dr ei nw ha us we g we in ur gs te ub Ha 2a e aß 41 45 43 aß str nig 43 IP 6 65,0 str nig kö kö 65,0 45 49 IP 1 47 IP 2 Alt Bauteil P Abbruch Alt 55,0 49 IP 1 47 IP 2 eg g g 70,0 44 Verbleibende Fassade bedeutet Schallabschirmung Schallabschirmung durch Gebäude, Beginn Abriss an Westseite Präsentation V00583 Aufblasbare Schallschutzwand Abschirmung aus Einzelwänden nach Hersteller-Datenblatt Fa. Ceno tec Einhausung / Schallabschirmung Präsentation V00583 Ausführung als Schallschutzwand Einhausung der Baumaßnahme Aus Datenblatt / Prospekt Fa. Layer Gerüste; Protect - System Gerüstelemente mit schalldämmenden Verschalungen Präsentation V00583 schalldämmende Platten umlaufend zu Etagen des Abbruchs übliche Plane ohne wesentlichen Schalldämmeigenschaften hier Fassade noch geschlossen Schallschutzelemente an Außenseite des Gerüsts Präsentation V00583 Bestand: Räume des Kindergartens EG und OG komplette Umhausung: dicht zueinander schließende Seecontainer Seecontainer zur Abschirmung eines Kindergartens Präsentation V00583 Hinweise zu Maßnahmen: AVV Baulärm Anlage 5 III. Einsatz der Baumaschinen: lärmarme Baumaschinen, zwischen Arbeitsvorgängen Maschinen stilllegen, lärmfreie Zeiten, gleichzeitiger Betrieb mehrerer Baumaschinen Der gleichzeitige Maschinenbetrieb kann zur Grenzwertüberschreitung führen, andererseits jedoch verkürzte Zeit für Neubau, Renovierung oder Abbruch generell gilt: Vermeidbarer Baulärm ist unzulässig Präsentation V00583 • Einschränkung des Baubetriebes für die Recycling-Anlage/Schredder auf maximal 8 Stunden (Zeitstunden) während des Tages, empfohlene Zeitspanne 08:00 bis 17:00 Uhr (inklusiv Pausen) • Einschränkung des Maschinenbetriebes an Abbruchgebäude A / B auf 8 Stunden am Tage • Kein Nachtbetrieb oder Abbruchmaßnahmen an Sonn- und Feiertagen • Verwendung geräuscharmer Baumaschinen, empfohlen Siegel „Blauer Engel“ • Während Vorbereitungsarbeiten/Entkernen Standorte der Container an der von Wohngebäuden/ Schule abgewandten Seite • Beginn von Abbrucharbeiten an der jeweils zu Nachbargebäuden abgewandten Hausseite • Abschalten von Maschinen und Geräten bei Einsatzunterbrechungen • Kein laufen lassen von Lkw-Motoren während des Stands • Kein Herunterfallen großformatiger Beton- und Mauerstücke • Besondere Sorgfalt während des Entkernens von Gebäuden und Laden von Containern; kein Einwerfen von Abbruchmaterial, Eisenteilen usw. aus großer Höhe • Seitliche Abschirmungen durch Container, angeordnet auf Erdschüttung 1 m seitlich der RecyclingAnlage • Hinweise und Instruktionen der eingesetzten Mitarbeiter auf Lärmvermeidung, Kontrolle durch Bauleitung bzw. Sigeko Hinweise zu Schallschutzmaßnahmen, hier Gutachten zu Abbruch Präsentation V00583 offene Fenster: verstärkte Schallabstrahlung nach außen Eisenstücke und Gipskartonplatten werden aus Fenster geworfen So nicht !!! Präsentation V00583 hydraulischer Meißel Schallquelle durch zwischenliegenden Erdhügel teilweise abgeschirmt Erdhügel mindert ca. 5 dB Präsentation V00583 nachtägliche Einhausung einer Pumpe, auch nachts betrieben Präsentation V00583 Frühzeitige und umfassende Information aller Anlieger im Umfeld der Baustelle sind notwendig. Hierzu gehören im Einzelnen: • Informationsblatt über Baumaßnahmen und deren Dauer • Hinweis auf zu erwartende Lärmeinwirkungen, darunter Angaben der voraussichtlichen geräuschintensiven Bauzeit • in Mehrfamilienhäusern beispielsweise Aushänge, im Vorfeld Rücksprache mit Hauseigentümern • Information von Nachbarn über den geplanten Einsatz eines Bohrgerätes mit wesentlicher Geräuscheinwirkung, Vereinbarung von Zeiten/Ruhezeiten, Erfordernis des Schließens von Fenstern, kein Aufenthalt im Außenbereich zur Baustelle oder auf Balkonen. Zu prüfen ist im Vorfeld auch die Möglichkeit der Nutzung anderer, zur Baustelle abgelegener Räume • Gegenstand von Informationsschriften und Aushängen muss die Nennung einer Ansprechperson mit Rufnummer und Email-Adresse sein für Beschwerden oder Anregungen. • Treten Beschwerden auf, ist diesen seitens der Bauleitung umgehend nachzugehen. Im Rahmen der Messungen müssen daher auch Kontrollen an Wohnungen der Beschwerdeführer stattfinden, auch wenn diese größere Abstände zur Baustelle aufweisen. • Beschwerden und Hinweise aus der Nachbarschaft sollten in einem speziellen Tagebuch/Bautagebuch dokumentiert sein. Dort aufzunehmen sind auch getroffene Gegenmaßnahmen, z. B Aufstellen einer Schall-Abschirmwand am Arbeitsplatz zum Herrichten von Armierungseisen. Nachbarschaftsinformationen Präsentation V00583 lassen sich Vorgaben der Planung zum Lärmschutz nicht realisieren oder besteht keine Bereitschaft seitens des Bauherrn oder ausführender Firmen, können Anordnungen oder Auflagen erfolgen: • Verpflichtung zu Kontrollmessungen • Protokoll zum Maschineneinsatz (Maschinenart, Betriebszeiten) • Prognose und Begutachtung zum Maschineneinsatz der nächsten Wochen • Aufforderung zur Realisierung von Schallschutzmaßnahmen • anbieten von Ersatz-Wohnraum (Hotel) oder Ersatz-Büroraum • Hinweis auf Mietminderungen, Regressansprüchen • Baustopp gesetzliche Handhabe, Einschreiten der Behörde Präsentation V00583 5. Kontrollen, Überwachung Präsentation V00583 Tageszeit Meßzeit Std : Min Minuten 11:15 5 11:25 5 11:30 5 11:35 5 11:45 5 11:55 5 12:00 5 12:10 5 12:15 5 90 80 Mittelungspegel Lm 70 15:50 16:00 16:10 16:20 16:25 16:35 16:40 16:45 60 50 5 5 5 5 5 5 5 5 Leq [ dB(A) ] 63,4 61,2 61,0 61,0 61,7 61,7 57,4 65,6 66,8 61,6 65,7 66,4 68,9 63,7 57,8 60,5 59,1 Lmin Lmax [ dB(A) ] [ dB(A) ] 47,0 79,0 43,3 73,2 42,1 71,9 45,5 74,0 41,7 74,7 39,7 76,9 40,9 76,2 39,6 78,4 50,4 75,7 41,8 42,1 42,7 43,3 43,2 43,4 41,7 40,3 71,7 72,9 73,1 73,2 72,9 73,3 76,2 74,9 LAFTm [dB(A)] 71,6 66,4 66,0 67,2 67,3 67,8 64,0 70,3 70,0 65,3 67,7 69,3 70,7 68,2 64,0 66,9 65,9 Blick von MP 3 auf Baustelle 90-dB(A) 80-- Schlagbohrer Schlagbohrer PKW Messmikrofon Schlagbohrer PKW PKW 70-40 60-50-40-- 30 11:00 12:00 15:30 16:30 Tageszeit Lmax [ dB(A) ] Leq [ dB(A) ] LAFTm [dB(A)] Lmin [ dB(A) ] Randbedingungen der Messung am Lufttemperatur ca. 0°C (Tag), windstill, trocken Meßgerät: Schallpegelmesser Brüel & Kjaer 2238 zeitlicher Pegelverlauf aus Pegelschreiber Lage des Messpunktes siehe A Werte nachts Summe 85 Wertetabelle 90-dB(A) 80-- Flugzeug Hämmern Mittelwert Mittelwert Mittelwert Mittelwert 63,7 43,9 75,2 68,1 [ dB(A) ] [ dB(A) ] [ dB(A) ] [ dB(A) ] Zeit: 15:50 Uhr Auszüge Registrierstreifen des Pegelschreibers PKW Hämmern Bohrmaschine 70-60-50-- Mittelwerte Minimalpegel Taktmaximalpegel L eq = 63,7 dB(A) Lmin = 43,9 dB(A) LAFTm = 68,1 dB(A) 40-Zeit: 11:15 Uhr 11:30 Uhr Hämmern und Bohrmaschine im Vergleich zu Verkehrslärm Bohrmaschine Präsentation V00583 100 100 teilweise fremdgeräuschbereinigt 90 90 Taktmaximalwertpegel / dB(A) Taktmaximalwertpegel / dB(A) inkl. aller Fremdgeräusche 80 70 60 50 40 7:00 9:00 11:00 13:00 15:00 Uhrzeit Messbeginn, Stundenmittel Freitag 17:00 19:00 80 70 60 50 40 7:00 9:00 11:00 13:00 15:00 17:00 Uhrzeit Messbeginn, Stundenmittel Samstag Dauermessstation: permanente Überwachung 19:00 Präsentation V00583 • keine Baustelle ohne Baulärm, aber Geräuschminderungen, lärmarme Bauverfahren und organisatorische Maßnahmen • Information, Dialog und Kommunikation mit Nachbarn • Gesetzgeber / Behörde: Grenzwerte, AVV Baulärm • Planer: Lärmprognose, aufzeigen Geräuschminderungen, aber auch deren Grenzen • Messtechnische Überwachung, Vorgaben, Einschränkungen Fazit Präsentation V00583 ? ? ? Fragen ? ? ? ? ? ? Präsentation V00583 Danke für Ihre Aufmerksamkeit IAB – Oberursel Kiesweg 22-24 61440 Oberursel/ Germany Tel.: 06171 750 31 Fax: 06171 854 83 teuber@iab-oberursel.de mobil: 01714345821 www.iab-oberursel.de