Keynote III: Baulärm - das Spannungsfeld zwischen Bauherr

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Keynote III: Baulärm - das Spannungsfeld zwischen Bauherr
Präsentation V00583
Baulärm - das Spannungsfeld zwischen
Bauherr, Nachbar und Gesetzgeber
Urbanes Leben und Lärm
wie viel Lärm verträgt die Stadt - und wie viel braucht sie?
2015-07-20
Dipl.-Ing. Wolfgang Teuber, IAB Oberursel
Präsentation V00583
Themenübersicht
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•
Baulärm: Konfliktsituation zwischen Baustelle, Nachbarn und Behörde
Vorgaben und Anforderungen - AVV Baulärm
Schallquellen, Berechnungen, Immissionen, Prognosen
Baulärmminderung: Technische Möglichkeiten und Grenzen
Kontrollen, Überwachung
Präsentation V00583
1.
Baulärm: Konfliktsituation zwischen
Baustelle und Nachbarn
Präsentation V00583
Luftschalldämmung Decke
Sanitär: Wasser, Abwasser
Baulärm
Außendämmung, Fluglärm
Luftschalldämmung Wand
Verkehrslärm
Haustechnische Anlagen
Luftschallübertragung
© Petair– Fotolia.com
Präsentation V00583
nicht zwischen
8 und 17 Uhr
Betrieb am Tag
und in der Nacht
u
AVV
Baulärm !
Bürohaus
nicht vor 9;
Mittagsruhe
13-15 Uhr
Baustelle
Seniorenheim
maximal von 9 bis 18 Uhr,
dienstags nur bis um drei
Familie
Konfliktsituation Baustelle /
Nachbarschaft
© Monkey Business – Fotolia.com, Petair– Fotolia.com, Gerd Altmann – Pixelio.de , Photographee.eu – Fotolia.com, drubig photo – Fotolia.com
Präsentation V00583
Baustelle: Bauherr, ausführende Firmen
Kurze Bauzeit
Hoher Maschineneinsatz
Lange Arbeitszeit am Tag, Arbeiten während der Nacht
Nachbarn: Eigentümer, Mieter
Schutz gegen Baulärm
Reduzierte Maschinenzahl
Geräuscharme Baumaschinen
Zeitliche Einschränkungen:
Büros – Bauarbeiten außerhalb der Arbeitszeit
Wohnungen - außerhalb der Ruhezeit
Schulen – in Ferien
Krankenhäuser, Altenheime – Ruhezeiten / Mittagsruhe
Mietminderung
Bürgerinitiativen
Behörden: Bauaufsicht, Gemeinden
Öffentlich rechtliche Fragestellung (Urteile VG Frankfurt/M)
Überwachung
Behördliches Einschreiten
Grundlage: AVV Baulärm; 32. BImSchV
Konfliktsituation Baustelle / Nachbar
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2.
Vorgaben und Anforderungen –
AVV Baulärm
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Tag
7-20h
dB(A)
Nacht
20-7h
dB(A)
Industriegebiete (GI): nur gewerbliche oder industrielle Anlagen
70
70
Gewerbegebiete (GE): vorwiegend gewerbliche Anlagen
65
50
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MI):
Gewerbe und Wohnen
60
45
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete (WA):
vorwiegend Wohnungen
55
40
Reines Wohngebiet (WR): ausschließlich Wohnen
50
35
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
45
35
Gebietsart
Pegelspitzen:
Angabe nur für Nacht:
Der Immissionsrichtwert für die Nacht ist ferner überschritten, wenn ein Messwert oder
mehrere Messwerte den Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten
Immissionsrichtwerte AVV Baulärm, Kap. 3.1.1
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B-Plan F1731
vom 1956-12-10
B-Plan SW 48a Nr. 1
vom 1977-06-21
geplante
Baustelle
Beispiel Bebauungsplan
B-Plan SW 48b Nr. 1
vom 1977-06-21
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Überschreiet der nach Nr. 6 ermittelte Beurteilungspegel des von
Maumaschinen hervorgerufenen Geräusches den
Immissionsrichtwert um mehr als 5 dB(A), sollen Maßnahmen zur
Minderung des Geräusches angeordnet werden
Es kommen insbesondere in Betracht:
a) Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle
b) Maßnahmen an den Baumaschinen
c) Die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen
d) Die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren
e) Die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen
Grundsätze für Maßnahmen: AVV Baulärm Kap.4.1
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3.
Schallquellen, Berechnungen
Immissionen, Prognosen
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*
Lade- und Sortierarbeiten während des Entkernens:
Materialien werden in Container oder auf Lkw verladen bzw. gefüllte Container mittels Lkw abgeholt. Die
Geräuschsituation ist vergleichbar einer Lkw-Beladung
mittels Kettenbagger nach HLUG-Studie Seite 148-149
Schallleistungspegel
LWAeq = 100 dB (A)
Impulszuschlag (Einfüllen von Materialien in Container oder Lkw)
7,3 dB
Einsatzzeit, Geräuscheinwirkung: max. 8 Std, pro Tag, Zeitkorrektur
- 5 dB
Schallleistungspegel
Lw = 102,3 dB (A)
Höhe der Schallquelle
h=2m
*
Zangenbagger für Abrissarbeiten
HLUG-Studie Seite 50 bis 51; Motorleistung 184 kW
Schallleistungspegel
Einsatzzeit max. 13 Std, pro Tag,, Zeitkorrektur
Schallleistungspegel
Höhe der Schallquelle
h=3m
LWAeq = 106,7 dB (A)
0 dB
Lw
= 106,7 dB (A)
*
Lkw-Fahrten, gerechnet als Linienquelle in h = 0,5 m
Nach technischem Bericht der HLUG aus 1995: Lkw > 105 kW
L’WA,1h = 65 dB (A)
Finden mehrere Fahrbewegungen pro Stunde statt, z. B. 4 Fahrten entsprechend L’WA,1h = 71 dB (A)
Beispiele für Schallquellen auf Baustellen
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1.
Einleitung und Aufgabenstellung
2.
Örtliche Gegebenheiten, Immissionspunkte
3.
Anforderungen nach AVV Baulärm
4.
Berechnung der Schalleinwirkungen
4.1 Emissionen von Baumaschinen
4.2 Betriebszeiten
4.3 Berechnung Mittelungs- und Beurteilungspegel
5.
Abbruchkonzept, Lärmminderungsmaßnahmen
6.
Überprüfungsmessungen
7.
Zusammenfassung
8.
Anlagen
Gliederung eines Prognosegutachtens
– hier für Abbruch
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Whs
2b
Am Golds
teinpark
Whs
EP 3 2a
Whs
4
Whs
s
8
Whs
14
12
EP 1
EP 2 2
Altenwohnanlage
22
6
EP 4
10
Am
te
lds
Go
ark
inp
Abbruch
EP 5
Kirche
Begegnungszentrum
32
CAD – Geländemodell Grundriss und 3-D-Ansicht
Präsentation V00583
Whs
2b
st
Am Gold
einpark
Whs
EP 3 2a
60,0
Whs
EP 2 2
4
Whs
60,0
Whs
16
8
Whs
14
12
EP 1
Altenwohnanlage
60,0
6
22
55,0
EP 4
10
65,0
60,0
Am
Go
np
tei
lds
ark
60,0
Abbruch
65,0
70,0
EP 5
Begegnungszentrum
Kirche
32
70,0
65,0
60,0
Isophone: Beispiel Abbruch Kindergartengebäude
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4.
Baulärmminderung:
Technische Möglichkeiten und Grenzen
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I. Einrichtung der Baustelle: welche Baumaschinen, Geräuschemissionen,
Nachbarschaften (IP), Gebietswidmung
Zusammen mit Berechnungen Gegenstand einer Immissionsprognose
II. Standort der Baumaschinen: geräuschvolle Maschinen möglichst großer
Abstand von Immissionsort, natürliche und künstliche Hindernisse,
Berücksichtigung von Reflexionen, Umhausung lauter Maschinen, Erdwall
Rücksprache mit Baufirma / Architekt, Berechnung und Vergleich für mehrere Standorte
III. Einsatz der Baumaschinen: lärmarme Baumaschinen, zwischen
Arbeitsvorgängen Maschinen stilllegen, lärmfreie Zeiten, gleichzeitiger
Betrieb mehrerer Baumaschinen
Der gleichzeitige Maschinenbetrieb kann zur Grenzwertüberschreitung führen, andererseits jedoch
verkürzte Zeit für Neubau, Renovierung oder Abriss
Hinweise zu Maßnahmen: AVV Baulärm Anlage 5
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Bauteil B
Bauteil B
Altkönig-Stift
Altkönig-Stift
60,0
55,0
Bauteil A
Bauteil A
IP 9
IP 8
IP 9
IP 8
35,0
65,0
45,0
65,0
50,0
70,0
50,0
IP 7
IP 7
60,0
55,0
Ha
45,0
e
IP 5
39
we
65,0
41
ha
us
IP 5
39
2
Ha
g
we
46
ur
gs
te
71
60,0
ub
71
IP 4
IP 3
75
in
60,0
44
55,0
Ha
eg
nw
te
i
46
ub
ur
gs
IP 4
IP 3
75
IP 6
2a
2
60,0
60,1
ei
Dr
ei
ur
gs
t
ub
Dr
ei
nw
ha
us
we
g
we
in
ur
gs
te
ub
Ha
2a
e
aß
41
45
43
aß
str
nig
43
IP 6
65,0
str
nig
kö
kö
65,0
45
49
IP 1
47 IP 2
Alt
Bauteil P
Abbruch
Alt
55,0
49
IP 1
47 IP 2
eg
g
g
70,0
44
Verbleibende Fassade bedeutet Schallabschirmung
Schallabschirmung durch Gebäude, Beginn Abriss an Westseite
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Aufblasbare Schallschutzwand
Abschirmung aus Einzelwänden
nach Hersteller-Datenblatt
Fa. Ceno tec
Einhausung / Schallabschirmung
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Ausführung als Schallschutzwand
Einhausung der Baumaßnahme
Aus Datenblatt / Prospekt Fa. Layer Gerüste; Protect - System
Gerüstelemente mit schalldämmenden Verschalungen
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schalldämmende
Platten umlaufend zu
Etagen des Abbruchs
übliche Plane ohne
wesentlichen
Schalldämmeigenschaften
hier Fassade noch
geschlossen
Schallschutzelemente an Außenseite des Gerüsts
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Bestand: Räume des
Kindergartens EG und OG
komplette Umhausung: dicht zueinander
schließende Seecontainer
Seecontainer zur
Abschirmung eines
Kindergartens
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Hinweise zu Maßnahmen: AVV Baulärm Anlage 5
III. Einsatz der Baumaschinen: lärmarme Baumaschinen,
zwischen Arbeitsvorgängen Maschinen stilllegen, lärmfreie Zeiten,
gleichzeitiger Betrieb mehrerer Baumaschinen
Der gleichzeitige Maschinenbetrieb kann zur Grenzwertüberschreitung führen, andererseits jedoch
verkürzte Zeit für Neubau, Renovierung oder Abbruch
generell gilt:
Vermeidbarer Baulärm ist unzulässig
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• Einschränkung des Baubetriebes für die Recycling-Anlage/Schredder auf maximal 8 Stunden
(Zeitstunden) während des Tages, empfohlene Zeitspanne 08:00 bis 17:00 Uhr (inklusiv Pausen)
• Einschränkung des Maschinenbetriebes an Abbruchgebäude A / B auf 8 Stunden am Tage
• Kein Nachtbetrieb oder Abbruchmaßnahmen an Sonn- und Feiertagen
• Verwendung geräuscharmer Baumaschinen, empfohlen Siegel „Blauer Engel“
• Während Vorbereitungsarbeiten/Entkernen Standorte der Container an der von Wohngebäuden/
Schule abgewandten Seite
• Beginn von Abbrucharbeiten an der jeweils zu Nachbargebäuden abgewandten Hausseite
• Abschalten von Maschinen und Geräten bei Einsatzunterbrechungen
• Kein laufen lassen von Lkw-Motoren während des Stands
• Kein Herunterfallen großformatiger Beton- und Mauerstücke
• Besondere Sorgfalt während des Entkernens von Gebäuden und Laden von Containern; kein
Einwerfen von Abbruchmaterial, Eisenteilen usw. aus großer Höhe
• Seitliche Abschirmungen durch Container, angeordnet auf Erdschüttung 1 m seitlich der RecyclingAnlage
• Hinweise und Instruktionen der eingesetzten Mitarbeiter auf Lärmvermeidung, Kontrolle durch
Bauleitung bzw. Sigeko
Hinweise zu Schallschutzmaßnahmen, hier Gutachten zu Abbruch
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offene Fenster: verstärkte
Schallabstrahlung nach außen
Eisenstücke und
Gipskartonplatten werden aus
Fenster geworfen
So nicht !!!
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hydraulischer Meißel
Schallquelle durch
zwischenliegenden
Erdhügel teilweise
abgeschirmt
Erdhügel mindert
ca. 5 dB
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nachtägliche Einhausung einer Pumpe,
auch nachts betrieben
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Frühzeitige und umfassende Information aller Anlieger im Umfeld der Baustelle sind
notwendig. Hierzu gehören im Einzelnen:
•
Informationsblatt über Baumaßnahmen und deren Dauer
•
Hinweis auf zu erwartende Lärmeinwirkungen, darunter Angaben der voraussichtlichen
geräuschintensiven Bauzeit
•
in Mehrfamilienhäusern beispielsweise Aushänge, im Vorfeld Rücksprache mit Hauseigentümern
•
Information von Nachbarn über den geplanten Einsatz eines Bohrgerätes mit wesentlicher
Geräuscheinwirkung, Vereinbarung von Zeiten/Ruhezeiten, Erfordernis des Schließens von
Fenstern, kein Aufenthalt im Außenbereich zur Baustelle oder auf Balkonen.
Zu prüfen ist im Vorfeld auch die Möglichkeit der Nutzung anderer, zur Baustelle abgelegener Räume
•
Gegenstand von Informationsschriften und Aushängen muss die Nennung einer Ansprechperson mit
Rufnummer und Email-Adresse sein für Beschwerden oder Anregungen.
•
Treten Beschwerden auf, ist diesen seitens der Bauleitung umgehend nachzugehen. Im Rahmen der
Messungen müssen daher auch Kontrollen an Wohnungen der Beschwerdeführer stattfinden, auch
wenn diese größere Abstände zur Baustelle aufweisen.
•
Beschwerden und Hinweise aus der Nachbarschaft sollten in einem speziellen Tagebuch/Bautagebuch
dokumentiert sein. Dort aufzunehmen sind auch getroffene Gegenmaßnahmen, z. B Aufstellen einer
Schall-Abschirmwand am Arbeitsplatz zum Herrichten von Armierungseisen.
Nachbarschaftsinformationen
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lassen sich Vorgaben der Planung zum Lärmschutz nicht realisieren oder besteht keine
Bereitschaft seitens des Bauherrn oder ausführender Firmen, können Anordnungen oder
Auflagen erfolgen:
•
Verpflichtung zu Kontrollmessungen
•
Protokoll zum Maschineneinsatz (Maschinenart, Betriebszeiten)
•
Prognose und Begutachtung zum Maschineneinsatz der nächsten Wochen
•
Aufforderung zur Realisierung von Schallschutzmaßnahmen
•
anbieten von Ersatz-Wohnraum (Hotel) oder Ersatz-Büroraum
•
Hinweis auf Mietminderungen, Regressansprüchen
•
Baustopp
gesetzliche Handhabe, Einschreiten der Behörde
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5.
Kontrollen, Überwachung
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Tageszeit Meßzeit
Std : Min Minuten
11:15
5
11:25
5
11:30
5
11:35
5
11:45
5
11:55
5
12:00
5
12:10
5
12:15
5
90
80
Mittelungspegel Lm
70
15:50
16:00
16:10
16:20
16:25
16:35
16:40
16:45
60
50
5
5
5
5
5
5
5
5
Leq
[ dB(A) ]
63,4
61,2
61,0
61,0
61,7
61,7
57,4
65,6
66,8
61,6
65,7
66,4
68,9
63,7
57,8
60,5
59,1
Lmin
Lmax
[ dB(A) ] [ dB(A) ]
47,0
79,0
43,3
73,2
42,1
71,9
45,5
74,0
41,7
74,7
39,7
76,9
40,9
76,2
39,6
78,4
50,4
75,7
41,8
42,1
42,7
43,3
43,2
43,4
41,7
40,3
71,7
72,9
73,1
73,2
72,9
73,3
76,2
74,9
LAFTm
[dB(A)]
71,6
66,4
66,0
67,2
67,3
67,8
64,0
70,3
70,0
65,3
67,7
69,3
70,7
68,2
64,0
66,9
65,9
Blick von MP 3 auf Baustelle
90-dB(A)
80--
Schlagbohrer
Schlagbohrer
PKW
Messmikrofon
Schlagbohrer
PKW
PKW
70-40
60-50-40--
30
11:00
12:00
15:30
16:30
Tageszeit
Lmax [ dB(A) ]
Leq [ dB(A) ]
LAFTm [dB(A)]
Lmin [ dB(A) ]
Randbedingungen der Messung am
Lufttemperatur ca. 0°C (Tag),
windstill, trocken
Meßgerät: Schallpegelmesser
Brüel & Kjaer 2238
zeitlicher Pegelverlauf aus Pegelschreiber
Lage des Messpunktes siehe A
Werte
nachts
Summe
85
Wertetabelle
90-dB(A)
80--
Flugzeug
Hämmern
Mittelwert Mittelwert Mittelwert Mittelwert
63,7
43,9
75,2
68,1
[ dB(A) ]
[ dB(A) ] [ dB(A) ] [ dB(A) ]
Zeit:
15:50 Uhr
Auszüge Registrierstreifen des Pegelschreibers
PKW
Hämmern
Bohrmaschine
70-60-50--
Mittelwerte
Minimalpegel
Taktmaximalpegel
L eq = 63,7 dB(A)
Lmin = 43,9 dB(A)
LAFTm = 68,1 dB(A)
40-Zeit: 11:15 Uhr
11:30 Uhr
Hämmern und Bohrmaschine im Vergleich zu Verkehrslärm
Bohrmaschine
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100
100
teilweise fremdgeräuschbereinigt
90
90
Taktmaximalwertpegel / dB(A)
Taktmaximalwertpegel / dB(A)
inkl. aller Fremdgeräusche
80
70
60
50
40
7:00
9:00
11:00
13:00
15:00
Uhrzeit Messbeginn, Stundenmittel
Freitag
17:00
19:00
80
70
60
50
40
7:00
9:00
11:00
13:00
15:00
17:00
Uhrzeit Messbeginn, Stundenmittel
Samstag
Dauermessstation: permanente Überwachung
19:00
Präsentation V00583
•
keine Baustelle ohne Baulärm, aber Geräuschminderungen,
lärmarme Bauverfahren und organisatorische Maßnahmen
•
Information, Dialog und Kommunikation mit Nachbarn
•
Gesetzgeber / Behörde: Grenzwerte, AVV Baulärm
•
Planer: Lärmprognose, aufzeigen Geräuschminderungen,
aber auch deren Grenzen
•
Messtechnische Überwachung, Vorgaben, Einschränkungen
Fazit
Präsentation V00583
?
?
?
Fragen ?
?
?
?
?
?
Präsentation V00583
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
IAB – Oberursel
Kiesweg 22-24
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