Strassenverkehrsstau in der Schweiz
Transcription
Strassenverkehrsstau in der Schweiz
progtrans Schlussbericht Strassenverkehrsstau in der Schweiz Bestandsaufnahme und Neuermittlung von Stauzeitverlusten und Stauzeitverlustkosten des Schwerverkehrs auf Schweizer Strassen im Auftrag des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG 3007 Bern PT 159 Peter Cerwenka Olaf Meyer-Rühle Simon Rikus Stefan Rommerskirchen Basel, 31. August 2011 progtrans Vorwort (1) In der Fachwelt ist umstritten, diejenigen Kosten, die Verkehrsteilnehmern aus Zeitverlusten durch Staus im Strassenverkehr entstehen, als externe Kosten zu behandeln. Dass Strassenverkehrsstaus letztlich ein „Gemeinschaftswerk“ aller vom Stau betroffenen Verkehrsteilnehmer darstellen, ist in der Regel unbestritten. Unbestritten ist auch, dass es keine unbeteiligten Dritten ausserhalb dieses Kollektivs gibt, denen durch die Stauzeitverluste externe Kosten entstehen; Stauverursacher und Staubetroffene sind also ein identisches Verkehrsteilnehmerkollektiv. Aber es wird vereinzelt die Auffassung vertreten, dass bei Betrachtung verschiedener Teilkollektive der im Stau befindlichen Verkehrsteilnehmer diese sich gegenseitig Stauzeitverluste verursachen, die man als „interne Externalitäten“ bezeichnen könne und die genau so zu behandeln seien wie externe Kosten, die Verkehrsteilnehmer völlig unbeteiligten Dritten verursachen. (2) Dass den Verkehrsteilnehmern die von ihnen verursachten externen Kosten anzulasten sind, ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die „Kräfte des Marktes“ über die „richtigen“ Knappheitspreise unverzerrt die Nachfrage steuern. Ansonsten besteht keine „Kostenwahrheit“, womit in der Regel gemeint ist, dass zu niedrige Preise eine zu hohe Nachfrage bewirken. Die Anlastung externer Kosten sorgt also dafür, dass Kostenwahrheit hergestellt wird. Konsequenterweise wird in der Schweiz wie auch in der EU die Forderung erhoben, dass jeglicher Verkehr zu finanziellen Bedingungen stattfinden soll, die alle internen und externen Kosten vollumfänglich decken. Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verfolgt dieses Anliegen in der Schweiz explizit für den Schwerverkehr. Seitens des Strassengüterverkehrs ist dieses Prinzip inzwischen in Europa weitgehend anerkannt. (3) Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG hat – gestützt auf ein Gutachten der ProgTrans AG – die Auffassung vertreten, dass die „internen Externalitäten“ nicht rechtfertigen, Stauzeitverlustkosten als externe Kosten zu behandeln und in die Berechnung der LSVA einzubeziehen. Das Bundesgericht ist in zweiter und letzter Instanz aber zu der (gegenüber der Vorinstanz gegenteiligen) Auffassung gelangt. Dabei hat es zugleich entschieden, dass die Höhe der Entschädigung an diejenigen Stauverursacher, die nicht zum Schwerverkehr zählen, demjenigen Betrag zu entsprechen habe, der dem Schwerverkehr selber in Form von Stauzeitverlustkosten entsteht. Diese Gleichsetzung von erlittenen und verursachten Stauzeitverlustkosten ist völlig unabhängig davon, ob Stauzeitverlustkosten externe Kosten darstellen oder nicht, unlogisch und inakzeptabel. Aber es existierte zum Zeitpunkt des Bun- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Vorwort Seite I progtrans desgerichtsurteils keine Quantifizierung, in welchem Ausmass die einzelnen Stauverursachergruppen an den Stauzeitverlusten beteiligt sind, und es existierte auch keine Regel, wie man die erlittenen Stauzeitverluste fair in verursachte Stauzeitverluste überführen kann. Vor diesem Hintergrund mag der Irrtum des Bundesgerichts verständlich sein, was nichts daran ändert, dass er nicht akzeptabel ist. (4) In dieser Situation hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eine Studie in Auftrag gegeben, die für einzelne Aspekte die „Berechnungsmethodik und Prognose der externen Kosten des Schwerverkehrs“ aktualisiert, unter anderem auch die Stauzeitverlustkosten. In dieser Studie wird die Frage des Übergangs von den erlittenen zu den verursachten Stauzeitverlusten allerdings ziemlich willkürlich, widersprüchlich und damit letztlich unbefriedigend behandelt; der Ansatz kann jedenfalls nicht dem Anspruch der LSVA genügen, fair und effizient zu sein. Auch die quantitativen Grundlagen der Berechnungen (also die „Staumengengerüste“) können nicht befriedigen, da sie weitgehend im Dunkeln bleiben. Die einzelnen Berechnungsschritte sind intransparent und deuten auf erhebliche Mängel an Kenntnissen hinsichtlich der Gesetzmässigkeiten von Abläufen des Strassenverkehrs hin. (5) In Ermangelung entsprechender Grundlagenforschung und belastbarer Verarbeitung anhand realer Daten hat die ASTAG die ProgTrans AG beauftragt, in einem ersten Schritt das Gutachten „Berechnungsmethodik und Prognose der externen Kosten des Schwerverkehrs“ nach wissenschaftlichen Kriterien zu überprüfen und zweitens abzuklären, ob es grundsätzlich belastbare Informationen zum Strassenverkehrsstau in der Schweiz gibt, die gegebenenfalls dazu dienen können, ein angemessenes Modell zu entwickeln, das den Übergang von den erlittenen zu den verursachten Stauzeitverlusten ermöglicht. Bei Vorliegen entsprechender Daten sollte dann hierzu ein nachprüfbares Konzept erarbeitet werden, das den Irrtum des Bundesgerichts korrigierbar macht, obwohl es eigentlich Aufgabe der Bundesverwaltung wäre, solche Grundlagenkenntnisse zu schaffen, wenn sie die Ergebnisse solcher Berechnungen zur verbindlichen Grundlage der Abgabenerhebung macht. (6) Vor diesem Hintergrund dokumentiert der vorliegende Bericht die Ergebnisse der Bearbeitung dieser beiden Aufgabenstellungen: Im ersten Teilbericht (abgeschlossen im Februar 2011; mit einem kleinen Nachtrag im August 2011) werden die Vorgehensweisen und Ergebnisse des Audits der AREUntersuchung dokumentiert; im zweiten Teilbericht (abgeschlossen im August 2011) wird aufgezeigt und umgesetzt, wie man anhand von realen Daten zum Strassenverkehr und zum Stau ein geeignetes Mengengerüst erarbeiten kann, © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Vorwort Seite II progtrans mit dem ein fairer Übergang von den erlittenen zu den verursachten Stauzeitverlusten möglich wird. (7) Viele der durchgeführten Arbeiten stellen Grundlagenforschung dar, die ausgebaut werden sollte. Der entsprechende weitere Forschungsbedarf wird aufgezeigt. Die Ergebnisse der jetzt vorgelegten Berechnungen unterscheiden sich so markant von denjenigen der bisherigen Untersuchungen, dass es unerlässlich ist, in die Schaffung weiterer Grundlagen zu investieren. Die Autoren des vorliegenden Gutachtens schliessen sich der Auffassung ihrer Auftraggeberin an, dass dies nicht Aufgabe eines Interessensverbandes sein kann, sondern durch die öffentliche Hand zu bewerkstelligen ist, die solche Grundlagen nutzt. Und die Autoren des vorliegenden Gutachtens vertreten dezidiert die Auffassung, dass der im Auftrag des ARE ermittelte Betrag der von schweren Lastwagen verursachten Stauzeitverluste markant überhöht ist und der Irrtum der Gleichsetzung von erlittenen und verursachten Stauzeitverlustkosten unverzüglich korrigiert werden könnte und sollte. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Vorwort Seite III progtrans Teilbericht 1 (TB1) Audit des ECOPLAN/INFRAS-Berichtes „Berechnungsmethodik und Prognose der externen Kosten des Schwerverkehrs“ vom 18. August 2010 Olaf Meyer-Rühle (Projektleiter) Peter Cerwenka Stefan Rommerskirchen © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite I progtrans Inhalt Teilbericht 1 (TB1) Seite Abkürzungen Teilbericht 1 TB1-III 1 Hintergrund TB1-1 2 Wissenschaftliche Untersuchungen und Berichterstattung TB1-4 3 Sichtweise Verkehrsart TB1-7 4 Audit Unfallkosten TB1-12 4.1 Konzept der externen Unfallkosten TB1-12 4.2 Umrechnung der Unfallkosten TB1-13 5 Audit Stauzeitkosten TB1-16 5.1 Definition von Stau TB1-16 5.2 Fahrzeugkollektive und deren (Stau-)Zeitkostensätze TB1-17 5.3 Stauzeiten-Mengengerüst TB1-19 5.4 Stauursachen und zeitlicher Anfall TB1-19 5.5 Stauäquivalente Gewichtungsfaktoren für die Verkehrsarten TB1-21 Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren in CapacityRestraint-Funktionen zur Stauzeitenermittlung TB1-22 5.7 Logik der Verursachungsquantifizierung TB1-26 5.8 Versuch einer Ergebnisbeurteilung TB1-29 5.6 6 Audit Prognose TB1-31 7 Schlussfolgerungen TB1-33 Quellenverzeichnis Teilbericht 1 TB1-36 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite II progtrans Abkürzungen Teilbericht 1 ARE ASTAG ASTRA BAFU BAV BFS CA CRF EWS Bundesamt für Raumentwicklung Schweizerischer Nutzfahrzeugverband Bundesamt für Strassen Bundesamt für Umwelt Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Statistik Bus/Car Capacity-Restraint-Funktion Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Strassen FGSV Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen Fz Fahrzeug LI Lieferwagen (identisch mit LNF) LMW=PW+LI (+MR) Leichte(r) Motorwagen (identisch mit NSV) LNF Leichtes Nutzfahrzeug (identisch mit LI) LSVA Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LW Lastwagen LZ Last(en)zug MR Motorrad NSV=PW+LI (+MR) Nicht-Schwerverkehr (identisch mit LMW) PW Personenwagen PWE Personenwagen-Einheit SMW=SNF+CA Schwere(r) Motorwagen (identisch mit SV) SNF=LW+LZ+SZ Schweres Nutzfahrzeug SV=SNF+CA Schwerverkehr (identisch mit SMW) SVAG Schwerverkehrsabgabegesetz SZ Sattelzug VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite III progtrans 1 Hintergrund (1) Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat von ECOPLAN und INFRAS eine Studie „Berechnungsmethodik und Prognose der externen Kosten des Schwerverkehrs“ erarbeiten lassen, die am 14. Oktober 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde (nachfolgend zitiert als „ECOPLAN/INFRAS 2010“). Der Schlussbericht ist auf den 18. August 2010 datiert. Diese Studie knüpft an frühere Untersuchungen derselben Autoren zu den externen Kosten im Verkehr (ECOPLAN 2008 sowie ARE/BAFU 2008) an. (2) Der ebenfalls von diesem Autorenteam erarbeitete und lange Zeit nicht publizierte Expertenbericht zur Transportkostenrechnung (BFS/ARE 2006) war für den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG Anlass, die ProgTrans AG mit einer Überprüfung der Grundlagen und Berechnungsergebnisse sowie mit einer Aktualisierung der Berechnungen zu beauftragen. Der Schlussbericht (ProgTrans 2008) wurde am 28. April 2008 dem Auftraggeber übergeben und von diesem publiziert. Der Bericht bildete anschliessend die Grundlage für eine Klage gegen die aus Sicht der ASTAG ungerechtfertigte Höhe der LSVA ab dem Jahr 2008. (3) Das zentrale Argument dieser Klage war, dass die LSVA insgesamt die Summe von direkten Wegekosten und externen Kosten des Schwerverkehrs (SV) übersteige, wie dies auf der Basis und getreu der seinerzeit vorgegebenen ARE-Berechnungsmethodik durch das ProgTrans-Gutachten eindeutig nachgewiesen wurde. Dabei spielten die Stauzeitkosten eine besondere Rolle, die nach Ansicht von ProgTrans keine externen Kosten darstellen, sondern von allen Verkehrsteilnehmern, die diese Kosten gemeinsam verursachen und zu tragen haben, gemeinsam internalisiert werden. Während sich das Bundesverwaltungsgericht dieser Auffassung anschloss, entschied das Bundesgericht im Revisionsverfahren, das von der Beklagten angestrengt wurde, die Klage der ASTAG zurückzuweisen. (4) Von besonderem Interesse ist bei diesem Urteil neben dem juristischen Grundsatzentscheid, wonach Stauzeitkosten externe Kosten darstellen, wenn man die Verursacher und Betroffenen in Teilkollektive unterteilt, der Rechtsirrtum des Bundesgerichts bei der Bemessung des Ausmasses der verursachten Stauzeitkosten des Schwerverkehrs, indem es die vom Schwerverkehr erlittenen Stauzeitkosten mit den von diesem verursachten Stauzeitkosten gleichsetzt (oder verwechselt). Da eine Revision gegen das Bundesgerichtsurteil nicht möglich ist, bleibt dieses Problem bis zum heutigen Tag ungelöst. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 1 progtrans (5) Das einleitend benannte Gutachten ECOPLAN/INFRAS 2010 knüpft zum Thema der Stauzeitkosten an zwei frühere Untersuchungen im Auftrag des Bundesamts für Strassen (ASTRA) bzw. des ARE an (INFRAS 1998 und ARE 2007). Beide Gutachten wurden von INFRAS erarbeitet. Sie enthalten allerdings keinerlei Hinweise auf die von einzelnen Fahrzeugkategorien verursachten Stauzeitkosten. Im jetzt vorgelegten Gutachten aus dem Jahre 2010 gibt es jedoch Ansätze, die Stauzeitkosten Verursachergruppen zuzurechnen. (6) Eine erste Durchsicht des Berichts ECOPLAN/INFRAS 2010 liess es sowohl nach Auffassung der ASTAG als auch von ProgTrans geboten erscheinen, sich mit den Grundlagen, Methoden und Ergebnissen in diesem Gutachten eingehender zu befassen. Die offensichtlichen Vereinfachungen und vor allem die kaum nachvollziehbaren Grundlagen im Bereich der Ermittlung und Zurechnung der Stauzeiten und Stauzeitkosten legen ausserdem nahe, die in der Schweiz vorhandenen Stau-Informationen des ASTRA eingehender zu analysieren, als dies in ECOPLAN/INFRAS 2010 zum Ausdruck kommt. Auf der Grundlage dieser Analysen sollte es möglich sein, angemessene Berechnungen zu den Staubeteiligungen, erlittenen und verursachten Stauzeiten und Stauzeitkosten einzelner Fahrzeugkategorien anzustellen und mit den Ergebnissen von ECOPLAN/INFRAS 2010 zu vergleichen. Zielsetzung ist letztlich, die politische Diskussion der Thematik externer Kosten und insbesondere der Stauzeitkosten des Schwerverkehrs in der Schweiz nach dem unbefriedigenden Ausgang der juristischen Auseinandersetzung nochmals aufzunehmen, nachdem nun mit dem erwähnten Bericht seitens des ARE neue Diskussionsgrundlagen vorliegen, die eine solche erneute und vertiefende Analyse rechtfertigen bzw. sogar erfordern. (7) In ihrem Angebot vom 2. Dezember 2010 zur Untersuchung dieser Fragestellungen hat ProgTrans die folgende Struktur des Arbeitsprogramms vorgeschlagen: AP 1: Audit des Berichts ECOPLAN/INFRAS 2010 AP 2: Analyse der Staumengengerüste des ASTRA AP 3: Berechnungen der Staubeteiligung und Modellierung erlittener und verursachter Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten nach Fahrzeugkategorie bzw. Verkehrsart (8) Mit Schreiben vom 3. Dezember 2010 hat die ASTAG ProgTrans mit der sofortigen Durchführung der Arbeiten zum Audit (AP 1) beauftragt. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 2 progtrans (9) Der vorliegende Teilbericht 1 (TB1) beinhaltet das Audit zu ECOPLAN/ INFRAS 2010 in der Form einer bewusst pointiert kritischen Durchsicht. (10) Der Bericht hat folgenden Inhalt: Nach der einleitenden Beschreibung des Mandates und seines Hintergrundes (Kapitel 1) folgen in Kapitel 2 Überlegungen zu den Anforderungen an und Kriterien für wissenschaftliche Untersuchungen, an denen der Bericht ECOPLAN/INFRAS 2010 sich messen lassen muss, da die wissenschaftliche Qualität im SVAG explizit gefordert wird. In Kapitel 3 geht es um die Positionierung der Sichtweise „Verkehrsart“ gegenüber der Sichtweise „Verkehrsträger“ und um ihre ökonomische bzw. gesellschaftspolitische Rechtfertigung. Es folgt das Audit der drei wesentlichen Elemente des Berichtes ECOPLAN/INFRAS 2010, nämlich der externen Unfallkosten (Kapitel 4), der externen Stauzeitkosten (Kapitel 5) sowie der Prognose der externen Kosten des SV bis zum Jahr 2015 (Kapitel 6), wobei der Schwerpunkt deutlich bei der Ermittlung der Stauzeiten und ihrer Bewertung als Stauzeitkosten liegt, da Stauzeitkosten erstmalig als eigenständige externe Kostenkategorie behandelt werden. Kapitel 7 fasst dann die Schlussfolgerungen zusammen. (11) Wir gehen bei unseren Analysen nicht auf die Implikationen für den Reisebusverkehr ein, da hierfür keine durchgängig eigenständigen Daten bzw. Argumentationsdifferenzierungen in ECOPLAN/INFRAS 2010 enthalten sind. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 3 progtrans 2 Wissenschaftliche Untersuchungen und Berichterstattung (1) Artikel 7 Absatz 3 des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) bestimmt: „Die Berechnung der externen Kosten und Nutzen des Schwerverkehrs wird periodisch nachgeführt. Sie muss dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen.“ (2) Die Basis für die Berechnung der LSVA besteht aus einer Vielzahl von Studienberichten der vergangenen 15 Jahre. Ein offizieller „Fahrplan“ für die Aktualisierung bzw. Weiterentwicklung der LSVA-Berechnung existiert unseres Wissens nicht. Daher ist es nicht verwunderlich, dass in der Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Oktober 2009 das ARE ein Gutachten zur „Weiterentwicklung der LSVA“ – unseres Wissens ohne öffentliche Ausschreibung – vergeben hat, wobei der hier zu auditierende Bericht das 2. Arbeitspaket dieses Auftrags zur „Weiterentwicklung der LSVA“ beinhaltet. Von einer „periodischen“ Nachführung kann also kaum die Rede sein. (3) Da laut Gesetz die Berechnung der externen Kosten des Schwerverkehrs „dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen“ muss, ist der Prozess der LSVA-Berechnung nicht unmassgebend. Der Grossteil der Arbeiten wurde von den Beratungsbüros ECOPLAN und INFRAS bzw. beiden gemeinsam bearbeitet. Selbst das neueste Gutachten ECOPLAN/INFRAS 2010 wurde offensichtlich nur von Mitarbeitern des ARE und des BAV „begleitet“; eine wissenschaftliche Begleitgruppe, in der sich unabhängige Wissenschaftler aus dem universitären und ausseruniversitären Forschungsbereich mit Methodik und Ergebnissen der Untersuchung kritisch auseinandergesetzt hätten – wie dies bei derartig wertbehafteten und folgenreichen Untersuchungen der Fall sein sollte –, gab es gemäss BerichtsImpressum nicht. Darum ist es angebracht, die wissenschaftlichen Aspekte der Arbeiten, so wie sie im Bericht dokumentiert sind, einer kritischen Analyse zu unterwerfen. (4) Die wesentlichen Kriterien für wissenschaftliches Arbeiten sind nach unserem Verständnis: 1. Klare, eindeutige, vollzählig definierte, bei Kategoriebildungen möglichst trennscharfe Begriffe 2. Vollständigkeit der Themenbehandlung im Rahmen des angekündigten Themas und der jeweils zu leistenden und zu dokumentierenden Systemabgrenzung © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 4 progtrans 3. Einbezug sämtlicher bekannter problemrelevanter Argumente ohne Rücksicht darauf, ob sie eine bestimmte Erwartungshaltung stützen oder schwächen (Neutralitätsgebot), kein Ausblenden oder Wegfiltern von Argumenten, die unerwünschte Resultate stützen bzw. erwünschte schwächen (Pflicht zur Unvoreingenommenheit) 4. Widerspruchsfreiheit und schlüssig sequentiell aufeinander aufbauende Argumentationsabfolge 5. Nachvollziehbarkeit der Untersuchungsberichterstattung mit dem Ziel einer lückenlosen und möglichst raschen und unkomplizierten Überprüfbarkeit auch für Aussenstehende und Kritiker 6. Offenlegung sämtlicher themenrelevanter Annahmen samt Begründung 7. Angabe sämtlicher verwendeter Literatur und sonstiger Hilfsquellen, auf denen aufgebaut und abgestützt wird, sowie deren direkte und präzise Verankerung (durch Referenzangabe, Verweis, Fussnote) an der im Text relevanten Stelle zwecks rascher Auffindbarkeit und Überprüfbarkeit (5) Es geht also bei unserem Audit auch darum, zu prüfen, ob die genannten Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit respektiert sind, bzw. aufzufinden, wo es Schwachstellen gibt. Unsere Schlussfolgerungen werden sich zum Grossteil hierauf beziehen. (6) Dass es dabei nicht um vernachlässigbare Details geht, soll der folgende bemerkenswerte Hinweis zum letztgenannten Kriterium deutlich machen: Bei der Sichtung des Literaturverzeichnisses von ECOPLAN/INFRAS 2010 (Seite 50-54) fällt auf, dass (abgesehen von vielen Datenstatistiken und Berichten diverser Bundesämter sowie von vielen ECOPLANund INFRAS-Studien) zur wissenschaftlichen Rechtfertigung dafür, dass Stauzeitkosten des Schwerverkehrs externe Kosten seien, genau sechs Quellen übrig bleiben, nämlich (in alphabetischer Reihenfolge): Frank (2006), Hirshleifer/Glazer/Hirshleifer (2005), Pindyck/Rubinfeld (2003), Schläpfer (2009), Stiglitz (2000) und Varian (2007). Von diesen sechs Literaturquellen waren uns fünf bereits bekannt, nur die Literaturquelle Schläpfer (2009) war uns völlig unbekannt, wir hatten nie von ihr gehört. Wir haben sie uns daher über das ARE beschafft. Es handelt sich dabei um ein dreiseitiges, unpubliziertes, internes Papier, mit welchem der Autor Schläpfer dem ARE bestätigte, dass Stauzeitkosten © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 5 progtrans des Schwerverkehrs externe Kosten sind. Es datiert interessanterweise vom 13.11.2009, wurde also unmittelbar nach der Publizierung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 21.10.2009 fertig gestellt. Eine auffällige Besonderheit dieses Papiers ist, dass es genau die übrigen fünf (oben aufgeführten) Lehrbücher als Beleg dafür benennt, „dass die Stauzeitkosten des Schwerverkehrs nach gängigen Lehrmeinungen als externe Kosten zu betrachten sind“ (Seite 1 seines Dreiseitenpapiers). Und die Oberzolldirektion hat in ihrer Beschwerde vom 2.12.2009 (allerdings ohne Herrn Schläpfer zu zitieren) genau dessen Rechtfertigung sowie dessen fünf Quellen (inklusive sämtlicher bei Schläpfer enthaltener Schreibfehler, anhand derer eindeutig seine Urheberschaft zu identifizieren war) übernommen und schreibt dann (Seite 11): „Stauzeitkosten des Schwerverkehrs sind nach der vorherrschenden Lehrmeinung als externe Kosten zu betrachten.“ (Dieser Satz ist mit einer Fussnote versehen, die – wie erwähnt reichlich fehlerbehaftet – die oben genannten fünf Lehrbücher auflistet.) (7) Nach Durchsicht der Beschwerde der Oberzolldirektion vom 2.12.2009 haben wir uns damals (Mitte Dezember 2009) die fünf genannten Lehrbücher in genau den angegebenen Auflagen beschafft und kamen nach deren Sichtung zu dem sehr ernüchternden Fazit, dass weder der Begriff „Staukosten“ noch dessen englische Übersetzung „congestion costs“ oder „congestion charging“ oder „congestion pricing“ in diesen insgesamt rund 4000 Lehrbuchseiten auftauchen, auch nicht der Begriff „Stauzeitkosten“ und dessen englischsprachige Begriffsäquivalente. Aus den genannten Lehrbüchern kann somit keinerlei Zuordnung von Stauzeitkosten des Schwerverkehrs zu externen Kosten belegt werden. Noch viel weniger kann daher diese Zuordnung unter Berufung auf die genannten Lehrbücher als „gängige Lehrmeinung“ deklariert werden. (8) Wir halten diesen Vorgang für wissenschaftlich nicht vertretbar. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 6 progtrans 3 Sichtweise Verkehrsart (1) Die Grundintention von ECOPLAN/INFRAS 2010 wurde durch dessen Auftraggeber Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im unmittelbaren Gefolge des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.10.2009 vorgegeben: Der Bundesrat hat „das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) beauftragt, verschiedene Fragen zur Weiterentwicklung der LSVA zu prüfen. Dabei soll unter anderem geklärt werden, ob sich bei der Ermittlung der externen Kosten ein Wechsel von der Sicht „Verkehrsträger“ zur Sicht „Verkehrsart Schwerverkehr“ begründen lässt.“ (ECOPLAN/INFRAS 2010, Seite 9). Externe Kosten bei Sichtweise Verkehrsträger Strasse: Der Verkehrsträger Strasse umfasst alle Fahrzeuge, die die Strasse benutzen. Alle Nutzer werden als Kollektiv betrachtet. Extern sind diejenigen Wirkungen, die bei Personen und Sachen ausserhalb des Verkehrsträgers Strasse (normalerweise bezeichnet als „Allgemeinheit“) anfallen, z.B. Wirkungen von Verkehrslärm auf unbeteiligte Anwohner oder Schäden durch verkehrsbedingte Erschütterungen an nicht zur Verkehrsinfrastruktur gehörenden Gebäuden. Externe Kosten bei Sichtweise Verkehrsart Schwerverkehr: Die Verkehrsart Schwerverkehr ist eine Teilmenge der Strassennutzer, eben der Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen für den Transport von Gütern (Lastwagen, ggf. mit Anhänger, und Sattelzüge) und Personen (Cars und Busse). Externe Wirkungen des Kollektivs Schwerverkehr im Rahmen der LSVA-Gesetzgebung schliessen aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auch solche Wirkungen ein, die bei anderen Teilnehmern am Strassenverkehr, also leichten Motorfahrzeugen und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern entstehen: z. B. durch Schwerfahrzeuge verursachte Unfallschäden bei Personenwagen-Insassen, soweit sie nicht bereits durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind. (2) Damit wird Einiges klar, wenn man sich daran erinnert, dass der Bundesrat unmittelbar nach Bekanntwerden des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichtes angekündigt hatte, diesen Entscheid beim Bundesgericht anfechten zu lassen. Er brauchte also für diese Anfechtung „wissenschaftliche“ Argumente zur Rechtfertigung der Sichtweise „Verkehrsart“, welche die Einbeziehung von Stauzeitkosten des Schwerverkehrs, die dieser dem NichtSchwerverkehr verursacht, als externe Kosten des Schwerverkehrs in die LSVA-Gebühr sanktionieren und damit die Erträge des Staates erhöhen würden. Dieser Aufforderung nach Rechtfertigung hat ECOPLAN/INFRAS 2010 (Seite 12) voll und ganz entsprochen: „Die Sicht Verkehrsart … eignet sich für die Abschätzung der Kosten, die eine bestimmte Verkehrsart (z.B. der Schwerverkehr) auf alle anderen Verkehrsarten und NichtVerkehrsteilnehmende ausübt. … Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass z.B. der Personenverkehr nicht für Kosten aufkommen muss, die © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 7 progtrans vom Güterverkehr verursacht werden und umgekehrt [Fettdruck durch ProgTrans]. Die Sichtweise Verkehrsart … ist daher aus Effizienz- und Wohlstandsüberlegungen der Sichtweise Verkehrsträger vorzuziehen, wenn es um Internalisierung der externen Kosten einer einzigen Verkehrsart geht [Fettdruck durch ProgTrans]. Dies ist in der Schweiz mit der LSVA der Fall.“ Soweit die wissenschaftliche Rechtfertigung, die der Bundesrat als Argumentarium für die Anfechtung beim Bundesgericht brauchte. (3) Wir halten es für unsere gutachterliche Pflicht, diese Argumentation am Beispiel der Stauzeitkosten zu ergänzen und damit zu korrigieren. Wenn man nämlich die spezielle, weltweit einmalige Ausprägungsform der Schweizer „Staugebühr“ (die diese Bezeichnung nicht verdient) als Bestandteil der LSVA näher in Augenschein nimmt, so ist mit Ernüchterung ungefähr das Gegenteil des von ECOPLAN/INFRAS 2010 wiedergegebenen Euphemismus zu verzeichnen: 1. Da Stau (als nahezu physikalisches, jedenfalls der Physik der Flüssigkeitsströmungen analoges Phänomen) ein unteilbares Ganzes ist, so ist es unmöglich, durch Bepreisung nur eines Teils davon eine Effizienzsteigerung zu erzielen. Dadurch, dass man ausserdem noch die gemäss den Stauzeitkostensätzen von ECOPLAN/INFRAS 2010 volkswirtschaftlich höchstwertige Strassenverkehrsart (den Schwerverkehr) bepreist, während die niedrigerwertigen (etwa Freizeitverkehr mit PW) keine Staugebühr zu entrichten haben, erreicht man nicht nur keine Effizienz, sondern geradezu volkswirtschaftliche Kontraproduktivität. 2. Eine Bepreisung nur eines Teils innerhalb des unteilbaren Gemeinschaftsereignisses Stau ist ausserdem ungerecht und diskriminierend. Das von uns weiter oben fettgedruckte „und umgekehrt“ wird eben gerade nicht gewährleistet, sondern verhindert. (Es ist nicht nachvollziehbar, wie man es angesichts dieser gegenteiligen Realität mit seiner Verantwortung als Gutachter bzw. Politikberater vereinbaren kann, diesen definitiv nicht berücksichtigten umgekehrten Effekt hier überhaupt zu erwähnen.) 3. Um – selbst bei Bepreisung aller Verkehrsarten – eine staureduzierende Lenkungswirkung zu erzielen, müsste die Gebühr ausschliesslich an Orten und zu Zeiten tatsächlichen Staus erhoben werden. Das Gegenteil ist in der Schweiz der Fall: Die dem Schwerverkehr angelastete „Staugebühr“ ist ein einheitlicher gesamtschweizerischer Jahresdurchschnittswert. Er wird für jeden zurückgelegten Kilometer gleichmässig erhoben, egal ob ein Fahrzeug viel, wenig oder gar keine Zeit im Stau zubringt. Ein solcher pauschalierter Durchschnittswert kann im Sinne © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 8 progtrans von Pigou so gut wie keine stauspezifische (effizienzerhöhende) Lenkungswirkung entfalten. 4. Eine Lenkungswirkung wäre – selbst wenn alle Verkehrsteilnehmer eine Staugebühr zu entrichten hätten und wenn sie direkt im Kontext mit konkreten Staus erhoben würde – nach der ökonomischen Theorie suboptimal, solange der Staat die Erträge nicht an die Verkehrsteilnehmer zurück vergütet, also beispielsweise die LSVA in nicht staugefährdeten Zeiten oder an nicht staugefährdeten Orten senkt. In der Schweiz werden die Mittel der LSVA aber systemfremd verwendet: Ein Drittel geht an die Kantone „zum Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs“, zwei Drittel gehen an den Bund, der sie hauptsächlich für Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs verwendet. (4) Abschliessend zu diesem Kapitel soll noch eine bemerkenswerte, ja geradezu entlarvende Passage von ECOPLAN/INFRAS 2010 (Seite 13) zitiert werden: „Wie oben aufgezeigt, geht es bei der Sicht Verkehrsträger und auch bei der Sicht Verkehrsart um Verteilungsfragen. Diese werden politisch festgelegt.“ [Fettdruck durch ProgTrans]. Tatsächlich erfolgte diese Festlegung in letzter Instanz aber durch das Bundesgericht. Damit wird sogar von ECOPLAN/INFRAS bestätigt, dass das Bundesgericht keine unabhängige, sondern eine von der Politik vorgegebene Entscheidung gefällt hat. (5) Wie politisch das Bundesgericht vorgegangen ist, mag man dessen Urteilsbegründung vom 16. Juni 2010 (Ziffer 5.5) entnehmen, wo es heisst: „Als extern erscheinen nach der gesetzlichen Konzeption der LSVA [Fettdruck durch ProgTrans] demzufolge sämtliche vom Schwerverkehr verursachten und nicht gedeckten Kosten, die ausserhalb des Schwerverkehrs anfallen [Fettdruck durch ProgTrans].“ Was aber steht tatsächlich im SVAG? In Art. 7 SVAG liest man: „Der Ertrag der Abgabe darf die ungedeckten Wegekosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit [Fettdruck durch ProgTrans] nicht übersteigen. Die Kosten zulasten der Allgemeinheit umfassen den Saldo der externen Kosten und Nutzen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Schwerverkehrs.“ Das Bundesgericht hat also (unter Berufung auf die gesetzliche Konzeption der LSVA!) das wohlüberlegte, gesetzlich fixierte Betroffenheitskollektiv „Allgemeinheit“ in das weiter gefasste Betroffenheitskollektiv „ausserhalb des Schwerverkehrs“ verwandelt. Damit war das Bundesgericht sozusagen in vorauseilendem Gehorsam der Parlamentarischen Initiative 09.519 „Präzisierung der externen Kosten im Schwerverkehrsabgabegesetz“ vom 11. Dezember 2009 zuvorgekommen, die eben den Art. 7 Absatz 2 des SVAG um folgenden Satz, mit dem die externen Kosten des SV umdefiniert © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 9 progtrans werden sollten, ergänzt haben wolte: „Sie (die Kosten zulasten der Allgemeinheit) umfassen auch die durch den Schwerverkehr verursachten Kosten zulasten der anderen Verkehrsteilnehmenden.“ Und auch über das Motiv der Parlamentarischen Initiative wurde man nicht im Unklaren gelassen: „Würde das Urteil [des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Oktober 2009; Anmerkung ProgTrans] rechtskräftig, hätte dies aller Voraussicht nach zur Folge, dass die Erhöhung der LSVA, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat, rückgängig gemacht werden müsste.“ Selten wird Opportunität so unverblümt und so leicht zitierbar eingestanden. Aber die durch die Parlamentarische Initiative angestrebte Umdefinition hat nun bereits das Bundesgericht ganz ohne Zutun des Parlamentes erledigt. Folgerichtig wurde die Parlamentarische Initiative am 25. Oktober 2010 formell zurückgezogen. Man erkennt somit, dass der Umdeutung und Verbiegung von Evidenz in politischen und juristischen Prozessen keinerlei Grenzen gesetzt sind, zumal dann nicht, wenn dieser Vorgang im „höheren“ Interesse gelegen ist und sich die Betroffenen nicht weiter wehren können. (6) Nicht minder fragwürdig ist die Rechtfertigung der Effizienz- und Wohlfahrtssteigerung bezüglich der Abgeltung von immateriellen Kosten als Folge von Unfällen. Es handelt sich dabei gemäss ARE 2002 um „Kosten durch körperliche und seelische Schmerzen, Leid, Verlust an Lebensfreude sowie verlorenen Kosumgenuss“ bzw. gemäss Schweizer Norm um „Verlust an Wohlbefinden sowie Schmerz und Leid, welche sich als Folge von Tod oder Krankheit bei den betroffenen Personen ergibt“ (VSS 2008, Seite 4). Nach der bislang gültigen Sicht Verkehrsträger betrugen externe immaterielle Kosten als Folge von durch Lastwagen und schwere Sattelschlepper (Sattelzüge) verursachten Unfällen im Jahr 2005 9,3 Mio. CHF. Demgegenüber betrugen sie aus Sicht der Verkehrsart Schwerverkehr 92,7 Mio. CHF, also 83,4 Mio. CHF für immaterielle Schäden, die den Insassen von leichten Strassenfahrzeugen und, bei Todesfällen, deren Angehörigen durch Fahrzeuge des schweren Güterverkehrs zugefügt wurden. (7) Ebenso wie bei den Stauzeitkosten kann auch bei dieser Kostenkategorie bei der LSVA-Erhebungsweise keine Effizienzsteigerung, also keine Reduktion der Unfälle erwartet werden. Darüber hinaus muss die Frage gestellt werden, wo denn eine Wohlfahrtssteigerung auszumachen ist, wenn der Staat vom Güterschwerverkehr zusätzliche Einnahmen generiert, ohne die Betroffenen für deren immaterielle Schäden zu entschädigen. (8) Wir halten es zusammenfassend für nicht gerechtfertigt, ja sogar für unverantwortbar, die „Sichtweise Verkehrsart“ als effizient, wohlstandsfördernd und gegenseitig ausgewogen („und umgekehrt“!) hinzustellen, ohne © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 10 progtrans unmissverständlich und deutlich auf die teils kontraproduktiven, teils unethischen Ausprägungsformen und Modalitäten der LSVA-Anteile für Stauzeitkosten und immaterielle Unfallkosten hinzuweisen, wie sie nunmehr konkret gehandhabt werden. (9) Der Titel der vom Auftraggeber ARE in voller Kenntnis der Diskrepanz zu den oben genannten vier Punkten herausgegebenen Broschüre „Fair und effizient – Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in der Schweiz“ (ARE 2010) gilt jedenfalls definitiv nicht für den Staugebührenanteil in der LSVA. Diese Broschüre, datierend vom Januar 2010, diente offensichtlich der politisch geprägten Informierung des Bundesgerichtes und dokumentiert auch die Richtungsvorgabe für das Gutachten von ECOPLAN/INFRAS 2010. Wissenschaftlich sind jedenfalls weder der Begriff „fair“ noch der Begriff „effizient“ gerechtfertigt; faktisch ist das Gegenteil der Fall. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 11 progtrans 4 Audit Unfallkosten 4.1 Konzept der externen Unfallkosten (1) Die Berechnung der externen Unfallkosten innerhalb der schweizerischen Transportrechnung und für die LSVA basiert auf einer Studie von ECOPLAN aus dem Jahr 2002 (ARE 2002). In dieser Studie werden die Unfallkosten, die dem Strassenverkehr zugerechnet werden, für das Jahr 1998 ermittelt. (2) Wir haben die Grundlagen der Methodik zur Berechnung der externen Unfallkosten seinerzeit in unserem von der ASTAG beauftragten Audit der Transportkostenrechnung 2003 beschrieben und nehmen darauf Bezug (ProgTrans 2008): • Basis der Berechnungen sind die Anzahl der Unfälle und die Anzahl der Unfallopfer aus einer Sonderauswertung der Unfallstatistiken der Kommission für die Statistik der Unfallversicherung (UVGUnfallstatistiken). Ecoplan verwendet dieses Mengengerüst, um auch die Anzahl von Verletzten und Toten aus nicht polizeilich aufgenommenen Unfällen zu berücksichtigen. Die Statistiken des BFS berücksichtigen hingegen nur polizeilich erfasste Unfälle. Die Anzahl der Unfallopfer wird weiterhin – unterteilt nach Schwere der Verletzung (Leicht-, Schwerverletzte, Invalide und Tote), Alter und Geschlecht – den unfallverursachenden Fahrzeugkategorien zugewiesen. • Auf Basis dieses Mengengerüsts werden die Kosten durch Personenund Sachschäden je Fahrzeugkategorie und Schwere der Verletzung ermittelt: Personenschäden o Medizinische Heilungskosten o Nettoproduktionsausfall o Wiederbesetzungskosten o Immaterielle Kosten [Fettdruck hier durch ProgTrans] o Administrative Kosten Sachschäden Polizei- und Rechtsfolgekosten Die Höhe der immateriellen (Folge-)Kosten bei den Unfallopfern (Kosten durch körperliche und seelische Schmerzen, Leid, Verlust an Lebensfreu- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 12 progtrans de sowie verlorenen Konsumgenuss) [die alleine hier interessieren, weil diese Unfallkostenkategorie von der Umstellung auf die Sicht Verkehrsart betroffen ist] basiert auf Zahlungsbereitschaften zur Vermeidung je nach Schwere der Verletzung. Die Bewertung sozialer und externer Kosten ist höchst komplex durch die Interventionen verschiedener staatlicher und privater Versicherungen. Das Konzept verbindet eine rein volkswirtschaftliche Vorgehensweise zur Quantifizierung von Ressourcenverbrauch mit einem Zahlungsbereitschaftsansatz („willingness-to-pay“) für immaterielle Schäden. Die Zuordnung von Kosten zu Unfallverursachern, anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Geschädigten und Allgemeinheit kann bei Nichteindeutigkeit der Schuldfrage arbiträr sein. Ausserdem ist festzustellen, dass die Kostensätze aus 1998 wahrscheinlich nicht mehr angemessen sind und aktualisiert werden müssten. (3) Soweit unsere damalige Kommentierung der Methodik der externen immateriellen Unfallkosten in ARE 2002. 4.2 Umrechnung der Unfallkosten (1) Zunächst werden in ECOPLAN/INFRAS 2010, um der Sichtweise Verkehrsart Schwerverkehr Rechnung zu tragen, die Kleinbusse und Kleinbustaxis umklassiert und den leichten Motorwagen zugeordnet. Diese Umklassierung ist notwendig und methodisch korrekt. (2) Wie bereits erwähnt, stammen die Basisberechnungen der externen Unfallkosten aus dem Jahr 2002 und bezogen sich auf das Jahr 1998. Während die Unfallstatistiken vom BFS kontinuierlich weitergeführt werden und damit ständig ein aktuelles Mengengerüst zur Verfügung steht, ist das Wertgerüst bislang nicht aktualisiert worden; angepasst wurde lediglich das Preisniveau. (3) Beim Übergang von der Sichtweise Verkehrsträger zur Sichtweise Verkehrsart Schwerverkehr ist bei den externen Kosten, die nicht bereits durch Versicherungsleistungen abgedeckt und somit internalisiert sind, lediglich die Kategorie der immateriellen Kosten betroffen. Es handelt sich hierbei um „Schmerz und Leid“, die durch den Schwerverkehr den Nichtverkehrsteilneh- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 13 progtrans mern und in der neuen Sichtweise nun zusätzlich auch dem NichtSchwerverkehr verursacht werden. (4) Die Berechnung der externen Unfallkosten in der Sichtweise Verkehrsart wird als „Pilotrechnung“ bezeichnet (vgl. ECOPLAN/INFRAS 2010, Seite 22: 3.3.3 Ergebnisse Pilotrechnung 1998). In der Medienmitteilung des ARE vom 14. 10. 2010 (ARE 2010a) ist allerdings keine Rede vom Pilotcharakter der Berechnung. (5) Die Berechnungen selber sind in keiner Weise nachvollziehbar. Es werden lediglich Ergebnisse vorgestellt, sowohl für das Jahr 1998 wie auch daran anknüpfend für das Jahr 2005. Alles, was der Leser zur Berechnung für 2005 erfährt, ist (ECOPLAN/INFRAS 2010, Seite 24): Die externen Unfallkosten Sicht Verkehrsart werden für das Jahr 2005 aus den sozialen Unfallkosten abgeleitet. Grundlage dazu ist der Anteil der externen Unfallkosten Sicht Verkehrsart an den sozialen Unfallkosten im Jahr 1998. Dieser Anteil wurde differenziert nach den verschiedenen Kostenkategorien (medizinische Heilungskosten, immaterielle Kosten etc.) und nach den verschiedenen Fahrzeugkategorien (Personenwagen, Lastwagen etc.). [Fussnote 18: In der Aktualisierung der Unfallkosten für das Jahr 2005 konnten aus Budgetgründen nicht die gesamten Berechnungen für das Jahr 1998 wiederholt werden. Deshalb wurden nur die sozialen Kosten vollständig aktualisiert und die externen Kosten wie hier über die differenzierten Anteile an den sozialen Kosten im Jahr 1998 bestimmt. Dieses Vorgehen erlaubt es, die Grössenordnung der externen Kosten zu ermitteln. Für eine genauere Erhebung müssten jedoch die umfangreichen Berechnungen, die für das Jahr 1998 getätigt wurden, umfassend aktualisiert werden. Dies ist für eine nächste Aktualisierung der Unfallkosten zu empfehlen.] Diese differenzierten Anteile werden auf die sozialen Unfallkosten des Jahres 2005 angewendet. [Fussnote 19: Ecoplan und Infras (2008), Externe Kosten des Verkehrs in der Schweiz. Aktualisierung für das Jahr 2005 mit Bandbreiten.] (6) Es geht bei der Pilotrechnung also nur um die Abschätzung von Grössenordnungen, nicht um Ergebnisse, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. (7) Konzentriert man sich auf die Bewertung der immateriellen Kosten, muss man auf die ECOPLAN-Studie zu den Unfallkosten im Strassen- und Schienenverkehr der Schweiz 1998 (ARE 2002) und auf die erwähnte © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 14 progtrans ECOPLAN/INFRAS-Studie zur Aktualisierung der externen Kosten des Verkehrs in der Schweiz (ARE/BAFU 2008) zurückgreifen. (8) In ARE 2002 wird erklärt, dass die immateriellen Unfallfolgekosten nicht direkt beziffert werden können, sondern mittels eines „international anerkannten“, aber für die Schweiz neuen Zahlungsbereitschaftsansatzes bewertet werden. Die Ermittlung der Zahlungsbereitschaft zum Ausgleich des Nutzenverlustes durch das Unfallrisiko erfolgt durch (sog. Stated-Preference-) Befragungen. In der Schweiz ist damals und wohl auch später keine solche Befragung durchgeführt worden. Dies mutet seltsam an angesichts der Tatsache, dass die immateriellen Unfallkosten in der Schweiz bereits damals (1998) mit mehr als 8 Mrd. CHF zu Buche schlugen.1 (9) Die heutige Bewertung basiert auf dem gleichen Kostensatz, wobei lediglich das (schweizinterne) Preisniveau angepasst wurde. Dass sich zwischenzeitlich die EUR- und CHF-Währungen aufeinander zubewegt haben, ist nicht berücksichtigt worden. Es wäre sicherlich angebracht, eine originäre Zahlungsbereitschaftserhebung in der Schweiz durchzuführen, um eine hinreichend solide empirische Absicherung der Kostensätze zu garantieren. (10) ECOPLAN/INFRAS 2010 weist weder das Unfallmengengerüst 2005 noch die Kostensätze und auch nicht die gesamten immateriellen Kosten vor Abzug von „Transferleistungen“ aus. Deshalb ist es uns unmöglich, die Ergebnisse im Detail nachzuprüfen. 1 Dazu ist in ARE 2002, Seite K-11, zu lesen: „Die Bewertung der immateriellen Kosten beruht auf einem Zahlungsbereitschaftsansatz. Bei diesem Ansatz wird ermittelt, welchen Betrag die Betroffenen bezahlen würden, um ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Personen zu verbessern. Der für die Schweiz verwendete Wert basiert auf der Empfehlung des europäischen Forschungsprojektes UNITE, in welchem von 1.5 Mio. € pro Todesfall ausgegangen wird. Unter Beachtung der höheren Kaufkraft in der Schweiz und des Wechselkurses ergibt dies pro Todesfall Kosten von 2.87 Mio. [CHF, eingefügt von ProgTrans]. Für Schwerverletzte werden Kosten von 290’000 CHF pro Fall berücksichtigt und für Leichtverletzte 28'600 CHF. Im internationalen Vergleich liegen diese Kostensätze im „Mittelfeld“ der Schätzungen. Die Ergebnisse von empirischen Erhebungen zur Zahlungsbereitschaft weisen allerdings eine grosse Bandbreite auf, dementsprechend verbleibt eine erhebliche Unsicherheit bei der Bewertung der immateriellen Kosten. Dies wirkt sich wegen der grossen Bedeutung der immateriellen Kosten auch auf die Zuverlässigkeit der gesamten sozialen Unfallkosten aus. Wir haben daher im Sinne einer Sensitivitätsanalyse auch die Ergebnisse bei einer wesentlich tieferen Bewertung der immateriellen Kosten (2 Mio. CHF pro Todesfall) ausgewiesen. Innerhalb der Zahlungsbereitschaftsmethode handelt es sich für die Schweiz bei diesen 2 Mio. CHF um einen eher tiefen Wert.“ © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 15 progtrans 5 Audit Stauzeitkosten 5.1 Definition von Stau (1) Bemerkenswert erscheint uns die Definition für „Stau“, wie man sie aus Seite 27 von ECOPLAN/INFRAS 2010 entnehmen kann: „So lässt sich für einen bestimmten Querschnitt die „Stauzeit“ als Differenz zwischen dem Zeitbedarf in einer Ausgangssituation, d.h. dem unbelasteten Netz [Fettdruck durch ProgTrans], und einer Situation mit der effektiven Belastung ermitteln.“ Das bedeutet, dass nach dieser Definition immer und überall Stau herrscht, sobald mehr als ein Fahrzeug pro Stunde einen Fahrbahnquerschnitt in einer Richtung passiert. Und das heisst praktisch: immer und überall, wenngleich natürlich durch den sehr schwachen Anstieg der Fahrzeit im Bereich der unteren Verkehrsbelastungen die zugehörigen Stauzeiten rechnerisch sehr gering sind. (2) Gravierend an dieser Definition erscheint uns indessen vor allem, wie sie in Einklang zu bringen ist mit dem Vorgänger-Bericht (ARE 2007, Seite 23), wo Stau ganz anders definiert ist2. Wie mit dieser definitorischen Inkonsistenz in ECOPLAN/INFRAS 2010 umgegangen wird, ist nicht nachvollziehbar. Auch bleibt dabei völlig ungeklärt, wie Stau im Innerortsbereich (etwa bei Vorhandensein von Lichtsignalanlagen) definiert ist und dort Stauzeiten quantifiziert werden. 2 „Was ist ein Stau? Staus entstehen, wenn die Nachfrage auf einer Verkehrsanlage ihre Kapazität erreicht oder überschreitet. Das äussert sich im Strassenverkehr durch zunehmende gegenseitige Behinderung und letztlich abnehmende Geschwindigkeit – bis hin zum völligen Verkehrszusammenbruch, sprich Stillstand der Fahrzeuge. Die Kapazität einer Anlage eines Strassenabschnitts oder Knotens ist im Normalfall eine mehr oder weniger fixe Grösse (ggf. abhängig von der Art der Nachfrage, z.B. dem Lastwagenanteil), und Staus resultieren primär durch Überlast, d.h. einer über der Kapazität liegenden Nachfrage. Allerdings kann auch die Kapazität auch schlagartig reduziert werden (z.B. infolge von Unfällen, kurzzeitig bis auf Null bei Sperrung einer Achse) oder auch zeitlich begrenzt vermindert werden (z.B. durch Baustellen). Für die Benutzer einer Verkehrsanlage äussert sich dies in jedem Fall gleich, nämlich in entsprechenden Zeitverzögerungen und Zeitverlusten. Demgegenüber bemüht sich die Schweizer Norm SN 671 921 um eine einfache operationalisierbare Form der Staudefinition und fokussiert auf die Erscheinungsform von Stau: Die Norm spricht von Stau, wenn auf Hochleistungs- oder Hauptstrassen ausserorts die Fahrzeuggeschwindigkeit während mindestens 5 Minuten unter 10 km/h liegt und es häufig zum Stillstand kommt bzw. wenn auf Hauptstrassen innerorts, bei Knoten oder Engpässen die Wartezeit mindestens 5 Minuten beträgt.“ © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 16 progtrans 5.2 Fahrzeugkollektive und deren (Stau-)Zeitkostensätze (1) Als Fahrzeugkategorien verwendet ECOPLAN/INFRAS 2010 (Seite 27) die folgenden sieben: • Personenwagen (PW), • leichte Nutzfahrzeuge (LNF), • Cars3, • Motorräder (MR) sowie • die drei zu schweren Nutzfahrzeugen (SNF) zusammengefassten Kategorien Lastwagen (LW), Lastzüge (LZ) und Sattelzüge (SZ). PW, LNF und MR werden zur Verkehrsart „leichte Motorwagen (LMW)“, Cars und SNF zur Verkehrsart „schwere Motorwagen (SMW)“ zusammengefasst. Wo die im Unfallkostenteil von ECOPLAN/INFRAS 2010 (Seite 16) umklassierten Kleinbusse und Kleinbustaxis bei der Stauzeitkostenermittlung aufscheinen, ist nicht erkennbar. (2) Die Zuordnung der Cars (Reisebusse) zu den SMW ist von ihrem Stauverhalten her sicherlich gerechtfertigt, doch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich Cars in anderer, hier aber dennoch relevanter Hinsicht deutlich von den SNF unterscheiden (wozu sich in ECOPLAN/INFRAS 2010 allerdings kein Hinweis findet): • Sie zahlen keine echt leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, sondern sind gemäss Art. 4 SVAG pauschaliert. • Sie unterliegen nicht dem Sonntags-, Feiertags- und Nachtfahrverbot. • Sie haben vermutlich einen deutlich anderen Stauzeitkostensatz als die SNF (siehe unter nachfolgender Textziffer). Daher wäre es sinnvoll, diese Fahrzeugkategorie separat zu betrachten und nicht mit dem Fahrzeugkollektiv schwerer Nutzfahrzeuge zu vermengen. (3) Ebenfalls auf Seite 27 von ECOPLAN/INFRAS 2010 werden Stauzeitkostensätze benannt, welche aus dem Vorgänger-Bericht (ARE 2007) über- 3 Als Cars werden in der Schweiz üblicherweise die (privaten) Reisebusse bezeichnet. Zur selben Fahrzeugkategorie müssten aber auch die Linienbusse des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs gehören, zu denen und zu deren Behandlung in ECOPLAN/INFRAS 2010 allerdings nichts ausgesagt wird. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 17 progtrans nommen wurden. Angegeben werden in ECOPLAN/INFRAS 2010 allerdings nur die Werte für PW (28 CHF/h) und für leichte und schwere Nutzfahrzeuge (je 116 CHF/h); für MR und Cars (die im Vorgänger-Bericht überhaupt nicht vorkommen) sind keine Stauzeitkostensätze definiert. (4) Den zitierten Zeitkostensatz von 28 CHF/h für PW, der laut ECOPLAN/ INFRAS 2010 (Seite 27) aus der alten Studie (ARE 2007) übernommen worden ist, wird man in ARE 2007 allerdings vergeblich suchen: Er ist dort nicht zu finden. Rückfragen beim ARE haben ergeben, dass es sich bei den in ARE 2007 (Seite 118) angegebenen Zeitkostensätzen für PW um die Dimension „CHF je Personenstunde“ [CHF/P-h] handelt, bei den 28 CHF/h jedoch um die Dimension „CHF je Fahrzeugstunde“ [CHF/Fz-h], gemittelt aus den Fz-hAnteilen, Besetzungsgraden und Einzel-Zeitkostensätzen je Personenstunde von den vier PW-Fahrtzwecken (Pendler, Einkauf, Nutzverkehr und Freizeit). Wenn man dies mit den Zahlen von ARE 2007 (Seite 118) nachrechnet, kommt man allerdings nicht auf 28 CHF/Fz-h, sondern auf 27 CHF/Fz-h. (5) Kann man dies noch als Ungenauigkeit betrachten, so ist dies nicht mehr möglich, wenn man nun den relevanten Durchschnittszeitkostensatz der LMW insgesamt als gewogenes Mittel aus PW und LNF ermittelt. Gemäss ARE 2007 (Seite 118) ergibt sich dieser Wert zu 31,15 CHF/Fz-h, mit dem definitiv (in der Dimension „CHF je Fahrzeugstunde“) zu rechnen wäre. Dieser einzig rechnungsrelevante Mischwert findet sich jedoch in der neuen Studie ECOPLAN/INFRAS 2010 nirgends. Da nur Stauzeitkosten und keine Stauzeiten mitgeteilt werden, kann dieser Zeitkostensatz der LMW auch nicht rückgerechnet werden. Auf entsprechende Anfrage konnte vom ARE in Erfahrung gebracht werden, dass in der neuen Studie, die hier zum Audit ansteht, definitiv mit 35 CHF/Fz-h gerechnet wurde. Die Abweichung gegenüber den 31,15 CHF/Fz-h wurde mit einer (nicht näher quantifizierten) Veränderung der Anteile von PW und LNF innerhalb der LMW begründet. Von einer solchen Strukturveränderung innerhalb der LMW ist aber in ECOPLAN/INFRAS 2010 nirgends die Rede, ganz im Gegenteil wird dort der Eindruck erweckt, als ob sich bei den LMW nichts geändert habe. (6) Insgesamt ist die Darstellung der Zeitkostensätze in ECOPLAN/ INFRAS 2010 äusserst intransparent und widersprüchlich. Sie entspricht keinesfalls der besonderen Tragweite und Bedeutung dieser wichtigen Eingangsgrössen. Korrekt gewesen wäre es, die Zeitkostentabelle von Seite 118 aus ARE 2007 in der neuen Studie so auszuweisen, wie mit ihr tatsächlich gerechnet wurde. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass ihr © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 18 progtrans Weglassen sogar strategisch bedingt war und letztlich dazu dient, nichts überprüfen zu können. 5.3 Stauzeiten-Mengengerüst (1) Das grösste Manko und Ärgernis des Stauzeitkosten-Berichtsteils besteht darin, dass keine einzige Zahl zum Stauzeiten-Mengengerüst [FzStaustunden/a], weder insgesamt noch nach Verkehrsarten und Ursachen differenziert, angegeben wird. Das bewirkt, dass keine einzige Ergebniszahl der Stauzeitkosten überprüft werden kann. Unabdingbar wäre zumindest eine tabellarische Zusammenstellung von Stauzeiten, Stauzeitkostensätzen und Stauzeitkosten in der Differenzierung nach Verkehrsarten, wie sie im Vorgänger-Bericht (ARE 2007) auf Seite 118 wiedergegeben ist. Dort war die Frage der Verursachung allerdings noch irrelevant. Eine aktualisierte Tabelle müsste also überdies die weitere Differenzierung des Stauzeiten-Mengengerüstes nach verkehrsartenspezifischen Verursachungen enthalten. (2) Wir wollen hier unsere Befürchtung äussern, dass gerade die neu hinzugekommene Aufgabenstellung der – zugegebenermassen sehr schwierigen – Verursachungszuweisung von Stauzeiten an die beiden trennscharfen Verkehrsarten „leichte Motorwagen (LMW)“ und „schwere Motorwagen (SMW)“, wie sie nun aufgrund des Bundesgerichtsurteils vom 19.4.2010 erforderlich wurde, die Ursache für die Nicht-Offenlegung dieses StauzeitenMengengerüstes ist. Die Unmöglichkeit der Überprüfung dieses für alle weiteren Berechnungen erforderlichen Stauzeiten-Mengengerüstes führt auch dazu, dass nahezu alle weitere Kritik unsererseits unterbleiben könnte, da sie grossteils nur auf Vermutungen und Plausibilitätsüberlegungen basieren kann. Die nachfolgenden Kritikpunkte sind somit unter diesem Vorbehalt zu verstehen. 5.4 Stauursachen und zeitlicher Anfall (1) Da ECOPLAN/INFRAS 2010 mit dem Anspruch und Auftrag antritt, gegenüber dem Vorgänger-Bericht (ARE 2007) ein zentrales Augenmerk auf die Stauverursachung und ihre korrekte verkehrsartenspezifische Anlastung zu werfen, ist es unverständlich, dass zu den verschiedenartigen Stauursachen und ihren quantitativen Anteilen in ECOPLAN/INFRAS 2010 nichts aus- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 19 progtrans gesagt wird, wenn man davon absieht, dass auf eine Staustatistik in der Differenzierung nach Überlast, Baustellen und Unfällen hingewiesen wird (ECOPLAN/INFRAS 2010, Seite 26). Wir wollen dieses Manko hier insoweit beheben, als es für die vorliegende Aufgabenstellung von Belang ist. (2) Als Stauursachen kann man grob zwei grosse Gruppen unterscheiden: • Solche, die ursächlich dem Verkehrsgeschehen angelastet werden können (verkehrsbedingter Stau): Hier ist wiederum eine Dreiteilung zweckmässig: • o Normale Überlastung: Die Verkehrsnachfrage übersteigt (meist zu denselben Tageszeiten und an denselben Stellen des Strassennetzes) die im Regelfall vorhandene Infrastrukturkapazität (kapazitätsbedingter Stau). o Unfälle, wenn durch die Konstellation des Unfalles die Kapazität des Infrastrukturquerschnittes befristet reduziert ist (unfallbedingter Stau) o Pannen und Brände (sofern sie nicht zu Unfällen führen) Solche, die ursächlich nicht dem Verkehrsgeschehen angelastet werden können (nicht verkehrsbedingter Stau): Dazu zählen Baustellen und (meist kurzzeitige) extreme Witterungsbedingungen. (3) Es ist unmittelbar einsichtig, dass man für nicht verkehrsbedingte Stauursachen den Verkehrsteilnehmenden keine Stauabgabe anzulasten berechtigt ist. Das heisst, diese Ursachengruppe ist aus dem Anlastungsprozess für sämtliche Verkehrsteilnehmende auszuscheiden. (4) Im Vorgänger-Bericht (ARE 2007) war auf Seite 121 für diese nicht verkehrsbedingten Stauursachen ein Stauzeitanteil von 30 % angegeben. (Da es dort nicht um Verursachung ging, wurden die 30 % dort auch nicht abgezogen.) Dazu findet sich unverständlicherweise in ECOPLAN/INFRAS 2010 nicht der geringste Hinweis. Wir vermuten daher, dass – ebenso wie in dem Vorgänger-Bericht (ARE 2007) – nichts für nicht verkehrsbedingte Stauursachen abgezogen wurde. (5) Da es gemäss dem Auftrag und Anliegen von ECOPLAN/INFRAS 2010 vorrangig wichtig ist, die Verursachung von Stauzeiten bzw. Stauzeitkosten seitens der SMW an die LMW zu ermitteln, ist ausserdem zwingend zu berücksichtigen, dass es Zeiten gibt, in denen SNF gar nicht an Staus beteiligt © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 20 progtrans sein können, also zu Zeiten des Sonntags-, Feiertags- und Nachtfahrverbotes für dieselben. Diese Zeiten machen (ohne Feiertage) 66 von 168 Wochenstunden, also nahezu 40 % aus. Für eine wechselseitige Staubeeinflussung bzw. Stauverursachung stehen also wöchentlich nur 102 Stunden zur Verfügung. Auch dazu wird direkt nichts in ECOPLAN/INFRAS 2010 ausgesagt. Indirekt mag dieser Effekt in den verwendeten Tagesganglinien, die (angeblich) nach Fahrzeugkategorien und Tagestypen (Werktag, Samstag, Sonntag) unterscheiden, berücksichtigt sein. Erforderlich wären aber nicht nur diese, sondern auch die Kenntnis der Uhrzeiten der empirisch registrierten (und nicht rechnerisch modellierten) Staus, sodass eine eindeutige uhrzeitmässige Zuordnung von Verkehrsstärken (und ihrer Verkehrsartenzusammensetzung!) einerseits und von Staus andererseits gewährleistet ist. Wir melden aus unserer Erfahrung Zweifel daran an, dass die offenbar recht pauschalen Betrachtungen von ECOPLAN/INFRAS 2010 diesen Sachverhalt angemessen berücksichtigen. Wir finden es jedenfalls erstaunlich, dass dieses Zuordnungsproblem in ECOPLAN/INFRAS 2010 explizit gar nicht erwähnt ist. Und wir betonen ihn hier, weil eine wesentlich plausiblere Alternativrechnung, die wir in Teilbericht 2 (TB2) vorstellen, diesen Effekt explizit berücksichtigen wird. 5.5 Stauäquivalente Gewichtungsfaktoren für die Verkehrsarten (1) Vorweggenommen sei, dass die gesamte Methodik der Quantifizierung der Stauzeitkostenverursachung seitens der SMW an die LMW in ECOPLAN/INFRAS 2010 ausschliesslich auf stauäquivalenten Gewichtungsfaktoren von SMW und LMW basiert, dass diesen somit elementare und dominante Bedeutung zukommt. (2) Wir teilen die Auffassung von ECOPLAN/INFRAS 2010 (Seite 28), dass ein SMW sich hinsichtlich Stauveranlassung im Mittel äquivalent verhält wie etwa 2,5 PW: 1 SMW entspricht 2,5 PW. (3) Allerdings ist noch eine ergänzende Korrektur erforderlich, denn die LMW sind ja nicht identisch mit den PW; LMW enthalten über die PW hinaus insbesondere noch sämtliche Nutzfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen und die (umklassierten) Kleinbusse und Kleinbustaxis sowie – für Staubildung zu gewissen (Urlaubs-)Zeiten besonders re- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 21 progtrans levant – PW mit (Wohnwagen-)Anhänger. Wir nehmen daher als Mittelwert für alle LMW eine stauäquivalente Gewichtung von 1,25 PW an: 1 LMW entspricht 1,25 PW. (4) Daraus leitet sich die hier einzig relevante Gewichtungsrelation ab: 1 SMW entspricht (stauäquivalent) 2 LMW. (5) Diese Gewichtungsrelation 1 : 2 wird auch in den Argumenten der relevanten Capacity-Restraint-Funktionen (bzw. von deren Kehrwerten) der EWS 1997 (FGSV 1997, etwa Seite 22-23) verwendet. Dabei ist die Abgrenzung der beiden dort genannten Verkehrsarten P (Personenverkehr) und GV (Güterverkehr) nahezu identisch wie die zwischen LMW und SMW in ECOPLAN/INFRAS 2010. Lediglich wird dort die Grenze für die Zurechnung von LNF zu PW mit 2,8 Tonnen statt 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht festgelegt (FGSV 1997, Seite 18). 5.6 Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren in Capacity-Restraint-Funktionen zur Stauzeitenermittlung (1) Die verursachungsgerechte Anlastung von Stauzeitkosten der SMW, wie sie in ECOPLAN/INFRAS 2010 letztlich gehandhabt wurde, geht aus deren „zweiter Variante“ hervor, wie sie dort auf Seite 28 beschrieben ist: Die SMW haben aufgrund ihrer Beschaffenheit (grösser, länger, schwerer, geringeres Beschleunigungsvermögen als LMW) einen „gesteigerten Gemeingebrauch“ der Infrastruktur, der abzugelten ist: „Die Umsetzung dieses Ansatzes erfolgt mittels der Gewichtungsfaktoren für die Umrechnung von SMW in PWE (Personenwageneinheiten). Hier wird ein Stauzustand berechnet, bei dem die SMW mit einer Gewichtung von 1,0 (statt z.B. 2,5 im Referenzzustand) berücksichtigt werden. … der den SMW anzulastende Teil [wird] durch Vergleich mit dem Referenzzustand eruiert.“ (2) Wir teilen – wie schon im vorigen Abschnitt erwähnt – die Grundauffassung, dass SMW einen „gesteigerten Gemeingebrauch“ der Infrastruktur haben, der abzugelten ist. Aber zunächst ist einmal zu fragen und zu prüfen, inwieweit dieser „gesteigerte Gemeingebrauch“ bereits in den (gegenüber den PW spezifisch wesentlich höheren) Infrastrukturabgeltungen der SMW enthal- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 22 progtrans ten ist. Doch halten wir daran fest, dass wir beim reinen Argument „Stauzeiten“ einen SMW für stauäquivalent mit 2,5 PW bzw. mit 2,0 LMW halten. (3) In diesem Abschnitt wollen wir nun versuchen, den von ECOPLAN/INFRAS 2010 gewählten konkreten Anlastungsvorgang und dessen extrem SMW-ungünstige Folgen aufzuzeigen. (Die darüber hinausgehende Grundsatzproblematik werden wir im folgenden Abschnitt erörtern.) Dazu verweisen wir auf Abbildung 1, in der wir drei Deutungszustände aufzeigen, die alle drei auf so genannten Capacity-Restraint-Funktionen (CRF) basieren. Diese zeigen den Grundzusammenhang auf zwischen der Verkehrsbelastung Q in einem homogenen Streckenabschnitt oder Streckenquerschnitt in der Dimension [Fahrzeuge/h] (mit verschiedenen Dimensionsspezifikationen, z.B. [PW/h] oder [PWE/h]) und der auf 1 km bezogenen Fahrzeit T (Kehrwert der Geschwindigkeit), die in der Fachliteratur auch als „Zeitbedarfswert“ bezeichnet wird [h/km]. T0 ist der geringstmögliche Zeitbedarfswert im vollkommen unbelasteten Zustand (Q = 0). Wenn die Verkehrsbelastung ansteigt und in die Nähe der Infrastrukturkapazität C rückt, steigt der Zeitbedarfswert T sehr stark an. (Die komplexen Zusammenhänge im Bereich von Q = C können hier nicht erörtert werden, obwohl gerade dieser Bereich den eigentlichen Staubereich darstellt.) (4) Abbildung 1 ist als didaktisch intendierte, schematische Prinzipskizze zu verstehen, um das von ECOPLAN/INFRAS 2010 (vermutlich) gewählte Vorgehen (und ein alternatives dazu) aufzuzeigen. Aus didaktischen Gründen behalten wir in dieser Abbildung die (inkorrekte) stauäquivalente Gleichsetzung von PW und LMW mit je 1 PWE von ECOPLAN/INFRAS 2010 bei. Die drei angesprochenen Systemzustände sind die folgenden: © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 23 progtrans A. Basiszustand Es wird unterstellt, dass die SMW mit dem Gewichtungsfaktor 1 SMW = 1 PW in den CRF enthalten sind. Schon an dieser Stelle muss betont werden, dass man nicht eine bestimmte Fahrzeugkategorie bzw. Verkehrsart an bestimmten Stellen der CRF-Abszisse einordnen kann: Verschiedene Fahrzeugkategorien bzw. Verkehrsarten sind „irgendwie“ in der jeweiligen Verkehrsbelastung Q enthalten bzw. verteilt. Daher auch die Aussage, dass Stau ein unteilbares Ganzes, ein „Gemeinschaftswerk“ aller in Q enthaltenen Fahrzeuge darstellt. Wir haben in den Basiszustand die beiden extrem möglichen Zuordnungen (mit ΔPW = SMW mit Gewichtungsfaktor 1) angedeutet. Die SMWungünstigste Einordnung besteht darin, die SMW ganz rechts in der CRF (bei Q = QB) als „Spitzenlast“ einzuordnen, die SMW-günstigste darin, die SMW ganz links in der CRF (bei Q = 0) als „Grundlast“ einzuordnen. B. Zustand mit SMW als Spitzenlast Hier werden nun die ΔPW ganz rechts „an der Spitze“ durch SMW ersetzt. (Die Grafik ist so gehalten, dass ein stauäquivalenter Gewichtungsfaktor von g = 2,5 PWE/SMW zum Ausdruck kommt.) Das heisst, QB vom Basiszustand wächst nun um ΔPW*(1-g), was zu einer beträchtlichen Erhöhung ΔT des Zeitbedarfswertes TB führt. Und dieser Wert ΔT wird (wenn wir die Argumentation von ECOPLAN/INFRAS 2010 richtig verstanden haben) vollständig den SMW angelastet: ΔT = ΔTSMW. Dieser Zustand wird in ECOPLAN/INFRAS 2010 (Seite 28 und 29) als „Referenzzustand“ bezeichnet. Diese Argumentation erscheint bei erstem Hinsehen sehr plausibel, und zwar so plausibel, dass man als Laie gar nicht auf die Idee kommt, dass sie extrem einseitig – und damit unfair – sein könnte. Zur Aufdeckung dieser Einseitigkeit folgt nun Zustand C. C. Zustand mit SMW als Grundlast Hier werden nun die ΔPW ganz links „als Grundlast“ (bei Q = 0) durch SMW ersetzt. Zwar wächst nun QB vom Basiszustand wiederum genau um ΔPW*(1g), was wiederum in Summe zur identischen Erhöhung des Zeitbedarfswertes TB um ΔT führt. Aber die Zuscheidung von ΔT zu PW (ΔTPW) und SMW (ΔTSMW) ist eine ganz andere, nämlich eine für die SMW extrem günstige. Selbstverständlich vertreten wir nicht diese extrem SMW-günstige Position, ebenso wenig wie die im Zustand B aufgezeigte und von ECOPLAN/INFRAS 2010 (offensichtlich) in Rechnung gestellte extrem SMW-ungünstige Position des Referenzzustandes. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 24 progtrans T [h/km] A: A: Basiszustand Basiszustand TB T0 ∆PW ∆PW QB T [h/km] Q [PW/h = PWE/h] C B: B: Zustand Zustand mit mit SMW SMW als als Spitzenlast Spitzenlast ∆T = ∆TSMW ∆TPW = 0 TB T0 ∆PW ∆PW·(g-1) QB PW Q [PWE/h] C SMW in [PWE] T [h/km] C: C: Zustand Zustand mit mit SMW SMW als als Grundlast Grundlast ∆T ∆TPW ∆TSMW TB ∆TSMW T0 ∆PW ∆PW·(g-1) PW SMW in [PWE] QB C Q [PWE/h] Abbildung 1: Capacity-Restraint-Funktionen (CRF) zur Berücksichtigung eines stauäquivalenten Gewichtungsfaktors g von schweren Motorwagen (SMW) zur Stauzeitanlastung an SMW (schematische Prinzipskizze) © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 25 progtrans Vielmehr halten wir die von ECOPLAN/INFRAS 2010 gewählte Methodik für untauglich. Wir beabsichtigen stattdessen, in Teilbericht 2 eine alternative Methodik vorzuschlagen, die auf einer Art stochastischer Aufteilung von SMW innerhalb von QB + ΔPW*(1-g) basiert. Damit wollen wir einer einseitig interessengeleiteten Interpretation, wie sie die Zustände B und C darstellen, vorbeugen. (5) Ausdrücklich ist hier noch auf eine wichtige Inkonsistenz bei ECOPLAN/INFRAS 2010 hinzuweisen: Dort gehen in die CRF statt der einzig empirisch erfassbaren Zeitbedarfswerte (mit der Dimension [h/km]) unverkennbar bereits die mit den Zeitkostensätzen multiplizierten Werte (mit der Dimension [CHF/km]) ein. Somit hängen die CRF von Zeitkostensätzen ab, was (von der Kausalität her) gänzlich sinnwidrig ist, da in CRF stets die Abhängigkeit der (kilometerspezifischen) Fahrzeiten (nicht aber der Fahrzeitkosten) von der Verkehrsbelastung abgebildet wird. Dieser Effekt verstärkt die oben genannte für die SMW ungünstige „Spitzenlast-Wirkung“ noch einmal erheblich. 5.7 Logik der Verursachungsquantifizierung (1) Gänzlich unabhängig davon, wo und wie die SMW in der CRF angesiedelt bzw. verteilt sind (siehe Abschnitt 5.6), ist hier die grundlegende Logik von ECOPLAN/INFRAS 2010 zur Konstituierung und Ermittlung der von SMW an LMW verursachten Stauzeitkosten aufzugreifen und kritisch zu hinterfragen. Diese „Anlastungslogik“ besteht (vermutlich) aus folgenden drei Schritten (ECOPLAN/INFRAS 2010, Seite 28-29): 1. Zunächst wird ein (neuer) Referenzzustand für die Realität des Jahres 2005 (identisch gesetzt mit 2008) gebildet, in dem die SMW mit Gewichtungsfaktor 2,5 (statt wie in ARE 2007 mit 1,0) in die Berechnungen eingehen. (Schon hier sei mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse aus ARE 2007 (die auch auf Seite 28 von ECOPLAN/INFRAS 2010 wiedergegeben sind) – wie bereits in Cerwenka/Meyer-Rühle 2010 nachgewiesen – eindeutig von einer Verkehrsart erlittene und keine von ihr verursachten Stauzeitkosten sind!) 2. Danach wird ein (fiktiver) Zustand mit Gewichtungsfaktor 1,0 für die SMW gerechnet. Man müsste nun annehmen, dass dieser Zustand wieder identisch mit der alten Rechnung aus ARE 2007 ist, weil ja dort beide Verkehrsarten gleichgewichtet waren bzw. gar keine Gewichtungsdifferenzierung stattfand. Allerdings gibt es nun ganz andere Er- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 26 progtrans gebnisse, die wohl – irgendwie – auf eine nicht nachvollziehbare Umeichung im 1. Schritt zurückzuführen sind. Welche Parameter variiert wurden, um die alte Stauzeitkostensumme des Jahres 2005 in Höhe von 1240 Mio. CHF (Tabelle 3-5, Seite 28 von ECOPLAN/INFRAS 2010) mit der neuen Stauzeitkostensumme des Referenzzustandes von 2008 in Höhe von wiederum 1240 Mio. CHF (Tabelle 3-6, Seite 29 von ECOPLAN/ INFRAS 2010) in Übereinstimmung zu bringen, ist nicht nachvollziehbar. Im Übrigen ist es gänzlich widersinnig, über eine Identität von Stauzeitkostensummen zu eichen. Sinnvoll kann es nur sein, über die Identität von Stauzeitsummen zu eichen, denn nur letztere können gemessen, registriert, beobachtet werden und bilden das Basismengengerüst aller Berechnungen. Stauzeitkosten werden erst nachträglich durch Zuweisung von an sich beliebigen und höchst wandelbaren Stauzeitkostensätzen errechnet. Wenn es aber eine Identität von (messbaren) Stauzeitsummen in den beiden genannten Systemzuständen geben soll, dann muss sich, wenn sich aufgrund der nachträglichen Berücksichtigung von Gewichtungsfaktoren für SMW ein geringerer Stauzeitanteil für die (kostenintensiveren) SMW ergibt (wie in Tabelle 3-6 ausgewiesen), die Stauzeitkostensumme (gegenüber den zuvor errechneten 1240 Mio. CHF) zwingend reduzieren. 3. Schliesslich wird zur Definition der von den SMW an die LMW verursachten Stauzeitkosten die Differenz der beiden genannten Systemzustände herangezogen. Auch diese Argumentation könnte auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Sie ist jedoch unhaltbar, wie nun gezeigt wird. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 27 progtrans (2) Wenn man die Sichtweise „Verkehrsart“ zur Definition der Externalität heranzieht, wie sie das Bundesgericht in seinem Urteil vom 19.4.2010 nun für rechtsverbindlich erklärt hat, so gibt es bei zwei vorhandenen Verkehrsarten (LMW und SMW) zwingend genau folgende vier Anlastungsmöglichkeiten für Stauzeitkosten: 1. Von LMW an LMW (intern innerhalb LMW) 2. Von LMW an SMW (zwar extern von LMW an SMW, jedoch nicht verrechenbar, da im SVAG nicht vorgesehen, somit diskriminierend) 3. Von SMW an LMW (extern von SMW an LMW, gemäss Bundesgerichtsurteil nach Sichtweise „Verkehrsart“ zu verrechnen) 4. Von SMW an SMW (intern innerhalb SMW) (3) Und diese vier Anlastungen (egal ob intern oder extern, ob verrechenbar oder nicht verrechenbar) bestehen ihrem Wesen nach immer, sofern beide Verkehrsarten in einem Infrastrukturabschnitt gemeinsam vorhanden sind (also etwa nicht während eines SNF-Fahrverbotes). Und diese Anlastungen bestehen (nicht der Höhe nach, aber dem Grundprinzip nach) auch völlig unabhängig davon, welcher Gewichtungsfaktor für SMW gegenüber LMW gewählt wird (ausser wenn er Null wäre, aber dann wäre eben eine der beiden Verkehrsarten nicht vorhanden). Was aber geschieht mit der zitierten Argumentationslogik von ECOPLAN/INFRAS 2010? Im Falle von Gleichgewichtigkeit (SMW : LMW = 1 : 1) kann es nach deren Definition überhaupt keine Externalität geben, weil die Differenz der beiden genannten Systemzustände dann genau Null ist! Dies ist – wenn man sich die Sichtweise „Verkehrsart“ zu Eigen macht (was wir nach wie vor nicht tun, aber aufgrund eines höchstgerichtlichen Urteils zur Kenntnis zu nehmen haben) – widersprüchlich, inkonsistent und daher unbrauchbar. (4) Dass dieses Vorgehen den Autoren von ECOPLAN/INFRAS 2010 selbst nicht ganz geheuer erscheint, wird aus dem kryptischen Versuch ihrer eigenen Ergebnisinterpretation ersichtlich (worauf wir in Abschnitt 5.8 noch eingehen werden), wo sie nach ihren verblüffenden, aber auf nicht logischen Annahmen basierenden Ergebnissen selbstkritisch äussern, dass das „Fragen zu den verschiedenen Methoden aufwirft“ (ECOPLAN/INFRAS 2010, Seite 29). Diese Fragen werden allerdings nicht befriedigend beantwortet. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 28 progtrans 5.8 Versuch einer Ergebnisbeurteilung (1) Nach der Fülle der in den vorangehenden Abschnitten aufgezeigten Unzulänglichkeiten in ECOPLAN/INFRAS 2010 (Vorenthaltung des kompletten Stauzeiten-Mengengerüstes, Inkonsistenzen, Widersprüchlichkeiten, Einseitigkeiten) gerät man bei dem Versuch einer umfassenden Beurteilung bzw. Interpretation der (etwa dort in Tabelle 3-6, Seite 29 ausgewiesenen) Ergebnisse nahezu unweigerlich in die Nähe von Verschwörungstheorien, wovon wir uns jedoch nachdrücklich distanzieren wollen. Wir können lediglich versuchen, einige weitere ungeklärte Auffälligkeiten aufzuzeigen. Prototypisch mag hierfür die Tabelle 3-7 (ECOPLAN/INFRAS 2010, Seite 29) herangezogen werden, die laut ihrer Überschrift „Zusatzkosten durch einen PW bzw. einen LW (Beispiel Autobahn)“ ausweist. Dazu zunächst einmal zwei fundamentale Irritationen: 1. In der Kopfzeile stehen die beiden Verkehrsarten LMW und SMW, in der linken Randspalte dagegen die beiden Fahrzeugkategorien PW und LW. Wahrscheinlich muss es in der Randspalte ebenfalls LMW und SMW heissen. Aber man weiss es nicht. 2. Es ist von der Dimensionsangabe her unmöglich bzw. uninterpretierbar, dass 1 PW (oder 1 LW) bei LMW (oder bei SMW) Zusatzkosten in Höhe eines bestimmten (welchen auch immer) CHF-Betrages verursacht. Solche Kosten können nur während einer bestimmten (anzugebenden) Stauzeit oder bei Zurücklegung einer bestimmten (anzugebenden) Staustrecke anfallen. (Es ist so ähnlich wie die Analogie, dass Energieverbrauchskosten nur in Bezug auf Kilowattstunden, aber nicht in Bezug auf Kilowatt angegeben werden können.) Die in Tabelle 3-7 ausgewiesene Dimensionsangabe ist somit sinnlos. (2) Darüber hinaus wären – selbst wenn die beiden genannten Unstimmigkeiten irgendwie zu bereinigen wären – die ausgewiesenen Zahlenrelationen absolut unglaubwürdig. Wir greifen nur die beiden „externen“ Zusatzkosten aus dieser Tabelle heraus: 1 PW verursacht Zusatzkosten bei SMW von 112 CHF. 1 LW verursacht Zusatzkosten bei LMW von 1053 CHF. (3) Vollends verwirrt ist man schliesslich dadurch, dass in der auf Tabelle 3-7 unmittelbar folgenden Tabelle 3-8, die dieselbe (nicht interpretierbare) Struktur aufweist, sich statt der beiden oben zitierten Werte (112 CHF bzw. 1053 CHF) nun die beiden folgenden finden: © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 29 progtrans 1 PW verursacht Zusatzkosten bei SMW von 10000 CHF. 1 LW verursacht Zusatzkosten bei LMW von 273000 CHF. Tabelle 3-7 gilt für „(Beispiel Autobahn)“, Tabelle 3-8 für „pro Zählstelle (Gesamtsystem)“. Man sollte erwarten, dass Beispiele einen komplizierten Sachverhalt verständlicher machen; diese Beispiele bewirken aber exakt das Gegenteil. Daraus „Kernaussagen“ abzuleiten, erscheint geradezu mysteriös. (4) Ähnlich unglaubwürdig ist angesichts der Stauzeitkostensätze von rund 30 CHF/Fz-h für LMW und 116 CHF/Fz-h für SMW das aus Tabelle 3-6 herauszulesende Ergebnis, wonach SMW (nur) 73 Mio. CHF an Stauzeitkosten selbst erleiden, aber 269 Mio. CHF den LMW verursachen. Dieses Ergebnis ist so unplausibel, dass sich sogar die Autoren von ECOPLAN/INFRAS 2010 (Seite 29) dazu äussern und es zu erklären versuchen. Aber die Erklärung wirkt „bemüht“ und ist unbefriedigend und dürfte vor allem auf den Umstand zurückzuführen sein, dass die SMW komplett als Spitzenlast in den CRF eingesetzt werden (siehe Abschnitt 5.6). (5) Wir wollen den Versuch einer sachlichen Interpretation der Ergebnisse hiermit beenden und nur noch anfügen, dass die elementar wichtige Randbedingung, wonach die Summe der erlittenen Stauzeitverluste (bzw. Stauzeitverlustkosten) gleich der Summe der verursachten Stauzeitverluste (bzw. Stauzeitverlustkosten) sein muss, nicht kontrolliert werden kann, da überhaupt keine Stauzeiten ausgewiesen werden und man somit nicht nachprüfen kann, ob die adäquaten Stauzeitkostensätze den einzelnen Teilen des StauzeitenMengengerüstes korrekt zugeordnet wurden. Das verstösst gegen elementare Grundsätze der Nachprüfbarkeit und leistet der Vermutung Vorschub, dass es hier etwas zu verbergen gibt. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 30 progtrans 6 Audit Prognose (1) Die Prognose der externen Kosten in ECOPLAN/INFRAS 2010 erstreckt sich auf die Jahre 2008 bis 2015. Die Autoren verwenden hierbei ein „Aktualisierungstool externe Kosten“, das uns nicht vorliegt – es wird auf der AREHomepage nicht zur Verfügung gestellt. (2) Das Verkehrsmengengerüst stammt aus dem Arbeitspaket 1 der „Weiterentwicklung der LSVA“ (ECOPLAN/INFRAS 2010a). Die Verkehrsleistungen und der mittlere Beladungsgrad der SNF waren hier bis 2008 weitergeführt und für die Jahre 2009 bis 2015 prognostiziert worden. Daraus ergab sich die Prognose der Fahrleistungen. Die Prognose der Verkehrsleistung zeigt in 2009 gegenüber 2008 einen Einbruch um 5,1 % von 15’182 auf 14’405 Mrd. Tonnenkilometer; die Nachfrage wird nach den Erwartungen bis 2015 wieder um 10 % auf 15,8 Mrd. Tonnenkilometer ansteigen (ECOPLAN/INFRAS 2010a, Seite 13), im Jahresdurchschnitt um 1,6 %. Da im selben Zeitraum ein Ansteigen des mittleren Beladungsgrades etwa im Binnenverkehr um rund 6 % und im Transitverkehr um 3 % erwartet wird (ECOPLAN/INFRAS 2010a, Seite 15), wird ein Ansteigen der gesamten SNFFahrleistungen im Zeitraum 2009 bis 2015 um lediglich 3,6 % erwartet4. Diese Prognose stimmt im Grundsatz überein mit eigenen Prognosen von ProgTrans zum Güterverkehr in der Schweiz (vgl. ProgTrans 2010), die allerdings alle LW ab 1 Tonne zulässiger Nutzlast betreffen. Die ProgTrans-Prognose weist ein noch leicht schwächeres Wachstum der Transportnachfrage bzw. der Verkehrsleistung (8,3 % für den Zeitraum 2009 bis 2015) und, aufgrund verbesserter Fahrzeugauslastung, praktisch eine Stagnation der Fahrleistungen im selben Zeitraum aus. (3) Wegen „knapper Budgetmittel“ musste die Prognose der nicht anderweitig verfügbaren Inputvariablen in ECOPLAN/INFRAS 2010 mit „sehr einfachen Prognosemethoden“ auskommen, im Wesentlichen mit der Extrapolation von jährlichen Wachstumsraten bzw. von linearen Trends. Details werden in dem Bericht nicht dokumentiert. (4) Die Nachführung der externen Kosten des Schwerverkehrs aus der Sicht Verkehrsart zeigt erstaunlicherweise eine Zunahme der Unfallkosten von 149 auf 153 Mio. CHF von 2005 auf 2008 einschliesslich Inflation. Dieser An- 4 Der Prognosewert der SNF-Fahrleistung für 2015 (2291 Mio. SNF-Kilometer) liegt allerdings immer noch unter dem Wert des Basisjahres 2008 (2330 Mio. SNF-Kilometer) (ECOPLAN/INFRAS 2010a, Seite 16). © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 31 progtrans stieg ist angesichts des kontinuierlichen Rückgangs der Unfallraten nicht ohne weiteres nachzuvollziehen. In den Folgejahren wird ein Rückgang auf 146 Mio. CHF in 2015 erwartet. (5) Völlig unverständlich erscheint die prognostizierte Zunahme der Stauzeitkosten des Schwerverkehrs von 2008 auf 2015 um 35 % von 269 auf 363 Mio. CHF vor dem Hintergrund der prognostizierten Abnahme der Fahrleistungen der SNF im selben Zeitraum um 1,7 %. Dazu die Erklärung in ECOPLAN/INFRAS 2010 (Seite 38): „Bemerkenswert ist der Umstand, dass die Staukosten des Schwerverkehrs 2015 höher sind, obwohl die Fahrleistung der SMW kleiner ist als 2008. Der Grund liegt darin, dass aufgrund namentlich des unterstellten Wachstums des PW-Verkehrs von knapp 10% (2008-2015) die „Knappheit“ insgesamt zu- und somit die verfügbaren Kapazitäten abnehmen. Unter diesen Umständen werden die pro SMW verursachten Zeitverzögerungen der SMW grösser. Dieser Effekt ist grösser als die Wirkung der mengenmässigen Reduktion der SMW.“ (6) Diese Erklärung zeigt nun unmissverständlich die Wirkung der in Abschnitt 5.7 aufgezeigten (Un-)Logik der Verursachungsquantifizierung in ECOPLAN/INFRAS 2010: Der Staat lässt sich vom schweren Güterverkehr die Stauzeitkosten vergüten, die der leichte Strassenverkehr selber aufgrund seiner erhöhten Strassennutzung verursacht, was an den Titel des Buches von Franz Werfel erinnert: Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig (München, 1920). © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 32 progtrans 7 Schlussfolgerungen (1) Die Erwartungen des Bundesrates und des von ihm mit der Vergabe der gegenständlichen Studie an ECOPLAN/INFRAS 2010 beauftragten ARE waren aufgrund des zeitlichen Umfeldes und der vom Bundesrat angekündigten Anfechtung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 21. Oktober 2009 beim Bundesgericht offensichtlich die drei folgenden: 1. Die Sichtweise „Verkehrsart“ zur Definition externer Kosten der SMW war zu rechtfertigen, um die Erträge aus der LSVA nicht zu schmälern. 2. Statt der im Jahr 2008 den SMW bereits verrechneten, von ihnen selbst erlittenen Stauzeitkosten sollten die von den SMW den LMW verursachten Stauzeitkosten ermittelt werden. 3. Zwar naturgemäss in der Beauftragung an ECOPLAN/INFRAS 2010 nicht explizit und für Aussenstehende nicht nachprüfbar deklariert, aber jedenfalls von ECOPLAN/INFRAS 2010 tatsächlich geliefert, durften die gemäss Punkt 2. zu ermittelnden, von den SMW den LMW verursachten Stauzeitkosten nicht geringer ausfallen als die bereits im Jahr 2008 hierfür den SMW verrechneten 204 Mio. CHF, denn andernfalls hätte es zu unangenehmen finanziellen Rückforderungen seitens der Halter von SNF kommen können. (Dass die 204 Mio. CHF gar nicht den SMW hätten verrechnet werden dürfen, da es sich eben eindeutig um deren selbst erlittene und nicht um die den LMW zugefügten Stauzeitkosten handelt, sei hier ausdrücklich noch einmal festgehalten.) Diese drei Erwartungen wurden von ECOPLAN/INFRAS 2010 vollumfänglich erfüllt. (2) Alle bei unserem Audit offenkundig gewordenen Indizien, wie etwa • Zeitlage unmittelbar nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil und dessen Beeinspruchung beim Bundesgericht (siehe Kapitel 3, Seite 7), • Vorenthaltung der (für jegliche Überprüfung unentbehrlichen) kompletten Mengengerüste der Unfälle (siehe Kapitel 4.2, Seiten 14f) und der Stauzeiten (siehe Kapitel 5.3, Seite 19), • konfuser, teilweise widersprüchlicher Methodenmix (durchgängig in Kapitel 5), © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 33 progtrans • unklärbare Vermischung von erlittenen und verursachten Stauzeitkosten (siehe Kapitel 5.7 und 5.8, Seiten 26ff), • nicht nachvollziehbar hinaufgesetzter Stauzeitkostensatz der LMW (siehe Kapitel 5.2, Seiten 17f), • willkürliche Einordnung der SMW als Spitzenlast in den CapacityRestraint-Funktionen (siehe Kapitel 5.6, Seiten 22ff), • Unüberprüfbarkeit der elementar wichtigen Randbedingung Summe erlittener Stauzeiten = Summe verursachter Stauzeiten (siehe Kapitel 5.8, Seite 30), • Unüberprüfbarkeit der Ergebnisse (siehe Kapitel 4.2, Seiten 14f und Kapitel 5.7 und 5.8, Seiten 27ff), • unzutreffende Rechtfertigungsliteratur (siehe Kapitel 2, Seiten 5f), verdichten sich zur Gewissheit, dass es sich um ein Interessengutachten im Schnellverfahren handelt, dem das vom SVAG geforderte Gütesiegel „wissenschaftlich“ (im Sinne unserer in Kapitel 2 zusammengestellten Anforderungen an dieses Gütesiegel) eindeutig zu verweigern ist und das der demokratiepolitischen Tragweite der Thematik in keiner Weise gerecht wird. (3) Zu welch absurden Ergebnissen die ganze „Anlastungsakrobatik“ führt, zeigt die Prognose der Stauzeitkosten: Weil die PW zunehmend auf die Strasse drängen und dadurch immer mehr Stau entsteht, muss der (gegenüber dem Basisjahr 2008 abnehmende!) schwere Nutzfahrzeugverkehr stärker belastet werden. (4) Bei der Überprüfung der externen Unfallkosten wurde darüber hinaus deutlich, wie risikobehaftet die Berechnungen mit veralteten und nicht einmal für die Schweiz originär ermittelten Kostensätzen sind. (5) Als Fazit drängt sich auf: 1. Die Bundesverwaltung ist noch weit davon entfernt, die vom Gesetz verlangte periodische Aktualisierung der LSVA-Berechnungen in angemessener Weise sicherzustellen; wir halten eine Periodizität von 5 Jahren für angemessen. 2. Es gibt erhebliche Defizite im Hinblick auf die Wissenschaftlichkeit von Methoden, Argumenten und Annahmen; ein Begleitgremium von unabhängigen und unvoreingenommenen Wissenschaftlern sollte die Forschungsarbeiten begleiten und deren Qualität sichern. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 34 progtrans 3. Höchst fragwürdig erscheint die Tatsache, dass im Rahmen der LSVA ungedeckte immaterielle Unfallfolgekosten in Millionenhöhe beim Schwerverkehr erhoben werden sollen, ohne dass diejenigen, die diese immateriellen Kosten erleiden, dafür kompensiert werden. Ähnliches gilt auch für andere Bereiche der externen Kosten wie z.B. Lärm oder Gebäudeschäden. 4. In der kürzlich erschienenen Broschüre des ARE „Fair und effizient – Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in der Schweiz“ (ARE 2010) wird eine positive Bilanz gezogen. Unsere Analysen lassen erhebliche Zweifel sowohl an der Fairness als auch an der Effizienz aufkommen. Man stellt unverkennbar eine zunehmende Diskriminierung des Schwerverkehrs gegenüber den anderen Verkehrsarten des Strassenverkehrs fest: Die Überprüfung der Berechnungen im Einzelnen und die Analyse ihrer Implikationen lassen die Vermutung aufkommen, dass nichts unversucht gelassen wurde, dem schweren Nutzfahrzeugverkehr möglichst hohe Kosten anzurechnen. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 35 progtrans Quellenverzeichnis Teilbericht 1 ARE (Bundesamt für Raumentwicklung) (2002): Unfallkosten im Strassen- und Schienenverkehr der Schweiz 1998, Bern, 2002 ARE (Bundesamt für Raumentwicklung) (2007): Staukosten des Strassenverkehrs in der Schweiz, Aktualisierung 2000/2005, [Ittigen], 2007 ARE (Bundesamt für Raumentwicklung) (2010): Fair und effizient – Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in der Schweiz, [Ittigen], Januar 2010 ARE (Bundesamt für Raumentwicklung) (2010a): Auch in Zukunft wird der Schwerverkehr seine Kosten nicht decken, Medienmitteilung, Ittigen, 14.10.2010 [http://www.are.admin.ch/dokumentation/00121/00224/index.html?lang=de&m sg-id=35596 ; letztmalig abgerufen am 16.12.2010] ARE/BAFU (Bundesamt für Raumentwicklung und Bundesamt für Umwelt) (2008): Externe Kosten des Verkehrs in der Schweiz. Aktualisierung für das Jahr 2005 mit Bandbreiten, Bern/Ittigen, Juli 2008 BFS/ARE (Bundesamt für Statistik und Bundesamt für Raumentwicklung) (2006): Transportkostenrechnung (TRAKOS), Konzept und Pilotrechnung, Expertenbericht, Zürich, 20. Oktober 2006 Cerwenka, Peter; Meyer-Rühle, Olaf (2010): Stauzeitkosten intern oder extern? – Zur Kompetenzanmassung des Schweizer Bundesgerichtes. In: Strasse und Verkehr, 96 (2010), Nr.9 (September), S.24-28 ECOPLAN (2008): Externe Kosten im Strassenverkehr. Grundlagen für die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse, Forschungsauftrag 2005/204 des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute, Bern, 2008 ECOPLAN/INFRAS (2010): Berechnungsmethodik und Prognose der externen Kosten des Schwerverkehrs, Arbeitspaket 2 im Rahmen der „Weiterentwicklung der LSVA“ im Auftrag des Bundesamtes für Raumentwicklung, Schlussbericht, Bern/Zürich/Altdorf, 18. August 2010 ECOPLAN/INFRAS (2010a): Ertragsprognose der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), Arbeitspaket 1 im Rahmen der „Weiterentwicklung der LSVA“ im Auftrag des Bundesamtes für Raumentwicklung, Kurzbericht, Bern/Zürich/Altdorf, 13. Juli 2010 FGSV (Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen) (1997): Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Strassen (EWS), Entwurf, Köln, 1997 INFRAS (1998): Staukosten im Strassenverkehr, im Auftrag des ASTRA, Schlussbericht, Bern, 1998 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 36 progtrans ProgTrans (2008): Audit und Aktualisierung der „Transportrechnung Jahr 2003“, im Auftrag der ASTAG, Schlussbericht, Basel, 2008 ProgTrans (2010): World Transport Reports – Analyses and Forecasts, edition 2010 / 2011, Volume I, Basel, 2010 VSS (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute) Schweizer Norm SN 641 828 (2008): Kosten-Nutzen-Analysen im Strassenverkehr – Externe Kosten, Zürich, 2008 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 1: Audit Ecoplan-/Infras-Bericht vom 18. August 2010 TB1/Seite 37 progtrans Teilbericht 2 (TB2) Konzeption und Umsetzung Neuermittlung der erlittenen und verursachten Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten des Schwerverkehrs Stefan Rommerskirchen (Projektleitung) Peter Cerwenka Simon Rikus © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite I progtrans Inhalt Teilbericht 2 (TB2) Seite Abkürzungen Teilbericht 2 TB2-IV 1 Hintergrund, Ziele und Aufgabenstellungen TB2-1 2 Analyse der Datenverfügbarkeit und von Eckdaten zum Strassenverkehrsstau in der Schweiz TB2-4 2.1 Grundlagen TB2-4 2.2 Erste Auswertungen von Staudaten TB2-7 2.3 Erste Auswertungen von Verkehrsstärkedaten TB2-13 2.4 Schlussfolgerungen aus den Analysen der Grundlagendaten TB2-15 3 Neuermittlung der erlittenen Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2-16 3.1 Kritische Hinterfragung von ARE 2007 TB2-16 3.1.1 Staustatistik VIASUISSE TB2-17 3.1.2 KABEWISTRA TB2-18 3.1.3 Verkehrsmodell-UVEK (VM-UVEK) TB2-19 3.2 Neue Ansätze und Berechnungen 3.2.1 3.2.2 3.2.3 TB2-22 1. Neuerungsbereich: Zusammenführung der realen Staudaten mit realen Verkehrsstärkedaten TB2-22 2. Neuerungsbereich: Ermittlung des Zusammenhangs zwischen Staudauern und Staulängen TB2-31 3. Neuerungsbereich: Empirisch gestützte Ermittlung der durch Stau reduzierten Geschwindigkeiten TB2-37 3.3 Ergebnisse der Berechnungen erlittener Stauzeitverluste TB2-40 3.4 Interpretation der Ergebnisse und Schlussfolgerungen TB2-41 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite II progtrans 4 5 Überführung der erlittenen Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten in verursachte Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2-43 4.1 Problemstellung und konzeptionelle Grundlagen TB2-43 4.2 Modellbildung TB2-47 4.3 Ergebnisse der Modellbildung TB2-51 4.4 Ergebnisse aus Sicht der Verursachung und Schlussfolgerungen TB2-53 Resümee Quellenverzeichnis Teilbericht 2 TB2-60 TB2-63 Anhang TB2-A-1 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite III progtrans Abkürzungen Teilbericht 2 AB ARE ASTAG ASTRA BAFU CA FE Fz Fz-h GIS h KABEWISTRA LC LI LSVA LW LZ MR MS Access NSV PW SA SASVZ SMW SNF SO SSVZ SV SVAG SWISS07 SZ t TMC UVEK Autobahn Bundesamt für Raumentwicklung Schweizerischer Nutzfahrzeugverband Bundesamt für Strassen Bundesamt für Umwelt Bus/Car Feiertag Fahrzeug(e) Fahrzeug-Stunde(n) Geographisches Informationssystem Stunde(n) Arbeitstitel für „Konzeptstudie zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf Strassen gesamtschweizerischer Bedeutung“ Location Code (Verzeichnis zur Verortung von Staustellen im Strassennetz) Lieferwagen Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Lastwagen Last(en)zug Motorrad Microsoft Datenbanksystem „Access“ Nicht-Schwerverkehr (PW, MR, LI) Personenwagen Samstag Schweizerische Automatische Strassenverkehrszählung Schwere Motorwagen Schwerer Nutzfahrzeugverkehr (LW, LZ, SZ) Sonntag Schweizerische Strassenverkehrszählung Schwerverkehr Schwerverkehrsabgabegesetz Fahrzeugkategorisierung für die SASVZ (CA, MR, PW, LI, LW, LZ, SZ) Sattelzug Tonnen(n) Traffic Message Channel (Verkehrsrundfunk) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite IV progtrans VM-UVEK VIASUISSE WE WGS 84 Verkehrsmodell des UVEK Schweizerische nationale Verkehrsinformationszentrale Werktag World Geodetic System 1984 (geodätisches Referenzsystem) © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite V progtrans 1 Hintergrund, Ziele und Aufgabenstellungen (1) Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat von ECOPLAN und INFRAS eine Studie „Berechnungsmethodik und Prognose der externen Kosten des Schwerverkehrs“ erarbeiten lassen, die am 14. Oktober 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde (nachfolgend zitiert als „ECOPLAN/INFRAS 2010“). Der Schlussbericht ist auf den 18. August 2010 datiert. Diese Studie knüpft an frühere Untersuchungen derselben Autoren zu den externen Kosten im Verkehr (ECOPLAN 2008 sowie ARE/BAFU 2008) an. (2) Der ebenfalls von diesem Autorenteam erarbeitete und lange Zeit nicht publizierte Expertenbericht zur Transportkostenrechnung (BFS/ARE 2006) war für den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG Anlass, die ProgTrans AG mit einer Überprüfung der Grundlagen und Berechnungsergebnisse sowie mit einer Aktualisierung der Berechnungen zu beauftragen. Der Schlussbericht (ProgTrans 2008) wurde am 28. April 2008 dem Auftraggeber übergeben und von diesem publiziert. Der Bericht bildete anschliessend die Grundlage für eine Klage gegen die aus Sicht der ASTAG ungerechtfertigte Höhe der LSVA ab dem Jahr 2008. (3) Das zentrale Argument dieser Klage war, dass die LSVA insgesamt die Summe von direkten Wegekosten und externen Kosten des Schwerverkehrs (SV) übersteige, wie dies auf der Basis und getreu der seinerzeit vorgegebenen ARE-Berechnungsmethodik durch das ProgTrans-Gutachten eindeutig nachgewiesen wurde. Dabei spielten die Stauzeitkosten – genauer: die Stauzeitverlustkosten1 – eine besondere Rolle, die nach Ansicht von ProgTrans keine externen Kosten darstellen, sondern von allen Verkehrsteilnehmern, die diese Kosten gemeinsam verursachen und zu tragen haben, gemeinsam internalisiert werden. Während sich das Bundesverwaltungsgericht dieser Auffassung anschloss, entschied das Bundesgericht im Revisionsverfahren, das von der Beklagten angestrengt wurde, die Klage der ASTAG zurückzuweisen. 1 Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, ist eine saubere Abgrenzung und Definition der verwendeten Begrifflichkeiten zwingend erforderlich. So ist der Terminus „Stauzeit“ nach unserem Verständnis als die zeitliche Dauer des Stauereignisses – also die Zeitspanne vom Beginn des Stauereignisses bis zu dessen Auflösung – zu verstehen. Grundlage der weiteren Diskussion und Ausführungen ist jedoch der von einem Fahrzeug infolge eines Stauereignisses erlittene (Fahr-)Zeitverlust, d.h. die Differenz aus der (längeren) Fahrzeit mit staubedingter Behinderung und der Fahrzeit ohne staubedingte Behinderung. Im Folgenden wird daher (mit Ausnahme von Kapitel 2.2, in dem tatsächlich die zeitliche Dauer des Stauereignisses gemeint ist) der Begriff „Stauzeitverlusten“ bzw. „Stauzeitverlustkosten“ verwendet. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 1 progtrans (4) Von besonderem Interesse ist bei diesem Urteil neben dem juristischen Grundsatzentscheid, wonach Stauzeitverlustkosten externe Kosten darstellen, wenn man die Verursacher und Betroffenen in Teilkollektive unterteilt, der Rechtsirrtum des Bundesgerichts bei der Bemessung des Ausmasses der verursachten Stauzeitverlustkosten des Schwerverkehrs, indem es die vom Schwerverkehr erlittenen Stauzeitverlustkosten mit den von diesem verursachten Stauzeitverlustkosten gleichsetzt (oder verwechselt). Da eine Revision gegen das Bundesgerichtsurteil nicht möglich ist, bleibt dieses Problem bis zum heutigen Tag ungelöst. (5) Das einleitend benannte Gutachten ECOPLAN/INFRAS 2010 knüpft zum Thema der Stauzeitverlustkosten an zwei frühere Untersuchungen im Auftrag des Bundesamts für Strassen (ASTRA) bzw. des ARE an (INFRAS 1998 und ARE 2007). Beide Gutachten wurden von INFRAS erarbeitet. Sie enthalten allerdings keinerlei Hinweise auf die von einzelnen Fahrzeugkategorien verursachten Stauzeitverlustkosten. Im jetzt vorgelegten Gutachten aus dem Jahre 2010 gibt es jedoch Ansätze, die Stauzeitverlustkosten Verursachergruppen zuzurechnen. (6) Eine erste Durchsicht des Berichts ECOPLAN/INFRAS 2010 liess es sowohl nach Auffassung der ASTAG als auch von ProgTrans geboten erscheinen, sich mit den Grundlagen, Methoden und Ergebnissen in diesem Gutachten eingehender zu befassen. Die offensichtlichen Vereinfachungen und vor allem die kaum nachvollziehbaren Grundlagen im Bereich der Ermittlung und Zurechnung der Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten legten ausserdem nahe, die in der Schweiz vorhandenen Stau-Informationen des ASTRA eingehender zu analysieren, als dies in ECOPLAN/INFRAS 2010 erfolgte. Auf der Grundlage dieser Analysen sollte es möglich sein, angemessene Berechnungen zu den Staubeteiligungen, erlittenen und verursachten Stauzeitverlusten und Stauzeitverlustkosten einzelner Fahrzeugkategorien anzustellen und mit den Ergebnissen von ECOPLAN/INFRAS 2010 zu vergleichen. Zielsetzung ist letztlich, die politische Diskussion der Thematik externer Kosten und insbesondere der Stauzeitverlustkosten des Schwerverkehrs in der Schweiz nach dem unbefriedigenden Ausgang der juristischen Auseinandersetzung nochmals aufzunehmen, nachdem nun mit dem erwähnten Bericht seitens des ARE neue Diskussionsgrundlagen vorliegen, die eine solche erneute und vertiefende Analyse rechtfertigen bzw. sogar erfordern. (7) Die ASTAG hat vor diesem Hintergrund die ProgTrans mit der Durchführung dieser Fragestellungen beauftragt. Die Ergebnisse des Audits des Be- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 2 progtrans richts ECOPLAN/INFRAS 2010 sind im ersten Teil dieses Gesamtdokuments (Teilbericht 1) ausführlich dokumentiert. (8) Die nachfolgenden Ausführungen des Teilberichts 2 beinhalten die Ergebnisse der Analyse der Staumengengerüste des ASTRA sowie die Berechnungen der Staubeteiligung und Modellierung erlittener und verursachter Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten nach Fahrzeugkategorie bzw. Verkehrsart. Der Teilbericht 2 hat folgenden Inhalt: Nach der einleitenden Beschreibung des Mandates und seines Hintergrundes (Kapitel 1) folgt in Kapitel 2 die Darstellung der Ergebnisse zu den Untersuchungen der für die Stauzeitverlustkostenermittlungen erforderlichen Datengrundlagen. In Kapitel 3 werden zunächst die bisherigen zentralen Arbeiten zu den Ermittlungen von erlittenen Stauzeitverlusten und Stauzeitverlustkosten im Auftrag des ARE kritisch beleuchtet. Anschliessend erfolgt die Darstellung völlig neuer Modellierungsansätze und -ergebnisse. Im 4. Kapitel wird die Überführung der erlittenen zu den verursachten Stauzeitverlusten und Stauzeitverlustkosten dargestellt. Sie bilden das finale Ergebnis des gesamten Untersuchungsauftrags zum Stau auf Schweizer Strassen. Zu den neuen Methoden und Ergebnissen wird abschliessend im 5. Kapitel ein Resümee gezogen. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 3 progtrans 2 Analyse der Datenverfügbarkeit und von Eckdaten zum Strassenverkehrsstau in der Schweiz 2.1 Grundlagen (1) In der ersten Phase der vorliegenden Untersuchungen wurde ermittelt, welche Daten zu staubezogenen Informationen in welcher Untergliederung verfügbar bzw. zugänglich sind. Ziel dieser Abklärungen und ersten Auswertungen war festzustellen, ob die geplante Zuordnung von Stauereignissen nach Stauursachen zu beteiligten Fahrzeugkategorien prinzipiell möglich ist. Mit dieser Zuordnung soll die Voraussetzung geschaffen werden, die Stauzeitverluste – und letztlich die Stauzeitverlustkosten – fair auf die Beteiligten aufzuteilen. Hierzu wurden allgemein zugängliche Quellen gesichtet und ausserdem Kontakte zum ASTRA aufgenommen, um die Verfügbarkeit weiterer Informationen abzuklären. Dabei wurden zwei Datenbereiche unterschieden: zum einen Informationen zu Staus selbst (I); zum anderen ergänzende Informationen hinsichtlich Verkehrsaufkommen, -verteilung und -zusammensetzung (II). (2) Die nachfolgend aufgelisteten Informationen und Daten des ASTRA wurden als relevant erachtet und liegen zur weiteren Analyse vor. I) Staudaten Nr. Quelle 1 ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 2 ASTRA: Strassen und Verkehr; 2006 bis 2009 Inhalte Stauaufkommen (gesamtschweizerische Stauentwicklung) auf den Nationalstrassen in Staustunden Differenziert nach Stauursache: Überlastung, Unfälle, Baustellen, Anderes Stauentwicklung auf den einzelnen Nationalstrassen; differenziert nach Stauursache Stauschwerpunkte: Häufigkeit der Staumeldungen, Staustunden Datengrundlage: Verkehrsmeldungen der VIASUISSE 2004/2005 noch mit Ausweisung der Staustunden bedingt durch „Phase Rot“ am Gotthard / San Bernardino Stauentwicklung auf dem Nationalstrassennetz (Ergebnisse des jeweiligen Vorjahres) Kurzfassung der Ergebnisse der „Verkehrsmonitoring“-Berichte © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 4 progtrans II) Verkehrsaufkommens-/Zähldaten Nr. Quelle 3 ASTRA: SASVZ; Zähldaten 2002 bis 2010; ca. 330 Zählstellen (automatisch) 4 ASTRA: SASVZ; Zähldaten – Detaildaten 2007, 2008, 2009; ca. 300 Zählstellen (automatisch), davon ca. 5/6 mit Erfassung der Fahrzeugkategorie 5 ASTRA: SSVZ, Zähldaten – Detaildaten 2005 ca. 450 Zählstellen (automatisch & manuell) Inhalte Monatsauswertungen (01-2008 bis 11-2010 xls, davor nur pdf) und Jahresergebnisse (2007 bis 2009 xls, davor nur pdf) Datenstruktur Monatsauswertungen (je automatische Zählstelle): - Monatsmittel des 24-stündigen Verkehrs; differenziert nach Normalwerktag (Di-Do), Werktag (Mo-Fr), Samstage, Sonntage, alle Wochentage - Sonn- und Feiertagsverkehr (je Tag) - Maximaler Stundenverkehr (Anzahl, Tag, Stunde); differenziert nach Wochentag (Mo-Fr), Samstag, Sonntag Datenstruktur Jahresauswertungen (je automatische Zählstelle): - Monats- und Jahresmittel des 24-stündigen Verkehrs; differenziert nach Normalwerktag (DiDo), Werktag (Mo-Fr), Samstage, Sonntage, alle Wochentage Stundenwerte (24h) und Tageswert für jede Zählstelle für jeden Tag (vorbehaltlich der Datenverfügbarkeit; sonst nicht verfügbar oder geschätzt) richtungsgetrennt unterschieden nach Fahrzeug-Kategorie: - Bus/Car (CA), > 3.5 t - Motorrad (MR), - Personenwagen (PW), - Lieferwagen (LI), - Lastwagen (LW), > 3.5 t - Lastenzug (LZ), > 3.5 t - Sattelzug (SZ), > 3.5 t Gesamtzählwerte über alle Kategorien Stundenwerte (24h) und Tageswert für jede Zählstelle für durchschnittliche Tageswerte: - täglich (DTV) - werktäglich (DWV) - Samstag (DSaV) - Sonntag (DSoV) querschnittsbezogen (keine Richtungsunterscheidung) unterschieden nach Fahrzeug-Kategorie: - Bus/Car (CA), > 3.5 t - Motorrad (MR), - Personenwagen (PW), - Lieferwagen (LI), - Lastwagen (LW), > 3.5 t - Lasten- und Sattelzug (LS), > 3.5 t Gesamtzählwerte über alle Kategorien © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 5 progtrans (3) Zur Sondierung der Verfügbarkeit weiterer Daten (insbesondere detaillierter Stauinformationen) wurde Kontakt zum ASTRA aufgenommen. Angefragt wurden folgende Informationen: • • • Staudaten: ereignisscharf für ausgewählte Jahre und/oder Zeiträume mit Angaben zu - Ort (Koordinaten/Strassenabschnitt) - Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) - Charakteristik des Stauereignisses („Stau“, „stockender Verkehr“) - Dauer - Ursache (Überlastung/Unfälle/Baustellen/Anderes) - Beteiligte bei Stauursache „Unfall“ (nach Fahrzeugkategorien) Datengrundlage der Verkehrsmonitoring-Berichte: - Jahresdaten ab 1994 zu Staustunden; für alle Nationalstrassen zusammen; nach Stau-Ursachen differenziert (Überlastung/Unfälle/ Baustellen/Anderes) - Jahresdaten ab 1994 zu Staustunden; nach einzelnen Nationalstrassen getrennt; nach Stau-Ursachen differenziert (Überlastung/ Unfälle/Baustellen/Anderes) - Jahresdaten ab 1994 zu Staustunden; nach einzelnen Stauschwerpunkten getrennt; nach Stau-Ursachen differenziert (Überlastung/Unfälle/Baustellen/Anderes) Berichte / Dokumentationen: - Stauinventar KABEWISTRA 2002 - Datensatzbeschreibung der aus VIASUISSE abrufbaren Merkmale der Jahresdatenbank der (4) Nach einem Arbeitstreffen mit einem Vertreter des ASTRA Ende März 2011 konnten noch folgende Daten bereitgestellt werden: • Datengrundlagen der Verkehrsmonitoring-Berichte • Jahresdatenbank der VIASUISSE für die Jahre 2001, sowie 2003 bis 2009 mit allen Verkehrsmeldungen der Charakteristika "Stau" und „stockender Verkehr“ Informationen zum „Stauinventar KABEWISTRA 2002“ konnten aber trotz intensiver Recherchen nicht mehr aufgefunden werden. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 6 progtrans 2.2 Erste Auswertungen von Staudaten (1) Auf der Grundlage der in Kapitel 2.1 erwähnten Dokumentationen des ASTRA (d.h. der Jahresberichte zu „Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen“) wurde eine erste Auswertung der darin enthaltenen Staudaten vorgenommen. Die Daten lassen sich dabei wie folgt abgrenzen: • Entwicklung des Stauaufkommens (der Staustunden) auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz insgesamt; • Entwicklung des Stauaufkommens (der Staustunden) auf den einzelnen Nationalstrassen; • Entwicklung des Stauaufkommens (der Staustunden) an bestimmten Stauschwerpunkten. (2) Staustunden auf dem gesamten schweizerischen Nationalstrassennetz differenziert nach den vier Stauursachen (Überlastung, Unfälle, Baustellen, Anderes) können für den Zeitraum von 1999 bis 2009 den Dokumenten des ASTRA entnommen bzw. rekonstruiert werden (Tabelle 1, Abbildung 1). Tabelle 1 Stauursache Überlastung Unfälle Baustellen Anderes Gesamt Entwicklung der Staustunden auf dem gesamten Netz schweizerischer Nationalstrassen 1999 3'413 2'149 1'212 688 7'462 2000 4'308 1'753 1'037 613 7'711 2001 5'890 1'887 1'128 295 9'200 2002 8'192 1'916 1'252 203 11'563 Staustunden [h] pro Jahr 2003 2004 2005 7'669 7'151 6'835 1'897 1'574 1'510 1'632 1'943 2'574 202 87 56 11'400 10'755 10'975 2006 8'020 1'872 1'528 76 11'496 2007 7'130 1'881 1'220 85 10'316 2008 7'509 1'722 724 140 10'095 2009 8'029 1'817 1'881 148 11'875 Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 sowie ASTRA: Strassen und Verkehr; 2006 bis 2009 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 7 progtrans Abbildung 1 Entwicklung der Staustunden auf dem gesamten Netz schweizerischer Nationalstrassen 14'000 12'000 10'000 [h] Überlastung 8'000 Unfälle Baustellen 6'000 Anderes Gesamt 4'000 2'000 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 0 Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 sowie ASTRA: Strassen und Verkehr; 2006 bis 2009 (3) Zahlenmaterial zu Staustunden auf den einzelnen Nationalstrassen differenziert nach den vier Stauursachen (Überlastung, Unfälle, Baustellen, Anderes) ist lediglich für die ausgewählten Jahre 2002, 2004, 2005 verfügbar (Tabelle 2, Abb. 2 bis 6). Für das Jahr 2006 lassen sich die entsprechenden Zahlen den o.g. Dokumenten nur für die Ursachenrubrik „Baustelle“ entnehmen. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 8 progtrans Tabelle 2 Stauaufkommen in Staustunden [h] je Nationalstrasse Stauursache Jahr 2002 2004 Überlastung 2005 2006 2002 2004 Unfälle 2005 2006 2002 2004 Baustellen 2005 2006 2002 2004 Anderes 2005 2006 2002 2004 davon Unwetter 2005 2006 2002 2004 davon Brand 2005 2006 2002 2004 davon Panne 2005 2006 2002 2004 Gesamt 2005 2006 Staustunden [h] je Nationalstrasse A1 A2 A3 2'788 3'969 513 2'576 2'380 919 2'229 2'196 1'314 k.A. k.A. k.A. 1'070 298 86 809 346 96 827 330 89 k.A. k.A. k.A. 199 704 170 450 159 208 332 526 206 518 790 80 108 51 4 26 29 4 22 25 12 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 11 23 2 8 9 0 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 15 6 2 14 16 12 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 0 0 0 0 0 0 k.A. k.A. k.A. 4'165 5'022 773 3'861 2'914 1'227 3'410 3'077 1'621 518 790 80 A4 154 386 210 k.A. 27 36 21 k.A. 15 48 2 1 1 6 1 k.A. k.A. 0 0 k.A. k.A. 6 1 k.A. k.A. 0 0 k.A. 197 476 234 1 A5 45 25 11 k.A. 20 5 9 k.A. 7 12 6 2 3 0 0 k.A. k.A. 0 0 k.A. k.A. 0 0 k.A. k.A. 0 0 k.A. 75 42 26 2 A6 89 197 126 k.A. 62 64 62 k.A. 37 60 87 25 5 0 3 k.A. k.A. 0 2 k.A. k.A. 0 1 k.A. k.A. 0 0 k.A. 193 321 278 25 A7 5 10 3 k.A. 2 2 3 k.A. 0 0 0 0 0 1 1 k.A. k.A. 1 0 k.A. k.A. 0 1 k.A. k.A. 0 0 k.A. 7 13 7 0 A8 62 74 63 k.A. 0 6 4 k.A. 0 1 25 8 0 0 0 k.A. k.A. 0 0 k.A. k.A. 0 0 k.A. k.A. 0 0 k.A. 62 81 92 8 A9 213 399 331 k.A. 231 103 81 k.A. 88 946 1'354 61 9 7 5 k.A. k.A. 2 4 k.A. k.A. 5 1 k.A. k.A. 0 0 k.A. 541 1'455 1'771 61 A 12 27 47 23 k.A. 56 19 27 k.A. 2 18 1 14 5 8 5 k.A. k.A. 8 5 k.A. k.A. 0 0 k.A. k.A. 0 0 k.A. 90 92 56 14 A 13 220 105 160 k.A. 40 59 35 k.A. 21 37 24 6 5 2 3 k.A. k.A. 2 2 k.A. k.A. 0 1 k.A. k.A. 0 0 k.A. 286 203 222 6 A 14 20 28 168 k.A. 14 24 22 k.A. 4 4 9 16 0 1 1 k.A. k.A. 1 0 k.A. k.A. 0 1 k.A. k.A. 0 0 k.A. 38 57 200 16 A 16 1 5 0 k.A. 2 5 0 k.A. 2 0 2 k.A. 3 3 0 k.A. k.A. 2 0 k.A. k.A. 1 0 k.A. k.A. 0 0 k.A. 8 13 2 k.A. Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 Abbildung 2 Stauaufkommen in Staustunden [h] je Nationalstrasse; Stauursache: Überlastung 4'500 4'000 3'500 3'000 2'500 [h] 2'000 1'500 1'000 500 2002 2004 2005 A 21 A 16 A 14 A 13 A 12 A9 A8 A7 A6 A5 A4 A3 A2 A1 0 2006 Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 9 progtrans Abbildung 3 Stauaufkommen in Staustunden [h] je Nationalstrasse; Stauursache: Unfälle 1'200 1'000 800 [h] 600 400 200 2002 2004 2005 A 21 A 16 A 14 A 13 A 12 A9 A8 A7 A6 A5 A4 A3 A2 A1 0 2006 Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 Abbildung 4 Stauaufkommen in Staustunden [h] je Nationalstrasse; Stauursache: Baustellen 1'600 1'400 1'200 1'000 [h] 800 600 400 200 2002 2004 2005 A 21 A 16 A 14 A 13 A 12 A9 A8 A7 A6 A5 A4 A3 A2 A1 0 2006 Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 10 progtrans Abbildung 5 Stauaufkommen in Staustunden [h] je Nationalstrasse; Stauursache: Anderes (Unwetter, Brand, Panne) 120 100 80 [h] 60 40 20 2002 2004 2005 A 21 A 16 A 14 A 13 A 12 A9 A8 A7 A6 A5 A4 A3 A2 A1 0 2006 Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 Abbildung 6 Stauaufkommen in Staustunden [h] je Nationalstrasse; alle Stauursachen gesamt 6'000 5'000 4'000 [h] 3'000 2'000 1'000 2002 2004 2005 A 21 A 16 A 14 A 13 A 12 A9 A8 A7 A6 A5 A4 A3 A2 A1 0 2006 Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 11 progtrans (4) Vollständige Datensätze zur Ermittlung der Entwicklung von Staustunden an besonderen Stauschwerpunkten konnten für die Jahre 2002 bis 2005 sowie für 2008 und 2009 den Dokumenten entnommen bzw. daraus abgeleitet werden (Tabelle 3, Abbildung 7). Tabelle 3 Entwicklung der Staustunden [h] an Stauschwerpunkten auf schweizerischen Nationalstrassen Stauschwerpunkt Gotthard Nord, A2 Gotthard Süd, A2 Grossraum Baregg, A1 Nordumfahrung Zürich - Winterthur, A1 Bern - Kriegstetten, A1 / A12 Umfahrung Lausanne, A1 / A9 Umfahrung Genf, A1 / A10 2002 1'108 514 1'353 982 337 356 157 2003 520 775 2'043 1'774 415 416 313 Staustunden pro Jahr [h] 2004 2005 2006 463 326 528 804 607 649 1'421 879 1'880 1'911 2'449 630 566 240 186 321 249 2007 568 655 2'472 507 412 333 2008 377 810 1'637 2'794 593 697 228 2009 510 976 2'114 3'512 758 1'044 290 Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 Abbildung 7 Entwicklung der Staustunden [h] an Stauschwerpunkten auf schweizerischen Nationalstrassen 4'000 3'500 3'000 2'500 [h] 2'000 1'500 1'000 500 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 0 Gotthard Nord, A2 Gotthard Süd, A2 Grossraum Baregg, A1 Nordumfahrung Zürich - Winterthur, A1 Bern - Kriegstetten, A1 / A12 Umfahrung Lausanne, A1 / A9 Umfahrung Genf, A1 / A10 Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 12 progtrans (5) Die den Stauschwerpunkten zugrunde liegenden Abschnitte sind wie folgt definiert (vgl. Anhang 1, Abb. A-1): Gotthard Nord (20 km): Erstfeld – Amsteg – Wassen – Göschenen Gotthard Süd (16 km): Faido – Quinto – Airolo Grossraum Baregg (34 km): Lenzburg – Mägenwil – Baden – Neuenhof – Wettingen – Dietikon – Limmattalerkreuz Nordumfahrung Zürich – Winterthur (63 km) Limmattalerkreuz – Affoltern – Seebach – Walliselen – Brüttisellen – Effretikon – Winterthur – Attikon Bern – Kriegstetten (40 km) Niederwangen – Bümpliz – Bethlehem – Forsthaus – Neufeld – Wankdorf – Schönbühl – Kirchberg – Kriegstetten Umfahrung Lausanne (47 km) Morges – Ecublens – Crissier – Cossonay – Bléchérette – Vennes – Belmont Umfahrung Genf (34 km) Coppet – Vengeron – Lac – Flughafen – Meyrin – Vernier – Bernex – Perly – Bardonnex Quelle: ASTRA, Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 2.3 Erste Auswertungen von Verkehrsstärkedaten (1) Auf der Grundlage der in Kapitel 2.1 erwähnten, verfügbaren Verkehrserhebungsdaten des ASTRA konnten auch erste Auswertungen zu den Verkehrsstärken im Schweizer Nationalstrassennetz vorgenommen werden. Betrachtet werden nachfolgend exemplarisch die Daten der Schweizerischen Strassenverkehrszählung (SSVZ) aus dem Jahr 2005 – als Basisjahr zahlreicher Studien zu den externen Kosten des Strassenverkehrs. (2) Anhand der in Kapitel 2.2 dargestellten Stauschwerpunkte ist beispielhaft eine erste grobe Verortung von Stauereignissen und den damit verbundenen Staustunden im Nationalstrassennetz möglich. Da sich die Abschnitte der Stauschwerpunkte über mehrere Kilometer hin erstrecken, liegen oftmals mehrere Zählstellen in ihrem jeweiligen Einzugsbereich. Für eine erste grundlegende Analyse der Datenstruktur wurde daher vereinfachend jeweils eine Zählstelle je Stauschwerpunkt als repräsentativ ausgewählt und ausgewertet. Für den Stauschwerpunkt Gotthard Nord wurden beispielsweise die Daten der Zählstelle „Gotthardtunnel“ (Nr. 0805N) analysiert (vgl. Abb. 8). Entsprechen© 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 13 progtrans de Auswertungen aller anderen Stauschwerpunkte sind im Anhang dargestellt (Abb. A-2 bis A-7). (3) Das in den Datengrundlagen differenziert nach Fahrzeugkategorie ausgewiesene durchschnittliche Verkehrsaufkommen kann eindeutig den beiden Beteiligtengruppen (Schwerverkehr (SV) bzw. Nicht-Schwerverkehr (NSV)) zugeordnet werden. Der SV umfasst dabei die Fahrzeugkategorien Bus/Car, Lastwagen und Last-/Sattelzug; zum NSV zählen Motorräder, Personenwagen und Lieferwagen. Darüber hinaus ist mit der Stunden-genauen Ausweisung unterschiedlicher DTV-Werte (Werktag, Samstag, Sonntag) eine Untergliederung der Fahrzeiten in solche mit und ohne Fahrverbote für den Schwerverkehr möglich. Abbildung 8 DTV-Tagesganglinien, SSVZ 2005 Zählstelle Nr. 0805N; Stauschwerpunkt Gotthard Nord Nicht-Schwerverkehr [Fz/h] [Fz/h] Schwerverkehr 250 200 150 100 50 0 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 01 05 09 13 17 21 01 05 09 13 17 21 Stunde Stunde Anteil SV an Gesamt Gesamt 50% 1500 40% 1000 [%] [Fz/h] DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 500 DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 30% 20% 10% 0 0% 01 05 09 13 17 21 Stunde 01 05 09 13 17 21 Stunde Quelle: eigene Darstellung nach ASTRA: SSVZ, 2005 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 14 progtrans 2.4 Schlussfolgerungen aus den Analysen der Grundlagendaten (1) Aus der Sondierung und Analyse der verfügbaren Datengrundlagen konnten im Hinblick auf die Durchführung der eigentlichen Untersuchungen folgende Schlussfolgerungen gezogen werden: • Die vorliegenden Monitoring-Berichte des ASTRA geben erste Anhaltspunkte zu Datenstrukturen und Eckwerten. Für eine hoch aufgelöste Auswertung von Stauinformationen sind diese jedoch nicht hinreichend. • Die vom ASTRA am Ende der Sondierungsphase zur Verfügung gestellten Staudaten der VIASUISSE liessen jedoch eine hinreichend detaillierte Datenlage erwarten, um eine belastbare Ermittlung der Stau-Beteiligung der einzelnen Fahrzeugkategorien an den gesamten Stauzeitverlusten auf Schweizer Nationalstrassen und damit eine Zuscheidung der Stauzeitverlustkosten zu diesen Kategorien durchführen zu können. • Mithilfe der für verschiedene Jahre (2005, 2006, 2007, 2008 und 2009) vorliegenden Verkehrsdaten an Zählstellen können zusätzliche Informationen generiert werden, die es erlauben, ein Konzept zu entwickeln, welches die Stauzeitverlustkosten in der Differenzierung nach verkehrsbedingten (Überlastung, Unfall, Panne, Brand) und nicht-verkehrsbedingten (Baustellen, Unwetter) Stauzeitverlusten bzw. Stauzeitverlustkosten nach einem fairen Allokationsprinzip mindestens auf die beiden Fahrzeuggruppen Schwerverkehr und Nicht-Schwerverkehr, darüber hinaus voraussichtlich aber auch auf die einzelnen Fahrzeugkategorien aufteilt. (2) Vor dem Hintergrund der verfügbaren Informationen wurde dem Auftraggeber empfohlen, die Modellierung der Stau- und Fahrzeugmengengerüste in Angriff zu nehmen, auch wenn klar geworden war, dass es weiterer erheblicher Datenaufbereitungs- und Modellierungsarbeit bedarf, um das letztendliche Ziel der Ermittlung von Stauzeitverlustkosten nach Verursachergruppen zu erreichen. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 15 progtrans 3 Neuermittlung der erlittenen Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten (1) Bevor wir an die Modellbildung und Umsetzung der Aufgabenstellung herangehen, das Mengengerüst der je Verkehrsart erlittenen Stauzeitverluste (Fahrzeug-Stauverluststunden) abzuschätzen, soll zunächst die Vorläuferstudie (ARE 2007), in welcher zu der unter ökonomischen Aspekten betrachteten Stauzeitenproblematik eine Stauzeitenermittlung stattgefunden hat (in der aber selbstverständlich ausschliesslich die von den einzelnen Verkehrsarten im Stau zugebrachten, also von ihnen erlittenen Stauzeitverluste abgeschätzt werden konnten, denn nur diese sind empirisch registrierbar), kritisch hinterfragt und die seinerzeit verwendete Datenbasis und die damals erzielten Resultate erhellt werden. (2) Auf Grundlage der eigenen Modellierungsansätze und -resultate, die in Kapitel 3.2 dargestellt sind, wird im vierten Kapitel dann die stochastische Transformation von erlittenen in verursachte Stauzeitverluste behandelt. 3.1 Kritische Hinterfragung von ARE 2007 (1) Dominante Basis und auch massgebliche Grundlage für die Festsetzung der LSVA-Abgabesätze seitens der Bundesverwaltung war die zuvor genannte Studie ARE 2007. Unsere Kritik konzentriert sich hier daher auf diese Studie, zumal – wie schon in unserem Audit (ProgTrans 2011) zur Nachfolge„Studie“ (ECOPLAN/INFRAS 2010) erwähnt – man in eben der letztgenannten Studie zum Stauzeitverlust-Mengengerüst so gut wie nichts nachvollziehen kann, da es nicht ausgewiesen ist und auch trotz zahlreicher Bemühungen nicht zugänglich gemacht wurde. (2) In der Studie ARE 2007 wurden (neben punktuellen Einzeluntersuchungen) drei Datenquellen verwendet: • Staustatistik VIASUISSE • KABEWISTRA • Verkehrsmodell UVEK (VM-UVEK) © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 16 progtrans (3) Um zu erklären, wie diese drei Datenquellen zusammenwirken, wird vorab jene entscheidende Formel genannt, mit deren Hilfe die gesuchten Ergebnisgrössen, nämlich die durch Stau bedingten Zeitverluste (gegenüber einer Referenzsituation ohne Stau) in Fahrzeug-Stunden T [Fz-h] (FahrzeugStaustunden), errechnet werden: T = LStau · (1/Vred – 1/V0) · q · tStau Darin bedeuten: T [Fz-h] = durch Stau bedingter Zeitverlust (gegenüber einer Referenzsituation ohne Stau) in Fahrzeug-Stunden (Fahrzeug-Staustunden) LStau [km] = Stau(strecken)länge Vred [km/h] = durch Staubelastung reduzierte Geschwindigkeit V0 [km/h] = Freifahrtgeschwindigkeit im unbelasteten Zustand (bei q = 0 Fz/h) q [Fz/h] = (stündliche) Verkehrsstärke (des gestauten Verkehsflusses) tStau [h] = Staudauer (4) Nachfolgend werden die drei verwendeten Datenquellen besprochen. 3.1.1 Staustatistik VIASUISSE • Hierbei handelt es sich um eine Stauereignisdatenbank, in der alle eingegangenen Staumeldungen inventarisiert und dokumentiert werden: uhrzeitlicher Beginn und Ende eines gemeldeten Staus und dessen möglichst genaue lokale Verortung. Die einzige, allerdings wichtige rechnerische Grösse, die man daraus für die obige Formel erhält, ist die Staudauer tStau. Darüber hinaus gibt es auch noch Hinweise zur Stauverursachung (Überlast, Unfall etc.) und dazu, ob es sich um stockenden Verkehr (30 km/h ≥ Vred ≥ 10 km/h) oder um gestauten Verkehr (Vred ≤ 10 km/h) handelt. Die angegebenen Werte sind Randwerte und keine direkt in die obige Formel einsetzbaren Mittelwerte. • Über das verkehrliche Mengengerüst (Verkehrsstärken q) sagt die Staustatistik weder insgesamt noch nach Fahrzeugkategorien differenziert irgendetwas aus. Auch zur Stau(strecken)länge LStau gibt VIASUISSE keinerlei Auskunft. Es wird sich noch zeigen, dass diese Grösse, obwohl sie von zentraler Bedeutung für das Ergebnis ist, einen der grossen Grauzonenbereiche und daher eine Schwachstelle in der konkreten quantitativen Ermittlung von T darstellt. Dazu schreiben die Autoren von ARE 2007 (S. 32): „In der Realität ist bei einer Zunahme der Staudauer auch eine Zunahme der Staulänge zu erwarten. Die vorliegende Datengrundlage lässt aber eine fundierte Schätzung der jährlichen Veränderungen der © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 17 progtrans Staulängen nicht zu, weshalb sie vereinfachend als konstant angenommen wurden.“ Wir stimmen der genannten Erwartung zu, die annähernd in einer Art Proportionalitätsgleichung etwa in der Form LStau = c · tStau zum Ausdruck kommen müsste, wobei c etwa aus Regressionen zu ermitteln wäre. Allerdings wird in der genannten Studie (ARE 2007) nichts weiter dazu ausgeführt. Bemerkenswert wie auch irritierend ist zunächst, dass unter dem Kapitel „Staustatistik von VIASUISSE“ in ARE 2007 auch bereits Ergebnisse zu T mitgeteilt werden, etwa für das Jahr 2004 10,2 Mio. Fahrzeug-Staustunden (S. 32), obwohl zum Verkehrsmengengerüst q noch gar nichts gesagt wurde und aus VIASUISSE auch nichts herausgeholt werden kann. Im „ANHANG 6: VIASUISSE“ sieht man dann, dass hierfür keine realen Verkehrsstärken q, sondern stattdessen offensichtlich Streckenleistungsfähigkeiten (also maximal mögliche Verkehrsstärken) eingesetzt wurden. • Im Übrigen beschränkt sich VIASUISSE (fast) ausschliesslich auf Autobahnen, wird allerdings periodisch durchgeführt, sodass hierfür Zeitreihen vorliegen. 3.1.2 KABEWISTRA • KABEWISTRA ist die Abkürzung für „Konzeptstudie zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf Strassen gesamtschweizerischer Bedeutung“. Es handelt sich dabei um eine einmalige Sondererhebung für das Jahr 2002 mit folgender Abgrenzung: „Insgesamt werden auf dem Strassennetz gesamtschweizerischer Bedeutung 95 Staustellen identifiziert, die regelmässig auftreten.“ (ARE 2007, S. 36) Wie in Kapitel 1 bereits erwähnt, ist es uns trotz intensiven Bemühens nicht gelungen, einen Bericht oder einen Datensatz zu KABEWISTRA zu erhalten. Die nachfolgenden Ausführungen basieren ausschliesslich auf Sekundärauswertungen der zitierten Quelle. • Wichtig zur Einschätzung der Zuverlässigkeit dieses Stauinventars ist die folgende Charakterisierung: „Die Daten basieren nicht auf realen Messungen, sondern auf Befragungen/Interviews bei den verantwortlichen Stellen der Kantone. … Es handelt sich beim Stauinventar um grobe Schätzungen bzw. um Erfahrungswerte.“ (ARE 2007, S. 37) © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 18 progtrans • KABEWISTRA bringt gegenüber VIASUISSE die zusätzliche Angabe von LStau. Leider ist in der Auflistung der Auswertung (ARE 2007, S. 105-107), welche für die 95 Staustellen die je Staustelle mittlere Staulänge LStau und die Jahresstaustunden (Summe aller Staudauern tStau des Jahres 2002 für jede Staustelle) ausweist, nicht auch die mittlere Staudauer eines Einzelstaus ersichtlich, sodass eine Korrelation zwischen LStau und tStau nicht durchführbar ist, jedenfalls nicht ohne Zuhilfenahme weiterer Annahmen. (So sind etwa für die Staustelle A1 Baregg, Richtung Bern bei einer mittleren Staulänge von 8 km 621 Staustunden für das Jahr 2002 insgesamt ausgewiesen, für die Staustelle A8, Interlaken – Spiez bei der gleichen mittleren Staulänge von 8 km jedoch nur 16 Staustunden für das Jahr 2002 insgesamt.) • Auch hier werden (wie bei VIASUISSE) bereits Ergebnisse zu T mitgeteilt, obwohl keinerlei Informationen zu den realen Verkehrsstärken q erkennbar sind. Dem „ANHANG 4: KABEWISTRA“ ist dann zu entnehmen, dass tatsächlich auch hier keine realen Verkehrsstärken q in die genannte Formel eingesetzt werden, sondern standardisierte Verkehrsstärken der Verkehrsqualitätsstufe E nach VSS-Normung. • In KABEWISTRA wird nicht nach „stockendem Verkehr“ und „gestautem Verkehr“ unterschieden. Stattdessen werden zwei Alternativrechnungen für Vred mit Vred = 10 km/h und Vred = 20 km/h durchgeführt, was für 2002 als Resultat für T 35 bzw. 15 Mio. Fahrzeug-Staustunden liefert (ARE 2007, S. 35). • Hervorzuheben ist noch, dass wie bei VIASUISSE so auch bei KABEWISTRA eine Unterscheidung nach Fahrzeugkategorien bzw. nach Verkehrsarten nicht möglich ist und daher auch nicht durchgeführt wurde. • Bedauerlich ist, dass die Urdaten von KABEWISTRA nach unseren Recherchen nicht mehr existieren bzw. nicht mehr aktiviert werden können, sodass die wichtige Korrelation zwischen LStau und tStau nicht ohne Hilfsannahmen rekonstruierbar ist. 3.1.3 • Verkehrsmodell-UVEK (VM-UVEK) Das Verkehrsmodell UVEK liefert als Verkehrsmodellrechnung für das gesamtschweizerische Strassennetz Verkehrsbelastungen (als durchschnittlichen täglichen Verkehr DTV) pro Streckenabschnitt. In ARE 2007 wurden als Referenzjahre die Jahre 2000 und 2004 betrachtet. Durch Zuordnung normierter Jahres-, Wochen- und Tagesganglinien wird der DTV © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 19 progtrans auf die einzelnen Tagesstundenwerte q heruntergebrochen. Im Gegensatz zu VIASUISSE und KABEWISTRA sind hier weitergehende Differenzierungen, vor allem nach den drei hier relevanten Fahrzeugkategorien Personenwagen, Lieferwagen und Lastwagen möglich. • Allerdings gibt es hier keine effektiv als solche registrierten Stauereignisse, sondern ein Stau wird dadurch definiert, dass eine stündliche (im Verkehrsmodell ermittelte) Verkehrsbelastung q (Verkehrsstärke [Fz/h]) über der Kapazität des jeweiligen Streckenabschnittes liegt (ARE 2007, S. 40). Dieser Zustand ist aber gar nicht möglich; vielmehr müsste die Verkehrsdichte [Fz/km] über einer je nach Spurenanzahl definierten Grenzverkehrsdichte liegen, die im „Fundamentaldiagramm“ (als funktionalem Zusammenhang zwischen Verkehrsdichte und Verkehrsstärke) an der Stelle der (maximalen) Leistungsfähigkeit (Kapazität) auftritt. Insofern erhebt sich hier die ganz grundsätzliche Frage, wie dieses Modell konkret funktioniert haben soll. • Als massiv verzerrendes Defizit dieser „Datenquelle“ muss festgehalten werden, dass bei dieser Methode eine Streckenabschnitts-Stunde grundsätzlich ein homogener und (abgesehen von der Differenzierung nach Fahrzeugkategorien) nicht weiter zerlegbarer Datenblock ist; das heisst für die vorliegende Aufgabenstellung, dass – wenn gemäss der zuvor gegebenen (fiktiven) Modelldefinition ein Stauereignis auftritt – dieses genau 1 Stunde währt und sich über den gesamten jeweils betrachteten Streckenabschnitt erstreckt (tStau = 1 h, LStau = Streckenabschnittslänge), eine äusserst unbefriedigende Annahme. (5) Das Gesamt-Fazit der Auswertung von ARE 2007 ist sehr ernüchternd, wenn man das Hauptaugenmerk auf die wichtigsten Inputwerte für die Ermittlung der Fahrzeug-Staustunden richtet: • VIASUISSE und KABEWISTRA arbeiten ohne Einbeziehung von realen, empirisch ermittelten Verkehrsstärken q, kennen daher naturgemäss auch keine Differenzierung nach Fahrzeugkategorien bzw. Verkehrsarten. • VIASUISSE gilt (fast) ausschliesslich für Autobahnen und kennt keine Staulängen LStau. • KABEWISTRA bezieht sich auf 95 ausgewählte Stauschwerpunkte und beruht nicht auf Messungen, sondern auf groben Schätzungen und Befragungen. Ausserdem ist es eine einmalige Sondererhebung für das Jahr 2002. • VM-UVEK arbeitet ohne real registrierte Staudauern tStau und Staulängen LStau. Die vereinbarte Definition des Staus kann in der angegebenen Weise © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 20 progtrans nicht funktionieren. Die realen Verkehrsstärken q können allerdings nach Fahrzeugkategorien bzw. Verkehrsarten differenziert werden. • Die das Ergebnis sehr stark beeinflussende Grösse der Staugeschwindigkeit (Vred) unterliegt enormen Schwankungen und führt demgemäss zu ebenso enormen Streubreiten der Ergebnisse. • Die das Ergebnis ebenfalls sehr stark beeinflussende Grösse der Staulänge LStau ist ein sehr grosser Grauzonenbereich. (6) Wir gestehen uneingeschränkt ein, dass wir zum Zeitpunkt der Erstellung von ARE 2007 mit der damals gegebenen Datenlage auch keine besseren Resultate hätten erzielen können. Allerdings hätten wir uns gescheut und davor gewarnt, die Bundesverwaltung die Resultate als Grundlage für die Ermittlung von Abgabesätzen verwenden zu lassen. Im Grunde genommen halten wir es für ein Versäumnis der zuständigen Bundesverwaltung, hierfür nicht rechtzeitig geeignete empirische Grundlagen bereitgestellt zu haben, wozu die Forderung nach Einhaltung wissenschaftlicher Grundsätze gemäss Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) explizit verpflichtet. Vergleichen lässt sich diese Situation mit jener eines Steuerpflichtigen, der in seiner Steuererklärung angibt, sein Jahreseinkommen liege irgendwo zwischen 50’000 und 150’000 CHF. Genauer könne er es nicht angeben. Die Steuerverwaltung möge ihn mit dieser vagen Angabe angemessen besteuern. Die Ansichten darüber, was angemessen ist, werden mit Sicherheit zwischen Steuerpflichtigem und Steuerverwaltung divergieren. (Die im Vergleichsbeispiel gewählte Streubreite entspricht grössenordnungsmässig durchaus jener der hier behandelten Problematik.) (7) Allerdings vermuten wir, dass ursprünglich (und auch noch zum Zeitpunkt der Fertigstellung von ARE 2007) gar nicht die Absicht bestand, die Stauzeitverlustkosten in die Abgabesatzfestlegung einzubeziehen. Dies wurde erst mit der ASTAG-Klage erforderlich, nachdem sich erwiesen hatte (ProgTrans 2008), dass ohne Einbeziehung der Stauzeitverlustkosten in die Verkehrskostenrechnung die Abgabesätze der LSVA unbestreitbar (auch vom Bundesgericht nicht bestritten) über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert gelegen sind. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 21 progtrans 3.2 Neue Ansätze und Berechnungen (1) Der nachfolgend beschriebene neue Ansatz will vor allem drei massive Defizite der bisherigen Berechnungen beheben oder doch wenigstens lindern: • Durch das Zusammenspielen von Daten der Schweizerischen Automatischen Strassenverkehrszählung (SASVZ) für das aktuellste verfügbare Jahr 2009 mit dem Stauinventar VIASUISSE des Jahres 2009 sollen die Vorteile beider Datenbestände kombiniert werden: Aus SASVZ werden die Verkehrsstärken q (differenziert nach Fahrzeugkategorien) mit den in VIASUISSE örtlich und zeitlich erfassten Stauereignissen zusammengeführt (daraus lassen sich die Staudauern tStau mit den Verkehrsstärken q verknüpfen). Hauptproblem und auch Hauptarbeitsaufwand dabei ist die möglichst genaue Zuordnung von Stauereignissen und Verkehrsstärken. • Aus KABEWISTRA wird mit einigen Zusatzannahmen ein korrelativer Zusammenhang zwischen Staudauern tStau und Staulängen LStau zu rekonstruieren versucht. Dieser dürfte wohl als einigermassen zeitlos gültiger, annähernd kausaler Zusammenhang angesehen werden. • Aus realen, zu den (in VIASUISSE) registrierten Stauereignissen (über SASVZ) zugespielten Verkehrsstärken wird versucht, über (je nach Spurenanzahl) standardisierte Fundamentaldiagramme in deren Bereich mit hohen Verkehrsdichten zugehörige Staugeschwindigkeiten Vred zu rekonstruieren. Möglich ist diese Neuerung allerdings nur für den Bereich der Autobahnen, da für ausserhalb derselben so gut wie kein Stauinventar angelegt ist. 3.2.1 1. Neuerungsbereich: Zusammenführung der realen Staudaten mit realen Verkehrsstärkedaten (1) Der erste modellmässige Neuerungsbereich bezieht sich auf die Zusammenführung der realen Staudaten (von VIASUISSE) mit realen Verkehrsstärkedaten (des ASTRA). (2) Im Folgenden werden zunächst die dieser Untersuchung zugrunde liegenden Daten, deren Inhalte, der Vorgang zu deren Beschaffung sowie die dabei herangezogenen Quellen beschrieben. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 22 progtrans VIASUISSE-Staudaten • Vom Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesamt für Strassen (ASTRA), Abteilung Strassennetze Verkehrsmanagement Verkehrsmonitoring wurden entsprechende Datenbestände in Form von Excel-Datenbanken (teilweise erst nach intensivem Nachhaken) letztlich für das Jahr 2001 sowie für die Jahre 2003 bis 2009 zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2002 konnten trotz mehrmaliger Nachfrage keine Datenbestände bereitgestellt werden. • Die Daten des VIASUISSE Stauinventars stellen die Grundlage für die bereits in Abschnitt 2.1 erwähnten, eher generell gehaltenen, im Rahmen der Verkehrsmonitoring-Berichte des ASTRA publizierten StaudatenAuswertungen dar. Sie beinhalten u.a. folgende für die Auswertung relevante Informationen: - zum Zeitpunkt des Stauereignisses; unter Angabe des Startund Endzeitpunkts des Stauereignisses in Form von Datum und Uhrzeit sowie daraus abgeleitet; - zur Dauer des Stauereignisses in Sekunden; als zeitliche Differenz zwischen End- und Startzeitpunkt; - ferner zur Charakteristik des jeweiligen Stauereignisses; d.h. ob es sich um „Stau“ oder „stockenden Verkehr“ handelt; - zur Ursache des Stauereignisses; d.h. Differenzierung der Stauursache in die sechs Kategorien „Überlastung“, „Unfall“, „Baustelle“, „Panne“, „Unwetter“ und „Brand“; - zur groben Verortung im Strassennetz; d.h. Angabe der jeweiligen Autobahnnummer sowie (sofern zutreffend) des betroffenen Stauschwerpunktabschnitts (Bern Kriegstetten, GotthardNord, Gotthard-Süd, Grossraum Baregg, Grossraum Belchentunnel, Gubristtunnel, Nordumfahrung Zürich – Winterthur, Umfahrung Genf, Umfahrung Lausanne); - zur detaillierten Verortung („Location“) im Strassennetz; d.h. Angabe des jeweiligen Start-Location-Codes (d.h. jenes Location-Codes, an dem der Stau gemäss offizieller Meldung beginnt bzw. seinen Ursprung hat) und des jeweiligen EndLocation-Codes (d.h. jenes Location-Codes, an dem der Stau gemäss offizieller Meldung endet bzw. sich das Stauende befindet). © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 23 progtrans • Insgesamt lagen in der VIASUISSE-Staudatenbank für das Jahr 2009 rund 36'300 Stauereignismeldungen vor. • Der Fokus bei der später beschriebenen Auswertung liegt auf jenen Daten, die für das zum Zeitpunkt der Datenbeschaffung aktuellste Jahr zur Verfügung stehen, in dem hier betrachteten Fall also für das Jahr 2009. SASVZ - Schweizerische Automatische Strassenverkehrszählung • Das Zählstellenverzeichnis (Stand 01.2010) der Schweizerischen Automatischen Strassenverkehrszählung (SASVZ) wurde in Excel-Format als Liste am 06.01.2011 über das online-Angebot des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesamt für Strassen (ASTRA) abgerufen. Hieraus werden u.a. folgende Informationen für die spätere Zuordnung der Zähldaten zu den Staudaten gewonnen: - Zählstellennummer und -bezeichnung (Name) sowie Angaben zu Strassennummer und Strassentyp (d.h. eine Information darüber, ob es sich um eine Nationalstrasse handelt oder nicht), an der die Zählstelle liegt; (Diese Informationen erlauben eine eindeutige Identifizierung bei der späteren Zuordnung zu den Staudaten.) - Definition der Zählrichtung 1 und 2 je Zählstelle; (Diese Informationen sind wichtig bei der späteren richtungsgenauen Unterscheidung und Zuordnung der Zähldaten.) - Eine Information darüber, ob für die entsprechende Zählstelle Zähldaten in der Unterscheidung nach den sieben Fahrzeugkategorien gemäss SWISS07 (Bus/Car, Motorrad, Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen, Lastzug, Sattelzug) vorliegt oder nicht; (Diese Information ist essentiell bei der späteren Auswahl und Zuordnung geeigneter Zählstellen und deren Daten zu den Stauereignissen, da nur solche Zählstellen berücksichtigt werden können, die eine Fahrzeugerfassung nach SWISS07 aufweisen.) - Angaben bzgl. des Datums der grundsätzlichen Inbetriebsetzung der Zählstelle sowie (falls verfügbar) bzgl. des Datums der Inbetriebnahme der Erfassung der Fahrzeug-Kategorien nach SWISS07; (Diese Informationen sind wichtig bei der spä- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 24 progtrans teren Auswahl der für die Zuordnung geeigneten Zählstellen, da nur solche Zählstellen berücksichtigt werden können, die im entsprechenden Zeitraum bereits in Betrieb waren und nach SWISS07 differenzierte Daten erhoben haben.) • • Die Zählstellendaten (genauer: die Detaildaten) der SASVZ der Jahre 2007 bis 2009 wurden in Form je einer MS-Access Database am 06.01.2011 über das online-Angebot des Bundesamts für Strassen (ASTRA) bzw. des Bundesamts für Statistik (BFS) abgerufen. Ergänzend liegen Detaildaten der Jahre 2005 und 2006 vor, die zwar nicht online verfügbar waren, auf Anfrage jedoch direkt beim UVEK ASTRA, Abteilung Strassennetze Verkehrsmanagement Verkehrsmonitoring per DatenBestellung bezogen werden konnten. Aus den benannten Datensätzen werden folgende Informationen gewonnen: - 24 Stundenbelastungswerte in Fz/h für jeden Kalendertag; - für jede (in Betrieb befindliche) Zählstelle; - getrennt nach beiden Fahrtrichtungen; - für jeden Tag des Jahres unter zusätzlicher Angabe des entsprechenden Tagestyps: Werktag (WE), Samstag (SA), Sonntag (SO), Feiertag (FE); - für alle sieben Fahrzeugkategorien nach SWISS07 (sofern durch die Zählstelle unterstützt) Insgesamt liegen somit allein für das Jahr 2009 ca. 1.2 Mio. Datensätze à 24 Stundenwerte vor. Von den gesamthaft 314 aufgeführten Zählstellen wird allerdings nur von 240 auch die Fahrzeugkategorie erfasst, womit bereits eine erste Einschränkung des zur Verfügung stehenden Datenangebots einhergeht. Die zweite Einschränkung ergibt sich aus dem Umstand, dass sechs der Zählstellen in 2009 noch nicht (oder zumindest teilweise nicht) in Betrieb waren. Es verbleiben demnach Zähldaten von 234 Zählstellen, die für eine Zuordnung zu den Staudaten geeignet sind. Aufgrund der guten Abdeckung des betrachteten Strassennetzes durch Zählstellen ist jedoch auch mit dieser reduzierten Zahl eine hinreichend genaue Datenbasis gegeben. Dort, wo Daten einer Zählstelle aus zuvor genannten Gründen nicht in ausreichender Differenzierung zur Verfügung stehen, wird auf Informationen der jeweils nächstgelegenen, geeigneten Zählstelle zurückgegriffen (unter Annahme einer gleichen Anzahl an Fahrspuren). © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 25 progtrans TMC-Location-Code (LC) für die Schweiz • Die TMC-Location-Codierung wird zentral geführt und einmal jährlich überarbeitet und durch eine europäische Zertifizierungsstelle in Brüssel geprüft und freigegeben. • Die Daten in Form einer Excel-Liste sowie einer GIS-shape-Datei wurden vom Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesamt für Strassen (ASTRA) zur Verfügung gestellt • Der Code an sich besteht aus einer 5-stelligen fortlaufenden (aber nicht generell kontinuierlich dem Strassenverlauf entsprechend auf- bzw. absteigenden) Nummer und ermöglicht so eine eindeutige Identifizierung. • In den Daten sind Angaben zur Strassen-Nummer enthalten, welche eine Unterscheidung nach nationalen und kantonalen Autobahnen, Zubringer, Umfahrungen und Passstrassen ermöglicht. • Ebenso enthalten sind jeweilige Punktnamen zur Beschreibung der Örtlichkeit des LC, welche überwiegend durch neuralgische Punkte im Strassennetz gekennzeichnet sind (relevant für das hier betrachtete Nationalstrassennetz sind u.a. AB-Anschlussstellen, AB-Verzweigungen, ABKreuze, Tunnel, Überdeckungen, Brücken, Dosierstellen, Grenzübergänge, Zollabfertigungsstellen). • Die GIS-Daten sind durch Angabe von WGS 84-Koordinaten eindeutig georeferenziert und lassen sich so mittels Geo-Analyse mit den Zählstellendaten verknüpfen. • Insgesamt umfasst die Liste ca.12'500 Einträge; davon: der Schweizer TMC-Location-Codes - ca. 900 Codes mit Bezug zum Autobahnnetz (welche für diese Auswertung relevant sind), - ca. 3'300 Codes mit Bezug zum nachgelagerten Hauptstrassennetz, - ca. 8'300 Codes mit Bezug zum Kantonsstrassennetz und - ca. 40 Codes mit Bezug zu Sonderstrecken wie z.B. Autofähren, Autoverlad und Bahnverlad © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 26 progtrans VM-UVEK – Verkehrsmodell UVEK • Um die im Abschnitt 3.2.3 im 3. Neuerungsbereich beschriebene Methodik zur empirisch gestützten Ermittlung der durch Stau reduzierten Geschwindigkeiten anwenden zu können, muss die Anzahl der auf einem Abschnitt (richtungsgetrennt) zur Verfügung stehenden Fahrspuren bekannt sein. • Diese in der Liste der TMC-Location-Codes nicht verfügbare Information wird daher dem Verkehrsmodell UVEK (VM-UVEK) entnommen und den LC-Daten zugeordnet. Das Strassennetz des VM-UVEK für 2008 wurde auf Anfrage hin vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Sektion Grundlagen in Form einer Geodatenbank (in Schweizer Landeskoordinaten CH1903) bereitgestellt. Zur Verfügung stehen somit Angaben zur richtungsbezogenen Anzahl der Fahrspuren je Abschnitt (gemäss Abschnittseinteilung im VM-UVEK). Vorgang der Daten-Zusammenführung (3) Die Zusammenführung der zuvor beschriebenen Daten erfolgte in vier Stufen, die nachfolgend beschrieben bzw. benannt werden. (4) Um die Stauinformationen mit den Verkehrsdaten zu verknüpfen, bedarf es einer Schnittstelle in Form einer eindeutigen Zuordnungstabelle. Die Existenz eines solchen „Schlüssels“ war weder dem ASTRA noch der VIASUISSE bekannt, und auch anderweitige Nachfragen bei Institutionen, die mit der Location-Code-Thematik vertraut sind (Fa. Geologix), brachten keinerlei Hinweise darauf, dass hier auf Bestehendem aufgebaut werden kann. Die erste Stufe der Daten-Zusammenführung beinhaltet daher die Erstellung eines Zuordnungsschlüssels zwischen Zählstelle und Location-Code; d.h. jedem der weiter oben bereits erwähnten, für die Stauauswertung relevanten LocationCodes mit Bezug zum Autobahnnetz (und zusätzlich einiger Codes im ergänzenden Nationalstrassennetz) wird exakt je eine Zählstelle zugeordnet. Genau genommen sind dabei jedem Location-Code zwei Zählstellen zuzuordnen, je nachdem, welche der beiden Fahrt-Richtungen betrachtet wird. Ein einfaches Beispiel soll dies verdeutlichen (vgl. Abbildung 9): Betrachten wir einen Location-Code, der auf einer Autobahn entlang einer Nord-Süd Achse liegt. Angenommen, ein Stauereignis beginnt am LC und pflanzt sich in nördlicher Richtung fort, so muss diesem das verkehrliche Mengengerüst der Zählstelle Nord © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 27 progtrans und zwar der Richtung „Süd“ (also in Richtung des Location-Codes und somit des Stauereignisses) zugewiesen werden. Pflanzt sich das Stauereignis vom Location-Code aus hingegen in südlicher Richtung fort, sind die Verkehrsdaten der Zählstelle Süd und zwar der Richtung „Nord“ (folglich auch hier in Richtung des Location-Codes) dem Stauereignis zuzuordnen. Diese prinzipiell einfache Zuordnungsvorschrift gilt für alle Location-Codes im betrachteten Autobahn- bzw. erweiterten Nationalstrassennetz. (5) Die zweite Stufe besteht in der Übertragung der Zusatzinformationen zur Anzahl der Fahrspuren aus VM-UVEK auf die Location-Codes. (6) Auf der dritten Stufe erfolgt eine fallbezogene Zuspielung aller Informationen der Location-Codes (zugeordnete Zählstellen-Nr. in Abhängigkeit von der Richtung, Anzahl der Fahrspuren) zu den Stauereignisdaten. Abbildung 9 Prinzipskizze zur Verdeutlichung des Vorgehens bei der Zuordnung von Zählstellen zu Location-Codes N Zählstelle Nord (ZSN) Stauereignis ab LC in Richtung Nord => Zuordnung der Zähldaten von ZSN der Richtung Süd Location Code (LC) Stauereignis ab LC in Richtung Süd => Zuordnung der Zähldaten von ZSS der Richtung Nord Zählstelle Süd (ZSS) Der Pfeil gibt die Richtung des Stauwachstums beim Aufbau an. S Quelle: eigene Darstellung (7) In der vierten und letzten Stufe erfolgt schliesslich die fallbezogene Zuspielung der Verkehrsdaten aus SASVZ zu den Stauereignissen der VIASUISSE-Daten. Damit ist ein völlig neues Mengengerüst zur Untersuchung des Staus verfügbar, das es unseres Wissens in dieser Form bisher noch nicht gegeben hat. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 28 progtrans Zentrale Annahmen zur Zusammenführung von Stau- und Verkehrsstärkedaten (8) In die Berechnung der Stauzeitverluste gehen verschiedene Parameter ein, welche in den nachfolgenden Abschnitten 3.2.2 und 3.2.3 noch definiert werden; dort werden auch die jeweils ausgewählten Ansätze näher beschrieben. An dieser Stelle soll zunächst lediglich auf die verwendeten Geschwindigkeiten bei freiem Verkehrsfluss (sog. „Freifahrtgeschwindigkeit“) eingegangen werden, welche als wesentliche Einflussgrösse bei der Berechnung der Stauzeitverluste entscheidenden Einfluss auf die Ergebnisse haben. Die mittlere Geschwindigkeit bei freiem Verkehrsfluss (Vfrei) ist dabei nicht zu verwechseln mit der theoretischen, maximal auf einem Streckenabschnitt zulässigen Geschwindigkeit (Vmax) (welche weitestgehend jener Geschwindigkeit im unbelasteten Streckenzustand (q = 0) entspricht), da davon auszugehen ist, dass auch bei „freier Fahrt“ Wechselwirkungen der Fahrzeuge untereinander (wie z.B. Überholvorgänge) und andere Faktoren (wie z.B. Tempolimits an Verflechtungsstrecken und Ein- und Ausfahrten) zu einer reduzierten Durchschnittsgeschwindigkeit führen. Eine recht pauschale Annahme zu Vmax weist dem Nicht-Schwerverkehr die im Allgemeinen auf Schweizerischen Autobahnen maximal zulässige Geschwindigkeit von 120 km/h und für den Schwerverkehr dementsprechend von 80 km/h zu. Dass diese Maximal-Ansätze so nicht auf das hier betrachtete Problem angewendet werden können, zeigt auch ein Vergleich mit den in ARE 2007 (S. 51f., Tab. 5 und Figur 14) ausgewiesenen, im Zuge von kantonalen Studien/Geschwindigkeitsmessungen (Zug und Zürich) ermittelten, tatsächlichen mittleren Geschwindigkeiten. In beiden Fällen wird eine in Abhängigkeit von Verkehrszeit und Strassentyp reduzierte mittlere Geschwindigkeit von ca. 95 km/h (Studie Kt. Zug, 2000, Strassentyp Autobahn, V Off-Peak) bzw. ca. 85 km/h (Geschwindigkeitsmessung Kt. Zürich, Aug. 2004, HLS (Hochleistungsstrassen), HVZ (Hauptverkehrszeit)) ausgewiesen. Unter Berücksichtigung dieser empirisch abgesicherten Erkenntnisse setzen wir in unseren Berechnungen (für beide in Abschnitt 3.2.3 aufgeführten Varianten) folgende Werte für die mittlere Geschwindigkeit bei freiem Verkehrsfluss an: • 95 km/h für den Nicht-Schwerverkehr, d.h. für die Fz-Kategorien Personenwagen (PW), Motorrad (MR) und Lieferwagen (LI) • 75 km/h für den Schwerverkehr, d.h. für die Fz-Kategorien Bus/Car (CA), Lastwagen (LW), Lastzug (LZ) und Sattelzug (SZ) (9) Zur zeitlichen Zuordnung der Verkehrdaten bedarf es der Festlegung einer Konvention: Prinzipiell soll keine Aufbrechung der Stundenwerte der Verkehrszähldaten in noch kürzere Zeitbereiche erfolgen. Auch wenn in der © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 29 progtrans Staudatenbank vermeintlich genaue Start- und Endzeitpunkte des Stauereignisses angegeben sind, sollen jeweils die vollen Stundenwerte aller Fahrzeuge innerhalb des vom Stauereignis betroffenen Zeitraums in die Berechnungen eingehen. Sonderprobleme (10) Die Zusammenführung der zwei Hauptdatenbestände (Staudaten, Verkehrsstärken) birgt einige handwerkliche und methodische Herausforderungen, von denen die aus unserer Sicht wichtigsten nachfolgend kurz erwähnt werden sollen: • Bei der Verknüpfung der aus verschiedenen Datenquellen bereitgestellten Geoinformationen (Verkehrszählstellen auf der einen Seite und Location Codes auf der anderen Seite) lagen den Shape-Dateien teilweise unterschiedliche Koordinatensysteme (d.h. teils Koordinaten im geodätischen Referenzsystem WGS 84, teils Schweizer Landeskoordinaten CH1903) zugrunde. Zur Überlagerung und späteren Auswertung bzw. Zuordnung mussten daher die Koordinaten der Zählstellenlage-Daten aus CH1903 nach WGS 84 transformiert werden. • In einigen Fällen war nicht eindeutig aus den Daten erkennbar, in welcher Richtung sich der Stau „ausbreitet“. Die Ursache hierfür liegt darin, dass in den Staumeldungen von VIASUISSE die Stau-Richtung keine originäre Information per se ist, sondern über einen räumlichen Vergleich zwischen Start- und End-Location-Code erst abzuleiten ist. Das Problem hierbei besteht darin, dass bei kurzen Stauereignissen Start- und End-LC identisch sind und sich demnach keine Richtungsinformation ableiten lässt. Dies trifft auf insgesamt rund 1'050 Stauereignismeldungen (die zusammengenommen 500 Staustunden ausmachen) der insgesamt rund 36’300 Stauereignisse (gesamthaft rund 16'900 Staustunden) zu, hat also mit 3 % einen verhältnismässig geringen Anteil. Zieht man darüber hinaus jene Ereignisse ab, die nicht an einem der neun ausgewiesenen Stauschwerpunkte stattfinden, reduziert sich die Anzahl der nicht eindeutig richtungsbekannten Stauereignisse nochmals auf rund 360 (bzw. rund 160 Staustunden), was einem Anteil von 1 % der Gesamtmenge entspricht. Diese „Ausfallquote“ betrachten wir als tolerabel. Für jene Stauereignisse mit identischem Start-und End-LC, die innerhalb der bekannten Stauschwerpunkte auftreten, wird eine „wahrscheinlich richtige“ Richtung angenommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Stauereignis an einem Stauschwerpunkt dabei in der einen oder anderen Richtung auftritt, wird an- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 30 progtrans hand einer Analyse der Anteilsverteilung der eindeutig nach Richtung identifizierbaren Stauereignisse an den Stauschwerpunkten ermittelt und dann per Zufallsvariable auf die entsprechenden Stauereignisse übertragen. • Ein weiteres Problem besteht im Auseinanderklaffen von Stauereignisort und Verkehrszählstelle, was zu einer Uneindeutigkeit der zeitlichen Zuordnung führt: Da in der Regel direkt am Ort eines Stauereignisses keine Zählstelle liegt, ergibt sich ein räumlicher und damit einhergehend auch zeitlicher „Versatz“, der wiederum bei der Zuordnung von Zähldaten eine gewisse Unschärfe zur Folge hat. 3.2.2 2. Neuerungsbereich: Ermittlung des Zusammenhangs zwischen Staudauern und Staulängen (1) Wie in Abschnitt 3.1.1 bereits hervorgehoben, unterliegt der Zusammenhang zwischen Staudauern tStau (die durch VIASUISSE relativ gut dokumentiert sind) und den Staulängen LStau, für die es keinerlei Messungen, sondern lediglich einmalig für das Jahr 2002 grobe Schätzungen aus Befragungen aus KABEWISTRA für 95 ausgewählte Stauschwerpunkte in der Schweiz gibt, einem sehr grossen Grauzonenbereich. Um diesen ein wenig einzugrenzen, haben wir zwei Wege beschritten, die allerdings ebenfalls beide mit Unsicherheiten behaftet sind, deren Ursachen nachfolgend dokumentiert werden. (2) Beide Wege gehen von der schon genannten Annahme aus, dass ein Zusammenhang der Form LStau = c · tStau [Formel (1)] besteht. Es ist jedenfalls einleuchtend, dass für tStau = 0 auch LStau = 0 gelten muss und dass unter sonst gleichen Bedingungen LStau mit tStau zunehmen muss. (3) Der erste Weg wird beschritten durch Verknüpfung von Informationen aus VIASUISSE für das Jahr 2004 (und zwar der dort im Jahr 2004 registrierten Staustunden und Anzahlen der Stauereignisse, woraus sich eben durchschnittliche Staudauern je Einzelstau errechnen lassen) mit den zwar räumlich zuordenbaren, zeitlich jedoch nicht für 2004, sondern für das Jahr 2002 grob abgeschätzten Staulängen je Einzelstau aus KABEWISTRA (ARE 2007, S. 112) (siehe Tabelle 4). Mit den dort ausgewiesenen beiden Zahlenkolonnen LStau und tStau wird eine lineare Regression (mit Absolutglied = 0) in der ge- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 31 progtrans nannten Form durchgeführt. Dabei ergibt sich für den Regressionskoeffizienten c: c = 8.82 km/h (n = 12 Beobachtungen, Bestimmtheitsmass B = 0.83) Das heisst also zum Beispiel, dass einer Staustunde eine Staulänge von 8.82 km zugeordnet ist. Tabelle 4 Durchschnittliche Staulängen (2002) und durchschnittliche Staudauern (2004) für bestimmte Autobahn-Teilkollektive AB Abschnitt A1 A1 A1 A1 A1 A2 A2 A2 A2 A9 A9 Rest Bern Kriegstetten Grossraum Baregg Nordumfahrung Zürich Winterthur Umfahrung Genf Rest Gotthard‐Nord Gotthard‐Süd Grossraum Belchentunnel Rest Umfahrung Lausanne Rest Alle mittl. Stau‐ Staulänge LStau [km] stunden [h] 4.0 8.2 6.0 2.5 3.6 4.8 6.0 7.0 3.6 1.0 3.6 3.6 517 1'208 1'719 324 2'043 463 805 114 1'538 63 1'393 2'832 Anzahl Stau‐ ereignisse 890 2'963 3'771 702 4'454 831 1'160 230 2'888 155 4'581 4'732 mittl. Staudauer tStau [h] 0.58 0.41 0.46 0.46 0.46 0.56 0.69 0.50 0.53 0.40 0.30 0.60 Quelle: ARE 2007, S.112 (4) Der zweite Weg muss hinsichtlich der Staulängen wiederum auf KABEWISTRA zurückgreifen, da es keine weitere empirische Basis hierzu gibt. Nun wird aber versucht, auch durchschnittliche Staudauern aus derselben Datenquelle und daher für das gleiche Jahr (2002) zu rekonstruieren. Wie schon in Abschnitt 3.1.2 erwähnt, ist das Urdatenmaterial von KABEWISTRA nicht mehr verfügbar, sodass mit jenen Informationen das Auslangen gefunden werden muss, die aus KABEWISTRA in ARE 2007 wiedergegeben sind, und das ist die Zusammenstellung im dortigen „ANHANG 4: KABEWISTRA“ (S. 105-107). Diese Zusammenstellung enthält für die bereits erwähnten 95 Stauschwerpunkte des Jahres 2002 die mittlere Staulänge Lstau (gerundet auf ganze Kilometer) sowie die Jahresstaustunden, differenziert nach den Zeitbereichen „werktäglich“, „wöchentlich“ und „saisonal“, aber leider keine Stauhäufigkeiten. Zu diesen haben wir folgende Annahmen getroffen: • Für „werktäglich“ haben wir 250 Werktage mit 4 Stauereignissen je Werktag, für das ganze Jahr 2002 also 1’000 Stauereignisse angesetzt. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 32 progtrans • Für „wöchentlich“ (gemeint ist vermutlich überwiegend das Wochenende) haben wir 4 Stauereignisse je Wochenende angesetzt, was somit 208 Stauereignisse für das ganze Jahr 2002 ergibt. • Für „saisonal“ haben wir 50 Stauereignisse für das ganze Jahr 2002 für jeden Stauschwerpunkt, der in dieser Kategorie eine Stauzeit ausweist, angesetzt. Damit können nun für jeden der 95 Stauschwerpunkte durchschnittliche Einzelstaudauern ermittelt werden. (5) Von den 95 aufgelisteten Stauschwerpunkten haben wir allerdings – und zwar nur hier bei dieser Analyse zur Ermittlung von c – aus guten Gründen einige ausgeschieden: • Es werden nur Autobahn-Stauschwerpunkte einbezogen. • Sonderfälle wie Baustellen, Grenzübertrittsstellen (Zollanlagen) und Flughafenzubringer wurden weggelassen. (6) Damit wären genau 70 Stauschwerpunkte verblieben. Erste Rechnungen haben jedoch gezeigt, dass bei zwei Stauschwerpunkten unverkennbar in den Staulängen ein Übertragungsfehler stattgefunden haben muss, sodass auch diese beiden Stauschwerpunkte eliminiert wurden. Ausserdem gab es noch zwei weitere Ausreisser, nämlich die Stauschwerpunkte Gotthard Süd und Gotthard Nord, für die ausschliesslich „saisonal“ auftretende Stauzeiten angegeben waren, für die aber eine pauschal geschätzte Anzahl von insgesamt 50 Stauereignissen im Jahr 2002 naturgemäss völlig verfehlt gewesen wäre und für die die Anzahlen der tatsächlichen Stauereignisse im Jahr 2002 in keiner Weise mehr rekonstruierbar sind. Wir haben daher auch diese beiden Stauschwerpunkte (nur hier zur Berechnung von c!) eliminiert, sodass insgesamt 66 Beobachtungen zur Verfügung standen (siehe Tabelle 5). (7) Staulängen, die in der genannten Quelle gerundet mit 0 km angegeben waren, wurden dabei auf 0.4 km gesetzt, da es einerseits bei richtiger Rundung weniger als 0.5 km sein müssen, andererseits aber davon ausgegangen werden kann, dass Stauereignisse mit sehr kurzen Staulängen wohl kaum bzw. nur unterdurchschnittlich häufig mitgeteilt werden dürften. (8) Als Ergebnis dieser Regressionsrechnung erhält man: c = 6.36 km/h (n = 66 Beobachtungen, Bestimmtheitsmass B = 0.60) (9) Letztendlich haben wir mit c = 7.5 km/h gerechnet. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 33 progtrans Tabelle 5 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 Staulängen und Staudauern aus KABEWISTRA, rekonstruiert nach ARE 2007, S. 105-107 Kürzel AG2 BE1 BE2 BE3 BE4 BE5 BE6 BE7 BE8 BE9 BE10 BE11 BE12 BE13 BE14 BL2 BL3 BL4 BS1 GE1 GE2 GE4 GE5 GE6 GE8 GR1 GR3 GR4 GR7 LU1 LU2 LU3 LU4 NW1 SG1 SG2 SO1 SO2 SO3 SZ1 SZ2 TI2 TI3 TI4 TI5 TI6 UR1 VD3 VD4 VD5 AB A1 A8 A1 A1 A1/A6 A6 A1 A1 A6 A6 A1/A6 A1/A6 A1/A6 A12 A1 A2 A2 A18 A3/A2 A1 A1 A1 A1 A1 A1 A13 A13 A13 A13 A2 A2 A2 A2 A2/A8 A1 A1 A1 A1 A2/A1 A3 A3 A13 A13 A2 A2 A2 A2 A1 A1 A1 mittl. Jahresstaustunden [h/a] Staulänge saisonal LStau [km] werktäglich wöchentlich 8.0 518 0 0 8.0 0 0 16 10.0 0 0 30 1.0 0 0 15 2.0 207 0 0 0.4 207 0 0 2.0 311 0 0 1.0 311 0 0 4.0 207 0 0 1.0 207 0 0 1.0 518 0 0 0.4 207 0 0 0.4 0 0 20 1.0 207 0 0 8.0 725 156 0 5.0 414 0 0 0.4 414 0 0 1.0 155 0 0 2.0 311 0 0 4.0 621 0 0 2.0 414 0 0 1.0 414 0 0 1.0 518 0 0 2.0 518 0 0 1.0 414 0 0 4.0 0 0 12 10.0 0 0 30 6.0 0 0 18 2.0 0 0 24 1.0 362 0 0 1.0 414 0 0 1.0 621 78 0 0.4 0 0 30 9.0 0 0 32 1.0 414 0 0 1.0 466 0 0 12.0 414 156 60 16.0 0 0 120 6.0 0 156 180 1.0 414 0 0 0.4 311 0 0 7.0 311 0 75 7.0 311 0 0 1.0 725 0 0 2.0 269 0 0 3.0 0 260 0 1.0 0 0 40 8.0 311 0 0 8.0 414 0 0 2.0 311 0 0 Total 518 16 30 15 207 207 311 311 207 207 518 207 20 207 881 414 414 155 311 621 414 414 518 518 414 12 30 18 24 362 414 699 30 32 414 466 630 120 336 414 311 386 311 725 269 260 40 311 414 311 mittl. Staudauer tStau [h] 0.52 0.32 0.60 0.30 0.21 0.21 0.31 0.31 0.21 0.21 0.52 0.21 0.40 0.21 0.73 0.41 0.41 0.16 0.31 0.62 0.41 0.41 0.52 0.52 0.41 0.24 0.60 0.36 0.48 0.36 0.41 0.58 0.60 0.64 0.41 0.47 0.50 2.40 1.30 0.41 0.31 0.37 0.31 0.73 0.27 1.25 0.80 0.31 0.41 0.31 (Fortsetzung nächste Seite) © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 34 progtrans Fortsetzung Tabelle 5 Nr. 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 Kürzel VD6 VD7 ZG1 ZG3 ZH1 ZH2 ZH3 ZH4 ZH5 ZH6 ZH7 ZH8 ZH9 ZH10 ZH11 ZH12 AB A9 A9 A4a A4a A4 A4 A1L A1 A1 A1 A1 A1 A1 A1 A1H A3 mittl. Jahresstaustunden [h/a] Staulänge saisonal LStau [km] werktäglich wöchentlich 1.0 207 0 0 3.0 0 0 40 3.0 248 0 0 1.0 207 0 0 0.4 155 0 0 2.0 518 0 0 4.0 1'190 0 0 3.0 414 0 0 4.0 275 0 0 8.0 518 0 0 1.0 435 0 0 5.0 0 52 0 2.0 259 0 0 3.0 259 0 0 1.0 518 0 0 2.0 311 104 15 mittl. Staudauer tStau [h] Total 207 40 248 207 155 518 1'190 414 275 518 435 52 259 259 518 430 0.21 0.80 0.25 0.21 0.16 0.52 1.19 0.41 0.28 0.52 0.44 0.25 0.26 0.26 0.52 0.34 (10) Ergänzend ist hier noch ein wichtiges, ergebnisrelevantes Phänomen festzuhalten: Die bereits angeführte elementare Formel zur Ermittlung der Fahrzeug-Staustunden T würde nur für den Fall eines stationären Verkehrsflusses gelten, das heisst unter der Annahme, dass in der Zeit zwischen den gemeldeten Uhrzeiten von Beginn und Ende eines Stauereignisses sowohl die Verkehrsstärke q und die reduzierte Geschwindigkeit Vred als auch die Staulänge LStau konstant sind. Dies trifft naturgemäss nicht zu, denn ein Stau baut sich auf und dann wieder ab. Das heisst, wenn man näherungsweise zumindest für q und Vred Konstanz während der Staudauer unterstellt, so ist Formel (1) zu ändern in Formel (2): t Stau T = (1/Vred – 1/V0) · q · ∫ L(t ) · dt [Formel (2)] 0 Das Integral kann man als „Staumächtigkeit“ M bezeichnen (siehe Abbildung 10 auf der folgenden Seite, schraffierte Fläche). (11) Legt man den zuvor ermittelten linearen Zusammenhang zwischen Staudauer tStau und Staulänge LStau zugrunde, so ergibt sich für die Staumächtigkeit M folgender Wert: M = 0.5 · tStau · LStau [h·km] Damit ändert sich Formel (1) zu Formel (3) T = (1/Vred – 1/V0) · q · 0.5 · tStau · LStau [Formel (3)] © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 35 progtrans Dies ist genau der halbe Wert von Formel (1).2 Es ist noch zu erwähnen, dass – wie Abbildung 10 zu entnehmen ist – der zuvor ermittelte Regressionskoeffizient c als die halbe Stauaufbau- bzw. -abbaugeschwindigkeit (w) interpretiert werden kann. Abbildung 10 Entwicklung der Staulänge L in Abhängigkeit von der Stauzeit t (schematisiert) L [km] LStau (z.B. 7.5 km) Aufbauphase Abbauphase M tg(φ) = LStau / tStau = c tStau 0.5 · tStau t [h] (z.B. 1 h) w = 2 · c = Stauaufbau- bzw. -abbaugeschwindigkeit M= t Stau ∫ L( t ) ⋅ dt = 2 ⋅ 0 t Stau 2 ∫ w ⋅ t ⋅ dt = 0.5 ⋅ t 0 Stau ⋅ L Stau = “Staumächtigkeit” (schraffierte Fläche) Quelle: eigene Darstellung 2 Zu dieser Instationarität wird in ARE 2007 nichts ausgeführt. Bei noch differenzierterer Betrachtungsweise wäre auch noch die Konstanz von q und Vred während eines Stauereignisses zu hinterfragen, doch wäre dies sicherlich Stoff für eine eigenständige Forschungsarbeit, die im Rahmen der hier gestellten Aufgabe nicht zu leisten ist. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 36 progtrans 3.2.3 3. Neuerungsbereich: Empirisch gestützte Ermittlung der durch Stau reduzierten Geschwindigkeiten (1) In Abschnitt 3.2 war ausgeführt worden, dass die Resultate für die Fahrzeug-Staustunden T in Abhängigkeit von der zugrunde gelegten reduzierten Staugeschwindigkeit Vred enormen Schwankungsbreiten unterliegen. So ergab sich dort für Vred = 10 km/h ein T von 35 Mio. Fz-h für das Jahr 2002, für Vred = 20 km/h ein T von 15 Mio. Fz-h für 2002. (2) Dieser sehr unbefriedigende Umstand und die nunmehr verfügbaren und den jeweiligen Stauereignissen zuordbaren Verkehrsmengengerüste (Verkehrsstärken q) haben den Anstoss gegeben, diesen Missstand zu beheben. Ausgangspunkt hierfür ist der in der Verkehrsflusstheorie seit langem bekannte und immer wieder verfeinert ermittelte Zusammenhang zwischen Verkehrsdichte D [Fz/km] und Verkehrsstärke q [Fz/h]. Dieser Zusammenhang wird in der Verkehrswissenschaft „Fundamentaldiagramm“ genannt (vgl. Abbildung 11 auf der folgenden Seite). (3) Abbildung 11 zeigt das für die vorliegende Aufgabenstellung relevante Fundamentaldiagramm in vereinfachter Form. Es wurde vom Prinzip her aus einer Publikation von Hansen/Westland 1998 übernommen, jedoch im Detail etwas modifiziert. Insbesondere wurden die Verkehrsstärken nicht in der Dimension [PW-Einheiten/h], sondern in der Dimension [Fz/h] einbezogen (um besser mit der vorliegenden empirischen Datenbasis arbeiten zu können). Dementsprechend mussten auch die in der Urquelle angegebenen Zahlenwerte umdimensioniert und (aufgrund jüngerer Messungen) ein wenig angepasst werden: Als Leistungsfähigkeit (maximales q) wurden für eine Fahrspur 1’800 Fz/h angesetzt (mit der zugehörigen Verkehrsdichte von D = 20 Fz/km, was einer mittleren Geschwindigkeit des freien Verkehrsflusses von 1’800/20 = 90 km/h entspricht). Als maximal mögliche Verkehrsdichte (Anzahl der Fahrzeuge pro Kilometer in einer stehenden Kolonne) wurden für eine Fahrspur Dmax = 110 Fz/km angesetzt, was der durchschnittlichen Längeninanspruchnahme eines Fahrzeuges von 1’000/110 = 9 m/Fz entspricht. (4) In Abbildung 11 ist auch ein Beispiel eingetragen, das die Wirkungsweise des Zusammenhanges verdeutlicht: Wenn bei einer Fahrspurenanzahl von n = 3 eine Verkehrsstärke von q = 1’600 Fz/h gemessen wurde (in Summe über alle drei Fahrspuren), so ist dazu eine Verkehrsdichte von D = 250 Fz/km ablesbar, was zu einer zugehörigen durch Stau reduzierten Geschwindigkeit von Vred = q/D = 1’600/250 = 6.4 km/h führt. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 37 progtrans Abbildung 11 Vereinfachtes Fundamentaldiagramm in Anlehnung an Hansen/Westland 1998 für die Richtungsfahrbahn einer Autobahn in Abhängigkeit von der Fahrspurenanzahl n Verkehrsstärke [Fz/h] V = 90 km/h 5400 gebundener Verkehrsfluss (n = 3) Vred = 30 km/h 3600 (n = 2) „stockender“ Verkehr freier Verkehrsfluss Vred = 10 km/h VB,red = 6.4 km/h 1800 (n = 1) „gestauter“ Verkehr qB = 1600 Fz/h 20 Fz/km 110 220 330 (n = 1) (n = 2) (n = 3) Verkehrsdichte [Fz/km] DB = 250 Fz/km Beispiel Beispiel (Index (Index B) B) gegeben: gegeben: nnBB == 33 führt führt zu: zu: DDBB == 250 = 6.4 km/h 250 Fz/km Fz/km ,, VVB,red B,red = 6.4 km/h ,, qqBB == 1600 1600 Fz/h; Fz/h; Quelle: eigene Darstellung (5) Hier gilt es noch, eine vermeintliche Widersprüchlichkeit aufzuklären: Wäre im vorliegenden Fall etwa eine etwas höhere Verkehrsstärke von 1’800 Fz/h gemessen worden, so würde die zugehörige Staugeschwindigkeit Vred 7.5 km/h betragen, sich also ebenfalls erhöhen. Unsere spontane Empfindung und natürliche Reaktion wäre aber, anzunehmen, dass bei einer höheren Verkehrsstärke die Staugeschwindigkeit sinken muss. Dies ist ein Trugschluss: Was wir wahrnehmen können, ist nicht die Verkehrsstärke, sondern die Verkehrsdichte, und die hat im vorliegenden Fall in der Tat abgenommen, nämlich von 250 Fz/km auf 240 Fz/km. Und eine verringerte Verkehrsdichte erlaubt eben im Bereich des gebundenen Verkehrs eine höhere Geschwindigkeit. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 38 progtrans (6) Wenn man den in Abbildung 11 dargestellten Zusammenhang in eine algebraische Formel überführt, so erhält man für Vred: Vred = q/[Dmax · n + q/(dq/dD)] Dmax ist die schon genannte maximal mögliche Dichte je Fahrspur bei Stillstand einer Fahrzeugkolonne. Der Differentialquotient dq/dD ist die Neigung der Verbindungsgeraden zwischen qmax (1’800 Kfz/h) und Dmax (110 Fz/km) und ergibt sich zu: dq/dD = 1’800/(20 – 110) = -20 km/h Damit ergibt sich für den hier gesuchten Zusammenhang zwischen Vred und q: Vred = q/(110 · n – q/20) q ist die (über alle 7 Fahrzeugkategorien addierte) stündliche Verkehrsstärke, die einem bestimmten Stauereignis zugeordnet werden kann. Da q aus der SASVZ nun für jedes einzelne Stauereignis bekannt ist, kann Vred individuell für jedes einzelne Stauereignis in Abhängigkeit von q ermittelt werden. Nach dieser Ermittlung wird noch eine Kontrolle durchgeführt: Es wird geprüft, ob das so ermittelte Vred in den für jedes Stauereignis angegebenen Geschwindigkeitsbereich von „stockend“ (30 km/h ≥ Vred ≥ 10 km/h) bzw. „gestaut“ (Vred ≤ 10 km/h) fällt. Ist dies nicht der Fall, so wird – da ja eine Unvereinbarkeit vorliegt – alternativ in zwei Varianten vorgegangen: • In der ersten Variante wird angenommen, dass die Staumeldung korrekt war und die Zuordnung des zugehörigen q nicht stimmt. In diesem Fall wird, wenn das über Vred = 30 km/h ermittelbare q kleiner ist als das real (aber offensichtlich falsch) zugeordnete q (das wäre ja Falschzuordnung), mit Vred = 30 km/h und dem korrigierten qkorr = 110 · n · 30/(1 + 30/20) = 1320 · n [Fz/h] gerechnet. Analog vorgegangen wird, wenn das reale q zwar ein Vred von kleiner als 30 km/h ergibt, aber nicht in den jeweils angegebenen Teilbereich von „stockend“ oder „gestaut“ fällt. In diesem Falle wird Vred = 10 km/h gesetzt und als zugehöriges korrigiertes qkorr der Wert qkorr = 110 · n · 10/(1 + 10/20) = 733 · n [Fz/h] eingesetzt. • In der zweiten Variante wird angenommen, dass die Werte für q korrekt sind und die Staumeldung eine Fehlmeldung war. Liegt das aus q errechenbare Vred über 30 km/h (das wäre ja die Fehlmeldung), so wird die Meldung eliminiert. Unstimmigkeiten in der Zuordnung zu „stockend“ oder „gestaut“ werden ignoriert, die Werte aber mit dem aus q errechneten Vred einbezogen. (7) Wir sind überzeugt davon, dass mit dieser möglich gewordenen empirischen Absicherung der Ermittlung von Vred eine wesentliche Schwachstelle © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 39 progtrans aller bisherigen Verfahren behoben werden konnte, indem eine das Ergebnis zentral beeinflussende Grösse durch Ausnutzung eines bekannten Kausalzusammenhanges abgestützt wird. 3.3 Ergebnisse der Berechnungen erlittener Stauzeitverluste (1) Die (gerundeten) Ergebnisse der Berechnungen nach Variante 1 (gemäss Ausführungen in Abschnitt 3.2.3) lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Insgesamt summieren sich die erlittenen Stauzeitverluste über alle Fahrzeug- bzw. Betroffenenkategorien auf rund 6'120’600 Fz-h/a. • Auf den NSV (PW, MR, LI) entfallen erlittene Stauzeitverluste in Höhe von rund 5'701’600 Fz-h/a. • Die vom SV erlittenen Stauzeitverluste betragen rund 419’000 Fz-h/a. • Mit rund 400’000 Fz-h/a entfällt der überwiegende Anteil auf die SNF (LW, LZ, SZ), auf Car/Bus (CA) entfällt ein Anteil von rund 19’000 Fz-h/a. • Der Anteil nicht-verkehrlicher Verursachungen (d.h. Baustellen und Unwetter) beträgt rund 17.1 %. • Der Anteil der Stauzeitverluste von NSV + gewichteten3 CA in SNF-freier Zeit an allen Stauzeitverlusten der NSV + gewichteten CA beträgt rund 16.6 %. (2) Analog dazu lassen sich die (gerundeten) Ergebnisse der Berechnungen nach Variante 2 (gemäss Ausführungen in Abschnitt 3.2.3) wie folgt zusammenfassen: • Insgesamt summieren sich die erlittenen Stauzeitverluste über alle Fahrzeug- bzw. Betroffenenkategorien auf rund 5'399’400 Fz-h/a. • Auf den NSV (PW, MR, LI) entfallen erlittene Stauzeitverluste in Höhe von rund 5'010’200 Fz-h/a. • Die vom SV erlittenen Stauzeitverluste betragen rund 389’200 Fz-h/a. • Mit rund 371’100 Fz-h/a entfällt der überwiegende Anteil auf die SNF (LW, LZ, SZ), auf Car/Bus (CA) entfällt ein Anteil von rund 18’100 Fz-h/a. 3 Zur Gewichtung siehe Abschnitt 4.2. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 40 progtrans • Der Anteil nicht-verkehrlicher Verursachungen (d.h. Baustellen und Unwetter) beträgt rund 17.4 %. • Der Anteil der Stauzeitverluste von NSV + gewichteten CA in SNF-freier Zeit an allen Stauzeitverlusten der NSV + gewichteten CA beträgt rund 13.0 %. 3.4 Interpretation der Ergebnisse und Schlussfolgerungen (1) Nachfolgend werden die zentralen Berechnungsergebnisse zu den erlittenen Stauzeitverlusten für den Schwerverkehr (SV) (getrennt nach SNF und CA) und für den Nicht-Schwerverkehr (NSV) zusammengefasst und den vergleichbaren Werten aus ARE 2007 für das Jahr 2004 sowie für 2005 gegenübergestellt. Die Angaben sind in Tabelle 6 dokumentiert. Tabelle 6 Vergleich der berechneten (gerundeten) Stauzeitverluste, ProgTrans 2011 – ARE 2007 ProgTrans 2011 Var1 ProgTrans 2011 Var2 ARE 2007 Autobahn (2009) ARE 2007 VM-UVEK Tab. 3, S. 44 Autobahn (2004) Autobahn (2009) Stauzeitverluste der SNF 0.40 0.37 1.2 1.2 Stauzeitverluste der CA 0.02 0.02 k.A. k.A. Stauzeitverluste des NSV 5.70 5.01 13.0 13.8 [Mio. Fz-h/a] Tab. 7, S. 70 Autobahn (2005) Quelle: ProgTrans 2011, ARE 2007 (2) Die Unterschiede sind generell eklatant. Ein wesentlicher Grund dürfte darin bestehen, dass bei ARE 2007 die „Verkehrsmengen“ (DTV) auf Basis von VM-UVEK, also rein theoretischen bzw. modellmässigen Ansätzen ermittelt wurden. (3) Ein weiterer wesentlicher Grund dürfte darin bestehen, dass in den für das ARE erarbeiteten Untersuchungen das Aufbauen und Abklingen des Staus nicht (angemessen) berücksichtigt wurde. Dies führt zu einer Überschätzung der Stauzeitverluste, die alleine einen Faktor von 2 ausmacht. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 41 progtrans (4) Letztlich ist ein Vergleich der hier vorgelegten Ergebnisse zu den erlittenen Stauzeitverlusten mit den Ergebnissen in ARE 2007 aber nur in sehr eingeschränktem Mass möglich: • ARE 2007 berichtet nicht explizit zum quantitativen Zusammenhang zwischen Staudauer und Staulänge; es bleibt offen, ob dieses Problem nicht behandelt oder lediglich nicht dargestellt wurde. Das ist von grosser Bedeutung, denn die Staulänge ist eine wichtige, das Ergebnis direkt proportional beeinflussende Grösse. • Im Bezug auf alle Quantifizierungen für das Strassennetz ausserhalb von Autobahnen herrscht ebenfalls Unklarheit. Die Ergebnisse in ARE 2007 sind in ihrem Ausmass erstaunlich und erscheinen wenig plausibel. Die Generierung von Stau auf der ausschliesslichen Basis von modelltheoretischen Konstrukten ist fragwürdig und müsste hinsichtlich ihrer Belastbarkeit auf jeden Fall empirisch überprüft werden. Eventuell könnte man, wenn es die entsprechenden Daten gäbe, für den Ausserortsbereich noch einen einigermassen plausiblen Modellansatz konstruieren (obwohl dort wegen behinderten Überholens ganz andere Fundamentaldiagramme gelten); aber im Innertortsbereich muss eine seriöse Quantifizierung allein schon mangels einer klaren Definition von Stau (z.B. bei lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten) scheitern. Wie ARE 2007 diese Probleme gelöst hat, lässt sich aus dem Bericht in keiner Weise nachvollziehen. • Ein letzter, aber ebenfalls gravierender Kritikpunkt, besteht darin, dass es offensichtlich in ARE 2007 keine überprüfte Zuordnung von Staugeschwindigkeiten und Verkehrsstärken mit Hilfe des Fundamentaldiagrammes gegeben hat. Damit gesellt sich zur offensichtlichen Schwäche der Datenbasis bezüglich Zusammengehörigkeit von Stauereignissen und Verkehrsstärken auch noch ein bedeutsames theoretisches Defizit. (5) Die vorliegende Untersuchung beansprucht nicht, die genannten Probleme vollständig gelöst zu haben; aber sie beansprucht, alle getroffenen Annahmen dokumentiert und deren Ergebnisrelevanz ausgeleuchtet zu haben. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 42 progtrans 4 Überführung der erlittenen Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten in verursachte Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten 4.1 Problemstellung und konzeptionelle Grundlagen (1) Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 19. April 2010 entschieden, dass die vom Schwerverkehr (SV) dem übrigen Verkehr (NichtSchwerverkehr) (NSV) verursachten Stauzeitverlustkosten als extern zu gelten haben und somit zur Ermittlung der Abgabesätze der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) heranzuziehen sind. (2) Diese Aufgabenstellung, die seitens des Bundesgerichtes mit dem genannten Urteil in dieser speziellen Form (wohl weltweit) erstmals konstituiert wurde, ist nach unserer Kenntnis von Seiten der Verkehrswissenschaft bis zum August 2010 noch nie öffentlich nachlesbar thematisiert worden. Cerwenka und Meyer-Rühle haben dann im September-Heft 2010 der Zeitschrift „Strasse und Verkehr“ dieses Thema aufgegriffen und darin in einer zunächst vereinfachten Version eine grundsätzliche Modellvorstellung präsentiert, die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung in deutlich verfeinerter Form weiterzuentwickeln und den differenzierteren Verhältnissen der Schweizer verkehrspolitischen Wirklichkeit anzupassen war. (3) Um die ziemlich komplexe Situation in ihrer Grundproblematik auch leichtfasslich verständlich darzustellen, wird nachfolgend ein anschauliches (naturgemäss vereinfachtes, auf das Wesentliche reduziertes) Gedankenexperiment vorgestellt, das bewusst in einem „literarischen Stil“ formuliert ist. • In diesem Gedankenexperiment gebe es einen Verkehrsstrom, der ausschliesslich aus blauen und roten (ansonsten zunächst aber lauter gleichen) Fahrzeugen (Fz) besteht. Ein Teil dieses Fahrzeugstromes, der 100 Fz umfasst, gerät in einen Stau, der 1 Stunde (h) dauert. Diese 100 Fz erleiden also (bzw. verursachen gleichermassen) in Summe Stauzeiten von S = 100 Fz-h. Nun fügt es sich, dass sich unter diesen 100 Fz 80 blaue und 20 rote Fz befinden, die sich in ihrer Aufeinanderfolge ganz zufällig verteilen. Der relative Erwartungswert (Anteil a) der blauen Fz ist also 0.8, der relative Erwartungswert (Anteil 1-a) der roten 0.2. Die blauen Fz erleiden also Stauzeiten von 80 Fz-h, die roten solche von 20 Fz-h. Diese © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 43 progtrans Grösse der erlittenen Stauzeiten lässt sich beobachten, messen, schätzen oder unter Zuhilfenahme von Annahmen modellmässig rekonstruieren, jedenfalls irgendwie quantitativ erfassen. Aber es sind wie gesagt die (je für blaue und rote Fz getrennt ermittelbaren) erlittenen Stauzeiten. • Wie aber steht es um das Ausmass der (je getrennt von blauen und roten Fz) verursachten Stauzeiten? Wie kommt es überhaupt zu dieser Fragestellung? Im vorliegenden Fall – so unser Gedankenexperiment – hat ein machtvoller Souverän beschlossen, dass rote Fz „böse“ Fz sind, die aufgrund des unteilbar von blauen und roten Fz gemeinsam verursachten Staus wegen der dabei den „guten“ blauen Fz zugefügten Stauzeiten eine Strafgebühr zu bezahlen haben, und zwar nicht etwa den blauen Fz, sondern dem Souverän. Die blauen Fz brauchen nichts zu bezahlen, auch das ist der Wille des machtvollen Souveräns. Und auch die Stauzeiten, welche die roten Fz einander selber zufügen, sind gebührenfrei. Es gibt also, wenn nur blaue und rote Fz existieren, genau vier verschiedene Möglichkeiten von Verursachungszuweisungen: 1. blaue Fz an blaue Fz (gebührenfrei) 2. blaue Fz an rote Fz (gebührenfrei) 3. rote Fz an blaue Fz (gebührenpflichtig) 4. rote Fz an rote Fz (gebührenfrei) • Mit dieser durch den Souverän angeordneten Asymmetrie ist die hier relevante Aufgabenstellung entstanden. Sie besteht darin, das Ausmass der auf die vier unterschiedlichen Verursachungszuweisungen entfallenden Stauzeiten zu ermitteln. Diese Aufgabenstellung kann vom Prinzip des Zustandekommens von Staus her grundsätzlich nicht deterministisch angegangen werden. Zum Vergleich seien Unfälle mit mehreren Beteiligten herangezogen. Bei solchen Ereignissen wird das anteilig verursachte (also verschuldete) Schadensausmass entweder einvernehmlich unter den Unfallbeteiligten oder durch unfallaufnehmende Polizeiorgane oder in Gerichtsverfahren, jedenfalls in jedem Einzelfall deterministisch ermittelt. (Bei einer Massenkarambolage wird die Ermittlung von Verschuldensanteilen im Übrigen zumeist schon recht schwierig.) Ein solches Vorgehen ist bei der Ermittlung von Anteilen der Stauverursachung prinzipiell unmöglich. Insbesondere ist es – wie das Vergleichsbeispiel mit den Unfällen zeigt – geradezu abwegig, erlittene Stauzeiten für blaue bzw. rote Fz mit den von blauen bzw. roten Fz verursachten Stauzeiten per se gleichzusetzen. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 44 progtrans • • Was aber statt dessen? Der Grundgedanke einer stochastischen (wahrscheinlichkeitsorientierten) Verursachungszuweisung besteht in der Verwendung von relativen Erwartungswerten, in unserem einfachen Gedankenexperiment also von den Anteilen a und 1-a. Damit lassen sich durch (linear) multiplikative Verknüpfung plausible Verursachungswahrscheinlichkeiten p wie folgt ermitteln: p1 = a · a für blaue Fz an blaue Fz p2 = a · (1-a) für blaue Fz an rote Fz p3 = (1-a) · a = p2 für rote Fz an blaue Fz p4 = (1-a) · (1-a) für rote Fz an rote Fz Multipliziert man die Werte p1 bis p4 jeweils mit der Stauzeitsumme S (im Gedankenexperiment 100 Fz-h), so ergibt sich, dass die blauen Fz sich selber 64 Fz-h, die blauen den roten Fz sowie die roten den blauen Fz je 16 Fz-h und die roten Fz sich selber 4 Fz-h an Stauzeiten verursachen. In unserem Gedankenexperiment betragen also die von den (bösen) roten Fz erlittenen Stauzeiten 20 Fz-h, die von ihnen den (guten) blauen Fz zugefügten Stauzeiten 16 Fz-h. (4) Soweit das Gedankenexperiment. Die Wirklichkeit ist naturgemäss viel komplizierter. Insbesondere unterscheiden sich in der Wirklichkeit die blauen Fz, die nunmehr den NSV symbolisieren mögen, und die roten Fz, die nunmehr den SV repräsentieren mögen, hinsichtlich ihrer Verursachungsintensitäten (Gewichtungsfaktoren g) und hinsichtlich ihrer in Geldeinheiten zu bewertenden Staustunden (Zeitkostensätze k). Dies lässt sich jedoch – wie weiter unten gezeigt werden wird – modellmässig recht gut berücksichtigen. (5) Komplizierter wird die Wirklichkeit allerdings noch dadurch, dass es bei den „roten“ Fahrzeugen (also im SV) zwei Teilkollektive zu unterscheiden gilt (wenn man so will „hellrote“ = Cars+Busse (CA) und „dunkelrote“ = schwere Nutzfahrzeuge (SNF)), die aus folgenden Gründen möglichst getrennt behandelt werden sollten: • SNF dürfen nicht zu allen Zeiten verkehren, sondern unterliegen einem Sonntags-, Feiertags- und Nachtfahrverbot (SNF-freie Zeit). CA unterliegen nicht diesem Fahrverbot. • SNF und CA werden in der Regel im Mittel deutlich voneinander abweichende Zeitkostensätze aufweisen. • CA werden bei ihrer Abgabeentrichtung durch Pauschalierung begünstigt. (Sie werden also vom Souverän nicht ganz so „böse“ eingestuft wie die © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 45 progtrans SNF.) Dieser Aspekt ist zwar für die vorliegende Aufgabenstellung nicht von Belang, könnte sich aber bei einer allfälligen späteren Ermittlung von einzelnen Kostendeckungen als relevant erweisen. (6) Das nachfolgend dargestellte Modell berücksichtigt die genannten Aspekte durch zwei zu schätzende Anteilswerte, die bei Vorliegen von fallbezogenen empirischen Daten präzisiert werden können: • b = Anteil der von NSV + gewichteten CA auf die SNF-freie Zeit entfallenden erlittenen Stauzeitverluste an allen Stauzeitverlusten von NSV + gewichteten CA • d = Anteil der Stauzeitverluste von CA an den Stauzeitverlusten des SV insgesamt (7) Schliesslich ist bei Einbeziehung des Verursachungsaspektes noch zu berücksichtigen, dass nicht alle registrierten Stauzeitverluste originär-kausal verkehrlich verursacht sind, sondern dass es auch nicht-verkehrliche Ursachen gibt (wie etwa Baustellen und Unwetter). Dieser Aspekt wird durch einen Anteilswert c berücksichtigt, mit dessen Hilfe nicht-verkehrliche Verursachungen ausgeschieden bzw. gesondert ausgewiesen werden können. (8) Abschliessend zu dieser Problemdarstellung sollen einige sehr wichtige Punkte hervorgehoben werden: 1. Eine deterministische Ermittlung von verursachten Stauzeitverlusten ist aufgrund des Wesens von Stauentstehung grundsätzlich nicht möglich. Je Verkehrsart verursachte Stauzeitverluste können gesondert nicht einmal empirisch erfasst werden. 2. Sämtliche Modellvorstellungen und ihre Variation müssen an den Stauzeiten (also am empirisch erfassbaren physischen Mengengerüst) ansetzen. Die Einbeziehung von Zeitkostensätzen ist völlig unabhängig von der Modellbildung und erfolgt erst ganz zum Schluss, um von Stauzeitverlusten zu Stauzeitverlustkosten zu gelangen. Zeitkostensätze dürfen nicht in das stochastische Verursachungsmodell eingehen. 3. Es müssen stets die beiden fundamentalen Gleichungen gelten und überprüfbar sein: • Summe der im System erlittenen Stauzeitverluste = Summe der im System verursachten Stauzeitverluste • Summe der im System erlittenen Stauzeitverlustkosten = Summe der im System verursachten Stauzeitverlustkosten © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 46 progtrans 4.2 Modellbildung (1) Die nachfolgend präsentierte Modellentwicklung beginnt mit einer Grafik (vgl. Abbildung 12, nachfolgende Seite), in der alle vorgenannten Aspekte der Modellbildung anschaulich und kompakt in Form eines „Wahrscheinlichkeitsquadrates der Stauverursachung“ dargestellt sind. Die Abszisse stellt die Dimension des „Erleidens“ dar, die Ordinate die Dimension der „Verursachung“. Die Gesamtfläche des Quadrates ist dimensionslos und hat den Wert 1 (ist also die Summe aller unter den genannten Umständen möglichen Verursachungswahrscheinlichkeiten). Die einzelnen Felder (im vorliegenden Fall 18 Stück) stellen die einzelnen, exakt benannten und vollständig aufgelisteten Verursachungswahrscheinlichkeiten dar. Dieses Wahrscheinlichkeitsquadrat bildet das eigentliche stochastische Verursachungsmodell und ist das Kernstück der Überlegungen. Die konkrete abschliessende Ermittlung der einzelnen Komponenten der Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten ist ein rein formaler Rechenvorgang (Multiplikation mit Stauzeitverlustsummen bzw. letztlich noch mit Zeitkostensätzen), wobei allerdings sorgfältig auf die korrekte Zuordnung von Verursachungsintensitäten (Gewichtungsfaktoren g) und monetären Wertzuweisungen (Zeitkostensätze k) zu achten ist. (2) Folgende Eingangswerte sind erforderlich: 1) Erlittene Stauzeitverluste Z in Fahrzeug-Staustunden pro Jahr für SV und NSV: ZSV [Fz-h/a], ZNSV [Fz-h/a] 2) (Z = ZSV + ZNSV) Gewichtungsfaktor g für Stauverursachung des SV im Verhältnis zum NSV. Daraus werden die beiden Stauzeitverlustanteile aSV und aNSV gebildet: aSV = g · ZSV / (ZNSV + g · ZSV) aNSV = ZNSV / (ZNSV + g · ZSV) Dabei muss definitionsgemäss gelten: aSV + aNSV = 1 3) Anteil c nicht-verkehrlicher Verursachungen (Baustellen, Unwetter) 4) Anteil b der Stauzeitverluste von NSV + gewichteten CA, die in jener Zeit stattfinden, in denen keine SNF verkehren dürfen (SNF-freie Zeit), an allen Stauzeitverlusten von NSV + gewichteten CA © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 47 progtrans 5) Anteil d der CA am SV Wenn die erlittenen Stauzeitverluste Z von SNF und CA (SV = SNF + CA) wie hier gesondert vorliegen, ist d wie folgt zu berechnen: d = ZCA / (ZCA + ZSNF) Abbildung 12 Wahrscheinlichkeitsquadrat der Stauverursachung (schematische Prinzipskizze) v = Verhältnis Verursachung : Erleiden 1,00 Anteil nichtverkehrlicher Stauverursachungen 11 3 c 12 13 4 16 6 18 15 5 14 17 1 8 7 Anteil verkehrlicher Stauverursachungen Verursachungsdimension 1-c 9 10 2 (1-b)·d·aSV (1-d)·aSV b·d·aSV a = Anteile (1-b)·aNSV aSNF aCA b·aNSV 1,00 aSV f = Anteil der Stauzeiten in Zeiten mit SNF 1-f = Anteil der Stauzeiten in SNF-freien Zeiten Erleidensdimension Die Die einzelnen einzelnen Teilflächen Teilflächen 1 -- 18 stellen stellen Stauverursachungswahrscheinlichkeiten Stauverursachungswahrscheinlichkeiten dar. dar. Quelle: eigene Darstellung © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 48 erlittener Stauzeiten je Verkehrsart progtrans (3) Mit den vorgenannten Angaben gibt es unter Einbeziehung der nichtverkehrlichen Verursachungen 18 verschiedene Verursachungswahrscheinlichkeiten (p), die in Abbildung 12 durchnummeriert sind. Sie können mit f = (1 – b) · aNSV + (1 – b · d) · aSV nach stochastischen Gesichtspunkten wie folgt berechnet werden: 1 Verursachung von NSV an sich selbst in Zeiten mit SNF: p1 = (1 – c) · (1 – b)2 · aNSV · aNSV / f 2 Verursachung von NSV an sich selbst in SNF-freien Zeiten: p2 = (1 – c) · b2 · aNSV · aNSV / (1 – f) 3 Nicht-verkehrliche Verursachung an NSV in Zeiten mit SNF: p3 = c · (1 – b) · aNSV 4 Nicht-verkehrliche Verursachung an NSV in SNF-freien Zeiten: p4 = c · b · aNSV 5 Verursachung von SFN an NSV (nur in Zeiten mit SNF): p5 = (1 – c) · (1 – b) · (1 – d) · aSV · aNSV / f 6 Verursachung von CA an NSV in Zeiten mit SNF: p6 = (1 – c) · (1 – b)2 · d · aSV · aNSV / f 7 Verursachung von CA an NSV in SNF-freien Zeiten: p7 = (1 – c) · b2 · d · aSV · aNSV / (1 – f) 8 Verursachung von NSV an SNF (nur in Zeiten mit SNF): p 8 = p5 9 Verursachung von NSV an CA in Zeiten mit SNF: p 9 = p6 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 49 progtrans 10 Verursachung von NSV an CA in SNF-freien Zeiten: p10 = p7 11 Nicht-verkehrliche Verursachung an SNF (nur in Zeiten mit SNF): p11 = c · (1 – d) · aSV 12 Nicht-verkehrliche Verursachung an CA in Zeiten mit SNF: p12 = c · (1 – b) · d · aSV 13 Nicht-verkehrliche Verursachung an CA in SNF-freien Zeiten: p13 = c · b · d · aSV 14 Verursachung von SNF an sich selbst (nur in Zeiten mit SNF): p14 = (1 – c) · (1 – d)2 · aSV · aSV / f 15 Verursachung von CA an sich selbst in Zeiten mit SNF: p15 = (1 – c) · (1 – b)2 · d2 · aSV · aSV / f 16 Verursachung von CA an sich selbst in SNF-freien Zeiten: p16 = (1 – c) · b2 · d2 · aSV · aSV / (1 – f) 17 Verursachung von SNF an CA (nur in Zeiten mit SNF): p17 = (1 – c) · (1 – b) · d · (1 – d) · aSV · aSV / f 18 Verursachung von CA an SNF (nur in Zeiten mit SNF): p18 = p17 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 50 progtrans 4.3 Ergebnisse der Modellbildung a) Stauzeitverluste Ti (1) Die verursachten gewichteten Stauzeitverluste TGi (i = 1, 18) ergeben sich aus den Stauverursachungswahrscheinlichkeiten p durch Multiplikation mit der gewichteten Stauzeitverlustsumme zu: ZG = ZNSV + g · ZSV [NSVE-h/a] TGi = pi · ZG [NSVE-h/a] (i = 1, 18) Die gewichtete Stauzeitverlustsumme hat die Schwerverkehrs-Einheiten-Stunden / Jahr [NSVE-h/a]. Dimension Nicht- (2) Um auf die realen Stauzeitverluste Ti [Fz-h/a] zu kommen, sind die gewichteten Stauzeitverluste TGi bei den vom SV erlittenen Staukomponenten (i = 8 bis 18) noch durch das Gewicht g zu dividieren: Ti = TGi (i = 1, 7) und Ti = TGi / g (i = 8, 18) [Fz-h/a] Zur Kontrolle muss sich ergeben: 7 Vom NSV erlittene Stauzeitverluste = ∑T = Z i NSV (siehe Eingangswerte) i=1 18 Vom SV erlittene Stauzeitverluste = ∑T = Z i SV (siehe Eingangswerte) i =8 b) Stauzeitverlustkosten Ki (3) Mit Hilfe der drei (zusätzlich zu den oben genannten Eingangsgrössen) erforderlichen Zeitkostensätze für die drei Verkehrsarten kNSV, kSNF und kCA [CHF/h] ergeben sich durch Multiplikation mit den Stauzeitverlusten Ti aus diesen die (jährlichen) Stauzeitverlustkosten Ki [CHF/a]. Dabei sind selbstverständlich jene Kostensätze anzuwenden, die für das jeweilige Erleiden gelten, das heisst kNSV für i = 1 bis 7, kSNF für i = 8, 11, 14 und 18 und © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 51 progtrans kCA für i = 9, 10, 12, 13, 15, 16 und 17. Die in dieser Arbeit besonders relevante Grösse sind die vom SV an den NSV verursachten Stauzeitverlustkosten KSV an NSV: KSV an NSV = K5 + K6 + K7 Die vom Schwerverkehr sich selbst zugefügten Stauzeitverlustkosten KSV an SV sind: KSV an SV = K14 + K15 + K16 + K17 + K18 Die vom Nicht-Schwerverkehr dem Schwerverkehr zugefügten Stauzeitverlustkosten KNSV an SV sind: KNSV an SV = K8 + K9 + K10 Die vom Nicht-Schwerverkehr sich selbst zugefügten Stauzeitverlustkosten KNSV an NSV sind: KNSV an NSV = K1 + K2 Die nicht-verkehrlich verursachten Stauzeitverlustkosten KNV sind: KNV = K3 + K4 + K11 + K12 + K13 Zur Kontrolle muss sich ergeben: 7 Vom NSV erlittene Stauzeitverlustkosten = ∑K i i =1 18 Vom SV erlittene Stauzeitverlustkosten = ∑K i i =8 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 52 progtrans 4.4 Ergebnisse aus Sicht der Verursachung und Schlussfolgerungen (1) Entsprechend der in Abschnitt 4.2 beschriebenen Modellbildung ergeben sich die nachfolgend dokumentierten Ergebnisse aus Sicht der Verursachung. In Tabelle 7 sind zunächst noch einmal alle Parameter-Annahmen sowie jene relevanten Eingangsgrössen aufgeführt, die sich aus der Verknüpfung von Stau- und Zähldaten ergeben (vgl. Abschnitte 3.2 und 3.3). Tabelle 7 Erforderliche Angaben Einheit Variante 1 Variante 2 Erlittene Stauzeitverluste in Staustunden pro Jahr für SV ZSV [Fz-h/a] 418’979 389’209 Erlittene Stauzeitverluste in Staustunden pro Jahr für NSV ZNSV [Fz-h/a] 5'701’657 5'010'228 Gewichtungsfaktor für Stauverursachung des SV im Verhältnis zum NSV g [-] 2.00 2.00 Stauzeitverlustanteile des SV aSV [%] 12.81 13.45 Stauzeitverlustanteile des NSV aNSV [%] 87.19 86.55 Anteil nicht-verkehrlicher Verursachungen c [%] 17.05 17.42 Anteil Stauzeitverluste von NSV + gewichteten CA in SNF-freier Zeit an allen Stauzeitverlusten von NSV + gewichteten CA b [%] 16.58 13.02 Anteil Stauzeitverluste der CA an denen des SV d [%] 4.55 4.64 Erlittene Stauzeitverluste in Staustunden pro Jahr für Car/Bus ZCA [Fz-h/a] 19’083 18’071 Erlittene Stauzeitverluste in Staustunden pro Jahr für SNF ZSNF [Fz-h/a] 399’896 371’138 Quelle: ProgTrans Hinweis: Realistischerweise ist von einem Genauigkeitsgrad in der Grössenordung von 100 Fz-h/a auszugehen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit werden an dieser Stelle jedoch ungerundete, sich direkt aus den Modellrechnungen ergebende Werte aufgeführt. (2) Ausgehend von den nach dem „Erleidensprinzip“ ermittelten Stauzeitverlusten lassen sich nun gemäss der Ausführungen in Abschnitt 4.2 in einem zweiten Schritt die jeweiligen Stauverursachungswahrscheinlichkeiten der Beteiligtengruppen bestimmen. Diese sind nachfolgend in Tabelle 8 aufgeführt. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 53 progtrans Tabelle 8 Stauverursachungswahrscheinlichkeiten p [%] Einheit Var. 1 Var. 2 Verursachung von NSV an sich selbst in Zeiten mit SNF p1 % 51.35 52.80 Verursachung von NSV an sich selbst in SNF-freien Zeiten p2 % 11.91 9.24 Nicht-verkehrliche Verursachung an NSV in Zeiten mit SNF p3 % 12.40 13.11 Nicht-verkehrliche Verursachung an NSV in SNF-freien Zeiten p4 % 2.46 1.96 Verursachung von SNF an NSV (nur in Zeiten mit SNF) p5 % 8.63 8.99 Verursachung von CA an NSV in Zeiten mit SNF p6 % 0.34 0.38 Verursachung von CA an NSV in SNF-freien Zeiten p7 % 0.08 0.07 Verursachung von NSV an SNF (nur in Zeiten mit SNF) p8 % 8.63 8.99 Verursachung von NSV an CA in Zeiten mit SNF p9 % 0.34 0.38 Verursachung von NSV an CA in SNF-freien Zeiten p10 % 0.08 0.07 Nicht-verkehrliche Verursachung an SNF (nur in Zeiten mit SNF) p11 % 2.09 2.23 Nicht-verkehrliche Verursachung an CA in Zeiten mit SNF p12 % 0.08 0.09 Nicht-verkehrliche Verursachung an CA in SNF-freier Zeit p13 % 0.02 0.01 Verursachung von SNF an sich selbst (nur in Zeiten mit SNF) p14 % 1.45 1.53 Verursachung von CA an sich selbst in Zeiten mit SNF p15 % 0.00 0.00 Verursachung von CA an sich selbst in SNF-freien Zeiten p16 % 0.00 0.00 Verursachung von SNF an CA (nur in Zeiten mit SNF) p17 % 0.06 0.06 Verursachung von CA an SNF (nur in Zeiten mit SNF) p18 % 0.06 0.06 % 100.00 100.00 Summe Quelle: ProgTrans Hinweis: Differenzen in Summen durch Rundungen. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 54 progtrans (3) Im dritten Schritt werden gemäss der in Abschnitt 4.3 beschriebenen Methodik und unter Berücksichtigung der zuvor ermittelten Stauverursachungswahrscheinlichkeiten zunächst die gewichteten Stauzeitverluste (Tabelle 9) und anschliessend die realen Stauzeitverluste (Tabelle 10) berechnet. Tabelle 9 Ergebnisse – Stauzeitverluste TGi (gewichtet) [NSVE-h/a] Einheit Variante 1 Variante 2 TG1 [NSVE-h/a] 3'358’257 3'056’224 gewichtete Stauzeitverluste TG2 [NSVE-h/a] 778’737 534’778 gewichtete Stauzeitverluste TG3 [NSVE-h/a] 811’124 759’147 gewichtete Stauzeitverluste TG4 [NSVE-h/a] 161’170 113’621 gewichtete Stauzeitverluste TG5 [NSVE-h/a] 564’677 520’554 gewichtete Stauzeitverluste TG6 [NSVE-h/a] 22’479 22’046 gewichtete Stauzeitverluste TG7 [NSVE-h/a] 5’213 3’858 gewichtete Stauzeitverluste TG8 [NSVE-h/a] 564’677 520’554 gewichtete Stauzeitverluste TG9 [NSVE-h/a] 22’479 22’046 gewichtete Stauzeitverluste TG10 [NSVE-h/a] 5’213 3’858 gewichtete Stauzeitverluste TG11 [NSVE-h/a] 136’387 129’302 gewichtete Stauzeitverluste TG12 [NSVE-h/a] 5’429 5’476 gewichtete Stauzeitverluste TG13 [NSVE-h/a] 1’079 820 gewichtete Stauzeitverluste TG14 [NSVE-h/a] 94’948 88’664 gewichtete Stauzeitverluste TG15 [NSVE-h/a] 150 159 gewichtete Stauzeitverluste TG16 [NSVE-h/a] 35 28 gewichtete Stauzeitverluste TG17 [NSVE-h/a] 3’780 3’755 gewichtete Stauzeitverluste TG18 [NSVE-h/a] 3’780 3’755 ZG [NSVE-h/a] 6'539’614 5'788’646 gewichtete Stauzeitverluste Summe Quelle: ProgTrans Hinweis: Realistischerweise ist von einem Genauigkeitsgrad in der Grössenordung von 100 NSVE-h/a auszugehen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit werden an dieser Stelle jedoch ungerundete, sich direkt aus den Modellrechnungen ergebende Werte aufgeführt. Differenzen in Summen durch Rundungen. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 55 progtrans Tabelle 10 Ergebnisse – Stauzeitverluste Ti (real) [Fz-h/a] Einheit Variante 1 Variante 2 reale Stauzeitverluste T1 [Fz-h/a] 3'358’257 3'056’224 reale Stauzeitverluste T2 [Fz-h/a] 778’737 534’778 reale Stauzeitverluste T3 [Fz-h/a] 811’124 759’147 reale Stauzeitverluste T4 [Fz-h/a] 161’170 113’621 reale Stauzeitverluste T5 [Fz-h/a] 564’677 520’554 reale Stauzeitverluste T6 [Fz-h/a] 22’479 22’046 reale Stauzeitverluste T7 [Fz-h/a] 5’213 3’858 reale Stauzeitverluste T8 [Fz-h/a] 282’339 260’277 reale Stauzeitverluste T9 [Fz-h/a] 11’240 11’023 reale Stauzeitverluste T10 [Fz-h/a] 2’606 1’929 reale Stauzeitverluste T11 [Fz-h/a] 68’194 64’651 reale Stauzeitverluste T12 [Fz-h/a] 2’715 2’738 reale Stauzeitverluste T13 [Fz-h/a] 539 410 reale Stauzeitverluste T14 [Fz-h/a] 47’474 44’332 reale Stauzeitverluste T15 [Fz-h/a] 75 80 reale Stauzeitverluste T16 [Fz-h/a] 17 14 reale Stauzeitverluste T17 [Fz-h/a] 1’890 1’878 reale Stauzeitverluste T18 [Fz-h/a] 1’890 1’878 [Fz-h/a] 6'120’635 5'399’437 Summe Quelle: ProgTrans Hinweis: Realistischerweise ist von einem Genauigkeitsgrad in der Grössenordung von 100 Fz-h/a auszugehen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit werden an dieser Stelle jedoch ungerundete, sich direkt aus den Modellrechnungen ergebende Werte aufgeführt. Differenzen in Summen durch Rundungen. (4) Schritt vier verknüpft schliesslich die aus ARE 2007 unverändert übernommenen Zeitkostensätze4 (Tabelle 11) für die drei Verkehrsarten (NSV, SNF, CA) mit den Stauzeitverlusten (Tabelle 10) zu den Stauzeitverlustkosten (Tabelle 12). Wichtig ist hierbei die richtige Zuordnung der Zeitkostensätze: Stauzeitverluste, die der SV dem NSV verursacht, sind mit den Zeitkostensätzen des NSV zu multiplizieren. 4 Dabei wurden die Stauzeitkostensätze von ARE 2007 übernommen: für NSV als gewogener Mittelwert aus Tabelle 28 (obere Hälfte), S. 118 für 2004 = 31,15 CHF/Fz-h, für SV (vereinfacht sowohl für SNF als auch für CA) = 116,0 CHF/Fz-h aus derselben Tabelle; zu CA äussert sich ARE 2007 nicht, auch nicht zu deren Zeitkostensätzen. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 56 progtrans Tabelle 11 Zeitkostensatz [CHF/h] Einheit Kostensatz kNSV [CHF/Fz-h] 31.15 Schwere Nutzfahrzeuge (für i = 8, 11, 14, 18) kSNF [CHF/Fz-h] 116.00 Car/Bus (für i = 9, 10, 12, 13, 15, 16, 17) kCA [CHF/Fz-h] 116.00 Nicht-Schwerverkehr (für i = 1 bis 7) Quelle: Ermittelt aus ARE 2007, Seite 118, für CA Wert von SNF übernommen. Tabelle 12 Ergebnisse – jährliche Stauzeitverlustkosten Ki [Mio. CHF/a] Einheit Variante 1 Variante 2 jährl. Stauzeitverlustkosten K1 [Mio. CHF/a] 104.61 95.20 jährl. Stauzeitverlustkosten K2 [Mio. CHF/a] 24.26 16.66 jährl. Stauzeitverlustkosten K3 [Mio. CHF/a] 25.27 23.65 jährl. Stauzeitverlustkosten K4 [Mio. CHF/a] 5.02 3.54 jährl. Stauzeitverlustkosten K5 [Mio. CHF/a] 17.59 16.22 jährl. Stauzeitverlustkosten K6 [Mio. CHF/a] 0.70 0.69 jährl. Stauzeitverlustkosten K7 [Mio. CHF/a] 0.16 0.12 jährl. Stauzeitverlustkosten K8 [Mio. CHF/a] 32.75 30.19 jährl. Stauzeitverlustkosten K9 [Mio. CHF/a] 1.30 1.28 jährl. Stauzeitverlustkosten K10 [Mio. CHF/a] 0.30 0.22 jährl. Stauzeitverlustkosten K11 [Mio. CHF/a] 7.91 7.50 jährl. Stauzeitverlustkosten K12 [Mio. CHF/a] 0.31 0.32 jährl. Stauzeitverlustkosten K13 [Mio. CHF/a] 0.06 0.05 jährl. Stauzeitverlustkosten K14 [Mio. CHF/a] 5.51 5.14 jährl. Stauzeitverlustkosten K15 [Mio. CHF/a] 0.01 0.01 jährl. Stauzeitverlustkosten K16 [Mio. CHF/a] 0.00 0.00 jährl. Stauzeitverlustkosten K17 [Mio. CHF/a] 0.22 0.22 jährl. Stauzeitverlustkosten K18 [Mio. CHF/a] 0.22 0.22 [Mio. CHF/a] 226.21 201.22 Summe Quelle: ProgTrans Hinweis: Differenzen in Summen durch Rundungen. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 57 progtrans (5) Schritt fünf fasst die Teilmengen (entsprechend der beiden Betrachtungsperspektiven „Verursachung“ und „Erleiden“) zu Aggregaten zusammen (Tabelle 13). Tabelle 13 Stauzeitverlustkosten [Mio. CHF/a] Variante 1 [Mio. CHF/a] % Variante 2 [Mio. CHF/a] % KSV an NSV 18.45 8.2% 17.02 8.5% KSV an SV 5.96 2.6% 5.59 2.8% KNSV an SV 34.36 15.2% 31.69 15.8% KNSV an NSV 128.87 57.0% 111.86 55.6% 38.57 17.1% 35.05 17.4% 226.21 100.0% 201.22 100.0% KNV Summe Quelle: ProgTrans Hinweis: Differenzen in Summen durch Rundungen.. mit: • KSV an NSV: vom SV dem NSV zugefügte Stauzeitverlustkosten (K5+K6+K7) • KSV an SV: • KNSV an SV: vom NSV dem SV zugefügte Stauzeitverlustkosten (K8+K9+K10) • KNSV an NSV: vom NSV sich selbst zugefügte Stauzeitverlustkosten (K1+K2) • KNV: vom SV sich selbst zugefügte Stauzeitverlustkosten (K14+K15+K16+K17+K18) nicht-verkehrlich verursachte Stauzeitverlustkosten (K3+K4+K11+K12+K13) (6) Nachfolgend werden die zentralen Berechnungsergebnisse zu den Stauzeitverlustkosten für den Schwerverkehr (SV) (getrennt nach SNF und CA) und für den Nicht-Schwerverkehr (NSV) zusammengefasst und den vergleichbaren Werten (nur für Autobahn) aus ARE 2010 für das Jahr 2008 gegenübergestellt. Die Angaben sind in Tabelle 14 dokumentiert. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 58 progtrans Tabelle 14 Vergleich der vom SV verursachten Stauzeitverlustkosten ProgTrans 2011 – ARE 2010 Vom SV verursachte Stauzeitverlustkosten an die FzKategorie … [Mio. CHF/a] an SV 1 davon SNF 2 davon CA 3 an NSV 1 2 3 ProgTrans 2011 Var1 ProgTrans 2011 Var2 ARE 2010 Autobahn (2009) Autobahn (2009) Tab. 3-6, S. 29 Autobahn (2008) 5.96 5.59 25 5.73 5.36 k.A. 0.23 0.23 k.A. 18.45 17.02 166 K14 + K18 K15 + K16 + K17 K5 + K6 + K7 (7) Die Unterschiede sind – wie bereits beim Vergleich der Mengengerüste in Abschnitt 3.4 festgestellt und erörtert – bemerkenswert: bei den vom SV sich selbst verursachten Stauzeitverlustkosten um mehr als den Faktor vier, bei den vom SV dem NSV verursachten Stauzeitverlustkosten gar um den Faktor neun. Die in ARE 2010 angegebene Kategorie der Schweren Motorwagen (SMW) entspricht dabei dem im Rahmen dieser Studie betrachteten Schwerverkehr (d.h. SNF + Car/Bus)5. Eine gesonderte Betrachtung der Stauzeitverlustkosten für Car/Bus findet in ARE 2010 allerdings nicht statt. (8) Die zuvor dargelegten Ergebnisse zeigen auf, dass die bisherige Anlastung von Stauzeitverlustkosten an den SNF-Verkehr aus zwei Gründen gravierende Mängel aufweist: Zum einen ist es die nicht akzeptable Gleichsetzung von Erleiden und Verursachung; und zum anderen ist es das aufgrund verschiedener, wenig plausibel erscheinender Annahmen deutlich überhöhte Mengengerüst der Stauzeitverluste. Die vorliegende Untersuchung belegt, dass hier aus beiden genannten Gründen erhebliche Korrekturen unerlässlich sind. 5 Vgl. ARE 2010, S. 27. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 59 progtrans 5 Resümee (1) Eine eingehende Beschäftigung mit dem Stau im Strassenverkehr der Schweiz war in Anbetracht der prominenten Bedeutung, die diese Thematik durch das Urteil des Bundesgerichts vom 19. April 2010 im Zusammenhang mit der Klage der ASTAG gegen die Höhe der LSVA erhalten hat, überfällig. (2) Die Frage, ob Stauzeitverlustkosten externe Kosten darstellen oder nicht, ist für die vorliegende Untersuchung kein relevantes Thema. Deren Autoren haben dazu allerdings die klare Position, dass Stauzeitverlustkosten gemäss dem ökonomischen Konzept externer Effekte keine externen Kosten darstellen. (3) Die Notwendigkeit der Beschäftigung mit dem Strassenverkehrsstau im erwähnten Zusammenhang resultiert vor allem aus zwei Zielsetzungen: erstens aus dem Bemühen um eine angemessene Quantifizierung der Stauzeitverluste als staubedingte Fahrzeitverluste gegenüber der unbehinderten Fahrt; und zweitens aus der Aufgabenstellung, erlittene Zeitverluste in verursachte Zeitverluste zu transformieren. (4) Bei der ersten Fragestellung geht es vor allem darum aufzuklären, dass berichtete Staustunden, wie man sie aus Verkehrsfunkmeldungen und auch aus der VIASUISSE-Staudatenbank kennt, nicht mit Stauzeitverlusten gleichzusetzen sind. Dies dürfte zu den im Zusammenhang mit der Bewertung von Stau am weitesten verbreiteten Irrtümern zählen. Die Dauer von Stauungen sagt alleine zu dieser Fragestellung wenig aus. (5) Ebenso ist es ein fataler Irrtum, davon auszugehen, dass der von den am Stau beteiligten Fahrzeugen verursachte Stau mit den erlittenen Stauzeitverlusten einzelner Fahrzeuge gleichzusetzen sei. Diese Gleichsetzung gilt ausschliesslich, wenn man die Gesamtheit aller am Stau Beteiligten betrachtet. Sobald man einzelne Fahrzeugkategorien bzw. Verkehrsarten betrachtet, erfordert eine faire Zuordnung von erlittenen zu verursachten Stauzeitverlusten eine sehr differenzierte Betrachtung. (6) Die bisherigen Untersuchungen des Strassenverkehrsstaus in der Schweiz im Zusammenhang mit der „Transportkostenrechnung“ der Schweiz und der Diskussion um die Höhe der externen Kosten des Strassenverkehrs weisen erhebliche Defizite und Mängel auf. Vor dem Hintergrund heutiger Kenntnisse können viele dieser Defizite und Mängel behoben werden. Mit der vorliegenden Untersuchung wurde allerdings zugleich klar, dass es zur Erfor- © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 60 progtrans schung des Strassenverkehrsstaus in der Schweiz weiterer erheblicher Anstrengungen bedarf. Dies kann aus unserer Sicht nicht Aufgabe eines von einem Bundesgerichtsurteil betroffenen Wirtschaftszweigs bzw. von dessen Verband sein, sondern sollte durch die Strassenverwaltung bzw. in den bei ihr angesiedelten Forschungsgremien erfolgen. (7) Die auch nach den jetzigen Untersuchungsergebnissen verbleibenden Lücken bestehen vor allem in zwei Bereichen: erstens bei den Staumengengerüsten für diejenigen Strassen, auf denen Stauungen auftreten, über die aber in der Staudatenbank von VIASUISSE keine Informationen enthalten sind. Und zweitens bei den Untersuchungen der instationären Verkehrsströme, vor allem der Geschwindigkeiten in allen Fahrzyklen, die anders ablaufen als die „freie Fahrt“. (8) Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen sind die wichtigsten Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung: 1. Die bisherigen Ergebnisse zur Quantifizierung der (erlittenen) Stauzeitverluste lassen sich nicht halten. Durch die bei der Modellierung der Staudaten gewählten Annahmen und den Verzicht auf die Nutzung realer Verkehrsdaten bei ARE 2007 wird das Ausmass der Stauzeitverluste als der einzigen relevanten Basisgrösse zur Ermittlung von Stauzeitverlustkosten dort generell erheblich überschätzt. 2. Das wesentlichste Defizit besteht darin, dass die Ermittlung von Stauzeitverlusten ohne einen direkten zeitlichen und räumlichen Bezug zwischen realen Stauereignissen und realen Verkehrsstärken zu realitätsfernen Durchschnittsbetrachtungen führt. 3. Die Modellierung von Stauzeitverlusten anhand von Verkehrsmodellen auf Basis der darin hinterlegten Verkehrsstärken und theoretischer Kapazitäten ist völlig realitätsfern. Die als Variantenrechnungen vorgelegten Ergebnisse im ARE-Gutachten 2007 sind aus erklärbaren Gründen völlig überhöht und als Grundlage von Zahlungsverpflichtungen absolut ungeeignet. 4. Bis anhin existierten in der Schweiz keinerlei uns bekannten Studien, die sich neben der Thematik erlittener Stauzeitverluste auch angemessen mit der Thematik verursachter Stauzeitverluste beschäftigen. Wenn man einen fairen Übergang von der Betroffenheit einzelner Fahrzeugkollektive durch erlittene Stauzeitverluste zur Verursachung dieser Stauzeitverluste durch © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 61 progtrans die verschiedenen Fahrzeugkollektive anstrebt, ist es unzulässig, eine einzelne Gruppe dadurch zu diskriminieren, dass man sie als „Grenznutzer“ der Strasse betrachtet. Auf diese Weise erzielte Ergebnisse sind vielmehr so willkürlich wie die getroffene Annahme. Sie entsprechen nicht dem Fairness-Prinzip. 5. Die den schweren Nutzfahrzeugen (SNF) als von ihnen verursacht anzulastenden Stauzeitverluste sind faktisch erheblich geringer, als dies bisher durch die willkürliche Gleichsetzung von Verursachung und Betroffenheit angenommen wurde. Dies liegt nicht nur daran, dass die Stauzeitverluste insgesamt, sondern auch die Beteiligung von SNF daran erheblich überschätzt wurden; und vor allem liegt es daran, dass bei einer fairen Betrachtung in Form einer gleichberechtigten Behandlung aller Strassennutzer sich die Anteile deutlich zu Lasten des Nicht-Schwerverkehrs verschieben. 6. Die bislang vorliegenden Schätzungen zu den Stauzeitverlusten auf denjenigen Strassen, für die in der VIASUISSE-Datenbank keine Informationen enthalten sind, sind völlig unhaltbar. Bevor man solche Zahlen zur Grundlage einer Zahlungsverpflichtung macht, muss man den ernsthaften Versuch unternehmen, die relevanten Stauereignisse auf diesen – von der VIASUISSE-Datenbank nicht erfassten – Netzabschnitten zu erfassen. Hier kann die „Beweislast“ sicherlich nicht beim „Beschuldigten“ (dem SNF) liegen, sondern bei demjenigen, der auf Basis gesetzlicher Vorschriften und von Verordnungen Gebühren erhebt, die von Gesetzes wegen limitiert sind. (9) Ergänzend sei angemerkt, dass sich die vorliegende Untersuchung nicht mit der Frage der Angemessenheit der Zeitkostensätze befasst hat. Vielmehr wurden, um nicht von den tatsächlichen Ursachen der Ergebnisunterschiede abzulenken, die identischen Ansätze herangezogen wie bei den bisherigen Untersuchungen im Auftrag von ARE und BFS. © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 62 progtrans Quellenverzeichnis Teilbericht 2 1. Datenquellen und Datenberichte ARE (Bundesamt für Raumentwicklung (2011): Strassennetz des VM-UVEK (Stand 2008) als Shape-Datei; bereitgestellt per FTP-Download am 23.05.2011 ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2003): Jahresstaubericht 2002 – Gemeldete Staus auf den Nationalstrassen, o.O. (Ittigen), 2003 ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2005): Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen – Jahresbericht 2004, o.O. (Ittigen), 2005 ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2006): Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen – Jahresbericht 2005, o.O. (Ittigen), o.J. (2006) ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2007): Strassen und Verkehr – Zahlen und Fakten 2005/2006, o.O. (Ittigen), o.J. (2007) ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2007a): Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen – Jahresbericht 2006, o.O. (Ittigen), o.J. (2007) ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2008): Strassen und Verkehr – Zahlen und Fakten 2006/2007, o.O. (Ittigen), o.J. (2008) ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2008a): Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen – Jahresbericht 2007, o.O. (Ittigen), o.J. (2008) ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2009): Strassen und Verkehr – Zahlen und Fakten 2008, o.O. (Ittigen), o.J. (2009) ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2009a): Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen – Jahresbericht 2008, o.O. (Ittigen), o.J. (2009) ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2010): Strassen und Verkehr – Zahlen und Fakten 2009, o.O. (Ittigen), o.J. (2010) ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2010a): Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen – Jahresbericht 2009, o.O. (Ittigen), o.J. (2010) ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2011): SASVZ (Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung) – Monats- und Jahresergebnisse 2002 – 2010, Online-Daten, [http://www.astra.admin.ch/verkehrsdaten/00299/00301/00359/02921/index.ht ml?lang=de; letztmalig abgerufen am 06.01.2011] ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2011a): SASVZ (Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung) – Detaildaten 2007, 2008, 2009, OnlineDaten, [http://www.portal-stat.admin.ch/sasvz/files/de/03.xml; letztmalig abgerufen am 06.01.2011] © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 63 progtrans ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2011b): SASVZ (Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung) – Messstellenverzeichnis (Stand: 01.2010) und Karte der Messstellenstandorte (Stand: 01.2010), Online-Daten, [http://www.astra.admin.ch/verkehrsdaten/00299/00301/00379/index.html?lan g=de; letztmalig abgerufen am 06.01.2011] ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2011c): Shape-Datei der SASVZ Messstellenstandorte (Stand: 13.04.2011); per eMail bereitgestellt am 13.04.2011 ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2011d): SSVZ (Schweizerische Strassenverkehrszählung) – Detaildaten 2005, Datenbank, [http://www.portalstat.admin.ch/ssvz/files/db_de.html; letztmalig abgerufen am 06.01.2011] ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2011e): SSVZ (Schweizerische Strassenverkehrszählung) – Übersichtskarte: Strassennetz mit Zählstellen, [http://www.portal-stat.admin.ch/ssvz/files/kart_de.html; letztmalig abgerufen am 06.01.2011] ASTRA (Bundesamt für Strassen) (2011f): Staudatenbank des Jahres 2009; per eMail bereitgestellt vom ASTRA am 13.04.2011 Geologix (2011): TMC-Location-Code Tabelle und Shape-Datei; per eMail bereitgestellt am 14.04.2011 2. Literatur ARE (Bundesamt für Raumentwicklung) (2007): Staukosten des Strassenverkehrs in der Schweiz, Aktualisierung 2000/2005, [Ittigen], 2007 ARE/BAFU (Bundesamt für Raumentwicklung und Bundesamt für Umwelt) (2008): Externe Kosten des Verkehrs in der Schweiz. Aktualisierung für das Jahr 2005 mit Bandbreiten, Bern/Ittigen, Juli 2008 BFS/ARE (Bundesamt für Statistik und Bundesamt für Raumentwicklung) (2006): Transportkostenrechnung (TRAKOS), Konzept und Pilotrechnung, Expertenbericht, Zürich, 20. Oktober 2006 Cerwenka, Peter; Meyer-Rühle, Olaf (2010): Stauzeitkosten intern oder extern? – Zur Kompetenzanmassung des Schweizer Bundesgerichtes. In: Strasse und Verkehr, 96 (2010), Nr.9 (September), S.24-28 ECOPLAN (2008): Externe Kosten im Strassenverkehr. Grundlagen für die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse, Forschungsauftrag 2005/204 des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute, Bern, 2008 ECOPLAN/INFRAS (2010): Berechnungsmethodik und Prognose der externen Kosten des Schwerverkehrs, Arbeitspaket 2 im Rahmen der „Weiterentwicklung der LSVA“ im Auftrag des Bundesamtes für Raumentwicklung, Schlussbericht, Bern/Zürich/Altdorf, 18. August 2010 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 64 progtrans Hansen, Ingo; Westland, Dick: Verkehrsstaus rational betrachtet, in: Strassenverkehrstechnik, 42(1998), Nr. 11, S. 586-592 INFRAS (1998): Staukosten im Strassenverkehr, im Auftrag des ASTRA, Schlussbericht, Bern, 1998 ProgTrans (2008): Audit und Aktualisierung der „Transportrechnung Jahr 2003“, im Auftrag der ASTAG, Schlussbericht, Basel, 2008 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite 65 progtrans Anhang Anhang 1: Stauschwerpunkte Anhang 2: Verkehrsstärken an ausgewählten Stauschwerpunkten Anhang 1: Stauschwerpunkte Abbildung A-1: Übersicht Stauschwerpunkte (rot markiert) Quelle: ASTRA, Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen „Verkehrsmonitoring“; Jahresstaubericht 2002 und Jahresberichte 2004 bis 2009 Quelle Bildmaterial: Google Earth, 2011 © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite A-1 progtrans Anhang 2: Verkehrsstärken an ausgewählten Stauschwerpunkten Quelle zu allen Abbildungen des Anhangs 2 (A-2 bis A-7): eigene Darstellungen nach ASTRA, SSVZ, 2005 Abbildung A-2: DTV-Tagesganglinien, SSVZ 2005 Zählstelle Nr. 0874N; Stauschwerpunkt Gotthard Süd Nicht-Schwerverkehr 2000 1500 [Fz/h] [Fz/h] Schwerverkehr 300 250 200 150 100 50 0 500 0 01 05 09 13 17 21 01 05 09 13 17 21 Stunde Stunde Anteil SV an Gesamt Gesamt 2000 40% 1500 30% [%] [Fz/h] DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 1000 1000 500 DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 20% 10% 0 0% 01 05 09 13 17 21 Stunde 01 05 09 13 17 21 Stunde © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite A-2 progtrans Abbildung A-3: DTV-Tagesganglinien, SSVZ 2005 Zählstelle Nr. 0971N; Stauschwerpunkt Grossraum Baregg Nicht-Schwerverkehr 10000 8000 [Fz/h] [Fz/h] Schwerverkehr 1000 800 600 400 200 0 4000 2000 0 01 05 09 13 17 21 01 05 09 13 17 21 Stunde Stunde Anteil SV an Gesamt 25% 12000 10000 8000 6000 4000 2000 0 20% [%] [Fz/h] Gesamt DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 15% 10% 5% 0% 01 05 09 13 17 21 01 05 09 13 17 21 Stunde Abbildung A-4: Stunde DTV-Tagesganglinien, SSVZ 2005 Zählstelle Nr. 0866N; Stauschwerpunkt Umfahrung Zürich Nord – Winterthur Nicht-Schwerverkehr 800 10000 600 8000 [Fz/h] [Fz/h] Schwerverkehr 400 200 DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 6000 4000 2000 0 0 01 05 09 13 17 21 01 05 09 13 17 21 Stunde Stunde Anteil SV an Gesamt Gesamt 25% 10000 8000 6000 4000 2000 0 20% [%] [Fz/h] DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 6000 DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 15% 10% 5% 0% 01 05 09 13 17 21 Stunde 01 05 09 13 17 21 Stunde © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite A-3 progtrans Abbildung A-5: DTV-Tagesganglinien, SSVZ 2005 Zählstelle Nr. 0944N; Stauschwerpunkt Bern – Kriegstetten Nicht-Schwerverkehr 10000 600 8000 [Fz/h] [Fz/h] Schwerverkehr 800 400 200 4000 2000 0 0 01 05 09 13 17 21 01 05 09 13 17 21 Stunde Stunde Anteil SV an Gesamt 10000 8000 6000 4000 2000 0 [%] [Fz/h] Gesamt 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 01 05 09 13 17 21 DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 01 05 09 13 17 21 Stunde Abbildung A-6: Stunde DTV-Tagesganglinien, SSVZ 2005 Zählstelle Nr. 0930N; Stauschwerpunkt Umfahrung Lausanne Nicht-Schwerverkehr 400 10000 300 8000 [Fz/h] [Fz/h] Schwerverkehr 200 100 DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 6000 4000 2000 0 0 01 05 09 13 17 21 01 05 09 13 17 21 Stunde Stunde Anteil SV an Gesamt Gesamt 10000 8000 6000 4000 2000 0 [%] [Fz/h] DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 6000 01 05 09 13 17 21 Stunde 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 01 05 09 13 17 21 Stunde © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite A-4 progtrans Abbildung A-7: DTV-Tagesganglinien, SSVZ 2005 Zählstelle Nr. 0934N; Stauschwerpunkt Umfahrung Genf Nicht-Schwerverkehr 5000 4000 [Fz/h] [Fz/h] Schwerverkehr 250 200 150 100 50 0 2000 1000 0 01 05 09 13 17 21 01 05 09 13 17 21 Stunde Stunde Anteil SV an Gesamt Gesamt 5000 4000 3000 2000 1000 0 [%] [Fz/h] DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 3000 01 05 09 13 17 21 Stunde 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% DTV DTV werktags DTV Samstag DTV Sonntag 01 05 09 13 17 21 Stunde © 2011 ProgTrans AG Strassenverkehrsstau in der Schweiz – Schlussbericht Teilbericht 2: Neuermittlung Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten TB2/Seite A-5 ProgTrans AG Basel progtrans Prognosen und Strategieberatung für Transport und Verkehr Gerbergasse 4 CH-4001 Basel Telefon +41 61 560 35 00 Fax +41 61 560 35 01 E-mail info@progtrans.com www.progtrans.com Schlussbericht Strassenverkehrsstau in der Schweiz Bestandsaufnahme und Neuermittlung von Stauzeitverlusten und Stauzeitverlustkosten des Schwerverkehrs auf Schweizer Strassen Teilbericht 1 Audit des ECOPLAN/INFRAS-Berichtes „Berechnungsmethodik und Prognose der externen Kosten des Schwerverkehrs“ vom 18. August 2010 Teilbericht 2 Konzeption und Umsetzung Neuermittlung der erlittenen und verursachten Stauzeitverluste und Stauzeitverlustkosten des Schwerverkehrs Peter Cerwenka Olaf Meyer-Rühle Simon Rikus Stefan Rommerskirchen Basel, 31. August 2011 Auftraggeber: ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband PT 159 © 2011 ProgTrans AG